Taschenbuch für Führungskräfte der Feuerwehr
25., überarbeitete Auflage
Verlagsgesellschaft Stumpf + Kossendey mbH, Edewecht 2023
Michael Lülf / Stephan SteinkampAus Gründen der Lesbarkeit ist in diesem Buch meist die männliche Sprachform gewählt worden. Alle personenbezogenen Aussagen gelten jedoch stets für Personen beliebigen Geschlechts gleichermaßen. Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek
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25., überarbeitete Auflage
ISBN 978-3-96461-055-3
© Copyright by Verlagsgesellschaft
Stumpf + Kossendey mbH, Edewecht 2023
Satz: Bürger Verlag GmbH & Co. KG, Edewecht
Umschlagfoto: Ewald Koschut, Bottrop
Druck: mediaprint solutions GmbH, 33100 Paderborn
Die Fachlehrgänge der Feuerwehr vermitteln in kurzer Zeit ein hohes Maß an Fachinformation und Fachwissen. Von Lehrgangsteilnehmenden wird erwartet, dass sie dieses Wissen schnell und präzise abrufen können. Doch die immer komplexer werdenden Fachthemen der Feuerwehrausbildung verhindern häufig den Blick auf das Wesentliche. Der Grundgedanke dieses Buches ist daher die Erstellung einer kompakten und übersichtlichen Lernhilfe für Lehrgangsteilnehmende für die Theorie und auch für den Feuerwehrmann und die Feuerwehrfrau in der Praxis.
Dieses Buch ist im Rahmen eines Gruppenführer-Lehrgangs am Institut der Feuerwehr in Nordrhein-Westfalen entstanden. Während weiterer Fach- und Führungslehrgänge wurde sein Inhalt erweitert und aktualisiert. Es beinhaltet fast die gesamte Bandbreite der Lerninhalte für die Ausbildung zum Gruppenführer, ehren- wie hauptamtlich, und für die darauf aufbauenden Führungslehrgänge zum Zug- und Verbandführer sowie für Fachlehrgänge, wie den zum Organisatorischen Leiter Rettungsdienst.
Ursprünglich auf die Bedürfnisse der Feuerwehrleute aus Nordrhein-Westfalen zugeschnitten, ist mit den letzten Ausgaben der Fokus immer stärker auch auf die Bedürfnisse der Feuerwehrleute bundesweit gelegt worden. Lehrgangsteilnehmende und Ausbildende in ganz Deutschland nutzen das Taschenbuch für die Vorbereitung und Durchführung von Lehrgängen und Prüfungen. Auch im Einsatz führen die Einsatzkräfte das Taschenbuch als schnelles Nachschlagewerk mit.
Wir hoffen, unseren Leserinnen und Lesern mit diesem Taschenbuch einen hilfreichen Begleiter an die Seite zu stellen. Vorschläge und Hinweise nehmen wir gern entgegen, um auch weiterhin das aktuelle Feuerwehrwissen in komprimierter Form für Einsatzkräfte anbieten zu können.
Michael Lülf BF Mülheim an der Ruhr Stephan Steinkamp Feuerwehr DorstenEinsatzgrundsätze
bei der Zusammenarbeit mit der Polizei in Bedrohungslagen
1. Notruf-Bewertung und Alarmierung
• Abstimmung mit dem Polizeiführer vom Dienst
• Auswahl eines aussagekräftigen und sensiblen Einsatzstichwortes
2. Mehr-Ebenen-Verbindungswesen berücksichtigen
• es sollten Führungsebenen vor Ort und auf höchster Führungsebene vorhanden sein
• Berücksichtigung von unterschiedlichen Führungsstrukturen der Behörden
• Berücksichtigung von Abstimmungsbedarf
3. Erkundungseinheiten entsenden und sichere Bereitstellungsräume definieren
• Einsatzkräfte und Einheiten massiv in sichere Bereitstellungsräume entsenden oder auf den Wachen in Bereitstellung gehen lassen
4. Bewertung und Abstimmung
• Gefahrenbewertung durch die höchsten Führungskräfte vornehmen lassen; wenn möglich, bereits mit der Polizei
Merke: Die Gefahr von Zweitanschlägen besteht immer – entweder bewusst gesteuert oder ggf. durch Fehlfunktionen!
