GebäudeDienstleister Herbst 2014

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Herbst 2014

Foto: Michael Öttl

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6. Jahrgang

Liebe Kolleginnen und Kollegen, bekanntlich soll ja neuer Wein oftmals in alten Schläuchen angeboten werden. Diese Metapher kommt mir bei dem derzeit doch sehr häufig kommunizierten Begriff „Nachhaltigkeit“ in den Sinn. Dies deshalb, weil wohl keine andere Branche wie die Unsrige tagtäglich ihre Dienstleistungsaufgaben mit nachhaltigen Leistungsergebnissen zu erbringen und erwirtschaften hat. Vor der Leistungserbringung steht bekanntlich das Leistungsangebot, bei dem zu unserem Bedauern zunehmend das Ende – nämlich die nachhaltige Leistungserbringung – nicht berücksichtigt wird. Nachhaltige Dienstleistung bedeutet auch: Faires Angebotswesen. In diesem Sinne ... Herzlichst Euer

Michael Öttl Obermeister

Nachhaltigkeit in der Gebäudereinigung Martin Lutz

Der Begriff Nachhaltigkeit ist in den letzten Jahren immer populärer geworden. Je nachdem in welchem Zusammenhang der Begriff fällt, gibt es unterschiedliche Interpretationen, was unter Nachhaltigkeit alles zu verstehen ist. Nicht selten wird der Begriff Nachhaltigkeit einfach auf ökologisch oder ressourcenschonend reduziert. Selbstverständlich ist ökologisches, ressourcenschonendes Handeln essenziell für Nachhaltigkeit, doch hinter nachhaltigem Wirtschaften verbirgt sich weit mehr. Der ursprüngliche Wortsinn steht für „über längere Zeit anhaltend bzw. andauernd oder bleibend“. Nachhaltigkeit enthält in seiner Grundidee einen Nutzen für alle Beteiligten. Dies wird auch durch das sogenannte Drei-Säulen-Modell der nachhaltigen Entwicklung ausgedrückt. Demnach stützt sich eine nachhaltige Entwicklung auf das gleichzeitige Umsetzen von ökologischem,

ökonomischem und sozialem Handeln, wobei sich diese drei Aspekte gegenseitig bedingen. Nachhaltiges Wirtschaften erfordert also immer eine ganzheitliche Betrachtung. Bezogen auf die Reinigungsbranche reicht dazu beispielsweise allein die Verwendung von Reinigungsprodukten mit Umweltzeichen bei weitem nicht aus. Das Ziel der Reinigung ist eine rationelle und möglichst vollständige Schmutzbeseitigung bzw. eine Keiminaktivierung ohne Schäden für Gesundheit, Umwelt und Oberflächen. Analysiert man diesen Satz, stellt man fest, wie viele Aspekte bei der Reinigung und Aufrechterhaltung der Hygiene zu beachten sind. Nachhaltiges Wirtschaften in der Reinigungsbranche bedeutet eine kontinuierliche Prozessoptimierung unter Berücksichtigung all dieser Aspekte, wodurch letztendlich eine optimale Wertschöpfung für alle Beteiligten erzielt wird.

Innung Südbayern und Stadtkreis Regensburg


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Wissen bis zur Entsorgung, auf Nachhaltigkeit durchleuchtet. Auf aggressive und somit umwelt- und gesundheitsgefährdende Chemikalien sollte wenn möglich verzichtet werden. Häufig eignet sich schon allein der Einsatz von entmineralisiertem Wasser, ohne zusätzliche Reinigungschemie für ein einwandfreies Reinigungsergebnis.

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Nachhaltigkeit in der Gebäudereinigung beginnt bei der Auswahl der verschiedenen Werkstoffe und Bodenbeläge, mit denen ein Objekt ausgestattet werden soll. Problematisch hierbei ist, dass der Gebäudereiniger vor Ort diesbezüglich wenig Einfluss hat, da eine gegebene Situation angetroffen wird. Werkstoffe sollten so ausgewählt werden, dass

Der ursprüngliche Wortsinn von „Nachhaltigkeit“ steht für „über längere Zeit anhaltend bzw. andauernd oder bleibend“. Nachhaltigkeit enthält in seiner Grundidee einen Nutzen für alle Beteiligten.

