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Suchen, wo andere nicht suchen
Studienabbrecher, Quereinsteiger oder Menschen mit Behinderung: Wer Fachkräfte sucht, muss sich bewegen und in Menschen investieren. Oft zahlt es sich aus.
KATHARINA WOLF
Wer Fachkräfte sucht, hätte am liebsten gut ausgebildete Gesellen oder Meister mit Berufserfahrung. Doch die sind Mangelware. „Die Zeiten, wo Unternehmen die Topkraft auf dem Silbertablett präsentiert wurde, sind vorbei“, sagt Sibylle Stippler, Expertin im Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung beim Institut der deutschen Wirtschaft in Köln. Die Betriebe müssten sich öffnen, um neue Zielgruppen für die Mitarbeitergewinnung anzusprechen.
Studienabbrecher, Quereinsteiger, Menschen mit Behinderung, ältere Arbeitnehmer, Geflüchtete – nicht jede dieser Gruppen passt in jeden Betrieb. „Aber es lohnt sich, einmal vorurteilsfrei darüber nachzudenken, was möglich ist“, sagt Sibylle Stippler. Unterstützung und Förderung von verschiedensten Seiten helfen den Unternehmen, Weiterbildungen oder Integrationsmaßnahmen zu finanzieren.
Studienabbrecher suchen Ausbildung
Eine Gruppe, die viel Potenzial bietet, sind die Studienabbrecher. Fast ein Drittel der Studenten bricht das Studium ab – und viele von ihnen sind dann an einer Ausbildung interessiert, in der sie etwas Praktisches leisten können. „Das Klima in den Betrieben öffnet sich für diese Zielgruppe – und man kann nur dafür werben“, sagt Sibylle Stippler. Kontakt knüpfen kann ein Betrieb über Präsenz an der Hochschule. „Man kann einfach eine positiv formulierte Stellenanzeige an den Schwarzen Brettern der Universität oder Fachhochschule anbringen“, meint die Beraterin. Viele Hochschulen besitzen einen sogenannten Career Service, der Studierende und potenzielle Arbeitgeber zusammenführt. Ebenfalls eine gute Adresse: der ArbeitgeberService der Arbeitsagenturen. „Wer nicht mehr als studierend gemeldet ist, kommt irgendwann dort an“, so Stippler.
Geflüchtete und ausländische Azubis
Keine Branche hat mehr Geflüchteten eine Ausbildung ermöglicht als das Handwerk. Wer Kontakt und Unterstützung sucht, findet sie bei den Willkommenslotsen der Handwerkskammern. „Sie sind für nichts anderes da, als die Unternehmen bei der Integration zu unterstützen“, betont Sibylle Stippler.
Das Bundesprogramm „Passgenaue Besetzung“ hingegen unterstützt kleine und mittlere Betriebe bei der Besetzung ihrer offenen Ausbildungsplätze mit geeigneten ausländischen Jugendlichen ohne Flüchtlingsstatus – oder auch mit deutschen Bewerbern. Auch hier sind die Ansprechpartner in den Handwerkskammern oder Kreishandwerkerschaften zu finden.
Vertrauen in Menschen mit Behinderungen
Betriebe, die mehr als 20 Arbeitsplätze bereitstellen, sind verpflichtet, auf min
Natürlich muss die Funktion zum Menschen passen. Aber: Wer offen für Menschen mit Behinderung ist, bekommt dieses Vertrauen durch Loyalität und Engagement zurückgezahlt, sagt Sibylle Stippler.
„Fachkräfte auf dem Silbertablett gibt es nicht mehr.“
Sibylle Stippler,
Expertin im Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung beim Institut der deutschen Wirtschaft
destens fünf Prozent dieser Arbeitsplätze Schwerbehinderte zu beschäftigen. So weit die Theorie. „In der Praxis zahlen viele Betriebe lieber die Ausgleichsabgabe, als jemanden einzustellen“, sagt Sibylle Stippler. Dabei gebe es viele Möglichkeiten, Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen. „Natürlich muss der potenzielle Mitarbeiter die Arbeit auch leisten können“, so Stippler. „Manchmal muss man ein bisschen um die Ecke denken.“ Wer offen sei für Menschen mit Behinderung, bekomme dieses Vertrauen durch Loyalität und Engagement zurückgezahlt.