5. Gefahrenbereichstrennung durchführen
• wenn möglich: Wirkbereiche von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten trennen
• sichere Bereiche zur Übergabe von Patienten definieren
• Festlegung von Bereichen mit vertretbarer Gefährdung für Einsatzkräfte (in Abstimmung mit Polizei)
Abweichungen sind im Einzelfall nach genauer Abwägung grundsätzlich möglich.
6. Sicherstellung der Geheimhaltung taktischer Polizeiinformationen
• Herausgabe von Informationen nur nach Freigabe durch die Polizei!
7. Ständiger aktiver Informationsaustausch
• Austausch von Lage- und Gefahrenbewertung zwischen Polizei und Feuerwehr bzw. Rettungsdienst
• dient einer abgestimmten Maßnahmenplanung
8. Beurteilung von Gefahrstoffen durch die Feuerwehr vornehmen lassen
• durch eigenes Fachpersonal
• ggf. durch Hinzuziehung von Fachberatern und Spezialeinheiten
• ggf. Analytische Task Force (ATF) hinzuziehen
9. Frühzeitig Ressourcen schaffen
• Voralarmierung aller eigenen Kräfte, stetige Information von Krankenhäusern und Nachbarkreisen bzw. -städten
• großzügige Alarmierung externer Feuerwehr-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutz-Einheiten
• insbesondere gezielte Heranführung von qualifizierten Führungsdiensten, da hoher Entscheidungsbedarf
• Berücksichtigung von längeren Anmarschzeiten durch Verkehrseinschränkungen und Polizeisperren (Legitimation)
• sichere Anfahrtsanweisungen zum Bereitstellungsraum mit weiträumiger Umfahrung der Gefahrenzone
10. Aufgabenverteilung und Entlastungsmaßnahmen für Leitstellen treffen
• z. B. Umverteilung von Krankentransportdisposition auf andere Leitstellen, sofern möglich
• Übernahme von Regelanrufen durch Nachbarleitstellen
11. Rückfallebenen für Kommunikationswege definieren
• Handynetze
• Satellitentelefone
• Digitalfunk, zusätzliche Rufgruppen beantragen
• Analogfunk
12. Eigene Infrastruktur schützen
• durch unmittelbare Objektsicherung, da eine Gefahr für Wachen, Leitstellen und andere Einrichtungen nicht auszuschließen ist
• Einrichtungen planerisch und im Einzelfall auch operativ schützen (z. B. durch unverzüglichen Verschluss von Zugangstüren, Sperrung für Besucherverkehr etc.)
13. Taktische Information der Einsatzkräfte und psychische Betreuung
• abstrakte Gefahrenlage kann Einsatzkräfte enorm belasten
• gezielte Informationsvermittlung an die Einsatzkräfte erforderlich
• ggf. eine psychologische Betreuung berücksichtigen
14. Gemeinsames Krisenmanagement abstimmen
• Sicherheitskonferenzen von Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst sowie Verwaltung und ggf. Unternehmen sollten gemeinsam durchgeführt werden
15. Bevölkerungsinformation und Medienarbeit
• widerspruchsfreie Information der Bevölkerung
• ressortübergreifende Abstimmung der Pressearbeit
• ggf. Hinzuziehung weiterer Pressesprecher anderer Feuerwehren zur Unterstützung.
Eigene Notizen:
Allgemeines
FwDV gelten für
• Einsatz
• Ausbildung
• Fortbildung.
Löscheinsatz
Vornahme von Strahlrohren, z. B. zum
• Löschangriff bei einem Brandeinsatz
• Schützen gefährdeter Menschen
• Schützen gefährdeter Objekte
• Niederschlagen von Dämpfen.
Hilfeleistungseinsatz
Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für ...
• Leben,
• Gesundheit,
• Sachen, die aus Explosionen, Überschwemmungen, Unfällen oder ähnlichen Ereignissen entstehen. Der Hilfeleistungseinsatz schließt insbesondere das Retten ein.
Rettung oder Schutz von Menschen durch
• lebensrettende Sofortmaßnahmen
• Befreien aus Zwangslagen.
