Tipps, wie Sie gut durch die nächsten Monate kommen
Berichtspflicht beim Thema Nachhaltigkeit
Auch kleine Betriebe können betroffen sein
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
Die Zukunft unseres Handwerks liegt in den Händen der nächsten Generation – und es liegt an uns, junge Menschen für die Vielfalt und die Chancen unserer Berufe zu begeistern. Eine hervorragende Gelegenheit, junge Menschen auf das Handwerk aufmerksam zu machen, bietet der jährlich stattfindende Zukunftstag, auch bekannt als Girl‘s und Boy‘s Day. An diesem Tag können Schülerinnen und Schüler erste Einblicke in die spannende Welt des Handwerks gewinnen – und Sie können die Chance nutzen, Ihre Betriebe und Berufsfelder als attraktive Ausbilder vorzustellen. Der Girl‘s und Boy‘s Day ist eine Art „kleiner Probetag“, bei dem Begeisterung geweckt und erste Kontakte geknüpft werden können. Nutzen Sie diesen Tag, um das Interesse potenzieller Auszubildender zu wecken und sich und Ihren Betrieb als zukunftsorientierten und ausbildungsfreundlichen Arbeitgeber zu präsentieren. Wir als Handwerkskammer möchten Sie dabei unterstützen. Ob Sie Anregungen für die Organisation eines Aktionstags benötigen, Materialien zur Ansprache von Schülerinnen und Schülern oder einfach einen Rat zur Umsetzung – wir stehen Ihnen zur Seite. Besonders möchten wir auch diejenigen ermutigen, die bislang noch keine Erfahrung mit der Ausbildung gesammelt haben. Unsere Kammer bietet Ihnen nicht nur Beratung zur Ausbildung an, sondern auch konkrete Unterstützung, wenn es
um rechtliche Fragen, die Suche nach geeigneten Auszubildenden oder die Begleitung während der gesamten Ausbildungszeit geht. Gerade für Betriebe, die das erste Mal ausbilden, sind wir ein verlässlicher Partner.
Eine gute Ausbildung ist eine Investition in die Zukunft Ihres Betriebs und in die Zukunft des Handwerks. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, junge Menschen für unsere Berufe zu begeistern – beim Girl‘s und Boy‘s Day und darüber hinaus. Wir freuen uns darauf, Sie bei Ihren Ausbildungsvorhaben zu unterstützen. Zögern Sie also nicht, uns anzusprechen!
36 Freistellungsbescheinigungen ... ... regelmäßig auf Gültigkeit überprüfen
38 Vorsicht bei Vorauszahlungen
Gericht bestätigt Nein zum Steuerbonus
40 Pflichtangaben im Impressum
Welche Änderungen zu beachten sind
42 Bau 2025 in München
Auch als App Regionales und Management aus einer Hand!
24 Mindestlohnkommission
Neue Geschäftsordnung verabschiedet
26 Nachhaltigkeitsberichterstattung
Wer betroffen ist und welche Hilfen es gibt
28 Kundenbetreuung mit digitalen Tools
Tipps vom Experten für mehr Effektivität
30 Gesetz zur Bürokratieentlastung
Die wichtigsten Fragen und Antworten
32 Websites ohne Hürden
Neue Regelungen zur Barrierefreiheit
Digitale Innovationen mit künstlicher Intelligenz
BETRIEB PLUS
46 Technische Probleme bei AdBlue Stellantis-Konzern gewährt Entschädigungen
PANORAMA
48 Buchbinderin aus Leidenschaft
Mit hoher Qualität gegen Online-Konkurrenz
IMPRESSUM
50 Pflichtangaben
Effizienter mit KI: Hilfe vom Chatbot
Steffen Döbler, Inhaber eines SHK-Betriebs, testet den Prototyp eines Chatbots, um den Prozess wiederkehrender Kundenanfragen schneller und effizienter zu machen. | 29
Viel Zuspruch für Positionen
Bundestagswahl: Kammer befragt Kandidierende aus zwölf Wahlkreisen
Mit dem Wahlcheck „25 für 25“ hat das deutsche Handwerk seine Erwartungen zur Bundestagswahl und die künftige Bundesregierung formuliert. Die Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade wollte nun von den 100 Kandidierenden aus den zwölf Wahlkreisen ihres Bezirks wissen, wie sie zu den 25 Erwartungen des Handwerks stehen. Dazu hat sie die Direktkandidierenden gebeten, über eine Online-Umfrage Stellung zu jeder einzelnen Forderung zu beziehen. Die 25 Forderungen umfassen Themen wie Steuer- und Abgabenentlastungen, Fachkräftesicherung, die Stärkung der beruflichen Bildung und den Abbau von Bürokratie. Damit sollen die Rahmenbedingungen für Wachstum, Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit verbessert und der Standort Deutschland zukunftsfähig gemacht werden. „Unser Fokus liegt dabei auf Mittelstand und Handwerk. Die kleinen und mittleren Unternehmen sind schließlich das Rückgrat unserer Volkswirtschaft und dieses Rückgrat muss dringend gestärkt werden“, betont Detlef Bade, Präsident der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade.
Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses haben sich 60 Kandidierende an der Befragung beteiligt.
„Wir erfahren sehr viel Zuspruch für die Forde-
„Die Handwerksbetriebe sind das Rückrat unserer Volkswirtschaft“
Detlef Bade, Kammerpräsident
rungen des Handwerks“, sagt Bade. Den höchsten Zustimmungswert (95 Prozent stimmen voll zu) gibt es für den Punkt, auch Unternehmerinnen bei Schwangerschaft und Mutterschaft besser abzusichern. „Das freut mich besonders, da unsere Vollversammlung bereits mit einer Resolution auf das Thema der unzureichenden Absicherung von selbstständigen schwangeren Frauen aufmerksam gemacht hatte.“ 92 Prozent der befragten Kandidierenden sprechen sich auch für eine Aufstockung der Begabtenförderung und eine verbesserte Unterstützung von Auszubildenden mit Lerndefiziten aus. Breiten Zuspruch (92 Prozent) gibt es für die Forderung des Handwerks nach Bürokratieentlastung, einem Abbau von Berichts- und Dokumentationspflichten und einer schlanken und digitalisierten Verwaltung. „Dass es mit der Bürokratie so nicht weitergehen kann, ist inzwischen angekommen. Fraglich ist jedoch, ob der Bürokratieabbau wirklich auf allen Ebenen konsequent angegangen wird“, sagt der Kammerpräsident mit Blick auf die weiteren Umfrageergebnisse. Denn tatsächlich stellt sich lediglich die Hälfte der Kandidierenden (52 Prozent) uneingeschränkt hinter die Forderung, die EU-Gesetzgebung konsequent an den Bedürfnissen von kleinen und mittleren Unternehmen
FRANK AHLBORN
Am 23. Februar wird ein neuer Bundestag gewählt.
(KMU) zu orientieren und sich bei der Umsetzung in nationales Recht auf europäische Mindestvorgaben zu beschränken. Bade ist überzeugt: „Viele EU-Vorgaben müssen jetzt konsequent auf unnötige Bürokratiebelastungen durchforstet werden. Und wir müssen in Deutschland mit dem Gold-Plating aufhören: Nicht mehr einfordern, als es schon durch Brüssel vorgegeben ist.“ Auch bei anderen Forderungen des Handwerks zeigen sich Unterschiede in der Bewertung der Kandidierenden. Nur 61 Prozent stimmen uneingeschränkt dem Grundsatz zu, dass die Lohnfindung Sache der Tarifvertragspartner ist und es keine politische Einflussnahme gibt. Ein ähnliches Bild (62 Prozent Zustimmung) ergibt sich bei der Forderung nach einer Modernisierung des Arbeitsrechts für mehr Freiräume für Betriebe und Beschäftigte sowie nach Tariföffnungsklauseln für mehr Praxistauglichkeit im Arbeitsrecht. Auch eine Reform der Sozialversicherung mit dem Ziel, die Beitragslast wieder auf unter 40 Prozent zu stabilisieren, oder Erleichterungen für Handwerkerfahrzeuge in Wohnquartieren und bei der Service-Ausübung stehen längst nicht bei allen Kandidierenden an erster Stelle. Viel Zustimmung gibt es hingegen für zwei Kernthemen des Handwerks: 88 Prozent sprechen sich für eine auskömmliche Finanzierung der Modernisierung und des Neubaus von handwerklichen Bildungsstätten aus. Ebenso hoch ist die Zustimmung, die Meisterqualifizierung weiter zu stärken. „Das
„Die Qualität im Handwerk muss langfristig gesichert werden.“
Detlef Bade, Kammerpräsident
sind elementare Punkte, um weiterhin eine hochwertige Ausbildung im Handwerk zu leisten und die Qualität im Handwerk langfristig zu sichern“, sagt Bade. Die Positionierungen der Kandidierenden können im Internet unter www.hwk-bls.de/bundestagswahl-2025 eingesehen werden. Für jeden Wahlkreis gibt es zusätzlich eine Gesamtübersicht der Befragungsergebnisse, wodurch unterschiedliche Bewertungen der Kandidierenden zu einzelnen Forderungen des Handwerks deutlich werden. „Damit schaffen wir Transparenz und geben den rund 160.000 Beschäftigten im Handwerk unseres Kammerbezirks eine zusätzliche Entscheidungshilfe für ihre Wahl am 23. Februar an die Hand“, erläutert Bade. Bade empfiehlt den Handwerkern in der Region außerdem, die Ergebnisse für Gespräche mit den Kandidierenden vor Ort zu nutzen. „Wir werden die Kandidierenden auch nach der Bundestagswahl an ihren Positionen und in ihrem konkreten Handeln messen. Damit haben wir eine gute Grundlage für unsere künftigen Gespräche mit den gewählten Bundestagsabgeordneten des Kammerbezirks“, so der Präsident. W
Der Wahlcheck „25 für 25“ des Handwerks sowie die Ergebnisse der Kandidierenden-Umfrage sind auf der Internetseite der Handwerkskammer: www.hwk-bls.de/bundestagswahl-2025
Zustimmungsrate zu den 25 Forderungen des Handwerks bei Kandidierenden zur Bundestagswahl 2025 (Forderungen mit höchster und niedrigster voller Zustimmung in Prozent, 12 Wahlkreise im Kammerbezirk Braunschweig-Lüneburg-Stade)
Top 1: Bessere Absicherung von Unternehmerinnen bei Schwangerschaft und Mutterschutz
Top 2: Deutliche Bürokratieentlastung des Handwerks, Abbau von Berichtspflichten und Digitalisierung der Verwaltung
Top 3: Aufstockung der Begabtenförderung und Stärkung der Unterstützung von Auszubildenden mit Lerndefiziten
Top 4: Auskömmliche Finanzierung der Modernisierung und des Neubaus handwerklicher Bildungsstätten
Top 5: Weitere Stärkung der Meisterqualifizierung im Handwerk
[Top 6 …. Top 20]
Top 21: Reform der Sozialversicherungssysteme, Steuerfinanzierung versicherungsfremder Leistungen und Beitragslast unter 40 Prozent
Top 22: Quartiersparken für Betriebe, Ausweisung handwerksgerechter Lade- und Servicezonen und fließender Wirtschaftsverkehr
Top 23: Eine Modernisierung des Arbeitsrechts für mehr Freiräume und Tariföffnungsklauseln für mehr Praxistauglichkeit
Top 24: Gesetzliche Stärkung der Tarifpartnerschaft und Tarifautonomie sowie keine politische Einflussnahme auf die Lohnfindung der Sozialpartner
Top 25: Konsequente Orientierung der EU-Gesetzgebung an KMU-Bedürfnissen und bei nationaler Umsetzung Beschränkung auf europäische Mindestvorgaben
Stand: 05.02.2025, 60 Teilnehmende
Handwerkskammer
OFFENE WERKSTÄTTEN VOM 4. BIS 6. APRIL
Europäische Tage des Kunsthandwerks
Gestaltende Handwerker, Kunsthandwerker und Designer können sich jetzt zu den Europäischen Tagen des Kunsthandwerks anmelden, die vom 4. bis 6. April 2025 und auch im Bezirk der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade stattfinden. Voraussetzung für die Teilnahme
DR. ANDREAS BIERICH INFORMIERT:
sind Qualität und Professionalität der Arbeit. Die Teilnahme ist kostenfrei.
Kontakt:
Anmeldung unter www.kunsthandwerkstage.de oder Mail an etak@hwk-bls.de
Der reiselustige Arbeitnehmer und die ausländische AU-Bescheinigung
Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) enthält in § 5 Abs. 2 spezielle Sonderregelungen zur Anzeige und Mitteilung der Arbeitsunfähigkeit (AU), wenn sich der Arbeitnehmer bei deren Beginn im Ausland aufhält. So ist der Arbeitnehmer verpflichtet, dem Arbeitgeber die AU, deren voraussichtliche Dauer und die Adresse am Aufenthaltsort in der schnellstmöglichen Art der Übermittlung mitzuteilen. Und nicht selten hat der Arbeitgeber in diesen Fällen Zweifel an der AU dann, wenn diese in zeitlichem Zusammenhang mit dem Urlaub des Arbeitnehmers steht. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in der jüngeren Vergangenheit mehrfach Entscheidungen getroffen, wonach der Beweiswert der im Inland ausgestellten AU-Bescheinigung durchaus erschüttert werden kann bei Vorliegen bestimmter Begleitumstände. Dies gilt beispielsweise bei engem zeitlichen Zusammenhang zwischen Übergabe der Kündigung und Vorlage der AU-Bescheinigung (BAG,
Urteil vom 18.09.2024, Az.: 5 AZR 29/24). Doch welchen Beweiswert hat eine im Nicht-EU-Ausland ausgestellte AU-Bescheinigung - und kann auch deren Beweiswert erschüttert werden? In einer aktuellen Entscheidung hat das BAG hier für Klarheit gesorgt (Urteil vom 15.01.2025, Az.: 5 AZR 284/24). Der Fall: Ein Arbeitnehmer hatte bereits in den Jahren 2017, 2019 und 2020 in direktem Zusammenhang mit seinem Urlaub AU-Bescheinigungen vorgelegt. So war es auch im Jahr 2022: Seinen Urlaub hatte der spätere Kläger vom 22.08. bis zum 09.09. genommen, übermittelte jedoch am 07.09.2022 seinem Arbeitgeber eine AU-Bescheinigung bis zum 30.09.2022, die ihm ein tunesischer Arzt ausgestellt hatte. Doch der Krankgeschriebene, dem vom Arzt strenge Bettruhe verordnet worden war, buchte trotz festgestellter Reiseunfähigkeit bereits am 08.09.2022 für den 29.09.2022 eine Autofähre von Tunis nach Genua und reiste mit dem PKW nach Deutschland weiter. Der Arbeitgeber hatte aufgrund dieser
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Bei Fragen & Anregungen melden Sie sich gern: Astrid Bauerfeld 0531 1201-124 magazin@hwk-bls.de
Umstände Zweifel an der Erkrankung und verweigerte die Entgeltfortzahlung für den Zeitraum der angeblichen AU. Das BAG stellt in seinem Urteil zunächst fest, dass grundsätzlich einer im Nicht-EU-Ausland ausgestellten AU-Bescheinigung derselbe Beweiswert wie einer in Deutschland ausgestellten Bescheinigung zukommt. Allerdings seien vom LAG München als Vorinstanz die Begleitumstände rund um die Ausstellung der AU-Bescheinigung lediglich isoliert betrachtet worden; die rechtlich gebotene Gesamtwürdigung der einzelnen Aspekte sei jedoch unterblieben. So habe der Kläger bereits einen Tag nach Ausstellung der AU-Bescheinigung - ihm war absolute Ruhe verordnet worden - das Fährticket gekauft und später die beschwerliche Heimreise mit dem PKW angetreten. Und in der Gesamtschau würden sich Zweifel an der AU auch aus der Tatsache ergeben, dass der Kläger bereits mehrere Jahre in Folge unmittelbar nach dem Urlaub ausländi-
Fachanwalt für Arbeitsrecht: Dr. Andreas Bierich
sche AU-Bescheinigungen eingereicht hatte. Aufgrund der Beweislastumkehr trage nunmehr der Kläger die volle Darlegungs- und Beweislast für das Bestehen der krankheitsbedingten AU als Voraussetzung für den Entgeltfortzahlungsanspruch nach § 3 Abs. 1 EFZG, so das BAG. Da die Vorinstanz dazu keine Feststellungen getroffen hatte, wurde das Verfahren insoweit zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das LAG München zurückverwiesen. Tipp: Arbeitgeber sollten nicht vorschnell Entgeltfortzahlung leisten, sondern bei begründeten Zweifeln an der AU des Arbeitnehmers die rechtliche Beratung ihrer Kreishandwerkerschaft in Anspruch nehmen.
