Tipps, wie Sie gut durch die nächsten Monate kommen
Berichtspflicht beim Thema Nachhaltigkeit
Auch kleine Betriebe können betroffen sein
Liebe Lerserinnen, liebe Leser,
zu Beginn möchte ich mich Ihnen kurz vorstellen: mein Name ist Marie Bender und ich bin die „Neue“ in der Kommunikation der Handwerkskammer. Nachdem ich irgendwas mit Medien studiert und vier Jahre lang redaktionell gearbeitet habe, freue ich mich, seit Jahresbeginn Sie - das Handwerk - in der Öffentlichkeit sichtbarer zu machen. Obwohl ich erst seit kurzer Zeit hier bin, hatte ich bereits die Gelegenheit, einige von Ihnen persönlich kennenzulernen und wertvolle Einblicke in den Alltag des Handwerks zu gewinnen. Ihre Zuversicht und Leidenschaft haben mich tief beeindruckt!
Die vergangenen Wochen standen ganz im Zeichen der Zukunftsgestaltung – insbesondere mit Blick auf die anstehende Bundestagswahl. Wir haben die Gelegenheit genutzt, zentrale Weichen für ein stabiles Handwerk zu stellen und unsere Forderungen direkt an die Politik zu richten. Denn eines ist klar: Ohne das Handwerk und ohne Sie, die es mit Leidenschaft und Engagement tragen, kann unsere Gesellschaft nicht funktionieren. Umso wichtiger ist es, dass diese Bedeutung auf allen politischen Ebenen verstanden wird. Dafür werden wir uns auch in Zukunft einsetzen!
Doch mit Zuversicht lässt sich die Zukunft am besten gestalten - und der Jahresanfang hat eindrucksvoll gezeigt, wie stark das Handwerk aufgestellt ist: Nachhaltigkeit ist für uns kein Trend, sondern gelebte Überzeugung. Ein weiteres Beispiel dafür ist die Zimmerei Lotze-Franke aus Hann. Münden, die sich der landesweiten Initiative für Nachhaltigkeit angeschlossen hat (S. 6–8).
Auch die Verbindung von Tradition und Moderne ist essenziell für viele Gewerke – das hat auch der Gildentag Ende Januar in Nort-
heim bewiesen. Dort wurden nicht nur die besten Gesellinnen und Gesellen des vergangenen Jahrgangs geehrt, sondern auch Handwerkerinnen und Handwerker, die seit Jahrzehnten mit Herzblut dabei sind – einige von ihnen bereits seit beeindruckenden 65 Jahren (S. 9–10).
Damit diese Leidenschaft auch an die Fachkräfte von morgen weitergegeben wird, engagiert sich die Handwerkskammer aktiv in der Berufsorientierung. Nachhaltige Projekte wie das Praktikumsprojekt Green Tec (S. 11) und der Job Up Store in Göttingen (S. 12) haben Jugendlichen die Möglichkeit gegeben, das Handwerk hautnah zu erleben und selbst anzupacken.
Eines ist sicher: Mit Zuversicht, Kompetenz und Innovationskraft wird das Handwerk jede Herausforderung meistern. Denn wir können alles, was kommt!
Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Lesen, Ihre
Marie Bender, Referentin für Digitale Kommunikation & Öffentlichkeitsarbeit
AUS DER HANDWERKSKAMMER
6 Aus Alt kann Neu entstehen
Zimmerei Lotze-Franke ausgezeichnet
8 Gildentag 2025 in Northeim
Jubilare des Handwerks geehrt
12 125 Jahre Handwerkskammern
Ein Blick in die Vergangenheit
BETRIEB
22 Raus aus dem Krisenmodus
REGIONALES
34 Kunden gewinnen und binden
Gegenseitiges Vertrauen zahlt sich aus
BETRIEB
36 Freistellungsbescheinigungen ... ... regelmäßig auf Gültigkeit überprüfen
38 Vorsicht bei Vorauszahlungen
Gericht bestätigt Nein zum Steuerbonus
40 Pflichtangaben im Impressum Welche Änderungen zu beachten sind
Auch als App Regionales und Management aus einer Hand!
46 Technische Probleme bei AdBlue Stellantis-Konzern gewährt Entschädigungen
PANORAMA
48 Buchbinderin aus Leidenschaft
Mit hoher Qualität gegen Online-Konkurrenz
IMPRESSUM
50 Pflichtangaben
Effizienter mit KI: Hilfe vom Chatbot
Steffen Döbler, Inhaber eines SHK-Betriebs, testet den Prototyp eines Chatbots, um den Prozess wiederkehrender Kundenanfragen schneller und effizienter zu machen. | 29
Hauptgeschäftsführerin Ina-Maria Heidmann (li.), Kammer-Präsident Delfino Roman (2.v.re.) und BIT-Berater Patrick Manns (re.) übergeben dem Ehepaar Lotze-Franke ihre Urkunde.
Altes erhalten und Neues gestalten
Seit über 111 Jahren ist die Lotze-Franke GmbH in Hannoversch Münden für ihr vielfältiges Leistungsspektrum bekannt – stets unter dem Motto: Aus Alt kann Neu entstehen.
Mit Freude nimmt das Ehepaar Lotze-Franke die Urkunde „Gemeinsam für mehr Nachhaltigkeit“ von Kammer-Präsident Delfino Roman und Hauptgeschäftsführerin Ina-Maria Heidmann entgegen. Dieser Tag ist ein ganz besonderer für den Familienbetrieb, der seit mehr als einem Jahrhundert verschiedene Holzarbeiten anbietet. „Nachhaltigkeit hat in unserem Unternehmen einen hohen Stellenwert“, betont Geschäftsführerin Meike Lotze-Franke. „Holz ist ein
nachwachsender Rohstoff. In den letzten Jahren ist es uns gelungen, unsere Kunden von den Vorteilen dieses Materials zu überzeugen. Besonders im Bereich der Dämmung sind Holzfaserprodukte ökologischer als chemisch hergestellte Glaswolle.“
Patrick Manns, Berater für Innovation und Technologie*, ergänzt: „Es ist entscheidend, negative Umweltbelastungen wie CO₂-Emissionen, Energieverbrauch und Abfall zu reduzieren. Umweltfreundliche Bauweisen, wie der
Einsatz ökologischer Dämmstoffe und die Vermeidung chemischer Holzschutzmittel, tragen erheblich zu einer besseren Umweltbilanz bei.“
Umweltfreundliche Holzarbeiten seit 1913 Nachhaltigkeit ist im Handwerk längst mehr als nur ein Schlagwort – sie ist ein essenzieller Bestandteil der täglichen Praxis. Es geht nicht nur darum, den Wert des eigenen Betriebs zu steigern, sondern auch den wachsenden Kundenwünschen nach umweltfreundlichen
Produkten und Arbeitsweisen gerecht zu werden. Nachhaltigkeit umfasst dabei nicht nur ökonomische und ökologische Aspekte, sondern auch soziale Komponenten. Aus diesem Grund engagiert sich die Landesvertretung der Handwerkskammern Niedersachsen e.V. unter dem Motto „Gemeinsam für mehr Nachhaltigkeit“ dafür, den Wandel zu einem nachhaltigeren Wirtschaften in den Bereichen Ökologie, Ökonomie und Soziales aktiv voranzutreiben. Jedes Jahr
schließen sich zahlreiche handwerkliche Unternehmen der Initiative „Niedersachsen – Allianz für Nachhaltigkeit“ an. Für Betriebsinhaberin
Lotze-Franke ein sinnvoller Schritt: „Durch unsere Teilnahme erhoffen wir uns eine effektive Möglichkeit, um noch gezielter auf unsere ökologischen Baustoffe aufmerksam zu machen und nachhaltig zu bauen.“
Die Zimmerei Lotze-Franke, die 1913 in Hannoversch Münden gegründet wurde, hat sich zu einem vielseitigen Unternehmen entwickelt. Neben umfassenden Holzbauarbeiten engagiert sich der Handwerksbetrieb auch im Altbausektor und bietet seit 2005 professionelle Dacharbeiten an.
Mit einem Team von 13 qualifizierten Mitarbeitern, die als Zimmerer, Dachdecker und Restauratoren im Zimmererhandwerk ausgebildet sind, wird hier Handwerkstradition mit modernem Know-how vereint.
„Unsere Mitarbeiter sind bei uns keine Nummer!“, betont Meike Lotze-Franke. „Als Familienbetrieb legen wir großen Wert darauf, auf die individuellen Bedürfnisse
„Es ist entscheidend, negative Umweltbelastungen wie CO₂-Emissionen, Energieverbrauch und Abfall zu reduzieren. Umweltfreundliche Bauweisen, wie der Einsatz ökologischer Dämmstoffe und die Vermeidung chemischer Holzschutzmittel, tragen erheblich zu einer besseren Umweltbilanz bei.“
Patrick Manns, Berater für Innovation und Technologie*
unserer Mitarbeiter einzugehen. Wir unterstützen sie in ihrer Weiterbildung und
können flexibel reagieren, wenn beispielsweise ein Kind erkrankt und der Mitarbeiter nach Hause muss.“
Die Familie Lotze-Franke fördert aktiv die berufliche Entwicklung ihrer Angestellten, indem sie ihnen die Teilnahme an Meisterkursen ermöglicht. Viele der Mitarbeiter sind seit ihrer Ausbildung im Unternehmen geblieben, aktuell befindet sich ein Auszubildender in der Lehre zum Zimmerer.
Ein besonderes Highlight war 2018 die Integration eines leistungsschwachen Lehrlings in das Ausbildungsprogramm. „Die Zusammenarbeit mit dem Integrationsamt und der Agentur für Arbeit war dabei äußerst positiv“, erinnert sich Meike Lotze-Franke. „Ein teilleistungsschwacher Azubi benötigt mehr Betreuung und zeitliche Unterstützung, und das muss einfach in unsere Planung einfließen.“ Durch diese wertschätzende und inklusive Unternehmenskultur schafft die Zimmerei Lotze-Franke nicht nur ein harmonisches Arbeitsumfeld, sondern trägt auch aktiv zur Förderung von Vielfalt und Chancengleichheit im Handwerk bei.
Weg für die nächste Generation geebnet Auch auf anderen Ebenen nimmt die Zimmerei Lotze-Franke ihre gesellschaftliche Verantwortung in der Region sehr ernst. Im vergangenen Jahr haben die Mitarbeiter im Rahmen des Wettbewerbs „MACH WAS!“ gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern ein Hühnerhaus gebaut. Darüber hinaus engagieren sie sich aktiv in verschiedenen Ferienprojekten vor Ort.
Doch der Betrieb blickt nicht nur auf die Gegenwart,
sondern auch in die Zukunft. „Wir arbeiten kontinuierlich daran, unsere Abläufe zu optimieren und beziehen bereits die nächste Generation in unsere Projekte ein“, erklärt die Geschäftsführerin. Ihr Sohn, der das Unternehmen eines Tages übernehmen möchte, bringt zahlreiche innovative und umweltfreundliche Ideen ein, die den Weg für die Zukunft ebnen. Darauf sind Meike und Michael Lotze-Franke sehr stolz. MARIE BENDER W
Weitere Informationen: Sie haben auch nachhaltige Projekte oder Maßnahmen in Ihrem Betrieb und möchten mit dem Nachhaltigkeitssiegel des Landes ausgezeichnet werden? Dann nehmen Sie am Zukunftscheck Nachhaltigkeit mit Patrick Manns teil.
Weitere Informationen: Patrick Manns Tel. 05121 162-129
* Gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.
SEIT über 111 Jahren bietet die Lotze-Franke GmbH umweltfreundliche Holzarbeiten an.
Die Halle der Lotze-Franke GmbH steht schon seit 1913.
ZDH-Präsident Dittrich (links), Handwerkskammer-Präsident Roman (3. von links) und Kreishandwerksmeister Schonlau (rechts) würdigten langjährige Mitarbeiter für ihren Einsatz.
Ehre, wem Ehre gebührt
Kammerpräsident Delfino Roman ehrte beim Gildentag die Jubilare des Handwerks – und mahnte zu einer sachlichen Auseinandersetzung
im Wahlkampf.
YANNIK HERBST
Seit Jahrzehnten war er in vielen verschiedenen Funktionen für das handwerkliche Ehrenamt tätig – nun wurde Karl-Heinz Raith im Zuge des diesjährigen Gildentags für sein Engagement geehrt. „Es ist schon bemerkenswert, in wie vielen Funktionen sich Herr Raith in den vergangenen Jahren für unsere Gesellschaft engagiert hat. Dies verdient großen Respekt und unsere Anerkennung“, betonte Kreishandwerksmeister Ulrich Schonlau in seiner Rede. Und auch sonst war der Gildentag geprägt von Dankbarkeit und Wertschätzung. Neben Raith würdigte Kammerpräsident Delfino Roman die Sieger der Deutschen Meisterschaft im Handwerk, bei denen drei Handwerkerinnen und Handwerker auf Landesebene Spitzenplatzierungen erreichten, und dankte ihnen für ihren Einsatz während der Ausbildung. „Sie geben dem Handwerk Zuversicht.
„Mit
Blick auf die Zukunft sollten wir unserem Land das geben, was es so dringend braucht: Zuversicht“
Delfino Roman, Kammerpräsident
Jetzt ist die Zeit für Weltaufgangsstimmung! Mit ihrer Offenheit und Ihren Ideen bereichern Sie das Handwerk – auch die älteren Handwerker-Generationen. Sie haben uns während Ihrer Ausbildung schon wichtige Impulse für die Zukunft unserer Betriebe gegeben.“
Blick nach vorn
Einen Blick nach vorn wagte auch Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, in dem er die Anwesenden auf die anstehende Bundestagwahl einstimmte. Wer hier aber mit lautem Trommeln und harscher Kritik rechnete – wurde zurecht enttäuscht.
„Ja, die vergangenen Jahre haben bei uns in Berlin auch oftmals emotionalen Muskelkater ausgelöst. Und gerade, als wir das Gefühl hatten, die Politik hat die aktuellen Probleme wirklich verstanden, zer-
dieses Jahr fanden wieder viele Gäste
brach die Regierung. Deshalb setzen wir uns für eine Neuausrichtung der Politik ein“, betonte Dittrich. Aus seiner Sicht sei es deshalb besonders wichtig, vor Ort mit den Kandidaten ins Gespräch zu kommen. „Dieser Gildentag sollte eigentlich für alle politischen Vertreter eine Pflichtveranstaltung sein. Es ist erschreckend, dass so wenige von Ihnen heute hier sind. Deshalb: machen Sie auf sich aufmerksam in den kommenden Wochen!“ Des Weiteren betonte der ZDH-Präsident, dass trotz aller Unterschiede im Handwerk der gemeinsame Einsatz für die wichtigen Themen im Vordergrund stehen sollte. Vor allem die Grundlagen des Wirtschaftens müssten angesichts ausufernder Bürokratie und steigender Sozialabgaben endlich verbessert werden.
Kammerpräsident Delfino Roman setzte sich ebenfalls dafür ein, im Hinblick auf den bevorstehenden Wahlkampf echte Perspektiven zu fördern, anstatt auf die Vergangenheit zu schauen. „Mit Blick auf die Zukunft sollten wir unserem Land das geben, was es so dringend braucht: Zuversicht“, betonte Roman und ergänzte unter Berücksichtigung der gegenwärtigen gesellschaftlichen Stimmung: „Schluss mit Polemik!
Wir brauchen genau das Gegenteil. Wir brauchen eine Haltung, die darauf abzielt, Konflikte durch Dialog, Konfrontation durch Verständigung, Probleme durch Kompromisse zu lösen. Und darauf, meine Damen und Herren, sollte es vor allem ankommen!“
Ehrungen der Jubilare
Ein besonderer Moment war die Ehrungen der Betriebs- und Meisterjubilare, denen Präsident
JAHRE: Solange liegt die erfolgreiche Meisterprüfung einiger Jubilare zurück.
Roman seinen größten Respekt zollte: „Ihre beruflichen Stationen mögen alle ganz unterschiedlich sein. Eins eint Sie aber alle: Ihr Einsatz und Ihr Verdienst für dieses Land sind von unschätzbarem Wert.“ Unter großem Applaus würdigten Jörg Dittrich, Delfino Roman und Ulrich Schonlau die Leistungen der Jubilare. „Sie haben bei der Berufswahl das richtige Gespür gehabt und sich für einen unverzichtbaren und systemrelevanten Wirtschaftsbereich entschieden. Danke, dass Sie seit Jahrzehnten die lokale Wirtschaft stärken, Verantwortung übernehmen und die Zukunft des Landes aktiv gestalten.“
Generationswechsel geglückt
Der Gildentag 2025 stand daneben im Zeichen des Generationenwechsels. Nach vielen Jahrzehnten als Obermeister der Elektroinnung Northeim-Einbeck übergab Götz Girmann den Staffelstab an seinen Amtsnachfolger Philip Jörns. „Ich trete in große Fußstapfen und möchte dir auch im Namen der Handwerksorganisation noch einmal für deinen großen Einsatz danken“, betonte der neue Obermeister. Die Wertschätzung für das ehrenamtliche Engagement von Götz Girmann ist groß – auch deshalb wurde er von der Innung zum Ehrenobermeister ernannt. Zum Abschluss des Gildentages stellte Girmann noch einmal das Thema Bildung in den Vordergrund: „Angesichts der Entwicklungen bei PISA sollten wir uns endlich für stärkere Investitionen in der Bildung einsetzen. Denn Bildung ist für jeden von uns eine Zukunftsversicherung – mit Blick auf die Betriebe, aber auch für unser Land.“ W
Foto: HWK
Auch
ihren Weg nach Northeim.
Foto: HWK
Delfino Roman mahnt zu mehr Zuversicht.
Green Tec – Schule trifft Handwerk
Erlebe nachhaltiges Handwerk hautnah, dort, wo es stattfindet: Das ist der Kern vom Förderprojekt „Green Tec“. Schülerinnen und Schüler können in verschiedene Betriebe schnuppern.
