Eslarner Gemeinderatssitzungen - Mitschrift vom 07.11.2017

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92693 Eslarn

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Gemeinderatssitzung vom 07. Nov. 2017 Mitschrift aus dem öffentlichen Teil Beginn: 19:00 Uhr

Ende: 20:12 Uhr

ZuhörerInnen: ­6­ Personen (3 w, 3 m) Anwesenheit: ­15 ­ Marktratsmitglieder Entschuldigt: ­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­

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Eslarner Gemeinderatssitzungen | 07. Nov. 2017 | Mitschrift (teilkommentiert)

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Eslarner Gemeinderatssitzungen | 07. Nov. 2017 | Mitschrift (teilkommentiert) Noch kurz zur personellen Anwesenheit: Entschuldigt: ­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­ Protokollführung Sitzungsleitung Presse (Medienhaus "Der neue Tag")

: Geschäftsleitender Beamter VOAR Georg Würfl : Erster Bürgermeister Reiner Gäbl : Walter Beyerlein

SpecialGuest

: Dipl.­Ing., Architekt und Städtebauplaner Martin Popp, vom XO­Studio (www.xostudio.de) in München.

Man merkte gleich zu Beginn dieses öffentlichen Teils einer Eslarner Gemeinderatssitzung den Umstand, dass das Jahresende und damit auch die Weihnachtszeit, die Zeit der "Bescherung" naht. Immer um diese Zeit geben sich in Eslarner Gemeinderatssitzungen ad hoc, ohne Nennung auf der amtlichen Tagesordnung eingeladene Gäste die Klinke zum Rathaus in die Hand.

4. Bauleitplanung; Tulpenweg ­ Bebauungsvorschläge

Diesmal zum TOP 4, der Bauleitplanung zur Eslarner Tulpenstrasse ein, mit dem Ingenieurbüro Weiß (www.ingweiss.de). aus Neunburg v. Wald (Landkreis Schwandorf) zusammen arbeitender Architekt und Städtebauplaner aus der Landeshauptstadt München. Selten genug, dass sich jemand völlig kostenlos und unverbindlich, noch vor Vergabe irgendeines Auftrags an ein Architekturbüro die Mühe macht, und in knapp 30 Minuten mehrere, feinsäuberlich ausgearbeitete, und mit Folien visualisierte Planungsvorschläge für die künftige Bebauung eines seit kurzer Zeit in Gemeindeeigentum übergegangenen Grundstücks an der Tulpenstrasse befasst. Die Auftragsvergabe lag ­ wie ebenfalls zu hören war ­ in erreichbarer Nähe, denn im, dem öffentlichen Teil nachfolgenden geheimen Teil wollte man sich mit der Auftragsvergabe befassen, und hatte zuvor schon die Variante C der vorgestellten Planungsvorschläge präferiert. Manchmal rechnet es sich also doch mit solchen Vorschlägen ­ wenngleich unverbindlich und ohne Kostenberechnung für die Maßnahme in Vorleistung zu treten. Leider war von möglichen Ausschreibungen diese Planungen betreffend nichts zu hören. Man scheint, je mehr man mit der Europäischen Union zu tun hat, und seitdem man über die Bundesrepublik Deutschland deren Mitglied ist, immer mehr auf eigene Berücksichtigung der Chancengleichheit und Kostenminimierung zu Gunsten der Bürger_innen zu verzichten. Dies jetzt nicht als Kritik an der konkreten Verfahrensweise, sondern in Bezug auf das Selbstverständnis von Bürgervertreter_innen in einer demokratisch verfassten Gesellschaft.

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Es ist scheinbar nicht mehr so weit her mit transparenter Handlungsweise von Politiker_innen, und auch die Aufsichtsstellen scheinen andere Dinge zu tun zu haben, als sich darum zu kümmern. Da wir noch immer nicht um eine Fotografiererlaubnis angefragt haben, müssen wir Sie für die visualisierte Darstellung der einzelnen vorgestellten Planungsvorschläge auf den hier Bilder produzierenden Vertreter vom Medienhaus "Der neue Tag" verweisen.

Zwei Hauptvarianten ­ Strasse in Hangnähe oder neben dem Tulpenweg Es standen letztlich zwei Hauptvarianten mit unterschiedlichen Gestaltungsmodalitäten zur Diskussion. Eine extra Anwohnerstrasse sollte es für das neue Baugbiet auf alle Fälle werden Einmal parallel dem Tulpenweg direkt anliegend, beim anderen Vorschlag dem an höchster Stelle bis zu 4 m hohen Hang an der Singerstrasse folgend. Bei der am Hang entlang führenden Straße würden die Gärten und Garagen der künftigen 6 Baugrundstücke in Richtung Tulpenweg angelegt werden. Bei einer als Verbreiterung der Tulpenstrasse erkennbaren Anliegerstrasse wären zumindest die Gartenbereiche der Grundstücke auf der Seite der Singerstrasse. Für die Anlieger der Singerstrasse würden aber keinerlei Kosten bei Realisierung der Hang nahen Strasse anfallen, da diese von den Anliegern der Singerstrasse nicht direkt für deren Grundstücke genutzt werden kann.