Unternehmen, die wissen möchten, wo sie aktuell in Sachen betrieblicher Nachhaltigkeit stehen, können dafür den neuen 360°-Initialcheck nutzen – ab sofort auch kammerweit. Beim Initialcheck „Nachhaltigkeit 360°“ wird in einem dreistündigen Termin erfasst, welche Nachhaltigkeitsaktivitäten bereits im Betrieb umgesetzt werden. Die Bestandsaufnahme erfolgt dabei anhand eines umfangreichen Fragenkatalogs auf Basis der 17 sogenannten SDG´s (Sustainable Development Goals), den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen. Im Ergebnis erhält der Betrieb eine Dokumentation der Ergebnisse, einen SDG-Score zum Umsetzungsgrad sowie eine Teilnahmebestätigung, die für die eigene Öffentlichkeitsarbeit genutzt werden kann. Der Initialcheck gibt dabei erste Impulse für weitere Nachhaltigkeitsaktivitäten und zeigt, wo noch
Verbesserungspotenzial besteht. Gleichzeitig ist er auch eine gute Vorbereitung auf zukünftige Kundenanfragen oder für Kreditvergaben, wenn gezielt nach den betrieblichen Nachhaltigkeitsaktivitäten gefragt wird. Nach erfolgreichem Abschluss der Pilotphase bietet das Beratungsteam der Handwerkskammer den dreistündigen Check ab sofort an allen drei Standorten in Braunschweig, Lüneburg und Stade an. W
Weitere Informationen: www. hwk-bls.de/nachhaltigkeit
Kontakt: Colette Bomnüter und Holger Fiegenbaum, Beratungsstelle für Innovation und Technologie (BIT), Tel.: 04131 712-194, beratung-lg@hwk-bls.de
Referentin für Politik
Nuriya Alin verstärkt als wirtschaftspolitische Referentin das Team der Handwerkskammer.
Die Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade hat eine neue Referentin für Wirtschaftspolitik: Nuriya Alin. Als Politikwissenschaftlerin bringt sie umfassende Erfahrung aus der politischen Arbeit auf europäischer, bundes- und landespolitischer Ebene mit und verfügt über fundierte Kenntnisse wirtschafts- und gesellschaftspolitischer Zusammenhänge. In ihrer neuen Funktion wird sie sich mit wirtschaftspolitischen Fragestellungen befassen, die Interessen des Handwerks in politischen Entscheidungsprozessen vertreten und den Austausch mit Politik, Verwaltung und Verbänden stärken. Zudem unterstützt sie die strategische Positionierung der Kammer zu relevanten wirtschaftspolitischen Themen. W
Kontakt:
Nuriya Alin
Tel. 0531 1201-127
Mail alin@hwk-bls.de
Colette Bomnüter berät Betriebsinhabende vor Ort.
Foto: privat
Nuriya Alin
Auszubildende übers Netzwerk
Den passenden Nachwuchs für eine Ausbildung im eigenen Betrieb zu finden wird immer schwieriger, heißt es zumindest. Rainer Scholz, Inhaber der Scholz Sanierungskonzepte GmbH & Co. KG in Plockhorst, bestätigt dies nicht. Er besetzt seine Ausbildungsplätze immer: über Netzwerken, die Qualität und das Angebot zur Doppelausbildung.
VON ASTRID BAUERFELD
„Die Bewerberinnen und Bewerber kommen zu uns, weil wir in Schulen, Nachbarschaft oder bei Freunden im Gespräch sind.“
Rainer Scholz, Betriebsinhaber
Scholz Sanierungskonzepte GmbH
Mit Doppelausbildung punkten
Die Scholz Sanierungskonzepte GmbH & Co. KG blickt stolz auf 30 Jahre ohne unbesetzte Stelle.
Ich benötige keine Werbung, um offene Ausbildungsplätze in meinem Betrieb zu besetzen“, betont Rainer Scholz. Noch nie habe er Probleme gehabt, passenden Nachwuchs zu finden. „Ich bilde seit 30 Jahren aus“, sagt der Elektrotechnikermeister. Es sei noch keine Stelle unbesetzt geblieben. Nur wie kann das klappen? „Wir haben ein umfangreiches, funktionierendes Netzwerk, sind in der Region bekannt und zeichnen uns durch eine hohe Qualität der Lehrzeit aus“, erklärt Scholz. Er ist Betriebsinhaber der Scholz Sanierungskonzepte GmbH & Co. KG in Plockhorst und beschäftigt zurzeit 65 Mitarbeitende, davon sind neun Auszubildende. Mit Kai Lemke führt er gemeinsam die Geschäfte. Auch er bestätigt: „Die Bewerberinnen und Bewerber kommen zu uns, weil wir in Schulen, Nachbarschaft oder bei
Freunden im Gespräch sind.“ Denn kaum ein Betrieb biete den Lehrlingen eine Doppelausbildung an: Nach der bestandenen Prüfung zum Elektronikergesellen, folgt bei Eignung noch die Ausbildung zum Anlagenmechaniker. „Die beiden Gewerke sind kaum mehr voneinander zu trennen“, sagt Lemke. Insbesondere im Energiemanagement und in der Wärmepumpenheiztechnik brauche es beide Kompetenzen. „Es würde mich nicht wundern, wenn es in naher Zukunft den neuen Berufszweig ‚Energiemechatroniker‘ gibt“, mutmaßt er. „Unsere Gesellen können dem Kunden schon jetzt aus einer Hand nicht nur die moderne Heizung, sondern auch die ganze Elektronik fachgerecht installieren, Wartungen übernehmen, digitale Systeme einrichten“, sagt der 47-Jährige.
Eine derart hohe Qualifikation nach der Ausbildungszeit im Handwerk würden auch junge Menschen sehr zu schätzen wissen. „Die Doppelausbildung bei der Firma Scholz war für mich ein absoluter Anreiz für den Beruf und das Unternehmen“, bestätigt Tim Krenz. Er beendet schon bald seine zweite Ausbildung erfolgreich, hat dann zwei Gesellenbriefe in der Tasche. „Darüber unterhalten wir uns natürlich in der Berufsschule und unter Freunden. Mitschüler und Bekannte kommen aktiv auf mich zu und fragen nach meinem Arbeitgeber“, erzählt der 28-Jährige. Außerdem seien die Absolventen der Firma Scholz in ihren Leistungen besonders gut. „Auch das sehen die Mitschüler, die Bestnoten sprechen sich herum“, ergänzt er.
Während seiner Lehrzeit habe sich Tim Krenz gut begleitet gefühlt. Vor Prüfungen sei gemeinsam mit dem Chef gelernt worden, bei Bedarf sogar am Wochenende. Das Team im Betrieb unternehme in der Freizeit viel gemeinsam, so sei eine tolle Gemeinschaft zusammengewachsen. „Es kann sich jeder auf die Kollegen verlassen, das ist viel wert“, betont Krenz. Nun wolle er gleich weiterlernen: „Ich möchte meinen Meister machen.“ Der Titel und die Qualifikation seien für ihn von großer Bedeutung, denn in naher Zukunft wolle er ins Unternehmen einsteigen. Rainer Scholz plant bereits eine bestmögliche Übergabe seines Betriebs: „Ich möchte mein Lebenswerk einer tollen Truppe überlassen und bald genießen, wofür ich hart gearbeitet habe“, sagt Rainer Scholz. Zwei Drittel
seiner Mitarbeitenden habe er selbst ausgebildet, zu Teamleitern- oder Abteilungsleitern gemacht. Nun arbeite er an seiner Nachfolge: „Auf mein Bauchgefühl und meine Menschenkenntnis konnte ich mich immer verlassen“, erzählt der 62-Jährige. Schon bei der Auswahl der Praktikanten habe er nie danebengelegen, die Auszubildenden seien stets motiviert, schätzten auch mal seine strenge Anleitung, wer etwas leiste, bekomme entsprechend Verantwortung. Was in einem großen Unternehmen funktioniere, klappt laut Scholz sicher auch im Kleinstbetrieb: „Jeder verdient es, sich zu beweisen. Nur muss man auch die Chance dafür bekommen.“
Fotos:
Astrid
Bauerfeld
Das bietet die zum Thema
Passgenaue Besetzung
Mit dem Projekt ‚Passgenaue Besetzung‘ unterstützt die Handwerkskammer kleine und mittlere Betriebe bei der Suche nach Auszubildenden. Angefangen bei der Ermittlung des betrieblichen Bedarfs an Auszubildenden bis hin zum Abschluss des Berufsausbildungsvertrages stehen Berater unterstützend und kostenlos zur Seite. Das Programm wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und den Europäischen Sozialfonds gefördert.
Ausbildungsbotschafter & Handwerksrallyes
Mit der Initiative „Ausbildungsbotschafter*innen für das Handwerk“ unterstützt die Handwerkskammer bei der Nachwuchssuche und bringt Betriebe mit Schülerinnen und Schülern aus der Region zusammen. Der Kontakt läuft dabei über Auszubildende, die als Botschafterinnen und Botschafter für das Handwerk, ihren Betrieb und Ausbildungsberuf bewerben.
Lehrstellenbörse
Anmeldung: www.hwk-bls.de/ausbildungsbotschafter
Wer der Handwerkskammer freie Ausbildungs- und Praktikumsplätze meldet, kann von den Online-Angeboten profitieren. Die Handwerkskammer veröffentlicht Stellenangebote kostenfrei in der Online-Suche der Lehrstellenbörse sowie in der dazugehörigen App Lehrstellenradar.
www.hwk-bls.de/lehrstellenboerse
für Betriebe:
IFHa
Mit dem Integrationsprojekt Fachkräfte für das Handwerk (IFHa) bringt die Handwerkskammer Betriebe und Geflüchtete, Zugewanderte oder Schüler mit Migrationshintergrund zusammen. Ziel ist es, diese Personen in eine handwerkliche Ausbildung bzw. Beschäftigung zu vermitteln und zu begleiten. Das Integrationsprojekt Fachkräfte für das Handwerk (IFHa) wird vom Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung gefördert und von sechs niedersächsischen Handwerksorganisationen durchgeführt. www.hwk-bls.de/ifha
Ansprechpartner zu allen Themen: www.hwk-bls.de/ausbildung-kontakt
Ausbildungsberatung
Für alle Fragen rund um die Ausbildung ist das Team der Ausbildungsberatung der Handwerkskammer da. In Braunschweig, Lüneburg und Stade beraten Mitarbeitende Betriebe und Auszubildende.
www.hwk-bls.de/ausbildunsgberatung
Infoveranstaltungen / Ausbilderfrühstück
Girls' und Boys' Day - Zukunftstag 2025 für Mädchen und Jungen:
Der bundesweite Aktionstag findet am 3. April statt. Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 bis 10 aller Schulformen sind an diesem Tag eingeladen, Berufe zu entdecken. In Vorbereitung auf den Girls' und Boys' Day bietet die Handwerkskammer am 26. Februar eine digitale Infoveranstaltung an, in der gezeigt wird, wie Handwerksbetriebe diesen Aktionstag für sich nutzen können.
Anmeldung: www.hwk-bls.de/zukunftstag
Die Handwerkskammer bietet regelmäßig an allen drei Standorten ein Frühstück für Ausbilder an. Dabei stehen verschiedene Themen im Fokus. Das Frühstück bietet Gelegenheit, sich in zwangloser Atmosphäre über aktuelle und wichtige Themen rund um die Ausbildung im Handwerk zu informieren und sich mit anderen Ausbilderinnen und Ausbildern auszutauschen. Eingeladen sind alle, die an der Ausbildung in einem Handwerksbetrieb beteiligt sind. Das Ausbilderfrühstück ist kostenlos.
Anmeldung: www.hwk-bls.de/fruehstueck
Die nächsten Termine (jeweils von 9 – 11 Uhr): 28.03.25 · Integration: Zugänge in die Ausbildung für Geflüchtete und Zugewanderte 23.05.25 · Prüfungen
Echtheit von Zeugnissen prüfen
Zeugnisdokumente können künftig mit Hilfe eines Checkbots auf der Internetseite der Handwerkskammer gecheckt werden.
Mit einem digitalen Assistenten können von der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade ausgestellte Meister-, Gesellen- und Fortbildungszeugnisse sowie Meisterbriefe auf Echtheit überprüft werden.
Wer ein Zeugnis auf Echtheit prüfen will, kann dafür den neuen Zeugnischeck der Handwerkskammer nutzen. „Immer wieder kommen Betriebe auf uns zu, die die Echtheit von Zeugnissen prüfen lassen möchten, die sie im Rahmen von Bewerbungsverfahren erhalten“, berichtet Dominik Bogenschneider, stellvertretender Geschäftsbereichsleiter Berufliche Bildung. Für diesen Zweck bietet die Handwerkskammer nun einen automatischen Zeugnischeck: Über einen digitalen Assistenten auf der Website können Zeugnisse und Meisterbriefe überprüft werden. „Der Nutzer gibt die wesentlichen Daten des Zeugnisses oder Meisterbriefes wie Namen,
„Innerhalb weniger Sekunden gibt es eine Rückmeldung.“
Dominik Bogenschneider, Abteilungsleiter Prüfungswesen und Anerkennungsverfahren
Geburtsdatum und Prüfungsdatum ein. Anschließend erfolgt ein Abgleich mit unseren Systemdaten und der Nutzer erhält binnen Sekunden eine Rückmeldung zur Echtheit des Dokuments“, erklärt Bogenschneider. Neben der Überprüfung von Meister-, Gesellen- und Fortbildungszeugnissen können auch Meisterbriefe, die von der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade ausgestellt wurden, überprüft werden. W
Web-Wegweiser:
Der Zeugnischeck kann kostenfrei unter www.hwk-bls.de/zeugnischeck genutzt werden
Kontakt:
Dominik Bogenschneider, Telefon 04131 712-129, bogenschneider@hwk-bls.de
Mit Hilfe des kleinen Checkbots werden Zeugnisse schnell überprüft.
Zurück im Betrieb
Kfz-Mechatroniker Leonard Schnug arbeitete vier Wochen in Kuala Lumpur.
Ein Auslandsaufenthalt während der Ausbildung? Das klingt für viele Betriebsinhaber erst einmal nach Aufwand. Doch das Beispiel von Kfz-Mechatroniker Leonard Schnug, Auszubildender bei der Weller Premium GmbH in Lüneburg, zeigt, wie wertvoll diese Erfahrung für Lehrlinge und Betriebe sein kann. Mit Unterstützung der Mobilitätsberatung der Handwerkskammer und der Förderung durch Erasmus+ verbrachte Leonard vier Wochen in einer Kfz-Werkstatt in Kuala Lumpur, Malaysia — und kehrte mit neuen Fertigkeiten und Erfahrungen zurück. Vier Wochen arbeitete er in einer kleinen Werkstatt, in der er von Beginn an Verantwortung übernehmen durfte. Der Besitzer der Werkstatt, ein ehemaliger Porsche-Mitarbeiter aus Deutschland, führt den Betrieb zwar nach deutschem Vorbild. Dennoch gab es laut Leonard Unterschiede in der Arbeitsmentalität. So sei es in Malaysia üblich, freiwillig länger zu arbeiten, um ein Projekt zu Ende zu bringen oder das Werkzeug zu reinigen. Insgesamt war die Atmosphäre entspannt und es musste selten unter Zeitdruck gearbeitet werden. Besonders beeindruckend war für Leonard die Arbeit an einem Porsche 993. „Vor meiner Ankunft war der Motor bereits ausgebaut, doch der verantwortliche Mechaniker fiel nach einem Motorradunfall aus. Unter seiner Anleitung haben wir den Motor gemeinsam wieder eingebaut und die ausstehenden Arbeiten abgeschlossen“, erzählt er. „Der spannendste Moment war das
der Autowerkstatt in Malaysia.
„Auslandsauf-
enthalte bieten für Auszubildende und Betrieb eine Menge Vorteile.“
Martina Sommer, Mobilitätsberaterin
erste Starten des wieder eingebauten Motors, da ich vorher noch nie einen kompletten Motor einoder ausgebaut habe. Beim Starten stellt sich dann heraus, ob die Arbeit der letzten Tage erfolgreich war oder etwas nicht funktioniert.“ Doch nicht nur beruflich war der Aufenthalt ein Gewinn. In seiner Freizeit unternahm Leonard viel mit seinen Kollegen und bekam so einen authentischen Einblick in das Leben der Menschen und die Kultur des Landes. Leonard zieht ein klares Fazit: „Beruflich konnte ich viele neue Erfahrungen sammeln und Tätigkeiten ausführen, die in meinem Ausbildungsbetrieb eher selten gemacht werden, zum Beispiel die Arbeit mit Oldtimern, die Arbeit mit luftgekühlten Motoren oder das selbstständige Ein- und Ausbauen von Motoren. Ich empfehle einen Auslandsaufenthalt in Form eines Auslandspraktikums auf jeden Fall weiter. Ohne die Organisation und Unterstützung der Handwerkskammer wäre mein Aufenthalt nicht möglich gewesen.“ „Auslandspraktika sind nicht nur eine Chance für die persönliche und fachliche Weiterentwicklung der Auszubildenden. Sie bieten auch den Betrieben Vorteile: Lehrlinge kommen mit frischem Wissen, neuen Methoden und viel Eigeninitiative zurück. Sie erleben eine andere Arbeitskultur, verbessern ihre Sprachenkenntnisse und entwickeln ein Gespür für internationale Zusammenarbeit“, weiß Martina Sommer von der Mobilitätsberatung der Handwerkskammer. Für Betriebsinhaber, die ihren Lehrlingen ähnliche Erfahrungen ermöglichen möchten, steht die Mobilitätsberatung zur Verfügung. Von der Beantragung der Erasmus+-Förderung über die Vermittlung von Partnerbetrieben bis hin zur Organisation der Reise — es gibt Unterstützung in allen Phasen. W
Leonard Schnug (Vordergrund) in
Foto: privat
Foto: privat
Leonard Schnug während Reparaturarbeiten.
Ein Jahrhundert Familientradition
Die Dachdeckerei und Zimmerei F. Grabenhorst aus Schöppenstedt feierte Jubiläum.
