Umsatzsteuerbefreiung 2025 Wer sich unter welchen Bedingungen von der Umsatzsteuer befreien lassen kann Seite 2
Umgang mit Asbest Regelungen der neuen Gefahrstoffverordnung und Hilfsangebote für Betriebe Seite 4
Kundenkommunikation
Martina Radtke, Geschäftsführerin eines Elektrofachbetriebs, bevorzugt das persönliche Gespräch. Seite 5
Suche nach Arbeit mit Sinn Generation Alpha betritt den Arbeitsmarkt. Wie kann das Handwerk sie für sich gewinnen? Seite 6
Neuerungen in 2025
Was neu ist in Bezug auf Mindestlohn, E-Rechnung, Grundsteuer, Insolvenzgeld, Barrierefreiheit usw. Seite 8
Kreditverhandlungen
Nachhaltigkeit wird zum Kriterium bei der Kreditvergabe. Wie können Sie Ihren Score verbessern? Seite 10
Mit Zuversicht ins neue Jahr Drei persönliche Ausblicke zu den Herausforderungen in 2025 Seite 15
INFOKANÄLE
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Das fordert das Handwerk
Nur wenige Wochen bis zur Wahl: ZDH und Betriebe haben klare Vorstellungen, was sich ändern muss.
In seinem „Wahlcheck 25 für 25“ erwartet der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) von allen Kandidatinnen und Kandidaten zur bevorstehenden Bundestagswahl, sich für die Belange des Handwerks einzusetzen und konkrete Lösungen anzubieten. „Der Veränderungsnotstand in Deutschland muss ein Ende haben. Das Handwerk fordert ein entschlossenes Handeln der Politik, um die Weichen für eine zukunftsfähige Wirtschaftspolitik zu stellen und den Standort zu stärken“, sagt ZDH-Präsident Jörg Dittrich. Der Wahlcheck besteht aus 25 Forderungen, die auf fünf Handlungsfelder aufgeteilt sind. „Die Handwerksbetriebe und ihre Beschäftigten brauchen klare Signale der Entlastung, des Aufbruchs und der Stabilität“, so Dittrich weiter.
Fünf Themenbereiche mit Forderungen
Die folgenden fünf Handlungsfelder, zu denen jeweils fünf konkrete Forderungen formuliert wurden, stehen im Fokus des ZDH-Wahlchecks:
ɓ Potenziale zur Sicherung von Fachkräften ausschöpfen.
ɓ Bildungsstrukturen des Handwerks stärken.
ɓ In Städten und ländlichen Räumen das Handwerk weiter fest verankern.
„Bürokratie wurmt und lähmt uns“
In der Kategorie „Wieder Lust auf Unternehmertum machen“ fordert der ZDH: „Die Belastung des Handwerks mit Bürokratie wird deutlich reduziert.
Unverhältnismäßige Berichts- und Dokumentationspflichten werden systematisch abgebaut, ohne notwendige Schutzstandards für Beschäftigte einzuschränken. Die Verwaltung wird schlank und digital aufgestellt.“
Bauunternehmer Daniel Keding aus Lehrte hat von den vielen Vorschriften und Pflichten die Nase voll. „Die Bürokratie wurmt und lähmt mich“, sagt er. Seit der Übernahme des Betriebs mit 30 Mitarbeitenden von seinem Vater seien Jahr für Jahr mehr bürokratische Anforderungen auf ihn zugekommen. Daher fordert er echte Reformen von einer neuen Regierung. „Doch die Bretter, die da gebohrt werden müssten, sind sehr dick“, weiß Keding. Wenn er noch mehr Personen in der Verwaltung beschäftigen würde, wäre er gezwungen, auch diese Mehrkosten an seine Kunden weiterzugeben. „Andererseits sollen
MEIN LIEBLINGSPROJEKT
die Baukosten gesenkt werden – das passt für mich nicht zusammen“, betont der Bauunternehmer. Was ihn besonders ärgert: „Deutschland hat immer den Ansporn, die EU-Vorgaben zu 250 Prozent zu erfüllen. Manche sind sicher sinnvoll, aber es wird zu viel! Das mündet in einem Apparat an Vorschriften, den niemand mehr überblicken kann“, sagt Keding. „Die Abgaben- und Steuerlast demotiviert“ Der 42-Jährige sieht noch ein weiteres dringendes Handlungsfeld: „Arbeiten muss sich wieder lohnen, sonst kommen wir am Standort Deutschland nicht voran und werden weiter abgehängt.“ Die Abgabenlast bei den Beschäftigten von Keding Bau und anderen Betrieben sei mittlerweile so hoch, dass bei ihnen am Ende des Monats kaum noch etwas übrig bleibe. „Für diejenigen, die wirklich Lust auf ihren Job haben und arbeiten wollen, ist das demotivierend“, sagt Keding, der auch Vorsitzender des Arbeitskreises Junger Bauunternehmer in Niedersachsen ist. Seine Einschätzung passt zu der ZDH-Forderung „Betriebe und Beschäftigte werden bei Steuern und
Torten-Träume werden wahr
Schoko, Früchte oder Buttercreme? Konditoreimeisterin Sarah Schweerke stellt köstliche Fragen, wenn sie die Torten-Bestellungen ihrer Kunden aufnimmt. „Es gibt nichts, was wir nicht umsetzen“, sagt die Inhaberin der Konditorei Moorgold in Walle, die sie mit ihrer Schwester führt. Oft sind es Hochzeitstorten mit tollen Blüten oder individuelle Kreationen mit Caketoppern zum Geburtstag oder Jubiläum. Aber sie erfüllt auch ganz spezielle Wünsche, wie ein Buttercreme-Kunstwerk zum ersten Zahn. Ihr Einsatz pro Torte: durchschnittlich acht Stunden, verteilt über drei Tage. „Zunächst mache ich den Boden“, verrät sie. „Am zweiten Tag fülle ich die Torte. Zum Schluss setze ich die Stockwerke aufeinander.“ BG
Ohne Reformen wird
Deutschland immer weiter abgehängt.
Daniel Keding, Bauunternehmer
Abgaben spürbar entlastet. Dadurch können im Handwerk Impulse für Beschäftigung, Investitionen und Kaufkraft gesetzt werden“. Eine Abgabenbremse soll laut ZDH zudem dafür sorgen, dass die Beitragslast für Betriebe und Beschäftigte bei unter 40 Prozent stabilisiert wird.
„Die Energiewende muss bezahlbar sein“ In Sachen Energiewende stört den Handwerksmeister besonders, dass es weder für Kunden noch für Betriebe langfristige Planbarkeit gibt. „Wenn Kunden ein Vorhaben planen, wissen sie derzeit nicht genau, ob sie die Förderung, die es momentan gibt, auch noch erhalten, wenn sie antragsberechtigt sind“, ärgert sich Keding. Zudem seien die Anforderungen an die Gebäudesanierung mittlerweile so hoch, dass Kunden die Kosten gar nicht mehr tragen wollen und können. Er plädiert deshalb für realistische Anforderungen an die Sanierung im Bestand. BIRGIT GREUNER UND MARTINA JAHN W Zum Wahlcheck: www.zdh.de/25fuer25/
Meistern Sie Ihre Zukunft: Campus Handwerk Tage 2025
Handwerkskammer Hannover organisiert umfangreiches Weiterbildungsevent für angehende Meister*innen.
Künstliche Intelligenz (KI) hält Einzug ins Handwerk und verändert Abläufe bei der Angebotserstellung, Kundenkommunikation oder der Organisation. Daher stehen die diesjährigen Campus Handwerk Tage unter dem Motto „Künstliche Intelligenz im Handwerk“. Dazu lädt die Handwerkskammer Hannover angehende und frisch gebackene Meisterinnen und Meister am 25. bis 27. Februar 2025 auf den Campus Handwerk in Garbsen ein.
An drei Tagen gibt es 44 Vorträge, Workshops und Vorführungen zum Thema KI und die Möglichkeit, sich dazu mit anderen Handwerkerinnen und Handwerkern über Branchengrenzen hinweg auszutauschen. Parallel werden außerdem Beratungen und Coachings angeboten.
„Teilnehmende aus den Meistervorbereitungskursen 2024 und 2025 können an diesen drei Tagen
über den Tellerrand ihres eigenen Gewerks hinausschauen, sich mit Zukunftsthemen auseinandersetzen und Netzwerke für ihr zukünftiges Meisterleben bilden“, erläutert Volker Schmolz, Geschäftsführer des Campus Handwerk in Garbsen. Keynote-Speakerin am 25. Februar ist Gabriela Meyer zum Thema ChatGPT als smarter Helfer im Handwerk. Anhand von konkreten Beispielen zeigt Meyer, wie Unternehmer von ChatGPT profitieren, eigene Anwendungsfelder identifizieren und Chancen wie Herausforderungen meistern.SEE
Termin: 25. bis 27. Februar 2025 auf dem Campus Handwerk in Garbsen Anmeldung über: www.hwk-hannover.de/campushandwerktage2025
Kontakt: Michael Preßler, Tel. 0511 3 48 59 - 230, Mail pressler@hwk-hannover.de
Daniel Keding fordert echte Veränderungen von einer neuen Bundesregierung. Sie sollte sich vor allem für den Bürokratieabbau einsetzen.
Neue Regeln zur Umsatzsteuerbefreiung
2025 gelten höhere Umsatzgrenzwerte für Kleinunternehmer: Mehr Betriebe können sich von der Umsatzsteuer befreien lassen – mit einem Haken.
Handwerker, deren Gesamtumsatz bestimmte Grenzen nicht überschreitet, können beim Fiskus die Anwendung der Kleinunternehmerregelung beantragen. Sie dürfen dann in ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Betriebe, die nach dieser Regelung des § 19 Umsatzsteuergesetz von der Umsatzsteuer befreit sind, sind auch von den Umsatzsteuervoranmeldungen und der jährlichen Umsatzsteuererklärung befreit. Allerdings können sie auch keine Vorsteuererstattung für Betriebsausgaben in Anspruch nehmen. Dieses Prinzip gilt weiterhin, jedoch wurden mit dem Jahressteuergesetz 2024 die Regeln modifiziert. Was sich zum 1. Januar 2025 geändert hat.
Neue Umsatzgrenzen für Kleinunternehmer
Neu: Der Gesamtumsatz darf im Vorjahr maximal 25.000 Euro betragen und im laufenden Jahr höchstens 100.000 Euro. Berechnungsgrundlage ist nun der Nettoumsatz. Bisher lagen die Grenzen bei 22.000 Euro Umsatz im Vorjahr und für das laufende Jahr bei einem erwarteten Umsatz von maximal 50.000 Euro. Berechnungsgrundlage war der Bruttoumsatz inklusive Umsatzsteuer. Im Vergleich ist die Grenze für Kleinunternehmer seit Jahresbeginn also noch stärker gestiegen: Würde weiterhin mit Bruttoumsätzen gerechnet, lägen die Grenzwerte bei 29.750 Euro (Vorjahr) und 119.000 Euro (laufendes Jahr).
Harte Grenze im laufenden Jahr beachten! Zudem müssen Kleinunternehmer ihre Umsatzerwartung für das laufende Jahr nicht mehr mit einer Prognose untermauern. Es kommt auf die tatsächliche Entwicklung an, nicht auf ein voraussichtliches Überschreiten des Grenzwertes.
auf eigene Kosten tragen.
Das hat allerdings Folgen: Überschreitet ein Betrieb im laufenden Jahr die 100.000-Euro-Grenze, kann er ab diesem Zeitpunkt die Kleinunternehmerregelung nicht mehr in Anspruch nehmen. Nur die bis dahin erzielten Umsätze bleiben umsatzsteuerfrei.
Der Deutsche Steuerberater-Verband (DStV) macht deutlich, was das bedeutet: „Bereits der Umsatz, mit dem der Grenzwert von 100.000 Euro überschritten wird, unterliegt der Regelbesteuerung.“ Kleinunternehmer sollten es daher nicht versäumen, den Umsatz, mit dem sie die Grenze überschreiten, sofort zuzüglich Umsatzsteuer abzurechnen.
Der Verband empfiehlt daher allen Kleinunternehmern, die Umsatzentwicklung genau im Blick zu behalten. Es würde teuer, diesen Rat nicht zu befolgen: Versäumt es ein Betrieb, für eine umsatzsteuerpflichtige Leistung die Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen, muss er diese Steuer dennoch an das Finanzamt abführen – auf eigene Kosten. Das war bisher anders: Wenn der Umsatz die Grenze überschritt, konnte ein Betrieb noch bis
Muss Meister-Bafög erstattet werden?
Auch wenn die Schulung abgebrochen wird, muss die Förderung nicht unbedingt zurückgezahlt werden. Das Gesetz nennt klare Bedingungen.
Der Fall: Der Besuch der Meisterfortbildung endete für einen angehenden Logistikmeister vorzeitig und ohne Abschluss. Der private Fortbildungsträger meldete Insolvenz an. Die Bezirksregierung Köln forderte daraufhin anteilig 1.100 Euro Zuschuss nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Meister-Bafög) zurück. Die Kosten für die Teilnahme hatte der angehende Meister aber bereits vor Beginn der Fortbildung zahlen müssen. Er klagte.
Das Urteil: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen entschied im Sinne des Meisterschülers. Dabei wandte das Gericht eine Regelung aus dem Gesetz an, die
Kleinunternehmen sollten die Umsatzentwicklung genau im Blick behalten.
Deutscher SteuerberaterVerband
OVG NRW: Urteil vom 10. Dezember 2024, Az. 12 A 286/23 sich eigentlich auf einen Abbruch aus wichtigem Grund bezieht. Ein Abbruch aus wichtigem Grund liege vor, wenn der Teilnehmer unverschuldet die Fortbildung beenden muss. Das sei auch bei der Insolvenz des Trägers der Fall, so die Richter. Das Gesetz sieht laut Gericht vor, dass bei Abbruch aus wichtigem Grund die erhaltene Förderung nicht zurückgezahlt werden muss, wenn die Teilnahmegebühr schon vor Beginn der Fortbildung fällig ist und der Geförderte bis zum Zeitpunkt des Abbruchs regelmäßig am Unterricht teilgenommen hat. Beides treffe in diesem Fall zu. Zudem sei angesichts der Insolvenz
Wird eine Förderung zurückgefordert, kann das für Förderempfänger teuer werden. nicht mit einer Erstattung der Gebühr zu rechnen, so das Gericht. KW W
Kein Datenschutz für Mieter
Das Finanzamt verlangt von Ihnen die Mietverträge Ihrer Mieter? Datenschutzrechtlich ist das zulässig, hat nun der Bundesfinanzhof entschieden.
Der Fall: Eine Unternehmerin gibt in ihrer Einkommensteuererklärung Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung an. Dazu reicht sie Aufstellungen der Mieteinnahmen, der Abschreibungen sowie der Instandhaltungs- und Verwaltungsaufwendungen für die Mietobjekte ein. Das Finanzamt fordert Kopien der Mietverträge und Nebenkostenabrechnungen an. Die Vermieterin legt eine Aufstellung der Brutto- und Nettomieteinnahmen mit geschwärzten Namen der Mieter und den Betriebskosten der Wohnungen vor. Die Offenlegung der Mietverträge und Nebenkosten-
abrechnungen verweigert sie aus datenschutzrechtlichen Gründen. Dem Fiskus reicht das so nicht.
Das Urteil: Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in dem Fall gegen die Vermieterin entschieden. Das Finanzamt habe die Mieterinformationen zu Recht angefordert. Nur so ließen sich Art und Umfang der Vermietung und die Zahlungsflüsse nachvollziehen. Nicht zuletzt seien die Mieternamen erforderlich, um mögliche Vermietungen an Angehörige aufzuklären – die vom Finanzamt besonders genau überprüft werden. Die Offenlegung der Mieterdaten verstoße auch nicht gegen den Datenschutz. Der Vermieter sei zur Offenlegung personenbezogener Daten der Mieter gegenüber dem Finanzamt berechtigt – auch ohne deren Einwilligung. Das Finanzamt dürfe diese Daten verarbeiten, da das „für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt“. JW W
BFH: Urteil vom 13. August 2024, Az. IX R 6/23
zum Ende des Kalenderjahres die Kleinunternehmerregelung anwenden.
Längere Widerrufsfrist
Ein Betrieb, der die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, kann diese auch widerrufen, zum Beispiel weil er die Liquiditätsvorteile der Vorsteuererstattung nutzen möchte. Ab 2025 können Betriebe den Widerruf bis Ende Februar des übernächsten auf den Besteuerungszeitraum folgenden Kalenderjahres erklären. Zum Beispiel bis zum 28. Februar 2027 für das Steuerjahr 2025. Stichtag für den Verzicht ist der Tag, an dem ein Betrieb spätestens seine Umsatzsteuererklärung abgeben muss, wenn sie von einem Steuerberater erstellt wird.
Dies ist eine leichte Verbesserung zur bisherigen Regelung, die mit dem Wachstumschancengesetz (Artikel 23 Abs. 5 b) eingeführt worden war. Danach hätte ein Betrieb beispielsweise den Widerruf für das Steuerjahr 2025 bis Ende 2026 erklären müssen.
Rechnungsvorgaben für Kleinunternehmen Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wird auch ein neuer § 34a in die Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) eingefügt. Nach Angaben des Deutschen Steuerberaterverbandes ermöglicht dieser Paragraf Betrieben, vereinfachte Rechnungen auszustellen, wenn sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Zu den Vereinfachungen gehört nach Angaben des Verbandes eine Ausnahme von der Pflicht zur Ausstellung einer E-Rechnung. Demnach haben Kleinunternehmer immer das Recht, eine sonstige Rechnung auszustellen, zum Beispiel in Papierform, als PDF oder als Word-Dokument. Zudem ist zu beachten, dass Kleinunternehmer nach dem neuen § 34a UStDV nicht zur Vergabe einer einmaligen Rechnungsnummer verpflichtet sind. Ansonsten bleibt bei den Rechnungspflichtangaben alles beim Alten. Eine Rechnung über Umsätze, die nach der Kleinunternehmerregelung steuerfrei sind, muss folgende Angaben enthalten: 1 den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers, 2 die Steuernummer, die UmsatzsteuerIdentifikationsnummer oder die Kleinunternehmer-Identifikationsnummer, 3 das Ausstellungsdatum, 4 die Menge und die Art der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der Leistung, 5 das Entgelt in einer Summe, 6 einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder Leistung die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gemäß § 19 UstG gilt.
Kleinunternehmerregelung gilt europaweit Bisher galt die Kleinunternehmerregelung nur für inländische Umsätze. Seit Anfang 2025 sei dies auch für Umsätze innerhalb des EU-Gemeinschaftsgebiets möglich, teilt der DStV mit. Voraussetzung sei, dass der im Gemeinschaftsgebiet erzielte Gesamtumsatz eines Betriebs sowohl im Vorjahr als auch im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschritten hat. Betriebe, die diese Regelung nutzen wollen, benötigen eine Kleinunternehmer-Identifikationsnummer, die vom Bundeszentralamt für Steuern erteilt wird. Außerdem seien solche Betriebe verpflichtet, eine quartalsweise Umsatzmeldung abzugeben. JÖRG WIEBKING W
Kein Geld für nicht beauftragte Arbeit
Wann darf ein Betrieb zusätzliche Leistungen abrechnen? Ohne Auftragsbestätigung fehlen vor Gericht die Argumente, wie ein Handwerker jetzt erlebte.
Der Fall: Ein Schaustellerbetrieb beauftragte einen Handwerksbetrieb mit dem Heizungs- und Sanitärausbau eines Schausteller-Lkws. Die erste Rechnung in Höhe von gut 3.500 Euro beglich der Kunde. Doch über eine zweite Rechnung gab es Streit: Der Handwerker hatte für zusätzliche Arbeiten knapp 2.800 Euro berechnet. Er war der Ansicht, diese seien nicht durch das ursprüngliche Angebot gedeckt. Der Kunde aber zahlte nicht. Er habe diese Arbeiten nicht beauftragt. Der Streit ging vor Gericht. Das Urteil: Das Arbeitsgericht (AG) München gab dem Kunden Recht. Das Problem: Der Betrieb konnte nicht nachweisen, dass der Kunde die zusätzlichen Arbeiten tatsächlich beauftragt hatte. Der Handwerker gab vor Gericht an, der Kunde habe direkt mit dem Mitarbeiter gesprochen, er selbst sei „außen vor“ gewesen. Doch der Mitarbeiter bestritt dies vor Gericht: Er sei
bei der Auftragsvergabe gar nicht anwesend gewesen und hätte nur die Arbeiten ausgeführt, die sein Chef ihm zugewiesen habe.
