Norddeutsches Handwerk 01/2025

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www.hwk-bls.de

Blutbild des Betriebs

Mit einer Bilanzanalyse Schwachstellen aufdecken

Zentrum für Mobilitäts- und Landbautechnik

Kammer bekommt 13,5 Millionen Euro Förderung

Vor der Wahl: Das fordert das Handwerk

ZDH und Betriebe betonen, was sich ändern muss

Nachhaltigkeit rückt weiter in den Fokus

Kreditverhandlungen bleiben schwierig

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Liebe Leserinnen, liebe Leser!

Wir stehen am Beginn eines neuen Jahres – eines Jahres, das uns erneut vor große Herausforderungen stellen wird. Das vergangene Jahr war geprägt von Unsicherheiten und einer wachsenden Last durch steigende Kosten und zunehmende Bürokratie. Auch für 2025 zeichnen sich schwierige Rahmenbedingungen ab. Die wirtschaftlichen Aussichten für das Handwerk sind durchwachsen: Unsere Prognosen gehen von einem „Nullwachstum“ aus, real betrachtet werden die Umsätze aufgrund der Inflation erneut sinken. Zudem zeichnen sich weiterhin Probleme im Bau- und Ausbauhandwerk ab, ausgelöst durch rückläufige Baugenehmigungen und schwierige Finanzierungsbedingungen. Auch am Arbeitsmarkt sehen wir keine entscheidenden Impulse. In dieser Situation ist die Politik gefordert. Unsere Unternehmen brauchen endlich klare und wirksame wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen, die sie entlasten und stärken. Ganz egal, wie die Wahl am 23. Februar ausgehen wird: Für das Handwerk ist entscheidend, dass Themen wie die Senkung der Sozialversicherungsbeiträge, die Reduzierung von Bürokratie sowie steuerliche und energetische Entlastungen ganz oben auf der politischen Agenda stehen. Gleichzeitig wollen wir als Handwerkskammer das Potenzial unserer Betriebe stärken. Dazu gehört nicht zuletzt, die Betriebsinhaberinnen und -inhaber bei ihrer Unter-

nehmensführung zu unterstützen. Dafür hat unser Geschäftsbereich Betriebsberatung ein neues Online-Werkzeug entwickelt, das Betrieben ihre Bilanzanalyse erleichtern soll und ihnen so wertvolle Hinweise zur Optimierung ihrer Strukturen und Abläufe gibt. Wie das funktioniert, lesen Sie in dieser Ausgabe. Das Jahr 2025 wird für uns alle ein Jahr, in dem wir insbesondere von der Politik neue Weichenstellungen erwarten. Gemeinsam mit unserem Präsidenten und den Handwerksvertreterinnen und -vertretern unserer ehrenamtlichen Gremien werde ich mich als Hauptgeschäftsführer weiterhin mit Nachdruck dafür einsetzen, dass Ihre Anliegen und Bedürfnisse dabei gehört werden.

Mit den besten Wünschen für ein erfolgreiches Jahr 2025.

Matthias Steffen, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade

Foto: Sascha Gramann

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Chefredaktion:

Clemens Noll-Velten

(Chefredaktion, V.i.S.d.P.)

Tel. 0511 8550 2701

clemens.noll-velten@schluetersche.de

Abo- und Vertriebsservice

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AUS DER HANDWERKSKAMMER

6 90JahreKreishandwerkerschaften

Feier von Jubiläum und Fusion

10 BilanzanalysezeigtPotenziale

Neues Analysetool der Betriebsberatung

16 AusLiebezumBeruf

Tischler-Ehepaar reduziert aufs Wesentliche

18 BetriebmitTradition

100 Jahre Elektro-Meyer

BETRIEB

22 VorderBundestagswahl

Die Forderungen des Handwerks

24 E-Rechnung

Die drängendsten Fragen und Antworten

26 Neuerungenab2025

Was für Handwerksbetriebe wichtig ist

30 UmgangmitAsbest

Neue Gefahrstoffverordnung seit Dezember

32 AufAugenhöhe

Tricks zur Kommunikation mit Kunden

REGIONALES

34 EinestarkeArbeitgebermarke...

... kann zu einem Bewerberzuwachs führen

BETRIEB

36 RegelnzurUmsatzsteuerbefreiung

Welche Bedingungen gibt es?

38 Kreditverhandlungen

Wie Sie Ihren Nachhaltigkeits-Score verbessern

42 eAU-Datenaustausch

Überblick über die Neuerungen

44 SportfürHandwerker

Warum Ausgleichssport so wichtig ist

BETRIEB PLUS

46 NissansLCV-FlaggschiffInterstar Praktisch, vielseitig und jetzt auch vollelektrisch

PANORAMA

48

HerausforderungenimBäckerhandwerk Ein Brot-Experte wirbt für seine Zunft

IMPRESSUM

50 Pflichtangaben

Brot-Sommelier: Ein seltener Titel

René Silberbach ist einer von bundesweit nur 250 Brot-Sommeliers und gilt mit diesem Titel nicht nur als wahrer Brot-Experte, sondern auch als Botschafter für das traditionelle Bäckerhandwerk. |48

Fotos: lapas77stock.adobe.com

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Kreishandwerksmeister Manfred Lippick, Oliver

Jubeljahr und Fusion

sich über die Fusion.

90 Jahre Kreishandwerkerschaften: Festveranstaltung in der Dornse und feierliche Fusion zur Kreishandwerkerschaft Region Braunschweig.

Die Kreishandwerkerschaften der Region Braunschweig-Gifhorn und Peine haben ihr 90-jähriges Bestehen in der historischen Dornse des Braunschweiger Altstadtrathauses gefeiert. Die Festveranstaltung wurde von Gästen aus Politik und Handwerk begleitet und markierte einen historischen Meilenstein: die offizielle Bekanntgabe der Fusion zur neuen Kreishandwerkerschaft Region Braunschweig zum Januar 2025. „Um die duale Ausbildung im Handwerk beneiden uns unsere Nachbarn in Europa“, betonte, Olaf Lies, Niedersächsischer Minister für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, in seiner Rede. „Das System ist jedoch nicht einfach zu duplizieren, da in anderen Ländern ein wichtiger Teil für dieses System fehlt: die Selbstorganisation des Handwerks und insbesondere ihre Institutionen und das Ehrenamt.“ Zu den weiteren Rednern zählten Dr. Thorsten Kornblum, Oberbürgermeister

der Stadt Braunschweig, Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit sowie Soziales und Abgeordneter für den Kreis Gifhorn und Peine, und Mike Schneider, Präsident des Niedersächsischen Handwerkstags. Sie betonten, wie wichtig das Handwerk nicht nur für die Region, sondern für die gesamte Gesellschaft sei. Die neue Kreishandwerkerschaft Region Braunschweig vereint die bisherigen Kreishandwerkerschaften Braunschweig-Gifhorn und Peine. Sie wird künftig rund 1.300 Mitgliedsbetriebe in 42 Innungen vertreten und bietet ein breites Spektrum an Service- und Beratungsleistungen.

„Diese Fusion ist ein starkes Signal für die Zukunft des Handwerks in unserer Region. Wir bündeln unsere Ressourcen und schaffen eine leistungsfähige Organisation, die die Herausforderungen unserer Zeit – von der Digitalisierung bis zum Fachkräftemangel – meistern kann“, erklärte Geschäftsführer Dr. Andreas

Bierich. Zu den vielen Aufgaben der Kreishandwerkerschaft zählt neben der politischen Interessenvertretung auch die Rechtsberatung und Rechtsvertretung ihrer Mitglieder sowie eine Vielzahl an Weiterbildungsangeboten. W

Die neue Führungsstruktur

ɓ Kreishandwerksmeister: Oliver Schatta (Braunschweig), Manfred Lippick (Gifhorn) und Alexander Stein (Peine)

ɓ Geschäftsführer: Dr. Andreas Bierich

ɓ Stellvertretende Geschäftsführerinnen: Kim Cleve und Jennifer Günther

Foto:
Schatta und Alexander Stein (hinter Stehtischen von links) freuen

Förderung für Fachkräfte von morgen

Wirtschaftsminister Lies überreicht Förderbescheid für neues Bildungszentrum im Landkreis Helmstedt.

Der Strukturwandel im Raum Helmstedt erfährt einen gewichtigen Schub: Die Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade plant den Bau eines modernen Bildungszentrums für Mobilitäts- und Landbautechnik („MoLaTec“) in Königslutter am Elm. Ziel ist es, einen zukunftsweisenden Ort für die betriebliche Aus- und Weiterbildung zu schaffen, der dem Fachkräftemangel aktiv entgegenwirkt und die Wettbewerbsfähigkeit der Region stärkt.

Dafür hat Wirtschaftsminister Olaf Lies Detlef Bade, Präsident der Handwerkskammer, einen Förderbescheid in Höhe von 13,5 Millionen Euro überreicht.

Wirtschaftsminister Olaf Lies: „Ich freue mich, heute die bisher höchste Förderzusage für die Strukturstärkung des Raums Helmstedt übergeben zu können. Dieses herausragende Projekt bedient aktuelle Herausforderungen mit zukunftsfähigen Lösungen. Jährlich werden etwa 3.500 handwerklich Tätige das Zentrum für ihre wirkungsvolle Aus- und Weiterbildung nutzen. So wird die wichtige Qualifizierung von Nachwuchskräften, Existenzgründern und Betriebsnachfolgern im Handwerk intensiv vorangetrieben und auf ein solides Fundament gestellt.“

Detlef Bade, Präsident der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade: „Das ist ein guter Tag für das Handwerk und seine Zukunft. Es freut mich, dass wir mit unserem Vorhaben im Raum Helmstedt auf eine breite und tatkräftige Unterstützung getroffen sind und eine beträchtliche Förderung ermöglicht wird. Dafür bedanke ich mich bei allen Beteiligten. Zukunftsorientierte Schulungen in gefragten Bereichen der Elektromobilität, innovativen Antriebstechnologien und Landbautechnik sind auch gerade für die Transformation der Wirtschaft von erheblicher Bedeutung.“

Das Projekt leistet einen wichtigen Beitrag zur weiteren Strukturierung des Landkreises Helmstedt nach dem Ausstieg aus dem Kohleabbau und der Kohleverstromung. Die Landesregierung begleitet diesen Transformationsprozess eng. „Das neue Aus- und Weiterbildungszentrum in Königslutter fügt sich perfekt in die Region ein, die durch ihre räumliche Nähe zur Automobil- und Landwirtschaftsindustrie geprägt ist. Das überregionale Einzugsgebiet des Zentrums bringt Fachkräfte in den Landkreis, der davon profitieren wird. Die

Aussichten auf gute, dauerhafte Arbeitsplätze im Bereich zukunftsorientierter Mobilitätstechnik sind hervorragend und werden den Menschen vor Ort zugutekommen“, so Minister Lies weiter.

Gerhard Radeck, Landrat des Landkreises Helmstedt und Vorsitzender der Strukturkommission: „Mit dem Ausbildungszentrum bekommen Königslutter und der Landkreis Helmstedt ein wirtschaftliches Aushängeschild. Künftig werden viele tausend Menschen beim Rückblick auf den Beginn ihrer beruflichen Laufbahn an unsere Region denken und positive Botschafter werden.“

13,5

MILLIONEN  EURO für den Bau eines Bildungszentrums für Mobilitäts- und Landbautechnik

Alexander Hoppe, Bürgermeister der Stadt Königslutter am Elm: „Für Königslutter und mich persönlich hätte es keinen positiveren Jahresstart geben können. Über 15 Millionen Euro werden insgesamt investiert und wir schaffen auch hiermit ein gutes Stück Zukunft.“

Thomas Klein, Geschäftsführer der Wirtschaftsregion Helmstedt: „Wirtschaftsförderung geschieht ganz oft hinter den Kulissen. Umso glücklicher bin ich daher, dass mit dem Projekt der Handwerkskammer eine sichtbare, zukunftsorientierte Investition erreicht wird, die unseren Standort nachhaltig stärkt.“

Hintergrund: Das Land Niedersachsen erhält zum Einsatz im Landkreis Helmstedt bis 2038 Strukturhilfen vom Bund. Bis zu 90 Millionen Euro stehen zur Bewältigung des Strukturwandels sowie das Sichern von Arbeitsplätzen im Zuge des Kohleausstiegs zur Verfügung. W

Detlef Bade, Präsident der Handwerkskammer, nimmt den Förderbescheid von Minister Olaf Lies entgegen.
Foto: Mensing / MW

ONLINE SEMINAR-REIHE

Website-Werkstatt und KI – einfach gemacht

Mit den Onlineseminaren der Zukunftswerkstatt der Handwerkskammer bekommen Interessierte die nötigen Skills für die Gestaltung der eigenen Website. Ausserdem geht es um Anwendungsgebiete der Künstlichen Intelligenz:

ɓ Diese Workshops und Webseminare starten schon bald und sind offen für alle: „WordPress“ für Seiten-Einsteiger am 20. Februar von 10 bis 12 Uhr,

ɓ Online und SEO – geht so! Suchmaschinenoptimierung für Beginner am 27. Februar von 10 bis 12 Uhr, online.

ɓ Texten, bis der Kunde kommt - die richtigen Worte finden für die eigene

DR. ANDREAS BIERICH INFORMIERT:

Website am 6. März von 13 bis 16 Uhr, online

ɓ Chat GPT – wie funktioniert generative KI, wie Chat GPT? Wir klicken uns durch das Programm, geben Tipps und zeigen Tricks am 13. März, 10-11.30 Uhr

ɓ Bildgenerierung mit KI – bunte neue Welt mit Adobe Firefly, DALL-E, Canva & Co. Welche Tools gibt es wofür und wie funktionieren sie? Impressionen aus neuen Bilderwelten gibt es am 20. März von 10-11.30 Uhr.

ɓ Videos erstellen mit KI – Bilder lernen tanzen mit Lumen 5 am 27. März von 10-11.30 Uhr

Der falsche Firmenstempel und die Kündigung

Viele Kündigungen scheitern vor Gericht nicht, weil sie inhaltlich falsch sind, sondern weil Formfehler zu ihrer Unwirksamkeit führen. Das ist insbesondere dann für den Arbeitgeber ärgerlich, wenn die Kündigung eigentlich problemlos möglich ist wie zum Beispiel eine Kündigung in der Probezeit. Nicht selten kommt es in der arbeitsrechtlichen Praxis vor, dass die in § 626 BGB vorgeschriebene Schriftform - also die eigenhändige Unterzeichnung einer Kündigung durch den Kündigendennicht eingehalten wird. Eine Kündigung per Mail, WhatsApp, SMS, Fax oder eine nur mündlich oder telefonisch ausgesprochene Kündigung ist stets unwirksam. Aber wie ist es mit Wirksamkeit einer Kündigung, bei der der Kündigende einen falschen Firmenstempel verwendet?

Darüber musste das Arbeitsgericht Suhl (Urteil vom 14.08.2024, Az.: 6 Ca 96/24) entscheiden.

Der Fall: Ein Arbeitnehmer, der seit dem 01.08.2023 bei dem Beklagten beschäftigt war, erhielt am 12.01.2024 während seiner Probezeit die Kündigung. Diese wurde von dem Prokuristen des Unternehmens unterzeichnet. Allerdings befand sich auf dem Kündigungsschreiben der Stempel einer anderen Firma, mit der der Arbeitnehmer kein Arbeitsverhältnis hatte. Der Fehler entstand, weil der Prokurist sowohl für die Beklagte als auch für ein weiteres Unternehmen tätig war und daher versehentlich den falschen Stempel verwendete. Der Arbeitnehmer erhob deshalb Klage und argumentierte, die Kündigung sei unwirksam, weil sie den falschen Stempel trug und so den Eindruck

Das Portal zum Magazin www.hwk-bls.de/magazin

Bei Fragen & Anregungen melden Sie sich gern: Astrid Bauerfeld 0531 1201-124 magazin@hwk-bls.de

w Informationen und Anmeldung: www.hwk-bls.de/zukunftsnetzwerk

wAnsprechpartnerin: Ina Luckhardt, Beratungsstelle für Innovation und Technologie

erweckte, sie stamme von einem anderen Unternehmen. Das Arbeitsgericht Suhl entschied zugunsten des Arbeitgebers und wies die Kündigungsschutzklage ab. Die Verwendung des falschen Firmenstempels, so das Gericht, macht die Kündigung in diesem Fall nicht unwirksam. Entscheidend sei, dass der tatsächliche Arbeitgeber als der Aussteller der Kündigung klar erkennbar sei wie im zu entscheidenden Fall über die Kopfzeile des Kündigungsschreibens und auch durch das Unterschriftenfeld. Diese Erkenntnis hätte auch der Kläger gehabt - hatte er seine Klage doch ausdrücklich gegen das Unternehmen gerichtet, mit dem er seinen Arbeitsvertrag geschlossen hatte. Die offensichtlich falsche Verwendung des Stempels durch den

Fachanwalt für Arbeitsrecht: Dr. Andreas Bierich

Prokuristen bei der Unterschriftsleistung führe nicht zu einer Änderung in der Person des Ausstellers der Kündigung.

Tipp: Bei dem Ausspruch einer Kündigung muss der Arbeitgeber stets auf die Einhaltung aller Formalien achten. Denn selbst kleinste Fehler können durch den Arbeitnehmer benutzt werden, um die Kündigung anzugreifen.

Foto: Schmitz

BUNDESSIEGERIN

Ronja Stresska

Durch meinen Wettkampfsport vor der Ausbildungszeit habe ich gelernt, dass kurzfristig gesteckte Ziele nicht unbedingt zum Erfolg führen. Meine Motivation wächst daraus, dass kleine Erfolge geschehen. Selbst wenn etwas nicht auf Anhieb klappt, habe ich einen tollen Betrieb, der hinter mir steht. Genau aus dieser Motivation heraus ging ich in den Wettbewerb. Die größte Herausforderung war, sich immer wieder mit neuen Werkstätten, Werkzeugen, Maschinen und Umfeldern auseinanderzusetzen. Unter Zeitdruck

BUNDESSIEGER

Tobias Borck

Die Möglichkeit, mich in einer Sache, die mir liegt, mit anderen Handwerkern in meinem Alter zu messen, hat mich motiviert, am Wettbewerb teilzunehmen. Auch der Gedanke, mich „Deutscher Meister im Metallbau“ nennen zu können, hat mich gereizt. Die größte Herausforderung bestand darin, sehr präzise

sollte eine unbekannte Aufgabe erfüllt werden. Dazu bedurfte es einer guten Selbstorganisation, Planung und Konzentrationsfähigkeit. Der Sieg bildet für mich eine Bestätigung, dass ich die Grundfertigkeiten des Segelmacherhandwerks erlernt habe und diese auch umsetzen kann. Auf dieser Basis möchte ich weiter aufbauen und mein Wissen vertiefen.

Betrieb: Segelwerkstatt

Stade GmbH

Der Bundessieg ist zuerst ein Zeichen dafür, dass die Zusammenarbeit zwischen Ronja und

uns sehr gut funktioniert und dass wir ein Vertrauensverhältnis aufgebaut haben. Wir können uns zu 100 Prozent auf Ronja verlassen, da wir wissen, dass sie qualitativ hochwertig arbeitet, und das vom erstem Tag der Ausbildung an. Der zweite Punkt, den der Bundessieg mit sich bringt, ist die Öffentlichkeitsarbeit. Eine solche Auszeichnung ist eine

schöne Anerkennung auch für die Firma und die Ausbildung in der Firma. Darüber werden wir auch in unserem Newsletter berichten. Wenn man damit an die Öffentlichkeit geht, zeigt es, dass wir ausbilden können und innerbetrieblich qualitativ hochwertige Arbeit leisten, aber auch, dass produktionsferne Prozesse und die SoftSkills funktionieren.

unter Zeitdruck zu arbeiten. Der Bundessieg ist für mich eine Bestätigung dafür, dass ich sehr gut in meinem Job bin. Meine Mission ist es, so viele Erfahrungen zu sammeln wie möglich und in Zukunft mehr Verantwortung zu übernehmen. Zuerst steht die Weiterbildung zum Meister an. Danach würde ich gerne

Auszubildende betreuen und ihnen die Möglichkeit geben, vom Deutschen Meister zu lernen. Mir persönlich hat der Bundessieg gezeigt, dass ich alles schaffen kann, ich muss es nur versuchen! Daher möchte ich auch bei den EuroSkills und WorldSkills antreten und meine Berufsgruppe vertreten.

