Betriebe müssen E-Rechnungen empfangen, verarbeiten und archivieren. Was ist hierbei zu beachten? Seite 2
Bäckerberuf im Trend
Bei jungen Menschen wird das Bäckerhandwerk beliebter. Wie gelingt die Azubi-Akquise? Seite 3
Geschäftskonto eröffnen
Die vielen Banken und unterschiedlichen Konditionen erschweren die Wahl. Tipps vom Experten Seite 6
Gegenseitige Unterstützung
Solo-Unternehmerin Michele Rakers ist keine Alleinkämpferin, sie setzt auf gute Zusammenarbeit. Seite 7
Bewerber googeln – erlaubt?
Warum Betriebe der Versuchung eines Datenchecks besser widerstehen sollten. Seite 10
Minibus fürs Handwerk
Der neue VW Caravelle fährt elektrisch, bietet Platz für acht Personen und ist robust. Seite 14
Mit Tempo in die Kfz-Lehre Azubi Justus Richter aus Großefehn ist zum Lehrling des Monats ernannt worden. Seite 17
INFOKANÄLE
Wirtschaftszeitung der Handwerkskammer für Ostfriesland
Engagement zahlt sich aus
Kunden schätzen die Arbeit von Handwerkern. So können Betriebe davon profitieren.
Handwerker genießen einen ausgezeichneten Ruf! Fast 90 Prozent der Deutschen sehen Handwerksberufe als wichtig oder sehr wichtig für die Gesellschaft an. Das ergab eine Umfrage des Marktforschungsinstituts Appinio im Auftrag von Bosch Power Tools. Gut 1.000 Personen wurden dafür befragt. Diese Einstellung wirkt sich auch auf eine mögliche Karriere im Handwerk aus: Zwei Drittel der Befragten würden ihren Kindern, Freunden oder jungen Menschen in ihrem Umfeld zu einer Ausbildung im Handwerk raten. Fast ein Drittel würde das sogar „auf jeden Fall“ tun.
Engagieren und darüber sprechen
Auch Emidio Gaudioso freut sich, dass er in diesem Jahr schon gut 20 Bewerbungen für den Ausbildungsstart im August erhalten hat. Damit sein Salon für Kunden und Mitarbeitende ein angesehener Betrieb bleibt, sind für den Inhaber von Emidio Xsesso Hair in Bückeburg zwei Dinge besonders wichtig: Erstens, sich zu engagieren – für den Friseurberuf und für das gesamte Handwerk. Zweitens, dafür zu sorgen, dass die Öffentlichkeit von dem Engagement erfährt. „Vor allem dadurch werde ich in der Branche wahrgenommen“, betont der Friseurmeister. Website und SocialMediaKanäle sind dafür aus seiner Sicht gut geeignet.
Für die Sichtbarkeit seines Betriebs hat er mit einem großen Screen gesorgt, vor dem jeder frisch Frisierte ein Selfie machen und direkt posten kann. Der Clou: Sein Firmenname erscheint gleich mit.
Herausforderung Fachkräftemangel
In der Bewältigung des Fachkräftemangels sehen die Befragten der Studie eine große Herausforderung für das Handwerk: Ein knappes Drittel (30,4 Prozent) ist zuversichtlich, dass diese Aufgabe zu meistern ist. Doch die Meinungen der Generationen gehen auseinander: Bei den 18 bis 24Jährigen sind fast 41 Prozent optimistisch, während dieser Anteil bei den älteren Gruppen abnimmt.
Um junge Menschen für das Handwerk zu gewinnen, sei es wichtig, sie besser zu bezahlen und für bessere Arbeitsbedingungen zu sorgen, meint eine Mehrheit von knapp zwei Dritteln (61,9 Prozent). Auch hier weichen die Jüngeren leicht ab: Während knapp 60 Prozent der 18 bis 24Jährigen diesen Aspekt betonen, steigt der Wert bei den 55 bis 65Jährigen auf fast 68 Prozent.
Für Handwerksunternehmer
Emidio Gaudioso ist nicht nur eine qualifizierte Aus und Weiterbil
dung wichtig, sondern auch eine gute Bezahlung. Sie liege bei seinen Mitarbeitenden über Tarif. Aber um junge Fachkräfte zu binden, seien auch andere Aspekte wichtig: „Ich möchte einen Draht zu meinem Team haben und lege Wert auf eine tolle Arbeitsatmosphäre“, betont er.
Nachhaltigkeit hat Strahlkraft Die Teilnehmenden der Studie wurden auch nach den Kriterien gefragt, nach denen sie einen Handwerksbetrieb auswählen. Ganz oben auf der Liste: Qualität in der Ausführung, Termintreue und Kostentransparenz. Zudem gewinnt Nachhaltigkeit an Bedeutung: Mehr als die Hälfte der Befragten erachten die Verwendung nachhaltiger Materialien und ressourcenschonende Arbeitsweisen für wichtig oder sehr wichtig.
Eine tolle Arbeitsatmosphäre trägt zur Bindung junger Fachkräfte bei.
Emidio Gaudioso, Friseurmeister
Diese Erfahrung macht der Friseurmeister seit Jahren. Kürzlich erst sei einer seiner jungen Kunden mit der Bitte einer Projektarbeit zum Thema Wasseraufbereitung zu ihm gekommen. Bei Emidio Gaudioso wird das Haarwaschwasser aufbereitet und für die Toilettenspülung wiederverwendet. „Wenn sie von solchen praktischen Anwendungen erfahren, können wir die Jugendlichen begeistern“, ist er überzeugt. Das Interesse erfahre er beispielsweise auch bei Vorträgen in Schulen oder auf Messen. Für sein vielschichtiges Engagement in Sachen Nachhaltigkeit bekommt er zudem positives Feedback von Kunden und Kollegen. „Das Engagement kostet Zeit und Kraft, aber es zahlt sich aus“, ist sich der Unternehmer sicher.
MARTINA JAHN UND KATHARINA WOLF W
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Lieblingsprojekt für süße Träume
Ein Traum in Eiche: rustikal, ursprünglich – und massiv. „Ein Bett wie dieses stellt man einmal hin, dann wird das nicht mehr bewegt“, lacht Holztechniker Michael Haller angesichts der geschätzt 300 Kilogramm, die dieses Kundenprojekt auf die Waage bringt. In enger Absprache mit dem Kunden wurde ein Entwurf erstellt. Und der sollte möglichst viel von der Wirkung des Massivholzes transportieren. „Die Oberfläche haben wir nur gebürstet und gewachst. So wird es glatter und man bleibt nirgendwo hängen oder fängt sich Splitter ein, gleichzeitig behält es aber seine Struktur und seinen Charakter“, erklärt Haller. Zur Verbindung der Rahmenelemente haben sich die Tischler für eine Überblattung entschieden. Innenseitig wurden Bettwinkel für den Lattenrost verbaut. (DEG)
„Entlastung der Betriebe ist überfällig“
Die EU-Kommission will die Wirtschaft wieder auf Wachstumskurs bringen und hat dafür einen Plan vorgelegt. Bürokratie abbauen und EUVorschriften vereinfachen: Das will die EUKommission mithilfe eines Maßnahmenpakets erreichen. Es besteht aus dem sogenannten „Clean Industrial Deal“ und zwei OmnibusPaketen. Beispielsweise plant die EUKommission, die Verpflichtungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung künftig auf die größten Unternehmen zu konzentrieren. Zudem solle sichergestellt werden, dass sie kleinere Betriebe nicht belasten.
„Die Entlastung der Betriebe ist überfällig“, erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH). Umso wichtiger sei es, dass die EUKommission nun konkrete Vorschläge vorlegt habe, um die europäische Gesetzgebung zu vereinfachen und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Diese zielten „richtigerweise darauf ab, die Berichterstattung zu
Nachhaltigkeit und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette zu vereinfachen“, meint Schwannecke. Doch er fordert: „Das kann nur der Anfang sein.“ Weitere Maßnahmen seien unbedingt nötig, um unbeabsichtigte Belastungen infolge des Green Deal, zu korrigieren. Auch die EntwaldungsVerordnung und weitere Rechtsakte müssten so gestaltet werden, dass sie KMU nicht überfordern. „Hier braucht es zusätzliche Vorschläge der EUKommission“, betont der ZDHGeneralsekretär. Als Nächstes müssen sich das EUParlament und der Rat mit den Vorschlägen der Kommission befassen. ZDHGeneralsekretär Schwannecke fordert, dass sie die vorgeschlagenen Vereinfachungen rasch beschließen. „Die Zeit drängt, kleinteilige Diskussionen und ideologische Debatten kann sich niemand leisten.“ (AML) W
Mit dem Thema Nachhaltigkeit kann Friseurmeister Emidio Gaudioso bei jungen Menschen am meisten punkten.
Verfahrensdokumentation anpassen: Viele Software-Anbieter
ausfüllbare
E-Rechnung: Empfang und Archivierung
Die Empfangspflicht bei der E-Rechnung ist in Kraft: Betriebe müssen eingehende E-Rechnungen deshalb jetzt auch verarbeiten und archivieren. Wie gelingt das?
Seit dem 1. Januar 2025 gilt die Empfangspflicht bei der E-Rechnung. Das bedeutet: Betriebe müssen in der Lage sein, elektronische Rechnungen von anderen Unternehmen zu empfangen, zu verarbeiten und zu archivieren.
So werden Betriebe „empfangsbereit“ Zunächst müssen Betriebe die Empfangsbereitschaft sicherstellen: „Sie benötigen mindestens eine E-MailAdresse“, sagt Jens Henke, Steuerberater bei der DBB DATA Steuerberatung in Berlin und Mitglied im Netzwerk Steuerberatung im deutschen Handwerk e. V. Er weist darauf hin, dass eine Mitgliedschaft in einem Rechnungsnetzwerk wie zum Beispiel Traffiqx oder Peppol für den Start nicht zwingend erforderlich ist. Allerdings könne dies perspektivisch hilfreich sein. Damit Geschäftspartner die E-Rechnungen nicht an einen beliebigen Ansprechpartner im Betrieb schicken, empfiehlt Steuerberater Henke: „Definieren Sie eine E-Mail-Adresse wie rechnung@malermeister.de
und kommunizieren Sie diese an Ihre Geschäftspartner. Idealerweise definieren Sie auch ein Format, in dem Sie die E-Rechnung bevorzugt erhalten wollen.“ Es gibt zum Beispiel die XRechnung oder das ZUGFeRD-Format.
Dem Steuerberater zufolge bietet ein solcher Prozess mehrere Vorteile: „Alle E-Rechnungen gehen im selben Postfach ein“, erläutert er. Darauf aufbauend könnten weitere Prozesse definiert werden – zum Beispiel könnten alle E-Rechnungen, die in diesem Postfach eingehen, automatisch in die Rechnungssoftware des Betriebs importiert werden. In dem jeweiligen Rechnungsprogramm erfolge dann die eigentliche Verarbeitung der E-Rechnung.
Verarbeitung der E-Rechnung: Was heißt das? Die Verarbeitung beinhaltet laut Steuerberater Henke folgende vier Schritte:
1 Sachliche Prüfung: Hier muss zunächst geklärt werden, ob die gelieferten Waren oder Dienst-
Wenn die Verfahrensdokumentation fehlt, liegt ein formeller Mangel vor. Das kann zur Schätzung führen.
Jens Henke, Steuerberater
leistungen überhaupt bestellt wurden und ob auch das Richtige geliefert wurde. Dem Steuerberater zufolge besteht hier Automatisierungspotenzial, wenn bereits die Bestellung über dieselbe Software abgewickelt wurde.
2 Kaufmännische Prüfung: Sofern die Rechnung sachlich richtig ist, müssen als Nächstes die einzelnen Rechnungsbestandteile kontrolliert werden. Wichtig ist, dass Rechnungen alle Pflichtangaben enthalten, die gemäß § 14 Umsatzsteuergesetz erforderlich sind. „Auch dieser Schritt lässt sich bei der E-Rechnung durch die eingesetzte Software automatisieren“, sagt Henke.
3 Weiterverarbeitung in der Buchhaltung: Stimmen alle Angaben, kann die Rechnung in der Buchhaltung weiterverarbeitet werden. „Sie wird in der Software als Verbindlichkeit erfasst und zur Zahlung vorgeschlagen“, so der Steuerberater.
E-Rechnungen verschicken: Welche Möglichkeiten es gibt
Spätestens ab 2028 kommt auch die Ausstellungspflicht bei der E-Rechnung: Ein Steuerberater erklärt, wie Betriebe sich darauf vorbereiten können.
Seit dem 1. Januar 2025 ist die E-Rechnung Pflicht: Seither müssen Handwerksbetriebe in der Lage sein, elektronische Rechnungen von anderen Unternehmen zu empfangen, sie zu verarbeiten und zu archivieren. Perspektivisch kommen auf alle Betriebe noch weitere Pflichten zu: Spätestens ab dem 1. Januar 2028 müssen sie auch E-Rechnungen an andere Unternehmen verschicken.
Doch mit wie viel Aufwand ist die Umstellung verbunden? Laut Steuerberater Jens Henke hängt das davon ab, wie Handwerksbetriebe aktuell ihre
Rechnungen verschicken. Die größten Herausforderungen sieht der Steuerberater von der DBB DATA Steuerberatung auf Unternehmen zukommen, die noch Rechnungsvordrucke mit drei Durchschlägen benutzen, die von Hand ausgefüllt werden. „Diese Betriebe haben jetzt die Aufgabe zu digitalisieren – und dafür auch noch ein wenig Zeit“, sagt Henke, der Mitglied im Netzwerk Steuerberatung im deutschen Handwerk e. V. ist. Nach Erfahrung des Steuerberaters werden im Handwerk zum Teil noch Rechnungen per Excel oder Word
erstellt: „Auch das geht künftig nicht mehr“, sagt er.
Handwerksbetriebe haben drei Möglichkeiten Für die nötige digitale Weiterentwicklung sieht er drei Möglichkeiten:
1 Rechnungen können in E-Rechnungen umgewandelt werden: Dafür benötigen Betriebe lediglich einen E-Rechnungskonverter.
2 Rechnungssoftware nutzen: Mithilfe einer Rechnungssoftware wie Lexoffice oder auch den Datev-Programmen können
Sicherheitsaufschlag bei Hinzuschätzung
Buchführungsmängel können zur Hinzuschätzung von Umsatz und Gewinn führen. Wann wählt das Finanzamt dafür einen Sicherheitsaufschlag?
Der Fall: Ein Kioskbesitzer mit Lotto-Annahmestelle soll nach einer Betriebsprüfung Steuern nachzahlen. Die Prüfer rügten, dass der Unternehmer die Anleitungen zur Kassenbedienung und -programmierung wie auch die Programmierungsprotokolle nicht vorgelegt hatte. Zudem tauchten bei den Tagesendsummenbons Lücken auf, es fehlten ordnungsgemäße Kassenberichte und die Prüfer stellten Abweichungen zwischen den verbuchten Bareinnahmen und den Kassenaufzeichnungen fest. Das Finanzamt setzte einen Sicherheitszuschlag von fünf Prozent des steuerpflichtigen Erlöses fest. Dagegen klagte der Unternehmer. Das Urteil: Das Finanzgericht Düsseldorf entschied im Sinne des Finanzamts. Die Betriebsprüfer seien nicht zur Durchführung einer Nachkalkulation verpflichtet gewesen. Auch sei die Nachkalkulation des Kioskbesitzers für eine Schätzung nicht geeignet, da diese zu geringeren Erlösen führe, als er selbst in seiner Steuererklärung angegeben hatte. Eine Schätzung anhand einer Richtsatzsammlung sei nicht infrage gekommen, da die Tätigkeit des Betriebs nicht
hinreichend einem der vorliegenden Richtsätze entspreche. Daher sei der Unsicherheitszuschlag hier die am besten geeignete Schätzmethode. Auch die Höhe des Aufschlags sei angesichts der Buchführungs- und Aufzeichnungsmängel nicht zu beanstanden, zumal er mit fünf Prozent im unteren Bereich des Schätzungsrahmens liege. (JW) W a FG Düsseldorf: Urteil vom 11. Juni 2024, Az. 11 K 2308/19 U.
Ein Sicherheitsaufschlag ist für das Finanzamt dann das Mittel der Wahl für die Hinzuschätzung, wenn Richtsatzsammlung und Nachkalkulation nicht greifen.
elektronische Rechnungen erstellt werden. „Betriebe legen dort ihren Kundenstamm und alle relevanten Artikel an, dann kann es losgehen“, sagt Henke. Die Umstellung auf diese Lösungen sei in der Regel kurzfristig und ohne aufwendige Schulung möglich. Auch vorhandene Kunden- und Artikelstammdaten lassen sich laut Henke recht einfach importieren.
3 Bestehende Handwerker-Software nutzen oder einführen: Viele Betriebe nutzen bereits eine Handwerker-Software, schreiben
4 Archivierung der Rechnung: E-Rechnungen müssen GoBD-konform gespeichert werden – also entsprechend den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD). Doch was bedeutet das konkret für die Buchhaltung? „Die Archivierung ist immer ein Abfallprodukt der Buchung“, erläutert Henke. Sobald eine Rechnung mithilfe eines Rechnungsprogramms verbucht werde, erfolge die Archivierung automatisch.
E-Rechnung: So passen Sie die Verfahrensdokumentation an Schon jetzt benötigen Handwerksbetriebe laut GoBD eine Verfahrensdokumentation. Dort müssen sie festhalten, wie buchführungsrelevante Daten im Betrieb elektronisch verarbeitet werden und welche IT-Systeme dafür genutzt werden. So schreiben es die Grundsätze der ordnungsgemäßen digitalen Buchführung vor.
„Betriebe, die auf die E-Rechnung umstellen, passen ihre Verfahrensdokumentation an“, sagt Steuerberater Henke. In die Dokumentation gehöre zum Beispiel, wie die E-Rechnung im Betrieb eingeht, wie sie geprüft wird und wie sie später verbucht wird. Der Aufwand dafür ist laut Henke überschaubar: „Gute Software-Anbieter stellen ihren Kunden ausfüllbare digitale Muster bereit, das ist schnell gemacht.“ Aufwendiger sei die Erstellung der Verfahrensdokumentation nur, wenn Betriebe zum Empfang und Versand von E-Rechnungen auf eine eigene Lösung setzen.
Wichtig ist die Verfahrensdokumentation laut Henke aus zwei Gründen:
1 Die Mitarbeitenden können dort jederzeit nachlesen, wie mit E-Rechnungen umzugehen ist.
2 Das Finanzamt kann sich bei einer Betriebsprüfung einen Überblick darüber verschaffen, wie der Betrieb steuerrelevante Daten verarbeitet. Was kann passieren, wenn die Verfahrensdokumentation fehlt?
„Kommt das Finanzamt zur Betriebsprüfung und die Verfahrensdokumentation fehlt, liegt ein formeller Mangel vor. Das kann zur Schätzung führen“, erläutert Henke. Der Steuerberater weist allerdings darauf hin, dass Betriebsprüfer nicht sofort schätzen dürfen, wenn die Dokumentation fehlt: „Sie brauchen immer einen Schätzungsgrund“, betont er. Der liege zum Beispiel vor, wenn Betriebsprüfer den Eindruck haben, dass Umsätze verschwinden, oder wenn die Buchhaltung nicht vollständig erscheint. ANNA-MAJA LEUPOLD W
Rechnungen per Mustervordruck oder Word-Rechnungen sind im B2B-Bereich bald nicht mehr erlaubt: Spätestens ab 2028 müssen Betriebe an Geschäftskunden E-Rechnungen versenden.
damit aber noch keine Rechnungen. „Diese Betriebe sollten prüfen, ob die Software um ein Modul erweitert werden kann“, rät der Steuerberater. Wer noch keine Handwerker-Software nutzt, sollte
laut Henke die Einführung prüfen. Gerade in Zeiten, wo es schwer ist, Personal für die Verwaltung zu finden, könne eine moderne Software für Erleichterung sorgen. (AML) W
Schätzung von Umsatz und Gewinn zulässig?
