Norddeutsches Handwerk 02/2024

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128. Jahrgang | Nr. 02 | 16. Februar 2024

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Wirtschaftszeitung der Handwerkskammer Hannover

Wir sind der Versicherungspartner fürs Handwerk.

Entlastung durch die eAU? Susanne Matthies spürt davon nichts in ihrem Handwerksbetrieb. Sie fordert Änderungen am Verfahren – damit ist sie nicht allein.

signal-iduna.de/handwerk

Was Chefs dürfen Corona, Grippe, banale Infekte: Die Krankheitswelle rollt. Wir klären über Irrtümer auf. Seite 2

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eAU treibt Aufwände hoch enn sich Mitarbeitende von Susanne Matthies früher krankgemeldet haben, war das für die Handwerksunternehmerin mit wenig Aufwand verbunden: „Meine Mitarbeiter haben mich morgens angerufen, sind zum Arzt gegangen und haben anschließend den gelben Schein geschickt.“ Durch die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) sei das anders geworden, berichtet die Chefin eines SHK-Betriebs aus Laatzen bei Hannover.

Foto: Privat

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Stress vermeiden

Mehr Kommunikation notwendig

Chiara Burgdorf, Geschäftsführerin einer Dachdeckerei, begrüßt offene Kommunikation mit Kunden. Seite 3

Seit etwas mehr als einem Jahr müssen Betriebe die Krankmeldungen ihrer Mitarbeitenden digital bei den Krankenkassen abrufen. „Diese Neuerung hat die Aufwände im Betrieb massiv in die Höhe getrieben“, sagt Matthies. „Wenn es schlecht läuft, dann sind wir mehr als eine Stunde mit einer Krankmeldung beschäftigt.“ Der Grund: Matthies und ihre Büromitarbeiterin müssen jetzt mehr mit ihren Mitarbeitenden und ihrem Steuerbüro kommunizieren, Informationen einholen und teilen. Wie auch viele andere Handwerksbetriebe hat die Unternehmerin ihre Lohnbuchhaltung outgesourct. Das bedeutet: Ihr Steuerberater kümmert sich um den eAU-Abruf, wenn einer der 17 Mitarbeitenden arbeitsunfähig ausfällt. Damit das Steuerbüro eine Abfrage bei der Krankenkasse starten kann, benötigt es Informationen, die sie selbst erst einmal besorgen muss, berichtet Matthies: „Nach dem Arztbesuch muss ich bei den Mitarbeitern den Beginn und das voraussichtliche Ende der Arbeitsunfähigkeit abfragen und ob es sich um eine Erst- oder Folgebescheinigung handelt.“ Die Infos schickt sie per Mail an den Steuerberater. Der fragt dann die eAU digital bei der Krankenkasse ab – was Matthies pauschal zehn Euro pro Abfrage kostet. Damit ist für den Handwerksbetrieb das Thema jedoch längst nicht erledigt: „Meine Mitarbeiterin bereitet die Lohnabrechnung für das Steuerbüro vor“, sagt Matthies. Neben geleisteten Arbeitsstunden und Urlaubstagen müsse sie auch die Fehltage mit Attest auflisten. „Das ist für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall wichtig, wir kennen aber nur die tatsächlichen Fehltage“, erläutert die Unternehmerin. Daher müsse ihre Mitarbeiterin sich mit dem Steuerbüro in Verbindung setzen, die Daten abgleichen und gegebenenfalls die interne Dokumentation ändern. „Wenn

Attraktiver Arbeitgeber Offene Stellen bleiben unbesetzt? Wie Sie das in drei Schritten ändern können, erfahren Sie hier. Seite 5

Als Betrieb punkten Mit der Über-uns-Seite auf der Website können Sie Kunden und Bewerber anziehen. Seite 9

Was Kunden wollen Die Jobs-to-be-done-Methode bringt Ihre Ziele und Kundenwünsche in Einklang. Seite 10

Gegen den Fachkräftemangel Azubis als Ausbildungsbotschafter einsetzen Seite 14

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Mit Bürokratie hat Susanne Matthies schon genug zu kämpfen, sie braucht nicht noch Mehraufwände durch die eAU.

es schlecht läuft, ist meine Mitarbeiterin damit bis zu einer halben Stunde beschäftigt“, berichtet Matthies. Das ist Zeit, die im Betrieb an anderer Stelle fehlt – zum Beispiel für Angebote. Außerdem fallen durch den Mehraufwand Kosten an: „Pro Krankmeldung sind das bis zu 73 Euro.“

Was die Unternehmerin fordert Matthies meint deshalb: „Die Holschuld der Arbeitgeber muss zu einer Bringschuld der Krankenkassen oder Ärzte werden.“ Mit dieser Forderung ist die Handwerkerin nicht allein. Im vergangenen Jahr hat das Bundesjustizministerium Wirtschaftsverbände um Vorschläge zum Bürokratieabbau gebeten. Die mehr als 400 Antworten hat das Statistische Bundesamt ausgewertet und priorisiert. In der Top-Kategorie 1 landete auch ein Vorschlag vom Landes-Innungsverband für das bayerische Bäckerhandwerk – es geht um die Rücknahme der eAU-Abrufpflicht für Arbeitgeber. Das Bundesamt platzierte den Vorschlag in der Katego-

MEIN LIEBLINGSPROJEKT

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Diese Jacke erzählt eine Geschichte Wenn Nadja Gilhaus diese Jacke trägt, wird sie garantiert angesprochen, denn „sie ist wirklich außergewöhnlich“. Inspiriert wurde die Maßschneiderin in Hongkong auf einer Dienstreise. In einem Schaufenster habe sie eine Jacke mit diesem Schnitt gesehen und fotografiert. „Zum Kaufen war sie mir zu teuer.“ Nachdem sich Gilhaus selbstständig gemacht hatte, wollte sie sie für sich nachnähen. „Sie ging mir lange nicht aus dem Kopf“, sagt die Obermeisterin in Northeim. Um eine hohe Widerstandsfähigkeit zu erzeugen, entschied sie sich für ein Wollgeorgette. „Bei den Rüschen habe ich viel probiert, bis sie die richtige Breite und Form hatten“, berichtet Gilhaus. Mindestens 30 Stunden Zeit hat sie in ihr Lieblingsstück investiert. (JA)

rie 1 als für eine schnelle Umsetzung geeignet, zum Beispiel im vierten Bürokratieentlastungsgesetz.

BEG IV: Was nicht im Gesetzentwurf steht

Wenn es schlecht läuft, dann sind wir mehr als eine Stunde mit einer Krankmeldung beschäftigt. Susanne Matthies, Unternehmerin

Doch die Chancen, dass sich am eAU-Verfahren etwas ändert, scheinen gering. Im ersten Entwurf für das Bürokratieentlastungsgesetz findet sich die eAU-Bringschuld nicht. Nach Angaben des für die eAU zuständigen Bundesarbeitsministeriums gibt es datenschutzrechtliche Hürden: Beim Versand dürften Daten nur „an den tatsächlich Berechtigten übermittelt werden“, teilt das Ministerium mit. Die Krankenkassen hätten die sogenannte „Bringschuld“ als Lösung „ausführlich“ geprüft. Dabei seien auch Daten an nicht berechtigte Arbeitgeber übermittelt worden. Aus diesem Grund sei der eAU-Versand an die Arbeitgeber nicht weiterverfolgt worden. Für Susanne Matthies ist das keine befriedigende Antwort. „Bürokratie haben wir schon genug, Mehraufwände durch die eAU brauchen wir nicht auch noch“, sagt die Unternehmerin. ANNA-MAJA LEUPOLD W

BDA und DGB: „Gemeinsam gegen Rechts“ Wirtschaftsverbände und Gewerkschaften sprechen sich in einer Erklärung gegen Rechtsextremismus aus. Arbeitgeber und Gewerkschaften positionieren sich gegen rechtsextreme Tendenzen: „Allen Bestrebungen, zentrale Aussagen des Grundgesetzes und die europäische Einheit zu schwächen, aber auch den aktuellen Remigrationsplänen der Rechtsextremisten erteilen wir eine klare Absage“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung des Bundesverbandes der Arbeitgeberverbände (BDA) und des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). Titel der Erklärung: „Gemeinsam gegen Rechts“. Jede Mitbürgerin und jeder Mitbürger müsse sich in Deutschland sicher fühlen, „dafür stehen wir gemeinsam ein“. Die Betriebe seien ein Spiegel der Gesellschaft, betonen die Verbände. „Die Menschen, die bei und mit uns arbeiten, sind unsere Kolleginnen und Kollegen, unsere Nach-

barn und Freunde. Und wir müssen als Standort Deutschland attraktiv bleiben, auch um ausländische Fachkräfte einzuladen, hier eine Heimat zu finden.“ Zugleich erinnern BDA und DGB an ihren Beitrag nach der nationalsozialistischen Herrschaft, „unser Land wieder aufzubauen und ein Gesellschafts- und Wirtschaftsmodell zu entwickeln, das einen fairen und sozialen Ausgleich ermöglicht“. Dabei hätten die Sozialpartner „nie unterschieden, welcher Herkunft oder Staatsangehörigkeit die Beschäftigten sind“. Das habe zur Sicherung von Demokratie und Wohlstand „über Jahrzehnte“ beigetragen. Wirtschaft, Gewerkschaften und Betriebsräte wüssten, „welche enorme Bedeutung der soziale Frieden für Deutschland hat“. (JW) W


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Geld & Recht

Norddeutsches Handwerk | 16. Februar 2024

Neun Irrtümer rund um die AU Corona, Grippe, banale Infekte: Die Krankheitswelle rollt. Grund genug, mit ein paar populären Irrtümern zum Thema Krankschreibung aufzuräumen. Foto: Syda Productions - stock.adobe.com

ie Krankmeldung ist wahrscheinlich so alt wie der erste Arbeitsvertrag. Trotzdem existieren eine Reihe von Irrtümern rund um das Thema kranke Mitarbeitende. Joanna Zoglowek, Fachanwältin für Arbeitsrecht bei CMS Hasche Sigle, klärt auf.

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Irrtum 1: Der Arbeitgeber darf eine AU erst nach vier Tagen verlangen Es stimmt zwar: Das Entgeltfortzahlungsgesetz sieht vor, dass erkrankte Arbeitnehmer am vierten Tag zum Arzt gehen müssen, um sich krankschreiben zu lassen. Tun sie das nicht, kann der Arbeitgeber die Fortzahlung des Lohns verweigern, bis die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt. Aber: „Das Gesetz sieht ebenfalls ausdrücklich vor, dass Arbeitgeber schon früher die ärztliche Feststellung einer AU verlangen dürfen“, betont Zoglowek. Sie müssten dabei auch nicht alle Mitarbeitenden gleich behandeln: „Wenn es sachliche Gründe dafür gibt, darf eine solche Regel auch nur für einzelne Mitarbeiter gelten“, so die Anwältin. Ein sachlicher Grund könne beispielsweise darin bestehen, dass der Betreffende durch häufige Kurzerkrankungen aufgefallen ist.

Irrtum 3: Der Arbeitgeber kann eine AU nicht anzweifeln Eine AU hat im Streitfall vor Gericht eine hohe Beweiskraft. „Doch es gibt Situationen, in denen der Arbeitgeber mit berechtigten Zweifeln diesen Beweiswert erschüttern kann“, sagt Zoglowek. Solche Zweifel entstehen, wenn eine Krankschreibung mehrere Tage rückdatiert oder das Verhalten des Mitarbeitenden zweifelhaft ist. „Das Bundesarbeitsgericht hat in einem aktuellen Urteil beispielsweise den Beweiswert einer AU als erschüttert angesehen, weil sich die Dauer der Krankschreibung genau mit der restlichen Arbeitszeit des Mitarbeiters nach der Eigenkündigung deckte“, erläutert die Anwältin. Wer skeptisch ist, ob ein Mitarbeitender wirklich arbeitsunfähig ist, kann über die Kranken-

Wer sich das Bein gebrochen hat, könnte doch im Büro arbeiten, statt sich zu Hause zu langweilen. Eine naheliegende Idee! Aber das kann der Arbeitgeber nicht ohne Weiteres verlangen. „Eine AU-Bescheinigung stellt eine vollständige Arbeitsunfähigkeit fest, sodass andere Aufgaben nicht übernommen werden müssen“, erklärt Zoglowek. Anders sieht es aus, wenn Sie als Arbeitgeber nach längerer Erkrankung ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchführen. „Im Rahmen eines BEM wird gemeinsam besprochen, wie die Wiederaufnahme der Arbeit laufen kann und auch, ob die Arbeitsaufgaben nicht sogar verantwortlich für die Erkrankung sind“, erläutert Zoglowek. In diesem Rahmen könnte der Arbeitnehmer auch andere Aufgaben übernehmen.

Irrtum 7: Ein kranker Mitarbeitender muss zu Hause im Bett liegen Wer krank ist, gehört ins Bett und sollte sich besser nicht im Kino oder womöglich auf einer Party erwischen lassen. „Das ist ein weit verbreiteter Irrtum“, sagt Zoglowek. „Doch der Erkrankte muss unterlassen, was seine Genesung verzögert.“ Im Klartext: Wer hustet und fiebert, sollte im Bett bleiben. Wer aber schon fast wieder gesund ist, darf durchaus einen Spaziergang an der frischen Luft unternehmen. Mit einem gebrochenen Arm darf man ins Kino und bei einer psychischen Erkrankung können sogar der Besuch einer Party oder eine Kurzreise die Genesung fördern.

Irrtum 2: Der Arbeitgeber darf nicht nach Dauer und Diagnose fragen Keinen Tag warten darf hingegen die Krankmeldung: „Der Mitarbeiter muss seinen Arbeitgeber unverzüglich über eine Erkrankung und deren voraussichtliche Dauer informieren“, sagt Zoglowek. Daraus folgt, dass der Arbeitgeber auch aktiv nach der Dauer fragen darf. Schließlich muss die Arbeit im Betrieb umorganisiert werden. Kniffliger ist die Frage nach der Diagnose, denn hier kann der Mitarbeitende die Auskunft verweigern. „Das heißt allerdings nicht, dass der Arbeitgeber nicht fragen darf“, so die Anwältin. Er sollte bei längerer Krankheit sogar nachfragen, ob es sich um dieselbe Erkrankung handelt. „Schließlich erlischt nach sechs Wochen die Pflicht zur Lohnfortzahlung“, so Zoglowek. Hier reicht aber auch schon ein Blick in die AU. In einem Fall müsse der Arbeitgeber sogar über die Diagnose informiert werden, ergänzt die Anwältin: „Das gilt, wenn besondere Schutzmaßnahmen für die anderen Mitarbeitenden ergriffen werden müssen – wie etwa während der Corona-Pandemie.“

Irrtum 6: Kranke müssen Aufgaben übernehmen, denen sie gewachsen sind

Irrtum 8: Wer schneller als erwartet gesund wird, muss sich gesundschreiben lassen Nach drei Tagen ist die Erkältung abgeklungen, aber die Krankschreibung geht noch über die ganze Woche – braucht es da eine Gesundschreibung? „Nein“, sagt Anwältin Zoglowek. „Eine AU begründet kein Beschäftigungsverbot. Wer sich gut fühlt, darf ohne Weiteres wieder arbeiten gehen.“

Irrtum 9: Ein kranker Mitarbeitender darf nicht entlassen werden

Kranke gehören ins Bett? Ja, wenn es die Genesung erfordert. Wer fitter ist, hat mehr Freiräume.

kasse des Erkrankten den Medizinischen Dienst (MDK) einschalten. „Das bietet sich zum Beispiel an, wenn Mitarbeiter immer freitags und montags kurzerkrankt sind“, so Zoglowek. So eine Kontrolle durch den MDK habe „immer auch eine abschreckende Wirkung“.

Irrtum 5: Der Arbeitgeber darf Mails des Erkrankten auf keinen Fall lesen

Verreisen trotz Krankheit? Das ist erlaubt, wenn es die Genesung nicht behindert.

Irrtum 4: Ein kranker Mitarbeitender muss immer erreichbar sein Der Kunde ruft an und der Einzige, der weiß, wie weit das Angebot ist, liegt krank zu Hause. Muss der Kranke für solche Rückfragen erreichbar sein? „Wer krank ist, hat nicht die Pflicht zu arbeiten“, stellt Zoglowek klar. Das gelte auch für die telefonische Erreichbarkeit oder das Beantworten von E-Mails. Allerdings: „Wenn es besonders dringlich ist und betriebliche Belange es erfordern, sollte der Arbeitnehmer – wenn möglich – auch ans Telefon gehen.“ Das gelte zum Beispiel, wenn dringende Informationen wie Passwörter gebraucht werden.

