Aus den Eslarner Gemeinderatssitzungen - Eine Veröffentlichung im Rahmen des sozialen Projekts "iSLING™" -
Foto: Die mittlerweile durch das Projekt "Arztpraxis mit betreutem Wohnen" wieder vereinnahmte Freifläche auf dem ehem. "Justl-Grundstück" am Marktplatz. (Bilddatum: 24.07.2011 )
20.12.2012
Die (kommentierte) Mitschrift.
Originalwiedergabe von www.eslarn.de - Registerreiter "Politik".
Aus den Eslarner Gemeinderatssitzungen - (Kommentierte) Mitschrift der Sitzung vom 20.1 2.201 2
Kommentierte Mitschrift des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 20.12.2012. Alle Angaben wie immer ohne Gewähr auf Richtigkeit und/ oder Vollständigkeit. Eine möglicherweise andere Sicht der Dinge können Sie in den nächsten Tagen in der Teilausgabe Vohenstrauss der Regionalzeitung "Der neue Tag" lesen. Wirklich, die Marktgemeinde Eslarn gönnte sich am heutigen frühend Abend, ab 17.30 Uhr noch einmal eine letzte Gemeinderatssitzung. Dies war aber bereits im öffentlichen Teil der letztmaligen Sitzung vom 04.12.2012 angekündigt worden. Man wollte hier mögliche Bauwerber nicht bis ins neue Jahr 2013 vertrösten, und noch das Möglichste tun, auch diesen gerecht zu werden. So waren heute alle Mitglieder des Eslarner Marktgemeinderatgremiums anwesend, während von der Regionalzeitung kein Berichterstatter entsandt wurde, und sich die Anzahl der Zuhörer auf meine Person beschränkte. Vielleicht gleich noch vorab: Der öffentliche Teil der Sitzung dauerte von 17.30 Uhr bis knapp 18.00 Uhr. Nach der obligatorischen Begrüssung der Mitglieder des Gemeinderates und der Zuhörer, ging Erster Bürgermeister Reiner Gäbl auch gleich zur Tagesordnung über. 1. Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 25.09.2012. Da es zu der, dem Gremium bereits bekannt gemachten Niederschrift keinerlei Fragen oder gar Einwände gab, konnte diese einstimmig genehmigt werden. 2. Bauanträge 1. Karl Kleber, Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem FlStNr. 618, Gemarkung Eslarn, Wiesenweg.
Der Sitzungsleiter machte hier die Mitglieder des Gremiums erst einmal mit den Unterlagen vertraut, da hier keine Vorbesprechung stattfinden konnte, und dieser Antrag erst jetzt im sog. "Umlaufverfahren" bekannt gegeben wurde. Aus den Eslarner Gemeinderatssitzungen - 20.1 2.201 2
Die Stellungnahme der Marktgemeindever-waltung (Hr. Max Rauch) emfahl, dem Bauvorhaben das Einvernehmen zu versagen. Da das, für das Bauvorhaben zur Nutzung beabsichtigte Grundstück, FlStNr. 618 nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegt, kann nicht § 34 BauGB, sondern es muss § 35 II BauGB angewendet werden. Hier zitierte der Sitzungsleiter die durch § 35 II BauGB vorausgesetzten Anforderungen, u. a. die geforderte Nichtbeeinträchtigung öffentlicher Belange, und die Anwendbarkeit nur für Einzelfälle. Nun hat jedoch die Marktgemeinde Eslarn gem. einem von 1997 bis 2000 aufgestellten Flächennutzungsplan (FNPL), welcher bislang nicht mehr geändert wurde auf einem betroffenem, der Gemeinde gehörenden Grundstück einen Camping- und Zeltplatz vorgesehen. Ferner müsste die Zuwegung zum Neubau über ein gemeindliches Grundstück mit der FlStNr. 617 erfolgen, und das Grundstück ist ferner nicht an die Wasserversorgung und die kommunale Kanalisation angeschlossen. Vor allem hinsichtlich der Kanalisation könnten Probleme mit der Aufnahmefähigkeit weiterer Mischabwassermengen bestehen. Weiterhin muss gem. Art. 5 BayBO eine Zuwegung für Rettungsfahrzeuge geschaffen werden, und die Nachbarunterschriften sind in den eingereichten Unterlagen nur unvollständig vorhanden, wobei einige Nachbarn unter Hinweis auf die Bauleitplanung der Marktgemeinde Eslarn und den möglicherweise eingeschränkten Zugang zur Freizeitanlage schriftlich Bedenken angemeldet hatten. In diesem Bereich bereits genehmigte und realisiserte Vorhaben, musste man im Gremium insofern als "Einzelfälle" bezeichnen, als hier jeweils vollständig die Nachbarunterschriften vorhanden waren, und es sich - so jedenfalls war es zu verstehen - bei den Grundstücken um urspr. landwirtschaftliche Grundstücke handelte. Da gem. Gemeinde- und Ortsplanung das Vorhaben aufgrund der Festsetzungen im Flächennutzungsplan nicht genehmigungsfähig wäre, überlegte man, wie dem Bauwerber am besten geholfen werden könnte. Der Realisierung der Zufahrt unter Mitnutzung eines Teiles des gemeindl. Grundstücks FlStNr. 617 könnte man durch eine Seite 02 v 04