Wird das Finanzamt bei einer Betriebsprüfung fündig, kann es Umsatz und Gewinn anhand einer Richtsatzsammlung schätzen. Geht das auch anders?
Der Fall: Bei einer Betriebsprüfung stellt das Finanzamt erhebliche Manipulationen an den Tagesabschlüssen des elektronischen Kassensystems fest. Die Prüfer verwerfen die Buchführung des Unternehmens und schätzen Umsatz und Gewinn anhand der amtlichen Richtsatzsammlung. Bei der Richtsatzsammlung der Finanzverwaltung handelt es sich um branchentypische Durchschnittswerte, die jährlich aktualisiert werden. Das Unternehmen klagt dagegen. Sein Hauptkritikpunkt: Es gebe andere Schätzmethoden, die sich nicht an Branchenwerten orientieren, sondern an den Werten des jeweiligen Unternehmens. Per Eilantrag verlangt das Unternehmen eine Aussetzung der Vollziehung. Vor Gericht legt der Betrieb dazu eine eigene Zeitreihen-
analyse und eine statistische Schätzung nach der Chi²-Methode vor, die zu für das Unternehmen günstigeren Ergebnissen kommen. Das Urteil: Das Finanzgericht Schleswig-Holstein entscheidet gegen das Unternehmen. Die Schätzung anhand der Richtsatzsammlung sei zwar Gegenstand eines anhängigen Verfahrens vor dem Bundesfinanzhof, derzeit aber nicht zu beanstanden. Ein Steuerpflichtiger habe keinen Anspruch auf die Anwendung einer bestimmten Schätzmethode. Auch müsse das Finanzamt seine Schätzung nicht zusätzlich durch weitere Schätzmethoden prüfen. Angesichts der grundsätzlichen Zweifel an der Buchführung des Unternehmens und dessen Datenbasis seien die alternativen Schätzungen des Unternehmens
Foto: Gina Sandersstock.adobe.com
Richtsatzsammlungen sind als Vergleichswerte bei einer Betriebsprüfung nicht zu beanstanden, hat ein Finanzgericht entschieden. nicht geeignet, zu einem verlässlichen Schätzergebnis zu kommen. (JW) W a FG Schleswig-Holstein: Beschluss vom 8. Mai 2024, Az. 1 V 123/23
Rezept für die Zukunft
Bei jungen Menschen steigt die Attraktivität des Bäckerberufs. Woran liegt das und was machen die Betriebe in der Azubi-Akquise richtig?
Brechen für das Bäckerhandwerk rosige Zeiten an? Zumindest trotzt die Branche gerade dem bundesweiten Trend sinkender Ausbildungsverträge. Bei den Fachverkäufern im Bäckerhandwerk stiegen sie um 17,1 Prozent, bei den Bäckern um 11,4 Prozent, wie der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks vermeldet. Doch womit hängt diese Entwicklung vor allem bei den Jüngeren zusammen? „Bei den jungen Menschen, aber auch bei ihren Eltern, zeigt sich ein Wandel in der Einschätzung der Zukunftsaussichten. Und davon profitieren wir im Bäckerhandwerk“, sagt Nils Vogt, Referent für Berufsbildung und Fachkräftesicherung beim Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks.
Zukunftsaussichten beim Berufsstart Das Bäckerhandwerk biete jungen Menschen nicht nur zukunftssichere und sinnstiftende Berufe, sondern auch ein breites Spektrum an Entwicklungsmöglichkeiten. Als Beispiel nennt Vogt das berufsbegleitende Studium Bäckereimanagement. Außerdem sieht er die betrieblichen Strukturen in der Branche als Vorteil an. Im Bäckerhandwerk findet die betriebliche Ausbildung überwiegend in Klein und Kleinstbetrieben statt. Dort werde von vielen Ausbildenden hervorragende Arbeit geleistet. So wie im BrotCafé von Wolfgang Heyderich in Stade. Dort sind aktuell zwei Auszubildende in der Bäckerei und zwei in der Konditorei beschäftigt. „Alle Azubis machen sehr gut mit und sind in der Praxis fix dabei. Ich glaube, Abwechslung im täglichen Tun, das Mitnehmen bei Entscheidungen und die Wertschätzung sind wichtig“, berichtet der Betriebsinhaber von seinen Erfahrungen. Die Mitarbeitenden in Entscheidungsprozesse mit einzubinden, könnte auch die Betriebsnachfolge sichern. Einmal einen Betrieb zu übernehmen, ist für die Auszubildenden eine Zukunftsperspektive. Etwa ein Drittel der Betriebsinhaber ist aktuell älter als 55 Jahre, vermeldet der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks. Deren Betriebe stehen in den kommenden zehn Jahren zur Übernahme an. So auch der Betrieb von Heyderich. Dennoch zögert der 60jährige Inhaber derzeit aus gutem – sehr uneigennützigem – Grund: Vor dem Geschäft wird in Kürze eine Baustelle errichtet. Während der siebenjährigen Bauphase wird der Laden direkt etwa vier bis fünf Monate betroffen sein. Das will er keinem neuen Inhaber zumuten. „In etwa ein bis zwei Jahren wird abzusehen sein, wie sich die Kundenströme entwickeln und damit auch das Geschäft. Dann werden meine Frau und ich uns auf die Suche nach einem Nachfolger machen“, betont der Konditormeister und BrotSommelier.
Haben Sie gut genug vorgesorgt?
Ein Online-Tool soll helfen, (fast) alle bestehenden Altersvorsorgeansprüche einzusehen.
Unter www.rentenuebersicht.de können sich alle Bürger einen kostenlosen Überblick über ihre individuellen Rentenansprüche verschaffen – also über Ansprüche aus gesetzlicher Rentenversicherung sowie betrieblicher und privater Altersvorsorge. Laut Bundesarbeitsministerium ist dieses Angebot für die User zum 1. Januar 2025 noch umfangreicher und attraktiver geworden. Das liegt daran, dass viele Vorsorgeanbieter von der Bundesregierung per Verordnung bis zum 31. Dezember 2024 zur Anbindung an die Digitale Rentenübersicht verpflichtet wurden. Laut Deutscher Rentenversicherung (DRV) trifft diese Pflicht alle Anbieter, die eine jährliche Standmitteilung oder Renteninformation an ihre Kunden übermitteln müssen und mehr als 1.000 sogenannte Altersvorsorgeansprüche verzeichnen. Mittlerweile seien rund 700 Altersvorsorgeeinrichtungen an die Digitale Rentenübersicht angebunden oder befinden sich im unmittelbaren Anbindungsprozess, teilt die DRV mit. Die Rentenversicherung weist allerdings darauf hin, dass die angebundenen Vorsorgeeinrichtungen nicht verpflichtet sind, die Daten ihrer Versicherten proaktiv an die Digitale Rentenübersicht zu melden. Vielmehr sei das Verfahren so angelegt, dass die Nutzenden ihre Daten über das Portal persönlich bei den Vorsorgeeinrichtungen anfragen. Laut Rentenversicherung entscheiden sie damit also selbst, ob, wann und von welchen Vorsorgeeinrichtungen Daten abgefragt werden. (AML) W
Bei den jungen Menschen, aber auch bei ihren Eltern, zeigt sich ein Wandel in der Einschätzung der Zukunftsaussichten. Und davon profitieren wir.
Nils Vogt, Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks
Für die jüngeren Generationen bietet der Bäckerberuf einige Vorteile – ein Grund, warum sich die Zahl der Ausbildungsverträge in der Branche 2024 positiv entwickelt hat. Bei den Fachverkäufern beispielsweise ist sie um 17,1 Prozent gestiegen.
Bekanntheit trifft Wertschätzung Heyderich geht entspannt an das Übergabethema heran. Dass sich ein Nachfolger findet, ist auch nicht so unwahrscheinlich. Denn der Unternehmer erfreut sich eines hohen Bekanntheitsgrades in Stade. Mit knapp über 48.000 Einwohnern ist die Hansestadt recht übersichtlich und seine Bäckerei sei „der einzige richtig backende Betrieb“. Das komme ihm auch in der Mitarbeiterakquise zugute. Derzeit beschäftigt der Konditormeister neben den vier Azubis in der Produktion noch vier
Gesellen und im Verkauf sieben Teilzeitangestellte und zwölf Aushilfen.
Mitarbeiter gewinnt er meist über klassische Straßenaufsteller vor dem Ladengeschäft oder über MundzuMundPropaganda, auch in Schulen. Seine Erfolgsgeschichte zeigt, wie wichtig die Wertschätzung der Mitarbeitenden ist – vor allem in kleinen Betrieben. Klappt es super mit den eigenen Angestellten, so klappt auch die Neugewinnung von Personal – eben auch von Azubis. MAREIKE ROSENBERGER-KNEWITZ W
Rechnung gehackt: Betrieb geht leer aus
Ein Betrieb verschickt eine Rechnung per E-Mail. Doch die wird manipuliert und die Kundin überweist auf das falsche Konto. Warum sie kein zweites Mal zahlen muss.
Handwerker, die eine Rechnung per E-Mail versenden, müssen dabei eine Endezu-Ende-Verschlüsselung nutzen. Das zeigt der Fall eines SHK-Betriebs, mit dem sich das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht beschäftigen musste. Was in dem Fall genau passiert ist und wie die Richter begründen, dass der Betrieb auf der fünfstelligen Summe sitzen bleibt. Hacker fangen unverschlüsselte E-Mail ab und ändern die IBAN Der Fall: Ein SHK-Betrieb führt bei einer Kundin verschiedene Installationsarbeiten durch. Er stellt insgesamt drei Abschlagsrechnungen und versendet sie alle per E-Mail an die Kundin. Die ersten beiden Abschlagsrechnungen begleicht die Kundin und überweist das Geld an die Bankverbindung, die der Betrieb in den PDF-Dateien angegeben hat.
Doch die dritte Abschlagsrechnung, die gleichzeitig auch die Schlussrechnung ist, wird auf ungeklärte Weise abgefangen und manipuliert. Die Kundin überweist deshalb 15.000 Euro auf ein falsches Konto. Daraufhin verklagt der Betrieb die Frau, die ausstehende Summe zu begleichen. Das Landgericht Kiel entscheidet zunächst, dass sie die Schlussrechnung erneut bezahlen muss. Doch die Frau wehrt sich dagegen.
Betrieb begeht DSGVO-Verstoß – Kundin hat Schadenersatzanspruch
Das Urteil: Der Betrieb hat keinen Anspruch auf die erneute Zahlung, entscheidet das Schleswig-Holstei-
nische Oberlandesgericht (OLG). Die Werklohnforderung sei in diesem Fall zwar nicht erfüllt worden, da die Kundin die Summe an einen unbefugten Dritten überwiesen habe. Die Richter stellen allerdings klar, dass die Frau einen Schadenersatzanspruch gegen den Handwerksbetrieb hat – und zwar in Höhe der rund 15.000 Euro. Zur Begründung verwies das Gericht auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Verordnung verlange, dass Unternehmen sensible Daten gegen Datenschutzverletzung schützen müssen. Machen sie das nicht, haben die Betroffenen gemäß Artikel 82 Absatz 2 DSGVO einen Schadenersatzanspruch. In diesem Fall habe der Betrieb die personenbezogenen Daten der Kundin beim Versand der Rechnung nicht ausreichend geschützt, so das OLG.
Die Transportverschlüsselung, die das Unternehmen beim E-Mail-Versand genutzt haben will, sei nicht ausreichend. Gerade bei sensiblen oder persönlichen Inhalten ist nach Auffassung der Richter eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung notwendig, sofern für den Kunden ein hohes finanzielles Risiko durch Verfälschung der angehängten Rechnung besteht. Das Risiko eines Vermögensschadens durch Datenhacking sei bei E-Mail-Rechnungen grundsätzlich gegeben. Deshalb seien entsprechende Voraussicht und ein proaktives Handeln erforderlich. Das OLG stellte ausdrücklich klar, dass der dafür erforderliche technische und finanzielle Aufwand
Zuschuss zu Digitalisierungsmaßnahmen
Betriebe, die Digitalisierungsmaßnahmen per Kredit finanzieren, können jetzt einen Zuschuss vom Staat bekommen: Wie hoch ist er und was ist zu beachten?
Die KfW und das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) wollen die Kreditbedingungen für den Mittelstand verbessern. Deshalb bietet die Förderbank ab sofort einen neuen Zuschuss für Zukunftsinvestitionen an – im Auftrag des Ministeriums. Damit werde der bestehende ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit um eine weitere Komponente ergänzt.
Wer den neuen KfW-Zuschuss nutzen kann Laut BMWK und KfW können Betriebe mit einem Umsatz von bis zu 500 Millionen Euro pro Jahr den Zuschussantrag stellen, sofern sie ab dem 20. Februar 2025 eine Zusage für den Kredit erhalten. Die Höhe des Zuschusses betrage drei Prozent des ausgezahlten Kredits und maximal 200.000 Euro. Betriebe können den Förderzuschuss nicht selbst bei der KfW beantragen, vielmehr muss die kreditgebende Bank den Antrag stellen. Allerdings haben Betriebe die Möglichkeit, den KfW-Förderassistenten zu nutzen und den Förderantrag selbst vorzubereiten. Für Unternehmer soll der neue Zuschuss ein Anreiz sein, sich zukunftsfähig aufzustellen und in die Digitalisierung oder Innovationen zu investieren. Die
Förderbank nennt auf ihrer Website einige Beispiele, welche Digitalisierungsvorhaben förderfähig sind. Demnach können Betriebe den Zuschuss nutzen, um ɓ ein Datensicherheitskonzept zu entwickeln und zu implementieren, ɓ digitale Plattformkonzepte aufzubauen, ɓ additive Fertigungsverfahren wie 3D-Druck einzuführen oder ɓ innerbetriebliche Breitbandnetze auszubauen.
Laut KfW sind aber auch andere Vorhaben förderfähig. Weitere Informationen zum neuen Zuschuss sind auf der Website der Förderbank unter www.kfw. de/380 zu finden. (AML) W
Neuer Zuschuss von der KfW: Handwerksbetriebe können seit dem 20. Februar 2025 Fördergeld beantragen.
Kfz-Gewerbe: Zahl der Azubis gestiegen
So viele Auszubildende wie seit 20 Jahren nicht mehr gibt es derzeit im KfzHandwerk. Was tut die Branche, um Fachkräfte von morgen zu gewinnen?
2024 erreichte die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge im Kfz-Handwerk den höchsten Stand seit 20 Jahren. Wie der Verband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) mitteilt, wurden im Ausbildungsberuf Kfz-Mechatroniker/in 25.221 neue Ausbildungsverträge geschlossen – eine Steigerung von gut sieben Prozent gegenüber dem Vorjahr. Der Stichtag für die Zahlen sei der 30. September 2024 gewesen, die Zahlen stammen aus der Statistik des Bundesinstituts für Berufliche Bildung (BIBB).
Werklohnrechnung gehackt und Kontoverbindung geändert: Der Kunde muss kein zweites Mal zahlen,
entschieden.
Zur Begründung verwies das Gericht auf die DSGVO.
Beliebtester Ausbildungsberuf:
Kfz-Mechatroniker
Laut BIBB ist der Ausbildungsberuf des Kfz-Mechatronikers somit mit Abstand der beliebteste unter allen Ausbildungsberufen in Deutschland.
„Wir sind eine zukunftsweisende Ausbildungsund Arbeitgeberbranche“, begründet ZDK-Präsident Arne Joswig die erfreulichen Zahlen. Der Verband habe im letzten Jahr eine Fachkräftestrategie erarbeitet, die sich mit der Weiterentwicklung von Fachkräften beschäftigt. Dazu gehöre auch, dass moderne Berufsbilder vorangebracht werden und Zielgruppen wie Quereinsteiger, Frauen, Studienabbrecher und Menschen mit Migrationshintergrund stärker in den Fokus rückten. „Offensichtlich gelingt es uns mit dieser Strategie, viele Menschen für unsere Branche zu begeistern. Dabei setzen wir auf zielgenaue Social-Media-Kampagnen, Webinare, Workshops und Veranstaltungen.“
Ebenfalls positiv sei der Trend bei den Automobilkaufleuten: Dort schlossen rund vier Prozent mehr
Jugendliche einen Ausbildungsvertrag ab – darunter knapp 40 Prozent weibliche Azubis. (JA) W
auch von einem mittelständischen Handwerksbetrieb erwartet werden könne, sofern der seine Rechnungen nicht per Post versende.
Ende-zu-Ende-Verschlüsselung: Was ist das? Was ist die Besonderheit bei der Ende-zu-EndeVerschlüsselung? Mit dieser Frage haben sich die Richter im Fall des SHK-Betriebs auch beschäftigt und verweisen auf eine Veröffentlichung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Demnach werde bei der Ende-zu-Ende-
Verschlüsselung die E-Mail selbst verschlüsselt. Das bedeutet: „Nur Sender(in) und Empfänger(in) können die E-Mail im Klartext lesen, wenn sie über den notwendigen Schlüssel verfügen“, heißt es im Urteil. Weder die beteiligten E-Mail-Anbieter könnten den Inhalt lesen, noch hätten potenzielle Angreifer die Möglichkeit, die E-Mail unterwegs zu lesen und zu manipulieren. ANNA-MAJA LEUPOLD W a OLG Schleswig: Urteil vom 18. Dezember 2024, Az. 12 U 9/24
Mutterschutz bei Fehlgeburt
Neues Gesetz: Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden, sind künftig nicht mehr auf eine Krankschreibung angewiesen.
Der Bundestag hat die Änderung des Mutterschutzgesetzes beschlossen: Laut Bundesfamilienministerium wird der mutterschutzrechtliche Gesundheitsschutz zum 1. Juni 2025 ausgeweitet. „Für mich ist es ein gutes Zeichen für Frauen in Deutschland, dass man sich auf eine Regelung geeinigt hat“, kommentierte Bundesfamilienministerin Lisa Paus den Bundestagsbeschluss. Eine Fehlgeburt könne eine traumatische Erfahrung sein, so die Politikerin. Der gestaffelte Mutterschutz gebe nun mehr betroffenen Frauen die Möglichkeit, sich nach einer Fehlgeburt zu erholen und so auch mögliche gesundheitliche Komplikationen zu vermeiden.
Fristen werden gestaffelt Laut Bundesfamilienministerium ermöglicht die neue Regelung, dass Arbeitnehmerinnen nach Fehlgeburten künftig selbstbestimmt entscheiden können, ob sie eine Schutzfrist
in Anspruch nehmen. Die Länge der Mutterschutzfristen bei einer Totgeburt sind nach dem neuen Gesetz wie folgt gestaffelt:
ɓ Ab der 13. Schwangerschaftswoche gilt eine Mutterschutzfrist bis zu zwei Wochen.
ɓ Ab der 17. Schwangerschaftswoche sind es bis zu sechs Wochen.
