Stephan Schweitzer / Anna Aurast
Philosophie an der Universität des Saarlandes Die 75-jährige Geschichte des Philosophischen Instituts
Schwabe Verlag
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Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.dnb.de abrufbar. © 2023 Stephan Schweitzer, Anna Aurast, veröffentlicht durch Schwabe Verlag Berlin GmbH Cover-Abbildung: »Lichtfarbe«, © 1987 Hermann Waibel Cover: Stephan Schweitzer, Berlin Satz: Stephan Schweitzer, Berlin Druck: Hubert & Co., Göttingen Printed in Germany ISBN Printausgabe 978-3-7574-0131-3 ISBN eBook (pdf) 978-3-7574-0132-0 DOI 10.31267/978-3-7574-0132-0 Das eBook ist seitenidentisch mit der gedruckten Ausgabe und erlaubt Volltextsuche. Zudem sind Inhaltsverzeichnis und Überschriften verlinkt. rights@schwabeverlag.de www.schwabeverlag.de
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung 7 teil 1: geschichte des philosophischen instituts Die Geschichte des Philosophischen Instituts der Universität des Saarlandes 23 teil 2: biogramme Béla Freiherr von Brandenstein Daniel Christoff François Meyer Yvon Belaval Gerhard Funke Hermann Krings Karl-Heinz Ilting Karl-Otto Apel Ernst Sandvoss Wilhelm Risse Kuno Lorenz F. Werner Veauthier Georg Meggle Wilfried Hinsch Ulrich Nortmann Heinz-Dieter Heckmann Niko Strobach Christoph Fehige Ulla Wessels Holger Sturm Lena Kästner
109 115 121 125 133 141 149 155 163 169 175 183 191 199 205 211 215 221 227 233 237
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Inhaltsverzeichnis teil 3: verzeichnis der am philosophischen institut angenommenen qualifikationsarbeiten
Dissertationen am Philosophischen Institut 245 Habilitationen am Philosophischen Institut 257 Abbildungsverzeichnis 259 Namenregister 261
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Vorbemerkung Am 9. April 1948 stellt der aus französischen und saarländischen Mitgliedern bestehende Verwaltungsrat des Höheren Studieninstituts in Homburg die Weichen für die Gründung einer Universität des Saarlandes. Im Herbst des gleichen Jahres konstituieren sich die Fakultäten der neuen Universität, Mitte November 1948 beginnen schließlich die Lehrveranstaltungen des ersten Semesters – darunter jene des Philosophischen Instituts, das von Beginn an dabei ist.1 Diese Publikation blickt auf das fünfundsiebzigjährige Bestehen des Philosophischen Instituts an der Universität des Saarlandes zurück und wirft dabei gelegentlich – insofern Philosophen die Geschicke der Universität beeinflusst haben und deren Entwicklung wiederum Folgen für das Institut hatte – einen Blick auf die Geschichte der Saar-Universität. Es zeichnet zum einen die wichtigste Ereignisse am Institut nach und erzählt von den daran beteiligten Personen. Zum anderen stellt es alle ordentlichen und außerordentlichen Professorinnen und Professoren, die im Verlauf der Zeit am Institut wirkten, einzeln in Form von Biogrammen vor. Die ersten beiden Jahrzehnte am Institut stehen klar im Zeichen kontinental geprägter Philosophie. In Lehre und Forschung dominieren Existenzphilosophie, Phänomenologie, Religionsphilosophie und eine traditionell orientierte Metaphysik. Dann kommt es nach und nach zur Hinwendung zu Themen und Methoden der Analytischen Philosophie. Mit dieser Entwicklung verbunden ist der Übergang von historisch und ideengeschichtlich motivierten Fragen zu überwiegend systematisch orientierter Forschung und Lehre. Dieser Weg vom Kontinental-Historischen zum Analytisch-Systematischen, dessen Beginn auf die 1969 erfolgende Berufung von Karl-Otto Apel datiert werden kann, findet Ende der neunziger Jahre mit einem personellen Neuanfang am Institut und einer durchgängig analytischen Ausrichtung sein Ende. Damit geht auch der Übergang von der Frankophonie zur Anglophonie einher: Während insbesondere die ersten Jahre des Instituts geprägt sind von der engen Verbindung zwischen dem Saarland und den 1
Siehe Müller 2007, S. 267ff.
