Fachmagazin für infrastrukturelles Gebäudemanagement
Media-Daten 2021
Fachmagazin für infrastrukturelles Gebäudemanagement Gebäudereinigung – Instandhaltung – Grünpflege
Media-Daten 2022
Profil
Das Fachmagazin GEBÄUDEDIENSTLEISTER (GDL) erscheint im Jahr 2022 im 14. Jahrgang mit einer neuen konzeptionellen Ausrichtung und einer bundesweiten Verbreitung. In vier Ausgaben – Frühjahr, Sommer, Herbst, Winter – werden mit einer Auflage von jeweils 10.000 Exemplaren die Themeninhalte über die klassische Gebäudereinigung hinaus erweitert: •
Infrastrukturelle Dienstleistungen
•
Moderne Arbeitswelt
•
Digitalisierung der Geschäftsprozesse
•
Arbeitsschutz
•
Höhenzugangstechnik
•
Marketing-Kommunikation
•
Hygiene
•
Nachhaltigkeit
•
Reinigungschemie
•
Verbandsnachrichten
Die Publikation dieser unterschiedlichen Themenbereiche ist praxisorientiert und berücksichtigt die Werte der Nachhaltigkeit. Unsere Leser sind Firmeninhaber und Entscheidungsträger im mittleren und oberen Management, sowohl im privatwirtschaftlichen Sektor als auch im öffentlichen Bereich. Bei uns steht nicht das Abonnement im Vordergrund, sondern die Qualität der Empfängeradressen.
Kommunikationsebenen
Leitspruch: „Online suche ich, was ich kenne; im Fachmagazin finde ich das, was ich nicht kenne, aber dringend benötige“ Print:
Vier Ausgaben pro Jahr – Frühjahr, Sommer, Herbst, Winter – mit einer Druckauflage von jeweils 10.000 Exemplaren.
Webseite:
E-Paper-Ausgabe des GEBÄUDEDIENSTLEISTER (GDL) unter www.gebaeudedienstleister.de.
Social Media:
Aktuelle Einblicke und Berichte veröffentlichen wir auch auf unseren Social Media-Kanälen bei XING, LinkedIn, Facebook und Instagram. Kooperations-Partner – Online –
Webseite:
Online-Plattform für Dienstleister aus der Gebäudereinigerbranche sowie für Hersteller von Reinigungsmitteln, Reinigungsgeräten und -maschinen. www.gebaeudereiniger-online.de.
Social Media:
Alle Beiträge werden auch auf den dazugehörigen Facebook- und Twitter-Kanälen gepostet.
JETZT NEU : Kennziffer-System ZYKLUS Weiterleitung an Unternehmen
Kennziffer Anfrage
Fachbeitrag Werbung News
Anfrage an Kompetenz
Multiplikator
Präsenz-Kontakt Unternehmen Face to Face Antwort mit Kompetenz
Kontaktbrücke herstellen
JETZT NEU : Kennziffer-System ERKLÄRUNG Warum ein Kennziffersystem? Kundenbesuche, Messen, persönliche Gespräche – Verkaufserfolge basieren auf dem Prinzip des persönlichen Kontakts. Die Pandemie verhindert das in vielen Bereichen. Diesen Malus beheben wir durch unser Kennziffer-System, welches den persönlichen Kontakt zwischen Ihnen als Anbieter und Ihrem neuen potenziellen Kunden fördert. Der Interessent verschwindet nicht anonym im Internet, sondern erreicht Sie mit Namen und Direktwahl auf Ihrem Schreibtisch.
Zyklus Senden Sie uns Ihre redaktionellen Botschaften – Fachbeiträge, Produktmeldungen, News – unterstützend zu Ihrer Anzeigenschaltung. Alle Botschaften erhalten dann in unserer Printausgabe eine individuelle Kennziffer. Interessierte Leser senden, über den im Heft integrierten Kontaktbogen, eine konkrete Anfrage mit dieser Kennziffer an uns, die wir dann an Sie oder den fachkompetenten Berater in Ihrem Unternehmen wöchentlich weiterleiten.
