Handwerk in Sachsen-Anhalt 2/2025

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130.Jahrgang | Nr. 2 | 18. Februar 2025

Gültigkeit prüfen

Was bei Freistellungsbescheinigungen des Finanzamtes beachtet werden muss. Seite 2

Mindestlohnkommission

Neue Amtszeit, neue Geschäftsordnung: Beratungen, Beschlüsse und Signale an die Politik Seite 3

Nachhaltigkeitsbericht

Betriebe sind über Lieferketten häufig betroffen. Wer ist berichtspflichtig und welche Hilfen gibt es? Seite 4

Hilfe vom Chatbot

Steffen Döbler, Inhaber eines SHKBetriebs, nutzt KI für wiederkehrende Kundenanfragen. Seite 7

Entlastung von Bürokratie

Ein neues Gesetz soll den vollständig digitalen Arbeitsvertrag ermöglichen. Wer profitiert davon? Seite 8

Website ohne Hürden

Die digitale Welt wird barrierefrei. Neues Gesetz wirft Fragen auf – hier finden Sie Antworten. Seite 10

TOP AUSBILDER 2024

Sechs Betriebe für ihr besonderes Engagement ausgezeichnet Seite 15

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Raus aus dem Krisenmodus!

In der Wirtschaft herrscht Krisenstimmung: Hier sind fünf Tipps, was Betriebe jetzt selbst tun können, um gut durch die nächsten Monate zu kommen.

Die deutsche Wirtschaft befindet sich seit zwei Jahren in einer Rezession und auch für 2025 sind die Aussichten bislang eher trübe. Bis eine neue Bundesregierung im Amt ist und sich um tiefgreifende Reformen zum Wohl der Wirtschaft kümmern kann, dürfte noch einige Zeit vergehen. „Betriebe können jederzeit selbst viel dafür tun, damit sie gut durch die nächsten Monate kommen“, sagt Uwe Engelhardt, Handwerksberater von der Erfolgsmeisterei. Er gibt fünf Tipps.

Tipp 1: Zeit für Führungsaufgaben

„Gerade jetzt ist es besonders wichtig, dass sich Chefs im Handwerk genügend Zeit für Führungsaufgaben nehmen“, sagt Engelhardt. Er empfiehlt Unternehmern, mindestens einmal pro Woche einen Termin zu blocken, um sich mit dem (Gesundheits-)Zustand des Betriebs zu beschäftigen. Aus Erfahrung weiß der Berater, dass Unternehmen oft von Krisen überrascht werden. „Doch eine Zahlungsunfähigkeit kommt selten von heute auf morgen, das kündigt sich in der Regel über einen längeren Zeitraum an“, betont er.

Tipp 2: Geldflüsse im Blick haben Zu den Führungsaufgaben gehört für Engelhardt deshalb vor allem, dass Unternehmer die Geldflüsse im Blick haben. Neben der üblichen Jahresplanung empfiehlt er, eine dynamische Liquiditätsplanung zu machen. „Sie sollten immer wissen, von wem sie in der kommenden Woche voraussichtlich Geld erhalten und welche Zahlungen anstehen“, erläutert er. Anhand der dynamischen Liquiditätsplanung lasse sich ablesen, wie lange der Betrieb zahlungsfähig ist.

Für Zahntechnikermeister Markus Friedrich vom Duderstädter Dental-Labor ist der Blick in die Zahlen Routine: „Ich merke sofort, wenn etwas nicht nach Plan läuft und die Zahlen nicht gut sind.“ In solchen Fällen setzt sich Friedrich mit seinem Führungsteam zusammen. „Wir überlegen dann gemeinsam, welche Maßnahmen wir ergreifen.“ Der Unternehmer ist überzeugt: „Ich bin mit meinem Betrieb nicht erfolgreich, weil ich selbst alles kann, sondern weil ich ein gutes Team um mich habe.“

Tipp 3: Team einbinden

Ebenso wie Friedrich ist auch Engelhardt der Meinung, dass Unternehmer ihr Team aktiv in die

MEIN LIEBLINGSPROJEKT

Kunst auf Klinkern

Weiterentwicklung des Betriebs einbinden sollten. „Fragen Sie die Mitarbeitenden zum Beispiel, welche Ideen sie haben, oder bilden Sie ein Krisenteam, bei dem jeder sein Wissen einbringen kann“, sagt der Berater. Er verweist zudem darauf, dass Chefs nicht alles selbst machen müssen, sondern delegie ren können: „Es gibt Aufgaben, die Ihre Mitarbeitenden viel besser und schneller erledigen können.“

Tipp 4: Auftragsvorlauf kennen Unternehmer sollten laut Handwerksberater Engelhar dt auch wissen, wie groß das Auftragspolster des Betriebs ist. Für die aktuelle wirtschaftliche Situation hat er einen weiteren Tipp: „Ü berlegen Sie, wie sicher die ve reinbarten Aufträge wirklich sind oder ob es Sinn macht, neue Aufträge zu akquirieren.“ Wichtig sei das vor allem

Malermeisterin Marina Lattermann bietet ihren Kunden außergewöhnliche Wandmalereien. Die naturgetreuen Tiermotive der Inhaberin von emotion-Art in Delmenhorst kommen gut an – wie zum Beispiel ein Tiger in Originalgröße, der „durch“ die Wand läuft. Auch die Fassade ihres eigenen Hauses verwandelte sie in ein Kunstwerk. D ie einst weißen Klinker leuchten jetzt in hellrotem Terracotta, die Fugen grau abgesetzt. „Ich wollte immer ein Haus mit roten Steinen“, sagt die Handwerkerin. So ging sie ans Werk. „Der Zeitaufwand war nicht ohne“, gesteht die Unternehmerin. Nach dem Grundieren trug sie zweimal rote Fassadenfarbe auf, erzeugte per Pinsel mit Rottönen einen Changier-Effekt und zog alle Fugen nach. (BG)

bei Projekten, bei denen es anfangs Probleme mit der Finanzierung gab oder für die Materialpreissteigerungen zu erwarten sind.

Tipp 5: Produktivität prüfen In manchen Betrieben haben sich über die Jahre Prozesse eingeschlichen, die unproduktiv sind. Engelhardt empfiehlt deshalb: „Prüfen Sie, ob sich die Zahl der produktiven Stunden durch Prozessoptimierungen erhöhen lässt.“

Genau das macht auch Zahntechnikermeister Friedrich: „Ich schaue meinen Mitarbeitenden regelmäßig über die Schulter und frage sie, was sie im Arbeitsalltag ausbremst.“ Der Unternehmer ist überzeugt, dass sich Prozesse nur so optimieren lassen. „Es ist nie gut, den Mitarbeitenden neue Prozesse einfach überzustülpen. Mir ist es deshalb wichtig, alle mitzunehmen.“ ANNA-MAJA LEUPOLD W

Steigende Sozialbeiträge belasten das Handwerk

Das Handwerk drängt auf eine Gesundheitsreform und will sich mit konkreten Lösungsansätzen einbringen.

Die Sozialversicherungsbeiträge steigen immer weiter: Allein zum 1. Januar 2025 ist der Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung im Schnitt um 0,8 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent gestiegen. Laut dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) ist das lohnintensive Handwerk besonders belastet.

„Die steigenden Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sind ein massiver Druckfaktor für die Betriebe“, betont ZDH-Präsident Jörg Dittrich.

Der Anstieg des Zusatzbeitrags zum Jahreswechsel sei ein weiteres Alarmzeichen, dass „wir dringend eine Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) brauchen, die den Anforderungen der Zukunft gerecht wird“.

Das Handwerk will sich konstruktiv und mit konkreten Lösungsansätzen einbringen. Das ZDH-Präsidium hat

dazu ein Positionspapier beschlossen – „Perspektiven in der Gesundheitspolitik“ heißt es. Als zentraler Reformpunkt wird in dem Papier die Notwendigkeit genannt, den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung auf das unbedingt Notwendige zu beschränken.

Dittrich: „System ist am Limit“ „Das aktuelle Umlagesystem ist am Limit“, sagt Dittrich. Das liege nicht nur an der demografischen Entwicklung, sondern auch an verschiedenen Fehlentwicklungen auf der Ein- und Ausgabenseite. Der ZDH-Präsident fordert deshalb: „Es muss endlich eine Reform kommen, die das System langfristig stabilisiert.“ Das bisherige alleinige Lohnkostenmodell trage den Veränderungen in der Arbeitswelt nicht mehr ausreichend Rechnung, begründet er. (AML) W

Setzt auf den Austausch mit seinem Team: Zahntechnikermeister Markus Friedrich.
Fotos: Erfolgsmeisterei
Martina Jahn
Uwe Engelhardt, Handwerksberater

Genaues Hinsehen zahlt sich aus

Handwerker und Unternehmen sollten Freistellungsbescheinigungen vom Finanzamt regelmäßig prüfen. So vermeiden sie steuerliche Fallstricke.

Freistellungsbescheinigungen des Finanzamts zur Bauabzugsteuer verlieren oft zum Jahreswechsel ihre Gültigkeit. Handwerker, die Bauleistungen für Unternehmen erbringen, sollten regelmäßig die Gültigkeit ihrer Freistellungsbescheinigung überprüfen. Das gilt auch für Handwerksbetriebe, die andere Unternehmen mit Bauleistungen beauftragen.

Hintergrund: Beauftragt eine Firma einen Handwerksbetrieb mit Bauleistungen, greift eine steuerliche Besonderheit: Der Auftraggeber muss eine Bauabzugsteuer von 15 Prozent der Rechnungssumme einbehalten und an das Finanzamt weiterleiten. Das Amt verrechnet diese Steuer später mit der Steuerlast des Auftragnehmers. Diese Regelung soll Schwarzarbeit verhindern. Betriebe, die eine gültige Freistellungsbescheinigung vorlegen, sind von dieser Regelung ausgenommen.

Wann muss ein Auftraggeber zahlen? Auftraggeber müssen die Bauabzugsteuer abführen, wenn vier Voraussetzungen erfüllt sind:

1 Der Auftraggeber ist ein Gewerbekunde oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts.

2 Die Bauleistung wird im Inland erbracht. Dazu zählen Arbeiten zur Herstellung, Änderung, Instandsetzung oder Beseitigung von Bauwerken.

3 Die Summe der Bauleistungen übersteigt im Kalenderjahr 5.000 Euro brutto. Für Vermieter, die ausschließlich steuerfreie Umsätze aus Vermietung und Verpachtung erzielen, liegt die Freigrenze bei 15.000 Euro.

4 Der Auftragnehmer legt keine gültige Freistellungsbescheinigung vor.

Privatpersonen müssen die Bauabzugsteuer nicht einbehalten und nicht beim Finanzamt anmelden.

Ohne Freistellungsbescheinigung vom Finanzamt müssen Gewerbekunden für Bauarbeiten 15 Prozent Bauabzugsteuer einbehalten.

Wer braucht die Bescheinigung?

Handwerksbetriebe, die Bauleistungen erbringen und nicht nur für Privatkunden tätig sind, benötigen eine Freistellungsbescheinigung. Diese befreit den Auftraggeber vom Einbehalt der Bauabzugsteuer.

Freistellungsbescheinigung beantragen

Handwerksbetriebe können die Freistellungsbescheinigung formlos beim Finanzamt beantragen: persönlich, telefonisch, per E-Mail, als „sonstige Nachricht“ über ELSTER oder schriftlich. Der Antrag muss den Namen, die Anschrift und die Steuernummer des Unternehmens enthalten. Die Bescheinigung ist maximal drei Jahre gültig und muss dann neu beantragt werden. Wann kann das Finanzamt nein sagen?

Das Finanzamt kann die Freistellungsbescheinigung verweigern, wenn das Unternehmen nicht vertrauenswürdig ist. Laut § 48b Einkommensteuergesetz kann dies der Fall sein, wenn ein Handwerksbetrieb ɓ die Betriebseröffnung nicht der zuständigen Gemeinde oder dem Finanzamt gemeldet hat

Steuerfreie Zahlung nach Renteneintritt

Aktuelles Urteil: Steuerfrei ist ein Aufstockungsbetrag für Altersteilzeit auch dann noch, wenn er erst nach Renteneintritt ausgezahlt wird.

Der Fall: Ein Arbeitnehmer war vor seinem Ruhestand in Altersteilzeit tätig. Während dieser Zeit erhielt er neben seinem Lohn einen steuerfreien Aufstockungsbetrag. Nach seinem Renteneintritt erhielt er vom Arbeitgeber eine Zahlung aus einem betrieblichen Bonusprogramm. Diese Zahlung enthielt einen Anteil, der als Aufstockungsbetrag für die Altersteilzeit berechnet wurde. Das Finanzamt besteuerte jedoch den gesamten Betrag als Arbeitslohn, da der Mann zum Zeitpunkt der Zahlung nicht mehr in Altersteilzeit tätig war. Der Rentner machte den Aufstockungsbetrag hingegen steuerfrei geltend und zog vor Gericht. Das Urteil: Der Bundesfinanzhof (BFH) bestätigte den Rentner. Zweck der Steuerbefreiung sei es, Anreize für eine vorzeitige Reduzierung der Arbeitszeit zu schaffen. Dieser Zweck sei in dem behandelten Fall erfüllt. Er entfalle nicht deshalb, weil die Zahlung erst nach dem Ende der Altersteilzeit erfolgt. Entschei-

dend für die Steuerbefreiung sei nicht der Zeitpunkt der Auszahlung, sondern der Zeitraum, für den der Aufstockungsbetrag gezahlt wird. (JW) W a BFH: Beschluss vom 24. Oktober 2024, Az. VI R 4/22

Auch später noch steuerfrei: Beim Aufstockungsbetrag in Altersteilzeit kommt es nicht auf den Zeitpunkt der Auszahlung an.

Vorauszahlungen gefährden

Steuerbonus

Privatpersonen müssen die Bauabzugsteuer nicht einbehalten und nicht beim Finanzamt anmelden.

ɓ oder seine Auskunfts- und Mitwirkungspflicht gegenüber dem Finanzamt nicht erfüllt.

Verweigern kann das Finanzamt die Bescheinigung auch, wenn es berechtigte Zweifel daran hat, dass ein Unternehmen seine Steuerpflichten erfüllt. So lehnte ein Finanzamt eine Freistellungsbescheinigung für einen Handwerker ab, der seit mehreren Jahren keine Gewinnermittlung eingereicht hatte. Das Finanzgericht bestätigte diese Entscheidung. Bei nachhaltigen oder wiederholten Steuerrückständen, falschen Angaben in Steuererklärungen sowie wiederholt nicht oder nicht rechtzeitig abgegebenen Steuererklärungen könne das Finanzamt die Bescheinigung ebenfalls verweigern.

Das Gericht wies jedoch auf einen möglichen Ausweg für betroffene Betriebe hin: Das Finanzamt könne in solchen Fällen eine Freistellungsbescheinigung mit kurzer Geltungsdauer oder auftragsbezogen erteilen (FG Sachsen, Urteil vom 31. August 2022, Az. 3 K 921/21).

Erstattung ab 2026 elektronisch

Hat ein Handwerker Bauleistungen erbracht und der Kunde die Bauabzugsteuer einbehalten, wird das Finanzamt den Betrag auf die Steuerlast des Handwerkers anrechnen. Kann das Finanzamt einen Restbetrag nicht verrechnen, dann kann der Handwerker die Erstattung der Bauabzugsteuer beantragen. Ab dem 1. Januar 2026 können solche Anträge nur noch elektronisch gestellt werden. Dazu hat der Gesetzgeber mit dem Jahressteuergesetz 2024 eine Änderung des § 48c Einkommensteuergesetz beschlossen. Der elektronische Antrag ist bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahres zu übermitteln, das auf das Jahr folgt, in dem der Kunde die Bauabzugsteuer einbehalten hat. Behält ein Kunde zum Beispiel die Bauabzugsteuer im Januar 2024 ein, so kann der Handwerker eine Erstattung bis Ende 2026 beantragen.

Anträge per schriftlichem Formular müssen Finanzämter noch bis Ende 2025 akzeptieren. Allerdings können sie auf Antrag zur „Vermeidung unbilliger Härten auf eine elektronische Übermittlung des Antrags verzichten“. In solchen Fällen sei der Erstattungsantrag weiterhin schriftlich mit dem entsprechenden Formular möglich. (JW)

Haftung für die Bauabzugsteuer Auftragnehmer haften für die Bauabzugsteuer. Diese Haftung entfällt nur bei Vorlage einer gültigen Freistellungsbescheinigung. Eine regelmäßige Überprüfung der Bescheinigung ist ratsam, um Regressforderungen des Finanzamts zu vermeiden.

