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92693 Eslarn
201 6
Gemeinderatssitzung vom 08. Nov. 201 6 Mitschrift aus dem öffentlichen Teil Beginn: 1 9:00 Uhr
Ende: ca. 20.1 8 Uhr
ZuhörerInnen: -8- Personen (4 w, 4 m) Anwesenheit: -1 4- Marktratsmitglieder Entschuldigt: -2- Marktratsmitglieder (berufl. bed.)
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Eslarner Gemeinderatssitzungen | 08. November 201 6 | Mitschrift (teilkommentiert)
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Noch kurz zur personellen Anwesenheit: Entschuldigt: Albert Gollwitzer (FWG) Josef Illing (CSU)
- berufl. Verpflichtungen - berufl. Verpflichtungen
Protokollführung Sitzungsleitung Presse (Medienhaus "Der neue Tag")
: Geschäftsleitender Beamter VOAR Georg Würfl : Erster Bürgermeister Reiner Gäbl : Walter Beyerlein
1 . Genehmigung der Mitschrift aus dem öffentlichen Teil der Sitzung vom 04.08.201 6 Für alle Neuleser*innen der Hinweis, dass die Marktgemeinde Eslarn mit der Genehmigung der Sitzungsmitschriften aus den öffentlichen Teilen der Sitzung immer mindestens eine Mitschrift „im Hintertreffen“ ist. Deshalb war heute ohne Fragen oder Einwände die Mitschrift der Sitzung vom 04.08.2016 zur Genehmigung dran. Diese erfolgte – wie sollte es anders sein – einstimmig.
2. Bauanträge Bauanträge gehören ebenfalls immer zum „täglichen Geschäft“ im öffentlichen Teil einer (Eslarner) Gemeinderatssitzung. Dabei befanden sich die jeweiligen Unterlagen selbstverständlich vorab bei den Gemeinderatsmitgliedern, um den Fortgang der Sitzung nicht unerheblich zu erschweren.
2.1 Erweiterung eines Spielautomatenraumes zu einer Spielhalle Wir haben hier richtigerweise gleich die konkrete Situation als Überschrift gewählt, denn – so der Sitzungsleiter erster Bürgermeister Gäbl führte zu Eingang der Vorstellung dieses Bauvorhabens gleich an, dass mit der beantragten Erweiterung des Kickerraumes mit aktuell drei Spielautomaten um weitere drei, und damit sechs Spielautomaten die gewerbliche Wertung als Spielhalle erfolgt. Da sowohl die Unterschriften der Eigentümer*innen aller umliegenden, und möglicherweise betroffenen Grundstücke vorhanden waren, die Singerstrasse baurechtlich in einem
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sog. „Mischgebiet“ gem. § 34 BauGB liegt, konnte der Bauantrag ohne Gegenstimme genehmigt werden. Eine erste Behandlung dieses Antrages hatte – so war zu hören – bereits am 13.03.2015 stattgefunden.
2.2 Kleber, Josef – Genehmigung einer nicht gewerblichen Pferdekoppel Unter diesem Tagesordnungspunkt ging es um die Genehmigung einer nicht gewerblichen Pferdekoppel, welche ein Bürger nahe dem Festplatz am Atzmannsee einrichten will. Es bestand zu Anfang anlässlich einer mit Datum vom 03.11.2015 bei der Marktgemeinde Eslarn eingereichten Bauvoranfrage die Besorgnis, dass diese Koppel durch die Nähe zum Festplatz (am Atzmannsee) beeinträchtigt werden könnte. Gem. § 35 II BauGB erfolgte eine Vorlage beim zuständigen Landratsamt Neustadt/ Wn., welches keinerlei Einwände hatte, so dass durch die Marktgemeindeverwaltung Eslarn nur noch der Anschluß an die örtliche Wasserversorgung gefordert wurde. Um sich vor unliebsamen Überraschung, resp. einer Haftung für, vom Festplatz ausgehende Emissionen zu schützen, schlug die Marktgemeindeverwaltung vor, dies entsprechend vertraglich festzuhalten. Aufgrund überdachter Stell- und Pferdemistflächen werde es – so der Sitzungsleiter – auch zu keinerlei Beeinträchtigung des nahen Atzmannsee's kommen. Dem Bauvorhaben konnte damit ohne Gegenstimme zugestimmt werden.