ɓ Ab der 20. Schwangerschaftswoche beträgt die Frist bis zu acht Wochen.
Ein Beschäftigungsverbot nach der Fehlgeburt wird laut Bundestag nur dann gelten, wenn sich die betroffene Frau „nicht ausdrücklich zur Arbeit bereit erklärt“. Damit solle sichergestellt werden, dass Frauen nach einer Fehlgeburt künftig nicht auf eine Krankschreibung einer Ärztin oder eines Arztes angewiesen sind. Für Arbeitgeber gilt: „Der Arbeitgeber der betroffenen Frau hat Anspruch auf Erstattung der mutter-
Handwerk startet Kampagne
„Wir können alles, was kommt.“ – Das ist das Motto der neuen Kampagne des Handwerks. Start war am 1. März.
Am 1. März hat das Handwerk eine bundesweite Kommunikationskampagne gestartet. Das Ziel: Zuversicht vermitteln. Unter dem Motto „Wir können alles, was kommt“ präsentiert sich das Handwerk als eine starke Gemeinschaft, die auch in aufgewühlten Zeiten Herausforderungen angeht – und zwar mit Können, Vielfalt und Innovation. Die Kampagne zielt zudem darauf ab, insbesondere junge Menschen in der beruflichen Orientierungsphase für die mehr als 130 Ausbildungsberufe im Handwerk zu begeistern. „Können schafft Zuversicht. Das gilt in herausfordernden Zeiten mehr denn je. Wir Handwerkerinnen und Handwerker wissen, dass wir jederzeit auf unsere Fähigkeiten bauen können“, betont Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH). Diese positive und selbstbewusste Haltung sei auch der
Grundtenor der Handwerkskampagne. Mit der Aussage „Wir können alles, was kommt.“ zeige sie, dass das Handwerk bereit für die Zukunft ist. Die Kampagne kommt im aufgefrischten Handwerksdesign daher. Sie wird seit dem 1. März 2025 deutschlandweit in verschiedenen Forma-
Mutterschutzgesetz geändert: Frauen dürfen nach Fehlgeburten ab der 13. Woche künftig in Mutterschutz gehen. schutzrechtlichen Leistungen im Rahmen des U2-Umlageverfahrens in Höhe von 100 Prozent.“
Regelungen für Selbstständige Das Bundesfamilienministerium weist darauf hin, dass Regeländerungen für Selbstständige, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind, noch geschaffen werden. In einem weiteren Schritt sollen auch Selbstständige, die in der privaten Krankenversicherung versichert sind, einbezogen werden. (AML) W
ten ausgespielt – darunter TV-Spots, Plakate, Anzeigen in überregionalen Printmedien, Spots auf Social-MediaKanälen und Radiowerbung. Wie bei den bisherigen Kampagnen sind echte Handwerkerinnen und Handwerker auch bei dieser Kampagne das Herzstück. Sie treten in den Werbemotiven und Videos als authentische Botschafter ihres Berufsstands auf. Insgesamt gibt es 17 Protagonistinnen und Protagonisten, die die ganze Vielfalt des Handwerks zeigen.
Die Macher der Kampagne wollen verdeutlichen, dass handwerkliche Berufe eine gute und langfristige Perspektive bieten. Gerade in Zeiten des technologischen Wandels bleibe das Handwerk ein Berufsfeld, das nicht durch künstliche Intelligenz ersetzt werden kann. Gleichzeitig entwickle sich das Handwerk stetig weiter. Deshalb spiegeln sich Themen wie Innovationskraft, Zukunftssicherheit und Vielfalt auf den Werbemotiven der Kampagne wieder.
Weitere Informationen zur neuen Kampagne finden Sie unter handwerk. de. (AML) W
hat das OLG Schleswig im Fall eines
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Im stressigen Berufsalltag ist es nicht leicht, den Überblick zu behalten und immer up-todate zu sein. Mit unseren kostenfreien Onlineseminaren zu Sozialversicherung, Gesundheit im Betrieb oder Management im Handwerk geht das ganz bequem im Büro oder von zu Hause aus. Sie benötigen dazu nur: PC, Laptop, Tablet oder Smartphone mit Internetzugang. Während der Seminare können Sie Fragen im Online-Chat stellen.
Im Anschluss werden alle Fragen beantwortet. Die Seminare richten sich gleichermaßen an Einsteigerinnen und Einsteiger sowie Fortgeschrittene. Die nächsten Termine:
Dienstag, 18.03.2025, 17–18 Uhr: Fit für die Prüfung: Wie man Prüfungsangst optimal meistert
Mittwoch, 26.03.2025, 9–13 Uhr: BGM: Stress reduzieren - Erfolg steigern!
Mittwoch, 26.03.2025, 11–13 Uhr: Beschäftigung von Studierenden und Praktikanten
Weitere aktuelle Themen und Termine finden Sie in unserem Seminarportal: ikk-classic.de/seminare
Gesunde Gewohnheiten am Arbeitsplatz Gesunde Gewohnheiten sind der Schlüssel, um Ihre Belegschaft leistungsfähig und motiviert zu halten – und haben einen direkten Einfluss auf den Erfolg Ihres Unternehmens. Gezielte Maßnahmen wie regelmäßige Pausen und eine gesunde Ernährung tragen dazu bei, Stress zu mindern, die Produktivität zu steigern und krankheitsbedingte Ausfälle zu vermeiden. Laut Studien der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin führen Pausenausfälle beispielsweise zu einer schlechteren Gesundheit und verringern die Leistungsfähigkeit. Regelmäßige Pausen, die bewusst eingeplant werden, tragen hingegen dazu bei, gesundheitliche Beschwerden zu verringern, die Zufriedenheit zu steigern und Fehlzeiten zu reduzieren. Auch die Arbeitsumgebung, Möglichkeiten zu Bewegung und Ernährung tragen zum Wohlbefinden bei. Wie Sie Ihren Betrieb optimal aufstellen können, erfahren Sie im IKK Onlinemagazin: ikk-classic.de/gesunde-gewohnheiten
Bewegung bei Bandscheibenvorfall
Ein Bandscheibenvorfall ist schmerzhaft. Doch wie so oft gilt: Bewegung ist die beste Medizin – zumindest nach der ersten Schonung: „Bei einem so akuten Ereignis muss man dem Körper erst einmal Ruhe gönnen“, erklärt Dr. Michael Schubert, Spezialist vom Wirbelsäulenzentrum Apex Spine in München. Die Akutphase dauert in der Regel etwa zwei bis drei Tage. Danach heißt es: „Bewegung, Bewegung, Bewegung“, betont Dr. Michael Schubert. Die Bewegung lockert die angespannte Muskulatur und sorgt so für Entspannung. Gezieltes Training hilft nach einem Bandscheibenvorfall, dass der Rücken beweglich und gleichzeitig belastbar bleibt. Bei einer zu langen Ruhephase baut der Körper dagegen Muskulatur ab. Heute weiß man: Aktivierende Krankengymnastik, Entspannungsübungen und gezieltes Rückentraining helfen frühzeitig gegen die Rückenschmerzen. „Das sollte jedoch unbedingt unter professioneller Anleitung erfolgen“, betont Dr. Michael Schubert. „Denn man kann dabei auch viel falsch machen, was die Beschwerden und Symptome verschlimmert“, so der Wirbelsäulen-Spezialist. Wenn Sie glauben, dass Sie einen Bandscheibenvorfall haben, sollten Sie unbedingt einen Arzt aufsuchen. Das gilt auch, wenn Sie für mehrere Tage an starken Rückenschmerzen leiden, die nicht besser werden. Mehr zum Thema: ikk-classic.de/bandscheibenvorfall
Erfolgsfaktor Stressresistenz
Im Berufsalltag stehen unliebsame Herausforderungen und Druck häufig an der Tagesordnung. Das Resultat: Stress und Zukunftsängste können die Gesundheit gefährden. Wer in der Lage ist, diesen Stress zu bewältigen, kann produktiver und langfristig erfolgreicher arbeiten.
So wird die Fähigkeit, Stress zu managen, zu einem entscheidenden Erfolgsfaktor für das Berufsleben. Dazu hilft es, Resilienz zu entwickeln. Die Definition des Begriffs ist einfach: die Fähigkeit, Schwierigkeiten zu meistern. Oder anders gesagt: psychische Widerstandskraft. Und Resilienz lässt sich stärken und fördern! Wir zeigen fünf Maßnahmen auf, mit denen Sie Ihre Stressresistenz im Arbeitsalltag verbessern können.
Tipp 1: Gesunde Arbeitsgewohnheiten
Eine wichtige Voraussetzung für mehr Stressresistenz ist die Etablierung gesunder Arbeitsgewohnheiten. Achten Sie darauf, regelmäßig
Pausen zu machen und Ihr Arbeitspensum zu dosieren. Regelmäßige Auszeiten, neudeutsch auch Digital Detox genannt, stärken die Resilienz und geben Kraft für stressige Phasen.
Tipp 2: Multitasking vermeiden
Multitasking mag effizient erscheinen, doch Studien der Stanford University zeigen, dass es die Konzentration beeinträchtigt und Stress verstärken kann. Multitasking ist ein Stressor, der sich ausschalten lässt. Konzentrieren Sie sich auf das, was Sie tun und bringen Sie eine Aufgabe zu Ende, bevor Sie eine neue aufnehmen.
Tipp 3: Stressarten unterscheiden Nicht jeder Stress ist schlecht. Positiver Stress (Eustress) motiviert etwa bei neuen Herausforderungen und steigert die Leistungsfähigkeit. Negativer Stress (Distress) hingegen entsteht bei Überforderung oder scheinbar unlösbaren Problemen und belastet Körper und Geist. Wer die Unterschiede kennt, kann bewusster reagieren.
Tipp 4: Stressmanagement und innere Ruhe Meditation, Autogenes Training, Tai-Chi – es gibt diverse Entspannungstechniken, die das Gefühl von Anspannung und Symptome wie Ängste, Schlafmangel oder Herz-Kreislauf-
Probleme lindern. Wer im Alltag seine innere Ruhe aufrechterhalten kann, steigert seine Resilienz. Die IKK classic unterstützt ihre Versicherten mit Kursangeboten. Mehr dazu: ikk-classic.de/kurse
Tipp 5: Gemeinsam stark Eine Erkenntnis aus der Resilienzforschung ist, dass soziale Kontakte wichtige Faktoren bei der Bewältigung von beruflichen und persönlichen Herausforderungen sind. Wer sich anderen mitteilen kann, fühlt sich erleichtert und bekommt oft hilfreiche Tipps oder eine neue Perspektive.
VORURTEILE UND DISKRIMINIERUNG
ÜBERWINDEN
Während die einen offen und konstruktiv auf Krisen reagieren, verfestigen sich bei anderen Ablehnung, Ängste und Vorurteile sehr stark. Die neue IKK classic Studie »Vorurteile und Diskriminierung überwinden – für eine offene und demokratische Gesellschaft« beleuchtet den Einfluss individueller Ängste und Unsicherheiten auf die Entstehung von Vorurteilen, insbesondere in Krisenzeiten.
Mehr dazu: ikk-classic.de/vorurteile-machen-krank
Mitarbeitende im Handwerk langfristig binden
Die Fachkräfte von morgen finden – und vor allem halten – ist in vielen Handwerksbetrieben ein zentrales Thema. Wie gelingt es, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem Mitarbeitende nicht nur bleiben, sondern auch dauerhaft mit Engagement bei der Sache sind?
Ein faires Gehalt ist selbstverständlich, aber langfristige Bindung entsteht oft durch mehr als nur monetäre Anreize. Flexibilität und ein gutes Arbeitsumfeld sind heutzutage wichtige Faktoren. Wir haben dazu mit Handwerksmeisterin und Kirchenmalerin Maren Kogge gesprochen. Sie gibt Tipps, wie man gute Mitarbeitende langfristig halten kann und zudem erreicht, dass sie motiviert bei der Sache bleiben.
Flexible Arbeitszeiten und gut geplante Schichtdienste
Gerade im Handwerk, wo Arbeitszeiten und -bedingungen oft anstrengend sein können, ist es wichtig, den Mitarbeitenden auch in stressigen Phasen etwas entgegenzukommen. Wenn möglich, können Sie Flexibilität bei den Arbeitszeiten bieten. Dies kann vor allem bei Aufgaben mit planbarem Aufwand gut umgesetzt werden.
Ein Arbeitsumfeld schaffen, in dem sich alle sicher fühlen
Mit „Buntes Handwerk“ hat Maren Kogge eine Initiative ins Leben gerufen, bei der es darum geht, ein diverses Handwerk zu stärken, in dem Mitarbeitende frei von jeglicher Diskriminierung tätig sein können – ungeachtet ihres Geschlechts, ihrer Hautfarbe, ihrer Religion, ihrer sexuellen Orientierung, ihres Alters oder gegebenenfalls ihrer körperlichen Behinderung. „Ich halte es für vorteilhaft, wenn Unternehmen ein Teammitglied zur oder zum Awa-
reness-Beauftragten wählt. An diese Person können sich alle Mitarbeitenden vertrauensvoll wenden und Probleme oder Anliegen besprechen. Diese Möglichkeit wird in der Regel besser angenommen als der altbekannte Kummerkasten“, so die Handwerksmeisterin. Gesundheitliche Anreize schaffen Handwerk macht glücklich – unter anderem auch wegen der körperlichen Bewegung. Das
belegt eine Umfrage der IKK classic im Jahr 2023, die auf der IKK Studie „So gesund ist das Handwerk“ aufbaut. Zweifelsohne ist ein Großteil der im Handwerk tätigen Menschen körperlich in einer guten Verfassung. Doch die Arbeit kann auch herausfordernd sein: „Als Kirchenmalerin muss ich sehr viel kopfüber arbeiten. Das spüre ich auf Dauer in den Armen und Schultern“, so Maren Kogge. „Viele Handwerksberufe bringen einseitige Be-
HÖR-TIPP
Gesunde Arbeitsgewohnheiten helfen, Stress zu mindern.
Im Firmenkunden-Podcast der IKK classic „Alles geregelt“ diskutiert Moderator Kay Holm in Folge 7.2 „Nachwuchskräfte finden und binden“ mit Malermeisterin Maren Kogge und Dachdeckermeister Oliver Oettgen. Sie besprechen, wie das Handwerk für junge Menschen wieder attraktiver werden kann und wie man Nachwuchskräfte erfolgreich im Betrieb hält: ikk-classic.de/ alles-geregelt
Wer gerne arbeitet, bleibt dem Betrieb auch länger treu.
lastungen mit sich. Firmeninhabende können bei ihren Mitarbeitenden punkten, indem sie ihnen beispielsweise die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio bezahlen.“
Auch Massageangebote werden mit Freude angenommen. Darüber hinaus steht die IKK classic Unternehmen mit dem betrieblichen Gesundheitsmanagement zur Seite. Mehr zum Thema: ikk-classic.de/mitarbeitende-binden
Tipps für die Wahl des Geschäftskontos
Es gibt viele Banken, die Geschäftskonten anbieten. Bei der Auswahl sollten Handwerker aber nicht nur die Konditionen vergleichen. Ein Experte gibt Tipps.
Ob Kontoführungsgebühren, Kosten für die Firmenkreditkarte oder der Kontokorrentzins in Prozent – bei Geschäftskonten gibt es zum Teil deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Banken. Doch sollten Handwerker bei der Auswahl allein auf den Preis achten? Unternehmensberater Werner Broeckmann gibt sechs Tipps, was Unternehmer bei der Auswahl auch bedenken sollten.
Tipp 1: Mindestens ein Konto bei einer lokalen Bank „Eine Bank ist wie eine Versicherung“, sagt Broeckmann, der gelernter Bankkaufmann und DiplomKaufmann ist und heute vor allem als Sanierungsberater arbeitet. Er empfiehlt Unternehmern, bei der Wahl des Geschäftskontos nicht allein auf die Kosten zu achten. „Wenn es Ihrem Unternehmen mal nicht gut geht, dann brauchen Sie eine Bank vor Ort, mit der Sie reden können und die sich wirklich mit Ihrem Betrieb auseinandersetzen will“, sagt Broeckmann. Er plädiert deshalb dafür, mindestens ein Geschäftskonto bei einer Volksbank oder Sparkasse zu führen. Die seien in der Regel zwar etwas teurer, aber lokal verwurzelt und genau das könne sich in Krisenzeiten auszahlen. Bei größeren Banken sei die Gefahr größer, dass kleine Betriebe in der Krise einfach abgewickelt werden, meint der Berater, der schon viele Unternehmen durch schwierige Sanierungsphasen begleitet hat.
Tipp 2: Mindestens eine zweite Bankverbindung aufbauen Handwerksbetriebe setzen in der Regel nicht nur auf einen Lieferanten. Genau das sollten sie laut Broeckmann auch bei Bankverbindungen beherzigen: „Machen Sie sich nicht einseitig abhängig und bauen Sie sich immer mindestens eine zweite Bankverbindung auf.“
Tipp 3: Bestehende Bankverbindungen gut pflegen Laut dem Berater ist es zudem wichtig, die bestehenden Bankverbindungen alle gut zu pflegen. Dafür hat Broeckmann drei Empfehlungen:
1 Zeitnah Bilanz vorlegen: „Sobald der Jahresabschluss vorliegt, sollten Sie Ihren Banken das
Digitale Lohnabrechnung: Grünes Licht
Das Bundesarbeitsgericht stellt klar: Eine Entgeltabrechnung muss nicht mehr auf Papier erfolgen. Arbeitgeber müssen allerdings eine Ausnahme beachten.
Der Fall: Ein Unternehmen stellte auf digitale Lohnabrechnungen um, die passwortgeschützt in Mitarbeiterpostfächern abgerufen werden konnten. Für alle ohne privaten Online-Zugang gab es die Möglichkeit, die Abrechnungen im Unternehmen einzusehen und auszudrucken. Eine Mitarbeiterin klagte dagegen. Sie habe keine Zustimmung zur elektronischen Übermittlung erteilt und forderte deshalb, die Lohnabrechnung wieder auf Papier zugeschickt zu bekommen.
Das Urteil: Das Bundesarbeitsgericht entschied im Sinne des Unternehmens. Entgeltabrechnungen, die der Arbeitgeber in ein digitales Mitarbeiterpostfach einstelle, entsprächen der in der Gewerbeordnung vorgeschriebenen Textform. Zudem sei Anspruch eines Arbeitnehmers auf Abrechnung seines Entgelts eine sogenannte Holschuld – der Arbeitnehmer muss diese Information beim Arbeitgeber „abholen“. Dafür reicht es nach Ansicht des BAG aus, wenn sie der Arbeitgeber an einer elektronischen
Ausgabestelle bereitstellt. Eine Einverständniserklärung der Mitarbeitenden sei nicht erforderlich. Allerdings müsse der Arbeitgeber alternative Zugangsmöglichkeiten für diejenigen schaffen, die privat nicht über die Möglichkeit eines Online-Zugriffs verfügten. Dies sei im vorliegenden Fall geschehen. (KW) W
a BAG: Urteil vom 28. Januar 2025, Az. 9 AZR 48/24
gericht: Papierfreie Entgeltabrechnungen sind rechtens.
Eine Bank ist wie eine Versicherung.
Werner Broeckmann, Unternehmensberater
Dokument zur Verfügung stellen“, rät Broeckmann. Das sei immer auch eine gute Gelegenheit, ein Jahresgespräch zu vereinbaren.
