Die Einsatzführung im Ahrtal 2021

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Die Einsatzführung im Ahrtal 2021

Erkenntnisse aus der Flutkatastrophe für die Leitung und das Führen im Katastrophenschutz

Dominic Gißler
Sebastian Herbe • Ramian Fathi

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Die Einsatzführung im Ahrtal 2021

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ISBN: 978­3­96461­075­1

Die Einsatzführung im Ahrtal 2021

Erkenntnisse aus der Flutkatastrophe für die Leitung und das Führen im Katastrophenschutz

Rekonstruktion und Analyse der Führungssysteme und Befundung ihres Funktionierens an den Tagen der Flut und bei der Katastrophenbewältigung im Landkreis Ahrweiler / Rheinland­Pfalz (Deutschland) im Jahr 2021

Dominic Gißler

Sebastian Herbe

Ramian Fathi

Stumpf + Kossendey Verlagsgesellschaft mbH, Edewecht 2024

Das Führungssystem für den Katastrophenschutz im Landkreis Ahrweiler und der Einsatz an den Fluttagen des 14. / 15.

4.1

4.2 Systematische Ausrichtung des Katastrophenschutzsystems und der Leistungsfähigkeit des Führungssystems der Kreisverwaltung

5.3 Tatsächliche Möglichkeit eines präemptiven Einsatzes vor dem reaktiven Einsatz

5.4 Objektivierter Einsatzverlauf

5.5 Subjektiver Einsatzverlauf

5.6 Zwischenfazit: Beeinflussbarkeit des Ereignisverlaufs unter den tatsächlichen Bedingungen durch die tatsächliche TEL und den Landrat 103

5.7 Mögliche Konstitution eines leistungsfähigen Führungssystems

5.8 Zwischenfazit: Beeinflussung des Ereignisverlaufs durch ein leistungsfähiges Führungssystem

6 Beurteilung

6.1 Erfüllung des Gutachtenauftrages

6.2 Tatsächlich erbrachte Führungsleistungen der TEL

6.3 Abschlussbefund: Von der Vorhaltung bis zu den erbrachten Führungsleistungen

6.4 Einordnung der Befunde

6.5 Fazit der

7.1 Material, Methode, Aussagekraft

8.1 Schriftliches Untersuchungsmaterial

8.2 Aufbereitung der Geschäftsverteilung der Abteilung 3.1 der Kreisverwaltung Ahrweiler

8.3

8.4 Untersuchung der Qualifizierung für die stabsmäßige Führung von Einsätzen an der Feuerwehr­ und Katastrophenschutzakademie Rheinland­Pfalz

8.5 Untersuchung des Kompetenzerhalts der TEL

8.6 Untersuchung der technologischen Ausstattung der Führungsbasis

8.7 Vorgehaltener Stabsraum der TEL

8.8 Untersuchung der tatsächlichen Besetzung der TEL

8.9 Untersuchung der Warnmeldungen der Kreisverwaltung Ahrweiler und vom Hochwassermeldedienst via KATWARN

8.10 Möglicher Aufgabenzuschnitt und Abschätzung erforderlicher Funktionsstellen in einer leistungsfähigen TEL für die Erstphasen von Maximalereignissen

8.11 Anlagenverzeichnis

Der Einsatz zur Katastrophenbewältigung unter Leitung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion vom 17. Juli 2021 bis 6. August 2021

5.1

5.2

TEIL III

Ergänzende Analysen und Implikationen für den Bevölkerungsschutz

1 Kritik an der Begutachtung der Führungsleistungen der Einsatzleitung der Kreisverwaltung Ahrweiler im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe am 14. / 15. Juli 2021

2 Initiale Problemfeldindikation bei der Stabsarbeit in den Einsätzen aufgrund des Starkregens im Juli 2021 in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen

2.1

2.2 Fokus und Ziel

2.3

2.4

3 Untersuchung der Selbst- und Fremdwahrnehmung der TEL Rheinland-Pfalz unter Leitung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion vom 17. Juli 2021 bis 6. August 2021

3.1

3.2

3.3

4 Bedeutung der Erkenntnisse für die Bevölkerungsschutz- und Katastrophenschutzbedarfsplanung

4.1

4.5 Fortschreibung des Katastrophenschutzbedarfsplans zur wirksamen

5.1

5.2

5.4 Auflösung systematischer Selbstrestriktionen im Bevölkerungsschutz

5.5 Führungsfähigkeit, Leistungsfähigkeit, Bemessungsgröße, Zuständigkeit für den Katastrophenschutz, Reaktionsfähigkeit

Einleitung

Autor: Dominic Gißler

Das Tiefdruckgebiet „Bernd“ brachte im Juli 2021 extreme Regenmengen mit sich. Dieses meteorologische Ereignis wirkte sich in Deutschland vor allem in Regionen der Bundesländer Rheinland­Pfalz und Nordrhein­Westfalen katastrophal auf die dort lebenden Menschen aus. Extremwetterereignisse als Folgen des Klimawandels rückten dadurch einmal mehr in die öffentliche Wahrnehmung. Von den vielen betroffenen Gebieten bleibt insbesondere das Ahrtal im Landkreis Ahrweiler in Rheinland­Pfalz im kollektiven Gedächtnis.

Auswirkungen und Debatte

Die „Flutkatastrophe im Ahrtal“, die im Tal oft auch kurz „die Flut“ genannt wird, war ein Naturereignis, das eine hochentwickelte Gesellschaft im Mark traf. Eine schwallartige Sturzflut riss entlang der Ahr mindestens 135 Menschen in den Tod und zerstörte einen ganzen Landstrich. Das Fehlen bzw. das Nichtfunktionieren einer durchgängigen Katastrophen(­schutz­)planung von der Risikoanalyse über Prävention, Reaktion bis hin zur Einsatzdurchführung wurde in der Öffentlichkeit und der Fachwelt massiv kritisiert. Quer durch Politik und Verwaltung, in den Sicherheits­, Siedlungs­ und Sozialwissenschaften und in den Leitmedien herrschte Konsens, dass aus dieser Katastrophe für die Zukunft dringend gelernt werden müsse. Es wurden aus gesellschaftlicher und ökologischer Sicht Fragen aufgeworfen, etwa zum Siedlungswesen, zum Umgang mit Extremwetter und damit verbunden zur Resilienz vor dem Hintergrund des Klimawandels. Eine mögliche Erklärung, wieso Wissen aus früheren extremen Hochwassern an der Ahr über Generationen nicht weiter übermittelt wurde, lieferte in der Debatte das Schlagwort der Katastrophendemenz. Die Frage nach der vielleicht zumindest teilweisen Vermeidbarkeit der Hochwasserfolgen vermochte die Kenntnis dieses Phänomens jedoch nicht zufriedenstellend zu beantworten. Die Querschnittsfragen aus der Debatte sind auch deswegen komplex, weil sie prinzipieller Natur und sehr weitgehend sind.