3. Bauleitplanung – Marktgemeinde Waidhaus Mit Schreiben vom 25.10.2016 informierte die Marktgemeinde Waidhaus deren Nachbarkommune Eslarn über die beabsichtige Änderung des Bebauungsplanes „Am Kiesweg“. Da es sich – so der Sitzungsleiter – nur um marginale Änderungen handelt, wurde heute einstimmig beschlossen, dazu keine Stellungnahme abzugeben.
4. Regionalplanung – Windenergie Auch die Windenergie ist wieder mal Gegenstand der Regionalplanung, seit Jahren in den bewährten Händen des Regionalen Planungsverbandes Oberpfalz-Nord. Bis 05.12.2016 forderte dieser gem. eigenem Sitzungsbeschluß vom 27.07.2016 auf der Grundlage von Art. 16 I, II LandesPlanungsgsetz in der Fassung vom 26.11.2012 alle öffentlichen Stellen, darunter auch die betroffenen Kommunen auf, zur Absicht keinerlei Flächen im Planungsgebiet für Windenergie zuzulassen, Stellung zu nehmen. Die Marktgemeinde Eslarn hatte jedoch mit Datum vom 22.11.2011 und dem Beschluß Nr. 721 Flächen in der Staatswaldabteilung „Goldberg“ für eine solche Nutzung vorgesehen, und weitere sechs Gemeinden haben bislang ebenfalls an ebensolcher Nutzungsabsicht festgehalten. Unter anderem begründete man heute mit einstimmigem Beschluß, dass von diesen durch die Marktgemeinde Eslarn für künftige Windenergienutzung präferierten Flächen am „Goldberg“ genügend Abstand zu sensiblen Flächen bestehen würde. Weiterhin werden Flächen in unmittelbarer Nähe extensiv landwirtschaftlich genutzt, auch
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die Photovoltaikanlage „Sandweg“ war zurückliegend genehmigt worden, und das Allgemenie Mitteilungsblatt Nr. 10/ 16 vom 19.07.2016 beschreibt unter Punkt 8 Nr. 3, dass Vorranggebiete für Windenergie grds. auch bei der in Eslarn gegebenen Konstellation möglich sind. Damit beantragte die Marktgemeinde Eslarn heute mit einstimmigen Beschluß eine Ausnahme vom Vorhaben des Regionalen Planungsverbandes.
5. Landesentwicklungsplanung Bayern – Auslegungsverfahren Mit Schreiben vom 12.07.2016 erhielt die Marktgemeinde Eslarn die Bitte, hier im Rahmen eines schriftlichen Anhörungsverfahrens bis 15.11.2016 eine Stellungnahme abzugeben. Zu diesem Punkt ergänzte der Sitzungsleiter, dass die Marktgemeinde Eslarn als kleinere Gemeinde nicht betroffen ist. Es wird im Rahmen dieser Maßnahme der Handlungsbedarf für strukturelle Räume festgelegt. Eslarn gilt hier weiterhin als „besonders strukturschwach“ und kann sich aufgrund der entsprechenden Eingliederung weiterhin auf Fördermittel freuen. Etwas Aufsehen erregte es bei den Gemeinderatsmitgliedern, dass die Marktgemeinde Moosbach hier nicht zu den strukturschwachen Gemeinden zählt, obwohl bestimmte Marker scheinbar darauf hinweisen können. Neben Moosbach sollen sechs weitere Gemeinden im Landkreis Neustadt/ Wn. als „nicht strukturschwach“ gelten. Hier schloß man sich einstimmig der Stellungnahme des Bayerischen Gemeindetages an. Wie diese genau lautet, erfahren Interessierte auf den Online-Seiten des BayGT, sicher auch gerne bei der Marktgemeindeverwaltung Eslarn oder deren eigenen bayerischen Heimatgemeinde.
