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Liebe Leserin, lieber Leser,
Wenige Wochen sind vergangen seit unserer Meisterfeier, und der Glanz dieses besonderen Tages wirkt immer noch nach. Vor allem für die vielen jungen Meisterinnen und Meister des Jahrgangs 2023/24 war dieser Tag ein Meilenstein. Wir durften viele motivierte Handwerkerinnen und Handwerker aus Südniedersachsen ehren, die sich mit Einsatz, Leidenschaft und Können ihren Meistertitel erarbeitet haben. Dieser Titel ist nicht nur eine Auszeichnung –er steht für Verantwortung, unternehmerisches Geschick und die Fähigkeit, unsere Gesellschaft und Wirtschaft aktiv mitzugestalten.
Auch für Sie als Betriebsinhaber ist der Meistertitel von großer Bedeutung. Denn diese neuen Meisterinnen und Meister sind es, die als zukünftige Betriebsinhaber und Führungskräfte das Handwerk weiterentwickeln, neue Ideen einbringen und für die Fachkräfte von morgen sorgen. Unsere Betriebe stehen angesichts der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen vor großen Aufgaben – und unsere Meisterinnen und Meister sind bestens darauf vorbereitet, diese Herausforderungen mit Innovationskraft und Tatendrang zu meistern.
Die diesjährige Feier fiel mit dem bundesweiten Tag des Handwerks zusammen – ein Tag, der uns alle daran erinnert hat, wie wertvoll das Handwerk für die Gesellschaft ist. Während wir auf der Meisterfeier die Fachkräfte von morgen gefeiert haben, wurde bundesweit das Handwerk in all seinen Facetten präsentiert. Es ist der richtige Zeitpunkt, gemeinsam aufzustehen und den Beitrag, den wir tagtäglich leisten, sichtbar zu machen. Der Slogan „Zeit, zu machen!“ unterstreicht dabei, dass wir im Handwerk die Kraft und das Know-how haben, um aktiv die Zukunft zu gestalten.
Wir sind stolz auf unsere neuen Meisterinnen und Meister und blicken mit Zuversicht auf die kommenden Jahre. Sie sind die Schlüsselfiguren, die das Handwerk und unsere Betriebe in die Zukunft führen werden. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, dass der Meistertitel weiterhin für das steht, was er heute bedeutet: Kompetenz, Mut und Engagement für unser Handwerk und für unsere Gesellschaft.
Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen,
Delfino Roman, Präsident
Ina-Maria Heidmann, Hauptgeschäftsführerin
Foto HWK
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Inhaltlich verantwortlich für journalistisch-redaktionell gestaltete Angebote: Anna-Maja Leupold
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Denny Gille
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AUS DER HANDWERKSKAMMER
6 Meisterfeier2024
Südniedersachsen ehrt rund 150 neue Meisterinnen und Meister
12 BereitsdieJüngstenwissen,waszählt
Am Tag des Handwerks lag der Fokus auf Schülerinnen und Schülern
BETRIEB
14
Fototapeten-Urteil
BGH schafft Klarheit
16 SobekommenSieehrlichesFeedback
Diese drei Fragen können helfen
18 Umsatzsteuer
Was gilt für Rechnungen?
19 FürPendler:Feiertagodernicht?
Regelmäßiger Arbeitsort entscheidet
22 NiedersachsenalsVorbild?
Niedersachsen hat die Bauordnung novelliert – dafür erhält das Land viel Lob
24 Gefahrstoffverordnung
Neuregelung steht in der Kritik
26 VonKundenzuStammkunden
Wie gelingt es, Kunden zu binden?
28 HörenSieschlecht?
Diese Faktoren deuten auf Hörverlust hin
30 KIentlastetdasTeam
Wie sich der Arbeitsalltag verändert hat
31 Podcast:„WerkenmitRecht“
Betriebsinhaber fragen, Juristinnen antworten
32 MehrZeit,umKundenzuberaten
Ein Möbelkonfigurator hilft
REGIONALES
34 SozialarbeitundHandwerk
Wie das zusammenpasst
BETRIEB
36
E-Rechnung
Vorteile sehen und Fördermittel nutzen
38 Wiegutbinichabgesichert?
Wer im Alter ohne Finanzsorgen leben möchte, muss ausreichend vorsorgen
PANORAMA
48 MitderEnergiewendewachsen
Wachstum gehört ins Unternehmensprofil
IMPRESSUM
50 Pflichtangaben
Diese Kollegen wachsen mit der Energiewende
Elektrotechnikermeister Erik Schmidt und Installateur- und Heizungsbauermeister Jens Krause fangen klein an, übernehmen zwei Betriebe und wachsen stetig. |48
Martina Jahn
Fotos: HWK
Meisterfeier 2024
Zehnte große Meisterfeier der Handwerkskammer HildesheimSüdniedersachsen
ehrt rund 150 neue Meisterinnen und Meister.
YANNIK HERBST
Vor rund 900 Gästen und unter dem Motto „Zeit, zu machen.“ fand am 21.09.2024 die Meisterfeier des Südniedersächsischen Handwerks statt –passend zum bundesweiten Tag des Handwerks, der an diesem Tag ebenfalls gefeiert wurde. Die Kombination aus diesem besonderen Festtag und dem bundesweiten Aktionstag unterstrich dabei die zentrale Bedeutung des Handwerks für die Zukunft des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Ina-Maria Heidmann, Hauptgeschäftsführerin der Handwerkskammer, begrüßte die Gäste und stellte die Bedeutung dieses Tages in den Mittelpunkt. „Dieser Tag ist heute zum einen ein Tag der Freude, des Feierns, des Stolzes. Er ist aber
„Sie und Ihre Leistungen sind die positiven Geschichten, die dieses Land braucht“
Ina Maria Heidmann, Hauptgeschäftsführerin.
gleichzeitig auch ein Tag, um auf unseren Wirtschaftsbereich aufmerksam zu machen“, betonte sie und hob die Leistungen der neuen Meisterinnen und Meister hervor: „Sie und Ihre Leistungen sind die positiven Geschichten, die dieses Land braucht!“ Mit diesen Worten lenkte sie den Blick auf das Engagement und die Zukunftsperspektiven der jungen Meistergeneration.
Ein weiteres Highlight des Abends war der Niedersächsische Minister für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Olaf Lies, der die Festrede hielt. In seiner Rede hob er die wichtige Rolle des Handwerks als Fundament der Wirtschaft hervor und betonte, wie wichtig es sei, Fachkräfte im Handwerk zu unterstützen und zu fördern.
Fotos: Christophe Gateau/ HWK
Bild 1: Rund 150 Meisterinnen und Meister aus neun Gewerken wurden bei der Feier in der Volksbank-Arena geehrt.
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Der Minister, selbst ein langjähriger Förderer des Handwerks, wurde im Anschluss an seine Rede in ein Kurz-Praktikum vermittelt – die anwesenden Gäste entschieden über seinen Praktikumsberuf. Für emotionale Momente sorgte Elektrotechnikermeister Alexander Sass, der sich in einer Rede bei seinem Umfeld für die Unterstützung während der intensiven Meistervorbereitung bedankte. „Ohne meine Familie und vor allem meine Partnerin, die mich in den vergangenen zwölf Monaten ertragen hat – mal lernend, mal fluchend, mal gestresst –hätte ich all das nicht geschafft. Danke für eure Unterstützung“, so Sass.
Präsident Delfino Roman sprach in seiner Rede über seinen eigenen Weg im Handwerk
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Bild 2: Hauptgeschäftsführerin Ina-Maria Heidmann begrüßte die rund 900 Gäste in der Volksbank-Arena Hildesheim.
Bild 3: Die Gäste bejubelten jede Meisterin und jeden Meister bei der Übergabe der Meisterbriefe mit großem Apllaus.
Bild 4: Auch die Lehrwerkmeister wurden als Begleiter bis zu den Prüfungen von den Jungmeistern bejubelt und für ihr Engagement gewürdigt.
Bild 5: Elektrotechnikermeister Alexander Sass sorgte mit seiner Rede bei allen Anwesenden für emotionale Momente.
Bild 6: Der Niedersächsische Minister für Wirtschaft Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Olaf Lies, hielt an diesem Abend die Festrede und dankte den Meistern für ihr Engagement.
Bild 7: Präsident Delfino Roman warb in seiner Rede für stärkere Zusammenarbeit, um die Fachkräftesituation im Land zu verbessern und mahnte dabei auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt an.
Bild 8: Voller Stolz: Kammer-Präsident Delfino Roman überreicht seiner Tochter Alina ihren Meisterbrief.
Bild 9: Die Übergabe der Meisterbriefe durch Handwerkskammerpräsident Delfino Roman war auch in diesem Jahr das große Highlight der Meisterfeier.
Bild 10: Auch rund 70 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Handwerkskammer engarierten sich an diesem Abend mit vollem Einsatz.
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und darüber, wie stolz er auf die Nachfolge seines Betriebs durch seine Tochter ist. „Dass die Nachfolge meines Betriebs jetzt durch meine Tochter gesichert ist, ist ein Geschenk für die Zukunft und erfüllt mich persönlich mit Stolz und Dankbarkeit. Doch viele andere Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber in Südniedersachsen haben diese Lösung noch nicht gefunden.“ Roman warb bei den anwesenden Politikern für eine stärkere Zusammenarbeit, um die Fachkräftesituation im Land zu verbessern. In Bezug auf die aktuellen Herausforderungen, die das Handwerk und die gesamte Wirtschaft betreffen, warb Roman für Optimismus. „Es ist Zeit, zu machen! Wir müssen uns gemeinsam um unser Land kümmern. Sie als Handwerksmeister können hierbei eine Schlüsselrolle einnehmen. Motivieren Sie Ihre Kollegen und Mitarbeiter, sich für das einzusetzen, was ihnen wichtig ist. Wir alle brauchen die Hoffnung auf die Stärke des Gelingens.“ Mit diesen Worten rief er dazu auf, die Chancen der Zukunft beherzt anzugehen und gemeinsam die Herausforderungen zu meistern.
Die Meisterfeier 2024 war nicht nur ein bedeutendes Ereignis für die Meisterinnen und Meister, sondern auch ein wichtiges Signal an das gesamte Handwerk. Sie zeigte die zentrale Rolle, die das Handwerk in unserer Gesellschaft und Wirtschaft spielt, und bot den Jungmeistern eine Plattform, um stolz auf ihre Erfolge zurückzublicken und mit Zuversicht in die Zukunft zu gehen. W 9
Bild 11: Alle Jungmeister versammelt im strahlenden Rampenlicht auf der Bühne vor den rund 900 beigeisterten Gästen.
Bild 12: Voller Freude hielten die frischgebackenen Handwerksmeitser ihren Schmuckbrief vor der Fotowand in die Kamera.
Bild 13: Simon Kreipe, stellvertretender Hauptgeschäftsführer rief die Meisterinnen und Meister zur Briefübergabe auf und dankte dabei auch den Dozenten.
Bild 14: Für die musikalische Begleitung sorgte in diesem Jahr die Liveband SUNRISE und brachte damit Stimmung in die Arena.
Bild 15: Politik meets Handwerk: Präsident Delfino Roman (li.), Festredner und Minister Olaf Lies (mi.) und Hauptgeschäftsführerin Ina-Maria Heidmann (re.).
Handwerk – Bereits die Jüngsten wissen, was zählt
Im Rahmen unserer diesjährigen Medienkampagne wurde der Fokus auf eine besondere Zielgruppe gelegt: Schülerinnen und Schüler.
Passend zum Tag des Handwerks 2024 wurde die Möglichkeit genutzt, um mit den Jüngsten unserer Gesellschaft über die Bedeutung des Handwerks zu sprechen. Die spannende
Erkenntnis: Schon Kinder wissen, wie wichtig das Handwerk für unsere Gesellschaft ist. Die Jungen und Mädchen erklärten in den Interview-Gesprächen, dass Handwerkerinnen und Handwerker diejenigen sind, die reparieren, instand halten und immer zur Stelle sind, wenn Menschen bei einer Sache
Tischlermeister
Hilfe brauchen. Es war beeindruckend zu sehen, wie die Kinder diese Berufe wahrnehmen und die zentrale Rolle des Handwerks im Alltag erkennen. Auffällig war allerdings auch: Kinder, die stärker mit dem Handwerk in Berührung kommen, entwickeln auch ein größeres Interesse für handwerkliche Berufe.
Die geführten Gespräche wurden auch für die medienübergreifende Kampagne begleitet.
Über Printmedien, soziale Netzwerke, digitale Plattformen und der Homepage der Hand-
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werkskammer wurde im gesamten Kammerbezirk eine breite Aufmerksamkeit für das Handwerk geschaffen. Die Botschaft ist klar: Das Handwerk ist nicht nur ein Beruf, es ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Gesellschaft. Handwerkerinnen und Handwerker sichern durch ihre Arbeit nicht nur Qualität und Zuverlässigkeit, sondern sind auch ein Bindeglied, das für den gesellschaftlichen Zusammenhalt sorgt. Das hat auch unser Motto „Zeit, zu machen“ deutlich unterstrichen.
Maurer- und Betonbauermeister Metallbauermeister & Feinwerkmechanikermeister
Maler- und Lackierermeister
Fotos, auf denen Fototapeten im Hintergrund zu sehen sind, dürfen laut einem BGH-Urteil ins Internet gestellt werden.
Fototapeten-Urteil: BGH schafft Klarheit
Die Fototapete klebt an der Wand, ein Bild vom Zimmer ist im Netz zu finden – und dann flattert eine Abmahnung ins Haus? So geht es nicht, entschied der BGH.
ANNA-MAJA LEUPOLD
Ein Fotograf hat Privatpersonen beziehungsweise Unternehmen verklagt, weil sie Bilder von Zimmern ins Netz stellten. Grund: Von ihm erstellte Motive zierten als Fototapeten die Wände der Zimmer. Durch die Veröffentlichungen im Netz sah der Fotograf seine Rechte verletzt. In drei Fällen:
ɓ Fall 1: Ein Mann kauft eine Fototapete im Internet und bringt sie dann an einer Wand in seinem Haus an. Später ist die Tapete im Hintergrund mehrerer Facebook-Videos zu sehen und der Mann wird von dem Fotografen verklagt (Az. I ZR 139/23).
ɓ Fall 2: Eine Medienagentur gestaltet die Website eines Tennisvereins und stellt
„Die Entscheidung schafft massive Erleichterung für Unternehmer.“
Christian Solmecke,
Fachanwalt für Medienrecht
später ein Bildschirmfoto von dieser Website als Referenz auf die Internetseite der Agentur. Auf dem Bildschirmfoto ist der Gastraum des Tenniscenters mit einer Fototapete zu sehen. Das entdeckt der Fotograf und verklagt die Medienagentur (Az. I ZR 140/23).
ɓ Fall 3: Ein Hotel verwendet die Fototapete in einem seiner Zimmer, stellt Bilder des Zimmers ins Netz und wird ebenfalls von dem Fotografen verklagt (Az. I ZR 141/23).
Drei Fälle, ein BGH-Urteil Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) scheitert der Fotograf mit seinen Klagen. In allen drei Fällen
Foto: Gille, erstellt mit KI Midjourney
liege keine Urheberrechtsverletzung vor, entschieden die Karlsruher Richter. Somit habe der Fotograf keinen Anspruch auf Schadensersatz oder auf Erstattung der Abmahnkosten.
Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs ist es üblich, dass Räume mit Fototapeten gestaltet werden und dass diese dann auf Fotos und Videos zu sehen seien – das gelte sowohl für private als auch für gewerbliche Zwecke.
Der Fotograf hätte daher damit rechnen können, dass die Fotos im Netz landen. Schließlich habe diese Nutzung im „vorhersehbaren Rahmen der vertragsgemäßen Verwendung der Fototapeten“ gelegen.
Wenn der Fotograf nicht möchte, dass Motive mit den Fototapeten im Netz auftauchen, müsse er das beim Verkauf der Tapeten vereinbaren. Zudem müsse er auf diese Einschränkungen hinweisen, sodass es auch für die Käufer zu erkennen ist –zum Beispiel durch Anbringen einer Urheberbezeichnung oder eines Rechtsvorbehalts. Daran habe es aber in allen drei Fällen gefehlt, so der BGH.