Das Gericht stellte sich auf den Standpunkt, es sei Sache des Chefs, den Mitarbeitenden zu beaufsichtigen und sicherzustellen, dass er nur die in Auftrag gegebenen Leistungen erbringt. Zudem sei nicht der Mitarbeitende Vertragspartner des Kunden, sondern der Inhaber des Handwerksbetriebs. Eine vertragliche Vereinbarung zwischen diesen beiden sei deshalb erforderlich, um eine Rechnung stellen zu dürfen. Der Handwerker bleibt jetzt nicht nur auf der offenen Rechnung sitzen, sondern muss auch die Kosten des Verfahrens tragen. KW W a AG München: Urteil vom 26. September 2024, Az. 275 C 13938/23
Kein doppeltes Bafög für Zimmerermeister
Ein Handwerker kämpfte um finanzielle Unterstützung für seine zweite Meisterfortbildung. Warum das Verwaltungsgericht Münster anders entschied.
Der Fall: Ein Zimmerermeister hatte eine Fortbildung zum Dachdeckermeister absolviert und dafür finanzielle Unterstützung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz beantragt. Das Land Nordrhein-Westfalen wies seinen Antrag auf Meister-Bafög mit der Begründung ab, bereits seine erste Meisterfortbildung gefördert zu haben. Da beide Berufe nicht aufeinander aufbauten, bestehe kein weiterer Anspruch.
Der Zimmerer klagte gegen die Entscheidung und berief sich dabei auf das Bundesministerium für Bildung und Forschung: Die Qualifikation Zimmerermeister sei erst in Kombination mit der Fortbildung zum Dachdeckermeister branchenund arbeitsmarktfähig. Erst in der Zusammenarbeit der beiden Hand-
werksberufe entstehe ein gemeinsames Produkt, das Dach. Das Urteil: Das Verwaltungsgericht (VG) Münster entschied
im Sinne des Landes. Im Gesetz sei grundsätzlich die Förderung nur eines Abschlusses vorgesehen. Eine Ausnahme sei im Fall des Zimmerers nicht gegeben, denn Zimmerer- und Dachdeckermeister seien Abschlüsse auf dem gleichen Niveau. Zugang zum Arbeitsmarkt gebe es auch mit einer der beiden Qualifikationen, so die Richter. Zudem verwies das Gericht auf die Handwerksordnung: Ausübungsberechtigungen ermöglichten Meistern in nur einem der Gewerke die Ausführung von Tätigkeiten, die eigentlich dem jeweils anderen Gewerk zuzurechnen seien. Die Klage wurde abgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. KW W
Da es seit Jahresbeginn neue Umsatzgrenzen gibt, sollten Betriebe genau hinsehen. Sonst müssen sie die Umsatzsteuer am Ende vielleicht
Die E-Rechnung wirft Fragen auf
Müssen Daten in der E-Rechnung verschlüsselt übermittelt werden? Wie sieht es mit der Archivierung in der Cloud aus? Und können Betriebe mit der E-Rechnung auch Skonto geben? Hier kommen die Antworten.
Seit Jahresbeginn gilt die Empfangsverpflichtung bei der E-Rechnung. Auch Handwerksbetriebe müssen nun in der Lage sein, elektronische Rechnungen von anderen Unternehmen anzunehmen, auszulesen und zu archivieren. Dazu haben die Redaktion weitere Leserfragen erreicht. Wir haben deshalb beim Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) nachfragt. Personenbezogene Daten in der E-Rechnung: Ist eine verschlüsselte Übermittlung nötig? Rechnungen nennen in der Regel bereits im Briefkopf einen Ansprechpartner oder werden an eine personalisierte E-MailAdresse gesendet. „Somit sind dort personenbezogene Daten vorhanden und der Datenschutz ist zu beachten“, erläutert Markus Peifer, Bereichsleiter Organisation und Recht beim ZDH: Dem Juristen zufolge schreibt der Datenschutz grundsätzlich vor, dass angemessene organisatorische und technische Maßnahmen ergriffen werden müssen, um Daten vor dem unerlaubten Zugriff Dritter zu schützen. Was dabei erforderlich sei, richte sich unter anderem nach dem Stand der Technik.
Da die Datenübermittlung mit einfachen E-Mails die am weitesten verbreitete digitale Übermittlungsform darstellt, ist diese laut Peifer auch als Stand der Technik anzusehen. Datenschutzrechtlich sei sie also zulässig: „Die sicherste Methode ist es allerdings nicht, da E-Mails in der Regel ohne größeren Aufwand von Dritten unbefugt abgefangen und gelesen werden können“, merkt er an. Betriebe seien daher gut beraten, sich eingehender mit dem Thema Cybersicherheit zu beschäftigen.
Was gilt, wenn Betriebe E-Rechnungen per Cloud archivieren und der Dienstleister gehackt wird oder Pleite geht?
Cloud-Dienstleister gelten rechtlich als sogenannte Auftragsdatenverarbeiter: Sie speichern die E-Rechnungen für den Betrieb in der Cloud und haben an den Daten kein weiteres Eigeninteresse. „Datenschutzrechtlich bleibt daher der Handwerksbetrieb verantwortlich, der die Daten in die Cloud hochlädt“, erläutert Markus Peifer. Doch welche Folgen hat es für Betriebe, wenn der Dienstleister Opfer eines Hackerangriffs wird und die archivierten E-Rechnungen betroffen sind? „In solchen Fällen müssen Handwerksbetriebe ihre Vertragspartner und die jeweilige Datenschutzaufsichtsbehörde informieren“, sagt der ZDH-Datenschutzexperte. Sollte der Cloud-Anbieter Insolvenz anmelden, müssten Betriebe hingegen ihre Daten herunterladen und sichern. Dieser Sicherungsvorgang sei mit Blick auf die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen allerdings ohnehin notwendig, so Peifer.
E-Rechnung: Wie stark wird sie schon genutzt?
Die E-Rechnungspflicht ist da: Eine Bitkom-Studie gibt Aufschluss über die bisherige Nutzung.
Am 1. Januar wurde der Empfang von E-Rechnungen im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen Pflicht. Trotzdem kann bisher weniger als die Hälfte der Unternehmen in Deutschland (45 Prozent) solche Rechnungen empfangen. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Studie des Digitalverbands Bitkom, für die mehr als 1.100 deutsche Unternehmen ab 20 Beschäftigten befragt wurden. Die wichtigsten Ergebnisse der Studie im Überblick:
ɓ Per E-Mail empfangen nahezu alle der befragten Unternehmen Rechnungen (96 Prozent).
ɓ 93 Prozent stellen ihren Geschäftspartnern frei, ihnen Rechnungen per Briefpost zuzusenden.
ɓ Rund die Hälfte der Befragten (55 Prozent) nutzt die E-Rechnung bereits bei ausgehenden Rechnungen – ein knappes Drittel häufig (30 Prozent) und ein Viertel nur in Einzelfällen.
ɓ Der Rechnungsversand per E-Mail – zum Beispiel per PDF-Datei – ist viel verbreiteter: Das machen praktisch alle Unternehmen (99 Prozent).
ɓ Auf Briefpost greift noch mehr als die Hälfte der Unternehmen (59 Prozent) zurück: 13 Prozent tun dies oft und 46 Prozent zumindest in Einzelfällen. AML W
Studie zeigt: Die E-Rechnung nutzen nur wenige deutsche Unternehmen.
vielen Fragen behaftet.
Aktuell wird die EUNorm überarbeitet, sodass es künftig voraussichtlich auch ein Feld für Skonto geben wird.
Simone Schlewitz, Referatsleiterin im Bereich Steuer- und Finanzpolitik beim ZDH
Ist Skonto auch bei E-Rechnungen möglich?
„Das Umsatzsteuergesetz verlangt, dass in der E-Rechnung alle Rechnungspflichtangaben in strukturierter Form vorliegen“, erläutert Simone Schlewitz, Referatsleiterin im Bereich Steuer- und Finanzpolitik beim ZDH. Dazu gehörten auch Preisnachlässe wie Skonto. Allerdings sehe die aktuelle EU-Norm EN 16931, die der E-Rechnung zugrunde liegt, bisher kein Feld für die strukturierte Erfassung von Preisnachlässen vor. „Aktuell wird die EU-Norm aber überarbeitet, sodass es künftig voraussichtlich auch ein Feld für Skonto geben wird“, erläutert Schlewitz. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es laut der ZDH-Referatsleiterin aber bereits zwei Möglichkeiten, mit denen Betriebe auch bei E-Rechnungen Skonto gewähren können:
1 ZUGFeRD-Rechnungen: Das ZUGFeRD-Profil EXTENDED ist eine Erweiterung, die es Betrieben ermöglicht, Skonto in einem strukturierten Format abzubilden.
2 XRechnungen: Die Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) hat für die XRechnung einen Workaround geschaffen. Laut Schlewitz funktioniert die Eingabe über ein Freitextfeld. Wichtig dabei sei, Skonto in einer bestimmten Zeichenfolge anzugeben. Beispiel: Sollen bei einer Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang insgesamt 2,25 Prozent Skonto gewährt werden, muss im Freitextfeld Folgendes stehen: #SKONTO#TAGE=14#PROZENT=2.25# ANNA-MAJA LEUPOLD W
Was gilt seit dem 1. Januar? Die E-Rechnung ist in der Praxis noch mit
Was jetzt für den Umgang mit Asbest gilt
Seit dem 5. Dezember ist die novellierte Gefahrstoffverordnung in Kraft. Was ändert sich für die Praxis und welche Hilfen gibt es für die Betriebe?
Nach dem Beschluss der Bundesregierung fehlte nur noch eine Formalie: Am 4. Dezember wurde die Novelle der Gefahrstoffverordnung im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit sind die neuen Regeln seit dem 5. Dezember 2024 in Kraft.
Was galt bisher und was ändert sich? Seit 1993 sind in Deutschland Tätigkeiten mit Asbest grundsätzlich verboten. Die alte Gefahrstoffverordnung sah Ausnahmeregelungen lediglich für Abbruch, Sanierungs und Instandhaltungsarbeiten vor. Darauf weisen der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB), der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB), die Industriegewerkschaft BauenAgrarUmwelt (IG BAU) und die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) hin. Nicht geregelt seien bislang Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen beim Bauen im Bestand gewesen. Hier schaffe die neue Gefahrstoffverordnung nun mehr Klarheit.
Ampel-Modell: Wie hoch ist das Risiko? Mit der Novellierung wird laut ZDB, HDB, IG Bau und BG Bau ein risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen eingeführt. Das Konzept definiere drei Risikobereiche:
ɓ Hohes Risiko (rot): Das entspricht einer AsbestFaserstaubbelastung von mehr als 100.000 Fasern pro Kubikmeter.
ɓ Mittleres Risiko (gelb): Hier beträgt die AsbestFaserstaubbelastung weniger als 100.000 Fasern pro Kubikmeter.
ɓ Geringes Risiko (grün): Das liegt vor, wenn die AsbestFaserstaubbelastung weniger als 10.000 Fasern pro Kubikmeter beträgt.
Aufgrund der Farbgebung der Risikobereiche werde das Maßnahmenkonzept auch „AmpelModell“ genannt. Mithilfe dieses Modells könnten Betriebe für
Die Zahlungsmoral
die Arbeit mit krebserzeugenden Gefahrstoffen die Schutzmaßnahmen risikobezogen festlegen. Je höher die Belastung am Arbeitsplatz ist, desto anspruchsvoller müssten die Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten sein.
Hinweis der Verbände: In der Praxis wird dieses Konzept bereits seit einigen Jahren über die Technische Regel für Gefahrstoffe 910 angewendet.
Was sind die wichtigsten Neuerungen?
Die neun wichtigsten Neuerungen haben die Organisationen für Betriebe zusammengefasst:
1 Tätigkeiten mit hohen Risiken: Sie sind weiterhin mit strengen Anforderungen verbunden und können nur von Fachfirmen mit Zulassung sicher durchgeführt werden. Laut ZDB, HDB, IG Bau und BG Bau werden Handwerksbetriebe solche Arbeiten faktisch nicht ausführen.
2 Stichtagsregelung: Mit der Novelle wird eine neue Stichtagsregelung eingeführt. Demnach muss jetzt in allen Gebäuden, die vor dem 31. Oktober 1993 errichtet wurden, mit Asbest gerechnet werden.
3 Informations- und Mitwirkungspflicht des Veranlassers: Wer Sanierungsaufträge erteilt oder darüber entscheidet, muss dem beauftrag
Mithilfe eines AmpelModells könnten Betriebe für die Arbeit mit krebserzeugenden Gefahrstoffen die Schutzmaßnahmen risikobezogen festlegen.
ten Unternehmen künftig alle ihm vorliegenden Informationen zur Verfügung stellen – im Wesentlichen sind das Angaben zum Baujahr/Baubeginn oder zur Schadstoffbelastung des Gebäudes. 4 Gefährdungsbeurteilung: Bauunternehmen wiederum müssen in der Gefährdungsbeurteilung das Baujahr des Gebäudes berücksichtigen. Sofern die Sachlage nicht klar ist, muss das Unternehmen eine Untersuchung durchführen lassen, um das Vorhandensein von Asbest zu klären. Die entstehenden Kosten gelten als besondere Leistung.
5 Sachkundeanforderung für Tätigkeiten mit potenziell asbesthaltigen Materialien: Für alle Tätigkeiten mit Asbest ist auch weiterhin die Sachkunde für die Aufsicht führende Person erforderlich – sie muss während der Tätigkeiten ständig vor Ort anwesend sein. Neu ist die sogenannte „Sachkundeanforderung für Tätigkeiten mit potenziell asbesthaltigen Materialien“ – zum Beispiel für Arbeiten im Gleis, Straßen und Tunnelbau sowie in Steinbrüchen. Den Verbänden zufolge gilt allerdings eine Übergangsfrist von drei Jahren.
6 Grundkenntnisse zu Asbest (Fachkunde): Arbeiten mit Asbest dürfen nur von Beschäftig
sinkt – vor allem in der Baubranche
In keiner anderen Branche warten Betriebe so lange auf ihr Geld wie beim Bau. Und das ist nicht die einzige Herausforderung für die Handwerker der Baubranche.
12,6 Tage – so lange warteten Baubetriebe im dritten Quartal 2024 durchschnittlich auf die Bezahlung fälliger Rechnungen. Damit ist die Zahlungsmoral im Baugewerbe so schlecht wie in keiner anderen Branche, ermittelte die Wirtschaftsauskunftei Creditreform auf Basis ihrer eigenen Debitorenregister. Im Vergleich zu 2023 hat sich der Zahlungsverzug demnach leicht verlängert: Im dritten Quartal 2023 waren es noch 12,3 Tage. Branchenübergreifend stieg der Zahlungsverzug von 7,6 auf 8,4 Tage.
Die Ursachen liegen nach Ansicht des Vereins in der Krise: „Die gesamtwirtschaftliche Rezession und vor allem die Verwerfungen in der Industrie sowie in den Betrieben in der Wertschöpfungskette führten in vielen Fällen zu Liquiditätsengpässen. Die verschlechterte Zahlungsmoral ist eine Folge davon“, sagt PatrikLudwig Hantzsch, Leiter Wirtschaftsforschung bei Creditreform.
Hochbau Flop, Tiefbau top Gleichzeitig drücken andere Krisen auf die Stimmung in der Bauwirtschaft. So
rechnet der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) für 2024 mit einem Umsatzrückgang von 4 Prozent und prognostiziert für 2025 einen Rückgang von rund 2,5 Prozent. Verantwortlich dafür sei vor allem die schwache Nachfrage im Hochbau, etwa beim Wohnungsbau. Stabil sei dagegen die Nachfrage im Wirtschaftstiefbau. Treiber seien die Energie und Mobilitätswende mit Investitionen in Infrastrukturprojekte, so der ZDB. Er rechnet in diesem Bereich mit deutlich positiven
Höhere Stromsteuer-Rückerstattung
Für 2024 und 2025 kann das produzierende Gewerbe von einer viermal so hohen Entlastung profitieren. Wann, wie und wo Sie den Antrag stellen müssen.
Handwerksbetriebe, die zum produzierenden Gewerbe gehören, können seit diesem Jahr von einer Neuregelung im Stromsteuergesetz profitieren: Die Erstattung der gezahlten Stromsteuer steigt von 5,15 Euro pro Megawattstunde (€/MWh) auf 20 €/MWh. Betriebe mit hohen Stromverbräuchen können mit einer deutlich größeren Steuererstattung rechnen. Der höhere Erstattungsbetrag für Stromverbräuche gilt vorerst für die Jahre 2024 und 2025. Entsprechende Anträge können berechtigte Betriebe rück
wirkend für das abgelaufene Jahr beim zuständigen Hauptzollamt stellen. Es gibt allerdings einiges zu beachten:
ɓ Der Strom darf nicht schon aus anderen Gründen von der Steuer befreit sein.
ɓ Strommengen, die für Elektromobilität verwendet werden, sind von der Entlastung ausgeschlossen.
ɓ Betriebe müssen die verbrauchte Strommenge und die Verwendung des Stroms nachweisen.
ɓ Anträge können bis Ende des Folgejahres gestellt werden. Für Strom, der im Jahr 2024 verbraucht wurde, muss der Antrag bis Ende 2025 vorliegen.
ɓ Der Entlastungsbetrag im Kalenderjahr muss den Betrag von 250 Euro übersteigen. Für die Antragstellung ist das Formular 1453 maßgebend, das von der Website des Zolls heruntergeladen werden kann. Zusätzlich müssen zudem die Formulare 1139 (Selbsterklärung zu staatlichen Beihilfen) sowie 1402 (Beschreibung der wirtschaftlichen Tätigkeiten) mit dem Antrag eingereicht werden. KW W
Wachstumsraten von 9 Prozent im Jahr 2024 und voraussichtlich 4,5 Prozent im Jahr 2025. Damit würde der Wirtschaftstiefbau erstmals umsatzstärker als der Hochbau.
Verschärfter Fachkräftemangel Diese positive Teilentwicklung könnte ein Grund dafür sein, dass sich der Fachkräftemangel verschärft. Nach Zahlen von KfW Research waren zu Beginn des vierten Quartals fast 30 Prozent der Betriebe im Bauhauptgewerbe davon betroffen, mehr als
ten ausgeübt werden, die über Grundkenntnisse zu Asbest verfügen – auch Fachkunde genannt. ZDB, HDB, IG Bau und BG Bau weisen darauf hin, dass die Anforderung an die Qualifikation der Beschäftigten neu eingeführt wird, sodass hierfür eine dreijährige Übergangsfrist gilt.
7 Überdeckung, Überbauung oder Aufständerung: Die feste Überdeckung, Überbauung oder Aufständerung an Asbestzementdächern – zum Beispiel durch die Installation von Photovoltaikanlagen – bleibt weiterhin verboten. Neu hinzu kommt allerdings ein Überdeckungsverbot für Asbestzementwand und Asbestdeckenverkleidungen sowie asbesthaltige Bodenbeläge.
8 Reinigungs- und Beschichtungsarbeiten: Sie bleiben auch an nicht vollflächig beschichteten Asbestzementdächern und Außenwandverkleidungen aus Asbestzement verboten.
9 Formale unternehmensbezogene und objektbezogene Anzeige: Sie ist weiterhin obligatorisch, wenn es um Tätigkeiten mit Asbest geht. Sie muss bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde erfolgen, zudem muss eine Kopie an den Unfallversicherungsträger übermittelt werden.
Wer hilft Betrieben?
Damit Betriebe die Anforderungen der neuen Gefahrstoffverordnung sicher und rechtskonform umsetzen können, stellt die BG Bau ihren Mitgliedsunternehmen verschiedene Angebote zur Verfügung: ɓ Dazu gehört zum Beispiel die Arbeitsschutzprämie „Schutzpaket für das Bauen im Bestand“. Damit fördert die BG die Anschaffung einer technischen Grundausstattung mit bis zu 5.000 Euro. ɓ Die BG Bau bietet zudem das ELearningModul „Grundkenntnisse Asbest“ an. Beschäftigte können damit den theoretischen Teil der Grundkenntnisse im Lernportal der Berufsgenossenschaft erarbeiten.
