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Ausreisebeschränkungen
dramatisch zurück.6 Zwischen 1930 und 1932 ist ein Frequenzrückgang von 70 Prozent vorab in den Luxushotels zu verzeichnen.7 Hinzu kommt, wie im Jahresbericht 1933 der Obwaldner Kantonalbank nachzulesen ist, die «imAusland zunehmende nationalistische Tendenz, ausschliesslich die Kurorte des eigenen Landes zu benutzen».8 Wiewohl die Interessendes aufstrebendenFremdenverkehrs und der herkömmlichen Landwirtschaft seit jeher auch in Engelberg in einem gewissen Spannungsverhältnis stehen, sah sich der Kur- und Verkehrsverein bislang nicht zu Interventionen veranlasst.Dennoch überrascht nicht, dass das infolge der prekären konjunkturellen Verhältnisse gebeutelte touristische Gewerbe Friedrich Amstutz wegen dieser dreisten Güllenaktion ins Visier nimmt.
Friedrich Amstutz kommt am 16. August 1891 in Engelberg zur Welt. Über seine Kinder- und Jugendjahre, aber auch über seine Familie und Vorfahren ist wenig in Erfahrung zu bringen. Friedrichs Vater, Josef Amstutz, ist Landwirt, betreibt eine Sennerei und führt im Nebenamt das Gültenprotokoll.9 Er gilt als vermögend. Allein seine Frau Marie, geborene Häcki, soll 80’000 Franken in die Ehe eingebracht haben sowie 1/4 der Erbschaft ihres verstorbenen ersten Ehemannes. Sohn Friedrich besorgt nach Beendigung der Primarschule Bauern das Vieh und erlernt beim Vater den Beruf eines Käsers. Er arbeitet mit ihm bis zu dessen Tod im Jahre 1920 zusammen. Die Familie zählt zwölf Geschwister. Mehrere sterben in jungen Jahren. Im Jahre 1918, am Ende seines militärischen Aktivdienstes, erkrankt Friedrich an der Spanischen Grippe. Während zwei seiner Brüder an der Grippe sterben, zieht sich Friedrich als Folge der Erkrankung ein Herzleidenzu. Mehr ist über Friedrichs Kinder- und Jugendjahre nicht bekannt, zumal das am 22. September 1933 über ihn verfasste, 34 Seiten umfassende psychiatrische Gutachten der Anamnese gerade einmal elf Zeilen widmet.
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6 Jahresbericht der Obwaldner Kantonalbank 1931, S. 3. Im Sommer 1929 wurden 129ʼ749 und im Winter 1929/1930 46ʼ990 Logisnächte gezählt. Im Jahr 1932 waren es im Sommer noch 53ʼ781 und im Winter 1932/1933 22ʼ679 Logisnächte (siehe Fn. 5, S. 15).
7 Jahresbericht der Obwaldner Kantonalbank 1932, S. 4.
8 Jahresbericht der Obwaldner Kantonalbank 1933, S. 5.
9 Die Führung des Gültenprotokolls dürfte der heutigen Funktion eines Grundbuchverwalters entsprechen.
Friedrich soll von seinem Vater «alles verlangt»haben, klagt seine Schwester Agnes Matter-Amstutz Jahre später, während sie nichts bekommen habe. Die naheliegende Erklärungliegt im damaligen bäuerlichenBodenrecht begründet:Dem Erben, der sich zur Übernahme eines landwirtschaftlichen Gewerbes bereit erklärt und hierfür geeignet erscheint, wird dieses auf Anrechnungzum Ertragswert ungeteilt zugewiesen. Die Töchter haben das Nachsehen.Sie kommen nur zum Zug, wenn keiner der Söhne das Gut zum Selbstbetriebübernehmen will.10 Allerdings räumt Friedrich seiner Mutter, der Witwe Amstutz-Häcki, sowie seinen beiden SchwesternMarie Amstutz und Rosa Bechter-Amstutz im «Bühlhaus» der Liegenschaft «Bühl» freies Wohnrechtsamt Holz und Anteil am Hausgarten ein. Die Schwester Rosa erhält überdies ein Vorkaufsrechtander Liegenschaft «Bühl».
Der inzwischen 42-jährige Friedrich Amstutz ist vermögender Bauer und erfolgreicher Geschäftsmann. Im Briefkopf präsentiert er sich als:
10 Art. 620 und 621 aZGB (Fassung von 1907). Art. 620 aZGB:«(1) Befindet sich in der Erbschaft ein landwirtschaftliches Gewerbe, so soll es, wenn einer der Erben sich zu dessen Übernahme bereit erklärt und als hiefür geeignet erscheint, diesem Erben zum Ertragswerte auf Anrechnung ungeteilt zugewiesen werden, soweit es für den wirtschaftlichen Betrieb eine Einheit bildet. (2)Mit dem Gewerbe kann der Übernehmer auch die zum Betriebe dienenden Gerätschaften, Vorräte und Viehbestände beanspruchen. (3)Die Feststellung des Anrechnungswertes erfolgt für das Ganze nach den Vorschriften über die Schätzung der Grundstücke.»