Gültigkeit überprüfen

Die Finanzämter übermitteln alle Freistellungsbescheinigungen an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Das BZSt stellt diese Bescheinigungen online zur Überprüfung zur Verfügung unter https:// eibe.bff-online.de/eibe/index.xhtml. Auftraggeber müssen sich einmalig registrieren und benötigen für die Abfrage folgende Angaben:

ɓ das Bundesland des Auftragnehmers, ɓ die Steuernummer des Auftragnehmers und ɓ die Sicherheitsnummer auf der Freistellungsbescheinigung.

JÖRG WIEBKING W

Das gilt 2025 für Essenszuschüsse

Steuerfreie Zuschüsse zum Essen sind bei Mitarbeitenden beliebt. Seit Anfang 2025 gelten dafür neue Sachbezugswerte.

Stellen Sie als Arbeitgeber Ihren Mitarbeitenden kostenlos oder verbilligt Verpflegung zur Verfügung? Dabei handelt es sich um Sachbezüge, für die Arbeitnehmer als geldwerten Vorteil Lohnsteuer und Sozialabgaben zahlen müssen – doch nicht in jedem Fall: ɓ Zahlen Ihre Mitarbeitenden einen Eigenanteil zu den Mahlzeiten mindestens in Höhe des amtlichen Sachbezugswerts, dann ist das verbilligte Essen für sie steuer- und abgabenfrei.

ɓ Zahlen die Mitarbeitenden einen geringeren Anteil, können Sie als Arbeitgeber den geldwerten Vorteil pauschal mit 25 Prozent versteuern; dann bleibt die Mahlzeit für Arbeitnehmer ebenfalls steuerfrei.

ten, die Art, der Zeitpunkt und der Inhalt der Arbeiten hervorgehen.

ɓ Andernfalls ist der geldwerte Vorteil steuerpflichtig.

Seit 1. Januar 2025 beträgt der Sachbezugswert für kostenlose oder verbilligte Mahlzeiten 333 Euro pro Monat (2024: 313 Euro). Pro Tag beträgt der Wert für Mahlzeiten ɓ 2,30 Euro für Frühstück und ɓ je 4,40 Euro für Mittagessen und Abendessen.

Beispiel: Ein Mitarbeitender zahlt für ein Mittagessen in der Betriebskantine 5,00 Euro. Da dieser Eigenanteil über dem Sachbezugswert liegt, bleibt die Mahlzeit für ihn steuer- und sozialversicherungsfrei. Würde er nur 4,00 Euro zahlen, dann betrüge der

4,40 Euro beträgt der Sachbezugswert 2025 für ein Mittagessen.

steuerpflichtige geldwerte Vorteil 0,40 Euro (= 4,40 Euro Sachbezugswert – 4,00 Euro Eigenanteil). (JW) W

Ein Ehepaar überweist dem Handwerker ungefragt eine satte Anzahlung schon Monate vor den anstehenden Arbeiten. Deswegen verliert es den Steuerbonus.

Der Fall: Ein Ehepaar beauftragte im Herbst 2022 einen SHK-Handwerker mit der Montage einer neuen Heizungsanlage und einer Sanitäranlage. Die Leistungen sollten rund 52.000 Euro kosten, inklusive Lohnkosten in Höhe von rund 7.700 Euro. Ende November schlugen die Kunden per E-Mail dem Handwerker vor, er solle zwei Drittel der Lohnkosten schon im laufenden Jahr als „Abschlag“ in Rechnung stellen. Die Überlegung der Kunden: Der Steuerbonus ist auf 20 Prozent der Lohnkosten begrenzt, mit einer Obergrenze von 6.000 Euro Lohnkosten pro Jahr und Steuerzahler. Durch Anzahlungen glaubten die Kunden in diesem Fall, sie könnten die Gesamtlohnkosten von 7.700 Euro ausnutzen, indem sie einen Teil schon im Jahr 2022 steuerlich geltend machen. Obwohl der Handwerker nicht auf diesen Vorschlag reagierte, überwies das Ehepaar kurz vor Weihnachten gut 5.000 Euro an den Betrieb. Die Arbeiten führte der Handwerker wie geplant 2023 durch, schrieb entsprechende Rechnungen und verrechnete die 2022 geleistete Anzahlung. Die Auftraggeber hatten jedoch vergeblich auf den Steuerbonus für Handwerkerleistungen gehofft. Das Finanzamt erkannte die Zahlung nicht an, das

Paar verlor den Bonus auf die mehr als 5.000 Euro und durfte sie auch im Folgejahr nicht mehr berücksichtigen. Begründung des Finanzamts: Weder lägen für das Steuerjahr 2022 ordentliche Rechnungen vor noch seien Handwerkerleistungen in dem Jahr erbracht worden. Der Fall landete vor Gericht. Das Urteil: Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf entschied im Sinne des Finanzamts. Die Gründe: 1 Eine Rechnung lasse sich nicht durch eine E-Mail des Auftraggebers ersetzen. Stattdessen müsse der Auftragnehmer die Rechnung erstellen. Daraus müsste der Auftraggeber als Empfänger der Arbei-

2 Zwar habe der Handwerker die Anzahlung in seinen Rechnungen verrechnet. Das lasse sich jedoch nicht als nachträgliche Rechnung interpretieren, da der Handwerker nie eine Vorauszahlung angefordert hatte.

Auftraggeber können Zahlungen an den Handwerker nur in dem Jahr für den Steuerbonus ansetzen, in denen der Handwerker die Leistungen erbracht hat.

3 Zudem könne ein Auftraggeber den Steuerbonus erst geltend machen, wenn ein Handwerker die Leistungen erbracht hat und bezahlt wurde, nicht schon vorher.

4 Die einseitige Zweckbestimmung einer Anzahlung durch einen Kunden und die Zahlung „ins Blaue hinein“ seien weder marktüblich noch sachlich begründet. Daher müsse das Finanzamt sie nicht berücksichtigen.

5 Zudem erinnert das Gericht daran, dass der Gesetzgeber den Steuerbonus auf Handwerkerleistungen nicht mit dem Ziel einer Steuerentlastung für Privathaushalte eingeführt hatte. Vielmehr wollte er so Wachstum und Beschäftigung fördern und Schwarzarbeit bekämpfen. Daher habe er die Höhe des Steuervorteils bewusst beschränkt und in den Steuerregeln

keinen Vor- oder Rücktrag vorgesehen. Ebenso wenig finde sich im Einkommensteuergesetz eine Regelung zur Berücksichtigung von Vorauszahlungen.

Tipp: Abschlagszahlungen sind keine Vorauszahlungen Ihre Kunden sollten sich von diesem Urteil nicht verunsichern lassen: Kein Problem für den Steuerbonus ist es, wenn Sie Abschlagsrechnungen schreiben. Auch wenn eine Abschlagsrechnung vor dem Jahreswechsel fällig und bezahlt wird, haben Ihre Kunden Anspruch auf den Steuerbonus. Werden die Arbeiten an dem Auftrag im Folgejahr fortgesetzt, können die Kunden erneut mit dem Steuerbonus kalkulieren. (JW) W

FG Düsseldorf: Urteil vom 19. Juli 2024, Az. 14 K 1966/23 E

Mehr

Mindestlohn?

Der Mindestlohn ist wieder Wahlkampfthema, doch Politiker sollen nicht über die Lohnuntergrenze entscheiden. Das bekräftigt die Mindestlohnkommission mit neuer Geschäftsordnung.

Mit einer neuen Geschäftsordnung startet die Mindestlohnkommission in eine neue Amtszeit. „Es ist erklärtes Ziel aller Mitglieder der Mindestlohnkommission, zukünftige Anpassungen des gesetzlichen Mindestlohns einvernehmlich zu beschließen“, erklärt Christiane Schönefeld, Vorsitzende der Mindestlohnkommission.

Das Gremium ist paritätisch besetzt aus Vertretern der Arbeitgeber und Gewerkschaften. Auf Arbeitgeberseite ist mit Karl-Sebastian Schulte auch ein Vertreter des Handwerks involviert. Zum Start in die dritte Amtszeit der Kommission erklärt der Geschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH): „Es ist gut und Ausdruck einer bewährten Sozialpartnerschaft, dass die Mindestlohnkommission in ihrer konstituierenden Sitzung einvernehmlich eine Geschäftsordnung verabschiedet hat – mit dem erklärten Ziel aller Kommissionsmitglieder, zukünftige Anpassungen des gesetzlichen Mindestlohnes einvernehmlich zu beschließen.“

Warum es bei der letzten Erhöhung Unmut gab Bei der letzten Entscheidung der Kommission war das nicht so. Laut Mindestlohngesetz entscheidet das Gremium regelmäßig über die Anpassung des Mindestlohns – zuletzt im Sommer 2023. Damals gab es erheblichen Unmut, weil der Beschluss gegen den Willen der Arbeitnehmervertreter gefasst wurde. Die Kommission hatte mehrheitlich dem Vermittlungsvorschlag der Vorsitzenden zugestimmt, die Lohnuntergrenze in zwei Schritten anzuheben – und zwar zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro pro Stunde und zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro. Die Arbeitnehmervertreter kritisierten diese Mindestlohnanpassung angesichts der hohen Inflation als zu gering. Beschluss gegen den Willen der Arbeitnehmervertreter: Wie war das möglich?

Die Mindestlohnkommission wird alle fünf Jahre neu berufen und besteht insgesamt aus neun Mitgliedern. Darunter sind neben der Vorsitzenden drei Arbeitgebervertreter, drei Arbeitnehmervertreter und zwei wissenschaftliche Mitglieder. Stimmberechtigt sind nur die Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter sowie die Vorsitzende. Das Beschlussverfahren ist im Mindestlohngesetz festgelegt:

ɓ Die Beschlüsse werden demnach mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Dabei hat sich die Vorsitzende zunächst der Stimme zu enthalten.

ɓ Kommt keine Stimmenmehrheit zustande, macht die Vorsitzende einen Vermittlungsvorschlag.

Respektvoller

Umgang mit dem Tod: aber wie?

Handwerk und Kirche beschäftigen sich mit der veränderten Trauer- und Bestattungskultur.

Die Mitglieder des Zentralen Besprechungskreises Kirche und Handwerk haben sich in Hamburg getroffen: Neben aktuellen Wirtschaftsthemen ging es auch um die Trauer- und Bestattungskultur: „Immer mehr Menschen sterben allein und die Vielfalt der Bestattungsformen nimmt zu“, berichtete Thomas Adomeit, Bischof der evangelisch-lutherischen Kirche aus Oldenburg. Die Kirche müsse sich daher fragen, wie der Friedhof als Ort des Gedenkens gewahrt werden und gleichzeitig auf gesellschaftliche Entwicklungen reagiert werden könne. Auch für die Bundesverbände der deutschen Bestatter und Steinmetze ist die veränderte Trauer und Bestattungskultur ein Thema. Beide positionierten sich deutlich gegen die Praxis der anonymen Bestattung. Eine solche solle nur auf ausdrücklichen Wunsch der Verstorbenen erfolgen. Das namentliche Gedenken an einen Menschen sei eine Frage persönlicher Würde und kultureller Verantwortung gleichermaßen. „Die Bestatter sind die zentralen Ansprechpartner für alle, die einen geliebten Menschen verloren haben oder die sich Gedanken um ihren eigenen Abschied machen“, sagte Stephan Neuser, Generalsekretär des Bundesverbands Deutscher Bestatter. Sybille Trawinski wies darauf hin, dass jeder Verstorbene einen Namen hatte und eine Persönlichkeit. Die Geschäftsführerin des Bundesverbands Deutscher Steinmetze betonte: „Dies endet nicht mit dem Tod.“ (RED) W

„Es ist erklärtes Ziel aller Mitglieder der Mindestlohnkommission, zukünftige Anpassungen des gesetzlichen Mindestlohns einvernehmlich zu beschließen.“

Christiane Schönefeld, Kommissionsvorsitzende

ɓ Kommt auch nach der Beratung über den Vermittlungsvorschlag keine Mehrheit zustande, darf die Vorsitzende ihr Stimmrecht ausüben: In dieser Patt-Situation entscheidet also die Vorsitzende.

ZDH: Geschäftsordnung „klares Signal“ an die Politik Die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns wird laut Bundesarbeitsministerium alle zwei Jahre von der Kommission überprüft und kann per Verordnung von der Bundesregierung geändert werden. Trotz dieser klaren Regeln für die Erhöhung der Lohnuntergrenze gab es in der Vergangenheit immer wieder politische Einmischung und politische Forderungen. Beispiel: Die Mindestlohnerhöhung zum 1. Oktober 2022. Die hat die damalige Bundesregierung ohne die Kommission auf den Weg gebracht – abgesegnet von Bundestag und Bundesrat. Auch im aktuellen Bundestagswahlkampf 2025 fordern Parteien wie zum Beispiel SPD und Grüne, die Lohnuntergrenze deutlich anzuheben.

ZDH-Geschäftsführer Karl-Sebastian Schulte sieht die nun beschlossene Geschäftsordnung der Mindestlohnkommission als „klares Signal an die Politik“, sich nicht einzumischen und die Kommission arbeiten zu lassen – und zwar „regelbasiert und unabhängig“. Schulte betont: „Die Kommission hat mit diesem Beschluss deutlich gemacht, dass sie ihre Verantwortung wahrnimmt und dass ihre Mitglieder sich darin einig sind, dass auch in Zukunft ein regelbasiertes Verfahren die Grundlage ihrer Arbeit ist und sein muss.“

Mindestlohnanpassung: Wie geht es jetzt weiter? Zum Jahresanfang ist der Mindestlohn um 41 Cent gestiegen. Er liegt nun bei 12,82 Euro pro Stunde. Wie sich die Lohnuntergrenze in Deutschland weiterentwickelt, wird sich in den nächsten Monaten zeigen. Die Mindestlohnkommission kommt 2025 erneut zu Beratungen zusammen und muss spätestens bis zum 30. Juni einen Beschluss zur Anpassung vorlegen. ANNA-MAJA LEUPOLD W

Ob Sarg oder Urne: Die Vielfalt bei den Bestattungsformen nimmt zu.
Neue Regeln für die Mindestlohnerhöhung: Kommission will die Anpassungen einvernehmlich beschließen.

KMU-Standard soll kommen

Betriebe erhalten schon jetzt Anfragen zum Thema Nachhaltigkeit. Damit ihr Aufwand nicht zu hoch wird, soll es Mitte des Jahres Unterstützung geben.

Das Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung gewinnt in 2025 an Relevanz. Handwerksbetriebe sind zwar nur selten berichtspflichtig – doch über Lieferketten können auch sie betroffen sein. Der Grund: Berichtspflichtige Unternehmen müssen Angaben zu vor- und nachgelagerten Wertschöpfungsketten machen. Das kann auch Handwerksbetriebe einschließen, wenn sie die entsprechenden Fragen- und Nachweiskataloge weitergeleitet bekommen.

Wann Handwerksbetriebe gefordert sind Laut Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) bekommen einige Betriebe schon jetzt Anfragen – beispielsweise von anderen Unternehmen, Banken, der öffentlichen Hand oder Versicherungen. Der ZDH setzt sich dafür ein, dass kleine Betriebe von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung ausgenommen werden.

Auf einem Kongress zu dem Thema im Januar erläuterte ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke beispielhaft, inwiefern es kleine Betriebe treffen kann: Er nannte den Metzger, der für einen Konzern das Catering bereitstellt. Da der Konzern darlegen müsse, welche Zutaten er für sein Catering verwendet, sei der Handwerksbetrieb in der Lieferkette. Oder der Lackiererbetrieb, der im Auftrag von berichtspflichtigen Versicherungen in der Schadensabwicklung tätig ist. Auch der Konditor, der für einen Autokonzern Pralinenschachteln liefert, sei mittelbar betroffen. „Betriebsinhaber müssen sich dafür hinsetzen und nacharbeiten, anstatt ihre eigentliche Arbeit zu machen“, betonte Schwannecke. „Die Berichtspflichten für Große werden faktisch an die Kleinen weitergereicht.“ Zwar sei Nachhaltigkeit von zentraler Bedeutung. Doch wenn man nicht genau aufpasse, komme es dazu, „dass Betriebe Zeit und Geld für die Erstellung von Berichten verwenden und nicht für weitaus notwendigere Investitionen“.