6. Städtebauförderung – Jahresantrag 201 7 Wie in jedem Jahr bzw. gegen Ende jeden Jahres, haben bayerische Gemeinden die mit der Städtebausanierung befaßt sind, für das darauffolgende Jahr einen Antrag auf Fördermitteln zu stellen. Für die Marktgemeinde Eslarn heißt dies, die Planungen für bestehende Projekte fort zuschreiben, bzw. dafür noch notwendige Fördermittel zu beantragen. Das Projekt „Kommunbrauhaus“ ist bereits abgeschlossen, auch das ISEK wurde heuer mit 100.000.-- Euro „abfinanziert“. Für die Schaffung von Freiflächen wurde für 2017 die Summe von **30.000.-- Euro, und für 2018 die Summe von **50.000.-- Euro eingeplant. Für den Bereich „Tillyplatz – Heubachgasse“, also die entsprechende Sanierung/ Ertüchtigung wurden im laufenden Jahr 2016 die Summe von **100.000.-- Euro, für 2017: **500.000.-- Euro, und für 2018 die Summe von **300.000.-- Euro eingeplant. Für das Projekt „Brennerstrasse“ wird für 2017 die Summe von **500.000.-- Euro, und für
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das Jahr 2018 die Summe von **400.000.-- Euro eingeplant. In den Jahren 2018/ 2019 werde man hier – so der Sitzungsleiter – noch einmal rund eine Million Euro anlässlich des Ausbaus der Brennerstrasse als Kreisstraße erhalten. In einem weiteren Teil wies der Sitzungsleiter darauf hin, dass sich am heutigen Tag der Gemeinderatssitzung der neue Leiter des Referats Städtebauförderung bei der Regierung der Oberpfalz in der Region aufhielt, und sowohl die Marktgemeinde Waidhaus wie auch die Marktgemeinde Eslarn besuchte. Dabei wurde die Marktgemeinde Eslarn – wie es scheint – erstmals mit der Vergabeordnung für Leistungen freier Berufe, hier im Besonderen Architektenleistungen bekannt / vertraut gemacht. Danach sind Vergabeaufträge oberhalb eines Schwellenwertes von **200.000.-- Euro im Wege eines Architektenwettbewerbs auszuschreiben und zu vergeben. Diese Information stieß so manchem Marktgemeinderatsmitglied nicht unerheblich „sauer“ auf, denn während das Projekt „Tillyplatz-Sanierung“ nach Aussage des Sitzungsleiters mangels Erreichen dieses Schwellenwertes noch ohne Zurückstellung und Durchführung eines hier – nach Aussage – ca. ein halbes Jahr verzögernden Architektenwettbewerbs durchgeführt und abgeschlossen werden kann, sieht dies für das Projekt „Brennerstrasse“ anders aus. Während einige Gemeindratsmitglieder auch gleich das Projekt „Tillyplatz-Sanierung“ über einen Architektenwettbewerb neu planen und die schon abgeschlossenen Planungen des Städtebauarchitekten Dipl.-Ing. (FH) bestenfalls als Grundlage für diese Neuplanungen verwendet wissen wollten, schienen andere Mitglieder dem Plan des schon beauftragten Architekten den Vorzug zu geben. Am Tillyplatz ist es wie schon immer ein Problem, welches sich mit der Erstellung des neuen, privaten Pflegeheimes noch immer nicht lösen ließ, sondern eher noch verschärft hatte. Für dieses Pflegeheim war ursprünglich der „Bgm.-Karl-Roth-Kurpark“, und damit eine, zwei Straßen querliegend entfernte Grünfläche als Gartenareal im Sinne eines „Seniorengartens“ gedacht. Da man aber private Investoren fördern, diese aber aus Wettbewerbsgründen nicht bevorteilen darf, scheint das Projekt „Seniorengarten“, nicht zuletzt aufgrund der zu überwindenden Kreisstrasse (Brennerstrasse) ad acta gelegt worden zu sein. Nun fehlt dem Pflegeheim nicht nur ein Garten, sondern auch die bislang projektierten Stellplätze für Pkw dürften in deren Menge und Lage kaum einer ordnungsgemäßen Prüfung der bereits erteilten Betriebsgenehmigung standhalten können. Auf dem Grundstück selbst befindet sich unseres Erachtens nicht ein Bruchteil der baurechtlich notwendigen Pkw-Stellplätze.
