Norddeutsches Handwerk 02/2024

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2|2024 129. Jahrgang

www.hwk-hildesheim.de

Nachfolger gesucht? Betriebsübergabe im Handwerk als Erfolgsmodell Gemeinsam für die nächste Generation

Arbeitgeber in der Holschuld

So machen Sie Ihren Betrieb attraktiv

Wie die Übergabe des eigenen Betriebes gelingen kann

Warum die elektronische AU Mehraufwand bedeutet

Mit Transparenz und guter Kommunikation punkten



Editorial

iele Handwerkerinnen und Handwerker krönen ihre Karriere mit der Gründung eines Unternehmens. Dies galt in den meisten Fällen auch für Sie, liebe Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber. Eine besondere Form der Gründung ist dabei die Übernahmegründung. Für viele von Ihnen steht in den nächsten Jahren oder Jahrzehnten auch dieser Schritt an - zumindest wenn Sie möchten, dass Ihr Betrieb auch in Zukunft nach dem eigenen Ruhestand erfolgreich bleibt. Die Übergabe des eigenen Betriebes ist für viele sicherlich ein schwieriges Thema, was allzu lang in weiter Ferne scheint. Doch je älter wir werden, desto wichtiger wird die Frage, wie es eigentlich weitergeht mit dem eigenen Betrieb, den Kunden und ihren Aufträgen und vor allem mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. An der Entscheidung zur Übergabe des eigenen Betriebes hängen oftmals viele weitere Existenzen - wir haben also auch eine gewisse Verantwortung. Übernehmer selbst profitieren ungemein von bestehenden Betrieben. Ein fester Kundenstamm, Betriebsgebäude, Inventar, Maschinen und qualifizierte Mitarbeiter sind bereits an Bord und erleichtern den Schritt in die Selbstständigkeit. Als moderne Mitgliederorganisation begleiten wir Sie aktiv auf dem Weg in die Betriebsübergabe.

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Foto: HWK

Liebe Leserin, lieber Leser,

Und ich möchte Sie ermutigen: Denken Sie heute schon an morgen! Denn je eher Sie das Projekt Nachfolge angehen, desto besser. Wir bieten Ihnen ein breites Servicenagebot von der klassischen Beratung, über „Je älter wir werden, unsere Nachfolgebörse bis hin desto wichtiger wird die zur Betriebsbewertung - konFrage, wie es eigentlich taktieren Sie uns! Um Ihnen einen breiten Überblick über weitergeht mit dem eigedie Herausforderungen der nen Betrieb, den Kunden Betriebsübergabe zu geben, bieund ihren Aufträgen ten wir Ihnen im März zudem zwei Info-Veranstaltungen an. und vor allem mit den Diese und weitere InformatioMitarbeiterinnen und nen haben wir Ihnen in dieser Mitarbeitern.“ Ausgabe zusammengefasst. Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen Ihr

Simon Kreipe, Stellvertretender Hauptgeschäftsführer & Abteilungsleiter Wirtschaftsförderung

Wir sind der Versicherungspartner fürs Handwerk. NDH 2/2024

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signal-iduna.de/handwerk


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6 AUS DER HANDWERKSKAMMER 6 Für die nächste Generation Über 125.000 handwerkliche Familienbetriebe in Deutschland suchen einen Nachfolger 10 Unnötige Kosten vermeiden Im Gespräch mit Frank Wilder, HWK

» App Handwerk

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2 Fotos: Privat | HWK

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BETRIEB 14 Personengesellschaften Diese neuen Regeln gelten 16 Erst Krankenhaus, dann Kündigung? Kündigung zu Unrecht 18 Klimahandwerker Viel zu tun und Aussichten bleiben rosig 20 Basiszinssatz steigt Was heißt das für die Praxis? 22 Zu viel Bürokratie eAU treibt Aufwände hoch 24 Smartphones auf dem Bau So vermeiden Sie Stress mit Kunden 28 Attraktiver Arbeitgeber So gewinnen Sie Fachkräfte 31 Vier-Tage-Woche So verändern sich die Urlaubstage

REGIONALES 34 Individuelle Arbeitszeiten Bäckermeister beginnt um 7 Uhr BETRIEB 36 Rund um die AU Wir klären über Irrtümer auf 40 Als Betrieb punkten Diese Dinge gehören auf die Über-uns-Seite 42 Was Kunden wollen Die Jobs-to-be-done-Methode bringt Ziele und Wünsche in Einklang 45 Lkw-Maut Was Sie prüfen sollten BETRIEB PLUS 46 Transporter-Offensive Stellantis will seine Position im Nutzfahrzeugmarkt ausbauen PANORAMA 48 Satte Sounds aus heimischen Hölzern E-Bässe bauen aus Leidenschaft IMPRESSUM 50 Pflichtangaben

Tiefe Töne sind seine Leidenschaft Gerald Marleaux baut im Harz E-Bässe für Profis weltweit. Seine Marke Marleaux Bassguitars steht für Qualität und Innovation. Er ist stets auf der Suche nach Alleinstellungsmerkmalen. | 48

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Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen

Stehen Betriebsinhabern und Gründungsinteressierten zur Seite: Das Team der Betriebsberatung um Inka von Fromm, Tolga Yilmaz, André Burgdorf und der Technische Berater Frank Wilder.

Für die nächste Chef-Generation In den nächsten fünf Jahren suchen über 125.000 handwerkliche Familienbetriebe in Deutschland einen Nachfolger - und diese sind selten. YANNIK HERBST

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ie Datenlage ist klar, die nächste Herausforderung für das Handwerk steht quasi vor der Tür: Nicht nur der Fachkräftebedarf ist ungebrochen hoch, auch die Übergabe bestehender Handwerksbetriebe wird oftmals immer schwieriger. Gerade die Suche nach einem passenden Nachfolger ist eine der größten Aufgaben, vor denen Betriebsinhaber stehen, wenn der eigene Ruhestand in greifbare Nähe rückt. „Leider befassen sich die meisten Betriebsinhaber erst recht spät mit der Suche nach einem Nachfolger. Wir raten daher immer, sich frühzeitig mit dem Thema zu beschäftigen und uns dabei gern zu kontaktieren“, erklärt André Burgdorf, Betriebswirtschaftlicher Berater bei der Handwerkskammer. Gemeinsam mit seinen Kollegen unterstützt er Betriebsinhaber

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„Wir brauchen motivierende Anreize, damit mehr Handwerker einen bestehenden Betrieb übernehmen wollen.“ Simon Kreipe, stellvertretender Hauptgeschäftsführer

und Übernehmer dabei, auf dem Weg zum Generationswechsel alle Hürden zu meistern. „Natürlich geht es hier oft auch um das eigene Lebenswerk, das nun in neue Hände gegeben werden soll. Daher sollte man auch die menschliche Komponente beim Übergabeprozess nicht außer Acht lassen“, ist Burgdorf überzeugt. Doch worauf kommt es an und welche Schritte sind bei einer Betriebsübergabe überhaupt zu berücksichtigen? Ein kurzer Überblick: Ausreichend Zeit einplanen Es ist wichtig, dass die Übergabeplanung mit verbindlichen Zeiten und genügend Puffern erfolgt. „Es müssen viele Gespräche mit unterschiedlichen Personen geführt werden. Dafür sollte man entsprechend Zeit einplanen, sonst wird es hektisch“,

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erklärt Betriebsberater Burgdorf. Für ihn sind Steuerberater und Handwerkskammer die wichtigsten Ansprechpartner für den Übergabeprozess. „Gerade steuerliche Fragen sollten nicht zu spät geklärt werden, sonst kann es teuer werden.“ Hürden identifizieren, Betrieb attraktiv machen Um die Betriebsübergabe erfolgreich abzuschließen, sollten frühzeitig mögliche Hürden identifiziert werden. Dies gilt nicht nur für steuerliche Aspekte, sondern vor allem für betriebsinterne Hürden. „Digitalisierung, Investitionsstau und sicherheitsrelevante Themen sollten frühzeitig angepackt werden, um den Betrieb nachhaltig attraktiv aufzustellen“, erklärt Burgdorf. Dies gelte auch für bestehende Verträge mit Lieferanten und Dienstleistern.

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Konzept erarbeiten Es ist sinnvoll, sich frühzeitig darüber Gedanken zu machen, wie genau die Übergabe erfolgen soll. Soll es einen festen Zeitpunkt geben oder erfolgt die Übergabe schrittweise? Wird verpachtet oder verkauft? Für André Burgdorf ist hier der Inhaber selbst gefragt: „Es gibt viele Fragen zu beantworten, bevor das Übergabekonzept steht. Es ist wichtig, dass Betriebsinhaber sich zu allen relevanten Themen entsprechende Gedanken machen. Und man darf nie vergessen: Es muss auch immer die Bereitschaft vorhanden sein, seinen Betrieb nun abgeben zu wollen. Das ist oftmals schwieriger, als viele glauben - auch darin steckt eine Herausforderung.“ Darüber hinaus solle jedem Betriebsinhaber aber auch bewusst sein, dass die spätere Übergabe immer ein Kompromiss von verschiedenen Vorstellungen sei und nicht 1:1 dem vorher überlegten Übergabekonzept entspreche.

Die Vorbereitung der Betriebsübergabe ist entscheidend, damit die damit verbundenen Herausforderungen gut bewältigt werden können.

Kontakt

Bessere Bedingungen sind nötig Natürlich darf all das nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Projekt Unternehmensnachfolge nicht einfach ist, auch weil es nicht genug potentielle Übernehmer gibt. Für Simon Kreipe, Abteilungsleiter Wirtschaftsförderung, kommt es dabei auch auf die Politik an: „Junge Meister fühlen sich zunehmend vor allem durch die überbordende Bürokratie abgeschreckt, eine Betriebsnachfolge anzutreten: Hier muss sich dringend etwas ändern.“ Darüber hinaus braucht es dringend auch eine positive Darstellung der Selbstständigkeit im Handwerk - nach innen und nach außen. Simon Kreipe ist überzeugt: „Betriebsinhaber, die ihren Kindern vehement von einer Karriere im Handwerk abraten, sind genauso schlecht wie ein falsches gesellschaftliches Bild vom Handwerk insgesamt. Es schadet dem Wirtschaftsstandort Deutschland - und das kann wirklich niemand wollen.“ W

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25 PROZENT der Betriebsinhaber im Handwerk werden der Altersgruppe 60 Jahre und älter zugerechnet. Auch deshalb ist der Bedarf an potentiellen Betriebsübernehmern besonders hoch.

Die Berater der Handwerkskammer stehen Betriebsinhabern und Gründungsinteressierten gleichermaßen zur Verfügung, um die Übergabe bzw. Übernahme eines Handwerksbetriebs bestmöglich abzuwickeln.

Betriebswirtschaftliche Beratung ɓ ɓ ɓ

Inka von Fromm: 05121 162-143; inka.vonfromm@hwk-hildesheim.de André Burgdorf: 05121 162-144; andre.burgdorf@hwk-hildesheim.de Tolga Yilmaz: 05121 162-145; tolga.yilmaz@hwk-hildesheim.de

Technische Beratung ɓ

Frank Wilder: 05121 162-126; frank.wilder@hwk-hildesheim.de

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Für die Zukunft investiert: Gemeinsam haben sich Herbert Geruschke und Dennis Klücher entschieden, parallel zur Betriebsübergabe auch neue Maschinen anzuschaffen. So ist der Betrieb auch für zukünftige Aufträge gut aufgestellt.

Gemeinsam gut für die Zukunft aufgestellt Herbert Geruschke hat zum Jahreswechsel seinen Hildesheimer Betrieb an seinen Nachfolger Dennis Klücher übergeben - mit Erfolg. YANNIK HERBST

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chon 2017 sah es gut aus - wenn der Interessent nicht kurzfristig abgesprungen wäre. Heute, rund sechs Jahre später, hat es endlich geklappt: Herbert Geruschke (66) hat seinen Betrieb erfolgreich an seinen Nachfolger Dennis Klücher (31) übergeben. Für die Zukunft sehen beide das Unternehmen gut aufgestellt. „Letztlich war das ein glücklicher Zufall. Ich war kurz davor, eine Maschine zu kaufen und mich selbständig zu machen, als mir der Verkäufer der Maschine spontan den Stift aus der Hand nahm und den Raum verlies, um zu telefonieren“, berichtet Dennis Klücher, der sich nach seiner Ausbildung zum Werkzeugmechaniker noch zum Techniker weiterbildete. „Als er zurück kam, bot er mir an, mich anstelle des Maschinenkaufs Herbert Geruschke

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35 JAHRE liegen zwischen Herbert Geruschke und seinem Nachfolger Dennis Klücher. Seit dem ersten Gespräch lief die Übergabe des Betriebs äußert harmonisch ab.

in vorzustellen, da dieser einen Nachfolger für seinen Betrieb suche.“ Gesagt, getan. Schon kurz danach lernten sich Klücher und Geruschke persönlich kennen und erarbeiteten gemeinsam den Plan für die Betriebsübergabe. „Ich hatte bereits Seminare der Kammer besucht, um mich über den Übergabeprozess zu informieren, auch wenn ich damals noch keinen konkreten Plan hatte“, erklärt Geruschke. Gemeinsam mit den Beratern der Handwerkskammer und seinem Nachfolger wurden die verschiedenen Schritte der Übergabe vorbereitet. „Von der Betriebsbewertung bis zum Business-Plan für die Bank hat mir die Kammer beratend zur Seite gestanden. Ich kann nur jedem empfehlen, sich mit dem Thema Betriebübernahme zu befassen, anstelle von Null an neu zu gründen“, sagt Dennis Klücher.

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Die Maschine ist mit einem Robotik-Bausatz bestückt, der z.B. in der Nacht Vorarbeiten leisten kann

Foto: HWK

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Bisher hat der Betrieb vor allem der Automobilindustrie zugeliefert. Es ist geplant, die Kundenstruktur mittelfristig zu diversifizieren.

Zwei Jahre Findungsphase

Bürokratie gehört leider dazu

Beide waren sich einig, dass der Übergabeprozess gut vorbereitet werden sollte. Auch deshalb lies sich Dennis Klücher zunächst für zwei Jahre im Betrieb von Herbert Geruschke anstellen. „So konnte er alles Stück für Stück kennenlernen und wir konnten die Betriebsgeschäfte langsam übergeben“, erinnert sich Geruschke. Bereut haben beide diesen Schritt zu keinem Zeitpunkt. „Ich denke, dass wir so zwei Monate gebraucht haben, um uns aufeinander einzustellen und die richtige Herangehensweise für die Übergabe zu entwickeln“, erklärt Klücher, der froh darüber ist, mit Geruschke auch nach der Übergabe einen erfahrenen Geschäftsmann und Handwerker im Betrieb zu haben. „Ich versuche immer als letzter zu kommen und als erster zu gehen. Natürlich werde ich mich nun Schritt für Schritt in den Ruhestand begeben“, sagt Geruschke. Dabei hat das Duo in den vergangenen zwei Jahren bereits Investitionen in die Modernisierung gesteckt. So wurden einige Maschinen ausgemustert und moderne Anlagen angeschafft. „Es ist immer wichtig, in effiziente Technologien zu investieren, bevor die Marktpreise absacken und der Preisdruck in der Produktion steigt“, erklärt Geruschke. Dennis Klücher plant außerdem, regelmäßig im Betrieb auszubilden. Bei der Suche nach passenden Auszubildenden arbeitet der Betrieb intensiv mit der Handwerkskammer zusammen: „Es ist schwieriger geworden, jemanden zu finden. Auch deshalb präsentieren wir uns als Ausbildungsbetrieb regelmäßig in Schulen und bieten natürlich auch Praktika an.“

Herbert Geruschke ist froh, dass er zum Ende seiner Berufslaufbahn noch einmal stärker seinem Handwerk nachgehen kann - anstelle mit dem Papierkram im Büro zu sitzen. „Das freut mich wirklich sehr, wobei ganz klar ist, dass der Papierkram einfach dazugehört. Man kann noch so viel Geld in der Werkstatt verdienen, wenn man das Büro vernachlässigt, wird einem das Geld unterm Schreibtischstuhl weggezogen. Auch Klücher ist sich der Herausforderung im Büro bewusst, möchte allerdings auch die Arbeit in der Werkstatt nicht missen. „Ich möchte das in Zukunft beides bewerkstelligen. Gerade in kleineren Betrieben ist es sicherlich sinnvoll, wenn man als Betriebsinhaber sowohl den Papierkram beherrscht, aber auch die praktischen Aspekte nicht verlernt.“

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„Ich versuche immer als letzter zu kommen und als erster zu gehen!“ Herbert Geruschke, bis zur Übergabe des Betriebs Geschäftsführer von „Herbert Geruschke Werkzeugund Formenbau“ aus Hildesheim

Neue Geschäftsfelder im Blick Gehörte bisher vor allem die Automobilindustrie zu den wichtigsten Kunden des Betriebs, möchte Klücher seinen Kundenstamm erweitern. „Wir möchten die Abhängigkeiten einer einzelnen Branche minimieren um so auch in Zukunft erfolgreich zu sein“, erläutert Dennis Klücher. Beide wünschen sich, dass mehr Betriebsinhaber und junge Handwerker gemeinsame Wege finden, die Betriebe in die nächste Generation zu bringen und dabei auch die Beratungsleistungen der Kammer zu nutzen. „Natürlich macht es die Demografie oft schwer, einen Nachfolger zu finden. Aber die Übergabe eines bestehenden Betriebes ist das beste, was man tun kann. Ich habe es nie bereut.“ W

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Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen

Neben der Immobilie machen in vielen Betrieben vor allem Maschinen und andere technische Geräte einen großen Teil der Firmenwerte aus.

Unnötige Kosten vermeiden Im Gespräch mit Frank Wilder, Technischer Berater bei der HWK YANNIK HERBST

Welche Dinge wären das?

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ie Übergabe des eigenen Betriebes ist für viele Betriebsinhaber eine große Herausforderung. Und das liegt nicht nur daran, dass das Thema oftmals erst sehr spät in den Blick genommen wird, sondern auch an der Komplexität des Übergabeprozesses. Nicht zuletzt ist es dabei entscheidend, dass zwischen potentiellem Übernehmer und dem Betriebsinhaber eine Einigung über die monetären Aspekte der Übergabe erzielt wird. Die Gutachten von Berater Frank Wilder sind dabei ein wichtiger Bestandteil:

Herr Wilder, die Übergabe eines Betriebes ist mit vielen Herausforderungen auf beiden Seiten verbunden. Welche Rolle spielen Sie in diesem Prozess? » Frank Wilder: Wenn ein Betrieb übergeben werden soll, müssen sich beide Seiten auf einen Preis einigen, zu dem das Unternehmen an den Nachfolger übergeben wird. Aus diesem Grund braucht es entsprechende Gutachten, die sich mit den Sachund Unternehmenswerten auseinandersetzen, um einen Zeitwert zu ermitteln. Allerdings bin ich im Übergabeprozess nicht der erste Ansprechpartner, vorab sollten einige Dinge geklärt werden.

