Mitschrift (teilkommentiert) Eslarner Gemeinderatssitzung vom
01. Juli 2014
Beginn Ende
08 201 4 Rev. 1
: 20.00 Uhr : 21 .25 Uhr
Anwesenheit
-07- ZuhรถrerInnen -1 3- Gemeinderatsmitglieder Abwesend (entschuldigt): Eduard Forster (FWG) Albert Gollwitzer (FWG)
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Mitschrift der รถffentl. Sitzung vom 01 . Juli 201 4
Tagesordnung zur Marktgemeinderatssitzung
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Aus den Eslarner Gemeinderatssitzungen Mitschrift der öffentl. Sitzung vom 01 . Juli 201 4 Heute gab es den öffentlichen Teil einer Eslarner Gemeinderatssitzung welcher aufgrund der besonderen Beteiligung von Anwohnern in einer Bauangelegenheit Mut machte, dass in Eslarn vielleicht irgendwann doch noch der Allgemeinheit dienliche Zustände einkehren werden. Nein, ganz so schlimm ist es noch nicht, aber bei allem Verständnis für Eslarner Bauwerber, vor allem junge EslarnerInnen welche hier im Ort bleiben und sich den Traum von einem Eigenheim auf eigenem Grund und Boden erfüllen wollen, hat doch immer auch die Allgemeinheit, welche vom gewählten Marktgemeinderatsgremium vertreten, und von Fachbehörden in deren Entscheidung begleitet wird, das sprichwörtliche „letzte Wort“. Anwesend waren wieder der Vertreter der Regionalzeitung „Der neue Tag“, Herr Beyerlein, sowie bis auf die entschuldigten Marktgemeinderatsmitglieder Eduard Forster und Albert Gollwitzer (beide FWG) alle restlichen Marktgemeinderatsmitglieder. Sieben ZuhörerInnen ergänzten das Ensemble im Sitzungszimmer des Eslarner Rathauses. Die Sitzung leitete der erste Bürgermeister der Marktgemeinde Eslarn, Reiner Gäbl und trug nach Feststellung der Anwesenheit gleich einen Antrag der Bayerischen Staatsforsten vor, welcher einstimmig unter dem Punkt „Bauanträge“ in die Tagesordnung aufgenommen wurde.
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kauf bekanntgegeben und heute habe man bereits den Bauantrag zu behandeln. Es waren hier verschiedene Abweichungen vom bestehenden Bebauungsplan „Am Sportplatz“ zu genehmigen. Unter anderem eine von den Festsetzungen des Bebauungsplans abweichende Dachneigung, eine von den Festsetzungen des Bebauungsplanes abweichende Wandhöhe, eine abweichende Giebelgestaltung, sowie eine Überschreitung der Grenzbebauung um etwas über einen halben Meter. Da jedoch alle Nachbarunterschriften vollständig vorlagen und auch keinerlei Einwände aus dem Gremium kamen, konnte das Bauvorhaben gem. Beschlußvorschlag der Marktgemeindeverwaltung einstimmig geneh migt werden.
2. Antrag der Bay. Staatsforsten auf Schaffung einer Wildkammer in der bereits genehmigten Lagerhalle auf dem Grundstück FlStNr. 834, Gemarkung Eslarn, Tillyplatz 6.
