Eslarner Gemeinderatssitzungen, 29.01.2013

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Mitschrift (teilkommentiert) Eslarner Gemeinderatssitzung 29. Januar 2013 vom

Beginn Ende

: 1 9.00 Uhr : 20.40 Uhr

Anwesenheit

03 201 3

-03- ZuhรถrerInnen -1 6- Gemeinderatsmitglieder Entschuldigt: Marktratsmitglied Gollwitzer (beruflich verhindert)


Aus den Eslarner Gemeinderatssitzungen

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Mitschrift der öffenttl. Sitzung vom 29. Januar 201 3

TAGESORDNUNG 1.

Marktgemeinderat; Genehmigung der Niederschriften über die öffentlichen Teile der Sitzungen vom 04.09.1 2 und 08.01 .1 3

2.

Bauleitplanung; erste Änderung des Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan und Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Eslarn“ zur Errichtung einer Photovoltaikanlage am Sandweg: a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und von Trägern öffentlicher Belange b) Billigung des Planentwurfs und Auslegungsbeschluss

3.

Gründung eines Kommunalunternehmens; Grundsatzbeschluss

4.

Bekanntgaben

5.

Mitteilungen und Anfragen

-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Die weiteren Tagesordnungspunkte werden in nichtöffentlicher Sitzung beraten.

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Aus den Eslarner Gemeinderatssitzungen Mitschrift der öffenttl. Sitzung vom 29. Januar 201 3 Eine Gemeinderatssitzung welche, wie der Sitzungsleier Erster Bürgermeister Reiner Gäbl betonte, aufgrund der Ankündigung in einer der vergangenen Sitzungen notwendig geworden war, weil man sofort nach Eingang der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zum geplanten Solarpark daran weiterarbeiten wollte. Schliesslich geht es hier - und da erinnerten dann auch wir uns wieder - um den zur Zeit ziemlich unsicheren Fortbestand der EEG-Förderung, so dass man schnell handeln muss, um ein PV-Projekt noch gewinnbringend realisieren zu können. Entsprechendes betonte auch der heute wieder anwesende Vertreter der planenden und ausführenden Firma Wirsol Solar AG aus Waghäusel. Marktratsmitglied Anita Weichselmann (CSU), welche mittlerweile - so Gäbl - eine Ergänzung zu derem Antrag auf Ausscheiden aus dem Marktgemeinderatsgremium übersandt hat, war vorsichtshalber noch einmal zur Sitzung geladen worden.

Kosten-/ Nutzenrechnung für die PV-Anlage

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wären es bei einer Entfernung von 2 km bereits 200.000.-- Euro welche zusätzlich aufgewendet werden müssten. Da die Wirsol Solar AG hier das gesamte Planungs- und Realisierungsrisiko auf sich nimmt, und die Anlage später der Marktgemeinde Eslarn zur vollständigen Beteiligung/ zum Ankauf anbietet, laufen auch die Förderanträge für die EEG-Förderung - zur Zeit (noch) *200.-- Euro/ kW Peak, begrenzt auf 1 MW, also mögliche **200.000.-- Euro an EEG-Fördermitteln) - direkt über die Wirsol Solar AG. Letztlich aber prüft der Netzbetreiber nach Fertigstellung der jeweiligen Anlage, ob diese nach dem EEG förderfähig ist. So wollte Trippel auch nicht veschweigen, dass es hier mitunter bereits Probleme gegeben hatte, also bei einigen Projekten die EEG-Förderung nicht genehmigt worden war. Der Marktgemeinde Eslarn bleibt aber immer noch, nach Fertigstellung der PV-Anlage "Nein" zu sagen, wobei dann natürlich die Anlage an einen anderen Investor - als das hier geplante Kommunalunternehmen Eslarn- veräussert werden würde.

1 . Marktgemeinderat; Genehmigung der Niederschriften über die öffentlichen Teile der Sitzungen vom 04.09.1 2 und 08.01 .1 3 Dieser konnte auf Nachfrage durch Marktratsmitglied Baumann (CSU) keine genau Auskunft über eine Kosten-/Nutzenrechnung geben. Dazu sei die Angelegenheit derzeit noch zu wenig fortgeschritten, bzw. müssen erst noch die innerhalb der maximal nächsten sechs Wochen notwendigen Feststellungen zu Art und Weise der Bodenverankerung der Solarmodule, sowie über den Einspeisepunkt getroffen werden. Hier appellierte Trippel an die Bürgermeister sowie das Gremium, sich für eine Unterredung mit dem Netzbetreiber zu engagieren, um einen möglichst nahe bei der Anlage liegenden Einspeisepunkt erwirken zu können. Während nämlich - so Trippel - ein Einspeisepunkt in 20m Entfernung mit **20.000.-- Euro zu Buche schlagen dürfte,

Nachdem auf Aufforderung durch den Sitzungsleiter niemand Fragen zu den Niederschriften über die öffentlichen Teile der Sitzung vom 04.09.1 2 und 08.01 .1 3 hatte, konnten diese einstimmig genehmigt werden.

