Eslarner Gemeinderatssitzungen, 08.01.2013

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Mitschrift (teilkommentiert) Eslarner Gemeinderatssitzung 08. Januar 2013 vom

Beginn Ende

: 1 9.00 Uhr : 1 9.20 Uhr

Anwesenheit

-8- ZuhörerInnen -1 5- Gemeinderatsmitglieder Entschuldigt: 1 . Erster Bürgermeister Reiner Gäbl [Dringender anderweitiger Sitzungstermin] 2. Frau Anita Weichselmann (CSU) (wg. Krankheit)


Aus den Eslarner Gemeinderatssitzungen

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Mitschrift der öffenttl. Sitzung vom 08. Januar 201 3

TAGESORDNUNG 1.

Bauanträge 1.

Sebastian Schmid und Petra Grötsch

Neubau einer Lagerhalle auf dem Grundstück, FlSt.Nr. 800/6, Gem. Eslarn, Sandweg.

2.

Sebastian Schmid und Petra Grötsch

Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück, FlSt.Nr. 800/6, Gem. Eslarn, Sandweg.

3.

Diana Schönberger und Daniel Götz

Einbau einer zweiten Wohnung durch Aufstockung und Anbau des Wohnhauses mit Errichtung eines Carport auf dem Grundstück Fl.StNr. 836/21 , Gem. Eslarn, Georg-Zimmermann-Str. 1 2.

4.

Thomas Höreth und Kerstin Krämer-Höreth

Neubau eines Einfamilienwohnhauses an der bestehenden Garage, Fl.StNr. 770, Gem. Eslarn, Siedlungsstrasse.

2.

Marktgemeinderat;

3.

Bekanntgaben

4.

Mitteilungen und Anfragen

Antrag Anita Weichselmann auf Niederlegung ihres Amtes als Marktgemeinderatsmitglied.

-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Die weiteren Tagesordnungspunkte werden in nichtöffentlicher Sitzung beraten.

Aus den Eslarner Gemeinderatssitzungen - 08.01 .201 3

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"Neues Jahr, neues Glück!", so oder ähnlich heißt er doch, der Spruch, den es auch dieses Jahr wieder zu befolgen gilt.

weitergehende Erschliessung erforderlich ist. Dem Beschlusvorschlag der Verwaltung, dass Vorhaben zu genehmigen wurde einstimmig zugestimmt.

Gleich mit dem 08. Januar 201 3 fand deshalb wohl die erste Gemeinderatssitzung im neuen Jahr 201 3 statt, und wir dürfen wieder aus dem öffentlichen Teil der Sitzung berichten.

2. Sebastian Schmid und Petra Grötsch. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage.

Das Bauvorhaben - so die Stellungnahme der Gemeinderverwaltung - liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, und ist deshalb nach dem Vorschriften betr. der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zu bewerten. Die Abwasserhauptleitung führt über die Grundstücke mit den Fl.StNrn. 800/7, 800/8 und 800/48. Die Kanalanbindung ist hier noch Die Sitzungsleitung hatte diesmal der Zweite nicht dinglich gesichert, es liegen jedoch alle Bürgermeister Georg Zierer jun., durfte zu Be- Nachbarunterschriften vor. Der Beschlussvorginn verkünden, dass der Erste Bürgermeister schlag der Verwaltung lautet, das vorhaben Reiner Gäbl als Aufsichtsratsmitglied bei der Zug um Zug mit der dinglichen Sicherung der Energiegesellschaft ZENO GmbH aufgrund ei- Kanalanbindung zu genehmigen. Das Vorhaner dort wegen der Schaffung einer grossen ben wurde einstimmig, gem. BeschlussvorPV-Anlage dringlich einberufenen Sitzung, von schlag der Verwaltung genehmigt. welcher er erst am heutigen Vormittag erfahren hatte, verhindert ist. Auch das Marktgemeinderatsmitglied Frau Anita Weichselmann 3. Diana Schönberger und Daniel Götz. Einbau einer zweiten Wohnung durch (CSU) liess sich wegen Krankheit entschuldiAufstockung und Anbau des Wohnhauses gen. mit Errichtung eines Carport Es war, wie Sie den Daten auf dem Cover entnehmen können, mit 20 minütiger Dauer wohl einer der kürzesten öffentlichen Teile einer Gemeinderatssitzung in der Marktgemeinde Eslarn. Dennoch war es wieder einmal interessant, eine solche Sitzung miterleben zu können.

