• Kreative Herausforderungen und Anleitungen zum Nachmachen, Lernen und Spaß haben
…bringt es auf den Punkt.
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
Der erste Monat des neuen Jahres neigt sich schon wieder dem Ende zu und wir sind quasi mittendrin in 2025. Ich wünsche Ihnen an dieser Stelle ein erfolgreiches Jahr! Das Jahr 2025 ist ein besonderes, in vielerlei Hinsicht. Nicht nur, dass in diesem Jahr ein neuer Bundestag gewählt wird und die politischen Vertreter nach gemeinsamen Lösungen suchen müssen – auch für das höchste Gremium unserer Handwerkskammer beginnt mit der Wahl der Vollversammlung eine neue Legislaturperiode. Und darüber hinaus feiern viele Handwerkskammern in Deutschland ihr 125-jähriges Bestehen (S.6).
Doch was bedeutet das für Sie? Ich bin ganz ehrlich: Im Fokus dieses Jubiläums sollte nicht unsere Handwerkskammer stehen, sondern Sie! Die vielen engagierten Betriebsinhaber, Meister, Gesellen und Auszubildenden des Handwerks. Denn Sie sind es, die tagtäglich für das Stehen, was das Handwerk ausmacht: Mut, Lösungskompetenz und Innovation. Deshalb möchten wir Ihnen in der ersten Ausgabe in diesem Jahr zwei Betriebe vorstellen, die auch Dank dieser Eigenschaften seit über 125 Jahren ihr Handwerk erfolgreich ausüben (S. 8, S. 12).
Auch aus diesem Grund haben wir uns dagegen entschieden, eine eigene Jubiläumsfeier zu veranstalten. Stattdessen stecken wir unsere Energie in die Zukunft unserer Mitglieder!
Darüber hinaus möchten wir in diesem Jahr nicht nur zurück, sondern auch nach vorn blicken. Mit dem HandwerkerNetz (ehemals
Meister Netzwerk) bieten wir ab sofort allen, die im Handwerk tätig sind, die Möglichkeit, sich untereinander auszutauschen. Alle wichtigen Informationen haben wir Ihnen in dieser Ausgabe zusammengestellt (S. 11).
Beim Blick in die Zukunft geht es natürlich auch immer um das Thema Ausbildung und die Förderung unserer Talente. Mit der Deutschen Meisterschaft im Handwerk haben wir seit vielen Jahrzehnten den größten Berufswettbewerb Europas. Die Besten des Handwerks können sich darüber hinaus auch für die internationalen Wettbewerbe qualifizieren, die 2027 in Deutschland ausgetragen werden. Sie sehen also: 125 Jahre bieten eine Fülle an Themen, über die es sich zu schreiben lohnt. Viele weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Jubiläumsseite unter www.hwk-hildesheim.de/hwk125.
Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Lesen, Ihr
Delfino Roman, Präsident der Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen
» App Handwerk
Auch als App Regionales und Management aus einer Hand!
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AUS DER HANDWERKSKAMMER
6 125JahreHandwerkskammer
Tradition trifft Moderne
8 FrischerWindimFamilienbetrieb
Dachdeckerei geht in die nächste Generation
12 TreppenbauinfünfterGeneration
Marco Müller hat die Zukunft fest im Blick
BETRIEB
14
AufderSuchenachArbeitmitSinn
Generation Alpha betritt den Arbeitsmarkt
22 VorderBundestagswahl
Die Forderungen des Handwerks
24 E-Rechnung
Die drängendsten Fragen und Antworten
26 Neuerungenab2025
Was für Handwerksbetriebe wichtig ist
30 UmgangmitAsbest
Neue Gefahrstoffverordnung seit Dezember
32 AufAugenhöhe
Tricks zur Kommunikation mit Kunden
REGIONALES
34 EinestarkeArbeitgebermarke... ... kann zu einem Bewerberzuwachs führen
BETRIEB
36 RegelnzurUmsatzsteuerbefreiung
Welche Bedingungen gibt es?
38 Kreditverhandlungen
Wie Sie Ihren Nachhaltigkeits-Score verbessern
42 eAU-Datenaustausch
Überblick über die Neuerungen
44 SportfürHandwerker
Warum Ausgleichssport so wichtig ist
BETRIEB PLUS
46 NissansLCV-FlaggschiffInterstar Praktisch, vielseitig und jetzt auch vollelektrisch
PANORAMA
48 HerausforderungenimBäckerhandwerk
Ein Brot-Experte wirbt für seine Zunft
IMPRESSUM
50 Pflichtangaben
Brot-Sommelier: Ein seltener Titel
René Silberbach ist einer von bundesweit nur 250 Brot-Sommeliers und gilt mit diesem Titel nicht nur als wahrer Brot-Experte, sondern auch als Botschafter für das traditionelle Bäckerhandwerk. |48
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Zwischen Tradition und Moderne –seit 125 Jahren
Seit ihrer Mitgliedergründung im Jahr 1900 setzen sich Handwerkskammern in Deutschland für die Interessen der Betriebe ein – und übernehmen wichtige Aufgaben der handwerklichen Selbstverwaltung.
„Erzähle mir die Vergangenheit und ich werde die Zukunft erkennen“ – so soll es der chinesische Gelehrte Konfuzius einmal gesagt haben.
Und es stimmt: Nicht selten hilft ein Blick zurück, um die Aufgaben der Zukunft zu meistern und sich dabei auf die eigenen Stärken und Errungenschaften zu besinnen.
Auch die Handwerkskammern in Deutschland, Selbstverwaltung und Interessensvertretung des Handwerks, blicken auf eine inzwischen lange Vergangenheit zurück. In diesem Jahr jährt sich ihre Gründung zum 125. Mal.
Schon immer musste sich das Handwerk besonderen Herausforderungen stellen: Ab 1850 verändert die Industrialisierung zunehmend die wirtschaftliche Grundlage in Deutschland, dies betrifft auch die vielen Handwerksbetriebe in Deutschland. Da Handwerksbetriebe bis dato keine Möglichkeiten der politischen Einflussnahme hatten, ist der starke Wunsch nach einer gemeinsamen Organisation gewachsen. Doch erst 47 Jahre später wird mit der Novellierung der Reichsgewerbeordnung eine Grundlage für die Gründung der Handwerkskammern geschaffen.
Im April 1900 findet sich die Handwerkskammer Hildesheim zusammen. Ihr erster Vorsitzender wird Bäckermeister Fritz Söhlemann. Der Grundstein für die Interessenvertretung und Selbstverwaltung des Handwerks ist gelegt.
Geschichte verstehen: Gründung der Handwerkskammer
„Die Handwerkskammer ist mehr als eine Institution – sie ist das Bindeglied zwischen Tradition und Moderne. Seit 125 Jahren begleiten wir Betriebe auf ihrem Weg in die Zukunft und setzen uns unermüdlich für
ihre Belange ein“, sagt Ina-Maria Heidmann, Hauptgeschäftsführerin der Handwerks-kammer Hildesheim-Südniedersachsen. „Dieses Jubiläum ist ein Aufruf, die Bedeutung von Selbst-verwaltung und Zusammenhalt weiterhin zu stärken.“
Denn seit ihrer Gründung arbeitet die Handwerkskammer mit den Mitgliedsbetrieben Hand in Hand – wortwörtlich. In guten wie in schlechten Zeiten. Während des Ersten Weltkriegs organisiert und verwaltet sie Ressourcen in einer Gesellschaft, der es an Baustoffen, Nahrung und Fachkräften mangelt.
125 Jahre Handwerkskammer – ein Archiv voller Geschichte und Tradition.
Nach dem Zweiten Weltkrieg hilft sie beim Wiederaufbau von Betrieben mit. Dies lief für die Beschäftigten der Kammer selbst unter besonders schwierigen Bedingungen, da das Kammergebäude durch die Bombardierung der Stadt Hildesheim völlig zerstört war. Doch nicht nur Kriege stellen Herausforderungen da.
Krisenfest und innovativ:
Die Handwerkskammer in Corona-Zeiten 1953 wird mit der Einführung der neuen Handwerksordnung (HWO) die Meisterpflicht bestätigt – ein Meilenstein für den Erhalt der Qualität und des Verbraucherschutzes im Handwerk.
Mit der Anpassung im Jahr 1965 werden die sogenannten „verwandten Handwerke“ eingeführt – sodass Handwerksmeister bestimmte Tätigkeiten anderer Gewerke ohne zweiten Meisterbrief ausführen konnten. 2004 folgt dann der Paukenschlag: In 53 Gewerken wird die Meisterpflicht abgeschafft –zahlreiche Proteste der Handwerksorganisation führen aber erst 2020 zur teilweisen
„Die Handwerkskammer ist mehr als eine Institution - Sie ist das Bindeglied zwischen Tradition und Morderne.“
Ina-Maria Heidmann, Hauptgeschäftsführerin der Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen.
Wiedereinführung von zwölf Meisterhandwerken.
Ab Frühjahr 2020 überschattet die Corona-Pandemie das Handwerksleben. Viele Betriebe sehen sich mit plötzlichen Auftragsrückgängen und finanziellen Engpässen konfrontiert, müssen Kontaktbeschränkungen, Schließungen und Kurzarbeit akzeptieren. Die Handwerkskammer stellt in dieser Zeit nicht nur wichtige Informationen und Beratungsangebote bereit, sondern initiiert durch einen gezielten Austausch mit der Landes- und Bundespolitik Hilfsprogramme, um Gewerke zeitweise zu entlasten. Bei all den Herausforderungen
Blick nach vorn: Dank umfassender Modernisierungsmaßnahmen, ist das Berufsbildungszentrum gut für die Zukunft aufgestellt.
während der Pandemie hat sich die Systemrelevanz vieler Handwerksberufe durchgesetzt – auch dank der politischen Arbeit der Kammern.
Zusammenhalt stärken: Die Digitalisierung des Handwerks Zusammenhalt ist wichtig für die Zukunft, vor allem in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheiten und einer insgesamt pessimistisch eingestimmten Gesellschaft.
Aktuell sehen sich viele Handwerksunternehmen mit steigenden Materialkosten, Fachkräftemangel und den Anforderungen der Digitalisierung konfrontiert. Diese Faktoren stellen nicht nur die wirtschaftliche Stabilität der Betriebe auf die Probe, sie erfordern ebenfalls innovative Ansätze und Anpassungsstrategien. Die Handwerkskammer bietet wertvolle Ressourcen, Schulungen und Netzwerkmöglichkeiten, die Betriebe kostenfrei in Anspruch nehmen können.
Zudem setzt sie sich –auch im Hinblick auf die kommenden Bundestagswahlen Ende Februar – für politische Rahmenbedingungen ein, die das Handwerk stärken und zukunftsfähig machen. „In dieser dynamischen Zeit ist es wichtiger denn je, dass wir gemeinsam Lösungen finden und die Stärken des Handwerks nutzen, um auch in Zukunft erfolgreich zu sein –und zwar gemeinsam“, betont Hauptgeschäftsführerin Heidmann. Dies gilt dabei für
die Handwerksorganisation selbst genauso.
Zukunft gestalten: Mitbestimmung im Handwerk „Demokratische Prozesse sind ein zentraler Pfeiler unserer Handwerkskammerarbeit – sie ermöglichen es, die Zukunft des Handwerks aktiv mitzugestalten“, erklärt Philip Paulus, Justiziar der Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen. Am 26. April 2025 finden die Wahlen zur Vollversammlung statt, dem höchsten Gremium der Kammer. MARIE BENDER W
Weitere Informationen:
Bei der Wahl der Vollversammlung werden alle 24 Mitglieder (16 Selbstständige Handwerker, 8 Arbeitnehmer) und ihre Stellvertreter neu gewählt. Alle Informationen zur Neuwahl der Vollversammlung finden Sie unter www.hwk-hildesheim.de/vv-wahl.
DIE Handwerkskammern können auf mittlerweile 125 Jahre Interessernvertretung des Handwerks zurückblicken.
Das Gebäude der Handwerkskammer in den frühen 1900 Jahren.
Foto: HWK
Traditionelles Handwerk mit moderner Technik
Mit einer beeindruckenden Betriebshistorie von 134 Jahren blickt die Dachdeckerei Stahlmann aus Salzderhelden voller Zuversicht in die Zukunft. Das Unternehmen vereint Handwerk mit innovativer Technik.
MARIE BENDER
Für die Dachdeckerei Stahlmann stehen spannende Zeiten an: in den nächsten Jahren soll der 24-jährige Sohn Alex den Familienbetrieb von seinem Vater Markus Stahlmann übernehmen. 1891 hat sein Urgroßvater das Unternehmen in Einbeck gegründet, er selbst führt es in vierter Generation. „Ich bin sehr stolz, dass Alex sich fürs Handwerk entschieden hat“, erzählt der Dachdeckermeister mit einem Grinsen im Gesicht. Noch arbeitet der 24-jährige Sohn haupt-
JAHRE: Auf eine beeindruckende Betriebshistorie kann die Dachdeckerei Stahlmann zurückblicken.
sächlich auf den Baustellen mit, einmal die Woche unterstützt er bei der Büroarbeit. Für die beiden Dachdeckermeister ist es eine Win-Win-Situation. „Alex profitiert von meinen Erfahrungen und ich von seinem Umdenken“, so Stahlmann. „Man wird ja irgendwann betriebsblind. Mich fasziniert es zum Beispiel, dass man nun Dächer mit Drohnen ausmessen kann. Wer weiß, wann ich ohne Alex davon erfahren hätte - und dann wäre der Zug gegenüber der
Mit dem Wissen, dass sein Sohn den Betrieb in naher Zukunft übernimmt, hat Dachdeckermeister Marco Stahlmann kräftig in seinen Standort investiert – auch um den Betrieb für die Zukunft gut aufzustellen.
Fotos: HWK
Konkurrenz eventuell schon abgefahren gewesen“, betont der Betriebsinhaber.
„Das wichtigste Potential sind die Mitarbeiter“
Aber auch der Wechsel in die vierte Generation hat frischen Wind in die Dachdeckerei gebracht. „Mein Vater und ich haben damals allein im Betrieb gearbeitet“, erinnert sich Stahlmann. „Ich hatte aber das Ziel mehr daraus zu machen und zusätzliche Leistungen anzubieten.“ Deshalb hat er im Laufe der Jahre immer mehr Mitarbeiter eingestellt, zurzeit besteht das Team aus 18 Angestellten. „Jeder von ihnen hat seinen Schwerpunkt, der eine ist für Flachdächer zuständig, der andere kümmert sich um Stahldächer“, erklärt der Dachdecker. „Das wichtigste Potential eines Betriebs sind die Mitarbeiter.“
Kein Wunder also, dass ihm die Ausbildung von jungen Fachkräften sehr am Herzen liegt. „Das gesamte Handwerk hat die Azubi-Gewinnung jahrelang verpennt“, stellt Stahlmann fest. „Umso wichtiger ist es nachzuziehen – und dabei helfen auch die sozialen Netzwerke! Für die erste Kontaktaufnahme sind die super.“
Generell stellt der 53 Jahre alte Dachdeckermeister fest, dass es ein Umdenken in der Gesellschaft gegeben habe und die Handwerksberufe wieder mehr Ansehen genießen.
Er ist sich sicher: Ohne Handwerk würde das Land nicht funktionieren. Allerdings ist es wichtig, technische Fortschritte zu nutzen, sich selbst und seine Mitarbeiter fortzubilden und so gut es geht ergonomisches Arbeiten zu ermöglichen. „Es ist nach wie vor ein handwerklicher Beruf, trotzdem sollte man alle Erneuerungen im wirtschaftlichen Sinn wahrnehmen und mit Maschinen und Kränen die Mitarbeiter entlasten.“
Zukunft ist klimafreundlich Um wettbewerbsfähig zu bleiben und weiterhin die
Der Betrieb wird bereits in der vierten Generation geführt - und die fünfte steht bereits in den Startlöchern
hohe Kundenzufriedenheit.
„Das wichtigste Potential eines Betriebs sind die Mitarbeiter“
Markus Stahlmann, Betriebsinhaber der Dachdeckerei Stahlmann.
Kundenwünsche zu erfüllen, hat die Dachdeckerei Stahlmann aus Salzderhelden seine Schwerpunkte angepasst. Die Mitarbeiter kümmern sich zwar noch immer um Dächer und Fassaden, der Hausneubau hat in den letzten zwei Jahren jedoch an Relevanz verloren – auch aufgrund der konjunkturellen Lage. Dafür konzentriert sich der Betrieb vermehrt auf Umbaumaßnahmen. Viele Kunden möchten sich klimafreundlicher aufstellen, in diesem Zuge werden Photovoltaikanlagen, energetische Sanierungen und Dachbegrünungen immer beliebter. „Das sollten wir uns auch nicht aus der geschulten Hand nehmen lassen“, so Stahlmann. „Wir müssen oft unseren Kunden erklären, wie wichtig gute Qualität vor allem in diesem Bereich ist.“
Dachdeckermeister Markus Stahlmann hat als Firmeninhaber aber auch lernen müssen: es geht nicht nur darum, volle Bücher zu haben – sondern den Kunden gerecht zu werden. Für ihn und seine Mitarbeiter ist es das oberste Gebot, dass die Terminplanung eingehalten wird.
Und genau das sei das Erfolgsrezept des Familienbetriebs: sorgfältige und qualitativhochwertige Arbeit sowie ein vorbildliches Kundenverhältnis. Wenn sich Stahlmann etwas für die Zukunft wünschen dürfte, wäre dies ein Abbau von bürokratischen Hürden. Aber der 53-jährige Dachdeckermeister ist sich sicher, auch diese Herausforderung wird das Handwerk meistern. W
Mit inzwischen 18 Beschäftigten setzt der Betrieb vor allem auf Qualität und eine
Die Landessieger aus Hildesheim-Südniedersachsen nahmen stolz Ihre Urkunden entgegen.
Ehrung der Besten –Handwerkszukunft
Das Handwerk lebt nicht nur von seiner Geschichte – die Zukunft ist entscheidend. Eine qualifizierte Berufsausbildung von Nachwuchskräften ist dabei das A und O.
Um die Liebe zum Handwerk und ihr beeindruckendes Können über den Betrieb hinaus zu präsentieren, werden jedes Jahr die besten jungen Gesellinnen und Gesellen des Bezirks besonders gewürdigt: Am 18. Januar hat die Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen 38 Nachwuchstalente zur „Ehrung der Besten“ eingeladen. Im Zuge des größten Berufswettbewerbes in Europa, der Deutschen Meisterschaft im Handwerk, haben sie sich mit ihrem Wissen und Können durchgesetzt.
„Ich fühle mich wirklich sehr geehrt und bin überglücklich, dass meine Leistung mich so weit gebracht hat“, berichtet Mia Lepper, beste Glasapparate-Bauerin aus Niedersachsen. „Der Wettbewerb bietet einem viele neue offene Türen und zeigt einem selbst, was man draufhat.“
Mit Selbstbewusstsein und Ehrgeiz zum Bundeswettbewerb
Sechs Gesellinnen und Gesellen aus dem Kammerbezirk Hildesheim-Südniedersachsen konnten sich mit ihrem Talent auch auf Landesebene behaupten und den Sieg holen. Die Ehrung hat im November des letzten Jahres in Celle stattgefunden. „Ich bin sehr beeindruckt von den Leistungen dieser jungen Leute, die das Selbstbewusstsein und den Ehrgeiz haben, sich den individuellen Wettbewerbsanforderungen ihres Gewerkes zu stellen. Sie sind die Zukunft des Handwerks“, betont Simon Kreipe, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer.
NACHWUCHSTALENTE wurden zur Ehrung der Besten eingeladen.
Durch ihren Landessieg haben die Gesellinnen und Gesellen die Endrunde in der Deutschen Meisterschaft im Handwerk erreicht – vier von ihnen schafften eine Spitzenplatzierung auf Bundesebene!
Mit dem richtigen Handwerk international durchstarten
Nach den Wettbewerben auf Kammer-, Landesund Bundesebene wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine internationale Bühne geboten – die EuroSkills. In 30 Gewerken treten Kandidaten aus 25 europäischen Nationen gegeneinander an. Deutschland ist regelmäßig mit über 20 Handwerkerinnen und Handwerkern vertreten – und 2027 findet der Contest sogar in Düsseldorf statt!