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„In meinen Gutachten bewerte ich ausschließlich Substanzwerte, also platt gesagt alles, was ich anfassen kann.“ Frank Wilder, Technischer Berater bei der Handwerkskammer

» Wilder: Meine dringendste Empfehlung: Betriebsinhaber sollten sich als erstes direkt mit ihrem Steuerberater in Verbindung setzen. Denn steuerliche Aspekte sind nicht außer Acht zu lassen. Leider haben wir immer wieder Betriebsinhaber, die sich zu spät damit auseinandersetzen und dadurch Steuernachzahlungen und andere Kosten entstehen, die vermeidbar gewesen wären. Für das Thema Betriebsübergabe ist es definitiv nie zu früh!

Betriebsinhaber sollten sich also sehr früh mit dieser Thematik auseinandersetzen? » Wilder: Auch wenn es sich sicherlich merkwürdig anfühlt: Je eher man dieses Thema vorbereitet, desto besser. Übergaben, die frühzeitig von den Betriebsinhabern vorbereitet werden, funktionieren in der Regel immer geräuschloser, als jene Übergaben, die erst kurz vor dem Ruhestand angepackt werden. Die Handwerkskammer ist gemeinsam mit den Steuerberatern die wichtigste Anlaufstelle für Betriebsinhaber, die ihren Betrieb zukunftsfähig aufstellen wollen. Die Suche nach einem Nachfolger, die Bewertung der Unternehmenswerte und auch alle anderen Formalitäten müssen von Betriebsinhabern nicht alleine bewältigt werden.

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Foto: HWK

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Berater Frank Wilder ist geprüfter Sachverständiger.

Die Betriebsberater bewerten hingegen die betriebswirtschaftlichen Werte des Betriebes.

Muss man für eine Bewertung von der HWK selbst vorab tätig werden und Vorbereitungen treffen? » Wilder: Zumindest sollten Betriebsinhaber genau wissen, wo sich welche Maschinen befinden. Je nach Betriebsgröße können auch Werkstattleiter oder andere Mitarbeiter einbezogen werden. Darüber hinaus benötige ich auch eine Auflistung des gesamten Anlagevermögens des Betriebs. Betriebsinhaber können sich dafür an den Steuerberater werden. Sofern auch Immobilien bewertet werden müssen, benötigen wir außerdem die entsprechenden Dokumente zum jeweiligen Objekt, also Grundbuch, Liegenschaftskarte, die Bauakte, etc.

Wie gehen Sie bei Bewertungen vor? » Wilder: Zunächst muss man festhalten, dass es keinen festen „Bewertungsplan“ gibt. Den Anfang machen die Betriebsinhaber oftmals selbst, in dem sie mit uns und ihrem Steuerberater Kontakt aufnehmen. Dabei sind unsere betriebswirtschaftlichen Berater meist die ersten direkten Ansprechpartner in der Kammer. Sobald es dann um die Bewertung geht, werde ich im Prozess aktiv. In meinen Gutachten bewerte ich ausschließlich Substanzwerte, also platt gesagt alles, was ich anfassen kann: Immobilien, Maschinen, Werkzeuge etc. Für die Bewertung des Unternehmens, also aller betriebswirtschaftlichen Kennzahlen, sind meine Kollegen aus der Betriebsberatung zuständig. Wir machen grundsätzlich immer Termine vor Ort im Betrieb, damit ich mir einen entsprechenden Überblick von den einzelnen Maschinen und ihrem Zustand machen kann. Denn Verschleiß, Abnutzung und Sicherheitsaspekte sind natürlich wertbeeinflussend.

Gibt es bei den Bewertungen konkrete Vorschriften, die Sie beachten müssen?

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„Betriebsinhaber sollten sich als erstes direkt mit ihrem Steuerberater in Verbindung setzen. Denn gerade steuerliche Aspekte sind nicht außer Acht zu lassen.“ Frank Wilder

» Wilder: Die Bewertungen erfolgen selbstverständlich nach festen Regeln. So gibt es beispielsweise für die Bewertung von Grundstücken Bodenrichtwerte, die der Gutachterausschuss in Niedersachsen für fast jeden beliebigen Ort festgelegt hat. Darüber hinaus wird die Maschinenbewertung nach den Richtlinien des Instituts für Sachverständigenwesen und die Immobilienbewertung nach der Immobilienwertermittlungsverordnung durchgeführt. Damit liegt der Bewertung unterschiedlicher Betriebe immer einer einheitlichen Basis zugrunde.

Gibt es besondere Herausforderungen? » Wilder: Wenn Betriebsinhaber auf dem Firmengelände auch ihren Wohnsitz haben oder entsprechende Immobilien nach einer Übergabe ausschließlich privat nutzen möchten, ist dies vor allem steuerlich etwas komplizierter. Denn in einem solchen Fall gehen die Immobilien in das Privatvermögen des Noch-Betriebsinhabers über. Dies ist nicht selten mit steuerlichen Nachzahlungen verbunden. Deshalb noch einmal meine Empfehlung: Frühzeitig den Steuerberater kontaktieren!

Wie geht es nach dem Gutachten weiter? » Wilder: In trockenen Tüchern ist die Übergabe damit natürlich noch nicht. Neben der Suche nach einem Nachfolger müssen dann ja auch noch die Preisverhandlungen für die Betriebsübergabe erfolgreich abschlossen werden. Die Bewertungen von Betrieb, Immobilien und Maschinen sind natürlich eine wichtige Grundlage für diese Verhandlungen. Aber die führen beide Seiten natürlich unter sich. W Frank Wilder steht Betriebsinhabern zum Thema Bewertungen kostenfrei für Beratungen zur Verfügung: 05121 162-126; frank.wilder@hwk-hildesheim.de

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Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen

Handwerk im Dialog: Betriebsübergabe Die Übergabe des eigenen Betriebs ist für viele Unternehmer eine besondere Herausforderung. Die Handwerkskammer unterstützt Betriebsinhaber aktiv bei der Suche nach einem Nachfolger und begleitet sie auf dem Weg der Betriebsübergabe. INFOVERANSTALTUNG 05.03.2024 von 16:30 - 18:30 Uhr im Berufsbildungszentrum Hildesheim, Kruppstraße 18, 31135 Hildesheim

Anmeldung: wirtschaftsfoerderung@hwk-hildesheim.de

Nicht alleine im Regen stehen Betriebsinhaber, die ihre Nachfolge regeln möchten sind beileibe nicht auf sich allein gestellt. Ein Überblick über die wichtigsten Tipps und Tools

Der Prozess der Betriebsübergabe ist mit vielen Herausforderungen verbunden. Gerade zu Beginn des nahenden Ruhestands und der damit verbundenen Übergabe des eigenen Betriebs an einen Nachfolger stellen sich viele Betriebsinhaber die Frage, wie diese Aufgabe überhaupt zu schaffen sein soll. Neben den Formalitäten geht es dabei vor allem darum, einen geeigneten Nachfolger für den Betrieb zu finden. Was können Betriebsinhaber also tun, wenn Sie sich mit dem Thema erstmals befassen?

Betriebsbörsen Es gibt zahlreiche Portale, die bei der Suche nach einem passenden Nachfolger unterstützen können. „Wir betreuen drei verschiedene Börsen zum Thema Unter-

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nehmensnachfolge, sind dort also breit aufgestellt“, erklärt Inka von Fromm, Betriebswirtschaftliche Beraterin bei der Handwerkskammer. Neben der kostenfreien Betriebsbörse der Handwerkskammer gebe es noch zwei weitere Angebote: Gemeinsam mit anderen Projekpartnern aus der Region Hannover und dem Landkreis Hildesheim sollen mit der Börse RFolg vor allem kleine und mittlere Unternehmen bei der Nachfolge unterstützt werden. Neben Beratungsangeboten können Unternehmer auch Inserate aufgeben. Mit Nexxt Change gibt es darüber hinaus auch eine Bundesweise Unternehmensnachfolgebörse, die durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert wird.

Beratung durch die Handwerkskammer „Wir sind natürlich vollumfänglich für Betriebsinhaber da, die sich auf den Pfad der Betriebsübergabe begeben wollen“ erklärt Beraterin von Fromm. Mit den benannten Börsen und Nachfolge-Suchmaschinen sei vor allem die betriebswirtschaftliche Beratung ein wichtiger Baustein im Übergabeprozess. „Es braucht bei der Betriebsübergabe maßgeschneiderte Lösungen. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess beratend und stehen sowohl dem Übergeber, als auch dem Übernehmer zur Seite. Wir sind der Sparringspartner für die Betriebe!“

Veranstaltungen Auch der direkte Austausch untereinander kann für

Betriebsinhaber sehr wertvoll sein. „Auch wenn jede Übergabe unterschiedlich abläuft, hilft es sicherlich, Erfahrungen auszutauschen“, ist von Fromm überzeugt. Dies kann sowohl bei Treffen innerhalb der Handwerksorganisation erfolgen oder auch bei konkreten Veranstaltungsformaten. YANNIK HERBST W

Inka von Fromm

a steht für Beratungen rund um das Thema Betriebsübergabe gern zur Verfügung: 05121 162-143; inka. vonFromm@hwk-hildesheim.de Externe Börsen:

a www.nexxt-change.org www.rfolg.com

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07.03.2024 von 16:30 - 18:30 Uhr im Tagungsraum des Gesundheitszentrums im Leinehof, Schiefer Weg 4, 37073 Göttingen


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Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen

Der sogenannte Notfallordner ist wie der Erste-Hilfe-Kasten für die Organisation des Betriebs.

„Vorbereitung ist das A und O!“ Für viele undenkbar und dennoch extrem wichtig: Warum Betriebsinhaber auch für den Notfall vorsorgen sollten, um den Betrieb abzusichern. „Das Leben ist das was passiert, während wir dabei sind, andere Pläne zu machen.“ Schon der Musiker John Lennon wusste das. Nicht selten überrascht uns das Leben, in positiver wie negativer Hinsicht. Mit Blick auf den eigenen Handwerksbetrieb ist es wichtig, sich auf etwaige Sondersituationen einzustellen. „Wenn der Betriebsinhaber durch Krankheit oder aus anderen Gründen plötzlich ausfällt, ist das häufig ein großes Problem“, weiß Tolga Yilmaz, Betriebsberater der Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen. Denn gerade in kleinen und mittleren Unternehmen ist der Chef nach wie vor Dreh- und Angelpunkt aller Abläufe – dies gilt vor allem für die Arbeit hinter dem Schreibtisch. Wenn dieser durch Krankheit plötzlich ausfällt, stellen sich für die Beschäftigten einige Fragen. „Fehlen im Ernstfall entsprechende Regelungen, ist ein Betrieb nach kurzer Zeit handlungsunfähig. Deshalb raten wir Betriebsinhabern dazu, entsprechende Vorbereitungen für einen spontanen Ausfall zu treffen. Hier ist Vorbereitung das A und O“, erklärt Yilmaz.

Übersichtliche Vertretungsregelungen Betriebsinhaber sollten in vorheriger Absprache eine Vertretung oder Bevollmächtigte auswählen.

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„Fehlen im Ernstfall entsprechende Regelungen, ist ein Betrieb nach kurzer Zeit handlungsunfähig“ Tolga Yilmaz, Betriebswirtschaftlicher Berarter bei der Handwerkskammer

Dabei können sowohl Familienmitglieder, als auch kaufmännisch oder fachlich geeignete Mitarbeiter im Betrieb infrage kommen. Wichtig ist hierbei auch, dass diese Personen entsprechende Vollmachten besitzen. Darüber hinaus sollten Unternehmer ihre Vertretungen auch in die internen Abläufe einweihen.

Notfallordner Für Berater Tolga Yilmaz ist auch ein sogenannter Notfallordner besonders wichtig. „In diesem Ordner sollten alle wichtig erscheinenden Informationen abgeheftet sein. Darüber hinaus müssen die Vertreter natürlich auch Zugriff auf diesen Ordner haben, wenn der Ernstfall eintritt“, stellt Yilmaz klar. Darüber hinaus sollten Betriebsinhaber alle relevanten Themen auch mit ihren direkten Familienangehörigen klären, um mögliche Konflikte zu vermeiden. „Es ist wichtig, dass der Betrieb auch bei einem spontanen Ausfall handlungsfähig bleibt. In vielen Betrieben ist die Familie dabei von zentraler Bedeutung. Wir als Handwerkskammer unterstützen Betriebe gern dabei, sich entsprechend vorzubereiten.“ Tolga Yilmaz steht Betriebsinhabern zum Thema Notfallordner gern zur Verfügung: 05121 162145; tolga.yilmaz@hwk-hildesheim.de

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Betrieb

Gesellschaftsregister: Für manche Rechtsgeschäfte brauchen GbRs seit Jahresanfang zwingend einen Eintrag.

Personengesellschaften: Diese neuen Regeln gelten Für GbRs gibt es seit Januar 2024 neue Regeln und ein neues Register. Nicht jede Gesellschaft muss sich eintragen – doch in drei Fällen ist das unvermeidlich. ANNA-MAJA LEUPOLD

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eit dem 1. Januar 2024 ist das modernisierte Personengesellschaftsrecht in Kraft: Dadurch gibt es umfassende Änderungen, die Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) betreffen. Laut Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) betreffen sie Neugründungen und bestehende Betriebe. Die wichtigsten Neuerungen hat die Handwerksorganisation in einem Merkblatt zusammengefasst.

Für wen sind die Neuerungen relevant? Im Handwerk hat die GbR laut ZDH „einen gewissen Stellenwert“. Diese Form der Personengesellschaft

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Mit der Modernisierung hat der Gesetzgeber ein neues Gesellschaftsregister geschaffen.

sei zum Beispiel bei Arbeitsgemeinschaften im Baubereich zu finden, die für eine begrenzte Zeit bestehen. Sie komme aber auch bei Zusammenschlüssen von Kleingewerbetreibenden vor, die für unbestimmt Zeit bestehen.

Neues Register: Für wen der Eintrag jetzt Pflicht ist? Mit der Modernisierung des Personengesellschaftsrechts hat der Gesetzgeber zum Jahreswechsel ein neues Gesellschaftsregister geschaffen. Laut ZDH ist der Eintrag für Betriebe freiwillig. Bestimmte Rechtsgeschäfte könnten GbRs aber nur durchfüh-

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Betrieb

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Name, Sitz und Anschrift der Gesellschaft, Angaben zu jedem Gesellschafter, Angaben zur Vertretungsbefugnis sowie eine Versicherung, dass die Gesellschaft nicht schon im Handels- oder Partnerschaftsregister eingetragen ist.

Sobald die Gesellschaft im Register eingetragen ist, ist sie laut Gesetz verpflichtet, als Namenszusatz die Bezeichnungen „eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ oder „eGbR“ zu führen.

Was kostet der Registereintrag?

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Betriebe, die sich im neuen Gesellschaftsregister eintragen lassen, müssen laut Bundesjustizministerium mit Notar- und Gerichtskosten von etwa 300 Euro rechnen. Der ZDH geht davon aus, dass diese Summe nur bei der Erstanmeldung fällig wird. Bei Änderungen im Gesellschafterbestand und sonstigen Anmeldevorgängen sei von Kosten zwischen 100 und 209 Euro auszugehen.

Welche Pflichten haben eingetragene Betriebe sonst noch? ren, wenn sie im neuen Register eingetragen sind. Daher bestehe in den folgenden drei Fällen faktisch eine Eintragungspflicht: 1 Grundstückserwerb: Nach neuem Recht werde die GbR unter ihrem Namen als Grundstücksberechtigte eingetragen, so der ZDH. Das gehe aber nur, wenn die Gesellschaft im neuen Register eingetragen ist. 2 GbR übernimmt Gesellschaftsanteile: Wenn eine GbR Anteile an einer neuen oder einer bereits im Handelsregister eingetragenen Personen- oder Kapitalgesellschaft erwerben will, sei ebenfalls ein Gesellschaftsregistereintrag erforderlich. Bestand die Gesellschaftsbeteiligung schon vor dem 1. Januar 2024, sei eine Eintragung zwar unmittelbar nicht erforderlich. Dennoch empfiehlt der ZDH sie, um „zukünftig handlungsfähig zu sein und Änderungen bestehender Eintragungen im Handelsregister vornehmen zu können“. 3 Umwandlungen: Wenn eine Gesellschaft auf Grundlage des Umwandlungsrechts restrukturiert werden soll, geht das nur mit einem Registereintrag. Möglich sind dann zum Beispiel eine Verschmelzung oder eine Umwandlung.

Wie können sich Betriebe ins Register eintragen lassen? Das Gesellschaftsregister wurde laut ZDH bei den Amtsgerichten eingerichtet. Bei der Erstanmeldung seien folgende Angaben erforderlich:

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Durch den Registereintrag kommen auf Betriebe laut ZDH weitere Pflichten zu. Dazu gehöre zum Beispiel die Verpflichtung, bestimmte Änderungen an das Gesellschaftsregister zu melden. Das gelte zum Beispiel, wenn ɓ ɓ

Betriebe, die sich eintragen lassen, müssen mit Notarund Gerichtskosten von etwa 300 Euro rechnen.

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sich der Name der eingetragenen Gesellschaft ändert, der Sitz der GbR an einen anderen Ort verlegt wird, es eine neue Anschrift gibt, sich die Vertretungsbefugnis eines Gesellschafters ändert, Gesellschafter ausscheiden oder neu in die GbR eintreten.

Der ZDH weist zudem darauf hin, dass im Gesellschaftsregister eingetragene Betriebe verpflichtet sind, die Meldung zum Transparenzregister vorzunehmen. Grund dafür sei, dass der Gesellschaftsregistereintrag keine Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten enthalte.