Seit 1924 ist die Firma F. Grabenhorst GmbH in Schöppenstedt eine feste Größe im Dachdeckerund Schieferdeckerhandwerk der Region. Im September 2024 feierte der Familienbetrieb sein 100-jähriges Betriebsjubiläum - und das bereits in der vierten Generation. Die Geschichte des Unternehmens begann mit Wilhelm Röpke, dem Gründer und ersten Dachdecker- und Schieferdeckermeister, der den Grundstein für das heutige Unternehmen legte. Über die Jahrzehnte hinweg wurde der Staffelstab stets innerhalb der Familie weitergereicht: 1953 an Friedrich Grabenhorst, 1984 an seinen Sohn Friedrich-Rudolf Grabenhorst und 2014 schließlich an Florian Grabenhorst, der schon seit 1998 an der Seite seines Vaters tätig ist. Auch Florians Bruder Adrian Grabenhorst stieg 2008 ins Unternehmen ein und trägt seitdem als Dachdeckermeister gemeinsam mit Dachdecker- und Zimmerermeister sowie Geschäftsführer Florian Grabenhorst die Verantwortung für die Firma.
„Der Tradition verpflichtet und der Zukunft zugewandt“
Florian Grabenhorst, Geschäftsführer
Die Firma Grabenhorst hat sich auf die Sanierung von Dächern spezialisiert und verzichtet bewusst auf Neubauprojekte. Diese Fokussierung ermöglicht es dem Unternehmen, höchste Qualität und Expertise in ihrem Fachgebiet zu gewährleisten, was ihnen über die Jahre hinweg zahlreiche zufriedene Kunden und interessante Projekte eingebracht hat. Dazu gehört zum Beispiel die neue Bekleidung eines Verladekrans im Wolfsburger Hafen mit RedCeder-Holz aus Kanada, ein besonders geschütztes Bau-Denkmal in Form eines Kirchenschiffs und Turms in der Mitte des Kirchenschiffs der evangelischen Kirchengemeinde Räbke sowie die Flachdach und Fassadensanierung eines Getreidesilos im Braunschweiger Hafen in 70 Meter Höhe – laut Florian Grabenhorst der höchstgelegene Arbeitsplatz bislang. „Wir sind ein mittelständisches Familienunternehmen und arbeiten getreu dem Motto ‚Der Tradition verpflichtet und der Zukunft zugewandt‘“, sagt Flo-
Florian und Adrian Grabenhorst führen die Tradition im Familienbetrieb weiter.
Ehrungen und Urkunden
Ihr Betrieb feiert Jubiläum? Stellen Sie einen Antrag bei 25, 40, 50 oder 75 Jubeljahren auf eine Urkunde. Ab 100-jährigem Jubiläum oder einem Meisterjubiläum von 50 oder 60 Jahren möchte die Handwerkskammer darüber hinaus einen Artikel in Form eines Porträts im Norddeutschen Handwerk veröffentlichen, aber auch digital auf Homepage oder in Social-Media-Kanälen der Handwerkskammer berichten. Einige wichtige Informationen sind für die Antragsstellung einer Urkunde notwendig und können online über ein entsprechendes Formular übermittelt werden.
Web: www.hwk-bls.de/ehrungen
Mail: ehrungen@hwk-bls.de
rian Grabenhorst, der sich neben seiner Arbeit auch noch als stellvertretender Obermeister der Dachdecker-Innung Wolfenbüttel-Salzgitter engagiert. Mit dieser Firmenphilosophie führen die Brüder Florian und Adrian Grabenhorst den Betrieb in die nächste Ära. Und die fünfte Generation steht schon in den Startlöchern: Florians Sohn Johannes, der noch zur Schule geht, hat bereits im Rahmen eines Praktikums erste Einblicke in das Familienunternehmen gewonnen. Rückblickend ist Florian Grabenhorst stolz auf das Vergangene. „Die Generationen vor mir haben alles so gut ausgeführt, geplant, unterhalten und weiterentwickelt und sind am Stand der Technik geblieben, sodass es uns heute nach über 100 Jahre hier in Schöppenstedt noch als Handwerksbetrieb gibt“, sagt er. Aber auch auf die heutige Situation des Betriebs ist er stolz. „Und ganz besonders freue ich mich auf das Kommende, also die Zukunft. Dafür sind wir gut aufgestellt.“ JU W
Herzlichen Glückwunsch
Die Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade gratuliert zum Jubiläum und wünscht weiterhin viel Erfolg:
25-JÄHRIGES BETRIEBSBESTEHEN
Schornsteinfegermeister und Installateur- und Heizungsbauermeister Bernd Klindworth, Barendorf, am 01.01.2025
Friseurmeisterin Sandra Diersing, Braunschweig, am 12.12.2024
Metallbau Christiansen GmbH, Munster, am 01.01.2025
50-JÄHRIGES BETRIEBSBESTEHEN
Installateur- und Heizungsbauermeister Alexander Stein, Peine, am 10.11.2022
100-JÄHRIGES BETRIEBSJUBILÄUM
Metallbauermeister Michael Franke, Helmstedt, am 20.05.2024
125-JÄHRIGES BETRIEBSBESTEHEN
Jürgen Stelter Tischlerei u. Treppenbau e. K. Inh. Nico Stelter, Bispingen, am 01.01.2025
25-JÄHRIGES MEISTERJUBILÄUM
Steinmetz- und Steinbildhauermeister Claas Baranowski, Wennigsen, am 22.07.2024
Friseurmeisterin Sandra Diersing, Braunschweig, am 31.01.2019
Foto: Reinke
Zertifikat für intelligente Technik
Inhouse-Schulung im Fachbereich Elektro für die zukünftigen Elektrotechniker.
Eine intelligente und vernetzte Gebäudetechnik spielt eine immer wichtigere Rolle im Elektrotechniker-Handwerk. Die Bandbreite reicht von einfachen Smart-Home-Lösungen bis hin zu komplexen KNX-Anlagen. Im Technologiezentrum der Handwerkskammer in Braunschweig steht mit Gira One ein neues System auf dem ÜLU-Lehrplan. „Wir sind eine der ersten Bildungsstätten in Deutschland, die Gira One schulen. Unsere ÜLU-Teilnehmenden lernen hier neue Technologien kennen“, berichtet Ausbildungsmeister Fatih Karagülle stolz.
Bislang stand KNX auf dem ÜLU-Lehrplan im dritten Lehrjahr. „Um KNX-Anlagen jedoch installieren zu können, ist eine zusätzliche Schulung mit Zertifizierung erforderlich. Dies stellt jedoch gerade für Betriebe, die solche Projekte nicht täglich umsetzen, hohe Hürden dar. Gira One bietet eine gute Alternative, da es auf dem KNX Secure Standard basiert, aber keine Zertifizierung erfordert und damit auch Betriebe anspricht, die in das Thema Gebäudeautomatisierung einsteigen wollen“, erklärt Fatih Karagülle.
Zusammen mit dem Hersteller hat der Elektrotechnikermeister ein Schulungskonzept für Gira One konzipiert: In einem einwöchigen Lehrgang lernen die Auszubildenden, wie das System installiert, programmiert und in Betrieb genommen wird. „Das Besondere an dem System ist, dass es sowohl mit ETS- als auch mit
„Spricht auch Betriebe an, die erst einsteigen wollen.“
Fatih
GPA-Software programmiert werden kann und sich ohne großen Aufwand von einem einfachen Smart-Home-System auf den KNX-Standard umrüsten lässt“, erklärt Fatih Karagülle. Überzeugt von der Vielseitigkeit und Flexibilität des Systems will der Ausbildungsmeister das Thema auch in der Meistervorbereitung aufgreifen. W
Foto: Reinke/ hwk
Foto: Reinke
Gebäudetechnik intelligent vernetzen: Während einer Schulung werden neue Technologien gezeigt.
Karagülle
Fatih Karagülle unterrichtet im Technologiezentrum in Braunschweig.
Im Umgang mit Asbest ist Vorsicht geboten.
Neue Anforderungen im Umgang mit Asbest
Gefahrenstoffverordnung erneuert: Sachkunde und Schulungen erforderlich. Die Handwerkskammer bietet Lehrgänge an allen drei Standorten.
Asbest wurde über viele Jahre hinweg in großen Mengen im Bauwesen eingesetzt. Während Tätigkeiten mit Asbest in Deutschland grundsätzlich seit 1993 verboten sind, erlaubte die alte Gefahrstoffverordnung Ausnahmeregelungen für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten. Nicht geregelt waren bislang Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber beim Bauen im Bestand. Mit der neuen Gefahrstoffverordnung, die am 5. Dezember 2024 in Kraft getreten ist, wird nun mehr Klarheit geschaffen. Die Verordnung teilt Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen in drei Risikoklassen ein und ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen Arbeiten zur „funktionalen Instandhaltung“ von Gebäuden im Bereich geringer und mittlerer Risiken. Dadurch sind Tätigkeiten wie das Fräsen eines Schlitzes in asbesthaltigem Putz zur Verlegung einer Elektroleitung, die zuvor nicht zulässig waren, nun erlaubt – sofern Schutzmaßnahmen
und erforderliche Qualifikationen eingehalten werden.
Neue Sachkundeanforderungen
Für alle Tätigkeiten mit Asbest ist wie bisher die Sachkunde für die aufsichtführende Person, die während der Tätigkeiten ständig vor Ort anwesend ist, erforderlich. Neu ist die Sachkundeanforderung für Arbeiten mit potenziell asbesthaltigen Materialien, etwa im Gleis-, Straßen- und Tunnelbau oder in Steinbrüchen. Hier gilt eine dreijährige Übergangsfrist. Zusätzlich dürfen Arbeiten mit Asbest nur von Beschäftigten mit Grundkenntnissen zu Asbest (Fachkunde) durchgeführt werden. Auch hierfür gilt eine dreijährige Übergangsfrist.
Sachkunde-Schulungen
Die Handwerkskammer bietet in ihren Technologiezentren Erst- und Nachschulungen an. Der Sachkundenachweis ist sechs Jahre gültig. Die Gültigkeit verlängert sich um weitere sechs Jahre, wenn während der Geltungsdauer eine behördlich anerkannte Nachschulung besucht wird. W
Fortbildungslehrgang Asbest nach Anlage 5 TRGS 519 für Sachkundige (Nachschulung – 8 Unterrichtseinheiten)
TZH Braunschweig 11.11.2025
TZH Lüneburg
25.04.2025 14.11.2025
TZH Stade
20.06.2025 21.11.2025
Anmeldung: www.hwk-bls.de/asbest
Raus aus dem Krisenmodus!
In der Wirtschaft herrscht Krisenstimmung: Hier sind fünf Tipps, was Betriebe jetzt selbst tun können, um gut durch die kommenden Monate zu kommen.
ANNA-MAJA LEUPOLD
Die deutsche Wirtschaft befindet sich seit zwei Jahren in einer Rezession und auch für 2025 sind die Aussichten bislang eher trübe. Bis eine neue Bundesregierung im Amt ist und sich um tiefgreifende Reformen zum Wohle der Wirtschaft kümmern kann, dürfte noch einige Zeit vergehen. „Betriebe können jederzeit selbst viel dafür tun, damit sie gut durch die nächsten Monate kommen“, sagt Uwe Engelhardt, Handwerksberater von der Erfolgsmeisterei. Er gibt fünf Tipps.
Tipp 1: Zeit für Führungsaufgaben „Gerade jetzt ist es besonders wichtig, dass sich Chefs im Handwerk genügend Zeit für Führungs-
Uwe Engelhardt, Handwerksberater
aufgaben nehmen“, sagt Engelhardt. Er empfiehlt Unternehmern, mindestens einmal pro Woche einen Termin zu blocken, um sich mit dem (Gesundheits-) Zustand des Betriebs zu beschäftigen. Aus Erfahrung weiß der Berater, dass Unternehmen oft von Krisen überrascht werden. „Doch eine Zahlungsunfähigkeit kommt selten von heute auf morgen, das kündigt sich in der Regel über einen längeren Zeitraum an“, betont er.
Tipp 2: Geldflüsse im Blick haben Zu den Führungsaufgaben gehört für Engelhardt deshalb vor allem, dass Unternehmer die Geldflüsse im Blick haben. Neben der üblichen Jahresplanung empfiehlt er, eine dynamische Liquiditätsplanung zu
Fotos:
Der Weg aus der Krise: Verharren oder gar verzagen waren noch nie gute Ratgeber.
machen. „Sie sollten immer wissen, von wem sie in der kommenden Woche voraussichtlich Geld erhalten und welche Zahlungen anstehen“, erläutert er. Anhand der dynamischen Liquiditätsplanung lasse sich ablesen, wie lange der Betrieb zahlungsfähig ist.
Für Zahntechnikermeister Markus Friedrich vom Duderstädter Dental-Labor ist der Blick in die Zahlen Routine: „Ich merke sofort, wenn etwas nicht nach Plan läuft und die Zahlen nicht gut sind.“ In solchen Fällen setzt sich Friedrich mit seinem Führungsteam zusammen. „Wir überlegen dann gemeinsam, welche Maßnahmen wir ergreifen.“ Der Unternehmer ist überzeugt: „Ich bin mit meinem Betrieb nicht erfolgreich, weil ich selbst alles kann, sondern weil ich ein gutes Team um mich habe.“
Tipp 3: Team einbinden
Ebenso wie Friedrich ist auch Engelhardt der Meinung, dass Unternehmer ihr Team aktiv in die Weiterentwicklung des Betriebs einbinden sollten. „Fragen Sie die Mitarbeitenden zum Beispiel, welche Ideen sie haben, oder bilden Sie ein Krisenteam, bei dem jeder sein Wissen einbringen kann“, sagt der Berater. Er verweist zudem darauf, dass Chefs nicht alles selbst machen müssen, sondern delegieren können: „Es gibt Aufgaben, die Ihre Mitarbeitenden viel besser und schneller erledigen können.“
Tipp 4: Auftragsvorlauf kennen
Unternehmer sollten laut Handwerksberater Engelhardt auch wissen, wie groß das Auftragspolster des Betriebs ist. Für die aktuelle wirtschaftliche Situation hat er einen weiteren Tipp: „Überlegen Sie, wie sicher die vereinbarten Aufträge wirklich sind oder ob es Sinn macht, neue Aufträge zu akquirieren.“ Wichtig sei das vor allem bei Projekten, bei denen es anfangs Probleme mit der Finanzierung gab oder für die Materialpreissteigerungen zu erwarten sind.
„Ich bin erfolgreich, weil ich nicht alles alleine mache.“
Markus Friedrich, Zahntechnikermeister
Tipp 5: Produktivität prüfen
In manchen Betrieben haben sich über die Jahre Prozesse eingeschlichen, die unproduktiv sind. Engelhardt empfiehlt deshalb: „Prüfen Sie, ob sich die Zahl der produktiven Stunden durch Prozessoptimierungen erhöhen lässt.“
Genau das macht auch Zahntechnikermeister Friedrich: „Ich schaue meinen Mitarbeitenden regelmäßig über die Schulter und frage sie, was sie im Arbeitsalltag ausbremst.“ Der Unternehmer ist überzeugt, dass sich Prozesse nur so optimieren lassen: „Es ist nie gut, den Mitarbeitenden neue Prozesse einfach überzustülpen. Mir ist es deshalb wichtig, alle mitzunehmen.“ W
die Ausgabe 3/2025 vom 14. März 2025 ist am: 21. Februar 2025 Ihre Ansprechpartnerin: Tanja Ehlerding | 0511 8550 2647 | tanja.ehlerding@schluetersche.de
Setzt auf den Austausch mit seinem Team: Zahntechnikermeister Markus Friedrich.
Mehr Mindestlohn?
Der Mindestlohn ist wieder Wahlkampfthema, doch Politiker sollen nicht über die Lohnuntergrenze entscheiden. Das bekräftigt die Mindestlohnkommission mit neuer Geschäftsordnung.
ANNA-MAJA LEUPOLD
Mit einer neuen Geschäftsordnung startet die Mindestlohnkommission in eine neue Amtszeit. „Es ist erklärtes Ziel aller Mitglieder der Mindestlohnkommission, zukünftige Anpassungen des gesetzlichen Mindestlohns einvernehmlich zu beschließen", erklärt Christiane Schönefeld, Vorsitzende der Mindestlohnkommission.
Das Gremium ist paritätisch besetzt aus Vertretern der Arbeitgeber und Gewerkschaften. Auf Arbeitgeberseite ist mit Karl-Sebastian Schulte auch ein Vertreter des Handwerks involviert. Zum Start in die dritte Amtszeit der Kommission erklärt der Geschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH): „Es ist gut und Ausdruck einer bewährten Sozialpartnerschaft, dass die Mindestlohnkommission in ihrer konstituierenden Sitzung einvernehmlich eine Geschäftsordnung verabschiedet hat – mit dem erklärten Ziel aller Kommissionsmitglieder, zukünftige Anpassungen des gesetzlichen Mindestlohnes einvernehmlich zu beschließen.“
Warum es bei der letzten Mindestlohnerhöhung Unmut gab Bei der letzten Entscheidung der Kommission war das nicht so. Laut Mindestlohngesetz entscheidet das Gremium regelmäßig über die Anpassung des Mindestlohns – zuletzt im Sommer 2023. Damals gab es erheblichen Unmut, weil der Beschluss gegen den Willen der Arbeitnehmervertreter gefasst wurde. Die Kommission hatte mehrheitlich dem Vermittlungsvorschlag der Vorsitzenden zugestimmt, die Lohnuntergrenze in zwei Schritten anzuheben – und zwar zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro pro Stunde und zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro. Die Arbeitnehmer-
vertreter kritisierten diese Mindestlohnanpassung angesichts der hohen Inflation als zu gering.