Aus staatlicher und individueller Sicht stellten sich angesichts der hohen Zahl zu beklagender Menschenleben grundsätzliche Fragen zur Vorbeugung, Vorsorge und Reaktion auf solche Katastrophen mit elementaren Ursachen in der Natur. In diesem Themenfeld stellte sich konkret die Frage, ob zur Abwehr der gegenwärtigen Gefahren durch die extremen Niederschlagsmengen alle Möglichkeiten ausgeschöpft worden waren. Solche Fragen beziehen sich teils auf die Bürgerinnen und Bürger, etwa wo die Selbsthilfe der Bevölkerung oder der Schutz eigener Sachwerte betroffen sind. Zentrale Fragen beziehen sich jedoch – auf die staatliche Daseinsvorsorge (also nach Chardon [2020] Leistungen, die für ein menschliches Dasein wichtig sind wie Energie­ und Wasserversorgung oder Abwasser­ und Müllentsorgung), – auf die generelle öffentliche Sicherheit und Ordnung (Generalklausel zum Schutz der Rechtsgüter der Bürgerinnen und Bürger, vgl. Alexy et al. 2023)

– und gehen bei Fortführung dieser Ansätze letztlich auf im Katastrophenschutz (definiert nach BBK [o. J.a] als „Landesrechtliche Organisationsform der kommunalen und staatlichen Verwaltungen in den Ländern zur Gefahrenabwehr bei Katastrophen, bei der alle an der Gefahrenabwehr beteiligten Behörden, Organisationen und Einrichtungen unter einheitlicher Führung durch die örtlich zuständige Katastrophenschutzbehörde zusammenarbeiten“).

Nach der Flutkatastrophe entspann sich über die Zeit der Bundestagswahl im Herbst 2021 eine Debatte bis auf Bundesebene und teils in anderen Bundesländern, ob „der Katastrophenschutz“ gut aufgestellt sei und ob die Kompetenzen über die Ebenen der Kommunen, Länder und des Bundes passend verteilt seien. Die Debatte schloss zu kleinen Teilen an das staatliche Krisenmanagement in der zu diesem Zeitpunkt noch immer andauernden Covid­19­Pandemie an. Mit weniger öffentlicher Aufmerksamkeit setzte sich die Debatte mit den Kriegshandlungen Russlands in der Ukraine im Februar 2022 vor allem mit Blick auf den Zivilschutz fort. Die befürchtete Energiemangellage im Winter 2022/2023 löste auf allen Ebenen unterschiedlich ausgeprägte Vorsorge­ und Vorbereitungsaktivitäten aus, die thematisch dem Katastrophenschutz zugeordnet werden können. Zwei Maßnahmen als Lehre aus der Flutkatastrophe stechen heraus: Bund und Länder haben zum 2. Juni 2022 das Gemeinsame Kompetenzzentrum Bevölkerungsschutz (GeKoB) gegründet. Der Landtag Rheinland­Pfalz hat am 11. Juli 2024 das Landesgesetz zur Errichtung des Landesamtes für Brand­ und Katastrophenschutz verabschiedet (GVBl RLP 2024 Nr. 18). Außerdem gibt es einen Referentenentwurf über den Neuerlass des Brand­ und Katastrophenschutz­

Abb. 1: Die Auswirkungen der Flut können in die unmittelbare Katastrophenbewältigung und den längerfristigen Wiederaufbau wie im Bild unterschieden werden. (Foto: Philipp Köhler)

gesetzes Rheinland­Pfalz, der zur Drucklegung des Buches noch nicht veröffentlicht ist. Mit ausgelöst durch die Flutkatastrophe im Ahrtal sieht sich „der Bevölkerungsschutz“ (definiert nach BBK [o. J.b] als „Oberbegriff für alle Aufgaben und Maßnahmen der Kommunen und der Länder im Katastrophenschutz sowie des Bundes im Zivilschutz“) durch dieses geschichtliche Konglomerat seither von innen wie auch von außen mit der Frage konfrontiert, ob man auf mögliche Ereignisse ausreichend vorbereitet sei.

Übergeordnete Fragestellungen

Die Nationale Sicherheitsstrategie Deutschlands (Auswärtiges Amt 2023) stellt „angesichts eines immer komplexeren und breiteren Bedrohungsspektrums“ die „grundlegende Bedeutung [des Bevölkerungsschutzes] für die menschliche Sicherheit und für die Resilienz unseres Gemeinwesens“ heraus und die Bundesregierung bekennt sich darin zur Umsetzung der Strategie zur Stärkung der Resilienz gegenüber Katastrophen, etwa in einem Resilienzdialog mit den Bundesländern. In der Resilienzstrategie (Bundesministerium des Innern und für Heimat 2022) werden explizit die „Sicherstellung der Führungsfähigkeit“ und die Vorhaltung „erprobte[r] Krisen­(Führungs­)stäbe“ angeführt. Aus den Stoßrichtungen der beiden Doktrinen aus dem Bereich der Inneren Sicherheit lässt sich klar ableiten, dass die Fähigkeit, auf katastrophische Ereignisse, gleich welcher Ursache, adäquat reagieren zu können, ein elementares strategisches Ziel ist. Hierzu zählen sowohl die operative, praktische Bewältigung als auch die Führung der dazu erforderlichen Einsatzkräfte.

Speziell im Feuerwehrwesen wurde auf Kritik aus dem Einsatz bei der Flutkatastrophe 2021 im Ahrtal hin eine Überprüfung der Muster­Feuerwehr­Dienstvorschrift 100 „Führung und Leitung im Einsatz“ (FwDV 100) angestoßen. Diese stellt faktisch für den Katastrophenschutz ein, wenn nicht gar „das“ zentrale Reglement dar, weil es in Deutschland seit der Außerkraftsetzung 1997 keine Katastrophenschutzdienstvorschriften als solche mehr gibt. Nach Feststellung eines Überarbeitungsbedarfs der FwDV 100 beauftragte der Arbeitskreis (AK) IV der Innenministerkonferenz (IMK) Anfang 2024 die Arbeitsgruppe Feuerwehrdienstvorschriften mit der Überarbeitung der Vorschrift. Dieser Prozess dauerte zum Zeitpunkt der Drucklegung dieses Buches an.

Insgesamt hat die Flutkatastrophe im Ahrtal 2021 präventive wie reaktive Fragestellungen aufgeworfen, die von gesamtgesellschaftlicher Relevanz und von übergeordneter Art sind: Es geht um einen wirksamen Bevölkerungsschutz.