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Aus den Eslarner Gemeinderatssitzungen Mitschrift der öffenttl. Sitzung vom 29. Januar 201 3 2. Bauleitplanung; erste Änderung des Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan und Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Eslarn“ zur Errichtung einer Photovoltaikanlage am Sandweg: Bei diesem Tagesordnungspunkt gab sich der Sitzungsleiter jede Mege, die vollständigen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange noch einmal wiederzugeben.

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9. Fischereiverband Oberpfalz 1 0. Landratsamt Neustadt/ Wn., diverse Referate: 42,43,1 2,22,31 ,33,35 11 . Luftamt Nordbayern 1 2. Markt Waidhaus 1 3. Pledoc GmbH (Netzdienstleister Gas) 1 4. Regierung der Oberpfalz 1 5. Bergamt - Regierung von Oberfranken 1 6. Staatliches Bauamt Amberg-Sulzbach 1 7. Wasserwirtschaftsamt Weiden/ Opf. 1 8. Wehrbereichsverwaltung Süd

Wir wissen jetzt nicht, ob wir alles vollständig mitschreiben konnten, doch ist uns vor allem aufgefallen, dass der Kreisheimatpfleger die Bewahrung der Kulturlandschaft anmahnte, welche durch eine derart grossflächige PV-AnNiemand wird auf Anhieb glauben, welche lage beeinträchtigt werden könnte. Dagegen Stellen hier ausser diversen Referaten bei der wurde vorgebracht, dass das Areal mit einer Kreisverwaltungsbehörde - dem Landratsamt zwei Meter hohen Hecke umgeben werden, Neustadt/ Wn. - noch zu beteiligen waren, und deshalb keine weithin sichtbare Beeinträchtigung zu erwarten ist. bzw. beteiligt wurden. Auch wenn heute kein Vertreter der Regionalzeitung "Der neue Tag" anwesend war, schein- Es wurde u. a. darauf hingewiesen, dass die ken wir uns dennoch die genaue Wiedergabe für die PV-Anlage ausgewiesenen Flächen jeder Einzelheit. Wer hier Ineresse hat, kann mit Beschluss vom 1 7.07.201 2 aus dem Landsich sicherlich bei der Marktgemeinde Eslarn, schaftsschutzgebiet ausgegliedert wurden, es oder einer der beteiligten Stellen informieren. aber Probleme geben könnte, wenn es sich Insgesamt - so Gäbl - waren es mehr Anre- hier um eine Altlastenverdachtsfläche handeln gungen, denn Einwände, und dem ist bis auf würde. Ausserdem wurde durch eine beteiligte die u. E. doch ziemlcih deutlichen Ausführun- Stelle ein sog. "Blendgutachten" gefordert. gen des Tourismusreferats beim Landratsamt Neustadt/ Wn., wie auch der Stellungnahme durch den Kreisheimatpfleger durchaus zuzu- Die Regierung der Oberpfalz bemängelte, dass das Vorhaben den Zielen zur nachhaltistimmen. gen Siedlungsentwicklung entgegen stehen, also eine Zersiedelung der Landsschaft beBeteiligt wurden: günstigen würde. Vorgeschrieben sei nämlich, PV-Anlagen siedlungsnah zu realisieren, und 1 . Amt für Ländliche Entwicklung die durch dei Marktgemeinde Eslarn vorge2. Bund Naturschutz, Kreisgruppe Neustadt nommene Alternativprüfung (zwei Alterna3. Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung tivstandorte für die PV-Anlage, davon einer im 4. Deutsche Funkturm GmbH Gewerbegebiet) sei aus städtebaulicher Sicht 5. E.ON Netz nicht geeignet. Gäbl wandte dagegen ein, 6. E.ON Bayern AG Netzcenter dass auf Eslarner Gebiet keinerlei förderfähige 7. Landesamt für Denkmalpflege Flächen entsprechender Art zur Verfügung 8. Kreisheimatpfleger

a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und von Trägern öffentlicher Belange

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stehen würden, und eine Teilung der PV-Anlage auf zwei Standorte einen noch grösseren Eingriff in die Natur bedeuten würde.

