GebäudeDienstleister Sommer 2015

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Sommer 2015

Foto: Michael Öttl

Olympiastadion Berlin – Foto: Gegenbauer/Steffen Pletl

7. Jahrgang

Liebe Leserinnen und Leser, Fachkompetenz, verbunden mit hoher Qualität und Zuverlässigkeit, machen den Standort Deutschland im Wettbewerbsvergleich so erfolgreich. Dieser Anspruch ist auch tagtäglicher Leitsatz und Motivation für unsere bundesweit mehr als 600.000 Beschäftige im Gebäudereiniger-Handwerk. Unsere hohen Ausbildungsstandards gewährleisten, dass die zu reinigenden Flächen werkstoffgerecht gepflegt und somit im Wert erhalten und nicht vorzeitig mit hohem Kostenaufwand saniert oder erneuert werden müssen. Unsere Innungsbetriebe reinigen somit nicht nur, sondern sichern Investitionen zu wirtschaftlichen Konditionen, die ihren Preis wert sind.

Michael Öttl Obermeister

Reinigungseffizienz und Qualität Wirtschaftliche Analyse von Fremd- vs. Eigenreinigung Michael Öttl

Dass die öffentlichen Haushalte auch zukünftig verstärkt unter Kostendruck stehen werden, ist unbestritten. Grund genug die Gebäudereinigung – eines der kostenintensivsten Faktoren, die einen Haushalt belasten – nicht mit heißem Herzen, sondern mit kühlem Kopf und spitzem Bleistift permanent zu prüfen. Insofern liefert die Studie „Wirtschaftlichkeit der Fremdreinigung im Vergleich zur Eigenreinigung bei der Öffentlichen Hand am Beispiel der Kommunen“ der kontroversen Diskussion neue Fakten und Zahlen. Die Ergebnisse der sogenannten „Rödl Studie“, erstellt im Auftrag des Bundesinnungsverbands des GebäudereinigerHandwerks, sollen die örtlichen Diskussionen um das richtige Reinigungskonzept unterstützen und mit neuen Fakten versorgen. Dies deshalb, weil in den kommunalen

Gebietskörperschaften oftmals kontrovers diskutiert wird, ob kommunale Liegenschaften durch eigene Reinigungskräfte oder durch private Gebäudedienstleister gereinigt werden sollen. Dabei spielen insbesondere folgende Aspekte eine Rolle: • Kosten • Qualität • Soziale Faktoren Die Studie beleuchtet die benannten Faktoren und stellt Folgerungen für die Entscheidung einer Kommune zwischen Eigen- und Fremdreinigung dar. Neben den Kosten für Eigen- oder Fremdreinigung wurden hinsichtlich der für die Kommunen besseren Reinigungskonzepte die Organisation und Qualität, sowie Steuerung, Flexibilität, Personaleinsatz und Effizienz der Gebäudereinigung hinterfragt.

Innung Südbayern und Stadtkreis Regensburg


Wissen ◊ der Aufwand für die Fremdreinigung unrealistisch niedrig war, ◊ der Aufwand der Eigenreinigung überhöht war, weil es sich um eine auslaufende Eigenreinigung handelte, welche die Kommune auf überdurchschnittlich aufwendige Objekte konzentriert hatte.

teil der Eigenreinigung von 53 % über alle betrachteten Kommunen führt die Umstellung von Eigenauf Fremdreinigung zu einem Einsparpotenzial von durchschnittlich 4,27 € je Einwohner, sodass für eine Kommune mit 100.000 Einwohnern ein Einsparpotenzial von jährlich 427.000 € besteht. Allein bei den reinen Lohnkosten besteht ein Kostennachteil der Eigen- gegenüber der Fremdreinigung von 18 % im Tarifgebiet West und 32 % im Tarifgebiet Ost. Höhere Lohnnebenkosten der Eigenreinigung erhöhen den Unterschied bei den Personalkosten.

Foto: PWS GmbH

Die verschiedenen, die Wirtschaftlichkeit beeinflussenden Faktoren wurden dargestellt und erläutert. Die Studie soll damit die Grundlagen für eine sachliche, politische Diskussion liefern sowie Hinweise zur örtlichen Umsetzung bieten.