VSME-Standards zu Mitte des Jahres Voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte werde der sogenannte VSME-Standard (Voluntary Sustai-

In Kreditgesprächen spielt Nachhaltigkeit eine wachsende Rolle. Die Mehrheit der Mittelständler ist darauf nicht vorbereitet, zeigt eine Studie. Mittelstand kann kaum Daten liefern

Banken und Sparkassen könnten bald verstärkt Nachhaltigkeitsindikatoren von mittelständischen Unternehmen einfordern. Darauf sind viele Unternehmen noch nicht vorbereitet, wie eine aktuelle KfW-Umfrage zeigt: Nur 48 Prozent der kleinen und mittleren Unternehmen sehen sich demnach in der Lage, mindestens einen Nachhaltigkeitsindikator zu benennen. 42 Prozent halten das Thema für nicht relevant.

„Die Ergebnisse zeigen, dass selbst die Bereitstellung klassischer Verbrauchsinformationen für viele Mittelständler eine Herausforderung ist“, sagt KfWMittelstandsexpertin Elisabeth Grewenig. So können nur 30 Prozent der mittelständischen Unternehmen ihren Stromverbrauch und 26 Prozent ihren Wasserverbrauch angeben. Je kleiner die Unternehmen, desto eher hätten Betriebe Schwierigkeiten bei der Angabe solcher Daten.

Tatsächlich ein Thema war Nachhaltigkeit in Kreditverhandlungen im Jahr 2023 für 15 Prozent der befragten Mittelständler. Unter größeren Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten lag der Anteil bei 34 Prozent. Unter Kleinstunternehmen mit weniger als fünf Beschäftigten lag er hingegen bei 13 Prozent. Im verarbeitenden Gewerbe betrug der Anteil 20 Prozent, im Baugewerbe waren es 12 Prozent. Entwarnung für Kleinstunternehmen bedeutet das allerdings nicht: „Banken und Sparkassen werden schon allein aus regulatorischen Gründen, aber auch aus Reputationssicht, künftig bei der Kreditvergabe stärker auf Nachhaltigkeitsindikatoren achten. Für mittelständische Unternehmen kann es daher vorteilhaft sein, sich mit diesem Thema zu befassen“, sagt KfW-Expertin Grewenig. (JW) W

Da kommt was auf die Betriebe zu: „Die Berichtspflichten für Große werden faktisch an die Kleinen weitergereicht“, beklagt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke.

nability Reporting Standard für SMEs) von der EUKommission veröffentlicht. Dabei handelt es sich um einen freiwilligen Berichtsstandard für nichtberichtspflichtige Unternehmen. Damit Betriebe nicht zu viel Zeit und Energie in die Erstellung solcher Berichte stecken müssen, will der ZDH in Zusammenarbeit mit der Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk (ZWH) Unterstützung anbieten: Ein technisches Modul, das Betriebe kostenfrei nutzen können, soll die Berichtserstellung erleichtern.

KMU-Modul soll Betriebe entlasten Mit Betrieben und Experten aus dem Handwerk arbeite der ZWH an diesem digitalen Tool. Es soll mithilfe einer eigenen Künstlichen Intelligenz (KI) und durch die Beantwortung von Multiple-ChoiceFragen Nachhaltigkeitsberichte erstellen. Das sogenannte KMU-Modul soll an den Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) angebunden sein. Vorgesehen sei, dass es den gängigen Datenschutzrichtlinien entspricht und eine Schnittstelle zu alle relevanten Tools im Handwerk hat, die Daten für den VSME erheben.

Über Lieferketten können auch Handwerksbetriebe berichtspflichtig sein.

„Im weiteren Verlauf der Entwicklung ist vorgesehen, dass das Modul für andere KMUBranchenlösungen geöffnet wird“, sagte Juliane Kriese, Bereichsleiterin Fachkräfte und Betriebe beim ZWH. So sei es denkbar, gewerkespezifische Adaptionen vorzunehmen oder auch die grafische Anpassung an Verbände- oder Branchenmaterialien im Marketingbereich voranzutreiben. Auch eine Vorauswahl der Fragen in einigen Gewerken sei vorgesehen. Um sich weiter auf das Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung vorzubereiten, könnten Betriebe auf die Betriebsberatung der Handwerkskammern zurückgreifen. Die Berater weisen dabei beispielsweise auf den „Selbstcheck für Betriebe“ wie auch auf das Tool „Nachhaltigkeit im Handwerk 360°“ hin. In der Umweltberatung der Handwerkskammern würden zudem das „E-Tool“ und die „KlimaAmpel“ genutzt. Sobald die Startseite des KMUTools fertiggestellt sei, werde sie ebenfalls in der Betriebsberatung genutzt, stellte Kriese klar. Das Ziel sei es, zeitgleich zur Veröffentlichung der VSME-Standards im Sommer auch die Website freizuschalten. MARTINA JAHN W

Nachhaltig gut aufgestellt „Als Zimmereibetrieb liegt uns das Thema Nachhaltigkeit natürlich am Herzen, da wir mit dem wertvollen Rohstoff Holz arbeiten“, sagt Hedwig von Soosten (Foto). Über die anstehende Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung habe sie gelesen und sich über die Checkliste des Deutschen Nachhaltigkeitskodex informiert. „Das war alles sehr kompliziert“, betont sie. Ihre Hoffnung sei, dass kleinen Betrieben der große Aufwand erspart bleibt. Vorbereitet sei die Zimmerei von Soosten mit 19 Mitarbeitenden dennoch: Für die Nachhaltigkeitskennzeichnung „Gemeinsam für mehr Nachhaltigkeit“ der Landesvertretung der Handwerkskammern Niedersachsen (LHN) hat der Betrieb sein Engagement in dem Bereich sichtbar gemacht. So betreibe er eine Hackschnitzelanlage und beheize damit Wohn- und Bürogebäude. Eine 60-Kilowatt-Peak-Solaranlage sorgt unter anderem für den Strom, der von zwei Wallboxen genutzt wird. Auch was die Entwicklung der Personalstruktur angeht, stellt sich der Betrieb zukunftsfähig auf. „Wir haben die Anzahl unserer Auszubildenden in den vergangenen Jahren verdoppelt“, sagt die Unternehmerin. Zudem sorge das Angebot eines Firmenfitnessprogramms für Mitarbeitergesundheit und -zufriedenheit. (JA) Wettbewerbsfähig bleiben Mit dem Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung hat sich auch Ritter Starkstromtechnik beschäftigt. Der Betrieb hat den NachhaltigkeitsCheck der Handwerkskammer Magdeburg absolviert. „Die öffentliche Wahrnehmung steigt beim Thema Nachhaltigkeit, unsere Kunden legen vermehrt Wert auf diese Nachweise, und letztendlich ist dies bei Fördermittelgebern und anderen Partnern ein wichtiges Kriterium geworden“, sagt Tim Dietze (Foto), Geschäftsführer des Magdeburger Betriebs. Für die Firma Ritter Starkstromtechnik sei der Check nicht nur eine Bestandsaufnahme, sondern auch ein Anstoß, zukünftige Nachhaltigkeitsstrategien zu entwickeln und umzusetzen. „Wir erhoffen uns zudem eine Steigerung der Sichtbarkeit und des Images durch den Check“, sagt Dietze. In einer Zeit, in der Nachhaltigkeit immer mehr zur Pflicht wird, seien solche Initiativen entscheidend, um wettbewerbsfähig zu bleiben und das Vertrauen von Kunden und Partnern zu gewinnen. (HWK)

Basiszinssatz: Seit 1. Januar 2025 bei 2,27 Prozent

Die Bundesbank hat den Basiszinssatz zum Jahreswechsel erneut gesenkt. Das hat Auswirkungen auf Verzugszinsen –was Betriebe und Kunden jetzt wissen müssen.

Der Basiszinssatz liegt seit dem 1. Januar 2025 bei 2,27 Prozent, das hat die Bundesbank bekanntgegeben. Damit ist der Zinssatz zum zweiten Mal in Folge gesunken – im zweiten Halbjahr 2024 lag er noch bei 3,37 Prozent.

Basiszinssatz sinkt: Wie wirkt sich das auf Verzugszinsen aus? Der Basiszinssatz spielt in der Wirtschaft eine wichtige Rolle, schließlich werden Verzugszinsen mithilfe des Basiszinssatzes berechnet. Durch die Absenkung um 1,1 Prozentpunkte werden Verzugszinsen für Handwerksbetriebe und deren Kunden jetzt günstiger als noch im Vorjahr. So funktioniert es:

ɓ Verzugszinsen bei Privatkunden: Handwerksbetriebe können Verzugszinsen für säumige Verbraucher gemäß § 288 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnen. Das bedeutet: Seit dem 1. Januar 2025 können Betriebe 7,27 Prozent Verzugszinsen ansetzen (Berechnung: 2,27 + 5 = 7,27). Bis zum 31. Dezember 2024 waren bei Privatkunden noch Verzugszinsen von 8,37 Prozent möglich.

ɓ Schulden zwischen Unternehmen: Hier sind laut § 288 BGB Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz möglich. Das heißt: Betriebe können von anderen Unterneh-

men nun 11,27 Prozent Verzugszinsen ansetzen (Berechnung: 2,27 + 9 = 11,27). Bis Ende 2024 waren bei Schulden zwischen Unternehmen noch Verzugszinsen von 12,37 Prozent möglich.

Verzugszinsen können selbstverständlich auch auf Handwerksbetriebe zukommen, zum Beispiel wenn sie gegenüber ihren Lieferanten in Verzug geraten. Tipp: Mehr zur Berechnung von Verzugszinsen lesen Sie im Beitrag So setzen Sie Verzugszinsen richtig durch Hintergrund: Wie der Basiszinssatz angepasst wird Der Basiszinssatz wird zwei Mal im

Nach gesetzlich festgelegten Regeln: Die Bundesbank berechnet den Basiszinssatz jeweils zum 1. Januar und zum 1. Juli eines jeden Jahres.

Jahr angepasst: einmal zum 1. Januar und einmal zum 1. Juli. Für die Anpassung gibt es feste Regeln, die in § 247 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nachzulesen sind. Demnach verändert sich der Basiszinssatz jeweils „um die Prozentpunkte, um welche die Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist“: ɓ Was ist die Bezugsgröße? Das ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank –diesen Zinssatz zahlen Banken, wenn sie sich bis zum nächsten Geschäftstag Geld bei der Europäischen Zentralbank (EZB) leihen. ɓ Welcher Stichtag ist maßgeblich? Entscheidend ist der Zinssatz, der vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres galt.

Demnach war für die Anpassung des Basiszinssatzes zum 1. Januar 2025 der Festzinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation am 30. Dezember 2024 maßgeblich – der lag an diesem Stichtag bei 3,15 Prozent. Seit dem für die letzte Änderung des Basiszinssatzes maßgeblichen Zeitpunkt ist er damit um 1,10 Prozentpunkte gesunken. Entsprechend hat die Bundesbank den Basiszinssatz zum 1. Januar 2025 nun ebenfalls um 1,1 Prozentpunkte angepasst: Er liegt nun 2,27 Prozent. (AML) W

Impressum: Alle Pflichtangaben im Blick?

Jedes Impressum einer Website ist eine potenzielle Abmahnfalle. Aktuell gibt es mehrere Änderungen, die Sie beachten sollten.

1. DDG statt TMG

Wer für seinen Handwerksbetrieb eine Webseite und Profile in sozialen Medien nutzt, muss dort bestimmte Angaben in einem Impressum hinterlegen. Das ergibt sich seit Mai 2024 aus § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG). Vorher hieß das Gesetz Telemediengesetz (TMG). Inhaltlich hat sich dadurch nichts geändert. Falls Ihr Impressum einen Hinweis auf den 5 § TMG enthält, sollten Sie dies in § 5 DDG ändern.

2. Wirtschafts-Identifikationsnummer oder Umsatzsteuer-ID?

Nach § 5 Abs. 1 Nr. 6 DDG müssen Unternehmen im Impressum ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder die neue Wirtschafts-Identifikationsnummer angeben. Haben Sie schon beide Identifikationsnummern, können Sie selbst entscheiden, welche Sie im Impressum angeben. Haben Sie noch keine Wirtschafts-ID? Dann bleibt Ihnen vorerst nur die Umsatzsteuer-ID. Umgekehrt gilt: Verfügen Sie über eine WirtschaftsID und haben noch keine Umsatzsteuer-ID, dann müssen Sie die Wirtschafts-ID angeben.

3. Alle Pflichtangaben im Impressum auf einen Blick

Diese Angaben gehören in das Impressum eines Handwerksbetriebs:

ɓ Name, Anschrift: Vor- und Nachname des Betriebsinhabers und die vollständige Postanschrift. Bei juristischen Personen wie zum Beispiel bei einer GmbH sind der vollständige Firmenname und die vollständige Postanschrift zu nennen.

ɓ Kontaktdaten: E-Mail-Adresse und Telefonnummer,

ɓ ID: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummer,

ɓ Rechtsform: Handelt es sich bei dem Betrieb um eine juristische Person, sind zusätzlich die Rechtsform und die Vertretungsberechtigten zu nennen. Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 DDG müssen Unternehmen, falls sie überhaupt Angaben über das Kapital der Gesellschaft machen, das Stamm- oder Grundkapital sowie den Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen nennen.

ɓ Aufsichtsbehörde: Bei Tätigkeiten, die eine behördliche Zulassung erfordern, ist die Aufsichtsbehörde zu nennen. Im Handwerk betrifft das nach Angaben des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) Bezirksschornsteinfeger und Büchsenmacher.

Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar.

Mitbewerber und dazu befugte Vereine können Verstöße kostenpflichtig abmahnen.

Zentralverband des Deutschen Handwerks

KI-Check für Betriebe: Wie kompetent sind Sie?

Wie ist Ihr Betrieb auf den KI-Einsatz vorbereitet, was könnten Sie schon umsetzen?

Das Mittelstand-Digital Netzwerk bietet einen Test zur Selbsteinschätzung.

Digitalisierung und künstliche Intelligenz (KI) bieten Unternehmen enorme Chancen, Arbeitsabläufe effektiver zu gestalten. Aber welche Voraussetzungen für den Einsatz von KI in Ihrem Handwerksbetrieb gibt es bereits? Wie können Sie die aktuelle Situation in Ihrem Betrieb einschätzen? Antworten auf diese Fragen liefert der kostenfreie KI-Readiness-Check des Mittelstand-Digital Netzwerks. Der Test zur Beschreibung der Kompetenz eines Unternehmens, KI-Anwendungen einzuführen, biete eine einfache Möglichkeit der Selbsteinschätzung. Er kann online ausgeführt werden.

Den individuellen KI-Reifegrad des Betriebes definieren Anhand der Beantwortung gezielter Fragen sowie allgemeiner Unternehmensangaben könnten die Teilnehmer die KI-Readiness – den individuellen KI-Reifegrad des eigenen Betriebs –definieren. Die Fragen betreffen folgende Themengebiete: ɓ Anwendungsbereiche und Technologien, ɓ Prozesse, Strategie und Organisation, ɓ Mitarbeitende, ɓ wirtschaftliche Perspektive, Produkte und Dienstleistungen.

Den KI-Readiness-Check finden Sie unter https://werner.dfki.de/readinesswelcome.

KI-Kompetenz: Welche Angebote gibt es für Betriebe noch? Neben dem KI-Readiness-Check bieten die Mittelstand-Digital Zentren des Netzwerks eine breite Palette an Unterstützung beim Thema KI-Einsatz in Unternehmen. Dazu gehören Infoveranstaltungen und Praxisbeispiele für kleine und mittlere Betriebe. Laut Mittelstand-Digital wird beispielsweise die Entwicklung von Kommunikationsstrategien unterstützt – angefangen

ɓ Registereintragungen: Ist Ihr Betrieb in einem Register wie dem Handelsregister eingetragen, müssen Sie im Impressum das Register und die Registernummer angeben.

ɓ Reglementierte Berufe: Betriebe, die ein Gesundheitshandwerk ausüben, müssen nach Angaben des ZDH zusätzlich folgende Angaben hinterlegen: die zuständige Handwerkskammer, die gesetzliche Berufsbezeichnung (Augenoptiker, Zahntechniker, Hörakustiker, Orthopädietechniker, Orthopädieschuhmacher), Deutschland als Staat, in dem die Berufszulassung genehmigt wurde, die Handwerksordnung als berufsrechtliche Regelung.