Beschluss gegen den Willen der Arbeitnehmervertreter: Wie war das möglich?
Die Mindestlohnkommission wird alle fünf Jahre neu berufen und besteht insgesamt aus neun Mitgliedern. Darunter sind neben der Vorsitzenden drei Arbeitgebervertreter, drei Arbeitnehmervertreter und zwei wissenschaftliche Mitglieder. Stimmberechtigt sind nur die Arbeitgeberund Arbeitnehmervertreter sowie die Vorsitzende.
Das Beschlussverfahren ist im Mindestlohngesetz festgelegt:
ɓ Die Beschlüsse werden demnach mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Dabei hat sich die Vorsitzende zunächst der Stimme zu enthalten.
ɓ Kommt keine Stimmenmehrheit zustande, macht die Vorsitzende einen Vermittlungsvorschlag.
ɓ Kommt auch nach der Beratung über den Vermittlungsvorschlag keine Mehrheit zustande, darf die Vorsitzende ihr Stimmrecht ausüben: In dieser Patt-Situation entscheidet also die Vorsitzende.
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Neue Regeln für die Mindestlohnerhöhung: Kommission will die Anpassungen einvernehmlich beschließen.
„Es ist erklärtes Ziel aller Mitglieder der Mindestlohnkommission, zukünftige Anpassungen des gesetzlichen Mindestlohns einvernehmlich zu beschließen.“
Christiane
Schönefeld,
Kommissionsvorsitzende
ZDH: Geschäftsordnung ist „klares Signal“ an die Politik
Die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns wird laut Bundesarbeitsministerium alle zwei Jahre von der Kommission überprüft und kann per Verordnung von der Bundesregierung geändert werden. Trotz dieser klaren Regeln für die Erhöhung der Lohnuntergrenze gab es in der Vergangenheit immer wieder politische Einmischung und politische Forderungen. Beispiel: Die Mindestlohnerhöhung zum 1. Oktober 2022. Die hat die damalige Bundesregierung ohne die Kommission auf den Weg gebracht – abgesegnet von Bundestag und Bundesrat. Auch im aktuellen Bundestagswahlkampf 2025 fordern Parteien wie zum Beispiel SPD und Grüne, die Lohnuntergrenze deutlich anzuheben.
ZDH-Geschäftsführer Karl-Sebastian Schulte sieht die nun beschlossene Geschäftsordnung der Mindestlohnkommission als „klares Si gnal an die Politik“, sich nicht einzumischen und
„Die Kommission hat mit diesem Beschluss deutlich gemacht, dass sie ihre Verantwortung wahrnimmt.“
Karl-Sebastian Schulte, ZDH-Geschäftsführer
die Kommission arbeiten zu lassen – und zwar „ regelbasiert und unabhängig“. Schulte betont: „Die Kommission hat mit diesem Beschluss deutlich gemacht, dass sie ihre Verantwortung wahrnimmt und dass ihre Mitglieder sich darin einig sind, dass auch in Zukunft ein regelbasiertes Verfahren die Grundlage ihrer Arbeit ist und sein muss.“
Mindestlohnanpassung: Wie geht es jetzt weiter?
Zum Jahresanfang ist der gesetzliche Mindestlohn um 41 Cent gestiegen. Er liegt nun bei 12,82 Euro pro Stunde. Wie sich die Lohnuntergrenze in Deutschland weiterentwickelt, wird sich in den nächsten Monaten zeigen. Die Mindestlohnkommission kommt 2025 erneut zu Beratungen zusammen und muss spätestens bis zum 30. Juni 2025 einen Beschluss zur Anpassung der Lohnuntergrenze vorlegen. W
Da kommt was auf die Betriebe zu: „Die Berichtspflichten für Große werden faktisch an die Kleinen weitergereicht“, beklagt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke.
KMU-Standard soll kommen
Betriebe erhalten schon jetzt Anfragen zum Thema Nachhaltigkeit.
Damit ihr Aufwand nicht zu hoch wird, soll es Mitte des Jahres
Unterstützung in Form eines digitalen Tools geben.
Das Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung gewinnt in 2025 an Relevanz. Handwerksbetriebe sind zwar nur selten berichtspflichtig – doch über Lieferketten können auch sie betroffen sein. Der Grund: Berichtspflichtige Unternehmen müssen Angaben zu vor- und nachgelagerten Wertschöpfungsketten machen. Das kann auch Handwerksbetriebe einschließen, wenn sie die entsprechenden Fragen- und Nachweiskataloge weitergeleitet bekommen.
Wann Handwerksbetriebe gefordert sind Laut Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) bekommen einige Betriebe schon jetzt Anfragen – beispielsweise von anderen Unternehmen, Banken, der öffentlichen Hand oder Versicherungen. Der ZDH setzt sich dafür ein, dass kleine Betriebe von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung ausgenommen werden.
Über Lieferketten können auch Handwerksbetriebe berichtspflichtig
sein.
Auf einem Kongress zu dem Thema im Januar erläuterte ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke beispielhaft, inwiefern es kleine Betriebe treffen kann: Er nannte den Metzger, der für einen Konzern das Catering bereitstellt. Da der Konzern darlegen müsse, welche Zutaten er für sein Catering verwendet, sei der Handwerksbetrieb in der Lieferkette. Oder der Lackiererbetrieb, der im Auftrag von berichtspflichtigen Versicherungen in der Schadensabwicklung tätig ist. Auch der Konditor, der für einen Autokonzern Pralinenschachteln liefert, sei mittelbar betroffen. „Betriebsinhaber müssen sich dafür hinsetzen und nacharbeiten, anstatt ihre eigentliche Arbeit zu machen“, betonte Schwannecke. „Die Berichtspflichten für Große werden faktisch an die Kleinen weitergereicht.“ Zwar sei Nachhaltigkeit von zentraler Bedeutung. Doch wenn man nicht genau aufpasse, komme es dazu, „dass Betriebe Zeit und Geld für die Erstellung von Berichten verwenden und nicht für weitaus notwendigere Investitionen“.
MARTINA JAHN
VSME-Standards zu Mitte des Jahres Voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte werde der sogenannte VSME-Standard (Voluntary Sustainability Reporting Standard für SMEs) von der EU-Kommission veröffentlicht. Dabei handelt es sich um einen freiwilligen Berichtsstandard für nicht-berichtspflichtige Unternehmen. Damit Betriebe nicht zu viel Zeit und Energie in die Erstellung solcher Berichte stecken müssen, will der ZDH in Zusammenarbeit mit der Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk (ZWH) Unterstützung anbieten: Ein technisches Modul, das Betriebe kostenfrei nutzen können, soll die Berichtserstellung erleichtern.
KMU-Modul soll Betriebe entlasten Mit Betrieben und Experten aus dem Handwerk arbeite der ZWH an diesem digitalen Tool. Es soll mithilfe einer eigenen künstlichen Intelligenz (KI) und durch die Beantwortung von Multiple-ChoiceFragen Nachhaltigkeitsberichte erstellen. Das sogenannte KMU-Modul soll an den Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) angebunden sein. Vorgesehen sei, dass es den gängigen Datenschutzrichtlinien entspricht und eine Schnittstelle zu alle relevanten
Nachhaltig gut aufgestellt
„Als Zimmereibetrieb liegt uns das Thema Nachhaltigkeit natürlich am Herzen, da wir mit dem wertvollen
Rohstoff Holz arbeiten“, sagt Hedwig von Soosten (Foto).
Über die anstehende Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung habe sie gelesen und sich über die Checkliste des Deutschen Nachhaltigkeitskodex informiert. „Das war alles sehr kompliziert“, betont sie. Ihre Hoffnung sei, dass kleinen Betriebe der große Aufwand erspart bleibt. Vorbereitet sei die Zimmerei von Soosten mit 19 Mitarbeitenden dennoch: Für die NachhaltigkeitsKennzeichnung „Gemeinsam für mehr Nachhaltigkeit“ der Landesvertretung der Hand
Um sich
weiter auf das Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung vorzubereiten, könnten Betriebe auf die Betriebsberatung der Handwerkskammern zurückgreifen.
werkskammern Niedersachsen (LHN) hat die Zimmerei ihr Engagement in dem Bereich sichtbar gemacht. So betreibe sie eine Hackschnitzelanlage und beheize damit Wohn und Bürogebäude. „Dafür konnten wir unsere alte Ölheizung entsorgen“, berichtet von Soosten. Eine 60KilowattPeakSolaranlage sorgt unter anderem für den Strom, der von zwei Wallboxen genutzt wird. Das reicht für die Beladung von zwei Elektroautos. Auch was die Entwicklung der Personalstruktur angeht, stellt sich der Betrieb zukunftsfähig auf. „Wir haben die Anzahl unserer Auszubildenden in den vergangenen Jahren verdoppelt“, sagt die Unternehmerin. Durch ihr Engagement in den sozialen
Tools im Handwerk hat, die Daten für den VSME erheben.
„Im weiteren Verlauf der Entwicklung ist vorgesehen, dass das Modul für andere KMUBranchenlösungen geöffnet wird“, sagte Juliane Kriese, Bereichsleiterin Fachkräfte und Betriebe beim ZWH. So sei es denkbar, gewerkespezifische Adaptionen vorzunehmen oder auch die grafische Anpassung an Verbände- oder Branchenmaterialien im Marketingbereich voranzutreiben. Auch eine Vorauswahl der Fragen in einigen Gewerken sei vorgesehen.
Um sich weiter auf das Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung vorzubereiten, könnten Betriebe auf die Betriebsberatung der Handwerkskammern zurückgreifen. Die Berater weisen dabei beispielsweise auf den „Selbstcheck für Betriebe“ wie auch auf das Tool „Nachhaltigkeit im Handwerk 360°“ hin. In der Umweltberatung der Handwerkskammern würden zudem das „E-Tool“ und die „KlimaAmpel“ genutzt. Sobald die Startseite des KMU-Tools fertiggestellt sei, werde sie ebenfalls in der Betriebsberatung genutzt, stellte Kriese klar. Das Ziel sei es, zeitgleich zur Veröffentlichung der VSME-Standards im Sommer auch die Website freizuschalten. W
Netzwerken steige die Qualität der Bewerbungen. Zudem sorge das Angebot eines Firmenfitnessprogramms für Mitarbeitergesundheit und zufriedenheit. (JA)
Wettbewerbsfähig bleiben
Mit dem Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung hat sich auch Ritter Starkstromtechnik beschäftigt. Der Betrieb hat den Nachhaltigkeitscheck der Handwerkskammer Magdeburg absolviert. „Die öffentliche Wahrnehmung steigt beim Thema Nachhaltigkeit, unsere Kunden legen vermehrt Wert auf diese Nachweise, und letztendlich ist dies bei Fördermittelgebern und anderen ein wichtiges Kriterium gewor
den“, sagt Tim Dietze (Foto), Geschäftsführer des Magdeburger Betriebs. Ihm sei im Laufe des Prozesses bewusst geworden, wo noch Lücken zu schließen sind.
Für die Firma Ritter Starkstromtechnik sei der Check nicht nur eine Bestandsaufnahme, sondern auch ein Anstoß, zukünftige Nachhaltigkeitsstrategien zu entwickeln und umzusetzen. „Wir erhoffen uns zudem eine Steigerung der Sichtbarkeit und des Images durch den Check“, sagt Dietze. In einer Zeit, in der Nachhaltigkeit immer mehr zur Pflicht wird, seien solche Initiativen entscheidend, um wettbewerbsfähig zu bleiben und das Vertrauen von Kunden und Partnern zu gewinnen. (HWK)
Fotos: Martina
Jahn
| Anne-Kristin
Gotot/Handwerkskammer
Magdeburg
Zeit sparen mit digitalen Tools
Kundenbetreuung kann auf digitalem Weg besonders effektiv organisiert werden. Ein Experte für digitale Prozesse im Handwerk gibt Tipps.
BIRGIT GREUNER
Dachdeckermeister Jörg Mosler aus Nürnberg hat seine Kunden viele Jahre auf herkömmliche Weise betreut – mit der Beantwortung meist identischer Fragen beim ersten Gespräch, mit komplizierten Terminabsprachen und langwierigen Treffen zur Angebotsbesprechung. „Die Kundenbetreuung ist einer der zeitintensivsten Prozesse in den meisten Handwerksunternehmen“, resümiert er. Wer Teile dieser Arbeiten digitalisiere, müsse weniger Zeit investieren und begeistere gleichzeitig die Kunden –eine optimale Kombination.
Angebotsprozesse und Kundenbetreuung „Vier Dinge sind dem Kunden für eine Entscheidung besonders wichtig: Informationen, Preise, Vertrauen in einen Betrieb und ein schneller Kontakt“, sagt Mosler. „Genau an diesen Punkten müssen wir ansetzen, um Angebotsprozesse und Kundenbetreuung digital so effektiv wie möglich zu gestalten.“ Mosler zählt verschiedene Möglichkeiten auf:
„Wir müssen Prozesse digital so effektiv wie möglich gestalten.“
Jörg Mosler, Dachdeckermeister und Experte für digitale Prozesse
ɓ eine Webseite mit einem umfassenden Frage-Antwort-Bereich,
ɓ ein interaktives Online-Beratungs-Video,
ɓ ein Preiskonfigurator,
ɓ ein Online-Video zur Angebotserläuterung,
ɓ Automatisierungstools.
„Viele potenzielle Auftraggeber fällen die Entscheidung für ein Handwerksprojekt und einen bestimmten Betrieb bevorzugt nach Feierabend – mit dem Laptop auf dem Sofa“, gibt Mosler zu bedenken. Ihre Problemlösung möchten sie möglichst schnell –ohne auf einen Rückruf zu warten oder Kontaktformulare auszufüllen.
Betriebshomepage mit Rundum-Service
Foto: Jörg Mosler
Die Homepage sei das wichtigste Tool, um den Kunden 24/7 umfassenden Service zu bieten. „Mit einem umfangreichen Frage-Antwort-Bereich vermitteln Handwerksbetriebe Kompetenz und schaffen Vertrauen. Sie sparen zeitintensive Gespräche und
Mit einer informativen, für den Kundenservice gut ausgestatteten Homepage können Handwerksbetriebe ihre Kunden auf dem Sofa „abholen”.
heben sich von vielen Konkurrenten ab“, berichtet Mosler aus Erfahrung.
16 Jahre lang hat der 44-Jährige im Dachdeckerhandwerk gearbeitet, zehn Jahre leitete er sein Familienunternehmen. Seit 2013 ist er als Experte für Mitarbeitergewinnung und digitale Prozesse im Handwerk unterwegs.
Erklärvideos und Preiskonfigurator „Noch mehr Bindung zu Ihren potenziellen Kunden können Sie aufbauen, wenn Sie wiederkehrende Fragen persönlich in einem Video beantworten“, sagt Mosler. Erklärvideos mit einem klickbaren Menü ließen sich mit relativ wenig Aufwand erstellen.
Für eine grobe Kostenschätzung könne man einen Preiskonfigurator dazuschalten. „Hier ist der kritische Punkt erreicht, an dem potenzielle Kunden von unverbindlichen Interessenten getrennt werden“, erklärt Mosler weiter. „Wenn der Kunde jetzt einen persönlichen Beratungstermin anfordert, weiß ich als Unternehmer: Der ist bereit, in der jeweiligen Größenordnung zu investieren.“
Gute Dienste leiste auch ein kurzes Erklärvideo, das zusammen mit dem Angebot an den Kunden versendet wird. „Das Anfertigen ist mit einer einfachen Software und wenig Zeitaufwand möglich.
Chatbot erleichtert die Arbeit
Wie können wir Kundenanfragen digital sammeln und auswerten?
Diese Frage hat Steffen Döbler (Foto) und sein Team lange Zeit beschäftigt. Bis er das Angebot bekam, den Prototyp eines Chatbots und einer App zu testen. Beide Anwendungen arbeiten in Verbindung mit einer Wissensdatenbank.
„Wir brauchten einen schnellen und effizienten Prozess, wie wir mit immer wiederkehrenden Kundenanfragen umgehen“, sagt Döbler, Inhaber eines SHK-Betriebs im mecklenburgischen Pasewalk. Im Arbeitsalltag gehe viel Zeit durch Tätigkeiten verloren, die eine künstliche Intelligenz (KI) besser kann.
Bot für wiederkehrende Arbeiten
Aktiv nutzen die Mitarbeitenden das Tool derzeit schon als Anwendung in der Bau-
„Zwei riesige Zeitsparpotenziale: das Ausfiltern der unpassenden Kunden und das
digi-
tale Betreuen der passenden Kunden.“
Jörg Mosler, Dachdeckermeister und Experte für digitale Prozesse
Der Chef kann so die Positionen erläutern und Hinweise zum Angebot geben“, beschreibt Mosler. Die Auftragsquote könne dadurch enorm gesteigert werden. „Denn wenn ich mehrere Stunden in die Ausarbeitung eines Angebots investiere, will ich den Auftrag schließlich auch haben“, fügt er an.
Wie viel Zeit kann man einsparen?