Die Pläne zu diesem Antrag befanden sich nach Aussage des Sitzungsleiters bereits in den Fraktionen. Zum bereits genehmigten Vorhaben der Erstellung einer Lagerhalle solle nun eine Wildkammer geschaffen werden, welche den Jägern eine Zerwirkung erlegten Wildes ermöglichen soll. Dabei soll – so ausdrücklich im Antrag – keinerlei Konkurrenzsituation zu bestehenden Betrieben erzeugt werden. Gem. Beschlußvorschlag der Ge1 . Genehmigung der Niederschrift meindeverwaltung handelt es sich hier um ein gem. § 35 Abs. 1 BauGB privilegiertes VorhaDa es keine Einwände gab, konnte die Nieder- ben. Die Erschliessung ist gesichert, die Abschrift einstimmig genehmigt werden. wasserentsorgung wird durch die Erstellung einer zweiten, abflußlosen Grube sichergestellt 2. Bauanträge und durch die Lage direkt an der Straße ist auch die Zuwegung baurechtlich korrekt gesi1 . Mathias Kaiser: chert.' Somit konnte das Vorhaben einstimmig ge Wie der Sitzungsleiter informativ erwähnte, nehmigt werden. wurde in der letzten Sitzung der GrundstücksAus den Eslarner Gemeinderatssitzungen - 01 .07.201 4
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Mitschrift der öffentl. Sitzung vom 01 . Juli 201 4 3. Bauleitplanung – "westlich Wiesenweg " Bei diesem Tagesordnungspunkt ging es nun – wie eigentlich zu erwarten – richtig zur Sache. Die Angelegenheit, letztlich das Bauvorhaben eines jüngeren Eslarners liegt schon nahezu ein Jahr vor. Zunächst war es in einer der letztjährigen öffentlichen Teile der Gemeinderatssitzungen nicht zu genehmigen, da die Vorgaben des Flächennutzungsplanes entgegenstanden. Wir geben hier nicht explizit die einzelnen abgehandelten Punkte, resp. Äusserungen der Beteiligten wieder, sondern beschränken uns da wir im Gegensatz zum Vertreter der Regionalzeitung keine Kopie der Unterlagen erhalten haben - auf die Wiedergabe der allgemeine Stimmungslage, sowie grundlegender sachbezogener Dinge. Der Bauwerber hatte gem. Vorschlag eine Änderung des Flächennutzungsplanes zu beantragen und auf eigene Kosten vornehmen zu lassen. Nun erfolgte seit Anfang des Jahres die Beteiligung der Öffentlichkeit, wie auch der sog. „Träger öffentlicher Belange“. Dass so etwas nicht immer in der Genehmigung eines Bauvorhabens enden muss, konnte man in der heutigen Sitzung, vor allem mit zum Teil lautstarken Wortmeldungen einzelner Marktgemeinderatsmitglieder erleben. Fast 20 Beteiligte, darunter Behörden wie das Landratsamt, aber auch Stellen wie das Bundesamt für Flugsicherung, Energieversorger wie die Bayernwerk AG, E.ON, Kabel- und Gasnetzbetreiber wie z. B. Kabel Deutschland, aber auch Grundstücksnachbarn mussten hier um deren Stellungnahmen/ Zustimmung angefragt werden. Die Marktgemeinde Eslarn hatte sich bei der Aufstellung des Flächennutzungsplanes für das Gemeindegebiet scheinbar bereits vor Jahrzehnten ein wenig „verrannt“, denn lettz-
lich wäre es wohl gar kein Problem gewesen, dass hier jemand am Wiesenweg auf eigenem Grund und Boden seinen Traum vom Eigenheim problemlos hätte verwirklichen können, hätte die Marktgemeinde Eslarn nicht vor Jahren eine nahegelegene eigene Fläche als Campingplatz ausgewiesen, ohne – wie mittlerweile zu vermuten ist – dort jemals einen solchen errichten zu wollen. Vor allem private Anlieger, welche hier vor Jahrzehnten gebaut hatten, durften und mussten sich irgendwie auf diese Situation einstellen, mussten aufgrund der unweit entfernt geschaffenen Sportplätze und des vor allem in den letzten Jahren immer stärker genutzten „Atzmannsee-Areals“ sicher auch diverse Lärmbelästigungen besonderer Art hinnehmen.
Regierung und Landratsamt haben Bedenken. Insgesamt hatten, ausser dem Baureferat der Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt Neustadt/ Wn.), wie auch dem zuständigen Fachreferat bei der Regierung der Oberpfalz, nur der örtliche Klärwärter die Anregung einer Prüfung der Abwassersituation anzubringen. Hier sollte das Ingenieurbüro Zwick überprüfen, dass es mit der Realisierung des Bauvorhabens zu einer Überlastung des Abwasserkanals und damit zu einem Rückstau in vorhandene Gebäude kommen kann. Ansonsten hatten die Träger öffentlicher Belange keinerlei Einwände vorzubringen, so dass deren Stellungnahmen jeweils einstimmig zur Kenntnis genommen werden konnten. Nur bei besagten kritischen Stellungnahmen von Landratsamt und Regierung der Oberpfalz – hier beide mit Bau- und Städtebauangelegenheiten befassten Referate – gab es jeweils eine Gegenstimme, da hier jemand wie er selbst sagte „den Fachplanungsbehörden nicht deren Kompetenz absprechen“ wollte.