Frage + Antwort Sie erhalten die Kontaktanfragen inklusive Namen, Telefonnummer, Mailadresse. Mit diesen Daten können Sie gezielt und fachkundig auf die konkrete Frage des interessierten Lesers antworten und somit den Kontakt aktivieren. Die persönliche Kontaktbrücke zwischen Ihnen und dem anfragenden Leser ist hergestellt.
Das Gespräch Die weiterführende Kontaktaufnahme zwischen Ihrem Unternehmen und dem potenziellen Kunden kann dann je nach Präferenz – online oder auch Face to Face – von Ihnen bestimmt und entsprechend fortgesetzt werden.
Leserstruktur
Empfänger
Exemplare
Gebäudedienstleister (Innungsbetriebe)
4.150
Gebäudedienstleister
5.526
Servicegesellschaften
33
Hausmeisterservices
555
Hauswirtschaftsleitungen
400
Krankenhaus-Techniker
454
Gebäudereiniger Österreich
51
Anbieter (Hersteller/Produzenten/Großhandel/Handel)
519
Prozent
Themenabhängiger Wechselversand.
Themenplan
Ausgabe Frühjahr
ET
AS und RS
KW 12
16. März 2022
Leitthemen u.a. • • •
Sanitärraumhygiene Reinigungschemie Reinigungsmaschinen / Robotik
Messen • • •
Sommer
KW 26
15. Juni 2022
•
Höhenzugangstechnik
•
Herbst
KW 39
14. September 2022
• • • •
Grünpflege / Winterdienste Digitale Arbeitswelt Reinigungschemie Höhenzugangstechnik
•
Winter
KW 49
30. November 2022
• •
Arbeitsschutz Nachhaltigkeit
• •
INTERNOGRA 18.03 - 22.03 Hamburg
maintenance
30.03 - 31.03 Dortmund
Interclean
10.05 - 13.05 Amsterdam
Demopark
20.06 - 18.03 Eisenach
GaLaBau 14.09 - 17.09 Nürnberg
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11.10 - 13.10 Dortmund
Anzeigenformate und Preise
Format
Formatmaße
Breite x Höhe in mm
Preise 4-farbig
1/1 Seite 4c
185 x 266
4.000,00 EUR
1/2 Seite 4c
185 x 131 oder 90 x 266
2.000,00 EUR
1/3 Seite 4c
185 x 86 oder 58 x 266
1.350,00 EUR
1/4 Seite 4c
185 x 63 oder 90 x 131 oder 43 x 266
1.000,00 EUR
185 x 29 oder 90 x 63 oder 43 x 131
500,00 EUR
1/8 Seite 4c
Nettopreise zzgl. ges. MwSt.
Anzeigenformate
1/1 Seite
1/2 Seite quer
1/2 Seite hoch
1/3 Seite quer
1/3 Seite hoch
1/4 Seite quer
1/4 Seite hoch
ohne: 185 x 266 mm mit: 210 x 297 mm
ohne: 185 x 131 mm mit: 210 x 145 mm
ohne: 90 x 266 mm mit: 102 x 297 mm
ohne: 185 x 86 mm mit: 210 x 106 mm
ohne: 58 x 266 mm mit: 70 x 297 mm
ohne: 185 x 63 mm mit: 210 x 82 mm
ohne: 43 x 266 mm mit: 55 x 297 mm
Druckdaten: Anzeigen werden nach Textvorlage gesetzt bzw. können als fertige Druckdatei (PDF mit 300 dpi Auflösung) angeliefert werden. Korrekturabzug wird auf Wunsch erstellt
1/4 Seite im Satzspiegel
1/8 Seite quer
1/8 Seite hoch
1/8 Seite im Satzspiegel
ohne: 90 x 131 mm
ohne: 185 x 29 mm
ohne: 43 x 131 mm
ohne: 90 x 63 mm
Bitte beachten: • Bei angeschnittenen Anzeigen mit Texten/Bildern einen Abstand von mindestens 5 mm zum Heftrand halten. • Anzeigen im Anschnitt benötigen zusätzlich eine Beschnittzugabe von 3 mm je Seite.
Anzeigenformate und Preise
Format Titelseite: Anwendungsfoto+Logo!
