GEMEINDERATSSITZUNGEN E S LA RNE R
Mitschrift aus dem
รถffentlichen Sitzungsteil vom
02.04.2019
Mitschriften aus den Eslarner Gemeinderatssitzungen  Sitzung vom 02.04.19
Mitschriften aus den Eslarner Gemeinderatssitzungen Sitzung vom 02.04.19
Wir haben zumindest diesmal wieder zu unserer traditionellen Form der "Mitschriften aus den Eslarner Gemeinderatssitzungen" zurück gefunden, und hoffen, dass Ihnen diese Form vielleicht besser zusagt als die Publikation (nur) unter www.eslarnnet.de.
IMPRESSUM/ IMPRINT "Mitschriften aus den Eslarner Gemeinderatssitzungen" ist ein Projekt von "DEEZ Die Erste Eslarner Zeitung". Begründet im Jahr 2009. Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und/ oder Richtigkeit, da wir durch die Marktgemeinde Eslarn nicht als Presseorgan anerkannt werden (dürfen). Herausgeberin: Theresia M. Zach, LudwigMüllerStrasse 2, D92693 Eslarn, Tel.: +49 (0)163 7093031, Fax: +49 (0)9653 4070001, Email: oikossms@office.eu.org V.i.S.d.P.: Michael W. Zach, erreichbar über die vorgenannten Kontaktdaten. Diese Veröffentlichung ist kostenlos, und erscheint ausschliesslich unter www.issuu.com/smde.
Mitschriften aus den Eslarner Gemeinderatssitzungen Sitzung vom 02.04.19
Bericht aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 02.04.2019
Zunächst einmal die heute sehr beachtliche Zahl von Entschuldigungen. Folgende Mitglieder des Gemeinderatgremiums waren je nach Vermerk in Klammer beruflich verhindert, krank oder in Urlaub: Kurt Baumann (Urlaub), Josef Illing (krank), Karl Roth (Urlaub), Laura Roth (krank), Siegfried Wild (beruflich verhindert). Die verbliebenen 10 Gemeinderatsmitglieder kämpften sich tapfer durch die Tagesordnung. Insgesamt lauschten 10 ZuhörerInnen (7 Frauen, 3 Männer) dem Vortrag von Sitzungsleiter, erstem Bürgermeister Reiner Gäbl. Von der Verwaltung waren anwesend. VOAR Georg Würfl (geschäftsführender Beamter als Protokollführer), VOAM Roland Helm (Kämmerer), Anton Hochwart (Wasserwart und Bauhofchef).
1. Genehmigung der Sitzungsmitschrift Die Mitschrift der angegebenen Sitzung wurde einstimmig genehmigt.
2. Bauanträge Bei den Bauanträgen konnten bis auf einen Bauantrag betreffend das neue Baugebiet in der Oberhausener Strasse hier befindet sich der Bebauungsplan zurzeit in Aufstellung, und bedarf der Genehmigung durch das Landratsamt Neustadt/ Wn. einvernehmlich genehmigt werden. Dieser Bauantrag wurde zurückgestellt, und die Antragsunterlagen den Antragsstellern zur späteren Wiedervorlage zurückgegeben. 3. Biogasanlage Kleber In mittlerweile mehreren öffentlichen Teilen von Gemeinderatssitzungen diskutiert, und letztlich mit Stimmenmehrheit abgelehnt, kam dieser Vorgang heute letztmalig zur Kenntisnahme auf den Tisch. Die zuständige Kreisverwaltungsbehörde, das Landratsamt Neustadt/ Wn. teilte in einem 35seitigen Bescheid mit, dass das hier verweigerte Einvernehmen der Marktgemeinde Eslarn ersetzt, und die Anlagenerweiterung entsprechendem dem Antrag genehmigt wird. Das Gremium welches sich CSU (bejahend) mit SPD (verneinend) einen kurzen Schlabab tausch lieferte stimmte jedoch mit 6:4 Stimmen gegen die Erhebung einer verwaltungsge richtlichen Klage. Bürgermeister Gäbl bedauerte dies mit dem Hinweis, dass auch Kreisverwal tungsbehörden Fehler machen können, und erst vor wenigen Tagen vor Verwaltungsgerichten in Deutschland zweimal die Genehmigung von Hühnermastanlagen durch Kreisverwaltungsbe hörden für unzulässig erklärt worden war. Davon liess sich der Fraktionsvorsitzende der CSU, Wolfgang Voit nicht beirren, und wies darauf
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hin, dass die Marktgemeinde Eslarn bei der Bearbeitung von Bauanträgen ausschliesslich die dieser zukommenden Prüfungen vorzunehmen habe. Konkret sei das Planungsrecht nicht verletzt worden. Gäbl kritisierte an der Entscheidung des Landratsamtes, dass u.a. mit Zitaten aus Presseartikeln argumentiert wurde, und zurückliegend für die Genehmigung einer Klärschlammtrocknungsanlage in diesem Bereich der für die Umweltverträglichkeitsprüfung beauftragte Gutachter diese als für diesen Bereich maximal umweltverträglich angesehen hatte. Gegen ca. 20:19 Uhr folgte eine halbstündige Unterbrechung der Sitzung, da Vertreter von Bayernwerk und dem Unternehmen Brillux verschiedene Szenarien für eine neue Beleuchtung der Kirche/ des Kirchturmes zeigen wollten. Von den seit knapp 40 Jahren von vier Seiten die Ortspfarrkirche beleuchtenen Strahlern seien bereits die Strahler eines Mastes ausgefallen. Außerdem wolle man zukünftig energiesparend mit LED, und über einen direkten Anschluß an die Straßenbeleuchtung für nächtliche Sichtbarkeit der Kirche sorgen.