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Der Dienstleister verfügt über modernste Betriebsmittel.

Vorgehensweise Für die Untersuchung wurden öffentlich zugängliche Informationen, ergänzt um Projekterfahrungen und -erkenntnisse von Rödl & Partner, verwendet. Dabei flossen Daten und Erkenntnisse aus Kommunen jeder Größenklasse in die Studie ein. Darunter sind auch Kommunen, die ausschließlich entweder Eigen- oder Fremdreinigung aufweisen. Für den monetären Wirtschaftlichkeitsvergleich wurden nur Kommunen einbezogen, die sowohl Eigen- als auch Fremdreinigung aufweisen und bei denen die verfügbaren Daten belastbar waren. Dafür wurde eine Bereinigung um nicht plausible sowie durch temporäre Sondersituationen beeinflusste Werte vorgenommen, insbesondere wenn

Management Summary Ziel der Studie ist es, die Wirtschaftlichkeit von Eigen- und Fremdreinigung bei Kommunen zu vergleichen. Die Untersuchung ist in ihren Kernaussagen unmittelbar übertragbar auf Einrichtungen der Länder und des Bundes. Die Ergebnisse sollen die Diskussion um das richtige Reinigungskonzept unterstützen. Neben der reinen wirtschaftlichen Analyse werden Faktoren wie Reinigungseffizienz und -qualität sowie Steuerungsaspekte behandelt. Kostenvorteile: Im Durchschnitt liegen die empirisch ermittelten Kostenvorteile der Fremdreinigung, trotz deren Belastung mit Umsatzsteuer, bei rund 34 %. Ausgehend von einem durchschnittlichen An-

Transparenz: Die Kosten der Fremdreinigung sind transparent. Dagegen erfolgt bei der Eigenreinigung oftmals keine Vollkostenrechnung, sodass die tatsächlich entstehenden Kosten nicht vollständig vorliegen. Wirtschaftlichkeitsrechnungen der Kommunen bei Pilotprojekten sind aufgrund besonders günstig ausgewählter Rahmenbedingungen nicht flächendeckend übertragbar und damit als Entscheidungsgrundlage nicht geeignet. Mindestens ebenso bedeutsam wie Kostenvorteile und Kostentransparenz der Fremdreinigung sind für die Kommunen verschiedene Steuerungsvorteile. Planungssicherheit: Durch Vergabe der Gebäudereinigungsleistungen wird langfristige Planungssicherheit für den kommunalen Haushalt erreicht. Sanktionsmöglichkeiten: Die Kommune verfügt bei Fremdreinigung über wirksame Sanktionsmechanismen gegenüber den privaten Reinigungsunternehmen bei Nichterfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen.


Meinung

Reinigungseffizienz: Die höhere Effizienz des privaten Gebäudereiniger-Handwerks erhöht den Kostenvorteil der Fremdreinigung erheblich. Reinigungsqualität: Ein qualitativer Vorteil der Eigenreinigung gegenüber der Fremdreinigung ist objektiv nicht feststellbar. Soziale Absicherung: Für alle Mitarbeiter im Gebäudereiniger-Handwerk einschließlich der geringfügig Beschäftigten gelten staatlich kontrollierte Mindestlöhne und ein allgemeinverbindlicher Rahmentarifvertrag. Sämtliche übrigen Arbeitnehmerschutzgesetze finden ohnehin auf alle Beschäftigten Anwendung. n

Grafiken: Rödl Studie, eigene Darstellung

Kostenvorteil der Fremdreinigung gegenüber Eigenreinigung

min 24,6 %

34,2 % Mittelwert

Entgeltstrukturen in der kommunalen Eigenreinigung und Reinigungsaufwendungen je m2 Reinigungsfläche

Anteil der Entgeltgruppen

100%

26,36

80%

25

22,49 19,99

60%

15

17,05 15,12

40%

10,02

20% GK1

GK1

GK1

GK1

GK1

Kommunen

5

GK1 Kosten/m2 in EUR

Lohnkostennachteil der Eigenreinigung in Abhängigkeit vom automatischen Stufenaufstieg in Entgeltgruppe 1 TVöD 40% Lohnkostenanteil der Eigenreinigung in %

Markt und Wettbewerb: Durch regelmäßige Neuausschreibungen stellen sich die Unternehmen des GebäudereinigerHandwerks im Gegensatz zur Eigenreinigung kontinuierlich dem Wettbewerb, was zu Effizienzsteigerungen führt. Die erzielten Optimierungseffekte kommen über die Ausschreibungen unmittelbar den Kommunen zugute.

