Aus den Eslarner Gemeinderatssitzungen, 08.05.2012

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Aus den Eslarner Gemeinderatssitzungen - Eine Veröffentlichung im Rahmen des sozialen Projekts "iSLING™" -

Maibaumaufstellen am "Tillyplatz". Dank Anton Gleißner wie immer kein Problem.

08.05.2012


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Tagesordnung zur Marktgemeinderatssitzung am 08. Mai 201 2 um 20:00 Uhr im Sitzungszimmer 1.

Marktgemeinderat; Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 06.03.1 2

2.

Bauanträge 1 . Füßl, Markus und Annika, Anbau an das bestehende Wohngebäude, auf FlStNr. 687/1 , Gem. Eslarn, Hochstrasse 8 2. Bayer. Staatsforsten AöR: Neubau einer Lagerhalle auf dem Grundstück Forstbetrieb Flossenbürg, FlStNr. 1 834 Gem. Eslarn, Tillyschanz 6 3. Karl, Norbert, Neubau einer Lagerhalle für Glasprodukte auf FlStNr. 71 5/6, Gemarkung Eslarn, Zankltrad 26 4. Wilfert, Reiner, Neubau eines Carports, auf dem FlStNr. 904/31 , Dr.-Ulrich-Str. 1 2 5. Riedl, Markus, Nutzungsänderung im OG und Ausbau des DG, auf FlStNr. 1 50, Bahnhofstr. 1 2. 6. Frischholz-Watzl, Sieglinde, Errichtung eines landwirtschaftl. Nutzungsgebäudes, auf FlStNrn. 706 u. 691 , Riedlhofer Str. 1 .

3.

Markt Moosbach; Bauleitplanung, Bebauungsplan "Schießtrad 2" Photovoltaikanlage

4.

Naturpark "Nördlicher Oberpfälzer Wald"; Stellungnahme zur beabsichtigten Änderung der LandschaftsschutzgebietsVO.

5.

Bauleitplanung; Bebauungsplan "Schellenbachstrasse" u. "Enger Weg"

6.

Rechnungswesen; Jahresrechnung 2011

7.

Bekanntgaben

8.

Mitteilungen und Anfragen Die weiteren Tagesordnungspunkte werden in nichtöffentlicher Sitzung beraten.


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Kommentierte Mitschrift des öffentlichen Teils der Sitzung vom 08.05.2012 Wirklich schade, dass bei dieser Sitzung nur sechs ZuhörerInnen und der Vertreter der Regionalpresse anwesend waren. Es war wohl der am schnellsten absolvierte öffentliche Teil einer Marktgemeinderatssitzung in der gesamten Bundesrepublik Deutschland. Zusätzlich zu zwei aufgrund einstimmigen Beschlusses aufgenommener Bauanträge (Nr. 5 und 6.) dauerte die Abarbeitung der Tagesordnung knapp 30 Minuten. Respekt! Schneller hätte dies wirklich niemand hinbekommen, aber sicher warteten im nichtöffentlichen Teil jede Menge notwendiger Punkte. Marktgemeinderatsmitglied Albert Gollwitze (FWG) war aufgrund eines anderweitigen Termins entschuldigt. Ansonsten waren alle Marktgemeinderatsmitglieder und auch der Gemeindebeamte, Herr VR Würfl anwesend.

Gegensatz zur Sitzung vom Dezember.2011 die Vereinbarkeit des Vorhabens mit dem nebenliegenden, schützenswerten Bodendenkmal "Tillygräben" gegeben ist. 3. Karl, Norbert

Das Bauvorhaben ist im Bereich des gültigen Bebauungsplanes "Industriegebiet Zankltrad" angesiedelt, und soll im Rahmen dieses Bebauungsplanes durchgeführt werden. Die Mitteilung erfolgte deshalb zur Kenntnisnahme durch den Gemeinderat. 4. Wilfert, Reiner