Nachbereitung

Die Nachbereitung der Flutkatastrophe im Ahrtal 2021 kann unscharf unterschieden werden in öffentliche und fachliche Belange, die teilweise Schnittmengen haben. Zum Öffentlichen werden die Aufklärung an sich, die Untersuchung von politischer und disziplinarischer Verantwortung sowie in einem eigenen Feld die Klärung strafrechtlicher Verantwortung gezählt. Zum Fachlichen wird der gesamte Bereich des Risikomanagements, der Konzeption, Vorhaltung von Fähigkeiten, Ressourcen und Personal, von Vorgehensweisen als Strategien, Taktiken und Einsatzplanung sowie das gesamte Führungswesen gezählt, in dem sich ein

Abb. 2: Die optischen, haptischen und olfaktorischen Wahrnehmungen und die Geräusche lassen Eindrücke entstehen, die kaum mehr vergessen werden können. (Foto: Sebastian Drolshagen)

Einsatz letztlich realisiert. In der fachlichen bzw. organisationsinternen Nachbereitung werden auch Nachbesprechungen, Wissenstransfers oder Weiterentwicklungen bei indirekt beteiligten Stellen oder Personen gesehen, die beispielsweise in den Einsatz eingebunden waren, aber diese Nachbereitung nur intern ohne (Fach­)Öffentlichkeit durchgeführt haben. Die Akteure überschnitten sich in den Nachbereitungen teilweise. Es scheint so, als ob an manchen Stellen mit Beginn der staatsanwaltlichen Ermittlungen erste fachliche bzw. organisationsinterne Nachbereitungen ins Stocken gerieten oder vielleicht aufgrund der Ermittlungen gar nicht erst begonnen wurden. Weil es aber keine Pflicht zur Nachbereitung und zur Erhebung aller Nachbereitungen gibt, kann kein Nachbereitungsstand gemessen werden. Daher kann über die plausible Vermutung hinaus nicht belastbar gesagt werden, welche Stellen (ggf. weshalb) keine Nachbereitung durchgeführt haben.

Intention der Autoren

Die Autoren sind ehrenamtlich, beruflich und wissenschaftlich im Bereich des Bevölkerungsschutzes tätig und haben in unterschiedlichen Konstellationen an der Nachbereitung der Flutkatastrophe im Ahrtal mitgewirkt. Die Autoren wollen die gewonnenen Erkenntnisse aus den durch sie begleiteten Nachbereitungsteilen in die Fachwelt transferieren. Die Motivation zu diesem Buch ist die tiefe Überzeugung, dass sich Geschichte nicht wiederholen muss, wenn wir als Gesellschaft und als Fachwelt aus der Flutkatastrophe im Ahrtal in Bezug

auf die Führung von Einsätzen aufgrund von Maximalereignissen das Relevante lernen! Die Autoren wollen für die Praxis dazu beitragen, dass ähnliche Konstellationen, wie sie sich 2021 beim Einsatz im Landkreis Ahrweiler ergeben haben, vermieden werden können. Systematisch soll mit Impulsen dazu beigetragen werden, den Bevölkerungsschutz weiterzuentwickeln. Um zu verdeutlichen, dass dem Buch kein monetäres Interesse der Autoren zugrunde liegt, werden deren Honorare aus dem ersten Verkaufsjahr dieses Buches an „Die AHRche e. V.“ gespendet und kommen somit dem Wiederaufbau im Ahrtal zugute.

Hintergrund

Durch die öffentliche Nachbereitung ergab sich in der Fachwelt sowie bei Angehörigen von Verstorbenen, bei Betroffenen, aber auch bei beteiligten Personen, die beispielsweise einen Sitz in einem Stab hatten, ein großes Interesse an jeglichen erstellten Gutachten. Solche Dokumente sind per se allerdings nicht öffentlich zugänglich. Dem erkannten Interesse soll mit diesem Buch in einer angemessenen und respektvollen Form begegnet werden, um etwa Betroffene bei der persönlichen Bewältigung zu unterstützen, um Beteiligten Antwortmöglichkeiten auf Fragen des eigenen Wirkens im Gesamtkontext geben zu können oder auch um (besser späte als keine) organisationsinterne Nachbereitungen zu ermöglichen. Insgesamt soll das Buch primär der Weiterentwicklung des Bevölkerungsschutzes dienen und sekundär hinsichtlich möglicherweise kontrovers zu sehender Aspekte der Aufklärung der Flutkatastrophe zur Transparenz beitragen.

Zugrunde liegende Gutachten

Dieses Buch basiert auf zwei Gutachten zur Einsatzführung, die zum Zweck der Nachbereitung der Flutkatastrophe erstellt wurden. Das Gutachten vom 15. Oktober 2023 wurde im Auftrag der Staatsanwaltschaft Koblenz für das dort geführte Ermittlungsverfahren erstellt. Als Bestandteil der Ermittlungsakte ist das Gutachten nicht öffentlich. In solchen Ermittlungsverfahren ist es daher unüblich, dass sich Gutachter in Persona in der Öffentlichkeit äußern, auch wenn ihr Name öffentlich bekannt ist und sie darauf angesprochen werden. Die kommunikative Hoheit in Ermittlungsverfahren gebührt der Staatsanwaltschaft, was vom Gutachter und seinen Mitarbeitern durchgehend respektiert wurde, wodurch sich erklärt, weswegen sich der Gutachter nicht während des laufenden Verfahrens außer in seiner öffentlichen Vernehmung am 27. November 2023 vor dem Untersuchungsausschuss 18/1 „Flutkatastrophe“ des Landtags Rheinland­Pfalz zum Gutachten geäußert hat. Zum Schutz des Verfahrens und der Beschuldigten durfte dieses Gutachten deswegen grundsätzlich nicht veröffentlicht werden. Staatsanwaltschaften veröffentlichen Ermittlungserkenntnisse, die über ein Strafverfahren hinaus, z. B. für die Weiterentwicklung des Bevölkerungsschutzwesens, relevant sein können, üblicherweise nicht, weil dies nicht zu ihrem Auftrag gehört. Zwar können Dritte zu Forschungszwecken unter engen gesetzlichen Voraussetzungen Einsicht in Ermittlungsakten erhalten, für die größere Fachwelt bzw. die Öffentlichkeit gibt es jedoch per se keine Möglichkeit, derart umfassende Informationen zu erhalten.

4.5 Übertragung der DV 100 – vorgehaltener VWS

Im untersuchten Material wurde keine Stabsdienstordnung oder ähnliche Festlegungen/ Organisationen zum VWS gefunden, die einen Verwaltungsstab des Landkreises Ahrweiler verkörpern würden. Im weiteren Verlauf wird angenommen, dass das zur Verfügung gestellte Material den vollständigen, in der Kreisverwaltung Ahrweiler am 14. Juli 2021 verfügbaren Regelungsstand zum VWS umfasst.

Es wird befunden, dass die DV 100 in Bezug auf die administrativ­organisatorische Komponente (VWS) mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vorbereitend nicht auf den Landkreis Ahrweiler übertragen wurde. Am 14. Juli 2021 war mit dem VWS also eine von zwei wesentlichen, nach der Systematik der DV 100 vorgegebenen Komponenten nicht vorhanden (TEL und VWS als wesentliche Komponenten unterhalb der politisch gesamtverantwortlichen Komponente). Es gab also keinen vorbereitend konstituierten Verwaltungsstab, der am 14. Juli 2021 hätte eingesetzt werden können.