Können Betriebe den Registereintrag freiwillig löschen lassen? Der Eintrag ins neue Gesellschaftsregister ist zwar grundsätzlich freiwillig. Doch auf eigenen Wunsch hin können Betriebe den Registereintrag nicht wieder löschen lassen. Laut Bundesjustizministerium liegt das daran, dass die durch den Eintrag erreichte Transparenz erhalten bleiben soll. W

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Betrieb Nach dem Urlaub im Krankenhaus und keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingereicht. Ist das ein Kündigungsgrund? Foto: Gille, erstellt mit KI Midjourney

Erst Krankenhaus, dann Kündigung? Eine Arbeitnehmerin wurde – ohne ihren Arbeitgeber zu informieren – mehrere Wochen stationär im Krankenhaus behandelt. Sie erhielt eine Kündigung. Zu Unrecht. Der Fall: Eine Arbeitnehmerin hatte im Sommer 2020 zweieinhalb Wochen Urlaub. Direkt im Anschluss, erkrankte sie und wurde stationär in einem Krankenhaus aufgenommen. Der stationäre Aufenthalt dauerte genau zwei Monate. Die Frau habe ihren Arbeitgeber, so dessen Vorwurf, nicht rechtzeitig über den Krankenhausaufenthalt informiert und nicht fristgerecht ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingereicht.

Erst drei Wochen nach der stationären Aufnahme der Arbeitnehmerin sei der Arbeitgeber vom Sozialdienst des Krankenhauses per E-Mail über die andauernde stationäre Behandlung informiert worden. Einen Tag später kündigte der Arbeitgeber der Arbeitnehmerin „außerordentlich aus wichtigem Grund fristlos“. Begründung: Dass die Arbeitnehmerin ihrer Anzeigeund Nachweispflicht über die Arbeitsunfähigkeit nicht

ein Fehlverhalten der Klägerin angemessen hätten sanktionieren können. Zudem würden die ordentliche wie die außerordentliche Kündigung wegen einer Vertragspflichtverletzung eine Abmahnung voraussetzen, die die Arbeitgeberin nicht erteilt habe. Das Urteil wurde nicht zur Revision zugelassen. (DEG) W

nachgekommen war, wurde als gravierende Pflichtverletzung gewertet. Die Arbeitnehmerin klagte dagegen. Das Urteil: Die Kündigung ist unwirksam. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg bestätigte das vorangegangene Urteil des Arbeitsgerichts Berlin. Der Sachverhalt gebe keinerlei Anhaltspunkt, weshalb nur eine fristlose Kündigung anstelle einer Abmahnung oder einer fristgerechten Kündigung

LAG Berlin-Branden-

a burg: Urteil vom 13. Juli 2023, Az. 10 Sa 625/23

Teure Angelegenheit Eine Betriebsinhaberin verkauft ihr Unternehmen an eine Mitarbeiterin und gründet in der Nähe einen neuen Betrieb. Warum muss sie dafür 5.000 Euro Strafe zahlen?

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die ehemalige Betriebsinhaberin die vereinbarte Vertragsstrafe zahlen muss. Schließlich habe sie gegen das vereinbarte Wettbewerbsverbot verstoßen, da sie schon wenige Monate nach dem Verkauf einen neuen Salon eröffnet habe. Zudem habe die Kosmetikerin bereits vor der Neueröffnung ihre alten Kunden kontaktiert und sie dann Wettbewerbs­ verbot im Kauf­ vertrag vereinbart: Unternehmerin muss 5.000 Euro Strafe zahlen, weil sie nach dem Verkauf direkt einen neuen Betrieb eröffnet hat.

später in ihrem neuen Betrieb empfangen. Dem Gericht zufolge hatten die beiden Frauen das Wettbewerbsverbot wirksam vereinbart. Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dürfe ein Wettbewerbsverbot niemanden übermäßig in seiner Berufsausübung beschränken. Insbesondere dürfe es in „örtlicher, Foto: Okan Sayan - stock.adobe.com

Der Fall: Im Dezember 2022 hatte die Kosmetikerin ihre Firma an eine Mitarbeiterin verkauft. Im Vertrag vereinbarten die Frauen ein Wettbewerbsverbot. Demnach durfte die bisherige Inhaberin für die Dauer von zwei Jahren keinen neuen Betrieb im Umkreis von 18 Kilometern eröffnen. Bei einem Verstoß sah das Dokument eine Vertragsstrafe von 5.000 Euro vor. Doch drei Monate nach dem Verkauf eröffnete die ehemalige Besitzerin einen neuen Kosmetiksalon – und zwar in weniger als fünf Kilometer Entfernung. Daraufhin wurde sie von der Käuferin verklagt. Das Urteil: Das Landgericht Köln entschied, dass

zeitlicher und gegenständlicher Hinsicht“ die wirtschaftliche Bewegungsfreiheit des Betroffenen nicht zu sehr einschränken. Nach Ansicht der Richter waren diese drei Bedingungen in diesem Fall erfüllt: 1 Schließlich sei das Pendeln zu einem Betrieb außerhalb der 19-Kilometer-Grenze zumutbar. 2 Ein Wettbewerbsverbot von zwei Jahren sei zeitlich nicht zu lang. 3 Außerdem ziele das Wettbewerbsverbot hier nur auf die Sicherung des Kundenstamms ab. (AML) W Landgericht Köln: Urteil

a vom 24. Oktober 2023, Az. 21 O 135/23

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Viel zu tun für Klimahandwerker Mehr als eine Million neue Anlagen zur Strom- oder Wärmeerzeugung wurden im vergangenen Jahr in Deutschland in Betrieb genommen. Und die Aussichten bleiben rosig. Wer 2023 sein Geld mit Solar­ energie verdiente, hatte viel zu tun: Mehr als eine Million neue

Foto: JKLoma - stock.adobe.com

Anlagen zur Strom­ oder Wär­ meerzeugung gingen in Betrieb. Allein die neu installierte

Gute Aussichten für alle, die Solarstromanlagen installieren, prophezeit der Branchenverband BSW.

Photovoltaikleistung betrug mit 14 GW Leistung 85 Prozent mehr als 2022, wie die Bundes­ netzagentur meldete. Mit rund 7 GW entfiel die Hälfte der 2023 neu installierten Solarstromleistung auf private Haushalte (+135 Prozent). Auf Gewerbedächer entfiel nach Angaben des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW) knapp ein Fünftel der neu installierten solaren Kraftwerksleistung, rund 75 Prozent mehr als 2022. Und die guten Aussich­ ten für Klimahandwerker hal­ ten an: Der Branchenverband erwartet sowohl bei privaten Auftraggebern als auch bei

Firmen eine steigende Nach­ frage: Laut einer repräsentati­ ven Umfrage des BSW planen mehr als 1,5 Millionen private Immobilienbesitzer die Errichtung einer Solaranlage auf ihrem Dach. 16 Prozent der Befragten wollen dies bereits in den kommenden zwölf Monaten angehen. Besitzer von Gewerbedächern profitierten hingegen von Reformen des Solarpakets 1, das bis zum Frühjahr verab­ schiedet sein soll. Es umfasst unter anderem Erleichterun­ gen beim Netzanschluss und für große PV­Anlagen auf Gewerbedächern. (KW) W

Diese Scheine sollten Sie prüfen! Mehr als 55.000 falsche Geldscheine wurden 2023 in Deutschland aus dem Verkehr gezogen. Die Zahl der Fälschungen ist damit um fast 30 Prozent gestiegen.

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Hintergrund seien wenige größere Betrugs­ fälle bei Geschäften mit

Luxuswaren wie Autos, Uhren, Schmuck und Goldbarren.

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21.586 falsche 50­Euro­ Scheine wurden laut Bundes­ bank im vergangenen Jahr in Deutschland entdeckt. Damit ist der Fünfziger die am häufigsten gefälschte Banknote. Mit insgesamt 12.346 Fälschungen schaffte es der 20­Euro­Schein auf Platz zwei im Blüten­Ranking. Der starke Anstieg bei den Fälschungen hat laut Bundesbank jedoch einen anderen Grund: Die Zahl der falschen 200­ und 500­Euro­ Scheine habe 2023 um 266 beziehungsweise 167 Prozent zugelegt.

Statistik der Bundesbank: Falsche Fünfziger wurden 2023 besonders häufig entdeckt.

Nach Angaben der Bundesbank wurden 2023 insgesamt 56.572 falsche Geldscheine registriert. Dabei sei ein Schaden von mehr als 5,1 Millionen Euro entstan­ den – 90 Prozent mehr als noch im Jahr 2022. Doch die Zentralbank hat auch gute Nachrichten: Ins­ gesamt bleibe das Falschgeld­ aufkommen auf niedrigem Niveau. Zudem habe es sich bei einem Großteil der Blüten um „leicht erkennbare Fäl­ schungen“ mit dem Aufdruck „MovieMoney“ oder „Prop copy“ gehandelt. (AML) W

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Betrieb Den richtigen Inhalt für die nächste Weiterbildung finden – das soll mit einem Online-Portal für Betriebe einfacher werden. Foto: Robert Kneschke - stock.adobe.com

Online-Portal für Weiterbildung Angebote für Mitarbeitende können Betriebe über das neue Online-Portal „mein NOW“ finden. Dort werden auch passende Fördermöglichkeiten vorgeschlagen. Seit Beginn des Jahres können sich Betriebe auf einer neuen Online-Plattform über Weiterbildungsangebote für ihre Mitarbeitenden informieren. Bereitgestellt wird das Portal „mein NOW“ vom Bundesarbeitsministerium (BMAS) und der Bundesagentur für Arbeit (BA). „NOW“ steht für „Nationales Onlineportal für berufliche Weiterbildung“. Ziel des Portals soll es sein, den Zugang zu beruflicher

Weiterbildung zu erleichtern, indem verschiedene Informationsquellen gebündelt gefiltert und abgerufen werden können. Alle Zielgruppen sollen zentral an einem digitalen Ort Weiterbildungsangebote finden können. Das Portal „mein NOW“ richtet sich an Arbeitgeber, die auf der Suche nach geeigneten Weiterbildungen für ihre Mitarbeitenden sind – insbesondere auch an kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Auch Arbeitnehmer und Arbeitslose, die sich weiterbilden wollen, finden auf der Plattform Angebote und Beratung.

Wie funktioniert das Weiterbildungsportal? Interessenten können Angebote nach Thema und Region filtern. Neben dem Anbieter der Weiterbildung werden auch der Zeitraum, mögliche Kosten und dazugehörige Fördermöglichkeiten angezeigt.

Handwerksbetriebe können auch nach Qualifizierungsangeboten suchen oder Mitarbeitende auf der Plattform Online-Tests zu beruflichen Kompetenzen oder digitalen Fähigkeiten absolvieren lassen. Anhand der Ergebnisse werden dann individuelle Qualifizierungsbausteine vorgeschlagen. Nach Bundesland aufgeschlüsselt, können Betriebe Kontakt zu Beratungsstellen aufnehmen und sich dort kostenfrei beraten lassen. (JA) W

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Betrieb

Beschluss der Bundesbank: Seit dem 1. Januar 2024 liegt der Basiszinssatz bei 3,62 Prozent.

Basiszinssatz steigt: Was heißt das für die Praxis? Die Bundesbank hat den Basiszinssatz um 0,5 Prozentpunkte angehoben. Verzugszinsen werden damit für Betriebe und Kunden teurer.

Seit dem 1. Januar 2024 liegt der Basiszinssatz bei 3,62 Prozent, das teilt die Bundesbank mit. Damit ist der Basiszinssatz nun zum dritten Mal in Folge deutlich gestiegen – zuletzt um 0,5 Prozentpunkte. Der Basiszinssatz dient als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen. Durch die Anhebung zum Jahreswechsel werden Verzugszinsen 2024 deutlich teurer – sowohl für Betriebe als auch für deren Kunden. So funktioniert es: Als Auftragnehmer können Sie die Verzugszinsen eines säumigen Kunden mit 5 Prozentpunkten über dem gesetzlichen Basiszinssatz berechnen. Derzeit können Sie also 8,62 Prozent Verzugszinsen ansetzen (3,62 + 5 = 8,62). Ein Beispiel: Einer Ihrer Kunden ist seit 60 Tagen mit einer Rechnung über 50.000 Euro in Verzug. Damit werden 994,62 Euro Verzugszinsen fällig. Vor der Erhöhung des Basiszinses waren es 936,92 Euro. Umgekehrt wird es entsprechend teurer, wenn Sie gegenüber Ihren Lieferanten in Verzug geraten.

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Als Auftragnehmer können Sie die Verzugszinsen eines säumigen Kunden mit fünf Prozentpunkten über dem gesetzlichen Basiszinssatz berechnen.

Hintergrund: Der Basiszinssatz wird immer zum 1. Januar und 1. Juli nach festen Regeln angepasst. Gemäß § 247 BGB verändert er sich jeweils um die Prozentpunkte, um welche die Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Was ist die Bezugsgröße? Das ist der sogenannte Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank – also der Zinssatz, zu dem sich Banken für eine Woche lang Geld von der Europäischen Zentralbank (EZB) leihen können. Die EZB passt diesen Zinssatz alle sechs Wochen an. Zum 22. Dezember 2023 wurde er zuletzt um 0,5 Prozentpunkte angehoben und liegt seither bei 4,50 Prozent. Entsprechend wurde der Basiszinssatz zum 1. Januar 2024 nun ebenfalls um 0,5 Prozentpunkte angepasst: Er liegt nun bei 3,62 Prozent, zuvor lag er bei 3,12 Prozent. ANNA-MAJA LEUPOLD W

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Betrieb

Mit Bürokratie hat Susanne Matthies schon genug zu kämpfen, sie braucht nicht noch Mehraufwände durch die eAU.

eAU treibt Aufwände hoch Entlastung durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung? Susanne Matthies spürt davon nichts in ihrem Handwerksbetrieb. Sie fordert Änderungen am Verfahren – damit ist sie nicht allein. ANNA-MAJA LEUPOLD

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enn sich Mitarbeitende von Susanne Matthies früher krankgemeldet haben, war das für die Handwerksunternehmerin mit wenig Aufwand verbunden: „Meine Mitarbeiter haben mich morgens angerufen, sind zum Arzt gegangen und haben anschließend den gelben Schein geschickt.“ Durch die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) sei das anders geworden, berichtet die Chefin eines SHK-Betriebs aus Laatzen bei Hannover.

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Warum die eAU Mehraufwand bedeutet

„Bürokratie haben wir schon genug.“ Susanne Matthies, Unternehmerin

Seit etwas mehr als einem Jahr müssen Betriebe die Krankmeldungen ihrer Mitarbeitenden digital bei den Krankenkassen abrufen. „Diese Neuerung hat die Aufwände im Betrieb massiv in die Höhe getrieben“, sagt Matthies. „Wenn es schlecht läuft, dann sind wir mehr als eine Stunde mit einer Krankmeldung beschäftigt.“ Der Grund: Matthies und ihre Büromitarbeiterin müssen jetzt mehr mit ihren Mitarbeitenden und ihrem Steuerbüro kommunizieren, Informationen einholen und teilen.

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Wie auch viele andere Handwerksbetriebe hat die Unternehmerin ihre Lohnbuchhaltung outgesourct. Das bedeutet: Ihr Steuerberater kümmert sich um den eAU-Abruf, wenn einer der 17 Mitarbeitenden arbeitsunfähig ausfällt. Damit das Steuerbüro eine Abfrage bei der Krankenkasse starten kann, benötigt es Informationen, die sie selbst erst einmal besorgen muss, berichtet Matthies: „Nach dem Arztbesuch muss ich bei den Mitarbeitern den Beginn und das voraussichtliche Ende der Arbeitsunfähigkeit abfragen und ob es sich um eine Erst- oder Folgebescheinigung handelt.“ Die Infos schickt sie per Mail an den Steuerberater. Der fragt dann die eAU digital bei der Krankenkasse ab – was Matthies pauschal zehn Euro pro Abfrage kostet. Damit ist für den Handwerksbetrieb das Thema jedoch längst nicht erledigt: „Meine Mitarbeiterin bereitet die Lohnabrechnung für das Steuerbüro vor“, sagt Matthies. Neben geleisteten Arbeitsstunden und Urlaubstagen müsse sie auch die Fehltage mit Attest auflisten. „Das ist für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall wichtig, wir kennen aber nur die tatsächlichen Fehltage“, erläutert die Unternehmerin. Daher müsse ihre Mitarbeiterin sich mit dem Steuerbüro in Verbindung setzen, die Daten abgleichen und gegebenenfalls die interne Dokumentation ändern. „Wenn es schlecht läuft, ist meine Mitarbeiterin damit bis zu einer halben Stunde beschäftigt“, berichtet Matthies. Das ist Zeit, die im Betrieb an anderer Stelle fehlt – zum Beispiel für Angebote. Außerdem fallen durch den Mehraufwand Kosten an: „Pro Krankmeldung sind das bis zu 73 Euro.“

Was die Unternehmerin fordert

„Wenn es schlecht läuft, dann sind wir mehr als eine Stunde mit einer Krankmeldung beschäftigt.“ Susanne Matthies, Unternehmerin

Matthies meint deshalb: „Die Holschuld der Arbeitgeber muss zu einer Bringschuld der Krankenkassen oder Ärzte werden.“ Mit dieser Forderung ist die Handwerkerin nicht allein. Im vergangenen Jahr hat das Bundesjustizministerium Wirtschaftsverbände um Vorschläge zum Bürokratieabbau gebeten. Die mehr als 400 Antworten hat das Statistische Bundesamt ausgewertet und priorisiert. In der Top-Kategorie 1 landete auch ein Vorschlag vom Landes-Innungsverband für das bayerische Bäckerhandwerk – es geht um die Rücknahme der eAU-Abrufpflicht für Arbeitgeber. Das Bundesamt platzierte den Vorschlag in der Kategorie 1 als für eine schnelle Umsetzung geeignet, zum Beispiel im vierten Bürokratieentlastungsgesetz.

BEG IV: Was nicht im Gesetzentwurf steht Doch die Chancen, dass sich am eAU-Verfahren etwas ändert, scheinen gering. Im ersten Entwurf für das Bürokratieentlastungsgesetz findet sich die eAU-Bringschuld nicht. Nach Angaben des für die eAU zuständigen Bundesarbeitsministeriums gibt es datenschutzrechtliche Hürden: Beim Versand dürften Daten nur „an den tatsächlich Berechtigten übermittelt werden“, teilt das Ministerium mit. Die Krankenkassen hätten die sogenannte „Bringschuld“ als Lösung „ausführlich“ geprüft. Dabei seien auch Daten an nicht berechtigte Arbeitgeber übermittelt worden. Aus diesem Grund sei der eAU-Versand an die Arbeitgeber nicht weiterverfolgt worden. Für Susanne Matthies ist das keine befriedigende Antwort. „Bürokratie haben wir schon genug, Mehraufwände durch die eAU brauchen wir nicht auch noch“, sagt die Unternehmerin. W

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Smartphones auf der Baustelle sind längst zum alltäglichen Arbeitsmittel für Handwerker geworden.