Für Ausbildungsbetriebe ist die Wettbewerbsteilnahme ihrer Schützlinge ein Aushängeschild und Ausdruck ihrer Ausbildungsqualität. Ein wirksamer Beitrag, auch weiterhin leistungsstarken Nachwuchs für ihren Betrieb zu finden. Außerdem können Platzierte auf Landesebene ein Weiterbildungsstipendium der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung erhalten.
YANNIK HERBST W
Weitere Informationen:
Alle Siegerinnen und Sieger des Durchlaufs und weitere Informationen zum Bundeswettbewerb finden Sie auf unserer Homepage unter www. hwk-hildesheim.de/edb24.
Foto:
Das Handwerk voranbringen – gemeinsam!
Neues HandwerkerNetz bietet Austauschplattform für alle, die im Handwerk tätig sind. // Erstes Austausch-Seminar zum Einsatz von Social Media am 06.02.2025.
Mit dem zum 01.01. gestarteten HandwerkerNetz Südniedersachsen möchte die Handwerkskammer allen im Handwerk tätigen Personen eine neue Möglichkeit bieten, sich untereinander auszutauschen. „Bisher hatten wir mit dem Vorgänger-Netzwerk nur Meisterinnen und Meister angesprochen. Dies möchten wir ausweiten, um allen aus der Familie Handwerk eine Plattform zu bieten“, erklärt Kimberly Hoffmann, Beauftragte für das HandwerkerNetz. Das Netzwerk steht für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen offen.
Veranstaltungen und lockerer Austausch Im Zentrum des neuen Angebots stehen fachliche Impulse von Experten zu den wichtigsten Themen der aktuellen Zeit.
Doch auch der Austausch untereinander soll dabei nicht vergessen werden. „Alle profitieren von der Erfahrung und den Geschichten anderer, ganz egal, ob sie im gleichen Gewerk tätig sind oder nicht. Wir sind gespannt, welche Netzwerke sich daraus ergeben“, betont Hoffmann.
Auch die Beratungsleistungen der Kammer zur Existenzgründung oder in den Bereichen Innovation und Technologie sollen perspektivisch in die Angebote des Netzwerks aufgenommen werden. Kommuniziert wird über eine eigene Community, in der die Netzwerkmitglieder auch eigene Untergruppen erstellen können, um sich fachlich zu spezifischen Themen auszutauschen.
Erfolgsfaktor Social Media
Die erste Möglichkeit des Austauschs bietet sich für die Mitglieder am 06.02.2025 ab 17:00 Uhr. Gemeinsam mit Enes Emre, selbst Betriebsinhaber im Handwerk, sollen Teilnehmer in einem praxisnahen und kurzweiligen Workshop Ihre Kenntnisse im Bereich Social Media festigen.
„Die effektive Nutzung der sozialen Medien kann die Sichtbarkeit der Betriebe und die Reichweite deutlich erhöhen“, betont Kimberly Hoffmann und ergänzt: „Wir möchten wertvolle Impulse liefern – egal, ob auf Social Media noch
Das HandwerkerNetz bietet Workshops und Veranstaltungen für die ganze Handwerksfamilie an.
die ersten Schritte gewagt werden oder bestehende Kanäle optimiert werden sollen.“
„Alle profitieren von der Erfahrung und den Geschichten anderer“
Kimberly Hoffmann, Beauftragte des HandwerkerNetz Südniedersachsen.
YANIK HERBST W
wWeitere Informationen zum HandwerkerNetz finden Interessierte unter: www.hwk-hildesheim.de/handwerkernetz.“
Informationen zur Veranstaltung
ɓ Am 06.02.2025 um 17:00
ɓ im Berufsbildungszentrum Hildesheim (Kruppstraße 18)
Foto: Adobe Stock
Urupong
Müller Treppenbau GmbH & Co. KG –
„Erfolg
ist eine Treppe, keine Tür“
Direkt am Weserbogen in Polle gelegen, entwickelt und produziert Tischlermeister und Holztechniker Marco Müller gemeinsam mit seinen Mitarbeitern hochwertige Treppen. Ein Familienbetrieb seit 1866.
Angefangen hat alles mit einer kleinen Bau- und Möbeltischlerei im Kreis Holzminden. Drei Generationen lang werden unterschiedlichste Tischlerdienste angeboten – die Spezialisierung auf den Treppenbau wagt im Jahr 1978 Hartwig Müller, Vater des heutigen Geschäftsführers Marco Müller. Dadurch stellt sich der Tischlermeister zukunftsfähig auf und entwickelt den Betrieb zeitgemäß weiter.
„Ich bin damit aufgewachsen, immer am Stand der Dinge zu sein“, erinnert sich Müller. „Treppenbau ist sehr speziell, das spielt uns in die Karten.“ In den nächsten Jahrzehnten folgen nicht nur neue Betriebshallen, Familie Müller bleibt auch am technischen Zahn der Zeit. 1988 wird ein CAD-Arbeitsplatz eingeführt, schon 1992 folgt die erste CNC-Oberfräsmaschine.
„Wer nicht regelmäßig Innovation investiert, macht Rückschritte“
Marco Müller, Betriebsinhaber der Müller Treppenbau GmbH.
Generationswechsel mit gleichen Werten 2001 übernimmt Marco Müller in 5. Generation das Unternehmen, ein Generationswechsel ohne Konflikte. „Mein Vater hat gerne abgegeben, weil er relativ schnell gemerkt hat, dass ich es eigentlich ganz gut mache“, erzählt er mit einem Grinsen. Denn auch die Werte seines Vaters sind ihm selbst wichtig: „Wer nicht regelmäßig in Innovation investiert, macht Rückschritte. Das Geld, was verdient wird, muss auch zurück ins Unternehmen fließen.“
Außerdem liegt dem Tischlermeister eine strukturelle Weiterentwicklung am Herzen, weshalb er sich derzeit in der Mitarbeiterführung weiterbildet. Müller liegt nämlich ein gesundes Betriebsklima am Herzen. Um mit gutem Vorbild voran zu gehen, blickt er selbstreflektiert
Betriebsinhaber Marco Müller beim Betriebsbesuch der Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen.
auf seinen anfänglich praktiziert Führungsstil zurück, hat diesen in den vergangenen Jahren spürbar verändert und motiviert auch so seine 42 Mitarbeiter.
Auch als Chef lernt man nie aus Um weg vom mittlerweile ein Vierteljahrhundert lang praktizierten Zwölfstundentag zu kommen, zukünftig mehr Freiheiten für sich und seine Familie zu genießen sowie mehr Zeit in die strategischen Dinge investieren zu können, hat der Geschäftsführer kürzlich eine zweite Führungsebene mit Abteilungsleitern in seinem Treppenbau-Betrieb eingeführt. Das bedarf viel Schulungsaufwand und eine gute Mitarbeiterkommunikation. Ein Weg, der nicht ganz risikoarm ist. Doch seine Angestellten stehen hinter den Plänen von Müller: Sie arbeiten aktiv an der neuen Unternehmensstruktur und den Werten mit. Zudem nimmt die Müller Treppenbau GmbH & Co. KG an einem Innovationsprojekt des Bundesinnungsverbandes für Tischler und Schreiner teil: Ergonomie der Werkstatt. „Wir versuchen unseren Mitarbeitern möglichst viele Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen, um ein möglichst körperschonendes Handling unserer Bauteile zu gewährleisten“, erklärt Müller. „Alles was durch Maschinen ersetzt werden kann, stellen wir um. Wir wollen dabei Stück für Stück besser werden.“
„Nicht unser Anspruch, der billigste zu sein“
Die technische Innovation ist aber nur ein Teil des Erfolgsrezepts der Müller Treppenbau GmbH & Co. KG, die jährlich gut 1.000 Treppen in den Produktionshallen in Polle anfertigt. „Wir wollen unsere Kunden allumfassend bedienen, das zeichnet uns aus“, so der Unternehmer.
„Oft kommen Kunden mit einer genauen Vorstellung zu uns, die sie im Internet gesehen haben. Aber das ist nicht die Wahrheit.“ Denn Qualität hat natürlich auch im Treppenbau seinen Preis – daraus macht Müller kein Geheimnis. „Es ist nicht unser Anspruch, der billigste Anbieter zu sein. Jeder Kunde bekommt eine Führung durch die Produktion und soll auch die teuren Maschinen und die vielen Mitarbeiter sehen. Damit können wir das beste Bewusstsein für unsere Qualität schaffen.“ Für die Tischlerei ist Weiterempfehlung die beste Werbung.
Ob der Betrieb auf lange Sicht in 6. Generation weitergeführt wird, steht noch nicht fest. Müller möchte seinen drei Kindern ihren beruflichen Weg nicht vorgeben. Einen seiner Söhne hat es aber schon aus freien Stücken in eine Tischler-Lehre gezogen.
„Jeder Kunde bekommt eine Führung durch die Produktion und soll auch die teuren Maschinen und die vielen Mitarbeiter sehen. Damit können wir das beste Bewusstsein für unsere Qualität schaffen.“
Marco Müller, Betriebsinhaber der Müller Treppenbau GmbH.
Die Zukunft fest im Blick Müller ist sich zudem seiner ökologischen Verantwortung bewusst: Das Baumaterial für die Buchen- und Eichentreppen wird so gut es geht regional bezogen – Tropenholz verwendet der Betrieb gar nicht mehr. Auch der Fuhrpark wird zunehmend auf E-Mobilität umgestellt.
„Ich habe schon von meinen Eltern gelernt, mit den Ressourcen, die wir haben, gut hauszuhalten“, erklärt Marco Müller stolz. Langfristig soll eine weitere Lagerhalle gebaut werden, um noch mehr Platz für innovatives Handwerk und ergonomische Arbeitsbereiche zu schaffen. Die Baupläne hat er aus Frustration aber vorübergehend eingestampft. „Ich bin maßlos enttäuscht, wie sich die Baugenehmigungsverfahren verändert haben“, macht er seinem Ärger Luft. Denn: das Betriebsgelände liegt in einem Wohnmischgebiet, weshalb stark auf den Lärmschutz geachtet wird. Mittlerweile hat der Tischlermeister 78.000 Euro unter anderem für das Bauantragsverfahren sowie für ein Lärmschutzgutachten ausgeben müssen. Dieses Gutachten bescheinigt dem Betrieb, mit der neu geplanten, topmodernen Späne-Absauganlage spürbar geringere Lärmemissionen zu erzielen. Das scheint aber nicht auszureichen. Stattdessen wird in der Baugenehmigung ein erneutes Gutachten nach Fertigstellung der Anlage gefordert. „Die Bedenkenträger und die überbordende Bürokratie fressen uns Stück für Stück auf. Wir brauchen dringend wieder pragmatische Entscheider in den Behörden“, so sein Credo.
Davon will sich der dreifache Familienvater aber vorerst nicht gänzlich entmutigen lassen, denn schon früh hat er gelernt: Erfolg ist eine Treppe, keine Tür. MARIE BENDER W
Die Müller Treppenbau GmbH bezieht so gut es geht die Baumaterialien aus der Region.
Foto: HWK
Digitalisiert, verwöhnt, verunsichert? Die Generation Alpha kommt bald in den Arbeitsmarkt.
Die Generation Alpha kommt
Nach der Generation Z machen sich jetzt die ab 2010 Geborenen auf den Weg in Praktika und Ausbildung. Welche Erwartungen hat die Generation Alpha und wie kann das Handwerk sie gewinnen?
KATHARINA WOLF
Die Generation Alpha kommt – und viele malen schon Horrorszenarien:
Noch schlimmer als die Generation Z seien die ab 2010 Geborenen, nur auf sich bezogen und verwöhnt. Doch stimmt das überhaupt?
Ausbilderberaterin Sabine Bleumortier gibt Entwarnung: „Auch die Generation Alpha ist leistungsbereit. Aber man muss sie zu nehmen wissen.“
Grundvoraussetzungen für eine erfolgreiche Integration der jungen Leute in die Arbeitswelt seien ein respektvoller Umgang und Kommunikation auf
Die Generation Alpha hat ein großes Sicherheitsbedürfnis.
Augenhöhe. Und sie sieht viele Möglichkeiten, wie gerade Handwerksbetriebe bei der Generation Alpha punkten können.
Fakt 1: Die Generation Alpha hat ein großes Sicherheitsbedürfnis
Wie schon die Generation Z, die zwischen 1995 und 2010 Geborenen, hat die Generation Alpha ein großes Sicherheitsbedürfnis. So sagten 87 Prozent der befragten jungen Leute in der aktuellen Shell Jugendstudie Deutschland, dass „sie nach Sicherheit streben“. Vor fünf Jahren waren es noch 77 Pro-
Foto: Kishore Newton -
zent. Alle fünf Jahre werden in dieser Studie 2.509 Jugendliche zwischen 12 und 25 Jahren nach ihren Einstellungen, Ängsten und Plänen befragt.
„Der Krieg in Europa, die Corona-Krise, die die Generation Alpha in der Grundschule erlebt hat, die Inflation und auch die aktuellen politische Entwicklungen tragen dazu bei, dass die jungen Leute mehr Sicherheit suchen“, erklärt Bleumortier.
Chance für Handwerker: Handwerksbetriebe könnten an diesem Punkt gut ansetzen, um die jungen Leute für sich zu gewinnen, sagt die Ausbilderberaterin: „Das familiäre Betriebsklima in vielen Handwerksbetrieben kann die gewünschte Sicherheit bieten. Gleichzeitig werden gut ausgebildete Handwerker auch in Zukunft gefragt sein – auch das gibt Sicherheit.“ Werbung um Azubis und Praktikanten könnte diese Punkte konkret in den Vordergrund stellen, zum Beispiel durch eine Übernahmegarantie nach der Ausbildung.
Fakt 2: Arbeit soll sich anpassen
Die Generation Alpha ist daran gewöhnt, dass Dinge sich ihnen anpassen und nicht andersherum. „Viele Kinder und Jugendliche erleben, dass sich die Welt um sie dreht und dass ihre Eltern viele Probleme für sie lösen“, sagt Bleumortier. „Sie erwarten auch angesichts des Fachkräftemangels, dass sich die Arbeit ihrem Leben anpasst.“
Chance für Handwerker: Mehr Flexibilität bei der Arbeitszeit kann ein wichtiges Argument für eine Ausbildung in einem Handwerksbetrieb sein. „Müssen wirklich alle im Team schon um 7 Uhr beginnen? Vielleicht kann ein Teil des Teams erst um 10 Uhr starten, aber dafür länger arbeiten?“, nennt Bleumortier ein Beispiel.
Immer stärker rückt auch Teilzeitarbeit in den Blickpunkt. Bei der Shell Jugendstudie wünschte sich ein wachsender Teil junger Männer die Möglichkeit, in Teilzeit zu arbeiten, falls es in der Familie kleine Kinder zu versorgen gäbe.
Um Praktikanten anzusprechen, brauche es zudem ein ehrliches Interesse der Betriebe am Nachwuchs, sagt Bleumortier: „Der Betrieb sollte auf die Schüler eingehen und den Ablauf des Praktikums an die Bedürfnisse der Schüler anpassen.“
Individuelle Unterstützung und Weiterbildung für Azubis seien ebenfalls Pluspunkte. „Betriebe könnten Auszubildende bei der Wahl von Fortbildungskursen mitreden lassen“, so die Ausbilderberaterin.
Fakt 3: Digitalisierung und künstliche Intelligenz gehören zum Alltag Für Kinder und Jugendliche, die nach 2010 geboren wurden, gehören Smartphones, Alexa und künstliche Intelligenz zur Normalität. „Spracherkennung
„Die Generation Alpha sucht Arbeit mit Sinn. Darin liegt eine große Chance für das Handwerk.“
Sabine Bleumortier, Ausbilderberaterin
beispielsweise ist für sie selbstverständlich“, sagt Bleumortier.
Chance für Handwerker: Zentral für künftige Auszubildende ist ein digitales Berichtsheft, meint die Ausbilderberaterin. „Bei der Generation Alpha brauchen Sie nicht mit Stift und Zettel zu kommen.“ Firmen-Tablets, Kommunikation per Messenger und digitale Abläufe im Betrieb sind ebenfalls wichtige Pluspunkte.
Fakt 4: Nachhaltigkeit und Klimaschutz sind selbstverständliche Werte
Auch wenn sich aktuelle Krisen in den Vordergrund schieben: Für junge Menschen der Generationen Alpha und Z sind Nachhaltigkeit und Klimaschutz zentrale Themen. Die jungen Menschen seien sich bewusst, dass sich die Folgen der Erderwärmung auf ihre Zukunft auswirkten, heißt es in der Shell Jugendstudie: Die Themen Klimawandel (63 Prozent) und Umweltverschmutzung (64 Prozent) machen einer großen Mehrheit der Jugendlichen Angst. „Viele wollen daher auch im Beruf Nachhaltigkeit fördern“, sagt Bleumortier.
Chance für Handwerker: Es muss nicht unbedingt der Dachdeckerbetrieb sein, der Photovoltaikanlagen installiert – auch andere Gewerke können mit Nachhaltigkeit punkten. Heizungsbauer befördern die Wärmewende ebenso wie Baubetriebe, die Altbauten energetisch sanieren. Bäcker sorgen für gesunde Ernährung, der Fleischer setzt auf regionale Produkte. „Hier gibt es viele Themen, mit denen Handwerksbetriebe die jungen Leute abholen können“, sagt Bleumortier.
Fakt 5: Die Generation Alpha sucht Sinn in der Arbeit – und möchte Geld verdienen Arbeit mit Sinn gesucht – ja! Aber auch das Gehalt muss bei der Generation Alpha stimmen. „Das Thema Verdienst sollten auch Handwerker nicht vernachlässigen“, so Bleumortier.
Foto: Elisabeth Pfahler-Scharf
Chance für Handwerker: „Handwerksbetriebe können jungen Leuten leicht vermitteln, dass sie etwas Sinnvolles mit ihrer Arbeit bewirken“, ist Bleumortier überzeugt. Schwieriger könnte es mit dem Gehalt aussehen – in anderen Branchen wird besser bezahlt. „Betriebe sollten offen kommunizieren, wie viel in der Ausbildung und später verdient werden kann“, rät die Ausbilderberaterin. Vielleicht gibt es die Möglichkeit, auf die gesetzliche Mindestvergütung oder die tarifliche Vergütung für Auszubildende noch etwas draufzulegen? „Falls nein bieten sich andere Benefits an“, sagt Bleumortier. Das reiche vom Sponsoring des Mittagessens über ein Deutschlandticket oder Zuschüsse zum Sportstudio bis hin zur Möglichkeit, den Führerschein zu machen. „Es geht immer um das Gesamtpaket“, betont die Expertin. W
Neue Betrugsmasche Quishing
Die Verbraucherzentrale warnt vor betrügerischen QR-Codes in falschen Bankbriefen oder an Ladesäulen, mit denen Ihr Geld abgezockt wird. So können Sie sich schützen.
Prüfen Sie die Internet-Adresse, bevor Sie eine Seite per QR-Code öffnen, um nicht auf Betrüger hereinzufallen.
Schwarz-weiße Quadrate, große Gefahr: Die Verbraucherzentrale warnt vor einer neuen Betrugsmasche von Cyberkriminellen. Beim sogenannten „Quishing“ führen QR-Codes, die beispielsweise an Parkautomaten oder Ladesäulen angebracht sind, nur scheinbar auf die Seite des Betreibers. Tatsächlich bringen sie die Nutzer dazu, die Gebühren an Betrüger zu überweisen, indem der Original-QR-Code überklebt wurde. Auch Fälle von gefälschten Bankbriefen oder Strafzetteln für Falschparker sind laut Verbraucherzentrale schon aufgetreten. Der Name „Quishing“ setzt sich zusammen aus „QR-Code“ und „Phishing“ – also Fischen nach Passworten.
Gefährlich sei das „Quishing“ vor allem, weil nicht alle Smartphones anzeigen, was im QR-Code steht, bevor sie die entsprechende Aktion ausführen. Und selbst wenn das Handy oder die Scan-App die Adresse der
Der Name „Quishing“ setzt sich zusammen aus „QR-Code“ und „Phishing“ –also Fischen nach Passworten.
