Was geschieht, wenn der Chef oder die Chefin eines Betriebs von heute auf morgen ausfällt? Sei es durch Krankheit, einen Unfall oder andere unvorhergesehene Ereignisse – für viele Handwerksbetriebe wäre eine solche Situation eine ernste Herausforderung. In einem kleinen oder mittelständischen Betrieb kann der plötzliche Ausfall der Geschäftsführung das gesamte Tagesgeschäft lahmlegen, da häufig nicht nur wichtige Entscheidungsbefugnisse, sondern auch das technische, organisatorische und finanzielle Wissen gebündelt in der Person des Betriebsinhabers oder der Betriebsinhaberin liegen. Mit einer klaren Notfallplanung, gut durchdachten Vertretungsregelungen und entsprechenden Vollmachten lassen sich aber in einem solchen Fall viele Unsicherheiten vermeiden und der Fortbestand des Betriebs sichern. Neben Notfallordnern, die wichtige Vertretungsregelungen und Unternehmensabläufe dokumentieren, ist es dabei entscheidend, auch die finanzielle Handlungsfähigkeit des Betriebs sicherzustellen. Denn ohne Zugriff auf Bankkonten oder finanzielle Rücklagen kann der Betrieb schnell ins Straucheln geraten. In unserer diesmaligen Titelstory geben zwei Betriebe Einblick in ihre Notfallplanung. Sie zeigen, wie Vorsorge konkret aussehen kann und welche Maßnahmen getroffen werden sollten, um im Ernstfall handlungsfähig zu bleiben. Im Experten-Interview
gibt es zudem wertvolle Tipps zur Notfallplanung: von der Strukturierung eines Notfallordners über klare Vertretungsregelungen bis hin zur finanziellen Absicherung, etwa durch Bankvollmachten, die den Betrieb in einer Krisensituation liquide halten. Auch wir als Handwerkskammer stehen Ihnen beratend zur Seite, wenn es darum geht, Ihren Betrieb für den Ernstfall abzusichern. Mit einer durchdachten Notfallplanung sorgen Sie dafür, dass der Betrieb in sicheren Bahnen weiterläuft, selbst wenn das Unerwartete eintritt. Warten Sie also nicht zu lange und stellen Sie frühzeitig sicher, dass Ihr Betrieb für jede Situation gerüstet ist
Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen Ihr
Thomas Warntjen, Geschäftsbereichsleiter Betriebsberatung der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade
Für Ihr Handwerk lieber traditionelle oder digitale Lösungen? Wir bieten Ihnen beides!
Foto: Sascha
Gramann
» App Handwerk
Auch als App Regionales und Management aus einer Hand!
Was tun, wenn Sie ausfallen? Die Antwort auf diese Frage sollte gut vorbereitet sein
16 DeutscheMeisterschaftimHandwerk
Fünf Gesellinnen und Gesellen als Kammersieger geehrt
20 Friseur-HandwerkmitZukunft
Von der Berufsausbildung zur Meisterprüfung
BETRIEB
22 StrategiengegenPreisdrücker
Mit diesen Formulierungen kontern Sie
24 E-Rechnung
Antworten auf Leserfragen
26 HandwerkbrauchtpositiveBotschaften
ZDH-Präsident Jörg Dittrich im Interview
29 KeingroßerBefreiungsschlag
Das Bürokratieentlastungsgesetz IV
30 Teamserfolgreichführen Guter Teamgeist bringt Betrieb voran
32 PilotprojektzeigtErgebnisse: Zufriedenheit wächst mit Vier-Tage-Woche
REGIONALES
34 Zukunftsfähigsein
Groß denken und mutig entscheiden
BETRIEB
36 UrteilzumFahrzeugleasing Steuervorteil durch Sonderzahlung gekippt
42 MehrErfolgdurchWeglassen Meister reduziert Angebot
44 HaltenSieIhrTeamfit
Ein Mediziner gibt Tipps
BETRIEB PLUS
46 Taktisch,tüchtig,Toyota Proace Max vs. Proace City
PANORAMA
48 WerkzeugfürLiebhaber
Aus der Scheune in die Welt
IMPRESSUM 50 Pflichtangaben
Aus der Scheune in die Welt
Die von Drechsler Matthias Fenner handgefertigten Werkzeuge sind beliebt von New York bis Sydney. Wie hat er sich international einen Namen gemacht? |48
Foto: ZDH/Henning Schacht
INFORMIERT! BESSER
Erfolgreich im Handwerk mit aktuellen Infos, konkreten Tipps, cleveren Tricks zu Recht und Steuern, Führung und Recruiting, Digitalisierung und Strategie.
Gute Gründe, unseren Newsletter zu abonnieren:
Zeitersparnis durch gebündelte Updates
Qualität und redaktionelle Sorgfalt kostenfrei & flexibel
svg.to/news-hwc
Geschäftslage im Handwerk relativ stabil
Handwerkskammer
VON FRANK AHLBORN
Dfordert klaren wirtschaftspolitischen Kurs
ie Stimmung im Handwerk hat sich im dritten Quartal 2024 gegenüber dem Vorjahresquartal leicht aufgehellt. In der Herbstkonjunkturumfrage der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade bewerten die 466 befragten Betriebe ihre aktuelle Geschäftslage zwar etwas schlechter als in der Vorjahresumfrage, die zukünftigen Erwartungen sind jedoch weniger pessimistisch als zuvor. Im Ergebnis steigt der von der Kammer berechnete Geschäftsklimaindex von 96 auf jetzt 103 Punkte. „Angesichts einer gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, die überwiegend von Negativnachrichten geprägt ist, sehen viele Handwerksbetriebe ihre eigene Geschäftslage als relativ stabil an. Tatsächlich entwickeln sich jedoch Umsatz, Beschäftigung und vor allem auch die Investitionen im Handwerk alles andere als gut“, bewertet Kammerhauptgeschäftsführer Matthias Steffen die Umfrageergebnisse.
Aktuell bezeichnen 48 Prozent der befragten Handwerksbetriebe ihre Geschäftslage als gut, weitere 36 Prozent kommen zu einem zufriedenstellenden Urteil. 16 Prozent bewerten ihre Geschäftslage als schlecht, im Vorjahr waren es nur 13 Prozent. Wie saisonal üblich werden die Zukunftserwartungen für die kommenden Wintermonate etwas pessimistischer beurteilt, allerdings nicht mehr so stark wie im Vorjahr. 32 Prozent erwarten eine schlechtere Geschäftslage, in der Vorjahrsumfrage waren es noch 42 Prozent. 13 Prozent (Vorjahr: zehn Prozent) gehen von einer Verbesserung aus.
In der Herbstumfrage der Handwerkskammer meldeten 33 Prozent der befragten Betriebe Umsatzrückgänge, lediglich 19 Prozent konnten ihren Umsatz steigern. Der Auftragsbestand im Handwerk nahm ebenfalls ab. 15 Prozent meldeten Beschäftigungszuwächse, während der Personalbestand in 23 Prozent der befragten Betriebe zurückging. Aktuell haben lediglich 19 Prozent ihre Investitionen erhöht, jeder dritte Betrieb
„Die Handwerksbetriebe brauchen Entlastungen bei Steuern, Energiekosten und bei der Bürokratie. Unternehmertum muss wieder gestärkt werden.“
Matthias Steffen, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer BraunschweigLüneburgStade
(34 Prozent) nahm jedoch Kürzungen am Investitionsbudget vor. Die schwache Investitionsbereitschaft dürfte in den kommenden Monaten noch weiter zurückgehen. „Es herrscht aktuell viel Unsicherheit über den künftigen wirtschaftspolitischen Kurs der Regierung“, sagt Steffen. Zwar sei die Inflation zurückgegangen und die Zinsen wieder niedriger, nachhaltige Wachstumsimpulse blieben jedoch aus. „Die Handwerksbetriebe brauchen Entlastungen bei Steuern, Energiekosten und bei der Bürokratie. Unternehmertum muss wieder gestärkt werden.“ Mit großer Sorge betrachtet der Kammerhauptgeschäftsführer die Entwicklung der Lohnzusatzkosten und warnt: „Hier steuern wir auf Rekordhöhen zu, die gerade für das arbeitsintensive Handwerk zu enormen Belastungen führen werden.“ Das Handwerk für den gewerblichen Bedarf bekommt mit voller Härte die schwache Entwicklung der Industrie zu spüren. Der Geschäftsklimaindex geht um neun Punkte zurück und erreicht nur noch 84 Punkte – Schlusslicht unter den sieben Handwerksgruppen. Ganz anders hingen die Entwicklung in den Gesundheitshandwerken: Der Geschäftsklimaindex zieht um 18 Punkte auf 129 Punkte an. Mit 125 Punkten bleibt das Geschäftsklima im Kfz-Handwerk stabil, die Werkstätten sind gut ausgelastet. Bei den Dienstleistungshandwerken für den persönlichen Bedarf, zum Beispiel Friseure, Kosmetiker oder Fotografen, steigt das Geschäftsklima um 22 auf 116 Punkte. Trotz Aufhellung um zehn Punkte bleibt der Geschäftsklimaindex in den Nahrungsmittelhandwerken mit 91 Punkten hinter dem Durchschnitt zurück. Im für die Handwerkskonjunktur insgesamt wichtigen Bauhauptgewerbe wird die Stimmung wieder besser. Der Geschäftsklimaindex steigt um 15 auf 96 Punkte. Auch das Ausbaugewerbe erholt sich leicht. Der Geschäftsklimaindex erhöht sich um fünf Punkte und liegt jetzt bei 104 Punkten. W
Entwicklung des Geschäftsklimaindex im Handwerk
des Kammerbezirks Braunschweig-Lüneburg-Stade
Blick auf die Handwerkskonjunktur in den Regionen
BRAUNSCHWEIG (BS, GF, GS, HE, PE, SZ, WF, WOB): 46 Prozent der Handwerksbetriebe beurteilen ihre Geschäftslage im dritten Quartal 2024 als gut, weitere 36 Prozent als befriedigend. Für die kommenden Monate erwarten 13 Prozent eine Verbesserung der Geschäftslage, 59 Prozent gehen von einer stabilen Entwicklung aus. 28 Prozent erwarten eine schlechtere Geschäftslage. Der Geschäftsklimaindex liegt mit aktuell 104 Punkten um zehn Punkte über dem Vorjahreswert von 94 Punkten.
LÜNEBURG (CE, DAN, HK, LG, UE, WL):
50 Prozent der Handwerksbetriebe beurteilen ihre Geschäftslage im dritten Quartal 2024 als gut, weitere 36 Prozent als befriedigend. Für die kommenden Monate erwarten 16 Prozent eine Verbesserung der Geschäftslage, 53 Prozent
gehen von einer stabilen Entwicklung aus. 31 Prozent erwarten eine schlechtere Geschäftslage. Der Geschäftsklimaindex liegt mit aktuell 108 Punkten um neun Punkte über dem Vorjahreswert von 99 Punkten.
STADE (CUX, OHZ, ROW, STD, VER):
47 Prozent der Handwerksbetriebe beurteilen ihre Geschäftslage im zweiten Quartal 2024 als gut, weitere 36 Prozent als befriedigend. Für die kommenden Monate erwarten elf Prozent eine Verbesserung der Geschäftslage, 51 Prozent gehen von einer stabilen Entwicklung aus. 38 Prozent erwarten eine schlechtere Geschäftslage. Der Geschäftsklimaindex liegt mit aktuell 97 Punkten um drei Punkte über dem Vorjahreswert von 94 Punkten.
Quelle: Herbstumfrage 2024 der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade
Punkte (+7 Punkte im Vergleich zum Vorjahr) erreicht der Geschäftsklimaindex in der aktuellen Konjunkturumfrage.
Kontakt: Frank Ahlborn Tel. 04131 712-103 ahlborn@hwk-bls.de
HANDWERK LIVE ERLEBEN
Rallye durch die Technologiezentren
Schülerinnen und Schüler der achten und neunten Klassen haben in einer spannenden Rallye durch die Technologiezentren der Handwerks-
kammer in Braunschweig, Lüneburg und Stade ihr handwerkliches Geschick getestet und verschiedene Gewerke ausprobiert. Thomas
DR. ANDREAS BIERICH INFORMIERT:
Kündigungen wegen häufiger Kurzerkrankungen des Arbeitnehmers spielen in der arbeitsrechtlichen Praxis eine große Rolle. Und findet das Kündigungsschutzgesetz auf das Arbeitsverhältnis Anwendung, bewegt sich der Arbeitgeber bei der Beurteilung des kündigungsrelevanten Sachverhalts auf einem sehr unsicheren Gelände. Denn häufig kann er bereits nicht zuverlässig ermitteln, an welchen Krankheiten sein Mitarbeiter in der Vergangenheit gelitten hat. Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern (LAG) hat in einer aktuellen Entscheidung klare Leitlinien gesetzt, unter welchen Umständen eine personenbedingte Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen gerechtfertigt ist (Urteil vom 07.05.2024, Az. : 5 Sa 56/23). Der Fall: Ein Maschinenbediener in der Fleischindustrie war in den Jahren 2018
bis 2022 stets zwischen 40 und 44 Arbeitstage erkrankt, im Jahr 2020 lediglich 33 Arbeitstage. Für sämtliche Ausfallzeiten leistete der Arbeitgeber Entgeltfortzahlung. Nach zwei durchgeführten Verfahren des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) in den Jahren 2020 und 2021 lehnte der Arbeitnehmer ein weiteres Verfahren ab. Der Arbeitgeber kündigte daraufhin das Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht zum 30.06.2023. Die Kündigung begründete er mit einer negativen Gesundheitsprognose; es sei mit weiteren, häufigen Kurzerkrankungen zu rechnen. Der Betrieb werde zudem durch die Lohnfortzahlungskosten und Aufwendungen für Leiharbeitnehmer erheblich finanziell belastet. Der Arbeitnehmer hielt die Kündigung für sozialwidrig und erhob Kündigungsschutzklage.
Das LAG wies die Klage ab und bejahte zunächst eine
Versec, Nachwuchswerber der Handwerkskammer, hofft: „Vielleicht haben wir ja den ein oder anderen Nachwuchshandwerker begeistert.“
negative Gesundheitsprognose aufgrund der Krankengeschichte des Arbeitnehmers. Auch unterschiedliche Krankheiten könnten, so das Gericht, auf eine allgemeine Krankheitsanfälligkeit des Arbeitnehmers hinweisen, die auch in Zukunft bestehen bliebe. Selbst wenn einzelne Krankheiten ausgeheilt sind, könnten diese erneut ausbrechen wie beispielsweise eine Atemwegserkrankung. Wegen der hohen zu erwartenden Entgeltfortzahlungskosten im Krankheitsfall und der Notwendigkeit, wie zuvor kostenintensiv Leiharbeitnehmer zu organisieren, sei der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitgeber nicht mehr hinnehmbar. Die Kündigung sei daher sozial gerechtfertigt und wirksam.
Fazit: Bei einer Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen ist stets eine
Fachanwalt für Arbeitsrecht: Dr. Andreas Bierich
sorgfältige Prüfung des Einzelfalls erforderlich. Der Arbeitgeber muss zunächst die erheblichen Fehlzeiten im Detail unter Beweis stellen und vortragen, dass auch künftig mit erheblichen Fehlzeiten des Arbeitnehmers zu rechnen ist, die die betrieblichen Interessen erheblich beeinträchtigen. Es liegt dann beim Arbeitnehmer, seine positive Prognose zur Krankheitsentwicklung darzulegen und zu beweisen, gegebenenfalls durch Entbindung seiner Ärzte von ihrer Schweigepflicht.
Bei seinem Besuch im Stader Technologiezentrum der Handwerkskammer wurde der niedersächsische CDU-Landesvorsitzende Sebastian Lechner MdL (Mitte) von der Landtagsabgeordneten Melanie Reinecke (2. von links) und dem Stader CDU-Vorsitzenden Arne Kramer (4. von links) begleitet und von Heidi Kluth, Vizepräsidentin der Handwerkskammer (rechts), und Hauptgeschäftsführer Matthias Steffen (links) empfangen.
MEHR VERTRAUEN STATT BÜROKRATIE
CDU-Landes- und Fraktionsvorsitzender Sebastian Lechner im Austausch mit dem Handwerk
Um die Stärkung der dualen Ausbildung und den Bürokratieabbau ging es bei einem politischen Austausch des Handwerks mit dem Landesund Fraktionsvorsitzenden der CDU, Sebastian Lechner MdL, in Stade. „Wir brauchen eine bessere Berufsorientierung und stärkere Entlastungen bei der Ausbildung“, machte Heidi Kluth, Vizepräsidentin der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade, deutlich. Sie warb für die Einführung einer Praktikumsprämie für Schülerinnen
und Schüler in Niedersachsen, das Land Sachsen-Anhalt habe bereits gute Erfahrungen damit gemacht. „Hier haben Sie die niedersächsische CDU an Ihrer Seite“, bekräftigte Lechner. Solche Anreize seien sinnvoll, um Jugendliche auch in den Ferienzeiten besser an Ausbildungsbetriebe und die Chancen einer dualen Ausbildung heranzuführen. Für Entlastungen der Auszubildenden bei weiter entferntem Berufsschulunterricht plädierte Kammerhauptgeschäftsführer Matthias Steffen: „In diesen
Fällen muss es auch in Niedersachsen endlich Zuschüsse zu den Fahrtkosten und den Unterbringungs- und Verpflegungskosten geben.“ Für den länderübergreifenden Berufsschulunterricht sehe eine langjährige Rahmenvereinbarung der Kultusministerkonferenz dies sogar ausdrücklich vor. Beim Bürokratieabbau herrschte Einigkeit, dass dieser ohne einen grundsätzlichen Richtungswechsel nicht gelingen werde. Kluth wusste aus ihrem familieneigenen Sanitär-, Heizung- und Klimabetrieb zu
ANSPRECHPARTNER FÜR BETRIEBE IN DER REGION BRAUNSCHWEIG Ausbildungsmarketing
berichten: „Es ist unglaublich, was wir alles in den Betrieben dokumentieren müssen und dann irgendwann wegwerfen.“ Auch bei Fördermitteln, die gerade für kleine und mittlere Unternehmen wichtig sind, sei der bürokratische Aufwand oftmals viel zu hoch. „Tatsächlich muss es einen Wandel hin zu einer Vertrauenshaltung gegenüber Unternehmerinnen und Unternehmern geben. Vertrauen und Zutrauen nennen wir das“, betonte der CDU-Landesvorsitzende Lechner.
und Besetzung freier Lehrstellen
Holger Holz - van Hettinga ist ab sofort der zentrale Ansprechpartner für Betriebe in der Region Braunschweig, wenn es um Ausbildungsmarketing und die Besetzung freier Lehrstellen geht. Durch die langjährige Tätigkeit als Weiterbildungsberater bei der Kammer kennt er das Handwerk und seine Herausforderungen bestens. „Ich
freue mich darauf, weiterhin eng mit den Betrieben zusammenzuarbeiten und kreative Lösungen für die Fachkräftesicherung zu entwickeln“, sagt Holz - van Hettinga. In seiner neuen Funktion berät er nicht nur rund um das Ausbildungsmarketing, sondern organisiert auch Ausbildungsmessen und betreut die Lehrstellenbörse der Handwerkskammer.
