Handwerk in Sachsen-Anhalt 12/2024

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Wir sind der Versicherungspartner fürs Handwerk. signal-iduna.de/handwerk

Nachzahlung ermitteln

Nach der Steuerprüfung drohen nicht selten Nachzahlungen. Doch womit müssen Sie rechnen? Seite 2

BMF zur E-Rechnung

Was kommt auf die Betriebe beim Thema E-Rechnung zu? Dazu gibt das BMF eine Übersicht. Seite 3

Zukunft Handwerk 2025

Markenbotschafter Cehan San ist

SHK-Unternehmer. Worauf er sich in München freut, sagt er auf Seite 4

LinkedIn nutzen

Das Online-Netzwerk kann viele Vorteile bieten. Ein Marketing-Fachmann zeigt, worauf es ankommt. Seite 7

Frühwarnsystem BWA

Wirtschaftliche Probleme frühzeitig sehen und verstehen. Diese Tipps helfen Ihnen dabei. Seite 8

Vom Hörsaal ins Handwerk Über das Deutschlandstipendium Fachkräfte finden. Seite 14

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Frohe Festtage!

Nutzen Sie die Feiertage, um auszuspannen, Zeit mit Ihren Lieben zu verbringen und Kraft zu tanken. Das Jahr 2024 hatte es in sich: Viele Betriebe hatten kleine oder große Herausforderungen zu meistern. Oft blieb da keine Zeit zum Innehalten und Auftanken. Dafür sind nun die Festtage da: das Jahr Revue passieren lassen, sich Zeit für schöne Dinge nehmen, um den Fokus dann nach vorne zu richten. Für 2025 wünschen wir Ihnen viel Schaffenskraft – und vor allem Spaß an Ihrem Handwerk sowie eine große Portion Zuversicht!

Herausgeber, Verlag und Redaktion wünschen Ihnen ein frohes Fest und ein erfolgreiches Jahr 2025.

Neue Regeln für Sanierungen

Die Bundesregierung hat die neue Gefahrstoffverordnung beschlossen. Die neuen Regeln können in Kürze in Kraft treten. Welche Folgen hat das für Handwerksbetriebe?

Per Verordnung hat die Bundesregierung die Änderung der Gefahrstoffverordnung beschlossen. Darin wird neu geregelt, wie bei Sanierungsprojekten im Bestand mit der Gefahr einer Asbestbelastung umzugehen ist.

Asbestproblematik beim Bauen im Bestand Dass Asbest gefährlich ist, ist seit Langem bekannt. Das krebserregende Mineral ist in Deutschland seit 1993 verboten. Bei Sanierungen im Bestand können Handwerker aber noch immer mit dem Stoff in Berührung kommen, sofern das Gebäude vor dem Asbestverbot errichtet wurde. Dann könnte das Mineral zum Beispiel in alten Farben, Fliesenklebern, Putzen und Spachtelmassen enthalten sein. Fliesenlegermeister Daniel Peters kennt die damit verbundene Gefahr: „Wenn wir bei der Arbeit versehentlich Asbestfasern freisetzen, verteilen sich die unbemerkt im Gebäude. Das birgt ein erhebliches Gesundheitsrisiko für Bewohner und Handwerker“, sagt der Geschäftsführer der Thomas Lustig GmbH. Schon jetzt gelten deshalb strenge Bestimmungen für den Umgang mit Asbest. Damit diese eingehalten werden können, muss vor der Sanierung von Gebäuden, die vor 1993 errichtet wurden, Folgendes geklärt werden: Sind besondere Arbeitsschutzmaßnahmen wegen einer möglichen Asbestbelastung nötig?

MEIN LIEBLINGSPROJEKT

Geschichte mit Durchblick

„Im Nationalen Asbestdialog auf Bundesebene war eigentlich verabredet worden, dass die Veranlasser, also diejenigen, die Sanierungsaufträge erteilen oder darüber entscheiden, verantwortlich dafür sind, dass eine entsprechende Erkundung erfolgt. Leider hat der Gesetzgeber diese geforderte Veranlasserhaftung relativ weichgespült“, bedauert Cornelia Höltkemeier, Geschäftsführerin der Landesvereinigung Bauwirtschaft Niedersachsen. „Statt einer klaren Verantwortungszuweisung sind Kunden nach der neuen Regelung nur verpflichtet, dem Handwerksbetrieb alle vorhandenen Unterlagen zum Gebäude zur Verfügung zu stellen.“ Anhand dieser Informationen muss dann der Betrieb im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung prüfen, ob bei dem geplanten Sanierungsauftrag Gefahrstoffe freigesetzt werden und zu einer Gesundheitsgefährdung der Beschäftigten führen können. Und was passiert, wenn der Kunde keine aussagekräftigen Unterlagen zur Verfügung stellen kann?

In diesem Fall stellt die Gefahrstoffverordnung im neuen § 6 Absatz 2 b klar, dass eine gesonderte Prüfung durch den Betrieb zu erfolgen hat. Für diese sachgerechte Prüfung kann eine technische Erkundung, also das Entnehmen von Probematerial und dessen Analyse, erforderlich sein. „In diesem Fall ist die Erkundung zwingende Voraussetzung dafür,

Wer in Stendal im Dom St. Nikolaus steht, bewundert unweigerlich die mittelalterlichen Fenster der Backsteinkirche. „Durch die Glasmalerei erfährt man die Fülle der Geschichte hautnah“, schwärmt Andrea Wilde. Das begeistert die Inhaberin der Kunstglaserei Wilde II in Tangerhütte, seit sie 14 Fenster der Kirche – im Durchschnitt 2,5 x 20 Meter groß – restauriert hat. Sie bestehen aus bemalten Bleiglasfeldern, die die Glasermeisterin in Kupferrahmen fasste. Zudem installierte die Unternehmerin eine Schutzverglasung. Sie finde es großartig, bei der Arbeit in die Geschichte der Kunstwerke einzutauchen. Einige Zeichnungen seien aber aufgrund jahrhundertelanger Witterungseinflüsse auch nach der Restaurierung nicht mehr erkennbar. BG

Ich habe viel Wissen erworben und kann das Asbestrisiko viel schneller bewerten.

Daniel Peters, Fliesenlegermeister

dass der Auftrag durchgeführt werden kann – die Erprobung gehört also gemäß § 6 Absatz 2 c zum Auftragsumfang“, erläutert Höltkemeier. Die Erprobung gehört dann zum Gesamtauftrag – daraus ergibt sich, dass sie auch entsprechend in Rechnung zu stellen ist, so Höltkemeier. Ebenfalls wichtig: Wenn der Betrieb für die Erkundung nicht die erforderliche Qualifikation hat, muss diese durch einen Fachbetrieb erfolgen. Fliesenlegermeister Daniel Peters sieht sich für die neuen Regeln gut gerüstet, da er kürzlich den kleinen Asbestschein gemacht hat. „Das war mir ein großes Anliegen, weil ich meine Mitarbeitenden, meine Kunden und den Betrieb schützen will“, sagt der Unternehmer. Auf seinen Baustellen hat der Meister bislang zwar noch keine technische Erkundung durchgeführt. Trotzdem ist er überzeugt, dass sich der Schein bereits gelohnt hat: „Ich habe viel Wissen erworben und kann das potenzielle Asbestrisiko viel schneller bewerten, wenn ich in einem Gebäude die Untergründe prüfe.“ Ab wann gelten die neuen Regeln? Einen genauen Termin, wann die neue Gefahrstoffverordnung in Kraft tritt, gibt es noch nicht. Laut Bundesarbeitsministerium (BMAS) soll es aber noch 2024 sein. Es fehlt nur noch die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. ANNA-MAJA LEUPOLD W

Flaute am Bau geht weiter: Das sagt das Baugewerbe

Trotz des Ampel-Aus sollen die Neubauförderungen weiterlaufen. Löst das die Probleme?

Die Zahl der Baugenehmigungen ist erneut eingebrochen: Im September 2024 wurden laut Statistischem Bundesamt 15.300 Wohnungsbaugenehmigungen erteilt – das entspricht einem Minus von gut 23 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Bei Mehrfamilienhäusern sei die Zahl der Baugenehmigungen im gleichen Zeitraum um fast 22 Prozent zurückgegangen und bei Einfamilienhäusern um fast 26 Prozent. „In Deutschland bauen immer weniger Menschen“ kommentierte Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB). „Keiner in der Branche glaubt, dass sich das bald ändert.“ Angesichts der Zahlen blickt Pakleppa mit Sorge auf die kommenden Monate: „Nach dem Scheitern der Regierung wird wohl auch der Haushalt 2025 scheitern; Deutschland steht vor einer vorläufigen Haushaltsführung.“ Dem ZDB­Hauptgeschäftsführer zufolge könne der Staat bis zur Verabschiedung eines neuen Haushalts somit keine neuen Aufträge für Straße und Schiene vergeben. Auch bei den Fördertöpfen im Neubaubereich sieht er mögliche Probleme. Bundesbauministerin Klara Geywitz hat über den Nachrichtendienst X mitgeteilt, welche Förderprogramme weiterlaufen sollen. Dazu sagt Pakleppa: „Gut ist, dass die Bundesregierung beabsichtigt, die Förderprogramme über die vorläufige Haushaltsführung weiterzuführen.“ Bis zum Haushalt 2025 werde das über die ZwölftelRegelung – gemeint ist die Teilung des vorhandenen Budgets in zwölf Scheiben – möglich gemacht. Laut dem ZDB­Hauptgeschäftsführer birgt die Monatsteilung allerdings die Gefahr kurzfristiger Förderstopps. AML W

Wir wünschen frohe Weihnachten und alles Gute für das neue Jahr.
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Nachzahlung nach der Prüfung ermitteln

Nach einer Betriebsprüfung drohen Handwerksbetrieben oft Steuernachzahlungen. Womit Sie in einem solchen Fall rechnen müssen.

Zu niedrige Steuervorauszahlungen können betroffene Handwerker oft selbst erkennen und dafür Rücklagen bilden. Anders sieht es bei einer Betriebsprüfung aus: Hier lässt sich die Höhe der Steuernachzahlung kaum im Voraus kalkulieren. Sie hängt davon ab, ob und was die Prüfer im Einzelfall finden.

Doch eine grobe Orientierung bietet die Statistik der Finanzämter: Im Durchschnitt mussten Kleinst-, Klein- und Mittelbetriebe im Jahr 2023 rund 24.000 Euro nachzahlen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Gruppe „Die Linken“ im Bundestag hervor. Kleinstbetriebe kamen dabei auf eine Nachzahlung von rund 21.000 Euro, Kleinbetriebe zahlten rund 22.000 Euro und Mittelbetriebe fast 29.000 Euro. Die Mehrzahl der Handwerksbetriebe fällt unter eine dieser drei Größenklassen. Vor allem für Kleinstbetriebe ist das eine große Belastung: 21.000 Euro Steuernachzahlung bei einem Gewinn von höchstens 44.000 Euro sind nur schwer zu verkraften. In welche Größenklasse Ihr Unternehmen fällt, hängt vom Umsatz und vom zu versteuernden Gewinn ab. Handwerker gelten in der Regel als Fertigungsbetriebe und werden von der Finanzverwaltung so eingestuft:

ɓ Kleinstbetriebe: weniger als 44.000 Euro Gewinn oder weniger als 210.000 Euro Umsatz, ɓ Kleinbetrieb: ab einem Gewinn von 44.000 Euro oder ab 210.000 Euro Umsatz,

ɓ Mittelbetrieb: ab 68.000 Euro Gewinn oder ab 610.000 Euro Umsatz,

ɓ Großbetrieb: ab 300.000 Euro Gewinn oder ab einem Umsatz von mehr als 5,2 Millionen Euro.

Wann eine Betriebsprüfung droht

Die Wahrscheinlichkeit einer Betriebsprüfung ist relativ gering: 2023 hat das Finanzamt 1,74 Prozent aller Unternehmen geprüft. Am niedrigsten war der Anteil bei den Kleinstbetrieben (0,75 Prozent). Etwas höher lag er bei den Kleinbetrieben (2,27 Prozent) und den Mittelbetrieben (4,55 Prozent). Nur Großbetriebe wurden häufiger geprüft (17,8 Prozent).

Ob das Finanzamt einen konkreten Betrieb prüft, ist jedoch keine Frage statistischer Wahrscheinlichkeit. In der Regel haben Betriebsprüfungen konkrete Auslöser. Dazu zählen zum Beispiel: ɓ ständige Verluste, ɓ Verträge mit Angehörigen, ɓ auffällig hohe Steuerabzüge, ɓ für die Betriebsgröße untypische Umsätze und Gewinne,

Minijob für GmbH-Gesellschafter?

Steuernachzahlung für einen Minijob: Weil eine GmbH ihren Alleingesellschafter als Minijobber beschäftigte, muss sie nun Lohnsteuer nachzahlen.

Der Fall: Eine GmbH bietet Hausmeisterdienste an. Sie beschäftigt ihren Alleingesellschafter als Geschäftsführer auf Minijob-Basis für zehn Stunden pro Woche. An die Minijobzentrale führt die GmbH pauschale Sozialabgaben und zwei Prozent Lohnsteuer ab. Bei einer Lohnsteueraußenprüfung entscheiden die Prüfer, dass der Geschäftsführer kein Beschäftigter im sozialrechtlichen Sinn ist. Die Pauschalversteuerung des Geschäftsführergehalts sei daher nicht zulässig. Das Urteil: Das Finanzgericht (FG) Sachsen hat die Klage der GmbH abgewiesen. Entscheidend für die steuerliche Behandlung sei nicht, ob die Einkommensgrenze für Minijobs eingehalten werde. Es komme darauf an, ob der Geschäftsführer über die „Rechtsmacht“ verfügt, die Geschicke des Unternehmens durch Einflussnahme auf die Gesellschafterversammlung zu bestimmen. Eine solche Rechtsmacht hätten Gesellschafter mit einem Anteil von mindestens 50 Prozent am Stammkapital, aber auch Gesellschafter

mit umfassender Sperrminorität. Ist der Geschäftsführer – wie in diesem Fall – alleiniger Gesellschafter, sei die Situation eindeutig: Er sei nicht weisungsgebunden und sozialrechtlich kein Beschäftigter. Folglich sei die Pauschalversteuerung als Minijob unzulässig. So sieht das auch der Bundesfinanzhof, der in letzter Instanz die Klage ebenfalls abgewiesen hat. JW W a BFH: Beschluss vom 9. August 2023, Az. VI B 1/23

Minijob oder nicht? Auf die Rechtsmacht kommt es an.

Streitpunkt Kapitalertragsteuer

Wer als Erbschaft eine Gewinnausschüttung erhält, muss doppelt Steuern zahlen – auf das Erbe und auf den Kapitalertrag.

Der Fall: Ein Sohn erbte vom Vater Anteile an einer GmbH. Die Gesellschafterversammlung der GmbH hatte noch zu Lebzeiten des Vaters eine Gewinnausschüttung beschlossen. Die Ausschüttung erfolgte jedoch erst nach seinem Tod und wurde so Teil des Erbes. Bei der Auszahlung behielt die GmbH 25 Prozent Kapitalertragsteuer ein und führte sie an das Finanzamt ab. Der Sohn setzte diese einbehaltene Steuer in seiner Erbschaftsteuererklärung als Nachlassverbindlichkeit

an. Er begründete dies damit, dass die Steuer den Wert der Ausschüttung senke und nur die tatsächliche Auszahlung erbschaftsteuerpflichtig sei. Das Finanzamt sah das anders: Da Ausschüttung und Steuerzahlung erst nach dem Tod des Vaters erfolgt seien, handele es sich nicht um eine Verbindlichkeit des Erblassers. Das Urteil: Das Finanzgericht (FG) Münster bestätigte die Auffassung des Finanzamts. Die Kapitalertragsteuer sei in diesem Fall eine Steuerschuld des Erben, nicht des Erblassers. Folglich handele es sich bei der Steuer nicht um eine Nachlassverbindlichkeit und die Ausschüttung sei im vollen Nennwert erbschaftsteuerpflichtig. Das führe faktisch zwar zu einer Doppelbesteuerung der Ausschüttung durch Erbschaft- und Einkommensteuer. Die Doppelbesteuerung sei verfassungsrechtlich jedoch unbedenklich, „da es um unterschiedliche steuerauslösende Tatbestände geht“. JW W

FG Münster: Urteil vom 2. November 2023, Az. 3 K 2755/22 Erb

Was muss ich zahlen?

Eine grobe Orientierung bietet in dieser Frage die Statistik der Finanzämter.

ɓ für die Region und das Gewerk untypisch niedrige Lohnkosten, ɓ für das Gewerk überdurchschnittlich hohe Materialkosten.

Hinzuschätzungen werden besonders teuer Typische Sachverhalte, die zu Steuernachzahlungen führen, sind oft vermeintliche Kleinigkeiten. So werden die Prüfer häufig bei der Privatnutzung des Firmenwagens fündig: Ein mangelhaftes Fahrtenbuch können sie leicht verwerfen und die Privatfahrten nach der deutlich teureren Ein-Prozent-Methode besteuern.

Richtig hoch fallen Steuernachzahlungen nach einer Betriebsprüfung aus, wenn das Finanzamt die Buchführung verwirft und Umsatz und Gewinn schätzt. Dabei achten die Prüfer besonders auf

ɓ formelle Mängel in der digitalen Buchführung, ɓ Einnahmen und Zahlungen ohne Belege, ɓ systematische Fehler in der Kassenführung, ɓ nicht zeitnah erfolgte Buchungen, ɓ einen privaten Lebensstil und Vermögenszuwachs, die nicht zu den Privatentnahmen passen.

Werden die Prüfer fündig, dann schätzen sie Umsatz und Gewinn. Allerdings darf die Hinzuschätzung nicht willkürlich erfolgen: Betriebsprüfer müssen die Höhe ihrer Schätzung begründen. Dafür nutzen sie neben Schätzverfahren häufig Vergleichsdaten von Betrieben gleicher Größe im gleichen Gewerk. ANNA-MAJA LEUPOLD W

Verzicht führt zu Schenkungsteuer

Die schrittweise Betriebsübergabe durch einen Verzicht auf Ansprüche aus der Kapitalrücklage kann steuerlich nach hinten losgehen.

