Norddeutsches Handwerk 12/2024

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Keksteig und Visionen

Im Adventsgespräch mit Präsident und Bäckermeister

Interview zum Thema

E-Rechnungen

Was ab kommendem Jahr alles notwendig ist

Neue Regeln für den Umgang mit Gefahrstoffen

Was Sie als Unternehmer jetzt wissen müssen

LinkedIn fürs Unternehmen wirksam nutzen

Ein Marketing-Fachmann gibt Tipps für den Einstieg

Mehr als 500 Betriebe haben 2022

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Liebe Leserinnen, liebe Leser!

Dieses Jahr hat eindrucksvoll gezeigt, wie stark äußere Einflüsse das Handwerk fordern – aber auch, wie unverzichtbar unsere Branche ist. Ob wirtschaftliche Unsicherheiten, steigende Kosten oder politische Umbrüche: Das Handwerk stellt sich den Herausforderungen mit Engagement und Innovationskraft. Doch um bestehen zu können, braucht es verlässliche Rahmenbedingungen. In Brüssel haben wir kürzlich gemeinsam mit dem Wirtschaftsausschuss der Landesvertretung der Handwerkskammern Niedersachsens, dessen Vorsitzender ich bin, klare Forderungen formuliert. Unsere Botschaft: Die EU muss kleine und mittlere Unternehmen ernst nehmen. Praxisnahe Regelungen und frühzeitige Einbindung sind unerlässlich, damit das Handwerk auch in Zukunft eine tragende Rolle spielen kann. Gleichzeitig fordern wir in Deutschland Entlastungen bei Steuern, Sozialabgaben und Bürokratie. Unsere Herbstkonjunkturumfrage hat gezeigt, wie drängend das ist: Viele Betriebe spüren wirtschaftliche Unsicherheit, kürzen Investitionen oder verzeichnen Umsatzrückgänge. Dennoch bleibt das Handwerk ein stabiler Pfeiler der Wirtschaft – und das muss so bleiben. Damit das gelingt, braucht es politische Klarheit und schnelle Maßnahmen, gerade jetzt. Dazu gehört auch, dass sich die Politik nicht nur auf einzelne Branchen wie zum Beispiel die Industrie konzentriert. Ein wirtschaftlicher Aufschwung muss alle Unternehmen in Deutschland mitnehmen –das Handwerk ist hier ein unverzichtbarer Teil. Ich möchte das Jahresende nutzen und mich bedanken bei allen, die uns auf diesem Weg unterstützen: Dazu gehören die Ehrenamtlichen in unseren

Gremien, dazu gehören unsere Partner und die Politiker in Hannover, Berlin und Brüssel, die uns zuhören und sich im besten Fall für unsere Belange einsetzen, und dazu gehören die Mitarbeitenden der Handwerkskammer, die jeden Tag für das Handwerk einstehen. Dazu gehört aber auch jede Handwerkerin und jeder Handwerker, die unser Land am Laufen halten. Sie alle tragen dazu bei, dass das Handwerk eine Stimme hat – und das zählt in diesen Zeiten mehr denn je. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass diese Stimme gehört wird und dass das Handwerk in Deutschland und Europa gestärkt und zukunftsfähig bleibt. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen eine schöne Adventszeit, erholsame Weihnachtsfeiertage und einen guten Start ins neue Jahr

Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen Ihr

Detlef Bade, Präsident der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade

Foto: Sascha Gramann

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(Chefredakteur, V.i.S.d.P.)

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AUS DER HANDWERKSKAMMER

6 Herbst-Vollversammlung

Mehr Unterstützung des Handwerks gefordert

9 Andthewinneris...

Lünale-Preis feierlich vergeben

10 VorweihnachtlichesKeksebacken

Präsident Detlef Bade im Gespräch mit den Bäckermeistern Jan und Carsten Richter

16 Entlastungenerforderlich

Handwerk im Austausch mit der Politik

20 KaufmännischesKnow-how

Neue Lehrgänge für Handwerksbetriebe

BETRIEB

22 NeueGefahrstoffverordnung

Das müssen Betriebe jetzt wissen

24 E-Rechnung

BMF gibt konkrete Anwendungshinweise

26 ZukunftHandwerk2025

Vorschau auf die Kongress-Schwerpunkte

28 LinkedInfürHandwerksbetriebe

Wie Sie im sozialen Netzwerk punkten

30 Zieleeinfachererreichen

Mit kleinen Stupsern zum Erfolg

REGIONALES

34 RecruitingperArbeitskleidung

Bettina Wilken hat eine Bekleidungslinie kreiert, die Lust aufs Handwerk macht

BETRIEB

36 Nachzahlungenermitteln

Nach der Prüfung droht eine Nachzahlung –Doch wie hoch fällt die aus?

40 DieBWAalsFrühwarnsystem

So erkennen Sie Probleme frühzeitig

42 Kurzarbeitergeldbeantragen

Was Sie zu den Konditionen wissen sollten

BETRIEB PLUS

46 RenaultzeigtMaster-H2-Tech-Prototyp

Mit Wasserstoff auf dem Weg zum Kunden

PANORAMA

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Veränderungswillemachterfolgreich Wie Stephan Wöhlke von seinem Branchennetzwerk profitiert

IMPRESSUM

50 Pflichtangaben

Veränderungswille macht erfolgreich

Nur wer seine Fehler kennt, kann sich verbessern. Daher setzt Stephan Wöhlke auf ein Business-Netzwerk. Hier bekommt er Tipps von Kollegen und richtungsweisende Seminare. |48

Fotos: Astrid Bauerfeld

Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade

Herbst-Vollversammlung: kostenbewusste Haushaltsführung

Präsident Detlef Bade fordert stärkere Unterstützung des Handwerks

Anlässlich der Vollversammlung der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade in Lüneburg appellierte Präsident Detlef Bade an die Politik, das Handwerk stärker in wirtschaftspolitische Entscheidungen einzubinden. „Die weltpolitische Lage und wirtschaftliche Unsicherheiten beeinflussen auch das Handwerk. Es ist wichtiger denn je, dass unsere Betriebe gehört werden“, erklärte Bade. Insbesondere auf europäischer Ebene sei eine gezielte Politik für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) notwendig. „Wir brauchen ein klares Bekenntnis der EU zu einer KMU-Politik, die praktikable Regelungen schafft und unsere Betriebe nicht überfordert. Das Handwerk darf nicht außen vor bleiben“, sagte der Präsident, der als Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaft, Umwelt und Soziales der Landesvertretung der Handwerkskammern Niedersachsens kürzlich Gespräche in Brüssel führte.

Auch die nationale Politik nahm Bade in die Pflicht: „Hohe Steuerlasten, steigende Sozialabgaben und explodierende Energiekosten belasten das personalintensive Handwerk enorm.“ Er forderte spürbare Entlastungen und einen Bürokratieabbau, der auch tatsächlich bei den

„Wir brauchen ein klares Bekenntnis der EU zu einer KMU-Politik, die praktikable Regelungen schafft und unsere Betriebe nicht überfordert.“

Detlef Bade, Präsident der Handwerskammer

Betrieben ankommt. Um die Transformation der Wirtschaft voranzubringen, dürfe sich die Politik nicht nur auf einzelne Branchen wie die Industrie konzentrieren. „Ein wirtschaftlicher Aufschwung muss alle Unternehmen in Deutschland mitnehmen. Das Handwerk ist hier ein unverzichtbarer Teil und darf nicht übersehen werden“, betonte der Präsident.

Hauptgeschäftsführer Matthias Steffen stellte der Vollversammlung den Haushaltsplan 2025 vor. „Der Haushaltsplan 2025 sieht ein Volumen von rund 52 Millionen Euro vor und ist vor allem durch angemessene Investitionen in die Zukunftsfähigkeit unserer Bildungszentren geprägt“, erklärte Steffen. Auch in diesem Jahr sei es durch kostenbewusste Haushaltsführung gelungen, die Mitgliedsbeiträge stabil zu halten. „Die Struktur der Beiträge ist damit seit mehr als 15 Jahren unverändert bei gleichzeitigem Ausbau unseres Leistungsangebots“, sagte Steffen. Jeder Euro dieser Beiträge werde den Beschlüssen der Vollversammlung gemäß eingesetzt und stärke das gesamte Handwerk. SJ W

Die Mitglieder der Vollversammlung trafen sich zu ihrer Sitzung im Lüneburger Technologiezentrum.
Fotos: Bauerfeld

Foto: Bolhuis

Interview mit Jan Behrendt zum Thema E-Rechnung

Herr Behrendt, was bedeutet die Einführung der E-Rechnung für Unternehmen im Handwerk konkret?

» Jan Behrendt: Die E-Rechnung ist ein wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung, die auch das Handwerk betrifft. Sie ermöglicht es, Rechnungsinformationen elektronisch zu übermitteln und zu verarbeiten, ohne Medienbrüche wie Papier oder PDF-Dokumente. Ab dem 1. Januar 2025 sind alle Unternehmen verpflichtet, E-Rechnungen empfangen zu können. Das betrifft also nahezu jeden Betrieb und spart im Idealfall nicht nur Zeit und Kosten, sondern schafft auch Transparenz und Effizienz in den Geschäftsprozessen.

Welche Fristen und rechtlichen Vorgaben sollten Betriebe im Blick behalten?

» Jan Behrendt: Die Empfangspflicht für E-Rechnungen gilt ab dem 1. Januar 2025, und zwar für alle Unternehmen. Ab dem 1. Januar 2027 sind größere Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro dazu verpflichtet, E-Rechnungen auszustellen und zu versenden. Für kleinere Betriebe unterhalb dieser Umsatzgrenze greift diese Pflicht dann ab 2028. Wichtig ist auch zu wissen, dass die Verpflichtung nicht für Kleinbetragsrechnungen unter 250 Euro, Fahrkarten oder steuerfreie Leistungen gilt.

Werden auch die Beitrags- und Gebührenbescheide der Handwerkskammer zukünftig nur noch elektronisch versandt?

» Jan Behrendt: Nein, unsere Beitrags- und Gebührenbescheide fallen nicht unter die gesetzlichen Regelungen zur E-Rechnung, da sie keine Rechnungen im rechtlichen Sinne darstellen. Unsere Mitgliedsbetriebe erhalten diese Bescheide weiterhin wie gewohnt per Post. Allerdings wird auch hier an digitalen Lösungen gearbeitet.

Was müssen Betriebe konkret tun, um die Vorgaben zur E-Rechnung zu erfüllen?

» Jan Behrendt: Zunächst sollte sichergestellt werden, dass der Empfang von E-Rechnungen technisch möglich ist. Ein E-Mail-Postfach reicht aus, aber es ist ratsam, eine separate Adresse, z. B. rechnung@ihr-unternehmen.de, einzurichten. Für die Verarbeitung benötigen Betriebe je nach Rechnungsformat passende Software. Rechnungen im Format „XRechnung“ sind beispielsweise nur maschinell lesbar und erfordern daher eine Visualisierungssoftware. Ebenso wichtig ist die revisionssichere Archivierung der Rechnungen, die mindestens zehn Jahre lang erfolgen muss.

Wie können Betriebe prüfen, ob sie gut vorbereitet sind?

» Jan Behrendt: Am besten sprechen Betriebe mit ihrem IT-Dienstleister oder Software-Anbieter, um sicherzustellen, dass die verwendete Software die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Auch Steuerberatungsbüros können unterstützen, indem sie prüfen, ob die Kanzleisoftware angebunden werden kann. Darüber hinaus bietet sich mit der Einführung der E-Rechnung die Gelegenheit, die Prozesse im Unternehmen insgesamt zu digitalisieren und effizienter zu gestalten.

Welche Unterstützung bietet die Handwerkskammer in diesem Bereich?

» Jan Behrendt: Wir möchten unseren Mitgliedern den Übergang so einfach wie möglich machen. Deshalb bieten wir eine kostenfreie digitale Infoveranstaltung am 23. Januar 2025 an. Dort erklären wir alle wichtigen Details zur E-Rechnung, von der rechtlichen Grundlage bis hin zu praktischen Umsetzungsbeispielen. Außerdem stehen unsere Beraterinnen und Berater für individuelle Fragen zur Verfügung.

Jan Behrendt, Betriebsberater bei der Handwerkskammer

Kontakt: Telefon 04131 712-185 behrendt@hwk-bls.de

Anmeldung zur Infoveranstaltung am 25.01.2025: www.hwk-bls.de/e-rechnung

„Der Silvesterpunsch“ unter Palmen – und andere arbeitsrechtliche

Das Jahr 2024 neigt sich dem Ende entgegen und 2025 steht vor der Tür. An vielerlei Orten wird in der Silvesternacht gefeiert – sei es mit Brettspielen, einer großen Party oder mit Feuerwerkskörpern. Und auch Ekel Alfred (Heinz Schubert) braut am 31.12.2024 mit Unterstützung von Schwiegersohn Michael (Diether Krebs) wieder seinen Silvesterpunsch in der legendären Silvesterfolge von „Ein Herz und eine Seele“. Doch grundsätzlich gilt: Sowohl Heiligabend als auch Silvester sind keine Feiertage. Wer frei haben möchte, muss dafür Urlaub einreichen. Und auch Urlaub „zwischen den Jahren“ wird der Arbeitgeber nur dann gewähren können, wenn betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. Lehnt der Arbeitgeber dagegen den Urlaub ab und der Arbeitnehmer tritt eigenmächtig seinen Urlaub an, liegt ein Grund zur ordentlichen Kündigung vor. Im Einzelfall kann auch eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein. Dies musste eine Vertriebsassistentin erfahren, die bereits im Sommer eine zweiwöchige Karibikreise ab dem 26.12.1997 zu zweit gebucht hatte und den

Knallbonbons

Silvesterpunsch unter Palmen genießen wollte. Der Arbeitgeber verweigerte ihr den Urlaub, weil er den Jahresabschluss als gefährdet ansah. Doch das Paar trat die Reise trotzdem an; die Arbeitnehmerin reichte eine AU-Bescheinigung datiert auf den 23.12.1997 beim Arbeitgeber ein. Der nach der Vorgeschichte bereits skeptische Arbeitgeber entdeckte dann die Arbeitnehmerin auf dem Sender RTL 2 in einer Live-Sendung „Silvester unter Palmen“. Er sprach sofort eine fristlose, hilfsweise fristgerechte Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus. Zu Recht, so das Arbeitsgericht Nürnberg (Urteil vom 28.07.1998, Az : 6 Ca 492/98) und wies die Kündigungsschutzklage ab. Die AU-Bescheinigung habe keinen Beweiswert und sei augenscheinlich eine Gefälligkeitsbescheinigung. Und auch die gesamten weiteren Begleitumstände rund um den Urlaubsantritt würdigte das Gericht zum Nachteil für die klagende Arbeitnehmerin. Ein Jahreswechsel ohne das Abfeuern von Raketen und das Zünden von Böllern ist immer noch für viele Menschen kaum vorstellbar. Zwar ist das am 31.12. ausnahmsweise erlaubt, doch am Arbeitsplatz haben Raketen und Böller nichts zu suchen. Trotzdem zündete ein Logistikarbeiter, der sich mit anderen Mitarbeitern im Raucherbereich hinter der Lagerhalle

eines Logistikdienstleisters aufhielt, am 31.12.2018 einen Böller und warf ihn über den Zaun des angrenzenden Betriebsgeländers. Dabei erlitt ein Leiharbeitnehmer ein Knalltrauma und war deshalb eine Woche arbeitsunfähig. Der Arbeitgeber kündigte dem Logistikmitarbeiter am 07.01.2019 fristlos, hilfsweise fristgemäß. Im Kündigungsschutzverfahren begründete der Arbeitgeber die Kündigung mit der bewussten Gefährdung anderer Mitarbeiter sowie dem Verstoß gegen Brandschutzvorschriften. Zudem sei der Böller in Deutschland nicht zugelassen gewesen. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Az.: 13 Sa 551/19) bejahte die Pflichtwidrigkeit des Verhaltens des Arbeitnehmers, hielt im konkreten Fall den Ausspruch einer Abmahnung allerdings für ausreichend. Im Ergebnis schlossen die Parteien einen Vergleich; das Arbeitsverhältnis wurde unter Zahlung einer Abfindung unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist beendet.

Fachanwalt für Arbeitsrecht: Dr. Andreas Bierich

Nicht so glimpflich ging dagegen ein verspäteter und misslungener „Silvesterscherz“ eines Vorarbeiters und Gerüstbauers aus. Dieser warf im 07.08.2012 auf dem Betriebsgelände des Arbeitgebers einen Feuerwerkskörper von oben in eine mobile Toilettenkabine, in der sich ein Arbeitskollege des Arbeitnehmers aufhielt.

Durch den explodierenden Chinaböller erlitt dieser Verbrennungen - auch an sehr empfindlichen Weichteilen; der Kollege war drei Wochen arbeitsunfähig. Der Arbeitgeber kündigte das Arbeitsverhältnis fristlos, vorsorglich zum nächstmöglichen Termin. Das Arbeitsgericht Krefeld (Urteil vom 21.12.2012, Az.: 2 Ca 2010/12) wies die vom Arbeitnehmer erhobene Kündigungsschutzklage ab und lies die Ausrede, es habe sich nur um einen „Scherz unter Kollegen“ gehandelt, nicht gelten. Ein tätlicher Angriff auf einen Arbeitskollegen sei eine schwerwiegende Verletzung arbeitsvertraglicher Nebenpflichten; gerade der klagende Arbeitnehmer hätte als Vorarbeiter derlei angeblich übliche Scherze zu unterbinden. Ob der Böller möglicherweise nur zufällig in die Kabine gefallen ist, sei ohne Belang. So, das war’s für das Jahr 2024. Ich wünsche allen interessierten Lesern und Leserinnen ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Start in das Jahr 2025!

Foto: Schmitz / Illustrationen:
Ihor,
Paolo,

PREIS FÜR BESTE PRODUKTGESTALTUNG

Gewinner des Lünale-Handwerkspreises und des Gründerpreises geehrt

Die Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade hat den Lünale-Preis für Handwerksunternehmen ausgelobt. Der diesjährige Handwerkspreis stand unter dem Motto „Design – beste Produktgestaltung“ und prämierte innovative sowie traditionsbewusste Gestaltungskonzepte aus dem Handwerk in der Region Lüneburg. Preisträger 2024 ist Tischlermeister Christian Bals mit seinem Betrieb Bals die Tischlerei, der die Jury durch die Neugestaltung einer Einbauküche überzeugte. Christian Bals führt seinen Tischlereibetrieb bereits seit 1998 in Lüneburg. Dabei setzt er nicht nur auf handwerkliches Können, sondern auch auf enge Zusammenarbeit mit anderen Gewerken wie

Polsterern und Metallbauern, um seinen Kunden individuelle und funktionale Lösungen zu bieten. Sein preisgekröntes Projekt war die Umgestaltung einer in die Jahre gekommenen Küche, die den Anforderungen der Besitzer nicht mehr gerecht wurde. Durch maßgeschneiderte Schränke und kreative Stauraumideen schuf Bals nicht nur deutlich mehr Platz, sondern auch eine fließende optische Verbindung zum angrenzenden Wohnbereich. Die neue Küche vereint modernes Design mit

höchster Funktionalität und macht den Alltag der Kunden nicht nur praktischer, sondern auch ästhetisch ansprechender. Die Jury lobte außerdem in dieser Kategorie die Resch Manufaktur Sehen für ihre innovative Kombination von Augenoptikerhandwerk mit moderner 3D-Druck-Technologie und die Polsterei Meier für ihre Verbindung von traditionellem Handwerk mit modernen Gestaltungselementen zum Erhalt eines Jahrzehnte alten Sitzmöbels sowie die mutige Material- und Farbauswahl. Den Gründungspreis der Lünale hat die Schlossrei Schweitzer gewonnen. Metallbauermeister Fritz Weit ist 27 Jahre alt und hat den Metallbaubetrieb Schweitzer erfolgreich übernommen, umgebaut und inzwischen acht Mitarbeiter. Er plant nun neu zu bauen und den Betrieb deutlich zu erweitern.