Die Beratung erfolgt im Rahmen des Programms „Passgenaue Besetzung - Unterstützung von KMU bei der passgenauen Besetzung von Ausbildungsplätzen sowie bei der Integration von ausländischen Fachkräften“, gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und den Europäischen Sozialfonds .
Ansprechpartner: Holger
Holz - van Hettinga Tel. 0531 1201-413 holz-van-hettinga@ hwk-bls.de
Das Magazinportal hwk-bls.de/magazin Fragen & Anregungen: Astrid Bauerfeld 0531 1201-124 magazin@hwk-bls.de
Foto:
Ahlborn
Abgesichert für den Notfall?
Schlimme Vorstellung: Ein Feuer oder Hochwasser zerstört den Betrieb, der Inhabende wird plötzlich krank oder verstirbt. Neben dem möglichen Verlust von Leben, Gesundheit oder Materiellem kann ein ganzes Unternehmen als Arbeitgeber vor dem Aus stehen, wenn niemand für den Notfall vorgesorgt hat. Über Vorsorgegedanken und Notfallplanung berichten Zimmerermeisterin Annette Schaper und Tischlergeselle Robert Skowronek mit seinem Chef Karsten-Michael Gödecke.
VON ASTRID BAUERFELD
Annette Schaper
Zimmerermeisterin
www.zimmerei-schaper.com
Annette Schaper, Zimmerermeisterin Zimmerei Schaper aus Braunschweig
„Es ist eine Art von Vermögenssicherung, einen Notfallplan zu haben.“
Ohne mich wird es problematisch“, betont Annette Schaper. Sie ist Zimmerermeisterin und leitet den Familienbetrieb in Braunschweig. Wenn einem das so richtig bewusst werde, dann müsse schnellstmöglich ein Plan her, der im Notfall greife. „Ich bin zwar nicht akut krank oder geschwächt, aber mit einem entsprechenden Notfallplan würde ich mir selbst ein besseres Gefühl geben“, vermutet die 54-Jährige. Zurzeit baue sie sehr auf die Unterstützung ihrer Eltern und auf einen angestellten Meister. Käme es jedoch zu einer länger andauernden Einschränkung oder einem Ausfall ihrer Person, sei vieles nicht ausreichend geregelt. „Das muss ich dringend ändern“, sagt Annette Schaper. Insbesondere wenn alles bei einer Person
„Ich bin als Inhaberin eines Einzelunternehmens für alles allein zuständig und verantwortlich, darf nur selbst entscheiden und unterschreiben.“
zusammenlaufe, müsse dringend Vorsorge betrieben werden. Momentan sei es ein absoluter Katastrophenfall für den Betrieb, wenn sie als Chefin plötzlich im Koma läge. „Es ist schließlich eine Art von Vermögenssicherung, einen Notfallplan zu haben“, erklärt die Meisterin. Wie schnell könne ein Ausfall des Chefs zur Finanzfalle werden, wenn Verbindlichkeiten, Gehälter oder die Rechnung für den Werkstattstrom nicht beglichen werden. Entsprechende Vollmachten seien nun in Arbeit: „Das ist nur der erste Schritt, aber der wesentliche“, sagt Schaper. Für ihren Notfallplan müsse sie sich nun rechtlichen Beistand holen, interne Gespräche führen. „Es hängt vieles an einer umfangreichen Absicherung, aber ich werde besser schlafen, wenn dieses Thema endlich geregelt ist“, betont sie.
Robert Skowronek
Tischlermeister
www.tischlerei-goedecke.de
GRobert
Skowronek, angestellter Tischlermeister
„Ein Notfallkoffer mit Pins, Passwörtern und Vollmachten.“
ut schlafen möchte Robert Skowronek gern bereits bei Betriebsübernahme. Der Tischlermeister möchte in den nächsten Jahren in die Fußstapfen seines Chefs treten, die Gödecke GmbH zusammen mit seinem Kollegen Timo Nehring übernehmen. Übergabegespräche laufen bereits. Für den 30-Jährigen ist die frühzeitige Absicherung schon jetzt ein wichtiges Thema: „Es kann jederzeit etwas passieren“, sagt Skowronek. Erst zu handeln, wenn der Notfall bereits da ist, sei für ihn keine Option. Eine schwere Krankheit mit Todesfolge im engsten Familienkreis habe ihm bereits vor ein paar Jahren gezeigt, wie wichtig es sei, Vorsorgepläne zu haben. „Meist sind Entscheidungen mit getrübtem Blick nur sehr eingeschränkt möglich“, erzählt er. Dies solle ihm als Betriebsinhaber keinesfalls passieren. Eine Art Notfallkoffer schwebt ihm vor:
„Ich kann es nur unterstützen, frühestmöglich alles abzusichern.“
Karsten-Michael Gödecke, Betriebsinhaber
Tischlerei Gödecke
„Sämtliche Passwörter, Pins, Transaktionsnummern, Zugänge, Berechtigungen und Vollmachten müssen irgendwo abgelegt werden, ob nun digital oder physisch“, erklärt er. Zwar gebe es künftig eine Doppelspitze im Unternehmen, aber auch hier seien Transparenz und entsprechend zugängliche Informationen unbedingt notwendig, sollte es zu einem unerwarteten Ausfall eines Geschäftsführenden kommen. Er habe dieses Thema sein ganzes Berufsleben als Selbstständiger vor sich hergeschoben, immer mit dem Wissen, dass sein Ausfall für den Betriebsablauf schlimme Folgen haben könnte. „Ich habe es tatsächlich verdrängt“, erklärt er. Seinen Betrieb so gewissenhaften jungen Tischlern zu überlassen, gebe ihm nun ein gutes Gefühl. „Ich helfe mit meinem Erfahrungsschatz, weil ja auch mir der Erfolg und das Fortbestehen der Tischlerei Gödecke am Herzen liegt“, betont der 62-Jährige.
Adrienne Blum zum Thema Notfallvorsorge im Betrieb
Frau Blum, warum ist es so wichtig, sich frühzeitig mit der Notfallvorsorge im Betrieb zu befassen?
» Adrienne Blum: Viele Betriebsinhabende denken, dass sie noch genügend Zeit haben, das Thema anzugehen, und dass sie ihren Betrieb immer selbst leiten können. Doch ein Unfall oder eine schwere Erkrankung treten oft ganz plötzlich auf und stellen den gesamten Betrieb dann vor große Herausforderungen. Ohne klare Vorsorge sind wichtige Entscheidungen womöglich blockiert, und der Betrieb kann in eine Art „Schockstarre" verfallen. Eine gute Vorbereitung hilft, dass das Unternehmen in einem solchen Fall handlungsfähig bleibt.
Welche ersten Schritte würden Sie Unternehmerinnen und Unternehmern empfehlen, die sich auf solche Notfälle vorbereiten möchten?
» Adrienne Blum: Der erste Schritt ist eine Bestandsaufnahme: Was sind die wichtigsten Funktionen, die nur der Betriebsinhabende wahrnimmt? Das können etwa Bankgeschäfte, Vertragsabschlüsse oder die Personalführung sein. Dann sollte geprüft werden, ob es Personen im Unternehmen oder notfalls Externe gibt, denen entsprechende Verantwortlichkeiten übertragen werden können. Je nach Rechtsform des Unternehmens kommen verschiedene Möglichkeiten in Betracht. Besonders wichtig ist eine Vorsorgevollmacht für den Fall der Geschäftsunfähigkeit, die klar festlegt, wer in einem Notfall Entscheidungen treffen darf und wie die Handlungsbefugnisse verteilt sind. Andernfalls würde vom Gericht ein Betreuer bestellt, was wertvolle Zeit kostet und nicht unbedingt im Sinne des Unternehmens sein muss.
Was gehört in eine solche Vorsorgevollmacht, und wer sollte diese Vollmacht erhalten?
» Adrienne Blum: Eine Vorsorgevollmacht legt genau fest, wer in Abwesenheit des Unternehmers oder der Unternehmerin handeln darf. Sie sollte zum Beispiel Bank-
geschäfte, Vertragsabschlüsse und Personalentscheidungen abdecken. In vielen Fällen bietet es sich an, eine Vertrauensperson aus dem Unternehmen oder der Familie zu bestimmen – idealerweise jemand mit Fachkenntnissen und Verständnis für die betrieblichen Abläufe. Es ist zudem ratsam, diese Vollmacht gemeinsam mit einem Rechtsanwalt aufzusetzen, um sicherzustellen, dass sie alle rechtlichen Anforderungen erfüllt.
Welche Rolle spielen Notfallpläne in der betrieblichen Vorsorge und was sollte ein solcher Plan umfassen?
» Adrienne Blum: Notfallpläne sind entscheidend, um den Betrieb in einer Krisensituation schnell und geordnet weiterführen zu können. Ein guter Notfallplan enthält neben der Vorsorgevollmacht klare Anweisungen für Vertretungsregelungen, Abläufe für den Fortgang laufender Projekte und die Erreichbarkeit von Schlüsselpersonen. Außerdem sollten Passwörter und Zugänge zu wichtigen Dokumenten oder digitalen Systemen sicher hinterlegt sein. Wichtig ist, diesen Notfallplan regelmäßig zu aktualisieren und mit der Stellvertretung durchzusprechen, damit im Ernstfall alle wissen, was zu tun ist.
Was raten Sie Unternehmern und Unternehmerinnen, die das Thema immer wieder aufschieben?
» Adrienne Blum: Vorsorge scheint oft ein unangenehmes Thema, aber man sollte nicht vergessen: Mit jeder vorbeugenden Maßnahme schaffen Betriebsinhabende Sicherheit für sich, ihre Familie und ihr Team. Es ist viel schwieriger, in einer Krisensituation plötzlich und von jetzt auf gleich handeln zu müssen. Man sollte mit kleinen Schritten starten – eine erste Notfallliste oder ein Gespräch mit potenziellen Stellvertretungen kann der Anfang sein. Und man sollte nicht zu lange warten. Denn die langfristige Stabilität eines Betriebs hängt auch davon ab, dass für Notfälle vorgesorgt ist.
Adrienne Blum,
Betriebs- und Gründungsberatung
Kontakt: Telefon 0531 1201-251 blum@hwk-bls.de
Foto: Schmitz
Deutsche Meisterschaft im Handwerk
45 Gesellinnen und Gesellen aus dem Bezirk der Handwerkskammer BraunschweigLüneburg-Stade sind als Kammersieger geehrt worden.
Bei der „Deutschen Meisterschaft im Handwerk – German Craft Skills“ haben 45 junge Handwerkerinnen und Handwerker – 19 aus der Region Braunschweig, 12 aus der Region Lüneburg und 14 aus der Region Stade - bei ihren Abschlussprüfungen besonders überzeugt: Sie sind die besten Azubis ihres Jahrgangs im Bezirk der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade.
„Ich bin stolz auf diese jungen Handwerkerinnen und Handwerker, die in unserem Wirtschaftsbereich in diesem Jahr die beste Gesellen- oder Abschlussprüfung abgelegt haben“, gratulierte Kammerpräsident Detlef Bade anlässlich der Siegerehrung in Adendorf. Er dankte neben Eltern und Lehrern auch den Ausbilderinnen und Ausbildern, die in der Lehre das weitergäben, was sie früher selbst einmal erlernt hätten. „Sie haben einen entscheidenden Anteil daran, dass unser Berufsnachwuchs in den Prüfungen hervorragende Ergebnisse erzielt hat.“ Als Anerkennung
„Sie sind die Fachkräfte von morgen, die unser Handwerk voranbringen.“
Detlef Bade, Präsident der Handwerkskammer BraunschweigLüneburg-Stade
dafür erhielten nicht nur die Sieger, sondern auch die Ausbildungsbetriebe eine Urkunde.
Bade bestärkte die jungen Handwerkerinnen und Handwerker in ihrer Berufswahl: „Ihr handwerkliches Können ist nicht nur ein Erfolg für Sie persönlich, sondern auch ein wichtiges Zeichen für die Zukunft. Sie sind die Fachkräfte von morgen, die unser Handwerk voranbringen.“
Die Deutsche Meisterschaft im Handwerk ermittelt die besten Gesellinnen und Gesellen Deutschlands. Die Teilnehmer müssen sich über die Kammer- und Landesebene bis hinauf zum Bund mit den jeweils Besten aus ihrem Gewerk messen. In ausgewählten Gewerken haben die Bundessiegerinnen und -sieger sogar die Chance, an den EuroSkills, der Europameisterschaft der Berufe, teilzunehmen. Die Ehrung der Sieger des Landes Niedersachsen fand am 5. November in Celle statt. SJ W
Die Landessiegerinnen und Landessieger 2024
ɓ Bäcker Janus Ripken (Bäckermeister Alexander Schrader, Apensen)
ɓ Bodenleger Deniz Demir (Hammer Fachmärkte für Heimausstattung GmbH & Co. KG Nord, Schiffdorf)
ɓ Brunnenbauer Jonas Ketelhöhn (Brunnenbauermeister Sven Hansen, Neetze)
ɓ Fachverkäuferin im Lebensmittelhandwerk (Bäckerei) Hanna Dieck (de Heidbäcker GmbH, Wittorf)
ɓ Glaser (Verglasung und Glasbau) Sören Gräbe (Glasermeister Sven Sterz, Geestland)
ɓ Konditorin Mattea Rudolf (Marché Mövenpick Deutschland GmbH, Wolfsburg)
ɓ Land- und Baumaschinenmechatroniker Paul Halbig (LVA Landtechnik GmbH, Schöppenstedt)
Die Kammersiegerinnen und Kammersieger 2024
ɓ Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Oliver von Elling (Installateur- und Heizungsbauermeister Thorsten von Elling, Neu Wulmstorf)
ɓ Augenoptikerin Rabea Böschen (Fielmann AG & Co. oHG, Osterholz-Scharmbeck)
Gegründet im Jahr 1899 blickt der Betrieb auf eine bewegte Firmengeschichte zurück.
Der Malerbetrieb Drewitz aus Wolfsburg feiert sein 125-jähriges Bestehen und blickt auf eine bewegte Firmengeschichte zurück. Gegründet im Jahr 1899 von Wilhelm Hellwig hat sich der Betrieb über vier Generationen hinweg von einem kleinen Handwerksbetrieb zu einem modernen Unternehmen entwickelt.
Wilhelm Hellwig legte 1899 den Grundstein für das heutige Unternehmen mit nichts weiter als einem Handwagen und einer Vision. Auf einem Hinterhof in der Vorsfelder Meinstraße in Wolfsburg begann er, Wände und Fassaden zu gestalten, die dem Ort neue Farben verliehen. Was damals als kleines Unternehmen begann, entwickelte sich über die Jahre zu einem anerkannten Handwerksbetrieb, der in der Familie weitergegeben wurde. Auf den
Gründer Wilhelm Hellwig folgte sein Sohn Wilhelm Hellwig, danach übernahm Hellwigs Schwiegersohn Alfred Drewitz die Geschäfte. Der Betrieb wuchs und mit jeder neuen Generation kam auch neue Expertise und frischer Elan.
Im Jahr 2014 übernahm Carsten Drewitz die Geschäftsführung und führte das Familienunternehmen weiter in die Moderne. Mit einem Team von bis zu 30 Mitarbeitenden bietet der Betrieb heute ein umfassendes Leistungsportfolio, das weit über klassische Malerarbeiten hinausgeht. „Stillstand ist für uns ein Fremdwort“, betont Carsten Drewitz. Die vielfältige Palette reicht von der Wärmedämmung und Fassadengestaltung bis hin zu anspruchsvollen Innenraumkonzepten. Seit 2023 gehört der
125 Jahre Erfolgsgeschichte: Carsten Drewitz, Heidi Drewitz, Jens Dobberkau und Ellen Drewitz (v.l.).
Ehrungen und Urkunden
Ihr Betrieb feiert Jubiläum? Stellen Sie einen Antrag bei 25, 40, 50 oder 75 Jubeljahren auf eine Urkunde. Ab 100-jährigem Jubiläum oder einem Meisterjubiläum von 50 oder 60 Jahren möchte die Handwerkskammer darüber hinaus einen Artikel in Form eines Porträts im Norddeutschen Handwerk veröffentlichen, aber auch digital auf Homepage oder in Social-Media-Kanälen der Handwerkskammer berichten. Einige wichtige Informationen sind für die Antragsstellung einer Urkunde notwendig und können online über ein entsprechendes Formular übermittelt werden.
Betrieb zu HPM Die Handwerksgruppe, einer familiengeführten Unternehmensgruppe mit über 150 lokal arbeitenden Handwerksbetrieben.