Moetefindt

Fahrzeugbau GmbH

Ausgezeichnet

Ebenfalls einen Sieg auf der Bundesebene errungen haben:

JURO  PAUL  MEYER – Die Müllergilde

JONAS  KETELHÖHN – Hansen Wasser- und Brunnenbautechnik

Herzlichen Glückwunsch!

Der Bundessieg ist nicht nur ein persönlicher Erfolg für Tobias, sondern auch ein herausragendes Ergebnis für unseren gesamten Betrieb. Er zeigt uns, dass unser Ausbildungsprogramm jungen Talenten die besten Voraussetzungen bietet und ein Umfeld schafft, in dem Leidenschaft, Innovation und eine starke Gemeinschaft die Basis für Höchstleistungen bilden. Für uns ist das ein Ansporn, unsere Ausbildungsstandards kontinuierlich zu verbessern und noch mehr jungen Menschen die Möglichkeit zu bieten, ihr Potenzial voll auszuschöpfen und ihren eigenen Karriereweg erfolgreich zu starten. Wir freuen uns, dass Tobias sich weiterentwickeln möchte, wir ihn dabei unterstützen können und dass er seine Erfahrung an zukünftige Auszubildende weitergeben möchte.

Foto:
Stolz auf Sieg und Mitarbeiter: Tobias Borck mit seinem Chef Jens Moetefindt.
Die Freude bei Ronja Stresska und ihrem Team ist noch immer groß.

Wenn das Geld unnötig versick

Die aktuelle Jahresbilanz des eigenen Betriebs mit den Zahlen der Vorjahre zu vergleichen, kann einige Potenziale aufdecken. Die Betriebsberatung der Handwerkskammer BraunschweigLüneburg-Stade bietet mit einem neuen, selbstentwickelten Analysetool nun eine kostenfreie, nahezu vollständige Auskunft der betriebswirtschaftlichen Lage.

VON ASTRID BAUERFELD

sickert…

Achim Klawun erklärt Tischlermeister Bösche, was es mit den Zahlen auf sich hat.

Fokus: Individuelle Auswertungen

Mit Wettbewerbs- und Unternehmensanalyse den Betriebsgewinn optimieren

Wo liegt der eigene Betrieb im Branchenvergleich?

Ist der Stundenverrechnungssatz ideal? Entwickeln sich Material- und Personalkosten gewinnoptimierend? Kaum ein Betrieb analysiert die eigenen Bilanzkennzahlen im Jahresvergleich, um Schwachstellen frühstmöglich aufzudecken oder Maßnahmen zu ergreifen und zu kontrollieren. „Dabei kann eine Auswertung aller betriebswirtschaftlichen Kennzahlen viel aufdecken“, sagt Daniel Harms, Abteilungsleiter der Betriebsberatung in der Handwerkskammer. Eine Kennzahlen-Transparenz und Gegenüberstellung von Betriebsbilanzen der vergangenen Jahre sei beispielsweise für die Gewinnoptimierung oder auch Planung der Unternehmensnachfolge von Vorteil. Hierfür müsse der interessierte Betrieb lediglich die Jahresbilanzen vom Steuerberater anfordern und an die Handwerkskammer weiterleiten. „Den Rest machen wir", verspricht Harms.

„Eine Wettbewerbsanalyse kann aufdecken, ob ich beispielsweise meinen Stundenverrechnungssatz anpassen sollte, um den Umsatz zu steigern.“

Daniel Harms, Abteilungsleiter Betriebs- und Gründungsberatung

Im Team sei der Ansatz verfolgt worden, eine Methode zu entwickeln, die automatisch die Wirtschaftlichkeit eines Handwerksbetriebs analysiert und auswertet. Mehrere Monate habe ein Kollege an einer umfassenden Excel-Formel getüftelt, die neben Basisdaten wie Rechtsform, Gewerk oder Gemeindewerte auch Positionen wie Personal, Material und Lagerkosten erfasst.  „Wie Betriebsinhabende mit ihrem Wareneinkauf, den Stundenlöhnen oder Bestandsveränderungen im eigenen Jahresvergleich und zusätzlich im Branchenvergleich liegen, ist normalerweise auf den ersten Blick gar nicht ersichtlich, wird also kaum hinterfragt“, erklärt der Betriebsberater. „Dabei kann genau hier das Geld versickern“, betont er. Es sei eigentlich immer möglich, an einem oder mehreren Punkten zu optimieren oder Kosten zu reduzieren. Dafür ist es laut Harms wichtig, die Wettbewerbslage einschätzen zu

können: „Eine Analyse kann konkret aufdecken, ob ich beispielsweise meinenStundenverrechnungssatzanpassen sollte, um den Umsatz zu steigern.“ Die Antwort auf eine hohe Personalfluktuation könne die Analyse außerdem liefern. Wird den Mitarbeitern zu wenig gezahlt? Ist das Material qualitativ den Preisen entsprechend und wie hat sich die Eigenkapitalquote entwickelt, damit bessere Leasingkonditionen angeboten werden? Lohnen sich Investitionen ins Anlagevermögen? „Es geht um die Gewinnmaximierung im Betrieb“, betont Daniel Harms. „Aber auch um eine Bemessungsgrundlage für die Unternehmensnachfolge, falls diese in den kommenden Jahren ansteht.“ Wer sich rechtzeitig vorbereite und entsprechendeStellschraubendrehe,könne eingeleitete Maßnahmen besser kontrollieren und auch den möglichen Verkaufspreis des Unternehmens positiv beeinflussen. Tischlermeister Frank Bösche hat die umfangreiche Analyse

durchdieHandwerkskammerfürseinen Betrieb bereits in Anspruch genommen. Für ihn sei die Auswertung seiner individuellen Kennzahlen im Jahres- und Branchenvergleich sowie für die Region Wolfenbüttel sehr aufschlussreich gewesen. „Insbesondere für die Vorbereitung meiner Betriebsübergabe ist diese Bilanzanalyse sehr wertvoll“, sagt der Meister. Nicht nur zur eigenen Einschätzung und Wertermittlung, auch für eine umfangreiche Transparenz dem potenziellen Übernehmer gegenüber seien die Gegenüberstellungen hilfreich. „Das Analyseergebnis zeigt mir, dass ich seit Jahren vieles richtig mache“, sagt der 62-Jährige. Nun könne er mit diesen tollen Ergebnissen seine Nachfolge in Ruhe einleiten. Er selbst habe für die Analyse lediglich seinen Steuerberater kontaktieren müssen. „In der Handwerkskammer habe ich dann mit den Betriebsberatern die Auswertungen von Kapitalrentabilität bis zur Eigenkapitalquote studiert“, erzählt

Frank Bösche. Jeder Unternehmer sollte dieses Angebot nutzen und sich laut Bösche regelmäßig mit den eigenen Entwicklungen auseinandersetzen. „Unsere Datenbank wächst mit den Kennzahlen jedes Betriebs, natürlich anonymisiert und unter strenger Einhaltung des Datenschutzes versichert Daniel Harms. Das Ziel der Handwerkskammer sei es, eine zuverlässige, kostenfreie Analyse anzubieten, die punktgenau bis auf die Region bezogen zum individuellen Unternehmen passt, um alle Schwachstellen zu finden und den Gewinn zu maximieren.

Kontakt: beratung@hwk-bls.de

Foto: ©Bauerfeld

Meinungen zur Bilanzanalyse

Achim Klawun, Betriebsberater:

„Wir finden bei der Analyse von Betriebskennzahlen nahezu immer eine Möglichkeit, den Gewinn zu steigern.“

Frank Bösche, Tischlermeister:

„Zur Vorbereitung meiner Betriebsübergabe in ein paar Jahren ist die genaue Betriebsanalyse der Handwerkskammer unbezahlbar.“

Steffen Heuer, Betriebsberatung der Handwerkskammer:

„Der zugrundeliegende Datenbestand des Analysetools der Handwerkskammer wächst mit jedem unserer Handwerksbetriebe, der dieses Angebot nutzt.“

Detlef Bade, Schornsteinfegermeister:

„Die aufschlussreiche Auswertung von Betriebskennzahlen im Jahres- und Branchenvergleich, sollte jeder Betriebsinhabende für sich nutzen.“

Fotos: Bauerfeld, privat, Kritdanaistock.adobe.com

Daniel Harms zur Bilanzanalyse und dem neuen Tool der Handwerkskammer

Herr Harms, warum ist es für Handwerksbetriebe wichtig, sich mit betriebswirtschaftlichen Kennzahlen und der Bilanzanalyse auseinanderzusetzen?

» Daniel Harms: Betriebswirtschaftliche Kennzahlen sind das Navigationssystem für jedes Unternehmen. Sie zeigen, wie wirtschaftlich ein Betrieb arbeitet, wo seine Stärken liegen und welche Bereiche verbessert werden können. Im Handwerk, wo man oft stark ins Tagesgeschäft eingebunden ist, geraten diese Zahlen leider manchmal in den Hintergrund. Dabei können regelmäßige Analysen entscheidend dazu beitragen, rechtzeitig auf Entwicklungen zu reagieren und den Betrieb zukunftssicher aufzustellen – sei es durch die Optimierung der Rentabilität oder die Sicherstellung der Liquidität. Wer sich regelmäßig mit seinen Kennzahlen beschäftigt, legt also die Grundlage für eine nachhaltige und erfolgreiche Unternehmensführung.

Wie können Handwerksbetriebe ihre Kennzahlen besser verstehen und nutzen?

»Daniel Harms: Der erste Schritt ist, die wesentlichen Kennzahlen zu kennen, wie etwa die Eigenkapitalquote, die Umsatzrendite oder die Forderungslaufzeit. Diese Zahlen geben unter anderem Hinweise darauf, wie gut der Betrieb finanziell aufgestellt ist und wie effizient er arbeitet. Regelmäßige Bilanzanalysen sind dabei ein wertvolles Werkzeug, um diese Kennzahlen zu überprüfen. Noch wichtiger ist es jedoch, die richtigen Schlüsse daraus zu ziehen und gezielte Maßnahmen abzuleiten, beispielsweise zur Kostensenkung oder zur Optimierung der Zahlungsflüsse.

Was sind häufige Schwachstellen, die in Handwerksbetrieben durch eine Bilanzanalyse aufgedeckt werden?

» Daniel Harms: Ein häufiges Problem ist die Liquidität. Viele Betriebe erkennen erst spät,

„Mit diesem Tool wird der Aufwand einer solchen Analyse deutlich geringer, als viele befürchten.“

Daniel Harms, Abteilungsleiter Betriebs- und Gründungsberatung

Kontakt: Telefon 0531 1201-259 daniel.harms@ hwk-bls.de

dass lange Forderungslaufzeiten oder eine hohe Lagerhaltung die finanzielle Stabilität gefährden können. Ebenso werden oft Kostenstrukturen zu wenig hinterfragt. Eine Bilanzanalyse kann dabei helfen, diese Schwachstellen sichtbar zu machen. Sie bietet zudem die Möglichkeit, sich mit anderen Betrieben derselben Branche zu vergleichen, was wichtige Einblicke in die eigene Wettbewerbsfähigkeit liefert.

Manche Betriebsinhaber schrecken vor dem Aufwand einer detaillierten Analyse zurück. Ihre Abteilung hat dazu ein spezielles Bilanzanalyse-Tool entwickelt. Welchen Service bietet es?

» Daniel Harms: Mit diesem Tool wird der Aufwand einer solchen Analyse deutlich geringer, als viele befürchten. Der Betrieb gibt uns die notwendigen Unterlagen und wir erstellen die Auswertung mit dem Tool. Am Ende erhält der Betrieb eine umfassende Darstellung seiner betriebswirtschaftlichen Kennzahlen. Der Aufwand des Betriebes geht somit gegen Null. Das Tool liefert Informationen zur Gewinnoptimierung, zeigt Schwachstellen auf und ermöglicht einen Vergleich mit Branchen-Benchmarks. Dadurch erkennen die Betriebsinhaber schnell, wo sie im Vergleich zu ähnlichen Betrieben stehen und wie sie ihre Position verbessern können. Mit den richtigen Hilfsmitteln, einer klaren Struktur und natürlich der Unterstützung durch unsere Beratung können so auch kleinere Betriebe ihre Kennzahlen schnell und effizient analysieren. Der Nutzen, den sie daraus ziehen, übersteigt den investierten Aufwand bei Weitem. Vor allem im Hinblick auf eine Betriebsübergabe ist die Analyse von Vorteil. So kann frühzeitig der Gewinn und somit auch der Unternehmenswert gesteigert werden. Dies bedarf jedoch einer Vorlaufzeit von mindestens fünf Jahren.

Foto:
Fotostudio Sascha
Gramann
Daniel Harms

Nachricht in der Kirchentür

Tischlerei

Grobe,

auch fürs Feine: Sylvia und Carsten Christoph arbeiten fast immer gemeinsam.
ASTRID BAUERFELD

Wenn in einer alten Kirchentür ein Zettelchen versteckt ist, das während des Restaurierens zum Vorschein kommt, ist das für

Carsten Christoph etwas Besonderes. Steht dann auf dem Zettel geschrieben: „Erbaut von den größten Kanonen des Jahrhunderts“, weiß der Tischlermeister und Restaurator, dass hier Handwerker gearbeitet haben, die ihren Beruf genauso geliebt haben wie er selbst. „Da hatte jemand Spaß an der Arbeit und hat mir Jahrzehnte später mit seiner Nachricht auch eine Freude gemacht“, sagt Christoph, Inhaber der Tischlerei Grobe bei Edemissen.

Das Restaurieren und Instandsetzen von Fenstern, Fußböden oder Türen in Kirchen war vor Jahren Hauptaugenmerk der Tischlerei.

„Mit 14 Mitarbeitern haben wir derart große Aufträge übernehmen können“, erinnert sich Christoph lächelnd. Die Arbeit in den Gotteshäusern habe ihm immer großen Spaß gemacht.

Immer im Team: Sylvia und Carsten Christoph bieten ihren Kunden ein breites Portfolio. Fotos: Bauerfeld

„Meine Frau und ich wollten uns entschleunigen“

Carsten Christoph, Tischlermeister und Restaurator

Mit der Entscheidung, die Mitarbeiterzahl zurückzufahren, wurde auch der Umfang der Aufträge kleiner. „Meine Frau und ich wollten uns entschleunigen“, erklärt der 56-Jährige. Sylvia Christoph ist Tischlergesellin, kümmert sich im Betrieb um die Bestattungen, die Tischlerei Grobe innerhalb des Wohnortes übernimmt. „Ich bin überall dort, wo die beiden Hände meines Mannes Unterstützung brauchen“, sagt sie. Das Ehepaar Christoph hat inzwischen zwar keine Angestellten mehr, ihr Portfolio haben sie jedoch nicht dezimiert. „Wir bieten von der Wiege bis zum Sarg alles an“, erzählt Carsten Christoph.

In der Möbeltischlerei, im Fenster- und Treppenbau sowie in der Möbel- und Baurestaurierung sind die beiden Experten. Das Reduzieren auf das Wesentliche habe den beiden leidenschaftlichen Handwerkern gut getan. „Wir sind zufrieden mit unseren Kunden und den Arbeiten, die wir aufgetragen bekommen“, sagt der Meister. W

w

Web-Wegweiser:

www.tischlerei-grobe.de

WERKSTATTHUND

Kimba begleitet das Tischler-Ehepaar auf Schritt und Tritt.

Engagiert in die Zukunft

100 Jahre Elektro-Meyer: In der dritten Generation wird der Betrieb von Holger Meyer geleitet, unterstützt von seinem Sohn Heiko mit einem Auszubildenden.

Im Oktober 2024 feierte die Firma Elektro Meyer aus Buchholz in der Nordheide ihr 100-jähriges Bestehen. Der staatlich geprüfte Techniker Holger Meyer leitet die Geschicke des Betriebs in der dritten Generation. Unterstützt wird er von seinem Sohn Heiko Meyer, der im Betrieb ausgebildet wurde, und einem Auszubildenden. Der Fokus liegt heute auf der Modernisierung und Instandhaltung von Bestandsgebäuden. Reparaturen und der Austausch von Hausgeräten ergänzen das Leistungsspektrum. „Wir haben uns in der Firmengeschichte jeweils erfolgreich den äußeren Gegebenheiten angepasst“, sagt Holger Meyer. „Besonderen Wert legen wir schon immer auf Ausbildung und auf stetige Weiterbildung.“

Den Grundstein für das Unternehmen legte Heinrich Meyer nach seinem Studium der Elektrotechnik in Hamburg. Zunächst sammelte er berufliche Erfahrungen bei namhaften Firmen wie

„Mit

unserem kleinen, aber engagierten Team ist Elektro Meyer für die Herausforderungen der Zukunft gut gerüstet“

Holger Meyer, Betriebsinhaber

Siemens-Schuckert und Bergmann, bevor er sich 1924 in Buchholz selbstständig machte. Im gleichen Jahr gründete er ein Wohn- und Geschäftshaus, das als Elektroladen, Werkstatt für Kleinreparaturen und Monteurstätte diente. Mit seinem Spitznamen „Hein-Licht“ war er in der Region bekannt – ein Beleg für seine Bedeutung als Elektropionier in der damals ländlich geprägten Umgebung. In den 1950er und 1960er Jahren war Elektro Meyer maßgeblich am Ausbau der Elektrizitätsnetze in den umliegenden Dörfern beteiligt. Außerdem gründete das Unternehmen elektrische Anlagen in unterschiedlichsten Gebäuden und erweiterte sein Team stetig – zeitweise waren bis zu 15 Monteure in der Region unterwegs.

1972 erfolgte die Übergabe der Geschäftsleitung an Hans-Heinrich Meyer und seine Ehefrau Erika. Mit einem modernen Anbau wurde das Ladengeschäft 1976 vergrößert. Unter dem

Gutes Team: Holger Meyer (l.) und Sohn Heiko Meyer.

Ehrungen und Urkunden

Ihr Betrieb feiert Jubiläum? Stellen Sie einen Antrag bei 25, 40, 50 oder 75 Jubeljahren auf eine Urkunde. Ab 100-jährigem Jubiläum oder einem Meisterjubiläum von 50 oder 60 Jahren möchte die Handwerkskammer darüber hinaus einen Artikel in Form eines Porträts im Norddeutschen Handwerk veröffentlichen, aber auch digital auf Homepage oder in Social-Media-Kanälen der Handwerkskammer berichten. Einige wichtige Informationen sind für die Antragsstellung einer Urkunde notwendig und können online über ein entsprechendes Formular übermittelt werden.

Web: www.hwk-bls.de/ehrungen Mail: ehrungen@hwk-bls.de

Namen „Licht-Meyer“ etablierte sich das Geschäft als erste Adresse für Leuchten und Hausgeräte. 1996, nach dem plötzlichen Tod von Hans-Heinrich Meyer, übernahm dessen Frau Erika Meyer die Leitung. Ihr Sohn Martin Meyer, ein erfahrener Meister, übernahm die handwerkliche Verantwortung. Mit dem Abriss des ursprünglichen Firmensitzes 2003 begann eine neue Ära: Martin Meyer führte den Betrieb in neuen Räumen weiter, bis sein plötzlicher Tod im Jahr 2014 eine weitere Zäsur markierte. Seit 2014 leitet nun Holger Meyer das Unternehmen in der dritten Generation.