Mehr Infos im Web: www.luenale.de

Das Portal zum Magazin www.hwk-bls.de/magazin

Bei Fragen & Anregungen melden Sie sich gern: Astrid Bauerfeld 0531 1201-124 magazin@hwk-bls.de

Janina Rieke nahm den Preis während der Lünale entgegen. Ulrich Stock (links) und Olaf Lies beglückwünschten zur Auszeichnung.
Kammervizepräsidentin Heidi Kluth (2.v.l.) gratuliert Christian Bals (Mitte) zusammen mit Olaf Lies.

Keksduft gegen Verstimmungen

Kammerpräsident Detlef Bade backt Kekse mit den Bäckermeistern Jan und Carsten Richter. Es geht um Krisen, Kosten, den Wandel im Lebensmittelhandwerk, die Ausbildung und um Optimismus zum Jahresende, bei dem Sternchen, Nikoläuse und Schneemänner aus Mürbeteig behilflich sein können.

VON ASTRID BAUERFELD

stimmungen

Keksteig und Visionen im Advent

Optimismus in der Bäckerei Richter aus Wolfenbüttel: auch 2025 neue Möglichkeiten ergreifen

In diesem Jahr fällt es wohl besonders schwer, besinnlich in die Weihnachtszeit zu starten. Zu viele Ereignisse im Weltgeschehen drücken auf die Stimmung, lähmen und bereiten Zukunftsängste auch im Handwerk. Aber vielleicht ist es genau in dieser Zeit wichtig, sich einzulassen auf Kerzenschein, Keksduft und gemütliche Stunden. „Mit Baumkuchenspitzen und Lebkuchen startet für mich die Vorweihnachtszeit“, schwärmt Bäcker- und Konditormeister Carsten Richter. In der Backstube der Familie Richter in Wolfenbüttel werden neben Brot, Kuchen und Brötchen in der Adventszeit auch handwerkliche Weihnachtsgebäcke hergestellt. Das traditionelle Herstellen von Baumkuchen stehe sogar für die Auszubildenden auf dem Lehrplan. „Weihnachten ist für das Bäckerhandwerk immer eine besondere Zeit“, stimmt Jan Richter, ebenfalls Bäckerund Konditormeister, zu. Vater und Sohn bilden gemeinsam mit Bettina Richter die Geschäftsführung der Altstadtbäckerei und schauen trotz steigender Lebensmittelpreise, fehlender Fachkräfte und wachsender Strompreise optimistisch in das Jahr

Es kommen andere Zeiten, aber nicht unbedingt schlechtere.“

Carsten Richter

2025: „Die Krise ist da, aber wir sollten aus Knappheiten und Gesellschaftswandel neue Möglichkeiten generieren, anstatt den Kopf in den Sand zu stecken“, sind sich die Bäckermeister einig. Die Butter wird immer teurer, dann werde es hochwertige Ersatzprodukte geben. Der Energiepreis steigt unaufhörlich, dann müsse eigener Strom eingespart oder auf dem Dach produziert werden. Die Ausbildungsplätze sind schwerer zu besetzen, deshalb muss der eigene Betrieb für junge Menschen noch attraktiver gemacht werden. „Dem Wandel sollten wir mit Flexibilität und Zeitgeist begegnen“, rät Carsten Richter. Warum nicht in der Ausbildung moderne Arbeitszeitmodelle oder Auslandsaufenthalte anbieten? „Im kommenden Jahr verlegen wir die Ausbildungszeiten in der Bäckerei von der Nacht auf den Tag“, erzählt Jan Richter. Der 25-Jährige weiß: „Mit dieser Umstellung können wir für unseren Bäckereibetrieb werben und junge Menschen erreichen.“ Das Arbeiten bei der Altstadtbäckerei Richter werde außerdem für alle Mitarbeitenden angenehmer durch das Digitalisieren vieler Arbeitsschritte und dem Einsatz von

Handwerkskammerpräsident Detlef Bade mit den Bäckermeistern Carsten Richter und Sohn Jan Richter beim vorweihnachtlichen Keksebacken.

Künstlicher Intelligenz, beispielsweise in Bestellvorgängen oder Prognosen. „Ich bin froh, für diese Themen meinen älteren Sohn bereits im Boot zu haben“, betont Carsten Richter. „Den eigenen Betrieb frühzeitig an einen geeigneten Nachfolger zu übergeben ist wichtig“, appelliert der 55-Jährige. Nur so können Erfahrungsschatz, Traditionelles, neue Ideen und handwerkliche Fertigkeiten zusammenwachsen. Sohn Jakob kommt dann im Frühjahr 2026 dazu: „Er macht noch seinen Bachelor in Betriebswirtschaftslehre und die Bäckermeisterprüfung, um dann im Backhaus als kreativer Kopf und Produktentwickler einzusteigen und unser Marketing zu verantworten.“ Carsten Richter ist sich bewusst: „Dass meine Söhne den Familienbetrieb übernehmen, ist ein großes Glück.“ Den 155 Mitarbeitenden in der Altstadtbäckerei möchte er auch für das kommende Jahr auf den Weg geben: „Wir wollen zu den besten Bäckereien in unserer Region gehören und den Menschen ein Stück Heimat backen.“ Denn auf die gute Qualität komme es immer an.

Auf Instagram: @hwkbls @schreibwerkerin

Bäckermeister Carsten Richter zeigt seiner Auszubildenden Asmae Moukara das traditionelle Herstellen eines Baumkuchens.

Fotos: Bauerfeld

Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade

Entlastungen sind erforderlich

Austausch mit der Politik: viele offene Ohren für Themen des Handwerks

Gleich bei zwei regionalen Veranstaltungen, die die Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade jährlich zusammen mit IHKs und Verbänden (Arbeitgeberverband, Einzelhandelsverband und DEHOGA) ausrichtet, hatten Unternehmerinnen und Unternehmer des Handwerks im Oktober Gelegenheit, sich mit Politikern auszutauschen. Sowohl beim Parlamentarischen Abend der Wirtschaft in Lüneburg als auch bei der Tafelrunde der Wirtschaft in Wolfsburg ging es um die Verbesserung der Berufsorientierung an allen Schulformen, insbesondere an Gymnasien, und um eine Praktikumsprämie, wie sie bereits in Sachsen-Anhalt existiert, um Schülerinnen und Schüler dazu zu motivieren, in den Ferien verstärkt Praktika

in Betrieben zu absolvieren. Intensiv wurde auch über verbesserte Mobilitätsangebote im ländlichen Raum sowie ein vergünstigtes Azubi-Ticket in Niedersachsen diskutiert, das in einigen Bundesländern längst auf den Weg gebracht ist. Bürokratie, Investitionshemmnisse und Fehlanreize auf dem Arbeitsmarkt, die aus

den geschilderten Erfahrungen der Betriebe eine Arbeitsaufnahme oftmals verhindern, wurden vorgetragen. Bei allen Sorgen um die Industriestandorte in der Region machten die Handwerksvertreter deutlich, dass verbesserte Rahmenbedingungen und Entlastungen nicht nur für Großunternehmen, sondern für alle

Wirtschaftsbereiche dringend erforderlich seien. Das gelte für den Strompreis genauso wie für die Lohnzusatzkosten, bei denen ohne Gegensteuern ein permanenter Anstieg drohe. Bei den Abgeordneten aus Bundes- und Landtag und weiteren Vertretern der Parteien stießen die Anliegen vielfach auf offene Ohren. FA W

Im intensiven Austausch mit der regionalen Wirtschaft waren die Bundestagsabgeordneten Jakob Blankenburg (SPD), Henning Otte (CDU), Victor Perli (Die Linke), Anja Schulz (FDP), die Landtagsabgeordneten und Fraktionsvorsitzenden Sebastian Lechner (CDU), Detlev Schulz-Hendel (Bündnis 90/ Die Grünen) und Grant Hendrik Tonne (SPD), der AfD-Landtagsabgeordnete Jürgen Pastewsky, die niedersächsische FDP-Generalsekretärin Imke Haake sowie Dr. Holger Onken, Landesvorsitzender des Bündnis Sarah Wagenknecht. Fotos: Ahlborn

Bernd Lange (Mitte) empfing die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses direkt im Europäischen Parlament. Mit dabei: Kammerpräsident und Ausschussvorsitzender Detlef Bade (2. von links), LHN-Hauptgeschäftsführerin Dr. Hildegard Sander und Kammerhauptgeschäftsführer Matthias Steffen (rechts).

Mehr Wettbewerbsfähigkeit und Bürokratieabbau

Niedersächsisches Handwerk adressiert in Brüssel klare Forderungen an die künftige EU-Politik

Trotz engen Terminkalenders in einer Woche, in der im Brüsseler EU-Parlament die Anhörung der designierten neuen EU-Kommissare stattfand, nahm sich der niedersächsische Europaabgeordnete Bernd Lange Zeit für das Handwerk.

Michael Wimmer (rechts an der Kopfseite des Tisches) sprach über die Pläne der EU-Kommission zur KMU-Entlastung und zum Bürokratieabbau.

Der Wirtschaftsausschuss der Landesvertretung der Handwerkskammern Niedersachsen (LHN) war nach Brüssel gereist, um mehr über die künftigen Schwerpunkte der EU-Politik zu erfahren und in vielen Gesprächen die Interessen der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) insbesondere des Handwerks in den Fokus zu rücken. Lange, Vorsitzender im Handelsausschuss im Europäischen Parlament, skizzierte die Herausforderungen für die Wirtschaft in der EU, die sich nach dem Wahlsieg von Donald Trump in den USA

vergrößert hätten: „Trump hat höhere Zölle angekündigt. Das müssen wir ernst nehmen und wir bereiten uns darauf vor.“ Die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der EU sei eine zentrale Aufgabe der nächsten Jahre. Statt neuer Regelungen müsse die praxisgerechte Umsetzung im Mittelpunkt stehen. Dem konnte der Vorsitzende des LHN-Wirtschaftsausschusses, Detlef Bade, nur beipflichten: „Wir brauchen endlich bürokratische Entlastungen, die auch in den Betrieben ankommen.“

Die Belastung mit immer mehr Nachweisund Berichtspflichten durch EU-Taxonomie, EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung, EU-Lieferkettengesetz und drohende EU-Entwaldungsverordnung zog sich wie ein Roter Faden durch die weiteren Gespräche in Brüssel. Zu Gast in der Niedersächsischen Landesvertretung erläuterte Michal Wimmer aus dem Generalsekretariat der EU-Kommission, dass die Entlastung von KMU und der Bürokratie-Abbau ein Schwerpunkt der neuen Kommission sei und alle Kommissare auf diese Querschnittsaufgabe verpflichtet seien. Die Handwerksvertreter gaben ihm zu verstehen, dass echte Entlastungen dringlich seien – auch um die Akzeptanz der EU-Institutionen zu erhöhen. Sie forderten Ausnahmen für KMU und von Beginn an einfach zu handhabende freiwillige KMU-Standards, die dann in den Lieferketten auch von anderen Marktteilnehmern zu akzeptieren seien.

Beim Austausch im Brüsseler Büro des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) erläuterte Christoph

Pohlmann, Leiter der Abteilung Europa im Niedersächsischen Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung, Positionen und Einflussmöglichkeiten des Landes Niedersachsen auf die EU-Politik. Überlegungen der EU-Kommission, die Strukturfondsförderung bei den Mitgliedstaaten zu zentralisieren, sah er kritisch: „Die Länder und die Regionen wissen am besten, welche Bedarfe es vor Ort gibt.“ Es gebe derzeit international einen starken Trend zur Förderung der Großindustrie, diese sei auch für Niedersachsen ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. In Brüssel setze sich das Ministerium ebenso für die Belange der KMU ein. Dafür sei der enge Austausch mit dem Handwerk sehr förderlich. FA W

Christoph Pohlmann (links) aus dem Niedersächsischen Europaministerium warnte vor einer Zentralisierung der EU-Strukturfondsförderung. Tim Krögel (rechts) gab Einblicke in die Interessenvertretung des Brüsseler ZDH-Büros.

Treue Kundenbasis seit Jahrzehnten

Erfolgreich geführt: der traditionsreiche Familienbetrieb aus Helmstedt in vierter Generation.

In einer Zeit, in der vieles kurzlebig ist, gibt es Betriebe, die durch Beständigkeit und Tradition beeindrucken. Die Schlosserei Franke feiert in diesem Jahr ihr 100-jähriges Bestehen – ein stolzes Jubiläum für den Familienbetrieb, den Michael Franke in der vierten Generation führt. Gegründet wurde die Schlosserei 1924 von Albert Franke, der damit den Grundstein für eine Erfolgsgeschichte legte. In der zweiten und dritten Generation trugen ebenfalls Männer dieses Namens die Verantwortung für den Betrieb. Michael Franke hat die Ausbildung im väterlichen Betrieb absolviert. Nach seiner Zeit bei der Bundeswehr hat er die Meisterschule angeschlossen und dann den Betrieb von seinem Vater übernommen.

Die Schlosserei hat seit etwa 80 Jahren ihren festen Platz im Zentrum von

„Wir sind ein gutes Team, ich kann mich auf beide sehr gut verlassen. So macht die Arbeit Spaß und das ist die Hauptsache.“
Michael Franke, Inhaber der Schlosserei Franke

Helmstedt. „Die Zeiten haben sich geändert“, sagt Michael Franke rückblickend, „aber ich bin zufrieden, so wie es jetzt ist.“ Während der Betrieb früher bis zu 20 Mitarbeiter beschäftigte und auch ausbildete, besteht das Team heute noch aus drei Personen, inklusive Michael Franke selbst. „Wir sind ein gutes Team, ich kann mich auf beide sehr gut verlassen“, betont er. „So macht die Arbeit Spaß und das ist die Hauptsache.“

Die Schlosserei Franke ist ein Allrounder, wenn es um Metallarbeiten geht: Vom Schlüssel über Türen bis hin zu Zäunen – der Betrieb erledigte viele Reparaturen und arbeitet daher fast ausschließlich mit Einzelanfertigungen. „Wir kommen, wenn die Tür klemmt, das Schloss kaputt ist oder ein Zaun repariert werden muss“, erklärt der Metallbaumeister. Die Kundenbasis ist über die Jahr-

Herzlichen Glückwunsch

Die Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade gratuliert zum Jubiläum und wünscht weiterhin viel Erfolg:

25-JÄHRIGES BETRIEBSBESTEHEN

 Gas- und Wasserinstallateurmeister Christof Prinz, Hohenhameln, 21.07.2024

 Holzbau Heesch GmbH, Südheide, 01.10.2024

 Gas- und Wasserinstallateurmeister Holger Lippelt, Peine, 30.11.2024

 Haus- und Wassertechnik Elvers GmbH, Celle, 07.12.2024

75-JÄHRIGES BETRIEBSBESTEHEN

 Bernd Kappelmann und Frank Kappelmann GbR, Bäckereibetrieb, 01.07.2024

 Karl Räke Kraftfahrzeuge, Hohenhameln, 01.12.2024

 WE-EF Leuchten GmbH, Bispingen, 28.12.2024

100-JÄHRIGES BETRIEBSBESTEHEN

25-JÄHRIGES MEISTERJUBILÄUM

 Schornsteinfegermeister Mirco Vianello, Cremlingen, 16.04.2022

 Installateur- und Heizungsbauermeister Thomas Everling, Lengede, 29.04.2023

 Maler- und Lackierermeister André Larf, Lüneburg, 18.12.2023

50-JÄHRIGES MEISTERJUBILÄUM

 Radio- und Fernsehtechnikermeister Wilfried Steinert, Hohenhameln, 30.08.2024

 Landmaschinenmechanikermeister Hans-Heinrich Körner, Schatensen, 13.12.2024

 Kraftfahrzeugtechnikermeister Karsten Belte, Hohenhameln, 18.12.2024

60-JÄHRIGES MEISTERJUBILÄUM

zehnte treu geblieben, obwohl sich der Radius etwas verkleinert hat. Während Vater Albert Franke noch europaweit tätig war, konzentriert sich der Betrieb heute auf Stammkunden im Umkreis von bis zu 50 Kilometern.

Ein Meilenstein in der Geschichte der Schlosserei war der Auftrag zur Restaurierung der Kirchturmspitze der Stephanikirche im Jahr 1996. Damals wurde die alte Wetterfahne abgebaut und geöffnet. Zum Vorschein kamen Metallplatten aus dem 17. Jahrhundert – ein wahrer Schatz der Zeitgeschichte. Die Schlosserei Franke erneuerte die Wetterfahne und hinterlegte darin zeitgemäße Dokumente. Inzwischen ziert auch der Name von Michael Franke eine der neuen Metallplatten. Die ursprüngliche Wetterfahne dient heute als Spendendose innerhalb der Kirche. CB W

 Friedrich Grabenhorst GmbH, Dachdeckerei & Zimmerei, Schöppenstedt, 01.01.2024

 Holger Meyer, Elektrobetrieb, Buchholz, 01.10.2024

Ehrungen und Urkunden

 Malermeister Manfred Kopp, Bonn, 18.09.2021

 Landmaschinenmechanikermeister Carl Keysers, Langerwehe, 22.12.2021

Ihr Betrieb feiert Jubiläum? Stellen Sie einen Antrag bei 25, 40, 50 oder 75 Jubeljahren auf eine Urkunde. Ab 100-jährigem Jubiläum oder einem Meisterjubiläum von 50 oder 60 Jahren möchte die Handwerkskammer darüber hinaus einen Artikel in Form eines Porträts im Norddeutschen Handwerk veröffentlichen, aber auch digital auf Homepage oder in Social-Media-Kanälen der Handwerkskammer berichten. Einige wichtige Informationen sind für die Antragsstellung einer Urkunde notwendig und können online über ein entsprechendes Formular übermittelt werden.

Web: www.hwk-bls.de/ehrungen Mail: ehrungen@hwk-bls.de

Michael Franke (links) mit seinem Team.
Foto:
Bartel

Kaufmännisches Know-how für Handwerksbetriebe

Von Tageslehrgängen bis hin zum Betriebswirt: Die Handwerkskammer bietet verschiedene Lehrgänge im kaufmännischen Bereich an, die auf die unterschiedlichen Aufgaben und Qualifikationsstufen von Mitarbeitenden und Führungskräften abgestimmt sind.