2 Freiwillig eine Jahresplanung abgeben: „Das ist zwar keine Pflicht“, sagt der Sanierungsberater. Doch aus Erfahrung weiß er, dass Handwerker einen guten Eindruck bei der Bank machen, wenn sie sich mit der Entwicklung des Betriebs aktiv auseinandersetzen.
3 Keine unabgesprochenen Kontoüberziehungen: Unternehmen verfügen in der Regel über eine Kontokorrentlinie. „Überziehen Sie die nicht ohne Rücksprache mit der Bank, dadurch verschlechtern Sie Ihre Bonität“, warnt Broeckmann. Stattdessen rät er Handwerksunternehmern, Kontakt mit dem zuständigen Berater
aufzunehmen und den Kreditrahmen befristet zu erweitern: „Es ist wichtig, dass diese Information bei der Bank im System hinterlegt ist.“
Tipp 4: Nicht ständig die Bank wechseln Eine gute Geschäftsbeziehung lebt von Vertrauen. Doch um das aufzubauen, braucht es Zeit. Broeckmann empfiehlt Unternehmern deshalb, nicht ständig die Bank zu wechseln: „Es ist gut, wenn man einen Partner hat, der einen langfristig begleitet.“ Doch das bedeute nicht, dass sich Handwerksunternehmer alles von der Bank gefallen lassen müssen: „Wenn Ihre Bank die Preise deutlich anhebt, dann können Sie ruhig nachfragen, ob das wirklich sein muss.“ Seiner Erfahrung nach lässt sich dadurch in manchen Fällen etwas erreichen.
Tipp 5: Private Banken können bei Kreditvergabe von Vorteil sein Das Bankensystem in Deutschland besteht aus drei Säulen: Dazu gehören neben Sparkassen und Genossenschaftsbanken auch private Banken. Laut Broeckmann gehen die Institute bei der Kreditvergabe oft unterschiedlich vor: „Sparkassen und Volksbanken versuchen bei der Kreditvergabe an GmbHs manchmal, eine private Bürgschaft zu bekommen“, sagt der Berater aus Erfahrung. Bei privaten Banken hätten Unternehmer, deren Betrieb über eine gute Bonität verfügt, oft Chancen, auch ohne eine solche Bürgschaft einen Kredit aufzunehmen.
Tipp 6: Nicht jede Bank bietet alles an Standardservices wie eine Firmenkreditkarte bieten in der Regel alle Banken. „Betriebe, die besondere Bedürfnisse haben, sollten bei der Auswahl des Geschäftskontos genau hinsehen. Das gelte zum Beispiel für Betriebe, die auch im Ausland aktiv sind –vielleicht, weil sie regelmäßig Material von ausländischen Lieferanten beziehen oder häufig Aufträge außerhalb Deutschlands ausführen. „Solche Betriebe sollten eine Bank wählen, die sich im Auslandsgeschäft gut auskennt“, so Broeckmann. ANNA-MAJA LEUPOLD W
Ohne Arbeit keine Lohnfortzahlung
Ab dem ersten Arbeitstag krank? Dann muss der Arbeitgeber nicht zahlen, stellte ein Gericht klar.
Der Fall: Ein arbeitsloser Mann fand bei einer Reinigungsfirma einen neuen Arbeitsplatz. Allerdings meldete er sich gleich zu Arbeitsbeginn krank. Der Betrieb kündigte ihm nach zwei Wochen zum Ende des Monats. Nun entspann sich ein Streit um die Anmeldung zur Sozialversicherung, Lohnfortzahlung und Krankengeld. Der Betrieb meldete den Mann nämlich erst nach vier Wochen bei der Sozialversicherung an und wegen der Kündigung am Folgetag wieder ab. Lohnfortzahlung leistete er nicht. Die Krankenkasse wiederum weigerte sich, Krankengeld zu zahlen. Es habe kein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bestanden, da der Mann kein Einkommen erzielte.
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Daraufhin verklagte der Gekündigte die Reinigungsfirma: Er verlangte die Anmeldung zur Sozialversicherung ab dem Beginn des Arbeitsvertrags und die Lohnfortzahlung. Schließlich sei durch den Arbeitsvertrag ein Beschäftigungsverhältnis zustande gekommen, auch wenn er krankheitsbedingt nicht arbeiten konnte.
Das Urteil: Das sahen die Richter am Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen anders und entschieden im Sinne des Arbeitgebers. Ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis entstehe nicht schon mit dem Beginn des Arbeitsvertrags, sondern erst, wenn der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall habe.
Der Arbeitsvertrag ist unterschrieben. Doch wann beginnt das Arbeitsverhältnis? Anspruch auf Lohnfortzahlung Bei neuen Arbeitsverhältnissen entsteht dieser Anspruch aber erst nach einer vierwöchigen Wartezeit. Diese Regelung solle verhindern, dass Arbeitgeber Kosten für Arbeitnehmer tragen müssen, die direkt nach der Einstellung erkrankten, stellten die Richter klar. (KW) W a LSG Niedersachsen-Bremen: Urteil vom 21. Januar 2025, L 16 KR 61/24
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Schub für die Digitalisierung kommt vom Bundesarbeits
Bei der Auswahl des Geschäftskontos sollten Handwerker nicht nur auf den Preis achten.
Und wer hilft dem Chef?
Um Hilfe bitten zu können, ist wichtig. Viele Chefs kostet es jedoch Überwindung. Drei Tipps, die es Ihnen leichter machen.
Um Hilfe zu bitten, gilt oft als Schwäche. Die Befürchtung: Wer zugibt, nicht allein klarzukommen, verliert den Respekt der anderen. Gerade für Chefs kann das ein Problem sein. Doch diese Befürchtung ist unbegründet, meint Psychologin Dagmar Holzberger: „Niemand kann alles. Diese Tatsache zuzugeben, wird oft als Schwäche missverstanden. Um Hilfe zu bitten, ist aber die wahre Stärke, denn es zeigt die Größe, die Fähigkeiten eines anderen anzuerkennen.“
Andere fürchten, mit der Bitte um Hilfe anderen Zeit zu stehlen oder sie auszunutzen. Aber auch diese Sorge ist unbegründet, „solange Sie nicht alle lästigen Aufgaben ständig auf andere abwälzen“, sagt Holzberger. Wir haben also die Wahl: Entweder wir versuchen, ein Problem allein zu lösen, und vergeuden dabei viel Zeit, Kraft und Nerven. Oder wir machen uns das Leben leichter und bitten um Unterstützung. Diese drei Tipps helfen Ihnen dabei weiter.
Tipp 1: Die Expertise der anderen anerkennen „Viele Menschen helfen gern, wenn man sie als Experten hinzuzieht“, sagt die Psychologin. Ein Beispiel: Sie sitzen an einem kniffligen Angebot und können nicht alle Arbeitsschritte perfekt abschätzen. Sie sind auf die Fachkenntnisse eines Mitarbeitenden angewiesen. „Dann sollten Sie das so kommunizieren“, meint Holzberger. „Ich komme an diesem Punkt nicht weiter, weil Du der Experte für das Thema bist. Kannst Du draufschauen und Deine Einschätzung abgeben?“ Der Pluspunkt: Bitten Sie in dieser Form um Hilfe, kommunizieren Sie zugleich ein Lob. Vielleicht haben Sie aber auch einen komplexen Auftrag angenommen und suchen Hilfe bei einem anderen Handwerksbetrieb. „Hier gilt das gleiche: Der andere hat sich auf etwas spezialisiert, das Ihr Betrieb so nicht anbieten kann“, sagt die Psychologin. „Wenn Sie um diese Expertise bitten, sind andere eher bereit, Sie zu unterstützen.“
Achtung: „Machen Sie sich dabei nicht selbst zum Deppen, der völlig ahnungslos ist“, betont Holzberger. „Dann kann es wirklich passieren, dass der andere Sie nicht mehr ernst nimmt.“ Formulierungen wie: „Ich bin da total überfordert“ oder „Ich habe überhaupt keinen Plan“ sollten Sie vermeiden.
Tipp 2: Ehrlich und konkret bleiben
Ebenso wichtig sei es, die benötigte Hilfe konkret zu fassen. „Sie sollten nicht die Erarbeitung eines kompletten Angebots auf Ihren Mitarbeiter abschieben, wenn der dafür nicht bezahlt wird“, so Holzberger. Stattdessen sollten Sie genau die Punkte beschreiben, die noch offen sind. Sonst droht Missstimmung, weil sich der Betreffende ausgenutzt fühlt.
Das gelte auch, wenn Sie ein anderer Handwerksbetrieb unterstützen soll: „Der andere muss schon wissen, worauf er sich einlässt: Brauche ich sein Werkzeug für eine Woche oder eine Stunde? Möchte ich einen Mitarbeiter für zwei Tage ausleihen?“, so Holzberger.
„Um Hilfe zu bitten, ist eine Stärke“
Vor der Gründung ihres Betriebs zum Jahresende 2024 standen bei Michele Rakers (Foto) viele Themen an. Bevor sie jedoch Andere bemüht, versucht die 28-Jährige immer, sich so gut wie möglich selbst in komplexe Sachverhalte einzuarbeiten und Probleme zu lösen. Doch wenn sie nicht mehr weiter wisse, könne sie sich auf erfahrene Kollegen verlassen. „Wir helfen und unterstützen uns gegenseitig. Auch ich werde ab und zu gefragt, ob ich aushelfen kann“, sagt die Solo-Unternehmerin aus dem emsländischen Twist. So habe sie sich von einem ihrer ehemaligen Chefs beispielsweise Werkzeug geliehen oder ihn zu Fachfragen kontaktiert. Michele Rakers konnte ihn dafür schon auf Baustellen unterstützen. Gute Kontakte sind die Grundlage Aus Erfahrung weiß Michele Rakers, dass gute Kontakte zu anderen Betrieben unerlässlich sind. „Es gibt mir Sicherheit, wenn ich weiß, dass ich auf ihre Unterstützung zählen kann“, sagt die Malermeisterin. Das gleiche gelte für den Kontakt zu Lieferanten und Herstellern: Auch da unterhält die Unternehmerin gute Verbindungen. Bei ihnen frage sie beispielsweise an, wenn es um Materialthemen geht. „Ich habe noch nie gescheut, nachzufragen“, betont sie.
Klare Kommunikation erleichtert die Zusammenarbeit Wichtig ist für Michele Rakers, dass sie ihren Kollegen und Partnern Feedback gibt. Zum Beispiel dann, wenn sie Meilensteine erfolgreich umgesetzt hat und die Unterstützung gut angekommen ist. Beim Verleih von Werkzeug helfen präzise Angaben, wie lange die Ausleihe dauern soll: „Die Kollegen planen ja auch mit den Maschinen“, betont sie. Damit keine Missverständnisse entstehen, seien klare Aussagen unerlässlich. (JA)
Niemand kann alles. Diese Tatsache zuzugeben, wird oft als Schwäche missverstanden.
Dagmar Holzberger, Psychologin
Tipp 3: Danke sagen
Das Angebot ist fertig, der Auftrag unter Dach und Fach, die Unterstützung der Handwerkskollegen war pünktlich und hilfreich? Dann ist jetzt der Zeitpunkt, Danke zu sagen. „Hier gilt das gleiche wie für die Bitte: So konkret wie möglich die Unterstützung benennen und wertschätzen“, sagt Holzberger. Wer will, könne Mitarbeitenden, die über sich hinaus gewachsen sind, auch eine Belohnung mit auf den Weg geben: „Du hast Dich so reingehängt bei dieser kniffeligen Aufgabe.
Danke für Deine Unterstützung! Du hast mir sehr weitergeholfen. Mach heute eine halbe Stunde früher Schluss – bezahlt natürlich.“ Bei einem anderen Betrieb sollte man sich ebenfalls bedanken. „Hier kommt es auf das Verhältnis und die Art der Unterstützung an“, meint die Psychologin. Hilft man sich ohnehin regelmäßig gegenseitig aus, reicht ein ehrlicher Dank für die Unterstützung. „Ist es aber eine einseitige Sache, kann man schon mal einen ausgeben.“ KATHARINA WOLF W
Manchmal geht es nicht allein. Um Hilfe zu bitten, ist – auch für Chefs – völlig in Ordnung.
Welche Unterlagen können 2025 weg?
Für Buchungsbelege gelten ab 2025 kürzere Aufbewahrungsfristen: acht statt zehn Jahre. In der Praxis macht das kaum einen Unterschied.
Mit dem Vierten Bürokratie-Entlastungsgesetz hat der Gesetzgeber die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege verkürzt. Sie beträgt ab 2025 nur noch acht statt zehn Jahre. Ansonsten bleibt alles beim Alten:
ɓ Zehn Jahre aufbewahren müssen Sie unter anderem alle Bücher, Aufzeichnungen, Jahresabschlüsse, Inventare, Lageberichte, Eröffnungsbilanzen sowie Arbeitsanweisungen und Organisationsunterlagen wie zum Beispiel die Verfahrensdokumentation für elektronische Kassensysteme.
ɓ Acht Jahre aufbewahren müssen Sie alle Buchungsbelege wie zum Beispiel Rechnungen, Quittungen, Auftragsbestätigungen, Lieferscheine und Zahlungsbelege – kurz: alles, was als Buchungsgrundlage dienen kann.
ɓ Sechs Jahre aufbewahren müssen Sie alle anderen Unterlagen, zum Beispiel empfangene Handels- oder Geschäftsbriefe (außer Rechnungen).
In der Praxis dürfte die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege kaum zu einer echten Entlastung führen.
Wie wird die Aufbewahrungsfrist berechnet?
Die Aufbewahrungsfrist beginnt gemäß § 147 Abs. 4 Abgabenordnung mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem Sie ein Dokument oder einen Buchungsbeleg empfangen, erstellt oder zuletzt bearbeitet haben.
Beispiel: Sie haben Ihren Jahresabschluss 2017 im Februar 2019 erstellt. Daher beginnt die Aufbewahrungsfrist am 31. Dezember 2019. Sie endet nach zehn Jahren, am 31. Dezember 2029. Entsorgen können Sie diesen Jahresabschluss also am 1. Januar 2030.
Welche Unterlagen dürfen Sie 2025 vernichten? Vernichten können Sie 2025 folgende Unterlagen:
ɓ Zehn-Jahres-Frist: Jahresabschlüsse, Bücher, Inventare usw., die bis zum 31. Dezember 2014 erstellt oder bearbeitet wurden.
ɓ Acht-Jahres-Frist: Buchungsbelege, die bis zum 31. Dezember 2016 erstellt oder bearbeitet wurden.
ɓ Sechs-Jahres-Frist: Alle anderen Unterlagen, die bis zum 31. Dezember 2018 erstellt oder bearbeitet wurden.
Diese Fristen gelten auch für elektronische Daten und Unterlagen.
Achtung: Verlängerung der Aufbewahrungsfrist Die zehnjährige Aufbewahrungsfrist gilt unter der Voraussetzung, dass ein Steuerbescheid bestandskräftig ist. Ein gemäß § 165 AO „vorläufiger“ Steuerbescheid wird bestandskräftig, wenn ihn das Finanzamt für endgültig erklärt oder nach Ablauf der vierjährigen Festsetzungsfrist für diesen Bescheid. Diese Festsetzungsverjährung kann aber auch deutlich länger dauern, falls es zum Beispiel zu einem Rechtsstreit mit dem Finanzamt kommt oder wenn die Staatsanwaltschaft ein Steuerstrafverfahren einleitet.
Praxistipp: Mit längerer Aufbewahrung auf der sicheren Seite
In der Praxis dürfte die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege kaum zu einer echten Entlastung führen. Steuerberater empfehlen ihren Mandanten, Belege lieber etwas länger aufzubewahren, als es gesetzlich erforderlich ist. Im Zweifel sollten Betriebe alle Unterlagen gleich behandeln und erst nach Ablauf der Zehn-Jahres-Frist vernichten. JÖRG WIEBKING W
E-Rechnung: Empfangspflicht auch für Vermieter
Seit dem 1. Januar 2025 gilt die Empfangspflicht bei der E-Rechnung. Laut einem Verband trifft das auch Vermieter – einige müssen bald E-Rechnungen ausstellen.
Die Empfangspflicht bei der E-Rechnung gilt nicht nur für Unternehmen: Seit dem 1. Januar 2025 müssen auch alle Eigentümer, die eine Immobilie vermieten, elektronische Rechnungen empfangen, verarbeiten und archivieren können. Darauf weist der Bundesverband Wohnen im Eigentum hin. Die Pflicht gelte für alle vermietenden Eigentümer – ganz gleich, ob sie umsatzsteuerfrei oder umsatzsteuerpflichtig vermieten. Für Unternehmen ist klar, dass es künftig eine Pflicht zum Ausstellen von E-Rechnungen geben wird. Unternehmen müssen – je nach Jahresumsatz – ab dem 1. Januar 2027 beziehungsweise ab 1. Januar 2028 elektronische Rechnungen an andere Unternehmen verschicken. Doch gilt diese Ausstellungspflicht auch für Vermieter?
Veranstaltet von drei führenden B2B-Medienmarken:
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Laut dem Bundesverband kommt es darauf an, an wen die Immobilie vermietet wird. Die Ausstellungspflicht gelte nur „für Vermietende, die zur Umsatzsteuer optieren, die also umsatzsteuerpflichtig an andere Unternehmer vermieten“. Allerdings greife bis Ende 2026 noch eine Übergangsfrist. Bis dahin seien weiterhin Papierrechnungen beziehungsweise Rechnungen per PDF zulässig. Voraussetzung sei aber, dass die Rechnungsempfänger dem zugestimmt haben.
„Vermietende Haus- und Wohnungseigentümer sollten sich mit dem Thema E-Rechnungen befassen und sich über eine hierfür geeignete Softwarelösung informieren“, sagt Sandra von Möller, Vorständin von Wohnen im Eigentum. (AML) W
Bewerber googeln: Ist das erlaubt?
Rasch im Internet checken, wie der Bewerber tickt?
Warum das keine gute Idee ist, welche Rolle der Datenschutz dabei spielt und welche Ausnahme es gibt.
Die Versuchung ist groß: Drei Bewerbungen liegen auf dem Tisch für die offene Stelle. Könnte man da nicht schnell mal die Namen bei Google oder gängigen SocialMedia-Kanälen checken, um zu sehen, wie der Bewerber tickt? Ein Fußballer, der jeden Montag verletzt fehlt, oder eine Veganerin, die einem den Grillabend versaut – solchen Ärger könnte man sich mit einer kurzen Internetrecherche ersparen. Aber darf man das auch?