„Mit unserem kleinen, aber engagierten Team ist Elektro Meyer für die Herausforderungen der Zukunft gut gerüstet“, fasst Holger Meyer zusammen. CB W

Herzlichen Glückwunsch

Die Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade gratuliert zum Jubiläum und wünscht weiterhin viel Erfolg:

25-JÄHRIGE SELBSTSTÄNDIGKEIT

 Dachdeckermeister Thorsten Brunke, Adendorf, 03.01.2025

 Dachdeckermeister Michael Warner, Bleckede, 02.01.2025

 Zentralheizungs- und Lüftungsbauermeister Axel Gräfke, Uelzen, 01.01.2025

 Kraftfahrzeugmechanikermeister Jörg Kruckenberg, Wriedel, 01.01.2025

 Zimmerermeister Stefan Rosengart, Bröckel, 01.04.2021

50-JÄHRIGE SELBSTSTÄNDIGKEIT

 Malermeister Volker Dierken, Himbergen, 16.01.2025

100-JÄHRIGES BETRIEBSJUBILÄUM

 Bernd Schulze Bedachungs GmbH & Co. KG, Suhlendorf, 01.01.2025

Foto: Elektro Meyer

Weiterbildung als Schlüssel zum Erfolg

Das neue Jahr nutzen, um sich und die Mitarbeitenden beruflich weiterzuentwickeln: Fort- und Weiterbildungen spielen eine entscheidende Rolle für die nachhaltige Zukunftssicherung des Betriebs. Warum es sich lohnt, in die Qualifikation des Teams zu investieren, welche Trends es gibt und wie die Handwerkskammer dabei unterstützt, erklärt Judith Kraus, Abteilungsleiterin Bildungsmarketing bei der Handwerkskammer, im Gespräch.

Frau Kraus, warum sind gute Vorsätze in Bezug auf Weiterbildung gerade jetzt so wichtig?

» Judith Kraus: Der Start in das neue Jahr bietet eine hervorragende Gelegenheit, neue Ziele zu stecken und Weichen zu stellen. Weiterbildungen sind dabei ein Schlüssel, um Fähigkeiten auszubauen und neue Perspektiven zu schaffen – für jeden Einzelnen und für das Unternehmen. Qualifizierte Mitarbeitende stärken nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit des Betriebs, sondern helfen auch, Herausforderungen wie Fachkräftemangel und Digitalisierung erfolgreich zu meistern. Außerdem zeigt sich immer wieder: Wer seine Mitarbeitenden fördert und ihnen Entwicklungsmöglichkeiten bietet, bindet sie oft langfristig an das Unternehmen.

Wie können Unternehmen ihre Mitarbeitenden gezielt bei Weiterbildungen unterstützen?

» Judith Kraus: Der erste Schritt ist, gemeinsam den Weiterbildungsbedarf zu ermitteln. Unternehmen sollten ihren Mitarbeitenden Perspektiven aufzeigen und sie aktiv in die Planung einbinden, um sinnvolle Ziele festzu-

Weiterbildungsberatung

legen. Bestenfalls bereits während der Ausbildung, denn hier gibt es mit den Prüfungsvorbereitungskursen ebenfalls die Möglichkeit, gezielt zu unterstützen. Unsere kostenfreie Weiterbildungsberatung hilft dabei, individuelle Pläne zu entwickeln und passende Fördermöglichkeiten zu finden. Denn oft scheitert es nicht am Willen, sondern an der Orientierung im Weiterbildungsdschungel.

Welche aktuellen Entwicklungen oder Trends gibt es?

» Judith Kraus: Weiterbildungen im Energiebereich – zum Beispiel zu Wärmepumpen oder die Weiterbildung zum Gebäudeenergieberater – sind nach wie vor besonders gefragt. Auch digitale und hybride Lernformate erfreuen sich weiterhin einer großen Nachfrage, da sie mehr Flexibilität bieten und sich damit optimal auf die Bedürfnisse des Unternehmens abstimmen lassen. Mehr Flexibilität bieten auch Firmenschulungen: Sie ermöglichen es, Inhalte praxisnah an den Arbeitsalltag anzupassen und individuell auf den Terminkalender des Unternehmens abzustimmen.

Die Weiterbildungsberatung der Handwerkskammer beantwortet Ihre Fragen zu unserem umfangreichen Weiterbildungsangebot, zu den verschiedenen Fördermöglichkeiten und entwickelt gemeinsam mit maßgeschneiderte Bildungskonzepte.

Thorsten Lange • Tel. 04131 712-453 • weiterbildung@hwk-bls.de Anke Ott • Tel. 04141 6062-40 • weiterbildung@hwk-bls.de

Was raten Sie Unternehmen, die 2025 in Weiterbildung investieren wollen?

» Judith Kraus: Fangen Sie frühzeitig an und nutzen Sie die Unterstützung unserer Weiterbildungsberatung. Viele Lehrgänge, insbesondere im Bereich der Meistervorbereitung, sind stark nachgefragt und schnell ausgebucht. Mein Tipp: Nutzen Sie Wartelisten und planen Sie langfristig.

Wo können sich Interessierte informieren?

» Judith Kraus: Neben unserer Website, die einen Überblick zu unseren Angeboten und aktuellen Fördermöglichkeiten bietet, können Sie mit unserer Weiterbildungsberatung einen Termin für eine persönliche Beratung vereinbaren – gerne im persönlichen Gespräch oder in digitaler Form per Videokonferenz.

Judith Kraus Leiterin des Bildungsmarketings bei der Handwerkskammer.

Kontakt Telefon 04141 6062-33 www.hwk-bls.de/ weiterbildungsberatung

Unser Fort- und Weiterbildungsangebot im Überblick

Meistervorbereitung Teil I und II

Mit den vorbereitenden Kursen werden die Teilnehmenden fit für die Meisterprüfung. Egal ob berufsbegleitend, in Vollzeit oder in der digitalen Variante – hier wird optimal und praxisnah auf die Meisterprüfung vorbereitet:

ɓ Bäcker-Handwerk

ɓ Elektrotechniker-Handwerk

ɓ Fliesen-, Platten- und Mosaikleger--Handwerk

ɓ Friseur-Handwerk

ɓ Installateur- und Heizungsbauer-Handwerk

ɓ Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk

ɓ Land- und Baumaschinenmechatroniker-Handwerk

ɓ Maurer- und Betonbauer-Handwerk

ɓ Zimmerer-Handwerk

Meistervorbereitungskurse: www.hwk-bls.de/mvk

Fachspezifische Lehrgänge

Für verschiedene Gewerke werden fachspezifische Fortbildungen angeboten, z. B.:

ɓ Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im Metall-/ SHK-/Holz-Handwerk, Erst- oder Nachschulungen

ɓ Fachkundige Person Hochvolt (FHV) für Landmaschinen

ɓ Fachkundige*r für Arbeiten an hochvolt-eigensicheren Systemen

ɓ Gebäudeenergieberater*in (HWK)

ɓ Sachkundenachweis Airbag und Gurtstraffer

ɓ Sachkundenachweis Asbest

ɓ Sachkundennachweis Fahrzeugklimaanlagen

ɓ SHK-Kundendiensttechniker*in

ɓ Sicherheitsprüfung SP für Nutzfahrzeuge und Landmaschinen

ɓ Systematische Fehlersuche in der Land- und Baumaschinentechnik

ɓ Systemtechniker*in Land- und Baumaschinentechnik

ɓ Wärmepumpen - Installation

Fachspezifische Lehrgänge: www.hwk-bls.de/kurse-seminare

Gesellenprüfungsvorbereitung

Mit den Vorbereitungskursen wird gezielt auf den ersten oder zweiten Teil der Abschlussprüfungen vorbereitet.

ɓ Elektrotechniker-Handwerk

ɓ Feinwerkmechaniker-Handwerk

ɓ Installateur- und Heizungsbauer-Handwerk

ɓ Kaufleute für Büromanagement

ɓ Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk

ɓ Land- und Baumaschinenmechatroniker-Handwerk

ɓ Maler- und Lackierer-Handwerk (Gestaltung und Instandhaltung oder Fahrzeuglackierung)

Gesellenprüfungsvorbereitungskurse: www.hwk-bls.de/gpv

Kaufmännische Lehrgänge

Kaufmännische Tageskurse oder Lehrgänge wie z. B.:

ɓ AdA: Ausbildung der Ausbilder*innen - anerkannt als Teil IV des Meisterweges

ɓ Geprüfte*r Betriebswirt*in (HwO)

ɓ Geprüfte*r Fachmann*Fachfrau für kaufmännische Betriebsführung (HwO) – anerkannt als Teil III des Meisterweges

ɓ Geprüfte*r Kaufmännische*r Fachwirt*in (HwO)

ɓ Weitere kaufmännische Lehrgänge und Tagesseminare wie z. B. Buchführung kompakt oder Kalkulationstraining

Kaufmännische Lehrgänge: www.hwk-bls.de/kaufleute

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Keding fordert echte Reformen von einer neuen Bundesregierung, die sich vor allem für den Bürokratieabbau einsetzen sollte.

Das fordert das Handwerk

Nur wenige Wochen bis zur Bundestagswahl: ZDH und Betriebe haben klare Vorstellungen, was sich ändern muss.

In seinem „Wahlcheck 25 für 25“ erwartet der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) von allen Kandidatinnen und Kandidaten zur bevorstehenden Bundestagswahl, sich für die Belange des Handwerks einzusetzen und konkrete Lösungen anzubieten. „Der Veränderungsnotstand in Deutschland muss ein Ende haben. Das Handwerk fordert ein entschlossenes Handeln der Politik, um die Weichen für eine zukunftsfähige Wirtschaftspolitik zu stellen und den Standort zu stärken“, sagt ZDH-Präsident Jörg Dittrich.

Der Wahlcheck besteht aus 25 Forderungen, die auf fünf Handlungsfelder aufgeteilt sind. „Die Handwerksbetriebe und ihre Beschäftigten brauchen klare Signale der Entlastung, des Aufbruchs und der Stabilität“, so Dittrich weiter.

Fünf Themenbereiche mit Forderungen

Die folgenden fünf Handlungsfelder, zu denen jeweils fünf Forderungen formuliert wurden, stehen im Fokus des ZDH-Wahlchecks:

ɓ Freiräume schaffen, Wettbewerbsfähigkeit erhöhen,

ɓ Wieder Lust auf Unternehmertum machen,

„Ohne Reformen wird Deutschland immer weiter abgehängt.“
Daniel Keding, Bauunternehmer

ɓ Potenziale zur Sicherung von Fachkräften ausschöpfen,

ɓ Bildungsstrukturen des Handwerks stärken, ɓ In Städten und ländlichen Räumen das Handwerk weiter fest verankern.

„Bürokratie wurmt und lähmt uns“ In der Kategorie „Wieder Lust auf Unternehmertum machen“ fordert der ZDH: „Die Belastung des Handwerks mit Bürokratie wird deutlich reduziert. Unverhältnismäßige Berichts- und Dokumentationspflichten werden systematisch abgebaut, ohne notwendige Schutzstandards für Beschäftigte einzuschränken. Die Verwaltung wird schlank und digital aufgestellt.“

Bauunternehmer Daniel Keding aus Lehrte hat von den vielen Vorschriften und Pflichten die Nase voll. „Die Bürokratie wurmt und lähmt mich“, sagt er. Seit der Übernahme des Betriebs mit 30 Mitarbeitenden von seinem Vater seien Jahr für Jahr mehr bürokratische Anforderungen auf ihn zugekommen. Daher fordert er echte Reformen von einer neuen Regierung. „Doch die Bretter, die da gebohrt werden müssten, sind sehr dick“, weiß Keding. Wenn er noch mehr Personen in der Ver-

Daniel

waltung beschäftigen würde, wäre er gezwungen, auch diese Mehrkosten an seine Kunden weiterzugeben. „Andererseits sollen die Baukosten gesenkt werden – das passt für mich nicht zusammen“, betont der Bauunternehmer. Was ihn besonders ärgert: „Deutschland hat immer den Ansporn, die EU-Vorgaben zu 250 Prozent zu erfüllen. Das mündet in einem Apparat an Vorschriften, den niemand mehr überblicken kann“, sagt Keding.

„Die Abgaben- und Steuerlast demotiviert“ Der 42-Jährige sieht noch ein weiteres dringendes Handlungsfeld: „Arbeiten muss sich wieder lohnen, sonst kommen wir am Standort Deutschland nicht voran und werden weiter abgehängt.“ Die Abgabenlast bei den Beschäftigten von Keding Bau und anderen Betrieben sei mittlerweile so hoch, dass bei ihnen am Ende des Monats kaum noch etwas übrig bleibe. „Für diejenigen, die wirklich Lust auf ihren Job haben und arbeiten wollen, ist das demotivierend“, sagt Keding, der auch Vorsitzender des Arbeitskreises Junger Bauunternehmer in Niedersachsen ist.

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Anzeigenschluss für Ausgabe 2 vom 18.02.2025 ist am28.01.2025

Sein Anliegen hat der ZDH in folgende Forderung gepackt: „Betriebe und Beschäftigte werden bei Steuern und Abgaben spürbar entlastet. Dadurch können im Handwerk Impulse für Beschäftigung, Investitionen und Kaufkraft gesetzt werden.“ Eine Abgabenbremse soll dafür sorgen, dass die Beitragslast für Betriebe bei unter 40 Prozent stabilisiert wird.

„Die Energiewende muss bezahlbar sein“

In Sachen Energiewende stört den Handwerksmeister, dass es weder für Kunden noch für Betriebe langfristige Planbarkeit gibt. „Wenn Kunden ein Vorhaben planen, wissen sie derzeit nicht, ob sie die Förderung, die es momentan gibt, auch noch erhalten, wenn sie antragsberechtigt sind“, ärgert sich Keding. Zudem seien die Anforderungen an die Gebäudesanierung mittlerweile so hoch, dass Kunden die Kosten gar nicht mehr tragen wollen und können. Er plädiert deshalb für realistische Anforderungen an die Sanierung im Bestand. W

wZum Wahlcheck: www.zdh.de/25fuer25/

Geschäftsübernahmen

Unser Betrieb ist für die Zukunft top aufgestellt. Energieeffizienz ist unser Markenzeichen.

PLANUNGSBÜRO & BAUUNTERNEHMEN seit1994

Das seit 1994 bestehende und für kompetenten Service bekannte Planungsbüro und Bauunternehmen Martin Obermeyer sucht einen engagierten Nachfolger. Von der Sanierung bis hin zum schlüsselfertigen Neubau von Wohnhäusern und Gewerbebauten bietet das Unternehmen beste Qualität für seine Kunden. Im Vordergrund steht dabei die Energieeffizienz!

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Hallenbau

E-Rechnung wirft Fragen auf

Müssen Daten in der E-Rechnung verschlüsselt übermittelt werden? Wie sieht es mit der Archivierung in der Cloud aus? Und können Betriebe mit der E-Rechnung auch Skonto geben? Hier kommen die Antworten.

ANNA-MAJA LEUPOLD

Seit Jahresbeginn gilt die Empfangsverpflichtung bei der E-Rechnung. Auch Handwerksbetriebe müssen nun in der Lage sein, elektronische Rechnungen von anderen Unternehmen anzunehmen, auszulesen und zu archivieren. Dazu haben die Redaktion weitere Leserfragen erreicht. Wir haben deshalb beim Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) nachfragt.

Personenbezogene Daten in der E-Rechnung: Ist eine verschlüsselte Übermittlung nötig?

Rechnungen nennen in der Regel bereits im Briefkopf einen Ansprechpartner oder werden an eine personalisierte E-Mail-Adresse gesendet. „Somit sind dort personenbezogene Daten vorhanden und der Datenschutz ist zu beachten“, erläutert Markus Peifer, Bereichsleiter Organisation und Recht beim ZDH: Dem Juristen zufolge schreibt der Datenschutz grundsätzlich vor, dass angemessene organisatorische und technische Maßnahmen ergriffen werden müssen, um Daten vor dem unerlaubten Zugriff Drit-

„Personenbezogene Daten sind vorhanden und der Datenschutz ist zu beachten.“
Markus Peifer, Bereichsleiter Organisation und Recht beim ZDH

ter zu schützen. Was dabei erforderlich sei, richte sich unter anderem nach dem Stand der Technik. Da die Datenübermittlung mit einfachen E-Mails die am weitesten verbreitete digitale Übermittlungsform darstellt, ist diese laut Peifer auch als Stand der Technik anzusehen. Datenschutzrechtlich sei sie also zulässig: „Die sicherste Methode ist es allerdings nicht, da E-Mails in der Regel ohne größeren Aufwand von Dritten unbefugt abgefangen und gelesen werden können“, merkt er an. Betriebe seien daher gut beraten, sich eingehender mit dem Thema Cybersicherheit zu beschäftigten.

Was gilt, wenn Betriebe E-Rechnungen per Cloud archivieren und der Dienstleister gehackt wird oder Pleite geht?

Cloud-Dienstleister gelten rechtlich als sogenannte Auftragsdatenverarbeiter: Sie speichern die E-Rechnungen für den Betrieb in der Cloud und haben an den Daten kein weiteres Eigeninteresse. „Datenschutzrechtlich bleibt daher der Handwerksbetrieb verantwortlich, der die Daten in die Cloud hochlädt“, erläutert Markus Peifer.

Was gilt seit dem 1. Januar? Die E-Rechnung ist in der Praxis noch mit vielen Fragen behaftet.

Doch welche Folgen hat es für Betriebe, wenn der Dienstleister Opfer eines Hackerangriffs wird und die archivierten E-Rechnungen betroffen sind?

„In solchen Fällen müssen Handwerksbetriebe ihre Vertragspartner und die jeweilige Datenschutzaufsichtsbehörde informieren“, sagt der ZDH-Datenschutzexperte.

Sollte der Cloud-Anbieter Insolvenz anmelden, müssten Betriebe hingegen ihre Daten herunterladen und sichern. Dieser Sicherungsvorgang sei mit Blick auf die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen allerdings ohnehin notwendig, so Peifer.

Ist Skonto auch bei E-Rechnungen möglich?

„Das Umsatzsteuergesetz verlangt, dass in der E-Rechnung alle Rechnungspflichtangaben in strukturierter Form vorliegen“, erläutert Simone Schlewitz, Referatsleiterin im Bereich Steuer- und Finanzpolitik beim ZDH. Dazu gehörten auch Preisnachlässe wie Skonto. Allerdings sehe die aktuelle EU-Norm EN 16931, die der E-Rechnung zugrunde liegt, bisher kein Feld für die strukturierte Erfas-

„Aktuell

wird die EU­Norm überarbeitet, sodass es künftig voraussichtlich auch ein Feld für Skonto geben wird.“

Simone Schlewitz, Referatsleiterin im Bereich

Steuer- und Finanzpolitik beim ZDH

sung von Preisnachlässen vor. „Aktuell wird die EU-Norm aber überarbeitet, sodass es künftig voraussichtlich auch ein Feld für Skonto geben wird“, erläutert Schlewitz. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es laut der ZDH-Referatsleiterin aber bereits zwei Möglichkeiten, mit denen Betriebe auch bei E-Rechnungen Skonto gewähren können:

1 ZUGFeRD-Rechnungen: Das ZUGFeRD-Profil EXTENDED ist eine Erweiterung, die es Betrieben ermöglicht, Skonto in einem strukturierten Format abzubilden.

2 XRechnungen: Die Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) hat für die XRechnung einen Workaround geschaffen. Laut Schlewitz funktioniert die Eingabe über ein Freitextfeld. Wichtig dabei sei, Skonto in einer bestimmten Zeichenfolge anzugeben. Beispiel: Sollen bei einer Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang insgesamt 2,25 Prozent Skonto gewährt werden, muss im Freitextfeld Folgendes stehen: #SKONTO#TAGE=14#PROZENT=2.25# W

E-Rechnung:

Wie

verbreitet ist sie?