4. Erschliessungsbeitragssatzung Prüfungen Diesen Part der Tagesordnung übernahm der Kämmerer der Gemeinde, VOAM Roland Helm. Gem. Mitteilung des Bayerischen Innenministeiums gibt es für Kommunen im Freistaat Bayern bis 31.03.2021 die Möglichkeit, noch nicht oder noch nicht ganz erschlossene Strassen(züge) fertigzustellen, und gegenüber den AnliegerInnen abzurechnen. So das BayMI mit Newsletter vom 08.03.2019.
Bereits am 08. März 2016 erfolgte eine entsprechende Änderung des Kommunalabgabenge setzes (KAG), welches gem. Art. 5a Abs. 7, S. 2 und Abs. 8 dies ermöglicht. Auch Strassen(züge) welche innerhalb der letzten 25 Jahren erschlossen wurden, könnten damit gegenüber den BürgerInnen noch abgerechnet werden. Gem. Gemeinderatsbeschluß vom 04.10.2016 wurde der Gemeindeverwaltung der Auftrag erteilt entsprechende Prüfungen bei den Strassen im Ortsbereich von Eslarn anzustellen. Durch die mit Datum vom 26.06.2018 erfolgte Gesetzesänderung mit der grds. Möglichkeit für Kommunen auf Strassenausbaubeiträge verzichten zu können, ist nun so Helm die Gefahr gegeben, dass Kommunen Beiträge entgehen. Helm verdeutlichte anhand der Einordnung Eslarner Strassen in drei Kategorien, dass zwischen bereits fertiggestellten und abgerechneten Strassen, sowie sog. "Altanlagen" vor 1961 ebenfalls bereits abgerechnet und noch nicht fertig gestellten Strassen(zügen) unterschieden werden kann. Neben der Balkstrasse und dem Bienenweg, würden 21 weitere Strassen einer näheren Prüfung bedürfen. Alle diese Strassen könnte man bis 2021 fertig stellen, und für die Fertig stellung Beiträge von den AnliegerInnen erheben. Bürgemeister Gäbl wies aber darauf hin, dass man dies wohl kaum so stringent machen werde,
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Mitschriften aus den Eslarner Gemeinderatssitzungen Sitzung vom 02.04.19 also dass die BürgerInnen nicht negativ beeinflusst werden. Man wollte im Bauausshuß noch einmal intensiv über die Angelegenheit diskutieren. Dies wurde einstimmig genehmigt. Hinweis: Soweit wir informiert sind kann die Aufsichtsbehörde eine solche Fertigstellung fordern, wenn die Kommune nicht über genügend Finanzmittel verfügt, und die Gefahr besteht, dass damit die Gesamtheit der BürgerInnen für bestimmte nicht fertiggestellte Strassen dauerhaft Ausbesserungsarbeiten bezahlen muß. 5. Haushaltsplan 2019 Vorstellung des Entwurfs Der Verwaltungshaushalt wird für 2019 einen neuen Höchststand, nämlich ein Gesamtvolumen von **5.766.000. Euro aufweisen. Letztmalig konnten zum Heimatfest 2015 und im vergangenen Jahr Höchststände vermeldet werden. Als wichtigste Einnahmen bezeichnete der hier referierende Kämmerer die Grundsteuer (A + B) mit einem Volumen von ca. 258.000. Euro, die für Eslarn im Gegensatz zu anderen Kommunen weniger ins Gewicht fallende Gewerbesteuer in Höhe von ca. 774.000. Euro, Benutzungsgebühren (Wasser, Kanal, Beerdigungsgebühren etc.). Wichtigste Einnahmequellen sind die Einkommenssteuerbeteiligung in Höhe von 1.265.000. Euro (???), sowie die Schlüsselzuweisung in Höhe von 1.212.000. Euro. Wichtigste Ausgaben sind neben den Betriebskosten die Personalkosten mit 21%, 10% beträgt die Beteiligung am Betrieb der katholischen Kindertagesstätte. Sonstige Ausgaben schlagen mit 3% zu Buche. Prozentual jeweils vom Gesamtvolumen des Verwaltungshaushalts in Höhe von **5.766.000. Euro. Der Vermögenshaushalt wird 2019 ebenfalls einen Rekordwert aufweisen. Er beträgt **8.715.000. Euro, da einige Großprojekte bereits begonnen wurden, zu Ende gebracht oder neu begonnen werden. So stellen die Fertigstellung der Schellenbachstrasse mit Feinteerschicht und Regenüberlaufbecken neben den