Noch weitere automatisierte Schritte der Kundenbetreuung seien möglich: „Die Software kann mich beispielsweise im Anschluss an einen Kundentermin an das Verschicken eines Angebots erinnern. Oder dem Kunden wird nach einer Angebotszusage automatisch ein Terminkalender mit Auswahlmöglichkeiten für einen Vor-Ort-Termin zugemailt.“
Wie viel Zeit kann man mit digitaler Hilfe pro Angebot sparen? „Schwer zu pauschalisieren“, resümiert Mosler. „Sicher ist, dass es zwei riesige Zeitsparpotenziale für alle Unternehmen im Angebots- und Beratungsprozess gibt: das Ausfiltern der unpassenden Kunden und das digitale Betreuen der passenden Kunden.“ Hier steckten pro Jahr Wochen an Verwaltungsarbeit, die eingespart werden können. W
wWeitere Informationen finden Sie unter: www.joerg-mosler.de
stellenorganisation: So werden anstelle von Stundenzetteln Arbeits- und Baustellenzeiten in die App eingegeben. Auch Daten wie Gebrauchsanweisungen oder Gerätebeschreibungen wurden schon in die Anwendung geladen.
Zudem seien bereits Unterstützung bei Wartungsverträgen und Services für Kunden implementiert. Derzeit arbeite das Team an der Verbesserung des Zugriffs auf den Kundendatenstamm. Bis Kundenanfragen, die über die Website des Betriebs ankommen, durch den Bot beantwortet werden können, wird es aber noch eine Weile dauern. „Erst wenn wir mit der Antwortqualität zufrieden sind, schalten wir diesen Teil live“, erklärt SHK-Meister Steffen Döbler. Er hofft, dass von dem KI-Assistenten bald einen Großteil der momentan 70 bis100 Anrufe pro Tag bearbeitet werden.
Implementierung abhängig von digitalen Prozessen Auf der einen Seite verspreche die App eine echte Arbeitserleichterung und Zeitersparnis – doch auf der anderen
Seite bringe die Entwicklung auch Herausforderungen mit sich, betont der Unternehmer: „Wir brauchen einen Digitalisierungsplan für alle Prozesse. Dafür müssen viele Bereiche des Unternehmens betrachtet und umgestaltet werden“, sagt Döbler. Zudem seien einige Schnittstellen von den branchenspezifischen Softwarelösungen noch nicht so weit, dass sie kompatibel mit der App seien. Das verzögere den Einsatz aller Funktionen der Software, die von der Firma Oktus entwickelt wurde.
Kosten und Nutzen halten sich die Waage
Für eine Einstiegslösung rufe der Anbieter um die 150 Euro auf, berichtet Döbler. Er habe gemerkt, dass sich die Investition rechnet, und baue nun Schritt für Schritt ein System, dass auf die Bedürfnisse seines Betriebs abgestimmt sei. „Wenn ich sehe, wie viel Zeit wir am Ende einsparen können, lohnt sich die Anschaffung auf jeden Fall“, resümiert Steffen Döbler. Als kostenintensivsten Punkt sieht er die Entwicklung von Schnittstellen. (JA) Foto: SHK eG
Der digitale
Arbeitsvertrag
kommt – aber nicht für alle!
Seit 1. Januar ist das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz in Kraft, das den vollständig digitalen Arbeitsvertrag ermöglicht. Warum sich für viele Betriebe im Handwerk trotzdem wenig ändert.
Mehr Digitalisierung auch bei Arbeitsverträgen soll für weniger Bürokratie sorgen.
KATHARINA WOLF
Weniger Bürokratie, auch im Arbeitsrecht: Das verspricht das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz, das seit dem 1. Januar 2025 in Kraft ist. Deshalb ist in einigen Fällen nicht mehr die Schriftform, sondern die Textform ausreichend. Was bedeutet das im Betriebsalltag und welche Ausnahmen gibt es? Jennifer Smoch, Juristin und Geschäftsführerin der Kreishandwerkerschaft Harburg, beantwortet die wichtigsten Fragen.
Was ist der Unterschied zwischen Textund Schriftform?
„Schriftform bedeutet, dass ein Dokument eigenhändig unterzeichnet werden muss“, erklärt Smoch. Solche Dokumente müssten daher auf Papier ausgefertigt werden. „Für eine digitale Personalakte mussten also bislang diese Dokumente ausgedruckt, unterschrieben und wieder eingescannt werden. Das Original in Papierform musste zusätzlich aufbewahrt werden.“
An die Textform werden geringere Anforderungen gestellt. Es genügt, wenn eine lesbare Erklärung auf einem „dauerhaften Datenträger“ abgegeben wird, heißt es im Bürgerlichen Gesetzbuch. Unter einem dauerhaften Datenträger versteht das Gesetz jedes Medium, das es dem Empfänger ermöglicht, die an ihn gerichtete Erklärung so zu speichern, dass sie ihm dauerhaft zugänglich ist und nicht verändert werden kann. „Ein PDF, das einer E-Mail angehängt ist, würde diese Voraussetzungen erfüllen“, sagt Smoch. Auch eine SMS, eine Messenger-Nachricht oder ein Fax würden demnach ausreichen.
Wichtig: „Das Ganze setzt jedoch voraus, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer mit der Übermittlung auffordert, ihm einen Empfangsnachweis zu erteilen“, betont Smoch. Nur so könne er nachweisen, dass der Mitarbeiter die Dokumente auch erhalten hat.
Wofür reicht jetzt die Textform?
Die wichtigste Änderung betrifft das Nachweisgesetz: „Wichtige Informationen über Arbeitsbedingungen, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden bislang in Schriftform aushändigen mussten, dürfen nun auch in Textform übermittelt werden“, sagt Smoch. Dazu gehören unter anderem Informationen über den Arbeitsort, eine Beschreibung der Tätigkeit, die Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgelts, die Arbeitszeit, die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs und die Kündigungsfristen.
„Da Arbeitsverträge nicht zwingend in Schriftform abgeschlossen werden müssen, ist nun ein komplett digitaler Arbeitsvertrag möglich“, erklärt die Juristin. In der Praxis könne ein Arbeitgeber
„Wichtige
Informationen über Arbeitsbedingungen, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden bislang in Schriftform aushändigen mussten, dürfen nun auch in Textform übermittelt werden.“
Jennifer Smoch, Juristin und Geschäftsführerin der Kreishandwerkerschaft Harburg
seinen Mitarbeitenden einen Arbeitsvertrag inklusive der Informationen zu den Arbeitsbedingungen als PDF per E-Mail zuschicken und sich den Erhalt und die Kenntnisnahme des PDFs bestätigen lassen. „Diese Bestätigung sollte dann unbedingt in der Personalakte archiviert werden“, betont Smoch.
Allerdings: „Es kann problematisch werden, wenn es zum Rechtsstreit kommt“, warnt die Juristin. Der Arbeitgeber sei dann verpflichtet nachzuweisen, dass der Arbeitnehmer die Vertragsbedingungen auch wirklich kannte. „Wie ein solcher Empfangsnachweis rechtssicher aussieht, ist noch unklar.“ Sie tue sich daher schwer, Betrieben zu dieser Vorgehensweise zu raten. „Es kommt auch auf den Digitalisierungsgrad an“, sagt Smoch. Wenn der Betrieb komplett digitalisiert sei, könne es sinnvoll sein, den Arbeitsvertrag in Textform abzuschließen.
Welche Branchen sind ausgenommen?
Das Bürokratieentlastungsgesetz macht allerdings in puncto Nachweisgesetz eine große Ausnahme: „In Wirtschaftsbereichen, die laut Schwarzarbeitsgesetz besonders von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung betroffen sind, ist der Nachweis in Papierform zum Schutz der Arbeitnehmer weiterhin Pflicht“, erläutert die Juristin. Folgende Handwerksbranchen sind davon betroffen:
Auch für Praktikanten ist der Nachweis in Textform nicht möglich. In allen Branchen können Arbeitnehmer auch weiterhin einen schriftlichen Nachweis vom Arbeitgeber verlangen.
Wo bleibt es grundsätzlich bei der Schriftform?
Hier wird es kompliziert: „Der Grundsatz, dass eine Änderung der wesentlichen Arbeitsbedingungen der Schriftform bedarf, bleibt bestehen“, sagt Smoch. Das heißt: Wenn der Arbeitgeber wesentliche Arbeitsbedingungen ändert, also zum Beispiel eine Vier-Tage-Woche mit weniger Arbeitszeit und weniger Lohn einführt, muss das in Schriftform dokumentiert werden.
Ausnahme: Betrieb und Mitarbeiter schließen einen Änderungsvertrag. Dann wiederum genügt die Textform.
Die Schriftform bleibt außerdem bei Kündigungen oder Aufhebungsverträgen weiterhin erforderlich. „Auch Abmahnungen müssen weiterhin in Schriftform erteilt werden“, so Smoch. W
Ist die Schrift auf der Website zu klein für alte Augen? Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz soll dafür sorgen, dass solche Hindernisse gar nicht erst auftreten.
Barrierefreie Website: Was Betriebe jetzt wissen müssen
Auch die digitale Welt wird barrierefrei. Welche Handwerksbetriebe von den neuen Regelungen betroffen und welche Fragen noch offen sind.
KATHARINA WOLF
Der Name ist sperrig: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Doch Ziel dieses WortungetümGesetzes ist genau das Gegenteil: Es soll Hürden in der digitalen Wirtschaft abbauen. Auch Handwerker können von den gesetzlichen Vorgaben betroffen sein. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Worum geht es genau? Hintergrund ist die Umsetzung der Europäischen Barrierefreiheitsrichtlinie. Das Barrierefreiheits
„Gefordert ist digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Einschränkungen.“
Lars Grupe,
Rechtsanwalt
stärkungsgesetz tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und soll dafür sorgen, dass alle Menschen am elektronischen Wirtschaftsleben teilhaben können. „Gefordert ist in erster Linie digitale Barriere freiheit für Menschen mit Einschränkungen“, sagt Rechtsanwalt Lars Grupe. Einschränkungen können zum Beispiel aufgrund einer Behinderung bestehen. Aber auch das Alter oder mangelnde Erfahrung im Umgang mit digitalen Medien können Einschränkungen darstellen, die ein entsprechendes Gesetz erforderlich machen.
Welche Produkte und Dienstleistungen fallen unter das Gesetz?
Produkte und Dienstleistungen, für die das Barriere freiheitsstärkungsgesetz greift, sind in Paragraf 1 Absatz 2 und Absatz 3 aufgelistet. Produkte sind beispielsweise Computer, Geldautomaten oder Mobiltelefone, also keine klassischen Handwerksprodukte.
Bei den Dienstleistungen hingegen können auch Handwerksbetriebe betroffen sein. „Es geht um Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, beispielsweise ECommerce“, sagt Grupe. Ein OnlineShop, in dem ein Friseur Haarpflegeprodukte an Verbraucher verkauft, würde grundsätzlich unter das Gesetz fallen.
Diese Ansicht teilt Christian Reuter, Referatsleiter im Bereich Organisation und Recht des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH). Ob aber eine reine OnlineTerminvergabe ohne OnlineZahlungsmöglichkeit ebenfalls unter das Gesetz fällt, sei noch fraglich, sagt er. „Wir interpretieren die gesetzlichen Vorgaben derzeit so, dass es sich bei einem solchen Angebot nicht um eine vom Gesetz erfasste Dienstleistung handelt, weil bei einer reinen Terminvereinbarung weder ein Vertrag geschlossen wird noch eine Zahlung erfolgt.“
Das Bundessozialministerium beschreibt hingegen in seinen aktuellen Leitlinien ebenfalls am Beispiel eines Friseursalons, dass auch die reine OnlineTerminvergabe unter das Gesetz fällt. „Wir führen aktuell Gespräche mit der Bundesfachstelle Barrierefreiheit und erwarten hier eine Klarstellung“, so Reuter.
Wer ist betroffen?
Grundsätzlich sind Unternehmen betroffen, die die im Gesetz genannten Produkte oder OnlineDienstleitungen für private Verbraucher anbieten. Sie müssen ihre Website barrierefrei gestalten. Es gibt aber eine für das Handwerk wichtige Ausnahme. Grundsätzlich ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die ɓ OnlineDienstleistungen erbringen und ɓ weniger als zehn Mitarbeitende beschäftigen und ɓ deren Bilanzsumme höchstens zwei Millionen Euro beträgt.
Was muss ich tun, wenn meine Website betroffen ist?
Handwerker, die Online Shops für ihre Kunden anbieten, müssen zum Inkrafttreten des Gesetzes für Barrierefreiheit sorgen. Die Bundesfachstelle für Barrierefreiheit soll Standards veröffentlichen, nach denen sich betroffene Betriebe richten können.
„Barrierefreie Websites bieten die Chance, online einen größeren Kundenkreis zu erreichen und zu binden.“
Christian Reuter, Referatsleiter im Bereich Organisation und Recht des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH)
„Hier gibt es allerdings noch viele offene Details, sodass die Standards noch nicht zur Verfügung stehen. Absehbar werden die Standards im Wesentlichen auf etablierte europäische Normen und die sogenannten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) verweisen“, sagt Reuter. „Diese Standards sind jedoch eher unübersichtlich und daher wenig praxistauglich. Betroffene Handwerksbetriebe brauchen aber handhabbare und leicht umsetzbare Vorgaben.“
Eine Verordnung zum Gesetz gibt bereits eine erste Orientierung. So ist beispielsweise vorgeschrieben, dass Informationen ɓ auffindbar sein müssen, ɓ über mehr als einen sensorischen Kanal zugänglich sein müssen und ɓ in verständlicher Weise dargestellt werden müssen.
„Unklar ist auch, ob die gesamte Website oder nur der OnlineShop barrierefrei sein muss. Zudem ist zu klären, wie die Barrierefreiheit konkret technisch umgesetzt werden muss, etwa ob sogenannten ,OverlayTools’ zulässig sind“, so Reuter weiter. Auch hier müssten die Standards und weitere Informationen der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit abgewartet werden.
Was droht bei Verstößen?
„Bei einem Verstoß muss der Betreiber der regelwidrigen Website binnen kurzer Frist den Mangel abstellen“, sagt Rechtsanwalt Grupe. Komme der Betreiber einer solchen Aufforderung nicht nach, drohe ein Bußgeld. „Im schlimmsten Fall muss die Website geschlossen werden.“ Melden können solche Verstöße anerkannte Verbände, also zum Beispiel Verbraucherschützer, aber auch Wettbewerber.
Hilft Barrierefreiheit bei der Kundengewinnung?
Christian Reuter vom ZDH sieht auch positive Effekte einer barrierefreien Website und betont: „Barrierefreie Websites bieten die Chance, online einen größeren Kundenkreis zu erreichen und zu binden.“
Foto: ZDH/Ronja Schultze
Gerade im Handwerk seien langjährige Kundenbeziehungen keine Seltenheit. „Damit typische Alterserscheinungen wie etwa abnehmendes Sehvermögen nicht zum Hindernis werden und um auch Neukunden in höherem Alter zu gewinnen, kann die barrierefreie Gestaltung von Websites eine Investition wert sein“, meint er. „Es kann daher, je nach Geschäftsmodell, durchaus von Vorteil sein, die Regelungen auch freiwillig umzusetzen.“ W
Eine gute Beziehung zwischen Handwerker und Kunde beruht auf Vertrauen, das erst wachsen muss.
Kundenbindung: Meister setzt auf Servicequalität
Kunden zu gewinnen und zu binden, ist für jeden Betrieb wichtig.
SHK-Meister Siegmar Zajonc berichtet, welchen Service er anbietet.
BIRGIT GREUNER
Siegmar Zajonc legt großen Wert auf langfristige Kundenbeziehungen. Sie aufzubauen und auszuweiten, überlässt der Geschäftsführer der Jordan GmbH nicht dem Zufall. Sein Weg zur engen Kundenbindung führt über gegenseitiges Vertrauen: „Eine gute Beziehung zwischen Betrieb und Kunde beruht auf Vertrauen“, erläutert er. „Damit das wachsen kann, müssen sich Handwerker auf die Kunden einstellen, auf ihre Lebensumstände sowie Besonderheiten, und ihre Angebote daran anpassen.“
Der Obermeister der SHK-Innung in Braunschweig nennt ein Beispiel: „Man sollte einem älteren Menschen in einem Altbau, der es im Wohnzimmer am liebsten sehr warm hat, keine Wärmepumpe verkaufen. Damit wird dieser Kunde nicht glücklich.“ Eine solche Empfehlung sei keine Basis für wachsendes Vertrauen in einen Betrieb.
Aber auch das Unternehmen müsse dem Kunden Vertrauen entgegenbringen. „Enthält mein
„Merkt ein Kunde, dass die
Baustelle von Beginn an
optimal läuft, akzeptiert er eher mal eine Verzögerung bei der Ausführung.“
Siegmar Zajonc, SHK-Meister
Auftrag zum Beispiel zu viele Vertragsbedingungen, überfordere ich den Kunden“, gibt der 58-Jährige zu bedenken. „Also beschränke ich mich auf das Wesentliche mit dem Wissen, dass man nicht alles absichern kann.“
Für Zajonc ist außerdem die Arbeitsqualität vor Ort ausschlaggebend dafür, ob Kunden Vertrauen fassen. „Merkt ein Kunde, dass die Baustelle von Beginn an optimal läuft, akzeptiert er eher mal eine Verzögerung bei der Ausführung.“ Sei erst einmal eine vertrauensvolle Basis da, kommen die Kunden wieder und es können langjährige Verbindungen entstehen.