Man beschloß bei diesem Tagesordnungspunkt die konkrete weitere Verfahrensweise bis zur Dezember-Gemeinderatssitzung noch einmal zu überdenken, und dann eine abschließende Entscheidung zu fassen.
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Einstimmig jedoch wurde bereits in dieser Sitzung beschlossen, sich ohne juristische Bindung für die zu erwartenden Fördermittel anzumelden. Auf Nachfrage aus dem Gremium bejahte der Sitzungsleiter und erste Bürgermeister Reiner Gäbl, dass diese Schwellenwert-Regelung selbstverständlich auch für alle anderen Fördermittelprojekte gelte, davon also zumindest künftig auch die Kanalsanierungsplanungen, Wasserversorgungsplanungen etc. betroffen sind.
7. Änderung des § 2b UStG Unter diesem Tagesordnungspunkt ging es um ein Thema, welches die Marktgemeinde Eslarn ohne eigenes (aktives) Kommunalunternehmen, bislang nur in Bezug auf die Kommune selbst, sowie die „Hanns-und-Betty-Zierer“-Stiftung betrifft. Mit Datum vom 07.10.2016 wurde die Marktgemeinde Eslarn durch den Bayerischen Gemeindetag gebeten, gem. dessen Empfehlung anlässlich der Änderung des § 2b UStG eine sog. „Optionserklärung“ abzugeben. Die Marktgemeinde Eslarn wäre gem. neuer Regelung künftig vorsteuerabzugsberechtigt, hätte aber andererseits bei Auftreten auf dem Markt, also gewerblicher Tätigkeit Umsatzsteuer zu entrichten. Notwendig wurde die Änderung des § 2b UStG aufgrund einer (eigentlich längst überfälligen) Umsetzung von EU-Gemeinschaftsrecht sowie eines BFH-Urteils. Bisher unterlag aufgrund der Bindung an den körperschaftsteuerlichen Begriff des Betriebs gewerblicher Art vor allem die vermögensverwaltende Tätigkeit der öffentlichen Hand, die nach Körperschaftsteuerrecht grundsätzlich keinen Betrieb gewerblicher Art darstellt, nicht der Umsatzbesteuerung. Rein mechanische oder bürotechnische Vor- und Nebenarbeiten waren umsatzsteuerlich unbeachtlich, obwohl diese auch privatwirtschaftlich hätten erledigt werden können. Die Neuregelung des § 2b UStG trat bereits zum 1. Januar 2016 in Kraft. Gem. einer Übergangsregelung ist für sämtliche vor dem 1. Januar 2017 ausgeführten Leistungen die bisherige Rechtslage anzuwenden. Den juristischen Personen öffentlichen Rechts wird zusätzlich dem neu eingeführten § 27 Abs. 22 UStG die Möglichkeit einer sogenannten Option eingeräumt. Diese kann gegenüber dem zuständigen Finanzamt einmalig erklären, dass sie § 2 Abs. 3 UStG in der am 31. Dezember 2015 geltenden Fassung für sämtliche nach dem 31. Dezember 2016 und vor dem 1. Januar 2021 ausgeführte Leistungen weiterhin anwenden möchte. Eine Beschränkung der Erklärung auf einzelne Tätigkeitsbereiche oder Leistungen ist nicht zulässig. Die Erklärung ist bis zum 31. Dezember 2016 abzugeben. Sie kann nur mit Wirkung vom Beginn eines auf die Abgabe folgenden Kalenderjahres widerrufen werden. Die Abgabe einer solchen Erklärung empfiehlt nun der Bayerische Gemeindetag seinen Mitgliedern, hier auch der Marktgemeinde Eslarn.
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Einstimmig kam man in der Sitzung überein, dies noch einmal mit jemandem vom Kommunalen Prüfungsverband durchzusprechen, und dann eine Entscheidung zu treffen.