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Vorbemerkung
aus Frankreich entsandten Wissenschaftlern, setzt sich später – wiederum beginnend mit Apel und der vermehrten Zuwendung zur vor allem im angelsächsischen Raum dominierenden Analytischen Philosophie – Englisch als zweite Lehr- und Forschungssprache durch. Die Verbindungen nach Frankreich bleiben ›an der Grenze zu Europa‹ aber deutlich. Das dokumentieren etwa die gemeinsamen Veranstaltungen mit dem philosophischen Fachbereich der Université de Lorraine oder die Tatsache, dass noch in den neunziger Jahren am Institut mit Gerhard Heinzmann und Shahid Rahmann Philosophen wirken, die später in Frankreich Universitätsprofessoren werden. Inhaltlich rückt die Orientierung an und Auseinandersetzung mit Mathematik, Logik und den Naturwissenschaften in den Vordergrund. Diese Entwicklung setzt mit den Berufungen von Wilhelm Risse (1971) und insbesondere Kuno Lorenz (1974) ein und nimmt ab den achtziger Jahren Fahrt auf, wie sich auch an den in der Folge am Institut angenommenen Qualifikationsarbeiten zur Philosophie der Logik und der Mathematik zeigt. Ab den neunziger und zweitausender Jahren kommen ferner kognitionswissenschaftliche Fragen und Schnittstellen zur Informatik stärker in den Fokus. Auch mit Blick auf die individuellen Lebensläufe der am Institut Wirkenden lässt sich der Wandel der Zeit nachvollziehen. Um es mit Loriot zu sagen: »Früher war mehr Lametta« – während den früheren Professoren spätestens zur oder nach der Emeritierung staatliche Auszeichnungen verliehen werden und die Karrieren oft bemerkenswerte Stationen oder Brüche aufweisen, dominieren später die geradlinigeren Lebensläufe. Erfreulich ist, dass sich im Laufe der Zeit auch das Geschlechterverhältnis ändert. Zwar ist bereits in der Gründungszeit des Instituts mit Marianna Simon eine Frau Teil des damals vierköpfigen Teams. Das kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Institut über Jahrzehnte eine von Männern dominierte Einrichtung ist. Im Mittelbau sind Frauen lange Zeit deutlich in der Unterzahl, und am Institut hat sich bis heute keine Frau habilitiert; immerhin sind 14 von 69 am Institut promovierten Personen Frauen. Mit Ulla Wessels wird erst 2008 eine Professorin ernannt. Zwischenzeitlich sind zwei von fünf professuralen Ämtern mit Frauen besetzt.
aufbau und formales
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Aufbau und Formales Dieses Buch ist dem Philosophischen Institut und seinen Akteuren gewidmet, nicht der Philosophie an der Universität des Saarlandes im Allgemeinen. Philosophie gibt es an der Universität des Saarlandes auch außerhalb des Philosophischen Instituts. So wird in diesem Buch das zeitweise an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät verortete Institut für Rechts- und Sozialphilosophie nicht behandelt, das institutionell vom Philosophischen Institut getrennt war2 – auch wenn inzwischen die rechts- und sozialphilosophischen Literaturbestände in der gleichen Einrichtung untergebracht sind wie die Fachbibliothek des Philosophischen Instituts. Ebenso wenig finden hier diejenigen Bereiche der theologischen Fachrichtungen an der Saar-Universität Erwähnung, die sich von der Theologie aus mit philosophischen Fragestellungen beschäftigen. Bevor mit der Darstellung der Geschichte des Philosophischen Instituts begonnen werden kann, sind allerdings einige inhaltliche wie strukturelle Klärungen vorzunehmen. Dies geschieht in der vorliegenden Vorbemerkung. Es wird dabei zunächst erläutert, nach welchen Kriterien die Informationen für dieses Buch ausgewählt und aufbereitet wurden. In diesem Zusammenhang ist die Unterscheidung zwischen planmäßigen und außerplanmäßigen Professoren sowie Honorar- und Assistenzprofessoren relevant, die deswegen im Anschluss erläutert wird. Danach finden sich einige Hinweise, insbesondere zu den Biogrammen der Professoren. Der Band gliedert sich in drei Teile. Im ersten Teil des Buchs wird die inhaltliche und personelle Entwicklung des Philosophischen Instituts von den Anfängen bis zum Jahr 2023 skizziert. Dabei finden auch ausgewählte Ereignisse Erwähnung, die zwar nicht unmittelbar mit dem Institut selbst, wohl aber mit seinen Protagonisten verknüpft sind. Im zweiten Teil werden in der chronologischen Reihenfolge der Berufung alle ordentlichen und außerordentlichen Philosophieprofessorinnen und -professoren einzeln vorgestellt, die seit der Gründung des Instituts an der Universität des Saarlandes gewirkt haben.