Empfehlung und Online-Anzeigen Neukunden gewinnt die Jordan GmbH meist durch Empfehlungen zufriedener Auftragnehmer. „Haben wir darüber hinaus Bedarf an Neukunden, schalten wir auch Online-Anzeigen. Darin werben wir für die Heizungs-, Bad- und Wartungs -
rechner auf unserer Homepage“, berichtet er. „Potenzielle Auftraggeber können sich damit ein persönliches Angebot erstellen lassen, das ihnen zugemailt wird.“
Mithilfe der Rechner sei es dem Kunden möglich, rund um die Uhr Preise für sein geplantes SHK-Projekt einzuholen – ohne größeren Aufwand durch Anrufe und Wartezeiten. Dieser Service sei sehr beliebt. Und der Betrieb spare viel Zeit bei der Kundenbetreuung, da der Vor-Ort-Termin für das Angebot meist entfällt.
Der Betrieb veranstaltet auch regelmäßig einen Tag der offenen Tür und knüpft so Verbindungen zu potenziellen Neukunden.
Guter Service zählt
Für eine optimale Kundenbindung bieten Obermeister Zajonc und sein Team mit 19 Mitarbeitenden einen umfassenden Kundenservice. „Ganz wichtig ist unser 24-Stunden-Notdienst“, sagt Zajonc. Den hätten immer weniger Unternehmen im Programm. „Es ist für einen Betrieb eben auch ein nicht zu unterschätzender Aufwand. Gerade an Feiertagen müssen wir die eigenen Kapazitäten vorausschauend einteilen“, erklärt er. Die Bestandskunden mit Notfall hätten Vorrang vor anfragenden Neukunden, denen sie bei Bedarf absagen würden.
Gerne genutzt werde – gerade von berufstätigen Kunden – der Nach-Feierabend-Service, für den das Team von montags bis freitags von 17 bis 20 Uhr im Einsatz ist. „Dafür stellen wir keine Mehrkosten in Rechnung, wenn der Termin während der Bürozeiten mindestens drei Tage vorher vereinbart wurde“, beschreibt Zajonc. Die Mit arbeitenden würden ihren Dienst an den jeweiligen Tagen erst später antreten. Somit sei kein Überstundenzuschlag zu zahlen.
Mehr digitaler Service für den Kunden Zeitnah möchte sich das Unternehmen in Sachen Kundenbetreuung weiter digitalisieren. „Über unsere Branchensoftware ist es beispielsweise möglich, den Service noch kundenfreundlicher zu gestalten“, betont Zajonc. Über einen in der Kundenanlage angebrachten Barcode kann der Kunde schnell und effizient einen Kundendienst für eine Reparatur beauftragen, ohne lange Wartezeiten in der „Telefonschleife“. Oder er könne neben der Problembeschreibung Fotos mitschicken, damit das Team umgehend einen Auftrag generieren kann. „Das Wichtigste, was wir haben, ist die Zeit für den Kunden. Und wir sollten seine Zeit nicht über Gebühr belasten.“ Durch die mithilfe digitaler Lösungen eingesparte Zeit bleibe mehr Zeit für eine gute Kundenberatung. W
„Das Wichtigste, was wir haben, ist
die Zeit für den Kunden. Und wir sollten seine Zeit nicht über Gebühr belasten.“
Siegmar Zajonc, SHK-Meister
Betriebe ausgezeichnet
Seit 2023 gibt es die Initiative „Gemeinsam für mehr Nachhaltigkeit“ der Landesvertretung der Handwerkskammern Niedersachsen (LHN). In diesem Jahr haben im Rahmen eines Neujahrsfrühstücks im Niedersächsischen Umweltministerium weitere Betriebe die Auszeichnung erhalten. „Mit der kontinuierlichen Weiterentwicklung und Innovation stemmt das Handwerk die Herausforderungen der Gegenwart. Darauf sind wir als Handwerksvertretung sehr stolz“, sagte der LHN-Vorsitzende Eckhard Stein. „Nachhaltigkeit und Klimaschutz sind eine generationenübergreifende Aufgabe. Was Sie als kleine und mittelständische Unternehmen bewegen, ist vorbildlich,“ ergänzte Umweltminister Christian Meyer. Ausgezeichnet wurden:
Zudem wurde das Unternehmen cwTec aus Hage für den dritten Platz beim KlimaInnovationspreis gewürdigt. (JA)
Förderung für Klimaschutz
Mit der Richtlinie „Klimaschutz und Energieeffizienz“ unterstützt das Land Niedersachsen kleine und mittlere Unternehmen, öffentliche Träger, gemeinnützige Organisationen sowie Kultureinrichtungen. Knapp 100 Millionen Euro Fördergelder stehen dafür bereit, rund 23 Millionen seien bereits bewilligt worden. Laut Umweltministerium können weiterhin Projekte bei der NBank eingereicht werden. In diesem Jahr haben unter anderem die Kreye Kunststoff-, Metall- und Biegetechnik GmbH aus Osnabrück und die Ernst Hugo Stahlbau GmbH aus Langenhagen eine Förderung erhalten. (JA)
Ohne Freistellungsbescheinigung vom Finanzamt müssen Gewerbekunden für Bauarbeiten 15 Prozent Bauabzugsteuer einbehalten.
Genaues Hinschauen zahlt sich aus
Handwerker und Unternehmen sollten Freistellungsbescheinigungen vom Finanzamt regelmäßig prüfen. So vermeiden sie steuerliche Fallstricke.
JÖRG WIEBKING
Freistellungsbescheinigungen des Finanzamts zur Bauabzugsteuer verlieren oft zum Jahreswechsel ihre Gültigkeit. Handwerker, die Bauleistungen für Unternehmen erbringen, sollten regelmäßig die Gültigkeit ihrer Freistellungsbescheinigung überprüfen. Das gilt auch für Handwerksbetriebe, die andere Unternehmen mit Bauleistungen beauftragen.
Hintergrund: Beauftragt ein Unternehmen einen Handwerksbetrieb mit Bauleistungen, greift eine steuerliche Besonderheit: Der Auftraggeber muss eine Bauabzugsteuer von 15 Prozent der Rechnungssumme einbehalten und an das Finanzamt weiterleiten. Das Finanzamt verrechnet diese Steuer
Privatpersonen müssen
die Bauabzugsteuer nicht einbehalten und nicht beim Finanzamt anmelden.
später mit der Steuerlast des Auftragnehmers. Diese Regelung soll Schwarzarbeit verhindern. Betriebe, die eine gültige Freistellungsbescheinigung vorlegen, sind von dieser Regelung ausgenommen.
Wann muss ein Auftraggeber die Bauabzugsteuer zahlen?
Auftraggeber müssen die Bauabzugsteuer abführen, wenn vier Voraussetzungen erfüllt sind:
1 Der Auftraggeber ist ein Gewerbekunde oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts.
2 Die Bauleistung wird im Inland erbracht. Dazu zählen Arbeiten zur Herstellung, Ände
rung, Instandsetzung oder Beseitigung von Bauwerken.
3 Die Summe der Bauleistungen übersteigt im Kalenderjahr 5.000 Euro brutto. Für Vermieter, die ausschließlich steuerfreie Umsätze aus Vermietung und Verpachtung erzielen, liegt die Freigrenze bei 15.000 Euro.
4 Der Auftragnehmer legt keine gültige Freistellungsbescheinigung vor.
Privatpersonen müssen die Bauabzugsteuer nicht einbehalten und nicht beim Finanzamt anmelden.
Wer braucht eine Bescheinigung?
Handwerksbetriebe, die Bauleistungen erbringen und nicht nur für Privatkunden tätig sind, benötigen eine Freistellungsbescheinigung. Diese befreit den Auftraggeber vom Einbehalt der Bauabzugsteuer.
Freistellungsbescheinigung beantragen
Handwerksbetriebe können die Freistellungsbescheinigung formlos beim Finanzamt beantragen: persönlich, telefonisch, per EMail, als „sonstige Nachricht“ über ELSTER oder schriftlich. Der Antrag muss den Namen, die Anschrift und die Steuernummer des Unternehmens enthalten.
Die Bescheinigung ist maximal drei Jahre gültig und muss dann neu beantragt werden.
Wann kann das Finanzamt nein sagen?
Das Finanzamt kann die Freistellungsbescheinigung verweigern, wenn das Unternehmen nicht vertrauenswürdig ist. Laut § 48b Einkommensteuergesetz kann dies der Fall sein, wenn ein Handwerksbetrieb ɓ die Betriebseröffnung nicht der zuständigen Gemeinde oder dem Finanzamt gemeldet hat oder
ɓ seine Auskunfts und Mitwirkungspflicht gegenüber dem Finanzamt nicht erfüllt.
Verweigern kann das Finanzamt die Bescheinigung auch, wenn es berechtigte Zweifel daran hat, dass ein Unternehmen seine Steuerpflichten erfüllt. So lehnte ein Finanzamt eine Freistellungsbescheinigung für einen Handwerker ab, der seit mehreren Jahren keine Gewinnermittlung eingereicht hatte. Das Finanzgericht bestätigte diese Entscheidung. Bei nachhaltigen oder wiederholten Steuerrückständen, falschen Angaben in Steuererklärungen sowie wiederholt nicht oder nicht rechtzeitig abgegebenen Steuererklärungen könne das Finanzamt die Bescheinigung ebenfalls verweigern.
Das Gericht wies jedoch auf einen möglichen Ausweg für betroffene Betriebe hin: Das Finanzamt könne in solchen Fällen eine Freistellungsbescheinigung mit kurzer Geltungsdauer oder auftrags
Verweigern kann das Finanzamt die Bescheinigung auch, wenn es berechtigte Zweifel daran hat, dass ein Unternehmen seine Steuerpflichten erfüllt.
Erstattung ab 2026 elektronisch
Hat ein Handwerker Bauleistungen erbracht und der Kunde die Bauabzugsteuer einbehalten, wird das Finanzamt den Betrag auf die Steuerlast des Handwerkers anrechnen. Kann das Finanzamt einen Restbetrag nicht verrechnen, kann der Handwerker die Erstattung der Bauabzugsteuer beantragen. Ab dem 1. Januar 2026 können solche Anträge nur noch elektronisch gestellt werden. Dazu hat der Gesetzgeber mit dem Jahressteuergesetz 2024 eine Änderung des § 48c Einkommensteuergesetzes beschlossen.
Der elektronische Antrag ist bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahres zu übermitteln, das auf das Jahr folgt, in dem der Kunde die Bauabzugsteuer einbehalten hat. Behält ein Kunde zum Beispiel die Bauabzugsteuer im Januar 2024 ein, so kann der Handwerker eine Erstattung bis Ende 2026 beantragen. Anträge per schriftlichem Formular müssen Finanzämter noch bis Ende 2025 akzeptieren. Allerdings können sie auf Antrag zur „Vermeidung unbilliger Härten auf eine elektronische Übermittlung des Antrags verzichten“. In solchen Fällen sei der Erstattungsantrag weiterhin schriftlich mit dem entsprechenden Formular möglich. (JW)
bezogen erteilen (FG Sachsen, Urteil vom 31. August 2022, Az. 3 K 921/21).
Haftung für die Bauabzugsteuer Auftragnehmer haften für die Bauabzugsteuer. Diese Haftung entfällt nur bei Vorlage einer gültigen Freistellungsbescheinigung. Eine regelmäßige Überprüfung der Bescheinigung ist ratsam, um Regressforderungen des Finanzamts zu vermeiden.
Gültigkeit überprüfen
Die Finanzämter übermitteln alle Freistellungsbescheinigungen an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Das BZSt stellt diese Bescheinigungen online zur Überprüfung zur Verfügung unter https:// eibe.bffonline.de/eibe/index.xhtml. Auftraggeber müssen sich einmalig registrieren und benötigen für die Abfrage folgende Angaben:
ɓ das Bundesland des Auftragnehmers, ɓ die Steuernummer des Auftragnehmers und ɓ die Sicherheitsnummer auf der Freistellungsbescheinigung. W
Auftraggeber können Zahlungen an den Handwerker nur in dem Jahr für den Steuerbonus ansetzen, in denen der Handwerker die Leistungen erbracht hat.
Riskante Vorauszahlungen
Ein Ehepaar überweist dem Handwerker ungefragt eine satte Anzahlung schon Monate vor den anstehenden Arbeiten. Deswegen verliert es den Steuerbonus.
JÖRG WIEBKING
Der Steuerbonus auf Handwerkerleistungen bietet Privatkunden einen attraktiven Steuervorteil: Bis zu 1.200 Euro Steuererstattung pro Jahr durch das Finanzamt sind drin. Wer als Handwerker seinen Kunden Enttäuschungen ersparen will, sollte sie jedoch vor eigenmächtigen Tricks warnen, wie dieser Fall zeigt.
Der Fall: Kunde überweist Anzahlung ungefragt Ein Ehepaar beauftragte im Herbst 2022 einen SHK-Handwerker mit der Montage einer neuen Heizungsanlage und einer Sanitäranlage. Die Leistungen sollten rund 52.000 Euro kosten, inklusive Lohnkosten in Höhe von rund 7.700 Euro. Ende November schlugen die Kunden per E-Mail dem Handwerker vor, er solle zwei Drittel der Lohnkosten schon im laufenden Jahr als „Abschlag“ in Rechnung stellen. Die Überlegung der Kunden: Der Steuerbonus ist auf 20 Prozent der Lohnkosten begrenzt, mit einer Obergrenze von 6.000 Euro Lohnkosten pro Jahr und Steuerzahler. Durch Anzahlungen glaubten die Kunden in diesem Fall, sie könnten die Gesamtlohnkosten von 7.700 Euro ausnutzen, indem sie
Wer als Handwerker seinen Kunden Enttäuschungen ersparen will, sollte sie vor eigenmächtigen Tricks warnen.
einen Teil schon im Jahr 2022 steuerlich geltend machen.
Obwohl der Handwerker nicht auf diesen Vorschlag reagierte, überwies das Ehepaar kurz vor Weihnachten gut 5.000 Euro an den Betrieb. Die Arbeiten führte der Handwerker wie geplant 2023 durch, schrieb entsprechende Rechnungen und verrechnete die 2022 geleistete Anzahlung. Die Auftraggeber hatten jedoch vergeblich auf den Steuerbonus für Handwerkerleistungen gehofft. Das Finanzamt erkannte die Zahlung nicht an, das Paar verlor den Bonus auf die mehr als 5.000 Euro und durfte sie auch im Folgejahr nicht mehr berücksichtigen. Begründung des Finanzamts: Weder lägen für das Steuerjahr 2022 ordentliche Rechnungen vor noch seien Handwerkerleistungen in dem Jahr erbracht worden. Der Fall landete vor Gericht.
Das Urteil:
Kein Bonus ohne ordentliche Rechnung Das Finanzgericht Düsseldorf entschied im Sinne des Finanzamts. Die Gründe:
1 Eine Rechnung lasse sich nicht durch eine E-Mail des Auftraggebers ersetzen. Stattdessen müsse der Auftragnehmer die Rechnung
erstellen. Daraus müsste der Auftraggeber als Empfänger der Arbeiten, die Art, der Zeitpunkt und der Inhalt der Arbeiten hervorgehen.
2 Zwar habe der Handwerker die Anzahlung in seinen Rechnungen verrechnet. Das lasse sich jedoch nicht als nachträgliche Rechnung interpretieren, da der Handwerker nie eine Vorauszahlung angefordert hatte.
3 Zudem könne ein Auftraggeber den Steuerbonus erst geltend machen, wenn ein Handwerker die Leistungen erbracht hat und bezahlt wurde, nicht schon vorher.
4 Die einseitige Zweckbestimmung einer Anzahlung durch einen Kunden und die Zahlung „ins Blaue hinein“ seien weder marktüblich noch sachlich begründet. Daher müsse das Finanzamt sie nicht berücksichtigen.
5 Zudem erinnert das Gericht daran, dass der Gesetzgeber den Steuerbonus auf Handwerkerleistungen nicht mit dem Ziel einer Steuerentlastung für Privathaushalte eingeführt hatte.
Ihre Kunden sollten sich von diesem Urteil nicht verunsichern lassen.
Vielmehr wollte er so Wachstum und Beschäftigung fördern und Schwarzarbeit bekämpfen. Daher habe er die Höhe des Steuervorteils bewusst beschränkt und in den Steuerregeln keinen Vor- oder Rücktrag vorgesehen. Ebenso wenig finde sich im Einkommensteuergesetz eine Regelung zur Berücksichtigung von Vorauszahlungen (FG Düsseldorf, Urteil vom 19. Juli 2024, Az. 14 K 1966/23 E).
Tipp: Abschlagszahlungen sind keine Vorauszahlungen Ihre Kunden sollten sich von diesem Urteil nicht verunsichern lassen: Kein Problem für den Steuerbonus ist es, wenn Sie Abschlagsrechnungen schreiben. Auch wenn eine Abschlagsrechnung vor dem Jahreswechsel fällig und bezahlt wird, haben Ihre Kunden Anspruch auf den Steuerbonus. Werden die Arbeiten an dem Auftrag im Folgejahr fortgesetzt, können die Kunden erneut mit dem Steuerbonus kalkulieren. W
Das gilt 2025 für Essenszuschüsse
Steuerfreie Zuschüsse zum Essen sind bei Mitarbeitenden beliebt. Seit Anfang 2025 gelten dafür neue Sachbezugswerte.