DSGVO: Rechtsgrundlage notwendig „Grundsätzlich ist das keine gute Idee“, sagt Albrecht von Wilucki, ein auf IT- und Datenschutzrecht spezialisierter Rechtsanwalt aus Düsseldorf. „Das Googeln von Bewerbern ist eine Verarbeitung von Daten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung“, erläutert der Anwalt. „Ich brauche dafür eine Rechtsgrundlage.“ Der Bewerbende müsste also zum Beispiel zuvor eingewilligt haben. Dem Arbeitgeber bleibt ansonsten nur die Rechtsgrundlage des berechtigten Interesses – nur solche Daten dürfen erhoben werden. Dass die Bewerberrecherche für den Vertragsabschluss erforderlich ist, dürfte aber nur selten der Fall sein, sagt von Wilucki: „Die Frage ist: Wie relevant sind Informationen aus dem Netz für die zu besetzende Stelle?“
Interessenabwägung zwischen Arbeitgeber und Bewerber Grundsätzlich handele es sich um eine Interessenabwägung, so der Jurist: „Der Arbeitgeber hat das
Interesse, einen geeigneten Bewerber einzustellen und für die Entscheidung Informationen einzubeziehen, die der Bewerber in einem beruflichen Kontext – zum Beispiel auf LinkedIn oder Xing –öffentlich gemacht hat. Das Interesse des Bewerbers dagegen ist, dass nicht alles, was er im privaten Kontext im Netz von sich preisgibt, in den Bewerbungsprozess einbezogen wird. Das Interesse des Bewerbers und dessen Recht auf informationelle Selbstbestimmung dürfte im privaten Kontext meistens überwiegen.“
Selbst wenn sich also ein Bewerber in einem auf Wärmepumpen spezialisierten SHK-Betrieb im Netz kritisch zum Thema Energiewende äußere, sage dies nichts über dessen Fähigkeiten als Installateur aus. „Ob derjenige deswegen möglicherweise nicht in den Betrieb passt, lässt sich in einem Bewerbungsgespräch herausfinden“, so der Anwalt.
Azubivergütungen 2024 gestiegen
Die Frage ist: Wie relevant sind Informationen aus dem Netz für die zu besetzende Stelle?
Albrecht von Wilucki, Rechtsanwalt
Für Betriebe, die nach Tarif bezahlen, ist die Ausbildung 2024 teurer geworden. Im Handwerk sind die Ausbildungsvergütungen zum Teil um mehr als zehn Prozent gestiegen.
Plus 6,3 Prozent – so stark sind die tariflichen Ausbildungsvergütungen 2024 im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Das teilt das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) mit. Dies sei der höchste Anstieg seit 1992. Auszubildende in tarifgebundenen Betrieben hätten im vergangenen Jahr durchschnittlich 1.133 Euro brutto im Monat erhalten.
Zum ersten Mal seien die Durchschnittswerte für Ost- und Westdeutschland fast identisch gewesen. Zurückzuführen sei dies auf einen höheren Anstieg im Osten, so das BIBB.
BIBB: Erhebliche Unterschiede bei Ausbildungsvergütung Zwischen den einzelnen Ausbildungsberufen gibt es allerdings erhebliche
Unterschiede. Laut BIBB-Datenbank erhielten angehende Rohrleitungsbauer mit 1.349 Euro die höchsten Vergütungen. Im öffentlichen Dienst, in der Hauswirtschaft sowie in Industrie und Handel lägen die Vergütungen über dem Durchschnitt. Niedriger seien sie dagegen im Handwerk und in den freien Berufen.
Studie: Gefälle im Handwerk besonders groß Das BIBB weist im ausführlichen Bericht zu den tariflichen Ausbildungsvergütungen 2024 allerdings darauf hin, dass das Gefälle im Handwerk besonders groß ist. Dies liege an den hohen Vergütungen in einigen Bauberufen, die nach den Tarifen des Bau-
hauptgewerbes gezahlt werden. In den Berufen der Gesundheits- und Körperpflege und einigen Ausbauberufen hingegen seien die Ausbildungsvergütungen traditionell niedriger. Beispiel: Azubis im Zimmerhandwerk hätten mit 1.343 Euro im Durchschnitt über 600 Euro pro Monat mehr erhalten als Auszubildende im Friseurhandwerk mit 719 Euro.
Ausbildungsvergütungen unter 1.000 Euro pro Monat In 16 Handwerksberufen hätten die tariflichen Ausbildungsvergütungen 2024 unterhalb von 1.000 Euro gelegen, so das Ergebnis der Auswertung. Allerdings habe es in der Hälfte dieser Berufe im vergangenen Jahr über-
Widersprüche im Lebenslauf: Ist Googeln dann erlaubt?
Eine Ausnahme könnte bestehen, wenn Widersprüche oder Lücken im Lebenslauf auftreten, die für die Stellenbesetzung relevant sind. „Ein fehlender Nachweis über die vorherige Beschäftigung oder unterschiedliche Daten für den Schulabschluss könnten Indizien dafür sein, dass jemand ein schlechtes Arbeitszeugnis oder eine Haftstrafe verschleiern will“, sagt von Wilucki. Das könnte ein Grund sein, den Bewerber zum Beispiel im Netz zu suchen. Wer Daten checkt, muss den Betroffenen informieren Gibt es tatsächlich einen konkreten Anlass für die Internetrecherche, darf das nicht verheimlicht werden: „Arbeitgeber haben dann die Pflicht, über diese Datenverarbeitung zu informieren“, betont von Wilucki.
durchschnittliche Steigerungen von mehr als 6,5 Prozent gegeben. Den höchsten Anstieg bei den Azubivergütungen verzeichnete demnach das Schornsteinfegerhandwerk mit einem Plus von 18,5 Prozent. Im Parkettlegerhandwerk (+12,2 Prozent) und im Bodenlegerhandwerk: (+10,1 Prozent) gab es Tarifsteigerungen von mehr als 10 Prozent. Ein deutliches Plus verzeichneten auch die Vergütungen für angehende Orthopädieschuhmacher (+8,1 Prozent), Raumausstatter (+9,2 Prozent) und Augenoptiker (+9,6 Prozent).
Die Berufe mit den höchsten Ausbildungsvergütungen
Laut BIBB gibt es im Handwerk 13 Berufe, in denen die durchschnittliche tarifliche Ausbildungsvergütung bei 1.100 Euro und mehr liegt – darunter seien fünf Gewerke mit Vergütungen von 1.300 Euro und mehr.
Die zehn Berufe mit den höchsten Vergütungen gehören dem Bericht
Ansonsten kann es teuer werden: Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat erst vor Kurzem einem abgelehnten Bewerber 1.000 Euro Entschädigung zugesprochen. Der Mann hatte in seiner Bewerbung nicht angegeben, dass er wegen Betrugs verurteilt worden war – das fand der potenzielle Arbeitgeber nach Anfangsverdacht erst über eine Internetrecherche heraus. Die Suche sei in diesem speziellen Fall in Ordnung gewesen, urteilte das Gericht. Weil aber der Bewerber nicht darüber informiert worden war, erhielt er Schmerzensgeld. „Arbeitgeber müssen Bewerber ohnehin über die Datenverarbeitung informieren“, sagt von Wilucki. Denkbar sei es, in diese Information den Hinweis aufzunehmen, dass der Arbeitgeber – berechtigtes Interesse vorausgesetzt – im Netz über den Bewerber recherchieren wird. „Spätestens aber in einem Vorstellungsgespräch oder in der Absage muss der Bewerber informiert werden“, so der Anwalt. KATHARINA WOLF W
zufolge alle zum Baubereich. Hier seien die Azubivergütungen 2024 zwischen sechs und zehn Prozent gestiegen. Einzige Ausnahme sei das Gerüstbauerhandwerk, für das es einen eigenen bun-
desweiten Tarifvertrag gebe. In diesem Gewerk wurden die Ausbildungsvergütungen zuletzt zum 1. Oktober 2023 erhöht. Für 2024 habe der Tarifvertrag keine Erhöhung vorgesehen. (AML) W
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Tarifliche Ausbildungsvergütung: 2024 haben Azubis laut BIBB durchschnittlich 1.133 Euro brutto im Monat erhalten.
Stress? Wie Sie zur Ruhe kommen
Wenn der Körper auf Hochtouren läuft und das Chaos im Kopf tobt, gibt es eine einfache Methode, sich zu beruhigen: Atmen Sie tief durch. Wir zeigen Ihnen, wie’s am besten geht.
Wenn wir gestresst sind, schlägt unser Herz schneller, der Blutdruck steigt, die Muskeln verspannen sich. Und die Atmung? „Der Stresslevel beeinflusst die Atmung: In Stresssituationen atmen wir flach und schnell“, sagt Eva Knoche, Coachin für Resilienz und Achtsamkeit. Die gute Nachricht: Das lässt sich leicht umkehren. „Mit einer tieferen Atmung geben wir dem Körper das Signal, sich zu entspannen“, erklärt Knoche. „Der Blutdruck sinkt, das Herz schlägt langsamer und die Muskeln entspannen sich.“
Kurzfristig können Sie sich so in stressigen Situationen beruhigen und mittelfristig Ihren Umgang mit Stress verbessern. Langfristig, das haben medizinische Studien gezeigt, wirken sich Atemübungen sogar positiv auf Ihre Gesundheit aus. „Weil Atemübungen so einfach sind, wird ihre Wirkung oft unterschätzt“, sagt die Beraterin. „Aber sie helfen.“ Hier sind drei Atemtechniken zum Ausprobieren.
1. Box Breathing: Atmen im Quadrat „Beim Box Breathing geht es darum, die Atemfrequenz ruhiger und gleichmäßiger zu machen“, erklärt Knoche. „Wichtig sind hier auch die Atempausen.“
Und so geht’s: Atmen Sie tief durch die Nase ein und spüren Sie, wie sich Ihr Brustkorb langsam füllt. Zählen Sie dabei bis vier. Halten Sie die Luft an und zählen Sie wieder bis vier. Atmen Sie durch den Mund langsam aus, während Sie erneut bis vier zählen. Es folgt eine weitere Atempause, in der Sie wieder bis vier zählen, bevor Sie wieder tief einatmen und alles wiederholen.
„Man kann sich vorstellen, in eine Box zu atmen, die vier Seiten hat. Bei jedem Atemzug und jeder Atempause denken Sie an eine andere Seite: oben, unten, rechts, links – einmal im Quadrat“, erklärt die Resilienz-Expertin den Namen der Atemtechnik.
2. 4-7-11-Atmung: Verlängern Sie das Ausatmen „Bei der 4-7-11-Atmung geht es darum, länger aus- als einzuatmen, um so zur Ruhe zu kommen“, sagt Knoche. Sie kann sogar wie ein Powernap wirken, weil sie dem Körper vorgaukelt zu schlafen. Und so geht’s: Atmen Sie durch die Nase und zählen Sie dabei bis vier. Bei Ausatmen, ebenfalls durch die Nase, zählen Sie zunächst ebenfalls bis vier. Wenn sich Ihre Atemzüge beruhigt haben, steigern Sie die Dauer des Ausatmens auf fünf, sechs und schließlich sieben. Elf Durchgänge sollten Sie schaffen, um sich zu entspannen.
3. Bienen-Atmung: Summen beruhigt „Bei der Bienen-Atmung geht es darum, bewusst geräuschvoll auszuatmen und damit auch negative Gefühle und Stress loszuwerden“, sagt Knoche. Die Bienen-Atmung stammt aus dem Yoga
Was hilft bei Stress?
Verknüpfen Sie Atemübungen mit Ritualen in Ihrem Alltag.
Eva Knoche, Resilienz-Expertin
und sorgt durch die beruhigenden Schwingungen beim Ausatmen für Entspannung.
Für das Gemeinschaftsbüro sei sie vielleicht nicht so gut geeignet, räumt die Beraterin ein. „Aber im Auto oder in einer ruhigen Ecke können Sie diese Atemübung gut nutzen.“
Und so geht’s: Atmen Sie tief durch die Nase ein. Atmen Sie so lange wie möglich aus und machen Sie dabei ein summendes Geräusch, wie eine Biene. Halten Sie dabei Mund und Zunge möglichst entspannt. Beginnen Sie mit einer Minute und verlängern Sie nach Bedarf die Dauer so, wie es Ihnen guttut.
In stressfreien Zeiten üben
Die Atemübungen helfen in Stresssituationen noch besser, wenn Sie sie in weniger stressigen Zeiten üben. „Dann können wir unter Druck schnell darauf zurückgreifen“, sagt Knoche. Dranbleiben können Sie, indem Sie die Atemübung mit Ritualen aus Ihrem Alltag verknüpfen: abends vor dem Einschlafen in eine Box atmen, am Ende des Arbeitstags den Stress wegsummen oder einfach morgens mit ein paar bewusst verlängerten tiefen Atemzügen starten. „Je regelmäßiger Sie die Atemübungen machen, desto besser ist die Wirkung“, verspricht Knoche. KATHARINA WOLF W
Stundung von Erbschaftsteuer auf Grundvermögen? Theorie und Praxis der steuerlichen „Verschonung“
W Seit Jahren steigen die Immobilienwerte, während die sachlichen und persönlichen Freibeträge im Erbschaftsteuergesetz seit 2009 unverändert geblieben sind. Die Folge ist eine zunehmende Belastung auch vermeintlich „kleiner“ Erbfälle mit Erbschaftsteuer. Vor diesem Hintergrund stellt sich bei fehlenden liquiden Mitteln immer häufiger die Frage, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang der Erbe insbesondere von vermieteten oder selbstgenutzten Wohnimmobilien eine Stundung der Erbschaftsteuer abseits der allgemeinen steuerlichen Stundungsregeln beanspruchen kann.
oder Zweifamilienhaus oder Wohneigentum gehört, welches der Erwerber nach dem Erwerb tatsächlich zu eigenen Wohnzwecken nutzt.
Da Stundungsanträge in der Praxis grundsätzlich abgelehnt werden, wenn zur Finanzierung der Erbschaftsteuerzahlung eine Kreditaufnahme möglich ist, geht die gesetzliche Regelung weitgehend ins Leere. Ob die Rechtsauffassung der Finanzverwaltung zutreffend ist, ist höchstrichterlich ungeklärt. Betroffenen Steuerpflichtigen kann daher geraten sein, abgelehnte Stundungsanträge anzufechten. W Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an!
„Abstand und kleine Schritte“ Ganz ohne Stress geht es in der Werkstatt von Dorothea Schwarz (Foto) nicht zu. Die Inhaberin von Rolling Buttons und einer Änderungsschneiderei in Suderburg entscheidet je nach Situation, wie sie reagiert. „Im Laufe der Zeit habe ich gelernt, mich rauszunehmen und besonnen zu reagieren.“ Wenn es mal besonders stressig werde, lege sie die Arbeit zur Seite und mache eine Pause, um einen klaren Kopf zu bekommen. „Manchmal gehe ich raus an die Luft. Wenn es gar nicht mehr geht, verschiebe ich zur Not einen Termin“, sagt Schwarz. Ihr helfe es auch, wenn sie eine oder zwei Nächte über ein Projekt oder eine größere Entscheidung schlafe. „Hochschaukeln bringt gar nichts, das macht alles nur noch schlimmer. Nach einer Nacht sieht die Welt oft anders aus“, betont die Handwerkerin. „Hilfreich ist, Arbeit in Abschnitte zu unterteilen“ Außerdem betrachtet die Unternehmerin einen Riesenberg Arbeit nicht als großes Ganzes, sondern unterteilt ihn in kleine Etappen – und diese arbeitet sie dann Schritt für Schritt ab. „Somit kann ich nach jeder Etappe schauen, was ich erreicht habe, durchatmen und weitermachen“, sagt Schwarz. Nach jeder Teilaufgabe mache sie sich bewusst, was sie schon erreicht habe. „Ich habe die Erfahrung gemacht, dass es guttut, sich auch mal zu loben und danke zu sagen, wie weit man schon gekommen ist“, berichtet die Handwerkerin. Das bewirke, dass sie nicht mehr nur den Berg an Arbeit sehe, sondern auch die Abschnitte, die sie schon bewältigt hat.
„Ich stehe nie alleine da mit meinem Stress“ Kraft in stressigen Zeiten schöpft Dorothea Schwarz zudem durch ihren Glauben. „Ich bin Christin – und es tut gut zu wissen, dass ich nie allein dastehe“, sagt die 40-Jährige. Beten sei ihr ganz persönlicher Weg, mit herausfordernden Situationen umzugehen. (JA)
W Beim Erben von bebauten inländischen oder in einem Mitgliedsstaat der EU belegenen Grundstücken, die zu Wohnzwecken vermietet werden und nicht zum begünstigten Betriebsoder land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehören, hat der Erbe auf Antrag einen Rechtsanspruch auf Stundung der darauf entfallenden festgesetzten Steuer bis zu zehn Jahren. Dies gilt sowohl für Erwerbe von Todes wegen, als auch für Schenkungen unter Lebenden. Der zu stundende Betrag ist jedoch nur bei Schenkungen unter Lebenden zu verzinsen. Daneben wird auch eine Stundung in Drittstaatenfällen gewährt, sofern sich der Drittstaat neben der Informationsamtshilfe auch zur Beitreibungsamtshilfe verpflichtet hat.
W Darüber hinaus kommt eine entsprechende Stundung in Betracht, wenn zum Erwerb ein Ein-
W Anders als nach der allgemeinen Stundungsregelung steht die Gewährung dieser besonderen Stundung (§ 28 Abs. 3 ErbStG) bei Vorliegen aller Voraussetzungen nicht im Ermessen des Finanzamts, sondern es besteht ein Rechtsanspruch darauf, wenn der Erwerber die auf das begünstigte Vermögen entfallende Erbschaftsteuer nicht aus erworbenem weiterem Vermögen oder aus seinem vorhandenen eigenen Vermögen aufbringen kann. Die Regelung soll verhindern, dass ein Erwerber von Wohnimmobilien, der die fällige Steuer weder aus dem Grundbesitz, noch aus seinem sonstigen Vermögen aufbringen kann, die Immobilie zur Steuerzahlung veräußern muss. Die Regelung dient demnach dem Mieterschutz durch Vermeidung eines häufigeren Umschlags vermieteter Immobilien.
W Der Erwerber muss vorrangig erworbenes weiteres Vermögen oder vorhandenes eigenes Vermögen zur Begleichung der Steuerschuld einsetzen. Problematisch ist dabei, dass die Finanzverwaltung dem eigenen Vermögen regelmäßig auch die Möglichkeit der Kreditaufnahme zurechnet. Wenn man davon ausgeht, dass Immobilien, die vererbt werden und eine Steuerbelastung auslösen, schuldenfrei sind, werden sie im Regelfall auch beliehen werden können.
Autor des Textes: Benjamin Kelhüseyin Steuerberater, Diplom-Finanzwirt (FH)Master of Laws (LL.M.) angestellt bei der Sozietät VOSS SCHNITGER STEENKEN BÜNGER & PARTNER in Oldenburg benjamin.kelhueseyin@obic.de
Tiefe Atemzüge beruhigen nicht nur kurzfristig. Regelmäßige Atemübungen wirken sich positiv auf unsere Gesundheit aus.
Schneller lernen, weniger vergessen
Vergesslich? Oft liegt es an mangelnder Konzentration oder Aufmerksamkeit. Für den Rest gibt es Merktechniken. Drei Bausteine und zwei praktische Tipps für den Alltag.
Eigentlich müssen wir uns nichts mehr merken: Telefonnummern haben wir im Handy und an die Geburtstage von Mitarbeitern erinnert das MailProgramm. Aber wäre es nicht schön – und auch wichtig –, solche Dinge auswendig zu wissen? Doch sich die Namen neuer Kunden zu merken oder die zahllosen Passwörter, die der moderne Mensch so braucht, fällt uns oft schwer. Dabei ist das menschliche Gehirn dazu locker in der Lage, zumindest wenn man Ulrich Bien Glauben schenkt. „Grob gerechnet beträgt die Speicherkapazität des Gehirns etwa 100 Terabyte“, schreibt der Gedächtnistrainer in seinem Buch „Einfach.Alles.Merken.“, das im humboldt Verlag erschienen ist. Zum Vergleich: Handelsübliche Notebooks verfügen über ein Terabyte Speicherplatz. Deshalb, so Bien, sollte es unmöglich sein, den Kopf an die Grenzen der Aufnahmefähigkeit zu bringen. Man müsse nur die richtigen Merktechniken anwenden und ein bisschen üben.