Die Geschichte von Drewitz zeigt: Hier arbeiten Tradition und Innovation Hand in Hand. Das Unternehmen hat sich in den letzten Jahren immer wieder neu erfunden. Der Fokus auf Qualität und Kundenorientierung blieb dabei das Herzstück des Betriebs. „Wir bieten unseren Mitarbeitenden gezielte Schulungen und Weiterbildungen an, sodass wir ein vielseitiges Angebot bieten können“, sagt Carsten Drewitz. Dazu gehören Bodenbelagsarbeiten, Lackier- und Tapezierarbeiten, Schimmelsanierung,
Graffitientfernung sowie die Umsetzung individueller Farbkonzepte. Ein Spezialgebiet ist die Verarbeitung von Wärmedämmverbundsystemen, die nicht nur das Raumklima verbessern, sondern auch zur Energieeffizienz beitragen. „Der Bereich wird gerade in Zeiten von Klimawandel und Energiebewusstsein immer wichtiger“, sagt der Malermeister. Um die Zukunft des Betriebs macht sich Carsten Drewitz keine Sorgen. In seinem Team hat er mit Prokurist Jens Dobberkau bereits einen Nachfolger gefunden. CB W
Kraftfahrzeugmechanikermeister Klaus Wunram, Hohenhameln, 04.06.2024
Foto: privat
Friseurhandwerk mit Zukunft
Von der Berufsausbildung bis zur Meisterprüfung – wer sich im Friseurhandwerk ausbilden möchte, findet in den Technologiezentren der Handwerkskammer in Braunschweig und Lüneburg ideale Voraussetzungen.
Friseurmeisterin Myriam Lalonde unterrichtet seit über sechs Jahren sowohl Auszubildende als auch Meisterschülerinnen und -schüler im Friseurhandwerk. In ihrem Unterricht im Technologiezentrum in Lüneburg legt sie besonderen Wert darauf, neben handwerklichen Grundlagen und Techniken auch soziale Kompetenzen zu fördern und die individuellen Stärken ihrer Schülerinnen und Schüler zu unterstützen. „Unser Beruf umfasst weit mehr als das klassische Schneiden und Färben. Neben den Grundlagen und der richtigen Technik ist es mir wichtig, insbesondere die Auszubildenden darin zu unterstützen, ihren eigenen Stil zu finden und eine persönliche Handschrift zu entwickeln“, erklärt Lalonde.
Die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung: Ergänzung zur Ausbildung
Die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) nimmt dabei eine zentrale Rolle ein. „Die Lehrgänge bei uns ergänzen die Ausbildung im
„Schon immer lege ich Wert darauf, neue Techniken und Trends in meinem Unterricht aufzugreifen“
Myriam Lalonde, Ausbildungsmeisterin im Friseurhandwerk bei der Handwerkskammer
Salon. Nicht alles, was die Ausbildungsordnung vorsieht, kann in den Betrieben abgedeckt werden. Hier unterstützen wir und bieten den Auszubildenden die Möglichkeit, seltenere Techniken zu üben sowie sich mit anderen auszutauschen und zu vernetzen“, erklärt Lalonde.
Neue Trends und Techniken
Auch wenn es um neue Entwicklungen in der Friseurbranche geht, kommt der Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung eine wichtige Rolle zu. „Wenn sich die Kundenwünsche ändern, müssen wir das auch in der Ausbildung aufgreifen. Die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung wurde gerade kürzlich modernisiert und umstrukturiert. Neue Themenbereiche wie beispielsweise Haarverlängerung oder Maniküre wurden im Lehrplan neu aufgenommen“, berichtet Lalonde. Grundsätzlich sieht Lalonde die Friseurbranche in der Verantwortung, sich ständig weiterzubilden. „Die Ausbildung bildet nur die Grundlage. Wer im
Friseurhandwerk erfolgreich sein möchte, muss bereit sein, sein Wissen stetig auszubauen“, betont Myriam Lalonde und ergänzt: „Auch ich bilde mich regelmäßig weiter, um mit den Entwicklungen in der
Meistervorbereitung im Friseurhandwerk –Teil I und II
TZH Lüneburg
ɓ 28.04.2025 - 25.07.2025
ɓ 22.09.2025 - 19.12.2025
Mehr Infos und Anmeldung: www.hwk-bls.de/mvk-friseur
Branche Schritt zu halten.“ Neben der Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung setzt sich Myriam Lalonde auch im Bereich der Meistervorbereitung dafür ein, dass aktuelle Entwicklungen in den
Förderung und Beratung
Friseurmeisterin Myriam Lalonde unterrichtet im Technologiezentrum der Handwerkskammer in Lüneburg sowohl in der Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung als auch in der Meistervorbereitung. Dank regelmäßiger Fortbildungen im Friseur- und Beautybereich bringt die Ausbildungsmeisterin stets aktuelle Techniken und Fachwissen in ihren Unterricht ein.
Lehrplan einfließen. „Schon immer lege ich Wert darauf, neue Techniken und Trends in meinem Unterricht aufzugreifen“, berichtet Lalonde. JR W
Der Besuch der Meistervorbereitung ist über das Aufstiegs-BAföG förderfähig –die Weiterbildungsberatung steht für Fragen zur Verfügung.
Mehr Infos im Web: www.hwk-bls.de/weiterbildungsberatung
Preisdrücker sind gar nicht immer gegen Sie und Ihr Angebot. Vielleicht haben Sie sie einfach noch nicht von Ihren Qualitäten überzeugt.
Strategien gegen Preisdrücker
Zu teuer, kein Budget, die anderen sind billiger – diese drei typischen Preisdrücker-Einwände begegnen Handwerkern oft. Mit diesen Formulierungen können Sie kontern.
KATHARINA WOLF
Preisverhandlungen gehören für Maler Torsten Rabenstein zum Tagesgeschäft. „Die Kunden machen sich oft keine Gedanken, welche Kosten bei uns anfallen, und haben deshalb völlig falsche Vorstellungen, welches Budget sie brauchen“, sagt der Geschäftsführer von Maler Steto im ostfriesischen Berumbur. „Ich erkläre dann, wie sich die Preise zusammensetzen.“ Doch wenn Kunden nicht verstehen, dass der Betrieb auch gestiegene Material oder Lohnkosten weitergeben muss? „Dann kann ich nicht einfach Rabatte ein
räumen“, sagt Rabenstein. Er könne ohne Übertreibung sagen, dass er mit seinem Team im obersten Drittel im Markt mitspielt. „Und diese Qualität hat auch ihren Wert“, sagt der Geschäftsführer selbstbewusst. Im Zweifel müsse der Kunde einen anderen Betrieb suchen. Wie Handwerksunternehmer mit Kunden umgehen, die Preise drücken wollen, weiß Verkaufstrainer Oliver Schumacher. Er gibt Tipps, wie Sie bei Rabattforderungen oder Einwänden Ihren Preis durchsetzen können.
Fotos: Malerbetrieb Steto
| Gille, erstellt mit KI Midjourney
Einwand 1: „Dafür ist mein Budget zu klein“ „Wenn ein Kunde behauptet, kein entsprechendes Budget zu haben, bedeutet das noch lange nicht, dass er nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügt“, sagt Schumacher. Schließlich würde kein Kunde in Preisverhandlungen mit dem Satz einsteigen: „Wir haben genug Geld – was können Sie uns anbieten?“
Deshalb sollten Sie sich die Frage stellen, ob der Kunde doch über mehr Geld verfügt, es aber nicht ausgeben möchte. „Bieten Sie deshalb nicht reflexartig einen Rabatt an“, so Schumacher. „Denn wollen Kunden wirklich etwas haben, dann finden sie immer Mittel und Wege, um es zu finanzieren.“ Schweigen Sie doch erstmal einen Moment. Vielleicht rudert der Kunde von selbst von seiner Rabattforderung zurück. Tut er das nicht, könnten Sie etwas provokant fragen: „Heißt das, dass sinnvolle Lösungen unter keinen Umständen infrage kommen, wenn sie außerhalb Ihres Budgets liegen?“
Einwand 2: „Das ist mir zu teuer“
Eine typische Reaktion: Sie kommen mit einem Preis, der Kunde antwortet: „Zu teuer.“ Aber stimmt das auch? „Ein Angebot ist nicht zwangsläufig zu teuer, nur weil der Kunde es behauptet“, sagt Schumacher. Sein Rat: „Gehen Sie eher davon aus, dass dem Kunden die vorgestellte Lösung und der erwartete Nutzen zu gering erscheinen.“ Deshalb sollten Sie ihm diese klar vor Augen führen, statt auf seine Rabattforderung einzugehen. Diese Formulierungen schlägt Schumacher vor:
ɓ Ist es nicht besser, jetzt etwas mehr zu investieren, um mittelfristig von der guten Qualität zu profitieren und weniger Folgekosten zu haben?
ɓ Vielleicht erscheint der Preis auf den ersten Blick hoch. Ich fasse gerne für Sie zusammen, was Sie dafür alles bekommen.
Rabenstein, Geschäftsführer Maler Steto, Berumbur
ɓ Ich kann Ihnen gerne einen Rabatt geben. Soll ich dafür Posten A oder B aus dem Angebot rausrechnen?
ɓ Ja, es ist etwas hochpreisiger. Deswegen sitzen wir ja hier zusammen, denn Sie wollen doch etwas sehr Gutes?
Einwand 3: „Beim Kollegen ist das billiger“ Haben Sie viel mit professionellen Einkäufern zu tun? Diese bräuchten oft intern gute Argumente, warum sie eine Leistung zu einem höheren Preis bei Ihnen und nicht beim günstigeren Wettbewerber eingekauft haben, gibt Schumacher zu bedenken. Also haken sie nach und fordern einen Rabatt. Aber auch Privatkunden sammeln gern mehr als ein Angebot ein, um sich zu orientieren. Hier helfen folgende Formulierungen weiter, meint der Verkaufsexperte:
ɓ Es mag sein, dass es günstigere Mitbewerber gibt. Aber das ist der kalkulierte Preis und die Leistung ist diesen auch wert.
ɓ Darf ich Ihnen kurz aufzeigen, was uns entscheidend von unseren Mitbewerbern abhebt?
ɓ Oh, das ist interessant. Haben Sie schon rausgefunden, woran sie sparen, um solche Preise machen zu können? Denn auch sie können nicht vom Verschenken leben.
Kunden sollten Angebote prüfen Kommt bei seinen Kunden der Einwand, der Wettbewerber sei billiger, rät Malermeister Torsten Rabenstein, genau hinzuschauen. „Die Kunden sollten nicht Äpfel mit Birnen vergleichen, sondern auf die Details achten und die Angebote prüfen.“ Dennoch möchten viele Kunden ein bisschen feilschen. In solchen Fällen bietet Rabenstein zwei Prozent Skonto an, wenn die Rechnung innerhalb von fünf Tagen bezahlt wird. Die Kunden nähmen das Angebot in der Regel an: „Davon haben wir schließlich beide etwas: Wir bekommen unser Geld schnell und der Kunde kann ein bisschen sparen.“ W
Seminare
Schulung + Zertifizierung Kompetenzbildungsstätte
Kälte – Klima – Elektro
Anton Tumbrägel 04441/6845 + 0171 60099770 www.kaelte-weiterbildung.de info@kaelte-weiterbildung.de Wärmepumpen
Anzeigenschluss
Besuchen Sie uns auf unserer Homepagedort finden Sie unsere Preisliste! Tel. 0 1
Ankäufe
Suchen ständig gebrauchte
Hier könnte Ihre Anzeige stehen!
Ihre Ansprechpartnerin: Tanja Ehlerding ehlerding@schluetersche.de
Rufen Sie mich an. Tel. 0511/8550-2647 für die nächste Ausgabe ist am 25.11.2024
Die E-Rechnungspflicht kommt: Ab 2025 müssen Handwerksbetriebe in der Lage sein, E-Rechnungen von anderen Unternehmen anzunehmen, auszulesen und zu archivieren.
E-Rechnung: Antworten auf Leserfragen
Gilt die Pflicht zur E-Rechnung auch für Betriebe mit wenig Umsatz?
Gibt es eine brauchbare kostenlose Software? Und wie viel Digitalisierung muss sein? Hier sind Antworten.
ANNA-MAJA LEUPOLD
Ab dem 1. Januar 2025 kommt die Empfangsverpflichtung bei der E-Rechnung. Das bedeutet auch für Handwerksbetriebe, dass sie in der Lage sein müssen, elektronische Rechnungen von anderen Unternehmen anzunehmen, auszulesen und zu archivieren. Viele Betriebe stecken aktuell noch in den Vorbereitungen. In den letzten Wochen sind viele Leserfragen bei uns in der Redaktion einge-
gangen. Wir haben deshalb beim Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) nachgefragt.
1. Trifft die Pflicht zur E-Rechnung auch Betriebe mit wenig Umsatz?
Zum Empfang von E-Rechnungen sind alle Betriebe und Unternehmen ab 2025 verpflichtet. „Dazu gehört auch die Pflicht, diese elektronischen Rechnungen revisionssicher archivieren zu kön-
Foto: Gille, erstellt mit KI
nen“, erklärt Simone Schlewitz, Referatsleiterin im Bereich Steuer- und Finanzpolitik beim ZDH. Die Ausstellungsverpflichtung im B2B-Bereich wiederum – also der Versand von E-Rechnungen – greift erst ab 2027 für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro und ein Jahr später auch für alle anderen Unternehmen. „Für Kleinunternehmer ist im Jahressteuergesetz 2024 allerdings eine Ausnahme vorgesehen“, so die ZDHSteuerexpertin: „Betriebe mit einem Jahresumsatz von weniger als 25.000 Euro sollen auch künftig keine elektronischen Rechnungen an Geschäftspartner verschicken müssen.“
Bislang war das anders geplant: Laut Wachstumschancengesetz wären Kleinunternehmer ab 2028 verpflichtet gewesen, im B2B-Bereich elektronische Rechnungen zu verschicken. Der Bundestag ist von dieser Regelung mittlerweile abgerückt und hat die Ausnahme von der Ausstellungspflicht für Kleinunternehmer bereits im Jahressteuergesetz 2024 beschlossen. Die Entscheidung des Bundesrats über dieses Gesetz steht allerdings noch aus, die Abstimmung darüber findet im November statt.
2. Gibt es eine „brauchbare“ kostenlose E- Rechnungssoftware, die Betriebe nutzen können?
„Betriebe mit einem Jahresumsatz von weniger als 25.000 Euro sollen auch künftig keine elektronischen Rechnungen an Geschäftspartner verschicken müssen.“
Simone Schlewitz, ZDH
Inzwischen gibt es auch kostenfreie Tools im Internet, mit denen sich E-Rechnungen visualisieren, also für das menschliche Auge lesbar machen lassen. Doch bilden diese Tools den jeweils aktuellen Stand der Technik ab?
Eine Empfehlung für eine bestimmte kostenlose E-Rechnungssoftware kann der ZDH nicht aussprechen, aber einen Verweis auf den aus Bundesmitteln finanzierten Quba-Viewer geben. Die Forderung aus dem Handwerk nach einem kostenfreien staatlichen Tool zum Auslesen von E-Rechnungen bleibt daher aktuell, wie auch die ZDH-Referatsleiterin bestätigt. Die Bundesregierung hatte dies zuletzt zwar abgelehnt, aber der ZDH befindet sich zu dem Thema auch weiterhin im Austausch.
3. Kosten für die Archivierung von E-Rechnungen: Können Betriebe das steuerlich geltend machen?
„Ja“, sagt Schlewitz. „Handwerksbetriebe können alle Ausgaben als Betriebsausgaben geltend machen, die mit der Umstellung auf die E-Rechnung verbunden sind.“
Die ZDH-Referatsleiterin fügt hinzu: „So wie alle anderen steuerrelevanten Daten müssen auch elektronische Rechnungen revisionssicher gespeichert werden.“ Daher sei für Betriebe auch künftig ein Archivsystem wichtig, das GoBD-konform ist –also den Grundsätzen „zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ entspricht.
4. E-Rechnungspflichten: Wie viel Digitalisierung muss sein?
Es reicht aus, wenn sich die Betriebe zum 1. Januar 2025 auf das Pflichtprogramm beschränken und sich auf den Empfang, das Auslesen und Archivieren von E-Rechnungen vorbereiten.
„Betriebe sind aber gut beraten, die Umstellung auf die E-Rechnung als Anlass zu nehmen, um die Digitalisierung im Betrieb weiter voranzutreiben. Das kann die betriebsinternen Prozesse deutlich effizienter und schlanker gestalten“, sagt Schlewitz.
„Zum Beispiel können sich die Betriebe für das Komfort-Programm entscheiden und die Eingangsrechnungen automatisiert weiterverarbeiten“, erläutert die ZDH-Mitarbeiterin. Es sei beispielsweise möglich, E-Rechnungen nach der inhaltlichen Prüfung automatisiert in die Buchhaltung einzulesen, zur Zahlung anzuweisen und zu archivieren. „Das birgt ein enormes Einsparpotenzial für Betriebe, sodass mehr Zeit für das Kerngeschäft bleibt“, betont Schlewitz. W
Midjourney
Im Gespräch: ZDH-Präsident Jörg Dittrich
„Das Handwerk braucht positive Botschaften“
Den Wandel aufzeigen, Wertschätzung einfordern und die Zukunftsaussichten im Auge behalten: Wie das Handwerk sich aufstellen muss, um wettbewerbsfähig zu bleiben. ZDH-Präsident Jörg Dittrich im Interview.
STEFAN BUHREN UND MARTINA JAHN
Welche Konsequenzen haben die Ergebnisse der ostdeutschen Landtagswahlen für das Handwerk? Muss sich das Handwerk anders aufstellen?
» Jörg Dittrich: Wir sind die Interessenvertretung des Handwerks, keine Partei. Daher steht es uns nicht an, zu werten, wer wen wählt. Doch wir grenzen uns klar von antidemokratischen Positionen, Rassismus, Hass und Hetze ab. Es darf nicht schleichend zur Normalität werden, dass dies in unsere Gesellschaft getragen und so die Grundprinzipien unserer Demokratie und sozialen Marktwirtschaft zerstört werden. Gerade als Exportnation sind wir auf diese Offenheit angewiesen: Wenn Parteien an
„Viele Handwerkerinnen und Handwerker sind
emotional betroffen.“
Jörg
Dittrich, ZDH-Präsident
den extremen Rändern den Euro infrage stellen oder eine protektionistische Wirtschafts- und Handelspolitik verfolgen, schadet das der Wirtschaft und damit unseren Betrieben. Unsere Aufgabe als Interessenvertretung ist es, den Diskurs auf handwerksrelevante Themen zu lenken und dafür Lösungen zu fordern. Das ist keine Wahlempfehlung, sondern eine Notwendigkeit, wenn parteipolitische Positionen wirtschaftsschädigend sind – und damit nicht im Interesse unserer Betriebe und Beschäftigten.
Viele Themen sind emotional besetzt.