Website anzeigen: Diese sei oft so nah an der Original-Adresse, dass der Unterschied nur bei genauem Hinschauen auffalle, warnt die Verbraucherzentrale.
Schauen Sie genau hin: Wohin führt der Link?
Um sich zu schützen, sollten Nutzer folgende Tipps beachten:
ɓ Scannen Sie einen QR-Code nur, wenn Sie sich sicher sind, dass er seriös ist.
ɓ Nutzen Sie zum Scannen die Kamera-App nur dann, wenn die Infos des Codes (etwa eine Internet-Adresse) zunächst angezeigt und nicht direkt geöffnet werden. Installieren Sie ansonsten eine zusätzliche App zum Scannen der Codes.
ɓ Prüfen Sie die Internet-Adresse genau, bevor Sie sie öffnen. Achten Sie dabei auf die Satzzeichen. Die Adresse „beispiel.de/123“ führt tatsächlich auf eine Unterseite des Auftritts „beispiel.de“. Die Schreibweise „beispiel.de123.com“ hingegen würde auf eine Unterseite des Auftritts „de-123.com“ führen.
ɓ Wenn Sie einen zweifelhaften Brief bekommen haben, rufen Sie beim Absender an. Verlassen Sie sich dabei nicht auf eine im Brief angegebene Telefonnummer, sondern recherchieren Sie auf seriösen Internetseiten, ob die Nummer auch dort in Verbindung mit dem Unternehmen zu finden ist. Bei einem Brief Ihrer Bank können Sie über Ihren Online-BankingZugang prüfen, ob Sie dort eine Nachricht mit Handlungsbedarf finden.
ɓ Kontrollieren Sie an Ladesäulen oder Parkscheinautomaten, ob der QR-Code überklebt wurde. Falls das so ist, scannen Sie ihn nicht.
ɓ Lassen Sie Strafzettel im Zweifel bei der Polizei prüfen.
Zeigen Sie Betrüger bei der Polizei an Die Verbraucherzentrale rät: Wenn Sie auf den Betrug hereingefallen sind, sollten Sie sich umgehend an die Polizei wenden. Sollten Sie Geld bezahlt haben, informieren Sie schnellstmöglich Ihre Bank oder rufen Sie den Sperr-Notruf 116116 an. KW W
Kein Geld für nicht beauftragte Arbeit
Wann darf ein Betrieb zusätzliche Leistungen abrechnen? Ohne Auftragsbestätigung fehlen vor Gericht die Argumente, wie ein Handwerker jetzt erlebte.
Der Fall: Ein Schaustellerbetrieb beauftragte einen Handwerksbetrieb mit dem Heizungs- und Sanitärausbau eines Schausteller-Lkws. Die erste Rechnung in Höhe von gut 3.500 Euro beglich der Kunde. Doch über eine zweite Rechnung gab es Streit: Der Handwerker hatte für zusätzliche Arbeiten knapp 2.800 Euro berechnet. Er war der Ansicht, diese seien nicht durch das ursprüngliche Angebot gedeckt. Der Kunde aber zahlte nicht. Er habe diese Arbeiten nicht beauftragt. Der Streit ging vor Gericht.
Kein
Das Urteil: Das Gericht gab dem Kunden Recht. Das Problem: Der Betrieb konnte nicht nachweisen, dass der Kunde die zusätzlichen Arbeiten tatsächlich beauftragt hatte. Der Handwerker gab vor Gericht an, der Kunde habe direkt mit dem Mitarbeiter gesprochen, er selbst sei „außen vor“ gewesen. Doch der Mitarbeiter bestritt dies vor Gericht: Er sei bei der Auftragsvergabe gar nicht anwesend gewesen und hätte nur die Arbeiten ausgeführt, die sein Chef ihm zugewiesen habe.
Das Gericht stellte sich auf den Standpunkt, es sei Sache des Chefs, den Mitarbeitenden zu beaufsichtigen und sicherzustellen, dass er nur die in Auftrag gegebenen Leistungen erbringt. Zudem sei nicht der Mitarbeitende Vertragspartner des Kunden, sondern der Inhaber des Handwerksbetriebs. Eine vertragliche Vereinbarung zwischen diesen beiden sei deshalb erforderlich, um eine Rechnung stellen zu dürfen. Der Handwerker bleibt jetzt nicht nur auf der offenen Rechnung sitzen, sondern muss auch die Kosten des Verfahrens tragen. KW W
Kunde
Dann ist eine detaillierte Auftragsbestätigung bares Geld wert.
aAG München: Urteil vom 26. September 2024, Az. 275 C 13938/23
Datenschutz für Mieter
Das Finanzamt verlangt von Ihnen die Mietverträge Ihrer Mieter? Datenschutzrechtlich ist das zulässig, hat nun der Bundesfinanzhof entschieden.
Der Fall: Eine Unternehmerin gibt in ihrer Einkommensteuererklärung Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung an. Dazu reicht sie Aufstellungen der Mieteinnahmen, der Abschreibungen sowie der Instandhal-
tungs- und Verwaltungsaufwendungen für die Mietobjekte ein. Das Finanzamt fordert Kopien der Mietverträge und Nebenkostenabrechnungen an. Die Vermieterin legt eine Aufstellung der Brutto- und Nettomieteinnahmen mit
Wenn Finanzämter Mietverträge anfordern, wollen sie so auch prüfen, ob Verträge zwischen Angehörigen vorliegen.
geschwärzten Namen der Mieter und den Betriebskosten der Wohnungen vor. Die Offenlegung der Mietverträge und Nebenkostenabrechnungen verweigert sie aus datenschutzrechtlichen Gründen. Dem Fiskus reicht das so nicht.
Das Urteil: Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in dem Fall gegen die Vermieterin entschieden. Das Finanzamt habe die Mieterinformationen zu Recht angefordert. Nur so ließen sich Art und Umfang der Vermietung und die Zahlungsflüsse nachvollziehen. Nicht zuletzt seien die Mieternamen erforderlich, um mögliche
Vermietungen an Angehörige aufzuklären – die vom Finanzamt besonders genau überprüft werden. Die Offenlegung der Mieterdaten verstoße auch nicht gegen den Datenschutz. Der Vermieter sei zur Offenlegung personenbezogener Daten der Mieter gegenüber dem Finanzamt berechtigt – auch ohne deren Einwilligung. Das Finanzamt dürfe diese Daten verarbeiten, da das „für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt“. JW W
aBFH: Urteil vom 13. August 2024, Az. IX R 6/23
Der
weist die Rechnung ab?
Foto:
Stromsteuer-Rückerstattung
Für die Jahre 2024 und 2025 kann das produzierende Gewerbe von einer viermal so hohen Entlastung profitieren. Wann, wie und wo Sie den Antrag stellen müssen.
Handwerksbetriebe, die zum produzierenden Gewerbe gehören, können nun von einer Neuregelung im Stromsteuergesetz profitieren: Die Erstattung der gezahlten Stromsteuer steigt von 5,15 Euro pro Megawattstunde (€/MWh) auf 20 €/MWh. Betriebe mit hohen Stromverbräuchen können mit einer deutlich größeren Steuererstattung rechnen.
Der höhere Erstattungsbetrag für Stromverbräuche
gilt vorerst für die Jahre 2024 und 2025. Entsprechende Anträge können berechtigte Betriebe rückwirkend für das abgelaufene Jahr beim zuständigen Hauptzollamt stellen.
Es gibt allerdings einiges zu beachten:
ɓ Der Strom darf nicht schon aus anderen Gründen von der Steuer befreit sein.
ɓ Die Strommengen, die für Elektromobilität verwendet
werden, sind von der Entlastung ausgeschlossen.
ɓ Betriebe müssen die verbrauchte Strommenge und die Verwendung des Stroms nachweisen.
ɓ Anträge können immer bis Ende des Folgejahres gestellt werden. Für Strom, der im Jahr 2024 verbraucht wurde, muss der Antrag bis Ende 2025 vorliegen.
ɓ Der Entlastungsbetrag im Kalenderjahr muss
Die Entlastung bei der Stromsteuer steigt für die Jahre 2024 und 2025 auf 20 Euro pro Megawattstunde.
den Betrag von 250 Euro übersteigen.
Für die Antragstellung ist das Formular 1453 maßgebend, das von der Website des Zolls heruntergeladen werden kann. Zusätzlich müssen zudem die Formulare 1139 (Selbsterklärung zu staatlichen Beihilfen) sowie 1402 (Beschreibung der wirtschaftlichen Tätigkeiten) mit dem Antrag eingereicht werden. KW W
Mit der App „Handwerk“ bekomme ich alle wichtigen Infos für den Betrieb direkt auf mein Smartphone.
Meike Lotze-Franke, Zimmerei und Bedachung Lotze-Franke GmbH, Hann. Münden
Darf der Chef das Knöllchen zahlen?
Wer gegen ein Gesetz verstößt, muss auch für die Strafe aufkommen. Doch wer seinen Mitarbeitenden Geldbußen erstatten will, kann das tun – unter bestimmten Voraussetzungen.
Es ist schnell passiert: Mitarbeitende sind unter Zeitdruck mit zu hoher Geschwindigkeit unterwegs und prompt flattert das Knöllchen in den Betrieb. Und nun? Dürfen Chefs die Strafzettel für ihr Team bezahlen – oder müssen sie es sogar, weil derjenige doch im Auftrag des Unternehmens unterwegs war?
„Wer einen Verkehrsverstoß begeht, muss auch dafür zahlen“, sagt Simone Schäfer, Fachanwältin für Arbeitsrecht in der Kanzlei HMS Barthelmeß Görzel. „Sinn und Zweck einer Geldbuße ist, dass die Summe vom Betroffenen selbst aus eigenem Vermögen aufgebracht wird.“ Zudem könne es in einem solchen Fall auch um Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot gehen, die an den Fahrer gekoppelt sind. Wenn also ein Mitarbeitender geblitzt wurde, sollten Arbeitgeber die zugeschickten Unterlagen wahrheitsgemäß ausfüllen, rät sie.
Knöllchen für Firmenwagen: Welche Unterlagen müssen Arbeitgeber ausfüllen? Zu unterscheiden ist zwischen Anhörungsbogen und Zeugenfragebogen. Ersteren verschickt die Behörde, wenn sie vermutet, dass es sich bei Fahrer und Halter um die gleiche Person handelt. Der Zeugenfragebogen dient zur Fahrerermittlung, wenn also beispielsweise ein Mann auf dem
„Es besteht keine Verpflichtung, sich im Anhörungsbogen zur Sache zu äußern und ihn zurückzuschicken.“
Simone Schäfer, Fachanwältin für Arbeitsrecht
Ihr Mitarbeiter wird geblitzt? Zahlen muss er die Strafe erstmal selbst.
Blitzerfoto zu sehen, eine Frau aber als Halterin des Wagens eingetragen ist.
„Es besteht keine Verpflichtung, sich im Anhörungsbogen zur Sache zu äußern und ihn zurückzuschicken“, sagt Schäfer. Allerdings: Sollten im Anhörungsbogen personenbezogene Daten wie Name oder Geburtsdatum fehlen oder falsch sein, müssen sie ergänzt oder korrigiert werden. „Zur Sache äußern muss man sich aber auch dann nicht“, so die Anwältin.
Anders ist es beim Zeugenfragebogen: „Wer diesen nicht ausfüllt, riskiert eine Fahrtenbuchauflage verbunden mit einer Geldbuße, wenn die Ermittlung des Fahrers keinen Erfolg hat“, so Schäfer.
Es gibt kein Recht auf Erstattung einer Geldbuße durch den Arbeitgeber Ist die Geldbuße bezahlt, darf sie der Chef freiwillig erstatten – eine Verpflichtung gebe es aber nicht, so Schäfer. „Der Mitarbeitende hat darauf keinen Anspruch, auch wenn es an dem Tag vielleicht eilig war.“
Sollten Unternehmen und Mitarbeiter im Arbeitsvertrag eine Übernahme von Geldbußen vereinbart haben, sei diese Klausel wegen Verstoßes gegen die guten Sitten unwirksam, betont die Anwältin. Dazu hat das Bundesarbeitsgericht bereits 2001 ein Urteil gefällt. Zum einen unterlaufe eine solche Zusage den Sinn und Zweck einer Geldbuße, so das Gericht. Und zum anderen könne sie die Hemmschwelle des Arbeitnehmers, Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten zu begehen, herabsetzen.
Wichtig: Sollten Arbeitgeber Geldbußen erstatten, gilt dies als geldwerter Vorteil. „Eine Erstattung muss wie Arbeitslohn behandelt werden, ist also sozialabgaben- und steuerpflichtig“, betont Schäfer
Ein bisschen anders ist die Situation, wenn es um eine Halterverwarnung geht, bei der der Fahrer nicht von Amts wegen ermittelt wird – beispielsweise bei einem Parkticket. „Das kann der Arbeitgeber bezahlen, weil er Adressat des Strafzettels ist“, sagt die Anwältin. Die Entscheidung, sich das Geld beim Mitarbeitenden zurückzuholen, liege dann bei ihm. KW W
Keding fordert echte Reformen von einer neuen Bundesregierung, die sich vor allem für den Bürokratieabbau einsetzen sollte.
Das fordert das Handwerk
Nur wenige Wochen bis zur Bundestagswahl: ZDH und Betriebe haben klare Vorstellungen, was sich ändern muss.
BIRGIT GREUNER UND MARTINA JAHN
In seinem „Wahlcheck 25 für 25“ erwartet der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) von allen Kandidatinnen und Kandidaten zur bevorstehenden Bundestagswahl, sich für die Belange des Handwerks einzusetzen und konkrete Lösungen anzubieten. „Der Veränderungsnotstand in Deutschland muss ein Ende haben. Das Handwerk fordert ein entschlossenes Handeln der Politik, um die Weichen für eine zukunftsfähige Wirtschaftspolitik zu stellen und den Standort zu stärken“, sagt ZDH-Präsident Jörg Dittrich.
Der Wahlcheck besteht aus 25 Forderungen, die auf fünf Handlungsfelder aufgeteilt sind. „Die Handwerksbetriebe und ihre Beschäftigten brauchen klare Signale der Entlastung, des Aufbruchs und der Stabilität“, so Dittrich weiter.
Fünf Themenbereiche mit Forderungen
Die folgenden fünf Handlungsfelder, zu denen jeweils fünf Forderungen formuliert wurden, stehen im Fokus des ZDH-Wahlchecks:
„Ohne Reformen wird Deutschland immer weiter abgehängt.“
Daniel Keding, Bauunternehmer
ɓ Potenziale zur Sicherung von Fachkräften ausschöpfen,
ɓ Bildungsstrukturen des Handwerks stärken, ɓ In Städten und ländlichen Räumen das Handwerk weiter fest verankern.
„Bürokratie wurmt und lähmt uns“ In der Kategorie „Wieder Lust auf Unternehmertum machen“ fordert der ZDH: „Die Belastung des Handwerks mit Bürokratie wird deutlich reduziert. Unverhältnismäßige Berichts- und Dokumentationspflichten werden systematisch abgebaut, ohne notwendige Schutzstandards für Beschäftigte einzuschränken. Die Verwaltung wird schlank und digital aufgestellt.“
Bauunternehmer Daniel Keding aus Lehrte hat von den vielen Vorschriften und Pflichten die Nase voll. „Die Bürokratie wurmt und lähmt mich“, sagt er. Seit der Übernahme des Betriebs mit 30 Mitarbeitenden von seinem Vater seien Jahr für Jahr mehr bürokratische Anforderungen auf ihn zugekommen. Daher fordert er echte Reformen von einer neuen Regierung. „Doch die Bretter, die da gebohrt werden müssten, sind sehr dick“, weiß Keding. Wenn er noch mehr Personen in der Ver-
Daniel
waltung beschäftigen würde, wäre er gezwungen, auch diese Mehrkosten an seine Kunden weiterzugeben. „Andererseits sollen die Baukosten gesenkt werden – das passt für mich nicht zusammen“, betont der Bauunternehmer. Was ihn besonders ärgert: „Deutschland hat immer den Ansporn, die EU-Vorgaben zu 250 Prozent zu erfüllen. Das mündet in einem Apparat an Vorschriften, den niemand mehr überblicken kann“, sagt Keding.
„Die Abgaben- und Steuerlast demotiviert“ Der 42-Jährige sieht noch ein weiteres dringendes Handlungsfeld: „Arbeiten muss sich wieder lohnen, sonst kommen wir am Standort Deutschland nicht voran und werden weiter abgehängt.“ Die Abgabenlast bei den Beschäftigten von Keding Bau und anderen Betrieben sei mittlerweile so hoch, dass bei ihnen am Ende des Monats kaum noch etwas übrig bleibe. „Für diejenigen, die wirklich Lust auf ihren Job haben und arbeiten wollen, ist das demotivierend“, sagt Keding, der auch Vorsitzender des Arbeitskreises Junger Bauunternehmer in Niedersachsen ist.
Zum Gewerbegebiet 23 49696 Molbergen T: 04475 92930-0
Anzeigenschluss für Ausgabe 2 vom 18.02.2025 ist am28.01.2025
Sein Anliegen hat der ZDH in folgende Forderung gepackt: „Betriebe und Beschäftigte werden bei Steuern und Abgaben spürbar entlastet. Dadurch können im Handwerk Impulse für Beschäftigung, Investitionen und Kaufkraft gesetzt werden.“ Eine Abgabenbremse soll dafür sorgen, dass die Beitragslast für Betriebe bei unter 40 Prozent stabilisiert wird.
„Die Energiewende muss bezahlbar sein“
In Sachen Energiewende stört den Handwerksmeister, dass es weder für Kunden noch für Betriebe langfristige Planbarkeit gibt. „Wenn Kunden ein Vorhaben planen, wissen sie derzeit nicht, ob sie die Förderung, die es momentan gibt, auch noch erhalten, wenn sie antragsberechtigt sind“, ärgert sich Keding. Zudem seien die Anforderungen an die Gebäudesanierung mittlerweile so hoch, dass Kunden die Kosten gar nicht mehr tragen wollen und können. Er plädiert deshalb für realistische Anforderungen an die Sanierung im Bestand. W
wZum Wahlcheck: www.zdh.de/25fuer25/
Geschäftsübernahmen
Unser Betrieb ist für die Zukunft top aufgestellt. Energieeffizienz ist unser Markenzeichen.
PLANUNGSBÜRO & BAUUNTERNEHMEN seit1994
Das seit 1994 bestehende und für kompetenten Service bekannte Planungsbüro und Bauunternehmen Martin Obermeyer sucht einen engagierten Nachfolger. Von der Sanierung bis hin zum schlüsselfertigen Neubau von Wohnhäusern und Gewerbebauten bietet das Unternehmen beste Qualität für seine Kunden. Im Vordergrund steht dabei die Energieeffizienz!
„Gerne möchte ich die Erfahrung und das Wissen meines innovativen Unternehmens in verantwortungsvolle Hände übergeben.“
Martin Obermeyer
Kontakt: Martin Obermeyer post@martin-obermeyer.de (05401)98378 (0171)8138378
Hallenbau
E-Rechnung wirft Fragen auf
Müssen Daten in der E-Rechnung verschlüsselt übermittelt werden? Wie sieht es mit der Archivierung in der Cloud aus? Und können Betriebe mit der E-Rechnung auch Skonto geben? Hier kommen die Antworten.
ANNA-MAJA LEUPOLD
Seit Jahresbeginn gilt die Empfangsverpflichtung bei der E-Rechnung. Auch Handwerksbetriebe müssen nun in der Lage sein, elektronische Rechnungen von anderen Unternehmen anzunehmen, auszulesen und zu archivieren. Dazu haben die Redaktion weitere Leserfragen erreicht. Wir haben deshalb beim Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) nachfragt.
Personenbezogene Daten in der E-Rechnung: Ist eine verschlüsselte Übermittlung nötig?