Der Fall: Ein Vater und seine zwei Söhne sind Gesellschafter einer GmbH. Als Stammkapital bringt jeder von ihnen 9.000 Euro ein. Im Laufe der Zeit bringt der Vater weitere erhebliche Zahlungen in die GmbH ein, insgesamt 4,95 Millionen Euro, die als „Kapitalrücklage V“ verbucht werden. Später erhöhen die Brüder das Stammkapital der GmbH durch Sacheinlagen auf mehr als eine halbe Million Euro. Der Vater nimmt an dieser Kapitalerhöhung nicht teil, sein GmbH-Anteil sinkt. Damit sinkt auch sein Anteil an den 4,95 Millionen Euro Kapitalrücklage – auf nur noch 148.145 Euro. Im Gegenzug vereinbaren die Gesellschafter eine Ausgleichszahlung an den Vater und dessen Ehefrau in Form

einer lebenslangen monatlichen Zahlung von 14.500 Euro. Nach Auffassung des Finanzamts ist der Wertverlust des Vaters aus der Kapitalrücklage damit nicht ausgeglichen. Bei der Differenz handele es sich um eine „freigebige Zuwendung“, für welche die Söhne Schenkungsteuer zahlen sollen. Das Urteil: Der Bundesfinanzhof (BFH) bestätigt die Auffassung des Finanzamts. Der Verzicht des Vaters auf einen vollen Wertausgleich stelle eine freigebige Zuwendung an die Söhne dar, da sie dadurch einen vermögenswerten Vorteil erlangten. Diese Schenkung sei steuerpflichtig. JW W

aBFH: Urteil vom 19. Juni 2024, Az. II R 40/21

Beim Forderungsverzicht im Zuge einer Kapitalerhöhung handelt es sich um eine steuerpflichtige „freigebige Zuwendung“.

Wer sich von seinem Steuerberater trennt, sollte das Finanzamt informieren. Sonst geht die Post vielleicht weiter an den Berater – und das kann Folgen haben. Wenn Ihr Ex-Steuerberater Ihre

Der Fall: Ein Steuerpflichtiger wird von einem Steuerberater vertreten, der auch die Vollmacht zur Entgegennahme der Steuerbescheide hat. Am 21. Dezember 2021 erlässt das Finanzamt zwei geänderte Steuerbescheide. Die Bescheide gehen am Folgetag beim Steuerberater ein. Am gleichen Tag informiert der Steuerberater das Finanzamt darüber, dass ihm der Steuerpflichtige das Mandat und die Vollmacht entzogen hat. Dieser Widerruf der Vollmacht geht beim Finanzamt am 23. Dezember ein. Der Steuerberater leitet die Änderungsbescheide an seinen ehemaligen Mandanten weiter. Rund ein halbes Jahr später will der Steuerpflichtige per Klage erreichen, dass die Bescheide als nicht zugegangen gelten – was ihm einen späten Einspruch erlauben würde.

Das Urteil: Der Bundesfinanzhof entscheidet im Sinne des Finanzamts. Der Widerruf einer Vollmacht werde erst wirksam, wenn er dem Finanzamt

zugehe. Bis zu diesem Zeitpunkt könne das Finanzamt Steuerbescheide an den Bevollmächtigten versenden. Gehe der Widerruf erst ein, nachdem das Finanzamt den Bescheid bei der Post aufgegeben hat, bleibe der Bescheid wirksam. In solchen Fällen spiele auch die sonst übliche Berechnung des Zugangsdatums (Datum des Bescheids plus drei Tage) keine Rolle. JW W

BFH: Urteil vom 11. Juni 2024, Az. IX R 30/23

Tipp: Steuerberater sind zwar verpflichtet, das Finanzamt selbst über den Widerruf einer Vollmacht ihrer Mandanten zu informieren. Sie können aber parallel auch selbst das Finanzamt darüber informieren.

Der Widerruf einer Vollmacht wird erst wirksam, wenn er dem Finanzamt zugeht.
Schwere Belastung vor allem für Kleinstbetriebe: Sie zahlen durchschnittlich fast 21.000 Euro Steuern nach einer
Gewinns.

E-Rechnung: Was im Schreiben des BMF steht

Wann ist die Lesbarkeit von E-Rechnungen gewährleistet? Was gilt für Dauerrechnungen? Das Bundesfinanzministerium gibt zahlreiche Anwendungshinweise.

Im Sommer gab es einen ersten Entwurf, nun liegt das BMFSchreiben zur E-Rechnung vor. Das Bundesfinanzministerium konkretisiert darin, wie die E-Rechnungspflichten ab 1. Januar 2025 umgesetzt werden müssen. Hier sind vier Beispiele.

1. Echtheit und Unversehrtheit

Auch bei der E-Rechnung müssen „die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit der Rechnung“ gewährleistet sein, heißt es im BMF-Schreiben. Doch was heißt das? Dem Ministerium zufolge können bei der Übermittlung von E-Rechnungen eine qualifizierte Signatur oder ein zulässiges EDI-Verfahren verwendet werden. Die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts gelten dann als gewährleistet.

2. Was bedeutet Lesbarkeit bei einer E-Rechnung? Das Ministerium konkretisiert zudem, wann die Lesbarkeit einer E-Rechnung gewährleistet ist: Der strukturierte Datensatz – also zum Beispiel die XML-Datei – müsse maschinell auswertbar sein, heißt es im Schreiben. Eine zusätzliche Erstellung eines menschenlesbaren Dokuments sei daher nicht erforderlich. Begründung: Eine standardisierte Datei ist maschinell auswertbar. Das bedeutet, dass sie durch ein Visualisierungs-Tool menschenlesbar angezeigt werden könne. Daher sei die zusätzliche Übermittlung eines menschenlesbaren Dokuments nicht nötig – aber optional möglich.

3. Herausforderung Schlussrechnung?

Die Anforderungen an eine Endrechnung sind laut Bundesfinanzministerium im strukturierten Teil einer E-Rechnung noch nicht darstellbar. In solchen Fällen könne es daher eine Lösung sein, eine sogenannte Restrechnung zu stellen. „Diese Lösung wird jedoch vor allem für die Baubranche noch nicht praktikabel sein“, sagt Robin Große, Steuerberater beim Beratungsunternehmen Ecovis. Er weist darauf hin, dass das Ministerium aufgrund der noch bestehenden technischen Einschränkungen vorerst auch eine Kombination aus Endrechnung im E-Rechnungsformat und einem die Anzahlungen auflistenden Anhang in Form eines unstrukturierten Daten-

„Wir sparen 80 Prozent der Zeit“

Das Hildesheimer Baugeschäft Wolf ist bereits auf die E-Rechnungspflichten vorbereitet, die ab 2025 gelten. Die Digitalisierungsbeauftragte Sabrina Gerlof (Foto) berichtet von der Umsetzung.

Haben Sie bereits auf die E-Rechnung umgestellt?

»Sabrina Gerlof: Ja, wir haben unsere Prozesse im Büro Mitte Juni 2024 komplett umgestellt. Seither sind E-Rechnungen bei uns Standard. Das bedeutet, dass wir an andere Unternehmen jetzt ZUGFeRD-Rechnungen verschicken – sie erhalten also eine Rechnung im strukturierten Datenformat, die wie eine PDF-Datei aussieht. Wenn wir mit der öffentlichen Hand zusammenarbeiten, versenden wir hingegen elektronische Rechnungen im Format XRechnung.

Wie ist die Umstellung gelaufen?

»Gerlof: Wir digitalisieren nach und nach unsere Prozesse –das gilt für das Büro und die Baustelle gleichermaßen. Wir haben uns mit PDS Novis eine Software angeschafft, die uns das ermöglicht. Zuletzt haben wir alles rund um unsere Rechnungsprozesse umgestellt, das waren für uns sehr intensive Monate. Das größte Problem bei der Umstellung war, dass wir bei einem Stammdatenabgleich mit unserem Steuerbüro festgestellt haben, dass die Stammdaten nicht in allen Systemen identisch beziehungsweise vollständig waren. Somit mussten wir die Daten nachpflegen – das heißt, wir mussten doppelte Einträge entfernen und fehlende Daten ergänzen.

Und sind die Probleme jetzt beseitigt?

»Gerlof: Ja, nicht nur das. Wir bemerken inzwischen, welche Effizienzvorteile die Umstellung der Rechnungsprozesse für uns hat. Das betrifft insbesondere die Rechnungen, die bei uns per E-Mail eingehen. Diese Rechnungen prüfen wir jetzt mithilfe einer künstlichen Intelligenz (KI), die wir für diesen Zweck selbst trainiert haben.

Anschließend werden die KI-geprüften Rechnungsdaten an unsere Rechnungssoftware weitergeleitet. Die Mitarbeitenden im Büro müssen die Rechnungen inhaltlich nochmal kurz prüfen, manuell freigeben, einem Projekt zuordnen und per Knopfdruck einen Zahlungsvorschlag machen. Anschließend wird die Rechnung automatisch bezahlt. Der neue Prozess spart uns etwa 80 Prozent der Zeit, zudem können wir Fehler jetzt viel besser vermeiden. AML Foto: Privat

satzes zulässt. Der Anhang müsse als unstrukturierte Datei in der E-Rechnung enthalten sein, so der Steuerberater. Das bedeutet laut Ecovis, dass die E-Rechnung in einem Format zu erstellen ist, in dem die E-Rechnung selbst und der notwendige Anhang technisch miteinander verbunden sind. Das sei zum Beispiel bei hybriden Formaten möglich, erläutert das Beratungsunternehmen. Die Vereinfachung gilt laut dem BMF-Schreiben bis zum 31. Dezember 2027.

4. Was gilt bei Dauerschuldverträgen?

Auch bei sogenannten Dauerschuldverhältnissen kann eine E-Rechnung Pflicht sein. Hier reicht es laut BMF aus, wenn für den ersten

Vor 2027 erstellte

Dauerrechnungen müssen nur bei inhaltlichen Änderungen neu als E-Rechnung ausgestellt werden.

Teilleistungszeitraum eine elektronische Rechnung ausgestellt wird. Wichtig dabei sei, dass ɓ der zugrunde liegende Vertrag als Anhang enthalten ist oder ɓ aus dem sonstigen Inhalt hervorgeht, dass es sich um eine Dauerrechnung handelt.

Das BMF-Schreiben enthält dazu eine gute Nachricht: Für alle vor dem 1. Januar 2027 erteilten Dauerrechnungen, die nicht als E-Rechnung ausgestellt wurden, wird faktisch Bestandsschutz eingeräumt. Sie müssen nur durch eine E-Rechnung ersetzt werden, wenn sich etwas an den Rechnungsangaben ändert. ANNA-MAJA LEUPOLD W

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Elektronische Rechnungen ab 1. Januar 2025: Das Schreiben des Bundesfinanzministeriums

Die Zukunft Handwerk 2025

Die dritte Auflage des Kongresses „Zukunft Handwerk“ startet im März in München. Ein Ausblick auf das Programm, Workshops und Highlights.

Zwei Tage Input und Austausch mit anderen Handwerkern und Experten erwartet Besucher der „Zukunft Handwerk“ 2025 in München: Der Kongress am 12. und 13. März steht im kommenden Jahr unter dem Motto „Stolz, im Handwerk zu gestalten“. Was bewegt die Betriebe aktuell? Was sind Herausforderungen und Zukunftschancen? Das haben sich die Macher der Veranstaltung gefragt und die beiden Kongress­Tage mit spannenden Programmpunkten und verschiedenen Formaten auf großen und kleinen Bühnen gefüllt. Am ersten Tag soll es vorrangig um politische Herausforderungen und Fragestellungen gehen. Am zweiten Tag stehen aktuelle und praktische Themen im Mittelpunkt, die Betriebe und ihre Mitarbeitenden bewegen.

In begleitenden Workshops liegt der Fokus beispielsweise auf Social Media, Digitalisierung, künstlicher Intelligenz und Fachkräftegewinnung. Während der Workshops haben Besucher die Möglichkeit, den Referenten Fragen zu stellen und das Gelernte vor Ort auszuprobieren.

Robotik, KI und IT-Sicherheit Praxisbeispiele aus vielen Themenbereichen können Besucher auf dem Innovationsparcours erleben. Dort zeigen Aussteller ihre Lösungen für Handwerksbetriebe: Der Malerroboter streicht Wände, das spart Zeit und Ressourcen. Zum Thema IT­Sicherheit gibt es spielerische Mitmach­Angebote wie beispielsweise in einem Escape­Room. Auf dem Parcours wird auch gezeigt, wie moderne Smart­Home­Technologien mit innovativer Sensorik den Wohnkomfort bei Kunden steigern und Handwerker gleichzeitig ihre Dienstleistungen damit aufwerten.

Auch Virtual und Augmented Reality finden Platz im Parcours: Werfen Sie mit der VR­Brille einen Blick

in das Innere von Hardware­Produkten – ein Hilfsmittel, das die Anlagenwartung um einiges vereinfacht.

Austauschen und Netzwerken Nicht zuletzt soll der Kongress auch ein Ort zum Austauschen und Vernetzen sein. In Café­Ecken, bei Speeddatings sowie bei einer großen Netzwerkparty können Kontakte geknüpft und die Themen des Tages in geselliger Atmosphäre ausgewertet werden.

Erfolgsgeschichten gesucht!

Beim „Pitch im Handwerk“ können Unternehmerinnen und Unternehmer aus dem Handwerk ihre eigene Erfolgsgeschichte vorstellen und ein Preisgeld in Höhe von 5.000 Euro gewinnen. Die Bewerbungen werden zunächst in einem Vorentscheid bewertet. Die ausgewählten zwölf Kandidatinnen und Kandidaten haben die Möglichkeit, in einem Video oder einer Präsentation ihre Idee darzustellen und damit zu einem digitalen Publikumsvoting zugelassen zu werden. Der endgültige Live­Pitch der sechs Finalisten mit den meisten Stimmen findet im kommenden Jahr auf der Zukunft Handwerk in München statt.

Stolz, im Handwerk zu gestalten.

DAS MOTTO des Kongresses im kommenden Jahr

So können Sie dabei sein:

ɓ Berichten Sie, wie Sie in einem der drei Fokusthemen Digitalisierung, Personal oder Bürokratieabbau bestimmte Herausforderungen gemeistert haben.

ɓ Einreichungen werden nach ihrem Grad an Innovation, Umsetzbarkeit, ihrer Relevanz in Bezug auf die Fokusthemen bewertet. Weitere Kriterien sind das Potenzial zur Skalierung für andere Betriebe, der finanzielle Nutzen und die Auswirkung der Ideen auf das Handwerk generell.

ɓ Mindestens sechs Monate muss die Idee bereits in Umsetzung sein, damit sie bewertet wird.

Bewerbungen sind bis zum 5. Januar 2025 möglich. Kurzlink zum Anmeldeformular: svg.to/pitch

Miss und Mister Handwerk 2025 Auch 2025 findet wieder das Finale von „Miss und Mister Handwerk“ auf dem Kongress statt. Sechs Handwerkerinnen und sechs Handwerker treten dann vor dem Live­Publikum und der Jury an, um den Titel zu erhalten. MARTINA JAHN W

Senkung der Grunderwerbsteuer: Was würde das bringen?

Mehrere Bauverbände haben eine Studie in Auftrag gegeben: Sie wollten wissen, welche Folgen eine Grunderwerbsteuersenkung auf den Neubau hätte.

Mehrere Bauverbände haben beim Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) eine Studie in Auftrag gegeben. Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB), der Baugewerbe­Verband Niedersachsen, die Bauwirtschaft Baden­Württemberg, der Landesverband Bayerischer Bauinnungen und die Bauverbände NRW wollten wissen, wie sich eine Senkung der Grunderwerbsteuer auf die Neubaunachfrage auswirkt. Der ZDB hat die wichtigsten Ergebnisse der Studie zusammengefasst:

„Handwerk verbindet“

Elf Markenbotschafter geben dem Kongress „Zukunft Handwerk“ ein Gesicht und gehen als erfahrene Handwerker und Handwerkerinnen oder Influencer voran, um auf das Event aufmerksam zu machen. Einer von ihnen ist Cehan San (Foto), Installateur- und Heizungsbaumeister aus Oldenburg. Der Inhaber von San Haustechnik hat die Schwerpunktthemen Motivation und Energie im Handwerk gewählt.

Was motiviert Sie als Markenbotschafter der Zukunft Handwerk?

»Cehan San: Ich bin seit dem ersten Kongress ein großer Fan dieses Formats: Es ist eine tolle Mischung aus schönem Ambiente und einer super Atmosphäre. Das Handwerk tauscht sich dort mit Vertretern aus Politik und Wirtschaft aus. Die Veranstaltung hat auch ein bisschen Glamour-Faktor, da Fernsehen und Presse anwesend sind. Deshalb möchte ich meine Erfahrung aus den letzten beiden Kongressen an andere Handwerkerinnen und Handwerker weitergeben und auch sie für die Veranstaltung begeistern. Was ist aus Ihrer Sicht das Spannende an dem Format Zukunft Handwerk?

»San: Es ist nicht nur eine Messe im eigentlichen Sinn: Auf dem Kongress gibt es Vorträge und Podiumsdiskussionen, aber auch Workshops, bei denen man in Themen tiefer eintauchen kann. Themen wie Nachwuchsarbeit im Handwerk, Generationswechsel und Digitalisierung sind wichtig, um die Jugendlichen für das Handwerk zu gewinnen. Wie können sich Betriebe zukunftsweisend aufstellen? Auch das wird auf der Zukunft Handwerk in vielen Facetten beantwortet. Was wollen Sie anderen in Ihrer Rolle vermitteln?

»San: Meine Botschaft ist: Das Handwerk verbindet! Wir Handwerker und Handwerkerinnen machen den Kongress gemeinsam zu einer erfolgreichen Veranstaltung. Durch das Zusammentreffen verschiedenster Gewerke ist der Nutzen des Netzwerks und des thematischen Inputs wirklich für jede und jeden eine Bereicherung. JA

ɓ Beispiele zeigten zudem, dass die Aktivierung des Neubaus für die Länder kostengünstiger wäre, als selbst Wohnungen zu bauen.