Hilfe bieten die Integrationsämter und die Handwerkskammern, Kontakte knüpfen können Betriebe über Berufsbildungswerke. Auszubildende mit Lernbehinderungen können die theoriereduzierte Fachpraktiker Ausbildung absolvieren.
Fotos: D. Roth/IW Medien | Edler von Rabenstein - stock.adobe.com
Sibylle Stippler,
Expertin im Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung beim Institut der deutschen Wirtschaft
Einen Jugendlichen mit Schwerbehinderung auszubilden, kann sich auch finanziell lohnen. Denn diese zählen bei der PflichtBesetzung von Arbeitsplätzen doppelt. Bei der Einrichtung eines Ausbildungsplatzes für junge Menschen mit Beeinträchtigungen gibt es eine finanzielle Förderung durch die Agentur für Arbeit oder das Integrationsamt. „Behinderung kann immer ein Thema werden“, so Stippler. „Die meisten Einschränkungen sind nicht angeboren, sondern werden im Lauf des Lebens erworben.“ Hier stelle sich dann die Frage, ob der Mitarbeiter wiedereingegliedert werden könne.
Quereinsteiger, Berufspausierer, Mütter
Es gibt in Ihrem Gewerk nur wenige Fachkräfte? Dann halten Sie nach Querein
Fotos: Robert Kneschke - stock.adobe.com | Privat
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Wer auf Ältere setzt, hat oft noch viele Jahre Fachkräfte mit viel Berufserfahrung.
steigern oder nach Menschen Ausschau, die eine längere Pause im Berufsleben einlegen mussten. „Erwähnen Sie in Stellenanzeigen, dass Sie offen für Quereinsteiger sind“, empfiehlt Sibylle Stippler.
Wer eine längere Pause im Berufsleben machen musste, braucht eine Auffrischung seiner Kenntnisse. „Bieten Sie Weiterbildungsmöglichkeiten an.“ Unterstützung bieten die Arbeitsagenturen, wenn es sich um arbeitslose Bewerber handelt, oder die Handwerkskammern.
Auch das Potenzial von Frauen ist im Arbeitsmarkt noch nicht ausgeschöpft. „Unternehmen können Stellenanzeigen mit einfachen Mitteln so gestalten, dass Frauen sich eher angesprochen fühlen“, sagt Stippler. Zum Beispiel: Konkret die Arbeit beschreiben, statt lange Anforderungskataloge zu erstellen. „Ein wichtiger Punkt für Mütter ist Teilzeitarbeit“, betont die Expertin. „Wer hier eine Möglichkeit einräumt, kann bei Bewerberinnen punkten.“ Und wenn die Kinder größer sind, kann die Stundenzahl aufgestockt werden.
Ältere Arbeitnehmer
Wer sagt, dass jung immer die einzige Wahl ist? Die deutsche Bevölkerung wird immer älter, 20 Prozent der Arbeitnehmer sind älter als 50 Jahre. Außerdem steigt das Rentenalter: Wer jetzt einen 55Jährigen einstellt, hat noch zwölf Jahre eine Fachkraft mit Berufserfahrung. „Mittlerweile gibt es spezialisierte Stellenbörsen für ältere Arbeitnehmer“, sagt Sibylle Stippler. Das Jobnetzwerk 50plus bietet nicht nur die Möglichkeit, nach Bewerbern zu suchen oder Stellenanzeigen aufzugeben, sondern informiert auch über Weiterbildungsmöglichkeiten, falls eine Qualifikation fehlen sollte. Um hier eine einfache Stellenanzeige mit vier Wochen Laufzeit aufzugeben, kann man sich kostenlos registrieren. „Hilfe gibt es auch vom Arbeitgeberservice der Arbeitsagenturen“, sagt Sibylle Stippler. „Dort können auch spezielle Förderprogramme beantragt werden.“ Über das Projekt WeGebAU (Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen) übernehmen die Arbeitsagenturen Lehrgangskosten und einen Teil der Fahrtkosten für Pendelfahrten. Der Betrieb kann zudem einen Zuschuss zu den Lohnkosten erhalten. „Ältere Arbeitnehmer brauchen oft eine kürzere Einarbeitungszeit, sind loyal und wechseln auch seltener den Betrieb“, nennt die Arbeitsmarktexpertin Fakten, die für die Älteren sprechen. „Sich auf neue Zielgruppen einzulassen, erfordert Umdenken und ist nicht immer einfach, aber es gibt viel Unterstützung“, betont Stippler. „Und es lohnt sich.“ W
„Es ist wichtig Barrieren zu senken“
Wenn Fachkräfte Fehlanzeige sind, ist Flexibilität gefragt. Drei Fragen an Björn Strehl (Foto), der bei Strehl Kinderreha und Orthopädietechnik auch auf Quereinsteiger setzt.