8. Eigene Angelegenheiten – Landratsamt Unter diesem Punkt ging es nun um diejenigen Dinge, welche auch in der Regionalpresse nachgelesen werden können. VAR Georg Würfl, der verbeamtete Geschäftsleiter der Marktgemeinde Eslarn wurde mit Wirkung zum 01.12.2016 zum Standesbeamten bestellt, da der bisherige Standesbeamte der Marktgemeinde Eslarn, VAOI Max Rauch Ende 2016 in Altersteilzeit gehen wird. Mit Wirkung zum 01.12.2016 wurde zudem der bereits in der Gemeindeverwaltung Eslarn tätige Verwaltungsfachangestellte Fabian Dimper unter Anwendung der Ausnahmeregelung des § 2 I Nr. 2 PstG zum stellvertretenden Leiter des Standesamtes berufen. Die Eignung gem. PStG wurde mit Datum vom 07.10.2016 durch die zuständige Kreisverwaltungsbehörde, das Landratsamt Neustadt/ Wn. festgestellt. Aufgrund einjähriger Praxis und Absolvierung aller erforderlichen Lehrgänge war die Anwendung der Ausnahmeregelung angezeigt.
9. Zoigl – Pentatychon Pentatychon bezeichnet ein „Fünfeck“, was der Sitzungsleiter nicht ohne Stolz zu Eingang der Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt verlauten ließ. Wohl nicht zuletzt deshalb, weil Eslarn in der jüngeren Vergangenheit bereits mit der Neugestaltung des Tillyplatzes als „agora“ zumindest ein klein wenig Aufsehen erregen konnte. Dann aber wurde es sehr interessant und kontrovers. Über Kunst läßt sich bekanntlich vortrefflich streiten, und das avisierte Kunstobjekt, welches der initiierende Verein Boheme aus Amberg, gestützt vom Leiter der Altneihauser Feierwehrkapelln und TVbekannten Kabarettisten Norbert Neugirg der Marktgemeinde Eslarn als einer von fünf Zoiglbraustätten zukommen lassen will, erfreute nicht die Mehrheit der Gremiumsmitglieder. Alle fünf Zoiglbraustätten/ -orte sollen künftig mit einem, durch einen Amberger Künstler individuell für den jeweiligen Ort geschaffenes Bronzekunstwerk mit einer Gesamthöhe von 4,50m versehen, durch einen gemeinsamen Weg von Braustätte zu Braustätte verbunden sein, um auf diese Weise auch touristisch auf diese Tradition hinzuweisen. Grundlage eines jeden Kunstwerks soll ein erhabener fünfzackiger Stern werden, auf dem für die Marktgemeinde Eslarn ein Braukessel steht, und in den von oben her Wasser oder Bier? fließt. Leider gab es an die Wand gebeamt nur eine fast skizzenhafte Abbildung dieses Kunstwerks zu sehen, so dass schnell der Eindruck aufkam, hier würde ein Blitz oder Ähnliches in den Braukessel schlagen. Zufrieden war die Mehrheit der Gremiumsmitglieder auch nach längerer Diskussion nicht, und beschloß beim Künstler nach einer Veränderung, ggf. sogar
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nach Beauftragung eines anderen Künstlers anzufragen. Für die Veröffentlichung der Werbebroschüren zum künftigen Rad- und Wanderweg wird das Medienhaus „Der neue Tag“ verantwortlich zeichnen. Das Projekt soll aus LEADER-Mitteln der EU gefördert, und über das Forum Neustadt Plus beantragt werden. Es werden 60% der Gesamtsumme des Projekts gefördert. Dazu noch einmal 10$, da es sich um eine Region übergreifende Maßnahme – hier zwei Landkreise – handelt. Dazu wird der Verein Boheme noch einmal 10% der Gesamtsumme beisteuern, so dass pro Kommune noch ca. **15.000.-- Euro an finanzieller Eigenleistung übrig bleiben werden. Man will aber noch einen entsprechenden Förderantrag an den Landkreis Neustadt/ Wn. stellen, damit die Eigenbeteiligung noch etwas minimiert werden kann. Als Standplatz wurde hier auch der Tillyplatz ins Auge gefaßt, nachdem beim „Biererlebnis Kommunbrauhaus“ - darüber berichteten bereits wir an anderer Stelle – nahezu kein Platz für ein solches Kunstwerk mehr vorhanden ist. Ob sich nun dieser „Zoiglbrunnen“ mit dem am Tillyplatz bestehen bleibenden „Kriegerdenkmal“ arrangieren wird, bleibt abzuwarten, und sicher Grund weiterer hitziger Diskussionen.
