Norddeutsches Handwerk 11/2024

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Für Ihr Handwerk bieten

wir traditionelle und digitale Lösungen!

signal-iduna.de/handwerk

Fahrzeugleasing

Der Bundesfinanzhof hat das Steuersparmodell „Dezember-Leasing“ für Firmenwagen gekippt. Seite 2

Antworten auf Ihre Fragen

Die E-Rechnung wirft viele Fragen auf. Wir haben die wichtigsten Antworten zusammengetragen. Seite 3

„Positive Botschaften“

ZDH-Präsident Jörg Dittrich im Interview über den Wandel der Branche und die Zukunftsaussichten. Seite 4

Teams erfolgreich führen

Um die Mitarbeiterführung ranken sich viele Mythen. Ein Experte zeigt, worauf es wirklich ankommt. Seite 5

Studie belegt:

Mit der Vier-Tage-Woche steigt die Zufriedenheit der Mitarbeiter und die Betriebe profitieren. Seite 7

Gelebte Nachhaltigkeit

Schrage Conveying Systems in Friedeburg ausgezeichnet. Seite 15

INFOKANÄLE

Strategien gegen Preisdrücker

Zu teuer, kein Budget, die anderen sind billiger – diese drei typischen Preisdrücker-Einwände begegnen Handwerkern oft. Mit diesen Formulierungen können Sie kontern.

Preisverhandlungen gehören für Maler Torsten Rabenstein zum Tagesgeschäft.

„Die Kunden machen sich oft keine Gedanken, welche Kosten bei uns anfallen, und haben deshalb völlig falsche Vorstellungen, welches Budget sie brauchen“, sagt der Geschäftsführer von Maler Steto im ostfriesischen Berumbur. „Ich erkläre dann, wie sich die Preise zusammensetzen.“ Doch wenn Kunden nicht verstehen, dass der Betrieb auch gestiegene Material­ oder Lohnkosten weitergeben muss? „Dann kann ich nicht einfach Rabatte einräumen“, sagt Rabenstein. Er könne ohne Übertreibung sagen, dass er mit seinem Team im obersten Drittel im Markt mitspielt. „Und diese Qualität hat auch ihren Wert“, sagt der Geschäftsführer selbstbewusst. Im Zweifel müsse der Kunde einen anderen Betrieb suchen.

Wie Handwerksunternehmer mit Kunden umgehen, die Preise drücken wollen, weiß Verkaufstrainer Oliver Schumacher. Er gibt Tipps, wie Sie bei Rabattforderungen oder Einwänden Ihren Preis durchsetzen können.

Einwand 1: „Dafür ist mein Budget zu klein“ „Wenn ein Kunde behauptet, kein entsprechendes Budget zu haben, bedeutet das noch lange nicht, dass er nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügt“, sagt Schumacher. Schließlich würde kein Kunde in Preisverhandlungen mit dem Satz einsteigen: „Wir haben genug Geld – was können Sie uns anbieten?“ Deshalb sollten Sie sich die Frage stellen, ob der Kunde doch über mehr Geld verfügt, es aber nicht ausgeben möchte. „Bieten Sie deshalb nicht reflexartig einen Rabatt an“, so Schumacher. „Denn wollen Kunden wirklich etwas haben, dann finden sie immer Mittel und Wege, um es zu finanzieren.“ Schweigen Sie doch erstmal einen Moment. Vielleicht rudert der Kunde von selbst von seiner Rabattforderung zurück.

Tut er das nicht, könnten Sie etwas provokant fragen: „Heißt das, dass sinnvolle Lösungen unter keinen Umständen infrage kommen, wenn sie außerhalb Ihres Budgets liegen?“

Einwand 2: „Das ist mir zu teuer“

Eine typische Reaktion: Sie kommen mit einem Preis, der Kunde antwortet: „Zu teuer.“ Aber stimmt das auch? „Ein Angebot ist nicht zwangsläufig zu teuer, nur weil der Kunde es behauptet“, sagt Schumacher. Sein Rat: „Gehen Sie eher davon aus, dass dem Kunden die vorgestellte Lösung und der erwartete Nutzen zu gering erscheinen.“ Deshalb sollten Sie ihm diese klar vor Augen führen, statt auf seine Rabattforderung einzugehen. Diese Formulierungen schlägt Schumacher vor:

ɓ Ist es nicht besser, jetzt etwas mehr zu investieren, um mittelfristig von der guten Qualität zu profitieren und weniger Folgekosten zu haben?

ɓ Vielleicht erscheint der Preis auf den ersten Blick hoch. Ich fasse gerne für Sie zusammen, was Sie dafür alles bekommen.

ɓ Ich kann Ihnen gerne einen Rabatt geben. Soll ich dafür Posten A oder B aus dem Angebot rausrechnen?

ɓ Ja, es ist etwas hochpreisiger. Deswegen sitzen wir ja hier zusammen, denn Sie wollen doch etwas sehr Gutes?

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ɓ Es mag sein, dass es günstigere Mitbewerber gibt. Aber das ist der kalkulierte Preis und die Leistung ist diesen auch wert. ɓ Darf ich Ihnen kurz aufzeigen, was uns entscheidend von unseren Mitbewerbern abhebt? ɓ Oh, das ist interessant. Haben Sie schon rausgefunden, woran sie sparen, um solche Preise machen zu können? Denn auch sie können nicht vom Verschenken leben.

Von Skonto haben beide etwas.

Torsten Rabenstein, Geschäftsführer Maler Steto, Berumbur

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Einwand 3: „Beim Kollegen ist das billiger“ Haben Sie viel mit professionellen Einkäufern zu tun? Diese bräuchten oft intern gute Argumente, warum sie eine Leistung zu einem höheren Preis bei Ihnen und nicht beim günstigeren Wettbewerber eingekauft haben, gibt Schumacher zu bedenken. Also haken sie nach und fordern einen Rabatt. Aber auch Privatkunden sammeln gern mehr als ein Angebot ein, um sich zu orientieren. Hier helfen folgende Formulierungen weiter, meint der Verkaufsexperte:

Hühner, Roboter, Piraten: Seit 31 Jahren entwirft und produziert Stefanie Ludwig Maskottchen in Handarbeit. Die komplexen Formen aus Schaumstoff und Bezug schafft die Damenschneidermeisterin mit Hochleistungsklebern und Nähmaschine. „Ganz wichtig sind die geerbten Ingenieur­Gene und meine Berufserfahrung“, verrät die Inhaberin der „Kostümwerkstatt“ in Hagen am Teutoburger Wald. Aktuell hat sie mit ihrem Team ein heißes Werk geschaffen: das BBQ Wiesel zur Grill­WM 2024 – für ein gleichnamiges Team grillbegeisterter Herren. „Innerhalb von drei Wochen war das Wiesel fertig“, sagt Ludwig – mit aufwendigen Details wie dem flammenbesetzten Umhang, dem Steak auf der Grillgabel und einem breiten Grinsen. (BG)

Kunden sollten Angebote prüfen Kommt bei seinen Kunden der Einwand, der Wettbewerber sei billiger, rät Malermeister Torsten Rabenstein, genau hinzuschauen. „Die Kunden sollten nicht Äpfel mit Birnen vergleichen, sondern auf die Details achten und die Angebote prüfen.“ Dennoch möchten vielen Kunden ein bisschen feilschen. In solchen Fällen bietet Rabenstein zwei Prozent Skonto an, wenn die Rechnung innerhalb von fünf Tagen bezahlt wird. Die Kunden nähmen das Angebot in der Regel an: „Davon haben wir schließlich beide etwas: Wir bekommen unser Geld schnell und der Kunde kann ein bisschen sparen.“ KATHARINA WOLFW

Bürokratieentlastungsgesetz: „Kein Befreiungsschlag“

Das BEG IV ist beschlossen. Es enthält Neuerungen, die dem Handwerk zugute kommen – viele sind es aber nicht.

Zu den Erleichterungen gehören laut Bundesregierung unter anderem:

ɓ Kürzere Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege: Diese müssten nur noch acht statt zehn Jahre aufbewahrt werden.

ɓ Digitale Arbeitsverträge: Künftig könnten Arbeitgeber auch per E­Mail über die Bedingungen der Arbeitsverträge informieren.

ɓ Mehr digitale Rechtsgeschäfte: Künftig soll in einigen Rechtsbereichen eine E­Mail, SMS oder Messenger­Nachricht ausreichen.

ɓ Vollmachtsdatenbank für Steuerberater: Damit würden Arbeitgeber entlastet, weil sie ihrem Steuerberater keine Vollmachten mehr für die jeweiligen Träger der sozialen Sicherung ausstellen müssen.

ɓ Digitale Steuerbescheide: Künftig soll es den Steuerbehörden ermöglicht werden, Steuerbescheide und

andere Steuerverwaltungsakte digital zum Abruf bereitzustellen. Das sagt das Handwerk „Der große Befreiungsschlag bleibt aus“, erklärte ZDH­Generalsekretär Holger Schwannecke. Das BEG IV erweise sich trotz richtiger Ansätze „insgesamt als zu zögerlich, um spürbare Entlastungseffekte in der Breite des Handwerks zu erzielen“. Positiv hob er zwar hervor, dass der Bund den teilweisen Wegfall der anlassunabhängigen mutterschutzrechtlichen Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsplätzen oder die Anpassung der Bagatellgrenze bei der Künstlersozialversicherung beschlossen habe. Angesichts künftiger Neubelastungen – wie zum Beispiel der absehbaren Nachhaltigkeitsberichterstattungspflichten – könne das Gesetz nur ein Zwischenschritt sein, stellte Schwannecke klar. (AML) W

Preisdrücker sind gar nicht immer gegen Sie und Ihr Angebot. Vielleicht haben Sie sie einfach noch nicht von Ihren Qualitäten überzeugt.
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Fahrzeugleasing: Steuervorteil gekippt

Der Bundesfinanzhof hat das Steuersparmodell „Dezember­Leasing“ für Firmenwagen gekippt. Es drohen satte Steuernachzahlungen auf Sonderzahlungen.

Sie ermitteln Ihren Gewinn per EinnahmenÜberschuss­Rechnung und planen, noch zum Jahresende einen neuen Firmenwagen zu leasen? Vorsicht: Der Bundesfinanzhof hat die Vorteile des bisher beliebten „DezemberLeasings“ deutlich eingeschränkt: Wer den Wagen nicht dauerhaft zu mehr als 50 Prozent nutzt, bekommt Probleme.

Der Fall: Extrem viele Betriebsfahrten –aber nur im ersten Monat Ein Unternehmer least einen Firmenwagen über drei Jahre. Der Leasingvertrag sieht keine Übernahme des Wagens nach dem Ende der Laufzeit vor. Der Leasingzeitraum beginnt am 1. Dezember. In diesem Monat leistet der Unternehmer eine Leasingsonderzahlung in Höhe von rund 36.500 Euro zuzüglich Umsatzsteuer.

Der Unternehmer nutzt das Auto auch privat und führt ein Fahrtenbuch. Im Dezember nutzt er das Fahrzeug zu rund 71 Prozent beruflich. In dieser Höhe setzt er in seiner Einnahmen­Überschuss­Rechnung die Sonderzahlung im Anschaffungsjahr als Betriebsausgabe an.

Nach einer Betriebsprüfung kommt das Finanzamt zu einem anderen Ergebnis: Denn über die gesamten 36 Monate betrachtet liegt der betriebliche Anteil der Nutzung bei durchschnittlich

Bundesfinanzhof fällt Urteil zum Fahrzeugleasing.

nur rund 12 Prozent. Deswegen verteilt es den betrieblichen Anteil der Leasingsonderzahlung rückwirkend auf die vollen 36 Monate Laufzeit. Für den ersten Monat erkennt es als Betriebsausgaben nur 1/36 an – ganze 720 Euro. Dagegen klagt der Betroffene.

Das Urteil: Die Nutzung während der gesamten Dauer entscheidet

Der Bundesfinanzhof entscheidet zugunsten des Finanzamts. Der volle Betriebsausgabenabzug für die Sonderzahlung schon im Anschaffungsjahr komme aus zwei Gründen nicht infrage: 1 Der Unternehmer hatte keine Übernahme des Leasingfahrzeugs vereinbart. Daher sei er nicht wirtschaftlicher Eigentümer des Wagens.

Nachträglicher Wechsel möglich?

Rolle rückwärts nach der Betriebsprüfung: Um Nachzahlungen zu vermeiden, will ein Unternehmer die Gewinnermittlung nachträglich ändern. Geht das?

Der Fall: Ein thüringisches Unternehmen verzichtet seit Jahren auf sein Recht zur Einnahmen­Überschuss­Rechnung und erstellt stattdessen Bilanzen. Während einer Betriebsprüfung fallen Bilanzierungsfehler auf. Das Finanzamt ändert bereits bestandskräftige Steuerbescheide gemäß Paragraf 173 Abs. 1 Nr. 1 Abgabenordnung wegen neuer Tatsachen. Dagegen legt der Unternehmer Einspruch ein. Gleichzeitig beantragt er, den Gewinn der betreffenden Jahre rückwirkend per Einnahmen­Überschuss­Rechnung zu ermitteln, um Steuernachzahlungen zu vermeiden. Das Finanzamt lehnt das ab, da die Bescheide ursprünglich ohne einen Vorbehalt der Nachprüfung ergangen waren.

Das Urteil: Das Finanzgericht Thüringen gibt dem Unternehmer Recht. Wenn das Finanzamt bestandskräftige Steuerbescheide ändere, habe auch der Unternehmer die Möglichkeit, erneut über die Gewinnermittlungsart für die betreffenden Steuerjahre zu entscheiden (Urteil vom 31. August 2022, Az. 4 K 599/21).

Tipp: Abschließend wird der Bundesfinanzhof (BFH) über diesen Fall entscheiden (Az. X R 1/23).

Betroffene Handwerksbetriebe können in ähnlichen Fällen Einspruch gegen solche Steuerbescheide einlegen und das Ruhen des Einspruchsverfahrens bis zur Entscheidung des BFH beantragen. (JW) W

Ansage des Finanzgerichts: Ändert das Finanzamt einen bestandskräftigen Steuerbescheid, darf der Unternehmer ebenfalls neu entscheiden.

Keine Einsicht in die eigene Steuerakte

Wer seinen Steuerberater haftbar machen will, darf nicht auf Hilfe vom Fiskus hoffen. Einsicht in die eigene Steuerakten ist in solchen Fällen tabu.

Der Fall: Ein Ehepaar beauftragt einen Steuerberater mit der Steuererklärung. Das Finanzamt schickt den Steuerbescheid an den Steuerberater. Das Ehepaar nimmt den Bescheid erst zur Kenntnis, als dieser bestandskräftig ist. In dem Bescheid entdeckt das Paar Hinweise auf Rückfragen, über die es vom Steuerberater nicht informiert wurde. Da der Steuerberater ihnen dazu keine Auskunft gibt, beantragt das Paar beim Finanzamt Akteneinsicht und zugleich Auskunft über die eigenen Daten gemäß der Daten­

schutzgrundverordnung (DSGVO). Sie wollen die Angaben prüfen, um den Steuerberater gegebenenfalls in Regress zu nehmen. Das Finanzamt lehnt den Antrag ab, das Ehepaar klagt dagegen. Das Urteil: Der Bundesfinanzhof (BFH) bestätigt das Finanzamt zumindest teilweise in seiner Auffassung. Ein Finanzamt sei nicht dazu verpflichtet, Steuerzahler bei Schadensersatzfällen gegen Steuerberater durch nachträgliche Akteneinsicht zu unterstützen. Akteneinsicht in die Steuerakten gebe es nur für Steuerzwecke. Anders entschied der BFH über den Auskunftsanspruch des Ehepaars: Das Finanzamt müsse dem Paar gemäß Paragraf 15 DSGVO Auskunft über alle personenbezogenen Daten erteilen. Einsicht in die Akten wird das Paar so allerdings auch nicht erhalten. Denn der BFH stellte klar, dass sich dieser Anspruch nur auf die personenbezogenen Daten bezieht, nicht auf Kopien ganzer Dokumente. (JW) W

a BFH: Urteil vom 07. Mai 2024, Az. IX R 21/22

Wer die Anschaffung eines Leasingfahrzeugs plant, sollte mit seinem Steuerberater sprechen.

Folglich handele es sich nicht um notwendiges Betriebsvermögen. 2 Dennoch hätte der Unternehmer die Leasingsonderzahlung in voller Höhe ansetzen dürfen, wenn er den Wagen dauerhaft zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt und den Privatanteil nach der 1­Prozent­Methode versteuert hätte. Da die betriebliche Nutzung des Fahrzeugs nur rund 12 Prozent betrug, komme diese Regelung nicht infrage (Urteil vom 12. März 2024, Az. VIII R 1/21).

Tipp: Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater Wer die Anschaffung eines Leasingfahrzeugs für seinen Betrieb plant, sollte vorher unbedingt mit seinem Steuerberater sprechen:

ɓ Wie hoch wird die voraussichtliche betriebliche Nutzung des Fahrzeugs über den gesamten Zeitraum sein?

ɓ Beträgt die betriebliche Nutzung mindestens 10 Prozent? Dann könnte eine vertragliche Vereinbarung zur Übernahme des Wagens nach dem Ende der Leasingdauer sinnvoll sein.

ɓ Liegt die betriebliche Nutzung voraussichtlich bei maximal 50 Prozent? Dann wäre ein Fahrtenbuch sinnvoll. Denn das Finanzamt würde nach dem BFH­Urteil die Anwendung der 1­ProzentRegelung ablehnen und die Privatfahrten schätzen, wenn kein Fahrtenbuch vorliegt. ɓ Ist die volle Absetzbarkeit einer Leasingsonderzahlung im Anschaffungsjahr unter diesen Umständen noch sinnvoll? JÖRG WIEBKING W

Steuerentlastung bei den Freibeträgen 2024

Der Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag für 2024 sollen rückwirkend steigen. Arbeitgeber müssten das noch im Dezember berücksichtigen.

Der Bundestag hat mit dem Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 weitere Entlastungen bei der Einkommensteuer noch für das laufende Jahr beschlossen: Der Grundfreibetrag steigt kurzfristig um 180 Euro auf 11.784 Euro. Der Kinderfreibetrag erhöht sich um 228 Euro auf 6.612 Euro.

Erst muss allerdings noch der Bundesrat zustimmen. Wenn das geschieht, würden beide Änderungen rückwirkend für das gesamte Jahr 2024 gelten. Die Folge wäre eine in leichte Erhöhung des Nettolohns im Dezember.

Das Gesetz sieht vor, dass Arbeitgeber die Anhebung der Freibeträge in der Lohn­ und Gehaltsabrechnung für den Dezember 2024 umsetzen. Dieses rückwirkende Verfahren habe sich „bereits in der Vergangenheit

bewährt“, heißt es in der Erläuterung zum Gesetz. Das Bundesfinanzministerium solle dazu noch entsprechende Programmablaufpläne aufstellen und veröffentlichen. Für die Jahre 2025 und 2026 sind weitere Erhöhungen der Freibeträge geplant:

ɓ Der Grundfreibetrag soll 2025 um 300 Euro auf 12.084 Euro steigen und 2026 um 252 Euro auf 12.336 Euro.