ɓ Abwicklung oder Liquidation: Handelt es sich bei dem Betrieb um eine Kapitalgesellschaft in Abwicklung oder Liquidation, muss der Betrieb dies ebenfalls im Impressum angeben.

von der Social-Media-Nutzung über Online-Marketing bis hin zum Veränderungsmanagement und der Mitarbeiterkommunikation. KI-Trainer würden zu individuellen Gesprächen bereitstehen und die Einführung von KI-Tools in Betrieben begleiten.

KI-Sprechstunde auf der Hannover Messe

Eine KI-Sprechstunde für KI-interessierte Unternehmer bietet MittelstandDigital auf der Hannover Messe vom 31. März bis 4. April an. Die kostenfreien Gespräche mit einem KI-Trainer finden am Stand F 40 in Hallo 17 statt.

Bau 2050: Digitale Entdeckungen für Handwerker

4. Drohen Strafen bei Fehlern? Werden die Angaben fehlerhaft oder gar nicht gemacht, stellt dies laut ZDH einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar. Mitbewerber und dazu befugte Vereine, zum Beispiel Verbraucherzentralen, könnten einen solchen Verstoß kostenpflichtig abmahnen.

5. Außergerichtliche Streitbeilegung Zudem empfiehlt der ZDH, im Impressum auch die Pflichtangaben zur außergerichtlichen Verbraucherschlichtung aufzunehmen. Das betreffe insbesondere die Angabe über die Bereitschaft zur Teilnahme an einem solchen Verfahren.

Betreiber eines Online-Shops sollten auf ihrer Website außerdem folgenden Link zur Streitschlichtung angeben: https://ec.europa.eu/consumers/odr. JÖRG WIEBKING W

Nur wenn Betriebsleiter und Team mitgehen, ist eine erfolgreiche Einführung von KI im Unternehmen möglich. w Mehr Infos zur Hannover Messe finden Sie auf handwerk.com: Kurzlink direkt zum Beitrag svg.to/hameha

Einen festen Termin können Sie auf der Webseite des Mittelstand-Digital Zentrums Hannover buchen. Eine kostenlose Messe-Eintrittskarte gibt es dort ebenfalls. (BG) W

Auf der Münchner Bau haben die Aussteller zahlreiche Neuheiten und Weiterentwicklungen präsentiert, die Handwerksbetrieben die Arbeit erleichtern können. Diese drei digitalen Helfer sind uns beim Messerundgang ins Auge gefallen.

Die Online-Vergabeplattform für privatgewerbliche Ausschreibungen, Cosuno, hat zur Bau 2025 das Thema künstliche Intelligenz mitgebracht: Eine in Kooperation mit der Universität Graz entwickelte KI soll die aktuellen Marktpreise bestimmter Leistungen transparent machen. Dafür soll die KI automatisch ermitteln, für welchen Preis bestimmte Leistungen gerade am Markt vergeben werden. So sollen Auftraggeber und Auftragnehmer gleichermaßen transparent

erfahren, was eine Leistung im Schnitt gerade kostet und in welchem Rahmen sich ein Angebot bewegen sollte. Die neue Funktion habe dem Unternehmen zuletzt einigen Zuwachs beschert. „Durch die KI nutzt man uns nun verstärkt für die Kalkulation“, sagt Cosuno-Sales-Director Bastian Bornkessel. Ziel von Cosuno sei es, Ausschreibungs- und Vergabeprozesse bei Bauvorhaben zu automatisieren und manuelle Prozesse zu ersetzen. Die Plattform soll unter anderem bei der Erstellung von Leistungsverzeichnissen helfen. Handwerkern biete Cosuno die Möglichkeit, von ausschreibenden Firmen gefunden zu werden. Betriebe könnten auf der Plattform auch aktiv über einen Marktplatz Aufträge suchen. Derzeit sollen bei der 2019 gegründeten Plattform 250.000 Nachunternehmen gelistet sein.

Per KI vom Grundriss zum Gebäude Auch Hottgenroth nutzt die Fähigkeiten künstlicher Intelligenz und will seinen Nutzern so die Arbeit erleichtern. Das Unternehmen stellte seine KIgestützte Grundrisserkennungssoftware „Hott-KI“ vor. Die soll auf Basis eines Grundrisses und der nötigen Gebäudedaten ein 3D-Modell des Gebäu -

des generieren. Das Gebäudemodell könne dann in der CAD-Anwendung Hott-CAD weiterbearbeitet werden. Hott-KI sei entwickelt worden, um aus 2D-Grundrissplänen präzise 3D-Etagenmodelle zu generieren. Durch Verwendung einer umfangreichen Trainingsdatenbank erkenne die KI Außenwände, Innenwände, Fenster und Türen mit hoher Genauigkeit. Die Entwicklung soll insbesondere die Arbeit in den Bereichen Energieberatung und technische Gebäudeausrüstung unterstützen.

Durch die KI nutzt man uns nun verstärkt für die Kalkulation. Bastian Bornkessel, Cosuno-Sales-Director

Die Software-Schmiede Hero hat an ihrem Stand die Features der Handwerkersoftware vorgestellt. Neu sind Automatisierungen. Fotos:

Automation für Büroroutinen Zu den großen Zeitfressern im Büro gehören Routineaufgaben, bei denen die immer gleichen Abläufe haargenau wiederholt werden. Eine Lösung dafür hat Hero zuletzt mit einer Automatisierungsfunktion entwickelt, berichtet das Unternehmen auf der Bau. Aktuell seien neun Automatisierungen möglich. So eine Automatisierung könne beispielsweise die Übertragung der von Kunden eingetragenen Daten über das Kontaktformular auf der Handwerkerwebsite in die Hero-Software sein, wobei automatisch ein zugehöriges Projekt angelegt wird. So würde das händische Übertragen der Daten entfallen. Auch sei es möglich, Baustellenberichte oder Rechnungen mit voreingestellten Texten automatisiert durch bestimmte Auslöser versenden zu lassen.

Zeit sparen mit digitalen Tools

Kundenbetreuung kann auf digitalem Weg besonders effektiv organisiert werden. Ein Experte für digitale Prozesse im Handwerk gibt Tipps.

Dachdeckermeister Jörg Mosler aus Nürnberg hat seine Kunden viele Jahre auf herkömmliche Weise betreut –mit der Beantwortung meist identischer Fragen beim ersten Gespräch, mit komplizierten Terminabsprachen und langwierigen Treffen zur Angebotsbesprechung. „Die Kundenbetreuung ist einer der zeitintensivsten Prozesse in den meisten Handwerksunternehmen“, resümiert er. Wer Teile dieser Arbeiten digitalisiert, müsse weniger Zeit investieren und begeistere gleichzeitig die Kunden – eine optimale Kombination.

Angebotsprozesse und Kundenbetreuung digital „Vier Dinge sind dem Kunden für eine Entscheidung besonders wichtig: Informationen, Preise, Vertrauen in einen Betrieb und ein schneller Kontakt“, sagt Mosler. „Genau an diesen Punkten müssen wir ansetzen, um Angebotsprozesse und Kundenbetreuung digital so effektiv wie möglich zu gestalten.“ Mosler zählt verschiedene Möglichkeiten auf:

ɓ eine Webseite mit einem umfassenden Frage-Antwort-Bereich,

ɓ ein interaktives Online-Beratungs-Video,

ɓ ein Preiskonfigurator,

ɓ ein Online-Video zur Angebotserläuterung,

ɓ Automatisierungstools.

„Viele potenzielle Auftraggeber fällen die Entscheidung für ein Handwerksprojekt und einen bestimmten Betrieb bevorzugt nach Feierabend – mit dem Laptop auf dem Sofa“, gibt Mosler zu bedenken. Ihre Problemlösung möchten sie möglichst schnell – ohne auf einen Rückruf zu warten oder Kontaktformulare auszufüllen.

Betriebshomepage ermöglicht Rundum-Service

Die Homepage sei das wichtigste Tool, um den Kunden 24/7 umfassenden Service zu bieten. „Mit einem umfangreichen FrageAntwort-Bereich vermitteln Handwerksbetriebe Kompetenz und schaffen Vertrauen. Sie sparen zeitintensive Gespräche und heben sich von vielen Konkurrenten ab“, berichtet Mosler aus Erfahrung. 16 Jahre lang hat der 44-Jährige im Dachdeckerhandwerk gearbeitet, zehn Jahre leitete er sein Familienunternehmen. Seit 2013 ist er als Experte für Mitarbeitergewinnung und digitale Prozesse im Handwerk unterwegs.

Chatbot erleichtert die Arbeit

Wie können wir Kundenanfragen digital sammeln und auswerten? Diese Frage hat Steffen Döbler (Foto) und sein Team lange Zeit beschäftigt. Bis er das Angebot bekam, den Prototyp eines Chatbots und einer App zu testen. Beide Anwendungen arbeiten in Verbindung mit einer Wissensdatenbank. „Wir brauchten einen schnellen und effizienten Prozess, wie wir mit immer wiederkehrenden Kundenanfragen umgehen“, sagt Döbler, Inhaber eines SHK-Betriebs im mecklenburgischen Pasewalk. Im Arbeitsalltag gehe viel Zeit durch Tätigkeiten verloren, die eine Künstliche Intelligenz (KI) besser kann.

Ein Bot erledigt wiederkehrende Arbeiten Aktiv nutzen die Mitarbeitenden das Tool derzeit schon als Anwendung in der Baustellenorganisation: So werden anstelle von Stundenzetteln Arbeits- und Baustellenzeiten in die App eingegeben. Auch Daten wie Gebrauchsanweisungen oder Gerätebeschreibungen wurden schon in die Anwendung geladen. Zudem sei bereits Unterstützung bei Wartungsverträgen und Services für Kunden implementiert. Derzeit arbeite das Team an der Verbesserung des Zugriffs auf den Kundendatenstamm. Bis Kundenanfragen, die über die Webseite des Betriebs ankommen, durch den Bot beantwortet werden können, wird es aber noch eine Weile dauern. „Erst wenn wir mit der Antwortqualität zufrieden sind, schalten wir diesen Teil live“, erklärt SHK-Meister Steffen Döbler. Er hofft, dass von dem KI-Assistenten bald ein Großteil der momentan 70 bis 100 Anrufe pro Tag bearbeitet wird.

Implementierung abhängig von digitalen Prozessen Auf der einen Seite verspreche die App eine echte Arbeitserleichterung und Zeitersparnis – doch auf der anderen Seite bringe die Entwicklung auch Herausforderungen mit sich, betont der Unternehmer: „Wir brauchen einen Digitalisierungsplan für alle Prozesse. Dafür müssen viele Bereiche des Unternehmens betrachtet und umgestaltet werden“, sagt Döbler. Zudem seien einige Schnittstellen von den branchenspezifischen Softwarelösungen noch nicht so weit, dass sie kompatibel mit der App seien. Das verzögere den Einsatz aller Funktionen der Software, die von der Firma Oktus entwickelt wurde.

Kosten und Nutzen halten sich die Waage Für eine Einstiegslösung berechne der Anbieter um die 150 Euro auf, berichtet Döbler. Er habe gemerkt, dass sich die Investition rechnet, und baue nun Schritt für Schritt ein System, dass auf die Bedürfnisse seines Betriebs abgestimmt sei. „Wenn ich sehe, wie viel Zeit wir am Ende einsparen können, lohnt sich die Anschaffung auf jeden Fall“, resümiert Steffen Döbler. Als kostenintensivsten Punkt sieht er die Entwicklung von Schnittstellen. (JA)

Kundenbindung: Erklärvideos und Preiskonfigurator „Noch mehr Bindung zu Ihren potenziellen Kunden können Sie aufbauen, wenn Sie wiederkehrende Fragen persönlich in einem Video beantworten“, sagt Mosler. Derartige Erklärvideos ließen sich mit relativ wenig Aufwand erstellen.

Für eine grobe Kostenschätzung könne man einen Preiskonfigurator dazuschalten. „Hier ist der kritische Punkt erreicht, an dem potenzielle Kunden von unverbindlichen Interessenten getrennt werden“, erklärt Mosler weiter. „Wenn der Kunde jetzt einen persönlichen Beratungstermin anfordert, weiß ich als Unternehmer: Der ist bereit, in der jeweiligen Größenordnung zu investieren.“

Gute Dienste leiste auch ein kurzes Erklärvideo, das zusammen mit dem Angebot an den Kunden versendet wird. „Das Anfertigen ist mit einer einfachen Software und wenig Zeitaufwand möglich. Der Chef kann so die Positionen erläutern und Hinweise zum Angebot geben“, beschreibt Mosler. Die Auftragsquote könne dadurch enorm gesteigert werden. „Denn wenn ich mehrere Stunden in die Ausarbeitung eines Angebotes investiere, will ich den Auftrag schließlich auch haben“, fügt er an.

Mit einer informativen und gut ausgestatteten

Wir müssen Prozesse digital so effektiv wie möglich gestalten.

Jörg Mosler, Dachdeckermeister und Experte für digitale Prozesse

auf dem Sofa „abholen”.

Digitale Tools: Wie viel Zeit kann man einsparen? Noch mehr Automatisierung sei möglich: „Die Software kann etwa nach einem Kundentermin an das Verschicken eines Angebotes erinnern. Oder dem Kunden wird nach einer Angebotszusage automatisch ein Kalender mit einer Auswahl an Vor-Ort-Terminen zugemailt.“ Wie viel Zeit kann man mit digitaler Hilfe pro Angebot sparen? „Schwer zu pauschalisieren“, resümiert Mosler. „Sicher ist, dass es zwei riesige Zeitsparpotenziale für alle Unternehmen im Angebotsund Beratungsprozess gibt: das Ausfiltern unpassender Kunden und das digitale Betreuen passender Kunden.“ BIRGIT GREUNER W w Weitere Informationen finden Sie unter: www.joerg-mosler.de

Der digitale Arbeitsvertrag kommt

Das Bürokratieentlastungsgesetz soll den vollständig digitalen Arbeitsvertrag ermöglichen. Warum sich für viele Betriebe im Handwerk trotzdem wenig ändert.

Weniger Bürokratie auch im Arbeitsrecht: Das verspricht das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz, das seit dem 1. Januar 2025 in Kraft ist. Deshalb ist in einigen Fällen nicht mehr die Schriftform, sondern die Textform ausreichend. Was bedeutet das im Betriebsalltag und welche Ausnahmen gibt es? Jennifer Smoch, Juristin und Geschäftsführerin der Kreishandwerkerschaft Harburg, beantwortet die wichtigsten Fragen.

Was ist der Unterschied zwischen Textund Schriftform?

„Schriftform bedeutet, dass ein Dokument eigenhändig unterzeichnet werden muss“, erklärt Smoch. Solche Dokumente müssten daher auf Papier ausgefertigt werden. „Für eine digitale Personalakte mussten also bislang diese Dokumente ausgedruckt, unterschrieben und wieder eingescannt werden. Das Original in Papierform musste zusätzlich aufbewahrt werden.“

An die Textform werden geringere Anforderungen gestellt. Es genügt, wenn eine lesbare Erklärung auf einem „dauerhaften Datenträger“ abgegeben wird, heißt es im Bürgerlichen Gesetzbuch. Unter einem dauerhaften Datenträger versteht das Gesetz jedes Medium, das es dem Empfänger ermöglicht, die an ihn gerichtete Erklärung so zu speichern, dass sie ihm dauerhaft zugänglich ist und nicht verändert werden kann. „Ein PDF, das einer E­Mail angehängt ist, würde diese Voraussetzungen erfüllen“, sagt Smoch. Auch eine SMS, eine Messenger­Nachricht oder ein Fax würden demnach ausreichen.

Wichtig: „Das Ganze setzt jedoch voraus, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer mit der Übermittlung auffordert, ihm einen Empfangsnachweis zu erteilen“, betont Smoch. Nur so könne er nachweisen, dass der Mitarbeiter die Dokumente auch erhalten hat.

Wofür reicht jetzt die Textform? Die wichtigste Änderung betrifft das Nachweisgesetz: „Wichtige Informationen über Arbeitsbedingungen, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden bislang in Schriftform aushändigen mussten, dürfen nun auch in Textform übermittelt werden“, sagt Smoch. Dazu gehören unter anderem Informationen über den Arbeitsort, eine Beschreibung der Tätigkeit, die Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgelts, die Arbeitszeit, die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs und die Kündigungsfristen.

