Eslarner Gemeinderatssitzungen, Mitschrift vom 10.10.2017

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92693 Eslarn

2017

Gemeinderatssitzung vom 10. Okt. 2017 Mitschrift aus dem öffentlichen Teil Beginn: 20:00 Uhr

Ende: 22:20 Uhr

ZuhörerInnen: ­3­ Personen (1 w, 3 m) Anwesenheit: ­12 ­ Marktratsmitglieder Entschuldigt: L. Roth, A. Grießl, K. Grießl

10. 2017


Eslarner Gemeinderatssitzungen | 10. Okt. 2017 | Mitschrift (teilkommentiert)

Die einstimmig beschlossene Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes "Bauvorhaben Stefan Reindl" finden Sie auf Seite 9.

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Eslarner Gemeinderatssitzungen | 10. Okt. 2017 | Mitschrift (teilkommentiert) Noch kurz zur personellen Anwesenheit: Entschuldigt: Laura Roth (SPD) Albert Grießl (FWG) Karl Grießl (CSU)

­ krankheitsbedingt ­? ­ beruflich

Protokollführung Sitzungsleitung Presse (Medienhaus "Der neue Tag")

: Geschäftsleitender Beamter VOAR Georg Würfl : Erster Bürgermeister Reiner Gäbl : Josef Forster (Oberpfalz Medien/ Der neue Tag)

Turnusmässig wieder eine Gemeinderatssitzung zu Beginn des Monats. Inhaltlich jedoch hatte dieser öffentliche Teil einer "Eslarner Gemeinderatssitzung" ­ bereits der Dauer von 2,5 Stunden zu entnehmen ­ einige interessante Dinge zu bieten.

1.

Breitbandausbau; a. Informationen über das Markterkundungsverfahren in den Gemeindeteilen b. Entscheidung über das weitere Vorgehen

Vorab ist gleich festzuhalten, dass die Marktgemeinde Eslarn auf ein weiteres Förderprogramm des Freistaates Bayern, ähnlich dem bereits einem allgemeinen Förderprogramm nachgeschobenen "Bayerischen Höfeförderprogramm" erwartet. Man rechnet damit, um die Marktgemeinde Eslarn fernab des letztlich mit **650.000.­­ Euro (60%ige Beteiligung des Bundes) kommunaler Eigenbeteiligung sehr kostspieligen Bundesförderprogramms vollständig für Breitband­Internet erschliessen zu können. zu a. Man hatte in den öffentlichen Teil der heutigen Gemeinderatssitzung einen Vertreter des hier bereits für das erste Breitband­Förderprogram des Landes beratenden, planenden und ausschreibenden Unternehmens Corwese GmbH aus 82229 Seefeld eingeladen. Herr Dipl.­Ing. Pichlmaier informierte umfangreich über die zwei Varianten welche der Marktgemeinde Eslarn für die Fortführung des Breitbandausbaus im Gemeindegebiet zur Verfügung stehen. Die Marktgemeinde hatte zurückliegend sowohl Fördermittelanträge zur Teilnahme an einem entsprechenden Bundesprogramm, wie auch dem hier ebenfalls zur Verfügung stehenden sog. "Bayerischen Höfeprogramm" gestellt. Der Antrag zum Bundesförderprogramm war auch deshalb notwendig, da die Teilnahme am bayerischen Förderprogramm eine solche Antragstellung erforderte, um ggf. dem Landeshaushalt Finanzmittel ersparen zu können.

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Zugelassen wurde die Marktgemeinde Eslarn zu beiden Förderprogrammen. In der heutigen Sitzung war zu entscheiden, welches Programm man wahrnehmen will, um möglichst das gesamte Gemeindegebiet mit "schnellem Internet" zu ertüchtigen.

