Eslarner Gemeinderatssitzungen

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Mitschrift (teilkommentiert) Eslarner Gemeinderatssitzung 07. Mai 2013 vom

Beginn Ende

: 20.00 Uhr : 20.30 Uhr

Anwesenheit

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-06- ZuhรถrerInnen -1 7- Gemeinderatsmitglieder Entschuldigt: -------------------------


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Mitschrift der öffentl. Sitzung vom 07. Mai 201 3

TAGESORDNUNG zur Marktgemeinderatssitzung am 07. Mai 201 3 - 20.00 Uhr im Sitzungszimmer des Rathauses 1.

Bauanträge 1 . Michael Häring Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses auf dem Grundstück Flst.Nr. 71 5 Gem. Eslarn, Zankeltrad 5 2. Wolfgang und Martina Sorgenfrei Abbruch des ehemaligen Wohngebäudes auf dem Grundstück Flst.Nr. 625/38 Gem. Eslarn, Sportplatzstraße 8 3. Christian Brenner Errichtung einer Doppelgarage auf dem Grundstück Flst.Nr. 904/1 8 Gem. Eslarn, Hans-Schlemmer-Straße 11

2. Bauleitplanung; Änderung des Flächennutzungsplanes für eine Teilfläche des Grundstücks Flst.Nr. 61 8 Gem. Eslarn (Antragsteller: Karl und Maria Kleber, Moosbacher Straße 8, Eslarn) 3. Straßen; St 21 55; Neufestsetzung der Ortsdurchfahrtsgrenzen von Eslarn 4. Sanierung Kommunbrauhaus und Zoiglmuseum; Vergabe des Gewerks Heizungsinstallation 5. Bauleitplanung; erste Änderung des Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan und Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Solarpark Eslarn" zur Errichtung einer Photovoltaikanlage am Sandweg: städtebaulicher Vertrag 6. ZENO; Neuaufnahme der Gemeinde Püchersreuth 7. Bekanntgaben 8. Mitteilungen und Anfragen Die weiteren Tagesordnungspunkte werden in nichtöffentlicher Sitzung beraten.

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Aus den Eslarner Gemeinderatssitzungen Mitschrift der öffentl. Sitzung vom 07. Mai 201 3 1 . Bauanträge 1 . Michael Häring; Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses auf dem Grundstück Flst.Nr. 71 5 Gem. Eslarn, Zankeltrad 5 Die Unterlagen hierzu befanden sich gem. Sitzungsleiter, Ersten Bürgermeister Reiner Gäbl in den Fraktionen. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Zankltrad". Da jedoch der Bebauungsplan so aufgestellt wurde, dass hier gerade solche Ausnahmen möglich sind, bedurfte es hier keiner gesonderten Beschlussfassung. Es reicht die Kenntnisnahme des Marktgemeinderatgremiums von der geplanten Baumassnahme, welche heute erfolgte.

2. Wolfgang und Martina Sorgenfrei; Abbruch des ehemaligen Wohngebäudes auf dem Grundstück Flst.Nr. 625/38 Gem. Eslarn, Sportplatzstraße 8 Auch zu diesem Vorgang befanden sich die Unterlagen bereits in den Fraktionen. Für ein Abbruchvorhaben dieser Art genügt eine Abbruchanzeige und die Kenntnisnahme derselben durch das Marktgemeinderatgre-mium. Dies ist heute erfolgt.

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2. Bauleitplanung; Änderung des Flächennutzungsplanes für eine Teilfläche des Grundstücks Flst.Nr. 61 8 Gem. Eslarn (Antragsteller: Karl und Maria Kleber, Moosbacher Straße 8, Eslarn) Auch dieses Vorhaben war - so Gäbl- bereits einmal Gegenstand der Beratungen im Gemeinderat (05.03.201 3), wurde dann aber in Bau- und Umweltausschuss zurückver-wiesen. Damals lautete der Beschlußvorschlag der Verwaltung, dem Bauvorhaben nicht stattzugeben, während das Gremium sich mit em Bauvorhaben einverstanden erklärte. Der Bauantragsteller hatte hier ergänzend zu seinem Bauantrag einen Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes und des Landschaftsplanes einzureichen, um die Problematik bzgl. eines urspr. für die Verwendung als Campingplatz ausgewiesenen Gemeindegrundstücks auflösen zu können. Dieser Ergänzungsantrag mit Datum vom 04.02.201 3 war am 05.02.201 3 bei der Gemeindeverwaltung eingangen. Am 25.04.201 3 erfolgte in der Bauausschußsitzung eine Vorbereitung und ein Aufstellungsbeschluß. Von seiten des Landratsamtes war bis zu diesem Termin keine Stellungnahme eingegangen.