Formatmaße
Breite x Höhe in mm 210 x 180 (+ 3 mm Beschnitt rechts)
+ 1/2 Seite Legende
185 x 131 oder 90 x 266
2. Umschlagseite oder 3. Umschlagseite
210 x 297
4. Umschlagseite 1/2 Seite (hoch: links oder quer: unten) oder 1/4 Seite (oben: links oder unten: rechts)
Preise
4-farbig
+ 3 mm Beschnitt an allen Seiten 185 x 131 oder 90 x 266 185 x 63 oder 90 x 131
6.000,00 EUR
3.000,00 EUR
2.500,00 EUR
1.500,00 EUR
Nettopreise zzgl. ges. MwSt.
Anzeigenformate
Titelseite Anwenderfoto 210 x 180 mm + Beschnittzugabe von 3 mm linke und rechte Seite
2. und 3. Umschlagseite Anzeige 1/1 Seite 210 x 297 mm + Beschnittzugabe von 3 mm alle Seite
4. Umschlagseite 1/2 Seite Anzeige 1/2 Seite hoch links
Anzeige 1/2 Seite quer unten
ohne: 90 x 266 mm
ohne: 185 x 131 mm
mit: 102 x 297 mm
mit: 210 x 145 mm
4. Umschlagseite 1/4 Seite Anzeige 1/4 Seite oben links
Anzeige 1/4 Seite unten rechts
ohne: 90 x 131 mm
ohne: 90 x 131 mm
Sonderanzeigenformate und Preise
Format
Formatmaße
Breite x Höhe in mm
Preise 4-farbig
Advertorial zum Leitthema: Advertisement Innen-Titelseite 1/1 + Editorial: Leitartikel
1/1 Advertorial-Seite, max. 3 Fotos + 1 Logo
3.500,00 EUR
Text inkl. Leerzeichen (max. 3.000 Zeichen)
Sonderformat : „Inselanzeige“ Pro Ausgabe auf Seite 4 à EUR 600,00 Nur im 4er-Bundle zu buchen!
60 x 58
2.400,00 EUR
46 x 35
175,00 EUR
93 x 39
1.000,00 EUR
Sonderformat : „Branchen-Logo“ Innerhalb des Leitthemas als Branchenübersicht Sonderformat: „Forum“ Nur im 4er-Bundle zu buchen à EUR 250,00 „Forum-Bestellformular“ ausfüllen und per Email an: anzeigen@gebaeudedienstleiter.de senden.
Nettopreise zzgl. ges. MwSt.
Sonderanzeigenformate Beispiele
„Inselanzeige“ Pro Ausgabe auf Seite 4 Nur im 4er-Bundle zu buchen!
„Branchen-Logo“
Inhaltsverzeichnis
3 6
Sprachrohr
Meinung aus der Branche
Gebäude Dienstleister
Im neuen Design
8
Schwerpunktthema
Höhenzugangstechnik
12 Topthema
22
PSAgA - Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz
Individuelle Motive
Innerhalb des Leitthemas als Branchenübersicht
Um auch zukünftig ein starker Partner für die Gesundheit der Menschen zu sein, investieren die Kliniken Maria Hilf GmbH rund 100 Millionen Euro in einen großen Erweiterungsbau. Durch den Neubau erhöht sich die gesamt zu reinigende Fläche des Krankenhauses St. Franziskus auf circa 65.000 m2.
Individuelle Motive
24
14 Sicherheit & Technik Arbeitsunfälle vermeiden
16 Einsatz vor Ort
Formatmaße: 46 x 35 mm
Neues Hauptquartier Mönchengladbach
20 Forum
Formatmaße: 60 x 58 mm
Gebäudedienstleister Wasserle www.dialog-portal.info/katrin16
Hubarbeitsbühnen
12
22 Reportage
Moderner Neubau
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Kiloutou Deutschland GmbH Produkte & Dienstleistungen:
www.kiloutou.de
Festgelegtes Layout
•
Formatmaße: 93 x 39 mm
•
Vermietunternehmen für Hubarbeitsbühnen und Teleskopstapler Sicherheitsschulungen
Einkleber und Einhefter
213 x 303 mm Einkleber 2-seitig
Einhefter 4-seitig
Inklusive : 5 mm Kleberand links, 3mm Beschnitt rechts, oben, links Technische Daten auf Anfrage
Kein Rabatt auf Einkleber und Einhefter
Beilagen-Anschrift: 3.200,00 EUR
4.200,00 EUR
Jachmann Druck GmbH Vitusstraße 14 41061 Mönchengladbach Telefon: 02161 / 35457-0 E-Mail: info@jachmann-druck.de Internet: https://www.jachmann-druck.de/
Nettopreise zzgl. ges. MwSt.
