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I. Die Verhaftung

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Friedrich Amstutz

Friedrich Amstutz

Es ist Sonntag, der 17. Januar 1931. In der Frühe des Morgens fahren die Knechte von Friedrich Amstutz mit zwei Jauchefuhrwerken die Engelberger Dorfstrasse hinunter und lassen die Schweinegülle sprudeln. Im Kurort verbreitet sich penetranterGestank. Das ruft die Gesundheitsdirektion, die Kurdirektion, den Kurverein und den Hotelierverein auf den Plan. Sie verlangen vom Statthalteramt Engelberg abzuklären, ob Friedrich Amstutz die in der «Bühlscheune»betriebene Schweinemästerei nicht verboten werden könne.3

Seit Mitte des 19. Jahrhunderts bildet der Fremdenverkehr in Engelberg den wohl bedeutendsten wirtschaftlichen Faktor, zumal die Bevölkerungneben der Landwirtschaft ihre fast einzigen Einkünfte aus der Schappekämmelei4 und später aus der Seidenstoffweberei als eine Art Heimarbeit erzielt.5 Inzwischen erfasst der Fremdenverkehr das gesamte volkswirtschaftliche Leben des Bergtales. Laut dem Jahresbericht 1919 der Obwaldner Kantonalbank hat kein anderer Kanton im Verhältnis zur Grösse seines Vermögens und seiner Bevölkerungszahl so viel Kapital im Hotelgewerbe investiert wie Obwalden, namentlich die Talschaft Engelberg. Allerdings wirken sich die Folgen der 1929 aufziehenden Weltwirtschaftskrise bis zuhinterst in die Alpentäler aus. In Engelberg gehen die Ankünfte von Reisenden namentlich aus Deutschland infolge des Sturzes der Reichsmarkund der verordneten

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3 Auf diesen Vorfall wird zurückzukommen sein. Siehe unten auf S. 35 f.

4 Es handelt sich dabei um die Mitte des 19. Jahrhunderts namentlich in den Kantonen Zürich, Basel und Bern, aber auch um den Vierwaldstättersee herum verbreitete Verarbeitung von Seidenabfällen (http://www.sgvs.ch; https://www.sgvs.ch/papers/sjesBack Issues/1924_PDF/1924-I-24.pdf(aufgerufen am 22. Februar 2023).

5 VI. Bericht des Kur- und Verkehrsvereins Engelberg, Erinnerungsschrift anlässlich des fünfzigjährigen Bestandes des Vereins, 1933, S. 19 f.

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