Der Beschlussvorschlag der Gemeindeverwaltung lautete deshalb für heute, den Flächen3. Christian Brenner; nutzungsplan und den Landschaftsplan entErrichtung einer Doppelgarage auf dem sprechend zu ändern, und mit den BauantragGrundstück Flst.Nr. 904/1 8 Gem. Eslarn, stellern einen entsprechenden städtebaulichen Hans-Schlemmer-Straße 11 Vertrag zu schliessen. Mit der Erstellung des Planentwurfs zur ÄndeDas Bauvorhaben betrifft den Geltungsbereich des rung des Flächennutzungsplans und LandBebauungsplanes "Schellenbach - Enger Weg". schaftsplans wurde der Übung vergangener Durch das Baureferat beim Landratsamt Neustadt/ Jahre entsprechend das Ing.-Büro Zwick aus Wn. wurde die Übernahme der Ab-standsflächen 92637 Weiden beauftragt. genehmigt. Damit konnte nun eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erfol-gen, und dem Vorhaben einstimmig das Einvernehmen erteilt werden.

Dieser Beschlussvorschlag wurde mit einer Gegenstimme angenommen.

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Mitschrift der öffentl. Sitzung vom 07. Mai 201 3 3. Straßen; St 21 55; Neufestsetzung der Ortsdurchfahrtsgrenzen von Eslarn Gem. Schreiben des Staatlichen Strassenbauamtes Amberg-Sulzbach sollte die Marktgemeinde Eslarn zustimmen, die östliche Erschliessungsbereichsgrenze der Marktgemeinde Eslarn neu anzupassen. Dabei geht es - so VAR Würfl - darum, die Erschliessungsbereiche festzulegen, was nicht nur auf die Anlieger, welche innerhalb eines Erschliessungsbereichs einen Anspruch auf Zugang zur Strasse haben, sondern auch auf die Strassenbaulast für die Gehwege Einfluss hat. Markiert sind diese Erschliessungsbereichsgrenzen mit einem kleinen weissen Schild, Kenndaten und der Aufschrift "OD". Festgelegt ist die Festlegung in Art. 4 BayerStrWegeG. Konkret soll hier der Erschliessungsbereich vom Kastanienweg in Richtung Auenweg verlegt werden. Bereits die geschlossene Bebauung in diesem Bereich weist - so Gäbl - auf diese nun korrektiv festzulegende Erschliessungsbereichsgrenze hin. Dem Vorschlag des Staatlichen Bauamtes Amberg-Sulzbach wurde einstimmig zugestimmt. 4. Sanierung Kommunbrauhaus und Zoiglmuseum; Vergabe des Gewerks Heizungsinstallation Nachdem bei der ersten Submission des Gewerks keinerlei Angebote eingegangen waren (Siehe Sitzungsmitschrift vom 23.04.201 3), wurde mittlerweile eine erneute Ausschreibung, wie Gäbl betonte auch über die Regionalzeitung "Der neue Tag", getätigt. Zwei Interessenten hätten mittlerweile Auftragsunterlagen abgeholt. Die Submission soll nun am 1 7. Mai stattfinden. Da die nächste Bauauschußsitzung am 23. Mai stattfinden wird,