» Dittrich: Das stimmt, viele Handwerkerinnen und Handwerker sind emotional betroffen und äußern
Fotos: ZDH/Henning Schacht
in Veranstaltungen ihren Unmut lautstark, weil sie eine andere Politik wollen. Aber es muss uns als Handwerksorganisation um die Inhalte gehen, die wir – Innungen, Kreishandwerkerschaften, Kammern, Zentralfachverbände – versuchen müssen, möglichst geschlossen im Sinne des Handwerks durchzusetzen. Wir fordern Respekt von der Politik, diesen sollten wir dann ihr gegenüber auch selbst zeigen. Das bedeutet nicht, dass wir in der Sache nicht knüppelhart sein dürfen. Immer dort, wo die Schmerzschwelle für unsere Betriebe und Beschäftigen überschritten wird, müssen wir auf Verbesserungen dringen.
Vieles basiert auf Glauben, nicht Fakten …
» Dittrich: … weil häufig Ängste dahinterstehen. Ob die geopolitische Entwicklung oder die Digitalisierung – viele fürchten, dass die Zukunft schlechter wird, besonders in einer alternden Gesellschaft. Wenn die Mehrheit älter ist, hat das natürlich Einfluss auf die Stimmung im Land. Ich sehe uns in der Verantwortung, der nächsten Generation auch Zuversicht mitzugeben.
Dann können Sie aber nicht die schlechte Lage des Handwerks beklagen – und gleichzeitig den Nachwuchs animieren, als Fachkraft in diese Branche zu kommen!
» Dittrich: Tatsächlich ist es so, dass wir keinen Nachwuchs gewinnen werden, wenn wir immer nur sagen, wie schwierig die Lage im Handwerk ist. Wir müssen die aktuellen Schwierigkeiten und den Wandel aufzeigen und gleichzeitig klarmachen, dass das Handwerk in der langen Perspektive zu den Gewinnern gehört. Beispielsweise schafft das Ziel der CO₂-Einsparung im Handwerk Arbeit, es wirkt wie eine Arbeitsbeschaffung für das Handwerk. Wer sonst soll den Umbau von Heizungen oder die Installation von PV-Anlagen bewältigen? Unsere Aufgabe als Handwerksorganisation ist es, berechtigte Kritikpunkte aufzugreifen und zu vermitteln, ohne dabei die generell positiven Zukunftsaussichten des Handwerks aus den Augen zu verlieren.
Auch wenn Fachkräfte fehlen?
» Dittrich: In Zukunft wird sicherlich niemand mehr um eine Lehrstelle betteln. Selbst wenn jeder Betrieb in die Schule geht, um dort Azubis zu finden, wird es rein zahlenmäßig nicht reichen. Der demografische Wandel erfordert, dass wir uns verstärkt um Zuwanderer, Schul- oder Studienabbrecher, Menschen mit schwierigem Lebensweg kümmern müssen. Hier muss die Politik für die entsprechenden Rahmenbedingungen sorgen und mit Förderung und Wertschätzung unterstützen.
„Unsere Aufgabe als Handwerksorganisation ist es, berechtigte Kritikpunkte aufzugreifen und zu vermitteln, ohne dabei die generell positiven Zukunftsaussichten des Handwerks aus den Augen zu verlieren.“
Jörg Dittrich, ZDH-Präsident
Was kann die Handwerksorganisation tun, um Jugendliche zu motivieren?
» Dittrich: Wir setzen auf positive Botschaften und auf Vorbilder im Handwerk. Und darauf, uns in der Politik Gehör zu verschaffen. Bei der Wachstumsinitiative waren wir damit erfolgreich. Da stehen Punkte drin, die von uns kommen, etwa die Praxischecks: Diese sollen nun nach dem Beschluss der Bundesregierung im Rahmen der „Wachstumsinitiative“ auf alle Bundesministerien ausgedehnt werden. Und wir setzen zudem zur Motivierung von Jugendlichen vor allem auch auf unsere Imagekampagne. Mit der haben wir es geschafft, dem Handwerk wieder mehr Bekanntheit und Wertschätzung zu verschaffen.
Kritiker sagen, da müsse sich zum Beispiel etwas an der Lohnhöhe tun.
» Dittrich: Da halte ich gegen: Die Löhne im Handwerk sind gestiegen und wir bieten sowohl Sicherheit als auch Perspektive. Es gibt viele Beispiele, warum Menschen lieber in kleinen Betrieben als in Konzernen arbeiten. Nicht ohne Grund sprechen wir von der Handwerksfamilie. Das hat eine große Anziehungskraft und viele ziehen daraus auch Zuversicht. Das wollen wir für die Imagekampagne nutzen. Und im Zentrum unserer Kampagne steht die Zuversicht. Ich halte das für eine starke Botschaft, wenn eine ganze Branche, das Handwerk, für eine positive Zukunft steht.
Wenn die Mitt- und Endfünfziger vor der eigenen Betriebsübergabe stehen und die schlechte Lage beklagen, laufen sie Gefahr, keine Nachfolge zu finden. Gerade sie müssten doch Lust am Unternehmertum versprühen!
» Dittrich: Ich sehe das genauso. Wir Menschen werden älter, was gut ist. Aber wenn einige mit Ende 50 beschließen, teils auch aus Frustration, genug gearbeitet zu haben, und früher in Rente gehen wollen, ist vielen vermutlich nicht bewusst, wie viele Jahre den meisten noch vergönnt sind. In deren 70ern sind dann die finanziellen Reserven aufgebraucht. Aber es müssen dann immer noch ein oder zwei weitere Lebensdekaden finanziell gesichert sein. Mit einem zu frühen Ausstieg laufen sie Gefahr, später in die Altersarmut zu gleiten.
Viele verpassen den richtigen Zeitpunkt, um eine Betriebsübergabe einzuläuten?
» Dittrich: Es gibt leider Betriebe, die den richtigen Zeitpunkt verpassen. Ich habe mit 55 bei mir im Betrieb den Prozess begonnen und meinem Neffen Anteile übertragen, da war er gerade mal 28 Jahre. Aber auf was hätte ich denn warten sollen? Bis er
Auf der persönlichen Wunschliste ganz oben: die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit
40 ist? Er hat seine Ausbildung und seinen Meister gemacht, ist mit 21 Jahren in Verantwortung gekommen und hat sich bewährt. Weiß ich denn, ob er in 10 oder 20 Jahren noch Lust darauf hat? Unternehmer müssen selbst Lust auf ihre Arbeit und den Generationswechsel vermitteln, sonst wird die Nachfolge nicht gelingen.
Wäre da nicht die Bürokratie.
» Dittrich: Leider! Umfragen besagen, dass knapp 80 Prozent der Meisterabsolventinnen und -absolventen nicht in die Selbstständigkeit gehen wollen. Und von denen wiederum geben etwa 35 Prozent als Grund dafür die überbordende Bürokratie, die „Angst vor Formularen“ an. Hier muss die Politik dringend mutiger und entschlossener agieren. Die bisherigen Bürokratieentlastungsgesetze sind in den Betrieben nicht als Entlastung spürbar.
Mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung klopft das nächste Bürokratiemonster an der Tür.
» Dittrich: Ja, das ist ein Beispiel dafür, dass Regelungen völlig an der Realität vorbeigehen und mehr Schaden anrichten, als dadurch an Nutzen im Sinne der angestrebten Ziele erreicht wird. Ursula von der Leyen will die Bürokratie um 35 Prozent reduzieren und das KMU-Entlastungspaket der EU sollte eigentlich verhindern, dass Offenlegungspflichten unsere Betriebe zusätzlich belasten. Kleine und mittlere Unternehmen könnten geschützt werden, wenn Großunternehmen nicht verpflichtet wären, Daten der Lieferkette bei kleinen Betrieben einzufordern. Ein freiwilliger Nachhaltigkeitsberichtsstandard, der gerade entwickelt wird, könnte hier Abhilfe schaffen und ein Chaos wie beim Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verhindern.
„Umfragen
besagen, dass knapp 80 Prozent der Meisterabsolventinnen und absolventen nicht in die Selbstständigkeit gehen wollen. Und von denen wiederum geben etwa 35 Prozent als Grund dafür die überbordende Bürokratie an.“
Jörg Dittrich, ZDH-Präsident
Wenn Sie eine Wunschliste hätten: Was sollte die Bundesregierung im Sinne des Handwerks umsetzen?
» Dittrich: Die Überschrift lautet: Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit. Wenn es dem Handwerk mit seinen 5,6 Millionen Beschäftigten und deren Angehörigen in Stadt und Land gut geht, dann macht das auch etwas mit der Stimmung, dann lässt sich diese drehen. Und wo muss Politik ansetzen, damit die Wirtschaft wieder in Schwung kommt?
Natürlich bei einer Energiepolitik, die Antworten gibt, woher 2030 eine grundlastfähige Energie zu einem wettbewerbsfähigen Preis herkommt. Dann bei einem Bürokratieabbau, der spürbar Freiräume schafft. Zudem wird das Thema der Lohnzusatzkosten immer brisanter, denn es drohen heftige Steigerungen der Sozialabgaben in der Pflege- und Kranken-, aber auch in der Rentenversicherung.
Wo soll die Finanzierung herkommen?
» Dittrich: Die Diskussion über die Finanzierung der Sozialversicherung ist schwierig, aber unvermeidbar, wenn wir die Sozialsysteme funktionsfähig halten wollen. Vorschläge in diesem Bereich stoßen schnell auf den Vorwurf des Sozialabbaus. Wir müssen jedoch die Lohnzusatzkosten senken, da sie Betriebe und Beschäftigte stark belasten. Vielleicht braucht es auch unpopuläre Maßnahmen. Aktuell jedoch wird schon reflexartig jeder Vorschlag dazu sofort wieder kassiert. Dabei gefährdet ein „Weiter-so“ die Zukunft unserer Sozialsysteme noch viel mehr.
Der geforderte große Wurf blieb bei allen Reformen immer aus.
» Dittrich: Ich befürchte, die große Reform wird wohl ausbleiben. Aber wir können es uns nicht leisten, keinen Schritt zu gehen. Wir stehen im globalen Wettbewerb und können nicht einfach verlangen, dass das Spiel abgepfiffen wird, nur weil uns in der 70. Minute die Luft ausgeht. Die Amerikaner und Chinesen werden weiterspielen. Daher müssen wir uns anstrengen, wieder fitter zu werden, wir müssen ins Trainingslager gehen, damit wir im Wettbewerb mithalten können.
Sehen Sie bei der Bundesregierung eine echte Handlungsfähigkeit?
» Dittrich: Es wird auf jeden Fall höchste Zeit, dass die Regierung handelt. Die Landtagswahlen im September haben davor zu einem monatelangen Stillstand geführt, eigentlich seit Ende Mai des Jahres. Dass laut Umfragen der Ampel-Regierung nur noch die wenigsten zutrauen, das Ruder herumzureißen, sehe ich als einzige Chance, uns allen noch das Gegenteil zu beweisen. W
„Kein großer Befreiungsschlag“
Der Bundesrat hat dem Bürokratieentlastungsgesetz zugestimmt: Es enthält auch Neuerungen, die dem Handwerk zugute kommen – viele sind es allerdings nicht.
Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat das Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) verabschiedet. Mit dem Gesetz sollen Abläufe vereinfacht und verschlankt werden, heißt es in der Gesetzesbegründung.
BEG IV: Was haben Bundestag und Bundesrat beschlossen?
Zu den beschlossenen Erleichterungen gehören laut Bundesregierung unter anderem:
ɓ Kürzere Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege: Diese müssten nun nur noch acht statt zehn Jahre aufbewahrt werden.
ɓ Digitale Arbeitsverträge: Künftig könnten Arbeitgeber auch per EMail über die wesentlichen Bedingungen der Arbeitsverträge informieren.
ɓ Mehr digitale Rechtsgeschäfte: In einigen Rechtsbereichen genügt fortan die Text statt der Schriftform, sodass eine EMail, SMS oder MessengerNachricht dann ausreichen.
ɓ Zentrale Vollmachtsdatenbank für Steuerberater: Damit würden Arbeitgeber entlastet, weil sie ihrem Steuerberater keine schriftlichen Vollmachten mehr für die jeweiligen Träger der sozialen Sicherung ausstellen müssen.
ɓ Digitale Steuerbescheide: Künftig soll es den Steuerbehörden ermöglicht werden, Steuerbescheide und andere Steuerverwaltungsakte digital zum Abruf bereitzustellen.
Bürokratieentlastung? Das sagt das Handwerk
Und wie kommt das BEG IV im Handwerk an? „Der große Befreiungsschlag bleibt aus“, erklärte ZDHGeneralsekretär Holger Schwannecke anlässlich der Verabschiedung im Bundestag. Das Bürokratieentlastungsgesetz erweise sich trotz richtiger Ansätze und Ergänzungen „insgesamt als zu zögerlich, um spürbare Entlastungseffekte in der Breite des Handwerks zu erzielen“. Positiv hob er zwar hervor, dass der Bund den teilweisen Wegfall der anlassunabhängigen mutterschutzrechtlichen Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsplätzen oder der Anpassung der Bagatellgrenze bei der Künstlersozialversicherung beschlossen habe.
Kürzere Aufbewahrungsfristen: Buchungsbelege müssen Betriebe laut Bürokratieentlastungsgesetz künftig nur noch acht Jahre aufbewahren.
„Das BEG IV erweist sich insgesamt als zu zögerlich, um spürbare Entlastungseffekte in der Breite des Handwerks zu erzielen.“
Holger Schwannecke, ZDH-Generalsekretär
Angesichts künftiger Neubelastungen – wie zum Beispiel der absehbaren Nachhaltigkeitsberichterstattungspflichten – könne das BEG IV nur ein Zwischenschritt sein, stellte Schwannecke klar. Der ZDHGeneralsekretär wies darauf hin, dass das Handwerk bereits praxisnahe Vorschläge zum Bürokratieabbau gemacht habe. Konkret bedürfe es „jährlicher Entlastungspakete, der verbindlichen Formulierung einer echten NettoEntlastung und mehr wirksamer Ausnahmen für Handwerk und Mittelstand“, forderte er. Zu einer ähnlichen Einschätzung wie der ZDH kommt auch das Institut der Deutschen Wirtschaft: Das BEG IV sei „kein großer Befreiungsschlag“. Die einzige „größere“ Maßnahme sei, dass Steuerbelege nicht mehr zehn Jahre aufbewahrt werden müssen. Positiv sei zudem, dass Arbeitsund Mietverträge künftig digital abgeschlossen beziehungsweise gekündigt werden können.
BEG IV: Wie geht es jetzt weiter?
Das Bürokratieentlastungsgesetz muss noch im Bundesgesetzblatt verkündet werden und tritt größtenteils nach der Verkündung in Kraft. (AML) W
Foto: Andrey
Teams erfolgreich führen
Immer authentisch sein, Vertrauen statt Kontrolle oder Mitarbeitermotivation – solche Ideen für Mitarbeiterführung sind populär. Aber sind sie auch erfolgreich?
KATHARINA WOLF
Mythos 1: Der Chef muss immer authentisch sein
Authentizität gilt als Schlüssel für gelungene Führung. Unsinn, meint Bernd Geropp, Coach für Führungskräfte in kleinen und mittleren Unternehmen. „Als Führungskraft spielen Sie eine Rolle – die des Chefs. Und so sollten Sie sich auch verhalten.“
Gute Führung bedeute nicht, immer zu zeigen, wie es einem gerade geht, so Geropp. „Wer denkt, dass er sich nicht verstellen darf, um authentisch zu sein, begeht einen Denkfehler.“
Er nennt ein Beispiel: Schon morgens ist die Laune schlecht, weil Sie im Stau standen oder andere Kleinigkeiten schiefgegangen sind. „Wie verhalte ich mich dann authentisch im Betrieb?“, fragt Geropp. Die negativen Gefühle direkt ans Team weiterzureichen, sei ein Fehler. „Im Betrieb bin ich Chef, ich reiße mich also zusammen. Zu meiner Rolle gehört, für gute Stimmung zu sorgen und ansprechbar für meine Mitarbeitenden zu sein.“
Gute Führung basiere auf Werten und Überzeugungen, die sich im Verhalten des Chefs widerspiegeln. „Diese Werte muss ich für mich selbst herausfinden und meine Rolle daran ausrichten“, betont Geropp. „Erst dann bin ich im richtigen Sinne authentisch.“
Bernd Geropp, Coach
Foto: Geropp Leadership GmbH
Mythos 2: Die Chefin muss ihre Mitarbeitenden motivieren
„Gute Mitarbeiter brauchen Sie nicht zu motivieren“, sagt Geropp. „Sie sind von sich aus, also intrinsisch, motiviert.“ Ein Fehler vieler Chefs sei, das Team zu demotivieren. Mangelnde Wertschätzung, unklare Abläufe, widersprüchliches Verhalten – so würden auch die motiviertesten Teammitglieder frustriert, betont der Coach. Dagegen helfe dann auch kein höheres Gehalt oder ein Lob. Drei Aufgaben habe eine Führungskraft, um intrinsisch motivierte Mitarbeitende bei der Stange zu halten, so Geropp:
ɓ Sie geben der Arbeit einen Sinn.
ɓ Sie geben ein Ziel vor, aber nicht den detaillierten Weg.
ɓ Sie sorgen dafür, dass der Mitarbeitende besser werden kann.
Mythos 3: Vertrauen ist besser als Kontrolle Gute Mitarbeiter möchten Vertrauen und brauchen keine Kontrolle? Falsch, meint Geropp und nennt ein Beispiel: „Sie haben einen zeitkritischen Auftrag und fordern mehr Anstrengung und Überstunden. Doch wenn Ihr Mitarbeiter dann die Arbeit tatsächlich in der knappen Zeit schafft, nehmen Sie das
Es läuft gut im Team? Dann haben Sie Ihr Führungshandwerk gelernt!
kaum zur Kenntnis, weil Sie im Kopf schon wieder woanders sind.“
In einem solchen Fall brauche und erwarte der Mitarbeitende aber Kontrolle: „Wie wollen Sie sonst ein Feedback geben?“, fragt Geropp. „Und selbst wenn Sie volles Vertrauen in einen Mitarbeiter haben, sollten Sie seine Ergebnisse zumindest hin und wieder kontrollieren. Schließlich tragen Sie nach wie vor die Gesamtverantwortung.“ Auch hier gelte: Kontrollieren Sie aber nur Ergebnisse, nicht den Weg.