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Personell gab es allerdings mindestens eine eher lose Verbindung, dazu mehr auf Seite 57.
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Vorbemerkung
Im dritten Teil folgen Register zu den am Philosophischen Institut erfolgten Promotionen und Habilitationen. An dieser Stelle ist noch eine Erläuterung in Bezug auf gendergerechte Sprache und die in diesem Buch verwendeten Bezeichnungen angebracht. In vielen Hinsichten wäre der konsequente Einsatz des Gendersternchens die einfachste Lösung gewesen, um auf Ämter, Titel und Ähnliches Bezug zu nehmen; etwas umständlicher hätten alternativ stets männliche und weibliche Formen genannt werden können. Letztendlich war ein schlichter inhaltlicher Grund dafür ausschlaggebend, auf die Verwendung inklusiver sprachlicher Lösungen in diesem Buch weitgehend zu verzichten. Der Gebrauch solcher Formulierungen würde eine Repräsentation von Frauen suggerieren, von der, wie oben bereits ausgeführt wurde, erst in jüngerer Zeit die Rede sein kann. So erschien es folgerichtig, dass sich dieses Ungleichgewicht auch sprachlich im Buch niederschlägt.
Grenzziehungen Wer wird warum in diesem Bändchen erwähnt? Eine Herausforderung beim Zusammentragen und Aufbereiten des Materials bestand darin zu entscheiden, welche Personen Erwähnung finden sollen. Dabei galt es auch zu überlegen, welche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit einem eigenen Biogramm bedacht werden. Letztlich erwies es sich als sinnvoll, für die Erwähnung im geschichtlichen Abriss (Teil 1) und für die Aufnahme in den Biogrammteil (Teil 2) unterschiedliche Kriterien zu wählen. Für den Abriss als Bericht über die Entwicklung des Philosophischen Instituts war auch das Wirken vieler nichtprofessoraler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter interessant, während die Biogramme als Würdigungen der als Professorinnen und Professoren die Geschicke des Instituts prägenden Personen zu verstehen sind. Dementsprechend sollen in Teil 1 all jene Erwähnung finden, die am Institut in der einen oder anderen Weise aktiv waren und es mit geprägt haben. Dazu gehören: (i) die ordentlichen und außerordentlichen Professorinnen und Professoren des Instituts;
professoren
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(ii) Personen, die am Institut promoviert oder sich habilitiert haben und hinterher andernorts ordentliche Professorinnen oder Professoren geworden sind oder – etwa als Person des öffentlichen Lebens – eine gewisse Bekanntheit erlangt haben; (iii) Personen, die im oder für das Institut in substanzieller Weise3 gewirkt haben oder deren Tätigkeit als von besonderem Interesse gelten kann.4 Dabei wird in der Regel die jeweilige Person umso ausführlicher bedacht, je länger bzw. intensiver sie am Institut gewirkt hat. Im Laufe der Recherchen ist so manche Lücke oder Ungereimtheit der für das Buch maßgeblichen Materialien zu Tage gefördert worden – es ist demnach leider nicht unwahrscheinlich, dass einige am Institut Wirkende zu Unrecht keine Erwähnung finden. In Teil 2 werden nur Professoruren und Professoren mit fest im Universitätsetat eingeplanten Stellen mit Biogrammen bedacht: das sind ordentliche und außerordentliche Professoren sowie Juniorprofessoren. Von dieser Gruppe sind außerplanmäßige Professoren, Honorarprofessoren, Assistenzprofessoren und – in einem Sinn des Wortes – nichtbeamtete Professoren zu unterscheiden. Diese Differenzierungen werden im nächsten Abschnitt dieses Kapitels erklärt.
