DEEZ - Die Erste Eslarner Zeitung, Ausgabe 03.2017.DE

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14. Jahrgang | Ausgabe 03.2017 ­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­ monatlich und kostenlos

ISSN 2366­4908

Die Erste Eslarner Zeitung ­ Das Magazin zum täglichen Blog. www.eslarn­net.de

DEEZ 03.2017

Topthema Das Kreuz mit dem Kreuz im Freistaat Bayern. Nicht jede Glaubensgemeinschaft ist hier gern gesehen?

Weiterer Inhalt: O w a p fa l t' s ­ K u r i o s e s u n d My s te r i ö s e s a u s d e r O b e r p fa l z Betreuungswesen: Die verschwundene Handakte.

Oberpfälzer Köpfe

Bild: gregorykj @ pixabay.com, Liz.: CCO

Dr. h.c. August R. Lang Es

Eslarner Seiten: Achtung, die Profis kommen. Das "Seeblick­Festival" hinterfragt.

DEEZ ist ein Produkt von ZBE, Dept. OIKOS™ News & Media. ­ www.zach.eu.org. Verfügbar nur Online, unter: www.issuu.com/smde | Redaktionskontakt: www.oikosmedia.tk


Reprint des Info­Newsletters vom 04.Januar 2017

Eine Aktion von ZBE und OIKOS™ News & Media (www.oikosmedia.tk)

I

Veranstaltungen 700 Jahre Karl IV. ­ Wenn ein Kaiser stirbt. Prag, 30.11.2016 ­ 26.02.2017

Ledárium in Spindlermühle Ostböhmen, 10.12.2016 ­ 31.03.2017

Grand Restaurant Festival Prag, 15.01.2017 ­ 28.02.2017

hr direkter Weg zum Infoportal unter www.czechtourism.com

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EDITORIAL | INHALT

Eslarn, im März 2017

Liebe Leserinnen, Liebe Leser! Da in der Region immer noch so etwas wie "nachwinterliche Stimmung" herrscht, hatten wir Zeit, uns auf den "Kirchenseiten" einmal mit einem den Freistaat Bayern immer wieder belastenden Thema zu befassen. Die "Scientology Church" scheint fast immer wenn es bei einer der sog. "Großkirchen" nicht klappt, dokumentarisch in den Medien präsent sein zu müssen. Wir haben uns mal etwas näher mit dieser relativ neuen Gemeinschaft befasst, und versucht diese gegenüber den eta­ blierten Glaubensgemeinschaften zu kontrastieren. "Gods own catholic country" macht auch beim Kreuz, welches auch die Scientology Church als Zeichen nutzt, Unterschiede. Auch die "Wachturm­ gesellschaft" war bis vor einigen Jahren über Jahr­ zehnte als "verfassungsfeindlich" eingestuft und vom Landesverfassungsschutz beobachtet. Unter "Oberpfälzer Köpfe" finden Sie diesmal den, 2004 etwas überraschend verstorbenen, gebürtigen Eslarner Staatsminister a. D. Dr. h.c. August R. Lang, und "Owa pfalt's" greift im Fortgang der bisherigen Sozialberichterstattung ein sonderliches Betreuungswesen in der Oberpfalz auf. Wir wünschen viel Erkenntnisgewinn, und einen schönen Frühlingsanfang! Beste Grüße!

Gesellschaft & Sozial

Kirchenseiten | S. 15

Eslarner Seiten ­ kom

Die Redaktion

IMPRESSUM/ IMPRINT: "DEEZ ­ Die Erste Eslarner Zeitung" erscheint regelmässig monatlich, un Eslarn. Die Redaktion erreichen Sie über die vorgenannte Postanschrift, sowie per Telefon: + 49(0 oikos­sms@office.eu.org. Leserbriefe nehmen wir ebenfalls gerne unter vorbezeichneten Kontaktm prüfen, und bei einem Verstoß gegen unser mission statement "Projekt gegen Antisemitismus, Ra Redakteur): Michael W. Zach ­ Erreichbar über vorgenannte Anschrift bzw. die genannten Kontaktm

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les | S. 5 f.

5 ff.

Owa falt's ­ Betreuung | S. 7 ff.

POLITIK direkt | S. 23 ff.

Oberpfälzer Köpfe | S. 11 f.

Kunst, Kultur, Literatur | S. 27 f.

mmunal S. 29f.

nd wird herausgegeben von Theresia M. Zach, Ludwig­Müller­Strasse 2, D­92693 0)163 709 30 31, Telefax: +49 (0)9653 40 70 001, oder email: möglichkeiten entgegen. Wir behalten uns jedoch vor, diese vor einem Abdruck zu assismus, Extremismus und Fremdenfeindlichkeit" abzulehnen. V.i.S.d.P.: (Verantw. möglichkeiten.

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© 2017 Czechtourism

Fortsetzung von Seite 2

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E S L ARN

- direkt

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Amtliche Zahlungstermine Bis zum Redaktionsschluß keine Info! Offizielle Veranstaltungen 23. April "Internationaler Tag des Bieres" Festivität beim "Biererlebnis Kommunbrauhaus"

Restmüll­Entsorgung | Recycling Restmülltonne (Fa. Schmidt & Zweck) 12. April 2017, 24. April 2017, 10. Mai Gelber Sack ­ DSD

Papiertonne(n) ­ Fa. Kraus / Fa. Bergler 02. Mai | 30. März ­ Fa. Bergler 07. April | 05. Mai ­ Fa. Kraus DEEZ 01.2017 | 06

Antranias@pixabay.com

13. April 2017 (Gründonnerstag)


O w a p fa l t' s ­ K u r i o s e s u n d My s te r i ö s e s a u s Betreuungswesen:

Die verschwundene Handakte, oder: "Kontrolle Freuen Sie sich, es geht wieter. Die Ihnen in den letzten Ausgaben offerierte, eigentlich mit dem Ableben des Betreuten abgeschlossene Betreu­ ungsangelegenheit "speziell oberfälzer Art" geht weiter. Sie erinnern die hier auch für diesen Betreuten tätige, langjährige Berufsbetreuerin, der erst durch das Bayerische Innenministerium mit Ren­ teneintritt der Titel einer "Sozialamtsrätin a.D." zuteil wurde? Wissen ist wertvoll, wenn man es hat/ anwenden will. Nun ja, zumindest derzeit scheint es immer noch als dürfe im Regierungsbezirk Oberpfalz jemand der sich "mit den beiden Kirchen gut versteht" (Anm. d. Red.: Gemeint sind hier die beiden sog. Großkirchen) treiben was sie/ er will. So jeden­ falls im Blick auf diese Berufsbetreuerin, nach deren bisherigen Betreuungsfällen bis auf den hier von uns seit einigen Jahren verfolgten Fall, nicht mehr viel zu recherchieren ist. Sicher gibt es hier noch Gerichtsakten, aber kei­ ne der betreuten Personen ­ nach jetzigen Wis­ sensstand alle alleinstehend ­ ist noch am Leben oder irgendwelches früheres Vermögen zuzuord­ nen. Dies ist vielleicht das neue "System", das hier im Einklang mit den sog. "Großkirchen" betrieben werden könnte, um die gesamte Region "christ­ lich" zu halten, wie es einstmals der Piusbruder­ Bischof Williamson gefordert haben soll. Nun zum aktuellen Sachstand in der von uns "begleiteten" Betreuungsangelegenheit um einen ehem. Kolpingbruder, Freund so mancher regio­ naler Staatsmänner, und ab dessen Heirat mit ei­ ner nicht aus seinem Heimatort stammenden Frau jährlich mehr und mehr geschmähten Ge­

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schäftsmann. Aktuell ist die Sache immer noch nicht ausge­ standen, denn die durch die Betreuerin den/ dme Erben auszuhändigende sog. "Betreuer­Handak­ te" wurde bislang immer noch nicht an den hier mittlerweile festgestellten Alleinerben herausge­ geben. Wo ist die "Betreuer­Handakte"? Erst eine Information des Erben an die Polizei brachte nunmehr das Ergebnis, dass die Unter­ lagen ­ hier "mehrere Ordner" "dem zur damaligen Zeit rechtmässigen Erben", hier einem Mitglied einer aus vier Personen be­ stehenden sog. "Erbengemeinschaft" herausge­ geben wurde. Die MItteilung des hier re­ cherchierenden Polizeibeamten beinhaltet leider nicht, ob dies gegen Empfangsbekenntnis, sowie mit Bestandsverzeichnis geschah. Der Polizeibeamte ist sogar der schriftlich fixier­ ten Ansicht, dass es damit seine Richtigkeit hät­ te, keine Unterdrückung von Dokumenten, hier aufgrund mutmasslich in der Handakte befindli­ cher Urkunden eine strafrechtlich relevante "Ur­ kundenunterdrückung" iSd. § 274 StGB vorliegen würde. In unserer Redaktion befinden sich nun auch nicht gerade Spitzenjuristen, doch ein Blick ins Gesetz erweitert die Rechtskenntnis. So der be­ kannte Spruch, der in der juristischen Ausbildung dann und wann immer wieder geäußert wird. Be­ vor wir uns jedoch diesem Thema widmen, ein kurzer Blick auf die Rechtmäßigkeit der Heraus­ gabe von Unterlagen an einen sog. "rechtmässi­ gen Erben".


s d e r O b e r p fa l z

e gleich Null?" Wer ist "rechtmässiger Erbe"?