Möchte ein Fotograf nicht, dass Motive seiner Fototapete im Netz auftauchen, muss er das beim Verkauf der Tapeten vereinbaren.
Fototapeten-Entscheidung: Wie ist sie einzuordnen?
Rechtsanwalt Christian Solmecke, der sich mit seiner Kanzlei „WBS.LEGAL“ auf Urheberrecht spezialisiert hat, begrüßt die BGH-Entscheidungen. Sie entsprächen der Lebensrealität vieler Menschen, die in ihren eigenen vier Wänden Fotos machen und diese anschließend in sozialen Netzwerken oder auf anderen Online-Plattformen teilen. Es sei nur logisch, dass dabei auch Fototapeten im Hintergrund zu sehen sind.
Dem Fachanwalt für Medienrecht zufolge schafft die Entscheidung aber auch „massive Erleichterung für Unternehmer“, die zum Beispiel ihre Hotelzimmer im Internet präsentieren und hier bislang einer kostspieligen Abmahngefahr ausgesetzt waren. Der BGH habe „ein klares und praxisnahes Urteil gefällt, das den modernen Lebensgewohnheiten Rechnung trägt“. W
aBundesgerichtshof: Urteile vom 11. September 2024, Az. I ZR 139/23; Az. I ZR 140/23 und AZ. I ZR 141/23
Ängste verstehen, greifbar machen
• Mit vielen Strategien und Techniken, um angstfrei durchs (Berufs-)Leben zu gehen und in stressigen Situationen gelassen zu bleiben
Auf ein Wort: Ungeschöntes Feedback vom Team zu bekommen, ist nicht ganz einfach. Drei Fragen können helfen.
So bekommen Sie ehrliches Feedback!
Ungeschöntes Feedback ist ein Grundstein für sinnvolle Verbesserungen. Doch dafür braucht es mehr als „offene Türen“. Versuchen Sie es mit diesen Fragen.
Wer langfristig erfolgreich sein will, darf nicht auf der Stelle treten. Doch wie erfährt man, worin man sich verbessern kann? Zum Beispiel durch Feedback von außen – am besten klar und ungeschönt.
Aber ungeschöntes Feedback fällt nicht einfach vom Himmel. Phrasen wie „meine Tür steht immer offen“ oder „jedes Feedback ist willkommen“ reichen nicht aus, um eine ehrliche Meinung vom Team zu bekommen. Das stellt das Online-Magazin Impulse in seinem Artikel über ungeschöntes Feedback an Führungskräfte klar. Was funktioniert demnach besser? Wir fassen die wichtigsten Tipps aus dem Artikel zusammen. Sie alle haben einen Punkt gemeinsam: Unternehmer müssen ungeschöntes Feedback aktiv einholen. Diese drei Fragen sollen zum Erfolg führen:
1 Das Unternehmensgewissen: „Stell dir vor, du wärst unser Unternehmensgewissen. Was sollte sich bei uns zügig verändern? Was könnte ich besser machen?“ In den Antworten sollten typische innerbetriebliche Probleme zur Sprache kommen: Mobbing,
Phrasen reichen nicht aus – Unternehmer müssen ehrliches Feedback aktiv einholen.
Personalmangel, schlampige Kollegen. Um die Erfolgsquote dieser Frage zu erhöhen, könne man das Team bitten, sie schriftlich zu beantworten.
2 Das Betriebsforum: „Würden wir ein Forum veranstalten zum Thema: ‚Was bei uns total nervt‘ – welche drei Diskussionsschwerpunkte würdest du nennen?“ Die Forumsfrage ziele auf Prozesse ab. Man könne sie daher auch gut in einem Workshop oder einer Arbeitsgruppe stellen.
3 Der grüne Zuhörer: Sie haben eine Pflanze in der Kaffeeküche oder an einem anderen Ort, an dem viel geredet wird? Die bekommt sicher viel mit. „Wenn der Gummibaum in der Kaffeeküche reden könnte, was würde der mir erzählen?“ Rückmeldung zu Klatschund-Tratsch-Themen seien mit dieser Frage besonders gut zu bekommen. Denn nicht das gefragte Teammitglied spricht ein Herzensthema an, sondern die Zimmerpflanze. Diese Frage sollte für offene Antworten möglichst schriftlich und anonym beantwortet werden können. DENNY GILLE W
Foto: Gille, erstellt mit KI Midjourney
Menschen begeistern?
Ganz einfach.
Soziale Netzwerke wie Facebook, Instagram oder LinkedIn sind gerade in Zeiten des „Social Distancing“ eine kostengünstige und praktikable Möglichkeit
zur
Kundenbetreuung und -akquise.
Wie viele KMUs nutzen Social Media tatsächlich gezielt für das eigene Marketing? Eine repräsentative Umfrage des Marktforschungsinstituts Civey im Auftrag der Gelben Seiten förderte das Ergebnis ans Licht: Über die Hälfte der 500 befragten Unternehmen haben keinen Social-Media-Auftritt. Und nur rund 35 Prozent setzen bei Kundenbetreuung und -akquise auf Facebook, Instagram & Co.
Diese Ergebnisse überraschen, denn: „Verbraucher informieren sich zunehmend über Social Media. Entsprechend erwarten sie von Unternehmen, dass relevante Informationen online veröffentlicht und vor allem auch auf Plattformen wie Facebook oder Instagram geteilt werden“, so Dr. Uwe Breier, Geschäftsführer der Gelbe Seiten Marketing Gesellschaft.
Bringt das was?
Offenbar sind viele Entscheider nicht vom Nutzen dieser Kanäle im eigenen Marketing-Mix überzeugt. Die Befragung ergab, dass diese Skepsis unbegründet ist: 56 Prozent der 30- bis 39-jährigen Entscheider in KMU, die in sozialen Netzwerken präsent sind, gaben an, dass die Betreuung und Neukundengewinnung über Social Media gut bis sehr gut funktioniert. Bei den 18- bis 29Jährigen sind es sogar 74,5 Prozent. Und wer als Unternehmer einmal den Schritt in die sozialen Netzwerke gewagt hat, profitiert davon – jedenfalls legen die Umfrageergebnisse diesen Schluss nahe: Denn 73,8 Prozent der Unternehmen, die in Social Media aktiv sind, nutzen ihren Auftritt für Marketing und Kundenakquise.
Eine Studie hat ergeben, dass viele kleine und mittlere Unternehmen den Nutzen sozialer Netzwerke noch nicht erkannt haben. Dabei liegen die Vorteile auf der Hand.
22 Prozent der Unternehmen verwenden Social Media auch für die Kundenbetreuung.
Diese hoheitliche unternehmerische Aufgabe vollzieht man nicht in einem Kanal, von dessen Funktionalität und Wirksamkeit man nicht überzeugt wäre.
Vor dem Hintergrund sind die Zukunftsplanungen vieler Unternehmer umso überraschender: Von den KMU ohne eigene Social-Media-Präsenz planen 86,5 Prozent auch in Zukunft nicht, soziale Netzwerke zu nutzen. Die Ursache dafür scheint eine gewisse Sorge vor fehlender Expertise zu sein: 55,3 Prozent der Betriebe ohne eigenen Social-Media-Auftritt sind der Meinung, nicht das nötige Know-how für dessen Umsetzung zu besitzen. „Die Umfrageergebnisse zeigen, dass das Potenzial, das soziale Netzwerke vor allem in Krisenzeiten bieten, häufig ungenutzt bleibt. Für eine sowohl effiziente als auch zeitgemäße Ansprache und Betreuung von Kunden ist die professionelle Bespielung digitaler Kanäle jedoch unerlässlich. Idealerweise mit professioneller Unterstützung“, erklärt Dr. Uwe Breier.
Professionelle Unterstützung hilft
Sie würden Social Media gerne nutzen, wissen aber nicht, ob Facebook oder Instagram das Richtige für Sie ist? Oder Sie brauchen Unterstützung bei Aufbau und Pflege einer SocialMedia-Strategie? Wir beraten Sie gerne und stehen Ihnen bei der Umsetzung zur Seite.
Umsatzsteuer: Was gilt für Rechnungen?
Für die Angaben in Rechnungen gelten gesetzliche Mindestanforderungen: In einer Broschüre hat der ZDH zusammengefasst, was Handwerker beachten müssen.
Wer Kunden eine Rechnung schreibt, sollte die gesetzlichen Mindestanforderungen und Fristen im Blick haben. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat dazu die wichtigsten Informationen in einem siebenseitigen Flyer zusammengestellt: „Umsatzsteuer – Anforderungen an Rechnungen“ ist digital verfügbar und kann auch unter www.zdh.de heruntergeladen werden. Er informiert unter anderem über:
ɓ die Pflichtangaben auf Rechnungen: Dazu gehören
gemäß Umsatzsteuergesetz (UStG) zum Beispiel das Ausstellungsdatum, eine fortlaufende Rechnungsnummer und die Aufschlüsselung des Entgelts nach einzelnen Umsatzsteuersätzen.
ɓ die Einführung der elektronischen Rechnung in zwei Schritten: Zum 1. Januar 2025 kommt zunächst die Empfangsverpflichtung. Ab 1. Januar 2027 beziehungsweise ab 1. Januar 2028 tritt dann die Ausstellungsverpflichtung in Kraft, die für Rechnungen
Ein Flyer informiert über Anforderungen an die Rechnungsstellung.
Weitere Themen sind Rechnungen an Privatpersonen, die Korrektur von Rechnungen,
Kleinstbetragsrechnungen und Rechnungen von Kleinstunternehmen. Zudem enthält der Flyer ein Beispiel, wie eine Handwerkerrechnung aussehen könnte. (AML) W zwischen Unternehmen greift.
Position auf Schlussrechnung vergessen
Ein Betrieb schreibt die Schlussrechnung und will dem Kunden später noch offene Positionen in Rechnung stellen. Warum das in diesem Fall nicht mehr möglich war.
Der Fall: Ein Trockenbauunternehmen beauftragt einen Subunternehmer mit Malerarbeiten. Daraufhin erbringt der Subunternehmer von Januar bis Juni 2014 diverse Leistungen. Dann endet der Vertrag zwischen den beiden Betrieben
Werklohnforderungen, die Betriebe auf der Schlussrechnung vergessen, können verjähren.
ohne schriftliche Kündigung. Im September 2015 stellt der Subunternehmer die Schlussrechnung und fordert rund 84.000 Euro für die erbrachten Leistungen. Mehr als drei Jahre später folgt die zweite Schlussrechnung: 2018 fordert der Betrieb vom Trockenbauer noch knapp 200.000 Euro für nicht erbrachte Leistungen. Allerdings kommt es bei der Zustellung der Rechnung zu Problemen. Der Trockenbauer hatte in der Zwischenzeit seinen Geschäftssitz verlegt, sodass der Brief dort erst Anfang 2019 eingeht. Der Streit um die zweite Schlussrechnung landet vor Gericht.
Das Urteil: Die Werklohnforderungen aus der Rechnung vom November 2018 sind verjährt, entscheidet das Kammergericht Berlin und verweist auf § 195 BGB. Demnach verjähren Werklohnansprüche nach drei Jahren. Die regelmäßige Verjährungsfrist beginne mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
In diesem Fall sei der Anspruch, der beiden Schlussrechnungen zugrunde liegt, vor Ablauf des Jahres 2015 entstanden – schließlich stamme die erste Rechnung aus dem September 2015. Die Parteien hatten hier eine Zahlungsfrist von 60 Tagen vereinbart. Die
Fälligkeit der Schlussrechnung lag somit noch im Jahr 2015, wodurch auch die Verjährungsfrist im selben Jahr beginnt. Die Verjährung sei daher mit Ablauf des Jahres 2018 eingetreten.
Die Richter stellten klar, dass mit der Abnahme und Vorlage einer prüffähigen Rechnung die gesamte Werklohnforderung fällig werde und einheitlich verjähre. Somit beginne auch für vergessene Rechnungspositionen oder Teilforderungen die Zeit zur Verjährung zu laufen. (AML) W
aKammergericht
Berlin: Urteil vom 12. Dezember 2023, Az. 21 U 47/22
Der regelmäßige Beschäftigungsort entscheidet über den Gehaltszuschlag an Feiertagen.
Foto: tournee - stock.adobe.com
Regelmäßiger Arbeitsort entscheidet
In einem Bundesland ist gesetzlicher Feiertag und in einem anderen nicht: Was gilt für Arbeitnehmer, wenn sie pendeln – etwa zu einer Weiterbildung?
Nicht alle Bundesländer haben die gleichen gesetzlichen Feiertage. Bei Arbeitnehmern, die in unterschiedlichen Bundesländern arbeiten, stellt sich die Frage, welche Feiertagsregelung maßgeblich ist. Das Bundesarbeitsgericht hat diese Frage jetzt im Fall eines Mannes klargestellt.
Der Fall: Der regelmäßige Beschäftigungsort des Mitarbeiters liegt in Nordrhein-Westfalen. Anfang November 2021 nimmt er an
einer Fortbildungsveranstaltung in Hessen teil, die sein Arbeitgeber angeordnet hat. In den Zeitraum fiel Allerheiligen – in Nordrhein-Westfalen ist das ein gesetzlicher Feiertag und in Hessen nicht. Der Mann verlangt daher einen Feiertagszuschlag. Doch sein Arbeitgeber verweigert die Zahlung und der Fall landet vor Gericht.
Das Urteil: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entscheidet, dass dem Mitarbeiter der
Feiertagszuschuss zusteht. Maßgeblich für den Anspruch sei nach den tariflichen Regelungen, die im Fall des Mitarbeiters galten, der regelmäßige Beschäftigungsort. Der liege hier in Nordrhein-Westfalen. Was bedeutet das Urteil für Arbeitgeber? Rechtsanwalt Gunnar Roloff vom Beratungsunternehmen Ecovis geht davon aus, dass sich das Urteil verallgemeinern lässt. „Das Bundesarbeitsgericht hat nun Klarheit geschaffen,
dass der regelmäßige Beschäftigungsort des Arbeitnehmers maßgeblich dafür ist, ob sich der Arbeitnehmer auf den Feiertag berufen kann“, sagt der Jurist. Bei nicht bundeseinheitlichen Feiertagen müssten die Arbeitgeber daher sorgsam die Ansprüche ihrer Arbeitnehmer auf Freistellung und Zuschläge prüfen. (AML) W
aBundesarbeitsgericht:
Urteil vom 1. August 2024, Az. 6 AZR 38/24
Mit der App „Handwerk“ bin ich auch unterwegs immer auf dem neuesten Stand. Kurz, übersichtlich und auf den Punkt!
Meike Lotze-Franke (mit Michael Franke), Zimmerei und Bedachung Lotze-Franke GmbH, Hann. Münden
Mobbing am Arbeitsplatz: Wer zahlt?
40.000 Euro Schmerzensgeld forderte eine ehemalige Angestellte von ihrem Arbeitgeber, weil er seine Schutzpflichten verletzt habe. Das Gericht sah die Sache differenziert.
Der Fall: Die ehemalige Angestellte eines Zahnarztes verklagte ihren früheren Arbeitgeber. Sie sei am Arbeitsplatz von ihren Kolleginnen wegen ihres Glaubens, ihrer Herkunft und ihrer Weigerung, sich gegen das CoronaVirus impfen zu lassen, gemobbt worden. Der Arbeitgeber habe dies nicht verhindert und so seine Schutzpflichten ihr gegenüber verletzt. Aufgrund der MobbingSituation habe sie unter anderem eine Depression entwickelt, schilderte die frühere Mitarbeiterin vor Gericht. Sie verlangte mindestens 40.000 Euro Schmerzensgeld.
Das Urteil: Die Richter des Landesarbeitsgerichts SchleswigHolstein wiesen ihre Klage ab. Sie argumentierten, dass „Mobbing“ an sich kein Begriff des Rechts sei. Deshalb hätte die ehemalige Angestellte einzeln belegen müssen, wie und wann sie ihren Arbeitgeber über die MobbingVorfälle informiert habe. Das konnte sie nach Ansicht der Richter nicht. Ohne Wissen um die Zustände habe aber der Arbeitgeber seine Schutzpflichten ihr gegenüber gar nicht ausüben können, es bestehe kein Anspruch auf Schmerzensgeld.
