Eslarner Gemeinderatssitzungen, 05.02.2013

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Mitschrift (teilkommentiert) Eslarner Gemeinderatssitzung 05. Febr. 2013 vom

Beginn Ende

: 1 9.00 Uhr : 1 9.45 Uhr

Anwesenheit

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-04- ZuhรถrerInnen -1 6- Gemeinderatsmitglieder Entschuldigt: Karl Roth (SPD) - krankheitsbedingt


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Mitschrift der öffentl. Sitzung vom 05. Februar 201 3

TAGESORDNUNG zur Marktgemeinderatssitzung am 5. Februar 201 3 - 1 9.00 Uhr im Sitzungszimmer des Rathauses 1.

Marktgemeinderat; Vereidigung des Nachrückers Thomas Häusler

2.

Marktgemeinderat; Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 06.11 .1 2

3.

Bauanträge 1 . Karl Kleber Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Flst.Nr. 61 8 Gem. Eslarn, Wiesenweg

4.

LAG-Brückenland Bayern-Böhmen; Kooperationsprojekt "Revitalisierung der Ortskerne Leerstandsoffensive": Fortführung der interkommunalen Zusammenarbeit/Leerstandsoffensive

5.

Rechnungswesen; Feststellung der Jahresrechnung 2011

6.

Standesamt; Ernennung des Verwaltungsrats Georg Würfl zum Stellvertreter des Leiters des Standesamtes

7. Bekanntgaben 8. Mitteilungen und Anfragen Die weiteren Tagesordnungspunkte werden in nichtöffentlicher Sitzung beraten.

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Aus den Eslarner Gemeinderatssitzungen Mitschrift der öffentl. Sitzung vom 05. Februar 201 3

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1 . Marktgemeinderat; Vereidigung des Nachrückers Thomas Häusler (CSU)

durch die Bauantragsteller Maria und Karl Kleber mittlerweile ein Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes auf den TeilbeErwartungsgemäss ging die Vereidigung des reich des Baugrundstücks bezogen eingeauf die Stelle von Anita Weichselmann nach- reicht. rückenden Listenkandidaten Thomas Häusler Den ganzen Tag über - so Gäbl - habe man mit Aufsagen der Formel gem. Art. 38 BayGO über diese Angelegenheit diskutiert, und sei ohne irgendwelche Probleme über die Bühne. ebenfalls zu dem Schluss gekommen, dass Damit war dann Thomas Häusler für diese der aktuell gültige Flächennutzungsplan mit Sitzung gleich in das Tagesgeschäft einge- seinen Festsetzungen einer Wohnbebauung auf dem beabsichtigten Grundstück entgegenbunden. stehen könnte. Nach einer Verlesung der Stellungnahme der Gemeindeverwaltung, welche sich auf eine 2. Marktgemeinderat; Genehmigung der Antwort des Sachgebietes 42 beim LandNiederschrift über den öffentlichen Teil ratsamt Neustadt/ Wn. bezog, riet der Sitder Sitzung vom 06.11 .1 23. zungsleiter davon ab, heute einen abDa es hier keinerlei Nachfragen oder gar Ein- schliessenden Beschluss zu fassen. wände gab, konnte die Niederschrift einstim- Gem. Mitteilung aus dem Landratsamt sei das Bauvorhaben nicht mit der vorhandenen Baumig gebilligt werden. leitplanung in Einklang zu birngen. Weder sei dieses privilegiert, noch ist eine entsprechende Darstellung im Flächennut-zungsplan gegeben. Es sei eine Lärmbe-lästigung 3. Bauanträge durch die naheliegenden Tennis-plätze wahrHier wurde - wie durch den Sitzungsleiter, scheinlich, und weder könnte den entgeErsten Bürgermeister Reiner Gäbl bekannt- genstehenden Gründen mit einer sog. Ausgegeben - ein weiterer, bereits in den Frak- senbereichssatzung gem. § 35 Abs. 6 BauGB, tionen behandelter Bauantrag eingefügt. noch mit einer Innenbereichssatzung gem. § 5 Abs. 4 BauGB abgeholfen werden. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung 1 . Karl Kleber lautete deshalb, dem Bauantrag das EinNeubau eines Einfamilienhauses mit vernehmen zu versagen. Garage auf dem Grundstück Flst.Nr. Gem. Marktratsmitglied und Zweitem Bür61 8, Gem. Eslarn, Wiesenweg 4. germeister Zierer (SPD), wie auch MarktDieser Bauantrag war bereits einmal Gegen- ratsmitglied Baumann (CSU) sind sich jedoch stand in der öffentlichen Sitzung vom sowohl die CSU-, wie auch die SPD20.1 2.201 2. Am 20.1 2.201 2 wurde der Be- Marktratsfraktion einig, den Bauantrag zu schluss gefasst, die Gemeindeverwaltung befürworten. Zierer (SPD) erwähnte die Jahre damit zu beauftragen, über das zuständige zurückliegenden, naheliegenden Bauvorhaben Sachgebiet bei der Kreisverwaltungsbehörde Hammerl und Karl, sowie einen hinter dem (Landratsamt Neustadt/ Wn.) eine Klärung der FlStNr. 61 8 weiteren, bereits ausgewiesenen damals angesprochenen Probleme herbeizu- Bauplatz. Baumann (CSU) verwies auf die mit führen (Siehe Mitschrift der Sitzung vom Erweiterung des Festplatzes beim Atzmannsee, wie auch beim künftigen "Zoigl20.1 2.201 2). Wie der Sitzungsleiter heute erwähnte, wurde Museum" in der Brennerstrasse bereits Aus den Eslarner Gemeinderatssitzungen - 05.02.201 3