Rechtmässiger Erbe ist, wer durch das Nachlass­ gericht als solcher festgestellt wurde. Nach dem Ableben einer Person wird das Nach­ lassgericht zunächst einmal dahin gehend tätig mögliche Erben zu ermitteln. Diese erhalten dann ein Anschreiben mit dem u. a. auch Fragen nach weiteren möglichen Erben, sowie nach Vermögen der verstorbenen Person. So weit, so gut. Werden in diesem erstmaligen Anschreiben des Nachlassgerichts mehrere Per­ sonen als "mögliche Erben" genannt, so ist damit noch nicht bestimmt, wer tatsächlich Erbe wird, denn möglicher Erben haben nach Erhalt dieses Schreibens ­ bislang einen Zeitraum von sechs Wochen nach Kenntniserlangung vom Todesfall ´­ auch die Möglichkeit ein Erbe auszuschlagen. Wenn also einem möglichen Erben einer "Erben­ gemeinschaft" Unterlagen herausgegeben wer­ den, dann sollte, ja eigentlich "muß" die Unterlagen der Betreuerin in Empfang nehmende Person einen Vollmacht aller anderen "möglichen Erben" vorweisen können. So etwas hat eine Per­ son zu wissen, welche Jahre lang als Berufsbe­ treuerin tätig war, ja vom Bayerischen Innen­ ministerium sogar mit Renteneintritt als "Sozial­ amtsrätin a. D." ausgezeichnet wurde.

Bewußte Aktenherausgabe ohne Formalitäten? Im konkreten Fall wurden die "mehreren Ordner" ­ so die Ausführungen des recherchierenden Poli­ zeibeamten ­ jedoch nur an ein Mitglied der bis zur Feststellung des Erben, hier Ablauf der Aus­ schlagungsfrist bestehenden sog. "Erbengemein­

Hintergrundbild: MikeBird@pixabay.com, Liz.: CCO

schaft" herausgegeben. Dies geschah scheinbar ohne jeden Empfangs­ nachweis, jedoch nachweisbar ohne Benachrich­ tung der, oder vorherige Bevollmächtigung des Mitglieds der Erbengemeinschaft durch die ande­ ren Mitglieder der Gemeinschaft. Aus den Augen, aus dem Sinn. Alles weg, des Staats Gewinn? Das Beste kommt noch, denn der seit Ende Janu­ ar 2017 feststehende Alleinerbe soll sich nun die seiner Ansicht nach widerrechtlich an einen unbe­ rechtigten Dritten herausgegebenen Unterlagen von dieser Person holen, oder mit der Abwicklung das Betreuungs­ oder Nachlassgericht bemühen. Ehrlicherweise schreibt der Polizeibeamte aber auch , dass die Polizei kein Wissen um die Voll­ ständigkeit der hier übergebenen Unterlagen hat, und er die Angelegenheit der Staatsanwaltschaft weiterleiten wird. Sicher kein Einzelfall?! Wir gehen davon aus, dass es sich bei dieser hier kurz skizzierten Angelegenheit um keinen Einzel­ fall handelt. Einzige Besonderheit ist, dass dieser hier Betreute und mittlerweile Verstorbene mit je­ ner Berufsbetreuerin eine Person zugeteilt be­ kam, welche unseren bisherigen Recherchen zufolge ­ aus dem ehem. sog. "Sudetenland" ge­ kommen, und ab dem zarten Alter von etwas über zwanzig Jahren ohne hinreichende Ausbildung in einem regionalen Gesundheitsamt, später dann auch in einem regionalen Jugendamt tätig ­ sehr viel über diejenigen dinge wissen könnte, welche in den späten 1950er bis Anfang der 1990er Jahre katholische Geistliche in Sachen "Pädokriminali­ tät" getrieben haben könnten. So könnte man diese "Wissende" durchaus nicht grundlos mit dem Titel einer "Sozialamtsrätin a. D." versehen haben, als Ende der 1990er Jahre nicht nur deren Pensionierung, sondern auch die Vorbereitungen zur Schaffung eines deutsch­ bayerischen Papstes liefen. >>

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O w a p fa l t' s ­ K u r i o s e s u n d My s te r i ö s e s Betreuungswesen:

Die verschwundene Handakte, oder: "Kontrolle gleich Null?"

Die "Egerland­Verschwörung" ­ Ein Teil der ganzen Sache?

nicht wundern über diese möglicherweise einen der sog. "Egerland­Verschwörung" dienlichen "Strohmann" ausmachen zu können. Auffällig jedenfalls war und ist, dass eine mut­ masslich sogar noch einige Jahre ältere Person wie der Betreute selbst für diesen Anfang 2007 die Betreuung übernahm, und diese Person ­ rein zufällig? ­ noch eine originäre "Sudetendeut­ sche Landsfrau" darzustellen scheint. Wie auch immer zeigt sich in der ganzen bisherigen Betreuungssache, wie auch in der aktuellen Kalamität, welche man dem Erben und seinen Angehörigen zumutet, ein fast schon mustergültige Kausalität für einen Film­Plot.

Wer in der Vergangenheit, von einigen revan­ chistisch­reaktionär veranlagten Gruppierungen innerhalb der sog. "Sudetendeutschen Lands­ mannschaft", eigentlich seit Mitte der 1950er Jahre, immer wieder von "Wiedergewinnung der Heimat" hörte, und hier das fiktiv sog. "Sudeten­ land" assoziierte, der vergißt das Wichtigste. Das "Sudetenland" gab es nie als sog. "Völker­ rechtssubjekt", auf dieser Grundlage konnte man also nie vor irgendeinem Gericht klagen. Was es aber gab, und was seit dem Jahr 1322 als "kaiserliches Pfand" als "Völkerrechtssubjekt" angesehen wird, ist das sog. "Egerland". Es ging also zumindest realiter um die "Wieder­ gewinnung des Egerlandes", und dies ­ wie wir zurückliegend immer glaubhafter recherchieren konnten ­ über die Ihnen bereits einmal vorge­ stellte "Geldpool­Strohmann­Angelegenheit".

Es wird jetzt spannend, ob die zuständige Staatsanwaltschaft hier Anknüpfungspunkte für Ermittlungen findet. Wir von Redaktionsseite glauben dies bislang eher nicht. Es würde nämlich die bisherige Kausalität erheblich stören, und die bayerische Politik mit allen deren mitunter höchst sonderbaren Gepflogenheiten aus dem Spiel nehmen können. Ein richtiger Skandal aber braucht genügend Vorbereitung und bis zum Schluß aufrecht erhaltene Kausalität. Nur so entsteht ein echter Thriller. Einen unseres Erachtens etwas mysteriös im Umfeld der Gabe eines den Stuhlgang fördernden und eines gleichzeitig bei einer Apotheke georderten Anti­Diaroehe­Mittel an einem doppelwandigen Herzinfarkt verstorbenen Betreuten haben wir bereits.

Von nirgendwo her außer aus der Oberpfalz hät­ ten Dinge nach Rom, in den Vatikan gelangen können, welche diese Kreation behindert, viel­ leicht sogar unmöglich gemacht hätten. Nun geziemt es sich nicht über einen Papst "her­ zuziehen", und es wäre hier auch unangebracht. Schliesslich dürfte unseren bisherigen Recher­ chen zufolge auch ein Joseph Kardinal Ratzinger nicht gewußt haben, was ihm da "in die Schuhe geschoben werden" sollte, und für welche Dinge man ihn "mißbrauchen" wollte.