Ausgegrenzt zu werden, ist keine schöne Erfahrung. Aber wie weit geht die Verantwortung des Chefs?
Dass Arbeitgeber ihre Mitarbeiter grundsätzlich vor Mobbing schützen und, wenn sie von solchen Vorfällen erfahren, handeln müssen, betont der Deutsche Anwaltverein. Er rät zu konkreten
Maßnahmen, um Mobbing am Arbeitsplatz vorzubeugen und zu unterbinden. (KW) W
LAG Schleswig-Holstein: Urteil vom 11. Oktober 2023, Az. 6 Sa 48/23
Mutterschutz für Selbstständige
Mutterschaftsleistungen für Selbstständige per Umlage finanzieren? Neue Studie zeigt: 5,30 Euro im Monat von jedem Selbstständigen sind ausreichend.
Schwangere Selbstständige haben bislang keinen Anspruch auf Mutterschutzleistungen nach dem Mutterschutz
Eine Studie hat die Kosten für die Absicherung selbstständiger Frauen im Mutterschutz ermittelt.
gesetz – das kritisieren viele Handwerksunternehmerinnen. Um den Einkommensausfall während des Mutterschutzes abzupuffern, bleibt selbstständigen Frauen derzeit nur eine freiwillige Vorsorge über die gesetzliche oder private Krankenversicherung. Doch laut dem Institut für Mittelstandsforschung (IfM) entscheidet sich nur etwa die Hälfte der selbstständigen Frauen im gebärfähigen Alter für eine solche freiwillige Absicherung. Im Rahmen einer Studie hat das Institut jetzt ermittelt, was
eine umlagefinanzierte Absicherung kosten würde. Ergebnis: Auf die aktuell 3,6 Millionen Selbstständigen käme ein monatlicher Beitrag von maximal 5,30 Euro zu. Orientiere man die Umlage an der Höhe der Gewinneinkünfte, läge ihr Satz bei 0,13 Prozent. Dies reiche aus, um den werdenden selbstständig erwerbstätigen Müttern während der Mutterschutzfristen das Bruttoerwerbseinkommen zu ersetzen.
„Eine Umlagefinanzierung des Verdienstausfalls während der Mutterschutz
fristen stellt eine solidarische Lösung dar, die niemanden überfordert und vor allem den Wettbewerb zwischen den selbstständig erwerbstätigen Frauen und Männern nicht verzerrt“, sagt die stellvertretende IfMGeschäftsführerin Rosemarie Kay. Sie weist allerdings darauf hin, dass die Situation für viele selbstständige Frauen rund um die Geburt ihres Kindes schwierig bleiben wird. Das liege daran, dass Betriebskosten weiterlaufen und Kunden verloren gehen könnten. (BG) W
Rückenschmerzen?
ISBN 978-3-89993-867-8 € 19,99
ISBN 978-3-89993-872-2 € 19,99
ISBN 978-3-89610-691-5 € 12,99
ISBN 978-3-86910-690-8 € 19,99
ISBN 978-3-86910-326-6 € 19,99
ISBN 978-3-86910-318-1 € 9,95
„Das ist eine gute Entwicklung.“ Bauunternehmer Gerrit Terfehr lobt die neue Landesbauordnung in Niedersachsen und hofft, dass sie sich auch in der Praxis bewährt.
Niedersachsen als Vorbild?
Um das Bauen einfacher zu machen, hat Niedersachsen die Bauordnung novelliert – dafür erhält das Land viel Lob. Was sagen Handwerker dazu?
ANNA-MAJA LEUPOLD
Niedersachsen hat zum 1. Juli 2024 die Landesbauordnung novelliert. Seither wird das Bundesland oft als Positivbeispiel genannt, wenn es um einfachere Regeln für das Bauen geht. „Niedersachsen hat eine echte Blaupause für andere Länder vorgelegt“, sagt Felix Pakleppa vom Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) zu den Neuerungen. Laut dem ZDB-Hauptgeschäftsführer sind Landesbauordnungen „das schärfste Schwert, um das Bauen zu vereinfachen“. Doch welche neuen Regeln gelten in Niedersachsen seit dem Sommer und wie bewertet das Bauhandwerk die novellierte Landesbauordnung?
Das sagt das Bauhandwerk „Das ist eine gute Entwicklung“, findet Gerrit Terfehr von der Günter Terfehr Bautechniker GmbH & Co. KG im niedersächsischen Rhede. Der Geschäftsführer ist davon überzeugt, dass die neuen Regeln ein höheres Bauvolumen in Niedersachsen ermöglichen. Allerdings findet er, dass es für ein erstes Zwischenfazit noch zu früh ist: „Die neue Landesbauordnung ist erst seit wenigen Wochen in Kraft, sie muss jetzt von allen Beteiligten richtig umgesetzt werden.“
Ähnlich sieht es Michael Driesner vom Baugewerbe-Verband Niedersachsen (BVN): „Wir sind sehr zufrieden mit dem Beschluss.“ Für den Abteilungsleiter Technik stellt die Novelle einen Paradigmenwechsel dar: „Das Land hat die Bauordnung an einigen Stellen deutlich entbürokratisiert.“ Das ermögliche es den Betrieben, schneller und auch
„Niedersachsen hat eine echte Blaupause für andere Länder vorgelegt.“
Felix Pakleppa, Zentralverband Deutsches Baugewerbe
günstiger zu bauen. Der Umfang des vom Wirtschaftsministerium Niedersachsen veröffentlichten FAQ-Katalogs zeige aber auch zum Teil kritische Diskussionen über die Inhalte der Novelle.
Die wichtigsten Neuerungen
Positiv sieht Driesner vor allem diese fünf Neuerungen: 1 Parkplätze: Es entfällt die Nachweispflicht, wie viele Parkplätze pro Wohnung geschaffen werden müssen. „Es wird dem Markt überlassen, eine bedarfsgerechte Anzahl für das jeweilige Projekt einzuplanen“, erläutert der gelernte Maurer und Architekt. Bisher seien beim Wohnungsbau 1,5 Parkplätze pro Wohnung nachzuweisen und nur in Ausnahmen war eine Unterschreitung möglich. Das habe zum Teil hohe Kosten verursacht.
2 Bauen im Bestand: Die Errichtung von Gauben und Ausbauten im Dachgeschoss ist laut Driesner nun ohne Genehmigung möglich. Voraussetzung sei, dass die geplanten Maßnahmen nicht gegen das Bauplanungsrecht verstoßen. Zudem müssten Standsicherheit und Wärmeschutz im Bestand gewährleistet sein und die Maßnahme nur noch der Behörde angezeigt werden.
3 Ertüchtigung des Bestandsgebäudes: Ändert sich bei der baulichen Veränderung zum Beispiel durch Aufstockung die Gebäudeklasse, so müssen die bestehenden Bauteile nicht auf die höhere Anforderung ertüchtigt werden. So könne etwa die bestehende Holztreppe in unte-
ren Geschossen bleiben und in gleicher Qualität bis in das Dachgeschoss geführt werden.
4 Reduzierte Grenzabstände: Zwischen Wohngebäuden ist nun ein Grenzabstand von 0,4 H erlaubt (H steht für Höhe des Punktes über der Geländeoberfläche), allerdings muss der Abstand weiterhin mindestens drei Meter betragen. „Im Wohnungsbau sind dadurch nun ein paar Quadratmeter mehr Wohnfläche möglich“, erläutert der Architekt.
5 Änderung bei Fluchtwegen: Die novellierte Bauordnung gehe davon aus, dass in Mehrfamilienhäusern 30 Personen pro Geschoss von der Feuerwehr auch ohne zweiten Fluchtweg gerettet werden können. Bislang hätte bei Bauprojekten ab 10 Personen pro Geschoss geprüft werden müssen, ob ein zweiter Fluchtweg erforderlich ist. „Jetzt gibt es klare Regeln und Fluchtwege sind nicht mehr Auslegungssache“, erläutert der BVN-Mitarbeiter. Er weist zudem darauf hin, dass die Neuerung erhebliche Kostenvorteile birgt, da ein zweiter Fluchtweg in vielen Fällen nicht mehr nötig ist.
„Das Land hat die Bauordnung an einigen Stellen deutlich entbürokratisiert.“
Michael Driesner, Baugewerbe-Verband Niedersachsen
Zieht Sachsen-Anhalt nach?
Diese Neuerungen in Niedersachsen kennt auch der Baugewerbe-Verband Sachsen-Anhalt. Präsident Peter Nitschke sieht die novellierte Landesbauordnung im Nachbarbundesland als Positivbeispiel – insbesondere was Grenzabstände, Autostellplätze und die Möglichkeiten im Dachgeschossausbau angeht.
Das Land Sachsen-Anhalt stellt gerade seine Landesbauordnung auf den Prüfstand. Der Baugewerbe-Verband tauscht sich dazu mit dem zuständigen Infrastrukturministerium (MID) aus und hat bereits Verbesserungsvorschläge eingereicht. Wann einfachere Regeln für Bauhandwerker in SachsenAnhalt kommen, ist noch unklar. Laut MID ist der Gesetzgebungsprozess für 2025 avisiert. Klar ist indes, in welche Richtung die Änderungen gehen dürften: „Um den Wohnungsbau zu unterstützen und das Umbauen zu erleichtern, sollen die Hürden für Ausbauten von Dachgeschossen oder die Umnutzungen zu Wohnzwecken abgebaut werden“, teilt das Ministerium auf Anfrage mit. Zudem solle auch der Gebäudetyp E künftig gesetzlich verankert werden. W
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Novellierung in der Kritik
Der Bund arbeitet an einer Neuregelung der Gefahrstoffverordnung.
Trotz massiver Kritik hat nun der Bundesrat das Wort.
ANNA-MAJA LEUPOLD
Seit Jahren arbeitet der Bund an einer Novelle der Gefahrstoffverordnung. Das Ziel dabei: Der Umgang mit krebserregenden Stoffen soll neu geregelt werden, um die Prävention arbeitsbedingter Krebserkrankungen zu verbessern. Inzwischen liegt die sechste Fassung vor. Die hat die Bundesregierung Ende August beschlossen. Doch im Vergleich zu früheren Entwürfen enthält diese Fassung Änderungen, die auf heftige Kritik stoßen. Trotzdem geht die Gefahrstoffverordnung jetzt in den Bundesrat.
Was steht zur Debatte?
Beim Bauen im Bestand plant die Bundesregierung, „besondere Mitwirkungs- und Informationspflichten für Veranlasser“ einzuführen. Für Bauherren oder Auftraggeber bedeutet das: Sie sollen künftig alle „vorliegenden Informationen zur Bau- und Nutzungsgeschichte über vorhandene oder vermutete Gefahrstoffe schriftlich oder elektronisch zur Verfügung stellen“. Und welcher Aufwand ist bei der Informationsbeschaffung zumutbar? Laut der aktuellen Fassung der Gefahrstoffverordnung soll es reichen, wenn sich Bauherren oder Auftraggeber der „zugänglichen Unterlagen“ bedienen. Damit festgestellt werden kann, ob Asbest im Gebäude verbaut ist, sollen sie künftig auch Angaben zum Baujahr machen müssen. Insbesondere Verbände
„Die Mitwirkungspflichten des Bauherrn sind zu niedrig gehängt.“
Larissa Omonsky, ZDB
aus dem Handwerk üben deutliche Kritik an diesen geplanten Mitwirkungs- und Informationspflichten für Veranlasser.
Warum gibt es Kritik?
Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) kritisiert, dass die Erkenntnisse des nationalen Asbestdialogs mit dieser Regelung vom Tisch gewischt werden. Im Rahmen dieses Dialogs hatten Bundesarbeits- und Bundesumweltministerium 2017 gemeinsam mit 70 Institutionen, Verbänden und Unternehmen Lösungen gesucht, wie künftig mit Asbest umgegangen werden soll.
Doch was genau ist nun das Problem an den geplanten Regeln? „Die Mitwirkungspflichten des Bauherrn als Gebäudeverantwortlichem sind in der aktuellen Fassung des Entwurfs der Gefahrstoffverordnung zu niedrig gehängt“, erläutert Larissa Omonsky, Referentin für Sozial- und Arbeitsrecht beim ZDB. Die Erkundung durch den Eigentümer beziehungsweise den Bauherrn habe die Bundesregierung komplett aus dem Verordnungsentwurf gestrichen.
Musste man aufgrund eines Baubeginns vor dem 31. Oktober 1993 (Asbestverbot) davon ausgehen, dass Asbest vorhanden ist, konnte diese Vermutung durch eine technische Erkundung durch den Veranlasser widerlegt werden. Der Bauherr
Sanierung eines Altbaus: Ist hier noch Asbest verbaut oder nicht?
konnte und kann sich für die technische Erkundung kompetentes Fachwissen einkaufen. „Die Erkundung vor Beauftragung und Durchführung von Maßnahmen wurde im Rahmen des Asbestdialogs als zentrale Voraussetzung für Angebotserstellung, Arbeitsvorbereitung und Entsorgung identifiziert und in einer Leitlinie von staatlichen Arbeitsschutzinstitutionen als anlassbezogene stufenweise Erkundungspflicht des Veranlassers ausgestaltet“, kritisiert Omonsky.
Was sind die Befürchtungen?
Schon im Abschlussbericht zum Asbestdialog ist vermerkt, dass sich Arbeitgeber, Gewerkschaften, Arbeitsschutzbehörden und Berufsgenossenschaft für eine anlassbezogene Erkundung ausgesprochen haben. Der ZDB plädiert nach wie vor dafür, dass Eigentümer beziehungsweise Bauherren bei Baumaßnahmen per Verordnung zu einer solchen anlassbezogenen zweistufigen Erkundung vor Beginn der Baumaßnahmen und Beauftragung verpflichtet werden. ZDB-Juristin Larissa Omonsky nennt dafür vier Gründe:
1 Betriebe müssen laut der Juristin wissen, ob in einem Gebäude Asbest ist, bevor sie ein Angebot abgeben und mit den Arbeiten beginnen. Sie müssen entscheiden können, ob sie für die Tätigkeit qualifiziert sind. Sofern das Mineral dort verbaut ist, seien bestimmte Schutzmaßnahmen nötig und Bauschutt müsse anders entsorgt werden. „Nur so können Betriebe seriöse Angebote kalkulieren und wirksame Arbeitsschutzmaßnahmen ergreifen“, betont Omonsky.
„Betriebe haben eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Beschäftigten.“
Larissa Omonsky, ZDB
2 „Betriebe haben eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Beschäftigten“, sagt die ZDB-Mitarbeiterin. Wenn sie aufgrund der vorliegenden Informationen nicht sicher sind, ob auf einer Baustelle Asbest ist, müssten sie eine Beprobung machen. Sind mehrere Gewerke an einer Baustelle im Einsatz, müsse das jeder Betrieb einzeln machen. „Das ist nicht praktikabel und führt zu höheren Kosten“, betont die Juristin.
3 Wird Asbest erst im Laufe der Bauarbeiten entdeckt, kann das zu Folgeproblemen führen. Zum Beispiel könne die Baustelle von der Berufsgenossenschaft stillgelegt werden, weil die Baustelle kontaminiert ist und der Betrieb die Arbeiten mit Asbest nicht durchführen darf. Es erhöhe sich auch das Streitpotenzial zwischen ausführendem Baubetrieb und Bauherrn, wenn bereits erteilte Aufträge wegen der nachträglichen Asbestfunde durch Nachträge ergänzt werden müssen.
4 Von der aktuellen Fassung der Gefahrstoffverordnung seien private Eigenleistungen bislang überhaupt nicht erfasst. Dabei könnten aber ebenso schädliche Asbestfasern freigesetzt werden und die verteilten sich schlimmstenfalls unbemerkt im Gebäude.
Wie geht es weiter?
Nachdem die Bundesregierung grünes Licht für die novellierte Gefahrstoffverordnung gegeben hat, muss sich nun der Bundesrat mit dem Thema befassen. Die nächste Sitzung der Länderkammer findet noch im Oktober statt. Es bleibt daher spannend, ob es noch Änderungen geben wird. W
Pflichten für Bauherren: eine Verbesserung?
