STS-RECHERCHE SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS
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Zoofachhandel-Recherche 2019
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ZOOFACHHANDEL-RECHERCHE 2019
Inhalt Fakten, Fazit und Forderungen Die Resultate im Detail 1. Qualipet-Filialen 2. Petfriends-Filialen 3. Fressnapf-Filialen 4. Hornbach-Filialen 5. Landi-Filiale 6. Einzelzoofachgeschäfte Andys Tierhüüsli Animali Shop Rorschach Aquarium Seerose Dada’s Tiershop Fish-point L’Arca degli animali di Bottan Le Scalaire Oisellerie de la Tour Qua la Zampa Tierlihuus am Lehn Tierparadies Oberwil Pet’s Shop Davos Zoo Adebar Zoo Häner Zoo Haus Fasler Zoohandlung Glarus Zoo-Shop Gossau Zoo Kakadu Zoo Roco Zoo Tropic 7. Anhang: Besuchte Zoohandlungen Anhang: Zoofachhandlungen, welche besucht, aber nicht beurteilt wurden
© Text und Fotos 2019 Schweizer Tierschutz STS
Herausgeber
Schweizer Tierschutz STS, Dornacherstrasse 101, Postfach, 4018 Basel Tel. 061 365 99 99, Fax 061 365 99 90, Postkonto 40-33680-3 sts@tierschutz.com, www.tierschutz.com
Autorin
Sandra Schaefler, dipl. Zoologin, Fachstelle Heimtiere und Pferde
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Mitarbeit
Dr. sc. nat. Samuel Furrer Dr. med. vet. Martina Schybli Med. vet. Caroline Lüthi Med. vet. Martin Murer Dr. phil. Arlette Niederer Geneviève Isnard
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Fakten, Fazit und Forderungen
In der Schweiz leben über 8 Millionen Heimtiere. Für die artgerechte Haltung dieser Tiere spielen Zoofachgeschäfte eine Schlüsselrolle; sei dies durch Information und Beratung bei der Anschaffung, oder auch durch ihr Angebot an Gehegen und Zubehör. Je besser Zoofachgeschäfte ihre Kunden informieren und je tierfreundlicher ihr Angebot ist, desto grösser ist die Chance, dass die Kunden ihre Heimtiere korrekt halten. Die Tierschutzverordnung (TSchV) schreibt für die Haltung verschiedener Tierarten Mindestvorschriften vor. Diese gelten sowohl für private als auch für gewerbliche Haltungen, der Zoofachhandel muss sie demnach befolgen. Als wichtigen Schritt weitete das BLV bei der Revision der Tierschutzverordnung zum 1. März 2018 die in Art. 111 TSchV aufgeführte Informationspflicht auf gewerbsmässige Verkäufer von Gehegen aus. Neu müssen Zoofachgeschäfte nicht nur beim Verkauf von Tieren, sondern auch beim Verkauf von Heimtiergehegen schriftliche Informationen zur tiergerechten Haltung der jeweiligen Tierart abgeben. Zudem müssen in Geschäften sowie im Internet angebotene Gehege korrekt hinsichtlich ihres Verwendungszwecks deklariert sein. Angaben über die Innenmasse, für welche Tierarten die angebotenen Gehege zulässig sind und wie viele Tiere dieser Tierart darin gehalten werden können, sind verpflichtend. Zur Überprüfung dieser erweiterten Informationspflicht gemäss Art. 111 Abs. 2 TSchV sowie zwecks Überprüfung der Tierhaltung führte der STS im ersten Halbjahr 2019 erneut eine gross flächig angelegte Zoofachhandel-Recherche durch. Neu begutachtete der STS auch Tierhandlungen im Kanton Tessin. Besucht wurden Geschäfte mit oder ohne Verkauf von lebenden Tieren. Erfreulich ist, dass zahlreiche Geschäfte auf die Kritik aus den Vorjahren eingegangen waren, wobei teilweise die Tierhaltung verbessert und teilweise der Verkauf von Tieren aufgegeben worden war. Besonders positiv zu bewerten sind die verschiedenen Optimierungen der in der Stadt Zürich gelegenen Zoofachhandlung Aquarium Seerose. Für Kaninchen und Meerschweinchen wurden zusätzliche/geeignetere Rückzugsmöglichkeiten geschaffen, und auch die Einrichtung bei den Vögeln gestaltete sich abwechslungsreicher/bedürfnisgerechter. Das Aquarium Seerose hat die Informationspflicht nahezu einwandfrei umgesetzt und darf als Vorbild für andere Zoofachhandlungen dienen. Ausserordentlich gefallen hat uns zudem, dass das Sortiment keine aus Sicht des STS problematischen Produkte wie beispielsweise Spielzeug aus Echtfell, Hamsterkugeln etc. enthielt. Anzumerken ist allerdings, dass einige Tierhaltungen noch tiergerechter werden sollten (u. a. Degus, Ratten und Hamster). Ein weiteres positives Beispiel stellt die Filiale von Petfriends in Chur dar. Der STS stufte die Tierhaltung insgesamt als sehr gut ein, denn die Gehege enthielten artgerechte Beschäftigungsmöglichkeiten sowie vorbildliche Flächen. Auch der Zoo Kakadu konnte bei etlichen Tierhaltungen überzeugen. Die besuchten Tessiner Geschäfte bewegten sich auf vergleichbarem Niveau mit denjenigen in der Deutschschweiz. Die Romandie fiel wie in den Vorjahren nicht positiv auf. Erschreckend war, dass nur zwei von 33 besuchten Zoofachhandlungen die Informationspflicht zufriedenstellend erfüllten. Bei sechs weiteren Geschäften gab es minimale Umsetzungsfehler. Alle anderen Zoofachgeschäfte hingegen befolgten die Vorschriften entweder gar nicht oder nicht in ausreichendem Masse. Dies, obwohl die Geschäfte sowohl von Seiten Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) als auch vom Verband Zoologischer Fachgeschäfte Schweiz (VZFS) über die Neuerungen informiert worden waren. Äusserst schlecht schnitt Hornbach ab. Kurz vor Publikation der Recherche meldete Hornbach dem STS, dass massive Verbesserungsmassnahmen getroffen wurden. Ein Fortschritt, der sechs Jahre auf sich warten liess und nur durch die unnachgiebige Kritik des STS bewirkt werden konnte. Bei den Zoofachhandlungen mit lebenden Tieren zählte der STS nur vier Zoofachhandlungen, bei denen keine Gesetzesverstösse vorzufinden waren. Dies ist ein inakzeptabler Zustand. Der STS stellte fest, dass sich die Einrichtung bei diversen Nager- und Kaninchengehegen in verschiedenen Zoofachhandlungen verglichen mit den Vorjahren insgesamt verschlechterte. Besonders enttäuschte Qualipet, denn das Nagematerial fehlte bei mehr als 75 % aller Gehege – obwohl es für die Gesundheit der Tiere äusserst wichtig und deswegen auch gesetzlich vorgeschrieben ist. Qualipet versprach unterdessen Verbesserungen. Dem STS ist nicht klar, warum diese Vorschrift von den
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zuständigen Veterinärämtern nicht besser überprüft wird. Ebenfalls auffällig waren die oftmals zu kleinen und karg eingerichteten Terrarien bei den Reptilien, ungeschützte Lampen sowie fehlende UVB-Beleuchtung. Letzteres kann insbesondere bei Echsen und Schildkröten zu massiven gesundheitlichen Problemen führen. Weiter traf der STS verschiedentlich soziale Tierarten ohne artgleichen Partner vor. Auffallend war ferner, dass noch immer zahlreiche Zoofachhandlungen ihre Tiere nach den Minimalvorgaben der Tierschutzverordnung halten. Dies betrifft nicht nur die Grundfläche und das Volumen, sondern auch die Einrichtung wie etwa Einstreutiefen oder Beschäftigungsmöglichkeiten. Solche Tierhaltungen garantieren den Tieren jedoch kein artgerechtes Leben, auch wird dem Kunden ein falscher Eindruck vermittelt. Offenbar können die Zoofachhandlungen nicht verstehen, dass die Tiere in Gefangenschaft noch immer dieselben Instinkte und Bedürfnisse besitzen, wie in freier Natur. Ganz schlecht leben Futtertiere in Zoofachhandlungen. Insekten werden in kleinsten Boxen dicht gedrängt gestapelt, meist ohne Futter. Auch wenn Insekten rechtlich nicht geschützt sind, sollten sie als Lebewesen respektiert und behandelt werden.
Forderungen STS
• Die Informationspflicht muss endlich umgesetzt werden. Die Zoofachhandlungen hatten genügend Zeit, um die Vorgaben umzusetzen. Verstösse müssen jetzt endlich geahndet werden. Hierfür sind die kantonalen Veterinärämter zuständig. Allenfalls zieht der STS in Betracht, Anzeigen einzureichen. • Die kantonalen Veterinärämter werden dazu aufgefordert, Meldungen vom STS konsequent nachzugehen! Auch eine einheitliche Vorgehensweise bei der Prüfung der Tierhaltung ist zu empfehlen. Es ist unverständlich, warum in gewissen Kantonen noch immer eindeutige Gesetzesverstösse vorzufinden sind, obwohl der STS diese Missstände schon mehrfach dokumentierte und die Ämter aufforderte, zu reagieren. • Bei Haltungskontrollen sollen die kantonalen Veterinärämter ihr Augenmerk verstärkt auch auf die Einrichtungen (z. B. fehlendes Nagematerial), die Beleuchtung bei Reptilien, sowie fehlende Sozialpartner bei sozialen Arten richten. • Die Zoofachhandlungen müssen ihre Vorbildfunktion verstärkt wahrnehmen. Die gesetzlichen Mindestvorschriften definieren die Grenze zur Tierquälerei! Artgerecht sind sie nicht. Um den Bedürfnissen der Tiere nachzukommen, sollten diese stets in grosszügigen Gehegen gehalten werden. Auch die Einrichtung muss bedürfnisgerecht, für das Tier nutzbar und abwechslungsreich sein. Am Beispiel des Goldhamsters bedeutet dies, dass die Tiere auf einer Grundfläche von mindestens 0,5 m2 leben dürfen, und eine Tiefstreu mit mind. 40 cm Dicke zur Verfügung haben sollten, damit sie ihr elementares Bedürfnis nach Bewegung, Graben und dem Anlegen von Gängen ausleben können. Weiter muss den Tieren ständig Nagematerial zur Verfügung stehen. • Problematische Produkte wie beispielsweise Katzenspielzeug aus Echtfell oder Hamsterräder mit geringen Durchmessern (< 20 cm) müssen endlich aus dem Angebot gestrichen werden. Bei irreführend bebilderten Produkten soll die Verpackung angepasst oder entsprechende Zusatzhinweise zur Anwendung angebracht werden. • Die Haltung von Insekten muss sich verbessern. Dicht gedrängte Tiere in winzigen Boxen ohne Nahrung sollten der Vergangenheit angehören.
Die Resultate im Detail
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Der STS besuchte von Januar bis Ende Juli 2019 insgesamt 33 Zoofachgeschäfte mit Tieren sowie Geschäfte mit Tierzubehör. 24 Geschäfte waren in der Deutschschweiz angesiedelt, 4 in der Romandie und 5 im Tessin. Acht weitere Geschäfte (siehe Anhang) waren ursprünglich geplant, wurden aber schlussendlich nicht besucht, da sie den Betrieb eingestellt hatten oder keine für die Recherche relevanten Tierarten/Produkte führten.
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Bei seinen Kontrollen begutachtete der STS das Sortiment, die Tierhaltungen sowie die Umsetzung der Informationspflicht gemäss Art. 111 Abs. 2 TSchV. Zur Beurteilung des Sortiments orientierten sich die Kontrollpersonen des Schweizer Tierschutz STS am STS-Merkblatt «Hände weg von problematischen Tierprodukten».1 Die Tierhaltungen wurden anhand der Vorschriften in der Tierschutzverordnung2 (TSchV) und den Empfehlungen aus den in Zusammenarbeit mit dem BLV entstandenen Broschüren der Serie «Tiergerecht Halten»3 beurteilt. Folgende Arten wurden evaluiert: • Kleintiere: Meerschweinchen, Ratten, Degus, Hamster, Rennmäuse und Kaninchen • Reptilien: Königspythons, Leopardgeckos, Landschildköten, Bartagamen, Kornnattern • Vögel: Agaporniden, Wellensittiche, Kanarien, Prachtfinken, Nymphensittiche Weiter dokumentierte der STS auch Tierhaltungen anderer Arten, sofern diese sehr positiv oder negativ auffielen. Die Umsetzung der Informationspflicht gemäss Art. 111 Abs. 2 TSchV evaluierte der STS anhand der Kriterien der kürzlich publizierten Recherche zum Umsetzungsstand der Informationspflicht beim Online-Verkauf von Gehegen4 sowie der Fachinformation Tierschutz zur «Bewilligungsund Ausbildungspflicht für den gewerbsmässigen Handel mit Heimtieren»5 des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV. Im Anschluss an die Kontrolle besprach der STS die Befunde mit den jeweiligen Geschäften. Schwerwiegende Verstösse gegen die TSchV meldete der STS jeweils direkt an das jeweilige zuständige Veterinäramt.
1. Qualipet-Filialen Qualipet Abtwil, besucht am 21. Februar Tierhaltung: Zwei Gehege (120 x 120 cm, nach oben offen) beherbergten jeweils drei Zwergkaninchen und ein Meerschweinchen. Es ist verboten, Meerschweinchen einzeln zu halten, die Haltung stellt folglich einen Gesetzesverstoss dar. Ein weiterer Gesetzesverstoss fand sich beim fehlenden Nagematerial. Das Platzangebot hingegen war aus rechtlicher Sicht in Ordnung, jedoch nicht grosszügig. Gemessen an der Anzahl Tiere waren in einem Gehege zu wenig Rückzugsmöglichkeiten vorhanden. Auch mangelte es an Beschäftigungsobjekten wie Heu oder Frischfutter. Das zweite Gehege war abwechslungsreicher gestaltet, Rückzug gab es reichlich, Heu diente als Beschäftigung. Aufgrund des ohnehin schon geringen Platzangebots reduzierten die vielen Elemente die Bewegungsmöglichkeiten zusätzlich. 1 www.tierschutz.com > Publikationen > Heimtiere > Sortiment Zoofachhandel und Onlineshops 2 www.admin.ch > Bundesrecht > Systematische Rechtssammlung > Landesrecht > Schule – Wissenschaft – Kultur > Schutz von Natur, Landschaft und Tieren > 445.1 Tierschutzverordnung 3 www.tierschutz.com > Publikationen > Heimtiere > Broschüren Gehege 4 www.tierschutz.com > Publikationen > Heimtiere > Recherchen und Reports > Recherchen Inserate 5 www.blv.admin.ch > Tiere > Rechts- und Vollzugsgrundlagen > Hilfsmittel und Vollzugsgrundlagen > Fachinformationen und Merkblätter
Kein Nagematerial, keine Beschäftigung, wenig Rückzug und ein einzelnes Meerschweinchen.
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Ein Goldhamster wurde auf den gesetzlichen Mindestmassen von 0,18 m2 gehalten. Dies ist zwar legal – jedoch keinesfalls artgerecht! Die Einstreutiefe entsprach bei weitem nicht den gesetzlichen Vorgaben, und auch das vorgeschriebene Nagematerial fehlte. Rückzug gab es nur hinter der aufgestellten Nagerbrücke, und die bereitgestellten Äste reichten als Klettermöglichkeiten nicht aus. Bei den Zwerghamstern waren mehr Einrichtungsgegenstände vorhanden. Es gab ein Sandbad, einen Nager- und Salzstein, Frischfutter und Rückzugsmöglichkeiten. Die Mindesteinstreutiefe entsprach aber auch hier nicht den gesetzlichen Vorgaben, und auch Nagemöglichkeiten in Form von frischen Ästen fehlten.
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Das zweite Gehege war grundsätzlich bedürfnisgerechter eingerichtet, aufgrund der geringen Fläche hatten die Tiere jedoch kaum Platz, um sich zu bewegen.
