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Die Pflicht unabhängig vom Lohn

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Endlich

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Dual Studierende sind automatisch in der Rentenversicherung

Wenn du ein duales Studium machst, schließt du als Studierender meist einen Vertrag mit einem Unternehmen oder Betrieb ab. Doch was bedeutet dies für deine Versicherungspflicht? „Wer ein duales Studium absolviert, ist in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig“, erläutert die Deutsche Rentenversicherung Bund. „Dabei spielt es keine Rolle, ob jemand während des Studiums Arbeitsentgelt bekommt oder nicht.“

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Duale Studiengänge bestehen aus einer Kombination von Lern- und Praxisphasen, die sich abwechseln: Als Studierender bist du sowohl an einer Hochschule oder Berufsakademie als auch in einem Unternehmen im Einsatz. Mit dieser Firma wird üblicherweise ein Ausbildungs-, Praktikanten- oder Arbeitsvertrag geschlossen.

Zahlt dein Arbeitgeber dir kein Gehalt, werden die Beiträge zur Rentenversicherung aus einem fiktiven Mindesteinkommen berechnet. Wenn du weniger als 325 Euro verdienst, musst du selbst keine Beiträge zahlen. Überschreitet dein Gehalt jedoch diese Grenze, musst du dir die Beiträge je zur Hälfte mit deinem Arbeitgeber teilen.

Wenn du ein duales Studium absolvierst, bist du in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig. Foto: dpa

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Wahr oder falsch?

Bewerbungsmythen im Experten-Check

Ob Vitamin B, Bewerbungsfotos oder abschreckende Hobbys: Rund um Bewerbungen ranken sich viele Mythen und Annahmen, was man alles beachten und was man lieber lassen sollte. Was davon stimmt, was ist Unfug? Wenn es um Bewerbungen geht, glauben viele Menschen, bestens Bescheid zu wissen – und sind mit Ratschlägen schnell bei der Hand: „Ist ja wohl klar, dass eine Bewerbung ein Foto braucht – und bloß nie erwähnen, dass du in deiner Freizeit gerne beim Freiklettern bist!“ Im Endeffekt entscheiden aber Personalfachkräfte und andere Verantwortliche beim potenziellen Arbeitgeber darüber, wer eingestellt wird und wer nicht. An dieser Stelle entmystifizieren wir ein paar gängige Irrglauben.

Wer nicht alle Anforderungen erfüllt, braucht sich nicht zu bewerben.

In der Regel ist das Quatsch. „Es gilt die Daumenregel, wenn man etwa 70 Prozent der Anforderungen aus der Bewerbung erfüllt, lohnt sich eine Bewerbung“, erklärt Deborah Dudda-Luzzato. Sie leitet die Fachgruppe Recruiting, Employer Branding und Social Media beim Bundesverband der Personalmanager (BPM).

Für Robindro Ullah (Autor, Speaker und Recruiting-Experte) gibt es ein grundsätzliches Problem bei Stellenausschreibungen: „Firmen neigen häufig dazu, Anforderungskataloge zu überfrachten und nicht zwischen unbedingt notwendigen sowie ,nachrüstbaren‘ Anforderungen zu unterscheiden.“ Teilweise existierten Anforderungen in Stellenausschreibungen, die seit Jahren nicht hinterfragt wurden.

Heinz Ostermann vom Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) ergänzt: „Gerade weil man auch Kompetenzen haben kann, die für die Stelle passen und derer man sich gar nicht bewusst ist, lohnt sich generell immer der Versuch.“

Die meisten Jobs werden intern oder über Beziehungen vergeben.

Ostermann schüttelt hierbei mit dem Kopf: „Wenn das stimmen würde, wären ja alle Headhunter und Personaler arbeitslos“, meint er. „Allerdings ist es kein Mythos, dass Unternehmen gerne intern Stellen besetzen, denn so kennen sie schon die Stärken und Schwächen des Bewerbers und können sicher sein, dass dieser wiederum das Unternehmen sehr gut kennt.“

Je niedriger die Hierarchiestufe, desto eher komme es vor, dass eine persönliche Beziehung – „Vitamin B“ genannt – eine Rolle spiele. „Wenn ein Gabelstaplerfahrer einen Kumpel als neuen Kollegen empfiehlt, kann es schon sein, dass dieser Freund eher die Stelle bekommt.“

Dudda-Luzzato betont, dass die Erfahrungen und der Lebenslauf des Kandidaten zählen: „Wenn man die Anforderungen nicht ansatzweise erfüllt, bringen auch gute Beziehungen nichts.“

Bewerbungsbilder sind nach wie vor beliebt und entscheidend.