Handy-Nutzung auf dem Bau: Stress mit Kunden vermeiden Ärger mit Kunden, weil Monteure am Handy hängen, ist keine Seltenheit. Doch bevor der entsteht, können Betriebe vorbeugen – mit diesen Tipps. MARTINA JAHN

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andwerker am Handy? In Zeiten von digitaler Zeiterfassung, IT­Schnittstel­ len und Cloud­Lösungen sind Smart­ phones auf Baustellen zum Arbeits­ mittel geworden. Doch mancher Kunde kann noch nicht zwischen Daddeln und notwendiger Daten­ verarbeitung differenzieren. Beschwerden über die Handy­Nutzung von Handwerkern auf der Baustelle kennen einige Betriebe. „Smartphones sind moderne Kommunikations­ mittel. Doch wie der Umgang im Arbeitsumfeld auf andere wirkt – dieses Bewusstsein muss bei man­ chen Handwerkern und Kunden noch geschärft werden“, sagt Armin Hering, Vertriebsexperte und Geschäftsführer von kundenzentriert.de in Herford. Wie Handwerksbetriebe den Stress mit Kunden wegen der Nutzung von Smartphones vermeiden, dazu gibt er folgende Tipps.

Armin Hering, Vertriebsexperte

Das sollte vom Azubi bis zum Teamleiter gelten. „Am besten, Sie erarbeiten die Regeln gemeinsam mit dem gesamten Team – dann stehen alle dahin­ ter“, sagt er. Zudem komme es dann intern seltener zu Diskussionen. In Pausen und bei Autofahrten sei hingegen ausreichend Zeit, auch mal privat einen Blick in den Nachrichteneingang zu werfen. „Gerade jüngere Mitarbeiter greifen häufiger zum Smartphone und sind noch nicht an die Gepflogen­ heiten im Betrieb gewöhnt“, sagt Hering. Da helfen klare Vorgaben und die Kontrolle, ob sie eingehalten werden. „Ein Aushang im Pausenraum ist schön und gut – aber das allein reicht nicht.“ Er empfiehlt, das Thema von Zeit zu Zeit aufzugreifen und die Punkte, wenn nötig, zu überarbeiten oder anzupassen. Zudem sollten Chefs ihre Mitarbeitenden dafür sensibilisieren, welche Wirkung bestimmte Verhal­ tensweisen bei Kollegen und Kunden haben. Berufs­ anfänger seien oft unsicher, wie sie auftreten sollen.

1. Keine private Nutzung auf der Baustelle „In jedem Betrieb sollte es klare Regeln für die Smartphone­Nutzung beim Kunden geben“, betont Hering. Er rät Unternehmern, die private Nutzung von Handys auf der Baustelle generell zu verbieten.

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2. Der erste Eindruck zählt bei Kunden Beschwerden von Kunden aufgrund der Handy­ Nutzung auf der Baustelle können Betriebe vermei­ den, bevor sie entstehen, sagt Hering. Der Schlüssel

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dazu sei das Gesamtbild der Handwerker bei Kun­ den. Grundlage für einen guten Eindruck sind aus seiner Sicht folgende Punkte: ɓ pünktlich erscheinen oder vorab informieren, wenn es Verzögerungen gibt, ɓ jeder grüßt beim Eintreffen freundlich sowie ɓ eine aufrechte und präsente Körperhaltung.

Drei Fragen an ... ... Chiara Burgdorf (Foto), Geschäftsführerin der Dachdeckerei Burgdorf in Lehrte

Wer das beachte und seinem Team mit auf den Weg gebe, beuge schlechter Stimmung vor. Denn selbst ein Blick auf das Handy, um die Uhrzeit zu sehen, könne bei Kunden negative Reaktionen erzeugen, wenn vor­ her kein freundlicher Kontakt aufgebaut wurde.

Dürfen Ihre Mitarbeitenden Smartphones auf der Baustelle privat nutzen?

Betriebe, die digital unterwegs sind und häufig Smartphones oder Tablets bei der Arbeit nutzen, sollten das Kunden gegenüber offen kommunizieren. „Beobachten Sie, ob der Kunde sich dafür interes­ siert, was Sie an digitalen Endgeräten machen“, rät Hering. Meist hätten Handwerker schnell ein Gespür dafür, ob Kunden misstrauisch oder interessiert sind, und können darauf reagieren. „In so einem Fall können Sie den Kunden zu sich bitten und zeigen, wozu Sie das Smartphone nutzen“, sagt der Berater. Je offener Handwerker darüber sprechen, wie wichtig digitale Hilfsmittel als Arbeitsunterstützung sind, desto eher hätten Kunden dafür Verständnis. „Bieten Sie skeptischen Kunden ruhig an, Nachfragen zu stellen, falls Unklar­ heiten auftreten“, rät Hering. Wichtig sei außerdem, die Kunden über kurze Arbeitsunterbrechungen zu informieren, damit kein Misstrauen aufkommt. „Da reicht auch ein Satz wie ‚Ich gehe nochmal zum Auto und hole Material xy‘“, sagt Hering und ergänzt: „Wer sich um Kopf und Kra­ gen redet, gibt dem Gesprächspartner das Gefühl, er müsse sich rechtfertigen.“ Und das lasse Kunden dann vielleicht mangelnden Arbeitseinsatz vermuten.

4. Austausch im Team über Eigenheiten der Kunden Innerhalb des Teams sei es auch hilfreich, sich unter­ einander zu informieren, wenn Kunden besonders positiv oder negativ auffallen. „Hat sich zum Bei­ spiel schon ein Kunde über zu häufige Smartphone­ Nutzung beschwert, können andere Kollegen darauf beim nächsten Termin besonders achten“, sagt der Vertriebscoach. Auch andere Eigenheiten von Kunden sollten Mitarbeitende untereinander austauschen – und der Chef sollte mit gutem Vorbild vorangehen. So sind die Handwerker vor dem Termin informiert und die Kunden haben keinen Anlass, nach Fehlern für Beschwerden zu suchen. W

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„In jedem Betrieb sollte es klare Regeln für die SmartphoneNutzung beim Kunden geben.“ Armin Hering, Vertriebsexperte

» Chiara Burgdorf: Grundsätzlich haben alle sechs Handwerker, die auf den Baustellen unterwegs sind, ihr eigenes Smartphone dabei. Aber sie wissen, dass sie bei der Arbeit private Dinge nicht erledigen dürfen. Das haben wir besprochen. Für einen Blick in den Chat oder in soziale Netzwerke sind kurze Pausen da. Bisher hat auch in den kleinen Pausen niemand die Nutzung übertrieben.

Wofür brauchen Ihre Leute die Smartphones auf der Baustelle? » Burgdorf: Aus mehreren Gründen: Sie müssen sich untereinander abstimmen, falls mal eine Baustelle eher fertig wird oder sich etwas verzögert. Und wir müssen sie aus dem Büro beim Kunden erreichen können. Außerdem arbeiten wir mit einer umfangreichen Dokumentation unserer Tätigkeiten. Die dient zum einen unserer internen Information über Arbeitszeiten, Arbeitsschritte und verbrauchte Materialien. Zum anderen nutzen wir sie als Absicherung bei Versicherungsschäden oder wenn Kunden meinen, wir hätten bestimmte Dinge nicht korrekt erledigt. Damit haben wir gute Erfahrungen gemacht.

Wie informieren Sie die Kunden über dieses Vorgehen? » Burgdorf: Unsere Kunden sind immer darüber informiert, was wir vor Ort machen. Auf unsere Fotodokumentation weisen wir bereits in den Angeboten hin. Wir sagen den Kunden genau, was wir dokumentieren und dass davon nichts ohne ihre Zustimmung an die Öffentlichkeit gelangt. Manche Kunden erlauben uns auch, Projekte auf unseren Social-Media-Kanälen zu posten. Ärger hat es weder wegen der Smartphone-Nutzung noch wegen der Fotos je gegeben. Offene Kommunikation sehe ich da ganz klar als Schlüssel zum Erfolg. (JA)

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3. Kommunikation schafft Missverständnisse aus dem Weg

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Als Arbeitgeber attraktiv werden Ihnen laufen die Mitarbeitenden weg und offene Stellen bleiben unbesetzt? Wie Sie das in drei Schritten ändern können, lesen Sie hier.

in attraktiver Arbeitgeber zu sein, ist heute wichtiger als früher. „Wir haben mittlerweile einen Arbeitnehmermarkt – die Mitarbeiter können sich aussuchen, wo sie arbeiten möchten“, sagt Svea Janssen, Betriebsberaterin bei der Handwerkskammer für Ostfriesland. „Für Arbeitgeber, die alles so machen, wie es immer war, wird es immer schwerer.“ Doch woran erkennt man, dass der Betrieb an Attraktivität verliert? Es gibt wichtige Warnsignale. „Die Mitarbeiter beschweren sich“, nennt Janssen ein Beispiel. „Erste Kündigungen kommen, es wird zunehmend schwieriger, die offenen Stellen zu besetzen. Spätestens dann sollte man sich mit dem Thema auseinandersetzen.“ Denn gerade bei der Suche nach neuen Mitarbeitenden können Arbeitgeber mit einem zufriedenen Team punkten. „Das beste Empfehlungsmarketing, das es gibt, sind zufriedene Mitarbeiter“, betont Janssen. „Stellenanzeigen bringen nicht mehr viel. Aber wenn ein Mitarbeiter auf Whatsapp postet: ,Willst Du mein Kollege werden?‘ – das funktioniert.“ In diesen drei Schritten kommen Sie dem Ziel näher, ein attraktiver Arbeitgeber zu werden.

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Schritt 1: Machen Sie eine ehrliche Bestandsaufnahme Um sich zu verbessern, müssen Sie zunächst klären, wo die Probleme liegen – und dabei ehrlich mit sich sein. Unterstützung gibt es bei den Handwerkskammern. „Wir haben beispielsweise einen Kurzcheck mit 20 Fragen aus vier Bereichen entwickelt, den ich mit den Verantwortlichen durchgehe“, erläu-

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tert Janssen das Angebot der HWK Ostfriesland. Im Kurzcheck können Aussagen zu Arbeitsorganisation, Werten, Qualifizierung sowie Sicherheit und Gesundheit mit „ja“, „ein wenig“ oder „nein“ beantwortet werden. Ein Beispiel aus dem Bereich Arbeitsorganisation: „In unserem Unternehmen wissen alle, was von ihnen erwartet wird und wer welche Entscheidungsbefugnisse besitzt.“ Vielen Chefs sei gar nicht klar, dass die Arbeitsorganisation ein wichtiger Einflussfaktor ist, sagt Janssen. Weitere wichtige Bereiche, die oft unter dem Radar blieben, seien: ɓ Beteiligung („Ich beziehe die Mitarbeitenden in die Arbeitsplanung und -gestaltung mit ein.“) ɓ Fähigkeiten der Mitarbeitenden („Ich kenne die Stärken und Schwächen unserer Mitarbeitenden und setze dieses Wissen systematisch ein.“) ɓ Gesundheitsförderung („Ich habe im Unternehmen Maßnahmen ergriffen, um Belastungen und Erkrankungen zu vermeiden und die Gesundheit der Mitarbeitenden zu unterstützen.“).

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Kommunikation ist wichtig! Nehmen Sie sich die Zeit für eine wöchentliche Teamrunde, damit alle auf dem Laufenden sind.

„Wir haben mittlerweile einen Arbeitnehmermarkt – die Mitarbeiter können sich aussuchen, wo sie arbeiten möchten.“ Svea Janssen, Betriebsberaterin bei der Handwerkskammer für Ostfriesland

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Sind die Defizite klar, sollten Sie handeln. Obwohl viele Themen längere Zeit brauchen, um positive Änderungen zu bewirken, gibt es drei schnelle Maßnahmen, die jeder Betrieb umsetzen kann. Kommunikation: „Ganz wichtig sind Kommunikation und Transparenz“, sagt Janssen. Dafür reiche ein kurzes wöchentliches Treffen mit allen im Betrieb oder, in größeren Unternehmen, im Team, um die Themen der kommenden Woche anzusprechen: ɓ Was steht an? ɓ Wer macht was? ɓ Wer ist krank? ɓ Was ist neben der täglichen Arbeit noch wichtig für die kommende Zeit?

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Foto: HWK/Lichtbildwerkstatt

Schritt 2: Ergreifen Sie erste Sofortmaßnahmen

Svea Janssen, Betriebsberaterin bei der Handwerks­ kammer für Ostfriesland

„Das müssen keine langen Sitzrunden sein“, sagt Janssen. „Man kann sich auch für zehn Minuten zusammenstellen.“ Der Effekt sei schnell spürbar: „Wenn alle wissen, was läuft, minimiert das den Flurfunk und das hebt die Stimmung.“ Mitarbeitergespräche: Die zweite schnell umzusetzende Maßnahme sei die Einführung von Mitarbeitergesprächen. „Ein offenes Gespräch mit jedem im Betrieb muss nur einmal im Jahr für eine halbe Stunde stattfinden, aber es kann große Effekte erzielen“, ist Janssen überzeugt. Oft sei die Scheu jedoch groß. „Es gibt Leitfäden und Unterstützung von den Handwerkskammern, die die Vorbereitung und das Gespräch erleichtern“, appelliert sie an die Betriebe, sich Hilfe zu holen. Weiterbildung: Eine dritte Möglichkeit, die zu jedem Handwerksunternehmen passt, sei

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das Angebot von Weiterbildungen. „Da gibt es viele Möglichkeiten, vom Telefontraining über Rückenschule bis zum Ausbilderschein für den Meister“, betont Janssen.

Foto: Robert Kneschke - stock.adobe.com

Schritt 3: Entwickeln Sie eine individuelle Lösung für Ihren Betrieb

Gut investierte Zeit: Spielt die Mannschaft gut zusammen, zahlt sich das schnell aus.

Mit schnellen Maßnahmen ist es allerdings meist nicht getan, um die Attraktivität als Arbeitgeber dauerhaft zu erhöhen. Auf Basis des Kurzchecks identifiziert Svea Janssen mit den Unternehmen die wichtigsten Themen, die angegangen werden sollten. „Da gibt es kein Patentrezept für alle Betriebe, sondern es muss eine individuelle Lösung gefunden werden, die zum Gewerk, zum Team und zum Chef passt“, sagt die Betriebsberaterin. Grundlage für diese Lösung sei ein Organigramm, das klar zeigt, wer im Betrieb eigentlich was macht und wer wen vertritt. „Das kostet schon ein bisschen Arbeit, aber es macht sehr transparent, wie die Aufgaben und damit auch die Arbeitsbelastung verteilt sind“, so Janssen. Gerade gute Mitarbeiter seien oft sehr eingespannt und damit möglicherweise unzufrieden. Dann gelte es zu klären, wie die Aufgaben besser verteilt werden können oder welche Hilfsmittel die Mitarbeitenden entlasten. „Es lohnt sich, diese Zeit und Mühe zu investieren“, betont Janssen. „Wir hatten hier schon Handwerker, die aufgeben wollten, weil es im Betrieb nicht rundlief, und die jetzt erfolgreich weitermachen.“ W

Um ein attraktiver Arbeitgeber zu sein, reicht es nicht, nur Vergünstigungen anzubieten, sagt Andree Balzen (Foto), Personalchef bei Hansa Polytechnik. Man muss auch darüber sprechen. Es war während der Corona-Zeit, als es für die Hansa Polytechnik GmbH in Moormerland schwieriger wurde, offene Stellen und Ausbildungsplätze zu besetzen. „Ein Grund war die Verunsicherung“, ist Andree Balzen, im Stahlbaubetrieb zuständig für Personal und Finanzen, überzeugt. „Für uns

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war das der Anlass, über Maßnahmen nachzudenken, die unsere Attraktivität als Arbeitgeber steigern, und Dinge, die wir bereits umsetzen, offener zu kommunizieren.“ So gilt seit Langem für alle Mitarbeitenden ein „früher Start ins Wochenende“: Die Arbeitszeit von 40 Stunden wird so verteilt, dass am Freitag um 13:15 Uhr Schluss ist. Auch Neues wurde eingeführt: betriebliches Gesundheitsmanagement mit Unterstützung einer Krankenkasse, Mitgliedschaft bei einem Firmenfitness-Anbieter, betriebliche Altersvorsorge und neue Arbeitskleidung. „Oft kamen die Anregungen aus der Belegschaft“, sagt Balzen. Seit Kurzem profitieren die Mit-

arbeitenden von einer betrieblichen Krankenversicherung, die Leistungen übernimmt, die die Kassen nicht zahlen. „Man muss die Maßnahmen allerdings gut kommunizieren, damit sie genutzt werden und nicht nur kosten.“ Vieles sei im Detail kompliziert, sagt Balzen. So müssen Zuschüsse zu Firmensport und anderen Benefits die erlaubten Zuwendungshöhen einhalten. Die Einführung der neuen Arbeitskleidung sei aufwendig gewesen. Doch insgesamt zieht der Personalchef eine positive Bilanz: „Es lohnt sich.“ Ein wichtiges Indiz: Im vergangenen Jahr konnten frei werdende Stellen schnell neu besetzt werden. Und fünf neue Azubis für 2024 haben auch schon unterschrieben. (KW)

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„Benefits gut kommunizieren“


Betrieb

Vier-Tage-Woche: Verändert sich die Zahl der Urlaubstage? Wer seinen Mitarbeitenden eine Vier-Tage-Woche anbietet, muss auch dafür sorgen, dass der Urlaubsanspruch vertraglich angepasst wird. Im Zweifel zahlen Betriebe drauf.