Taktische Einheiten
Merke: Taktische Einheit = Mannschaft + Einsatzmittel
Gruppe = taktische Grundeinheit der Feuerwehr
Sitz- und Antreteordnung
Sitzordnung der Gruppe in Fahrzeugen mit Gruppenkabine
Sitzordnung der Staffel in Fahrzeugen mit Gruppenkabine
Sitzordnung in Fahrzeugen mit Truppkabine
Fahrzeugaufstellung
Fahrzeuge / Geräte einsatzfähig und ungefährdet aufstellen. Zu beachten sind dabei
• Windrichtung
• Trümmerschatten
• fließender Verkehr
• Freileitungen
• Fahrdrähte
• Abstand vom Einsatzobjekt.
Zugang zur Einsatzstelle freihalten für
• Einsatz von Hubrettungsfahrzeugen
• An- und Abfahrt des Rettungsdienstes.
Grundsätzliches zum Einsatzverlauf
Bei Personalmangel ggf. Verzicht auf
• Melder
• Schlauchtrupp
• Wassertrupp.
Innenangriff unter Atemschutz nur mit mindestens
• einer Gruppe oder
• einer Staffel.
Merke: Sicherheitstrupps stellen!
Hinweis: In begründeten Ausnahmefällen kann auf die Gestellung eines Sicherheitstrupps verzichtet werden!
Begründete Ausnahmefälle können sein:
• mehrere Menschenleben in Gefahr
• großer abzusuchender Bereich bei Menschenrettung.
Aufgaben der Mannschaft
Einheitsführer
• führt seine taktische Einheit
• ist für die Sicherheit verantwortlich
• bestimmt die Fahrzeugaufstellung.
Maschinist
• ist Fahrer und bedient Pumpe und eingebaute
Aggregate
• sichert die Einsatzstelle sofort mit
Warnblinkanlage
– Fahrlicht – blauem Blinklicht
• unterstützt die Entnahme und Verlastung der Beladung
• unterstützt den Aufbau der Wasserversorgung
• führt die Atemschutzüberwachung auf Befehl durch.
Melder
• übernimmt befohlene Aufgaben, z. B. – Lagefeststellung
– Steckleiter in Stellung bringen
Betreuung von Personen – Informationsübertragung.
Angriffstrupp
• rettet
• nimmt i. d. R. das 1. Rohr vor
• setzt den Verteiler
Ma Me A A
• verlegt sich selbst die Schlauchleitung, wenn kein Schlauchtrupp zur Verfügung steht.
Wassertrupp
• rettet
• Leitern in Stellung bringen
• Wasserversorgung von der Wasserentnahmestelle über das Löschfahrzeug zum Verteiler
• Sicherheitstrupp für A-Trupp.
Schlauchtrupp
• rettet
• Wasserversorgung vom Strahlrohr zum Verteiler
• Zusatzaufgaben auf Befehl, z. B.
– Leitern in Stellung bringen
– Bedienung des Verteilers
– Sprungpolster vornehmen
– Beleuchtungsgerät in Stellung bringen
– Lüfter in Stellung bringen.
Aufgaben des Zugtrupps beim Einsatz eines Zuges
Zugführer
• führt den Zug
• ist über die Befehlsstelle erreichbar.
Führungsassistent
• führt Aufträge auf Befehl des Zugführers aus
• ist Vertreter des Zugführers.
Melder
• Informationsübertragung.
Fahrer
• fährt den ELW
• unterstützt ggf. den Melder.
Einsatzgrundsätze für den Löscheinsatz
a. Angriffs- und Wassertrupp sollen Atemschutzträger sein.
b. Der Trupp geht im Gefahrenbereich gemeinsam vor.
c. Der Truppführer ist verantwortlich für Auftragserledigung und Sicherheit des Trupps.
d. Einsatzbefehle werden vom Truppführer wiederholt.
e. In besonderen Situationen kann der Trupp personell verstärkt werden.
f. Angriffstrupp rüstet sich auf Befehl während der Fahrt mit Atemschutz aus.
g. Fahrzeuge mit Löschwasserbehälter
1. Wasserversorgung vom Fahrzeug zum Verteiler
2. von der Wasserentnahmestelle zum Fahrzeug
h. Innenangriff erst durchführen, wenn Wasserabgabe gesichert ist, darum Wasserversorgung möglichst schnell aufbauen.
i. Haben die Trupps ihre Aufgabe erledigt, melden sie sich beim Einheitsführer.
j. Bei besonderer Gefahr (z. B. Explosionsgefahr)
• Kommando „Gefahr – alle sofort zurück!“
• Kommando weitergeben
• Sammeln am Fahrzeug
• Einheitsführer überprüft Vollzähligkeit.