Die Grundlagen aller Merktechnik: Aufmerksamkeit und Konzentration Ein Brocken gleich zu Anfang: Ohne Konzentration wird es nicht gehen, schreibt Bien. Für Menschen, die permanent erreichbar sind und oft unterbrochen werden, ist das eine echte Herausforderung. Die gute Nachricht lautet: Stundenlanges Brüten ist nicht erforderlich. „144 Tage lang je zehn Minuten intensiv zu lernen, ist sinnvoller, als an einem Tag 24 Stunden zu pauken“, so Bien. Zweite Voraussetzung: Aufmerksamkeit. Denken Sie an Sherlock Holmes und die vielen Details, die er an einem einzigen Besucher zu entdecken vermochte. Vieles, was wir vergessen, habe nichts mit schlechtem Gedächtnis, sondern mit mangelnder Aufmerksamkeit zu tun, so Bien. Am Telefon genau zuhören, wie der Anrufer heißt, statt mit einem Auge auf den Bildschirm vor einem zu schielen, hilft, sich den Namen einzuprägen. Im Augenblick des Aufbruchs zum Kunden aufmerksam zu sein und sich zu vergewissern, ob alle wichtigen Materialien und Werkzeuge dabei sind, verhindert überflüssige Wege. Doppelt schön: Wenn Sie Ihren Mitarbeitenden aufmerksam zuhören, werden Sie sich nicht nur besser daran erinnern, was sie gesagt haben, sondern Sie senden zugleich ein Zeichen der Wertschätzung.
Merktechnik-Baustein 1: zerhacken und zerlegen Es gibt Dinge, die haben Sie gelernt und verstanden. Wie funktioniert ein Motor? Wie baue ich einen Tisch? Also erinnern Sie sich. Anders ist es mit Fakten. Es gibt nichts zu verstehen, deshalb muss man sie sich merken. Zehn neue Fakten sind knifflig. Aber wie sieht’s aus mit einer Information? Eine wichtige Unterstützung beim Lernen ist, Inhalte in kleine Häppchen zu zerlegen und dabei Muster und Regeln zu entdecken. Denken Sie daran, wie Sie zählen gelernt haben – irgendwann fällt der Groschen, dass man gar nicht alle Zahlen auswendig lernen muss. Sie folgen einem Muster, das immer wieder neu beginnt. Und schon können wir (fast) bis in die Unendlichkeit zählen. Kommt noch eine kleine Merktechnik dazu, sind die Dinge plötzlich ganz leicht zu behalten. Bien nennt ein konkretes Beispiel: die farbliche Anordnung der Olympischen Ringe. Sie erscheint völlig willkürlich und ist deshalb nicht gut zu erinnern.
Aber: Merken muss man sich eigentlich nur, dass der schwarze Ring oben in der Mitte ist. Der gelbe und der blaue haben ein L, also sind sie links. Rot und grün haben ein R und stehen rechts. Und welcher ist oben? Ganz einfach: Beim Wort Rot steht das R weiter vorn als bei Grün, deshalb ist er oben. Und auf der anderen Seite genauso: Blau hat das L vor Gelb, also ist der Blaue oben.
Merktechnik-Baustein 2:
Merksprüche und Eselsbrücken
Merksprüche kennen wir aus der Schule: „Nie ohne Seife waschen“ zeigt die Reihenfolge der Himmelsrichtungen im Uhrzeigersinn. „Wer Spaß liebt, braucht nur junge Begleiter“ sortiert die Ostfriesischen Inseln von Ost nach West. Einen inhaltlichen Zusammenhang gibt es nicht und trotzdem funktioniert es: Wangerooge, Spiekeroog, Langeoog, Baltrum, Norderney, Juist und Borkum. Moment mal –sind da nicht zwei B? Ganz einfach: Borkum ist die größte Insel, deshalb ein großes B wie bei Begleiter. Baltrum ist die kleinste Insel und bekommt deshalb nur ein kleines b. „Der Kopf kann ungewöhnliche und völlig unlogische Assoziationsketten aufbauen“, schreibt
Freistellung – Kein Zwang zur Jobsuche
Weil sich ein Mitarbeiter während der Freistellung keinen neuen Job sucht, zahlt sein Arbeitgeber kein Gehalt mehr. Warum das in diesem Fall nicht geht.
Der Fall: Ein Unternehmen kündigte einem Berater und stellte ihn sofort von der Arbeit frei. Während der folgenden drei Monate Kündigungsfrist schickte ihm das Unternehmen insgesamt 43 Stellenangebote von Jobportalen oder Unternehmen, die dem Arbeitgeber für den Mann passend erschienen. Auf sieben davon bewarb er sich tatsächlich, allerdings erst nach Ablauf der Kündigungsfrist. Der ExArbeitgeber sah darin ein sogenanntes böswilliges Unterlassen anderweitigen Verdienstes: Der Mann hätte schon eine neue Arbeitsstelle mit einem entsprechenden Gehalt finden können, wenn er gewollt hätte. Deshalb zahlte das Unternehmen im letzten Monat der Kündigungsfrist kein Geld mehr. Der Mann klagte. Das Urteil: Die Richter am Bundesarbeitsgericht entschieden im Sinne des gekündigten Mitarbeiters. Schließlich habe das Unternehmen den Mann freigestellt und schulde ihm daher für die gesamte Kündigungsfrist seinen Verdienst. Das Unternehmen habe nicht erklären können, ob und warum die Weiterbeschäftigung des Mannes
während der Kündigungsfrist unzumutbar gewesen wäre, so die Richter. Deshalb sei der Mitarbeiter nicht verpflichtet gewesen, schon vor Ablauf der Frist ein neues Beschäftigungsverhältnis einzugehen, um den Arbeitgeber finanziell zu entlasten. (KW) W a BAG: Urteil vom 12. Februar 2025, Az. 5 AZR 127/24
beginnen muss, entschied jetzt das Bundesarbeitsgericht.
144 Tage lang je zehn Minuten intensiv zu lernen, ist sinnvoller, als an einem Tag 24 Stunden zu pauken.
Ulrich Bien, Gedächtnistrainer und Buchautor
Bien. Machen Sie sich diese Merktechnik zunutze und bilden Sie für Dinge, die Sie sich merken müssen, solche Sätze und Eselsbrücken.
Merktechnik-Baustein 3: Bilder nutzen, um Fakten zu lernen Telefonnummern, Namen oder DINNormen folgen oft keiner logischen Kette und lassen sich nicht immer zerlegen. Hier helfen Bilder, die sich das Gehirn besser merken kann als Worte oder Zahlen. Das Schöne: Sie können Ihrer Fantasie freien Lauf lassen. Je verrückter die Bilder im Kopf, desto besser lassen sich Fakten behalten. Bien beschreibt ein Beispiel für diese Merktechnik: Sie wollen die EuroFührerscheinklassen auswendig lernen. Acht Klassen mit Buchstaben von A bis S. Bien schlägt nun vor, jede Klasse mit einem Bild zu verbinden: „Klasse A Krafträder“ könnte ein Polizist sein, der bei einer Verkehrskontrolle einen Ast durch das Rad eines Motorrades schiebt, bis der Fahrer seinen Führerschein Klasse A vorzeigt. Einen Ferrari fahren Sie mit Bleifuß und Führerschein Klasse B Schon ein Kleinlaster schmerzt, wenn er Ihnen mit 3,5 bis 7,5 Tonnen und seinem Führerschein Klasse C über den Zeh fährt.
Nach dieser Methode können Sie Bilder zu sonst drögen Fakten entwickeln, ganz egal, ob es sich um Details bürokratischer Vorschriften oder Farbnummern handelt.
Praktischer Tipp 1: Passwörter Für jeden Account braucht man ein eigenes Passwort und dann müssen sie auch noch ständig geändert werden. Dinge, die leicht zu merken sind wie die Vornamen der Kinder oder das Geburtsdatum, sollten Sie besser nicht verwenden. Aber wie soll man sich das alles merken?
Bien rät zu Mustern. Entweder direkt auf der Tastatur – aber bitte nicht 123456 oder asdfjklö. Etwas schwerer sollten Sie es einem Hacker schon machen. Also wählen Sie ein hübsches Muster und lassen Sie Ihre Finger zum Beispiel in einer Schlangenlinie laufen. Oder denken Sie an Strickmuster – zwei rechts, zwei links, zwei fallen lassen. „So brauchen Sie sich nicht den Buchstabensalat zu merken, sondern nur den Weg, den Ihre Finger gelaufen sind“, so Bien.
Zweite Variante: Bilden Sie Sätze, deren Inhalt Sie mit dem Account oder der Website verknüpfen können. Denken Sie sich dafür Ihre eigene Regel aus, die Sie immer wieder anwenden. Sein Beispiel für Websites: Deren Namen um einen Buchstaben nach rechts verschieben und einen Begriff, den Sie sich zum Logo merken. Aus Facebook wird dann gsvrnpplblau.
Praktischer Tipp 2: Namen
Sich neue Namen zu merken, ist knifflig. Aber auch hier hat Bien praktische Tipps, bei denen alle unterschiedlichen Techniken zum Einsatz kommen.
1 Hören Sie genau zu, wenn jemand seinen Namen sagt. Fragen Sie im Zweifel nach oder lassen Sie sich ihn sogar buchstabieren.
2 Wenn’s passt: Nutzen Sie den Namen als Einstieg in ein Gespräch. Heißt der andere nach einer Stadt, könnten Sie fragen, ob derjenige dort schon war. Hat er einen bedeutenden Namensvetter? Auch dazu könnten Sie eine Bemerkung machen.
3 Bieten Sie jetzt Ihrem Gehirn die Möglichkeit, sich den Namen einzuprägen, indem Sie ihn im Gespräch wiederholen. Die meisten Menschen fühlen sich geschmeichelt, wenn man sie mit Namen anspricht, also keine falsche Scheu.
4 Nun folgt die Merkroutine: Verbinden Sie den Namen und die Person mit Bildern. Dabei hilft es natürlich, wenn Menschen einen Tier(Hase, Fuchs) oder einen Berufsnamen (Müller, Schmidt) haben. Aber, so verspricht Bien, es funktioniert auch mit komplizierten oder ausländischen Namen. Assoziieren Sie dann frei nach dem Gehör. Aus Frau Kazorowski zum Beispiel könnte eine Katze mit ZorroMaske auf Skiern werden. Aus Herr Annas wird ein Mann, der mit zwei Frauen namens Anna verheiratet ist. Es hilft auch, wenn Sie schon andere Dinge über denjenigen wissen, die in das Bild einfließen können.
Seien Sie kreativ – der andere weiß nicht, mit welchem Bild Sie sich seinen Namen eingeprägt haben, sondern freut sich, wenn Sie sich an ihn erinnern. KATHARINA WOLF W
Wann darf der Chef die AU anzweifeln?
Verdichten sich Verdachtsmomente, kann der Beweiswert einer Krankschreibung erschüttert sein, entschied das BAG.
Der Fall: Ein Lagerarbeiter hatte seinem Arbeitgeber bereits dreimal Krankschreibungen vorgelegt, die zeitlich mit seinem Urlaub zusammenfielen. Als der Mann das vierte Mal eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) schickte, diesmal aus Tunesien, reichte es dem Arbeitgeber. Obwohl der tunesische Arzt den Lagerarbeiter für vier Wochen krankgeschrieben und eine Reise ausgeschlossen hatte, verweigerte der Betrieb die Lohnfortzahlung. Dagegen klagte der Mitarbeiter. Das Urteil: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied im Sinne des Arbeitgebers. Zwar habe eine im EUAusland erstellte AU grundsätzlich dieselbe Beweiskraft wie eine in Deutschland ausgestellte Bescheinigung. Doch nach Ansicht der Richter
sprach eine ganze Reihe von Indizien gegen den Mitarbeiter:
ɓ Der tunesische Arzt hatte dem Kläger für 24 Tage Arbeitsunfähigkeit bescheinigt, ohne eine Wiedervorstellung anzuordnen.
ɓ Der Lagerarbeiter hatte bereits einen Tag nach der Krankschreibung, die ja mit einem Reiseverbot verbunden war, ein Fährticket für die Rückreise gebucht. Einen Tag vor Ablauf der AU trat er die Fahrt an. ɓ Hinzu kamen die drei vorausgegangenen Fälle.
Einzeln betrachtet seien die Umstände unverfänglich, so das Gericht. Zusammengenommen aber reichten sie aus, um das Attest anzuzweifeln. Damit liegt die Beweislast beim Mitarbeiter.
Viermal krank im Urlaub – das war für ein Unternehmen Grund genug, die Lohnfortzahlung einzustellen.
Ob der Mann in der Lage ist, seine Arbeitsunfähigkeit überzeugend zu erklären, muss nun das Landesarbeitsgericht München als Vorinstanz klären. (KW) W
BAG: Urteil vom 15. Januar 2025, Az. 5 AZR 284/24
Denken Sie in Bildern und Sie werden sich viel mehr Dinge merken können.
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Neuer Minibus für Handwerker
Der neue VW Caravelle ist nun auch elektrisch unterwegs. Mit Platz für bis zu acht Personen und robuster Ausstattung könnte der Minibus vor allem im Handwerk und als Shuttle zur Baustelle interessant werden.
Mit Blick auf die Karosserie erkennt der Fachmann schnell, dass die neuen Modelle von Volkswagen Nutzfahrzeuge in Zusammenarbeit mit Ford entstanden sind. Zwar ist deutlich die Handschrift der VW-Designabteilung zu erkennen, doch in Details sind auch Merkmale des Kooperationspartners nicht wegzudiskutieren. Die Grundlinien des Bullis und das große Marken-Logo im Gesicht aber weisen klar auf die VW-DNA hin. Chef-Designer Albert Kirzinger weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass er mit seinem Team vom ersten Moment an darauf geachtet habe, an traditionellen Bulli-Merkmalen auch beim Nachfolger des T6.1 festzuhalten, diese aber in die Neuzeit zu transportieren.
In die Länge und die Breite Auch im Innenraum haben die Designer von VW klare Zeichen gesetzt. Der schick gestaltete Armaturenträger mit seiner digitalen Cockpitlandschaft –12-Zoll-Touchscreen für die Instrumente und 13-ZollTouchscreen für das Infotainmentsystem – zeigt ebenso wie Lenkrad und diverse andere Details die Familienzugehörigkeit zu VW. Doch zunächst einmal zu den Abmessungen. Serienmäßig sind Transporter und Caravelle 5,05 Meter lang. Das bedeutet ein Wachstum von fast 15 Zentimetern gegenüber dem T6.1. Der Radstand legt um 9,7 Zentimeter auf nun 3,10 Meter zu. In der Breite messen beide Modelle 2,03 Meter (ohne Außenspiegel) – ein Plus von 13 Zentimetern. Bei der Höhe wird die magische Grenze von zwei Metern um knapp zwei Zentimeter unterboten. Wer sich für die langen Varianten entscheidet, muss mit 5,45 Metern bei einem Radstand von 3,5 Metern rangieren. Der Platz im Innenraum hat entsprechend in beiden Versionen zugelegt. Ebenso die mögliche Zuladung von jetzt 1,33 Tonnen – 0,13 Tonnen mehr als zuvor. Und die Anhängelast liegt nun bei bis zu 2,8 Tonnen, bei den E-Antrieben bei bis zu 2,3 Tonnen. Vielseitiges Antriebsangebot Auf der Antriebsseite hat VW das Angebot breit aufgestellt. Die Turbo-Diesel stehen mit 81 kW (110 PS), 110 kW (150 PS) und 125 kW (170 PS) zur Wahl. Teilweise mit manuellem Schaltgetriebe, mit einer Acht-Gang-Automatik, mit Front- oder Allradantrieb. Bei den E-Motoren gibt es zunächst drei Leistungsstärken – alle mit Heckantrieb – mit 100 kW (136 PS), 160 kW (218 PS) sowie 210 kW (286 PS). Eine Version mit 85 kW (115 PS), die dem Transporter vorbehalten ist, folgt ebenso später wie Allradvarianten. Die Energie wird bei allen Elektromodellen in einer Lithium-Ionen-Batterie mit einer Kapazität von 64 kWh (netto) gespeichert. Reichweiten von um die 330 Kilometer sollen machbar sein. Geladen werden kann an Schnellladesäulen (DC) mit bis zu 125 kW oder an der Wallbox mit 11 kW. An der DC-Säule dauert es knapp 40 Minuten, um den Akku von 10 auf 80 Prozent mit neuer Energie zu versorgen. Der Ladeanschluss liegt unterhalb des rechten Scheinwerfers. Der WLTP-Verbrauch wird mit 24,9 kWh für 100 Kilometer angegeben. Wir waren auf den ersten Testfahrten mit der 160-kW-Version des elektrisch angetriebenen Caravelle unterwegs. Der wartete dann mit einer Überraschung auf. Beim ersten Druck aufs Beschleunigungspedal tut sich nämlich im Gegensatz zu sonstigen
Fahrzeugen mit E-Antrieb erstaunlich wenig. Der Grund: VW bietet optional die Möglichkeit, dem knallharten Antritt einen Riegel vorzuschieben, um den Verbrauch zu reduzieren.
Komfortabel unterwegs
TONNEN schafft der neue Transporter maximal, mit auf den Weg zu nehmen. Darüber hinaus stehen 2,8 Tonnen Anhängelast in den technischen Daten.
Bei der Auslegung des Fahrwerks haben die Entwickler dem Komfortgedanken einen hohen Stellenwert eingeräumt. So passiert der Caravelle selbst wirklich schlechte Wegstrecken, ohne dass Schläge oder Stöße im Innenraum ankommen. Federung und Dämpfung filtern so ziemlich alles weg. Dessen ungeachtet kann das mehr als fünf Meter lange Gefährt auch erstaunlich flott um die Ecken bewegt werden. Der Wagen bleibt konsequent in der vorgegebenen Spur, die Seitenneigung ist fast zu vernachlässigen. Erfreulich zudem, wie leicht und locker sich der Caravelle in engen Gassen und Straßen bewegen und rangieren lässt. Die Lenkung ist leichtgängig, der Wendekreis mit 11,9 Metern für ein derart langes Auto schlichtweg gut. Der Caravelle mit einer seitlichen Schiebetür in Serie ist im Vergleich zum Transporter Kombi exklusiver und umfangreich individualisierbarer ausgestattet. Bereits in der Grundversion sind sechs Rücksitze an Bord: drei entnehmbare Einzelsitze in der zweiten Reihe und eine ebenfalls entnehmbare Dreier-Sitzbank in der dritten Reihe. Vorn kann der Caravelle optional mit einer Doppelsitzbank ausgestattet werden, wodurch er vom Acht- zum Neunsitzer wird.