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Grunddienstbarkeit näher kommen. Für die Wasserver-, und die Abwasserentsorgung müssten Sondervereinbarungen geschlossen werden. Um die Aufnahmefähigkeit des Mischwasserkanals zu prüfen, wurde bereits das Ing.-Büro Zwick aus Weiden/ Opf. einbezogen. Für eine Entscheidung in der heutigen Sitzung gab es - so Gäbl - zu viele Unwägbarkeiten, weil man zum Wohle des Bauantragstellers auch dem Ansinnen der Anlieger entsprechen, und Rechtssicherheit schaffen müsse. Zunächst soll das Landratsamt unterrichtet, und in Erfahrung gebracht werden, ob man hier wegen der FNPLFestsetzung eines "Camping- und Zelt-platzes" nur geringfügige Änderungen am FNPL vornehmen, oder das gesamte Verfahren zur Aufstellung eines FNPL durchlaufen müsse. So etwas - da war man sich einig - wäre weniger ein Problem der Kosten, würde jedoch mindestens sechs Monate beanspruchen. Marktgemeinderatsmitglied Kleber (CSU) wollte wissen, ob man die Angelegenheit - im Gegensatz zur Verweisung in den Bauausschuss und einem vorherigen Gespräch mit Anliegern und Bauantragsteller - nicht sofort an das Landratsamt weiterleiten könnte, um für den Bauantragsteller keine Zeit zu verlieren. Marktgemeinderatsmitglied Baumann (CSU) betonte, dass man BauwerberInnen die in Eslarn bauen wollen, unterstützen sollte. Auch dieer Ansicht wurde einstimmig zugestimmt, und es wurde zum Schluss der intensiven Diskussion noch einmal betont, dass es bei den beiden nächstliegenden, bereits realisierten Bauvorhaben eben keinerlei Probleme bzgl. der Wasserversorgung, der Aufnahmefähigkeit des Mischwasserkanals gegeben hatte, und zudem alle Nachbarunterschriften vorhanden waren. Beim konkreten Vorhaben - so erwähnte Gäbl - ist eine Abwasserentsorgung nicht über die Moosbacher Strasse, sondern nur über die Kanalisation Trathweg/ Kapellenstrasse vorgesehen. Abschliessend wurde einstimmig beschlossen, das Landratsamt wegen der aufgeworfenen Fragen und möglicher weiterer, bislang nicht behandelter Punkte zu konsultieren. Das Ing.-Büro Zwick die Aufnahmefähigkeit des Mischwasserkanals prüfen zu lassen, und den Bauantrag in den Bauausschuss zu verweisen. Aus den Eslarner Gemeinderatssitzungen - 20.1 2.201 2
3. Bauleitplanung; erste Änderung des Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan und Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Solarpark Eslarn" zur Errichtung einer Photovoltaikanlage am Sandweg.
Dieser Tagesordnungspunkt konnte sehr schnell abgehandelt werden, da - so Gäbl - gem. Auskunft des hier planenden Ingenieurbüros für Raum- und Umweltplanung sehr zahlreich, sogar über die Frist hinaus, Stellungnahmen zu dem Vorhaben eingegangen sind. Die Einwände - so Gäbl - sind zwar nicht gravierend, müssen aber individuell abgearbeitet werden. Damit wird die Angelegenheit erst in der Januar- oder Februar-Sitzung 2013 abschliessend behandelt werden können. 4. Bekanntgaben Die Bekanntgaben durfte/ musste, nun wieder der ebenfalls anwesende Gemeindebeamte, Herr VOAR Georg Würfl verlesen. Aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom 04.12.2012 wurde bekanntgegeben, dass man unter dem TOP 10 (Auch hier wieder die Anmerkung: Wieviele Tagesordnungspunkte doch im nichtöffentlichen Teil zusätzlich behandelt werden.) die notarielle Eintragung betreffend den Baukostenzuschuss für das Bauvorhaben Klug am Tillyplatz "Seniorenresidenz Haus Sonnenblume" mit Datum vom 16.11.2012 unter der Urkunden-Nr. 1646/2012 beim Notariat Vohenstrauss erfolgt ist. Weiterhin wurden Aufträge an die Firma Gottfried Meier, Irchenrieth betr. Erneuerung von Büroeinrichtungen in zwei kommunalen Abteilungen, und die Erneuerung von Teppichböden vergeben. Leider waren diese Dinge der Schnelligkeit des Vortrags geschuldet, nicht besser zu verstehen. 5. Mitteilungen und Anfragen Der Sitzungsleiter, Erster Bürgermeister Gäbl übermittelte den Dank des TSV Eslarn/ Opf. für den in der letzten Sitzung genehmigten Zuschuss. Die Bank habe hier zudem auf eine Ausfallbürgschaft verzichtet, so die weitere Mitteilung vom TSV. Seite 03 v 04