keine umweltbelastenden und gesundheitsgefährdenden Inhaltsstoffe enthalten sind. Bei der Auswahl von Bodenbelägen empfiehlt es sich außerdem darauf zu achten, dass möglichst keine Einpflege notwendig ist, so kann eine umweltbelastende und kostenintensive Grundreinigung vermieden werden. Durch entsprechende Umweltzeichen auf dem Etikett von Behandlungsmittelflaschen wird deutlich, ob es sich um ein nachhaltiges Produkt handelt oder nicht. Die beiden wichtigsten Umweltzeichen stellen das ECO-Label (Euroblume) und das Nordic-Swan-Label dar. Bei beiden Umweltzeichen erfolgt die Bewertung des Produkts anhand eines festgelegten Kriterienkatalogs, der nicht nur die Eigenschaften des fertigen Produkts berücksichtigt, sondern den gesamten Produktlebenszyklus, von der Herstellung

Beispielsweise kann entmineralisiertes Wasser für die maschinelle Reinigung mittels Scheuersaugmaschine eingesetzt werden. Auch Griffspuren auf glänzenden Oberflächen wie Glas oder Edelstahl lassen sich optimal chemiefrei, mit einem feuchten Mikrofasertuch beseitigen. Ganz ohne Behandlungsmittel geht es nicht! Wenn Reinigungs- und Pflegemittel eingesetzt werden, empfiehlt sich der Einsatz von umweltverträglichen Behandlungsmitteln wie tensidfreie Reiniger auf Komplexbildnerbasis, Alkoholreiniger oder Wischpflegen auf Basis wasserlöslicher Polymere. Eine gute Unterhalts- und Zwischenreinigung verlängert das Intervall bis zur (meist) umweltbelastenden Grundreinigung. Einen wertvollen Beitrag zur nachhaltigen Gebäudereinigung stellt der

verstärkte Einsatz von staubbindenden Wischverfahren dar. Neben dem Verzicht auf Reinigungsflotte werden bei diesem Verfahren optimal lose aufliegende Verschmutzungen beseitigt und dadurch bedingt eine höhere technische Lebensdauer von Fußbodenbelägen erreicht. Haftende Verschmutzungen, die durch staubbindende Verfahren nicht beseitigt werden, können durch lediglich punktuelles Nasswischen optimal beseitigt werden. Bei der Inventarreinigung stellt der Einsatz von Sprühflaschen bzw. innovativen Schaumdispensern eine umweltfreundliche Alternative zur klassischen Eimermethode dar, da die Ausschussflotte deutlich reduziert werden kann. Auch der Einsatz von präparierten Wischtextilien begünstigt eine nachhaltige Gebäudereinigung. Durch Zwischenreinigungsverfahren wie das Cleanern mit Wischpflegen auf Basis wasserlöslicher Polymere oder die Faserpadmethode für textile Beläge können umweltbelastende Grundreinigungen hinausgezögert werden. Ist die Grundreinigung unumgänglich sollten innovative Verfahren wie die Trockene Pflegefilmsanierung oder das Top Stripping einer klassischen chemischen Nassgrundreinigung vorgezogen werden. n

Autor: Martin Lutz • Staatl. gepr. Reinigungsund Hygienetechniker • Gebäudereinigermeister • Ö.b.u.v. Sachverständiger für das GebäudereinigerHandwerk


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Wissen

Novelliertes Infektionsschutzgesetzt Auswirkungen auf die Tätigkeiten der Dienstleister im Krankenhaus Die Novellierung des Infektionsschutzgesetzes wurde am 08. Juli 2011 im Bundesrat verabschiedet. Diese Änderungen bzw. Weiterentwicklungen beziehen sich ausschließlich zum einen auf die sich ständig verändernden Situationen resistenter Erreger in medizinischen Einrichtungen. Zum anderen auf die hygienischen und infektionspräventiven Maßnahmen, um eben diese Infektionen zu minimieren. In dieser Novellierung wird der externe Dienstleister explizit, wie häufig, leider nicht erwähnt. Gleichwohl gibt es Änderungen die direkt und indirekt auf den Reinigungsdienst in medizinischen Einrichtungen zutreffen. Folgende Änderungen können auf den externen Dienstleister zutreffen: ◊ Die Verbindlichkeit der KRINKO Empfehlungen wird deutlicher hervorgehoben. Das bedeutet, dass die Empfehlungen der KRINKO zwar per se kein Gesetz sind, aber bei einem Rechtsstreit erlangen die Empfehlungen Gesetzes Charakter. So ist die hervorgehobene Verbindlichkeit zu verstehen. Diese KRINKO Empfehlungen finden nach wie vor im Hygieneplan jeder medizinischen Einrichtung ihren Niederschlag. Der Inhalt des Hygieneplans ist zu einem nicht unerheblichen Teil (Reinigung und Desinfektion) das Gebetsbuch des externen Dienstleisters. Auch die verbindlichen Regeln der TRBA 250, BiostoffV u.a.m. sind vom Reinigungsdienst zu beachten. ◊ „§ 23 Die Leiter folgender Einrichtungen (Krankenhäuser, Vorsorgeoder Rehabilitationseinrichtungen …) haben sicherzustellen, dass die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um nosokomiale Infektionen zu verhüten und die Weiterverbreitung von Krank-