ɓ Beim Kinderfreibetrag ist für 2025 ein Anstieg um 60 Euro auf 6.672 Euro und für 2026 um 156 Euro auf 6.828 Euro geplant.

Das hat der Bundestag mit dem Jahressteuergesetz II 2024 beschlossen –auch hier muss erst noch der Bundesrat zustimmen. (JW) W

Mehr Netto: Durch die Erhöhung der Freibeträge würde die Lohnzahlung zum Jahresende etwas höher ausfallen.

Neue Freigrenze für Geschenke

Der Gesetzgeber hat die Grenze für steuerfreie Geschenke an Geschäftspartner von 35 Euro auf 50 Euro netto angehoben. Was Sie jetzt beachten müssen.

Rückwirkend zum 1. Januar 2024 hat der Gesetzgeber die Freigrenze für Geschenke an Geschäftspartner erhöht. Sie beträgt nun 50 Euro netto pro Jahr und Geschäftspartner. Geschenke, die diese Grenze übersteigen, sind wie bisher nicht als Betriebsausgaben absetzbar. Was Sie bei Geschenken an Geschäftspartner auch weiterhin beachten müssen:

1 Pauschalsteuer nicht vergessen: Steuerfrei sind Präsente nur für die Beschenkten – und nur dann, wenn Sie als Schenkender die Geschenke pauschal mit 30 Prozent des Nettowerts versteuern.

2 Alle Kosten zählen: Dazu gehören zum Beispiel Geschenkpapier, Karte, Verpackung für den Postversand und Porto. Übersteigt

der Gesamtbetrag diese Grenze, könnte ein Betriebsprüfer den Steuervorteil nachträglich streichen.

3 Empfänger festlegen: Als Geschäftspartner zählen vor allem Kunden, Lieferanten und

Steuerfrei sind Geschenke nur für die Empfänger – als Schenkender müssen Sie das Präsent pauschal versteuern.

Dienstleister. Mitarbeitende sind keine Geschäftspartner.

4 Freigrenze: Bei der Freigrenze handelt sich um den Nettobetrag. Wenn Sie von der Umsatzsteuer befreit sind, müssen Sie hingegen mit dem Bruttowert rechnen, also mit maximal 50 Euro inklusive Umsatzsteuer.

5 Listen und Finanzbuchhaltung: Für das Finanzamt müssen Sie eine Liste mit allen beschenkten Kunden und den jeweiligen Geschenken erstellen. In Ihrer Finanzbuchhaltung benötigen Sie ein eigenes Konto „Geschenke bis 50 Euro“. Wenn Sie auch Geschenke über der Freigrenze verschenken, benötigen Sie dafür ein zweites Konto „Geschenke über 50 Euro“. (JW) W

E-Rechnung: Antworten auf Leserfragen

Gilt die Pflicht zur E-Rechnung auch für Betriebe mit wenig Umsatz? Gibt es eine brauchbare kostenlose Software? Und wie viel Digitalisierung muss sein? Hier sind Antworten.

Ab dem 1. Januar 2025 kommt die Empfangsverpflichtung bei der E-Rechnung. Das bedeutet auch für Handwerksbetriebe, dass sie in der Lage sein müssen, elektronische Rechnungen von anderen Unternehmen anzunehmen, auszulesen und zu archivieren. Viele Betriebe stecken aktuell noch in den Vorbereitungen. In den letzten Wochen sind viele Leserfragen bei uns in der Redaktion eingegangen. Wir haben deshalb beim Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) nachgefragt.

1. Trifft die Pflicht zur E-Rechnung auch Betriebe mit wenig Umsatz? Zum Empfang von E-Rechnungen sind alle Betriebe und Unternehmen ab 2025 verpflichtet. „Dazu gehört auch die Pflicht, diese elektronischen Rechnungen revisionssicher archivieren zu können“, erklärt Simone Schlewitz, Referatsleiterin im Bereich Steuer- und Finanzpolitik beim ZDH. Die Ausstellungsverpflichtung im B2B-Bereich wiederum – also der Versand von E-Rechnungen – greift erst ab 2027 für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro und ein Jahr später auch für alle anderen Unternehmen. „Für Kleinunternehmer ist im Jahressteuergesetz 2024 allerdings eine Ausnahme vorgesehen“, so die ZDHSteuerexpertin: „Betriebe mit einem Jahresumsatz von weniger als 25.000 Euro sollen auch künftig keine elektronischen Rechnungen an Geschäftspartner verschicken müssen.“

Die E-Rechnungspflicht kommt: Ab 2025 müssen Handwerksbetriebe in der Lage sein, E-Rechnungen von anderen Unternehmen anzunehmen, auszulesen und zu archivieren.

Bislang war das anders geplant: Laut Wachstumschancengesetz wären Kleinunternehmer ab 2028 verpflichtet gewesen, im B2B-Bereich elektronische Rechnungen zu verschicken. Der Bundestag ist von dieser Regelung mittlerweile abgerückt und hat die Ausnahme von der Ausstellungspflicht für Kleinunternehmer bereits im Jahressteuergesetz 2024 beschlossen. Die Entscheidung des Bundesrats über dieses Gesetz steht allerdings noch aus, die Abstimmung darüber findet im November statt.

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E-Rechnungen müssen revisionssicher gespeichert werden.

2. Gibt es eine „brauchbare“ kostenlose E-Rechnungssoftware, die Betriebe nutzen können?

Inzwischen gibt es auch kostenfreie Tools im Internet, mit denen sich E-Rechnungen visualisieren, also für das menschliche Auge lesbar machen lassen. Doch bilden diese Tools aber den jeweils aktuellen Stand der Technik ab?   Eine Empfehlung für eine bestimmte kostenlose E-Rechnungssoftware kann der ZDH nicht aussprechen, aber einen Verweis auf den aus Bundesmitteln

Foto: Gille, erstellt mit KI Midjourney

finanzierten Quba-Viewer geben. Die Forderung aus dem Handwerk nach einem kostenfreien staatlichen Tool zum Auslesen von E-Rechnungen bleibt daher aktuell, wie auch die ZDH-Referatsleiterin bestätigt. Die Bundesregierung hatte dies zuletzt zwar abgelehnt, aber der ZDH befindet sich zu dem Thema auch weiterhin im Austausch.

3. Kosten für die Archivierung von E-Rechnungen: Können Betriebe das steuerlich geltend machen? „Ja“, sagt Schlewitz. „Handwerksbetriebe können alle Ausgaben als Betriebsausgaben geltend machen, die mit der Umstellung auf die E-Rechnung verbunden sind.“ Die ZDH-Referatsleiterin fügt hinzu: „So wie alle anderen steuerrelevanten Daten müssen auch elektronische Rechnungen revisionssicher gespeichert werden.“ Daher sei für Betriebe auch künftig ein Archivsystem wichtig, das GoBD-konform ist – also den Grundsätzen „zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ entspricht.

4. E-Rechnungspflichten: Wie viel Digitalisierung muss sein? Es reicht aus, wenn sich die Betriebe zum 1. Januar 2025 auf das Pflichtprogramm beschränken und sich auf den Empfang, das Auslesen und Archivieren von E-Rechnungen vorbereiten.

„Betriebe sind aber gut beraten, die Umstellung auf die E-Rechnung als Anlass zu nehmen, um die Digitalisierung im Betrieb weiter voranzutreiben. Das kann die betriebsinternen Prozesse deutlich effizienter und schlanker gestalten“, sagt Schlewitz. „Zum Beispiel können sich die Betriebe für das Komfort-Programm entscheiden und die Eingangsrechnungen automatisiert weiterverarbeiten“, erläutert die ZDH-Mitarbeiterin. Es sei beispielsweise möglich, E-Rechnungen nach der inhaltlichen Prüfung automatisiert in die Buchhaltung einzulesen, zur Zahlung anzuweisen und zu archivieren. „Das birgt ein enormes Einsparpotenzial für Betriebe, sodass mehr Zeit für das Kerngeschäft bleibt“, betont Schlewitz. ANNA-MAJA LEUPOLD W

„Handwerk braucht positive Botschaften“

Den Wandel aufzeigen, Wertschätzung einfordern und die Zukunftsaussichten der Branche im Auge behalten: Wie das Handwerk sich aufstellen muss, um wettbewerbsfähig zu bleiben: Ein Interview mit ZDH-Präsident Jörg Dittrich.

Welche Konsequenzen haben die Ergebnisse der ostdeutschen Landtagswahlen für das Handwerk? Muss sich das Handwerk anders aufstellen?

» Jörg Dittrich: Wir sind die Interessenvertretung des Handwerks, keine Partei. Daher steht es uns nicht an, zu werten, wer wen wählt. Doch wir grenzen uns klar von antidemokratischen Positionen, Rassismus, Hass und Hetze ab. Es darf nicht schleichend zur Normalität werden, dass dies in unsere Gesellschaft getragen und so die Grundprinzipien unserer Demokratie und sozialen Marktwirtschaft zerstört werden. Gerade als Exportnation sind wir auf diese Offenheit angewiesen: Wenn Parteien an den extremen Rändern den Euro infrage stellen oder eine protektionistische Wirtschafts- und Handelspolitik verfolgen, schadet das der Wirtschaft und damit unseren Betrieben. Unsere Aufgabe als Interessenvertretung ist es, den Diskurs auf handwerksrelevante Themen zu lenken und dafür Lösungen zu fordern. Das ist keine Wahlempfehlung, sondern eine Notwendigkeit, wenn parteipolitische Positionen wirtschaftsschädigend sind – und damit nicht im Interesse unserer Betriebe und Beschäftigten.

Viele Themen sind emotional besetzt.

» Dittrich: Das stimmt. Aber es muss uns als Handwerksorganisation um die Inhalte gehen, die wir – Innungen, Kreishandwerkerschaften, Kammern, Zentralfachverbände – versuchen müssen, möglichst geschlossen im Sinne des Handwerks durchzusetzen. Wir fordern Respekt von der Politik, diesen sollten wir dann ihr gegenüber auch selbst zeigen. Das bedeutet nicht, dass wir in der Sache nicht knüppelhart sein dürfen. Immer dort, wo die Schmerzschwelle für unsere Betriebe und Beschäftigen überschritten wird, müssen wir auf Verbesserungen dringen.

Vieles basiert auf Glauben, nicht Fakten …

» Dittrich: … weil häufig Ängste dahinterstehen. Ob die geopolitische Entwicklung oder die Digitalisierung – viele fürchten, dass die Zukunft schlechter wird. Wenn die Mehrheit älter ist, hat das natürlich Einfluss auf die Stimmung im Land. Ich sehe uns in der Verantwortung, der nächsten Generation auch Zuversicht mitzugeben.

Dann können Sie aber nicht die schlechte Lage des Handwerks beklagen – und gleichzeitig den Nachwuchs animieren, als Fachkraft in diese Branche zu kommen!

» Dittrich: Tatsächlich ist es so, dass wir keinen Nachwuchs gewinnen werden, wenn wir immer nur sagen, wie schwierig die Lage im Handwerk ist. Wir müssen gleichzeitig klarmachen, dass das Handwerk in der langen Perspektive zu den Gewinnern gehört. Beispielsweise schafft das Ziel der CO₂-Einsparung im Handwerk Arbeit, es wirkt wie eine Arbeitsbeschaffung für das Handwerk. Wer sonst soll den Umbau von Heizungen oder die Installation von PVAnlagen bewältigen? Unsere Aufgabe ist es, berechtigte Kritikpunkte aufzugreifen und zu vermitteln, ohne dabei die generell positiven Zukunftsaussichten des Handwerks aus den Augen zu verlieren.

Gespräch: ZDH-Präsident Jörg Dittrich

Auch wenn Fachkräfte fehlen?

» Dittrich: In Zukunft wird sicherlich niemand mehr um eine Lehrstelle betteln. Selbst wenn jeder Betrieb in die Schule geht, um dort Azubis zu finden, wird es rein zahlenmäßig nicht reichen. Der demografische Wandel erfordert, dass wir uns verstärkt um Zuwanderer, Schul- oder Studienabbrecher, Menschen mit schwierigem Lebensweg kümmern müssen.

Was kann die Handwerksorganisation tun, um Jugendliche zu motivieren?

» Dittrich: Wir setzen auf positive Botschaften und auf Vorbilder im Handwerk. Und darauf, uns in der Politik Gehör zu verschaffen. Bei der Wachstumsinitiative waren wir damit erfolgreich. Da stehen Punkte drin, die von uns kommen, etwa die Praxischecks: Diese sollen nun im Rahmen der „Wachstumsinitiative“ auf alle Bundesministerien ausgedehnt werden. Und wir setzen auch auf unsere Imagekampagne. Mit der haben wir es geschafft, dem Handwerk wieder mehr Bekanntheit und Wertschätzung zu verschaffen.

Kritiker sagen, da müsse sich zum Beispiel etwas an der Lohnhöhe tun.

» Dittrich: Da halte ich gegen: Die Löhne im Handwerk sind gestiegen und wir bieten sowohl Sicherheit als auch Perspektive. Es gibt viele Beispiele, warum Menschen lieber in kleinen Betrieben als in Konzernen arbeiten. Nicht ohne Grund sprechen wir von der Handwerksfamilie. Das wollen wir für die Imagekampagne nutzen. Im Zentrum der Kampagne steht die Zuversicht. Ich halte das für eine starke Botschaft, wenn das Handwerk für eine positive Zukunft steht.

Neuer UFH-Bundesvorstand gewählt

Beim Bundeskongress in Bingen wurde Katja Lilu Melder zur Vorsitzenden gewählt. Sie tritt ihr Amt mit einem neu formierten Bundesvorstand an.

Katja Lilu Melder ist neue Bundesvorsitzende der Unternehmerfrauen im Handwerk (UFH). Sie übernimmt das Amt von Tatjana Lanvermann, die den Verband drei Jahre lang geführt hatte und nicht mehr zur Wahl antrat. Auf dem UFH-Bundeskongress in Bingen wurde Lanvermann zur Ehrenvorsitzenden der UFH ernannt und feierlich verabschiedet. Was sind die Ziele der neuen Bundesvorsitzenden? „Ich möchte den Verband in eine neue Generation führen. Dazu gehört für mich, junge Mitglieder sichtbar zu machen und neue Handwerkerinnen für die UFH zu begeistern“, sagt Melder. Um das zu erreichen, will sie die Social-Media-Präsenz des Verbandes verstärken und enger mit anderen Verbänden wie den Junioren des Handwerks oder den Fachverbänden und Innungen zusammenarbeiten. Auch in der politischen Arbeit sollen die Frauen im Handwerk laut Melder sichtbarer werden. Sie will die Kontakte zum Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) stärker nutzen. Melder ist Geschäftsführerin von BMG Santec, einem Betrieb für Abbruch und Gefahrstoffsanierung mit 80 Mitarbeitenden in Hamm. Die 41-Jährige ist Metall- und Schweißwerkmeisterin sowie Beton- und Abbruchtechnikermeisterin.

Wie die bisherige Bundesvorsitzende stellten sich auch alle anderen bisherigen Vorstandsmitglieder nicht mehr zur Wahl. Neu wählten die Delegierten:

ɓ Stellvertretende Bundesvorsitzende: Silke Gräfin Falco di Torre Pellice, Friseurmeisterin und Kosmetikerin (Arbeitskreis Würzburg)

ɓ Schatzmeisterin: Manuela Groß, Tankstelleninhaberin (Arbeitskreis Ingolstadt)

ɓ Pressesprecherin: Cornelia Lutz, UFH-Fördermitglied und Angestellte bei der GHM München

ɓ Schriftführerin: Jeannette Peters, Changemanagerin mit dem Schwerpunkt Nachfolge (Arbeitskreis Dortmund)

ɓ Kooptiertes Mitglied ist Carola Zarth, Präsidentin der Handwerkskammer Berlin. (JA) W

Die neue UFH-Bundesvorsitzende Katja Lilu Melder

„Umfragen besagen, dass knapp 80 Prozent der Meisterabsolventinnen und -absolventen nicht in die Selbstständigkeit gehen wollen. Und von denen wiederum geben etwa 35 Prozent als Grund dafür die überbordende Bürokratie an.“

Jörg Dittrich, ZDH-Präsident

Wenn die Mitt- und Endfünfziger vor der Betriebsübergabe stehen und die schlechte Lage beklagen, laufen sie Gefahr, keine Nachfolge zu finden. Gerade sie müssten Lust am Unternehmertum versprühen!

» Dittrich: Ich sehe das genauso. Wir Menschen werden älter, was gut ist. Aber wenn einige mit Ende 50 beschließen, teils auch aus Frustration, genug gearbeitet zu haben, ist vielen vermutlich nicht bewusst, wie viele Jahre den meisten noch vergönnt sind. In deren 70ern sind die finanziellen Reserven aufgebraucht. Aber es müssen dann noch ein oder zwei weitere Lebensdekaden finanziell gesichert sein. Mit einem zu frühen Ausstieg laufen sie Gefahr, später in die Altersarmut zu gleiten.

Viele verpassen den richtigen Zeitpunkt, um eine Betriebsübergabe einzuläuten?

» Dittrich: Es gibt leider Betriebe, die den richtigen Zeitpunkt verpassen. Ich habe mit 55 bei mir im Betrieb den Prozess begonnen und meinem Neffen Anteile übertragen, da war er gerade mal 28 Jahre. Aber auf was hätte ich denn warten sollen? Bis er 40 ist? Er hat seine Ausbildung und seinen Meister gemacht, ist mit 21 Jahren in Verantwortung gekommen. Weiß ich denn, ob er in 10 oder 20 Jahren noch Lust darauf hat? Unternehmer müssen selbst Lust auf ihre Arbeit und den Generationswechsel vermitteln, sonst wird die Nachfolge nicht gelingen.

Wäre da nicht die Bürokratie.

» Dittrich: Leider! Umfragen besagen, dass knapp 80 Prozent der Meisterabsolventinnen und -absol-

venten nicht in die Selbstständigkeit gehen wollen. Und von denen wiederum geben etwa 35 Prozent als Grund dafür die überbordende Bürokratie, die „Angst vor Formularen“ an. Hier muss die Politik mutiger und entschlossener agieren. Die Bürokratieentlastungsgesetze sind nicht als Entlastung spürbar. Mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung klopft das nächste Bürokratiemonster an der Tür.

» Dittrich: Ja, das ist ein Beispiel dafür, dass Regelungen an der Realität vorbeigehen und mehr Schaden anrichten als Nutzen. Ursula von der Leyen will die Bürokratie um 35 Prozent reduzieren und das KMU-Entlastungspaket der EU sollte verhindern, dass Offenlegungspflichten Betriebe zusätzlich belasten. KMU könnten geschützt werden, wenn Großunternehmen nicht verpflichtet wären, Daten der Lieferkette bei kleinen Betrieben einzufordern. Ein freiwilliger Nachhaltigkeitsberichtsstandard könnte hier Abhilfe schaffen und ein Chaos wie beim Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verhindern.

Wenn Sie eine Wunschliste hätten: Was sollte die Bundesregierung im Sinne des Handwerks umsetzen?