CO-Notfall innerhalb von Räumlichkeiten
Fahrzeugaufstellung
• erste Erkundung aus 50 m Abstand zur Einsatzstelle.
Erkundung
• Auslösung von Heim-CO-Melder?
• Auslösung CO-Melder Rettungsdienst?
• Anzahl und Zustand der Gebäudebewohner bzw. -nutzer?
Kohlenmonoxid (CO)
Grundlagen
• farb-, geruch- und geschmackloses Gas
• entsteht bei fast jeder Verbrennung
• geringfügig leichter als Luft mit hoher Diffusionsfähigkeit
• schon kleine Mengen in der Atemluft können zu Vergiftungen führen
• brennbar und verbrennt mit blauer Flamme zu CO2
• hochentzündlich (UEG 10,9 Vol.-%, OEG 75,6 Vol.-%)
Medizinische Wirkung
• blockiert den Sauerstofftransport in das Gewebe
• als Folge Sauerstoffmangel
• erste Symptome sind Kopfschmerzen, Sehstörungen und Schwindel
• bei höheren Konzentrationen Verwirrtheit, Bewusstlosigkeit und Herzrhythmusstörungen bis zum Tod
Beurteilungswerte
Sicherung
• ETW 33 ppm (= AEGL-2-Wert für 4 Stunden)
• AEGL-3-Wert 150 ppm
• Explosionsgrenzen-Warngerät
• Rettungsdienst bei Ersteinsatz: Rückzug!
• Feuerwehr: umluftunabhängiger Atemschutz.
Rettung
• Gebäude evakuieren
• Bewohner registrieren und durch Rettungsdienst sichten
• ggf. Behandlung in einer Druckkammer prüfen (innerhalb von 4 Stunden, bis dahin Gabe von 100 % Sauerstoff)
• Quelle suchen (Heizung, Therme o. Ä.)
• Lüftung über längeren Zeitpunkt
• Prüfen, ob kurzfristig vor dem Ereignis Betroffene rettungsdienstlich versorgt wurden oder mit allg. Unwohlsein medizinische Hilfe in Anspruch genommen haben. Ebenfalls prüfen, ob diese Patienten ggf. bereits in Krankenhäuser verbracht wurden, dann Info mit Verdachtsdiagnose an KH übermitteln (Y Blutgasanalyse!).
• ggf. Nachbargebäude/-räumlichkeiten prüfen: Je nach Bauart von Wänden kann CO auch in baulich getrennte Nachbarräume gelangen.
• bei mehreren CO-Patienten Druckkammerkapazität prüfen, Mehrfachbelegung von Druckkammern prüfen und zeitlich koordinieren, ggf. Patienten sammeln. Druckkammerfahrten lassen sich nicht unterbrechen!
Kontrolle der Whg. nicht unbedingt notwendig
Ereigniswhg., Gefahrenausbreitung
Schadenswohnung!
ABC-Einsätze (s. a. S. 194)
Fahrzeugaufstellung
• Abstand zur Gefahrenquelle mindestens 50 m
• Mit dem Wind anfahren, nicht in Senken aufstellen!
• Ausbreitungsrichtung beachten (schwere Gase?).
Erkundung
• GAMS-Regel anwenden (s. S. 196)
• Stofferkundung (Kennzeichnung, Transportpapiere, Fahrer, Hommel, Sicherheitsdatenblätter)
• Gefahrstoffaustritt?
• Wie viele Menschen sind beteiligt?
• evtl. Gefahrenbereich ausdehnen (Ex-Gefahr).
Sicherung
• Einsatzkräfte (Schutzausrüstung, PA usw.)
• Einsatzstelle absperren
• Brandgefahr (Zündquellen beseitigen)
• 3-fachen Löschangriff vorbereiten (Wasser, Schaum, Pulver)
• Ausdehnung reduzieren, Dämpfe niederschlagen.
Rettung
• Menschen und Tiere in Sicherheit bringen.
• Verhaltensanweisungen an gefährdete Personen geben.