Planmäßige vs außerplanmäßige Professoren, Honorar- und Assistenzprofessoren Sofern nicht mit einem präzisierenden Zusatz versehen, sind in der Regel planmäßige Professuren gemeint – eine Konvention, die auch in diesem Buch zum Einsatz kommt. Im Gegensatz zur außerplanmäßigen Professur ist die planmäßige Professur eine reguläre und im Universitätsetat als solche verankerte Stelle. Planmäßige Professuren schließen dabei die früher so bezeichneten ordentlichen und außerordentlichen Professuren ein. 3 4
Demnach wäre eine vorübergehende Anstellung als wissenschaftlicher Mitarbeiter oder auch ein mehrsemestriger Lehrauftrag nicht hinreichend substanziell, um eine Erwähnung zu rechtfertigen. Diese Klausel greift etwa bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der ersten Stunde.
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Vorbemerkung
Als »ordentlicher Professor« oder »Ordinarius« wurde dabei ein Professor mit eigenem Lehrstuhl (Ordinariat) – also mit einer mit Haushaltsmitteln und Mitarbeiterstellen ausgestatteten Professur – bezeichnet. Der »ordentliche Professor« wurde ab den 1970er Jahren vom »Universitätsprofessor« abgelöst, wobei auch diese Bezeichnung inzwischen zugunsten des unspezifizierten »Professor« nur noch teilweise verwendet wird. Im Zuge dieser Reformen sollte eigentlich auch die »Professur« den »Lehrstuhl« ersetzen, letztere Bezeichnung bleibt aber zumindest informell – in Bayern auch formell – weiterhin gebräuchlich. Unter der vor allem früher üblichen Amtsbezeichnung des außerordentlichen Professors versteht man in der Regel einen Professor, der im Gegensatz zum ordentlichen Professor über weniger Haushaltsmittel sowie weniger oder gar keine Mitarbeiterstellen verfügt und etwas geringere Bezüge erhält. Heute wird nicht mehr zwischen ordentlichen und außerordentlichen Professuren unterschieden; es gibt allerdings weiterhin unterschiedlich ausgestattete ›kleine‹ (c3- oder w2-Besoldung) und ›große‹ (c4- oder w3-Besoldung) Professuren. In Bayern und teilweise auch im deutschsprachigen Ausland sind weiterhin die Bezeichnungen »außerordentlicher Professor« bzw. »Extraordinarius« gebräuchlich. Ein entscheidendes Merkmal des planmäßigen Professors – auch in Abgrenzung zu den unten erläuterten Titeln des Assistenzprofessors und des außerplanmäßigen Professors mit Anstellung – ist die vom Gesetzgeber zugesicherte Autonomie, mit der er forschen und lehren darf. Ferner sind planmäßige Professoren maßgeblich an der Lenkung ›ihrer‹ Hochschule beteiligt: Für Forschung und Lehre betreffende Angelegenheiten gilt, dass – bei aller Demokratisierung der Hochschulen durch die in den 1970er Jahren geschaffenen Struktur der Gruppenuniversität – der Gruppe der Universitätsprofessoren in Abstimmungen die sogenannte Professorenmehrheit, also mindestens die für eine einfache Mehrheit nötige Zahl der Stimmen, zukommen muss.5 Nicht alle planmäßigen Professoren sind verbeamtet; manche wirken im Rahmen von Angestelltenverhältnissen. In diesem Sinne können sie 5
Die Notwendigkeit einer ›Professorenmehrheit‹ innerhalb der Stuktur einer Gruppenuniversität geht zurück auf ein am 29. Mai 1973 verkündetes Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
professoren