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Mitschrift der öffentl. Sitzung vom 05. Februar 201 3 projektierten Camping-, Wohnwagenstellplätze, so dass die Marktgemeinde Eslarn wohl kaum auf dem, aktuell im Flächennutzungsplan als Areal für Camping- und Wohnwagenstellplätze aus gewiesenem Areal zukünftig eine solche Nutzung vornehmen werde. Zudem würde dieses Bauvorhaben den hier gegebenem Aussenbereich sinnvoll abschliessen können. Ausserdem - so Baumann (CSU) - ist es zu begrüssen, wenn jemand in der Marktgemeinde Eslarn baut, und damit ein Signal gibt, im Ort sesshaft bleiben zu wollen. Er plädierte, wie auch Zierer (SPD) dafür, den Bauantrag weiterzugeben. Mit 1 :1 5 Gegenstimmen beschloss man schliesslich die Baugenehmigung zu versagen, und erteilte einstimmig unter der Massgabe einer Sondervereinbarung betreffend der Erschliessung der Zufahrt, der Ableitung des Niederschlagswassers (Anm.: Welches gem. Gutachten des Ing.-Büro Zwick möglicherweise nicht mehr vom bestehenden Abwasserkanalsystem aufgenommen werden könnte.) und der auf Kosten der Bauantragsteller zu gewährenden Grunddienstbarkeit zur Nutzung eines betroffenen Gemeindegrundstücks das Einvernehmen zum Bauantrag.

2. Zimmermann, ??, Thomasgschieß 1 , Erstellung einer Winterstallung mit Güllegrube auf dem FlStNr. 428, Gem. Pfrentsch Da alle Nachbarunterschriften vorlagen, und die Erschliessung des Grundstücks inkl. Ableitung des Abwassers über einen nahen Kanal gesichert ist, konnte einstimmig das Einvernehmen erteilt werden.