Wichtig: Kontrollen sollten berechenbar und vorhersehbar sein, rät der Coach. „Am besten, Sie sprechen Sie Kontrollschritte ab, wenn Sie die Aufgabe übergeben. Der eine braucht mehr, der andere weniger Kontrolle.“ Verboten ist, zwischendurch nachzufragen – auch wenn es gut gemeint ist.
Mythos 4: Remote führen ist unmöglich Führen aus der Ferne – das kann nicht klappen, denken Sie? „Ich würde sagen: Wer nicht remote führen kann, kann gar nicht führen“, so Geropp. Denn entscheidend sei nicht, wie oft sich Team und Chef persönlich treffen, sondern der Austausch und das Interesse des Chefs an seinen Mitarbeitenden.
„Als Führungskraft muss ich umdenken: Mehr telefonieren als direkt sprechen. Meine Leute auf der Baustelle nach Vorankündigung besuchen, wenn sie morgens nicht vom Betrieb, sondern von zu Hause aus starten“, erläutert Geropp. „Kontakt zu halten, kommt gut an, denn den Mitarbeitenden ist klar: Der Chef hat wenig Zeit. Sie wissen es zu schätzen, wenn er sie ihnen widmet.“
Mythos 5: Führung kann man nicht lernen
Zur Führungskraft muss man geboren sein, das ist nur etwas für Alpha-Tiere – glauben Sie das auch? „Führung kann man lernen“, ist hingegen Bernd Geropp überzeugt. Viel wichtiger sei die Frage: Will ich das auch?
Denn der Wechsel in eine Führungsposition hat seiner Ansicht nach viele Konsequenzen: „Ich muss damit leben, nicht mehr Teil des Teams zu sein“, sagt er. Man müsse bereit sein, sich unbeliebt zu machen – etwa weil eine unpopuläre Entscheidung durchgesetzt werden muss. Und nicht zuletzt müsse eine Führungskraft bereit sein, Konflikte anzusprechen und sachlich auszutragen.
„Es ist nicht das Ziel, beliebt zu sein und für Harmonie zu sorgen“, sagt der Coach. Ziele seien ein fairer Umgang, eine offene Kommunikation und verlässliche Entscheidungen. Wer dies für sich akzeptiere, könne Führung lernen. „Letztlich ist gute Führung auch ein Handwerk.“ W
„Als Führungskraft spielen Sie eine Rolle –die des Chefs.“
Bernd
Geropp, Coach
Guter Teamgeist bringt Betrieb voran
Respekt und Wertschätzung für das Team stehen im Arbeitsalltag für das Unternehmerpaar Nowack stets obenan. „Uns ist die Art und Weise, wie wir mit unserem Team zusammenarbeiten, schon immer sehr wichtig“, betont Dietrich Nowack. Gemeinsam mit seiner Frau Astrid führt er seit 1995 die Dietrich Nowack Malermeister GmbH im niedersächsischen Schöningen in zweiter Generation. 16 Gesellen und 4 Azubis profitieren von regelmäßigen Feedbackgesprächen, gemeinsamen Events sowie Lob und Anerkennung durch ihre Chefs. Dazu gibt es Oster- und Weihnachtsgeschenke sowie auch mal „einen Obolus in Form von Geld oder Material“.
Der Umgang auf Augenhöhe zahle sich aus: „Zum Beispiel in Form einer langjährig guten Zusammenarbeit mit vielen Mitarbeitern“, freut sich der Inhaber. „Zwei Kollegen sind schon seit über 40 Jahren bei uns und andere seit über 25 Jahren.“ Der gute Zusammenhalt im Team wirke sich auch positiv auf das Arbeitsergebnis aus. „Wir wissen genau, wer welche Aufgaben in welcher Kolonne besonders effektiv bearbeiten kann und in welcher Kombination es auch menschlich am besten passt“, sagt er.
„Die Mitarbeitenden können mit allen wichtigen Anliegen zu uns kommen“, erzählt Astrid Nowack, „auch wenn das natürlich einiges an Zeit kostet.“ Die Verwaltungsfachwirtin ist als Quereinsteigerin zuständig für das Büro und die Betreuung der Auszubildenden. „Aber diese Zeit nehmen wir uns gerne“, resümiert sie. „Und wenn es in einer Kolonne kriselt“, wirft der Chef ein, „dann berichten die Mitarbeiter uns von solchen Problemen. Beim nächsten Mal können wir das bei der Kolonnenplanung berücksichtigen.“ Ein weiterer Baustein für gelungene Mitarbeiterkommunikation sei das „Du“ im Betrieb, das die Nowacks großschreiben. Lediglich die Azubis müssten den Chef während der Ausbildungszeit siezen. „Das gehört für mich einfach dazu“, erklärt der Unternehmer. „Aber die frischen Gesellen freuen sich, wenn wir nach der Prüfung dann per Du sind.“ (BG)
Weniger Stress, mehr Bewegung: Wer nur vier Tage die Woche arbeitet, ist zufriedener.
Wissenschaftlich belegt: Mit
Vier-Tage-Woche zufriedener
Das deutschlandweite Pilotprojekt zur Arbeitszeitverkürzung legt erste Ergebnisse vor: Mitarbeiter haben weniger Stress und schlafen besser. Und auch die Betriebe profitieren.
KATHARINA WOLF
Weniger Arbeit, weniger Stress, gleiche Produktivität: Die Vier-TageWoche sorgt für mehr Zufriedenheit bei Arbeitnehmern, ohne die Wirtschaftlichkeit der Betriebe zu gefährden. Das ist das zentrale Ergebnis einer Studie der Universität Münster, die den sechsmonatigen Pilotversuch zur Vier-Tage-Woche in Deutschland wissenschaftlich begleitet hat.
45 Unternehmen aller Branchen und Größen haben sich an dem Versuch beteiligt. Ziel war zu klären, wie die Vier-Tage-Woche Arbeitgeberattraktivität, Mitarbeitergesundheit und Produktivität beeinflusst. Nun haben die Initiatoren des Projekts rund um die Agentur Interprenör erste Ergebnisse vorgelegt.
90 Prozent der Mitarbeitenden sagten, die VierTageWoche habe ihr allgemeines Wohlbefinden verbessert.
Fitnesstracker zeigten mehr Bewegung und besseren Schlaf
Und die lassen aufhorchen: 90 Prozent der Mitarbeitenden in den beteiligten Unternehmen sagten, die Vier-Tage-Woche habe ihr allgemeines Wohlbefinden verbessert. So berichteten sie von weniger Stress und Burnout-Symptomen. Fitnesstracker, getragen von Testpersonen, zeigten, dass diese sich mehr bewegten und länger schliefen als eine Kontrollgruppe, die fünf Tage die Woche arbeitete. So sorgte die Vier-TageWoche für durchschnittlich 38 Minuten mehr Schlaf, mehr Schritte am Tag und weniger Stressminuten pro Tag. Auch der Krankenstand sei gesunken, allerdings nur leicht, ermittelten die Wissenschaftler.
Alle Betriebe im Pilotversuch hatten die Arbeitszeit um mindestens 10 Prozent verkürzt, 38 Prozent
sogar um 20 Prozent. Dabei waren die Unternehmen frei, wie sie die Vier-Tage-Woche umsetzten: Die Mehrheit (85 Prozent) gewährte einen freien Tag pro Woche an einem festgelegten oder rotierenden Tag. 60 Prozent der beteiligten Betriebe führten die verkürzte Arbeitszeit für alle Mitarbeitenden ein. Größere Unternehmen beschränkten sich auf bestimmte Mitarbeitende oder Teams.
„Die Vier-Tage-Woche führte zu einer signifikant positiven Veränderung der Lebenszufriedenheit, die sich hauptsächlich durch die zusätzliche Freizeit ergab“, erklärte die Leiterin der Studie Julia Backmann bei der Vorstellung der Ergebnisse und belegte dies mit Zahlen: Hatten vor dem Projekt 64 Prozent der Mitarbeitenden den Wunsch, mehr Zeit mit der Familie zu verbringen, waren es nach der Einführung der Vier-Tage-Woche nur noch 50 Prozent.
Optimierte Prozesse und mehr Effizienz sorgten für gleichbleibende Produktivität Um die verkürzte Arbeitszeit nicht mit mehr Überstunden auszugleichen, gingen die Unternehmen unterschiedliche Wege: Jeweils über 60 Prozent reduzierten Ablenkungen und optimierten Prozesse, gut die Hälfte der Unternehmen veränderte die MeetingKultur, indem sie beispielsweise die Frequenz und die Länge der internen Treffen verringerte. Ein Viertel der Teilnehmenden führte neue digitale Werkzeuge ein, um die Effizienz weiter zu steigern.
„Die VierTageWoche führte zu einer signifikant positiven Veränderung der Lebenszufriedenheit, die sich hauptsächlich durch die zusätzliche Freizeit ergab.“
Julia Backmann, Universität Münster
Dadurch konnte die Produktivität in den Unternehmen gehalten werden oder sogar steigen. Es hätten sich leichte Steigerungen in den finanziellen Leistungskennzahlen wie Umsatz und Gewinn gezeigt, so Backmann. Auch Geschäftsführer und Mitarbeitende berichteten von einer verbesserten Produktivität.
Um passende Arbeitszeitmodelle und optimierte Prozesse zu erarbeiten, konnten die teilnehmenden Unternehmen an bis zu 15 Online-Workshops teilnehmen. Netzwerktreffen ermöglichten persönlichen Erfahrungsaustausch.
Unternehmen warben mit der Vier-TageWoche erfolgreich um neue Fachkräfte
Ob sich die Vier-Tage-Woche auch auf die Gewinnung neuer Mitarbeitender auswirkte, konnten die Wissenschaftler nicht eindeutig belegen. Zwar seien die Mitarbeiterzahlen in den beteiligten Betrieben während des Projekts gestiegen. Unklar sei, ob dies allein der verkürzten Arbeitszeit zuzurechnen sei. Dass einige der Unternehmen offensiv mit der Vier-Tage-Woche geworben hätten, werteten die Forscher als starkes Indiz.
Ein positives Fazit der Vier-Tage-Woche zogen daher nicht nur Mitarbeitenden, sondern auch die Betriebe: Mehr als 70 Prozent wollen sie fortsetzen, indem sie entweder die Testphase verlängern oder die verkürzte Arbeitszeit dauerhaft einführen. W
Testphase beendet – die VierTageWoche bleibt
Seit Januar ticken die Uhren in der nordrheinwestfälischen Schreinerei Mostert anders: Ab Donnerstagabend ist dort Wochenende.
Inhaber HannsGeorg Mostert (Foto) hat mit seinem Betrieb an dem bundesweiten Pilotprojekt zur VierTageWoche teilgenommen. Und er zieht durchweg eine positive Bilanz. „Wir lassen das weiter so laufen und kehren nicht zur FünfTageWoche zurück“, steht für den Schreinermeister fest.
Das wichtigste Fazit des Betriebsinhabers: „Meine Mitarbeitenden sind ausgeruhter und konzentrierter bei der Arbeit“, sagt Mostert. Zudem seien sie zufrieden mit dem Modell und freuten
sich über den freien Freitag. Allein das sei ein wichtiger Grund für den Unternehmer, an dem Modell festzuhalten.
An einem Freitag im Monat kommt dennoch das ganze Team zum TeamTag. Das wollten alle beibehalten und profitieren jetzt „von der absoluten Ruhe im Betrieb“. Kein Kunde, kein Lieferant und kein Telefonklingeln. Das gesamte Team schätze es, dass sie sich gemeinsam Zeit für die Weiterentwicklung nehmen, sagt Mostert.
„Wenn ich mein Team vergrößern wollen würde, könnte ich die VierTageWoche gut als Aufhänger nutzen“, betont der Handwerksmeister. Er habe einige Bewerbungen bekommen, nur weil er das Arbeitszeitmodell anbietet.
Nach einem Dreivierteljahr bekommt der Unternehmer noch immer Nachfragen von Kunden aufgrund der Vier
TageWoche. „Mich überrascht, dass sich viele Kunden wohlwollend dafür interessieren und fragen, wie das im Team funktioniert“, betont er. Dadurch habe der Betrieb seinen Ruf als attraktiver Auftragnehmer und auch Arbeitgeber in der Region stärken können.
Das Jahr 2024 sei ohnehin ein Jahr großer Veränderungen in der Schreinerei: „Wir haben große Maschinen angeschafft und haben uns um neue digitale Anwendungen gekümmert“, berichtet Mostert. Sein Ziel sei dabei immer eine Effizienzsteigerung. Doch wenn viele Veränderungen zusammenkommen, sei eine echte Messung in Zahlen und Fakten schwierig. „Ich gehe davon aus, dass es im kommenden Jahr ruhiger wird“, sagt der Unternehmer. Dann werde er auch in der Bilanz ein Fazit der VierTageWoche ziehen können. (JA) Foto: Intuitive Fotografie Köln
Hat gelernt, auch mal groß zu denken – und das mit Erfolg: Torben Meier, Inhaber der Dachdeckerei und Zimmerei Meier in Lengede.
Zukunftsfähig ist, wer groß denkt und mutig entscheidet
Arbeite ich im Betrieb oder am Betrieb? Diese Frage hat sich Torben Meier lange vor der Übernahme des Familienbetriebs gestellt. So ist er strategisch vorgegangen, damit die Firma ohne ihn läuft.
Dass Torben Meier das Geld für den Familienbetrieb am Schreibtisch verdienen will, hat er frühzeitig bewusst entschieden. Ein paar Jahre nach der Meisterschule sei er noch ab und zu auf den Baustellen gewesen, berichtet der Inhaber der Dachdeckerei und Zimmerei Meier in Lengede. „Dann habe ich mir die Frage gestellt, ob ich den Betrieb weiterentwickeln und aufbauen möchte oder handwerklich weiter mitarbeiten will“, sagt der Unternehmer. Der Wunsch, sich mehr aus dem Tagesgeschäft herauszuziehen, hat überwogen.
Damit das gelingen konnte, hat der Unternehmer einige Weichen gestellt. Diese drei Faktoren waren ihm besonders wichtig.
„Ich habe mir die Frage gestellt, ob ich den
Betrieb
weiterentwickeln möchte oder handwerklich mitarbeiten will.“
Torben Meier, Inhaber
Fehler machen, Erfahrungen sammeln „Ich musste erst lernen, wie man ein Unternehmen entwickelt und was es braucht, erfolgreich zu sein“, sagt Meier. Geholfen habe ihm, dass sein Vater ihm als Nachfolger alle Freiheiten gelassen hat. „Er war immer ruhig und besonnen und hat mir nicht reingeredet.“ Trotzdem habe er auf seine Erfahrung vertrauen und zurückgreifen können. Auch die Unterstützung seiner Frau, die das Büro leitet, die Familie managt und Entscheidungen mit ihm gemeinsam trifft, sei für die Weiterentwicklung des Unternehmens fundamental wichtig gewesen. Eine wichtige Erkenntnis aus dem Übernahmeprozess: Ein Betrieb mit seinen Mitarbeitenden braucht Regeln und Grenzen. Welche das sein soll-
Foto: Hendrik Meier
MARTINA JAHN
ten, war Torben Meier zu Beginn nicht klar. „Da habe ich auch immer wieder Fehler gemacht. Doch die waren notwendig, um voranzukommen“, betont der Dachdecker- und Zimmerermeister.
Ein wichtiges Learning aus seiner Sicht: Nur mit Mitarbeitenden, die den Weg des Wandels mittragen, wird ein Betrieb zukunftsfähig. „Wer diesen Weg nicht mitgehen will, muss gehen“, sagt Meier. Diese Entscheidungen seien für den Handwerksmeister oftmals hart und schmerzhaft gewesen. Auf lange Sicht aber seien sie ein wichtiges Signal für das bestehende Team gewesen.
Größer denken, mehr erreichen
Torben Meier war auch klar, dass der Betrieb mit damals 17 Mitarbeitenden nur bestehen kann, wenn er zukunftsweisende Investitionen tätigt. So wurde nicht mehr in alte Gebäude investiert: „Ein neuer Standort musste her. Gebaut haben wir dann in einem Gewerbegebiet um die Ecke – mit Solaranlage und einer völlig neuen Infrastruktur“, berichtet der 47-Jährige.
Auch das war eine Entscheidung mit Weitblick: „Ich habe gelernt, groß zu denken und mutig zu sein“, sagt Meier. Heute ist der Betrieb mit 30 Mitarbeitenden so aufgestellt, dass er die Gebäude entweder selbst nutzen oder einzeln weitervermieten kann. „Wenn man nicht nur an morgen, sondern weiter denkt, entstehen neue Ideen – und das hat auch etwas mit Nachhaltigkeit zu tun“, ist der Handwerksunternehmer überzeugt.
Ähnlich wie bei dem Aufbau des neuen Firmengeländes ist Meier auch die Investition in Maschinen, Werkzeuge und den Fuhrpark angegangen. Das alles habe auf den Wert des Unternehmens eingezahlt.