städtebaulichen Maßnahmen am Tillyplatz, die Sanierung des ehem. Gästehauses in der Schulstrasse, sowie nächstjährig die Brennerstrasse solche Großprojekte dar. Man ist bzgl. der Städtebausanierung sowohl am Förderprogramm "Kleinere Städte und Gemeinden", wie auch am Programm "Innen statt Außen" beteilgt. Weitere Projekte sind die Fortführung des Breitbandausbaus, der Ausbau der St 2154 in Richtung Waidhaus, dort die Schaffung der Abbiegespur zum Gewerbegebiet "Zankltrad", sowie Erschliessungsmaßnahmen im Neubaugebiet "Oberhausener Strasse". Förderungsfähige Maßnahmen nach RzWas sind die Erneuerung der Kläranlage, die Sanierung des Hochbehälters, sowie der Quellen und Quellensammelschächte am Stückberg. Schliesslich wurde noch die Erneuerung der Stellplätze für Feuerwehrfahrzeuge genannt. Nach dem Referat kam man auf Vorschlag von Eduard Forster (FW) überein, den Entwurf des Haushaltsplanes 2019 noch einmal im Rahmen einer Finanzausschußsitzung zu besprechen,
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Mitschriften aus den Eslarner Gemeinderatssitzungen Sitzung vom 02.04.19 bevor dieser Haushaltsplan voraussichtlich im öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 07. Mai 2019 beschlossen werden wird. 6. Antrag des SKV Eslarn e. V. Hier kam man überein mit dem Verein noch einmal näher in Kontakt zu treten, und Näheres ausführlicher zu besprechen. Dem Sportkegelverein Eslarn e. V. ist der Erhalt der 1990 geschaffenen vier Bahnen auch deshalb so wichtig, weil diese auch von den Vereinen aus Oberviechtach und Schönsee genutzt werden. Die Bahnen müßten sonst 2020 still gelegt werden. Ein Angebot einer Fa. Waldhauer aus Neumarkt/ Opf. hatte der Verein seinem Antrag bereits beigefügt. Es wurde einstimmig die Verweisung der Angelegenheit in die nächste Finanzausschußsitzung beschlossen. 7. Bekanntgaben Hier ging es mal wieder ziemlich schnell zum Votrag, so dass wir nicht viel mitschreiben konnten. Es wurden wieder Aufträge vergeben. Auch der Winterdienstvertrag mit Peter Kaiser wurde verlängert.
8. Mitteilungen und Anfragen Hier trug der Sitzungsleiter und erste Bürgermeister vor, dass die Marktgemeinde Eslarn an einem umstrittenen Ausbauprogramm zur Beseitigung nicht abgedeckter Mobilfunkbereiche teilnehmen könne. Konkret ist hier das Fahrbachtal, ein Bereich nahe der deutsch tschechischen Grenze ein solcher weißer Fleck. Die Marktgemeinde Eslarn könne hier gegenüber dem Landratsamt Bedarf anmelden, müsse jedoch die Aufstellung eines Mobilfunkmastens selbst bezahlen. Man kam einstimmig überein, dass die Netzabdeckung durch das tschechische Mobilfunknetz aufgrund mittlerweile günstiger Roaminggebühren ausreichen würde, und man sollte die Stadt Schönsee deren mangelnde Netzabdeckung im Bereich Friedrichshäng beseitigen auf deren neue Anlage zurückgreifen könne. Gäbl gab weiterhin bekannt, dass das Landesamt für Denkmalschutz Frau SingerHilburger den Abbruch des urbeständigen Eslarner Anwesens in der Büchelberger Strasse verweigert hat. Weiterhin scheint auch die Taubenplage in Eslarn nicht gelöst zu sein, wie eine Bürgerin schriftlich gegenüber der Marktgemeindeverwaltung eingab. Die Marktgemeinde Eslarn wird Möglichkeiten einer Vergrämung prüfen lassen. Der öffentliche Teil der Sitzung endete um 21:40 Uhr. Alle Angaben ohne Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit. Wir vermissten die durch den ersten Bürgermeister mit letztwöchtigem Schreiben gegenüber einer Bürgerin angekündigte Diskussion über die genaue Gestaltung des sog. "Kriegerdenkmals". Planunterlagen dazu wurden u. W. dazu bisher nicht veröffentlicht.
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