Stellen Sie als Arbeitgeber Ihren Mitarbeitenden kostenlos oder verbilligt Verpflegung zur Verfügung? Dabei handelt es sich um Sachbezüge, für die Arbeitnehmer als geldwerten Vorteil Lohnsteuer und Sozialabgaben zahlen müssen – doch nicht in jedem Fall:
ɓ Zahlen Ihre Mitarbeitenden einen Eigenanteil zu den Mahlzeiten mindestens in Höhe des amtlichen Sachbezugswertes, dann ist das verbilligte Essen für sie steuer- und abgabenfrei.
ɓ Zahlen die Mitarbeitenden einen geringeren Anteil, können Sie als Arbeitgeber
den geldwerten Vorteil pauschal mit 25 Prozent versteuern; dann bleibt die Mahlzeit für Arbeitnehmer ebenfalls steuerfrei.
ɓ Andernfalls ist der geldwerte Vorteil steuerpflichtig.
Seit 1. Januar 2025 beträgt der Sachbezugswert für kostenlose oder verbilligte Mahlzeiten 333 Euro pro Monat (2024: 313 Euro). Pro Tag beträgt der Wert für Mahlzeiten:
ɓ 2,30 Euro für Frühstück und
ɓ je 4,40 Euro für Mittagessen und Abendessen.
Beispiel: Ein Mitarbeitender zahlt für ein Mittagessen in der Betriebskantine 5,00 Euro. Da dieser Eigenanteil über dem Sachbezugswert liegt, bleibt die Mahlzeit für ihn steuer- und sozial-
versicherungsfrei. Würde er nur 4,00 Euro zahlen, dann betrüge der steuerpflichtige geldwerte Vorteil 0,40 Euro (= 4,40 Euro Sachbezugswert – 4,00 Euro Eigenanteil). (JW) W
4,40 Euro beträgt der Sachbezugswert 2025 für ein Mittagessen.
Fehlerhafte oder fehlende Angaben im Impressum stellen einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar.
Alle Pflichtangaben im Blick?
Jedes Impressum einer Website ist eine potenzielle Abmahnfalle. Aktuell gibt es mehrere Änderungen, die Sie beachten sollten.
JÖRG WIEBKING
1. DDG statt TMG
Wer für seinen Handwerksbetrieb eine Webseite und Profile in sozialen Medien nutzt, muss dort bestimmte Angaben in einem Impressum hinterlegen. Das ergibt sich seit Mai 2024 aus § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG). Vorher hieß das Gesetz Telemediengesetz (TMG). Inhaltlich hat sich dadurch nichts geändert. Falls Ihr Impressum einen Hinweis auf den 5 § TMG enthält, sollten Sie dies auf § 5 DDG ändern.
2. Wirtschafts-Identifikationsnummer oder Umsatzsteuer-ID?
Nach § 5 Abs. 1 Nr. 6 DDG müssen Unternehmen im Impressum ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder die neue Wirtschafts-Identifikationsnummer angeben.
Haben Sie schon beide Identifikationsnummern, können Sie selbst entscheiden, welche Sie im Impressum angeben. Haben Sie noch keine Wirtschafts-ID? Dann bleibt Ihnen vorerst nur die Umsatzsteuer-ID. Umgekehrt gilt: Verfügen Sie über eine Wirtschafts-ID und haben noch keine Umsatzsteuer-ID, dann müssen Sie die Wirtschafts-ID angeben.
3. Alle Pflichtangaben auf einen Blick
Diese Angaben gehören in das Impressum eines Handwerksbetriebs:
Bei Tätigkeiten, die eine behördliche Zulassung erfordern, ist die Aufsichtsbehörde zu nennen. Im Handwerk betrifft das Bezirksschornsteinfeger und Büchsenmacher.
Zentralverband des Deutschen Handwerks
ɓ Name, Anschrift: Vor- und Nachname des Betriebsinhabers und die vollständige Postanschrift. Bei juristischen Personen wie zum Beispiel bei einer GmbH sind der vollständige Firmenname und die vollständige Postanschrift zu nennen.
ɓ Kontaktdaten: E-Mail-Adresse und Telefonnummer,
ɓ ID: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummer,
ɓ Rechtsform: Handelt es sich bei dem Betrieb um eine juristische Person, sind zusätzlich die Rechtsform und die Vertretungsberechtigten zu nennen. Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 DDG müssen Unternehmen, falls sie überhaupt Angaben über das Kapital der Gesellschaft machen, das Stamm- oder Grundkapital sowie den Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen nennen.
ɓ Aufsichtsbehörde: Bei Tätigkeiten, die eine behördliche Zulassung erfordern, ist die Aufsichtsbehörde zu nennen. Im Handwerk betrifft das nach Angaben des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) Bezirksschornsteinfeger und Büchsenmacher.
ɓ Registereintragungen: Ist Ihr Betrieb in einem Register wie dem Handelsregister eingetragen, müssen Sie im Impressum das Register und die Registernummer angeben.
ɓ Reglementierte Berufe: Betriebe, die ein Gesundheitshandwerk ausüben, müssen nach Angaben des ZDH zusätzlich folgende Angaben hinterlegen: die zuständige Handwerkskammer, die gesetzliche Berufsbezeichnung (Augenoptiker, Zahntechniker, Hörakustiker, Orthopädietechniker, Orthopädieschuhmacher), Deutschland als Staat, in dem die Berufszulassung genehmigt wurde, die Handwerksordnung als berufsrechtliche Regelung.
ɓ Abwicklung oder Liquidation: Handelt es sich bei dem Betrieb um eine Kapitalgesellschaft in Abwicklung oder Liquidation, muss der Betrieb dies ebenfalls im Impressum angeben.
Mitbewerber und dazu befugte Vereine können Verstöße kostenpflichtig abmahnen.
Zentralverband des Deutschen Handwerks
4. Drohen Strafen bei Fehlern?
Werden die Angaben fehlerhaft oder gar nicht gemacht, stellt dies laut ZDH einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar. Mitbewerber und dazu befugte Vereine, zum Beispiel Verbraucherzentralen, könnten Verstöße kostenpflichtig abmahnen.
5. Außergerichtliche Streitbeilegung Zudem empfiehlt der ZDH, im Impressum auch die Pflichtangaben zur außergerichtlichen Verbraucherschlichtung aufzunehmen. Das betreffe insbesondere die Angabe über die Bereitschaft zur Teilnahme an einem solchen Verfahren. Betreiber eines Online-Shops sollten auf ihrer Website außerdem folgenden Link zur Streitschlichtung angeben: https://ec.europa.eu/consumers/odr. W
KI-Check: Wie kompetent sind Sie?
Wie ist Ihr Betrieb für den KI-Einsatz vorbereitet, was könnten Sie schon umsetzen? Das Mittelstand-Digital-Netzwerk bietet einen Test zur Selbsteinschätzung.
Digitalisierung und künstliche Intelligenz (KI) bieten Unternehmen enorme Chancen, Arbeitsabläufe effektiver zu gestalten. Aber welche Voraussetzungen für den Einsatz von KI in Ihrem Handwerksbetrieb gibt es bereits? Wie können Sie die aktuelle Situation in Ihrem Betrieb einschätzen? Antworten auf diese Fragen liefert der kostenfreie KI-ReadinessCheck des Mittelstand-Digital-Netzwerks. Der Test zur Beschreibung der Kompetenz eines Unternehmens, KI-Anwendungen einzuführen, biete eine einfache Möglichkeit der Selbsteinschätzung. Er kann online ausgeführt werden.
KI-Reifegrad definieren Anhand der Beantwortung gezielter Fragen sowie allgemeiner Unternehmensangaben könnten die Teilnehmer die KI-Readiness – den individuellen KI-Reifegrad des eigenen Betriebs – definieren.
Die Fragen betreffen folgende Themengebiete:
ɓ Anwendungsbereiche und Technologien,
ɓ Prozesse, Strategie und Organisation,
ɓ Mitarbeitende,
ɓ wirtschaftliche Perspektive, Produkte und Dienstleistungen.
Den KI-Readiness-Check finden Sie auf der Webseite des Mittelstand-Digital Zentrums Kaiserslautern unter https:// werner.dfki.de/readiness-welcome.
Welche Angebote gibt es?
Neben dem KI-Readiness-Check bieten die Mittelstand-Digital Zentren des Netzwerks eine breite Palette an Unterstützung beim Thema KI-Einsatz in Unternehmen. Dazu gehören Infoveranstaltungen und Praxisbeispiele für kleine und mittlere Betriebe. Laut Mittelstand-Digital wird beispiels-
weise die Entwicklung von Kommunikationsstrategien unterstützt – angefangen von der Social-Media-Nutzung über Online-Marketing bis hin zum Veränderungsmanagement und der Mitarbeiterkommunikation. KI-Trainer würden zu individuellen Gesprächen bereitstehen und die Einführung von KI-Tools in Betrieben begleiten.
KI-Sprechstunde auf der Hannover Messe
Eine KI-Sprechstunde für KI-interessierte Unternehmer bietet Mittelstand-Digital auf
der Hannover Messe vom 31. März bis 4. April an. Die kostenfreien Gespräche mit einem KI-Trainer finden am Stand F 40 in Hallo 17 statt. Einen festen Termin können Sie auf der Webseite des Mittelstand-Digital Zentrums Hannover buchen. Eine kostenlose Messe-Eintrittskarte gibt es dort ebenfalls. (BG) W
w
Mehr Infos zur Hannover Messe finden Sie auf handwerk.com: Kurzlink zum Beitrag svg.to/hameha
Nur wenn Betriebsleiter und Team mitgehen, ist eine erfolgreiche Einführung von KI im Unternehmen möglich.
Am Messestand von Hottgenroth war zu sehen, wie eine KI 3D-Gebäude auf Basis von Grundrissdaten erstellen kann. Wände, Fenster und Türen würden automatisch erkannt.
Bau 2025: Digitale Entdeckungen
Auf der Münchner Bau haben die Aussteller zahlreiche Neuheiten und Weiterentwicklungen präsentiert, die Betrieben die Arbeit erleichtern können. Diese digitalen Helfer sind uns beim Rundgang ins Auge gefallen.
DENNY GILLE
Die Online-Vergabeplattform für privatgewerbliche Ausschreibungen, Cosuno, hat zur Bau 2025 das Thema künstliche Intelligenz mitgebracht: Eine in Kooperation mit der Universität Graz entwickelte KI soll die aktuellen Marktpreise bestimmter Leistungen transparent machen. Dafür soll die KI automatisch ermitteln, für welchen Preis bestimmte Leistungen gerade am Markt vergeben werden. So sollen Auftraggeber und Auftragnehmer gleichermaßen transparent erfahren, was eine Leistung im Schnitt gerade kostet und in welchem Rahmen sich ein Angebot bewegen sollte. Die neue Funktion habe dem Unternehmen zuletzt einigen Zuwachs beschert. „Durch die KI nutzt man uns nun verstärkt für die Kalkulation“, sagt Cosuno-Sales-Director Bastian Bornkessel.
Ziel von Cosuno sei es, Ausschreibungs- und Vergabeprozesse bei Bauvorhaben zu automatisieren und manuelle Prozesse zu ersetzen. Die Plattform soll unter anderem bei der Erstellung von Leistungsverzeichnissen helfen. Handwerkern biete Cosuno die Möglichkeit, von ausschreiben-
„Durch die KI nutzt man uns nun verstärkt für die Kalkulation.“
Bastian Bornkessel, Cosuno-SalesDirector
den Firmen gefunden zu werden. Betriebe könnten auf der Plattform auch aktiv über einen Marktplatz Aufträge suchen. Derzeit sollen bei der 2019 gegründeten Plattform 250.000 Nachunternehmen gelistet sein.
Per KI vom Grundriss zum Gebäude Auch Hottgenroth nutzt die Fähigkeiten künstlicher Intelligenz und will seinen Nutzern so die Arbeit erleichtern. Das Unternehmen stellte seine KIgestützte Grundrisserkennungssoftware „Hott-KI“ vor. Die soll auf Basis eines Grundrisses und der nötigen Gebäudedaten ein 3D-Modell des Gebäudes generieren. Das Gebäudemodell könne dann in der CAD-Anwendung Hott-CAD weiterbearbeitet werden. Hott-KI sei entwickelt worden, um aus 2D-Grundrissplänen präzise 3D-Etagenmodelle zu generieren. Durch Verwendung einer umfangreichen Trainingsdatenbank erkenne die KI Außenwände, Innenwände, Fenster und Türen mit hoher Genauigkeit. Die Entwicklung soll insbesondere die Arbeit in den Bereichen Energieberatung und technische Gebäudeausrüstung unterstützen.
Fotos:
Denny
Gille
Cosuno-Sales-Director Bastian Bornkessel erklärt die KI-Funktion der Online-Vergabeplattform: Sie soll aktuelle Marktpreise transparent machen.
Automation für Büroroutinen
Zu den großen Zeitfressern im Büro gehören Routineaufgaben, bei denen die immer gleichen Abläufe haargenau wiederholt werden. Eine Lösung dafür hat Hero zuletzt mit einer Automatisierungsfunktion entwickelt, berichtet das Unternehmen auf der Bau. Aktuell seien neun Automatisierungen möglich. So eine Automatisierung könne beispielsweise die Übertragung
BESSER
Die Software-Schmiede Hero hat an ihrem Stand die Features der Handwerkersoftware vorgestellt. Neu sind Automatisierungen.
Automatik
nimmt Zeitfressern den Schrecken.
der von Kunden eingetragenen Daten über das Kontaktformular auf der Handwerkerwebsite in die Hero-Software sein, wobei automatisch ein zugehöriges Projekt angelegt wird. So würde das händische Übertragen der Daten entfallen. Auch sei es möglich, Baustellenberichte oder Rechnungen mit voreingestellten Texten automatisiert durch bestimmte Auslöser versenden zu lassen. W
Erfolgreich im Handwerk mit aktuellen Infos, konkreten Tipps, cleveren Tricks zu Recht und Steuern, Führung und Recruiting, Digitalisierung und Strategie.
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Neuer E-Transporter für Handwerker
Flynt will den Markt der leichten Nutzfahrzeuge mit innovativer Elektrotechnologie, hoher Effizienz und maßgeschneiderten Lösungen für Profis revolutionieren.
Der Flynt-Transporter kommt mit Ladevolumina von 8,7 bis 16,5 Kubikmetern.
Flynt ist das Ergebnis einer Kooperation zwischen deutschen und chinesischen Experten. An der Spitze des Unternehmens steht Daniel Kirchert, ein erfahrener Automanager mit Stationen bei BMW Brilliance, Nissan und Byton. Gemeinsam mit seinem Mitgründer Rogan Liu und dem Partnerunternehmen Miraco Motor wird der Flynt-Transporter in Guangzhou entwickelt.
Die Basis des Fahrzeugs bildet ein sogenanntes Skateboard-Chassis. Dabei sind Batterie, Elektromotoren, Leistungselektronik und Räder zu einer flachen Einheit kombiniert. Darauf lassen sich verschiedene Aufbauten setzen – ideal für die Anforderungen unterschiedlicher Branchen.
Praktische Vorteile für Profis
Der Flynt-Transporter punktet mit zahlreichen durchdachten Details:
ɓ Flexibles Design: Sechs Varianten in unterschiedlichen Längen und Höhen – mit einem Ladevolumen zwischen 8,7 und 16,5 Kubikmetern.
ɓ Niedrige Einstiegshöhe: Mit weniger als 50 cm wird das Be- und Entladen erleichtert.
Die ersten Prototypen sollen 2025 in Europa getestet werden. Ab 2026 plant Flynt die Auslieferung an Kunden in Westeuropa.
ɓ Optimierter Stauraum: Eine Heckklappe mit 2,5 x 2,5 Metern und seitliche Schiebetüren sorgen für maximale Zugänglichkeit.
ɓ Geräumiges Fahrerhaus: Mehr Beinfreiheit und ein flacher Boden für zusätzlichen Komfort.
Als Kraftquelle bietet Flynt drei Batterievarianten an:
ɓ 55- und 75-kWh-LFP-Batterien: Schnellladung von 30 auf 80 Prozent in nur 20 Minuten bei bis zu 180 kW Ladeleistung.
ɓ 100-kWh-NCM-Batterie: Mit 800-Volt-Technik und bis zu 500 km Reichweite ideal für Langstrecken.
Paketdienste profitieren von der hohen Reichweite, während Handwerker ihre elektrischen Werkzeuge direkt über das Fahrzeug mit Strom versorgen können. Eine Wärmepumpe reduziert den Energieverbrauch für die Heizung im Winter.
Digitalisierung und Assistenten Flynt geht über den klassischen Transporter hinaus und setzt auf digitale Lösungen:
1 Flottenmanagement in Echtzeit: Flottenmanager können Fahrzeugzustand und Einsatzplanung digital überwachen.
2 Assistenzsysteme (Level 2): Funktionen wie Einparkhilfen erhöhen Komfort und Sicherheit, insbesondere in engen Stadtstraßen.
3 Fahrerkomfort: Ein ausklappbarer Tisch, zahlreiche Ablagefächer und Unterstützung für Android Auto und Apple CarPlay sorgen für ein modernes Arbeitsumfeld.
Markteinführung
Die ersten Prototypen sollen 2025 in Europa getestet werden. Ab 2026 plant Flynt die Auslieferung an Kunden in Westeuropa. Mit innovativer Technologie, einem durchdachten Konzept und zielgruppenspezifischen Lösungen will Flynt den Markt der leichten Nutzfahrzeuge nachhaltig verändern.
Die Herausforderung ist groß, doch Flynt will ein starkes Zeichen für die Zukunft der E-Mobilität im Nutzfahrzeugsektor setzen. (JAK) W
Foto: Flynt
AdBlue macht moderne Diesel sauberer. Fällt das System aus, springen Fahrzeuge über kurz oder lang nicht mehr an.