Die E-Rechnungspflicht ist nun ein Muss: Doch in vielen größeren Unternehmen ist die E-Rechnung bislang noch nicht angekommen, zeigt eine aktuelle Studie.

Am 1. Januar wurde der Empfang von E-Rechnungen im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen Pflicht. Trotzdem kann bisher weniger als die Hälfte der Unternehmen in Deutschland (45 Prozent) solche Rechnungen empfangen. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Studie des Digitalverbands Bitkom, für die mehr als 1.100 deutsche Unternehmen ab 20 Beschäftigten befragt wurden. Die wichtigsten Ergebnisse der Studie im Überblick:

ɓ Per E-Mail empfangen fast alle der Befragten Rechnungen (96 Prozent).

ɓ 93 Prozent stellen ihren Geschäftspartnern frei, ihnen Rechnungen per Briefpost zuzusenden.

ɓ Rund die Hälfte der Befragten (55 Prozent) nutzt die E-Rechnung bereits bei ausgehenden Rechnungen – ein knappes Drittel häufig (30 Prozent) und ein Viertel nur in Einzelfällen.

ɓ Der Rechnungsversand per E-Mail – zum Beispiel per PDF-Datei – ist viel verbreiteter: Das machen praktisch alle Unternehmen (99 Prozent).

ɓ Auf Briefpost greift noch mehr als die Hälfte der

Unternehmen (59 Prozent) zurück: 13 Prozent tun dies oft und 46 Prozent zumindest in Einzelfällen

Studie zeigt: Die XRechnung nutzen nur wenige deutsche Unternehmen.

Die Bitkom-Studie zeigt zudem, welche spezifischen Formate beim Empfang von E-Rechnungen vorherrschend sind:

ɓ Knapp drei Viertel der Unternehmen (71 Prozent) nutzen EDI-Formate

ɓ Auf das ZUGFeRD-Format beziehungsweise Factur-X greifen 27 Prozent zurück. Bei diesem Format wird ein menschenlesbares Ansichts-PDF mit maschinell verarbeiteten Daten kombiniert.

ɓ Die XML-basierte XRechnung, also das rein strukturierte Format, nutzen nur 5 Prozent. AML W

Was sich ab 2025 ändert

Vom Anstieg des Mindestlohns über die E-Rechnung bis zur Anhebung des GKV-Zusatzbeitrags: Ab 2025 stehen diverse Änderungen an. Was für Handwerker wichtig ist.

Gesetzlicher Mindestlohn steigt

Ab 1. Januar 2025 gilt der gesetzliche Mindestlohn von 12,82 Euro pro Stunde – das sind 41 Cent mehr als noch 2024.

Minijob-Grenze gestiegen

Zeitgleich zur Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns ist ab 1. Januar auch die Verdienstgrenze im Minijob angestiegen. Sie liegt jetzt bei 556 Euro pro Monat, bislang hat die sogenannte Minijob-Grenze 538 Euro betragen.

Übergangsbereich beginnt bei 556,01 Euro

Durch die Anhebung der Minijob-Grenze zum 1. Januar 2025 liegt der Übergangsbereich für die sogenannten Midijobs nun bei 556,01 Euro bis 2.000 Euro monatlich.

Mindestausbildungsvergütung angehoben

Für Auszubildende, die 2025 ihre Ausbildung beginnen, gelten laut Berufsbildungsinstitut (BIBB) folgende monatliche Mindestvergütungen:

ɓ erstes Lehrjahr: 682 Euro,

ɓ zweites Lehrjahr: 805 Euro,

ɓ drittes Lehrjahr: 921 Euro,

ɓ viertes Lehrjahr: 955 Euro.

Empfangspflicht für E-Rechnung

Seit 1. Januar 2025 gibt es die E-Rechnungspflicht. Das bedeutet für Handwerksbetriebe, dass sie in der Lage sein müssen, von anderen Unternehmen elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) zu empfangen.

Kurzarbeitergeld: Bezugsdauer verlängert

Per Verordnung hat die Bundesregierung die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld auf bis zu

24 Monate verlängert. Laut Bundesarbeitsministerium (BMAS) reagiert sie damit auf den deutlichen Anstieg der Kurzarbeit in Deutschland. Ziel sei es, Betrieben in schwierigen Zeiten mehr Planungssicherheit zu geben, um ihre erfahrenen und eingearbeiteten Beschäftigten halten zu können. Dem Ministerium zufolge gelten die Verordnung und die Verlängerung der Bezugsdauer bis 31. Dezember 2025.

Neue Grundsteuer kommt

Die Grundsteuer darf ab 2025 nicht mehr nach dem bisherigen Modell erhoben werden, deshalb gelten seit dem Jahreswechsel neue Regeln. Die Grundsteuer wird auf den Grundbesitz erhoben. Hierzu gehören laut Bundesfinanzministerium (BMF) Grundstücke einschließlich der Gebäude sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft.

Sozialversicherung: Neue Rechengrößen Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung sind zum Jahreswechsel gestiegen: Für gesetzlich Versicherte, die über ein hohes Einkommen verfügen, treten dadurch höhere Sozialabgaben in Kraft. Denn durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung wird bei Gutverdienern ein

Auch 2025 gibt es zum Jahresstart neue Gesetze und Regelungen, die das Handwerk beachten sollte.

Seit

1. Januar 2025 gibt es die E-Rechnungspflicht. Das bedeutet für Handwerksbetriebe, dass sie in der Lage sein müssen, von anderen Unternehmen E-Rechnungen zu empfangen.

Foto: Dilokstock.adobe.com
ANNA-MAJA LEUPOLD UND BIRGIT GREUNER

größerer Teil des Gehalts mit Sozialabgaben belastet. In der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Beitragsbemessungsgrenze 2025 auf 66.150 Euro pro Jahr und in der Rentenversicherung auf 96.600 Euro gestiegen.

Pflege: Beitragssätze 2025 gestiegen

Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung ist zum 1. Januar 2025 um 0,2 Punkte angestiegen. Er liegt damit bundeseinheitlich bei 3,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen – das gilt zumindest für Versicherte, die ein Kind haben. Hintergrund: Seit Juli 2023 gibt es in der Pflegeversicherung gestaffelte Beitragssätze. Wie viel Versicherte zahlen müssen, hängt seither davon ab, ob und wie viele Kinder sie haben. Ab 2025 zahlen Eltern maximal 3,6 Prozent und für Kinderlose liegt der Beitragssatz bei 4,2 Prozent.

Versicherungspflichtgrenze steigt 2025 wird die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung auf 73.800 Euro angehoben. Damit können Versicherte künftig nur noch in die private Krankenversicherung wechseln, wenn sie mehr als 6.150 Euro im Monat verdienen.

Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung ist zum 1. Januar um 0,2 Punkte angestiegen.

Anhebung des GKV-Zusatzbeitrags

Die GKV-Zusatzbeiträge sind 2025 durchschnittlich um 0,8 Prozentpunkte gestiegen. Wie hoch der jeweilige Zusatzbeitrag ausfällt, hängt von der Krankenkasse ab.

Änderungen bei der Ausgleichsabgabe

Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) weist auf eine Änderung dieser Abgabe ab 1. Januar 2025 hin. Die erhöhten Werte seien erstmalig zum 31. März 2026 zu zahlen, wenn die Ausgleichsabgabe für das Jahr 2025 fällig werde. Die erhöhte Abgabe könne bis zu 720 Euro betragen. Details der Neuerungen zu dieser Abgabe sind der Homepage des BMAS zu entnehmen (Kurzlink: svg.to/aenderungen2025).

Insolvenzgeld wieder angehoben

Der Umlagesatz für das Insolvenzgeld beträgt ab dem 1. Januar 2025 wieder 0,15 Prozent – wie gesetzlich vorgeschrieben. 2024 war der Satz per Verordnung auf 0,06 Prozent gesenkt worden.

KSK: Bagatellgrenze angehoben

Der Abgabesatz in der Künstlersozialversicherung (KSK) beträgt im Jahr 2025 unverändert

Nicht nur rechtlich hat sich mit dem Jahreswechsel vieles geändert. Auch Freigrenzen und Regelungen für Kassensysteme bergen neue Herausforderungen.

fünf Prozent. Die sogenannte Bagatellgrenze steigt jedoch aufgrund der Vorgaben des Bürokratieentlastungsgesetzes IV von derzeit 450 Euro pro Jahr auf zunächst 700 Euro im Jahr 2025. Ab 2026 wird die Grenze dann 1.000 Euro pro Jahr betragen. Zudem wird die Künstlersozialkasse zum 1. Januar 2025 Teil der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.

Kürze Aufbewahrungsfristen für Belege Zum 1. Januar 2025 sind laut Bundesjustizministerium wichtige Maßnahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes IV (BEG IV) in Kraft getreten. Dazu gehört zum Beispiel, dass die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege wie Rechnungskopien, Kontoauszüge und Lohn- und Gehaltslisten von zehn auf acht Jahre verkürzt werden.

Meldepflicht für elektronische Kassen Betriebe müssen seit dem 1. Januar 2025 ihre elektronischen Kassensysteme beim Finanzamt melden. Dann werde die elektronische Übermittlung über das Programm „Mein Elster“ und die ERiC-Schnittstelle möglich sein, hat das Bundesfinanzministerium (BMF) im Juni 2024 per BMF-Schreiben klargestellt. Handwerksbetriebe, die eine Registrierkasse haben, müssen handeln. Konkret bedeutet das: Sie müssen alle Registrierkassen und andere elektronische Aufzeichnungssysteme sowie die dazugehörigen zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE), die in ihrem Betrieb angeschafft wurden, melden. Dafür gelten folgende Regelungen und Fristen:

Zum 1. Januar sind laut Bundesjustizministerium wichtige Maßnahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes IV (BEG IV) in Kraft getreten.

ɓ Elektronische Kassensysteme, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden, müssen bis zum 31. Juli 2025 gemeldet werden.

ɓ Alle Systeme, die ab dem 1. Juli 2025 angeschafft werden, müssen innerhalb eines Monats nach der Anschaffung gemeldet werden.

Barrierefreiheit auf Websites

Zum 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft. Wichtig für Handwerker mit elektronischen Dienstleistungen wie OnlineShops: Ab einer Mindestgröße von zehn Beschäftigten und einem Umsatz von mehr als zwei Millionen Euro muss die Website des Betriebs barrierefrei gestaltet werden. Kleinstunternehmen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, sind grundsätzlich ausgenommen.

Kleinunternehmergrenze wird angehoben

Die Kleinunternehmergrenze wurde zum Jahreswechsel angehoben: Demnach sind Umsätze von inländischen Unternehmern künftig steuerfrei, wenn ihr Gesamtumsatz

ɓ im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und

ɓ im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreitet.

Der Deutsche Steuerberaterverband weist darauf hin, dass es sich bei den neuen Grenzbeträgen um Nettogrenzen handelt, bisher seien diese als Bruttogrenzen ausgestaltet.

Passbilder nur noch digital

Ab Mai 2025 dürfen Passbilder nur noch digital erstellt werden. Das Bundesinnenministerium will dadurch Manipulationen verhindern. Die Passfotos können bei einem Berufsfotografen oder direkt auf dem Amt gemacht werden. Außerdem müssen sie mit einer sicheren Verbindung an das Bürgeramt oder die Ausländerbehörde geschickt werden.

Porto für Briefe soll steigen

Die Deutsche Post hat zum Jahreswechsel die Briefpreise angehoben. Ab dem 1. Januar 2025 ist der Preis für einen Standardbrief auf 95 Cent angestiegen, bislang kostete er 85 Cent. Das Unternehmen hat in 2025 noch weitere Preiserhöhungen umgesetzt: So kostet die Postkarte nun 95 Cent, der Kompaktbrief 1,10 Euro, der Großbrief 1,80 Euro und das Porto für den Maxibrief ist auf 2,90 Euro gestiegen. Diese Preise gelten für zwei Jahre.

Deutschlandticket teurer

Der Preis für das Deutschlandticket ist zum 1. Januar 2025 angestiegen: Es kostet 58 Euro pro Monat. W

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Die neue EU-Bauproduktenverordnung legt einen stärkeren Fokus auf Umwelt- und Nachhaltigkeitsaspekte, Produktsicherheit sowie die Kreislaufwirtschaft in der Baubranche.

Neue EU-Bauproduktenverordnung: Was sich ab 2025 ändert

Am 7. Januar 2025 trat die neue EU-Bauproduktenverordnung in Kraft. Der Übergang von der alten auf die neue Regelung erfolgt gestaffelt.

Die neue EU­Bauproduktenverordnung wurde am 18. Dezember 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und trat damit am 7. Januar 2025 in Kraft. Das teilt das Bundesbauministerium (BMWSB) mit. Die neue Verordnung sei Teil des sogenannten europäischen „Green Deal“ und lege einen stärkeren Fokus auf Umwelt­ und Nachhaltigkeitsaspekte, Produktsicherheit sowie die Kreislaufwirtschaft in der Baubranche.

„Mit der neuen Verordnung wird ein digitaler Pass für Bauprodukte eingeführt, der alle Angaben über Leistung und Eigenschaften des Produkts bündelt“, erklärt Bundesbauministerin Klara Geywitz. Verbraucher, die zum Beispiel ein Haus bauen wollen, können somit zukünftig auf einen Blick sehen, wie nachhaltig ihre Baumaterialien sind und wo die Produkte herkommen. Zudem werde es mit der neuen Verordnung „leichter, bereits verwendete Bauprodukte wieder zu verwenden, was die Umwelt und den Geldbeutel schont“.

Das Ministerium weist zudem darauf hin, dass Normungsprozesse mit den neuen Vorgaben erleichtert und beschleunigt werden. Dies erfolge durch die Einrichtung einer Expertengruppe, die alle wichtigen Beteiligten frühzeitig in die Arbeit einbindet. Laut BMWSB wird die

„Mit der neuen Verordnung wird ein digitaler Pass für Bauprodukte eingeführt, der alle Angaben über Leistung und Eigenschaften des Produkts bündelt.“
Klara Geywitz, Bundesbauministerin

Kommission Anfang 2025 einen Arbeitsplan vorlegen, wann welche Produktgruppen überarbeitet werden.

Weitere Neuerungen seien zusätzliche Regelungen in der Marktüberwachung: Sie sollen die gezielte Überwachung der Märkte für Bauprodukte definieren, sodass nicht EU­konforme Produkte leichter identifiziert werden können.  Die neuen Regeln der EU­Bauproduktenverordnung traten laut Bundesbauministerium nicht alle sofort am 7. Januar 2025 in Kraft, sondern gestaffelt in drei Schritten:

ɓ Schritt 1: Alle Artikel der neuen Verordnung, die sich auf die Entwicklung von harmonisierten Normen und Produktanforderungen beziehen, gelten unmittelbar mit dem Inkrafttreten.

ɓ Schritt 2: Alle anderen Artikel gelten ein Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung – also ab dem 8. Januar 2026.

ɓ Schritt 3: Nur für Artikel 92 gibt es eine Ausnahmeregelung, denn die neuen Regeln für Sanktionen finden erst zwei Jahre nach Inkrafttreten Anwendung – also ab Anfang 2027. AML W

wDie neue EU-Bauproduktenverordnung im Volltext finden Sie im Amtsblatt der Europäischen Union: svg.to/bauprovo

Umgang mit Asbest

Seit dem 5. Dezember ist die novellierte Gefahrstoffverordnung in Kraft.

Welche

Neuerungen gelten nun? Und welche Unterstützungsangebote für Betriebe gibt es?

ANNA-MAJA LEUPOLD

Nach dem Beschluss der Bundesregierung fehlte nur noch eine Formalie: Am 4. Dezember wurde die Novelle der Gefahrstoffverordnung im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit sind die neuen Regeln seit dem 5. Dezember 2024 in Kraft.

Was galt bisher und was ändert sich?

Seit 1993 sind in Deutschland Tätigkeiten mit Asbest grundsätzlich verboten. Die alte Gefahrstoffverordnung sah Ausnahmeregelungen lediglich für Abbruch­, Sanierungs­ und Instandhaltungsarbeiten vor. Darauf weisen der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB), der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB), die Industriegewerkschaft Bauen­Agrar­Umwelt (IG BAU) und die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) in einer gemeinsamen Pressemitteilung hin. Nicht geregelt seien bislang Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen beim Bauen im Bestand gewe­

Seit 1993 sind in Deutschland Tätigkeiten mit Asbest grundsätzlich verboten.

sen – also zum Beispiel mit asbesthaltigen Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern. Hier schaffe die neue Gefahrstoffverordnung nun mehr Klarheit.

Ampel-Modell: Wie hoch ist das Asbestrisiko bei Bauarbeiten?

Mit der Novellierung der Gefahrstoffverordnung wird laut ZDB, HDB, IG Bau und BG Bau ein risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen eingeführt. Das Konzept definiere drei Risikobereiche:

ɓ Hohes Risiko (rot): Das entspricht einer Asbest­Faserstaubbelastung von mehr als 100.000 Fasern pro Kubikmeter.

ɓ Mittleres Risiko (gelb): Hier beträgt die Asbest­Faserstaubbelastung weniger als 100.000 Fasern pro Kubikmeter.

ɓ Geringes Risiko (grün): Das liegt vor, wenn die Asbest­Faserstaubbelastung weniger als 10.000 Fasern pro Kubikmeter beträgt.

Neue Regeln in Kraft: Seit dem 5. Dezember 2024 gilt die novellierte Gefahrstoffverordnung.

Wegen der Farbgebung der Risikobereiche werde das Maßnahmenkonzept auch „Ampel­Modell“ genannt. Mit dessen Hilfe könnten Betriebe für die Arbeit mit krebserzeugenden Gefahrstoffen die Schutzmaßnahmen risikobezogen festlegen. Je höher die Belastung ist, desto anspruchsvoller müssten die Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten sein. Hinweis der Verbände: In der Praxis wird dieses Konzept bereits seit einigen Jahren über die Technische Regel für Gefahrstoffe 910 angewendet.

Was sind die wichtigsten Neuerungen?

Die neun wichtigsten Neuerungen haben beide Arbeitgeberverbände, die Gewerkschaft und die Berufsgenossenschaft für Betriebe zusammengefasst:

1 Tätigkeiten mit hohen Risiken: Sie sind weiterhin mit strengen Anforderungen verbunden und können nur von Fachfirmen mit Zulassung sicher durchgeführt werden. Laut ZDB, HDB, IG Bau und BG Bau werden Handwerksbetriebe solche Arbeiten faktisch nicht ausführen.

2 Stichtagsregelung: Mit der novellierten Gefahrstoffverordnung gibt es eine neue Stichtagsregelung. Demnach muss jetzt in allen Gebäuden, die vor dem 31. Oktober 1993 errichtet wurden, mit Asbest in den Baustoffen beziehungsweise der Bausubstanz gerechnet werden.

3 Informations- und Mitwirkungspflicht des Veranlassers: Wer Sanierungsaufträge erteilt oder darüber entscheidet, muss dem beauftragten Unternehmen künftig alle ihm vorliegenden Informationen zur Verfügung stellen – im Wesentlichen sind das Angaben zum Baujahr/Baubeginn oder zur Schadstoffbelastung des Gebäudes.

4 Gefährdungsbeurteilung: Bauunternehmen wiederum müssen in der Gefährdungsbeurteilung das Baujahr des Gebäudes berücksichtigen. Sofern die Sachlage nicht klar ist, muss das Unternehmen eine Untersuchung durchführen lassen, um das Vorhandensein von Asbest zu klären. Die dabei entstehenden Kosten gelten als besondere Leistung.