» Dittrich: Die Überschrift lautet: Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit. Wenn es dem Handwerk mit seinen 5,6 Millionen Beschäftigten und deren Angehörigen gut geht, dann lässt sich auch die Stimmung drehen. Und wo muss Politik ansetzen, damit die Wirtschaft wieder in Schwung kommt? Natürlich bei einer Energiepolitik, die Antworten gibt, woher 2030 eine grundlastfähige Energie zu einem wettbewerbsfähigen Preis herkommt. Dann bei einem Bürokratieabbau, der spürbar Freiräume schafft. Zudem wird das Thema der Lohnzusatzkosten immer brisanter.

Wo soll die Finanzierung herkommen?

» Dittrich: Die Diskussion über die Finanzierung der Sozialversicherung ist schwierig, aber unvermeidbar. Wir müssen jedoch die Lohnzusatzkosten senken, da sie Betriebe und Beschäftigte stark belasten. Vielleicht braucht es auch unpopuläre Maßnahmen. Der geforderte große Wurf blieb bei allen Reformen immer aus.

» Dittrich: Ich befürchte, die große Reform wird wohl ausbleiben. Aber wir können es uns nicht leisten, keinen Schritt zu gehen. Wir können im globalen Wettbewerb nicht einfach verlangen, dass das Spiel abgepfiffen wird, nur weil uns in der 70sten Minute die Luft ausgeht. Die Amerikaner und Chinesen werden weiterspielen. Daher müssen wir uns anstrengen, damit wir im Wettbewerb mithalten können.

Sehen Sie bei der Bundesregierung eine echte Handlungsfähigkeit?

» Dittrich: Es wird höchste Zeit, dass die Regierung handelt. Die Landtagswahlen im September haben zu einem monatelangen Stillstand geführt. Dass laut Umfragen der Ampel-Regierung nur noch die wenigsten zutrauen, das Ruder herumzureißen, sehe ich als einzige Chance, noch das Gegenteil zu beweisen. W DIE FRAGEN STELLTEN STEFAN BUHREN UND MARTINA JAHN

Gefahrstoffverordnung novelliert

Die Novelle der Gefahrstoffverordnung hat den Bundesrat passiert. Das Baugewerbe sieht im Beschluss eine verpasste Chance und warnt vor den Folgen.

Grünes Licht für die Novelle der Gefahrstoffverordnung: Knapp zwei Monate nach dem Beschluss der Bundesregierung hat auch der Bundesrat zugestimmt. Aus Sicht des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB) geht der Beschluss zwar in „die richtige Richtung – aber nicht weit genug“. Noch vor der Bundesratssitzung am 18. Oktober hatte sich der ZDB für Änderungen am Verordnungstext starkgemacht. Er plädierte dafür, dass Bauherren zu einer anlassbezogenen, zweistufigen Erkundung vor Beginn der Beauftragung verpflichtet werden. Diesem Vorschlag ist der Bundesrat nicht gefolgt. Der ZDB wertet die Entscheidung der Länderkammer deshalb „als verpasste Chance, den größtmöglichen Schutz für Mensch und Umwelt zu erreichen“. „Beim Umgang mit Asbest sind besondere Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und Dritter unumgänglich“, stellt ZDB-Hauptgeschäfts-

führer Felix Pakleppa klar. Deswegen fordere das Baugewerbe schon lange, die Bauherren dazu zu verpflichten, bei Asbestverdacht eine Erkundung vor Beauftragung und Beginn der Tätigkeiten durchzuführen. „Zu dieser Empfehlung ist auch der Nationale Asbestdialog gekommen, der darüber seit vielen Jahren berät“, sagt Pakleppa. Wichtig sei eine faire Aufgabenverteilung im Umgang mit Asbest. „Die anlassbezogene Beprobung durch den Bauherren würde nicht nur die Bauabläufe für Mensch und Umwelt sichern, sondern auch die Angebotserstellung für alle an der Sanierungsmaßnahme beteiligten Gewerke vereinfachen“, sagt Pakleppa. Er geht davon aus, dass so Verzögerungen oder gar Stilllegungen der Bauarbeiten verhindert werden könnten. Pakleppa zufolge bedeutet der Bundesratsbeschluss, dass jeder involvierte Unternehmer weiterhin eine Beprobung durchführen muss – auch wenn

es sich um ein und dieselbe Baumaßnahme handelt. „Es werden Kosten für den Veranlasser entstehen; Nachtragsforderungen, Streitigkeiten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer sowie Verzögerungen der Baumaßnahmen sind zu erwarten“, warnt er. Wie geht es weiter? Positiv ist aus Sicht von Pakleppa der Entschließungsantrag zu bewerten, den der Bundesrat gefasst hat. Darin fordern die Länder die Bundesregierung auf, „baldmöglichst“ die „Anzeigen, Anerkennungen und Todesfälle von mit Asbest in Zusammenhang stehenden Berufskrankheiten (…) vorzulegen und auf Basis dieser Daten zu bewerten, ob und in welchem Rahmen eine anlassbezogene Erkundung durch die Veranlasser zur Erfüllung der Ziele der Verordnung angezeigt ist“. Pakleppa hofft, dass die Empfehlung der Länder umgesetzt wird. (AML) W

Im

Teams erfolgreich führen

Immer authentisch sein, Vertrauen statt Kontrolle, Mitarbeitermotivation – solche Ideen für Mitarbeiterführung sind populär. Aber sind sie auch erfolgreich?

Mythos 1: Der Chef muss immer authentisch sein Authentizität gilt als Schlüssel für gelungene Führung. Unsinn, meint Bernd Geropp, Coach für Führungskräfte in kleinen und mittleren Unternehmen. „Als Führungskraft spielen Sie eine Rolle –die des Chefs. Und so sollten Sie sich auch verhalten.“ Gute Führung bedeute nicht, immer zu zeigen, wie es einem gerade geht, so Geropp. „Wer denkt, dass er sich nicht verstellen darf, um authentisch zu sein, begeht einen Denkfehler.“ Er nennt ein Beispiel: Schon morgens ist die Laune schlecht, weil Sie im Stau standen oder andere Kleinigkeiten schiefgegangen sind. „Wie verhalte ich mich dann authentisch im Betrieb?“, fragt Geropp. Die negativen Gefühle direkt ans Team weiterzureichen, sei ein Fehler. „Im Betrieb bin ich Chef, ich reiße mich also zusammen. Zu meiner Rolle gehört, für gute Stimmung zu sorgen und ansprechbar für meine Mitarbeitenden zu sein.“

Gute Führung basiere auf Werten und Überzeugungen, die sich im Verhalten des Chefs widerspiegeln. „Diese Werte muss ich für mich selbst herausfinden und meine Rolle daran ausrichten“, betont Geropp. „Erst dann bin ich im richtigen Sinne authentisch.“

Mythos 2: Die Chefin muss Mitarbeitende motivieren „Gute Mitarbeiter brauchen Sie nicht zu motivieren“, sagt Geropp. „Sie sind von sich aus, also intrinsisch motiviert.“ Ein Fehler vieler Chefs sei, das Team zu demotivieren. Mangelnde Wertschätzung, unklare Abläufe, widersprüchliches Verhalten – so würden auch die motiviertesten Teammitglieder frustriert, betont der Coach. Dagegen helfe dann auch kein höheres Gehalt oder ein Lob. Drei Aufgaben habe eine Führungskraft, um intrinsisch motivierte Mitarbeitende bei der Stange zu halten, so Geropp:

ɓ Sie geben der Arbeit einen Sinn.

ɓ Sie geben ein Ziel vor, aber nicht den detaillierten Weg. ɓ Sie sorgen dafür, dass der Mitarbeitende besser werden kann. Mythos 3: Vertrauen ist besser als Kontrolle Gute Mitarbeiter möchten Vertrauen und brauchen keine Kontrolle? Falsch, meint Geropp und nennt ein Beispiel: „Sie haben einen zeitkritischen Auftrag und fordern mehr Anstrengung und Überstunden. Doch wenn Ihr Mitarbeiter dann die Arbeit tatsächlich in der knappen Zeit schafft, nehmen Sie das kaum zur Kenntnis, weil Sie im Kopf schon wieder woanders sind.“

In einem solchen Fall brauche und erwarte der Mitarbeitende aber Kontrolle: „Wie wollen Sie sonst ein Feedback geben?“, fragt Geropp. „Und selbst wenn Sie volles Vertrauen in einen Mitarbeiter haben, sollten Sie seine Ergebnisse zumindest hin und wieder kontrollieren. Schließlich tragen Sie nach wie vor die Gesamtverantwortung.“ Auch hier gelte: Kontrollieren Sie aber nur Ergebnisse, nicht den Weg. Wichtig: Kontrollen sollten berechenbar und vorhersehbar sein, rät der Coach. „Am besten, Sie sprechen die Kontrollschritte ab, wenn Sie die Aufgabe übergeben. Der eine braucht mehr, der andere weniger Kontrolle.“ Verboten ist, zwischendurch nachzufragen –auch wenn es gut gemeint ist.

Als Führungskraft spielen Sie eine Rolle – die des Chefs.

Bernd Geropp, Coach

Mythos 4: Remote Führen ist unmöglich Führen aus der Ferne – das kann nicht klappen, denken Sie? „Ich würde sagen: Wer nicht remote führen kann, kann gar nicht führen“, so Geropp. Denn entscheidend sei nicht, wie oft sich Team und Chef persönlich treffen, sondern der Austausch und das Interesse des Chefs an seinen Mitarbeitenden. „Als Führungskraft muss ich umdenken: Mehr telefonieren als direkt sprechen. Meine Leute auf der Baustelle nach Vorankündigung besuchen, wenn sie morgens nicht vom Betrieb, sondern von Zuhause aus starten“, erläutert Geropp. „Kontakt zu halten kommt gut an, denn den Mitarbeitenden ist klar: Der Chef hat wenig Zeit. Sie wissen es zu schätzen, wenn er sie ihnen widmet.“

Mythos 5: Führung kann man nicht lernen Zur Führungskraft muss man geboren sein, das ist nur etwas für

Es läuft gut im Team?

Dann haben Sie Ihr Führungshandwerk gelernt!

Alpha-Tiere – glauben Sie das auch? „Führung kann man lernen“, ist hingegen Bernd Geropp überzeugt. Viel wichtiger sei hingegen die Frage: Will ich das auch?

Denn der Wechsel in eine Führungsposition hat seiner Ansicht nach viele Konsequenzen: „Ich muss damit leben, nicht mehr Teil des Teams zu sein“, sagt er. Man müsse bereit sein, sich unbeliebt zu machen – etwa, weil eine unpopuläre Entscheidung durchgesetzt werden muss. Und nicht zuletzt müsse eine Führungskraft bereit sein, Konflikte anzusprechen und sachlich auszutragen. „Es ist nicht das Ziel, beliebt zu sein und für Harmonie zu sorgen“, sagt der Coach. Ziele seien ein fairer Umgang, eine offene Kommunikation und verlässliche Entscheidungen. Wer dies für sich akzeptiere, könne Führung lernen. „Letztlich ist gute Führung auch ein Handwerk.“ KATHARINA WOLF W

Mitarbeiterführung: Guter Teamgeist bringt Betrieb voran Respekt und Wertschätzung für das Team stehen im Arbeitsalltag für das Unternehmerpaar Nowack (Foto) stets obenan. „Uns ist die Art und Weise, wie wir mit unserem Team zusammenarbeiten, schon immer sehr wichtig“, betont Dietrich Nowack. Gemeinsam mit seiner Frau Astrid führt er seit 1995 die Dietrich Nowack Malermeister GmbH im niedersächsischen Schöningen in zweiter Generation. 16 Gesellen und 4 Azubis profitieren von regelmäßigen Feedbackgesprächen, gemeinsamen Events sowie Lob und Anerkennung durch ihre Chefs. Dazu gibt es Oster- und Weihnachtsgeschenke sowie auch mal „einen Obolus in Form von Geld oder Material“. Der Umgang auf Augenhöhe zahle sich aus: „Zum Beispiel in Form einer langjährig guten Zusammenarbeit mit vielen Mitarbeitern“, freut sich der Inhaber. „Zwei Kollegen sind schon seit über 40 Jahren bei uns und andere seit über 25 Jahren.“ Der gute Zusammenhalt im Team wirke sich auch positiv auf das Arbeitsergebnis aus. „Wir wissen genau, wer welche Aufgaben in welcher Kolonne besonders effektiv bearbeiten kann und in welcher Kombination es auch menschlich am besten passt“, sagt er. „Die Mitarbeitenden können mit allen wichtigen Anliegen zu uns kommen“, erzählt Astrid Nowack, „auch wenn das natürlich einiges an Zeit kostet.“ Die Verwaltungsfachwirtin ist als Quereinsteigerin zuständig für das Büro und die Betreuung der Auszubildenden. „Aber diese Zeit nehmen wir uns gerne“, resümiert sie. „Und wenn es in einer Kolonne kriselt“, wirft der Chef ein, „dann berichten die Mitarbeiter uns von solchen Problemen. Beim nächsten Mal können wir das bei der Kolonnenplanung berücksichtigen.“ (BG)

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Mehr Geld für Ihre Minijobber

Wer die Verdienstgrenze im Minijob überschreitet, riskiert die Sozialversicherungspflicht. Doch diese Extras werden nicht angerechnet.

Im Minijob gelten strenge Verdienstgrenzen: Aktuell liegt sie bei 538 Euro . Wird diese Summe überschritten, greift die Sozialversicherungspflicht. Doch es gibt Ausnahmen. Diese fünf Extras können Sie Ihren Minijobbern zukommen lassen, ohne die Verdienstgrenze zu reißen.

1. Deutschlandticket

Ihr Minijobber pendelt zur Arbeit? Dann unterstützen sie ihn mit einem Deutschlandticket. Wie die Minijob-Zentrale auf ihrer Homepage schreibt, können Arbeitgeber diese Fahrkarte komplett oder teilweise übernehmen, ohne dass die Summe auf die Verdienstgrenze angerechnet wird. Zu beachten ist, dass der Zuschuss oder die Bereitstellung des Tickets zusätzlich zum Verdienst erfolgt.

2. Zuschläge für Arbeit in der Nacht oder am Feiertag Ihre Minijobberin arbeitet viel an Sonn- und Feiertagen oder nachts?

Dann können Sie steuerfreie Zuschläge zahlen. Diese bleiben, so die Minijob-Zentrale, sozialversicherungsfrei. Allerdings nur, wenn

In Ihrem Betrieb gibt es eine Prämie für gute Ideen?

Davon können auch Ihre Minijobber profitieren.

der Grundverdienst, auf dessen Grundlage sie berechnet werden, 25 Euro pro Stunde nicht übersteigt.

3. Jubiläumszuwendungen Jubiläumszuwendungen zählen laut Minijob-Zentrale grundsätzlich nicht zum regelmäßigen Verdienst im Minijob. Schließlich werden sie in der Regel weder vertraglich zugesichert, noch wiederkehrend ausgezahlt. Beitragsfrei ist die Jubiläumszuwendung jedoch nicht. Arbeitgeber zahlen die üblichen Abgaben an die Minijob-Zentrale. Achtung: Andere Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld werden in der Regel auf die Verdienstgrenze angerechnet.

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4. Prämien für Verbesserungsvorschläge

In Ihrem Betrieb gibt es eine Prämie für gute Ideen? Davon können auch Ihre Minijobber profitieren. Laut Minijob-Zentrale zählen sie in der Regel nicht zum regelmäßigen Verdienst.

5. Inflationsausgleichsprämie Noch bis 31. Dezember 2024 können Arbeitgeber die steuerfreue Inflationsausgleichsprämie zahlen. Diese freiwillige Sonderzahlung ist bis zu einem Gesamtbetrag von 3.000 Euro steuer- und beitragsfrei – und das gilt laut Minijob-Zentrale auch für Minijobber. KATHARINA WOLF W

Bis zu 3.500 Euro Förderung möglich

Der Bund gibt wieder eine Anschubhilfe für E-Lastenfahrräder. Der Förderantrag muss allerdings zum richtigen Zeitpunkt erfolgen.

Die Bundesförderung für E-Lastenfahrräder ist zurück – seit dem 1. Oktober können Handwerksbetriebe wieder Förderanträge beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen, wenn sie ein E-Lastenfahrrad anschaffen. Alle wichtigen Informationen zu dem Förderprogramm hat die Behörde unter www.bafa. de in einem Merkblatt zusammengestellt.

Antragsberechtigt sind demnach private Unternehmen und freiberuflich Tätige, die E-Lastenfahrräder für den gewerblichen Transport von Gütern nutzen möchten. Als Güter gelten der Behörde zufolge Sachen, die von Unternehmen in Industrie, Gewerbe, Handel oder im Dienstleistungsbereich transportiert werden. Das BAFA weist darauf hin, dass der Förderantrag zwingend vor der Bestellung des E-Lastenfahrrads gestellt werden muss. Vor Antragsstellung dürften sich Handwerksbetriebe lediglich ein Angebot einholen. Die Förderung deckt 25 Prozent der Anschaffungskosten – die maximale Fördersumme ist pro Fahrrad allerdings auf 3.500 Euro gedeckelt. Hinweis: Bei der Förderung handelt es sich um eine Projektförderung. Zu den förderfähigen Kosten zählen daher nicht nur Kosten für das Fahrrad sondern alle projektbezogenen Ausgaben. Dazu gehören zum Beispiel auch die Aufwendungen für Sicherheitsausstattung wie Fahrradhelme und Sicherheitsschlösser, Akkus und GPS-Tracker. Förderfähig ist die Anschaffung von fabrikneuen E-Lastenfahrrädern. Diese müssen laut BAFA ein zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 170 Kilogramm haben und mehr Volumen aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad. (AML) W

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Zahlungsausfälle

sprunghaft gestiegen

Die Creditreform beobachtet unter deutschen Unternehmen zunehmend krisenhaftes Zahlungsverhalten. Großzügige Zahlungsfristen seien jetzt besonders risikoreich.

Zahlungsausfälle haben im ersten Halbjahr 2024 teils sprunghaft zugenommen. Das ist ein Ergebnis des Zahlungsindikators 2024, den die Creditreform Wirtschaftsforschung herausgibt. Das durchschnittliche Forderungsvolumen sei auf 23.600 Euro gestiegen –1.700 Euro mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland zeige sich – laut der Erhebung zu rund 1,02 Millionen Unternehmen in Deutschland –im ersten Halbjahr 2024 weiterhin schwach.

Der durchschnittliche Zahlungsverzug sei zwar von knapp 10,8 Tagen in 2023 auf 8,8 Tage in 2024 gesunken. Lieferanten und Kreditgeber hätten ihren Kunden aber auch längere Zahlungsfristen eingeräumt. Laut Creditreform betrugen die Zahlungsfristen bei den unternehmensnahen Dienstleistungen im ersten Halbjahr 2024 knapp 32 Tage, im ersten Halbjahr 2023 waren es knapp 29 Tage. Kleinunternehmen mit maximal 50 Mitarbeitenden stellten mit gut einem Viertel lediglich einen kleineren Anteil der Außenstände.

