Eslarner Gemeinderatssitzungen, Mitschrift v. 07.03.2017

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92693 Eslarn

201 7

Gemeinderatssitzung vom 07. Mrz. 201 7 Mitschrift aus dem öffentlichen Teil Beginn: 1 9:00 Uhr

Ende: ca. 1 9.55 Uhr

ZuhörerInnen: -6- Personen (3 w, 3 m) Anwesenheit: -1 2- Marktratsmitglieder Entschuldigt: -3- Marktratsmitglieder

03. 201 7 Rev. 2 [1 0.03.201 7] - Ergänzung S. 9


Eslarner Gemeinderatssitzungen | 07. März 201 7 | Mitschrift (teilkommentiert) Tagesordnung zur Marktgemeinderatssitzung am 7. März 201 7 um 1 9.00 Uhr im Sitzungszimmer des Rathauses

Tagesordnung 1.

Marktgemeinderat; Genehmigung der Niederschriften über die öffentlichen Teile der Sitzungen vom 06.1 2.201 6 und 1 0.01 .201 7

2.

Bauanträge 1 . Franziska und Johann Ziegler Erneuerung des best. Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Flst.Nr. 352 Gem. Gmeinsrieth, Passenrieth 1 2. Michael Meckl Errichtung einer einseitig offenen landwirtschaftlich genutzten Lagerund Unterstellhalle auf dem Grundstück Flst.Nr. 827 Gem. Eslarn, Hasenbühl 3. Martin Singer Neubau einer Gerätehalle auf dem Grundstück Flst.Nr. 1 727 Gem. Eslarn, Zankeltrad 2 4. Martin Bösl Anbringung einer Schleppdachgaube auf dem Grundstück Flst.Nr. 907/4 Gem. Eslarn, Schellenbachstraße 1 5. Maria Höreth Anbau an bestehendes Wohnhaus auf dem Grundstück Flst.Nr. 771 /40 Gem. Eslarn, Siedlungsstraße 11

3.

Waldgesetz; Stellungnahme zum Rodungsantrag Stefan Reindl für eine Teilfläche des Grundstücks Flst.Nr. 1 033 Gem. Eslarn

4.

Waldgesetz; Stellungnahme zum Aufforstungsantrag Thomas Bösl für eine Teilfläche des Grundstücks Flst.Nr. 1 334 der Gemarkung Eslarn

5.

Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK); Beschlussfassung

6.

Bauleitplanung; Änderung des Flächennutzungsplans: Neubebauung ehemaliges Bahnhofsgelände

7.

Straßen; Tulpenweg: erstmalige Herstellung

8.

Straßen; Regensburger und Oberhausener Straße: erstmalige Herstellung

9.

Wasserwerk; Feststellung der Jahresrechnung 201 5

1 0.

Wasserversorgung; Vergabe Reinigung Tiefbrunnen II

11 .

Bekanntgaben

1 2. Mitteilungen und Anfragen Die weiteren Tagesordnungspunkte werden in nichtöffentlicher Sitzung beraten. Ein Projekt von OIKOS™ News & Media, DEEZ­Redaktion ­ www.eslarn­net.de


Eslarner Gemeinderatssitzungen | 07. März 201 7 | Mitschrift (teilkommentiert)

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Noch kurz zur personellen Anwesenheit: Entschuldigt: Josef Illing (CSU) Laura Roth (SPD) Albin Meckl (CSU)

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? krankheitsbedingt Romfahrt

Protokollführung Sitzungsleitung Presse (Medienhaus "Der neue Tag")

1.

: Geschäftsleitender Beamter VOAR Georg Würfl : Erster Bürgermeister Reiner Gäbl : Walter Beyerlein

Genehmigung der Niederschriften aus den öffentlichenen Teilen der Sitzungen vom 06.1 2.201 6 und 1 0.01 .201 7 Die Niederschriften wurden einstimmig genehmigt.

2.

Bauanträge 1.