Für den Erfolg eines Unternehmens ist es wichtig, fundierte kaufmännische Entscheidungen zu treffen. Die Grundlage dafür bildet ein solides Verständnis betriebswirtschaftlicher Zusammenhänge. Genau hier setzt das Weiterbildungsangebot der Handwerkskammer an: Es umfasst eine breite Palette kaufmännischer Lehrgänge, die auf die verschiedenen Aufgaben und Qualifikationsstufen von Mitarbeitenden und Führungskräften zugeschnit-

Fragen?

ten sind – von praxisorientierten Tageslehrgängen bis hin zum „Geprüften Betriebswirt (HwO)“. „Unsere Lehrgänge sind speziell auf die Bedürfnisse von Handwerksbetrieben abgestimmt. Wir legen großen Wert auf den direkten Praxistransfer, damit die Teilnehmenden das Erlernte sofort in ihrem Betrieb umsetzen können“, erklärt Judith Kraus, Abteilungsleiterin Bildungsmarketing bei der Handwerkskammer. JR W

Bei Fragen zum Lehrgangsangebot oder zu Fördermöglichkeiten wenden Sie sich gern an unsere Weiterbildungsberatung.

ANKE OTT

Tel. 04141 6062-40

weiterbildung@hwk-bls.de

THORSTEN LANGE

Tel. 04131 712-453

weiterbildung@hwk-bls.de

Wissen kompakt

Kompaktes Wissen auf den Punkt: Tageslehrgänge zu den Themen Kalkulation, Büroorganisation, Kundengespräch und Kommunikation ermöglichen es, gezielt Fähigkeiten in einem spezifischen Bereich zu vertiefen und Betriebsabläufe effizienter zu gestalten. Diesen Ansatz verfolgt auch der Lehrgang „Buchführung kompakt“. Hier wird in 40 Unterrichtseinheiten ein Rund-um-Paket zur Buchhaltung vermittelt.

Termine

Buchführung kompakt

23.06.2025 - 26.06.2025 (Braunschweig, Vollzeit)

22.09.2025 - 25.09.2025 (Braunschweig, Vollzeit)

Büroorganisation in Handwerksbetrieben

06.03.2025 (Stade)

07.03.2025 (Braunschweig)

30.10.2025 (Stade)

Das erfolgreiche Kundengespräch

06.03.2025 (Braunschweig)

Erfolgreiche Kommunikation in Handwerksbetrieben

14.08.2025 (Stade)

Kalkulationstraining

27.06.2025 (Braunschweig)

26.09.2025 (Braunschweig)

Mehr Infos und Anmeldung www.hwk-bls.de/wissen-kompakt

Kaufleute für Büromanagement: Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschlussprüfung

Auszubildende, die vor der Zwischen- oder Abschlussprüfung stehen, haben mit den Vorbereitungskursen die Möglichkeit, sich gezielt auf die anstehende Prüfung vorzubereiten. Unter Leitung der erfahrenen Dozentinnen und Dozenten werden die prüfungsrelevanten Inhalte in kleinen Gruppen wiederholt und vertieft.

Termine

Fit für die Abschlussprüfung Teil I

18.01.2025 - 01.02.2025 (Stade, Teilzeit)

08.02.2025 - 22.02.2025 (Stade, Teilzeit)

Fit für die Abschlussprüfung Teil II

17.03.2025 - 21.03.2025 (Braunschweig, Vollzeit)*

09.04.2025 - 16.04.2025 (Stade, Vollzeit)

* Intensivtraining Büromanagement

Mehr Infos und Anmeldung

www.hwk-bls.de/gpv

AdA: Ausbildung der Ausbilder

Der Vorbereitungskurs auf die Ausbildereignungsprüfung vermittelt angehenden Ausbilderinnen und Ausbildern das nötige Rüstzeug für ihre künftigen Aufgaben. Neben didaktischen und pädagogischen Grundlagen werden auch die rechtlichen Rahmenbedingungen der Lehrlingsausbildung sowie die Ausbildungsplanung behandelt. Der Lehrgang richtet sich an Fach- und Führungskräfte, die die Ausbildungsberechtigung erwerben wollen.

Termine

20.01.2025 - 28.03.2025 (Online/Braunschweig, Teilzeit)

17.02.2025 - 04.03.2025 (Stade, Vollzeit)

05.05.2025 - 22.05.2025 (Lüneburg, Vollzeit)

02.06.2025 - 19.06.2025 (Lüneburg, Vollzeit)

11.08.2025 - 28.08.2025 (Lüneburg, Vollzeit)

30.08.2025 - 25.10.2025 (Stade, Teilzeit)

01.09.2025 - 16.09.2025 (Stade, Vollzeit)

08.09.2025 - 25.09.2025 (Lüneburg, Vollzeit)

06.10.2025 - 23.10.2025 (Lüneburg, Vollzeit)

20.10.2025 - 06.11.2025 (Lüneburg, Vollzeit)

Mehr Infos und Anmeldung

www.hwk-bls.de/ada

96 Unterrichtseinheiten

Geprüfter kaufmännischer Fachwirt (HwO)

Wer im kaufmännischen Bereich Karriere machen will und eine Führungsposition anstrebt, erhält mit dieser Fortbildung das notwendige Know-how, um die Betriebsleitung effektiv bei allen anfallenden Aufgaben zum Beispiel in den Bereichen Marketing, Personalwesen, Finanzierung und Controlling zu unterstützen. Die Fortbildung steht mit dem Meistertitel und dem akademischen Bachelorabschluss auf einer Qualifikationsstufe und ist damit ein weiterer Karriereschritt nach der Ausbildung. 2020 wurde ergänzend die Berufsbezeichnung „Bachelor Professional“ eingeführt.

Der Lehrgang wird in hybrider Form durchgeführt und findet überwiegend online statt.

Termin 05.09.2025 - 13.03.2027 (Online/Oldenburg)

Mehr Infos und Anmeldung www.hwk-bls.de/fachwirt

500 Unterrichtseinheiten

Geprüfter Fachmann für kaufmännische Betriebsführung (HwO)

Im Handwerk zählen nicht nur Qualität und Service – auch die betriebswirtschaftliche Ausrichtung muss stimmen, damit ein Unternehmen wettbewerbsfähig bleibt und am Markt bestehen kann. Dabei ist es entscheidend, die Kosten stets im Blick zu behalten, gezielt zu investieren und Risiken zu minimieren. Der Lehrgang vermittelt eine strukturierte Vorbereitung auf die vielseitigen Themen der kaufmännischen Betriebsführung.

Termine

Portraitfotos: Fotostudio Sascha Gramann • Hintergrundfoto: © H_Ko - stock.adobe.com • Illustration: © pingebat - stock.adobe.com Anerkannt als Teil IV

Anerkannt als Teil III

24.02.2025 - 11.04.2025 (Lüneburg, Vollzeit)

17.03.2025 - 07.05.2025 (Stade, Vollzeit)

28.04.2025 - 28.11.2025 (Online/Braunschweig, Teilzeit)

26.05.2025 - 11.07.2025 (Lüneburg, Vollzeit)

23.06.2025 - 08.08.2025 (Lüneburg, Vollzeit)

04.08.2025 - 19.09.2025 (Lüneburg, Vollzeit)

01.09.2025 - 17.10.2025 (Lüneburg, Vollzeit)

29.09.2025 - 18.11.2025 (Stade, Vollzeit)

03.11.2025 - 19.12.2025 (Lüneburg, Vollzeit) 08.11.2025 - 23.05.2026 (Stade, Teilzeit) 10.11.2025 - 09.01.2026 (Lüneburg, Vollzeit)

Mehr Infos und Anmeldung www.hwk-bls.de/kfm-betriebsfuehrung

280 Unterrichtseinheiten

Geprüfter Betriebswirt (HwO)

Ob Digitalisierung oder Fachkräftemangel – die Anforderungen im Handwerk steigen rasant. Um den Erfolg nachhaltig zu sichern, ist eine strategisch optimale Unternehmensausrichtung wichtiger denn je. Mit den vier Modulen Unternehmensstrategie, Unternehmensführung, Personal- und Innovationsmanagement bereitet diese Aufstiegsfortbildung optimal auf die Herausforderungen von morgen vor. Aufbauend auf der Meisterausbildung stellt dieser Abschluss die höchste Qualifikation im Handwerk dar und ist dem akademischen Master gleichgestellt („Master Professional“).

Der Lehrgang wird in hybrider Form durchgeführt: circa 80 % Onlineunterricht und 20 % Präsenzunterricht.

Termine

25.04.2025 - 16.04.2027 (Online/Osnabrück) 07.11.2025 - 01.10.2027 (Online/Hamburg)

Mehr Infos und Anmeldung: www.hwk-bls.de/betriebswirt

700 Unterrichtseinheiten

Sanierung im Bestand: Mit der neuen Gefahrstoffverordnung kommen neue Regeln auf Betriebe und Kunden zu.

Neue Gefahrstoffverordnung: Das müssen Betriebe wissen

Die Bundesregierung hat die neue Gefahrstoffverordnung beschlossen.

Die neuen Regeln können in Kürze in Kraft treten. Welche Folgen hat das für Handwerksbetriebe?

ANNA-MAJA LEUPOLD

Per Verordnung hat die Bundesregierung die Änderung der Gefahrstoffverordnung beschlossen. Darin wird neu geregelt, wie bei Sanierungsprojekten im Bestand mit der Gefahr einer Asbestbelastung umzugehen ist.

Asbestproblematik beim Bauen im Bestand Dass Asbest gefährlich ist, ist seit Langem bekannt. Das krebserregende Mineral ist in Deutschland seit 1993 verboten. Bei Sanierungen im Bestand können Handwerker aber noch immer mit dem Stoff in Berührung kommen, sofern das Gebäude vor dem Asbestverbot errichtet wurde. Dann könnte das Mineral zum Beispiel in alten Farben, Fliesenklebern, Putzen und Spachtelmassen enthalten sein. Fliesenlegermeister Daniel Peters kennt die damit verbundene Gefahr: „Wenn wir bei der Arbeit versehentlich Asbestfasern freisetzen, verteilen sich die unbemerkt im Gebäude. Das birgt ein erhebliches

„Ich

habe viel Wissen erworben und kann das Asbestrisiko viel schneller bewerten.“

Daniel Peters, Fliesenlegermeister

Gesundheitsrisiko für Bewohner und Handwerker“, sagt der Geschäftsführer der Thomas Lustig GmbH. Schon jetzt gelten deshalb strenge Bestimmungen für den Umgang mit Asbest. Damit diese eingehalten werden können, muss vor der Sanierung von Gebäuden, die vor 1993 errichtet wurden, Folgendes geklärt werden: Sind besondere Arbeitsschutzmaßnahmen wegen einer möglichen Asbestbelastung nötig?

„Im Nationalen Asbestdialog auf Bundesebene war eigentlich verabredet worden, dass die Veranlasser, also diejenigen, die Sanierungsaufträge erteilen oder darüber entscheiden, verantwortlich dafür sind, dass eine entsprechende Erkundung erfolgt. Leider hat der Gesetzgeber diese geforderte Veranlasserhaftung relativ weichgespült“, bedauert Cornelia Höltkemeier, Geschäftsführerin der Landesvereinigung Bauwirtschaft Niedersachsen. „Statt einer klaren Verantwortungszuweisung sind Kunden nach der neuen Regelung nur verpflichtet, dem Hand­

werksbetrieb alle vorhandenen Unterlagen zum Gebäude zur Verfügung zu stellen.“ Anhand dieser Informationen muss dann der Betrieb im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung prüfen, ob bei dem geplanten Sanierungsauftrag Gefahrstoffe freigesetzt werden und zu einer Gesundheitsgefährdung der Beschäftigten führen können.

Und was passiert, wenn der Kunde keine aussagekräftigen Unterlagen zur Verfügung stellen kann? In diesem Fall stellt die Gefahrstoffverordnung im neuen § 6 Absatz 2 b klar, dass eine gesonderte Prüfung durch den Betrieb zu erfolgen hat. Für diese sachgerechte Prüfung kann eine technische Erkundung, also das Entnehmen von Probematerial und dessen Analyse, erforderlich sein. „In diesem Fall ist die Erkundung zwingende Voraussetzung dafür, dass der Auftrag durchgeführt werden kann –die Erprobung gehört also gemäß § 6 Absatz 2 c zum Auftragsumfang“, erläutert Höltkemeier. Die Erprobung gehört dann zum Gesamtauftrag – daraus ergibt sich, dass sie auch entsprechend in Rechnung zu stellen ist, so Höltkemeier.

Ebenfalls wichtig: Wenn der Betrieb für die Erkundung nicht die erforderliche Qualifikation hat, muss diese durch einen Fachbetrieb erfolgen. Fliesenlegermeister Daniel Peters sieht sich für die neuen Regeln gut gerüstet, da er kürzlich den kleinen Asbestschein gemacht hat. „Das war mir ein großes Anliegen, weil ich meine Mitarbeitenden, meine Kunden und den Betrieb schützen will“, sagt der Unternehmer. Auf seinen Baustellen hat der Meister bislang zwar noch keine technische Erkundung durchgeführt. Trotzdem ist er überzeugt, dass sich der Schein bereits gelohnt hat: „Ich habe viel Wissen erworben und kann das potenzielle Asbestrisiko viel schneller bewerten, wenn ich in einem Gebäude die Untergründe prüfe.“

Ab wann gelten die neuen Regeln?

Einen genauen Termin, wann die neue Gefahrstoffverordnung in Kraft tritt, gibt es noch nicht. Laut Bundesarbeitsministerium (BMAS) soll es aber noch 2024 sein. Es fehlt nur noch die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. W

Frohe Festtage!

Nutzen Sie die Feiertage, um auszuspannen, Zeit mit Ihren Lieben zu verbringen und Kraft zu tanken. Das Jahr 2024 hatte es in sich: Viele Betriebe hatten kleine oder große Herausforderungen zu meistern. Oft blieb da keine Zeit zum Innehalten und Auftanken. Dafür sind nun die Festtage da: das Jahr Revue passieren lassen, sich Zeit für schöne Dinge nehmen, um den Fokus dann nach vorne zu richten. Für 2025 wünschen wir Ihnen viel Schaffenskraft – und vor allem Spaß an Ihrem Handwerk sowie eine große Portion Zuversicht! Herausgeber, Verlag und Redaktion wünschen Ihnen ein frohes Fest und ein erfolgreiches Jahr 2025.

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Daniel Peters, Fliesenlegermeister

Elektronische Rechnungen ab 1. Januar 2025: Das Schreiben des Bundesfinanzministeriums enthält mehr als 60 Anwendungshinweise für die Praxis.

Das BMF zur E-Rechnung

Wann ist bei E-Rechnungen die Lesbarkeit gewährleistet? Was gilt für Dauerrechnungen? Das Bundesfinanzministerium gibt zahlreiche Anwendungshinweise.

ANNA-MAJA LEUPOLD

Das BMF-Schreiben zur E-Rechnung liegt vor. Darin konkretisiert das Bundesfinanzministerium, wie die E-Rechnungspflichten ab 1. Januar 2025 umgesetzt werden müssen. Hier sind sechs Beispiele.

1. Was sind ab 2025 E-Rechnungen?

Zum Jahreswechsel wird der Begriff der elektronischen Rechnung neu definiert. Laut Bundesfinanzministerium (BMF) liegt eine E-Rechnung ab dem 1. Januar 2025 nur dann vor, „wenn die Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird“ und sie „eine elektronische Verarbeitung ermöglicht“.

2. Welche Formate sind zulässig?

E-Rechnungen können laut Ministerium sowohl in einem rein strukturierten als auch in einem hybriden Format erstellt werden. Ein zulässiges elektronisches Rechnungsformat müsse insbesondere gewährleisten, dass die Rechnungsangaben nach § 14 und § 14a des Umsatzsteuergesetzes (UStG) elektronisch übermittelt und ausgelesen werden können. Die Verwendung von strukturierten Rechnungsformaten, die der Normenreihe EN 16931

Der Begriff der elektronischen Rechnung wird zum Jahreswechsel neu

definiert.

entsprechen, sei immer zulässig. Das BMF-Schreiben nennt auch Beispiele für elektronische Rechnungsformate, die in Deutschland zulässig sind. Das sind:

ɓ Rechnungen nach dem Standard XRechnung, ɓ Rechnungen nach dem ZUGFeRD-Format ab Version 2.0.1. – ausgenommen sind allerdings die MINIMUM und BASIC-WL.

Diese beiden Formate könnten nach dem 31. Dezember 2024 die neuen umsatzsteuerlichen Anforderungen für eine E-Rechnung erfüllen, heißt es im BMF-Schreiben weiter.

3. Wann sind Echtheit und Unversehrtheit gewährleistet?

Auch bei der E-Rechnung müssen „die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit der Rechnung“ gewährleistet sein, heißt es im BMF-Schreiben. Doch was heißt das genau? Dem Ministerium zufolge können bei der Übermittlung von elektronischen Rechnungen eine qualifizierte Signatur oder ein zulässiges EDI-Verfahren verwendet werden. Die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts gelten dann als gewährleistet.

4. Was bedeutet Lesbarkeit?

Das Bundesfinanzministerium konkretisiert zudem, wann die Lesbarkeit einer E-Rechnung gewährleistet ist: Der strukturierte Datensatz – also zum Beispiel die XML-Datei – müsse maschinell auswertbar sein, heißt es im BMF-Schreiben. Eine zusätzliche Erstellung eines menschenlesbaren Dokuments sei daher nicht erforderlich. Begründung: Eine standardisierte Datei ist maschinell auswertbar. Das bedeutet, dass sie durch ein Visualisierungs-Tool menschenlesbar angezeigt werden könne.

5. Welche Herausforderungen gibt es bei Schlussrechnungen?

Die Anforderungen an eine Endrechnung sind laut Ministerium im strukturierten Teil einer E-Rechnung noch nicht darstellbar. In solchen Fällen könne es daher eine Lösung sein, eine sogenannte Restrechnung zu stellen.

„Diese Lösung wird jedoch vor allem für die Baubranche noch nicht praktikabel sein“, sagt Robin Große, Steuerberater beim Beratungsunternehmen Ecovis. Er weist darauf hin, dass das Ministerium aufgrund der noch bestehenden technischen Einschränkungen vorerst auch eine Kombination aus Endrechnung im E-Rechnungsformat und einem die Anzahlungen auflistenden Anhang in Form eines unstrukturierten Datensatzes zulässt. Der Anhang müsse als unstrukturierte Datei in der E-Rechnung enthalten sein, so der Steuerberater. Das bedeutet laut Ecovis, dass die E-Rechnung in einem Format zu erstellen ist, in dem die E-Rechnung selbst und der notwendige Anhang technisch miteinander verbunden sind. Das sei zum Beispiel bei hybriden Formaten möglich, erläutert das Beratungsunternehmen. Die Vereinfachung gilt laut dem BMF-Schreiben bis zum 31. Dezember 2027.