Für ZDB­Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa sind die Ergebnisse der Studie Anlass für einen erneuten

ɓ Demnach würde eine Halbierung der Grunderwerbsteuer die Zahl der Baugenehmigungen um fast zehn Prozent steigern. ɓ Die aktivierte Bautätigkeit würde auch die Fertigstellungszahlen erhöhen und die Mindereinnahmen der halbierten Grunderwerbsteuer mehr als kompensieren.

Appell an die Länder: „Die Grunderwerbsteuer hat sich für Familien zu einer riesigen Hürde bei der Eigentumsbildung aufgetürmt. Mit Blick auf die Wohnungsnot brauchen wir aber jedes private Bauvorhaben.“ Er appelliert an die Länder, die Furcht vor Mindereinnahmen zu überwinden. „Eine Senkung der Grunderwerbsteuer hat großes Potenzial für mehr Steuereinnahmen. Jeder Euro in Bauinvestitionen generiert bis zu sieben Euro an Folgeinvestitionen“, so Pakleppa. Für ihn zeigt die Studie klar, dass die Senkung günstiger für

Online-Digitalisierungswerkstatt

Sie wollen Expertise sammeln in Sachen KI? Das Mittelstand-Digital Zentrum Handwerk startet 2025 eine Digitalisierungswerkstatt zum Thema.

KI­Potenziale, KI­Tools und Best Practices kennenzulernen: Das ist der Fokus der kostenfreien Digitalisierungswerkstatt für Handwerker mit dem Titel „Künstliche Intelligenz – neuer Problemlöser im Handwerk“. Vorwissen zum Thema ist nicht erforderlich. Hier die wichtigsten Eckdaten zur Digitalisierungswerkstatt auf einen Blick:

ɓ Die kostenfreien Online­Veranstaltungen finden im Zeitraum März 2025 bis März 2026 statt.

ɓ Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Anmeldungen unter www.handwerkdigital.de.

ɓ Geboten werden Formate wie Impulsvorträge, Workshops, individuelle Beratungsgespräche mit Beratenden der Handwerkskammern.

Wie viel Zeit Sie in das KI­Projekt investieren, bestimmen Sie selbst. Teilnehmende Betriebe sollten ein Interesse daran haben, mindestens ein KI­Projekt umzusetzen. Sie werden dabei von Beratenden, KITrainern und Digitalisierungsexperten unterstützt. Hier Beispiele für mögliche Projekte:

1 Nutzung generativer KI­Tools wie ChatGPT, Gemini, Midjourney, DALL­E, 2 Einbindung von KI­Tools oder KI­unterstützter Software, die auf das Handwerk spezialisiert sind, 3 eigene Entwicklung neuer KI­Lösungen, zum Beispiel gemeinsam mit anderen Betrieben, Softwareanbietern oder Start­ups.

Die angebotene Themenpalette der Digitalisierungswerkstatt reicht von KI­Grundlagen über die Bedeutung von Daten für KI­Anwendungen bis hin zu Fördermöglichkeiten und Finanzierung. BG W

die Länder wäre, als selbst Wohnungen zu bauen: „Daher bleibt es bei unserer Forderung: Runter mit der Grunderwerbsteuer!“ Hintergrund: Seit dem Jahr 2006 haben die Bundesländer die Möglichkeit, die Grunderwerbsteuersätze eigenständig festzulegen. Vor dieser Reform lag der Steuersatz bundesweit einheitlich bei 3,5 Prozent. Inzwischen liegt die Grunderwerbsteuer je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent. In Niedersachsen, SachsenAnhalt und Baden­Württemberg sind es zum Beispiel 5 Prozent. Häuslebauer

Grunderwerbsteuer: Je nach Bundesland liegt sie aktuell zwischen 3,5 und 6,5 Prozent. w Die vollständige Studie finden Sie auf der Website des IW. Kurzlink: svg.to/aussengru in Nordrhein­Westfalen zahlen 6,5 Prozent und in Bayern werden nur 3,5 Prozent fällig. AML W

Gefahrstoff-Datenbank mit neuem Tool

Wer Informationen über Gefahrstoffe beim Bauen, Sanieren und Reinigen sucht, ist bei Wingis online genau richtig. Ein neues Tool bietet eine gezieltere Auswahl.

Das neue Modul der BG Bau „Baubereiche“ der Gefahrstoff­Datenbank Wingis bietet ab sofort auch Gefahrstoffinformationen sortiert nach Gewerken. Folgende Arbeitsbereiche seien verfügbar:

ɓ Dachdeckerarbeiten,

ɓ Zimmererarbeiten,

ɓ Maler­ und Lackierarbeiten,

ɓ Installateurarbeiten,

ɓ Bodenlegerarbeiten,

ɓ Steinmetzarbeiten,

ɓ Estrichlegearbeiten,

ɓ Entschichtungsarbeiten sowie

ɓ Gebäudereinigung.

Der Anbieter, die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau), betont, dass die Webanwendung ständig aktualisiert und um weitere Gewerke ergänzt werde.

Anhand typischer Tätigkeiten oder Einsatzgebiete erhalte der Nutzer eine Übersicht über Gefahrstoffe, die für sein Gewerk relevant seien. Außerdem gelange man in wenigen Schritten direkt zum Gefahrstoffinformations­

system der BG Bau (Gisbau). So sei es dem Nutzer möglich, für die jeweiligen Gefahrstoffe alle notwendigen Angaben für die Gefährdungsbeurteilung sowie Vorlagen für die Betriebsanweisung abzurufen. Geklärt werden könnten Fragen wie „Wie gefährlich sind Reinigungsmittel oder Bauchemikalien?“, „Was muss beim Umgang mit ihnen beachtet werden?“ oder „Welche Schutzmaßnahmen sind erforderlich?“. Die Gisbau­Informationen seien kostenfrei in der Gefahrstoff­Datenbank Wingis online abzurufen. Die Datenbank stelle zudem Vorlagen für die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung zur Verfügung sowie für produktbezogene Betriebsanweisungen gemäß § 14 der Gefahrstoffverordnung – Letztere sogar in 17 verschiedenen Sprachen. BG W

Die Zukunft im Visier: In München wartet ein umfangreiches Programm auf die Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

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Ziele erreichen mit Self-Nudging

Ungesunde Gewohnheiten abzulegen, fällt uns oft schwer. Helfen können sogenannte Nudges, kleine Stupsern in die richtige Richtung. So integrieren Sie sie in Ihren Alltag.

Eigentlich wissen wir genau, was gut für uns ist: ausreichend Bewegung, abwechslungsreiche Ernährung, genug Schlaf, wenig Stress. Doch am Ende landen wir wieder nach einem zu langen Arbeitstag mit Chips und Bier vor dem Fernseher. Warum ist das so? Und wie schaffen wir es, unser Verhalten dauerhaft in eine bessere Richtung zu ändern?

„Unser Gehirn ist auf Energieeffizienz ausgelegt“, sagt Margit Urban, Expertin für psychosoziale Gesundheit in Unternehmen. „Es folgt am liebsten eingespielten Routinen, denn jede Verhaltensänderung kostet Energie.“ Erschwerend kommt hinzu, dass uns unser Gehirn gleich noch eine zweite Hürde in den Weg legt: das Belohnungssystem. Es schüttet das Glückshormon Dopamin aus. Leider setzt es dabei eher auf den schnellen Kick (Schokolade) als auf eine dauerhaft gesunde Ernährung. „Langfristige Ziele werden nicht mit einer Dopaminausschüttung belohnt“, erklärt Urban.

Wir müssen also unser Gehirn gleich doppelt austricksen: Einerseits die Energie aufbringen, den Routinepfad zu verlassen, und uns andererseits immer wieder kleine Belohnungserlebnisse ermöglichen, um dranzubleiben. Helfen können dabei sogenannte „Nudges“, englisch für Stupser. „Beim Self­Nudging sorgt man selbst dafür, sich mit kleinen Werkzeugen immer wieder in die richtige Richtung zu schubsen“, so Urban. Die Werkzeuge zum Self­Nudging können dabei ganz unterschiedlich ausfallen.

Werkzeug 1:

Self-Nudging mit Hinweisen und Bildern Langfristige Ziele sind oft schwer greifbar: Zehn Kilo Gewicht verlieren oder am Wochenende nicht arbeiten sind zwar gute und messbare Vorsätze, trotzdem verlieren wir sie schnell aus dem Blick.

„Hier hilft es, sich klarzumachen, warum ich ein bestimmtes Ziel erreichen will, und mich dann an dieses Warum mit Hinweisen immer wieder zu erinnern“, sagt Urban. „Hängen Sie zum Beispiel die Hose, in die Sie wieder passen wollen, außen an den Kleiderschrank oder stellen Sie die Laufschuhe mitten in den Flur.“ Weniger arbeiten für mehr Zeit mit der Familie? Dann stellen Sie ein Bild Ihrer lachenden Kinder gut sichtbar auf den Schreibtisch oder blocken Sie im Outlook­Kalender sämtliche Wochenenden mit dem Termin „Familie glücklich machen“. Auch Apps können helfen, indem sie zum Beispiel regelmäßig daran erinnern, Wasser zu trinken oder eine kurze Bewegungspause einzulegen.

Werkzeug 2: Self-Nudging mit (weniger) Hürden Sie kennen das aus dem Supermarkt: Die teuren Waren stehen in Augenhöhe, nach den billigen muss man sich bücken – klassisches Nudging, um uns Kunden auf die hochpreisigen Artikel zu stupsen.

„Dieses Prinzip können Sie auch selbst nutzen“, sagt Margit Urban. Sie wollen sich gesünder ernäh­

Stecken Sie das Geld für jede nicht gekaufte Schachtel Zigaretten in ein Glas und zählen Sie jede Woche das Geld, um Ihren Erfolg sichtbar zu machen.

ren? Räumen Sie im Küchenschrank die ungesunden Lebensmittel ganz nach oben und stellen die gesunden in den Blick. Weniger Alkohol trinken? Lagern Sie Bier nicht im Kühlschrank, sondern ganz hinten im Keller, und holen immer nur eine Flasche. Mehr Wasser trinken? Stellen Sie sich morgens eine große Flasche Wasser auf den Schreibtisch. Weniger Zeit am Handy? Schalten Sie Push­Nachrichten ab und legen Sie das Handy außer Sichtweite. „Der Weg zum Ziel sollte möglichst leicht, das gewohnte Verhalten möglichst unbequem sein“, erläutert die Beraterin.

Werkzeug 3:

Self-Nudging mit Umdeutung (Framing) Es klingt wie eine Binsenweisheit: Mit der richtigen Einstellung geht vieles leichter. Nudges können hel­

Abwerbung – was gilt rechtlich?

Im Streit um abgeworbene Arbeitskräfte versuchte ein Betrieb, den Wettbewerber per einstweiliger Verfügung zu stoppen. Doch so leicht ist das nicht.

Der Fall: Zwischen zwei konkurrierenden Unternehmen entbrannte ein Streit um abgeworbene Arbeitskräfte. So hatte eine ganze Gruppe Mitarbeitende bei ihrem Arbeitgeber gekündigt, um beim Wettbewerber zu arbeiten. Doch der ursprüngliche Arbeitgeber konnte einige seiner Ex­Fachkräfte von einer Rückkehr überzeugen. Sie kündigten die gerade erst abgeschlossenen Verträge. Der Wettbewerber sah darin einen Fall unlauteren Wettbewerbs. Der alte Arbeitgeber habe Prämien ausgelobt und kostenlose Rechtsberatung zur Verfügung gestellt. Per einstweiliger Verfügung sollten ihm daher nicht nur weitere Rückabwerbungen untersagt werden, sondern der geprellte Arbeitgeber verlangte auch, die zurückgekehrten Kollegen dürften erst nach einer Sechs­Monats­Frist eingestellt werden. Der Beschluss: Das Landgericht Koblenz lehnte eine einstweilige Verfügung ab. Das Abwerben und Rückabwerben von Mitarbeitern sei grundsätzlich erlaubt, auch wenn es um einen Wettbewerber gehe. Ein Verstoß gegen Wettbewerbsregeln setze einen verwerflichen Zweck oder verwerfliche Mittel oder Methoden voraus, beispielsweise: ɓ Der Abwerber hat nicht sein eigenes unternehmerisches Fortkommen im Sinn, sondern will vor allem die wirtschaftliche Entfaltung des Konkurrenten behindern.

ɓ Der abgeworbene Mitarbeiter wird zum Vertragsbruch verleitet.

Dies sei im vorliegenden Fall nicht geschehen, so die Richter. So seien allen Mitarbeitenden Bleibeprämien angeboten worden, nicht nur wechselwilligen. Auch eine rechtliche Unterstützung sei zulässig. KW W

LG Koblenz: Beschluss vom 17. September 2024, Az. 11 O 12/24

Blocken Sie im Kalender sämtliche Wochenenden mit dem Termin „Familie glücklich machen“.

Margit Urban

fen, diese Einstellung zu verändern. „Hier geht es darum, nicht den Verzicht in den Blick zu nehmen, sondern den Gewinn“, erklärt Urban. Eine Treppe ist dann kein anstrengendes Hindernis, sondern eine Trainingseinheit für einen knackigen Po. Ein Spaziergang im Regen wird aus einer widerwilligen Unternehmung zu einer Stärkungsrunde für die Abwehrkräfte. Ein nicht gerauchtes Päckchen Zigaretten bedeutet bares Geld, das Sie für etwas anderes zur Verfügung haben.

Werkzeug 4:

Self-Nudging über sozialen Druck Allein durchzuhalten ist oft schwer. „Erzählen Sie im Freundes­ oder Familienkreis von Ihrem Ziel. Schon damit bauen Sie einen leichten sozialen

Bedrohlicher

Druck auf, der das Durchhalten erleichtert“, sagt Urban. Gut sei es auch, sich Verbündete mit dem gleichen Ziel zu suchen, zum Beispiel einen motivierten Trainingspartner. „Wichtig ist hier, eine verbindliche Absprache zu treffen, zum Beispiel einmal die Woche zu joggen oder sich zu einem gesunden Mittagessen zu treffen, die wirklich nur in absoluten Ausnahmefällen abgesagt wird“, betont die Beraterin.

Sie können den sozialen Druck noch weiter steigern, indem Sie sich für eine Zielverfehlung bestrafen. Wissenschaftler vom Max­Planck­Institut für Bildungsforschung, die sich mit Self­Nudging befasst haben, nennen einen etwas gemeinen Trick: Schließen Sie eine Wette auf das Erreichen Ihres Ziels ab. Wenn Sie verlieren, müssen Sie Geld für einen Zweck spenden, den Sie eigentlich ablehnen. Das kann eine Partei sein, deren Ziele Sie für falsch halten, oder ein Fan­Projekt Ihres Fußball­Lieblingsgegners.

Werkzeug 5:

Self-Nudging mit Belohnungen „Self­Nudging bedeutet, große Ziele in kleine Ziele zu zerlegen“, sagt Urban. „Für das Erreichen dieser kleinen Erfolge sollten Sie sich belohnen. Jedes Mal schüttet dann unser Gehirn Dopamin aus und sorgt für ein gutes Gefühl – so bleiben Sie dran.“ Auch hier helfen Bilder, Hinweise oder einfaches Aufschreiben. „Sie haben von den zehn Kilo, die Sie abnehmen wollten, schon drei geschafft? Dann stellen Sie sich einen Berg aus 40 Butterpäckchen vor, von dem Sie zwölf wegnehmen können“, nennt die Expertin ein Beispiel. Sie können auch noch konkreter ein Bild mit 40 Butterpäckchen malen und pro Kilo vier wegstreichen. Oder für jedes nicht gerauchte Päckchen Zigaretten acht Euro in ein Sparschwein stecken, jede Woche das Geld zählen und überlegen, was Sie sich davon gönnen können. Hilfreich seien auch Erfolgsjournale, die Sie entweder einfach selbst gestalten, die es aber auch schon vorbereitet online oder auf Papier zu kaufen gibt, sagt Urban. „Diese Journale helfen, sich das Ziel immer wieder vor Augen zu führen und die Nudges zu bewerten: Was war hilfreich? Was hat nicht funktioniert?“ Auch das helfe, durchzuhalten.

Wie lange muss man durchhalten? Und wie lange dauert es, bis ein neues Verhalten zur gewohnten Routine geworden ist? „Da kommt es auf das Ziel und die Persönlichkeit an“, sagt Urban. In einem Experiment hätten Wissenschaftler der Global University London diese Frage untersucht, berichtet sie. Das Ergebnis: Bei täglicher Wiederholung in einer konstanten Umgebung dauerte es im Durchschnitt 66 Tage, bis eine Gewohnheit die Schwelle der Automatisierung erreichte. „Die Spannweite war jedoch groß, mit Variationen von 18 bis zu 254 Tagen“, so Urban. Umso wichtiger ist es also, sich mit kleinen Stupsern immer wieder in die richtige Richtung zu schubsen.

KATHARINA WOLF W

Störung des Betriebsfriedens: Warum auch ein privater Social-Media-Post arbeitsrechtliche Konsequenzen haben kann.

Der Fall: Ein Berliner Straßenbahnfahrer hatte in einer privaten Facebook­Gruppe eine geschmacklose Fotomontage gepostet. Sie zeigte das Logo des Arbeitgebers und einen auf dem Boden knienden Mann, auf dessen Kopf der Lauf einer Pistole gerichtet ist. Der Titel lautete: „Ver.di hört den Warnschuss nicht!“ Mehrere Kollegen, die in der Gewerkschaft aktiv waren, fühlten sich bedroht und beschwerten sich beim Arbeitgeber. Dem Straßenbahnfahrer wurde daraufhin fristlos gekündigt.

Das Urteil: Die Richter am Arbeitsgericht Berlin entschieden im Sinne des Arbeitgebers und ließen zumindest eine fristgerechte Kündigung zu. Der Straßenbahnfahrer habe mit der Fotomontage bei Ver.di engagierte Kollegen konkret bedroht. Eine solche Drohung sei nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt und störe erheblich den Betriebsfrieden.