Franziska und Johann Ziegler Erneuerung des best. Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Flst.Nr. 352 Gem. Gmeinsrieth, Passenrieth 1

Der Bauantrag hierzu waren in den Fraktionen. Die Gemeindeverwaltung bewertet das Vorhaben gem. § 35 I 1 BauGB. Es handelt sich um einen landwirtschaftlichen Betrieb. Die Erschliessung ist gesichert, doch die Abwasserentsorgung muß dezentral erfolgen, was bislang im Bauantrag keine Erwähnung gefunden hat. Der einstimmige Beschluß das Vorhaben zu genehmigen erfolgte heute mit dem Zusatz, dass die denzentrale Abwasserentsorgung nachgewiesen werden muß. 2.

Michael Meckl Errichtung einer einseitig offenen landwirtschaftlich genutzten Lager­ und Unterstellhalle auf dem Grundstück Flst.Nr. 827 Gem. Eslarn, Hasenbühl

Auch hier befanden sich die Bauunterlagen in den Fraktionen. Die Gemeindeverwaltung bewertet dieses Bauvorhaben gem. § 35 I 1 BauGB. Auch hier handelt es sich um einen landwirtschaftlichen Betrieb. Die Erschliessung ist gesichert. Das Niederschlagswasser kann auf dem Grundstück versickern. Einstimmig wurde dem Bauvorhaben zugestimmt. Ein Projekt von OIKOS™ News & Media, DEEZ­Redaktion ­ www.eslarn­net.de


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3.

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Martin Singer Neubau einer Gerätehalle auf dem Grundstück Flst.Nr. 1727 Gem. Eslarn, Zankeltrad 2

Auch hierzu befandnen sich die Bauunterlagen vor der Sitzung in den Fraktionen der im Gemeinderatsgremium vertretenen Parteien. Die Gemeindeverwaltung bewertet dieses Vorhaben gem. § 35 II BauGB. Die Flächen dienen der Landwirtschaft, die Erschliessung ist gesichert, und eine Wasserversorgung ist nicht nötig. Einstimmig wurde auch diesem Bauvorhaben zugestimmt. 4.

Martin Bösl Anbringung einer Schleppdachgaube auf dem Grundstück Flst.Nr. 907/4 Gem. Eslarn, Schellenbachstraße 1

Dieses Bauvorhaben wurde bereits durchgeführt, und wird bei der Marktgemeindeverwaltung unter dem Aktenzeichen: 42-B-397/201 5 geführt. Im Flächennutzungsplan ist der Bereich als Mischgebiet ausgewiesen. Das Vorhaben wurde durch die Gemeindeverwaltung als Vorhaben gem. § 34 BauGB bewertet. Nachträglich wurde heute einstimmig das Einvernehmen erteilt. 5.

Maria Höreth Anbau an bestehendes Wohnhaus auf dem Grundstück Flst.Nr. 771/40 Gem. Eslarn, Siedlungsstraße 11

Auch für dieses Vorhaben befanden sich die Unterlagen bereits vor der Sitzung in der Fraktionen der im Gemeinderatsgremium vertretenen Parteien. Auch dieses Vorhaben bewertete die Gemeindeverwaltung gem. § 34 BauGB. Im Flächennutzungsplan ist das Gebiet als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Da auch die Erschliessung gesichert ist, konnte dem Vorhaben einstimmig zugestimmt werden.

3.

Waldgesetz; Stellungnahme zum Rodungsantrag Stefan Reindl für eine Teilfläche des Grundstücks Flst.Nr. 1 033 Gem. Eslarn Die Maßnahme wurde hier bereits durchgeführt. Der heutige Hinweis war rein redaktioneller Natur. Irgndwie scheint sich hier etwas knapp mit Vorschriften des Wasserschutzgebietes um die Tiefbrunnen I und II überschnitten zu haben, gem. welchen max. eine bestimmte Fläche kahlgeschlagen werden darf. Darauf wurde jedoch heute nicht näher eingegangen. Da noch die alte Schutzgebietsverordnung gilt, wurde das Vorhaben einstimmig nachträglich gebilligt und übereingekommen den Vorgang dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur Kenntnisnahme zuzuleiten.