Warum stellen Sie Quereinsteiger ein?
» Björn Strehl: Weil ich keine Fachkräfte bekomme. In Bremervörde haben wir einen Standortnachteil, aber grundsätzlich ist der Markt leer. Außerdem beschäftigen wir nicht nur Orthopädietechniker, sondern auch Reha-Techniker – das ist kein Ausbildungsberuf. Also suchen wir Quereinsteiger mit den richtigen Fähigkeiten.
Wo und wie finden Sie die Bewerber?
» Strehl: Große Erfolge haben wir über Ebay Kleinanzeigen, weil dort die Tüftler stöbern ... Wir inserieren mehrfach und achten auf den Jobtitel. Er muss die Leute abholen und ermutigen, sich zu bewerben: „Mitarbeiter für die Werkstatt“ statt Reha-Techniker. Der Bewerbungsprozess ist digital und schnell. Ganz wichtig ist es, Barrieren zu senken.
Was ist Ihnen da besonders wichtig?
» Strehl: Wir haben in unserer Strehl Akademie ein Schulungssystem für Quereinsteiger aufgebaut. Ausgangspunkt ist immer der Nutzen für unsere Kunden – Familien mit oft schwerstbehinderten Kindern. Das holt die neuen Kollegen ab. Nach einem Grundkurs sind sie dann mit erfahrenen Kollegen unterwegs. Sie lernen alle wichtigen Arbeitsabläufe kennen, die möglichst schlank und einfach sind. Wir schulen selbst, da merkt man schnell, wo es noch hakt. (KW)
Gut gefunden werden? Ganz einfach.
Hier lesen Sie unsere Tipps für eine bessere Auffindbarkeit im Internet.
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Für kleine und mittelständische Unternehmen ist es wichtig, auf Suchmaschinen wie Google einfach gefunden zu werden. Denn wenn Sie zuerst gefunden werden, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass der Interessent zu Ihrem Kunden wird. Wir verraten Ihnen drei Strategien, mit denen Sie genau das erreichen können.
Strategie 1: vollständig, korrekt und immer gleich
Was nützt Ihnen das schönste Ladengeschäft, wenn Sie dort nicht gefunden werden? Oder falsche Öffnungszeiten im Internet stehen? „Vollständig und korrekt“ ist deshalb ein idealer Leitspruch für Ihre Unternehmensdaten: Nichts ist ärgerlicher als unvollständige oder sogar fehlerhafte Angaben im Internet.
Stellen Sie sich vor, ein Kunde möchte Sie besuchen, findet falsche Öffnungszeiten und steht bei Ihnen vor verschlossener Türe. Vermutlich wird er nicht so schnell wieder zu Ihnen zurückkehren. Außerdem bringt es Suchmaschinen durcheinander, wenn Sie Ihre Unternehmensdaten unterschiedlich schreiben. Heißt Ihre Bäckerei beispielsweise „Landbäckerei Schmidt Hannover“, dann sollten Sie das konsequent beibehalten und nicht abwechselnd „Bäckerei Schmidt“ oder „Schmidt Hannover“ verwenden.
Strategie 2: die richtigen Plattformen bespielen
Google, Google Maps, Facebook, Bing, Yahoo oder Yelp – die Auswahl an Online-Verzeichnissen ist riesig. Für Sie ist entscheidend, möglichst die Plattformen mit Ihren Daten auszustatten, auf denen auch Ihre potenziellen Kunden suchen. Denken Sie neben Suchmaschinen auch an Online-Verzeichnisse, Bewertungsportale, Kartendienste und Navigationssoftware.
Strategie 3: Local Listing für Ihre Webseite nutzen
Jemand sucht im Internet nach Ihren Produkten in Ihrer Nähe? Local Listing der Schlüterschen ist Ihr Instrument, mit dem Sie Ihr Unternehmen jetzt erscheinen lassen. Nicht nur Ladengeschäfte profitieren davon, sondern auch Dienstleister wie Fahrschulen, Friseure, Tankstellen, Restaurants, Steuerberater oder Arztpraxen. Übrigens: Sie benötigen nicht einmal eine eigene Website, um mit Local Listing zu starten, denn Onlineportale und Verzeichnisse listen Unternehmen unabhängig von einer Firmen-Website. Allerdings: Eine Firmen-Website erhöht natürlich Ihre Auffindbarkeit bei Suchmaschinen.