Mit dem neu ins Leben gerufenen Projekt „Green Tec – Handwerk kann nachhaltig“ haben Schülerinnen und Schüler der 8. bis 10. Klasse der Oberschule Holzminden die Chance erhalten, drei unterschiedliche Handwerksberufe kennenzulernen. Fünf nachhaltig orientierte Betriebe aus dem Landkreis Holzminden unterstützten dieses Vorhaben und zeigten den Jugendlichen an einem Nachmittag in der Woche, wie praktisches Arbeiten aussieht.
„Probiert euch aus!“
„Eine Ausbildung ist immer ein guter Start, egal wo euch euer Weg danach hintreibt. So habt ihr euch ein gutes Fundament für weitere berufliche Abenteuer geschaffen“, erklärt Aron-David Zgoll, Teamleiter Berufsorientierung, den interessierten Jugendlichen. „Probiert euch
aus! Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten eine nachhaltige Ausbildung im Handwerk zu machen.“
Die 16 Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben das selbst erleben dürfen. Beim Energie- und Versorgungsunternehmen Gebr. Becker GmbH & Co. KG in Holzminden drehte sich alles um nachhaltige Technologien. Der 1934 gegründete Familienbetrieb legte dabei besonderen Wert auf Wärmepumpen.
Traditionsunternehmen werben mit Moderne Auch die elektrojust GmbH vermittelte den Jugendlichen die Bedeutung regenerativer Energiesysteme. Unter fachmännischer Anleitung hatten sie zum Beispiel die Möglichkeit, Solarpaneele in Reihe zu schalten.
Im über 150 Jahre alten Familienbetrieb Müller Treppenbau GmbH & Co. KG
in Polle konnten die Schülerinnen und Schüler einen ausklappbaren Garderobenhaken selbst gestalten und dabei alle Facetten des Tischlerhandwerks kennenlernen.
Der älteste Dachdeckerbetrieb in Holzminden, die Firma Mairose GmbH, beteiligte sich ebenfalls an dem Nachhaltigkeitsprojekt.
Vor Ort erfuhren die Jugendlichen, dass beim Dachbau nicht nur die richtige Deckung, sondern vor allem eine gute Dämmung entscheidend ist.
Green Tec geht in die zweite Runde
Um den Schülerinnen und Schülern die Bedeutung der E-Mobilität näherzubringen, lud das Opel Autohaus Siebrecht in Holzminden ein. Hier konnten die Jugendlichen selbst Reifen wechseln und beim Austauschen von Luftfiltern helfen.
Am Ende des Halbjahres präsentierten die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler der Oberschule Holzminden ihre Projekte und zeigten ihre Ausstellungsstücke. In diesem Rahmen erhielten sie von der Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen eine Teilnahmeurkunde, die sie für zukünftige Bewerbungen nutzen können.
Auch im kommenden Schulhalbjahr wird das Projekt erneut Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit bieten, in nachhaltige Handwerksberufe hineinzuschnuppern. MARIE BENDER W
wWeitere Informationen: Haben Sie Interesse, Teil des Green Tec Projekts zu werden? Dann melden Sie sich gerne bei der Projektleiterin Monika Springub unter springub@ hwk-psg.de für weitere Informationen!
DIe 16 Teilnehmerinnen und Teilnehmer freuen sich über ihre Urkunden.
Foto: HWK
Ausbildung zum Mitnehmen
Der Job Up Store ist mit frischem Elan nach Göttingen zurückgekehrt, um über 130 Ausbildungsberufe zu informieren.
Schon vor der offiziellen Eröffnung am 28. Januar sammelten sich die ersten Schülerinnen und Schüler vor dem Job Up Store in der Göttinger Innenstadt. Drei Tage lang hatten sie die Möglichkeit, in einem entspannten und ungezwungenen Umfeld – fernab von Schule und Berufsberatung – die Vielfalt der Ausbildungsangebote zu erkunden.
Dieses innovative Projekt ist das Ergebnis einer erfolgreichen Zusammenarbeit zwischen dem Jobcenter des Landkreises Göttingen, der Berufsberatung der Agentur für Arbeit, der Industrie- und Handelskammer Hannover sowie der Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen. Es wurde bereits das zweite Jahr in Folge angeboten.
Handwerkliche Ausbildung immer beliebter „Wir haben die Intention, daraus eine Tradition zu machen. Denn wie jeder weiß, gehen Handwerk und Tradition Hand in Hand“, betonte Aron-David Zgoll, Teamleiter Berufsorientierung, bei der Eröffnung. „Hier bündeln wir unsere Kräfte, denn nichts ist so zeit-, kosten- und personalintensiv wie eine fundierte Berufsorientierung. Ich bin zuversichtlich, dass wir in den kommenden Jahren positive Entwicklungen sehen werden, denn die Ausbildungszahlen im Handwerk sind im Landkreis Göttingen in vielen Gewerken gestiegen.“
Im Vergleich zum Vorjahr haben in Göttingen beispielsweise zehn Prozent mehr Menschen eine Ausbildung in einem handwerklichen Beruf begonnen. Der Job Up Store ist somit nicht nur
ein Ort der Information, sondern auch ein Symbol für die wachsenden Chancen und Möglichkeiten im Handwerk.
„Wir haben die Intention, daraus eine Tradition zu machen. Denn wie jeder weiß, gehen Handwerk und Tradition Hand in Hand“
Aron Zgoll, Teamleiter Berufsorientierung der Handwerkskammer.
In Kürze stehen viele Jugendliche wieder vor ihrem Schulabschluss und damit der Frage nach dem beruflichen Werdegang. Während einige bereits konkrete Vorstellungen haben und aktiv nach einem Ausbildungsplatz suchen, möchten andere, die noch etwas Zeit bis zum Abschlusszeugnis haben, frühzeitig Orientierung gewinnen. Zudem gibt es viele, die zunächst den Weg zur Hochschule eingeschlagen haben, nun aber Alternativen zum Studium in Betracht ziehen.
Handwerk ist zum Anfassen da
Am Stand der Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen gab es viele spannende Mitmachaktionen, damit die Schülerinnen und Schüler direkt selbst ein Gefühl von handwerklicher Arbeit bekommen.
So konnten die Besucherinnen und Besucher zum Beispiel hämmern, frisieren, kleine Holzbrücken bauen und verschiedenes Werkzeug in die Hand nehmen – damit hat der Job Up Store eine praxisnahe Erfahrung geboten, die den Jugendlichen geholfen hat, ihre Interessen und Talente zu entdecken. Mit dem Job-Up-Store wurde aber nicht nur eine besondere Berufsberatung für die 130 Ausbildungsberufe geboten, er hat auch dabei geholfen, leerstehende Geschäfte kreativ nutzen zu können.
MARIE BENDER W
Aron Zgoll (re.) mit seinem Team der Berufsorientierung im Göttinger Job Up Store,
125 Jahre Innovation
In unserer Jubiläums-Rubrik werfen wir jeden Monat einen Blick auf ein
Thema der letzten 125 Jahre. Heute: Gewerbeförderung und Innovation.
YANNIK
HERBST
Die Handwerkskammern in Deutschland feiern in diesem Jahr 125. Jubiläum. Grund genug, um die Geschichte der handwerklichen Selbstverwaltung einmal genauer zu betrachten. „In erster Linie geht es uns in diesem Jahr darum, noch stärker die Geschichten unserer Mitglieder zu erzählen. Doch an manchen stellen lohnt sich auch ein Blick in die Vergangenheit der handwerklichen Interessenvertretung“, erklärt Heide-Susanne Bock, die sich seit vielen Jahren mit der Historie der Handwerkskammern beschäftigt hat. „Deshalb möchten wir unseren Lesern in jeder Ausgabe neben vielen aktuellen Geschichten auch den Blick in die Vergangenheit bieten.“
Neue Anforderungen und Technologien gehen Hand in Hand und sorgen dabei seit Jahrhunderten für Veränderungen von Berufsbildern.
Die Anfänge der Gewerbeförderung
Wie die gesamte deutsche Wirtschaft ist auch das Handwerk einem kontinuierlichen Wandel unterworfen und bleibt niemals stehen: neue Anforderungen und Technologien gehen Hand in Hand und sorgen dabei seit Jahrhunderten für Veränderungen von Berufsbildern. Mit diesen Ansprüchen sah sich auch immer schon die Gewerbeförderung konfrontiert, die bereits im Mittelalter eine wichtige Rolle spielte.
„Nicht nur die verpflichtende Wanderschaft der Gesellen, sondern auch Erfindungen und Neuerungen haben das Handwerk stets weiterentwickelt. Mit der industriellen Revolution und den damit verbundenen staatlich geförderten Infrastruktur-
Innovation und technischer Fortschritt waren schon immer ein wichtiger Bestandteil im Handwerk.
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Pexels_Helena Lopes
projekten kamen weitere Themen für die Gewerbeförderung hinzu“, betont Bock. Die Entstehung von Manufakturen und später Fabriken führte zu einer Verlagerung der Produktion hin zur Massenfertigung, wodurch traditionelle Handwerksbetriebe unter Druck gerieten. Diese Entwicklung erforderte Anpassungen und Innovationen innerhalb des Handwerks, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Innovation und technischer Fortschritt waren daher spätestens ab dem 19. Jahrhundert ständige Begleiter des Handwerks.
Förderung durch die Kammern
Mit der Gründung der Handwerkskammern in Deutschland wurde auch die Innovations- und Gewerbeförderung Schritt für Schritt institutionalisiert. Die Kammern spielten hierbei eine entscheidende Rolle und bündelten nicht nur die Interessen des Handwerks, sondern initiierten auch die verschiedenen Programme zur technischen, betriebswirtschaftlichen und kulturellen Förderung. Mit der Festschreibung fester Qualifikationsstandard, wie der Meisterpflicht, sorgte die Handwerksorganisation auch auf dem Bildungsweg für eine hohe Qualität und damit stetige Innovationskraft.
Heute gibt es zahlreiche Förderprogramme auf nationaler und europäischer Ebene, die das Handwerk unterstützen. Darüber hinaus verfügen die Handwerkskammern dank Förderung auch über eigene Beratungsstellen für Innovation und Technologie*. Gerade in den Bereichen Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Fachkräftegewinnung profitieren Unternehmer dadurch von der Expertise für den eigenen Betrieb. „Von der Bündelung solcher Beratungsstellen profitieren am Ende alle Gewerke. Darüber hinaus können dadurch auch untereinander Netzwerke entstehen, die für die eigene Innovationskraft von Vorteil sein können“, betont Heide-Susanne Bock.
Ergänzung: Die BIT-Berater der Handwerkskammer stehen nicht nur telefonisch zur Verfügung, sondern besuchen auch direkt die Betriebe vor Ort. Dies ermöglicht ihnen, ein umfassendes Bild der Situation zu gewinnen und gezielt auf die individuellen Anliegen und Fördermöglichkeiten einzugehen. Ein Beispiel dafür ist die Zimmerei und Bedachung Lotze-Franke GmbH, die mit Unterstützung von Patrick Manns Teil einer landesweiten Nachhaltigkeitskampagne wurde. Dadurch kann sie ihre umweltfreundliche Arbeitsweise nun auch nach außen hin präsentieren (S. 6-7). W
*) gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.
Nachhaltigkeit und Digitalisierung sind Teil der Beratung.
1900
WAR das Gründungsjahr vieler Handwerkskammern in Deutschland.
Weitere Informationen & Kontakt:
Johannes Werner für Themen zur Digitalisierung: johanes.werner@hwk-hildesheim.de, 05121 162-114
Kevin Neu für Themen zur Digitalisierung in den Bereichen Ausbildung und Fachkräftegewinnung: kevin.neu@hwk-hildesheim.de, 05121 162-154
Patrick Manns für die Themen Umwelt, Energieeffizienz und Nachhaltigkeit: patrick. manns@hwk-hildesheim.de; 05121 162-129
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Hängen zu viele in der Warteschleife? Mehr als ein Viertel der Jugendlichen im Übergang zwischen Schule und Beruf könnte sofort eine Ausbildung beginnen.
Überflüssige Warterei?
Das Handwerk sucht händeringend Nachwuchs, doch viele Jugendliche landen nach der Schule in einer Fördermaßnahme – oft zu Unrecht, wie eine aktuelle Studie zeigt.
KATHARINA WOLF
Viele Ausbildungsplätze bleiben jedes Jahr unbesetzt. Allein das Handwerk verzeichnete im aktuellen Ausbildungsjahr 19.000 offene Lehrstellen, weil sich keine geeigneten Bewerberinnen und Bewerber dafür finden ließen. Über alle Branchen hinweg sind es fast 70.000. Nun ergibt eine Studie der Bertelsmann Stiftung: Zwei Drittel der Jugendlichen, die nach der Schule in einer Maßnahme im sogenannten Übergangssektor landen, könnten stattdessen direkt oder mit begleitender Unterstützung eine Ausbildung beginnen.
Im Übergangssektor sollen Schulabgänger ohne Ausbildungsplatz berufliche Grundkenntnisse erlangen, zum Beispiel durch Sprachkurse, Nachholen von Schulabschlüssen oder Praktika. Laut Bertelsmann Stiftung beginnen jedes Jahr fast 250.000 Jugendliche eine solche Maßnahme.
Passgenaue
Unterstützung ist der Schlüssel für die Besetzung von Lehrstellen.
Ein Viertel der Jugendlichen könnte sofort starten
Für die Untersuchung hat die Stiftung die Fachkräfte befragt, die mit den Jugendlichen arbeiten. Das Ergebnis: Mehr als ein Viertel der Jugendlichen im Übergangssektor könnte aus ihrer Sicht sofort eine Ausbildung beginnen, wenn es einen passenden Ausbildungsplatz für sie gäbe (26,3 Prozent). Mehr als einem Drittel der jungen Menschen trauen die Fachleute dies ebenfalls zu, sofern sie dabei professionell begleitet würden (36,4 Prozent). „Mit Blick auf den Fachkräftemangel, aber vor allem auf die Jugendlichen selbst, sollte dieses Potenzial unbedingt genutzt werden“, sagt Clemens Wieland, Experte für berufliche Bildung.
Auch den Handwerksbetrieben wäre geholfen, wenn Jugendliche schneller in Ausbildung
vermittelt würden, sagt Kirsten KielbassaSchnepp, Referatsleiterin Berufliche Bildung beim Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH).
„Wir sehen durchaus Potenzial für einen Übergang in eine duale Ausbildung, aber die jungen Leute müssen natürlich auch die notwendigen Voraussetzungen für einen erfolgreichen Ausbildungsstart mitbringen.“ Notwendig sei gezielte individuelle Förderung, um Lerndefizite aufzuholen oder bei Sprachproblemen zu unterstützen.
Förderung und Flexibilisierung als Schlüsselfaktoren
Die Autoren der Studie sehen ebenfalls passgenaue Unterstützung als Schlüssel für die
„Mit
Blick auf den Fachkräftemangel
sollte dieses Potenzial genutzt werden.“
Clemens Wieland, Experte für berufliche Bildung
schnellere Besetzung von Lehrstellen. Mehr individuelle Förderung und Begleitung vor und während der Ausbildung sowie eine Flexibilisierung des Ausbildungssystems, zum Beispiel über Teilqualifikationen oder eine Ausbildung in Teilzeit.
Andreas KnokeWentorf, Bildungsexperte der Deutschen Kinder und Jugendstiftung (DKJS), die ebenfalls an der Studie beteiligt war, sieht noch einen weiteren Vorteil: „Wenn wir mehr jungen Menschen die Möglichkeit geben, direkt eine Ausbildung zu beginnen, verschaffen wir den Fachkräften im Übergangssektor gleichzeitig mehr Kapazitäten, um die Jugendlichen individuell zu fördern, die dringend Unterstützung benötigen. Das wäre ein großer Gewinn für alle Beteiligten.“ W
Immer mehr offen für Quereinstieg
Quereinsteiger werden in vielen Branchen mittlerweile gezielt gesucht. Das Handwerk zählt allerdings noch nicht dazu.
Quereinstieg? Gute Idee! Immer mehr Menschen würden für einen attraktiven Arbeitgeber auch in eine andere Branche wechseln. Fast jeder zweite Beschäftigte (44 Prozent) hat schon darüber nachgedacht, jeder Vierte (24 Prozent) hat sich bereits beruflich umorientiert. Das ergab der XING Arbeitsmarktreport 2024, für den 2.000 repräsentativ ausgewählte Beschäftigte und 300 Recruiter befragt wurden. Dabei zeigt sich: Das Interesse am Quereinstieg ist in den Generationen unterschiedlich groß. Am mobilsten ist die berufserfahrene Generation X (Jahrgang 1965 bis 1980): Nur knapp 30 Prozent haben noch nie über einen Branchenwechsel nachgedacht, ergab die
Befragung. Fast genauso viele haben den Quereinstieg schon gewagt. Und auch die Generation Z (1995 bis 2010), die ja erst seit wenigen Jahren im Berufsleben steht, ist beruflich mobil: 21 Prozent von ihnen haben bereits einen Wechsel vollzogen. Die Gründe für einen Quereinstieg sind vielfältig: Mehrheitlich waren bei denen, die die Branche gewechselt haben, finanzielle Vorteile ausschlaggebend (51 Prozent), darauf folgen bessere Jobsicherheit (36 Prozent) und Ausübung einer sinnvollen Tätigkeit (32 Prozent).
Mittlerweile reagieren auch die Arbeitgeber auf diesen Trend: Laut Xing seien auf dem Stellenportal mehr als 50.000 Stellen für Quereinsteiger ausgeschrieben. Das
Handwerk hat dieser Trend allerdings noch nicht erreicht: Am häufigsten suchen Einzelhandel, Personaldienstleister
Transportunternehmen und Gesundheitsbetriebe nach branchenfremden Arbeitskräften. (KW) W
Die Branche wechseln für eine sinnvollere Tätigkeit? Das können sich immer mehr Berufstätige vorstellen.
xml-Dateien visualisieren: Finanzverwaltung stellt jetzt kostenfreies Tool zum Auslesen von E-Rechnungen zur Verfügung.