Zu geringe Einstreu und fehlendes Nagematerial – die Goldhamster-Haltung war nicht gesetzeskonform.
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Diese Haltung entsprach ebenfalls nicht den gesetzlichen Vorschriften (Einstreutiefe, Nagemöglichkeiten).
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Farbmäuse: Hier gab es frische Äste. Die Einrichtung darf weiter optimiert werden.
Die Farbmäuse hatten Verstecke zur Verfügung. Die Beschäftigungsmöglichkeiten waren jedoch nicht sehr ausgeprägt, selbiges galt für die Klettermöglichkeiten. Die Vögel in der Filiale Abtwil lebten in zwei für Qualipet typischen Glasvolieren. Eine Voliere beherbergte 14 Kanarienvögel, in der anderen waren 10 Wellensittiche und zwei Nyphensittiche untergebracht. Die Scheiben waren nicht abgeklebt worden, was für die Vögel gefährlich sein kann (Kollisionsrisiko). Die Wellensittiche und Nymphensittiche konnten ein Gitter als Klettermöglichkeit nutzen. Die Einrichtung war akzeptabel, könnte jedoch noch etwas abwechslungsreicher gestaltet werden.
Weitere Beobachtungen Tierhaltungen: In einem grossen Terrarium (2 x 1 x 1,2 m) lebte ein Paar Streifenbasilike (Basiliskus vittatus). Dem STS fiel auf, dass eine Grundbeleuchtung fehlte. Der rechte Teil des Terrariums war deswegen sehr dunkel.
Die Voliere mit den Vögeln wurde gesetzeskonform eingerichtet. Jedoch sollten die Scheiben abgeklebt werden.
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Informationspflicht: Sämtliche Nager- und Vogelgehege sowie die Reptilienterrarien waren ungenügend deklariert. Man klebte zwar den Hinweiskleber des VZFS (Verband Zoologischer Fachgeschäfte Schweiz) an, welcher die zulässigen Tierarten aufzeigt, jedoch fehlten Angaben zu den Innenmassen und zur zulässigen Anzahl Tiere, die im Gehege gehalten werden darf. Bei einigen wenigen Käfigen fehlte die Deklaration gänzlich. Bei den Reptilien standen Exo Terra Terrarien zum Verkauf. Die Bebilderung könnte den Kunden irreführen. Deswegen wäre eine korrekte Deklaration umso wichtiger.
Dieser Käfig war gar nicht deklariert und hatte ein zu kleines Laufrad integriert.
Exo Terra: In diesem Terrarium dürfen nicht alle abgebildeten Tiere gehalten werden.
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Problematisches Sortiment: Im Nagersortiment befand sich ferner ein kleines Holzlaufrad von 15 cm Durchmesser.
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Qualipet Bellinzona, besucht am 9. April Tierhaltung: In Bellinzona gab es lediglich Fische und lebende Futterinsekten zum Verkauf, weswegen die Tierhaltung nicht begutachtet wurde. Informationspflicht: Alle Nager-, Vogelgehege und alle Terrarien wiesen eine ungenügende Deklaration auf. Der angebrachte Hinweiskleber des VZFS lieferte immerhin Angaben zur zulässigen Tierart, jedoch fehlten Angaben zu den Innenmassen und zur zugelassenen Anzahl Tiere. Bei einigen wenigen Käfigen fehlte die Deklaration gänzlich. Negativ fiel auf, dass trotz Kritik aus den Vorjahren die Exo Terra Terrarien noch immer irreführend bebildert sind – schriftliche Kommentare dazu fehlten gänzlich. Schriftliches Informationsmaterial über die verschiedenen Tierarten war vorhanden.
Die maximal zulässige Anzahl Tiere pro Tierart wurde nicht angegeben. Mit 15 cm Durchmesser war das Laufrad aus Sicht des STS zu klein für Goldhamster.
Ungünstig: Bei mehreren Gehegen wurden die Massangaben mit einem Black Friday Kleber überklebt.
Exo Terra: Die meisten der abgebildeten Tiere dürfen darin gar nicht gehalten werden. Problematisches Sortiment: Im Nagersortiment befanden sich Laufräder mit 15 cm Durchmesser.
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Qualipet Center Haag, besucht am 20. Februar Tierhaltung: Es gab zwei grössere Gehege. Drei Meerschweinchen und zwei Kaninchen lebten auf jeweils ca. 1,5 m2, was akzeptabel ist. Die Gehegestrukturierung war in Ordnung, es gab Rückzug sowie nutzbare erhöhte Flächen. Zu bemängeln ist jedoch das fehlende Nagematerial. Die Nagespuren an den Häuschen als Nageersatz sah man deutlich. Im Gespräch erklärte die Filialleiterin, man würde im Frühling frische Äste sammeln. Gesetzlich ist aber eine solche Versorgung das ganze Jahr hindurch vorgeschrieben, denn die Zähne von Nager und Kaninchen wachsen permanent. Ausserdem ist das Nagen auch eine wichtige Beschäftigung für die Tiere.
Meerschweinchengehege: Rückzugsmöglichkeiten und erhöhte Flächen waren vorhanden, jedoch fehlte in beiden Gehegen das Nagematerial.
Da keine frischen Äste zur Verfügung standen, nagten die Meerschweinchen und Kaninchen die Einrichtungsgegenstände stark an. Bei allen anderen Nagern fehlten die frischen Äste zum Benagen ebenfalls, Ausnahme waren die Degus. Zudem wurde bei den meisten Kleinnagern insgesamt zu wenig eingestreut, sodass die bei manchen Arten rechtlich vorgeschriebenen Einstreutiefen nicht auf der gesamten Mindestfläche erreicht wurden. Immerhin waren die Gehege abwechslungsreich strukturiert, das Platzangebot bewertete der STS als akzeptabel.
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Hamsterterrarien: Zu wenig Einstreu und keine frischen Äste.
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Im Qualipet Haag gab es zwei Vogelvolieren, eine war von Wellensittichen bewohnt, die andere von Zebrafinken und Kanarien. Bei beiden Volieren klebte man vorbildlich die Scheiben ab. Die Einrichtung erwies sich als gut.
Das Degugehege wies eine zufriedenstellende Grösse auf. Auch die Einrichtung war abwechslungsreich.
Gut eingerichtete Voliere.
Die Haltung der Königspython stufte der STS als gesetzeskonform ein. Das Tier war noch klein und hatte somit ausreichend Platz zur Verfügung. Positiv zu erwähnen sind auch die diversen Möglichkeiten zum Rückzug und die Beleuchtung. Der STS wies die Zoofachhandlung darauf hin, dass Kunden unbedingt über die Länge, welche eine adulte Schlange erreichen kann, informiert werden sollten. Positiv überraschte die Tatsache, dass den grossen Wüstenheuschrecken eine tierfreundliche Unterkunft geboten wurde. Futter stand den Tieren reichlich zur Verfügung. Die anderen Insekten hingegen lebten in den üblichen, knapp bemessenen Behältern.
Vorbildliche Haltung von Wüstenheuschrecken.
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Informationspflicht: Bei allen Tierarten legte die Zoofachhandlung reichlich Informationsmaterial in Form von Broschüren, Beschilderungen und Postkarten auf. Dies ist erfreulich. Weniger befriedigend gelöst wurde die Deklaration. Die Mehrheit der Gehege beschriftete man zwar mit der geeigneten Tierart, jedoch nicht mit den Innenmassen und Anzahl zulässiger Tiere. Es gab auch Käfige, bei welchen Hinweise zur Zieltierart fehlten.
Beispiel einer Beschilderung für Nager und Kaninchen.
Es ist zwar erfreulich, dass diese winzigen Käfige aufs oberste Regal verbannt wurden, jedoch müssten auch sie korrekt deklariert werden.
Problematisches Sortiment: Beim Nagersortiment fand der STS ein Laufrad mit 15 cm Durchmesser. Diese Grösse ist für keine Tierart geeignet.
Qualipet Grancia, besucht am 3. Mai Tierhaltung: Auch im Qualipet Grancia fehlten in allen Gehegen, in welchen Nager und Kaninchen lebten, frische Äste als Nagematerial. Auch Frischfutter, welches für die Meerschweinchen zwingend nötig ist und für andere Nager sowie Kaninchen eine Ergänzung des Speiseplanes darstellt, wurde nicht gesehen. Die Meerschweinchen lebten jeweils zu zweit in Gehegen à 150 x 100 cm, also dreimal mehr als gesetzlich vorgeschrieben, was aus Sicht des STS akzeptabel ist. Noch grössere Gehege wären allerdings von Vorteil. Das Terrarium des Zwerghamsters mass ca. 75 x 75 cm, eine zufriedenstellende Grösse. Leider hielt man sich bei der Einstreutiefe nur an die Mindestvorschrift, obwohl das Gehege mit viel mehr Einstreu hätte ausgestattet werden können. Zu kritisieren sind die fehlenden Klettermöglichkeiten und das Laufrad, dessen Durchmesser mit unter 20 cm zu klein war.
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Bei den Mongolischen Rennmäusen erreichte man die Mindesteinstreutiefe nicht. Ansonsten war die Einrichtung abwechslungsreich. Auch die Fläche von knapp 1 m2 konnte als sehr gut bewertet werden.
Zwerghamster: Zufriedenstellendes Platzangebot, hingegen ist mehr Einstreu wünschenswert.
Rennmäuse: Die Einstreutiefe muss mindestens 25 cm betragen. Es handelte sich hier folglich um einen Gesetzesverstoss ist mehr.
Im Zusammenhang mit der Nagerhaltung positiv erwähnenswert ist der Hinweis, dass Zwergkaninchen, Meerschweinchen und Mäuse nur paarweise, Rennmäuse zu dritt und Goldhamster einzeln verkauft werden. Das Terrarium der Königspython mass ca. 120 x 60 x 80 cm, in Anbetracht der Länge des Tieres war dies knapp gesetzeskonform. Aus Sicht des STS wäre unbedingt mehr Platz wünschenswert. Die Einrichtung bewertete der STS als zufriedenstellend.
Königspython: Zufriedenstellende Einrichtung, Terrariengrösse nach Mindestmass.
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Zwei Leopardgeckos hielt man auf 60 x 60 x 50 cm. Für die adulten Tiere war die Fläche knapp nicht gesetzeskonform. Die Einrichtung könnte aus Sicht des STS noch mehr Kletter- und Rückzugsmöglichkeiten aufweisen. Im Shop gab es zwei Volieren mit verschiedenen Vogelarten wie Wellensittiche, Nymphensittiche und Zebrafinken. Jedes Tier hatte einen artgleichen Partner, und erfreulicherweise platzierte man einen Hinweis, dass die Vögel nur paarweise verkauft werden. Die Grundfläche der Volieren mass ca. 1 m2, die Höhe betrug ca. 220 cm. Das Platzangebot bewertete der STS als gesetzeskonform – vorbildlich war es jedoch nicht. Die Einrichtung war rudimentär, natürliche Äste als Sitz- und Nagemöglichkeiten waOptimierbar: Die Haltung der Leopardgeckos. ren Mangelware, in einer Voliere fehlte das gesetzlich vorgeschriebene Wasserbad, und es gab nur sehr wenig Beschäftigung für die Vögel. Leider waren auch die Scheiben nicht ausreichend abgeklebt worden.
In dieser Voliere ist mehr Struktur erwünscht.
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Bei der Deklaration fehlte die Anzahl zulässiger Tiere pro Tierart.
Informationspflicht: Die Gehegedeklaration erfüllte die gesetzlichen Vorschriften nicht auf zufriedenstellende Art und Weise. Bei den Volieren für Kanarienvögel und Wellensittiche gab man zwar
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wie gewünscht die Innenmasse und die Zieltierart an, jedoch fehlte die zugelassene Anzahl Tiere. Bei den Nager- und Kaninchengehegen gab man einzig die Aussenmasse an. Hinweise zu den Zieltierarten oder zur Anzahl Tiere fehlten. Auch die Reptilienterrarien im Verkauf waren ungenügend und irreführend deklariert. Abgebildet waren Arten, die im adulten Alter gar nicht darin gehalten werden dürfen. Informationsmaterial zu den verschiedenen Tierarten war hingegen vorhanden.
Bei diesem Kleintiergehege fehlten Angaben zu den Innenmassen, der zulässigen Tierart und Anzahl Tiere.
Problematisches Sortiment: Im Sortiment befanden sich Sitzstangen mit Rillen. Diese sind für Vögel nicht geeignet. Bei den Nagern gab es Laufräder unter 20 cm Durchmesser sowie solche, bei welchen sich die Tiere verletzen können (offene Speichen).
Qualipet Mythen Center, besucht am 21. Juni Tierhaltung: Zwei Gehege, welche mit Zwerghamstern bestückt waren, wiesen eine zufriedenstellende Grundfläche von 0,5 m2 auf. Weniger gut war die Einrichtung. In beiden Gehegen fehlte das gesetzlich vorgeschriebene Nagematerial, und die Einstreutiefe war mit 15 cm zwar gesetzeskonform, aber nicht vorbildlich. In einem Gehege fehlten zudem die Klettermöglichkeiten. Ein Goldhamster lebte auf fast einem Quadratmeter, was vorbildlich ist. Die Höhe war mit 45 cm allerdings niedrig bemessen. Um den Bedürfnissen der Tiere nachzukommen, empfiehlt der STS Einstreutiefen von 40 – 60 cm sowie Klettermöglichkeiten, was in einem Gehege mit 45 cm Höhe nicht möglich ist. Im vorliegenden Fall war die Einstreu leider so gering bemessen, dass man nicht einmal das rechtliche Minimum von 15 cm erreichte. Auch Nagematerial fehlte. Der Hamster konnte in diesem Terrarium seine natürliDie Grundflächen waren gut, die Einrichtung muss aber ver- chen Bedürfnisse nicht ausleben bessert werden. Bei diesem Beispiel fehlten Nage- und Kletter- (Graben, Klettern). möglichkeiten.
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Die Zwergkaninchen und Meerschweinchen lebten in einem für die hohe Anzahl Tiere knapp gesetzeskonformen Gehege. Bis auf die fehlenden Nagemöglichkeiten war die Einrichtung in Ordnung. Mehr Beschäftigung wäre aber zu begrüssen. In der Filiale Mythencenter waren auch zwei Volieren (eine mit sechs Kanarien, die andere mit sechs Wellensittichen) vorhanden, welche ein akzeptables Platzangebot aufwiesen. Die Einrichtung entsprach den rechtlichen Vorschriften. Sie könnte stellenweise aber durch dünnere Äste optimiert werden, da diese besser federn. Das Vogelbad war für die Wellensittiche zudem zu knapp bemessen. Weiter sollte darauf geachtet werden, dass die Scheiben überall abgeklebt werGoldhamster: Die Grundfläche war vorbildlich, die Einrichtung den. schlecht.
Positiv zu erwähnen ist der reichliche Rückzug bei den Kaninchen und Meerscheinchen. Weil das Nagematerial fehlte, konnte die Einrichtung allerdings nicht als gesetzeskonform bezeichnet werden. Die Vogelhaltung war insgesamt akzeptabel, wies aber Verbesserungspotential auf.
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Zwei junge Zwergbartagamen (Kopf-Rumpf-Länge ca. 8 cm) lebten auf einer sehr vorbildlichen Fläche von 1,5 m2. Die Strukturierung des Terrariums war gut, es dürfte insgesamt aber noch mehr Versteckmöglichkeiten geben (die meisten Strukturen waren einsehbar). Informationspflicht: Die Informationspflicht wurde nicht ausreichend erfüllt. Es gab zwar Angaben über die Masse und zulässigen Tierarten, jedoch nicht bei allen Gehegen. Zudem fehlten die Innenmasse und Hinweise zur Anzahl zulässiger Tiere pro Gehege.
Dieses Terrarium bot den Zwergbartagamen einen grossen Lebensraum.
Diese Gehege wurden pauschal als Nagerheim deklariert. Dies reicht nicht aus.
Hier gab es gar keine Deklaration.
