Norddeutsches Handwerk 03/2025

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Liebe Leserinnen, liebe Leser,

Deutschland hat gewählt. Und auch, wenn sich bereits abzeichnet, welche Koalition in den kommenden vier Jahren regieren wird, sind viele Fragen zurzeit noch offen. Ich hoffe sehr, dass es den politischen Parteien gelingt, sich zu einigen und mit Tatendrang die aktuellen Herausforderungen angehen – es ist höchste Zeit! Mit Blick auf die Zahlen zur Wahl ist mir aber vor allem eine besonders lange im Kopf geblieben: 32,4%. So klein ist der Anteil der Frauen, die als Abgeordnete dem neuen Deutschen Bundestag angehören werden. Nun wissen wir alle, dass auch im Handwerk noch Luft nach oben besteht, wenn es um den Frauenanteil geht –insbesondere in den Reihen der Existenzgründungen. Doch wieso ist das eigentlich so und was könnte Frauen möglicherweise davon abhalten, sich für eine berufliche Karriere im Handwerk zu entscheiden? Bei einer Sache bin ich mir sicher: Es liegt weder daran, dass handwerkliche Arbeit für Frauen zu anstrengend wäre, noch daran, dass es zu wenige Karrieremöglichkeiten für sie gibt. Viel mehr sind es die Klischees in unseren Köpfen, die uns und vor allem junge Frauen daran hindern, sich beruflich im Handwerk zu verwirklichen. Gleichzeitig müssen wir aber auch darüber reden, wo wir Rahmenbedingungen verbessern können, damit Frauen den Weg bis zur Existenzgründung gehen – ich denke da insbesondere an die Verbesserung des Mutterschutzes für Betriebsinhaberinnen. Hier sind nun die 204 neu gewählten weiblichen Bundestagsabgeordneten gefragt, dieses Thema mit Nachdruck voranzubringen. Wovon ich allerdings wenig halte sind Quotierungen, Festschreibungen oder die Überbetonung dieses Themas. Denn klischeefreie Berufswahl und Emanzipation bedeuten für mich in erster Linie, frei

und losgelöst von Fremdsteuerung, Trends oder Zeitgeist sagen zu können: Ich entscheide mich für meinen beruflichen Weg. Trotzdem müssen wir darauf hinwirken, Handwerk für Frauen attraktiver zu machen – von der Auszubildenden bis zur Chefin. Denn wir brauchen sie! Das sehen wir in vielen Betrieben bereits heute. Ohne Frauen wäre das Handwerk nicht da, wo es heute steht.

Anlässlich des kürzlich stattgefundenen Weltfrauentags möchten wir in dieser Ausgabe den Blick weiten und genauer hinsehen: Wie haben Frauen früher den Weg ins Handwerk gefunden (S. 8-9)? Wie sehen aktuelle Herausforderungen aus? Welche Netzwerke existieren für den fachlichen und persönlichen Austausch (S. 10-11)?

Abschließend möchte ich Ihnen eines mit auf den Weg geben: Ganz gleich, für welchen beruflichen Weg sich eine Frau entscheidet –von der angestellten Teilzeikraft bis zur Chefin eines Betriebs – sie alle sind gleich wertvoll. Es ist unsere Aufgabe, dass jeder Mensch seine berufliche Erfüllung im Handwerk findet. Denn bei uns kommt es nicht darauf an, woher man kommt – sondern wohin man will.

Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Lesen, Ihre

Ina-Maria Heidmann, Hauptgeschäftsführerin

AUS DER HANDWERKSKAMMER

6 MitHandwerkundHerzblut

Marlene Ahrens ist Sattlerin und Sattelfitterin

8 SpachtelstattSchubladendenken

Frauen im Handwerk – ein Blick zurück

10 NichtnurBüro,sondernZukunft

Wie Unternehmerfrauen das Handwerk prägen

12 FrauengeheninFührung

Projekt für mehr Frauen in Führungspositionen

BETRIEB

22 WertschätzungfürdasHandwerk

Auch als App Regionales und Management aus einer Hand!

Engagement und Sichtbarkeit werden belohnt

24 BäckerberufbekommtAufwind

Azubi-Akquise läuft erfolgreich

26 Ausbildungsvergütungengestiegen

Löhne zum Teil zehn Prozent höher

28 DarfmanBewerbergoogeln?

Alles über den Datencheck im Internet

31 WelcheUnterlagenkönnen2025weg?

Was die kürzeren Aufbewahrungsfristen ändern

32 TippszurHilfesuche

Wie es leichter fällt, Unterstützung zu suchen

REGIONALES

34 MitLeidenschaftindieNeubausparte

Eine Hildesheimer Firma geht neue Wege

BETRIEB

36 E-Rechnungempfangenundarchivieren

Was ist seit der Empfangspflicht zu beachten?

38 E-Rechnungverschicken

Vorbereitung auf die Ausstellungspflicht

40 AtemübungengegenStress

Der Gesundheit langfristig etwas Gutes tun 42 MerktechnikenfürdenAlltag

Gegen Vergesslichkeit helfen diese Tricks

BETRIEB PLUS

46 IdealfürdasHandwerk:VWCaravelle

Der geräumige Minibus fährt sogar elektrisch

PANORAMA

48 GutgestyltdurchFrühjahrundSommer

Ein Art Director über aktuelle Frisurentrends

IMPRESSUM

50 Pflichtangaben

„Um Hilfe bitten, ist eine Stärke“

Michele Rakers ist Malermeisterin und solo-selbstständig. Dennoch steht sie nicht alleine da, wenn sie Unterstützung braucht. Das hat mehrere Gründe. Mehr darüber lesen Sie auf Seite |33

sich jeden Pferderücken genau an, bevor sie die Sättel angleicht.

Mit Handwerk und Herzblut zur selbstständigen Sattlerin

Marlene Ahrens machte ihre Leidenschaft für den Reitsport zum Beruf –und sorgt als Sattlerin und Sattelfitterin für den Schutz der Pferde.

YANNIK HERBST

Zwischen grünen Koppeln und großen Scheunen mit Pferdeboxen treffen wir Marlene Ahrens an einem ihrer Lieblings-Arbeitsplätze: einem Reiterhof in der Nähe von Dassel im Landkreis Northeim. Erst im vergangenen Jahr hat sich die 21-jährige Sattlerin selbstständig gemacht. Schon früh wusste Ahrens, wohin ihr beruflicher Weg führen sollte: „Nach dem Abitur 2022 stand für mich fest, dass ich einen handwerklichen Beruf ergreifen und nicht studieren möchte. Die einzige Frage war: Holz oder Leder?“

Auch aus Liebe zu ihrem Hobby, dem Reitsport, entschied sich Ahrens für den Beruf der Sattlerin und begann ihre Ausbildung in Kempen in der Nähe von Krefeld. Bereut hat sie diese Entscheidung nicht.

„Einfach machen! Ich habe mich für einen Beruf entschieden, der mir Spaß macht und mich erfüllt. “

Marlene Ahrens, Selbstständige Sattlerin und Sattelfitterin.

„Die Fahrstrecke spielte für mich keine Rolle und ich bin froh, dass ich diesen Weg gegangen bin. Denn so kann ich mein Hobby und meinen Beruf perfekt kombinieren und bin immer in der Nähe der Pferde“, betont Ahrens.

Im Umkreis von rund 50 Kilometern kümmert sich die junge Unternehmerin mit viel Leidenschaft um ihre Kunden und deren Pferde. Sie weiß, wie wichtig ein passgenauer Sattel für Reiter und vor allem für das Wohl der Tiere ist. Ein schlecht sitzender Sattel kann nicht nur den Komfort einschränken, sondern auch gesundheitliche Schäden verursachen.

„Ich habe schon Sättel gesehen, die völlig falsch für das Pferd konzipiert waren und dringend angepasst werden mussten“, berichtet sie. Unbequeme Sättel können Verspannungen, Haltungsschäden

Foto: HWK
Marlene Ahrens guckt

oder Lahmheiten verursachen. „Da bewegen wir uns unter Umständen im tierschutzrelevanten Bereich.“

Deshalb legt sie großen Wert auf eine sorgfältige Beratung und individuelle Anpassung. Nur ein gut angepasster Sattel ermöglicht harmonisches Reiten und sorgt für die Gesundheit der Tiere.

Das Wohlbefinden des Pferdes und die Zufriedenheit meiner Kunden stehen bei mir an erster Stelle“, betont Ahrens.

Existenzgründung: Erschwerte Bedingungen für Frauen

Ein passgenauer Sattel ist auch wichtig für das Tierwohl. 50

Die Entscheidung für die Selbstständigkeit fasste Marlene Ahrens eigentlich schon sehr früh. „Mir war es wichtig, nicht einfach in der Fertigung zu arbeiten, sondern direkten Kontakt zu Kunden und den Tieren zu haben. Daher war die Gründung meiner eigenen Sattlerei der logische Schritt.“

Während der Existenzgründung erkannte die junge Betriebsinhaberin schnell, wo es Hürden gibt und warum viele Frauen vor der Selbstständigkeit zurückschrecken.

„Vor allem in Finanzierungsfragen haben es Frauen deutlich schwerer als Männer, insbesondere bei der Kreditvergabe“, erklärt Ahrens und bezieht sich dabei auch auf statistische Erhebungen. Darüber hinaus gebe es immer noch erhebliche gesetzliche Lücken, wie etwa beim bezahlten Mutterschutz für selbstständige Frauen, die dringend geschlossen werden müssten.

„Gerade für kleinere klassische Unternehmensgründungen könnte es aus meiner Sicht eine deutlich bessere Förderkulisse geben“, findet Ahrens. Sie hatte das Glück, dass ihre Eltern die junge Unter-

KILOMETER. In diesem Umkreis kümmert sich die junge Unternehmerin mit viel Leidenschaft um ihre Kunden und deren Pferde. Dabei steht für sie das Wohl der Pferde immer an oberster Stelle.

nehmerin bei der Gründung finanziell unterstützen konnten. „Ohne sie wäre es vermutlich komplizierter geworden.“ Und auch sonst nimmt die Betriebsinhaberin besondere Herausforderungen für Frauen im Handwerk wahr.

„Ich habe das Gefühl, dass Frauen immer noch einmal extra beäugt werden, ob sie ihre Arbeit denn auch korrekt machen. In meinem Fall kommt zusätzlich mein junges Alter hinzu – viele Kunden fragen zunächst nach dem Chef, wenn sie mich antreffen.“

Die Zukunft im Blick

Für die Zukunft hat die junge Betriebsinhaberin schon konkrete Pläne: „Ich möchte auf jeden Fall meinen Meister machen. Dies ist jedoch aufgrund der wenigen Plätze und sehr langen Wartelisten nicht ganz so einfach. Ich hoffe, dass ich 2028 den Meistertitel in der Tasche habe.“ Bis es soweit ist, möchte Ahrens sich auch mit Fortbildungen vertiefende Kenntnisse aneignen.

Direkt nach ihrer Ausbildung entschied sie sich bereits für eine Weiterbildung im sogenannten „Fitting“, also der biomechanischen Anpassung von Sätteln. „Die Kombination aus dem klassischen Handwerk und modernen Techniken ist aus meiner Sicht die beste Perspektive. Denn nur so können wir das Wohlbefinden von Mensch und Tier bestmöglich in Einklang bringen“, ist Ahrens überzeugt. Und für Frauen, die selbst überlegen ins Handwerk zu gehen?

Da hat Marlene Ahrens einen ganz einfachen Tipp: „Einfach machen!

Ich habe mich für einen Beruf entschieden, der mir Spaß macht und mich erfüllt – und das würde ich jeder anderen Frau auch empfehlen.“ W

Foto: HWK

Mädchen bekommen am Girl‘s Day die Chance, in unterschiedliche Handwerksberufe reinzuschnuppern.

Spachtel statt Schubladendenken

Für Frauen war der Einstieg in das männerdominierte Handwerk oft mit Herausforderungen verbunden. Ein Blick auf 125 Jahre Handwerkskammergeschichte.

Im Mittelalter war das Handwerk fest in Männerhand: Frauen durften weder einen eigenen Meisterbetrieb führen noch an den Zünften teilnehmen. Ihre Arbeitskraft wurde jedoch geduldet: Als Gehilfinnen oder Zuarbeiterinnen waren sie schon damals unverzichtbar – trotz erkennbarer Hürden an beruflicher Teilhabe im Handwerk.

Auch mit der Einführung der Gewerbefreiheit 1869/1871 änderte sich hier zunächst wenig. Die strikte Trennung von Haushalt und Betrieb sowie die

Erwartung, familiäre Aufgaben vorrangig zu erfüllen, erschwerten ihre berufliche Teilhabe erheblich. Frauen, die dennoch im Handwerk arbeiteten, fanden sich meist in „typischen Frauenberufen“ wie Schneiderin, Putzmacherin oder Friseurin wieder.

Handwerkskammern kämpfen um Frauenrechte

Die Handwerkskammern setzten sich bereits bei ihrer Gründung 1900 für eine geregelte handwerkliche Ausbil-

dung von Frauen ein. Elf Jahre später erhielt dieses Anliegen durch einen Erlass des preußischen Handelsministers offizielle Unterstützung, da nicht alle Handwerkskammern zu diesem Zeitpunkt eine festgelegte Ausbildungsordnung für Frauen besaßen. Dennoch dauerte es bis 1922, nach einer Überarbeitung der Wahlordnung, bevor Frauen eigene Innungen gründen konnten. Mit der Einführung des allgemeinen Wahlrechts am 12. November 1918 erhielten Frauen in Deutschland

eine neue politische Stimme. Erstmals durften sie im Januar 1919 wählen und sich zur Wahl stellen. Trotz dieser Fortschritte bestanden weiterhin erhebliche Hürden.

Nach dem Zweiten Weltkrieg blieben viele Gesetze aus der Kaiserzeit in Kraft. Erst 1977 wurde die Regelung aufgehoben, dass eine Frau die Erlaubnis ihres Ehemanns zum Arbeiten benötigte. Ein gesetzlicher Mutterschutz wurde 1968 eingeführt – ein Jahr später erlangten verheiratete Frauen volle Geschäftsfähigkeit. 1994 wurde Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes um den Satz ergänzt: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

Chancengleichheit wichtiger denn je Bis heute ist der Frauenanteil an der Erwerbstätigkeit kontinuierlich gestiegen. Im Jahr 2023 legte fast jede fünfte Meisterabsolventin (18,1 Prozent) erfolgreich ihre Prüfung ab. Der Anteil weiblicher Führungskräfte variiert zwar je nach Gewerbegruppe, doch insgesamt wird fast jeder vierte Handwerksbetrieb (24,6 Prozent) von einer Frau (mit-)geleitet. Trotz dieser positiven Entwicklung bleibt noch viel Potenzial, um Frauen in Führungspositionen stärker zu fördern und ihre Präsenz weiter auszubauen.

Obwohl das Handwerk mehr als 130 Ausbildungsberufe bietet, die Frauen vielfältige Karrierechancen eröffnen, entscheiden sich viele noch zögerlich für Berufe, die als männerdominiert gelten. Mithilfe von Berufsorientierung setzen sich die Handwerkskam-

„Der „Girl´s Day“ bietet eine tolle Gelegenheit, Mädchen für das Handwerk zu begeistern.“

mern dafür ein, Mädchen schon in der Schulzeit zu ermutigen, ihre Talente zu entfalten und sich nicht von traditionellen Geschlechterrollen einschränken zu lassen. Eine besondere Chance bietet dafür der sogenannte „Girl’s Day“. „Dieser Aktionstag ist eine tolle Gelegenheit, Mädchen für das Handwerk zu begeistern und ihnen verschiedene Berufsfelder näherzubringen“, erklärt Aron-David Zgoll, Teamleiter der Berufsorientierung. „In diesem Jahr besuchen wir gezielt Betriebe, in denen Frauen eine zentrale Rolle übernehmen und zeigen, wie vielfältig und chancenreich das Handwerk für sie sein kann.“

Außerdem engagieren sich die Kammern für Chancengleichheit, bieten spezielle Fort- und Weiterbildungen für Handwerkerinnen an und unterstützen Initiativen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

„Politik, Wirtschaft und Gesellschaft sind gefragt“

Seit 1991 liegt die Hauptgeschäftsführung der Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen in weiblichen Händen.

Ein wichtiger Akteur in diesem Kontext ist der Landesverband UnternehmerFrauen im Handwerk Niedersachsen e.V. (UFH), der sich für die Interessen von Frauen im Handwerk einsetzt und ihre Vernetzung und Weiterbildung fördert (siehe Seiten 10-11).

Trotz vieler Fortschritte gibt es im Handwerk noch einiges zu tun, wenn es um gleiche Möglichkeiten für alle geht. Politik, Wirtschaft und Gesellschaft sind gefragt, gemeinsam daran zu arbeiten, Hürden abzubauen und Frauen den Weg in alle Bereiche des Handwerks zu erleichtern. MARIE BENDER W

Im 19 Jahrhundert durften Handwerkerinnen nur in ‚typischen Frauenberufen‘ arbeiten.
Foto: HWK

Das Netzwerk „UnternehmerFrauen im Handwerk“ trifft sich regelmäßig zum Austauschen.

Nicht nur Büro, sondern Zukunft

Unternehmerfrauen prägen das Handwerk mit ihrer Leidenschaft und Expertise – doch es braucht dringend engagierten Nachwuchs!

MAIRE BENDER

Das Erfolgsrezept vieler familiengeführter Handwerksbetriebe ist eine Ehefrau, die nicht nur unterstützt, sondern aktiv mitgestaltet. Oft übernimmt sie die Büroarbeit, damit ihr Partner sich ganz auf das Handwerk konzentrieren kann. So auch im Malerbetrieb Christopher Tusch aus Göttingen.

