Mitschrift (teilkommentiert) Eslarner Gemeinderatssitzung 19. Dez. 2013 vom
Beginn Ende
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: 1 7.00 Uhr : 1 8.50 Uhr
Anwesenheit
-5- ZuhörerInnen -1 6- Gemeinderatsmitglieder Zwei der noch aktiven Landwirte der CSUFraktion (Thomas Kleber, Karl Grießl) kamen entschuldigt später. Entschuldigt: Albert Gollwitzer (FWG)
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Mitschrift der öffentl. Sitzung vom 1 9. Dezember 201 3 Tagesordnung zur Marktgemeinderatssitzung am 1 9. Dezember 201 3 - 1 7.00 Uhr im Sitzungszimmer des Rathauses 1.
2.
Bauanträge 1 . Johann Kleber
Anbau an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Flst.Nr. 41 0 Gem. Gmeinsrieth, Roßtränk 4
2. Markus Kleber
Wohnhausneubau mit Abbruch des best. Wohnhauses auf dem Grundstück Flst.Nr. 276 Gem. Gmeinsrieth, Passenrieth 2
Informationsgebäude Fischerei; Vergaben: a) b) c) d) e) f) g) h)
Sanitärinstallation Elektroinstallation Schreinerarbeiten Innentüren/Decke Schreinerarbeiten Fensterelemente Trockenbauarbeiten Fliesenarbeiten Natursteinarbeiten Estricharbeiten
TOP wurde in die Sitzung im Januar 201 4 verschoben, da hier mit dem Architekten noch etwas abgeklärt werden muss.
3.
Tourismus; Beitragsregelung für die Tourismusgemeinschaft Naturparkland
4.
Gründung eines Kommunalunternehmens; a)
Information durch Rechtsanwalt Peter Lindt, Rödl & Partner
b)
Erlass der Satzung für das Kommunalunternehmen
c)
Bestellung der Verwaltungsratsmitglieder des Kommunalunternehmens
d)
Beteiligung des Kommunalunternehmens an der Solarpark Eslarn GmbH u. Co. KG
5.
Bekanntgaben
6.
Mitteilungen und Anfragen
Die weiteren Tagesordnungspunkte werden in nichtöffentlicher Sitzung beraten. Aus den Eslarner Gemeinderatssitzungen - 1 9.1 2.201 3
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Mitschrift der öffentl. Sitzung vom 1 9. Dezember 201 3 Einleitend zu dieser Mitschrift aus dem öffentlichen Teil der heutigen Gemeinderatssitzung dürfen wir gleich einmal bemerken, dass es eine ziemlich harmonische Sitzungsatmosphäre gab. Neben fünf ZuhörerInnen war auch wieder der Berichterstatter der Regionalzeitung "Der neue Tag", Herr Beyerlein vor Ort. Der Tagesordnungspunkt Nr. 2 wurde einstimmig in die Januarsitzung verschoben, da - wie der Sitzungsleiter Erster Bürgermeister Reiner Gäbl ausführte - diesbzgl. noch einige Unstimmigkeiten bestehen. Hier sollen die eingereichten Angebot die ursprüngliche Kostenfestsetzung erheblich übersteigen, so dass mit weitaus höheren Kosten für die Realisierung des Infozentrums gerechnet werden müsste. Hierzu will man - zudem die Ausschreibungs-/ Antragsfrist ?? noch nicht abgelaufen ist, noch einmal mit dem planenden und die Ausschreibung durchführenden Architekten Josef Schönberger Rücksprache nehmen.
1 . Bauanträge Den beiden für diese Sitzung eingereichten Anträgen Eslarner BürgerInnen konnte so schnell wie effizient gem. Beschlußvorschlag der Verwaltung einstimmig zugestimmt werden. Für die unter 1 .2 gemachte Mitteilung über ein Abbruchvorhaben wurde einstimmig die Kenntnisnahme ausgesprochen.