4. LAG-Brückenland Bayern-Böhmen; Kooperationsprojekt "Revitalisierung der Ortskerne - Leerstandsoffensive": Fortführung der interkommunalen Zusammenarbeit/Leerstandsoffensive Hier verwies der Sitzungsleiter auf die mit Datum vom 1 5. Januar 201 3 in Oberviechtach stattgefundene gemeinsame Gemeinderatssitzung (Anm.: Mehr Informationen in der Mitschrift unter: www.scribd.com/zach561 8), sowie auf die in dieser Sitzung dargestellte ILE "Ilzer Land". Gäbl betonte zudem, dass es mit Beginn der EU-Förderperiode 201 4 - 2020 keine "LAG Brückenland Bayern-Böhmen" mehr geben werde, da die Förderrichtlinien für die Zukunft eine Mindesteinwohnerzahl von 60.000 Personen voraussetzen. Man sollte jetzt noch ein weiteres Jahr bei der LAG bleiben, um die in Ausführung befindlichen Projekte abzuschliessen, und Vorbereitungen für eine künftige interkommunale Zusammenarbeit treffen zu können. Die Marktgemeinde Eslarn habe mit folgenden Projekten und 60%iger Förderung von der LAG-Mitgliedschaft profitiert: 1 . *1 20.000.-- Euro Fischerei-Dokumentationszentrum 2. 1 .300.000.-- Euro Kommunbrauhaus + Zoigl-Museum 3. *1 50.000.-- Euro Abbruch des Tillyplatz-Ensembles zur Schaffung eines Seniorenwohnheimes Kleiner Kommentar: Dass **1 50.000.-- Euro für den Abbruch des Tillyplatz-Ensembles aus LAG-, wohl LSO-Mitteln, und nicht wie bisher bekannt von der Regierung der Oberpfalz kamen, war bislang nicht allgemein bekannt. Bei einem Verbleib in der LAG, würde dies der Marktgemeinde Eslarn bei einem Kostenvolumen von **1 00.000.-- Euro Gesamtkosten bei 60%iger Förderung einen Betrag von

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Mitschrift der öffentl. Sitzung vom 05. Februar 201 3 etwas über **7.000.-- Euro, bei einer 80%igen Förderung nur einen Betrag von etwas über **3.000.-- Euro abverlangen. Der Antrag, mit welchem sich dann auch eine genaue Bezifferung der Gesamtkosten, dann aber auch der Förderhöhe feststellen lässt, würde am 1 4.02.201 3 in einer LAG-Sitzung formuliert, und infolge bei der Regierung der Oberpfalz eingereicht werden.

Online-Nutzung verfügbar ist.

Mit einer Gegenstimme wurde dem Verbleib in der LAG Brückenland Bayern-Böhmen, sowie einer Billigung der Charta (Anm.: Siehe Sonderveröffentlichung unter www.scribd.com/zach561 8) zugestimmt.

Gesamtvolumen

5. Rechnungswesen; Feststellung der Jahresrechnung 2011 Hier hatte der kommunale, also aus Marktgemeinderatsmitgliedern bestehende Rechnungsprüfungsausschuss eine Bestandung betreffend eine, nur auf einem Zettel (anstatt einem ordnungsgemässen Quittungsformular) eingereichte Getränkerechnung betr. der Teilnahme beim Heimatfest Oberviechtach (Betrag: **84,70 Euro) vorgebracht. Dem entgegnete die Gemeindeverwaltung unter Verweis auf die Geringfügigkeit des Betrages, sowie die herrschende Übung Getränke bei einem solchen Ereignis in bar zu begleichen. Weiterhin hatte der Rechnungsprüfungsausschuss ein paar Anmerkungen eine mögliche Arbeitsersparnis betreffend. So sollte geprüft werden, ob man den Arbeitsaufwand bei der Einsortierung von Ergänzungslieferungen für juristische Loseblatt-Sammlungen nicht durch die (kostenpflichtige) Nutzung von Online-Datenbanken minimieren könnte. Der Gemeindebeamte wies darauf hin, dass man bereits in 11 Fällen den Bezug von juristischer Literatur gekündigt habe, jedoch für juristische Kommentare - im Gegensatz zu der bereits über das Behördennetz ermöglichten Nutzung von Juris.de - keine

Abschliessend wurde die Feststellung der Jahresrechnung 2011 mit folgenden Daten der Niederschrift des Jahresrechnung mit Datum vom 20.11 .201 2: Verwaltungshaushalt : *4.1 20.408,27 Euro Vermögenshaushalt : *1 .729.553,89 Euro ---------------------------------------------------------

: *5.849,962,1 6 Euro

gem. Art. 1 02 Abs. 3 BayGO einstimmig gebilligt.