Die Zimmerei Nordmann bietet neben typischen Zimmererund Dachdeckerarbeiten auch Haus- und Asbestsanierungen an. Firmenchef Jens Nordmann (Foto) blickt gelassen auf die Novelle der Gefahrstoffverordnung. Für seinen Betrieb sieht er im Vergleich zum Status quo eher eine Verbesserung. Sein Unternehmen konzentriere sich bei der Asbestsanierung auf den Außenbereich, wo etwa Faserzement-
platten oder Schieferplatten verbaut sind.
„Wir wissen: Ist ein Gebäude älter als Baujahr 1993, wird Asbest verbaut worden sein. Wurde es zwischen 1993 und 1996 gebaut, müssen wir Proben nehmen, um festzustellen, ob Asbest verbaut wurde“, sagt Nordmann. Bisher habe der Bauherr den Handwerkern gar keine Informationen liefern müssen, ob sein Gebäude Asbest enthalten könnte. „Insofern ist die geplante Informationspflicht des Bauherrn über vorhandene oder vermutete Gefahrstoffe eine Verbesserung für uns“, sagt Nordmann: „Künftig kann ich ihm sagen, dass er Informationen beim Bauamt
beschaffen soll, wenn er selbst nicht über die nötigen Unterlagen verfügt.“
Dass der Bauherr nicht selbst Proben nimmt, sondern die Handwerker, ist in Nordmanns Augen nur folgerichtig. „Der Bauherr ist in der Regel Laie, das muss man sich bewusst machen. Wir Handwerker aber kennen doch die Stellen, an denen man Proben nehmen muss.“ Und am Ende bezahle die Rechnung nicht der Handwerksunternehmer, sondern der Bauherr.
Mehraufwand sieht er allenfalls durch die Dokumentationspflicht, wie häufig seine Mitarbeiter während der Arbeit Asbeststoffen ausgesetzt waren. (DEG)
Foto: Denny Gille
So machen Sie Kunden zu Stammkunden
Stammkunden sind treu, auch in schwierigen Zeiten. Doch wie gelingt es, Kunden an den Betrieb zu binden? Diese drei Tipps für die Zeit nach dem Auftrag helfen Ihnen dabei.
KATHARINA WOLF
Stammkundschaft ist Gold wert. Schließlich sind neue Kunden nur mit Aufwand zu gewinnen. Auch bleiben Stammkunden dem Betrieb treu, falls die Zeiten schwieriger werden – die Corona-Zeit lässt grüßen. Aber wie macht man aus Gelegenheitskunden Stammkunden? Nach dem Auftrag ist vor dem Auftrag, meint Verkaufstrainer und Kommunikationsberater Oliver Schumacher und hat drei einfache Tipps für die Zeit nach dem Projekt.
Tipp 1:
Teilen Sie Expertenwissen
Ihr Kunde ist glücklich mit dem neuen Bad, dem neuen Zaun oder der neuen Frisur. „Dann geben Sie ihm Expertenwissen, damit er es bleibt“, rät Schumacher. Wie pflege ich den Naturstein in der Dusche, wie oft muss ich den Holzzaun streichen oder wie style ich die Frisur auch mal anders? Vielleicht können Sie sogar ein (zuvor einkalkuliertes) Pflegemittel spendieren?
Treue Kunden sind in Krisenzeiten ein echter Gewinn.
Oliver Schumacher, Verkaufstrainer
Stammkunden-Effekt: Sie signalisieren, dass Ihnen Kundenzufriedenheit auch noch ein Anliegen ist, wenn das Projekt abgeschlossen ist. Und über ein kleines Geschenk freuen sich alle! „Das bleibt in Erinnerung und beim nächsten Mal wird der Kunde sich als Erstes an Ihren Betrieb wenden“, so der Verkaufsberater.
Tipp 2: Melden Sie sich, nachdem der Auftrag abgeschlossen ist
Der Auftrag ist fertig, es ist etwas Zeit verstrichen. Nicht immer waren Sie selbst beim Kunden, um das Ergebnis abzunehmen. Und selbst wenn – vielleicht sind in der Zwischenzeit Fragen aufgetaucht. „Melden Sie sich ein paar Tage nach Auftragsabschluss und erkundigen sich, ob alles zur Zufriedenheit erledigt wurde oder ob es Fragen gibt“, rät Schumacher.
Stammkunden-Effekt: Hier haben Sie gleich einen doppelten Effekt: Sollte der Kunde unzufrieden sein, nimmt ihm Ihr Anruf den Wind aus den Segeln. Sie können Probleme klären, bevor Ärger
„Bieten Sie nach Auftragsabschluss direkt einen Folgetermin an, zum Beispiel für Wartungsarbeiten.“
Oliver Schumacher, Verkaufstrainer
entsteht. Der Kunde fühlt sich ernst genommen –das wird er nicht vergessen.
Ist alles in Ordnung, führen Sie ihm das mit Ihrem Anruf nochmals vor Augen. „Fragen Sie dann gern nach einer Bewertung auf Google. Oder vielleicht steht der Kunde ja auch als Referenz zur Verfügung“, so Schumacher. Wer so zufrieden ist, kommt auch beim nächsten Mal zu Ihnen.
Tipp 3: Vereinbaren Sie direkt einen Folgetermin
Die Therme ist gewartet, der Zaun gestrichen, die Frisur sitzt. Klar ist aber: In spätestens sechs Wochen, einem Jahr oder auch noch später muss wieder Hand angelegt werden. „Dann bieten Sie direkt einen Folgetermin an oder bitten um die Erlaubnis, sich passend melden zu dürfen“, sagt Schumacher.
Stammkunden-Effekt: Der Kunde muss sich nicht mehr kümmern, dass der Folgeauftrag angeschoben wird. Erleichterung für ihn! Und Sie haben einen neuen Stammkunden gewonnen. W
Drei Fragen an ...
… die staatlich geprüfte Kosmetikerin Manuela Ostendorf (Foto). Hier schildert die Geschäftsführerin des „Care for You Kosmetikstudio Ostendorf“, was für sie zu einer optimalen Kundenbindung dazugehört.
Was ist für Sie beim Thema Kundenbindung besonders wichtig?
»Manuela Ostendorf: Bei uns werden der Service rund um den Kunden und die Qualität unseres Angebotes großgeschrieben. Ich habe den Anspruch, dem Kunden – bezogen auf Service und Qualität –die optimale Behandlung zu bieten, die sowohl auf die Hautbedürfnisse als auch auf die Wünsche und Ziele des Kunden abgestimmt ist.
Was tun Sie im Alltag konkret für die Kundenbindung?
»Ostendorf: Während der Behandlung schaffen wir eine Atmosphäre, in der sich unsere Kunden rundum wohlfühlen können. Ob entspannende Musik, ein lockeres Gespräch oder einfach nur stille Erholung – wir passen uns den individuellen Vorlieben an. Unser Ziel ist es, dass unsere Kunden bei uns zur Ruhe kommen, während wir ihre Haut optimal pflegen und auf das nächste Level bringen. Die Kombination aus professionellen Behandlungen und einem hohen Entspannungsfaktor überzeugt unsere Kunden und lässt sie immer wieder zu uns zurückkehren.
Im Anschluss an die Behandlung erkundigen wir uns stets nach dem Wohlbefinden und ob alle Wünsche erfüllt wurden. Bei Neukunden oder bei Stammkunden mit einer neuen Anwendung melden wir uns nach fünf bis zehn Tagen über Messenger oder telefonisch, um nachzufragen, ob noch Fragen offen sind. Unser 24/7-Support über Messenger steht jederzeit zur Verfügung, auch wenn
die Antwort nicht immer sofort erfolgt. Die Kunden können sich darauf verlassen, dass wir uns zeitnah bei ihnen zurückmelden.
Außerdem geben wir Expertenwissen weiter – in Form von Tipps während der Behandlungen, im Newsletter oder im Blog auf unserer Homepage.
Wie gehen Sie vor, wenn jemand unzufrieden ist?
»Ostendorf: Unzufriedene Kunden gibt es immer mal. Unsere Behandlungen zielen nun einmal auf Hautpartien ab, die unvorhersehbar reagieren können. Kritik nehmen wir stets ernst und suchen das klärende Gespräch, um Missverständnisse auszuräumen und Lösungen zu finden. Solange der Kunde sich äußert, kann man reagieren und Lösungen finden. Aber natürlich können wir auch nicht zaubern! Da 95 Prozent unserer Kundschaft aus Stammkunden besteht, zeigt sich, dass unsere Kundenbindungsstrategie erfolgreich ist. (BG)
Foto: Privat
Spätestens wenn Sie im Gespräch mehrfach nachfragen, sollten Sie prüfen, ob Sie ein Hörgerät benötigen.
Foto: Robert Kneschke - stock.adobe.com
Brauchen Sie ein Hörgerät?
Höre ich schlecht? Verschiedene Faktoren deuten auf Hörverlust hin.
Ein Hörakustiker erklärt, wann es Zeit für ein Hörgerät ist.
THEO WURTH
Das 50-jährige Ohr hört schlechter als ein 20-jähriges. Dieser Einsicht lässt sich kaum entkommen, ebenso wenig aber gibt sie Grund zur Besorgnis. „Im Laufe unseres Lebens reduziert sich im Innenohr die Verarbeitung von höheren Frequenzen“, sagt Eberhard Schmidt, Hörakustiker und Präsident der Bundesinnung für Hörakustik: Das sei „ein ganz natürlicher altersbedingter Verschleißprozess“, der etwa im Alter von 50 Jahren auftritt. Ein Hörgerät werde allerdings erst bei einer mittelgradigen Schwerhörigkeit empfohlen. Das entspricht einem Hörverlust von 40 bis 60 Dezibel.
Daran erkennen Sie, ob Sie ein Hörgerät brauchen
1. Fernseher und andere Geräte werden lauter gestellt
Dies ist streng genommen ein irreführendes Anzeichen. Denn Schwerhörige hören in der Regel nicht einfach alles pauschal leiser, sodass sie die Lautstärke am TV-Gerät entsprechend pauschal erhöhen. Im Gegenteil: „Das Empfinden von Lautstärke definiert sich im Tieftonbereich“, erklärt Eberhard Schmidt. Tiefe Frequenzen hören Menschen auch im Alter meist noch gut. Vielmehr bekommen wir im Alter Probleme mit den sogenannten höheren
„Wenn ich schlecht höre, muss mein Körper mehr Energie aufbringen.“
Eberhard Schmidt, Präsident der Bundesinnung
der Hörakustiker
Foto: Bundesinnung der Hörakustiker (biha)
Frequenzen rund um 4.000 Hz: Dies entspricht beispielsweise sprachlichen Lauten wie k, p, s, t oder f. Wurde im Fernsehen Laus, Lauf oder Lauch gesagt?! Um das gesprochene Wort, zum Beispiel bestimmte Konsonanten, klar zu verstehen, wird die Lautstärke angehoben.
2. Häufigeres Nachfragen im Gespräch Wenn eine Person auffällig häufig nachfragt, weil sie etwas nicht genau verstanden hat, wird dies meistens vom persönlichen Umfeld der Person zuerst wahrgenommen. Manchmal sei auch zu beobachten, so Schmidt, dass Betroffene, „weil sie auf einem Ohr besser hören, sich ihrem Gegenüber annähern“. Nicht selten reagieren Personen, denen solch ein Verhalten attestiert wird, zunächst abweisend. Laut Schmidts Erfahrung unterstellen sie etwa, dass Familienmitglieder leise sprächen oder nuscheln würden. Gerade im häuslichen Bereich ist das Nachfragen ein durchaus klares Anzeichen, weil es hier meist deutlich ruhiger zugeht als in öffentlichen Räumen.
3. Hintergrundgeräusche erscheinen störender Menschen mit Hörverlust fällt es unter dem Eindruck störender Geräusche schwerer, Sprache zu folgen. Hintergrund-Sound erscheint ihnen im Verhältnis lauter und verlangt ihnen stärkere Konzentration ab.
Der Hörakustik-Experte erklärt: Bei Normalhörenden greift hier der sogenannte „Party-NoiseEffect“ (oder auch „Cocktail-Party-Effect“): Er besagt, dass man sich auch bei einem wilden Geräuschteppich trotzdem auf einen bestimmten Höreindruck, beispielsweise ein Gespräch, fokussieren kann. Bei Schwerhörigen gelingt dies nicht mehr ohne Weiteres.
4. Mehr Erschöpfung, weniger Energie Höranstrengung ist wissenschaftlich messbar. Es zeigt sich laut Schmidt: „Wenn ich schlecht höre, muss mein Körper mehr Energie aufbringen.“ Das Gehirn sei ständig dabei, „die Kompensationsmodelle zum Gegensteuern aufrechtzuerhalten“. Das Konzentrieren koste Kräfte, genauso ein erhöhtes Stresslevel.
5. Soziale Isolation
„Dies ist eine Auswirkung, wenn der Hörverlust bereits stark fortgeschritten ist“, sagt Schmidt. Betroffene meiden soziale Interaktionen, um sich der Anstrengung, aber auch unangenehmen und deprimierenden Situationen nicht länger auszusetzen.
„Das Gehirn fängt Defizite des Ohres auf.“
Eberhard Schmidt, Präsident der Bundesinnung der Hörakustiker
Lärmschwerhörigkeit im Handwerk: Berufskrankheit Nr. 1
Auch lärmintensive Berufe können einen Hörverlust begünstigen, im Handwerk zum Beispiel in der Schreinerei oder auf dem Bau. Nicht umsonst zählt Lärmschwerhörigkeit laut Zahlen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zu den häufigsten anerkannten Berufskrankheiten in Deutschland. Es vergeht jedoch eine gewisse Zeit, bis wir tatsächlich wahrnehmen und einsehen, dass der eigene Hörverlust voranschreitet.
Das Gehirn kompensiert
Außerdem schafft es unser Gehirn bis zu einem gewissen Punkt, Informationen zu vervollständigen. Das heißt, wenn wir etwas akustisch nicht eindeutig verstanden haben, lässt sich nicht selten durch den Kontext und unser Wissen herleiten, was gesagt wurde. Das ist einerseits sehr nützlich, sagt Schmidt, weil unser Gehirn Defizite des Ohres auffängt. Andererseits erschwerte es die Diagnose, weil es über eine zunehmende Schwerhörigkeit hinwegtäuschen kann. W
BGM – Ein wichtiger Baustein für den Unternehmenserfolg
Fünf Fragen zum Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) an Markus Schrader, Regionaldirektor der IKK classic:
Was ist Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)?
Markus Schrader: Es umfasst alle Maßnahmen im Betrieb, die die Gesundheit am Arbeitsplatz fördern. Dabei wird in der Regel ein ganzheitliches Konzept verfolgt, das Arbeitsplatzergonomie, Arbeitssicherheit, Ernährung, Bewegung und Kommunikation verknüpft. Ziel ist es, ein gesundheitsförderndes Umfeld zu schaffen, in dem Mitarbeitende ihre Leistungsfähigkeit erhalten oder sogar steigern – bis zur Rente und darüber hinaus.
Wie profitieren Unternehmen konkret von BGM?
Schrader: Ein gut umgesetztes BGM senkt den Krankenstand, steigert die Zufriedenheit und Leistungsfähigkeit der Mitarbeitenden und erhöht die Produktivität. Das Unternehmen gewinnt an Attraktivität – sowohl für die Belegschaft als auch für potenzielle Bewerber. Studien belegen: Der durchschnittliche Return on Investment (ROI) von BGM liegt bei beeindruckenden 2,7.
Lohnt sich BGM auch für kleine und mittelständische Unternehmen?
Schrader: Unbedingt. Während Großunternehmen BGM längst fest verankert haben, zögern kleinere Betriebe oft aus Angst vor dem Aufwand. Dabei unterschätzen sie ihre Stärke: Flexibilität: Sie können Maßnahmen schneller umsetzen und Erfolge rasch sehen. BGM ist ein kontinuierlicher Prozess, kein ressourcenintensiver Aktionismus –und stärkt Unternehmen jeder Größe.
Wie läuft das BGM der IKK classic ab?