„Betriebe sollten die Urlaubszeit vertraglich regeln.“ Volker Görzel, Rechtsanwalt

fünf Tagen Arbeit 30 Tage Urlaub, also sechs Wochen. Durch die Reduktion auf vier Tage ergibt sich ein Urlaubsanspruch von nur noch 24 Tagen. „Der Anteil der Urlaubstage reduziert sich also um ein Fünftel“, stellt er klar. Beispiel 2: Arbeitet ein Mitarbeiter in einer Vier-Tage-Woche nur 36 Stunden, hat er ebenso 24 Tage Urlaubsanspruch. „Die geleisteten Stunden spielen in dem Fall keine Rolle – nur die Tage pro Woche, an denen er arbeitet“, sagt Rechtsanwalt Görzel. MARTINA JAHN W Foto: nmann77 - stock.adobe.com

Die Vier-Tage-Woche ist auch in Handwerksunternehmen ein beliebtes Instrument, Mitarbeitende zu gewinnen und zu binden. Mit der Einführung eines anderen Arbeitszeitmodells kann sich auch die Anzahl der Urlaubstage ändern. Doch bedeuten vier anstatt fünf Arbeitstage automatisch weniger Urlaubsanspruch? „Das ist oft ein wunder Punkt an der Vier-Tage-Woche“, sagt Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht von der Kanzlei HMS Barthelmeß Görzel aus Köln. „Wenn Mitarbeitende ihre Arbeitszeit oder Arbeitstage verringern, verändert sich der Urlaubsanspruch nicht automatisch“, betont Görzel. Vielmehr müssten Betriebe dafür sorgen, dass sie angepasste Zeiten und Urlaubsansprüche vertraglich regeln. „Die Gefahr ist sonst, dass sie als Arbeitgeber die Urlaubstage bezahlen und ihnen an den verlorenen Tagen Arbeitskräfte fehlen“, sagt der Rechtsanwalt. Er empfiehlt Betrieben, in den Änderungsvertrag zur Vier-Tage-Woche auch einen Absatz zum veränderten Urlaubsanspruch mit aufzunehmen. Alternativ könne ein Passus dieser Art auch in den Grundarbeitsvertrag mit aufgenommen werden. Sinngemäß könnte das laut Görzel so formuliert werden: „Mit der Veränderung der Arbeitstage von fünf auf vier reduziert sich der Anspruch der Urlaubstage auf 24 Tage im Jahr.“

Zwei Beispiele: So verändert sich die Zahl der Urlaubstage bei einer Vier-Tage-Woche Doch richtet sich die Zahl der Urlaubstage nach Arbeitstagen oder Arbeitsstunden? „Der Urlaubsanspruch errechnet sich immer anhand der Wochenarbeitstage“, sagt Rechtsanwalt Görzel. Er verdeutlicht das an zwei Beispielen. Beispiel 1: Ein Mitarbeiter, der vorher fünf Tage in der Woche insgesamt 40 Stunden gearbeitet haben, reduziert auf eine VierTage-Woche. Sein Urlaubsanspruch betrug bei

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Bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs kommt es auf die Arbeitstage pro Woche an, nicht auf die Stundenzahl.

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Betrieb Nur arbeiten, wenn die Kita offen ist? Das muss der Arbeitgeber nicht erlauben. Foto: RioPatuca

Bessere Schichten für Alleinerziehende? Weil sie nur während der Öffnungszeiten der Kita arbeiten wollte, zog eine alleinerziehende Mutter vor Gericht. Die Richter sahen den Fall differenziert. Der Fall: Eine alleinerziehende Verkäuferin in einer Bäckerei beantragte nach ihrer Eltern­ zeit eine Verringerung der Arbeitszeit auf 35 Stunden. Gleichzeitig verlangte sie, nur noch montags bis freitags wäh­ rend der Öffnungszeiten der Kita ihrer Zwillinge zu arbeiten. Ihr Arbeitgeber genehmigte die Arbeitszeitverkürzung, lehnte die Verlegung der Arbeitszeit aber ab. Die Frau klagte. Das Urteil: Das Landes­ arbeitsgericht (LAG)

Mecklenburg­Vorpommern entschied im Sinne des Arbeitgebers. Zwar müssten Arbeitgeber bei der Bestim­ mung der Lage der Arbeitszeit nach Möglichkeit auch auf andere Verpflichtungen des Arbeitnehmers Rücksicht neh­ men. Dies gelte indes nicht, wenn betriebliche Gründe oder berechtigte Belange anderer Arbeitnehmer dem entgegenstehen. In diesem Fall sei die von der Klägerin beantragte Fest­

in Einklang zu bringen. Eine besondere Berücksichtigung der persönlichen Umstände der Arbeitnehmer – in diesem Fall: eine alleinerziehende Mutter von Zwillingen zu sein – sehe das Gesetz nicht vor. Der Fall liegt jetzt beim Bundesarbeitsgericht. (KW) W

legung der Arbeitszeit mit dem Organisationskonzept der Bäckerei nicht vereinbar. In der Filiale sei die Arbeit in einem Drei­Schicht­System an sechs Wochentagen zwischen 5:30 und 20 Uhr organisiert. Wenn eine Mitarbeiterin ausschließlich in der Mittelschicht arbeite, müssten andere dies ausglei­ chen. Doch auch die anderen beschäftigten Mütter hätten ein schutzwürdiges Interesse, Familien­ und Berufsleben

LAG Mecklenburg­

a Vorpommern:

Urteil vom 13. Juli 2023, Az. 5 Sa 139/22

Wer muss an die Kasse übermitteln? Laut einem Urteil hat ein Versicherter Anspruch auf Krankengeld, obwohl seine Krankschreibung verspätet bei der Krankenkasse einging. Das liegt an der eAU.

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er weiterhin arbeitsunfähig und fällt weitere zwölf Wochen aus. Während dieser Zeit ist der Mann lückenlos mehrfach krankgeschrieben. Trotzdem verweigert ihm die Kranken­ kasse das Krankengeld. Begründung: Die Arbeitsunfä­ higkeitsbescheinigungen seien nicht rechtzeitig eingegangen.

Daraufhin klagt der Mann gegen seine Krankenkasse.

Was sagt das BSG? Das Bundessozialgericht (BSG) stellte klar, dass Kassenärzte seit dem 1. Januar 2021 für die Übermittlung von Arbeits­ unfähigkeitsbescheinigungen an die Krankenkassen verant­ Foto: angellodeco - stock.adobe.com

Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen haben bei län­ gerer Krankheit Anspruch auf Krankentagegeld. Das gilt auch für freiwillig gesetzlich versi­ cherte Selbstständige, wenn sie eine Krankenversicherung mit Anspruch auf Krankengeld abgeschlossen haben. Doch muss die Kasse das Kranken­ geld noch zahlen, wenn weder der gesetzlich Versicherte noch der behandelnde Arzt die Arbeitsunfähigkeits­ bescheinigung rechtzeitig bei der Krankenkasse einreichen? Darüber hat nun das Bundes­ sozialgericht entschieden. Im Frühjahr 2021 fällt ein Mitarbeiter krankheitsbedingt sechs Wochen aus. Nach dem Ende der Lohnfortzahlung ist

Bundessozialgericht fällt Grundsatzurteil: Es darf nicht zu Lasten der Versicherten gehen, wenn Ärzte die eAU zu spät an die Krankenkasse melden.

wortlich sind – als elektro­ nische Arbeitsunfähigkeits­ bescheinigung (eAU). Geschehe dies nicht rechtzei­ tig, dürfe das nicht zu Lasten von Versicherten gehen. Die Krankenkassen dürften den Versicherten bei einer verspä­ teten Meldung also nicht das Krankengeld vorenthalten. Dass in den Praxen 2021 die technischen Vorausset­ zungen für den eAU­Versand noch nicht überall vorgelegen haben, änderte aus Sicht des Bundessozialgerichts nichts am Krankengeldanspruch des Versicherten. (AML) W BSG: Urteil vom

a 30. November 2023, Az. B 3 KR 23/22 R

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Foto: Leupold, erstellt mit KI Midjourney

Betrieb

Dienstleister versäumt Schneeräumung: Weil der Betrieb davon wusste und nichts unternahm, muss er jetzt Schadensersatz leisten.

Wer haftet, wenn der Räumdienst patzt? Bei Schnee verunglückt ein Lkw auf dem Betriebshof. Der Betrieb muss Schadensersatz zahlen – obwohl er einen Dienstleister mit dem Winterdienst beauftragt hat. Warum ist das so?

Der Fall: Ein Betrieb beauftragt einen Dienstleister damit, auf dem Firmengelände die Räumpflichten im Winter zu übernehmen. Doch bei einem plötzlichen Kälteeinbruch versäumt der Dienstleister, spät abends zu räumen und zu streuen. Nachts fährt dann ein Lkw-Fahrer auf den Betriebshof und baut einen Unfall. Die Spedition verklagt den Betrieb daraufhin. Das Urteil: Zu Recht, entscheidet das Landgericht (LG) Köln. Der Betrieb habe seine Verkehrssicherungspflicht fahrlässig verletzt und müsse daher Schadensersatz zahlen. Das Gericht stellte klar, dass Grundstückseigentümer die Verkehrssicherungspflichten zwar grundsätzlich an Dritte übertragen können. Wer einen Dienstleister beauftragt, habe aber Kontroll- und Überwachungspflichten – ohne konkreten Anlass müsse ein Dienstleister allerdings nicht kontrolliert werden. Doch in diesem Fall hätte der Betrieb nach Ansicht des Gerichts handeln müssen: Denn dem Betrieb sei 90 Minuten vor dem Unfall bekannt gewesen ist, dass der Dienstleister trotz plötzlichem Kälteeinbruch weder Schnee geräumt noch gestreut hatte. Er hätte daher selbst tätig werden müssen. Im Verfahren argumentierte der Betrieb, dass die Schneeräumung für die eigenen Mitarbeiter zu gefährlich gewesen sei. Doch die Richter sahen das anders: Fußgänger, die von Glätte wissen, könnten sich mit äußerster Vorsicht unfallfrei über das Grundstück bewegen. Zudem habe der Betrieb die Möglichkeit gehabt, gegenüber der Spedition eine telefonische Warnung auszusprechen. (AML) W

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LG Köln: Urteil vom 18. Dezember

a 2023, Az. 15 O 169/23 NDH 2/2024

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Foto: Privat

Regionales

Lukas Kröhl hat seine Ausbildung erst mit Mitte 20 begonnen. Für ihn war klar, dass er nicht zu den üblichen Arbeitszeiten arbeiten möchte.

„Arbeitszeiten, die Spaß machen“ Sein Team soll Spaß bei der Arbeit haben und er will es auch: Bäckermeister Lukas Kröhl fängt an, wenn andere Kollegen schlafen gehen. MARTINA JAHN

m 7 Uhr startet in der Klosterbäckerei Schöningen die Produktion. Andere Bäcker denken zu dieser Zeit schon an den Feierabend, bei Lukas Kröhl und seinem Team geht es dann erst richtig los. „Wer hier arbeitet, soll Spaß haben und mit einem Lächeln kommen“, sagt der Bäckermeister. Seit einem Jahr führt der 28-Jährige die Klosterbäckerei mit einem reinen Bio-Sortiment. Von Tag eins an hat er sich für andere Öffnungszeiten als viele seiner Kollegen entschieden: Ab 13 Uhr öffnet der Laden am Produktionsstandort und an einigen Nachmittagen sind auch Verkaufswagen auf Wochenmärkten in der Region unterwegs.

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„Was gibt es Schöneres, als am Nachmittag noch warmes Brot mit nach Hause zu bringen?“ Lukas Kröhl, Bäckermeister

Moderne Trends in das traditionelle Handwerk bringen „Dass ich mit diesen Zeiten ein Risiko eingehe, war mir von Anfang an bewusst“, sagt Kröhl. Doch er sei lange nicht der erste Bäcker gewesen, der auf dieses Konzept setzt. „Ich habe mich vorab informiert. Bei Kollegen in anderen Regionen funktioniert es in ähnlicher Form schon länger.“ Und auch in Schöningen sei die Idee aufgegangen. Lukas Kröhl ist der Überzeugung, dass Menschen für einen guten Job mehr brauchen als eine gute Bezahlung – das sei langfristig nicht der einzige Anreiz. Betriebe müssten umdenken, wenn sie gute Mitarbeiter und zufriedene Kunden haben wollen.

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Regionales

„Spaß, einen Lebensinhalt, Wertschätzung und Verantwortung – das möchte ich meinen Leuten geben“, sagt der Meister. In seinem Betrieb wolle er das gute traditionelle Handwerk, das er bei seinen Eltern gelernt hat, mit neuen Trends anreichern. Dazu zählen für ihn Rohstoffe aus regionaler Herkunft und die Zusammenarbeit mit der Gastronomie in der Umgebung. Aber auch die Nutzung von Social-Media-Kanälen wie Instagram und Tiktok – die er unter anderem gemeinsam mit einer Agentur bespielt.

Aus Kunden werden Mitstreiter Auch wenn die Strukturen in dem Betrieb zu Beginn für alle neu waren, hat das erste Jahr der Selbstständigkeit die Erwartungen des Bäckermeisters übertroffen. Mittlerweile ist das Team auf zwölf Personen gewachsen, begonnen hat er mit einem Bäcker in der Backstube, seinen Eltern im Hintergrund und ihm selbst als Produktionsleiter. Heute besteht ein Teil seines Teams aus überzeugten Kunden. „Sie haben einfach angefragt, ob sie auch hier arbeiten können“, sagt Kröhl. Die gute Laune der Mitarbeitenden stecke an, das spreche sich herum. Den Bäckermeister freut das doppelt, da er sich noch an seine Lehrzeit erinnert: „Durch die Arbeitszeiten in der Nacht war ich oft müde und erschöpft. Zudem war ich an den Wochenenden dann arbeiten, als meine Freunde Freizeit hatten. Das hat mein Privatleben eingeschränkt“, sagt er. Für ihn stand zwar fest, dass es der richtige Beruf ist – aber in anderen Strukturen und mit mehr Flexibilität. So muss in seinem Betrieb jeder alles können, damit die Abläufe nicht gefährdet seien.

Für nachhaltiges Engagement geehrt

„Spaß, einen Lebensinhalt, Wertschätzung und Verantwortung – das möchte ich meinen Leuten geben.“

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Lukas Kröhl, Bäckermeister

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Tischlerei Dein Freund Littwin Systemtechnik Zimmerei Diedrich Bestattungsinstitut Wellborg Wurst Stahlbau GmbH Stolberg Bedachungen Fliesenlegerbetrieb Tilution Malerunternehmen Eilhardt

„Die Vielfalt der ausgezeichneten Betriebe zeigt, dass Nachhaltigkeit nicht nur ein Ziel, sondern bereits gelebte Realität ist“, sagte der LHN-Vorsitzende Eckhard Stein. Das Handwerk in Niedersachsen spiele eine Schlüsselrolle in der Förderung nachhaltiger Praktiken. Es setze Maßstäbe für ökonomische, ökologische und soziale Nachhaltigkeit. (JA)

Abendbrotbäcker als Unternehmensmodell Die Freiheiten als Unternehmer nutzt Lukas Kröhl umfassend aus. Mittwoch bis Sonntag läuft die Produktion. Der Schwerpunkt liegt auf dem Brotsortiment, als „Abendbrotbäcker“ versteht sich die Klosterbäckerei. „Was gibt es Schöneres, als am Nachmittag noch warmes Brot mit nach Hause zu bringen?“, schwärmt er. Sein Konzept ist auf Familienfreundlichkeit ausgelegt – bei den Arbeits- und den Verkaufszeiten. Er selbst probiere gern neue Rohstoffe und Rezepte aus. „Scheitern gehört für mich dazu. Das finde ich wichtig, um dazuzulernen und mich weiterzuentwickeln“, betont Kröhl. Er sei überzeugt davon, dass ein kleines Sortiment mit klarer Deklaration, ein neues Arbeitszeitmodell und ein guter Draht zum Team nur in einem kleinen Betrieb gelingen können. W

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Handwerksbetriebe leisten einen wichtigen Beitrag auf dem Weg zur Klimaneutralität. „Das sorgt im positiven Sinne für Nachahmer und es steigert gleichzeitig die Attraktivität als Arbeitgeber für Fach- und Nachwuchskräfte“, sagte der niedersächsische Wirtschaftsminister Olaf Lies. Bei einem „Neujahrsfrühstück zur Nachhaltigkeit im Handwerk“ lobte er das Engagement der Betriebe, die bereits mit der „Nachhaltigkeits-Kennzeichnung“ der Landesvertretung der Handwerkskammern Niedersachsen (LHN) ausgezeichnet wurden. Insgesamt erhielten bislang 14 Betriebe aus unterschiedlichen Gewerken diese Kennzeichnung, darunter laut LHN zum Beispiel

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Betrieb

Neun Irrtümer rund um die AU Corona, Grippe, banale Infekte: Die Krankheitswelle rollt. Grund genug, mit ein paar populären Irrtümern zum Thema Krankschreibung aufzuräumen.

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ie Krankmeldung ist wahrscheinlich so alt wie der erste Arbeitsvertrag. Trotzdem existieren eine Reihe von Irrtümern rund um das Thema kranke Mitarbeitende. Joanna Zoglowek, Fachanwältin für Arbeitsrecht bei CMS Hasche Sigle, klärt auf.

Irrtum 1: Der Arbeitgeber darf eine AU erst nach vier Tagen verlangen Es stimmt zwar: Das Entgeltfortzahlungsgesetz sieht vor, dass erkrankte Arbeitnehmer am vierten Tag zum Arzt gehen müssen, um sich krankschreiben zu lassen. Tun sie das nicht, kann der Arbeitgeber die Fortzahlung des Lohns verweigern, bis die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt. Aber: „Das Gesetz sieht ebenfalls ausdrücklich vor, dass Arbeitgeber schon früher die ärztliche Feststellung einer AU verlangen dürfen“, betont Zoglowek. Sie müssten dabei auch nicht alle Mitarbeitenden gleich behandeln: „Wenn es sachliche Gründe dafür gibt, darf eine solche Regel auch nur für einzelne Mitarbeiter gelten“, so die Anwältin. Ein sachlicher Grund könne beispielsweise darin bestehen, dass der Betreffende durch häufige Kurzerkrankungen aufgefallen ist.