Rechnungen nennen in der Regel bereits im Briefkopf einen Ansprechpartner oder werden an eine personalisierte E-Mail-Adresse gesendet. „Somit sind dort personenbezogene Daten vorhanden und der Datenschutz ist zu beachten“, erläutert Markus Peifer, Bereichsleiter Organisation und Recht beim ZDH: Dem Juristen zufolge schreibt der Datenschutz grundsätzlich vor, dass angemessene organisatorische und technische Maßnahmen ergriffen werden müssen, um Daten vor dem unerlaubten Zugriff Drit-
„Personenbezogene Daten sind vorhanden und der Datenschutz ist zu beachten.“
Markus Peifer, Bereichsleiter Organisation und Recht beim ZDH
ter zu schützen. Was dabei erforderlich sei, richte sich unter anderem nach dem Stand der Technik. Da die Datenübermittlung mit einfachen E-Mails die am weitesten verbreitete digitale Übermittlungsform darstellt, ist diese laut Peifer auch als Stand der Technik anzusehen. Datenschutzrechtlich sei sie also zulässig: „Die sicherste Methode ist es allerdings nicht, da E-Mails in der Regel ohne größeren Aufwand von Dritten unbefugt abgefangen und gelesen werden können“, merkt er an. Betriebe seien daher gut beraten, sich eingehender mit dem Thema Cybersicherheit zu beschäftigten.
Was gilt, wenn Betriebe E-Rechnungen per Cloud archivieren und der Dienstleister gehackt wird oder Pleite geht?
Cloud-Dienstleister gelten rechtlich als sogenannte Auftragsdatenverarbeiter: Sie speichern die E-Rechnungen für den Betrieb in der Cloud und haben an den Daten kein weiteres Eigeninteresse. „Datenschutzrechtlich bleibt daher der Handwerksbetrieb verantwortlich, der die Daten in die Cloud hochlädt“, erläutert Markus Peifer.
Was gilt seit dem 1. Januar? Die E-Rechnung ist in der Praxis noch mit vielen Fragen behaftet.
Doch welche Folgen hat es für Betriebe, wenn der Dienstleister Opfer eines Hackerangriffs wird und die archivierten E-Rechnungen betroffen sind?
„In solchen Fällen müssen Handwerksbetriebe ihre Vertragspartner und die jeweilige Datenschutzaufsichtsbehörde informieren“, sagt der ZDH-Datenschutzexperte.
Sollte der Cloud-Anbieter Insolvenz anmelden, müssten Betriebe hingegen ihre Daten herunterladen und sichern. Dieser Sicherungsvorgang sei mit Blick auf die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen allerdings ohnehin notwendig, so Peifer.
Ist Skonto auch bei E-Rechnungen möglich?
„Das Umsatzsteuergesetz verlangt, dass in der E-Rechnung alle Rechnungspflichtangaben in strukturierter Form vorliegen“, erläutert Simone Schlewitz, Referatsleiterin im Bereich Steuer- und Finanzpolitik beim ZDH. Dazu gehörten auch Preisnachlässe wie Skonto. Allerdings sehe die aktuelle EU-Norm EN 16931, die der E-Rechnung zugrunde liegt, bisher kein Feld für die strukturierte Erfas-
„Aktuell
wird die EUNorm überarbeitet, sodass es künftig voraussichtlich auch ein Feld für Skonto geben wird.“
Simone Schlewitz, Referatsleiterin im Bereich
Steuer- und Finanzpolitik beim ZDH
sung von Preisnachlässen vor. „Aktuell wird die EU-Norm aber überarbeitet, sodass es künftig voraussichtlich auch ein Feld für Skonto geben wird“, erläutert Schlewitz. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es laut der ZDH-Referatsleiterin aber bereits zwei Möglichkeiten, mit denen Betriebe auch bei E-Rechnungen Skonto gewähren können:
1 ZUGFeRD-Rechnungen: Das ZUGFeRD-Profil EXTENDED ist eine Erweiterung, die es Betrieben ermöglicht, Skonto in einem strukturierten Format abzubilden.
2 XRechnungen: Die Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) hat für die XRechnung einen Workaround geschaffen. Laut Schlewitz funktioniert die Eingabe über ein Freitextfeld. Wichtig dabei sei, Skonto in einer bestimmten Zeichenfolge anzugeben. Beispiel: Sollen bei einer Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang insgesamt 2,25 Prozent Skonto gewährt werden, muss im Freitextfeld Folgendes stehen: #SKONTO#TAGE=14#PROZENT=2.25# W
E-Rechnung:
Wie
verbreitet ist sie?
Die E-Rechnungspflicht ist nun ein Muss: Doch in vielen größeren Unternehmen ist die E-Rechnung bislang noch nicht angekommen, zeigt eine aktuelle Studie.
Am 1. Januar wurde der Empfang von E-Rechnungen im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen Pflicht. Trotzdem kann bisher weniger als die Hälfte der Unternehmen in Deutschland (45 Prozent) solche Rechnungen empfangen. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Studie des Digitalverbands Bitkom, für die mehr als 1.100 deutsche Unternehmen ab 20 Beschäftigten befragt wurden. Die wichtigsten Ergebnisse der Studie im Überblick:
ɓ Per E-Mail empfangen fast alle der Befragten Rechnungen (96 Prozent).
ɓ 93 Prozent stellen ihren Geschäftspartnern frei, ihnen Rechnungen per Briefpost zuzusenden.
ɓ Rund die Hälfte der Befragten (55 Prozent) nutzt die E-Rechnung bereits bei ausgehenden Rechnungen – ein knappes Drittel häufig (30 Prozent) und ein Viertel nur in Einzelfällen.
ɓ Der Rechnungsversand per E-Mail – zum Beispiel per PDF-Datei – ist viel verbreiteter: Das machen praktisch alle Unternehmen (99 Prozent).
ɓ Auf Briefpost greift noch mehr als die Hälfte der
Unternehmen (59 Prozent) zurück: 13 Prozent tun dies oft und 46 Prozent zumindest in Einzelfällen
Studie zeigt: Die XRechnung nutzen nur wenige deutsche Unternehmen.
Die Bitkom-Studie zeigt zudem, welche spezifischen Formate beim Empfang von E-Rechnungen vorherrschend sind:
ɓ Knapp drei Viertel der Unternehmen (71 Prozent) nutzen EDI-Formate
ɓ Auf das ZUGFeRD-Format beziehungsweise Factur-X greifen 27 Prozent zurück. Bei diesem Format wird ein menschenlesbares Ansichts-PDF mit maschinell verarbeiteten Daten kombiniert.
ɓ Die XML-basierte XRechnung, also das rein strukturierte Format, nutzen nur 5 Prozent. AML W
Was sich ab 2025 ändert
Vom Anstieg des Mindestlohns über die E-Rechnung bis zur Anhebung des GKV-Zusatzbeitrags: Ab 2025 stehen diverse Änderungen an. Was für Handwerker wichtig ist.
Gesetzlicher Mindestlohn steigt
Ab 1. Januar 2025 gilt der gesetzliche Mindestlohn von 12,82 Euro pro Stunde – das sind 41 Cent mehr als noch 2024.
Minijob-Grenze gestiegen
Zeitgleich zur Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns ist ab 1. Januar auch die Verdienstgrenze im Minijob angestiegen. Sie liegt jetzt bei 556 Euro pro Monat, bislang hat die sogenannte Minijob-Grenze 538 Euro betragen.
Übergangsbereich beginnt bei 556,01 Euro
Durch die Anhebung der Minijob-Grenze zum 1. Januar 2025 liegt der Übergangsbereich für die sogenannten Midijobs nun bei 556,01 Euro bis 2.000 Euro monatlich.
Mindestausbildungsvergütung angehoben
Für Auszubildende, die 2025 ihre Ausbildung beginnen, gelten laut Berufsbildungsinstitut (BIBB) folgende monatliche Mindestvergütungen:
ɓ erstes Lehrjahr: 682 Euro,
ɓ zweites Lehrjahr: 805 Euro,
ɓ drittes Lehrjahr: 921 Euro,
ɓ viertes Lehrjahr: 955 Euro.
Empfangspflicht für E-Rechnung
Seit 1. Januar 2025 gibt es die E-Rechnungspflicht. Das bedeutet für Handwerksbetriebe, dass sie in der Lage sein müssen, von anderen Unternehmen elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) zu empfangen.
Kurzarbeitergeld: Bezugsdauer verlängert
Per Verordnung hat die Bundesregierung die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld auf bis zu
24 Monate verlängert. Laut Bundesarbeitsministerium (BMAS) reagiert sie damit auf den deutlichen Anstieg der Kurzarbeit in Deutschland. Ziel sei es, Betrieben in schwierigen Zeiten mehr Planungssicherheit zu geben, um ihre erfahrenen und eingearbeiteten Beschäftigten halten zu können. Dem Ministerium zufolge gelten die Verordnung und die Verlängerung der Bezugsdauer bis 31. Dezember 2025.
Neue Grundsteuer kommt
Die Grundsteuer darf ab 2025 nicht mehr nach dem bisherigen Modell erhoben werden, deshalb gelten seit dem Jahreswechsel neue Regeln. Die Grundsteuer wird auf den Grundbesitz erhoben. Hierzu gehören laut Bundesfinanzministerium (BMF) Grundstücke einschließlich der Gebäude sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft.
Sozialversicherung: Neue Rechengrößen Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung sind zum Jahreswechsel gestiegen: Für gesetzlich Versicherte, die über ein hohes Einkommen verfügen, treten dadurch höhere Sozialabgaben in Kraft. Denn durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung wird bei Gutverdienern ein
Auch 2025 gibt es zum Jahresstart neue Gesetze und Regelungen, die das Handwerk beachten sollte.
Seit
1. Januar 2025 gibt es die E-Rechnungspflicht. Das bedeutet für Handwerksbetriebe, dass sie in der Lage sein müssen, von anderen Unternehmen E-Rechnungen zu empfangen.
Foto: Dilokstock.adobe.com
ANNA-MAJA LEUPOLD UND BIRGIT GREUNER
größerer Teil des Gehalts mit Sozialabgaben belastet. In der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Beitragsbemessungsgrenze 2025 auf 66.150 Euro pro Jahr und in der Rentenversicherung auf 96.600 Euro gestiegen.
Pflege: Beitragssätze 2025 gestiegen
Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung ist zum 1. Januar 2025 um 0,2 Punkte angestiegen. Er liegt damit bundeseinheitlich bei 3,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen – das gilt zumindest für Versicherte, die ein Kind haben. Hintergrund: Seit Juli 2023 gibt es in der Pflegeversicherung gestaffelte Beitragssätze. Wie viel Versicherte zahlen müssen, hängt seither davon ab, ob und wie viele Kinder sie haben. Ab 2025 zahlen Eltern maximal 3,6 Prozent und für Kinderlose liegt der Beitragssatz bei 4,2 Prozent.
Versicherungspflichtgrenze steigt 2025 wird die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung auf 73.800 Euro angehoben. Damit können Versicherte künftig nur noch in die private Krankenversicherung wechseln, wenn sie mehr als 6.150 Euro im Monat verdienen.
Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung ist zum 1. Januar um 0,2 Punkte angestiegen.
Anhebung des GKV-Zusatzbeitrags
Die GKV-Zusatzbeiträge sind 2025 durchschnittlich um 0,8 Prozentpunkte gestiegen. Wie hoch der jeweilige Zusatzbeitrag ausfällt, hängt von der Krankenkasse ab.
Änderungen bei der Ausgleichsabgabe
Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) weist auf eine Änderung dieser Abgabe ab 1. Januar 2025 hin. Die erhöhten Werte seien erstmalig zum 31. März 2026 zu zahlen, wenn die Ausgleichsabgabe für das Jahr 2025 fällig werde. Die erhöhte Abgabe könne bis zu 720 Euro betragen. Details der Neuerungen zu dieser Abgabe sind der Homepage des BMAS zu entnehmen (Kurzlink: svg.to/aenderungen2025).
Insolvenzgeld wieder angehoben
Der Umlagesatz für das Insolvenzgeld beträgt ab dem 1. Januar 2025 wieder 0,15 Prozent – wie gesetzlich vorgeschrieben. 2024 war der Satz per Verordnung auf 0,06 Prozent gesenkt worden.
KSK: Bagatellgrenze angehoben
Der Abgabesatz in der Künstlersozialversicherung (KSK) beträgt im Jahr 2025 unverändert
Nicht nur rechtlich hat sich mit dem Jahreswechsel vieles geändert. Auch Freigrenzen und Regelungen für Kassensysteme bergen neue Herausforderungen.
fünf Prozent. Die sogenannte Bagatellgrenze steigt jedoch aufgrund der Vorgaben des Bürokratieentlastungsgesetzes IV von derzeit 450 Euro pro Jahr auf zunächst 700 Euro im Jahr 2025. Ab 2026 wird die Grenze dann 1.000 Euro pro Jahr betragen. Zudem wird die Künstlersozialkasse zum 1. Januar 2025 Teil der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.
Kürze Aufbewahrungsfristen für Belege Zum 1. Januar 2025 sind laut Bundesjustizministerium wichtige Maßnahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes IV (BEG IV) in Kraft getreten. Dazu gehört zum Beispiel, dass die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege wie Rechnungskopien, Kontoauszüge und Lohn- und Gehaltslisten von zehn auf acht Jahre verkürzt werden.
Meldepflicht für elektronische Kassen Betriebe müssen seit dem 1. Januar 2025 ihre elektronischen Kassensysteme beim Finanzamt melden. Dann werde die elektronische Übermittlung über das Programm „Mein Elster“ und die ERiC-Schnittstelle möglich sein, hat das Bundesfinanzministerium (BMF) im Juni 2024 per BMF-Schreiben klargestellt. Handwerksbetriebe, die eine Registrierkasse haben, müssen handeln. Konkret bedeutet das: Sie müssen alle Registrierkassen und andere elektronische Aufzeichnungssysteme sowie die dazugehörigen zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE), die in ihrem Betrieb angeschafft wurden, melden. Dafür gelten folgende Regelungen und Fristen:
Zum 1. Januar sind laut Bundesjustizministerium wichtige Maßnahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes IV (BEG IV) in Kraft getreten.
ɓ Elektronische Kassensysteme, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden, müssen bis zum 31. Juli 2025 gemeldet werden.
ɓ Alle Systeme, die ab dem 1. Juli 2025 angeschafft werden, müssen innerhalb eines Monats nach der Anschaffung gemeldet werden.
Barrierefreiheit auf Websites
Zum 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft. Wichtig für Handwerker mit elektronischen Dienstleistungen wie OnlineShops: Ab einer Mindestgröße von zehn Beschäftigten und einem Umsatz von mehr als zwei Millionen Euro muss die Website des Betriebs barrierefrei gestaltet werden. Kleinstunternehmen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, sind grundsätzlich ausgenommen.
Kleinunternehmergrenze wird angehoben
Die Kleinunternehmergrenze wurde zum Jahreswechsel angehoben: Demnach sind Umsätze von inländischen Unternehmern künftig steuerfrei, wenn ihr Gesamtumsatz
ɓ im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und
ɓ im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreitet.
Der Deutsche Steuerberaterverband weist darauf hin, dass es sich bei den neuen Grenzbeträgen um Nettogrenzen handelt, bisher seien diese als Bruttogrenzen ausgestaltet.
Passbilder nur noch digital
Ab Mai 2025 dürfen Passbilder nur noch digital erstellt werden. Das Bundesinnenministerium will dadurch Manipulationen verhindern. Die Passfotos können bei einem Berufsfotografen oder direkt auf dem Amt gemacht werden. Außerdem müssen sie mit einer sicheren Verbindung an das Bürgeramt oder die Ausländerbehörde geschickt werden.
Porto für Briefe soll steigen
Die Deutsche Post hat zum Jahreswechsel die Briefpreise angehoben. Ab dem 1. Januar 2025 ist der Preis für einen Standardbrief auf 95 Cent angestiegen, bislang kostete er 85 Cent. Das Unternehmen hat in 2025 noch weitere Preiserhöhungen umgesetzt: So kostet die Postkarte nun 95 Cent, der Kompaktbrief 1,10 Euro, der Großbrief 1,80 Euro und das Porto für den Maxibrief ist auf 2,90 Euro gestiegen. Diese Preise gelten für zwei Jahre.
Deutschlandticket teurer
Der Preis für das Deutschlandticket ist zum 1. Januar 2025 angestiegen: Es kostet 58 Euro pro Monat. W
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Die neue EU-Bauproduktenverordnung legt einen stärkeren Fokus auf Umwelt- und Nachhaltigkeitsaspekte, Produktsicherheit sowie die Kreislaufwirtschaft in der Baubranche.
Neue EU-Bauproduktenverordnung: Was sich ab 2025 ändert
Am 7. Januar 2025 trat die neue EU-Bauproduktenverordnung in Kraft. Der Übergang von der alten auf die neue Regelung erfolgt gestaffelt.
Die neue EUBauproduktenverordnung wurde am 18. Dezember 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und trat damit am 7. Januar 2025 in Kraft. Das teilt das Bundesbauministerium (BMWSB) mit. Die neue Verordnung sei Teil des sogenannten europäischen „Green Deal“ und lege einen stärkeren Fokus auf Umwelt und Nachhaltigkeitsaspekte, Produktsicherheit sowie die Kreislaufwirtschaft in der Baubranche.
„Mit der neuen Verordnung wird ein digitaler Pass für Bauprodukte eingeführt, der alle Angaben über Leistung und Eigenschaften des Produkts bündelt“, erklärt Bundesbauministerin Klara Geywitz. Verbraucher, die zum Beispiel ein Haus bauen wollen, können somit zukünftig auf einen Blick sehen, wie nachhaltig ihre Baumaterialien sind und wo die Produkte herkommen. Zudem werde es mit der neuen Verordnung „leichter, bereits verwendete Bauprodukte wieder zu verwenden, was die Umwelt und den Geldbeutel schont“.
Das Ministerium weist zudem darauf hin, dass Normungsprozesse mit den neuen Vorgaben erleichtert und beschleunigt werden. Dies erfolge durch die Einrichtung einer Expertengruppe, die alle wichtigen Beteiligten frühzeitig in die Arbeit einbindet. Laut BMWSB wird die
„Mit der neuen Verordnung wird ein digitaler Pass für Bauprodukte eingeführt, der alle Angaben über Leistung und Eigenschaften des Produkts bündelt.“
Klara Geywitz, Bundesbauministerin
Kommission Anfang 2025 einen Arbeitsplan vorlegen, wann welche Produktgruppen überarbeitet werden.
Weitere Neuerungen seien zusätzliche Regelungen in der Marktüberwachung: Sie sollen die gezielte Überwachung der Märkte für Bauprodukte definieren, sodass nicht EUkonforme Produkte leichter identifiziert werden können. Die neuen Regeln der EUBauproduktenverordnung traten laut Bundesbauministerium nicht alle sofort am 7. Januar 2025 in Kraft, sondern gestaffelt in drei Schritten:
ɓ Schritt 1: Alle Artikel der neuen Verordnung, die sich auf die Entwicklung von harmonisierten Normen und Produktanforderungen beziehen, gelten unmittelbar mit dem Inkrafttreten.
ɓ Schritt 2: Alle anderen Artikel gelten ein Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung – also ab dem 8. Januar 2026.
ɓ Schritt 3: Nur für Artikel 92 gibt es eine Ausnahmeregelung, denn die neuen Regeln für Sanktionen finden erst zwei Jahre nach Inkrafttreten Anwendung – also ab Anfang 2027. AML W
wDie neue EU-Bauproduktenverordnung im Volltext finden Sie im Amtsblatt der Europäischen Union: svg.to/bauprovo
Umgang mit Asbest
Seit dem 5. Dezember ist die novellierte Gefahrstoffverordnung in Kraft.
Welche
Neuerungen gelten nun? Und welche Unterstützungsangebote für Betriebe gibt es?
ANNA-MAJA LEUPOLD
Nach dem Beschluss der Bundesregierung fehlte nur noch eine Formalie: Am 4. Dezember wurde die Novelle der Gefahrstoffverordnung im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit sind die neuen Regeln seit dem 5. Dezember 2024 in Kraft.
Was galt bisher und was ändert sich?
Seit 1993 sind in Deutschland Tätigkeiten mit Asbest grundsätzlich verboten. Die alte Gefahrstoffverordnung sah Ausnahmeregelungen lediglich für Abbruch, Sanierungs und Instandhaltungsarbeiten vor. Darauf weisen der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB), der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB), die Industriegewerkschaft BauenAgrarUmwelt (IG BAU) und die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) in einer gemeinsamen Pressemitteilung hin. Nicht geregelt seien bislang Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen beim Bauen im Bestand gewe
Seit 1993 sind in Deutschland Tätigkeiten mit Asbest grundsätzlich verboten.
sen – also zum Beispiel mit asbesthaltigen Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern. Hier schaffe die neue Gefahrstoffverordnung nun mehr Klarheit.