Schrader: Jeder Prozess wird individuell auf das Unternehmen zugeschnitten. Zuerst analysieren wir die gesundheitliche Situation, um Probleme zu erkennen und passende Lösungen mit dem Unternehmen zu entwickeln. Keine Maßnahmen „von der Stange“, sondern maßgeschneiderte Ansätze, die den Bedürfnissen des Betriebs gerecht werden. Der Aufwand lohnt: 94 von 100 Unternehmen, die wir begleitet haben, bewerten unser BGM mit „sehr gut“ oder „gut“.
Was raten Sie Unternehmern, die nach betrieblicher Gesundheitsförderung suchen?
Markus Schrader, Regionaldirektor IKK classic
Schrader: Holen Sie sich Profis ins Boot. Unsere Gesundheitsmanagerinnen und -manager entdecken oft, dass Unternehmen bereits Angebote zur Mitarbeitergesundheit haben, aber einzelne Maßnahmen reichen nicht. Auch wir bieten Schnupperangebote, wie Gesundheitstage, Workshops oder Seminare an. Doch der Schlüssel liegt im Aufbau eines durchdachten Gesundheitsmanagements. Das stärkt nicht nur die Gesundheit, sondern auch den unternehmerischen Erfolg – und wir unterstützen Sie dabei kostenlos. W
Weitere Informationen zum BGM der IKK classic unter: www.ikk-classic.de/bgm
Ripken überträgt Verantwortung an sein Team
KI
entlastet das Team
Zum Team der Holzofenbäckerei Ripken gehört seit einem Jahr eine KI zur Bestelloptimierung. Wie sich der Arbeitsalltag verändert hat.
BIRGIT GREUNER
Das sogenannte „Backzettelteam“ des Unternehmens sitzt gerade zusammen, um die kommende Aktionswoche rund um den Kürbisstuten zu planen. Drei Kollegen umfasst diese Runde. Und nur diese drei sind seit über einem Jahr zuständig für die Warenbestellung der Bäckerei Ripken in Augustfehn mit insgesamt 220 Mitarbeitenden.
„Das liegt am effektiven Einsatz unserer neuen Software namens FoodTracks“, erzählt Inhaber Jörg Ripken. Er führt den Traditionsbetrieb zusammen mit seiner Frau. „Mit dieser KI-basierten Lösung für das Bäckerhandwerk können wir die Bestellungen für unsere sechs Fachgeschäfte und aktuell über 30 Wochenmarktstände optimieren. Die Grundlage sind die Bestelldaten der vorangegangenen Jahre in unserem Warenwirtschaftssystem Optiback.“
Oberste Priorität: Das Team profitiert Das Team zu entlasten – das war das wichtigste Ziel für Bäcker- und Konditormeister Ripken
„Für mich geht es darum, Prozesse sichtbarer und sicherer zu machen und dabei auch Vorteile für mein Team herauszuholen.“
Jörg Ripken, Bäckerund Konditormeister
bei der Anschaffung der cloudbasierten Lösung zur Bestelloptimierung. Früher hätten die Kollegen hinter den Tresen die Bestellungen vornehmen müssen. „Das geschah anhand der Lieferscheine des vergangenen Jahres“, betont der Unternehmer.
Aber gerade in Zeiten mit Wechselsortimenten – wie zu Ostern oder Pfingsten – sei der abendliche Bestelldruck eine zusätzliche Belastung gewesen. Diese falle nun weg. Stattdessen könnten sich die Mitarbeitenden effektiver auf den Verkauf konzentrieren.
Künstliche Intelligenz und menschliches Wissen
Neben den Vorteilen für das Team schätzt der Chef an der neuen Software, dass er auch steuernd in die Vorgänge eingreifen kann. „Das Programm soll uns fundierte Bestellvorschläge machen. Aber wir möchten die Zügel nicht komplett aus der Hand geben.“ Das sei in FoodTracks über das Formulie-
Jörg
und holt sich dafür auch digitale Helfer in den Betrieb.
ren eigener Regeln möglich. So kann der Anwender spezielle Wünsche und Erfahrungen einbringen.
Man könne beispielsweise „Wenn-dann-Regeln“ zum Produktbestand definieren, den man auf dem Marktstand mittags oder in der Ladentheke abends anbieten möchte. Auch Wetterfaktoren für den Marktverkauf würden bei Bedarf einbezogen. Vor der Entscheidung für FoodTracks hätten sie eine ähnliche Optimierungssoftware getestet, die als Autopilot arbeitete. Das sei aber nicht ihr Weg.
Umsatz und Retoure kaum verändert
Bei monatlichen Kosten von 60 Euro pro Filiale und einmalig 1.990 Euro für die Anbindung an die Warenwirtschaft seien auch effektive Auswertungsmöglichkeiten vorhanden. Nach dem ersten
Die Mitarbeitenden können sich effektiver auf den Verkauf konzentrieren.
Jahr mit FoodTracks könne der Betrieb noch keine belastbaren Aussagen über programmbedingte Umsatzveränderungen treffen. Die Retoure habe sich nur unwesentlich verbessert. Ripken begründet: „Optiback haben wir seit 2020 im Einsatz. Zu unserem Start mit FoodTracks haben wir die sauber vorbereiteten Warenwirtschaftsdaten von zwei Jahren in das Programm eingelesen.“ Und das waren nun einmal besonders wechselhafte Zeiten –mit Preissteigerungen für Energie und Rohstoffe. Der Einsatz von KI im Handwerk werde oft noch skeptisch gesehen, schnell auch im Zusammenhang mit der Einsparung von Mitarbeitern. „Für mich geht es aber darum, Prozesse sichtbarer und sicherer zu machen und dabei auch Vorteile für mein Team herauszuholen“, sagt Ripken. W
Podcast erklärt Rechtsthemen
Betriebsinhaber fragen, Juristinnen antworten: So funktioniert der Podcast „Werken mit Recht“. Zwei Juristinnen mit Handwerksbezug greifen aktuelle Themen auf. Was interessiert Sie?
Von Cannabis-Legalisierung über die Bedeutung der Europawahl bis hin zur eAU und dem neuen Berufsvalidierungsgesetz: Rechtliche Themen, die Handwerksbetriebe umtreiben, greifen die Macherinnen des Podcasts „Werken mit Recht“ auf.
Ihr Ziel: Das Problembewusstsein für Themen schaffen, die im Berufsalltag großen Raum einnehmen, aber nicht immer leicht zu verstehen und umzusetzen sind. „Gewerkeübergreifend beschäftigen die Betriebsinhaber die gleichen Themen“, sagt Jennifer Smoch, Juristin und Geschäftsführerin der Kreishandwerkerschaft des Kreises Harburg. Diese Themen bilden die Grundlage für den Inhalt der etwa 20-minütigen Folgen, die jeden zweiten Donnerstag um 18 Uhr veröffentlicht werden. Aktuell
haben Smoch und ihre Kollegin Kim Cleve, ebenfalls Juristin, elf Folgen auf ihrem Kanal veröffentlicht. Den Podcast können Sie auf Spotify, Apple Podcasts, Amazon Music oder YouTube hören.
Aktuelle Themen: Abmahnung und Kündigung Im August und September waren die Themen Abmahnung und fristlose Kündigung im Fokus. „Häufig scheuen sich die Betriebsinhaber davor, eine schriftliche Abmahnung zu schreiben, auch nachdem die Mitarbeitenden bereits mehrfach mündlich ermahnt worden sind. Oft fällt es ihnen auch schwer, das Fehlverhalten der Mitarbeitenden konkret genug zu beschreiben“, sagt Cleve, stellvertretende Geschäftsführerin bei den Kreishandwerkerschaften
Region Braunschweig-Gifhorn. „Bei fristlosen Kündigungen brauchen Arbeitgeber immer Beweise“, ergänzt Jennifer Smoch. Zudem würden immer die Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer abgewogen. „Betriebe sollten genau prüfen, ob ein triftiger Grund vorliegt, der eine fristlose Kündigung wirklich rechtfertigen könnte“, sagt sie.
Anhand von Fallbeispielen erläutern die Juristinnen, wie Betriebsinhaber bei Abmahnungen und fristlosen Kündigungen vorgehen können. Arbeitgeber sollten sich mit den rechtlichen Hintergründen auseinandersetzen. Denn: „Nicht immer halten Abmahnungen oder Kündigungen vor Gericht stand“, sagt Smoch. MARTINA JAHN W
Die Juristinnen Jennifer Smoch und Kim Cleve (v. l.) greifen für ihren Podcast Themen aus dem Betriebsalltag im Handwerk auf.
Simon Dürr empfiehlt Kunden die Nutzung des Möbelplaners bei kleineren Aufträgen: „So bekommen wir eine schnelle Idee, in welche Richtung es gehen soll, und die Kunden bekommen eine Preisvorstellung für ihr Wunschmöbel.“
Mehr Zeit, um Kunden zu beraten
Persönliche Beratung ist diesem Betrieb wichtig. Ein Möbelkonfigurator hilft ihm, weniger Zeit in unverbindliche Anfragen zu stecken.
Ein Kunststück effizienten Handwerks ist es, hohe Kundenzufriedenheit zu einem angemessenen Aufwand zu erreichen. Für viele Handwerksbetriebe liegt ein Schlüssel dafür in der Digitalisierung bestimmter Prozesse. Dazu zählen neben der großen Branchensoftware auch kleine Teillösungen, die Aufgaben vereinfachen und den Aufwand im Team reduzieren. Für die Zimmerei und Schreinerei Dürr GmbH ist der interaktive Möbelplaner auf ihrer Unternehmenswebsite so eine hilfreiche Teillösung, mit der sie die Kundenberatung bei kleineren Projekten vereinfacht und beschleunigt.
Seit einigen Jahren fertigt die Achtköpfige Schreinerei des Unternehmens aus Langenau in Baden-Württemberg Möbel mit großer Fertigungstiefe selbst. Das war nicht immer so. „Bis 2017 haben wir viel mit individuell konfigurierten Möbelfertigteilen gearbeitet“, erklärt Simon Dürr. Daraus ergab sich eine Partnerschaft zum Lieferanten von Möbelfertigteilen Horatec. Der hatte für
„Niemand möchte zwei Wochen auf das Angebot für ein Schuhschränkchen warten.“
Simon Dürr, Schreinermeister
Tischler und Schreiner einen Konfigurator aufgebaut, den die Handwerker ihren Endkunden auf ihrer Betriebswebsite zugänglich machen konnten. „Damals zählten wir zu den ersten zehn Geschäftskunden, die damit gearbeitet haben“, erinnert sich der Schreinermeister. Der Möbelplaner wurde seitdem kontinuierlich weiterentwickelt und wird nun vom Plattenhersteller Egger verantwortet.
So funktioniert die Arbeit mit dem Konfigurator
Im Möbelplaner können sich Kunden in wenigen Schritten ein individuelles Möbelstück zusammenstellen. Zunächst wählen sie eine gewünschte Kategorie wie Bad, Flur, Schlaf- oder Wohnzimmer. Dann können sie ein Möbelstück wie Badunterschrank oder Hängeschrank auswählen und individuell anpassen. Dank hinterlegter Preise sehen sie direkt, was sie die Konfiguration kosten würde. Wie setzt der Betrieb den Möbelplaner ein? „Wenn wir Anfragen zu Einzelmöbeln haben,
DENNY GILLE
empfehle ich Kunden gerne, sich einmal durchzuklicken. So bekommen wir eine schnelle Idee, in welche Richtung es gehen soll, und die Kunden bekommen eine Preisvorstellung für ihr Wunschmöbel“, sagt Dürr.
Drei Vorteile für den Betrieb
Dem Betrieb biete das Tool auf drei Weisen Vorteile:
1 Die Schreinerei spart bei kleineren Anfragen einen Beratungsschritt. Mithilfe des Möbelplaners kann der Kunde seine Vorstellungen selbstständig konkretisieren.
2 Kleinere Anfragen können schneller bearbeitet werden. „Niemand möchte zwei Wochen auf das Angebot für ein Schuhschränkchen warten“, sagt Simon Dürr. Solch lange Wartezeiten seien ein sicherer Weg, potenzielle Kundschaft zu verlieren. „Das passiert uns durch den Möbelplaner nicht mehr“, sagt er.
3 Durch den transparenten Preis sieht der Kunde, ob die Kosten des Möbelstücks in sein Budget passen. Überdenkt er aufgrund des
Durch den transparenten Preis sieht der Kunde, ob die Kosten des Möbelstücks in sein Budget passen.
Preises frühzeitig sein Vorhaben, sind den Schreinern keine Kosten für Beratung und Angebot entstanden.
Die Beratung bleibt im Haus
Die Detailplanung nehmen die Schreiner dann wieder in die eigenen Händen und planen den Auftrag mit dem Kunden fertig. „Wir ziehen kein Möbelstück direkt aus dem Konfigurator in die Produktion“, sagt Simon Dürr. Lieber bespricht der 35-Jährige einen groben Entwurf aus dem Planer mit dem Kunden persönlich. „Dann kann man auch die möglichen Optionen erläutern: Welche Werkstoffe sind möglich, welche Beschläge? An welchen Stellen lohnt es sich, hochwertigere Komponenten einzusetzen?“, sagt Dürr.
So erhält sich das Unternehmen auch bei kleineren Aufträgen seine Kernkompetenz einer individuellen Beratung. Währenddessen hilft der Konfigurator dem Betrieb, mehr echte Kunden zu beraten und weniger Zeit für unverbindliche Interessenten aufzuwenden. W
Cybersicherheit: Ganzheitlich denken
Viele Unternehmen verzeichnen laut Bitkom eine Zunahme von Cyberattacken.
Acht von zehn Unternehmen berichten von Datendiebstahl, digitaler und analoger Spionage in den vergangenen zwölf Monaten. Das ist ein Ergebnis der neuen Bitkom-Studie zum Wirtschaftsschutz mit gut 1.000 befragten Betrieben quer durch alle Branchen. Der Digitalverband Bitkom resümiert einen Rekordschaden von insgesamt rund 267 Milliarden Euro.
Die Studie zeigt: Nur die Hälfte der befragten Unternehmen glaubt, den eigenen Betrieb sehr gut auf Cyberangriffe vorbereitet zu haben. „ITSicherheit muss überall Aufgabe der Unternehmensführung
sein“, sagt Bitkom-Präsident Ralf Wintergerst. Wichtig seien Maßnahmen wie regelmäßige Backups, um die Schäden möglichst gering zu halten. Empfohlen wird ein ganzheitlicher Ansatz, bei dem auch Lieferketten einbezogen werden. Eine besondere Gefahr seien Cyberangriffe – häufig durch Ransomware, PhishingAttacken, Angriffe auf Passwörter und die Infizierung mit Schadsoftware. Zunehmend festzustellen seien auch Auswirkungen analoger Angriffe wie der Diebstahl von IT- Geräten, physischen Dokumenten oder Bauteilen. (BG) W
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Bringt eine Kombination aus Handwerk und Sozialarbeit mit in ihren Betrieb: Unternehmerin Julia Specht. Ihr Lebensgefährte Marcin Godek arbeitet im Betrieb als Meister und Betriebsleiter.
Wie Sozialarbeit zum Handwerk passt
Im Betrieb von Julia Specht gehört Sozialarbeit zum Alltag. Wie die Inhaberin das umsetzt und die Mitarbeiter davon profitieren.
BIRGIT GREUNER
Heute geht es nicht auf die Baustelle. Denn einmal im Monat trifft sich das vierköpfige Team um Julia Specht zu einer Workshoprunde. „Zuerst gibt’s Frühstück“, erzählt die 30-jährige Inhaberin von Julia Specht Sanitär- und Heizungstechnik in Wolfenbüttel. „Und dann arbeiten wir an Themen wie ‚Unser Auftritt beim Kunden: Was ist uns wichtig?‘ oder ‚Leitlinien für die Teamarbeit im Betrieb‘. Jeder kann sich einbringen und mitdiskutieren.“ Für einen Handwerksbetrieb sind das ungewöhnliche Arbeitsinhalte. Aber Specht bringt gute
„Eine gute Gesprächskultur im Betrieb ist das A und O.“
Julia
Specht,
Unternehmerin
Voraussetzungen mit: Sie ist Sozialarbeiterin mit Schwerpunkt „Betriebliche Sozialarbeit“. Zudem hat sie als Quereinsteigerin einen Installateur- und Heizungsbau-Meisterkurs absolviert. Seit April 2023 führt sie nun ihren eigenen Betrieb.