Irrtum 2: Der Arbeitgeber darf nicht nach Dauer und Diagnose fragen Keinen Tag warten darf hingegen die Krankmeldung: „Der Mitarbeiter muss seinen Arbeitgeber unverzüglich über eine Erkrankung und deren voraussichtliche Dauer informieren“, sagt Zoglowek. Daraus

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folgt, dass der Arbeitgeber auch aktiv nach der Dauer fragen darf. Schließlich muss die Arbeit im Betrieb umorganisiert werden. Kniffliger ist die Frage nach der Diagnose, denn hier kann der Mitarbeitende die Auskunft verweigern. „Das heißt allerdings nicht, dass der Arbeitgeber nicht fragen darf“, so die Anwältin. Er sollte bei längerer Krankheit sogar nachfragen, ob es sich um dieselbe Erkrankung handelt. „Schließlich erlischt nach sechs Wochen die Pflicht zur Lohnfortzahlung“, so Zoglowek. Hier reicht aber auch schon ein Blick in die AU. In einem Fall müsse der Arbeitgeber sogar über die Diagnose informiert werden, ergänzt die Anwältin: „Das gilt, wenn besondere Schutzmaßnahmen für die anderen Mitarbeitenden ergriffen werden müssen – wie etwa während der Corona-Pandemie.“

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KATHARINA WOLF

Kranke gehören ins Bett? Ja, wenn es die Genesung erfordert. Wer fitter ist, hat mehr Freiräume.

Irrtum 3: Der Arbeitgeber kann eine AU nicht anzweifeln Eine AU hat im Streitfall vor Gericht eine hohe Beweiskraft. „Doch es gibt Situationen, in denen der Arbeitgeber mit berechtigten Zweifeln diesen Beweiswert erschüttern kann“, sagt Zoglowek.

„Verreisen trotz Krankheit? Das ist erlaubt, wenn es die Genesung nicht behindert.“ Joanna Zoglowek, Fachanwältin für Arbeitsrecht

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Betrieb

Solche Zweifel entstehen, wenn eine Krankschreibung mehrere Tage rückdatiert oder das Verhalten des Mitarbeitenden zweifelhaft ist. „Das Bundesarbeitsgericht hat in einem aktuellen Urteil beispielsweise den Beweiswert einer AU als erschüttert angesehen, weil sich die Dauer der Krankschreibung genau mit der restlichen Arbeitszeit des Mitarbeiters nach der Eigenkündigung deckte“, erläutert die Anwältin. Wer skeptisch ist, ob ein Mitarbeitender wirklich arbeitsunfähig ist, kann über die Krankenkasse des Erkrankten den Medizinischen Dienst (MDK) einschalten. „Das bietet sich zum Beispiel an, wenn Mitarbeiter immer freitags und montags kurzerkrankt sind“, so Zoglowek. So eine Kontrolle durch den MDK habe „immer auch eine abschreckende Wirkung“.

Irrtum 4: Ein kranker Mitarbeitender muss immer erreichbar sein Der Kunde ruft an und der Einzige, der weiß, wie weit das Angebot ist, liegt krank zu Hause. Muss

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„Der Erkrankte muss unterlassen, was seine Genesung verzögert.“ Joanna Zoglowek, Fachanwältin für Arbeitsrecht

der Kranke für solche Rückfragen erreichbar sein? „Wer krank ist, hat nicht die Pflicht zu arbeiten“, stellt Zoglowek klar. Das gelte auch für die telefonische Erreichbarkeit oder das Beantworten von E-Mails. Allerdings: „Wenn es besonders dringlich ist und betriebliche Belange es erfordern, sollte der Arbeitnehmer – wenn möglich – auch ans Telefon gehen.“ Das gelte zum Beispiel, wenn dringende Informationen wie Passwörter gebraucht werden.

Irrtum 5: Der Arbeitgeber darf Mails des Erkrankten auf keinen Fall lesen Wer krank ist, kann in der Regel keine Mails beantworten. Es könnte aber sein, dass im Posteingang ein wichtiger Auftrag oder eine Rechnung liegen. Also einfach ins Postfach schauen? „Wenn die Mitarbeiter das Postfach auch für private Mails nutzen dürfen, darf der Arbeitgeber aus Datenschutzgründen nicht ohne Weiteres

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Betrieb

Foto: CMS Deutschland

darauf zugreifen“, erklärt Zoglowek. Das gilt grundsätzlich auch für das Einrichten einer Abwesenheitsnotiz. Aber auch hier gibt es eine Ausnahme: Wenn ein Mitarbeitender selbst keine Notiz einrichten kann oder dringliche betriebliche Belange einen Zugriff erfordern, darf ins Postfach geschaut werden. „Auf der sicheren Seite ist der Arbeitgeber, wenn er die private Nutzung der Postfächer untersagt“, so die Anwältin. „Denn dann sollten sich nur betriebliche Mails im Posteingang befinden.“

Irrtum 6: Kranke müssen Aufgaben übernehmen, denen sie gewachsen sind Wer sich das Bein gebrochen hat, könnte doch im Büro arbeiten, statt sich zu Hause zu langweilen. Eine naheliegende Idee! Aber das kann der Arbeitgeber nicht ohne Weiteres verlangen. „Eine AU-Bescheinigung stellt eine vollständige Arbeitsunfähigkeit fest, sodass andere Aufgaben nicht übernommen werden müssen“, erklärt Zoglowek. Anders sieht es aus, wenn Sie als Arbeitgeber nach längerer Erkrankung ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchführen. „Im Rahmen eines BEM wird gemeinsam besprochen, wie die Wiederaufnahme der Arbeit laufen kann und auch, ob die Arbeitsaufgaben nicht sogar verantwortlich für die Erkrankung sind“, erläutert Zoglowek. In diesem Rahmen könnte der Arbeitnehmer auch andere Aufgaben übernehmen.

Irrtum 7: Ein kranker Mitarbeitender muss zu Hause im Bett liegen Wer krank ist gehört ins Bett und sollte sich besser nicht im Kino oder womöglich auf einer Party erwischen lassen. „Das ist ein weit verbreiteter Irrtum“, sagt Zoglowek. „Doch der Erkrankte muss unterlassen, was seine Genesung verzögert.“ Im Klartext: Wer hustet und fiebert, sollte im Bett bleiben. Wer aber schon fast wieder gesund ist, darf durchaus einen Spaziergang an der frischen Luft unternehmen. Mit einem gebrochenen Arm darf man ins Kino und bei einer psychischen Erkrankung können der Besuch einer Party oder eine Kurzreise sogar die Genesung fördern.

Irrtum 8: Wer schneller gesund wird, muss sich gesundschreiben lassen Nach drei Tagen ist die Erkältung abgeklungen, aber die Krankschreibung geht noch über die ganze Woche – braucht es da eine Gesundschreibung? „Nein“, sagt Anwältin Joanna Zoglowek. „Eine AU begründet kein Beschäftigungsverbot. Wer sich gut fühlt, darf ohne Weiteres wieder arbeiten gehen.“

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Irrtum 9: Ein kranker Mitarbeitender darf nicht entlassen werden

„Wer sich beispielsweise verspätet krankmeldet, kann abgemahnt werden“, sagt Anwältin Joanna Zoglowek.

Wer krank ist, dem droht keine Kündigung? Auch das ist ein Irrtum. Mitarbeitende in einem Kleinbetrieb mit weniger als elf Beschäftigten genießen keinen allgemeinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz. Hier darf der Arbeitgeber ohne Vorhandensein von Gründen kündigen. Auch in größeren Betrieben können kranke Mitarbeitende entlassen werden. „Die Krankheit kann sogar der Kündigungsgrund sein“, erläutert Zoglowek. Allerdings muss der Arbeitgeber im Streitfall über eine negative Prognose belegen, dass der Mitarbeitende auch in Zukunft häufig krank sein wird. Häufiger ist der Umgang des Mitarbeitenden mit seiner Erkrankung der Kündigungsgrund: „Wer sich beispielsweise verspätet krankmeldet, kann abgemahnt werden“, sagt die Anwältin. Arbeitgebern rät sie, schriftlich klare Regeln festzulegen, wie eine Krankmeldung abzulaufen hat. „Wenn jemand mehrfach dagegen verstößt und bereits abgemahnt wurde, kann ein erneuter Verstoß eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen.“ W

„Eine AU begründet kein Beschäftigungsverbot. Wer sich gut fühlt, darf ohne Weiteres wieder arbeiten gehen.“ Joanna Zoglowek, Fachanwältin für Arbeitsrecht

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Betrieb

Gut gefunden werden? Ganz einfach.

Hier lesen Sie unsere Tipps für eine bessere Auffindbarkeit im Internet. Für kleine und mittelständische Unternehmen ist es wichtig, auf Suchmaschinen wie Google einfach gefunden zu werden. Denn

Strategie 2: die richtigen Plattformen bespielen

wenn Sie zuerst gefunden werden, ist die

Google, Google Maps, Facebook, Bing, Yahoo oder Yelp – die

Wahrscheinlichkeit hoch, dass der Interes-

Auswahl an Online-Verzeichnissen ist riesig. Für Sie ist entschei-

sent zu Ihrem Kunden wird. Wir verraten

auf denen auch Ihre potenziellen Kunden suchen. Denken Sie

Ihnen drei Strategien, mit denen Sie genau das erreichen können.

dend, möglichst die Plattformen mit Ihren Daten auszustatten, neben Suchmaschinen auch an Online-Verzeichnisse, Bewertungsportale, Kartendienste und Navigationssoftware.

Strategie 3: Strategie 1: vollständig, korrekt und immer gleich

Local Listing für Ihre Webseite nutzen Jemand sucht im Internet nach Ihren Produkten in Ihrer Nähe? Local Listing der Schlüterschen ist Ihr Instrument, mit dem Sie Ihr

Was nützt Ihnen das schönste Ladengeschäft, wenn Sie dort nicht

Unternehmen jetzt erscheinen lassen. Nicht nur Ladengeschäfte

gefunden werden? Oder falsche Öffnungszeiten im Internet

profitieren davon, sondern auch Dienstleister wie Fahrschulen,

stehen? „Vollständig und korrekt“ ist deshalb ein idealer Leit-

Friseure, Tankstellen, Restaurants, Steuerberater oder Arztpraxen.

spruch für Ihre Unternehmensdaten: Nichts ist ärgerlicher als

Übrigens: Sie benötigen nicht einmal eine eigene Website, um mit

unvollständige oder sogar fehlerhafte Angaben im Internet.

Local Listing zu starten, denn Onlineportale und Verzeichnisse listen Unternehmen unabhängig von einer Firmen-Website.

Stellen Sie sich vor, ein Kunde möchte Sie besuchen, findet

Allerdings: Eine Firmen-Website erhöht natürlich Ihre Auffindbar-

falsche Öffnungszeiten und steht bei Ihnen vor verschlossener

keit bei Suchmaschinen.

Türe. Vermutlich wird er nicht so schnell wieder zu Ihnen zurückkehren. Außerdem bringt es Suchmaschinen durcheinander, wenn

Probieren Sie es einfach mal selbst aus und suchen Sie Ihr

Sie Ihre Unternehmensdaten unterschiedlich schreiben. Heißt Ihre

Unternehmen im Internet: Finden Sie es schnell? Ist die Adresse

Bäckerei beispielsweise „Landbäckerei Schmidt Hannover“, dann

überall korrekt? Sind die Daten wie Website und Öffnungszeiten

sollten Sie das konsequent beibehalten und nicht abwechselnd

vollständig? Die Schlütersche unterstützt Sie gerne:

„Bäckerei Schmidt“ oder „Schmidt Hannover“ verwenden.

0800 66 11 600

einfach online erfolgreich einfach.schluetersche.de NDH 2/2024

Jetzt unverbindlich beraten lassen: 0800 66 11 600

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Betrieb

Bei Ihnen arbeiten Jung und Alt harmonisch zusammen? Dann zeigen Sie das auf Ihrer Über-uns-Seite!

Diese fünf Dinge gehören auf Ihre Über-uns-Seite! Was macht uns aus, wo kommen wir her, wo wollen hin? Die Über-unsSeite auf der Firmenwebsite bietet Platz für Fakten und Emotionen, mit denen Sie Kunden und Bewerber anziehen. KATHARINA WOLF

as findet sich auf der Seite „Über uns“ in Ihrem Webauftritt? Eine umfangreiche Firmenchronik, ein paar Worte zu Ihren Angeboten oder ein Sammelsurium von Inhalten, die woanders keinen Platz gefunden haben? „Die Seite ,Über uns‘ bietet Raum, Kunden und Bewerbern den Betrieb in einem Mix aus Fakten und Emotionen vorzustellen“, sagt Cornelia Gutmann, Marketing Managerin bei Coco, dem Marketing-System für kleine und mittelständische Betriebe. „Im Umkehrschluss bedeutet das: Die Inhalte sollten für diese Zielgruppen relevant sein.“ Doch was gehört nun dazu und was nicht? Die folgenden fünf Inhalte sollten auf jeden Fall dabei sein.

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1. Profi-Fotos: Wie sieht’s im Betrieb aus und wer arbeitet dort? Ein Bild sagt mehr als tausend Worte – das gilt auch für Ihre Über-uns-Seite. „Professionelle Fotos aus Ihrem Betrieb schaffen Vertrauen und wecken positive Emotionen“, sagt Gutmann. Das gelte umso mehr, wenn Ihre Mitarbeitenden zu sehen

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„Die Inhalte sollten für die Zielgruppen relevant sein.“ Cornelia Gutmann, Marketing Managerin

sind. „Schließlich sind sie es, die für Ihre Kunden arbeiten oder die neuen Kollegen werden sollen.“ Allerdings gibt es hier ein paar Stolpersteine: „Alle, die auf den Fotos zu sehen sind, müssen sich vorab damit einverstanden erklären“, sagt Gutmann. „Lassen Sie sich dieses Einverständnis schriftlich geben.“ Sie wollen den Einzelnen nicht zu sehr in den Fokus stellen, um Headhuntern nicht ihre Arbeit zu erleichtern? „Dann können Sie auch ein Gruppenfoto nutzen oder Arbeitssituationen abbilden, ohne Namen zu nennen“, so Gutmann. Ist Ihr Team besonders kamerascheu, müssen Sie allein ran. „Sie können den Fokus auch auf die Geschäftsführung, die Werkstatt oder den Betrieb legen“, meint die Expertin.

2. Alleinstellungsmerkmale: Was unterscheidet Sie von den anderen? Sie sind die Einzigen, die mit besonderen Techniken arbeiten oder Sie bieten einen außergewöhnlichen Service? Die Über-uns-Seite ist der Platz, um davon zu berichten. Allerdings: Halten Sie die Informationen kurz und übersichtlich“, sagt Gutmann. „Am besten

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Betrieb

verlinken Sie dann auf Ihre Angebotsseite, wo die Kunden ausführlichere Informationen und Beschreibungen finden können.“

Drei Fragen an ...

3. Werte: Wofür steht Ihr Betrieb?

... Nina Kükelhahn (Foto), Stilista – Ihre Frisöre, Hildesheim

Welche Punkte waren Ihnen bei der Gestaltung des „Über uns“ wichtig?

Nicht nur Emotionen, auch Fakten gehören auf Ihre Über-uns-Seite. „Hier ist es wichtig, Zahlen zu nennen, mit denen die Kunden sich ein Bild Ihres Betriebs machen können“, sagt Gutmann. Gleichzeitig können Sie mit Zahlen positive Emotionen erzeugen: „X Mitarbeitende kümmern sich um Ihr Anliegen, X Kunden haben wir mit unserer Lösung schon glücklich gemacht.“ Wichtig ist allerdings, dass Sie die Aktualität im Blick haben. Und: „Wenn Sie Zahlen nennen, dann sollten sie auch stimmten“, so Gutmann.

„Sie sollten nur wirklich wichtige Meilensteine aufgreifen oder die interessan­ testen Punkte der Firmen­ geschichte erzählen.“

5. Geschichte: Welche Meilensteine hat Ihr Betrieb bereits erlebt?

Cornelia Gutmann, Marketing Managerin

4. Zahlen und Fakten: Wie viele Kunden haben Sie im letzten Jahr glücklich gemacht?

Ihren Betrieb gibt es schon seit 1872 und Sie führen ihn in sechster Generation? Der Gründer war ein Wandergeselle, der der Liebe wegen im Ort geblieben ist und sich später als Meister selbstständig machte? Oder Sie sind vor Kurzem in neue Gebäude umgezogen, sodass Ihnen eine moderne Werkstatt zur Verfügung steht? Sie konnten eine wichtige Investition in eine neue Maschine tätigen oder haben das Firmengebäude energetisch saniert? Solche Meilensteine spiegeln die Werte eines Betriebes und machen sie greifbar, nicht nur für Kunden, sondern auch für künftige Mitarbeitende. „Bewerber, die Sicherheit suchen, spricht eine lange Betriebsgeschichte an, neue Firmengebäude signalisieren eine moderne Ausstattung der Arbeitsplätze“, erläutert Gutmann. Allerdings: „Sie sollten nur wirklich wichtige Meilensteine aufgreifen oder die interessantesten Punkte der Firmengeschichte erzählen“, rät sie. W

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» Nina Kükelhahn: Wir wollen damit in kurzen und präzisen Sätzen sagen, wer wir sind und was wir machen. Wichtig ist uns, dass dort nicht nur Infos über den Salon zu lesen sind, sondern auch über unsere Arbeitstechni­ ken und Produkte. Außerdem legen wir Wert darauf, dass Besucher der Seite finden, was sie suchen. Dazu gehören eine gute Menüführung und eine schlüssige Struktur. Auch professio­ nelle Fotos haben wir extra dafür machen lassen. Das wertet die Seite auf.

Bekommen Sie Rückmeldung von Kollegen und Kunden? » Kükelhahn: Auch wenn die Seite schon ein paar Jahre besteht, bekommen wir immer wieder positive Rückmeldungen. Zum einen von Kunden, die sich vor ihrem Besuch bei uns auf der Seite informieren. Zum anderen von Geschäftspartnern, die betonen, dass ihnen die Übersichtlichkeit und Freundlich­ keit der Seite auffällt.