Reinigungskosten

Reinigungsaufwendungen je m2 in EUR

Flexibilität: Ein wesentlicher Vorteil der Fremdreinigung liegt in der größeren Flexibilität für die Kommune. Durch begrenzte Vertragslaufzeiten und die vertragliche Vereinbarung von Zu- und Abbestellmöglichkeiten kann die Kommune die Reinigungsleistungen zeitnah einem veränderten Bedarf bzw. einer geänderten Haushaltssituation anpassen, was in der Eigenreinigung aufgrund des festen Personalbestandes praktisch ausgeschlossen ist.

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Ost

30% West

20% 10%

Stufe 1

Stufe 2

Stufe 3

Stufe 4

Stufe 5

Entgeltstufen in Entgeltgruppe 1

Krankenquote kommunaler Reinigungskräfte

8,9 % 8,7 % Kommunen GK2

21,3 %

Kommunen GK5

10,1 % Kommunen GK1 Kommunen GK2

Die „Rödl Studie“ können Sie anfordern unter: info@die-gebaeudedienstleister.de

EG1 EG2 EG3 EG4


Wissen

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Krankenhaushygiene Patienten können bei Hygienemängeln auch Reinigungsdienstleister verklagen Dr. Stephan Porten

Eine solche Haftung kann sich dann ergeben, wenn von den Unternehmen Verkehrssicherungspflichten nicht beachtet werden. Verkehrssicherungs-

terium davon aus, dass zwanzig bis dreißig Prozent der in Krankenhäusern entstandenen Infektionen durch die Einhaltung der Hygienemaßnahmen vermeidbar gewesen wären. Kann der Patient einen solchen Fall nachweisen und beruht der Hygienemangel auf Schlampigkeit beim Dienstleister, haftet auch dieser (in der Regel neben dem Krankenhaus)“, meint Porten.

Foto: PAS/IP Gansow

400.000 bis 600.000 Patienten erkranken nach Angaben des Bundesgesundheitsministerium jährlich an Infektionen, die im Zusammenhang mit einer

Auch geschlossene OPs können mit HEPA-Filtern ausgerüsteten Reinigungsmaschinen maschinell gereinigt werden.

medizinischen Maßnahme auftreten. Zwischen 7.500 und 15.000 Patienten sterben jährlich daran. Hygienemängel haben in der Vergangenheit gerade in Krankenhäusern leider für Skandale gesorgt. In der Gesundheitspolitik sind daher die Themen Hygiene und Qualität zu Recht ganz weit oben angesiedelt. Rechtslage „Die Reinigungs- und Serviceunternehmen müssen aufpassen“, meint der Medizinrechtsanwalt Dr. Stephan Porten von BDO Legal. „Auch wenn Patienten nur mit dem Krankenhaus einen Behandlungsvertrag schließen, kann es wegen Hygienemängel auch zu einer Haftung von Reinigungsunternehmen gegenüber geschädigten Patienten oder deren Erben kommen.“

pflichten (im Sinne von § 823 BGB) bestehen für jeden, der eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält. Reinigungsunternehmen können Gefahrenquellen eröffnen, wenn Sie bei der Reinigung und Desinfektion schlampen oder bei der Müllentsorgung unsachgemäß vorgehen. Ob daraus ein Haftungsfall werden kann, hängt davon ab, ob der Reinigungsdienst notwendige und zumutbare Vorkehrungen treffen konnte, um Schäden zu verhindern und dies schuldhaft unterlassen hat. Zwar gilt Hygiene im Krankenhaus oder der Arztpraxis nicht als für die Einrichtung vollbeherrschbares Risiko. So kann – auch wenn alles richtig läuft – nicht ausgeschlossen werden, dass sich Keime ausbreiten. Andererseits geht das Bundesgesundheitsminis-