Art. 621 aZGB:«(1) Erhebt einer der Miterben Einspruch oder erklären sich mehrere zur Übernahme bereit, so entscheidet die zuständige Behörde über die Zuweisung, Veräußerung oder Teilung des Gewerbes, unter Berücksichtigung des Ortsgebrauchs und, wo ein solcher nicht besteht, der persönlichen Verhältnisse der Erben. (2)Erben, die das Gewerbe selbst betreiben wollen, haben in erster Linie Anspruch auf ungeteilte Zuweisung.
(3)Will keiner der Söhne das Gut zum Selbstbetrieb übernehmen, so sind auch Töchter zur Übernahme berechtigt, sofern sie selbst oder ihre Ehemänner zum Betriebe geeignet erscheinen.»
F. AMSTUTZ
Milch-, Rahm-, Butter- und Käsehandlung «Bühl»Engelberg
Laut Inventar vom 1. Dezember 1935 beläuft sich sein Vermögen auf über 41’000 Franken, wobei die Schätzungen des landwirtschaftlichen Ertragswerts erheblich unter dem Marktwert liegen dürften. Das Vermögen setzt sich wie folgt zusammen:
Aktiven Schätzung
Heimwesen grosser Bahn (5,7 ha)Fr. 45’000.00
Heimwesen auf dem Bühl
Landgut Grossägertli
WaldparzelleimVogelsang
Waldparzelle& 2Gärten
Alphütte Gerschnialp
Fr. 35’000.00
Fr. 5’000.00
Fr. 1’000.00
Fr. 1’500.00
Fr. 1’000.00
Alprechte Gerschni, Obhag, StoffelbergFr. 10’950.00
SchuldbriefFr. 10’120.00
Mobiliar &Sennereigerätschaft
Fr. 1’972.00
’221.21
Die Milchlieferanten schätzen ihre geschäftlichen Kontakte mit Friedrich Amstutz und heben eigens hervor, er sei ein guter Zahler.11 Seit er nach dem Tod des Vaters dessen Geschäft auf eigene Rechnung führt, hat sich der Umsatz annähernd verdoppelt. Friedrich Amstutz verkauft mehr Milch, kann mehr Käse und Butter absetzen. Doch wird Erfolg nicht vergeben und ruft Neider auf den Plan. Entsprechend wird sich Friedrich Amstutz am 18. Dezember 1933 anlässlich seiner ersten Einlieferung in die Klinik St. Urban äussern:Esgebe in Engelberg noch andere Käser, die auch Milch ausmessen würden. Deren einer, Paul Hurschler, sei Ratsherr und sein spezieller Gegner. Auch der Klostersenn gehöre zu seinen Gegnern. Im Frühjahr hätte er dem
11 Gemäss Verhör vom 12. September 1933 sind das beispielsweise die Landwirte Josef Feierabend (*1870), Karl Feierabend (*1877)und der Wirt Franz Feierabend (*1885).
Ortsplan von Engelberg;Situation der Liegenschaften (rot markiert): Schweinestall (links), Hotel «Edelweiss»(Mitte), Villa «Bella-Vista»(rechts).
An der Gemeinderatssitzung vom 22. Dezember 1932 wird der inzwischen eingegangene Rapport des Polizisten Ming besprochen. Dazu hält das Protokoll fest:«Diese Einrichtung des Amstutz ist für die Nachbarn belästigend & ist aus gesundheitlichen Gründen nicht annehmbar.» Man wolle zunächst aber Ständerat Walter Amstalden13 konsultieren,bevor die Klage bei der Untersuchungsbehörde eingereicht werde.