heitserregern, insbesondere solcher mit Resistenzen, zu vermeiden“. Das heißt, die Leitungen von Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen sind ausdrücklich dazu ver-

zu gewährleisten ist“. „Hygienefachpersonal muss bei Neustrukturierung, Neuvergaben oder Problemen der Hausreinigung die Qualitätskriterien des internen oder externen

Foto: IP Gansow GmbH

Ludwig Weber

Maschinelle Fußbodenreinigung mit HEPA-Filter in einem MRSA-OP.

pflichtet alles zu tun, was dem neuesten Stand der Wissenschaft entspricht, nosokomiale Infektionen zu vermeiden. Eine vorausschauende Geschäftsführung einer medizinischen Einrichtung wird in allen Bereichen – auch im Reinigungsdienst – nur einem externen Dienstleister den Auftrag vergeben, der sich wirklich auf dem aktuellen Niveau des infektionspräventiven Arbeitens bewegt. Die Wichtigkeit eines guten externen Dienstleisters im Reinigungsdienst wird unterstrichen durch Aussagen der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene DGKH auf dem 12. Kongress für Krankenhaushygiene in Berlin im April 2014: „Die DGKH stellt klar, dass im Sinne der Bündelstrategie Hausreinigung und Flächendesinfektion neben der Händedesinfektion, Instrumentenaufbereitung und persönlichen Schutzmaßnahmen, Grundpfeiler der Basishygiene sind, ohne die die Patientensicherheit nicht

Dienstleisters aus hygienischer Sicht beurteilen“. „Der sachgerechten Reinigung und Desinfektion kommt aus infektionsprophylaktischen Gründen ein erheblicher und derzeit absolut unterschätzter Stellenwert zu…“. Solche Statements über die Wichtigkeit eines Dienstleisters im Segment Krankenhausreinigung wären noch vor wenigen Jahren undenkbar gewesen. Es ist sehr erfreulich, dass der Reinigungsdienst eine Aufwertung erfährt. Fazit: Wenn in Zeiten von 4 MRGN* ein schlecht aufgestellter Reinigungsdienst seiner Verantwortung nicht nachkommt, kann das Krankenhaus schnell in die Schlagzeilen kommen. * Mit 4 MRGN (Multiresistende Gramnegative Erreger – Darmbakterien) ist gemeint, dass zahlreiche Krankheitserreger gegen vier der am häufigsten benutzten Antibiotika resistent sind.


Wissen che organisatorische Anforderungen an die kaufmännisch-organisatorische und die ärztliche Leitung zu stellen haben. Der gesetzlich eindeutig formulierte Sicherstellungsauftrag führt durch die entsprechende Aufgabenzuweisung zu gesteigerten Haftungsrisiken für die Führungsebene. Hierbei wird man gut beraten sein, eindeutige Qualitätssiche-

Foto: Metsä Tissue GmbH

4 MRGN bedeutet für den Patienten die Belastung der Isolierung und für den behandelten Arzt den Beginn der Suche nach einem Antibiotika, mit welchem er den Patienten therapieren kann. Ein 4 MRGN bedeutet derzeit der Super Gau der Krankenhaushygiene. Wenn z.B. Isolierzimmer von nicht oder schlecht geschultem Reinigungsdienst täglich

80% der Infektionen werden über die Hände übertragen.