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als »nichtbeamtete Professoren« gelten. Darunter fallen beispielsweise die befristet angestellten ersten ordentlichen und außerordentlichen Professoren des Philosophischen Instituts. Daneben können auch außerplanmäßige Professoren unter bestimmten Bedingungen als »nichtbeamtete Professoren« bezeichnet werden – siehe unten. Von der Kategorie der planmäßigen ordentlichen und außerordentlichen Professoren zu unterscheiden sind die im Biogramm-Teil nicht bedachten außerplanmäßigen Professoren sowie Honorar- und Assistenzprofessoren. Zum außerplanmäßigen Professor werden üblicherweise habilitierte Wissenschaftler ernannt, wenn sie sich während einer mehrjährigen Tätigkeit als Privatdozent wissenschaftlich bewährt und (noch) keinen Ruf auf eine Professur erhalten haben. Auch wenn die Verleihung des Titels eines außerplanmäßigen Professors Verdienste in Lehre und Forschung würdigt, begründet sie kein Dienstverhältnis mit der verleihenden Hochschule. Außerdem bleibt, wenn zusätzlich ein Anstellungsverhältnis (etwa als wissenschaftlicher Mitarbeiter) besteht, der Titelträger dienstrechtlich einem Hochschullehrer als Vorgesetztem zugeordnet.6 Solche angestellten außerplanmäßige Professoren werden in den 1970er und 1980er Jahren im Saarländischen Universitätsgesetz und entsprechenden Verzeichnissen der Universität als »nichtbeamtete Professoren« bezeichnet.7 Außerplanmäßige Professoren ohne Anstellung im Lehrbetrieb sind (wie auch Honorarprofessoren und Privatdozenten) in der Regel dazu ›gehalten‹, jedes Semester eine Lehrveranstaltung im Bereich ihrer Lehrbefugnis anzubieten. Die Lehrbefugnis – und damit auch die Bestellung zum Professor – kann entzogen werden, wenn sie längere Zeit ohne hinreichende Gründe nicht ausgeübt wird.8 6
Siehe hierzu unter anderem Hartmer 2017, S. 278ff., und die Universitätsverfassung der Universität des Saarlandes von 1969, Artikel 27, Absatz 3. 7 Siehe etwa §66 des Saarländischen Universitätsgesetzes von 1971. 8 Die Bestimmung der für die Abbestellung notwendigen Lehrpause schwankt je nach Fassung des Saarländischen Universitätsgesetzes bzw. der dieses näher bestimmenden Ordnung. Vergleiche hierzu etwa §67 des Universitätsgesetzes von 1971 mit §2 der Ordnung der Rechte und Obliegenheiten der Honorarprofessoren und der nichtbeamteten Professoren vom 12. Juni 1974. Die Titellehre, also die Pflicht zur unentgeltlichen regelmäßigen Lehre,
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Vorbemerkung
Ebenfalls nicht aufgeführt sind Honorarprofessoren. Zum Honorarprofessor an einer Universität können – in der Regel externe – Wissenschaftler bestellt werden, wenn sie mit regulären Professoren vergleichbare Leistungen erbracht haben und sich, wie außerplanmäßige Professoren und Privatdozenten, dazu verpflichten, regelmäßig unentgeltlich an der verleihenden Universität zu lehren, ohne dass dadurch ein Dienstverhältnis begründet würde. Honorarprofessoren können aber wie auch außerplanmäßige Professoren vom jeweiligen Fachbereich zur Übernahme eines vergüteten Lehrauftrags verpflichtet werden. Neben den außerplanmäßigen Professoren finden Assistenzprofessoren ebenfalls keine Berücksichtigung im Biogramm-Teil des Buches. Die Stelle des Assistenzprofessors wurde von einigen Bundesländern – darunter dem Saarland – ab 1969 eingeführt, bevor sie nach dem ersten Hochschulrahmengesetz von 1976, das den Ländern einen entsprechenden Gesetzgebungsauftrag erteilte, wieder verschwand. Diese Stellen waren ebenfalls Qualifizierungsstellen für den nicht habilitierten wissenschaftlichen Nachwuchs, wobei die Ernennung zum Assistenzprofessor solchen promovierten Kandidatinnen und Kanditaten vorbehalten bleiben sollte, von denen man aufgrund der bisherigen Leistungen erwarten konnte, dass sie »die Fähigkeit zur dauernden selbstständigen Forschung und Lehre im Rahmen einer Hochschule erwerben« werden.9 Assistenzprofessoren sind Beamte auf Zeit, sie werden für sechs Jahre ernannt, ihre Ernennung erfolgt auf Antrag des