Hang nah, aber nicht als Durchfahrtsstraße ­ Einbahnstrassenlösung präferiert Bei der Anlage der künftigen Anliegerstraße in Hangnähe kam man überein, diese nicht als Durchfahrtsstrasse nutzen zu lassen. Dem Vorschlag das neue Wohnareal von zwei Seiten befahren zu lassen und die neue Strasse mittig zu sperren, wurde eine Konzipierung als Einbahnstrasse gegenüber gestellt.

Sechs bzw. fünfeinhalb Bauplätze, davon fünf in zweigeschossiger Bebauung mit Garten und Garage Der untere, dem Tulpenweg von der Singerstrasse her zugewandte Bauplatz wird etwas kleiner ausfallen müssen, während die weiteren fünf Bauplätze voll zweigeschossig bebaut werden können und von der Fläche 400 ­ 600 m betragen sollen. Näheres entnehmen Sie bitte der Regionalbericherstattung unter www.onetz.de, bzw. fragen bei der Marktgemeinde Eslarn nach, denn im Gegensatz zum Vertreter der Regionalzeitung haben wir leider keine Unterlagen erhalten. Einstimmig jedoch entschied sich das Gremium für die Variante C mit Realisierung der Anliegerstrasse in Hangnähe, und Ausgestaltung als Einbahnstrasse. Eine Kostenschätzung konnte noch nicht abgegeben werden, da es sich ja nur um eine unverbindliche Vorstellung ohne Auftrag handelte.

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Wie immer besteht trotz aller aufgewendeter Sorgfalt kein Anspruch auf Richtigkeit und oder Vollständigkeit der hier gebotenen Informationen. Fragen Sie einfach bei Bedarf bei der Marktgemeinde Eslarn nach.

1. Stefan Reindl, Auffüllung etc. Wir dachten schon ein Dejavu zu haben, doch auch in dieser Sitzung ging es noch einmal um die unerlaubte Rodung und Aufschüttung nahe der beiden Tiefbrunnen der Marktgemeinde Eslarn, Am Hecker I und II. Die Angelegenheit stand bereits im öffentlichen Teil der Sitzung vom 10.10.17 auf der Tagesordnung, und auch die Beschlußvorlage der Gemeindeverwaltung, des zu diesem Zeitpunkt längst ausgeführten Bauvorhabens war zu diesem Zeitpunkt bereits klar. Ein Vorhaben gem. § 35 II BauGB welches nach bislang bestehender Schutzgebietsverordnung unbedenklich gewesen wäre, konnte nun plötzlich ­ nachdem eine neue Schutzgebietsverordnung bereits seit einiger Zeit sog. "Planreife" erlangt hatte ­ nun erhebliche Probleme bereiten. Dazu kam noch, dass auch die, scheinbar bereits 2016 durchgeführte Rodung nicht genehmigt war, die gerodete Waldfläche mit 1700 qm fast doppelt so groß war, wie rechtlich mit max. 1000 qm erlaubt, und die gerodete Fläche nicht wie gesetzlich vorgeschrieben mit Erdaushub, sondern Recyclingmaterial (Anm.: Früher nannte man es Bauschutt) eines regionalen Abbruchunternehmens verfüllt wurde. Kurz erwähnt wurde auf Nachfrage eines Gemeinderatmitglieds der CSU, dass für dieses Recyclingmaterial dem zu behandelnden Bauantrag eine Unbedenlichkeitsbescheinigung beigefügt (worden) sei.

Wer suchet der findet? Die CSU­Fraktion gab sich alle erdenkliche Mühe die Sache "schön aussehen" zu lassen. Nicht wenige Mitglieder der CSU­Fraktion im Eslarner Gemeinderat suchten unter Hinweis auf einen ­ plötzlich aufgetretenen? ­ Käferbefall und Sturmbruch Gründe dafür die unerlaubte Rodung einer fast doppelt so großen Fläche für den Verwandten eines deren früheren Fraktionsmitglieder "schöner aussehen" zu lassen. Plötzlich war es wieder da, dieses "Man hilft sich eben, wenn man sich kennt!". Diesmal jedoch ­ vielleicht weil im nächsten Jahr die Kommunalwahlen stattfinden ­ war die SPD­Fraktion nicht bereit diesem Lockruf zu folgen, denn letztlich ist es Entscheidung der Kreisverwaltungsbehörde ob der Bauantrag genehmigt wird. Die Marktgemeinde Eslarn hatte nur eine Stellungnahme abzugeben, und dies wollte man sehr ehrlich und umfassend wie möglich tun. Schliesslich stand die Beschlußvorlage der Gemeindeverwaltung fest, dieses Vorhaben abzulehnen, und der geschäftsführende Beamte der Marktgemeinde Eslarn wunderte sich