Joanna Zoglowek, Fachanwältin für Arbeitsrecht

Wer krank ist, kann in der Regel keine Mails beantworten. Es könnte aber sein, dass im Posteingang ein wichtiger Auftrag oder eine Rechnung liegen. Also einfach ins Postfach schauen? „Wenn die Mitarbeiter das Postfach auch für private Mails nutzen dürfen, darf der Arbeitgeber aus Datenschutzgründen nicht ohne Weiteres darauf zugreifen“, erklärt Joanna Zoglowek. Das gilt grundsätzlich auch für das Einrichten einer Abwesenheitsnotiz. Aber auch hier gibt es eine Ausnahme: Wenn ein Mitarbeitender selbst keine Notiz einrichten kann oder dringliche betriebliche Belange einen Zugriff erfordern, darf ins Postfach geschaut werden. „Auf der sicheren Seite ist der Arbeitgeber, wenn er die private Nutzung der Postfächer untersagt“, so die Anwältin. „Denn dann sollten sich nur betriebliche Mails im Posteingang befinden.“

Wer krank ist, dem droht keine Kündigung? Auch das ist ein Irrtum. Mitarbeitende in einem Kleinbetrieb mit weniger als elf Beschäftigten genießen keinen allgemeinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz. Hier darf der Arbeitgeber ohne Vorhandensein von Gründen kündigen. Auch in größeren Betrieben können kranke Mitarbeitende entlassen werden. „Die Krankheit kann sogar der Kündigungsgrund sein“, erläutert Zoglowek. Allerdings muss der Arbeitgeber im Streitfall über eine negative Prognose belegen, dass der Mitarbeitende auch in Zukunft häufig krank sein wird. Häufiger ist der Umgang des Mitarbeitenden mit seiner Erkrankung der Kündigungsgrund: „Wer sich beispielsweise verspätet krankmeldet, kann abgemahnt werden“, sagt die Anwältin. Arbeitgebern rät sie, schriftlich klare Regeln festzulegen, wie eine Krankmeldung abzulaufen hat. „Wenn jemand mehrfach dagegen verstößt und bereits abgemahnt wurde, kann ein erneuter Verstoß eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen.“ KATHARINA WOLF W

Wer muss an die Krankenkasse übermitteln?

Weil sie nur während der Öffnungszeiten der Kita arbeiten wollte, zog eine alleinerziehende Mutter vor Gericht. Die Richter sahen den Fall differenziert.

Laut einem Urteil hat ein Versicherter Anspruch auf Krankengeld, obwohl seine Krankschreibung verspätet bei der Krankenkasse einging. Das liegt an der eAU.

Der Fall: Eine alleinerziehende Verkäuferin in einer Bäckerei beantragte nach ihrer Elternzeit eine Verringerung der Arbeitszeit auf 35 Stunden. Gleichzeitig verlangte sie, nur noch montags bis freitags während der Öffnungszeiten der Kita ihrer Zwillinge zu arbeiten. Ihr Arbeitgeber genehmigte die Arbeitszeitverkürzung, lehnte die Verlegung der Arbeitszeit aber ab. Die Frau klagte. Das Urteil: Das Landesarbeitsgericht (LAG) Mecklenburg-Vorpommern entschied im Sinne des Arbeitgebers. Zwar müssten Arbeitgeber bei der Bestimmung der Lage der Arbeitszeit nach Möglichkeit auch auf andere Verpflichtungen des Arbeitnehmers Rücksicht nehmen. Dies gelte indes nicht, wenn betriebliche Gründe oder berechtigte Belange anderer Arbeitnehmer dem entgegenstehen. In diesem Fall sei die von der Klägerin beantragte Festlegung der Arbeitszeit mit dem Organisationskonzept der Bäckerei nicht vereinbar. In der Filiale sei die Arbeit in einem Drei-Schicht-System an sechs Wochentagen zwischen 5:30 und 20 Uhr organisiert. Wenn eine Mitarbeiterin ausschließlich in der Mittelschicht arbeite, müssten andere dies ausgleichen. Doch auch die anderen beschäftigten Mütter hätten ein schutzwürdiges Interesse, Familien- und

Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen haben bei längerer Krankheit Anspruch auf Krankentagegeld. Das gilt auch für freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige, wenn sie eine Krankenversicherung mit Anspruch auf Krankengeld abgeschlossen haben. Doch muss die Kasse das Krankengeld noch zahlen, wenn weder der gesetzlich Versicherte noch der behandelnde Arzt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung rechtzeitig bei der Krankenkasse einreichen? Darüber hat nun das Bundessozialgericht entschieden.

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Bessere Schichten für Alleinerziehende?

Nur arbeiten, wenn die Kita offen ist? Das muss der Arbeitgeber nicht erlauben.

Was im Streitfall vorgefallen ist Berufsleben in Einklang zu bringen. Eine besondere Berücksichtigung der persönlichen Umstände der Arbeitnehmer – in diesem Fall: eine alleinerziehende Mutter von Zwillingen zu sein – sehe das Gesetz nicht vor. Der Fall liegt jetzt beim Bundesarbeitsgericht. (KW) W

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LAG Mecklenburg-Vorpommern: Urteil vom 13. Juli 2023, Az. 5 Sa 139/22

Im Frühjahr 2021 fällt ein Mitarbeiter krankheitsbedingt sechs Wochen aus. Nach dem Ende der Lohnfortzahlung ist er weiterhin arbeitsunfähig und fällt weitere zwölf Wochen aus. Während dieser Zeit ist der Mann lückenlos mehrfach krankgeschrieben. Trotzdem verweigert ihm die Krankenkasse das Krankengeld. Begründung: Die

Bundessozialgericht fällt Grundsatzurteil: Es darf nicht zu Lasten der Versicherten gehen, wenn Ärzte die eAU zu spät an die Krankenkasse melden. Foto: angellodeco stock.adobe.com

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen seien nicht rechtzeitig eingegangen. Daraufhin klagt der Mann gegen seine Krankenkasse.

Was das Bundessozialgericht entschieden hat Das Bundessozialgericht stellte klar, dass Kassenärzte seit dem 1. Januar 2021 für die Übermittlung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen an die Krankenkassen verantwortlich sind – als elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Geschehe dies nicht recht-

zeitig, dürfe das nicht zu Lasten von Versicherten gehen. Die Krankenkassen dürften den Versicherten bei einer verspäteten Meldung also nicht das Krankengeld vorenthalten. Dass in den Praxen 2021 die technischen Voraussetzungen für den eAUVersand noch nicht überall vorgelegen haben, änderte aus Sicht des Bundessozialgerichts nichts am Krankengeldanspruch des Versicherten. (AML) W Bundessozialgericht:

a Urteil vom 30. November 2023, Az. B 3 KR 23/22 R


Brennpunkt

16. Februar 2024 | Norddeutsches Handwerk

Stress mit Kunden vermeiden

Drei Fragen an ... Fotos: www.neuschaefer-grube.de | Privat | Jahn, erstellt mit KI Midjourney

Ärger mit Kunden, weil Monteure am Handy hängen, ist keine Seltenheit. Doch bevor der entsteht, können Betriebe vorbeugen – mit diesen Tipps. andwerker am Handy? In Zeiten von digitaler Zeiterfassung, IT-Schnittstellen und Cloud-Lösungen sind Smartphones auf Baustellen zum Arbeitsmittel geworden. Doch mancher Kunde kann noch nicht zwischen Daddeln und notwendiger Datenverarbeitung differenzieren. Beschwerden über die Handy-Nutzung von Handwerkern auf der Baustelle kennen einige Betriebe. „Smartphones sind moderne Kommunikationsmittel. Doch wie der Umgang im Arbeitsumfeld auf andere wirkt – dieses Bewusstsein muss bei manchen Handwerkern und Kunden noch geschärft werden“, sagt Armin Hering, Vertriebsexperte und Geschäftsführer von kundenzentriert.de in Herford. Wie Handwerksbetriebe den Stress mit Kunden wegen der Nutzung von Smartphones vermeiden, dazu gibt er folgende Tipps.

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Smartphones auf der Baustelle sind längst zum alltäglichen Arbeitsmittel für Handwerker geworden.

Wer das beachte und seinem Team mit auf den Weg gebe, beuge schlechter Stimmung vor. Denn selbst ein Blick auf das Handy, um die Uhrzeit zu sehen, könne bei Kunden negative Reaktionen erzeugen, wenn vorher kein freundlicher Kontakt aufgebaut wurde.

1. Keine private Nutzung auf Baustellen „In jedem Betrieb sollte es klare Regeln für die Smartphone-Nutzung beim Kunden geben“, betont Hering. Er rät Unternehmern, die private Nutzung von Handys auf der Baustelle generell zu verbieten. Das sollte vom Azubi bis zum Teamleiter gelten. „Am besten, Sie erarbeiten die Regeln gemeinsam mit dem gesamten Team – dann stehen alle dahinter“, sagt er. Zudem komme es dann intern seltener zu Diskussionen. In Pausen und bei Autofahrten sei hingegen ausreichend Zeit, auch mal privat einen Blick in den Nachrichteneingang zu werfen. „Gerade jüngere Mitarbeiter greifen häufiger zum Smartphone und sind noch nicht an die Gepflogenheiten im Betrieb gewöhnt“, sagt Hering. Da helfen klare Vorgaben und die Kontrolle, ob sie eingehalten werden. „Ein Aushang im Pausenraum ist schön und gut – aber das allein reicht nicht.“ Er empfiehlt, das Thema von Zeit zu Zeit aufzugreifen und die Punkte, wenn nötig, zu überarbeiten oder anzupassen. Zudem sollten Chefs ihre Mitarbeitenden dafür sensibilisieren, welche Wirkung bestimmte Verhaltensweisen auf Kollegen und Kunden haben. Berufsanfänger seien oft unsicher, wie sie im Berufskontext auftreten sollen.

3. Kommunikation schafft Missverständnisse aus dem Weg Betriebe, die digital unterwegs sind und häufig Smartphones oder Tablets bei der Arbeit nutzen, sollten das Kunden gegenüber offen kommunizieren. „Beobachten Sie, ob der Kunde sich dafür interessiert, was Sie an digitalen Endgeräten machen“, rät Hering. Meist hätten Handwerker schnell ein Gespür dafür, ob Kunden misstrauisch oder interessiert sind, und können darauf reagieren. „In so einem Fall können Sie den Kunden zu sich bitten und zeigen, wozu Sie das Smartphone nutzen“, sagt der Berater. Je offener Handwerker darüber sprechen, wie wichtig digitale Hilfsmittel als Arbeitsunterstützung sind, desto eher hätten Kunden dafür Verständnis. „Bieten Sie skeptischen Kunden ruhig an, Nachfragen zu stellen, falls Unklarheiten auftreten“, rät Hering. Wichtig sei außerdem, die Kunden über kurze Arbeitsunterbrechungen zu informieren, damit kein Misstrauen aufkommt. „Da reicht auch ein Satz wie ‚Ich gehe nochmal zum Auto und hole Material xy‘“, sagt Hering und ergänzt: „Wer sich um Kopf und Kragen redet, gibt dem Gesprächspartner das Gefühl, er müsse sich rechtfertigen.“ Und das lasse Kunden dann vielleicht mangelnden Arbeitseinsatz vermuten.

2. Der erste Eindruck zählt bei Kunden Beschwerden von Kunden aufgrund der HandyNutzung auf der Baustelle können Betriebe vermeiden, bevor sie entstehen, sagt Hering. Der Schlüssel dazu sei das Gesamtbild der Handwerker bei Kunden. Grundlage für einen guten Eindruck sind aus seiner Sicht folgende Punkte: ɓ pünktlich erscheinen oder vorab informieren, wenn es Verzögerungen gibt, ɓ jeder grüßt beim Eintreffen freundlich sowie ɓ eine aufrechte und präsente Körperhaltung.

4. Austausch im Team über Eigenheiten der Kunden Innerhalb des Teams sei es auch hilfreich, sich untereinander zu informieren, wenn Kunden besonders positiv oder negativ auffallen. „Hat sich zum Beispiel schon ein Kunde über zu häufige SmartphoneNutzung beschwert, können andere Kollegen darauf

beim nächsten Termin besonders achten“, sagt der Vertriebscoach. Auch andere Eigenheiten von Kunden sollten Mitarbeitende untereinander austauschen – und der Chef sollte mit gutem Vorbild vorangehen. So sind die Handwerker vor dem Termin informiert und die Kunden haben keinen Anlass, nach Fehlern für Beschwerden zu suchen. MARTINA JAHN W

In jedem Betrieb sollte es klare Regeln für die Smartphone-Nutzung beim Kunden geben.

... Chiara Burgdorf (Foto), Geschäftsführerin der Dachdeckerei Burgdorf in Lehrte

Dürfen Ihre Mitarbeitenden Smartphones auf der Baustelle privat nutzen? » Chiara Burgdorf: Grundsätzlich haben alle sechs Handwerker, die auf den Baustellen unterwegs sind, ihr eigenes Smartphone dabei. Aber sie wissen, dass sie bei der Arbeit private Dinge nicht erledigen dürfen. Das haben wir besprochen. Für einen Blick in den Chat oder in soziale Netzwerke sind kurze Pausen da. Bisher hat auch in den kleinen Pausen niemand die Nutzung übertrieben.

Wofür brauchen Ihre Leute die Smartphones auf der Baustelle? » Burgdorf: Aus mehreren Gründen: Sie müssen sich untereinander abstimmen, falls mal eine Baustelle eher fertig wird oder sich etwas verzögert. Und wir müssen sie aus dem Büro beim Kunden erreichen können. Außerdem arbeiten wir mit einer umfangreichen Dokumentation unserer Tätigkeiten. Die dient zum einen unserer internen Information über Arbeitszeiten, Arbeitsschritte und verbrauchte Materialien. Zum anderen nutzen wir sie als Absicherung bei Versicherungsschäden oder wenn Kunden meinen, wir hätten bestimmte Dinge nicht korrekt erledigt. Damit haben wir gute Erfahrungen gemacht.

Wie informieren Sie die Kunden über dieses Vorgehen? » Burgdorf: Unsere Kunden sind immer darüber informiert, was wir vor Ort machen. Auf unsere Fotodokumentation weisen wir bereits in den Angeboten hin. Wir sagen den Kunden genau, was wir dokumentieren und dass davon nichts ohne ihre Zustimmung an die Öffentlichkeit gelangt. Manche Kunden erlauben uns auch, Projekte auf unseren Social-Media-Kanälen zu posten. Ärger hat es weder wegen der Smartphone-Nutzung noch wegen der Fotos je gegeben. Offene Kommunikation sehe ich da ganz klar als Schlüssel zum Erfolg. (JA)

Armin Hering, Vertriebsexperte

Alles fürs Handwerk

Maut: Was Betriebe jetzt prüfen sollten Sie haben Ihre Fahrzeuge abgelastet, damit Ihre Firmenwagen unter das Gewicht von 7,5 Tonnen fallen? Dann kann es sein, dass Sie jetzt Lkw-Maut zahlen müssen.

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Seit dem 1. Dezember 2023 gibt es neue Mauttarife für Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen. In diesem Zusammenhang weist der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) auf eine wichtige Neuerung für Handwerksbetriebe hin: Für die Zuordnung von Fahrzeugen zu einer Gewichtsklasse sei nach den neuen Regeln die „technisch zulässige Gesamtmasse“ ausschlaggebend und nicht mehr das „zulässige Gesamtgewicht“.

Die Folge für manche Handwerksbetriebe: Sie könnten nun eventuell unter die Mautpflicht fallen, wenn sie abgelastete Fahrzeuge im Fuhrpark haben. Durch die Ablastung hätten Betriebe in der Vergangenheit die zulässige Gesamtmasse von Fahrzeugen reduziert, um unter die Grenze von 7,5 Tonnen zu kommen, erläutert der ZDH. Diese Maßnahme sei in den Fahrzeugpapieren vermerkt: Eine rein rechtliche Ablastung sei unter „F.2: Im Zulassungsmitgliedsstaat zulässige Gesamtmasse in kg“ eingetragen und nicht unter „F.1: Technisch zul. Gesamtmasse in kg“. Mit einem Eintrag unter F.2 könnten einzelne Betriebe nach den neuen Regeln in die Mautpflicht fallen, wenn sie die Grenze von 7,5 Tonnen erreichen oder überschreiten. Konkret bedeutet das: Seit 1. Dezember 2023 müssten sie bei Fahrten auf mautpflichtigen Strecken die Lkw-Maut entrichten. Tipp: Betriebe, die über abgelastete Fahrzeuge im angesprochenen Gewichtsbereich verfügen, sollten laut ZDH schnellstmöglich klären, ob sie nach den neuen Regeln in die Mautpflicht fallen. Weitere Infos finden Sie unter toll-collect.de und auf der ZDH-Website. (AML) W

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Wirtschaft

Norddeutsches Handwerk | 16. Februar 2024

Neues Gesellschaftsregister: Für manche Rechtsgeschäfte brauchen GbRs seit Jahresanfang zwingend einen Eintrag.