2. Fischerei-Infozentrum Auftragsvergaben Siehe oben!
3. Tourismus; Beitragsregelung für die Tourismusgemeinschaft Naturparkland Hierzu führte der Sitzungsleiter aus, dass die früher sog. "11 Freunde" nunmehr seit längerer Zeit unter der Bezeichnung "Touris-
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musgemeinschaft Naturparkland" fir-mieren und dies jeder der teilnehmenden Gemeinden nur Vorteile bringe. Die Stadt Vohenstrauss stellt hier im Schloß "Fried-richsburg" kostenlos für alle übrigen teil-nehmenden Gemeinden Büroräume und eine IT-Ausstattung zur Verfügung. Seit drei Jahren ist hier auch eine ausgebildete Tourismus-fachkraft als Halbtageskraft eingestellt, welche den Gemeinschaftsgemeinden zu noch bes-serer touristischer Akzeptanz verhilft. Heute galt es über die weitere Finanzierung der Tourismusgemeinschaft abzustimmen, denn die bisher pro Gemeinde und Jahr zu bezahlenden **2000.-- Euro reichen icht mehr aus, und müssen auf **3.000.-- Euro pro Ge- meinde und Jahr erhöht werden. Gäbl führte weiter aus, dass der Tourismus in der Region durchaus grosse Chancen bietet, soweit man von einem mehrwöchtigen Aufenthalt von Feriengästen abkommen und sich auf Tagesstouristen einstellen würde. Diese sind dann auch bereit bei einer einzigen Übernachtung mehr Geld für Unterkunft und Verpflegung auszugeben, wie dies bislang bei längerfristiger bleibenden Feriengästen der Fall gewesen ist. Einstimmig folgte das Gremium dem Beschlußvorschlag der Verwaltung, hier als Mitglied künftig mit **3.000.-- Euro pro Jahr die "Tourismusgemeinschaft Naturparkland" zu unterstützen. Hier gab es nun um ca. 1 7.20 Uhr eine kurze Unterbrechung, denn de erwartete Referent der Kanzlei Rödl & Partner, Herr RA Lindt war noch nicht im Eslarner Rathaus angekommen. Es gab erstmalig seit Einführung des Rauchverbots in öffentlichen Räumen wieder eine "Raucherpause", welche vor dem Rathaus stattfinden konnte. Dabei gedachten wir dem 1 995 zu früh verstorbenen Ersten Bürgermeister Karl Roth, der es sich - so wurden wir informiert - noch zu raucherfreundlicheren Zeiten dennoch nicht nehmen liess, sich dem Antrag eines
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Marktgemeinderatsmitgliedes zu widersetzen und dennoch weiterhin während der Gemeinderatssitzungen im Sitzungszimmer des Rathauses zu rauchen.
konstrukten dieser Art in Bezug auf die spezielle Situation der Marktgemeinde Eslarn aufgefallen sind. Grundlegend bezog sich RA Lindt auf die sog. "Verordnung für Kommunalunternehmen, KUV", und machte auch AusUm ca. 1 7.30 Uhr war dann der erwartete führungen zur Geschichte des rechtlichen Rechtsanwalt eingetroffen, doch musste der Konstrukts "Kommunalunternehmen". Berichterstatter der Regionalzeitung wegen anderweitiger Termine die Sitzung verlassen. TIPP:
4. Gründung eines Kommunalunternehmens Ein Kommunalunternehmen, kurz "KU", ist notwendig - so Gäbl - da es nicht originäre Aufgabe einer (bayerischen) Gemeinde ist, als Energieversorger tätig zu werden. Ausserdem dient ein solches Konstrukt zumeist dazu, die notwendigen Kredite für ein Vorhaben erhalten zu können. Solche Unternehmensgründungen wurden seit Einführung der Möglichkeit Kommunalunternehmen zu gründen bereits von vielen Gemeinden erfolgreich genutzt.