Die Strategie großzügigerer Zahlungsfristen berge viele Risiken. Sie führe zu Zahlungsausfällen, weil Außenstände möglicherweise gar nicht mehr beglichen werden könnten. Patrik-Ludwig Hantzsch, Leiter der Creditreform Wirtschaftsforschung, resümiert: „Die Daten der ersten sechs Monate zeigen deutlich krisenhafte Veränderungen im Zahlungsverhalten.“ Der Höhepunkt sei vermutlich noch nicht erreicht und eine weitere Verschlechterung zu erwarten. (BG) W

Ein Deutschlandticket für Minijobber dürfen Sie zahlen, ohne dass es auf die Verdienstgrenze angerechnet wird.

Mit der Vier-Tage-Woche zufriedener

Das deutschlandweite Pilotprojekt zur Arbeitszeitverkürzung legt erste Ergebnisse vor: Mitarbeiter haben weniger Stress und schlafen besser. Und auch die Betriebe profitieren.

Weniger Arbeit, weniger Stress, gleiche Produktivität: Die Vier-TageWoche sorgt für mehr Zufriedenheit bei Arbeitnehmern, ohne die Wirtschaftlichkeit der Betriebe zu gefährden. Das ist das zentrale Ergebnis einer Studie der Universität Münster, die den sechsmonatigen Pilotversuch zur Vier-Tage-Woche in Deutschland wissenschaftlich begleitet hat.

45 Unternehmen aller Branchen und Größen haben sich an dem Versuch beteiligt. Ziel war zu klären, wie die Vier-Tage-Woche Arbeitgeberattraktivität, Mitarbeitergesundheit und Produktivität beeinflusst. Nun haben die Initiatoren des Projekts rund um die Agentur Interprenör erste Ergebnisse vorgelegt.

Fitnesstracker zeigten mehr Bewegung und besseren Schlaf

Und die lassen aufhorchen: 90 Prozent der Mitarbeitenden in den beteiligten Unternehmen sagten, die Vier-Tage-Woche habe ihr allgemeines Wohlbefinden verbessert. So berichteten sie von weniger Stress und Burnout-Symptomen. Fitnesstracker, getragen von Testpersonen, zeigten, dass diese sich mehr bewegten und länger schliefen als eine Kontrollgruppe, die fünf Tage die Woche arbeitete. So sorgte die Vier-Tage-Woche durchschnittlich für 38 Minuten mehr Schlaf, mehr Schritte am Tag und weniger Stressminuten pro Tag. Auch der Krankenstand sei gesunken, allerdings nur leicht, ermittelten die Wissenschaftler.

Alle Betriebe im Pilotversuch hatten die Arbeitszeit um mindestens 10 Prozent verkürzt, 38 Prozent sogar um 20 Prozent. Dabei waren die Unternehmen frei, wie sie die Vier-Tage-Woche umsetzten: Die Mehrheit (85 Prozent) gewährte einen freien Tag pro Woche an einem festgelegten oder rotierenden Tag. 60 Prozent der beteiligten Betriebe führten die verkürzte Arbeitszeit für alle Mitarbeitenden ein. Größere Unternehmen beschränkten sich auf bestimmte Mitarbeitende oder Teams.

„Die Vier-Tage-Woche führte zu einer signifikant positiven Veränderung der Lebenszufriedenheit, die sich hauptsächlich durch die zusätzliche Freizeit ergab“, erklärte die Leiterin der Studie Julia Backmann bei der Vorstellung der Ergebnisse und belegte dies mit Zahlen: Hatten vor dem Projekt 64 Prozent der Mitarbeitenden den Wunsch, mehr Zeit mit der Familie zu verbringen, waren es nach der Einführung der Vier-Tage-Woche nur noch 50 Prozent.

Optimierte Prozesse und mehr Effizienz sorgten für gleichbleibende Produktivität Um die verkürzte Arbeitszeit nicht mit mehr Überstunden auszugleichen, gingen die Unternehmen unterschiedliche Wege: Jeweils über 60 Prozent reduzierten Ablenkungen und optimierten Prozesse, gut

Weniger Stress, mehr Bewegung: Wer nur vier Tage die Woche arbeitet, ist zufriedener.

die Hälfte der Unternehmen veränderte die MeetingKultur, indem sie beispielsweise die Frequenz und die Länge der internen Treffen verringerte. Ein Viertel der Teilnehmenden führte neue digitale Werkzeuge ein, um die Effizienz weiter zu steigern.

Dadurch konnte die Produktivität in den Unternehmen gehalten werden oder sogar steigen. Es hätten sich leichte Steigerungen in den finanziellen Leistungskennzahlen wie Umsatz und Gewinn gezeigt, so Backmann. Auch Geschäftsführer und Mitarbeitende berichteten von einer verbesserten Produktivität.

Um passende Arbeitszeitmodelle und optimierte Prozesse zu erarbeiten, konnten die teilnehmenden Unternehmen an bis zu 15 Online-Workshops teilnehmen. Netzwerktreffen ermöglichten persönlichen Erfahrungsaustausch.

Die VierTage-Woche führte zu einer signifikant positiven Veränderung der Lebenszufriedenheit.

Julia Backmann, Universität Münster

Unternehmen warben mit der Vier-TageWoche erfolgreich um neue Fachkräfte

Ob sich die Vier-Tage-Woche auch auf die Gewinnung neuer Mitarbeitender auswirkte, konnten die Wissenschaftler nicht eindeutig belegen. Zwar seien die Mitarbeiterzahlen in den beteiligten Betrieben während des Projekts gestiegen. Unklar sei, ob dies allein der verkürzten Arbeitszeit zuzurechnen sei. Dass einige der Unternehmen offensiv mit der VierTage-Woche geworben hätten, werteten die Forscher als starkes Indiz.

Ein positives Fazit der Vier-Tage-Woche zogen daher nicht nur Mitarbeitenden, sondern auch die Betriebe: Mehr als 70 Prozent wollen sie fortsetzen, indem sie entweder die Testphase verlängern oder die verkürzte Arbeitszeit dauerhaft einführen.

KATHARINA WOLF W

Vier-Tage-Woche bleibt

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Seit Januar ticken die Uhren in der nordrhein-westfälischen Schreinerei Mostert anders: Ab Donnerstagabend ist dort Wochenende. Inhaber Hanns-Georg Mostert (Foto) hat mit seinem Betrieb an dem bundesweiten Pilotprojekt zur Vier-Tage-Woche teilgenommen. Und er zieht durchweg eine positive Bilanz. „Wir lassen das weiter so laufen und kehren nicht zur Fünf-Tage-Woche zurück“, steht für den Schreinermeister fest. Das wichtigste Fazit des Betriebsinhabers: „Meine Mitarbeitenden sind ausgeruhter und konzentrierter bei der Arbeit“, sagt Mostert. Zudem seien sie zufrieden mit dem Modell und freuten sich über den freien Freitag. Allein das sei ein wichtiger Grund für den Unternehmer, an dem Modell festzuhalten.

An einem Freitag im Monat kommt dennoch das ganze Team zum Team-Tag. Das wollten alle beibehalten und profitieren jetzt „von der absoluten Ruhe im Betrieb“. Kein Kunde, kein Lieferant und kein Telefonklingeln. Das gesamte Team schätze es, dass sie sich gemeinsam Zeit für die Weiterentwicklung nehmen, sagt Mostert.

„Wenn ich mein Team vergrößern wollen würde, könnte ich die Vier-Tage-Woche gut als Aufhänger nutzen“, betont der Handwerksmeister. Er habe einige Bewerbungen bekommen, nur weil er das Arbeitszeitmodell anbietet. Nach einem Dreivierteljahr bekommt der Unternehmer noch immer Nachfragen von Kunden aufgrund der Vier-Tage-Woche. „Mich überrascht, dass sich viele Kunden wohlwollend dafür interessieren und fragen, wie das im Team funktioniert“, betont er. Dadurch habe der Betrieb seinen Ruf als attraktiver Auftragnehmer und auch Arbeitgeber in der Region stärken können.

Das Jahr 2024 sei ohnehin ein Jahr großer Veränderungen in der Schreinerei: „Wir haben große Maschinen angeschafft und haben uns um neue digitale Anwendungen gekümmert“, berichtet Mostert. Sein Ziel sei dabei immer eine Effizienzsteigerung. Doch wenn viele Veränderungen zusammenkommen, sei eine echte Messung in Zahlen und Fakten schwierig. „Ich gehe davon aus, dass es im kommenden Jahr ruhiger wird“, sagt der Unternehmer. Dann werde er auch in der Bilanz ein Fazit der Vier-Tage-Woche ziehen können. (JA)

Sichern Sie Ihren Betrieb!

Extremwetter kann verheerende Schäden anrichten. Mit einer Gefahrenanalyse, einem Notfallplan und Schutzmaßnahmen lässt sich das Ausmaß reduzieren.

Starkregen, Gewitter, Tornado: Extreme Wetterereignisse können auch Ihren Betrieb treffen. Gute Vorbereitung hilft, Schäden klein zu halten.

Der Klimawandel sorgt dafür, dass immer häufiger extreme Wetterereignisse wie Stürme oder Starkregen auftreten. Überschwemmungen bedrohen längst nicht nur Häuser und Betriebe in Flussnähe. Die Schäden können vor allem für kleine und mittlere Betriebe existenzbedrohend sein. „In der ersten Hälfte dieses Jahres haben Extremwetterereignisse einen Schaden von fast 56,8 Milliarden Euro verursacht“, sagt Horst Bub von der Nürnberger Versicherung. Gute Vorbereitung und die richtige Absicherung könnten aber oft das Schlimmste verhindern.

Gefahrenanalyse und Schutzmaßnahmen

Gefahrenanalyse: Um die richtigen Vorsichtsmaßnahmen gegen Hochwasser ergreifen zu können, sollten Betriebe zunächst eine Gefahrenanalyse durchführen, sagt Bub. Liegt der Unternehmensstandort in einem Hochwasserrisikogebiet? Dann sollten Sie tätig werden.

Doch selbst wenn nicht: „Mittlerweile sind Naturgefahren wie Überschwemmungen und Starkregen nirgends mehr ausgeschlossen“, warnt der Experte. Deshalb sollten alle Unternehmen prüfen, auf welchen Wegen Wasser ins Gebäude gelangen kann.

Notfallplan: Im nächsten Schritt wird ein Notfallplan erstellt: „Betriebe sollten darin klar definieren, wer für welche Aufgaben zuständig ist, und Abläufe festhalten, etwa das Sichern von Dokumenten und Geräten“, rät Bub. Daten sollten nicht nur lokal abgespeichert, sondern zusätzlich auf einer Cloud oder auf Servern an einem anderen Ort gesichert werden.

Schutz vor Überschwemmung: Im Überschwemmungsfall sollte so wenig Wasser wie möglich ins Gebäude eindringen. Gegen Wasser von außen helfen druckwasserdichte Fenster und Türen sowie Schwellen an Eingängen, sagt der Versicherungsexperte. Zweites Problem: Hochwasser führt sehr häufig zu angestautem Abwasser in der Kanalisation, das

Bewerber schätzen (guten!) Humor

Mittlerweile sind Naturgefahren wie Überschwemmungen und Starkregen nirgends mehr ausgeschlossen.

Horst Bub, Versicherungsexperte

Aus der Menge herausstechen und Aufmerksamkeit erregen, das sollte eine gute Stellenanzeige schon können. Doch ist es richtig, dabei witzig zu sein? Ja, sagt die Mehrheit der Soll eine Annonce witzig sein oder nicht? Eine aktuelle Studie sagt: Ja – aber bitte passend zur Zielgruppe. Zwei andere Stilmittel würden dagegen vor allem schaden.

1.000 Befragten in einer aktuellen Studie im Auftrag der Jobbörse Jobtensor: 60 Prozent finden, dass Humor genau das ist, was in Stellenanzeigen fehlt, damit sie sich bewerben. Doch witzig sein klappt nicht immer. Kommt nämlich der Humor bei der Zielgruppe nicht an, sind die Bewerber weg: Nur 18 Prozent würden dann noch eine Bewerbung abschicken. Höher im Kurs stehen Arbeitgeber, die über sich selbst lachen können: Bei mehr als einem Drittel der Bewerbenden kommen Unternehmen gut an, die sich in Stellenanzeigen selbst auf die Schippe nehmen können. Von zwei anderen Stilmitteln sollten Arbeitgeber in Stellenanzeigen lieber

die Finger lassen, ermittelte die Studie: Nur 23 Prozent fühlen sich stärker angesprochen, wenn genderneutrale Sprache benutzt wird. Jugendwörter sind noch unbeliebter: Die Hälfte der Befragten würde sich gar nicht bewerben, wenn die Stellenanzeige Jugendwörter verwendet.

Die Waage hält sich im Urteil der Befragten die Frage nach dem „Du“ oder „Sie“ in Stellenanzeigen – mit leichtem Vorteil für das Siezen. Denn wer siezt, verprellt nur fünf Prozent der Bewerbenden, während die „Duzer“ immerhin 16 Prozent der potenziellen Kandidaten für die offene Stelle im Unternehmen verlieren. (KW) W

durch Toiletten und Abwasseranschlüsse zurück ins Gebäude fließt. „Sogenannte Rückstauklappen und -ventile helfen, zurückgespültes Wasser aufzuhalten und eine Überflutung zu verhindern“, ergänzt Bub.

Verkehrssicherungspflicht bedenken Betriebe haben eine sogenannte Verkehrssicherungspflicht. „Das bedeutet: Sie müssen mögliche Gefahrenquellen durch Vorkehrungsmaßnahmen beseitigen“, erläutert Bub. Dazu gehöre auch, die Außenbereiche zu pflegen, damit bei einem Sturm keine Bäume umfallen oder Äste herumfliegen. „Kommen Sie Ihrer Pflicht nicht nach und verletzen sich dadurch beispielsweise Kunden oder Lieferanten oder werden Autos beschädigt, haften Sie für die Folgen“, warnt Bub. Versicherungen prüfen

Zur gründlichen Vorbereitung zählt auch, die abgeschlossenen Versicherungen zu prüfen: Was wird

im Schadensfall tatsächlich bezahlt? „Nur mit dem Baustein ,Weitere Naturgefahren‘ sind die Folgen von Extremwetterereignissen in der Gebäudeversicherung mitversichert“, betont Bub. Betriebe sollten ihre Policen gegebenenfalls ergänzen. Außerdem sollten sie darauf achten, dass die Deckungssumme ausreichend hoch ist.

Die Sorge, dass sich Betriebe in Flussnähe gar nicht mehr versichern können, möchte der Experte entkräften: „Rund 98 Prozent aller Adressen in Deutschland können in der Regel problemlos versichert werden.“ Allerdings kann es teurer werden: „Immobilien werden je nach Lage in sogenannte Gefährdungsklassen eingestuft“, erklärt er. „Steht das Gebäude beispielsweise an einem Fluss, sind die Beiträge meist höher.“

Betriebe sollten zudem prüfen, welche Kosten erstattet werden. Wichtige Punkte können sein: ɓ Reparaturkosten oder Kosten für den Wiederaufbau des Gebäudes, ɓ Kosten für das Aufräumen und Sichern der Schadenstätte, ɓ Dekontaminations- und Entsorgungskosten von Erdreich, das beispielsweise mit Farben oder Ölen verschmutzt wurde.

Schnelle Reaktion

Kündigen Meteorologen Hochwasser, Starkregen oder Sturm an, sollten Sie schnell reagieren. „Bei Hochwassergefahr Werkzeuge, technische Geräte und Dokumente wenn möglich in höhere Stockwerke bringen“, sagt Bub. Außerdem wichtig: „Alle Maschinen von der Stromversorgung trennen.“ Bei Sturmwarnung sollten Sie Gegenstände, die herumfliegen könnten, sicher fixieren. „Für Sturmschäden, die durch ihr Eigentum entstehen, haften Unternehmen“, sagt Bub. Schadensfall eingetreten: Was tun? Kommt es trotz aller Schutzmaßnahmen zu einem Schadensfall, sollten Betriebsinhaber alle Schäden gut dokumentieren. „Wichtig ist, Schäden schriftlich und mit Bildern an die Versicherung zu leiten“, sagt Bub. „Beschädigte Gegenstände sollten so lange aufbewahrt werden, bis der Fall bearbeitet wurde, um möglicherweise notwendige Gutachten zu ermöglichen.“ Insbesondere bei Großschäden kann es dauern, bis jeder Fall bearbeitet ist. Klären Sie, ob Ihre Versicherung in so einem Fall kurzfristig hilft und erste Vorschüsse zahlt.

Mehr Youtube, weniger Facebook

Junge Leute sind in den Sozialen Medien unterwegs – auch künftige Azubis. Doch Betriebe setzen bei der Suche offenbar häufig auf den falschen Kanal.

Das Ausbildungsjahr hat begonnen und viele Stellen sind noch unbesetzt – auch im Handwerk. Quer durch alle Branchen geben 44 Prozent der Unternehmen an, dass sie ihre Ausbildungsplätze im Ausbildungsjahr 2023/24 nur anteilig oder überhaupt nicht besetzen konnten. Das ergab eine aktuelle Studie des IW Köln.

Ein Grund: Betriebe suchen auf den falschen Kanälen, so die Autoren. Sie befragten 341 Betriebe und gut 1.700 Jugendliche danach, wo sie Ausbildungsplätze anbieten beziehungsweise suchen.

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Dabei zeigte sich: Neben Online-Stellenanzeigen sind vor allem Social-Media-Plattformen beliebt. Ganz vorn lag bei beiden Gruppen Instagram: Mehr als die Hälfte der Jugendlichen und drei Viertel der Betriebe nutzen sie. Doch während über 70 Prozent der Unternehmen auf Facebook nach Azubis suchen, sind dort nur 25 Prozent der Jugendlichen für die Ausbildungsplatzsuche unterwegs. Erfolgreicher wäre die Suche für Betriebe, wenn sie auf Youtube werben würden, ermittelte die Studie: Beinahe jeder zweite Jugendliche nutzt die Videoplattform für die Suche. Doch nicht einmal jedes fünfte Unternehmen ist dort mit Ausbildungsplatzangeboten präsent. Ein ähnliches Bild zeigt sich bei Whatsapp, Tiktok und Snapchat. „Unternehmen und Jugendliche verpassen sich auf Social-Media-Plattformen zu häufig“, sagt Studienautor Dirk Werner. „Dabei liegt gerade im digitalen Raum großes Potenzial für beide Seiten.“ (KW) W

„Deine zukünftigen Kollegen“: Humor in der Stellenanzeige ist ein zweischneidiges Schwert.

Mehr Erfolg durch Weglassen

Mit einer Reduzierung seines Angebots hat dieser Meister Abläufe, Erträge und Zufriedenheit verbessert. Wie sein Betrieb vorging, lädt zum Nachmachen ein.

Mehr Spaß an der Arbeit, mehr wirtschaftlicher Erfolg, weniger Druck und unangenehme Gespräche. Dieser Lohn winkt, wenn man nicht etwa immer mehr anbietet, sondern den Mut hat, Leistungen wegzulassen. Michael Zimmermann, Inhaber von Zimmermann Bedachungen, ist diesen Weg der Spezialisierung gegangen. „Früher haben wir alles angeboten, was die Ausbildung hergibt“, sagt der Dachdeckermeister und Vizepräsident des Deutschen Dachdeckerhandwerks. „Das macht mehr oder weniger Spaß und ist mehr oder weniger erfolgreich“, urteilt er heute. Jedes Handwerk sei so umfangreich geworden, dass man nicht jede Leistung seines Gewerks gleich gut erbringen kann. Wer zu viele Leistungen anbietet, sei kein Spezialist, sondern Generalist.