desinfiziert werden, kann das zu einer Keimverschleppung und damit für weitere Patienten zum Problem werden. Auch die Gesetzgebung unterstreicht unabhängig, aber im Sinne der Novellierung bzw. § 23 in ihren Aussagen die Wichtigkeit der Hygiene und damit indirekt die Notwendigkeit eines hygienisch gut geschulten Reinigungsdienstes. „Die Geschäftsführung kann sich nicht ohne weiteres durch Delegation vollständig der Aufgabe entledigen. Da das Gesetz an die Sicherstellung der Umsetzung der Kommissionsempfehlung anknüpft, wird man hier erhebli-

rungsvorgaben sowohl auf der Ebene der ärztlichen als auch auf der Ebene der kaufmännisch-organisatorischen Leitung umzusetzen“. (1) „Auf Grund der an Bedeutung gewinnenden Infektionsproblematik ist mit einer Erweiterung der Beweiserleichterungen und damit vor allem des ‚voll beherrschbaren Risikos‘ zu rechnen. Die Rechtsprechung scheint bestrebt, den Beweisnachteil der Patienten im Hygienebereich über Beweiserleichterungen auszugleichen“ Die Hygiene zählt zu den voll beherrschbaren Risiken (2). Die Leitungen von Krankenhäusern und

-4anderen medizinischen Einrichtungen werden zunehmend die veränderte Sichtweise der Gesetzeslage beachten. Mit anderen Worten: Die Geschäftsführungen und ärztlichen Leiter von Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen werden in Zukunft bei der Vertragsvergabe auf den Nachweis über infektionspräventives Arbeiten für die Krankenhausreinigung achten. Der Anbieter, der das preiswerteste Angebot abgibt, wird nicht mehr automatisch den Zuschlag erhalten. Die KRINKO hat die Thematik bereits seit Jahren entsprechend formuliert: 4.1 Verhinderung der Keimverbreitung durch Reinigungs- und Desinfektionslösungen, -Geräte, -Utensilien, Tücher und Wischbezüge: Bei Häufung von durch Pseudomonaden, Acinetobacter spp. oder bestimmten Enterobacteriaceae (Serratia, Klebsiella, Enterobacter) wie auch durch Staphylococcus aureus, insbesondere MRSA, und Vancomycin-resistenten Enterokokken oder Clostridium difficile bedingte nosokomialen Infektionen muss auch nicht sachgerecht durchgeführte Reinigungs- und Desinfektionsverfahren als Infektionsquelle erwogen werden. Der Reinigungsdienst steht also bei Auftreten von Infektionen in medizinischen Einrichtungen durchaus im Fokus. In der Vergangenheit wurden bei Krankenhausinfektionen in der Presse und in TV- Nachrichten reflexhaft die Ärzte und die Pflege als Schuldige verdächtigt. Dieses „Verdächtigenschema“ ist inzwischen sehr abgenutzt. Es ist nicht die Frage ob, sondern wann die Medien die Reinigungsdienste in Krankenhäusern in den Fokus nehmen. Diese Berufsgruppe arbeitet täglich ebenso wie Ärzte und Pflege zwar nicht mit, aber in unmittelbarer Umgebung des Patienten. In meiner Tätigkeit als Hygienefachkraft habe ich häufig erfahren, dass gute Gebäudedienstleister nicht automatisch auch das Fachwissen besitzen, ein Krankenhaus hygienisch korrekt zu betreuen. Bei sehr vielen Reinigungsdiensten wäre


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Wissen (1) M. Middendorf: Haftungsrechtliche Aspekte der Krankenhaushygiene nach der Reform des Infektionsschutzgesetzes. Thieme Ökonomie und Recht, Krankenhaushygiene up2date 6; 312 – 319, 201

es wünschenswert wenn diese den Mut hätten zuzugeben, dass auf dem Gebiet des infektionspräventiven Arbeitens im Krankenhaus Wissenslücken bestehen. Diese Reinigungsdienste wären gut beraten, sich in der Thematik: Infektionspräventives Reinigungen und Desinfizieren in medizinischen Einrichtungen von professioneller Seite schulen zu lassen.

(2) Anschlag M. Krankenhaushaftung – Beweiserleichterungen bei Hygienemängeln MedR (2009) 27: 513 – 516 n

Autor: Ludwig C. Weber • Hygienefachkraft • viamedica Hand in Hand • Referent für Hygieneschulungen Literatur: Reinigungsdienste und Hygiene in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, Springer-Verlag, 2013.