Sozialarbeit bereichert das Team Ein Baustellen-Imbiss oder ein Betriebsausflug: Die 30-Jährige zählt weitere Möglichkeiten auf, das Teamleben durch Sozialarbeit zu bereichern. Bei vielen Mitarbeitern komme das gut an. Das belegen auch die Ergebnisse ihrer praktischen
Foto: Martina Jahn
Bachelorarbeit: „Die habe ich über einen SHKBetrieb geschrieben, in dem ich sechs Jahre lang als Bürokraft mit Schwerpunkt Sozialarbeit tätig war.“
Specht kennt aber auch kritische Reaktionen auf ihren sozialen Ansatz: „Mit meiner Untersuchung habe ich zwar gezeigt: Soziale Arbeit passt sehr gut in Handwerksbetriebe.“ Aber das sei in der Branche noch zu wenig bekannt und die Skepsis sei oft recht groß.
So war es auch bei ihrem Lebenspartner Marcin Godek. Den Installateur- und Heizungsbaumeister hat Specht als Auszubildenden in ihrem Bachelorarbeitsbetrieb kennengelernt. „Ich fand das zunächst alles viel zu psychologisch“, gibt er zu. Aber Godek merkte schnell, dass Spechts Bemühungen viel Positives im Team bewirkten. „Einige fühlten sich dadurch überhaupt erst wahrgenommen“, betont der 39-Jährige.
Das A und O: eine gute Gesprächskultur Besonderen Fokus legt Specht auf Mitarbeitergespräche, in denen sie zu beruflichen, aber auch privaten Zielen motiviert. „Eine gute Gesprächskultur im Betrieb ist das A und O für eine konstruktive Zusammenarbeit. Ich setze eine zielgerichtete Gesprächsführung ein, in Kombination mit Methoden der sozialen Arbeit“, beschreibt Specht. Oft reichten auch Tipps zur Selbsthilfe.
Einem Mitarbeiter mit großer Angst vorm Zahnarzt ermöglichte sie so eine Zahnbehandlung, nach der er auch die Kunden wieder offen anlächeln konnte. Gerade bei den Auszubildenden sieht Specht ein großes Potenzial durch Sozialarbeit: „Die jungen Menschen wollen mehr gehört werden.“ Eine besondere Geschichte könne beispielsweise hinter dem Thema Fehlzeiten stehen. Gespräche auf Augenhöhe seien dann dringend angeraten, aber auch eine gute Zusammenarbeit mit der Berufsschule. Bei schlechteren Noten käme man mit regelmäßigen Lernzielgesprächen oft ein großes Stück voran.
Externe Sozialarbeiter sinnvoll
Aber nicht in jeder Betriebssituation sei Sozialarbeit ausreichend. „Schließlich sind wir keine Psychologen“, fügt Specht an. „Und dann gibt es ja auch noch die Zahlen, an die man denken muss“, stellt Godek fest, der als Betriebsleiter bei Specht arbeitet. Am besten treffe man sich in der Mitte, denn eine passende Dosis Sozialarbeit könne jeder Handwerksbetrieb gebrauchen. „Da ist noch viel Aufklärungsarbeit nötig“, betont Specht.
Abschließend formuliert sie ihre Zukunftsvision: „Das wäre ein Netzwerk externer Sozialarbeiter, die die Betriebe bei Bedarf heranziehen könnten.“ Denn nur Außenstehenden sei es möglich, an eine Betriebssituation objektiv heranzugehen. W
„Die jungen Menschen wollen mehr gehört werden.“
Julia Specht, Unternehmerin
Für mehr Zusammenhalt
Gegen Extremismus, Ausgrenzung und Diskriminierung, für eine freiheitlichdemokratische Grundordnung und eine offene Gesellschaft: Auf diese Grundlagen verständigten sich die Spitzenvertretungen der niedersächsischen Handwerkskammern bei ihrer Klausurtagung in Oldenburg unter der Leitung des Vorsitzenden der Landesvertretung der Handwerkskammern Niedersachsen (LHN), Eckhard Stein (Foto). Die Vertreter von Arbeitnehmer und Arbeitgeberseite machten klar, dass sie die „Resolution für Vielfalt und Zusammenhalt im Handwerk“ des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) nachdrücklich mittragen. Die Mitglieder stellten einige Punkte heraus, die ihnen besonders wichtig sind:
ɓ Im Handwerk kommt es grundsätzlich nicht darauf an, woher jemand kommt. Es kommt darauf an, wohin man will.
ɓ Im Handwerk wird miteinander und gemeinsam als Team gearbeitet.
ɓ Handwerkliche Infrastruktur und Versorgungsleistungen können in Zukunft nur bei Zuwanderung gewährleistet werden.
ɓ Handwerk ist ein Integrationsmotor. (JA)
75 Jahre UHN
Die Unternehmensverbände Handwerk Niedersachsen (UHN) feierten im September ihr 75. Jubiläum. UHN-Präsident Mike Schneider (Foto) betonte, was das Handwerk stark macht: der Stolz auf das eigene Können und das Ehrenamt. Zudem bedankte sich Schneider bei den UHN-Mitgliedsverbänden für ihr Engagement und ihr Fachwissen, das zum Erhalt der UHN über Jahrzehnte beigetragen haben. Schneider selbst hat über 20 Jahre mit seinem Einsatz zur erfolgreichen Arbeit der UHN beigetragen. Dafür wurde er mit dem „Ehrenring des Niedersächsischen Handwerks“ geehrt – der höchsten Auszeichnung, die das niedersächsische Handwerk zu vergeben hat. (JA)
Fotos: Torsten Hamacher
Stress mit dem Papierkram? Die E-Rechnung zwingt Betriebe zur Digitalisierung. Das ist eine Chance, künftig Zeit zu sparen.
E-Rechnung: Vorteile sehen und Fördermittel nutzen
Ab 2025 müssen Unternehmen die E-Rechnung akzeptieren. Vorteil: Die Einführung spart Zeit und Geld. Staatlich geförderte Beratung kann den Umstieg erleichtern.
OLIVER ZÜCHNER
Viele Unternehmen scheuen die Einführung der elektronischen Rechnung, die am 1. Januar 2025 Pflicht wird. „Die Betriebe sehen den Aufwand, aber zu selten die Vorzüge“, sagt Gabriele Ritzer. Die Regensburger Unternehmensberaterin von „Digital on Top“ hat sich auf die Digitalisierung kleiner und mittelständischer Betriebe spezialisiert.
Digitale Rechnung spart Arbeit
Sie sieht die Vorteile der Umstellung: kein Scannen mehr, kein Ausdrucken von Belegen, keine Fehler
Gabriele Ritzer, Unternehmensberaterin
beim Abtippen, keine doppelte Arbeit – hier die Buchhaltung am PC, dort parallel dazu das Rechnungsein- und -ausgangsbuch. Zudem sparen die Betriebe die Kosten für Archivräume und die spätere Vernichtung der Belege.
Zur Erinnerung: Vom kommenden Jahr an muss jedes Unternehmen – Kleinunternehmer mit Umsatzsteuernummer eingeschlossen – elektronische Rechnungen anderer Unternehmen akzeptieren. „Man kann natürlich Geschäftspartner bitten, weiterhin Rechnungen als Text- oder einfache PDF-Datei zu versenden“, sagt Ritzer. Ende 2027
aber laufen alle Übergangsfristen aus. Dann ist die E-Rechnung im Geschäftsverkehr Pflicht bei allen Beträgen von mehr als 250 Euro netto. Einfache Rechnungen bleiben nur noch darunter oder in unbegrenzter Höhe an Privatkunden möglich.
„Die Einführung der E-Rechnung bietet Betrieben die Chance, den Rechnungseingang komplett digital zu gestalten“, sagt Ritzer. „Dann läuft alles automatisch: Belegfreigabe, Rechnungsausgang und Überwachung der Zahlungseingänge.“ Gute Software aktualisiere zugleich die Buchführung und lege die Unterlagen rechts- und revisionssicher ab.
Fördermittel nutzen
Gerade in größeren Betrieben sind Rechnungsstellung und Rechnungsverarbeitung Teil eingespielter Abläufe zwischen mehreren Personen und Abteilungen. Macht die Einführung der elektronischen Rechnung aber neue Software erforderlich, kann sich die Zusammenarbeit zwischen Meister, Buchhaltung und Steuerbüro erheblich verändern.
„Diese Veränderungen können sehr tief gehen, wenn ein Betrieb die Aufbewahrungs- und Löschfristen bislang eher locker handhabt“, sagt die Regensburger Unternehmensberaterin Gabriele Ritzer. „Die E-Rechnung wird dann zum Anstoß, die Ablage, Archivierung und Löschung von Dokumenten den rechtlichen Anforderungen anzupassen –und überhaupt einen großen Schritt in Richtung Digitalisierung der Abläufe zu gehen.“
Attraktive Förderprogramme des Bundes Dafür unterstützt der Bund die Betriebe laut Gabriele Ritzer aktuell durch zwei Förderprogramme. Da ist zunächst das Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“, das zu günstigen Konditionen den Zugriff auf qualifizierte Berater erlaubt. Sie unterstützen online und/oder vor Ort den Chef und die Mitarbeiter bei wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen. Die Beratungskosten von maximal 3.500 Euro trägt zu 50 Prozent das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Mehr Infos gibt es beim BAFA (Kurzlink: svg.to/erechbafa).
Noch umfangreicher fällt die Unterstützung durch das Bundesarbeitsministerium im Rahmen des sogenannten INQA-Coachings aus. Das Kürzel steht für „Neue Initiative Qualität der Arbeit“, mit der das Ministerium, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und weitere Partner die Unternehmen bei der Einführung einer nachhaltigen Unternehmenskultur begleiten. Dazu gehört ein Zuschuss von bis zu 80 Prozent für einen qualifizierten Berater, der dem Betrieb bis zu zwölf Tage beziehungsweise bis zu 96 Vollzeitstunden zur Verfügung steht. Mehr Infos bei INQA (Kurzlink svg.to/erechinqa). W
„Die Betriebe sehen den Aufwand, aber zu selten die Vorzüge.“
Gabriele Ritzer, Unternehmensberaterin
E-Rechnung erfolgreich einführen
Die E-Rechnung kommt. Ab kommendem Jahr muss jedes Unternehmen –Kleinunternehmer mit Umsatzsteuernummer eingeschlossen – elektronische Rechnungen anderer Unternehmen akzeptieren. Noch bis Ende 2027 kann man Geschäftspartner bitten, weiterhin Rechnungen als Text- oder einfache PDF-Datei zu versenden. Dann laufen sämtliche Übergangsfristen aus.
Die folgenden Fragen helfen einzuschätzen, wann und wie ein Betrieb die E-Rechnung einführen muss und welche Vorbereitungen empfehlenswert sind.
1 Ihre Rechnungen werden bis heute auf dem Postweg an Kunden und Geschäftspartner versendet? Das ist keine E-Rechnung, auch nicht die Text- oder einfache PDF-Datei. Sie haben Handlungsbedarf.
2 Kann Ihre eigene Rechnungs- oder Buchhaltungssoftware noch keine E-Rechnungen ausstellen und verarbeiten? Dann schafft eventuell ein Zusatzmodul (Add-on) Abhilfe, das auch von einem Drittanbieter stammen kann.
3 Ihr Betrieb arbeitet vor allem für Privatkunden? Für sie ist auch künftig keine E-Rechnung erforderlich.
4 Mit vorhandenen Geschäftskunden und Lieferanten können Sie klären, ob sie innerhalb der Übergangsfrist auf die E-Rechnung verzichten. Liegt der Jahresumsatz des Rechnungsstellers oberhalb von 800.000 Euro, muss er ab 2027 E-Rechnungen ausstellen. Liegt er darunter, gilt die Frist bis Ende 2027.
5 Wer mit öffentlichen Auftraggebern auf Bundes- und Landesebene ins Geschäft kommen möchte, muss bereits heute mit E-Rechnungen umgehen können. Bei Kommunen ist die Lage unterschiedlich.
6 Gerade größere Betriebe mit eigener Buchhaltung können überlegen, einen Berater ins Haus zu holen. Dann lässt sich die Einführung der E-Rechnung mit der Verbesserung der internen betrieblichen Abläufe verbinden. (OZ)
Wie gut bin ich als Chef abgesichert?
Altersvorsorge: Wer im Alter ohne Finanzsorgen leben möchte, muss ausreichend vorsorgen. So finden Sie heraus, ob Sie schon gut abgesichert sind oder ob Sie auf eine Rentenlücke zusteuern.
ANNA-MAJA LEUPOLD
Eine Rentenversicherungspflicht, die alle Selbstständigen zur Altersvorsorge verpflichtet, gibt es bislang nicht. Deshalb müssen die meisten ihre Altersvorsorge selbst in die Hand nehmen – das gilt auch für Handwerksunternehmer. „Wer mit seinem Betrieb in Anlage A der Handwerksordnung eingetragen ist, muss sich zumindest für 18 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichern“, sagt Thomas Bastian vom Bundesverband der Rentenberater. Doch um sorgenfrei den Ruhestand zu genießen, dürfte das allein kaum ausreichen.
So wie für alle Selbstständigen bleibt Altersvorsorge daher auch für Handwerksunternehmer in zulassungspflichtigen Gewerken ein wichtiges Thema. Rentenberater Thomas Bastian verrät, wie Unternehmer in fünf Schritten herausfinden, welche Altersvorsorgeansprüche sie bereits erworben haben, welche Summe sie im Ruhestand voraussichtlich benötigen und ob noch weitere Vorsorgemaßnahmen nötig sind.
Schritt 1: Einnahmen im Rentenalter ermitteln
Die Altersvorsorge basiert in Deutschland auf drei Säulen: der gesetzlichen Rente, der betrieblichen Altersvorsorge und der privaten Altersvorsorge. „Wer herausfinden möchte, was er im Alter monatlich zur Verfügung hat, muss sich alle drei Säulen ansehen“, erläutert Thomas Bastian, der als Rentenberater bei der Kanzlei Bastian Maiza und Meding in Lübeck arbeitet.
Von der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten die meisten einmal im Jahr Post – die sogenannte Renteninformation. „Darauf steht, mit welcher Altersrente die Versicherten später rechnen kön-
nen“, sagt der Rentenberater. Wichtig sei es zudem, alle weiteren Versorgungsansprüche zu prüfen. Das könnten zum Beispiel die Absicherung im Versorgungswerk des Handwerks, ein Riester-Vertrag oder eine Rürup-Rente sein.
Bastian rät Unternehmern zudem: „Überlegen Sie unbedingt auch, ob Sie einst bei Ihrem früheren Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen haben.“ Wenn ein solcher Vertrag noch bestehe, Sie aber seit Jahren nicht mehr einzahlen, erhalten Sie möglicherweise keine jährliche Rentenauskunft von dem Anbieter und sollten von ihm eine Rentenauskunft anfordern.
Sie haben alle Unterlagen Ihrer Versicherungen und Vorsorgeprodukte zusammengetragen? Dann können Sie jetzt die Einnahmen ermitteln, die Ihnen im Rentenalter voraussichtlich zur Verfügung stehen. „Denken Sie aber daran, dass Sie die Einnahmen später eventuell versteuern müssen oder dass Sozialversicherungsbeiträge fällig werden“, betont Bastian. Welche Regeln in 20 oder 30 Jahren gelten, wisse heute zwar niemand. Doch dem Rentenberater zufolge lässt sich zumindest der Status quo ermitteln – helfen könnten dabei zum Beispiel Steuerberater oder auch unabhängige Rentenberater.
Unternehmern die Rentenlücke, kann im Alter selbst die Suppe knapp werden. Sind Sie ausreichend abgesichert?