„Da Arbeitsverträge nicht zwingend in Schriftform abgeschlossen werden müssen, ist nun ein komplett digitaler Arbeitsvertrag möglich“, erklärt die Juristin. In der Praxis könne ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitenden einen Arbeitsvertrag inklusive der Informationen zu den Arbeitsbedingungen als PDF per E­Mail zuschicken und sich den Erhalt und die Kenntnisnahme des PDFs bestätigen lassen. „Diese Bestätigung sollte dann unbedingt in der Personalakte archiviert werden“, betont Smoch.

Rente mit 63: Wer kaum profitiert

Die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren sollte besonders belasteten Arbeitnehmern helfen. Laut einer aktuellen Studie nutzen diese sie aber kaum.

Sie sollte jenen zugutekommen, die im Beruf besonders schwer belastet sind: Die sogenannte Rente mit 63 ermöglicht es Arbeitnehmern, nach 45 Beitragsjahren ohne Abzüge in den Ruhestand zu gehen, auch wenn die eigentliche Altersgrenze noch nicht erreicht ist. Doch jetzt zeigt eine aktuelle Analyse des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), dass diese Zielgruppe die Rente mit 63 kaum nutzt. Zwar beantragen laut DIW jährlich mehr als 250.000 Berufstätige, die neu in Altersrente gehen, die Rente mit 63. Doch war weniger als ein Drittel von ihnen während des Berufslebens tatsächlich sehr hoch belastet. Menschen, die im Beruf besonders stark körperlich oder psychisch gefordert sind, kämen in der Regel nicht auf 45 Beitragsjahre, schreibt das DIW. So lange könnten sie im entsprechenden Beruf oft nicht arbeiten. Um nun tatsächlich diejenigen zu erreichen, die im Berufsleben stark belastet sind, schlägt das DIW vor, die gesundheitliche Leistungsfähigkeit stärker in

den Fokus zu rücken. Ein Beispiel biete Österreich mit der sogenannten Schwerarbeitspension, für die neben der Dauer einer Tätigkeit auch deren Belastung eine Zugangsvoraussetzung ist. Sie müsse allerdings noch um eine psychische Komponente ergänzt werden, so das DIW. Der Verwaltungsaufwand wäre zwar höher, räumen die Studienautoren ein, die Kosten dürften im Vergleich zur derzeitigen Rente nach 45 Versicherungsjahren dennoch geringer ausfallen. (KW) W

Wer körperlich schwer arbeitet, schafft oft keine 45 Beitragsjahre.

Es kann problematisch werden, wenn es zum Rechtsstreit kommt.

Jennifer Smoch, Juristin und Geschäftsführerin der Kreishandwerkerschaft Harburg

Allerdings: „Es kann problematisch werden, wenn es zum Rechtsstreit kommt“, warnt die Juristin. Der Arbeitgeber sei dann verpflichtet nachzuweisen, dass der Arbeitnehmer die Vertragsbedingungen auch wirklich kannte. „Wie ein solcher Empfangsnachweis rechtssicher aussieht, ist noch unklar.“ Sie tue sich daher schwer, Betrieben zu dieser Vorgehensweise zu raten. „Es kommt auch auf den Digitalisierungsgrad an“, sagt Smoch. Wenn der Betrieb komplett digitalisiert sei, könne es sinnvoll sein, den Arbeitsvertrag in Textform abzuschließen.

Welche Branchen sind ausgenommen? Das Bürokratieentlastungsgesetz macht beim Nachweisgesetz eine große Ausnahme: „In Wirtschaftsbereichen, die laut Schwarzarbeitsgesetz besonders von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung betroffen sind, ist der Nachweis in Papierform zum Schutz der Arbeitnehmer weiterhin Pflicht“, erläutert die Juristin. Folgende Handwerksbranchen sind betroffen: Bau, Fleischwirtschaft, Gebäudereinigung und Messebau.

Auch für Praktikanten ist der Nachweis in Textform nicht möglich. In allen Branchen können Arbeitnehmer auch weiterhin einen schriftlichen Nachweis vom Arbeitgeber verlangen.

Wo bleibt es bei der Schriftform? Hier wird es kompliziert: „Der Grundsatz, dass eine Änderung der wesentlichen Arbeitsbedingungen der Schriftform bedarf, bleibt bestehen“, sagt Smoch. Das heißt: Wenn der Arbeitgeber wesentliche Arbeitsbedingungen ändert, also zum Beispiel eine VierTage­Woche mit weniger Arbeitszeit und weniger Lohn einführt, muss das in Schriftform dokumentiert werden.

Ausnahme: Betrieb und Mitarbeiter schließen einen Änderungsvertrag. Dann wiederum genügt die Textform. Die Schriftform bleibt außerdem bei Kündigungen oder Aufhebungsverträgen weiterhin erforderlich. „Auch Abmahnungen müssen weiterhin in Schriftform erteilt werden“, so Smoch. KATHARINA WOLF W

Offen für den Quereinstieg

Quereinsteiger werden in vielen Branchen mittlerweile gezielt gesucht. Das Handwerk zählt allerdings noch nicht dazu.

Quereinstieg? Gute Idee! Immer mehr Menschen würden für einen attraktiven Arbeitgeber auch in eine andere Branche wechseln. Fast jeder zweite Beschäftigte (44 Prozent) hat schon darüber nachgedacht, jeder Vierte (24 Prozent) hat sich bereits beruflich umorientiert. Das ergab der XING Arbeitsmarktreport 2024, für den 2.000 repräsentativ ausgewählte Beschäftigte und 300 Recruiter befragt wurden.

Dabei zeigt sich: Das Interesse am Quereinstieg ist in den Generationen unterschiedlich groß. Am mobilsten ist die berufserfahrene Generation X (Jahrgang 1965 bis 1980): Nur knapp 30 Prozent haben noch nie über einen Branchenwechsel nachgedacht, ergab die Befragung. Fast genauso viele haben den Quereinstieg schon gewagt. Und

auch die Generation Z (1995 bis 2010), die ja erst seit wenigen Jahren im Berufsleben steht, ist beruflich mobil: 21 Prozent von ihnen haben bereits einen Wechsel vollzogen.

Die Gründe für einen Quereinstieg sind vielfältig: Mehrheitlich waren bei denen, die die Branche gewechselt haben, finanzielle Vorteile ausschlaggebend (51 Prozent), darauf folgen bessere Jobsicherheit (36 Prozent) und Ausübung einer sinnvollen Tätigkeit (32 Prozent).

Mittlerweile reagieren auch die Arbeitgeber: Laut Xing seien auf dem Stellenportal mehr als 50.000 Stellen für Quereinsteiger ausgeschrieben. Das Handwerk hat dieser Trend allerdings noch nicht erreicht: Am häufigsten suchen Einzelhandel, Personaldienst­

Die Branche wechseln für eine sinnvollere Tätigkeit? Das können sich immer mehr Berufstätige vorstellen.

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Mehr Digitalisierung auch bei Arbeitsverträgen soll für weniger Bürokratie sorgen.

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Barrierefreie Website: Hürden abbauen

Auch die digitale Welt wird barrierefrei. Welche Handwerksbetriebe von den neuen Regelungen betroffen und welche Fragen noch offen sind.

Der Name ist sperrig: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Doch Ziel dieses Wortungetüm-Gesetzes ist genau das Gegenteil: Es soll Hürden in der digitalen Wirtschaft abbauen. Auch Handwerker können von den gesetzlichen Vorgaben betroffen sein. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Worum geht es beim Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Hintergrund ist die Umsetzung der Europäischen Barrierefreiheitsrichtlinie. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und soll dafür sorgen, dass alle Menschen am elektronischen Wirtschaftsleben teilhaben können. „Gefordert ist in erster Linie digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Einschränkungen“, sagt Rechtsanwalt Lars Grupe. Einschränkungen können zum Beispiel aufgrund einer Behinderung bestehen. Aber auch Alter oder mangelnde Erfahrung im Umgang mit digitalen Medien können eine Einschränkung sein.

Welche Produkte und Dienstleistungen fallen unter das Gesetz?

Produkte und Dienstleistungen, für die das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz greift, sind in Paragraf 1 Absatz 2 und Absatz 3 aufgelistet. Produkte sind beispielsweise Computer, Geldautomaten oder Mobiltelefone, also keine klassischen Handwerksprodukte.

Bei den Dienstleistungen hingegen können auch Handwerksbetriebe betroffen sein. „Es geht um Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, beispielsweise E-Commerce“, sagt Grupe. Ein Online-Shop, in dem ein Friseur Haarpflegeprodukte an Verbraucher verkauft, würde grundsätzlich unter das Gesetz fallen.

Diese Ansicht teilt Christian Reuter, Referatsleiter im Bereich Organisation und Recht des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH). Ob aber eine reine Online-Terminvergabe ohne OnlineZahlungsmöglichkeit ebenfalls unter das Gesetz fällt, sei noch fraglich, sagt er. „Wir interpretieren die gesetzlichen Vorgaben derzeit so, dass es sich bei einem solchen Angebot nicht um eine vom Gesetz erfasste Dienstleistung handelt, weil bei einer reinen Terminvereinbarung weder ein Vertrag geschlossen wird noch eine Zahlung erfolgt.“

Das Bundessozialministerium beschreibt hingegen in seinen aktuellen Leitlinien ebenfalls am Beispiel eines Friseursalons, dass auch die reine Online-Terminvergabe unter das Gesetz fällt. „Wir führen aktuell Gespräche mit der Bundesfachstelle Barrierefreiheit und erwarten hier eine Klarstellung“, so Reuter.

Wer ist betroffen?

Grundsätzlich sind Unternehmen betroffen, die die im Gesetz genannten Produkte oder OnlineDienstleistungen für private Verbraucher anbieten. Sie müssen ihre Website barrierefrei gestalten. Es gibt aber eine für das Handwerk wichtige Ausnahme. Grundsätzlich ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die:

ɓ Online-Dienstleistungen erbringen und ɓ weniger als zehn Mitarbeitende beschäftigen und ɓ deren Bilanzsumme höchstens zwei Millionen Euro beträgt.

Was muss ich tun, wenn meine Website betroffen ist?

Handwerker, die Online-Shops für ihre Kunden anbieten, müssen zum Inkrafttreten des Gesetzes

für Barrierefreiheit sorgen. Die Bundesfachstelle für Barrierefreiheit soll Standards veröffentlichen, nach denen sich betroffene Betriebe richten können.

„Hier gibt es allerdings noch viele offene Details, sodass die Standards noch nicht zur Verfügung stehen. Absehbar werden die Standards im Wesentlichen auf etablierte europäische Normen und die sogenannten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) verweisen“, sagt Reuter. „Diese Standards sind jedoch eher unübersichtlich und daher wenig praxistauglich. Betroffene Handwerksbetriebe brauchen aber handhabbare und leicht umsetzbare Vorgaben.“

Eine Verordnung zum Gesetz gibt bereits eine erste Orientierung. So ist beispielsweise vorgeschrieben, dass Informationen ɓ auffindbar sein müssen, ɓ über mehr als einen sensorischen Kanal zugänglich sein müssen und

Barrierefreie Websites bieten die Chance, online einen größeren Kundenkreis zu erreichen und zu binden.

Christian Reuter, ZDH

ɓ in verständlicher Weise dargestellt werden müssen.

„Unklar ist auch, ob die gesamte Website oder nur der Online-Shop barrierefrei sein muss. Zudem ist zu klären, wie die Barrierefreiheit konkret technisch umgesetzt werden muss, etwa ob sogenannte ,Overlay-Tools’ zulässig sind“, so Reuter. Auch hier müssten die Standards und weitere Informationen der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit abgewartet werden.

Was droht bei Verstößen?

„Bei einem Verstoß muss der Betreiber der regelwidrigen Website binnen kurzer Frist den Mangel abstellen“, sagt Rechtsanwalt Grupe. Komme der Betreiber einer solchen Aufforderung nicht nach, drohe ein Bußgeld. „Im schlimmsten Fall muss die Website geschlossen werden.“ Melden können sol-

E-Rechnungen: kostenfreier Viewer der Finanzverwaltung

E-Rechnungen ohne teure Software visualisieren? Die Finanzverwaltung stellt Betrieben jetzt einen kostenfreien Viewer im Elster-Portal zur Verfügung.

Seit dem 1. Januar gilt die Empfangspflicht bei der E-Rechnung – seitdem müssen Unternehmen in Deutschland von anderen Unternehmen elektronische Rechnungen empfangen können. Außerdem müssen sie diese auch lesen und revisionssicher archivieren.

Die Besonderheit daran: Bei der E-Rechnung handelt es sich um ein strukturiertes Datenformat, das den Vorgaben der EU-Richtlinie EN 16931 entspricht. In Deutschland sind vor allem die sogenannte XRechnung oder das ZUGFeRD-Format verbreitet. Um solche Rechnungen auslesen

che Verstöße anerkannte Verbände, also zum Beispiel Verbraucherschützer, aber auch Wettbewerber. Hilft Barrierefreiheit bei der Kundengewinnung?

Christian Reuter vom ZDH sieht auch positive Effekte einer barrierefreien Website: „Barrierefreie Websites bieten die Chance, online einen größeren Kundenkreis zu erreichen und zu binden.“

Gerade im Handwerk seien langjährige Kundenbeziehungen keine Seltenheit. „Damit typische Alterserscheinungen wie etwa abnehmendes Sehvermögen nicht zum Hindernis werden und um auch Neukunden in höherem Alter zu gewinnen, kann die barrierefreie Gestaltung von Websites eine Investition wert sein“, meint er. „Es kann daher, je nach Geschäftsmodell, durchaus von Vorteil sein, die Regelungen auch freiwillig umzusetzen.“

W

darunter die technischen Mindestvoraussetzungen. Um die Empfangsverpflichtung ab dem 1. Januar 2025 zu erfüllen, bräuchten Betriebe zumindest:

xml-Dateien visualisieren: Die Finanzverwaltung stellt jetzt ein kostenfreies Tool zum Auslesen von E-Rechnungen zur Verfügung. zu können, benötigen Betriebe eine Visualisierungssoftware. Die Finanzverwaltung stellt über das Elster-Portal inzwischen ein kostenfreies Tool zur Verfügung. Unter dem Link www.elster.de/eportal/e-rechnung können Betriebe E-Rechnungen hochladen und visualisieren. Damit das funktioniert, müssen laut Finanzverwaltung drei Voraussetzungen erfüllt sein:

1 Die Rechnung muss im xmlFormat vorliegen.

2 Dateigröße: maximal 10 MB,

3 Es kann nur eine Datei auf einmal hochgeladen werden.

Laut dem Bayerischen Staatsministerium für Finanzen ist der E-RechnungsViewer von Elster in Zusammenarbeit mit dem Bundesfinanzministerium entstanden. Noch im September hatte die Bundesregierung mitgeteilt, dass der Bund aus rechtlichen Gründen kein solches Tool zur Verfügung stellen kann. Die Wirtschaft hatte die Bereitstellung allerdings vehement gefordert, so auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH). Der Verband hat wichtige Informationen rund um die E-Rechnung unter www.zdh.de zusammengestellt,

ɓ ein E-Mail-Postfach, ɓ eine Software zum Auslesen von Rechnungsdatensätzen (zum Beispiel das Tool der Finanzverwaltung) und ɓ ein elektronisches Archivsystem zur revisionssicheren Archivierung von E-Rechnungen.

Weitere E-Rechnungspflichten kommen ab dem 1. Januar 2027 auf Unter-

nehmen zu: Alle Unternehmen, die einen Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro haben, müssen dann auch elektronische Rechnungen an

unternehmerische Kunden ausstellen. Ein Jahr später wird das Ausstellen von E-Rechnungen auch für alle anderen Unternehmen verpflichtend. (AML) W

Ist die Schrift auf der Website zu klein für alte Augen?

Hängen zu viele in der Warteschleife?

Das Handwerk sucht händeringend Nachwuchs, doch viele Jugendliche landen nach der Schule in einer Fördermaßnahme – oft zu Unrecht, wie eine aktuelle Studie zeigt.