ɓ Zudem soll die bestehende Branchenlösung zeitnah überarbeitet und in einen Leitfaden überführt werden. Der Leitfaden soll eine praxistaugliche Vorgehensweise für die Betriebe in Bezug auf Asbest beim Bauen im Bestand vorgeben. Weiterführende Infos finden Betriebe auf einer speziellen Themenseite der BG Bau unter www.bgbau. de/asbest. Zudem hat die Berufsgenossenschaft unter 0800/80 20 100 eine kostenfreie Präventionshotline eingerichtet. ANNA-MAJA LEUPOLD W
noch im Sommer (28 Prozent). Auch der ZDB warnt vor einem Fachkräftemangel im Tiefbau, beklagt aber gleichzeitig eine schwache Auftragslage in anderen Bereichen, die das Geschäfts
Kurzarbeitergeld: Bezugsdauer
klima belaste: Viele Betriebe könnten ihre Kapazitäten nicht voll auslasten, was die Investitionsbereitschaft und die Einstellung neuer Mitarbeiter bremse. KW W
verlängert
Die Bundesregierung hat die Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld auf bis zu zwei Jahre ausgeweitet. Was Handwerksbetriebe zur neuen Kug-Regelung wissen sollten.
Grund für die Verlängerung ist der deutliche Anstieg der Kurzarbeit in Deutschland. Darauf weist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in einer Pressemitteilung hin. Eine neue Verordnung – gültig bis
Wenn es an Aufträgen mangelt, kann es für Handwerksbetriebe eine Lösung sein, Kurzarbeitergeld zu beantragen.
zum 31. Dezember 2025 – sichere eine verlängerte Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes für bis zu 24 Monate. Der Antrag auf Kurzarbeitergeld, kurz Kug, gebe Betrieben in schwierigen Zeiten mehr Planungssicherheit, damit sie erfahrene und eingearbeitete Beschäftigte halten könnten.
Kurzarbeitergeld besonders im verarbeitenden Gewerbe Im September 2024 habe die Zahl der Kurzarbeitenden nach vorläufigen hochgerechneten Daten bei rund 268.000 gelegen. Das seien 76 Prozent mehr als im Vorjahr und fast dreimal so viele wie im September 2022. Das BMAS betont, dass die Kurzarbeit derzeit im verarbeitenden
Gewerbe am stärksten verbreitet sei – mit allein 143.000 Kurzarbeit
Beschäftigten im August 2024. Die Schwerpunkte hätten im Maschinenbau, in der Herstellung von Metallerzeugnissen, von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen sowie in der Produktion von Kraftwagen und Kraftwagenteilen gelegen.
Weitere Informationen rund um das Thema Laut Bundesagentur für Arbeit (BA) kann das Kurzarbeitergeld einen Verdienstausfall der Arbeitnehmer zumindest teilweise wieder ausgleichen. Antworten auf wichtige Fragen zum Kurzarbeitergeld, zu den verschiedenen Formen dieser Förderung, den Voraussetzungen der Beantragung und der Vorgehensweise finden Sie auf der Homepage der Bundesagentur. BG W
Die Entlastung bei der Stromsteuer
Handwerksbetriebe müssen teils lange auf die Zahlung fälliger Rechnungen warten.
Mit Kunden die richtige Sprache sprechen
Kennen Sie das? Mit vielen Kundentypen verstehen Sie sich blind, doch mit manchen gibt es leicht Spannungen. Dagegen hilft ein Trick: Wechseln Sie das Sprachsystem.
Sich Respekt verschaffen, auf Augenhöhe verhandeln – das gelingt nicht immer. Ein Grund liegt laut Unternehmensberater Peter Modler darin, dass sie nicht die gleiche Sprache sprechen. „Es gibt unterschiedliche Sprachsysteme, in denen Menschen kommunizieren: ein vertikales und ein horizontales“, erklärt er. Die Nutzer beider Systeme haben unterschiedliche Vorstellungen davon, wie ein gutes Gespräch anfängt. „Wer vor allem vertikal, also von oben nach unten oder umgekehrt, kommuniziert, will erstmal Rang und Revier klären“, beschreibt Modler. Wie ist meine Position in der Firma? Welchen Rang bekleidet mein Gegenüber – Chef oder Azubi? Welche Rangfolge ergibt sich daraus? Das muss möglichst früh ausgesprochen werden. Horizontal Kommunizierende hingegen suchen beim Gegenüber Zeichen der Zugehörigkeit – Small Talk, Entgegenkommen, ein Lächeln, einen Scherz. „Dann können Sie im Gespräch mit den Inhalten starten“, so Modler.
Das Problem der Sprachsysteme Zum Problem wird es, wenn Horizontale und Vertikale aufeinandertreffen und die Sprache des anderen nicht verstehen. „Vertikale sind nicht bereit zuzuhören, bevor nicht der Rang geklärt ist. Horizontalen sind Rang und Revier egal, sie brauchen eine freundliche Atmosphäre und wollen Argumente austauschen“, sagt der Unternehmensberater. „Stellen Sie sich eine Baubesprechung für ein Projekt in einem Kindergarten vor“, beschreibt Modler ein Beispiel. Alle aus dem Kreis des Auftraggebers versammeln sich, begrüßen sich freundlich mit Vornamen, lächeln sich an. Alle tragen Jeans und Pullover. „Der Chef des Handwerksbetriebs, der vertikal kommuniziert, ist verwirrt – wer ist wer? Wer darf Entscheidungen treffen, wer ist wichtig? So kann er nicht arbeiten“, erklärt der Unternehmensberater. Die Horizontalen verstünden hingegen nicht, warum der Handwerker nicht einfach seine Pläne präsentiert, sondern den Chef raushängen lässt. Horizontale wiederum laufen Gefahr, von Vertikalen nicht ernst genommen zu werden, weil sie ihren Rang nicht klar kommunizieren und ihr Revier nicht verteidigen. „Da geht es um so einfache Dinge wie: Wer holt den Kaffee? Wer weist wem den Sitzplatz zu?“, sagt Modler. Gleichzeitig bedeute vertikale Kommunikation nicht automatisch, dass jeder der Größte sein will, auch Gleichrangigkeit ist o. k. Aber das müsse explizit gesagt werden, nicht nur gedacht. Wie Sie Horizontale und Vertikale erkennen Handwerker, die mit Kunden, Mitarbeitenden und anderen Handwerkern kommunizieren, sollten die jeweils andere Sprache lernen. Nur so könnten sie auf Augenhöhe verhandeln, betont Modler: Zunächst müssen sie erkennen, in welchem Sprachsystem sich der andere bewegt. „Horizontale lächeln ihr Gegenüber grundlos an oder stellen sich mit Vornamen vor“, nennt Modler Merkmale. „Sie reden und bewegen sich schnell, sie stellen inhaltliche Fragen. Rang und Revier sind ihnen nicht wichtig.“ Handwerker
Drei Fragen an ...
... Martina Radtke (Foto), Geschäftsführerin bei Elektro Radtke in Neulehe
Wie definieren Sie erfolgreiche Kommunikation mit Kunden?
»Martina Radtke: Uns ist das persönliche Gespräch wichtig. Wenn ich eine schriftliche Anfrage für ein Angebot von einem Kunden erhalte, bekommt er kein schriftliches Angebot zurück. Stattdessen lade ich ihn zu einem persönlichen Gespräch ein, um das Angebot gemeinsam durchzugehen und offene Fragen zu klären. In Zeiten von E-Mails und Whatsapp können wir mit dieser Art von Kommunikation einige neue Kunden für uns gewinnen. Zudem hat uns diese Herangehensweise mit Sicherheit einige Missverständnisse erspart.
Wie gehen Sie bei größeren Kunden vor?
»Radtke: Zu unseren größeren Aufträgen gehören gewerbliche Kunden und Kunden im Bereich der Landwirtschaft. Gerade bei komplexeren Anfragen lohnt es sich, wenn mein Vater und mein Bruder mit ihrem fachlichen Know-how die Baustellen anfahren und genau klären, was gebraucht wird und was nicht. Oft wissen die Kunden gar nicht, was möglich ist. Das lässt sich vor Ort einfach besser besprechen.
Wie ist die Resonanz Ihrer Kunden?
»Radtke: Kunden beauftragen uns, weil wir Fachwissen haben und sie uns vertrauen. Ich habe auch schon gehört, dass einige uns aus mehreren Betrieben auswählen, weil wir uns die Zeit für Gespräche nehmen. Sie zahlen dann auch gern etwas mehr für den Service, aber können sich auf uns verlassen. JA
Wer als Chef nicht mit dem anderen Sprachsystem umgehen kann, wird scheitern.
Peter Modler, Unternehmensberater
werden über die persönlichen Lebensverhältnisse informiert und bekommen Kaffee aus der Lieblingstasse des Hausherrn. Dass die Auftraggeberin Chefärztin der Unfallchirurgie in der Uni-Klinik ist, erfahren sie erst, als sich einer den Finger verletzt und sie ihn professionell verbindet.
„Vertikale hingegen stellen sich mit Rang vor: Meyer, Firma Müller, Abteilungsleiter“, so Modler. „Sie sprechen und bewegen sich langsam.“ Kommt ein Vertikaler auf eine Baustelle, fragt er andere Handwerker nach deren Chef und wartet, bis der kommt, beschreibt der Unternehmensberater. Niemand darf sein Werkzeug benutzen oder an seinem Schreibtisch sitzen.
Wie lerne ich die andere Sprache? „Wichtig ist zu verstehen, dass es um eine andere Sprache geht und nicht um ein moralisches Urteil“, betont Modler. Weder die horizontale noch die vertikale Kommunikation seien per se gut oder schlecht. „Entscheidend ist, beim anderen Zuhörbereitschaft herzustellen“, sagt Modler. „Klären Sie: Was ist das für jemand? Dann verhalten Sie sich entsprechend.“
Wenn Sie also mit einem vertikalen Kunden zu tun haben, stellen Sie sich als Chefin oder Chef des Betriebs vor – auch wenn Sie das für überflüssig halten. Bei einem horizontalen Kunden sollten Vertikale freundlich sein und eine angenehme Atmosphäre schaffen. Konflikte können schnell eskalieren
Kommt es zu einer Auseinandersetzung zwischen Vertikalen und Horizontalen, kann das dramatisch werden. „Während Horizontale bei Argumenten und Fakten bleiben, können Vertikale mit einfachsten Botschaften eskalieren. Das zeigt, dass sie noch gar nicht zuhören“, beschreibt Modler das Verhalten. „Oft stellen sie dann nur in kurzen Sätzen Behauptungen auf, die sie wiederholen.“ Basic Talk nennt Modler diese Art vertikaler Kommunikation. „Mit dem Gegenteil High Talk, also Argumenten, erreichen die Horizontalen jetzt gar nichts mehr“, betont er und beschreibt ein Beispiel: „Sie machen Ihrem Kunde ein Angebot. Der sagt nur: ‚Das ist viel zu teuer.‘ Mit den Details des Angebots zu kommen, bringt jetzt nichts. Auch Horizontale müssen jetzt Basic Talk sprechen, und zwar langsam: ‚Für die Leistung ist das korrekt‘.“ Das könne dann eine Weile hin- und hergehen. „Aber irgendwann wird der Vertikale wieder eine inhaltliche Frage stellen: ‚Wieso sind denn Ihre Anfahrtskosten so hoch?‘ Erst dann können Sie wieder sachlich werden.“
Die Mühe lohne sich: „Wenn die Zusammenarbeit funktioniert, sind die unterschiedlichen Sprachen ein Dreamteam“, sagt Modler und warnt gleichzeitig: „Wer als Unternehmer oder Chef nicht mit dem anderen Sprachsystem umgehen kann, wird Kunden und Mitarbeitende verlieren und letztlich scheitern.“
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KATHARINA WOLF W
Die Generation Alpha kommt
Nach der Generation Z machen sich jetzt die ab 2010 Geborenen auf den Weg in Praktika und Ausbildung. Welche Erwartungen hat die Generation Alpha und wie kann das Handwerk sie gewinnen?
Die Generation Alpha kommt – und viele malen schon Horrorszenarien: Noch schlimmer als die Generation Z seien die ab 2010 Geborenen, nur auf sich bezogen und verwöhnt. Doch stimmt das überhaupt?
Ausbilderberaterin Sabine Bleumortier gibt Entwarnung: „Auch die Generation Alpha ist leistungsbereit. Aber man muss sie zu nehmen wissen.“ Grundvoraussetzungen für eine erfolgreiche Integration der jungen Leute in die Arbeitswelt seien ein respektvoller Umgang und Kommunikation auf Augenhöhe. Und sie sieht viele Möglichkeiten, wie gerade Handwerksbetriebe bei der Generation Alpha punkten können.
Fakt 1: Die Generation Alpha hat ein großes Sicherheitsbedürfnis
Wie schon die Generation Z, die zwischen 1995 und 2010 Geborenen, hat die Generation Alpha ein großes Sicherheitsbedürfnis. So sagten 87 Prozent der befragten jungen Leute in der aktuellen Shell Jugendstudie Deutschland, dass „sie nach Sicherheit streben“. Vor fünf Jahren waren es noch 77 Prozent. Alle fünf Jahre werden in dieser Studie 2.509 Jugendliche zwischen 12 und 25 Jahren nach ihren Einstellungen, Ängsten und Plänen befragt.
„Der Krieg in Europa, die Corona-Krise, die die Generation Alpha in der Grundschule erlebt hat, die Inflation und auch die aktuellen politischen Entwicklungen tragen dazu bei, dass die jungen Leute mehr Sicherheit suchen“, erklärt Bleumortier.
Chance für Handwerker: Handwerksbetriebe könnten an diesem Punkt gut ansetzen, um die jungen Leute für sich zu gewinnen, sagt die Ausbilderberaterin: „Das familiäre Betriebsklima in vielen Handwerksbetrieben kann die gewünschte Sicherheit bieten. Gleichzeitig werden gut ausgebildete Handwerker auch in Zukunft gefragt sein – auch das gibt Sicherheit.“ Werbung um Azubis und Praktikanten könnte diese Punkte konkret in den Vordergrund stellen, zum Beispiel durch eine Übernahmegarantie nach der Ausbildung.
Fakt 2: Arbeit soll sich anpassen
Die Generation Alpha ist daran gewöhnt, dass Dinge sich ihnen anpassen und nicht andersherum. „Viele Kinder und Jugendliche erleben, dass sich die Welt um sie dreht und dass ihre Eltern viele Probleme für sie lösen“, sagt Bleumortier. „Sie erwarten auch angesichts des Fachkräftemangels, dass sich die Arbeit ihrem Leben anpasst.“
Chance für Handwerker: Mehr Flexibilität bei der Arbeitszeit kann ein wichtiges Argument für eine Ausbildung in einem Handwerksbetrieb sein. „Müssen wirklich alle im Team schon um 7 Uhr beginnen? Vielleicht kann ein Teil des Teams erst um 10 Uhr starten, aber dafür länger arbeiten?“, nennt Bleumortier ein Beispiel.
Immer stärker rückt auch Teilzeitarbeit in den Blickpunkt. Bei der Shell Jugendstudie wünschte sich ein wachsender Teil junger Männer die Möglichkeit, in Teilzeit zu arbeiten, falls es in der Familie kleine Kinder zu versorgen gäbe.
Um Praktikanten anzusprechen, brauche es zudem ein ehrliches Interesse der Betriebe am Nachwuchs,
Digitalisiert, verwöhnt, verunsichert? Die Generation Alpha kommt bald in den Arbeitsmarkt.
sagt Bleumortier: „Der Betrieb sollte auf die Schüler eingehen und den Ablauf des Praktikums an die Bedürfnisse der Schüler anpassen.“
Individuelle Unterstützung und Weiterbildung für Azubis seien ebenfalls Pluspunkte. „Betriebe könnten Auszubildende bei der Wahl von Fortbildungskursen mitreden lassen“, so die Ausbilderberaterin.
Fakt 3: Digitalisierung und künstliche Intelligenz gehören zum Alltag Für Kinder und Jugendliche, die nach 2010 geboren wurden, gehören Smartphones, Alexa und künstliche Intelligenz zur Normalität. „Spracherkennung beispielsweise ist für sie selbstverständlich“, sagt Bleumortier. Chance für Handwerker: Zentral für künftige Auszubildende ist ein digitales Berichtsheft, meint die Ausbilderberaterin. „Bei der Generation Alpha brauchen Sie nicht mit Stift und Zettel zu kommen.“
Firmen-Tablets, Kommunikation per Messenger und digitale Abläufe im Betrieb sind ebenfalls wichtige Pluspunkte.
Neue Betrugsmasche Quishing
Die Verbraucherzentrale warnt vor betrügerischen QR-Codes in falschen Bankbriefen oder an Ladesäulen. So können Sie sich schützen.
Schwarz-weiße Quadrate, große Gefahr: Die Verbraucherzentrale warnt vor einer neuen Betrugsmasche von Cyberkriminellen. Beim sogenannten „Quishing“ („QR-Code“ und „Phishing“) führen QR-Codes, die beispielsweise an Parkautomaten oder Ladesäulen angebracht sind, nur scheinbar auf die Seite des Betreibers. Tatsächlich bringen sie die Nutzer dazu, die Gebühren an Betrüger zu überweisen, indem der Original-QR-Code überklebt wurde. Auch Fälle von gefälschten Bankbriefen oder Strafzetteln für Falschparker sind laut Verbraucherzentrale schon aufgetreten. Gefährlich sei das „Quishing“ vor allem, weil nicht alle Smartphones anzeigen, was im QR-Code
steht, bevor sie die entsprechende Aktion ausführen. Und selbst wenn das Handy oder die Scan-App die Adresse der Website anzeigen: Diese sei oft so nah an der Original-Adresse, dass der Unterschied nur bei genauem Hinschauen auffalle.
Schauen Sie genau hin: Wohin führt der Link?
Um sich zu schützen, beachten Sie folgende Tipps: ɓ Scannen Sie einen QR-Code nur, wenn Sie sich sicher sind, dass er seriös ist.
ɓ Nutzen Sie zum Scannen die Kamera-App nur dann, wenn die Infos des Codes (etwa eine Internet-Adresse) zunächst angezeigt und nicht direkt geöffnet werden.
ɓ Prüfen Sie die Internet-Adresse genau, bevor Sie sie öffnen. Achten Sie dabei auf die Satzzeichen. Die Adresse „beispiel.de/123“ führt tatsächlich auf eine Unterseite des Auftritts „beispiel.de“.
ɓ Wenn Sie einen zweifelhaften Brief bekommen haben, rufen Sie beim Absender an. Verlassen Sie sich dabei nicht auf eine im Brief angegebene Telefonnummer. Bei einem Brief Ihrer Bank können Sie über Ihren Online-Banking-Zugang prüfen, ob Sie dort eine Nachricht mit Handlungsbedarf finden. KW W
Die Generation Alpha sucht Arbeit mit Sinn. Darin liegt eine große Chance für das Handwerk.
Sabine Bleumortier, Ausbilderberaterin
Fakt 4: Nachhaltigkeit und Klimaschutz sind selbstverständliche Werte Auch wenn sich aktuelle Krisen in den Vordergrund schieben: Für junge Menschen der Generationen Alpha und Z sind Nachhaltigkeit und Klimaschutz zentrale Themen. Die jungen Menschen seien sich bewusst, dass sich die Folgen der Erderwärmung auf ihre Zukunft auswirkten, heißt es in der Shell Jugendstudie: Die Themen Klimawandel (63 Prozent) und Umweltverschmutzung (64 Prozent) machen einer großen Mehrheit der Jugendlichen Angst. „Viele wollen daher auch im Beruf Nachhaltigkeit fördern“, sagt Bleumortier.
Chance für Handwerker: Es muss nicht unbedingt der Dachdeckerbetrieb sein, der Photovoltaikanlagen installiert – auch andere Gewerke können mit Nachhaltigkeit punkten. Heizungsbauer befördern die Wärmewende ebenso wie Baubetriebe, die Altbauten energetisch sanieren. Bäcker sorgen für gesunde Ernährung, der Fleischer setzt auf regionale Produkte. „Hier gibt es viele Themen, mit denen Handwerksbetriebe die jungen Leute abholen können“, sagt Bleumortier.
Fakt 5: Die Generation Alpha sucht Sinn in der Arbeit – und möchte Geld verdienen Arbeit mit Sinn gesucht – ja! Aber auch das Gehalt muss bei der Generation Alpha stimmen. „Das Thema Verdienst sollten auch Handwerker nicht vernachlässigen“, so Bleumortier.