Wie sind Sie auf die Idee mit den Referenzkunden gekommen? » Kükelhahn: Wir haben uns überlegt, dass das eine schöne Idee für eine Win­win­Situa­ tion sein könnte: Unsere zufriedenen Kunden geben ein Statement ab, das wir gern und stolz auf unserer Seite veröffentlichen. Dass viele unserer Kunden auch Betriebe haben, spielt uns in die Karten. Für ihre Unterneh­ men ist es schön, dass andere potenzielle Kunden ihre Firmennamen bei uns lesen können. Ich habe schon oft gehört, dass Neukunden sich die Bewertungen vor dem Besuch bei uns durchlesen. (JA)

Foto: Privat

Was treibt Sie an? Welche Werte liegen Ihnen am Herzen? Wie möchten Sie wahrgenommen werden? Nutzen Sie die Möglichkeiten der Über-uns-Seite und lassen Sie Kunden und Bewerber daran teilhaben. So erhöhen Sie die Chance, Aufträge und Bewerbungen zu erhalten, die zu Ihrer Firmenphilosophie passen. „Nachhaltigkeit, Kundenorientierung oder Familienfreundlichkeit lassen sich nicht nur in Texten, sondern auch in Icons und kurzen Stichworten darstellen“, sagt Gutmann. Auch Siegel, Preise oder andere Ehrungen können auf der Über-uns-Seite ihren Platz finden. „Allerdings sollten diese Auszeichnungen aktuell sein“, betont die Expertin. „Bester Arbeitgeber 2006? Das ist zu lange her.“

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Betrieb

Höhere Umsätze, schnell mehr Liquidität oder ein neues Produkt? Die Jobs-to-bedone-Methode bringt Ihre Ziele mit den Wünschen Ihrer Kunden in Einklang. KATHARINA WOLF

as wollen Kunden wirklich? Ein Produkt, zum Beispiel eine neue Heizung? Oder eine Dienstleistung wie eine Wartung aller Fenster? Weder noch, sagt Peter Rochel, Gründer der Beratungsgesellschaft Oberwasser Consulting. „Die Kunden wollen sich zu Hause behaglich fühlen.“

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Was ist die Jobs-to-be-done-Methode? Rochel ist Experte für die sogenannte Jobs-to-be-done-Methode (JTBD), die er seit 2006 in Unternehmen vieler Branchen umsetzt. Diese Marketingstrategie geht davon aus, dass Kunden nicht in erster Linie ein Produkt oder eine Dienstleistung kaufen, sondern dass sie einen Job zu erledigen haben, also am Nutzen des Angebots interessiert sind. Wer eine Bohrmaschine kauft, will nicht in erster Linie eine Bohrmaschine besitzen oder hat Spaß daran, Löcher in die Wände zu bohren. Er will ein Bild oder ein Regal aufhängen. Diesen Job will er mithilfe der Bohrmaschine erledigen. Die Idee ist, den Kunden diesen Nutzen gezielt anzubieten. Doch eignet sie sich auch fürs Handwerk? „Die Jobs-to-be-done-Methode kann jeder Betrieb anwenden, egal ob Konzern oder soloselbstständiger Handwerker“, sagt Rochel. „Der Kern ist, einen konsequenten Perspektivwechsel vorzunehmen und zu verstehen, welchen Job die Kunden von meiner Dienstleistungen oder meinem Produkt erledigt haben wollen.“ Oder anders ausgedrückt: „Was muss passieren, damit der Kunde sagt: Wie geil ist das denn?“

Frage, ob die Kunden ihn tatsächlich brauchen oder wollen. Wie aber findet man das heraus? Zunächst müsse ein Unternehmen sein eigenes Ziel klären, sagt Rochel. „Was soll erreicht werden? Brauche ich schnell Liquidität? Will ich meine Umsätze langfristig erhöhen? Will ich neue Kundengruppen erschließen? Oder ein neues Produkt in den Markt bringen?“ Ein Beispiel: Rochel beriet einen Heizungsbauer, dessen Betrieb trotz hoher Auslastung in Liquiditätsprobleme kam. „Das Ziel war also, schnell an Geld zu kommen.“ Eine kurze Bestandsaufnahme zeigte: Das ließ sich am besten über den kurzfristigen Verkauf teurer moderner Heizungssysteme erreichen. Die Monteure allerdings, die die Heizungen einbauen konnten, waren auf Monate ausgelastet. „Die Aufgabe lautete also: Welches Angebot ist so attraktiv, dass Kunden jetzt eine teure Heizung bezahlen, sie aber erst in drei Monaten bekommen – und was muss ich dabei unbedingt beachten, damit die Kunden langfristig begeistert sind und mir das Ganze nicht um die Ohren fliegt?“, berichtet Rochel.

Foto: Drobot Dean - stock.adobe.com

Was wollen Ihre Kunden wirklich?

Was muss passieren, damit Ihre Kundin total begeistert ist?

Schritt 2: Die Jobs verstehen In einem Workshop klärte Rochel mit dem Betrieb die verschiedenen möglichen Nutzen, die ein Kunde mit einer neuen Heizung verbindet: „Welchen Job soll eine neue Heizung erledigen, außer einfach die Wohnung zuverlässig warm zu bekommen?“

Schritt 1: Das Ziel klären und Annahmen formulieren

„Die JTBD-Methode passt für jeden Betrieb.“

Im Zentrum der Jobs-to-be-done-Methode stehen der Nutzen, den das Angebot bieten kann, und die

Peter Rochel, Marketingexperte

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Betrieb

Der Job oder der Nutzen eines Angebots könne sehr unterschiedlich sein, sagt der Marketingexperte: funktional, emotional oder sozial. Beim Beispiel neue Heizung überwiegt der funktionale Nutzen: ein zuverlässig warmes Haus. Ein zusätzlicher funktionaler Nutzen ergibt sich, wenn die Heizung besonders effizient arbeitet, also am Ende Kosten spart. Es kann auch einen emotionalen Nutzen geben: Wenn die neue Heizung erneuerbare Quellen nutzt, schütze ich das Klima und kann deswegen ein gutes Gewissen haben. Der soziale Nutzen könnte wiederum darin bestehen, von den anderen als besonders umweltbewusst und fortschrittlich wahrgenommen zu werden.

Der Betrieb nahm zudem an, dass Kunden, die eine neue Heizung brauchen, eigentlich nicht auf sie warten wollen. Schließlich könnte sie die alte Anlage im ungünstigsten Moment im Stich lassen. „Also kam ein Check-up für die alte Heizung mit ins Angebot und die Garantie, im Havariefall innerhalb von zwölf Stunden das Haus warm zu bekommen und innerhalb von einer Woche die neue Heizung zu installieren“, so der Marketingexperte. Die dreimonatige Wartezeit sollte außerdem mit der Möglichkeit einer Großbestellung und daher niedrigeren Anschaffungskosten erklärt werden.

Schritt 4: Kunden befragen Peter Rochel, Marketingexperte

„Wir haben in unserem Workshop die Annahme getroffen, dass die Kunden vor allem Heizkosten sparen wollen. Wenn dieser Nutzen erfüllt ist, darf die Heizung auch mehr kosten. Es muss nur absehbar sein, dass sie sich amortisiert“, sagt Rochel. Dann galt es, Hindernisse zu identifizieren, die den Kunden vom Kauf abhalten. „Moderne Heizungsanlagen sind teuer, werden aber vom Staat bezuschusst. Allerdings haben nur wenige Menschen Zeit und Lust, sich damit auseinanderzusetzen und verschieben eine Kaufentscheidung. Deshalb wurde ein Fördermittelservice mit ins Angebot aufgenommen und den Kunden die höchstmögliche Fördersumme garantiert“, berichtet Rochel.

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Foto: Peter Rochel

Schritt 3: Annahmen treffen

Üblicherweise folgen jetzt bei der Jobs-to-be-doneMethode vertiefte Kundeninterviews. „Dabei geht es nicht darum, einen Fragebogen auszufüllen, sondern ohne Suggestion die Kunden intensiv nach ihren Erwartungen an das Produkt oder die Dienstleistung zu befragen“, sagt Rochel. Das sei nicht einfach, professionelle Hilfe deshalb angeraten. Die Schwierigkeit bestehe darin, den emotionalen oder sozialen Nutzen herauszufinden, weil er den Kunden oft gar nicht bewusst ist. Deshalb sei die Fragetechnik entscheidend. Ziel der Interviews ist herauszufinden, ob der Nutzen, den der Betrieb in seiner Annahme vorausgesetzt habe, auch tatsächlich dem Bedürfnis der Kunden entspricht – und welche Bedürfnisse sie außerdem haben. „So werden die blinden Fle-

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Betrieb

cken ausgeleuchtet, an denen der Betrieb sonst nur Vermutungen anstellt und vielleicht von völlig falschen Annahmen ausgegangen ist“, erklärt Rochel. Der Marketingexperte empfiehlt, nicht die Lieblingskunden zu befragen, sondern Erst- oder ehemalige Kunden, um wirklich Neues zu erfahren. In der Regel seien zehn gut einstündige Interviews nötig, allerdings ergebe sich oft schon nach fünf bis sieben Gesprächen ein Muster. Im Fall des Heizungsbauers war allerdings dafür keine Zeit. „Wir haben das Angebot gestrickt und er ist dann gleich los damit zu den Interessenten“, berichtet Rochel. Mit durchschlagendem Erfolg: „Der Inhaber war fassungslos, weil alle drei Kunden, mit denen er am ersten Tag sprach, sofort unterschrieben.“

Schritt 5: Auswerten und das Angebot anpassen Den Interviews folgt eine Auswertung und die Anpassung an die Kundenbedürfnisse. „Die müssen gar nicht unbedingt mit dem Angebot zu tun haben, können aber trotzdem kaufentscheidend sein“, so Rochel. Wenn Kunden beispielsweise Wert auf eine saubere Wohnung legten, könnten die eingebauten Heizungen noch so gut sein, „wenn die Handwerker dann einen Saustall hinterlassen, gibt es für diesen Betrieb keine Weiterempfehlung“.

„Am Anfang kostet es Zeit und ist anstrengend, aber mit Übung und Praxis läuft es irgendwann automatisch.“ Peter Rochel, Marketingexperte

Aufschlussreich können die Interviews auch für das schriftliche Angebot sein: Welche Informationen wünscht sich der Kunde? „Wenn ich weiß, was den Kunden wichtig ist, schreibe ich das vorn ins Angebot, zum Beispiel eine Garantie, dass am Ende alles wieder ordentlich hinterlassen wird“, sagt Rochel. Mit den üblichen „Material- und Preislisten“ könnten die meisten Kunden ohnehin nichts anfangen. „Dann schauen sie am Ende nur auf die Zahl rechts unten, weil sie sonst nichts verstehen, und versuchen den Preis zu drücken.“

Schritt 6: Dranbleiben Kundenwünsche verändern sich, die Situation des Betriebs kann sich von einem Tag auf den anderen drehen wie etwa in der Corona-Krise. „Die Jobsto-be-done-Methode ist nicht etwas, das man nur einmal ausprobiert und dann nicht mehr braucht“, sagt Rochel. Man müsse dranbleiben und üben, um immer wieder den Perspektivwechsel in die Kundensicht zu vollziehen. „Am Anfang kostet es Zeit und ist anstrengend, aber mit Übung und Praxis läuft es irgendwann automatisch“, ist Rochel überzeugt. W Wer mal reinhören möchte: In seinem Pod-

w cast berichtet Peter Rochel ausführlich über den Fall des Heizungsbauers: svg.to/obcopo

Drei Fragen an ...

Wie konkret sind die Vorstellungen Ihrer Kunden, wenn sie zu Ihnen kommen? » Daniel Schulze: Das ist sehr unterschiedlich. Manche Kunden haben ganz konkrete Vorstellungen. Das ist immer eine Herausforderung. Denn zum einen ist es oft schwer, ein Projekt genauso umzusetzen, damit es letztendlich auch den Vorstellungen des Kunden entspricht. Zum anderen lassen sich manche Wünsche nicht oder nur schwer umsetzen. Das gilt insbesondere in Fällen, wenn Kunden

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mit Bildern kommen, die sie auf Instagram entdeckt haben. Andere Kunden kommen zu mir, weil sie in ihrem Zuhause etwas verändern möchten oder ein konkretes Problem haben, für das sie eine Lösung suchen. Solche Kunden sind meist sehr offen für Vorschläge und ich kann meine Kreativität mehr einbringen.

Wie finden Sie im Beratungsgespräch heraus, was Ihre Kunden wollen? » Schulze: Ich unterhalte mich zunächst mit ihnen, im Gespräch lässt sich schon viel herausfinden. Außerdem zeige ich meinen Kunden Materialien, die für das Projekt infrage kommen könnten. Ich beobachte dann genau, wie sie auf den Stoff, die Tapete oder den Teppich reagieren. Daran lässt sich oft auf Anhieb

erkennen, ob ein Material infrage kommt oder nicht. Am wichtigsten sind jedoch die Termine vor Ort. Ich besuche die Kunden immer zu Hause und schaue mir die Situation an. Nur so kann ich wirklich herausfinden, was sie brauchen und was sich wirklich umsetzen lässt.

Und wann sind Kunden aus Ihrer Erfahrung besonders zufrieden mit dem erledigten Auftrag? » Schulze: Wenn ein Auftrag so ausgeführt wird, dass er die Erwartungen der Kunden erfüllt, sind sie erfahrungsgemäß besonders zufrieden. Große Zufriedenheit stelle ich aber auch fest, wenn ein Auftrag aus Sicht der Kunden einwandfrei läuft – also wenn er termingerecht fertig wird, das Arbeitsergebnis eine gute Qualität hat und wenn die Baustelle nach Abschluss der Arbeiten sauber ist. (AML)

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Foto: Priavat

... Daniel Schulze (Foto), Raumausstattermeister aus Oldenburg


Foto: drizzd - Fotolia.com

Betrieb

Lkw-Maut: Was Sie prüfen sollten Sie haben Ihre Fahrzeuge abgelastet, damit Ihre Firmenwagen unter das Gewicht von 7,5 Tonnen fallen? Dann kann es sein, dass Sie jetzt Lkw-Maut zahlen müssen.

Seit dem 1. Dezember 2023 gibt es neue Mauttarife für Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen. In diesem Zusammenhang weist der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) auf eine wichtige Neuerung für Handwerksbetriebe hin: Für die Zuordnung von Fahrzeugen zu einer Gewichtsklasse sei nach den neuen Regeln die „technisch zulässige Gesamtmasse“ ausschlaggebend und nicht mehr das „zulässige Gesamtgewicht“. Die Folge für manche Handwerksbetriebe: Sie könnten nun eventuell unter

Eine rein rechtliche Ablastung sei unter „F.2: Im Zulassungsmitgliedsstaat zulässige Gesamtmasse in kg“ eingetragen und nicht unter „F.1: Technisch zul. Gesamtmasse in kg“.

die Mautpflicht fallen, wenn sie abgelastete Fahrzeuge im Fuhrpark haben. Durch die Ablastung hätten Betriebe in der Vergangenheit die zulässige Gesamtmasse von Fahrzeugen reduziert, um unter die Grenze von 7,5 Tonnen zu kommen, erläutert der ZDH. Diese Maßnahme sei in den Fahrzeugpapieren vermerkt: Eine rein rechtliche Ablastung sei unter „F.2: Im Zulassungsmitgliedsstaat zulässige Gesamtmasse in kg“ eingetragen und nicht unter „F.1: Technisch zul. Gesamtmasse in kg“.

Mit einem Eintrag unter F.2. könnten einzelne Betriebe nach den neuen Regeln in die Mautpflicht fallen, wenn sie die Grenze von 7,5 Tonnen erreichen oder überschreiten. Konkret bedeutet das: Seit 1. Dezember 2023 müssten sie bei Fahrten auf mautpflichtigen Strecken die Lkw-Maut entrichten. Tipp: Betriebe, die über abgelastete Fahrzeuge im angesprochenen Gewichtsbereich verfügen, sollten laut ZDH schnellstmöglich klären, ob sie nach den neuen Regeln unter die Mautpflicht fallen. (AML) W

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Foto: Stellantis

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Stellantis will seine Position im Nutzfahrzeugmarkt mit neuen Services und einer komplett überarbeiteten Transporter-Palette ausbauen.

Transporter-Offensive Mit „Pro One“ will Stellantis seine Nutzfahrzeug-Sparte stärken. Der Fokus: Elektro-Transporter, mehr Services und mehr Konnektivität. KEVIN SCHMIDT

Mehr Reichweite und weiterhin Brennstoffzellen-Varianten

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nter dem Motto „Pro One“ will Stellantis seine Position im globalen Nutzfahrzeuggeschäft stärken. Damit die „Pro One“-Nutzfahrzeugstrategie des französisch-italienischen Konzerns auch sofort mit Leben gefüllt wird, präsentierte Stellantis für alle Marken jetzt auch ein komplett überarbeitetes Transporter-Portfolio. Mit „Pro One“ hat sich Stellantis hehre Ziele gesetzt. So möchte der Konzern die branchenweit breiteste Produktpalette in Sachen Transporter, Pick-ups und Mikromobilität anbieten. Relevante Ansätze für die Kunden dabei: ɓ die Weiterentwicklung der elektrischen Antriebsstränge ɓ die digitale Vernetzung der Produktpalette ɓ der Fokus auf den Ausbau der Servicestützpunkte und Dienstleistungen zum Beispiel im Bereich Financial Services und Ladeleistungen sowie ɓ die Reduzierung von Aus- und Umbauzeiten durch digitale Schnittstellen für Aus- und Umbauer

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Mit „Pro One“ hat sich Stellantis hehre Ziele gesetzt.

Dass Stellantis seinen Ankündigungen schnell Taten folgen lassen möchte, unterstrich der Konzern jetzt wie gesagt in Form einer komplett überarbeiteten Produktpalette. Denn die Stellantis-Transporter aller Marken erhalten jetzt ein deutliches Update. Und das optisch wie technisch und in allen Segmenten – vom Kompakttransporter (Citroën Berlingo, Fiat Doblo, Opel Combo, Peugeot Partner) über die mittelgroßen Nutzfahrzeuge (Citroën Jumpy, Fiat Scudo, Opel Vivaro, Peugeot Expert) bis hin zu den großen Transportern (Citroën Jumper, Fiat Ducato, Opel Movano, Peugeot Boxer). Ein wesentlicher Fokus dabei: die Optimierung der elektrischen Antriebsstränge. Bereits seit 2021 bietet Stellantis in jeder Transporterbaureihe auch einen vollelektrischen Antrieb an. Die überarbeiteten Elektro-Transporter, jetzt im Rahmen des „Commercial Vehicles Ambition Day“ vorgestellt, sollen vor allem mit größerer Reichweite überzeugen.