Händetrocknen: Ein wichtiger Bestandteil der Händehygiene. Warmlufttrockner

Was erwarten Sie von einem Händetrockner? 72%

Jet-Lufttrockner

Papierhandtuch

hygienisch trocknet schnell

sources:ETS http://www.europeantissue.com/facts-studies/research/ Quelle: (Euopean Tissue Symposium)

6%

22%

vermittelt trocknes Gefühl

ERMITTLUNG DER KEIMZAHL AUF DEN HÄNDEN

STAPHYLOCOCCEN

Fingerballen Handfläche

+194% +254%

+42% +15%

25cm

-76% -77%

200cm

KEINE

signifikante Ausbreitung

AUSBREITUNG VON KEIMEN

x 800

GESAMTKEIMZAHL

x 1000

Mehr als die Hälfte der Jet-Lufttrockner war mit Kolibakterien infiziert, während an den Papierhandtuchspendern keine Kolibakterien gefunden wurden.

Die Handtrocknung entscheidet darüber, wie viele Keime auf den Händen verbleiben.

Viamedica Hand in Hand

Innungsgeprüfte/r Objektleiter

Die Stiftung möchte auf die besondere Stellung der Reinigungskräfte im Krankenhaus aufmerksam machen und für eine bessere Kommunikation zwischen Reinigungspersonal und Klinikmitarbeitern werben. Ziel der Kampagne ist es, sich für mehr Qualität und Zufriedenheit im Bereich Hygiene und Reinigung einzusetzen. Dafür ist Fachwissen des Reinigungsdienstes unabdingbar. Viamedica bietet ein 3-tägiges Schulungspaket zu den Themen Hygiene, strukturierte Reinigungsabläufe und Qualitätsmanagement in der Klinikreinigung an. Informationen unter: www.viamedica-handinhand.de Kontakt unter: handinhand@viamedica-stiftung.de

Annerkanntes Fortbildungsseminar im Sinne des „Qualitätsverbund Gebäudedienste“. Seminarinhalte: 1. Rechtsgrundlagen, Anforderungen an die Gebäudedienstleister 2. Verfahren und Methoden zur Reinigung und Desinfektion 3. Aufbereitung von Reinigungstextilien 4. Personalhygiene, PSA, Hautschutz Eine Teilnahme ist auch ohne Prüfung möglich. Teilnehmer erhalten dann eine Teilnahmebestätigung. Informationen unter: www.gebäudereiniger-südbayern.de

Für mehr Qualität und Zufriedenheit in der Klinikreinigung

in Einrichtungen des Gesundheitswesens


Digital

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Smarte Arbeitswelt Digitales Management für Gebäudedienstleister Klaus Schröder

Foto: Fotolia/BIV

Wir alle kennen dieses Problem nur zu gut: In der Hektik des Alltags stellen sich Auflagen des Gesetzgebers und andere Vorschriften häufig als Hemmnisse

der Träger der Rentenversicherung nach Satz 2 zu melden“ haben. Diese, gewiss mit der besten Absicht in das Sozialgesetzbuch formulierte Textpassage, ist allerdings in der alltäglichen Praxis eines

Mobile Geräte können auch die Abwicklung von Sofortmeldungen und Arbeitsverträgen erleichtern.

dar, die jegliche Dynamik im Tagesgeschäft unterbinden, weil umfassende Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten in vielen Bereichen verlangt werden. Auf der anderen Seite werden selbst geringfügige Versäumnisse und Verstöße gegen diese Pflichten konsequent und hart bestraft. Daher kommt „smarten“ Lösungen hier eine besondere Bedeutung zu, sind diese doch äußerst hilfreich, wenn es darum geht, die einschlägigen Vorschriften einzuhalten, ohne die Ergebnisse der eigentlichen Arbeit zu beeinträchtigen. Beispiel 1: Sofortmeldung In § 28a Absatz 4 SGB IV schreibt der Gesetzgeber den Arbeitgebern im Gebäudereiniger-Handwerk zwingend vor, dass sie „den Tag des Beginns eines Beschäftigungsverhältnisses spätestens bei dessen Aufnahme an die Datenstelle