Durch Fokussierung könnten Handwerksbetriebe ihren Ertrag steigern sowie bei Kunden und Mitarbeitenden die Zufriedenheit erhöhen, ist der Unternehmer überzeugt. Bei ihm habe das zum Erfolg geführt. Wo fing der Unternehmer an? „Wir haben uns die Frage gestellt: Warum klappt manches gut und warum ist anderes so zäh und unangenehm?“, berichtet Zimmermann.

Der Wunschkunde im Zentrum Zäh und unangenehm waren für den Betrieb und seine Teammitglieder Aufträge, in denen es von den Kunden kaum Wertschätzung für die erbrachte Leistung gab und die aufgrund fehlender Routinen nur mühsam erfüllt werden konnten.

Aufbauend auf dieser Erkenntnis begannen Zimmermann und sein Team den Weg zur Spezialisierung mit einer gründlichen Analyse des Kundenstamms. „Wir haben einen Kundenavatar gebaut“, erklärt er. Jeder Mitarbeitende nannte dazu drei Kunden, mit denen die Zusammenarbeit besonders gut lief, und drei, bei denen das Gegenteil der Fall war. Aus den Gemeinsamkeiten der „guten“ Kunden wurde ein Kundenavatar gebildet, der aus den Erfahrungswerten der Dachdecker eine Art Ideal beschreibt. Das Ergebnis: Der ideale Kunde für Zimmermann Bedachungen ist ein Privatkunde zwischen 30 und 60 Jahren, berufstätig, gut situiert und bereit, für gute Qualität einen angemessenen Preis zu zahlen. Leistungen auf dem Prüfstand Nach der Kundenanalyse identifizierte der Betrieb seine erfolgreichsten Leistungsbereiche: Mit welchen Projekten hat er in der Vergangenheit zuverlässig auskömmliche Gewinne gemacht? „Das war die energetische Dachsanierung für Privatkunden“, sagt Zimmermann. Diese Leistung deckte sich mit dem zuvor identifizierten Wunschkunden. Heute liegt der Fokus des Betriebs auf der energetischen Dachsanierung, energieeffizienten Dachfenstern, Wohnraumerweiterung mit Fertiggauben und Photovoltaik-Anlagen. „Wir bieten die komplette Bandbreite für sanierungswillige Kunden“, sagt Zimmermann. „Wir führen Energieberatungen durch, schreiben Förderanträge und erstellen individuelle Sanierungspläne.“ Um sich voll auf die Spezialisierung im Bereich der energetischen Dachsanierung zu fokussieren, mussten andere Bereiche weichen. Beispiele: „Wir machen keinen Neubau mehr. Wir arbeiten nicht für Architekten und Bauträger. Wir bauen keine Industrie-Hallendächer mehr. Und Reparaturen bieten wir nur noch für unsere Bestandsund Wartungskunden an“, fasst Zimmermann zusammen.

Vier Vorteile der Spezialisierung

Seine Spezialisierung bietet dem Betrieb folgende Vorteile:

ɓ Wirtschaftlicher Erfolg: Durch die Fokussierung seien die Erträge des Unternehmens gestiegen.

ɓ Kundenzufriedenheit: Durch die Auswahl passender Kunden, mit denen der Betrieb auf einer Wellenlänge ist, gebe es kaum noch unangenehme Gespräche.

ɓ Mitarbeiterzufriedenheit: Die Spezialisierung führe zu weniger Überforderung und einem verbesserten Krankenstand.

ɓ Größere Effizienz: „Durch Standardisierung werden Baustellen schneller abgeschlossen“, sagt Zimmermann.

Praktische Umsetzung der Spezialisierung

Die Fokussierung auf weniger Leistungen erlaubt es dem Betrieb, gezielt eine beherrschbare Menge an Formularen und Konfiguratoren auf der Website anzubieten, mit denen potenzielle Kunden vorqualifiziert werden. Auf der Website erhalten Interessenten einen Überblick über die möglichen Leistungen – entsprechend ihrer individuellen Angaben – sowie einen groben Investitionsrahmen. „Wenn unsere Preisangabe in ihr Budget passt, führen wir das erste Beratungsgespräch“, erklärt Zimmermann. Diese Methode führe zu einer hohen Abschlussquote.

Zudem ermögliche die Spezialisierung standardisierte, aufeinander aufbauende Leistungen. „Bei der energetischen Dachsanierung bieten wir optional ein umfassendes Sanierungspaket an“, sagt Zimmermann. Das kann verschiedene Dämmvarianten, neue Dachfenster, Sonnenschutz-Systeme und Photovoltaik sowie neue Fertiggauben beinhalten. Bei den angebotenen Systemen beschränkt sich der Betrieb auf eine Auswahl von wenigen Anbietern. „Das erleichtert uns die Lagerhaltung und Bestellung. Und unser Team ist dadurch routiniert in der Verarbeitung“, berichtet Zimmermann.

Regelmäßige Überprüfung des Leistungsportfolios Der Unternehmer betont, dass Betriebe ihr Leistungsportfolio regelmäßig auf den Prüfstand stellen sollten. „Auch wir hatten

Foto: Privat | Foto: Gille, erstellt mit KI Midjourney

Früher haben wir alles angeboten, was die Ausbildung hergibt.

Michael Zimmermann, Dachdeckermeister

Aus der grauen Masse vergangener Aufträge heben sich immer solche ab, die besonders gut liefen. Ein guter Anhaltspunkt, um für sich die passende Spezialisierung zu finden.

dazu kürzlich wieder ein Meeting. Wir wollen die Angebote auf unserer Website weiter verschlanken. Was wir nur im Paket anbieten wollen, soll nicht länger als Einzelleistung aufgeführt werden“, berichtet er. Zum Beispiel Zimmererarbeiten: „Ich soll nur den Dachstuhl machen und ein anderer Dachdecker das Dach decken? Nein, danke. Solche Anfragen wollen wir vermeiden.“ Über die Spezialisierung in Kombination mit der Vorqualifizierung auf seiner Website habe Zimmermann es geschafft, Angebote teilautomatisiert erstellen zu können. Denn die schriftlich eingetragenen Angaben der Kunden würden dem Betrieb ein recht genaues Bild vom Auftrag geben. Mit standardisierten Leistungstexten, die den Kundennutzen in den Vordergrund stellen, und den passenden

sauber kalkulierten Standardleistungen ließe sich schnell ein Angebot erstellen. Michael Zimmermann plant, die Angebotserstellung weiter zu automatisieren. Sein Ziel: „Ich will erreichen, dass ein Angebot schneller geschrieben ist, als der Kunde Zeit braucht, es zu lesen.“

Meister teilen wissen

Michael Zimmermann betreibt mit Dachdeckermeister Karl-Heinz Krawczyk den Dachdecker-Podcast für selbstständige Handwerker und Unternehmer. Mit ihren Kernthemen von Digitalisierung bis Organisation richten sie sich an eine breite Zuhörerschaft von Handwerksunternehmern, über das Dachdeckerhandwerk hinaus. DENNY GILLE W

Halten Sie Ihr Team fit!

Wer ein älter werdendes Team fit halten möchte, kommt am Gesundheitsschutz nicht vorbei.

Der demografische Wandel stellt Deutschland vor viele Herausforderungen: Die Bevölkerung wird älter und damit steigt auch der Altersdurchschnitt in vielen Handwerksbetrieben. Das wiederum beeinflusst das Krankheitsgeschehen. Laut einer repräsentativen IKK classic-Studie fallen ältere Beschäftigte im Handwerk in der Regel zwar seltener aus, dafür aber länger als jüngere. Am stärksten bilde sich diese Entwicklung bei den Muskel- und Skeletterkrankungen ab. Letztere seien eine der Hauptursachen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit unter Handwerkern – neben Herz-Kreislauf- und Atemwegserkrankungen. Ein systematisch betriebenes Gesundheitsmanagement könne sowohl die gesundheitlichen Risiken im Arbeitsumfeld minimieren als auch die gesundheitsförderlichen Ressourcen gezielt stärken.

Präventionskultur schaffen

Unabhängig von Alter, Geschlecht und Gesundheit der Mitarbeitenden sollte der betriebliche Gesundheitsschutz in jedem Unternehmen möglichst umfassend umgesetzt werden. Das betont Professor Volker Harth, Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM). Der Arbeitsmediziner spricht als Leiter des Ambulanzzentrums Arbeitsmedizin im Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) aus eigener Erfahrung. „Wichtig ist es, in einem Unternehmen eine Präventionskultur zu schaffen“, sagt Harth. „So können die Themen Sicherheit und Gesundheit in den Arbeitsalltag integriert und ihnen ein angemessener Stellenwert eingeräumt werden.“

Dies verbessere die Gesundheit des Arbeitnehmers und sichere dem Unternehmen zugleich die immer wichtiger werdende Arbeitskraft. Wer für seinen Betrieb effektive Lösungen suche, könne diese in Zusammenarbeit mit den zuständigen Berufsgenossenschaften, Krankenkassen und Rentenversicherungen erarbeiten und umsetzen. Keine allgemeingültige Lösung Kernpunkt des Gesundheitsschutzes sei die Gefährdungsbeurteilung. „Auf dieser Grundlage müssen für jeden Arbeitsplatz Maßnahmen zum Gesundheitsschutz abgeleitet werden“, beschreibt Harth. „Aber es gibt dabei keine allgemeingültige Lösung für alle

Schwachstelle Rücken:

Mitarbeitenden. Die Betriebe sollten vielmehr die Maßnahmen zum Gesundheitsschutz individuell auf jede einzelne Person und ihre gesundheitliche Situation anpassen – in Form einer Individualprävention je nach Gewerk, Arbeitsplatz und Erkrankungen.“ Dazu gehöre beispielsweise die ergonomische Anpassung eines Arbeitsplatzes an die individuelle Körpergröße. Bei der Auswahl von Schutzmaßnahmen sei in jedem Fall die Maßnahmenhierarchie nach dem sogenannten STOP-Prinzip zu beachten. Das S steht für Substitution, das T, O und P für technische, organisatorische und persönliche Maßnahmen. Diese Maßnahmengruppen sollten in der festen Reihenfolge angewendet werden.

Was Handwerksbetriebe tun können Harth fügt an: „Arbeitgeber müssen auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung regelmäßig die arbeitsmedizinische Vorsorge veranlassen. Ein Arbeitsmediziner berät dann zu allen Präventionsmaßnahmen am Arbeitsplatz.“ Arbeite ein Arbeitnehmer regelmäßig eine Stunde oder mehr am Tag sonnenexponiert, könne der Arzt ihn unter Berücksichtigung des individuellen Hauttyps beraten und sonnenexponierte Hautareale auf Veränderungen hin untersuchen. Hierbei stelle die Arbeitsmedizinische Regel (AMR) 13.3 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) eine wichtige gesetzliche Grundlage dar.

Die Betriebe sollten die Maßnahmen zum Gesundheitsschutz individuell auf jede einzelne Person anpassen.

Volker Harth, Arbeitsmediziner

Gesundheitsschutz: Fünf Tipps für Handwerker

Wiedereingliederung: Pflicht und Chance Wichtig sei der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz auch bei wieder einzugliedernden Mitarbeitern. Wenn der Arbeitnehmer mehr als sechs Wochen am Stück oder wiederholt an insgesamt mehr als 30 Werktagen arbeitsunfähig war, muss der Arbeitgeber ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) veranlassen. „Ziel sollte es sein, dass der Arbeitnehmer möglichst zeitnah wieder im Betrieb mitarbeiten kann – entsprechend seinen krankheitsbedingten Möglichkeiten“, erklärt Harth. „Hatte ein Dachdecker einen Bandscheibenvorfall, kann er möglicherweise keine körperliche Arbeit mehr auf dem Dach verrichten.“ Dann könne aber in Absprache der Arbeitsplatz organisatorisch und/oder räumlich umgestaltet werden. Umschulungen und die Verwendung neuer technischer Hilfsmittel – wie zum Beispiel einer Drohne – könnten sogar dazu führen, dass der Betroffene weiterhin Dachinspektionen vornehmen oder Aufmaße erstellen kann. Ein erfolgreiches BEM sei nicht nur in Zeiten des Fachkräftemangels zur Erhaltung der betrieblichen Ressourcen dringend erforderlich. „Arbeit ist ein hochgradig integrativer und sinnstiftender Faktor. Sie wirkt sich deshalb auch positiv auf die Gesundheit der Betroffenen aus“, resümiert Harth. BIRGIT GREUNER W

Regelmäßige Pausen oder eine gesunde Mahlzeit: Auch am Arbeitsplatz sollten Handwerker an ihre Gesundheit denken. Wie Sie sich und Ihrem Team Gutes tun können.

Gesundheitsprävention fördert nicht nur die Arbeitsfähigkeit und Gesundheit, sondern man bleibt auch länger fit. Das betont die IKK classic. Gerade in Zeiten des demografischen Wandels sei das ein nicht zu unterschätzender Faktor. Ältere Beschäftigte blieben länger im Betrieb, der Erfahrungs- und Wissenstransfer könnte länger genutzt werden. Welche Maßnahmen zum Gesundheitsschutz bieten sich an? Die IKK classic gibt fünf Tipps für Führungskräfte und Mitarbeitende, deren individuelle Kombination erfolgversprechend sei.

Tipp 1: Ergonomie zählt

Gestalten Sie die Arbeitsplätze im Betrieb so, dass Sie körperliche Belastungen minimieren. Zum Beispiel könnten höhenverstellbare Arbeitsflächen, ergonomische Werkzeuge, Kniepolster und Hebehilfen helfen, Fehlhaltungen zu vermeiden und körperliche Belastungen deutlich zu reduzieren. Die Krankenkasse empfiehlt Arbeitgebern daher, Investitionen in solche Hilfsmittel nicht zu scheuen.

Tipp 2: Regelmäßige Pausen In jedem Betrieb sollten kurze Pausen zur Regeneration genutzt werden, um

Überlastungen zu minimieren. Chefs und Mitarbeiter sollten beispielsweise Dehnübungen oder kurze Spaziergänge in den Arbeitsalltag integrieren.

Tipp 3: Ernährung

Eine ausgewogene Ernährung fördert ein gesundes Körpergewicht. Dadurch werden die Gelenke und der Bewegungsapparat entlastet und das Risiko von Herz-Kreislauf-Erkrankungen gesenkt. Jeder sollte daher auch am Arbeitsplatz auf eine gesunde und ausgewogene Ernährung achten. Wichtig sei zudem, sich ausreichend Zeit zum Essen zu nehmen.

Tipp 4: Bewegungstraining Vor allem im Handwerk ist ein gesunder Bewegungsapparat eine wichtige Ressource. Regelmäßige Trainings –mit den Schwerpunkten Rücken, Knie und Hüfte – stärken die Muskulatur und beugen Verschleißerscheinungen vor. Die Krankenkasse weist in diesem Zusammenhang auf ihr Angebot von Gesundheitskursen hin, bei denen sie die Kosten bis zu 100 Prozent übernehme. Hinweis: Auch andere gesetzliche Krankenkassen haben ein Gesundheitskurs-Angebot für ihre Versicherten.

Gymnastikstunden für ein Tischlerei-Team Vor zwei Jahren hatte Kai Wehrhahn (Foto) die Idee, seinen acht Mitarbeitern und zwei Azubis ein besonderes Angebot zu machen: ein Gymnastikkurs im Betrieb während der Arbeitszeit. „Mein Team und ich werden immer älter“, erzählt der 57-jährige Geschäftsführer der Tischlerei Wehrhahn in Bad Münder. „Ein Großteil ist zwischen 45 und 50 Jahre alt. Der eine hat Probleme am Knie, der andere regelmäßig Nackenschmerzen. Die Beschwerden werden nicht weniger.“ Ihm sei damals klar geworden: „Wir sollten gemeinsam etwas für unsere Gelenkigkeit tun und brauchen ein individuelles Angebot.“ Im Gespräch mit einem befreundeten PersonalTrainer erörterte Wehrhahn die Möglichkeiten. Der Trainer machte den Vorschlag, einmal die Woche eine Gymnastikstunde im Betrieb durchzuführen. Das notwendige Equipment – Gummimatten, Bälle oder Stretchgummis – würde er mitbringen. „Alle Mitarbeiter waren damit einverstanden und es konnte losgehen“, erzählt Wehrhahn. Die Kosten für dieses Angebot übernahm die Tischlerei. Vor Beginn des Kurses füllte jeder einen Fragebogen aus – zum Status quo der eigenen Gesundheit und zu den Erwartungen. „Zehn Wochen lang haben wir jeweils eine Stunde unter Anleitung Dehn- und Kräftigungsübungen gemacht. Jeder musste sich ein bisschen anstrengen und auch etwas schwitzen – die Dosis passte insgesamt aber sehr gut“, beschreibt Wehrhahn die sportlichen Einheiten. „Zum Abschluss des Kurses gab es erneut eine Umfrage, um festzustellen, wie das Training den Mitarbeitern gefallen hat.“ Die Ergebnisse seien durchweg erfreulich ausgefallen – ein Zeichen für Wehrhahn, mit seinen Gesundheitsangeboten weiterzumachen. Zwecks Kostenübernahme von weiteren Kursen fragte er bei mehreren Krankenkassen an. „Da lief ich aber erstmal gegen verschlossene Türen“, sagt er. Eine Krankenkasse förderte schließlich ein Antistress-Seminar, das auch im Betrieb stattfand. Und wieder war das ganze Team bereit. „Manch nervenaufreibende Situation meistern wir jetzt besser. So ist es beispielsweise von Vorteil, wenn man sich bewusst macht: Der Stress, den ich mit einem Kunden habe, mache ich mir im Grunde selbst.“ Gehe man solche Fälle bewusst entspannter an, sei es oft einfacher, konstruktive Lösungen zu finden. Das nächste Gesundheitsangebot in der Tischlerei Wehrhahn: wieder ein Gymnastikkurs im Wochentakt – diesmal zum Teil bezuschusst von einer Krankenkasse. „Und obwohl der neue Kurs außerhalb der Arbeitszeit stattfindet, sind wieder alle dabei“, berichtet der Chef mit Stolz. (BG)

Eine ausgewogene Ernährung ist eine sinnvolle Maßnahme, die Gesundheit im Arbeitsalltag zu unterstützen.

Tipp 5: Gesundheits-Checks

Regelmäßige medizinische Untersuchungen helfen, um gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen und rechtzeitig mit angemessenen Maßnahmen gegenzusteuern. Ermutigen

Sie Ihr Team deshalb zu regelmäßigen Gesundheits-Check-Ups der Krankenkassen und zu Angeboten zur Präventionsuntersuchung, wie Darmkrebsvorsorge, Hautkrebs-Screening und Mammografie-Screening. (BG) W

Mehr als 500 Betriebe haben 2022 mit uns Mitarbeiter gefunden! Nicht länger nach

Weihnachtspost auch in digitalen Zeiten

Verschicken Sie Weihnachtskarten an Kunden und Geschäftspartner? Das ist sinnvoll, sagt ein Kommunikationsexperte – und nennt Formulierungsvorschläge.

