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Wenn die Schulausbildung endet
Nicht vergessen, einen Antrag auf Kindergeld zu stellen
Kindergeld bekommen Eltern, bis ihre Kinder das 18. Lebensjahr vollendet haben. Ob anschließend weiter gezahlt wird, kommt auf die jeweilige Lebenssituation an.
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Auch in diesem Jahr beenden wieder zahlreiche Jugendliche ihre Schulausbildung. Wenn du dazu gehörst und zum Zeitpunkt des Schulabschlusses das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hast, wird das Kindergeld auch nach deinem Schulabschluss an deine Eltern weitergezahlt – und zwar bis du dein 18. Lebensjahr vollendet hast.
Wenn du jedoch bereits 18 Jahre alt bist, müssen deine Eltern einen neuen Antrag auf Kindergeld bei der zuständigen Familienkasse stellen. Hiervon betroffen sein dürften überwiegend Mütter und Väter von Abiturienten.
„Kindergeld gibt es für Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sie sich in einer Berufsausbildung oder in einer sogenannten Übergangszeit von maximal 4 Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befinden“, erläutert Uwe Rauhöft. Er ist Geschäftsführer beim Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) und sagt, das gelte auch, wenn Kinder auf einen Ausbildungsplatz warten oder einen anerkannten Freiwilligendienst absolvieren. „Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres wird Kindergeld zudem gezahlt, wenn das Kind in keinem Beschäftigungsverhältnis steht und bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet ist“, macht Rauhöft deutlich.
„Wichtig ist, dass die Eltern nach Vollendung des 18. Lebensjahres ihres Kindes rechtzeitig einen neuen Antrag auf Kindergeld stellen“, erklärt der Experte. „Denn das Kindergeld wird nur noch für maximal sechs Monate rückwirkend gewährt.“ Laut Rauhöft gibt es bei Kindern, die ihre Schulausbildung abschließen, fast immer einen Berücksichtigungsgrund und damit Anspruch auf Kindergeld.
Wenn das Kind eine Berufsausbildung absolviert, ist ein neuer Antrag auf Kindergeld nötig. Foto: dpa