Probieren Sie es einfach mal selbst aus und suchen Sie Ihr Unternehmen im Internet: Finden Sie es schnell? Ist die Adresse überall korrekt? Sind die Daten wie Website und Öffnungszeiten vollständig? Die Schlütersche unterstützt Sie gerne: 0800 66 11 600
einfach online erfolgreich
Lieber Hausbank als Kreditportale
Kreditportale kommen im Mittelstand selten zum Einsatz. Nur bei einem Finanzierungsanlass greifen kleine und mittlere Unternehmen gelegentlich zu.
Digitale Fremdfinanzierung über Online-Kreditplattformen ist für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) „immer noch eine große Ausnahme“. Zu diesem Ergebnis kommt die KfW in einer Umfrage unter 15.000 Mittelständlern. 2018/19 hätten nur rund zwei Prozent aller Unternehmen Kredite über die neuen Plattformen aufgenommen, daran habe sich 2020/21 wenig geändert.
Die durchschnittliche Kredithöhe habe bei 58.000 Euro gelegen, wobei die Hälfte aller Online-Finanzierungen bis zu einem Betrag von maximal 30.000 Euro anfielen. Das sei ein Hinweis darauf, dass Online-Kreditplattformen vor allem für Betriebsmittelfinanzierungen genutzt würden: Betriebsmittelkredite hätten oft ein geringes Volumen und würden in der Regel kurzfristig benötigt. Hier könne die „vergleichsweise hohe Zusagegeschwindigkeit der digitalen Anbieter“ eine entscheidende Rolle spielen.
Die Vor- und Nachteile der digitalen Anbieter gegenüber einer klassischen Finanzierung seien demnach klar verteilt: Die Geschwindigkeit bis zur Finanzierungszusage und der geringe Antragsaufwand seien
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Hausbanken punkten mit persönlichen Beziehungen. Online besorgen sich Unternehmen vor allem kleine Kredite zur Betriebsmittelfinanzierung.
Pluspunkte der Kreditplattformen. „Dagegen sind der Mangel an persönlicher Erreichbarkeit sowie Vertrauen zum Finanzierungspartner klare Wettbewerbsnachteile“, so die KfW. „Hier kommt die enorme Verbundenheit des Mittelstands zu oftmals langfristig bestehenden Bankbeziehungen – gepaart mit persönlichen Beziehungen – zum Tragen.“ (JW) W
40 Euro für eine Software zumutbar
Mit zu hohen Softwarekosten können Kleinbetriebe nicht gegen die Übermittlung ihrer E-Bilanz argumentieren. Selbst dann nicht, wenn sie kaum Gewinn machen.
Der Fall: Eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG), die zur elektronischen Übermitt-
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E-Bilanz: Unternehmen haben keinen rechtlichen Anspruch auf eine kostenlose Eingabemöglichkeit im Elster-Portal. lung des Jahresabschlusses über das Steuerportal Elster verpflichtet ist, schickt dem Finanzamt ihre Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) stattdessen per E-Mail. Ihre Begründung: Die UG erwirtschafte nur geringe Gewinne, im Streitjahr seien es 660 Euro gewesen. Die elektronische Abgabe über Elster sei mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden. Das Finanzamt bleibt bei seiner Forderung: Auf der Elster-Website seien neun Anbieter kostenloser Elstertauglicher Software gelistet.
Diese Lösung akzeptierte das Unternehmen nicht: Die kostenlose Basisversion einer E-Bilanz-Software sei unzumutbar. Vielmehr müsse die Finanzverwaltung eine zumutbare, kostenlose Alternative zur Verfügung stellen.