Unter "Gesetze im WWW" finden eine eine "Versionsgeschichte" sowie einen Hyperlink zur Textversion dieser Verordnung auf dem "Bayern-Server":
http://www.rechtliches.de/bayern/info_KUV. html
Auch die Marktgemeinde Tännesberg hat ein solches Kommunalunternehmen gegründet. Ein "KU" - so der Referent - ist ein rechtsfähiges selbständiges Unternehmen des öffentlichen Rechts, welches von der Gemeinde getragen wird. "Getragen" heisst in dieser HinErster Bürgermeister Gäbl betonte, dass man sicht, dass die Gemeinde das Haftungskapital hier in Bezug auf die Marktgemeinde Eslarn auf- und für die Gründung des KU einbringen (aktuell) nicht von einem Unternehmen mit muss. Aus der Fraktionsvorsitzendenver(vielen) Gebäuden und viel Personal sprechen sammlung gab Gäbl bekannt, dass man sich sollte. Vielmehr wolle man das KU mit nur dort auf die Summe von **25.000.-- Euro, soeiner Person gründen, es war aber auch zu wie die Bareinbringung dieser Summe geeihören, dass scheinbar auch "Bauhofleis- nigt habe. Die Alternative, hier Grundstücke tungen" in das KU aufgenommen werden und/ oder Immobilien einzubringen wäre - so sollen. Gäbl - mit weiteren, hier vermeidbaren Kosten verbunden gewesen. Grds. - so der Referent a) Information durch Rechtsanwalt Peter ist für ein KU kein Mindeststammkapital vorLindt, Kanzlei Rödl & Partner, Nürnberg. geschrieben. Rechtsanwalt Peter Lindt referierte höchst ausführlich und auf die seiner Kanzlei in Vorgesprächen bereits vorgetragenen Einzelheiten hinsichtlich des 11 seitigen Satzungsentwurfs. Wir erlauben uns, hier nicht alle Vortragsbestandteile wiederzugeben, sondern nur auf diejenigen Dinge zu verweisen, welche uns in Abweichung von gängigen Satzungs-
Ein KU benötigt einen Vorstand und einen Verwaltungsrat, wobei der Vorstand auch nur aus einer Person, der Verwaltungsrat jedoch gesetzlich bestimmt aus mindestens drei Personen bestehen muss. Hinsichtlich eines personell umfangreicheren Verwaltungsrates bestehen von Gesetzes wegen keinerlei Einschränkungen. Dies bemisst sich immer
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nach dem Unternehmenszweck, welcher in nehmen, dass man auch die WasserverEslarn - so war zu hören - ausschliesslich zur sorgung oder die Kläranlage später in dieses Beteiligung an der Eslarner Solarpark GmbH & KU einbringen könnte/ wolle. Co. KG gegründet werden soll.
Änderung der KU-Satzung durch Gäbl interessierte im Zusammenhang mit dem Gemeinderatsbeschluß jederzeit möglich. Vorstand, ob hier auch ein Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung als Vorstand eingesetzt werden könnte. Der Referent bejahte dies für eine Verwaltungsbeamten der Gemeinde wie auch den Kämmerer, schloss dies aber für den Ersten Bürgermeister aus. Es kommt - so der Referent - immer darauf an, wem man dies zutraut und wer sich so etwas selbst zutraut. Die Aussage des Referenten, dass der Vorstand auf fünf Jahre bestimmt werden muss, veranlasste Marktratsmitglied Baumann (CSU) zu der Frage, ob man die Befristung nicht um ein Jahr auf sechs Jahre, also den üblichen Kommunalwahlzyklus erhöhen könnte. Wie RA Lindt ausführte, hat hier auch der Gesetzgeber mitgedacht, weshalb zwar einer Wiederwahl auf weitere fünf Jahre, nicht jedoch eine anderweitige Verlängerung der Amtsperiode möglich ist.
Vergütung für den Vorstand Auf eine weitere Anfrage von Marktratsmitglied Baumann (CSU), in welcher Höhe die Tätigkeit des Vorstandes eines KU vergütet werde, reagierte der Referent mit dem Hinweis auf den Unternehmenszweck, und dass im konkreten Fall dieses in Eslarn zu gründenden Kommunalunternehmens wohl eher von einer Nebentätigkeitsvergütung gesprochen werden kann.
Bald alle geldwerten Dinge im/ als KU?
Darauf zielte dann auch eine Anfrage an den Referenten, ob man nach Gründung des KU die grundgelegte Satzung durch Beschluß des Gemeinderatsgremiums ändern und damit eine Ausweitung des Unternehmenszwecks herbeiführen könnte. Dies wurde vom Referenten eindeutig bejaht. Damit weiss man in Eslarn also nun doch, "wohin die Reise gehen soll", denn die Realisierung eines solchen Vorhabens dürfte den Eslarner BürgerInnen vielleicht dennoch bilang ungeahnte Kosten für Personal und weitere Dinge aufbürden können. Heute jedoch wurde - dies sei gleich einmal vorweggenommen - die Satzung einstimmig wie durch den Referenten im Entwurf vorgetragen beschlossen. Marktratsmitglied Baumann (CSU) erlaubte sich im Zuge der Erörterungen über das von der Marktgemeinde Eslarn einzubringende Stammkapital nachzufragen, wo dieses nach einer grds. möglichen Auflösung des KU verbleiben würde. Der Referent wies darauf hin, dass die Auflösung eines KU eines entsprechenden Beschlusses des Marktgemeinderatgremiums bedarf, und das Stammkapital, soweit wirtschaftlich noch vorhanden, an die Gemeinde zurückfliessen wird.