Ampel-Modell: Wie hoch ist das Asbestrisiko bei Bauarbeiten?
Mit der Novellierung der Gefahrstoffverordnung wird laut ZDB, HDB, IG Bau und BG Bau ein risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen eingeführt. Das Konzept definiere drei Risikobereiche:
ɓ Hohes Risiko (rot): Das entspricht einer AsbestFaserstaubbelastung von mehr als 100.000 Fasern pro Kubikmeter.
ɓ Mittleres Risiko (gelb): Hier beträgt die AsbestFaserstaubbelastung weniger als 100.000 Fasern pro Kubikmeter.
ɓ Geringes Risiko (grün): Das liegt vor, wenn die AsbestFaserstaubbelastung weniger als 10.000 Fasern pro Kubikmeter beträgt.
Neue Regeln in Kraft: Seit dem 5. Dezember 2024 gilt die novellierte Gefahrstoffverordnung.
Wegen der Farbgebung der Risikobereiche werde das Maßnahmenkonzept auch „AmpelModell“ genannt. Mit dessen Hilfe könnten Betriebe für die Arbeit mit krebserzeugenden Gefahrstoffen die Schutzmaßnahmen risikobezogen festlegen. Je höher die Belastung ist, desto anspruchsvoller müssten die Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten sein. Hinweis der Verbände: In der Praxis wird dieses Konzept bereits seit einigen Jahren über die Technische Regel für Gefahrstoffe 910 angewendet.
Was sind die wichtigsten Neuerungen?
Die neun wichtigsten Neuerungen haben beide Arbeitgeberverbände, die Gewerkschaft und die Berufsgenossenschaft für Betriebe zusammengefasst:
1 Tätigkeiten mit hohen Risiken: Sie sind weiterhin mit strengen Anforderungen verbunden und können nur von Fachfirmen mit Zulassung sicher durchgeführt werden. Laut ZDB, HDB, IG Bau und BG Bau werden Handwerksbetriebe solche Arbeiten faktisch nicht ausführen.
2 Stichtagsregelung: Mit der novellierten Gefahrstoffverordnung gibt es eine neue Stichtagsregelung. Demnach muss jetzt in allen Gebäuden, die vor dem 31. Oktober 1993 errichtet wurden, mit Asbest in den Baustoffen beziehungsweise der Bausubstanz gerechnet werden.
3 Informations- und Mitwirkungspflicht des Veranlassers: Wer Sanierungsaufträge erteilt oder darüber entscheidet, muss dem beauftragten Unternehmen künftig alle ihm vorliegenden Informationen zur Verfügung stellen – im Wesentlichen sind das Angaben zum Baujahr/Baubeginn oder zur Schadstoffbelastung des Gebäudes.
4 Gefährdungsbeurteilung: Bauunternehmen wiederum müssen in der Gefährdungsbeurteilung das Baujahr des Gebäudes berücksichtigen. Sofern die Sachlage nicht klar ist, muss das Unternehmen eine Untersuchung durchführen lassen, um das Vorhandensein von Asbest zu klären. Die dabei entstehenden Kosten gelten als besondere Leistung.
5 Sachkundeanforderung für Tätigkeiten mit potenziell asbesthaltigen Materialien: Für alle Tätigkeiten mit Asbest ist auch weiterhin die Sachkunde einer aufsichtführenden Person erforderlich – sie muss während der Tätigkeiten ständig vor Ort anwesend sein. Neu ist jedoch die „Sachkundeanforderung für Tätigkeiten mit potenziell asbesthaltigen Materialien“ – zum Beispiel für Arbeiten im Gleis, Straßen und Tunnelbau sowie in Steinbrüchen. Hierfür gilt allerdings eine Übergangsfrist von drei Jahren.
6 Grundkenntnisse zu Asbest (Fachkunde): Arbeiten mit Asbest dürfen nur von Beschäftig
Mithilfe eines AmpelModells könnten Betriebe für die Arbeit mit krebserzeugenden Gefahrstoffen die Schutzmaßnahmen risikobezogen festlegen.
ten ausgeübt werden, die über Grundkenntnisse zu Asbest verfügen – auch Fachkunde genannt. ZDB, HDB, IG Bau und BG Bau weisen darauf hin, dass die Anforderung an die Qualifikation der Beschäftigten neu eingeführt wird, sodass hierfür eine dreijährige Übergangsfrist gilt.
7 Überdeckung, Überbauung oder Aufständerung: Alles drei bleibt an Asbestzementdächern – zum Beispiel durch die Installation von Photovoltaikanlagen – weiter verboten. Neu hinzu kommt allerdings ein Überdeckungsverbot für Asbestzementwand und Asbestdeckenverkleidungen sowie asbesthaltige Bodenbeläge.
8 Reinigungs- und Beschichtungsarbeiten: Sie bleiben in Zukunft auch an nicht vollflächig beschichteten Asbestzementdächern und Außenwandverkleidungen aus Asbestzement verboten.
9 Formale unternehmensbezogene und objektbezogene Anzeige: Sie ist weiterhin obligatorisch, wenn es um Tätigkeiten mit Asbest geht und muss bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde erfolgen. Zudem muss eine Kopie an den zuständigen Unfallversicherungsträger übermittelt werden.
Wer hilft Betrieben bei der Umsetzung?
Damit Betriebe die Anforderungen der neuen Gefahrstoffverordnung sicher und rechtskonform umsetzen können, stellt die BG Bau ihren Mitgliedsunternehmen verschiedene Angebote zur Verfügung:
ɓ Dazu gehört zum Beispiel die Arbeitsschutzprämie „Schutzpaket für das Bauen im Bestand“. Damit fördert die BG die Anschaffung einer technischen Grundausstattung mit bis zu 5.000 Euro. Die technische Grundausstattung ist für ein sicheres Arbeiten mit asbesthaltigen Materialien erforderlich – dazu gehören etwa Handmaschinen mit Absaugung, Bauentstauber, Luftreiniger oder Staubschutztüren sowie Schleusen.
ɓ Die BG Bau bietet zudem das ELearningModul „Grundkenntnisse Asbest“ an. Beschäftigte können damit den theoretischen Teil der Grundkenntnisse im Lernportal der Berufsgenossenschaft erarbeiten.
ɓ Zudem soll die bestehende Branchenlösung zeitnah überarbeitet und in einen Leitfaden überführt werden. Dieser soll eine praxistaugliche Vorgehensweise in Bezug auf Asbest beim Bauen im Bestand vorgeben. W
wWeiterführende Infos: www.bgbau.de/asbest
tkostenfreie Präventionshotline der BG Bau: Tel: 0800/80 20 100
Was war das? Mit manchen Kunden läuft die Kommunikation zuverlässig schief.
Mit Kunden die richtige Sprache sprechen
Kennen Sie das? Mit vielen Kundentypen verstehen Sie sich blind, doch mit manchen gibt es leicht Spannungen. Dagegen hilft ein Trick: Wechseln Sie das Sprachsystem.
KATHARINA WOLF
Sich Respekt verschaffen, auf Augenhöhe verhandeln – das gelingt nicht immer. Ein Grund liegt laut Unternehmensberater Peter Modler darin, dass sie nicht die gleiche Sprache sprechen. „Es gibt unterschiedliche Sprachsysteme, in denen Menschen kommunizieren: ein vertikales und ein horizontales“, erklärt er. Die Nutzer beider Systeme haben unterschiedliche Vorstellungen davon, wie ein gutes Gespräch anfängt. „Wer vor allem vertikal, also von oben nach unten oder umgekehrt, kommuniziert, will erst einmal Rang und Revier klären“, beschreibt Modler. Wie ist meine Position in der Firma? Welchen Rang bekleidet mein Gegenüber? Welche Rangfolge ergibt sich daraus? Das muss möglichst früh ausgesprochen werden. Horizontal Kommunizierende hingegen suchen beim Gegenüber Zeichen der Zugehörigkeit –Small Talk, Entgegenkommen. „Dann können Sie im Gespräch mit den Inhalten starten“, so Modler.
„Wer als Chef nicht mit dem anderen Sprachsystem umgehen kann, wird scheitern.“
Peter Modler, Unternehmensberater
Das Problem der Sprachsysteme Zum Problem wird es, wenn Horizontale und Vertikale aufeinandertreffen und die Sprache des anderen nicht verstehen. „Vertikale sind nicht bereit zuzuhören, bevor nicht der Rang geklärt ist. Horizontalen sind Rang und Revier egal, sie brauchen eine freundliche Atmosphäre und wollen Argumente austauschen“, sagt der Unternehmensberater. „Stellen Sie sich eine Baubesprechung für ein Projekt in einem Kindergarten vor“, beschreibt Modler ein Beispiel. Alle aus dem Kreis des Auftraggebers versammeln sich, begrüßen sich freundlich mit Vornamen, lächeln sich an. Alle tragen Jeans und Pullover. „Der Chef des Handwerksbetriebs, der vertikal kommuniziert, ist verwirrt – wer ist wer? Wer darf Entscheidungen treffen, wer ist wichtig? So kann er nicht arbeiten“, erklärt der Unternehmensberater. Die Horizontalen verstünden hingegen nicht, warum der Handwerker nicht
Foto: Gille, erstellt mit KI Midjourney
einfach seine Pläne präsentiert, sondern den Chef raushängen lässt.
Horizontale wiederum laufen Gefahr, von Vertikalen nicht ernst genommen zu werden, weil sie ihren Rang nicht klar kommunizieren und ihr Revier nicht verteidigen. „Da geht es um so einfache Dinge wie: Wer holt den Kaffee? Wer weist wem den Sitzplatz zu?“, sagt Modler. Gleichzeitig bedeute vertikale Kommunikation nicht automatisch, dass jeder der Größte sein will, auch Gleichrangigkeit ist o. k. Aber das müsse explizit gesagt werden, nicht nur gedacht.
Wie Sie Horizontale und Vertikale erkennen Handwerker, die mit Kunden, Mitarbeitenden und anderen Handwerkern kommunizieren, sollten die jeweils andere Sprache lernen. Nur so könnten sie auf Augenhöhe verhandeln, betont Modler: Zunächst müssen sie erkennen, in welchem Sprachsystem sich der andere bewegt. „Horizontale lächeln ihr Gegenüber grundlos an oder stellen sich mit Vornamen vor“, nennt Modler Merkmale. „Sie reden und bewegen sich schnell, sie stellen inhaltliche Fragen. Rang und Revier sind ihnen nicht wichtig.“ Dass die Auftraggeberin Chefärztin der Unfallchirurgie in der Uni-Klinik ist, erfahren sie erst, als sich einer den Finger verletzt und sie ihn professionell verbindet.
„Vertikale hingegen stellen sich mit Rang vor: Meyer, Firma Müller, Abteilungsleiter“, so Modler. „Sie sprechen und bewegen sich langsam.“ Kommt ein Vertikaler auf eine Baustelle, fragt er andere Handwerker nach deren Chef und wartet, bis der kommt, beschreibt der Unternehmensberater.
Wie lerne ich die andere Sprache?
„Wichtig ist zu verstehen, dass es um eine andere Sprache geht und nicht um ein moralisches Urteil“, betont Modler. Weder die horizontale noch die ver- Foto:
Drei Fragen an ...
... Martina Radtke (Foto), Geschäftsführerin bei Elektro Radtke in Neulehe
Wie definieren Sie erfolgreiche Kommunikation mit Kunden?
»Martina Radtke: Uns ist das persönliche Gespräch wichtig. Wenn ich eine schriftliche Anfrage für ein Angebot von einem Kunden erhalte, bekommt er kein schriftliches Angebot zurück. Statt
Peter Modler, Unternehmensberater
tikale Kommunikation seien per se gut oder schlecht. „Entscheidend ist, beim anderen Zuhörbereitschaft herzustellen“, sagt Modler. „Klären Sie: Was ist das für jemand? Dann verhalten Sie sich entsprechend.“ Wenn Sie also mit einem vertikalen Kunden zu tun haben, stellen Sie sich als Chefin oder Chef des Betriebs vor –auch wenn Sie das für überflüssig halten. Bei einem horizontalen Kunden sollten Vertikale freundlich sein und eine angenehme Atmosphäre schaffen.
Konflikte können schnell eskalieren Kommt es zu einer Auseinandersetzung zwischen Vertikalen und Horizontalen, kann das dramatisch werden. „Während Horizontale bei Argumenten und Fakten bleiben, können Vertikale mit einfachsten Botschaften eskalieren. Das zeigt, dass sie noch gar nicht zuhören“, beschreibt Modler das Verhalten. „Oft stellen sie dann nur in kurzen Sätzen Behauptungen auf, die sie wiederholen.“
Basic Talk nennt Modler diese Art vertikaler Kommunikation. „Mit dem Gegenteil High Talk, also Argumenten, erreichen die Horizontalen jetzt gar nichts mehr“, betont er und beschreibt ein Beispiel: „Sie machen Ihrem Kunde ein Angebot. Der sagt nur: ‚Das ist viel zu teuer.‘ Mit den Details des Angebots zu kommen, bringt jetzt nichts. Auch Horizontale müssen jetzt Basic Talk sprechen, und zwar langsam: ‚Für die Leistung ist das korrekt‘.“ Das könne dann eine Weile hin- und hergehen. „Aber irgendwann wird der Vertikale wieder eine inhaltliche Frage stellen. Erst dann können Sie wieder sachlich werden.“
Die Mühe lohne sich: „Wenn die Zusammenarbeit funktioniert, sind die unterschiedlichen Sprachen ein Dreamteam“, sagt Modler und warnt gleichzeitig: „Wer als Unternehmer oder Chef nicht mit dem anderen Sprachsystem umgehen kann, wird Kunden und Mitarbeitende verlieren und letztlich scheitern.“ W
dessen lade ich ihn zu einem persönlichen Gespräch ein, um das Angebot gemeinsam durchzugehen und offene Fragen zu klären. In Zeiten von EMails und Whatsapp können wir mit dieser Art von Kommunikation einige neue Kunden für uns gewinnen. Zudem hat uns diese Herangehensweise mit Sicherheit einige Missverständnisse erspart.
Wie gehen Sie bei größeren Kunden vor?
»Radtke: Zu unseren größeren Aufträgen gehören gewerbliche Kunden und Kunden im Bereich der Landwirtschaft. Gerade bei komplexeren Anfragen lohnt es sich,
wenn mein Vater und mein Bruder mit ihrem fachlichen Knowhow die Baustellen anfahren und genau klären, was gebraucht wird und was nicht. Oft wissen die Kunden gar nicht, was möglich ist. Das lässt sich vor Ort einfach besser besprechen.
Wie ist die Resonanz Ihrer Kunden?
»Radtke: Kunden beauftragen uns, weil wir Fachwissen haben und sie uns vertrauen. Ich habe auch schon gehört, dass einige uns aus mehreren Betrieben auswählen, weil wir uns die Zeit für Gespräche nehmen. Sie zahlen dann auch gern etwas mehr für den Service, aber können sich auf uns verlassen. JA Foto: Privat
Peter Modler | Sebastian Magnani/13
„Eine funktionierende Arbeitgebermarke aufzubauen, braucht Kontinuität und Zeit“, sagt Fotografin und Kfz-Mechatronikerin Marlena Schmitz.
Arbeitgebermarke stärken, zu Fachkräften kommen
Betriebe profitieren von einer starken Arbeitgebermarke, zum Beispiel durch den Zuwachs an Bewerbern. Marlena Schmitz gibt Tipps, was Chefs dafür tun können.
BIRGIT GREUNER
Handwerksbetriebe sollten möglichst effiziente Methoden nutzen, um Mitarbeitende und Kunden zu gewinnen, sagt Marlena Schmitz von „Meisterhaft Sichtbar“. Die Fotografin und Kfz-Mechatronikerin aus Braunschweig berät Unternehmen zum Thema „Aufbau und Stärkung der eigenen Arbeitgebermarke“, auch Employer Branding genannt.
Employer Branding: Was ist das und wofür ist es wichtig?
„Für welche Unternehmenskultur stehen Sie als Arbeitgeber?“ und „Welche Benefits bietet Ihr Betrieb dem Team?“. Solche Fragen stehen zu Beginn einer Beratung zur betriebsspezifischen Arbeitgebermarke im Vordergrund. Schmitz zählt auf, welche Ziele ein effektives Employer Branding hat und wie diese erreicht werden können:
„Um TopTalente anzuziehen, reicht es heutzutage nicht mehr, attraktive Stellenangebote zu präsentieren.“
Marlena Schmitz, Fotografin und Kfz-Mechatronikerin
ɓ Flexible Arbeitszeiten und gute Karrierechancen schaffen Zufriedenheit im Team und verbessern die Mitarbeiterbindung.
ɓ Eine ansprechende Karriereseite auf der Website weckt die Aufmerksamkeit potenzieller Bewerber. Wichtig: Benennen Sie die Vorteile, die Sie Arbeitnehmern bieten, etwa ergonomische Arbeitsmittel oder steuerfreie Gehaltsextras.
ɓ Erarbeiten Sie sich Wettbewerbsvorteile durch gute Sichtbarkeit und positive Außenwirkung, beispielsweise durch eine moderne Website, eine stimmige Social-Media-Strategie oder durch soziales Engagement in der Region.
Schmitz weiß: „Mit einer ansprechenden Arbeitsplatzkultur und einem attraktiven Arbeitgeberimage können Betriebe die Produktivität steigern und das Unternehmen insgesamt stärken.“
Foto: Johannes Giering
Die Arbeitgebermarke sichtbar machen Gemeinsam mit ihren Kunden definiert die Handwerkerin eine individuelle Arbeitgebermarke, die Unternehmenswerte und Vorstellungen ausdrucksstark vermitteln soll. „Wir erarbeiten Maßnahmen, die die Marke effektiv sichtbar machen können – und zwar sowohl nach innen für das eigene Kollegium als auch nach außen für potenzielle Bewerber und Kunden.“ Sie gibt zu bedenken: „Um Top-Talente anzuziehen, reicht es heutzutage nicht mehr, attraktive Stellenangebote zu präsentieren.“ Das Gesamtpaket müsse stimmen.
Die Maßnahmen zur Stärkung und kontinuierlichen Pflege der Arbeitgebermarke sollten abgestimmt sein auf die Bedürfnisse und Erwartungen der Zielgruppe. Eine wichtige Grundlage: authentisches Bildmaterial. Das transportiere Emotionen, schaffe Vertrauen und Glaubwürdigkeit. Die 35-Jährige beschreibt Beispiele:
ɓ „Wir fotografieren und filmen das Betriebsteam bei der Arbeit, um Herstellungsprozesse, betriebliche Abläufe und die Menschen dahinter authentisch in Szene zu setzen“, sagt sie.
ɓ Dazu gehören außerdem gefilmte Statements von Betriebsleitern und Mitarbeitenden zu Themen wie Unternehmenskultur, Arbeitsbedingungen und Karrieremöglichkeiten, aber auch Kundenstimmen per Video.
ɓ Fotos und Videos werden in die Unternehmenshomepage integriert – als lebendiges Aushängeschild des Betriebs und zur besseren Auffindbarkeit bei der Websuche.
ɓ Das entstandene Material kann in den unternehmenseigenen Social-Media-Kanälen gepostet werden – als authentischer Einblick in den Betriebsalltag.
Seit zwei Jahren arbeitet Schmitz bezüglich der Themen Marketing, SEO-optimierte WebseitenGestaltung und Videoproduktion mit verschiedenen Partnern zusammen.