Zwar sei der Post in einer privaten Gruppe veröffentlicht worden, so die Richter. Doch diese richte sich

Foto: Leupold, erstellt mit KI Midjourney

Hassreden und Bedrohungen sind nicht vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. sei seit 15 Jahren beim Arbeitgeber beschäftigt und brauche als alleinerziehender Vater von drei Kindern einen größeren zeitlichen Vorlauf, um eine neue Stelle zu finden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. KW W

11420/24 ausdrücklich an Kollegen aus dem Betrieb, von denen ein großer Anteil Mitglied der Gruppe sei. Der Mann habe somit seine arbeitsvertraglichen Nebenpflichten verletzt, zu denen auch Rücksicht auf die Interessen des Arbeitgebers gehört. Eine Abmahnung sei deshalb nicht erforderlich. Eine fristlose Kündigung lehnten die Richter allerdings ab. Der Mann

Urteil vom

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LinkedIn für Betriebe: Was wichtig ist

Für Unternehmer kann das Online-Netzwerk LinkedIn viele Vorteile bieten. Ein Content-Marketing-Experte erklärt warum und gibt Tipps für den Einstieg.

Lohnt es sich für einen Handwerksunternehmer, bei LinkedIn aktiv zu sein? „Das ist in jedem Fall eine Option“, sagt Jochen Hencke, Content-Marketing-Experte bei der Schlüterschen Mediengruppe. „Wer bei LinkedIn einsteigen möchte, sollte sich im Vorfeld zwei Dinge überlegen: 1. Passt der Kanal zu mir persönlich? Und 2. Ist meine Zielgruppe dort vertreten?“ Was Handwerker grundsätzlich über LinkedIn wissen sollten, fasst Hencke in drei Punkten zusammen:

ɓ Die rund 18 Millionen deutschen Nutzer des Onlineportals sind im Schnitt älter als bei anderen sozialen Netzwerken und eher in führenden Positionen.

ɓ Bei LinkedIn geht es vorrangig um berufliche Kontakte und das Teilen von Fachwissen und Innovationen – nach dem Motto: „So machen wir das, wie sieht eure Lösung aus?“

ɓ Besonders wertvoll kann LinkedIn deshalb für Betriebe sein, die im B2B-Bereich arbeiten.

LinkedIn kennenlernen und eine Strategie entwickeln Wie verschaffe ich mir einen Eindruck, ob LinkedIn zu mir passt? „Legen Sie sich ein eigenes, privates Profil an, um das Portal kennenzulernen. So können Sie abwägen, ob Sie dort regelmäßig posten, sich vernetzen, Beiträge teilen und kommentieren möchten“, erklärt der 42-Jährige. Es sei wichtig, dass der Sender sich dort zu Hause fühle. Die Empfänger würden schnell merken, wenn das nicht der Fall sei. Gute Einblicke in das Netzwerk verschaffe auch der Beitritt in Gruppen – einem Zusammenschluss von Usern, die sich über bestimmte Themen austauschen. Hencke rät: Wer das Online-Netzwerk intensiver nutzen möchte, solle eine passende Strategie erarbeiten. „Überlegen Sie sich, was Sie mit Ihren Postings erreichen wollen und welche Inhalte Ihre Zielgruppe bevorzugt – beispielsweise Textpostings, Grafiken, betextete Fotos oder Erklärvideos.“ Man könne sich – wenn man dann intensiver einsteigen möchte – auch kostenfrei eine eigene LinkedIn-Unternehmensseite erstellen, um die eigene Marke, den Betrieb, die Dienstleistungen sowie Karrierechancen darzustellen. Da derzeit der Algorithmus Personen-Profile bevorzugt darstellt, ist der Aufbau von Reichweite über eine Unternehmensseite aktuell deutlich schwieriger.

LinkedIn macht Handwerksbetriebe sichtbarer

Für Anke Voss (Foto) von der Heinrich Voss Gebäudetechnik GmbH ist LinkedIn eine effektive Visitenkarte. Sie berichtet, welche Vorteile ihr das Netzwerk bietet.

Mit welchem Ziel haben Sie bei LinkedIn angefangen?

»Anke Voss: Ich wollte unser Unternehmen sichtbarer machen, indem ich von unserer Arbeit berichte und von unseren Standpunkten und Meinungen zu Themen, die uns wichtig sind. Ursprünglich hatte ich auch an das Recruiting gedacht. Da hilft uns das Netzwerk aber weniger. Fachkräfte, die wir hauptsächlich suchen, sind hier größtenteils nicht vertreten.

Welche Posts interessieren Sie besonders?

»Voss: Spannend finde ich Meinungs- und Erfahrungsbeiträge rund um Familienunternehmen und frauenspezifische Themen, in denen es zum Teil sehr persönlich wird. Das Netzwerk bietet mir außerdem tolle Perspektivwechsel bei Themen, die ich eigentlich schon lange kenne.

Welche Vorteile bietet Ihnen das Portal?

»Voss: Eine gut aufgestellte LinkedIn-Unternehmensseite ist eine effektive Visitenkarte – eine wichtige Ergänzung zu unserer Homepage. Sucht beispielsweise ein Auftraggeber Informationen über unser Unternehmen und unsere Arbeit, bietet LinkedIn ein Tor nach innen, um unsere DNA kennenzulernen. Direkte Aufträge bringt uns das eher nicht, aber es ergibt sich auf diesem Weg ein erstes zartes Pflänzchen einer geschäftlichen Verbindung.

Was raten Sie Unternehmern, die sich fragen, ob und wie sie sich bei LinkedIn engagieren sollten?

»Voss: Ich kann eine gewisse Hemmschwelle verstehen, eigene Meinungen und eigenes Wissen dort zu teilen. Um sich einen Eindruck machen zu können, welche Vorteile man vom LinkedIn-Netzwerk haben kann, sollte man sich dort aber einmal ausprobieren. Meine Erfahrung: Ich gebe etwas und ich bekomme etwas dafür. Und je mehr ich gegeben habe, desto mehr habe ich zurückbekommen. BG

Wie oft man bei LinkedIn posten sollte, beantwortet Hencke mit der Formel: Je mehr, desto besser. „Aber zum Posten brauchen Sie natürlich Zeit“, gibt er zu bedenken, „ für das Texten, die Auswahl von Fotos, das Erstellen einer Grafik.“ Folgendes sei zu beachten:

ɓ Überlegen Sie, wie viel Zeit Sie im Alltag für Ihren LinkedInEinsatz haben.

ɓ Posten Sie möglichst regelmäßig.

ɓ Bieten Sie eher Qualität statt Quantität und veröffentlichen Sie eher einen guten Post als mehrere Schnellschüsse.

ɓ Stellen Sie einen Redaktionsplan auf – mit Themen, Art der Inhalte, dem Datum der Veröffentlichung und der Quelle.

Rechnen Sie Netzwerk-Erfolge gegen Ihren Zeiteinsatz bei LinkedIn auf.

Jochen Hencke, Content-Marketing-Experte

Handwerksbetriebe bietet das Netzwerk Chancen.

Nutzen des Netzwerks regelmäßig bewerten „Wie stark sich Unternehmer auf LinkedIn engagieren, sollten sie davon abhängig machen, was das Netzwerk auf Dauer einbringt“, resümiert Hencke – wie zum Beispiel lukrative Aufträge dank der neuen Kontakte oder den Einblick in Innovationen, die sie geschäftlich weiterbringen. Sein Tipp: „Rechnen Sie Netzwerk-Erfolge gegen Ihren Zeiteinsatz bei LinkedIn auf.“ BIRGIT GREUNER W w Auch die handwerk.com-Redaktion ist mit einem Account bei LinkedIn zu finden. Schauen Sie doch mal rein. Kurzlink svg.to/hwclink

Wer auf LinkedIn aktiv werden will, sollte vorab eine Strategie entwickeln. Auch für

Wie die BWA zum Frühwarnsystem wird

Sie wollen wirtschaftliche Probleme in Ihrem Handwerksbetrieb frühzeitig erkennen? Zehn Tipps, wie Ihnen die Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) dabei hilft.

Steigende Kosten, sinkende Nachfrage, zunehmender Wettbewerb: Wer Probleme und Handlungsmöglichkeiten frühzeitig erkennen will, sollte die wichtigsten Kennzahlen seiner Betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA) im Blick haben. Worauf es dabei ankommt, weiß Cord-Christian Körner, Finanzierungsexperte und Betriebsberater der Handwerkskammer Oldenburg.

1. Schauen Sie auf die Quoten in der BWA Eine BWA gibt absolute Beträge aus, aber auch Prozentzahlen, die als Quoten oder Margen bezeichnet werden. „Absolute Zahlen sind wichtig, aber für die Analyse sind Quoten schneller greifbar und besser vergleichbar“, betont Körner.

Das macht er an einem Beispiel deutlich: Ein kleiner Handwerksbetrieb erwirtschaftet zwei Jahre in Folge einen Rohertrag von 50.000 Euro. Also alles unverändert? Das verrät die Rohertragsquote. Erzielt der Betrieb diesen Rohertrag im ersten Jahr mit einem Umsatz von 80.000 Euro und im zweiten Jahr mit einem Umsatz von 100.000 Euro, dann ist die Rohertragsquote von 62,5 Prozent auf 50 Prozent gesunken. „Da sollte man prüfen, woran das liegt: Ist der Materialeinsatz weniger effizient gewesen? Konnten nicht mehr alle Materialkosten an die Kunden weiterbelastet werden?“, sagt Körner.

2. Buchen Sie Bestandsveränderungen?

Die Quoten in der BWA ergeben sich im Verhältnis zur Gesamtleistung. Dabei gilt: Gesamtleistung = gebuchte Umsatzerlöse + gebuchte Bestandsveränderung FE/UE Spielen Bestandsveränderungen fertiger Erzeugnisse (FE) und unfertiger Erzeugnisse (UE) in Ihrem Betrieb keine Rolle? Dann sind Gesamtleistung und Umsatzerlöse identisch. Doch zum Beispiel in den Bau- und Ausbaugewerken sind Bestandsveränderungen durchaus relevant, betont Körner. Das können vor allem noch nicht von den Kunden abgenommene und noch nicht in Rechnung gestellte Leistungen sein. „Wer die Bestandsveränderung nicht bucht, erhöht die Schwankungen zwischen den einzelnen Monaten und über- oder unterschätzt seine Quoten von Monat zu Monat“, sagt Körner.

3. Rohertragsmarge entscheidet

Der Rohertrag ergibt sich, wenn Sie den Materialeinkauf von der Gesamtleistung abziehen. Dementsprechend ist die Rohertragsmarge = Rohertrag / Gesamtleistung. Die Rohertragsmarge ist somit das Gegenstück zur Materialaufwandsquote.

„Der Rohertrag ist das, was nach den Materialkosten noch übrig bleibt, um alle anderen Kosten zu decken. Mit anderen Worten: der Deckungsbeitrag“, sagt Körner. In Gewerken mit relativ hohem Materialkostenanteil sei die Rohertragsmarge oft entscheidend für den wirtschaftlichen Erfolg.

4. Wie viel bleibt am Ende übrig?

Wenn Sie nun vom Rohertrag die verbleibenden Betriebsausgaben abziehen, erhalten Sie das Betriebsergebnis vor Steuern und Zinsen. Kennen sollten Betriebsinhaber auch ihre Betriebsergebnismarge, sagt Körner. Berechnet wird die wie folgt: Betriebsergebnismarge = Betriebsergebnis / Gesamtleistung.

Diese Kennzahl sagt etwas über die operative Ertragskraft des Unternehmens aus: Wie viel bleibt von jedem umgesetzten Euro übrig?

BWA-Kennzahlen: Je aktueller Betriebswirtschaftliche Auswertungen sind, desto aussagekräftiger sind sie. Digitale Tools können den Prozess von der Buchung bis zur fertigen BWA deutlich beschleunigen.

5. Wareneinsatz und Personalaufwand

Die Material- und Personalkosten sind im Handwerk in der Regel die wichtigsten Kostenfaktoren.

Die jeweiligen Quoten verraten Ihnen, wie sich Ihre

Kosten im Lauf der Zeit entwickeln und wie Sie im Vergleich zu anderen Betrieben dastehen:

ɓ Wareneinsatzquote = Materialkosten / Gesamtleistung. Je höher die Wareneinsatzquote im Vergleich zum Wettbewerb ist, desto geringer ist Ihre Marge. Das kann zum Beispiel ein Hinweis auf zu hohe Einkaufspreise oder auf zu viel Ausschuss in der Fertigung sein.

ɓ Personalaufwandsquote = Personalkosten / Gesamtleistung. Ist die Quote im Vergleich zu anderen Betrieben zu hoch? Vielleicht sind Ihre Preise zu niedrig, vielleicht die Produktivität Ihres Teams.

6. Kumulierte Werte und Vergleiche

Die Monatswerte der BWA schwanken in vielen Gewerken von Monat zu Monat. „Bei monatlichen Schwankungen sollte man nicht in Panik geraten, sondern die Ursachen kennen“, sagt Körner. Aussagekräftiger können die Quartalszahlen sein. Auch die kumulierten Werte der BWA erlauben einen verlässlicheren Vergleich, je weiter das Wirtschaftsjahr vorangeschritten ist. Ein noch klareres Bild ergibt ein Vergleich von Quartalswerten und von kumulierten Werten mit den

Vorsorge: Tarifvertrag „mischt“ mit

Das Bundesarbeitsgericht hat Arbeitgeber bei betrieblicher Altersvorsorge entlastet. Hier ein Urteil zum Vorgehen bei länger bestehenden Tarifverträgen.

Arbeitgeber müssen seit 2018 einen Zuschuss leisten, wenn Mitarbeiter durch Entgeltumwandlung in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlen. Ein Tarifvertrag kann jedoch auch abweichende Regeln enthalten. Welche Pflichten bei Tarifverträgen aus der Zeit vor 2018 bestehen, hat das Bundesarbeitsgericht geklärt. Der Fall: Ein Holzmechaniker arbeitet seit 1982 tarifgebunden bei seinem Arbeitgeber. Seit 2019 wandelt der Mann Entgelt in eine betriebliche Altersvorsorge um. Grundlage ist ein Tarifvertrag von 2008.  Von seinem Arbeitgeber verlangt der Holzmechaniker ab Januar 2022 zusätzlich den Arbeitgeberzuschuss. Die Zahlung dieses Zuschusses könne nicht durch eine tarifvertragliche Regelung zur Entgeltumwandlung ausgeschlossen werden, die bereits vor In-KraftTreten der gesetzlichen Regelung bestanden habe. Das Urteil: Das Bundesarbeitsgericht entscheidet zugunsten des Arbeitgebers. Auch Tarifverträge aus der Zeit vor 2018 könnten abweichende Regeln zur

gesetzlichen Entgeltumwandlung enthalten. Das sei bei dem Tarifvertrag des Holzmechanikers der Fall. BG W a BAG: Urteil vom 20. August 2024, Az. 3 AZR 285/23

Betriebliche Altersvorsorge: Die Entgeltumwandlung mit Arbeitgeberzuschuss ist seit 2018 Gesetz.

Absolute Zahlen sind wichtig, aber für die Analyse sind Quoten der BWA schneller greifbar.

Cord-Christian Körner, Handwerkskammer Oldenburg

Vorjahreswerten, die denselben saisonalen Schwankungen unterlagen, betont der Betriebsberater. Solche Vergleiche zeigen auch, ob ein Handwerksbetrieb seine gesetzten Ziele erreicht – zum Beispiel die Kosten zu senken oder die Produktivität zu erhöhen.

7. Betriebsvergleiche geben Orientierung Hilfreich bei der Einordnung der eigenen Zahlen sind Vergleichswerte anderer Handwerksbetriebe. Solche Betriebsvergleiche für viele Gewerke im Handwerk erstellen die LGH in Nordrhein-Westfalen und Perfakta in Schleswig-Holstein.

Dass die Zahlen nur aus diesen beiden Bundesländern stammen, sei dabei zweitrangig, betont Körner: „Ein solcher Vergleich ist definitiv hilfreich und bringt einen ins Nachdenken.“ Unterschiede von zwei oder drei Prozent seien zwar nicht aussagekräftig, auch weil es sich immer um Durchschnittswerte handle. „Aber wenn die Wareneinsatzquote im Betriebsvergleich bei 30 Prozent und im eigenen Betrieb bei 40 Prozent liegt, dann sollte man sich den eigenen Materialverbrauch und die Einkaufskosten genauer anschauen.“

8. Liquidität: Cashflow-Auswertung nutzen Alleine auf die „Standard-BWA“, die der Gewinn- und Verlustrechnung des Jahresabschlusses ähnelt, sollten sich Handwerker nicht verlassen, rät Körner. Ein regelmäßiger Blick auf die Liquidität sei mindestens

ebenso wichtig. Insbesondere für Betriebe, die wachsen wollen oder in der Krise stecken, sei die Liquidität kurzfristig sogar noch wichtiger als die BWA. Eine entsprechende Cashflow-Auswertung könne der eigene Steuerberater auf Knopfdruck zusammen mit der monatlichen BWA erstellen. Genau wie die BWA ist die Cashflow-Auswertung aber immer nur eine Rückschau auf die vergangenen Monate. Körner rät deshalb zu „einer Liquiditätsvorschau, die alle erwarteten Zahlungsaus- und -eingänge mit ihren jeweiligen Terminen erfasst“. Bei einer solchen Liquiditätsplanung kann der Steuerberater ebenfalls unterstützen, wenn Sie ihn mit den nötigen Zahlen versorgen.

9. Zeitnah buchen und digital übermitteln Wie aussagekräftig BWA und Cashflow-Auswertung sind, hängt davon ab, wie aktuell diese sind, wenn Sie in Ihrem Betrieb ankommen. „Wenn ich als Handwerker die BWA für den Mai erst im Oktober bekomme, ist das natürlich viel zu spät“, warnt Körner. Für eine zeitnahe, aussagekräftige Auswertung seien drei Faktoren entscheidend:

ɓ Wie schnell erfasst der Handwerksbetrieb buchungsrelevante Vorgänge und übermittelt sie an den Steuerberater?

ɓ Wie schnell bearbeitet der Steuerberater die Buchungen des Betriebs?