Problematisches Sortiment: Im Sortiment befanden sich Katzenspielzeuge mit Echtfedern. Diese stammen aus dem Ausland und die Tiere wurden vermutlich unter tierschutzwidrigen Bedingungen gehalten und getötet.
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Qualipet Netstal, besucht am 11. Mai Tierhaltung: Im Eingangsbereich waren ein Gehege (120 x 100 cm) mit zwei Kaninchen und ein Gehege mit zwei Meerschweinchen (120 x 100 cm) platziert. Die Flächen waren mehr als doppelt so gross wie es das Gesetz verlangt – tierfreundlich ist dies aber noch nicht. Die Einrichtung indessen wies Optimierungsbedarf auf. Es gab zu wenig Rückzugsmöglichkeiten, auch Nageobjekte fehlten. Die Platzierung direkt im Eingangsbereich war zudem schlecht gewählt, zumal es dort auch sehr laut war.
Zum Zeitpunkt des Besuchs lebten hier zwei Meerschweinchen.
Kaninchen: Wie bei den Meerschweinchen fehlte Nagematerial. Die Einrichtung war nicht besonders gut, es gab kaum freien Bewegungsraum. Das Gehege des Zwerghamsters erfüllte die gesetzliche Einstreutiefe von 15 cm nicht. Auch die Klettermöglichkeiten waren limitiert. Dies ist schade, denn mit einer Grundfläche von 0,5 m2 (welche der STS als zufriedenstellend bewertet) wäre eine bedürfnisgerechte Haltung durchaus möglich.
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Kein artgerechtes Zuhause für Zwerghamster.
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In einem Terrarium lebte eine Königspython. Für das kleine Tier reicht die Fläche von 60 x 60 cm noch aus, für adulte Tiere wäre der Platz allerdings deutlich zu kein. Die Einrichtung wies Optimierungspotential auf, denn es mangelte an Klettermöglichkeiten, und auch Verstecke könnten in reichlicherer Anzahl vorhanden sein. Zwei Leopardgeckos lebten auf einer Grundfläche von 120 x 60 cm. Die Tiere waren nicht sichtbar – sollte es sich um ausgewachsene Tiere handeln, so war die Breite nicht gesetzeskonform. Die Einrichtung war in Ordnung, wobei sicherlich noch mehr Abwechslung in Form einer bekletterbaren oder zusätzlichen Rückzugsmöglichkeiten geboten werden könnte.
Solch kleine und karg eingerichtete Terrarien können beim Kunden den Eindruck erwecken, dass die Haltung von Königspythons nur wenig Platz und Aufwand benötigt.
Informationspflicht: Die Umsetzung der Informationspflicht musste auch im Qualipet Netstal bemängelt werden. Zum Verkauf standen Gehege, die entweder gar nicht hinsichtlich des Verwendungszwecks deklariert waren (Innenmasse, Zieltierart, Anzahl Tiere), oder bei welchen die Angabe zum maximal zulässigen Tierbesatz fehlte. Informationsmaterial zur tiergerechten Haltung schien zumindest teilweise vorhanden zu sein, denn in einem Gehege lag die vom STS und BLV gemeinsam erstellte Broschüre «Vögel tiergerecht halten» auf.
Die Haltung der Leopardgeckos war okay, aber nicht vorbildlich.
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Dieses Gehege wurde nur mit den Aussenmassen angeschrieben.
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Die Vogelkäfige waren ebenfalls ungenügend deklariert. Immerhin lag in diesem Käfig die Broschüre «Vögel tiergerecht halten» auf.
Problematisches Sortiment: Im Qualipet Netstal gab es Laufräder mit zu geringen Durchmessern (unter 20 cm).
Qualipet Payerne, besucht am 10. Mai Auch in der Filiale in Payerne fehlten bei allen Nagern sowie den Kaninchen die gesetzlich vorgeschriebenen frischen Äste. Das Terrarium des Goldhamsters wies eine gute Grundfläche auf, die Flächen der Zwerghamster hingegen konnten nicht gelobt werden. Bei beiden Arten wären zusätzliche Klettermöglichkeiten sowie mehr Einstreu wünschenswert. Die Laufräder in den Zwerghamstergehegen wiesen einen Durchmesser auf, der unter 20 cm lag. Sie sind folglich auch für kleine Nager wie Zwerghamster nicht geeignet.
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Bei den Kaninchen gab es keine frischen Äste als Nagemöglichkeit.
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Zwerghamsterterrarium: Die Laufräder waren zu klein.
Goldhamsterhaltung: Hier war die Einrichtung wenig abwechslungsreich. Der STS empfiehlt zudem, die Höhe auszunutzen und noch tiefer einzustreuen. Zwei Ratten lebten auf 0,6 m2, dies ist leichtgradig mehr als die gesetzliche Mindestfläche, für die sehr aktiven Tiere hingegen immer noch nicht bedürfnisgerecht. Zu kritisieren ist die Höhe, welche mit nur 50 cm gegen die Vorschriften verstiess. Ratten benötigen ein Gehege, welches ihnen auch die Bewegung und den Aufenthalt in einer ausreichenden Höhe ermöglicht, der STS empfiehlt für Rattengehege Masse von 200 x 100 x 200 cm. Dieses Terrarium war für Ratten nicht hoch genug. Ratten benötigen zudem sehr viel Abwechslung, was hier nicht gegeben war.
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Die noch jungen Griechischen Landschildkröten lebten auf einer Fläche von 80 x 40 cm, dies reichte für die noch kleinen Tiere à 7 cm gesetzlich aus. Die Haltung wies keinen Vorbildcharakter auf, denn Rückzug war nicht in ausreichendem Masse vorhanden, und der Bodengrund war aus Sicht des STS nicht passend. Auch fehlte eine Grundbeleuchtung. Das Gehege konnte von allen Seiten eingesehen werden, dies ist gar nicht gut. Verbesserungswürdige Unterkunft für die Griechischen Landschildkröten.
Die Informationspflicht wurde gar nicht erfüllt.
Informationspflicht: Die Informationspflicht wurde zum Zeitpunkt des Besuchs nicht erfüllt. Bei den Gehegen fehlten die Angaben zu den Innenmassen, Tierart und Anzahl Tiere. Die Bezeichnung «Nager» und «Kleintiere» reicht nicht aus. Ebenso fehlten Informationsmaterialien zur tiergerechten Haltung von Reptilien, Nagern und Kaninchen. Die Zoofachhandlung versprach, Verbesserungen vorzunehmen. Ebenfalls gaben Sie an, in Zukunft für Nagematerial und grössere Laufräder zu sorgen. Problematisches Sortiment: Im Sortiment befanden sich verschiedene problematische Produkte, dazu gehörten Laufräder unter 20 cm, ein Katzenspielzeug aus Echtfell, Erziehungsgeschirre für Hunde und Geschirre für Kaninchen und Nager. Dem STS fiel zudem auf, dass die Transportbehälter nicht als solche deklariert worden waren.
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Gilt für alle Zoofachhandlungen: Bei den Transportbehältern sollte angeschrieben sein, dass sie sich nicht für die permanente Tierhaltung eignen.
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2. Petfriends-Filialen Petfriends Chur, besucht am 28. Januar Tierhaltung: Alle Nager- und Kaninchengehege waren mindestens doppelt so gross wie es das Gesetz vorschreibt. Manche Gehege wiesen zufriedenstellende Flächen auf, andere könnten aus Sicht des STS jedoch noch grösser dimensioniert sein. Die Einrichtung indessen konnte mehrheitlich gelobt werden. Es gab überall ausreichend Rückzug, Beschäftigungsmaterial und Nagemöglichkeiten. Die Meerschweinchen und Kaninchen erhielten am Vormittag offenbar jeweils Frischfutter, was der STS begrüsst. Bei den Rennmäusen hingegen war die Einstreu aus Sicht des STS zu knapp bemessen. Die Mindesteinstreutiefe von 25 cm muss auf einer Fläche von einem halben Quadratmeter vorhanden sein, nicht bloss an einer Stelle. Noch besser wäre allerdings, wenn das ganze Gehege über eine Tiefstreu von mind. 40 cm verfügen würde. Dies gilt auch für den Goldhamster. Positiv zu erwähnen war bei Gute Meerschweinchenhaltung: Ausreichend Platz (je mehr, den Kaninchen und den Meerdesto besser) für zwei Tiere, vielfältige Rückzugsmöglichkei- schweinchen zudem die speziell angefertigte Gitterabdeckung, ten, erhöhte Flächen und Nageobjekte. damit die Besucher nicht in das Gehege fassen können.
Diese Punkte konnten auch bei den Kaninchen gelobt werden.
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Abwechslungsreiches Gehege der Rennmäuse. Die Einstreumenge muss allerdings verbessert werden. Sie war am Tag des Besuchs weniger als die vorgeschriebenen 25 cm.
Kreativ eingerichtete Hamstergehege, doppelt so gross wie das gesetzliche Mindestmass.
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Bei den Hamstern wurde die Mindesteinstreutiefe mehr als eingehalten. Die Einstreu dürfte aber über das gesamte Terrarium angeboten werden.
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Informationspflicht: Petfriends Chur hielt die Informationspflicht ein. Alle Käfige wurden einwandfrei deklariert, und auch die erforderlichen Haltungsinformationen in Form der Broschüren «tiergerechte Gehege» waren vorhanden. Problematisches Sortiment: Erfreut war der STS darüber, dass die grösseren und somit tiergerechteren Gehege prominent im Laden platziert wurden, während man die kleinen Käfige in der Höhe «versteckte». Im Angebot fand der STS Korrekte Deklaration der Gehege, und auch Informationsmaterial Laufräder unter 20 cm. Diese gab es re ichlich. sind für keine Tierart geeignet. Die Bebilderung auf den Laufrädern war schlecht, da gar auf den kleinsten Laufrädern Ratten abgebildet waren. Laufräder mit kleinem Durchmesser können Rückenschäden verursachen. Der STS wünscht sich von Petfriends eine Entfernung aller Laufräder unter 20 cm und eine korrekte Bebilderung der Produkte. Beim Vogelbedarf gab es Kunststoffsitzstangen mit Rillen.
Petfriends Muttenz, besucht am 3. Juni Tierhaltung: In einem Gehege von über 2 m2 Grundfläche lebte ein einzelnes Kaninchen. Sein Artgenosse war zum Zeitpunkt des Besuchs beim Tierarzt. Das Platzangebot war akzeptabel. Die Einrichtung war mit einer Ausnahme zufriedenstellend, vorhanden waren erhöhte Liegeflächen, Rückzugsmöglichkeiten, Heu und Frischfutter. Zu kritisieren ist hingegen das fehlende Nagematerial in Form von frischen Ästen. In einem weiteren, gleich grossen Gehege lebten zwei Meerschweinchen. Die Haltung war besser, das Platzangebot für die Tiere bewertete der STS als zufriedenstellend, und es gab auch Nagematerial.
In diesem Gehege lebten Kaninchen ohne Nagematerial.
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Die Zwerghamsterhaltung war gesetzeskonform. Die Tiere hatten eine Grundfläche von über 0,5 m2 zur Verfügung, dies ist lobenswert. Die Einstreu hätte hingegen noch tiefer sein können. Auch Klettermöglichkeiten waren kaum vorhanden. Die Rennmäuse hatten ebenfalls einen halben Quadratmeter Fläche zur Verfügung, was leider nur dem rechtlichen Minimum entspricht. Die Einstreu war ebenfalls nur gerade so tief, wie sie mindestens sein musste. Die Höhe des Terrariums würde viel mehr Tiefstreu erlauben.
In diesem Gehege lebte ein einzelnes Kaninchen ohne Nagematerial.
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Die Höhe dieses Terrariums wurde nicht ausreichend genutzt. Eine tiefere Einstreuschicht würde für die Rennmäuse eine Bereicherung darstellen.
Das Platzangebot des Hamstergeheges war gut, die Einrichtung könnte aber stellenweise noch optimiert werden.
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Informationspflicht: Im Gegensatz zu Chur hielt die Filiale in Muttenz die Informationspflicht nicht ein. Die zum Verkauf stehenden Gehege waren nicht deklariert, obwohl dies Vorschrift wäre. Problematisches Sortiment: Im Sortiment gab es Laufräder unter 20 cm. Bemerkung: Die Zoofachhandlung nahm sich die Kritik des STS zu Herzen und versprach Optimierungen. Dies ist sehr erfreulich.
Undeklarierte Gehege im Petfriends Muttenz.
3. Fressnapf-Filialen Fressnapf Buchs, besucht am 20. Februar Tierhaltung: Im Fressnapf werden keine lebenden Tiere verkauft. Informationspflicht: In dieser Filiale stand nur ein Gehege zum Verkauf. Die Informationspflicht wurde eingehalten. Sehr erfreulich war, dass Fressnapf sehr viele Informationsmaterialien für die Kundschaft auslegte.
Der STS hat Fressnapf gebeten, den Slogan «Geprüft durch den STS» zu entfernen, denn für solche Käfige kann der STS keine Empfehlung aussprechen. Der STS überprüfte lediglich, ob die Deklaration korrekt ist. Fressnapf ist der Bitte nachgekommen.
Viel Informationsmaterial zu diversen Tierarten.
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Problematisches Sortiment: Beim Hundesortiment gab es die Trainingsdiscs. Diese sind für den Hund sehr unangenehm und sollten, wenn überhaupt nur von Profis angewendet werden. Im Katzensortiment gab es ein Spielzeug aus Kaninchenfell. Das Herkunftsland (China) und die Haltungsform (Herdenhaltung) waren deklariert. Aus Sicht des STS ist die Bezeichnung Herdenhaltung jedoch irreführend. Die Haltung dieser Tiere war zudem mit Bestimmtheit nicht tierfreundlich, selbst wenn sie Sozialkontakte hatten. Im oben erwähnten Farbmausgehege hing ein zu kleines Laufrad.
In den meisten Zoofachhandlungen sind solche Trainingsdiscs anzutreffen, sie sind jedoch für die Hundeerziehung nicht geeignet.
Katzenspielzeug aus Echtfell, deklariert mit «Herdenhaltung aus China». Tiergerecht war die Haltung sicherlich nicht.
Fressnapf Chur, besucht am 28. Januar Tierhaltung: Im Fressnapf werden keine lebenden Tiere verkauft.
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Dieser Kleintierstall war nicht korrekt deklariert.
Informationspflicht: Im Fressnapf Chur wurde die Informationspflicht ebenfalls nicht in ausreichendem Masse umgesetzt. Informationsmaterial zur tiergerechten Haltung von Nagern und Kaninchen, welches dem Kunden mitgegeben werden kann, war vorhanden. Zu bemängeln war hingegen die Beschriftung des einzigen vorhandenen Gehegetyps, einem Stall für Meerschweinchen und Kaninchen.
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Bei der Beschriftung fehlten Angaben zur Tierart und maximaler Anzahl Tiere, die darin gehalten werden dürfen. Problematisches Sortiment: Positiv fiel hingegen auf, dass keine Laufräder unter 20 cm verkauft werden. Bei den Verpackungen der Laufräder verzichtete man grösstenteils auf die Abbildung von Tierarten; eine Ausnahme gab’s hingegen: Auf einer Verpackung waren eine Maus und ein Goldhamster abgebildet. Mit einem Durchmesser von 20 cm ist das Laufrad für Goldhamster aber nicht zu empfehlen. Fressnapf verkaufte Katzenspielzeug aus Echtfell. Der STS kritisiert dies, denn ausländische Pelzprodukte sind kaum je aus tiergerechter Herkunft. Es wäre am besten, den Verkauf solcher Produkte einzustellen. Im Minimum müsste Fressnapf aber die Produkte mit Herkunftsland, Tierart und Haltungsform deklarieren. Dies war nicht im ausreichenden Masse der Fall.
Am besten ist es, wenn die Laufräder individuell vom Shop angeschrieben werden können.
Bei Echtpelz ist Deklaration Pflicht.