Das Urteil: Damit scheiterte das Unternehmen allerdings vor dem Bundesfinanzhof (BFH). Ob ein Unternehmen von der Pflicht zur E-Bilanz befreit werde, hänge nicht davon ab, ob der Betrieb nur geringe Einkünfte oder sogar Verluste erziele, so der Bundesfinanzhof. Entscheidend sei vielmehr, ob die durch die E-Bilanz entstehenden Kosten unverhältnismäßig sind. Ein finanzieller Aufwand in Höhe von 40,54 Euro für eine der kostenpflichtigen Software-Versionen auf der Elster-Website sei auch für einen Kleinstbetrieb zumutbar. Einen rechtlichen Anspruch auf eine kostenlose Eingabemöglichkeit im Elster-Portal hätten Unternehmen hingegen nicht. (JW) W
aBFH: Urteil vom 21. April 2021, Az. XI R 29/20
Corona-Hilfen laufen weiter
Einige finanzielle Hilfen zur Linderung der Corona-bedingten Umsatzeinbußen werden bis Ende 2021 verlängert, darunter die Überbrückungshilfe III Plus.
Bis zum Jahresende können Betriebe die Überbrückungshilfe III Plus beantragen. Das teilen das Bundeswirtschafts- und das Bundesfinanzministerium mit. Es bleibe dabei, dass die Antragstellung durch einen prüfenden Dritten vorgenommen werden muss.
Die Restart-Prämie innerhalb der Überbrückungshilfe III Plus, die zur Erleichterung des Übergangs vom Lockdown zur Wiedereröffnung beitragen sollte, wurde nicht verlängert. Aber der Eigenkapitalzuschuss werde bis Dezember 2021 weiter zur Verfügung stehen.
Ebenfalls bis Jahresende verlängert wurde die Neustarthilfe Plus für Solo-Selbstständige. Betroffene Unternehmer, deren Umsatz durch Corona weiter eingeschränkt ist, können von Oktober bis Ende Dezember dieses Jahres zusätzlich bis zu 4.500 Euro Unterstützung erhalten.
Sobald die Ministerien die entsprechenden Seiten aktuali-
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Foto: catwalkphotos - stock.adobe.com
Bis Ende des Jahres können Betriebe nun Corona-Hilfen beantragen, zum Beispiel die Überbrückungshilfe III Plus.
siert haben, können Anträge – wie bisher – über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de eingereicht werden. Auf der Plattform werde zeitnah über den Start der verlängerten Antragstellung informiert. (JA) W
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Startposition: Im Sitzen legen Sie Ihre Hände über Kreuz auf das Brustbein und die Schultern. Lassen Sie die Ellbogen absinken und legen Sie Ober- und Unterarme dabei auf dem Oberkörper ab. Fixieren Sie mit den Augen einen Punkt vor Ihnen an der Wand oder im Raum – so können Sie den Kopf verankern und verhindern, dass er sich während der Im Sitzen legen Sie Ihre Hände über Kreuz auf das Brustbein und die Schul tern. Lassen Sie die Ellbogen absinken und legen Sie Ober- und Unterarme dabei auf dem Oberkörper ab. Fixieren Sie mit den Au gen einen Punkt vor Ihnen an der Wand oder im Raum – so können Sie den Kopf verankern und verhindern, dass er sich während der
Übung mitbewegt. Durchführung: Drehen Sie Ihren Oberkörper um je ca. 2 bis 3 cm nach rechts und links. Führen Sie diese Bewegungen im Sekundentakt aus und behalten Sie das kleine Bewegungsausmaß bei. Dabei dreht der Kopf nicht mit, sondern hält die Mitte. So dreht nur der Oberkörper (die Wirbelsäule und die Rippen). Endposition: Die Endposition einer Bewegung ist erreicht, wenn Sie den Oberkörper um 2 bis 3 cm nach rechts oder links gedreht haben. Zu beachten: Der Bewegungswechsel von rechts nach links sollte zu Beginn nicht zu schnell ausgelöst werden. Kontrollieren Sie dabei die Aufrichtung Ihres Oberkörpers und verhindern Sie ein Einsinken des Brustkorbes Übung mitbewegt. Durchführung: Drehen Sie Ihren Oberkörper um je ca. 2 bis 3 cm nach rechts und links. Führen Sie diese Bewegungen im Sekunden takt aus und behalten Sie das kleine Bewe gungsausmaß bei. Dabei dreht der Kopf nicht mit, sondern hält die Mitte. So dreht nur der Oberkörper (die Wirbelsäule und die Rippen). Die Endposition einer Bewegung ist erreicht, wenn Sie den Oberkörper um 2 bis 3 cm nach rechts oder links gedreht haben. Der Bewegungswechsel von rechts nach links sollte zu Beginn nicht zu schnell ausgelöst werden. Kontrollieren Sie dabei die Aufrichtung Ihres Oberkörpers und verhindern Sie ein Einsinken des Brustkorbes nach vorne unten. nach vorne unten.