ɓ Wie schnell steht die BWA dem Betrieb zur Verfügung und wird vom ihm kontrolliert und ausgewertet?

„Manchmal werden Dinge – zum Beispiel die Bestandsveränderungen oder die Abschreibungen – bewusst nicht unterjährig gebucht, um den Aufwand gering zu halten“, berichtet der Betriebsberater. „Das führt dazu, dass man das ganze Jahr mit verzerrten Werten arbeitet und dann vielleicht eine böse Überraschung am Jahresende erlebt.“

Körner rät Handwerksbetrieben, alle Möglichkeiten der Digitalisierung zu nutzen, um schneller an aussagekräftige Zahlen zu gelangen. „Es gibt so viele Tools, die einen automatisierten Abgleich der Daten mit dem Bankkonto erlauben und die vorkontierte Buchungen direkt an den Steuerberater übermitteln können, um dort den Buchungsprozess zu beschleunigen.“ Pendelordner oder auch der Datentransfer per USB-Stick hätten ausgedient. „Mit der Einführung der E-Rechnung ab 2025 ist jetzt noch mehr Feuer unter dem Kessel, damit muss man sich auch als kleiner Betrieb auseinandersetzen. Dies sollte man als Chance sehen, die eigenen Buchhaltungsprozesse in Sachen Automatisierung und Digitalisierung voranzubringen“, sagt Körner. 10. Quetschen Sie Ihren Steuerberater aus Nicht zuletzt empfiehlt Körner Handwerkern den regelmäßigen Austausch mit dem Steuerberater: „Lassen Sie sich die Zahlen der BWA erklären – so lange, bis Sie alles verstehen. Nur so können Sie kritische Fragen stellen und bei Fehlentwicklungen gegensteuern.“

Denn auch andere interessieren sich für Ihre Zahlen: „Alle Externen wie zum Beispiel Banken, das Finanzamt und auch potenzielle Nachfolger schauen darauf“, betont Körner. „Ich muss als Handwerker kein BWA-Experte sein, aber ich sollte meine Zahlen verstehen und mich im Idealfall damit wohlfühlen.“ JÖRG WIEBKING W

Minijob-Grenze steigt 2025

Wenn zum 1. Januar 2025 der Mindestlohn steigt, hat das auch Auswirkungen auf Minijobs. Was Betriebe über die Verdienstgrenze und die Arbeitszeit wissen müssen.

Der gesetzliche Mindestlohn wird zum Jahreswechsel um 41 Cent angehoben. Die Lohnuntergrenze liegt dann bei 12,82 Euro pro Stunde. Das hat die Bundesregierung bereits im vergangenen Jahr per Verordnung beschlossen. Betriebe, die Minijobber beschäftigen, müssen sich auf eine weitere Änderung einstellen. Infolge der Mindestlohnerhöhung wird die Verdienstgrenze im Minijob angepasst: Sie steigt zum 1. Januar auf 556 Euro pro Monat. Bislang liegt die sogenannte MinijobGrenze bei 538 Euro. Die Minijob-Zentrale weist darauf hin, dass sich die maximale Anzahl der Arbeitsstunden für Minijobber im kommenden Jahr nicht ändert. Sie liegt weiterhin bei etwa 43 Stunden im Monat.

Hinweis: Zahlen Betriebe ihren Minijobbern mehr als den gesetzlichen Mindestlohn, dann verringert sich die maximal mögliche Arbeitszeit im Minijob. Früher wurden Mindestlohnerhöhungen für Betriebe oft zur Mindestlohnfalle – zumindest dann, wenn sie Minijobbern den gesetzlichen Mindestlohn zahlten und die monatliche Arbeitszeit nicht anpassten. Dieses Problem hat der Gesetzgeber inzwischen beseitigt: Denn seit Oktober 2022 wird die Verdienstgrenze automatisch bei jeder Mindestlohnerhöhung angepasst. Die Formel für die Berechnung ist in § 8 Abs. 1 SGB IV festgelegt: Geringfügigkeitsgrenze = (Mindestlohn x 130) / 3. Das Ergebnis wird dann auf volle Euro aufgerundet. AML W

Foto: Stockfotos-MG stock.adobe.com

Wegen der Mindestlohnerhöhung wird die Verdienstgrenze im Minijob angehoben. w

Weitere Informationen zur Verdienstgrenze im Minijob finden Sie auf der Website der Minijob-Zentrale. Kurzlink: svg.to/mijoze

Wie beantragen Betriebe das Kug?

Betriebe des Baugewerbes können in den Wintermonaten – je nach Witterung – Saison-Kurzarbeitergeld beantragen. Was Sie zu den Konditionen wissen sollten.

Sie müssen in Ihrem Baubetrieb in den Wintermonaten aufgrund des Wetters zeitweise die Arbeit einstellen? Oder Sie haben einen saisonbedingten Auftragsmangel auszugleichen? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Saison­Kurzarbeitergeld bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) beantragen – und zwar in den Monaten von Dezember bis einschließlich März. Für die Beantragung dieser Leistung – auch Saison­Kug oder umgangssprachlich Schlechtwettergeld genannt –sei laut BA Folgendes wichtig:

ɓ Der Arbeitgeber zahlt es grundsätzlich in Vorleistung aus und muss anschließend den Antrag bei der BA stellen.

ɓ Die Beantragung der Leistung ist für jeden Monat in Kurzarbeit möglich oder höchstens drei Monate rückwirkend.

Was sollten Sie im Vorfeld klären?

Die BA rät Arbeitgebern, vor dem Antrag der Förderung zu prüfen, ob der Betrieb bezugsberechtigt ist. Dabei gehe es um Fragen wie:

ɓ Können Ihre Mitarbeitenden in der Schlechtwettersaison andere Arbeiten im Betrieb übernehmen?

ɓ Sind noch Urlaubstage und Arbeitszeitguthaben verfügbar, die zur Vermeidung von Kug­Zahlungen aufgelöst werden müssten?

ɓ Unter welchen Bedingungen ist eine Verkürzung der Arbeitszeit laut Tarifvertrag oder Einzelarbeitsvertrag zulässig?

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Zum Erhalt des Saison­Kug sind nach Angaben der BA folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

ɓ Der Arbeitsausfall muss vorübergehend und unvermeidbar sein. Das bedeutet: Die Kurzarbeit ist aus wirtschaftlichen Gründen, aufgrund der Witterungsbedingungen oder in Folge eines unabwendbaren Ereignisses zu beantragen.

ɓ Berechtigt sind Unternehmen des Baugewerbes, die in der Baubetriebe­Verordnung erfasst sind.

ɓ Ein Betrieb muss mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigen.

ɓ Die Hilfe kann nur für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte beantragt werden, die nicht gekündigt sind und mit denen kein Aufhebungsvertrag geschlossen wurde.

Möglich sei es, die Kurzarbeit in der Schlechtwetterzeit im gesamten Betrieb oder nur in einzelnen Abteilungen einzuführen.

Saison-Kug: Wie errechnen Sie die Höhe der Leistung? Entscheidend für die Höhe des Saison­Kurzarbeitergeldes sei laut BA, wie viel Nettolohn durch die Kurzarbeit entfalle. Die finanzielle Unterstützung werde bereits ab der ersten Ausfallstunde nach Auflösung von Arbeitszeitguthaben geleistet. Betrieben würden auch die dafür zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträge erstattet, so die Bundesagentur für Arbeit. Grundsätzlich gelte Folgendes:

ɓ Beschäftigte ohne Kinder im Haushalt erhalten 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns.

ɓ Beschäftigte mit mindestens einem Kind im Haushalt erhalten 67 Prozent des ausgefallenen Nettolohns.

Wenn der Chef nur faktisch bestimmt

Der Ehemann ist Geschäftsführer, die Ehefrau ist Alleingesellschafterin der GmbH. Ein Betrieb muss deswegen jetzt Sozialabgaben nachzahlen.

Der Fall: Ein Dachdeckermeister arbeitet als angestellter Geschäftsführer einer GmbH. Alleingesellschafterin ist seine Ehefrau. Der Handwerker vermietet der GmbH die Geschäftsräume und wesentliche Betriebsmittel. Außerdem gewährt er dem Betrieb ein Darlehen von 110.000 Euro und hat faktisch das Sagen. Dennoch stuft der Sozialversicherungsträger ihn nach einer Betriebsprüfung als abhängig beschäftigt ein. Folge: Die GmbH soll für mehrere Jahre rückwirkend Sozialversicherungsbeiträge für den Geschäftsführer zahlen. Die GmbH hält dagegen: Abgesehen von der Ehefrau als Alleingesellschafterin sprächen alle Aspekte für eine selbstständige Tätigkeit. So sei die Ehefrau „lediglich Bürokauffrau“ und fachlich „nicht in der Lage, den Betrieb zu führen“. Hingegen bestimme der Ehemann als „alleiniger Branchenkenner“ die wirtschaftliche Ausrichtung der GmbH. Zudem trage auch er ein unternehmerisches Risiko – durch das von ihm gewährte Darlehen.

Das Urteil: Das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein­Westfalen hat gegen die GmbH entschieden. Ein angestellter Geschäftsführer sei auch dann sozialversicherungspflichtig, wenn er „faktisch wie ein Alleininhaber die Geschäfte der Gesellschaft nach eigenem Gutdünken führt“ und „Kopf und Seele“ der Firma ist. Eine selbstständige Tätigkeit liege nur dann vor, wenn der Geschäftsführer am Gesellschaftskapital beteiligt ist und er durch diese Beteiligung die „Rechtsmacht“ hat, die Geschicke der Gesellschaft zu lenken. JW W

a LSG Nordrhein-Westfalen:

Urteil vom 10. April 2024, Az. L 8 BA 126/23

kann von Betrieben beantragt werden, die in der Baubetriebe-Verordnung erfasst sind.

Die genauen Kug­Beträge seien folgendermaßen zu berechnen:

Die finanzielle Unterstützung werde bereits ab der ersten Ausfallstunde nach Auflösung von Arbeitszeitguthaben geleistet.

ɓ aus dem Soll­Entgelt, also Bruttoarbeitsentgelt ohne Mehrarbeitsentgelt und Einmalzahlungen, sowie ɓ aus dem Ist­Entgelt, dem tatsächlich im Kalendermonat erzielten Bruttoarbeitsentgelt.

Die Formel für die Berechnung des Kug lautet wie folgt: (SollEntgelt im Kalendermonat) – (Ist­Entgelt im Kalendermonat) = Kug

Wie wird das „Schlechtwettergeld“ beantragt?

Zur Datenübertragung an die BA gibt es diese Möglichkeiten:

ɓ Online­Übermittlung per eService der BA,

ɓ Übertragung über das Modul KEA aus einem zertifizierten Entgeltabrechnungsprogramm des Betriebes, ɓ Direkter Upload auf der Homepage der BA, ɓ Zusendung per Post.

Wichtig für die Prüfung durch die BA seien folgende Daten: ɓ die Arbeitszeitnachweise für jeden Monat, für den Saison­Kug beantragt wurde, ɓ die Arbeits­, Ausfall­ und Fehlzeiten der Beschäftigten, ɓ der Nachweis aller abgerechneten Beträge, ɓ die Auszahlungsnachweise für das Kug und/oder ergänzende Leistungen an die Beschäftigten. BIRGIT GREUNER W

Frohe Weihnachten

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unseren Leser*innen ein besinnliches Weihnachtsfest und ein gesundes, erfolgreiches Jahr!

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Das sogenannte Saison-Kug

Sozialabgaben für Gutverdiener steigen

Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung steigen 2025 erneut. Das hat auch Folgen für Selbstständige, die gesetzlich versichert sind.

Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung sollen zum 1. Januar 2025 deutlich steigen. Das hat die Bundesregierung per Verordnung beschlossen. Als Begründung nennt sie die Einkommensentwicklung im letzten Jahr: 2023 habe die Lohnzuwachsrate bei 6,44 Prozent gelegen. Das sei die Basis, auf der die soziale Sicherung für 2025 fortgeschrieben werde.

Beitragsbemessungsgrenzen 2025: Was bedeutet das für Versicherte? Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine wichtige Rechengröße im deutschen Sozialversicherungsrecht. Sie legt fest, bis zu welchem Bruttoeinkommen Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung fällig werden. Der Verdienst, der über diese Einkommensgrenze hinausgeht, ist für die gesetzlich Versicherten beitragsfrei. In der gesetzlichen Krankenversicherung soll die Beitragsbemessungsgrenze 2025 um 4.050 Euro angehoben werden und somit bei 66.150 Euro im Jahr liegen. Das entspricht einem Bruttoeinkommen von 5.512,50 Euro im Monat.

Zum Jahreswechsel soll die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) ebenfalls deutlich steigen. Sie liegt dann erstmals einheitlich in ganz Deutschland bei 96.600 Euro im Jahr – das entspricht einem monatlichen Bruttoeinkommen von 8.050 Euro. Bislang gelten in der GRV unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen für West (7.550 Euro) und Ost (7.450 Euro).

Wer 2025 in die private Krankenversicherung wechseln kann

Zum 1. Januar 2025 wird die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung auf 73.800 Euro im Jahr angehoben. Im Vergleich zu 2024 steigt die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze damit um 4.500 Euro. Das bedeutet für gesetzlich Versicherte: Der Wechsel in die private Krankenversicherung wird im kommenden Jahr schwerer. Schließlich können nur diejenigen wechseln, deren Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze von 73.800 Euro im Jahr liegt. Bislang war der Wechsel in die private

Der Wechsel in die private Krankenversicherung wird im kommenden Jahr schwerer.

Krankenversicherung schon ab einem Bruttojahreseinkommen von mehr als 69.300 Euro möglich.

Durchschnittsentgelt steigt: Welche Folgen hat das für die Rente?

Das Durchschnittsentgelt in der gesetzlichen Rentenversicherung hat die Bundesregierung für das Jahr 2025 vorläufig auf 50.493 Euro festgesetzt – im Vergleich zu 2024 steigt es damit um 5.135 Euro. Das Durchschnittsentgelt dient der Bestimmung der Entgeltpunkte im jeweiligen Kalenderjahr. Ein Entgeltpunkt entspricht etwa dem durchschnittlichen jährlichen Bruttoverdienst aller Ver-

Bürokratische Entlastung bei Umsatzsteuer und Buchhaltung

Erleichterung bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung und den Buchführungspflichten: Diese neuen Schwellenwerte sollten Sie kennen.

Mit dem Ende der Ampel-Koalition bleiben viele Gesetze vorerst in der Schwebe: Korrektur der kalten Progression, Jahressteuergesetz 2024, Rentenpaket II … Doch zumindest zwei Gesetze haben 2024 alle Hürden genommen, die kleineren und Kleinstbetrieben das Leben bei der Buchhaltung und der Zahlung von Umsatzsteuern etwas erleichtern: das Wachstumschancengesetz und das Bürokratieentlastungsgesetz.

Umsatzsteuer-Voranmeldung für Kleinstunternehmen Handwerksbetriebe, die jährlich mehr als 7.500 Euro Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen, müssen die Umsatzsteuer-Voranmeldung bislang monatlich übermitteln. Bei allen anderen Betrieben begnügt sich der Fiskus mit einer vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldung. Der Schwellenwert wurde nun im Vierten Bürokratieentlastungsgesetz zum

1. Januar 2025 von 7.500 Euro auf 9.000 Euro erhöht. Maßgeblich sind dafür die im Vorjahr (2024) geleisteten Umsatzsteuer-Zahlungen, also die Differenz aus vereinnahmter Umsatzsteuer und Vorsteuer.

Umsatzsteuer: Ist-Besteuerung für mehr Betriebe Mit dem Wachstumschancengesetz hat der Gesetzgeber bereits im März die Umsatzgrenze für die Ist-Besteuerung bei der Umsatzsteuer erhöht – von 600.000 auf 800.000 Euro Umsatz. Wer beim Finanzamt die Ist-Besteuerung beantragt, muss Umsatzsteuer auf Ausgangsrechnungen erst an das Finanzamt abführen, wenn die Zahlung bei ihm eingeht. Wer die Umsatzgrenze von 800.000 Euro überschreitet, muss die Umsatzsteuer bei Rechnungsstellung abführen – unabhängig davon, wann der Kunde zahlt.

Beantragen können die IstBesteuerung:

ɓ Handwerksbetriebe, die von der Buchführungspflicht befreit sind (Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung), und ɓ Handwerksbetriebe, deren Gesamtumsatz im Vorjahr nicht mehr als 800.000 Euro betragen hat. Die voraussichtliche Höhe im Folgejahr spielt hingegen keine Rolle.

Den Wechsel zur Ist-Besteuerung müssen Betriebe beim Finanzamt beantragen. Ein kurzes formloses Schreiben genügt.

Ein Beispiel zeigt, was die IstBesteuerung bringt: Ein SHK-Betrieb stellt einem Kunden im November 2024 Leistungen über 25.000 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer in Rechnung. Wegen eines Streits über angebliche Mängel bezahlt der Kunde die Rechnung erst im Juni 2025. Da der Betrieb die Ist-Besteuerung gewählt hat, wird die Umsatzsteuer in Höhe

von 4.750 Euro mit der UmsatzsteuerVoranmeldung für den Juni 2025 fällig, also am 10. Juli 2025. Bei der Soll-Besteuerung hätte der Betrieb in Vorleistung gehen müssen und die 4.750 Euro schon für den Monat der Rechnungsstellung abführen müssen. Bilanzierungs- und Buchführungspflicht: Schwellenwert angehoben Ebenfalls im Wachstumschancengesetz angehoben hat der Gesetzgeber die Grenzwerte, ab denen Unternehmen zur Bilanzierung und doppelten Buchführung verpflichtet sind. Dadurch können kleinere Handwerksbetriebe ihren Gewinn länger nach der weniger komplizierten Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ermitteln. Zur Bilanzierung müssen sie erst wechseln, wenn ihr Umsatz mindestens 800.000 Euro im Jahr beträgt (vorher: 600.000 Euro) und ihr Gewinn mindestens 80.000 Euro jährlich (vorher: 60.000 Euro).

sicherten. Das bedeutet: Wer in einem Kalenderjahr mehr als der Durchschnitt aller Versicherten verdient, bekommt mehr als einen Punkt. Die Entgeltpunkte sind im Alter für die Berechnung der Rentenhöhe wichtig.