Ein Betreuter als "Strohmann wider Willen"? Fortsetzung folgt! Noch haben wir ­ was uns jedoch durch den Er­ ben zugesichert wurde ­ die noch ausstehenden Unterlagen nicht gesichtet, doch es würde uns

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E S LA RNE R S E I T E N

ACHTUNG:

Die Profis kommen! Seefest bekommt einen neuen Namen, und ein professionelles Management. Fast könnte man wie einige Eslarner_innen schon wieder kritisieren, dass eben "SPD ver­ pflichtet!". Sicher haben Sie es schon in der Regionalzei­ tung gelesen, dass Eslarns einstmaliges "See­ fest" einen neuen Namen und zugleich ein pro­ fessionelles Management erhalten soll. Der Eventmanager kommt aus Weiden in der Oberpfalz, der seit einigen Jahren SPD­regierten Stadt, und erstmals konnte sich dort mit Daniel Vampa ­ einem gebürtigen Stuttgarter ­ auch eine Eventagentur etablieren. Daher wohl die Meinung kritischer Eslarner_innen, welche das Engage­ ments von Vampa's im vierten Quartal 2016 in ei­ ne GmbH umgewandelten Veranstaltungsunter­ nehmens auf diesen Bezug zu Weiden/ Opf. zu­ rückführen wollen.

Vom "Holi­Fest"­Initiator zum regionalen Veranstaltungsplaner "DB Production Event GmbH" Man muß schon betonen, dass vor dem Engagement der DP Event Production die seit einiger Zeit Einwohner stärkste Stadt der Nordoberpfalz nicht einmal ein professoinelles Event­Managementunternehmen vorweisen konnte. Scheint sich bislang nicht gerechnet zu haben, bis Daniel Vampa kam, das jährlich in Indien gefeierte sog. "Holi­Fest" eta­blierte, und sich damit einen Namen machen konnte. Auffällig schon, dass bislang vor allem SPD­Bürger­ meister_innen auf seine Dienste zurückgegriffen hatten, doch SPD­regierte Orte sind eben einfach mutiger und aufgeschlossener.

Die Facebook®­Site steht, der Vorverkauf läuft.

Außerdem steht in diesem Jahr die Bundes­ tagswahl an, und wie kann man einfacher die jungen Erwachsenen für die SPD begeistern, als diesen einen echten, professionellen Event "vor deren Haustür" zu bieten. So dürfte man auch in der Marktgemeinde Eslarn denken. Warum einen neuen Namen für das traditionelle "Eslarner Seefest"? Auf Tradition hält man auf dem Land wieder sehr viel. So fragen (sich) nicht wenige Leute, warum das "Eslarner Seefest" plötzlich anders, nämlich "Seeblick­Festival" heißen muß. Kann man ganz einfach damit erklären, dass man für Fördermittelanträge eine Innovation be­ nennen muß, und diese Innovation auch aus einem professionellen Eventmanagement beste­ hen kann. Dann klappts auch mit den Förder­ mitteln. Fortsetzung auf Seite 22

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SERIE

Oberpfälzer Köpfe

Dr. h.c. Augus

Gustl Lang ­ "Dreifacher"

Hintergrundbild: Günter,Gumhold@pixelio.de

bayerischer Minister, und ein echtes Eslarner Kind. (+ 2004) Er war ein echter Eslarner, der auch gerne immer wieder mal als gebürtiger Pleysteiner dargestellt wurde. Gustl Lang wurde .... in der Marktgemein­ de Eslarn beim Marktplatz ge­ boren. Ungefähr dort wo sein Cousin Julius Forster bis in die 1980er Jahre eine Metz­ gerei und eine Gastwirtschaft betrieb, demnächst eine Filia­ le der Landmetzgerei Witt aus Windischeschenbach einzie­ hen soll, befand sich sein El­ ternhaus. Seine Eltern betrie­ ben am Marktplatz ein Einzel­ handelsgeschäft, später war sein Vater bei Gericht ange­ stellt. August Richard Lang der im Schatten der Eslarner Pfarr­ kirche aufwuchs, war seiner Röm.­Kath. Kirche immer be­ sonders verpflichtet. Insofern unterschied es sich nicht von allen anderen, aus Eslarn zu größerer Wertschätzung ge­ langten Personen. Bei Lang zeigte sich dies vor allem in den 1980er Jahren daran, dass er so manches Mal so­ gar als Minister an der Oster­ nachtsfeier, und der vom damaligen Dekan und Eslar­ ner Ortsgeistlichen angeführ­

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ten Prozession von der Ortspfarrkirche zum örtlichen Friedhof teilgenommen hatte.

Treffen am Karfreitag Legendär sollen seine Freundschaftstreffen im Pley­ steiner "Zottbachhaus", dem gehobenen Hotelrestaurant seiner Ehefrau Lisl Haber­ stumpf gewesen sein. Nur Auserwählte hatten dort an Karfreitagen Zutritt, um zu be­ sprechen was scheinbar nicht in alle Öffentlichkeit gelangen sollte. Mittlerweile wird immer deutlicher, dass vor allem dort Dinge ausbaldowert wurden, in denen es in nicht geringem Masse um die Zukunft des bayerisch­tschechischen Grenzlandes ging. Der Kar­ freitag war hier der beste Tag, denn an diesem Tag befanden sich die allermeisten Ober­ pfälzer_innen auf dem Fried­ hof oder beim Gottesdienst. 1994 ­ Aus dem Amt gejagt? Was hatte August R. Lang der ursprünglich einmal als Rechtsanwalt tätig war, nicht

schon Alles mit dem bekann­ ten Bayerischen Ministerprä­ sidenten Franz Josef Strauß an Dingen ausgefochten. So viel, dass er es wirklich nicht verstehen konnte, plötzlich nicht mehr im Kabinett Stoi­ ber I vertreten zu sein. Drei bayerische Legislaturpe­ rioden diente er Bayern, mal als Wirtschafts­, mal als In­ nen­, und schliesslich auch noch als Wirtschaftsminister. Das während dieser Jahre angesammelte Wissen hätte er durchaus auch unter einem Ministerpräsidenten Dr. Ed­ mund Rüdiger Rudi Stoiber einbringen können. Aber man ließ ihn nicht, und so kehrte er sichtlich gekränkt in seine Kanzlei in der Weidener Hochstrasse zurück. Arbeitslos war er nie! Arbeitslos war der mit der Eh­ rendoktorwürde der Univer­ sität Bamberg ausgestattete Ex­Minister jedoch auch dann nicht. Regelmässig sollen sich in der Kanzlei wie beim Bayerischen Außenwirt­ schaftsverein in der Weidener Bahnhofstrasse in feinen


st R. Lang (+ 2004)

Zwirn gekleidete Personen mit auffäl­ ligen Koffern die Klinke in die Hand gegeben haben. Da ging es wahrscheinlich um sehr viel Geld, und um weit­ aus wichtigere Dinge wie es die Ministerämter mit sich brachten. 2003/ 04 ­ Der große "Show down". Gut, man soll strafrechtliche Ermittlungen nicht derart als "Rache" bezeichnen, denn ohne handfeste Grundlage wird nicht gegen eine Person ermittelt. Schon gar nicht traut man sich gerade im Freistaat Bayern einen ehemaligen Mi­ nister derart anzugehen. Um was es letztlich ging, als im Jahr 2003 gegen Dr. h.c. August R. Lang Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt/ Main aufgenommen worden waren, ist bis heute nicht bekannt.

Die Regionalzeitung "Der neue Tag" hielt sich hier mit deren Berichterstattung äu­ ßerst bedeckt, und über die Grenzen der Oberpfalz ge­ langte nichts hinaus. Warum Ermittlungen gegen ein ehe­ maliges langjähriges bayeri­ sches Kabinettsmitglied so wenig bundesweites Medien­ interesse erregte, ist noch im­ mer nicht ganz klar. Jedenfalls kam es Anfang des Jahres 2004 zum größten "Show down", den die Ober­ pfalz jemals zu besorgen hat­ te. Einer Haussuchung folgte die Feststellung zweier Barpfand­ verschreibungen in Höhe von jeweils 20 Mio. Euro, die bei Dr. Lang ohne jedwede be­ sondere Sicherung auf dem Kanzleischreibtisch gelegen haben sollen. Nein, diese zwei DinA4­Sei­ ten großen Wertpapiere wa­ ren nicht gestohlen, jedenfalls hatte Dr. Lang nichts damit zu

tun, sondern diese gem. Re­ gionalberichterstattung einige Tage vorher persönlich vom damaligen Vorstandsvorsit­ zenden einer regionalen Sparkasse überbracht erhal­ ten. Irgendwie soll es sich um Wertpapiere gehandelt ha­ ben, die bei einem Bankraub gestohlen, und hier scheinbar Dr. Lang nahezu "unterge­ schoben" worden sein sollen. So jedenfalls Gustl Lang's Reaktion, der sich dies gem. Regionalberichterstattung "nicht gefallen lassen" wollte.