1 0. Bekanntgaben Die Bekanntgaben aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom 03.10.2016 trug wie immer der auch in dieser Sitzung Protokoll führende, geschäftsführende Beamte Würfl vor. Der Firma Hans Hanauer, Pullenrieth wurde ein Auftrag bzgl. des Bauhofes erteilt, und für das Einwohnermeldeamt wurde mit einem Kopiergerät eine Ersatzbeschaffung über die Firma Grasmiller, Weiden/ Opf. getätigt.
11 . Mitteilungen und Anfragen Unter diesem Tagesordnungspunkt ging es um den, mittlerweile „erledigten“ Volkstrauertag und die Vorverlegung der Feierlichkeiten auf den Vorabend, bzw. im Nachgang des mittlerweile traditionellen Friedensgottesdienstes. Dies wollte einem Marktgemeinderatsmitglied nicht einleuchten, welches auf die „gut gepflegte Tradition“ unter einem vormaligen Bürgermeister Georg Hansl verwies. Eine Nachfrage durch Marktgemeinderatsmitglied Manfred Bäumler (SPD) zu der bereits in der letzten Sitzung vorgebrachten Farbdifferenz bei der Bepflasterung bei der Aussegungshalle ergab, dass man sich hier noch einmal mit dem planenden und ausführenden Architekten Schönberger in Verbindung setzen werde.
Damit beenden wir schon wieder diese Mitschrift, und danken für Ihr Verständnis, dass diese aus redaktionell-personellen Gründen diesmal erst am 1 3.11 .201 6, 21 :00 Uhr veröffentlicht werden konnte. Alle Angaben wie immer ohne Gewähr für Richtigkeit und/ oder Ein Projekt von OIKOS™ News & Media, DEEZRedaktion www.eslarnnet.de
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Vollständigkeit, denn wir erhalten im Gegensatz zum Vertreter des Medienhauses "Der neue Tag" noch immer keine Unterlagen. Dies schient jedoch weniger an der Marktgemeindeverwaltung Eslarn, denn an einer Weisung von "oben" zu liegen. Bei Gelegenheit mal mehr dazu.
Eslarns Kommunalverwaltung hat erstmals einen Auszubildenden Bisher offiziell nicht erwähnt, doch aufgrund unserer best informierten Leser*innen aus Eslarn mittlerweile auch uns bekannt: Die Marktgemeindeverwaltung hat seit einigen Wochen erstmals einen Auszubildenden eingestellt. Dabei handelt es sich um jemanden, der ob seines Alters - so meinen mittlewreile einige Eslarner*innen - vielleicht nicht mehr so ganz in die Kategorie "Azubi" paßt, aber aufgrund seines Lebensalters sicher besser als ein Frischling mit der Kommunalverwaltungstätigkeit zurecht kommen kann. Außerdem war er schon beim letzten Heimatfest 201 5 kräftig mit eingespannt, und hat seine Rolle hervorragend gemeistert. Sicher erfahren Sie offiziell im Rahmen des nächsten "Gemeideboten" um wen es sich handelt, denn dass die Marktgemeinde Eslarn einen, ja sogar mehrere Azubis einstellen wollte, ist seit 2011 / 1 2 und den damaligen Diskussionen um die Schaffung eines Kommunalunternehmens bekannt. Auch wir heißen Herrn Biermeier hiermit herzlich willkommen! Die Eslarner Redaktion von DEEZ.
IMPRINT Dies ist eine Veröffentlichung von ZBE Theresia M, Zach, Abt. OIKOS™ News & Media für das soziale Projekt "iSLING™". V.i.S.d.P.:
Michael W. Zach, Ludwig-Müller-Strasse 2, D-92693 Eslarn. Kontaktmöglichkeiten: Telefon : 0049 1 63 709 30 31 Telefax : 0049 9653 4070001 Email : oikos-sms@office.eu.org
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