machte Gäbl den Vorschlag, zum Zwecke der Zeitersparnis den Bauausschuß zu ermächtigen, bei dessen Sitzung am 23. Mai die Angebotsvergabe an den günstigsten Bieter vorzunehmen. Dieser Vorschlag wurde einstimmig angenommen. 5. Bauleitplanung; erste Änderung des Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan und Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Solarpark Eslarn" zur Errichtung einer Photovoltaikanlage am Sandweg: städtebaulicher Vertrag Die Marktgemeinde Eslarn benötigt um das Vorhaben auf den Weg bringen zu können, wie heute zu hören war noch ein Planfeststellungsverfahren. Dies ist bislang nicht geschehen, da beim Landratsamt Neustadt/ Wn. erst eine Sanierungsplanung vorgelegt werden musste, um überhaupt konkret die Deponiefläche feststellen zu können. Diese Sanierungsplanung wurde mittlerweile vorgelegt, so dass nach Planfeststellung, sowie ggf. weiteren (verkürzten) Auslegung in zwei bis drei Wochen mit der Firma Wirsol ein städtebaulicher Vertrag gem. § 1 2 BauGB geschlossen werden kann. Wie Gäbl ausdrücklich betonte, werden damit aber für die Marktgemeinde Eslarn noch keinerlei Kosten entstehen, da die Firma Wirsol die Planungen und die Realisierung - wie im städtebaulichen Vertrag vermerkt werden wird - auf eigene Kosten und eigenes Risiko vornehmen wird. Die Marktgemeinde Eslarn hat nach Fertigstellung des Projekts die Möglichkeit die Anlage zu kaufen. Ein Mustervertrag gem. § 1 2 BauGB soll sich bereits in den Fraktionen befinden. Präsentiert wurde dieser heute leider nicht. Gäbl betonte, dass es mittlerweile gar nicht mehr so stark auf mögliche Änderungen im

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Aus den Eslarner Gemeinderatssitzungen Mitschrift der öffentl. Sitzung vom 07. Mai 201 3 ErneuerbareEnergienGesetz (EEG) ankommen dürfte, was bislang für einigen Zeitdruck gesorgt hatte. Vielmehr dürfte sich eine möglicher Rentabilitätsverlust bei den Absatzkosten relativieren, wenn Energieerzeuger künftig (direkt) an die Strombörse gehen. Heute ist ein klein wenig durchgeschienen, dass man scheinbar regional plant, mit den Ernergieerzeugungsprojekten im grösseren Stil an die Strombörse zu gehen. Dies dürfte dann über kurz oder lang zu einem Zusammenschluss aller regionalen Energiegenossenschaften zu einem einzigen, vielleicht noch verwaltungsmässig getrennten, Anbieter an der Strombörse führen. Letztlich könnte es dann vielleicht bald sogar (wieder) günstiger sein, seinen Strom gleich beim, eigentlich so "verhassten" Konzern zu beziehen.

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tragsbescheide zur Verbesserung der Wasserversorgung, im Rahmen der Nachveranlagung behandelt wurden. Gem. BVerfG-Urteil vom 05.03.201 3 wurde in dieser örtlich sog. "Steinboden-Angelegenheit" beschlossen, die Entscheidung des Landesgesetzgebers abzuwarten, bisher nicht erfolgte Zahlungen zu stunden, und bereits geleitete Zahlungen auf Antrag zurückzugewähren. 8. Mitteilungen und Anfragen Es wurde mitgeteilt, dass der Landrat schriftlich davon informiert, dass zum 25sten Mal der Wettbewerb "Unser Dorf soll schöner werden!" stattfindet. Interessierte Ortsteile können sich hier im Rathaus näher informieren.

Weiterhin wurde bekanntgegeben, dass für das Bauvorhaben "Seniorenzentrum Haus 6. ZENO; Neuaufnahme der Gemeinde Püchersreuth Sonnenblume" am Tillyplatz nunmehr die Baugenehmigung eingegangen ist und Die Gemeinde Püchersreuth plant für 201 4 Baureife gegeben ist. den Bau von Windkraftanlagen. Damit hier ein starker Partner zur Verfügung steht, hat die Gemeinde Püchersreuth mit Datum vom 1 6.04.201 3 schriftlich die Aufnahme als Gesellschafter in die ZENO GmbH beantragt. Einer entsprechenden Änderung des Gesellschaftsvertrages und dem Beitritt der Gemeinde Püchersreuth wurde heute einstimmig zugestimmt. 7. Bekanntgaben Die Bekanntgaben aus dem nichöffentlichen Teil der Sitzung vom 23.04.201 3 wurden vom Gemeindebeamten, Herrn VAR Würfl vorgetragen. Dabei handelte es sich einerseits um die Zustimmung zu einer erstellten, acht Personen beeinhaltenen Vorschlagsliste für das Schöffenamt (TOP 1 2). Im weiteren wurde bekannt gegeben, dass unter TOP 1 3 die Widersprüche gegen die Bei-