Eine ansprechende Karte mit einem wohldurchdachten Text: Die sticht in unserer digitalen Welt hervor und ist deshalb sehr effektvoll, betont Andreas Franken, Geschäftsführer der Akademie für Management-Kommunikation und Redenschreiben in Bonn. „In den vergangenen Jahren entscheiden sich zwar immer mehr Betriebe für eine E-Mail“, stellt er fest, „die wird aber auch schnell weggeklickt.“

Ihre Weihnachtskarten müssen Sie nicht von Hand schreiben. „Sie dürfen sie auch am Computer entwerfen und ausdrucken, z. B. auf Einlegeblätter“, betont Franken. Dann ist es aber am besten, entweder handschriftlich zu signieren oder eine farbige, qualitativ hochwertig eingescannte Unterschrift einzufügen.

Der Text sollte einen Bezug zum Betrieb haben und nicht nur die üblichen Phrasen enthalten. „Steigen Sie zum Beispiel mit einem Zitat ein, das die eigene Botschaft transportiert“, schlägt er vor. „Vielleicht wollen Sie ja einen Unternehmenswert wie Qualität, Innovationskraft oder Nachhaltigkeit betonen. Zu solchen Schlagworten gibt es viele gute Sprüche in einschlägigen Datenbanken wie Zitate.de.“

Ein Auftakt kann auch ein weihnachtliches Rezept oder eine Geschichte aus dem vergangenen Jahr sein. Darauf folgt ein kurzer Absatz, in dem Sie die Verbindung zwischen dem Einstieg und Ihrem Betrieb herstellen. „Selbstverständlich ist es möglich, über Jahre hinweg beim gleichen Schema zu bleiben“, ist Franken überzeugt. Stammkunden, Lieferanten und Geschäftspartner „Damit Sie Ihren Aufwand in Grenzen halten, überlegen Sie gut, welche Adressaten Sie auswählen. Konzentrieren Sie sich am besten auf langjährige Stammkunden und auf vielversprechende Kontakte aus dem aktuellen Jahr“, sagt er. Wichtige Lieferanten und Geschäftspartner berücksichtigen Sie selbstverständlich auch. „Starten Sie ruhig einheitlich, passen Sie den folgenden Absatz aber an die jeweilige Adressatengruppe an“, betont er.

Beispiel-Text für Kunden: Ein Unternehmer könnte beispielsweise als einheitlichen Start für den Text der Weihnachtskarten das Zitat des US-amerikanischen Humoristen Kin Hubbard auswählen: „Der sicherste Weg, Ihr Geld zu verdoppeln, ist, es einmal zu falten und dann in die Tasche zu stecken.“ Dann könnte er bei den Karten für die Kunden folgendermaßen fortsetzen: „Dennoch haben wir dieses Jahr kräftig in unsere neue Lagerhalle investiert. Damit die Ersatzteile, die Sie benötigen, noch sicherer vorrätig und Ihre Reparaturen noch schneller erledigt sind. Falls bei Ihnen 2025 wieder etwas ansteht, melden Sie sich gern.“

Beispiel-Text für Lieferanten und Kooperationspartner: Diese Variante für Lieferanten könnte lauten: „Damit wir Ihre

Weihnachtspost als Zeichen von Dankbarkeit

Anstatt auf E-Mails setzt Tina Hermann (Foto) von Dachbau Hermann in Dohnsen auf Weihnachtskarten und Briefe. Ihre Beweggründe schildert die kaufmännische Angestellte des Betriebs hier. Welche Art von Weihnachtsgrüßen versenden Sie an Ihre Kunden?

»Tina Hermann: Alle Kunden, mit denen wir im Kalenderjahr zu tun hatten, erhalten von uns eine Weihnachtskarte – klassisch per Post. Inhaltlich bedanken wir uns für die Zusammenarbeit und wünschen den Familien der Kunden frohe und besinnliche Festtage sowie ein gutes neues Jahr. Die Karten unterschreiben mein Mann als Inhaber und ich persönlich. Das ist für uns ein Zeichen von Dankbarkeit und Wertschätzung gegenüber unseren Kunden: Sie beauftragen uns und wir dürfen für sie arbeiten – das ist für uns nicht selbstverständlich.

Schicken Sie Geschäftspartnern die gleiche Weihnachtspost wie Ihren Kunden?

»Hermann: Nein. Geschäftspartner erhalten einen Brief. Dieser hat ebenfalls ein weihnachtliches Motiv und ein passendes Zitat. In dem Brief lassen wir das Geschäftsjahr Revue passieren und erwähnen auch Krisen und Themen, die vor unserer Tür oder woanders in der Welt passieren. Denn diese Themen beschäftigen uns auch in der Geschäftswelt.

Verzichten Sie ganz auf elektronische Post zum Jahresende?

»Hermann: Wir verschicken keine klassischen Weihnachtswünsche per E-Mail, da wir uns auf Karten und Briefe festgelegt haben. Aber wir ergänzen Ende November unsere Signatur um einige weihnachtliche Grüße sowie Wünsche zum neuen Jahr. Und wir erwähnen dort unsere Notfallnummern. (JA)

Lieferungen noch schneller verarbeiten und Ihre Rechnungen noch früher begleichen können. Auch 2025.“ Und an die Kooperationspartner würde der Kommunikationsexperte formulieren: „Damit Sie noch mehr Produkte bei uns einlagern können und diese noch schneller zurückerhalten. Falls Sie 2025 wieder etwas haben, melden Sie sich gern.“

Richtiger Zeitpunkt, ansprechende Wortwahl Absenden sollten Sie Ihre Post etwa zwei Wochen vor Heiligabend. „Wenn Sie Ihre Karte zu spät verschicken, geht sie leicht im finalen Weihnachtstrubel unter“, rät Franken. Entscheiden Sie

Foto: lichtfaenger

Eine ansprechende Karte sticht in unserer digitalen Welt hervor.

Andreas Franken, Kommunikationsexperte

sich außerdem nicht gerade für einen Freitag, um zu vermeiden, dass Ihre Sendung am Wochenende liegenbleibt. Und was vermeiden Sie bei Ihrem weihnachtlichen Gruß tunlichst? „Text und Design dürfen zwar auffällig, aber nicht aufdringlich sein“, empfiehlt Franken. „Eine Weihnachtskarte ist eben kein Werbeschreiben, sondern ein PR-Instrument, mit dem Sie sich in Erinnerung rufen oder Ihr Image pflegen.“ Vermeiden Sie auch eine zu herzliche oder zu geschwollene Ausdrucksweise, die heutzutage schnell altbacken wirkt. Und da sich immer weniger Menschen als tief gläubig betrachten, passen Sie außerdem auf mit religiösen Aussagen wie beispielsweise „Wir erwarten die Ankunft des Herrn“. BIRGIT GREUNER W

W Steuernummer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Betriebsnummer, EORI-Nummer, Hochzeitstag und nun die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.). Als Unternehmer ist es gar nicht so leicht, da noch den Durchblick zu behalten. Der Gesetzgeber hat mit der Einführung der §§ 139a bis 139d Abgabenordnung dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die Aufgabe übertragen, jedem Steuerpflichtigen ein einheitliches und dauerhaftes Merkmal für steuerliche Zwecke zuzuteilen. Beim Identifikationsmerkmal unterscheidet § 139a AO zwischen natürlichen Personen und wirtschaftlich Tätigen. Wirtschaftlich tätig können natürliche Personen (Gewerbetreibende, Einzelkaufleute und Freiberufler), juristische Personen und Personenvereinigungen sein. Wirtschaftlich Tätige, die gesetzlich zum Abführen von Umsatzsteuer verpflichtet oder Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind, erhalten ab November 2024 ihre W-IdNr. Die W-IdNr. wird den Unternehmen ohne Antragstellung entweder im Wege der öffentlichen Mitteilung oder elektronisch über das ELSTER-Benutzerkonto zugewiesen. Durch die W-IdNr. soll eine eindeutige Identifizierung des wirtschaftlichen Tätigen im Besteuerungsverfahren ermöglicht werden. Die Vergabe soll aufgrund von technischen und organisatorischen Anforderungen in Stufen erfolgen.

W Die W-IdNr. setzt sich aus dem Kürzel DE für Deutschland und 9 Ziffern zusammen. Ergänzend zu den 9 Ziffern kommt ein mit Bindestrich getrenntes 5-stelliges Unterscheidungsmerkmal hinzu. Dieses dient der Identifizierung einzelner Betriebe, Betriebsstätten oder Tätigkeiten. Beispielhaft könnte dies so aussehen: DE967343414-00001.

W Sofern der wirtschaftlich Tätige über mehrerewirtschaftlichenTätigkeiten,Betriebeoder Betriebsstätten verfügt, wird die W-IdNr. lediglich durch weitere Unterscheidungs-Merkmale (U-Merkmal) ergänzt. Die Erteilung weiterer U-Merkmale erfolgt wegen der stufenweisen Vergabe voraussichtlich ab 2026. Die Angabe der W-IdNr. ist bis zum 31. Dezember 2026 nicht verpflichtend.

W Die Wirtschafts-Identifikationsnummer (WIdNr.) dient darüber hinaus gemäß § 2 Absatz 1 des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer für Unternehmen.SiewirdkünftigimRegisterüber Unternehmensbasisdaten gespeichert und dient dort zur eindeutigen und registerübergreifenden Identifizierung von Unternehmen.

W Andere öffentliche oder nicht-öffentliche Stellen dürfen die W-IdNr. nur verarbeiten, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben oder Geschäftszwecke oder für Datenübermittlung

zwischen Ihnen und den Finanzbehörden erforderlich ist.

W Die W-IdNr. wird ausschließlich vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben und ist kostenlos.

W Sollte sich nach der Vergabe etwas an den Stammdaten (z. B. Adresse oder Betriebssitz, Änderung der Firma) ändern, bedarf es einer Meldung an das Finanzamt. Dieses übersendet die geänderten Daten elektronisch an das BZSt.

W Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an!

Autor des Textes: Benjamin Kelhüseyin Steuerberater, Diplom-Finanzwirt (FH)Master of Laws (LL.M.) angestellt bei der Sozietät VOSS SCHNITGER STEENKEN BÜNGER & PARTNER in Oldenburg benjamin.kelhueseyin@obic.de

Eine Weihnachtskarte vom Handwerksbetrieb fällt stärker auf als eine Mail. Somit ist sie viel wirksamer.

Toyota Proace Max vs. Proace City

Toyota will mit dem Proace Max und dem Proace City neue Maßstäbe im LCV­Segment setzen. Vom großen Kastenwagen bis zum kompakten Stadtflitzer. Wer kann auf der Testfahrt überzeugen?

Die Nachfrage nach leichten Nutzfahrzeugen (LCV) steigt in Europa stetig. Toyota bringt mit der Modellpflege der Proace-Reihe gleich zwei interessante Kandidaten ins Rennen: den neuen Toyota Proace Max und den kompakteren Toyota Proace City. Beide Modelle sprechen unterschiedliche Zielgruppen an und bieten verschiedene Vorteile. Doch welches Modell ist die bessere Ergänzung für den Fuhrpark? Wir haben die beiden Fahrzeuge getestet.

Toyota Proace Max – der Gigant für Profis Mit dem Toyota Proace Max erweitert Toyota seine Flotte in das Segment der großen LCVs bis 3,5 Tonnen und positioniert sich direkt gegen Schwergewichte wie den VW Crafter oder den Mercedes Sprinter. Besonders beeindruckend: Der Max ist mit einer Vielzahl an Aufbauten und Ausführungen erhältlich, von der Kastenwagenvariante bis hin zum Pritschenfahrzeug.

Größe und Flexibilität

Der Proace Max bietet drei Längen (5,41 m, 6,00 m und 6,36 m) und zwei Radstände. Damit setzt er in puncto Flexibilität Maßstäbe. Mit einer maximalen Zuladung von 1.460 Kilogramm und einem Ladevolumen von bis zu 17 Kubikmetern lässt er keine Wünsche offen. Der Elektromotor mit 279 PS sorgt für nahezu lautlosen Vortrieb, was besonders im städtischen Lieferverkehr ein großer Vorteil ist.

Fahrverhalten

Trotz seiner beeindruckenden Größe und einem Gewicht von fast 2.800 Kilogramm fährt sich der Proace Max komfortabel, wenn auch etwas schwerfällig. Die Reichweite der elektrischen Version liegt je nach Ausstattung zwischen 360 und 537 Kilometer, was für viele Unternehmen ausreichend ist. Besonders beeindruckend ist die Schnellladefunktion, die den Akku in nur 55 Minuten auf 80 Prozent bringt.

Fazit: Proace Max

Der Proace Max ist ein echtes Arbeitstier, das vor allem durch seine Vielseitigkeit und die große Anzahl an Aufbauten überzeugen will. Mit Preisen ab 41.470 Euro ist er im Vergleich zu Konkurrenten wie dem VW Crafter oder dem Mercedes Sprinter zudem günstiger, bietet aber dennoch vergleichbare Leistung und Ausstattung. Abzüge gibt es

allerdings für die Materialqualität im Innenraum des Transporters.

Akkukapazität können dank Schnellladefunktion in nur 55 Minuten erreicht werden.

Toyota Proace City – der City-Kurier Im direkten Vergleich wirkt der Toyota Proace City fast schon kompakt. Doch genau hier liegt seine Stärke: Als kleinerer Bruder des Max zielt er vor allem auf den städtischen Bereich und kleinere Unternehmen ab. Besonders beliebt ist der Proace City in der Verso-Version, die sich auch an Familien richtet.

Nutzfahrzeuge mit Regalsystem

Ein neues Mietangebot für Nutzfahrzeuge soll Betrieben mehr Personalisierung und Flexibilität bieten. Mietlaufzeit ab einem Monat.

Der Mobilitätsanbieter Sixt Van & Truck und der Fahrzeugeinrichter Sortimo bieten ein neues Mietangebot für Nutzfahrzeuge an. Kunden könnten zwischen Standardregalen und individuellen Einbauten wählen. Das fertig eingerichtete Nutzfahrzeug soll innerhalb weniger Tage

nach der Buchung zur Verfügung stehen.

Das Angebot richtet sich branchenübergreifend an Unternehmen, die ihre Fahrzeugflotte schnell und bedarfsgerecht erweitern oder ausgliedern möchten. Die Mietdauer reicht von einem Monat bis zu 36 Monaten.

Sixt Van & Truck und Sortimo bieten Nutzfahrzeuge mit individuellen Regalsystemen zur Miete an.

Foto: Michael Richter

Die Transporter mit eingebautem Regalsystem können laut Anbieter mit verschiedenen Tarifen des Mietwagenanbieters kombiniert werden, darunter mit dem „Full Service Rental“-Tarif. Dieser Tarif umfasst im monatlichen Mietpreis Kosten für Versicherung, Zulassung, Steuern, Reifen, Wartung, Verschleiß, Reparaturen und Fahrzeugersatz. Die Laufzeitoptionen sind flexibel und reichen bis zu 36 Monaten.

Bezogen auf die Laufleistung können Kunden das für sie optimale Preis-Leistungs-Paket selbst wählen. Das kleinste und günstigste umfasst laut Anbieter 2.000 Inklusivkilometer monatlich.

Das neue Angebot wurde erstmals auf der IAA Transportation in Hannover präsentiert. (DEG) W

Größe und Wendigkeit

Mit einer Länge von knapp 4,75 Metern ist der Proace City ideal für den urbanen Verkehr. Trotz seiner kompakten Abmessungen bietet er in der L2-Version viel Platz – sowohl für Passagiere als auch für Ladung. Der Kofferraum fasst bis zu 1.050 Liter, bei umgeklappten Sitzen stehen bis zu 3.500 Liter Ladevolumen zur Verfügung.

Elektroantrieb

Der elektrische Proace City überzeugt mit einem 136-PS-Motor und einer Reichweite von bis zu 465 Kilometern. Der Verbrauch liegt bei 20 kWh auf 100 Kilometer, was ihn zu einem effizienten und umweltfreundlichen Begleiter macht. Allerdings ist das Fahrgefühl etwas träger, besonders bei höheren Geschwindigkeiten, was auf das hohe Leergewicht und die Nutzfahrzeugauslegung des Fahrwerks zurückzuführen ist. Doch genau wie beim Proace Max ist sportliches Fahrverhalten hier nicht das Ziel.

Fazit: Proace City

Der Toyota Proace City kann eine gute Wahl für Unternehmen und Familien sein, die im urbanen Umfeld viel Platz und Flexibilität benötigen. Mit einem Einstiegspreis von 24.835 Euro für die HybridVersion bietet er ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis.

JASMIN APITZSCH-KRAUSE W

Organ der Handwerkskammern

129. Jahrgang

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Jumper oder Opel Movano sind also durchaus kein Zufall.
Beim Testdrive in Amsterdam standen verschiedene Versionen der Toyota-Proace-Reihe zur Verfügung.

Zukunftsfähig ist, wer mutig entscheidet

Arbeite ich im Betrieb oder am Betrieb? Diese Frage hat sich Torben Meier lange vor der Übernahme des Familienbetriebs gestellt. So ist er strategisch vorgegangen, damit die Firma ohne ihn läuft.

Dass Torben Meier das Geld für den Familienbetrieb am Schreibtisch verdienen will, hat er frühzeitig bewusst entschieden. Ein paar Jahre nach der Meisterschule sei er noch ab und zu auf den Baustellen gewesen, berichtet der Inhaber der Dachdeckerei und Zimmerei Meier in Lengede. „Dann habe ich mir die Frage gestellt, ob ich den Betrieb weiterentwickeln und aufbauen möchte oder handwerklich weiter mitarbeiten will“, sagt der Unternehmer. Der Wunsch, sich mehr aus dem Tagesgeschäft herauszuziehen, hat überwogen. Damit das gelingen konnte, hat der Unternehmer einige Weichen gestellt. Diese drei Faktoren waren ihm besonders wichtig.

Fehler machen, Erfahrungen sammeln „Ich musste erst lernen, wie man ein Unternehmen entwickelt und was es braucht, erfolgreich zu sein“, sagt Meier. Geholfen habe ihm, dass sein Vater ihm als Nachfolger alle Freiheiten gelassen hat. „Er war immer ruhig und besonnen und hat mir nicht reingeredet.“ Trotzdem habe er auf seine Erfahrung vertrauen und zurückgreifen können. Auch die Unterstützung seiner Frau, die das Büro leitet, die Familie managt und Entscheidungen mit ihm gemeinsam trifft, sei für die Weiterentwicklung des Unternehmens fundamental wichtig gewesen. Eine wichtige Erkenntnis aus dem Übernahmeprozess: Ein Betrieb mit seinen Mitarbeitenden braucht Regeln und Grenzen. Welche das sein soll-

W NAMEN UND NACHRICHTEN

Härtelt-Dören wiedergewählt

Manuela Härtelt-Dören wurde auf der Mitgliederversammlung des Zentralverbands des Deutschen Friseurhandwerks erneut zur Präsidentin des Verbandes gewählt. Die Friseurmeisterin aus Göttingen tritt damit ihre zweite Amtszeit an. Sie forderte die Delegierten auf, den Zusammenhalt der Branche zu fokussieren. Ihre Hauptziele: der Kampf für faire Wettbewerbsbedingungen, insbesondere durch die Bekämpfung von Schwarzarbeit, die Verbesserung der Berufsbildung und die Gleichstellung von beruflicher und akademischer Bildung. (JA)

NBank-Beirat neu besetzt

Den Vorsitz des Beirates der NBank hat die Hauptgeschäftsführerin der Landesvertretung der Handwerkskammern Niedersachsen (LHN), Hildegard Sander Ende Oktober übernommen. Der Beirat ist eine Plattform für den Austausch mit der gesamten niedersächsischen Wirtschaft und unterstützt unter anderem in den Bereichen Infrastruktur­, Wirtschafts­ und Arbeitsmarktförderung. (JA)

ten, war Torben Meier zu Beginn nicht klar. „Da habe ich auch immer wieder Fehler gemacht. Doch die waren notwendig, um voranzukommen“, betont der Dachdecker- und Zimmerermeister.