Kostenfreier Viewer für E-Rechnungen
E-Rechnungen ohne teure Software visualisieren? Die Finanzverwaltung stellt Betrieben jetzt einen kostenfreien Viewer im Elster-Portal zur Verfügung.
Seit dem 1. Januar 2025 gilt die Empfangspflicht bei der ERechnung – seitdem müssen Unternehmen in Deutschland von anderen Unternehmen elektronische Rechnungen empfangen können. Außerdem müssen sie diese auch lesen und revisionssicher archivieren.
Die Besonderheit daran: Bei der ERechnung handelt es sich um ein strukturiertes Datenformat, das den Vorgaben der EURichtlinie EN 16931 entspricht. In Deutschland sind vor allem die sogenannte XRechnung oder das ZUGFeRDFormat verbreitet. Um solche Rechnungen auslesen zu können, benötigen Betriebe eine Visualisierungssoftware.
Die Finanzverwaltung stellt über das ElsterPortal inzwischen ein kostenfreies Tool zur Verfügung. Unter dem Link www.elster.de/ eportal/erechnung können Betriebe ERechnungen hochladen und visualisieren. Damit das funktioniert, müssen laut Finanzverwaltung drei Voraussetzungen erfüllt sein:
1 Die Rechnung muss im xmlFormat vorliegen.
2 Die Datei darf maximal zehn MB groß sein.
3 Es kann nur eine Datei auf einmal hochgeladen werden.
Laut dem Bayerischen Staatsministerium für Finanzen ist der ERechnungsViewer von Elster
Seit Jahresbeginn müssen Unternehmen elektronische Rechnungen empfangen, lesen und revisionssicher archivieren können.
in Zusammenarbeit mit dem Bundesfinanzministerium entstanden. Noch im September hatte die Bundesregierung mitgeteilt, dass der Bund aus rechtlichen Gründen kein solches Tool zur Verfügung stellen kann. Die Wirtschaft hatte die Bereitstellung eines solchen Werkzeugs allerdings vehement gefordert, so auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH). Der Verband hat unter www.zdh.de wichtige Informationen rund um die ERechnung zusammengestellt – darunter die technischen Mindestvoraussetzungen. Um die Empfangsverpflichtung zu erfüllen, bräuchten Betriebe zumindest:
ɓ ein EMailPostfach,
ɓ eine Software zum Auslesen von Rechnungsdatensätzen (zum Beispiel das Tool der Finanzverwaltung) und
ɓ ein elektronisches Archivsystem zur revisionssicheren Archivierung von ERechnungen.
Weitere ERechnungspflichten kommen ab dem 1. Januar 2027 auf Unternehmen zu: Alle Unternehmen, die einen Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro haben, müssen dann auch elektronische Rechnungen an unternehmerische Kunden ausstellen. Ein Jahr später wird das Ausstellen von ERechnungen auch für alle anderen Unternehmen verpflichtend. (AML) W
Belastung durch steigende Sozialbeiträge
Das Handwerk drängt auf eine Gesundheitsreform und will sich mit konkreten Lösungsansätzen einbringen.
Die Sozialversicherungsbeiträge steigen immer weiter: Allein zum 1. Januar 2025 ist der Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung im Schnitt um 0,8 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent gestiegen. Laut dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) ist das lohnintensive Handwerk besonders belastet.
„Die steigenden Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sind ein massiver Druckfaktor für die Betriebe“, betont ZDHPräsident Jörg Dittrich. Der Anstieg des Zusatzbeitrags zum Jahres
wechsel sei ein weiteres Alarmzeichen, dass „wir dringend eine Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) brauchen, die den Anforderungen der Zukunft gerecht wird“.
Das Handwerk will sich konstruktiv und mit konkreten Lösungsansätzen einbringen. Das ZDHPräsidium hat dazu ein Positionspapier beschlossen – „Perspektiven in der Gesundheitspolitik“ heißt es. Als ein zentraler Reformpunkt wird in dem Papier die Notwendigkeit genannt, den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung
auf das unbedingt Notwendige zu beschränken.
Dittrich: „System ist am Limit“ „Das aktuelle Umlagesystem ist am Limit“, sagt Dittrich. Das liege nicht nur an der demografischen Entwicklung, sondern auch an verschiedenen Fehlentwicklungen auf der Ein und Ausgabenseite. Der ZDHPräsident fordert deshalb: „Es muss endlich eine Reform kommen, die das System langfristig stabilisiert.“ Das bisherige alleinige Lohnkostenmodell trage den Veränderungen in der Arbeits
Der Kostendruck bei den Sozialabgaben wächst weiter.
welt nicht mehr ausreichend Rechnung, begründet er. (AML) W
Respektvoller Umgang mit dem Tod
Handwerk und Kirche beschäftigen sich mit der veränderten Trauer- und Bestattungskultur.
Die Mitglieder des Zentralen Besprechungskreises Kirche und Handwerk haben sich in Hamburg getroffen: Neben aktuellen Wirtschaftsthemen ging es auch um die Trauerund Bestattungskultur:
„Immer mehr Menschen sterben allein und die Vielfalt der Bestattungsformen nimmt zu“, berichtete Thomas Adomeit, Bischof der evangelischlutherischen Kirche aus Oldenburg. Die Kirche müsse
Ob Sarg oder Urne: Die Vielfalt bei den Bestattungsformen nimmt zu.
sich daher fragen, wie der Friedhof als Ort des Gedenkens gewahrt werden und gleichzeitig auf gesellschaftliche Entwicklungen reagiert werden könne.
Auch für die Bundesverbände der deutschen Bestatter und Steinmetze ist die veränderte Trauer und Bestattungskultur ein Thema. Beide positionierten sich deutlich gegen die Praxis der anonymen Bestattung. Eine solche solle nur auf ausdrücklichen Wunsch der Verstorbenen erfolgen. Das namentliche Gedenken an einen Menschen sei eine Frage persönlicher
Würde und kultureller Verantwortung gleichermaßen. „Die Bestatter sind die zentralen Ansprechpartner für alle, die einen geliebten Menschen verloren haben oder die sich Gedanken um ihren eigenen Abschied machen“, sagte Stephan Neuser, Generalsekretär des Bundesverbands Deutscher Bestatter. Sybille Trawinski wies darauf hin, dass jeder Verstorbene einen Namen hatte und eine Persönlichkeit. Die Geschäftsführerin des Bundesverbands Deutscher Steinmetze betonte: „Dies endet nicht mit dem Tod.“ (RED) W
Steuerfreie Zahlung nach Renteneintritt
Aktuelles Urteil: Steuerfrei ist ein Aufstockungsbetrag für Altersteilzeit auch dann noch, wenn er erst nach Renteneintritt ausgezahlt wird.
Der Fall: Ein Arbeitnehmer war vor seinem Ruhestand in Altersteilzeit tätig. Während dieser Zeit erhielt er neben seinem Lohn einen steuerfreien Aufstockungsbetrag.
Nach Renteneintritt erhielt er vom Arbeitgeber eine Zahlung aus einem betrieblichen Bonusprogramm. Diese Zahlung enthielt einen Anteil, der als Aufstockungsbetrag für die Altersteilzeit berechnet wurde. Das Finanzamt besteuerte jedoch den gesamten Betrag als Arbeitslohn, da der Mann zum Zeitpunkt der Zahlung nicht mehr in Altersteilzeit tätig war. Der Rentner machte den Aufstockungsbetrag hingegen steuerfrei geltend und zog vor Gericht.
Das Urteil: Der Bundesfinanzhof bestätigte den Rentner. Zweck der Steuerbefreiung sei es, Anreize für eine vorzeitige Reduzierung der Arbeitszeit zu schaffen. Dieser Zweck sei in dem behandelten Fall erfüllt. Er entfalle nicht deshalb, weil die Zahlung erst nach dem Ende der Altersteilzeit erfolgt. Entscheidend für die Steuerbefreiung sei nicht der Zeitpunkt der Auszahlung, sondern der Zeitraum, für den der Aufstockungsbetrag gezahlt wird. (JW) W
aBFH: Beschluss vom 24. Oktober 2024, Az. VI R 4/22
Auch später noch steuerfrei: Beim Aufstockungsbetrag in Altersteilzeit kommt es nicht auf den Zeitpunkt der Auszahlung an.
Die App „Handwerk“ bietet mir genau die Themen, die für meinen Betrieb wichtig sind.
Michael Franke, Zimmerei und Bedachung Lotze-Franke GmbH, Hann. Münden
Nest nach Handwerkerarbeit – wer zahlt?
Um Waschbären aus seinem Dachboden zu vertreiben, musste ein Hausbesitzer fast 7.000 Euro zahlen. Schuld sei ein schlampiger Handwerker, behauptet er, und verklagt den Betrieb.
Der Fall: Ein Installateur hatte den Auftrag bekommen, eine eingefrorene Wasserleitung stillzulegen. Sie verlief an der Außenwand eines Hauses, zum Teil hinter einer Holzverkleidung. Der Handwerker öffnete für seine Arbeit die Holzverkleidung, verschloss sie aber nicht wieder, als er fertig war. Einige Tage später meldete sich der Auftraggeber: Er habe Kratzgeräusche hinter der Verkleidung gehört. Der Handwerker schloss das Loch provisorisch.
Zwei Monate später hörte der Hausbesitzer erneut
Kratzgeräusche, diesmal vom Dachboden. Der herbeigerufene Kammerjäger entdeckte dort vier kleine Waschbären und ihre Mutter, die gefangen und umgesiedelt wurden. Ein Tischler verschloss die Holzverkleidung nun fachgerecht. Der Hausbesitzer forderte vom Installateur, ihm die Kosten von rund 6.750 Euro für Kammerjäger und Tischler zu erstatten.
Das Urteil: Das Landgericht Frankfurt entschied im Sinne des Handwerkers. Das Wiederanbringen der Holzverkleidung sei nicht
Teil der Hauptleistungspflicht des Handwerkers gewesen, so die Richter. Zudem sei der beauftragte Handwerker Inhaber eines Heizungs- und Sanitärbetriebs. Arbeiten mit Holz fielen jedoch in den Fachbereich eines Tischlers. Eine mündliche Vereinbarung darüber, das Loch wieder fachgerecht zu schließen, habe es nicht gegeben. Zudem seien die Waschbären bereits im Haus gewesen, als der Handwerker das Loch provisorisch verschloss. Der Kunde muss also die Kosten selbst tragen.
(KW) W
Niedlich sind Waschbären sicherlich, aber als Mitbewohner eher unbeliebt.
aLG Frankfurt: Urteil vom 17. Mai 2024, Az. 2-02 O 578/23
Preis für Handwerksgeschichte
2026 soll der Preis für Handwerksgeschichte erneut verliehen werden. Betriebe können sich bis zum 16. Juni 2025 bewerben.
„Wer unser Land verstehen will, muss sich mit dem Handwerk befassen.“ Diese Aussage will der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) verstärken und geht mit der Auslobung des Preises für Handwerksgeschichte 2026 in eine neue Runde. Aufgrund der großen Resonanz 2024 soll der Preis nun alle zwei Jahre verliehen werden.
Künftig alle zwei Jahre im Fokus: ausgezeichnete Handwerksgeschichte
Ausgezeichnet werden „Projekte und Aktivitäten, die in beispielhafter Weise Handwerksgeschichte erforschen, vermitteln oder sich um die Erhaltung und Erforschbarkeit der Quellen zur Handwerksgeschichte verdient machen“, berichtet der ZDH.
Für diesen Ehrenpreis im Handwerk bewerben können sich bei einer Handwerkskammer eingetragene Betriebe oder Handwerksorganisationen. Ihre Geschichte können sie entweder „selbstständig oder in Zusammenarbeit mit der Fachwissenschaft oder wissenschaftlich arbeitenden Einrichtungen aufgearbeitet oder dokumentiert haben“, heißt es vom ZDH. Zum Beispiel in Form von Chroniken, Dokumentationen, Ausstellungen oder digitalen Formaten.
Aus folgenden Kategorien können Projekte eingereicht werden:
ɓ Veröffentlichung (Buch, Broschüre, Film etc. – analog oder digital),
ɓ Aufbau eines Archivs,
ɓ Aufbau einer Sammlung (Objekte und Werkzeuge, wobei diese öffentlich zugänglich sein und erklärt sowie vermittelt werden müssen),
ɓ Durchführung von Ausstellungen,
ɓ Kombinationen oder andere Formate.
Der Abschluss der Projekte darf nicht länger als zehn Jahre vor dem Jahr des Bewerbungsschlusses zurückliegen. Bewerbungsschluss ist der 16. Juni 2025. Anträge können per Post an den ZDH oder per Mail gesendet werden an geschichtspreis@zdh.de. (JA) W
Foto: Karin
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Raus aus dem Krisenmodus!
In der Wirtschaft herrscht Krisenstimmung: Hier sind fünf Tipps, was Betriebe jetzt selbst tun können, um gut durch die kommenden Monate zu kommen.
ANNA-MAJA LEUPOLD
Die deutsche Wirtschaft befindet sich seit zwei Jahren in einer Rezession und auch für 2025 sind die Aussichten bislang eher trübe. Bis eine neue Bundesregierung im Amt ist und sich um tiefgreifende Reformen zum Wohle der Wirtschaft kümmern kann, dürfte noch einige Zeit vergehen. „Betriebe können jederzeit selbst viel dafür tun, damit sie gut durch die nächsten Monate kommen“, sagt Uwe Engelhardt, Handwerksberater von der Erfolgsmeisterei. Er gibt fünf Tipps.
Tipp 1: Zeit für Führungsaufgaben „Gerade jetzt ist es besonders wichtig, dass sich Chefs im Handwerk genügend Zeit für Führungs-
Uwe Engelhardt, Handwerksberater
aufgaben nehmen“, sagt Engelhardt. Er empfiehlt Unternehmern, mindestens einmal pro Woche einen Termin zu blocken, um sich mit dem (Gesundheits-) Zustand des Betriebs zu beschäftigen. Aus Erfahrung weiß der Berater, dass Unternehmen oft von Krisen überrascht werden. „Doch eine Zahlungsunfähigkeit kommt selten von heute auf morgen, das kündigt sich in der Regel über einen längeren Zeitraum an“, betont er.
Tipp 2: Geldflüsse im Blick haben Zu den Führungsaufgaben gehört für Engelhardt deshalb vor allem, dass Unternehmer die Geldflüsse im Blick haben. Neben der üblichen Jahresplanung empfiehlt er, eine dynamische Liquiditätsplanung zu
Fotos:
Der Weg aus der Krise: Verharren oder gar verzagen waren noch nie gute Ratgeber.
machen. „Sie sollten immer wissen, von wem sie in der kommenden Woche voraussichtlich Geld erhalten und welche Zahlungen anstehen“, erläutert er. Anhand der dynamischen Liquiditätsplanung lasse sich ablesen, wie lange der Betrieb zahlungsfähig ist.
Für Zahntechnikermeister Markus Friedrich vom Duderstädter Dental-Labor ist der Blick in die Zahlen Routine: „Ich merke sofort, wenn etwas nicht nach Plan läuft und die Zahlen nicht gut sind.“ In solchen Fällen setzt sich Friedrich mit seinem Führungsteam zusammen. „Wir überlegen dann gemeinsam, welche Maßnahmen wir ergreifen.“ Der Unternehmer ist überzeugt: „Ich bin mit meinem Betrieb nicht erfolgreich, weil ich selbst alles kann, sondern weil ich ein gutes Team um mich habe.“
Tipp 3: Team einbinden
Ebenso wie Friedrich ist auch Engelhardt der Meinung, dass Unternehmer ihr Team aktiv in die Weiterentwicklung des Betriebs einbinden sollten. „Fragen Sie die Mitarbeitenden zum Beispiel, welche Ideen sie haben, oder bilden Sie ein Krisenteam, bei dem jeder sein Wissen einbringen kann“, sagt der Berater. Er verweist zudem darauf, dass Chefs nicht alles selbst machen müssen, sondern delegieren können: „Es gibt Aufgaben, die Ihre Mitarbeitenden viel besser und schneller erledigen können.“
Tipp 4: Auftragsvorlauf kennen
Unternehmer sollten laut Handwerksberater Engelhardt auch wissen, wie groß das Auftragspolster des Betriebs ist. Für die aktuelle wirtschaftliche Situation hat er einen weiteren Tipp: „Überlegen Sie, wie sicher die vereinbarten Aufträge wirklich sind oder ob es Sinn macht, neue Aufträge zu akquirieren.“ Wichtig sei das vor allem bei Projekten, bei denen es anfangs Probleme mit der Finanzierung gab oder für die Materialpreissteigerungen zu erwarten sind.
„Ich bin erfolgreich, weil ich nicht alles alleine mache.“
Markus Friedrich, Zahntechnikermeister
Tipp 5: Produktivität prüfen
In manchen Betrieben haben sich über die Jahre Prozesse eingeschlichen, die unproduktiv sind. Engelhardt empfiehlt deshalb: „Prüfen Sie, ob sich die Zahl der produktiven Stunden durch Prozessoptimierungen erhöhen lässt.“
Genau das macht auch Zahntechnikermeister Friedrich: „Ich schaue meinen Mitarbeitenden regelmäßig über die Schulter und frage sie, was sie im Arbeitsalltag ausbremst.“ Der Unternehmer ist überzeugt, dass sich Prozesse nur so optimieren lassen: „Es ist nie gut, den Mitarbeitenden neue Prozesse einfach überzustülpen. Mir ist es deshalb wichtig, alle mitzunehmen.“ W
die Ausgabe 3/2025 vom 14. März 2025 ist am: 21. Februar 2025 Ihre Ansprechpartnerin: Tanja Ehlerding | 0511 8550 2647 | tanja.ehlerding@schluetersche.de
Setzt auf den Austausch mit seinem Team: Zahntechnikermeister Markus Friedrich.