Foto: Aintschie - stock.adobe.com

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Angaben zur Vertretungsbefugnis sowie eine Versicherung, dass die Gesellschaft nicht schon im Handels- oder Partnerschaftsregister eingetragen ist.

Sobald die Gesellschaft im Register eingetragen ist, ist sie laut Gesetz verpflichtet, als Namenszusatz die Bezeichnungen „eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ oder „eGbR“ zu führen.

Was kostet der Registereintrag? Betriebe, die sich im neuen Gesellschaftsregister eintragen lassen, müssen laut Bundesjustizministerium mit Notar- und Gerichtskosten von etwa 300 Euro rechnen. Der ZDH geht davon aus, dass diese Summe nur bei der Erstanmeldung fällig wird. Bei Änderungen im Gesellschafterbestand und sonstigen Anmeldevorgängen sei von Kosten zwischen 100 und 209 Euro auszugehen.

Welche Pflichten gibt es sonst noch? Durch den Registereintrag kommen auf Betriebe laut ZDH weitere Pflichten zu. Dazu gehöre zum Beispiel die Verpflichtung, bestimmte Änderungen an das Gesellschaftsregister zu melden. Das gelte zum Beispiel, wenn ɓ sich der Name der eingetragenen Gesellschaft ändert, ɓ der Sitz der GbR an einen anderen Ort verlegt wird, ɓ es eine neue Anschrift gibt, ɓ sich die Vertretungsbefugnis eines Gesellschafters ändert, ɓ Gesellschafter ausscheiden oder neu in die GbR eintreten.

Neue Regeln für GbRs Für GbRs gibt es seit Januar 2024 neue Regeln und ein neues Register. Nicht jede Gesellschaft muss sich eintragen – doch in drei Fällen ist das unvermeidlich. eit dem 1. Januar ist das modernisierte Personengesellschaftsrecht in Kraft: Dadurch gibt es umfassende Änderungen, die Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) betreffen. Laut Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) betreffen sie Neugründungen und bestehende Betriebe. Die wichtigsten Neuerungen hat die Handwerksorganisation in einem Merkblatt zusammengefasst.

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Für wen sind die Neuerungen relevant? Im Handwerk hat die GbR laut ZDH „einen gewissen Stellenwert“. Diese Form der Personengesellschaft sei zum Beispiel bei Arbeitsgemeinschaften im Baubereich zu finden, die für eine begrenzte Zeit bestehen. Sie komme aber auch bei Zusammenschlüssen von Kleingewerbetreibenden vor, die für unbestimmte Zeit bestehen.

Neues Register: Wer muss sich eintragen? Mit der Modernisierung des Personengesellschaftsrechts hat der Gesetzgeber ein neues Gesellschaftsregister geschaffen. Laut ZDH ist der Eintrag für Betriebe freiwillig. Bestimmte Rechtsgeschäfte könnten GbRs aber nur durchführen, wenn sie im neuen Register eingetragen sind. Daher bestehe in den folgenden drei Fällen faktisch eine Eintragungspflicht: 1 Grundstückserwerb: Nach neuem Recht werde die GbR unter ihrem Namen als Grundstücksberechtigte eingetragen, so der ZDH. Das gehe aber nur, wenn die Gesellschaft im neuen Register eingetragen ist. 2 GbR übernimmt Gesellschaftsanteile: Wenn eine GbR Anteile an einer neuen oder einer bereits im Handelsregister eingetragenen Personen- oder Kapitalgesellschaft erwerben will, sei ebenfalls ein Gesellschaftsregistereintrag erforderlich. Bestand

Betriebe, die sich eintragen lassen, müssen mit Notar- und Gerichtskosten von etwa 300 Euro rechnen.

die Gesellschaftsbeteiligung schon vor dem 1. Januar 2024, sei eine Eintragung zwar unmittelbar nicht erforderlich. Dennoch empfiehlt der ZDH sie, um „zukünftig handlungsfähig zu sein und Änderungen bestehender Eintragungen im Handelsregister vornehmen zu können“. 3 Umwandlungen: Wenn eine Gesellschaft auf Grundlage des Umwandlungsrechts restrukturiert werden soll, geht das nur mit einem Registereintrag. Möglich sind dann zum Beispiel eine Verschmelzung oder eine Umwandlung.

Der ZDH weist zudem darauf hin, dass im Gesellschaftsregister eingetragene Betriebe verpflichtet sind, die Meldung zum Transparenzregister vorzunehmen. Grund dafür sei, dass der Gesellschaftsregistereintrag keine Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten enthalte.

Eintrag freiwillig löschen? Der Eintrag ins neue Gesellschaftsregister ist zwar grundsätzlich freiwillig. Doch auf eigenen Wunsch hin können Betriebe den Registereintrag nicht wieder löschen lassen. Laut Bundesjustizministerium liegt das daran, dass die durch den Eintrag erreichte Transparenz erhalten bleiben soll. ANNA-MAJA LEUPOLD W

Wie können sich Firmen eintragen lassen? Das Gesellschaftsregister wurde laut ZDH bei den Amtsgerichten eingerichtet. Bei der Erstanmeldung seien folgende Angaben erforderlich: ɓ Name, Sitz und Anschrift der Gesellschaft, ɓ Angaben zu jedem Gesellschafter,

Online-Portal für Weiterbildung

Die Bundesbank hat den Basiszinssatz zum Jahreswechsel um 0,5 Prozentpunkte angehoben. Verzugszinsen werden damit für Betriebe und Kunden teurer.

Weiterbildungsangebote für Mitarbeitende können Betriebe ab sofort über „mein NOW“ finden. Dort werden auch Fördermöglichkeiten vorgeschlagen.

Seit dem 1. Januar 2024 liegt der Basiszinssatz bei 3,62 Prozent, das teilt die Bundesbank mit. Damit ist der Basiszinssatz nun zum dritten Mal in Folge deutlich gestiegen – zuletzt um 0,5 Prozentpunkte. Der Basiszinssatz dient als Grundlage für die Berechnung von Verzugs-

Seit Beginn des Jahres können sich Betriebe auf einer neuen Online-Plattform über Weiterbildungsangebote für ihre Mitarbeitenden informieren. Bereitgestellt wird das Portal „mein NOW“ vom Bundesarbeitsministerium (BMAS) und der Bundesagentur für Arbeit (BA). „NOW“ steht für „Nationales Onlineportal für berufliche Weiterbildung“. Ziel des Portals soll es sein, den Zugang zu beruflicher Weiterbildung zu erleichtern, indem verschiedene Informationsquellen gebündelt gefiltert und abgerufen werden können. Alle Zielgruppen sollen zentral an einem digitalen Ort Weiterbildungsangebote finden können. Das Portal „mein NOW“ richtet sich an Arbeitgeber, die auf der Suche nach geeigneten Weiterbildungen für ihre Mitarbeitenden sind – insbesondere auch an kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Auch Arbeitnehmer und Arbeitslose, die sich beruflich weiterbilden wollen, finden auf der Platt-

Beschluss: Vom 1. Januar 2024 an liegt der Basiszinssatz bei 3,62 Prozent.

zinsen. Durch die Anhebung zum Jahreswechsel werden Verzugszinsen 2024 deutlich teurer – sowohl für Betriebe als auch deren Kunden. So funktioniert es: Als Auftragnehmer können Sie die Verzugszinsen eines säumigen Kunden mit 5 Prozentpunkten über dem gesetzlichen Basiszinssatz berechnen. Derzeit können Sie also 8,62 Prozent Verzugszinsen ansetzen (3,62 + 5 = 8,62). Umgekehrt wird es entsprechend teurer, wenn Sie gegenüber Ihren Lieferanten in Verzug geraten. Hintergrund: Der Basiszinssatz wird immer zum 1. Januar und 1. Juli nach festen Regeln angepasst. Gemäß § 247 BGB verändert er sich jeweils um die Prozentpunkte, um welche die Bezugsgröße seit der letzten Ver-

änderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Was ist die Bezugsgröße? Das ist der sogenannte Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank – also der Zinssatz, zu dem sich Banken für eine Woche lang Geld von der Europäischen Zentralbank (EZB) leihen können. Die EZB passt diesen Zinssatz alle sechs Wochen an. Zum 22. Dezember 2023 wurde er zuletzt um 0,5 Prozentpunkte angehoben und liegt seither bei 4,50 Prozent. Entsprechend wurde der Basiszinssatz zum 1. Januar 2024 nun ebenfalls um 0,5 Prozentpunkte angepasst: Er liegt nun 3,62 Prozent, zuvor lag er bei 3,12 Prozent. (AML) W

Foto: Okan Sayan - stock.adobe.com

Teure Angelegenheit Eine Inhaberin verkauft ihre Firma und gründet in der Nähe neu. Warum muss sie dafür Strafe zahlen? Der Fall: Im Dezember 2022 hatte die Kosmetikerin ihren Betrieb an eine Mitarbeiterin verkauft. Im Kaufvertrag vereinbarten die Frauen ein Wettbewerbsverbot. Demnach durfte die bisherige Inhaberin für die Dauer von zwei Jahren keinen neuen Betrieb im Umkreis von 18 Kilometern eröffnen. Bei einem Verstoß sah das Dokument eine Vertragsstrafe von 5.000 Euro vor. Doch drei Monate nach dem Verkauf eröffnete die ehemalige Besitzerin einen neuen Kosmetiksalon – und zwar in weniger als fünf Kilometern Entfernung. Daraufhin wurde sie von der Käuferin verklagt. Das Urteil: Das Landgericht Köln entschied, dass die ehemalige Betriebsinhaberin die vereinbarte Vertragsstrafe zahlen muss. Schließlich habe sie

gegen das vereinbarte Wettbewerbsverbot verstoßen, da sie schon wenige Monate nach dem Verkauf einen neuen Salon eröffnet habe. Zudem habe die Kosmetikerin bereits vor der Neueröffnung ihre alten Kunden kontaktiert und sie dann später in ihrem neuen Betrieb empfangen. Dem Gericht zufolge hatten die beiden Frauen das Wettbewerbsverbot wirksam vereinbart. Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dürfe ein Wettbewerbsverbot niemanden übermäßig in seiner Berufsausübung beschränken. Insbesondere dürfe es in „örtlicher, zeitlicher und gegenständlicher Hinsicht“ die wirtschaftliche Bewegungsfreiheit des Betroffenen nicht zu sehr einschränken. Nach Ansicht der Richter waren diese drei Bedingungen in diesem Fall erfüllt:

Wettbewerbsverbot im Kaufvertrag: Unternehmerin muss 5.000 Euro Strafe zahlen.

1 Schließlich sei das Pendeln zu einem Betrieb außerhalb der 19-Kilometer-Grenze zumutbar. 2 Ein Wettbewerbsverbot von zwei Jahren sei mittelfristig und damit zeitlich nicht zu lang. 3 Außerdem ziele das Wettbewerbsverbot hier nur auf die Sicherung des Kundenstamms ab. (AML) W Landgericht Köln:

a Urteil vom 24. Oktober 2023, Az.: 21 O 135/23

form Angebote und Beratung. Im Fokus stehen auch Weiterbildungsanbieter, die bekannter werden und ihre Reichweite durch das Weiterbildungsportal steigern wollen.

Wie funktioniert das Weiterbildungsportal? Interessenten können Angebote nach Thema und Region filtern. Neben dem Anbieter der Weiterbildung werden auch der Zeitraum, mögliche Kosten und dazugehörige Fördermöglichkeiten angezeigt. Handwerksbetriebe können auch nach Qualifizierungsangeboten suchen oder Mitarbeitende vorab auf der Plattform Online-Tests zu beruflichen Kompetenzen oder digitalen Fähigkeiten absolvieren lassen. Anhand der Ergebnisse werden dann individuelle Qualifizierungsbausteine vorgeschlagen. Nach Bundesland aufgeschlüsselt können Betriebe Kontakt zu Beratungsstellen aufnehmen und sich dort kostenfrei beraten lassen. (JA) W

Erst Krankenhaus, dann Kündigung? Eine Arbeitnehmerin wurde – ohne ihren Arbeitgeber zu informieren – stationär im Krankenhaus behandelt. Sie erhielt eine Kündigung. Zu Unrecht. Der Fall: Eine Arbeitnehmerin hatte im Sommer 2020 zweieinhalb Wochen Urlaub. Direkt im Anschluss erkrankte sie und wurde stationär in einem Krankenhaus aufgenommen. Der stationäre Aufenthalt dauerte genau zwei Monate. Die Frau habe ihren Arbeitgeber, so dessen Vorwurf, nicht rechtzeitig über den Krankenhausaufenthalt informiert und nicht fristgerecht ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingereicht. Erst drei Wochen nach der stationären Aufnahme der Arbeitnehmerin sei der Arbeitgeber vom Sozialdienst des Krankenhauses per E-Mail über die andauernde stationäre Behandlung informiert worden. Einen Tag später kündigte der Arbeitgeber der Arbeitnehmerin. Die Arbeitnehmerin klagte dagegen. Das Urteil: Die Kündigung ist unwirksam. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg bestätigte das vorangegangene Urteil des Arbeitsgerichts Berlin. Der Sachverhalt gebe keinerlei Anhaltspunkt, weshalb nur eine fristlose Kündigung anstelle einer Abmahnung oder einer fristgerechten Kündigung ein Fehlverhalten der Klägerin angemes-

sen hätte sanktionieren können. Zudem würden die ordentliche wie die außerordentliche Kündigung wegen einer Vertragspflichtverletzung eine Abmahnung voraussetzen, die die Arbeitgeberin nicht erteilt habe. Das Urteil wurde nicht zur Revision zugelassen. (DEG) W LAG Berlin-Brandenburg:

a Urteil vom 13. Juli 2023, Az. 10 Sa 625/23 Foto: Gille, erstellt mit KI Midjourney

Foto: Suriya - stock.adobe.com

Basiszins steigt: Was heißt das für die Praxis?

Nach dem Urlaub im Krankenhaus und keine AU-Bescheinigung eingereicht. Ist das ein Kündigungsgrund?


Personal

16. Februar 2024 | Norddeutsches Handwerk

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Als Arbeitgeber attraktiv werden Ihnen laufen die Mitarbeitenden weg und offene Stellen bleiben unbesetzt? Wie Sie das in drei Schritten ändern können, erfahren Sie hier. Foto: Geber86 - stock.adobe.com

in attraktiver Arbeitgeber zu sein, ist heute wichtiger als früher. „Wir haben mittler­ weile einen Arbeitnehmermarkt – die Mitarbeiter können sich aussuchen, wo sie arbeiten möchten“, sagt Svea Janssen, Betriebs­ beraterin bei der Handwerkskammer für Ostfries­ land. „Für Arbeitgeber, die alles so machen, wie es immer war, wird es immer schwerer.“ Doch woran erkennt man, dass der Betrieb an Attraktivität verliert? Es gibt wichtige Warnsignale. „Die Mitarbeiter beschweren sich“, nennt Janssen ein Beispiel. „Erste Kündigungen kommen, es wird zunehmend schwieriger, die offenen Stellen zu beset­ zen. Spätestens dann sollte man sich mit dem Thema auseinandersetzen.“ Denn gerade bei der Suche nach neuen Mitarbeitenden können Arbeitgeber mit einem zufriedenen Team punkten. „Das beste Empfehlungs­ marketing, das es gibt, sind zufriedene Mitarbeiter“, betont Janssen. „Stellenanzeigen bringen nicht mehr viel. Aber wenn ein Mitarbeiter auf Whatsapp postet: ,Willst Du mein Kollege werden?‘ – das funktioniert.“ In diesen drei Schritten kommen Sie dem Ziel näher, ein attraktiver Arbeitgeber zu werden.

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„Benefits gut kommunizieren“

Um ein attraktiver Arbeitgeber zu sein, reicht es nicht, nur Vergünstigungen anzubieten, sagt Andree Balzen (Foto), Personalchef bei Hansa Polytechnik. Man muss auch darüber sprechen.

Schritt 1: Machen Sie eine ehrliche Bestandsaufnahme

Schritt 2: Ergreifen Sie erste Sofortmaßnahmen Sind die Defizite klar, sollten Sie handeln. Obwohl viele Themen längere Zeit brauchen, um positive Änderungen zu bewirken, gibt es drei schnelle Maß­ nahmen, die jeder Betrieb umsetzen kann.

Kommunikation ist wichtig! Nehmen Sie sich die Zeit für eine wöchentliche Teamrunde, damit alle auf dem Laufenden sind.