6. Was gilt bei Dauerschuldverträgen?

Auch bei sogenannten Dauerschuldverhältnissen kann eine E-Rechnung Pflicht sein. Hier reicht es laut BMF aus, wenn für den ersten Teilleistungszeitraum eine elektronische Rechnung ausgestellt wird. Wichtig dabei sei, dass ɓ der zugrunde liegende Vertrag als Anhang enthalten ist oder ɓ aus dem sonstigen Inhalt hervorgeht, dass es sich um eine Dauerrechnung handelt.

Das BMF-Schreiben enthält dazu auch eine gute Nachricht für Betriebe: Für alle vor dem 1. Januar 2027 erteilten Dauerrechnungen, die nicht als E-Rechnung ausgestellt wurden, wird faktisch Bestandsschutz eingeräumt. Sie müssen nur durch eine E-Rechnung ersetzt werden, wenn sich etwas an den Rechnungsangaben ändert. W

Vor 2027 erstellte Dauerrechnungen müssen nur bei inhaltlichen Änderungen neu als E-Rechnung ausgestellt werden.
„Wir sparen 80 Prozent der Zeit“

Das Hildesheimer Baugeschäft Wolf ist bereits auf die E-Rechnungspflichten vorbereitet. Die Digitalisierungsbeauftragte Sabrina Gerlof (Foto) berichtet von der Umsetzung.

Haben Sie bereits auf die E-Rechnung umgestellt?

»Sabrina Gerlof: Ja, wir haben unsere Prozesse im Büro Mitte Juni komplett umgestellt. Seither sind E-Rechnungen bei uns Standard. Das bedeutet, dass wir an andere Unternehmen jetzt ZUGFeRD-Rechnungen verschicken. Wenn wir mit der öffentlichen Hand zusammenarbeiten, versenden wir hingegen elektronische Rechnungen im Format XRechnung.

Wie ist die Umstellung gelaufen?

»Gerlof: Wir digitalisieren nach und nach unsere Prozesse – das gilt für das Büro und die Baustelle gleichermaßen. Wir haben uns mit PDS Novis eine Software angeschafft, die uns das ermöglicht. Zuletzt haben wir alles rund um unsere Rechnungsprozesse umgestellt, das waren für uns sehr intensive Monate. Das größte Problem bei der Umstellung war, dass wir bei einem Stammdatenabgleich mit unserem Steuerbüro festgestellt haben, dass die Stammdaten nicht in allen Systemen identisch beziehungsweise vollständig waren.

Und sind die Probleme jetzt beseitigt?

»Gerlof: Ja, nicht nur das. Wir bemerken inzwischen, welche Effizienzvorteile die Umstellung der Rechnungsprozesse für uns hat. Das betrifft insbesondere die Rechnungen, die bei uns per E-Mail eingehen. Diese Rechnungen prüfen wir jetzt mithilfe einer künstlichen Intelligenz, die wir dafür selbst trainiert haben. Anschließend werden die Daten an unsere Rechnungssoftware weitergeleitet. Die Mitarbeitenden im Büro müssen die Rechnungen inhaltlich nochmal kurz prüfen, manuell freigeben, einem Projekt zuordnen und per Knopfdruck einen Zahlungsvorschlag machen. Anschließend wird die Rechnung automatisch bezahlt. Der neue Prozess spart uns etwa 80 Prozent der Zeit. AML

Zukunft Handwerk: Was Besucher 2025 erwartet

Die dritte Auflage des Kongresses „Zukunft Handwerk“ startet im März in München. Ein Ausblick

auf das Bühnenprogramm, Workshops und andere Veranstaltungshighlights.

Zwei Tage Input und Austausch mit anderen Handwerkern und Experten erwartet Besucher der „Zukunft Handwerk“ 2025 in München: Der Kongress am 12. und 13. März steht im kommenden Jahr unter dem Motto „Stolz, im Handwerk zu gestalten“. Was bewegt die Betriebe aktuell? Was sind Herausforderungen und Zukunftschancen? Das haben sich die Macher der Veranstaltung gefragt und die beiden Kongresstage mit spannenden Programmpunkten und verschiedenen Formaten auf großen und kleinen Bühnen gefüllt. Am ersten Tag soll es vorrangig um politische Herausforderungen und Fragestellungen gehen. Am zweiten Tag stehen

„Stolz, im Handwerk zu gestalten.“

Das Motto des Kongresses im kommenden Jahr

aktuelle und praktische Themen im Mittelpunkt, die Betriebe und ihre Mitarbeitenden bewegen. In begleitenden Workshops liegt der Fokus beispielsweise auf Social Media, Digitalisierung, künstlicher Intelligenz und Fachkräftegewinnung. Während der Workshops haben Besucher die Möglichkeit, den Referenten Fragen zu stellen und das Gelernte vor Ort auszuprobieren.

Robotik, KI und IT-Sicherheit Praxisbeispiele aus vielen Themenbereichen können Besucher auf dem Innovationsparcours erleben. Dort zeigen Aussteller ihre Lösungen für Handwerksbetriebe: Der Malerroboter streicht

Die Zukunft im Visier: In München wartet ein umfangreiches Programm auf die Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
MARTINA JAHN

Wände, das spart Zeit und Ressourcen. Zum Thema IT-Sicherheit gibt es spielerische Mitmach-Angebote wie beispielsweise in einem Escape-Room. Auf dem Parcours wird auch gezeigt, wie moderne SmartHome-Technologien mit innovativer Sensorik den Wohnkomfort bei Kunden steigern und Handwerker gleichzeitig ihre Dienstleistungen damit aufwerten.

Auch Virtual und Augmented Reality finden Platz im Parcours: Werfen Sie mit der VR-Brille einen Blick in das Innere von Hardware-Produkten – ein Hilfsmittel, das die Anlagenwartung um einiges vereinfacht.

Austauschen und Netzwerken Nicht zuletzt soll der Kongress auch ein Ort zum Austauschen und Vernetzen sein. In Café-Ecken, bei Speeddatings sowie bei einer großen Netzwerkparty können Kontakte geknüpft und die Themen des Tages in geselliger Atmosphäre ausgewertet werden.

Erfolgsgeschichten gesucht!

Beim „Pitch im Handwerk“ können Unternehmerinnen und Unternehmer aus dem Handwerk ihre eigene Erfolgsgeschichte vorstellen und ein Preisgeld in Höhe von 5.000 Euro gewinnen. Die Bewerbungen werden zunächst in einem Vorentscheid bewertet. Die ausgewählten zwölf Kandidatinnen und Kandidaten haben die Möglichkeit, in einem Video oder einer Präsentation ihre Idee darzustellen und damit zu einem digitalen Publikumsvoting zugelassen zu werden.

Der endgültige Live-Pitch der sechs Finalisten mit den meisten Stimmen findet im kommenden Jahr auf der Zukunft Handwerk in München statt. So können Sie dabei sein:

ɓ Berichten Sie, wie Sie in einem der drei Fokusthemen Digitalisierung, Personal oder Bürokratieabbau bestimmte Herausforderungen gemeistert haben.

ɓ Einreichungen werden nach ihrem Grad an Innovation, Umsetzbarkeit und ihrer Relevanz in Bezug auf die Fokusthemen bewertet. Weitere Kriterien sind das Potenzial zur Skalierung für andere Betriebe, der finanzielle Nutzen und die Auswirkung auf das Handwerk generell.

ɓ Mindestens sechs Monate muss die Idee bereits in Umsetzung sein, damit sie bewertet wird.

Bewerbungen sind bis zum 5. Januar 2025 möglich. Kurzlink zum Anmeldeformular: svg.to/pitch

Miss und Mister Handwerk 2025

Auch 2025 findet wieder das Finale von „Miss und Mister Handwerk“ auf dem Kongress statt. Sechs Handwerkerinnen und sechs Handwerker treten dann vor dem Live-Publikum und der Jury an, um den Titel zu erhalten. W

Praxisbeispiele aus vielen Themenbereichen können Besucher auf dem Innovationsparcours erleben.

„Handwerk verbindet“

Elf Markenbotschafter geben dem Kongress „Zukunft Handwerk“ ein Gesicht und gehen als erfahrene Handwerker und Handwerkerinnen oder Influencer voran, um auf das Event aufmerksam zu machen. Einer von ihnen ist Cehan San (Foto), Installateur- und Heizungsbaumeister aus Oldenburg. Der Inhaber von San Haustechnik hat die Schwerpunktthemen Motivation und Energie im Handwerk gewählt.

Was motiviert Sie als Markenbotschafter der Zukunft Handwerk?

»Cehan San: Ich bin seit dem ersten Kongress ein großer Fan dieses Formats: Es ist eine tolle Mischung aus schönem Ambiente und einer super Atmosphäre. Das Handwerk tauscht sich dort mit Vertretern aus Politik und Wirtschaft aus. Die Veranstaltung hat auch ein bisschen Glamour-Faktor, da Fernsehen und Presse anwesend sind. Deshalb möchte ich meine Erfahrung aus den letzten beiden Kongressen an andere Handwerkerinnen und Handwerker weitergeben und auch sie für die Veranstaltung begeistern.

Was ist aus Ihrer Sicht das Spannende an dem Format Zukunft Handwerk?

»San: Es ist nicht nur eine Messe im eigentlichen Sinn: Auf dem Kongress gibt es Vorträge und Podiumsdiskussionen, aber auch Workshops, bei denen man in Themen tiefer eintauchen kann. Themen wie Nachwuchsarbeit im Handwerk, Generationswechsel und Digitalisierung sind wichtig, um die Jugendlichen für das Handwerk zu gewinnen. Wie können sich Betriebe zukunftsweisend aufstellen? Auch das wird auf der Zukunft Handwerk in vielen Facetten beantwortet.

Was wollen Sie anderen vermitteln?

»San: Meine Botschaft ist: Das Handwerk verbindet! Wir Handwerker und Handwerkerinnen machen den Kongress gemeinsam zu einer erfolgreichen Veranstaltung. Durch das Zusammentreffen verschiedenster Gewerke ist der Nutzen des Netzwerks und des thematischen Inputs wirklich für jede und jeden eine Bereicherung. JA

Wer auf LinkedIn aktiv werden will, sollte vorab eine Strategie entwickeln. Auch für Handwerksbetriebe bietet das Netzwerk Chancen.

LinkedIn für Betriebe: Was wichtig ist

Für Unternehmer kann das Online-Netzwerk LinkedIn viele Vorteile bieten. Ein Content-Marketing-Experte erklärt warum und gibt Tipps für den Einstieg.

BIRGIT GREUNER

Lohnt es sich für einen Handwerksunternehmer, bei LinkedIn aktiv zu sein? „Das ist in jedem Fall eine Option“, sagt Jochen Hencke, Content-Marketing-Experte bei der Schlüterschen Mediengruppe. „Wer bei LinkedIn einsteigen möchte, sollte sich im Vorfeld zwei Dinge überlegen: Passt der Kanal zu mir persönlich? und Ist meine Zielgruppe dort vertreten?“ Was Handwerker grundsätzlich über LinkedIn wissen sollten, fasst er in drei Punkten zusammen:

ɓ Die rund 18 Millionen deutschen Nutzer des Onlineportals sind im Schnitt älter als bei anderen sozialen Netzwerken und eher in führenden Positionen.

ɓ Bei LinkedIn geht es vorrangig um berufliche Kontakte und das Teilen von Fachwissen und Innovationen – nach dem Motto: „So machen wir das, wie sieht eure Lösung aus?“

Jochen Hencke, Content-MarketingExperte

ɓ Besonders wertvoll kann LinkedIn deshalb für Betriebe sein, die im B2B-Bereich arbeiten, beispielsweise zum Knüpfen von Kontakten mit neuen Geschäftspartnern.

LinkedIn kennenlernen

Wie verschaffe ich mir einen Eindruck, ob LinkedIn zu mir passt? „Legen Sie sich ein eigenes, privates Profil an, um das Portal kennenzulernen. So können Sie abwägen, ob Sie dort regelmäßig posten, sich vernetzen, Beiträge teilen und kommentieren möchten“, erklärt der 42-Jährige. Es sei wichtig, dass der Sender sich dort zu Hause fühle. Die Empfänger würden schnell merken, wenn das nicht der Fall sei. Gute Einblicke in das Netzwerk verschaffe auch der Beitritt in Gruppen – einem Zusammenschluss von Usern, die sich über bestimmte Themen austauschen.

Hencke rät: Wer das Online-Netzwerk intensiver nutzen möchte, solle eine passende Strategie erarbeiten. „Überlegen Sie sich, was Sie mit Ihren Postings erreichen wollen und welche Inhalte Ihre Zielgruppe bevorzugt – beispielsweise Textpostings, Grafiken, betextete Fotos oder Erklärvideos.“ Man könne sich – wenn man dann intensiver einsteigen möchte – auch kostenfrei eine eigene LinkedIn-Unternehmensseite erstellen, um die eigene Marke, den Betrieb, die Dienstleistungen sowie Karrierechancen darzustellen. Da derzeit der Algorithmus Personen-Profile bevorzugt darstellt, ist der Aufbau von Reichweite über eine Unternehmensseite aktuell deutlich schwieriger.

LinkedIn-Posts: Je mehr, desto besser Wie oft man bei LinkedIn posten sollte, beantwortet Hencke mit der Formel: Je mehr, desto besser. „Aber zum Posten brauchen Sie natürlich Zeit“, gibt er zu bedenken, „ für das Texten, die Auswahl von Fotos, das Erstellen einer Grafik.“ Folgendes sei zu beachten:

ɓ Überlegen Sie, wie viel Zeit Sie im Alltag für Ihren LinkedIn-Einsatz haben.

ɓ Posten Sie möglichst regelmäßig, zum Beispiel einmal pro Woche.

ɓ Bieten Sie eher Qualität statt Quantität und veröffentlichen Sie eher einen guten Post als mehrere Schnellschüsse ohne effektiven Nutzen für die Zielgruppe.

ɓ Stellen Sie einen Redaktionsplan auf – mit Themen, Art der Inhalte, dem Datum der Veröffentlichung und der Quelle.

Und Hencke erklärt, warum es wichtig ist, experimentierfreudig zu sein und Neues auszuprobieren: „Nur wenn Ihre Zielgruppe sich gut bedient fühlt, erreichen Sie eine bessere Reichweite: Ihre Inhalte werden stärker kommentiert, geteilt und vermehrt an weitere User ausgespielt.“ Dennoch bleibe mancher Post ohne Resonanz. „Lernen Sie daraus, indem Sie die Inhalte beim nächsten Mal anders präsentieren.“

Nutzen regelmäßig bewerten

„Wie stark sich Unternehmer auf LinkedIn engagieren, sollten sie davon abhängig machen, was das Netzwerk auf Dauer einbringt“, resümiert Hencke – wie zum Beispiel lukrative Aufträge dank der Kontakte zu neuen Geschäftspartnern oder den Einblick in Innovationen, die sie geschäftlich weiterbringen. Sein Tipp: „Rechnen Sie solche Netzwerk-Erfolge gegen Ihren Zeiteinsatz bei LinkedIn auf, inklusive des Community-Managements und der Interaktion mit Beiträgen anderer.“ W

wAuch die handwerk.com-Redaktion ist mit einem Account bei LinkedIn zu finden. Schauen Sie doch mal rein. Kurzlink svg.to/hwclink

„Rechnen Sie NetzwerkErfolge gegen Ihren Zeiteinsatz bei LinkedIn auf.“

Jochen Hencke, Content-MarketingExperte

„LinkedIn macht uns sichtbarer“

Für Anke Voss (Foto) von der Heinrich Voss Gebäudetechnik GmbH ist LinkedIn eine effektive Visitenkarte. Sie berichtet, welche Vorteile ihr das Netzwerk bietet.

Mit welchem Ziel sind Sie gestartet?

»Anke Voss: Ich wollte unser Unternehmen sichtbarer machen, indem ich von unserer Arbeit berichte und von unseren Standpunkten und Meinungen zu Themen, die uns wichtig sind. Ursprünglich hatte ich auch an das Recruiting gedacht. Da hilft uns das Netzwerk aber weniger. Fachkräfte, die wir hauptsächlich suchen, sind hier größtenteils nicht vertreten.

Was interessiert Sie besonders?

»Voss: Spannend finde ich Meinungs- und Erfahrungsbeiträge rund um Familienunternehmen und frauenspezifische Themen, in denen es zum Teil sehr persönlich wird. Das Netzwerk bietet mir außerdem tolle Perspektivwechsel bei Themen, die ich eigentlich schon lange kenne.

Welche Vorteile bietet Ihnen LinkedIn?

»Voss: Eine gut aufgestellte LinkedIn-Unternehmensseite ist eine effektive Visitenkarte –eine wichtige Ergänzung zu unserer Homepage. Sucht beispielsweise ein Auftraggeber Informationen über unser Unternehmen und unsere Arbeit, bietet LinkedIn ein Tor nach innen, um unsere DNA kennenzulernen. Direkte Aufträge bringt uns das eher nicht, aber es ergibt sich auf diesem Weg ein erstes zartes Pflänzchen einer geschäftlichen Verbindung.

Was raten Sie Unternehmern, die überlegen, sich bei LinkedIn zu engagieren?

»Voss: Ich kann eine gewisse Hemmschwelle verstehen, eigene Meinungen und eigenes Wissen dort zu teilen. Um sich einen Eindruck machen zu können, welche Vorteile man vom LinkedIn-Netzwerk haben kann, sollte man sich dort aber einmal ausprobieren. Meine Erfahrung: Ich gebe etwas und ich bekomme etwas dafür. Und je mehr ich gegeben habe, desto mehr habe ich zurückbekommen. BG

Stecken Sie das Geld für jede nicht gekaufte Schachtel Zigaretten in ein Glas und zählen Sie es jede Woche, um Ihren Erfolg sichtbar zu machen.

Ziele einfacher erreichen

Ungesunde Gewohnheiten abzulegen, fällt uns oft schwer. Helfen können sogenannte Nudges, kleine Stupser in die richtige Richtung. So integrieren Sie sie in Ihren Alltag.

Eigentlich wissen wir genau, was gut für uns ist: ausreichend Bewegung, abwechslungsreiche Ernährung, genug Schlaf, wenig Stress. Doch am Ende landen wir wieder nach einem zu langen Arbeitstag mit Chips und Bier vor dem Fernseher. Warum ist das so? Und wie schaffen wir es, unser Verhalten dauerhaft in eine bessere Richtung zu ändern?

„Unser Gehirn ist auf Energieeffizienz ausgelegt“, sagt Margit Urban, Expertin für psychosoziale Gesundheit in Unternehmen. „Es folgt am liebsten eingespielten Routinen, denn jede Verhaltensänderung kostet Energie.“ Erschwerend kommt hinzu, dass uns unser Gehirn gleich noch eine zweite Hürde in den Weg legt: das Belohnungssystem. Es schüttet das Glückshormon Dopamin aus. Leider setzt es dabei eher auf den schnellen Kick (Schokolade) als auf eine dauerhaft gesunde Ernährung. „Langfristige Ziele werden nicht mit einer Dopaminausschüttung belohnt“, erklärt Urban.

„Blocken Sie im Kalender sämtliche Wochenenden mit dem Termin ,Familie glücklich machen‘.“

Margit Urban, Expertin für psychosoziale Gesundheit in Unternehmen

Wir müssen also unser Gehirn gleich doppelt austricksen: Einerseits die Energie aufbringen, den Routinepfad zu verlassen, und uns andererseits immer wieder kleine Belohnungserlebnisse ermöglichen, um dranzubleiben. Helfen können dabei sogenannte „Nudges“, englisch für Stupser.