1 . Bauanträge

Die Bauanträge wurden alle gem. Beschlussvorschlag der Verwaltung einstimmig genehmigt, und können deshalb an die Kreisverwaltungsbehörde weitergeleitet werden. 1 . Sebastian Schmid und Petra Grötsch. Neubau einer Lagerhalle Das Bauvorhaben liegt direkt an dem bereits erschlossenen Sandweg, weshalb keine Aus den Eslarner Gemeinderatssitzungen - 08.01 .201 3

Auch für dieses Bauvorhaben, welches gem. Beschlussvorschlag der Verwaltung gem. den Vorschriften für im Zusammenhang bebauter Ortsteile zu werten war, lagen alle Nachbarunterschriften vor. Somit konnte das Vorhaben auf bereits erschlossenem Grundstück einstimmig genehmigt werden. 4. Thomas Höreth und Kerstin Krämer-Höreth. Neubau eines Einfamilienwohnhauses Schliesslich war auch dieses Bauvorhaben gem. den Vorschriften für im Zusammenhang bebauter Ortsteile zu werden. Auch dieses Seite 02 v 05


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Mitschrift der öffenttl. Sitzung vom 08. Januar 201 3 Grundstück ist bereits erschlossen, und es lagen alle Nachbarunterschriften vor. Damit konnte auch dieses Bauvorhaben einstimmig genehmigt werden.

2. Marktgemeinderat. Antrag von Frau Anita Weichselmann. Mit Schreiben vom 20.1 2.201 2 begehrte Marktgemeinderatsmitglied Frau Anita Weichselmann (CSU) die Zustimmung zur Niederlegung des Ehrenamtes als Mitglied des hiessigen Marktgemeinderates. Gem. Sachvortrag des Zweiten Bürgermeisters war sich die Verwaltung nicht sicher, ob der von der Antragstellerin genannte Grund, wegen ihres Alters das Ehrenamt niederlegen zu wollen, mit Art. 1 9 II 1 BayGO vereinbar ist. Die Gemeindeverwaltung hatte deshalb die Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Neustadt/ Wn. um rechtliche Beratung und Stellungnahme gebeten. Die Rechtsaufsichtsbehörde wiederum teilte mit, dass für das (Ehren)Amt eines Gemeinderatsmitglieds keine Altersbeschränkung gelte, und somit auch die Begründung aus Altersgründen als Marktgemeinderatsmitglied ausscheiden zu wollen, nicht als "wichtiger Grund" im Sinne von Art. 1 9 II 1 BayGO zu werten ist. Ausserdem - so die Rechtsaufsichtsbehörde, deren Ansicht die Eslarner Gemeinderverwaltung mit derem Beschlussvorschlag teilte - gilt das "Gesetz zur Änderung des Gemeindeund Landkreiswahlgesetzes und anderer Vorschriften" vom 1 6. Februar 201 2, mit dessen Geltung die Nennung eines "wichtigen Grundes" für das Aussscheiden aus dem Gemeinderatsgremium ersatzlos wegfallen wird, erst ab dem 01 . Januar 201 4 (§ 8 Abs. 2 S. 2 ÄndG GLKrWG) Damit hätte die Antragstellerin hier mit der Bezugnahme auf ihr Lebensalter keinen "wichtiAus den Eslarner Gemeinderatssitzungen - 08.01 .201 3