Chance für Handwerker: „Handwerksbetriebe können jungen Leuten leicht vermitteln, dass sie etwas Sinnvolles mit ihrer Arbeit bewirken“, ist Bleumortier überzeugt. Schwieriger könnte es mit dem Gehalt aussehen – in anderen Branchen wird besser bezahlt. „Betriebe sollten offen kommunizieren, wie viel in der Ausbildung und später verdient werden kann“, rät die Ausbilderberaterin. Vielleicht gibt es die Möglichkeit, auf die gesetzliche Mindestvergütung oder die tarifliche Vergütung für Auszubildende noch etwas draufzulegen?
„Falls nein, bieten sich andere Benefits an“, sagt Bleumortier. Das reiche vom Sponsoring des Mittagessens über ein Deutschlandticket oder Zuschüsse zum Sportstudio bis hin zur Möglichkeit, den Führerschein zu machen. „Es geht immer um das Gesamtpaket“, betont die Expertin. KATHARINA WOLF W
Welche Software für den Handwerksbetrieb?
Die Plattform digitalmeistern.de wurde speziell für Handwerker entwickelt und soll Betriebe durch den Software-Dschungel lotsen.
Das Angebot an Software für Handwerksbetriebe ist riesig – und unübersichtlich. Die richtige Entscheidung zu treffen ist daher nicht einfach, zumal ein Fehlschlag Geld und Nerven kostet.
Hilfe verspricht jetzt ein neues Angebot vom Mittelstand-Digital Zentrum Handwerk und dem Bundesverband IT-Mittelstand e. V. Sie haben die Plattform „digitalmeistern.de“ entwickelt, die seit Kurzem online ist und kostenfrei genutzt werden kann. Das Besondere an digitalmeistern. de sei der Fokus auf Handwerksbetriebe, heißt es in einer Presseinformation des Mittelstand-Digital Zentrums Handwerk. Zunächst entscheidet sich der Suchende für eine „Flughöhe“: Anfänger, Fortgeschrittene und Experten. Daran angepasst hilft ein fürs Handwerk entworfener Fragenkatalog, festzulegen, welche Funktionen die neue Software erfüllen soll. Anschließend werden die
Foto: auremarstock.adobe.com
Software ja, aber welche? Eine Fehlentscheidung kann teuer werden. Die Suche über digitalmeistern.de sei ohne Anmeldung möglich, heißt es weiter. Um erweiterte Funktionen von IT2match, wie das Speichern der Ergebnisliste oder die direkte Kontaktaufnahme mit Softwareanbietern, zu nutzen, sei allerdings eine kostenfreie Registrierung notwendig. KW W
Suchenden zur Plattform IT2match. de weitergeleitet, einer Datenbank mit Informationen von mehr als 350 Softwareanbietern. Die zuvor gegebenen Antworten werden automatisch mit den Funktionen der Softwarelösungen abgeglichen und eine Empfehlungsliste mit passenden Programmen angezeigt.
Gesund Sport treiben:
Darauf kommt es an
Wer körperlich arbeitet, muss keinen Sport treiben?
Ein Irrtum. Sportwissenschaftler Ingo Froböse erklärt, warum Ausgleichssport für Handwerker wichtig ist.
Wer täglich als Handwerker schon bei der Arbeit in Bewegung ist, braucht doch keinen Ausgleichssport – so könnte man meinen. Doch Sportwissenschaftler Ingo Froböse ist ganz anderer Auffassung, und das aus mehreren Gründen.
Drei Gründe, warum Handwerker Sport treiben sollten 1 Ausgleich: Handwerker belasten sich durch ihre körperliche Tätigkeit oft nur einseitig. „Dann ist es wichtig, die belasteten Körperpartien gezielt zu stärken“, sagt Froböse. Als Ausgleich sollte die weniger beanspruchte Muskulatur ebenfalls trainiert werden. Nicht zuletzt diene Sport auch mental dem Ausgleich nach seinem stressigen Arbeitstag.
2 Ausdauer: Wer körperlich arbeitet, braucht eine gute Grundkonstitution. „Für viele Handwerker ist es schon aus Sicherheitsgründen wichtig, ein stabiles Herz-Kreislauf-System zu haben“, sagt der Sportwissenschaftler. „Auch am Ende des Arbeitstages muss ein Dachdecker stabil stehen können, ohne dass der Körper ermüdet.“
3 Vorbild und Verantwortung: „Als Führungsperson muss ich für mich sorgen“, betont Froböse. Dazu gehöre auch, sich um seine Gesundheit zu kümmern und dabei als Vorbild zu agieren. „Wenn der Chef plötzlich ausfällt, ist dem Betrieb nicht gedient.“
Doch wie viel Sport sollte es sein? Und welcher? In diesen drei Schritten können Sie vorgehen.
Schritt 1: Das Herz-Kreislauf-System stärken „Ein stabiles Herz-Kreislauf-System ist die Grundlage für alles, was wir tun“, erklärt der Sportwissenschaftler. Egal also, ob Sie bei der Arbeit viel sitzen, stehen, klettern oder laufen: Ausdauertraining ist für alle wichtig. „Sie können mit ganz einfachen Mitteln starten und mehr Bewegung in den Alltag integrieren“, sagt Froböse. „Nutzen Sie Wege: Fahren Sie Fahrrad statt Auto, nehmen Sie die Treppen und nicht den Fahrstuhl.“ 30 bis 45 Minuten Ausdauertraining drei bis vier Mal pro Woche empfiehlt der Sportwissenschaftler. „Achten Sie dabei darauf, sich nicht völlig zu verausgaben“, betont er. Geeignete Sportarten sind: Walken, Laufen, Schwimmen oder Rad fahren.
Schritt 2: Die eigene Belastung erkennen Prüfen Sie Ihren Arbeitsalltag: Welche Muskulatur ist besonders belastet, welche wird vernachlässigt: „Friseure stehen viel und arbeiten mit erhobenen Armen“, nennt Froböse ein Beispiel. Wichtig sei es hier, für eine starke Schulter- und Nackenmuskulatur zu sorgen, aber auch die Beine zu trainieren, um das Stehen zu erleichtern. Wer viel hebt, sollte einen starken Rücken haben. Dachdecker oder Gerüstbauer brauchen viel Stabilität, um das Gleichgewicht zu halten.
Schritt 3: Gezieltes Muskeltraining
„Kompensieren, ausgleichen und ergänzen“, nennt der Sportwissenschaftler das Prinzip, nach dem Muskeln gezielt zur körperlichen Belastung trainiert werden können. Am einfachsten geht das im Fitnessstudio, wo Trainer unterstützen und Übungen an Maschinen kontrolliert ausgeführt werden. „Wer das nicht mag, kann sich auch einen Personal Trainer buchen“, empfiehlt Froböse.
„Beim Muskeltraining darf man sich gern ein bisschen anstrengen“, sagt der Sportwissenschaftler. „Der Muskel muss brennen, damit er wächst.“ Drei Mal die Woche 30 Minuten zu trainieren, ist seiner Ansicht nach ausreichend.
das Herz-Kreislauf-System zu trainieren.
INGO FROBÖSE, Sportwissenschaftler, empfiehlt Handwerkern einen Mix aus Kraft- und Ausdauertraining zum Ausgleich.
Eine Stunde Bewegung am Tag Insgesamt sollte man sich mindestens eine Stunde am Tag bewegen: „Bewegung ist ein Lebensmittel. Wir essen jeden Tag und das gilt auch für Bewegung.“ Um durchzuhalten rät er dazu, eine „Life-Time-Sportart“ zu finden: „Suchen Sie sich etwas, was Ihnen Spaß macht und guttut, unabhängig davon, was gerade Trend ist.“ Gleichzeitig sollten Hürden niedrig sein: „Wenn Sie gern schwimmen, aber das Schwimmbad 20 Kilometer entfernt liegt, halten Sie wahrscheinlich nicht durch.“ Individualsportarten ließen sich auf lange Sicht oft leichter organisieren als Teamsport. KATHARINA WOLF W
Der Newsletter informiert mich regelmäßig dienstags und donnerstags über wichtige Themen wie Steuern, Personal und Digitalisierung.
„Ich habe mehr Kraft für den Alltag“ Wenn Sebastian Vallo (Foto) seine Laufschuhe anzieht, ist es draußen schon stockfinster. Doch den Malermeister aus Osnabrück stört das ebenso wenig wie schlechtes Wetter. „Ich habe eine Kopflampe“, sagt der 44-Jährige. „Für alles andere gibt es die passende Kleidung.“
Drei Mal pro Woche dreht Vallo seine Runden, gut acht Kilometer. Sein Ziel sind 1.200 Kilometer im Jahr. „Das schafft man auch als Selbstständiger“, ist er überzeugt. Wichtige Hilfsmittel sind dabei feste Termine im Outlook-Kalender. Damit drei Termine pro Woche klappen, blocke er immer vier. 2016 hat der Malermeister mit dem Laufen begonnen. „Früher habe ich Fußball gespielt, aber das ließ sich mit dem Alltag im Betrieb nicht vereinbaren“, berichtet er. Danach sei er erstmal „ziemlich faul“ gewesen. Doch als sein Arzt ihn auf einige problematische Werte hinwies, sei ihm klar geworden, dass ein Ausgleich nötig wurde. 14 Mitarbeitende arbeiten in Vallos Betrieb, Zeit für Pausen gibt es tagsüber eigentlich nie.
„Ich sehe nur Vorteile“
Die Jogging-Runden bedeuten vor allem Abschalten, Stress abbauen und den Kopf frei bekommen. „Ich habe wesentlich mehr Kraft für den Alltag, schlafe besser und bin eigentlich nie krank“, fasst er die Vorteile zusammen. Selbst nach einem Bandscheibenvorfall sei er mit Rückensport und Laufen ohne Operation wieder fit geworden.
Und welche Tipps gibt er Kollegen, die sportlich wieder starten wollen? „Feste Termine im Kalender eintragen und die auch ernst nehmen“, lautet Tipp 1. Tipp 2: „Ein bisschen Druck aufbauen, zum Beispiel mit einer Anmeldung beim Volkslauf, sodass man ein Trainingsziel hat.“ KW
Ob Walken oder Laufen: Für Handwerker ist es wichtig,
Neue Pflichten und Preissteigerungen
Vom Anstieg des Mindestlohns über die E-Rechnung bis zur Anhebung des GKV-Zusatzbeitrags: Ab 2025 stehen diverse Änderungen an. Was für Handwerker wichtig ist.
Gesetzlicher Mindestlohn steigt
Seit dem 1. Januar 2025 gilt der gesetzliche Mindestlohn von 12,82 Euro pro Stunde – das sind 41 Cent mehr als noch 2024.
Minijob-Grenze gestiegen
Zeitgleich zur Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns ist seit dem 1. Januar auch die Verdienstgrenze im Minijob angestiegen. Sie liegt jetzt bei 556 Euro pro Monat, bislang hat die sogenannte MinijobGrenze 538 Euro betragen.
Übergangsbereich beginnt bei 556,01 Euro
Durch die Anhebung der Minijob-Grenze zum 1. Januar 2025 liegt der Übergangsbereich für die sogenannten Midijobs nun bei 556,01 Euro bis 2.000 Euro monatlich.
Mindestausbildungsvergütung angehoben Für Auszubildende, die 2025 ihre Ausbildung beginnen, gelten laut Berufsbildungsinstitut (BIBB) folgende monatliche Mindestvergütungen:
1 Lehrjahr: 682 Euro,
2 Lehrjahr: 805 Euro,
3 Lehrjahr: 921 Euro,
4 Lehrjahr: 955 Euro.
Empfangspflicht für E-Rechnung
Seit 1. Januar 2025 gibt es die E-Rechnungspflicht. Das bedeutet für Handwerksbetriebe, dass sie in der Lage sein müssen, von anderen Unternehmen elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) zu empfangen.
Kurzarbeitergeld: Bezugsdauer verlängert
Per Verordnung hat die Bundesregierung die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld auf bis zu 24 Monate verlängert. Laut Bundesarbeitsministerium (BMAS) reagiert sie damit auf den deutlichen Anstieg der Kurzarbeit in Deutschland. Ziel sei es, Betrieben in schwierigen Zeiten mehr Planungssicherheit zu geben, um ihre erfahrenen und eingearbeiteten Beschäftigten halten zu können. Dem Ministerium zufolge gelten die Verordnung und die Verlängerung der Bezugsdauer bis 31. Dezember 2025.
Neue Grundsteuer kommt
Die Grundsteuer darf ab 2025 nicht mehr nach dem bisherigen Modell erhoben werden, deshalb gelten seit dem Jahreswechsel neue Regeln. Die Grundsteuer wird auf den Grundbesitz erhoben. Hierzu gehören laut Bundesfinanzministerium (BMF) Grundstücke einschließlich der Gebäude sowie Betriebe der Landund Forstwirtschaft.
Sozialversicherung: Neue Rechengrößen
Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung sind zum Jahreswechsel gestiegen: Für gesetzlich Versicherte, die über ein hohes Einkommen verfügen, treten dadurch höhere Sozialabgaben in Kraft. Denn durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung wird bei Gutverdienern ein größerer Teil des Gehalts mit Sozialabgaben belastet. In der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Beitragsbemessungsgrenze 2025 auf 66.150 Euro pro Jahr und in der Rentenversicherung auf 96.600 Euro gestiegen.
Geschäftsübernahmen
2025 gibt es
Jahresstart neue Gesetze und Regelungen, die das Handwerk beachten sollte.
Pflege: Beitragssätze 2025 gestiegen
Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung ist zum 1. Januar 2025 um 0,2 Punkte angestiegen. Er liegt damit bundeseinheitlich bei 3,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen – das gilt zumindest für Versicherte, die ein Kind haben.
Hintergrund: Seit Juli 2023 gibt es in der Pflegeversicherung gestaffelte Beitragssätze. Wie viel Versicherte zahlen müssen, hängt seither davon ab, ob und wie viele Kinder sie haben. Ab 2025 zahlen Eltern maximal 3,6 Prozent und für Kinderlose liegt der Beitragssatz bei 4,2 Prozent.
Versicherungspflichtgrenze steigt 2025 wird die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung auf 73.800 Euro angehoben. Damit können Versicherte künftig nur noch in die private Krankenversicherung wechseln, wenn sie mehr als 6.150 Euro im Monat verdienen.
Anhebung des GKV-Zusatzbeitrags
Die GKV-Zusatzbeiträge sind 2025 durchschnittlich um 0,8 Prozentpunkte gestiegen. Wie hoch der jeweilige Zusatzbeitrag ausfällt, hängt von der Krankenkasse ab.
Änderungen bei der Ausgleichsabgabe
Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) weist auf eine Änderung dieser Abgabe seit dem 1. Januar 2025 hin. Die erhöhten Werte seien erstmalig zum 31. März 2026 zu zahlen, wenn die Ausgleichsabgabe für das Jahr 2025 fällig werde. Die erhöhte Abgabe könne bis zu 720 Euro betragen. Details der Neuerungen
Unser Betrieb ist für die Zukunft top aufgestellt. Energieeffizienz ist unser Markenzeichen.
PLANUNGSBÜRO & BAUUNTERNEHMEN seit1994
Das seit 1994 bestehende und für kompetenten Service bekannte Planungsbüro und Bauunternehmen Martin Obermeyer sucht einen engagierten Nachfolger. Von der Sanierung bis hin zum schlüsselfertigen Neubau von Wohnhäusern und Gewerbebauten bietet das Unternehmen beste Qualität für seine Kunden. Im Vordergrund steht dabei die Energieeffizienz!
„Gerne möchte ich die Erfahrung und das Wissen meines innovativen Unternehmens in verantwortungsvolle Hände übergeben.“
Martin Obermeyer
Kontakt: Martin Obermeyer post@martin-obermeyer.de (05401)98378 (0171)8138378 49170 Hagen a. T. W. www.martin-obermeyer.de
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Seit 1. Januar 2025 gibt es die E-Rechnungspflicht. Das bedeutet für Handwerksbetriebe, dass sie in der Lage sein müssen, von anderen Unternehmen E-Rechnungen zu empfangen.
Treppenstufen-Becker
Besuchen Sie uns auf unserer Homepagedort finden Sie unsere Preisliste! Tel. 0 1 www.treppenstufen-becker.de
zu dieser Abgabe sind der Homepage des BMAS zu entnehmen (Kurzlink: svg.to/aenderungen2025).
Insolvenzgeld wieder angehoben Der Umlagesatz für das Insolvenzgeld beträgt ab dem 1. Januar 2025 wieder 0,15 Prozent – wie gesetzlich vorgeschrieben. 2024 war der Satz per Verordnung auf 0,06 Prozent gesenkt worden.
KSK: Bagatellgrenze angehoben Der Abgabesatz in der Künstlersozialversicherung (KSK) beträgt im Jahr 2025 unverändert fünf Prozent. Die sogenannte Bagatellgrenze steigt jedoch aufgrund der Vorgaben des Bürokratieentlastungsgesetzes IV von derzeit 450 Euro pro Jahr auf zunächst 700 Euro im Jahr 2025. Ab 2026 wird die Grenze dann 1.000 Euro pro Jahr betragen. Zudem wird die Künstlersozialkasse zum 1. Januar 2025 Teil der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.
Kürzere Aufbewahrungsfristen für Belege Zum 1. Januar 2025 sind laut Bundesjustizministerium wichtige Maßnahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes IV (BEG IV) in Kraft getreten. Dazu gehört zum Beispiel, dass die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege wie Rechnungskopien, Kontoauszüge und Lohn- und Gehaltslisten von zehn auf acht Jahre verkürzt werden.
Meldepflicht für elektronische Kassen Betriebe müssen seit dem 1. Januar 2025 ihre elektronischen Kassensysteme beim Finanzamt melden.
Dann werde die elektronische Übermittlung über das Programm „Mein Elster“ und die ERiC-Schnittstelle möglich sein, hat das Bundesfinanzministerium (BMF) im Juni 2024 per BMF-Schreiben klargestellt. Handwerksbetriebe, die eine Registrierkasse haben, müssen handeln. Konkret bedeutet das: Sie müssen alle Registrierkassen und andere elektronische Aufzeichnungssysteme sowie die dazugehörigen zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE), die in ihrem Betrieb angeschafft wurden, melden. Dafür gelten folgende Regelungen und Fristen: ɓ Elektronische Kassensysteme, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden, müssen bis zum 31. Juli 2025 gemeldet werden.
ɓ Alle Systeme, die ab dem 1. Juli 2025 angeschafft werden, müssen innerhalb eines Monats nach der Anschaffung gemeldet werden.
Barrierefreiheit auf Websites Zum 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft. Wichtig für Handwerker mit elektronischen Dienstleistungen wie Online-Shops: Ab einer Mindestgröße von zehn Beschäftigten und einem Umsatz von mehr als zwei Millionen Euro muss die Website des Betriebs barrierefrei gestaltet werden. Kleinstunternehmen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, sind grundsätzlich ausgenommen.
Kleinunternehmergrenze wird angehoben Die Kleinunternehmergrenze wurde zum Jahreswechsel angehoben: Demnach sind Umsätze von inländischen Unternehmern künftig steuerfrei, wenn ihr Gesamtumsatz:
ɓ im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und ɓ im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreitet.
Der Deutsche Steuerberaterverband weist darauf hin, dass es sich bei den neuen Grenzbeträgen um Nettogrenzen handelt, bisher seien diese als Bruttogrenzen ausgestaltet.
Passbilder nur noch digital Ab Mai 2025 dürfen Passbilder nur noch digital erstellt werden. Das Bundesinnenministerium will dadurch Manipulationen verhindern. Die Passfotos können bei einem Berufsfotografen oder direkt auf dem Amt gemacht werden. Außerdem müssen sie mit einer sicheren Verbindung an das Bürgeramt oder die Ausländerbehörde geschickt werden.
Porto für Briefe soll steigen
Die Deutsche Post hat zum Jahreswechsel die Briefpreise angehoben. Seit dem 1. Januar 2025 ist der Preis für einen Standardbrief auf 95 Cent angestiegen, bislang kostete er 85 Cent. Das Unternehmen hat in 2025 noch weitere Preiserhöhungen umgesetzt: So kostet die Postkarte nun 95 Cent, der Kompaktbrief 1,10 Euro, der Großbrief 1,80 Euro und das Porto für den Maxibrief ist auf 2,90 Euro gestiegen. Diese Preise gelten für zwei Jahre.