In diesem Punkt gehen die Meinungen auseinander. „Bewerbungsbilder sind immer eine gute Sache, solange sie professionell sind – aber bloß keine Selfies“, findet Ostermann. Auch Profilbilder in Karrierenetzwerken wie Xing und Linkedin tragen zum öffentlichen Auftritt bei und können als Bewerbungsfoto eine Bewerbung abrunden.

Dudda-Luzzato bewertet dies ganz anders: „Professionelle Fotoshootings für Bewerbungsbilder verschwenden Zeit und Geld“, sagt sie. „Wie der Bewerber oder die Bewerberin aussieht, interessiert uns nicht.“

Bewerbungen laufen nur noch komplett online.

Laut Dudda-Luzzato trifft dies in immer mehr Fällen zu. „In einigen wenigen Branchen gibt es noch Offline-Bewerbungen mit Bewerbungsmappen – zum Beispiel in der Logistik- oder der Lebensmittelbranche.“ Generell empfiehlt sie, sich immer elektronisch zu bewerben. So erreiche eine Bewerbungsmappe auch in Homeoffice-Zeiten das Büro – und es gebe eine schnellere Rückmeldung auf die Bewerbung.

Personalfachkräfte haben No-Gos.

Bei der Erwähnung von Extremsportarten als No-Gos muss Dudda-Luzzato lachen: „Da achtet keiner drauf – extravagante Hobbys sind uns egal.“ Da sie im Modesektor tätig sei, könne sie sagen, dass in dieser Branche beispielsweise auch auffällige Tätowierungen durchaus unerheblich sind.

Es komme aber meist auf die Stelle und das Aufgabengebiet an, erläutert Ostermann. „Wenn man eine bestimmte Tätigkeit anstrebt, dann sollten das allgemeine Freizeitverhalten und der Social Media-Auftritt dazu passen“, so der Fachmann. „Denn je nach Stelle sollte man wenig ,angreifbar‘ sein.“

Was ist bei einer Bewerbung gewünscht, was nicht? Dazu existiert viel Halbwissen.

Foto: yanalya (freepik)

Mit 18 bekommst du bei der Bank oder Sparkasse deines Vertrauens bisweilen auch eine Kreditkarte, die über einen gewissen Kreditrahmen verfügt. Foto: dpa

Endlich 18

Das Girokonto bleibt für junge Erwachsene oft kostenlos

Mit 18 Jahren werden Kinder volljährig. Das hat Folgen. Zum Beispiel beim Girokonto. Denn dafür fallen jetzt möglicherweise Gebühren an – und der Nachwuchs kann Kreditkarten nutzen.

Kinder bekommen oft schon weit vor ihrer Volljährigkeit ein eigenes Konto. Solche Konten werden von den Geldinstituten in der Regel kostenlos angeboten. Doch was passiert nach dem 18. Geburtstag?

Die gute Nachricht: „Für Schüler, Studenten, Auszubildende, Freiwillige im sozialen Jahr und im Wehrdienst bleibt das Girokonto meist weiterhin gratis“, erläutert der Verbraucherzentrale Bundesverband. Das gelte in der Regel auch für die Karte zum Konto.

Sinnvoll ist es trotzdem, einmal die Bedingungen für das Girokonto zu überprüfen. Der Grund: Mitunter verlangen Banken oder Sparkassen ab einem bestimmten Alter einen Nachweis über eine Ausbildung –zum Beispiel eine Immatrikulationsbescheinigung.

Ab dem 18. Lebensjahr steht dir außerdem das Online-Banking normalerweise vollumfänglich zur Verfügung. Das heißt: Jetzt kannst du auf dem elektronischen Weg zum Beispiel auch Überweisungen tätigen. Das ist deshalb gut, weil Überweisungen auf Papier oft teuer sind. Auch kannst du in der Regel Daueraufträge einrichten und Einzugsermächtigungen erteilen.

Eine weitere wichtige Änderung: Nach dem 18. Geburtstag kannst du gegebenenfalls eine sogenannte Charge-Kreditkarte bekommen, die mit einem gewissen Kreditrahmen ausgestattet ist. Je nach Bank werden dafür jedoch unterschiedliche Gebühren berechnet. Viele Banken bieten für Volljährige aber alternativ auch weiterhin die Möglichkeit, eine kostenlose PrepaidKreditkarte zu nutzen, auf die aktiv Guthaben geladen werden muss. –

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