5 Sachkundeanforderung für Tätigkeiten mit potenziell asbesthaltigen Materialien: Für alle Tätigkeiten mit Asbest ist auch weiterhin die Sachkunde einer aufsichtführenden Person erforderlich – sie muss während der Tätigkeiten ständig vor Ort anwesend sein. Neu ist jedoch die „Sachkundeanforderung für Tätigkeiten mit potenziell asbesthaltigen Materialien“ – zum Beispiel für Arbeiten im Gleis­, Straßen­ und Tunnelbau sowie in Steinbrüchen. Hierfür gilt allerdings eine Übergangsfrist von drei Jahren.

6 Grundkenntnisse zu Asbest (Fachkunde): Arbeiten mit Asbest dürfen nur von Beschäftig­

Mithilfe eines AmpelModells könnten Betriebe für die Arbeit mit krebserzeugenden Gefahrstoffen die Schutzmaßnahmen risikobezogen festlegen.

ten ausgeübt werden, die über Grundkenntnisse zu Asbest verfügen – auch Fachkunde genannt. ZDB, HDB, IG Bau und BG Bau weisen darauf hin, dass die Anforderung an die Qualifikation der Beschäftigten neu eingeführt wird, sodass hierfür eine dreijährige Übergangsfrist gilt.

7 Überdeckung, Überbauung oder Aufständerung: Alles drei bleibt an Asbestzementdächern – zum Beispiel durch die Installation von Photovoltaikanlagen – weiter verboten. Neu hinzu kommt allerdings ein Überdeckungsverbot für Asbestzementwand­ und Asbestdeckenverkleidungen sowie asbesthaltige Bodenbeläge.

8 Reinigungs- und Beschichtungsarbeiten: Sie bleiben in Zukunft auch an nicht vollflächig beschichteten Asbestzementdächern und Außenwandverkleidungen aus Asbestzement verboten.

9 Formale unternehmensbezogene und objektbezogene Anzeige: Sie ist weiterhin obligatorisch, wenn es um Tätigkeiten mit Asbest geht und muss bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde erfolgen. Zudem muss eine Kopie an den zuständigen Unfallversicherungsträger übermittelt werden.

Wer hilft Betrieben bei der Umsetzung?

Damit Betriebe die Anforderungen der neuen Gefahrstoffverordnung sicher und rechtskonform umsetzen können, stellt die BG Bau ihren Mitgliedsunternehmen verschiedene Angebote zur Verfügung:

ɓ Dazu gehört zum Beispiel die Arbeitsschutzprämie „Schutzpaket für das Bauen im Bestand“. Damit fördert die BG die Anschaffung einer technischen Grundausstattung mit bis zu 5.000 Euro. Die technische Grundausstattung ist für ein sicheres Arbeiten mit asbesthaltigen Materialien erforderlich – dazu gehören etwa Handmaschinen mit Absaugung, Bauentstauber, Luftreiniger oder Staubschutztüren sowie Schleusen.

ɓ Die BG Bau bietet zudem das E­LearningModul „Grundkenntnisse Asbest“ an. Beschäftigte können damit den theoretischen Teil der Grundkenntnisse im Lernportal der Berufsgenossenschaft erarbeiten.

ɓ Zudem soll die bestehende Branchenlösung zeitnah überarbeitet und in einen Leitfaden überführt werden. Dieser soll eine praxistaugliche Vorgehensweise in Bezug auf Asbest beim Bauen im Bestand vorgeben. W

wWeiterführende Infos: www.bgbau.de/asbest

tkostenfreie Präventionshotline der BG Bau: Tel: 0800/80 20 100

Was war das? Mit manchen Kunden läuft die Kommunikation zuverlässig schief.

Mit Kunden die richtige Sprache sprechen

Kennen Sie das? Mit vielen Kundentypen verstehen Sie sich blind, doch mit manchen gibt es leicht Spannungen. Dagegen hilft ein Trick: Wechseln Sie das Sprachsystem.
KATHARINA WOLF

Sich Respekt verschaffen, auf Augenhöhe verhandeln – das gelingt nicht immer. Ein Grund liegt laut Unternehmensberater Peter Modler darin, dass sie nicht die gleiche Sprache sprechen. „Es gibt unterschiedliche Sprachsysteme, in denen Menschen kommunizieren: ein vertikales und ein horizontales“, erklärt er. Die Nutzer beider Systeme haben unterschiedliche Vorstellungen davon, wie ein gutes Gespräch anfängt. „Wer vor allem vertikal, also von oben nach unten oder umgekehrt, kommuniziert, will erst einmal Rang und Revier klären“, beschreibt Modler. Wie ist meine Position in der Firma? Welchen Rang bekleidet mein Gegenüber? Welche Rangfolge ergibt sich daraus? Das muss möglichst früh ausgesprochen werden. Horizontal Kommunizierende hingegen suchen beim Gegenüber Zeichen der Zugehörigkeit –Small Talk, Entgegenkommen. „Dann können Sie im Gespräch mit den Inhalten starten“, so Modler.

„Wer als Chef nicht mit dem anderen Sprachsystem umgehen kann, wird scheitern.“
Peter Modler, Unternehmensberater

Das Problem der Sprachsysteme Zum Problem wird es, wenn Horizontale und Vertikale aufeinandertreffen und die Sprache des anderen nicht verstehen. „Vertikale sind nicht bereit zuzuhören, bevor nicht der Rang geklärt ist. Horizontalen sind Rang und Revier egal, sie brauchen eine freundliche Atmosphäre und wollen Argumente austauschen“, sagt der Unternehmensberater. „Stellen Sie sich eine Baubesprechung für ein Projekt in einem Kindergarten vor“, beschreibt Modler ein Beispiel. Alle aus dem Kreis des Auftraggebers versammeln sich, begrüßen sich freundlich mit Vornamen, lächeln sich an. Alle tragen Jeans und Pullover. „Der Chef des Handwerksbetriebs, der vertikal kommuniziert, ist verwirrt – wer ist wer? Wer darf Entscheidungen treffen, wer ist wichtig? So kann er nicht arbeiten“, erklärt der Unternehmensberater. Die Horizontalen verstünden hingegen nicht, warum der Handwerker nicht

Foto: Gille, erstellt mit KI Midjourney

einfach seine Pläne präsentiert, sondern den Chef raushängen lässt.

Horizontale wiederum laufen Gefahr, von Vertikalen nicht ernst genommen zu werden, weil sie ihren Rang nicht klar kommunizieren und ihr Revier nicht verteidigen. „Da geht es um so einfache Dinge wie: Wer holt den Kaffee? Wer weist wem den Sitzplatz zu?“, sagt Modler. Gleichzeitig bedeute vertikale Kommunikation nicht automatisch, dass jeder der Größte sein will, auch Gleichrangigkeit ist o. k. Aber das müsse explizit gesagt werden, nicht nur gedacht.

Wie Sie Horizontale und Vertikale erkennen Handwerker, die mit Kunden, Mitarbeitenden und anderen Handwerkern kommunizieren, sollten die jeweils andere Sprache lernen. Nur so könnten sie auf Augenhöhe verhandeln, betont Modler: Zunächst müssen sie erkennen, in welchem Sprachsystem sich der andere bewegt. „Horizontale lächeln ihr Gegenüber grundlos an oder stellen sich mit Vornamen vor“, nennt Modler Merkmale. „Sie reden und bewegen sich schnell, sie stellen inhaltliche Fragen. Rang und Revier sind ihnen nicht wichtig.“ Dass die Auftraggeberin Chefärztin der Unfallchirurgie in der Uni-Klinik ist, erfahren sie erst, als sich einer den Finger verletzt und sie ihn professionell verbindet.

„Vertikale hingegen stellen sich mit Rang vor: Meyer, Firma Müller, Abteilungsleiter“, so Modler. „Sie sprechen und bewegen sich langsam.“ Kommt ein Vertikaler auf eine Baustelle, fragt er andere Handwerker nach deren Chef und wartet, bis der kommt, beschreibt der Unternehmensberater.

Wie lerne ich die andere Sprache?

„Wichtig ist zu verstehen, dass es um eine andere Sprache geht und nicht um ein moralisches Urteil“, betont Modler. Weder die horizontale noch die ver- Foto:

Drei Fragen an ...

... Martina Radtke (Foto), Geschäftsführerin bei Elektro Radtke in Neulehe

Wie definieren Sie erfolgreiche Kommunikation mit Kunden?

»Martina Radtke: Uns ist das persönliche Gespräch wichtig. Wenn ich eine schriftliche Anfrage für ein Angebot von einem Kunden erhalte, bekommt er kein schriftliches Angebot zurück. Statt­

tikale Kommunikation seien per se gut oder schlecht. „Entscheidend ist, beim anderen Zuhörbereitschaft herzustellen“, sagt Modler. „Klären Sie: Was ist das für jemand? Dann verhalten Sie sich entsprechend.“ Wenn Sie also mit einem vertikalen Kunden zu tun haben, stellen Sie sich als Chefin oder Chef des Betriebs vor –auch wenn Sie das für überflüssig halten. Bei einem horizontalen Kunden sollten Vertikale freundlich sein und eine angenehme Atmosphäre schaffen.

Konflikte können schnell eskalieren Kommt es zu einer Auseinandersetzung zwischen Vertikalen und Horizontalen, kann das dramatisch werden. „Während Horizontale bei Argumenten und Fakten bleiben, können Vertikale mit einfachsten Botschaften eskalieren. Das zeigt, dass sie noch gar nicht zuhören“, beschreibt Modler das Verhalten. „Oft stellen sie dann nur in kurzen Sätzen Behauptungen auf, die sie wiederholen.“

Basic Talk nennt Modler diese Art vertikaler Kommunikation. „Mit dem Gegenteil High Talk, also Argumenten, erreichen die Horizontalen jetzt gar nichts mehr“, betont er und beschreibt ein Beispiel: „Sie machen Ihrem Kunde ein Angebot. Der sagt nur: ‚Das ist viel zu teuer.‘ Mit den Details des Angebots zu kommen, bringt jetzt nichts. Auch Horizontale müssen jetzt Basic Talk sprechen, und zwar langsam: ‚Für die Leistung ist das korrekt‘.“ Das könne dann eine Weile hin- und hergehen. „Aber irgendwann wird der Vertikale wieder eine inhaltliche Frage stellen. Erst dann können Sie wieder sachlich werden.“

Die Mühe lohne sich: „Wenn die Zusammenarbeit funktioniert, sind die unterschiedlichen Sprachen ein Dreamteam“, sagt Modler und warnt gleichzeitig: „Wer als Unternehmer oder Chef nicht mit dem anderen Sprachsystem umgehen kann, wird Kunden und Mitarbeitende verlieren und letztlich scheitern.“ W

dessen lade ich ihn zu einem persönlichen Gespräch ein, um das Angebot gemeinsam durchzugehen und offene Fragen zu klären. In Zeiten von E­Mails und Whatsapp können wir mit dieser Art von Kommunikation einige neue Kunden für uns gewinnen. Zudem hat uns diese Herangehensweise mit Sicherheit einige Missverständnisse erspart.

Wie gehen Sie bei größeren Kunden vor?

»Radtke: Zu unseren größeren Aufträgen gehören gewerbliche Kunden und Kunden im Bereich der Landwirtschaft. Gerade bei komplexeren Anfragen lohnt es sich,

wenn mein Vater und mein Bruder mit ihrem fachlichen Know­how die Baustellen anfahren und genau klären, was gebraucht wird und was nicht. Oft wissen die Kunden gar nicht, was möglich ist. Das lässt sich vor Ort einfach besser besprechen.

Wie ist die Resonanz Ihrer Kunden?

»Radtke: Kunden beauftragen uns, weil wir Fachwissen haben und sie uns vertrauen. Ich habe auch schon gehört, dass einige uns aus mehreren Betrieben auswählen, weil wir uns die Zeit für Gespräche nehmen. Sie zahlen dann auch gern etwas mehr für den Service, aber können sich auf uns verlassen. JA Foto: Privat

Peter Modler | Sebastian Magnani/13

„Eine funktionierende Arbeitgebermarke aufzubauen, braucht Kontinuität und Zeit“, sagt Fotografin und Kfz-Mechatronikerin Marlena Schmitz.

Arbeitgebermarke stärken, zu Fachkräften kommen

Betriebe profitieren von einer starken Arbeitgebermarke, zum Beispiel durch den Zuwachs an Bewerbern. Marlena Schmitz gibt Tipps, was Chefs dafür tun können.

BIRGIT GREUNER

Handwerksbetriebe sollten möglichst effiziente Methoden nutzen, um Mitarbeitende und Kunden zu gewinnen, sagt Marlena Schmitz von „Meisterhaft Sichtbar“. Die Fotografin und Kfz-Mechatronikerin aus Braunschweig berät Unternehmen zum Thema „Aufbau und Stärkung der eigenen Arbeitgebermarke“, auch Employer Branding genannt.

Employer Branding: Was ist das und wofür ist es wichtig?

„Für welche Unternehmenskultur stehen Sie als Arbeitgeber?“ und „Welche Benefits bietet Ihr Betrieb dem Team?“. Solche Fragen stehen zu Beginn einer Beratung zur betriebsspezifischen Arbeitgebermarke im Vordergrund. Schmitz zählt auf, welche Ziele ein effektives Employer Branding hat und wie diese erreicht werden können:

„Um TopTalente anzuziehen, reicht es heutzutage nicht mehr, attraktive Stellenangebote zu präsentieren.“
Marlena Schmitz, Fotografin und Kfz-Mechatronikerin

ɓ Flexible Arbeitszeiten und gute Karrierechancen schaffen Zufriedenheit im Team und verbessern die Mitarbeiterbindung.

ɓ Eine ansprechende Karriereseite auf der Website weckt die Aufmerksamkeit potenzieller Bewerber. Wichtig: Benennen Sie die Vorteile, die Sie Arbeitnehmern bieten, etwa ergonomische Arbeitsmittel oder steuerfreie Gehaltsextras.

ɓ Erarbeiten Sie sich Wettbewerbsvorteile durch gute Sichtbarkeit und positive Außenwirkung, beispielsweise durch eine moderne Website, eine stimmige Social-Media-Strategie oder durch soziales Engagement in der Region.

Schmitz weiß: „Mit einer ansprechenden Arbeitsplatzkultur und einem attraktiven Arbeitgeberimage können Betriebe die Produktivität steigern und das Unternehmen insgesamt stärken.“

Foto: Johannes Giering

Die Arbeitgebermarke sichtbar machen Gemeinsam mit ihren Kunden definiert die Handwerkerin eine individuelle Arbeitgebermarke, die Unternehmenswerte und Vorstellungen ausdrucksstark vermitteln soll. „Wir erarbeiten Maßnahmen, die die Marke effektiv sichtbar machen können – und zwar sowohl nach innen für das eigene Kollegium als auch nach außen für potenzielle Bewerber und Kunden.“ Sie gibt zu bedenken: „Um Top-Talente anzuziehen, reicht es heutzutage nicht mehr, attraktive Stellenangebote zu präsentieren.“ Das Gesamtpaket müsse stimmen.

Die Maßnahmen zur Stärkung und kontinuierlichen Pflege der Arbeitgebermarke sollten abgestimmt sein auf die Bedürfnisse und Erwartungen der Zielgruppe. Eine wichtige Grundlage: authentisches Bildmaterial. Das transportiere Emotionen, schaffe Vertrauen und Glaubwürdigkeit. Die 35-Jährige beschreibt Beispiele:

ɓ „Wir fotografieren und filmen das Betriebsteam bei der Arbeit, um Herstellungsprozesse, betriebliche Abläufe und die Menschen dahinter authentisch in Szene zu setzen“, sagt sie.

ɓ Dazu gehören außerdem gefilmte Statements von Betriebsleitern und Mitarbeitenden zu Themen wie Unternehmenskultur, Arbeitsbedingungen und Karrieremöglichkeiten, aber auch Kundenstimmen per Video.

ɓ Fotos und Videos werden in die Unternehmenshomepage integriert – als lebendiges Aushängeschild des Betriebs und zur besseren Auffindbarkeit bei der Websuche.

ɓ Das entstandene Material kann in den unternehmenseigenen Social-Media-Kanälen gepostet werden – als authentischer Einblick in den Betriebsalltag.

Seit zwei Jahren arbeitet Schmitz bezüglich der Themen Marketing, SEO-optimierte WebseitenGestaltung und Videoproduktion mit verschiedenen Partnern zusammen.

Eine Marke braucht Kontinuität und Zeit Schmitz weiß: „Wenn Betriebsleiter den Nutzen von Online-Medien für ihr Employer Branding erkennen und gezielt einsetzen, können sie ihre Attraktivität als Arbeitgeber steigern und heben sich so von der Konkurrenz ab.“ Aber Geduld sei angesagt: „Eine funktionierende Employer Brand aufzubauen, braucht Kontinuität und Zeit. Das ist ein Prozess, der immer wieder reflektiert und nachjustiert werden muss.“

Natürlich sei auch das jeweilige Budget für den Umfang der Maßnahmen von Bedeutung. Diese werden aber flexibel an jeden Betrieb angepasst. So können auch in kleinem Rahmen wirksame Resultate erzielt werden. W

„Wenn Betriebsleiter

den Nutzen von Online-

Medien für ihr

Employer Branding erkennen und gezielt einsetzen, können sie ihre Attraktivität als Arbeitgeber steigern und heben sich so von der Konkurrenz ab.“

Marlena

Schmitz, Fotografin und Kfz-Mechatronikerin

Verlässlichkeit gefordert

Auf den „handwerklichen Wunschzettel 2025“ gehören für den Vorsitzenden der Landesvertretung der Handwerkskammern Niedersachsen (LHN), Eckhard Stein (Foto), vor allem gute Rahmenbedingungen für alle Wirtschaftsbereiche: bezahlbare Energiekosten, weniger bürokratische Vorgaben und stabile Sozialabgaben. Doch es drohe ein weiterer spürbarer Anstieg der Lohnnebenkosten. Die bevorstehende Bundestagswahl berge eine Chance für die 87.000 Handwerksbetriebe in Niedersachsen. Um das Handwerk dauerhaft zu stärken, brauche es verlässliche Perspektiven. JA

„Neustart nötig“

Die Herbst-Konjunkturumfrage des niedersächsischen Baugewerbeverbandes (BVN) verdeutlicht die Lage am Bau: 88 Prozent der 273 befragten Betriebe beurteilten die Geschäftslage Ende 2024 als „befriedigend“ oder „schlecht“ – eine Verschlechterung gegenüber dem Vorjahr, stellte der Präsident des BVN, Christian Staub, klar. Es brauche daher einen Neustart in der Baupolitik, ergänzte Matthias Wächter, BVN-Hauptgeschäftsführer. Die Forderungen des Verbandes: eine Halbierung der Grunderwerbsteuer auf 2,5 Prozent, ein einheitliches Vergabeportal für öffentliche Baumaßnahmen und die Wiederaufnahme der Förderung des Neubaustandards EH 55. Auch die Optimierung der Kreislaufwirtschaft könnte zur Stärkung der Bauwirtschaft beitragen. JA

Neuer Vorstand

Gerrit Tefehr (Foto) aus Rhede wurde im Dezember zum Vorsitzenden der Vereinigung Junger Bauunternehmer im Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) gewählt. Seine Stellvertreterin ist Ingrid Heut aus Bayern. Die weiteren Vorstandsmitglieder sind Sebastian Falz (Nordrhein-Westfalen), Daniel Keding (Niedersachsen), Patrick Vester (Baden-Württemberg), Patrick Schur (Sachsen) und Mario Kage (Schleswig-Holstein). JA

Fotos: Ansgar Schwarz | LHN

Kleinunternehmer müssen ihre Umsätze ab sofort genauer im Blick behalten. Sonst müssen sie die Umsatzsteuer am Ende vielleicht auf eigene Kosten tragen.