Fachbereichs durch das saarländische Kultusministerium wie zu dieser Zeit auch die ordentlicher Professoren.10 Übrigens regelt das besagte Hochschulrahmengesetz auch den professoralen Ruhestand in Deutschland neu. Wissenschaftler, die vor 1976 – in manchen Bundesländern auch etwas später – erstmalig auf Professuren berufen werden, können als Emeriti im Ruhestand mit gewissen Privilegien an ihren Heimatuniversitäten weiter forschen, sind aber von den Lehraufgaben entpflichtet. Für später berufene Wissenschaftler gilt das nicht mehr, sie treten in der Regel in den Ruhestand.
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um den jeweiligen Titel weiter führen zu dürfen, endet im Saarland mit der Vollendung des 62. Lebensjahrs. §56, Absatz 3 des Saarländischen Universitätsgesetzes von 1971. Siehe §56 des Saarländischen Universitätsgesetzes von 1971.
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Quellen und Nachweise Zahlreiche für dieses Buch verarbeitete Quellen sind nicht publiziert worden bzw. stammen aus nach dem Archivgesetz zugänglichen Beständen, insbesondere Personalakten, des Universitätsarchivs der Universität des Saarlandes sowie zum Teil auch aus privaten Nachlässen. Ferner wurde manche Lücke in persönlicher Kommunikation mit den betreffenden Personen oder deren Verwandten und (ehemaligen) Kollegen geschlossen. Hier kann also nicht nach üblichen Standards des wissenschaftlichen Arbeitens referenziert werden. Auf die Angabe dieser unveröffentlichten Quellen wurde verzichtet. Alle publizierten Quellen sind hingegen am Ende des jeweiligen Kapitels bzw. Biogramms, unter Verwendete Quellen aufgeführt. Im geschichtlichen Abriss (Teil 2) wurde darauf verzichtet, Quellen für die Lebens- und Karrierestationen der beschriebenen Personen direkt im Text auszuweisen. Sie ergeben sich aber aus dem thematisch geordneten Quellenverzeichnis am Kapitelende.
Biogramme Die Biogramme skizzieren Leben und (vor allem das philosophische) Werk der planmäßigen Professoren an der Universität des Saarlandes. Sie sind chronologisch sortiert nach dem Datum der Berufung des jeweiligen Philosophen als Professor an die Universität des Saarlandes. Aufgeführt sind nur ordentliche und außerordentliche Professoren des hiesigen Philosophischen Instituts. Die Biogramme selbst sind jeweils wie folgt gegliedert: Einem kurzen Einleitungstext, der Überblick über einige wichtige biographische und forschungsbezogene Eckdaten gibt, folgt ein tabellarischer Lebenslauf. Im Anschluss findet sich eine Aufstellung von Ämtern und bedeutenden Mitgliedschaften, Forschungsschwerpunkten sowie eine möglichst aussagekräftige Auswahl an Publikationen – inklusive Herausgeberschaften von Reihen und Zeitschriften. Es folgen Ehrungen und Würdigungen der Person bzw. des Wissenschaftlers,11 eine Auflistung der für das jeweilige 11
Mit »Würdigungen der Person bzw. des Wissenschaftlers« ist hier gemeint,
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Vorbemerkung
Biogramm verwendeten öffentlich zugänglichen Quellen und schließlich Anmerkungen. Nicht alle Arten von Ämtern finden sich dabei in der gleichnamigen Rubrik: Ämter, die in engem Zusammenhang mit der ›hauptamtlichen‹ Beschäftigung stehen – wie etwa Dekanat oder Rektorat an einer Hochschule zusätzlich zur Professur –, sind im tabellarischen Lebenslauf aufgeführt. Ämter, die als (weitgehend) unabhängig von der ›hauptamtlichen‹ Beschäftigung gelten können, finden sich hingegen im Abschnitt Ämter und Mitgliedschaften. Auch wenn die Unterscheidung nicht in jedem Fall eindeutig getroffen werden konnte, schien sie sinnvoll, um die Lebensläufe zu gliedern. In