Hygienemängel vermeiden Reinigungsdienstleister im Krankenhaus sollten das Thema Ernst nehmen. Gerade bei Hygiene-Fragen sollte das Personal gründlich angeleitet und regelmäßig überprüft werden. Auch sollte auf eine aussagefähige Reinigungsdokumentation geachtet werden, um den Vorwurf von Hygienemängel frühzeitig entkräften zu können. Dienstleister sollten im Übrigen aktiv den Austausch mit den Hygienebeauftragten der Einrichtung suchen und idealerweise gemeinsam Hygienerisiken der Einrichtung definieren. „Wenn Patienten aufgrund von Hygienemängeln Schäden davontragen, stellen sich viele unangenehme Fragen für den Reinigungsdienstleister. Wenn Fälle an die Öffentlichkeit dringen, kann das nicht nur das ein juristisches Nachspiel, sondern auch das wirtschaftliche Ende bedeuten.“ n


Wissen

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Arbeitsschutz Erweiterte Arbeitgeberpflichten seit dem 01. Juni 2015 RA Dr. Franziska Hügel

Am 1. Juni 2015 ist die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Kraft getreten. Sie führt zu einer Verschärfung des rechtlichen Rahmens der Arbeitssicherheit und einer Erweiterung der Arbeitgeberpflichten bei zum Einsatz kommenden Arbeitsmitteln. Was Arbeitgeber insbesondere beachten sollten:

ten. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber vor der erstmaligen Verwendung der Arbeitsmittel zu dokumentieren. Die Verord-

Wer ist verantwortlich? Verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach der BetrSichV ist der Arbeitgeber. Ist eine juristische Per-

Was sind Arbeitsmittel? Dies sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, und überwachungsbedürftige Anlagen. Der Begriff ist weit zu verstehen und umfasst Gegenstände vom Locher bis zur komplexen Produktionsanlage, so auch Gegenstände, die nahezu in jedem Unternehmen zu finden sind; z.B. Computer, Drucker, Telefone. Welche Pflichten bestehen? Die neue BetrSichV enthält zahlreiche Arbeitgeberpflichten. Zentrale Verpflichtung ist die Gefährdungsbeurteilung durch fachkundige Personen. Zu prüfen ist, welche Gefährdungen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln auftreten. Neu ist vor allem, dass sich die Gefährdungsbeurteilung auf physische und psychische Belastungen sowie auf Gebrauchstauglichkeit von Arbeitsmitteln, einschließlich ergonomische, altersund alternsgerechte Gestaltung erstrecken muss. Hieraus hat der Arbeitgeber geeignete Schutzmaßnahmen abzulei-

Foto: iStock

Ist die BetrSichV für alle Arbeitgeber relevant? Ja. Sie gilt unter anderem für alle Arbeitgeber, deren Mitarbeiter Arbeitsmittel verwenden.

Mit der neuen Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) kommen neue Arbeitgeberpflichten zum Einsatz.

nung regelt die Mindestinhalte einer solchen Dokumentation. Auch normiert die BetrSichV konkrete Anforderungen an Arbeitsmittel, die Arbeitgeber zu beachten haben; Arbeitsmittel müssen z.B. für die Art der auszuführenden Arbeit geeignet und den Einsatzbedingungen angepasst sein. Schließlich sind die Beschäftigten ausreichend und angemessen, in verständlicher Form und Sprache über die Verwendung der Arbeitsmittel zu unterweisen und über bestehende Gefährdungen zu informieren. Diese Verpflichtung obliegt dem Arbeitgeber vor der ersten Verwendung der Arbeitsmittel und danach in regelmäßigen Abständen, mindestens einmal jährlich. Die BetrSichV enthält zudem weitere Einzelheiten über die Art und Weise der notwendigen Unterweisung der Beschäftigten.

son Arbeitgeber, so trifft die Verantwortung deren vertretungsberechtigtes Organ, z.B. den Geschäftsführer einer GmbH. Es besteht zudem eine entsprechende Verantwortlichkeit von Personen, die mit der Leitung eines Unternehmens oder Betriebs beauftragt sind, im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse. Welche Sanktionen drohen? Verstöße gegen die BetrSichV können Ordnungswidrigkeiten, die mit einer Geldbuße von bis zu Euro 5.000, oder sogar Straftaten, die mit Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden können, darstellen. Bei einer Geldbuße von mehr als 200 Euro droht zudem ein Eintrag in das Gewerbezentralregister. n