Das KU wird nicht fremdkontrolliert/ überwacht!
Im Rahmen weiterer eingefügter Diskussionen Marktratsmitglied Josef Illing (CSU) fragte war aber den Anfragen einiger Mitglieder des dann noch, ob das KU von der Regierung der Marktgemeinderatgremiums auch zu ent- Oberpfalz in irgendeiner Art und Weise Aus den Eslarner Gemeinderatssitzungen - 1 9.1 2.201 3
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Mitschrift der öffentl. Sitzung vom 1 9. Dezember 201 3 kontrolliert oder überwacht wird. Dazu führte RA Lindt aus, dass ein KU als rechtlich selbständiges, von der Gemeinde getrenntes Unternehmen nicht von irgendeiner übergeordneten Stelle "überwacht" oder irgendwie kontrolliert wird/ werden kann. Da jedoh die, das KU "tragende" Kommune einer Rechtsaufsicht unterliegt, kann diese ggf. bei begründetem Anlass im Rahmen eines Durchgriffs auch Unterlagen des KU/ beim KU prüfen. Die Rechnungsprüfung erfolgt beim KU durch den gemeindlichen Rechnungsprüfungsausschuss selbst. Von Gesetzes wegen hat ein KU jedoch einen Jahreswirtschaftsplan, eine fünfjährige Finanzplanungen vorzuhalten, sowie alle sechs Monate einen Zwischenbericht und jährlich einen Jahresabschluß zu erstellen.
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BGB befreien.
Vielleicht werden sogar bal schon weitere KUen gegründet.
Sitzungsleiter Erster Bürgermeister Gäbl erachtete gerade diese mögliche Befreiung als wichtig, da eine solche notwendig wäre wenn die Marktgemeinde Eslarn ein weiteres KU für die Wasserversorgung gründen würde, während der Referent hier zu Anfang keine für die Marktgemeinde Eslarn gegebene Relevanz vermutet hatte. Der Vorstand jedenfalls soll beim derzeit ins Auge gefassten KU der Marktgemeinde Eslarn aus (nur) einer Person bestehen. Verfügungen über das Anlagevermögen begrenzte man konkret auf den Betrag von Dank "alter" Kameralistik braucht Eslarn **5.000.-- Euro, um nicht bei jedweder Verfüfür das KU externe Hilfe. gung den Verwaltungsrat bemühen zu müssen. Der Vorstand kann Darlehen aufnehmen, Da die Marktgemeinde Eslarn selbst noch soweit dies konkret im Wirtschaftsplan vorgenach dem traditionellen Buchführungssystem sehen ist. Ansonsten ist das Verwaltungsrats der sog. "Kameralistik", nicht nach dem, der gremium entscheidungsbefugt. gewerblichen Unternehmensbuchführung weitestgehend angeglichenen sog. "Dopik" arbeitet, benötigt Eslarn - so der Referent - für den Ein anfängliches Missverständnis, dass die Jahresabschluß die Fachkompetenz eines Mit Marktgemeinde Eslarn - so hatte es der Refeglieds der steuerberatenden Berufe. rent aufgefasst und die Marktgemeinde Eslarn Der Jahresabschluß ist gem. HGB entspre- dann (doch noch) bestätigt - ausser der hier zu chend einer grossen Kapitalgesellschaft zu er- realisierenden PV-Anlage keinerlei weiteren stellen. PV-Anlagen besitzt, konnte schnell geklärt werden. Als Unternehmenszweck wurde festBesonders interessant wurde es auch, als der gelegt, dass das KU sich insbesondere an Referent auf die Rechte und Pflichten der bei- Einrichtungen für regenerative Energien, auch den vorgenannten Organe des KU, den Vor- (anderen) PV-Anlagen beteiligen kann, und stand und das Verwaltungsratgremium zu dem KU solche PV-Anlagen von dritter Seite sprechen kam. übertragen werden können. Der Vorstand ist rechtlich u. a. auch dafür zuständig, neue MitarbeiterInnen anzustellen. Hier kann er auch von der Vorschrift des § 1 81
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Mitschrift der öffentl. Sitzung vom 1 9. Dezember 201 3 Beteiligungen sichtsbehörde stadt/ Wn. auch hier die anlog.