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4. Hornbach-Filialen Hornbach Galgenen, besucht am 30. Januar und 11. Mai Informationspflicht: Abgesehen von einer Ausnahme waren beim ersten Besuch alle Gehege im Angebot lediglich mit Grösse (Aussenmasse) und Preis angeschrieben. Zu einem späteren Zeitpunkt fügte man die Innenmasse hinzu. Der Kunde wurde weder informiert, für welche Tierart, noch für wie viele Tiere das Gehege zulässig ist. Informationen zur tiergerechten Haltung gab es. Anzumerken ist ferner, dass die Käfige von Hornbach prinzipiell für die Haltung von Tieren nicht ideal sind. Meist sind sie nicht viel grösser als die gesetzlichen Mindestmasse.
Eines von vielen negativen Beispielen. Das Gehege war nicht mit Informationen zu den Zieltierarten beschriftet. Zudem war das Laufrad im Inneren des Geheges sehr klein, wodurch die Gefahr von Rückenproblemen besteht.
Dieses Gehege wies Angaben zu den Zieltierarten (Hamster und Maus) auf. Es fehlte die Angabe, wie viele Tiere im Gehege gehalten werden dürfen.
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1. Besuch: Auf dem Preisetikett gab Hornbach lediglich die Aussenmasse an. Die Innenmasse waren nicht aufgeführt. Effektiv stehen den Tieren nur 0,49 m2 zur Verfügung. Für einen Spotpreis von weniger als 40 CHF wird der Kunde dazu verleitet, ein Produkt zu kaufen, das für die Haltung von Meerschweinchen und für Kaninchen mit mehr als 2,3 kg Körpergewicht gar nicht erlaubt ist.
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Das Gehege «Ellen» war von Hornbach längere Zeit fälschlicherweise als Grosssittichvoliere deklariert worden – zulässig ist es jedoch nur für Kleinvögel. Online wurde die Deklaration inzwischen angepasst, dies, nachdem der STS jahrelang Druck ausgeübt hatte. In der Filiale Galgenen hingegen war das Gehege nun gar nicht mehr deklariert!
Dieses doppelstöckige Meerschweinchengehege wird online als besonders geräumig beschrieben. Schlussendlich bietet es aber trotzdem nur wenig Platz. Die Leiter ist zudem schmal und steil, was für Meerschweinchen nicht optimal ist.
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Als problematisch erachtete der STS eine Transportbox für Reptilien. Das Faunarium von Exo Terra wird vom Hersteller als «Zuhause» und «Allzweck-Terrarium» beschrieben. Eine Haltung in solchen Behältern wäre aber ganz klar Tierquälerei. Wir raten Hornbach, die Transportbox auch als solche anzuschreiben.
Irreführende Bebilderung dieser Transportbox. Bei einem zweiten Besuch im Mai passte Hornbach die Deklaration soweit an, dass Innenmasse angegeben wurden. Unverständlich ist für den STS, warum trotz mehrfachen Hinweisen und öffentlicher Kritik immer noch keine zulässigen Tierarten und Anzahl Tiere angegeben werden. Bei seiner Nachkontrolle entdeckte der STS zudem einen Käfig, dessen Innenmasse für Meerschweinchen gar nicht zulässig sind.
Neu brachte man einen Kleber mit den Innenmassen an.
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Dieser Käfig ist für Meerschweinchen nicht zulässig, sondern höchstens für ein Kaninchen unter 2,3 kg.
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Hornbach Villeneuve, besucht am 27. Mai Tierhaltung: Im Hornbach werden ausschliesslich Fische und Insekten verkauft. Wie in den meisten Zoofachgeschäften leben die Insekten in kleinsten Plastikbehältern unter bedürfniswidrigen Bedingungen.
Dieser Behälter war aus Sicht des STS klar zu klein.
Informationspflicht: Auch diese vom STS besuchte Hornbach-Filiale hielt die Informationspflicht nicht gänzlich ein. Informationsmaterial über die verschiedenen Tierarten war zwar vorhanden, hingegen waren alle Gehege höchstens mit den Aussenmassen und dem Preis beschriftet. Die Innenmasse, die geeignete Tierart und die Anzahl Tiere fehlten. Dies ist ein Trauerspiel, denn Hornbach ist seit Monaten über die Missstände und die Vorschriften informiert und versprach, sich künftig an das Gesetz zu halten. Offensichtlich sind von Hornbach nur Lippenbekenntnisse zu erwarten, jedoch keine konkreten Massnahmen. Bemerkung: Hornbach hat endlich Verbesserungsmassnahmen angekündigt. Die Informationspflicht soll erfüllt und ein Dialog mit dem STS angestrebt werden.
Die Informationspflicht wurde nicht erfüllt.
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5. Landi-Filiale Landi Landquart, besucht am 28. Januar Tierhaltung: In der Landi werden keine lebenden Tiere verkauft. Informationspflicht: Beim ersten Besuch des STS waren nicht alle Käfige korrekt deklariert. Der STS gab der Landi Rückmeldung dazu. Daraufhin ergänzten sie in vorbildlicher Weise die Beschriftungen auf den Etiketten. Seit Sommer hält die Filiale die Informationspflicht nun ein; Innenmasse, zulässige Tierarten und Anzahl Tiere sind angegeben. Auch die Beschriftung des Nagerstalls Mona XL ist korrekt.
Ausreichend grosses Laufrad ohne Verletzungsgefahr.
Problematisches Sortiment: Es gab keine problematischen Produkte. Es ist sehr erfreulich, dass die Landi aufgrund der Empfehlungen des STS nun ein tiergerechtes Laufrad entwickelt hat. Das Laufrad konnte auch in Landquart erhoben werden, es hat einen Durchmesser von 30 cm und wird für Zwerghamster, Mäuse oder Degus empfohlen. Der STS stellte fest, dass die Filiale Pelzmäuse aus Echtfell verkaufte, welche jedoch nicht mit dem Herkunftsland und der Tierhaltungsform beschriftet waren. Die Landi informierte den STS später, dass dieses Produkt aus dem Sortiment gestrichen wird. Der STS begrüsst das.
So sieht eine vorbildliche Deklaration eines Laufrades aus.
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6. Einzelzoofachgeschäfte Andys Tierhüüsli, besucht am 19. Februar Tierhaltung: In Andy’s Tierhüüsli wurden keine lebendigen Tiere verkauft. Informationspflicht: Auch Gehege gab es nicht im Angebot. Problematisches Sortiment: Kritik gab es lediglich bei ein paar Sortimentsprodukten. Aufgefallen sind zwei Katzenspielzeuge aus Echtpelz, bei welchen die gesetzlich vorgeschriebene Deklaration fehlte (Art, Herkunft, Haltungsform).
Spielzeuge aus Echtpelz. Im Angebot befand sich zudem ein Joggingball für Hamster. Der STS rät vom Verkauf ab. Der Hamster kann dem Ball nicht entfliehen, er ist darin eingesperrt, was das Tier in Angst und Schrecken versetzt und zudem eine Verletzungsgefahr darstellen kann, wenn das Tier anstösst oder hinunterfällt. Negativ fiel auch das Sandpapier auf. Vögel können sich auf dem rauen Boden verletzen.
Hamsterbälle sollten nicht verkauft werden.
Sandpapier eignet sich nicht für die Vogelhaltung.
Als der STS sich zu erkennen gab und die Resultate besprechen wollte, war man an einer Rückmeldung nicht interessiert, sondern verwies den STS des Ladens.
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Animali Shop Rorschach, besucht am 12. Februar Tierhaltung: Im Animali Shop Rorschach stellte man zwei Tierhaltungen aus. In einem Gehege à ca. 100 x 70 x 80 cm lebten zwei Rennmäuse. Das Platzangebot war gesetzeskonform, jedoch nicht gerade grosszügig. Vorbildlich war hingegen die Einstreutiefe von ca. 45 cm Die Tiere nutzten die Gelegenheit, um diverse Gänge anzulegen. Rückzugsmöglichkeiten gab es somit reichlich. Das Holzlaufrad hatte einen Durchmesser von 30 cm sowie eine sichere Konstruktion und kann daher ebenfalls gelobt werden. Trotz der hohen Einstreu muss die Tierhaltung also noch optimiert werden.
Rennmäuse: Die hohe Einstreu konnte gelobt werden. Die fünf Meerschweinchen hatten eine Fläche von ca. 1,4 m2 zur Verfügung, dies ist mehr als gesetzlich vorgeschrieben und akzeptabel, aber noch nicht wirklich grosszügig. Diverse Rückzugsmöglichkeiten in Form von Häuschen mit mehreren Ein- beziehungsweise Ausgängen waren vorhanden.
Rennmäuse: Das Laufrad war vorbildlich, Wasser und Nagematerial fehlten aber.
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Informationspflicht: Die Informationspflicht erfüllte das Geschäft nahezu zufriedenstellend und zeigte mit seiner Lösung, wie einfach die Umsetzung sein kann. Alle nötigen Angaben waren vorhanden, jedoch sollte man bei den Hamstern noch detailliert auf Gold- und Zwerghamster eingehen. Unklar war, ob die angegebene Länge und Breite Aussen- oder Innenmasse sind. Informationsmaterial zu den Tierarten war vorhanden. Problematisches Sortiment: Vorbildlich ist, dass keine Laufräder unter 20 cm im Verkauf standen. Vorgefunden wurden jedoch Würgehalsbänder ohne Stopp, welche in der Anwendung nicht erlaubt sind. Als man die Verkäuferin darauf ansprach, teilte sie mit, die seien noch vom Vorgänger und sie wüsste nicht, wie man die benutzt. Mit 15 % Rabatt wollte man sie ausverkaufen.
Meerschweinchen: Nagematerial in Form von frischen Ästen ist gefordert.
Masse (unklar ob Aussen- oder Innenmasse), Zieltierarten und Anzahl Tiere wurden angegeben.
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Aquarium Seerose, besucht am 16. Mai Tierhaltung: Die Meerschweinchen und Kaninchen lebten in zwei gleich grossen Gehegen direkt bei dem Schaufenster. Die Fläche war mehr als doppelt so gross wie vorgeschrieben und folglich akzeptabel, jedoch noch nicht vorbildlich. Die Einrichtung hingegen konnte gelobt werden. Die vor drei Jahren kritisierten mangelnden Rückzugsmöglichkeiten wurden mittlerweile verbessert. Auch Nagematerial war vorhanden.
Das grosszügige Häuschen mit mehreren Eingängen (rechts im Bild) bot viel Rückzug. Es könnte auch als erhöhte Fläche genutzt werden, die Meerschweinchen benötigen hierfür jedoch eine Rampe. Zwei Terrarien, in welchen Ratten resp. Degus lebten, massen 100 x 50 x ca. 80 cm. Da die Innenfläche geringer ist als die gemessenen Aussenmasse, wurde die für diese beiden Tierarten vorgeschriebene Mindestfläche von 0,5 m2 strenggenommen knapp nicht eingehalten. Die Verkäuferin erklärte, dass deswegen in Kürze neue Gehege angeschafft würden. Die Einrichtung wurde hingegen grösstenteils als gut befunden. Es gab Rückzugs- und Beschäftigungsmöglichkeiten sowie Nagematerial. Zu kritisieren ist allerdings die zu geringe Einstreutiefe bei den Degus, welche nicht den Vorschriften entsprach.
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Im unteren Terrarium lebten Ratten, im oberen Degus.
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Die rechtlich vorgeschriebene Einstreutiefe wurde bei den verschiedenen Hamsterarten erfüllt, gestaltete sich jedoch nicht grosszügig.
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Die Gehege der Hamster (Dsungaren, Roborowski-Zwerghamster, Goldhamster) wiesen eine Grundfläche von ca. 60 x 60 cm auf. Dies ist doppelt so viel wie es das gesetzliche Minimum verlangt, hingegen noch nicht vorbildlich. Auch bei der Einrichtung hielt man das Gesetz ein, mehr Tiefstreu sowie Beschäftigungsobjekte wären aber begrüssungswert gewesen. Ein Gehege à ca. 100 x 50 cm Grundfläche beherbergte Farbmäuse. Der STS beurteilte die Fläche als vorbildlich, die Einrichtung präsentierte sich gesetzeskonform. Für die sehr aktive Tierart könnten allerdings noch mehr Beschäftigungsobjekte geboten werden.
Das Mäusegehege wies eine gute Grundfläche auf, die Beschäftigung könnte aber noch umfangreicher gestaltet werden. Die Vogelhaltung (Papageien, Prachtfinken, Finken etc.) präsentierte sich mehrheitlich gesetzeskonform. Insgesamt könnten die Gehege von der Grösse her aber noch mehr bieten. Die Einrichtung war grösstenteils zufriedenstellend, es gab federnde Äste in unterschiedlicher Ausrichtung und Höhe, Beschäftigungsmaterial, Wasserbäder, Grit und Nistkästen. Das Fehlen von Nestern für Agaporniden wurde vor drei Jahren vom STS kritisiert, umso erfreulicher ist es, dass auch diese Anregung aufgenommen wurde. In einem Fall entdeckte der STS eine Haltung ohne artgleichen Partner, es handelte sich dabei um die unten abgebildete Voliere, in welcher ein einzelner Nymphensittich mit zwei Wellensittichen lebte. Die Zoofachhandlung war sich dessen bewusst, laut Verkäuferin war das Partnertier verstorben, und man bemühe sich, einen neuen Nymphensittich zu organisieren. Nach dem Besuch teilte die Zoofachhandlung mit, für den Vogel ein schönes Zuhause mit Partner gefunden zu haben.
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Diese Voliere mass ca. 100 x 70 x 140 cm und war somit gesetzeskonform, aber nicht grosszügig.
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Die Länge der Volieren und die Beleuchtung konnten gelobt werden. In der Breite und Höhe sind die Gehege nicht grosszügig. Informationspflicht: Ein grosses Lob konnte für die Erfüllung der Informationspflicht ausgesprochen werden. Hier könnten sich viele Zoofachhandlungen ein gutes Beispiel nehmen. Alle nötigen Angaben waren vorhanden: Innenmasse, zulässige Tierart und Anzahl Tiere. Für alle Tierarten gab es Informationsblätter.
Zwei Vogelgehege dürften grösser sein, erfüllten jedoch die gesetzlichen Vorgaben. Positiv bewertete der STS die Rückzugsmöglichkeit (Korkröhre).
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Problematisches Sortiment: Erfreulich war, dass die grösste Voliere präsent am Eingang ausgestellt wurde. Die kleinen Käfige standen weit oben im Regal. Der STS empfiehlt dieser Zoofachhandlung, noch mehr grosse Gehege anzubieten.
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Ebenfalls sehr lobenswert war, dass die Zoofachhandlung alle problematischen Produkte aus dem Sortiment entfernt hat. Sie hebt sich somit von diversen anderen Geschäften positiv ab.
Kleines Gehege, gute Deklaration der Gehege.
Dada’s Tiershop, besucht am 5. Februar Tierhaltung: In Dada’s Tiershop gab es keine lebenden Tiere zum Verkauf. Informationspflicht: Aufgrund der beengten Platzverhältnisse im Shop konnten nicht alle Gehegedeklarationen kontrolliert werden. Manche Käfige waren lediglich mit Post-its als «Transportkäfig» angeschrieben worden. Andere Gehege sind mit Klebezetteln deklariert worden, welche Angaben zu den Zieltierarten sowie der Anzahl Tiere enthielten. Allerdings schienen nur die Aussenmasse angegeben zu sein, und die Berechnungen stimmten nicht in jedem Fall. Als der STS vor Ort war, konnten ihm keine Informationsbroschüren für Nager oder Vögel ausgehändigt werden. Diese sind jedoch Pflicht.
Deklaration: Die Innenmasse müssen angegeben werden. Wenn diese Zahlen die Aussenmasse darstellten, war der Käfig nicht gesetzeskonform.
Auch die Aquarien waren deklariert, im Vergleich zu anderen Zoofachhandlungen sehr vorbildlich.
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Die Anzahl pro Tierart war leider nicht korrekt, weil man mit den Aussenmassen rechnete statt mit den Innenmassen. Aufgrund der zu niedrigen Höhe ist das Gehege für Ratten und Degus nicht zulässig. Die Höhe muss mindestens 70 cm betragen.
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Dieser Käfig war als Transportkäfig deklariert. Solche «losen» Beschriftungen sind heikel, da sie leicht abfallen können.