Gebäudereinigungsbetriebes wenig hilfreich. Während der zufriedene Kunde die Flexibilität seines Dienstleisters, insbesondere bei der Vertretung von kurzfristigen Ausfällen zu schätzen weiß, steht der vorgenannte Gesetzestext dem diametral entgegen. Der Normalfall ist nämlich, dass neue Mitarbeiter sich bereits im Objekt vorstellen, den Arbeitsvertrag dort unterschreiben und dann, bei entsprechender Eignung, auch gleich mit der Arbeit beginnen. Eine Sofortmeldung vor Arbeitsaufnahme stellt dabei den Arbeitgeber, wie auch den Arbeitnehmer, vor besondere Herausforderungen. Der klassische Weg über papiergestützte Dokumente ist umständlich, zeitraubend und teuer. Bereits heute sind leistungsfähige Smartphones im privaten wie im beruflichen Umfeld sehr weit verbreitet. Was also liegt näher, als die Möglich-

keiten der mobilen Kommunikation auch für diese Zwecke zu nutzen und die für eine Sofortmeldung und den Arbeitsvertrag benötigten Daten, einschließlich Foto des neuen Mitarbeiters und Kopien seiner Dokumente in Echtzeit zu erfassen und zu übermitteln. Dies spart jede Menge Zeit, unnötige Wege und Geld. Für viele Dienstleister ist die papierlose Sofortmeldung über Smartphones schon heute Realität. Beispiel 2: BGV A3 - Prüfungen Immer wieder stellen die jährlichen Überprüfungen der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel (insbesondere die Prüfung der ortsveränderlichen Betriebsmittel) die Gebäudereiniger vor große Probleme. Häufig sind die Standorte von Maschinen und Geräten nicht bekannt, es fehlen geeignete Checklisten oder ein einheitlicher Dokumentationsrahmen mit dezentralem Zugriff auf alle Daten ist nicht vorhanden. Auch in diesem Fall ist das in der Regel bereits vorhandene Smartphone ein willkommener Helfer. Alle prüfpflichtigen Geräte werden mit einem QR-Code-Aufkleber inventarisiert. So können alle Gerätedaten jederzeit online abgerufen werden, z.B. ob sich das Gerät tatsächlich im richtigen Objekt befindet, ob und wann die letzte Überprüfung stattgefunden hat oder allgemeine technische Daten und Dokumente des Gerätes stehen online zur Verfügung. Die differenzierten Checklisten für die BGV A3-Prüfungen sind ebenfalls hinterlegt. Somit ist die papierlose Vorgangsbearbeitung in Echtzeit gewährleistet und der erhebliche Aufwand für die Dokumentation der durchgeführten Prüfungen wird auf ein Minimum reduziert. n


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Innung Inside

Hohe Würdigung Verdienstkreuz am Bande Friedrich Greitner, stv. Obermeister der Gebäudereiniger-Innung Südbayern & Stadtkreis Regensburg, wurde auf Vorschlag des Bayerischen Minis-

„A. Greitner Gebäudereinigung und Service“ tätig. Das Dienstleistungsunternehmen wurde 1929 als „Reinigungsanstalt München Süd“ gegründet und zählt somit zu den ältesten Unternehmen

Oben: Die Ehrung erfolgte im festlichen Rahmen. Unten: Verdienstkreuz am Bande.

Mit familiärer Unterstützung (v.l.): Ingrid Greitner, Gesellschafterin der Fa. Greitner, Eva Greitner, Ehefrau, Friedrich Greitner, Geschäftsführer Fa. Greitner, Franz Josef Pschierer, Bayerischer Staatssekretär.

terpräsidenten Horst Seehofer, vom Bundespräsidenten Joachim Gauck das „Verdienstkreuz am Bande“ des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland, verliehen. Die Ordensinsignien wurden in einem feierlichen Staatsakt von Franz Josef Pschierer, Bayerischer Staatssekretär für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie, in München überreicht. In der Laudatio wurde nicht nur der unternehmerische Erfolgsweg von Friedrich Greitner nachgezeichnet, sondern seine zahlreichen Aktivitäten für das GebäudereinigerHandwerk insgesamt und besonders seine ehrenamtlichen Engagements innerhalb der Gebäudereiniger-Innung Südbayern & Stadtkreis Regensburg gewürdigt. Unternehmerisch ist er seit 1985 in der Geschäftsführung des traditionsreichen Familienunternehmens