4.6 Übertragung der DV 100 – vorgehaltene TEL

Im untersuchten Material wurde keine Stabsdienstordnung, kein Einsatzführungskonzept oder ähnliche Festlegungen/Organisationen zur TEL gefunden, die eine Übertragung der reaktiven Aspekte der DV 100 auf den Landkreis Ahrweiler verkörpern würden. Es gibt daher keine formalisierten Abläufe, keine Beschreibung des Informationsmanagementsystems oder keine prozessualen Regelungen, die begutachtet werden konnten. An einzelnen Stellen im untersuchten Material werden praktische Übungen beschrieben, die allerdings kein umfassendes Bild über die Ablauforganisation geben. Die im RAEP Hochwasser Teil B beschriebene Führungsorganisation ([.Q.]) stellt lediglich eine rudimentäre Aufbauorganisation dar. Die durch die Führungsrichtlinie implizit durch die Mindestbesetzung vorgegebene Aufbauorganisation einer TEL stellt nur die innere Organisation der TEL dar und nicht die Struktur des Einsatzes.

Die Katastrophen-Alarmordnung des Landkreises Ahrweiler vom Stand Februar 2000, wie sie als Papierexemplare in der Führungsbasis am 1. September 2023 vorgefunden wurde, stellt lediglich ein Telefon­ und Funkrufverzeichnis dar. Sie entspricht nicht dem in der gelebten Praxis anzutreffenden Umfang von Katastropheneinsatzplänen und deckt die Intention eines Plans nicht ab.

Im weiteren Verlauf wird angenommen, dass das zur Verfügung gestellte Material den vollständigen, in der Kreisverwaltung Ahrweiler am 14. Juli 2021 verfügbaren Regelungsstand zur TEL umfasst. Aufgrund der Bedeutung eines Nichtvorliegens für die Gesamtbeurteilung hat sich der Gutachter am 31. August 2023 von der Staatsanwaltschaft Koblenz versichern lassen, dass das zu untersuchende Material die Stabsdienstordnung nicht umfasst. Aus dem Nichtvorliegen wird geschlossen, dass die DV 100 mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht in Form einer formalen Stabsdienstordnung für die TEL, eines formalisierten Einsatz­

führungskonzeptes oder ähnlichen ausdrücklichen Festlegungen/Organisationen auf den Landkreis Ahrweiler übertragen wurde. Der Organisationsgrad entsprach also nicht der im Bevölkerungsschutz üblichen Weise in Form einer Stabsdienstordnung.

Gleichwohl muss es in der TEL aus der Konstitution, aus Veranstaltungseinsätzen und vergangenen Gefahrenabwehreinsätzen heraus mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit informelle, praktische Übungen gegeben haben. Die Darstellungen auf den Whiteboards der TEL, wie die Fotodokumentation der Inaugenscheinnahme des Stabsraumes (Items 4A­4C) belegt, zeigen zudem Elemente der Einsatzstruktur, was bedeutet, dass es eine Art Aufbauorganisation in zumindest einfacher grafisch gefasster Form des Einsatzes gab. Es wird jedoch als nahezu unmöglich beurteilt, die Strukturen und Abläufe eines vollständigen Führungssystems für eine Gebietskörperschaft wie den Landkreis Ahrweiler und eines Einsatzes wie im vorliegenden Fall rein informell so zu regeln, dass das Führungssystem zuverlässig funktioniert und eine ausreichende Performanz erlangt.

Zur Aufbau- und Ablauforganisation des operativ­taktischen Teils des Führungssystems des Landkreises Ahrweiler (TEL) wird befunden, dass diese vorbereitend vor dem 14. Juli 2021 mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht in ausreichender Tiefe (ganzheitlich über alle Führungsebenen) und angemessener Form (schriftlich, reproduzierbar) organisiert waren, die einerseits dem Usus im Bevölkerungsschutz entspricht (Stabsdienstordnung) und andererseits eine ausreichende Performanz des Führungssystems im Einsatz erwarten lässt (Sicherstellung der Leistungsfähigkeit im Bereich der Vorhaltung). Das bedeutet, dass die DV 100 in Bezug auf die operativ­taktische Komponente (TEL) vorbereitend nicht ausreichend (Tiefe, Form, nicht vorhandene Stabsdienstordnung als Ablauforganisation) auf den Landkreis Ahrweiler übertragen war, sodass das Funktionieren der TEL prospektiv mit ausreichender Sicherheit nicht gewährleistet gewesen wäre.

Die vorgehaltene Führungsunit (TEL) war am 14. Juli 2021 also organisatorisch nicht ausreichend gereift, um mit ihrer reaktiven Aufbietung als Führungsorgan der strukturellen und insbesondere der funktionalen Komplexität eines sich entwickelnden Einsatzes in einem Maximalereignis gerecht werden zu können.

4.6.1

Personalpolitik und Personalpool

Im untersuchten Material wurde keine ausdrückliche Personalpolitik gefunden, in der die Rekrutierung, Ausbildung und Verwendung von ehrenamtlichen Führungspersonen im Landkreis strategisch ausgerichtet worden wären. Zwar wurde eine Art Personalliste ([.Q.]) gefunden, die gleichermaßen den Personalpool darstellt, in dieser Liste ist jedoch keine Sollstärke genannt, weswegen das Dokument nicht als Steuerungselement verstanden werden kann. Erfahrungsgemäß werden Personalpolitiken allerdings nicht immer verschriftlicht, sondern auch mündlich formuliert und eher informell verfolgt. Inwiefern eine informelle Personalpolitik betrieben wurde, kann auf Basis des untersuchten Materials nicht beurteilt werden.

Der im zu untersuchenden Material dargelegte Personalpool der TEL (Teil I Kap. 8.3) umfasste 50 Personen, was bei einer Mindestbesetzung von 17 Funktionsstellen (Teil I

5.4.4.1 Allgemeiner Überblick über Warnungen im Bevölkerungsschutz

Mit einer Warnung als Maßnahme wird das Ziel verfolgt, die Bevölkerung zu sicherheitsgerechtem Verhalten anzuleiten. Dabei können gewünschte Verhaltensweisen (z. B. das Verlassen eines definierten Ortes und das Aufsuchen sicherer Orte) oder das Unterlassen bestimmter Verhaltensweisen (z. B. das Aufsuchen definierter Orte wie Keller) gemeint sein.