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Waldgesetz; Stellungnahme zum Aufforstungsantrag Thomas Bösl für eine Teilfläche des Grundstücks Flst.Nr. 1 334 der Gemarkung Eslarn Auch hier befanden sich die Unterlagen bereits vor der Sitzung in den Fraktionen. Es soll eine Teilfläche für eine Christbaumkultur aufgeforstet werden. Bis 1 4.03.201 7 wurde durch das AELF die Stellungnahme der Marktgemeinde Eslarn erbeten. Gegen die Maßnahme bestehen seitens der Gemeinde Eslarn. Dies wurde heute einstimmig beschlossen.

5.

Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK); Beschlussfassung Heute wurde bekanntgegeben, dass die beteiligten Träger der öffentlichen Belange keinerlei Einwände vorgebracht hatten. Anregungen des Landesamtes für Denkmalschutz sollen noch in das Gesamtwerk eingepflegt werden. Der planende Architekt Dipl.-Ing. (FH) Martin Gebhardt hat dies bereits erledigt und das Ergebnis mit der Regierung der Oberpfalz abgeglichen. Heute nun wurde das ISEK in der Fassung vom 1 2.1 2.201 6 einstimmig beschlossen. Diese Fassung des ISEK wird am 1 4.03.201 7 den an den Planungen beteiligten Personen und Gruppierungen noch einmal im "Biererlebnis Kommunbrauhaus" vorgestellt. Über diese nicht öffentliche Vorstellung - die Bürger_innen wurden über diese Endfassung bislang nicht öffentlich informiert, und die bereits vor einem Jahr für das erste Quartal 201 6 angekündigte Veröffentlichung des ISEK unter www.eslarn.de nicht durchgeführt - wird zur Information an die Bürger_innen der Beauftragte des Medienhauses "Der neue Tag" berichten. Erlauben Sie uns die Anmerkung, dass die Geheimnistuerei um dieses ISEK "Eslarn 2030" nun dessen Höchststand erreicht haben dürfte. Mittlerweile scheint immer wahrscheinlicher, dass dieses ISEK "Eslarn 2030" auch Planungen enthalten könnte, welche man von seiten des Freistaates Bayern und der Regierung der Oberpfalz bewußt vor den EU-Nachbarn in Tschechien geheimhalten will. Anders ist es nicht zu erklären, dass diese Planungen nun immer noch nicht wie vom planenden Architekten bereits in der themenbezogenen Bürgerversammlung im Jahr 201 5 angeregt, öffentlich unter www.eslarn.de vollständig zur Einsicht angeboten, oder - was selbstverständlich finanziell viel aufwändiger und kostenintensiver wäre - den Bürger_innen gedruckt zur Verfügung gestellt wird. Hier kann man nun wirklich nicht mehr von Bürgerbeteiligung oder gar auf demokratischer Basis erfolgender Bürgerinformation ausgehen.

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Bauleitplanung; Änderung des Flächennutzungsplans: Neubebauung ehemaliges Bahnhofsgelände Zu dieser Thematik war durch die Gemeindeverwaltung bereits eine Beschlußvorlage vorbereitet worden. Im entsprechenden Flächennutzungsplan ist dieses Gebiet teilweise als Gewerbegebiet, und auch als Mischgebiet ausgewiesen. Die Zufahrt zu diesem Bereich ist über den Brückenweg und die Bahnhofstrasse gesichert. Durch Insolvenz des Unternehmens Reindl am 23.05.201 3, fiel auch das 201 0 als Erweiterung des holzverarbeitenden Betriebes erworbene Sägewerk Weichselmann in die Konkursmasse. Hauptgläubiger sind die Vereinigten Sparkassen Eschenbach - Neustadt/ Wn. Vohenstrauss, welche der städtebaulichen Neuordnung des Gebietes im Rahmen der Planungen "Loisbachauen" zustimmen. Es ist künftig eine touristische Nutzung dieses als Industriebrache gebuchten Gebietes geplant. kein reines Wohngebiet. Die Gemeinde Eslarn ist nunmehr gefordert die entsprechenden Bauleitpläne, also Flächennutzungsplan und Bebauungsplan aufzustellen. Heute erfolgte einstimmig der Aufstellungsbeschluß mit Erweiterung der in der Beschlußvorlage genannten Flurstücke um die Flurstücke Nr. 641 , 655 und 657. Man blieb dabei unter der für Planungen der Gemeinde für Innenplanungen gesetzten Grenze von 20.000 qm. Mit Aufstellung eines Bebauungsplanes soll eine Konkretisierung der künftigen Nutzung erfolgen.