Neue Regeln zur Umsatzsteuerbefreiung

Seit Januar 2025 gelten höhere Umsatzgrenzwerte für Kleinunternehmer: Mehr Betriebe können sich von der Umsatzsteuer befreien lassen – mit einem Haken.

JÖRG WIEBKING

Handwerker, deren Gesamtumsatz bestimmte Grenzen nicht überschreitet, können beim Finanzamt die Anwendung der Kleinunternehmerregelung beantragen. Sie dürfen dann in ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Betriebe, die nach dieser Regelung des § 19 Umsatzsteuergesetz von der Umsatzsteuer befreit sind, sind auch von den Umsatzsteuervoranmeldungen und der jährlichen Umsatzsteuererklärung befreit. Allerdings können sie auch keine Vorsteuererstattung für Betriebsausgaben in Anspruch nehmen.

Der Gesamtumsatz darf im Vorjahr maximal 25.000 Euro betragen.

Dieses Prinzip gilt auch weiterhin, jedoch hat der Gesetzgeber mit dem Jahressteuergesetz 2024 die Regeln modifiziert. Hier ein Überblick, was sich zum 1. Januar 2025 geändert hat.

Neue Umsatzgrenzen für Kleinunternehmer

Neu: Der Gesamtumsatz darf im Vorjahr maximal 25.000 Euro betragen und im laufenden Jahr höchstens 100.000 Euro. Berechnungsgrundlage ist nun der Nettoumsatz.

Bisher lagen die Grenzen bei 22.000 Euro Umsatz im Vorjahr und für das laufende Jahr bei

Foto:

einem erwarteten Umsatz von maximal 50.000 Euro. Berechnungsgrundlage war der Bruttoumsatz inklusive Umsatzsteuer.

Im Vergleich ist die Grenze für Kleinunternehmer seit Jahresbeginn also noch stärker gestiegen: Würde weiterhin mit Bruttoumsätzen gerechnet, lägen die Grenzwerte bei 29.750 Euro (Vorjahr) und 119.000 Euro (laufendes Jahr).

Harte Grenze im laufenden Jahr beachten! Zudem müssen Kleinunternehmer ihre Umsatzerwartung für das laufende Jahr nicht mehr mit einer Prognose untermauern. Es kommt auf die tatsächliche Entwicklung an, nicht auf ein voraussichtliches Überschreiten des Grenzwertes.

Das hat allerdings Folgen: Überschreitet ein Handwerksbetrieb im laufenden Jahr die 100.000­Euro­Grenze, kann er ab diesem Zeitpunkt die Kleinunternehmerregelung nicht mehr in Anspruch nehmen. Nur die bis dahin erzielten Umsätze bleiben umsatzsteuerfrei.

Der Deutsche Steuerberater­Verband (DStV) macht deutlich, was das bedeutet: „Bereits der Umsatz, mit dem der Grenzwert von 100.000 Euro überschritten wird, unterliegt der Regelbesteuerung.“ Kleinunternehmer sollten es daher nicht versäumen, den Umsatz, mit dem sie die Grenze überschreiten, sofort zuzüglich Umsatzsteuer abzurechnen.

Der Verband empfiehlt daher allen Kleinunternehmern, die Umsatzentwicklung genau im Blick zu behalten. Es würde teuer, diesen Rat nicht zu befolgen: Versäumt es ein Betrieb, für eine umsatzsteuerpflichtige Leistung die Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen, muss er diese Steuer dennoch an das Finanzamt abführen – auf eigene Kosten.

Das war bisher anders: Wenn der Umsatz die Grenze überschritt, konnte ein Betrieb noch bis zum Ende des Kalenderjahres die Kleinunternehmerregelung anwenden und Rechnungen durchgehend ohne Umsatzsteuer ausstellen.

Längere

Widerrufsfrist

Ein Handwerksbetrieb, der die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, kann diese auch widerrufen, zum Beispiel weil er die Liquiditätsvorteile der Vorsteuererstattung nutzen möchte.

Ab 2025 können Betriebe den Widerruf bis Ende Februar des übernächsten auf den Besteuerungszeitraum folgenden Kalenderjahres erklären. Zum Beispiel bis zum 28. Februar 2027 für das Steuerjahr 2025. Stichtag für den Verzicht ist also der Tag, an dem ein Betrieb spätestens seine Umsatzsteuererklärung abgeben muss, wenn diese von einem Steuerberater erstellt wird.

Dies ist eine leichte Verbesserung gegenüber der bisherigen Regelung, die gerade erst mit dem

„Bereits der Umsatz, mit dem der Grenzwert von 100.000 Euro überschritten wird, unterliegt der Regelbesteuerung.“

DStV, Deutscher SteuerberaterVerband

Wachstumschancengesetz (Artikel 23 Abs. 5 b) eingeführt worden war. Nach der bisherigen Vorschrift hätte ein Unternehmen zum Beispiel den Widerruf für das Steuerjahr 2025 bis Ende 2026 erklären müssen.

Rechnungsvorgaben für Kleinunternehmen Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wird auch ein neuer § 34a in die Umsatzsteuer­Durchführungsverordnung (UStDV) eingefügt. Nach Angaben des Deutschen Steuerberaterverbandes ermöglicht dieser Paragraf Betrieben, vereinfachte Rechnungen auszustellen, wenn sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.

Zu den Vereinfachungen gehört nach Angaben des Verbandes eine Ausnahme von der Pflicht zur Ausstellung einer E­Rechnung. Demnach haben Kleinunternehmer immer das Recht, eine sonstige Rechnung auszustellen, zum Beispiel in Papierform, als PDF oder als Word­Dokument.

Zudem ist zu beachten, dass Kleinunternehmer nach dem neuen § 34a UStDV nicht zur Vergabe einer einmaligen Rechnungsnummer verpflichtet sind. Ansonsten bleibt bei den Rechnungspflichtangaben alles beim Alten. Eine Rechnung über Umsätze, die nach der Kleinunternehmerregelung steuerfrei sind, muss folgende Angaben enthalten:

1 den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers,

2 die Steuernummer, die UmsatzsteuerIdentifikationsnummer oder die Kleinunternehmer­Identifikationsnummer,

3 das Ausstellungsdatum,

4 die Menge und die Art der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der Leistung,

5 das Entgelt in einer Summe, 6 einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder Leistung die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gemäß § 19 UstG gilt.

Kleinunternehmerregelung gilt europaweit Bisher galt die Kleinunternehmerregelung nur für inländische Umsätze. Seit Anfang 2025 sei dies auch für Umsätze innerhalb des EU­Gemeinschaftsgebietes möglich, teilt der DStV mit.

Voraussetzung sei, dass der im Gemeinschaftsgebiet erzielte Gesamtumsatz eines Betriebs sowohl im Vorjahr wie auch im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschritten hat. Betriebe, die diese Regelung nutzen wollen, benötigen eine KleinunternehmerIdentifikationsnummer, die vom Bundeszentralamt für Steuern erteilt wird. Außerdem seien solche Betriebe verpflichtet, eine quartalsweise Umsatzmeldung abzugeben. W

So bewerten Banken heute Nachhaltigkeit

Kreditverhandlungen bleiben für Handwerksbetriebe schwierig. Jetzt bewerten Banken und Sparkassen zusätzlich ihre Nachhaltigkeit – meist noch unbemerkt.

JÖRG WIEBKING

Kreditverhandlungen waren für Handwerksbetriebe 2024 schwierig, „Daran wird sich 2025 nichts ändern“, sagt der Finanzierungsexperte Carl-Dietrich Sander aus Kaarst. „Unsichere Zeiten sind für die Kreditvergabe nicht hilfreich und vieles spricht dafür, dass diese Unsicherheit weiter zunimmt“, betont Sander, der auch Mitglied in der Fachgruppe Finanzierung-Rating im Bundesverband Die KMU-Berater ist.

Banken und Sparkassen: Nachhaltigkeit als Kreditvergabekriterium

Doch es kommt noch dicker: Kreditinstitute achten nun auch auf die Nachhaltigkeit von Handwerksbetrieben. Nachhaltigkeit werde zum vierten Kriterium bei der Kreditvergabe, sagt Sander – neben dem Rating, der Kapitaldienstfähigkeit und den Sicherheiten.

Die Kreditinstitute prüfen demnach, wie nachhaltig ein Unternehmen aktuell ist – und wie zukunftsfähig sein Geschäftsmodell. „Viele Unternehmen bekommen davon noch gar nichts mit, aber schon jetzt erstellen zum Beispiel die Genossenschaftsbanken und Sparkassen für jeden Kreditnehmer ein solches ESG-Risiko-Scoring“, weiß Sander.

ESG, das steht für drei Dimensionen der Nachhaltigkeit: E für „Environment“ (Umwelt), S für „Social“ (Soziales) und G steht für „Governance“ (Unternehmensführung).

Zum ESG-Scoring der Sparkassen und Volksbanken hat Sander, selbst früher im Vorstand einer Volksbank, inzwischen die meisten Erkenntnisse gesammelt und weiß: Für ihr NachhaltigkeitsScoring benötigen diese Kreditinstitute lediglich zwei Informationen: die Branche und den Standort des Unternehmens.

Standort als ESG-Faktor

Beim Risikofaktor Standort gehe es nur um „äußere physische Umweltrisiken“, die einen Betrieb treffen könnten, also um Naturkatastrophen: Liegt das Unternehmen zum Beispiel in einem oft von Überschwemmungen betroffenen Gebiet, leidet der ESG-Score. Den könnten Handwerksbetriebe nur schwer beeinflussen – falls sich nicht zufällig Firmensitz und Fertigung an verschiedenen Standorten befinden. „Dann sollte man seine Bank darauf hinweisen“, rät Sander.

Nachhaltigkeit der Branche hat starken Einfluss auf die Kreditvergabe Die Branchenzugehörigkeit ist das zweite wichtige Kriterium. Sparkassen und Volksbanken berücksichtigen die Transformationsrisiken: Wie gut kann eine Branche den Weg zu mehr Nachhaltigkeit umsetzen?

Hier geht es um die Faktoren Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. „Der Großhandel für Heizöl hat nun einmal andere Nachhaltigkeitsrisiken als das Fliesenlegerhandwerk“, sagt Sander. So seien die Umweltrisiken durch die Lagerung und den Transport von Heizöl sehr viel größer als bei Fliesen. Zudem sei die Zukunftsfähigkeit des Geschäftsmodells im Heizölhandel durch den Wandel zu erneuerbaren Energien stark gefährdet.

Ein Heizölhändler werde daher wohl eher in der schlechtesten Risikoklasse E landen, wenn er nicht aktiv wird. Einen Fliesenlegerbetrieb wür-

Foto: Swapanstock.adobe.com

Nachhaltigkeit im SchnellCheck: Sparkassen und Genossenschaftsbanken interessieren sich vor allem für Branche und Standort ihrer Geschäftskunden, sagt der Finanzierungsexperte Carl-Dietrich Sander.

„Unsichere Zeiten sind für die Kreditvergabe nicht hilfreich und vieles spricht dafür, dass diese Unsicherheit weiter zunimmt.“

Carl-Dietrich Sander, Finanzierungsexperte

den Volksbanken und Sparkassen hingegen in der Risikogruppe B einstufen – also im grünen Bereich.

Wie wird mein Betrieb eingestuft?

Die ESG-Scorings der Sparkassen und Genossenschaftsbanken seien sich sehr ähnlich, betont Sander. Wie die Sparkassen einzelne Branchen bewerten, hat der Unternehmensberater aus der Präsentation einer Sparkasse entnommen. Das Sparkassen-ESG-Scoring reicht demnach von „A“ (geringe Nachhaltigkeitsrisiken) bis „E“ (hohe Nachhaltigkeitsrisiken):

ɓ A: Gesundheits- und Sozialwesen

ɓ B: Baugewerbe, Gastgewerbe

ɓ C: Verarbeitendes Gewerbe, Verkehr und Lagerei

ɓ D: Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Energieversorgung

Die Präsentation umfasste zwar nicht alle Branchen und Bewertungen. Da sich der SparkassenESG-Score jedoch nach dem Branchenschlüssel WZ 2008 des Statistischen Bundesamts richtet, lässt sich daraus zumindest für einige Gewerke eine erste grobe Branchenbewertung ableiten:

ɓ Einen B-Branchenscore dürften demnach alle Bau- und Ausbaugewerke erhalten, also zum Beispiel Hochbau, Tiefbau, Elektro, SHK, Bau-

Für ihr Nachhaltigkeits-Scoring benötigen Kreditinstitute zwei Informationen: die Branche und den Standort des Unternehmens.

tischler, Maler, Dachdecker, Zimmerer, Gerüstbauer, Stuckateure, Fliesenleger, Glaser usw. ɓ Einen C-Branchenscore mit mittleren Nachhaltigkeitsrisiken erhalten demnach zum Beispiel Metall- und Stahlbauer, Küchen- und Möbeltischlereien wie auch Brauereien, Bäcker, Konditoren und Fleischer.

Da jedes Gewerk individuell bewertet wird, können Sie die konkrete Einordnung nur von Ihrem Kreditinstitut erfahren. Die Einstufung nach Branche und Standort sei allerdings nicht auf alle Zeit festgeschrieben, betont Sander. Jedes Unternehmen könne seine eigene Bewertung gezielt verbessern.

ESG-Scoring: Noch (fast) ohne Folgen? Nicht nur die Bewertungssysteme von Sparkassen und Genossenschaftsbanken sind sich ähnlich. Auch im Einsatz der ESG-Scores gebe es keinen Unterschied, berichtet Sander. Seine Rechercheergebnisse:

1 Sparkassen und Genossenschaftsbanken nähmen für jeden Unternehmenskunden mit Krediten ein ESG-Scoring nach Branche und Standort vor, unabhängig von aktuellen Kreditverhandlungen.

2 Bei neuen Kreditanträgen sei der Nachhaltigkeits-Score jedoch „noch nicht Grundlage

Fast alle im grünen Bereich: Die meisten Handwerksbetriebe werden problemlos mit einem A oder B im ESG-Scoring abschneiden, erwartet Carl-Dietrich Sander.

einer Kreditentscheidung“. In Bankgesprächen werde das Thema von den Instituten zum Teil aber schon angesprochen.

3 Die Kreditinstitute würden allerdings bereits in ihre internen Beschlüsse eine Stellungnahme zum Ergebnis des ESG-Risiko-Scores aufnehmen.

Die Frage sei, wie lange die Bankenaufsicht „das so noch akzeptiert“ und wann sie verlangt, dass der ESG-Score mit über den Kredit entscheidet, sagt Sander. „Ob das 2025 oder erst 2026 sein wird, weiß derzeit niemand. Aber auf jeden Fall geht der Weg dahin.“

Was bedeutet das ESG-Scoring für meinen Handwerksbetrieb?

Wie sinnvoll ist es, sich schon jetzt um den ESGScore des eigenen Handwerksbetriebs zu kümmern? Zumindest sollten Betriebe ihre Bewertung schon einmal in Erfahrung bringen, rät Sander. „Dann wissen sie, ob sie überhaupt aktiv werden müssen.“ Dazu müsse ein Handwerker seine Hausbank nach der Bewertung fragen.

Für die meisten Handwerksbetriebe erwartet Sander eine ESG-Bewertung zwischen A und C. „So lange die ESG-Bewertung A oder B ist, muss sich ein Handwerker keine Gedanken machen“, sagt Sander. Eine C-Bewertung sei hingegen ein Graubereich: Gut ist der Wert nicht, aber auch nicht so schlecht, dass man seinen Betrieb gleich auf den Kopf stellen müsse. „Viele Handwerksbetriebe sind schon so nachhaltig aufgestellt, dass sie einfach nur die Hausbank darüber informieren müssen, um von einem C auf ein B zu kommen“, ist sich Sander sicher.

So einfach verbessern Sie den ESG-Score bei Ihrer Bank

Handwerksbetriebe könnten ihren NachhaltigkeitsScore meist mit sehr wenig zusätzlichem Aufwand verbessern, sagt Sander. „Da muss man einfach nur

„Handwerksbetriebe können ihren Nachhaltigkeits-Score meist mit sehr wenig zusätzlichem Aufwand verbessern.“

aufpassen, nicht dem deutschen Perfektionismus zu erliegen und es zu übertreiben.“

Im Handwerk genüge es für die Bank im Grunde schon, einfach auf einem Blatt Papier alles aufzulisten, was man eh schon macht. Sander nennt ein paar Beispiele:

ɓ Umwelt: Hat der Betrieb ein E-Auto? Sind Energiesparlampen im Einsatz? Nutzt er erneuerbare Energien? Arbeitet er ressourcenschonend?

ɓ Soziales: Werden Frauen und Männer gleich bezahlt? Gibt es ein Gesundheitsmanagement oder Elemente wie zum Beispiel ergonomische Arbeitsplätze?

ɓ Unternehmensführung: Sie arbeiten nicht schwarz und bestechen niemanden, um an Aufträge zu kommen? „Das klingt vielleicht seltsam, aber man sollte das ruhig mit aufschreiben, denn das sind ausdrücklich ESG-Kriterien“, so Sander.

„Das muss jedenfalls keine 20-seitige Hochglanzbroschüre sein. Da reicht eine einfache Liste völlig aus“, sagt Sander. Und wer das nicht eh schon tut, könne eine solche Zusammenstellung auch gleich nutzen, um sich als Arbeitgeber und Auftragnehmer zu positionieren.

Herausforderung Lieferkette

Einzig das Thema „Lieferkettengesetz“ könnte unter Umständen problematischer werden: Banken könnten sich dafür interessieren, woher Handwerker ihre Materialien und Maschinen beziehen.

„Aber wer nicht direkt im Ausland einkauft, kann immer erst einmal darauf hinweisen, dass er nur mit deutschen Herstellern und Händlern zusammenarbeitet“, sagt Sander. Dennoch sei es sinnvoll, sich beizeiten auch von diesen Lieferanten die Einhaltung der EU-Nachhaltigkeitsstandards bestätigen zu lassen.

Wer allerdings nur regionale Wirtschaftskreisläufe nutzt, könne sich diesen Aufwand sparen. Dann genüge ein entsprechender Hinweis an die Bank.

Den Faktor Mensch nicht unterschätzen Entscheidend sei vor allem, dass die Bank sieht: Der Betrieb kümmert sich, dem ist das nicht egal. „Bei den Volksbanken zum Beispiel muss der Betreuer die Nachhaltigkeitskompetenz der Geschäftsführung einschätzen“, berichtet Sander. „Wenn mein Kundenbetreuer so eine ESG-Liste von mir bekommt und zu den Akten nimmt, führt das unbewusst mindestens zu einem positiven Stimmungsfaktor.“ Diese Wirkung sei nicht zu unterschätzen. „Denn das sind immer noch Menschen, die über Ihre Kreditanträge entscheiden.“ W

Handwerksbetriebe müssen teils lange auf die Zahlung fälliger Rechnungen warten.

Zahlungsmoral der Kunden sinkt

In keiner anderen Branche warten Betriebe so lange auf ihr Geld wie beim Bau. Und das ist nicht die einzige Herausforderung für die Handwerker der Baubranche.

12,6 Tage – so lange warteten Baubetriebe im dritten Quartal 2024 durchschnittlich auf die Bezahlung bereits fälliger Rechnungen. Damit ist die Zahlungsmoral im Baugewerbe so schlecht wie in keiner anderen Branche, ermittelte die Wirtschaftsauskunftei Creditreform auf Basis ihrer eigenen Debitorenregister. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich der Zahlungsverzug demnach leicht verlängert: Im dritten Quartal 2023 waren es noch 12,3 Tage. Branchenübergreifend stieg der Zahlungsverzug von 7,6 auf 8,4 Tage. Die Ursachen liegen nach Ansicht des Vereins in der wirtschaftlichen Krise. „Die gesamtwirtschaftliche Rezession und vor allem die Verwerfungen in der Industrie sowie in den Betrieben in der Wertschöpfungskette führten in vielen Fällen zu Liquiditätsengpässen. Die verschlechterte Zahlungsmoral ist eine Folge davon“, sagt Patrik-Ludwig Hantzsch, Leiter Wirtschaftsforschung bei Creditreform.