Zwei Jahre nach der Betriebsgründung lernt Geschäftsführer Christopher Tusch 2015 seine heutige Frau Jennifer kennen – ein Jahr später zieht sie aus Düsseldorf zu ihm. Die gelernte Friseurmeisterin arbeitet heute noch zweimal pro Woche in ihrem ursprünglichen Beruf, ihr

„Einfach trauen! Körperliche Herausforderungen lassen

sich mit moderner Technik

bewältigen.“
Jennifer Tusch

Hauptjob liegt mittlerweile im Büro des Familienbetriebs. „Ich wollte mich eigentlich nie selbstständig machen“, erklärt sie. „Aber wir haben den Betrieb gemeinsam zu dem gemacht, was er heute ist. Und so unterschiedlich sind die Tätigkeiten einer Friseurin und eines Malers gar nicht – beide sind kreative Handwerksberufe. Es hilft, gemeinsam über Herausforderungen zu sprechen.“

Zusammenhalt im Handwerk: Das UFH-Netzwerk

Der Einstieg in die Büroarbeit war für Jennifer Tusch etwas Neues. Durch eine Zufallsbegegnung ist sie auf das bundesweite Netzwerk der Unter-

nehmerFrauen im Handwerk (UFH) aufmerksam geworden. „Es besteht aus regionalen Arbeitskreisen für Frauen, die mit dem Handwerk verbunden sind“, erklärt sie. Viele Mitglieder sind – genau wie sie – eher zufällig in ihre Rolle hineingewachsen. „Wir haben alle ähnliche Sorgen, Bedürfnisse und Wünsche – und wir helfen uns gegenseitig.“

Der Arbeitskreis trifft sich monatlich, um sich über verschiedene Themen auszutauschen. Es gibt Workshops und Schulungen – beispielsweise zu Digitalisierung, Gesundheit oder Klimaschutz. Auch Betriebsbesuche stehen auf dem Programm. Darüber hinaus spielen gesellschaftliche Themen eine Rolle, etwa der Mutterschutz für selbstständige Handwerkerinnen oder Mobbing am Arbeitsplatz.

Doch wie in vielen Vereinen und Organisationen fehlt es an Nachwuchs. Jennifer Tusch ist mit Mitte 30 die jüngste in ihrem Arbeitskreis –die meisten Mitglieder sind mindestens 15 Jahre älter. „Viele junge Frauen scheinen zu denken, dass sie alle Antworten bei Google finden“, sagt sie. „Aber den persönlichen Austausch und das Gefühl, mit seinen Fragen nicht allein zu sein, kann eine Suchmaschine nicht ersetzen.“

Mehr Frauen fürs Handwerk begeistern

Das UFH-Netzwerk setzt sich für faire Chancen und mehr Teilhabe von Frauen im Handwerk ein. „Wir sind nicht einfach nur die ‚billige Bürokraft unserer Männer‘“, stellt Jennifer Tusch klar. „Wir wollen aktiv etwas im Handwerk verändern –doch dafür brauchen wir mehr Frauen, die sich mit uns vernetzen.“ Die Mischung aus jungen und erfahrenen Unternehmerinnen ist ein großer Vorteil: Während die eine beispielsweise Fachwissen zu Digitalisierung einbringen kann, verfügt die andere über jahrzehntelange Erfahrung in der Unternehmensführung.

Dass das Handwerk noch immer eine Männerdomäne sei, glaubt Jennifer Tusch nicht. „Handwerkerinnen sind mittlerweile selbstbewusst und stark – sie können für sich einstehen. Eine Frau braucht theoretisch keinen Mann mehr, sie schafft alles alleine. Andersherum weiß ich es ehrlich gesagt nicht“, sagt sie mit einem Schmunzeln.

Gemeinsam für mehr Gleichberechtigung

Der Malerbetrieb Christopher Tusch aus Göttingen zeigt, dass Gleichberechtigung im Handwerk möglich ist. Zwei Gesellinnen und ein Auszubildender gehören zum Team – für den Betrieb zählt allein die Leistung. „Bei uns bekommen alle die gleichen Chancen“, betont Jennifer Tusch.

Tusch übernimmt die Büroarbeit im Familienbetrieb

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GESELLINNEN und ein Azubi arbeiten im Malerbetrieb Christopher Tusch. Dass es Frauen sind war dabei kein Entscheidungskriterium. Sie haben ausschließlich mit ihrer Leistung überzeugen können.

Frauen sind in handwerklichen Berufen noch immer unterrepräsentiert, oft wegen alter Rollenbilder. Doch Tusch ermutigt sie: „Einfach trauen! Körperliche Herausforderungen lassen sich mit moderner Technik bewältigen.“ Sie wünscht sich mehr Offenheit und Toleranz, sieht aber auch die Fortschritte der letzten Jahrzehnte. Diese Entwicklung motiviert sie, sich weiter für Chancengleichheit einzusetzen – gemeinsam mit den Unternehmerfrauen im Handwerk (UFH). Mit Netzwerken und Austausch wollen sie Frauen ermutigen, ihren Platz in der Branche selbstbewusst einzunehmen. Denn jeder Schritt hin zu mehr Vielfalt stärkt nicht nur einzelne Betriebe, sondern das gesamte Handwerk. Umso wichtiger sei es, dass sich Frauen gegenseitig unterstützen und Vorbilder sichtbar gemacht werden. Nur so könne sich langfristig eine Kultur der Chancengleichheit im Handwerk etablieren. Zusätzlich profitieren Unternehmen von gemischten Teams, da sie oft kreativer und leistungsfähiger arbeiten. W

Informationen

WENN Sie sich für das Netzwerk „UnternehmerFrauen im Handwerk“ interessieren, finden Sie hier weitere Informationen zum Landesverband Niedersachsen:

www.ufh-bv.de/lv/ufh-niedersachsen

Jennifer

Das FiF-Projekt ist ein Wegbereiter für mehr Frauen in Führungsposition.

Frauen gehen in Führung

Ein überregionales Projekt bietet Frauen im Handwerk seit 2017 die Chance, sich weiterzubilden und von fachlichen Netzwerken zu profitieren. // Netzwerk-Abend am 21.03.2025

Frauen sind in Handwerksbetrieb nicht wegzudenken. Egal ob als zielstrebige Gesellin, Meisterin oder Betriebsinhaberin – in ihren Betrieben spielen sie eine wichtige Rolle.

Doch oftmals sind Frauen im Handwerk an manchen Stellen auf sich allein gestellt und insbesondere in Führungspositionen unterrepräsentiert. Ein überregionales Projekt soll hier Abhilfe schaffen.

Unter dem Titel „Frauen gehen im Handwerk in Führung“ sollen Frauen für eine Karriere im Handwerk begeistert, Potentiale gehoben und der gezielte Ausbau von Führungskompetenz in den Fokus genommen werden.

Seit 2017 existiert die Initiative der Handwerkskammer Hannover und wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert.

Potenziale heben und Karrierechancen schaffen Trotz des breiten Berufsspektrums, das das Handwerk bietet, stagniert der Anteil weiblicher Auszubildender seit Jahren bei etwa 20 Prozent. Gleichzeitig stoßen viele Frauen, die sich in ihrem Beruf bewähren, an die sogenannte „gläserne Decke“.

Das FiF-Projekt setzt genau hier an. So werden den Teilnehmerinnen eine individuelle Karrierebera-

tung, praxisnahe Workshops und gezieltes Coaching angeboten.

Ein besonderer Fokus liegt auf dem Mentoring-Programm: Erfahrene Handwerkerinnen oder Branchenexpertinnen begleiten die Teilnehmerinnen, teilen ihr Wissen und unterstützen sie in ihrer persönlichen Entwicklung – auch über den Projektzeitraum hinaus.

Viele der Frauen bleiben in Kontakt und nutzen den

Erfahrungsaustausch, um sich gegenseitig zu stärken.

Wegbereiter für mehr Frauen in Führungspositionen

Die positiven Erfahrungen der Teilnehmerinnen der vergangenen Projektdurchläufe zeigen: Frauen haben im Handwerk nicht nur einen Platz, sie gehören in die Führungsetagen. Programme wie FiF tragen dazu bei, strukturelle Hürden abzubauen, Karrieren gezielt zu fördern und das Handwerk zukunftsfähig zu gestalten.

Neben den fachlichen Impulsen bietet das Projekt auch eine wichtige Plattform zur Vernetzung. Viele der Teilnehmerinnen berichten davon, dass der Austausch mit Gleichgesinnten sie motiviert hat, ihre Ziele mit noch mehr Entschlossenheit zu verfolgen.

Simon Kreipe, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer, sieht das Projekt als wichtigen Baustein und hofft, dass das Projekt auch weiterhin von den Fördermittelgebern unterstütz wird, sodass noch viele Frauen das Angebot wahrnehmen können. „Die erfolgreiche Unterstützung

„Wir möchten insbesondere Frauen weiterhin Perspektiven eröffnen, und dieses Projekt ist dafür das beste Beispiel.“

Simon Kreipe, stellvertretender Hauptgeschäftsführer.

Der Netzwerkabend am 21. März setzt mit kreativen und interaktiven Formaten auf eine lockere Atmosphäre, die den Austausch zwischen den Teilnehmerinnen erleichtert.

Netzwerke dienen als wichtige Unterstützung auf dem Karriereweg und bieten eine Plattform für den fachlichen Austausch.

und Begleitung von Führungskräften ist für die Zukunft des Handwerks von entscheidender Bedeutung. Wir möchten insbesondere Frauen weiterhin Perspektiven eröffnen, und dieses Projekt ist dafür das beste Beispiel.“

Netzwerke stärken –Austausch verbessern Die nächste Möglichkeit zum Austausch bietet sich Interessierten am 21. März 2025. Die Veranstaltung „Frauen im Handwerk – stark vernetzt & erfolgreich führen“ bietet eine einzigartige Gelegenheit, sich auszutauschen, neue Kontakte zu knüpfen und praxisnahe Impulse für die eigene berufliche Entwicklung zu erhalten.

Bei den Netzwerktreffen wird sich in lockerer Atmosphäre ausgetauscht.

Am darauffolgenden Tag, dem 22. März, stehen Impulsvorträge und praxisorientierte Workshops mit Expertinnen im Mittelpunkt. Themen wie Mitarbeitermotivation, Personalführung und der Umgang mit herausfordernden Situationen werden praxisnah beleuchtet.

Die Veranstaltung richtet sich an engagierte Frauen im Handwerk – von Gesellinnen über Meisterinnen bis hin zu Unternehmerinnen und Führungskräften – und bietet eine wertvolle Plattform zur Weiterbildung und Vernetzung.

Die Referentinnen Cornelia Höltkemeier, Rechtsanwältin und Geschäftsführerin der Landesvereinigung Bauwirtschaft Niedersachsen, sowie Maren Ulbrich, Diplom-Ökonomin und Unternehmensberaterin, begleiten Personalund Organisationsprozesse im Handwerk.

Sie vermitteln praxisnahe Impulse für wertschätzende Führung, den Umgang mit herausfordernden Mitarbeitersituationen sowie Strategien zur nachhaltigen Produktivitätssteigerung in wirtschaftlich schwierigen Zeiten.

Ein Netzwerk, das trägt Ein besonders wertvoller Aspekt des Projekts ist der nachhaltige Aufbau von Netzwerken.

Durch gezielte Mentoring-Programme, gemeinsame Workshops und regelmäßige Treffen haben viele Frauen langfristige Kontakte geknüpft. Diese

Neben dem FiF-Projekt gibt es auch das Netzwerkformat K.O.N.E.K.T., das regelmäßig Treffen für Frauen im Handwerk organisiert. Hier können sich Interessierte unabhängig von der Projektteilnahme austauschen und voneinander lernen.

Vor allem in einem Bereich, in dem Frauen nach wie vor unterrepräsentiert sind, ist dieser Zusammenhalt von unschätzbarem Wert. YANNIK HERBST W

wWeitere Informationen:

Für den Netzwerk-Abend und die Fachtagung können Sie sich unter folgender Website anmelden: www.hwk-hildesheim. de/FiF

Terminecke

Netzwerkabend:

Termin: 21.03.2025, 18.30 bis ca. 20.30 Uhr

Fachtagung:

Termin: 22.03.2025, 9.30 bis ca. 15.00 Uhr

SEIT Jahren stagniert der Anteil an Frauen, trotz des breiten Berufsspektrums im Handwerk bei etwa 20 Prozent.

Wichtiger Tipp für die Auswahl des richtigen Geschäftskontos: Achten Sie nicht nur auf den Preis.

Geschäftskonto finden: Sechs praktische Tipps

Es gibt viele Banken, die Geschäftskonten anbieten. Bei der Auswahl sollten Handwerker aber nicht nur die Konditionen vergleichen.

ANNA-MAJA LEUPOLD

Ob Kontoführungsgebühren, Kosten für die Firmenkreditkarte oder der Kontokorrentzins in Prozent – bei Geschäftskonten gibt es zum Teil deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Banken. Doch sollten Handwerker bei der Auswahl allein auf den Preis achten? Unternehmensberater Werner Broeckmann gibt sechs Tipps, was Unternehmer bei der Auswahl auch bedenken sollten.

Tipp 1: Mindestens ein Konto bei einer lokalen Bank

„Eine Bank ist wie eine Versicherung“, sagt Broeck-

„Eine Bank ist wie eine Versicherung.“
Werner Broeckmann, Unternehmensberater

mann, der gelernter Bankkaufmann und DiplomKaufmann ist und heute vor allem als Sanierungsberater arbeitet. Er empfiehlt Unternehmern, bei der Wahl des Geschäftskontos nicht allein auf die Kosten zu achten. „Wenn es Ihrem Unternehmen mal nicht gut geht, dann brauchen Sie eine Bank vor Ort, mit der Sie reden können und die sich wirklich mit Ihrem Betrieb auseinandersetzen will“, sagt Broeckmann. Er plädiert deshalb dafür, mindestens ein Geschäftskonto bei einer Volksbank oder Sparkasse zu führen. Die seien in der Regel zwar etwas teurer, aber lokal verwurzelt – und genau das könne sich

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Eindruck bei der Bank machen, wenn sie sich mit der Entwicklung des Betriebs aktiv auseinandersetzen.

3 Keine unabgesprochenen Kontoüberziehungen: Unternehmen verfügen in der Regel über eine Kontokorrentlinie. „Überziehen Sie die nicht ohne Rücksprache mit der Bank, dadurch verschlechtern Sie Ihre Bonität“, warnt Broeckmann. Stattdessen rät er Handwerksunternehmern, Kontakt mit dem zuständigen Berater aufzunehmen und den Kreditrahmen befristet zu erweitern: „Es ist wichtig, dass diese Information bei der Bank im System hinterlegt ist.“

Tipp 4: Nicht ständig die Bank wechseln

Eine gute Geschäftsbeziehung lebt von Vertrauen. Doch um das aufzubauen, braucht es Zeit. Broeckmann empfiehlt Unternehmern deshalb, nicht ständig die Bank zu wechseln: „Es ist gut, wenn man einen Partner hat, der einen langfristig begleitet.“

in Krisenzeiten auszahlen. Bei größeren Banken sei die Gefahr größer, dass kleine Betriebe in der Krise einfach abgewickelt werden, meint der Berater, der schon viele Unternehmen durch schwierige Sanierungsphasen begleitet hat.

Tipp 2: Mindestens eine zweite Bankverbindung aufbauen Handwerksbetriebe setzen in der Regel nicht nur auf einen Lieferanten. Genau das sollten sie laut Broeckmann auch bei Bankverbindungen beherzigen: „Machen Sie sich nicht einseitig abhängig und bauen Sie sich immer mindestens eine zweite Bankverbindung auf.“

Tipp 3: Bestehende Bankverbindungen gut pflegen

Laut dem Berater ist es zudem wichtig, die bestehenden Bankverbindungen alle gut zu pflegen. Dafür hat Broeckmann drei Empfehlungen:

1 Zeitnah Bilanz vorlegen: „Sobald der Jahresabschluss vorliegt, sollten Sie Ihren Banken das Dokument zur Verfügung stellen“, rät Broeckmann. Das sei immer auch eine gute Gelegenheit, ein Jahresgespräch zu vereinbaren.

2 Freiwillig eine Jahresplanung abgeben: „Das ist zwar keine Pflicht“, sagt der Sanierungsberater. Doch aus Erfahrung weiß er, dass Handwerker einen guten

„Machen Sie sich nicht einseitig abhängig und bauen Sie sich immer mindestens eine zweite Bankverbindung auf.“
Werner Broeckmann, Unternehmensberater

Foto: ReflexionDas Photoatelier

Doch das bedeute nicht, dass sich Handwerksunternehmer alles von der Bank gefallen lassen müssen: „Wenn Ihre Bank die Preise deutlich anhebt, dann können Sie ruhig nachfragen, ob das wirklich sein muss.“ Seiner Erfahrung nach lässt sich dadurch in manchen Fällen etwas erreichen.

Tipp 5: Private Banken können bei Kreditvergabe von Vorteil sein

Das Bankensystem in Deutschland besteht aus drei Säulen: Dazu gehören neben Sparkassen und Genossenschaftsbanken auch private Banken. Laut Broeckmann gehen die Institute bei der Kreditvergabe oft unterschiedlich vor: „Sparkassen und Volksbanken versuchen bei der Kreditvergabe an GmbHs manchmal, eine private Bürgschaft zu bekommen“, weiß der Berater aus Erfahrung. Bei privaten Banken hätten Unternehmer, deren Betrieb über eine gute Bonität verfügt, oft Chancen, auch ohne eine solche Bürgschaft einen Kredit aufzunehmen.