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Aus den Eslarner Gemeinderatssitzungen Mitschrift der öffentl. Sitzung vom 01 . Juli 201 4 Der Landesentwicklungsplan könnte entgegenstehen. Beide Fachreferate verwiesen darauf, dass der Landesentwicklungsplan für den Freistaat Bayern nicht nur einen schonenden Umgang mit den vorhandenen Ressourcen vorsieht, sondern in der Marktgemeinde Eslarn speziell auch jede Menge noch ungenutzter Bauparzellen (1 20 Stück), sowie 80 Leerstände vorhanden sind. Sechs Bauparzellen sind im Baugebiet "Am Sportplatz" noch frei, wie zweiter Bürgermeister Zierer (SPD) betonte. Er wies auch darauf hin, dass er den Bauwerber verstehe, aber mögliche Kosten für ein von den Fachplanungsreferaten gefordertes Schallschutzgutachten, wie auch die Kosten für eine möglicherweise notwendige Erdaufschüttung müsse dann aber der Bauwerber tragen, so wie andere Bauwerber in der Vergangenheit ebenfalls solche Kosten tragen mussten. Der LEP sieht vor, dass die Ortskerne gestärkt und wiederbelebt werden.
Wenn andere auf deren Bauerwartungsland verzichten, könnte es klappen. Die Marktgemeinde Eslarn könnte das Vorhaben nur dann genehmigen, bzw. die Zustimmung der Fachreferate erwarten, wenn bereits ausgewiesenes Bauerwartungsland wieder in landwirtschaftliche Flächen zurückgeführt wird, so der Vorschlag einer Fachplanungsbehörde. Man merkte richtig das Knistern, vielmehr die Bedrängnis welche aufkam, als man sich dazu veranlasst sah, so etwas ggf. den hier auf grösseren Gewinn für deren Landflächen spekulierenden Eigentümern klarmachen zu müssen, dass diese nunmehr wegen eines anderen Bauvorhabens auf deren Bauerwartungsland verzichten müssten.
Man hatte durch eine großzügigere Flächenausweisung dem Verdacht einer "Gefälligkeitsplanung" vorgebeugt.
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Die Marktgemeinde Eslarn hatte – so der Sitzungsleiter – extra einen grösseren Bereich als das Grundstück des Bauwerbers als künftiges Bauland ausgewiesen, um den dann doch von den Fachbehörden bei Landratsamt und Regierung geäusserten Vorwurf einer Gefälligkeitsplanung entkräften zu können. Genau diese im Vergleich zum Grundstück des Bau- werbers immens vergrösserte Fläche dürfte aber dem Verdacht Vorschub geleistet haben, dass hier künftig am „Atzmannsee“ eine kleines Villenviertel wie am oberbayerischen Starnberger See entstehen könnte.