seiner Branche in Deutschland. Franz Josef Pschierer: „Sie haben das Unternehmen Greitner zu einem modernen Dienstleister im Reinigungs- und Servicemanagement mit Niederlassungen in München, Ulm und Dresden entwickelt.“ Ausschlaggebend für die außergewöhnliche Ehrung von Friedrich Greitner waren aber seine ehrenamtlichen Aktivitäten für das Gebäudereiniger-Handwerk. So wurde er parallel zu seiner Meisterprüfung 1980 Beisitzer und gehört seit 1994 dem Vorstand der Innung an, wobei er auch schon zwischen 1998 bis 2004 die Aufgabe als stv. Obermeister übernommen hatte. In den Jahren 1999 bis 2001 hatte er das Amt des Landesinnungsmeisters wahrgenommen. Weitere Meilensteine waren: ◊ Leitung des Meisterprüfungsausschusses für das Gebäudereiniger-

Wolf-Rüdiger Schwarz

Handwerk über einen Zeitraum von rund 12 Jahren bis 2006. 1994 bis 2000 Mitglied im Widerspruchs- und Einspruchsausschuss der Bau-Berufsgenossenschaft BayFotos: Innung

ern und Sachsen. ◊ Seit 1995 Verantwortung als Kassenprüfer im Bundesinnungsverband (BIV). ◊ Seit 2011 stv. Vorstandsmitglied der BG Bau in Berlin. Ergänzend dazu Franz Josef Pschierer aus der Laudatio: „Besonders hervorheben möchte ich lhr Wirken in der Tarifkommission des Landesinnungsverbandes Bayern über nunmehr zwanzig Jahre. Für lhr soziales Einfühlungsvermögen und lhr Verständnis für die Belange sowohl der Arbeitgeber- wie der Arbeitnehmerseite genießen Sie als ehrenamtlicher Richter beim Arbeitsgericht München seit 1994 großes Ansehen.“ Geschäftsführer Michael Zwisler ergänzt: „Wir freuen uns, einen solch’ engagierten Kollegen in unseren Rein hen zu haben!“


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Wissen

Jubiläen Wir danken folgenden Dienstleistungs-Unternehmen für ihr langjähriges Engagement und Mitgliedschaft in der Innung Südbayern und Stadtkreis Regensburg:

30

Firmenverbund Mensing Müller GmbH Katharina Mensing Glas- und Gebäudereinigung 89446 Ziertheim-Dattenhausen 92421 Schwandorf

Werner Companies GmbH Gebäudereinigung 84030 Ergolding

Klaus D. Willberg Gebäudereinigung 82067 Ebenhausen/Schäftlarn

Dienstleistungs-Service Christian Wimmer 81737 München

MGS Gebäudemanagement GmbH 85221 Dachau

Donau-Ries Gebäudereinigung GmbH 86609 Donauwörth

Phönix Skeljo GmbH Gebäudereinigung 81369 München

Anlagen-Service-GmbH 85757 Karlsfeld

Zirbelnuß Gebäudereinigung GmbH & Co. KG 86391 Stadtbergen

Doros Gebäudereinigung 82178 Puchheim

Daily Shine GmbH Gebäudereinigung 82166 Gräfelfing

M+D Dienstleistungs GmbH 85521 Ottobrunn

I+S Pfafffenwinkel GmbH 86971 Peiting

Luna Glanz GmbH & Co. KG Luigi Diano 81737 München

Münchner Putzdienste GmbH 85757 Karlsfeld

GRG Services München GmbH 80798 München

20 S.I.S. Süd-Industrie-

10

Elisabeth Prossliner Unterhaltsreinigung 83700 Weißach

Wir danken den Inserenten für die Unterstützung und bitten um Beachtung der Angebote:

Software für

Gebäudedienstleister Informieren Sie sich:

www.landwehr-L2.de

Impressum

+++ Herausgeber: Gebäudereiniger-Innung Südbayern +++ Dessauerstraße 7 +++ 80992 München +++

Fon: 089/14303876 +++ Fax: 089/14303956 +++ info@gebaeudereiniger-suedbayern.de +++ www.gebäudereiniger-südbayern.de +++ Verantwortlich für den Inhalt: Michael Öttl, Felix Schmidt, Michael Zwisler ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

Alle Rechte für Konzept, Gestaltung & Copyright für den

vorbehalten: www.schwarz-komma.com


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