Tipp 6: Nicht jede Bank bietet alles an Standardservices wie eine Firmenkreditkarte bieten in der Regel alle Banken. Betriebe, die besondere Bedürfnisse haben, sollten bei der Auswahl des Geschäftskontos genau hinsehen. Das gelte zum Beispiel für Betriebe, die auch im Ausland aktiv sind – vielleicht, weil sie regelmäßig Material von ausländischen Lieferanten beziehen oder häufig Aufträge außerhalb Deutschlands ausführen. „Solche Betriebe sollten eine Bank wählen, die sich im Auslandsgeschäft gut auskennt“, sagt der Unternehmensberater. W

Ohne Arbeit keine Lohnfortzahlung

Ab dem ersten Arbeitstag krank? Dann muss der Arbeitgeber nicht zahlen. Denn für ein Beschäftigungsverhältnis braucht es mehr als einen Arbeitsvertrag, stellte ein Gericht klar.

Der Fall: Ein arbeitsloser Mann fand bei einer Reinigungsfirma einen neuen Arbeitsplatz. Allerdings trat er diesen nicht an, sondern meldete sich zu Beginn krank. Nach zwei Wochen erhielt der Mann die Kündigung zum Ende des Monats. Der Betrieb meldete den Mann erst nach vier Wochen bei der Sozialversicherung an und wegen der Kündigung am Folgetag wieder ab. Lohnfortzahlung leistete er nicht.

Die Krankenkasse weigerte sich, Krankengeld zu zahlen. Es habe kein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bestanden, da der Mann kein

Einkommen erzielte. Daraufhin verklagte der Gekündigte die Reinigungsfirma: Er verlangte die Anmeldung zur Sozialversicherung ab dem Beginn des Arbeitsvertrags und die Lohnfortzahlung. Schließlich sei durch den Arbeitsvertrag ein Beschäftigungsverhältnis zustande gekommen, auch wenn er krankheitsbedingt nicht arbeiten konnte.

Das Urteil: Das sahen die Richter am Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen anders. Ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis entstehe erst, wenn der Arbeitnehmer einen Anspruch

Der Arbeitsvertrag ist unterschrieben. Doch wann beginnt das Arbeitsverhältnis?

auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall habe – bei neuen Arbeitsverhältnissen erst nach einer vierwöchigen Wartezeit. Diese Regelung solle verhindern, dass Arbeitgeber Kosten für Arbeitnehmer tragen müs-

sen, die direkt nach der Einstellung erkranken. (KW) W

aLSG NiedersachsenBremen: Urteil vom 21. Januar 2025, L 16 KR 61/24

Grünes Licht für digitale Abrechnung

Das Bundesarbeitsgericht stellt klar: Eine Entgeltabrechnung muss nicht mehr auf Papier erfolgen. Arbeitgeber müssen allerdings eine Ausnahme beachten.

Der Fall: Ein Unternehmen schaffte ausgedruckte Lohnabrechnungen ab und stellte diese digital in Mitarbeiterpostfächern zur Verfügung. Die Mitarbeitenden mussten sie dort über einen passwortgeschützten Online-Zugriff

abrufen. Für alle, die keinen privaten Online-Zugang hatten, gab es die Möglichkeit, die Abrechnungen im Unternehmen einzusehen und auszudrucken. Eine Mitarbeiterin klagte gegen diese Regelung, da sie keine Zustimmung zur

Schub für die Digitalisierung: Papierfreie Entgeltabrechnungen sind rechtens.

elektronischen Übermittlung erteilt habe.

Das Urteil: Das Bundesarbeitsgericht entschied im Sinne des Unternehmens und wies das Verfahren zurück an die Vorinstanz. Entgeltabrechnungen, die der Arbeitgeber in ein digitales Mitarbeiterpostfach einstelle, entsprächen der in der Gewerbeordnung vorgeschriebenen Textform.

Zudem sei der Anspruch eines Arbeitnehmers auf Abrechnung seines Entgelts eine sogenannte Holschuld –der Arbeitnehmer muss diese Information beim Arbeitgeber

„abholen“. Dafür reicht es nach Ansicht des BAG aus, wenn sie der Arbeitgeber an einer elektronischen Ausgabestelle bereitstellt. Eine Einverständniserklärung der Mitarbeitenden sei nicht nötig. Allerdings müsse der Arbeitgeber alternative Zugangsmöglichkeiten für diejenigen schaffen, die privat nicht über die Möglichkeit eines Online-Zugriffs verfügten. Dies sei im vorliegenden Fall geschehen. (KW) W

aBundesarbeitsgericht: Urteil vom 28. Januar 2025, Az. 9 AZR 48/24

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Werklohnrechnung gehackt und Kontoverbindung geändert: Der Kunde muss kein zweites Mal zahlen, hat das OLG Schleswig-Holstein im Fall eines SHK-Betriebs entschieden.

Rechnung gehackt: Betrieb geht leer aus

Ein Betrieb verschickt eine Rechnung per E-Mail. Doch die wird manipuliert und die Kundin überweist auf das falsche Konto. Warum sie kein zweites Mal zahlen muss.

ANNA-MAJA LEUPOLD

Handwerker, die eine Rechnung per E-Mail versenden, müssen dabei eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung nutzen. Das zeigt der Fall eines SHKBetriebs, mit dem sich das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein beschäftigen musste. Was in dem Fall genau passiert ist und wie die Richter begründen, dass der Betrieb auf der fünfstelligen Summe sitzen bleibt.

Hacker fangen unverschlüsselte E-Mail ab und ändern die IBAN

Der Fall: Ein SHK-Betrieb führt bei einer Kundin verschiedene Installationsarbeiten durch. Er stellt insgesamt drei Abschlagsrechnungen und versendet sie alle per E-Mail an die Kundin. Die ersten beiden Abschlagsrechnungen begleicht die Kundin und überweist das Geld an die Bankverbindung, die der Betrieb in den PDF-Dateien angegeben hat.

Doch die dritte Abschlagsrechnung, die gleichzeitig auch die Schlussrechnung ist, wird

Unterneh-

men müssen sensible Daten gegen Datenschutzverletzung schützen.

auf ungeklärte Weise abgefangen und manipuliert. Die Kundin überweist deshalb 15.000 Euro auf ein falsches Konto. Daraufhin verklagt der Betrieb die Frau, die ausstehende Summe zu begleichen. Das Landgericht Kiel entscheidet zunächst, dass sie die Schlussrechnung erneut bezahlen muss. Doch die Frau wehrt sich dagegen.

Betrieb begeht DSGVO-Verstoß – Kundin hat Schadensersatzanspruch

Das Urteil: Der Betrieb hat keinen Anspruch auf die erneute Zahlung, entscheidet das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig-Holstein. Die Werklohnforderung sei in diesem Fall zwar nicht erfüllt worden, da die Kundin die Summe an einen unbefugten Dritten überwiesen habe. Die Richter stellen allerdings klar, dass die Frau einen Schadensersatzanspruch gegen den Handwerksbetrieb hat – und zwar in Höhe der rund 15.000 Euro. Zur Begründung verwies das Gericht auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Verordnung verlange, dass Unternehmen sensible

Daten gegen Datenschutzverletzung schützen müssen. Machen sie das nicht, haben die Betroffenen gemäß Artikel 82 Absatz 2 DSGVO einen Schadensersatzanspruch. In diesem Fall habe der Betrieb die personenbezogenen Daten der Kundin beim Versand der Rechnung nicht ausreichend geschützt, so das OLG.

Die Transportverschlüsselung, die das Unternehmen beim E-Mail-Versand genutzt haben will, sei nicht ausreichend. Gerade bei sensiblen oder persönlichen Inhalten ist nach Auffassung der Richter eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung notwendig, sofern für den Kunden ein hohes finanzielles Risiko durch Verfälschung der angehängten Rechnung besteht. Das Risiko eines Vermögensschadens durch Datenhacking sei bei E-Mail-Rechnungen grundsätzlich gegeben. Deshalb seien entsprechende Voraussicht und ein proaktives Handeln erforderlich.

Das OLG stellte ausdrücklich klar, dass der dafür erforderliche technische und finanzielle Aufwand auch von einem mittelständischen Hand-

Ende-zu-EndeVerschlüsselung heißt die Lösung, bei der die E-Mail selbst verschlüsselt und so gegen Manipulation geschützt wird.

werksbetrieb erwartet werden könne, sofern der seine Rechnungen nicht per Post versende.

Ende-zu-Ende-Verschlüsselung:

Was ist das?

Was ist die Besonderheit bei der Ende-zu-EndeVerschlüsselung? Mit dieser Frage haben sich die Richter im Fall des SHK-Betriebs auch beschäftigt und verweisen auf eine Veröffentlichung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Demnach werde bei der Ende-zu-EndeVerschlüsselung die E-Mail selbst verschlüsselt. Das bedeutet: „Nur Sender(in) und Empfänger(in) können die E-Mail im Klartext lesen, wenn sie über den notwendigen Schlüssel verfügen“, heißt es im Urteil. Weder die beteiligten E-Mail-Anbieter könnten den Inhalt lesen, noch hätten potenzielle Angreifer die Möglichkeit, die E-Mail unterwegs zu lesen und zu manipulieren. W

aMit der App „Handwerk“ bin ich auch unterwegs immer auf dem neuesten Stand. Kurz, übersichtlich und auf den Punkt!

Meike Lotze-Franke (mit Michael Franke), Zimmerei und Bedachung Lotze-Franke GmbH, Hann. Münden

OLG Schleswig-Holstein: Urteil vom 18. Dezember 2024, Az. 12 U 9/24 Jetzt installieren!

Weiterhin weniger Baugenehmigungen

Die Zahl der Baugenehmigungen ist 2024 auf den tiefsten Stand seit 2010 gesunken. Woran das liegt und was das Baugewerbe von der Politik fordert.

Behörden haben 2024 insgesamt 215.900 Wohnungen in Deutschland genehmigt. Laut Statistischem Bundesamt bedeutet das einen Rückgang um 16,8 Prozent beziehungsweise 43.700 Wohnungen gegenüber dem Vorjahr. Damit sei die Zahl der Baugenehmigungen nun im dritten Jahr in Folge gesunken.

Laut Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB), ist der Einbruch in den letzten zwei Jahren „eklatant“ und „steht in krassem Widerspruch zum tatsächlichen Bedarf an Wohnraum“.

Der Rückgang bei den Baugenehmigungen sei nicht nur auf Preis- und Zinssteigerungen infolge des Ukrainekriegs zurückzuführen. Auch politische Fehlentscheidungen hätten dazu beigetragen. Mit der Einführung von steuerlichen Anreizen wie der degressiven Abschreibung und der Sonder-AfA seien zwar Schritte in die richtige Richtung erfolgt, diese seien jedoch zu spät gekommen und entfalteten ihre Wirkung nur im Mietwohnungsbau.

„Fehlende Baugenehmigungen von heute sind die fehlenden Wohnungen von

Der ZDB fordert „klare und verlässliche Rahmenbedingungen“, um den Wohnungsbau wieder anzukurbeln.

morgen“, mahnt Pakleppa. Für 2025 rechnet das Baugewerbe noch mit der Fertigstellung von 225.000 bis 230.000 Wohneinheiten. Der ZDB-Geschäftsführer befürchtet, dass „ohne einen entschlossenen Investi-

tionsschub durch die nächste Bundesregierung“ 2026 ein weiterer Rückgang bei den Fertigstellungen droht. Er fordert „verlässliche Rahmenbedingungen“, um den Wohnungsbau wieder anzukurbeln. (AML) W

Empfangspflicht gilt auch für Vermieter

Seit dem 1. Januar 2025 gilt die Empfangspflicht bei der E-Rechnung. Laut einem Verband trifft das auch Vermieter – einige müssen bald E-Rechnungen ausstellen.

Die Empfangspflicht bei der E-Rechnung gilt nicht nur für Firmen: Seit Anfang Januar müssen auch alle Eigentümer, die eine Immobilie vermieten, elektronische Rechnungen empfangen, verarbeiten und archi-

vieren können. Darauf weist der Bundesverband Wohnen im Eigentum hin. Die Pflicht gelte für alle vermietenden Eigentümer – ganz gleich, ob sie umsatzsteuerfrei oder umsatzsteuerpflichtig vermieten.

E-Rechnung: Die Empfangspflicht gilt für alle Vermieter. Bei der Ausstellungspflicht sieht es anders aus.

Für Unternehmen ist klar, dass es künftig eine Pflicht zum Ausstellen von E-Rechnungen geben wird. Unternehmen müssen – je nach Jahresumsatz – ab dem 1. Januar 2027 beziehungsweise ab 1. Januar 2028 elektronische Rechnungen an andere Unternehmen verschicken. Doch gilt diese Pflicht auch für Vermieter?

Laut dem Verband kommt es darauf an, an wen die Immobilie vermietet wird. Die Ausstellungspflicht gelte nur „für Vermietende, die zur Umsatzsteuer optieren, die also umsatzsteuerpflich-

tig an andere Unternehmer vermieten“. Allerdings greife bis Ende 2026 eine Übergangsfrist. Bis dahin seien weiterhin Papierrechnungen bzw. Rechnungen per PDF zulässig. Voraussetzung sei aber, dass die Rechnungsempfänger dem zugestimmt haben.

„Vermietende Haus- und Wohnungseigentümer sollten sich mit dem Thema E-Rechnungen befassen und sich über eine hierfür geeignete Softwarelösung informieren“, sagt Sandra von Möller, Vorständin von Wohnen im Eigentum. (AML) W

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Nachhaltigkeit ist das Thema, mit dem Friseurmeister Emidio Gaudioso bei jungen Menschen am meisten punkten kann.

Engagement zahlt sich aus

Kunden schätzen die Arbeit von Handwerkern. So können Unternehmen davon profitieren.

JAHN UND KATHARINA WOLF

Handwerker genießen einen ausgezeichneten Ruf! Fast 90 Prozent der Deutschen sehen Handwerksberufe als wichtig oder sehr wichtig für die Gesellschaft an. Das ergab eine Umfrage des Marktforschungsinstituts Appinio im Auftrag von Bosch Power Tools. Gut 1.000 Personen wurden dafür befragt. Diese Einstellung wirkt sich auch auf eine mögliche Karriere im Handwerk aus: Zwei Drittel der Befragten würden ihren Kindern, Freunden oder jungen Menschen in ihrem Umfeld zu einer Ausbildung im Handwerk raten. Fast ein Drittel würde das sogar „auf jeden Fall“ tun.

Engagieren und darüber sprechen

Auch Emidio Gaudioso freut sich, dass er in diesem Jahr schon gut 20 Bewerbungen für den Ausbildungsstart im August erhalten hat. Damit sein Salon für Kunden und Mitarbeitende ein angesehener Betrieb bleibt, sind für den Inhaber von Emidio

„Eine tolle Arbeitsatmosphäre trägt zur Bindung junger Fachkräfte bei.“

Emidio Gaudioso, Friseurmeister

Xsesso Hair in Bückeburg zwei Dinge besonders wichtig: Erstens, sich zu engagieren – für den Friseurberuf und für das gesamte Handwerk. Zweitens, dafür zu sorgen, dass die Öffentlichkeit von dem Engagement erfährt: „Vor allem dadurch werde ich in der Branche wahrgenommen“, betont der Friseurmeister. Website und Social-Media-Kanäle sind dafür aus seiner Sicht gut geeignet.

Für die Sichtbarkeit seines Betriebs hat er mit einem großen Screen gesorgt, vor dem jeder frisch Frisierte ein Selfie machen und direkt posten kann. Der Clou: Sein Firmenname erscheint gleich mit.

Herausforderung Fachkräftemangel

In der Bewältigung des Fachkräftemangels sehen die Befragten der Studie eine große Herausforderung für das Handwerk: Ein knappes Drittel (30,4 Prozent) ist zuversichtlich, dass diese Aufgabe zu meistern ist. Doch die Meinungen der Generationen gehen auseinander: Bei den 18- bis 24-Jährigen sind fast

MARTINA

41 Prozent optimistisch, während dieser Anteil bei den älteren Gruppen abnimmt.

Um junge Menschen für das Handwerk zu gewinnen, sei es wichtig, sie besser zu bezahlen und für bessere Arbeitsbedingungen zu sorgen, meint eine Mehrheit von knapp zwei Dritteln (61,9 Prozent). Auch hier weichen die Jüngeren leicht ab: Während knapp 60 Prozent der 18- bis 24-Jährigen diesen Aspekt betonen, steigt der Wert bei den 55bis 65-Jährigen auf fast 68 Prozent.

Für Handwerksunternehmer Emidio Gaudioso ist nicht nur eine qualifizierte Aus- und Weiterbildung wichtig, sondern auch eine gute Bezahlung. Sie liege bei seinen Mitarbeitenden über Tarif. Aber um junge Fachkräfte zu binden, seien auch andere Aspekte wichtig: „Ich möchte einen Draht zu meinem Team haben und lege Wert auf eine tolle Arbeitsatmosphäre“, betont er.

Nachhaltigkeit hat Strahlkraft

Die Teilnehmenden der Studie wurden auch nach den Kriterien gefragt, nach denen sie einen Hand-

„Ich möchte einen Draht zu meinem Team haben und lege Wert auf eine tolle Arbeitsatmosphäre.“
Emidio Gaudioso, Friseurmeister

werksbetrieb auswählen. Ganz oben auf der Liste: Qualität in der Ausführung, Termintreue und Kostentransparenz. Zudem gewinnt Nachhaltigkeit an Bedeutung: Mehr als die Hälfte der Befragten erachten die Verwendung nachhaltiger Materialien und ressourcenschonende Arbeitsweisen für wichtig oder sehr wichtig.

Diese Erfahrung macht der Friseurmeister seit Jahren. Kürzlich erst sei einer seiner jungen Kunden mit der Bitte einer Projektarbeit zum Thema Wasseraufbereitung zu ihm gekommen. Bei Emidio Gaudioso wird das Haarwaschwasser aufbereitet und für die Toilettenspülung wiederverwendet. „Wenn sie von solchen praktischen Anwendungen erfahren, können wir die Jugendlichen begeistern“, ist er überzeugt. Das Interesse erfahre er beispielsweise auch bei Vorträgen in Schulen oder auf Messen.