Zwei Grundstücksnachbarn mit Fach- und Sachkenntnis als "Gegenpart". Das Vorbringen zweier zu beteiligender Grundstücksnachbarn ging in etwas in dieselbe Richtung, vor allem machten sich diese Sorgen um die künftige Tourismustauglichkeit dieses noch in beachtlicher Grösse zusammenhängenden unbebauten Gebietes. Diese hatten sich – man konnte des bei dem durch den geschäftsführenden Beamten der Gemeinde Eslarn, Herrn VOAR Georg Würfl vorgetragenen Schreiben feststellen – wirklich Gedanken um die Zukunft Eslarns gemacht. So wurde hier sehr deutlich, aber eben auch zutreffend dargelegt, dass sich die Marktgemeinde Eslarn mit der Änderung des Flächennutzungsplanes der künftigen touristischen Nutzung der Fläche begibt, dass die naheliegenden Sportflächen nicht mehr zweckentsprechend genutzt werden könnten, weil es dem Bauwerber und möglichen folgenden Bauinteressenten plötzlich zu laut werden könnte. Die Grundstücksnachbarn verwiesen auch darauf, dass die Marktgemeinde Eslarn hier deren eigenem ISEK, deren vorgestellten Städtebauplanung mit dem Ziel einer Wiederbelebung und Stärkung des Ortskerns wie auch Beseitigung der Leerstände ins Leere laufen lassen würde. Ausserdem müsste für
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Aus den Eslarner Gemeinderatssitzungen Mitschrift der öffentl. Sitzung vom 01 . Juli 201 4 das Bauvorhaben eine extra Zuwegung gebaut werden, was natürlich den von uns bereits vor drei Jahren publizierten Verdacht nährt, dass hier möglicherweise in einigen Jahren - unbeachtlich aktueller Planungen sogar der neu geschaffene Festplatz als Bauland genutzt wird, und für bestimmte Leute Seegrundstücke entstehen könnten. Immerhin sind wir in der Marktgemeinde Eslarn in der sprichwörtlichen "Provinz", und in dieser sind viele Dinge möglich, welche anderswo zu ernsthaften politischen und juristischen Konsequenzen führen würden. Ingesamt war es ein durchdachtes Vorbringen der Grundstücksnachbarn, welches so leicht nicht entkräftet werden dürfte, zumal die Marktgemeinde Eslarn zwar seit 201 0 an der städtebaulichen Entwicklung des Ortes laboriert, hier sogar bereits grundlegende Entscheidungen getroffen worden sind, dieser aber bislang nicht in der geeigneten und notwendigen Art und Weise den BürgerInnen, vor allem der jüngeren Klientel kommuniziert wurde. Man kann, und diese Anmerkung sei uns kommentierend gestattet, nicht einerseits das Anfang der 1 990er Jahre abrupt beendete Städtebauprojekt wieder aufnehmen, dabei aber den Ortskern zu Lasten einzelner Präferenzprojekte wie dem „Zoigl-Museum“ und dem „Fischerei-Infozentrum“ weiterhin unbe achtet lassen. Allein die Diskussionen um die Neugestaltung des Tillyplatzes scheint nun bis zum Ende des Jahres 201 4 hinausgezögert zu werden, so dass gerade jüngere EslarnerInnen nicht einsehen, dass auch Leerstände und freie Grundstücke im Ortskern durchaus einen höheren Wert wie ausserhalb liegende Grundstücke haben. Während also der Ortskern, man muss schon fast vermuten „bewusst“ weiter abgewertet wird, sollen sich jüngere Bauwerber bereit finden, hier anstelle auf eigenem Grund und Bo-
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den am Ortsrand im Ortskern zu bauen. Wie der Bauwerber deshalb gem. allgemeiner Ansehung in seiner eigenen Stellungnahme an die Marktgemeindeverwaltung vorbrachte, würden im Ortskern horrende Preise gefordert, und man bräuchte für ein ordnungsgemässes Neubauvorhaben neben den Kosten für den Abbruch von Leerständen auch zwei oder drei dieser erst freizuräumenden Grundstücke. Die Gemeinde müsste, so der Bauwerber in seinem letztmaligen Schreiben an die Gemeinde, erst einmal diese Grundstücke kaufen, die alten Häuser abbrechen und dann die Grundstücke zu annehmbaren Preisen anbieten. Genau dies dürfte aber der Gemeinde nahezu verboten sein, denn die Vergangenheit Eslarns zeigt, dass der Ortskern mit einiger Sicherheit bewusst nicht beachtet wurde.