Online-Kooperation
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Die Ergänzung von Kompetenzen ergibt maximalen Erfolg! Format
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Veröffentlichung von dauerhaften Artikeln in den drei Bereichen: 1. Newsticker 2. News: Maschinen, Produkte, aus der Praxis u.v.m. 3. Unternehmensnews Incl. Social Media Promotion
je Artikel 149,00 EUR
Corner Stone Artikel Prominent platzierter Artikel auf der Startseite aus dem Bereich „Top Themen rund um Reinigung und Hygiene“ (Artikel bleibt für 4 Wochen auf der Startseite und dauerhaft im Archiv) Incl. Social Media Promotion
je Artikel 275,00 EUR
Erstellen eines redaktionellen Artikels nach Vorgabe Veröffentlichung einer Unternehmenspräsentation samt Logo, Bild, ausführlicher Beschreibung des Unternehmens sowie Verlinkung auf die Homepage. Laufzeit 12 Monate Anzeigen in den Rubriken: Kleinanzeigen, Stellenangebote, Messen und Termine, Ausschreibungen, Organisationen,
je nach Artikellänge 98,00 – 150,00 EUR je Präsentation 175,00 EUR kostenlos
Nettopreise zzgl. ges. MwSt.
Online-Kooperation
Werben auf www.gebaeudereiniger-online.de
Die werbliche Darstellung auf www.gebaeudereiniger-online.de ist wie folgt möglich: Formate
Größe
„Bannerwerbung“
Breite x Höhe in Pixeln
Superbanner
728 x 90 Pixel
Medium Rectangle Wird nicht auf allen Unterseiten angezeigt.
300 x 250 Pixel bzw. auf der Startseite: 360 x 280 Pixel
Preise/Laufzeit
Startseite
Unterseiten
Startseite und Unterseiten
30 Tage
98,00 EUR
78,00 EUR
148,00 EUR
90 Tage
248,00 EUR
198,00 EUR
378,00 EUR
180 Tage
398,00 EUR
298,00 EUR
598,00 EUR
365 Tage
648,00 EUR
498,00 EUR
948,00 EUR
Nettopreise zzgl. ges. MwSt.
Kontakt
Jahrgang: 13. Jahrgang 2022 Herausgeber/Chefredakteur: Wolf-Rüdiger Schwarz Redaktion: PAS Presseagentur Schwarz Anzeigen: PR + Werbeservice Schwarz GmbH Bezugspreise: Jahresabonnement Inland Print 40,00 € (inkl. MwSt. u. Versand); Einzelverkaufspreis 10,00 € (inkl. MwSt. u. Versand) Zahlungsbedingungen und Bankverbindung: Innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug Commerzbank Krefeld IBAN: DE 533 204 002 401 840 222 00 BIC: COBADEFF320 Heftformat: DIN A4 | 210 mm breit x 297 mm hoch Satzspiegel: 185 mm breit x 266 mm hoch
Druck- und Bindeverfahren: 4/4-fbg (Euroskala) + Disp. lack matt U1 + U4; Rückendrahtheftung Datenübermittlung: Per E-Mail an anzeigen@gebaeudedienstleister.de Datenformate: Druckoptimierte PDF-Datei (1.4-Standard) Dateiauflösung: 300 dpi Alle verwendeten Schriften sind einzubetten. Farben: Druckfarben (CMYK) nach ISO Coated v2 (ECI) Sonderfarben müssen in den Farben der Euroskala angelegt werden. Datenarchivierung: Druckunterlagen werden nicht länger als ein Jahr nach letzter Erscheinung aufbewahrt. Gewährleistung: Bei unvollständigen oder fehlerhaften Daten/Druckunterlagen kann eine Reklamation nicht anerkannt werden. Kontrollproofs werden nicht erstellt.