Problematisches Sortiment: Zwei sehr kleine Vogelkäfige standen im Angebot. Bei den Hunden standen Führhilfen zum Verkauf. Im Shop selber waren keine Erziehungshilfen mit Gas oder Wasser zu finden. Im Webshop hingegen wird ein Bell Stop angeboten, und auch ein Halsband mit Sprühfunktion (Pet Safe). In der Anwendung sind solche Produkte verboten. Zoofachhandlungen sollten solche Produkte daher gar nicht erst anbieten. In der Zoofachhandlung gab es keine Laufräder unter 20 cm Durchmesser, im Webshop hingegen schon. Im Sortiment des Ladens befanden sich zudem Spiegel für Vögel.
Winziger Vogelkäfig.
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Fish-point, Uetendorf, besucht am 19. März Tierhaltung: Zwei Zwergkaninchen lebten in einem nach oben offenen Gehege mit einem Quadratmeter Fläche. Dies ist gesetzeskonform, aber nicht zufriedenstellend. Rückzugsmöglichkeiten und rohfaserreiches Futter waren vorhanden, Nagematerial jedoch nicht, dieses wird laut der zuständigen Person einmal in der Woche bereitgestellt. Dies genügt aber meistens nicht, Nagematerial muss permanent vorhanden sein. Denselben Gehegetyp bewohnten ferner drei Meerschweinchen. Hier gab es ein wenig mehr Beschäftigung, analog zu den Kaninchen muss frisches Nagematerial ständig vorhanden sein.
Die Einrichtung beschränkte sich auf das Minimum.
Frisches Nagematerial muss immer vorhanden sein.
Weiter war ein Gehege mit zwei Zwergkaninchen und drei Meerschweinchen vorhanden. Das Platzangebot war mit 1,5 m2 gesetzeskonform, aber nicht grosszügig. Am Besuchstag fehlte auch hier frisches Nagematerial. Acht Meerschweinchen befanden sich auf 1,5 m2. Die Fläche ist für die Anzahl Tiere zu klein und sollte mindestens 1,7 m2 betragen. Zusätzlich zu diesem Gesetzesverstoss fehlte auch hier das rechtlich vorgeschriebene Nagematerial. Wie bei den anderen Gehegen konnte man sich über das gesamte Gehege beugen.
Der Tierbesatz in diesem Gehege war zu hoch.
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In zwei identisch grossen Gehegen à 0,3 m2 lebten Dsungarische Zwerghamster. Die Einrichtung war abwechslungsreich, insbesondere die vielfältigen Beschäftigungsmöglichkeiten können gelobt werden. Die Fläche sollte aber noch grösser sein, auch wenn sie gesetzeskonform ist. Ebenfalls auf 0,3 m2 lebte ein Goldhamster. Auch hier konnte die abwechslungsreiche Einrichtung gelobt werden. Mehr Einstreu sowie eine grössere Grundfläche wären aber auch hier wünschenswert.
Abwechslungsreiche Einrichtung, aber leider nur eine kleine Fläche. Auch bei der Einstreutiefe dürfte man grosszügiger sein.
Goldhamsterhaltung: Abgesehen von der eher niedrigen Einstreu war das Gehege gut eingerichtet.
Rennmäuse: Gute Haltung, jedoch ist noch mehr Einstreu wünschenswert.
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Ein Terrarium beherbergte fünf Rennmäuse auf einer Fläche von 0,6 m2. Die Haltung war gesetzeskonform, optimierbar wäre jedoch die doch recht geringe Fläche sowie die Einstreutiefe (mind. 40 cm). In einem Gehege fand der STS eine einzelne Farbmaus vor. Dies ist nicht zulässig. Laut zuständiger Person im Zoofachhandel habe man bereits weitere Farbmäuse nachbestellt – trotzdem sollten die Verkäufe so geplant werden, dass keine Einzeltiere zurückbleiben. Die Fläche war mit 0,6 m2 wesentlich grösser als gesetzlich vorgeschrieben und daher zufriedenstellend.
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Drei Landschildkröten (Griechische und Maurische) à ca. 10 cm Panzerlänge lebten auf einem Quadratmeter Fläche. Für die noch kleinen Tiere war das Platzangebot zufriedenstellend. Die Einrichtung bewertete der STS ebenfalls als passend, wobei eine zusätzliche UVB Lampe wünschenswert wäre, um Konkurrenz um den Sonnenplatz zu vermeiden.
Das Gehege der Landschildkröten hinterliess grundsätzlich einen positiven Eindruck.
Zu den Tierarten gab es ausführliche Informationen, das ist vorbildlich.
Zwei Kornnattern à ca. 90 cm Länge lebten auf ungefähr 100 x 60 x 50 cm, dies ist gesetzeskonform, aber keineswegs grosszügig. Das Gehege wies viele Unterschlüpfen und eine artgerechte Einrichtung auf. Sehr gut war die Grundfläche des Terrariums, in welchem die zwei Zwergbartagamen lebten (180 x 50 cm), mit 50 cm war allerdings die Höhe noch optimierbar. Die Einrichtung mit Sand, Korkröhren, bekletterbarer Rückwand, Verstecken, Ästen und Wasserschale darf ebenfalls lobend erwähnt werden. Für die sonnenhungrigen Tiere war die Beleuchtung hingegen zu dunkel.
Gute Einrichtung des Kornnatterterrariums.
Insgesamt gute Haltung bei den Zwergbartagamen, die Lichtverhältnisse sollten noch optimiert werden.
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Die Haltung der Königspython, ist noch verbesserungswürdig.
Eine Königspython à ca. 120 cm Länge lebte auf 180 x 50 x 50 cm. Die Länge des Terrariums ist zufriedenstellend, leider waren jedoch sowohl Breite als auch Höhe nicht gesetzeskonform. Immerhin war die Einrichtung gut, es gab Möglichkeiten zum Rückzug, und dank Klettermöglichkeiten konnte auch die dritte Dimension genutzt werden. Rund die Hälfte der präsentierten Reptilien sind offenbar Verzichtstiere. Statt die ohnehin übermässige Zucht mancher Reptilienarten noch weiter anzukurbeln, versucht die Zoofachhandlung, nicht mehr erwünschten Reptilien ein neues Zuhause zu organisieren. Dies ist sehr positiv zu werten. Man bemüht sich, für die Tiere das Beste aus der Situation herauszuholen. Informationspflicht: Die Informationspflicht wurde leider nicht auf zufriedenstellende Art und Weise umgesetzt. Bei den Aquarien fiel auf, dass alle ohne Angabe zum möglichen Besatz waren.
Keine Deklaration bei den Aquarien.
Hier fehlen Angaben zu den Zieltierarten sowie zur Anzahl Tiere.
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Eine solche Liste reicht nicht aus. Jedes Terrarium muss einzeln deklariert werden. Gut hingegen eignet sich das Dokument als Abgabeblatt beim Gehegeverkauf.
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Bei den Nagern schrieb man die Aussenmasse an, es fehlten Angaben zur geeigneten Tierart, Anzahl Tiere und zu den Innenmassen.
Bei diesem Terrarium gab man die Tierarten an, jedoch nicht die zulässige Anzahl.
Auch hier nannte man die Ratten als geeignete Tierart. Die Deklaration ist aber falsch, die Grundfläche ist für Ratten nicht zulässig.
Das kleinste Laufrad (links im Bild) ist für keine Tierart geeignet. Die Holzkonstruktionen sind aber passend.
Dieses Hamsterrad ist zu klein und nach hinten offen, was gefährlich werden kann (Einklemmen).
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Bei Verkauf werden die SDAT (Schweizerischer Dachverband für Aquarien- und Terrarienvereine) Infobroschüren (Fische) abgegeben. Diese sind gut, beinhalten jedoch nur die Haltung, nicht aber die Aspekte zu den Rechtsgrundlagen. Bei den Säugetieren gibt es Kopien aus dem Zoofachhandelverband, diese sind nicht aktualisiert bezgl. den neuen Anforderungen der TSchV. Bei den Reptilien werden Infoblätter zu Haltung abgegeben. Problematisches Sortiment: Im Sortiment befanden sich mehrere Laufräder. Manche Modelle fielen durch ihre tierfreundliche Konstruktion positiv auf. Andere sollten jedoch aus dem Sortiment genommen werden, denn sie wiesen einen zu geringen Durchmesser (unter 20 cm) auf oder bargen das Risiko von Verletzungen. Der Beschrieb, der vermutlich der falschen Bebilderung entgegenwirken soll, ist lobenswert, muss aber noch optimiert werden. Hier ist der Durchmesser in Ordnung, jedoch ist die offene Lauf- und Rückfläche nicht ungefährlich für die Tiere.
Es gab auch Miniaquarien mit 14 l, welche für Fische nicht geeignet sind. Solche Aquarien sind leider öfters in Zoofachhandlungen vorzufinden.
L’Arca degli animali di Bottan, Viganello, besucht am 3. Mai Tierhaltung: Das Arca degli animali di Bottan ist ein kleines Geschäft, welches nur Tierzubehör anbietet. Informationspflicht: Die rechtlich vorgeschriebene Informationspflicht wurde nicht korrekt umgesetzt. Bei den Gehegen gab man zwar Masse, Zieltierarten sowie Anzahl Tiere an. Es ist allerdings anzunehmen, dass nur Aussenmasse aufgeführt worden waren – und auch anhand selbiger die Zulässigkeit berechnet wurde. Dadurch schleichen sich bei der Deklaration Fehler ein. Informationsmaterial zu den Tierarten war vorhanden.
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Der rote Käfig wies die Masse 100 x 50 x 40 cm auf, er war für zwei Meerschweinchen und zwei Kaninchen deklariert. Wenn es sich bei den Massen um Aussenmasse handelt, so ist die für die Tiere zur Verfügung stehende Fläche kleiner als 0,5 m2. Das Gehege wäre somit für Meerschweinchen nicht zulässig. Die Deklaration für Kaninchen ist falsch, denn die Gewichtsklasse
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muss angegeben werden. Handelt es sich um Aussenmasse, erreicht das Gehege die Mindesthöhe für alle Gewichtsklassen nicht. Der grüne Käfig mit den Massen 100 x 50 x 60 cm wurde für maximal vier Rennmäuse empfohlen. Aufgrund der niedrigen Einstreuschale kann die gesetzlich vorgeschriebene Mindesteinstreu von 25 cm gar nicht erreicht werden. Zudem dürfte die für die Tiere zur Verfügung stehende Fläche, sofern es sich bei den angegebenen Massen um Aussenmasse handelt, unterhalb des rechtlichen Minimums sein. Problematisches Sortiment: Im Verkauf befanden sich Laufräder unter 20 cm Durchmesser.
Laufrad unter 20 cm Durchmesser.
Le Scalaire, besucht am 24. Mai Tierhaltung: Sehr erfreulich war, dass die Zoofachhandlung ihre Tierhaltung im Vergleich zu den Vorjahren massiv verbessert hat. Der STS kritisierte damals diverse Gesetzesverstösse: Zu kleine Flächen, mangelnde Einrichtungen und soziale Tierarten, die ohne ein Partnertier derselben Art leben mussten. In diesem Jahr gab es Versteckmöglichkeiten und erhöhte Flächen. Bei allen Reptilien waren eine Grundbeleuchtung und UVB Lampen vorhanden. Trotz dieser Verbesserungen besteht noch Luft nach oben, denn es mussten wieder einige Haltungen bemängelt werden. Es ist dem STS unverständlich, weshalb einerseits das Veterinäramt hier zu wenig durchgreift, und andererseits die Zoofachhandlung sich nicht beraten liess. Dies wird sich in Zukunft erfreulicherweise verändern, denn der Tiershop wurde im August 2019 von neuen Besitzern übernommen, denen die Beratung durch den STS ein zentrales Anliegen ist. Auf die Details der Beurteilung vom Mai 2019 wird an dieser Stelle verzichtet. Der STS wird die Zoofachhandlung im 2020 oder 2021 neu beurteilen.
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Oisellerie de la Tour, besucht am 16. Mai
Diese Kaninchenhaltung musste als sehr schlecht bezeichnet werden.
Tierhaltung: Ein Kaninchen lebte in einem Glasterrarium, welches direkt hinter dem Schaufenster platziert worden war. Das Tier war stark exponiert, der Rückzug ungenügend. Die Positionierung des Geheges im Schaufenster ist zudem äusserst ungünstig, da es bei Sonneneinstrahlung sehr warm werden kann. Das Kaninchen hatte keine Sozialkontakte zu einem Artgenossen. An einem anderen Standort im Shop lebte ein weiteres Kaninchen. Das Gehege war zwar weniger exponiert, jedoch fehlte der Rückzug gänzlich, was einen Gesetzesverstoss darstellt. Auch dieses Tier lebte ohne Sozialkontakte. Nagemöglichkeiten wurden als ungenügend eingestuft. Es hing einzig ein Aststück vom Gitter herunter. Zwei Meerschweinchen lebten auf einer gesetzeskonformen Fläche. Die Einrichtung bewertete der STS als ungenügend. Als Rückzug diente lediglich ein einzelnes Häuschen, welches einsehbar war. Nagematerial war zwar vorhanden, für die Tiere jedoch nicht nutzbar, da hoch oben platziert. Weitere Beschäftigungsmöglichkeiten fehlten.
Katastrophale Zustände in dieser Zoofachhandlung.
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Auch die Meerschweinchen wurden alles andere als vorbildlich gehalten.
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Einzelner Wellensittich in viel zu kleinem Käfig.
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Die Voliere für die Prachtfinken (Gürtelgrasfinken) war gross. Positiv anzumerken sind die federnden Äste in unterschiedlichen Dicken und Ausrichtungen. Die Beschäftigungsmöglichkeiten könnten hingegen noch optimiert werden. In krassem Gegensatz zur obigen Haltung stand die Haltung eines Wellensittichs. Das Tier lebte einzeln, was einen Gesetzesverstoss darstellt. Auch der Käfig war nicht gesetzeskonform. Im Shop gab es weitere Volieren, die teilweise überbelegt waren und nur fixe Sitzstangen mit derselben Ausrichtung und Dicke installiert hatten. Der Shop-Besitzer zeigte sich nicht gesprächsbereit. Der Schweizer Tierschutz STS meldete die Gesetzesverstösse daher umgehend an das kantonale Veterinäramt, damit eine Verbesserung der Haltung eingeleitet werden kann. In vorbildlicher Weise besuchte das Veterinäramt kurze Zeit später die Zoofachhandlung. Es gab keine einzelnen Vögel mehr und die Kaninchen und Meerschweinchen hatten (bessere) Rückzugsmöglichkeiten zur Verfügung. Anscheinend hatte die Kritik des STS vor Ort doch bereits Verbesserungen bewirkt. Die restlichen Verstösse werden vom Veterinäramt bearbeitet.
Grosszügige Voliere, gesetzeskonforme Einrichtung. Informationspflicht: Die Informationspflicht wurde nicht erfüllt. Hinweise zum Verwendungszweck der Gehege fehlten. Im Shop lagen einige Informationsbroschüren mit nicht mehr aktuellen Rechtsvorschriften auf. Aktuelle Informationsbroschüren sind aber Voraussetzung, um die Informationspflicht zu erfüllen. Problematisches Sortiment: Im Sortiment fand der STS Geschirre für Meerschweinchen und Ratten, Spiegel für Vögel und zu kleine Laufräder vor.
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Qua la Zampa, besucht am 9. April Tierhaltung: In dieser Zoofachhandlung gab es keine Tierhaltung. Informationspflicht: Im Sortiment befand sich ein kleiner Käfig, welcher für einen Hamster oder zwei Mäuse deklariert war. Unklar war allerdings, ob es sich bei den Massangaben um Aussen- oder Innenmasse handelte. Die Deklaration ist nur dann korrekt, wenn es sich bei den Massen um Innenmasse handelte, wovon der STS nicht ausgeht. Selbst wenn das Gehege gesetzeskonform ist, so ist es dennoch ungeeignet. Einerseits ist das Platzangebot nicht tierfreundlich. Andererseits ist das darin enthaltene Laufrad mit 15 cm Durchmesser zu klein und die Durchlüftung ist mangelhaft.