Eine kleine Gegenüberstellung Bund

Bay. "Höfeprogramm"

Förderhöchstbetrag

:

**4.000.000.­­ Euro

**1.400.000.­­ Euro

Förderquote

:

60%

90%

Eigenkosten Marktgemeinde

:

**650.000.­­ Euro

**150.000.­­ Euro

Ausbauumfang (Markt Eslarn)

:

vollständig

Teilbereiche südl. Ortsteile zuerst, nord und nordwestliche, sowie östliche Ortsteile später

zu b. Für die Bürgervertreter_innen galt es zu entscheiden, ob man über das Bundesförder­ programm eine "Komplettlösung" mit Anschluß auch weit entfernt liegender Immobilien wie z. B. dem "Lindauer Waldhaus", dem "Torfhäusl" und dem Gemeindeteil "Pfrentschweiher" will, oder beim Ausbau mit Wahl des bayerischen sog. "Höfepro­ gramms" über eine wesentlich geringere Eigenbeteiligung Prioritäten setzt. Hier gab es erstmals seit sehr langer Zeit wieder einmal Differenzen bei den drei vor­ handenen Parteifraktionen im Gemeinderatsgremium. Die CSU mit derem Vorsitzenden Wolfgang Voit favorisierte, nicht zuletzt aus Gerechtigkeitsgründen die Teilnahme am Bundesprogramm. Die SPD favorisierte den Vorschlag, Prioritäten beim Ausbau zu setzen, und auf ein mögliches weiteres Förderprogramm warten. Die FWG schloss sich der Ansicht der SPD an. Knapp **600.000.­­ Euro aus dem vorherigen Förderprogramm können weiterhin ver­ wendet werden. Schliesslich entschied man sich mit 2 Gegenstimmen aus dem Lager der CSU für die Teilnahme am bayerischen "Höfeprogramm" unter Mitverwendung der Restmittel aus dem Förderprogramm 2016. Konkret heißt dies, dass die noch nicht ertüchtigten Gemeindeteile bei der Ausschreibung einzelnen Losen zugeordnet werden, und man nach Rücklauf der Angebote ggf. eine

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Eslarner Gemeinderatssitzungen | 10. Okt. 2017 | Mitschrift (teilkommentiert) Priorisierung beim Ausbau der Gemeindeteile vornehmen wird, bzw. vornehmen muß um die Förderhöchstgrenze nicht zu überschreiten. Ungeklärt ist ­ darauf wies Dipl.­Ing. Pichlmaier mehrfach hin ­ ob eine kostengünstigere oberirdische Verlegung der Leitungen auf vorhandenen Masten der Dt. Telekom AG tatsächlich möglich sein wird. Sollte dies nicht der Fall sein, muß man ggf. einige weitere Gemeindebereich zurückstellen. Die Anregung von Gemeinderatsmitglied Albert Gollwitzer (FWG) bei den hier mögliherweise betroffenen Immobilieneigentümer_innen schriftlich anzufragen, wies der Sitzungsleiter und erste Bürgermeister Reiner Gäbl mit dem Hinweis der Zeitverzögerung und einer möglicher­ weise nicht gegebenen Mitwirkungsbereitschaft zurück. Mit einem Ende dieses zweiten Projekts zur "Breitbandertüchtigung der Marktgemeinde Eslarn" wird in ca. zwei Jahren gerechnet. Deutschland ertüchtigt sich also noch ziemlich langsam in Sachen "schnelles Internet". [21:05 h]

2.

Gästehaus; Kommunales Wohnraumförderungsprogramm: Entwurfsplanung Sanierung und Umbau Auch zu diesem Tagesordnungspunkt wurden mehrere Varianten vorgestellt. Vom Abbruch des ehem. Gästehauses in der Schulstrasse, bis zur höchst notwenigen Ertüchtigung im Hinblick auf Brandschutz und Fluchtwege, oder der letztlich beschlossenen Vollsanierung mit Schaffung von sechs Wohnungen im 1. und 2. OG, sowie einer Gemeinbedarfseinrichtung im EG waren durch das Architekturbüro Rösch drei Vorschläge ausgearbeitet worden.