Rückmeldung
• Benennung der Einsatzstelle
• Kurzbericht über die vorgefundene Lage
• Kurzbericht über die eingeleiteten Maßnahmen
• Anforderung weiterer Kräfte (Spezialkräfte, Fachberatung [TUIS – Transport-, Unfall-, Informations- und Hilfeleistungssystem], Rettungsdienst, Polizei usw.).
Y Erneute Erkundung und Kontrolle der Maßnahmen
Ammoniak
Eigenschaften
• unter Druck verflüssigtes Gas (8,6 bar bei 20 °C)
• Atemgift mit Reiz- und Ätzwirkung
• wassergefährdend, da wasserlöslich
• Zündtemperatur > 630 °C
• Explosionsbereich 15 – 34 Vol.-%
• ist bei Austritt -33 °C kalt. Gefahr: Erfrierungen, Zerstörung
CSA
• AGW: 20 ppm; ETW: 110 ppm; niedrige Geruchsschwelle.
Erkennungsmerkmale
• stechender Geruch
• farblos
• graue Gasbehälter
• 268 = giftiges Gas, ätzend.
Nachweismöglichkeit
• Geruch
• Prüfröhrchen für Ammoniak
• pH-Papier.
Maßnahmen
• Eigenschutz (PA/CSA)
• absperren (50 m – Windrichtung beachten!)
• Prüfröhrchen-/Ex-Messung durchführen
• Ausbreitung beobachten
• Produktdämpfe mit Wasser niederschlagen
• kein Wasser auf Leckage – sonst Reaktionsbeschleunigung
• Mittelschaum einsetzen – er vereist und wirkt als Schutzhülle.
nach: vfdb, Merkblatt Ammoniak
Acetylen
Eigenschaften
• hochentzündlich; Zündtemperatur > 300 °C
• in Aceton gelöstes Gas (8,5 bar)
• geringfügig leichter als Luft (C2H2; Luftvergleichszahl von 0,91)
• sehr instabil; Zersetzungsgefahr ab ca. 160 °C
• Ex-Bereich ca. 1,5 – 82 Vol.-%
• bei Bersten: Feuerball 30 m und Druckwelle 300 m.
Erkennungsmerkmale
• unangenehmer, knoblauchartiger Geruch
• Flaschenfarbe kastanienbraun (war gelb bis 2006)
• Bügelverschluss (ovales Handrad)
• Flaschen haben keinen hohlen Klang
• 239 = entzündbares Gas, führt zu spontan heftigen Reaktionen
• Gefahrzettel 3.
Merkmale der Acetylenzersetzung
239 1001
• Temperatur der Flaschenwand steigt (beginnend am Kopf)
• brennt mit verfärbter, rußiger bzw. qualmender Flamme
• Gas entströmt ungleichmäßig und riecht abnormal.
Nachweismöglichkeit
• Geruch
• Ex-Messgerät (mögliche Querempfindlichkeiten beachten –herstellerabhängig!)
• Prüfröhrchen, z. B. Benzinkohlenwasserstoff.
Maßnahmen
• so wenig Personal wie möglich im Gefahrenbereich
• Sicherheitsabstand 50 m, stabile Deckung suchen
• Gefahrenbereich in einem Radius von 300 m räumen
• Temperaturverlauf der Flaschenerwärmung beobachten und dokumentieren.
Austritt Acetylen – nicht brennend
• Explosionsgefahr
• Umgebung räumen
• Zündquellen vermeiden
• Flaschenerwärmung (Zersetzung) prüfen
– Wärmebildkamera, Fernthermometer, Kühlung durch Wasserbeaufschlagung aus großer Entfernung, wenn möglich unbemannt
• ist die Flasche kalt, Flaschenventil schließen
• warme Flasche kühlen
• Fenster/Türen öffnen (Lüftung und Druckentlastung).
Austritt Acetylen – brennend
• Gefahrenbereich räumen
• Flaschen ausbrennen lassen, nicht abdrehen!
• aus Deckung heraus kühlen
• alternativ: durch die Polizei im Freien aufschießen lassen.