Deutschen Behörden steht eine Vielzahl von Warnmitteln aus dem sog. Warnmittelmix zur Verfügung (Radio, Fernsehen, online­basierte Mittel wie soziale Medien und Webseiten, Sirenen, digitale Stadtinformationstafeln, Fahrgastinformationssysteme, Cell Broadcast [im Februar 2023 eingeführt] und Warn­Apps wie z. B. NINA und KATWARN). MoWaS als modulares Warnsystem ermöglicht die standardisierte Verteilung über Warnmittel, die diesem Verteiler angeschlossen sind.

Speziell soziale Medien eröffnen die Möglichkeit der Dialogorientierung, indem mit Adressaten/Betroffenen aktiv kommuniziert und interagiert wird. Krisenkommunikation (Kommunikation in Krisen/Notfällen/Ereignissen) sollte sich an den Grundprinzipien

– Schnelligkeit (aktiv und frühzeitig),

– Wahrhaftigkeit (sachlich, transparent und wahr),

– Verständlichkeit (kurz, einfach, unkompliziert, bildhaft) und

– Konsistenz (einheitlich, koordiniert und kontinuierlich) orientieren (Bundesministerium des Innern 2015a).

Warnungen als Maßnahmen basieren allgemein auf aktiven Entscheidungen durch die Einsatzleitung. Entscheidungen wiederum basieren auf dem vorhandenen Wissen im Führungsorgan. Ob gewarnt wird, hängt grob von folgenden kaskadenartigen Faktoren ab:

– positiver Befund über Nutzen und Angemessenheit der Warnmaßnahme und des konkreten Warnmittels in der Situation (Zielführung, Opportunität)

– Kompetenz (Know­how und Zugänge), um Warnungen auslösen zu können, bzw. Ressourcen, um Warnungen durchführen zu können

– Situationsbewusstsein, um die Erforderlichkeit von Warnungen als Maßnahme erkennen zu können

– Wissen über das Warnwesen, um Warnungen als Maßnahme in Erwägung ziehen zu können.

Vorwärts gesehen bedarf es also dem Aufbau der Kompetenz, um warnen zu können. Rückwärts gesehen indiziert eine durchgeführte Warnung einen vorhergehenden positiven Faktor.

5.4.4.2 Durchgeführte Warnmaßnahmen am 14. Juli 2021 im Kontext tatsächlicher Informationsstände und Wissensstände

Tabelle I.6 in Kapitel 8.9 stellt u. a. die KATWARN-Warnungen als Warnmaßnahmen dar, die vom Landkreis Ahrweiler in der Alltagsorganisation/von der TEL veranlasst wurden.

Von der Kreisverwaltung und der TEL wurden die durch sie selbst zu bedienenden Warnmittel u. a. KATWARN als Applikation und Facebook und Twitter als soziale Medien

genutzt. Die Webseite der Kreisverwaltung wird nicht als Warnmittel gesehen. Mehrere verfügbare Warnmittel aus dem Warnmittelmix, darunter auch MoWaS als Verteiler, wurden also nicht genutzt.

In Anschluss an die oben dargelegte Kaskade wird konstatiert, dass es zu jeder Warnmaßnahme, die durch die TEL ausgelöst wurde, u. a. ein Bewusstsein für die Situation gegeben haben muss, damit die Warnmaßnahme überhaupt für erforderlich gehalten wurde. Speziell für die Warnungen um 14:34 Uhr, 19:35 Uhr und 23:09 Uhr bedeutet dies im Rückschluss, dass in der TEL jeweils ein Wissensstand vorgelegen haben muss, der den Nutzen und die Angemessenheit der Warnmaßnahme aus Sicht der TEL anzeigte.

Bereits um 15:26 Uhr informierte das Landesamt für Umwelt durch eine vor dem Ereignis eingerichtete automatisierte Hochwasserinformations­E­Mail die Kreisverwaltung Ahrweiler, dass die Pegelprognose bei Altenahr bei „über 5 Meter“ liegt. Zu diesem Zeitpunkt lag also eine Information in der Kreisverwaltung und qua Personalunion von [.P.] und [.P.] auch im Zeitverlauf in der TEL vor.

Drei Stunden später, um 18:26 Uhr passte das LfU die Pegelprognose für Altenahr nach unten auf maximal 4,06 m an. Registriert wurde dies in der TEL gemäß ETB erst um 19:09 Uhr (ETB­Eintrag Nr. 74). Die Berechnung des LfU wurde schrittweise bis letztlich um 21:26 Uhr auf 6,81 m nach oben angepasst. Ursache für diese Anpassungen waren u. a. Veränderungen bei der Regenprognose des DWD: „Die E-Mail vom 14.07. 18:26 enthielt eine etwas niedrigere Wasserstandsvorhersage, da seitens des DWD für den Abend des 14.07. wieder niedrigere Regenmengen vorhergesagt worden waren und der oberhalb liegende Pegel Müsch ausgefallen war“ [.Q.]. Auf die Bedeutung dieser Anpassungen für das Situationsbewusstsein wird an anderer Stelle eingegangen (Teil I Kap. 5.5).

Die um 19:35 Uhr veranlasste KATWARN­Warnung enthält die Aussage, dass „(…) mit einem Pegelstand der Ahr von über fünf Meter gerechnet“ wird (Hervorhebung durch den Autor). Um 19:35 Uhr muss im Rückschluss von der Warnmaßnahme in der TEL also ein Wissensstand geherrscht und somit eine Information vorgelegen haben, die diese Aussage begründet. Der Ursprung dieser Information wird in einer E­Mail von 15:26 Uhr von der LfU gesehen [.Q.].

Mehrere Zeuginnen und Zeugen sagten aus, dass in der TEL der Pegel Altenahr beobachtet wurde (fünf [.Q.], exemplarisch: „[…] die Pegelstände permanent über ein Smartboard angezeigt“). Die Anzeige des Pegels erfolgte in einem Diagramm mit zwei Achsen als über die Zeit aufgetragene Messkurve. Die Messung wurde viertelstündlich fortgeschrieben. Es ist unbekannt, ob die Aktualisierung der Website automatisch erfolgte oder manuell ausgelöst werden musste. Es wird im Folgenden gemäß den übereinstimmenden Zeugenaussagen angenommen, dass in der TEL bis zum Ausfall der Pegelmessstation um 20.45 Uhr viertelstündlich ein aktueller Informationsstand zum tatsächlichen Stand des Wassers/zum Pegelstand in Altenahr vorlag.

Die Posts um 20:46 Uhr (Facebook) und 20:56 Uhr (Twitter) beinhalten Informationen zum „aktuellen Pegelstand“, der jeweils mit 5,09 m für Altenahr angegeben wurde. Der tatsächliche Wasserstand am Pegel Altenahr betrug um 20:45 Uhr allerdings schon 5,75 m (Differenz: 66 cm) [.Q.]. Die beiden Meldungen in sozialen Medien entsprachen zu diesem Punkt also nicht dem in der TEL tatsächlich verfügbaren Informationsstand. Das bedeutet, dass in

der TEL Informationen vorlagen, die nicht zu Wissen verarbeitet wurden. Dennoch muss es einen Wissensstand gegeben haben, der die Veranlassung der beiden Posts begründete. Das auslösende Momentum dieser Veranlassung kann auf Basis des vorliegenden Materials nicht eindeutig geklärt werden.