..., und plötzlich war er tot?! Dies, sich gegen diese seiner Meinung nach völllig unbe­ rechtigte Haussuchung und die nachfolgende Beeinträch­ tigung seines nahezu makel­ losen Rufes wehren zu können, war Dr. Lang leider nicht mehr vergönnt.

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SERIE

Oberpfälzer Köpfe Wenige Wochen nach der Pu­ blikation seiner remonstrieren­ den Aussage in der Re­ gionalzeitung "Der neue Tag" erlag er im Klinikum Weiden/ Opf. einem, ihn seit Jahren belastenden Krebsleiden. Damit waren auch die Ermitt­ lungen beendet, die sicher viele interessante Dinge hät­ ten zutage fördern können. Aus die Maus? Dennoch bleibt Dr. h.c. August R. Lang in Weiden/ Opf. un­ vergessen. Er versorgte "sei­ ne Weidener" mit vielen Annehmlichkeiten, die ohne ihn ­ einen Mann der CSU ­ kaum vorstellbar wären. "Seine Weidener", die wie wir ja mittlerweile wissen, über­ wiegend aus Leuten mit Ab­ stammung im ehem. sog. "Sudetenland" bestehen, wa­ ren Gustl Lang schon immer ein Anliegen. Deshalb wurde ihm in der Weidener Kongreßhalle aka "Max­Reger­Halle" mit dem sog. "Gustl­Lang­Saal" auch ein eigener Versammlungs­ raum mit (Theater)Bühne ge­ widmet. Die vormalige Fachhochschu­ le, und jetzige OTH Amberg­ Weiden ist sein Verdienst. Er machte die Nordoberpfalz erst zu richtigen "Bildungsregion". Seine Villa in der Weidener Bahnhofstrasse (vor dem WW2: Max­Reger­Strasse), die er sich von seinem ersten

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Dr. h.c. Augus

Lohn als zugelassener Rechtsanwalt gekauft haben soll, ist bald leider nicht mehr mit ihm in Verbindung zu brin­ gen. Diese wurde veräussert und wird bald als "KfW40­Pro­ jekt" eines Tirschenreuther Immobilienentwicklers um­ fangreicheren Wohnzwecken dienen. Die Marktgemeinde Eslarn hat seinem "großen Sohn" leider noch kein besonderes Denk­ mal gesetzt. Dabei hatte Lang's Verwandtschaft der Marktgemeinde Eslarn zu­ rückliegend zu sehr viel Ruhm und Ansehen verholfen. Ein Verwandter der Eslarner Unternehmerfamilie "Müller".

Die Schwester von Lang's Va­ ter ­ die Familie Lang stamm­ te aus Hirschau/ Opf. ­ heiratete in die damals über­ regional bekannte "Keramikfa­ brik Müller" ein, die Eslarns erstes industriell fertigendes Unternehmen darstellte, und viele Eslarner_innen in Lohn und Brot brachte. Aus dieser Unternehmerfamilie wiederum stammten der in Kreisen von Zitherspielern bekannte "Lud­ wig Müller", genannt "Wald­ müller". Nach ihm ist die Eslarner "Ludwig­Müller­ Strasse" benannt. Ein weiterer Sproß der Fami­ lie gründete damals in Mün­ chen eine Photografische Anstalt, und produzierte foto­ technische Dinge.

Komponist Ludwig Müller ("Waldmüller") mit Gattin. Datum unbekannt. Quelle: ZBEArchiv

August R. Lang's Mutter ent­ stammte der renommierten Eslarner Familie Michael Selch, welche in der Eslarner Bahnhofstrasse eine Schmie­ de, ein Lagerhaus sowie eine kleine Kolonialwarenhandlung betrieben hatte. Auch Lang's Vater betrieb bis zu dessen Übernahme in den Justizdienst und Wegzug aus Eslarn im Jahr 1938 am Platz des früheren Lebensmittelge­ schäfts Engwicht in der Tilly­ strasse (heutiger "Getränke­ markt Klette") eine Lebensmit­ telhandlung. August R. Lang ist übrigens wie der Präfekt der Glaubens­ kongregation Gerhard Kard. Müller ­ ebenfalls im "Bierer­ lebnis Kommunbrauhaus" auf mit einem Gesichts­Branding


st R. Lang (+ 2004) auf einem Mehlsack­Imitat oberhalb des dortigen Bier­tisches verewigt. Trotzdem wäre es jetzt mal Zeit für ein Denkmal, nach­dem man Diözesan­Kirchen­musikdirektor Zim­ mermann (+ 1984) sogar im Foyer des Rathauses eine Gedenktafel verehrt hatte. [x] Quelle: Oberpfälzer Nachrichten, Südlicher Landkreis NEW v. 50.10.20104. Roter Pfeil: das frühere "Lang­Haus". Interessant auch der nahezu identische Amtstafelstellplatz. ;­),

Politische Stationen Seit Mai 1966 1966­1970 Juni 1983

Mitglied des Stadtrats der Stadt Weiden/ Opf. Fraktionsvorsitzender der CSU im Weidener Stadtrat. Vorsitzender des CSU­Bezirksverbands Oberpfalz und Bezirksvorsitzender des Arbeitskreises "Juristen der CSU" Oberpfalz.

November 1970

CSU­Abgeordneter im Bayerischen Landtag

November 1974

Als Nachfolger von Alfred Seidl Vorsitzender der CSU­Fraktion

Oktober 1982

Bayerischer Justizminister

Oktober 1986

Innenminister im dritten Kabinett Strauß

Oktober 1988

Minister für Wirtschaft und Verkehr im Kabinett Streibl

August 1993

Ausscheiden aus der Bayerischen Staatsregierung

Oktober 1994

Ausschußmitglied im Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur an.

Juli 1995

Abgabe des Amtes als CSU­Bezirksverbandsvorsitzender (nach 13 Jahren Amtszeit)

Quelle: https://www.bayern.landtag.de/aktuelles/presse/pressemitteilungen/pressemitteilungen­ 2004/lebenslauf­und­politische­stationen­des­verstorbenen­bayerischen­staatsministers­ ad­august­r­lang/

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KIRCHENSEITEN ­ A u f w e l c h e r S e i t e s

Das Böse ist immer und überall? Die causa "Scientology" im Freistaat Bayern. Versuch einer erleuchtenden Bewertung der Sachlage. Da

staunen

Sie,

was?

Die "Scientology Church" ist im Freistaat Bayern wieder mal Thema, nachdem man im "Haus der Kunst" in der Landeshauptstadt München, nach Jahrzehnte langer unproblematischer Tätigkeit einen dortigen freiberuflichen Mitarbeiter als "Scientologen" entlarvte. Bayerns Problem mit der "Religionsfreiheit"? Klingt in den Medien fast schon wie "Hilfe, ein Scien­ tologe!", oder wie man noch vor gar nicht allzu langer Zeit auch mal richtig Angst ma­ chen wollte "Hilfe, ein Bibelforscher!". Nun unter­ scheiden sich die sog. "Bi­ belforscher" erheblich von der Lehre der "Scientology Church". "Bibelforscher" ­ vielleicht erinnern sich noch einige Leser_innen an diesen mitt­ lerweile nicht mehr so ge­ bräuchlichen Begriff ­ waren die heutigen "Zeugen Je­ hovas", offizieller "Mitglieder der Wachturmgesellschaft".

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Während der Naziherrschaft wurden diese wie so viele an­ dere unschuldige Leute ver­ folgt, und nicht wenige dieser Menschen starben nach un­ vorstellbarer Qual in den Ver­ nichtungslagern des deut­ schen Nazi­Regimes. Eine richtig offizielle Rehabili­ tation haben die "Bibelfor­ scher", die "Zeugen Jehovas" nie erfahren. Auch ihnen wurde wie so vielen anderen Gruppierungen vorher "Staatsferne", ja sogar "Ver­ fassungsfeindlichkeit" vorge­ worfen. Die Vorwürfe gipfelten sogar in Verdächtigungen des Kindesmißbrauchs, und man findet man sogar Dinge wie­ der, die in der heutigen Zei konservativen Kreisen der Muslime zum Vorwurf ge­ macht werden Eine letzten Endes umfangreichere Aner­ kennung der "Zeugen Jeho­ vas" als "Kirche" im Sinne des deutschen Staatskirchen­ rechts erfolgte ­ in den meisten Bundeslän­dern, die hier die sog. "Kul­tushoheit" besitzen ­ letzten Endes erst um die Amtszeit des kat­ holischen Papstes Benedikt XVI..