Mehr Mindestlohn?
Der Mindestlohn ist wieder Wahlkampfthema, doch Politiker sollen nicht über die Lohnuntergrenze entscheiden. Das bekräftigt die Mindestlohnkommission mit neuer Geschäftsordnung.
ANNA-MAJA LEUPOLD
Mit einer neuen Geschäftsordnung startet die Mindestlohnkommission in eine neue Amtszeit. „Es ist erklärtes Ziel aller Mitglieder der Mindestlohnkommission, zukünftige Anpassungen des gesetzlichen Mindestlohns einvernehmlich zu beschließen", erklärt Christiane Schönefeld, Vorsitzende der Mindestlohnkommission.
Das Gremium ist paritätisch besetzt aus Vertretern der Arbeitgeber und Gewerkschaften. Auf Arbeitgeberseite ist mit Karl-Sebastian Schulte auch ein Vertreter des Handwerks involviert. Zum Start in die dritte Amtszeit der Kommission erklärt der Geschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH): „Es ist gut und Ausdruck einer bewährten Sozialpartnerschaft, dass die Mindestlohnkommission in ihrer konstituierenden Sitzung einvernehmlich eine Geschäftsordnung verabschiedet hat – mit dem erklärten Ziel aller Kommissionsmitglieder, zukünftige Anpassungen des gesetzlichen Mindestlohnes einvernehmlich zu beschließen.“
Warum es bei der letzten Mindestlohnerhöhung Unmut gab Bei der letzten Entscheidung der Kommission war das nicht so. Laut Mindestlohngesetz entscheidet das Gremium regelmäßig über die Anpassung des Mindestlohns – zuletzt im Sommer 2023. Damals gab es erheblichen Unmut, weil der Beschluss gegen den Willen der Arbeitnehmervertreter gefasst wurde. Die Kommission hatte mehrheitlich dem Vermittlungsvorschlag der Vorsitzenden zugestimmt, die Lohnuntergrenze in zwei Schritten anzuheben – und zwar zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro pro Stunde und zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro. Die Arbeitnehmer-
vertreter kritisierten diese Mindestlohnanpassung angesichts der hohen Inflation als zu gering.
Beschluss gegen den Willen der Arbeitnehmervertreter: Wie war das möglich?
Die Mindestlohnkommission wird alle fünf Jahre neu berufen und besteht insgesamt aus neun Mitgliedern. Darunter sind neben der Vorsitzenden drei Arbeitgebervertreter, drei Arbeitnehmervertreter und zwei wissenschaftliche Mitglieder. Stimmberechtigt sind nur die Arbeitgeberund Arbeitnehmervertreter sowie die Vorsitzende.
Das Beschlussverfahren ist im Mindestlohngesetz festgelegt:
ɓ Die Beschlüsse werden demnach mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Dabei hat sich die Vorsitzende zunächst der Stimme zu enthalten.
ɓ Kommt keine Stimmenmehrheit zustande, macht die Vorsitzende einen Vermittlungsvorschlag.
ɓ Kommt auch nach der Beratung über den Vermittlungsvorschlag keine Mehrheit zustande, darf die Vorsitzende ihr Stimmrecht ausüben: In dieser Patt-Situation entscheidet also die Vorsitzende.
Foto: Hyejin Kangstock.adobe.com
Neue Regeln für die Mindestlohnerhöhung: Kommission will die Anpassungen einvernehmlich beschließen.
„Es ist erklärtes Ziel aller Mitglieder der Mindestlohnkommission, zukünftige Anpassungen des gesetzlichen Mindestlohns einvernehmlich zu beschließen.“
Christiane
Schönefeld,
Kommissionsvorsitzende
ZDH: Geschäftsordnung ist „klares Signal“ an die Politik
Die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns wird laut Bundesarbeitsministerium alle zwei Jahre von der Kommission überprüft und kann per Verordnung von der Bundesregierung geändert werden. Trotz dieser klaren Regeln für die Erhöhung der Lohnuntergrenze gab es in der Vergangenheit immer wieder politische Einmischung und politische Forderungen. Beispiel: Die Mindestlohnerhöhung zum 1. Oktober 2022. Die hat die damalige Bundesregierung ohne die Kommission auf den Weg gebracht – abgesegnet von Bundestag und Bundesrat. Auch im aktuellen Bundestagswahlkampf 2025 fordern Parteien wie zum Beispiel SPD und Grüne, die Lohnuntergrenze deutlich anzuheben.
ZDH-Geschäftsführer Karl-Sebastian Schulte sieht die nun beschlossene Geschäftsordnung der Mindestlohnkommission als „klares Si gnal an die Politik“, sich nicht einzumischen und
„Die Kommission hat mit diesem Beschluss deutlich gemacht, dass sie ihre Verantwortung wahrnimmt.“
Karl-Sebastian Schulte, ZDH-Geschäftsführer
die Kommission arbeiten zu lassen – und zwar „ regelbasiert und unabhängig“. Schulte betont: „Die Kommission hat mit diesem Beschluss deutlich gemacht, dass sie ihre Verantwortung wahrnimmt und dass ihre Mitglieder sich darin einig sind, dass auch in Zukunft ein regelbasiertes Verfahren die Grundlage ihrer Arbeit ist und sein muss.“
Mindestlohnanpassung: Wie geht es jetzt weiter?
Zum Jahresanfang ist der gesetzliche Mindestlohn um 41 Cent gestiegen. Er liegt nun bei 12,82 Euro pro Stunde. Wie sich die Lohnuntergrenze in Deutschland weiterentwickelt, wird sich in den nächsten Monaten zeigen. Die Mindestlohnkommission kommt 2025 erneut zu Beratungen zusammen und muss spätestens bis zum 30. Juni 2025 einen Beschluss zur Anpassung der Lohnuntergrenze vorlegen. W
Da kommt was auf die Betriebe zu: „Die Berichtspflichten für Große werden faktisch an die Kleinen weitergereicht“, beklagt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke.
KMU-Standard soll kommen
Betriebe erhalten schon jetzt Anfragen zum Thema Nachhaltigkeit.
Damit ihr Aufwand nicht zu hoch wird, soll es Mitte des Jahres
Unterstützung in Form eines digitalen Tools geben.
Das Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung gewinnt in 2025 an Relevanz. Handwerksbetriebe sind zwar nur selten berichtspflichtig – doch über Lieferketten können auch sie betroffen sein. Der Grund: Berichtspflichtige Unternehmen müssen Angaben zu vor- und nachgelagerten Wertschöpfungsketten machen. Das kann auch Handwerksbetriebe einschließen, wenn sie die entsprechenden Fragen- und Nachweiskataloge weitergeleitet bekommen.
Wann Handwerksbetriebe gefordert sind Laut Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) bekommen einige Betriebe schon jetzt Anfragen – beispielsweise von anderen Unternehmen, Banken, der öffentlichen Hand oder Versicherungen. Der ZDH setzt sich dafür ein, dass kleine Betriebe von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung ausgenommen werden.
Über Lieferketten können auch Handwerksbetriebe berichtspflichtig
sein.
Auf einem Kongress zu dem Thema im Januar erläuterte ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke beispielhaft, inwiefern es kleine Betriebe treffen kann: Er nannte den Metzger, der für einen Konzern das Catering bereitstellt. Da der Konzern darlegen müsse, welche Zutaten er für sein Catering verwendet, sei der Handwerksbetrieb in der Lieferkette. Oder der Lackiererbetrieb, der im Auftrag von berichtspflichtigen Versicherungen in der Schadensabwicklung tätig ist. Auch der Konditor, der für einen Autokonzern Pralinenschachteln liefert, sei mittelbar betroffen. „Betriebsinhaber müssen sich dafür hinsetzen und nacharbeiten, anstatt ihre eigentliche Arbeit zu machen“, betonte Schwannecke. „Die Berichtspflichten für Große werden faktisch an die Kleinen weitergereicht.“ Zwar sei Nachhaltigkeit von zentraler Bedeutung. Doch wenn man nicht genau aufpasse, komme es dazu, „dass Betriebe Zeit und Geld für die Erstellung von Berichten verwenden und nicht für weitaus notwendigere Investitionen“.
MARTINA JAHN
VSME-Standards zu Mitte des Jahres Voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte werde der sogenannte VSME-Standard (Voluntary Sustainability Reporting Standard für SMEs) von der EU-Kommission veröffentlicht. Dabei handelt es sich um einen freiwilligen Berichtsstandard für nicht-berichtspflichtige Unternehmen. Damit Betriebe nicht zu viel Zeit und Energie in die Erstellung solcher Berichte stecken müssen, will der ZDH in Zusammenarbeit mit der Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk (ZWH) Unterstützung anbieten: Ein technisches Modul, das Betriebe kostenfrei nutzen können, soll die Berichtserstellung erleichtern.
KMU-Modul soll Betriebe entlasten Mit Betrieben und Experten aus dem Handwerk arbeite der ZWH an diesem digitalen Tool. Es soll mithilfe einer eigenen künstlichen Intelligenz (KI) und durch die Beantwortung von Multiple-ChoiceFragen Nachhaltigkeitsberichte erstellen. Das sogenannte KMU-Modul soll an den Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) angebunden sein. Vorgesehen sei, dass es den gängigen Datenschutzrichtlinien entspricht und eine Schnittstelle zu alle relevanten
Nachhaltig gut aufgestellt
„Als Zimmereibetrieb liegt uns das Thema Nachhaltigkeit natürlich am Herzen, da wir mit dem wertvollen
Rohstoff Holz arbeiten“, sagt Hedwig von Soosten (Foto).
Über die anstehende Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung habe sie gelesen und sich über die Checkliste des Deutschen Nachhaltigkeitskodex informiert. „Das war alles sehr kompliziert“, betont sie. Ihre Hoffnung sei, dass kleinen Betriebe der große Aufwand erspart bleibt. Vorbereitet sei die Zimmerei von Soosten mit 19 Mitarbeitenden dennoch: Für die NachhaltigkeitsKennzeichnung „Gemeinsam für mehr Nachhaltigkeit“ der Landesvertretung der Hand
Um sich
weiter auf das Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung vorzubereiten, könnten Betriebe auf die Betriebsberatung der Handwerkskammern zurückgreifen.
werkskammern Niedersachsen (LHN) hat die Zimmerei ihr Engagement in dem Bereich sichtbar gemacht. So betreibe sie eine Hackschnitzelanlage und beheize damit Wohn und Bürogebäude. „Dafür konnten wir unsere alte Ölheizung entsorgen“, berichtet von Soosten. Eine 60KilowattPeakSolaranlage sorgt unter anderem für den Strom, der von zwei Wallboxen genutzt wird. Das reicht für die Beladung von zwei Elektroautos. Auch was die Entwicklung der Personalstruktur angeht, stellt sich der Betrieb zukunftsfähig auf. „Wir haben die Anzahl unserer Auszubildenden in den vergangenen Jahren verdoppelt“, sagt die Unternehmerin. Durch ihr Engagement in den sozialen
Tools im Handwerk hat, die Daten für den VSME erheben.
„Im weiteren Verlauf der Entwicklung ist vorgesehen, dass das Modul für andere KMUBranchenlösungen geöffnet wird“, sagte Juliane Kriese, Bereichsleiterin Fachkräfte und Betriebe beim ZWH. So sei es denkbar, gewerkespezifische Adaptionen vorzunehmen oder auch die grafische Anpassung an Verbände- oder Branchenmaterialien im Marketingbereich voranzutreiben. Auch eine Vorauswahl der Fragen in einigen Gewerken sei vorgesehen.
Um sich weiter auf das Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung vorzubereiten, könnten Betriebe auf die Betriebsberatung der Handwerkskammern zurückgreifen. Die Berater weisen dabei beispielsweise auf den „Selbstcheck für Betriebe“ wie auch auf das Tool „Nachhaltigkeit im Handwerk 360°“ hin. In der Umweltberatung der Handwerkskammern würden zudem das „E-Tool“ und die „KlimaAmpel“ genutzt. Sobald die Startseite des KMU-Tools fertiggestellt sei, werde sie ebenfalls in der Betriebsberatung genutzt, stellte Kriese klar. Das Ziel sei es, zeitgleich zur Veröffentlichung der VSME-Standards im Sommer auch die Website freizuschalten. W
Netzwerken steige die Qualität der Bewerbungen. Zudem sorge das Angebot eines Firmenfitnessprogramms für Mitarbeitergesundheit und zufriedenheit. (JA)
Wettbewerbsfähig bleiben
Mit dem Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung hat sich auch Ritter Starkstromtechnik beschäftigt. Der Betrieb hat den Nachhaltigkeitscheck der Handwerkskammer Magdeburg absolviert. „Die öffentliche Wahrnehmung steigt beim Thema Nachhaltigkeit, unsere Kunden legen vermehrt Wert auf diese Nachweise, und letztendlich ist dies bei Fördermittelgebern und anderen ein wichtiges Kriterium gewor
den“, sagt Tim Dietze (Foto), Geschäftsführer des Magdeburger Betriebs. Ihm sei im Laufe des Prozesses bewusst geworden, wo noch Lücken zu schließen sind.
Für die Firma Ritter Starkstromtechnik sei der Check nicht nur eine Bestandsaufnahme, sondern auch ein Anstoß, zukünftige Nachhaltigkeitsstrategien zu entwickeln und umzusetzen. „Wir erhoffen uns zudem eine Steigerung der Sichtbarkeit und des Images durch den Check“, sagt Dietze. In einer Zeit, in der Nachhaltigkeit immer mehr zur Pflicht wird, seien solche Initiativen entscheidend, um wettbewerbsfähig zu bleiben und das Vertrauen von Kunden und Partnern zu gewinnen. (HWK)
Fotos: Martina
Jahn
| Anne-Kristin
Gotot/Handwerkskammer
Magdeburg
Zeit sparen mit digitalen Tools
Kundenbetreuung kann auf digitalem Weg besonders effektiv organisiert werden. Ein Experte für digitale Prozesse im Handwerk gibt Tipps.
BIRGIT GREUNER
Dachdeckermeister Jörg Mosler aus Nürnberg hat seine Kunden viele Jahre auf herkömmliche Weise betreut – mit der Beantwortung meist identischer Fragen beim ersten Gespräch, mit komplizierten Terminabsprachen und langwierigen Treffen zur Angebotsbesprechung. „Die Kundenbetreuung ist einer der zeitintensivsten Prozesse in den meisten Handwerksunternehmen“, resümiert er. Wer Teile dieser Arbeiten digitalisiere, müsse weniger Zeit investieren und begeistere gleichzeitig die Kunden –eine optimale Kombination.
Angebotsprozesse und Kundenbetreuung „Vier Dinge sind dem Kunden für eine Entscheidung besonders wichtig: Informationen, Preise, Vertrauen in einen Betrieb und ein schneller Kontakt“, sagt Mosler. „Genau an diesen Punkten müssen wir ansetzen, um Angebotsprozesse und Kundenbetreuung digital so effektiv wie möglich zu gestalten.“ Mosler zählt verschiedene Möglichkeiten auf:
„Wir müssen Prozesse digital so effektiv wie möglich gestalten.“
Jörg Mosler, Dachdeckermeister und Experte für digitale Prozesse
ɓ eine Webseite mit einem umfassenden Frage-Antwort-Bereich,
ɓ ein interaktives Online-Beratungs-Video,
ɓ ein Preiskonfigurator,
ɓ ein Online-Video zur Angebotserläuterung,
ɓ Automatisierungstools.
„Viele potenzielle Auftraggeber fällen die Entscheidung für ein Handwerksprojekt und einen bestimmten Betrieb bevorzugt nach Feierabend – mit dem Laptop auf dem Sofa“, gibt Mosler zu bedenken. Ihre Problemlösung möchten sie möglichst schnell –ohne auf einen Rückruf zu warten oder Kontaktformulare auszufüllen.
Betriebshomepage mit Rundum-Service
Foto: Jörg Mosler
Die Homepage sei das wichtigste Tool, um den Kunden 24/7 umfassenden Service zu bieten. „Mit einem umfangreichen Frage-Antwort-Bereich vermitteln Handwerksbetriebe Kompetenz und schaffen Vertrauen. Sie sparen zeitintensive Gespräche und
Mit einer informativen, für den Kundenservice gut ausgestatteten Homepage können Handwerksbetriebe ihre Kunden auf dem Sofa „abholen”.
heben sich von vielen Konkurrenten ab“, berichtet Mosler aus Erfahrung.
16 Jahre lang hat der 44-Jährige im Dachdeckerhandwerk gearbeitet, zehn Jahre leitete er sein Familienunternehmen. Seit 2013 ist er als Experte für Mitarbeitergewinnung und digitale Prozesse im Handwerk unterwegs.
Erklärvideos und Preiskonfigurator „Noch mehr Bindung zu Ihren potenziellen Kunden können Sie aufbauen, wenn Sie wiederkehrende Fragen persönlich in einem Video beantworten“, sagt Mosler. Erklärvideos mit einem klickbaren Menü ließen sich mit relativ wenig Aufwand erstellen.
Für eine grobe Kostenschätzung könne man einen Preiskonfigurator dazuschalten. „Hier ist der kritische Punkt erreicht, an dem potenzielle Kunden von unverbindlichen Interessenten getrennt werden“, erklärt Mosler weiter. „Wenn der Kunde jetzt einen persönlichen Beratungstermin anfordert, weiß ich als Unternehmer: Der ist bereit, in der jeweiligen Größenordnung zu investieren.“
Gute Dienste leiste auch ein kurzes Erklärvideo, das zusammen mit dem Angebot an den Kunden versendet wird. „Das Anfertigen ist mit einer einfachen Software und wenig Zeitaufwand möglich.
Chatbot erleichtert die Arbeit
Wie können wir Kundenanfragen digital sammeln und auswerten?