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BetriebPLUS

So solle die jetzt präsentierte zweite Generation des Elektroantriebs bei den Kompakt-Transportern bei weiterhin 50 kWh großer Batterie eine Reichweite von bis zu 330 Kilometern ermöglichen. Die mittelgroßen Elektro-Transporter von Stellantis kommen weiter mit 50 oder 75 kWh großen Batterien, die Reichweite liegt jetzt bei maximal 350 Kilometern. Und bei den großen elektrischen Transportern von Citroën, Fiat, Opel und Peugeot sorgt eine 110-kWh-Batterie für eine Reichweite von jetzt bis zu 420 km. Dabei lädt die Batterie der großen Transporter bei Schnellladung mit 150 kW von 0 auf 80 Prozent in weniger als einer Stunde. Zur weiteren Effizienzsteigerung setzt Stellantis künftig zumindest in seinen Kompakttransportern auch auf das Thema Wärmepumpe. Darüber hinaus setzt Stellantis auch in Zukunft auf Brennstoffzellen-Transporter. Die zweite Generation der mittelgroßen Transporter mit Brennstoffzellenantrieb, die Mitte 2024 auf den Markt kommen soll, bietet eine Reichweite von bis zu 400 Kilometern. Dabei will es Stellantis aber nicht belassen: Der Brennstoffzellen-Antrieb soll ebenfalls ab Mitte 2024 auch in den großen Transportern zu haben sein, dann mit bis zu 500 Kilometern Reichweite. Um Transportermodelle mit Verbrennungsmotor auch in Zeiten der Elektromobilität länger nutzen zu können, setzt Stellantis in Zukunft auch

auf die Elektrifizierung vorhandener Diesel- oder Benziner-Transporter. Eine entsprechende Kooperationsvereinbarung mit dem Umrüstungsspezialisten Qinomic hatte das Unternehmen bereits Ende 2022 unterzeichnet.

Um Transportermodelle mit Verbrennungsmotor länger nutzen zu können, setzt Stellantis auch auf die Elektrifizierung vorhandener Diesel- oder BenzinerTransporter.

Mehr Vernetzung für die Stellantis-Transporter Wichtiges weiteres Thema im Stellantis-Nutzfahrzeuggeschäft: die Fahrzeugvernetzung. Der Konzern plant, nur noch komplett vernetze Fahrzeuge auszuliefern, die ab 2026 mit Over-the-Air-Updates auf aktuellem Stand gehalten werden können. Diese Konnektivität soll neue Servicepakete ermöglichen, die auch auf mehr Effizienz beim Kunden ausgerichtet sind. Darunter fallen Dienstleistungen wie die digitale Wartungsüberwachung (Predictive Maintenance), Eco-Drive-Coaching, Lademanagement-Software sowie Echtzeit-Fahrerwarnungen. Ziel soll es sein, Ausfallzeiten von Flotten zu verringern und die Gesamtbetriebskosten zu senken. Das Plus an Digitalisierung zeigt sich übrigens auch im Interieur der neuen Stellantis-Transporter: Im überarbeiteten Cockpit der Nutzfahrzeuge thront jetzt ein bis zu 10 Zoll großer Infotainment-Touchscreen, außerdem halten Digitalinstrumente Einzug in die Palette. Dazu gibt es überarbeitete Assistenzsysteme. Voll-LED-Schweinwerfer sind jetzt immer Standard. W

Mit dem Proace Max dringt Toyota in Europa erstmals in das Segment der großen Nutzfahrzeuge vor. Er kommt im Verlauf des Jahres 2024 mit Diesel- und Elektroantrieb auf den Markt und wird – baugleich mit Citroen Jumper, Fiat Ducato, Opel Movano und Peugeot Boxer – von Stellantis zugekauft. Bereits heute hat Toyota mit dem mittelgroßen Proace und dem kompakten Proace City zwei Transportermodelle auf Stellantis-Basis im Programm. Mit dem Proace Max rundet Toyota sein Angebot im Bereich der leichten Nutzfahrzeuge nach oben ab. Er wird in je drei Längen (5,41 und 5,99 sowie 6,36 Meter) und Höhen (2,25 und 2,52 sowie 2,76 Meter) angeboten. Toyota bietet den Proace Max auch als batterieelektrische Variante mit

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272 PS, 110-kWh-Akku und 420 Kilometern Reichweite (WLTP) an. An der Schnellladesäule sind maximal 150 kW Ladeleistung möglich (AC: 11 kW). Der vollelektrische Proace Max hat ein maximales Ladevolumen von 17 Kubikmetern, eine Nutzlast von bis zu 1.500 Kilogramm und eine maximale Zuglast von 2.400 Kilogramm. Außerdem ist der Proace Max mit einem Dieselmotor und einem Sechsgang-Schaltgetriebe oder einer Achtgang-Automatik erhältlich. Die Motorleistung variiert je nach Modell zwischen 120 PS und 180 PS. Die Dieselvariante des Proace Max hat ein Maximalvolumen von 17 Kubikmetern, eine Nutzlast von bis zu 1.425 Kilogramm und eine maximale Zuglast von 3.000 Kilogramm.

Foto: Kevin Schmidt

Weltpremiere: Toyota präsentiert den Proace Max

Der Proace Max verfügt über einen Seitenwind-Assistenten, der das Fahrzeug bei starkem Wind stabilisiert. Das Cockpit enthält in den Comfort-Modellen volldigitale 7-Zoll-Farb-Kombiinstrumente und einen 10-Zoll-Touchscreen.

Kleinere Proace mit Updates Analog zu ihren Stellantis-Geschwistern (siehe oben) erhalten auch der kompakte Proace City und der mittelgroße Proace neue Technik und ein modernisiertes Gewand. Was für die E-Versionen ebenfalls mehr Reichweite bedeutet. (KS) W

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Fotos: Denny Gille (3), Hansjörg Hörseljau, Marleaux (2)

Panorama

Tiefe Töne sind seine Leidenschaft: Gerald Marleaux baut seit seiner Jugend E-Bässe. Seine Marke Marleaux Bassguitars steht für Qualität und Innovation.

Satte Sounds aus heimischen Hölzern Marleaux Bassguitars baut im Harz E-Bässe für Profis weltweit. Dabei ist Gerald Marleaux stets auf der Suche nach Alleinstellungsmerkmalen. DENNY GILLE

lausthal-Zellerfeld im Januar. Abseits der Hauptstraßen sind die Wege schneebedeckt. An einer Kreuzung liegt ein Haus mit dunkelbrauner Holzfassade, die typisch für die Region ist. Auf den ersten Blick vermutet man hier kein Unternehmen, das sein Geld vor allem im internationalen Geschäft verdient. Über eine Stahlgittertreppe geht es ins Obergeschoss. Schon betritt man die Welt von Marleaux Bassguitars. Dass hier in aufwendiger Handarbeit Premiuminstrumente gebaut werden, verraten schon die hölzernen Montagetische, Fertigungsschablonen und diverse Holzbearbeitungsgeräte. Ein Dutzend halbfertiger Elektro-Bässe steht vor einer Wand mit Bildern von Musikern und eingerahmten Musikmagazinen. Dahinter liegt das Büro von Gerald Marleaux. Er telefoniert – auf Englisch; das kennt er gar nicht mehr anders. Der Anruf kommt aus Südkorea. „Inzwischen ist der größte Teil unserer Kunden international“, erzählt Marleaux. Seine E-Bässe gehen an Musiker in Europa, Amerika, Asien, Aus-

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„Inzwischen ist der größte Teil unserer Kunden international.“ Gerald Marleaux, Bassbauer

tralien. Das Vertriebsnetz des fünfköpfigen Betriebs erstreckt sich über knapp 30 Händler auf drei Kontinenten. Angefangen hat der Unternehmer ganz klein. Als Schüler spielte er Bass in einer Schulband. Seinen Mangel an Geld glich er damals mit Spaß am Basteln aus: „Meinen ersten Bass habe ich mir mit Teilen vom Tischler selbst zusammengedengelt“, berichtet Marleaux. Es folgten der zweite, dritte und vierte Bass. „Meine Instrumente wurden immer besser und ich wurde von Musikern aus dem Publikum bei Auftritten darauf angesprochen“, erinnert er sich. Das wurden seine ersten Kunden. Fachlich lernte er nebenbei viel bei einem Streichinstrumentenbauer und absolvierte eine Lehre bei einem Kunsttischler. 1990 machte sich Marleaux als Zupfinstrumentenmacher für E-Bässe selbstständig. „Damals hatte ich das Gewerbe vor allem angemeldet, um bessere Einkaufspreise und Zugriff auf Teile zu bekommen, die Gewerbekunden vorbehalten waren“, erinnert er sich. Heute fertigt Marleaux Bassguitars rund 150 Bässe jährlich. Die Preise für ein Instrument star-

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Panorama

Fertigungsdetail am Spock: der schwebende Saitenhalter aus einem Holz-Edelstahl-Laminat

Zwei Eigenentwicklungen: Der Contra mit hohlem Korpus (oben) und die neueste Entwicklung Spock

ten beim günstigsten Vier-Saiter bei 3.400 Euro und können für den teuersten Serien-Bass mit sieben Saiten schon mal die 10.000-Euro-Marke überschreiten.

Wettbewerb ist Ansporn Wie groß ist der Wettbewerb im Bereich Edelbässe? Klein sei er nicht. „In jedem Land gibt es gute Premiumhersteller“, sagt Marleaux. Zum Glück seien die wenigsten Bassisten streng markentreu: Da dürften gerne die Instrumente von einem halben Dutzend verschiedener Hersteller an der Wand hängen. „Für mich sind die Mitbewerber ein zusätzlicher Ansporn, Alleinstellungsmerkmale zu kreieren“, erzählt der Unternehmer. Und Alleinstellungsmerkmale haben die Bassbauer einige zu bieten. Das beginnt schon bei der Wahl des Holzes. Marleaux hat nicht nur klassische Exoten wie Ebenholz und Palisander im Angebot. „Wir arbeiten am liebsten mit regionalen Hölzern und haben das auch als Marke angemeldet“, berichtet er. Für einige seiner Kunden sei das Regio Tone Wood sogar ein Hauptgrund für eine Bestellung bei den Niedersachsen. Über eine Kooperation mit den niedersächsischen Landesforsten gelangt Marleaux an das Holz. „Wir suchen die Stämme, die gar nicht in den Handel gehen, weil sie für die Forstwirtschaft nicht zu gebrauchen sind: charaktervolles Holz mit Knollen zum Beispiel.“ Gute heimische Klanghölzer gebe es zuhauf: Ahorn, Esche, Pappel, Kastanie, Linde, Birke. Sie lagern in einem Raum neben der Werkstatt im Erdgeschoss. Marleaux zieht ein Brett hellen Ahorns aus einem Regal. Er schlägt es mit dem Finger an und es erklingt nicht nur ein kurzes dumpfes „Pock“, sondern ein warmer Ton, der kurz nachschwingt. „Gutes Tonholz muss resonant sein“, erklärt der Instrumentenbauer. Kunden, die zur Holzauswahl den Firmensitz besuchen, dürfen die Klopfprobe selbst machen. „Ein Kunde aus Usbekistan ist für

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„Meinen ersten Bass habe ich mir mit Teilen vom Tischler selbst zusammengedengelt.“ Gerald Marleaux, Bassbauer

Marleaux im Holzlager. Hier warten viele heimische Hölzer auf ihren Einsatz.

die Holzauswahl extra eingeflogen – und später kam er noch einmal, um seinen Bass abzuholen.“ Einige beliebte Eigenentwicklungen hat die Harzer Bassmanufaktur auch im Angebot: Mit dem Soprano hätten sie als Erste einen E-Bass im Kleinformat entwickelt, dessen Bauart inzwischen Hersteller weltweit kopieren würden. Das Instrument spiele sich wie ein Bass und klinge wie eine Gitarre. Eine andere Entwicklung ist der Contra, ein E-Bass, der nicht den üblichen massiven Korpus hat, sondern einen Hohlraum ähnlich einem Kontrabass. „Da kam die Initialidee von einem sehr guten Kunden“, sagt Marleaux. In zwei Jahren Entwicklungszeit sei ein sehr beliebtes Instrument entstanden, von dem das Unternehmen jeden Monat einige Exemplare baut. Der Einstiegspreis: 8.500 Euro.

Durchstarten in unendliche Weiten Abgespaced ist die jüngste Entwicklung der Bassbauer: Der E-Bass „Spock“ geht auf eine Kooperation mit der Technischen Universität Clausthal zurück. Die hatte mithilfe von Naturfasern einen neuen Polymerwerkstoff entwickelt. In einem vom Bundeswirtschaftsministerium geförderten Projekt entstand ein neuartiges, futuristisches Bassdesign, das klanglich und optisch das Beste aus der Materialentwicklung hervorbringen sollte. Einige schlaflose Nächte hätte das Vorhaben den Bassbauer zwar gekostet. „Aber am Ende ist ein toller Bass entstanden, in dem sich alle Materialien klanglich ergänzen. Er ist super leicht und die Lichtdurchlässigkeit des Korpus erzeugt interessante optische Effekte“, erklärt Marleaux. Nachdem die erste Charge zur Einführung 2023 direkt ausverkauft war, hat er das Modell gerade auf der größten Musikmesse in den USA vorgestellt und aus dem Stand einen Award gewonnen. Eine Idee für eine Weiterentwicklung hat der umtriebige Bassbauer auch schon: „Eigentlich muss da noch Licht rein.“ W

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Impressum

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Organ der Handwerkskammern 129. Jahrgang Herausgeber: Schlütersche Fachmedien GmbH Ein Unternehmen der Schlüterschen Mediengruppe Postanschrift: 30130 Hannover Adresse: Hans-Böckler-Allee 7, 30173 Hannover Tel. 0511 8550-0 www.schluetersche.de, www.handwerk.com

W VIER FRAGEN AN

Redaktion: Irmke Frömling (Chefredaktion, V.i.S.d.P.) Tel. 0511 8550-2455 irmke.froemling@schluetersche.de

Firmenname Farbenfroh Webseite www.farbenfroh-malermeisterin.de Ort Bilshausen Gewerk Maler- und Lackiererhandwerk Mitarbeiterzahl 3 Funktion Inhaberin

Denny Gille, Tel. 0511 8550-2624 denny.gille@schluetersche.de Martina Jahn, Tel. 0511 8550-2415 martina.jahn@schluetersche.de Anna-Maja Leupold, Tel. 0511 8550-2460 anna-maja.leupold@schluetersche.de Content Management: Torsten Hamacher, Tel. 0511 8550-2456 torsten.hamacher@schluetersche.de

1. Was sind Ihre Pluspunkte als Arbeitgeber?

Antje Todt, Tel. 0511 8550-2550 antje.todt@schluetersche.de

Mir sind Offenheit und Transparenz wichtig. Meine Mitarbeiterinnen wissen deshalb zum Beispiel, wie sich der Stundenverrechnungssatz zusammensetzt.

Regionalredaktionen (verantw. f. Kammerseiten) Braunschweig-Lüneburg-Stade: Astrid Bauerfeld Hannover: Peter Karst Hildesheim-Südniedersachsen: Ina-Maria Heidmann Magdeburg: Burghard Grupe Oldenburg: Heiko Henke Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim: Sven Ruschhaupt Ostfriesland: Jörg Frerichs

2. Wie rekrutieren Sie Nachwuchskräfte für Ihren Betrieb? Nicht aktiv. Bislang sind meine Mitarbeiterinnen alle über Instagram auf meinen Betrieb aufmerksam geworden und haben sich initiativ beworben.

3. Wie würden Sie Ihren Führungsstil beschreiben? Locker und freundschaftlich. Außerdem ist mir ein respektvoller Umgang wichtig.

Verkauf: Tanja Ehlerding (Anzeigenleitung) Tel. 0511 8550-2647 tanja.ehlerding@schluetersche.de

4. Was tun Sie, damit Ihre Mitarbeiter sich wohlfühlen? Wir machen zusammen Ausflüge und gehen mit dem Team auch mal feiern. Außerdem frühstücken wir gemeinsam regelmäßig oder grillen.

Anna Dau (Regionalverkauf BraunschweigLüneburg-Stade, Hannover, HildesheimSüdniedersachsen, Magdeburg) Tel. 0511 8550-2484 anna.dau@schluetersche.de

W MEIN LIEBLINGSPROJEKT

Kai Burkhardt (Key Account Manager Automotive) Tel. 0511 8550-2566, kai.burkhardt@schluetersche.de

Druckunterlagen: anzeigendaten-ndh@schluetersche.de Tel. 0511 8550-2522

Wenn Nadja Gilhaus diese Jacke trägt, wird sie garantiert angesprochen, denn „sie ist wirklich außergewöhnlich“. Inspiriert wurde sie in Hongkong auf einer Dienstreise. In einem Schaufenster habe sie eine Jacke mit diesem Schnitt gesehen und fotografiert. „Zum Kaufen war sie mir zu teuer.“ Nachdem sich die Maßschneiderin selbstständig gemacht hatte, wollte sie sie für sich nachnähen. „Sie ging mir lange nicht aus dem Kopf“, sagt Gilhaus. Um eine hohe Widerstandsfähigkeit zu erzeugen, entschied sie sich für ein Wollgeorgette. „Bei den Rüschen habe ich viel probiert,

Abonnement-Service: vertrieb@schluetersche.de Tel. 0511 8550-8822 Erscheinungsweise: monatlich Bezugspreis: Jahresabonnement: ¤ 46,00 inkl. Versand und MwSt. Studierende ¤ 28,00 Einzelheft ¤ 1,50 zzgl. Versandkosten Für die in der Handwerksrolle eingetragenen Handwerker ist der Bezugspreis durch den Mitgliedsbeitrag abgegolten. ISSN 0029-1617 Druck: Dierichs Druck+Media GmbH & Co. KG, Kassel

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Foto: Privat

Diese Jacke erzählt eine Geschichte

Derzeit gültige Anzeigenpreisliste: Mediadaten 2024

Genderneutrale Sprache Die Publikation richtet sich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, an alle interessierten Personen, unabhängig vom Geschlecht. Wir bemühen uns um eine geschlechterneutrale Sprache, weisen aber darauf hin, dass wir in bestimmten Fällen wegen der besseren Lesbarkeit und Verständlichkeit nur die männliche Form verwenden. Gleichbehandlung ist uns wichtig, Diversität nehmen wir als Chance für die Zukunft wahr.

Foto: Privat

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Jörg Wiebking (Redaktionsleiter) Tel.0511 8550-2439 joerg.wiebking@schluetersche.de

bis sie die richtige Breite und Form hatten“, berichtet die Obermeisterin in Northeim.

Mindestens 30 Stunden Zeit hat sie in ihr Lieblingsstück investiert. (JA)

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die Hälfte aller Jobsuchenden den Bewerbungsprozess aus

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zusammenzustellen. Eine Studie hat gezeigt: Viele Kandidaten

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