Eine Marke braucht Kontinuität und Zeit Schmitz weiß: „Wenn Betriebsleiter den Nutzen von Online-Medien für ihr Employer Branding erkennen und gezielt einsetzen, können sie ihre Attraktivität als Arbeitgeber steigern und heben sich so von der Konkurrenz ab.“ Aber Geduld sei angesagt: „Eine funktionierende Employer Brand aufzubauen, braucht Kontinuität und Zeit. Das ist ein Prozess, der immer wieder reflektiert und nachjustiert werden muss.“
Natürlich sei auch das jeweilige Budget für den Umfang der Maßnahmen von Bedeutung. Diese werden aber flexibel an jeden Betrieb angepasst. So können auch in kleinem Rahmen wirksame Resultate erzielt werden. W
„Wenn Betriebsleiter
den Nutzen von Online-
Medien für ihr
Employer Branding erkennen und gezielt einsetzen, können sie ihre Attraktivität als Arbeitgeber steigern und heben sich so von der Konkurrenz ab.“
Marlena
Schmitz, Fotografin und Kfz-Mechatronikerin
Verlässlichkeit gefordert
Auf den „handwerklichen Wunschzettel 2025“ gehören für den Vorsitzenden der Landesvertretung der Handwerkskammern Niedersachsen (LHN), Eckhard Stein (Foto), vor allem gute Rahmenbedingungen für alle Wirtschaftsbereiche: bezahlbare Energiekosten, weniger bürokratische Vorgaben und stabile Sozialabgaben. Doch es drohe ein weiterer spürbarer Anstieg der Lohnnebenkosten. Die bevorstehende Bundestagswahl berge eine Chance für die 87.000 Handwerksbetriebe in Niedersachsen. Um das Handwerk dauerhaft zu stärken, brauche es verlässliche Perspektiven. JA
„Neustart nötig“
Die Herbst-Konjunkturumfrage des niedersächsischen Baugewerbeverbandes (BVN) verdeutlicht die Lage am Bau: 88 Prozent der 273 befragten Betriebe beurteilten die Geschäftslage Ende 2024 als „befriedigend“ oder „schlecht“ – eine Verschlechterung gegenüber dem Vorjahr, stellte der Präsident des BVN, Christian Staub, klar. Es brauche daher einen Neustart in der Baupolitik, ergänzte Matthias Wächter, BVN-Hauptgeschäftsführer. Die Forderungen des Verbandes: eine Halbierung der Grunderwerbsteuer auf 2,5 Prozent, ein einheitliches Vergabeportal für öffentliche Baumaßnahmen und die Wiederaufnahme der Förderung des Neubaustandards EH 55. Auch die Optimierung der Kreislaufwirtschaft könnte zur Stärkung der Bauwirtschaft beitragen. JA
Neuer Vorstand
Gerrit Tefehr (Foto) aus Rhede wurde im Dezember zum Vorsitzenden der Vereinigung Junger Bauunternehmer im Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) gewählt. Seine Stellvertreterin ist Ingrid Heut aus Bayern. Die weiteren Vorstandsmitglieder sind Sebastian Falz (Nordrhein-Westfalen), Daniel Keding (Niedersachsen), Patrick Vester (Baden-Württemberg), Patrick Schur (Sachsen) und Mario Kage (Schleswig-Holstein). JA
Fotos: Ansgar Schwarz | LHN
Kleinunternehmer müssen ihre Umsätze ab sofort genauer im Blick behalten. Sonst müssen sie die Umsatzsteuer am Ende vielleicht auf eigene Kosten tragen.
Neue Regeln zur Umsatzsteuerbefreiung
Seit Januar 2025 gelten höhere Umsatzgrenzwerte für Kleinunternehmer: Mehr Betriebe können sich von der Umsatzsteuer befreien lassen – mit einem Haken.
JÖRG WIEBKING
Handwerker, deren Gesamtumsatz bestimmte Grenzen nicht überschreitet, können beim Finanzamt die Anwendung der Kleinunternehmerregelung beantragen. Sie dürfen dann in ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Betriebe, die nach dieser Regelung des § 19 Umsatzsteuergesetz von der Umsatzsteuer befreit sind, sind auch von den Umsatzsteuervoranmeldungen und der jährlichen Umsatzsteuererklärung befreit. Allerdings können sie auch keine Vorsteuererstattung für Betriebsausgaben in Anspruch nehmen.
Der Gesamtumsatz darf im Vorjahr maximal 25.000 Euro betragen.
Dieses Prinzip gilt auch weiterhin, jedoch hat der Gesetzgeber mit dem Jahressteuergesetz 2024 die Regeln modifiziert. Hier ein Überblick, was sich zum 1. Januar 2025 geändert hat.
Neue Umsatzgrenzen für Kleinunternehmer
Neu: Der Gesamtumsatz darf im Vorjahr maximal 25.000 Euro betragen und im laufenden Jahr höchstens 100.000 Euro. Berechnungsgrundlage ist nun der Nettoumsatz.
Bisher lagen die Grenzen bei 22.000 Euro Umsatz im Vorjahr und für das laufende Jahr bei
Foto:
einem erwarteten Umsatz von maximal 50.000 Euro. Berechnungsgrundlage war der Bruttoumsatz inklusive Umsatzsteuer.
Im Vergleich ist die Grenze für Kleinunternehmer seit Jahresbeginn also noch stärker gestiegen: Würde weiterhin mit Bruttoumsätzen gerechnet, lägen die Grenzwerte bei 29.750 Euro (Vorjahr) und 119.000 Euro (laufendes Jahr).
Harte Grenze im laufenden Jahr beachten! Zudem müssen Kleinunternehmer ihre Umsatzerwartung für das laufende Jahr nicht mehr mit einer Prognose untermauern. Es kommt auf die tatsächliche Entwicklung an, nicht auf ein voraussichtliches Überschreiten des Grenzwertes.
Das hat allerdings Folgen: Überschreitet ein Handwerksbetrieb im laufenden Jahr die 100.000EuroGrenze, kann er ab diesem Zeitpunkt die Kleinunternehmerregelung nicht mehr in Anspruch nehmen. Nur die bis dahin erzielten Umsätze bleiben umsatzsteuerfrei.
Der Deutsche SteuerberaterVerband (DStV) macht deutlich, was das bedeutet: „Bereits der Umsatz, mit dem der Grenzwert von 100.000 Euro überschritten wird, unterliegt der Regelbesteuerung.“ Kleinunternehmer sollten es daher nicht versäumen, den Umsatz, mit dem sie die Grenze überschreiten, sofort zuzüglich Umsatzsteuer abzurechnen.
Der Verband empfiehlt daher allen Kleinunternehmern, die Umsatzentwicklung genau im Blick zu behalten. Es würde teuer, diesen Rat nicht zu befolgen: Versäumt es ein Betrieb, für eine umsatzsteuerpflichtige Leistung die Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen, muss er diese Steuer dennoch an das Finanzamt abführen – auf eigene Kosten.
Das war bisher anders: Wenn der Umsatz die Grenze überschritt, konnte ein Betrieb noch bis zum Ende des Kalenderjahres die Kleinunternehmerregelung anwenden und Rechnungen durchgehend ohne Umsatzsteuer ausstellen.
Längere
Widerrufsfrist
Ein Handwerksbetrieb, der die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, kann diese auch widerrufen, zum Beispiel weil er die Liquiditätsvorteile der Vorsteuererstattung nutzen möchte.
Ab 2025 können Betriebe den Widerruf bis Ende Februar des übernächsten auf den Besteuerungszeitraum folgenden Kalenderjahres erklären. Zum Beispiel bis zum 28. Februar 2027 für das Steuerjahr 2025. Stichtag für den Verzicht ist also der Tag, an dem ein Betrieb spätestens seine Umsatzsteuererklärung abgeben muss, wenn diese von einem Steuerberater erstellt wird.
Dies ist eine leichte Verbesserung gegenüber der bisherigen Regelung, die gerade erst mit dem
„Bereits der Umsatz, mit dem der Grenzwert von 100.000 Euro überschritten wird, unterliegt der Regelbesteuerung.“
DStV, Deutscher SteuerberaterVerband
Wachstumschancengesetz (Artikel 23 Abs. 5 b) eingeführt worden war. Nach der bisherigen Vorschrift hätte ein Unternehmen zum Beispiel den Widerruf für das Steuerjahr 2025 bis Ende 2026 erklären müssen.
Rechnungsvorgaben für Kleinunternehmen Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wird auch ein neuer § 34a in die UmsatzsteuerDurchführungsverordnung (UStDV) eingefügt. Nach Angaben des Deutschen Steuerberaterverbandes ermöglicht dieser Paragraf Betrieben, vereinfachte Rechnungen auszustellen, wenn sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.
Zu den Vereinfachungen gehört nach Angaben des Verbandes eine Ausnahme von der Pflicht zur Ausstellung einer ERechnung. Demnach haben Kleinunternehmer immer das Recht, eine sonstige Rechnung auszustellen, zum Beispiel in Papierform, als PDF oder als WordDokument.
Zudem ist zu beachten, dass Kleinunternehmer nach dem neuen § 34a UStDV nicht zur Vergabe einer einmaligen Rechnungsnummer verpflichtet sind. Ansonsten bleibt bei den Rechnungspflichtangaben alles beim Alten. Eine Rechnung über Umsätze, die nach der Kleinunternehmerregelung steuerfrei sind, muss folgende Angaben enthalten:
1 den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers,
2 die Steuernummer, die UmsatzsteuerIdentifikationsnummer oder die KleinunternehmerIdentifikationsnummer,
3 das Ausstellungsdatum,
4 die Menge und die Art der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der Leistung,
5 das Entgelt in einer Summe, 6 einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder Leistung die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gemäß § 19 UstG gilt.
Kleinunternehmerregelung gilt europaweit Bisher galt die Kleinunternehmerregelung nur für inländische Umsätze. Seit Anfang 2025 sei dies auch für Umsätze innerhalb des EUGemeinschaftsgebietes möglich, teilt der DStV mit.
Voraussetzung sei, dass der im Gemeinschaftsgebiet erzielte Gesamtumsatz eines Betriebs sowohl im Vorjahr wie auch im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschritten hat. Betriebe, die diese Regelung nutzen wollen, benötigen eine KleinunternehmerIdentifikationsnummer, die vom Bundeszentralamt für Steuern erteilt wird. Außerdem seien solche Betriebe verpflichtet, eine quartalsweise Umsatzmeldung abzugeben. W
So bewerten Banken heute Nachhaltigkeit
Kreditverhandlungen bleiben für Handwerksbetriebe schwierig. Jetzt bewerten Banken und Sparkassen zusätzlich ihre Nachhaltigkeit – meist noch unbemerkt.
JÖRG WIEBKING
Kreditverhandlungen waren für Handwerksbetriebe 2024 schwierig, „Daran wird sich 2025 nichts ändern“, sagt der Finanzierungsexperte Carl-Dietrich Sander aus Kaarst. „Unsichere Zeiten sind für die Kreditvergabe nicht hilfreich und vieles spricht dafür, dass diese Unsicherheit weiter zunimmt“, betont Sander, der auch Mitglied in der Fachgruppe Finanzierung-Rating im Bundesverband Die KMU-Berater ist.
Banken und Sparkassen: Nachhaltigkeit als Kreditvergabekriterium
Doch es kommt noch dicker: Kreditinstitute achten nun auch auf die Nachhaltigkeit von Handwerksbetrieben. Nachhaltigkeit werde zum vierten Kriterium bei der Kreditvergabe, sagt Sander – neben dem Rating, der Kapitaldienstfähigkeit und den Sicherheiten.
Die Kreditinstitute prüfen demnach, wie nachhaltig ein Unternehmen aktuell ist – und wie zukunftsfähig sein Geschäftsmodell. „Viele Unternehmen bekommen davon noch gar nichts mit, aber schon jetzt erstellen zum Beispiel die Genossenschaftsbanken und Sparkassen für jeden Kreditnehmer ein solches ESG-Risiko-Scoring“, weiß Sander.
ESG, das steht für drei Dimensionen der Nachhaltigkeit: E für „Environment“ (Umwelt), S für „Social“ (Soziales) und G steht für „Governance“ (Unternehmensführung).
Zum ESG-Scoring der Sparkassen und Volksbanken hat Sander, selbst früher im Vorstand einer Volksbank, inzwischen die meisten Erkenntnisse gesammelt und weiß: Für ihr NachhaltigkeitsScoring benötigen diese Kreditinstitute lediglich zwei Informationen: die Branche und den Standort des Unternehmens.
Standort als ESG-Faktor
Beim Risikofaktor Standort gehe es nur um „äußere physische Umweltrisiken“, die einen Betrieb treffen könnten, also um Naturkatastrophen: Liegt das Unternehmen zum Beispiel in einem oft von Überschwemmungen betroffenen Gebiet, leidet der ESG-Score. Den könnten Handwerksbetriebe nur schwer beeinflussen – falls sich nicht zufällig Firmensitz und Fertigung an verschiedenen Standorten befinden. „Dann sollte man seine Bank darauf hinweisen“, rät Sander.
Nachhaltigkeit der Branche hat starken Einfluss auf die Kreditvergabe Die Branchenzugehörigkeit ist das zweite wichtige Kriterium. Sparkassen und Volksbanken berücksichtigen die Transformationsrisiken: Wie gut kann eine Branche den Weg zu mehr Nachhaltigkeit umsetzen?
Hier geht es um die Faktoren Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. „Der Großhandel für Heizöl hat nun einmal andere Nachhaltigkeitsrisiken als das Fliesenlegerhandwerk“, sagt Sander. So seien die Umweltrisiken durch die Lagerung und den Transport von Heizöl sehr viel größer als bei Fliesen. Zudem sei die Zukunftsfähigkeit des Geschäftsmodells im Heizölhandel durch den Wandel zu erneuerbaren Energien stark gefährdet.
Ein Heizölhändler werde daher wohl eher in der schlechtesten Risikoklasse E landen, wenn er nicht aktiv wird. Einen Fliesenlegerbetrieb wür-
Foto: Swapanstock.adobe.com
Nachhaltigkeit im SchnellCheck: Sparkassen und Genossenschaftsbanken interessieren sich vor allem für Branche und Standort ihrer Geschäftskunden, sagt der Finanzierungsexperte Carl-Dietrich Sander.
„Unsichere Zeiten sind für die Kreditvergabe nicht hilfreich und vieles spricht dafür, dass diese Unsicherheit weiter zunimmt.“
Carl-Dietrich Sander, Finanzierungsexperte
den Volksbanken und Sparkassen hingegen in der Risikogruppe B einstufen – also im grünen Bereich.
Wie wird mein Betrieb eingestuft?
Die ESG-Scorings der Sparkassen und Genossenschaftsbanken seien sich sehr ähnlich, betont Sander. Wie die Sparkassen einzelne Branchen bewerten, hat der Unternehmensberater aus der Präsentation einer Sparkasse entnommen. Das Sparkassen-ESG-Scoring reicht demnach von „A“ (geringe Nachhaltigkeitsrisiken) bis „E“ (hohe Nachhaltigkeitsrisiken):
ɓ A: Gesundheits- und Sozialwesen
ɓ B: Baugewerbe, Gastgewerbe
ɓ C: Verarbeitendes Gewerbe, Verkehr und Lagerei
ɓ D: Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Energieversorgung
Die Präsentation umfasste zwar nicht alle Branchen und Bewertungen. Da sich der SparkassenESG-Score jedoch nach dem Branchenschlüssel WZ 2008 des Statistischen Bundesamts richtet, lässt sich daraus zumindest für einige Gewerke eine erste grobe Branchenbewertung ableiten:
ɓ Einen B-Branchenscore dürften demnach alle Bau- und Ausbaugewerke erhalten, also zum Beispiel Hochbau, Tiefbau, Elektro, SHK, Bau-
Für ihr Nachhaltigkeits-Scoring benötigen Kreditinstitute zwei Informationen: die Branche und den Standort des Unternehmens.
tischler, Maler, Dachdecker, Zimmerer, Gerüstbauer, Stuckateure, Fliesenleger, Glaser usw. ɓ Einen C-Branchenscore mit mittleren Nachhaltigkeitsrisiken erhalten demnach zum Beispiel Metall- und Stahlbauer, Küchen- und Möbeltischlereien wie auch Brauereien, Bäcker, Konditoren und Fleischer.
Da jedes Gewerk individuell bewertet wird, können Sie die konkrete Einordnung nur von Ihrem Kreditinstitut erfahren. Die Einstufung nach Branche und Standort sei allerdings nicht auf alle Zeit festgeschrieben, betont Sander. Jedes Unternehmen könne seine eigene Bewertung gezielt verbessern.
ESG-Scoring: Noch (fast) ohne Folgen? Nicht nur die Bewertungssysteme von Sparkassen und Genossenschaftsbanken sind sich ähnlich. Auch im Einsatz der ESG-Scores gebe es keinen Unterschied, berichtet Sander. Seine Rechercheergebnisse:
1 Sparkassen und Genossenschaftsbanken nähmen für jeden Unternehmenskunden mit Krediten ein ESG-Scoring nach Branche und Standort vor, unabhängig von aktuellen Kreditverhandlungen.
2 Bei neuen Kreditanträgen sei der Nachhaltigkeits-Score jedoch „noch nicht Grundlage
Fast alle im grünen Bereich: Die meisten Handwerksbetriebe werden problemlos mit einem A oder B im ESG-Scoring abschneiden, erwartet Carl-Dietrich Sander.
einer Kreditentscheidung“. In Bankgesprächen werde das Thema von den Instituten zum Teil aber schon angesprochen.
3 Die Kreditinstitute würden allerdings bereits in ihre internen Beschlüsse eine Stellungnahme zum Ergebnis des ESG-Risiko-Scores aufnehmen.
Die Frage sei, wie lange die Bankenaufsicht „das so noch akzeptiert“ und wann sie verlangt, dass der ESG-Score mit über den Kredit entscheidet, sagt Sander. „Ob das 2025 oder erst 2026 sein wird, weiß derzeit niemand. Aber auf jeden Fall geht der Weg dahin.“
Was bedeutet das ESG-Scoring für meinen Handwerksbetrieb?
Wie sinnvoll ist es, sich schon jetzt um den ESGScore des eigenen Handwerksbetriebs zu kümmern? Zumindest sollten Betriebe ihre Bewertung schon einmal in Erfahrung bringen, rät Sander. „Dann wissen sie, ob sie überhaupt aktiv werden müssen.“ Dazu müsse ein Handwerker seine Hausbank nach der Bewertung fragen.
Für die meisten Handwerksbetriebe erwartet Sander eine ESG-Bewertung zwischen A und C. „So lange die ESG-Bewertung A oder B ist, muss sich ein Handwerker keine Gedanken machen“, sagt Sander. Eine C-Bewertung sei hingegen ein Graubereich: Gut ist der Wert nicht, aber auch nicht so schlecht, dass man seinen Betrieb gleich auf den Kopf stellen müsse. „Viele Handwerksbetriebe sind schon so nachhaltig aufgestellt, dass sie einfach nur die Hausbank darüber informieren müssen, um von einem C auf ein B zu kommen“, ist sich Sander sicher.
So einfach verbessern Sie den ESG-Score bei Ihrer Bank
Handwerksbetriebe könnten ihren NachhaltigkeitsScore meist mit sehr wenig zusätzlichem Aufwand verbessern, sagt Sander. „Da muss man einfach nur
„Handwerksbetriebe können ihren Nachhaltigkeits-Score meist mit sehr wenig zusätzlichem Aufwand verbessern.“
Carl-Dietrich Sander, Finanzierungsexperte
aufpassen, nicht dem deutschen Perfektionismus zu erliegen und es zu übertreiben.“
Im Handwerk genüge es für die Bank im Grunde schon, einfach auf einem Blatt Papier alles aufzulisten, was man eh schon macht. Sander nennt ein paar Beispiele:
ɓ Umwelt: Hat der Betrieb ein E-Auto? Sind Energiesparlampen im Einsatz? Nutzt er erneuerbare Energien? Arbeitet er ressourcenschonend?
ɓ Soziales: Werden Frauen und Männer gleich bezahlt? Gibt es ein Gesundheitsmanagement oder Elemente wie zum Beispiel ergonomische Arbeitsplätze?
ɓ Unternehmensführung: Sie arbeiten nicht schwarz und bestechen niemanden, um an Aufträge zu kommen? „Das klingt vielleicht seltsam, aber man sollte das ruhig mit aufschreiben, denn das sind ausdrücklich ESG-Kriterien“, so Sander.
„Das muss jedenfalls keine 20-seitige Hochglanzbroschüre sein. Da reicht eine einfache Liste völlig aus“, sagt Sander. Und wer das nicht eh schon tut, könne eine solche Zusammenstellung auch gleich nutzen, um sich als Arbeitgeber und Auftragnehmer zu positionieren.