Kommunikation: „Ganz wichtig sind Kommuni­ kation und Transparenz“, sagt Janssen. Dafür reiche ein kurzes wöchentliches Treffen mit allen im Betrieb oder, in größeren Unternehmen, im Team, um die Themen der kommenden Woche anzusprechen: ɓ Was steht an? ɓ Wer macht was? ɓ Wer ist krank? ɓ Was ist neben der täglichen Arbeit noch wichtig für die kommende Zeit? „Das müssen keine langen Sitzrunden sein“, sagt Janssen. „Man kann sich auch für zehn Minuten zusammenstellen.“ Der Effekt sei schnell spürbar: „Wenn alle wissen, was läuft, minimiert das den Flur­ funk und das hebt die Stimmung.“ Mitarbeitergespräche: Die zweite schnell umzusetzende Maßnahme sei die Einführung von Mitarbeitergesprächen. „Ein offenes Gespräch mit jedem im Betrieb muss nur einmal im Jahr für eine halbe Stunde stattfinden, aber es kann große Effekte erzielen“, ist Janssen überzeugt. Oft sei die Scheu jedoch groß. „Es gibt Leitfäden und Unterstützung von den Handwerkskammern, die die Vorbereitung und das Gespräch erleichtern“, appelliert sie an die Betriebe, sich Hilfe zu holen. Weiterbildung: Eine dritte Möglichkeit, die zu jedem Betrieb passt, sei das Angebot von Weiterbil­ dungen. „Da gibt es viele Möglichkeiten, vom Telefon­

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training über Rückenschule bis zum Ausbilderschein für den Meister“, betont Janssen.

Schritt 3: Entwickeln Sie eine individuelle Lösung für Ihren Betrieb

Wir haben mittlerweile einen Arbeitnehmermarkt – die Mitarbeiter können sich aussuchen, wo sie arbeiten möchten Svea Janssen, Betriebsberaterin bei der Handwerkskammer für Ostfriesland

Mit schnellen Maßnahmen ist es allerdings meist nicht getan, um die Attraktivität als Arbeitgeber dauerhaft zu erhöhen. Auf Basis des Kurzchecks identifiziert Svea Janssen mit den Betrieben die wichtigsten Themen, die angegangen werden soll­ ten. „Da gibt es kein Patentrezept für alle Betriebe, sondern es muss eine individuelle Lösung gefunden werden, die zum Gewerk, zum Team und zum Chef passt“, sagt die Betriebsberaterin. Grundlage für diese Lösung sei ein Organigramm, das klar zeigt, wer im Betrieb eigentlich was macht und wer wen vertritt. „Das kostet schon ein bisschen Arbeit, aber es macht sehr transparent, wie die Auf­ gaben und damit auch die Arbeitsbelastung verteilt sind“, so Janssen. Gerade gute Mitarbeiter seien oft sehr eingespannt und damit möglicherweise unzufrie­ den. Dann gelte es zu klären, wie die Aufgaben besser verteilt werden können oder welche Hilfsmittel die Mitarbeitenden entlasten. „Es lohnt sich, diese Zeit und Mühe zu investie­ ren“, betont Janssen. „Wir hatten hier schon Hand­ werker, die aufgeben wollten, weil es im Betrieb nicht rundlief, und die jetzt erfolgreich weitermachen.“ KATHARINA WOLF W

Foto: Hansa Polytechnik GmbH

Um sich zu verbessern, müssen Sie zunächst klären, wo die Probleme liegen – und dabei ehrlich mit sich sein. Unterstützung gibt es bei den Handwerks­ kammern. „Wir haben beispielsweise einen Kurzcheck mit 20 Fragen aus vier Bereichen entwickelt, den ich mit den Verantwortlichen durchgehe“, erläutert Jans­ sen das Angebot der HWK für Ostfriesland. Im Kurz­ check können Aussagen zu Arbeitsorganisation, Wer­ ten, Qualifizierung sowie Sicherheit und Gesundheit mit „ja“, „ein wenig“ oder „nein“ beantwortet werden. Ein Beispiel aus dem Bereich Arbeitsorganisation: „In unserem Unternehmen wissen alle, was von ihnen erwartet wird und wer welche Entscheidungsbefug­ nisse besitzt.“ Vielen Chefs sei gar nicht klar, dass die Arbeitsorganisation ein wichtiger Einflussfaktor ist, sagt Janssen. Weitere wichtige Bereiche, die oft unter dem Radar blieben, seien: ɓ Beteiligung („Ich beziehe die Mitarbeitenden in die Arbeitsplanung und ­gestaltung mit ein.“) ɓ Fähigkeiten der Mitarbeitenden („Ich kenne die Stärken und Schwächen unserer Mitarbeitenden und setze dieses Wissen systematisch ein.“) ɓ Gesundheitsförderung („Ich habe im Unterneh­ men Maßnahmen ergriffen, um Belastungen und Erkrankungen zu vermeiden und die Gesundheit der Mitarbeitenden zu unterstützen.“)

Es war während der Corona-Zeit, als es für die Hansa Polytechnik GmbH in Moormerland schwieriger wurde, offene Stellen und Ausbildungsplätze zu besetzen. „Ein Grund war die Verunsicherung“, ist Andree Balzen, im Stahlbaubetrieb zuständig für Personal und Finanzen, überzeugt. „Für uns war das der Anlass, über Maßnahmen nachzudenken, die unsere Attraktivität als Arbeitgeber steigern, und Dinge, die wir bereits umsetzen, offener zu kommunizieren.“ So gilt seit Langem für alle Mitarbeitenden ein „früher Start ins Wochenende“: Die Arbeitszeit von 40 Stunden wird so verteilt, dass am Freitag um 13:15 Uhr Schluss ist. Auch Neues wurde eingeführt: betriebliches Gesundheitsmanagement mit Unterstützung einer Krankenkasse, Mitgliedschaft bei einem Firmenfitness-Anbieter, betriebliche Altersvorsorge und neue Arbeitskleidung. „Oft kamen die Anregungen aus der Belegschaft“, sagt Balzen. Seit Kurzem profitieren die Mitarbeitenden von einer betrieblichen Krankenversicherung, die Leistungen übernimmt, die die Kassen nicht zahlen. „Man muss die Maßnahmen allerdings gut kommunizieren, damit sie genutzt werden und nicht nur kosten.“ Vieles sei im Detail kompliziert, sagt Balzen. So müssen Zuschüsse zu Firmensport und anderen Benefits die erlaubten Zuwendungshöhen einhalten. Die Einführung der neuen Arbeitskleidung sei aufwendig gewesen. Doch insgesamt zieht der Personalchef eine positive Bilanz: „Es lohnt sich.“ Ein wichtiges Indiz: Im vergangenen Jahr konnten frei werdende Stellen schnell neu besetzt werden. Und fünf neue Azubis für 2024 haben auch schon unterschrieben. (KW)


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Kommunikation & Recht

Norddeutsches Handwerk | 16. Februar 2024

Foto: Elnur - stock.adobe.com

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Angst, wenn das Telefon klingelt? Keine Sorge: Sie müssen nicht auf jedes Anliegen sofort reagieren.

Hürde. „Wer nicht gern telefoniert, sollte deshalb eine Struktur für Telefonate entwickeln, genau wie für andere Aufgaben auch.“ Sie können beispielsweise Telefonzeiten festlegen, in denen Sie für Kunden oder Lieferanten zu sprechen sind. So vermeiden Sie überfallartige Telefonate. „Wenn es eine Bürokraft gibt, kann sie die Telefonate annehmen und Rückrufe innerhalb der Telefonzeiten vereinbaren. Soloselbstständige können damit auch einen externen Dienstleister beauftragen.“ Allerdings müssten die Rückrufe dann auch strukturiert abgearbeitet werden. Für die unterschiedlichen Gespräche lassen sich Checklisten aufstellen. „Notieren Sie sich für Neukunden, Reklamationsgespräche oder Bewerber die wichtigsten Fragen und Informationen, die Sie brauchen“, so Gaudszuhn.

Tipp 3: Üben Sie schwierige Telefonate Sie sehen es schon an der Nummer: Gleich kommt eine Beschwerde, weil Kunde X sich immer über jede Kleinigkeit aufregt und besonders knifflige Fragen stellt. Klar, dass Sie am liebsten nicht rangehen würden. Ebenso klar, dass das nicht geht. Hier ist es wie in der Schule: Üben hilft. „Suchen Sie sich einen Sparringspartner, der das Gegenüber spielt“, sagt Gaudszuhn. Sie empfiehlt, vorher abzusprechen, wie sich der Kunde verhalten könnte, und die verschiedenen Situationen durchzuspielen – bis zum Schlimmsten, das Sie sich vorstellen können. „Die Sorge, sich am Telefon zu blamieren, nicht Nein sagen zu können oder nicht weiterzuwissen, steckt oft hinter der Telefonangst“, sagt die Beraterin. „Dagegen hilft üben und das Festlegen fester Formulierungen für unterschiedliche Situationen.“ ɓ Sie wissen ein Detail nicht: „Ich schaue mir das nochmal an für Sie.“ oder „Ich suche die Information für Sie heraus.“ ɓ Sie sollen einen Preis nennen: „Das kann ich noch nicht auf den Punkt genau sagen, ich rechne das für Sie durch.“ Falls möglich, können Sie eine Preisspanne nennen. ɓ Sie sollen sofort einen Termin festlegen. „Ich muss erst genau kalkulieren, wie lange wir für die Arbeiten brauchen. Bis wann müssen Sie einen Starttermin wissen?“ ɓ Sie sollen ein Vorstellungsgespräch führen: „Vielen Dank, dass Sie sich bei uns melden. Im Moment kann ich nicht in Ruhe sprechen. Wann kann ich Sie erreichen?“ KATHARINA WOLF W

Tipps für schwierige Telefonate Wer ungern telefoniert, kommuniziert lieber per Chat oder gar nicht. Warum das keine Lösung sein kann und wie Sie am Telefon souverän bleiben, zeigen unsere Tipps.

Tipp 1: Vertagen Sie in Stresssituationen das Telefonat Das Telefon klingelt und es passt nicht oder Sie sind auf das Gespräch nicht vorbereitet. „Eine große Hürde beim Telefonieren ist die Angst, in Stresssituationen überrumpelt zu werden, weil sofort

Wer nicht gern telefoniert, sollte eine Struktur für Telefonate entwickeln.

Bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs kommt es auf die Arbeitstage pro Woche an, nicht auf die Stundenzahl.

Vier-Tage-Woche: Verändert sich die Zahl der Urlaubstage? Wer seinen Mitarbeitenden eine Vier-Tage-Woche anbietet, muss auch dafür sorgen, dass der Urlaubsanspruch vertraglich angepasst wird. Im Zweifel zahlen Betriebe drauf. Die Vier-Tage-Woche ist auch in Handwerksbetrieben ein beliebtes Instrument, Mitarbeitende zu gewinnen und zu binden. Mit der Einführung eines anderen Arbeitszeitmodells kann sich auch die Anzahl der Urlaubstage ändern. Doch bedeuten vier anstatt fünf Arbeitstage automatisch weniger Urlaubsanspruch? „Das ist oft ein wunder Punkt an der Vier-Tage-Woche“, sagt Arbeitsrechtsanwalt Volker Görzel von der Kanzlei HMS Barthelmeß Görzel aus Köln.

Urlaubszeit vertraglich regeln „Wenn Mitarbeitende ihre Arbeitszeit oder Arbeitstage verringern, verändert sich der Urlaubsanspruch nicht automatisch“, betont Görzel. Vielmehr müssten Betriebe dafür sorgen, dass sie angepasste Zeiten und Urlaubsansprüche vertraglich

regeln. „Die Gefahr ist sonst, dass Sie als Arbeitgeber die Urlaubstage bezahlen und Ihnen an den verlorenen Tagen Arbeitskräfte fehlen“, sagt der Rechtsanwalt. Er empfiehlt Betrieben, in dem Änderungsvertrag zur Vier-TageWoche auch einen Absatz zum veränderten Urlaubsanspruch mit aufzunehmen. Alternativ könne ein Passus dieser Art auch in den Grundarbeitsvertrag mit aufgenommen werden. Sinngemäß könnte das laut Görzel so formuliert werden: „Mit der Veränderung der Arbeitstage von fünf auf vier reduziert sich der Anspruch der Urlaubstage auf 24 Tage im Jahr.“

Zwei Beispiele aus der Praxis Doch richtet sich die Zahl der Urlaubstage nach Arbeitstagen oder Arbeitsstunden? „Der Urlaubsanspruch

eine Reaktion gefordert wird“, erläutert Gaudszuhn. „Niemand ist jedoch verpflichtet, ein kompliziertes Gespräch sofort zu führen, einen Bewerber zu interviewen oder ein Angebot zu machen.“ Deshalb hilft ein simpler Tipp: „Vertagen Sie das Telefonat, indem Sie einen Rückruftermin vereinbaren“, sagt Gaudszuhn. Sollte Ihnen das schwerfallen, rät die Kommunikationsexpertin dazu, sich einen Standardsatz zu überlegen, den Sie freundlich, aber bestimmt vorbringen, wenn Sie keine Zeit zum Telefonieren haben.

Tipp 2: Telefonzeiten festlegen Gesche Gaudszuhn, Beraterin

Foto: nmann77 – stock.adobe.com

T

schnell zu Missverständnissen, weil nicht nur die Körpersprache, sondern auch die Stimme fehlt, um die Tonlage der Aussagen zu bewerten“, warnt Gaudszuhn. Bevor Sie also in fruchtlose Chat-Auseinandersetzungen versinken oder vor lauter Stress gar nicht mehr an den Apparat gehen und so Kunden oder Bewerber verprellen, kommen hier drei einfache Tipps.

errechnet sich immer anhand der Wochenarbeitstage“, sagt Rechtsanwalt Görzel. Er verdeutlicht das an zwei Beispielen: Beispiel 1: Ein Mitarbeiter, der vorher fünf Tage in der Woche insgesamt 40 Stunden gearbeitet habe, reduziert auf eine Vier-Tage-Woche. Sein Urlaubsanspruch betrug bei fünf Tagen Arbeit 30 Tage Urlaub, also sechs Wochen. Durch die Reduktion auf vier Tage ergibt sich ein Urlaubsanspruch von nur noch 24 Tagen. „Der Anteil der Urlaubstage reduziert sich also um ein Fünftel“, stellt er klar. Beispiel 2: Arbeitet ein Mitarbeiter in einer Vier-Tage-Woche nur 36 Stunden, hat er ebenso 24 Tage Urlaubsanspruch. „Die geleisteten Stunden spielen in dem Fall keine Rolle – nur die Tage pro Woche, an denen er arbeitet“, sagt Görzel. MARTINA JAHN W

„Für Handwerker gehört Telefonieren zum Job“, sagt Gaudszuhn. Telefonangst wird da zur echten

Wer haftet, wenn der Räumdienst patzt? Bei Schnee verunglückt ein Lkw auf dem Betriebshof. Der Betrieb muss zahlen – obwohl er einen Dienstleister mit dem Winterdienst beauftragt hat. Warum? Der Fall: Ein Betrieb beauftragt einen Dienstleister damit, auf dem Betriebsgelände die Schnee- und Räumpflichten im Winter zu übernehmen. Doch bei einem plötzlichen Kälteeinbruch versäumt der Dienstleister, spät abends Schnee zu räumen und zu streuen. Nachts fährt dann ein Lkw-Fahrer auf den Betriebshof und baut einen Unfall. Die Spedition verklagt den Betrieb daraufhin auf Schadensersatz. Das Urteil: Zu Recht, entscheidet das Landgericht (LG) Köln. Der Betrieb habe seine Verkehrssicherungspflicht fahrlässig verletzt und müsse daher Schadensersatz zahlen. Das Gericht stellte klar, dass Grundstückseigentümer die Verkehrssicherungspflichten zwar grundsätzlich an Dritte übertragen können. Wer einen Dienstleister beauftragt, habe aber Kontrollund Überwachungspflichten – ohne konkreten Anlass müsse ein Dienstleister allerdings nicht kontrolliert werden.