Diese Frage hat Steffen Döbler (Foto) und sein Team lange Zeit beschäftigt. Bis er das Angebot bekam, den Prototyp eines Chatbots und einer App zu testen. Beide Anwendungen arbeiten in Verbindung mit einer Wissensdatenbank.
„Wir brauchten einen schnellen und effizienten Prozess, wie wir mit immer wiederkehrenden Kundenanfragen umgehen“, sagt Döbler, Inhaber eines SHK-Betriebs im mecklenburgischen Pasewalk. Im Arbeitsalltag gehe viel Zeit durch Tätigkeiten verloren, die eine künstliche Intelligenz (KI) besser kann.
Bot für wiederkehrende Arbeiten
Aktiv nutzen die Mitarbeitenden das Tool derzeit schon als Anwendung in der Bau-
„Zwei riesige Zeitsparpotenziale: das Ausfiltern der unpassenden Kunden und das
digi-
tale Betreuen der passenden Kunden.“
Jörg Mosler, Dachdeckermeister und Experte für digitale Prozesse
Der Chef kann so die Positionen erläutern und Hinweise zum Angebot geben“, beschreibt Mosler. Die Auftragsquote könne dadurch enorm gesteigert werden. „Denn wenn ich mehrere Stunden in die Ausarbeitung eines Angebots investiere, will ich den Auftrag schließlich auch haben“, fügt er an.
Wie viel Zeit kann man einsparen?
Noch weitere automatisierte Schritte der Kundenbetreuung seien möglich: „Die Software kann mich beispielsweise im Anschluss an einen Kundentermin an das Verschicken eines Angebots erinnern. Oder dem Kunden wird nach einer Angebotszusage automatisch ein Terminkalender mit Auswahlmöglichkeiten für einen Vor-Ort-Termin zugemailt.“
Wie viel Zeit kann man mit digitaler Hilfe pro Angebot sparen? „Schwer zu pauschalisieren“, resümiert Mosler. „Sicher ist, dass es zwei riesige Zeitsparpotenziale für alle Unternehmen im Angebots- und Beratungsprozess gibt: das Ausfiltern der unpassenden Kunden und das digitale Betreuen der passenden Kunden.“ Hier steckten pro Jahr Wochen an Verwaltungsarbeit, die eingespart werden können. W
wWeitere Informationen finden Sie unter: www.joerg-mosler.de
stellenorganisation: So werden anstelle von Stundenzetteln Arbeits- und Baustellenzeiten in die App eingegeben. Auch Daten wie Gebrauchsanweisungen oder Gerätebeschreibungen wurden schon in die Anwendung geladen.
Zudem seien bereits Unterstützung bei Wartungsverträgen und Services für Kunden implementiert. Derzeit arbeite das Team an der Verbesserung des Zugriffs auf den Kundendatenstamm. Bis Kundenanfragen, die über die Website des Betriebs ankommen, durch den Bot beantwortet werden können, wird es aber noch eine Weile dauern. „Erst wenn wir mit der Antwortqualität zufrieden sind, schalten wir diesen Teil live“, erklärt SHK-Meister Steffen Döbler. Er hofft, dass von dem KI-Assistenten bald einen Großteil der momentan 70 bis100 Anrufe pro Tag bearbeitet werden.
Implementierung abhängig von digitalen Prozessen Auf der einen Seite verspreche die App eine echte Arbeitserleichterung und Zeitersparnis – doch auf der anderen
Seite bringe die Entwicklung auch Herausforderungen mit sich, betont der Unternehmer: „Wir brauchen einen Digitalisierungsplan für alle Prozesse. Dafür müssen viele Bereiche des Unternehmens betrachtet und umgestaltet werden“, sagt Döbler. Zudem seien einige Schnittstellen von den branchenspezifischen Softwarelösungen noch nicht so weit, dass sie kompatibel mit der App seien. Das verzögere den Einsatz aller Funktionen der Software, die von der Firma Oktus entwickelt wurde.
Kosten und Nutzen halten sich die Waage
Für eine Einstiegslösung rufe der Anbieter um die 150 Euro auf, berichtet Döbler. Er habe gemerkt, dass sich die Investition rechnet, und baue nun Schritt für Schritt ein System, dass auf die Bedürfnisse seines Betriebs abgestimmt sei. „Wenn ich sehe, wie viel Zeit wir am Ende einsparen können, lohnt sich die Anschaffung auf jeden Fall“, resümiert Steffen Döbler. Als kostenintensivsten Punkt sieht er die Entwicklung von Schnittstellen. (JA) Foto: SHK eG
Der digitale
Arbeitsvertrag
kommt – aber nicht für alle!
Seit 1. Januar ist das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz in Kraft, das den vollständig digitalen Arbeitsvertrag ermöglicht. Warum sich für viele Betriebe im Handwerk trotzdem wenig ändert.
Mehr Digitalisierung auch bei Arbeitsverträgen soll für weniger Bürokratie sorgen.
KATHARINA WOLF
Weniger Bürokratie, auch im Arbeitsrecht: Das verspricht das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz, das seit dem 1. Januar 2025 in Kraft ist. Deshalb ist in einigen Fällen nicht mehr die Schriftform, sondern die Textform ausreichend. Was bedeutet das im Betriebsalltag und welche Ausnahmen gibt es? Jennifer Smoch, Juristin und Geschäftsführerin der Kreishandwerkerschaft Harburg, beantwortet die wichtigsten Fragen.
Was ist der Unterschied zwischen Textund Schriftform?
„Schriftform bedeutet, dass ein Dokument eigenhändig unterzeichnet werden muss“, erklärt Smoch. Solche Dokumente müssten daher auf Papier ausgefertigt werden. „Für eine digitale Personalakte mussten also bislang diese Dokumente ausgedruckt, unterschrieben und wieder eingescannt werden. Das Original in Papierform musste zusätzlich aufbewahrt werden.“
An die Textform werden geringere Anforderungen gestellt. Es genügt, wenn eine lesbare Erklärung auf einem „dauerhaften Datenträger“ abgegeben wird, heißt es im Bürgerlichen Gesetzbuch. Unter einem dauerhaften Datenträger versteht das Gesetz jedes Medium, das es dem Empfänger ermöglicht, die an ihn gerichtete Erklärung so zu speichern, dass sie ihm dauerhaft zugänglich ist und nicht verändert werden kann. „Ein PDF, das einer E-Mail angehängt ist, würde diese Voraussetzungen erfüllen“, sagt Smoch. Auch eine SMS, eine Messenger-Nachricht oder ein Fax würden demnach ausreichen.
Wichtig: „Das Ganze setzt jedoch voraus, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer mit der Übermittlung auffordert, ihm einen Empfangsnachweis zu erteilen“, betont Smoch. Nur so könne er nachweisen, dass der Mitarbeiter die Dokumente auch erhalten hat.
Wofür reicht jetzt die Textform?
Die wichtigste Änderung betrifft das Nachweisgesetz: „Wichtige Informationen über Arbeitsbedingungen, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden bislang in Schriftform aushändigen mussten, dürfen nun auch in Textform übermittelt werden“, sagt Smoch. Dazu gehören unter anderem Informationen über den Arbeitsort, eine Beschreibung der Tätigkeit, die Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgelts, die Arbeitszeit, die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs und die Kündigungsfristen.
„Da Arbeitsverträge nicht zwingend in Schriftform abgeschlossen werden müssen, ist nun ein komplett digitaler Arbeitsvertrag möglich“, erklärt die Juristin. In der Praxis könne ein Arbeitgeber
„Wichtige
Informationen über Arbeitsbedingungen, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden bislang in Schriftform aushändigen mussten, dürfen nun auch in Textform übermittelt werden.“
Jennifer Smoch, Juristin und Geschäftsführerin der Kreishandwerkerschaft Harburg
seinen Mitarbeitenden einen Arbeitsvertrag inklusive der Informationen zu den Arbeitsbedingungen als PDF per E-Mail zuschicken und sich den Erhalt und die Kenntnisnahme des PDFs bestätigen lassen. „Diese Bestätigung sollte dann unbedingt in der Personalakte archiviert werden“, betont Smoch.
Allerdings: „Es kann problematisch werden, wenn es zum Rechtsstreit kommt“, warnt die Juristin. Der Arbeitgeber sei dann verpflichtet nachzuweisen, dass der Arbeitnehmer die Vertragsbedingungen auch wirklich kannte. „Wie ein solcher Empfangsnachweis rechtssicher aussieht, ist noch unklar.“ Sie tue sich daher schwer, Betrieben zu dieser Vorgehensweise zu raten. „Es kommt auch auf den Digitalisierungsgrad an“, sagt Smoch. Wenn der Betrieb komplett digitalisiert sei, könne es sinnvoll sein, den Arbeitsvertrag in Textform abzuschließen.
Welche Branchen sind ausgenommen?
Das Bürokratieentlastungsgesetz macht allerdings in puncto Nachweisgesetz eine große Ausnahme: „In Wirtschaftsbereichen, die laut Schwarzarbeitsgesetz besonders von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung betroffen sind, ist der Nachweis in Papierform zum Schutz der Arbeitnehmer weiterhin Pflicht“, erläutert die Juristin. Folgende Handwerksbranchen sind davon betroffen:
Auch für Praktikanten ist der Nachweis in Textform nicht möglich. In allen Branchen können Arbeitnehmer auch weiterhin einen schriftlichen Nachweis vom Arbeitgeber verlangen.
Wo bleibt es grundsätzlich bei der Schriftform?
Hier wird es kompliziert: „Der Grundsatz, dass eine Änderung der wesentlichen Arbeitsbedingungen der Schriftform bedarf, bleibt bestehen“, sagt Smoch. Das heißt: Wenn der Arbeitgeber wesentliche Arbeitsbedingungen ändert, also zum Beispiel eine Vier-Tage-Woche mit weniger Arbeitszeit und weniger Lohn einführt, muss das in Schriftform dokumentiert werden.
Ausnahme: Betrieb und Mitarbeiter schließen einen Änderungsvertrag. Dann wiederum genügt die Textform.
Die Schriftform bleibt außerdem bei Kündigungen oder Aufhebungsverträgen weiterhin erforderlich. „Auch Abmahnungen müssen weiterhin in Schriftform erteilt werden“, so Smoch. W
Ist die Schrift auf der Website zu klein für alte Augen? Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz soll dafür sorgen, dass solche Hindernisse gar nicht erst auftreten.
Barrierefreie Website: Was Betriebe jetzt wissen müssen
Auch die digitale Welt wird barrierefrei. Welche Handwerksbetriebe von den neuen Regelungen betroffen und welche Fragen noch offen sind.
KATHARINA WOLF
Der Name ist sperrig: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Doch Ziel dieses WortungetümGesetzes ist genau das Gegenteil: Es soll Hürden in der digitalen Wirtschaft abbauen. Auch Handwerker können von den gesetzlichen Vorgaben betroffen sein. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Worum geht es genau? Hintergrund ist die Umsetzung der Europäischen Barrierefreiheitsrichtlinie. Das Barrierefreiheits
„Gefordert ist digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Einschränkungen.“
Lars Grupe,
Rechtsanwalt
stärkungsgesetz tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und soll dafür sorgen, dass alle Menschen am elektronischen Wirtschaftsleben teilhaben können. „Gefordert ist in erster Linie digitale Barriere freiheit für Menschen mit Einschränkungen“, sagt Rechtsanwalt Lars Grupe. Einschränkungen können zum Beispiel aufgrund einer Behinderung bestehen. Aber auch das Alter oder mangelnde Erfahrung im Umgang mit digitalen Medien können Einschränkungen darstellen, die ein entsprechendes Gesetz erforderlich machen.
Welche Produkte und Dienstleistungen fallen unter das Gesetz?
Produkte und Dienstleistungen, für die das Barriere freiheitsstärkungsgesetz greift, sind in Paragraf 1 Absatz 2 und Absatz 3 aufgelistet. Produkte sind beispielsweise Computer, Geldautomaten oder Mobiltelefone, also keine klassischen Handwerksprodukte.
Bei den Dienstleistungen hingegen können auch Handwerksbetriebe betroffen sein. „Es geht um Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, beispielsweise ECommerce“, sagt Grupe. Ein OnlineShop, in dem ein Friseur Haarpflegeprodukte an Verbraucher verkauft, würde grundsätzlich unter das Gesetz fallen.
Diese Ansicht teilt Christian Reuter, Referatsleiter im Bereich Organisation und Recht des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH). Ob aber eine reine OnlineTerminvergabe ohne OnlineZahlungsmöglichkeit ebenfalls unter das Gesetz fällt, sei noch fraglich, sagt er. „Wir interpretieren die gesetzlichen Vorgaben derzeit so, dass es sich bei einem solchen Angebot nicht um eine vom Gesetz erfasste Dienstleistung handelt, weil bei einer reinen Terminvereinbarung weder ein Vertrag geschlossen wird noch eine Zahlung erfolgt.“
Das Bundessozialministerium beschreibt hingegen in seinen aktuellen Leitlinien ebenfalls am Beispiel eines Friseursalons, dass auch die reine OnlineTerminvergabe unter das Gesetz fällt. „Wir führen aktuell Gespräche mit der Bundesfachstelle Barrierefreiheit und erwarten hier eine Klarstellung“, so Reuter.
Wer ist betroffen?
Grundsätzlich sind Unternehmen betroffen, die die im Gesetz genannten Produkte oder OnlineDienstleitungen für private Verbraucher anbieten. Sie müssen ihre Website barrierefrei gestalten. Es gibt aber eine für das Handwerk wichtige Ausnahme. Grundsätzlich ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die ɓ OnlineDienstleistungen erbringen und ɓ weniger als zehn Mitarbeitende beschäftigen und ɓ deren Bilanzsumme höchstens zwei Millionen Euro beträgt.
Was muss ich tun, wenn meine Website betroffen ist?
Handwerker, die Online Shops für ihre Kunden anbieten, müssen zum Inkrafttreten des Gesetzes für Barrierefreiheit sorgen. Die Bundesfachstelle für Barrierefreiheit soll Standards veröffentlichen, nach denen sich betroffene Betriebe richten können.
„Barrierefreie Websites bieten die Chance, online einen größeren Kundenkreis zu erreichen und zu binden.“
Christian Reuter, Referatsleiter im Bereich Organisation und Recht des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH)
„Hier gibt es allerdings noch viele offene Details, sodass die Standards noch nicht zur Verfügung stehen. Absehbar werden die Standards im Wesentlichen auf etablierte europäische Normen und die sogenannten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) verweisen“, sagt Reuter. „Diese Standards sind jedoch eher unübersichtlich und daher wenig praxistauglich. Betroffene Handwerksbetriebe brauchen aber handhabbare und leicht umsetzbare Vorgaben.“
Eine Verordnung zum Gesetz gibt bereits eine erste Orientierung. So ist beispielsweise vorgeschrieben, dass Informationen ɓ auffindbar sein müssen, ɓ über mehr als einen sensorischen Kanal zugänglich sein müssen und ɓ in verständlicher Weise dargestellt werden müssen.
„Unklar ist auch, ob die gesamte Website oder nur der OnlineShop barrierefrei sein muss. Zudem ist zu klären, wie die Barrierefreiheit konkret technisch umgesetzt werden muss, etwa ob sogenannten ,OverlayTools’ zulässig sind“, so Reuter weiter. Auch hier müssten die Standards und weitere Informationen der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit abgewartet werden.
Was droht bei Verstößen?
„Bei einem Verstoß muss der Betreiber der regelwidrigen Website binnen kurzer Frist den Mangel abstellen“, sagt Rechtsanwalt Grupe. Komme der Betreiber einer solchen Aufforderung nicht nach, drohe ein Bußgeld. „Im schlimmsten Fall muss die Website geschlossen werden.“ Melden können solche Verstöße anerkannte Verbände, also zum Beispiel Verbraucherschützer, aber auch Wettbewerber.
Hilft Barrierefreiheit bei der Kundengewinnung?
Christian Reuter vom ZDH sieht auch positive Effekte einer barrierefreien Website und betont: „Barrierefreie Websites bieten die Chance, online einen größeren Kundenkreis zu erreichen und zu binden.“
Foto: ZDH/Ronja Schultze
Gerade im Handwerk seien langjährige Kundenbeziehungen keine Seltenheit. „Damit typische Alterserscheinungen wie etwa abnehmendes Sehvermögen nicht zum Hindernis werden und um auch Neukunden in höherem Alter zu gewinnen, kann die barrierefreie Gestaltung von Websites eine Investition wert sein“, meint er. „Es kann daher, je nach Geschäftsmodell, durchaus von Vorteil sein, die Regelungen auch freiwillig umzusetzen.“ W
Eine gute Beziehung zwischen Handwerker und Kunde beruht auf Vertrauen, das erst wachsen muss.
Kundenbindung: Meister setzt auf Servicequalität
Kunden zu gewinnen und zu binden, ist für jeden Betrieb wichtig.
SHK-Meister Siegmar Zajonc berichtet, welchen Service er anbietet.
BIRGIT GREUNER
Siegmar Zajonc legt großen Wert auf langfristige Kundenbeziehungen. Sie aufzubauen und auszuweiten, überlässt der Geschäftsführer der Jordan GmbH nicht dem Zufall. Sein Weg zur engen Kundenbindung führt über gegenseitiges Vertrauen: „Eine gute Beziehung zwischen Betrieb und Kunde beruht auf Vertrauen“, erläutert er. „Damit das wachsen kann, müssen sich Handwerker auf die Kunden einstellen, auf ihre Lebensumstände sowie Besonderheiten, und ihre Angebote daran anpassen.“
Der Obermeister der SHK-Innung in Braunschweig nennt ein Beispiel: „Man sollte einem älteren Menschen in einem Altbau, der es im Wohnzimmer am liebsten sehr warm hat, keine Wärmepumpe verkaufen. Damit wird dieser Kunde nicht glücklich.“ Eine solche Empfehlung sei keine Basis für wachsendes Vertrauen in einen Betrieb.