Deutschlandticket teurer
Der Preis für das Deutschlandticket ist zum 1. Januar 2025 angestiegen: Es kostet 58 Euro pro Monat. BIRGIT GREUNER UND ANNA-MAJA LEUPOLD W
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Datenaustausch: Das ist neu
Zum 1. Januar 2025 hat sich der eAUDatenaustausch geändert. Das Ziel: mehr Transparenz. Hier ein Überblick über die Neuerungen.
Die elektronische Krankschreibung (eAU) ist seit 2023 gesetzlich vorgeschrieben. Wird ein Arbeitnehmer krankgeschrieben, bedeutet das für den Arbeitgeber: Er stellt über das Meldeverfahren eine Anfrage bei der Krankenkasse, um AUDaten vom Arbeitnehmer zu erfahren. Die Krankenkasse prüft, ob AUDaten vorliegen, und meldet sie an den Arbeitgeber zurück.
Zum Jahresbeginn 2025 hat der Gesetzgeber das Verfahren angepasst und will dadurch für mehr Transparenz sorgen. Die Krankenkassen AOK und Die Techniker berichten auf ihren Webseiten über die Änderungen des elektronischen Abrufs der Arbeitsunfähigkeitsdaten.
Weitere Rückmeldegründe für eAU-Verfahren
Die Liste der bisherigen Rückmeldegründe ist laut den beiden Krankenkassen um folgende Punkte erweitert worden:
ɓ Rückmeldegrund 5: Die Zeiten stationärer Rehabilitationsund Vorsorgemaßnahmen werden bereitgestellt.
ɓ Rückmeldegrund 6: Bei teilstationärem Krankenhausaufenthalt informiert die Krankenkasse über den vorliegenden Nachweis – ohne Angabe der genauen Zeiten.
ɓ Rückmeldegrund 7: Liegt eine AUBescheinigung in Papierform mit ungültigen Daten vor und eine Korrektur wurde vom Versicherten angefordert, dann erhält der Arbeitgeber eine Rückmeldung mit dem Meldegrund „In Prüfung“. Wird innerhalb von 28 Tagen eine korrigierte AUBescheinigung eingereicht, erhält der Arbeitgeber aktiv eine Rückmeldung mit den AUDaten.
Erhöhte Vergütung für Azubis ab 2025
Zum Jahreswechsel wurden die Mindestausbildungsvergütungen angehoben. Was Betriebe ihren Azubis nun pro Monat zahlen müssen.
Für Auszubildende in dualen Ausbildungsberufen, die ihre Ausbildung zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2025 beginnen, gelten laut Berufsbildungsinstitut (BIBB) folgende monatliche Mindestvergütungen:
ɓ 1. Lehrjahr: 682 Euro
ɓ 2. Lehrjahr: 805 Euro
ɓ 3. Lehrjahr: 921 Euro
ɓ 4. Lehrjahr: 955 Euro
Was müssen tarifgebundene Ausbildungsbetriebe beachten? Laut BIBB müssen tarifgebundene Betriebe ihren Azubis mindestens die im Tarifvertrag vereinbarte Vergütung zahlen. Sofern der Tarifvertrag eine Ausbildungsvergütung unterhalb der Mindestausbildungsvergütung vorsehe, dürfen sich Ausbildungsbetriebe nach diesem Tarifvertrag richten.
Was gilt für nicht tarifgebundene Ausbildungsbetriebe? Nicht tarifgebundene Betriebe müssen nicht nur die Mindestausbildungsvergütung im Blick haben. Das BIBB weist darauf hin, dass sie bei der Vergütung die für ihre Branche und Region geltenden tariflichen Sätze um maximal 20 Prozent unterschreiten dürfen.
Wie oft wird der Azubimindestlohn angepasst?
Das Berufsbildungsgesetz sieht eine jährliche Anpassung der Mindestausbildungsvergütung für das erste Ausbildungsjahr vor. Zeitgleich wird auch für die anderen Ausbildungsjahre der Azubimindestlohn angepasst – nach gesetzlich festgelegten prozentualen Aufschlägen: Sie betragen 18 Prozent (zweites Lehrjahr), 35 Prozent (drittes Lehrjahr) und 40 Prozent (viertes Lehrjahr).
Branchen und Regionen: Wo wird die Mindestausbildungsvergütung gezahlt?
Laut BIBB variiert der Anteil der Verträge, bei denen Azubis auf Höhe der Mindestausbildungsvergütung bezahlt werden, zwischen den Ausbildungsbereichen stark:
ɓ Im Handwerk, in der Landwirtschaft und in der Hauswirtschaft liege er bei sieben bis acht Prozent.
ɓ Im Bereich Industrie und Handel liege der Anteil bei rund zwei Prozent und in den Freien Berufen bei weniger als einem Prozent.
ɓ Im Öffentlichen Dienst gebe es nahezu kein Ausbildungsverhältnis mit einer Vergütung in Höhe der Azubimindestvergütung, da dort höhere Tarifabschlüsse vorliegen.
Ähnlich groß fallen die Unterschiede laut BIBB zwischen den Bundesländern aus:
ɓ In Westdeutschland liegt der Anteil bei rund zwei bis vier Prozent. Einzige Ausnahme im Westen ist das Saarland, hier sind es sechs Prozent.
ɓ In Ostdeutschland bewegt sich der Anteil zwischen sechs und zehn Prozent. AML W
Änderungen beim eAU-Meldeverfahren: Neben zusätzlichen Rückmeldegründen sind ab 2025 auch die Zeiträume von AU-Meldungen übersichtlicher strukturiert.
Die Zeiträume von AUMeldungen sind jetzt übersichtlicher strukturiert.
ɓ Rückmeldegrund 8: Liegen ausländische oder privatärztliche AUZeiten vor, informiert die Krankenkasse über den vorliegenden Nachweis – ohne Angabe der genauen Zeiten.
ɓ Rückmeldegrund 9: Wurde eine AUAbfrage des Arbeitgebers während eines laufenden Kassenwechsels an die Vorkasse weitergeleitet, weil der Folgekasse noch keine AUDaten vorliegen, erhält der Arbeitgeber von der Folgekasse eine Rückmeldung mit dem Meldegrund „Weiterleitungsverfahren“ nach § 304 SGB V. Außerdem erhält der Arbeitgeber eine Rückmeldung von der Vorkasse.
Insgesamt seien – inklusive der bereits bestehenden Gründe –seit Jahresbeginn folgende Rückmeldegründe zu berücksichtigen:
ɓ 1 = Unzuständige Krankenkasse/unbekannte Person
ɓ 2 = AU ɓ 3 = Krankenhaus
ɓ 4 = Nachweis liegt nicht vor
ɓ 5 = Stationäre Reha und Vorsorgemaßnahmen
ɓ 6 = Teilstationäre Krankenhausbehandlung
ɓ 7 = In Prüfung wegen Klärung falscher Angaben
ɓ 8 = Ausländische oder privatärztliche AU
ɓ 9 = Weiterleitung bei Kassenwechsel
eAU-Nachweise: Zeiträume übersichtlicher dargestellt Auch die Zeiträume, die dem Arbeitgeber zurückgemeldet werden, wurden übersichtlicher strukturiert, und zwar abgebildet in folgenden Feldern – unabhängig von der Art der Abwesenheit beziehungsweise Arbeitsunfähigkeit:
ɓ Nachweis_seit
ɓ Voraussichtlich_Nachweis_bis
ɓ Tatsaechlich_Nachweis_bis
Krankenhausaufenthalt: Enddatum aktiv übermittelt Bisher gelte: Zu Beginn eines Krankenhausaufenthalts erfährt der Arbeitgeber das voraussichtliche Ende des Aufenthalts. Das tatsächliche Ende werde meist erst bei der Entlassung mitgeteilt und durch eine weitere Abfrage übermittelt. Seit diesem Jahr sei eine weitere Abfrage nicht mehr nötig, da die Krankenkasse das tatsächliche Ende eines stationären Aufenthalts aktiv an den Arbeitgeber melde. Voraussetzung: Eine AUAbfrage liege vor und das voraussichtliche Entlassungsdatum sei zuvor gemeldet worden.
Tipp: Weitere Informationen zum Thema finden Sie in der Verfahrensbeschreibung für die Erstattung der Meldung im Rahmen des Datenaustauschs elektronische Arbeitsunfähigkeit (eAU) vom GKVSpitzenverband (Kurzlink: svg.to/verfersteau). BIRGIT GREUNER W
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So bewerten Banken heute Nachhaltigkeit
Kreditverhandlungen bleiben für Handwerksbetriebe schwierig. Jetzt bewerten Banken und Sparkassen zusätzlich ihre Nachhaltigkeit – meist noch unbemerkt.
Kreditverhandlungen waren für Handwerksbetriebe 2024 schwierig. „Daran wird sich 2025 nichts ändern“, sagt der Finanzierungsexperte Carl-Dietrich Sander aus Kaarst. „Unsichere Zeiten sind für die Kreditvergabe nicht hilfreich und vieles spricht dafür, dass diese Unsicherheit weiter zunimmt“, betont Sander, der auch Mitglied in der Fachgruppe FinanzierungRating im Bundesverband Die KMU-Berater ist. Banken und Sparkassen: Nachhaltigkeit als Kreditvergabekriterium
Doch es kommt noch dicker: Kreditinstitute achten nun auch auf die Nachhaltigkeit von Handwerksbetrieben. Nachhaltigkeit werde zum vierten Kriterium bei der Kreditvergabe, sagt Sander – neben dem Rating, der Kapitaldienstfähigkeit und den Sicherheiten.
Die Kreditinstitute prüfen demnach, wie nachhaltig ein Unternehmen aktuell ist – und wie zukunftsfähig sein Geschäftsmodell. „Viele Unternehmen bekommen davon noch gar nichts mit, aber schon jetzt erstellen zum Beispiel die Genossenschaftsbanken und Sparkassen für jeden Kreditnehmer ein solches ESG-Risiko-Scoring“, weiß Sander. ESG steht für drei Dimensionen der Nachhaltigkeit:
ɓ E steht für „Environment“ (Umwelt)
ɓ S steht für „Social“ (Soziales)
ɓ G steht für „Governance“ (Unternehmensführung)
Zum ESG-Scoring der Sparkassen und Volksbanken hat Sander, selbst früher im Vorstand einer Volksbank, inzwischen die meisten Erkenntnisse gesammelt. Daher weiß er: Für ihr Nachhaltigkeits-Scoring benötigen diese Kreditinstitute lediglich zwei Informationen: die Branche und den Standort des Unternehmens.
Standort als ESG-Faktor
Beim Risikofaktor Standort gehe es nur um „äußere physische Umweltrisiken“, die einen Handwerksbetrieb treffen könnten, also um Naturkatastrophen: Liegt das Unternehmen zum Beispiel in einem oft von Überschwemmungen betroffenen Gebiet, leidet der ESG-Score. Den könnten Handwerksbetriebe nur schwer beeinflussen – falls sich nicht zufällig Firmensitz und Fertigung an verschiedenen Standorten befinden. „Dann sollte man seine Bank darauf hinweisen“, rät Sander.
Nachhaltigkeit der Branche hat starken Einfluss auf die Kreditvergabe Die Branchenzugehörigkeit ist das zweite wichtige Kriterium. Sparkassen und Volksbanken berücksichtigen die sogenannten Transformationsrisiken: Wie gut kann eine Branche den Weg zu mehr Nachhaltigkeit umsetzen? Hier geht es konkreter um die Faktoren Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. „Der Großhandel für Heizöl hat nun einmal andere Nachhaltigkeitsrisiken als das Fliesenlegerhandwerk“, sagt Sander. So seien die Umweltrisiken durch die Lagerung und den Transport von Heizöl sehr viel größer als bei Fliesen. Zudem sei die Zukunftsfähigkeit des Geschäftsmodells im Heizölhandel durch den Wandel zu erneuerbaren Energien stark gefährdet. Ein Heizölhändler werde daher wohl eher in der schlechtesten Risikoklasse E landen, wenn er nicht aktiv wird. Einen Fliesenlegerbetrieb würden Volksbanken und Sparkassen hingegen in der Risikogruppe B einstufen – also im grünen Bereich.
Nachhaltigkeit im Schnell-Check: Sparkassen und Genossenschaftsbanken interessieren sich vor allem für Branche und Standort ihrer Geschäftskunden, sagt Finanzierungsexperte Carl-Dietrich Sander.
Wie wird mein Betrieb eingestuft?
Die ESG-Scorings der Sparkassen und Genossenschaftsbanken seien sich sehr ähnlich, betont Sander. Wie die Sparkassen einzelne Branchen bewerten, hat der Unternehmensberater aus der Präsentation einer Sparkasse zum Thema entnommen. Das Sparkassen-ESG-Scoring reicht demnach von „A“ (geringe Nachhaltigkeitsrisiken) bis „E“ (hohe Nachhaltigkeitsrisiken):
ɓ A: Gesundheits- und Sozialwesen
ɓ B: Baugewerbe, Gastgewerbe
ɓ C: Verarbeitendes Gewerbe, Verkehr und Lagerei
ɓ D: Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Energieversorgung
Die Präsentation umfasste zwar nicht alle Branchen und Bewertungen. Da sich der Sparkassen-ESG-Score jedoch nach dem Branchenschlüssel WZ 2008 des Statistischen Bundesamtes richtet, lässt sich daraus zumindest für einige Gewerke eine erste grobe Branchenbewertung ableiten:
ɓ Einen B-Branchenscore dürften demnach alle Bau- und Ausbaugewerke erhalten, also zum Beispiel Hochbau, Tiefbau, Elektro, SHK, Bautischler, Maler, Dachdecker, Zimmerer, Gerüstbauer, Stuckateure, Fliesenleger, Glaser usw. ɓ Einen C-Branchenscore mit mittleren Nachhaltigkeitsrisiken erhalten demnach zum Beispiel Metall- und Stahlbauer, Küchen- und Möbeltischlereien wie auch Brauereien, Bäcker, Konditoren und Fleischer.
Da jedes Gewerk individuell bewertet wird, können Sie die konkrete Einordnung nur von Ihrem Kreditinstitut erfahren. Die Einstufung nach Branche und Standort sei allerdings nicht auf alle Zeit festgeschrieben, betont Sander. Jedes Unternehmen könne seine eigene Bewertung gezielt verbessern.
Kunde bestellt seitenverkehrte Dusche
Wenn ein Kunde bei der Bestellung einer Maßanfertigung Fehler macht, muss er auch die Konsequenzen tragen, urteilte jetzt ein Gericht.
Der Fall: Beim Einbau einer maßangefertigten Dusche machte der Monteur eine unschöne Entdeckung: Der Kunde hatte die Eck-Dusche online seitenverkehrt bestellt. Ein Einbau war zwar möglich, aber nicht wie geplant. Der Monteur hatte jedoch bereits erste, jetzt falsch platzierte Löcher in die Wand gebohrt. Für deren Beseitigung forderte der Kunde nun fast 900 Euro Schadensersatz: Der Monteur hätte vor Beginn der Arbeiten erkennen müssen, dass die Duschteile nicht passten wie geplant, und den Kunden darauf hinweisen müssen. Das Urteil: Das Amtsgericht München wies die Klage ab. Es sei für den Monteur vorab nicht erkennbar gewesen, dass die Dusche „seitenverkehrt“ bestellt worden war, so die Richter. Die Löcher seien daher kein „Schaden“. Zudem sei die Dusche grundsätzlich montierbar gewesen, nur eben nicht wie gewünscht. Das Gericht folgte auch weiterhin der Argumentation des Betriebes: In der gegebenen Situation sei die
veränderte Montage letztlich die einzig vernünftige Option gewesen. Ein Umtausch sei wegen der Maßanfertigung nicht möglich und auch gar nicht erwogen worden. Dass die Bestellung falsch war, habe weder der Monteur noch dessen Betrieb zu verantworten, sondern ausschließlich der Kunde. KW W
AmtsG München: Urteil vom 31.07.2023, Az. 191 C 10665/23
Handwerksbetriebe können ihren Nachhaltigkeits-Score meist mit sehr wenig zusätzlichem Aufwand verbessern.
Carl-Dietrich Sander, Finanzierungsexperte
ESG-Scoring: Noch (fast) ohne Folgen? Nicht nur die Bewertungssysteme von Sparkassen und Genossenschaftsbanken sind sich ähnlich. Auch im Einsatz der ESG-Scores gebe es keinen Unterschied, berichtet Sander. Seine Rechercheergebnisse:
1 Sparkassen und Genossenschaftsbanken nähmen für jeden Unternehmenskunden mit Krediten ein ESG-Scoring nach Branche und Standort vor, unabhängig von aktuellen Kreditverhandlungen.
2 Bei neuen Kreditanträgen sei der Nachhaltigkeits-Score jedoch „noch nicht Grundlage einer Kreditentscheidung“. In Bankgesprächen werde das Thema von den Instituten zum Teil aber schon angesprochen.
3 Die Kreditinstitute würden allerdings bereits in ihre internen Beschlüsse eine Stellungnahme zum Ergebnis des ESG-Risiko-Scores aufnehmen. Die spannende Frage sei allerdings, wie lange die Bankenaufsicht „das so noch akzeptiert“ und wann sie verlangt, dass der ESG-Score mit über den Kredit entscheidet, sagt Sander. „Ob das schon 2025 oder erst 2026 sein wird, weiß derzeit niemand. Aber auf jeden Fall geht der Weg dahin.“
Was bedeutet das ESG-Scoring für meinen Handwerksbetrieb?
Wie sinnvoll ist es, sich schon jetzt um den ESGScore des eigenen Handwerksbetriebs zu kümmern? Zumindest sollten Betriebe ihre Bewertung schon einmal in Erfahrung bringen, rät Sander. „Dann wissen sie, ob sie überhaupt aktiv werden müssen.“ Dazu müsse ein Handwerker seine Hausbank nach der Bewertung fragen. Denn von sich aus würden die Banken meistens nicht aktiv darüber informieren. Für die meisten Handwerksbetriebe erwartet Sander eine ESG-Bewertung zwischen A und C. „So lange die ESG-Bewertung A oder B ist, muss sich
ein Handwerker keine Gedanken machen“, sagt Sander. „Dennoch würde ich mir das einfach mal von der Bank zeigen lassen. Allein dass ich mich darum kümmere und davon weiß, stärkt meine Verhandlungsposition im nächsten Bankgespräch.“ Eine C-Bewertung sei hingegen ein Graubereich: Gut ist der Wert nicht, aber auch nicht so schlecht, dass man seinen Betrieb gleich auf den Kopf stellen müsse. „Viele Handwerksbetriebe sind schon so nachhaltig aufgestellt, dass sie einfach nur die Hausbank darüber informieren müssen, um von einem C auf ein B zu kommen“, ist sich Sander sicher.
So einfach verbessern Sie den ESG-Score bei Ihrer Bank Handwerksbetriebe könnten ihren NachhaltigkeitsScore meist mit sehr wenig zusätzlichem Aufwand verbessern, sagt Sander. „Da muss man einfach nur aufpassen, nicht dem deutschen Perfektionismus zu erliegen und es zu übertreiben. Vieles, was man zu dem Thema liest und hört, betrifft die für Großunternehmen vorgeschriebene Nachhaltigkeitsberichterstattung. Aber um die geht es im Handwerk nicht.“ Im Handwerk genüge es für die Bank im Grunde schon, alles aufzulisten, was man eh schon macht. Sander nennt ein paar Beispiele:
ɓ Umwelt: Hat der Betrieb ein E-Auto? Sind Energiesparlampen im Einsatz? Nutzt er erneuerbare Energien? Arbeitet er ressourcenschonend? ɓ Soziales: Werden Frauen und Männer gleich bezahlt? Gibt es Gesundheitsmanagement oder Elemente wie ergonomische Arbeitsplätze? ɓ Unternehmensführung: Sie arbeiten nicht schwarz und bestechen niemanden, um an Aufträge zu kommen? „Das klingt vielleicht seltsam, aber man sollte es ruhig mit aufschreiben, denn das sind ausdrücklich ESG-Kriterien“, betont Sander.
„Das muss jedenfalls keine 20-seitige Hochglanzbroschüre sein. Da reicht eine einfache Liste völlig aus“, sagt Sander. Eine solche Zusammenstellung könne auch genutzt werden, um sich als Arbeitgeber und Auftragnehmer zu positionieren.