7.

Straßen; Tulpenweg: erstmalige Herstellung Bereits am 1 4.01 .201 4 wurde übereingekommen, den Tulpenweg nur zu asphaltieren und keinerlei strassenrechtlich und damit für Anlieger_innen kostenträchtigen Ausbau vorzunehmen. Nunmehr soll der ab 01 .01 .1 973 als Straße gewidmete Weg, an welchem die Flurstücke Nr. 765/33 und 765/ 34 der Marktgemeinde Eslarn zu Eigentum gehören, aufgrund kaputter Kanal- und Wasserversorgung erstmalig hergestellt werden. Mit Beschluß vom 4.1 0.201 6 wurde die Gemeindeverwaltung beauftragt zu prüfen, ob für diese Strasse bereits eine Erschliessunganlage hergestellt, jedoch noch nicht vollständig abgerechnet wurde. Dies ist hier der Fall. Um eine Erschliessung durchführen zu können, muß rechtlich ein Bebauungsplan bestehen, dies ist hier nicht der Fall. Nur bei solchen Vorhaben im Außenbereich kann auf Erschliessungsbeiträge verzichtet werden.

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Der Sitzungsleiter stellte vier Lösungsmöglichkeiten der Problematik vor: 1.

Aufstellung eines Bebauungsplanes

2.

Fertigstellung der Erschliessungsanlagen + Beitragserhebung Problematik: Rechtsunsicherung bzgl. Erhebung von Beiträgen

3.

Erschliessungsvertrag mit den Anliegern, wie bereits bei der Hochstrasse und dem Leitenweg durchgeführt. Problematik: Erfordert Einstimmigkeit aller betroffenen Anlieger.

4.

Nur Asphaltierung des Weges ohne Erneuerung des Kanal- und Wasserversorgungsstranges. Problematik: Fristablauf der Fiktion der erstmaligen Herstellung mit dem 31 .03.2021 .

Außerdem wurde kurz angesprochen, dass scheinbar noch nicht sicher ist, ob nicht auch die Anlieger_innen der Singerstrasse aufgrund der grds. Nutzungsmöglichkeit des Tulpenweges für Ausbaubeiträge herangezogen werden müssen. Mit einer Enthaltung wegen persönlicher Beteiligung beschloss man einstimmig, einen Bebauungsplan aufzustellen. Auf diese Weise kann auch ein aktuell zum Verkauf stehendes Wiesengrundstück im direkten Fortgang des Tulpenwegs zu Baugebieten umstrukturiert und mitbeplant werden. Ggf. wird dieses Wiesengrundstück durch die Marktgemeinde Eslarn angekauft werden, doch dazu wollte man sich heute noch nicht konkret äußern.

8.

Straßen; Regensburger und Oberhausener Straße: erstmalige Herstellung Auch bei diesen, jeweils mit Datum vom 01 .01 .1 983 und 01 .01 .1 981 als Straßen gewidmeten Zuwegungen wurde mit Beschluß vom 04.1 0.201 6 geprügt, ob hier bereist Erschliessungsanlagen noch nicht vollständig erstellt und noch nicht abgerechnet wurden. Dies trifft auch hier zu. Anliegend gehören der Marktgemeinde Eslarn die Flurstücke Nr. 756/ 1 2 und 756/24. Auch hier gab es die, schon unter Punkt 3 zum Tulpenweg genannten Lösungsmöglichkeiten zu erörtern. Man entschied sich einstimmig dafür, auch hier einen Bebauungsplan aufzustellen, und den Erschliessungsaufwand über Beiträge zu erheben.

9.

Wasserwerk; Feststellung der Jahresrechnung 201 5 Bei der Jahresabrechnung 201 5 konnte die Eslarner Wasserversorgung eine Bilanzsumme von **3.606.764,96 Euro ausweisen.