Die Analyse der veröffentlichen Warnmeldungen (Teil I Kap. 8.9.2) zeigt, dass die Warnmeldungen in sozialen Medien vom Inhalt mehr der verwendeten Überschrift „Lagebericht“ entsprachen und nicht zu sicherheitsgerechtem Verhalten anleiteten Die Meldungen in den sozialen Medien entsprachen damit nicht der Intention von Warnungen als Anleitung zu einem solchen Verhalten. Aufgrund einer falschen Internetadresse in den KATWARN­Warnungen von 14:34 Uhr und 19:35 Uhr waren die beabsichtigten Links zu den Verhaltenshinweisen für Katastrophenlagen für die Bevölkerung nicht abzurufen. Dadurch kann ein Informationsdefizit bei der gewarnten Bevölkerung entstanden sein. Die Wortlaute der veröffentlichten KATWARN­Warnungen um 14:34 Uhr, 19:35 Uhr und um 23:09 Uhr werden als wenig geeignet befunden, um die Bevölkerung zu einem sich nach dem jeweiligen tatsächlichen Informationsstand im Einsatz erforderlich darbietenden sicherheitsgerechten Verhalten anzuleiten. Bei den KATWARN­Warnungen von 19:35 Uhr und 23:09 Uhr kam es zwischen der Beauftragung und der Auslösung zu Zeitverzügen von 41 min bzw. 32 min.

Das am 14. Juli 2021 gelebte organisatorische Warnwesen entsprach insgesamt nicht den Anforderungen an die Erstphasen eines Maximalereignisses. Den Grundprinzipien der Krisenkommunikation konnte insgesamt nicht entsprochen werden.

5.4.4.3 Ausreichen der durchgeführten Evakuierungsmaßnahme um 23:09 Uhr Mit der KATWARN­Warnung um 23:09 Uhr wurde eine Evakuierungsmaßnahme durchgeführt: „Aufgrund der starken Regenereignisse sollen die Bewohnerinnen und Bewohner der Städte Bad Neuenahr-Ahrweiler, Sinzig und Bad Bodendorf, die 50 m rechts und 50 m links von der Ahr wohnen, ihre Wohnungen verlassen“ (Teil I Kap. 8.9). Dieser Text wird im Folgenden weit gefasst als Maßnahme gewertet, auch wenn es streng genommen eine Sollbestimmung darstellt.

In Abbildung I.3 sind exemplarisch für Bad Neuenahr­Ahrweiler das tatsächliche Flutgebiet/die maximale Überflutungsfläche (blau) und die Evakuierungslinien von 50 m (rot) dargestellt.

Die durchgeführte Evakuierungsmaßnahme erweist sich rückblickend in den drei Gebietskörperschaften als gebietsmäßig nicht ausreichend weitgehend. Die Darstellung der Abstandslinie von jeweils 50 m links und rechts zur Ahr als Evakuierungsbereich zeigt unter Berücksichtigung der Topografie exemplarisch am Beispiel Bad Neuenahr­Ahrweiler, dass das Flutgebiet deutlich über den Evakuierungsbereich hinausging. Der festgelegte Evakuierungsbereich von jeweils 50 m links und rechts entlang der Ahr entspricht also größenordnungsmäßig nicht dem rückblickend als Gefährdungsbereich anzusehenden Flutgebiet.

5.4.4.4 Allgemeine Einsatzmaßnahmen

Zum Schutz des Schutzgutes „Mensch“ vor der Gefährdung durch eine „Flutwelle aus Wasser“ mit den Folgen u. a. des „Mitgerissenwerdens/Eingeschlossenwerdens/Ertrinkens/Ver-

Abb. I.3: Draufsicht der Darstellung des tatsächlichen Flutgebietes (blau) und der Evakuierungslinie von 50 m links und rechts der Ahr am Beispiel von Bad Neuenahr­Ahrweiler (rot). Schwarze Kreise/Trichter kennzeichnen die Auffindungsorte verstorbener Personen. [.Q. Aus den originalen Abbildungen wurden für das vorliegende Buch aus Gründen der Pietät die genannten schwarzen Symbole entfernt. Hierdurch kann es zu leichten Farbveränderungen gekommen sein. Diese Unschärfe wurde aufgrund der hohen Aussagekraft der Abbildung zur Veranschaulichung des Sachverhaltes in Kauf genommen.] (Grafik: Landeskriminalamt Rheinland­Pfalz)

Abb. I.4: Dreidimensionale Darstellung des tatsächlichen Flutgebietes (blau) und der Evakuierungslinie von jeweils 50 m links und rechts der Ahr am Beispiel von Bad Neuenahr­Ahrweiler (rot). Schwarze Kreise/Trichter kennzeichnen die Auffindungsorte verstorbener Personen. [.Q. Aus den originalen Abbildungen wurden für das vorliegende Buch aus Gründen der Pietät die genannten schwarzen Symbole entfernt. Hierdurch kann es zu leichten Farbveränderungen gekommen sein. Diese Unschärfe wurde aufgrund der hohen Aussagekraft der Abbildung zur Veranschaulichung des Sachverhaltes in Kauf genommen.] (Grafik: Landeskriminalamt Rheinland­Pfalz)

8 Anhang

8.1 Schriftliches Untersuchungsmaterial

Die Tabelle „Schriftliches Untersuchungsmaterial – übergebene Akte“ enthält eine Auflistung des übergebenen Materials mit teils selbstsprechenden Bezeichnungen des Dokumentnamens. [Sie ist zum Informationsschutz in diesem Buch nicht enthalten.]

Darüber hinaus wurde das Material [im Gutachten nachfolgende Tabelle] untersucht, das nach der Inaugenscheinnahme der Führungsbasis von der Kreisverwaltung Ahrweiler zugesandt wurde und das von der Staatsanwaltschaft auf Ersuchen des Gutachters eingeholt wurde.

Die Tabelle „Schriftliches Untersuchungsmaterial – nachgereichte oder nachträglich eingegangene Dokumente“ enthält eine Auflistung des übergebenen Materials mit teils selbstsprechenden Bezeichnungen des Dokumentnamens. [Sie ist zum Informationsschutz in diesem Buch nicht enthalten.]

8.2 Aufbereitung der Geschäftsverteilung der Abteilung 3.1 der Kreisverwaltung Ahrweiler Landrat [.P.]

VZÄ

Katastrophenund Zivilschutz

VZÄ (kumuliert)

Abb. I.7: Aufbereitete Geschäftsverteilung der Kreisverwaltung Ahrweiler [fünf .Q.] (Stand: 1. Dezember 2020)

Tab. I.1: Aufbereitete Geschäftsverteilung der Abteilung 3.1 der Kreisverwaltung Ahrweiler [fünf .Q.]