Hochbau Flop, Tiefbau top Gleichzeitig drücken andere Krisen auf die Stimmung in der Bauwirtschaft. So rechnet der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) für 2024 mit einem Umsatzrückgang von 4 Prozent und prognostiziert für 2025 einen Rückgang von rund

12,6

TAGE warteten

Baubetriebe im dritten Quartal 2024 durchschnittlich auf die Bezahlung fälliger Rechnungen.

2,5 Prozent. Verantwortlich dafür sei vor allem die schwache Nachfrage im Hochbau, etwa beim Wohnungsbau. Stabil sei dagegen die Nachfrage im Wirtschaftstiefbau. Treiber seien die Energie- und Mobilitätswende mit Investitionen in Infrastrukturprojekte – vom Schienenausbau über Stromtrassen bis hin zum Breitbandausbau, so der ZDB. Er rechnet in diesem Bereich mit deutlich positiven Wachstumsraten von 9 Prozent im Jahr 2024 und voraussichtlich 4,5 Prozent im Jahr 2025. Damit würde der Wirtschaftstiefbau erstmals umsatzstärker als der Hochbau.

Fachkräftemangel verschärft sich erneut Diese positive Teilentwicklung könnte ein Grund dafür sein, dass sich der Fachkräftemangel wieder verschärft. Nach Zahlen von KfW Research waren zu Beginn des vierten Quartals fast 30 Prozent der Betriebe im Bauhauptgewerbe davon betroffen, mehr als noch im Sommer (28 Prozent).

Auch der ZDB warnt vor einem Fachkräftemangel im Tiefbau, beklagt aber gleichzeitig eine schwache Auftragslage in anderen Bereichen, die das Geschäftsklima belaste: Viele Betriebe könnten ihre Kapazitäten nicht voll auslasten, was die Investitionsbereitschaft und die Einstellung neuer Mitarbeiter bremse. KATHARINA WOLF W

Änderungen beim eAU-Meldeverfahren: Neben zusätzlichen Rückmeldegründen sind seit Jahresbeginn auch die Zeiträume von AU-Meldungen übersichtlicher strukturiert.

Datenaustausch: Das ist neu

Zum 1. Januar 2025 hat sich der eAU-Datenaustausch geändert. Das Ziel: mehr Transparenz. Hier ein Überblick über die Neuerungen.

BIRGIT GREUNER

Die elektronische Krankschreibung (eAU) ist seit 2023 gesetzlich vorgeschrieben.

Wird ein Arbeitnehmer krankgeschrieben, bedeutet das für den Arbeitgeber: Er stellt über das Meldeverfahren eine Anfrage bei der Krankenkasse, um AU-Daten vom Arbeitnehmer zu erfahren. Die Krankenkasse prüft, ob AU-Daten vorliegen, und meldet sie an den Arbeitgeber zurück.

Zum Jahresbeginn 2025 hat der Gesetzgeber das Verfahren angepasst und will dadurch für mehr Transparenz sorgen. Die Krankenkassen AOK und Die Techniker berichten auf ihren Webseiten über die Änderungen des elektronischen Abrufs der Arbeitsunfähigkeitsdaten.

Weitere Rückmeldegründe für eAU-Verfahren

Die Liste der bisherigen Rückmeldegründe ist laut den beiden Krankenkassen um folgende Punkte erweitert worden:

ɓ Rückmeldegrund 5: Die Zeiten stationärer Rehabilitations- und Vorsorgemaßnahmen werden bereitgestellt.

ɓ Rückmeldegrund 6: Bei teilstationärem Krankenhausaufenthalt informiert die

Die Liste der Rückmeldegründe ist erweitert worden.

Krankenkasse über den vorliegenden Nachweis – ohne Angabe der genauen Zeiten.

ɓ Rückmeldegrund 7: Liegt eine AU-Bescheinigung in Papierform mit ungültigen Daten vor und eine Korrektur vom Versicherten wurde angefordert, dann erhält der Arbeitgeber eine Rückmeldung mit dem Meldegrund „In Prüfung“. Wird innerhalb von 28 Tagen eine korrigierte AU-Bescheinigung eingereicht, erhält der Arbeitgeber aktiv eine Rückmeldung mit den AU-Daten.

ɓ Rückmeldegrund 8: Liegen ausländische oder privatärztliche AU-Zeiten vor, informiert die Krankenkasse über den vorliegenden Nachweis – ohne Angabe der genauen Zeiten.

ɓ Rückmeldegrund 9: Wurde eine AU-Abfrage des Arbeitgebers während eines laufenden Kassenwechsels an die Vorkasse weitergeleitet, weil der Folgekasse noch keine AUDaten vorliegen, erhält der Arbeitgeber von der Folgekasse eine Rückmeldung mit dem Meldegrund „Weiterleitungsverfahren“ nach § 304 SGB V. Außerdem erhält der Arbeitgeber eine Rückmeldung von der Vorkasse.

Insgesamt seien – inklusive der bereits bestehenden Gründe – seit Jahresbeginn folgende Rückmeldegründe zu berücksichtigen:

ɓ 1 = Unzuständige Krankenkasse/unbekannte Person,

ɓ 2 = AU,

ɓ 3 = Krankenhaus,

ɓ 4 = Nachweis liegt nicht vor,

ɓ 5 = Stationäre Reha- und Vorsorgemaßnahmen,

ɓ 6 = Teilstationäre Krankenhausbehandlung,

ɓ 7 = In Prüfung wegen Klärung falscher Angaben,

ɓ 8 = Ausländische oder privatärztliche AU,

ɓ 9 = Weiterleitung bei Kassenwechsel.

eAU-Nachweise: Zeiträume übersichtlicher dargestellt

Auch die Zeiträume, die dem Arbeitgeber zurückgemeldet werden, wurden übersichtlicher strukturiert, und zwar abgebildet in folgenden Feldern – unabhängig von der Art der Abwesenheit/ Arbeitsunfähigkeit:

Die Zeiträume von AUMeldungen sind jetzt übersichtlicher strukturiert.

ɓ Nachweis_seit,

ɓ Voraussichtlich_Nachweis_bis, ɓ Tatsaechlich_Nachweis_bis.

Stationäre Krankenhausaufenthalte: Enddatum aktiv übermittelt

Bisher gelte: Zu Beginn eines Krankenhausaufenthalts erfährt der Arbeitgeber das voraussichtliche Ende des Aufenthalts. Das tatsächliche Ende werde meist erst bei der Entlassung mitgeteilt und durch eine weitere Abfrage übermittelt. Seit diesem Jahr sei eine weitere Abfrage nicht mehr nötig, da die Krankenkasse das tatsächliche Ende eines stationären Aufenthalts aktiv an den Arbeitgeber melde. Voraussetzung: Eine AU-Abfrage liege vor und das voraussichtliche Entlassungsdatum sei zuvor gemeldet worden.

Tipp: Eingehende Informationen zum Thema finden Sie in der Verfahrensbeschreibung für die Erstattung der Meldung im Rahmen des Datenaustauschs elektronische Arbeitsunfähigkeit (eAU) vom GKV-Spitzenverband (Kurzlink: svg.to/verfersteau). W

Das müssen Sie Azubis zahlen

Zum Jahreswechsel wurden die Mindestausbildungsvergütungen angehoben. Zwischen 682 und 955 Euro müssen Betriebe ihren Azubis pro Monat mindestens zahlen.

Für Azubis in dualen Ausbildungsberufen, die ihre Ausbildung zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2025 beginnen, gelten laut Berufsbildungsinstitut (BIBB) folgende monatliche Mindestvergütungen:

ɓ 1. Lehrjahr: 682 Euro

ɓ 2. Lehrjahr: 805 Euro

ɓ 3. Lehrjahr: 921 Euro

ɓ 4. Lehrjahr: 955 Euro

Laut BIBB müssen tarifgebundene Betriebe ihren Azubis mindestens die im Tarifvertrag vereinbarte Vergütung zahlen. Sofern der Tarifvertrag eine Ausbildungsvergütung unter-

halb der Mindestausbildungsvergütung vorsehe, dürfen sich Ausbildungsbetriebe nach diesem Tarifvertrag richten. Nicht tarifgebundene Betriebe müssen nicht nur die Mindestausbildungsvergütung im Blick haben. Das BIBB weist darauf hin, dass sie bei der Vergütung die für ihre Branche und Region geltenden tariflichen Sätze um maximal 20 Prozent unterschreiten dürfen.

Das Berufsbildungsgesetz sieht eine jährliche Anpassung der Mindestausbildungsvergütung für das erste Ausbildungsjahr vor. Zeitgleich wird auch für die anderen Ausbil-

dungsjahre der Mindestlohn angepasst – nach gesetzlich festgelegten prozentualen Aufschlägen: 18 Prozent (2. Lehrjahr), 35 Prozent (3. Lehrjahr) und 40 Prozent (4. Lehrjahr).

Sieben bis acht Prozent der Verträge in Handwerk, Landwirtschaft und Hauswirtschaft sichern Azubis die Mindestausbildungsvergütung zu. AML W

Die Mindestvergütung für Auszubildende ist zum Jahreswechsel gestiegen.

Gesund Sport treiben: Darauf kommt es an

Wer körperlich arbeitet, muss keinen Sport treiben? Ein Irrtum. Sportwissenschaftler Ingo Froböse erklärt,

Handwerker wichtig ist.

KATHARINA WOLF

Wer täglich als Handwerker schon bei der Arbeit in Bewegung ist, braucht doch keinen Ausgleichssport – so könnte man meinen.

Doch Sportwissenschaftler Ingo Froböse ist ganz anderer Auffassung – und das aus mehreren Gründen.

Drei Gründe, warum Handwerksunternehmer Sport treiben sollten

1 Ausgleich: Handwerker belasten sich durch ihre körperliche Tätigkeit oft nur einseitig. „Dann ist es wichtig, die belasteten Körperpartien gezielt zu stärken“, sagt Froböse. Als Ausgleich sollte die weniger beanspruchte Muskulatur ebenfalls trainiert werden. Nicht zuletzt diene Sport auch mental dem Ausgleich nach seinem stressigen Arbeitstag.

2 Ausdauer: Wer körperlich arbeitet, braucht eine gute Grundkonstitution. „Für viele Handwerker ist es schon aus Sicherheitsgründen wichtig, ein stabiles Herz-Kreislauf-System zu haben“, sagt

„Handwerkern empfehle ich zum Ausgleich einen Mix aus Kraft- und Ausdauertraining.“
Ingo Froböse, Sportwissenschaftler
warum Ausgleichssport für

Foto: Sebastian Bahr

der Sportwissenschaftler. „Auch am Ende des Arbeitstages muss ein Dachdecker stabil stehen können, ohne dass der Körper ermüdet.“

3 Vorbild und Verantwortung: „Als Führungsperson muss ich für mich sorgen“, betont Froböse. Dazu gehöre auch, sich um seine Gesundheit zu kümmern. „Wenn der Chef plötzlich ausfällt, ist dem Betrieb nicht gedient.“ Dazu komme die Vorbildfunktion gegenüber den Mitarbeitenden: „Wer andere führen will, muss auch sich selbst führen können.“

Doch wie viel Sport sollte es sein? Und welcher? In diesen drei Schritten können Sie vorgehen.

Schritt 1: Das Herz-Kreislauf-System stärken „Ein stabiles Herz-Kreislauf-System ist die Grundlage für alles, was wir tun“, erklärt der Sportwissenschaftler. Egal also, ob Sie bei der Arbeit viel sitzen, stehen, klettern oder laufen: Ausdauertraining ist für alle wichtig.

Ob Walken oder Laufen: Für Handwerker ist es wichtig, das Herz-Kreislauf-System zu trainieren.

„Sie können mit ganz einfachen Mitteln starten und mehr Bewegung in den Alltag integrieren“, sagt Froböse. „Nutzen Sie Wege: Fahren Sie Fahrrad statt Auto, nehmen Sie die Treppen und nicht den Fahrstuhl.“ Doch das allein reiche nicht. 30 bis 45 Minuten Ausdauertraining drei bis vier Mal pro Woche, empfiehlt der Sportwissenschaftler. „Achten Sie dabei darauf, sich nicht völlig zu verausgaben“, betont er. „Besser ist es, wenn Sie am Ende sagen: ‚Ich hätte auch noch zehn Minuten länger durchgehalten.‘“ Geeignete Sportraten sind: Walken, Laufen, Schwimmen oder Rad fahren.

Schritt 2: Die eigene Belastung erkennen Prüfen Sie Ihren Arbeitsalltag: Welche Muskulatur ist besonders belastet, welche wird vernachlässigt: „Friseure stehen viel und arbeiten mit erhobenen Armen“, nennt Froböse ein Beispiel. Wichtig sei es hier, für eine starke Schulter- und Nackenmuskulatur zu sorgen, aber auch die Beine zu trainieren, um das Stehen zu erleichtern. Wer viel hebt, sollte einen starken Rücken haben. Dachdecker oder Gerüstbauer brauchen viel Stabilität, um das Gleichgewicht zu halten.

Schritt 3: Gezieltes Muskeltraining „Kompensieren, ausgleichen und ergänzen“, nennt der Sportwissenschaftler das Prinzip, nach dem Muskeln gezielt zur körperlichen Belastung trainiert werden können. Am einfachsten geht das im Fitnessstudio, wo Trainer unterstützen und Übungen an Maschinen kontrolliert ausgeführt werden können. „Wer das nicht mag, kann sich auch einen Personal Trainer buchen“, empfiehlt Froböse. Das habe den Vorteil, dass ein fester Termin im Kalender stehe. „Beim Muskeltraining darf man sich gern ein bisschen anstrengen“, sagt der Sportwissenschaftler. „Der Muskel muss brennen, damit er wächst.“ Drei Mal die Woche 30 Minuten zu trainieren, ist seiner Ansicht nach ausreichend.

Eine Stunde Bewegung am Tag Insgesamt sollte man sich mindestens eine Stunde am Tag bewegen: „Bewegung ist ein Lebensmittel. Wir essen jeden Tag und das gilt auch für Bewegung.“ Um durchzuhalten, rät er dazu, eine „LifetimeSportart“ zu finden: „Suchen Sie sich etwas, was Ihnen Spaß macht und gut tut, unabhängig davon, was gerade Trend ist.“ Gleichzeitig sollten die Hürden niedrig sein: „Wenn Sie gern schwimmen, aber das Schwimmbad 20 Kilometer entfernt liegt, halten Sie wahrscheinlich nicht durch.“ Individualsportarten seien auf lange Sicht oft besser als ein Teamsport, weil sie sich leichter organisieren lassen. „Zum Fußball brauchen Sie halt immer eine Mannschaft, laufen können Sie auch allein.“ W

„Sie können

mit ganz einfachen Mitteln starten und mehr Bewegung in den Alltag integrieren.

Nutzen Sie

Wege: Fahren Sie Fahrrad statt Auto, nehmen Sie die Treppen und nicht den Fahrstuhl.“

Ingo Froböse, Sportwissenschaftler

„Ich habe mehr Kraft für den Alltag“

Wenn Sebastian Vallo (Foto) abends seine Laufschuhe anzieht, ist es draußen schon stockfinster. Doch den Malermeister aus Osnabrück stört das ebenso wenig wie schlechtes Wetter. „Ich habe eine Kopflampe“, sagt der 44-Jährige. „Für alles andere gibt es die passende Kleidung.“ Drei Mal pro Woche dreht Vallo seine Runden, gut acht Kilometer in einer Dreiviertelstunde. Sein Ziel sind 1.200 Kilometer im Jahr. „Das schafft man auch als Selbstständiger“, ist er überzeugt. Wichtiges Hilfsmittel ist dabei der Outlook-Kalender. Damit drei Termine pro Woche klappen, blocke er immer vier.

2016 hat der Malermeister mit dem Laufen begonnen. „Früher habe ich Fußball gespielt, aber das ließ sich mit dem Alltag im Betrieb nicht vereinbaren“, berichtet er. Danach sei er erst einmal „ziemlich faul“ gewesen, gibt er zu. Doch als sein Arzt ihn auf einige problematische Werte hinwies, sei ihm klar geworden, dass ein Ausgleich zum Job nötig wurde. 14 Mitarbeitende arbeiten in Vallos Betrieb, Zeit für Pausen gibt es tagsüber eigentlich nie.

Für das Laufen und gegen Fußball in einer Alt-Herren-Mannschaft entschied er sich auch wegen der freien Zeiteinteilung. „Es ist egal, ob ich um 18 Uhr oder 19 Uhr starte“, erklärt der Malermeister.

„Ich sehe nur Vorteile“

Für den Unternehmer bedeuten die JoggingRunden vor allem Abschalten, Stress abbauen und den Kopf frei bekommen nach einem langen Arbeitstag. „Ich sehe nur Vorteile“, sagt Vallo. „Ich habe wesentlich mehr Kraft für den Alltag, schlafe besser und bin eigentlich nie krank.“ Selbst nach einem Bandscheibenvorfall sei er mit Rückensport und Laufen ohne Operation wieder fit geworden.

Und welche Tipps gibt er Kollegen, die sportlich wieder starten wollen? „Feste Termine im Kalender eintragen und die auch ernst nehmen“, lautet Tipp 1. Tipp 2: „Ein bisschen Druck aufbauen, zum Beispiel mit einer Anmeldung beim Volkslauf, sodass man ein Trainingsziel hat.“ KW

Nissans neues LCV-Flaggschiff Interstar: Markanter Kühlergrill, Logo und Schriftzug sorgen für Eigenständigkeit.

Neues Nissan LCV: Ist der Interstar der bessere Master?

Nissan hat auf Basis des Renault Master seinen neuen Großtransporter Interstar zu den Händlern gebracht. Erstmals auch in einer vollelektrischen Version.

MICHAEL NEHER

Praktisch, vielseitig und zuverlässig, der japanische Autobauer Nissan will mit dem neuen Interstar frischen Wind in den Markt für leichte Nutzfahrzeuge (Light Commercial Vehicles, LCVs) bringen. Frischer Wind? Ja und nein. Technisch gesehen darf der neue NipponLastesel mit Fug und Recht als Master­Klon aus der Renault­Allianz bezeichnet werden. Denn das Schwestermodell liefert die komplette Basis und Infrastruktur. Optisch sowie bei etlichen Feinheiten und Details unterscheiden sich indes die Transporter­Zwillinge sehr wohl. Ob der Nissan Interstar der bessere Renault Master ist, dürfte von den persönlichen Präferenzen und dem verfügbaren Budget des Käufers abhängen. Die Grundfakten: Als NV 400 einst geboren, gehört der Interstar inzwischen bereits seit rund 25 Jahren zum festen Bestandteil der Nissan­

460

KILOMETER

beträgt die maximale Reichweite – für einen E-Transporter ganz beachtlich.