Wann treten die neuen Rechengrößen in Kraft?

Final beschlossen sind die neuen Sozialversicherungsgrößen noch nicht. Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen, damit sie zum Jahreswechsel in Kraft treten kann.

ANNA-MAJA LEUPOLD W

Mehr Betriebe können nun länger die Einnahmenüberschussrechnung nutzen, statt zur komplizierteren Bilanzierung zu wechseln.

Ein wichtiger Vorteil der EÜR: Für sie gilt das Zufluss- und Abflussprinzip. Betriebe setzen Betriebseinnahmen in dem Jahr an, in dem die Zahlungen eingegangen sind, Betriebsausgaben im Jahr der Bezahlung.

Anders als bei der GuV eines bilanzierenden Unternehmens spielt es keine Rolle, wann eine Forderung oder eine Verbindlichkeit entstanden ist. Es kommt nur auf die tatsächlichen Zahlungen an. JW W

Mehr als 500 Betriebe haben 2022 mit uns Mitarbeiter gefunden!

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Nachwuchs am Schultisch begeistern

Fachkräfte von morgen sollte man in der Schule abholen, sagt Schreinerin

Julia Maria Spielvogel. Sie organisierte eine ganz besondere Deutschland­Tour.

Handwerk und allgemeinbildende Schulen passen sehr gut zusammen: Das weiß Julia Maria Spielvogel aus dem bayerischen Weyarn aus eigener Erfahrung. Die Schreinergesellin kehrte Ende September von ihrer zwölfmonatigen Deutschland-Schul-Tour zurück – mit einem selbst ausgebauten Camper und einem Anhänger, gefüllt mit Maschinen, Werkzeugen und Baumaterial.

In unzähligen Workshops hat sie Siebt- und Achtklässler, aber auch Grundschulkinder für das Bauen mit Holz begeistert. Seitdem ist ihr klar, wie wichtig es ist, mehr handwerkliche Projekte in die Stundenpläne zu integrieren. „Viele unserer Nachwuchsprobleme könnten wir auf diesem Weg lösen“, ist sich die 28-Jährige sicher.

„Ich habe ein Unterrichtskonzept erarbeitet – auf Grundlage eines von mir entworfenen fünfteiligen Bausatzes für ein Bienenhotel“, sagt Spielvogel. Das bauten die Schüler jeweils einer Klasse mit ihrer Hilfe in knapp drei Stunden zusammen. Zum Einsatz kamen Fräse, Akkuschrauber, Schleifmaschine und Laser. Dabei vermittelte Spielvogel nicht nur handwerkliche Fähigkeiten, sondern auch Hintergrundwissen: „In einem Quiz konnten die Kinder anhand einiger von mir produzierter Kurzvideos lernen, wo das von uns genutzte Holz herkommt, wie Schreiner und Tischler arbeiten und welche Bedeutung Bienen für uns haben.

„Handwerken ist viel besser als normaler Unterricht“ Was hat die Schreinergesellin an ihrem SchülerProjekt besonders begeistert? „Die strahlenden

Gesichter der Jugendlichen über ihre selbst gebauten Werke und ihr häufigstes Resümee: Handwerken ist viel besser als normaler Unterricht“, antwortet sie prompt. Spielvogel hat folgende Tipps für Handwerkskollegen zum Thema „Nachwuchswerbung“:

ɓ Bei Veranstaltungen wie Berufsmessen sollten Handwerkskammern und Innungen möglichst praxisnahe Angebote umsetzen: Schüler könnten am Messestand in kurzen Workshops aktiv werden, zum Beispiel durch Schreiben des eigenen Namens per CNC-Fräse auf ein Stück Holz oder durch Schrauben an einem Motorblock: „Mit den eigenen Händen zu arbeiten, bringt Jugendliche viel näher an die Idee heran, einen Handwerksberuf zu wählen“, betont Spielvogel. ɓ Um für ihre Ausbildungsangebote zu werben, könnten Handwerksbetriebe in Schulen ihrer Region kurze Workshops anbieten: Spielvogel

Online überzeugen?

Ganz einfach.

Über Ihre Webseite werden Sie gefunden und können zeigen, dass Sie Experte auf Ihrem Gebiet sind. Aber eine Webseite kann noch viel mehr, wie Soline Bode, Produktmanagerin bei der Schlüterschen in Hannover, im Interview verrät.

Eine Webseite ist meine Visitenkarte im Internet – stimmt's? Ja, völlig. Noch immer spielen Webseiten eine, wenn nicht sogar die zentrale Rolle im Onlinemarketing. Webseiten vermitteln dem Besucher ein Bild von Ihnen, auch wenn er Sie noch nicht persönlich kennt. Oder wann haben Sie sich im Internet das letzte Mal für einen Anbieter ohne Webseite entschieden? Eben. Hinzu kommt eine ganz banale Erkenntnis: Der durchschnittliche Internetnutzer ist heute über 6 Stunden online. So lange hält sich keiner mehr in der Fußgängerzone auf. Umso wichtiger ist es für Unternehmen, online präsent zu sein. Die Webseite ist daher ein großer Baustein für die Neukundengewinnung – und damit viel mehr als nur eine Visitenkarte.

Was gibt es bei der Erstellung einer Webseite zu beachten? Webseiten bestehen heute nicht mehr nur aus einem „Herzlich willkommen auf unserer Webseite“, einer Auflistung der Leistungen und der „Über uns“-Seite. Sehen Sie die Inhalte Ihrer Webseite als Antwort auf Nutzer- und Kundenfragen. Nutzen Sie Bilder, Videos, Infografiken und suchmaschinenoptimierte Texte, um einen optimalen Mix auf Ihre Webseite zu bringen und sie damit so attraktiv wie möglich zu gestalten.

Was ist bei der technischen Umsetzung wichtig?

Jeder kennt das: Wenn eine Webseite zu lange lädt, unverständlich oder kompliziert ist, surfen wir weiter zur nächsten Seite. Deshalb sind ein intuitiver Seitenaufbau, eine schnelle Ladezeit und gegliederte

Viele unserer Nachwuchsprobleme könnten wir auf diesem Weg lösen.

hat noch 1.500 Bienenhotel-Bausätze auf Lager und ist bereit, diese weiterzugeben (Kosten nach Absprache), ebenso wie Tipps zum Unterrichtskonzept. „Solche Workshops sollten möglichst von Azubis umgesetzt werden, die gleichzeitig Fragen zur Ausbildung beantworten könnten“, schlägt sie vor.

ɓ Ausbildende Betriebe sollten in den sozialen Medien wie Instagram oder Tiktok aktiv sein, um Jugendliche gezielt zu erreichen: „Die Azubis in Ausbildungsbetrieben könnten zum Beispiel an einem halben Tag pro Woche Material zum Posten produzieren. Dazu gehören Fotos, Videos und kurze Texte über ihren Arbeitsalltag“, rät Spielvogel. Dann seien die Posts authentisch und sprächen andere junge User besonders gut an, ist sich die Schreinergesellin sicher.

Holzbau-Workshops für Schüler Spielvogel hat ihre Schreinerausbildung im Anschluss an ein Kunstgeschichte- und ein KunstpädagogikStudium absolviert. „Ich selbst wurde im Gymnasium eher auf das Studieren als auf den Weg zu einer praktischen Ausbildung vorbereitet“, berichtet sie. Schließlich habe sie aber im Studium gemerkt, wie viel Spaß sie an handwerklichen Projekten hat. Ihr Gesellenstück fertigte sie in Zusammenarbeit mit der Firma Shaper an und gab damals Workshops für Anwender. „So kam ich auf die Idee, ein solches Format auch Jugendlichen anzubieten und gleichzeitig für das Handwerk zu werben“, erinnert sie sich. Um möglichst viele Schulen einbeziehen zu können, organisierte sie ihre sponsorengeförderte Tour. Veröffentlicht hat sie ihre Erlebnisse auch in zahlreichen Posts auf ihren Social-Media-Kanälen, wo sie kontinuierlich über ihre Arbeit berichtet. BIRGIT GREUNER W

Informationen elementar wichtig. Damit sich die Menschen auf Ihrer Webseite wohlfühlen, müssen sie dort aber erst mal hinfinden. Und das geht am einfachsten über Suchmaschinen wie Google und Bing. Beim Suchmaschinenmarketing wird deshalb insbesondere auf den technischen Aufbau der Webseite geachtet.

Was kann meine Webseite noch für mich leisten? Sie können Ihre Webseite für sich arbeiten lassen, indem Sie mithilfe von eingebundenem Informationsmaterial (z. B. Whitepaper) oder der gezielten Nutzung von Call-to-Action-Buttons wie „Jetzt finden“ oder „Jetzt kontaktieren“ Kontakte sammeln. So erreichen Sie direkt die Menschen, die sich für Ihre Produkte interessieren und Bedarf haben.

Webseiten sind heute weit mehr als eine digitale Visitenkarte. Lesen Sie hier, worauf es bei der Gestaltung, Erstellung und Pflege ankommt.

Das optimale Zusammenspiel aus Information und Technik entscheidet über den Erfolg Ihrer Webseite. Die Schlütersche unterstützt Sie bestmöglich bei Design, Erstellung von Inhalten und Pflege einer Webseite – kurz: bei allem, was zu einer erfolgreichen Webseite gehört. Rufen Sie einfach an: 0800 66 11 600

In Workshops baute Schreinerin Julia Maria Spielvogel (sitzend) mit Schülern aus Schulen in ganz Deutschland Bienenhotels.
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Renault zeigt Master-H2-Tech-Prototyp

Fünf Minuten tanken, 700 Kilometer fahren und hinten kommt nur Wasserdampf raus. Mit dem Master H2-Tech will Renault neue Maßstäbe im Nutzfahrzeugbereich setzen.

Brennstoffzelle trifft Nutzlast: Sieht so die Antriebszukunft der leichten und schweren Lademeister aus? Wenn es nach Renault geht, kommt ein klares Ja. Und dafür haben die Franzosen einen echten „Master“­Plan aufgelegt. Um die Antriebswende im Gewerbe zu schaffen, müssten zwar alle an einem Strang ziehen und von allen Beteiligten, also Politik, Industrie und Gesellschaft, gemeinsam kräftig in die Hände gespuckt werden, doch sei die Transformation ohne Alternative. „BEV­Transporter sind definitiv die Zukunft. Nur an der Umsetzung hapert es noch. Alles dauert viel zu lange“, ließ Heinz­Jürgen Löw, Senior Vice President Renault Nutzfahrzeuge, beim Round­Table­Gespräch auf der diesjährigen IAA Transportation in Hannover wissen. Die Umsetzung müsse auf alle Schultern verteilt werden und könne nicht nur den OEMs (Original Equipment Manufacturer/Erstausrüster) überlassen werden, grummelte er weiter. Freilich, Renault hat schon jetzt einen ganz eigenen „Master“­Plan aufgelegt. Eben genau mit seinem Nutzfahrzeug­Topseller Master. Nach der Verbrenner­ und Stromerversion hat der französische Autobauer jetzt die Wasserstoffvariante vorgestellt, die die Franzosen sehr selektiv in ausgesuchten Märkten, unter anderem in Deutschland, in den Handel bringen wollen. Bereits ab 2025, spätestens 2026 soll der fortschrittliche Wasserstoff­Transporter die Palette der leichten Nutzfahrzeuge (LCV) erweitern. Entwickelt wurde er vom 2021 gegründeten Joint Venture Hyvia – der Name „Hyvia“ ist ein Kompositum aus „Hy“ für „Hydrogen“ (englisch Wasserstoff) und „via“ für „Straße“ –, das zu gleichen Teilen von der Renault Group und dem H2­Spezialisten Plug Power gehalten wird, nach eigenen Angaben Pionier und Weltmarktführer für schlüsselfertige Wasserstoffund Brennstoffzellenlösungen.

Vielseitigkeit und Nutzlast

Und genau aus dieser Kooperation heraus kommt der nun vorgestellte Prototyp Master H2­Tech, der die Vorteile der Wasserstofftechnologie mit der bewährten Multi­Energy­Plattform des Renault Master vereint und wie kein anderes Nutzfahrzeug bisher für Effizienz und Leistung stehen soll. Dafür nutzt der Master H2­Tech eine Dual­Power­Architektur, bestehend

aus einer 47­kW­Brennstoffzelle und einer 20­kWhBatterie. Diese Kombination ermöglicht eine beachtliche WLTP­Reichweite von bis zu 700 Kilometern.

Das H2­LCV kann in nur fünf Minuten betankt werden, was einen großen Vorteil gegenüber rein batterieelektrischen Fahrzeugen darstellt. Zur Auswahl stehen Versionen mit 7,5 oder 9 Kilogramm Wasserstoffspeicherkapazität in Hochdrucktanks (700 bar).

Der Elektromotor leistet 143 PS und ermöglicht eine Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Ein entscheidender Vorteil des Master H2­Tech ist die Integration der gesamten Wasserstoffarchitektur in die Fahrzeugplattform. Dies gewährleistet, dass

Dank der flexiblen Plattformarchitektur steht der Wasserstoff-Master sowohl als Transporter als auch mit Pritsche oder Fahrgestell zur Wahl. Dank der Renault-Pro+-geprüften Aufbauspezialisten eignet sich das Modell auch für individuelle Sonderlösungen.

Wann sind Umwege erlaubt?

Der kürzeste Weg zwischen Wohnung und Betrieb ist nicht immer der schnellste. Was bei der Pendlerpauschale am Ende für das Finanzamt zählt? Google Maps!

Tägliche Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb können Handwerksunternehmer als Werbungskosten in der

Einkommensteuererklärung ansetzen: 30 Cent pro einfachem Entfernungskilometer pro Arbeitstag. Maßgeblich ist dabei die kürzeste Verbindung. Das muss nicht immer die Strecke mit den wenigsten Kilometern sein. Es kann auch der Weg mit der kürzesten Fahrtzeit sein. Doch Autofahrer dürfen sich bei der Entscheidung über die schnellste Strecke nicht auf ihre gefühlten Stresswerte verlassen. Das zeigt ein Fall des Finanzgerichts (FG) Niedersachsen.

Der Fall: Der Fahrer hatte einen um fast 28 Kilometer längeren Weg für die Werbungskosten angesetzt. Das begründete er mit ständigen Verzögerungen auf der kürzeren Strecke durch Dauerbaustellen, Unfälle und 17 Ampeln. Das Finanzamt bestand dennoch auf der kürzeren Strecke

BEV-Transporter sind definitiv die Zukunft. Nur an der Umsetzung hapert es noch. Alles dauert viel zu lange.

Heinz-Jürgen Löw, Senior Vice President Renault Nutzfahrzeuge

und wollte die zusätzlichen Kilometer nicht anerkennen.

Das Urteil: Das Finanzgericht stellte schließlich eigene Ermittlungen mit Google Maps an. Das Ergebnis: Die vom Finanzamt zugrunde gelegte Strecke sei nicht nur 28 Kilometer kürzer, sondern trotz Staus und Ampeln in der Regel auch elf Minuten schneller. Zwar könne die Umwegstrecke bei extremen Stauverhältnissen der kürzeren Strecke zeitlich auch mal überlegen sein. Maßgeblich für die Werbungskosten sei jedoch, ob der Fahrer den Arbeitsplatz auf der Umwegstrecke in der Regel schneller und pünktlicher erreicht. Dafür sah das Gericht in diesem Fall keine Anhaltspunkte. JW W

FG Niedersachsen: Urteil vom 3. April 2024, Az. 9 K 117/21

sowohl Laderaum als auch Nutzlast erhalten bleiben. Das Ladevolumen reicht von 10,4 bis 14,3 Kubikmeter, in der Version mit großem Volumen sogar bis zu 20 Kubikmeter. Die Nutzlast beträgt bis zu 1.490 Kilogramm, während die Anhängelast bei 2.500 Kilogramm liegt. Neben der zu den meisten Stromern (bisher) vergleichsweise hohen Reichweite verfügt der WasserstoffMaster noch über etliche weitere Pluspunkte: schnelle Kraftstoffaufnahme – die kurze Betankungszeit von fünf Minuten minimiert Ausfallzeiten; Wetterunabhängigkeit – die Reichweite bleibt in allen Jahreszeiten konstant; Null­Emission – während der Fahrt werden keine CO₂­Abgase oder regulierten Luftschadstoffe ausgestoßen; Flexibilität – der Master H2­Tech ist als Kastenwagen, Pritsche oder Fahrgestell erhältlich.

Vorteile des Wasserstoffantriebs Zu den Minuspunkten zählen die kaum vorhandene Infrastruktur und die dadurch bedingte äußerst geringe Nachfrage. Und auch die Anstrengungen der Politik halten sich in puncto Ausbau von H2­Technik, ­Förderprogrammen und ­Ladeeinrichtungen ziemlich in Grenzen. Gleichwohl plant das Joint Venture Hyvia, ein umfassendes Wasserstoff­Ökosystem aufzubauen. Dazu gehören neben den Fahrzeugen auch Wasserstoff­Tankstellen, CO₂­neutrale Wasserstoffversorgung sowie Finanzierungs­ und Wartungsdienstleistungen. Dies soll Kunden eine ganzheitliche Lösung für den Umstieg auf Wasserstoffmobilität bieten.

Der Renault Master H2­Tech zeigt das Potenzial von Wasserstoff im Nutzfahrzeugsektor. Mit seiner Kombination aus hoher Reichweite, kurzer Betankungszeit und Nutzlasterhalt adressiert er zentrale

Organ der Handwerkskammern 129. Jahrgang

Herausgeber:

Schlütersche Fachmedien GmbH Ein Unternehmen der Schlüterschen Mediengruppe

Postanschrift: 30130 Hannover

Adresse: Hans-Böckler-Allee 7, 30173 Hannover Tel. 0511 8550-0 www.schluetersche.de www.handwerk.com

Redaktion: Clemens Noll-Velten (Chefredakteur, V.i.S.d.P.) Tel. 0511 8550-2701 clemens.noll-velten@schluetersche.de

Martina Jahn (verantwortliche Redakteurin) Tel. 0511 8550-2455 martina.jahn@schluetersche.de

Denny Gille, Tel. 0511 8550-2624 denny.gille@schluetersche.de Anna-Maja Leupold, Tel. 0511 8550-2460 anna-maja.leupold@schluetersche.de Birgit Greuner, Tel. 0511 8550-2415 birgit.greuner@schluetersche.de

Die Multi-Energy-Plattform des neuen Transporters ermöglicht die Fertigung aller Antriebsvarianten auf demselben Montageband im Werk Batilly bei Metz.