Aufgabe

Vollzug des Landesgesetzes über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz sowie der Feuerwehrverordnung (1.1)

Erstellung von Alarm­ und Einsatzplänen/Gefahrenabwehrplänen (1.10)

Sachbearbeiter/-in Mitarbeiter/-in Vertretung

[.P.][.P.][.P.]

[.P.][.P.][.P.]

Durchführung von Übungen und Planspielen (1.11)[.P.][.P.][.P.]

Organisatorische, planerische und personelle Maßnahmen der TEL (1.12a)

Organisatorische und planerische Maßnahmen des Verwaltungsstabes (1.12b)

Funk­ und Fernmeldewesen (1.14)

Warnung der Bevölkerung – Sirenen (1.16)

Warnung der Bevölkerung – Pegel (1.16)

Warnung der Bevölkerung – Apps (1.16)

Warnung der Bevölkerung – MoWaS (1.16)

[.P.][.P.][.P.]

[.P.][.P.][.P.]

[.P.][.P.][.P.]

[.P.][.P.][.P.]

[.P.][.P.][.P.]

[.P.][.P.][.P.]

[.P.][.P.][.P.]

Ob und wie Verantwortlichkeiten dauerhaft (weiter­)übertragen wurden, kann anhand des zur Verfügung stehenden Materials nicht gesagt werden.

Die operative Zuständigkeit für die Vorhaltung des Führungssystems lag am 14. Juli 2021 bei zwei Sachbearbeitern [.P./.P.]

8.3 Untersuchung des Personalpools

Tab. I.2: Vorgehaltener Personalpool der TEL

FunktionsgruppenPlanerische Personalstärke

Doppelfunktionen je Qualifikationsgruppe

Anteil an Doppelfunktionen je Qualifikationsgruppe

LdS, S1 – S4 inkl. Support 39 16 41,03 %

S5­Leiter 39 16 41,03 %

S5­Sachbearbeiter2 0 0,00 %

S6­Leiter 0 0 0,00 %

S6­Sachbearbeiter inkl. Sichter 0 0 0,00 %

Fachberater KatSnicht relevantnicht relevantnicht relevant

Fachberater Vw nicht relevantnicht relevantnicht relevant

Stuhl 0,60 m * 0,60 m Drehstuhl 14

1,60 m * 0,80 m Arbeitsplatz TEL S 1 - Personal

Stuhl 0,60 m * 0,60 m Drehstuhl 9 Stuhl 0,60 m * 0,60 m Drehstuhl 10 Beistelltisch 0,80 m * 0,80 m Arbeitsplatz TEL S 3Einsatz Arbeitsplatz TEL Einsatztagebuchführer Tisch 1,60 m * 0,80 m

Arbeitsplatz für VP. POLIZEI

Arbeitsplatz TEL S 6

Tisch 1,60 m * 0,80 m

Stuhl 0,60 m * 0,60 m Drehstuhl 8

Arbeitsplatz Fachberater / Verbindungsperso n

Abb. I.8: Sitzordnung im Stabsraum der TEL ([.Q.]) (Grafik: Kreisverwaltung Ahrweiler)

4 Bedeutung der Erkenntnisse für die Bevölkerungsschutz- und Katastrophenschutzbedarfsplanung

4.1 Einleitung

Die Krisen­ und Katastrophenlagen der vergangenen Jahre verdeutlichen brennglasgleich die Herausforderungen, denen Kreise und kreisfreie Städte als untere Katastrophenschutzbehörden gegenüberstehen. Einerseits ist global zu beobachten, dass eine Zunahme vielfältiger und parallel herrschender Risiken das sichere Zusammenleben gefährden. Die pandemische Ausbreitung des Corona­Virus 2020 – 2023 hat verdeutlicht, wie das überwiegend ehrenamtlich getragene System des deutschen Bevölkerungsschutzes beansprucht wird und wie weltweite Zusammenhänge etwa in der Gesundheitsversorgung und der Politik die Sicherheit gefährden können. Zudem rücken Extremwetterereignisse infolge des Klimawandels und geopolitische Spannungen, Konflikte und Kriege, wie der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine und seine Folgen, für den Schutz und die Sicherheit der Zivilbevölkerung in den Fokus von Gesellschaft, Politik und verantwortlichen Personen.

Die Flutkatastrophe 2021 hat weiterhin verdeutlicht, dass die Parallelität und Zusammenhänge von Krisen und Katastrophen (z. B. Pandemie parallel zur Katastrophenbewältigung) in Zukunft genauso bedarfsplanerisch analysiert werden müssen wie sich kritisch

Abb. III.10: Die Einrichtung und der Betrieb von Elementen der Grundversorgung wie einer mobilen Arztpraxis sind Teil der Wiederherstellung. (Foto: Sebastian Drolshagen)

mit der risikoanalytischen Katastrophenschutzbedarfsplanung auseinandergesetzt werden muss, insbesondere mit der Organisation, den Ressourcen und Fähigkeiten der Einsatzführung, denn untere Katastrophenschutzbehörden und insbesondere Landkreise müssen mit ihren ehrenamtlichen Katastrophenschutzstrukturen in der Erstphase eines Einsatzes die Einsatzführung in zeitkritischen Krisen­ und Katastrophenlagen sicherstellen. Die risikoanalytische Betrachtung auf Ebene der kommunalen Gebietskörperschaften im Sinn einer regional­risikospezifizierten Katastrophenschutzbedarfsplanung ist dabei für eine angemessene Organisation des Katastrophenschutzes entscheidend.

In diesem Kapitel werden die Erkenntnisse aus den vorgelegten Analysen zur Flutkatastrophe 2021 auf die Katastrophenschutzbedarfsplanung und die dahinterstehende Methodik übertragen und im Anschluss konzentriert es sich auf die risikoanalytische Betrachtung der Einsatzführung. Hierfür werden zunächst die Ziele, die Motivation und die grundlegende Herangehensweise skizziert, bevor die Risikoanalyse detaillierter vorgestellt wird. Das Kapitel endet mit der Hervorhebung der Bedeutung der bedarfsplanerischen Untersuchung im Katastrophenschutz für die Einsatzführung und fasst am Ende die wichtigsten Aspekte zusammen.