Aber auch das Unternehmen müsse dem Kunden Vertrauen entgegenbringen. „Enthält mein
„Merkt ein Kunde, dass die
Baustelle von Beginn an
optimal läuft, akzeptiert er eher mal eine Verzögerung bei der Ausführung.“
Siegmar Zajonc, SHK-Meister
Auftrag zum Beispiel zu viele Vertragsbedingungen, überfordere ich den Kunden“, gibt der 58-Jährige zu bedenken. „Also beschränke ich mich auf das Wesentliche mit dem Wissen, dass man nicht alles absichern kann.“
Für Zajonc ist außerdem die Arbeitsqualität vor Ort ausschlaggebend dafür, ob Kunden Vertrauen fassen. „Merkt ein Kunde, dass die Baustelle von Beginn an optimal läuft, akzeptiert er eher mal eine Verzögerung bei der Ausführung.“ Sei erst einmal eine vertrauensvolle Basis da, kommen die Kunden wieder und es können langjährige Verbindungen entstehen.
Empfehlung und Online-Anzeigen Neukunden gewinnt die Jordan GmbH meist durch Empfehlungen zufriedener Auftragnehmer. „Haben wir darüber hinaus Bedarf an Neukunden, schalten wir auch Online-Anzeigen. Darin werben wir für die Heizungs-, Bad- und Wartungs -
rechner auf unserer Homepage“, berichtet er. „Potenzielle Auftraggeber können sich damit ein persönliches Angebot erstellen lassen, das ihnen zugemailt wird.“
Mithilfe der Rechner sei es dem Kunden möglich, rund um die Uhr Preise für sein geplantes SHK-Projekt einzuholen – ohne größeren Aufwand durch Anrufe und Wartezeiten. Dieser Service sei sehr beliebt. Und der Betrieb spare viel Zeit bei der Kundenbetreuung, da der Vor-Ort-Termin für das Angebot meist entfällt.
Der Betrieb veranstaltet auch regelmäßig einen Tag der offenen Tür und knüpft so Verbindungen zu potenziellen Neukunden.
Guter Service zählt
Für eine optimale Kundenbindung bieten Obermeister Zajonc und sein Team mit 19 Mitarbeitenden einen umfassenden Kundenservice. „Ganz wichtig ist unser 24-Stunden-Notdienst“, sagt Zajonc. Den hätten immer weniger Unternehmen im Programm. „Es ist für einen Betrieb eben auch ein nicht zu unterschätzender Aufwand. Gerade an Feiertagen müssen wir die eigenen Kapazitäten vorausschauend einteilen“, erklärt er. Die Bestandskunden mit Notfall hätten Vorrang vor anfragenden Neukunden, denen sie bei Bedarf absagen würden.
Gerne genutzt werde – gerade von berufstätigen Kunden – der Nach-Feierabend-Service, für den das Team von montags bis freitags von 17 bis 20 Uhr im Einsatz ist. „Dafür stellen wir keine Mehrkosten in Rechnung, wenn der Termin während der Bürozeiten mindestens drei Tage vorher vereinbart wurde“, beschreibt Zajonc. Die Mit arbeitenden würden ihren Dienst an den jeweiligen Tagen erst später antreten. Somit sei kein Überstundenzuschlag zu zahlen.
Mehr digitaler Service für den Kunden Zeitnah möchte sich das Unternehmen in Sachen Kundenbetreuung weiter digitalisieren. „Über unsere Branchensoftware ist es beispielsweise möglich, den Service noch kundenfreundlicher zu gestalten“, betont Zajonc. Über einen in der Kundenanlage angebrachten Barcode kann der Kunde schnell und effizient einen Kundendienst für eine Reparatur beauftragen, ohne lange Wartezeiten in der „Telefonschleife“. Oder er könne neben der Problembeschreibung Fotos mitschicken, damit das Team umgehend einen Auftrag generieren kann. „Das Wichtigste, was wir haben, ist die Zeit für den Kunden. Und wir sollten seine Zeit nicht über Gebühr belasten.“ Durch die mithilfe digitaler Lösungen eingesparte Zeit bleibe mehr Zeit für eine gute Kundenberatung. W
„Das Wichtigste, was wir haben, ist
die Zeit für den Kunden. Und wir sollten seine Zeit nicht über Gebühr belasten.“
Siegmar Zajonc, SHK-Meister
Betriebe ausgezeichnet
Seit 2023 gibt es die Initiative „Gemeinsam für mehr Nachhaltigkeit“ der Landesvertretung der Handwerkskammern Niedersachsen (LHN). In diesem Jahr haben im Rahmen eines Neujahrsfrühstücks im Niedersächsischen Umweltministerium weitere Betriebe die Auszeichnung erhalten. „Mit der kontinuierlichen Weiterentwicklung und Innovation stemmt das Handwerk die Herausforderungen der Gegenwart. Darauf sind wir als Handwerksvertretung sehr stolz“, sagte der LHN-Vorsitzende Eckhard Stein. „Nachhaltigkeit und Klimaschutz sind eine generationenübergreifende Aufgabe. Was Sie als kleine und mittelständische Unternehmen bewegen, ist vorbildlich,“ ergänzte Umweltminister Christian Meyer. Ausgezeichnet wurden:
Zudem wurde das Unternehmen cwTec aus Hage für den dritten Platz beim KlimaInnovationspreis gewürdigt. (JA)
Förderung für Klimaschutz
Mit der Richtlinie „Klimaschutz und Energieeffizienz“ unterstützt das Land Niedersachsen kleine und mittlere Unternehmen, öffentliche Träger, gemeinnützige Organisationen sowie Kultureinrichtungen. Knapp 100 Millionen Euro Fördergelder stehen dafür bereit, rund 23 Millionen seien bereits bewilligt worden. Laut Umweltministerium können weiterhin Projekte bei der NBank eingereicht werden. In diesem Jahr haben unter anderem die Kreye Kunststoff-, Metall- und Biegetechnik GmbH aus Osnabrück und die Ernst Hugo Stahlbau GmbH aus Langenhagen eine Förderung erhalten. (JA)
Ohne Freistellungsbescheinigung vom Finanzamt müssen Gewerbekunden für Bauarbeiten 15 Prozent Bauabzugsteuer einbehalten.
Genaues Hinschauen zahlt sich aus
Handwerker und Unternehmen sollten Freistellungsbescheinigungen vom Finanzamt regelmäßig prüfen. So vermeiden sie steuerliche Fallstricke.
JÖRG WIEBKING
Freistellungsbescheinigungen des Finanzamts zur Bauabzugsteuer verlieren oft zum Jahreswechsel ihre Gültigkeit. Handwerker, die Bauleistungen für Unternehmen erbringen, sollten regelmäßig die Gültigkeit ihrer Freistellungsbescheinigung überprüfen. Das gilt auch für Handwerksbetriebe, die andere Unternehmen mit Bauleistungen beauftragen.
Hintergrund: Beauftragt ein Unternehmen einen Handwerksbetrieb mit Bauleistungen, greift eine steuerliche Besonderheit: Der Auftraggeber muss eine Bauabzugsteuer von 15 Prozent der Rechnungssumme einbehalten und an das Finanzamt weiterleiten. Das Finanzamt verrechnet diese Steuer
Privatpersonen müssen
die Bauabzugsteuer nicht einbehalten und nicht beim Finanzamt anmelden.
später mit der Steuerlast des Auftragnehmers. Diese Regelung soll Schwarzarbeit verhindern. Betriebe, die eine gültige Freistellungsbescheinigung vorlegen, sind von dieser Regelung ausgenommen.
Wann muss ein Auftraggeber die Bauabzugsteuer zahlen?
Auftraggeber müssen die Bauabzugsteuer abführen, wenn vier Voraussetzungen erfüllt sind:
1 Der Auftraggeber ist ein Gewerbekunde oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts.
2 Die Bauleistung wird im Inland erbracht. Dazu zählen Arbeiten zur Herstellung, Ände
rung, Instandsetzung oder Beseitigung von Bauwerken.
3 Die Summe der Bauleistungen übersteigt im Kalenderjahr 5.000 Euro brutto. Für Vermieter, die ausschließlich steuerfreie Umsätze aus Vermietung und Verpachtung erzielen, liegt die Freigrenze bei 15.000 Euro.
4 Der Auftragnehmer legt keine gültige Freistellungsbescheinigung vor.
Privatpersonen müssen die Bauabzugsteuer nicht einbehalten und nicht beim Finanzamt anmelden.
Wer braucht eine Bescheinigung?
Handwerksbetriebe, die Bauleistungen erbringen und nicht nur für Privatkunden tätig sind, benötigen eine Freistellungsbescheinigung. Diese befreit den Auftraggeber vom Einbehalt der Bauabzugsteuer.
Freistellungsbescheinigung beantragen
Handwerksbetriebe können die Freistellungsbescheinigung formlos beim Finanzamt beantragen: persönlich, telefonisch, per EMail, als „sonstige Nachricht“ über ELSTER oder schriftlich. Der Antrag muss den Namen, die Anschrift und die Steuernummer des Unternehmens enthalten.
Die Bescheinigung ist maximal drei Jahre gültig und muss dann neu beantragt werden.
Wann kann das Finanzamt nein sagen?
Das Finanzamt kann die Freistellungsbescheinigung verweigern, wenn das Unternehmen nicht vertrauenswürdig ist. Laut § 48b Einkommensteuergesetz kann dies der Fall sein, wenn ein Handwerksbetrieb ɓ die Betriebseröffnung nicht der zuständigen Gemeinde oder dem Finanzamt gemeldet hat oder
ɓ seine Auskunfts und Mitwirkungspflicht gegenüber dem Finanzamt nicht erfüllt.
Verweigern kann das Finanzamt die Bescheinigung auch, wenn es berechtigte Zweifel daran hat, dass ein Unternehmen seine Steuerpflichten erfüllt. So lehnte ein Finanzamt eine Freistellungsbescheinigung für einen Handwerker ab, der seit mehreren Jahren keine Gewinnermittlung eingereicht hatte. Das Finanzgericht bestätigte diese Entscheidung. Bei nachhaltigen oder wiederholten Steuerrückständen, falschen Angaben in Steuererklärungen sowie wiederholt nicht oder nicht rechtzeitig abgegebenen Steuererklärungen könne das Finanzamt die Bescheinigung ebenfalls verweigern.
Das Gericht wies jedoch auf einen möglichen Ausweg für betroffene Betriebe hin: Das Finanzamt könne in solchen Fällen eine Freistellungsbescheinigung mit kurzer Geltungsdauer oder auftrags
Verweigern kann das Finanzamt die Bescheinigung auch, wenn es berechtigte Zweifel daran hat, dass ein Unternehmen seine Steuerpflichten erfüllt.
Erstattung ab 2026 elektronisch
Hat ein Handwerker Bauleistungen erbracht und der Kunde die Bauabzugsteuer einbehalten, wird das Finanzamt den Betrag auf die Steuerlast des Handwerkers anrechnen. Kann das Finanzamt einen Restbetrag nicht verrechnen, kann der Handwerker die Erstattung der Bauabzugsteuer beantragen. Ab dem 1. Januar 2026 können solche Anträge nur noch elektronisch gestellt werden. Dazu hat der Gesetzgeber mit dem Jahressteuergesetz 2024 eine Änderung des § 48c Einkommensteuergesetzes beschlossen.
Der elektronische Antrag ist bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahres zu übermitteln, das auf das Jahr folgt, in dem der Kunde die Bauabzugsteuer einbehalten hat. Behält ein Kunde zum Beispiel die Bauabzugsteuer im Januar 2024 ein, so kann der Handwerker eine Erstattung bis Ende 2026 beantragen. Anträge per schriftlichem Formular müssen Finanzämter noch bis Ende 2025 akzeptieren. Allerdings können sie auf Antrag zur „Vermeidung unbilliger Härten auf eine elektronische Übermittlung des Antrags verzichten“. In solchen Fällen sei der Erstattungsantrag weiterhin schriftlich mit dem entsprechenden Formular möglich. (JW)
bezogen erteilen (FG Sachsen, Urteil vom 31. August 2022, Az. 3 K 921/21).
Haftung für die Bauabzugsteuer Auftragnehmer haften für die Bauabzugsteuer. Diese Haftung entfällt nur bei Vorlage einer gültigen Freistellungsbescheinigung. Eine regelmäßige Überprüfung der Bescheinigung ist ratsam, um Regressforderungen des Finanzamts zu vermeiden.
Gültigkeit überprüfen
Die Finanzämter übermitteln alle Freistellungsbescheinigungen an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Das BZSt stellt diese Bescheinigungen online zur Überprüfung zur Verfügung unter https:// eibe.bffonline.de/eibe/index.xhtml. Auftraggeber müssen sich einmalig registrieren und benötigen für die Abfrage folgende Angaben:
ɓ das Bundesland des Auftragnehmers, ɓ die Steuernummer des Auftragnehmers und ɓ die Sicherheitsnummer auf der Freistellungsbescheinigung. W
Auftraggeber können Zahlungen an den Handwerker nur in dem Jahr für den Steuerbonus ansetzen, in denen der Handwerker die Leistungen erbracht hat.
Riskante Vorauszahlungen
Ein Ehepaar überweist dem Handwerker ungefragt eine satte Anzahlung schon Monate vor den anstehenden Arbeiten. Deswegen verliert es den Steuerbonus.
JÖRG WIEBKING
Der Steuerbonus auf Handwerkerleistungen bietet Privatkunden einen attraktiven Steuervorteil: Bis zu 1.200 Euro Steuererstattung pro Jahr durch das Finanzamt sind drin. Wer als Handwerker seinen Kunden Enttäuschungen ersparen will, sollte sie jedoch vor eigenmächtigen Tricks warnen, wie dieser Fall zeigt.
Der Fall: Kunde überweist Anzahlung ungefragt Ein Ehepaar beauftragte im Herbst 2022 einen SHK-Handwerker mit der Montage einer neuen Heizungsanlage und einer Sanitäranlage. Die Leistungen sollten rund 52.000 Euro kosten, inklusive Lohnkosten in Höhe von rund 7.700 Euro. Ende November schlugen die Kunden per E-Mail dem Handwerker vor, er solle zwei Drittel der Lohnkosten schon im laufenden Jahr als „Abschlag“ in Rechnung stellen. Die Überlegung der Kunden: Der Steuerbonus ist auf 20 Prozent der Lohnkosten begrenzt, mit einer Obergrenze von 6.000 Euro Lohnkosten pro Jahr und Steuerzahler. Durch Anzahlungen glaubten die Kunden in diesem Fall, sie könnten die Gesamtlohnkosten von 7.700 Euro ausnutzen, indem sie
Wer als Handwerker seinen Kunden Enttäuschungen ersparen will, sollte sie vor eigenmächtigen Tricks warnen.
einen Teil schon im Jahr 2022 steuerlich geltend machen.
Obwohl der Handwerker nicht auf diesen Vorschlag reagierte, überwies das Ehepaar kurz vor Weihnachten gut 5.000 Euro an den Betrieb. Die Arbeiten führte der Handwerker wie geplant 2023 durch, schrieb entsprechende Rechnungen und verrechnete die 2022 geleistete Anzahlung. Die Auftraggeber hatten jedoch vergeblich auf den Steuerbonus für Handwerkerleistungen gehofft. Das Finanzamt erkannte die Zahlung nicht an, das Paar verlor den Bonus auf die mehr als 5.000 Euro und durfte sie auch im Folgejahr nicht mehr berücksichtigen. Begründung des Finanzamts: Weder lägen für das Steuerjahr 2022 ordentliche Rechnungen vor noch seien Handwerkerleistungen in dem Jahr erbracht worden. Der Fall landete vor Gericht.
Das Urteil:
Kein Bonus ohne ordentliche Rechnung Das Finanzgericht Düsseldorf entschied im Sinne des Finanzamts. Die Gründe:
1 Eine Rechnung lasse sich nicht durch eine E-Mail des Auftraggebers ersetzen. Stattdessen müsse der Auftragnehmer die Rechnung
erstellen. Daraus müsste der Auftraggeber als Empfänger der Arbeiten, die Art, der Zeitpunkt und der Inhalt der Arbeiten hervorgehen.
2 Zwar habe der Handwerker die Anzahlung in seinen Rechnungen verrechnet. Das lasse sich jedoch nicht als nachträgliche Rechnung interpretieren, da der Handwerker nie eine Vorauszahlung angefordert hatte.
3 Zudem könne ein Auftraggeber den Steuerbonus erst geltend machen, wenn ein Handwerker die Leistungen erbracht hat und bezahlt wurde, nicht schon vorher.
4 Die einseitige Zweckbestimmung einer Anzahlung durch einen Kunden und die Zahlung „ins Blaue hinein“ seien weder marktüblich noch sachlich begründet. Daher müsse das Finanzamt sie nicht berücksichtigen.
5 Zudem erinnert das Gericht daran, dass der Gesetzgeber den Steuerbonus auf Handwerkerleistungen nicht mit dem Ziel einer Steuerentlastung für Privathaushalte eingeführt hatte.
Ihre Kunden sollten sich von diesem Urteil nicht verunsichern lassen.
Vielmehr wollte er so Wachstum und Beschäftigung fördern und Schwarzarbeit bekämpfen. Daher habe er die Höhe des Steuervorteils bewusst beschränkt und in den Steuerregeln keinen Vor- oder Rücktrag vorgesehen. Ebenso wenig finde sich im Einkommensteuergesetz eine Regelung zur Berücksichtigung von Vorauszahlungen (FG Düsseldorf, Urteil vom 19. Juli 2024, Az. 14 K 1966/23 E).
