SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS
RECHERCHE ZOOFACHHANDEL 2021
Fünf Dsungarische Hamster wurden in einem 120 x 60 x 68 cm grossen Gehege gehalten. Auch diese Fläche ist in Ordnung, wobei Zwerghamster viele Ausweichmöglichkeiten benötigen und das Gehege deswegen besser noch grösser sein sollte. Es fehlten bei allen Haltungen frische Äste zur Beschäftigung. Gut fand der STS, dass am Terrarium die Mindesteinstreutiefe markiert wurde. Die Rennmäuse lebten auf 120 x 60 x 68 cm, also etwas mehr als gesetzlich vorgeschrieben.
Die Korkelemente werden von den kantonalen Veterinärämtern als Nagematerial akzeptiert. Frische, ungiftige Äste können aber zusätzlich auch der Beschäftigung dienen und sollten deshalb immer erste Wahl sein.
Die Haltung der Rennmäuse war in Ordnung, frische Äste wären wünschenswert.
Qualipet, Filiale Frick (AG), besucht am 27.5.2021 Sortiment: Qualipet verkauft keine Vogelsitzstangen mit Rillen mehr, das ist erfreulich. Zu kritisieren ist die sogenannte Einstreumatte, die auch als Kuschelteppich bezeichnet wird. Im Beschrieb steht, dass die Matte die ideale Einstreu und Schlafunterlage für Nager sei. Eine Matte ersetzt aber die gesetzlich vorgeschriebene Einstreu nicht. Die Gehege waren nicht mit Innenmassen und max. zulässiger Anzahl Tiere versehen. Die Transportboxen waren leider als Kleintierbehälter beschriftet.
10
Mit einer Matte die Einstreu zu ersetzen, ist nicht erlaubt.
Die Deklaration der Gehege war ungenügend.