Den Basispreis kann man recht schnell nach oben konfigurieren. Der Grundpreis für einen e-Caravelle liegt bei 55.480 Euro – und weil wir in der Nutzfahrzeugsparte unterwegs sind, ist das ein Netto-
Urteil zum geldwerten Vorteil
Können Arbeitnehmer durch Zusatzkosten für private Fahrten den geldwerten Vorteil des Firmenwagens mindern? Der Bundesfinanzhof hat dies klar entschieden.
preis. Sprich: Inklusive Mehrwertsteuer sind es laut Liste mindestens 66.021 Euro und 20 Cent, in der LIFE-Ausstattung sind es 68.252,45 Euro, als Edition 72.482,90 Euro und als Style 74.529,70 Euro. Zur Ausstattung zählen generell LED-Scheinwerfer und -Rückleuchten, elektrisch bedien- und beheizbare Außenspiegel, ein Multifunktionslenkrad, ein schlüsselloses Startsystem, Regensensor, Spurhalteassistent, Notbremssystem und eine Verkehrszeichenerkennung. Ganz wichtig ist für Design-Chef Albert Kirzinger der Hinweis, dass bei Transporter und Caravelle die Displays der Cockpitlandschaft mit ergonomisch gestalteten und optimal platzierten Hardkeys und Touchtasten vernetzt sind. So gibt es in der unteren Bedienleiste des Touchscreens die permanent sichtbaren Tasten für alle Klimafunktionen inklusive der optionalen Frontscheiben-, Sitz- und Lenkradheizung. Darunter angeordnet sind auf einer Querspange der als Drehschalter ausgeführte Lautstärkeregler sowie Hardkeys für Funktionen wie die Fahrprofile, die Parkassistenten, die Kameras, die Defrost-Funktion der vorderen Scheiben, den Warnblinker und die Bedienung der optional elektrisch öffnenden und schließenden Schiebetür(en). Die Vielseitigkeit der Angebotspalette – insgesamt stehen 13 Karosserieversionen von Transporter und Caravelle zur Verfügung – zeigt sich außerdem mit Transporter Pritschenwagen mit Doppelkabine, Transporter Kombi mit Platz für bis zu acht Fahrgästen plus Fahrer, Transporter Kastenwagen mit L-Trennwand, Transporter Kastenwagen Plus, Transporter Kastenwagen mit Hochdach und Transporter Kastenwagen. WOLFGANG SCHÄFFER W
IMPRESSUM
Organ der Handwerkskammern 130. Jahrgang
Herausgeber:
werte Vorteil sei nur um solche vom Arbeitnehmer gezahlten Kosten zu mindern, die unter die Ein-ProzentRegelung fallen. Die privaten Maut-, Fähr- und Parkgebühren fielen jedoch nicht unter diese Regelung. Würde der Arbeitgeber solche Kosten übernehmen, läge ein eigener geldwerter Vorteil vor. Im Umkehrschluss bedeute dies: Trägt der Arbeitnehmer solche Kosten selbst, könne er sie nicht vom geldwerten Vorteil aus der Nutzung des Firmenwagens abziehen. Dies gelte auch für den Wertverlust eines privat angeschafften Fahrradträgers. Daher müsse der Kläger weiterhin den vollen geldwerten Vorteil der privaten Nutzung des Dienstwagens versteuern. (JW) W
BFH: Urteil vom 7. November 2023, Az. VIII R 32/20 angeschafften Fahrradträger mindern. Das Finanzamt will diese Kosten nicht anerkennen, da es sich um private Ausgaben handelte. Der Fall landete vor Gericht. Das Urteil: Der Bundesfinanzhof (BFH) erkennt die privaten Kosten in diesem Fall nicht an. Der geldDer Fall: Ein Arbeitnehmer versteuert den geldwerten Vorteil aus der privaten Nutzung seines Firmenwagens nach der Ein-Prozent-Methode. Diesen geldwerten Vorteil und damit die fälligen Steuern will er durch privat bezahlte Maut-, Fähr- und Parkgebühren sowie durch Abschreibungen für einen privat
Schlütersche Fachmedien GmbH Ein Unternehmen der Schlüterschen Mediengruppe
Erscheinungsweise: monatlich Bezugspreis: Jahresabonnement: ¤ 46,00 inkl. Versand und MwSt. Studierende ¤ 28,00 Einzelheft ¤ 1,50 zzgl. Versandkosten Für die in der Handwerksrolle eingetragenen Handwerker ist der Bezugspreis durch den Mitgliedsbeitrag abgegolten. ISSN 0029-1617 Druck: NOZ Druckzentrum, Weiße Breite 4, 49084 Osnabrück
für Firmenwagen und können daher nicht steuerlich geltend gemacht werden.
Im Unterboden ist eine 64 kWh große Batterie montiert.
Der Caravelle fährt sich ausgesprochen angenehm.
Je nach Fahrprofil und Anforderung an Reichweite können Kunden aus drei Antrieben
Wenn’s darum geht, viele Leute bequem von A nach B zu bringen, ist bei Shuttlediensten oft der VW Caravelle erste Wahl.
Gewagter Schritt in die Neubausparte
Im Sanierungsbereich ist dieser Betrieb etabliert. Jetzt wagt er den Schritt in den Wohnungsbau – obwohl diese Branche seit Monaten kriselt. Warum machen die Hildesheimer das?
Aus der Baubranche gibt es aktuell wenig positive Nachrichten, das gilt insbesondere für den Wohnungsbau. Maurer- und Betonbaumeister Christoph Wilkending vom Hildesheimer Baubetrieb Wolf ist das bewusst. Trotzdem will der Unternehmer, der bislang ausschließlich im Sanierungsbereich aktiv war, 2025 neue Wege gehen – und auch im Neubaubereich durchstarten. Dafür hat sich der 50-Jährige mit Jannes Wulfes zusammengetan, der ebenfalls gelernter Maurer- und Betonbaumeister ist. Was treibt die beiden Handwerker an, sich gerade jetzt in die kriselnde Branche zu wagen und gemeinsam einen neuen Geschäftszweig aufzubauen? Sie haben drei Argumente.
1. Leidenschaft für den Wohnungsneubau Wilkending und Wulfes teilen eine Leidenschaft: „Ich brenne für den Neubau“, berichtet der 28-jährige Wulfes, der inzwischen mehr als zehn Jahre Erfahrung in diesem Bereich gesammelt hat. „Es ist einfach ein tolles Gefühl, den Kunden nach Abschluss der Bauarbeiten das fertige Objekt zu übergeben und dabei in glückliche Gesichter zu schauen“, sagt der Meister, der aktuell noch als Technischer Leiter im Baubetrieb Wolf angestellt ist. Er soll bald neben Wilkending in die Geschäftsführung aufrücken. Wilkending ist mit seinem Unternehmen zwar seit Jahren im Sanierungsbereich erfolgreich, doch auch er kommt ursprünglich aus dem Neubaubereich: „Das hat mir immer viel Spaß gemacht“, berichtet der Unternehmer. Gemeinsam mit seinem Kollegen will er nun in den Wohnungsbau zurückkehren. „Das Neubaugeschäft wollen wir zunächst über den bestehenden Betrieb abwickeln“, berichten die beiden. „Perspektivisch wollen wir dafür aber ein weiteres Unternehmen gründen.“ Das soll vom bestehenden Betrieb unabhängig sein, aber unter gleichem Namen geführt werden.
2. Wohnungsbau: „Eine Branche mit Potenzial“ „Der Neubau liegt aktuell am Boden“, wissen die beiden Meister. Die Zahl der erteilten Baugenehmigungen ist laut Statischem Bundesamt seit Monaten rückläufig. Auch bei den Fertigstellungen sieht es nicht gut aus: Das ifo-Institut prognostiziert für 2025, dass in Deutschland noch etwa 205.000 Wohnungen entstehen – also rund 18 Prozent weniger als im Vorjahr. Deshalb ist dem Geschäftsführer-Duo in spe bewusst, dass der neue Geschäftszweig mit Risiken verbunden ist. Trotzdem sind sie überzeugt, dass dafür jetzt der richtige Zeitpunkt ist, um sich
W NAMEN UND NACHRICHTEN
UFH-Landesvorstand gewählt
Vorstandswahlen standen auf der 33. Landesverbandstagung der Unternehmerfrauen im Handwerk Niedersachsen (UFH) an. In Aurich bestätigten die Delegierten die Landesvorsitzende Meike Lotze-Franke aus Hann. Münden in ihrem Amt (Foto: Mitte). Auch die 2. Vorsitzende, Gabi Diedrich aus Duderstadt (li.), und die 3. Vorsitzende, Anke Freund aus Hannover, bleiben im Amt. Neu im Vorstand ist Tina Lienemann aus Holtrop, sie ist nun Kassenwartin. Zur Schriftführerin wurde Iris Lehnert-Finke gewählt, sie ist aus dem Arbeitskreis Neustadt-Wunstorf-Garbsen. Themen der Tagung waren unter anderem Mitgliedergewinnung für Vereine, Nachhaltigkeit im Handwerk und ein politischer Dialog der UFH mit dem Niedersächsischen Wirtschaftsminister, Olaf Lies. „Uns freut es, dass die Politik ein offenes Ohr für uns hat und auf unsere Wünsche und Forderungen eingeht“, sagte UFHLandesvorsitzende Meike Lotze-Franke. Das zeige, dass die UFH wahrgenommen werden. In nächster Zeit stehe vor allem die Gründung neuer Arbeitskreise in Niedersachsen an, um den Verband flächendeckend aufzustellen. (JA)
Digitalisierungsfahrplan veröffentlicht
Das Niedersächsische Wirtschaftsministerium hat im Januar einen Digitalisierungsfahrplan vorgelegt. Er soll klare Etappenziele definieren und beschreibt anhand von fünf zentralen „Leitbildern“ innovative Maßnahmen. Diese Leitbilder lauten unter anderem „Innovative Technologien für Wirtschaft, Gesellschaft, Verwaltung und Justiz“, „Leistungsstarke und faire digitalisierte Wirtschaft und Wissenschaft“ und „Nachhaltigkeit durch Digitalisierung“.
„Wir begrüßen, dass die Landesregierung mit einem Fahrplan die Digitalisierung sowohl in Verwaltung als auch Wirtschaft vorantreiben will. Das ist dringend erforderlich. Das Handwerk ist dabei in allen Maßnahmen von der Stärkung von KI über VR und AR bis hin zu Robotik oder auch der digitalen Bauplanung mitzudenken“, sagte Hildegard Sander (Foto), Hauptgeschäftsführerin der Landesvertretung der Handwerkskammern Niedersachsen. (JA)
neben dem Sanierungsgeschäft ein weiteres Standbein aufzubauen: „Wohnraum ist knapp und wir brauchen in Deutschland mehr Wohnungen.“ Langfristig sehen die beiden viel Potenzial in der Branche und wollen sich gemeinsam in diesem Markt positionieren.
3. Betrieb ist digital gut aufgestellt
Der Geschäftsführer vom bestehenden Baugeschäft Wolf sieht sich gut für die Herausforderungen in der Branche gerüstet. „Ich habe ein gutes, motiviertes Team um mich“, sagt er. Dazu gehören neben Jannes Wulfes auch 32 Mitarbeitende – darunter 26 auf der Baustelle und sechs Angestellte im Büro. „Alle sind motiviert und wollen gemeinsam etwas bewegen“, ergänzt der Technische Leiter.
Doch das Team ist nicht das einzige, was die beiden Handwerker zuversichtlich stimmt: „Wir haben eine neue Software eingeführt und die Prozesse im Betrieb komplett digitalisiert.“ Das Bauunternehmen arbeitet nicht nur im Büro nahezu papierlos, sondern ist
Wolf
Foto: Baugeschäft
Jannes Wulfes, Maurer- und Betonbaumeister auch auf der Baustelle digital unterwegs: „Alle Handwerker sind mit einem Tablet ausgestattet und führen damit das Bautagebuch“, berichtet Wulfes. Das funktioniere auch per Spracheingabe und sei für die Mitarbeitenden deutlich einfacher als schriftliche Notizen. „Wir sparen dadurch viel Zeit ein“, sagt der Technische Leiter. Für den Betrieb hat diese Art der Dokumentation noch einen weiteren Vorteil: „Wir wissen auf jeder Baustelle tagesaktuell, wo wir stehen, und merken sofort, wenn die Kosten aus dem Ruder laufen“, ergänzt Wilkending. Dadurch sei es möglich, mit dem Kunden ins Gespräch zu gehen und eine Lösung zu finden. ANNA-MAJA LEUPOLD W
Ich brenne für den Neubau.
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Christoph Wilkending (li.) und Jannes Wulfes wollen zusammen im Neubaubereich durchstarten.
Kita-Kids erkunden Tischlerei
Zehn Kinder besuchten im Rahmen des Kita-Wettbewerbs „Kleine Hände, große Zukunft“ die Tischlerei Wilhelm Eden in Uplengen.
Die Nachwuchsgewinnung und -förderung im Handwerk liegt Tischlermeister Wilhelm Eden aus Uplengen besonders am Herzen. Das zeigt sich nicht nur dadurch, dass der 62-Jährige in seinem Betrieb „Tischlerei Wilhelm Eden“ regelmäßig ausbildet, sondern auch durch seine vielen ehrenamtlichen Einsätze für regionale Vereine. „Ich mag es einfach, junge Menschen an die Hand zu nehmen und ihnen zu helfen, ihre Talente und Fähigkeiten zu entdecken“, erklärt er. Da man bekanntlich nie früh genug damit anfangen kann, hat er im Rahmen des Kita-Wettbewerbs „Kleine Hände, große Zukunft“ des Handwerks auch dieses Jahr wieder zwei kleine Gruppen der Kindertagesstätte „Kita Hollen“ in seine Tischlerei eingeladen. Im vergangenen Jahr war der Kindergarten das erste Mal bei ihm zu Gast. Ziel des Wettbewerbes und der betrieblichen Erkundungstour ist es, den Vorschulkindern auf spielerische Art die faszinierende Vielfalt des Handwerks näherzubringen.
Kita-Kids probieren Werkzeuge und Maschinen aus Gleich zu Beginn des Besuches ging es spannend los. Bevor der Rundgang durch die Werkstatt startete, gab Tischlermeister Eden den Kita-Kindern einen Überblick über die vielen verschiedenen Werkzeuge, mit denen Handwerkerinnen und Handwerker und speziell Tischler arbeiten.
Neben Hobel, Säge und Stemmeisen erklärte er unter anderem auch, was man mit einer Zange und einem Schraubenschlüssel alles machen kann. „Das habe ich schon mal bei Mama und Papa gesehen“, war dabei mehr als einmal zu hören.
Natürlich durfte das eine oder andere Werkzeug auch in die Hand genommen und ausprobiert werden. Anschließend ging es in der Werkstatt auf Entdeckungstour. Dabei kamen viele Fragen auf: „Was ist das für eine Maschine?“, „Was kann man damit machen?“ und „Was ist hier so laut?“. Geduldig beantwortete der Handwerksmeister alle Fragen und erklärte die Funktionen der einzelnen Maschinen.
„Für die Jungen und Mädchen ist das immer ein Erlebnis, das lange nachwirkt und von dem sie viel mitnehmen. Deshalb haben wir uns sehr über die erneute Einladung gefreut“, betont Wilma
Ausbilder schmieden Ideen für die Zukunft
Informieren, Austauschen, Netzwerken – das Ausbilderfrühstück „Elführtje“ der Handwerkskammer für Ostfriesland geht in die zweite Runde. Zu Kaffee, Tee und Brötchen sind Ausbilderinnen und Ausbilder aus dem Kammerbezirk am 20. März ab 10 Uhr im Kammersaal, Straße des Handwerks 2, in Aurich eingeladen, Ideen für die Zukunft zu schmieden.
Ausbildungsberater Jörg Harms wird einen Impuls-Vortrag zum Thema „Auszubildendengewinnung – wie finden und begeistern wir Nachwuchs fürs Handwerk?“ halten und lädt im Nachgang zum regen Austausch ein. Die Veranstaltung wird anlässlich der „Woche der beruflichen Bildung“, die vom 17. bis 21. März läuft, organisiert. Außerdem wird die Ausbildungsberatung an der Berufsorientierungsmesse der Friederikenschule in Großheide am 19. März teilnehmen.
IN DEM WETTBEWERB „KLEINE HÄNDE, GROSSE ZUKUNFT“ können Kita-Kinder in Handwerksunternehmen in ihrer Nachbarschaft hineinschnuppern. Dabei entdecken sie, welche vielfältigen und kreativen Möglichkeiten die Berufe im Handwerk bieten. Er wird jährlich von der Aktion Modernes Handwerk e.V. (AMH) in Kooperation mit der Handwerkskammer für Ostfriesland ausgelobt.
Info: www.kita-wettbewerb.de
Penning, stellv. Leiterin des Kindergartens Hollen. Da aus organisatorischen Gründen nicht alle 156 Jungen und Mädchen an dem Besuch teilnehmen konnten, wurden aus den zwei Gruppen der Vorschulkinder jeweils fünf Kinder ausgelost.
In diesem Jahr konnten sich Malea, Taalke, Tabea, Minna, Finn, Anton, Amira, Joris, Mats und Hanna über eine Teilnahme an dem kleinen Ausflug freuen.
Mit Poster am Wettbewerb teilnehmen Nach dem Besuch in der Tischlerei war aber noch lange nicht Schluss. Die Kinder verewigten ihre neu gewonnen Eindrücke auf einem Riesenposter. Dieses wurde bei der Jury des Kita-Wettbewerbs eingereicht.
Vertreterinnen und Vertreter aus Handwerk und Frühpädagogik küren die Landessieger-Kitas. Mit etwas Glück winkt der „Kita Hollen“ ein Preisgeld in Höhe von 500 Euro, mit dem ein Kita-Fest oder ein weiterer Projekttag organisiert werden kann. JACQUELINE STÖPPEL W
Ausbildung der Ausbilder leicht gemacht
BBZ in Aurich macht fit für die Ausbildereignungsprüfung. Erstmals wurde auf Borkum ein Lehrgang veranstaltet.
Jungen Menschen etwas beizubringen, war schon immer eine tolle Sache. Aber es war nie eine einfache Aufgabe, sein Wissen, seine Fertigkeiten und Erfahrung pädagogisch richtig rüberzubringen. „Auch das will gelernt sein“, sagt Uwe Redenius, Weiterbildungskoordinator des Berufsbildungszentrum in Aurich. Die Handwerkskammer für Ostfriesland ist die erste Adresse für das Handwerk, wenn es um den umgangssprachlichen Ausbilderschein geht, auch AdA-Schein (Ausbildung der Ausbilder) genannt.
Erstmals wurde auch auf Borkum ein zweiwöchiger Kurs veranstaltet. 14 Teilnehmende legten ihre Ausbildereignungsprüfung kürzlich ab. „Was wir möglich machen können, bieten wir auch an, wenn die Nachfrage da ist“, berichtet Uwe Redenius. In diesem Jahr stehen weitere Vollzeitkurse im Mai, September und November sowie ein Teilzeitkurs im August an (siehe Rubrik rechts). Rund
Generationswechsel erfolgreich meistern
Netzwerk gibt am „Tag der Nachfolge“, 23. April, Tipps und Tricks für eine gelungene Betriebsübergabe und -übernahme in Leer.
Der Generationenwechsel ist eine der wichtigsten Entscheidungen von Unternehmerinnen und Unternehmern sowie von Nachfolgerinnen und Nachfolgern. Doch wie gelingt eine erfolgreiche Übergabe? Welche rechtlichen Aspekte sind zu beachten und welche Hürden können auftreten? Antworten gibt das Netzwerk Unternehmensnachfolge Ostfriesland während der kostenfreien Veranstaltung „Tag der Nachfolge“ am Mittwoch, 23. April, ab 18.30 Uhr, in der Ostfriesischen Volksbank, Mühlenstr. 6-12, in Leer. Auf dem Programm steht ein Fachvortrag rund um die wichtigsten rechtlichen Eckpfeiler bei der Unternehmensnachfolge. Außerdem werden Annika Buchholz und Sissy Khong von der Phoenix Apotheke in Hesel sowie Dirk Wessel von Kfz Bönnen in Leer offen über Erfahrungen, Herausforderungen und Erkenntnisse aus ihren Nachfolgeprozessen berichten. Beim anschließenden Get-together besteht die
Für den begehrten Ausbilderschein absolvierten die Teilnehmenden auf Borkum rund 100 Unterrichtsstunden.