Der Bauwerber begehrte eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Schellenbachstrasse" und "Enger Weg". Da die Zustimmung aller Grundstücksnachbarn, sowie das Einverständnis des Grundstücksnachbarn FlStNr. 904/1 8 betr. Abstandsflächen 1 . Genehmigung der Niederschrift des vorlag, konnte auch hier gem. Beschlußvoröffentlichen Teils der Sitzung vom 06.03.201 2 schlag der Verwaltung einstimmig das EinDie Sitzungsniederschrift wurde einstimmig vernehmen erteilt werden. genehmigt. 5. Riedl, Markus

2. Bauanträge 1. Füßl, Markus und Annika

Zur Nutzungsänderung betr. das Gebäude auf FlStNr. 1 50 (ehem. Gaststättenräume in einen Wohnraum) wurde einstimmig die Zustimmung erteilt.

Zu diesem Antrag wurde einstimmig gem. Beschlußvorschlag der Verwaltung das Ein- 6. Frischholz­Watzl, Sieglinde. vernehmen erteilt. Marktgemeinderatsmitglied Thomas Kleber Da es sich hier um ein privilegiertes Vorhaben (CSU) enthielt sich wegen persönliche Be- gem. § 35 Abs. 1 S. 1 BauGB (landwirtschaftl. Zweck) handelt, konnte auch hier einstimmig teiligung. die Zustimmung erteilt werden. 2. Bayerische Staatsforsten

3. Markt Moosbach.

Auch zu diesem, gem. § 35 Abs. 1 S. 1 BauGB privilegiertem Vorhaben wurde gem. Beschluß- Zu dem Vorhaben der Marktgemeinde Moosvorschlag der Verwaltung einstimmig das Ein- bach, nahe dem Industriegebiet "Schießtrad" vernehmen erteilt, nachdem nunmehr im eine großflächige Photovoltaik-Anlage zu er-


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Kommentierte Mitschrift des öffentlichen Teils der Sitzung vom 20.12.2011 stellen, benötigt dieser eine Änderung des Bebauungsplanes und hierfür wiederum gem. § 4 Abs. I BauGB eine Stellungnahme der Marktgemeinde Eslarn. Hier wurden keine Einwände gesehen, so dass einstimmig die Zustimmung erteilt werden konnte. Dies wird der Marktgemeinde Moosbach im Rahmen der Stellungnahme schriftlich bekanntgegeben.

4. Naturpark "Nördlicher Oberpfälzer Wald"; Zustimmung zur einer Änderung der NaturparkVO Hier hatte die Marktgemeinde Eslarn vor einiger Zeit begehrt, eine Fläche beim "Goldberg", sowie eine sog. "Konversionsfläche" bei der ehem. Erdaushubdeponie nordwestlich vom "Goldberg" wegen der Geeignetheit für eine Windkraftanlage aus dem Naturparkgebiet herauszunehmen. Da entsprechende Möglichkeit der Nutzung von, dem Naturpark "Nördlicher Oberpfälzer Wald" zugehöriger Flächen für Windkraftanlagen auch allen anderen Gemeinden eingeräumt wurde, wurde nunmehr durch die Kreisverwaltungsbehörde ein Beteiligungsverfahren eingeleitet, welche zu einer entsprechenden Änderung der Naturparkverordnung und damit letztlich Freigabe der jeweiligen Flächen für die begehrte Nutzung führen soll. Der Änderung der NaturparkVO wurde einstimmig zugestimmt.

5. Bauleitplanung; Bebauungsplan "Schellenbachstrasse" u. "Enger Weg" Anlass der Planung war die Bauvoranfrage des Bauwerbers Georg Schmid, Hohenirlach 1 5, Schwarzenfeld v. 25.01 .201 2 auf Errichtung einer Seniorenwohnanlage auf den FlStNrn. 904/9 und 91 6, Gemarkung Eslarn. Die Angelegenheit befand sich am 29.02.201 2