Kühlen von wärmebeaufschlagten Flaschen
• aus Deckung heraus 24 h kühlen (Wasserbad)
• erst starker, später sanfter Sprühstrahl (mind. 30 min)
• bleibt die Flasche kalt, die Flasche ins Wasserbad legen
• das Ventil höher als den Fuß lagern
• Abtransport im Wasserbad an sicheren Ort.
nach: vfdb, Merkblatt 10–06 Acetylen
Chlor
Eigenschaften
• unter Druck verflüssigtes Gas (6,7 bar bei 20 °C)
• Atemgift mit Reiz- und Ätzwirkung
• wassergefährdend, da wasserlöslich
• nicht brennbar
• bei Austritt -34 °C kalt. Achtung: Erfrierungen, Zerstörung des CSA möglich!
• AGW: 0,5 ppm; ETW: 1 ppm; ab 1.000 ppm tödlich.
Erkennungsmerkmale
• stechender Geruch
• gelbgrüne Färbung
• graue Gasbehälter
• 268 = giftiges Gas, ätzend.
Nachweismöglichkeit
• Geruch
• Prüfröhrchen für Chlor
• pH-Papier ungeeignet, es wird entfärbt!
Maßnahmen
• Eigenschutz (PA/CSA)
• absperren (50 m – Windrichtung beachten!)
• Prüfröhrchenmessung durchführen
• Ausbreitung beobachten
• Produktdämpfe mit Wasser niederschlagen
• kein Wasser auf Leckage – Reaktionsbeschleunigung
• Mittelschaum einsetzen – vereist und wirkt als Schutzhülle.
nach: vfdb, Merkblatt Chlor
Hochtoxische
C-Gefahrstoffe in Ergänzung zur Handlungsempfehlung HEIKAT (s. S. 22)
Eigenschaften
• C-Kampstoffe führen zu schweren oder tödliche Vergiftungen
• greifen Atemwege, Lunge und/oder weitere innere Organe an
• Wirkung kann sofort oder verzögert einsetzen
• Differenzierung in zwei Kategorien:
Flüchtige C-Kampfstoffe Sesshafte C-Kampfstoffe
• wasserartiges Fließverhalten
• verdampfen schnell nach Freiwerden
• vorrangige Aufnahme über Atemwege
• wenig Aufnahme über die Haut
Gruppen
• ölartiges Fließverhalten
• bleiben längere Zeit an der Oberfläche haften
• verdampfen langsam nach Freiwerden
• Aufnahme über Haut und Atemwege
• lungenschädigende Kampfstoffe (z. B. Chlor, Phosgen)
• blutschädigende Kampfstoffe (z. B. Blausäure, CO)
• hautschädigende Kampfstoffe (z. B. Schwefel- oder Stickstofflost)
• nervenschädigende Kampfstoffe und Gefahrstoffe (z. B. Soman, Tabun, Sarin, VX, Pflanzenschutzmittel wie E 605)
• Reizstoffe.
Gefahrengruppen
Gefahrengruppe IA (GG IA)
Feuerwehr! Gefahrengruppe I
• offene o. umschlossene Strahler, deren Gesamtaktivität das 104-Fache der Freigrenze nach StrlSchV nicht überschreitet
• umschlossene Strahler, deren Gesamtaktivität das 107-Fache der Freigrenze nach StrlSchV nicht überschreitet – Temperaturklasse 6 und Schlagklasse 6
• Typ-B- oder -C-Behälter, deren Gesamtaktivität das 107-Fache der Freigrenze nach StrlSchV nicht überschreitet.
Gefahrengruppe IIA (GG IIA)
Feuerwehr! Gefahrengruppe II
• Strahler, deren Gesamtaktivität zwischen dem 104-Fachen und dem 107-Fachen der Freigrenze nach StrlSchV liegt, sofern nicht GG IA zugeordnet.
Gefahrengruppe IIIA (GG IIIA)
Feuerwehr! Gefahrengruppe III
• Strahler, deren Gesamtaktivität das 107-Fache der Freigrenze nach StrlSchV überschreitet, sofern sie nicht der GG IA oder IIA zugeordnet sind
• Bereiche mit Kernbrennstoffen
• fachkundige Person notwendig.
Sonderregelung
• leicht flüchtige Radionuklide höher einstufen (GG IIA)
• wenn Gefahrenpotenzial gering, dann niedriger einstufen.
Merke: Aktivität liegt vor, wenn ein Mehrfaches der Freigrenze nach StrlSchV überschritten worden ist.