„Beim Self-Nudging sorgt man selbst dafür, sich mit kleinen Werkzeugen immer wieder in die richtige Richtung zu schubsen“, so Urban. Die Werkzeuge zum Self-Nudging können dabei ganz unterschiedlich ausfallen.

Werkzeug 1:

Self-Nudging mit Hinweisen und Bildern Langfristige Ziele sind oft schwer greifbar: Zehn Kilo Gewicht verlieren oder am Wochenende nicht arbeiten sind zwar gute und messbare Vorsätze, trotzdem verlieren wir sie schnell aus dem Blick.

„Hier hilft es, sich klarzumachen, warum ich ein bestimmtes Ziel erreichen will, und mich dann

an dieses Warum mit Hinweisen immer wieder zu erinnern“, sagt Urban. „Hängen Sie zum Beispiel die Hose, in die Sie wieder passen wollen, außen an den Kleiderschrank oder stellen Sie die Laufschuhe mitten in den Flur.“ Weniger arbeiten für mehr Zeit mit der Familie? Dann stellen Sie ein Bild Ihrer lachenden Kinder gut sichtbar auf den Schreibtisch oder blocken Sie im Outlook-Kalender sämtliche Wochenenden mit dem Termin „Familie glücklich machen“. Auch Apps können helfen, indem sie zum Beispiel regelmäßig daran erinnern, Wasser zu trinken oder eine kurze Bewegungspause einzulegen.

Werkzeug 2:

Self-Nudging mit (weniger) Hürden Sie kennen das aus dem Supermarkt: Die teuren Waren stehen in Augenhöhe, nach den billigen muss man sich bücken – klassisches Nudging, um uns Kunden auf die hochpreisigen Artikel zu stupsen. „Dieses Prinzip können Sie auch selbst nutzen“, sagt Margit Urban. Sie wollen sich gesünder ernähren? Räumen Sie im Küchenschrank die ungesunden Lebensmittel ganz nach oben und stellen die gesunden in den Blick. Weniger Alkohol trinken? Lagern Sie Bier nicht im Kühlschrank, sondern ganz hinten im Keller, und holen immer nur eine Flasche. Mehr Wasser trinken? Stellen Sie sich morgens eine große Flasche Wasser auf den Schreibtisch. Weniger Zeit am Handy? Schalten Sie Push-Nachrichten ab und legen Sie das Handy außer Sichtweite. „Der Weg zum Ziel sollte möglichst leicht, das gewohnte Verhalten möglichst unbequem sein“, erläutert die Beraterin.

Werkzeug 3:

Self-Nudging mit Umdeutung (Framing) Es klingt wie eine Binsenweisheit: Mit der richtigen Einstellung geht vieles leichter. Nudges können helfen, diese Einstellung zu verändern. „Hier geht es darum, nicht den Verzicht in den Blick zu nehmen, sondern den Gewinn“, erklärt Urban. Eine Treppe ist dann kein anstrengendes Hindernis, sondern eine Trainingseinheit für einen knackigen Po. Ein Spaziergang im Regen wird aus einer widerwilligen Unternehmung zu einer Stärkungsrunde für die Abwehrkräfte. Ein nicht gerauchtes Päckchen Zigaretten bedeutet bares Geld, das Sie für etwas anderes zur Verfügung haben.

Werkzeug 4:

Self-Nudging über sozialen Druck

Allein durchzuhalten ist oft schwer. „Erzählen Sie im Freundes- oder Familienkreis von Ihrem Ziel. Schon damit bauen Sie einen leichten sozialen Druck auf, der das Durchhalten erleichtert“, sagt Urban. Gut sei es auch, sich Verbündete mit dem gleichen Ziel zu suchen, zum Beispiel einen motivierten Trai-

„Unser Gehirn folgt am liebsten eingespielten Routinen, denn jede Verhaltensänderung kostet Energie.“
Margit Urban, Expertin für psychosoziale Gesundheit in Unternehmen

ningspartner. „Wichtig ist hier, eine verbindliche Absprache zu treffen, zum Beispiel einmal die Woche zu joggen oder sich zu einem gesunden Mittagessen zu treffen, die wirklich nur in absoluten Ausnahmefällen abgesagt wird“, betont die Beraterin.

Sie können den sozialen Druck noch weiter steigern, indem Sie sich für eine Zielverfehlung bestrafen. Wissenschaftler vom Max-Planck-Institut für Bildungsforschung, die sich mit Self-Nudging befasst haben, nennen einen etwas gemeinen Trick: Schließen Sie eine Wette auf das Erreichen Ihres Ziels ab. Wenn Sie verlieren, müssen Sie Geld für einen Zweck spenden, den Sie eigentlich ablehnen. Das kann eine Partei sein, deren Ziele Sie für falsch halten, oder ein Fan-Projekt Ihres Fußball-Lieblingsgegners.

Werkzeug 5: Self-Nudging mit Belohnungen „Self-Nudging bedeutet, große Ziele in kleine Ziele zu zerlegen“, sagt Urban. „Für das Erreichen dieser kleinen Erfolge sollten Sie sich belohnen. Jedes Mal schüttet dann unser Gehirn Dopamin aus und sorgt für ein gutes Gefühl – so bleiben Sie dran.“

Auch hier helfen Bilder, Hinweise oder einfaches Aufschreiben. „Sie haben von den zehn Kilo, die Sie abnehmen wollten, schon drei geschafft? Dann stellen Sie sich einen Berg aus 40 Butterpäckchen vor, von dem Sie zwölf wegnehmen können“, nennt die Expertin ein Beispiel. Sie können auch noch konkreter ein Bild mit 40 Butterpäckchen malen und pro Kilo vier wegstreichen. Oder für jedes nicht gerauchte Päckchen Zigaretten acht Euro in ein Sparschwein stecken, jede Woche das Geld zählen und überlegen, was Sie sich davon gönnen können. Hilfreich seien auch Erfolgsjournale, die Sie entweder einfach selbst gestalten können, die es aber auch schon vorbereitet online oder auf Papier zu kaufen gibt, sagt Urban. „Diese Journale helfen, sich das Ziel immer wieder vor Augen zu führen und die Nudges zu bewerten: Was war hilfreich? Was hat nicht funktioniert?“ Auch das helfe, durchzuhalten.

Wie lange muss man durchhalten?

Und wie lange dauert es, bis ein neues Verhalten zur gewohnten Routine geworden ist? „Da kommt es auf das Ziel und die Persönlichkeit an“, sagt Urban. In einem Experiment hätten Wissenschaftler der Global University London diese Frage untersucht, berichtet sie. Das Ergebnis: Bei täglicher Wiederholung in einer konstanten Umgebung dauerte es im Durchschnitt 66 Tage, bis eine Gewohnheit die Schwelle der Automatisierung erreichte. „Die Spannweite war jedoch groß, mit Variationen von 18 bis zu 254 Tagen“, so Urban. Umso wichtiger ist es also, sich mit kleinen Stupsern immer wieder in die richtige Richtung zu schubsen. W

Urteil: Für die Sozialversicherungspflicht kommt es nur auf die Kapitalbeteiligung und die rechtliche Position des Geschäftsführers an.

Wenn der Chef nur faktisch bestimmt

Der Ehemann ist Geschäftsführer, die Ehefrau ist Alleingesellschafterin der GmbH. Ein Handwerksbetrieb muss deswegen jetzt Sozialabgaben für mehrere Jahre nachzahlen.

Der Fall: Handwerksmeister ist faktisch Chef – auch ohne Beteiligung

Ein Dachdeckermeister arbeitet als angestellter Geschäftsführer einer GmbH. Alleingesellschafterin ist seine Ehefrau. Der Handwerker vermietet der GmbH die Geschäftsräume und wesentliche Betriebsmittel. Außerdem gewährt er dem Betrieb ein Darlehen von 110.000 Euro und hat faktisch das Sagen.

Dennoch stuft der Sozialversicherungsträger den Handwerker nach einer Betriebsprüfung als abhängig beschäftigt ein. Die Folge: Die GmbH soll für mehrere Jahre rückwirkend Sozialversicherungsbeiträge für den Geschäftsführer zahlen.

Die GmbH hält dagegen: Abgesehen von der Ehefrau als Alleingesellschafterin sprächen alle Aspekte für eine selbstständige Tätigkeit. So sei die Ehefrau „lediglich Bürokauffrau“ und fachlich „nicht in der Lage, den Betrieb zu führen“. Hingegen bestimme der Ehemann als „alleiniger Branchenkenner“ die wirtschaftliche Ausrichtung der GmbH. Zudem trage auch er ein unternehmerisches Risiko – durch das von ihm gewährte Darlehen. Darüber hinaus bestimme er durch die Darlehensgewährung wie auch durch die Vermietung der Betriebsstätte und der Betriebsmittel die

Eine selbstständige Tätigkeit liege nur dann vor, wenn der Geschäftsführer am Gesellschaftskapital beteiligt ist und er durch diese Beteiligung die „Rechtsmacht“ hat, die Geschicke der Gesellschaft zu lenken.

wirtschaftlichen Geschicke der GmbH. Formal sei er zwar weisungsgebunden, doch könne er unliebsame Weisungen verhindern – indem er notfalls mit Kündigung der Miet- und Darlehensverträge droht.

Das Urteil:

Entscheidend ist die Kapitalbeteiligung Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat gegen die GmbH entschieden. Ein angestellter Geschäftsführer sei auch dann sozialversicherungspflichtig, wenn er „faktisch wie ein Alleininhaber die Geschäfte der Gesellschaft nach eigenem Gutdünken führt“ und „Kopf und Seele“ des Unternehmens ist.

Eine selbstständige Tätigkeit liege nur dann vor, wenn der Geschäftsführer am Gesellschaftskapital beteiligt ist und er durch diese Beteiligung die „Rechtsmacht“ hat, die Geschicke der Gesellschaft zu lenken. Dass der Dachdeckermeister ohne Beteiligung auf anderem Weg Druck ausüben kann, spiele keine Rolle. „Außerhalb des Gesellschaftsvertrages bestehende wirtschaftliche Verflechtungen sind nicht zu berücksichtigen“, so das Gericht. JW W

aLandessozialgericht Nordrhein-Westfalen: Urteil vom 10. April 2024, Az. L 8 BA 126/23

Wegen der Mindestlohnerhöhung wird 2025 die Verdienstgrenze im Minijob auf 556 Euro angehoben.

Minijob-Grenze steigt 2025

Wenn zum 1. Januar 2025 der Mindestlohn steigt, hat das auch Auswirkungen auf Minijobs. Was Betriebe über die Verdienstgrenze und die Arbeitszeit wissen müssen.

Der gesetzliche Mindestlohn wird zum Jahreswechsel um 41 Cent angehoben. Die Lohnuntergrenze liegt dann bei 12,82 Euro pro Stunde. Das hat die Bundesregierung bereits im vergangenen Jahr per Verordnung beschlossen. Betriebe, die Minijobber beschäftigen, müssen sich auf eine weitere Änderung einstellen. Infolge der Mindestlohnerhöhung wird die Verdienstgrenze im Minijob angepasst: Sie steigt zum 1. Januar 2025 auf 556 Euro pro Monat. Aktuell liegt die sogenannte MinijobGrenze noch bei 538 Euro.

Die Minijob-Zentrale weist darauf hin, dass sich die maximale Anzahl der Arbeitsstunden für Minijobber im kommenden Jahr nicht ändert. Sie liegt weiterhin bei etwa 43 Stunden im Monat. Hinweis: Zahlen Betriebe ihren Minijobbern mehr als den gesetzlichen Mindestlohn, dann verringert sich die maximal mögliche Arbeitszeit im Minijob.

Früher wurden Mindestlohnerhöhungen für Betriebe, die Minijobber beschäftigen, oft zur Mindestlohnfalle –zumindest dann, wenn sie

Minijobbern den gesetzlichen Mindestlohn zahlten und die monatliche Arbeitszeit nicht anpassten. Dieses Problem hat der Gesetzgeber inzwischen beseitigt: Denn seit Oktober 2022 wird die Verdienstgrenze automatisch bei jeder Mindestlohnerhöhung angepasst. Die Formel für die Berechnung der MinijobGrenze ist in § 8 Abs. 1 SGB IV festgelegt. Sie lautet wie folgt:

Geringfügigkeitsgrenze = (Mindestlohn x 130) / 3. Das Ergebnis wird dann auf volle Euro aufgerundet.

Mit dieser Formel lässt sich auch die neue MinijobGrenze ermitteln, die ab dem 1. Januar 2025 gilt: 12,82 Euro Mindestlohn x 130 / 3 = 555,533 Euro im Monat. Gerundet auf volle Euro ergibt das eine Verdienstgrenze von 556 Euro. AML W

Weitere Informationen zur Verdienstgrenze im Minijob finden Sie auf der Website der MinijobZentrale. Kurzlink: svg.to/mijoze

Vorsorge: Tarifvertrag „mischt“ mit

Das Bundesarbeitsgericht hat Arbeitgeber bei betrieblicher Altersvorsorge entlastet. Hier ein Urteil zum Vorgehen bei bereits länger bestehenden Tarifverträgen.

Arbeitgeber müssen seit 2018 einen Zuschuss leisten, wenn Mitarbeiter durch Entgeltumwandlung in eine betriebliche Altersvorsorge einzah-

len. Ein Tarifvertrag kann jedoch auch abweichende Regeln enthalten. Welche Pflichten bei Tarifverträgen aus der Zeit vor 2018 beste-

Betriebliche Altersvorsorge: Die Entgeltumwandlung mit Arbeitgeberzuschuss ist seit 2018 Gesetz.

hen, hat das Bundesarbeitsgericht geklärt.

Der Fall: Ein Holzmechaniker arbeitet seit 1982 tarifgebunden bei seinem Arbeitgeber. Seit 2019 wandelt der Mann Entgelt in eine betriebliche Altersvorsorge um. Grundlage ist ein Tarifvertrag von 2008.

Von seinem Arbeitgeber verlangt der Holzmechaniker ab Januar 2022 zusätzlich den Arbeitgeberzuschuss. Die Zahlung dieses Zuschusses könne nicht durch eine tarifvertragliche Regelung zur Entgeltumwandlung

ausgeschlossen werden, die bereits vor In-Kraft-Treten der gesetzlichen Regelung bestanden habe.

Das Urteil: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entscheidet zugunsten des Arbeitgebers. Auch Tarifverträge aus der Zeit vor 2018 könnten abweichende Regeln zur gesetzlichen Entgeltumwandlung enthalten. Das sei bei dem Tarifvertrag des Holzmechanikers der Fall. BG W

aBAG: Urteil vom 20. August 2024, Az. 3 AZR 285/23

Recruiting per Arbeitskleidung

Mit coolen Sprüchen auf der Arbeitskleidung zu neuen Mitarbeitenden:

Die Marke Textiles Recruiting von Bettina Wilken kommt bei Handwerkern gut an.

BIRGIT GREUNER

Ein Großteil der Kundschaft von Bettina Wilken, Inhaberin von Wilken Werbung in Werlte, sind Handwerksbetriebe. „In den Gesprächen mit unseren Auftraggebern steht regelmäßig ein Thema obenan: der Fachkräfteund Azubimangel“, erzählt sie. „Deshalb habe ich nach einem Weg gesucht, Betriebe als Arbeitgeber sichtbarer zu machen. Mein Ziel war es, die Werbung der Unternehmen um potenzielle Mitarbeitende und um Kunden effektiv zu kombinieren.“ Vor zwei Jahren entwickelte die 54-Jährige das Textile Recruiting – seit 2023 eine eingetragene Marke. Wilken gestaltet und fertigt modische Arbeitskleidung – je nach Kundenwunsch – passend zum Handwerk, im eigenen Design.

„Mein Ziel war es, die Werbung der Unternehmen um Mitarbeitende und um Kunden zu kombinieren.“
Bettina Wilken, Wilken Werbung

Authentische Werbung für eigenes Gewerk Das Textile Recruiting sei eine besondere Visitenkarte in Form von Hoodies, T-Shirts, Caps, aber auch als Stoffbeutel. Für einen Ausbildungsbetrieb hatte die Unternehmerin beispielsweise die Idee mit dem Aufdruck „Er ist aus- und nicht eingebildet“. Werbung für einen Arbeitsplatz könne authentischer nicht kommuniziert werden als durch die Menschen, die jeden Tag ihr Gewerk ausüben. „Die Mitarbeiter zeigen so, dass sie sich mit ihrem Arbeitgeber identifizieren. Das hat eine enorme Außenwirkung“, weiß Wilken von ihren Kunden. Für diese ist das Unternehmen aktuell an sechs Standorten mit insgesamt 43 Mitarbeitenden im Einsatz. Die Firma

Foto: Evelyn KäserWilken Werbung
Bettina Wilken hat das Textile Recruiting für Handwerksbetriebe entwickelt.

Wilken ist ein Familienunternehmen: Neben Bettina Wilken gehören ihr Mann Andreas Wilken sowie die gemeinsamen Kinder zum Team.

Wilkens Unternehmensportfolio im Bereich „bedruckte Textilien“ reicht von Sportbekleidung für Vereine über Betriebs- und Arbeitsschutzbekleidung bis hin zu Messeausstattungen. Im Fokus ihrer Arbeit steht ein stringentes Corporate Design für den Kunden. Ein weiterer Betriebszweig ist die Produktion von Schilder- und Lichtreklame sowie Werbemitteln aller Art und der mobile Messebau.

Recruiting auch nach Feierabend

Die Arbeitsbekleidung würden die Handwerker auch in ihrer Freizeit gerne tragen. „Wir legen Wert auf Wohlfühlqualität“, betont Wilken. „Das garantieren wir mit Textilien aus hochwertigen Materialien sowie modernem Design.“

Fällt ihr wirklich zu jedem Kunden ein flotter Spruch ein? „Ich war schon immer sehr wissbegierig und speichere vieles im Kopf ab. Das verhilft mir oft schnell zu neuen Ideen“, beschreibt sie. „Ich spiele mit Worten, kombiniere das jeweilige Gewerk des Kunden mit der Zielgruppe, die er ansprechen möchte. Und auch in unserem Team kreieren wir gemeinsam Ideen für unsere Kunden.“

Besonders gern begleitet die Unternehmerin neue Kundenprojekte in der Entwicklung und in der hauseigenen Fertigung. Und sie fügt an: „Es erfüllt mich jedes Mal wieder, unseren Kunden im Anschluss die fertigen Artikel zu präsentieren.“ W

„Die Mitarbeiter zeigen so, dass sie sich mit ihrem Arbeitgeber identifizieren. Das hat eine enorme Außenwirkung.“
Bettina Wilken, Wilken Werbung

Recruiting auch nach Feierabend: Viele Handwerker tragen die Kleidung von Wilken Werbung gerne in ihrer Freizeit. Das sorgt für einen zusätzlichen Werbeeffekt.