Für sein vielschichtiges Engagement in Sachen Nachhaltigkeit bekommt er zudem positives Feedback von Kunden und Kollegen. „Das Engagement kostet Zeit und Kraft, aber es zahlt sich aus“, ist sich der Unternehmer sicher. W

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Hallenbau

Für die jüngeren Generationen bietet der Bäckerberuf einige Vorteile – ein Grund, warum sich die Zahl der Ausbildungsverträge in der Branche  2024 positiv entwickelt hat. Bei den Fachverkäufern beispielsweise ist sie um 17,1 Prozent gestiegen.

Rezept für die Zukunft: Bäckerlehre hoch im Kurs

Bei jungen Menschen steigt die Attraktivität des Bäckerberufs. Woran liegt das und was machen die Betriebe in der Azubi-Akquise richtig?

MAREIKE ROSENBERGER-KNEWITZ

Brechen für das Bäckerhandwerk rosige Zeiten an? Zumindest trotzt die Branche gerade dem bundesweiten Trend sinkender Ausbildungsverträge. Bei den Fachverkäufern im Bäckerhandwerk stiegen sie um 17,1 Prozent, bei den Bäckern um 11,4 Prozent, wie der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks vermeldet. Doch womit hängt diese Entwicklung vor allem bei den Jüngeren zusammen? „Bei den jungen Menschen, aber auch bei ihren Eltern, zeigt sich ein Wandel in der Einschätzung der Zukunftsaussichten. Und davon profitieren wir im Bäckerhandwerk“, sagt Nils Vogt, Referent für Berufsbildung und Fachkräftesicherung beim Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks.

„Bei den jungen Menschen zeigt sich ein Wandel in der Einschätzung der Zukunftsaussichten.“

Nils Vogt, Referent für Berufsbildung und Fachkräftesicherung

Zukunftsaussichten beim Berufsstart

Das Bäckerhandwerk biete jungen Menschen nicht nur zukunftssichere und sinnstiftende Berufe, sondern auch ein breites Spektrum an Entwicklungsmöglichkeiten. Als Beispiel nennt Vogt das berufsbegleitende Studium Bäckereimanagement. Außerdem sieht er die betrieblichen Strukturen in der Branche als Vorteil an. Im Bäckerhandwerk findet die betriebliche Ausbildung überwiegend in Klein- und Kleinstbetrieben statt. Dort werde von vielen Ausbildenden hervorragende Arbeit geleistet.

So wie im Brot-Café von Wolfgang Heyderich in Stade. Dort sind aktuell zwei Auszubildende in der Bäckerei und zwei in der Konditorei beschäf-

Foto: Ikonoklast –stock.adobe.com

des Deutschen Bäckerhandwerks. Deren Betriebe stehen in den kommenden zehn Jahren zur Übernahme an.

So auch der Betrieb von Heyderich. Dennoch zögert der 60-jährige Inhaber derzeit aus gutem –sehr uneigennützigem – Grund: Vor dem Geschäft wird in Kürze eine Baustelle errichtet. Während der siebenjährigen Bauphase wird der Laden direkt etwa vier bis fünf Monate betroffen sein. Das will er keinem neuen Inhaber zumuten. „In etwa ein bis zwei Jahren wird abzusehen sein, wie sich die Kundenströme entwickeln – und damit auch das Geschäft. Dann werden meine Frau und ich uns auf die Suche nach einem Nachfolger machen“, betont der Konditormeister und Brot-Sommelier.

Bekanntheit trifft Wertschätzung

tigt. „Alle Azubis machen sehr gut mit und sind in der Praxis fix dabei. Ich glaube, Abwechslung im täglichen Tun, das Mitnehmen bei Entscheidungen und die Wertschätzung sind wichtig“, berichtet der Betriebsinhaber von seinen Erfahrungen.

Die Mitarbeitenden in Entscheidungsprozesse mit einzubinden, könnte auch die Betriebsnachfolge sichern. Einmal einen Betrieb zu übernehmen, ist für die Auszubildenden eine Zukunftsperspektive. Etwa ein Drittel der Betriebsinhaber ist aktuell älter als 55 Jahre, vermeldet der Zentralverband

„Abwechslung im täglichen Tun ist wichtig.“

Wolfgang Heyderich, Betriebsinhaber

Heyderich geht entspannt an das Übergabethema heran. Dass sich ein Nachfolger findet, ist auch nicht so unwahrscheinlich. Denn der Unternehmer erfreut sich eines hohen Bekanntheitsgrades in Stade. Mit knapp über 48.000 Einwohnern ist die Hansestadt recht übersichtlich und seine Bäckerei sei „der einzige richtig backende Betrieb“. Das komme ihm auch in der Mitarbeiterakquise zugute. Derzeit beschäftigt der Konditormeister neben den vier Azubis in der Produktion noch vier Gesellen und im Verkauf sieben Teilzeitangestellte und zwölf Aushilfen. Mitarbeiter gewinnt er meist über klassische Straßenaufsteller vor dem Ladengeschäft oder über Mund-zu-Mund-Propaganda, auch in Schulen. Seine Erfolgsgeschichte zeigt, wie wichtig die Wertschätzung der Mitarbeitenden ist – vor allem in kleinen Betrieben. Klappt es super mit den eigenen Angestellten, so klappt auch die Neugewinnung von Personal – eben auch von Azubis. W

und Betriebsinhaber Wolfgang Heyderich setzt in der Akquise unter anderem auf den guten Ruf seines Brot-Cafés.

Foto: BÄKO Bremerhaven
Brot-Sommelier
Nils Vogt sieht die betrieblichen Strukturen in der Branche als Vorteil an.

Foto: micmacpics

Ausbildung ist teurer geworden

Im Handwerk sind die Ausbildungsvergütungen zum Teil um mehr als zehn Prozent gestiegen.

1.133 Euro

werk besonders groß ist. Dies liege an den hohen Vergütungen in einigen Bauberufen, die nach den Tarifen des Bauhauptgewerbes gezahlt werden. In den Berufen der Gesundheits- und Körperpflege und einigen Ausbauberufen hingegen seien die Ausbildungsvergütungen traditionell niedriger. Beispiel: Azubis im Zimmerhandwerk hätten mit 1.343 Euro im Durchschnitt über 600 Euro pro Monat mehr erhalten als Auszubildende im Friseurhandwerk mit 719 Euro.

Gewerke mit Ausbildungsvergütungen unter 1.000 Euro pro Monat In 16 Handwerksberufen hätten die tariflichen Ausbildungsvergütungen 2024 unterhalb von 1.000 Euro gelegen, so das Ergebnis der Auswertung. Allerdings habe es in der Hälfte dieser Berufe im vergangenen Jahr überdurchschnittliche Steigerungen von mehr als 6,5 Prozent gegeben.

Plus 6,3 Prozent – so stark sind die tariflichen Ausbildungsvergütungen 2024 im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Das teilt das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) mit. Auszubildende in tarifgebundenen Betrieben hätten im vergangenen Jahr durchschnittlich 1.133 Euro brutto im Monat erhalten. Zum ersten Mal seien die Durchschnittswerte für Ost- und Westdeutschland fast identisch gewesen.

Erhebliche Unterschiede

Zwischen den einzelnen Ausbildungsberufen gibt es allerdings erhebliche Unterschiede. Laut BIBB-Datenbank erhielten angehende Rohrleitungsbauer mit 1.349 Euro die höchsten Vergütungen. Im öffentlichen Dienst, in der Hauswirtschaft sowie in Industrie und Handel lägen die Vergütungen über dem Durchschnitt. Niedriger seien sie dagegen im Handwerk und in den freien Berufen.

Gefälle im Handwerk besonders groß Das Institut weist im ausführlichen Bericht zu den tariflichen Ausbildungsvergütungen 2024 allerdings darauf hin, dass das Gefälle im Hand-

18,5

PROZENT mehr Vergütung erhalten Azubis im Schornsteinfegerhandwerk.

Den höchsten Anstieg bei den Azubivergütungen verzeichnete demnach das Schornsteinfegerhandwerk mit einem Plus von 18,5 Prozent. Im Parkettlegerhandwerk (+12,2 Prozent) und im Bodenlegerhandwerk: (+10,1 Prozent) gab es Tarifsteigerungen von mehr als 10 Prozent. Ein deutliches Plus verzeichneten auch die Vergütungen für angehende Orthopädieschuhmacher (+8,1 Prozent), Raumausstatter (+9,2 Prozent) und Augenoptiker (+9,6 Prozent).

Handwerk: Die Berufe mit den höchsten Ausbildungsvergütungen

Laut BIBB gibt es im Handwerk 13 Berufe, in denen die durchschnittliche tarifliche Ausbildungsvergütung bei 1.100 Euro und mehr liegt –darunter seien fünf Gewerke mit Vergütungen von 1.300 Euro und mehr.

Die zehn Berufe mit den höchsten Vergütungen gehören dem Bericht zufolge alle zum Baubereich. Hier seien die Azubivergütungen 2024 zwischen sechs und zehn Prozent gestiegen. Einzige Ausnahme sei das Gerüstbauerhandwerk, für das es einen eigenen bundesweiten Tarifvertrag gebe. In diesem Gewerk wurden die Ausbildungsvergütungen zuletzt zum 1. Oktober 2023 erhöht. Für 2024 habe der Tarifvertrag keine Erhöhung vorgesehen.

W

Tarifliche Ausbildungsvergütung: 2024 haben Azubis laut BIBB durchschnittlich
brutto im Monat erhalten.

Bewerber googeln: Was ist erlaubt?

Mal rasch im Internet checken, wie der Bewerber tickt? Warum das keine gute Idee ist, welche Rolle der Datenschutz dabei spielt und welche Ausnahme es gibt.

Die Versuchung ist groß: Drei Bewerbungen liegen auf dem Tisch für die offene Stelle. Könnte man da nicht schnell mal die Namen bei Google oder gängigen Social-Media-Kanälen checken, um zu sehen, wie der Bewerber tickt? Ein Fußballer, der jeden Montag verletzt fehlt, oder eine Veganerin, die einem den Grillabend versaut – solchen Ärger könnte man sich mit einer kurzen Internetrecherche ersparen. Aber darf man das auch?

DSGVO: Rechtsgrundlage notwendig „Grundsätzlich ist das keine gute Idee“, sagt Albrecht von Wilucki, ein auf IT- und Datenschutzrecht spezialisierter Rechtsanwalt aus Düsseldorf. „Das Googeln von Bewerbern ist eine Verarbeitung von Daten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung“, erläutert der Anwalt. „Ich brauche dafür eine Rechtsgrundlage.“ Der Bewerbende müsste also zum Beispiel zuvor eingewilligt haben.

Dem Arbeitgeber bleibt ansonsten nur die Rechtsgrundlage des berechtigten Interesses –nur solche Daten dürfen erhoben werden. Dass die Bewerberrecherche für den Vertragsabschluss erforderlich ist, dürfte aber nur selten der Fall sein, sagt von Wilucki: „Die Frage ist: Wie relevant sind Informationen aus dem Netz für die zu besetzende Stelle?“

Interessenabwägung zwischen Arbeitgeber und Bewerber Grundsätzlich handele es sich um eine Interessenabwägung, so der Jurist: „Der Arbeitgeber hat das Interesse, einen geeigneten Bewerber einzustellen

„Die Frage ist: Wie relevant sind Informationen aus dem Netz für die zu besetzende Stelle?“

Albrecht von Wilucki, Rechtsanwalt und für die Entscheidung Informationen einzubeziehen, die der Bewerber in einem beruflichen Kontext – zum Beispiel auf LinkedIn oder Xing – öffentlich gemacht hat. Das Interesse des Bewerbers dagegen ist, dass nicht alles, was er im privaten Kontext im Netz von sich preisgibt, in den Bewerbungsprozess einbezogen wird. Das Interesse des Bewerbers und dessen Recht auf informationelle Selbstbestimmung dürfte im privaten Kontext meistens überwiegen.“

Selbst wenn sich also ein Bewerber für eine Stelle in einem auf Wärmepumpen spezialisierten SHK-Betrieb im Netz kritisch zum Thema Energiewende äußere, sage dies nichts über dessen Fähigkeiten als Installateur aus. „Ob derjenige deswegen möglicherweise nicht in den Betrieb passt, lässt sich in einem Bewerbungsgespräch herausfinden“, so der Anwalt.

Passt der Bewerber ins Team? Diese Frage sollten Sie persönlich klären und nicht im Internet.

Foto: Looker_Studio - stock.adobe.com

Widersprüche im Lebenslauf

Eine Ausnahme könnte bestehen, wenn Widersprüche oder Lücken im Lebenslauf auftreten, die für die Stellenbesetzung relevant sind. „Ein fehlender Nachweis über die vorherige Beschäftigung oder unterschiedliche Daten für den Schulabschluss könnten Indizien dafür sein, dass jemand ein schlechtes Arbeitszeugnis oder eine Haftstrafe verschleiern will“, sagt von Wilucki. Das könnte ein Grund sein, den Bewerber zum Beispiel im Netz zu suchen.

Wer Daten checkt, muss den Betroffenen informieren

Gibt es tatsächlich einen konkreten Anlass für die Internetrecherche, darf das nicht verheimlicht werden: „Arbeitgeber haben dann die Pflicht, über diese Datenverarbeitung zu informieren“, betont von Wilucki. Ansonsten kann es teuer werden: Das Landes-

„Spätestens in einem Vorstellungsgespräch oder in der Absage muss der Bewerber über die Recherche informiert werden.“
Albrecht von Wilucki, Rechtsanwalt

arbeitsgericht Düsseldorf hat erst vor Kurzem einem abgelehnten Bewerber 1.000 Euro Entschädigung zugesprochen. Der Mann hatte in seiner Bewerbung nicht angegeben, dass er wegen Betrugs verurteilt worden war – das fand der potenzielle Arbeitgeber nach Anfangsverdacht erst über eine Internetrecherche heraus. Die Suche sei in diesem speziellen Fall in Ordnung gewesen, urteilte das Gericht. Weil aber der Bewerber nicht darüber informiert worden war, erhielt er Schmerzensgeld.

„Arbeitgeber müssen Bewerber ohnehin über die Datenverarbeitung informieren“, sagt von Wilucki. Denkbar sei es, in diese Information den Hinweis aufzunehmen, dass der Arbeitgeber – berechtigtes Interesse vorausgesetzt – im Netz über den Bewerber recherchieren wird. „Spätestens aber in einem Vorstellungsgespräch oder in der Absage muss der Bewerber informiert werden“, so der Anwalt. W

Foto: nicoletaionescu - stock.adobe.com Mutterschutzgesetz geändert: Frauen dürfen nach Fehlgeburten ab der 13. Woche künftig in Mutterschutz gehen.

Längerer Mutterschutz bei Fehlgeburten

Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden, sind künftig nicht mehr auf eine Krankschreibung angewiesen. Der Bundestag hat den Mutterschutz per Gesetz ausgeweitet.

Der Bundestag hat die Änderung des Mutterschutzgesetzes beschlossen: Dadurch wird laut Bundesfamilienministerium der mutterschutzrechtliche Gesundheitsschutz zum 1. Juni 2025 ausgeweitet.

Eine Fehlgeburt könne eine traumatische Erfahrung sein, so Bundesfamilienministerin Lisa Paus. Der gestaffelte Mutterschutz gebe nun mehr betroffenen Frauen die Möglichkeit, sich nach einer Fehlgeburt zu erholen und so auch mögliche gesundheitliche Komplikationen zu vermeiden.

Fristen werden gestaffelt

Laut Ministerium ermöglicht die neue Regelung, dass Arbeitnehmerinnen nach Fehlgeburten künftig selbstbestimmt entscheiden können, ob sie eine Schutzfrist in Anspruch nehmen oder nicht. Die Länge der Mutterschutzfristen bei einer Totgeburt sind künftig wie folgt gestaffelt: ɓ Ab der 13. Schwangerschaftswoche gilt eine Mutterschutzfrist bis zu zwei Wochen. ɓ Ab der 17. Schwangerschaftswoche sind es bis zu sechs Wochen.

ɓ Ab der 20. Schwangerschaftswoche beträgt die Frist bis zu acht Wochen.

Ein Beschäftigungsverbot nach der Fehlgeburt wird laut Bundestag nur dann gelten, wenn sich die betroffene Frau „nicht ausdrücklich zur Arbeit bereit erklärt“. Damit solle sichergestellt werden, dass Frauen nach einer Fehlgeburt künftig nicht auf eine Krankschreibung einer Ärztin oder eines Arztes angewiesen sind.

„Der Arbeitgeber der betroffenen Frau hat Anspruch auf Erstattung der mutter-

schutzrechtlichen Leistungen im Rahmen des U2-Umlageverfahrens in Höhe von 100 Prozent“, heißt es im Gesetz.

Was für Selbstständige gelten soll

Das Bundesfamilienministerium weist darauf hin, dass entsprechende Regeländerungen für Selbstständige, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind, noch geschaffen werden. In einem weiteren Schritt sollen auch Selbstständige, die in der privaten Krankenversicherung versichert sind, einbezogen werden. (AML) W

Wie gut haben Sie vorgesorgt?

Sie wollen wissen, wie gut Sie schon für Ihre Rente vorgesorgt haben? Dieses Online-Tool soll helfen, (fast) alle bestehenden Altersvorsorgeansprüche einzusehen.