Nutzfahrzeugfamilie, bildet vor seinen Baureihengeschwistern Townstar und Primastar das LCV­Flaggschiff der Marke. Kein Wunder also, dass die Japaner in ihr neues Vorzeigemodell große Hoffnungen setzen. Zumal Nissan seinen größten Transporter erstmals auch als reinen Stromer anbietet. Darüber hinaus steht das auf den Einsatz im urbanen Umfeld zugeschnittene leichte Nutzfahrzeug auch als Dieselvariante zur Wahl, die genau wie die rein elektrische Version in Frankreich produziert wird. Die Preise für den Diesel in der Basisausstattung starten bei 34.250 Euro (zzgl. USt.). Für den Vollelektriker Interstar­e müssen mindestens 53.380 Euro (zzgl. USt.) gezahlt werden. Erhältlich ist der neue Interstar in zwei verschiedenen Längen und Höhen. Zudem kann zwischen unterschiedlichen Gewichtsklassen gewählt werden. Beim Selbstzünder sind es 3,3 und 3,5 sowie

4 Tonnen, beim Interstar­e 3,5, 3,8 und 4 Tonnen. Darüber hinaus stehen vielfältige Umbauten ab Werk im Katalog, darunter Kipper, Pritschen­ und Kastenwagen sowie die Kastenwagen­Doppelkabine. Des Weiteren hebt sich Nissans neues LCV­Dickschiff in puncto Geräumigkeit und Vielseitigkeit deutlich von seinen Vorgängern ab. Mit einer Laderaumlänge von bis zu 3.855 Millimetern und einer 1.312 Millimeter breiten Seitentür sollte die Beladung schnell und einfach möglich sein. Der Laderaum der L2H2­Version kann 10,8 Kubikmeter aufnehmen, in der L3H3­Ausführung gehen sogar bis zu 14,8 Kubikmeter mit. Die Nutzlast des Diesels beträgt in der Vier­Tonnen­Variante bis zu 1.925 Kilogramm. Als Fahrgestell sind beim Selbstzünder maximal bis zu 2.175 Kilogramm drin, in der vollelektrischen Ausführung bis zu 1.925 Kilogramm. Die maximale Anhängelast liegt bei 2.500 Kilogramm.

Die Aerodynamik wurde im Vergleich zur Vorgängergeneration nochmals optimiert, was unabhängig von der Antriebsart den Luftwiderstand laut Hersteller um 20 Prozent reduziert und damit zur gesteigerten Energieeffizienz beiträgt. Kommen wir zu Fahrverhalten und ­komfort. Beim Antrieb bietet der Interstar eine breite Palette an Optionen. In unserem Test konnten wir die stärkere E­Version mit 143 PS und einer 87­kWh­Batterie fahren. Die Reichweite von bis zu 460 Kilometern ist für einen E­Transporter beachtlich und dürfte viele Einsatzszenarien abdecken. Die Beschleunigung erfolgt sanft und linear, wobei das sofort verfügbare Drehmoment von 300 Nm für souveräne Kraftentfaltung sorgt. Alternativ stehen verschiedene Dieselmotoren zur Wahl, die wir ebenfalls testen konnten. Der 2,0­Liter­Selbstzünder überzeugt in allen Leistungsstufen mit kultiviertem Lauf und ausreichender Kraft. Besonders die Top­Variante mit 170 PS und Neun­Stufen­Automatik bietet ein komfortables und entspanntes Fahrerlebnis. Auf der Straße zeigt sich der Interstar munter und aufgeweckt. Das Fahrwerk ist ausgewogen abgestimmt und bietet einen guten Kompromiss zwischen Komfort und Stabilität. Nur die Lenkung könnte spürbar präziser sein. In diesem Punkt schneidet der Stromer, der selbst mit Beladung ein sichereres Fahrgefühl vermittelt, deutlich besser ab.

Optisch mit eigener Note und größerer Garantie

Nicht nur optisch hat Nissan seinem Interstar eine eigene Note verliehen, sondern positioniert ihn auch preislich etwas höher. Die Basisversion des Interstar mit 105 PS ist zwar günstiger als das Renault­Pendant, doch in den höheren Ausstattungsvarianten und bei den Elektroversionen liegt der Nissan preislich über dem Schwestermodell. Ein klarer Vorteil des Interstar ist die großzügigere

Das komplett überarbeitete Interieur, hier die dreisitzige Ausführung, bietet Komfort und intuitive Bedienung gleichermaßen.

Die aerodynamisch optimierte Karosserie mit kürzerer Motorhaube und flacher geneigter Windschutzscheibe verspricht eine verbesserte Effizienz gegenüber dem Vorgängermodell.

Trotz seiner Größe präsentiert sich der Interstar erstaunlich leichtfüßig. Der um 1,2 Meter kleinere Wendekreis (je nach Fahrzeuglänge) erleichtert die Manövrierfähigkeit im Stadtverkehr deutlich gegenüber dem Vorgänger.

JAHRE Garantie bis 160.000 Kilometer Laufleistung gewährt Nissan für den Interstar.

Garantie. Während Renault lediglich zwei Jahre ohne Kilometerbegrenzung bietet, gewährt Nissan eine fünfjährige Garantie bis 160.000 Kilometer. Dies könnte besonders für Vielfahrer ein entscheidendes Kaufargument sein. In Sachen Sicherheit und Assistenzsysteme sind beide Modelle auf Augenhöhe. Der Interstar verfügt über eine Vielzahl moderner Helfer, darunter Notbremsassistent, Müdigkeitswarner und Anhänger­Stabilisierungssystem, die das Fahren sicherer und komfortabler gestalten.

Fazit: Der neue Nissan Interstar gefällt als vielseitiger und moderner Transporter, der die Stärken des Renault Master geschickt mit eigenen Akzenten kombiniert. Die breite Motorenpalette, insbesondere die neue Elektrovariante, macht ihn für verschiedenste Einsatzzwecke interessant. Die etwas höhere Preispositionierung wird durch die umfangreichere Garantie teilweise kompensiert. Für Kunden, die Wert auf das Nissan­Markenerlebnis und einen individuelleren Auftritt legen, ist der Interstar durchaus eine Alternative zum Renault Master. W

Brot-Sommelier: Botschafter für das Bäckerhandwerk

René Silberbach ist einer von drei Brot-Sommeliers in Sachsen-Anhalt.

Er will mit dem Titel für sein Handwerk werben, macht aber gleichermaßen auf hohe Energiekosten und zu viel Bürokratie aufmerksam.

Getreide, das auf den Feldern um die Harzer Dörfer wächst, wird zu Brot und Brötchen. Aber wie? Die Antwort weiß der Obermeister der Harzer BäckerInnung René Silberbach. Er antwortet allerdings nicht in der heimischen Backstube, stattdessen in der Grundschule Henning Calvör im Wernigeröder Ortsteil Silstedt. Regelmäßig wirbt der 49-Jährige in Kindergärten und Schulen für gesunde regionale Kost auf den Tellern der Menschen, für ein gutes Miteinander von Bauern, Müllern, Konditoren und Bäckern innerhalb ihrer Region. Der Grund sind die großen Probleme aller Backbetriebe beim Besetzen von Lehrstellen wie

Immer mehr

Backstuben

werden geschlos­

sen. Ein Grund ist die Bürokratie.

auch beim Finden von Mitarbeitenden für den beruflichen Nachwuchs. An diesem Tag trägt der Inhaber einer Wernigeröder Backstube und eines Cafés mit 39 Beschäftigten eine besondere Kleidung: Auf seiner strahlend weißen Jacke mit schwarz-rot-goldenem Kragen steht schwarz gestickt auf der Brust: Geprüfter Brot-Sommelier René Silberbach.

Nicht viele dürfen sich Sommelier nennen Nach einjähriger Fortbildung an der Akademie des deutschen Bäckerhandwerks im baden-württembergischen Weinheim ist er der dritte Bäcker in Sachsen-Anhalt, der sich Sommelier nennen darf.

Fotos: Tom Koch
Die Vielfalt des Brotes in seiner Backstube zeigt Brot-Sommelier René Silberbach aus Wernigerode.
TOM KOCH

Die Ausbildung zum Brot-Sommelier umfasst neben dem Trainieren des Geruchs auch, den richtigen Geschmack der Backwaren zu treffen.

Bundesweit gibt es 250 dieser Brot-Experten. Ihr spezielles Wissen gilt weniger dem Brotbacken an sich, vielmehr haben sie sich Kenntnisse über die lange Geschichte des Brotes, über die traditionellen Sorten angeeignet. Sie wissen um saisonale Besonderheiten und die zum jeweiligen Brot passenden Speisen und Getränke.

Der Neu-Sommelier nennt Beispiele aus seiner Backstube: Bärlauch- oder Radieschen-Brot gibt es im Frühjahr. Im Sommer wird regelmäßig Feige-Rosmarin-Brot gebacken, im Herbst hingegen Kartoffelbrot, im Winter folgt Apfel-Walnuss-Brot. Den traditionellen Sorten abseits des allseits beliebten Roggen-Mischbrots neue Kreationen zur Seite zu stellen, auch dafür wirbt der frisch dekorierte Bäcker bei seinen Kollegen. Im Jahr einer „PflaumenSchwemme“ hatte er diese Früchte zunächst fermentiert, um daraus das „Alte Plumbrot“ zu backen. Sowohl dieser praktische Prozess als auch die 40-seitige Hausarbeit zum Thema gehörten zur Sommelier-Ausbildung, ebenso beispielsweise das Erlernen von Geschmackssensorik.

Brot-Experten machen Kollegen Mut Kursabschluss war bei dem bekannten Sternekoch Johann Lafer. Die Freude Silberbachs über den Expertentitel teilt auch Martin Ostheeren als Geschäftsführer des Bäcker-Landesverbands in Sachsen-Anhalt: „Sommeliers wie René Silberbach sind anerkannte Botschafter für gesunde Ernährung, für heimische Produkte, für traditionelles Bäckerhandwerk.“ Ostheeren hebt einen weiteren ihm wichtigen Aspekt hervor: Brot-Experten seien zugleich engagierte Bäcker, die vielen Kolleginnen und Kollegen ihrer Zunft Mut machen, trotz aller Schwierigkeiten nicht aufzugeben.

Tagtägliche Herausforderungen sind die hohen Energie- und weiter steigende Rohstoffpreise, der seit Jahren akute Mitarbeitermangel und die über-

Herausfordernd findet Silberbach den Anstieg der Rohstoff- und Energiepreise. Die Zutaten für seine Brote wählt er sorgfältig aus.

„Sommeliers wie René Silberbach sind anerkannte

Botschafter für gesunde Ernährung, für heimische Produkte, für traditionelles Bäckerhandwerk.“

Martin Ostheeren, Geschäftsführer des Bäcker-Landesverbands in SachsenAnhalt

bordende Bürokratie. Inzwischen werden auch in Sachsen-Anhalt immer mehr Backstuben geschlossen. Während es 2013 zwischen Arendsee und Zeitz noch 310 Bäckereibetriebe gegeben hat, gab es zehn Jahre später nur noch 200 Bäcker. Bundesweit waren laut Statista 2023 noch 9.242 Bäckerbetriebe registriert, zehn Jahre zuvor waren es noch 13.171 Bäckereien. Die vom Landesverband benannten Probleme kennt der Wernigeröder Bäcker Silberbach aus dem Effeff. Gerade habe er seinen Stromtarif neu aushandeln können, der Gastarif sei indes unverändert hoch – schlecht für ein Unternehmen, das zwei Backöfen an sieben Tagen die Woche heizen muss. Silberbach: „Ich werde nicht umhinkommen, diese Erhöhungen wenigstens teilweise an meine Kunden weiterreichen zu müssen.“

Immer auf der Suche nach Mitarbeitenden Auch Fachkräfte kann er sich nicht backen, ist daher ständig auf Personalsuche, für die Backstube, den Verkauf, fürs Café. Darum investiert er in die Ausbildung – für Konditoren. Dienstbeginn in der Wernigeröder Backstube ist bereits zu Mitternacht. Thao Nguyen lernt bei ihm den Beruf einer Konditorin. Dafür hat sie eine 9.000 Kilometer lange Flugreise auf sich genommen, im vietnamesischen Hoi An Deutsch gelernt und ist damit Teil eines Ausbildungsprojekts, das die Partnerstädte Wernigerode und Hoi An verbindet.

Mehr als 40 junge Frauen und Männer wurden und werden in Sachsen-Anhalt in Branchen wie Altenpflege, Gastronomie und Hotellerie oder eben im Back- und Konditorenhandwerk ausgebildet. „Obwohl die Sprache für alle Beteiligten manchmal noch eine Hürde ist, schätzen wir an Thao ihre Freundlichkeit, ihren Ehrgeiz und ihr angenehme Art mit den Kolleginnen und Kollegen umzugehen. Sie wird ihre Ausbildung meistern“, ist Brot-Sommelier René Silberbach überzeugt. W

Bäckermeister Silberbach setzt in seinem Betrieb auf saisonale Zutaten.

Impressum

Organ der Handwerkskammern

130. Jahrgang

Herausgeber: Schlütersche Fachmedien GmbH Ein Unternehmen der Schlüterschen Mediengruppe

Postanschrift: 30130 Hannover

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Content Management: Torsten Hamacher, Tel. 0511 8550-2456 torsten.hamacher@schluetersche.de

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Hannover: Peter Karst

Hildesheim-Südniedersachsen:

Ina-Maria Heidmann

Magdeburg: Burghard Grupe

Oldenburg: Heiko Henke

Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim: Sven Ruschhaupt Ostfriesland: Jörg Frerichs

Verkauf:

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Erscheinungsweise: monatlich

Bezugspreis: Jahresabonnement: ¤ 46,00 inkl. Versand und MwSt. Studierende ¤ 28,00

Einzelheft ¤ 1,50 zzgl. Versandkosten Für die in der Handwerksrolle eingetragenen Handwerker ist der Bezugspreis durch den Mitgliedsbeitrag abgegolten.

ISSN 0029-1617

Druck:

Vogel Druck und Medienservice GmbH, Höchberg

Genderneutrale Sprache

Die Publikation richtet sich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, an alle interessierten Personen, unabhängig vom Geschlecht. Wir bemühen uns um eine geschlechterneutrale Sprache, weisen aber darauf hin, dass wir in bestimmten Fällen wegen der besseren Lesbarkeit und Verständlichkeit nur die männliche Form verwenden. Gleichbehandlung ist uns wichtig, Diversität nehmen wir als Chance für die Zukunft wahr.

W VIER FRAGEN AN

Jochen Quathamer

Firmenname Neuhaus GmbH

Webseite www.tischlerei-neuhaus.de

Ort Rastede

Gewerk Tischlerei

Mitarbeiterzahl 28

Funktion Geschäftsführer

1. Was sind Ihre Pluspunkte als Arbeitgeber? Viel Wertschätzung für das Team – beispielsweise durch recht flexible Arbeitszeiten und sehr selbstständige Auftragsbearbeitung.

2. Wie rekrutieren Sie Nachwuchskräfte für Ihren Betrieb? Oft über Mundpropaganda, aber auch über die Listung in der Berufsschule und Präsentationen in weiterführenden Schulen.

3. Wie würden Sie Ihren Führungsstil beschreiben? Wir geben dem Team einen möglichst großen Handlungsspielraum, um jeden weitgehend eigenverantwortlich arbeiten zu lassen.

4. Was tun Sie, damit Ihre Mitarbeiter sich wohlfühlen? Wir beziehen sie beispielsweise möglichst häufig in Entscheidungen mit ein.

W MEIN LIEBLINGSPROJEKT

Torten-Träume werden wahr

Schoko, Früchte oder Buttercreme? Konditormeisterin Sarah Schweerke stellt köstliche Fragen, wenn sie die Tortenbestellungen ihrer Kunden aufnimmt. „Es gibt nichts, was wir nicht umsetzen“, sagt die Inhaberin der Konditorei Moorgold in Walle, die sie mit ihrer Schwester führt. Oft sind es Hochzeitstorten mit tollen Blüten oder individuelle Kreationen mit Caketoppern zum Geburtstag oder Jubiläum. Aber sie erfüllt auch ganz spezielle Wünsche wie ein Buttercreme-Kunstwerk zum ersten Zahn. Ihr Einsatz pro Torte: durchschnittlich acht Stunden, verteilt über drei Tage. „Zunächst mache ich den Boden“, verrät sie. „Am zweiten Tag fülle ich die Torte. Zum Schluss setze ich die Stockwerke aufeinander.“ BG

Foto: Neuhaus GmbH

Mit einem einfachen Bewerbungsprozess zu neuem Personal

Zu umständlich, zu langsam, nicht mobil möglich: Laut einer Befragung des Unternehmens Softgarden1 haben schon mehr als die Hälfte aller Jobsuchenden den Bewerbungsprozess aus diesen Gründen abgebrochen. Dabei sollte ihnen in Zeiten, in denen Fachkräfte und Auszubildende Mangelware sind, die Bewerbung so einfach wie möglich gemacht werden.

Ideal: ein kurzer, digitaler Bewerbungsprozess, in dem Interessierte mit wenigen Klicks Informationen über sich liefern und schnell Kontakt zum Betrieb aufnehmen können.

Abschied vom klassischen Anschreiben So ist es vor allem für jüngere Bewerber eine Last, ein ausführliches Anschreiben zu formulieren und verschiedene Unterlagen zusammenzustellen. Eine Studie hat gezeigt: Viele Kandidaten würden sich ohne die Notwendigkeit eines Anschreibens öfter auf ausgeschriebene Stellen bewerben, als sie es letztlich tun. Denn gerade junge Jobsuchende haben Probleme damit, sich einem zukünftigen Arbeitgeber prägnant und aussagekräftig vorzustellen. Hinzukommt, dass viele Bewerber ein Anschreiben aus Textbausteinen zusammensetzen oder im schlimmsten Fall nur die Adresse austauschen.

Kurz, knackig, online Große Chancen auf Bewerbungen haben Sie, wenn Sie Ihren zukünftigen Mitarbeitenden eine Onlinebewerbung ermöglichen – auf Ihrer Webseite oder Ihren Social-Media-Kanälen. Gerade Angehörige der Generationen Y und Z erledigen viele Angelegenheiten bevorzugt online. Was viele potenzielle Kandidaten abschreckt: ein langer Fragebogen. So gaben bei einer Umfrage des Unternehmens Softgarden 45 Prozent der Befragten an, sie würden maximal zehn Minuten mit der Dateneingabe in Bewerbungssysteme beschäftigt sein wollen.1

Digitalisieren Sie also Ihren Bewerbungsprozess und stellen Sie darin eine Auswahl an Fragen zusammen, die dem Bewerber das Beantworten möglichst leicht macht – im Idealfall als Multiple

Schnell muss es gehen, unkompliziert soll es sein: Damit Jobsuchende nicht aus dem Bewerbungsprozess aussteigen, sollte dieser möglichst kurz sein.

Choice. Gleichzeitig sollten Ihnen die Fragen einen guten ersten Eindruck von den Kandidaten ermöglichen.

Schnell reagieren

Haben Sie Bewerbungen erhalten, sollten Sie schnell darauf reagieren. Ein bis zwei Wochen sind dafür eine gute Zeit. Warten Sie länger, riskieren Sie, dass die Kandidaten die lange Antwortdauer als Desinteresse wahrnehmen und sich anderweitig orientieren. Zudem ist eine schnelle Reaktion auf die Bewerbung ein Zeichen dafür, dass Sie gut organisiert sind.

Die Lösung für einen digitalen Bewerbungsprozess Einen einfachen, schnellen und digitalen Bewerbungsprozess bietet Ihnen die Lösung der Schlüterschen zusammen mit „handwerk.com“. Diese Lösung ermöglicht Interessenten eine unkomplizierte Bewerbung. Jobsuchende stellen ihre Qualifizierung und Motivation über einen kurzen Fragebogen dar. Über die individuell auf Ihren Betrieb zugeschnittenen Fragen geben sie die wichtigsten Eckpunkte zu ihrer Person und ihren Fähigkeiten an – das spart sowohl den Bewerbenden als auch Ihnen Zeit. Anschließend landen die Antworten samt Kontaktdaten in Ihrem E-Mail-Postfach.

Sparen Sie sich Zeit und machen Sie für Ihre Bewerber den Ablauf so einfach und unkompliziert wie möglich!

Für weitere Informationen QR-Code scannen.

1) https://go.softgarden.com/de/study/bewerbungsreport-recruitingprozesse/

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