LHN-Vorstand bestätigt

Die Mitglieder der Landesvertretung der Handwerkskammern Niedersachsen (LHN) hatten die Wahl –einstimmig bestätigten sie den Vorstand im Amt. Für weitere drei Jahre stehen nun erneut an der Spitze der LHN: Eckhard Stein (r.), Vorsitzender und Präsident der Handwerkskammer Oldenburg, Detlef Bade (l.), stellvertretender Vorsitzender Arbeitgeberseite und Präsident der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade, und Stephanie Wlodarski, stellvertretende Vorsitzende Arbeitnehmerseite und Vizepräsidentin der Handwerkskammer Hannover. JA

Ehrung für Heidmann

Die Hauptgeschäftsführerin der Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen Ina-Maria Heidmann wurde mit dem Handwerkszeichen in Gold ausgezeichnet. „Sie sind seit Jahrzehnten in der Handwerksorganisation unterwegs und setzen sich mit viel Energie für die Belange des Handwerks ein!“, sagte ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke Nicht nur im Bereich der Kammerfinanzen, sondern auch bei der Sanierung der Berufsbildungszentren oder mit der Einführung des Berufsorientierungskonzepts habe sich Heidmann für das Handwerk in Südniedersachsen eingesetzt, betonte Schwannecke. JA

Unternehmertum stärken

Der Verbund aus 17 Handwerkskammern kritisiert die mangelnde gesellschaftliche Wahrnehmung für die Bedeutung von unternehmerischem Engagement. Zudem hemmten die schwierigen Rahmenbedingungen verstärkt die Bereitschaft zur Übernahme oder Gründung eines Betriebes. Beim Treffen in Osnabrück betonten die Vertreter zudem ihre Sorge über die Entwicklung der Sozialversicherungsbeiträge. Sie appellierten an ihre Länderregierungen, sich für eine Neuaufstellung der Finanzierungsgrundlagen für die sozialen Sicherungssysteme einzusetzen. JA

Fotos: Martina Jahn | HWK Hildesheim-Südniedersachsen/Herbst
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Nachzahlung nach der Prüfung ermitteln

Nach einer Betriebsprüfung drohen Handwerksbetrieben oft Steuernachzahlungen. Womit Sie in einem solchen Fall rechnen müssen.

Zu niedrige Steuervorauszahlungen können betroffene Handwerker oft selbst erkennen und dafür Rücklagen bilden. Anders sieht es bei einer Betriebsprüfung aus: Hier lässt sich die Höhe der Steuernachzahlung kaum im Voraus kalkulieren. Sie hängt davon ab, ob und was die Prüfer im Einzelfall finden.

Doch eine grobe Orientierung bietet die Statistik der Finanzämter: Im Durchschnitt mussten Kleinst-, Klein- und Mittelbetriebe im Jahr 2023 rund 24.000 Euro nachzahlen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Gruppe „Die Linken“ im Bundestag hervor.

Kleinstbetriebe kamen dabei auf eine Nachzahlung von rund 21.000 Euro, Kleinbetriebe zahlten rund 22.000 Euro und Mittelbetriebe fast 29.000 Euro. Die Mehrzahl der Handwerksbetriebe fällt unter eine dieser drei Größenklassen.

Vor allem für Kleinstbetriebe ist das eine große Belastung: 21.000 Euro Steuernachzahlung bei einem Gewinn von höchstens 44.000 Euro sind nur schwer zu verkraften. In welche Größenklasse Ihr Unternehmen fällt, hängt vom Umsatz und vom zu versteuernden Gewinn ab. Handwerker gelten in der Regel als Fertigungsbetriebe und werden von der Finanzverwaltung so eingestuft:

ɓ Kleinstbetriebe: weniger als 44.000 Euro Gewinn oder weniger als 210.000 Euro Umsatz,

ɓ Kleinbetrieb: ab einem Gewinn von 44.000 Euro oder ab 210.000 Euro Umsatz,

ɓ Mittelbetrieb: ab 68.000 Euro Gewinn oder ab 610.000 Euro Umsatz,

ɓ Großbetrieb: ab 300.000 Euro Gewinn oder ab einem Umsatz von mehr als 5,2 Millionen Euro.

Wann eine Betriebsprüfung droht Die Wahrscheinlichkeit einer Betriebsprüfung ist relativ gering: 2023 hat das Finanzamt 1,74 Prozent aller Unternehmen geprüft. Am niedrigsten war der Anteil bei den Kleinstbetrieben (0,75 Prozent). Etwas höher lag er bei den Kleinbetrieben (2,27 Prozent) und den Mittelbetrieben (4,55 Prozent). Nur Großbetriebe wurden häufiger geprüft (17,8 Prozent).

Ob das Finanzamt einen konkreten Betrieb prüft, ist jedoch keine Frage statistischer Wahrscheinlichkeit. In der Regel haben Betriebsprüfungen konkrete Auslöser. Dazu zählen zum Beispiel:

ɓ ständige Verluste,

ɓ Verträge mit Angehörigen,

ɓ auffällig hohe Steuerabzüge,

ɓ für die Betriebsgröße untypische Umsätze und Gewinne,

ɓ für die Region und das Gewerk untypisch niedrige Lohnkosten,

ɓ für das Gewerk überdurchschnittlich hohe Materialkosten.

Hinzuschätzungen werden besonders teuer Typische Sachverhalte, die zu Steuernachzahlungen führen, sind oft vermeintliche Kleinigkeiten. So wer-

Schwere Belastung vor allem für Kleinstbetriebe: Sie zahlen durchschnittlich fast 21.000 Euro Steuern nach einer Betriebsprüfung nach –fast 50 Prozent ihres Gewinns.

Die Wahrscheinlichkeit einer Betriebsprüfung ist relativ gering: 2023 hat das Finanzamt 1,74 Prozent aller Unternehmen geprüft. Am niedrigsten war der Anteil bei den Kleinstbetrieben.

den die Prüfer häufig bei der Privatnutzung des Firmenwagens fündig: Ein mangelhaftes Fahrtenbuch können sie leicht verwerfen und die Privatfahrten nach der deutlich teureren Ein-Prozent-Methode besteuern.

Richtig hoch fallen Steuernachzahlungen nach einer Betriebsprüfung aus, wenn das Finanzamt die Buchführung verwirft und Umsatz und Gewinn schätzt. Dabei achten die Steuerprüfer besonders auf

ɓ formelle Mängel in der digitalen Buchführung,

ɓ Einnahmen und Zahlungen ohne Belege,

Was muss ich zahlen?

Eine grobe Orientierung bietet in dieser Frage die Statistik der Finanzämter.

ɓ systematische Fehler in der Kassenführung,

ɓ nicht zeitnah erfolgte Buchungen, ɓ einen privaten Lebensstil und Vermögenszuwachs, die nicht zu den Privatentnahmen passen.

Werden die Prüfer fündig, dann schätzen sie Umsatz und Gewinn. Allerdings darf die Hinzuschätzung nicht willkürlich erfolgen: Betriebsprüfer müssen die Höhe ihrer Schätzung begründen. Dafür nutzen sie neben Schätzverfahren häufig Vergleichsdaten von Betrieben gleicher Größe im gleichen Gewerk. W

Bürokratische Entlastung

Erleichterung bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung und den Buchführungspflichten: Diese neuen Schwellenwerte sollten Sie kennen.

Mit dem Ende der Ampel-Koalition bleiben viele Gesetze vorerst in der Schwebe: Korrektur der kalten Progression, Jahressteuergesetz 2024, Rentenpaket II … Doch zumindest zwei Gesetze haben 2024 alle Hürden genommen, die kleineren und Kleinstbetrieben das Leben bei Buchhaltung und der Zahlung von Umsatzsteuern etwas erleichtern: das Wachstumschancengesetz und das Bürokratieentlastungsgesetz.

Umsatzsteuer-Voranmeldung Handwerksbetriebe, die jährlich mehr als 7.500 Euro Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen, müssen die Umsatzsteuer-Voranmeldung bislang monatlich übermitteln. Bei allen anderen Betrieben begnügt sich der Fiskus mit einer vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldung. Der Schwellenwert wurde nun im Vierten Bürokratieentlastungsgesetz zum 1. Januar 2025 von 7.500 Euro auf 9.000 Euro erhöht. Maßgeblich sind dafür die im Vorjahr (2024) geleisteten Umsatzsteuer-Zahlungen, also die Differenz aus vereinnahmter Umsatzsteuer und Vorsteuer.

Ist-Besteuerung für mehr Betriebe

Mit dem Wachstumschancengesetz hat der Gesetzgeber bereits im März die Grenze für die Ist-Besteuerung bei der Umsatzsteuer erhöht – von 600.000 auf 800.000 Euro Umsatz. Wer beim Finanzamt die Ist-Besteuerung beantragt, muss Umsatzsteuer auf Ausgangsrechnungen erst an den Fiskus abführen, wenn die Zahlung bei ihm eingeht. Wer die Umsatzgrenze von 800.000 Euro überschreitet, muss die

Den Wechsel zur Ist-Besteuerung müssen Betriebe beim Finanzamt beantragen. Ein kurzes formloses Schreiben genügt.

Mehr Betriebe können nun länger die Einnahmenüberschussrechnung nutzen, statt zur komplizierteren Bilanzierung zu wechseln.

Umsatzsteuer bei Rechnungsstellung abführen –unabhängig davon, wann der Kunde zahlt. Beantragen können die Ist-Besteuerung:

ɓ Handwerksbetriebe, die von der Buchführungspflicht befreit sind (Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung), und ɓ Handwerksbetriebe, deren Gesamtumsatz im Vorjahr nicht mehr als 800.000 Euro betragen hat. Die voraussichtliche Höhe im Folgejahr spielt hingegen keine Rolle.

Den Wechsel zur Ist-Besteuerung müssen Betriebe beim Finanzamt beantragen. Ein kurzes formloses Schreiben genügt.

Ein Beispiel zeigt, was die Ist-Besteuerung bringt: Ein SHK-Betrieb stellt einem Kunden im November 2024 Leistungen über 25.000 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer in Rechnung. Wegen eines Streits über angebliche Mängel bezahlt der Kunde die Rechnung erst im Juni 2025. Da der Betrieb die Ist-Besteuerung gewählt hat, wird die Umsatzsteuer in Höhe von 4.750 Euro mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung für den Juni 2025 fällig, also am 10. Juli 2025. Bei der Soll-Besteuerung hätte der Betrieb in Vorleistung gehen müssen und die 4.750 Euro schon für den Monat der Rechnungstellung abführen müssen.

Schwellenwert angehoben

Ebenfalls im Wachstumschancengesetz angehoben hat der Gesetzgeber die Grenzwerte, ab denen Unternehmen zur Bilanzierung und doppelten Buchführung verpflichtet sind. Dadurch können kleinere Handwerksbetriebe ihren Gewinn länger nach der weniger komplizierten Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ermitteln. Zur Bilanzierung müssen sie erst wechseln, wenn ihr Umsatz mindestens 800.000 Euro im Jahr beträgt (vorher: 600.000 Euro) und ihr Gewinn mindestens 80.000 Euro jährlich (vorher: 60.000 Euro) Ein Vorteil der EÜR: Für sie gilt das Zuflussund Abflussprinzip. Betriebe setzen Einnahmen in dem Jahr an, in dem die Zahlungen eingegangen sind, Betriebsausgaben im Jahr der Bezahlung.  Anders als bei der GuV eines bilanzierenden Betriebs spielt es keine Rolle, wann eine Forderung oder eine Verbindlichkeit entstanden ist. Es kommt nur auf die tatsächlichen Zahlungen an. JW W

Sozialabgaben für Gutverdiener steigen

Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung steigen 2025 erneut. Das hat auch Folgen für Selbstständige, die gesetzlich versichert sind.

Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung sollen zum 1. Januar 2025 deutlich steigen. Das hat die Bundesregierung per Verordnung beschlossen. Als Begründung nennt sie die Einkommensentwicklung im letzten Jahr: 2023 habe die Lohnzuwachsrate bei 6,44 Prozent gelegen. Das sei die Basis, auf der die soziale Sicherung für 2025 fortgeschrieben werde.

Beitragsbemessungsgrenzen 2025: Was bedeutet das für Versicherte?

Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine wichtige Rechengröße im deutschen Sozialversicherungsrecht. Sie legt fest, bis zu welchem Bruttoeinkommen Beiträge zur Renten­, Kranken­ und Pflegeversicherung fällig werden. Der Verdienst, der über diese Einkommensgrenze hinausgeht, ist für die gesetzlich Versicherten beitragsfrei.

In der gesetzlichen Krankenversicherung soll die Beitragsbemessungsgrenze 2025 um 4.050 Euro angehoben werden und somit bei 66.150 Euro im Jahr liegen. Das entspricht einem Bruttoeinkommen von 5.512,50 Euro im Monat. Zum Jahreswechsel soll die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) ebenfalls deutlich steigen. Sie liegt dann erstmals einheitlich in ganz Deutschland bei 96.600 Euro im Jahr – das entspricht einem monatlichen Bruttoeinkommen von 8.050 Euro. Bislang gelten in der GRV unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen für West (7.550 Euro) und Ost (7.450 Euro).

Wer 2025 in die private Krankenversicherung wechseln kann Zum 1. Januar 2025 wird die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung auf 73.800 Euro im Jahr angehoben. Im Vergleich zu 2024 steigt die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze damit um 4.500 Euro. Das bedeutet für gesetzlich Versicherte: Der Wechsel in die private Krankenversicherung wird im kommenden Jahr schwerer. Schließlich können nur diejenigen wechseln, deren Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze von 73.800 Euro im Jahr liegt. Bislang war der Wechsel in die private Krankenversicherung schon

2025 mehr für Kranken- und Rentenversicherung

ab einem Bruttojahreseinkommen von mehr als 69.300 Euro möglich.

Durchschnittsentgelt steigt: Welche Folgen hat das für die Rente?

Der Wechsel in die private Krankenversicherung wird im kommenden Jahr schwerer.

Das Durchschnittsentgelt in der gesetzlichen Rentenversicherung hat die Bundesregierung für das Jahr 2025 vorläufig auf 50.493 Euro festgesetzt – im Vergleich zu 2024 steigt es damit um 5.135 Euro. Das Durchschnittsentgelt dient der Bestimmung der Entgeltpunkte im jeweiligen Kalenderjahr.

Ein Entgeltpunkt entspricht etwa dem durchschnittlichen jährlichen Bruttoverdienst aller Versicherten. Das bedeutet: Wer in einem Kalenderjahr mehr als der Durchschnitt aller Versicherten verdient, bekommt mehr als einen Punkt. Die Entgeltpunkte sind im Alter für die Berechnung der Rentenhöhe wichtig.

Wann treten die neuen Rechengrößen in Kraft?

Final beschlossen sind die neuen Sozialversicherungsgrößen noch nicht. Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen, damit sie zum Jahreswechsel in Kraft treten kann. AML W

Weniger Netto vom Brutto: Gutverdiener müssen
zahlen.

BWA-Kennzahlen: Je aktueller Betriebswirtschaftliche Auswertungen sind, desto aussagekräftiger sind sie. Digitale Tools können den Prozess von der Buchung bis zur fertigen BWA deutlich beschleunigen.

Wie die BWA zum Frühwarnsystem wird

Sie wollen Probleme in Ihrem Betrieb frühzeitig erkennen? Zehn Tipps, wie Ihnen die Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) dabei hilft.

JÖRG WIEBKING

Steigende Kosten, sinkende Nachfrage, zunehmender Wettbewerb: Wer Probleme und Handlungsmöglichkeiten frühzeitig erkennen will, sollte die wichtigsten Kennzahlen seiner Betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA) im Blick haben. Worauf es dabei ankommt, weiß Cord-Christian Körner, Finanzierungsexperte und Betriebsberater der Handwerkskammer Oldenburg:

1. Schauen Sie auf die Quoten in der BWA Eine BWA gibt absolute Beträge aus, aber auch Prozentzahlen, die als Quoten oder Margen bezeichnet werden. „Absolute Zahlen sind wichtig, aber für die Analyse sind Quoten schneller greifbar und besser vergleichbar“, betont Körner. Das macht er an einem Beispiel deutlich: Ein kleiner Betrieb erwirtschaftet zwei Jahre in Folge einen Rohertrag von 50.000 Euro. Also alles unverändert? Das verrät die Rohertragsquote. Erzielt die Firma diesen Rohertrag im ersten Jahr mit einem Umsatz von 80.000 Euro und im zweiten Jahr mit einem Umsatz von 100.000 Euro, dann ist die Rohertragsquote von 62,5 auf 50 Prozent gesunken. „Da sollte man prüfen, woran das liegt“, sagt Körner.

2. Buchen Sie Bestandsveränderungen?

Die Quoten in der BWA ergeben sich im Verhältnis zur Gesamtleistung. Dabei gilt:

„Absolute Zahlen sind wichtig, aber für die Analyse sind Quoten der BWA schneller greifbar.“

Gesamtleistung = gebuchte Umsatzerlöse + gebuchte Bestandsveränderung FE/UE Spielen Bestandsveränderungen fertiger Erzeugnisse (FE) und unfertiger Erzeugnisse (UE) in Ihrem Betrieb keine Rolle? Dann sind Gesamtleistung und Umsatzerlöse identisch. Doch zum Beispiel in den Bau- und Ausbaugewerken sind Bestandsveränderungen durchaus relevant, betont Körner. Das können vor allem noch nicht von den Kunden abgenommene und noch nicht in Rechnung gestellte Leistungen sein. „Wer die Bestandsveränderung nicht bucht, erhöht die Schwankungen zwischen den einzelnen Monaten und über- oder unterschätzt seine Quoten von Monat zu Monat“, sagt Körner.

3. Rohertragsmarge entscheidet

Der Rohertrag ergibt sich, wenn Sie den Materialeinkauf von der Gesamtleistung abziehen. Dementsprechend ist die Rohertragsmarge = Rohertrag / Gesamtleistung. Die Rohertragsmarge ist somit das Gegenstück zur Materialaufwandsquote.

„Der Rohertrag ist das, was nach den Materialkosten noch übrig bleibt, um alle anderen Kosten zu decken. Mit anderen Worten: der Deckungsbeitrag“, sagt Körner. In Gewerken mit relativ hohem Materialkostenanteil sei die Rohertragsmarge oft entscheidend für den wirtschaftlichen Erfolg.

4. Wie viel bleibt am Ende übrig?

Wenn Sie nun vom Rohertrag die verbleibenden Betriebsausgaben abziehen, erhalten Sie das Betriebsergebnis vor Steuern und Zinsen. Kennen sollten Betriebsinhaber auch ihre Betriebsergebnismarge, sagt Körner. Berechnet wird die wie folgt: Betriebsergebnismarge = Betriebsergebnis / Gesamtleistung.

Diese Kennzahl sagt etwas über die operative Ertragskraft des Unternehmens aus: Wie viel bleibt von jedem umgesetzten Euro übrig?