Kundenforderungen. Die geplante Markteinführung 2025 könnte einen wichtigen Schritt in Richtung nachhaltiger Logistik und Transport darstellen. Die Entwicklung des Master H2­Tech unterstreicht Renaults Engagement für vielfältige Antriebslösungen. Durch die Fertigung aller Antriebsvarianten auf demselben Montageband demonstriert Renault Flexibilität und Effizienz in der Produktion. Mit dem Master H2­Tech positioniert sich Renault zudem als Vorreiter in der Wasserstofftechnologie für leichte Nutzfahrzeuge und bietet eine vielversprechende Alternative für Betriebe, die nach nachhaltigen, leistungsfähigen Transportlösungen suchen. MICHAEL NEHER W IMPRESSUM

Content Management: Torsten Hamacher, Tel. 0511 8550-2456 torsten.hamacher@schluetersche.de

Antje Todt, Tel. 0511 8550-2550 antje.todt@schluetersche.de Regionalredaktionen (verantw. f. Kammerseiten) Braunschweig-Lüneburg-Stade: Astrid Bauerfeld Hannover: Peter Karst Hildesheim-Südniedersachsen: Ina-Maria Heidmann Magdeburg: Burghard Grupe Oldenburg: Heiko Henke Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim: Sven Ruschhaupt Ostfriesland: Jörg Frerichs

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Kai Burkhardt (Key Account Manager Automotive) Tel. 0511 8550-2566, kai.burkhardt@schluetersche.de

Derzeit gültige Anzeigenpreisliste: Mediadaten 2024

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Abonnement-Service: vertrieb@schluetersche.de Tel. 0511 8550-8822

Erscheinungsweise: monatlich

Bezugspreis: Jahresabonnement:

¤ 46,00 inkl. Versand und MwSt. Studierende ¤ 28,00 Einzelheft ¤ 1,50 zzgl. Versandkosten Für die in der Handwerksrolle eingetragenen Handwerker ist der Bezugspreis durch den Mitgliedsbeitrag abgegolten. ISSN 0029-1617 Druck: NOZ Druckzentrum, Weiße Breite 4, 49084 Osnabrück

Auf der IAA Transportation 2024 präsentierte Renault den Master H2-Tech. Der Prototyp wurde über drei Jahre von Hyvia entwickelt. Grundlage war vor allem Kundenfeedback zu den ersten beiden Wasserstoffversionen des Master, die seit 2023 erhältlich sind.

„Die Wirtschaft braucht Impulse“

Die Herbstkonjunkturumfragen von Handwerkskammer Magdeburg und Industrie- und Handelskammer Magdeburg zeigen: Die Wirtschaft im Norden Sachsen-Anhalts kommt nicht in Fahrt.

Der Wirtschaft im Norden von Sachsen-Anhalt geht es nicht gut. Eine Trendumkehr ist nicht in Sicht. Das ist das Ergebnis der Herbstkonjunkturumfragen der Industrie- und Handelskammer Magdeburg und der Handwerkskammer Magdeburg. „Die Wirtschaft kommt nicht in Fahrt und braucht dringend Wachstumsimpulse“, erklärten Handwerkskammer-Präsident Andreas Dieckmann und IHK-Vizepräsident Nils Appelt am 13. November bei einer gemeinsamen Pressekonferenz in Magdeburg. Vor allem die nicht ausreichende Planbarkeit und fehlende Verlässlichkeit würden die Unternehmen verunsichern.

„Die Konjunktur im Handwerk zeigt sich kraftlos und ohne Aufwärtsdynamik“, konstatierte Dieckmann. „Das Handwerk tritt auf der Stelle, da belebende Impulse ausbleiben.“ „Der Wirtschaft geht es schlecht“, ergänzte Appelt. Von den IHK-Mitgliedsunternehmen werde die aktuelle Geschäftslage deutlich pessimistischer als im Vorquartal eingeschätzt. „Auch die Geschäftserwartungen trüben sich weiter ein. Über die Hälfte der Unternehmen gehen von einer ungünstigeren Entwicklung in den kommenden Monaten aus.“

Verunsicherung und Investitionszurückhaltung

Die Rahmenbedingungen blieben wegen des schwachen Wohnungsbaus, der schwächelnden Exportindustrie und der weiterhin verhaltenen Konsumnachfrage herausfordernd, bestätigte Dieckmann. „Die fehlende politische Verlässlichkeit, verbunden mit lähmender Bürokratie und strukturellen Problemen, sorgen weiterhin für Investitionszurückhaltung und Verunsicherung – sowohl auf Seiten der Handwerker als auch bei ihren Kunden.“

Nötig sei eine Wirtschaftspolitik, die nachhaltiges Wachstum und neue wirtschaftliche Dynamik ermögliche, forderte Appelt. „Energiekosten und Steuern senken, Auflagen und Berichtspflichten abbauen, Planungs- und Genehmigungsverfahren vereinfachen.“ Diese Maßnahmen könnten schnell umgesetzt werden und wären der Startschuss für eine nachhaltige Wachstumsagenda. TORSTEN SCHEERW

Fast alle Stollen „sehr gut“

14 Handwerksbäckereien aus Sachsen-Anhalt haben sich Ende November im City Carré Magdeburg und in der Schaubäckerei Denni Nitzschke in Calvörde der vom Landesinnungsverband des Bäckerhandwerks organisierten öffentlichen Stollenprüfung gestellt. 92 Prozent der insgesamt 42 geprüften Produkte erhielten das Prädikat „Sehr gut“, der Rest ein „Gut“ – ein im bundesweiten Vergleich überdurchschnittliches Ergebnis. AG Ergebnisse im Detail: www.brotinstitut.de

„Erwartungen groß wie nie“

Die Vollversammlung der Handwerkskammer fordert von der Bundespolitik bessere Rahmenbedingungen für Handwerksbetriebe und ihre Mitarbeiter. „Unsere Erwartungen an die nächste Bundesregierung sind groß wie nie: Sozialsysteme reformieren, Bürokratie abbauen, Energieversorgung verlässlich und wettbewerbsfähig gestalten, Infrastruktur reparieren und ausbauen, Frieden herbeiführen. Die künftige Regierung muss Entscheidungen treffen, die der Bevölkerung und auch der Wirtschaft das Vertrauen in die Politik und letztlich auch in die Demokratie zurückgeben. Wir setzen große Hoffnung auf das nächste Jahr“, sagte Andreas Dieckmann, Präsident der Handwerkskammer, bei der Vollversammlung am 26. November im Haus des Handwerks in Magdeburg. AG

Geschäftslage nach Handwerksgruppen

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Gemeinsame Konjunktur-Pressekonferenz am 13. November mit (v. l.) Burghard Grupe (Hauptgeschäftsführer Handwerkskammer), Andreas Dieckmann (Präsident Handwerkskammer), Nils Appelt (Vizepräsident IHK) und André Rummel (Hauptgeschäftsführer IHK)

Regionales

W BETRIEBSBÖRSE

Angebote

Regional bedeutender Installationsbetrieb, Schwerpunkt Wärmepumpenanlagen in Magdeburg (Chiffre 12062)

Tischlerei in Wernigerode sucht Nachfolger (Chiffre 12061)

Suchen Nachfolger für erfolgreichen Installationsbetrieb Heizung-Sanitär-Lüftung in Magdeburg (Chiffre 12059)

Spezialbetrieb für Betonbohren, -sägen und -schleifen im Harz zu verkaufen (Chiffre 12058)

Gemischt genutztes Grundstück in Schönebeck zu verkaufen (Chiffre 12057)

Friseursalon in Stendal sucht Nachmieter (Chiffre 12056)

Suche Nachfolge für etablierte HandwerksGalvanik im Landkreis Börde (Chiffre 12055)

Traditionstischlerei in Magdeburg zu verkaufen oder zu vermieten (Chiffre 12051)

Übernahmeangebot für erfolgreichen Servicebetrieb im Bereich Kfz-Werkstätten (Chiffre 12050)

Fliesenlegerfachbetrieb im Jerichower Land zu verkaufen (Chiffre 12049)

Metallbaubetrieb in Calbe zu verkaufen (Chiffre 12048)

Verkaufe gebrauchte Maschinen für Tischlerei (Chiffre 12047)

Erfolgreiches, familiengeführtes Bauunternehmen im Bördekreis sucht Nachfolger (Chiffre 12046)

Gesuche

Immobilienservice in Magdeburg sucht zur Übernahme Unternehmen im Bereich Hausmeisterservice, Fußbodenleger, Tapezierer (Chiffre 12037) Wirtschaftsingenieur und Elektromeister sucht zukunftsfähiges Unternehmen zur Übernahme (Chiffre 12031)

Suche Malerbetrieb zu kaufen in Magdeburg, Landkreis Börde, Schönebeck oder im Altmarkkreis (Chiffre 11993)

Unternehmensnachfolge im Bereich Metallbau, Schweißtechnik, Metallveredlung in der Altmark und nördlich von Magdeburg (Chiffre 12063)

Vollständige Börse: www.hwk-magdeburg.de/betriebsboerse

Kontakt: Cornelia Strümpel, E-Mail cstruempel@ hwk-magdeburg.de, Telefon 0391 6268-243

W REGIONALE SPRECHTAGE

Aschersleben: 16.12. 10 - 12 Uhr, Rathaus

Aschersleben, Markt 1 Burg: 14.01. 11 - 14 Uhr, Kreishandwerkerschaft, Holzstr. 26 a

Haldensleben 18.12. 13 - 15 Uhr, Landkreis Börde, Bornsche Str. 2

Quedlinburg: 09.01. 10 - 14 Uhr, CityBüro, Pölkenstraße 40

Salzwedel: 15.01. 9.30 - 12.30 Uhr Altmarkkreis Salzwedel, Brunnenstraße 30

Schönebeck: 14.01. 15 - 17 Uhr, IGZ INNO-LIFE SBK GmbH, Badepark 3 Staßfurt: 13.01. 10 - 12 Uhr, Rathaus Staßfurt, Hohenerxlebener Str. 12

Stendal: 14.01. 9 - 12 Uhr, Kreishandwerkerschaft, Mönchskirchhof 7

Wernigerode: 17.12. 10 - 14 Uhr, Kreishandwerkerschaft, Teichdamm 6

Anmeldung: Telefon 0391 6268 243, E-Mail betriebsberatung@hwk-magdeburg.de

Vom Hörsaal ins Handwerk

Über das Deutschlandstipendium können Unternehmen Nachwuchs gewinnen und fachlich auf dem neuesten Stand bleiben.

Mit 150 Euro pro Monat/ 1800 Euro pro Jahr sind Unternehmen dabei: So viel zahlen sie als Förderer des Deutschlandstipendiums mindestens ein Jahr lang und maximal bis zum Ende der Regelstudienzeit an leistungsstarke Studierende mit besonderem gesellschaftlichen Engagement. Der Bund legt nochmal so viel drauf, so dass die Stipendiaten monatlich 300/ jährlich 3600 Euro bekommeneinkommensunabhängig, zusätzlich zum BaföG.

Die Vorteile für Unternehmen liegen auf der Hand: „Betriebe können frühzeitig Kontakt zu Studierenden aufbauen und pflegen. Gleichzeitig be- bzw. erhalten sie den Bezug zu Studieninhalten und können hier einen Mehrwert aus neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen oder Herangehensweisen ziehen. Außerdem profitieren sie vom Netzwerk und dem Know-how der Universitäten und Hochschulen“, sagt Manuela Quiel, Betriebsberaterin bei der Handwerkskammer Magdeburg. Über Praktika oder Ferienarbeit tauchen die Studierenden laut Quiel noch tiefer in das Unternehmen ein, werden frühzeitig eingearbeitet und lernen die Belegschaft kennen.

Als Förderer kommen vor allem Handwerksunternehmen mit einem ingenieurswissenschaftlichen Bezug infrage, also Bau- und Ausbaubetriebe. Wie zum Beispiel die OST BAU Osterburger Straßen-, Tief- und Hochbau GmbH, die seit 2014 angehende Bauingenieure an der Hochschule Magdeburg-Stendal fördert und bislang schon 18 Stipendien vergeben hat. „Wir haben gute Erfahrungen mit dem Deutschlandstipendium gemacht. Auch wenn für die Stipendiaten keine Verpflichtung besteht, bei uns im Unternehmen tätig zu werden, so suchen doch viele von sich aus den Kontakt. Für uns ist es schön, durch die jungen Leute immer wieder frischen Wind und neue Ideen ins Unternehmen zu bekommen. Dadurch wächst man ja“, sagt Michael Schulz von der OST BAU GmbH. Bei der Hochschule Magdeburg-Stendal sind bereits einige Handwerksbetriebe als Förderer des Deutschlandstipendiums gelistet. Wie kommt man auf diese Liste? „Interessierte erhalten eine Checkliste von uns, die sie ausfüllen“, sagt Beatrice Manske von der Hochschule Magdeburg-Stendal. Die nächste Bewerbungsphase startet im Februar 2025, die Förderung dann ab 1. Oktober.

DeutschlandStipendium

GEFÖRDERT WERDEN leistungsstarke Studierende mit besonderem gesellschaftlichen Engagement FÖRDERER SIND zur einen Hälfte Unternehmen, Stiftungen und Privatpersonen, zur anderen Hälfte der Bund UNTERNEHMEN ZAHLEN 150 Euro pro Monat für mindestens zwei Semester Internetseite: www. deutschlandstipendium.de

25 Jahre Umweltallianz Sachsen-Anhalt

Seit 25 Jahren arbeitet die Umweltallianz an der Vereinbarkeit von Wirtschaftlichkeit und Umweltschutz.

Die Umweltallianz Sachsen-Anhalt feiert in diesem Jahr ihr 25-jähriges Bestehen. Bei einer Festveranstaltung am 13. November in der Staatskanzlei wurde die konstruktive Zusammenarbeit zwischen Landesregierung und Wirtschaft gewürdigt. Dem Bündnis gehören 220 Wirtschaftsunternehmen und Verbände sowie die Landesregierung an. Um die Umweltallianz zukunftsfähig aufzustellen, unterzeichneten die Allianzpartner, darunter Handwerkskammerpräsident Andreas Dieckmann, eine aktualisierte „Vereinbarung zur nachhaltigen Standortpolitik durch kooperativen Umweltschutz“.

Als neues Mitglied der Umweltallianz wurde die RITTER Starkstromtechnik Magdeburg GmbH & Co. KG aufgenommen. Grundlage dafür war der 360-Grad-Nachhaltigkeitscheck der Handwerks-

Wirtschaftsminister Willingmann (r.), Kammerpräsident Dieckmann (2.v.r.) und weitere Partner unterzeichnen die Vereinbarung zur nachhaltigen Standortpolitik. kammer. Wer Mitglied in der Umweltallianz werden und den Check absolvieren möchte, kann sich an die Handwerkskammer wenden. (AG)

Kontakt:

Karsten Gäde, Tel. 0391 6268-212, E-Mail kgaede@hwk-magdeburg.de

• Ganzheitlich gesund und fit: fundierte Informationen und praktische Expertentipps

• Ursachen, Diagnosen, Behandlungsmöglichkeiten und Selbsthilfemaßnahmen verständlich erklärt

Überall erhältlich, wo es Bücher gibt und auf … www.humboldt.de

Mehrwert für Unternehmen:

ɓ frühzeitiger, persönlicher Kontakt zum Stipendiaten

ɓ Teilnahme an der feierlichen Stipendienübergabe

ɓ Kontaktanbahnung zu Hochschuleinrichtungen und Partnern

ɓ Einladungen zu Netzwerktreffen und Veranstaltungen

ɓ Veröffentlichung der Förderaktivitäten in Medien ɓ Ausstellung einer Spendenbescheinigung

ɓ Nutzung des offiziellen Logos für Werbezwecke Natürlich haben auch die Stipendiaten einen Mehrwert: Durch die finanzielle Unterstützung können sie sich besser auf ihr Studium fokussieren, sie erhalten bei Bedarf fachliche Unterstützung im Betrieb und bei der Abschlussarbeit sowie frühzeitig eine beruflich sichere Perspektive - eine Win-Win-Situation. ANJA GILDEMEISTERW Kontakt Handwerkskammer Magdeburg: Manuela Quiel, Tel. 0391 6268-278, E-Mail mquiel@hwk-magdeburg.de Kontakt Hochschule Magdeburg-Stendal: Beatrice Manske, Tel. 0391-886 4421, E-Mail beatrice.manske@h2.de

Wirtschaftsforum Harz setzte starkes Zeichen

Mit rund 300 Gästen setzte das Wirtschaftsforum Harz am 14. November in Ilsenburg ein starkes Zeichen für die regionale Wirtschaft. Zahlreiche Unternehmen nutzten die Gelegenheit, sich in einer Ausstellung zu präsentieren und wertvolle Kontakte zu knüpfen.

Auf der Bühne begrüßten Vertreter der Regionalpolitik sowie als Gastgeber der Präsident des Wirtschaftsclubs Wernigerode, Hörakustiker und Augenoptiker Christoph Dunkel, die Gäste. Zu den Mitveranstaltern gehörte auch erstmals die Handwerkskammer Magdeburg.

Ein inspirierender Vortrag von Prof. Marcel Lichters zeigte u.a. auf, wie Unternehmen durch gezielte Kundenbindung und handwerkliche Qualität erfolgreich werben und sich von der Konkurrenz abheben können. Der Abend endete mit intensivem Networking, das bis spät in die Nacht andauerte. Ein großes Dankeschön an alle Beteiligten für den gelungenen Austausch und die Inspiration! (TKS)

Stipendiat Xavier Domine (l.) studiert Bauingenieurwesen an der Hochschule Magdeburg-Stendal und wird von der OST BAU GmbH gefördert, wo ihn Michael Schulz betreut.