6. Standesamt; Ernennung des Verwaltungsrats Georg Würfl zum Stellvertreter des Leiters des Standesamtes Gem. § 4 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes ist es - so Gäbl vorgesehen, nunmehr auch einen stellv. Leiter für das Standesamt zu benennen. Der bisher neben Max Rauch, dem Leiter des kommunalen Standesamtes als Standesbeamter fungierende Gemeindebeamte, Verwaltungsrat Georg Würfl wurde deshalb mit heutigem einstimmigen Beschluss rückwirkend zum 01 .01 .201 3 zum Stellv. Leiter des kommunalen Standesamtes ernannt. Diesbzgl. wird ihm eine Urkunde ausgehändigt werden, und der Beschluss wird der Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt) mitgeteilt.

7. Bekanntgaben Zu diesem Tagesordnungspunkt verlas der Gemeindebeamte eine Reihe von, im nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom 29.01 .201 3 genehmigten Urkunden betr. Grunddienstbarkeiten zugunsten der Marktgemeinde Eslarn.

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Aus den Eslarner Gemeinderatssitzungen Mitschrift der öffentl. Sitzung vom 05. Februar 201 3 Abwasserbeseitigung, Genehmigung der Feststellung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit (Leitungsrecht) an Grundstücken. Wer hier nähere Informationen wünscht/ benötigt, wendet sich bitte an die Marktgemeinde Eslarn. Der Vortrag war leider akustisch etwas zu rasant.

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Vielleicht noch kurz der Hinweis, dass unter Punkt 6. die Vergabe von Leistungen im Bestattungswesen kurz angesprochen wurde. Nach Mitteilung des Sitzungsleiters wird diese Angelegenheit in der nächsten/ in einer der nächsten Sitzungen behandelt werden. Wie immer gilt: Alle Angaben ohne Gewähr auf Richtigkeit und/ oder Vollständigkeit.

8. Mitteilungen und Anfragen Hier gab der Sitzungsleiter bekannt, dass die Marktgemeinde Eslarn dem Amtsgericht in 92637 Weiden/ Opf. für die zum 01 .01 .201 4 anstehende Wahl von Schöffen drei Personen mitzuteilen hat. Vorschläge können persönlich oder schriftlich bei der Marktgemeindeverwaltung Eslarn, Zimmer-Nr. 1 6 vorgebracht werden. So, das war schon wieder ein öffentlicher Teil einer Eslarner Gemeinderatssitzung. Wir hoffen, dass Ihnen diese Mitschrift gefallen hat, denn wir können leider nur mitschreiben, was wir in der Sitzung selbst erfahren. Mit der heute erstmals ausgesprochenen Finanzierung des Abbruchs am Tillyplatz über LAG-/ LSO-Fördermittel gab es wieder einmal Neues zu erfahren. Dabei war nicht nur uns bislang unbekannt, dass hierfür irgendwann einmal ein Projektantrag bei der LAG gestellt worden ist. Bislang hat es geheissen - so auch in einer Mitschrift einer zurückliegenden Sitzung dass der Abbruch über die Regierung der Oberpfalz (Anm.: LAG = EU-Fördermittel) gefördert, der Betrag aber erst dann ausbezahlt würde, wenn der Rohbau des geplanten Seniorenwohnheims erstellt worden ist. Wir werden für Sie mal nachfragen. Das Ergebnis unserer Recherche erfahren Sie wie immer im Blog, unter: www.eslarn-net.de. *** Aus den Eslarner Gemeinderatssitzungen - 05.02.201 3

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IMPRESSUM/ IMPRINT

Herausgeberin: Theresia M. Zach, Ludwig-Müller-Str. 2, D-92693 Eslarn. V.i.S.d.P.: Michael W. Zach, Ludwig-Müller-Str. 2, D-92693 Eslarn. "Aus den Eslarner Gemeinderatssitzungen" erscheint seit Anfang 2010 monatlich, und berichtet - je nach vorgefundener Stimmung mehr oder weniger unterhaltssam aus den öffentlichen Teilen der Sitzungen des Eslarner Marktrates. "Aus den Eslarner Gemeinderatssitzungen" ist Teil des sozialen Projektes "iSLING™", einer Initiative gegen Antisemitismus, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit im bayerisch-tschechischen Grenzland. in der bayerisch-tschechischen Region.

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