Herausforderung Lieferkette
Einzig das Thema „Lieferkettengesetz“ könnte unter Umständen problematischer werden: Banken könnten sich dafür interessieren, woher Handwerker ihre Materialien und Maschinen beziehen.
„Aber wer nicht direkt im Ausland einkauft, kann immer erst einmal darauf hinweisen, dass er nur mit deutschen Herstellern und Händlern zusammenarbeitet“, sagt Sander. Dennoch sei es sinnvoll, sich beizeiten auch von diesen Lieferanten die Einhaltung der EU-Nachhaltigkeitsstandards bestätigen zu lassen.
Wer allerdings nur regionale Wirtschaftskreisläufe nutzt, könne sich diesen Aufwand sparen. Dann genüge ein entsprechender Hinweis an die Bank.
Den Faktor Mensch nicht unterschätzen Entscheidend sei vor allem, dass die Bank sieht: Der Betrieb kümmert sich, dem ist das nicht egal. „Bei den Volksbanken zum Beispiel muss der Betreuer die Nachhaltigkeitskompetenz der Geschäftsführung einschätzen“, berichtet Sander. „Wenn mein Kundenbetreuer so eine ESG-Liste von mir bekommt und zu den Akten nimmt, führt das unbewusst mindestens zu einem positiven Stimmungsfaktor.“ Diese Wirkung sei nicht zu unterschätzen. „Denn das sind immer noch Menschen, die über Ihre Kreditanträge entscheiden.“ W
Handwerksbetriebe müssen teils lange auf die Zahlung fälliger Rechnungen warten.
Zahlungsmoral der Kunden sinkt
In keiner anderen Branche warten Betriebe so lange auf ihr Geld wie beim Bau. Und das ist nicht die einzige Herausforderung für die Handwerker der Baubranche.
12,6 Tage – so lange warteten Baubetriebe im dritten Quartal 2024 durchschnittlich auf die Bezahlung bereits fälliger Rechnungen. Damit ist die Zahlungsmoral im Baugewerbe so schlecht wie in keiner anderen Branche, ermittelte die Wirtschaftsauskunftei Creditreform auf Basis ihrer eigenen Debitorenregister. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich der Zahlungsverzug demnach leicht verlängert: Im dritten Quartal 2023 waren es noch 12,3 Tage. Branchenübergreifend stieg der Zahlungsverzug von 7,6 auf 8,4 Tage. Die Ursachen liegen nach Ansicht des Vereins in der wirtschaftlichen Krise. „Die gesamtwirtschaftliche Rezession und vor allem die Verwerfungen in der Industrie sowie in den Betrieben in der Wertschöpfungskette führten in vielen Fällen zu Liquiditätsengpässen. Die verschlechterte Zahlungsmoral ist eine Folge davon“, sagt Patrik-Ludwig Hantzsch, Leiter Wirtschaftsforschung bei Creditreform.
Hochbau Flop, Tiefbau top Gleichzeitig drücken andere Krisen auf die Stimmung in der Bauwirtschaft. So rechnet der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) für 2024 mit einem Umsatzrückgang von 4 Prozent und prognostiziert für 2025 einen Rückgang von rund
12,6
TAGE warteten
Baubetriebe im dritten Quartal 2024 durchschnittlich auf die Bezahlung fälliger Rechnungen.
2,5 Prozent. Verantwortlich dafür sei vor allem die schwache Nachfrage im Hochbau, etwa beim Wohnungsbau. Stabil sei dagegen die Nachfrage im Wirtschaftstiefbau. Treiber seien die Energie- und Mobilitätswende mit Investitionen in Infrastrukturprojekte – vom Schienenausbau über Stromtrassen bis hin zum Breitbandausbau, so der ZDB. Er rechnet in diesem Bereich mit deutlich positiven Wachstumsraten von 9 Prozent im Jahr 2024 und voraussichtlich 4,5 Prozent im Jahr 2025. Damit würde der Wirtschaftstiefbau erstmals umsatzstärker als der Hochbau.
Fachkräftemangel verschärft sich erneut Diese positive Teilentwicklung könnte ein Grund dafür sein, dass sich der Fachkräftemangel wieder verschärft. Nach Zahlen von KfW Research waren zu Beginn des vierten Quartals fast 30 Prozent der Betriebe im Bauhauptgewerbe davon betroffen, mehr als noch im Sommer (28 Prozent).
Auch der ZDB warnt vor einem Fachkräftemangel im Tiefbau, beklagt aber gleichzeitig eine schwache Auftragslage in anderen Bereichen, die das Geschäftsklima belaste: Viele Betriebe könnten ihre Kapazitäten nicht voll auslasten, was die Investitionsbereitschaft und die Einstellung neuer Mitarbeiter bremse. KATHARINA WOLF W
Änderungen beim eAU-Meldeverfahren: Neben zusätzlichen Rückmeldegründen sind seit Jahresbeginn auch die Zeiträume von AU-Meldungen übersichtlicher strukturiert.
Datenaustausch: Das ist neu
Zum 1. Januar 2025 hat sich der eAU-Datenaustausch geändert. Das Ziel: mehr Transparenz. Hier ein Überblick über die Neuerungen.
BIRGIT GREUNER
Die elektronische Krankschreibung (eAU) ist seit 2023 gesetzlich vorgeschrieben.
Wird ein Arbeitnehmer krankgeschrieben, bedeutet das für den Arbeitgeber: Er stellt über das Meldeverfahren eine Anfrage bei der Krankenkasse, um AU-Daten vom Arbeitnehmer zu erfahren. Die Krankenkasse prüft, ob AU-Daten vorliegen, und meldet sie an den Arbeitgeber zurück.
Zum Jahresbeginn 2025 hat der Gesetzgeber das Verfahren angepasst und will dadurch für mehr Transparenz sorgen. Die Krankenkassen AOK und Die Techniker berichten auf ihren Webseiten über die Änderungen des elektronischen Abrufs der Arbeitsunfähigkeitsdaten.
Weitere Rückmeldegründe für eAU-Verfahren
Die Liste der bisherigen Rückmeldegründe ist laut den beiden Krankenkassen um folgende Punkte erweitert worden:
ɓ Rückmeldegrund 5: Die Zeiten stationärer Rehabilitations- und Vorsorgemaßnahmen werden bereitgestellt.
ɓ Rückmeldegrund 6: Bei teilstationärem Krankenhausaufenthalt informiert die
Die Liste der Rückmeldegründe ist erweitert worden.
Krankenkasse über den vorliegenden Nachweis – ohne Angabe der genauen Zeiten.
ɓ Rückmeldegrund 7: Liegt eine AU-Bescheinigung in Papierform mit ungültigen Daten vor und eine Korrektur vom Versicherten wurde angefordert, dann erhält der Arbeitgeber eine Rückmeldung mit dem Meldegrund „In Prüfung“. Wird innerhalb von 28 Tagen eine korrigierte AU-Bescheinigung eingereicht, erhält der Arbeitgeber aktiv eine Rückmeldung mit den AU-Daten.
ɓ Rückmeldegrund 8: Liegen ausländische oder privatärztliche AU-Zeiten vor, informiert die Krankenkasse über den vorliegenden Nachweis – ohne Angabe der genauen Zeiten.
ɓ Rückmeldegrund 9: Wurde eine AU-Abfrage des Arbeitgebers während eines laufenden Kassenwechsels an die Vorkasse weitergeleitet, weil der Folgekasse noch keine AUDaten vorliegen, erhält der Arbeitgeber von der Folgekasse eine Rückmeldung mit dem Meldegrund „Weiterleitungsverfahren“ nach § 304 SGB V. Außerdem erhält der Arbeitgeber eine Rückmeldung von der Vorkasse.
Insgesamt seien – inklusive der bereits bestehenden Gründe – seit Jahresbeginn folgende Rückmeldegründe zu berücksichtigen:
Auch die Zeiträume, die dem Arbeitgeber zurückgemeldet werden, wurden übersichtlicher strukturiert, und zwar abgebildet in folgenden Feldern – unabhängig von der Art der Abwesenheit/ Arbeitsunfähigkeit:
Die Zeiträume von AUMeldungen sind jetzt übersichtlicher strukturiert.
Stationäre Krankenhausaufenthalte: Enddatum aktiv übermittelt
Bisher gelte: Zu Beginn eines Krankenhausaufenthalts erfährt der Arbeitgeber das voraussichtliche Ende des Aufenthalts. Das tatsächliche Ende werde meist erst bei der Entlassung mitgeteilt und durch eine weitere Abfrage übermittelt. Seit diesem Jahr sei eine weitere Abfrage nicht mehr nötig, da die Krankenkasse das tatsächliche Ende eines stationären Aufenthalts aktiv an den Arbeitgeber melde. Voraussetzung: Eine AU-Abfrage liege vor und das voraussichtliche Entlassungsdatum sei zuvor gemeldet worden.
Tipp: Eingehende Informationen zum Thema finden Sie in der Verfahrensbeschreibung für die Erstattung der Meldung im Rahmen des Datenaustauschs elektronische Arbeitsunfähigkeit (eAU) vom GKV-Spitzenverband (Kurzlink: svg.to/verfersteau). W
Das müssen Sie Azubis zahlen
Zum Jahreswechsel wurden die Mindestausbildungsvergütungen angehoben. Zwischen 682 und 955 Euro müssen Betriebe ihren Azubis pro Monat mindestens zahlen.
Für Azubis in dualen Ausbildungsberufen, die ihre Ausbildung zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2025 beginnen, gelten laut Berufsbildungsinstitut (BIBB) folgende monatliche Mindestvergütungen:
ɓ 1. Lehrjahr: 682 Euro
ɓ 2. Lehrjahr: 805 Euro
ɓ 3. Lehrjahr: 921 Euro
ɓ 4. Lehrjahr: 955 Euro
Laut BIBB müssen tarifgebundene Betriebe ihren Azubis mindestens die im Tarifvertrag vereinbarte Vergütung zahlen. Sofern der Tarifvertrag eine Ausbildungsvergütung unter-
halb der Mindestausbildungsvergütung vorsehe, dürfen sich Ausbildungsbetriebe nach diesem Tarifvertrag richten. Nicht tarifgebundene Betriebe müssen nicht nur die Mindestausbildungsvergütung im Blick haben. Das BIBB weist darauf hin, dass sie bei der Vergütung die für ihre Branche und Region geltenden tariflichen Sätze um maximal 20 Prozent unterschreiten dürfen.
Das Berufsbildungsgesetz sieht eine jährliche Anpassung der Mindestausbildungsvergütung für das erste Ausbildungsjahr vor. Zeitgleich wird auch für die anderen Ausbil-
dungsjahre der Mindestlohn angepasst – nach gesetzlich festgelegten prozentualen Aufschlägen: 18 Prozent (2. Lehrjahr), 35 Prozent (3. Lehrjahr) und 40 Prozent (4. Lehrjahr).
Sieben bis acht Prozent der Verträge in Handwerk, Landwirtschaft und Hauswirtschaft sichern Azubis die Mindestausbildungsvergütung zu. AML W
Die Mindestvergütung für Auszubildende ist zum Jahreswechsel gestiegen.
Gesund Sport treiben: Darauf kommt es an
Wer körperlich arbeitet, muss keinen Sport treiben? Ein Irrtum. Sportwissenschaftler Ingo Froböse erklärt,
Handwerker wichtig ist.
KATHARINA WOLF
Wer täglich als Handwerker schon bei der Arbeit in Bewegung ist, braucht doch keinen Ausgleichssport – so könnte man meinen.
Doch Sportwissenschaftler Ingo Froböse ist ganz anderer Auffassung – und das aus mehreren Gründen.
Drei Gründe, warum Handwerksunternehmer Sport treiben sollten
1 Ausgleich: Handwerker belasten sich durch ihre körperliche Tätigkeit oft nur einseitig. „Dann ist es wichtig, die belasteten Körperpartien gezielt zu stärken“, sagt Froböse. Als Ausgleich sollte die weniger beanspruchte Muskulatur ebenfalls trainiert werden. Nicht zuletzt diene Sport auch mental dem Ausgleich nach seinem stressigen Arbeitstag.
2 Ausdauer: Wer körperlich arbeitet, braucht eine gute Grundkonstitution. „Für viele Handwerker ist es schon aus Sicherheitsgründen wichtig, ein stabiles Herz-Kreislauf-System zu haben“, sagt
„Handwerkern empfehle ich zum Ausgleich einen Mix aus Kraft- und Ausdauertraining.“
Ingo Froböse, Sportwissenschaftler
warum Ausgleichssport für
Foto: Sebastian Bahr
der Sportwissenschaftler. „Auch am Ende des Arbeitstages muss ein Dachdecker stabil stehen können, ohne dass der Körper ermüdet.“
3 Vorbild und Verantwortung: „Als Führungsperson muss ich für mich sorgen“, betont Froböse. Dazu gehöre auch, sich um seine Gesundheit zu kümmern. „Wenn der Chef plötzlich ausfällt, ist dem Betrieb nicht gedient.“ Dazu komme die Vorbildfunktion gegenüber den Mitarbeitenden: „Wer andere führen will, muss auch sich selbst führen können.“
Doch wie viel Sport sollte es sein? Und welcher? In diesen drei Schritten können Sie vorgehen.
Schritt 1: Das Herz-Kreislauf-System stärken „Ein stabiles Herz-Kreislauf-System ist die Grundlage für alles, was wir tun“, erklärt der Sportwissenschaftler. Egal also, ob Sie bei der Arbeit viel sitzen, stehen, klettern oder laufen: Ausdauertraining ist für alle wichtig.
Ob Walken oder Laufen: Für Handwerker ist es wichtig, das Herz-Kreislauf-System zu trainieren.
„Sie können mit ganz einfachen Mitteln starten und mehr Bewegung in den Alltag integrieren“, sagt Froböse. „Nutzen Sie Wege: Fahren Sie Fahrrad statt Auto, nehmen Sie die Treppen und nicht den Fahrstuhl.“ Doch das allein reiche nicht. 30 bis 45 Minuten Ausdauertraining drei bis vier Mal pro Woche, empfiehlt der Sportwissenschaftler. „Achten Sie dabei darauf, sich nicht völlig zu verausgaben“, betont er. „Besser ist es, wenn Sie am Ende sagen: ‚Ich hätte auch noch zehn Minuten länger durchgehalten.‘“ Geeignete Sportraten sind: Walken, Laufen, Schwimmen oder Rad fahren.
Schritt 2: Die eigene Belastung erkennen Prüfen Sie Ihren Arbeitsalltag: Welche Muskulatur ist besonders belastet, welche wird vernachlässigt: „Friseure stehen viel und arbeiten mit erhobenen Armen“, nennt Froböse ein Beispiel. Wichtig sei es hier, für eine starke Schulter- und Nackenmuskulatur zu sorgen, aber auch die Beine zu trainieren, um das Stehen zu erleichtern. Wer viel hebt, sollte einen starken Rücken haben. Dachdecker oder Gerüstbauer brauchen viel Stabilität, um das Gleichgewicht zu halten.
Schritt 3: Gezieltes Muskeltraining „Kompensieren, ausgleichen und ergänzen“, nennt der Sportwissenschaftler das Prinzip, nach dem Muskeln gezielt zur körperlichen Belastung trainiert werden können. Am einfachsten geht das im Fitnessstudio, wo Trainer unterstützen und Übungen an Maschinen kontrolliert ausgeführt werden können. „Wer das nicht mag, kann sich auch einen Personal Trainer buchen“, empfiehlt Froböse. Das habe den Vorteil, dass ein fester Termin im Kalender stehe. „Beim Muskeltraining darf man sich gern ein bisschen anstrengen“, sagt der Sportwissenschaftler. „Der Muskel muss brennen, damit er wächst.“ Drei Mal die Woche 30 Minuten zu trainieren, ist seiner Ansicht nach ausreichend.
Eine Stunde Bewegung am Tag Insgesamt sollte man sich mindestens eine Stunde am Tag bewegen: „Bewegung ist ein Lebensmittel. Wir essen jeden Tag und das gilt auch für Bewegung.“ Um durchzuhalten, rät er dazu, eine „LifetimeSportart“ zu finden: „Suchen Sie sich etwas, was Ihnen Spaß macht und gut tut, unabhängig davon, was gerade Trend ist.“ Gleichzeitig sollten die Hürden niedrig sein: „Wenn Sie gern schwimmen, aber das Schwimmbad 20 Kilometer entfernt liegt, halten Sie wahrscheinlich nicht durch.“ Individualsportarten seien auf lange Sicht oft besser als ein Teamsport, weil sie sich leichter organisieren lassen. „Zum Fußball brauchen Sie halt immer eine Mannschaft, laufen können Sie auch allein.“ W
„Sie können
mit ganz einfachen Mitteln starten und mehr Bewegung in den Alltag integrieren.
Nutzen Sie
Wege: Fahren Sie Fahrrad statt Auto, nehmen Sie die Treppen und nicht den Fahrstuhl.“
Ingo Froböse, Sportwissenschaftler
„Ich habe mehr Kraft für den Alltag“
Wenn Sebastian Vallo (Foto) abends seine Laufschuhe anzieht, ist es draußen schon stockfinster. Doch den Malermeister aus Osnabrück stört das ebenso wenig wie schlechtes Wetter. „Ich habe eine Kopflampe“, sagt der 44-Jährige. „Für alles andere gibt es die passende Kleidung.“ Drei Mal pro Woche dreht Vallo seine Runden, gut acht Kilometer in einer Dreiviertelstunde. Sein Ziel sind 1.200 Kilometer im Jahr. „Das schafft man auch als Selbstständiger“, ist er überzeugt. Wichtiges Hilfsmittel ist dabei der Outlook-Kalender. Damit drei Termine pro Woche klappen, blocke er immer vier.
2016 hat der Malermeister mit dem Laufen begonnen. „Früher habe ich Fußball gespielt, aber das ließ sich mit dem Alltag im Betrieb nicht vereinbaren“, berichtet er. Danach sei er erst einmal „ziemlich faul“ gewesen, gibt er zu. Doch als sein Arzt ihn auf einige problematische Werte hinwies, sei ihm klar geworden, dass ein Ausgleich zum Job nötig wurde. 14 Mitarbeitende arbeiten in Vallos Betrieb, Zeit für Pausen gibt es tagsüber eigentlich nie.
Für das Laufen und gegen Fußball in einer Alt-Herren-Mannschaft entschied er sich auch wegen der freien Zeiteinteilung. „Es ist egal, ob ich um 18 Uhr oder 19 Uhr starte“, erklärt der Malermeister.
„Ich sehe nur Vorteile“
Für den Unternehmer bedeuten die JoggingRunden vor allem Abschalten, Stress abbauen und den Kopf frei bekommen nach einem langen Arbeitstag. „Ich sehe nur Vorteile“, sagt Vallo. „Ich habe wesentlich mehr Kraft für den Alltag, schlafe besser und bin eigentlich nie krank.“ Selbst nach einem Bandscheibenvorfall sei er mit Rückensport und Laufen ohne Operation wieder fit geworden.
Und welche Tipps gibt er Kollegen, die sportlich wieder starten wollen? „Feste Termine im Kalender eintragen und die auch ernst nehmen“, lautet Tipp 1. Tipp 2: „Ein bisschen Druck aufbauen, zum Beispiel mit einer Anmeldung beim Volkslauf, sodass man ein Trainingsziel hat.“ KW
Nissans neues LCV-Flaggschiff Interstar: Markanter Kühlergrill, Logo und Schriftzug sorgen für Eigenständigkeit.
Neues Nissan LCV: Ist der Interstar der bessere Master?
Nissan hat auf Basis des Renault Master seinen neuen Großtransporter Interstar zu den Händlern gebracht. Erstmals auch in einer vollelektrischen Version.