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GEBÄUDEDIENSTLEISTER (GDL) PAS Presseagentur Schwarz Fichtenweg 21 D-41372 Niederkrüchten
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Internet: www.gebaeudereiniger-online.de
USt-ID: DE-120156962
USt-ID: DE-120234957
USt-ID: DE-275550819
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen
Allgemeine Geschäftsbedingungen 01. „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag zwischen Verlag und Auftraggeber über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen oder anderer Werbemittel (nachfolgend insgesamt als „Anzeigen“ bezeichnet) eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten (nachfolgend insgesamt als „Werbungtreibende“ bezeichnet) in einer Zeitschrift oder digital zum Zweck der Verbreitung. Jeder Auftrag wird erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Verlag rechtsverbindlich. 02. Ein „Abschluss“ ist ein Vertrag über die Veröffentlichung mehrerer Anzeigen unter Beachtung der dem Werbungtreibenden gemäß Preisliste zu gewährenden Rabatte, wobei die jeweiligen Veröffentlichungen auf Abruf des Auftraggebers erfolgen. Rabatte werden nicht gewährt für Unternehmen, deren Geschäftszweck unter anderem darin besteht, für verschiedene Werbung-treibende Anzeigenaufträge zu erteilen, um eine gemeinsame Rabattierung zu beanspruchen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb eines Jahres nach Vertragsschluss abgerufen und veröffentlicht wird. 03. Werden einzelne oder mehrere Abrufe eines Abschlusses aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Der Auftraggeber hat, wenn nichts anderes vereinbart ist, rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb eines Jahres entsprechenden Nachlass. 04. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet. 05. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die nur in bestimmten Heftnummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese
Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 06. Anzeigen, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht. 07. Der Verlag behält sich ohne Anerkennung einer Prüfungspflicht vor, Anzeigen – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – abzulehnen, insbesondere wenn – deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder – deren Veröffentlichung für den Verlag u. a. wegen des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist oder – Anzeigen, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten. Aufträge für andere Werbemittel sind für den Verlag erst nach Vorlage des Musters und dessen Billigung bindend. Soweit der Verlag von seinem Ablehnungsrecht bezüglich von Werbemitteln, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten (Verbundwerbung), keinen Gebrauch macht, bedürfen diese in jedem Einzelfall der vorherigen schriftlichen Annahmeerklärung des Verlages. Diese berechtigt den Verlag zur Erhebung eines Verbundaufschlages. Die Ablehnung einer Anzeige oder eines anderen Werbemittels wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 08. Für die rechtzeitige Lieferung und die einwandfreie Beschaffenheit geeigneter Druckunterlagen oder anderer Werbemittel ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Kosten des Verlages für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen der Druckvorlagen hat der Auftraggeber zu tragen. Vereinbart ist die für den belegten Titel nach Maßgabe der Angaben in der Preisliste sowie in der Auftragsbestätigung übliche Beschaffenheit der Anzeigen im Rahmen der durch die Druckunterlagen und der von der Druckerei eingesetzten Technik gegebenen Möglichkeiten. 09. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung der Druckunterlagen endet drei Monate nach der erstmaligen Veröffentlichung der Anzeige oder des anderen Werbemittels. 10. Entspricht die Veröffentlichung der Anzeige nicht der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit bzw. Leistung, so hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsmin-
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen
derung der eine einwandfreie Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung des anderen Werbemittels, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige oder des anderen Werbemittels beeinträchtigt wurde. Der Verlag hat das Recht, eine Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung zu verweigern, wenn – diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Auftraggebers steht, oder – diese für den Verlag nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre. Lässt der Verlag eine ihm für die Ersatzanzeige oder die Veröffentlichung des anderen Werbemittels gesetzte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige / Ersatzveröffentlichung erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Bei unwesentlichen Mängeln der Anzeige oder der Veröffentlichung des anderen Werbemittels ist die Rückgängigmachung des Auftrags ausgeschlossen. Reklamationen bei nicht offensichtlichen Mängeln müssen binnen eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn geltend gemacht werden. Der Verlag haftet für sämtliche Schäden, gleich ob aus vertraglicher Pflichtverletzung oder aus unerlaubter Handlung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen: Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung im kaufmännischen Verkehr auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens; diese Beschränkung gilt nicht, soweit der Schaden durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte des Verlages verursacht wurde. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verlag nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. In solchen Fällen ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Verlag nach den gesetzlichen Vorschriften. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung geltend gemacht werden. Alle gegen den Verlag gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf vorsätzlichem Verhalten beruhen. 11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm bis zum Anzeigenschluss oder innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.13. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall schriftlich eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. 14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden bankübliche Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, vor Beginn einer neuen Geschäfsverbindung und auch während der Laufzeit eines Abschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages zum Anzeigenschlusstermin und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 15. Der Verlag liefert auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschaff t werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröff entlichung und Verbreitung der Anzeige. 16. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Expressbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A 4 (Gewicht 1 000 g) überschreiten, sowie Waren, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen
Entgegennahme und Weiterleitung kann jedoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren / Kosten übernimmt. 17. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlichrechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht- Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. 18. Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. 19. Eine Änderung der Anzeigenpreisliste gilt ab Inkrafttreten auch für laufende Aufträge. Dies gilt gegenüber Nicht-Kaufleuten nicht bei Aufträgen, die innerhalb von vier Monaten nach Vertragsabschluss abgewickelt werden sollen. 20. Wird für konzernverbundene Unternehmen eine gemeinsame Rabattierung beansprucht, ist der schriftliche Nachweis des Konzernstatus des Werbungtreibenden erforderlich. Konzern-verbundene Unternehmen im Sinne dieser Bestimmung sind Unternehmen, zwischen denen eine kapitalmäßige Beteiligung von mindestens 50 Prozent besteht. Der Konzernstatus ist bei Kapitalgesellschaften durch Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers oder durch Vorlage des letzten Geschäftsberichtes, bei Personengesellschaften durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges nachzuweisen. Der Nachweis muss innerhalb der ersten Hälfte des Abschlusszeitraumes erbracht werden. Ein späterer Nachweis kann nicht rückwirkend anerkannt werden. Konzernrabatte bedürfen in jedem Fall der ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung durch den Verlag. Konzernrabatte werden nur für die Dauer der Konzernzugehörigkeit gewährt. Die Beendigung der Konzernzugehörigkeit ist unverzüglich anzuzeigen; mit der Beendigung der Konzernzugehörigkeit endet auch die Konzernrabattierung.
21. Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung der Anzeige erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen sowie der zugelieferten Werbemittel. Er stellt den Verlag im Rahmen des Anzeigenauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen oder aufgrund presserechtlicher Vorschriften entstehen können. Bei Veröffentlichung von Gegendarstellungen bestimmen sich die zu ersetzenden Kosten nach Maßgabe des Anzeigentarifs. Ferner wird der Verlag von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Verlag nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. Der Auftraggeber überträgt dem Verlag sämtliche für die Nutzung der Werbung in Print- und Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, öffentliche Zugänglichmachung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen. 22. Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt, illegalem Arbeitskampf, rechtswidriger Beschlagnahme, Verkehrsstörungen, allgemeiner Rohstoff - oder Energieverknappung und der-gleichen – sowohl im Betrieb des Verlages als auch in fremden Betrieben, derer sich der Verlag zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient – hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn das Verlagsobjekt mit 80 % der im Durchschnitt der letzten vier Quartale verbreiteten oder auf andere Weise zugesicherten Auflage vom Verlag ausgeliefert worden ist. Bei geringeren Verlagsauslieferungen wird der Rechnungsbetrag im gleichen Verhältnis gekürzt, in dem die zugesicherte Auflage zur tatsächlich ausgelieferten Auflage steht.
Stand: »GEBÄUDEDIENSTLEISTER (GDL) Mediadaten 2022» Februar 2022 Februar 2022