Wissen

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Wertschätzung durch Sichtbarkeit Aktuelle Studie zum Verhältnis Büroangestellte vs. Reinigungskräfte Katrin Ferge

für ihre Arbeit. Hier setzt die aktuelle Umfrage ein positives Zeichen: 80% der Befragten begegnen den Reinigungskräfte am Arbeitsplatz mit Respekt,

geführt. Die Studie zeigt, wie die Angestellten die Arbeit der Servicekräfte sehen, wo eine Begegnung irritierend ist, welche Tätigkeiten stören und welche Eigenschaften eine gute Reinigungskraft mitbringen sollte.

Foto: TORK

„Reinigungsunternehmen sorgen Tag für Tag überall in Deutschland und Europa für Hygiene und Sauberkeit, zum Beispiel in Bereichen mit hohem Pub-

Durch den Wandel in der Branche treffen Reinigungskräfte immer häufiger auf Büroangestellte. Die gesamte Studie finden Sie auf: www.gebäudereiniger-südbayern.de

likumsverkehr wie Büros, Krankenhäusern, Flughäfen und Bahnhöfen. Wir glauben, dass die Menschen die Arbeit der Reinigungskräfte besser verstehen und wertschätzen, wenn sie das Personal bei der Arbeit sehen – und so erkennen, dass die Sauberkeit mit Aufwand verbunden ist. Wir haben über viele Jahre daran gearbeitet, dass die Gesellschaft den Wert der Reinigungstätigkeiten erkennt. Es ist eine Genugtuung, dass die Studie ein so hohes Maß an Achtung und Wertschätzung zeigt“, sagt Andreas Lill, Geschäftsführer EFCI. Vielen Dank für die Leistung Keine Dankbarkeit, kein Respekt und kein Verständnis für die Reinigungskräfte – Gebäudedienstleister beklagen häufig die mangelnde Wertschätzung

75,2% zeigen diese Wertschätzung im direkten Kontakt. Und die Mehrzahl weiß um die Bedeutung einer sauberen Arbeitsumgebung. Zwei Drittel (60,3%) glauben, dass die Arbeit des Reinigungspersonals sich positiv auf das Unternehmensimage auswirkt, ein Drittel (32,5%) ist der Meinung, dass sie die Profitabilität steigert. Auf den ersten Blick scheint es unspektakulär, wenn das Reinigungspersonal nicht mehr nachts, sondern tagsüber arbeitet. Tatsächlich aber verändert diese Umstellung das Verhältnis von Reinigungskräften und Büroangestellten enorm. Um herauszufinden, worauf die Büroangestellten im direkten Kontakt mit dem Reinigungspersonal Wert legen, haben SCA und die globale Hygienemarke Tork eine Umfrage unter Büroangestellten in Deutschland durch-

Ergebnisse der aktuellen Umfrage • 83,1% begrüßen die Servicekraft mit einem freundlichen „Hallo“. • 52,2% unterhalten sich mit der Servicekraft. • 46,5% kennt den Namen seines Gegenübers. • 35,9% wünschen eine kollegiale Ebene. • 31,4% favorisieren ein neutrales Verhältnis. • für 14,6% ist dagegen der eigene Schreibtisch persönliche Tabuzone. • 11,2% stört die Anwesenheit im Waschraum. • Für 47% ist das Nachfüllen von Verbrauchsmaterial vollkommen in Ordnung. • 36,3% stört das Reinigen der Waschräume nicht. • Am störendsten finden Büroangestellte das Reinigen des eigenen Arbeitsplatzes (44,1%) und Staubsaugen (41,5%). Was zeichnet eine gute Reinigungskraft aus? Auf die Frage nach den wichtigsten Eigenschaften einer Reinigungskraft gaben 40,6% Geschwindigkeit und Effizienz an. „Sorgfältig und akkurat“ brachte es mit 24,9% auf den zweiten Platz. Jedem Zehnten sind darüber hinaus die Hilfsbereitschaft (11,6%) sowie die Freundlichkeit und eine unkomplizierte Gesprächsbasis (10,8%) wichtig. n