Mittlerweile sind die "Zeugen Jehovas" in nahezu allen deutschen Bundesländern an­ erkannt, und werden ­ soweit bislang bekannt ­ auch nicht mehr von Verfassungs­ schutzämtern beobachtet. Mitglieder der "Zeugen Je­ hovas" dürfen nun auch offiziell politische Ämter über­ nehmen, oder in staatlichen Ämtern Dienst für die Bun­ desrepublik Deutschland oder eines deren Bundesländer leisten. Über Jahrzehnte haben die "Zeugen Jehovas" jedoch de­ ren Lehre nicht ge­/ verän­ dert, so dass sich die be­ rechtigte, aber bislang nicht zu klärende Frage stellt, warum diese Anerkennung so lange dauerte. Niemand kann den Gesinnungswandel erklären. Weltanschauungsbeauftragte der sog. "Großkirchen", also die früher sogenannten "Sek­ tenbeauftragten" der Ev.­ Luth., wie auch der Röm.­ Kath. Kirche können Ihnen diesen Sinneswandel letztlich


stehen Sie? nicht erklären, und verweisen sie ­ vor Jahre noch selbst und aus eigener Profession von den "Zeugen Jehovas" abratend ­ an staatliche Stel­ len, bzw. die entsprechenden Fehlstellen in den Berichten der Landesämter für Verfas­ sungsschutz. Ein wenig be­ scheiden, eine solche Sache, denn hier erklärt sich nicht, warum "der Staat" gerade Beauftragte der christlichen Großkirchen vor anderen reli­ giösen Gruppierungen war­ nen lässt, wenn doch gerade die Röm.­Kath. Kirche in außerordentlich aktiver Weise seit Anfang der 1990er Jahre ­ sozusagen päpstlich ange­ ordnet ­ Missionierung be­ treibt. Nicht wenige Leute aus den Großkirchen fühlen sich ja neuerdings dazu berufen, die als Flüchtlinge ankom­ menden Muslime gleich mal christlich zu taufen, und damit nach eigenen Aussagen "besser in die deutsche Ge­ sellschaft zu integrieren".

anerkannt werden (würden), desto problematischer könnte es werden, diesen exklusiven Vertrag mit der Röm.­Kath. Kirche, von dem abgeleitet auch die Ev.­Luth. Kirche profitiert, noch länger aufrecht zu erhalten. Dem widerspräche dann noch eklatanter die Vorschrift des Art. 3 GG mit dem Grundrecht auf "Religionsfreiheit". Richtig! Je mehr "Kirchen" in der Bundesrepublik Deutsch­ land anerkannt werden, desto geringer wird ­ dem "Reichs­ konkordat" geschuldet ­ das Geld, welches die beiden Großkirchen erhalten können. Zugegeben, dass bereits dies einen Angriff auf die verfas­ sungsmäßige Ordnung dar­ stellen könnte, wenn man bedenkt, dass der größte Teil der Staatsgelder vor allem in die Vermittlung der Lehre, mit Finanzierung von Lehrper­ sonal, Unterrichtsräumen etc. fließt.

Konkurrenzneid, oder was?

Eine "Sekte" ist per se gefährlich für die Verfassung?

Fast schon möchte man es wirtschaftlich denkend als eine Art "Konkurrenzneid" be­ zeichnen, was da hinter den Kulissen laufen könnte. Unbestritten zehren die beiden christlichen Großkir­ chen vor allem seit 1933 von den staatlichen Privilegien, welche diesen das sog. "Reichskonkordat" zugespro­ chen hatte. Je mehr "Kirchen" in der Bundesrepublik Deutschland

Gruppierungen bzw. Gemein­ schaften welche die Verfas­ sung gefährden können, werden durch die Landes­ ämter für Verfassungsschutz, ggf. sogar vom Bundesamt für Verfassungsschutz be­ obachtet. Diese Zeit der Beobachtung haben die "Zeugen Jehovas" unbeschadet überstanden, die "Scientology Church" scheint hier noch eine gewal­

[1] Scientology und Opus Dei: ein Vergleich, Dr. Michael Schmidt­Salomon. Trier ­ http://www.schmidt­salomon.de/scientopus.htm

tige Wegstrecke vor sich zu haben. Wollen wir einmal kurz beleuchten, was die "verfas­ sungsmäßige Ordnung" ist, und wodurch diese überhaupt "in Gefahr ge­bracht" werden könnte. So richtig leuchtet es nämlich nicht ein, warum die "Scien­tology in Der Liedermacher Church" Andreas Scheulen Facebook® dieser Hinsichtauf"gefährlich" sein soll, wenn der bekannte Philosoph und Religionswis­ senschaftler Dr. Michael Schmidt­Salomon ­ ein be­ kennender Atheist ­ in eiem Vergleich der "Scien­tology Church" mit der inner­kat­ holischen Laienorganisa­tion "Opus Dei" zu bemer­ kenswerten Ergebnissen ge­ kommen war. Schmidt­Salomon gründet es auf der weitgehenden Unbe­ kanntheit von "Opus Dei", sowie deren Wirken "(...) im Herzen einer (immer noch!) angesehenen moralischen und religiösen Institution: der katholischen Kirche." [1] Schmiddt­Salomon läßt "kein gutes Haar" an beiden Institutionen, was man sich aber auch damit erklären muß, dass er als Mitglied der Huministischen Union, und als aktiv bekennender Atheist ­ so weit hier der Begriff "bekennend" verwendbar ist ­ auf jedwede Nähe von Staat und Kirche verzichten will. So kritisiert er, dass sowohl Scientology wie auch Opus Dei deren Wahrheit stets von oben beziehen, was nichts mit einer offenen Gesellschaft zu tun habe.

DEEZ 03.2017 | 16


KIRCHENSEITEN ­ A u f w e l c h e r S e i t e s "Beide

Organisationen zeichnen sich

aus durch charismatische Gründerfi­ guren, paranoide Heilslehren, geschick­ te

Manipulationstechniken

scharfe

Kontrollmechanismen und ein jenseits aller Kritik stehendes Führerprinzip, das

immer häufiger den Eindruck, der Freistaat Bayern wäre hier so etwas wie Franchise­ Nehmer für die Bayerischen Diözesen der Röm.­Kath. Kirche.

absoluten Gehorsam verlangt."

Aus dieser Kritik spricht nicht gering der "Atheist", dem charismatische Gründerfigu­ ren, aber auch Heilslehren nahezu jedweder Religion per se suspekt sein müssen. Manipulations­ und Kontroll­ mechanismen hingegen fin­ den sich in nahezu allen Religionen, in denen eine "Heilslehre" im Mittelpunkt steht, und diese Lehre un­ verbrüchlich ­ siehe Dogmatik der Röm.­Kath. Kirche ver­ treten und bewahrt werden muß, um das Ganze schüt­ zen und voranbringen zu können. Kann man dem zustimmen, so stellt sich die Frage, warum dem so ist, denn die eigentlich originäre, auf deut­ schem Staatsgebiet entstan­ dene und von hier aus auch agierende Kirche ist letztlich die Ev.­Luth. Kirche. Sämtlich anderen, staatskirchenrecht­ lich anerkannten Kirchen haben irgendeinen Bezug zu "Zentralen" im europäischen Ausland, bei der Röm.­Kath. Kirche sogar zu einem eige­ nen, nur eigener Jurisdiktion unterliegendem Staatswesen, dem Vatikan. Im Freistaat Bayern gewinnt man seit einigen Jahren

17 | DEEZ 03.2017

Schmidt­Salomon kommt in seinem Vergleich zu dem Ergebnis, dass es dem Prin­ zip einer offenen Gesellschaft widerspricht, sog. "Sekten" unter Generalverdacht der Verfassungsfeindlichkeit zu stellen, während man bei etablierten, und politisch nicht gering integriert rechtlich an­ erkannten "Kirchen" gar nicht mehr prüft, was sich da tatsächlich tun und gefährlich werden könnte. Das Moment der Entscheidungsfreiheit mündiger Bürger_innen.