Ein wichtiges Learning aus seiner Sicht: Nur mit Mitarbeitenden, die den Weg des Wandels mittragen, wird ein Betrieb zukunftsfähig. „Wer diesen Weg nicht mitgehen will, muss gehen“, sagt Meier. Diese Entscheidungen seien für den Handwerksmeister oftmals hart und schmerzhaft gewesen. Auf lange Sicht aber seien sie ein wichtiges Signal für das bestehende Team gewesen.

Größer denken, mehr erreichen Torben Meier war auch klar, dass der Betrieb mit damals 17 Mitarbeitenden nur bestehen kann, wenn er zukunftsweisende Investitionen tätigt. So wurde nicht mehr in alte Gebäude investiert: „Ein neuer Standort musste her. Gebaut haben wir dann in einem Gewerbe-

Gebrauchte E-Pkw stark nachgefragt

Niedersachsens Gebrauchtwagenmarkt zeigte sich im September weiterhin dynamisch. Laut Kfz-Gewerbe Niedersachsen-Bremen weise die Monatsbilanz der KBA-Länderstatistik ein Plus von 4,1 Prozent für Verbrenner auf. Auf weiterhin niedrigem Niveau stünden hohe Pluszahlen für Elektromobilität –mit 28,7 Prozent plus für vollelektrische Gebrauchte (BEV) und 43,6 Prozent plus für Plug-in-Hybride (PHEV). Hybride ohne Stecker nahmen um 52 Prozent zu. Das Jahreszwischenergebnis zeige für alle Antriebsarten Steigerungen zum Vorjahr: So gebe es ein Plus von 6,7 Prozent für 302.128 Benziner, 1,5 Prozent mehr für 177.358 Diesel, 73,1 Prozent plus für 14.366 BEV und 54,9 Prozent plus für 10.604 PHEV. (BG)

Falsche Steuerbescheide im Umlauf!

Ich habe mir die Frage gestellt, ob ich den Betrieb weiterentwickeln möchte oder handwerklich mitarbeiten will.

Torben Meier, Inhaber

gebiet um die Ecke – mit Solaranlage und einer völlig neuen Infrastruktur“, berichtet der 47-Jährige.

Auch das war eine Entscheidung mit Weitblick:

„Ich habe gelernt, groß zu denken und mutig zu sein“, sagt Meier. Heute ist der Betrieb mit 30 Mitarbeitenden so aufgestellt, dass er die Gebäude entweder selbst nutzen oder einzeln weitervermieten kann.

„Wenn man nicht nur an morgen, sondern weiter denkt, entstehen neue Ideen – und das hat auch etwas mit Nachhaltigkeit zu tun“, ist der Handwerksunternehmer überzeugt.

Ähnlich wie bei dem Aufbau des neuen Firmengeländes ist Meier auch die Investition in Maschinen, Werkzeuge und den Fuhrpark angegangen. Das alles habe auf den Wert des Unternehmens eingezahlt.

Aufgaben abgeben, strategisch denken Damit der Betrieb auch ohne ihn läuft, hat Meier nach und nach Verantwortung abgegeben. Dafür hat

er einen Meister eingestellt, der die Baustellen leitet, Aufträge schreibt und sich um die Teams kümmert. Eine weitere Meisterstelle soll in naher Zukunft besetzt werden. „Ich will mich weiter aus dem Tagesgeschäft rausziehen, dafür brauche ich Unterstützung“, betont der Dachdecker- und Zimmerermeister. Stolz sei er auf die Leistung des gesamten Teams, das motiviert nach vorn schaut und ihm für andere Aufgaben Kraft gibt. Aktuell ist der Betrieb laut Meier so aufgestellt, dass er fast alleine läuft. „Weil jeder mitzieht und auch unangenehme Entscheidungen mitgetragen werden“, betont der Unternehmer. Kredite seien fast bezahlt, der Wert habe sich gesteigert und neue Unternehmenswerte seien fest etabliert. Für Torben Meier ist das eine Bestätigung dafür, dass es sich gelohnt hat, am Betrieb zur arbeiten und ihn vom Schreibtisch aus in die Zukunft zu lenken. MARTINA JAHN W

„Weil ich einfach hoch hinaus will.“

Wichtig sei es stets, Schreiben mit einer Zahlungsaufforderung aufmerksam zu lesen. Was Sie tun sollten, um offizielle Post angemessen zu prüfen:

ɓ Leisten Sie keine Zahlung, bevor Sie sich nicht von der Echtheit eines solchen Schreibens überzeugt haben.

ɓ Prüfen Sie solche Dokumente und vergleichen Sie sie mit offiziellen Schreiben der vergangenen Jahre.

ɓ Checken Sie Ihre persönlichen Daten wie die Steuer- und ID-Nummer sowie die Kontaktdaten.

ɓ Lassen Sie ein verdächtiges Schreiben im Zweifelsfall von Ihrem Finanzamt prüfen.

Die Polizei rät: Augen auf bei offiziellen Schreiben mit Zahlungsaufforderung in der Hauspost. Es könnte eine Fälschung sein. Wie Sie Schaden vermeiden. Die Polizei warnt vor einer Betrugsmasche über vermeintlich offizielle Schreiben, die eine Zahlungsaufforderung enthalten. Hier ein Beispiel: Ein potenzielles Opfer aus Niedersachsen erhält per Briefpost ein dreiseitiges Schreiben – dem Anschein nach vom Finanzamt in Bad Salzdetfurth. Darin wird zu einer Zahlung von 762,53 Euro aufgefordert. Die Überweisung soll auf ein Konto bei der Sparkasse Weser-Elbe erfolgen. Der Empfänger fragt bei dem für ihn zuständigen Finanzamt in Hildesheim nach und erfährt: In Bad Salzdetfurth gibt es kein Finanzamt. Ähnliche Fälle häufen sich. Deshalb sei Obacht geboten. Folgende Daten könnten gefälscht sein und auf einen Betrug hinweisen, warnt die Polizei:

ɓ veränderte Adressdaten des Empfängers, ɓ falsche Steuer- und ID-Nummern, ɓ inkorrekte Anschriften,

ɓ fehlende Rechtsbehelfe,

ɓ unübliche Stempelzeichen.

Weitere Fälschungen seien künftig zu erwarten, da die Täter ihre Vorgehensweise fortlaufend anpassen.

Haben Sie eine Fälschung bestätigt, dann erstatten Sie Anzeige, rät das LKA Niedersachsen. Dafür sollten Sie das auffällige Schreiben im Original zu Ihrer örtlichen Polizeidienststelle bringen oder Sie laden es bei der Onlinewache hoch. Haben Sie bereits eine Zahlung veranlasst, sollten Sie zudem Ihre zuständige Bank informieren. (BG) W

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Hat gelernt, auch mal groß zu denken – und das mit Erfolg: Torben Meier, Inhaber der Dachdeckerei und Zimmerei Meier in Lengede.

W DAS HANDWERK GRATULIERT

Meister- und Betriebsjubiläen

25 Jahre Meister

Metallbauermeister Joachim Feldmann in Großheide (12. Oktober), Installateur- und Heizungsbauermeister Peter Baumann in Hesel (1. November), Installateur- und Heizungsbauermeister Wilfried Duis in Wiesmoor (2. November), Zimmerermeister Arthur Weber in Großefehn (24. November), Maurer- und Betonbauermeister Heiko Dennhöfer in Emden (25. November).

40 Jahre Meister

Zentralheizungs- und Lüftungsbauermeister Hans Werner Janssen in Neermoor (9. November), Elektroinstallateurmeister Harald Hamel in Rhauderfehn-Westrhauderfehn (28. November).

50 Jahre Meister

Landmaschinenmechanikermeister Rolf Birkoben in Ihlow (19. November)

25 Jahre Betriebsjubiläum Maurer- und Zimmerermeister Edzard Harken in Ihlow (1. November), Friseurmeisterin Janna Meyer in Esens (29. November).

40 Jahre Betriebsjubiläum Friseurmeisterin Gertrud Ahrends in Wiesmoor (1. November)

50 Jahre Betriebsjubiläum

Kraftfahrzeugmechanikermeister Focke Goosmann in Uplengen (4. November)

Urkunden und Ehrungen: Elisabeth Voß, Telefon 04941 1797-86, e.voss@hwk-aurich.de

W NACHFOLGEBERATUNG

Beraterin kommt in die Region

Die Nachfolgefrage ist für viele Betriebsinhabende eine große unternehmerische Herausforderung. Eine erfolgreiche Übergabe benötigt Zeit und eine gute Vorbereitung. Um dabei zu unterstützen, bietet das Netzwerk „Unternehmensnachfolge Ostfriesland“ kostenfreie Beratungssprechtage an.

Von den Beratern erhalten sie Tipps und Denkanstöße, wie die Übergabe vom alten zum neuen Chef oder Chefin erfolgreich gestaltet werden kann. Darüber hinaus können Fragen zur Nachfolgersuche, zum Unternehmenswert oder zu verschiedenen Übergabevarianten erörtert werden. Termine können vor Ort in der Zeit von 9 bis 12 Uhr mit Svea Janssen, Betriebsberaterin der Handwerkskammer, vereinbart werden.

Termine für 2024/2025

ɓ 4. Dezember 2024 in Wittmund, Wirtschaftsförderkreis Harlingerland e.V., Osterstraße 1.

ɓ 8. Januar 2025 in Aurich, Landkreis Aurich, Fischteichweg 7-13.

ɓ 5. Februar 2025 in Emden, The HUB, Heinrich-Nordhoff-Str. 2.

ɓ 5. März 2025 in Leer, Digital Hub Ostfriesland, Gaswerkstraße 18.

ɓ 2. April 2025 in Wittmund, Wirtschaftsförderkreis Harlingerland e.V., Osterstraße 1.

ɓ 7. Mai 2025 in Aurich, Landkreis Aurich, Fischteichweg 7-13.

ɓ 4. Juni 2025 in Emden, The HUB, Heinrich-Nordhoff-Str. 2, Emden

Kontakt: Svea Janssen, Tel. 04941 1797-29, s.janssen@hwk-aurich.de

Schrauber auf dem Prüfstand

Die fünf besten Gesellen aus Niedersachsen traten im Wettkampf „Deutsche Meisterschaft im Handwerk“ in Aurich gegeneinander an.

Für einen Vormittag lang war Prüfungsstress in der Kfz-Ausbildungswerkstatt des Berufsbildungszentrums in Aurich angesagt. Aus ganz Niedersachsen waren fünf Kammersieger des Kfz-Handwerks angereist, um sich ein Ticket für die „Deutsche Meisterschaft im Handwerk – German Crafts Skills“ auf Bundesebene zu sichern. Der Landesinnungsverband Niedersachsen des Kfz-Techniker-Handwerks hatte den Schrauber-Nachwuchs dazu in die Handwerkskammer für Ostfriesland eingeladen. Sie hatten zuvor ihre Ausbildung zum Kraftfahrzeugmechatroniker als Beste im Jahrgang 2024 abgeschlossen und damit den Kammersieg in ihren jeweiligen Bezirken errungen. Neuer Landessieger ist der 23-jährige Nils Kock aus Suddendorf mit 507 von 600 möglichen Punkten. Er trat für die Handwerkskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim vom Ausbildungsbetrieb M.A.M. Uwe Stahnke in Nordhorn an. Auf nächster Ebene wird er jetzt am bundesweiten Wettkampf um die Siegermedaille im November in Hamburg kämpfen. Ostfriese Lukas Salenga (22) aus Rhauderfehn verpasste den ersten Platz nur knapp mit 494 Punkten. Er wurde in der Werkstatt K&E Automobile in Ostrhauderfehn ausgebildet. Mit dem Kammersieger der Handwerkskammer Oldenburg lieferte er sich zeitgleich ein Kopf-an-Kopf-Rennen. Mit nur einem Punkt Rückstand, 493 Punkten, belegt Matthis Braje (21) aus Lohne den dritten Platz. Er erlernte seinen Beruf im Autohaus Ewald Menke in Lohne.

Im Wesentlichen mussten die Teilnehmer Diagnoseund Systemkompetenz beweisen „Von insgesamt 1700 Auszubildenden in Niedersachsen sind Sie die Besten“, gratulierte Thorsten Brändle, Technischer Berater des Landesinnungsverbandes, bei der Siegerehrung. Allein die Teilnahme an dem Wettbewerb sei eine besondere Auszeichnung. „Sie haben den geilsten Beruf der Welt erlernt. Es gibt kein anderes Objekt, welches so viel Emotionen und Leidenschaft wie ein Auto hervorruft. Bleiben Sie also wachsam und wissbegierig. Egal ob es um die Fortbildung zum Kfz-Servicetechniker, den Meister oder andere Bildungswege geht: Ihnen stehen alle Türen offen“, sagte Brändle. An jeder der insgesamt sechs Stationen konnten die ehrenamtli-

Wettbewerb

IN MEHR ALS 130 VERSCHIEDENEN GEWERKEN treten jedes Jahr die besten Absolventinnen und Absolventen einer Ausbildung im Wettbewerb „Deutsche Meisterschaft im Handwerk“ (DMH) an. Sie ist in Deutschland und Europa einzigartig. Die Teilnehmenden messen sich in bis zu vier aufeinander aufbauenden Ebenen, von der Innungs- über die Kammerund Landesebene bis hin zum Bundeswettbewerb.

Infos: www.zdh.de/dmh

Kita-Wettbewerb geht an den Start

Unter dem Slogan „Kleine Hände, große Zukunft“ die spannende Welt des Handwerks entdecken.

Die Handwerkskammer für Ostfriesland lädt im bundesweiten Kita-Wettbewerbs „Kleine Hände, große Zukunft“ regionale Kitas und Einrichtungen der Kindertagespflege ein, in die vielseitige Welt des Handwerks hineinzuschnuppern. Gleichzeitig geht der Aufruf an die Betriebe der Region, Kitagruppen in ihren Werkstätten zu begrüßen und den Kleinen ein unvergessliches Erlebnis zu schenken.

Und so funktioniert es: Kitas und Handwerksbetriebe vereinbaren einen Termin, an dem die Kinder den Betrieb besuchen. An diesem besonderen Tag dürfen sie nicht nur den Profis zuschauen, sondern auch selbst aktiv werden: Teig rühren, Hämmern, Schneiden und den Profis über die Schulter schauen, etwa beim Reifenwechsel.

Nach dem Besuch wird es kreativ. Gemeinsam mit ihren Erzieherinnen und Erziehern gestalten die Kin-

Kinder tauchen in die vielseitige Welt des Handwerks ein.

der ein Riesenposter, auf dem sie die Eindrücke und Erlebnisse festhalten. Das Poster kann bis zum 14. März 2025 eingereicht werden. Den Gewinner-Kitas winkt ein Preisgeld in Höhe von 500 Euro.

Unterlagen anfordern: www.kita-wettbewerb.de Foto:

Energieexperten nach 14-jähriger Pause erstmals wieder ausgebildet

Handwerkskammer für Ostfriesland verabschiedet 18 neue Gebäudeenergieberater (HWK). Neuer Lehrgang ab dem 8. Januar 2025 fast wieder ausgebucht. Der Abschluss steht für Qualität. Im Zuge der Energiewende sind die Experten gefragter denn je.

Nach 14-jähriger Pause wurden erstmals wieder neue Gebäudeenergieberater (HWK) im Berufsbildungszentrum der Handwerkskammer in Aurich ausgebildet. In einer kleinen Feierstunde überreichte Präsident Albert Lienemann an eine Teilnehmerin und 17 Teilnehmern ihre Zertifikate. „Im Zuge der Energiewende sind Sie gefragter denn je. Mit Ihrem Abschluss tragen Sie einen geschützten Titel, der für Qualität steht. Im Umfeld der Energieberatung genießt er ein hohes Ansehen. Ihr Fachwissen hebt Sie erheblich von den Ungelernten ab, die sich als vermeintliche Energieberater bezeichnen“, zeigte sich Lienemann sichtlich erfreut über die neuen Lehrgangsabsolventen. In 240 Unterrichtsstunden drückten die Kur-

Es gab viel Input aus der Praxis für die Praxis.

chen Juroren 100 Punkte vergeben. Dabei mussten die Gesellen knifflige Defekte an den Fahrzeugen mit Hilfe unterschiedlicher Diagnosegeräte herausfinden und beheben.

Unter Zeitdruck Nervenstärke bewiesen Geprüft wurde in den Bereichen Klimaanlage, Motorsteuerung, Signalaufnahme, Can-Bus, Hochvoltsystem und Frontkamerasystem. Nicht alle Fehler wurden lokalisiert. Nervenstärke war angesagt. So mancher geriet in den jeweils 20-minütigen Prüfungen in Zeitnot. „Wir haben an den verschiedenen Fahrzeugen anspruchsvolle Fehler eingebaut, die auch im Werkstattalltag vorkommen“, berichtete Brändle. Lukas Salenga meisterte die HV-Aufgabe am Toyota Auris nach seinen Angaben sehr gut, „weil wir das schon in unserer Ausbildung durchgenommen haben“. Schwieriger wäre es an den Assistenzsystemen gewesen: „Mit einigen Geräten habe ich noch nicht gearbeitet.“ Seine Interessen liegen bei Autos, Motoren und Rennsport. Deswegen wird er seinem Beruf treu bleiben und demnächst den Meister anpeilen. WIEBKE FELDMANN W

Neue Sachbearbeiterin verstärkt das BBZ-Team

Kerstin Riechelmann (49) verstärkt als kaufmännische Mitarbeiterin seit Mai das Team des Berufsbildungszentrums (BBZ) der Handwerkskammer. Dort ist sie vorrangig für die Planung, Organisation und Abrechnung der Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungen (ÜLU) zuständig. „Da mein Großvater ein gelernter Tischlermeister war, hatte ich schon immer einen Bezug zum Handwerk“, erklärte sie. Die Mutter von zwei Kindern lebt in Wiesmoor, kommt gebürtig aber aus Großefehn. Von 1992 bis 1994 absolvierte sie eine Ausbildung zur Kauffrau im Groß- und Außenhandel in einem Baustoffunternehmen in Großefehn und blieb dem Betrieb treu. Danach war sie ab 2014 in der Buchhaltung einer Tischlerei in Wiesmoor tätig, bis sie im BBZ eine neue berufliche Herausforderung fand. Info: Tel. 04941 1797-46, k.riechelmann@hwk-aurich.de

Metaller setzen auf Holger Eschen

Andreas Tränapp, Wirtschaftsingenieur (Rhauderfehn), Ernst Jakobs (Leezdorf), Wilke Klaaßen (Großheide), Alex Krüger (Norden), Holger Rosenboom (Großheide), Thomas Schöne (Großefehn), Michael Theesfeld (Mari-

steilnehmenden nach Feierabend und an den Wochenenden die Schulbank in Fächern wie Bauphysik, Bauwerk und Baukonstruktion, Technische Anlagen, Gesetzliche Regelungen und Modernisierungsplanung. Seit 2019 ist es den Beratern wieder erlaubt, die von der KfW geförderten Einzelmaßnahmen abzuwickeln und die förderrelevanten Bestätigungen auszustellen. Dadurch dürfen die Absolventen als Energieberater und ausführender Handwerksbetrieb tätig werden. Bestanden haben: Uwe Ahrends (Norden), Günter Bülthuis (Emden), Peter Burrichter (Wilhelmshaven), Nils Cornelis (Emden), Anna de Boer (Emden), Enno Erdmann (Berumbur), Kai Erhardts (Ostrhauderfehn), Johann Frei (Bunde), Mathias Hoffschnieder

enhafe), Andreas Tränapp (Moormerland), Rainer Weih (Upgant-Schott), Bernd Westdörp (Berumbur).