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Eslarner Gemeinderatssitzungen | 07. Nov. 2017 | Mitschrift (teilkommentiert) das Wort ergreifend, dass es hier nun plötzlich Probleme geben sollte. Sollte die Gemeindeverwaltung welche die Beschlußvorlage wie immer bestens ausgearbeitet hatte, diesmal vor den Kopf gestossen werden? Dies wollte auch der erste Bürgermeister Reiner Gäbl als Sitzungsleiter nicht gelten lassen, und verwies darauf, dass die Schaffung des Tiefbrunnens "Am Hecker II" **1,4 Mio. Euro auf die Bürger_innen umzulegender Kosten verursacht hatte, und erst vor einigen Wochen die letzten Bescheide versendet worden waren. Ein SPD­Marktratsmitglied gab zudem zu bedenken, dass die Ehefrau des Bauauntragstellers vor einigen Jahren, als es um die Schaffung des Tiefbrunnens und die neue Schutzzone ging, selbst für die CSU im Marktgemeinderatsgremium saß. Die SPD­Fraktion jedenfalls wollte kein "falsches Signal" geben, dass genehmigungspflichtige Maßnahmen im Nachhinein noch gut geheißen würden. Ein "falsches Signal" an die hier entscheidungsberechtigte Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt) sah die CSU­Fraktion hingegen in einer Ablehnung, da sich ­ wie ein CSU­ Ratsmitglied meinte ­ das Landratsamt dann der ablehnenden Entscheidung der Marktgemeinde Eslarn anschliessen könnte. Letztendlich kam es zur Abstimmung, und mit 8 zu 6 Stimmen ­ davon die CSU­Fraktion geschlossen für eine Genehmigung ­ wurde der Bauantrag entgültig abgelehnt, bzw. entsprechende Stellungnahme gegenüber dem Landratsamt Neustadt/ Wn. abgegeben.

3. Wasserrecht; Antrag Richard Hopfner Dem Antrag wurde einstimmig statt gegeben.

4. Siehe Anfang 5. Städtebauförderung, Jahresantrag 2018 Es ging um die Fortschreibung der Städtebauförderung seit dem Jahr 2010, als erstmals durch das Architekturbüro Schönberger für die Marktgemeinde Eslarn eine Grobplanung zur Schaffung eines ISEK vorgenommen worden war. Je nach politischer Lage und Zielsetzung ­ so wird mittlerweile deutlich ­ können solche Dinge, allein schon aufgrund der umfassenden Darstellung mit Daten und Einzelvorhaben, die der erste Bürgermeister hier im Schnelldurchgang nannte, beschleunigt oder nach Bedarf auch verzögert werden. In der Oberpfalz scheinbar in besonderer Weise dann, wenn ganz besondere Interessen Dritter dahinterstehen. Wie auch immer wurde der Jahresantrag 2018 einstimmig verabschiedet.

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6. Bekanntgaben Wie ­ leider wieder etwas sehr schnell "bekannt gegeben" ­ zu hören war, wurde für die Sanierung des Stückbergturms ein Erweiterungsauftrag für Zimmererarbeiten an eine Firma Kraus in Teunz vergeben. Für die gemeindliche Bücherei wurde bei der Eslarner Möbel Lang GmbH eine Einbauküche geordert, und ein Auftrag für die Sanierung des Allwetterplatzes und des Minigolfplatzes wurde an eine Firma Burckhart ? in Parkstein vergeben.

7. Mitteilungen und Anfragen Der erste Bürgermeister gab bekannt, dass man zum Volkstrauertag wie in einer der vorherigen Sitzungen besprochen, verfahren werde. Dabei werden die Feierlichkeiten am Kriegerdenkmal bereits am Samstagabend vor dem Volkstrauertag stattfinden. Er verwies auf die Einladungen zum Richtfest beim künftigen "AWO­Tagespflegezentrum". Das Richtfest soll ­ so auch in der aktuellen Monatsausgabe des "LebensART­Magazin" berichtet ­ am 17. November 2017 stattfinden, die Bezugsfertigkeit des Gebäues soll bis Mai 2018 sichergestellt sein. Bei der Sanierung der "Schellenbachstrasse" wird aufgrund von zu verantwortenden Verzögerungen die Fa. Baumer scheinbar auf eigene Kosten die Teerung der Schachtdeckel etc. übernehmen. Nächste Woche soll bereits die erste Teerschicht aufgetragen werden, und zumindest die Gehsteige werden noch in diesem Jahr fertiggestellt. Es wurde ebenfalls noch bekannt gegeben, dass Spezialisten vom Gewässerzweckverband ­ für die Gewässer dritter Ordnung zuständig ­ für deren Mitglied Marktgemeinde Eslarn im Bereich Bruckhof die sog. "Vorfluter" gereinigt haben. *** Trotz aller aufgewendeter Sorgfalt wird wie immer für die Berichterstattung hinsichtlich deren Richtigkeit und/ oder Vollständigkeit keine Gewähr übernommen. IMPRINT Dies ist eine Veröffentlichung von ZBE Theresia M, Zach, Abt. OIKOS™ News & Media für das soziale Projekt "iSLING™". V.i.S.d.P.:

Michael W. Zach, Ludwig­Müller­Strasse 2, D­92693 Eslarn. Kontaktmöglichkeiten: Telefon : 0049 163 709 30 31 Telefax : 0049 9653 4070001 Email : oikos­sms@office.eu.org

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