Variationsmöglichkeiten: 1 Vergrößern Sie mit der Zeit das Bewegungsausmaß Ihrer Drehbewegungen (wenn Sie die Bewegung gut kontrollieren können). 2 Diese Übung können Sie auch im Sitzen am Variationsmöglichkeiten:Vergrößern Sie mit der Zeit das Bewe gungsausmaß Ihrer Drehbewegungen (wenn Sie die Bewegung gut kontrollieren können). Diese Übung können Sie auch im Sitzen am 1 2 Schreibtisch ausführen! Schreibtisch ausführen!
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Bildunterschrift
Der Kopf bleibt unbeweglich, während der Oberkörper nach rechts und links dreht.
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Referenzen: Sind Baustellenfotos erlaubt?
Ein Handwerker stellt Fotos einer von ihm installierten Solaranlage als Referenz auf seine Website und wird verklagt. Was sagt das Gericht?
Der Fall: Von einem örtlichen Schweinemastbetrieb wird ein Installateur mit der Errichtung einer Solaranlage auf Stalldächern beauftragt. Nach Auftragsabschluss stellt der Handwerker Bilder der Solaranlage unter der Rubrik „Referenzen“ auf seine Website. Dazu veröffentlicht er Daten über die Solaranlage.
Der Schweinemastbetrieb verlangt daraufhin die Löschung der Bilder von der Website des Installateurs.
Die Begründung: Die Werbung unter der Rubrik „Referenzobjekte“ erwecke den Eindruck, der Auftraggeber sei mit der Arbeit des Handwerksbetriebs zufrieden gewesen und mit der Veröffentlichung der Fotos einverstanden. Das sei jedoch nicht zutreffend.
Das Urteil: Die Richter des Oberlandesgerichts Brandenburg weisen die Forderung nach Löschung der Fotos zurück. Auftragnehmer dürften grundsätzlich mit Bildern ihrer Bauleistungen für sich werben und die Namen von Kunden nennen.
Es sei Unternehmen erlaubt, ihre eigenen Kompetenzen im Internet herauszustellen. Die Richter kamen zu der Entscheidung, dass die Verwendung der Bilder auf der Website nicht verboten werden kann.
Zwar handele es sich um einen Eingriff in die Privatsphäre des Auftraggebers, da dieser durch die Namensnennung identifiziert werden konnte. Jedoch sei dieser Eingriff nur von geringer Schwere.
Die Fotos seien zudem unter vielen anderen in der Rubrik Referenzen aufgeführt worden, ohne besonders hervorgehoben zu werden. Das müsse der Auftraggeber dulden. (JA) W
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aOLG Brandenburg: Urteil vom 18. Februar 2021 Az. 12 U 114/19
GOOGLE ADS
Werbung mit nicht vorhandenem Standort ist irreführend
Der Fall: Ein Rechtsanwalt im Bereich der Schuldnerberatung wirbt im Internet mit seiner Dienstleistung bei Google Ads. Der Titel: „Schuldnerberatung Köln/ Anwalt für Schulden/Keine Wartezeiten“. Jedoch hatte der Anwalt gar keinen Firmenstandort in Köln. Eine andere Kanzlei, die auf dem gleichen Gebiet tätig ist, sieht in der Werbung eine wettbewerbswidrige Irreführung und geht gerichtlich gegen die Google-Anzeige vor. Das Urteil: Das Oberlandesgericht Hamburg stuft die
Foto: Tom - stock.adobe.com
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Wer Firmenwerbung mit Ortsnennung auf Google Ads macht, muss tatsächlich einen Standort dort haben. Werbung bei Google Ads als rechtswidrig ein. „Die Anzeige „Schuldnerberatung Köln“ deutet nach allgemeinem Sprachgebrauch auf eine in Köln ansässige Schuldnerberatung hin“, befand das OLG. Auch ohne die Präpositionen „in“ oder „aus“ assoziierten die Kunden die Leistung des Anwalts in dem Ort, der mit der Leistung verknüpft ist. Auch die Argumente des Anwalts, dass heutzutage niemand mehr eine Beratung vor Ort erwarte und diese heute auch per Telefon oder Internet möglich sei, ließen die Richter nicht gelten. Dass eine Schuldnerberatung telefonisch und elektronisch erreichbar ist, sei zu dem Zeitpunkt der Werbung selbstverständlich gewesen. Die in der Adwords-Anzeige verwendete Ortsangabe begründe jedoch die zusätzliche Erwartung, auch eine persönliche Beratung „vor Ort“ erhalten zu können. Die fortschreitende Digitalisierung habe das Bedürfnis nach einer Beratung „vor Ort“ nicht beseitigt – insbesondere im Bereich der Schuldnerberatung. (JA)
aOLG Hamburg: Beschluss vom 3. Februar 2021 Az. 3 U 168/19
Neue Schulungspflicht greift
Ob Schäume, Klebstoffe oder Lacke mit Polyurethan: Betriebe, die solche Produkte auch künftig einsetzen wollen, müssen ihre Mitarbeiter schulen.