Info: U. Redenius, Tel. 04941 1797-88

Die Metall-Innung Aurich-LeerWittmund bleibt unter der bewährten Führung von Holger Eschen als Obermeister. Der neunköpfige Vorstand wurde während der Hauptversammlung in Rhauderfehn gewählt. Eschen bedankte sich bei den ausscheidenden Vorstandsmitgliedern Michael Günther, Thomas Ihnen, Theo Goldsweer und Theodor Erlenborn für ihre langjährige ehrenamtliche Arbeit. Neu in den Vorstand wurden gewählt: Malte Eschen und Malte Störmer (stellv. Obermeister), Thorsten Dirks (Lehrlingswart), Mitchel van Hunnik und Ali Dirks (stellv. Lehrlingswarte), Lars Janssen (Schriftführer), Focko Lay (stellv. Schriftführer) und Manfred Decker (Beisitzer).

Ostfriese Lukas Salenga (22) aus Rhauderfehn verfehlt nur knapp den Landessieg. Er wurde in der Autowerkstatt K&E
Automobile GmbH in Ostrhauderfehn zum Kfz-Mechatroniker ausgebildet.
Nach 240 Unterrichtsstunden halten die neuen Gebäudeenergieberater (HWK) ihre Zertifikate in den Händen. Präsident Albert Lienemann (r.) gratulierte.
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Vor der Welle schwimmen

Über die Auszeichnung freuen sich: Geschäftsführer Frank (l.) und Ralf (3.v.l.) Schrage sowie Sohn Daniel Schrage (4.v.l.) und Projektleiterin Lena Bashagen (vorne). Es gratulieren von der Handwerkskammer (von rechts) Präsident Albert Lienemann, Thomas Harms und Michael Sandmann (HWK Oldenburg).

Schrage Conveying Systems in Friedeburg erhält Auszeichnung für vorbildlich gelebte Nachhaltigkeit.

Ob es um effiziente Produktionsprozesse, das Repowering von Photovoltaikanlagen, energiesparende Innovationen oder ein positives Arbeitsklima geht: Die Schrage Rohrkettensystem GmbH Conveying Systems ist ein Vorreiter in Sachen Nachhaltigkeitsanstrengungen. Von der Handwerkskammer für Ostfriesland in Kooperation mit der Handwerkskammer Oldenburg wurde das 61 Mitarbeiter starke Unternehmen als Erstes in Ostfriesland mit der Kennzeichnung „Handwerk – gemeinsam für mehr Nachhaltigkeit“ ausgezeichnet.

Albert Lienemann, Präsident der Handwerkskammer für Ostfriesland, überreichte die Urkunde an die Geschäftsführung und gratulierte: „Handwerksbetriebe leben schon immer Nachhaltigkeit – und das nicht nur bezogen auf den Umwelt- und Klimabereich, sondern auch mit Blick auf Ausbildung, Unternehmensführung und gesellschafts- und sozi-

alpolitische Verantwortung. Es ist enorm spannend zu sehen, wie sich Schrage auf dem internationalen Markt auch unter diesem Aspekt positioniert.“ Getreu der Marke ‚Made in Germany‘ „wollen wir nicht die Billigsten sein, sondern die Besten und Nachhaltigsten. Das haben wir in unserer Firmenphilosophie verinnerlicht“, erklärte Geschäftsführer Ralf Schrage während des Treffens. Die Kennzeichnung wurde von der Landesvertretung der Handwerkskammern Niedersachsen, kurz LHN, vor zwei Jahren ins Leben gerufen.

Führend in der Entwicklung von innovativen und effizienten Fördersystemen

Die Schrage Conveying Systems beschäftigt sich mit dem Vertrieb, der Entwicklung und der Herstellung von Rohrkettenförderern und deren Ersatzteilen. Mit den Fördersystemen werden Schüttgüter aller Art transportiert. Sie kommen beispielsweise in der

Lebensmittel-, Recycling-, Pharma- oder Chemieindustrie zum Einsatz. „Es ist schon immer unser Bestreben gewesen, zu schauen, was man besser machen kann. Diese Strategie – vor der Welle schwimmen, statt mit – hat uns durch alle Unwägbarkeiten als zuverlässigen Partner für unsere Kunden und sicheren Arbeitgeber für unsere Mitarbeitenden ausgezeichnet“, erklärte Ralf Schrage das unternehmerische Handeln in der über 35-jährigen Firmengeschichte.

Im Besitz von einigen Patenten und Gebrauchsmustern ist Schrage führend in der Entwicklung von effizienten und innovativen Produkten. „Konkurrenzfirmen gibt es auf der ganzen Welt. Aber wir bieten für jedes Problem eine Lösung. Wir trauen uns an Sachen, bei denen andere schon längst aufgegeben haben“, ergänzte Frank Schrage. In den Punkten Ökonomie, Ökologie und Soziales kann das Unternehmen im Wettbewerb punkten. Bei der Auftragsvergabe seien

Genossenschaftlich heißt: Jemanden an seiner Seite zu haben, dem man vertraut.

Nachhaltigkeit ist Teil unserer gelebten Firmenphilosophie.

Ralf Schrage, Geschäftsführer

Beratung für mehr Nachhaltigkeit

Was haben Sie mit Nachhaltigkeit zu tun? Bestimmt ganz viel, denn Nachhaltigkeit wird im Handwerk längst täglich gelebt! Dabei gibt es unterschiedlichste Möglichkeiten und Beispiele, wie sich soziale Verantwortung, Schonung der Umwelt und wirtschaftlicher Erfolg vorbildlich miteinander verbinden lassen. Die Kennzeichnung „Handwerk – gemeinsam für mehr Nachhaltigkeit“ der Landesvertretungen der Handwerkskammern Niedersachsen soll Mitgliedsbetriebe dabei unterstützen, nachhaltiger zu wirtschaften und dies auch zu dokumentieren. Schon jetzt wird dieser Aspekt oftmals bei der Vergabe von Fördermitteln und Krediten berücksichtigt. Die Handwerkskammer berät Sie bei der (Weiter-)Entwicklung Ihrer Nachhaltigkeitsaktivitäten – unabhängig davon, wo Sie gerade in Sachen Nachhaltigkeit stehen. Der Technische Berater Thomas Harms steht Ihnen dafür zur Seite.

Kontakt: Thomas Harms, Tel. 04941 1797-61, t.harms@hwk-aurich.de

diese Nachhaltigkeitskriterien allgegenwärtig. Schrages Rohrkettenförderer sind im Vergleich zu anderen Systemen wesentlich effizienter, sauberer, energiesparender sowie leichter zu reinigen und zu warten.

Produktion komplett „grün“ umstellen Über die Jahrzehnte hätten die Brüder viel investiert, um immer auf dem neuesten Stand der Technik zu sein. Von der Umrüstung zur LED-Beleuchtung und der Installation von Photovoltaikanlagen über den Einbau von modernen Wärmetauschern in der Schweißabteilung bis hin zu elektrischen Gabelstaplern sowie effizienteren Schweißrobotern „gibt es fast nichts, was wir nicht gemacht haben“, berichtete Frank Schrage auch von dem zukünftigen Vorhaben, komplett „grün“ zu produzieren. So ist das Unternehmen derzeit in Gesprächen mit der Gemeinde Friedeburg, um eine Anbindung an die Fernwärme voranzubringen. Das alles ist in dem Familienunternehmen möglich, weil die Geschäftsführung auf ein gutes Betriebsklima und die Ausbildung von Nachwuchskräften setzt. „Unser Kapital ist das Team und das wird gepflegt“, waren sich die Brüder einig. WIEBKE FELDMANN W

Wir sind die Bank mit der genossenschaftlichen Idee.

Als mittelständische und regionale Banken verstehen wir die Anforderungen und Bedürfnisse des Mittelstands in unserer Region besonders gut. Wir beraten vor Ort und mit Partnern weltweit. So stärken wir die Wirtschaft und übernehmen Verantwortung für die Region.

Werkzeug für Liebhaber

Die handgefertigten Werkzeuge von Drechsler Matthias Fenner sind beliebt von New York bis Sydney. Wie hat er sich international einen Namen gemacht?

Alte Gemäuer zwischen Wäldern und Feldern: Den Landkreis Lüchow-Dannenberg bringt man eher mit Tradition, Ruhe und Beschaulichkeit in Verbindung – weniger mit globalem Handel. Hier im Örtchen Lichtenberg, in einer von wildem Wein behangenen roten Backsteinscheune, betreibt Drechsler Matthias Fenner sein Handwerk für einen internationalen Kundenstamm. „Meine Kunden kommen zu 80 Prozent aus den USA und Großbritannien“, berichtet Fenner. Australien und Neuseeland zählten auch dazu, und gute 15 Prozent Deutschland und Europa.

Der erste Ritterschlag

Seine Werkstatt verbindet Tradition und Moderne. Ein neues anthrazitfarbenes Scheunentor und farblich passend eingefasste Fenster verleihen dem alten Backsteinbau moderne Lebendigkeit. Die Symbiose aus Alt und Neu setzt sich in den hellen Werkstatträumen fort. Eine moderne Kopierdrehmaschine, ein 3D-Drucker, eine alte Drehmaschine für Metall und manch anderes Maschinenbauschätzchen sind im Einsatz, um vor allem eines herzustellen: edle Handwerkzeuge für den Markt von Werkzeugenthusiasten. Fenner fertigt Ahlen, Anreißmesser, Klüpfel, Feilenhefte und auch Schraubendreher. Sein Anspruch: das Werkzeug aus bloßem Holz, Metall und Werkzeugstahl komplett in eigener Fertigung herstellen. Die Qualität überzeugt manch bekannten Händler: „Dass Dictum meine Werkzeuge haben wollte, war ein großer Ritterschlag für mich“, berichtet er.

Für das Handwerk in eine neue Heimat Zum Drechslerhandwerk kam Fenner über Umwege. „Nach der Schule bin ich für fünf Jahre in den Rettungsdienst gegangen“, berichtet der 37-Jährige. Es folgten Stationen als Lkw-Fahrer, Bäcker und Baumaschinenführer. Seine Erfüllung fand er nicht. „In meiner Familie hatten viele etwas mit Holz gemacht. So kam ich zum Drechslerhandwerk.“ 2016 hat er seinen Betrieb in Vollzeit gegründet. Auf Arbeiten für Tischlereien folgte die Spezialisierung auf Werkzeug. Angefangen hat er in seiner Heimat zwischen Wuppertal und Düsseldorf. 2019 dann der Schock: Als das Dorf Flandersbach in ein reines Wohnquartier umgewandelt werden sollte, seien Unternehmen systematisch vergrämt worden. Bundesweit suchte er eine neue Werkstatt. Der Landkreis Lüchow-Dannenberg war der erste, der ihm den Weg bereiten wollte. „Anfang April 2020 wurde die Bauanfrage beschieden, dann habe ich gekauft und bin im Mai umgezogen“, erinnert sich Fenner. Bis das Bauamt sicher war, dass er die denkmalgeschützte Scheune zu einer nutzbaren Werkstatt herrichten durfte, vergingen allerdings doch Monate der Unsicherheit. „Die Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade hat mich dabei unermüdlich unterstützt und mir viel Arbeit mit den Behörden abgenommen“, lobt der Handwerker.

W VIER FRAGEN AN

FIRMENNAME Sebert’s Hausschlachtewaren

WEBSEITE www.fleischerei-sebert.de

ORT Göttingen

GEWERK Fleischermeisterin

MITARBEITERZAHL 37

FUNKTION Geschäftsführerin

Foto: Denny Gille

Matthias Fenner an einem Pantographen. Mit dieser Kopierfräse stellt er Brandstempel her.

Foto: Denny Gille

Auszug aus der Arbeit des Unternehmers. Die Werkzeuge entstehen in Handarbeit, individuelle Hölzer sind möglich.

Foto: Denny Gille

Wahlniedersachse: Matthias Fenner vor seiner Werkstatt in Lichtenberg

Instagram hilft beim Vertrieb

Der wichtigste Vertriebskanal von Matthias Fenner ist Instagram in Kombination mit dem Webshop auf seiner Website. Sein Content kommt gut an unter den internationalen Werkzeugenthusiasten: 15.000 Follower hat Matthias Fenner Toolworks versammelt. Seine Strategie? „Ich zeige einfach regelmäßig meine neuesten Werkzeuge.“ Rund 1.750 Posts aus Bildern und Videos zeugen von seiner Arbeit. Über einen Link gelangen Besucher zu seiner Website und weiteren Shops, die die Werkzeuge des Drechslers führen.  Was ist das Besondere an seinen Arbeiten? „Das beginnt bei der Holzauswahl“, erzählt der Drechsler. Viele ausgefallene Sorten finden sich in seinem

1. Was sind Ihre Pluspunkte als Arbeitgeber? Wir sind ein gut funktionierendes Team mit kurzen Kommunikationswegen, bieten arbeitnehmerfreundliche Öffnungszeiten, kostenfreies Essen und Mitarbeiterrabatte.

2. Wie rekrutieren Sie Nachwuchskräfte für Ihren Betrieb? Durch Aushänge in unseren Filialen, Schülerpraktika und Schulklassen im Betrieb.

3. Wie würden Sie Ihren Führungsstil beschreiben? Offen, locker und kooperativ.

4. Haben Sie als Chef eine Marotte? Bei uns ist jeder Tag anders. Da können sich Marotten gar nicht so schnell einschleichen. Aber vielleicht sehen unsere Mitarbeiter das auch anders.

Per Kopierdrehmaschine fertigt Fenner seine Werkzeughefte in Serie. Die Schablonen kommen aus seinem 3D-Drucker.

Lager. Häufig verwendet er Nussbaum. „Der ist bei uns handverlesen von einem kleinen Händler aus Süddeutschland.“ Das Holz stamme von wildwachsenden Bäumen frei von forstwirtschaftlicher Geradlinigkeit. Das sorge für eine einzigartige Maserung. Eine Bohrahle zum Vorbohren von Schraub- und Nagellöchern entsteht zum Beispiel in folgenden Schritten: Erst dreht Fenner das Heft vor. Dann wird die Zwinge aus Messing, Titan oder Neusilber angefertigt und eingepasst. Das montierte Heft wird dann noch einmal fein überdreht und geschliffen. Und was hat es mit dem 3D-Drucker auf sich? Den verwendet der Drechsler einmal, um Kopierschablonen seiner Heftformen für die Kopierdrehmaschine

W ZU GUTER LETZT

Falsche Banknoten: Darauf sollten Sie achten

Einen Anstieg leicht erkennbarer Fälschungen habe es insbesondere bei den 10- und 20-Euro-Banknoten gegeben. Das gab die Deutsche Bundesbank bekannt. In ihrer Statistik vergleicht sie das erste Halbjahr 2024 mit dem zweiten Halbjahr 2023. Bei einem Großteil der „Blüten“ seien „einfache Fälschungen“ im Umlauf –mit dem Aufdruck „MovieMoney“ auf der Vorderseite oder „Prop copy“ auf der Rückseite. Im Vergleichszeitraum habe man mehr gefälschte 100-Euro-Banknoten aufgrund zusätzlicher Betrugsfälle beim Erwerb von Goldmünzen und Autos aus dem Verkehr gezogen. Bei 200- und 500-Euro-Fälschungen sei ein deutlicher Rückgang im Vergleich zum zweiten Halbjahr 2023 festgestellt worden. Insgesamt seien von Januar bis Juni 2024 rund 38.600 falsche EuroBanknoten registriert worden. Ihr Nennwert: 2,4 Millionen Euro.

Meine Kunden kommen zu 80 Prozent aus den USA und Großbritannien.

Matthias Fenner, Drechsler zu erstellen, und außerdem für ein zusätzliches Produkt: „Ich nutze den 3D-Drucker, um Brandstempel herzustellen“, sagt er.

Banknoten besitzen verschiedene Echtheitsmerkmale, die nach dem Prinzip „Fühlen – Sehen – Kippen“ zu prüfen seien. So ist das Banknotenpapier meist griffig und fest. Auf den Vorderseiten fühle man hervorgehobene Teile des Druckbildes als Relief. Ein weiteres Echtheitsmerkmal: Hält man eine Banknote gegen das Licht, ist ein Wasserzeichen als Schattenbild erkennbar. Tipp: Wenn Sie mehr über das Erkennen von „Blüten“ erfahren möchten, dann nutzen Sie die Falschgeldschulung auf den Seiten der Bundesbank. Kurzlink svg.to/bubate. (BG)

Stolz und Stecknadeln 700 bis 800 Werkzeuge entstehen jährlich in seiner Werkstatt. „Am Anfang haben viele gesagt: Ich glaube, damit wirst du baden gehen“, erinnert er sich. Davon ist Matthias Fenner Toolworks weit entfernt. An einer Wand in der Werkstatt hängt eine Weltkarte. Rund 200 Stecknadeln stecken in ihr: eine für jeden Ort, in den Fenner schon geliefert hat. „Das Schönste an meinem Handwerk ist: Ich darf etwas schaffen, das bleibt“, sagt Fenner. Weltweit. DENNY GILLE W

Siegerinnen geehrt

Nadine Bönninger (links), Geschäftsführerin von Gerüstbau Bönninger in Dortmund, ist die Unternehmerfrau des Jahres 2024. Ausgezeichnet wurde sie im Rahmen des Bundeskongresses der Unternehmerfrauen im Handwerk. Mit 19 Jahren war sie die erste Gerüstbauermeisterin in Deutschland, heute führt sie gemeinsam mit ihrem Bruder einen Betrieb mit 200 Mitarbeitenden. Der Preis wird alle zwei Jahre von Holzmann Medien verliehen. Gleiches gilt für die Auszeichnung „Heldin im Handwerk“. Diesen Preis hat Alice Brammertz von der Aachener Schreinerei Brammertz erhalten – unter anderem für eine besondere ethische Unternehmensführung. (JA) Foto: Gina

Foto: Denny Gille

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