Herausforderung Lieferkette Einzig das Thema „Lieferkettengesetz“ könnte unter Umständen problematischer werden: Banken könnten sich dafür interessieren, woher Handwerker ihre Materialien und Maschinen beziehen. „Aber wer nicht direkt im Ausland einkauft, kann immer erst mal darauf hinweisen, dass er nur mit deutschen Herstellern und Händlern zusammenarbeitet“, sagt Sander. Dennoch sei es sinnvoll, sich beizeiten auch von diesen Lieferanten die Einhaltung der EU-Nachhaltigkeitsstandards bestätigen zu lassen. Wer allerdings eh nur regionale Wirtschaftskreisläufe nutzt, könne sich diesen Aufwand sparen. Dann genüge ein entsprechender Hinweis an die Bank.
Den Faktor Mensch nicht unterschätzen Entscheidend sei vor allem, dass die Bank sieht: Der Betrieb kümmert sich. „Bei den Volksbanken zum Beispiel muss der Betreuer die Nachhaltigkeitskompetenz der Geschäftsführung einschätzen“, berichtet Sander. „Wenn mein Kundenbetreuer so eine ESG-Liste von mir bekommt und zu den Akten nimmt, führt das unbewusst mindestens zu einem positiven Stimmungsfaktor.“ Diese Wirkung sei nicht zu unterschätzen. „Denn das sind immer noch Menschen, die über Ihre Kreditanträge entscheiden.“ JÖRG WIEBKING W
Wo endet die Meinungsfreiheit?
Kritik am Arbeitgeber auch öffentlich zu äußern, ist grundsätzlich erlaubt. Doch Chefs müssen nicht alles hinnehmen, wie dieses Urteil zeigt.
Der Fall: Der Mitarbeiter eines Therapieteams im Maßregelvollzug hatte im Internet eine Vorgesetzte namentlich scharf angegriffen. Zudem warf er seinem Arbeitgeber Rechtsbrüche wie Datenschutzvergehen vor und beklagte ein „Bossing und Mobbing“. Der Arbeitgeber kündigte ihm fristlos. Der Mann klagte. Seine Äußerungen seien vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt, argumentierte er. Zudem entsprächen die geschilderten Vorwürfe der Wahrheit.
Das Urteil: Die Richter am Thüringer Landesarbeitsgericht entschieden im Sinne des Arbeitgebers. Das Recht auf Meinungsfreiheit gelte nicht schrankenlos. Arbeitnehmer seien verpflichtet, Rücksicht auf die Rechte,
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Das Recht auf freie Meinungsäußerung hat Grenzen, auch bei Kritik am Arbeitgeber.
Rechtsgüter und Interessen des Arbeitgebers zu nehmen. Dies schränke die Meinungsfreiheit ein.
Hätte der Mitarbeiter mit seiner Kritik auf Missstände bei seinem Arbeitgeber aufmerksam machen
wollen, hätte er die kritisierten Tatsachen zunächst sorgfältig prüfen müssen. Eine solche Prüfung habe er vor Gericht nicht dargelegt. Gleichzeitig seien Vorwürfe wie „Bossing und Mobbing“ diffamierende Schlagworte, die vom Arbeitgeber kaum zu entkräften seien. Öffentliche diffamierende und bloßstellende Äußerungen über den eigenen Arbeitgeber, die von einer aggressiven und feindlichen Stellung geprägt seien, seien nicht mehr vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Die Kündigung sei daher wirksam. Das Urteil ist rechtskräftig. KW W
Handwerksbetriebe sollten sich rüsten
Maßnahmen zur Cybersicherheit sind für viele Handwerker immer noch ein rotes Tuch. Der aktuelle Lagebericht des BSI bescheinigt Handlungsbedarf und gibt Tipps.
Die Lage der IT-Sicherheit war und ist in Deutschland besorgniserregend. Das erläutert das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in seinem Lagebericht für das Jahr 2024. Kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) seien vor allem durch Ransomware-Angriffe stärker betroffen, bei denen Lösegeld erpresst werde. Grund dafür sei der geringere technologische Aufwand für einen Angriff auf einen kleineren Betrieb.
Auch wenn nach wie vor Großunternehmen angegriffen würden, suchten sich Cyberkriminelle tendenziell die am leichtesten angreifbaren Opfer aus. Generell gelte: Je schlechter ein Unternehmen seine Angriffsflächen schützt, desto eher kann es attackiert werden.
Das Bundesamt weist darauf hin, dass Cybersicherheit als unternehmensweites Risiko betrachtet werden muss. Es sei Aufgabe der Unternehmensleitung, Maßnahmen zur Cybersicherheit auf die Agenda zu setzen. Jedoch: Auch im Jahr 2024 besäßen viele Unternehmen weder eine ausreichende Kenntnis über die allgemeine Cyberbedrohungslage noch über das eigene Risikoprofil. KMU würden oft nur ein niedriges Budget für das Thema ansetzen.
Schäden durch Ransomware Nach Angaben des BSI erfolgten Angriffe mit Ransomware – als Erpressungstrojaner bekannte Schadprogramme – im Betrachtungszeitraum von Juli 2023 bis Juni 2024 zunehmend auf KMU.
Um sich für die Bedrohungslage im Netz möglichst gut aufzustellen, sollten Unternehmen in ihre Cyberresilienz, also in die Widerstands- und Anpassungsfähigkeit ihrer IT-Infrastruktur bei Cyberangriffen, investieren.
Die Cyberkriminelle würden Schäden verursachen wie:
ɓ die Verschlüsselung von Daten auf dem angegriffenen IT-System, wobei die Entschlüsselung gegen Zahlung eines Lösegeldes (Englisch: ransom) in Aussicht gestellt wird.
ɓ das Lahmlegen von Web-Dienstleistungen,
ɓ finanzielle Schäden, zum Beispiel durch entgangene Einnahmen, Wiederherstellungskosten und durch Reputationsschäden.
Gesteigerte Resilienz als Schlüssel
Das Bewusstsein für Cyberrisiken ist gestiegen, betont die Cybersicherheitsbehörde. Um sich in
Jedes Unternehmen ist aufgerufen, eigene Angriffsflächen zu ermitteln und zu schützen.
Maßnahmen für mehr Resilienz Jedes Unternehmen könne die Resilienz steigern durch Maßnahmen wie:
Ebenso wichtig wie Maßnahmen zur Steigerung der Resilienz sei auch das regelmäßige Einüben der erforderlichen Vorgänge. Ein Backup sei nur hilfreich, wenn es jemand wieder einspielen könne. Cyberattacken: IT-Notfallplan ist wichtig Das BSI verweist darauf, dass es keine hundertprozentige Sicherheit gebe. Angriffe könnten trotz bestehender Präventions- und Verteidigungsmaßnahmen erfolgreich sein. Dringend geboten sei es deshalb, das Unternehmen unter anderem mit einem IT-Notfallplan auf die Bewältigung von Cyberangriffen vorzubereiten. So könnten die Schadwirkungen so gering wie möglich gehalten und die betroffenen Systeme sowie Prozesse möglichst schnell in den Normalbetrieb überführt werden. Das BSI bietet für den Einstieg in das Notfallmanagement einen „Maßnahmenkatalog Notfallmanagement“ und ein Übersichtsdokument für die Zielgruppe KMU. Beide Dokumente können auf der Homepage des BSI heruntergeladen werden.
Cyber-Risiko-Check
Um KMU dabei zu unterstützen, ihre Cyber-Resilienz zu erhöhen, hat das BSI – gemeinsam mit Partnern –den sogenannten Cyber-Risiko-Check entwickelt. Der Check, der keine IT-Sicherheitszertifizierung ist, biete den Betrieben ɓ eine standardisierte, bedarfsgerechte Beratung durch geschulte IT-Dienstleister, ɓ eine Erfassung des unternehmenseigenen ITSicherheitsniveaus und ɓ Hinweise, welche konkreten Maßnahmen ein Unternehmen umsetzen beziehungsweise bei einem IT-Dienstleister beauftragen sollte. Die Handlungsempfehlungen seien nach Dringlichkeit gegliedert. Durch den Check werde deutlich, welche konkreten Maßnahmen das Unternehmen umsetzen oder bei einem IT-Dienstleister beauftragen sollte. Man erhalte Hinweise darauf, welche staatlichen Fördermaßnahmen das jeweilige Unternehmen in Anspruch nehmen kann. BIRGIT GREUNER W dieser Bedrohungslage gut aufzustellen, sollten Unternehmen weiter in ihre Cyberresilienz, also in die Widerstands- und Anpassungsfähigkeit der IT-Infrastruktur bei Cyberangriffen, investieren. Jedes Unternehmen sei aufgerufen, eigene Angriffsflächen zu ermitteln und zu schützen.
ɓ regelmäßige Sicherheitsupdates und Backups, ɓ Mitarbeiterschulungen, ɓ Zertifizierungen nach ISO 27001 und ɓ den vom BSI empfohlenen IT-Grundschutz.
Nissan LCV: Der bessere Master?
Nissan hat auf Basis des Renault Master seinen neuen Großtransporter Interstar zu den Händlern gebracht. Erstmals auch in einer vollelektrischen Version.
Praktisch, vielseitig und zuverlässig, der japanische Autobauer Nissan will mit dem neuen Interstar frischen Wind in den Markt für leichte Nutzfahrzeuge (Light Commercial Vehicles, LCVs) bringen. Frischer Wind? Ja und nein. Technisch gesehen darf der neue NipponLastesel mit Fug und Recht als Master-Klon aus der Renault-Allianz bezeichnet werden. Denn: Das Schwestermodell liefert die komplette Basis und Infrastruktur. Optisch sowie bei etlichen Feinheiten und Details unterscheiden sich indes die TransporterZwillinge sehr wohl. Ist also der Nissan Interstar der bessere Renault Master?
Das dürfte von den persönlichen Präferenzen und dem verfügbaren Budget des Käufers – vom klassischen Handwerker über andere Gewerbetreibende bis hin zu Flotten und Fuhrparks – abhängen. Dazu aber später mehr. Schauen wir deshalb zuerst einmal auf die Grundfakten: Als NV 400 einst geboren, gehört der Interstar inzwischen bereits seit rund 25 Jahren zum festen Bestandteil der Nissan-Nutzfahrzeugfamilie, bildet vor seinen Baureihengeschwistern Townstar und Primastar das LCV-Flaggschiff der Marke. Kein Wunder also, dass die Japaner in ihr neues Vorzeigemodell große Hoffnungen setzen. Zumal Nissan seinen größten Transporter erstmals auch als reinen Stromer anbietet. Darüber hinaus steht das für den Einsatz im urbanen Umfeld zugeschnittene leichte Nutzfahrzeug auch als Dieselvariante zur Wahl, die genau wie die rein elektrische Version in Frankreich produziert wird. Die Preise für den Diesel in der Basisausstattung starten bei 34.250 Euro (zzgl. USt.). Für den Vollelektriker Interstar-e müssen mindestens 53.380 Euro (zzgl. USt.) gezahlt werden. Erhältlich ist der neue Interstar in zwei verschiedenen Längen und Höhen. Zudem kann zwischen unterschiedlichen Gewichtsklassen gewählt werden. Beim Selbstzünder sind es 3,3 und 3,5 sowie 4 Tonnen, beim Interstar-e 3,5, 3,8 und 4 Tonnen. Darüber hinaus stehen vielfältige Umbauten ab Werk im Katalog, darunter Kipper, Pritschen- und Kastenwagen sowie die Kastenwagen-Doppelkabine. „Ob Platz für besonders große und schwere Waren oder auch weitere Fahrgäste benötigt wird – der neue Nissan Interstar offeriert zahlreiche Lösungen für große und kleine Unternehmen“, werben die Nissan-Offiziellen selbstbewusst.
Nissans neues LCV-Flaggschiff Interstar: Markanter Kühlergrill, Logo und Schriftzug sorgen für Eigenständigkeit.
JAHRE Garantie bis 160.000 Kilometer Laufleistung gewährt Nissan für den Interstar.
Des Weiteren hebt sich Nissans neues LCVDickschiff in puncto Geräumigkeit und Vielseitigkeit deutlich von seinen Vorgängern ab. Mit einer Laderaumlänge von bis zu 3.855 Millimetern und einer 1.312 Millimeter breiten Seitentür sollte die Beladung schnell und einfach möglich sein. Der Laderaum der L2H2-Version kann 10,8 Kubikmeter aufnehmen, in der L3H3-Ausführung gehen sogar bis zu 14,8 Kubikmeter mit. Die Nutzlast des Diesels beträgt in der Vier-Tonnen-Variante bis zu 1.925 Kilogramm. Als Fahrgestell sind beim Selbstzünder maximal bis zu 2.175 Kilogramm drin, in der vollelektrischen Ausfüh-
Vergleich zum Vorgänger: Aerodynamisch optimiert durch die kürzere Motorhaube und flacher geneigte Windschutzscheibe
Darf der Chef das Knöllchen zahlen?
Wer gegen ein Gesetz verstößt, muss für die Strafe aufkommen. Doch wer seinen Mitarbeitenden Geldbußen erstatten will, kann das tun – unter bestimmten Voraussetzungen.
Es ist schnell passiert: Mitarbeitende sind unter Zeitdruck zu schnell unterwegs und prompt flattert das Knöllchen in den Betrieb. Und nun? „Wer einen Verkehrsverstoß begeht, muss auch dafür zahlen“, sagt Simone Schäfer, Fachanwältin für Arbeitsrecht in der Kanzlei HMS Barthelmeß Görzel. „Sinn und Zweck einer Geldbuße ist, dass die Summe vom Betroffenen selbst aus eigenem Vermögen aufgebracht wird.“
Zudem könne es in einem solchen Fall auch um Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot gehen. Wenn also ein Mitarbeitender geblitzt wurde, sollten Arbeitgeber die zugeschickten Unterlagen wahrheitsgemäß ausfüllen, rät sie. Zu unterscheiden ist zwischen Anhörungs- und Zeugenfragebogen. Ersteren verschickt die Behörde, wenn sie vermutet, dass es sich bei Fahrer und Halter um die gleiche Person handelt. Der Zeugenfragebogen dient zur Fahrerermittlung. „Es besteht keine Verpflichtung, sich im Anhörungsbogen zur Sache zu äußern und ihn zurückzuschicken“, sagt Schäfer. Allerdings: Sollten im Anhörungsbogen Daten wie Name, Geburtsdatum fehlen oder falsch sein, müssen sie ergänzt oder korrigiert werden. Anders ist es beim Zeugenfragebogen: „Wer diesen nicht ausfüllt, riskiert eine Fahr-
tenbuchauflage verbunden mit einer Geldbuße, wenn die Ermittlung des Fahrers keinen Erfolg hat“, so Schäfer. Ist die Geldbuße bezahlt, darf sie der Chef erstatten – eine Verpflichtung gebe es aber nicht, so Schäfer. Wichtig: Sollten Arbeitgeber das Geld erstatten, gilt dies als geldwerter Vorteil. „Eine Erstattung muss wie Arbeitslohn behandelt werden, ist also sozialabgaben- und steuerpflichtig“, betont sie. Ein bisschen anders ist die Situation, wenn es um eine Halterverwarnung geht, bei der der Fahrer nicht von Amts wegen ermittelt wird – beispielsweise bei einem Parkticket. „Das kann der Arbeitgeber bezahlen, weil er Adressat des Strafzettels ist“, sagt die Anwältin. Die Entscheidung, sich das Geld beim Mitarbeitenden zurückzuholen, liege dann bei ihm. KW W
rung bis zu 1.925 Kilogramm. Die maximale Anhängelast liegt bei 2.500 Kilogramm. Damit sollte Nissans Arbeitstier für die unterschiedlichsten Einsatzzwecke ausreichend gerüstet sein. Die Aerodynamik wurde im Vergleich zur Vorgängergeneration nochmals optimiert, was unabhängig von der Antriebsart den Luftwiderstand laut Hersteller um 20 Prozent reduziert und damit zur gesteigerten Energieeffizienz beiträgt. Kommen wir zu Fahrverhalten und -komfort. Beim Antrieb bietet der Interstar eine breite Palette an Optionen. In unserem Test konnten wir die stärkere E-Version mit 143 PS und einer 87-kWh-Batterie fahren. Die Reichweite von bis zu 460 Kilometern ist für einen E-Transporter beachtlich und dürfte viele Einsatzszenarien abdecken. Die Beschleunigung erfolgt sanft und linear, wobei das sofort verfügbare Drehmoment von 300 Nm für souveräne Kraftentfaltung sorgt. Alternativ stehen verschiedene Dieselmotoren zur Wahl, die wir ebenfalls testen konnten. Der 2,0-Liter-Selbstzünder überzeugt in allen Leistungsstufen mit kultiviertem Lauf und ausreichender Kraft. Besonders die Top-Variante mit 170 PS und Neun-Stufen-Automatik bietet ein komfortables und entspanntes Fahrerlebnis. Auf der Straße zeigt sich der Interstar munter und aufgeweckt. Das Fahrwerk ist ausgewogen abgestimmt und bietet einen guten Kompromiss zwischen Komfort und Stabilität. Nur die Lenkung könnte spürbar präziser sein. In diesem Punkt schneidet der Stromer, der selbst mit Beladung ein sichereres Fahrgefühl vermittelt, deutlich besser ab.
Organ der Handwerkskammern 130. Jahrgang
Herausgeber:
Schlütersche Fachmedien GmbH Ein Unternehmen der Schlüterschen Mediengruppe
Optisch mit eigener Note und größerer Garantie Zurückkommend zur eingangs gestellten Frage, fallen im direkten Vergleich zum Renault Master einige Unterschiede auf. So hat Nissan seinem Interstar nicht nur optisch eine eigene Note verliehen, sondern positioniert ihn auch preislich etwas höher. Die Basisversion des Interstar mit 105 PS ist zwar günstiger als das Renault-Pendant, doch in den höheren Ausstattungsvarianten und bei den Elektroversionen liegt der Nissan preislich über dem Schwestermodell. Ein klarer Vorteil des Interstar ist die großzügigere Garantie. Während Renault lediglich zwei Jahre ohne Kilometerbegrenzung bietet, gewährt Nissan eine fünfjährige Garantie bis 160.000 Kilometer. Dies könnte besonders für Vielfahrer ein entscheidendes Kaufargument sein. In Sachen Sicherheit und Assistenzsysteme sind beide Modelle auf Augenhöhe. Der Interstar verfügt über eine Vielzahl moderner Helfer, darunter Notbremsassistent, Müdigkeitswarner und Anhänger-Stabilisierungssystem, die das Fahren sicherer und komfortabler gestalten. Fazit: Der neue Nissan Interstar gefällt als vielseitiger und moderner Transporter, der die Stärken des Renault Master geschickt mit eigenen Akzenten kombiniert. Die breite Motorenpalette, insbesondere die neue Elektrovariante, macht ihn für verschiedenste Einsatzzwecke interessant. Die etwas höhere Preispositionierung wird durch die umfangreichere Garantie teilweise kompensiert. Für Kunden, die Wert auf das Nissan-Markenerlebnis und einen individuelleren Auftritt legen, ist der Interstar durchaus eine Alternative zum Renault Master. MICHAEL NEHER W
¤ 46,00 inkl. Versand und MwSt. Studierende ¤ 28,00 Einzelheft ¤ 1,50 zzgl. Versandkosten Für die in der Handwerksrolle eingetragenen Handwerker ist der Bezugspreis durch den Mitgliedsbeitrag abgegolten. ISSN 0029-1617
Der um 1,2 Meter kleinere Wendekreis (je nach Fahrzeuglänge) erleichtert die Manövrierfähigkeit im Stadtverkehr deutlich gegenüber dem Vorgänger.
Das komplett überarbeitete Interieur, hier die dreisitzige Ausführung, bietet Komfort und intuitive Bedienung
Tipps für eine starke Arbeitgebermarke
Betriebe profitieren von einer starken Arbeitgebermarke, zum Beispiel durch den Zuwachs an Bewerbern. Marlena Schmitz gibt Anregungen, was Chefs dafür tun können.
Handwerksbetriebe sollten möglichst effiziente Methoden nutzen, um Mitarbeitende und Kunden zu gewinnen, sagt Marlena Schmitz von „Meisterhaft Sichtbar“. Die Fotografin und Kfz-Mechatronikerin aus Braunschweig berät Unternehmen zum Thema „Aufbau und Stärkung der eigenen Arbeitgebermarke“, auch Employer Branding genannt.