Strahlenschutzbeauftragter = Fachkundiger
Strahlenschutzverantwortlicher = Unternehmer (oder Fachkundiger)
Einsatzgrundsätze
• Abstand halten
• Abschirmung nutzen
• Aufenthaltsdauer begrenzen
• Atem- und Körperschutz für Einsatzkräfte
• Abschalten der Strahlenquellen (z. B. Röntgengerät).
Mindestschutz bei einem A-Einsatz
fachkundige Person
MIG = Menschenleben in Gefahr => zur Menschenrettung
1 = oftmals durch andere Gefahren bedingt
2 = muss in Bereichen mit Kernbrennstoffen anwesend sein
3 = bei leichtflüchtigen Radionukliden (Inkorporationsgefahr)
Dosisrichtwerte
Aus- und Fortbildung 1 mSv/Jahr
Schutz von Umwelt 20 mSv/Einsatz
oder Sachwerten
Schutz von Menschenleben 100 mSv/Einsatz und Jahr oder Gesundheit
Menschenrettung, Vermeidung 250 mSv/Einsatz und Leben, schwerer Gesundheitsschäden/ in Ausnahmefällen 500 mSv
Katastrophen
Hinweis: Sofern im Einsatz die effektive Dosis 100 mSv überschritten werden kann, dürfen nur Freiwillige eingesetzt werden. Info durch EL vor jedem Einsatz erforderlich!
Eigene Notizen:
Sonderausrüstung für eine Gruppe
• 6 Körperschutz (je nach Einsatzlage)
Angriffstrupp, Sicherheitstrupp
• 6 Amtliche Dosimeter (Personendosimeter)
Angriffstrupp, Sicherheitstrupp
• 6 Dosiswarngeräte (Warnschwellen: 1 / 15 / 100 / 250 mSv)
Angriffstrupp, Sicherheitstrupp
• 2 Dosisleistungsmessgeräte (max. Aufenthaltsdauer [h] = Dosisrichtwert [mSv] / Dosisleistung [mSv/h])
Angriffstrupp, Wassertrupp
• 1 Dosisleistungswarngerät (Gefahrenbereich 25 μSv/h)
Schlauchtrupp
• 1 Kontaminationsnachweisgerät (Messeinheit Impulse/sec)
Merke: Wird mehr als die dreifache Nullrate beim Kontaminationsnachweis gemessen, gilt die Person als kontaminiert.
Wassertrupp Y 3-fache Nullrate = kontaminiert
Butanzählrohr: Einsatzbereich 10 – 40 °C Umgebungstemperatur - α, β, γ; Xenonzählrohr: Einsatzbereich -10 – 40 °C
Umgebungstemperatur - β, γ
• 6 Filter ABEK2-P3 und 2 Filtergeräte mit ABEK2-P3
Angriffstrupp, Sicherheitstrupp und Wassertrupp
• 2 leichte Schutzanzüge Form 2
Schlauchtrupp
• 9 Funkgeräte davon mind. 6 in ATEX-Ausführung
• Absperrmaterial.
Einsatzmaßnahmen
• Gefahrenbereich erkunden und absperren (wenn die Gefahrenlage unklar ist, ist Form 2 zu tragen)
• Menschen in Sicherheit bringen
• Schadensausbreitung (der radioaktiven Stoffe) verhindern.
Das Taschenbuch für Führungskräfte der Feuerwehr erscheint in seiner Jubiläumsausgabe. Es deckt den Großteil der Lerninhalte für die Ausbildung zum Gruppenführer bis hin zum Verbandsführer in kompakter und übersichtlicher Form ab und ist darüber hinaus eine verlässliche Wissensstütze im Einsatz. Brand- und Löschlehre, Gerätekunde, FwDV 500, Aufgaben des Organisatorischen Leiters Rettungsdienst sowie Psychosoziale Notfallversorgung u.v.m.
sind Inhalte dieses Buches. Teilnehmer von FeuerwehrLehrgängen können sich mit diesem Buch optimal auf ihre Prüfungen vorbereiten. Zahlreiche Grafiken und Tabellen verschaffen eine schnelle Orientierung – vor allem im Einsatz.
Die Autoren sind erfahrene Ausbilder im Brandschutz und seit Jahren in Berufsund Freiwilligen Feuerwehren aktiv.