Anschreiben an die Fraktionen im Gemeinderat 14.12.2013

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Dieses Schreiben umfasst -3- Seiten A4!

Per Telefax EDN: 20131214.BY.OIKOS.P.002 An die Vorsitzenden der Parteifraktionen im Gemeinderatsgremium der Marktgemeinde Eslarn – über nachfolgende Parteimitglieder

Obige Referenznummer bitten w ir bei allen Anfragen und Rückantw orten anzugeben! Danke!

1. CSU-Fraktion: Thomas Kleber, Thomasgsch. Telefax: +499653929465 2. SPD-Fraktion: Herrn Georg Zierer

Eslarn, 14. Dezember 2013

Telefax: +499653920750 (über Markt Eslarn) 3. FWG-Fraktion: Herrn Norbert Karl (Schriftführer) Telefax: +499653368

Öffentlicher Teil der Gemeinderatssituung vom 11.12.2013; hier: Anfrage bzgl. Gründung eines Kommunalunternehmens in der (geplanten) Sitzung am 19.12.2013; zugleich rechtswahrende Mitteilung hinsichtlich bislang unterbliebener BürgerInformation

Sehr geehrte Herren Vorsitzende der Parteifraktionen im Marktgemeinderatsgremium, aufgrund unserer tagesaktuellen Berichterstattung über die letztmalige Gemeinderatssitzung vom 11.12.2013 haben wir diverse Anfragen von Eslarner BürgerInnen erhalten. Wir können derzeit trotz hinreichender Beobachtung der bisherigen Beratungen in den öffentlichen Teilen der zurückliegenden Marktgemeinderatssitzungen nicht erklären, warum die Marktgemeinde Eslarn trotz Nichtrealisierbarkeit einer 3,7 MW peak PV-Anlage auf der Konversionsfläche der ehem. Hausmülldeponie am Sandweg, bei nunmehr „nur noch“ möglicher Realisierung einer 1 MW peak PV-Anlage ein Kommunalunternehmen gründen will. ../ 2


Dieses Schreiben umfasst -3- Seiten A4! EDN: 20131214.BY.OIKOS.P.002

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Ursprünglich hiess es einmal, dass nur über ein zu gründendes Kommunalunternehmen die Realisierung, da Finanzierung dieser PV-Anlage möglich wäre. Mittlerweile hat sich jedoch herausgestellt, dass aufgrund der Beteiligung der Marktgemeinde Eslarn an diversen regionalen Energiegenossenschaften, wie auch der im Ort selbst vorhandenen „Eslarner Sonnenstrom GbR“, deren Geschäfte des Marktkämmerer führt, durchaus einen Finanzierung der Anlage über eines dieser vorhandenen Unternehmen möglich ist. Mit einem Kommunalunternehmen dürften diverse zusätzliche Personal- und Sachkosten auf die BürgerInnen der Marktgemeinde zukommen, ohne das diese bislang in einer, bei solchen Dingen üblicherweise abzuhaltenden Informationsveranstaltung informiert wurden. Für das aktuelle Geschäftsjahr hat bislang noch nicht einmal die gem. Bayerischer Gemeindeordnung verpflichtende Bürgerversammlung stattgefunden. Dennoch soll kommenden Donnerstag, u. E. zu schnell „über den Zaun gebrochen“, innerhalb einer einzigen Gemeinderatssitzung nicht nur über die rechtlichen Voraussetzungen und Auswirkungen eines Kommunalunternehmens informiert, sondern dies betreffend gleich noch die notwendige Satzung beschlossen, wie auch ein Verwaltungsrat bestimmt werden. Damit hatten die BürgerInnen in deren Gesamtheit bislang keinerlei Möglichkeit, sich hinreichend über die Folgen einer solchen, nachweislich nicht explizit mehrheitlich unterstützten Sache zu informieren und deren Meinung kund zu tun. Wir hätten nun von Ihnen gerne zeitnah eine schriftliche Rückantwort, wie Sie zu dieser Sache stehen, und ob Sie zukünftige zusätzliche Kosten, originär aus der Gründung des Kommunalunternehmens und dessen Erhalt und Finnazierung stammende Kosten für die BürgerInnen ausschliessen können. ../ 3


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EDN: 20131214.BY.OIKOS.P.002

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Bereits der notwendige Verwaltungsrat, wie auch der Aufbau einer eigenen, von der Marktgemeindeverwaltung getrennten Verwaltung des Kommunalunternehmen, sowie die Ausstattung des Kommunalunternehmens mit eigenen Büroräumen, einem zusätzlichen Fuhrpark etc. dürfte Sie diese Frage verneinen lassen. Sie wissen auch, dass ein künftiges Kommunalunternehmen bis auf eine jährliche Rechnungslegung deren Angelegenheit getrennt von Entscheidungen des Marktgemeinderatgremiums bestimmt, also alle künftig unter einem Kommunalunternehmen zusammengefassten Aufgabenbereiche der Marktgemeinde Eslarn vom Kommunalunternehmen selbst, nicht mehr jedoch vom Marktgemeinderatsgremium bestimmt werden. Allein für die Festlegung von Wasser-, Abwasser- und sonstigen Gebühren könnte dies bedeuten, dass diese ggf. schon bald erhöht werden um ausschliessen zu können, dass das Kommunalunternehmen als „nicht wirtschaftlich arbeitend“ festgestellt werden muss. Für die BürgerInnen dürfte dies bedeuten, dass diese noch mehr zu zahlen haben, ohne dafür irgendeine Verbesserung der derzeit ebensogut durch die Marktgemeindeverwaltung gebotenen Leistung zu erhalten. Auch die Marktgemeindeverwaltung Eslarn hat – bereits mit Datum vom 12.12.2013 ein Anschreiben ähnlichen Inhalts erhalten. Bereits jetzt danken wir Ihnen sehr herzlich für Ihre Bemühungen und verbleiben mit freundlichen Grüssen I.V. Gez. Michael W. Zach

|Entwurfsfassung | Unterschrieben am Fertigungsdatum per Telefax versandt!]


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