Variante 1: Abbruch und Verwertung des Abbruchmaterials Der Sitzungsleiter und erste Bürgermeister stellte diese drei Varianten vor. Unter­ liess es auch nicht bei der Variante 1 (Abbruch des Gebäudes) darauf hinzuweisen, dass man für das Abbruchmaterial ca. 50.­­ Euro/ Kubikmeter erhalten, und es sich um ca. 3000 Kubikmeter Bauschutt handeln würde. Ein Abbruch, für den es keinerlei staatliche Förderung gibt, würde mit **200.000.­ Euro brutto zu Buche schlagen. Seit Jahrzehnten wendet die Marktgemeinde Eslarn ca. **10.000.­­ Euro jährliche Heizkosten auf, um das Gebäude, welches von einer Musikschule, einer Mutter­Kind­ Gruppe, der Sozialstation der AWO und zwei Fußball­Fanclubs genutzt wird auch in den Wintermonaten nutzbar zu halten. Schon vor einigen Jahren wurde durch die zuständige Kreisverwaltungsbehörde eine Ertüchtigung in Sachen Brandschutz angemahnt.

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Eslarner Gemeinderatssitzungen | 10. Okt. 2017 | Mitschrift (teilkommentiert) Variante 2: Ertüchtigung des Brandschutzes und der Fluchtwege

Diese Maßnahme würde mit ca. **500.­­ Euro/ Quadratmeter Geschoßfläche bei zusätzlich zu schaffenden zwei Rettungswegen, insgesamt mit **450.000.­­ bis **500.000.­­ Euro brutto zu Buche schlagen. Dabei würde es sich aber nicht um eine Gebäudesubstanzsanierung handeln, sondern es würde damit nur die gefahrlose Nutzbarkeit durch Personen sichergestellt. Ohne diese Maßnahme müßte das Gebäude ­ so war zu hören ­ für Publikumsverkehr bzw. Nutzung durch Personen gesperrt werden.

Variante 3: Generalsanierung unter Verwendung von Kommunalen Wohnungsbau­ fördermitteln und Städtebaufördermitteln Man weiß zwar nicht wie dies so plötzlich der Fall ist, doch auch hier entbrannte zwishen den drei Gemeinderatsfraktionen eine, die letzten achten Jahre noch nie dagewesene Diskussionsfreudigkeit. Dies, obwohl wie der Sitzungsleiter vorab bereits mitteilte, die Regierung der Oberpfalz als letztlich die kommunalen Wohnungsbaufördermittel gewährende Stelle dieser dritten Variante bereits den Vorzug gegeben haben soll. Vor allem CSU­Vorsitzender Wolfgang Voit wollte gerne geprüft wissen, ob man die Generalsanierung nicht auch vollständig mithilfe von Städtebaufördermitteln realisieren könne. Er brachte vor, dass die Gemeine letztlich nicht nur die berechneten **116.000.­­ Euro an Eigenmitteln aufwenden müsse, sondern die gesamte Kalkulation mit der Refinanzierung von **696.000.­­ Euro aus Mieteinnahmen auf einer durchge­ henden Vermietung der sechs Wohnungen beruht.

Insgesamt wurde folgende Aufstellung präsentiert: Gesamtsanierungskosten (Prognose)

:

**1.790.000.­­ Euro (brutto)

1. und 2. Obergeschoss Aus Mieteinnahmen zu refinanzieren Gemeindeanteil

: :

**696.000.­­ Euro **116.000.­­ Euro

: :

**630.000.­­ Euro **252.000.­­ Euro

Erdgeschoss Sanierungskosten Gemeindeanteil

Bei der Refinanzierung durch Mieteinnahmen hat man für die zwishen 40 und über 100 qm großen Wohnungen (6 Wohnungen) einen Mietpreis von **6,80 Euro/ qm angesetzt.