Doch in diesem Fall hätte der Betrieb nach Ansicht des Gerichts handeln müssen: Denn dem Betrieb sei 90 Minuten vor dem Unfall bekannt gewesen, dass der Dienstleister trotz plötzlichen Kälteeinbruchs weder Schnee geräumt noch gestreut hatte. Er hätte daher selbst tätig werden müssen. Im Verfahren argumentierte das Unternehmen, dass die Schneeräumung für die eigenen Mitarbeiter zu gefährlich gewesen sei. Doch die Richter sahen das anders: Fußgänger, die von Glätte wissen, könnten sich mit äußerster Vorsicht unfallfrei über das Grundstück bewegen. Zudem habe der Betrieb die Möglichkeit gehabt, gegenüber der Spedition eine telefonische Warnung auszusprechen. (AML) W LG Köln:

a Urteil vom 18. Dezember 2023 Az.: 15 O 169/23

Viel zu tun für Klimahandwerker Mehr als eine Million neue Anlagen zur Strom- oder Wärmeerzeugung wurden 2023 in Deutschland in Betrieb genommen. Und die Aussichten bleiben rosig. Wer 2023 sein Geld mit Solarenergie verdiente, hatte viel zu tun: Mehr als eine Million neue Anlagen zur Strom- oder Wärmeerzeugung gingen in Betrieb. Allein die neu installierte Photovoltaikleistung betrug mit 14 GW Leistung 85 Prozent mehr als 2022, wie die Bundesnetzagentur meldete. Mit rund 7 GW entfiel die Hälfte der 2023 neu installierten Solarstromleistung auf private Haushalte (+ 135 %). Auf Gewerbedächer entfiel nach Angaben des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW) knapp ein Fünftel der neu installierten solaren Kraftwerksleistung, rund 75 Prozent mehr als 2022. Und die guten Aussichten für Klimahandwerker halten an: Der Branchenverband erwartet sowohl bei privaten Auftraggebern als auch bei Firmen eine steigende Nachfrage: Laut einer repräsentativen Umfrage des BSW planen mehr als 1,5 Million private Immobilienbesitzer die Errichtung einer Solaranlage auf ihrem Dach. 16 Prozent der Befragten wollen dies bereits in den kommenden zwölf Monaten angehen. Besitzer von Gewerbedächern profitierten hingegen

von Reformen des Solarpakets 1, das bis zum Frühjahr verabschiedet sein soll. Es umfasst unter anderem Erleichterungen beim Netzanschluss und für große PV-Anlagen auf Gewerbedächern. (KW) W Foto: JKLoma - stock.adobe.com

elefonisch immer erreichbar sein, kompetent Auskunft geben und geduldig Beschwerden lauschen – viele Kunden erwarten das von ihrem Handwerker. Telefonangst kann deshalb zum Problem werden. „Gerade wenn die Situation stressig oder ein unangenehmes Gespräch zu erwarten ist, weichen viele auf Kommunikation per Mail oder Chat aus“, sagt Gesche Gaudszuhn, Beraterin bei der Agentur für Freundlichkeit. Hintergrund dieser Telefonangst sei Selbstschutz: „Ein Gespräch am Telefon ist unmittelbar, ich muss sofort reagieren. Per Chat kann ich die Reaktionszeit selbst bestimmen.“ Der vermeintliche Schutz ist jedoch ein Trugschluss. „Gerade per Chat oder Mail kommt es

Gute Aussichten für alle, die Solarstromanlagen installieren, prophezeit der Branchenverband BSW.


Online-Marketing Fotos: Privat | auremar - stock.adobe.com

16. Februar 2024 | Norddeutsches Handwerk

Bei Ihnen arbeiten Jung und Alt harmonisch zusammen? Dann zeigen Sie das auf Ihrer Über-uns-Seite!

Als Betrieb punkten Was macht uns aus, wo kommen wir her, wo wollen wir hin? Die Über-uns-Seite auf der Firmenwebsite bietet Platz für Fakten und Emotionen, mit denen Sie Kunden und Bewerber anziehen.

Drei Fragen an ... ... Nina Kükelhahn (Foto), Stilista – Ihre Frisöre, Hildesheim

Welche Punkte waren Ihnen bei der Gestaltung des „Über uns“ wichtig? » Nina Kükelhahn: Wir wollen damit in kurzen und präzisen Sätzen sagen, wer wir sind und was wir machen. Wichtig ist uns, dass dort nicht nur Infos über den Salon zu lesen sind, sondern auch über unsere Arbeitstechniken und Produkte. Außerdem legen wir Wert darauf, dass Besucher der Seite finden, was sie suchen. Dazu gehören eine gute Menüführung und eine schlüssige Struktur. Auch professionelle Fotos haben wir extra dafür machen lassen. Das wertet die Seite auf.

Bekommen Sie Rückmeldung? » Kükelhahn: Auch wenn die Seite schon ein paar Jahre besteht, bekommen wir immer wieder positive Rückmeldungen. Zum einen von Kunden, die sich vor ihrem Besuch bei uns auf der Seite informieren. Zum anderen von Geschäftspartnern, die betonen, dass ihnen die Übersichtlichkeit und Freundlichkeit der Seite auffällt.

Die Inhalte sollten für die Zielgruppen relevant sein. Cornelia Gutmann, Marketing Managerin

konnten eine wichtige Investition in eine neue Maschine tätigen oder haben das Firmengebäude energetisch saniert? Solche Meilensteine spiegeln die Werte eines Betriebes und machen sie greifbar, nicht nur für Kunden, auch für künftige Mitarbeitende. „Bewerber, die Sicherheit suchen, spricht eine lange Betriebsgeschichte an, neue Firmengebäude signalisieren eine moderne Ausstattung der Arbeitsplätze“, erläutert Gutmann. Allerdings: „Sie sollten nur wirklich wichtige Meilensteine aufgreifen oder die interessantesten Punkte der Firmengeschichte erzählen“, rät sie. KATHARINA WOLF W

Wie sind Sie auf die Referenzkunden gekommen? » Kükelhahn: Wir haben uns überlegt, dass das eine schöne Idee für eine Win-win-Situation sein könnte: Unsere zufriedenen Kunden geben ein Statement ab, das wir gern und stolz auf unserer Seite veröffentlichen. Dass viele unserer Kunden auch Betriebe haben, spielt uns in die Karten. Für ihre Unternehmen ist es schön, dass andere potenzielle Kunden ihre Firmennamen bei uns lesen können. Ich habe schon oft gehört, dass Neukunden sich die Bewertungen vor dem Besuch bei uns durchlesen. (JA)

as findet sich auf der Seite „Über uns“ in Ihrem Webauftritt? Eine umfangreiche Firmenchronik, ein paar Worte zu Ihren Angeboten oder ein Sammelsurium von Inhalten, die woanders keinen Platz gefunden haben? „Die Seite ,Über uns‘ bietet Raum, Kunden und Bewerbern den Betrieb in einem Mix aus Fakten und Emotionen vorzustellen“, sagt Cornelia Gutmann, Marketing Managerin bei Coco, dem Marketing-System für kleine und mittelständische Betriebe. „Im Umkehrschluss bedeutet das: Die Inhalte sollten für diese Zielgruppen relevant sein.“ Doch was gehört nun dazu und was nicht? Die folgenden fünf Inhalte sollten auf jeden Fall dabei sein.

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1. Profi-Fotos: Wie sieht’s im Betrieb aus und wer arbeitet dort? Ein Bild sagt mehr als tausend Worte – das gilt auch für Ihre Über-unsSeite. „Professionelle Fotos aus Ihrem Betrieb schaffen Vertrauen und wecken positive Emotionen“, sagt Gutmann. Das gelte umso mehr, wenn Ihre Mitarbeitenden zu sehen sind. „Schließlich sind sie es, die für Ihre Kunden arbeiten oder die neuen Kollegen werden sollen.“ Allerdings gibt es hier ein paar Stolpersteine: „Alle, die auf den Fotos zu sehen sind, müssen sich vorab damit einverstanden erklären“, sagt Gutmann. „Lassen Sie sich dieses Einverständnis schriftlich geben.“ Sie wollen den Einzelnen nicht zu sehr in den Fokus stellen, um Headhuntern nicht ihre Arbeit zu erleichtern? „Dann können Sie auch ein Gruppenfoto nutzen oder Arbeitssituationen abbilden, ohne Namen zu nennen“, so Gutmann. Ist Ihr Team besonders kamerascheu, müssen Sie allein ran. „Sie können den Fokus auch auf die Geschäftsführung, die Werkstatt oder den Betrieb legen“, meint die Expertin.

2. Alleinstellungsmerkmale: Was unterscheidet Sie von den anderen? Sie sind die Einzigen, die mit besonderen Techniken arbeiten, oder Sie bieten einen außergewöhnlichen Service? Die Über-uns-Seite ist der Platz, um davon zu berichten. Allerdings: Halten Sie die Informationen kurz und übersichtlich“, sagt Gutmann. „Am besten verlinken Sie dann auf Ihre Angebotsseite, wo die Kunden ausführlichere Informationen und Beschreibungen finden können.“

3. Werte: Wofür steht Ihr Betrieb? Was treibt Sie an? Welche Werte liegen Ihnen am Herzen? Wie möchten Sie wahrgenommen werden? Nutzen Sie die Möglichkeiten der Über-uns-Seite und lassen Sie Kunden und Bewerber daran teilhaben. So erhöhen Sie die Chance, Aufträge und Bewerbungen zu erhalten, die zu Ihrer Firmenphilosophie passen. „Nachhaltigkeit, Kundenorientierung oder Familienfreundlichkeit lassen sich nicht nur in Texten, sondern auch in Icons und kurzen Stichworten darstellen“, sagt Gutmann. Auch Siegel, Preise oder andere Ehrungen können auf der Über-uns-Seite ihren Platz finden. „Allerdings sollten diese Auszeichnungen aktuell sein“, betont die Expertin. „Bester Arbeitgeber 2006? Das ist zu lange her.“

4. Zahlen und Fakten: Wie viele Kunden haben Sie im letzten Jahr glücklich gemacht? Nicht nur Emotionen, auch Fakten gehören auf Ihre Über-uns-Seite. „Hier ist es wichtig, Zahlen zu nennen, mit denen die Kunden sich ein Bild Ihres Betriebs machen können“, sagt Gutmann. Gleichzeitig können Sie mit Zahlen positive Emotionen erzeugen: „X Mitarbeitende kümmern sich um Ihr Anliegen, X Kunden haben wir mit unserer Lösung schon glücklich gemacht.“ Wichtig ist allerdings, dass Sie die Aktualität im Blick haben. Und: „Wenn Sie Zahlen nennen, dann sollten sie auch stimmen“, so Gutmann.

5. Geschichte: Welche Meilensteine hat Ihr Betrieb bereits erlebt? Ihren Betrieb gibt es schon seit 1872 und Sie führen ihn in sechster Generation? Der Gründer war ein Wandergeselle, der der Liebe wegen im Ort geblieben ist und sich später als Meister selbstständig machte? Oder Sie sind vor Kurzem in neue Gebäude umgezogen, sodass Ihnen eine moderne Werkstatt zur Verfügung steht? Sie

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* Quelle: GfK Studie zu Bekanntheit und Nutzung der Verzeichnismedien Oktober 2017; repräsentative Befragung von 15 Tsd. Personen ab 16 Jahren.

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Organisation

Norddeutsches Handwerk | 16. Februar 2024

Was wollen Ihre Kunden wirklich? Höhere Umsätze, schnell mehr Liquidität oder ein neues Produkt? Die Jobs-to-be-done-Methode bringt Ihre Ziele mit den Wünschen Ihrer Kunden in Einklang. Fotos: Peter Rochel | Drobot Dean - stock.adobe.com | Privat

as wollen Kunden wirklich? Ein Produkt, zum Beispiel eine neue Heizung? Oder eine Dienstleistung, wie eine Wartung aller Fenster? Weder noch, sagt Peter Rochel, Gründer der Beratungsgesellschaft Oberwasser Consulting. „Die Kunden wollen sich zu Hause behaglich fühlen.“

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Was ist die Jobs-to-be-done-Methode? Rochel ist Experte für die sogenannte Jobs-to-bedone-Methode (JTBD), die er seit 2006 in Unternehmen vieler Branchen umsetzt. Diese Marketingstrategie geht davon aus, dass Kunden nicht in erster Linie ein Produkt oder eine Dienstleistung kaufen, sondern dass sie einen Job zu erledigen haben, also am Nutzen des Angebots interessiert sind. Wer eine Bohrmaschine kauft, will nicht in erster Linie eine Bohrmaschine besitzen oder hat Spaß daran, Löcher in die Wände zu bohren. Er will ein Bild oder ein Regal aufhängen. Diesen Job will er mithilfe der Bohrmaschine erledigen. Die Idee ist, den Kunden diesen Nutzen gezielt anzubieten. Doch eignet sie sich auch fürs Handwerk? „Die Jobs-to-be-done-Methode kann jeder Betrieb anwenden, egal ob Konzern oder soloselbstständiger Handwerker“, sagt Rochel. „Der Kern ist, einen konsequenten Perspektivwechsel vorzunehmen und zu verstehen, welchen Job die Kunden von meiner Dienstleistung oder meinem Produkt erledigt haben wollen.“ Oder anders ausgedrückt: „Was muss passieren, damit der Kunde sagt: Wie geil ist das denn?“

Schritt 1: Das Ziel klären und Annahmen formulieren Im Zentrum der Jobs-to-be-done-Methode stehen der Nutzen, den das Angebot bieten kann, und die Frage, ob die Kunden ihn tatsächlich brauchen oder wollen. Wie aber findet man das heraus? Zunächst müsse ein Unternehmen sein eigenes Ziel klären, sagt Rochel. „Was soll erreicht werden? Brauche ich schnell Liquidität? Will ich meine Umsätze langfristig erhöhen? Will ich neue Kundengruppen erschließen? Oder ein neues Produkt in den Markt bringen?“ Ein Beispiel: Rochel beriet einen Heizungsbauer, dessen Betrieb trotz hoher Auslastung in Liquiditätsprobleme kam. „Das Ziel war also, schnell an Geld zu kommen.“ Eine kurze Bestandsaufnahme zeigte: Das ließ sich am besten über den kurzfristigen Verkauf teurer moderner Heizungssysteme erreichen. Die Monteure allerdings, die die Heizungen einbauen konnten, waren auf Monate ausgelastet. „Die Aufgabe lautete also: Welches Angebot ist so attraktiv, dass Kunden jetzt eine teure Heizung bezahlen, sie aber erst in drei Monaten bekommen – und was muss ich dabei unbedingt beachten, damit die Kunden langfristig begeistert sind und mir das Ganze nicht um die Ohren fliegt?“, berichtet Rochel.

Schritt 2: Die Jobs verstehen In einem Workshop klärte Rochel mit dem Betrieb die verschiedenen möglichen Nutzen, die ein Kunde mit einer neuen Heizung verbindet: „Welchen Job soll eine neue Heizung erledigen, außer einfach die Wohnung zuverlässig warm zu bekommen?“ Der Job oder der Nutzen eines Angebots könne sehr unterschiedlich sein, sagt der Marketingexperte: funktional, emotional oder sozial. Beim Beispiel neue Heizung überwiegt der funktionale Nutzen: ein zuverlässig warmes Haus. Ein zusätzlicher funktionaler Nutzen ergibt sich, wenn die Heizung besonders effizient arbeitet, also am Ende Kosten spart. Es kann auch einen emotionalen Nutzen geben: Wenn die neue Heizung erneuerbare Quellen nutzt, schütze ich das Klima und kann deswegen ein gutes

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… Daniel Schulze, Raumausstattermeister aus Oldenburg

Wie konkret sind die Vorstellungen Ihrer Kunden, wenn sie zu Ihnen kommen? » Daniel Schulze: Das ist sehr unterschiedlich. Manche Kunden haben ganz konkrete Vorstellungen. Das ist immer eine Herausforderung. Denn zum einen ist es oft schwer, ein Projekt genau so umzusetzen, damit es letztendlich auch den Vorstellungen des Kunden entspricht. Zum anderen lassen sich manche Wünsche nicht oder nur schwer umsetzen. Das gilt insbesondere in Fällen, wenn Kunden mit Bildern kommen, die sie auf Instagram entdeckt haben. Andere Kunden kommen zu mir, weil sie in ihrem Zuhause etwas verändern möchten oder ein konkretes Problem haben, für das sie eine Lösung suchen. Solche Kunden sind meist sehr offen für Vorschläge und ich kann meine Kreativität mehr einbringen.

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Was muss passieren, damit Ihre Kundin total begeistert ist?

Gewissen haben. Der soziale Nutzen könnte wiederum darin bestehen, von den anderen als besonders umweltbewusst und fortschrittlich wahrgenommen zu werden.

„Wir haben in unserem Workshop die Annahme getroffen, dass die Kunden vor allem Heizkosten sparen wollen. Wenn dieser Nutzen erfüllt ist, darf die Heizung auch mehr kosten. Es muss nur absehbar sein, dass sie sich amortisiert“, sagt Rochel. Dann galt es, Hindernisse zu identifizieren, die den Kunden vom Kauf abhalten. „Moderne Heizungsanlagen sind teuer, werden aber vom Staat bezuschusst. Allerdings haben nur wenige Menschen Zeit und Lust, sich damit auseinanderzusetzen, und verschieben eine Kaufentscheidung. Deshalb wurde ein Fördermittelservice mit ins Angebot aufgenommen und den Kunden die höchstmögliche Fördersumme garantiert“, berichtet Rochel. Der Betrieb nahm zudem an, dass Kunden, die eine neue Heizung brauchen, eigentlich nicht auf sie warten wollen. Schließlich könnte sie die alte Anlage im ungünstigsten Moment im Stich lassen. „Also kam ein Check-up für die alte Heizung mit ins Angebot und die Garantie, im Havariefall innerhalb von 12 Stunden das Haus warm zu bekommen und innerhalb von einer Woche die neue Heizung zu installieren“, so der Marketingexperte. Die dreimonatige Wartezeit sollte außerdem mit der Möglichkeit einer Großbestellung und daher niedrigeren Anschaffungskosten erklärt werden.