Tipp: Abschlagszahlungen sind keine Vorauszahlungen Ihre Kunden sollten sich von diesem Urteil nicht verunsichern lassen: Kein Problem für den Steuerbonus ist es, wenn Sie Abschlagsrechnungen schreiben. Auch wenn eine Abschlagsrechnung vor dem Jahreswechsel fällig und bezahlt wird, haben Ihre Kunden Anspruch auf den Steuerbonus. Werden die Arbeiten an dem Auftrag im Folgejahr fortgesetzt, können die Kunden erneut mit dem Steuerbonus kalkulieren. W
Das gilt 2025 für Essenszuschüsse
Steuerfreie Zuschüsse zum Essen sind bei Mitarbeitenden beliebt. Seit Anfang 2025 gelten dafür neue Sachbezugswerte.
Stellen Sie als Arbeitgeber Ihren Mitarbeitenden kostenlos oder verbilligt Verpflegung zur Verfügung? Dabei handelt es sich um Sachbezüge, für die Arbeitnehmer als geldwerten Vorteil Lohnsteuer und Sozialabgaben zahlen müssen – doch nicht in jedem Fall:
ɓ Zahlen Ihre Mitarbeitenden einen Eigenanteil zu den Mahlzeiten mindestens in Höhe des amtlichen Sachbezugswertes, dann ist das verbilligte Essen für sie steuer- und abgabenfrei.
ɓ Zahlen die Mitarbeitenden einen geringeren Anteil, können Sie als Arbeitgeber
den geldwerten Vorteil pauschal mit 25 Prozent versteuern; dann bleibt die Mahlzeit für Arbeitnehmer ebenfalls steuerfrei.
ɓ Andernfalls ist der geldwerte Vorteil steuerpflichtig.
Seit 1. Januar 2025 beträgt der Sachbezugswert für kostenlose oder verbilligte Mahlzeiten 333 Euro pro Monat (2024: 313 Euro). Pro Tag beträgt der Wert für Mahlzeiten:
ɓ 2,30 Euro für Frühstück und
ɓ je 4,40 Euro für Mittagessen und Abendessen.
Beispiel: Ein Mitarbeitender zahlt für ein Mittagessen in der Betriebskantine 5,00 Euro. Da dieser Eigenanteil über dem Sachbezugswert liegt, bleibt die Mahlzeit für ihn steuer- und sozial-
versicherungsfrei. Würde er nur 4,00 Euro zahlen, dann betrüge der steuerpflichtige geldwerte Vorteil 0,40 Euro (= 4,40 Euro Sachbezugswert – 4,00 Euro Eigenanteil). (JW) W
4,40 Euro beträgt der Sachbezugswert 2025 für ein Mittagessen.
Fehlerhafte oder fehlende Angaben im Impressum stellen einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar.
Alle Pflichtangaben im Blick?
Jedes Impressum einer Website ist eine potenzielle Abmahnfalle. Aktuell gibt es mehrere Änderungen, die Sie beachten sollten.
JÖRG WIEBKING
1. DDG statt TMG
Wer für seinen Handwerksbetrieb eine Webseite und Profile in sozialen Medien nutzt, muss dort bestimmte Angaben in einem Impressum hinterlegen. Das ergibt sich seit Mai 2024 aus § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG). Vorher hieß das Gesetz Telemediengesetz (TMG). Inhaltlich hat sich dadurch nichts geändert. Falls Ihr Impressum einen Hinweis auf den 5 § TMG enthält, sollten Sie dies auf § 5 DDG ändern.
2. Wirtschafts-Identifikationsnummer oder Umsatzsteuer-ID?
Nach § 5 Abs. 1 Nr. 6 DDG müssen Unternehmen im Impressum ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder die neue Wirtschafts-Identifikationsnummer angeben.
Haben Sie schon beide Identifikationsnummern, können Sie selbst entscheiden, welche Sie im Impressum angeben. Haben Sie noch keine Wirtschafts-ID? Dann bleibt Ihnen vorerst nur die Umsatzsteuer-ID. Umgekehrt gilt: Verfügen Sie über eine Wirtschafts-ID und haben noch keine Umsatzsteuer-ID, dann müssen Sie die Wirtschafts-ID angeben.
3. Alle Pflichtangaben auf einen Blick
Diese Angaben gehören in das Impressum eines Handwerksbetriebs:
Bei Tätigkeiten, die eine behördliche Zulassung erfordern, ist die Aufsichtsbehörde zu nennen. Im Handwerk betrifft das Bezirksschornsteinfeger und Büchsenmacher.
Zentralverband des Deutschen Handwerks
ɓ Name, Anschrift: Vor- und Nachname des Betriebsinhabers und die vollständige Postanschrift. Bei juristischen Personen wie zum Beispiel bei einer GmbH sind der vollständige Firmenname und die vollständige Postanschrift zu nennen.
ɓ Kontaktdaten: E-Mail-Adresse und Telefonnummer,
ɓ ID: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummer,
ɓ Rechtsform: Handelt es sich bei dem Betrieb um eine juristische Person, sind zusätzlich die Rechtsform und die Vertretungsberechtigten zu nennen. Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 DDG müssen Unternehmen, falls sie überhaupt Angaben über das Kapital der Gesellschaft machen, das Stamm- oder Grundkapital sowie den Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen nennen.
ɓ Aufsichtsbehörde: Bei Tätigkeiten, die eine behördliche Zulassung erfordern, ist die Aufsichtsbehörde zu nennen. Im Handwerk betrifft das nach Angaben des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) Bezirksschornsteinfeger und Büchsenmacher.
ɓ Registereintragungen: Ist Ihr Betrieb in einem Register wie dem Handelsregister eingetragen, müssen Sie im Impressum das Register und die Registernummer angeben.
ɓ Reglementierte Berufe: Betriebe, die ein Gesundheitshandwerk ausüben, müssen nach Angaben des ZDH zusätzlich folgende Angaben hinterlegen: die zuständige Handwerkskammer, die gesetzliche Berufsbezeichnung (Augenoptiker, Zahntechniker, Hörakustiker, Orthopädietechniker, Orthopädieschuhmacher), Deutschland als Staat, in dem die Berufszulassung genehmigt wurde, die Handwerksordnung als berufsrechtliche Regelung.
ɓ Abwicklung oder Liquidation: Handelt es sich bei dem Betrieb um eine Kapitalgesellschaft in Abwicklung oder Liquidation, muss der Betrieb dies ebenfalls im Impressum angeben.
Mitbewerber und dazu befugte Vereine können Verstöße kostenpflichtig abmahnen.
Zentralverband des Deutschen Handwerks
4. Drohen Strafen bei Fehlern?
Werden die Angaben fehlerhaft oder gar nicht gemacht, stellt dies laut ZDH einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar. Mitbewerber und dazu befugte Vereine, zum Beispiel Verbraucherzentralen, könnten Verstöße kostenpflichtig abmahnen.
5. Außergerichtliche Streitbeilegung Zudem empfiehlt der ZDH, im Impressum auch die Pflichtangaben zur außergerichtlichen Verbraucherschlichtung aufzunehmen. Das betreffe insbesondere die Angabe über die Bereitschaft zur Teilnahme an einem solchen Verfahren. Betreiber eines Online-Shops sollten auf ihrer Website außerdem folgenden Link zur Streitschlichtung angeben: https://ec.europa.eu/consumers/odr. W
KI-Check: Wie kompetent sind Sie?
Wie ist Ihr Betrieb für den KI-Einsatz vorbereitet, was könnten Sie schon umsetzen? Das Mittelstand-Digital-Netzwerk bietet einen Test zur Selbsteinschätzung.
Digitalisierung und künstliche Intelligenz (KI) bieten Unternehmen enorme Chancen, Arbeitsabläufe effektiver zu gestalten. Aber welche Voraussetzungen für den Einsatz von KI in Ihrem Handwerksbetrieb gibt es bereits? Wie können Sie die aktuelle Situation in Ihrem Betrieb einschätzen? Antworten auf diese Fragen liefert der kostenfreie KI-ReadinessCheck des Mittelstand-Digital-Netzwerks. Der Test zur Beschreibung der Kompetenz eines Unternehmens, KI-Anwendungen einzuführen, biete eine einfache Möglichkeit der Selbsteinschätzung. Er kann online ausgeführt werden.
KI-Reifegrad definieren Anhand der Beantwortung gezielter Fragen sowie allgemeiner Unternehmensangaben könnten die Teilnehmer die KI-Readiness – den individuellen KI-Reifegrad des eigenen Betriebs – definieren.
Die Fragen betreffen folgende Themengebiete:
ɓ Anwendungsbereiche und Technologien,
ɓ Prozesse, Strategie und Organisation,
ɓ Mitarbeitende,
ɓ wirtschaftliche Perspektive, Produkte und Dienstleistungen.
Den KI-Readiness-Check finden Sie auf der Webseite des Mittelstand-Digital Zentrums Kaiserslautern unter https:// werner.dfki.de/readiness-welcome.
Welche Angebote gibt es?
Neben dem KI-Readiness-Check bieten die Mittelstand-Digital Zentren des Netzwerks eine breite Palette an Unterstützung beim Thema KI-Einsatz in Unternehmen. Dazu gehören Infoveranstaltungen und Praxisbeispiele für kleine und mittlere Betriebe. Laut Mittelstand-Digital wird beispiels-
weise die Entwicklung von Kommunikationsstrategien unterstützt – angefangen von der Social-Media-Nutzung über Online-Marketing bis hin zum Veränderungsmanagement und der Mitarbeiterkommunikation. KI-Trainer würden zu individuellen Gesprächen bereitstehen und die Einführung von KI-Tools in Betrieben begleiten.
KI-Sprechstunde auf der Hannover Messe
Eine KI-Sprechstunde für KI-interessierte Unternehmer bietet Mittelstand-Digital auf
der Hannover Messe vom 31. März bis 4. April an. Die kostenfreien Gespräche mit einem KI-Trainer finden am Stand F 40 in Hallo 17 statt. Einen festen Termin können Sie auf der Webseite des Mittelstand-Digital Zentrums Hannover buchen. Eine kostenlose Messe-Eintrittskarte gibt es dort ebenfalls. (BG) W
w
Mehr Infos zur Hannover Messe finden Sie auf handwerk.com: Kurzlink zum Beitrag svg.to/hameha
Nur wenn Betriebsleiter und Team mitgehen, ist eine erfolgreiche Einführung von KI im Unternehmen möglich.
Am Messestand von Hottgenroth war zu sehen, wie eine KI 3D-Gebäude auf Basis von Grundrissdaten erstellen kann. Wände, Fenster und Türen würden automatisch erkannt.
Bau 2025: Digitale Entdeckungen
Auf der Münchner Bau haben die Aussteller zahlreiche Neuheiten und Weiterentwicklungen präsentiert, die Betrieben die Arbeit erleichtern können. Diese digitalen Helfer sind uns beim Rundgang ins Auge gefallen.
DENNY GILLE
Die Online-Vergabeplattform für privatgewerbliche Ausschreibungen, Cosuno, hat zur Bau 2025 das Thema künstliche Intelligenz mitgebracht: Eine in Kooperation mit der Universität Graz entwickelte KI soll die aktuellen Marktpreise bestimmter Leistungen transparent machen. Dafür soll die KI automatisch ermitteln, für welchen Preis bestimmte Leistungen gerade am Markt vergeben werden. So sollen Auftraggeber und Auftragnehmer gleichermaßen transparent erfahren, was eine Leistung im Schnitt gerade kostet und in welchem Rahmen sich ein Angebot bewegen sollte. Die neue Funktion habe dem Unternehmen zuletzt einigen Zuwachs beschert. „Durch die KI nutzt man uns nun verstärkt für die Kalkulation“, sagt Cosuno-Sales-Director Bastian Bornkessel.
Ziel von Cosuno sei es, Ausschreibungs- und Vergabeprozesse bei Bauvorhaben zu automatisieren und manuelle Prozesse zu ersetzen. Die Plattform soll unter anderem bei der Erstellung von Leistungsverzeichnissen helfen. Handwerkern biete Cosuno die Möglichkeit, von ausschreiben-
„Durch die KI nutzt man uns nun verstärkt für die Kalkulation.“
Bastian Bornkessel, Cosuno-SalesDirector
den Firmen gefunden zu werden. Betriebe könnten auf der Plattform auch aktiv über einen Marktplatz Aufträge suchen. Derzeit sollen bei der 2019 gegründeten Plattform 250.000 Nachunternehmen gelistet sein.
Per KI vom Grundriss zum Gebäude Auch Hottgenroth nutzt die Fähigkeiten künstlicher Intelligenz und will seinen Nutzern so die Arbeit erleichtern. Das Unternehmen stellte seine KIgestützte Grundrisserkennungssoftware „Hott-KI“ vor. Die soll auf Basis eines Grundrisses und der nötigen Gebäudedaten ein 3D-Modell des Gebäudes generieren. Das Gebäudemodell könne dann in der CAD-Anwendung Hott-CAD weiterbearbeitet werden. Hott-KI sei entwickelt worden, um aus 2D-Grundrissplänen präzise 3D-Etagenmodelle zu generieren. Durch Verwendung einer umfangreichen Trainingsdatenbank erkenne die KI Außenwände, Innenwände, Fenster und Türen mit hoher Genauigkeit. Die Entwicklung soll insbesondere die Arbeit in den Bereichen Energieberatung und technische Gebäudeausrüstung unterstützen.
Fotos:
Denny
Gille
Cosuno-Sales-Director Bastian Bornkessel erklärt die KI-Funktion der Online-Vergabeplattform: Sie soll aktuelle Marktpreise transparent machen.
Automation für Büroroutinen
Zu den großen Zeitfressern im Büro gehören Routineaufgaben, bei denen die immer gleichen Abläufe haargenau wiederholt werden. Eine Lösung dafür hat Hero zuletzt mit einer Automatisierungsfunktion entwickelt, berichtet das Unternehmen auf der Bau. Aktuell seien neun Automatisierungen möglich. So eine Automatisierung könne beispielsweise die Übertragung
BESSER
Die Software-Schmiede Hero hat an ihrem Stand die Features der Handwerkersoftware vorgestellt. Neu sind Automatisierungen.
Automatik
nimmt Zeitfressern den Schrecken.
der von Kunden eingetragenen Daten über das Kontaktformular auf der Handwerkerwebsite in die Hero-Software sein, wobei automatisch ein zugehöriges Projekt angelegt wird. So würde das händische Übertragen der Daten entfallen. Auch sei es möglich, Baustellenberichte oder Rechnungen mit voreingestellten Texten automatisiert durch bestimmte Auslöser versenden zu lassen. W
Erfolgreich im Handwerk mit aktuellen Infos, konkreten Tipps, cleveren Tricks zu Recht und Steuern, Führung und Recruiting, Digitalisierung und Strategie.
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Neuer E-Transporter für Handwerker
Flynt will den Markt der leichten Nutzfahrzeuge mit innovativer Elektrotechnologie, hoher Effizienz und maßgeschneiderten Lösungen für Profis revolutionieren.
Der Flynt-Transporter kommt mit Ladevolumina von 8,7 bis 16,5 Kubikmetern.
Flynt ist das Ergebnis einer Kooperation zwischen deutschen und chinesischen Experten. An der Spitze des Unternehmens steht Daniel Kirchert, ein erfahrener Automanager mit Stationen bei BMW Brilliance, Nissan und Byton. Gemeinsam mit seinem Mitgründer Rogan Liu und dem Partnerunternehmen Miraco Motor wird der Flynt-Transporter in Guangzhou entwickelt.
Die Basis des Fahrzeugs bildet ein sogenanntes Skateboard-Chassis. Dabei sind Batterie, Elektromotoren, Leistungselektronik und Räder zu einer flachen Einheit kombiniert. Darauf lassen sich verschiedene Aufbauten setzen – ideal für die Anforderungen unterschiedlicher Branchen.
Praktische Vorteile für Profis
Der Flynt-Transporter punktet mit zahlreichen durchdachten Details:
ɓ Flexibles Design: Sechs Varianten in unterschiedlichen Längen und Höhen – mit einem Ladevolumen zwischen 8,7 und 16,5 Kubikmetern.
ɓ Niedrige Einstiegshöhe: Mit weniger als 50 cm wird das Be- und Entladen erleichtert.
Die ersten Prototypen sollen 2025 in Europa getestet werden. Ab 2026 plant Flynt die Auslieferung an Kunden in Westeuropa.
ɓ Optimierter Stauraum: Eine Heckklappe mit 2,5 x 2,5 Metern und seitliche Schiebetüren sorgen für maximale Zugänglichkeit.
ɓ Geräumiges Fahrerhaus: Mehr Beinfreiheit und ein flacher Boden für zusätzlichen Komfort.
Als Kraftquelle bietet Flynt drei Batterievarianten an:
ɓ 55- und 75-kWh-LFP-Batterien: Schnellladung von 30 auf 80 Prozent in nur 20 Minuten bei bis zu 180 kW Ladeleistung.
ɓ 100-kWh-NCM-Batterie: Mit 800-Volt-Technik und bis zu 500 km Reichweite ideal für Langstrecken.
Paketdienste profitieren von der hohen Reichweite, während Handwerker ihre elektrischen Werkzeuge direkt über das Fahrzeug mit Strom versorgen können. Eine Wärmepumpe reduziert den Energieverbrauch für die Heizung im Winter.
Digitalisierung und Assistenten Flynt geht über den klassischen Transporter hinaus und setzt auf digitale Lösungen:
1 Flottenmanagement in Echtzeit: Flottenmanager können Fahrzeugzustand und Einsatzplanung digital überwachen.
2 Assistenzsysteme (Level 2): Funktionen wie Einparkhilfen erhöhen Komfort und Sicherheit, insbesondere in engen Stadtstraßen.
3 Fahrerkomfort: Ein ausklappbarer Tisch, zahlreiche Ablagefächer und Unterstützung für Android Auto und Apple CarPlay sorgen für ein modernes Arbeitsumfeld.