Bezug auf die Angabe von Zeitintervallen ist zu beachten: Eine Angabe mit Schrägstrich wie »1957/58« bezieht sich auf das entsprechende Wintersemester, während »1957 – 1958« auf einen über das Wintersemester 1957/58 hinausgehenden Zeitraum hindeutet. Bei der Erstnennung einer Universität bzw. eines Instituts wird im jeweiligen Biogramm immer der ganze Name genannt, bei den weiteren Nennungen wird gekürzt. So wird etwa nach der ersten Nennung der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn dann auf die Kurzform »Universität Bonn« zurückgegriffen. Die Biogramme wären als Zusammenführung und Darstellung von Informationen aus unterschiedlichen Quellen bei konsequenter Einhaltung der in wissenschaftlichen Publikationen üblichen Zitationspraktiken sehr unübersichtlich, ja beinahe unlesbar, geworden. Ferner wären die inhaltlich motivierten Anmerkungen im Gewimmel der bloß nachweisenden untergegangen. Der deswegen entwickelte, hoffentlich einleuchtende Kompromiss aus Lesbarkeit, Zugänglichkeit und Wissenschaftlichkeit: Wörtliche Zitate sind nur dann ausgezeichnet und per Anmerkung referenziert, wenn sie über bloße Angaben von Beschäftigungsverhältnissen, Ehrungen und Ähnlichem (etwa »2011: Gastprofessor an der Universität Duisburg-Essen«) hinausgehen oder wenn der Leserin ein besonderes dass in diesem Abschnitt Festschriften, Texte anlässlich runder Geburtstage, Nachrufe und Ähnliches genannt werden, nicht jedoch Literatur, die sich nur rein sachbezogen mit dem Werk oder ausgewählten Theorien des jeweiligen Autors auseinandersetzt.
biogramme
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Interesse am Urheber der Quelle unterstellt werden kann – etwa bei wertenden Urteilen oder spezifischen Formulierungen. Einige an der Universität des Saarlandes tätige Philosophieprofessoren veröffentlich(t)en nicht nur auf Deutsch, Französisch oder Englisch. Um einerseits deutlich zu machen, in welcher Sprache die Erstveröffentlichung erfolgte, und andererseits denjenigen einen Einblick zu gewähren, die nicht ›nur‹ der genannten Sprachen mächtig sind, wird bei den Veröffentlichungsübersichten in den Biogrammen das folgende System verwendet: Bei ursprünglich fremdsprachlichen Werken, die nicht auf Französisch oder Englisch verfasst sind, wird der Titel zunächst in der Sprache der Erstveröffentlichung angegeben. Konnte ihm eine deutsche Übersetzung oder Bearbeitung zugeordnet werden, so wird sie im Anschluss an den bibliographischen Nachweis des Originals aufgeführt. Falls keine deutsche Übersetzung erschienen ist, so wird – wo möglich – eine Übersetzung des Titels in eckigen Klammern angegeben. In den Literatureinträgen wird ab einschließlich drei Autoren oder Herausgebern mit »et al.« abgekürzt. Ausnahmen sind dort gemacht worden, wo durch das Abkürzen eine möglicherweise spannende Information verloren gegangen wäre – wenn nämlich auch andere (gegenwärtige oder frühere) ›Saarbrücker‹ an einem Werk beteiligt waren. Bei Werken, die im Rahmen von Reihen erschienen sind, findet sich – wo dies ermittelbar war – der Name der Reihe in Klammern hinter dem Buchtitel. Herausgeberschaften oder andere Arten der Mitwirkung an Buchreihen und Zeitschriften sind jeweils am Ende der Publikationsauswahl aufgeführt. Redaktionsschluss für dieses Büchlein und damit auch für die Biogramme war Januar 2023. In die Veröffentlichungsverzeichnisse wurden folglich nur Werke aufgenommen, die bis dahin als erschienen oder im Erscheinen gemeldet waren. Sofern sich für letztere während der sich später erfolgten Phase von Endredaktion und Satz noch genauere Informationen ergaben, wurden diese nachgetragen.