Eslarns planerische Verzögerungen werden den ersten BürgerInnen zum Verhängnis ? Man kann es nicht mit der demografischen Entwicklung erklären, dass in Eslarn zurzeit (immer noch) 80 Leerstände vorhanden sind, dass sich mittlerweile nur noch ein Metzgereibetrieb im Ortskern befindet, während seit über zwei Jahren keine Apotheke mehr vorhanden ist, und gegen Jahresende nun weitere zwei traditionelle innerörtliche Gaststätten – noch vor zwei Jahren als Hotelbetriebe Hoffnung ausstrahlend – schliessen wollen. Man konnte sowohl das Vorbringen des Bauwerbers, wie auch das Vorbringen der beiden Grundstücksnachbarn – davon einer lange Jahre selbst in der Marktgemeindeverwaltung tätig – sehr gut verstehen. Gerade die Tätigkeit in der Eslarner Marktgemeindeverwaltung dürfte den einen Grundstücksnachbarn jedoch in besonderer Weise dafür qualifizieren, die tatsächlichen Probleme in der Marktgemeinde Eslarn zu erkennen, so dass die zum Teil sehr markant für eine Genehmigung des Bauvorha-
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Aus den Eslarner Gemeinderatssitzungen Mitschrift der öffentl. Sitzung vom 01 . Juli 201 4 bens vorgebrachten Einwürfe mancher Marktgemeinderatsmitglieder Anlass zur Verwunderung geben mussten. Sie werden es, da der Vertreter der Regionalzeitung „Der neue Tag“, Herr Beyerlein meinen Feststellungen gemäss die schriftlichen Ausführungen erhalten hatte, sicher demnächst auszugsweise in der Regionalzeitung nachlesen können, welche Plädoyers hier für „die Jugend, die man im Ort halten müsse, und die sich deren Traum vom Eigenheim erfüllen wollen“ vorgebracht wurden.
Welche jungen EslarnerInnen dürfen überhaupt (noch) Träume haben und verwirklichen? Andererseits haben wir, besser gesagt die Herausgeberin der DEEZ, derzeit eine schriftliche Anfrage an die Jugendbeauftragte der Marktgemeinde Eslarn, Frau Marktgemeinderatsmitglied Laura Roth, seit fast vier Wochen unbeantwortet in der Ablage. Alle Jugendlichen scheinen also mit dem „im Ort halten“ nicht gemeint zu sein, wie auch die Gewerbetreibenden mit Ladengeschäften mittlerweile mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht im Ort gehalten, freistehende Ladenlokale bestenfalls zu einer unwürdigen Schnäppchenmiete angenommen werden sollen.
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dieser einen Angelegenheit, so dass man schon etwas neidvoll fordern möchte, dass sich die hier gewählten BürgervertreterInnen gerne auch einmal in anderen, explizit der Allgemeinheit dienenden Angelegenheiten derart intensiv engagieren möchten. Beschlossen wurde übrigens auch, dass es sich um die 2. Änderung des FNPL handelt. Die Nummerierung auf drei sei entstanden, weil man diverse andere Bauvorhaben, darunter auch eine Biogasanlage letztlich nicht realisieren, und deshalb die Änderung des FNPL nicht in Angriff nehmen musste.