Korrekte Deklaration, jedoch kein tierfreundliches Gehege.
Problematisches Sortiment: Im Sortiment fielen Spiegel für Vögel und Sitzstangen mit Längsrillen negativ auf.
Spiegel für Vögel sollten aus dem Sortiment entfernt werden.
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Tierlihuus am Lehn, Altdorf, besucht am 11. Februar und 13. März Meerschweinchen wurden in einem Gehege gehalten, dessen Fläche die rechtlichen Mindestvorschriften nicht einhielt. Der Shop-Besitzer versprach, die von ihm falsch berechnete Fläche anzupassen. Nagematerial in Form von frischen Ästen war nicht vorhanden, und auch vielfältige Beschäftigungsmöglichkeiten wie beispielsweise Frischfutter fehlten. Die Kaninchen hatten ein akzeptables Gehege zur Verfügung. Leider fehlte auch hier das Nagematerial, weswegen die Haltung nicht gesetzeskonform war. Nicht alle Häuschen eigneten sich für Kaninchen. Zwei Goldhamstergehege fand der STS vor. Die Flächen wären gesetzeskonform, aber minimalistisch. Mit Tierbesatz müsste die Einstreu mindestens 15 cm tief sein, es braucht Klettermöglichkeiten und Nagematerial. Immerhin war der Durchmesser der Laufräder gross genug.
Nicht gesetzeskonforme Fläche und Einrichtung bei den Meerschweinchen. Nageobjekte fehlten.
Das hier fehlende Nagematerial wird in der Tierschutzverordnung für Kaninchen ausdrücklich verlangt.
Hamstergehege: Einziger Lichtblick war das Laufrad ohne Verletzungsrisiko. Dies sollte jedoch nur als zusätzliche Beschäftigung geboten werden und nicht als Beschäftigungsersatz wie in diesem Hamsterkäfig.
Die Zwerghamster hatten zwar mehr Platz zur Verfügung, leider waren sie sehr exponiert platziert. Die Einstreutiefe erfüllte die gesetzlichen Anforderungen nicht (10 cm anstatt mindestens 15 cm). Auch im Hinblick auf das Nagematerial war ein Gesetzesverstoss vorhanden.
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Auch das Rennmausgehege war stark exponiert. Die Grösse gab keinen Anlass für Lob, denn sie war lediglich knapp gesetzeskonform. Gesetzesverstösse waren bei der zu niedrigen Einstreutiefe und dem nicht vorhandenem Nagematerial vorzufinden. Einzig die Beschäftigungsmöglichkeiten konnten gelobt werden.
Im Zwerghamstergehege bräuchte es Nagemöglichkeiten wie frische Äste und tiefere Einstreu.
Die Deguhaltung war aufgrund fehlender Nageobjekte nicht gesetzeskonform und muss optimiert werden.
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Farbmäuse lieben gut strukturierte Gehege mit vielen Klettermöglichkeiten. Auch Nageobjekte in Form von frischen Ästen sind ein Muss.
Bei den Degus gab es ebenfalls Gesetzesverstösse, nämlich fehlendes Nagematerial und mangelnde Einstreutiefe. Die Fläche war leichtgradig grösser als der vom Gesetz verlangte halbe Quadratmeter und somit legal, aber nicht vorbildlich. Die Einrichtung präsentierte sich als karg, aus Sicht des STS wären mehr Klettermöglichkeiten und Beschäftigungsobjekte wünschenswert. Bei den Farbmäusen war die Grundfläche (0,4 m2) rund doppelt so gross wie das gesetzliche Minimum – vorbildlich ist dies allerdings noch nicht. Auch die Beschäftigungs- und Klettermöglichkeiten waren dürftig. Gerade Farbmäuse sind sehr aktiv und schätzen viel Abwechslung. Leider fehlten auch hier Naturäste als Nagemöglichkeiten. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Mehrheit der Nager und Kaninchen keine Naturäste zur Verfügung hatte. Auch beim zweiten Besuch wurde dies nicht nachgeholt.
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Direkt neben den Goldhamsterterrarien befand sich eine Gartenboa. Trotz Sichtblende stellt dies sowohl für den Jäger wie auch für das potentielle Beutetier eine belastende Situation dar.
Ungeschickte Platzierung von Nagern, direkt neben ihren «Fressfeinden».
Das Terrarium der Leopardgeckos war gesetzeskonform, jedoch nicht vorbildlich.
Mehr Kreativität beim Einrichten aller Tiergehege ist wünschenswert. Terrarien sollten abwechslungsreicher gestaltet werden.
Bei den Leopardgeckos hielt man die Mindestvorschriften ein, das Terrarium mass 80 cm x 55 cm und war somit in der Breite knapp ausreichend für die Tiere à 9 cm Kopf-Rumpf-Länge. Von einer grosszügigen Fläche kann allerdings nicht gesprochen werden. Die Einrichtung war verbesserungsfähig und erinnerte keineswegs an den natürlichen Lebensraum der Tiere. Insbesondere die Rückzugs- aber auch die Klettermöglichkeiten sollten umfangreicher und bedürfnisgerechter gestaltet werden. Auch bei den Zwergbartagamen, welche mit 6 cm KopfRumpf-Länge noch nicht ausgewachsen waren, war das Platzangebot gesetzeskonform, die Einrichtung hingegen minimalistisch. Das Terrarium sollte stärker ausgeleuchtet sein und ein Schutz um die Wärmelampe ist nötig. Unklar war, ob es sich überhaupt um eine UVB-Lampe handelte. Eine, beziehungsweise 2 – 3 UVB Lampen wären aber erforderlich. Bei den Zwergbartagamen von 12 cm Körperlänge war das Platzangebot noch grenzwertiger. Die Beleuchtung bewertete der STS als ungenügend, die Temperatur im Terrarium war mit 27 Grad Celsium am wärmsten Punkt zu niedrig. Auch in diesem Terrarium dürften mehr Klettermöglichkeiten geboten werden.
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Bartagamen: Das Terrarium war klein. Ein Tier hatte einen stark abgeknickten Schwanz, der Grund dafür war nicht klar. Acht Griechische Landschildkröten à 10 – 12 cm Kopf-RumpfLänge lebten in einer gesetzeskonformen Haltung, welche aber hinsichtlich Platzangebot und Einrichtung keinen Vorbildcharakter aufwies. Aus Sicht des STS sollte den Tieren Wildkräuter und permanenter Zugang zu Wasser angeboten werden. Zudem sind mehrere Sonnenplätze (folglich mehrere UV-Lampen) nötig, damit keine Konkurrenz unter den vielen Tieren entsteht. Auch hier sind Verbesserungen nötig, beispielsweise wären ein abwechslungsreicherer Bodengrund sowie zusätzliche Sonnenplätze wünschenswert. Eine Königspython hatte ein Terrarium à 240 cm Länge zur Verfügung, was positiv bewertet werden kann. Leider hing die Wärmelampe ungeschützt im Terrarium, was für das Tier ein Risiko darstellt. Auch die Versteckmöglichkeiten mussten bemängelt werden, da sie nicht ausreichend waren.
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Ungeschützte Lampe im Terrarium der Königspython.
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Die Deklaration wurde mit Angaben zur Tierart und maximalen Anzahl ergänzt, jedoch gelten die Innenmasse für die Berechnung der Mindestfläche. Deswegen ist die Haltung von Rennmäusen, Degus und Ratten in diesem Beispiel nicht gesetzeskonform und die Deklaration somit falsch.
Informationspflicht: Das Tierlihuus erfüllte die Informationspflicht in nicht zufriedenstellendem Masse, nahm aber stellenweise Verbesserungen vor. Die Gehege waren beim ersten Besuch nicht ausreichend deklariert. Die Angaben zu den zulässigen Tierarten und der maximalen Anzahl Tiere fehlten. Nach dem Besuch vor Ort änderte man dies, jedoch wurden noch immer keine Innenmasse angegeben. Merkblätter mit Haltungsinformationen waren zwar vorhanden, jedoch wurden diese bisher nicht konsequent abgegeben. Der STS wies das Geschäft auf diesen Missstand hin.
Tierparadies Oberwil, besucht am 22. Mai Tierhaltung: In einem Terrarium à ca. 90 x 45 x 60 cm lebten zwei Kornnattern. Die rechtlich vorgeschriebenen Mindestmasse wurden nur knapp eingehalten, tierfreundlich war die Haltung folglich nicht. Die Einrichtung konnte insgesamt als akzeptabel beurteilt werden, bot aber aufgrund des Terrariumvolumens keinen Platz für mehr Abwechslung. Die Wärmelampe hing ungeschützt im Terrarium. Die Platzierung des Terrariums war ungünstig, das Terrarium war von drei Seiten her zugänglich.
Die Haltung der Kornnattern war gesetzeskonform, jedoch nicht vorbildlich.
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Informationspflicht: Im Tierparadies Oberwil hielt man die Informationspflicht nicht ein, die Gehege wurden nicht mit Angaben zum Verwendungszweck versehen, und auch Informationsmaterial war nicht vorhanden. Die anwesende Person gab an, dass ihnen die Vorschriften (Informationspflicht; Art. 111 Abs. 2 TSchV) nicht bekannt seien.
Die Gehege wurden gar nicht beschriftet. Problematisches Sortiment: Im Sortiment gab es Spielzeuge aus Echtpelz. In einem Gehege fand der STS ein integriertes Laufrad für Nager vor, welches einen Durchmesser unter 20 cm aufwies und aufgrund der Lauffläche mit Speichen überdies ein Verletzungsrisiko darstellte.
Angaben zum Verwendungszweck der Gehege fehlten.
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Pet’s Shop Davos, besucht am 2. Juli Tierhaltung: Der Pet’s Shop in Davos hatte nur Zubehör im Angebot, lebende Tiere standen nicht zum Verkauf. Informationspflicht: Bei sämtlichen Gehegen fehlte die Deklaration (Zieltierarten, Anzahl Tiere sowie Innenmasse), somit hielt sich das Geschäft nicht an die Vorschriften.
Das Geschäft muss die Innenmasse, die zulässigen Tierarten und Anzahl Tiere anschreiben. Leider fehlten alle Angaben.
Problematisches Sortiment: Es fielen Laufräder unter 20 cm Durchmesser auf.
Bemerkung: Nach dem der STS die Resultate mit den Shop-Besitzern besprochen hatte, wurden die Gehege korrekt beschriftet und alle Laufräder unter 20 cm aus dem Sortiment entfernt. Dies ist sehr erfreulich.
Zoo Adebar, besucht am 9. April Tierhaltung: Im Schaufenster befand sich ein Hamsterkäfig mit einem Zwerghamster. Nebst den Fischen, welche Zoo Adebar noch verkaufte, war der Hamster das einzige Tier in diesem Laden. Sein Gehege war gerade eben so gross wie vom Gesetz verlangt. Die Einstreu erreichte die vorgeschriebene Tiefe. Da es sich bei den rechtlichen Vorschriften stets um das absolute Minimum handelt, konnten Platzangebot und Einstreutiefe leider nicht als vorbildlich bezeichnet werden. Im Gehege des Hamsters befand sich ein kleines Laufrad von ca. 15 cm Durchmesser. Als der STS die Besitzerin des Geschäfts auf das kleine Laufrad ansprach, versprach sie sofort, es auszutauschen. Die Besitzerin erzählte, dass Sie nur Tiere auf Bestellung verkauft und immer nur paarweise. Die männlichen Tiere sind imMinimalistisches Platzangebot und minimale Einstreu – die mer kastriert. Dies ist vorbildlich. Zwerghamsterhaltung war aus Sicht des STS nicht tierfreundlich. Informationspflicht: Im Geschäft standen ein Vogel- und ein Meerschweinchengehege zum Verkauf. Die Deklaration war korrekt, sofern mit den Innenmassen gerechnet wurde. Auch Informationsmaterial, welches die tiergerechte Haltung thematisiert, war vorhanden (Broschüren).
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Problematisches Sortiment: Zum Verkauf wurden Laufräder mit 23 cm Durchmesser angeboten, was für Zwerghamster und Farbmäuse in Ordnung ist.
Korrekte Deklaration bei dem Meerschweinchengehege, sofern mit den Innenmassen gerechnet wurde. Links unten im Bild ist das Informationsmaterial ersichtlich.
Zoo Häner, besucht am 5. Juni Tierhaltung: Im Zoo Häner lebten mindestens zehn junge Zwerghamster auf ca. 140 x 95 x 80 cm (siehe auch Zoofachhandel Recherche 2017). Die Gehegegrösse wäre grundsätzlich sehr vorbildlich, die Anzahl Tiere war aber hoch, weshalb das Platzangebot insgesamt nur als akzeptabel eingestuft wird. Abgesehen von der Einstreutiefe, welche zwar gesetzeskonform war, aber noch grosszügiger eingestreut werden könnte, war die Einrichtung zufriedenstellend. Sie gestaltete sich abwechslungsreich, enthielt Sandbäder, viele Versteckmöglichkeiten, mehrere nutzbare Etagen und Nagematerial. Drei Meerschweinchen befanden sich auf rund 1,5 m2 Fläche, dies ist mehr als doppelt so viel wie es das Gesetz vorschreibt. Aus Sicht des STS war das Platzangebot akzeptabel. Es gab Rückzugsmöglichkeiten und Nageobjekte, jedoch waren die Das grosse Terrarium fiel grundsätzlich positiv auf. Der STS Beschäftigungsmöglichkeiten beempfiehlt, die Besatzdichte etwas zu reduzieren und noch hö- grenzt. her einzustreuen, damit Gänge angelegt werden können. Die Laufräder müssten gegen hinten besser geschlossen sein.
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Auf einer gleich grossen Fläche lebten zwei Kaninchen. Positiv anzumerken sind die erhöhten Flächen, solche werden von Kaninchen gerne genutzt. Platzangebot und Einrichtung waren gesetzeskonform und akzeptabel, allerdings könnten noch mehr Anreize zur Beschäftigung geboten werden.
Die Haltung war akzeptabel, dürfte aber noch mehr Abwechslung bieten. Die mit Wasser gefüllte Petflasche bot den Kaninchen an diesem heissen Tag willkommene Abkühlung.
Informationspflicht: Im Zoo Häner wurde die Informationspflicht nur teilweise eingehalten. Informationsmaterial mit Hinweisen zur tiergerechten Haltung war vorhanden. Allerdings waren die Gehege nicht deklariert worden. Der Geschäftsführer gab an, dies versäumt zu haben. Er wolle dies nachholen. Problematisches Sortiment: Lobenswert ist, dass keine problematischen Produkte im Sortiment vorgefunden wurden. Zudem wurden auch grosszügige Terrarien verkauft.
Die Gehege beschriftete man leider nicht.
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Zoo Haus Fasler, besucht am 3. Juni Tierhaltung: Die Rennmäuse lebten in einem Terrarium mit nur 8 cm Einstreu. Der Besitzer erklärte, dies sei Absicht, er wolle den Kunden die Tiere zeigen. Vorgeschrieben sind aber mindestens 25 cm. Ein Goldhamster lebte in einem von der Grösse her akzeptablen Terrarium. Die rechtlich vorgeschriebene Mindesttiefe der Einstreu wurde knapp eingehalten, es gab jedoch keine Kletter- und Nagemöglichkeiten. Dem Besitzer waren die Verstösse bewusst, es schien ihn jedoch nicht weiter zu interessieren. Er gab an, der Förster hätte ihm verboten, frische Äste aus dem Wald zu holen. Dies ist selbstverständlich keine Entschuldigung.
Triste Einrichtung beim Goldhamster.
Dieses Gehege war gar nicht deklariert.