Sachverständige im Austausch

Die Sachverständigen von Handwerkskammer und IHK tagten am 30. Oktober in Barleben.

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige werden von Gerichten bei Auseinandersetzungen zwischen Handwerkern und Kunden zur fachlichen Beurteilung hinzugezogen; sie helfen aber auch als Privatgutachter, fachliche Probleme und Meinungsverschiedenheiten außerhalb von Gerichtsverfahren zu lösen.

Der traditionell Sachverständigentag in der Schweißtechnischen Lehranstalt Magdeburg gGmbH bot öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen der gewerblichen Kammern Magdeburgs eine Gelegenheit zur Weiterbildung, zum Erfahrungsaustausch und zur Kontaktpflege.

Der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Magdeburg, Burghard Grupe, und als Vertreter der Justiz Frank Böger, Präsident des Landgerichts Magdeburg, begrüßten die zahlreich erschienenen und erwartungsvoll zuhörenden Sachverständigen. Im Grußwort wurde die Nachwuchsgewinnung angesprochen. Wie in vielen anderen Bereichen besteht auch im Sachverständigenwesen ein Mangel an qualifizierten Bewerbern. Dies betrifft alle Bestellungskörperschaften gleichermaßen, da viele erfahrene Sachverständige aus Altersgründen das Amt aufgeben und wertvolles handwerkliches Wissen verloren geht.

Eine Urkunde für die 25-jährige Sachverständigentätigkeit im Dachdeckerhandwerk überreichte Hauptgeschäftsführer Grupe an Dipl.-Ing. Werner Sinast.

Tipps für bessere Verständigung im Gerichtsprozess

Sachverständiger werden

Drei Fragen an Stefanie Winkler-Schmidt, Ansprechpartnerin für das Sachverständigenwesen bei der Handwerkskammer Magdeburg.

Wie wird man

Sachverständige/r?

»Stefanie Winkler-Schmidt: Die Handwerkskammer ist berechtigt, entsprechend qualifizierte Personen nach erfolgreichem Bewerbungsverfahren öffentlich zu bestellen und zu vereidigen. In der Sachverständigenordnung sind die Voraussetzungen festgelegt. Sie sind Handwerksmeister/in? Somit ist der erste Schritt getan. Neben Ihrer besonderen Sachkunde sowie Berufs- und Lebenserfahrung ist Ihre persönliche Eignung entscheidend. Hierzu zählen Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit.

Wie lerne ich, Gutachten zu erstellen?

Aachen, ging es um die bessere Verständigung zwischen dem Richter und dem Sachverständigen in einem Gerichtsprozess, da es in der Praxis oft Verständigungsprobleme zwischen juristischem/richterlichen und dem handwerklichen/lösungsorientierten Denken gibt. Fragen, Anregungen und Empfehlungen für eine optimale Zusammenarbeit waren sehr

Justiziar Klaus Schmitz vom Zentralverband des Deutschen Handwerks brachte die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen mit seinem Vortrag über aktuelle Themen rund um das Sachverständigenwesen auf den neuesten Wissensstand. Aus der Praxis für die Praxis: Im lebendigen Anschlussvortrag von Dr. Tobias Friedhoff, Richter am Landgericht Frankfurt am Main (zurzeit abgeordnet an den VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes) und Metallbauermeister Walter Heinrichs, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger im Metallbauer-Handwerk der Handwerkskammer

Ordentliche Mitgliederversammlung des Versorgungswerks der Handwerkskammer Magdeburg e.V. Am Donnerstag, den 23. Januar 2025 findet um 14 Uhr die Mitgliederversammlung des Versorgungswerkes der Handwerkskammer Magdeburg e.V. statt. Veranstaltungsort ist die Handwerkskammer Magdeburg, Gareisstr. 10, 39106 Magdeburg. Wir bitten Sie, uns Ihre Teilnahme per E-Mail an gs.berlinhandwerkerservice@inter.de verbindlich mitzuteilen.

Tagesordnung

1. Eröffnung und Begrüßung

2. Feststellung der Beschlussfähigkeit

3. Genehmigung der Tagesordnung

4. Geschäftsbericht über die Entwicklung des VW 2023-2024

5. Jahresrechnung 2023 und 2024

5.1. Bericht der Rechnungsprüfer

5.2. Beschlussfassung zur Jahresrechnung

5.3. Entlastung des Vorstandes und der Geschäftsführung

6. Neuwahl des Vorstandes

7. Genehmigung des Wirtschaftsplans 2025

8. Servicekonzeption des Versorgungsträgers

9. Verschiedenes

10. Schlusswort und Verabschiedung

Es war eine sehr gute Entscheidung.

Ulrich Eike, Sachverständiger im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk

willkommen. Es wurden Tricks und Tipps für eine effektive Sachverständigenarbeit präsentiert und die Umsetzbarkeit von richterlicher Seite betrachtet.

Die Sachverständigen nutzten die Gelegenheit, sich fachübergreifend zu informieren und Erfahrungen untereinander auszutauschen.

„Es war eine sehr gute Entscheidung, Sachverständiger zu werden. Ich muss mich immer weiterentwickeln und neue bauspezifische Normen kennen“, sagte Ulrich Eike, Sachverständiger im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk. „Ich wollte mein Wissen weitergeben und bin dann Sachverständiger geworden. Das ist nun 24 Jahre her“, berichtete Marco Schaible, Sachverständiger im Installateur- und Heizungsbauerhandwerk. Der nächste Sachverständigentag wird 2025 von der IHK Magdeburg organisiert.

STEFANIE WINKLER-SCHMIDT W

Aktuelle Weiterbildungsangebote

Geprüfter Betriebswirt jetzt auch in Vollzeit

Die Aufstiegsfortbildung zum „Geprüften Betriebswirt nach der Handwerksordnung“ (HwO) zielt auf die Vermittlung komplexer Kompetenzen. Im Fokus steht insbesondere, künftige Führungskräfte zu qualifizieren, so dass diese nachhaltig, eigenständig und verantwortlich ein Unternehmen führen können. Zum Rahmenlehrplan gehören die Qualifikationsbereiche Strategieentwicklung, Unternehmensführung, Personalmanagement und Innovationsmanagement. Zentraler Aspekt ist eine vertiefte Kompetenzorientierung (Fach-, Methoden, Führungs- und Sozialkompetenz).

Nächster Termin: 17.03.2025 – 30.10.2025 (Vollzeit)

Ordnungsgemäßer Umgang mit Asbest

Das Seminar vermittelt Kenntnisse über den ordnungsgemäßen Umgang mit Asbest. Vermittelt wird die Sachkunde nach Nummer 2.7 TRGS 519, Anlage 4A für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten. Es befähigt auch für Tätigkeiten mit geringer Exposition nach Nummer 2.8 TRGS 519, Anlage 4 und Arbeiten nach Nummer 2.10 TRGS 519, Anlage 4 Angesprochen sind Personen, die Umgang mit Asbest oder asbesthaltigen Gefahrstoffen haben, solche Arbeiten beaufsichtigen und planen und schließt mit dem Zertifikat „Sachkundenachweis TRGS 519, Anlage 4“ ab.

Nächster Termin: 28./29.01.2025 (Vollzeit)

Ausbildung im Fachbereich Sanitär- und Heizungstechnik mit Ausbildungsmeister Steven

»Stefanie Winkler-Schmidt: Gutachten unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch zu erstellen, erlernen Sie in Vorbereitungsseminaren. Hier sind Kosten und Zeit aufzuwenden, welche aber eine gute Investition darstellen.

Welchen Mehrwert hat meine Tätigkeit für meinen Betrieb?

»Stefanie Winkler-Schmidt: Die Sachverständigentätigkeit setzt stetige Fortbildung und technisches Wissen voraus. Davon profitiert auch Ihr Handwerksbetrieb.

Kontakt: Stefanie Winkler-Schmidt, Tel. 0391 6268-242, E-Mail swinklerschmidt@hwk-magdeburg.de, www. hwk-magdeburg.de/sachverstaendige

Mit dem Newsletter von handwerk.com informiere ich mich zwei Mal pro Woche verlässlich über aktuelle Themen aus Bereichen wie Recht, Steuern, Personal oder Marketing & Werbung.

Holger Kewitz, Fliesen Cussler GmbH, Hannover

Sachverständigentag von IHK und Handwerkskammer Magdeburg am 30. Oktober im Hörsaal der Schweißtechnischen Lehranstalt Magdeburg gGmbH in Barleben. Es begrüßte Burghard Grupe, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer.
Dunkel.

Veränderungswille macht erfolgreich

Nur wer seine Fehler kennt, kann sich verbessern, weiß Stephan Wöhlke. Tipps von Kollegen und richtungsweisende Seminare bekommt er über ein Branchennetzwerk.

Eine Betriebsübernahme im Alter von 22 Jahren. Da hieß es schnell schwimmen lernen oder baden gehen. Stephan Wöhlke erinnert sich gut an die turbulente Zeit, als er zur Jahrtausendwende plötzlich den Familienbetrieb in vierter Generation übernehmen sollte. „Ich hatte gerade den Gesellenbrief in der Tasche, als mein Vater erkrankte“, erinnert sich der heute 45-Jährige. Damals zählte das Unternehmen acht Mitarbeiter und war auf Fenster, Türen und Treppen spezialisiert. Heute ist die Wöhlke Möbelmanufaktur mit 27 Mitarbeitenden aktiv im hochwertigen privaten Innenausbau sowie im Ladenbau und produziert für andere Tischlereien und Industriepartner. Aktuell wird der neue Hallenanbau im niedersächsischen Stuhr eingerichtet, damit künftige Projekte die Fertigungslinie noch effizienter durchlaufen. Und Wöhlkes 72-jähriger Vater wirkt auch wieder im Unternehmen mit. Fremde Perspektiven  Was Stephan Wöhlke schon als Junggeselle mitbrachte, um das Steuer erfolgreich zu übernehmen: Durchsetzungsstärke, konkrete Vorstellungen von der Zukunft der Tischlerei und den Willen, sich zu hinterfragen und zu verbessern. „Ich bin vom Sternzeichen Löwe und das beschreibt auch meine Persönlichkeit ganz gut“, sagt er. Das habe oft geholfen, mitunter aber auch geschadet. „Früher hatte ich die Angewohnheit, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen. Damit steht man irgendwann alleine da“, reflektiert der Unternehmer. Seine Schlussfolgerung: „Die Arbeit an meiner Persönlichkeit und an meinen Führungsqualitäten war entscheidend, um das Unternehmen erfolgreich auszubauen.“

Bei der Arbeit an sich und seinem Betrieb vertraut Wöhlke auf Input von Branchenkollegen. „Man braucht fremde Perspektiven, um sich selbst zu hinterfragen. Nur wenn ich heute weiß, was ich falsch mache, kann ich mich morgen verbessern“, sagt er. Als 2012 der Regionalleiter des Unternehmernetzwerks Creative Partner (CP) auf ihn zukam, sah er die perfekte Chance auf neue Perspektiven. „Die gründeten gerade eine neue Erfa-Gruppe. Da habe ich mitgemacht“, erinnert er sich.

Die besten Berater: Handwerkskollegen In den Erfa-Gruppen werden 10 bis 15 Betriebe ähnlicher Spezialisierung und Größe, die aufgrund ihrer geografischen Lage nicht im Wettbewerb stehen, miteinander verknüpft. Eine Säule der Gruppen ist der gegenseitige Betriebsbesuch. „Die Kollegen, die da kommen, sind die besten Unternehmensberater, weil sie sich mit dem Geschäft aus eigener Erfahrung bestens auskennen“, sagt Wöhlke. Auch die vom Netzwerk organisierten Seminare hätten Stephan Wöhlke in vielen Bereichen vorangebracht. Besonders einschneidend sei eines zum Thema Prozesssteuerung in der Fertigung gewe-

FRAGEN

Marko Menkhaus

FIRMENNAME Schicke Zähne Team

WEBSEITE www.schicke-zaehne-team.de

ORT Osnabrück

GEWERK Zahntechnik

MITARBEITERZAHL 15

FUNKTION Geschäftsführer

Mit liegender Plattensäge und automatischem Flächenlager erzielen die Tischler einen hohen Durchsatz.

Per Barcode-Scan werden die Teile identifiziert und die nächste Maschine weiß, was sie an ihnen zu tun hat.

sen. „Unsere erste Aufgabe war es, Flugzeuge mit Legosteinen zu bauen“, lacht Wöhlke. „Mein erster Gedanke: Was mache ich hier eigentlich?“ Zunächst hätte jeder Teilnehmer sein eigenes Flugzeug bauen müssen. Danach wurde der Prozess umstrukturiert: In einer Fertigungslinie hatte jeder nur noch die Zuständigkeit für einen Teilbereich der Fertigung. „Nach kurzer Zeit sitzt jeder Handgriff, die Anleitung braucht man nicht mehr, man wird zum Experten für seinen Fertigungsbereich“, resümiert Wöhlke. „So haben wir anschaulich erkannt, was man durch einen Line Process an Effizienz herausholen kann.“ Mit seinem Wissen um Prozessoptimierung hat Wöhlke viel Arbeit in die Effizienz seines Betriebs

1. Was sind Ihre Pluspunkte als Arbeitgeber? Ein antiautoritärer Führungsstil mit Mitbestimmungsmöglichkeiten für das Team.

2. Wie rekrutieren Sie Nachwuchskräfte für Ihren Betrieb? Wir setzen auf eine interessante und qualitativ hochwertige Ausbildung, die die Auszubildenden nicht nur auf die Prüfung vorbereitet, sondern das ganze Spektrum der modernen Zahntechnik abdeckt.

3. Was tun Sie, damit Ihre Mitarbeiter sich wohlfühlen? Wichtig sind uns Wertschätzung für jeden im Team, respektvolle Zusammenarbeit auf Augenhöhe und eine gute Arbeitsatmosphäre.

4. Haben Sie als Chef eine Marotte? Sauberkeit und Ordnung sind sicherlich Marotten. Aber ich finde, ohne sie ist eine perfekte Zahntechnik nicht möglich.

Stephan

im künftigen Gemeinschafts- und Konferenzraum im Obergeschoss seines neuen Hallenanbaus.

investiert. „In den letzten zehn Jahren haben wir den Maschinenpark einmal auf links gedreht“, sagt er. Zur modernen Fünf-Achs-CNC-Maschine gesellte sich bald die liegende Plattensäge Homag Sawteq B-200 mit darüberliegendem automatischen Flächenlager. „Damit können wir in kürzerer Zeit viel mehr Platten verarbeiten und schonen gleichzeitig Mensch und Material“, sagt Wöhlke.

Erfolgreich transformiert Als letzte große Ergänzung kam eine Kantenanleimmaschine mit Rückführung für die komfortable EinMann-Bedienung in den Maschinenpark. Mit seinem Drang zur Modernisierung und Digitalisierung habe

Die Kollegen, die da kommen, sind die besten Unternehmensberater.

Stephan Wöhlke, Unternehmer der Betrieb sich vom „Meister-Eder-Unternehmen“ zu einer modernen Tischlerei entwickelt, die auch große Aufträge bewältigt. Zu Beginn der Transformation unter Stephan Wöhlke habe der Betrieb noch häufig auf den Maschinenpark anderer Tischlereien zurückgegriffen. Inzwischen würden Kollegen auf ihn zukommen und Möbel von Entwurf bis Fertigung beauftragen. „Und wenn einem Auftraggeber bei der Montage mal ein Malheur passiert und ein Teil ersetzt werden muss, können wir schnell Ersatz beschaffen. Ein digitaler Fertigungsprozess, in dem wir jederzeit den Überblick über unsere Projekte und ihre Komponenten haben, macht es möglich.“ DENNY GILLE W

Nur Videos geschaut? Dann gibt‘s kein Meister-Bafög!

Sind gefilmte Lehrveranstaltungen und Präsenzunterricht gleichwertig?

Nein, sagt ein Gericht. Der Fall: Eine Friseurin hatte zur Vorbereitung auf ihre Meisterprüfung an einem Vorbereitungslehrgang eines privaten Anbieters teilgenommen. Kosten: knapp 13.000 Euro. Ihren Antrag auf Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Meister­Bafög) lehnte das Land Nordrhein­Westfalen ab. Der Kurs habe die gesetzliche Voraussetzung, 400 Unterrichtsstunden als physische oder virtuelle Präsenzlehrveranstaltungen anzubieten, nicht erfüllt. Die Friseurin argumentierte, der Anbieter habe die Lehrveranstaltungen gefilmt und den Teilnehmern anschließend als Video zur Verfügung gestellt. Das Urteil: Das Verwaltungsgericht (VG) Münster gab dem Land Nordrhein­Westfalen recht. Das Anschauen von Lehrvideos sei keine

dem Präsenzunterricht gleichwertige Lernerfahrung. Lehrende und Lernende seien nicht gleichzeitig anwesend, es finde also keine synchrone kommunikative Wissensvermittlung statt. Gefilmte Unterrichtsinhalte erfüllten daher nicht die gesetzliche Voraussetzung für das Meister­Bafög. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. KW

VG Münster: Urteil vom 29. Oktober 2024, Az. 6 K 2868/22

Super-Handwerker gesucht!

Was würden wir im Alltag ohne Fachkräfte im Handwerk tun? Diese Frage soll das Büchlein für Kinder „Super­Handwerker gesucht“ beantworten. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat das Buch herausgegeben. Es soll die Schwerpunkte eines Hauses erklären – kinderleicht und schön illustriert. In diesem Abenteuer für Kinder zwischen drei uns sechs Jahren erleben Till, Mia, Tim und der Gecko „Geckoloni“, welche Probleme entstehen können, wenn in unserer Gesellschaft Fachkräfte fehlen, und dass alle mithelfen können, um diese Herausforderungen zu meistern. Am Beispiel eines Wasserrohrbruchs wird das verdeutlicht. Download: svg.to/gecko

Fotos: Denny Gille
Wöhlke
Bald ist Einweihung.
Blick in die Arbeitsvorbereitung: Sie ist laut Wöhlke essenziell für eine effiziente Fertigung.

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