125 Absolventen drücken jährlich die Schulbank im BBZ und werden für die Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung fit gemacht.
Kurse: www.hwk-aurich.de/kurse-und-seminare
W DAS HANDWERK GRATULIERT
Meister- und Betriebsjubiläen
25 Jahre Meister
Metallbauermeister Lars Janssen in Holtgast (2. März), Elektrotechnikermeister Rolf Schumacher in Ihlow (7. März), Fleischermeister Ahlerich Stöhr in Emden (14. März).
40 Jahre Meister
Gas- und Wasserinstallateurmeister Manfred Assing in Hage (1. März), Elektroinstallateurmeister Jan Schrot in Ihlow (12. März).
25 Jahre Betriebsjubiläum
Auto-Service Petersen in Hage (1. März), Friseurmeister Oliver Rüggeberg auf Norderney (1. März), Jochen Ellßel in Norden (1. März), Maler- und Lackierermeister Helmut Eihusen in Wiesmoor (1. März), Installateur- und Heizungsbauermeister Detlef Tunder in Großefehn (1. März).
40 Jahre Betriebsjubiläum
Herbert Habben Kraftfahrzeuge in Wiesmoor (1. März), Autohaus Lücken Inh. Jutta Lücken in Großheide (21. März), Erwin Schäfer Heizung-SanitärBauklempnerei GmbH in Carolinensiel (21. März).
Ansprechpartnerin: Elisabeth Voß, Tel. 04941 1797 -86, e.voss@hwk-aurich.de Infos: www.hwk-aurich.de/ehrenurkunden
W AUS- UND WEITERBILDUNG
Kurse im Berufsbildungszentrum
Stilsichere E-Mails und Briefe für Ihr Unternehmen: 20. März, 9 bis 12 Uhr; Gebühr: 99 Euro. Gute Führung durch richtige Kommunikation: 12. Mai, 9 bis 15 Uhr; Gebühr: 149 Euro.
Einarbeitung und Onboarding – Begeisterungszeit, die sich lohnt: 13. Mai, 9 bis 15 Uhr; Gebühr: 149 Euro.
Fachkundige Person für Arbeiten an HV-Systemen (Stufe 2S) – Grundlagen: 26. bis 27. Mai, 8. bis 15.30 Uhr; Gebühr: 469 Euro.
Sachkundenachweis – Umgang mit Airbag und Gurtstraffer: 28. Mai, 8 bis 15.30 Uhr; Gebühr: 229 Euro.
Vom/Von der Mitarbeiter/in zur Führungskraft: 25. Juni, 9 bis 16.15 Uhr; Gebühr 159 Euro.
Ein Gewinn für Lehrlinge und Betriebe: Jetzt für ein Auslandspraktikum in Irland oder Spanien bewerben.
lity in Sevilla läuft vom 28. September bis 25. Oktober. Die Hauptstadt der südspanischen Region Andalusien ist reich an Geschichte, Kultur und jeder Menge mediterraner Lebensfreude.
Möglichkeit, sich mit allen Beteiligten auszutauschen und ins Gespräch zu kommen.
Einmal berufliche Erfahrung im Ausland sammeln und den kulturellen Horizont erweitern? Das ist auch für Lehrlinge im 2. und 3. Ausbildungsjahr im Handwerkskammerbezirk Ostfriesland möglich. Noch bis zum Sommer können sich angehende Handwerker für eine vierwöchige Gruppenfahrt nach Irland oder Spanien bewerben. Die Mobilitätsberaterin Kirsten Grundmann von der Handwerkskammer Oldenburg ist Ansprechpartnerin für alle ostfriesischen Azubis, die Lust haben, irische Werkstattluft zu schnuppern oder spanische Arbeitsabläufe kennen zu lernen. Das Auslandspraktikum in Spanien in Kooperation mit der Partnereinrichtung Intermobi-
Anmeldeschluss ist der 30. Juni. Nach Irland zur Partnereinrichtung „Celtic School of English“ in Tralee geht es vom 31. August bis 27. September. Die Stadt befindet sich im Südwesten Irlands in traumhafter Lage zwischen den Stränden des Atlantiks und den Gipfeln der Slieve Mish Mountains. Bewerbungen müssen bis zum 15. Juni eingereicht werden. Teilnehmende absolvieren ein Praktikum in einem Betrieb, der ihrer Ausbildung entspricht. Beide Fahrten
Die Betriebsberatung der Handwerkskammer unterstützt beim Nachfolgeprozess bzw. der Betriebsübernahme. werden über das EU-Förderprogramm Erasmus+ finanziell unterstützt.
Rundgang durch die Werkstatt von Tischlermeister Eden konnten die Kita-Kinder viele interessante Maschinen und Werkzeuge entdecken. Für sie war der Ausflug in die Berufswelt etwas Besonderes.
Foto: J. Stöppel
Maike Tischner, Ausbildungsberaterin der Handwerkskammer
W INTEGRATIONSPROJEKT
Mit dem Integrationsprojekt Fachkräfte für das Handwerk (IFHa) bringt die Handwerkskammer Betriebe und Geflüchtete, Zugewanderte oder Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund zusammen. Ziel ist es, diese Personen in eine handwerkliche Ausbildung bzw. Beschäftigung zu vermitteln und zu begleiten. Das Integrationsprojekt Fachkräfte für das Handwerk wird vom Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung gefördert und von sechs niedersächsischen Handwerksorganisationen durchgeführt.
Der bundesweite Aktionstag, auch bekannt als Girls‘ und Boys‘ Day, findet am 3. April statt. Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 bis 10 aller Schulformen sind an diesem Tag eingeladen, Berufe zu erkunden. Die Handwerkskammer ruft ihre Mitglieder dazu auf, ihre Werkstatttore für den Nachwuchs zu öffnen.
Infos: www.girlsday.de / www.boysday.de
Technik- und Innovationssprechtag
Die Handwerkskammer bietet am Dienstag, 6. Mai, einen kostenfreien Sprechtag zu den Themen Innovation, Technologie und Technik an. Mitglieder können sich nach Terminvereinbarung von 9 bis 15 Uhr mit den Technischen HWK-Beratern zu wichtigen Zukunftsthemen im Handwerk austauschen und praxisnahe Unterstützung erhalten.
Anmeldung: www.hwk-aurich.de/technik-sprechtag
Mit Tempo in die Kfz-Ausbildung
Azubi Justus Richter aus Großefehn hat schon früh seine Leidenschaft für das Kfz-Handwerk entdeckt. Er ist zum Lehrling des Monats ernannt worden.
Jörg Harms, Ausbildungsberater der Handwerkskammer
Lehrling des Monats
MIT DER AUSZEICHNUNG weist die Handwerkskammer für Ostfriesland auf die Chancen und Perspektiven einer dualen Ausbildung im Handwerk hin. Jeder Betrieb kann einen Vorschlag einreichen. Bewerbungsunterlagen gibt es unter www.hwk-aurich.de/ lehrling-des-monats.
Angefangen hat alles mit einem kleinen blauen Mofa. Das motorisierte Gefährt weckte in dem damals 14-jährigen Justus Richter aus Großefehn nicht nur die Freude am Fahren, sondern auch die Leidenschaft, an allem was zwei oder mehr Räder hat, herumzuschrauben. „So ein Mofa geht auch mal kaputt oder fährt nicht so schnell, wie man es vielleicht gerne hätte. Dann probiert man einfach irgendwas aus“, erzählt er mit einem verschmitzten Grinsen. Schnell merkt er, dass er scheinbar ein Händchen dafür hat. Das bestätigt sich auch 2023 während eines zweiwöchigen Schulpraktikums in einem Kfz-Betrieb. Danach war für ihn klar: „Das ist der Beruf, den ich lernen möchte!“ Mittlerweile ist der 19-Jährige im zweiten Jahr seiner Ausbildung, die er im „Autohaus Gebr. Schwarte“ in Aurich absolviert und gibt dabei mächtig Vollgas. Denn er zeigt sowohl im Betrieb als auch in der Berufsschule gute Leistungen und hat ganz nebenbei die Patenschaft für einen anderen Auszubildenden übernommen. Dieser ist aufgrund seines Migrationshintergrundes beim Lernen des Fachvokabulars auf Unterstützung angewiesen. Seit ein paar Monaten setzen sich die beiden deshalb einmal wöchentlich zusammen, schauen, wo es hakt und versuchen durch einen Mix aus Theorie und Praxis die kleinen Lücken zu schließen. „Für mich ist das selbstverständlich, dass man sich gegenseitig hilft. Ich musste also nicht lange überlegen, ob ich die Patenschaft übernehmen möchte“, so der angehende Kfz-Mechatroniker.
Von der Handwerkskammer für Ostfriesland ist er jetzt für sein Engagement zum Lehrling des Monats Februar ernannt worden. „Ihr Fleiß und Ihr Teamgeist zeigen, was das Handwerk ausmacht. Sie sind ein Vorbild für Ihre Kolleginnen und Kollegen. Mit Menschen wie Ihnen wächst eine starke und tatkräftige Handwerksgeneration heran – machen Sie weiter so“, betonte Ausbildungsberater Jörg Harms während der Urkundenübergabe im Ausbildungsbetrieb von Justus Richter. Der gleichen Meinung waren auch Geschäftsführer Philipp Boumans sowie die beiden Werkstattleiter Dirk Diechmann und Oliver Henning. Auch sie lobten die Fähigkeiten und den Einsatz des jungen Handwerkers. „Bei Justus stimmt einfach das Gesamtpaket. Er bringt die nötigen handwerklichen Fähigkeiten mit, die man für seinen Beruf braucht und ist obendrein äußerst kollegial und loyal. Das erlebt man nicht oft“, waren sich alle drei einig.
Ein Stück weit wird auch die Firmen-Philosophie zu der besonderen Entwicklung des Ostfriesen beigetragen haben. Das Unternehmen legt nicht nur viel Wert auf die Nachwuchsgewinnung, sondern auch auf eine offene Fehlerkultur. „Fehler muss man machen dürfen. Nur so lernt man“, sagt Boumans. Das „Autohaus Gebr. Schwarte“ ist mittlerweile seit sieben Jahren am Standort Aurich für seine Kundinnen und Kunden im Dienst. Egal ob Verkaufsberatung, Fahrzeugcheck, Werkstattservice, Rädereinlagerung im eigenen Räderhotel oder Vermietung – das mehr als 100-köpfige Team ist ein kompetenter Ansprechpartner im Bereich Kfz. JACQUELINE STÖPPEL W
Blick unter die Motorhaube: Der angehende Kfz-Mechatroniker Justus Richter hat schon im Teenager-Alter seine Vorliebe für das Schrauber-Handwerk entwickelt.
Frisurentrends: Gut gestylt durchs Jahr
Sie haben 2025 Lust auf eine neue Frisur? Das Friseurhandwerk hat Tipps für angesagte Looks. Mit diesen Frisuren liegen Frauen und Männer im Trend.
Locker, lässig und unkompliziert sind die Haarschnitte für dieses Jahr im Frühjahr und Sommer. Frisuren mit Struktur und Stufungen gehören ebenso dazu wie Naturfarben und Styling-Techniken, die diese neuen Looks unterstützen.
Frisurentrends auf „Hyper Safari“ „Die Frisuren sollen locker aussehen, auch wenn manche von ihnen aufwendig im Styling sind“, sagt Steven Meth, stellvertretender Art Director beim Zentralverband des Friseurhandwerks (ZV). Ziel der Frisurenmode soll es sein, dass sie praktikabel ist und Kunden auch zu Hause mit dem Styling klarkommen. Alle Haarschnitte sollen wandelbar sein: Für jeden Trend habe das Team des ZV deshalb zum einen eine weniger aufwendige Variante entwickelt. Zum anderen gibt es eine zweite Variante, die beim Styling zwar mehr Zeit in Anspruch nimmt, sich aber für das Outfit bei besonderen Anlässen lohne.
Das Besondere in dieser Saison seien die wärmeren Töne – im vergangenen Jahr hätten kalte und silbrige Blondtöne überwogen. Der natürliche Look soll in den Haarschnitten mit Texturen wie Wellen und Locken unterstützt werden, wie auch mit Stufungen. Diese findet man sowohl bei den Damen- als auch bei den Herrenhaarschnitten wieder.
In Zusammenarbeit mit dem Modeteam seien auch Animal Prints wieder aufgenommen worden. „Sie waren im vergangenen Jahr schon im Trend und sind in diesem Jahr noch immer angesagt“, betont Meth. Die Prints werden bei den Outfits mit Stoffen in Weiß, Creme und Beige kombiniert. Zudem verleihen Accessoires in Schwarz und Silber den Looks einen Hauch von Punk-Attitüde.
Individuelle Umsetzung der Frisuren in den Salons
Die diesjährigen Trends für das Frühjahr und den Sommer verstehen sich, wie jedes Jahr, als Vorschläge. „Wir haben die Erfahrung gemacht, dass die Friseurinnen und Stylisten in den Salons unsere Vorschläge in der Beratung gern nutzen und sich Kundinnen und Kunden auch auf Neues einlassen“, berichtet Steven Meth. In einem vierköpfigen Team um Art Director Antonio Weinitschke wurden die Trend-Looks entwickelt.
Die Experten in den Friseursalons setzen oft auch nur Teile einer Frisur um, beispielsweise nur die Farbe oder nur den Haarschnitt. Je nach Persönlichkeit, Geschmack und Gesichtsform der Kunden könne jeder Trend auch individuell abgewandelt werden. Das würden Kunden auch von einer guten Beratung erwarten, weiß Meth.
W VIER
MITARBEITERZAHL 55
FUNKTION Geschäftsführer
Eine überzogene Stufung am Oberkopf und Volumen am Ansatz machen diesen Look besonders feminin und glamourös.
Stylish ist diese Variante, bei der die Haare mit einem Lockenstab in verschiedene Formen gecurlt werden.
Hier haben die Locken ihren großen Auftritt: Dafür werden die Haare am Oberkopf mit einem Glätteisen gelockt.
Trends aus Gesellschaft, Mode und Social Media
Eine neue Vorschau an Frisurentrends zu entwickeln, sei auch immer ein bisschen mit dem Lesen in der Glaskugel verbunden, berichtet Steven Meth. „Wir schauen natürlich, was in der Gesellschaft und auf den Straßen los ist“, sagt er. Auch auf die Laufstege der angesagten Modeschauen werfen die Art Directors einen Blick und lassen auch die sozialen Netzwerke nicht außer Acht. „Da passiert gerade in der jüngeren Zielgruppe so viel, daran kommen wir gar nicht mehr vorbei“, erläutert Meth.
Die eigentliche Herausforderung bestehe dann darin, die Trends zu filtern. „Wir unterscheiden echte Trends von Micro-Trends, die schnell wieder vorübergehen, und erstellen anhand dessen unsere Frisuren-Vorschläge“, erklärt der stellvertretende Art Director des ZV. MARTINA JAHN W
1. Was war Ihre wichtigste Entscheidung als Unternehmer? Dass wir uns 2014 dazu entschieden haben, auf E-Mobilität zu setzen. Damals haben wir deshalb als Erstes eine Ladeinfrastruktur für unseren Betrieb aufgebaut.
2. Welches Ziel wollen Sie als Unternehmer noch erreichen? CO₂-neutrale Mobilität. Es ist zwar noch ein weiter Weg, bis es keine Verbrenner mehr gibt. Aber ich freue mich, dass ich daran mitwirken kann.
3. Was war Ihre härteste Bewährungsprobe? Definitiv der Abgasskandal 2015, der hat für große Verunsicherungen gesorgt.
4. Wie halten Sie sich und Ihren Betrieb leistungsfähig? Durch Fahrrad fahren. Der Ausdauersport hilft mir, den Kopf frei zu bekommen. Außerdem kommen mir dabei immer die besten Ideen für unseren Betrieb.
Steven Meth, stellvertretender Art Director vom ZV Friseurhandwerk und Mitgestalter der Frisurentrends.
Geradlinig und kompakt setzt dieser Look ein markantes Statement. Die Haare werden im natürlichen Fall glatt geföhnt.
Bundesbank: Erneut mehr Falschgeld im Umlauf
Insgesamt 72.400 falsche Euro-Banknoten mit einem Nennwert von 4,5 Millionen Euro wurden laut Bundesbank im Jahr 2024 aus dem Verkehr gezogen. Gegenüber 2023 sei die Schadenssumme allerdings um 12 Prozent niedriger ausgefallen. „Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Täter wieder vermehrt einfache Fälschungen mit geringerem Nennwert in Verkehr gebracht haben“, sagt Burkhard Balz, Vorstandsmitglied der Bundesbank. 2024 sei die Zahl der gefälschten 200- und 500-Euro-Scheine zurückgegangen. Deutlich zugenommen hätten Fälschungen bei 20-Euro-Scheinen (+ 66 Prozent) sowie bei 5- und 100-Euro-Scheinen (je + 47 Prozent).
Laut Bundesbank war ein großer Anteil der Fälschungen sehr leicht erkennbar – zum Beispiel durch Aufdrucke wie „MovieMoney“ oder „Prop copy“. Zudem wiesen viele Nachahmungen keine Sicherheitsmerkmale auf. Falschgeld wird nicht ersetzt: Daher empfiehlt die Bundesbank,
Banknoten dringend zu prüfen – und zwar nach dem Prinzip „Fühlen –Sehen – Kippen“. Neben gefälschten Banknoten wurden 2024 auch 141.300 falsche Münzen entdeckt, 2023 waren es 115.900. Laut Bundesbank waren es im vergangenen Jahr mit insgesamt 135.067 Exemplaren am häufigsten falsche 2-Euro-Münzen. Erkennen lassen sich Münzfälschungen zum Beispiel an unscharfen Randprägungen, verschwommenen Münzbildern oder an einer anderen Farbgebung. Zudem seien falsche Münzen oft magnetisch. (AML)
Innovationspreis „Fügen im Handwerk“
Noch bis Ende März läuft die Bewerbungsfrist für den Innovationspreis „Schweißen und Fügen im Handwerk“. Laut Auswahlkriterien werden besonders die Betriebe berücksichtigt, die in der Schweißtechnik und verwandten Verfahren aktiv sind und zukunftsweisende Projekte erfolgreich umgesetzt haben – etwa Innovationen in der Füge-, Trenn- oder Beschichtungstechnik, aber auch innovative Geschäftsmodelle, wegweisende Strategien, effiziente Organisationsstrukturen und Maßnahmen im Bereich einer nachhaltigen Unternehmensführung. Bewerbungsvoraussetzung ist eine Eintragung in die Handwerksrolle. Die Preisverleihung soll im September im Rahmen der Messe „Schweißen und Schneiden“ in Essen stattfinden. 3.000 Euro Preisgeld gibt es zu gewinnen. (JA)
Lässig und locker, gestuft, gewellt und in Naturfarben: Dieser Look vereint die Eigenschaften der Frisurentrends für Frühjahr und Sommer.
Die kompakte Grundlinie steht hier im Fokus. Chunky Highlights unter dem Deckhaar und ein Glossing in einem Braunton auf dem gesamten Haar verleihen dem Look Leichtigkeit.