gen Grund" für ihren Antrag auf Ausscheiden aus dem Gremium genannt. Dem Beschlussvorschlag der Verwaltung, den Antrag abzulehnen, wollte aber vor allem die CSU-Gemeinderatsfraktion nicht folgen. Es entbrannte eine rege Diskussion, ob man dem Antrag nicht trotzdem stattgeben könnte. Dem mehrfach von SPD-Seite vorgebrachtem Vorschlag, den Antrag einfach entsprechend zu erweitern, wollten vor allem die CSU-Mitglieder im Gremium nicht ohne Weiteres zustimmen. Irgendwie hatte es heute schon wieder mal den Anschein, als wisse man sich zwar bei Gelegenheit immer sehr gut auf Gesetze zu berufen, wenn einem diese dann aber selbst mal den kommunalen Handlungsspielraum einschränken, ist man auch im Marktgemeinderatsgremium ebenso wenig begeistert, wie ansonsten die BürgerInnen es sind. Mit 11 :4 Stimmen wurde nach längerer, z. T. heftiger Diskussion beschlossen, dem Antrag stattzugeben, und diesem die Stellungnahme der Rechtsaufsichtsbehörde beizufügen. Der Sitzungsleiter gab ferner bekannt, dass nunmehr die gem. Listenplatz nachrückende Person angeschrieben wird.

TIPP:

Sie können die entsprechende Vorschriften, über welche hier diskutiert wurde, bei Interesse hier nachlesen: "Verkündungsplattform Bayern", www.verkuendung-bayern.de

3. Bekanntgaben Aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung (20.1 2.201 2) wurde bekanntgegeben, dass bzgl. des ISEK (Integriertes Städtebauliches EntwicklungsKonzept) eine Auftragsvergabe Seite 03 v 05


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an das Stadtplanungsbüro M. Gebhardt, Sedanstrasse 1 2, 92637 Weiden stattgefunden hat . Weiterhin wurde bekanntgegeben, dass zwei Zuwendungsbescheide von der Bezirksregierung eingegangen sind, welche das Förderprogramm "Kleinere Städte und Gemeinden", und die Städtebauliche Erneuerung (ISEK) betreffen. Die Marktgemeinde Eslarn erhält aus dem Förderprogramm "Kleinere Städte und Gemeinden" nun für die Sanierung des Kommunbrauhauses die zweite Rate in Höhe von **75.000.-- Euro als Zuschuss bewilligt. Für die "Städtebauliche Erneuerung" (ISEK) wurden der Marktgemeinde Eslarn ebenfalls mit Zuwendungsbescheid **60.000.-- Euro als Zuschuss bewilligt. Zudem wurde bekanntgegeben, dass im Rahmen der Tätigkeit der u.m.s. GmbH aus Leipzig (Projekt "LeerstandsOffensive") eine Besichtigung der Räumlichkeiten der früheren Arztpraxis in der Waidhauses Str. (Anwesen Bäckerei Landgraf) stattgefunden hat. Hier ist geplant eine Pilgerherberge einzurichten, für welche eine grosszügige Förderung in Aussicht gestellt wird. Auch zur Vorstellung des Kommunalhaushalts 201 3 wusste der Sitzungsleiter einige Dinge zu berichten. So soll dieser im Januar aufgestellt, im Februar dann im Haushaltsausschuss beraten werden, um das Ergebnis im März/ April rechtsgültig verabschieden zu können. So, das war unsere Mitschrift, wobei natürlich wie immer keine Gewähr für Richtigkeit und/ oder Vollständigkeit übernommen wird. In den nächsten Tagen wird auch in der Regionalzeitung "Der neue Tag" (Teilausgabe Vohenstrauss) ein Bericht zur Sitzung erscheinen. Jedenfalls war Herr Beyerlein vom Medienhaus "Der neue Tag" heute anwesend.

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IMPRESSUM/ IMPRINT

Herausgeberin: Theresia M. Zach, Ludwig-Müller-Str. 2, D-92693 Eslarn. V.i.S.d.P.: Michael W. Zach, Ludwig-Müller-Str. 2, D-92693 Eslarn. "Aus den Eslarner Gemeinderatssitzungen" erscheint seit Anfang 2010 monatlich, und berichtet - je nach vorgefundener Stimmung mehr oder weniger unterhaltssam aus den öffentlichen Teilen der Sitzungen des Eslarner Marktrates. "Aus den Eslarner Gemeinderatssitzungen" ist Teil des sozialen Projektes "iSLING™", einer Initiative gegen Antisemitismus, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit im bayerisch-tschechischen Grenzland. in der bayerisch-tschechischen Region.

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