Schritt 4: Kunden befragen Üblicherweise folgen jetzt bei der Jobs-to-be-doneMethode vertiefte Kundeninterviews. „Dabei geht es nicht darum, einen Fragebogen auszufüllen, sondern ohne Suggestion die Kunden intensiv nach ihren Erwartungen an das Produkt oder die Dienstleistung zu befragen“, sagt Rochel. Das sei nicht einfach, professionelle Hilfe deshalb angeraten. Die Schwierigkeit bestehe darin, den emotionalen oder sozialen Nutzen herauszufinden, weil er den Kunden oft gar nicht bewusst ist. Deshalb sei die Fragetechnik entscheidend.

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» Schulze: Ich unterhalte mich zunächst mit ihnen, im Gespräch lässt sich schon viel herausfinden. Außerdem zeige ich meinen Kunden Materialien, die für das Projekt infrage kommen könnten. Ich beobachte dann genau, wie sie auf den Stoff, die Tapete oder den Teppich reagieren. Daran lässt sich oft auf Anhieb erkennen, ob ein Material infrage kommt oder nicht. Am wichtigsten sind jedoch die Termine vor Ort. Ich besuche die Kunden immer zu Hause und schaue mir die Situation an. Nur so kann ich wirklich herausfinden, was sie brauchen und was sich wirklich umsetzen lässt.

Ziel der Interviews ist, herauszufinden, ob der Nutzen, den der Betrieb in seiner Annahme vorausgesetzt habe, auch tatsächlich dem Bedürfnis der Kunden entspricht – und welche Bedürfnisse sie außerdem haben. „So werden die blinden Flecken ausgeleuchtet, an denen der Betrieb sonst nur Vermutungen anstellt und vielleicht von völlig falschen Annahmen ausgegangen ist“, erklärt Rochel. Der Marketingexperte empfiehlt, nicht die Lieblingskunden zu befragen, sondern Erst- oder ehemalige Kunden, um wirklich Neues zu erfahren. In der Regel seien zehn gut einstündige Interviews nötig, allerdings ergebe sich oft schon nach fünf bis sieben Gesprächen ein Muster. Im Fall des Heizungsbauers war allerdings dafür keine Zeit. „Wir haben das Angebot gestrickt und er ist dann gleich los damit zu den Interessenten“, berichtet Rochel. Mit durchschlagendem Erfolg: „Der Inhaber war fassungslos, weil alle drei Kunden, mit denen er am ersten Tag sprach, sofort unterschrieben.“

Schritt 3: Annahmen treffen

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Drei Fragen an …

Und wann sind Kunden Ihrer Erfahrung nach besonders zufrieden mit dem erledigten Auftrag? » Schulze: Wenn ein Auftrag so ausgeführt wird, dass er die Erwartungen der Kunden erfüllt, sind sie erfahrungsgemäß besonders zufrieden. Große Zufriedenheit stelle ich aber auch fest, wenn ein Auftrag aus Sicht der Kunden einwandfrei läuft – also wenn er termingerecht fertig wird, das Arbeitsergebnis eine gute Qualität hat und wenn die Baustelle nach Abschluss der Arbeiten sauber ist. (AML)

Schritt 5: Auswerten und das Angebot anpassen

Diese Methode passt für jeden Betrieb. Peter Rochel, Marketing-Experte

Den Interviews folgt eine Auswertung und die Anpassung an die Kundenbedürfnisse. „Die müssen gar nicht unbedingt mit dem Angebot zu tun haben, können aber trotzdem kaufentscheidend sein“, so Rochel. Wenn Kunden beispielsweise Wert auf eine saubere Wohnung legten, könnten die eingebauten Heizungen noch so gut sein, „wenn die Handwerker dann einen Saustall hinterlassen, gibt es für diesen Betrieb keine Weiterempfehlung“. Aufschlussreich können die Interviews auch für das schriftliche Angebot sein: Welche Informationen wünscht sich der Kunde? „Wenn ich weiß, was den Kunden wichtig ist, schreibe ich das vorn ins Angebot, zum Beispiel eine Garantie, dass am Ende alles wieder ordentlich hinterlassen wird“, sagt Rochel. Mit den üblichen „Material- und Preislisten“ könnten die meisten Kunden ohnehin nichts anfangen. „Dann schauen sie am Ende nur auf die Zahl rechts unten, weil sie sonst nichts verstehen, und versuchen, den Preis zu drücken.“

Schritt 6: Dranbleiben Kundenwünsche verändern sich, die Situation des Betriebs kann sich von einem Tag auf den anderen drehen, wie etwa in der Corona-Krise. „Die Jobsto-be-done-Methode ist nicht etwas, das man nur einmal ausprobiert und dann nicht mehr braucht“, sagt Rochel. Man müsse dranbleiben und üben, um immer wieder den Perspektivwechsel in die Kundensicht zu vollziehen. „Am Anfang kostet es Zeit und ist anstrengend, aber mit Übung und Praxis läuft es irgendwann automatisch.“ KATHARINA WOLF W Wer mal reinhören möchte: In seinem Pod-

w cast berichtet Peter Rochel ausführlich über den Fall des Heizungsbauers: svg.to/obcopo

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Norddeutsches Handwerk | 16. Februar 2024

Foto: Stellantis

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Stellantis will seine Position im Nutzfahrzeugmarkt mit neuen Services und einer komplett überarbeiteten Transporter-Palette ausbauen.

Transporter-Offensive gestartet Mit „Pro One“ will Stellantis seine Nutzfahrzeug-Sparte stärken. Der Fokus: Elektro-Transporter, mehr Services und mehr Konnektivität. nter dem Motto „Pro One“ will Stellantis seine Position im globalen Nutzfahrzeuggeschäft stärken. Damit die „Pro One“-Nutzfahrzeugstrategie des französisch-italienischen Konzerns auch sofort mit Leben gefüllt wird, präsentierte Stellantis für alle Marken jetzt auch ein komplett überarbeitetes Transporter-Portfolio. Mit „Pro One“ hat sich Stellantis hehre Ziele gesetzt. So möchte der Konzern die branchenweit breiteste Produktpalette in Sachen Transporter, Pickups und Mikromobilität anbieten. Relevante Ansätze für die Kunden dabei:

Weiterhin Brennstoffzellen-Varianten

U

die Weiterentwicklung der elektrischen Antriebsstränge ɓ die digitale Vernetzung der Produktpalette ɓ der Fokus auf den Ausbau der Servicestützpunkte und Dienstleistungen zum Beispiel im Bereich Financial Services und Ladeleistungen sowie ɓ die Reduzierung von Aus- und Umbauzeiten durch digitale Schnittstellen für Aus- und Umbauer. ɓ

Mit „Pro One“ hat sich Stellantis hehre Ziele gesetzt.

Dass Stellantis seinen Ankündigungen schnell Taten folgen lassen möchte, unterstrich der Konzern jetzt in Form einer komplett überarbeiteten Produktpalette. Denn die Stellantis-Transporter aller Marken erhalten ein deutliches Update. Und das optisch wie technisch und in allen Segmenten – vom Kompakt-Transporter (Citroën Berlingo, Fiat Doblo, Opel Combo, Peugeot Partner) über die mittelgroßen Nutzfahrzeuge (Citroën Jumpy, Fiat Scudo, Opel Vivaro, Peugeot Expert) bis hin zu den großen Transportern (Citroen Jumper, Fiat Ducato, Opel Movano, Peugeot Boxer). Ein wesentlicher Fokus dabei: die Optimierung der elektrischen Antriebsstränge. Bereits seit 2021 bietet Stellantis in jeder Transporterbaureihe auch einen vollelektrischen Antrieb an. Die überarbeiteten Elektro-Transporter, jetzt im Rahmen des „Commercial Vehicles Ambition Day“ vorgestellt, sollen vor allem mit größerer Reichweite überzeugen. So solle die jetzt präsentierte zweite Generation des Elektroantriebs bei den Kompakt-Transportern bei weiterhin 50 kWh großer Batterie eine Reichweite von bis zu 330 Kilometern ermöglichen. Die mittelgroßen Elektro-Transporter von Stellantis kommen weiter mit

Toyota Proace Max feiert Weltpremiere Mit dem Proace Max dringt Toyota in Europa erstmals in das Segment der großen Nutzfahrzeuge vor. kW). Der vollelektrische Proace Max hat ein maximales Ladevolumen von 17 Kubikmetern, eine Nutzlast von bis zu 1.500 Kilogramm und eine maximale Zuglast von 2.400 Kilogramm. Die Dieselmodelle werden mit einem Sechsgang-Schaltgetriebe oder einer Achtgang-Automatik Foto: Kevin Schmidt

Der große Transporter kommt im Verlauf des Jahres 2024 mit Dieselund Elektroantrieb auf den Markt und wird – baugleich mit Citroen Jumper, Fiat Ducato, Opel Movano und Peugeot Boxer – von Stellantis zugekauft. Bereits heute hat Toyota mit dem mittelgroßen Proace und dem kompakten Proace City zwei Transportermodelle auf Stellantis-Basis im Programm. Mit dem Proace Max rundet Toyota sein Angebot nach oben ab. Er wird in je drei Längen (5,41 und 5,99 sowie 6,36 Meter) und Höhen (2,25 und 2,52 sowie 2,76 Meter) verfügbar sein. Toyota bietet den Proace Max auch als batterieelektrische Variante mit 272 PS, 110-kWh-Akku und 420 Kilometern Reichweite (WLTP) an. An der Schnellladesäule sind maximal 150 kW Ladeleistung möglich (AC: 11

kombiniert. Die Motorleistung variiert je nach Modell zwischen 120 PS und 180 PS. So ausgerüstet, hat der Proace Max ein maximales Ladevolumen von 17 Kubikmetern, eine Nutzlast von bis zu 1.425 Kilogramm und eine maximale Zuglast von 3.000 Kilogramm. (KS)

50 oder 75 kWh großen Batterien, die Reichweite liegt jetzt bei maximal 350 Kilometern. Und bei den großen elektrischen Transportern von Citroën, Fiat, Opel und Peugeot sorgt eine 110-kWh-Batterie für eine Reichweite von jetzt bis zu 420 km. Dabei lädt die Batterie der großen Transporter bei Schnellladung mit 150 kW von 0 auf 80 Prozent in weniger als einer Stunde. Zur weiteren Effizienzsteigerung setzt Stellantis künftig zumindest in seinen Kompakt-Transportern auch auf das Thema Wärmepumpe. Darüber hinaus setzt Stellantis auch in Zukunft auf Brennstoffzellen-Transporter. Die zweite Generation der mittelgroßen Transporter mit Brennstoffzellenantrieb, die Mitte 2024 auf den Markt kommen soll, bietet eine Reichweite von bis zu 400 Kilometern. Dabei will es Stellantis aber nicht belassen: Der Brennstoffzellenantrieb soll ebenfalls ab Mitte 2024 auch in den großen Transportern zu haben sein, dann mit bis zu 500 Kilometern Reichweite. Um Transportermodelle mit Verbrennungsmotor auch in Zeiten der Elektromobilität länger nutzen zu können, setzt Stellantis in Zukunft auch auf die Elektrifizierung vorhandener Diesel- oder Benziner-Transporter. Eine entsprechende Kooperationsvereinbarung

mit dem Umrüstungsspezialisten Qinomic hatte das Unternehmen bereits Ende 2022 unterzeichnet.

Mehr Vernetzung Wichtiges weiteres Thema im Stellantis-Nutzfahrzeuggeschäft: die Fahrzeugvernetzung. Der Konzern plant, nur noch komplett vernetzte Fahrzeuge auszuliefern, die ab 2026 mit Over-the-Air-Updates auf aktuellem Stand gehalten werden können. Diese Konnektivität soll neue Servicepakete ermöglichen, die auch auf mehr Effizienz beim Kunden ausgerichtet sind. Darunter fallen Dienstleistungen wie die digitale Wartungsüberwachung, Eco-Drive-Coaching, LademanagementSoftware sowie Echtzeit-Fahrerwarnungen. Ziel soll es sein, Ausfallzeiten von Flotten zu verringern und die Gesamtbetriebskosten zu senken. Das Plus an Digitalisierung zeigt sich übrigens auch im Interieur der neuen Stellantis-Transporter: Im überarbeiteten Cockpit der Nutzfahrzeuge thront jetzt ein bis zu zehn Zoll großer Infotainment-Touchscreen, außerdem halten Digitalinstrumente Einzug in die Palette. Dazu gibt es überarbeitete Assistenzsysteme. Voll-LED-Schweinwerfer sind jetzt immer Standard. KEVIN SCHMIDT W

IMPRESSUM

Organ der Handwerkskammern 129. Jahrgang Herausgeber: Schlütersche Fachmedien GmbH Ein Unternehmen der Schlüterschen Mediengruppe Postanschrift: 30130 Hannover Adresse: Hans-Böckler-Allee 7, 30173 Hannover Tel. 0511 8550-0 www.schluetersche.de www.handwerk.com Redaktion: Irmke Frömling (Chefredaktion, V.i.S.d.P.) Tel. 0511 8550-2455 irmke.froemling@schluetersche.de Jörg Wiebking (Redaktionsleiter) Tel. 0511 8550-2439 joerg.wiebking@schluetersche.de Denny Gille, Tel. 0511 8550-2624 denny.gille@schluetersche.de Martina Jahn, Tel. 0511 8550-2415 martina.jahn@schluetersche.de Anna-Maja Leupold, Tel. 0511 8550-2460 anna-maja.leupold@schluetersche.de

Content Management: Torsten Hamacher, Tel. 0511 8550-2456 torsten.hamacher@schluetersche.de Antje Todt, Tel. 0511 8550-2550 antje.todt@schluetersche.de Regionalredaktionen (verantw. f. Kammerseiten) Braunschweig-Lüneburg-Stade: Astrid Bauerfeld Hannover: Peter Karst Hildesheim-Südniedersachsen: Ina-Maria Heidmann Magdeburg: Burghard Grupe Oldenburg: Heiko Henke Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim: Sven Ruschhaupt Ostfriesland: Jörg Frerichs Verkauf: Tanja Ehlerding (Anzeigenleiterin) Tel. 0511 8550-2647 tanja.ehlerding@schluetersche.de Anna Dau (Regionalverkauf Braunschweig-Lüneburg-Stade, Hannover, Hildesheim-Südniedersachsen, Magdeburg) Tel. 0511 8550-2484 anna.dau@schluetersche.de

Kai Burkhardt (Key Account Manager Automotive) Tel. 0511 8550-2566, kai.burkhardt@schluetersche.de Derzeit gültige Anzeigenpreisliste: Mediadaten 2024 Druckunterlagen: anzeigendaten-ndh@schluetersche.de Tel. 0511 8550-2522 Abonnement-Service: vertrieb@schluetersche.de Tel. 0511 8550-8822 Erscheinungsweise: monatlich Bezugspreis: Jahresabonnement: ¤ 46,00 inkl. Versand und MwSt. Studierende ¤ 28,00 Einzelheft ¤ 1,50 zzgl. Versandkosten Für die in der Handwerksrolle eingetragenen Handwerker ist der Bezugspreis durch den Mitgliedsbeitrag abgegolten. ISSN 0029-1617 Druck: NOZ Druckzentrum, Weiße Breite 4, 49084 Osnabrück

Genderneutrale Sprache Die Publikation richtet sich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, an alle interessierten Personen, unabhängig vom Geschlecht. Wir bemühen uns um eine geschlechterneutrale Sprache, weisen aber darauf hin, dass wir in bestimmten Fällen wegen der besseren Lesbarkeit und Verständlichkeit nur die männliche Form verwenden. Gleichbehandlung ist uns wichtig, Diversität nehmen wir als Chance für die Zukunft wahr.


Regionales

„Arbeitszeiten, die Spaß machen“

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Foto: Privat

16. Februar 2024 | Norddeutsches Handwerk

Sein Team soll Spaß bei der Arbeit haben und er will es auch: Bäckermeister Lukas Kröhl fängt an, wenn andere Kollegen schlafen gehen. m 7 Uhr startet in der Klosterbäckerei Schöningen die Produktion. Andere Bäcker denken zu dieser Zeit schon an den Feierabend, bei Lukas Kröhl und seinem Team geht es dann erst richtig los. „Wer hier arbeitet, soll Spaß haben und mit einem Lächeln kommen“, sagt der Bäckermeister. Seit einem Jahr führt der 28-Jährige die Klosterbäckerei mit einem reinen Bio-Sortiment. Von Tag eins an hat er sich für andere Öffnungszeiten als viele seiner Kollegen entschieden: Ab 13 Uhr öffnet der Laden am Produktionsstandort und an einigen Nachmittagen sind auch Verkaufswagen auf Wochenmärkten in der Region unterwegs.

U

Spaß, einen Lebens­ inhalt, Wertschät­ zung und Verantwor­ tung – das möchte ich meinen Leuten geben.