4.2 Bevölkerungsschutz- und Katastrophenschutzbedarfsplanung

Die Bedarfsplanung für den Katastrophenschutz ist von gesetzlich vorgeschriebenen Katastrophenschutzplänen und Alarm­ und Einsatzplänen zu differenzieren. Diese beinhalten üblicherweise operative Inhalte, wie z. B. Alarmierungswege, Funktionen oder Regelungen zur überörtlichen Hilfe. Dagegen berücksichtigt eine Katastrophenschutzbedarfsplanung Fähigkeiten, die zukünftig auf Basis realistischer, zu erwartender Szenarien definiert werden. Jedoch ist die Identifizierung und Entwicklung ebendieser szenariobasierten Ressourcen methodisch komplex: Während in den Bereichen der Rettungsdienst­ und Brandschutzbedarfsplanung die Berechnungsansätze auf z. B. vergangenen Einsatzdaten beruhen, existiert für den Bereich des Katastrophenschutzes und insbesondere des Zivilschutzes kein solches Datenfundament. Deshalb rücken die wenigen, vergangenen Krisenund Katastrophenlagen der jüngeren Vergangenheit, wie die Flutkatastrophe 2021 oder die Covid­19­Pandemie 2020 – 2023, als qualitative Bemessungsszenarien in den Fokus.

Vor dem Hintergrund der Flutkatastrophe 2021 fordern Strategiepapiere aus der Politik und von Spitzenverbänden der Feuerwehren in Nordrhein­Westfalen, die Katastrophenschutzbedarfsplanung als Planungsaufgabe für Kreise und kreisfreie Städte ergänzend zu den weiteren Bedarfsplänen regelmäßig und fortlaufend durchzuführen. Es ist zu beobachten, dass Landkreise und kreisfreie Städte dazu übergehen, äquivalent zu z. B. Brandschutz­ und Rettungsdienstbedarfsplänen auch Katastrophenschutzbedarfsplanung risikoanalytisch durchzuführen. Die Katastrophenschutzbedarfsplanung ist bis zur Veröffentlichung dieses Werkes keine gesetzliche Vorgabe für untere Katastrophenschutzbehörden. Im Abschlussbericht des vom Minister des Innern in Nordrhein­Westfalen einberufenen „Kompetenzteams Katastrophenschutz“ wird empfohlen, dass Katastrophenschutzbedarfsplanungen eingeführt werden und diese als „[…] Basis eines wirkungsvollen

Steuerungselements zur landesweiten Harmonisierung des Katastrophenschutzes […]“ dienen können (Ministerium des Innern Nordrhein­Westfalen 2022).

Die Bedarfsplanung für den Katastrophenschutz verfolgt konkret das Ziel, den Katastrophenschutz wirksam und langfristig zu verbessern, indem potenzielle Schutzlücken identifiziert und durch angemessene Maßnahmen adressiert werden. Durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine rücken auch Fragestellungen aus der zivilen Verteidigung, wie z. B. die Aufrechterhaltung der Staats­ und Regierungsfunktionen und des Zivilschutzes, in den Vordergrund sicherheitspolitischer Diskussionen, sodass beobachtet werden kann, dass auch Bevölkerungsschutzbedarfspläne erstellt werden.

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe hat mit der „Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz“ ein methodisches Grundlagenkonzept veröffentlicht, auf dessen Basis zukünftige, regional­risikospezifizierte Szenarien entwickelt werden. Dieser methodische Ansatz wird in der Beratungspraxis in vier bzw. fünf Schritten durchgeführt:

1. Brainstorming

2. Auswahl­Workshop

3. Folge­Workshops

4. Ableitung der Bedarfsmaxima

5. SOLL­IST­Abgleich.

Dabei stehen unterschiedliche, zentrale Fragestellungen im Vordergrund (Tab. III.3).

Tab. III.3: Risikoanalyse zur Katastrophenschutzplanung (nach Ohrem und Nitschke 2021)

SchrittBezeichnungZentrale Fragestellung

1BrainstormingWelche Szenarien sind vor dem Hintergrund der regionalen Risiken bemessungsrelevant?

2AuswahlWorkshop

Welche Szenarien sind aufgrund der Risikodeterminanten und eines breiten Stresstests verschiedener Katastrophenschutzfachdienste für eine vertiefte Betrachtung heranzuziehen?

3Folge­WorkshopsWelche Folgen des Szenarios sind zu erwarten und welche Reaktion der Gefahrenabwehr ist erforderlich?

4Ableitung der Bedarfsmaxima

Welcher Fähigkeitsumfang ist aus den verschiedenen Szenarien abzuleiten?

5SOLL­IST­AbgleichWelche Fähigkeiten bestehen und wie können Schutzlücken geschlossen werden?

In der Praxis hat sich diese Methodik komprimiert in vier Schritte als praktikabler erwiesen: Die Schritte 1 und 2 werden zusammengefasst in einem Workshop durchgeführt. Dabei werden regionale Experten und Expertinnen, die für das jeweilige Szenario und für die Katastrophenbewältigung relevant sind, interaktiv in die Workshops einbezogen.

Im Vordergrund des Brainstormings (Schritt 1) steht die zentrale Frage, welche Szenarien realistischerweise vor dem Hintergrund regionaler Gegebenheit bemessungsrelevant sind. Naheliegend sind hier prominente Katastrophenszenarien, wie z. B. Starkregenereignisse mit einem Hochwasser oder langanhaltende, flächendeckende Stromausfälle („Black­

Bei einer Sturzflut im Ahrtal am 14. und 15.Juli 2021 kamen 135 Menschen ums Leben. Die Flutkatastrophe verwüstete einen ganzen Landstrich, zerstörte Infrastrukturen und schnitt Orte von der Außenwelt ab. Der Einsatz des Katastrophenschutzes im Landkreis durch das Land dauerte bis zum 1. Oktober 2021. Die Aufräum- und Wiederaufbauarbeiten setzten sich danach fort. Die Einsätze der zuständigen Katastrophenschutzbehörden zunächst zur Evakuierung von gefährdeten Menschen und anschließend zur Bewältigung des Schadensereignisses waren Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen und Anlass für einen Untersuchungsausschuss des Landtages Rheinland-Pfalz.

In diesem Buch werden die zuständigen Führungsorgane der Kreisverwaltung Ahrweiler und der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, also Tech-

nische Einsatzleitungen, der Verwaltungsstab und gesamtverantwortliche Stellen, sowie wesentliche Handlungsstränge rekonstruiert. Dabei werden die Ausgangsbedingungen für den Einsatz untersucht, die Rahmenbedingungen und eingetretene Konstellationen beleuchtet und das Führungshandeln analysiert. Der Fokus liegt auf dem Funktionieren der Führungssysteme des operativ-taktischen Einsatzteils. Aus den erkannten Mängeln bei den erbrachten Führungsleistungen werden für zukünftige Einsätze ähnlicher Größenordnungen wichtige Aspekte aufgezeigt. Für das deutsche Bevölkerungsschutzwesen werden Entwicklungspotenziale abgeleitet.

Das Buch basiert auf zwei bisher nicht publizierten Gutachten, die damit der Fachwelt, Betroffenen, Beteiligten und der Öffentlichkeit zugänglich werden.

Die Einsatzführung im Ahrtal 2021

Erkenntnisse aus der Flutkatastrophe für die Leitung und das Führen im Katastrophenschutz

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