„Wer mit seinem Betrieb in Anlage A der Handwerksordnung eingetragen ist, muss sich zumindest für 18 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichern.“
Thomas Bastian, Rentenberater
Foto: Gille, erstellt mit KI Midjourney
Droht
Schritt 2:
Lebenshaltungskosten ermitteln
Als Nächstes müssen Sie Ihre Ausgaben im Alter ermitteln. Laut Rentenberater Bastian gelingt das am besten, wenn Sie zunächst herausfinden, wie viel Geld Sie aktuell für Ihren Lebensstandard benötigen: „Verlassen Sie sich hier nicht auf Ihr Bauchgefühl, sondern rechnen Sie nach.“
Sein Tipp: „Listen Sie Ihre gesamten Lebenshaltungskosten möglichst für ein ganzes Kalenderjahr auf.“ Durch den längeren Betrachtungszeitraum sei es möglich, saisonale Schwankungen zu berücksichtigen. Wichtig sei zudem, wirklich alle Ausgaben zu berücksichtigen – also zum Beispiel die Kosten für Lebensmittel, Miete, Nebenkosten, Kleidung, Auto, Urlaub, Telefon, Versicherungen und Hobbys.
Schritt 3: Inflation berücksichtigen
Jetzt kennen Sie die Summe, die Sie für Ihren heutigen Lebensstandard brauchen. Doch Preise für
„Verlassen Sie sich nicht auf Ihr Bauchgefühl, sondern rechnen Sie nach.“
Thomas Bastian, Rentenberater
Waren und Dienstleistungen ändern sich mit der Zeit. In der Regel kommt es zu einem allgemeinen Preisanstieg: der Inflation.
Das bedeutet: Eine Summe, von der Sie heute gut leben können, dürfte im Alter nicht ausreichen. Sie sollten die Inflation berücksichtigen. Rentenberater Bastian empfiehlt: „Nutzen Sie dafür am besten Inflationsrechner aus dem Internet.“ Allerdings sollten Sie nicht gleich dem erstbesten Ergebnis vertrauen: „Vergleichen Sie möglichst verschiedene Tools.“ Sollten die Ergebnisse zu stark voneinander abweichen, empfiehlt Bastian, selbst nachzurechnen – idealerweise mit unterschiedlichen Inflationsraten.
Doch nicht nur die Ausgaben dürften im Alter höher ausfallen, vermutlich wird es auch Rentensteigerungen geben. Rentenzahlungen, die Sie im Alter voraussichtlich erhalten, dürften demnach höher ausfallen als die Summe, die aktuell auf Ihrer jährlichen Renteninformation steht. Rentenberater Bastian sagt dazu: „Vergleicht man die Rentenanpassungen seit der Jahrtausendwende mit der Infla-
tionsrate, ergibt sich ein Plus von durchschnittlich 0,34 Prozent zugunsten der gesetzlichen Rentenanpassung.“ Das liege daran, dass die Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung an die Lohnentwicklung gekoppelt sind. Steigen die Löhne, steigen auch die Renten.
Dem Rentenberater zufolge gibt es keine Garantie, dass die Rentensteigerungen auch künftig über der Inflationsrate liegen. Um die Berechnung zu vereinfachen, empfiehlt er: „Kalkulieren Sie beim Teil der gesetzlichen Rentenversicherung mit Summen, die auf Ihrer Renteninformation ausgewiesen sind, und lassen Sie die Inflation an dieser Stelle unberücksichtigt.“
Schritt 4:
Individuelle Rentenlücke ermitteln Um herauszufinden, ob Sie jetzt schon in ausreichendem Maße für das Alter vorsorgen, müssen Sie Ihre Renteneinnahmen und -ausgaben gegenüberstellen. Sind Ihre erwarteten Lebenshaltungskosten im Alter größer als Ihre Renteneinnahmen, spricht man von einer Rentenlücke.
Wenn Sie Ihren Lebensstandard nicht runterschrauben wollen, haben Sie zwei Möglichkeiten:
1 Sie prüfen, welches Vermögen Sie bereits aufgebaut haben, auf das Sie im Alter zugreifen können. Laut Bastian können das zum Beispiel Einnahmen aus dem Verkauf von Immobilien, Aktien oder Fondsanteilen sein. Aber auch Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung könnten helfen.
2 Sie überlegen, welche weiteren Maßnahmen Sie bis zum Renteneintritt noch ergreifen können, um die Lücke zu schließen.
Schritt 5:
Rentenlücke schließen
„Altersvorsorge ist etwas sehr Individuelles“, sagt Rentenberater Bastian. Schließlich seien die Risikofreudigkeit, die Lebensumstände und die Ansprüche jedes Einzelnen sehr unterschiedlich. Daher gebe es auch keinen Königsweg, um eine Rentenlücke zu schließen.
Eine Option könne sein, Rentenpunkte zu kaufen. „Das können alle Versicherten machen, die mindestens 50 Jahre alt sind und über eine größere Summe verfügen, die sie auf einen Schlag einzahlen können“, sagt Bastian. Dem Rentenberater zufolge können Sie mit einer solchen freiwilligen Einmalzahlung Ihre Rentenansprüche erhöhen. Auch wenn Sie planen, später mal vorzeitig in Rente zu gehen, kann die freiwillige Einzahlung Vorteile haben: „Möglicherweise können Sie dann abschlagsfrei in Rente gehen“, sagt Bastian. Er weist zudem darauf hin, dass sich die freiwillige Einzahlung auch steuerlich lohnen kann: „Das sollten Sie aber mit Ihrem Steuerberater genau prüfen“, rät er Unternehmern. Auch abseits der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es viele Möglichkeiten, etwas gegen die Rentenlücke zu tun. Das können zum Beispiel Vorsorgeprodukte wie die Rürup-Rente sein, aber auch Immobilien, private Altersvorsorgeprodukte oder Geldanlagen am Kapitalmarkt können eine Option sein. „Wichtig ist, dass die Altersvorsorge zu Ihren Bedürfnissen und Ihrem Risikoprofil passt“, sagt Bastian. W
Damit es auch im Alter finanziell keine bösen Überraschungen gibt, sollten Sie rechtzeitig die Fakten klären und gegebenenfalls in die richtige Vorsorge investieren.
„Wichtig ist, dass die Altersvorsorge zu Ihren Bedürfnissen und zu Ihrem Risikoprofil passt.“
Thomas Bastian, Rentenberater
Transporter ? Europas Nr. 1 !
Die neuen Motive der Imagekampagne
Unter
dem Motto
„Zeit zu machen“ setzt das Handwerk die Imagekampagne fort: Wer ist auf den neuen Plakatmotiven zu sehen und worum geht es?
Ab sofort sind die neuen Motive der Imagekampagne an mehr als 8.000 Standorten in ganz Deutschland zu finden. Anhand von authentischen Bildern zeigt sie, welchen Beitrag das Handwerk für Wirtschaft und Gesellschaft leistet. Sie soll aber auch verdeutlichen, welche Perspektiven und Ausbildungsmöglichkeiten das Handwerk für all jene bietet, die künftig mit anpacken wollen.
Luisa Lüttig ist eine der vier neuen Kampagnenbotschafter. „Was man mit den Händen macht, passiert vorher im Kopf“, ist auf dem
Gesicht der neuen Imagekampagne: Steinmetzin und Steinbildhauerin Luisa Lüttig
Plakatmotiv zu lesen, das die Steinmetzin und Steinbildhauerin in der Werkstatt zeigt. Denn bevor die 25-Jährige ein Werkstück bearbeitet, muss sie viel Kopfarbeit leisten. Beispielsweise muss sie Material
Foto: DHKT/handwerk.de
auswählen, Kosten kalkulieren, Kundenwünsche berücksichtigen und einen Entwurf des Werkstücks skizzieren. Der Steinmetzin und Steinbildhauerin ist wichtig, dass Handwerker „keine Dummerchen“ sind, die nichts anderes hinbekommen haben. „Ich hab meinen Meister, bin Bachelor Professional – ganz ohne Studienbank“, sagt sie. Eine weitere Kampagnenbotschafterin ist Katja-Lilu Melder. „Manche sagen, früher war alles besser. Wir machen lieber die Zukunft richtig gut“, meint die Metallbauerin und Bauwerksmecha-
nikerin. Mit ihrem Betrieb hat sie sich auf Abbrucharbeiten und Gefahrstoffsanierung spezialisiert. Melder findet, dass noch mehr alte Bausubstanz saniert werden muss. Denn so entstehe neuer Wohnraum und das Klima werde geschützt.
Weitere Gesichter der Imagekampagne sind der Metallbauer Maksim Kuzmitsch und die Stuckateurin in Ausbildung Zoë Weinberger. (AML) W w
Weitere Infos zur Imagekampagne: www.handwerk.de
Neue Regelung für Reifen im Winter
Für Winterreifen gelten seit 1. Oktober strengere Regeln. Wenn Sie kein Bußgeld riskieren wollen, sollten Sie prüfen, ob Ihre Reifen das richtige Symbol haben.
Seit dem 1. Oktober gilt eine neue Regelung für Winterund Ganzjahresreifen. Darauf weist die Innung des Fahrzeugtechniker-Handwerks Bremen hin. Die Autofahrer seien ab diesem Termin verpflichtet, ausschließlich Reifen mit einem speziellen Alpine-Symbol zu verwenden – einem Berg mit Schneeflocke, dem sogenannten 3PMSF-Symbol. Wer trotz der neuen Regelung noch M+S-Reifen nutze, riskiert eine Strafe. Der Bußgeldkatalog sehe für die falsche Bereifung 60 Euro
und einen Punkt in Flensburg vor. Die Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer werde mit 80 Euro geahndet und die Gefährdung mit 100 Euro. Bei einem Unfall erhöhe sich das Bußgeld auf 120 Euro und es gebe einen weiteren Punkt in Flensburg. Im Ausland würden die Regeln noch strenger sein.
Die Innung rät Fahrzeughaltern, die Reifen frühzeitig checken zu lassen. In Deutschland gilt grundsätzlich eine situative Winterreifenpflicht: Laut Innung bedeutet das für Autofahrer, dass sie bei Glatteis,
Schneematsch oder Schneeglätte mit Winterreifen fahren müssten, ansonsten drohten hohe Bußgelder. Ein weiterer Tipp der Innung: Wer auf
Reifen fährt, die vor 2018 gefertigt wurden, sollte wegen des Reifenalters ebenfalls über einen Austausch nachdenken. (BG) W
Seit 1. Oktober 2024 sind nur noch Winter- und Ganzjahresreifen mit Schneeflockensymbol erlaubt.
Power? Ranger!
Foto: Gille, erstellt mit KI Midjourney
Hohe Reparaturkosten in der Kritik
25 Prozent teurer als beim Verbrenner sollen Reparaturen an Elektroautos sein. Dennoch fallen sie in den Schadensbilanzen teils positiver auf. Aus folgenden Gründen.
Reparaturbedürftiges Elektroauto (Illustration): Die Versicherungswirtschaft kritisiert hohe Reparaturkosten bei den Stromern.
Ein Argument pro Elektroauto sind die geringeren Kosten im Unterhalt, etwa bei der Wartung. Deutlich anders sieht die Kostenverteilung zwischen Verbrennern und E-Mobilen offenbar bei Reparaturen nach Unfallschäden aus. Das hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in einer aktuellen Studie ermittelt.
„Unfallschäden an einem Elektroauto kosten deutlich mehr als bei einem vergleichbaren Auto mit Verbrennungsmotor“, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV. Konkret seien die Reparaturkosten im Schnitt um ein Viertel höher als beim Verbrenner. Als Ursachen führt der GDV folgende Faktoren an: hohe Ausgaben für den Tausch von Antriebsbatterien, lange Standzeiten und schlechte Diagnose- und Reparaturmöglichkeiten.
Stromer teils teurere Typklassen Positiv in der Kostenbilanz der Elektrofahrzeuge wirkt die Schadenshäufigkeit: Gemäß der GDV-Untersuchung werden in der Vollkaskoversicherung für Stromer bis zu 20 Prozent weniger Schäden gemeldet. Beide Faktoren –die geringere Zahl an Unfallschäden sowie die
„Unfallschäden an einem Elektroauto kosten deutlich mehr als bei einem vergleichbaren Auto mit Verbrennungsmotor.“
Jörg Asmussen, GDV
höheren Kosten für Reparaturen – würden von den Kfz-Versicherern bei der Berechnung der individuellen Typklassen eines Modells berücksichtigt. Je kleiner die Typklasse, desto günstiger wirkt sich das auf den Versicherungsbeitrag aus.
In 38 Fällen hat der GDV die Typklassen der E-Mobile mit denen ihrer Verbrenner-Pendants verglichen. Daraus wurde ersichtlich, dass die Stromer bei der Haftpflicht überwiegend in eine niedrigere, also insgesamt günstigere Typklasse eingeordnet wurden: Von den 38 Vergleichspaaren waren in 20 Fällen die Stromer günstiger, in 4 Fällen gleich teuer und 14- mal wurden sie teurer eingestuft.
Nicht so positiv für die Elektrosparte fiel das Vergleichsergebnis bei den Vollkaskoversicherungen aus. Hier waren die Stromer nur in 12 Fällen günstiger, 11-mal gleich teuer und in 15 Fällen teurer das vergleichbare Verbrennermodell. Während die Elektromodelle in der Haftpflichtversicherung also häufig günstiger waren als ihre konventionell angetriebenen Pendants, fiel ihre Kosteneinstufung in der Vollkaskoversicherung gegenüber den Verbrennern häufiger negativ aus.
Versicherer sehen Hersteller in der Pflicht Der GDV fürchtet, dass diese Entwicklung negative Folgen für die Mobilitätswende haben kann. Er fordert die Automobilhersteller dazu auf, bei der Eindämmung der Reparaturkosten zu helfen. „Werkstätten, Abschleppunternehmen, Feuerwehren und Gutachter brauchen mehr Unterstützung beim Umgang mit schwer beschädigten Elektroautos“, sagt Asmussen.
Schon beim Design der Fahrzeuge sollten Batterien vom Hersteller so gut wie möglich vor Schäden durch Unfälle geschützt werden. Auch brauche es nach einem Unfall aussagekräftige Diagnosedaten zum Zustand der Batterie. Denn die aktuelle Unsicherheit führe zu hohen Kosten: „Nach Unfällen werden die Antriebsbatterien häufig komplett ausgetauscht. Zudem werden die Autos sehr lange in Quarantäne gelagert oder sogar in Löschcontainern im Wasser versenkt, was zum Totalschaden führt“, sagt Asmussen.
DENNY GILLE W
Große Klappe. Viel dahinter.
Neuer Elektriker aus China
Das Angebot an E-Transportern wächst und Maxus mischt hier kräftig mit. Der eDeliver 7 erweitert das Portfolio in der 3,5-Tonnen-Klasse.
MARTINA GÖRES
Seit vier Jahren ist Maxus auf dem deutschen
Markt vertreten; dabei setzt die Marke des chinesischen SAIC-Konzerns vorwiegend auf elektrische Nutzfahrzeuge. Jüngstes Modell ist der 4,99 (L1) und 5,36 Meter (L2) lange und jeweils 1,99 Meter hohe Elektro-Transporter eDeliver 7. Zur Einordnung: Darunter rangiert der 4,55 Meter lange eDeliver 3, darüber der 5,55 bis 5,94 Meter lange eDeliver 9, der in seinem Segment in den ersten fünf Monaten dieses Jahres in Deutschland immerhin 17 Prozent Marktanteil für sich generieren konnte.
Ladevolumen bis 6,7 Kubikmeter Nutzlast bis 1.125 Kilogramm Der eDeliver 7 wird ausschließlich als Kastenwagen mit dreisitziger Einzelkabine angeboten, eine Doppelkabine gibt es nicht. Weitere Varianten
KILOGRAMM
Nutzlast bietet der Maxus eDeliver 7 maximal.
sind nicht vorgesehen, für Innenausbauten sei man aber mit Partnern im Gespräch. Das Ladevolumen im eDeliver 7 reicht von 5,9 bis 6,7 Kubikmeter, die Ladelänge beträgt 2,55 und 2,91 Meter. Den Zugang zum Frachtraum mit glattem Boden ermöglichen zwei bis 180 Grad öffnende Flügeltüren mit soliden Bügeln am Heck sowie eine Schiebetür auf der Beifahrerseite. Bis zu 1.125 Kilogramm Nutzlast und 1.500 Kilogramm Anhängelast werden geboten. L1 und L2 können wahlweise mit 77- oder 88- kWh-Lithium-Eisenphosphat-Akku kombiniert werden, die elektrische Reichweiten von 318 bis 370 Kilometer versprechen. Im Stadtverkehr sollen die Lieferwagen bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht sogar bis zu 542 Kilometer weit kommen (L2 mit 77 kWh). Geladen wird mit 11 kW am Wechselstrom und bis zu 90 kW am Gleichstrom. An der Schnellladesäule kann
Technische Daten: Maxus eDeliver 7
ɓ Segment: mittelgroßer Transporter
ɓ Karosserie: Kastenwagen
ɓ Längen | Höhen: 2 | 1
ɓ 77-kWh-Akku (brutto): 204 PS | 27,5–27,8 kWh | max. 318 km | AC/DC 11/90 kW | AC (5–100 %) mind. 8:00 h | DC (20–80 %) mind. 0:43 h | ab 45.990 Euro
ɓ 88-kWh-Akku (brutto): 204 PS | 26,9–28,2 kWh | max. 370 km | AC/DC 11/90 kW | AC (5–100 %) | mind. 9:00 h | DC (20–80 %) mind. 0:43h | ab 47.990 Euro
ɓ Ladevolumen: 5,9–6,7 m³
ɓ Zuladung: 980–1.125 kg
ɓ Anhängelast: 1.500 kg
Verbrauch, Emissionen und Reichweiten nach WLTP; Preise netto zzgl. USt.