Wissen

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Umweltmanagement Wichtige Anforderungen der neuen ISO 14001:2015 Die internationale Norm ISO 14001 wird derzeit überarbeitet. und tritt voraussichtlich im Herbst 2015 in Kraft. Die Vereinheitlichung der Struktur für eine bessere Integration des Umweltmanagementsystems in andere Systeme spielt dabei ebenso eine Rolle wie die Themen „Lebensweg- und Risikobetrachtung“ sowie die „Bewertung der Umweltleistung.“ Ab Veröffentlichung haben Unternehmen drei Jahre Zeit, ihr Umweltmanagementsystem umzustellen. Danach werden alle Zertifikate gemäß ISO 14001:2004 ungültig. TÜV Rheinland empfiehlt Unternehmen, sich bereits aktuell mit den Neuerungen zu befassen, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten. Managementsysteme mit Struktur Die Revision ISO 14001:2015 wird in ihrem Aufbau der so genannten „High Level Structure“ folgen. Dies soll die Basis für eine identische Struktur aller Managementsysteme sowie für einen einheitlichen Gebrauch von Kerntexten und Begriffen schaffen. Dadurch enthalten auch andere Normen, die sich derzeit in Revision befinden wie die ISO 9001, einen einheitlichen Rahmen. Für Gebäudedienstleister, die verschiedene Normen (bspw. die ISO 9001 und 14001) einsetzen, bedeutet dieses: Es wird einfacher, die Managementsysteme in ein einziges zu integrieren. Auch eine anschließende Kombi-Zertifizierung, bei der mehrere Managementsysteme zugleich auf dem Prüfstand stehen, gestaltet sich damit effizienter. Umweltaspekten Das Thema „Risikobetrachtung“ spielt bei der neuen ISO 14001:2015 – ähn-

lich wie bei der neuen ISO 9001:2015 – ebenfalls eine wichtigere Rolle. Unternehmen sind zukünftig gefordert, das Risiko in Verbindung mit Gefahren und Chancen zu analysieren. Dieses bedeu-

der Umweltleistung. Damit verbunden halten Leistungskennzahlen Einzug in das Umweltmanagement und fordern zukünftig von Unternehmen, dass sie Leistungskennzahlen entwickeln,

Foto: TÜV Rheinland

TÜV Rheinland

Einen guten und kostenlosen Einstieg gibt auch der Leitfaden vom Umweltbundesamt „Betriebliche Umweltkennzahlen“.

tet, dass ein Unternehmen Umweltaspekte bewerten muss. Unternehmen stellen sich dabei die Frage, inwiefern aus bestehenden oder potentiellen Umweltauswirkungen eine Gefahr (negativ) oder eine Chance (positiv) resultieren kann. Als hilfreiches Mittel zur Bewertung des Risikos dienen zum Beispiel sogenannte „black lists“ oder „white lists“. Gebäudereinigungsunternehmen können hier kritische beziehungsweise unproblematische Reinigungsmittel und Stoffe aufführen. Zertifizierungen wie der Blaue Engel dürfen bei der Erstellung dieser Listen ebenfalls berücksichtigt werden. Kennzahlen für das Messen Neben einer intensiveren Risikobetrachtung stellt die neue ISO 14001:2015 höhere Ansprüche an die Bewertung

welche die Umwelt betreffen. Auf Basis dieser Zahlen sollen Unternehmen die Verbesserung der Umweltleistung systematisch belegen können. Für Gebäudedienstleister wären Bereiche wie Wasser, Energie, Logistik, Abfall und Einsatz von Reinigungsmitteln relevant. Mögliche Leistungskennzahlen für diese Themenfelder wären z.B.: • Liter Wasser/Mitarbeiter; Liter Wasser/m² zu reinigende Fläche • Liter Reinigungsmittel/ m² zu reinigende Fläche • Anteil Gefahrstoffeinsatz • Anteil besonders umweltschonender Reinigungsmittel • Durchschnittsverbrauch (in Liter Kraftstoff/100 km; bzw. Energieverbrauch/Arbeitsstunde bei Geräten) • Energieverbrauch für Gebäudeheizung in kWh/m² (Verwaltung) n


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