Mithilfe des Online-Tools können sich alle Bürgerinnen und Bürger einen kostenlosen Überblick über ihre individuellen Rentenansprüche verschaffen – also über Ansprüche aus gesetzlicher Rentenversicherung sowie betrieblicher und privater Altersvorsorge. Dem Bundesarbeitsministerium zufolge ist dieses Angebot zum 1. Januar 2025 noch attraktiver geworden, da viele Vorsorgeanbieter zur Anbindung an die Digitale Rentenübersicht verpflichtet wurden. Laut Deutscher Rentenversicherung (DRV) trifft diese Pflicht alle

Anbieter, die eine jährliche Standmitteilung oder Renteninformation an ihre Kunden übermitteln müssen und mehr als 1.000 sogenannte Altersvorsorgeansprüche verzeichnen.

Mittlerweile seien rund 700 Altersvorsorgeeinrichtungen an die Digitale Rentenübersicht angebunden oder befinden sich im Anbindungsprozess, so die DRV. Die Versicherung weist allerdings darauf hin, dass die angebundenen Vorsorgeeinrichtungen nicht verpflichtet sind, die Daten ihrer Versicherten proaktiv zu melden. Vielmehr sei das Verfahren so angelegt,

dass die Nutzenden ihre Daten über das Portal persönlich bei den Vorsorgeeinrichtungen anfragen. (AML) W

wHier finden Sie das Online-Tool zur Digitalen Rentenübersicht: www.rentenuebersicht.de

Rund 700 Altersvorsorgeeinrichtungen machen laut Rentenversicherung schon bei der Digitalen Rentenübersicht mit.

Welche Unterlagen können 2025 weg?

Für Buchungsbelege gelten ab 2025 kürzere Aufbewahrungsfristen: Acht statt zehn Jahre. In der Praxis macht das jedoch kaum einen Unterschied.

2025 dürfen Handwerksbetriebe mehr Unterlagen entsorgen – Buchungsbelege müssen Sie nur noch acht Jahre aufbewahren.

Mit dem Vierten Bürokratie­Entlastungsgesetz hat der Gesetzgeber die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege verkürzt. Sie beträgt ab 2025 nur noch acht statt zehn Jahre. Ansonsten bleibt alles beim Alten:

ɓ Zehn Jahre aufbewahren müssen Sie unter anderem alle Bücher, Aufzeichnungen, Jahresabschlüsse, Inventare, Lageberichte, Eröffnungsbilanzen sowie Arbeitsanweisungen und Organisationsunterlagen wie die Verfahrensdokumentation für elektronische Kassensysteme.

ɓ Acht Jahre aufbewahren müssen Sie alle Buchungsbelege wie zum Beispiel Rechnungen, Quittungen, Auftragsbestätigungen, Lieferscheine und Zahlungsbelege – kurz: alles, was als Buchungsgrundlage dienen kann.

ɓ Sechs Jahre aufbewahren müssen Sie alle anderen Unterlagen wie empfangene Handelsoder Geschäftsbriefe (außer Rechnungen).

Wie die Aufbewahrungsfrist berechnet wird Die Aufbewahrungsfrist beginnt gemäß § 147 Abs. 4 Abgabenordnung mit dem Schluss des

Steuerberater

empfehlen ihren Mandanten, Belege lieber etwas länger aufzubewahren, als es gesetzlich erforderlich ist.

Kalenderjahres, in dem Sie ein Dokument oder einen Buchungsbeleg empfangen, erstellt oder zuletzt bearbeitet haben.

Beispiel: Sie haben Ihren Jahresabschluss 2017 im Februar 2019 erstellt. Daher beginnt die Aufbewahrungsfrist am 31. Dezember 2019. Sie endet nach zehn Jahren, am 31. Dezember 2029. Entsorgen können Sie diesen Jahresabschluss also am 1. Januar 2030.

Vernichten können Sie 2025 folgende Unterlagen:

ɓ Zehn-Jahres-Frist: Jahresabschlüsse, Bücher, Inventare usw., die bis zum 31. Dezember 2014 erstellt oder bearbeitet wurden.

ɓ Acht-Jahres-Frist: Buchungsbelege, die bis zum 31. Dezember 2016 erstellt oder bearbeitet wurden.

ɓ Sechs-Jahres-Frist: Alle anderen Unterlagen, die bis zum 31. Dezember 2018 erstellt oder bearbeitet wurden.

Diese Fristen gelten auch für elektronische Daten und Unterlagen.

Achtung: Verlängerung der Aufbewahrungsfrist

Die zehnjährige Aufbewahrungsfrist gilt unter der Voraussetzung, dass ein Steuerbescheid bestandskräftig ist. Ein gemäß § 165 AO „vorläufiger“ Steuerbescheid wird bestandskräftig, wenn ihn das Finanzamt für endgültig erklärt oder nach Ablauf der vierjährigen Festsetzungsfrist für diesen Bescheid. Diese Festsetzungsverjährung kann aber auch deutlich länger dauern, falls es zum Beispiel zu einem Rechtsstreit mit dem Finanzamt kommt oder die Staatsanwaltschaft ein Steuerstrafverfahren einleitet.

Praxistipp: Mit längerer Aufbewahrung auf der sicheren Seite

In der Praxis dürfte die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege kaum zu einer echten Entlastung führen. Steuerberater empfehlen ihren Mandanten, Belege lieber etwas länger aufzubewahren, als es gesetzlich erforderlich ist. Im Zweifel sollten Betriebe alle Unterlagen gleich behandeln und erst nach Ablauf der Zehn­Jahres­Frist vernichten. JÖRG WIEBKING W

Manchmal geht es nicht allein. Um Hilfe zu bitten, ist – auch für Chefs – völlig in Ordnung.

Hilfe?! So holen Sie sich Unterstützung

Um Hilfe bitten zu können, ist wichtig. Viele Chefs kostet es jedoch Überwindung. Drei Tipps, die es Ihnen leichter machen.

KATHARINA WOLF

Um Hilfe zu bitten, gilt oft als Schwäche. Die Befürchtung: Wer zugibt, nicht allein klarzukommen, verliert den Respekt der anderen. Gerade für Chefs kann das ein Problem sein. Doch diese Befürchtung ist unbegründet, meint Psychologin Dagmar Holzberger: „Niemand kann alles. Diese Tatsache zuzugeben, wird oft als Schwäche missverstanden. Um Hilfe zu bitten, ist aber die wahre Stärke, denn es zeigt die Größe, die Fähigkeiten eines anderen anzuerkennen.“

Andere fürchten, mit der Bitte um Hilfe anderen Zeit zu stehlen oder sie auszunutzen. Aber auch diese Sorge ist unbegründet, „solange Sie nicht alle lästigen Aufgaben ständig auf andere abwälzen“, sagt Holzberger.

„Um Hilfe zu bitten, ist die wahre Stärke, denn es zeigt die Größe, die Fähigkeiten eines anderen anzuerkennen.“

Wir haben also die Wahl: Entweder wir versuchen, ein Problem allein zu lösen, und vergeuden dabei viel Zeit, Kraft und Nerven. Oder wir machen uns das Leben leichter und bitten um Unterstützung. Diese drei Tipps helfen Ihnen dabei weiter.

Tipp 1: Die Expertise der anderen anerkennen „Viele Menschen helfen gern, wenn man sie als Experten hinzuzieht“, sagt die Psychologin. Ein Beispiel: Sie sitzen an einem kniffligen Angebot und können nicht alle Arbeitsschritte perfekt abschätzen. Sie sind auf die Fachkenntnisse eines Mitarbeitenden angewiesen. „Dann sollten Sie das so kommunizieren“, meint Holzberger. „Ich komme

an diesem Punkt nicht weiter, weil Du der Experte für das Thema bist. Kannst Du draufschauen und Deine Einschätzung abgeben?“ Der Pluspunkt: Bitten Sie in dieser Form um Hilfe, kommunizieren Sie zugleich ein Lob.

Vielleicht haben Sie aber auch einen komplexen Auftrag angenommen und suchen Hilfe bei einem anderen Handwerksbetrieb. „Hier gilt dasselbe: Der andere hat sich auf etwas spezialisiert, was Ihr Betrieb so nicht anbieten kann“, sagt die Psychologin. „Wenn Sie um diese Expertise bitten, sind andere eher bereit, Sie zu unterstützen.“

Achtung: „Machen Sie sich dabei nicht selbst zum Deppen, der völlig ahnungslos ist“, betont Holzberger. „Dann kann es wirklich passieren, dass der andere Sie nicht mehr ernst nimmt.“ Formulierungen wie: „Ich bin da total überfordert“ oder „Ich habe überhaupt keinen Plan“ sollten Sie vermeiden.

Tipp 2: Ehrlich und konkret bleiben

Ebenso wichtig sei es, die benötigte Hilfe konkret zu fassen. „Sie sollten nicht die Erarbeitung eines kompletten Angebots auf Ihren Mitarbeiter abschieben, wenn der dafür nicht bezahlt wird“, so Holzberger. Stattdessen sollten Sie genau die Punkte beschreiben, die noch offen sind. Sonst droht Missstimmung, weil sich der Betreffende ausgenutzt fühlt.

Das gelte auch, wenn Sie ein anderer Handwerksbetrieb unterstützen soll: „Der andere muss schon wissen, worauf er sich einlässt: Brauche ich sein Werkzeug für eine Woche oder für eine Stunde? Möchte ich einen Mitarbeiter für zwei Tage ausleihen?“, so Holzberger.

Tipp 3: Danke sagen

Das Angebot ist fertig, der Auftrag unter Dach und Fach, die Unterstützung der Handwerkskollegen war pünktlich und hilfreich? Dann ist jetzt der Zeitpunkt, Danke zu sagen. „Hier gilt dasselbe wie für die Bitte: So konkret wie möglich die Unterstützung benennen und wertschätzen“, sagt Holzberger. Wer will, könne Mitarbeitenden, die über sich hinausgewachsen sind, auch eine Belohnung mit auf den Weg geben: „Du hast Dich so reingehängt bei dieser kniffligen Aufgabe, danke für Deine Unterstützung! Du hast mit sehr weitergeholfen. Mach heute eine halbe Stunde früher Schluss – bezahlt natürlich.“

Bei einem anderen Betrieb sollte man sich ebenfalls bedanken. „Hier kommt es auf das Verhältnis und die Art der Unterstützung an“, meint die Psychologin. Hilft man sich ohnehin regelmäßig gegenseitig aus, reicht ein ehrlicher Dank für die Unterstützung. „Ist es aber eine einseitige Sache, kann man schon mal einen ausgeben.“ W

„Viele Menschen helfen gern, wenn man sie als Experten hinzuzieht.“

Dagmar Holzberger, Psychologin

„Um Hilfe bitten, ist eine Stärke“

Foto: Dagmar Holzberger

Vor der Gründung ihres Betriebs zum Jahresende 2024 standen bei Michele Rakers viele Themen an. Bevor sie jedoch andere bemüht, versucht die 28-Jährige immer, sich so gut wie möglich selbst in komplexe Sachverhalte einzuarbeiten und Probleme zu lösen. Doch wenn sie nicht mehr weiterweiß, könne sie sich auf erfahrene Kollegen verlassen. „Wir helfen und unterstützen uns gegenseitig. Auch ich werde ab und zu gefragt, ob ich aushelfen kann“, sagt die Solo-Unternehmerin aus dem emsländischen Twist.

So habe sie sich von einem ihrer ehemaligen Chefs beispielsweise Werkzeug geliehen oder ihn zu Fachfragen kontaktiert. Michele Rakers konnte ihn dafür schon auf Baustellen unterstützen.

Gute Kontakte zu anderen sind die Grundlage

Aus Erfahrung weiß Michele Rakers, dass gute Kontakte zu anderen Betrieben unerlässlich sind. „Es gibt mir Sicherheit, wenn ich weiß, dass ich auf ihre Unterstützung zählen kann“, sagt die Malermeisterin. Das Gleiche gelte für den Kontakt zu Lieferanten und Herstellern: Auch da unterhält die Unternehmerin gute Verbindungen. Bei ihnen frage sie beispielsweise an, wenn es um Materialthemen gehe. „Ich habe mich noch nie gescheut, nachzufragen“, betont sie.

Klare Kommunikation erleichtert die Zusammenarbeit Wichtig ist für Michele Rakers, dass sie ihren Kollegen und Partnern Feedback gibt. Zum Beispiel dann, wenn sie Meilensteine erfolgreich umgesetzt hat und die Unterstützung gut angekommen ist. Beim Verleih von Werkzeug helfen präzise Angaben, wie lange die Ausleihe dauern soll: „Die Kollegen planen ja auch mit den Maschinen“, betont sie. Damit keine Missverständnisse entstehen, seien klare Aussagen unerlässlich. (JA) Foto:

Marcel Wewers

Gewagter Schritt in die Neubausparte

Im Sanierungsbereich ist dieser Betrieb etabliert. Jetzt wagt er den Schritt in den Wohnungsbau – obwohl diese Branche seit Monaten kriselt. Warum machen die Hildesheimer das?

ANNA-MAJA LEUPOLD

Aus der Baubranche gibt es aktuell wenig positive Nachrichten, das gilt insbesondere für den Wohnungsbau. Maurer- und Betonbaumeister Christoph Wilkending vom Hildesheimer Baubetrieb Wolf ist das bewusst. Trotzdem will der Unternehmer, der bislang ausschließlich im Sanierungsbereich aktiv war, 2025 neue Wege gehen – und auch im Neubaubereich durchstarten.

Dafür hat sich der 50-Jährige mit Jannes Wulfes zusammengetan, der ebenfalls gelernter Maurer- und Betonbaumeister ist. Was treibt die beiden Handwerker an, sich gerade jetzt in die kriselnde Branche zu wagen und gemeinsam einen neuen Geschäftszweig aufzubauen? Sie haben drei Argumente.

„Ich brenne für den Neubau.“
Jannes Wulfes, Maurer- und Betonbaumeister

1. Leidenschaft für den Wohnungsneubau Wilkending und Wulfes teilen eine Leidenschaft: „Ich brenne für den Neubau“, berichtet der 28-jährige Wulfes, der inzwischen mehr als zehn Jahre Erfahrung in diesem Bereich gesammelt hat. „Es ist einfach ein tolles Gefühl, den Kunden nach Abschluss der Bauarbeiten das fertige Objekt zu übergeben und dabei in glückliche Gesichter zu schauen“, sagt der Meister, der aktuell noch als Technischer Leiter im Baubetrieb Wolf angestellt ist. Er soll bald neben Wilkending in die Geschäftsführung aufrücken.

Wilkending ist mit seinem Unternehmen zwar seit Jahren im Sanierungsbereich erfolgreich, doch auch er kommt ursprünglich aus dem Neubaubereich. „Das hat mir immer viel Spaß gemacht“,

Foto: Baugeschäft Wolf
Christoph Wilkending (li.) und Jannes Wulfes wollen zusammen im Neubaubereich durchstarten.

berichtet der Unternehmer. Gemeinsam mit seinem Kollegen will er nun in den Wohnungsbau zurückkehren. „Das Neubaugeschäft wollen wir zunächst über den bestehenden Betrieb abwickeln“, berichten die beiden. „Perspektivisch wollen wir dafür aber ein weiteres Unternehmen gründen.“ Das soll vom bestehenden Betrieb unabhängig sein, aber unter gleichem Namen geführt werden.

2. Wohnungsbau: „Branche mit Potenzial“ „Der Neubau liegt aktuell am Boden“, wissen die beiden Meister. Die Zahl der erteilten Baugenehmigungen ist laut Statistischem Bundesamt seit Monaten rückläufig. Auch bei den Fertigstellungen sieht es nicht gut aus: Das ifo Institut prognostiziert für 2025, dass in Deutschland noch etwa 205.000 Wohnungen entstehen – also rund 18 Prozent weniger als im Vorjahr.

Deshalb ist dem Geschäftsführer-Duo in spe bewusst, dass der neue Geschäftszweig mit Risiken verbunden ist. Trotzdem sind sie überzeugt, dass jetzt der richtige Zeitpunkt ist, um sich neben dem Sanierungsgeschäft ein weiteres Standbein aufzubauen: „Wohnraum ist knapp und wir brauchen in Deutschland mehr Wohnungen.“ Langfristig sehen die beiden viel Potenzial in der Branche und wollen sich gemeinsam in diesem Markt positionieren.

3. Betrieb ist digital gut aufgestellt

Der Geschäftsführer des bestehenden Baugeschäfts Wolf sieht sich gut für die Herausforderungen in der Branche gerüstet. „Ich habe ein gutes, motiviertes Team um mich“, sagt er. Dazu gehören neben Jannes Wulfes auch 32 Mitarbeitende – darunter 26 auf der Baustelle und 6 Angestellte im Büro. „Alle sind motiviert und wollen gemeinsam etwas bewegen“, ergänzt der Technische Leiter.