im Bau- und Umweltausschuss der Marktgemeinde, in dem auch die Oberflächenwasserproblematik erläutert wurde. Mit Sitzung vom 06.03.201 2 wurde das Vorhaben einstweilen zurückgestellt, doch teilte der Bauwerber mit Datum vom 11 .04.201 2 mit, dass Vorhaben nun doch verwirklichen zu wollen. Gem. Kreisverwaltungsbehörde ist im derzeit gültigen Bebauungsplan Nr. 1 eine nicht überbaubare Fläche ausgewiesen, welche vom Bauwerber überbaut werden soll. Diese Fläche ist im Bebauungsplan als Kinderspielplatz bezeichnet, weshalb eine Änderung des Bebauungsplanes notwendig ist, um das Bauvorhaben genehmigen zu können. Soweit auf der gebeamten Planskizze erkennbar war, handelt es sich um eine trapezförmig von der Schellenbachstrasse in Richtung landwirtschaftliche Flächen zulaufende Fläche von ca. 6555 m2. Genutzt werden soll hier auch eine Teilfläche von FlStNr. 91 6, sowie das Vorhaben etwas tiefer hinter die bestehende Häuserzeile angelegt werden. Das Bauvorhaben soll in "H"Form, zwei rechteckige, im rechten Winkel zur Schellenbachstrasse angelegte Gebäude mit einem Mittelgang verbunden in diese Fläche eingefügt werden. Die Kosten der Planung/ Planänderung, welche an das Ingenieurbüro Zwick aus 92637 Weiden vergeben werden soll, hat der Bauwerber zu tragen, wobei mit diesem auch noch ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen werden soll. Zweiter Bürgermeister Zierer (SPD) stimmte für seine Fraktion dem Vorhaben zu, und regte an, wenn möglich eine weitere, bislang scheinbar nichtbeplante Fläche eines Anliegers in den Bebauungsplan aufzunehmen. Marktrat Illing (CSU) regte an, demnächst auch alle alten Bebauungspläne aufzuheben, da diese z. T. nicht mehr adäquate, bzw. nicht realisierte Gestaltungsfestsetzungen (z.B. Art und Farbe von Gartenzäunen etc.) enthielten. Man war sich fraktionsübergreifend einig, diese Angelegenheit demächst in Angriff zu nehmen. Erster Bürgermeister Gäbl (SPD) wies


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Kommentierte Mitschrift des öffentlichen Teils der Sitzung vom 08.05.2012 abschliessend noch einmal darauf hin, dass dieses Vorhaben keinerlei negative Auswirkungen für die Anlieger haben werde, da sämtliche Fachbehörden beteiligt werden. Die Problematik mit dem Oberflächenwasser soll im Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt anlässlich der Kanalsanierung gelöst werden. Für den im Planungskonzept vom 25.01 .201 2 dargestellten Bereich, die FlStNrn. 904/9, 903/7, eine Teilfläche von 903/8, 903/9 sowie FlStNr. 91 6, Gemarkung Eslarn betreffend, wird der Bebauungsplan Nr. 1 geändert. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 I BauGB im Rahmen einer zweiwöchige Planauslegung, und gem. § 2 IV BauGB...

7. Bekanntgaben aus den nichtöffentlichen Teilen der zurückliegenden Sitzungen

Die Jahresrechnung 2011 wurde einstimmig genehmigt. Die Jahresrechnung kann nun dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung überantwortet werden.

Aufgrund des Umstandes, dass die nächste Marktratssitzung turnusmässig Anfang Juni und damit genau in den Zeitraum zweier grosser Eslarner Festivitäten, sowie die Pfingstferien fallen würde, schlug der Erste Bürgermeister vor, die Juni-Sitzung auf den 22. Mai vorzuziehen.

a. <Akustisch und wg. Schnelligkeit des Vortrags

leider nicht detailliert erfasst! Bei Interesse bitte bei der Gemeindeverwaltung nachfragen!>

Genehmigung einer Urkunde durch das Notariat Vohenstrauss betr. die Erbschaft Margarete und Justin Braun, und die Verwendung im Rahmen des Projekts "Kirchenstrasse 1 ".