Polyurethane werden in vielen Bereichen der Bauwirtschaft eingesetzt. Laut Klaus Kersting von der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) entstehen sie durch Reaktionen von Diisocyanaten. Das Problem: Diisocyanate können Atemwegserkrankungen auslösen. Daher hat die EU deren Einsatz per Verordnung reglementiert. Konkret trifft das die industrielle und gewerbliche Nutzung von Produkten mit einer Konzentration von mehr als 0,1 Gewichts-Prozent. Sie ist ab 24. August 2023 nur erlaubt, wenn Arbeitgeber sicherstellen, dass Anwender eine Schulung zur sicheren Verwendung erfolgreich absolviert haben.
Ob ein Produkt davon betroffen ist, wird laut Kersting am Etikett zu erkennen sein, da Hersteller dort einen Hinweis anbringen müssten. Dem BG-Mitarbeiter zufolge wird es drei Gefährdungsstufen geben. Eine geringe inhalative Gefährdung liege zum Beispiel beim Schäumen von Montageschäumen mit Aerosolen vor, dafür reiche eine Basisschulung. Zu einer mittleren inhalativen Gefährdung komme es, wenn bei Raumtemperatur mit offenen Gemischen gearbeitet werde. Darunter fielen Tätigkeiten wie das Streichen oder Spachteln von Beschichtungen oder Farben. Hierfür bräuchten Anwender neben der Basis-
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Polyurethane können Atemwegserkrankungen auslösen. Daher wird ihr Einsatz per Verordnung reglementiert.
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schulung noch eine Aufbauschulung. Eine hohe inhalative Gefährdung könne zum Beispiel vorliegen, wenn Produkte über 45 Grad erwärmt werden. Dann sei mit der Fortgeschrittenenschulung noch eine dritte Schulung erforderlich.
Und wer wird die Schulungen anbieten? Laut Kersting müssen die Lieferfirmen das Schulungsmaterial zur Verfügung stellen. (AML) W
wWeitere Infos: svg.to/schaum.de
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STUDIE
Unfallrisiko steigt bei Hitze
Bei hohen Außentemperaturen kommt es laut Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit (IZA) vermehrt zu Arbeitsunfällen. Das haben Forscher aufgedeckt, die für den US-Bundesstaat Kalifornien Wetterdaten und Statistiken der Arbeits- und Unfallversicherung untersucht haben. Bei Außentemperaturen über 32 Grad steige demnach das Verletzungsrisiko am Arbeitsplatz um 9 Prozent. Um 15 Prozent steige die Unfallquote sogar, wenn das Thermometer die 37-Grad-Marke knackt. Betroffen sind laut IZA nicht nur Berufe, die überwiegend im Freien ausgeübt werden. (AML)
GEFAHREN-GUIDE
Sicherheitszeichen erklärt
Gebots-, Verbots- und Gefahrenzeichen sollen für mehr Sicherheit am Arbeitsplatz sorgen. Sie warnen beispielsweise vor nicht durchtrittsicheren Dächern, verbieten das Aufsteigen oder weisen darauf hin, wenn bei der Arbeit ein lichtundurchlässiger Augenschutz benutzt werden sollte. Doch obwohl die Piktograme in vielen Bereichen eingesetzt werden, sind nicht alle selbsterklärend. Ein Gefahren-Guide erklärt nun 40 häufig verwendete ISO-7010-Symbole. Handwerker können die Bedeutung der Symbole in Deutsch, Englisch, Polnisch oder Türkisch nachlesen. Zudem sind die Beschreibungen in allen vier Sprachen im Audioformat abrufbar. (AML)
wWeitere Infos: svg.to/guide
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