4. Vergabe der Bepflanzung beim "ZoiglMuseum"
Auf die durch das Architekturbüro Schönberger vorgenommene Ausschreibung für die Pflanzarbeiten am künftigen „Zoigl-Museum“ sind – so wurde heute vorgetragen – fünf Angebote eingegangen. Leider wurde dies alles mal wieder sehr schnell abgehandelt, so dass nur die Angebote der Firmen Gartenbau Pohl aus Cham (1 0.970.1 3 Euro), Schmidt aus Schirmitz (1 3.71 3,09 Euro), Gartner aus Vohenstrauß (11 .254,1 8 Euro), sowie einer weiteren Firma (1 3.266,99 Euro) erfasst werden konnten. Es handelt sich jeweils um Bruttopreise. Einstimmig wurde dem günstigsten Angebot, und Wie auch immer beschloss das Gremium mit damit der bereits beim Eslarner Friedhof und einer Gegenstimme, wir dürfen hier wohl er- beim Eslarner Kath. Pfarrheim St. Marien tätiwähnen, dass es sich dabei um den ersten gen Firma Pohl aus Cham der Zuschlag erteilt. Bürgmeister Reiner Gäbl handelte, den Bauantrag zu genehmigen. Nun folgt eine erneute 5. Bekanntgaben Auslegung, und letztlich muss das Baureferat beim Landratsamt entscheiden, ob dieses dem Bekanntgaben aus dem nichtöffentlichen Teil Beschluß des hier die Planungshoheit besit- einer zurückliegenden Gemeinderatssitzung zenden Eslarner Marktgemeinderatgremiums waren heute nicht zu vermelden. zustimmen will. Über 70 Minuten dauerte die Befassung mit 6. Mitteilungen und Anfragen Aus den Eslarner Gemeinderatssitzungen - 01 .07.201 4
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Mitschrift der öffentl. Sitzung vom 01 . Juli 201 4 Der Sitzungsleiter gab die Einladung des Fischereivereins Eslarn e. V. zu dessem 30jährigen Vereinsjubiläum vom l9. bis 20. Juli 201 4, sowie die Einladung des „Heimatvereins Eisendorf“ zu dessem, kommendes Wochenende vom 05. bis 06. Juli 201 4 stattfindendem „Waldkapellenfest“ bekannt. Ausserdem – so der Sitzungsleiter – ist die Schlußrechnung für die Ertüchtigung des Paneuropa-Radweges eingetroffen. Für die Erneuerung der Oberschicht wie auch eine Infotafel beim Kurpark wurde ein Zuschuß von etwas über **6.000.-- Euro überwiesen.
lungen. So, das wars mal wieder. Alle Angaben wie immer ohne Gewähr für Richtigkeit und/ oder Vollständigkeit! Offizielles lesen Sie in einer der kommenden Ausgaben der Regionalzeitung "Der neue Tag". Nicht vergessen, es handelt sich hier um die "Teilausgabe Vohenstrauß". ***
Marktgemeinderatsmitglied Albert Grießl (FWG) kam dann unter „Anfragen“ auf die Verlegung des Kriegerdenkmals zu sprechen. Er verwies darauf, dass der BSB 1 874 e. V. mit derem nur noch bis September als Vereinsvorsitzendem tätigen Generalmajor a. D. Reichardt für die Sanierung von Kriegerdenkmälern Zuschüsse gewährt, welche man jedoch unter Vorlage eines Kostenvoranschlages erhalten könnte. Ausserdem regte Grießl an, dass bzgl. des Kriegerdenkmal auch die Anlieger mit in die künftigen Entscheidungen mit einbezogen werden sollten. IMPRESSUM/ IMPRINT
Theresia Zach, Ludwig-Müller-Str. 2, D-92693 Sitzungsleiter GäblHerausgeberin: begrüsste vor allemM.auch Eslarn. diesen Vorschlag und kündigte an, dass in den nächsten Wochen zur Tillyplatzgestaltung eine V.i.S.d.P.: Michael Zach, Ludwig-Müller-Str. 2, D-92693 Eslarn. Arbeitssitzung stattfinden wird. W. Ausserdem wies er darauf hin, dass das Ehepaar Klug "Aus den Eslarner Gemeinderatssitzungen" erscheint seit Anfang demnächst mit der2010 Gestaltung der Aussenflämonatlich, und berichtet - je nach vorgefundener Stimmung chen um den Neubau am weniger Tillyplatzunterhaltssam beginnen aus den öffentlichen Teilen der mehr oder würden. Sitzungen des Eslarner Marktrates. Auch wenn – so Gäbl – in der Bevölkerung der Eindruck entstanden sollte, Gemeinderatssitzungen" bzgl. einer "Aus sein den Eslarner ist Teil des sozialen Verlegung des Kriegerdenkmals sei bereits eiProjektes "iSLING™", einer Initiative gegen Antisemitismus, ne endgültige Entscheidung getroffen worden, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit im bayerisch-tschechischen so sei hier noch keine definitive Entscheidung in der bayerisch-tschechischen Region. Grenzland. gefallen. Derzeit befinde man sich - so Gäbl – diesbzgl. aber auch in GrundstücksverhandAus den Eslarner Gemeinderatssitzungen - 01 .07.201 4
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