Aufgaben abgeben, strategisch denken Damit der Betrieb auch ohne ihn läuft, hat Meier nach und nach Verantwortung abgegeben. Dafür hat er einen Meister eingestellt, der die Baustellen leitet, Aufträge schreibt und sich um die Teams kümmert. Eine weitere Meisterstelle soll in naher Zukunft besetzt werden. „Ich will mich weiter aus dem Tagesgeschäft rausziehen, dafür brauche ich Unterstützung“, betont der Dachdecker- und Zimmerermeister. Stolz sei er auf die Leistung des gesamten Teams, das motiviert nach vorn schaut und ihm für andere Aufgaben Kraft gibt. Aktuell ist der Betrieb laut Meier so aufgestellt, dass er fast alleine läuft. „Weil jeder mitzieht und auch unangenehme Entscheidungen mitgetragen werden“, betont der Unternehmer. Kredite seien fast bezahlt, der Wert habe sich gesteigert und neue Unternehmenswerte seien fest etabliert. Für Torben Meier ist das eine Bestätigung dafür, dass es sich gelohnt hat, am Betrieb zur arbeiten und ihn vom Schreibtisch aus in die Zukunft zu lenken. W
„Ich musste erst lernen, wie man ein Unternehmen entwickelt und was es braucht, um erfolgreich zu sein.“
Torben Meier, Inhaber
Namen und Nachrichten
Härtelt-Dören wiedergewählt Manuela Härtelt-Dören (Foto) wurde auf der Mitgliederversammlung des Zentralverbands des Deutschen Friseurhandwerks erneut zur Präsidentin des Verbandes gewählt. Die Friseurmeisterin aus Göttingen tritt damit ihre zweite Amtszeit an. Sie forderte die Delegierten auf, den Zusammenhalt der Branche zu fokussieren. Ihre Hauptziele: der Kampf für faire Wettbewerbsbedingungen, insbesondere durch die Bekämpfung von Schwarzarbeit, die Verbesserung der Berufsbildung und die Gleichstellung von beruflicher und akademischer Bildung. (JA)
NBank-Beirat neu besetzt
Den Vorsitz des Beirates der NBank hat die Hauptgeschäftsführerin der Landesvertretung der Handwerkskammern Niedersachsen (LHN), Hildegard Sander, Ende Oktober übernommen. Der Beirat ist eine Plattform für den Austausch mit der gesamten niedersächsischen Wirtschaft und unterstützt unter anderem in den Bereichen Infrastruktur, Wirtschafts und Arbeitsmarktförderung. (JA)
Gebrauchte E-Pkw stark nachgefragt Niedersachsens Gebrauchtwagenmarkt zeigte sich im September weiterhin dynamisch. Laut KfzGewerbe NiedersachsenBremen weise die Monatsbilanz der KBALänderstatistik ein Plus von 4,1 Prozent für Verbrenner auf. Auf weiterhin niedrigem Niveau stünden hohe Pluszahlen für Elektromobilität – mit 28,7 Prozent plus für vollelektrische Gebrauchte (BEV) und 43,6 Prozent plus für PluginHybride (PHEV). Hybride ohne Stecker nahmen um 52 Prozent zu.
Das Jahreszwischenergebnis zeige für alle Antriebsarten Steigerungen zum Vorjahr: So gebe es ein Plus von 6,7 Prozent für 302.128 Benziner, 1,5 Prozent mehr für 177.358 Diesel, 73,1 Prozent plus für 14.366 BEV und 54,9 Prozent plus für 10.604 PHEV. (BG)
Foto: Petra A. Killick
Steuervorteil durch Sonderzahlung gekippt
Der Bundesfinanzhof hat das Steuersparmodell „Dezember-Leasing“ für Firmenwagen gekippt. Es drohen satte Steuernachzahlungen auf Sonderzahlungen.
JÖRG WIEBKING
Sie ermitteln Ihren Gewinn per EinnahmenÜberschussRechnung und planen, noch zum Jahresende einen neuen Firmenwagen zu leasen? Vorsicht: Der Bundesfinanzhof hat die Vorteile des bisher beliebten „DezemberLeasings“ deutlich eingeschränkt: Wer den Wagen nicht dauerhaft zu mehr als 50 Prozent nutzt, bekommt Probleme.
Der Fall: Extrem viele Betriebsfahrten –aber nur im ersten Monat Ein Unternehmer least einen Firmenwagen über drei Jahre. Der Leasingvertrag sieht keine Übernahme des Wagens nach dem Ende der Laufzeit vor. Der Leasingzeitraum beginnt am 1. Dezember. In diesem Monat leistet der Unternehmer eine Leasingsonderzahlung in Höhe von rund 36.500 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Der Unternehmer nutzt das Auto auch privat und führt ein Fahrtenbuch. Im Dezember nutzt er das Fahrzeug zu rund 71 Prozent beruflich. In dieser Höhe setzt er in seiner EinnahmenÜberschussRechnung die Sonderzahlung im Anschaffungsjahr als Betriebsausgabe an.
Nach einer Betriebsprüfung kommt das Finanzamt zu einem anderen Ergebnis: Denn über die gesamten 36 Monate betrachtet liegt der betriebliche Anteil der Nutzung bei durchschnittlich nur rund 12 Prozent.
Deswegen verteilt das Finanzamt den betrieblichen Anteil der Leasingsonderzahlung rückwirkend auf die vollen 36 Monate Laufzeit.
Für den ersten Monat erkennt es nur 1/36 als Betriebsausgaben an – ganze 720 Euro. Dagegen klagt der Betroffene.
Das Urteil: Die Nutzung während der gesamten Dauer entscheidet Der Bundesfinanzhof entscheidet zugunsten des Finanzamts. Der volle Betriebsausgabenabzug für die Sonderzahlung schon im Anschaffungsjahr komme aus zwei Gründen nicht infrage:
1 Der Unternehmer hatte keine Übernahme des Leasingfahrzeugs vereinbart. Daher sei er nicht wirtschaftlicher Eigentümer des Wagens. Folglich handele es sich nicht um notwendiges Betriebsvermögen.
2 Dennoch hätte der Unternehmer die Leasingsonderzahlung in voller Höhe ansetzen dürfen, wenn er den Wagen dauerhaft zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt und den Privatanteil nach der 1ProzentMethode versteuert hätte. Da die betriebliche Nutzung
Sie ermitteln Ihren Gewinn per Einnahmen-Überschuss-Rechnung und planen, noch zum Jahresende einen neuen Firmenwagen zu leasen? Vorsicht: Der Bundesfinanzhof hat die Vorteile des bisher beliebten „Dezember-Leasings“ deutlich eingeschränkt!
Foto: Sondemstock.adobe.com
Bundesfinanzhof fällt Urteil zum Fahrzeugleasing.
des Fahrzeugs nur rund 12 Prozent betrug, komme diese Regelung nicht infrage (Urteil vom 12. März 2024, Az. VIII R 1/21).
Tipp: Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater Wer die Anschaffung eines Leasingfahrzeugs für seinen Betrieb plant, sollte vorher unbedingt mit seinem Steuerberater sprechen:
ɓ Wie hoch wird die voraussichtliche betriebliche Nutzung des Fahrzeugs über den gesamten Zeitraum sein?
ɓ Beträgt die betriebliche Nutzung mindestens 10 Prozent? Dann könnte eine ver
Wer die Anschaffung eines Leasingfahrzeugs für seinen Betrieb plant, sollte vorher mit seinem Steuerberater sprechen.
tragliche Vereinbarung zur Übernahme des Wagens nach dem Ende der Leasingdauer sinnvoll sein.
ɓ Liegt die betriebliche Nutzung voraussichtlich bei maximal 50 Prozent? Dann wäre ein Fahrtenbuch sinnvoll. Denn das Finanzamt würde nach dem BFHUrteil die Anwendung der 1ProzentRegelung ablehnen und die Privatfahrten schätzen, wenn kein Fahrtenbuch vorliegt.
ɓ Ist die volle Absetzbarkeit einer Leasingsonderzahlung im Anschaffungsjahr unter diesen Umständen noch sinnvoll? W
Foto: vegefox.comstock.adobe.com
Bis zu 3.500 Euro Förderung möglich
Handwerksbetriebe, die ein E-Lastenfahrrad anschaffen, können dafür jetzt bis zu 3.500 Euro vom Bund erhalten. Der Förderantrag muss allerdings zum richtigen Zeitpunkt erfolgen.
Neue Bundesförderung für E-Lastenräder: Handwerker, die künftig Lasten mit dem Fahrrad zum Kunden oder zur Baustelle transportieren wollen, können sie jetzt beantragen.
Die Bundesförderung für E-Lastenfahrräder ist zurück – seit dem 1. Oktober können Handwerksbetriebe wieder Förderanträge beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen, wenn sie ein E-Lastenfahrrad anschaffen. Alle wichtigen Informationen zu dem Förderprogramm hat die Behörde unter www.bafa.de in einem Merkblatt zusammengestellt. Hier sind Antworten auf die fünf wichtigsten Handwerkerfragen.
1. E-Lastenradförderung: Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind demnach private Unternehmen und freiberuflich Tätige, die E-Lastenfahrräder für den gewerblichen Transport von Gütern nutzen möchten. Als Güter gelten der Behörde zufolge Sachen, die von Unternehmen in Industrie, Gewerbe, Handel oder im Dienstleistungsbereich transportiert werden. Keinen Anspruch auf die Förderung haben Unternehmen, die sich in einem Insolvenzverfah-
Das BAFA weist darauf hin, dass der Förderantrag zwingend vor der Bestellung des E-Lastenfahrrads gestellt werden muss.
ren befinden oder die Insolvenz beantragt haben. Privatpersonen sind ebenso ausgeschlossen.
2. Wann müssen Betriebe den Förderantrag stellen?
Das BAFA weist darauf hin, dass der Förderantrag zwingend vor der Bestellung des E-Lastenfahrrads gestellt werden muss. Vor Antragstellung dürften sich Handwerksbetriebe lediglich ein Angebot einholen. Eine Bestellung vor dem Zuwendungsbescheid führe zur Ablehnung der Förderung.
3. Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung deckt 25 Prozent der Anschaffungskosten – die maximale Fördersumme ist pro Fahrrad allerdings auf 3.500 Euro gedeckelt. Hinweis: Bei der Förderung handelt es sich um eine Projektförderung. Zu den förderfähigen Kosten zählen daher nicht nur Kosten für das Fahrrad, sondern alle projektbezogenen Ausgaben. Dazu gehören zum Beispiel auch die Aufwendungen für Sicherheitsausstattung wie Fahrradhelme und Sicherheitsschlösser, Akkus und GPS-Tracker.
4. Was sind die Fördervoraussetzungen?
Förderfähig ist die Anschaffung von fabrikneuen E-Lastenfahrrädern. Diese müssen laut BAFA ein zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 170 Kilogramm haben und mehr Volumen aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad. Erforderlich sei zudem, dass die E-Lastenräder über eine fest verbaute Transportvorrichtung verfügen und serienmäßig hergestellt sind. Die Nenndauerleistung dürfe höchstens 250 Watt aufweisen, müsse fortschreitend verringert werden und beim Erreichen von 25 km/h sowie beim Aussetzen des Tretens in die Pedale unterbrochen werden.
5. Welche E-Lastenräder sind förderfähig?
Das BAFA hat eine Positivliste mit allen förderfähigen Modellen veröffentlicht – sie ist unter dem Reiter „Publikationen“ zu finden. Die Behörde weist allerdings in einem Merkblatt darauf hin, dass durchaus E-Lastenräder förderfähig sind, die bislang nicht auf der Positivliste stehen, sofern die technischen Fördervoraussetzungen erfüllt werden. (AML) W
Nachträglicher Wechsel möglich?
Rolle rückwärts nach der Betriebsprüfung: Um Steuernachzahlungen zu vermeiden, will ein Unternehmer die Gewinnermittlung nachträglich ändern. Geht das?
Der Fall: Ein thüringisches Unternehmen verzichtet seit Jahren auf sein Recht zur Einnahmen-ÜberschussRechnung und erstellt stattdessen Bilanzen. Während einer Betriebsprüfung fallen Bilanzierungsfehler auf. Das Finanzamt ändert bereits bestandskräftige Steuerbescheide gemäß Paragraf 173 Abs. 1 Nr. 1 Abgabenordnung wegen neuer Tatsachen. Dagegen legt der Unternehmer Einspruch ein.
Gleichzeitig beantragt er, den Gewinn der betreffenden Jahre rückwirkend per Einnahmen-ÜberschussRechnung zu ermitteln, um Steuernachzahlungen zu vermeiden. Das Finanzamt lehnt das ab, da die Bescheide ursprünglich ohne einen Vorbehalt der Nachprüfung ergangen waren.
Das Urteil: Das Finanzgericht Thüringen gibt dem Unternehmer Recht. Wenn das Finanzamt bestandskräf-
Wie Currywurst, nur gesünder
Mach deine Mitarbeiter zufriedener, gesünder und dein Unternehmen attrativer. Wie?
Mit linexo Leasing fährst du dich an die Spitze und gewinnst fitte Mitarbeiter durch Dienstrad statt Currywurst.
Insurance und Dienstrad-Leasing aus einer Hand.
Jetzt scannen und auf Poleposition fahren!
Ansage des Finanzgerichts: Ändert das Finanzamt einen bestandskräftigen Steuerbescheid, darf der Unternehmer ebenfalls neu entscheiden.
tige Steuerbescheide ändere, habe auch der Unternehmer die Möglichkeit, erneut über
Foto: cevahir87stock.adobe.com
die Gewinnermittlungsart für die betreffenden Steuerjahre zu entscheiden (Urteil vom 31. August 2022, Az. 4 K 599/21).
Tipp: Abschließend wird der Bundesfinanzhof (BFH) über diesen Fall entscheiden (Az. X R 1/23). Betroffene Handwerksbetriebe können in ähnlichen Fällen Einspruch gegen solche Steuerbescheide einlegen und das Ruhen des Einspruchsverfahrens bis zur Entscheidung des BFH beantragen. (JW) W
Foto: Firn -
Mehr Geld für Ihre Minijobber
Wer die Verdienstgrenze im Minijob überschreitet, riskiert die Sozialversicherungspflicht. Doch diese fünf Extras werden nicht angerechnet.
Ein Deutschlandticket für Minijobber dürfen Sie zahlen, ohne dass es auf die Verdienstgrenze angerechnet wird.
Im Minijob gelten strenge Verdienstgrenzen: Aktuell liegen sie bei 538 Euro. Wird diese Summe überschritten, greift die Sozialversicherungspflicht. Doch es gibt Ausnahmen. Diese fünf Extras können Sie Ihren Minijobbern zukommen lassen, ohne die Verdienstgrenze zu reißen.
1. Deutschlandticket
Ihr Minijobber pendelt zur Arbeit? Dann unterstützen sie ihn mit einem Deutschlandticket. Wie die Minijob-Zentrale auf ihrer Homepage schreibt, können Arbeitgeber diese Fahrkarte für den Nahverkehr komplett oder teilweise übernehmen, ohne dass die Summe auf die Verdienstgrenze angerechnet wird. Zu beachten ist, dass der Zuschuss oder die Bereitstellung des Tickets wirklich zusätzlich zum laufenden Verdienst erfolgt.
2. Zuschläge für Arbeit am Sonn- und Feiertag oder nachts
Ihre Minijobberin arbeitet viel an Sonn- und Feiertagen oder nachts? Dann können Sie steuerfreie Zuschläge zahlen. Diese bleiben, so die Minijob-Zentrale, sozialversicherungsfrei. Allerdings nur, wenn der Grundverdienst, auf dessen Grundlage sie berechnet werden, 25 Euro pro Stunde nicht übersteigt.
In Ihrem Betrieb gibt es eine Prämie für gute Ideen? Davon können auch Ihre Minijobber profitieren.
Ausnahme: Wenn die Zuschläge während einer Krankheit oder Mutterschutzzeit weitergezahlt werden, sind sie steuer- und beitragspflichtig, so die Minijob-Zentrale. Es müssen also die üblichen Abgaben auf den höheren Verdienst gezahlt werden. Auf die Beschäftigung wirke sich die Zahlung jedoch nicht aus: Auch wenn die Verdienstgrenze überschritten wird, bleibt es bei einem Minijob.
3. Jubiläumszuwendungen
Treue kann belohnt werden, auch bei Minijobbern! Jubiläumszuwendungen zählen laut MinijobZentrale grundsätzlich nicht zum regelmäßigen Verdienst im Minijob. Schließlich werden sie in der Regel weder vertraglich zugesichert noch wiederkehrend ausgezahlt. Beitragsfrei ist die Jubiläumszuwendung jedoch nicht. Arbeitgeber zahlen die üblichen Abgaben an die Minijob-Zentrale. Achtung: Andere Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld werden in der Regel auf die Verdienstgrenze angerechnet. Bei ihnen handelt es sich um jährlich wiederkehrende Zuwendungen. Zudem steht ihre Auszahlung zum Zeitpunkt der Berechnung des regelmäßigen Verdienstes bereits fest.
4. Prämien für Verbesserungsvorschläge In Ihrem Betrieb gibt es eine Prämie für gute Ideen, die in die Tat umgesetzt werden? Davon können auch Ihre Minijobber profitieren. Laut Minijob-Zentrale zählen sie wie Jubiläumszuwendungen in der Regel nicht zum regelmäßigen Verdienst.
5. Inflationsausgleichsprämie
Noch bis 31. Dezember 2024 können Arbeitgeber die steuerfreie Inflationsausgleichsprämie zahlen. Diese freiwillige Sonderzahlung ist bis zu einem Gesamtbetrag von 3.000 Euro steuer- und beitragsfrei – und das gilt laut Minijob-Zentrale auch für Minijobber. Die Prämie kann also zusätzlich zum monatlichen Verdienst ausgezahlt werden, ohne dass sie bei der Berechnung der Verdienstgrenze berücksichtigt werden muss.
Übrigens: Minijobber, die mehrere Jobs ausüben, können die Inflationsausgleichsprämie von jedem ihrer Arbeitgeber erhalten. (KW) W
Sanierungsarbeiten in einem Altbau: Ist hier Asbest zu finden oder nicht?
Gefahrstoffverordnung novelliert
Die Novelle der Gefahrstoffverordnung hat den Bundesrat passiert. Das Baugewerbe sieht im Beschluss eine verpasste Chance und warnt vor den Folgen.
Grünes Licht für die Novelle der Gefahrstoffverordnung: Knapp zwei Monate nach dem Beschluss der Bundesregierung hat auch der Bundesrat zugestimmt. Aus Sicht des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB) geht der Beschluss zwar in „die richtige Richtung – aber nicht weit genug“.
Noch vor der Bundesratssitzung am 18. Oktober hatte sich der ZDB für Änderungen am Verordnungstext stark gemacht. Er plädierte dafür, dass Bauherren zu einer anlassbezogenen, zweistufigen Erkundung vor Beginn der Beauftragung verpflichtet werden. Diesem Vorschlag ist der Bundesrat nicht gefolgt. Der ZDB wertet die Entscheidung der Länderkammer deshalb „als
verpasste Chance, den größtmöglichen Schutz für Mensch und Umwelt zu erreichen“.
„Beim Umgang mit Asbest sind besondere Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und Dritter unumgänglich“, stellt ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa klar. Deswegen fordere das Baugewerbe schon lange, die Bauherren dazu zu verpflichten, bei Asbestverdacht eine Erkundung vor Beauftragung und Beginn der Tätigkeiten durchzuführen. „Zu dieser Empfehlung ist auch der Nationale Asbestdialog gekommen, der darüber seit vielen Jahren berät“, sagt Pakleppa.