Wir hätten hier noch einen Punkt anzubringen, der im Artikel von Dr. Schmidt­ Salomon nicht betrachtet wur­ de, unseres Erachtens jedoch für die Qualifizierung einer Gemeinschaft als der verfas­ sungsmässigen Ordnung schädlich, von besonderer Wichtigkeit ist. Es ist unbestritten sehr wich­ tig, ob und inwieweit sich Bür­ ger_innen in einem freiheit­ lich­demokratischen Staats­ wesen frei für irgendetwas entscheiden können. Kommt man hier wider Willen "in die falsche Gesellschaft" betrifft es nicht selten auch die folgenden Generationen, was

auch die Grundstruktur der staatlichen Gemeinschaft in Gefahr bringen könnte. Die sog. "Initiation", also die erstmalige Aufnahme in eine Gemeinschaft spielt eine sehr wichtige Rolle. Ab welchem Lebensalter kann man beitreten, welche Voraussetzungen sind zu erfüllen, und wie einfach kann man diese Gemeinschaft ­ unbabhängig vom jeweils so­ wieso bestehenden sog. "Gruppenzwang" ­ wieder verlassen.

Du bleibst für immer?

Die sog. "christlichen Groß­ kirchen" haben sich in der Bundesrepublik Deutschland, im Freistaat Bayern seit Jahrhunderten etabliert. Niemand frägt mehr danach, wie das eigentlich vor sich gegangen war, und das ist gut so, um sich den "guten Glauben" erhalten zu können. Letztlich ­ und dies fordert die Verfassung der Bundesrepu­ blik Deutschland ­ ist jede staatliche anerkannte Kirche in Deutschland nur ein Verein wie es deren tausende gibt. Bestimmten Vereinen sind aufgrund von Sonderverträ­ gen, hier das sog. "Reichs­ konkordat", besondere Privi­ legien eingeräumt worden. Nahezu alle dieser Privilegien beruhen auf Vorgängen welche weit vor Entstehung der Bundesrepublik Deutsch­ land als freiheitlich­


stehen Sie? demokratisch verfasstem Staatswesen liegen. Jedem Verein kann man unter Beachtung der Vereinssat­ zung beitreten, und diesen auch wieder nach Belieben verlassen. Gemeinhin leistet man für die Mitgliedschaft auch einen Mit­ gliedsbeitrag, und das Bei­ trittsalter ist regelmässig durch die Volljährigkeit be­ dingt. Nicht so ganz bei den sog. "christlichen Großkirchen", welche die Mitgliedschaft re­ gelmässig schon ab dem Säuglingsalter zulassen, ja indirekt sogar fordern, indem dafür ein durchgeplantes Ma­ nagement besteht. In die Pflicht genommen wird ein dem beitrittswilligen Neu­ geborenen anverwandtes oder sonstiges Vereins­/ Kir­ chenmitglied. Dies verhinderte u. W. vor einigen Jahren den Beitritt der "Zeugen Jehovas" zur Arbeits­ gemeinschaft Christlicher Kir­ chen in Deutschland (ACK) . Denn die "Zeugen Jehovas" lehnen die Säuglingstaufe ab. Auch den Mitgliedsbeitrag führen sie bei den "christ­ lichen Großkirchen" nahezu "staatlich gestützt" ab, wäh­ rend alle anderen Kirchen hier die Freiwilligkeit des Gebens in den Raum stellen. Stich­ wort ist hier die "Kirchen­ steuer". Die Lehre selbst lässt das Staatswesen unangetastet, d.

h. was an Glaubensinforma­ tion und ­ unterweisung an die gläubigen Staatsbürger_innen gelangt, damit befasst sich das Staatswesen nicht. So lange die Lehre nicht der sog. "verfassungsmäßigen Ord­ nung" widerspricht. Die "verfassungsmäßige Ordnung". Der Begriff "verfassungs­ mäßige Ordnung" wird im Grundgesetz für die Bun­ desrepublik Deutschland mehrmals in unterschiedlicher Intention gebraucht. Im Blick auf Vereinigungen ist Art. 9 Abs. 2 GG interessiert, der sich auf das Verbot von Vereinigungen bezieht, die sich u.a. gegen die ver­ fassungsmäßige Ordnung richten. Dort entspricht er nach herrschender Ansicht dem Begriff der freiheitlichen demokratischen Grundord­ nung in Art. 18 (Grund­ rechtsverwirkung bei Miss­ brauch der Grundrechte ge­ gen die freiheitliche demo­ kratische Grundordnung) und Art. 21 Absatz 2 GG (Parteienverbot). Hier wird der Begriff also in einem engeren Sinne ge­ braucht, und die Grundent­ scheidungen der Verfassung, die v. a. in den Staatsziel­ bestimmungen und den de­ mokratisch­rechtsstaatlichen Grundregeln des Art. 20 und in der Menschenwürdegaran­ tie des Art. 1 GG festgelegt sind und die nach Art. 79 Absatz 3 GG auch durch

[2]http://universal_lexikon.deacademic.com/315012/verfassungsm%C3%A4 %C3%9Fige_Ordnung

verfassungsänderndes Ge­ setz nicht angetastet werden dürfen. [2] Das Bundesverfassungsge­ richt hat es so beschrieben: " Die freiheitliche demokratische Ordnung ist hiernach also eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung, die jegliche Gewalt und Willkürherrschaft ausschließt und sich nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit richtet [vgl. BVerfGE 2, 1, 12 f.]. Zur verfassungsmäßigen Ord­ nung gehört demnach auch die Achtung der im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte.

[3]

Die "bösen" Scientologen versus die gereinigten "Zeugen Jehovas"? Wie schon erwähnt ist die Wachturmgesellschaft mittler­ weile staatlich als "Kirche" anerkannt, nachdem diese Jahrzehnte vom Verfassungs­ schutz beobachtet wurde, und als Problem für die ver­ fassungsmäßige Ordnung galt. Nun scheint weiterhin ­ fast schon in stellvertretender Funktion ­ die Scientology Church unter Beobachtung, was diese kaum stören dürfte, aber eben einfach mal ein von staatlicher Seite auferlegtes Stigma darstellt, welches de­ ren Religionsausübung beein­ trächtigen kann.

DEEZ 03.2017 | 18


KIRCHENSEITEN ­ A u f w e l c h e r S e i t e s Scientology ­ Eine extremistische Organisation?

Die Hauptpunkte im Bericht des BayLAfVs aus dem Jahr 2015:

Das BayLAfVs konnte uns hier auf eine aktuelle Anfrage mitteilen, dass:

­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­ Die Scientology­Organisation

"(...) Die Scientology Organisation [wird] als extremistische Bestrebung beobachtet (wird). Inwiefern sich die Bestrebungen von Scientology gegen die freiheitliche demokra­ tische Grundordnung richten, ent­ nehmen Sie bitte dem Verfassungs­ schutzbericht: http://www.verfassungsschutz.bayer n.de/mam/anlagen/vsb_2015_druck fassung.pdf (S. 209 f.)"

[zwischenkommentiert]

• will ein scientologisches Rechts­ system etablieren, in dem es keine Menschen­ und Grundrechte gibt, Wenn man dies nun ohne direkten Be­ zug zu Scientology hinsichtlich mancher Dinge der Röm.­Kath. Kirche prüft, wer­ den nicht wenige Leute zu ähnlicher Kritik an dieser kommen. Bei mittlerwei­ le nicht wenigen katholischen Organisa­ tionen hat man die Ansicht, dass hier natürlich bislang nur flächen­/ instituti­ onsbegrenzt ebenfalls die Grund­ und

Das BLAfVs hat jede Menge zu tun, betrachtet man die Liste der hier im Freistaat Bayern als "extremistisch" oder "extremistisch beein­ flusst" eingestuften Vereini­ gungen. Finden Sie hier: http://www.gesetze­ bayern.de/Content/ Document/BayVV_ 108268­0

Menschenrechte nicht oder nur einge­ schränkt gelten. Der Vatikan als letztlich völkerrechtlich mit der Bundesrepublik Deutschland

vertraglich

gebundene

"Zentrale" verweigert bis heute als Staat die Unterzeichnung der UN­Menschen­ rechtskonvention.

• missachtet die Menschenwürde (Artikel 1 des Grundgesetzes) und den Gleichheitsgrundsatz (Artikel 3 des Grundgesetzes), da sie nur Scientologen Rechte zugesteht, Auch dies kann man mittlerweile deutli­ cher erkennbar, bei einigen Unterorga­ nisationen der christlichen Großkirchen vermehrt feststellen. Wer nicht "im Sys­ tem" ist, der dürfte bei jedweder Ge­ meinschaft die sich wie die Röm.­Kath. Kirche "Universalität" und "Einzigartig­ keit" auf die Fahnen geschrieben hat und zwecks Erhaltung der eigenen Existenz verteidigen muß, in einer die Grund­ und Menschenrechte einschrän­ kenden Position befinden.