5. Wareneinsatz und Personalaufwand

Die Material- und Personalkosten sind im Handwerk in der Regel die wichtigsten Kostenfaktoren. Die jeweiligen Quoten verraten Ihnen, wie sich Ihre Kosten im Lauf der Zeit entwickeln und wie Sie im Vergleich zu anderen Betrieben dastehen:

ɓ Wareneinsatzquote = Materialkosten / Gesamtleistung. Je höher die Wareneinsatzquote im Vergleich zum Wettbewerb ist, desto geringer ist Ihre Marge. Das kann zum Beispiel ein Hinweis auf zu hohe Einkaufspreise oder auf zu viel Ausschuss in der Fertigung sein.

ɓ Personalaufwandsquote = Personalkosten / Gesamtleistung. Ist die Quote im Vergleich zu anderen Betrieben zu hoch? Vielleicht sind Ihre Preise zu niedrig, vielleicht die Produktivität Ihres Teams.

6. Vorjahresvergleiche nutzen!

Die Monatswerte der BWA schwanken in vielen Gewerken von Monat zu Monat. „Bei monatlichen Schwankungen sollte man nicht in Panik geraten, sondern die Ursachen kennen“, sagt Körner. Aussagekräftiger können die Quartalszahlen sein. Auch die kumulierten Werte der BWA erlauben einen verlässlicheren Vergleich, je weiter das Wirtschaftsjahr vorangeschritten ist. Ein noch klareres Bild ergibt ein Vergleich von Quartalswerten und von kumulierten Werten mit den Vorjahreswerten, die denselben saisonalen Schwankungen unterlagen, betont er.

7. Betriebsvergleiche geben Orientierung

Hilfreich bei der Einordnung der eigenen Zahlen sind Vergleichswerte anderer Handwerksbetriebe. Solche Betriebsvergleiche für viele Gewerke im Handwerk erstellen die LGH in Nordrhein-Westfalen und Perfakta in Schleswig-Holstein. Dass die Zahlen nur aus diesen beiden Bundesländern stammen, sei dabei zweitrangig, betont Körner: „Ein solcher Vergleich ist definitiv hilfreich und bringt einen ins Nachdenken.“

8. Liquidität: Cashflow-Auswertung nutzen

Alleine auf die „Standard-BWA“, die der Gewinn-

Cord-Christian Körner, Handwerkskammer Oldenburg

und Verlustrechnung des Jahresabschlusses ähnelt, sollten sich Handwerker nicht verlassen, rät Körner. Ein regelmäßiger Blick auf die Liquidität sei mindestens ebenso wichtig. Insbesondere für Betriebe, die wachsen wollen oder in der Krise stecken, sei die Liquidität kurzfristig sogar noch wichtiger als die BWA. Eine entsprechende Cashflow-Auswertung könne der eigene Steuerberater auf Knopfdruck zusammen mit der monatlichen BWA erstellen. Genau wie die BWA ist die Cashflow-Auswertung aber immer nur eine Rückschau auf die vergangenen Monate. Körner rät deshalb zu „einer Liquiditätsvorschau, die alle erwarteten Zahlungsaus- und -eingänge mit ihren jeweiligen Terminen erfasst“. Auch hier kann der Steuerberater unterstützen, wenn Sie ihn mit den nötigen Zahlen versorgen.

9. Zeitnah buchen und digital übermitteln Wie aussagekräftig BWA und Cashflow-Auswertung sind, hängt davon ab, wie aktuell diese sind, wenn Sie in Ihrem Betrieb ankommen. „Wenn ich als Handwerker die BWA für den Mai erst im Oktober bekomme, ist das natürlich viel zu spät“, warnt Körner. Für eine zeitnahe, aussagekräftige Auswertung seien drei Faktoren entscheidend:

ɓ Wie schnell erfasst der Handwerksbetrieb buchungsrelevante Vorgänge und übermittelt sie an den Steuerberater?

ɓ Wie schnell bearbeitet der Steuerberater die Buchungen des Betriebs?

ɓ Wie schnell steht die BWA dem Betrieb zur Verfügung und wird vom ihm ausgewertet?

„Manchmal werden Dinge – zum Beispiel die Bestandsveränderungen oder die Abschreibungen – bewusst nicht unterjährig gebucht, um den Aufwand gering zu halten“, berichtet der Betriebsberater. „Das führt dazu, dass man das ganze Jahr mit verzerrten Werten arbeitet und dann vielleicht eine böse Überraschung am Jahresende erlebt.“ Körner rät Handwerksbetrieben, alle Möglichkeiten der Digitalisierung zu nutzen, um schneller an aussagekräftige Zahlen zu gelangen. „Mit der Einführung der E-Rechnung ab 2025 ist jetzt noch mehr Feuer unter dem Kessel, damit muss man sich auch als kleiner Betrieb auseinandersetzen. Dies sollte man als Chance sehen, die eigenen Buchhaltungsprozesse in Sachen Automatisierung und Digitalisierung voranzubringen“, sagt Körner.

Oldenburg

Foto: HWK

10. Quetschen Sie Ihren Steuerberater aus Nicht zuletzt empfiehlt Körner Handwerkern den regelmäßigen Austausch mit dem Steuerberater: „Lassen Sie sich die Zahlen der BWA erklären – so lange, bis Sie alles verstehen. Nur so können Sie kritische Fragen stellen und bei Fehlentwicklungen gegensteuern.“ W

Das sogenannte Saison-Kug kann von Betrieben beantragt werden, die in der Baubetriebe-Verordnung erfasst sind.

Wie beantragen Unternehmen das Kug?

Betriebe des Baugewerbes können in den Wintermonaten – je nach Witterung – Saison-Kurzarbeitergeld beantragen. Was Sie zu den Konditionen wissen sollten.

BIRGIT GREUNER

Sie müssen in Ihrem Baubetrieb in den Wintermonaten aufgrund des Wetters zeitweise die Arbeit einstellen? Oder Sie haben einen saisonbedingten Auftragsmangel auszugleichen? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Saison-Kurzarbeitergeld bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) beantragen – und zwar in den Monaten von Dezember bis einschließlich März.

Für die Beantragung dieser Leistung – auch Saison-Kug oder umgangssprachlich Schlechtwettergeld genannt – sei laut BA Folgendes wichtig:

ɓ Der Arbeitgeber zahlt es grundsätzlich in Vorleistung an seine Beschäftigten aus und

Die BA rät Arbeitgebern, vor dem Antrag der Förderung zu prüfen, ob das Unternehmen bezugsberechtigt ist.

muss anschließend den Antrag bei der BA stellen.

ɓ Die Beantragung der Leistung ist für jeden Monat in Kurzarbeit möglich oder höchstens drei Monate rückwirkend.

Was sollten Sie im Vorfeld klären?

Die BA rät Arbeitgebern, vor dem Antrag der Förderung zu prüfen, ob das beantragende Unternehmen bezugsberechtigt ist. Dabei gehe es um Fragen wie:

ɓ Können Ihre Mitarbeitenden in der Schlechtwettersaison andere Arbeiten im Betrieb übernehmen?

ɓ Sind noch Urlaubstage und Arbeitszeitguthaben verfügbar, die zur Vermeidung von Saison-Kug-Zahlungen aufgelöst werden müssten?

ɓ Unter welchen Bedingungen ist eine Verkürzung der Arbeitszeit laut Tarifvertrag oder Einzelarbeitsvertrag überhaupt zulässig?

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Zum Erhalt des Saison-Kug sind nach Angaben der BA folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

ɓ Der Arbeitsausfall muss vorübergehend und unvermeidbar sein. Unvermeidbar bedeutet: Die Kurzarbeit ist aus wirtschaftlichen Gründen, aufgrund der Witterungsbedingungen oder infolge eines unabwendbaren Ereignisses zu beantragen.

ɓ Berechtigt sind Unternehmen des Baugewerbes, die in der Baubetriebe-Verordnung erfasst sind – das sind zum Beispiel Dachdecker und Gerüstbauer. Die vollständige Liste der Gewerke, die das Saison-Kug in Anspruch nehmen können, finden Sie in der Verordnung.

ɓ Ein Betrieb muss mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigen.

ɓ Die Hilfe kann nur für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte beantragt werden, die nicht gekündigt sind und mit denen kein Aufhebungsvertrag geschlossen wurde.

Die finanzielle Unterstützung werde bereits ab der ersten Ausfallstunde nach Auflösung von Arbeitszeitguthaben geleistet.

Möglich sei es, die Kurzarbeit in der Schlechtwetterzeit im gesamten Betrieb oder nur in einzelnen Abteilungen einzuführen.

Saison-Kug: Wie errechnen Sie die Höhe der Leistung?

Entscheidend für die Höhe des Saison-Kurzarbeitergeldes sei laut BA, wie viel Nettolohn durch die Kurzarbeit entfalle. Die Unterstützung werde bereits ab der ersten Ausfallstunde nach Auflösung von Arbeitszeitguthaben geleistet. Betrieben würden auch die dafür zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträge erstattet, so die Bundesagentur für Arbeit. Insofern sei die Saison-Kug-Regelung nahezu kostenneutral. Grundsätzlich gelte Folgendes:

ɓ Beschäftigte ohne Kinder im Haushalt erhalten 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns.

ɓ Beschäftigte mit mindestens einem Kind im Haushalt erhalten 67 Prozent des ausgefallenen Nettolohns.

Die genauen Beträge des Saison-Kug seien folgendermaßen zu berechnen:

ɓ aus dem Soll-Entgelt, also Bruttoarbeitsentgelt ohne Mehrarbeitsentgelt und Einmalzahlungen, sowie

ɓ aus dem Ist-Entgelt, dem tatsächlich im Kalendermonat erzielten Bruttoarbeitsentgelt.

Die Formel für die Berechnung des Kug lautet wie folgt: (Soll-Entgelt im Kalendermonat) – (Ist-Entgelt im Kalendermonat) = Kug

Die rechnerischen Leistungssätze sowie ein Rechenbeispiel hat die BA in der Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes zusammengestellt. Für Geringverdiener gelte eine gesonderte Berechnung.

Wie wird das „Schlechtwettergeld“ beantragt?

Zur Datenübertragung an die BA gibt es diese Möglichkeiten:

ɓ Online-Übermittlung per eService der BA,

ɓ Übertragung über das datenschutzkonforme Modul KEA aus einem zertifizierten Entgeltabrechnungsprogramm des Betriebes,

ɓ direkter Upload auf der Homepage der BA,

ɓ Zusendung per Post.

Wichtig für die Abschlussprüfung durch die BA seien folgende Daten:

ɓ die Arbeitszeitnachweise für jeden Monat, für den Saison-Kug beantragt wurde,

ɓ die geleisteten Arbeits-, Ausfall- und Fehlzeiten der Beschäftigten,

ɓ der Nachweis aller abgerechneten Beträge,

ɓ die Auszahlungsnachweise für das SaisonKurzarbeitergeld und/oder ergänzende Leistungen an die Beschäftigten. W

Foto: Fotolyse

Minijob für GmbH-Gesellschafter?

Steuernachzahlung für einen Minijob: Weil eine GmbH ihren Alleingesellschafter als Minijobber beschäftigte, muss sie nun Lohnsteuer nachzahlen.

Der Fall: Eine GmbH bietet Hausmeisterdienste an. Sie beschäftigt ihren Alleingesellschafter als Geschäftsführer auf Minijob­Basis für zehn Stunden pro Woche. An die Minijobzentrale führt die GmbH pauschale Sozialabgaben und zwei Prozent

Lohnsteuer ab. Bei einer Lohnsteueraußenprüfung entscheiden die Prüfer, dass der Geschäftsführer kein Beschäftigter im sozialrechtlichen Sinn ist. Die Pauschalversteuerung des Geschäftsführergehalts sei daher nicht zulässig. Das Finanzamt fordert daraufhin

Auf die Rechtsmacht des Geschäftsführers kommt es an: Allein- und Mehrheitsgesellschafter können nicht als Minijobber versteuert werden.

von der GmbH Steuern in Höhe von rund 3.000 Euro nach.

Das Urteil: Das Finanzgericht (FG) Sachsen hat die Klage der GmbH abgewiesen. Entscheidend für die steuerliche Behandlung sei nicht, ob die Einkommensgrenze für Minijobs eingehalten werde. Es komme darauf an, ob der Geschäftsführer über die „Rechtsmacht“ verfügt, die Geschicke des Unternehmens durch Einflussnahme auf die Gesellschafterversammlung zu bestimmen. Eine solche Rechtsmacht hätten Gesellschafter mit einem Anteil

von mindestens 50 Prozent am Stammkapital, aber auch Gesellschafter mit umfassender Sperrminorität. Ist der Geschäftsführer – wie in diesem Fall – alleiniger Gesellschafter, sei die Situation eindeutig: Er sei nicht weisungsgebunden und sozialrechtlich kein Beschäftigter. Folglich sei die Pauschalversteuerung als Minijob unzulässig. So sieht das auch der Bundesfinanzhof, der in letzter Instanz die Klage abgewiesen hat. JW W

aBFH: Beschluss vom 9. August 2023, Az. VI B 1/23

Verzicht führt zu Schenkungsteuer

Die schrittweise Betriebsübergabe durch einen Verzicht auf Ansprüche aus der Kapitalrücklage kann steuerlich nach hinten losgehen.

Der Fall: Ein Vater und seine zwei Söhne sind Gesellschafter einer GmbH. Als Stammkapital bringt jeder von ihnen 9.000 Euro ein. Im Laufe der Zeit bringt der Vater weitere erhebliche Zahlungen in die GmbH ein, insgesamt 4,95 Millionen Euro, die als „Kapitalrücklage V“ verbucht werden. Später erhöhen die Brüder das Stammkapital der GmbH durch Sacheinlagen auf mehr als eine halbe Million Euro. Der Vater nimmt an dieser Kapitalerhöhung nicht teil, sein GmbHAnteil sinkt. Damit sinkt auch sein Anteil an den 4,95 Millio­

nen Euro Kapitalrücklage – auf nur noch 148.145 Euro. Im Gegenzug vereinbaren die Gesellschafter eine Ausgleichszahlung an den Vater und dessen Ehefrau in Form einer

lebenslangen monatlichen Zahlung von 14.500 Euro. Nach Auffassung des Finanzamts ist der Wertverlust des Vaters aus der Kapitalrücklage damit nicht ausgeglichen. Bei der

Beim Forderungsverzicht im Zuge einer Kapitalerhöhung handelt es sich um eine steuerpflichtige „freigebige Zuwendung“.

Differenz handele es sich um eine „freigebige Zuwendung“, für welche die Söhne Schenkungsteuer zahlen sollen.

Das Urteil: Der Bundesfinanzhof bestätigt die Auffassung des Finanzamts. Der Verzicht des Vaters auf einen vollen Wertausgleich stelle eine freigebige Zuwendung an die Söhne dar, da sie dadurch einen vermögenswerten Vorteil erlangten. Diese Schenkung sei steuerpflichtig. JW W

aBFH: Urteil vom 19. Juni 2024, Az. II R 40/21

Foto: Andrey Popovstock.adobe.com

Streitfall Kapitalertragsteuer auf Erbe

Wer als Erbschaft eine Gewinnausschüttung erhält, muss doppelt Steuern zahlen – auf das Erbe und auf den Kapitalertrag.

Der Fall: Ein Sohn erbte vom Vater Anteile an einer GmbH. Die Gesellschafterversammlung der GmbH hatte noch zu Lebzeiten des Vaters eine Gewinnausschüttung beschlossen. Die Ausschüttung erfolgte jedoch erst nach seinem Tod und wurde so Teil des Erbes. Bei der Auszahlung behielt die GmbH 25 Prozent Kapitalertragsteuer ein und führte sie an das Finanzamt ab. Der Sohn setzte diese einbehaltene Steuer in seiner Erbschaftsteuererklärung als Nachlassverbindlichkeit an. Er begründete dies damit, dass die Steuer den Wert der

Ausschüttung senke und nur die tatsächliche Auszahlung erbschaftsteuerpflichtig sei. Das Finanzamt sah das anders: Da Ausschüttung und Steuerzahlung erst nach dem Tod des Vaters erfolgt seien, handele es sich nicht um eine Verbindlichkeit des Erblassers. Das Urteil: Das Finanzgericht (FG) Münster bestätigte die Auffassung des Finanzamts. Die Kapitalertragsteuer sei in diesem Fall eine Steuerschuld des Erben, nicht des Erblassers. Folglich handele es sich bei der Steuer nicht um eine Nachlassverbindlichkeit und die Ausschüttung sei im vollen

Die Kapitalertragsteuer ist keine Nachlassverbindlichkeit: Sie kann nicht vom Erbe abgezogen werden.

Nennwert erbschaftsteuerpflichtig. Das führe faktisch zwar zu einer Doppelbesteuerung der Ausschüttung durch Erbschaft- und Einkommensteuer. Die Doppelbesteuerung sei verfassungsrechtlich jedoch

unbedenklich, „da es um unterschiedliche steuerauslösende Tatbestände geht“. JW W

aFG Münster: Urteil vom 2. November 2023, Az. 3 K 2755/22 Erb

Geht noch Post an Ihren Ex-Berater?

Wer sich von seinem Steuerberater trennt, sollte das Finanzamt informieren. Sonst geht die Post vielleicht weiter an den Berater – und das kann Folgen haben.

Der Fall: Ein Steuerpflichtiger wird von einem Steuerberater vertreten, der auch die Vollmacht zur Entgegennahme der Steuerbescheide hat. Am 21. Dezember 2021 erlässt das

Finanzamt zwei geänderte

Steuerbescheide. Die Bescheide gehen am Folgetag beim Steuerberater ein. Am gleichen Tag informiert der Steuerberater das Finanzamt darüber,

Der Widerruf einer Vollmacht wird erst wirksam, wenn er dem Finanzamt zugeht.

dass ihm der Steuerpflichtige das Mandat und die Vollmacht entzogen hat. Dieser Widerruf der Vollmacht geht beim Finanzamt am 23. Dezember ein. Der Steuerberater leitet die Änderungsbescheide an seinen ehemaligen Mandanten weiter. Rund ein halbes Jahr später will der Steuerpflichtige per Klage erreichen, dass die Bescheide als nicht zugegangen gelten – was ihm einen späten Einspruch erlauben würde.

Das Urteil: Der Bundesfinanzhof (BFH) entscheidet im Sinne des Finanzamts. Der Widerruf einer Vollmacht

werde erst wirksam, wenn er dem Finanzamt zugeht. Bis zu diesem Zeitpunkt könne das Finanzamt Steuerbescheide an den Bevollmächtigten versenden. Gehe der Widerruf erst ein, nachdem das Finanzamt den Bescheid bei der Post aufgegeben hat, bleibe der Bescheid wirksam. In solchen Fällen spiele auch die sonst übliche Berechnung des Zugangsdatums (Datum des Bescheids plus drei Tage) keine Rolle. JW W

aBFH: Urteil vom 11. Juni 2024, Az. IX R 30/23

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Auf der IAA Transportation 2024 präsentierte Renault den Master H2-Tech. Der Prototyp wurde über drei Jahre von Hyvia entwickelt. Grundlage war vor allem Kundenfeedback zu den ersten beiden Wasserstoffversionen des Master, die seit 2023 erhältlich sind.

Renault zeigt Master-H2-Tech-Prototyp

Fünf Minuten tanken, 700 Kilometer fahren und hinten kommt nur Wasserdampf raus. Mit dem Master H2-Tech will Renault neue Maßstäbe im Nutzfahrzeugbereich setzen.