Employer Branding: Was ist das und wofür ist es wichtig? „Für welche Unternehmenskultur stehen Sie als Arbeitgeber?“ und „Welche Benefits bietet Ihr Betrieb dem Team?“ Solche Fragen stehen zu Beginn einer Beratung zur betriebsspezifischen Arbeitgebermarke im Vordergrund. Schmitz zählt auf, welche Ziele ein effektives Employer Branding hat und wie diese erreicht werden können:
ɓ Flexible Arbeitszeiten und gute Karrierechancen schaffen Zufriedenheit im Team und verbessern die Mitarbeiterbindung.
ɓ Eine ansprechende Karriereseite auf der Website weckt die Aufmerksamkeit potenzieller Bewerber. Wichtig: Benennen Sie die Vorteile, die Sie Arbeitnehmern bieten, zum Beispiel ergonomische Arbeitsmittel oder steuerfreie Gehaltsextras.
ɓ Erarbeiten Sie sich Wettbewerbsvorteile durch gute Sichtbarkeit und positive Außenwirkung, beispielsweise durch eine moderne Website, eine stimmige Social-Media-Strategie oder durch soziales Engagement in der Region.
Schmitz weiß: „Mit einer ansprechenden Arbeitsplatzkultur und einem attraktiven Arbeitgeberimage können Betriebe die Produktivität steigern und das Unternehmen insgesamt stärken.“
Die Arbeitgebermarke sichtbar machen: Wie geht das?
Gemeinsam mit ihren Kunden definiert die Handwerkerin eine individuelle Arbeitgebermarke, die Unternehmenswerte und Vorstellungen ausdrucksstark vermitteln soll. „Wir erarbeiten Maßnahmen, die die Marke effektiv sichtbar machen können – und zwar sowohl nach innen für das eigene Kollegium als auch nach außen für potenzielle Bewerber und Kunden.“ Sie gibt zu bedenken: „Um Top-Talente anzuziehen, reicht es heutzutage nicht mehr, attraktive Stellenangebote zu präsentieren.“ Das Gesamtpaket müsse stimmen. Die Maßnahmen zur Stärkung und kontinuierlichen Pflege der Arbeitgebermarke sollten abgestimmt sein auf die Bedürfnisse und Erwartungen der Zielgruppe. Eine wichtige Grundlage: authentisches Bildmaterial. Das transportiere Emotionen, schaffe Vertrauen und Glaubwürdigkeit. Die 35-Jährige beschreibt Beispiele:
W NAMEN UND NACHRICHTEN
Politische Verlässlichkeit gefordert
ɓ „Wir fotografieren und filmen das Betriebsteam bei der Arbeit, um Herstellungsprozesse, betriebliche Abläufe und die Menschen dahinter authentisch in Szene zu setzen“, sagt sie.
ɓ Dazu gehören außerdem gefilmte Statements von Betriebsleitern und Mitarbeitenden zu Themen wie Unternehmenskultur, Arbeitsbedingungen und Karrieremöglichkeiten, aber auch Kundenstimmen per Video.
ɓ Fotos und Videos werden in die Unternehmenshomepage integriert – als lebendiges Aushängeschild des Betriebes und zur besseren Auffindbarkeit bei der Websuche.
ɓ Das entstandene Material kann in den unternehmenseigenen Social-Media-Kanälen gepostet werden – als authentischer Einblick in den Betriebsalltag.
Seit zwei Jahren arbeitet Schmitz bezüglich der Themen Marketing, SEO-optimierte Webseiten-Gestaltung und Videoproduktion mit verschiedenen Partnern zusammen.
Foto: Johannes Giering
„Eine funktionierende Arbeitgebermarke aufzubauen, braucht Kontinuität und Zeit“, sagt Fotografin und Kfz-Mechatronikerin
Heutzutage reicht es nicht mehr, attraktive Stellenangebote zu präsentieren.
Marlena Schmitz, Fotografin und Kfz-Mechatronikerin
Employer Brand braucht Kontinuität und Zeit Schmitz weiß: „Wenn Betriebsleiter den Nutzen von Online-Medien für ihr Employer Branding erkennen und gezielt einsetzen, können sie ihre Attraktivität als Arbeitgeber steigern und heben sich so von der Konkurrenz ab.“ Aber Geduld sei angesagt: „Eine funktionierende Employer Brand aufzubauen, braucht Kontinuität und Zeit. Das ist ein Prozess, der immer wieder reflektiert und nachjustiert werden muss.“
Natürlich sei auch das jeweilige Budget für den Umfang der Maßnahmen von Bedeutung. Diese werden aber flexibel an jeden Betrieb angepasst. So können auch in kleinem Rahmen wirksame Resultate erzielt werden. BIRGIT GREUNER W
FIT FÜR MORGEN.*
Auf den „handwerklichen Wunschzettel 2025“ gehören für den Vorsitzenden der Landesvertretung der Handwerkskammern Niedersachsen (LHN), Eckhard Stein (Foto), vor allem gute Rahmenbedingungen für alle Wirtschaftsbereiche. Dazu gehörten bezahlbare Energiekosten für alle, weniger bürokratische Vorgaben und stabile Sozialabgaben. Doch es drohe ein weiterer, spürbarer Anstieg der Lohnnebenkosten, speziell zulasten der arbeitsintensiven Wirtschaftsbereiche. Die bevorstehende Bundestagswahl berge eine Chance für die 87.000 Handwerksbetriebe mit über einer halben Million Beschäftigten in Niedersachsen. Um das Handwerk dauerhaft zu stärken, brauche es verlässliche Perspektiven. JA
„Baupolitik braucht Neustart“
Die Herbst-Konjunkturumfrage des niedersächsischen Baugewerbeverbandes (BVN) verdeutlicht die Lage am Bau: 88 Prozent der Betriebe beurteilten die Geschäftslage Ende 2024 als „befriedigend“ oder „schlecht“. 12 Prozent der 273 befragten Betriebe bewerteten sie mit „gut“ – das ist eine Verschlechterung der Situation gegenüber dem Vorjahr, stellte der Präsident des BVN, Christian Staub, klar. Es brauche daher einen Neustart in der Baupolitik, ergänzte Matthias Wächter, BVN-Hauptgeschäftsführer. Die Forderungen des Verbandes sind vielfältig: Unter anderem regte Wächter eine Halbierung der Grunderwerbsteuer auf 2,5 Prozent an. Zudem forderte er ein einheitliches Vergabeportal für öffentliche Baumaßnahmen, wie es sich im Land Niedersachsen bereits bewährt habe. Der Verband setze sich zudem für die Wiederaufnahme der Förderung des Neubaustandards EH 55 ein. Auch die Optimierung der Kreislaufwirtschaft könnte zur Stärkung der Bauwirtschaft beitragen: RecyclingMaterialien sollten als gleichwertige Baustoffe anerkannt und klare Produktstatus-Regelungen für Ersatzbaustoffe geschaffen werden. JA
Junge Bauunternehmer mit neuem Vorstand
* Sie suchen täglich Informationen, die wichtig für die Zukunft Ihres Betriebes sind? Wir liefern Ihnen alle relevanten Infos – in 60 Sekunden auf den Punkt. Bei Bedarf in aller Tiefe auf handwerk.com.
Gerrit Tefehr (Foto) aus Rhede wurde im Dezember zum Vorsitzenden der Vereinigung Junger Bauunternehmer im Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) gewählt. Seine Stellvertreterin ist Ingrid Heut aus Bayern. Weitere Vorstandsmitglieder sind Sebastian Falz (Nordrhein-Westfalen), Daniel Keding (Niedersachsen), Patrick Vester (Baden-Württemberg), Patrick Schur (Sachsen) und Mario Kage (Schleswig-Holstein). Tefehrs Ziel sei es, die Branche voranzubringen und neue Impulse für eine innovative Bauwirtschaft zu setzen. JA
Erfahren Sie mehr auf
Marlena Schmitz.
Wiebke Gisnas, Projekt Handwerk mit FiF Frauenförderung
5. Durchgang startet im März
ɓ Das Projekt Handwerk mit FiF von der Handwerkskammer Hannover Projekt- und Servicegesellschaft hat das Ziel Frauen für eine Karriere im Handwerk zu begeistern und sie beim Auf- und Ausbau ihrer Führungskompetenz zu unterstützen.
ɓ Der 5. Durchgang startet im März 2025 (vorbehaltlich der Bewilligung) mit dem Schwerpunkt „Arbeitswelten im Wandel“.
ɓ Teilnehmen können 24 im Handwerk tätige Frauen aus allen Gewerken. Das Programm beinhaltet 20 Stunden Coaching, 260 Stunden Workshops sowie 20 Stunden Mentoring, für die die Teilnehmerinnen freigestellt werden müssen.
ɓ Das Projekt wird durch Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert.
ɓ Es bleibt ein Eigenanteil von 150 Euro pro Monat.
Bewerbungen: Sind ab sofort möglich.
Kontakt: Wiebke Gisnas, Tel. 05131 9910-109, Mail fif@hwk-psg.de.
Frauen gehen in Führung
Erwartungen übertroffen: Pauline Helmrich und Johanna Czech profitieren vom Frauenförderprogramm FiF.
„Ohne FiF hätte ich keine Tischlerausbildung gemacht!“
Pauline Helmrich stand kurz vor ihrem Bachelorabschluss als Lehrerin, als sie über das Frauennetzwerk
K.O.N.E.K.T. der Handwerkskammer Hannover vom Projekt „Frauen gehen im Handwerk in Führung“ (FiF) hörte. Gerade hatte sie sich entschieden, dass sie doch nicht Lehrerin werden, sondern zusammen mit ihrem Cousin den Familienbetrieb übernehmen will. Also nahm sie am Frauenförderprogramm FiF teil und lernte gleich drei Frauen kennen, die ihren weiteren Berufsweg beeinflusst haben. „Im Austausch mit den anderen Frauen habe ich gemerkt, dass es einen unglaublichen Mehrwert hat, wenn ich den Einstieg in die Familienbetrieb fachlich untermauere. „Ich habe den Master sausen lassen und dafür eine Tischlerausbildung gemacht. Wie soll ich den Laden führen, wenn ich keine fachliche Grundlage habe?“ Einen Teil der Ausbildung absolvierte sie in der Tischlerei Hofmann. Unternehmerfrau Heidi Hofmann hatte sie ebenfalls bei FiF kennengelernt. Über Tanja Hanne, ebenfalls FiF-Teilnehmerin kam es zur Kooperation mit der Tischlerei Hanne, die sich auf Tinyhäuser spezialisiert hat. Dafür entwirft und fertig die Tischlerei Helmrich jetzt die Möbel. Parallel zur Ausbildung die Weiterbildungsmodule und das Mentoring von FiF zu absolvieren, war für Helmrich herausfordernd. Aber mit einem ordentlichen Energielevel und der Hilfe aus dem Netzwerk sei das gut zu bewältigen. „Der wertschätzende Austausch auf Augenhöhe in einem geschützten Raum ist unbezahlbar“, betont die 27-Jährige. Ebenso wie die persönliche Weiterentwicklung mithilfe von Workshops wie „Glaubwürdig auftreten“ und „Sich besser strukturieren“.
W NETZWERKVERANSTALTUNG
Abfalltrennung im Betrieb
Sie möchten Ihr Unternehmen nachhaltiger aufstellen und dabei die Umwelt und ihr Portemonaie gleichermaßen schonen?
Dann nehmen Sie am Zukunftsforum Ressourcenwirtschaft (ZuR) des Landkreises Schaumburg teil. Es hat das Ziel mehr Abfälle im Landkreis einer stofflichen Verwertung zuzuführen und einen nachhaltigen Umgang mit Ressourcen entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu fördern. Unternehmen sollen dabei mit Lösungen unterstützt und motiviert werden, Abfälle als Ressource wahrzunehmen. Veranstalter sind die Abfallwirtschaftsgesellschaft Landkreis Schaumburg mbH (aws) und die Handwerkskammer Hannover Projekt- und Servicegesellschaft mbH (PSG). Die Teilnahme an den Veranstaltungen des Zukunftsforums ist kostenlos. Um Anmeldung wird gebeten.
Online-Termin: 12.02.2025 um 11 Uhr Anmeldungen: Bitte an ZuR@aws-shg.de oder telefonisch unter Tel. 0 57 21 9705 5000.
• Ganzheitlich gesund und fit: fundierte Informationen und praktische Expertentipps
• Ursachen, Diagnosen, Behandlungsmöglichkeiten und Selbsthilfemaßnahmen verständlich erklärt
Johanna Czech ging mit Hilfe von FiF selbstbewusster in die Selbständigkeit „Ohne das Projekt FiF wäre der Weg in die Selbständigkeit für mich schwieriger und länger gewesen“, ist Johanna Czech überzeugt. Nach fast einem Jahr Weiterbildung, Mentoring und Coaching ist die Orthopädieschuhmachermeisterin froh, dass die Teilnahme am Projekt FiF die heiße Phase der Übernahme eines Handwerksbetriebs konstruktiv begleitet hat.
„Ich habe viele Eindrücke, Ideen und Lösungsansätze im Austausch mit den anderen Teilnehmerinnen bekommen, die mich selbstbewusster und sicherer gemacht haben“, so Czech. Die Handwerksmeisterin hat am 1. August 2024 das Schuhhaus Siegried Nimtz übernommen, nachdem sie vorher fast zwei Jahre im Betrieb mitgearbeitet hatte.
Das Gesamtpaket von FiF hat Johanna Czech überzeugt. Insbesondere der Austausch mit den anderen Teilnehmerinnen und die Seminare, die sich jede individuell nach ihren Schwerpunkten zusammenstellen kann. „Man kann sicher sein, dass immer irgendjemand ein ähnliches Problem gehabt und auch bereits Lösungsansätze dafür gefunden hat“, so Czech. Die Begleitung von so unterschiedlichen Frauentypen über ein Jahr lang, das sei sehr hilfreich gewesen. „Frauen haben weniger Scheu als Männer Themen anzusprechen und Probleme preiszugeben.“ Als Seminarhighlight ist ihr das Leadershipseminar im Gedächtnis geblieben. Das Training mit Pferden zeige deutlich, „sobald man einen Moment lockerlässt, entgleitet einem die Sache“. Man könne nicht nicht führen, sondern brauche durchgehend Präsenz und Energie, insbesondere in einer unsicheren Situation wie einer Betriebsübernahme. CHRISTINE SEEGER W
Lehrling finden per Azubi Speed Dating
Hier bekommen Ausbildungsbetriebe die Chance gleich mehrere Bewerber für ihre Ausbildungsplätze kennenzulernen. Nächster Termin: 18. März 2025.
Der erste Eindruck zählt, insbesondere bei einer Bewerbung. Doch eine eingereichte Bewerbungsmappe verrät längst nicht so viel über den Bewerber oder die Bewerberin wie ein persönliches Gespräch. „Im direkten Gespräch kann man die jungen Heranwachsenden besser kennenlernen und die Motivation und das Interesse für den Berufszweig genauer erörtern. Mit den Bewerbern, bei denen die Funken sprühen, kann man das weitere Vorgehen direkt vor Ort besprechen“, erklärt Regina Wesche, Geschäftsführerin von Elektro-Service-Hannover.de GmbH, die über das letzte Azubi Speed Dating in der Handwerkskammer Hannover einen Auszubildenden gefunden hat.
Bilal Akbas hatte händeringend nach einem Ausbildungsplatz gesucht und bekam von seinem Betreuer beim Arbeitsamt den Hinweis auf das Azubi Speed Dating. „Da habe ich dann mein Glück probiert“, sagt
Bilal Akbas. „Der persönliche und direkte Kontakt mit dem Betrieb hat mich überzeugt. Beim Speed Dating hatte ich keine langen Wartezeiten, sondern konnte den Betrieb direkt von meinen Stärken überzeugen“, sagt der heutige Lehrling.
„Das Azubi Speed Dating punktet damit, dass man als Betrieb mit möglichst vielen möglichen Bewerbern in vergleichsweise kurzer Zeit persönlich sprechen kann und zwar ohne den Verwaltungsaufwand, den klassische Vorstellungsgespräche mit sich bringen“, zählt Wesche einen weiteren Vorteil auf.
Termin:
Das nächste Azubi Speed Dating findet am 18. März 2025 in der Handwerkskammer Hannover statt. Kontakt und Anmeldung: Lea Kleinert, Tel. 0511 3 48 59 - 490, Mail l.kleinert@hwk-hannover.de
Gesund
Überall erhältlich, wo es Bücher gibt und auf … www.humboldt.de
W BLICK HINTER DIE KULISSEN
Besuchen Sie Ihren Azubi im Maurer-Handwerk auf dem Campus Handwerk. Was macht Ihr Azubi, wenn er auf dem ÜLU-Lehrgang auf dem Campus Handwerk ist? Was lernt er dort? Wie ist er untergebracht? Wie kann die Ausbildung im Betrieb und bei der Handwerkskammer noch besser abgestimmt werden?
Um diese und andere Fragen rund um die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) zu klären, laden wir Sie ein im Lehrgang Ihres Azubis vorbeizuschauen und ein Blick hinter die Kulissen zu riskieren. Sie können sich ein Bild von der Ausstattung, der Lernumgebung und den Inhalten der ÜLU machen. Außerdem können Sie sich mit anderen Betriebsinhabern bei einem kleinen Mittagsimbiss austauschen. Bitte melden Sie sich an.
Termin: 13.02.2025 um 11 Uhr auf dem Campus Handwerk in Garbsen Kontakt: Julius Renk, Tel. 0511 3 48 59 – 223, Mail renk@hwk-hannover.de.
„Handwerk mit FiF“ unterstützte Pauline Helmrich (oben) und Johanna Czech bei ihren nächsten Karriereschritten mit Weiterbildung, Coaching und Mentoring.
Rückblick 2024 – Ausblick 2025
Wie haben sie das Jahr 2024 erlebt und wie schauen sie ins Jahr 2025? Wir haben eine Handwerksunternehmerin, einen Handwerksunternehmer und einen Kundendienstleiter gefragt.
Malerin Astrid Gattermann, Malereibetrieb GmbH
Gattermann, Hameln
Wie haben Sie/Ihr Betrieb das Jahr 2024 erlebt?
» Gattermann: Mein Jahr 2024 war erfolgreich und gut! Betrieblich hatten wir ein paar größere, aber auch viele kleine Kundenaufträge. Dies bedingt häufige Wechsel der Arbeitsstätten und ein hohes Maß an Flexibilität in der Planung und Ausführung. Darüber hinaus hatten wir das große Glück, mehrere qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen. Im letzten Jahr sind durch Rente und andere persönliche Umstände langjährige Mitarbeiter ausgeschieden. Nun sind wir wieder vollständig. Dieser Zugewinn brachte natürlich neue Aufgaben mit sich. Wir mussten uns kennen und schätzen lernen, die neuen Mitarbeiter in unsere Abläufe integrieren, sie mit unserem Kundenstamm, unserem Qualitätsstandard und unserer Firmenphilosophie vertraut machen.
Welche Highlights sind Ihnen (persönlich) vom Jahr 2024 in Erinnerung geblieben? » Gattermann: Mein betriebliches Highlight in 2024 war die Neugestaltung eines Gourmet-Restaurants in einem Schlosshotel. Wir haben gemeinsam mit dem Kunden ein individuelles Gestaltungskonzept erstellt, und hatten zur Umsetzung eine Malerin/ Kirchenmalerin als Unterstützung gewinnen können, die wir seit ihrer Wanderschaft kennen und schätzen. Es war wunderschöne Arbeit, individuell und kreativ. Es waren alte historische Räumlichkeiten in einem Schloss, mit Stuck an der Decke und funkelndem Licht der Kronleuchter. Es waren aufgeschlossene und motivierte Menschen am (Hand-)Werk, die alle gemeinsam etwas Besonderes schaffen wollten. Auf das Ergebnis sind wir alle gleichermaßen stolz. Und wir hatten wieder viele weitere tolle Kunden mit individuellen Aufgaben. Vom windschiefen Fachwerkhaus, dem modernen privaten Neubau und dem
ein oder anderen Gewerbekunden mit besonderen Anforderungen an Sauberkeit und Hygiene war alles vertreten. Das Vergolden von Schriften war dabei, Anstrich- und Lackierarbeiten sowie der Einsatz von Maschinentechnik. Handwerk ist vielseitig. Mein persönliches Highlight in 2024 klingt weniger strahlend, ist aber umso wichtiger. Mir ist in diesem Jahr nochmals bewusster geworden, wie wichtig es ist, Menschen um sich zu haben, die es gut mit einem meinen. Mit denen man sich offen und ehrlich auf Augenhöhe austauschen kann. Die sich helfen und unterstützen. Menschen, die in gleichem Maß nehmen und geben. Je nach Fähigkeit, je nach Thema und Aufgabe. Ich denke, dass ist das größte Potential, das in unserer Gesellschaft vorhanden ist. Betrieblich und privat. Welche Herausforderungen kommen in 2025 auf das (Ihr) Handwerk zu?