Diese Baugenehmigung wurde somit nahezu "passgenau" nach Konstituierung des ISEKAusschusses bekannt gegeben. Damit auch hier die Bauwilligen in den Genuß von Städtebaufördermitteln gelangen, ist es u. E. nur noch notwendig, dass das ISEK auch endlich einmal öffentlich vorgestellt, und grds. allen BürgerInnen im Planungsgebiet eine Antragstellung für solche Mittel zu ermöglichen. Bis vor wenigen Wochen fand man das vorläufige Planungsgebiet noch auf einem Aushang an der Amtstafel verzeichnet. Interessierte finden diese Unterlagen - abfotografiert unter. www.scribd.com/zach561 8. Da dürften nicht nur rund um den Tillyplatz jede Menge interessierte AntragstellerInnen zu finden sein.

Vor einiger Zeit waren zudem der Petitions-

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ausschluss des Bayerischen Landtags, Vertre- auch wieder in der Regionalzeitung "Der neue ter der Obersten Baubehöre im Innen- minis- Tag", Teilausgabe Vohenstrauss. terium, der Regierung der Oberpfalz, sowie vom Staatl. Strassenbauamt Amberg-Sulzbach wegen der Verkehrssituation in der Bahnhofstrasse in Eslarn vor Ort. Die Mitglieder des Petitionsausschussses waren sich einig, dass trotz der derzeitigen Verkehrsberuhigung aufgrund der Insolvenz des dort ansässigen Unternehmens auf Dauer eine Lösung gefunden werden müsse, so Gäbl. Grobe Planungen, welche eine zweite Trasse/ Ersatzstrasse zur Verbindung der beiden Staatsstrassen 21 54 und 21 55 parallel zum Brückenweg vorsehen, wurden vom Ing.-Büro Zwick aus 92637 Weiden bereits vorgenommen. Die Marktgemeinde Eslarn hofft nun - so Gäbl -, dass die Oberste Baubehörde, ggf. eine nachgeordnete Stelle das Vorhaben als derart notwendig ansieht, dass dafür Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden. Zum Abschluss des öffentlichen Teils wies der Sitzungsleiter noch darauf hin, dass die Kürze des öffentlichen Teils von einem umso länger gestalteten nichtöffentlichen Teil übertroffen wird. Hier gibt es noch jede Menge weiterer Tagesordnungspunkte zu beraten. *** So, das war mal wieder eine Mitschrift aus dem öffentlichen Teil einer Gemeinderatssitzung der Marktgemeidne Eslarn. Wie immer gilt: Alle Angaben ohne Gewähr auf Richtigkeit und/ oder Vollständigkeit! Bei Bedarf informieren Sie sich genauer bei der Marktgemeindeverwaltung 92693 Eslarn. In Kürze finden Sie einen, vom DnT-Journalisten Herrn Beyerlein gefertigten Pressebericht Aus den Eslarner Gemeinderatssitzungen - 07.05.201 3

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IMPRESSUM/ IMPRINT

Herausgeberin: Theresia M. Zach, Ludwig-Müller-Str. 2, D-92693 Eslarn. V.i.S.d.P.: Michael W. Zach, Ludwig-Müller-Str. 2, D-92693 Eslarn. "Aus den Eslarner Gemeinderatssitzungen" erscheint seit Anfang 2010 monatlich, und berichtet - je nach vorgefundener Stimmung mehr oder weniger unterhaltssam aus den öffentlichen Teilen der Sitzungen des Eslarner Marktrates. "Aus den Eslarner Gemeinderatssitzungen" ist Teil des sozialen Projektes "iSLING™", einer Initiative gegen Antisemitismus, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit im bayerisch-tschechischen Grenzland. in der bayerisch-tschechischen Region.

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