MICHAEL NEHER
Praktisch, vielseitig und zuverlässig, der japanische Autobauer Nissan will mit dem neuen Interstar frischen Wind in den Markt für leichte Nutzfahrzeuge (Light Commercial Vehicles, LCVs) bringen. Frischer Wind? Ja und nein. Technisch gesehen darf der neue NipponLastesel mit Fug und Recht als MasterKlon aus der RenaultAllianz bezeichnet werden. Denn das Schwestermodell liefert die komplette Basis und Infrastruktur. Optisch sowie bei etlichen Feinheiten und Details unterscheiden sich indes die TransporterZwillinge sehr wohl. Ob der Nissan Interstar der bessere Renault Master ist, dürfte von den persönlichen Präferenzen und dem verfügbaren Budget des Käufers abhängen. Die Grundfakten: Als NV 400 einst geboren, gehört der Interstar inzwischen bereits seit rund 25 Jahren zum festen Bestandteil der Nissan
460
KILOMETER
beträgt die maximale Reichweite – für einen E-Transporter ganz beachtlich.
Nutzfahrzeugfamilie, bildet vor seinen Baureihengeschwistern Townstar und Primastar das LCVFlaggschiff der Marke. Kein Wunder also, dass die Japaner in ihr neues Vorzeigemodell große Hoffnungen setzen. Zumal Nissan seinen größten Transporter erstmals auch als reinen Stromer anbietet. Darüber hinaus steht das auf den Einsatz im urbanen Umfeld zugeschnittene leichte Nutzfahrzeug auch als Dieselvariante zur Wahl, die genau wie die rein elektrische Version in Frankreich produziert wird. Die Preise für den Diesel in der Basisausstattung starten bei 34.250 Euro (zzgl. USt.). Für den Vollelektriker Interstare müssen mindestens 53.380 Euro (zzgl. USt.) gezahlt werden. Erhältlich ist der neue Interstar in zwei verschiedenen Längen und Höhen. Zudem kann zwischen unterschiedlichen Gewichtsklassen gewählt werden. Beim Selbstzünder sind es 3,3 und 3,5 sowie
4 Tonnen, beim Interstare 3,5, 3,8 und 4 Tonnen. Darüber hinaus stehen vielfältige Umbauten ab Werk im Katalog, darunter Kipper, Pritschen und Kastenwagen sowie die KastenwagenDoppelkabine. Des Weiteren hebt sich Nissans neues LCVDickschiff in puncto Geräumigkeit und Vielseitigkeit deutlich von seinen Vorgängern ab. Mit einer Laderaumlänge von bis zu 3.855 Millimetern und einer 1.312 Millimeter breiten Seitentür sollte die Beladung schnell und einfach möglich sein. Der Laderaum der L2H2Version kann 10,8 Kubikmeter aufnehmen, in der L3H3Ausführung gehen sogar bis zu 14,8 Kubikmeter mit. Die Nutzlast des Diesels beträgt in der VierTonnenVariante bis zu 1.925 Kilogramm. Als Fahrgestell sind beim Selbstzünder maximal bis zu 2.175 Kilogramm drin, in der vollelektrischen Ausführung bis zu 1.925 Kilogramm. Die maximale Anhängelast liegt bei 2.500 Kilogramm.
Die Aerodynamik wurde im Vergleich zur Vorgängergeneration nochmals optimiert, was unabhängig von der Antriebsart den Luftwiderstand laut Hersteller um 20 Prozent reduziert und damit zur gesteigerten Energieeffizienz beiträgt. Kommen wir zu Fahrverhalten und komfort. Beim Antrieb bietet der Interstar eine breite Palette an Optionen. In unserem Test konnten wir die stärkere EVersion mit 143 PS und einer 87kWhBatterie fahren. Die Reichweite von bis zu 460 Kilometern ist für einen ETransporter beachtlich und dürfte viele Einsatzszenarien abdecken. Die Beschleunigung erfolgt sanft und linear, wobei das sofort verfügbare Drehmoment von 300 Nm für souveräne Kraftentfaltung sorgt. Alternativ stehen verschiedene Dieselmotoren zur Wahl, die wir ebenfalls testen konnten. Der 2,0LiterSelbstzünder überzeugt in allen Leistungsstufen mit kultiviertem Lauf und ausreichender Kraft. Besonders die TopVariante mit 170 PS und NeunStufenAutomatik bietet ein komfortables und entspanntes Fahrerlebnis. Auf der Straße zeigt sich der Interstar munter und aufgeweckt. Das Fahrwerk ist ausgewogen abgestimmt und bietet einen guten Kompromiss zwischen Komfort und Stabilität. Nur die Lenkung könnte spürbar präziser sein. In diesem Punkt schneidet der Stromer, der selbst mit Beladung ein sichereres Fahrgefühl vermittelt, deutlich besser ab.
Optisch mit eigener Note und größerer Garantie
Nicht nur optisch hat Nissan seinem Interstar eine eigene Note verliehen, sondern positioniert ihn auch preislich etwas höher. Die Basisversion des Interstar mit 105 PS ist zwar günstiger als das RenaultPendant, doch in den höheren Ausstattungsvarianten und bei den Elektroversionen liegt der Nissan preislich über dem Schwestermodell. Ein klarer Vorteil des Interstar ist die großzügigere
Das komplett überarbeitete Interieur, hier die dreisitzige Ausführung, bietet Komfort und intuitive Bedienung gleichermaßen.
Die aerodynamisch optimierte Karosserie mit kürzerer Motorhaube und flacher geneigter Windschutzscheibe verspricht eine verbesserte Effizienz gegenüber dem Vorgängermodell.
Trotz seiner Größe präsentiert sich der Interstar erstaunlich leichtfüßig. Der um 1,2 Meter kleinere Wendekreis (je nach Fahrzeuglänge) erleichtert die Manövrierfähigkeit im Stadtverkehr deutlich gegenüber dem Vorgänger.
JAHRE Garantie bis 160.000 Kilometer Laufleistung gewährt Nissan für den Interstar.
Garantie. Während Renault lediglich zwei Jahre ohne Kilometerbegrenzung bietet, gewährt Nissan eine fünfjährige Garantie bis 160.000 Kilometer. Dies könnte besonders für Vielfahrer ein entscheidendes Kaufargument sein. In Sachen Sicherheit und Assistenzsysteme sind beide Modelle auf Augenhöhe. Der Interstar verfügt über eine Vielzahl moderner Helfer, darunter Notbremsassistent, Müdigkeitswarner und AnhängerStabilisierungssystem, die das Fahren sicherer und komfortabler gestalten.
Fazit: Der neue Nissan Interstar gefällt als vielseitiger und moderner Transporter, der die Stärken des Renault Master geschickt mit eigenen Akzenten kombiniert. Die breite Motorenpalette, insbesondere die neue Elektrovariante, macht ihn für verschiedenste Einsatzzwecke interessant. Die etwas höhere Preispositionierung wird durch die umfangreichere Garantie teilweise kompensiert. Für Kunden, die Wert auf das NissanMarkenerlebnis und einen individuelleren Auftritt legen, ist der Interstar durchaus eine Alternative zum Renault Master. W
Brot-Sommelier: Botschafter für das Bäckerhandwerk
René Silberbach ist einer von drei Brot-Sommeliers in Sachsen-Anhalt.
Er will mit dem Titel für sein Handwerk werben, macht aber gleichermaßen auf hohe Energiekosten und zu viel Bürokratie aufmerksam.
Getreide, das auf den Feldern um die Harzer Dörfer wächst, wird zu Brot und Brötchen. Aber wie? Die Antwort weiß der Obermeister der Harzer BäckerInnung René Silberbach. Er antwortet allerdings nicht in der heimischen Backstube, stattdessen in der Grundschule Henning Calvör im Wernigeröder Ortsteil Silstedt. Regelmäßig wirbt der 49-Jährige in Kindergärten und Schulen für gesunde regionale Kost auf den Tellern der Menschen, für ein gutes Miteinander von Bauern, Müllern, Konditoren und Bäckern innerhalb ihrer Region. Der Grund sind die großen Probleme aller Backbetriebe beim Besetzen von Lehrstellen wie
Immer mehr
Backstuben
werden geschlos
sen. Ein Grund ist die Bürokratie.
auch beim Finden von Mitarbeitenden für den beruflichen Nachwuchs. An diesem Tag trägt der Inhaber einer Wernigeröder Backstube und eines Cafés mit 39 Beschäftigten eine besondere Kleidung: Auf seiner strahlend weißen Jacke mit schwarz-rot-goldenem Kragen steht schwarz gestickt auf der Brust: Geprüfter Brot-Sommelier René Silberbach.
Nicht viele dürfen sich Sommelier nennen Nach einjähriger Fortbildung an der Akademie des deutschen Bäckerhandwerks im baden-württembergischen Weinheim ist er der dritte Bäcker in Sachsen-Anhalt, der sich Sommelier nennen darf.
Fotos: Tom Koch
Die Vielfalt des Brotes in seiner Backstube zeigt Brot-Sommelier René Silberbach aus Wernigerode.
TOM KOCH
Die Ausbildung zum Brot-Sommelier umfasst neben dem Trainieren des Geruchs auch, den richtigen Geschmack der Backwaren zu treffen.
Bundesweit gibt es 250 dieser Brot-Experten. Ihr spezielles Wissen gilt weniger dem Brotbacken an sich, vielmehr haben sie sich Kenntnisse über die lange Geschichte des Brotes, über die traditionellen Sorten angeeignet. Sie wissen um saisonale Besonderheiten und die zum jeweiligen Brot passenden Speisen und Getränke.
Der Neu-Sommelier nennt Beispiele aus seiner Backstube: Bärlauch- oder Radieschen-Brot gibt es im Frühjahr. Im Sommer wird regelmäßig Feige-Rosmarin-Brot gebacken, im Herbst hingegen Kartoffelbrot, im Winter folgt Apfel-Walnuss-Brot. Den traditionellen Sorten abseits des allseits beliebten Roggen-Mischbrots neue Kreationen zur Seite zu stellen, auch dafür wirbt der frisch dekorierte Bäcker bei seinen Kollegen. Im Jahr einer „PflaumenSchwemme“ hatte er diese Früchte zunächst fermentiert, um daraus das „Alte Plumbrot“ zu backen. Sowohl dieser praktische Prozess als auch die 40-seitige Hausarbeit zum Thema gehörten zur Sommelier-Ausbildung, ebenso beispielsweise das Erlernen von Geschmackssensorik.
Brot-Experten machen Kollegen Mut Kursabschluss war bei dem bekannten Sternekoch Johann Lafer. Die Freude Silberbachs über den Expertentitel teilt auch Martin Ostheeren als Geschäftsführer des Bäcker-Landesverbands in Sachsen-Anhalt: „Sommeliers wie René Silberbach sind anerkannte Botschafter für gesunde Ernährung, für heimische Produkte, für traditionelles Bäckerhandwerk.“ Ostheeren hebt einen weiteren ihm wichtigen Aspekt hervor: Brot-Experten seien zugleich engagierte Bäcker, die vielen Kolleginnen und Kollegen ihrer Zunft Mut machen, trotz aller Schwierigkeiten nicht aufzugeben.
Tagtägliche Herausforderungen sind die hohen Energie- und weiter steigende Rohstoffpreise, der seit Jahren akute Mitarbeitermangel und die über-
Herausfordernd findet Silberbach den Anstieg der Rohstoff- und Energiepreise. Die Zutaten für seine Brote wählt er sorgfältig aus.
„Sommeliers wie René Silberbach sind anerkannte
Botschafter für gesunde Ernährung, für heimische Produkte, für traditionelles Bäckerhandwerk.“
Martin Ostheeren, Geschäftsführer des Bäcker-Landesverbands in SachsenAnhalt
bordende Bürokratie. Inzwischen werden auch in Sachsen-Anhalt immer mehr Backstuben geschlossen. Während es 2013 zwischen Arendsee und Zeitz noch 310 Bäckereibetriebe gegeben hat, gab es zehn Jahre später nur noch 200 Bäcker. Bundesweit waren laut Statista 2023 noch 9.242 Bäckerbetriebe registriert, zehn Jahre zuvor waren es noch 13.171 Bäckereien. Die vom Landesverband benannten Probleme kennt der Wernigeröder Bäcker Silberbach aus dem Effeff. Gerade habe er seinen Stromtarif neu aushandeln können, der Gastarif sei indes unverändert hoch – schlecht für ein Unternehmen, das zwei Backöfen an sieben Tagen die Woche heizen muss. Silberbach: „Ich werde nicht umhinkommen, diese Erhöhungen wenigstens teilweise an meine Kunden weiterreichen zu müssen.“
Immer auf der Suche nach Mitarbeitenden Auch Fachkräfte kann er sich nicht backen, ist daher ständig auf Personalsuche, für die Backstube, den Verkauf, fürs Café. Darum investiert er in die Ausbildung – für Konditoren. Dienstbeginn in der Wernigeröder Backstube ist bereits zu Mitternacht. Thao Nguyen lernt bei ihm den Beruf einer Konditorin. Dafür hat sie eine 9.000 Kilometer lange Flugreise auf sich genommen, im vietnamesischen Hoi An Deutsch gelernt und ist damit Teil eines Ausbildungsprojekts, das die Partnerstädte Wernigerode und Hoi An verbindet.
Mehr als 40 junge Frauen und Männer wurden und werden in Sachsen-Anhalt in Branchen wie Altenpflege, Gastronomie und Hotellerie oder eben im Back- und Konditorenhandwerk ausgebildet. „Obwohl die Sprache für alle Beteiligten manchmal noch eine Hürde ist, schätzen wir an Thao ihre Freundlichkeit, ihren Ehrgeiz und ihr angenehme Art mit den Kolleginnen und Kollegen umzugehen. Sie wird ihre Ausbildung meistern“, ist Brot-Sommelier René Silberbach überzeugt. W
Bäckermeister Silberbach setzt in seinem Betrieb auf saisonale Zutaten.
Impressum
Organ der Handwerkskammern
130. Jahrgang
Herausgeber: Schlütersche Fachmedien GmbH Ein Unternehmen der Schlüterschen Mediengruppe
Einzelheft ¤ 1,50 zzgl. Versandkosten Für die in der Handwerksrolle eingetragenen Handwerker ist der Bezugspreis durch den Mitgliedsbeitrag abgegolten.
ISSN 0029-1617
Druck:
Vogel Druck und Medienservice GmbH, Höchberg
Genderneutrale Sprache
Die Publikation richtet sich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, an alle interessierten Personen, unabhängig vom Geschlecht. Wir bemühen uns um eine geschlechterneutrale Sprache, weisen aber darauf hin, dass wir in bestimmten Fällen wegen der besseren Lesbarkeit und Verständlichkeit nur die männliche Form verwenden. Gleichbehandlung ist uns wichtig, Diversität nehmen wir als Chance für die Zukunft wahr.
W VIER FRAGEN AN
Jochen Quathamer
Firmenname Neuhaus GmbH
Webseite www.tischlerei-neuhaus.de
Ort Rastede
Gewerk Tischlerei
Mitarbeiterzahl 28
Funktion Geschäftsführer
1. Was sind Ihre Pluspunkte als Arbeitgeber? Viel Wertschätzung für das Team – beispielsweise durch recht flexible Arbeitszeiten und sehr selbstständige Auftragsbearbeitung.
2. Wie rekrutieren Sie Nachwuchskräfte für Ihren Betrieb? Oft über Mundpropaganda, aber auch über die Listung in der Berufsschule und Präsentationen in weiterführenden Schulen.
3. Wie würden Sie Ihren Führungsstil beschreiben? Wir geben dem Team einen möglichst großen Handlungsspielraum, um jeden weitgehend eigenverantwortlich arbeiten zu lassen.
4. Was tun Sie, damit Ihre Mitarbeiter sich wohlfühlen? Wir beziehen sie beispielsweise möglichst häufig in Entscheidungen mit ein.
W MEIN LIEBLINGSPROJEKT
Torten-Träume werden wahr
Schoko, Früchte oder Buttercreme? Konditormeisterin Sarah Schweerke stellt köstliche Fragen, wenn sie die Tortenbestellungen ihrer Kunden aufnimmt. „Es gibt nichts, was wir nicht umsetzen“, sagt die Inhaberin der Konditorei Moorgold in Walle, die sie mit ihrer Schwester führt. Oft sind es Hochzeitstorten mit tollen Blüten oder individuelle Kreationen mit Caketoppern zum Geburtstag oder Jubiläum. Aber sie erfüllt auch ganz spezielle Wünsche wie ein Buttercreme-Kunstwerk zum ersten Zahn. Ihr Einsatz pro Torte: durchschnittlich acht Stunden, verteilt über drei Tage. „Zunächst mache ich den Boden“, verrät sie. „Am zweiten Tag fülle ich die Torte. Zum Schluss setze ich die Stockwerke aufeinander.“ BG
Foto: Neuhaus GmbH
Mit einem einfachen Bewerbungsprozess zu neuem Personal
Zu umständlich, zu langsam, nicht mobil möglich: Laut einer Befragung des Unternehmens Softgarden1 haben schon mehr als die Hälfte aller Jobsuchenden den Bewerbungsprozess aus diesen Gründen abgebrochen. Dabei sollte ihnen in Zeiten, in denen Fachkräfte und Auszubildende Mangelware sind, die Bewerbung so einfach wie möglich gemacht werden.
Ideal: ein kurzer, digitaler Bewerbungsprozess, in dem Interessierte mit wenigen Klicks Informationen über sich liefern und schnell Kontakt zum Betrieb aufnehmen können.
Abschied vom klassischen Anschreiben So ist es vor allem für jüngere Bewerber eine Last, ein ausführliches Anschreiben zu formulieren und verschiedene Unterlagen zusammenzustellen. Eine Studie hat gezeigt: Viele Kandidaten würden sich ohne die Notwendigkeit eines Anschreibens öfter auf ausgeschriebene Stellen bewerben, als sie es letztlich tun. Denn gerade junge Jobsuchende haben Probleme damit, sich einem zukünftigen Arbeitgeber prägnant und aussagekräftig vorzustellen. Hinzukommt, dass viele Bewerber ein Anschreiben aus Textbausteinen zusammensetzen oder im schlimmsten Fall nur die Adresse austauschen.
Kurz, knackig, online Große Chancen auf Bewerbungen haben Sie, wenn Sie Ihren zukünftigen Mitarbeitenden eine Onlinebewerbung ermöglichen – auf Ihrer Webseite oder Ihren Social-Media-Kanälen. Gerade Angehörige der Generationen Y und Z erledigen viele Angelegenheiten bevorzugt online. Was viele potenzielle Kandidaten abschreckt: ein langer Fragebogen. So gaben bei einer Umfrage des Unternehmens Softgarden 45 Prozent der Befragten an, sie würden maximal zehn Minuten mit der Dateneingabe in Bewerbungssysteme beschäftigt sein wollen.1
Digitalisieren Sie also Ihren Bewerbungsprozess und stellen Sie darin eine Auswahl an Fragen zusammen, die dem Bewerber das Beantworten möglichst leicht macht – im Idealfall als Multiple
Schnell muss es gehen, unkompliziert soll es sein: Damit Jobsuchende nicht aus dem Bewerbungsprozess aussteigen, sollte dieser möglichst kurz sein.
Choice. Gleichzeitig sollten Ihnen die Fragen einen guten ersten Eindruck von den Kandidaten ermöglichen.
Schnell reagieren
Haben Sie Bewerbungen erhalten, sollten Sie schnell darauf reagieren. Ein bis zwei Wochen sind dafür eine gute Zeit. Warten Sie länger, riskieren Sie, dass die Kandidaten die lange Antwortdauer als Desinteresse wahrnehmen und sich anderweitig orientieren. Zudem ist eine schnelle Reaktion auf die Bewerbung ein Zeichen dafür, dass Sie gut organisiert sind.
Die Lösung für einen digitalen Bewerbungsprozess Einen einfachen, schnellen und digitalen Bewerbungsprozess bietet Ihnen die Lösung der Schlüterschen zusammen mit „handwerk.com“. Diese Lösung ermöglicht Interessenten eine unkomplizierte Bewerbung. Jobsuchende stellen ihre Qualifizierung und Motivation über einen kurzen Fragebogen dar. Über die individuell auf Ihren Betrieb zugeschnittenen Fragen geben sie die wichtigsten Eckpunkte zu ihrer Person und ihren Fähigkeiten an – das spart sowohl den Bewerbenden als auch Ihnen Zeit. Anschließend landen die Antworten samt Kontaktdaten in Ihrem E-Mail-Postfach.
Sparen Sie sich Zeit und machen Sie für Ihre Bewerber den Ablauf so einfach und unkompliziert wie möglich!