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Das Gebäude soll zudem eine Aufzuganlage bekommen, damit die Wohnungen barrierefrei erreicht werden können. Zur Finanzierung würde man bei zeitiger Antragstellung einen auf 20 Jahre festgeschriebenen Kommunalkredit ohne Zinsbelastung erhalten. Sitzungsleiter und erster Bürgermeister Gäbl betonte, dass vernünftige Wohnungen auch in Eslarn gesucht werden, dies auch von Arbeitnehmer_innen im Ort tätiger Unternehmen. Bei den Arbeitsplätze liege Eslarn mit 662 im Ort befindlichen Arbeitsplätze im oberen Bereich des Landkreises, und gem. einer aktuellen Wohnraumstudie würde Eslarn in den nächsten 10 Jahren Bedarf an 30 kleinerein Wohnungen haben. Den CSU­Vorsitzenden Wolfgang Voit vermochten alle diese Ausführungen nicht zu­ frieden zu stellen. Er rechnete vor, dass auch nach 20 Jahren noch ein Defizit von **10.000.­­ Euro übrig bleiben würde. Dem wiedersprach sein Parteikollege Josef Illing, der darauf hinwies, dass man schon über Jahre ca. **10.000.­­ Euro jährliche Heizkosten aufbringen muß. Diese Variante C umfasst jedoch, so jedenfalls das was wir gehört haben, nicht eine Heizanlage oder ein Wärmedämmverbundsystem. Mit 9 zu 3 Gegenstimmen (aus der CSU) wurde Variante C beschlossen.

Die AWO­Sozialstation wird künftig nicht mehr im ehem. Gästehaus sondern im neuen Tagespflegezentrum zu finden sein. Die AWO Eslarn wird nur noch einen Raum für Seniorengymnastik im Gästehaus belegen.

3.

Städtebauförderung; Festsetzung Sanierungsgebiet

Zu diesem TOP gab es einigen Diskussionsbedarf hinsichtlich der Einbeziehung nicht auf der Übersicht befindlicher Industriebrachen in das Sanierungsgebiet. Das Gelände des ehem. Baugeschäfts Karl Rauch wollte man schliesslich nicht einbe­ ziehen, während das Gelände der früheren sog. "Schwammerlbude" an der Waidhauser Strasse mit einer Gegenstimme in das Sanierungsgebiet aufgenommen wurde. Die Entscheidung über die Größe des Fördermittelgebiets vertagte man auf die November­Sitzung.

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4.

Antrag zur dauerhaften Förderung des Ski­ und Snowboardzentrums Fahrenberg Dieser Antrag wurde einstimmig abgelehnt, da man hier die Zuständigkeit des Landkreises gegeben sieht.

5.

Abwasserbeseitigung; Verlängerung des Kanals in der Heubachgasse Sobald jemand an einer Strasse zu bauen beginnt, wird manchmal erst klar, dass man für die Erschliessung des Grundstücks eines Kanalanschlusses bedarf. Der Bauherr des zurzeit in Realisierung befindlichen AWO­Tagespflegezentrums wollte ­ so Bürgemeister Gäbl ­ zuerst an der Stichstrasse zum Anwesen Wildenauer anschliessen. Nun kam man überein, dass der Anschluß über die Heubachgasse erfolgen soll, und man dazu ­ zu den üblichen vom, bereits in der Schellenbachstasse in ähnlicher Sache tätigen Bauunternehmen Baumer veranschlagten Kosten (ca. 25.000.­­ Euro) den Kanalstrang aus dem rückwärtigen, zur Schellenbachstrasse führenden Teil bis zur Höhe des Neubaus verlängern will. Dies wurde heute einstimmig beschlossen.

6.

Volkstrauertag 2017 Da der Volkstrauertag in der Marktgemeinde Eslarn nur alle drei Jahre unter Beteiligung auch von Kindern anlässlich des Friedensgottesdienstes zusammen mit der Stadt Belá nad Radbouzov stattfindet, kam man für dieses Jahr dennoch überein die Feierlichkeiten wieder am Samstagabend vor dem eigentlichen Volkstrauertag abzuhalten. Der Beschluss erfolgte mit einer Gegenstimme.

7.

Marktgemeinderat; Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 13.06.2017 Die Niederschrift wurde wie üblich einstimmig genehmigt.

8.