Fotos:
Martina Göres
Den Maxus eDeliver 7 gibt es in zwei Längen als 4,99 und 5,36 Meter langen Kastenwagen.
der eDeliver 7 in einer knappen Dreiviertelstunde von 30 auf 80 Prozent aufgeladen werden. Aber er kann auch Strom abgeben und mit bis zu 5 kW mehrere akkubetriebene Werkzeuge mit Energie versorgen. Angetrieben wird der mittelgroße Transporter von einem 204 PS starken Elektromotor an der Vorderachse. Ende des Jahres folgt eine Allradversion mit zusätzlichem E-Motor an der Hinterachse, auch ein konventioneller Diesel ist fest eingeplant.
Staumöglichkeiten im funktionalen, solide verarbeiteten Innenraum gibt es ausreichend, darunter ein großes Fach unterhalb des mit klappbarer Schreibunterlage und Getränkehalter ausgestatteten Beifahrersitzes. Auf eine Ablagefläche im Dach hat Maxus verzichtet. Der Automatikwählhebel ist griffgünstig und platzsparend am Lenkstockhebel angebracht. Gut ablesbar sind die analogen Anzeigen auf dem Fahrerdisplay. Zentrales Bedienelement ist der 12,3 Zoll große, zentrale Touchscreen mit DAB-Radio und Bluetooth-Schnittstelle. Die Smartphone-Einbindung erfolgt mittels AppleCarPlay und Android Auto über Kabel. Leider ist es uns wie auch einigen anderen Kollegen während der Fahrpräsentation nicht gelungen, zum Navigieren ein Android-Smartphone anzuschließen. Die dreistufige Rekuperation wird über das Menü vorgenommen, drei Handgriffe sind dazu nötig. Gut also, dass die höchste Rekuperationsstufe werksseitig voreingestellt ist; bis zum Stand bremst der eDeliver 7 aber nicht. Auf einer ersten kurzen, nicht repräsentativen Testrunde bewegten wir den unbeladenen Elektro-Transporter in der L1-Variante mit 77-kWh-Batterie und kamen auf einen Stromverbrauch von rund 20 kWh. Am effizientesten ist man im Eco-Modus mit auf 90 km/h begrenztem Tempo unterwegs, die Modi Normal und Power erlauben auch schnellere Fahrten bis maximal 120 km/h. Genervt hat uns das aufdringlich laute Gepiepse des Spurhalteassistenten, der aber wie der Warnton bei Überschreiten der erlaubten Geschwindigkeit bis zum nächsten Motorstart abschaltbar ist.
Umfangreiche Ausstattung, Preise ab 45.990 Euro
Der eDeliver 7 punktet mit umfangreicher Ausstattung und gutem Preis-Leistungs-Verhältnis. Lichtund Regensensor, höhenverstell- und beheizbares Lenkrad, beheizbare Außenspiegel, Sitzheizung, Parksensoren und Rückfahrkamera sind stets an Bord. Zu den serienmäßigen Fahrassistenten gehören unter anderem Totwinkel- und Spurhalteassistent, adaptiver Tempomat mit Staufunktion, Fernlichtassistent und Verkehrszeichenerkennung. Die Preise beginnen bei 45.990 Euro (alle Preise netto zzgl. USt.), die L2-Variante kostet 1.000 Euro mehr. Für die größere Batterie werden jeweils 2.000 Euro fällig. Auf der kurzen Optionsliste steht neben der
Zentraler 12,3-Zoll-Touchscreen-Monitor und gut ablesbare analoge Anzeigen im Fahrerdisplay
Der Kastenwagen wird ausschließlich mit dreisitziger Einzelkabine angeboten.
Die beiden 180 Grad weit öffnenden Flügeltüren am Heck sind mit soliden Bügeln ausgerüstet.
Serienmäßige Schiebetür auf der Beifahrerseite, optional ist eine zweite Schiebetür erhältlich.
zweiten Schiebetür auf der Fahrerseite für 800 Euro lediglich die 650 Euro teure Metalliclackierung in Silbergrau, Blau oder Schwarz.
KILOMETER weit fährt die 88-kWh-Variante in der Spitze.
Der Vertrieb der Maxus-Modelle in Deutschland obliegt größtenteils der spanischen Astara-Gruppe, die unter anderem auch als Importeur von Isuzu und KGM (vormals SsangYong) auftritt. Das Händlernetz von aktuell 69 Vertragspartnern mit 124 MaxusVertriebs- und -Servicestandorten soll mittelfristig auf 185 Standorte anwachsen. W
Eine gemütliche Ecke für wartende Kundschaft darf im Firmensitz nicht fehlen: Platz genommen haben die beiden Chefs, Elektrotechnikermeister Erik Schmidt (links) und Installateur- und Heizungsbauermeister Jens Krause.
Diese Kollegen wachsen mit der Energiewende
Für Energy Systems gehört Wachstum ins Unternehmensprofil. Auch mit Übernahmen kennen sich die beiden Chefs aus. Worauf achten sie beim Betriebskauf?
DENNY GILLE
Zwei Etagen, eine geräumige Ausstellungsfläche, smarte Bedienpanels in der Wand, dazu eine große Photovoltaikanlage auf dem Dach und Lademöglichkeiten auf dem Parkplatz. Der Firmensitz von Erik Schmidt und Jens Krause in Schönebeck lässt kaum einen Wunsch offen. Zu ihrer Gründerzeit konnten die Unternehmer von ihrem heutigen Arbeitsumfeld nur träumen. Vor 23 Jahren starteten sie als Untermieter mit geliehenem Auto in die Selbstständigkeit, teilten sich denselben Schreibtisch. „Am Anfang wussten wir nur: Wir werden unsere Brötchen verdienen“, erinnert sich Jens Krause. Heute ist ihr Haustechnik-Unternehmen Energy Systems 55 Mitarbeiter stark. Ihrem Herzensthema von damals, der Energiewende und Energieautarkie, sind sie dabei treu geblieben.
Von der Gründung zum Wachstum
Zum Start 2001 konzentrierten sich Schmidt und Krause voll auf Einfamilienhäuser. Das Ziel: energetische Optimierung durch die Kombination von
„Der Betrieb darf nicht vom Wissen einer einzigen Person abhängen.“
Jens Krause, Installateur- und Heizungsbauermeister
Wärmepumpen und PV-Anlagen. „Damals konnten Kunden ihre Wärmepumpe einfach mit der hohen Einspeisevergütung abbezahlen“, erklärt Krause. Nebenbei erledigten die Sachsen-Anhalter klassische Elektro- und Sanitärarbeiten. Sie wuchsen langsam und stetig.
Gewerbliche Auftraggeber kamen hinzu, Energy Systems bediente Industriekunden und übernahm Aufträge in größeren Wohnungsbauprojekten. Diese Diversifizierung habe sich ausgezahlt, als die Unsicherheit um das Gebäudeenergiegesetz im letzten Jahr eine Kerbe in das Privatgeschäft geschlagen hat.
Technologischer Wandel Als frühe Verfechter der Wärmepumpe haben die Schönebecker die Entwicklung der effizienten Wärmetechnologie aus nächster Nähe erlebt. „Vor 20 Jahren war der Beratungsaufwand für Wärmepumpen noch sehr viel größer“, erinnert sich Krause. „Die meisten Kunden kannten den Begriff gar nicht.“ Das habe sich gewandelt. Ebenso wie die Technologie: Heute installiert Energy Systems
Fotos:
Denny
Gille
Photovoltaik und Wärmepumpen bilden einen Schwerpunkt im Unternehmen.
hauptsächlich Luft-Wasser-Wärmepumpen, die sich vergleichsweise unkompliziert realisieren ließen. Noch 2010 habe der Betrieb fast ausschließlich Sole-Wärmepumpen verbaut, die Erdbohrungen erfordern. Strenger werdende Auflagen hätten es der Technologie schwerer gemacht, während die Luft-Wasser-Wärmepumpe zu einer ernsthaften Alternative weiterentwickelt wurde.
Eine große Bedeutung käme inzwischen auch der Smart-Home-Technologie zu. „Früher wollte vielleicht jeder zehnte Neubaukunde ein SmartHome-System. Heute installieren wir es fast in jedem zweiten Haus“, berichtet Elektrotechnikermeister Erik Schmidt. Die Kunden würden vor allem die Fernsteuerung von Komfortfunktionen wie Licht und Wärme sowie Überwachungsfunktionen zu schätzen wissen. Im Vergleich zur früher etablierten KNX-Technik seien die neuen SmartHome-Systeme auch preislich für einen breiten Kundenkreis attraktiv geworden.
Herausforderung Firmenübernahme
Das starke Wachstum von Energy Systems ist auch auf zwei Firmenübernahmen zurückzuführen. 2020 übernahmen sie den Vier-Mann-Betrieb von Schmidts Vater. 2023 folgte ein weiteres SHKUnternehmen aus der Region, wodurch 20 neue Mitarbeiter hinzukamen.
Worauf achten die Unternehmer, um zu erkennen, dass ein Betrieb sich für eine Übernahme gut eignet? „Natürlich ist man nach der Übernahme immer am schlauesten, aber es gibt einige grundlegende Kriterien, die wir geprüft haben“, sagt Krause. Für die wirtschaftliche Betrachtung sei es nicht nur wichtig, den Umsatz zu kennen, sondern auch das Team des Altbetriebs: Mit welchen Aufträgen kennt sich das Team aus? Ist die Altersstruktur zukunftsfähig? Welche Qualifikationen haben die Mitarbeiter? Auf diese Dinge hat der Betrieb bei der Übernahme geachtet. „Wirklich entscheidend ist,
„Früher wollte
vielleicht
jeder
zehnte Neubaukunde ein SmartHome-System. Heute installieren wir es fast in jedem zweiten Haus.“
Erik Schmidt, Elektrotechnikermeister
dass das Unternehmen ohne den Chef funktioniert“, betont Krause. „Der Betrieb darf nicht vom Wissen einer einzigen Person abhängen.“ Der Kundenstamm des Altbetriebs habe für Schmidt und Krause dagegen kaum eine Rolle bei der Übernahme gespielt.
Analoges Team wird digital Zu den Herausforderungen bei der Integration des Altunternehmens in Energy Systems zählte die Einführung digitaler Prozesse. „Wir sind gut digitalisiert, weil wir da Lust drauf haben und den Nutzen erlebt haben“, erklärt Erik Schmidt. Die Teams würden mit Tablets ihre Zeiten erfassen und Baustellen dokumentieren. Der Rechnungsprozess laufe digital, ebenso das Bestellwesen mit automatisiertem Abgleich der Eingangsrechnungen mit der Bestellung. Im übernommenen Betrieb sei dagegen alles auf Papier passiert. „Da sind zwei Welten aufeinandergestoßen“, erinnert sich Schmidt. Aber die Prozesse zu überführen, sei kein allzu großer Aufwand gewesen. Dabei half, dass die meisten der übernommenen neuen Kollegen die nötige Veränderungs- und Lernbereitschaft mitbrachten.
Lebt es sich als Chef von 55 Mitarbeitern einfacher als mit 10? „Es ist kein Unterschied“, sagt Krause. Je mehr ein Betrieb wächst, desto mehr Verantwortung für einzelne Bereiche müsse man abgeben, damit das Unternehmen funktioniert. „Man muss an der Struktur arbeiten und Prozesse etablieren, die dafür sorgen, dass jeder Mitarbeiter immer sämtliche Informationen hat, die er für seine Arbeit benötigt“, erklärt der Unternehmer. Der größte Unterschied in Sachen Wachstum hätte für ihn der Sprung vom Kleinbetrieb mit drei bis vier Leuten zur nächstgrößeren Betriebsgröße ausgemacht. „In unserer Anfangszeit wusste jeder von uns über jeden Vorgang im Unternehmen Bescheid. Das hatte seinen Charme, war aber überhaupt nicht effizient“, erinnert sich Krause. „Diese Zeiten liegen hinter uns.“ W
Ein Badezimmerbereich im Showroom soll auf die weiteren Leistungen des Betriebs neben dem Schwerpunkt Energie aufmerksam machen.
Impressum
Organ der Handwerkskammern
129. Jahrgang
Herausgeber: Schlütersche Fachmedien GmbH Ein Unternehmen der Schlüterschen Mediengruppe
¤ 46,00 inkl. Versand und MwSt. Studierende ¤ 28,00
Einzelheft ¤ 1,50 zzgl. Versandkosten Für die in der Handwerksrolle eingetragenen Handwerker ist der Bezugspreis durch den Mitgliedsbeitrag abgegolten.
ISSN 0029-1617
Druck:
Dierichs Druck+Media GmbH & Co. KG, Kassel
Genderneutrale Sprache
Die Publikation richtet sich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, an alle interessierten Personen, unabhängig vom Geschlecht. Wir bemühen uns um eine geschlechterneutrale Sprache, weisen aber darauf hin, dass wir in bestimmten Fällen wegen der besseren Lesbarkeit und Verständlichkeit nur die männliche Form verwenden. Gleichbehandlung ist uns wichtig, Diversität nehmen wir als Chance für die Zukunft wahr.
W VIER FRAGEN AN
Andreas Fox
Firmenname Fox Bedachungen
Webseite fox-bedachungen.de
Ort Langenhagen Gewerk Dachdecker
Mitarbeiterzahl 28 Funktion Geschäftsführer
1. Was sind Ihre Pluspunkte als Arbeitgeber? Wir sind ein sehr familiäres Unternehmen. Das heißt für mich, dass ich ein offenes Ohr für meine Mitarbeitenden habe und sie mit Problemen zu mir kommen.
2. Wie rekrutieren Sie Nachwuchskräfte für Ihren Betrieb? Zusammen mit einem Dienstleister haben wir ein Recruiting-Video gedreht, das wir über SocialMedia als Werbung ausspielen.
3. Wie würden Sie Ihren Führungsstil beschreiben? Locker, freundlich und strukturiert.
4. Was tun Sie, damit Ihre Mitarbeiter sich wohlfühlen? Wir veranstalten regelmäßig Teamevents und gehen zum Beispiel Kanu fahren. Ab und zu frühstücken wir auch gemeinsam oder grillen abends nach der Arbeit.
W MEIN LIEBLINGSPROJEKT
Das Leuchten des Alters
Fotograf Johannes Bichmann liebt es, ausgewählte gesellschaftliche Gruppen durch möglichst authentische Bilder sichtbarer zu machen. So fotografiert der 38-Jährige seit 2011 Bewohner von Seniorenheimen. „Aus jedem
dieser Menschen möchte ich im Shooting Facetten herauskitzeln, die ihre Gesichter leuchten lassen“, beschreibt der Unternehmer aus Bad Zwischenahn. „Ich ermutige meine Protagonisten zum Beispiel, an etwas Schönes zu
denken und dann zu lächeln oder sie sollen einfach eine lustige Fratze machen.“
Von seinen Kunden hört er regelmäßig, dass durch seine empathisch-humorvolle Art Aufnahmen entstünden, die den unverwechselbaren Charakter eines jeden widerspiegeln. (BG)
Foto: Lottas Pixelwerkstatt
Foto: Johannes Bichmann
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