Doch das Team ist nicht das einzige, was die beiden Handwerker zuversichtlich stimmt: „Wir haben eine neue Software eingeführt und die Prozesse im Betrieb komplett digitalisiert.“ Das Bauunternehmen arbeitet nicht nur im Büro nahezu papierlos, sondern ist auch auf der Baustelle digital unterwegs: „Alle Handwerker sind mit einem Tablet ausgestattet und führen damit das Bautagebuch“, berichtet Wulfes. Das funktioniere auch per Spracheingabe und sei für die Mitarbeitenden deutlich einfacher als schriftliche Notizen. „Wir sparen dadurch viel Zeit ein“, sagt der Technische Leiter. Für den Betrieb hat diese Art der Dokumentation noch einen weiteren Vorteil: „Wir wissen auf jeder Baustelle tagesaktuell, wo wir stehen, und merken sofort, wenn die Kosten aus dem Ruder laufen“, ergänzt Wilkending. Dadurch sei es möglich, mit dem Kunden ins Gespräch zu gehen und eine Lösung zu finden. W

Wahl des UFH-Vorstands

„Wir wissen auf jeder Baustelle tagesaktuell, wo wir stehen, und merken sofort, wenn die Kosten

aus dem Ruder laufen.“

Christoph Wilkending, Maurer- und Betonbaumeister

Auf der 33. Landesverbandstagung der Unternehmerfrauen im Handwerk Niedersachsen (UFH) standen Vorstandswahlen an. In Aurich bestätigten die Delegierten die Landesvorsitzende Meike Lotze-Franke (Foto: Mitte)aus Hann. Münden in ihrem Amt. Auch die zweite Vorsitzende, Gabi Diedrich aus Duderstadt (li.), und die dritte Vorsitzende, Anke Freund aus Hannover, bleiben im Amt. Neu im Vorstand ist Tina Lienemann aus Holtrop; sie ist nun Kassenwartin. Zur Schriftführerin wurde Iris Lehnert-Finke gewählt; sie ist aus dem Arbeitskreis Neustadt-Wunstorf-Garbsen. Themen der Tagung waren unter anderem Mitgliedergewinnung für Vereine, Nachhaltigkeit im Handwerk und ein politischer Dialog der UFH mit dem Niedersächsischen Wirtschaftsminister Olaf Lies. „Uns freut es, dass die Politik ein offenes Ohr für uns hat und auf unsere Wünsche und Forderungen eingeht“, sagte die UFH-Landesvorsitzende Meike LotzeFranke. Das zeige, dass die UFH wahrgenommen werden. In nächster Zeit stehe vor allem die Gründung neuer Arbeitskreise in Niedersachsen an, um den Verband flächendeckend aufzustellen. (JA)

Fahrplan für Digitalisierung

Das Niedersächsische Wirtschaftsministerium hat im Januar einen Digitalisierungsfahrplan vorgelegt. Er soll klare Etappenziele definieren und beschreibt anhand fünf zentraler Leitbilder innovative Maßnahmen. Diese Leitbilder lauten unter anderem „Innovative Technologien für Wirtschaft, Gesellschaft, Verwaltung und Justiz“, „Leistungsstarke und faire digitalisierte Wirtschaft und Wissenschaft“ und „Nachhaltigkeit durch Digitalisierung“.

„Wir begrüßen, dass die Landesregierung mit einem Fahrplan die Digitalisierung sowohl in Verwaltung als auch Wirtschaft vorantreiben will. Das ist dringend erforderlich. Das Handwerk ist dabei in allen Maßnahmen von der Stärkung von KI über VR und AR bis hin zu Robotik oder auch der digitalen Bauplanung mitzudenken“, sagte Hildegard Sander, Hauptgeschäftsführerin der Landesvertretung der Handwerkskammern Niedersachsen. (JA) Foto: Martina Jahn

E-Rechnung: Empfang und Archivierung

Seit der geltenden Empfangspflicht müssen Betriebe eingehende

E-Rechnungen jetzt auch verarbeiten und archivieren. Wie gelingt das?

ANNA-MAJA LEUPOLD

Seit dem 1. Januar 2025 gilt die Empfangspflicht bei der E-Rechnung. Das bedeutet: Betriebe müssen in der Lage sein, elektronische Rechnungen von anderen Unternehmen zu empfangen, zu verarbeiten und zu archivieren.

E-Rechnung: Wie werden Betriebe „empfangsbereit“?

Zunächst müssen Betriebe also die Empfangsbereitschaft sicherstellen: „Sie benötigen mindestens eine E-Mail-Adresse“, sagt Jens Henke, Steuerberater bei der DBB DATA Steuerberatung in Berlin und Mitglied im Netzwerk Steuerberatung im deutschen Handwerk e. V. Er weist darauf hin, dass ein Rechnungsnetzwerk für den Start nicht zwingend erforderlich ist. Allerdings könne eine Mitgliedschaft in einem Rechnungsnetzwerk wie zum Beispiel Traffiqx oder Peppol perspektivisch hilfreich sein. Damit Geschäftspartner die E-Rechnungen nicht an einen beliebigen Ansprechpartner im Betrieb schicken, empfiehlt Steuerberater Henke:

Eine Mitgliedschaft in einem Rechnungsnetzwerk wie zum Beispiel Traffiqx oder Peppol kann perspektivisch hilfreich sein.

„Definieren Sie eine E-Mail-Adresse wie zum Beispiel rechnung@malermeister.de und kommunizieren Sie diese an Ihre Geschäftspartner. Idealerweise definieren Sie auch ein Format, in dem Sie die E-Rechnung bevorzugt erhalten wollen.“ Es gibt zum Beispiel die XRechnung oder das ZUGFeRD-Format. Dem Steuerberater zufolge bietet ein solcher Prozess mehrere Vorteile: „Alle E-Rechnungen gehen im selben Postfach ein“, erläutert er. Darauf aufbauend könnten weitere Prozesse definiert werden – zum Beispiel könnten alle E-Rechnungen die in diesem Postfach eingehen, automatisch in die Rechnungssoftware des Betriebs importiert werden. In dem jeweiligen Rechnungsprogramm erfolge dann die eigentliche Verarbeitung der E-Rechnung.

Verarbeitung der E-Rechnung: Was heißt das? Die Verarbeitung beinhaltet laut Steuerberater Henke folgende vier Schritte:

1 Sachliche Prüfung: Hier muss zunächst geklärt werden, ob die gelieferten Waren oder Dienstleistungen überhaupt bestellt

Verfahrensdokumentation anpassen: Viele SoftwareAnbieter stellen ausfüllbare digitale Muster bereit.

Foto: xyz+ - stock.adobe.com

wurden und ob auch das Richtige geliefert wurde. Dem Steuerberater zufolge besteht hier Automatisierungspotenzial, wenn bereits die Bestellung über dieselbe Software abgewickelt wurde.

2 Kaufmännische Prüfung: Sofern die Rechnung sachlich richtig ist, müssen als Nächstes die einzelnen Rechnungsbestandteile kontrolliert werden. Wichtig ist, dass Rechnungen alle Pflichtangaben enthalten, die gemäß § 14 Umsatzsteuergesetz erforderlich sind. „Auch dieser Schritt lässt sich bei der E-Rechnung durch die eingesetzte Software automatisieren“, sagt Henke.

3 Weiterverarbeitung in der Buchhaltung: Stimmen alle Angaben, kann die Rechnung in der Buchhaltung weiterverarbeitet werden. „Sie wird in der Software als Verbindlichkeit erfasst und zur Zahlung vorgeschlagen“, so der Steuerberater.

4 Archivierung der Rechnung: E-Rechnungen müssen GoBD-konform gespeichert wer-

„Kommt das Finanzamt zur Betriebsprü-

fung und die Verfahrensdokumentation

fehlt, liegt ein formeller Mangel vor. Das kann zur Schätzung führen.“

Jens Henke, Steuerberater bei der DBB DATA Steuerberatung in Berlin

den – also entsprechend den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD). Doch was bedeutet das konkret für die Buchhaltung? „Die Archivierung ist immer ein Abfallprodukt der Buchung“, erläutert Henke. Sobald eine Rechnung mithilfe eines Rechnungsprogramms verbucht werde, erfolge die Archivierung automatisch.

E-Rechnung: So passen Sie die Verfahrensdokumentation an Schon jetzt benötigen Handwerksbetriebe laut GoBD eine Verfahrensdokumentation. Dort müssen sie festhalten, wie buchführungsrelevante Daten im Betrieb elektronisch verarbeitet werden und welche IT-Systeme dafür genutzt werden. So schreiben es die Grundsätze der ordnungsgemäßen digitalen Buchführung vor.

„Betriebe, die auf die E-Rechnung umstellen, passen ihre Verfahrensdokumentation an“, sagt Steuerberater Henke. In die Dokumentation gehöre zum Beispiel, wie die E-Rechnung im Betrieb eingeht, wie sie geprüft wird und wie sie später verbucht wird.

Der Aufwand dafür ist laut Henke überschaubar: „Gute Software-Anbieter stellen ihren Kunden ausfüllbare digitale Muster bereit, das ist schnell gemacht.“ Aufwendiger sei die Erstellung der Verfahrensdokumentation nur, wenn Betriebe zum Empfang und Versand von E-Rechnungen auf eine eigene Lösung setzen.

Wichtig ist die Verfahrensdokumentation laut Henke aus zwei Gründen:

1 Die Mitarbeitenden können dort jederzeit nachlesen, wie mit E-Rechnungen umzugehen ist.

2 Das Finanzamt kann sich bei einer Betriebsprüfung einen Überblick darüber verschaffen, wie der Betrieb steuerrelevante Daten verarbeitet.

Was kann passieren, wenn die Verfahrensdokumentation fehlt?

„Kommt das Finanzamt zur Betriebsprüfung und die Verfahrensdokumentation fehlt, liegt ein formeller Mangel vor. Das kann zur Schätzung führen“, erläutert Henke. Der Steuerberater weist allerdings darauf hin, dass Betriebsprüfer nicht sofort schätzen dürfen, wenn die Dokumentation fehlt: „Sie brauchen immer einen Schätzungsgrund“, betont er. Der liege zum Beispiel vor, wenn Betriebsprüfer den Eindruck haben, dass Umsätze verschwinden, oder wenn die Buchhaltung nicht vollständig erscheint. W

Rechnungen per Mustervordruck oder Word-Rechnungen sind im B2B-Bereich bald nicht mehr erlaubt: Spätestens ab 2028 müssen Betriebe an Geschäftskunden E-Rechnungen versenden.

E-Rechnungen verschicken: Aber wie?

Spätestens ab 2028 kommt auch die Ausstellungspflicht bei der E­Rechnung: Ein Steuerberater erklärt, wie Betriebe sich darauf vorbereiten können.

Seit dem 1. Januar 2025 ist die E-Rechnung Pflicht: Seither müssen Handwerksbetriebe in der Lage sein, elektronische Rechnungen von anderen Unternehmen zu empfangen, sie zu verarbeiten und zu archivieren. Perspektivisch kommen auf alle Betriebe noch weitere Pflichten zu: Spätestens ab dem 1. Januar 2028 müssen sie auch E-Rechnungen an andere Unternehmen verschicken. Doch mit wie viel Aufwand ist die Umstellung verbunden? Laut Steuerberater Jens Henke hängt das davon ab, wie Handwerksbetriebe aktuell ihre Rechnungen verschicken. Die größten Herausforderungen sieht der Steuerberater von der DBB DATA Steuerberatung auf

Unternehmen zukommen, die noch Rechnungsvordrucke mit drei Durchschlägen benutzen, die von Hand ausgefüllt werden. „Diese Betriebe haben jetzt die Aufgabe zu digitalisieren und dafür auch noch ein wenig Zeit“, sagt Henke, der Mitglied im Netzwerk Steuerberatung im deutschen Handwerk e. V. ist.

Handwerksbetriebe haben drei Möglichkeiten

Nach Erfahrung des Steuerberaters werden im Handwerk zum Teil noch Rechnungen per Excel oder Word erstellt: „Auch das geht künftig nicht mehr“, sagt er. Henke zufolge ist hier eine digitale Weiterentwicklung nötig, für die er drei Möglichkeiten sieht:

1 Rechnungen können in E-Rechnungen umgewandelt werden: Dafür benötigen Betriebe lediglich einen E-Rechnungskonverter.

2 Rechnungssoftware nutzen: Mithilfe einer Rechnungssoftware wie Lexoffice oder auch den Datev-Programmen können elektronische Rechnungen erstellt werden. „Betriebe legen dort ihren Kundenstamm und alle relevanten Artikel an, dann kann es losgehen“, sagt Henke. Die Umstellung auf diese Lösungen sei in der Regel kurzfristig und ohne aufwendige Schulung möglich. Auch vorhandene Kunden- und Artikel-

stammdaten lassen sich laut Henke recht einfach importieren.

3 Bestehende HandwerkerSoftware nutzen oder einführen: Viele Betriebe nutzen bereits eine Handwerker-Software, schreiben damit aber noch keine Rechnungen. „Diese Betriebe sollten prüfen, ob die Software um ein Modul erweitert werden kann“, rät der Steuerberater. Wer noch keine HandwerkerSoftware nutzt, sollte laut Henke die Einführung prüfen. Gerade in Zeiten, wo es schwer ist, Personal für die Verwaltung zu finden, könne eine moderne Software für Erleichterung sorgen. (AML) W

Sicherheitsaufschlag bei Hinzuschätzung

Buchführungsmängel können zur Hinzuschätzung von Umsatz und Gewinn führen. Wann wählt das Finanzamt dafür einen Sicherheitsaufschlag?

Der Fall: Ein Kioskbesitzer mit Lotto-Annahmestelle soll nach einer Betriebsprüfung Steuern nachzahlen. Die Prüfer rügten, dass der Unternehmer die Anleitungen zur Kassenbedienung und -programmierung wie auch die Programmierungsprotokolle nicht vorgelegt hatte. Zudem tauchten bei den Tagesendsummenbons Lücken auf, es fehlten ordnungsgemäße Kassenberichte und die Prüfer stellten Abweichungen zwischen den verbuchten Bareinnahmen und den Kassenaufzeichnungen fest. Das Finanzamt setzte einen Sicherheitszuschlag von fünf

Prozent des steuerpflichtigen Erlöses fest. Dagegen klagte der Unternehmer.

Das Urteil: Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf entschied im Sinne des Finanzamts. Die Betriebsprüfer seien nicht zur Durchführung einer Nachkalkulation verpflichtet gewesen. Eine Nachkalkulation des Kioskbesitzers sei für eine Schätzung nicht geeignet gewesen. Auch die Schätzung anhand einer Richtsatzsammlung sei nicht infrage gekommen, da die Tätigkeit des Betriebs nicht hinreichend einem der vorliegenden Richtsätze entspreche. Daher

Ein Sicherheitsaufschlag ist für das Finanzamt Mittel der Wahl für die Hinzuschätzung, wenn Richtsatzsammlung und Nachkalkulation nicht greifen.

sei der Unsicherheitszuschlag hier die am besten geeignete Schätzmethode. Auch die Höhe des Aufschlags sei angesichts der Buchführungs- und Aufzeichnungsmängel nicht zu beanstanden, zumal er

mit fünf Prozent im unteren Bereich des Schätzungsrahmens liege. (JW) W

aFG Düsseldorf: Urteil vom 11. Juni 2024, Az. 11 K 2308/19 U

Wann eine Schätzung zulässig ist

Wird das Finanzamt bei einer Betriebsprüfung fündig, kann es Umsatz und Gewinn anhand einer Richtsatzsammlung schätzen. Geht das auch anders?

Der Fall: Bei einer Betriebsprüfung stellt das Finanzamt erhebliche Manipulationen an den Tagesabschlüssen des elektronischen Kassensystems fest. Die Prüfer verwerfen die Buch-

führung des Unternehmens und schätzen Umsatz und Gewinn anhand der amtlichen Richtsatzsammlung. Dabei handelt es sich um branchentypische Durchschnittswerte,

Richtsatzsammlungen sind als Vergleichswerte bei einer Betriebsprüfung nicht zu beanstanden, hat ein Finanzgericht entschieden.

die jährlich aktualisiert werden. Das Unternehmen klagt dagegen: Es gebe andere Schätzmethoden, die sich nicht an Branchenwerten orientieren, sondern an den Werten des jeweiligen Unternehmens. Per Eilantrag verlangt das Unternehmen eine Aussetzung der Vollziehung. Vor Gericht legt der Betrieb dazu eine eigene Zeitreihenanalyse und eine statistische Schätzung nach der Chi²-Methode vor, die zu für das Unternehmen günstigeren Ergebnissen kommen.

Das Urteil: Das Finanzgericht (FG) Schleswig-Hol-

stein entscheidet gegen das Unternehmen. Die Schätzung anhand der Richtsatzsammlung sei zwar Gegenstand eines anhängigen Verfahrens vor dem Bundesfinanzhof, derzeit aber nicht zu beanstanden. Ein Steuerpflichtiger habe keinen Anspruch auf die Anwendung einer bestimmten Schätzmethode. Auch müsse das Finanzamt seine Schätzung nicht zusätzlich durch weitere Methoden prüfen. (JW) W

aFG Schleswig-Holstein: Beschluss vom 8. Mai 2024, Az. 1 V 123/23

Foto: Andrey Popovstock.adobe.com

Tiefe Atemzüge beruhigen nicht nur kurzfristig. Regelmäßige Atemübungen wirken sich positiv auf unsere Gesundheit aus.

Zu

viel Stress?

Drei Atemübungen helfen

Wenn

der Körper

auf

Hochtouren

läuft und das Chaos im Kopf tobt, gibt es eine einfache Methode, sich zu beruhigen: Atmen Sie tief durch.

Wenn wir gestresst sind, schlägt unser Herz schneller, der Blutdruck steigt, die Muskeln verspannen sich. Und die Atmung?

„Der Stresslevel beeinflusst die Atmung: In Stresssituationen atmen wir flach und schnell“, sagt Eva Knoche, Coachin für Resilienz und Achtsamkeit. Die gute Nachricht: Das lässt sich leicht umkehren. „Mit einer tieferen Atmung geben wir dem Körper das Signal, sich zu entspannen“, erklärt Knoche. „Der Blutdruck sinkt, das Herz schlägt langsamer und die Muskeln entspannen sich.“

Kurzfristig können Sie sich so in stressigen Situationen beruhigen und mittelfristig Ihren Umgang mit Stress verbessern. Langfristig, das haben medizinische Studien gezeigt, wirken sich

„Verknüpfen Sie Atemübungen mit Ritualen in Ihrem Alltag.“
Eva

Knoche,

Resilienz-Expertin

Atemübungen sogar positiv auf Ihre Gesundheit aus. „Weil Atemübungen so einfach sind, wird ihre Wirkung oft unterschätzt“, sagt die Beraterin. „Aber sie helfen.“ Hier sind drei Atemtechniken zum Ausprobieren.