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Vorbemerkung
Dank Viele Personen haben zum Gelingen dieses Buchs beigetragen. Dank gebührt Vuko Andrić, Stefan Hammann, Heike Brückner, Christian George und dem Universitätsarchiv der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz, Eva Gutensohn, Gerhard Heinzmann, Kuno Lorenz, Wolfgang Lorenz, Charlotte Neubauer, Adriana Pavić, Oliver Petersen, Annemarie Pieper, Shahid Rahman, Beatrix Sandvoss, Bettina Schwandt, Laura Stenzel, Sigrid Veauthier, Klaus Volkert, Cornela Waibel, Robert Walser und der Katholischen Akademie in Bayern sowie Michael Wilhelm, der für Recherchen ins eigentlich nicht öffentliche Magazin im Kellergeschoss der Saarländischen Universitäts- und Landesbibliothek hinabgestiegen ist. Petra Roscheck und Nele Marie Schäfer haben das Manuskript sorgfältig Korrektur gelesen. Ulla Wessels hat Materialien beigesteuert und das Projekt mit zahlreichen wichtigen Informationen und Korrekturvorschlägen begleitet. Christoph Fehige hat viele hilfreiche Ideen und Überlegungen beigesteuert, Ulrich Nortmann mit Materialien, Korrekturen sowie wertvollen Anregungen und Erklärungen geholfen. Hermann Waibel danken wir für die freundliche Erlaubnis, sein 1987 entstandenes Werk »Lichtfarbe« für das Buch-Cover zu verwenden. Besonderer Dank gilt dem Leiter des hiesigen Universitätsarchivs, Archivoberrat Wolfgang Müller, der nicht nur von Anfang an mit großer Begeisterung an Bord war, sondern auch in vielfältiger Weise zum Gelingen dieses Buchs beigetragen hat. Das Projekt hat durch die Materialien des Universitätsarchivs und Herrn Müllers Anregungen, Hilfestellungen und Korrekturen deutlich gewonnen. Zuletzt ist der traditionsreiche Verlag Schwabe in Person des Programmleiters Philosophie, Christian Barth, und der Verlagsleiterin Su sanne Franzkeit zu nennen, die großes Interesse an diesem Projekt gezeigt haben. Es ist erfreulich, dass dieses Buch bei Schwabe erscheinen kann. Saarbrücken, 31. März 2023
Stephan Schweitzer
verwendete quellen
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Verwendete Quellen Hartmer 2017. Michael Hartmer: »Das Recht des wissenschaftlichen Nachwuchses«, in Michael Hartmer und Hubert Detmer: Hochschulrecht: Ein Handbuch für die Praxis, 3. Auflage, Heidelberg, 2017, S. 241 – 299. Müller 2007. Wolfgang Müller: »›Eine Pflegestätte des Geistes, der die Enge zu überwinden sucht und nach europäischer Weite strebt‹ – Impressionen zur Geschichte der Universität des Saarlandes«, in Bärbel Kuhn et al.: ›Grenzen‹ ohne Fächergrenzen. Interdisziplinäre Annäherungen. St. Ingbert, 2007, S. 263 – 299. Saarländisches Universitätsgesetz von 1971. »Saarländisches Universitätsgesetz vom 7. Juli 1971«, in Saarländische Staatskanzlei (Hg.): Amtsblatt 29 (1971), S. 506 – 522. Universitätsverfassung von 1969. Universitätsverfassung der Universität des Saarlandes vom 9. Januar 1969.
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Habilitationen am Philosophischen Institut
Teil 1: Die Geschichte des Philosophischen Instituts
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