Bekanntgaben Dem Kreisfeuerwehrverein wurden Abgaben, jedoch keine Mitgliedsbeiträge nachentrichtet. Mit der Entsorgung des Klärschlamms aus der örtlichen Kläranlage wurde das Unternehmen Martin Kraus (92648 Vohenstrauss) beauftragt. Leerrohre für die spätere Projektierung von Glasfaserleitungen für en Breitbanausbau in der Schellenbachstrasse wurden von der REHAU AG beschafft, und das Bauunternehmen Baumer GmbH mit der Verlegung beauftragt.

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Es erfolgten weitere ­ nicht genauer bezeichnete Vergaben ­ betreffend die Sanierung des Stückbergturms.

9.

Mitteilungen und Anfragen Die Marktgemeinde Eslarn erhielt durch die Bayerische Staatsbibliothek ein weiteres Mal eine Anteilsbeteiligung zum Bestandsaufbau der örtlichen Bücherei in Höhe von **1032.­ Euro. Marktgemeinderatsmitglied Eduard Forster (FWG) regte an, das bereits bestehende Parkverbot in der Kirchenstrasse, gegenüber der Poststelle durch ein weiteres Schild kenntlicher zu machen. Marktgemeinderatsmitglied Kurt Baumann (CSU) erkundigte sich nach dem Sachstand bzgl. des Ausbaus des Tulpenwegs, der wie er betonte, mittlerweile gefährliche Schlaglöcher und damit Gefährdungsstellen aufweist. Gäbl teilte mit, dass bereits einige Angebote von Firmen eingegangen sind. ***

Einstimig beschlossene Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes: Bauantrag von Stefan Reindl, Heckermühle 1 zur Schaffung eines Holzlegeplatzes durch Rodung eines Waldeckstücks und Auffüllung. Hier wurde die Baumaßnahme im Außenbereich bereits durchgeführt, und wäre ­ hätte die neue Wasserschutzgebietsverordnung der Marktgemeinde Eslarn bereits Geltung ­ unzulässig gewesen. Dies, weil die Baumaßnahme bei Geltung der neuen Schutzgebietssatzung bereits im Schutzgebiet der beiden Tiefbrunnen Am Hecker I und II liegen würde. Da jedoch die neue Schutzgebietssatzung durch die zuständige Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt Neustadt/ Wn.) noch immer nicht genehmigt ist war auch die Auffüllung mit Bauschutt durch die Firma Hierold (Moosbach) für das Gremium nicht von Belang. Man wolle hier von gemeindlicher Seite an das Landratsamt Neustadt/ Wn. herantreten, und eine Verlängerung der für den Bauantragsteller bis zum 15.10.2017 terminierten Antragsfrist erreichen. Insofern war in der heutigen Sitzung auch der Beschlußvorschlag der Gemeindeverwaltung unbeachtlich, welche das Bauvorhaben mit Hinweis auf eine bereits bestehende Planreife der neuen Schutzgebietssatzung abgelehnt und eine Verfüllung mit Bauschutt, anstatt Erdmaterial gerügt hatte. Man sieht, dass manchmal Reden mehr hilft, als sich sturr auf Gesetze und Verordnungen zu stützen. Hoffen wir, dass dies auch bei Anliegen anderer Bürger_innen zumindest künftig so gehandhabt wird/ werden kann.

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Wie immer besteht trotz aller aufgewendeter Sonspruch auf Richtigkeit und oder Vollständigkeit der hier gebotenen Informationen. Fragen Sie einfach bei Bedarf bei der Marktgemeinde Eslarn nach.

IMPRINT Dies ist eine Veröffentlichung von ZBE Theresia M, Zach, Abt. OIKOS™ News & Media für das soziale Projekt "iSLING™". V.i.S.d.P.:

Michael W. Zach, Ludwig­Müller­Strasse 2, D­92693 Eslarn. Kontaktmöglichkeiten: Telefon : 0049 163 709 30 31 Telefax : 0049 9653 4070001 Email : oikos­sms@office.eu.org

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