"Als Extremismus bezeichnen Behör­ den in Deutschland seit etwa 1973 politische Einstellungen und Bestre­ bungen, die sie den äußersten Rän­ dern des politischen Spektrums zuordnen. Der Begriff ersetzte an vie­ len Stellen den bis dahin gebräuchli­ chen Begriff Radikalismus. Behörden verwenden ihn unter anderem, um Gegner der freiheitlichen demokrati­ schen Grundordnung (fdGO) zu be­ nennen. Für den deutschen Verfassungs­ schutz hat der Begriff eine normative und abwertende Funktion. [1]"

• missachtet das Grundrecht der freien Meinungsäußerung (Artikel 5 des Grundgesetzes), da sie Kri­ tik mit allen – auch illegalen – Mit­ teln unterdrücken will, Diese Vorgehensweise konnte man nun ­ für Katholik_innen "leider" ­ sehr gut bei der Befassung mit der Aufarbeitung von Mißbrauchsfällen durch kath. Geistliche feststellen. Was hier vor allem im us­ amerikanischen Bistum Boston ­ im Ki­ nofilm "Spotlight" dargestellt ­ geschehen ist, dürfte dem hier bei Scientology kriti­ sierten Dingen in Nichts nachstehen. Der aktuelle Fall, dass das letzte selbstbe­ troffene

Mitglied

der

vatikanischen

Aufarbeitungskommission aufgrund ekla­ tanter Differenzen diese Kommission

19 | DEEZ 03.2017

[3] http://www.juraforum.de/lexikon/verfassungsmaessige­ordnung


stehen Sie? verlassen hat, und die Präfektur der Glaubenskongregation Antworten auf Anschreiben Betroffener nunmehr wie­ der verweigert soll, spricht ebenfalls

Erstes Fazit

Studenten, mit einer Verurtei­ lung

wegen

Verleumdung.

Im Freistaat Bayern scheint

nicht für Beachtung der Meinungsfrei­

mittlerweile

Scientology

Zumindest im Freistaat Ba­

heit, und Hochschätzung der Men­

Church "gefährlicher" als die

schenwürde.

yern wird sich nicht nur die

gem. neuestem BVerfG­Urteil

Scientology

nicht mehr durch den Verfas­

tun, als Kirche anerkannt zu

sungsschutz zu beobachtende

werden, und neben anderen

NPD. Wie auch immer man

Kirchen zu wirken. Dagegen

dies werten mag, so kurios

sprechen, das zu fast 100%

"härteste Grundlage" darstellen, um

bleibt

mit

Scientology überwachen, und bei Be­

NSU­Sache in der mittlerweile

"Großkirchen" besetzte Lan­

darf auch verbieten zu können. Doch

nicht wenige Zeugen vor de­

desparlament, sowie vielfäl­

ren Aussage auf mysteriöse

tige, zum Teil sogar über Ge­

konsequente

Weise verstorben sind, mögli­

nerationen

Überwachung zum Schutz der verfas­

cherweise sogar vom "Kol­

sungsmäßig verbürgten Rechte fest­

gene Beziehungen zwischen

pinghaus der Diözese Re­

bayerischer Politik und vor

gensburg"

Ausgang

allem der Röm.­Kath. Kirche.

wacht, weil diese zu einer vor Jahr­

nahm. Dort kam Anfang der

Unbeachtlich einer "Gefähr­

hunderten ­ nicht durch ein freiheitlich

1990er Jahre Tino B. als Lehr­

demokratischen

lichkeit" von Scientology wür­

ling eines örtlichen Lebensmit­

de hier jedwede, ähnlich den

telbetriebes unter, und konnte

vor

möglich.

­ so man immer wieder liest ­

Kirche gegenüber betriebene

Keine Vereinigung welche sich der

aktiv am Aubau eines Nazi­

Sorge um Menschen, deren Heil über

Zusammenarbeit mit jedweder

Kaders arbeiten.

anderen Kirche, nicht die ver­

selbstverpflichtet fühlt ist davor gefeit,

Entdeckt wurde Tino B., der

fassungsmäßige

bei Erlangung mehrheitlichen Einflus­

den

mit

sondern das politische Sys­

ses Grund­ und Menschenrechte mit

aufgebaut haben soll ­ schein­

tem, wie auch das Gesund­

bar bestens geschützt durch

heits­, Pflege­, Jugendfürsor­

blik Deutschland, wie auch bis heute

den katholischen Schleier ­

ge, und seit einiger Zeit auch

die immer noch sehr mangelhafte

durch eine mutmasslich auch

Aufklärung von Dingen, die mög­

das

zu diesem Zeitpunkt in Re­

tem zusammenbrechen las­

gensburg

sen. Es gibt also neben einer

• baut auf ein totalitäres Herr­ schaftssystem, das Gewalt und Willkürherrschaft einschließt. Diese Feststellung dürfte per se die

auch hier läßt sich grds. anführen, dass solche Vorgehensweisen und Absichten

nur

durch

gestellt werden können. Überall da, wo man Vereinigungen nicht über­

Staatswesen

aner­

kannten ­ Vereinigung gehören, ist Mißbrauch grds. in derselben Weise

das aktuelle irdische Leben hinaus

Füssen zu treten. Davon zeugt vor allem die Geschichte der Bundesrepu­

licherweise zu solchen Mordtaten wie denen des NSU führen konnten.

s

die

weiterhin,

NSU

überwachte

deren

dass

maßgeblich

vom

die

BayLAfVs

Antifaschistische

Church

Mitgliedern

allem

der

Karriere

der

schwer

sog.

bezo­

Röm.­Kath.

Ordnung

Arbeitsintegrationssys­

mutmasslichen

"Gefährlich­

Gruppierung. Gedankt wurde

keit" weitaus größere Prob­

die

leme mit Scientology.

Entdeckung

maßgeblich

B.'s

zwei

beteiligten

DEEZ 03.2017 | 20


KIRCHENSEITEN Die Sache mit dem (mutmasslichen) Scientologen im Münchner "Haus der Kunst" Dies zurückliegende Sache, bei der im Münchner "Haus der Kunst", das durch die Nationalsozialisten erbaut wurde. .... ein langjährig dort tätiges Mit­ glied der Scientology Church entdeckt worden sein soll, hatte uns eigentlich auf die vorangegangen nähere Be­ fassung mit der Scientology Church im Freistaat Bayern gebracht. Dazu hatten wir uns neben den, zu diesem Skandal in den Medien zu findenden In­ formationen auch die Presse­ mitteilung der Scientology Kirchen Bayern e. V., vom 03.03.2017 übersenden las­ sen. Darin wird auf einen sog. "Stoiber­Erlaß" Bezug genom­ men, welcher mit dem 1. No­ vember bei Behörden und staatlichen Stellen einen sog. "Sektenfilter" implementieren liess. Eine spezielle Erfindung im Freistaat Bayern. Dieser sieht, so die Presse­ mitteilung "(...) nach seinem Wortlaut eine Einzelfallprü­ fung vor und erlaubt den Aus­ schluss aus dem Dienstver­ hältnis nur bei Verletzung von Dienstpflichten. Für andere Einrichtungen des öffentlichen

21 | DEEZ 03.2017

Rechts und für Empfänger staatlicher institutioneller För­ dergelder „im weltanschauli­ chen Bereich“ wird der Einsatz des "Sektenfilters" nur „empfohlen“ und nicht „gefor­ dert“. Es ist also unwahr, wenn behauptet wird, für das Haus der Kunst wäre der Ein­ satz des bayerischen Sekten­ filters verpflichtend. Verschwiegen wird bislang, dass der sogenannte Stoiber­ Erlass vom November 1996 es gerade nicht erlaubt, Scientologen ohne Ansehen der Person pauschal und zwingend zu kündigen und dass es stattdessen auf recht­ streues Verhalten ankommt." Die SKB e. V. verwehrt sind in dieser Pressemitteilung unter Angabe von Arbeitsgerichtsur­ teilen gegen den Vorwurf, dass Mitglieder Scientology ir­ gendwelche Institutionen etc. unterwandern wollen. Man dürfte zustimmen kön­ nen, dass auch Mitglieder von Scientology "(...) ihr Grund­ recht auf Berufsfreiheit zum Bestreiten ihres Lebensunter­ halts (...)" verwirklichen kön­ nen müssen. Besonders interessant, da wohl kaum bekannt der Hin­ weis in der PM, dass das Bundesverwaltungsgericht mit

Urteil vom 15. Dez. 2005 (Az. 7 C 20/04) Scientology als re­ ligiöse Lehre anerkannt und verbunden damit den An­ spruch von erklärten Sciento­ logen auf Schutz der Religionsfreiheit gemäß Art. 4 Grundgesetz bestätigt (hatte), ebenso wie der Europ. Ge­ richtshof für Menschenrechte in seinem Urteil vom 05. Apr. 2007 (Church of Scientology Moscow v. Russia ­ Az. 18147/02) im Sinne der Eu­ rop. Menschenrechtskonven­ tion."