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sind jeweil bei der Rechtsauf- Vewraltungsrates - hier dem Landratsamt Neuanzuzeigen. Ansonsten gelten Wie heute von Gemeindeseite erwähnt wurde, Grenzen des Kommunalrechts soll das Landratsamt Neustadt/ Wn. Beschlüsse des Verwaltungsrates im sog. "Umlaufverfahren", also per email, Fax etc. für das KU Eslarn nicht erlauben.
Weisungsbindung
Eine Sache, welche hier der Referent als aktuell nicht zutreffend bezeichnete, betrifft den Erlass von Satzungen und Bescheiden. Dies wäre hier aufgrund einer sog. "Weisungsbindung" nur durch eine Rückverständigung mit dem Marktgemeindeeratsgremium möglich.
Verwaltungsrat - Sitzungen etc. Wir nennen Ihnen hier nur die wichtigsten, vielleicht aber auch interessantesten Punkte. So hat sich das Verwaltungsratsgremium mindestens zweimal jährlich zu treffen, wobei die Sitzungen nichtöffentlich sind, also auch die üblicherweise für jedes Verwaltungsratsmitglied zu bestellenden VertreterInnen nur dann anwesend sein dürfen, falls sie zu dieser Zeit/ zu diesem Termin konkret deren Vertretungsfunktion wahrnehmen.
Betriebsgrösse leicht änderbar Für eine Änderung der Betriebsgrösse des KU Eslarn, also z. B. die Umwandlung und Übertragung von Bauhof, Wasserversorgung Abwasserbeseitigung etc. bedarf es einer 2/3 Mehrheit im Verwaltungsrat, ausser natürlich für einen der Bereiche würde - wie der bereits erwähnten Äusserung des Ersten Bürgermeister u. E. unzweideutig zu entnehmen war - jeweils ein extra Kommunalunternehmen gegründet.
Eilbedürftige Beschlüsse des
Entstehung des KU Das KU entsteht - so der Referent - einen Tag nach Bekanntmachung der Satzung. Er erachtete es als schwierig, dass das KU Eslarn noch in diesem Jahr rechtskräftig entstehen könnte, denn dies sei auch noch dem Landratsamt Neustadt/ Wn. anzuzeigen. Bürgermeister Gäbl ergänzte, dass man es noch schaffen könnte, da man am morgigen Tag noch einen Termin im Landratsamt wahr zunehmen habe. Der "Entstehungstermin" wurde auf den 01 .01 .201 4 festgelegt. Es war ein höchst informatives Referat von RA Peter Lindt. Ebenso interessant waren die Anmerkungen der Gremiumsmitglieder, aus welchen man viel bislang Unausgesprochenes erfahren konnte. RA Peter Lindt liess es sich nicht nehmen, die angesprochenen Änderungen gleich vor Ort vorzunehmen, und binnen 1 0 Minuten die geänderte Satzung frisch gedruckt vorzulegen, damit diese zur Grundlage der bereits gem. Tagesordnung angekündigten Beschlussfas sungen dienen konnte. Der Erlass der Satzung wurde schliesslich mit 1 4:2 Stimmen beschlossen. Die Bestellung der sechs Verwaltungsratsmitglieder (Der Erste Bürgermeister ist gesetzlich bestimmt qua Amt Mitglied des Verwaltungsrates!) erfolgte auf
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Mitschrift der öffentl. Sitzung vom 1 9. Dezember 201 3 Grundlage von Vorschlägen der jeweiligen Fraktionsvorsitzenden per Einzelbeschluss. Georg Zierer jun. (SPD) machte den Anfang und schlug die Marktgemeinderatsmitglieder Brigitte Wartha und Karl Roth vor. Der Beschluß erfolgte mit 1 5:0 Stimmen und einer Enthaltung, da sich die Vorgeschlagenen der Stimme zu enthalten hatten. Aus der FWG-Fraktion schlug Eduard Forster sich selbst und Josef Kleber vor. Der Beschluß erfolgte mit 1 4:0 Stimmen und einer Enthaltung, da sich die Vorgeschlagenen der Stimme zu enthalten hatten. Aus der CSU-Fraktion schlug Kurt Baumann Robert Brenner und Josef Illing vor. Der Beschluß erfolgte mit 1 4:0 Stimmen und einer Enthaltung, da sich die Vorgeschlagenen der Stimme zu enthalten hatten.