1. Box Breathing: Atmen im Quadrat

„Beim Box Breathing geht es darum, die Atemfrequenz ruhiger und gleichmäßiger zu machen“, erklärt Knoche. „Wichtig sind hier auch die Atempausen.“

Und so geht’s: Atmen Sie tief durch die Nase ein und spüren Sie, wie sich Ihr Brustkorb langsam füllt. Zählen Sie dabei bis vier. Halten Sie die Luft an und zählen Sie wieder bis vier. Atmen Sie durch den Mund langsam aus, während Sie erneut bis vier zählen. Es folgt eine weitere Atempause,

in der Sie wieder bis vier zählen, bevor Sie wieder tief einatmen und alles wiederholen.

„Man kann sich vorstellen, in eine Box zu atmen, die vier Seiten hat. Bei jedem Atemzug und jeder Atempause denken Sie an eine andere Seite: oben, unten, rechts, links – einmal im Quadrat“, erklärt die Resilienz-Expertin den Namen der Atemtechnik.

2. 4-7-11-Atmung: Verlängern Sie das Ausatmen

„Bei der 4-7-11-Atmung geht es darum, länger ausals einzuatmen, um so zur Ruhe zu kommen“, sagt Knoche. Sie kann sogar wie ein Powernap wirken, weil sie dem Körper vorgaukelt zu schlafen.

Und so geht’s: Atmen Sie durch die Nase und zählen Sie dabei bis vier. Beim Ausatmen, ebenfalls durch die Nase, zählen Sie zunächst ebenfalls bis vier. Wenn sich Ihre Atemzüge beruhigt haben, steigern Sie die Dauer des Ausatmens auf fünf, sechs und schließlich sieben. Elf Durchgänge sollten Sie schaffen, um sich gut zu entspannen.

3. Bienen-Atmung: Summen beruhigt

„Bei der Bienen-Atmung geht es darum, bewusst geräuschvoll auszuatmen und damit auch negative Gefühle und Stress loszuwerden“, sagt Knoche. Die Bienen-Atmung stammt aus dem Yoga und sorgt durch die beruhigenden Schwingungen beim Ausatmen für Entspannung. Für das Gemeinschaftsbüro sei sie vielleicht nicht so gut geeignet, räumt die Beraterin ein. „Aber im Auto oder in einer ruhigen Ecke können Sie diese Atemübung gut nutzen.“

Und so geht’s: Atmen Sie tief durch die Nase ein. Atmen Sie so lange wie möglich aus und machen Sie dabei ein summendes Geräusch – wie eine Biene. Halten Sie dabei Mund und Zunge möglichst entspannt. Beginnen Sie mit einer Minute und verlängern Sie nach Bedarf die Dauer, so, wie es Ihnen gutttut.

In stressfreien Zeiten üben

Die Atemübungen helfen in Stresssituationen noch besser, wenn Sie sie in weniger stressigen Zeiten üben. „Dann können wir unter Druck schnell darauf zurückgreifen“, sagt Knoche.

Dranbleiben können Sie, indem Sie die Atemübungen mit Ritualen aus Ihrem Alltag verknüpfen: abends vor dem Einschlafen die Box-BreathingÜbung machen, am Ende des Arbeitstages den Stress wegsummen oder einfach morgens mit ein paar bewusst verlängerten tiefen Atemzügen starten. „Je regelmäßiger Sie die Atemübungen machen, desto besser ist die Wirkung“, verspricht die Resilienz-Expertin. W

„In

Stresssituationen atmen wir flach und schnell. Das lässt sich leicht umkehren.“

Eva Knoche, Resilienz-Expertin

Foto: Marina Schell Photography

„Abstand und kleine Schritte helfen“

Ganz ohne Stress geht es in der Werkstatt von Dorothea Schwarz (Foto) nicht zu. Die Inhaberin von Rolling Buttons und einer Änderungsschneiderei in Suderburg entscheidet je nach Situation, wie sie reagiert. „Im Laufe der Zeit habe ich gelernt, mich rauszunehmen und besonnen zu reagieren.“ Wenn es mal besonders stressig werde, lege sie die Arbeit zur Seite und mache eine Pause, um einen klaren Kopf zu bekommen. „Manchmal gehe ich raus an die Luft. Wenn es gar nicht mehr geht, verschiebe ich zur Not einen Termin“, sagt Schwarz. Ihr helfe es auch, wenn sie eine oder zwei Nächte über ein Projekt oder eine größere Entscheidung schläft. „Hochschaukeln bringt gar nichts, das macht alles nur noch schlimmer. Nach einer Nacht sieht die Welt oft anders aus“, betont die Handwerkerin.

„Hilfreich ist, die Arbeit in Abschnitte zu unterteilen“

Außerdem betrachtet die Unternehmerin einen riesigen Berg Arbeit nicht als großes Ganzes, sondern unterteilt ihn in kleine Etappen – und diese arbeitet sie dann Schritt für Schritt ab. „Somit kann ich nach jeder Etappe schauen, was ich erreicht habe, durchatmen und weitermachen“, sagt Schwarz. Nach jeder Teilaufgabe mache sie sich bewusst, was sie schon erreicht habe. „Ich habe die Erfahrung gemacht, dass es guttut, sich auch mal zu loben und danke zu sagen, wie weit man schon gekommen ist“, berichtet die Handwerkerin. Das bewirke, dass sie nicht mehr nur den Berg an Arbeit sehe, sondern auch die Abschnitte, die sie schon bewältigt hat.

„Ich stehe nie alleine da mit meinem Stress“

Kraft in stressigen Zeiten schöpft Dorothea Schwarz zudem durch ihren Glauben. „Ich bin Christin – und es tut gut zu wissen, dass ich nie allein dastehe“, sagt die 40-Jährige. Beten sei ihr ganz persönlicher Weg, mit herausfordernden Situationen umzugehen. (JA) Foto: Privat

Drei Bausteine: Schneller lernen, weniger vergessen

Vergesslich? Oft liegt es an mangelnder Konzentration oder Aufmerksamkeit. Für den Rest gibt es Merktechniken. Drei Bausteine und zwei praktische Tipps für den Alltag.

KATHARINA WOLF

Eigentlich müssen wir uns nichts mehr merken: Telefonnummern haben wir im Handy und an die Geburtstage von Mitarbeitern erinnert das Mail­Programm. Aber wäre es nicht schön – und auch wichtig –, solche Dinge auswendig zu wissen? Doch sich die Namen neuer Kunden zu merken oder die zahllosen Passwörter, die der moderne Mensch so braucht, fällt uns oft schwer.

Dabei ist das menschliche Gehirn dazu locker in der Lage, zumindest wenn man Ulrich Bien Glauben schenkt. „Grob gerechnet beträgt die Speicherkapazität des Gehirns etwa 100 Terabyte“, schreibt er in seinem Buch „Einfach.Alles. Merken.“, das im humboldt Verlag erschienen ist. Zum Vergleich: Handelsübliche Notebooks verfügen über ein Terabyte Speicherplatz. Deshalb, so Bien, sollte es unmöglich sein, den Kopf an die Grenzen der Aufnahmefähigkeit zu bringen. Man müsse nur die richtigen Merktechniken anwenden und ein bisschen üben.

Die Grundlagen aller Merktechnik: Aufmerksamkeit und Konzentration Ein Brocken gleich zu Anfang: Ohne Konzentration wird es nicht gehen, schreibt Bien. Für Menschen, die permanent erreichbar sind und oft unterbrochen werden, ist das eine echte Herausforderung. Die gute Nachricht lautet: Stundenlanges Brüten ist nicht erforderlich. „144 Tage lang je zehn Minuten intensiv zu lernen, ist sinnvoller, als an einem Tag 24 Stunden zu pauken“, so Bien.

Zweite Voraussetzung: Aufmerksamkeit. Denken Sie an Sherlock Holmes und die vielen Details, die er an einem einzigen Besucher zu entdecken vermochte. Vieles, was wir vergessen, habe nichts mit schlechtem Gedächtnis, sondern mit mangelnder Aufmerksamkeit zu tun, so Bien. Am Telefon genau zuhören, wie der Anrufer heißt, statt mit einem Auge auf den Bildschirm vor einem zu schielen, hilft, sich den Namen einzuprägen. Im Augenblick des Aufbruchs zum Kunden aufmerksam zu sein und sich zu vergewissern, ob alle wichtigen Materialien und Werkzeuge dabei sind, verhindert überflüssige Wege.

Doppelt schön: Wenn Sie Ihren Mitarbeitenden aufmerksam zuhören, werden Sie sich nicht nur besser daran erinnern, was sie gesagt haben, sondern Sie senden zugleich ein Zeichen der Wertschätzung.

Merktechnik-Baustein 1: zerhacken und zerlegen

Es gibt Dinge, die haben Sie gelernt und verstanden. Wie funktioniert ein Motor? Wie baue ich einen Tisch? Also erinnern Sie sich.

Anders ist es mit Fakten. Es gibt nichts zu verstehen, deshalb muss man sie sich merken. Zehn neue Fakten sind knifflig. Aber wie sieht’s

MOMOstock.adobe.com

Denken Sie in Bildern und Sie werden sich viel mehr Dinge merken können.

„Der Kopf kann ungewöhnliche und völlig unlogische Assoziationsketten aufbauen.“
Ulrich Bien, Buchautor
Foto:

aus mit einer Information? Eine wichtige Unterstützung beim Lernen ist, Inhalte in kleine Häppchen zu zerlegen und dabei Muster und Regeln zu entdecken. Denken Sie daran, wie Sie zählen gelernt haben – irgendwann fällt der Groschen, dass man gar nicht alle Zahlen auswendig lernen muss. Sie folgen einem Muster, das immer wieder neu beginnt. Und schon können wir (fast) bis in die Unendlichkeit zählen.

Kommt noch eine kleine Merktechnik dazu, sind die Dinge plötzlich ganz leicht zu behalten. Bien nennt ein konkretes Beispiel: die farbliche Anordnung der Olympischen Ringe. Sie erscheint völlig willkürlich und ist deshalb nicht gut zu erinnern. Aber: Merken muss man sich eigentlich nur, dass der schwarze Ring oben in der Mitte ist. Der gelbe und der blaue haben ein L, also sind sie links. Rot und grün haben ein R und stehen rechts. Und welcher ist oben? Ganz einfach: Beim Wort Rot

„144 Tage lang je zehn Minuten intensiv zu lernen, ist sinnvoller, als an einem Tag 24 Stunden zu pauken.“
Ulrich Bien, Buchautor

steht das R weiter vorn als bei Grün, deshalb ist der rote Ring oben. Und auf der anderen Seite genauso: Blau hat das L vor Gelb, also ist der blaue Ring oben.

Merktechnik-Baustein 2: Merksprüche und Eselsbrücken

Merksprüche kennen wir aus der Schule: „Nie ohne Seife waschen“, zeigt die Reihenfolge der Himmelsrichtungen im Uhrzeigersinn. „Wer Spaß liebt, braucht nur junge Begleiter“ sortiert die Ostfriesischen Inseln von Ost nach West. Einen inhaltlichen Zusammenhang gibt es nicht und trotzdem funktioniert es: Wangerooge, Spiekeroog, Langeoog, Baltrum, Norderney, Juist und Borkum. Moment mal – sind da nicht zwei B? Ganz einfach: Borkum ist die größte Insel, deshalb ein großes B wie bei Begleiter. Baltrum ist die kleinste und bekommt deshalb nur ein kleines b.

„Der Kopf kann ungewöhnliche und völlig unlogische Assoziationsketten aufbauen“, schreibt Ulrich Bien. Machen Sie sich diese Merktechnik zunutze und bilden Sie für Dinge, die Sie sich merken müssen, solche Sätze und Eselsbrücken.

Merktechnik-Baustein 3: Bilder nutzen, um Fakten zu lernen

Telefonnummern, Namen oder DIN­Normen folgen oft keiner logischen Kette und lassen sich nicht immer zerlegen. Hier helfen Bilder, die sich das Gehirn besser merken kann als Worte oder Zahlen. Das Schöne: Sie können Ihrer Fantasie freien Lauf lassen. Je verrückter die Bilder im Kopf, desto besser lassen sich Fakten behalten. Bien beschreibt ein Beispiel für diese Merktechnik: Sie wollen die Euro­Führerscheinklassen auswendig lernen. Acht Klassen mit Buchstaben von A bis S. Bien schlägt nun vor, jede Klasse mit einem Bild zu verbinden: „Klasse A Krafträder“ könnte ein Polizist sein, der bei einer Verkehrskontrolle einen Ast durch das Rad eines Motorrades schiebt, bis der Fahrer seinen Führerschein Klasse A vorzeigt. Einen Ferrari fahren Sie mit Bleifuß und Führerschein Klasse B. Schon ein Kleinlaster schmerzt, wenn er Ihnen mit 3,5 bis 7,5 Tonnen und seinem Führerschein Klasse C über den Zeh fährt.

Nach dieser Methode können Sie Bilder zu sonst drögen Fakten entwickeln, ganz egal, ob es sich um Details bürokratischer Vorschriften oder Farbnummern handelt.

Praktischer Tipp 1: Passwörter mithilfe von Mustern kreieren

Für jeden Account braucht man ein eigenes Passwort und dann müssen sie auch noch ständig geändert werden. Dinge, die leicht zu merken sind wie die Vornamen der Kinder oder das Geburtsdatum, sollten Sie besser nicht verwenden. Aber wie soll man sich das alles merken?

Bien rät zu Mustern. Entweder direkt auf der Tastatur – aber bitte nicht 123456 oder asdfjklö. Etwas schwerer sollten Sie es einem Hacker schon machen. Also wählen Sie ein hübsches Muster und lassen Sie Ihre Finger zum Beispiel in einer Schlangenlinie laufen. Oder denken Sie an Strickmuster – zwei rechts, zwei links, zwei fallen lassen. „So brauchen Sie sich nicht den Buchstabensalat zu merken, sondern nur den Weg, den Ihre Finger gelaufen sind“, so Bien.

Zweite Variante: Bilden Sie Sätze, deren Inhalt Sie mit dem Account oder der Website verknüpfen können. Denken Sie sich dafür Ihre eigene Regel aus, die Sie immer wieder anwen­

den. Sein Beispiel für Websites: Den Namen der Websites um einen Buchstaben nach rechts verschieben und dazu einen Begriff wählen, den Sie sich zum Logo merken. Aus Facebook wird dann gsvrnpplblau.

Praktischer Tipp 2: Namen und Personen mit Bildern verbinden

Sich neue Namen zu merken, ist knifflig. Aber auch hier hat Bien praktische Tipps, bei denen alle unterschiedlichen Techniken zum Einsatz kommen.

1 Hören Sie genau zu, wenn jemand seinen Namen sagt. Fragen Sie im Zweifelsfall nach oder lassen Sie sich den Namen sogar buchstabieren.

2 Wenn’s passt: Nutzen Sie den Namen als Einstieg in ein Gespräch. Heißt der andere nach einer Stadt, könnten Sie fragen, ob derjenige dort schon war. Hat er einen bedeutenden Namensvetter? Auch dazu könnten Sie eine Bemerkung machen.

3 Bieten Sie jetzt Ihrem Gehirn die Möglichkeit, sich den Namen einzuprägen, indem Sie ihn im Gespräch wiederholen. Die meisten Menschen fühlen sich geschmeichelt, wenn man sie mit Namen anspricht, also keine falsche Scheu.

4 Nun folgt die Merkroutine: Verbinden Sie den Namen und die Person mit Bildern. Dabei hilft es natürlich, wenn Menschen einen Tier­ (Hase, Fuchs) oder einen Berufsnamen (Müller, Schmidt) haben. Aber, so verspricht Bien, es funktioniert auch mit komplizierten oder ausländischen Namen. Assoziieren Sie dann frei nach dem Gehör. Aus Frau Kazorowski zum Beispiel könnte eine Katze mit Zorro­Maske auf Skiern werden. Aus Herr Annas wird ein Mann, der mit zwei Frauen namens Anna verheiratet ist. Es hilft auch, wenn Sie schon andere Dinge über denjenigen wissen, die in das Bild einfließen können.

Seien Sie kreativ – der andere weiß nicht, mit welchem Bild Sie sich seinen Namen eingeprägt haben, sondern freut sich, wenn Sie sich an ihn erinnern. W

„Je verrückter die Bilder im Kopf sind, desto besser lassen sich Fakten behalten.“
Ulrich Bien, Buchautor

Minibus für Handwerker

Der neue VW Caravelle ist nun auch elektrisch unterwegs. Mit Platz für bis zu acht Personen und robuster Ausstattung könnte der Bus vor allem im Handwerk und als Shuttle zur Baustelle interessant werden.

WOLFGANG SCHÄFFER

Mit Blick auf die Karosserie erkennt der Fachmann schnell, dass die neuen Modelle von Volkswagen Nutzfahrzeuge in Zusammenarbeit mit Ford entstanden sind. Zwar ist deutlich die Handschrift der VW-Designabteilung zu erkennen, doch in Details sind auch Merkmale des Kooperationspartners nicht wegzudiskutieren. Die Grundlinien des Bullis und das große Marken-Logo im Gesicht weisen klar auf die VW-DNA hin. Chef-Designer Albert Kirzinger weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass er mit seinem Team vom ersten Moment an darauf geachtet habe, an traditionellen Bulli-Merkmalen auch beim Nachfolger des T6.1 festzuhalten, diese aber in die Neuzeit zu transportieren.