Foto: Ruslan - stock.adobe.com
Entschädigung für Betroffene
Peugeot, Citroën, Opel: Bei einigen Diesel-Pkw und -Nutzfahrzeugen aus dem Stellantis-Konzern kann die AdBlue-Versorgung ausfallen. Was Sie dazu wissen sollten.
DENNY GILLE
Die Abgasreinigung mit Harnstoff (AdBlue) macht moderne Dieselmotoren sauberer.
Läuft der AdBlue-Tank leer oder funktioniert die Zufuhr mit Harnstoff aus technischen Gründen nicht, droht Stillstand: Der Wagen verweigert über kurz oder lang den Motorstart.Bei einigen Dieselfahrzeugen der Stellantis-Gruppe kann eine solche technische Problematik mit dem sogenannten Urea-Tank auftreten. Betroffen sind laut Stellantis potenziell Fahrzeuge mit Euro-6.1- und Euro-6.2-Dieselmotoren und SCR-Technologie, die zwischen Januar 2014 und August 2020 hergestellt wurden.
Auch Nutzfahrzeuge können betroffen sein Betroffene Marken sind Peugeot, Citroën, DS Automobiles und Opel/Vauxhall. Auch Diesel-Nutzfahrzeuge der Marken fallen darunter, wenn sie im genannten Zeitraum hergestellt wurden.
Unsere Kollegen von der AMZ schreiben dazu: „Bei Dieselfahrzeugen des Stellantis-Konzerns kam es durch Softwareprobleme zu vorzeitigen Ausfällen der AdBlue-Pumpen. Wäre dies nicht schon ärgerlich genug, so ist die Pumpe in den Tank integriert, ein separater Austausch seitens des Herstellers nicht vorgesehen. So muss im Falle eines Defektes der
Wenn das SCR-System nicht ordnungsgemäß funktioniert, erscheint eine Warnmeldung im Display.
gesamte Harnstofftank ausgetauscht werden. Die Tanks kosten modellabhängig zwischen 700 und 1000 Euro (brutto).“
Woran erkennen Nutzer einen Defekt? Wenn das SCR-System nicht ordnungsgemäß funktioniert, erscheint eine Warnmeldung im Display, erklärt Stellantis. Dann müsse das Fahrzeug innerhalb der nächsten 1.100 Kilometer repariert werden. „Ansonsten lässt das System der entsprechenden europäischen Verordnung den Motor nicht mehr anspringen, bis das Problem dauerhaft behoben ist“, warnt Stellantis. Wie lange dauert die Reparatur? Die genaue Dauer des Austauschs in der Werkstatt hängt laut Stellantis vom jeweiligen Modell ab. In der Regel soll die Prozedur nicht länger als eine Stunde dauern.
Diese Entschädigung gibt es Stellantis gewährt betroffenen Kunden eine Entschädigung, die über die Garantiebedingungen hinausgehen soll. Sie gilt, wenn deren Fahrzeuge im genannten Zeitraum gebaut wurden und maximal 210.000 Kilometer gefahren sind. Die Höhe der Entschädigung soll sich an Alter und Laufleistung orientieren. ɓ 100 Prozent der Ersatzteilkosten sollen übernommen werden, wenn das Fahrzeug jünger
als fünf Jahre ist und bis zu 150.000 Kilometer gefahren wurde.
ɓ Zwischen 30 und 90 Prozent sollen übernommen werden, wenn das Fahrzeug zwischen fünf und acht Jahre alt ist.
ɓ Zudem würden die Arbeitskosten mit 30 Euro pro Fahrzeug unterstützt.
Die Konditionen sollen bis August 2028 gelten.
Support online und telefonisch Kunden, die ihre Fahrzeuge bereits ab 2021 bei einem autorisierten Service-Partner reparieren ließen, sollen Anspruch auf eine zusätzliche Entschädigung erhalten, um ebenfalls von der neuen Regelung zu profitieren. Wer Anspruch auf die zusätzliche Entschädigung hat, soll sie über die Online-Entschädigungsplattform beantragen können. In den Tagen bis Redaktionsschluss konnten wir leider nur feststellen, dass sich die Seite im Wartungsmodus befand.
Der Konzern betont, dass die Entschädigung ein freiwilliger Beitrag ist, der mit der Europäischen Union vereinbart wurde. Näher ins Detail geht die
Stellantis gewährt betroffenen Kunden eine Entschädigung, die über die Garantiebedingungen hinausgehen soll.
AMZ in ihrer Berichterstattung. Demnach hatte die Europäische Verbraucherorganisation (BEUC) im Juli 2023 nach Warnungen italienischer und spanischer Verbraucherverbände die Wettbewerbsbehörden aufgefordert, eine EU-weite Untersuchung einzuleiten. Im September 2023 habe die italienische Wettbewerbsbehörde (AGCM) von Stellantis eine Reihe von Entschädigungsmaßnahmen zugunsten der Verbraucher in Italien erwirkt. „Nach einem Dialog mit der Kommission und dem CPC-Netzwerk hat sich Stellantis nun dazu verpflichtet, diese Maßnahmen auf alle Mitgliedstaaten auszudehnen“, schreibt die AMZ. W
tDie Internet-Adresse der Entschädigungsplattform lautet: https://stellantis-support.com)
Zusätzlich nennt Stellantis folgende Telefonnummern für Kundenfragen:
Citroën: +49 (0) 6142 293 5001
DS Automobiles: +49 (0) 6142 293 5555
Opel: +49 (0) 6142 872 9750
Peugeot: +49 (0) 6142 293 5000
Maxus Deliver 7 kommt auch als Diesel
Maxus bringt ein Diesel-Pendant zum eDeliver 7 auf den deutschen Markt. Der Transporter will mit üppiger Serienausstattung und einem niedrigen Einstiegspreis überzeugen.
Maxus bringt den Maxus Deliver 7 auf den deutschen Markt, das Diesel-Pendant zum bereits veröffentlichten vollelektrischen eDeliver 7. Der Transporter leistet 148 PS und 375 Newtonmeter Drehmoment, besitzt ein manuelles Sechs-GangGetriebe und Frontantrieb. Verbrauchen soll er 8,0 Liter auf 100 Kilometer. Der Maxus Deliver 7 ist 5,37 Meter lang bei einem Radstand von 3,35 Meter und bietet ein Ladevolumen von 7.200 Liter bei einer Zuladung von 1.140 Kilogramm. Die Hecktüren öffnen mit einem
maximalen Öffnungswinkel von 180 Grad.
Serienausstattung des Deliver 7
ɓ Lederlenkrad,
ɓ Klimaautomatik,
ɓ elektrische Außenspiegel,
ɓ Rückfahrkamera,
ɓ Licht- und Regensensor,
ɓ klappbare Schreibunterlage,
ɓ 12,3-Zoll-Touchscreen für das Infotainment Apple Carplay und Android Auto,
ɓ unter anderem Totwinkelassistent, Spurwechselassistent, Querverkehrswarner,
Der Maxus Deliver 7 als Diesel startet bei Preisen von 29.989 Euro netto (zzgl. USt.). (SP-X/KS) W
Foto:
Martina Göres
Maxus eDeliver 7 als Diesel-Pendant
Traditionsbetrieb überzeugt mit handwerklicher Qualität
Handwerkliche Buchbindereien müssen sich mit ihrer Arbeit gegen die Konkurrenz aus dem Internet oder dem Ausland behaupten. Das geht nur mit Präzision und Liebe zur Arbeit, sagt Johanna Laabs.
KATHARINA WOLF
Konzentriert sitzt Buchbinderin Johanna Laabs an der Fadenheftmaschine. Von acht Spulen laufen weiße Fäden durch verschiedene Führungen nach unten hinter eine Rolle. Mit dem seitlich angebrachten großen Schwungrad und dem Fußpedal wirkt die Maschine wie eine riesige alte Nähmaschine. „Letztlich ist sie das auch“, sagt die Buchbinderin, während sie mit routinierten Bewegungen Papierbögen mittig vor sich über den sogenannten Lagentisch hängt. Ein Tritt auf das Pedal, der Tisch kippt nach hinten, die Bögen rutschen mit. Ein Klacken ertönt, wenn die Maschine die Bögen am Rücken zusammenheftet und ablegt. Ein Bogen folgt auf den nächsten, bis alle Seiten zusammengeheftet sind.
Bis ein Buch gebunden ist, sind viele Arbeitsschritte nötig. Und auch wenn in der 300 Quadratmeter großen Halle der Buchbinderei Henckus in Oldenburg zahlreiche Maschinen stehen: Vieles wird in Handarbeit erledigt, vom Heften oder Kleben bis zum Zuschneiden, Binden und Prägen.
„Ich mache das alles einfach gerne.“
Johanna Laabs, Buchbinderin
Seit mehr als 100 Jahren aktiv Hauptkunden des Traditionsbetriebs sind Buchhandlungen, Steuerberater oder auch Universitäten sowie Druckereien und Kirchengemeinden, die beispielsweise Fachzeitschriften oder Jahresberichte binden lassen, um sie auf Dauer lager- und lesbar zu halten. Auch kleine Buchauflagen wie Doktorarbeiten oder Speisekarten für anspruchsvollere Gastronomie gehören ins Portfolio des Betriebs, den es schon seit mehr als 100 Jahren in Oldenburg gibt und den Johanna Laabs seit 2009 führt. Dabei macht die Konkurrenz mit Angeboten wie „Book on Demand“ oder schnellem Binden im Copyshop den handwerklichen Buchbindereien das Geschäft schwer – mit den Preisen der im Ausland gedruckten Miniauflagen könne sie nicht mithalten, sagt die Buchbinderin. Ganze Geschäftsbereiche seien daher weggebrochen, wie etwa die Anfertigung von Feinkartonagen, die ihr Vorgänger noch anbot. „Vieles kommt aus dem Ausland“, bedauert Laabs. Viele Publikationen erscheinen zudem nur noch digital. Die
Fotos: Katharina Wolf
Von Hand geprägt: Buchbinderin Johanna Laabs gestaltet einen Buchdeckel.
Verschiedene
Folgen bekommt auch ihr Betrieb zu spüren. Johanna Laabs beschäftigt aktuell zwei Mitarbeitende. Bei der Übernahme waren es noch vier.
Beim Binden ist viel Sorgfalt nötig
Doch die Konkurrenz kann nicht alles: Beim Binden der großen Zeitschriftenbände sind viel Sorgfalt und Geschick nötig. Darauf ist der Traditionsbetrieb spezialisiert. „Das können Maschinen nicht ohne Weiteres“, sagt Laabs. Zunächst müssen die Seiten vorgerichtet, also Klammern entfernt und Werbung aussortiert werden. Laabs fügt sogenannte Vorsätze hinzu, eine Art Doppelseite, über die später Buchblock und Buchdecke verbunden werden. Dann wird geklebt oder per Faden geheftet. Die Seiten müssen geschnitten und gerundet werden. Laabs schneidet die Deckel zurecht und prägt den Titel auf Deckel und Rücken. „Am Ende werden Buchblock und Deckel zusammengefügt“, erklärt Laabs die nächsten Schritte. Zwei Tage braucht es, bis das Buch fertig ist. Nicht nur die Handarbeit, auch die Materialien unterscheiden sich von den Billigangeboten. „Wir nutzen Papier, Pappe und verschiedene Einbandstoffe, Kunststoff machen wir nicht“, stellt die Buchbinderin klar. Auch manch privater Kunde weiß ihr Handwerk zu schätzen und lässt liebgewonnene Bücher wie alte Kochbücher oder Bibeln reparieren oder kauft aufwendig gefertigte Kästchen und Ordner.
Verschwinden Buchbindereien?
Ihren Weg zur Buchbinderei hat die Unternehmerin über Umwege gefunden. „Ich wollte eigentlich in die Möbelrestauration, aber nach dem Berufsgrundbildungsjahr Holztechnik habe ich keinen Ausbildungsplatz als Tischlerin bekommen“, berichtet sie. Stattdessen lernte sie Zahnarzthelferin, konnte sich aber nicht für diesen Beruf begeistern. Dann folgte eine Ausbildung in der Druckweiterverarbeitung als Buchbinderin in der Industrie. Doch erst mit der dritten Lehrstelle als Buchbinderin Einzel- und Sonder-
„Handwerkliches Geschick und Qualität bei Arbeit und Material behalten ihren Wert.“
Johanna Laabs, Buchbinderin
anfertigung im Staatsarchiv Oldenburg hatte Laabs ihre Leidenschaft gefunden. Mitte 2007 fing sie in der Buchbinderei Henckus an, der Firmenchef suchte eine Nachfolge. Nach rund anderthalb Jahren gemeinsamer Arbeit war es dann so weit: Johanna Laabs wurde mit 29 Jahren Chefin des Traditionsbetriebs. Die Arbeit mit der Hand, die abwechslungsreiche Tätigkeit – eigentlich könne sie gar nicht sagen, was ihr an der Arbeit besonders viel Spaß macht. „Ich mache das alles einfach gerne“, sagt sie.
Fürchtet sie sich vor der Konkurrenz im Netz und aus dem Ausland? „Man sieht schon, dass es immer weniger handwerkliche Buchbindereien und noch weniger Ausbildungsplätze gibt“, bedauert Laabs. „Aber wir werden nicht komplett verschwinden“, ist sie überzeugt. „Handwerkliches Geschick und Qualität bei Arbeit und Material behalten ihren Wert.“ W
Am Deckentisch wird der Einband des Buchs gefertigt.
Johanna Laabs schneidet die gehefteten oder geklebten Seiten zurecht.
Garne sorgen an der Fadenheftmaschine für den Zusammenhalt der Seiten.
Impressum
Organ der Handwerkskammern
130. Jahrgang
Herausgeber: Schlütersche Fachmedien GmbH Ein Unternehmen der Schlüterschen Mediengruppe
¤ 46,00 inkl. Versand und MwSt. Studierende ¤ 28,00
Einzelheft ¤ 1,50 zzgl. Versandkosten Für die in der Handwerksrolle eingetragenen Handwerker ist der Bezugspreis durch den Mitgliedsbeitrag abgegolten.
ISSN 0029-1617
Druck:
Vogel Druck und Medienservice GmbH, Höchberg
Genderneutrale Sprache
Die Publikation richtet sich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, an alle interessierten Personen, unabhängig vom Geschlecht. Wir bemühen uns um eine geschlechterneutrale Sprache, weisen aber darauf hin, dass wir in bestimmten Fällen wegen der besseren Lesbarkeit und Verständlichkeit nur die männliche Form verwenden. Gleichbehandlung ist uns wichtig, Diversität nehmen wir als Chance für die Zukunft wahr.
W VIER FRAGEN AN
Lukas Kröhl
Firmenname Klosterbäckerei Schöningen
Webseite www.klosterbaeckerei.com
Ort Schöningen
Gewerk Bäcker
Mitarbeiterzahl 18
Funktion Inhaber
1. Was war Ihre wichtigste Entscheidung als Unternehmer?
Sehr wichtig war und ist die Zusammenarbeit mit einer Social-Media-Agentur – um Kunden zu gewinnen und unser Sortiment zu präsentieren.
2. Was bieten Sie Kunden, das Ihre Mitbewerber nicht haben?
Ehrliches Brot ohne Industrie und Schnickschnack. Unsere Produkte, alle 100 Prozent Bio, werden mit Langzeitteigen zubereitet und per Hand verarbeitet.
3. Welches Ziel wollen Sie als Unternehmer noch erreichen?
Wir wollen in Zukunft unseren guten Ruf und unsere starke, regionale Präsenz weiter ausbauen – als sichere Adresse für hochwertige Backwaren.
4. Wie halten Sie sich und Ihren Betrieb leistungsfähig? Wir bieten zum Beispiel angenehme Produktionszeiten ohne Nachtschichten.
W MEIN LIEBLINGSPROJEKT
Kunst auf Klinkern
Malermeisterin Marina Lattermann bietet ihren Kunden außergewöhnliche Wandmalereien. Die naturgetreuen Tiermotive der Inhaberin von emotion-Art in Delmenhorst kommen gut an – wie zum
Beispiel ein Tiger in Originalgröße, der „durch“ die Wand läuft. Auch die Fassade ihres eigenen Hauses verwandelte sie in ein Kunstwerk. Die einst weißen Klinker leuchten jetzt in hellrotem Terracotta, die Fugen grau abgesetzt. „Ich wollte immer ein Haus mit roten
Steinen“, sagt die Handwerkerin. So ging sie ans Werk. „Der Zeitaufwand war nicht ohne“, gesteht die Unternehmerin. Nach dem Grundieren trug sie zweimal rote Fassadenfarbe auf, erzeugte per Pinsel mit Rottönen einen Changier-Effekt und zog alle Fugen nach. (BG)
Foto: Privat
Fotos: Marina Lattermann
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Der neue Transporter
Fahrzeugabbildungen zeigen Sonderausstattungen.
Die 5 Jahre Herstellergarantie gilt für fabrikneue Fahrzeuge der Marke Volkswagen Nutzfahrzeuge hinsichtlich aller Mängel in Werkstoff und Werkarbeit.
In den ersten zwei Jahren ist die Laufleistung unbeschränkt. Sie endet nach 5 Jahren oder nach einer maximalen Gesamtlaufleistung von 150.000 km im dritten bis fünften Jahr, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt. Garantiebedingungen unter www.volkswagen-nutzfahrzeuge.de