Brennstoffzelle trifft Nutzlast: Sieht so die Antriebszukunft der leichten und schweren Lademeister aus? Wenn es nach Renault geht, kommt ein klares Ja. Und dafür haben die Franzosen einen echten „Master“-Plan aufgelegt. Um die Antriebswende im Gewerbe zu schaffen, müssten zwar alle an einem Strang ziehen und von allen Beteiligten, also Politik, Industrie und Gesellschaft, gemeinsam kräftig in die Hände gespuckt werden, doch sei die Transformation ohne Alternative. „BEV-Transporter sind definitiv die Zukunft. Nur an der Umsetzung hapert es noch. Alles dauert viel zu lange“, ließ Heinz-Jürgen Löw, Senior Vice President Renault Nutzfahrzeuge, beim RoundTable-Gespräch auf der diesjährigen IAA Transportation in Hannover wissen. Die

Umsetzung müsse auf alle Schultern verteilt werden und könne nicht nur den OEMs (Original Equipment Manufacturer/Erstausrüster) überlassen werden, grummelte er weiter.

Freilich, Renault hat schon jetzt einen ganz eigenen „Master“-Plan aufgelegt. Eben genau mit seinem Nutzfahrzeug-Topseller Master. Nach der Verbrenner- und Stromerversion hat der französische Autobauer jetzt die Wasserstoffvariante vorgestellt, die die Franzosen sehr selektiv in ausgesuchten Märkten, unter anderem in Deutschland, in den Handel bringen wollen. Bereits ab 2025, spätestens 2026 soll der fortschrittliche Wasserstoff-Transporter die Palette der leichten Nutzfahrzeuge (LCV) erweitern. Entwickelt wurde er

vom 2021 gegründeten Joint Venture Hyvia – der Name „Hyvia“ ist ein Kompositum aus „Hy“ für „Hydrogen“ (englisch Wasserstoff) und „via“ für „Straße“ –, das zu gleichen Teilen von der Renault Group und dem H2-Spezialisten Plug Power gehalten wird, nach eigenen Angaben Pionier und Weltmarktführer für schlüsselfertige Wasserstoff- und Brennstoffzellenlösungen.

Vielseitigkeit und Nutzlast

Und genau aus dieser Kooperation heraus kommt der nun vorgestellte Prototyp Master H2-Tech, der die Vorteile der Wasserstofftechnologie mit der bewährten Multi-Energy-Plattform des Renault Master vereint und wie kein anderes Nutzfahrzeug bisher für Effizienz und

Fotos: Renault

Leistung stehen soll. Dafür nutzt der Master H2-Tech eine Dual-Power-Architektur, bestehend aus einer 47-kW-Brennstoffzelle und einer 20-kWh-Batterie. Diese Kombination ermöglicht eine beachtliche WLTP-Reichweite von bis zu 700 Kilometer. Das H2-LCV kann in nur fünf Minuten betankt werden, was einen großen Vorteil gegenüber rein batterieelektrischen Fahrzeugen darstellt. Zur Auswahl stehen Versionen mit 7,5 oder 9 Kilogramm Wasserstoffspeicherkapazität in Hochdrucktanks (700 bar). Der Elektromotor leistet 143 PS und ermöglicht eine Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h.

Ein entscheidender Vorteil des Master H2-Tech ist die Integration der gesamten Wasserstoffarchitektur in die Fahrzeugplattform. Dies gewährleistet, dass sowohl Laderaum als auch Nutzlast erhalten bleiben. Das Ladevolumen reicht von 10,4 bis 14,3 Kubikmeter, in der Version mit großem Volumen sogar bis zu 20 Kubikmeter. Die Nutzlast beträgt bis zu 1.490 Kilogramm, während die Anhängelast bei 2.500 Kilogramm liegt. Neben der zu den meisten Stromern (bisher) vergleichsweise hohen Reichweite verfügt der Wasserstoff-Master noch über etliche weitere Pluspunkte: schnelle Kraftstoffaufnahme – die kurze Betankungszeit von fünf Minuten minimiert Ausfallzeiten; Wetterunabhängigkeit – die Reichweite bleibt in allen Jahreszeiten konstant; Null-Emission – während der Fahrt wer-

Dank der flexiblen Plattformarchitektur steht der Wasserstoff-Master sowohl als Transporter als auch mit Pritsche oder Fahrgestell zur Wahl. Dank der Renault-Pro+-geprüften Aufbauspezialisten eignet sich das Modell auch für individuelle Sonderlösungen.

den keine CO₂-Abgase oder regulierten Luftschadstoffe ausgestoßen; Flexibilität –der Master H2-Tech ist als Kastenwagen, Pritsche oder Fahrgestell erhältlich.

Vorteile des Wasserstoffantriebs Zu den Minuspunkten zählen die kaum vorhandene Infrastruktur und die dadurch bedingte äußerst geringe Nachfrage. Und auch die Anstrengungen der Politik halten sich in puncto Ausbau von H2-Technik, -Förderprogrammen und -Ladeeinrichtungen ziemlich in

Die Multi-Energy-Plattform des neuen Transporters ermöglicht die Fertigung aller Antriebsvarianten – Verbrenner, batterieelektrisch und Brennstoffzelle – auf demselben Montageband im Werk Batilly bei Metz. Motoren, Getriebe und Batterien werden in Frankreich hergestellt, ebenso sind 84 Prozent der Zulieferer in Frankreich ansässig.

Grenzen. Gleichwohl plant das Joint Venture Hyvia, ein umfassendes Wasserstoff-Ökosystem aufzubauen. Dazu gehören neben den Fahrzeugen auch Wasserstoff-Tankstellen, CO2 -neutrale Wasserstoffversorgung sowie Finanzierungs- und Wartungsdienstleistungen. Dies soll Kunden eine ganzheitliche Lösung für den Umstieg auf Wasserstoffmobilität bieten.

Der Renault Master H2-Tech zeigt das Potenzial von Wasserstoff im Nutzfahrzeugsektor. Mit seiner Kombination aus hoher Reichweite, kurzer Betankungszeit und Nutzlasterhalt adressiert er zentrale Anforderungen von Geschäftskunden. Die geplante Markteinführung 2025 könnte einen wichtigen Schritt in Richtung nachhaltiger Logistik und Transport darstellen. Die Entwicklung des Master H2-Tech unterstreicht Renaults Engagement für vielfältige Antriebslösungen. Durch die Fertigung aller Antriebsvarianten – Verbrenner, batterieelektrisch und Brennstoffzelle – auf demselben Montageband demonstriert Renault Flexibilität und Effizienz in der Produktion. Mit dem Master H2-Tech positioniert sich Renault zudem als Vorreiter in der Wasserstofftechnologie für leichte Nutzfahrzeuge und bietet eine vielversprechende Alternative für Unternehmen, die nach nachhaltigen, leistungsfähigen Transportlösungen suchen. MICHAEL NEHER W

Veränderungswille macht erfolgreich

Nur wer seine Fehler kennt, kann sich verbessern, weiß Stephan Wöhlke. Tipps von Kollegen und richtungsweisende Seminare bekommt er über ein Branchennetzwerk.

Eine Betriebsübernahme im Alter von 22 Jahren. Da hieß es schnell schwimmen lernen oder baden gehen. Stephan Wöhlke erinnert sich gut an die turbulente Zeit, als er zur Jahrtausendwende plötzlich den Familienbetrieb in vierter Generation übernehmen sollte. „Ich hatte gerade den Gesellenbrief in der Tasche, als mein Vater erkrankte“, erinnert sich der heute 45-Jährige. Damals zählte das Unternehmen acht Mitarbeiter und war auf Fenster, Türen und Treppen spezialisiert. Heute ist die Wöhlke Möbelmanufaktur mit 27 Mitarbeitenden aktiv im hochwertigen privaten Innenausbau sowie im Ladenbau und produziert für andere Tischlereien und Industriepartner. Aktuell wird der neue Hallenanbau im niedersächsischen Stuhr eingerichtet, damit künftige Projekte die Fertigungslinie noch effizienter

„Die Kollegen, die da kommen, sind die besten Unternehmensberater.“
Stephan Wöhlke, Unternehmer

durchlaufen. Und Wöhlkes 72-jähriger Vater wirkt auch wieder im Unternehmen mit.

Fremde Perspektiven

Was Stephan Wöhlke schon als Junggeselle mitbrachte, um das Steuer erfolgreich zu übernehmen: Durchsetzungsstärke, konkrete Vorstellungen von der Zukunft der Tischlerei und den Willen, sich zu hinterfragen und zu verbessern. „Ich bin vom Sternzeichen Löwe und das beschreibt auch meine Persönlichkeit ganz gut“, sagt er. Das habe oft geholfen, mitunter aber auch geschadet. „Früher hatte ich die Angewohnheit, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen. Damit steht man irgendwann alleine da“, reflektiert der Unternehmer. Seine Schlussfolgerung: „Die Arbeit an meiner Persönlichkeit und an mei-

Fotos: Denny Gille
Stephan Wöhlke im künftigen Gemeinschafts- und Konferenzraum im Obergeschoss seines neuen Hallenanbaus. Bald ist Einweihung.

Mit liegender Plattensäge und darüberliegendem automatischen Flächenlager erzielen die Tischler einen hohen Durchsatz.

nen Führungsqualitäten war entscheidend, um das Unternehmen erfolgreich auszubauen.“

Bei der Arbeit an sich und seinem Betrieb vertraut Wöhlke auf Input von Branchenkollegen. „Man braucht fremde Perspektiven, um sich selbst zu hinterfragen. Nur wenn ich heute weiß, was ich falsch mache, kann ich mich morgen verbessern“, sagt er. Als 2012 der Regionalleiter des Unternehmernetzwerks Creative Partner (CP) auf ihn zukam, sah er die perfekte Chance auf neue Perspektiven. „Die gründeten gerade eine neue Erfa-Gruppe. Da habe ich mitgemacht“, erinnert er sich.

Die besten Berater: Handwerkskollegen

In den Erfa-Gruppen werden 10 bis 15 Betriebe ähnlicher Spezialisierung und Größe, die aufgrund ihrer geografischen Lage nicht im Wettbewerb stehen, miteinander verknüpft. Eine Säule der Gruppen ist der gegenseitige Betriebsbesuch. „Die Kollegen, die da kommen, sind die besten Unternehmensberater, weil sie sich mit dem Geschäft aus eigener Erfahrung bestens auskennen“, sagt Wöhlke.

Auch die vom Netzwerk organisierten Seminare hätten Stephan Wöhlke in vielen Bereichen vorangebracht. Besonders einschneidend sei eines zum Thema Prozesssteuerung in der Fertigung gewesen. „Unsere erste Aufgabe war es, Flugzeuge mit Legosteinen zu bauen“, lacht Wöhlke. „Mein erster Gedanke: Was mache ich hier eigentlich?“ Zunächst hätte jeder Teilnehmer sein eigenes Flugzeug bauen müssen. Danach wurde der Prozess umstrukturiert: In einer Fertigungslinie hatte jeder nur noch die Zuständigkeit für einen Teilbereich der Fertigung. „Nach kurzer Zeit sitzt jeder Handgriff, die Anleitung

Blick in die Arbeitsvorbereitung. „Die AV ist der Knackpunkt in einer effizienten Fertigung. Hier braucht man richtig gute Leute“, sagt Wöhlke.

„In den letzten

zehn Jahren haben wir den Maschinenpark einmal auf links gedreht.“

braucht man nicht mehr, man wird zum Experten für seinen Fertigungsbereich“, resümiert Wöhlke. „So haben wir anschaulich erkannt, was man durch einen Line Process an Effizienz herausholen kann.“ Mit seinem Wissen um Prozessoptimierung hat Wöhlke viel Arbeit in die Effizienz seines Betriebs investiert. „In den letzten zehn Jahren haben wir den Maschinenpark einmal auf links gedreht“, sagt er. Zur modernen Fünf-Achs-CNC-Maschine gesellte sich bald die liegende Plattensäge Homag Sawteq B-200 mit darüberliegendem automatischen Flächenlager. „Damit können wir in kürzerer Zeit viel mehr Platten verarbeiten und schonen gleichzeitig Mensch und Material“, sagt Wöhlke.

Erfolgreich transformiert Als letzte große Ergänzung kam eine Kantenanleimmaschine mit Rückführung für die komfortable Ein-Mann-Bedienung in den Maschinenpark. Mit seinem Drang zur Modernisierung und Digitalisierung habe der Betrieb sich vom „Meister-EderUnternehmen“ zu einer modernen Tischlerei entwickelt, die auch große Aufträge bewältigt. Zu Beginn der Transformation unter Stephan Wöhlke habe der Betrieb noch häufig auf den Maschinenpark anderer Tischlereien zurückgegriffen. Inzwischen würden Kollegen auf ihn zukommen und Möbel vom Entwurf bis zur Fertigung beauftragen. „Und wenn einem Auftraggeber bei der Montage mal ein Malheur passiert und ein Teil ersetzt werden muss, können wir schnell Ersatz beschaffen. Ein digitaler Fertigungsprozess, in dem wir jederzeit den Überblick über unsere Projekte und ihre Komponenten haben, macht es möglich.“ W

Per Barcode-Scan werden die Teile identifiziert und weitergegeben.

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Organ der Handwerkskammern

129. Jahrgang

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ISSN 0029-1617

Druck:

Dierichs Druck+Media GmbH & Co. KG, Kassel

Genderneutrale Sprache

Die Publikation richtet sich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, an alle interessierten Personen, unabhängig vom Geschlecht. Wir bemühen uns um eine geschlechterneutrale Sprache, weisen aber darauf hin, dass wir in bestimmten Fällen wegen der besseren Lesbarkeit und Verständlichkeit nur die männliche Form verwenden. Gleichbehandlung ist uns wichtig, Diversität nehmen wir als Chance für die Zukunft wahr.

W VIER FRAGEN AN

Marko Menkhaus

Firmenname Schicke Zähne Team

Webseite www.schicke-zaehne-team.de

Ort Osnabrück

Gewerk Zahntechnik

Mitarbeiterzahl 15 Funktion Geschäftsführer

1. Was sind Ihre Pluspunkte als Arbeitgeber? Ein antiautoritärer Führungsstil mit Mitbestimmungsmöglichkeiten für das Team.

2. Wie rekrutieren Sie Nachwuchskräfte für Ihren Betrieb? Wir setzen auf eine interessante, qualitativ hochwertige Ausbildung, die die Auszubildenden nicht nur auf die Prüfung vorbereitet, sondern das ganze Spektrum der modernen Zahntechnik abdeckt.

3. Was tun Sie, damit Ihre Mitarbeiter sich wohlfühlen?

Wichtig sind uns Wertschätzung für jeden im Team, respektvolle Zusammenarbeit auf Augenhöhe und eine gute Arbeitsatmosphäre.

4. Haben Sie als Chef eine Marotte? Sauberkeit und Ordnung sind sicherlich Marotten. Aber ich finde, ohne sie ist eine perfekte Zahntechnik nicht möglich.

W MEIN LIEBLINGSPROJEKT

Geschichte mit Durchblick

Wer in Stendal im Dom St. Nikolaus steht, bewundert unweigerlich die mittelalterlichen Fenster der Backsteinkirche. „Durch die Glasmalerei erfährt man die Fülle der Geschichte hautnah“, schwärmt Andrea Wilde. Das begeistert die Inha-

berin der Kunstglaserei Wilde II in Tangerhütte, seit sie 14 Fenster der Kirche – im Durchschnitt 2,5 x 20 Meter groß –restauriert hat. Sie bestehen aus bemalten Bleiglasfeldern, die die Glasermeisterin in Kupferrahmen fasste. Zudem

installierte die Unternehmerin eine Schutzverglasung. Sie finde es großartig, bei der Arbeit in die Geschichte der Kunstwerke einzutauchen. Einige Zeichnungen seien aber aufgrund jahrhundertelanger Witterungseinflüsse auch nach der Restaurierung nicht mehr erkennbar. BG

Foto: Privat
Foto: Andrea Wilde

Toxische Mitarbeitende: Was können Chefs tun?

Ob Nörgler, Intriganten oder Leistungsverweigerer – sie dämpfen nicht nur die Stimmung, sondern auch die Produktivität. Für Handwerksbetriebe, die oft unter Termindruck stehen und auf Teamwork angewiesen sind, eine echte Herausforderung.

TAnsteckende Negativität: Betriebsinhabende sollten dagegen konsequent vorgehen.

oxische Mitarbeitende vergiften buchstäblich ihr Arbeitsumfeld. Sie wirken mit ihrer Negativität ansteckend wie ein Virus auf die Kolleginnen und Kollegen. »Die Autorität des Vorgesetzten wird untergraben«, erklärt Karin Struck, selbstständige Coachin und Beraterin des Handwerks.

Die Expertin weiß, wie Betriebsinhabende toxische Verhaltensweisen frühzeitig erkennen. Arbeitsaufträge werden nur widerwillig ausgeführt. Der Tonfall in der Kommunikation ändert sich. Entscheidungen werden kritisiert oder hinterfragt, die Effizienz leidet. »Der Fachkräftemangel kann bei Angestellten auch durchaus ein Machtgefühl auslösen. Sie glauben, sich mehr erlauben zu können, weil der Chef oder die Chefin auf sie angewiesen ist. Dies wird mir in der Praxis von Betriebsinhabenden öfter bestätigt.« Diese Faktoren addieren sich zu einer Abwärtsspirale, die sich langfristig auf die Kundenzufriedenheit und Wettbewerbsfähigkeit auswirken kann.

Umgang mit toxischen Mitarbeitern

Wenn Sie als Chefin oder Chef bereits ein toxisches Teammitglied haben, sollten Sie konsequent vorgehen:

▸ Frühzeitiges Erkennen und Handeln: Achten Sie auf Warnsignale wie negative Stimmung, Konflikte, hohen Krankenstand oder sinkende Produktivität im Team. Je früher Sie problematisches Verhalten eines Teammitglieds erkennen, desto eher können Sie gegensteuern.

▸ Klare Kommunikation und Feedback: Führen Sie zeitnah ein Vier-Augen-Gespräch mit dem betreffenden Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin. Sprechen Sie das Verhalten direkt und sachlich an. Schildern Sie die negativen Auswirkungen auf das Team und den Betrieb. Struck erläutert: »Manche Menschen wollen einfach wahrgenommen werden und benehmen sich deswegen schlecht. Hier gilt es, klare Grenzen zu setzen und Respekt einzufordern.«

▸ Mediation und Coaching: Bevor man sich von Mitarbeitenden trennt, sollte man ihnen die Chance geben, ihr Verhalten zu ändern. Ein professioneller Coach kann dabei helfen, die Gründe für das toxische Verhalten zu verstehen und daran zu arbeiten.

▸ Konsequenzen aufzeigen: Wenn Gespräche nicht helfen, müssen Sie deutlicher werden. Stellen Sie klar, dass Sie eine Verhaltensänderung von der Person erwarten und welche rechtlichen Konsequenzen drohen, wenn diese ausbleibt. Ziehen Sie bei ausbleibendem Erfolg arbeitsrechtliche Schritte in Betracht.

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Foto: © serphoto / 123RF.coml

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