In die Länge und die Breite  Auch im Innenraum haben die Designer von VW klare Zeichen gesetzt. Der schick gestaltete Armaturenträger mit seiner digitalen Cockpitlandschaft – 12-Zoll-Touchscreen für die Instrumente und 13-Zoll-Touchscreen für das Infotainmentsystem –zeigt ebenso wie Lenkrad und diverse andere Details die Familienzugehörigkeit zu VW. Doch zunächst einmal zu den Abmessungen. Serienmäßig sind Trans-

TONNEN schafft der neue Transporter maximal, mit auf den Weg zu nehmen. Darüber hinaus stehen 2,8 Tonnen Anhängelast in den technischen Daten.

porter und Caravelle 5,05 Meter lang. Das bedeutet ein Wachstum von fast 15 Zentimetern gegenüber dem T6.1. Der Radstand legt um 9,7 Zentimeter auf nun 3,10 Meter zu. In der Breite messen beide Modelle 2,03 Meter (ohne Außenspiegel) – ein Plus von 13 Zentimetern. Bei der Höhe wird die magische Grenze von zwei Metern um knapp zwei Zentimeter unterboten. Wer sich für die langen Varianten entscheidet, muss mit 5,45 Metern bei einem Radstand von 3,5 Metern rangieren. Der Platz im Innenraum hat entsprechend in beiden Versionen zugelegt. Ebenso die mögliche Zuladung von jetzt 1,33 Tonnen – 0,13 Tonnen mehr als zuvor. Und die Anhängelast liegt nun bei bis zu 2,8 Tonnen, bei den E-Antrieben bei bis zu 2,3 Tonnen.

Vielseitiges Antriebsangebot

Auf der Antriebsseite hat VW das Angebot breit aufgestellt. Die Turbo-Diesel stehen mit 81 kW (110 PS), 110 kW (150 PS) und 125 kW (170 PS) zur Wahl. Teilweise mit manuellem Schaltgetriebe, mit einer Acht-Gang-Automatik, mit Front- oder Allradantrieb. Bei den E-Motoren gibt es zunächst drei Leistungsstärken – alle mit Heckantrieb – mit 100 kW (136 PS), 160 kW (218 PS) sowie 210 kW (286 PS). Eine Version mit 85 kW (115 PS), die dem Transporter

Wenn’s darum geht, viele Leute bequem von A nach B zu bringen, ist bei Shuttlediensten oft der VW Caravelle erste Wahl.

vorbehalten ist, folgt ebenso später wie Allradvarianten. Die Energie wird bei allen Elektromodellen in einer Lithium-Ionen-Batterie mit einer Kapazität von 64 kWh (netto) gespeichert. Reichweiten von um die 330 Kilometer sollen machbar sein. Geladen werden kann an Schnellladesäulen (DC) mit bis zu 125 kW oder an der Wallbox mit 11 kW. An der DC-Säule dauert es knapp 40 Minuten, um den Akku von 10 auf 80 Prozent mit neuer Energie zu versorgen. Der Ladeanschluss liegt unterhalb des rechten Scheinwerfers. Der WLTP-Verbrauch wird mit 24,9 kWh für 100 Kilometer angegeben.

Wir waren auf den ersten Testfahrten mit der 160-kW-Version des elektrisch angetriebenen Caravelle unterwegs. Der wartete dann mit einer Überraschung auf. Beim ersten Druck aufs Beschleunigungspedal tut sich nämlich im Gegensatz zu sonstigen Fahrzeugen mit E-Antrieb erstaunlich wenig. Der Grund: VW bietet optional die Möglichkeit, dem knallharten Antritt einen Riegel vorzuschieben, um den Verbrauch zu reduzieren.

Komfortabel unterwegs

Bei der Auslegung des Fahrwerks haben die Entwickler dem Komfortgedanken einen hohen Stellenwert eingeräumt. So passiert der Caravelle selbst wirklich schlechte Wegstrecken, ohne dass Schläge oder Stöße im Innenraum ankommen. Federung und Dämpfung filtern so ziemlich alles weg. Dessen ungeachtet kann das mehr als fünf Meter lange Gefährt auch erstaunlich flott um die Ecken bewegt werden. Der Wagen bleibt konsequent in der vorgegebenen Spur, die Seitenneigung ist fast zu vernachlässigen. Erfreulich zudem, wie leicht und locker sich der Caravelle in engen Gassen und Straßen bewegen und rangieren lässt. Die Lenkung ist leichtgängig, der Wendekreis mit 11,9 Metern für ein derart langes Auto schlichtweg gut. Der Caravelle mit einer seitlichen Schiebetür in Serie ist im Vergleich zum Transporter Kombi exklusiver und umfangreich individualisierbarer ausgestattet. Bereits in der Grundversion sind sechs Rücksitze an Bord: drei entnehmbare Einzelsitze in der zweiten Reihe und eine ebenfalls entnehmbare Dreier-Sitzbank in der dritten Reihe. Vorn kann der Caravelle optional mit einer Doppelsitzbank ausgestattet werden, wodurch er vom Acht- zum Neunsitzer wird.

Den Basispreis kann man recht schnell nach oben konfigurieren. Der Grundpreis für einen e-Caravelle liegt bei 55.480 Euro – und weil wir in der Nutzfahrzeugsparte unterwegs sind, ist das ein Netto-Preis. Inklusive Mehrwertsteuer sind es laut Liste mindestens 66.021 Euro und 20 Cent, in der LIFE-Ausstattung sind es 68.252,45 Euro, als Edition 72.482,90 Euro und als Style 74.529,70 Euro.

VW bietet von Ledersitzen bis zur Drei-Zonen-Klimaautomatik zusätzlich zu den drei Ausstattungsversionen etliche Optionen an, um den Innenraum wohnlicher zu gestalten.

Foto: VW

Der Caravelle fährt sich ausgesprochen angenehm.

Foto: ingobarenschee.com

Im Unterboden ist eine 64 kWh große Batterie montiert.

Foto: VW

24,9

KWH verspricht VW als WLTP-Verbrauch pro 100 Kilometer.

Zur Ausstattung zählen generell LED-Scheinwerfer und -Rückleuchten, elektrisch bedien- und beheizbare Außenspiegel, ein Multifunktionslenkrad, ein schlüsselloses Startsystem, Regensensor, Spurhalteassistent, Notbremssystem und eine Verkehrszeichenerkennung.

Die Vielseitigkeit der Angebotspalette – insgesamt stehen 13 Karosserieversionen von Transporters und Caravelle zur Verfügung – zeigt sich außerdem mit Transporter Pritschenwagen mit Doppelkabine, Transporter Kombi mit Platz für bis zu acht Fahrgästen plus Fahrer, Transporter Kastenwagen mit L-Trennwand, Transporter Kastenwagen Plus, Transporter Kastenwagen mit Hochdach und Transporter Kastenwagen. W

Lässig und locker, gestuft, gewellt und in Naturfarben: Dieser Look vereint die Eigenschaften der Frisurentrends für Frühjahr und Sommer.

Frisurentrends: Gut gestylt durch Frühjahr und Sommer

Sie haben 2025 Lust auf eine neue Frisur? Das Friseurhandwerk hat Tipps für angesagte Looks. Mit diesen Frisuren liegen Frauen und Männer im Trend.

Locker, lässig und unkompliziert sind die Haarschnitte für dieses Jahr im Frühjahr und Sommer. Frisuren mit Struktur und Stufungen gehören ebenso dazu wie Naturfarben und Styling-Techniken, die diese neuen Looks unterstützen.

Frisurentrends auf „Hyper Safari“

„Die Frisuren sollen locker aussehen, auch wenn manche von ihnen aufwendig im Styling sind“, sagt Steven Meth, stellvertretender Art Director beim Zentralverband des Friseurhandwerks (ZV). Ziel der Frisurenmode soll es sein, dass sie praktikabel ist und Kunden auch zu Hause mit dem Styling klarkommen. Alle Haarschnitte sollen wandelbar sein: Für jeden Trend habe das Team des ZV deshalb zum

Steven Meth, stellvertretender

Art Director vom ZV Friseurhandwerk und Mitgestalter der Frisurentrends.

einen eine weniger aufwendige Variante entwickelt. Zum anderen gibt es eine zweite Variante, die beim Styling zwar mehr Zeit in Anspruch nimmt, sich aber für das Outfit bei besonderen Anlässen lohne.

Das Besondere in dieser Saison seien die wärmeren Töne – im vergangenen Jahr hätten kalte und silbrige Blondtöne überwogen. Der natürliche Look soll in den Haarschnitten mit Texturen wie Wellen und Locken unterstützt werden wie auch mit Stufungen. Diese findet man sowohl bei den Damen- als auch bei den Herrenhaarschnitten wieder. In Zusammenarbeit mit dem Modeteam seien auch Animal Prints wieder aufgenommen worden. „Sie waren im vergangenen Jahr schon im Trend und sind in diesem Jahr noch immer angesagt“, betont Meth. Die Prints werden bei den Outfits mit Stof-

MARTINA JAHN

Eine überzogene Stufung am Oberkopf und Volumen am Ansatz machen diesen Look besonders feminin und glamourös.

fen in Weiß, Creme und Beige kombiniert. Zudem verleihen Accessoires in Schwarz und Silber den Looks einen Hauch von Punk-Attitüde.

Individuelle Umsetzung in den Salons

Die diesjährigen Trends für das Frühjahr und den Sommer verstehen sich – wie jedes Jahr – als Vorschläge. „Wir haben die Erfahrung gemacht, dass die Friseurinnnen und Stylisten in den Salons unsere Vorschläge in der Beratung gern nutzen und sich Kundinnen und Kunden auch auf Neues einlassen“, berichtet Steven Meth. In einem vierköpfigen Team um Art Director Antonio Weinitschke wurden die Trend-Looks entwickelt.

Die Experten in den Friseursalons setzen oft auch nur Teile einer Frisur um, beispielsweise nur die Farbe oder nur den Haarschnitt. Je nach Persönlichkeit, Geschmack und Gesichtsform der Kunden könne jeder Trend auch individuell abgewandelt werden. Das würden Kunden auch von einer guten Beratung erwarten, weiß Meth.

Trends aus Gesellschaft, Mode und Social Media

Eine neue Vorschau an Frisurentrends zu entwickeln, sei auch immer ein bisschen mit dem Lesen in der Glaskugel verbunden, berichtet Steven Meth. „Wir schauen natürlich, was in der Gesellschaft und auf den Straßen los ist“, sagt er. Auch auf die Laufstege der angesagten Modeschauen werfen die Art Directors einen Blick und sie lassen auch die sozialen Netzwerke nicht außer Acht. „Da passiert gerade in der jüngeren Zielgruppe so viel, daran kommen wir gar nicht mehr vorbei“, erläutert Meth. Die eigentliche Herausforderung bestehe dann darin, die Trends zu filtern. „Wir unterscheiden echte Trends von Micro-Trends, die schnell wieder vorübergehen, und erstellen anhand dessen unsere Frisuren-Vorschläge“, erklärt der stellvertretende Art Director des ZV. W

Geradlinig und kompakt setzt dieser Look ein markantes Statement. Die Haare werden im natürlichen Fall glatt geföhnt.

Bei dieser Variante werden die Haare mit einem Lockenstab in verschiedene Formen gecurlt.

Hier haben die Locken ihren großen Auftritt: Dafür werden die Haare am Oberkopf mit einem Glätteisen gelockt.

Die kompakte Grundlinie steht bei diesem Look im Fokus. Chunky Highlights unter dem Deckhaar und ein Glossing in einem Braunton auf dem gesamten Haar verleihen dem Look Leichtigkeit.

Impressum

Organ der Handwerkskammern

130. Jahrgang

Herausgeber: Schlütersche Fachmedien GmbH Ein Unternehmen der Schlüterschen Mediengruppe

Postanschrift: 30130 Hannover

Adresse:

Hans-Böckler-Allee 7, 30173 Hannover Tel. 0511 8550-0 www.schluetersche.de, www.handwerk.com

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ISSN 0029-1617

Druck:

Vogel Druck und Medienservice GmbH, Höchberg

Genderneutrale Sprache

Die Publikation richtet sich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, an alle interessierten Personen, unabhängig vom Geschlecht. Wir bemühen uns um eine geschlechterneutrale Sprache, weisen aber darauf hin, dass wir in bestimmten Fällen wegen der besseren Lesbarkeit und Verständlichkeit nur die männliche Form verwenden. Gleichbehandlung ist uns wichtig, Diversität nehmen wir als Chance für die Zukunft wahr.

W VIER FRAGEN AN

Wolf Warncke

Firmenname Autohaus Warncke GmbH

Webseite www.autohaus-warncke.de

Ort Tarmstedt

Gewerk Kfz-Handel und -Handwerk

Mitarbeiterzahl 55 Funktion Geschäftsführer

1. Was war Ihre wichtigste Entscheidung als Unternehmer? Dass wir uns 2014 dazu entschieden haben, auf E-Mobilität zu setzen. Damals haben wir deshalb als Erstes eine Ladeinfrastruktur für unseren Betrieb aufgebaut.

2. Welches Ziel wollen Sie als Unternehmer noch erreichen?

CO₂-neutrale Mobilität. Es ist zwar noch ein weiter Weg, bis es keine Verbrenner mehr gibt. Aber ich freue mich, dass ich daran mitwirken kann.

3. Was war Ihre härteste Bewährungsprobe? Definitiv der Abgasskandal 2015, der hat für große Verunsicherungen gesorgt.

4. Wie halten Sie sich und Ihren Betrieb leistungsfähig? Durch Fahrrad fahren. Der Ausdauersport hilft mir, den Kopf frei zu bekommen. Außerdem kommen mir dabei immer die besten Ideen für unseren Betrieb.

W MEIN LIEBLINGSPROJEKT

Lieblingsprojekt für süße Träume

Ein Traum in Eiche: rustikal, ursprünglich – und massiv. „Ein Bett wie dieses stellt man einmal hin, dann wird das nicht mehr bewegt“, lacht Holztechniker Michael Haller angesichts der geschätzt 300 Kilogramm, die dieses Kundenprojekt auf

die Waage bringt. In enger Absprache mit dem Kunden wurde ein Entwurf erstellt. Und der sollte möglichst viel von der Wirkung des Massivholzes transportieren. „Die Oberfläche haben wir nur gebürstet und gewachst. So wird es glatter

und man bleibt nirgendwo hängen oder fängt sich Splitter ein, gleichzeitig behält es aber seine Struktur und Charakter“, erklärt Haller. Zur Verbindung der Rahmenelemente haben sich die Tischler für eine Überblattung entschieden. Innenseitig wurden Bettwinkel für den Lattenrost verbaut. (DEG)

Foto: Privat
Foto:
Tischlerei
Michael Haller

Erfolgsfaktor Stressresistenz

Termindruck und hohe Belastungen stehen im Job häufig auf der Tagesordnung.

Das Resultat: Stress und Zukunftsängste können die Gesundheit gefährden.

Wer in der Lage ist, Stress zu bewältigen, kann nicht nur gesünder leben, sondern auch produktiver und langfristig erfolgreicher arbeiten. So wird die Fähigkeit, Stress zu managen, zu einem entscheidenden Erfolgsfaktor. Dazu hilft es, Resilienz zu entwickeln. Die Definition des Begriffs ist einfach: die Fähigkeit, Schwierigkeiten zu meistern. Oder anders gesagt: psychische Widerstandskraft. Und Resilienz lässt sich stärken und fördern! Mit diesen fünf Maßnahmen verbessern Sie die Stressresistenz im Arbeitsalltag:

Tipp 1: Gesunde Arbeitsgewohnheiten entwickeln

Eine wichtige Voraussetzung für mehr Stressresistenz ist die Etablierung gesunder Arbeitsgewohnheiten. Achten Sie darauf, regelmäßig Pausen zu machen und Ihr Arbeitspensum zu dosieren. Regelmäßige Auszeiten, neudeutsch auch Digital Detox genannt, stärken die Resilienz und geben Kraft für stressige Phasen.

Tipp 2: Multitasking vermeiden – Fokus steigern

Multitasking mag effizient erscheinen, doch Studien der Stanford University zeigen, dass es die Konzentration be-

einträchtigt und Stress verstärken kann. Multitasking ist ein Stressor, der sich ausschalten lässt. Konzentrieren Sie sich auf das, was Sie tun und bringen Sie eine Aufgabe zu Ende, bevor Sie eine neue aufnehmen.

Tipp 3: Stressarten unterscheiden

Nicht jeder Stress ist schlecht. Positiver Stress (Eustress) motiviert etwa bei neuen Herausforderungen und steigert die Leistungsfähigkeit. Negativer Stress (Distress) hingegen entsteht bei Überforderung oder scheinbar unlösbaren Problemen und belastet Körper und Geist. Wer die Unterschiede kennt, kann bewusster reagieren.

Tipp 4: Stressmanagement erlernen

Meditation, Autogenes Training, Tai-Chi – es gibt diverse Entspannungstechniken, die das Gefühl von Anspannung und Symptome wie Ängste, Schlafmangel oder Herz-Kreislauf-Probleme lindern. Wer im Alltag seine innere Ruhe aufrechterhalten kann, steigert seine Resilienz. Die IKK classic unterstützt ihre Versicherten mit Kursangeboten. Mehr dazu: ikk-classic.de/kurse

Tipp 5: Gemeinsam stark

Eine Erkenntnis aus der Resilienzforschung ist, dass soziale Kontakte wichtige Faktoren bei der Bewältigung von beruflichen und persönlichen Herausforderungen sind. Wer sich anderen mitteilen kann, fühlt sich erleichtert und bekommt oft hilfreiche Tipps oder eine neue Perspektive.

Vorurteile und Diskriminierung überwinden

Während die einen offen und konstruktiv auf Krisen reagieren, verfestigen sich bei anderen Ablehnung, Ängste und Vorurteile sehr stark. Die neue IKK classic Studie »Vorurteile und Diskriminierung überwinden – für eine gesunde Gesellschaft und starke Demokratie« beleuchtet den Einfluss individueller Ängste und Unsicherheiten auf die Entstehung von Vorurteilen, insbesondere in Krisenzeiten.

Mehr dazu: ikk-classic.de/vorurteile-und-diskriminierung

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