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Weiterhin konnte bekannt gegeben werden, dass die Eslarner "Volksschule" nach intensiver Prüfung durch die Regierung der Oberpfalz, gem. einstimmig gefasstem, zurückliegenden Beschluss des Marktgemeinderatgremiums vom 01.03.2011, nunmehr weiterhin "Volksschule heissen wird. Es wurde eine Verordnung erlassen, welche nunmehr zulässt, die Schule fortan als "Grundschule Eslarn (Volksschule)" zu bezeichnen. Gäbl begründete diese "Hartnäckigkeit" gegenüber der Bezirksregierung mit der Tradition, dass die Eslarner Schule schon immer eine "Schule für das Volk", die wichtigste Schule vor Ort gewesen ist. 1996, 1998 und 2010 habe man die/ das Schulgebäude auf dem Schulberg generalsaniert und innerhalb der letzten hundert Jahre in Eslarn drei Schulgebäude und zwei Turnhallen gebaut. Sowohl die beiden Heimatvereine in München und Nürnberg, wie auch der Kath. Kinder-garten liessen Weihnachts- und Neujahrswünsche an das Marktgemeinderatsgremium übermitteln.
diesen auch mittels eines eigenen Fahrdienstes abholen und zurückbringen werde, benötigt. Es war noch zu vernehmen, dass die Vergabe der Stiftungspreise am 26. Juni 2013 erfolgen soll. *** So, dies war wieder mal die Mitschrift aus dem öffentlichen Teil einer Eslarner Marktgemeinderatssitzung. In Kürze dürfte wohl auch in der Regionalzeitung ein kurzer Bericht zu dieser Sitzung erscheinen, auch wenn heute - diese halbe Stunde - kein Vertreter der Regionalzeitung anwesend war. Davon ausgehen, dass es die letzte Gemeinderatssitzung für 2012 gewesen ist, danken wir Ihnen für Ihr Interesse an der Marktgemeinde Eslarn, und wünschen Ihnen neben einem schönen, besinnlichen Weihnachtsfest, ein erfolgreiches Neues Jahr 2013!
Am 15. Januar 2013, wird ab 19.00 Uhr in der Mehrzweckhalle der Stadt Oberviechtach erstmals eine gemeinsame Gemeinderatssitzung aller bisher am LAG-Projekt "Leerstandsoffensive" beteiligten Kommunen stattfinden. Daran werden auch der Landrat von Neustadt/ Wn., wie auch der Landrat des Landkreises Schwandorf, und auch Vertreter der Bezirksregierung teilnehmen. Es wird - so haben wir es verstanden - darum gehen, eine eigene LAG (LokaleAktionsGruppe) zu gründen, um die interkommunale Zusammenarbeit noch besser organisieren zu können. Es ist vorgesehen, hier mittels Fahrgemeinschaften eine Teilnahme an dieser gemeinsamen Gemeinderatssitzung zu ermöglichen. Unter "Anfragen" bat Marktgemeinderatsmitglied Baumann (CSU) um Auskunft, ob es Neuigkeiten in Bezug auf die "Betty und Hanns-Zierer-Stiftung" gibt. Die Antwort des Ersten Bürgermeister darauf war etwas, sagen wir mal "kryptisch", denn man konnte hier zwar entnehmen, dass es zwischen dem Stifter und der Marktgemeinde Eslarn irgendwelche Unklarheiten gegeben hat/ immer noch gibt, und dass man den Stifter zur Abhaltung eines Stiftungssitzung, zu der man Aus den Eslarner Gemeinderatssitzungen - 20.1 2.201 2
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IMPRESSUM/ IMPRINT Herausgeberin: Theresia M. Zach, Ludwig-Müller-Str. 2, D-92693 Eslarn. V.i.S.d.P.: Michael W. Zach, Ludwig-Müller-Str. 2, D-92693 Eslarn. "Aus den Eslarner Gemeinderatssitzungen" erscheint seit Anfang 2010 monatlich, und berichtet - je nach vorgefundener Stimmung mehr oder weniger unterhaltssam aus den öffentlichen Teilen der Sitzungen des Eslarner Marktrates. "Aus den Eslarner Gemeinderatssitzungen" ist Teil des sozialen Projektes "iSLING™", einer Initiative gegen Antisemitismus, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit im bayerisch-tschechischen Grenzland. in der bayerisch-tschechischen Region.
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