b. Die Vergabe des Auftrags zur Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem neu erstellten Gebäude beim neuen Tiefbrunnen, wurde Auch ist für das Bauvorhaben der Land- zwecks Beobachtung der Preisentwicklung schaftsplan der Marktgemeinde Eslarn zu zurückgestellt. beachten. c. Bau-/ Neubau Betriebsgebäude; Vergabe 6. Rechnungswesen; Jahresrechnung 2011 . Bauleistungen: Innen- und Aussenputz (für die auf Bauhofareal erstellten Gebäude des BHKW Es wurde mitgeteilt, dass die Jahresrechnung inkl. Gerätehallen) an die Energiebauern Eslarn 2011 abgeschlossen ist. GmbH & Co. KG. Der Vermögenshaushalt 2011 betrug: **2.053.406,21 d. Strassen- und Winterdienst; Der Verwaltungshaushalt betrug 2011 : Streusalzlagerung mit Transport. Abschluss **4.1 20.408,27 Euro eines Zweijahresvertrages mit der Fa. Nißl, Dem Vermögenshaushalt können Schwarzenfeld. **1 .030.358,91 Euro zugeführt werden; als allgemeine Rücklage können **1 71 .007,06 e. Ausübung des Vorkaufsrechts nach dem Euro verbucht werden. Bundes- bzw. Bayerischen NaturschutzG ffür die landwirtschaftliche Fläche FlStNr. 1 04, Die Zuführung zum Vermögenshaushalt ergibt Gemarkung Gmeinsrieth, "In der Paint" wird sich - so Bürgermeister Gäbl - da in 2011 abgelehnt. einige geplante Angelegenheiten nicht durchführbar gewesen sind. 8. Mitteilungen und Anfragen


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Kommentierte Mitschrift des öffentlichen Teils der Sitzung vom 08.05.2012 Die nächste Sitzung des Ausschusses "Kommunbrauhaus", welche für den nächsen Sonntag terminiert war,entfällt, weil die Ausschreibungen für das Projekt gem. Architekt, Dipl.-Ing. (FH) Schönberger laufen. Es wurde vorgeschlagen in Zusammenhang mit diesem Projekt alsbald das Museum in Oberviechtach zu besuchen, wozu gesonderte Einladung auch an die Kommunbrauer ergehen wird. Am 03.07.1 2 findet im Schloss Hirschberg bei Beilngries eine Ausstellung zum Thema "Bayerische Kommunen im demografischen Wandel" statt. Am 25.05.1 2 veranstaltet das PzGrenBtl 1 22 in Oberviechtach einen "Tanz in den Mai". Bei Interesse an einer der beiden Ver-anstaltungen wird um Kontaktaufnahme mit der Marktgemeindeverwaltung gebeten, um dort besser planen zu können. So, dies war wieder mal einer der "berühmten" öffeentlichen Teile der Eslarner Marktratssitzungen. Alle Angaben wie immer ohne Gewähr auf Richtigkeit und/ oder Vollständigkeit . Die offizielle "autorisierte" Version lesen Sie in Kürze in Ihrer Regionalzeitung "Der neue Tag", Teilausgabe Vohenstrauss. ***

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IMPRESSUM/ IMPRINT

Herausgeberin: Theresia M. Zach, Ludwig-Müller-Str. 2, D-92693 Eslarn. V.i.S.d.P.: Michael W. Zach, Ludwig-Müller-Str. 2, D-92693 Eslarn. "Aus den Eslarner Gemeinderatssitzungen" erscheint seit Anfang 2010 monatlich, und berichtet - je nach vorgefundener Stimmung - mehr oder weniger unterhaltsam aus den öffentlichen Teilen der Sitzungen des Eslarner Marktrates. "Aus den Eslarner Gemeinderatssitzungen" ist Teil des sozialen Projektes "iSLING™", einer Initiative gegen Antisemitismus, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit im bayerischtschechischen Grenzland.

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