Viele Ausbildungsplätze bleiben jedes Jahr unbesetzt. Allein das Handwerk verzeichnete im aktuellen Ausbildungsjahr 19.000 offene Lehrstellen, weil sich keine geeigneten Bewerberinnen und Bewerber dafür finden ließen. Über alle Branchen hinweg sind es fast 70.000. Nun ergibt eine Studie der Bertelsmann Stiftung: Zwei Drittel der Jugendlichen, die nach der Schule in einer Maßnahme im sogenannten Übergangssektor landen, könnten stattdessen direkt oder mit begleitender Unterstützung eine Ausbildung beginnen. Im Übergangssektor sollen Schulabgänger ohne Ausbildungsplatz berufliche Grundkenntnisse erlangen, zum Beispiel durch Sprachkurse, Nachholen von Schulabschlüssen oder Praktika. Laut Bertelsmann Stiftung beginnen jedes Jahr fast 250.000 Jugendliche eine solche Maßnahme.

Ein Viertel könnte sofort starten Für die Untersuchung hat die Stiftung die Fachkräfte befragt, die mit den Jugendlichen arbeiten. Das Ergebnis: Mehr als ein Viertel der Jugendlichen im Übergangssektor könnte aus ihrer Sicht sofort eine Ausbildung beginnen, wenn es einen passenden Ausbildungsplatz für sie gäbe (26,3 Prozent). Mehr als einem Drittel der jungen Menschen trauen die Fachleute dies ebenfalls zu, sofern sie dabei professionell begleitet würden (36,4 Prozent). „Mit Blick auf den Fachkräftemangel, aber vor allem auf die Jugendlichen selbst, sollte dieses Potenzial unbedingt genutzt werden“, sagt Clemens Wieland, Experte für berufliche Bildung.

Auch den Handwerksbetrieben wäre geholfen, wenn Jugendliche schneller in Ausbildung vermittelt

Mit Blick auf den Fachkräftemangel, aber vor allem auf die Jugendlichen selbst, sollte dieses Potenzial unbedingt genutzt werden.

Clemens Wieland, Experte für berufliche Bildung

Überflüssige Warterei? Mehr als ein Viertel der Jugendlichen im Übergang zwischen Schule und Beruf könnte sofort eine Ausbildung beginnen.

würden, sagt Kirsten Kielbassa-Schnepp, Referatsleiterin Berufliche Bildung beim Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH). „Wir sehen durchaus Potenzial für einen Übergang in eine duale Ausbildung, aber die jungen Leute müssen natürlich auch die notwendigen Voraussetzungen für einen erfolgreichen Ausbildungsstart mitbringen.“ Notwendig sei gezielte individuelle Förderung, um Lerndefizite aufzuholen oder bei Sprachproblemen zu unterstützen.

Förderung und Flexibilisierung als Schlüsselfaktoren Die Autoren der Untersuchung sehen ebenfalls die passgenaue Unterstützung der jungen Leute als Schlüssel für die schnellere Besetzung von Lehrstellen: mehr individuelle Förderung und Begleitung vor und während der Ausbildung sowie eine Flexibilisierung des Ausbildungssystems, zum Beispiel über Teilqualifikationen oder eine Ausbildung in Teilzeit.

Andreas Knoke-Wentorf, Bildungsexperte der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS), die ebenfalls an der Studie beteiligt war, sieht noch einen weiteren Vorteil: „Wenn wir mehr jungen Menschen die Möglichkeit geben, direkt eine Ausbildung zu beginnen, verschaffen wir den Fachkräften im Übergangssektor gleichzeitig mehr Kapazitäten, um die Jugendlichen individuell zu fördern, die dringend Unterstützung benötigen. Das wäre ein großer Gewinn für alle Beteiligten.“

W

Entschädigung für defekte Technik

Peugeot, Citroën, Opel: Bei einigen Diesel-Pkw und -Nutzfahrzeugen aus dem Stellantis-Konzern kann die AdBlue-Versorgung ausfallen. Was Sie dazu wissen sollten.

Die Abgasreinigung mit Harnstoff (AdBlue) macht moderne Dieselmotoren sauberer. Läuft der AdBlue-Tank leer oder funktioniert die Zufuhr mit Harnstoff aus technischen Gründen nicht, droht Stillstand: Der Wagen verweigert über kurz oder lang den Motorstart. Bei einigen Dieselfahrzeugen der Stellantis-Gruppe kann eine solche technische Problematik mit dem sogenannten Urea-Tank auftreten. Betroffen sind laut Stellantis potenziell Fahrzeuge mit Euro-6.1- und Euro-6.2-Dieselmotoren und SCR-Technologie, die zwischen Januar 2014 und August 2020 hergestellt wurden.

Auch Nutzfahrzeuge können betroffen sein Betroffene Marken: Peugeot, Citroën, DS Automobiles und Opel/Vauxhall. Auch Diesel-Nutzfahrzeuge der Marken fallen darunter, wenn sie im genannten Zeitraum hergestellt wurden.

Unsere Kollegen von der Zeitschrift AMZ schreiben dazu: „Bei Dieselfahrzeugen des Stellantis-Konzerns kam es durch Softwareprobleme zu vorzeitigen Ausfällen der AdBlue-Pumpen. Wäre dies nicht schon ärgerlich genug, so ist die Pumpe in den Tank integriert, ein separater Austausch seitens des Herstellers nicht vorgesehen. So muss im Falle eines Defektes der gesamte Harnstofftank ausgetauscht werden. Die Tanks kosten modellabhängig zwischen 700 und 1000 Euro (brutto).“

Woran erkennen Nutzer einen Defekt? Wenn das SCR-System nicht ordnungsgemäß funktioniert, erscheint eine Warnmeldung im Display, erklärt Stellantis. Dann müsse das Fahrzeug innerhalb der nächsten 1.100 Kilometer repariert werden. „Ansonsten lässt das System der entsprechenden europäischen Verordnung den Motor nicht mehr anspringen, bis das Problem dauerhaft behoben ist“, warnt Stellantis.

Wie lange dauert die Reparatur? Die genaue Dauer des Austausches in der Werkstatt hängt

laut Stellantis vom jeweiligen Modell ab. In der Regel soll die Prozedur nicht länger als eine Stunde dauern.

Diese Entschädigung gibt es Stellantis gewährt betroffenen Kunden eine Entschädigung, die über die Garantiebedingungen hinausgehen soll. Sie gilt, wenn deren Fahrzeuge im genannten Zeitraum gebaut wurden und maximal 210.000 Kilometer gefahren sind. Die Höhe der

Neuer Elektrotransporter für Handwerker

Flynt will den Markt der leichten Nutzfahrzeuge mit innovativer Elektro-Technologie, hoher Effizienz und maßgeschneiderten Lösungen für Profis revolutionieren.

Flynt ist das Ergebnis einer Kooperation zwischen deutschen und chinesischen Experten. An der Spitze des Unternehmens steht Daniel Kirchert, ein erfahrener Automanager mit Stationen bei BMW Brilliance, Nissan und Byton. Gemeinsam mit seinem Mitgründer Rogan Liu und dem Partnerunternehmen Miraco Motor wird der FlyntTransporter in Guangzhou entwickelt. Die Basis des Fahrzeugs bildet ein sogenanntes Skateboard-Chassis. Dabei sind Batterie, Elektromotoren, Leistungselektronik und Räder zu einer flachen Einheit kombiniert. Darauf lassen sich verschiedene Aufbauten setzen – ideal für die Anforderungen unterschiedlicher Branchen.

Praktische Vorteile für Profis Der Flynt-Transporter punktet mit zahlreichen durchdachten Details:

ɓ Flexibles Design: Sechs Varianten in unterschiedlichen Längen und Höhen – mit einem Ladevolumen zwischen 8,7 und 16,5 Kubikmetern. ɓ Niedrige Einstiegshöhe: Mit weniger als 50 cm wird das Beund Entladen erleichtert.

ɓ Optimierter Stauraum: Eine Heckklappe mit 2,5 x 2,5 Metern und seitliche Schiebetüren sorgen für maximale Zugänglichkeit.

ɓ Geräumiges Fahrerhaus: Mehr Beinfreiheit und ein flacher Boden für zusätzlichen Komfort.

Als Kraftquelle bietet Flynt drei Batterievarianten an:

ɓ 55- und 75-kWh-LFP-Batterien: Schnellladung von 30 auf 80 Prozent in nur 20 Minuten bei bis zu 180 kW Ladeleistung.

ɓ 100-kWh-NCM-Batterie: Mit 800-Volt-Technik und bis zu 500 km Reichweite ideal für Langstrecken.

Paketdienste profitieren von der hohen Reichweite, während Handwerker ihre elektrischen Werkzeuge direkt über das Fahrzeug mit Strom versorgen können. Eine Wärmepumpe reduziert den Energieverbrauch für die Heizung im Winter.

Maxus Deliver 7 kommt auch als Diesel

Maxus bringt ein Diesel-Pendant zum eDeliver 7 auf den deutschen Markt. Der Transporter will mit üppiger Serienausstattung und niedrigem Einstiegspreis überzeugen.

Maxus bringt den Maxus Deliver 7 auf den deutschen Markt, das DieselPendant zum bereits veröffentlichten, vollelektrischen eDeliver 7. Der Transporter leistet 148 PS und 375 Newtonmeter Drehmoment, besitzt ein manuelles Sechs-Gang-Getriebe

Entschädigung soll sich an Alter und Laufleistung orientieren.

ɓ 100 Prozent der Ersatzteilkosten sollen übernommen werden, wenn das Fahrzeug jünger als 5 Jahre ist und bis zu 150.000 Kilometer gefahren wurde.

ɓ Zwischen 30 und 90 Prozent sollen übernommen werden, wenn das Fahrzeug zwischen 5 und 8 Jahre alt ist.

ɓ Zudem würden die Arbeitskosten mit 30 Euro pro Fahrzeug unterstützt.

Digitalisierung und Assistenten Flynt geht über den klassischen Transporter hinaus und setzt auf digitale Lösungen:

1 Flottenmanagement in Echtzeit: Flottenmanager können Fahrzeugzustand und Einsatzplanung digital überwachen.

2 Assistenzsysteme (Level 2): Funktionen wie Einparkhilfen erhöhen Komfort und Sicherheit, insbesondere in engen Stadtstraßen.

3 Fahrerkomfort: Ein ausklappbarer Tisch, zahlreiche Ablagefächer und Unterstützung für Android Auto und Apple CarPlay sorgen für ein modernes Arbeitsumfeld.

Markteinführung

Die ersten Prototypen sollen 2025 in Europa getestet werden. Ab 2026 plant Flynt die Auslieferung an Kunden in Westeuropa. Mit innovativer Technologie, einem durchdachten

Foto: Flynt

Die genannten Konditionen sollen bis August 2028 gelten.

Support online und telefonisch Kunden, die ihre Fahrzeuge bereits ab 2021 bei einem autorisierten Service-Partner reparieren ließen, sollen Anspruch auf eine zusätzliche Entschädigung erhalten, um ebenfalls von der neuen Regelung zu profitieren. Wer Anspruch auf die zusätzliche Entschädigung hat, soll sie unter https://stellantis-support.com beantragen können. In den Tagen bis Redaktionsschluss konnten wir leider nur feststellen, dass sich die Seite im Wartungsmodus befand.

Der Konzern betont, dass die Entschädigung ein freiwilliger Beitrag ist, der mit der Europäischen Union vereinbart wurde. Näher ins Detail geht die AMZ in ihrer Berichterstattung (Kurzlink: svg.to/ adblueamz). Demnach hatte die Europäische Verbraucherorganisation (BEUC) im Juli 2023 nach Warnungen italienischer und spanischer Verbraucherverbände die Wettbewerbsbehörden aufgefordert, eine EU-weite Untersuchung einzuleiten. Im September 2023 habe die italienische Wettbewerbsbehörde (AGCM) von Stellantis eine Reihe von Entschädigungsmaßnahmen zugunsten der Verbraucher in Italien erwirkt. „Nach einem Dialog mit der Kommission und dem CPC-Netzwerk hat sich Stellantis nun dazu verpflichtet, diese Maßnahmen auf alle Mitgliedstaaten auszudehnen“, schreibt die AMZ. DENNY GILLE W t

Die Internet-Adresse der Entschädigungsplattform lautet: https://stellantis-support.com)

Zusätzlich nennt Stellantis folgende Telefonnummern für Kundenfragen:

Citroën: +49 (0)

Peugeot:

Konzept und zielgruppenspezifischen Lösungen will Flynt den Markt der leichten Nutzfahrzeuge nachhaltig verändern.

Organ der Handwerkskammern 130. Jahrgang

Herausgeber:

Content Management: Torsten Hamacher, Tel. 0511 8550-2456 torsten.hamacher@schluetersche.de

Kai Burkhardt (Key Account Manager Automotive) Tel. 0511 8550-2566, kai.burkhardt@schluetersche.de

nen mit einem maximalen Öffnungswinkel von 180 Grad.

Serienausstattung

ɓ Lederlenkrad,

ɓ Klimaautomatik,

ɓ elektrische Außenspiegel,

ɓ Rückfahrkamera,

ɓ Licht- und Regensensor,

ɓ klappbare Schreibunterlage,

ɓ 12,3-Zoll-Touchscreen für das Infotainment Apple Carplay und Android Auto,

ɓ unter anderem Totwinkel- und Spurwechselassistent, Querverkehrswarner, Notbremssystem, Frontkollisionswarner, Spurverlassenswarner, Fernlichtassistent.

Der Deliver 7 als Diesel startet bei Preisen von 29.989 Euro netto (zzgl. USt.). (SP-X/KS) W und Frontantrieb. Verbrauchen soll er 8,0 Liter auf 100 Kilometer. Der Maxus Deliver 7 ist 5,37 Meter lang bei einem Radstand von 3,35 Metern und bietet ein Ladevolumen von 7.200 Litern bei einer Zuladung von 1.140 Kilogramm. Die Hecktüren öff-

Schlütersche Fachmedien GmbH Ein Unternehmen der Schlüterschen Mediengruppe

Postanschrift: 30130 Hannover

Adresse:

Hans-Böckler-Allee 7, 30173 Hannover Tel. 0511 8550-0 www.schluetersche.de www.handwerk.com

Redaktion: Clemens Noll-Velten (Chefredakteur, V.i.S.d.P.)

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Martina Jahn (verantwortliche Redakteurin) Tel. 0511 8550-2455

martina.jahn@schluetersche.de

Denny Gille, Tel. 0511 8550-2624 denny.gille@schluetersche.de

Anna-Maja Leupold, Tel. 0511 8550-2460 anna-maja.leupold@schluetersche.de

Birgit Greuner, Tel. 0511 8550-2415 birgit.greuner@schluetersche.de

Antje Todt, Tel. 0511 8550-2550 antje.todt@schluetersche.de

Regionalredaktionen (verantw. f. Kammerseiten) Braunschweig-Lüneburg-Stade: Astrid Bauerfeld Hannover: Peter Karst Hildesheim-Südniedersachsen: Ina-Maria Heidmann Magdeburg: Burghard Grupe Oldenburg: Heiko Henke Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim: Sven Ruschhaupt Ostfriesland: Jörg Frerichs

Verkauf: Tanja Ehlerding (Anzeigenleiterin) Tel. 0511 8550-2647 tanja.ehlerding@schluetersche.de

Anna Dau (Regionalverkauf Braunschweig-Lüneburg-Stade, Hannover, Hildesheim-Südniedersachsen, Magdeburg) Tel. 0511 8550-2484 anna.dau@schluetersche.de

Derzeit gültige Anzeigenpreisliste: Mediadaten 2025

Druckunterlagen: anzeigendaten-ndh@schluetersche.de Tel. 0511 8550-2522

Abonnement-Service: vertrieb@schluetersche.de Tel. 0511 8550-8822

Erscheinungsweise: monatlich

Bezugspreis: Jahresabonnement: ¤ 46,00 inkl. Versand und MwSt. Studierende ¤ 28,00 Einzelheft ¤ 1,50 zzgl. Versandkosten Für die in der Handwerksrolle eingetragenen Handwerker ist der Bezugspreis durch den Mitgliedsbeitrag abgegolten.

AdBlue macht moderne Diesel sauberer. Fällt das System aus, springen Fahrzeuge über kurz oder lang nicht mehr
Der Flynt-Transporter kommt mit Ladevolumina von 8,7 bis 16,5 Kubikmetern.

Genehmigung zum Wirtschaftsplan 2025

Die Vollversammlung der Handwerkskammer Magdeburg hat in ihrer Sitzung am 26. November 2024 beschlossen:

I. Den Wirtschaftsplan für das Rechnungsjahr 2025

II. Den Beitrag zur Handwerkskammer Magdeburg für das Rechnungsjahr 2025:

1. Grundbeitrag

1.1. für natürlich Personen und Personengesellschaften 78,50 EUR 1.2. für juristische Personen und GmbH & Co.KG 78,50 EUR

2. Zusatzbeitrag

Der Zusatzbeitrag für natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen beträgt:

• für den Gewerbeertrag/Gewinn bis 125.000,00 EUR 1,05 %

• zuzüglich vom 125.000,00 EUR übersteigenden Gewerbeertrag/Gewinn 0,50 %

Der Zusatzbeitrag beträgt höchstens 15.000,00 EUR.