Im Sommer 1933 scheintsich die Lage zuzuspitzen. Am 28. Juli 1933 nehmen die Mitglieder der örtlichen Gesundheitskommission – der Arzt Dr. Alfred Odermatt, der Apotheker Dr. Karl Amberg und der Polizist Josef Ming – Augenschein und rapportieren dem Gemeinderat:Der Präsident des Sommerkurvereins Engelberg,Alfred Cattani, habe der Gesundheitskommission mitgeteilt, Kurgäste hätten geklagt, beim Schweinestall des Friedrich Amstutz im Bühl, unterhalbdes Hotels Edelweiss, fliesse Jauche über die Strassenmauer in den Strassengraben und verursache einen entsetzlichen Gestank. Hierauf habe die Gesundheitskommission an Ort und Stelle einen Augenschein genommenund dabei was folgt festgestellt:
«Der erwähnte Schweinestall befindet sich auf einer ca 2m hohen Mauer an der Fahrstrasse des Hotels Terrace, etwa 50 munterhalb des Hotel Edelweiss. Der Miststock, welcher schon seit einigen Monaten dort liegt, ist ganz äusserst auf der Mauer gelagert;von diesem rutschen hin und wieder Teile in die Strasse herab. Unter dem Miststock befindet sich der Jauchekasten;aus demselben fliesst gegenwärtig die Jauche über die erwähnte Mauer herab in den Strassengraben und von da natürlich weiter durch die Strasse fort und verursacht einen entsetzlichen Gestank. Ferner, befanden sich auf dem Miststock und im Strassengraben Schweinefutterresten und eine grosse Anzahl weisser Maden. Dies Ganze hat einen ekelhaften Anblick und sieht gerade herausfordernd aus. Im Stall der Scheune, welcher früher als Kuhstall benutzt wurde, und in der Boni14,welche Amstutz im letzten Herbst als Schweinestall eingerichtet hat, befinden sich mehrere Schweine. Ein derartiges Verhalten muss vom hygienischen Standpunkt aus als gefährlich bezeichnet werden und darf auf keinen Fall weiter geduldet werden. Die Gesundheitskommission stellt daher an den titl. Gemeinderat Engelberg das dringende Gesuch, bei der zuständigen kantonalen Behörde für diesen Stall des Friedrich Amstutz aus Gründen der öffentlichen Hygiene, ein Gebrauchsverbot zu erwirken.»
13 Nähere Angaben zu Walter Amstalden finden sich im Anhang «Kurzporträts einiger Protagonisten».
14 Heuboden in der Scheune (Imfeld, Fn. 12, S. 83).
Noch am selben Tag ersucht die Gesundheitskommission den Kantonsgerichtspräsidenten telefonisch um eine «Tatbestandsaufnahme dringlicher Natur». Unverzüglich nehmen dessen Suppleanten Carlo Stockmannund Adam Wallimann sowie Kanzleigehilfe Rudolf Gasser als Aktuar vor Ort einen Augenschein in Anwesenheitvon Friedrich Amstutz und des Polizisten Josef Ming, dieser als Vertreter der Gesundheitskommission. Laut dem «Protokoll über eine Aufnahmezuewigem Gedächtnis»befinden sich im Erdgeschoss des «Gädelis»15 vier bewohnte Schweinestallungen.
«Der obere Stock des Gädelis ist von Amstutz im Herbst 1932 ebenfalls zur Unterbringung von Schweinen eingerichtet worden;dort wird das Vorhandensein von fünf Stallungen konstatiert, die augenblicklich alle bewohnt sind. Auf der Vorderseite des Gebäudes (gegen die Strasse)mit ca. 1 1/2 mAbstand von der Gädeli-Mauer befindet sich der Güllekasten;dieser ist ca. 3m lang und 2m breit. Der Kasten ist dermassen gefüllt, dass er überläuft. Der kleine Platz zwischen Strassenmauer und Güllekasten dient zur Ablagerung des Mistes. Gegenwärtig befinden sich ca. 3m3 Mist dort. Die Ueberlauf-Gülle ergiesst sich über die Mauer in die Strassenschale, dabei Mist und Futterreste mitnehmend. Während die Gülle infolge des erheblichen Gefälls abläuft und in dem einige Meter weiter unten angebrachten Schacht verschwindet, bleiben Mist und Futterresten senkrecht unter dem Miststock liegen, darin wimmeln unzählige weisse Maden. Das Vorhandensein dieser Lebewesen ist in erheblich grösserer Zahl auch auf dem Miststock und im Bereiche des Güllekastens festzustellen. Die Unordnung längsseits der Mauer bietet für jeden normal veranlagten Menschen einen ekelerregenden Anblick. Der dadurch ausstrahlende Gestank ist schon auf einige Meter wahrnehmbar. Das Verweilen beim Stalle selbst kostet Überwindung, da hier die Geruchnerven stärker reagieren [ ].«
An seiner Sitzung vom 3. August 1933 nimmt der Gemeinderat16 Kenntnis des Berichts und des Antragsder Gesundheitskommission und beschliesst,
«dem Amstutz Friedrich die Schweinehaltung in diesem Stall zu verbieten auf Grund der Kantonsverfassung Art. 34 &68Abs. d. Amstutz wird aufgefordert die vorfindlichen Schweine innert 48 Stunden da zu entfernen. Bei Zuwiderhandlung müsste beim Reg.’ Rat Obwalden sofort Strafklage erfolgen.»
15 Kleiner Stall (Imfeld, Fn. 12, S. 184).
16 Dem Gemeinderat von Engelberg gehören in den Jahren 1933/34 folgende Mitglieder an:Eduard Infanger (Talammann), Adolf Waser-Cattani (Statthalter), Gottlieb Stierli, Johann Amrhein, Dr. Karl Amberg, Dr. Josef Hess, Franz Waser und Walter Amrhein.