Sechs Kanarienvögel lebten in einem Gehege à ca. 150 x 50 x 50 cm. Dies ist rund doppelt so viel Fläche wie rechtlich vorgeschrieben, das Platzangebot ist jedoch noch nicht bedürfnisgerecht, da die Möglichkeiten zum Fliegen eingeschränkt sind. Federnde Äste in unterschiedlicher Ausrichtung und Dicke waren vorhanden . Es gab keine Beschäftigungsmöglichkeiten. Ein weiteres, identisch grosses Gehege beherbergte acht Wellensittiche. Platzangebot und Einrichtung waren auch hier nicht tierfreundlich. Beschäftigung war Mangelware, Naturäste zum Knabbern konnten auch nicht ausfindig gemacht werden. Informationspflicht: Die Informationspflicht wurde nur zum Teil umgesetzt. Zwar waren diverse Merkblätter mit Haltungsinformationen vorhanden, die Gehege hingegen waren nur unvollständig oder gar nicht deklariert. Problematisches Sortiment: In einem Gehege befand sich ein Laufrad mit einem zu geringen Durchmesser (unter 20 cm).
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Zoohandlung Glarus, besucht am 11. Mai Tierhaltung: Fünf Farbmäuse lebten in einem Terrarium, welches eine Länge von ca. 100 cm und eine Breite von ca. 40 cm aufwies, also etwas mehr als gesetzlich vorgeschrieben. Auch die Einrichtung war minimalistisch, wobei auch gegen das Gesetz verstossen wurde, denn es fehlten Nageobjekte, und der Rückzug war unzureichend. Für diese sehr aktive Tierart wären zudem vielfältige Beschäftigungs- sowie zusätzliche Klettermöglichkeiten wünschenswert. Informationspflicht: Die Informationspflicht erfüllte man leider nicht. Die Gehegebeschriftung war unzureichend, denn Angaben zu den Innenmassen, den zulässigen Zieltierarten und der Anzahl Tiere fehlten.
Karge Einrichtung bei den Farbmäusen.
Die Informationspflicht war in dieser Zoofachhandlung nicht erfüllt.
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Zoo-Shop Gossau, besucht am 21. Februar Tierhaltung: Im Zoofachgeschäft gab es vier Gehege mit Zwerghamstern. Die meisten Terrarien massen ca. 85 x 35 cm, das Platzangebot war für die Anzahl Tiere zwar gesetzeskonform, aber nicht bedürfnisgerecht. In einem Fall erfüllte man die vorgeschriebene Einstreutiefe von 15 cm nicht.
Unzureichende Einstreu, das Anlegen von stabilen Gängen ist nicht möglich.
Grosszügige Voliere, allerdings mit einem einzeln gehaltenen Ziegensittich.
In einem ruhigen Bereich des Geschäfts stand eine grosse Voliere, welche ca. 2 x 2 x 1,9 m mass. Darin befanden sich zwei Nymphensittiche und ein einzelner Ziegensittich. Das Platzangebot bewertete der STS als vorbildlich. Die Einrichtung war akzeptabel, federnde Äste dienten als Sitzgelegenheit, ein Wasserbad war vorhanden. Zu kritisieren ist allerdings, dass der Ziegensittich keinen artgleichen Partner zur Verfügung hatte. Immerhin erhielt er laut Shopbesitzer einige Tage später wieder ein Partnertier. Aus Sicht des STS sollten allerdings die Verkäufe und Bestellungen so geplant werden, dass soziale Tierarten nie alleine sind.
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Informationspflicht: Die Informationspflicht wurde zum Zeitpunkt des Besuchs nicht vollumfänglich eingehalten. Die Deklaration der Gehege beinhaltete die Aussenmasse sowie die zulässigen Zieltierarten, des Weiteren waren die für die entsprechenden Tierarten relevanten Gesetzesvorschriften vermerkt. Es müssen aber noch die Innenmasse sowie die maximale Anzahl Tiere pro Gehege angegeben werden. Dies wusste die Zoofachhandlung nicht und gab an, die Deklaration zu verbessern.
Guter Ansatz, aber leider noch nicht ganz vollständig – es fehlen die Innenmasse sowie die zulässige Besatzdichte.
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Problematisches Sortiment: Im Zoo-Shop Gossau fand der STS Würgeleinen vor. Die Zoofachhandlung versicherte aber, dass beim Verkauf ein Stoppring mitgegeben wird. Der STS konnte dies nicht überprüfen und ist der Meinung, dass solche Leinen besser aus dem Sortiment entfernt werden sollten oder dann bereits mit einem Stopper ausgestattet sind. Weiter gab es viele Erziehungshilfen im Angebot, die bei falscher Anwendung Schmerzen verursachen können. Ebenfalls negativ fielen sogenannte «Hofleinen» auf. Der Ausdruck «Hofleine» ist aus Sicht des STS ungünstig, denn er könnte Kunden dazu verleiten, Hunde vor dem Haus regelmässig anzubinden. Angebundene Hunde müssen sich in einem Bereich von mindestens 20 m² an einer Laufkette bewegen können (Art. 71). Dies ist mit solchen Leinen nicht gewährleistet. Bei der Besprechung gab die Zoofachhandlung an, dass der Kunde beim Kauf über die Gesetze informiert wird. Solche Hofleinen werden leider neu in diversen Zoofachhandlungen verkauft.
Zoo Kakadu, besucht am 19. März
Die Haltung der Zwerghamster war gesetzeskonform. Für wirklich tierfreundliche Bedingungen sollten die Gehege aber grösser und mit mehr Einstreu versehen sein.
Zufriedenstellende Farbmaushaltung im Zoo Kakadu.
Tierhaltung: Im Zoo Kakadu gab es sechs Gehege für Zwerghamster, welche jeweils ca. 60 x 50 x 50 cm massen mit nicht mehr als zwei Tieren. Die Grundfläche war grösser als gesetzlich vorgeschrieben, konnte allerdings nicht als zufriedenstellend bezeichnet werden, denn der STS empfiehlt Gehege ab mind. 0,5 m2 Fläche. Die Einrichtung war gesetzeskonform und enthielt alle notwendigen Ressourcen. Allerdings könnte man noch mehr Einstreu anbieten – je mehr, desto besser. Die Farbmäuse lebten in einem vorbildlichen Gehege, dessen Fläche 0,72 m2 betrug. Die Höhe mass 60 cm und wurde gut ausgenutzt. Die Einrichtung war abwechslungsreich, es gab Kletterstrukturen, Strohhaufen, Häuschen, ein Sandbad, Nageobjekte und Nestmaterial.
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Goldhamsterhaltung mit reichlich Einstreu (es könnte noch mehr sein!).
Meerschweinchen: Zufriedenstellende Fläche und passende Einrichtung.
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Zwergkaninchen: Die Platzierung des Käfigs war nicht optimal, weil man sich darüber beugen konnte.
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Zwei Goldhamster hielt man auf 0,5 m2 Fläche. Da Goldhamster Einzelgänger sind, welche höchstens zur Paarungszeit kurz zusammenkommen, ist dem STS unverständlich, warum die Tiere zusammengehalten wurden. Das Gehege selbst konnte im Hinblick auf das Platzangebot wie auch die Einrichtung grundsätzlich als positiv bewertet werden. Zwei Gehege mit jeweils ca. 1,82 m2 Fläche beherbergten zwei resp. vier Meerschweinchen. Das Platzangebot bewertete der STS als zufriedenstellend. Die Einrichtung war akzeptabel; alle notwendigen Ressourcen (Rückzugsmöglichkeiten, Heu, Stroh, Nagematerial, Wasser) waren vorhanden. Es könnten jedoch noch vielfältigere Anreize zur Beschäftigung geboten werden. Zwei Zwergkaninchen befanden sich auf knapp 1,2 m2 Fläche. Dies ist wesentlich mehr als vom Gesetz verlangt und grundsätzlich akzeptabel – die Bewegungsfreiheit der Tiere ist aber trotzdem eingeschränkt, auch aufgrund der niedrigen Höhe von 45 cm, weswegen der STS ein noch grösseres Volumen begrüssen würde. Die Einrichtung war gesetzeskonform, aufgrund des limitierten Platzes jedoch auf das Wesentliche beschränkt. Zu kritisieren ist, dass das Gehege zu stark exponiert war. Kaninchen sind Fluchttiere, ein «Darüberbeugen» über das Gehege stellt für sie eine Bedrohung dar.
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Das Terrarium der Rennmäuse war insgesamt zufriedenstellend, allerdings könnte noch mehr Einstreu geboten werden. Der STS empfiehlt Tiefen von 40 – 80 cm.
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Auf knapp 1 m2 Fläche lebten sechs Mongolische Rennmäuse. Platzangebot und Einrichtung konnten insgesamt als gut bezeichnet werden. Vier Ratten lebten in einem Gehege, welches knapp einen Quadratmeter Fläche und 60 cm Höhe aufwies. Die Fläche war fast doppelt so gross wie gesetzlich vorgeschrieben – aus Sicht des STS wären jedoch eine noch grössere Fläche oder zumindest mehrere Etagen wünschenswert. Leider war die Höhe nicht gesetzeskonform, für Ratten sind mindestens 70 cm vorgeschrieben. Die Einrichtung hielt die Vorschriften ein, jedoch bot sie den Ratten viel zu wenig Beschäftigung und nur limitierte Klettermöglichkeiten. Auf einer Fläche von 0,25 m2 lebte je ein Goldhamster. Das Gehege war gesetzeskonform, jedoch stellt dies aus Tierschutzsicht keine artgerechte Haltung dar, denn das Platzangebot war minimalistisch. Die Einstreu sollte reichlicher ausfallen. Nageobjekte gab es auch keine.
Das Gehege war zu niedrig, und auch die Einrichtung könnte optimiert werden. Ratten sind sehr intelligent und schätzen vielfältige Beschäftigungsobjekte.
Hamstergehege mit Verbesserungsbedarf.
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Grosszügige Platzverhältnisse beim Goldhamster, welche allerdings noch besser ausgenutzt werden könnten.
Der Zoo Kakadu bot den Degus einen guten Lebensraum.
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Die Haltung der Kanarien enthielt alle notwendigen Ressourcen.
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Besser präsentierte sich ein weiteres Goldhamstergehege. Die Fläche war fast 1 m2 gross, was der STS als grosszügig bewertet. Die Einrichtung war akzeptabel bis zufriedenstellend, allerdings war schade, dass man die Höhe nicht besser ausnutzte, und dementsprechend noch mehr einstreute bzw. mehr erhöhte Plattformen und Klettermöglichkeiten anbot. Zwei identische Gehege für Degus konnten gelobt werden. Die Tiere hatten ausreichend Platz, Klettermöglichkeiten und Beschäftigungsobjekte. Die Einstreutiefe war ausreichend. Sieben Zebrafinken und zwei Kanarien lebten in einem Gehege, welches 160 x 120 x 80 cm mass. Die Fläche war zufriedenstellend, allerdings dürfte die Höhe grosszügiger sein. Die Einrichtung enthielt alle notwendigen Ressourcen, es gab sowohl fix installierte als auch federnde Äste in unterschiedlichen Dicken und Ausrichtungen. Hirsekolben und Heu dienten als Beschäftigung. Zu kritisieren sind die Glasscheiben, welche nicht abgeklebt wurden. Vier Kanarien befanden sich auf 160 x 120 x 80 cm. Auch bei dieser Voliere erfüllte die Zoofachhandlung die gesetzlichen Anforderungen. Die Fläche bewertete der STS als zufriedenstellend, die Höhe der Voliere dürfte aber noch grosszügiger ausfallen. Des Weiteren müssten die Glasscheiben abgeklebt werden. 25 Wellensittiche, zwei Nymphensittiche und zwei Zwergwachteln befanden sich auf einer Fläche von ca. 2,4 m2. Die Höhe mass 2 m. Diese Dimensionen wären grundsätzlich lobenswert, da sie viel Raum zum Fliegen bieten. Aus Sicht des STS war allerdings der Besatz zu hoch, wes-
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wegen das Platzangebot nur als akzeptabel eingestuft wurde. Die Scheiben sollten besser abgeklebt werden. Die Voliere wurde allerdings vorbildlich eingerichtet. Anhand von Aufklebern informierte man über die Gesetze.
Mehr Klettermöglichkeiten wären in einem solchen Terrarium einfach realisierbar.
Mithilfe von zusätzlichen Klettermöglichkeiten könnte der Raum von den Tieren besser genutzt werden.
Das Bartagamengehege war sehr grosszügig.
Die Haltung der Leopardgeckos – drei Tiere à ca. 10 cm KopfRumpf-Länge – war gesetzeskonform. Die Rückzugsmöglichkeiten und erhöhten Liegeflächen in Form von aufgeschichteten Steinen bewertet der STS als passend. Die dritte Dimension dürfte für die Tiere besser zugänglich gemacht werden, insbesondere was die Rückwand angeht. Drei Zwergbartagamen lebten in einem gesetzeskonformen Terrarium. Die Einrichtung war akzeptabel, die Klettermöglichkeiten könnten jedoch noch reichlicher ausfallen. Als gut befand der STS das Terrarium der Streifenköpfigen Bartagame. Die Grösse war sehr vorbildlich (2 m2 Grundfläche) – hinsichtlich Platzangebot war dies eine der besten BartagamenHaltungen, die der STS bisher in Zoofachgeschäften gesehen hat. Positiv erwähnenswert sind auch die diversen Klettermöglichkeiten. Die Beleuchtung bewertete der STS als korrekt.
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Die Landschildkröten (7 Breit randschildkröten, Griechische Landschildkröten, 5 Maurische Landschildkröten, die Panzerlänge der Tiere betrug zwischen 10 und 15 cm) lebten auf einer grossen Fläche. Die Einrichtung bewertete der STS als abwechslungsreich, Versteckmöglichkeiten, verschiedene Bodensubstrate und vielfältiges Futter waren vorhanden. Hier kann ebenfalls ein Lob ausgesprochen werden. Auch die Haltung der Landschildkröten erschien in positivem Licht.
So muss es sein: sehr gut gelöst.
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Sehr gut ist hier, dass die Mindesteinstreutiefen genannt werden. Die nur wenig hohe Einstreuschale ist hier jedoch leider nicht dienlich. Bei diesem Beispiel fehlt die Angabe über die Anzahl Tiere pro Tierart.
Informationspflicht: Zoo Kakadu bemühte sich, der Informationspflicht nachzukommen, allerdings besteht stellenweise noch Optimierungsbedarf, denn bei manchen Gehegen fehlten entweder die Innenmasse oder Anzahl Tiere pro Tierart.
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Problematisches Sortiment: Bei den Reptilienterrarien gab es Grössenangaben, jedoch keine weiteren Informationen. Die Exo TerraFaunaboxen werden kommentarlos mit irreführenden Darstellungen präsentiert.
Dieser Behälter soll als Transportbox deklariert werden. Auch die ExoTerra Terrarien können den Kunden mit den Abbildungen irreführen. Aus Sicht des STS sollten solche Terrarien mit Hinweisen versehen sein, dass die abgebildeten Tierarten nicht passend sind, sowie mit Hinweisen zu zulässigen Zieltierarten. Das gleiche gilt für das Faunarium.
Irreführende Bebilderung auf den Exo Terra Terrarien.
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Zoo Roco, besucht am 19. Februar
Grosszügige Fläche beim Hamstergehege. Die Einstreutiefe darf noch optimiert werden.
Die Zwerghamster wurden auf viermal so viel Fläche gehalten als gesetzlich vorgeschrieben.
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Farbmäuse: Die Klettermöglichkeiten bewertete der STS als positiv, allerdings könnte die Einstreu reichlicher sein.