einer Grundstücksteilfläche bei der Moosbacher Str. 25 durch Georg Rauch zugestimmt wurde. Vom Salzkontor ?? wurden 1 04 t Streusalz eingekauft. Das Unternehmen MaKomTei GmbH aus Weiherhammer hat mit der Marktgemeinde Eslarn einen Durchführungsvertrag über die Realisierung einer 11 34 kWp PV-Anlage geschlossen. In der nicht öffentlichen Sitzung wurde auch der Mietvertrag über die für die Realisierung notwendigen Grundstücksflächen FlStNr. 1 498 und 1 499 geschlossen. Auf Rückfrage von Marktratsmitglied Baumann (CSU) ob hier auch bereits die mündlichen Zusagen ins Vertragswerk eingearbeitet wurden, gab VOAR Würfl bekannt, dass die schriftliche Ausfertigung des Vertragswerks noch vorgelegt werden wird. ***
4. d.) Absichtserklärung Es folgte die Absichtserklärung zugleich mit der Satzungsvorlage, dem LRA auch die Beteiligung an der Solarpark Eslarn GmbH & Co. KG anzeigen zu wollen. Der Verwaltungsrat wurde zudem beauftragt sofort nach dessen Konstitutieung die 1 00%Beteiligung an der Solarpark Eslarn GmbH & Co. KG zu vollziehen. Dieser Beschluss erfolgte mit zwei Gegenstimmen aus dem Lager der CSU. 5. Bekanntgaben Aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom 05.11 .201 3 gab der geschäftsführende Beamte der Marktgemeinde Eslarn, Herr VOAR Georg Würfl bekannt, dass dem notariellen Vertrag Nr.1 363/201 3 auf Kauf
Alle Angaben wie immer ohne Gewähr für Richtigkeit und/ oder Vollständigkeit! Erlauben sie uns abschliessend einen kurzen aber deutlichen Kommentar. Während ein KU für viele andere Kommunen sicherlich eine wie Bürgermeister Gäbl sagen würde "Bereicherung" ist - wird es für die Marktgemeinde Eslarn sicherlich ein richtiges "Draufzahlgeschäft für die BürgerInnen". Wie Sie den bestimmten Verwaltungsratsmitgliedern entnehmen können, verwalten sich hier Gemeinderatsmitglieder wiederum selbst, wählen nach Konstitutierung des Verwaltungsrats den Vorstand, und halten die Sitzungen per Gesetz dann nichtöffentlich ab. Die Eslarner Gemeinderatssitzungen, in denen man schon über drei Jahren - und wohl auch vorher nicht viel relevante Information bekam, sind zukünftig wirklich nur noch "just for fun" von Interesse, denn es wird - glauben Sie uns
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- nicht einmal ein Zeitjahr dauern, dann findet sich alles was in der Gemeinde Eslarn gemeindlich Geld bringt, oder womit man die BürgerInnen "drücken" kann, in dieses oder neue gegründete Kommunalunternehmen aufgenommen. Man stellt sich die Frage, warum Verwaltungsratsmitglieder nicht im Rahmen einer Bürgerversammlung quasi "aus dem Volk" bestimmt werden können. Willy Brandt, dessen 1 00ster Geburtstag gestern gefeiert wurde, und der sozusagen auch "Ziehvater" der Eslarner SPD ist, sprach bereits 1 969 von "Mehr Demokratie wagen!" Eslarns SPD-Ortsverein hat dies - zugegebenermassen mit Hilfe aller anderen im Marktgemeinderatsgremium vertretenen Fraktionen u. E. nahezu "ad absurdum" geführt. Aber wie sagte dereinst schon der römische Geschichtsschreiben Tacitus: "Sine ira et studio!" ***
IMPRESSUM/ IMPRINT
Herausgeberin: Theresia M. Zach, Ludwig-Müller-Str. 2, D-92693 Eslarn. V.i.S.d.P.: Michael W. Zach, Ludwig-Müller-Str. 2, D-92693 Eslarn. "Aus den Eslarner Gemeinderatssitzungen" erscheint seit Anfang 2010 monatlich, und berichtet - je nach vorgefundener Stimmung mehr oder weniger unterhaltssam aus den öffentlichen Teilen der Sitzungen des Eslarner Marktrates. "Aus den Eslarner Gemeinderatssitzungen" ist Teil des sozialen Projektes "iSLING™", einer Initiative gegen Antisemitismus, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit im bayerisch-tschechischen Grenzland. in der bayerisch-tschechischen Region. Aus den Eslarner Gemeinderatssitzungen - 1 9.1 2.201 3
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