3. Zuschlag zum Grundbeitrag für juristische Personen und GmbH & Co.KG sowie anderer Personengesellschaften unter Beteiligung einer juristischen Person 360,00 EUR

Für Einzelpersonen und Personengesellschaften (mit Ausnahme der GmbH & Co. KG sowie anderer Personengesellschaften unter Beteiligung einer juristischen Person) ist ein Freibetrag von 7.700,00 EUR zu berücksichtigen. Bemessungsgrundlage ist der Gewerbeertrag des Jahres 2022 nach dem Gewerbesteuergesetz, wenn für das Bemessungsjahr ein einheitlicher Gewerbesteuermessbetrag festgesetzt wurde, anderenfalls der Gewinn aus Gewerbebetrieb des Jahres 2022, der nach dem Einkommensteuer- oder Körperschaftssteuergesetz ermittelt worden ist, hilfsweise der zuletzt bekannte Gewerbeertrag bzw. Gewinn aus Gewerbebetrieb.

Der vorstehende Beschluss wurde am 18. Dezember 2024 vom Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt, Aktenzeichen 33-32112-1/18/27609/2024, genehmigt und tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Handwerkskammer Magdeburg „Handwerk in Sachsen-Anhalt“ in Kraft. Der Beschluss wurde ausgefertigt und wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Magdeburg, 18.02.2025

Handwerkskammer Magdeburg

Andreas Dieckmann Burghard Grupe Präsident Hauptgeschäftsführer

Weitere Bekanntmachung der Beschlüsse der Vollversammlung der Handwerkskammer Magdeburg vom 26.11.2024 gem. § 39 (1) der Satzung der Handwerkskammer Magdeburg

TAGESORDNUNGSPUNKT INHALT

Ergänzung zum

Beschluss der überbetrieblichen

Lehrunterweisung

Die Vollversammlung hat überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen in folgenden Ausbildungsberufen für verbindlich erklärt:

- Elektroniker/-in für Maschinen- und Antriebstechnik nach HwO

- Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/-in

Fachrichtung: Caravan- und Reisemobiltechnik

- Mechaniker/-in für Reifen- und Vulkanisationstechnik Fachrichtung: Reifen- und Fahrwerktechnik und Vulkanisationstechnik

- Mechatroniker/-in für Kältetechnik

- Tischler/-in

- Augenoptiker/-in

Ergänzung zum Beschluss über die Zuständigkeit und Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung der Lehrlinge (ÜLU)

Die Vollversammlung erklärt folgende überbetriebliche Ausbildungsstätten für verbindlich:

Im Beruf Mechaniker/-in für Reifen- und Vulkanisationstechnik: Handwerkskammer Erfurt Fischmarkt 13 99084 Erfurt

Im Beruf Karosserie- und Fahrzeugbauermechaniker/-in: Fachrichtung: Caravan- und Reisemobiltechnik Bildungs- und Technologiezentrum des Kfz Gewerbes GmbH Möckern Hohenziatzer Chaussee 16 39291 Möckern

Die detaillierten Beschlüsse finden Sie auf der Internetseite der Handwerkskammer Magdeburg unter www.hwk-magdeburg.de

an. Aus dem Wettbewerb gingen 13 Kammersieger, 27 Landessieger und 5 Bundessieger hervor. Das Foto entstand am 30.

Johanniskirche und zeigt auch die besten Ausbildungsbetriebe des Landes (Bericht auf Seite 15). Alle Infos unter: www.hwk-magdeburg.de/best-of-handwerk.

Der Newsletter informiert mich regelmäßig dienstags und donnerstags über wichtige Themen wie Steuern, Personal und Digitalisierung.

Dirk Evers, Evers-Bau-Tischlerei GmbH, Braunschweig

Foto: Handwerkskammer
Das sind die Siegerinnen und Sieger in der „Deutschen Meisterschaft im Handwerk“, die 2024 in Sachsen-Anhalt in 28 Berufen ausgetragen wurde. 87 Nachwuchshandwerker traten insgesamt
Januar bei der Siegerehrung in der Magdeburger

Regionales

W BETRIEBSBÖRSE

Angebote Sanitär- und Heizungsbau in der Altmark sucht Nachfolger (Chiffre 12069)

Friseurkette im Landkreis Börde zu verkaufen (Chiffre 12068)

Ihr Sprungbrett in eine erfolgreiche Zukunft: Übernehmen Sie ein etabliertes Unternehmen in den Bereichen Trockenbau & Isolierung im Salzlandkreis (Chiffre 12067)

Suche Nachfolger für erfolgreiches Elektro-Unternehmen im Salzlandkreis (Chiffre 12066)

Sanitär- und Heizungsbau-Unternehmen im Salzlandkreis sucht Nachfolger (Chiffre 12065)

Regional bedeutender Installationsbetrieb, Schwerpunkt Wärmepumpenanlagen, in Magdeburg (Chiffre 12062)

Tischlerei in Wernigerode sucht Nachfolger (Chiffre 12061)

Suchen Nachfolger für erfolgreichen Installationsbetrieb Heizung-Sanitär-Lüftung in Magdeburg (Chiffre 12059)

Spezialbetrieb für Betonbohren, -sägen und -schleifen im Harz zu verkaufen (Chiffre 12058) Gemischt genutztes Grundstück in Schönebeck zu verkaufen (Chiffre 12057) Friseursalon in Stendal sucht Nachmieter (Chiffre 12056)

Suche Nachfolge für etablierte Handwerks-Galvanik im Landkreis Börde (Chiffre 12055)

Traditionstischlerei in Magdeburg zu verkaufen oder zu vermieten (Chiffre 12051)

Gesuche

Unternehmensnachfolge im Bereich Metallbau, Schweißtechnik, Metallveredlung in der Altmark und nördlich von Magdeburg (Chiffre 12063) Immobilienservice in Magdeburg sucht zur Übernahme Unternehmen im Bereich Hausmeisterservice, Fußbodenleger, Tapezierer (Chiffre 12037) Wirtschaftsingenieur und Elektromeister sucht zukunftsfähiges Unternehmen zur Übernahme (Chiffre 12031)

Kfz-Werkstatt in Magdeburg zur Übernahme gesucht (Chiffre 12025)

Vollständige Börse: www.hwk-magdeburg.de/betriebsboerse

Kontakt: Cornelia Strümpel, cstruempel@hwkmagdeburg.de, Telefon 0391/6268 243

W REGIONALE SPRECHTAGE

Aschersleben: 24.02. 10 - 12 Uhr, Rathaus, Markt 1 Burg 11.03. 11 - 14 Uhr, Kreishandwerkerschaft, Holzstr. 26 a Haldensleben: 19.02. 13 - 15 Uhr, Landkreis Börde, Bornsche Str. 2 Quedlinburg 06.03. 10 - 14 Uhr, CityBüro, Pölkenstraße 40

Salzwedel 19.02. 9.30 - 12.30 Uhr Altmarkkreis

Salzwedel, Brunnenstraße 30

Schönebeck: 25.02. 10 - 12 Uhr, Kreishandwerkerschaft, Berliner Straße 54

Schönebeck: 11.03. 15 - 17 Uhr, IGZ INNO-LIFE SBK GmbH, Badepark 3

Staßfurt: 03.03. 10 - 12 Uhr, Rathaus, Hohenerxlebener Str. 12

Stendal 11.03. 9 - 12 Uhr, Kreishandwerkerschaft, Mönchskirchhof 7

Wernigerode 25.02.12. 10 - 14 Uhr, Kreishandwerkerschaft, Teichdamm 6

Anmeldung: Telefon 0391 6268 243, E-Mail betriebsberatung@hwk-magdeburg.de

Verträge aktualisieren

Fragen rund um das Thema Versicherungen in der Betriebsübergabe beantwortet Versicherungsmakler Knut Winkelmann.

Welche versicherungsseitigen Gefahren können im Prozess der Betriebsübergabe auftreten?

» Knut Winkelmann: Bei Betriebsübergaben oder -übernahmen gibt es verschiedene Risiken, die oft übersehen werden. Ein zentraler Punkt sind die betrieblichen Versicherungen, wie z.B. Haftpflicht-, Inhalts-, Gebäude- oder Maschinenversicherungen. Häufig sind diese nicht ausreichend angepasst oder nicht auf die neuen Gegebenheiten des Nachfolgers zugeschnitten. Auch Versicherungsverträge altern und sollten regelmäßig überprüft werden.

Welche konkreten Probleme können sich daraus ergeben?

» Knut Winkelmann: Immer wieder auftretende Probleme sind neben einer Unter- oder Überversicherung auch der fehlende Schutz für existenzbedrohende Risiken. Wenn die bestehenden Versicherungen nicht korrekt auf die neue Nutzung oder die veränderten Risiken angepasst werden, kann dies im Schadensfall zu erheblichen finanziellen Einbußen führen. Zudem müssen eventuelle Risiken wie Betriebsunterbrechungen oder Haftungsfragen neu bewertet werden.

Frage: Wie können Betriebsnachfolger diese Fallstricke vermeiden?

» Knut Winkelmann: Eine gründliche Bestandsaufnahme der bestehenden Versicherungsverträge ist entscheidend. Gemeinsam mit einem erfahrenen Versicherungsmakler sollten die neuen Risiken bewertet und passende Versicherungslösungen gefunden werden. Eine frühzeitige Planung und Abstimmung mit allen Beteiligten - vom Versicherungsmakler über den Steuerberater bis hin zum Rechtsanwalt - ist essenziell, um die Kontinuität im Versicherungsschutz sicherzustellen.

Frage: Welche speziellen Versicherungsprodukte empfehlen Sie für Betriebsnachfolger?

» Knut Winkelmann: Eine pauschale Antwort ist hier nicht möglich; denn es handelt sich immer um individuell zu prüfende Fälle. Neben den klassischen betrieblichen Versicherungen können auch

Frühzeitig um das Thema kümmern.

Knut Winkelmann, Versicherungsmakler bei der Dr. Winkelmann & Partner Assekuranzmakler GbR in Magdeburg

Informationen rund um die Nachfolge

Informationen und Beratung rund um die Betriebsnachfolge bietet die Nachfolgewoche des Netzwerks Unternehmensnachfolge vom 10. bis 14. März.

Auftakt zur 10. Nachfolgewoche des Netzwerks

Unternehmensnachfolge Sachsen-Anhalt, 10. März, 9.30 bis 13 Uhr, IHK Bildungszentrum Halle-Dessau GmbH (Lange Gasse 3): Regionale Partner sind eingeladen, um sich in zwei Fachworkshops möglichen Lösungsansätzen zu nähern und geeignete Maßnahmen zu entwickeln, um den Unternehmensbestand im Land nachhaltig zu sichern.

Expertensprechtag zu steuerlichen und rechtlichen Fragen in der Nachfolge, 11. März, 10 bis 16 Uhr, Handwerkskammer Magdeburg (Gareisstraße 10): Einzelgespräche zu steuerlichen Themen mit Steuerberaterin Steffi Köchy-Gellfart aus Halberstadt (10 bis 12 Uhr) und zu rechtlichen Themen mit Rechtsanwalt Torsten Hallmann aus Magdeburg (13 bis 16 Uhr)

Aufgepasst bei Versicherungen im Nachfolgeprozess, 12. März, 16 bis 17.30 Uhr, IHK (Alter Markt 8): Informationsveranstaltung zu Versicherungsfragen in der Unternehmensnachfolge mit Knut Winkelmann, Geschäftsführer und Gesellschafter der Dr. Winkelmann & Partner Assekuranzmakler GbR aus Magdeburg und Mitglied in der Beratervereinigung Unternehmensnachfolge Sachsen-Anhalt e.V. Expertensprechtag zur Finanzierung der Nachfolge, 13. März, 9 bis 16 Uhr, Handwerkskammer Magdeburg (Gareisstraße 10): Einzelgespräche mit Janet Petermann, Investitionsbank Sachsen-Anhalt und Gaby Danielzyk, Bürgschaftsbank/MBG Sachsen-Anhalt

Weitere Infos und Anmeldung: www.hwk-magdeburg.de/nachfolgewoche

spezielle Produkte wie eine Managerhaftpflichtversicherung (D&O) oder eine Cyber-Versicherung relevant sein; je nach Branche und individuellen Risiken des Betriebes. Diese Produkte bieten zusätzlichen Schutz vor finanziellen Risiken, die im Zuge einer Betriebsübergabe auftreten können.

Gibt es noch einen wichtigen Tipp, den Sie Nachfolgern mit auf den Weg geben möchten?

» Knut Winkelmann: Mein wichtigster Tipp ist, sich frühzeitig um das Thema Versicherungen zu kümmern und sich professionelle Unterstützung zu holen. Ein guter Versicherungsmakler kann helfen, individuelle Lösungen zu finden und so die Betriebsübergabe oder -übernahme sicherer und erfolgreicher zu gestalten und natürlich auch zu begleiten. ANJA GILDEMEISTER W Informationsveranstaltung: „Versicherungsfragen in der Unternehmensnachfolge“, 12. März, 16 -17.30 Uhr, IHK Magdeburg, Anmeldung unter www.hwk-magdeburg.de/nachfolgewoche

W WEITERBILDUNGSANGEBOTE

Meisterausbildung im Metallbauerhandwerk

Teilzeit: 04.04.2025 – 05.12.2026

Meisterausbildung im Friseurhandwerk

Vollzeit: 01.09.2025 – 24.01.2026

Meisterausbildung im Maurerhandwerk

Vollzeit: 06.10.2025 – 23.05.2026

Geprüfter Betriebswirt (HWO)

Erstmals in Vollzeit: 17.03.2025 – 30.10.2025

Teilzeit: 14.11.2025 – 23.10.2027

Kostenmanagement/Auftragskalkulation

Vollzeit: 10.03.2025 – 11.03.2025

AutoCAD Basiskurs Vollzeit: 17.03.2025 – 21.03.2025

Fachkundelehrgang für den Aufbau und die Nutzung von Gerüsten

Vollzeit: 20.03.2025 – 21.03.2025

Messpraktikum zum Prüfen elektrischer ortsfester Anlagen: Vollzeit 28.04.2025 von Geräten und Betriebsmitteln: Vollzeit 29.04.2025

Weitere Angebote und Anmeldung: www.bbz-bildung.de, Tel. 0391 6268-172/173

• Ganzheitlich gesund und fit: fundierte Informationen und praktische Expertentipps

• Ursachen, Diagnosen, Behandlungsmöglichkeiten und Selbsthilfemaßnahmen verständlich erklärt

Überall erhältlich, wo es Bücher gibt und auf … www.humboldt.de

Im Rahmen der Betriebsübergabe gehören die Versicherungen auf den Prüfstand.

Das sind die TOP AUSBILDER 2024

Für ihr besonderes Engagement in der beruflichen Ausbildung hat die Handwerkskammer Magdeburg sieben „TOP AUSBILDER im Handwerk 2024“ ausgezeichnet. Einer davon ist die Metallbau Herbst GmbH aus Arendsee.

Lehrlinge auszubilden war für die Metallbau Herbst GmbH aus Arendsee von Anfang an eine Selbstverständlichkeit.

„In den 1990er-Jahren waren die Leute und das Interesse da“, berichtet Geschäftsführer

Renee Herbst (54), der das Metallbauerhandwerk bei seinem Vater lernte, seit 1993 Meister ist und sich 1994 gemeinsam mit seiner Frau Birgit Herbst, gelernte Bürokauffrau und Betriebswirtin des Handwerks, selbständig gemacht hat. Das Unternehmen produziert, montiert und wartet Fenster, Türen und Fassaden aus Aluminium und hat heute 30 Mitarbeiter.