» Gattermann: Als größte Herausforderung sehe ich es, ein gutes Team zu haben. Ein fröhliches, motiviertes, fachlich kompetentes und aufgeschlossenes. Wir hatten in diesem Jahr das große Glück, genau solche Gesellen für uns zu gewinnen. Aber es wird die Aufgabe bleiben ein Arbeitsklima zu schaffen, dass sowohl individuell für jeden Mitarbeiter passt, gleichzeitig kompatibel mit dem gesamten Team ist, und natürlich eine Arbeitsleistung hervorbringt, die wirtschaftlich fundiert ist.Die Welt hat sich spätestens seit Corona sichtbar geändert, und die Menschen in ihr ebenfalls. Die Generationen von heute oder morgen sind andere, als es die von vor 40 Jahren waren. Dennoch glaube ich, dass wir alle gemeinsam zukunftsfähig sein können, wenn wir uns unserer Ziele und Werte bewusst sind und dafür einstehen.
Wie sehen Sie ins neue Jahr?
» Gattermann: Ich bin Optimist und freue mich auf das neue Jahr 2025. Zum Jahreswechsel hatten wir Betriebsferien und ich habe in der Zeit Kraft und Energie für die neuen Herausforderungen aufgetankt. Und die werden mit Sicherheit kommen. Das neue
Ich bin Optimist und freue mich auf das neue Jahr 2025.
Astrid Gattermann
Momentan blicke ich sehr positiv in die Zukunft.
Denis Harder
Für 2025 werden wir weiter am Schraubenschlüssel bleiben müssen, um die jungen Menschen für unser Handwerk zu begeistern.
Michel Fix
Win-win-Situation für Praktikanten und Betriebe
Jahr wird ein hohes Maß an Flexibilität fordern, um auf wirtschaftliche und regulatorische Veränderungen zu reagieren. Themen wie Nachhaltigkeit, Digitalisierung, Mitarbeiterförderung und Kundenorientierung bekommen immer mehr Gewicht. Wir sind bereit dafür.
Bodenleger Denis Harder, Boden Harder, Bad Münder Wie haben Sie/Ihr Betrieb das Jahr 2024 erlebt?
» Harder: Bewegt. Ich stand kurz davor meinen Betrieb aufzugeben. Zu wenig Aufträge kamen rein, Kosten konnten gerade so gedeckt werden, sodass man sich schon gefragt hat, wie lange man so noch weitermachen kann. Mit dem Wunsch etwas verändern zu wollen, habe ich die Betriebsberatung der Handwerkammer Hannover in Anspruch genommen. Dadurch habe ich einige Denkanstöße erhalten und in meine Website und deren Optimierung, in Marketing und Werbung investiert. Seitdem geht es zum Glück bergauf.
Welche Highlights sind Ihnen (persönlich) vom Jahr 2024 in Erinnerung geblieben?
» Harder: Mein Highlight ist eigentlich genau das, was ich gerade mache. Derzeit renoviere ich ein ganzes Haus, gestalte Wände, Böden und die Treppe neu – was ein super schönes Projekt ist und mir viel Freude macht.
Welche Herausforderungen kommen in 2025 auf Sie zu?
» Harder: Eine große Herausforderung wird sein mein Erreichtes in Sachen Werbung und Marketing aufrecht zu erhalten. Ich möchte mit meinem Betrieb noch sichtbarerer werden und dafür meine Internetseite weiter ausbauen, um weiter Kundenaufträge zu akquirieren.
Dass das Konzept der Einstiegsqualifizierung (EQ) funktioniert, lässt sich an der hohen Übernahmequote von rund 60 Prozent in Ausbildung ablesen. Ausbildungsberater Matthias Gawron erklärt, warum das so ist.
„Betriebe können durch die Einstiegsqualifizierung (EQ) den potentiellen Auszubildenden kennenlernen, insbesondere junge Bewerber, die erst auf den zweiten Blick überzeugen. Die gute Übernahmequote von rund 60 Prozent in Ausbildung belegt den Erfolg dieses Instruments für den Berufseinstieg“, betont Ausbildungsberater Matthias Gawron. „Ich kann den Betrieben nur empfehlen, es zu nutzen.“
Gerade in Verbindung mit den Unterstützungsmöglichkeiten der Assistierten Ausbildung oder Berufssprachkursen ermöglicht dieses Langzeitpraktikum auch dann eine gezielte Vorbereitung auf die Ausbildung, wenn Lern- oder Sprachdefizite bestehen. So tragen EQs zur beruflichen Integration junger Menschen und damit zur Fachkräftesicherung bei. Neu seit diesem Jahr ist, dass die Mindestdauer der EQ von sechs auf vier Monate gesenkt wurde, dass sie auch in Teilzeit absolviert werden kann und die bisherige Altersbeschränkung auf unter 25-Jährige aufgehoben wurde. Außerdem ist es jetzt möglich von der Ausbildung ins EQ zu wechseln. „Das ist insbesondere für junge Menschen hilfreich, bei denen man nach Beginn der Ausbildung feststellt, dass sie noch berufliche Grundlagen oder Sprachkenntnisse erwerben müssen. Nach Ablauf der EQ mit entsprechenden Unterstützungsangeboten kann
Foto: Sonja Schröder
Ausbildungsberater Matthias Gawron empfiehlt die Einstiegsqualifizierung (EQ) insbesondere bei Bewerbern mit Sprachdefiziten.
der Langzeitpraktikant dann wieder in die normale Ausbildung wechseln“, so Gawron. Eine Win-win-Situation also, zumal die Bundesagentur für Arbeit die Praktikumsvergütung und Beiträge zur Sozialversicherung bezuschusst. Seit dem 1. August 2024 beträgt der maximale Zuschuss zur Vergütung 276 Euro. Die Agentur für Arbeit übernimmt einen Anteil von 142 Euro am Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Wenn der EQ-Teilnehmende Berufssprachkurse besuchen, kann der betriebliche Anteil auf 50 Prozent sinken.
Kontakt: Matthias Gawron, Tel. 0511 348 59 – 440.
Recht. Personal. Steuern. Mit der App „Handwerk“ bin ich stets auf dem Laufenden.
Holger Kewitz, Fliesen Cussler GmbH, Hannover
Wie sehen Sie ins neue Jahr?
» Harder: Momentan blicke ich sehr positiv in die Zukunft. Ich habe einige spannende Anfragen für größere Kundenaufträge, auf die ich mich sehr freue. Das Durchhalten, die Bereitschaft zu investieren und sich zu verbessern hat sich auf jeden Fall gelohnt.
Kundendienstleiter Michel Fix, Car Union GmbH, Barsinghausen
Wie haben Sie/Ihr Betrieb das Jahr 2024 erlebt?
» Fix: Das Jahr 2024 hat uns vor viele neue Herausforderungen gestellt. Die Bewerbungen sind rar geworden und es war schwierig neue Auszubildende zu finden. Wir haben in diesem Jahr mehr Praktikanten angenommen, als in den letzten Jahren, auch wenn das Zeugnis nicht ganz unseren Vorstellungen entsprochen hat. Wir mussten uns außerdem neue Wege überlegen, um potenzielle Auszubildende zu erreichen. Dafür haben wir unter anderem einen WhatsApp-Aufruf über das Kollegium initiiert und Videos für unsere Web-Kanäle erstellt, die junge Menschen auf uns aufmerksamer machen sollen. Tatsächlich hatten wir auch viele Spätzünder, die direkt zu uns in Autohaus gekommen sind. Und wir konnten uns glücklich schätzen einen neuen jungen Mann bei uns im Team willkommen zu heißen.
Welche Highlights sind Ihnen (persönlich) vom Jahr 2024 in Erinnerung geblieben? » Fix: Das Highlight 2024 war für uns, dass die KGS Barsinghausen Kontakt zu uns aufgenommen und gefragt hat, ob wir uns eine Zusammenarbeit vorstellen können. Im März 2025 werden wir die Schule besuchen und den Schülerinnen und Schülern unsere Ausbildungsberufe vorstellen. Andersherum wird auch die Schule, bzw. die 8. Klasse, uns besuchen und sich unseren Betrieb und unsere Ausbildungsberufe live vor Ort anschauen.
Wie sehen Sie ins neue Jahr?
» Fix: Für 2025 werden wir weiter am Schraubenschlüssel bleiben müssen, um die jungen Menschen für unser Handwerk zu begeistern. Für unsere Azubis planen wir wieder einen Ausflug, um das Miteinander zu stärken und ihnen zu zeigen, dass sie sehr wichtig für uns sind. W
W INFO-VERANSTALTUNG
Lehrvertrag online
Mit dem Lehrvertrag online können Sie Ihre Ausbildungsverträge bequem und einfach am PC ausfüllen und ausdrucken. Dabei spielt das vollständige und korrekte Eintragen der Vertragsdaten eine wichtige Rolle. In unserem Online-Workshop erläutern wir mit Ihnen Schritt für Schritt den Ausbildungsvertrag und füllen ihn exemplarisch aus. Wichtige Punkte sind unter anderem:
• Betriebsnummer SGB
• Ausbilder – Nachweise + Unterlagen
• Erstuntersuchung
• Ausbildungsdauer
• Führung des Berichtshefts
• Anrechnung vorherige Ausbildung
• Probezeit
• Urlaubsdauer Melden Sie sich jetzt an!
Termin: 06.03.2025 von 09 Uhr bis 10.30 Uhr Kontakt: Christian Bunzel, Tel. 0511 3 48 59 - 477, Mail bunzel@hwk-hannover.de.
– jetzt aktualisieren!
So geht es:
Aktivieren Sie auf Ihrem iPhone oder Ihrem Android-Gerät die automatischen Updates
Oder:
Aktualisieren Sie Ihre App „Handwerk“ in Ihrem App-Store oder Playstore, indem Sie diese neu herunterladen!
Botschafter für das Bäckerhandwerk
René Silberbach ist einer von drei Brot-Sommeliers in SachsenAnhalt. Er will für sein Handwerk werben, macht aber auch auf hohe Energiekosten und zu viel Bürokratie aufmerksam.
Getreide, das auf den Feldern um die Harzer Dörfer wächst, wird zu Brot und Brötchen. Aber wie? Die Antwort weiß der Obermeister der Harzer Bäcker-Innung, René Silberbach. Er antwortet allerdings nicht in der heimischen Backstube, stattdessen in der Grundschule Henning Calvör im Wernigeröder Ortsteil Silstedt. Regelmäßig wirbt der 49-Jährige in Kindergärten und Schulen für gesunde regionale Kost auf den Tellern der Menschen, für ein gutes Miteinander von Bauern, Müllern, Konditoren und Bäckern innerhalb ihrer Region. Der Grund sind die großen Probleme aller BackBetriebe beim Besetzen von Lehrstellen wie auch dem Finden von Mitarbeitenden für den beruflichen Nachwuchs. An diesem Tag trägt der Inhaber einer Wernigeröder Backstube und eines Café mit 39 Beschäftigten eine besondere Kleidung: Auf seiner strahlend weißen Jacke mit schwarz-rot-goldenem Kragen steht schwarz gestickt auf der Brust: Geprüfter Brotsommelier René Silberbach.
Nicht viele dürfen sich Sommelier nennen Nach einjähriger Fortbildung an der Akademie des Deutschen Bäckerhandwerks im baden-württembergischen Weinheim ist er der dritte Bäcker in SachsenAnhalt, der sich Sommelier nennen darf. Bundesweit gibt es 250 dieser Brot-Experten. Ihr spezielles Wissen gilt weniger dem Brotbacken an sich, vielmehr haben sie sich Kenntnisse über die lange Geschichte des Brotes, über die traditionellen Sorten angeeignet, wissen um saisonale Besonderheiten und die zum jeweiligen Brot passenden Speisen und Getränke. Der Neu-Sommelier nennt Beispiele aus seiner Backstube: Bärlauch- oder Radieschen-Brot gibt es im Frühjahr. Im Sommer wird regelmäßig FeigeRosmarin-Brot gebacken, im Herbst hingegen Kartoffelbrot, im Winter folgt Apfel-Walnuss-Brot. Den traditionellen Sorten abseits des allseits beliebten Roggen-Mischbrotes neue Kreationen zur Seite zu stellen, auch dafür wirbt der frischdekorierte Bäcker bei seinen Kollegen. Im Jahr einer „Pflaumen-Schwemme“ hatte er diese Früchte zunächst fermentiert, um daraus das „Alte Plumbrot“ zu backen. Sowohl dieser praktische Prozess als auch die 40-seitige Hausarbeit zum Thema gehörten zur Sommelier-Ausbildung, ebenso beispielsweise das Erlernen von Geschmackssensorik.
Brot-Experten machen Kollegen Mut Kursabschluss war bei dem bekannten Sterne-Koch Johann Lafer. Die Freude Silberbachs über den Expertentitel teilt auch Martin Ostheeren als Geschäftsführer des Bäcker-Landesverbands in Sachsen-Anhalt: „Sommeliers wie René Silberbach sind anerkannte Botschafter für gesunde Ernährung, für heimische Produkte, für traditionelles Bäcker-Handwerk.“ Ostheeren hebt einen weiteren, ihm wichtigen Aspekt hervor: Brot-Experten seien zugleich engagierte Bäcker, die
Jochen Quathamer
FIRMENNAME Neuhaus GmbH
WEBSEITE www.tischlerei-neuhaus.de
ORT Rastede
GEWERK Tischlerei
MITARBEITERZAHL 28
FUNKTION Geschäftsführer
Fotos: Tom Koch
Die Sommelier-Ausbildung umfasst neben dem Trainieren des Geruchsinns auch, den
Bäckermeister Silberbach setzt in seinem Betrieb auf saisonale Zutaten. Mischbrote gibt es ganzjährig.
Um für handwerklichen Nachwuchs und den Beruf des Bäckers zu werben, geht der Meister oft auch in Schulen.
vielen Kolleginnen und Kollegen ihrer Zunft Mut machen, trotz aller Schwierigkeiten nicht aufzugeben. Tagtägliche Herausforderungen sind die hohen Energie- und weiter steigenden Rohstoffpreise, der seit Jahren akute Mitarbeitermangel und die überbordende Bürokratie. Inzwischen werden auch in Sachsen-Anhalt immer mehr Backstuben geschlossen. Während es 2013 zwischen Arendsee und Zeitz noch 310 Bäckereibetriebe gegeben hat, gab es zehn Jahre später nur noch 200 Bäcker. Bundesweit waren laut Statista 2023 noch 9.242 Bäckerbetriebe registriert, zehn Jahre zuvor waren es noch 13.171 Bäckereien. Die vom Landesverband benannten Probleme kennt der Wernigeröder Bäcker Silberbach aus dem Effeff.
1. Was sind Ihre Pluspunkte als Arbeitgeber? Viel Wertschätzung für das Team – beispielsweise durch recht flexible Arbeitszeiten und sehr selbstständige Auftragsbearbeitung.
2. Wie rekrutieren Sie Nachwuchskräfte für Ihren Betrieb? Oft über Mundpropaganda, aber auch über Listung in der Berufsschule und Präsentationen in weiterführenden Schulen.
3. Wie würden Sie Ihren Führungsstil beschreiben? Wir geben dem Team einen möglichst großen Handlungsspielraum, um jeden weitgehend eigenverantwortlich arbeiten zu lassen.
4. Was tun Sie, damit Ihre Mitarbeitenden sich wohlfühlen? Wir beziehen sie beispielsweise möglichst häufig in Entscheidungen mit ein.
Gerade habe er seinen Stromtarif neu aushandeln können, der Gastarif sei indes unverändert hoch – schlecht für ein Unternehmen, das zwei Backöfen an sieben Tagen die Woche heizen muss. Silberbach: „Ich werde nicht umhin kommen, diese Erhöhungen wenigstens teilweise an meine Kunden weiterreichen zu müssen.“
Immer auf der Suche nach Mitarbeitenden Auch Fachkräfte kann er sich nicht backen, ist daher ständig auf Personalsuche, für die Backstube, den Verkauf, fürs Café. Darum investiert er in die Ausbildung –für Konditoren. Dienstbeginn in der Wernigeröder Backstube ist bereits um Mitternacht. Thao Nguyen lernt bei ihm den Beruf einer Konditorin. Dafür hat sie
Nur einen Teil der gesamten Vielfalt des Brotes in seiner Backstube zeigt Brot-Sommelier René Silberbach aus Wernigerode. Gerade auch saisonale Einflüsse verändern das Sortiment stetig. Immer mehr der Backstuben werden geschlossen. Ein Grund ist die Bürokratie.
eine 9.000 Kilometer lange Flugreise auf sich genommen, im vietnamesischen Hoi An Deutsch gelernt und ist damit Teil eines Ausbildungsprojektes, das die Partnerstädte Wernigerode und Hoi An verbindet. Mehr als 40 junge Frauen und Männer wurden und werden in Sachsen-Anhalt in Branchen wie Altenpflege, Gastronomie und Hotellerie oder eben im Back- und Konditorenhandwerk ausgebildet. „Obwohl die Sprache für alle Beteiligten manchmal noch eine Hürde ist, schätzen wir an Thao ihre Freundlichkeit, ihren Ehrgeiz und ihre angenehme Art, mit den Kolleginnen und Kollegen umzugehen. Sie wird ihre Ausbildung meistern“, ist Brot-Sommelier René Silberbach überzeugt. TOM KOCH W
Hausbau per 3D-Druck
Durch den Einsatz eines 3D-Gebäudedruckers wird derzeit im bayerischen Vöhringen ein Mehrfamilienhaus gebaut, realisiert von Rupp Gebäudedruck. Laut Pressemitteilung umfasst das vom Land Bayern geförderte Bauprojekt sechs Wohnungen zwischen 64 und knapp 84 Quadratmetern mit einer Gesamtfläche von rund 450 Quadratmetern. Per 3D-Drucktechnik in Kombination mit traditionellen Bauweisen könne mit nur drei Personen auf der Baustelle bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden. Das Unternehmen gibt zu dem Vöhringer Projekt – einer Kooperation mit den Unternehmen Putzmeister und Schwenk – folgende Details bekannt:
ɓ Der 3D-Drucker: Karlos, ein mobiler und binnen einer Stunde einsatzbereiter 3D-Drucker aus dem Hause Putzmeister. Druckreichweite: bis zu 26 Meter.
ɓ Das Druckmaterial: Transportbeton der Firma Schwenk, mit spezieller
Konsistenz und Festigkeitsentwicklung durch eine exakt abgestimmte Zement-Zusatzmittelkombination.
Vorteile: kurze Transportwege, weniger Fahrtkosten, weniger Emissionen.
ɓ Die Bauweise: Der aus Beton gedruckte Teil wird mit einer modernen Dämmung aus vorgefertigten Vorsatzwandelementen kombiniert. Sie bestehen aus Holzrahmen mit Holzfaserdämmplatten, die im Erdgeschoss und Obergeschoss hinter Putz verschwinden. Das Dachgeschoss besteht aus seriell gefertigten Fassadenelementen aus Holz. BG
Dachdecker-Krieg in den Niederlanden
Die niederländische Nachrichtenseite Omroep Brabant meldete seit letztem Sommer über 20 Explosionen und Brandanschläge auf Fahrzeuge und Häuser von Dachdeckern in der Region. Nun soll der Gemeinde ein Bericht vom niederländischen Dachdeckerverband „Netwerk Dakdekkers“ vorliegen, in dem mögliche Lösungsansätze beschrieben werden: etwa eine verbindliche AuftragsPlattform für Dachdecker, Verbraucher und die Gemeinde. Hier sollen sich Hausbesitzer registrieren, Informationen erhalten und mit zugelassenen Dachdeckern in Kontakt treten können. Dadurch wäre eine bessere Überwachung der Branche möglich. DEG