Moderne Trends in das traditionelle Handwerk bringen „Dass ich mit diesen Zeiten ein Risiko eingehe, war mir von Anfang an bewusst“, sagt Kröhl. Doch er sei lange nicht der erste Bäcker gewesen, der auf dieses Konzept setzt. „Ich habe mich vorab informiert. Bei Kollegen in anderen Regionen funktioniert es in ähnlicher Form schon länger.“ Und auch in Schöningen sei die Idee aufgegangen. Lukas Kröhl ist der Überzeugung, dass Menschen für einen guten Job mehr brauchen als eine gute Bezahlung – das sei langfristig nicht der einzige Anreiz. Betriebe müssten umdenken, wenn sie gute Mitarbeiter und zufriedene Kunden haben wollen. „Spaß, einen Lebensinhalt, Wertschätzung und Verantwortung – das möchte ich meinen Leuten geben“, sagt der Meister. In seinem Betrieb wolle er das gute traditionelle Handwerk, das er bei seinen Eltern gelernt hat, mit neuen Trends anreichern. Dazu zählen für ihn Rohstoffe regionaler Herkunft und die Zusammenarbeit mit der Gastronomie in der Umgebung. Aber auch die Nutzung von Social-Media-Kanälen wie Instagram und Tiktok – die er unter anderem gemeinsam mit einer Agentur bespielt.

Aus Kunden werden Mitstreiter Auch wenn die Strukturen in dem Betrieb zu Beginn für alle neu waren, hat das erste Jahr der Selbstständigkeit die Erwartungen des Bäckermeisters übertroffen. Mittlerweile ist das Team auf zwölf Personen gewachsen, begonnen hat er mit einem Bäcker in der Backstube, seinen Eltern im Hintergrund und ihm selbst als Produktionsleiter. Heute besteht ein Teil seines Teams aus überzeugten Kunden. „Sie haben einfach angefragt, ob sie auch hier arbeiten können“, sagt Kröhl. Die gute Laune der Mitarbeitenden stecke an, das spreche sich herum. Den Bäckermeister freut das doppelt, da er sich noch an seine Lehrzeit erinnert: „Durch die Arbeitszeiten in der Nacht war ich oft müde und erschöpft. Zudem war ich an den Wochenenden dann arbeiten, als meine Freunde Freizeit hatten. Das hat mein Privatleben eingeschränkt“, sagt er. Für ihn stand zwar fest, dass es der richtige Beruf ist – aber in anderen Strukturen und mit mehr Flexibilität. So muss in seinem Betrieb jeder alles können, damit die Abläufe nicht gefährdet seien.

Abendbrotbäcker als Unternehmensmodell Die Freiheiten als Unternehmer nutzt Lukas Kröhl umfassend aus. Mittwoch bis Sonntag läuft die Produktion. Der Schwerpunkt liegt auf dem Brotsortiment, als „Abendbrotbäcker“ versteht sich die Klosterbäckerei. „Was gibt es Schöneres, als am Nachmittag

W NAMEN UND NACHRICHTEN Für nachhaltiges Engagement geehrt Handwerksbetriebe leisten einen wichtigen Beitrag auf dem Weg zur Klimaneutralität. „Das sorgt im positiven Sinne für Nach­ ahmer und es steigert gleichzeitig die Attraktivität als Arbeit­ geber für Fach­ und Nachwuchskräfte“, sagte der niedersächsi­ sche Wirtschaftsminister Olaf Lies. Bei einem „Neujahrsfrühstück zur Nachhaltigkeit im Handwerk“ lobte er das Engagement der Betriebe, die bereits mit der „Nachhaltigkeits­Kennzeichnung“ der Landesvertretung der Handwerkskammern Niedersachsen (LHN) ausgezeichnet wurden. Insgesamt wurden bislang 14 Be­ triebe aus unterschiedlichen Gewerken gekennzeichnet, darunter laut LHN zum Beispiel ɓ

Tischlerei Dein Freund Littwin Systemtechnik ɓ Zimmerei Diedrich ɓ Bestattungsinstitut Wellborg ɓ Wurst Stahlbau GmbH ɓ Stolberg Bedachungen ɓ Fliesenlegerbetrieb Tilution ɓ Malerunternehmen Eilhardt ɓ

„Die Vielfalt der ausgezeichneten Betriebe zeigt, dass Nachhaltig­ keit nicht nur ein Ziel, sondern bereits gelebte Realität ist“, sagte der LHN­Vorsitzende Eckhard Stein. Das Handwerk in Nieder­ sachsen spiele eine Schlüsselrolle in der Förderung nachhaltiger Praktiken. Es setze Maßstäbe für ökonomische, ökologische und soziale Nachhaltigkeit. (JA)

Lukas Kröhl, Bäckermeister

Lukas Kröhl hat seine Ausbildung erst mit Mitte 20 begonnen. Für ihn war klar, dass er nicht zu den üblichen Arbeitszeiten arbeiten möchte.

noch warmes Brot mit nach Hause zu bringen?“, schwärmt er. Sein Konzept ist auf Familienfreundlichkeit ausgelegt – bei den Arbeits- und den Verkaufszeiten. Er selbst probiere gern neue Rohstoffe und Rezepte aus. „Scheitern gehört für mich dazu. Das finde ich wichtig, um dazu-

zulernen und mich weiterzuentwickeln“, betont Kröhl. Er sei überzeugt davon, dass ein kleines Sortiment mit klarer Deklaration, ein neues Arbeitszeitmodell und ein guter Draht zum Team nur in einem kleinen Betrieb gelingen kann. W MARTINA JAHN


Regionales

Handwerkskammer Hannover | Norddeutsches Handwerk | 16. Februar 2024

Foto: Handwerkskammer Hannover

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Rezept gegen den Fachkräftemangel Wer seine Azubis als Ausbildungsbotschafter einsetzt, nutzt einen weiteren guten Weg um Nachwuchs zu finden. Botschafter sind in den Schulen zur Berufsorientierung unterwegs. Davon profitieren alle: Schüler, Betriebe und Lehrkräfte. „Wenn Schülerinnen und Schüler sich direkt mit Azubis über ihre Möglichkeiten nach der Schulzeit, die vielfältgen Ausbildungsberufe und die Karrierechancen im Handwerk unterhalten können, ist das viel eindringlicher und anschaulicher, als wenn sich die Jugendlichen auf Messen oder im Internet informieren“, betont Leonie Wilkending von der Handwerkskammer Hannover. Daher gibt es das Projekt der Ausbildungsbotschafter. Azubis aus allen Bereichen werden von ihren Betrieben für manche Tage freigestellt, um auf Messen oder eben in Schulen über ihre Berufsbiografie und Erfahrungen in der Ausbildung Auskunft zu geben.

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Volltreffer und Glücksgriff

Immer in verschiedenen Konstellationen: 53 Botschafterinnen und Botschafter aus 18 Gewerken haben in 2023 mehr als 1.000 Schülerinnen und Schüler über das Handwerk informiert und beraten. Die Handwerkskammer Hannover dankt allen Betrieben, die sie dafür freigestellt haben.

Digitales Berichtsheft Betriebe können sich durch das Projekt „Dokumentieren.Kommunizieren – Mit Ausbildungsnachweisen lernen!“ (Do.Ko) kostenfrei bei der Einführung unterstützen lassen. Es lohnt sich für Ausbildungsbetriebe sich damit vertieft auseinanderzusetzen, da sie die Kommunikation zwischen Auszubildenden und Ausbildern und damit die Ausbildungsqualität deutlich verbessert. „Die Ausbildung kann mit Hilfe der Berichtsheft-Apps transparenter, strukturierter und damit erfolgreicher werden“, erläutert Claudia Scholz von der Handwerkskammer Hannover Projekt- und Servicegesellschaft mbH. Wie das Projekt Do.Ko Betriebe dabei kostenfrei unterstützt, erfahren Unternehmerinnen und Ausbilder auf der Info-Veranstaltung am 1. März 2024 von 10 bis 11.30 Uhr (online). Kontakt: Claudia Scholz, Tel. 05131 99 10 145, Mail scholz@hwk-psg.de

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Hauptsache etwas Handwerkliches Nach zwei Gesellenbriefen mit Bestnoten steht Daileen Wengst jetzt kurz vor dem Abschluss der Meisterprüfung. Daileen Wengst hat mit gerade mal 26 Jahren einen nicht ganz gradlinigen, aber dafür sehr erfolgreichen Werdegang zurückgelegt. Nach der 10. Klasse hatte sie keine Lust mehr auf Schule und entschied sich für das Handwerk, auch weil sie aus einer echten Handwerkerfamilie kommt. Nach einer Ausbildung zur Bäckereifachverkäuferin begann sie eine zweite Ausbildung zur Kfz-Mechatronikerin. „Am Anfang bekam ich ein paar Absagen, aber schließlich fing ich im Autohaus Hoyer in Nienburg an, und merkte gleich, dass ich im richtigen Beruf angekommen bin“, so Wengst. Um nicht nur auf eine Marke festgelegt zu sein, wechselte sie während der Ausbildung in die freie Werkstatt des Autohauses Sauer in Stolzenau. Und jetzt besucht sie bereits den Meistervorbereitungskurs.

Foto: Christine Seeger

W INFO-VERANSTALTUNG

„Da wir dringend Fachkräfte brauchen, unterstütze ich das Projekt der Ausbildungsbotschafter seit einem Jahr“, erzählt Sascha Husnik, Juniorchef von Parkett Husnik. „Wenn Frau Wilkending von der Handwerkskammer anfragt, schicken wir, wenn es die betrieblichen Abläufe zulassen, unsere Auszubildenden sehr gern in Schulen oder zum Azubi Speed Dating der Handwerkskammer. Und wir hatten damit auch schon Erfolg. Über das letzte Speeddating haben wir Danielo gefunden, der seit Sommer 2023 die Ausbildung zum Parkettleger bei uns macht - das war ein Volltreffer und Glücksgriff zugleich“, so Husnik. 53 Botschafterinnen und Botschafter aus 18 verschiedenen Gewerken waren 2023 im gesamte Kammerbezirk – von Hameln bis Sulingen - im Einsatz und konnten mehr als 1.000 Schülerinnen und Schü-

Daileen Wengst: Hat richtigen Beruf im 2. Anlauf gefunden.

Und was ist das nächste Ziel? Auf diese eher rhetorisch gemeinte Frage hat Wengst tatsächlich schon eine Antwort parat, denn auf dem Weg nach oben stehenzubleiben, ist für sie keine Option. Ab dem nächsten Jahr möchte sie Maschinenbau studieren, um später einmal TÜV-Ingenieurin zu werden. Das sind Karrieren, die es nur im Handwerk gibt.

lern im Rahmen der Berufsorientierung Rede und Antwort stehen. Ebenso waren sie bei fünf kleinen und großen Ausbildungsmessen dabei.

Azubis werden selbstsicherer „Von den Einsätzen der Ausbildungsbotschafter profitieren alle gleichermaßen: die Schülerinnen und Schüler, die sich begeistern lassen durch Berichte von Gleichaltrigen, die Lehrkräfte, die Unterstützung bei der Berufsorientierung erhalten, und die Unternehmen, die froh sind über Auszubildende, die durch ihre Einsätze ihre persönlichen Kompetenzen stärken und gleichzeitig für Praktika und Ausbildung im eigenen Betrieb werben,“ so Wilkending. Für 2024 hat sie sich vorgenommen die Botschafter noch gezielter auf die Auftritte in den Schulen vorzubereiten und den Netzwerkcharakter beispielsweise durch ein Sommerfest zu stärken. „Das Format der Ausbildungsbotschafter ist ein Erfolgsmodell, das wir ausbauen und festigen möchten. Daher freuen wir uns über jeden Betrieb, der den einen oder anderen Azubi für die Einsätze freistellt“, betont Wilkending. CHRISTINE SEEGER W

Wie wird Ihr Azubi Ausbildungsbotschafter? Es gibt keine Voraussetzungen: Fragen Sie Ihren Auszubildenden und nehmen dann einfach Kontakt auf. Kontakt: Leonie Wilkending, Tel. 0511 3 48 59 – 521, Mail wilkending@hwk-hannover.de.

Fachkräftegewinnung: Neuerungen 2024 2024 treten weitere Vereinfachungen aus dem Gesetz zur Fachkräfteeinwanderung in Kraft. Bereits seit November 2023 können Fachkräfte mit Hochschulabschluss und einer Blauen Karte EU einfacher aus Drittstaaten nach Deutschland einwandern. Ab März 2024 erhalten die Personen eine längere Aufenthaltserlaubnis, die an einer Qualifizierungsmaßnahme in Deutschland teilnehmen. Ebenso wird der Zugang für Drittstaatangehörige, die einen Ausbildungsplatz in Deutschland suchen, vereinfacht. Die Altersgrenze für potenzielle Bewerber soll auf 35 Jahre angehoben und das Anforderungsniveau an deutsche Sprachkenntnisse auf B1 abgesenkt werden. Ab Juni 2024 kommt die Chancenkarte für Drittstaatsangehörige. Mit dieser Karte soll ein Aufenthalt in Deutschland zur Arbeitsplatzsuche ermöglicht werden. Kontakt: Benita von Steinaecker, Mail vonsteinaecker@hwk-hannover.de

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Regionales

16. Februar 2024 | Norddeutsches Handwerk | Handwerkskammer Hannover

ir haben vor gut zwei Jahren damit angefangen auf die digitale Bewerbersuche umzustellen. Mit einer Anzeige in Printmedien erreicht man deutlich weniger bzw. die falschen Interessenten“, ist Jannes Lehmann von der Kältech GmbH überzeugt. „Die, die wir suchen, sitzen abends am Handy.“ Die Zeiten, in denen Bewerbungen im Herbst automatisch oder nach einer Zeitungsanzeige zahlreich eintrafen, sind lange vorbei. Dieser Trend ist nicht neu und auch nicht auf das Handwerk begrenzt. Aber die Reaktionen der ausbildungswilligen Betriebe sind unterschiedlich. Einige nehmen Kontakt mit den Schulen vor Ort auf und schicken über die Handwerkskammer ihre Azubis als Ausbildungsbotschafter in den Unterricht, einige verbessern ihre Ausbildungsqualität und stärken damit die Arbeitgebermarke und immer mehr verlegen ihre Suche ins Internet.

Foto: Ch. Seeger

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Uwe Brehl, Digitalisierungsberater der Handwerkskammer Hannover

Die Kältech GmbH hat die Bewerbersuche komplett auf digital umgestellt. Das geht schneller, einfacher und ist erfolgreicher als der analoge Weg.

W DREI FRAGEN AN ... ... Uwe Brehl Für welche Betriebe bietet sich ein digitales Recruiting an? „Digitales Recruiting ist nicht nur etwas für große Handwerksunternehmen. Auch für Ein-Mann-Betriebe ist der digitale Weg empfehlenswert, da er weniger Kosten verursacht, mehr Bewerber generiert und den Besetzungsprozess deutlich beschleunigt.“

„In erster Linie geht es um Online-Sichtbarkeit und Arbeitgeberattraktivität. Das beste Online-Stellenangebot nützt nichts, wenn es von der Zielgruppe nicht gesehen wird. Ganz wichtig: Kommunizieren Sie alle Ihre Angebote und Benefits für potentielle Bewerber aktiv auf Ihrer Website und den Social-Media-Kanälen. Verfolgen Sie außerdem, was über das eigene Unternehmen im Netz geschrieben wird, wie die Online-Bewertungen ausfallen.“

Jannes Lehmann, zuständig für Personal bei der Kältech GmbH

Digitale Personalsuche AUCH DIE HANDWERKSKAMMER HANNOVER hat digitale Kanäle, auf denen Sie ihre Suche platzieren können.

Welche Tipps haben Sie noch? Auch für den weiteren Bewerbungsprozess. „Insgesamt geht es darum, einen niedrigschwelligen Bewerbungsprozess aufzubauen: `Keep it simple´ ist das Motto! Darüber hinaus ist es wichtig, den gesamten Besetzungsprozess - vom Erstkontakt bis zur Vertragsunterschrift und danach - einmal komplett durchzuspielen. Das kann im Team passieren, ich komme aber auch gerne vorbei um hier zu unterstützen. Gemeinsam lassen sich folgende Fragen klären: Wie ist der erste Eindruck auf die Kandidaten? Kommunizieren wir unsere Alleinstellungsmerkmale klar? Sprechen wir die Bewerber emotional an? Wie (schnell) reagieren wir auf Bewerbungen?“ Kontakt: Uwe Brehl, Tel. 0511 3 48 59 - 525, Mail brehl@hwk-hannover.de

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Lehrstellenbörse Kontakt: Christian Bunzel, Tel. 0511 3 48 59 - 477, Mail bunzel@hwk-hannover.de.

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Fachkräftebörse Kontakt: Birgit Lietzau, Mail lietzau@ hwk-hannover.de.