Unsere Redaktion ist noch auf eine ganz andere Idee ge­ kommen, warum hier ­ im Umfeld deutlich öffentlicher gewordener Streitigkeiten um die Wiedereinführung des neunstufigen Gymnasiums plötzlich ein Scientologe "ent­ deckt" worden sein könnte? Auch wenn Sie das BayLAfVs darüber ausschweigt, wie lan­ ge vorher man von der Sache wußte, so könnte es auch sein, dass man hier beim "Haus der Kunst" in der Ver­ antwortung eines eigenstän­ dig denkenden Kultusminis­ ters, diesem einfach mal "Eine einschenken", und auf mögli­ che Nachfolgekandidat_innen hinweisen wollen. [x]


E S LA RNE R S E I T E N Fortsetzung von Seite 10 "Seeblick­Festival" ist eine Bezeichnung die durchaus auf ein größeres Event hinweist. Es ist zudem das größte, und einzig touristisch nutzbare Areal auf dem Gebiet der Marktgemeinde Eslarn zu managen. Werden Eslarner_innen womöglich ausgeschlossen?

Sie müssen keine Sorge haben, dass bislang schon integrierte Eslarner Unter­ nehmen ­ es gibt ja bereits ein Eslarner Unternehmen für Veranstaltungstechnik ­ aus­ ge­schlossen werden könn­ ten. Diese dürften noch besser wie bisher integriert werden können, da jetzt die Auftragsvergabe über einen Dritten läuft. Für Orte wie Eslarn, die fern­ ab der üblichen Veranstal­ tungswege liegen, kann nie­ mand so günstig Veranstal­ tungstechnik anbieten, wie dies einheimische Firmen können. Somit besteht keine Gefahr, dass hier nicht wieder dieselben Leute berücksichtigt werden, wie dies auch bislang der Fall gewesen ist. Sind das nicht happige Ein­ trittspreise? Leute, es soll ein "Mundart­, Pop­Rock­Festival" werden, welches zwar am "Eslarner Atzmannsee" stattfindet, aber

Die Unternehmens­Site von DB Production Event GmbH. Seit Ende September 2016 in Form einer GmbH.

mit dem konkreten Branding auch anderweitig, für andere Locations vermarktet werden kann. Da ist es klar, dass man die Eintrittspreise dem unte­ ren, geförderten Bereich an­ passt. Aufpassen muß Eslarn jedoch dahingehend, ob für

Der Event­ Manager "rockt" auch Weidens noblen Stadtmühlweg. Dort eröffnete er bereits im Oktober 2016 mit "Splashy Donuts" einen Shop, mit dem er auch das heimische Konditoren­Handwerk unterstützt.

künftige eigene Festivitäten das Branding "Seeblick­Festi­ val" genutzt werden darf, oder dies ­ wie eigentlich üblich, und nicht zu beanstanden ­ dem Lizenzgeber, der DB Production Event GmbH aus Weiden­Rothenstadt vorbe­ halten bleibt. Eslarn selbst scheinen aber mittlerweile die Ideen ausgegangen sein, und immer nur Blasmusik scheint niemand mehr hinter dem sprichwörtlichen "Ofen hervor­ locken" zu können. Das Areal um den "Atzmannsee" ­ erst in den 1970er Jahren durch Mithilfe der Grafenwöhrer US­ Garnison aus einer Sumpfwie­ se gestaltet ­ will man gem. ISEK "Eslarn 2030" zu pas­ sablen Naherholungsgebiet für die künftige Eslarner Be­ völkerung gestalten. [x]

DEEZ 03.2017 | 22


SERIE

POLITIK direkt Für die Oberpfalz in de

D e n n vi e l e s i n d berufen, aber wenige sind auserwählt. Matthaeus 22:14

23 | DEEZ 03.2017


er Bundeshauptstadt

Teil 2: Für Sie fernab der Heimat, in Berlin.

Hinweis: Auch die SPD­Bundestagsabgeordneten erhalten bei uns noch einen Platz in den nächsten Ausgaben!

DEEZ 03.2017 | 24


SERIE

POLITIK direkt

Für die Oberpfalz in d

Dr. Astrid Freudenstein Seit 2013 Mitglied des Deutschen Bundestages

Arbeitsbereiche

* 9. Oktober 1973 in Bad Griesbach im Rottal ­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­ katholisch, verheiratet, ein Kind 1992 bis 1993 1994 bis 1998 1993­1998 2009 1998 bis 2010 seit 2010 2004 seit 2008

seit 2013 seit 2013

Volontariat bei unser Radio Passau; Studienbegleitendes Volontariat bei Passauer Neuen Presse; Studium Universität Passau; Promotion zur Dr. phil.; Journalistin beim Bayerischen Rundfunk; Dozentin für Medienwissen­ schaft Uni Regensburg. Eintritt in die CSU, Stadträtin Regensburg CSU­Ortsvorsitzende Stadtamhof/Ob. Wöhrd stellv. CSU­Kreisvor­ sitzende, Mitglied im CSU­ Bezirksvorstand, Mitglied im FU­ Bezirksvorstand und FU­ Landesvorstand – Mitglied des Mitglied Deutscher Bundestag Vorsitzende in der deutsch­ kroatischen Parlamentariergr.

Ordentliches Mitglied

Ausschuss für Arbeit und Soziales Ausschuss für Kultur und Medien Schriftführer/in Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Stellvertretendes Mitglied Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur

Bild­ u Bild A.

25 | DEEZ 03.2017


der Bundeshauptstadt

Fragen zu den Themen Integration Soziales Kultur Demokratie und Bürgerrechte Beantwortet wurden alle Fragen.

Mehr dazu über diesen QR­Code

Aussagen mit Tschechien­Bezug Grenzüberschreitende Verkehrsgespräche – Bayern, Tschechien, Österreich 2015­ Wichtige Verkehrsprojekte in der Europaregion Donau Moldau https://www.astrid­freudenstein.de/grenzueberschreitende­verkehrsgespraeche­bayern­tschechien­oesterreich/

und Datenquellen: Freudenstein: Fotohaus Zacharias, Liz.: CC­BY SA 3.0, www.cducsu.de

DEEZ 03.2017 | 26


KUNST, KULTUR & LITERATUR mit

Ahmed ALOZAD

Digital Artist und Fotograf aus M

Dig

Pic

His

27 | DEEZ 03.2017

Hintergrund: Monique_Banus@pixabay.com


R

www.paintdigi.com

DE

Marocco

Tauchen Sie auf dieser Site ein, in die Kunst des Digital Painting, des künstlerischen Gestaltens ausschliesslich mit digitalem Equipment wie Tablet oder PC. Erleben Sie außerdem beein­ druckende Bilder aus Marocco, dem Heimatland des Künstlers.

gital Art/ Painting

ctures of Morocco

story of Painting

DEEZ 03.2017 | 28


E S L ARNE R S E I T E N

Die Kanal­ un "Schellenbac

Seit gut einer Arbeits Dezember 2016 mit Sanierungsarbeiten Erster Projektteil ist mit der Schellenbac

Die Zufahrt und der Fußgängerzugang zur Schellenbachstrasse sind aktuell gesperrt.

Hier im

die Ende 2016 fertigg

29 | DEEZ 03.2017


nd StraĂ&#x;ensanierung chstrasse" wird fortgesetzt.

swoche werden in der Marktgemeinde Eslarn die Anfang Fertigstellung der "Oberen Bach­gasse" unterbrochenen am Kanal­ und Wasserleitungssystem forgesetzt. die "Sanierung Schellenbachstrasse", wobei man jetzt erst chstrasse beginnen konnte.

m Hintergrund

gestellte "Obere Bachgasse".

DEEZ 03.2017 | 30


Eslarns wirklich wahre Werte, die sind nicht das ganz Verkehrte. Doch das MaĂ&#x; ist hier Promille, und da hält man lieber Stille Bild: AgencijaAIC@pixabay.com


e.


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