Markteinführung
Die ersten Prototypen sollen 2025 in Europa getestet werden. Ab 2026 plant Flynt die Auslieferung an Kunden in Westeuropa. Mit innovativer Technologie, einem durchdachten Konzept und zielgruppenspezifischen Lösungen will Flynt den Markt der leichten Nutzfahrzeuge nachhaltig verändern.
Die Herausforderung ist groß, doch Flynt will ein starkes Zeichen für die Zukunft der E-Mobilität im Nutzfahrzeugsektor setzen. (JAK) W
Foto: Flynt
AdBlue macht moderne Diesel sauberer. Fällt das System aus, springen Fahrzeuge über kurz oder lang nicht mehr an.
Foto: Ruslan - stock.adobe.com
Entschädigung für Betroffene
Peugeot, Citroën, Opel: Bei einigen Diesel-Pkw und -Nutzfahrzeugen aus dem Stellantis-Konzern kann die AdBlue-Versorgung ausfallen. Was Sie dazu wissen sollten.
DENNY GILLE
Die Abgasreinigung mit Harnstoff (AdBlue) macht moderne Dieselmotoren sauberer.
Läuft der AdBlue-Tank leer oder funktioniert die Zufuhr mit Harnstoff aus technischen Gründen nicht, droht Stillstand: Der Wagen verweigert über kurz oder lang den Motorstart.Bei einigen Dieselfahrzeugen der Stellantis-Gruppe kann eine solche technische Problematik mit dem sogenannten Urea-Tank auftreten. Betroffen sind laut Stellantis potenziell Fahrzeuge mit Euro-6.1- und Euro-6.2-Dieselmotoren und SCR-Technologie, die zwischen Januar 2014 und August 2020 hergestellt wurden.
Auch Nutzfahrzeuge können betroffen sein Betroffene Marken sind Peugeot, Citroën, DS Automobiles und Opel/Vauxhall. Auch Diesel-Nutzfahrzeuge der Marken fallen darunter, wenn sie im genannten Zeitraum hergestellt wurden.
Unsere Kollegen von der AMZ schreiben dazu: „Bei Dieselfahrzeugen des Stellantis-Konzerns kam es durch Softwareprobleme zu vorzeitigen Ausfällen der AdBlue-Pumpen. Wäre dies nicht schon ärgerlich genug, so ist die Pumpe in den Tank integriert, ein separater Austausch seitens des Herstellers nicht vorgesehen. So muss im Falle eines Defektes der
Wenn das SCR-System nicht ordnungsgemäß funktioniert, erscheint eine Warnmeldung im Display.
gesamte Harnstofftank ausgetauscht werden. Die Tanks kosten modellabhängig zwischen 700 und 1000 Euro (brutto).“
Woran erkennen Nutzer einen Defekt? Wenn das SCR-System nicht ordnungsgemäß funktioniert, erscheint eine Warnmeldung im Display, erklärt Stellantis. Dann müsse das Fahrzeug innerhalb der nächsten 1.100 Kilometer repariert werden. „Ansonsten lässt das System der entsprechenden europäischen Verordnung den Motor nicht mehr anspringen, bis das Problem dauerhaft behoben ist“, warnt Stellantis. Wie lange dauert die Reparatur? Die genaue Dauer des Austauschs in der Werkstatt hängt laut Stellantis vom jeweiligen Modell ab. In der Regel soll die Prozedur nicht länger als eine Stunde dauern.
Diese Entschädigung gibt es Stellantis gewährt betroffenen Kunden eine Entschädigung, die über die Garantiebedingungen hinausgehen soll. Sie gilt, wenn deren Fahrzeuge im genannten Zeitraum gebaut wurden und maximal 210.000 Kilometer gefahren sind. Die Höhe der Entschädigung soll sich an Alter und Laufleistung orientieren. ɓ 100 Prozent der Ersatzteilkosten sollen übernommen werden, wenn das Fahrzeug jünger
als fünf Jahre ist und bis zu 150.000 Kilometer gefahren wurde.
ɓ Zwischen 30 und 90 Prozent sollen übernommen werden, wenn das Fahrzeug zwischen fünf und acht Jahre alt ist.
ɓ Zudem würden die Arbeitskosten mit 30 Euro pro Fahrzeug unterstützt.
Die Konditionen sollen bis August 2028 gelten.
Support online und telefonisch Kunden, die ihre Fahrzeuge bereits ab 2021 bei einem autorisierten Service-Partner reparieren ließen, sollen Anspruch auf eine zusätzliche Entschädigung erhalten, um ebenfalls von der neuen Regelung zu profitieren. Wer Anspruch auf die zusätzliche Entschädigung hat, soll sie über die Online-Entschädigungsplattform beantragen können. In den Tagen bis Redaktionsschluss konnten wir leider nur feststellen, dass sich die Seite im Wartungsmodus befand.
Der Konzern betont, dass die Entschädigung ein freiwilliger Beitrag ist, der mit der Europäischen Union vereinbart wurde. Näher ins Detail geht die
Stellantis gewährt betroffenen Kunden eine Entschädigung, die über die Garantiebedingungen hinausgehen soll.
AMZ in ihrer Berichterstattung. Demnach hatte die Europäische Verbraucherorganisation (BEUC) im Juli 2023 nach Warnungen italienischer und spanischer Verbraucherverbände die Wettbewerbsbehörden aufgefordert, eine EU-weite Untersuchung einzuleiten. Im September 2023 habe die italienische Wettbewerbsbehörde (AGCM) von Stellantis eine Reihe von Entschädigungsmaßnahmen zugunsten der Verbraucher in Italien erwirkt. „Nach einem Dialog mit der Kommission und dem CPC-Netzwerk hat sich Stellantis nun dazu verpflichtet, diese Maßnahmen auf alle Mitgliedstaaten auszudehnen“, schreibt die AMZ. W
tDie Internet-Adresse der Entschädigungsplattform lautet: https://stellantis-support.com)
Zusätzlich nennt Stellantis folgende Telefonnummern für Kundenfragen:
Citroën: +49 (0) 6142 293 5001
DS Automobiles: +49 (0) 6142 293 5555
Opel: +49 (0) 6142 872 9750
Peugeot: +49 (0) 6142 293 5000
Maxus Deliver 7 kommt auch als Diesel
Maxus bringt ein Diesel-Pendant zum eDeliver 7 auf den deutschen Markt. Der Transporter will mit üppiger Serienausstattung und einem niedrigen Einstiegspreis überzeugen.
Maxus bringt den Maxus Deliver 7 auf den deutschen Markt, das Diesel-Pendant zum bereits veröffentlichten vollelektrischen eDeliver 7. Der Transporter leistet 148 PS und 375 Newtonmeter Drehmoment, besitzt ein manuelles Sechs-GangGetriebe und Frontantrieb. Verbrauchen soll er 8,0 Liter auf 100 Kilometer. Der Maxus Deliver 7 ist 5,37 Meter lang bei einem Radstand von 3,35 Meter und bietet ein Ladevolumen von 7.200 Liter bei einer Zuladung von 1.140 Kilogramm. Die Hecktüren öffnen mit einem
maximalen Öffnungswinkel von 180 Grad.
Serienausstattung des Deliver 7
ɓ Lederlenkrad,
ɓ Klimaautomatik,
ɓ elektrische Außenspiegel,
ɓ Rückfahrkamera,
ɓ Licht- und Regensensor,
ɓ klappbare Schreibunterlage,
ɓ 12,3-Zoll-Touchscreen für das Infotainment Apple Carplay und Android Auto,
ɓ unter anderem Totwinkelassistent, Spurwechselassistent, Querverkehrswarner,
Der Maxus Deliver 7 als Diesel startet bei Preisen von 29.989 Euro netto (zzgl. USt.). (SP-X/KS) W
Foto:
Martina Göres
Maxus eDeliver 7 als Diesel-Pendant
Traditionsbetrieb überzeugt mit handwerklicher Qualität
Handwerkliche Buchbindereien müssen sich mit ihrer Arbeit gegen die Konkurrenz aus dem Internet oder dem Ausland behaupten. Das geht nur mit Präzision und Liebe zur Arbeit, sagt Johanna Laabs.
KATHARINA WOLF
Konzentriert sitzt Buchbinderin Johanna Laabs an der Fadenheftmaschine. Von acht Spulen laufen weiße Fäden durch verschiedene Führungen nach unten hinter eine Rolle. Mit dem seitlich angebrachten großen Schwungrad und dem Fußpedal wirkt die Maschine wie eine riesige alte Nähmaschine. „Letztlich ist sie das auch“, sagt die Buchbinderin, während sie mit routinierten Bewegungen Papierbögen mittig vor sich über den sogenannten Lagentisch hängt. Ein Tritt auf das Pedal, der Tisch kippt nach hinten, die Bögen rutschen mit. Ein Klacken ertönt, wenn die Maschine die Bögen am Rücken zusammenheftet und ablegt. Ein Bogen folgt auf den nächsten, bis alle Seiten zusammengeheftet sind.
Bis ein Buch gebunden ist, sind viele Arbeitsschritte nötig. Und auch wenn in der 300 Quadratmeter großen Halle der Buchbinderei Henckus in Oldenburg zahlreiche Maschinen stehen: Vieles wird in Handarbeit erledigt, vom Heften oder Kleben bis zum Zuschneiden, Binden und Prägen.
„Ich mache das alles einfach gerne.“
Johanna Laabs, Buchbinderin
Seit mehr als 100 Jahren aktiv Hauptkunden des Traditionsbetriebs sind Buchhandlungen, Steuerberater oder auch Universitäten sowie Druckereien und Kirchengemeinden, die beispielsweise Fachzeitschriften oder Jahresberichte binden lassen, um sie auf Dauer lager- und lesbar zu halten. Auch kleine Buchauflagen wie Doktorarbeiten oder Speisekarten für anspruchsvollere Gastronomie gehören ins Portfolio des Betriebs, den es schon seit mehr als 100 Jahren in Oldenburg gibt und den Johanna Laabs seit 2009 führt. Dabei macht die Konkurrenz mit Angeboten wie „Book on Demand“ oder schnellem Binden im Copyshop den handwerklichen Buchbindereien das Geschäft schwer – mit den Preisen der im Ausland gedruckten Miniauflagen könne sie nicht mithalten, sagt die Buchbinderin. Ganze Geschäftsbereiche seien daher weggebrochen, wie etwa die Anfertigung von Feinkartonagen, die ihr Vorgänger noch anbot. „Vieles kommt aus dem Ausland“, bedauert Laabs. Viele Publikationen erscheinen zudem nur noch digital. Die
Fotos: Katharina Wolf
Von Hand geprägt: Buchbinderin Johanna Laabs gestaltet einen Buchdeckel.
Verschiedene
Folgen bekommt auch ihr Betrieb zu spüren. Johanna Laabs beschäftigt aktuell zwei Mitarbeitende. Bei der Übernahme waren es noch vier.
Beim Binden ist viel Sorgfalt nötig
Doch die Konkurrenz kann nicht alles: Beim Binden der großen Zeitschriftenbände sind viel Sorgfalt und Geschick nötig. Darauf ist der Traditionsbetrieb spezialisiert. „Das können Maschinen nicht ohne Weiteres“, sagt Laabs. Zunächst müssen die Seiten vorgerichtet, also Klammern entfernt und Werbung aussortiert werden. Laabs fügt sogenannte Vorsätze hinzu, eine Art Doppelseite, über die später Buchblock und Buchdecke verbunden werden. Dann wird geklebt oder per Faden geheftet. Die Seiten müssen geschnitten und gerundet werden. Laabs schneidet die Deckel zurecht und prägt den Titel auf Deckel und Rücken. „Am Ende werden Buchblock und Deckel zusammengefügt“, erklärt Laabs die nächsten Schritte. Zwei Tage braucht es, bis das Buch fertig ist. Nicht nur die Handarbeit, auch die Materialien unterscheiden sich von den Billigangeboten. „Wir nutzen Papier, Pappe und verschiedene Einbandstoffe, Kunststoff machen wir nicht“, stellt die Buchbinderin klar. Auch manch privater Kunde weiß ihr Handwerk zu schätzen und lässt liebgewonnene Bücher wie alte Kochbücher oder Bibeln reparieren oder kauft aufwendig gefertigte Kästchen und Ordner.
Verschwinden Buchbindereien?
Ihren Weg zur Buchbinderei hat die Unternehmerin über Umwege gefunden. „Ich wollte eigentlich in die Möbelrestauration, aber nach dem Berufsgrundbildungsjahr Holztechnik habe ich keinen Ausbildungsplatz als Tischlerin bekommen“, berichtet sie. Stattdessen lernte sie Zahnarzthelferin, konnte sich aber nicht für diesen Beruf begeistern. Dann folgte eine Ausbildung in der Druckweiterverarbeitung als Buchbinderin in der Industrie. Doch erst mit der dritten Lehrstelle als Buchbinderin Einzel- und Sonder-
„Handwerkliches Geschick und Qualität bei Arbeit und Material behalten ihren Wert.“
Johanna Laabs, Buchbinderin
anfertigung im Staatsarchiv Oldenburg hatte Laabs ihre Leidenschaft gefunden. Mitte 2007 fing sie in der Buchbinderei Henckus an, der Firmenchef suchte eine Nachfolge. Nach rund anderthalb Jahren gemeinsamer Arbeit war es dann so weit: Johanna Laabs wurde mit 29 Jahren Chefin des Traditionsbetriebs. Die Arbeit mit der Hand, die abwechslungsreiche Tätigkeit – eigentlich könne sie gar nicht sagen, was ihr an der Arbeit besonders viel Spaß macht. „Ich mache das alles einfach gerne“, sagt sie.
Fürchtet sie sich vor der Konkurrenz im Netz und aus dem Ausland? „Man sieht schon, dass es immer weniger handwerkliche Buchbindereien und noch weniger Ausbildungsplätze gibt“, bedauert Laabs. „Aber wir werden nicht komplett verschwinden“, ist sie überzeugt. „Handwerkliches Geschick und Qualität bei Arbeit und Material behalten ihren Wert.“ W
Am Deckentisch wird der Einband des Buchs gefertigt.
Johanna Laabs schneidet die gehefteten oder geklebten Seiten zurecht.
Garne sorgen an der Fadenheftmaschine für den Zusammenhalt der Seiten.
Impressum
Organ der Handwerkskammern
130. Jahrgang
Herausgeber: Schlütersche Fachmedien GmbH Ein Unternehmen der Schlüterschen Mediengruppe
¤ 46,00 inkl. Versand und MwSt. Studierende ¤ 28,00
Einzelheft ¤ 1,50 zzgl. Versandkosten Für die in der Handwerksrolle eingetragenen Handwerker ist der Bezugspreis durch den Mitgliedsbeitrag abgegolten.
ISSN 0029-1617
Druck:
Vogel Druck und Medienservice GmbH, Höchberg
Genderneutrale Sprache
Die Publikation richtet sich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, an alle interessierten Personen, unabhängig vom Geschlecht. Wir bemühen uns um eine geschlechterneutrale Sprache, weisen aber darauf hin, dass wir in bestimmten Fällen wegen der besseren Lesbarkeit und Verständlichkeit nur die männliche Form verwenden. Gleichbehandlung ist uns wichtig, Diversität nehmen wir als Chance für die Zukunft wahr.
W VIER FRAGEN AN
Lukas Kröhl
Firmenname Klosterbäckerei Schöningen
Webseite www.klosterbaeckerei.com
Ort Schöningen
Gewerk Bäcker
Mitarbeiterzahl 18
Funktion Inhaber
1. Was war Ihre wichtigste Entscheidung als Unternehmer?
Sehr wichtig war und ist die Zusammenarbeit mit einer Social-Media-Agentur – um Kunden zu gewinnen und unser Sortiment zu präsentieren.
2. Was bieten Sie Kunden, das Ihre Mitbewerber nicht haben?
Ehrliches Brot ohne Industrie und Schnickschnack. Unsere Produkte, alle 100 Prozent Bio, werden mit Langzeitteigen zubereitet und per Hand verarbeitet.
3. Welches Ziel wollen Sie als Unternehmer noch erreichen?
Wir wollen in Zukunft unseren guten Ruf und unsere starke, regionale Präsenz weiter ausbauen – als sichere Adresse für hochwertige Backwaren.
4. Wie halten Sie sich und Ihren Betrieb leistungsfähig? Wir bieten zum Beispiel angenehme Produktionszeiten ohne Nachtschichten.
W MEIN LIEBLINGSPROJEKT
Kunst auf Klinkern
Malermeisterin Marina Lattermann bietet ihren Kunden außergewöhnliche Wandmalereien. Die naturgetreuen Tiermotive der Inhaberin von emotion-Art in Delmenhorst kommen gut an – wie zum
Beispiel ein Tiger in Originalgröße, der „durch“ die Wand läuft. Auch die Fassade ihres eigenen Hauses verwandelte sie in ein Kunstwerk. Die einst weißen Klinker leuchten jetzt in hellrotem Terracotta, die Fugen grau abgesetzt. „Ich wollte immer ein Haus mit roten
Steinen“, sagt die Handwerkerin. So ging sie ans Werk. „Der Zeitaufwand war nicht ohne“, gesteht die Unternehmerin. Nach dem Grundieren trug sie zweimal rote Fassadenfarbe auf, erzeugte per Pinsel mit Rottönen einen Changier-Effekt und zog alle Fugen nach. (BG)
Foto: Privat
Fotos: Marina Lattermann
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Bereit für deine Mission
Der neue Transporter
Fahrzeugabbildungen zeigen Sonderausstattungen.
Die 5 Jahre Herstellergarantie gilt für fabrikneue Fahrzeuge der Marke Volkswagen Nutzfahrzeuge hinsichtlich aller Mängel in Werkstoff und Werkarbeit.
In den ersten zwei Jahren ist die Laufleistung unbeschränkt. Sie endet nach 5 Jahren oder nach einer maximalen Gesamtlaufleistung von 150.000 km im dritten bis fünften Jahr, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt. Garantiebedingungen unter www.volkswagen-nutzfahrzeuge.de