Die Kältech GmbH schaltet für ihre Stellenangebote bezahlte Werbekampagnen auf Facebook und Instagram. „Für wenig Geld kann man hier nach bestimmten Kriterien ganz gezielt diejenigen ansprechen, die man erreichen möchte. Kriterien sind beispielsweise Region, Alter, Interessen und Arbeitsgebiete“, so Lehmann. Die Kosten für die Stellenanzeigen halten sich auch deswegen im Rahmen, weil er es selbst macht und keine Agentur einschaltet. „Wir wollen so authentisch wie möglich und nicht durchgestylt auftreten, denn wir sind Handwerk und der Charme unseres Betriebes soll erhalten bleiben, das ist uns wichtig.“ Aber dennoch sind ansprechende Fotos und die richtige Ansprache wichtig. Denn laut einer Studie sind 60 Prozent der Arbeitnehmenden wechselwillig, würden aber nie aktiv suchen. Genau dieses Klientel will Kältech ansprechen.

Beeindruckend erfolgreich Der Erfolg ist beeindruckend und lässt sich einfach messen. „Wir haben in der Regel im Januar alle Ausbildungsplätze besetzt. Bei den Meistern dauert es etwas länger, weil wir den einen Wechselwilligen finden müssen, aber auch hier ist die Chance auf digitalem Weg viel größer. Neulich haben wir jemanden für´s Büro gesucht und hatten nach sechs Tagen 30 gute Bewerbungen. Kosten: 60 Euro. Das war Rekord“, so Lehmann. Aber damit nicht genug. Die Kältech hat den gesamten Recruitingprozess digitalisiert. Über einen Link in der Online-Anzeige kommt der Interessent auf die Karrierewebsite des Unternehmens und kann sich in 30 Sekunden mit wenigen Angaben und seinen Kontaktdaten bewerben. Innerhalb von 24 Stunden bekommt er einen Rückruf, bei dem alles abgefragt wird, was wichtig ist. Erst dann wird entschieden, ob derjenige zum Gespräch eingeladen wird. Lehmanns Resüme: „Das ist einfacher für die Bewerber, und wenn der Prozess erstmal eingeführt ist, ist es auch einfacher für die Betriebe und vor allem erfolgreicher.“ CHRISTINE SEEGER W

Förderstopp aufgehoben

Heiß auf Handwerk

Ab sofort wieder möglich: Antragstellung für Energieförderprogramme wie beispielsweise für Energieberatungen und E-Lastenräder.

Wie schafft man es Nachwuchs zu gewinnen und Fachkräfte zu halten? Dustin Nau weiß, wie es geht.

Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) ɓ Energieberatung für Wohngebäude (EBW) ɓ Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) ɓ Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW)* ɓ

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Förderung von E-Lastenrädern (E-Lastenfahrrad-Richtlinie)

Anträge für die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) können mit dem Inkrafttreten der novellierten Richtlinien, voraussichtlich ab dem 15. Februar 2024, wieder gestellt werden. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) war von der Antrags- und Bewilligungspause ausgenommen; hier konnten ununterbrochen Anträge gestellt und beschieden werden. Kontakt: Gunter Stegemann, Tel. 0511 3 48 59 485, Mail stegemann@hwk-hannover.de

Recht. Personal. Steuern. Mit der App „Handwerk“ bin ich stets auf dem Laufenden. Holger Kewitz, Fliesen Cussler GmbH, Hannover

2010 ist Dustin Nau in den väterlichen Betrieb, die Frank Doric Parkettboden GmbH, eingestiegen, und hat nach und nach viel dafür getan, motivierte Auszubildende zu finden und sie zu Experten auszubilden, die dann auch im Unternehmen bleiben. „Wir wollen die Azubis übernehmen und sie von Anfang an zu guten Kollegen machen“, betont der Parkettleger. Wie er das genau macht, was ihn an der Rolle des Chefs reizt und warum er eine Woche lang mit seiner Crew auf der AIDA verreist, hat er uns in der neuen Folge unserer Video-Reihe „Heiß-auf-Handwerk“ erzählt. Ganz wichtig ist es ihm auf jeden Fall seinen Azubis, Gesellen und Meis-

tern mit Respekt zu begegnen, sie in allen Lebenslagen zu unterstützen, auch über den beruflichen Alltag hinaus. „Mein Motto ist es meinen Mitarbeitern Verantwortung und Anerkennung zu geben“, so der Juniorchef, der sich um 18 Mitarbeiter, davon fünf Auszubildende, kümmert. Aber auch für die Zukunft hat er noch Pläne: Er möchte eine Ausbildungsleiterstelle schaffen, mehr Seminare zur internen Wissensweitergabe anbieten und - auch mit Hilfe seiner Azubis - aktiver auf Social Media werden. Sie möchten auch per Video Ihre Begeisterung für das Handwerk teilen? Dann melden Sie sich!

Foto: Christine Seeger

Foto: Christine Seeger | Foto: AdobeStock

Anzeigen per Social Media für wenig Geld

Was ist im ersten Schritt zu beachten?

Eine gute Nachricht für alle Energieberaterinnen und Energieberater: Das Aussetzen der Energieberatungsprogramme nach dem Haushaltsurteil Ende letzten Jahres ist nach der Einigung im Haushaltsausschuss beendet. Für folgende Energieförderprogramme ist die Antragstellung und die Bewilligung unter den Vorgaben der vorläufigen Haushaltsführung (bzw. unter Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel) ab sofort wieder möglich:

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Der Juniorchef ist mit seinen Parkettlegerazubis regelmäßig und intensiv im Austausch

Kontakt: Christine Seeger, Tel. 0511 3 48 59 - 415, Mail seeger@hwk-hannover.de Alle Videos von Heiß auf Handwerk: Bei Facebook und Instagram unter Handwerkskammer Hannover.

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handwerk.com/app


Entdeckt im Handwerk

Norddeutsches Handwerk | 16. Februar 2024

Satte Sounds aus heimischen Hölzern Marleaux Bassguitars baut im Harz E-Bässe für Profis auf der ganzen Welt. Ein Geheimnis des Erfolgs: die ständige Suche nach Alleinstellungsmerkmalen. lausthal-Zellerfeld im Januar. Abseits der Hauptstraßen sind die Wege schneebedeckt. An einer Kreuzung liegt ein Haus mit dunkelbrauner Holzfassade, die typisch für die Region ist. Auf den ersten Blick vermutet man hier kein Unternehmen, das sein Geld vor allem im internationalen Geschäft verdient. Über eine Stahlgittertreppe geht es ins Obergeschoss. Schon betritt man die Welt von Marleaux Bassguitars. Dass hier in aufwendiger Handarbeit Premiuminstrumente gebaut werden, verraten schon die hölzernen Montagetische, Fertigungsschablonen und diverse Holzbearbeitungsgeräte. Ein Dutzend halbfertiger Elektro-Bässe steht vor einer Wand mit Bildern von Musikern und eingerahmten Musikmagazinen. Dahinter liegt das Büro von Gerald Marleaux. Er telefoniert – auf Englisch; das kennt er gar nicht mehr anders. Der Anruf kommt aus Südkorea. „Inzwischen ist der größte Teil unserer Kunden international“, erzählt Marleaux. Seine E-Bässe gehen an Musiker in Europa, Amerika, Asien, Australien. Das Vertriebsnetz des fünfköpfigen Betriebs erstreckt sich über knapp 30 Händler auf drei Kontinenten. Angefangen hat der Unternehmer ganz klein. Als Schüler spielte er Bass in einer Schulband. Seinen Mangel an Geld glich er damals mit Spaß am Basteln aus: „Meinen ersten Bass habe ich mir mit Teilen vom Tischler selbst zusammengedengelt“, berichtet Marleaux. Es folgten der zweite, dritte und vierte Bass. „Meine Instrumente wurden immer besser und ich wurde von Musikern aus dem Publikum bei Auftritten darauf angesprochen“, erinnert er sich. Das wurden seine ersten Kunden. Fachlich lernte er nebenbei viel bei einem Streichinstrumentenbauer und absolvierte eine Lehre bei einem Kunsttischler. 1990 machte sich Marleaux als Zupfinstrumentenmacher für E-Bässe selbstständig. „Damals hatte ich das Gewerbe vor allem angemeldet, um bessere Einkaufspreise und Zugriff auf Teile zu bekommen, die Gewerbekunden vorbehalten waren“, erinnert er sich. Heute fertigt Marleaux Bassguitars rund 150 Bässe jährlich. Die Preise für ein Instrument starten beim günstigsten 4-Saiter bei 3400 Euro und können für den teuersten Serien-Bass mit 7 Saiten schon mal die 10.000-Euro-Marke überschreiten.

Fotos: Denny Gille (2), Hansjörg Hörseljau, Marleaux (2)

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C

Der aufwendigste Bass aus der Instrumentenschmiede: Der Contra hat einen hohlen Korpus.

Ebenholz und Palisander im Angebot. „Wir arbeiten am liebsten mit regionalen Hölzern und haben das auch als Marke angemeldet“, berichtet er. Für einige seiner Kunden sei das Regio Tone Wood sogar ein Hauptgrund für eine Bestellung bei den Niedersachsen. Über eine Kooperation mit den niedersächsischen Landesforsten gelangt der Betrieb an das Holz. „Wir suchen die Stämme, die gar nicht in den Handel gehen, weil sie für die Forstwirtschaft nicht zu gebrauchen sind: charaktervolles Holz mit Knollen zum Beispiel.“ Gute heimische Klanghölzer gebe es zuhauf: Ahorn, Esche, Pappel, Kastanie, Linde, Birke. Sie lagern in einem Raum neben der Werkstatt im Erdgeschoss. Marleaux zieht ein Brett hellen Ahorns aus einem Regal. Er schlägt es mit dem Finger an und es erklingt nicht nur ein kurzes dumpfes „Pock“, sondern ein warmer Ton, der kurz nachschwingt. „Gutes Tonholz muss resonant sein“, erklärt der Instrumentenbauer. Kunden, die zur Holzauswahl den Firmensitz besuchen, dürfen die Klopfprobe selbst machen. „Ein Kunde aus Usbekistan ist extra eingeflogen, um das Holz auszu-

Tiefe Töne sind seine Leidenschaft: Gerald Marleaux baut seit seiner Jugend E-Bässe. Seine Marke Marleaux Bassguitars steht für Qualität und Innovation.

suchen – und später kam er noch einmal, um seinen Bass abzuholen“, berichtet Marleaux.

Miniaturbässe und unendliche Weiten Einige beliebte Eigenentwicklungen hat die Harzer Bassmanufaktur auch im Angebot: Mit dem Soprano hätten sie als Erste einen E-Bass im Kleinformat entwickelt, dessen Bauart inzwischen Hersteller weltweit kopieren würden. Das Instrument spiele sich wie ein Bass und klinge wie eine Gitarre. Eine andere Entwicklung ist der Contra, ein E-Bass, der nicht den üblichen massiven Korpus hat, sondern einen Hohlraum ähnlich einem Kontrabass. „Da kam die Initialidee von einem sehr guten Kunden“, sagt Marleaux. In zwei Jahren Entwicklungszeit sei ein sehr beliebtes Instrument entstanden, von dem das Unternehmen jeden Monat einige Exemplare baut. Der Einstiegspreis: 8500 Euro. Abgespaced ist die jüngste Entwicklung der Bassbauer: Der E-Bass „Spock“ geht auf eine Kooperation mit der Technischen Universität Clausthal zurück.

Inzwischen ist der größte Teil unserer Kunden international. Gerald Marleaux, Bassbauer

W VIER FRAGEN AN

W ZU GUTER LETZT

Tamina Beckerat

Falschgeld: Diese Scheine sollten Sie kritisch prüfen

FIRMENNAME Farbenfroh WEBSEITE www.farbenfroh-malermeisterin.de ORT Bilshausen GEWERK Maler- und Lackiererhandwerk MITARBEITERZAHL 3 FUNKTION Inhaberin

1. Was sind Ihre Pluspunkte als Arbeitgeber? Mir sind Offenheit und Transparenz wichtig. Meine Mitarbeiterinnen wissen deshalb zum Beispiel, wie sich der Stundenverrechnungssatz zusammensetzt.

2. Wie rekrutieren Sie Nachwuchskräfte für Ihren Betrieb? Nicht aktiv. Bislang sind meine Mitarbeiterinnen alle über Instagram auf meinen Betrieb aufmerksam geworden und haben sich initiativ beworben.

3. Wie würden Sie Ihren Führungsstil beschreiben? 4. Was tun Sie, damit Ihre Mitarbeiter sich wohlfühlen? Wir machen zusammen Ausflüge und gehen mit dem Team auch mal feiern. Außerdem frühstücken wir regelmäßig gemeinsam oder grillen.

Foto: Privat

Locker und freundschaftlich. Außerdem ist mir ein respektvoller Umgang wichtig.

Die hatte mithilfe von Naturfasern einen neuen Polymerwerkstoff entwickelt. In einem vom Bundeswirtschaftsministerium geförderten Projekt entstand ein neuartiges, futuristisches Bassdesign, das klanglich und optisch das Beste aus der Materialentwicklung hervorbringen sollte. Einige schlaflose Nächte hätte das Vorhaben den Bassbauer zwar gekostet. „Aber am Ende ist ein toller Bass entstanden, in dem sich alle Materialien klanglich ergänzen. Er ist super leicht und die Lichtdurchlässigkeit des Korpus erzeugt interessante optische Effekte“, erklärt Marleaux. Nachdem die erste Charge zur Einführung 2023 direkt ausverkauft war, hat er das Modell gerade auf der größten Musikmesse in den USA vorgestellt und aus dem Stand einen Award gewonnen. Eine Idee für eine Weiterentwicklung hat der umtriebige Bassbauer auch schon: „Eigentlich muss da noch Licht rein.“ DENNY GILLE W

Mehr als 55.000 falsche Geldscheine wurden 2023 in Deutschland aus dem Verkehr gezogen. Die Zahl der Fälschungen ist damit um fast 30 Prozent gestiegen. 21.586 falsche 50-Euro-Scheine wurden laut Bundesbank im vergangen Jahr in Deutschland entdeckt. Damit ist der Fünfziger die am häufigsten gefälschte Banknote. Mit insgesamt 12.346 Fälschungen schaffte es der 20-Euro-Schein auf Platz 2 im Blüten-Ranking. Der starke Anstieg bei den Fälschungen hat laut Bundesbank jedoch einen anderen Grund: Die Zahl der falschen 200- und 500-Euro-Scheine habe 2023 um 266 beziehungsweise 167 Prozent zugelegt. Hintergrund seien wenige größere Betrugsfälle bei Geschäften mit Luxuswaren wie Autos, Uhren, Schmuck und Goldbarren. Nach Angaben der Bundesbank wurden 2023 insgesamt 56.572 falsche

Mehr unter:

w www.marleaux-bass.de

Foto: kues1 - stock.adobe.com

Wie groß ist der Wettbewerb im Bereich Edelbässe? Klein sei er nicht. „In jedem Land gibt es gute Premiumhersteller“, sagt Marleaux. Zum Glück seien die wenigsten Bassisten streng markentreu: Da dürften gerne die Instrumente von einem halben Dutzend verschiedener Hersteller an der Wand hängen. „Für mich sind die Mitbewerber ein zusätzlicher Ansporn, Alleinstellungsmerkmale zu kreieren“, sagt Marleaux. Und Alleinstellungsmerkmale haben die Bassbauer einige zu bieten. Das beginnt schon bei der Wahl des Holzes. Marleaux hat nicht nur klassische Exoten wie

Fertigungsdetail am Spock: der schwebende Saitenhalter aus einem Holz-Edelstahl-Laminat.

Geldscheine registriert. Dabei sei ein Schaden von mehr als 5,1 Millionen Euro entstanden – 90 Prozent mehr als noch 2022. Doch die Zentralbank hat auch gute Nachrichten: Insgesamt bleibe das Falschgeldaufkommen auf niedrigem Niveau. Zudem habe es sich bei einem Großteil der Blüten um „leicht erkennbare Fälschungen“ mit dem Aufdruck „MovieMoney“ oder „Prop copy“ gehandelt. (AML)

Frauen finden Handwerker sexy

Foto: nmann77 - stock.adobe.com

Wettbewerb ist Ansporn

Die neueste Schöpfung der Harzer: Spock nutzt neuartige Materialien und hat 2024 direkt einen US-Award gewonnen.

Frauen wollen Helden im Blaumann statt Halbgötter in Weiß. Zumindest, wenn man einer aktuellen Umfrage des Playboy glauben darf. Auf die Frage, welchen Beruf sie bei Männern besonders attraktiv finden, antworteten 60 Prozent: Handwerker! Damit konnten die Handwerker die sonst stets in Führung liegenden Mediziner (59 %) und Architekten (54 %) auf die Plätze verweisen. Der Playboy vermutet die Corona-Pandemie als Ursache für die wachsende Beliebtheit von Männern der Tat. Ein funktionierendes Zuhause und handwerkliches Geschick habe eine gewisse Konjunktur erlebt. (KW)


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