Wichtig sei eine faire Aufgabenverteilung im Umgang mit Asbest. „Die
Und wann mieten Sie
Ihre Schutzkleidung?
SCHUTZKLEIDUNG VON DBL. Sicherheit ist (auch) eine Frage der professionellen Pflege. Darum haben wir unseren textilen Mietservice für Schutzkleidung entwickelt. Mit ihm behält Schutzkleidung ihre Funktion. Dauerhaft. Sprechen Sie uns an +49 800 310 311 0.
anlassbezogene Beprobung durch den Bauherren würde nicht nur die Bauabläufe für Mensch und Umwelt sichern, sondern auch die Angebotserstellung für alle an der Sanierungsmaßnahme beteiligten Gewerke vereinfachen“, sagt Pakleppa. Er geht davon aus, dass so Verzögerungen oder gar Stilllegungen der Bauarbeiten verhindert werden könnten. Pakleppa zufolge bedeutet der Bundesratsbeschluss, dass jeder involvierte Unternehmer weiterhin eine Beprobung durchführen muss –auch wenn es sich um ein und dieselbe Baumaßnahme handelt. „Es werden Kosten für den Veranlasser entstehen; Nachtragsforderungen, Streitigkeiten zwischen Auftraggeber und Auftrag-
nehmer sowie Verzögerungen der Baumaßnahmen sind zu erwarten“, warnt er.
Wie geht es weiter?
Positiv ist aus Sicht von Pakleppa der Entschließungsantrag zu bewerten, den der Bundesrat gefasst hat. Darin fordern die Länder die Bundesregierung auf, „baldmöglichst“ die „Anzeigen, Anerkennungen und Todesfälle von mit Asbest in Zusammenhang stehenden Berufskrankheiten (…) vorzulegen und auf Basis dieser Daten zu bewerten, ob und in welchem Rahmen eine anlassbezogene Erkundung durch die Veranlasser zur Erfüllung der Ziele der Verordnung angezeigt ist“. Pakleppa hofft, dass die Empfehlung der Länder umgesetzt wird. (AML) W
Aus der grauen Masse vergangener Aufträge heben sich immer solche ab, die besonders gut liefen. Ein guter Anhaltspunkt, um für sich die passende Spezialisierung zu finden.
Mehr Erfolg durch Weglassen
Mit einer Reduzierung seines Angebots hat dieser Meister Abläufe, Erträge und Zufriedenheit verbessert. Wie sein Betrieb vorging, lädt zum Nachmachen ein.
Mehr Spaß an der Arbeit, mehr wirtschaftlicher Erfolg, weniger Druck und unangenehme Gespräche. Dieser Lohn winkt, wenn man nicht etwa immer mehr anbietet, sondern den Mut hat, Leistungen wegzulassen.
Michael Zimmermann, Inhaber von Zimmermann Bedachungen, ist diesen Weg der Spezialisierung gegangen. „Früher haben wir alles angeboten, was die Ausbildung hergibt“, sagt der Dachdeckermeister und Vizepräsident des Deutschen Dachdeckerhandwerks. „Das macht mehr oder weniger Spaß und ist mehr oder weniger erfolgreich“, urteilt er heute. Jedes Handwerk sei so umfangreich geworden, dass man nicht jede Leistung seines Gewerks gleich gut erbringen kann. Wer zu viele Leistungen anbietet, sei kein Spezialist, sondern Generalist. Durch Fokussierung könnten Handwerksbetriebe ihren Ertrag steigern sowie bei Kunden
„Früher haben wir alles angeboten, was die Ausbildung hergibt.“
Michael
Zimmermann, Dachdeckermeister
und Mitarbeitenden die Zufriedenheit erhöhen, ist der Unternehmer überzeugt. Bei ihm habe das zum Erfolg geführt. Wo fing der Unternehmer an?
„Wir haben uns die Frage gestellt: Warum klappt manches gut und warum ist anderes so zäh und unangenehm?“, berichtet Zimmermann.
Der Wunschkunde im Zentrum
Zäh und unangenehm waren für den Betrieb und seine Teammitglieder Aufträge, in denen es von den Kunden kaum Wertschätzung für die erbrachte Leistung gab und die aufgrund fehlender Routinen nur mühsam erfüllt werden konnten.
Aufbauend auf dieser Erkenntnis begannen Zimmermann und sein Team den Weg zur Spezialisierung mit einer gründlichen Analyse des Kundenstamms. „Wir haben einen Kundenavatar gebaut“, erklärt er. Jeder Mitarbeitende nannte dazu drei Kunden, mit denen die Zusammenarbeit
Foto: Gille, erstellt mit KI Midjourney
DENNY GILLE
besonders gut lief, und drei, bei denen das Gegenteil der Fall war. Aus den Gemeinsamkeiten der „guten“ Kunden wurde ein Kundenavatar gebildet, der aus den Erfahrungswerten der Dachdecker eine Art Ideal beschreibt. Das Ergebnis: Der ideale Kunde für Zimmermann Bedachungen ist ein Privatkunde zwischen 30 und 60 Jahren, berufstätig, gut situiert und bereit, für gute Qualität einen angemessenen Preis zu zahlen.
Leistungen auf dem Prüfstand Nach der Kundenanalyse identifizierte das Unternehmen seine erfolgreichsten Leistungsbereiche: Mit welchen Projekten hat es in der Vergangenheit zuverlässig auskömmliche Gewinne gemacht? „Das war die energetische Dachsanierung für Privatkunden“, sagt Zimmermann. Diese Leistung deckte sich mit dem zuvor identifizierten Wunschkunden.
Heute liegt der Fokus des Betriebs auf der energetischen Dachsanierung, energieeffizienten Dachfenstern, Wohnraumerweiterung mit Fertiggauben und Photovoltaikanlagen. „Wir bieten die komplette Bandbreite für sanierungswillige Kunden“, sagt Zimmermann. „Wir führen Energieberatungen durch, schreiben Förderanträge und erstellen individuelle Sanierungspläne.“
Um sich voll auf die Spezialisierung im Bereich der energetischen Dachsanierung zu fokussieren, mussten andere Bereiche weichen. Beispiele: „Wir machen keinen Neubau mehr. Wir arbeiten nicht für Architekten und Bauträger. Wir bauen keine IndustrieHallendächer mehr. Und Reparaturen bieten wir nur noch für unsere Bestands und Wartungskunden an“, fasst Zimmermann zusammen.
Vier Vorteile der Spezialisierung
Seine Spezialisierung bietet dem Betrieb folgende Vorteile.
ɓ Wirtschaftlicher Erfolg: Durch die Fokussierung seien die Erträge des Unternehmens gestiegen.
ɓ Kundenzufriedenheit: Durch die Auswahl passender Kunden, mit denen der Betrieb auf einer Wellenlänge ist, gebe es kaum noch unangenehme Gespräche.
ɓ Mitarbeiterzufriedenheit: Die Spezialisierung führe zu weniger Überforderung und einem verbesserten Krankenstand.
ɓ Größere Effizienz: „Durch Standardisierung werden Baustellen schneller abgeschlossen“, sagt Zimmermann.
Praktische Umsetzung der Spezialisierung
Die Fokussierung auf weniger Leistungen erlaubt es dem Betrieb, gezielt eine beherrschbare Menge an Formularen und Konfiguratoren auf der Website
Michael Zimmermann, Dachdeckermeister
anzubieten, mit denen potenzielle Kunden vorqualifiziert werden. Auf der Website erhalten Interessenten einen Überblick über die möglichen Leistungen sowie einen groben Investitionsrahmen – entsprechend ihrer individuellen Angaben. „Wenn unsere Preisangabe in ihr Budget passt, führen wir das erste Beratungsgespräch“, erklärt Zimmermann. Diese Methode führe zu einer hohen Abschlussquote. Zudem ermögliche die Spezialisierung standardisierte, aufeinander aufbauende Leistungen. „Bei der energetischen Dachsanierung bieten wir optional ein umfassendes Sanierungspaket an“, sagt Zimmermann. Das kann verschiedene Dämmvarianten, neue Dachfenster, SonnenschutzSysteme und Photovoltaik sowie neue Fertiggauben beinhalten. Bei den angebotenen Systemen beschränkt sich der Betrieb auf eine Auswahl von wenigen Anbietern. „Das erleichtert uns die Lagerhaltung und Bestellung. Und unser Team ist dadurch routiniert in der Verarbeitung“, berichtet Zimmermann.
Regelmäßige Überprüfung des Leistungsportfolios
Der Unternehmer betont, dass Betriebe ihr Leistungsportfolio regelmäßig auf den Prüfstand stellen sollten. „Auch wir hatten dazu kürzlich wieder ein Meeting. Wir wollen die Angebote auf unserer Website weiter verschlanken. Was wir nur im Paket anbieten wollen, soll nicht länger als Einzelleistung aufgeführt werden“, berichtet er. Zum Beispiel Zimmererarbeiten: „Ich soll nur den Dachstuhl machen und ein anderer Dachdecker das Dach decken? Nein, danke. Solche Anfragen wollen wir vermeiden.“
Über die Spezialisierung in Kombination mit der Vorqualifizierung auf seiner Website habe Zimmermann es geschafft, Angebote teilautomatisiert erstellen zu können. Denn die schriftlich eingetragenen Angaben der Kunden würden dem Betrieb ein recht genaues Bild vom Auftrag geben. Mit standardisierten Leistungstexten, die den Kundenutzen in den Vordergrund stellen, und den passenden sauber kalkulierten Standardleistungen ließe sich schnell ein Angebot erstellen. Michael Zimmermann plant, die Angebotserstellung weiter zu automatisieren.
Sein Ziel: „Ich will erreichen, dass ein Angebot schneller geschrieben ist, als der Kunde Zeit braucht, es zu lesen.“
Meister teilen Wissen
Michael Zimmermann betreibt mit Dachdeckermeister KarlHeinz Krawczyk den DachdeckerPodcast für selbstständige Handwerker und Unternehmer. Mit ihren Kernthemen von Digitalisierung bis Organisation richten sie sich an eine breite Zuhörerschaft von Handwerksunternehmern – über das Dachdeckerhandwerk hinaus. W
Schwachstelle Rücken: Im Handwerk sind arbeitsbedingte Beschwerden weit verbreitet und betrieblicher Gesundheitsschutz ist deshalb sehr wichtig.
Halten Sie Ihr Team fit
Wer ein älter werdendes Team fit halten möchte, kommt am Gesundheitsschutz nicht vorbei. Ein Mediziner gibt Tipps und verrät, warum er individuelle Lösungen empfiehlt.
BIRGIT GREUNER
Der demografische Wandel stellt Deutschland vor viele Herausforderungen: Die Bevölkerung wird älter und damit steigt auch der Altersdurchschnitt in vielen Handwerksbetrieben. Das wiederum beeinflusst das Krankheitsgeschehen. Laut einer repräsentativen IKKclassicStudie fallen ältere Beschäftigte im Handwerk in der Regel zwar seltener aus als jüngere, dafür aber länger. Am stärksten bilde sich diese Entwicklung bei den Muskel und Skeletterkrankungen ab. Letztere seien eine der Hauptursachen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit unter Handwerkern – neben HerzKreislauf und Atemwegserkrankungen. Ein systematisch betriebenes Gesundheitsmanagement könne sowohl die gesundheitlichen Risiken im Arbeitsumfeld minimieren als auch die gesundheitsförderlichen Ressourcen gezielt stärken.
Präventionskultur schaffen
Unabhängig von Alter, Geschlecht und Gesundheit der Mitarbeitenden sollte der betriebliche Gesundheitsschutz in jedem Unternehmen möglichst umfassend umgesetzt werden. Das betont Professor Volker Harth, Vizepräsident der Deut
Volker Harth, Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin und Leiter des Ambulanzzentrums Arbeitsmedizin im Universitätsklinikum HamburgEppendorf
Scheere
Foto: DGAUM/Jürgen
schen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM). Der Arbeitsmediziner spricht als Leiter des Ambulanzzentrums Arbeitsmedizin im Universitätsklinikum HamburgEppendorf (UKE) aus eigener Erfahrung. „Wichtig ist es, in einem Unternehmen eine Präventionskultur zu schaffen“, sagt Harth. „So können die Themen Sicherheit und Gesundheit in den Arbeitsalltag integriert und ihnen ein angemessener Stellenwert eingeräumt werden.“ Dies verbessere die Gesundheit des Arbeitnehmers und sichere dem Unternehmen zugleich die immer wichtiger werdende Arbeitskraft. Wer für seinen Betrieb effektive Lösungen suche, könne diese in Zusammenarbeit mit den zuständigen Berufsgenossenschaften, Krankenkassen und Rentenversicherungen erarbeiten und umsetzen.
Keine allgemeingültige Lösung
Kernpunkt des Gesundheitsschutzes sei die Gefährdungsbeurteilung. „Auf dieser Grundlage müssen für jeden Arbeitsplatz Maßnahmen zum Gesundheitsschutz abgeleitet werden“, beschreibt Harth. „Aber es gibt dabei keine allgemeingültige Lösung für alle Mitarbeitenden. Die Betriebe sollten vielmehr die Maßnahmen zum Gesundheitsschutz individuell auf
jede einzelne Person und ihre gesundheitliche Situation anpassen – in Form einer Individualprävention je nach Gewerk, Arbeitsplatz und Erkrankungen.“
Dazu gehöre beispielsweise die ergonomische Anpassung eines Arbeitsplatzes an die individuelle Körpergröße.
Bei der Auswahl von Schutzmaßnahmen sei in jedem Fall die Maßnahmenhierarchie nach dem sogenannten STOPPrinzip zu beachten. Das S steht für Substitution, das T, O und P für technische, organisatorische und persönliche Maßnahmen. Diese Maßnahmengruppen sollten in der festen Reihenfolge angewendet werden.
Was Handwerksbetriebe tun können Harth fügt an: „Arbeitgeber müssen auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung regelmäßig die arbeitsmedizinische Vorsorge veranlassen. Ein Arbeitsmediziner berät dann zu allen Präventionsmaßnahmen am Arbeitsplatz.“ Arbeite ein Arbeitnehmer regelmäßig eine Stunde oder mehr am Tag sonnenexponiert, könne der Arzt ihn unter Berücksichtigung des individuellen Hauttyps beraten und sonnenexponierte Hautareale auf Veränderungen hin untersuchen. Hierbei stelle die Arbeitsmedizinische Regel (AMR) 13.3 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) eine wichtige gesetzliche Grundlage dar.
Gesundheitsschutz:
„Die Betriebe sollten die Maßnahmen zum Gesundheitsschutz individuell auf jede einzelne Person anpassen.“
Volker Harth, Arbeitsmediziner
Wiedereingliederung: Pflicht und Chance Wichtig sei der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz auch bei wieder einzugliedernden Mitarbeitern. Wenn der Arbeitnehmer mehr als sechs Wochen am Stück oder wiederholt an insgesamt mehr als 30 Werktagen arbeitsunfähig war, muss der Arbeitgeber ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) veranlassen.
„Ziel sollte es sein, dass der Arbeitnehmer möglichst zeitnah wieder im Betrieb mitarbeiten kann –entsprechend seinen krankheitsbedingten Möglichkeiten“, erklärt Harth. „Hatte ein Dachdecker einen Bandscheibenvorfall, kann er möglicherweise keine körperliche Arbeit mehr auf dem Dach verrichten.“ Dann könne aber in Absprache der Arbeitsplatz organisatorisch und/oder räumlich umgestaltet werden. Umschulungen und die Verwendung neuer technischer Hilfsmittel – wie zum Beispiel einer Drohne –könnten sogar dazu führen, dass der Betroffene weiterhin Dachinspektionen vornehmen oder Aufmaße erstellen kann.
Ein erfolgreiches BEM sei nicht nur in Zeiten des Fachkräftemangels zur Erhaltung der betrieblichen Ressourcen dringend erforderlich. „Arbeit ist ein hochgradig integrativer und sinnstiftender Faktor. Sie wirkt sich deshalb auch positiv auf die Gesundheit der Betroffenen aus“, resümiert Harth. W
Gymnastikstunden für ein Tischlerei-Team
Vor zwei Jahren hatte Kai Wehrhahn (Foto) die Idee, seinen acht Mitarbeitern und zwei Azubis ein besonderes Angebot zu machen: ein Gymnastikkurs im Betrieb während der Arbeitszeit. „Mein Team und ich werden immer älter“, erzählt der 57-jährige Geschäftsführer der Tischlerei Wehrhahn in Bad Münder. „Ein Großteil ist zwischen 45 und 50 Jahre alt. Der eine hat Probleme am Knie, der andere regelmäßig Nackenschmerzen. Die Beschwerden werden nicht weniger.“ Ihm sei damals klar geworden: „Wir sollten gemeinsam etwas für unsere Gelenkigkeit tun und brauchen ein individuelles Angebot.“
Möglichkeiten. Der Trainer machte den Vorschlag, einmal die Woche eine Gymnastikstunde im Betrieb durchzuführen. „Alle Mitarbeiter waren damit einverstanden und es konnte losgehen“, erzählt Wehrhahn. Die Kosten für dieses Angebot übernahm die Tischlerei.
Im Gespräch mit einem befreundeten Personal Trainer erörterte Wehrhahn die
Vor Beginn des Kurses füllte jeder einen Fragebogen aus – zum Status quo der eigenen Gesundheit und zu den Erwartungen. „Zehn Wochen lang haben wir jeweils eine Stunde unter Anleitung Dehn- und Kräftigungsübungen gemacht. Jeder musste sich ein bisschen anstrengen und auch etwas schwitzen – die Dosis passte insgesamt aber sehr gut“, beschreibt Wehrhahn. „Zum Abschluss des Kurses gab es erneut eine Umfrage, um festzustellen, wie das Training den Mitarbeitern gefallen hat.“ Die Ergebnisse seien durchweg erfreulich ausgefallen –ein Zeichen für Wehrhahn, weiterzumachen.