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Der steuerrechtlich relevante Jahresverlust von **34.781 ,85 Euro wird auf die neue Rechnung vorgetragen, die Verbindlichkeiten bei der Marktgemeinde Eslarn werden marktüblich verzinst.

1 0.

Wasserversorgung; Vergabe Reinigung Tiefbrunnen II Seit 2009 ist der Tiefbrunnen II in Betrieb. Es ist empfohlen alle vier Jahre eine Reinigung von Tiefbrunnen vorzunehmen um einer sog. "Verockerung" durch Absetzen gelöster Steinsalze vorzubeuten. Die entsprechend notwendige Ausschreibung erfolgte hier wieder durch das Planungsbüro Piwak & Partner. Folgende Angebote (jeweils Bruttobeträge) waren beim Planungsbüro eingegangen: 1 . Brunnen & bohren Marquardt 2. Etschl Brunnenservice GmbH 3. Alfabohr ?? 4. Osel Bohr

**22.080,45 Euro **1 5.262,94 Euro **11 .539,48 Euro **11 .51 0,87 Euro

www.brunnenbohren.de www.etbs.de www.osel-bohr.de

Dem günstigsten Anbieter Oselbohr wurde einstimmig der Zuschlag erteilt.

11 .

Bekanntgaben Bei Vortrag der Bekanntgaben aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung von Anfang Februar 201 7 war es leider etwas zu laut. Wir haben ausschliesslich etwas mit einem Architekturbüro Rösch und einem Betrag von **45.000.-- Euro - irgendeine Ausgabe mitbekommen. Bei Interesse erfragen Sie diese "Bekanntgaben" bitte direkt bei der Marktgemeindeverwaltung, denn auch im Bericht in der Regionalzeitung werden diese Bekanntgaben aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzungen regelmässig nicht veröffentlicht.

1 2.

Mitteilungen und Anfragen Die Marktgemeinde Eslarn bietet für Selbstwerber wieder Brennholz aus dem Gemeindewald. Voraussetzung ist der Nachweis eines Motorsägenkurses. Gremiumsmitglied Albert Gollwitzer (FWG) erkundigte sich nach der Antragstellung für die Ladeinfrastruktur betr. eMobilität. Der Antrag wurde gem. Sitzungsleiter über die Bayernwerk AG gestellt. Da hier eine Doppelförderung möglich ist, wurde auch über den Landkreis ein Antrag auf Förderung einer Ladesäule für eAutos gestellt.

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So, das war es auch schon wieder mit der dritten Gemeinderatssitzung im Jahr 201 7. Wie immer erfolgen alle Angaben und Gewähr für Richtigkeit und/ oder Vollständigkeit. Bei näherem Interesse fragen Sie einfach bei der Marktgemeindeverwaltung Eslarn nach. Die Eslarner Redaktion von DEEZ.

IMPRINT Dies ist eine Veröffentlichung von ZBE Theresia M, Zach, Abt. OIKOS™ News & Media für das soziale Projekt "iSLING™". V.i.S.d.P.:

Michael W. Zach, Ludwig-Müller-Strasse 2, D-92693 Eslarn. Kontaktmöglichkeiten: Telefon : 0049 1 63 709 30 31 Telefax : 0049 9653 4070001 Email : oikos-sms@office.eu.org

Rev. 2. [1 0.03.201 7] zur Bekanntgabe des ISEK Aufgrund einer schriftlichen Anfrage vom 08.03.201 7 an jemanden in unmittelbarer Nähe zum ISEK-Planungsteam wurde unserer Redaktion am 09.03.201 7 folgende Antwort übersandt: "(...) nach Rücksprache mit Hr. Bgm. Gäbl darf ich Sie an ihn verweisen. Gerne wird er Ihnen ein Druckexemplar des ISEKs zur Verfügung stellen. Das ISEK soll auch in die Homepage des Marktes eingestellt werden. Das ISEK wurde im Juli 201 6 vom Marktrat beschlossen. Die letzten redaktionellen DetailAbstimmungen mit der Städtebauförderung, Layout etc. haben sich über die Sommerpause dann doch bis Dezember hingezogen."

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