Irgendwann kippte die Lage am Ausbildungsmarkt. Es kamen keine Bewerbungen mehr an. Das Interesse fehlte. Das Image des Handwerks litt, Eltern rieten ihren Kindern von einer Lehre ab, in den Schulen spielte das Handwerk keine Rolle. Renee Herbst hat das nie verstanden: „Ein handwerklicher Beruf verbaut keine Chancen, die Lehre ist doch nicht die Endstation. Ganz im Gegenteil. Die Leute können in jungen Jahren durchstarten und ihr eigenes Geld verdienen. Die Gesellenausbildung ist die Vorstufe zum Meister. Und der Metallbauerberuf ist sehr modern und breit gefächert.“

Die Durststrecke in Sachen Ausbildung überbrückte die Metallbau Herbst GmbH mit Quereinsteigern, das brachte aber nicht die gewünschten Ergebnisse. Also besann man sich wieder auf die Ausbildung und ging das Thema aktiv an: Der Ausbildungsbeauftragte und die Azubis stellen die Berufe „Metallbauer/in, Fachrichtung Konstruktionstechnik“

und „Technische/r Systemplaner/in“ regelmäßig an regionalen Schulen vor. In den Sozialen Medien wirbt die Metallbau Herbst GmbH für das Berufsbild. Bei der Fachkräfte-Initiative „Metallbau(t) Zukunft.“ vom Bundesinnungsverband ist sie aktiver Partner. Die formellen Hürden für Bewerber wurden gesenkt, mit ein paar Klicks auf der Firmen-Website sind sie dabei.

„Wir probieren einiges aus“, berichtet Jennifer Herbst, die jüngere Tochter von Birgit und Renee Herbst. Sie hat in Hamburg studiert und ist jetzt bei der Metallbau Herbst GmbH u.a. für Marketing und Employer Branding zuständig. „Ich habe mich ganz bewusst für unser Familienunternehmen entschieden, weil ich hier direkt vom Beginn an eigene Projekte umsetzen konnte. Eventuell werde ich den Betrieb eines Tages übernehmen“, sagt die 25-Jährige.

Die Azubis der Metallbau Herbst GmbH können sich glücklich schätzen: Sie sind von Anfang an vollwertige Teammitglieder. Sie haben einen festen Ansprechpartner in der Werkstatt und bekommen ein regelmäßiges Feedback von ihm. Sie nehmen an allen relevanten und betriebsinternen Weiterbildungen teil. Die Azubis erhalten zum Beispiel einen Zuschuss zum Führerschein und diverse Leistungszulagen. Bei erfolgreichem Abschluss der Lehre steht einer Übernahme als Geselle nichts im Wege.

„Wenn wir jetzt nicht ausbilden, geht es nicht weiter. Ausbildung ist der beste Weg, Fachkräfte zu bekommen. Wir wollen mit guter Ausbildungsqualität die Zukunft unseres Handwerks und unserer Region sichern. Es ist uns eine Herzensangelegenheit

unsere Azubis zu erfolgreichen und selbstbewussten Menschen aufzubauen“, sagt Renee Herbst. Er freut sich, dass wieder mehr Bewerber kommen und spürt in der Gesellschaft ein neues Bewusstsein für das Handwerk: „Jetzt dreht sich was.“

ANJA GILDEMEISTER W

Ritter Starkstromtechnik Magdeburg GmbH & Co. KG: Geschäftsführer Tim Dietze (v.l.), Leon-Franz Möser, Azubi zum Elektroniker für Gebäudesystemintegration

AUSBILDER Kohl Gebäudetechnik GmbH aus Salzwedel: Geschäftsführer Sven Vollmer mit Felix Meinecke (Mitte) und Justin Wersch, Auszubildende Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik

Mit dem Newsletter von handwerk.com informiere ich mich zwei Mal pro Woche verlässlich über aktuelle

Themen aus Bereichen wie Recht, Steuern, Personal oder Marketing & Werbung.

Holger Kewitz, Fliesen Cussler GmbH, Hannover

Der Wettbewerb

Als Anerkennung für herausragende Leistungen und hohes Engagement in der Ausbildung verleiht die Handwerkskammer

Magdeburg jedes Jahr den Preis „TOP AUSBILDER im Handwerk“.

In die Bewertung fließen u.a. diese Qualitätskriterien ein:

ɓ Nachwuchsgewinnung und Ausbildungsplanung

TOP AUSBILDER Metallbau Herbst GmbH aus

Arendsee: Geschäftsführer

Renee Herbst mit Dustin Dahl (Mitte) und Arne A. Auth, Azubis im zweiten

Lehrjahr zum Metallbauer in der Fachrichtung Konstruktionstechnik

ɓ Ausbildungsqualität beim Ausbildungsstart und Ausbildungsablauf

ɓ Qualifizierungsprozesse während der Ausbildung

ɓ Angebot von Förder- und Unterstützungsleistungen für verschiedene Zielgruppen (z.B. Abiturienten, Lernschwächere etc.)

ɓ Betriebliche Kommunikation und Zusammenarbeit (z.B. Kooperation mit anderen Lernorten, Unterstützung bei Prüfungsvorbereitung etc. )

ɓ soziales Engagement des Betriebes (z.B. für besondere Zielgruppen wie Flüchtlinge oder Menschen mit Behinderung etc.)

ɓ ehrenamtliches Engagement des Betriebes (z.B. Mitarbeit in Ausschüssen etc.)

ɓ besonders gute Ausbildungsergebnisse

Bewerbungsberechtigt sind

Mitgliedsbetriebe der Handwerkskammer Magdeburg, vorschlagsberechtigt sind Azubis, Kreishandwerkerschaften, Innungen, der Berufsbildungsausschuss und die Handwerkskammer. Bewerbungsschluss ist der 29.08.2025 (AG)

ANSPRECHPERSON: SABINE WÖLFERT, TEL. 0391 6268156, E-MAIL SWOELFERT@ HWK-MAGDEBURG.DE

KURZFILME ALLER BETRIEBE: WWW.HWK-MAGDEBURG.DE/ TOP-AUSBILDER

TOP AUSBILDER Fliesenleger Silvio Streißenberger aus Magdeburg: Armin Lau (v.l.) Azubi zum Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Geselle Phillip Stolpmann und Fliesenlegermeister und Chef Silvio Streißenberger
TOP
TOP AUSBILDER Tischlerei Matthias Loth aus Pretzier: Tischlermeister und Inhaber Matthias Loth (v.r.), Geselle Tilman Scholz und Louis Dammer, Azubi im 3. Lehrjahr zum Bau- und Möbeltischler.
TOP AUSBILDER
und Meister Volker Lisso
TOP AUSBILDER Paul Schuster GmbH aus Magdeburg: Steinmetzmeister Stefan Schuster (v.l.) sowie die Steinmetz-Azubis Thorsten Harri Schöneberg und Elias Rayko Jödicke
TOP AUSBILDER Energy-Systems GmbH aus Schönebeck: Sarah Neugebauer, Referentin der Geschäftsführung, mit Elektroniker-Azubi Florian Siebert (M.)und Leon Pascal Dick, Azubi zum SHK-Anlagenmechaniker

Überzeugen mit Qualität

Handwerkliche Buchbindereien müssen sich gegen die Konkurrenz aus dem Internet oder dem Ausland behaupten.

Das geht nur mit Liebe zur Arbeit, sagt Johanna Laabs.

Konzentriert sitzt Buchbinderin Johanna Laabs an der Fadenheftmaschine. Von acht Spulen laufen weiße Fäden durch verschiedene Führungen nach unten hinter eine Rolle. Mit dem seitlich angebrachten großen Schwungrad und dem Fußpedal wirkt die Maschine wie eine riesige alte Nähmaschine. „Letztlich ist sie das auch“, sagt die Buchbinderin, während sie mit routinierten Bewegungen Papierbögen mittig vor sich über den sogenannten Lagentisch hängt. Ein Tritt auf das Pedal, der Tisch kippt nach hinten, die Bögen rutschen mit. Ein Klacken ertönt, wenn die Maschine die Bögen am Rücken zusammenheftet und ablegt. Ein Bogen folgt auf den nächsten, bis alle Seiten zusammengeheftet sind. Bis ein Buch gebunden ist, sind viele Arbeitsschritte nötig. Und auch wenn in der 300 Quadratmeter großen Halle der Buchbinderei Henckus in Oldenburg zahlreiche Maschinen stehen: Vieles wird in Handarbeit erledigt, vom Heften oder Kleben bis zum Zuschneiden, Binden und Prägen.

Seit mehr als 100 Jahren aktiv Hauptkunden des Traditionsbetriebs sind Buchhandlungen, Steuerberater oder auch Universitäten sowie Druckereien und Kirchengemeinden, die beispielsweise Fachzeitschriften oder Jahresberichte binden lassen, um sie auf Dauer lager- und lesbar zu halten. Auch kleine Buchauflagen wie Doktorarbeiten oder Speisekarten für anspruchsvollere Gastronomie gehören ins Portfolio des Betriebs, den es schon seit mehr als 100 Jahren in Oldenburg gibt und den Johanna Laabs seit 2009 führt.

Dabei macht die Konkurrenz mit Angeboten wie „Book on Demand“ oder schnellem Binden im Copyshop den handwerklichen Buchbindereien das Geschäft schwer – mit den Preisen der im Ausland gedruckten Miniauflagen könne sie nicht mithalten, sagt die Buchbinderin. Ganze Geschäftsbereiche seien daher weggebrochen, wie etwa die Anfertigung von Feinkartonagen, die ihr Vorgänger noch anbot. „Vieles kommt aus dem Ausland“, bedauert Laabs. Viele Publikationen erscheinen zudem nur noch digital. Die Folgen bekommt auch ihr Betrieb zu spüren. Johanna Laabs beschäftigt aktuell zwei Mitarbeitende. Bei der Übernahme waren es noch vier.

Beim Binden ist viel Sorgfalt nötig Doch die Konkurrenz kann nicht alles: Beim Binden der großen Zeitschriftenbände sind viel Sorgfalt und Geschick nötig. Darauf ist der Traditionsbetrieb spezialisiert. „Das können Maschinen nicht ohne Weiteres“, sagt Laabs. Zunächst müssen die Seiten vorgerichtet, also Klammern entfernt und Werbung aussortiert werden. Laabs fügt sogenannte Vorsätze hinzu, eine Art Doppelseite, über die später Buchblock und Buchdecke verbunden werden. Dann wird geklebt oder per Faden geheftet. Die Seiten müssen

W VIER FRAGEN AN

Lukas Kröhl

FIRMENNAME Klosterbäckerei Schöningen

WEBSEITE www.klosterbaeckerei.com

ORT Schöningen

GEWERK Bäckermeister

MITARBEITERZAHL 18

FUNKTION Inhaber

geschnitten und gerundet werden. Laabs schneidet die Deckel zurecht und prägt den Titel auf den Deckel und Rücken. „Am Ende werden Buchblock und Deckel zusammengefügt“, erklärt Laabs die nächsten Schritte. Zwei Tage braucht es, bis das Buch fertig ist. Nicht nur die Handarbeit, auch die Materialien unterscheiden sich von den Billigangeboten. „Wir nutzen Papier, Pappe und verschiedene Einbandstoffe, Kunststoff machen wir nicht“, stellt die Buchbinderin klar. Auch manch privater Kunde weiß ihr Handwerk zu schätzen und bringt liebgewonnene Bücher wie alte Kochbücher oder Bibeln zur Reparatur vorbei oder kauft aufwendig gefertigte Kästchen und Ordner.

1. Was war Ihre wichtigste Entscheidung als Unternehmer? Sehr wichtig war und ist die Zusammenarbeit mit einer Social-Media-Agentur –um Kunden zu gewinnen und unser Sortiment zu präsentieren.

2. Was bieten Sie Kunden, das Ihre Mitbewerber nicht haben? Ehrliches Brot ohne Industrie und Schnickschnack. Unsere Produkte, alle 100 Prozent Bio, werden mit Langzeitteigen zubereitet und per Hand verarbeitet.

3. Welches Ziel wollen Sie als Unternehmer noch erreichen? Wir wollen in Zukunft unseren guten Ruf und unsere starke, regionale Präsenz weiter ausbauen – als sichere Adresse für hochwertige Backwaren.

4. Wie halten Sie sich und Ihren Betrieb leistungsfähig? Wir bieten zum Beispiel angenehme Produktionszeiten ohne Nachtschichten.

Verschwinden Buchbindereien?

Ihren Weg zur Buchbinderei hat die Unternehmerin über Umwege gefunden. „Ich wollte eigentlich in die Möbelrestauration, aber nach dem Berufsgrundbildungsjahr Holztechnik habe ich keinen Ausbildungsplatz als Tischlerin bekommen“, berichtet sie. Stattdessen lernte sie Zahnarzthelferin, konnte sich aber nicht für diesen Beruf begeistern. Dann folgte eine Ausbildung in der Druckweiterverarbeitung als Buchbinderin in der Industrie. Doch erst mit der dritten Lehrstelle als Buchbinderin Einzel- und Sonderanfertigung im Staatsarchiv Oldenburg hatte Laabs ihre Leidenschaft gefunden. Mitte 2007 fing sie in der Buchbinderei Henckus an, der Firmenchef suchte eine Nachfolge. Nach rund

„Handwerkliches Geschick und Qualität bei Arbeit und Material behalten ihren Wert.“

Johanna Laabs

W ZU GUTER LETZT

Waschbärennest nach Handwerkerarbeit – wer zahlt?

Der Fall: Ein Installateur hatte den Auftrag bekommen, eine eingefrorene Wasserleitung stillzulegen. Sie verlief an der Außenwand eines Hauses, zum Teil hinter einer Holzverkleidung. Der Handwerker öffnete für seine Arbeit die Holzverkleidung, verschloss sie aber nicht wieder, als er fertig war. Einige Tage später meldete sich der Auftraggeber: Er habe Kratzgeräusche hinter Verkleidung gehört. Der Handwerker schloss das Loch provisorisch. Zwei Monate später hörte der Hausbesitzer erneut Kratzgeräusche, diesmal vom Dachboden. Der herbeigerufene Kammerjäger entdeckte dort vier kleine Waschbären und ihre Mutter, die gefangen und umgesiedelt wurden. Ein Tischler verschloss die Holzverkleidung nun fachgerecht. Der Hausbesitzer forderte vom Installateur, ihm die Kosten von rund 6.750 Euro für Kammerjäger und Tischler zu erstatten.

Das Urteil: Das Landgericht Frankfurt entschied im Sinne des Handwerkers. Das Wiederanbringen der Holzverkleidung sei nicht Teil der Hauptleistungspflicht des Handwerkers gewesen, so die Richter. Zudem sei der beauftragte Handwerker Inhaber eines Heizungs- und Sanitärbetriebs und kein Tischler, in dessen Fachbereich Arbeiten mit Holz fielen. (KW)

LG Frankfurt: Urteil vom 17.05.2024, Az. 2-02 O 578/23

anderthalb Jahren gemeinsamer Arbeit war es dann so weit: Johanna Laabs wurde mit 29 Jahren Chefin des Traditionsbetriebs. Die Arbeit mit der Hand, die abwechslungsreiche Tätigkeit – eigentlich könne sie gar nicht sagen, was ihr an der Arbeit besonders viel Spaß macht. „Ich mache das alles einfach gerne“, sagt sie. Fürchtet sie sich vor der Konkurrenz im Netz und aus dem Ausland? „Man sieht schon, dass es immer weniger handwerkliche Buchbindereien und noch weniger Ausbildungsplätze gibt“, bedauert Laabs. „Aber wir werden nicht komplett verschwinden“, ist sie überzeugt. „Handwerkliches Geschick und Qualität bei Arbeit und Material behalten ihren Wert.“ KATHARINA WOLF W

Preis für Handwerksgeschichte

„Wer unser Land verstehen will, muss sich mit dem Handwerk befassen.“ Diese Aussage will der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) verstärken und geht mit der Auslobung des Preises für Handwerksgeschichte 2026 in eine neue Runde. Ausgezeichnet werden „Projekte und Aktivitäten, die in beispielhafter Weise Handwerksgeschichte erforschen, vermitteln oder sich um die Erhaltung und Erforschbarkeit der Quellen zur Handwerksgeschichte verdient machen“, berichtet der ZDH. Bewerbungsschluss ist der 16. Juni 2025. Anträge können per Post an den ZDH gesendet werden oder per Mail an geschichtspreis@zdh.de. (JA)

Am Deckentisch wird der Einband des Buches gefertigt.
Johanna Laabs schneidet die gehefteten oder geklebten Seiten zurecht.
Verschiedene Garne sorgen an der Fadenheftmaschine für den richtigen Zusammenhalt der Buchseiten.
Fotos: Katharina Wolf
Von Hand geprägt: Buchbinderin Johanna Laabs gestaltet einen Buchdeckel.

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