Tierhaltung: Erfreulich war, dass alle Nager und Kaninchen frisches Nagematerial zur Verfügung hatten. Damit hebt sich Zoo Roco von vielen anderen Zoofachgeschäften (inklusive sämtlichen Qualipet-Filialen) positiv ab! Das Platzangebot der Goldhamsterhaltung wurde als gut eingestuft (0,72 m2 Grundfläche). Die Einrichtung war gesetzeskonform, auch Beschäftigungselemente waren vorhanden (Heu, Stroh, Nagematerial). Für wirklich tierfreundliche Haltungsbedingungen könnte die Einrichtung allerdings noch optimiert werden, insbesondere im Hinblick auf die Einstreutiefe. Goldhamster schätzen Einstreutiefen von 40 – 60 cm. Das Gehege des RoborowskiZwerghamsters wies eine identische Grösse auf, welche daher gelobt werden konnte. Die Einrichtung präsentierte sich abwechslungsreicher als beim Goldhamster und wurde insgesamt als zufriedenstellend eingestuft. Die vom Gesetz vorgeschriebene Mindest-Einstreutiefe hielt man ein (ca. 15 – 25 cm), sie könnte jedoch noch grosszügiger ausfallen. Die Farbmäuse (9 Tiere) wurden ebenfalls in einem Gehege à 120 x 60 x 75 cm gehalten. Eigentlich wäre dieses Platzangebot zufriedenstellend, aus Sicht des STS war allerdings die Besatzdichte recht hoch, weswegen die Fläche lediglich als akzeptabel eingestuft wurde. Die zahlreichen Kletter- und Rückzugsmöglichkeiten können gelobt werden, hingegen dürfte den Tieren noch mehr Einstreu gereicht werden. Auch bei den Beschäftigungsmöglichkeiten könnte man noch etwas mehr Kreativität walten lassen (Getreideähren, Karton etc.).
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Die Deguhaltung war gesetzeskonform, das Platzangebot allerdings limitiert.
Die Rattenhaltung war gesetzeskonform, jedoch nicht grosszügig. Für diese kletterfreudige Tierart wären grössere Gehege wünschenswert.
Rennmäuse: Die Einstreutiefe muss über die gesamte Mindestfläche von 0,5 m 2 mindestens 25 cm hoch sein. Dies war hier nicht der Fall.
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Die Haltung der Degus war gesetzeskonform. Bei dieser aktiven Tierart wäre noch mehr Platz wünschenswert – mit 0,72 m2 Fläche und 80 cm Höhe bot die Haltung nur unwesentlich mehr als vom Gesetz verlangt. Die Einrichtung war aus Sicht des STS zufriedenstellend. Das Rattengehege, welches zwei Tiere beherbergte, mass ebenfalls 120 x 60 x 80 cm. Aus rechtlicher Sicht war die Haltung korrekt. Eine grosse Voliere oder ein mehrstöckiges, turmartiges Gehege anstelle eines Terrariums (dessen Höhe limitiert ist) wäre aber für die Ratten wesentlich tierfreundlicher. Ratten befinden sich gerne in der Höhe und nutzen auch gerne Gitterstäbe zum Klettern. Immerhin wurde der zur Verfügung stehende Platz gut ausgenutzt, die Einrichtung bewertete der STS als zufriedenstellend. Drei identische Terrarien mit je zwei Mongolischen Rennmäusen massen 100 x 50 x 100 cm, die rechtlich vorgeschriebene Mindestfläche wurde daher knapp bis nicht eingehalten, da es sich um Aussenmasse handelte. Die Einstreutiefe wäre eigentlich hoch genug – wenn sie denn über die gesamte Mindestfläche von einem halben Quadratmeter vorhanden gewesen wäre.
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Der STS empfiehlt mindestens zwei Quadratmeter für zwei bis fünf Meerscheinchen, hier war nur ein guter Quadratmeter vorhanden.
Kaninchen benötigen viel Platz zum Hoppeln. In diesem Gehege – wenngleich gesetzeskonform – war dies nicht gegeben.
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Die Meerschweinchen verteilten sich auf zwei Gehege identischer Grösse (150 x 70 x 100 cm), wobei einmal fünf Tiere und einmal drei Tiere gemeinsam in einem Gehege lebten. Das Platzangebot war gesetzeskonform, wies jedoch keinerlei Vorbildcharakter auf. Die Einrichtung war ebenfalls gesetzeskonform. Die Lichtverhältnisse stufte der STS hingegen als zu dunkel ein. Die beiden Gehege der Zwergkaninchen massen ebenfalls 150 x 70 x 100 cm. Das Platzangebot war für die jeweils zwei Tiere gesetzeskonform, aber auch hier gilt: Je grösser desto besser – für tierfreundliche Haltungsbedingungen sollten grosszügigere Platzverhältnisse zur Verfügung gestellt werden. Die Einrichtung war gesetzeskonform.
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Vorbildliches Gehege für Persische Rennmäuse.
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Voliere der Wellensittiche und Zwergwachteln: Die Voliere war insgesamt gut eingerichtet. Die Persischen Rennmäuse hatten ein Gehege mit einer vorbildlichen Höhe zur Verfügung. Es konnte als gut bewertet werden. Gut wäre die Haltung, wenn höher eingestreut würde. Elf Wellensittiche lebten zusammen mit zwei Zwergwachteln in einer Voliere, welche eine Grundfläche von 1 m2 und 2 m Höhe aufwies. Die Voliere war von drei Seiten her zugänglich und von allen Seiten einsehbar. Zu begrüssen wäre jedoch, wenn die Voliere nur von zwei Seiten her Einsicht bietet. Die Einrichtung indessen erfüllte alle Anforderungen. Die Zebrafinken (12 Stück) lebten in einer identisch grossen Voliere, wobei das Platzangebot in diesem Falle gesetzeskonform war, aus Sicht des STS jedoch noch grosszügiger ausfallen dürfte. Die Einrichtung konnte gelobt werden, positiv zu erwähnen ist auch, dass diese Voliere nur von zwei Seiten einsehbar war.
Gute Haltung der Zebrafinken.
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Auch die Voliere der Russköpfchen (120 x 60 x 75 cm, 2 Vögel) wies ein gesetzeskonformes, aber trotzdem nicht grosszügiges Platzangebot auf. Aus Sicht des STS wäre noch mehr Flugraum wünschenswert. Die Einrichtung bewertete der STS als zufriedenstellend, auch Beschäftigungsmöglichkeiten gab es. Hingegen könnte die Beleuchtung optimiert werden, da sie nur schwach war.
Agaporniden: Der Flugraum ist von der Grösse her optimierbar.
Grösse und Einrichtung des Leopardgeckoterrariums wurden positiv bewertet, hingegen war die Ausleuchtung ungenügend.
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Bei den Bartagamen besteht im Hinblick auf die Terrarienbreite und die Beleuchtung Optimierungsbedarf.
Die Leopardgeckos à ca. 10 cm Kopf-Rumpf-Länge lebten in einem Terrarium, welches 150 x 60 x 80 cm mass und als grosszügig eingestuft wurde. Die Einrichtung präsentierte sich abwechslungsreich und enthielt unter anderem Rückzugsmöglichkeiten, eine bekletterbare Rückwand sowie diverse weitere Einrichtungsgegenstände zum Klettern. Die Ausleuchtung war aus Sicht des STS allerdings ungenügend. Die Bartagamen (2 Tiere, KRL des grösseren Tieres 20 cm) waren nur für einen Ferienaufenthalt im Zoo Roco untergebracht. Mit 180 x 70 x 90 cm wies das Gehege eine zufriedenstellende Länge auf – leider war jedoch die Breite zu klein, denn sie müsste mindestens 80 cm betragen. Es sollte stets bedacht werden, dass die Mindestvorschriften auch bei Ferienaufenthalten gelten. Die Einrichtung war grundsätzlich zufriedenstellend, Rückzugsund Klettermöglichkeiten waren vorhanden. Leider musste die Beleuchtung bemängelt werden – die Ausleuchtung war insgesamt ungenügend, zudem befanden sich die UV-Lampen zu nahe an den Tieren. Dies kann zu Hautschädigungen führen.
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Die europäischen Landschildkröten kamen gerade aus dem Winterschlaf. Die Grösse des Terrariums (Platzangebot: 200 x 75 cm) war für die acht Tiere (Panzerlänge 10 – 15 cm) gesetzeskonform. Die Einrichtung war zweckmässig. Leider war nur eine einzelne UV-Lampe installiert, unter welcher nicht alle acht Tiere gleichzeitig Platz fanden. Als «Aufwachraum» ist dies für die Tiere akzeptabel, aufgrund der niedrigen Temperatur sollte dann aber noch kein Futter angeboten werden. Da Futter angeboten wurde, sollten auch zusätzliche Lampen (bedeuten mehr Wärmequellen) vorhanden sein. Informationspflicht: Zoo Roco setzte die Informationspflicht insgesamt unvollständig um. Wie vom Gesetz verlangt, werden Haltungsinformationen abgegeben.
Aufwachraum für die europäischen Landschildkröten. Die Gehegedeklarationen präsentierten sich in unterschiedlichem Licht. Die Gehege der Nager, Kaninchen und Vögel wurden in der Regel mit den Aussenmassen und der zulässigen Tierart angeschrieben. Es fehlten jedoch die Innenmasse und Anzahl Tiere pro Tierart. Die Zoofachhandlung gab an, dass Verbesserungen per Anfang 2020 vorgenommen werden.
Beide Abbildungen: So wird beispielsweise ein Nagerkäfig deklariert. Gelistet sind die Aussenmasse, die zulässigen Tierarten werden aufgeklebt. Es fehlen die Innenmasse und im Fall Bild rechts die Anzahl.zulässiger Tiere.
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Hier fehlt die Angabe, für wie viele Rennmäuse das Gehege geeignet ist.
Dank des QR Codes kommen die Kunden schnell zum Rechner, anhand dessen sie den Fischbesatz bestimmen können.
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Bei den Aquarien wurde teilweise auf den Fischbesatzrechner verwiesen, was vorbildlich ist. Ansonsten gab es für die Aquarien eine Liste mit möglichem Fischbesatz pro Grössenkategorie. Bei den Miniaquarien fehlten indessen die Angaben zum Besatz. Aus Sicht des STS sollten solche Aquarien aber gar nicht erst verkauft werden, da den Fischen weder das nötige Milieu noch die erforderliche Einrichtung für einen artgerechten Lebensraum ermöglicht werden kann.
Liste mit Besatz pro Grössenkategorie.
Der Ciano Nexus 14 l und 20 l werden mit einer Fischabbildung präsentiert. Fische sollten darin aber nicht gehalten werden.
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Irreführende Abbildungen auf den Originalpackungen fanden sich auch bei den Terrarien von Exo Terra und Amazoonas. Hier könnte man als Zoofachgeschäft die nicht zulässigen Tiere durchstreichen. Zoo Roco löste die Problematik, indem die Terrarien mit einem Informationsblatt beklebt wurden, welches die verschiedenen Reptilienarten und die Mindestmasse, welche ein Terrarium haben sollte, angab. Problematisches Sortiment: Lobenswert war, dass bei den Laufrädern die irreführenden Abbildungen korrigiert wurden. So strich man bei einem Laufrad à knapp 30 cm die Chinchillas durch und ergänzte mit handschriftlichen Angaben die Zieltierarten, für welche das Laufrad aufgrund des Durchmessers geeignet ist.
Vorbildlich: Bei den Reptilien wird eine Liste mit den Mindestanforderungen zur Verfügung gestellt.
So verhindert der Zoo Roco, dass Kunden aufgrund der Bilder in die Irre geführt werden, bravo.
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Zoo Tropic, besucht am 17. Juni Tierhaltung: Im Zoo Tropic stehen nur noch Fische im Angebot, weswegen die Tierhaltung nicht näher evaluiert wurde. Informationspflicht: Im Hinblick auf die Informationspflicht verfolgte man gute Ansätze, denn die Zieltierarten und der Tierbesatz waren vermerkt und korrekt, und auch Informationsmaterial war vorhanden. Optimierungsbedarf bestand im Hinblick auf die fehlenden Innenmasse. Weiter wusste die Verkäuferin nicht, dass das Informationsmaterial zwingend bei jedem Gehegeverkauf abgegeben werden muss. Problematisches Sortiment: Kritische Artikel fand der STS keine.
Die Innenmasse fehlten, Zieltierarten und Anzahl Tiere waren jedoch vermerkt.
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7. Anhang Besuchte Zoohandlungen Name
Strasse, Nummer
PLZ, Ort
Kanton
Seite
Le Scalaire Animalerie
Route d'Oulteret 5
1260 Nyon
VD
49
Qualipet Payerne
Route de Bussy 24
1530 Payerne
VD
20
Hornbach Villeneuve
Chemin du Pré-Neuf
1844 Villeneuve
VD
33
Oisellerie de la Tour
Rue Daniel-Jeanrichard 15
2300 La Chaux-de-Fonds NE
50
Zoohandlung Glarus GmbH
Schweizerhofstrasse 16
8750 Glarus
GL
63
Qualipet Netstal
Molliserstrasse 41
8754 Netstal
GL
18
Zoo Roco
Bielstrasse 40A
3250 Lyss
BE
72
Zoo Kakadu
Bernstrasse 217
3052 Zollikofen
BE
65
Fish-Point GmbH
Dorfstrasse 27
3661 Uetendorf
BE
43
Zoo Tropic
Burgfelderstrasse 3
4055 Basel
BS
80
Zoo Häner
Binnigerstrasse 114F
4123 Allschwil
BL
60
Zoohaus Fasler
Hauptstrasse 9
4132 Muttenz
BL
62
Tierparadies Oberwil
Mühlemattstrasse 13
4104 Oberwil
BL
57
Petfriends Muttenz
Hagnaustrasse 25
4132 Muttenz
BL
25
Hornbach Galgenen
Kantonsstrasse 61
8854 Galgenen
SZ
30
Qualipet Mythen Center
Mythen-Centerstrasse 18
6438 Schwyz
SZ
15
Aquarium Seerose
Löwenstrasse 3
8001 Zürich
ZH
38
Dadas Tiershop
Zuercherstrasse 119
8406 Winterthur
ZH
41
Andys Tierhüsli
Freilagerstrasse 55
8047 Zürich
ZH
35
Zoo-Shop GmbH
Flawilerstrasse 17
9200 Gossau
SG
64
Fressnapf
Churerstrasse 5
9470 Buchs
SG
27
Qualipet Center Abtwil
Breitfeldstrasse 1
9015 St.Gallen
SG
5
Animali Tiershop Rorschach
Hauptstrasse 98
9400 Rorschach
SG
36
Qualipet Center Haag
Rheinstrasse 2
9469 Sennwald
SG
10
Fressnapf Chur
Pargherastrasse 7,
7000 Chur
GR
28
Petfriends Chur
Quadercenter, Quaderstrasse 32
7000 Chur
GR
23
Landi
Löserstrasse 1
7302 Landquart
GR
34
Pet’s Shop Davos
Bahnhofstrasse 1
7260 Davos
GR
59
Tierlihuus am Lehn
Dätwylerstrasse 2
6460 Altdorf
UR
53
Qualipet Grancia
Parco Commerciale Grancia, Via Cantonale
6916 Grancia
TI
12
Qua La Zampa
Via Pini 22
6710 Biasca
TI
52
Zoo Adebar
Piazza Stazione 8
6600 Muralto
TI
59
L’Arca degli animali
Via alla Chiesa 18
6962 Viganello
TI
48
Qualipet Bellinzona
Via S. Gottardo 17
6500 Bellinzona
TI
9
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SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS
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Zoofachhandlungen, welche besucht, aber nicht beurteilt wurden
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Name
Strasse, Nummer
PLZ, Ort
Kanton
Begründung
Mikazoo
Rue des Battes
2800 Délémont
JU
Geschäft geschlossen
Happy Animal
Zürcherstrasse 51
8854 Galgenen
SZ
Geschäft geschlossen
Ihr Tiershop AG
Delfterstrasse 36
5004 Aarau
AG
Garden Center Schilliger
Route du Bois
1753 Matran
NE
Nur noch Fische im Sortiment. Fische wurden nicht beurteilt
Listopet Adliswil
Kronenstrasse 3
8134 Adliswil
ZH
Nur kleines Hunde- und Katzensortiment ohne problematische Produkte
Tierlädeli Schnüffel
Hauptstrasse 87
4313 Möhlin
AG
Nur kleines Hunde- und Katzensortiment ohne problematische Produkte
Petfriends Basel
St. Jakobs-Strasse 397
4052 Basel
BS
Nur kleines Hunde- und Katzensortiment ohne problematische Produkte
Petshop Bieri GmbH
Gurzelenstrasse 2
4512 Bellach
BL
Nur kleines Hunde- und Katzensortiment ohne problematische Produkte