Zwecks Kostenübernahme von weiteren Kursen fragte er bei mehreren Krankenkassen an. „Da lief ich aber erstmal gegen verschlossene Türen“, sagt er. Eine Krankenkasse förderte schließlich ein Antistress-Seminar, das auch im Betrieb stattfand. Und wieder war das ganze Team bereit. „Manch nervenaufreibende Situation meistern wir jetzt besser. So ist es beispielsweise von Vorteil, wenn man sich bewusst macht: Der Stress, den ich mit einem Kunden habe, mache ich mir im Grunde selbst.“ Gehe man solche Fälle bewusst entspannter an, sei es oft einfacher, konstruktive Lösungen zu finden.
Das nächste Gesundheitsangebot in der Tischlerei Wehrhahn: wieder ein Gymnastikkurs im Wochentakt – diesmal zum Teil bezuschusst von einer Krankenkasse. „Und obwohl der neue Kurs außerhalb der Arbeitszeit stattfindet, sind wieder alle dabei“, berichtet der Chef mit Stolz. (BG)
Foto: Denny Gille
Taktisch, tüchtig, Toyota: Proace Max vs. Proace City
Toyota will mit dem Proace Max und dem Proace City neue Maßstäbe im LCV-Segment setzen. Vom großen Kastenwagen bis zum kompakten Stadtflitzer. Wer kann auf der Testfahrt überzeugen?
JASMIN APITZSCH-KRAUSE
Die Nachfrage nach leichten Nutzfahrzeugen (LCV) steigt in Europa stetig.
Toyota bringt mit der Modellpflege der ProaceReihe gleich zwei interessante Kandidaten ins Rennen: den neuen Toyota Proace Max und den kompakteren Toyota Proace City. Beide Modelle sprechen unterschiedliche Zielgruppen an und bieten verschiedene Vorteile. Doch welches Modell ist die bessere Ergänzung für den Fuhrpark? Wir haben die beiden Fahrzeuge getestet.
Toyota Proace Max – der Gigant für Profis Mit dem Toyota Proace Max erweitert Toyota seine Flotte in das Segment der großen LCVs bis 3,5 Ton
Technische Daten Proace Max
ɓ Segment: Großer Transporter (LCV)
PROZENT Akkukapazität können dank Schnellladefunktion in nur 55 Minuten erreicht werden.
nen und positioniert sich direkt gegen Schwergewichte wie den VW Crafter oder den Mercedes Sprinter. Besonders beeindruckend: Der Max ist mit einer Vielzahl an Aufbauten und Ausführungen erhältlich – von der Kastenwagenvariante bis hin zum Pritschenfahrzeug.
Größe und Flexibilität
Der Proace Max bietet drei Längen (5,41 m, 6,00 m und 6,36 m) und zwei Radstände. Damit setzt er in puncto Flexibilität Maßstäbe. Mit einer maximalen Zuladung von 1.460 Kilogramm und einem Ladevolumen von bis zu 17 Kubikmetern lässt er keine Wünsche offen. Der Elektromotor mit 279 PS
ɓ Karosserie: Kastenwagen (in verschiedenen Längen und Höhen erhältlich)
ɓ Länge: 5,41/6,00/6,36 m (je nach Version)
ɓ Breite: 2,05 m (ohne Außenspiegel)
ɓ Höhe: 2,52 bis 2,76 m (je nach Dachaufbau)
ɓ Radstand: 3,45/4,04 m
ɓ Ladevolumen: Bis zu 17 m³ | geeignet für bis zu 5 Europaletten
ɓ Zuladung: Bis zu 1.460 kg
ɓ Elektromotor: 272 PS, 110kWhBatterie, Reichweite bis zu 420 km
ɓ Versicherung: Typklasse HP 20 | TK 23 | VK 24
Beim Testdrive in Amsterdam standen verschiedene Versionen der Toyota-Proace-Reihe zur Verfügung.
sorgt für nahezu lautlosen Vortrieb, was besonders im städtischen Lieferverkehr ein großer Vorteil ist. Trotz seiner beeindruckenden Größe und einem Gewicht von fast 2.800 Kilogramm fährt sich der Proace Max komfortabel, wenn auch etwas schwerfällig. Die Reichweite der elektrischen Version liegt je nach Ausstattung zwischen 360 und 537 Kilometer, was für viele Unternehmen ausreichend ist. Besonders beeindruckend ist die Schnellladefunktion, die den Akku in nur 55 Minuten auf 80 Prozent bringt.
Fazit: Proace Max
Der Proace Max ist ein echtes Arbeitstier, das vor allem durch seine Vielseitigkeit und die große Anzahl an Aufbauten überzeugen will. Mit Preisen ab 41.470 Euro ist er im Vergleich zu Konkurrenten wie dem VW Crafter oder dem Mercedes Sprinter zudem günstiger, bietet aber dennoch vergleichbare Leistung und Ausstattung. Abzüge gibt es allerdings für die Materialqualität im Innenraum.
Toyota Proace City – der City-Kurier Im direkten Vergleich wirkt der Toyota Proace City fast schon kompakt. Doch genau hier liegt seine Stärke: Als kleinerer Bruder des Max zielt er vor allem auf den städtischen Bereich und kleinere Unternehmen ab. Besonders beliebt ist der Proace City in der VersoVersion, die sich auch an Familien richtet.
Größe und Wendigkeit
Mit einer Länge von knapp 4,75 Metern ist der Proace City ideal für den urbanen Verkehr. Trotz seiner kompakten Abmessungen bietet er in der L2Version viel Platz, sowohl für Passagiere als auch für Ladung. Der Kofferraum fasst bis zu 1.050 Liter, bei umgeklappten Sitzen stehen bis zu 3.500 Liter Ladevolumen zur Verfügung.
Der elektrische Proace City überzeugt mit einem 136PSMotor und einer Reichweite von bis zu 465 Kilometern. Der Verbrauch liegt bei 20 kWh auf 100 Kilometer, was ihn zu einem effizienten und umweltfreundlichen Begleiter macht. Allerdings ist das Fahrgefühl etwas träger, besonders bei höheren Geschwindigkeiten, was auf das hohe Leergewicht und die Nutzfahrzeugauslegung des Fahrwerks zurückzuführen ist. Doch genau wie beim Proace Max ist sportliches Fahrverhalten hier nicht das Ziel.
Fazit: Proace City
Der Toyota Proace City kann eine gute Wahl für Unternehmen und auch für Familien sein. Im urbanen Umfeld zeigt der kompakte Japaner mit viel Platz, dass Flexibilität und Wendigkeit zu seinen Stärken gehören. Mit einem Einstiegspreis von 24.835 Euro für die HybridVersion bietet er ein gutes PreisLeistungsVerhältnis. W
Produziert wird der Proace Max von Stellantis. Ähnlichkeiten mit Fiat Ducato, Peugeot Boxer, Citroën Jumper oder Opel Movano sind also durchaus kein Zufall.
Foto: Arnau Puig
Das digitale Kombiinstrument bietet einen übersichtlichen Informationsgehalt.
Foto: Arnau Puig
Hinzu kommt ein großer Touchscreen in der Mitte des Armaturenbretts.
Foto: Arnau Puig
Bis zu 17 Kubikmeter Frachtgut lassen sich ins Heck des Proace Max einladen.
Foto: Arnau Puig
Werkzeug für Liebhaber: Aus der Scheune in die Welt
Die handgefertigten Werkzeuge von Drechsler Matthias Fenner sind beliebt von New York bis Sydney. Wie hat er sich international einen Namen gemacht?
DENNY GILLE
Alte Gemäuer zwischen Wäldern und Feldern: Den Landkreis Lüchow-Dannenberg bringt man eher mit Tradition, Ruhe und Beschaulichkeit in Verbindung –weniger mit globalem Handel. Hier im Örtchen Lichtenberg, in einer von wildem Wein behangenen roten Backsteinscheune, betreibt Drechsler Matthias Fenner sein Handwerk für einen internationalen Kundenstamm. „Meine Kunden kommen zu 80 Prozent aus den USA und Großbritannien“, berichtet Fenner. Australien und Neuseeland zählten auch dazu, und gute 15 Prozent Deutschland und Europa.
Der erste Ritterschlag
Seine Werkstatt verbindet Tradition und Moderne. Ein neues anthrazitfarbenes Scheunentor und farblich passend eingefasste Fenster verleihen dem alten Backsteinbau moderne Lebendigkeit. Die Symbiose aus Alt und Neu setzt sich in den hellen Innenräumen der Werkstatt fort. Eine moderne Kopierdrehmaschine, ein 3D-Drucker, eine alte
„Meine Kunden kommen zu 80 Prozent aus den USA und Großbritannien.“
Matthias Fenner, Drechsler
Drehmaschine für Metall und manch anderes Maschinenbauschätzchen sind im Einsatz, um vor allem eines herzustellen: edle Handwerkzeuge für den Markt von Werkzeugenthusiasten.
Fenner fertigt Ahlen, Anreißmesser, Klüpfel, Feilenhefte und auch Schraubendreher. Sein Anspruch: das Werkzeug aus bloßem Holz, Metall und Werkzeugstahl komplett in eigener Fertigung herstellen. Die Qualität überzeugt manch bekannten Händler: „Dass Dictum meine Werkzeuge haben wollte, war ein großer Ritterschlag für mich“, berichtet der Unternehmer. Seit drei Jahren sind seine Werkzeuge im Katalog des Werkzeughändlers gelistet.
Zum Drechslerhandwerk kam Fenner über Umwege. „Nach der Schule bin ich für fünf Jahre in den Rettungsdienst gegangen. Dann hatte ich genug gesehen für ein Seelenleben“, berichtet der 37-Jährige. Es folgten Stationen als Lkw-Fahrer, Bäcker und Baumaschinenführer. Seine Erfüllung fand er darin noch nicht. „In meiner Familie hatten viele etwas mit Holz gemacht. So kam ich schließlich
Fotos:
Denny
Gille
Matthias Fenner an einem Pantographen. Mit dieser Kopierfräse stellt er Brandstempel her.
Per Kopierdrehmaschine fertigt Fenner seine Werkzeughefte in Serie. Die Schablonen kommen aus seinem 3D-Drucker.
zum Drechslerhandwerk“, erinnert er sich. 2016 hat er sein Unternehmen in Vollzeit gegründet. Auf Arbeiten vor allem für Tischlereien folgte im selben Jahr die allmähliche Spezialisierung auf Werkzeug. „Ein Werkzeugproduzent brauchte vernünftige Feilenhefte für seine Geschäftspartner und sich“, sagt Fenner. Also begann er, Feilenhefte zu fertigen. Es folgten Anreißmesser und Ahlen und sein Einstieg in die Metallbearbeitung.
Angefangen hat der Drechsler in seiner Heimat zwischen Wuppertal und Düsseldorf. 2019 dann der Schock: Als das Dorf Flandersbach in ein reines Wohnquartier umgewandelt werden sollte, seien Unternehmen systematisch vergrämt worden. Bundesweit suchte er eine neue Werkstatt und schrieb Gemeinden mit Leerstand an. Der Landkreis Lüchow-Dannenberg war der erste, der ihm den Weg bereiten wollte. „Anfang April 2020 wurde die Bauanfrage beschieden, dann habe ich gekauft und bin im Mai umgezogen“, erinnert sich Fenner. Bis das Bauamt dann sicher war, dass er die denkmalgeschützte Scheune zu einer nutzbaren Werkstatt herrichten durfte, vergingen allerdings doch einige Monate der Unsicherheit. „Die Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade hat mich dabei unermüdlich unterstützt und mir viel Arbeit mit den Behörden abgenommen“, lobt der Handwerker.
Instagram hilft beim Vertrieb
Der wichtigste Vertriebskanal von Matthias Fenner ist Instagram in Kombination mit dem Webshop auf seiner Website. Sein Content kommt gut an unter den internationalen Werkzeugenthusiasten: 15.000 Follower hat Matthias Fenner Toolworks versammelt. Seine Strategie? „Ich zeige einfach regelmäßig meine neuesten Werkzeuge.“ Rund 1.750 Posts aus Bildern und Videos zeugen von seiner Arbeit. Über einen Link gelangen Besucher zu seiner Website und weiteren Shops, die die Werkzeuge des Drechslers führen.
Auszug aus der Arbeit des Unternehmers. Die Werkzeuge entstehen in Handarbeit, individuelle Hölzer sind möglich.
Was ist das Besondere an seinen Arbeiten? „Das beginnt bei der Holzauswahl“, erzählt der Drechsler. Viele ausgefallene Sorten finden sich in seinem Lager. Häufig verwendet er Nussbaum. „Der ist bei uns handverlesen von einem kleinen Händler aus Süddeutschland.“ Das Holz stamme von wildwachsenden Bäumen frei von forstwirtschaftlicher Geradlinigkeit. Das sorge für eine einzigartige Maserung.
„Das Schönste an meinem Handwerk ist: Ich darf etwas schaffen, das bleibt.“
Matthias Fenner, Drechsler
So fertigt der Drechsler sein Werkzeug Eine Bohrahle zum Vorbohren von Schraub- und Nagellöchern entsteht zum Beispiel in folgenden Schritten: Erst dreht Fenner das Heft vor. Dann wird die Zwinge aus Messing, Titan oder Neusilber angefertigt und eingepasst. Das montierte Heft wird dann noch einmal fein überdreht und geschliffen. Und was hat es mit dem 3D-Drucker auf sich? Den verwendet der Drechsler einmal, um Kopierschablonen seiner Heftformen für die Kopierdrehmaschine zu erstellen, und außerdem für ein zusätzliches Produkt: „Ich nutze den 3D-Drucker, um Brandstempel herzustellen“, sagt er.
Stolz und Stecknadeln
Was plant der Unternehmer für die Zukunft? Gesundes Wachstum. Am liebsten hätte Fenner einen Azubi, um sein Handwerk weiterzugeben. „Ein großer Fachkräftemagnet ist mein Standort allerdings nicht. Realistischer ist wohl, dass ich stärker automatisieren werde“, schätzt der Drechsler. 700 bis 800 Werkzeuge entstehen aktuell jährlich in seiner Werkstatt. „Am Anfang haben viele gesagt: Ich glaube, damit wirst du baden gehen“, erinnert er sich. Davon ist Matthias Fenner Toolworks weit entfernt. An einer Wand in der Werkstatt hängt eine große Weltkarte. Rund 200 Stecknadeln stecken in ihr: eine für jeden Ort, in den der Werkzeugmacher schon geliefert hat. „Das Schönste an meinem Handwerk ist: Ich darf etwas schaffen, das bleibt“, sagt Fenner. Weltweit. W
Wahlniedersachse: Matthias Fenner vor seiner Werkstatt in Lichtenberg
Impressum
Organ der Handwerkskammern
129. Jahrgang
Herausgeber: Schlütersche Fachmedien GmbH Ein Unternehmen der Schlüterschen Mediengruppe
Jahresabonnement: ¤ 46,00 inkl. Versand und MwSt. Studierende ¤ 28,00
Einzelheft ¤ 1,50 zzgl. Versandkosten Für die in der Handwerksrolle eingetragenen Handwerker ist der Bezugspreis durch den Mitgliedsbeitrag abgegolten.
ISSN 0029-1617
Druck:
Dierichs Druck+Media GmbH & Co. KG, Kassel Genderneutrale Sprache
Die Publikation richtet sich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, an alle interessierten Personen, unabhängig vom Geschlecht. Wir bemühen uns um eine geschlechterneutrale Sprache, weisen aber darauf hin, dass wir in bestimmten Fällen wegen der besseren Lesbarkeit und Verständlichkeit nur die männliche Form verwenden. Gleichbehandlung ist uns wichtig, Diversität nehmen wir als Chance für die Zukunft wahr.
W VIER FRAGEN AN
Nina Sebert
Firmenname Sebert’s Hausschlachtewaren
Webseite www.fleischerei-sebert.de
Ort Göttingen
Gewerk Fleischermeisterin
Mitarbeiterzahl 37 Funktion Geschäftsführerin
1. Was sind Ihre Pluspunkte als Arbeitgeber? Wir sind ein gut funktionierendes Team mit kurzen Kommunikationswegen, bieten arbeitnehmerfreundliche Öffnungszeiten, kostenfreies Essen und Mitarbeiterrabatte.
2. Wie rekrutieren Sie Nachwuchskräfte für Ihren Betrieb? Durch Aushänge in unseren Filialen, Schülerpraktika und Schulklassen im Betrieb.
3. Wie würden Sie Ihren Führungsstil beschreiben? Offen, locker und kooperativ.
4. Haben Sie als Chefin eine Marotte? Bei uns ist jeder Tag anders. Da können sich Marotten gar nicht so schnell einschleichen. Aber vielleicht sehen unsere Mitarbeiter das auch anders.
W MEIN LIEBLINGSPROJEKT
Wenn ein Wiesel grinsend grillt
Hühner, Roboter, Piraten: Seit 31 Jahren entwirft und produziert Stefanie Ludwig Maskottchen in Handarbeit. Die komplexen Formen aus Schaumstoff und Bezug schafft die Damenschneidermeisterin mit Hochleistungsklebern und Nähmaschine. „Ganz wichtig sind die geerbten IngenieurGene und meine Berufserfahrung“, verrät die Inhaberin der „Kostümwerkstatt“ in Hagen am Teutoburger Wald.
Aktuell hat sie mit ihrem Team ein heißes Werk geschaffen: das BBQ Wiesel zur GrillWM 2024 – für ein gleichnamiges Team grillbegeisterter Herren. „Innerhalb von drei Wochen war das Wiesel fertig“, sagt Ludwig –mit aufwendigen Details wie dem flammenbesetzten Umhang, dem Steak auf der Grillgabel und einem breiten Grinsen. (BG)
Foto: Martina Jahn
Foto: Stephanie Ludwig
Mehr als 500 Betriebe haben 2022
mit uns Mitarbeiter gefunden!
Nicht länger nach Fachkräften suchen – sondern einfach finden!
Wir sind der starke Handwerks-Partner an Ihrer Seite und gehen mit Ihnen gemeinsam die Bewerbersuche an. Wir bieten Ihnen eine rechtssichere, zeitsparende und 100 Prozent frustrationsfreie Lösung an, um Ihre offenen Stellen zu besetzen!
Lassen Sie sich nicht von der Konkurrenz abhängen und finden Sie mit uns neue Mitarbeiter.
Jetzt die einfache Lösung zur Bewerbersuche testen! Für mehr Informationen QR-Code scannen.