unternehmen gegründet, um hier über günstig(ere) Kommunalkredite eine Beteiligung/ einen Ankauf herbeizuführen. Auf Nachfrage durch ein Gemeinderatsmitglied, warum man Erlauben Sie uns hierzu die Anmerkung, dass die Beteiligung an der PV-Anlage nicht auch in es in der Bürgerversammlung im Dezember gewohnter Art und Weise, also ohne Kommu2009 um eine ähnlich grosse Fläche eines nalunternehmen vornehmen könnte, verwies Eslarner Unternehmers an der Schönseer Str. Gäbl auf das Kommunalrecht, und die dort ging. Dieser wollte dort mit einem Investor aus festgelegten "eigenen Angelegenheiten" einer dem Bayerischen Wald eine PV-Anlage er- Gemeinde. Gäbl wies darauf hin, dass man stellen. Möglicherweise wäre hier eine Al- bei einer anderen Beteiligung als über ein ternativfläche (wenngleich ohne Förderung Kommunalunternehmen immer mit der über das Programm "Alte Lasten, neue Rechtsaufsichtsbehörde zu tun haben würde. Energien" zu sehen, welche der Markt-gemeinde Eslarn die Schaffung eines Kommunalunternehmens, und damit erhebliche Erlauben Sie uns zu diesem Tagesordnungsweitere Kosten ersparen würde. punkt, bzw. zur Behandlung desselben den Hinweis, dass hier mit keinem einzigen Wort auf die eigentliche Funktion eines "KommunalAlle Stellungnahmen wurden zur Kenntnis ge- unternehmens" eingegangen wurde. Es wurde nommen, und die Empfehlungen/ Einwände noch nicht einmal erwähnt, welche Gesellsollen - so war zu vernehmen - entsprechend schaftsform - der Sitzungsleiter sprach einmal berücksichtigt werden. Dies wurde dann auch kurz von einer "KG" - haben kann und sollte, einstimmig durch Beschluss bekräftigt. bzw. ob es infolge nicht vielleicht doch zu einer wohl gar nicht anders möglichen "QuerfiVielleicht noch interessant, dass von seiten nanzierung" diverser künftiger Geschäftsder BürgerInnen keinerlei Einwände vorgebereiche des Kommunalunternehmens, sowie bracht wurden. zur Schaffung neuer, aber auch von allen Kunden des Kommunalunternehmens zu bezahltenden Arbeitsplätzen kommen wird. b) Billigung des Planentwurfs und Machen Sie sich selbst Gedanken! Jedenfalls Auslegungsbeschluss wurde heute mit drei Gegenstimmen beschlossen, dass Bürgermeister und GemeindeverHier erging einstimmiger Beschluss. waltung dazu ermächtigt werden, einen fremden Dienstleister damit zu beauftragen, 3. Gründung eines Kommunalunterdie Vorbereitungen für die Schaffung eines nehmens; Grundsatzbeschluss Kommunalunternehmens zu treffen. Dabe iwird es sich um eine auf Kommunalrecht Bürgermeister Gäbl betonte, dass es not- spezialisierte Rechtsanwaltssozietät handeln, wendig sei, so schnell als möglich auch auf welche bereits für andere Kommunen bei Gemeindeseite die Möglichkeit zu schaffen, Gründung von Kommunalunternehmen tätig sich nach Fertigstellung der PV-Anlage daran geworden ist. beteiligen zu können. Wie Projektentwickler Man sollte auch die Rechtsaufsichtsbehörde Trippel bereits im Vorspann betonte, haben bei der Kreisverwaltungsbehörde nicht immer bislang alle mit der Wirsol Solar AG zusam- so negativ sehen. Schliesslich ist diese dafür menarbeitenden Kommunen ein Kommunal- da, den BürgerInnen deren Recht zu Aus den Eslarner Gemeinderatssitzungen - 29.01 .201 3

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verschaffen, wenn dies mal mit "gut zureden" oder auch nur aufgrund der zurückliegenden Wählerstimme nicht so ganz funktioniert. Jedenfalls ist es wohl kommunalrechtlich nicht als "sinnvoll" zu erachten, wenn man ein Kommunalunternehmen nur deshalb gründet, weil man so der "Rechtsaufsicht" entkommen will. Die Marktgemeinde Eslarn fasst deren Haushaltsbeschluss für 201 3 wohl erst im April 201 3. Vorher sollte man wohl kaum ein Kommunalunternehmen gründen, denn niemand weiss ja bsi jetzt, wofür eigentlich die Schlüsselzuweisung des Jahres 201 2 verwendet wurde, und die Schlüsselzuweisung für 201 3 verwendet werden soll.

*** Alle Angaben ohne Gewähr für Richtigkeit und/ oder Vollständigkeit. Mehr erfahren Sie bei Interesse über die Marktgemeindeverwaltung Eslarn.

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IMPRESSUM/ IMPRINT

Herausgeberin: Theresia M. Zach, Ludwig-Müller-Str. 2, D-92693 Eslarn. V.i.S.d.P.: Michael W. Zach, Ludwig-Müller-Str. 2, D-92693 Eslarn. "Aus den Eslarner Gemeinderatssitzungen" erscheint seit Anfang 2010 monatlich, und berichtet - je nach vorgefundener Stimmung mehr oder weniger unterhaltssam aus den öffentlichen Teilen der Sitzungen des Eslarner Marktrates. "Aus den Eslarner Gemeinderatssitzungen" ist Teil des sozialen Projektes "iSLING™", einer Initiative gegen Antisemitismus, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit im bayerisch-tschechischen Grenzland. in der bayerisch-tschechischen Region.

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