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Lampenverbote ab 2021 & 2023
Frühzeitig über Lampenverbote informiert
In den nächsten zwei Jahren werden Elektroinstallateure und Elektroplaner im Alltag von weiteren Lampenverboten betroffen sein. Besonders im Jahr 2023 wird es mit dem Verbot der T8-Leuchtstofflampen eine einschneidende Veränderung geben. Deswegen machen wir Sie frühzeitig darauf aufmerksam und stehen Ihnen mit starkem Sortiment und Service zur Seite, um diese Hürde zu meistern.
Die bekannte Energieetikette wurde durch die zuständige Kommission der Europäischen Union überarbeitet, womit sich auch die Anforderungen an Lichtquellen grundlegend verändern. Per 1. September 2021 tritt die neue Verordnung «Ecodesign EU 2019/2020» in Kraft und die bisherigen Richtlinien werden ausser Kraft gesetzt. Sie wurde erlassen, damit zukünftig nur effizientere und umweltfreundlichere Produkte in die EU und die Schweiz eingeführt werden.
Die Energieetikette klassifiziert den Energieverbrauch von Elektrogeräten, Lichtquellen, Fahrzeugen und Gebäuden nach sieben Effizienzklassen. Seit dem Beginn der Etikettierung in den 1980er-Jahren hat sich die Energieeffizienz stark erhöht und die Produkte sind in der Klassierung stets besser geworden. Um gerade bei Leuchtmitteln die steigende Effizienz darzustellen, wird die Etikette in diesem Jahr grundlegend angepasst. Die heute besten Produkte im Bereich Lichtquellen finden sich ab 1. September 2021 in Klasse C. So bleibt Spielraum für spätere technische Entwicklungen, welche die Energieeffizienz noch verbessern.
Mit dem Inkrafttreten der neuen Verordnung werden weitere ineffiziente Leuchtmittel verboten bzw. es werden Effizienzanforderungen gestellt, die mit bestimmten Leuchtmitteln nicht erreichbar sind. Dies führt wiederum zu einem Auslauf von ausgewählten konventionellen Leuchtmitteln in den Jahren 2021 und 2023. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der betroffenen Produkte:
Ab 01.09.2021 verboten
• Halogen-Stablampen R7s über 2700lm
• NV-Halogen-Reflektor-Lampen GU 5.3
• Leuchtstoffröhren T2
• Leuchtstoffröhren T5 80W
• Kompaktleuchtstofflampen mit 2-Stift-Sockel
• Einzelne Natriumdampflampen
Ab 01.09.2023 verboten
• Halogenlampen G9
• NV-Halogenlampen G4 und GY6.35
• Leuchtstofflampen T8 (600, 1200 und 1500mm)
Umstellungsprojekte: Alternativen für Leuchtstofflampen T8
Bei Einsätzen in der Industrie ist besonders das Verbot der Leuchtstofflampen T8 ab 1. September 2023 zu beachten. Für die Standardlampen in Büros, Schulen, Verkaufs- und Produktionsflächen des 20. Jahrhunderts stehen heute ausgereifte LED-Alternativen zur Verfügung. Hier ist es lohnend, sich früh über eine Umstellung auf Nachfolgeprodukte Gedanken zu machen.
Es ist anzunehmen, dass ab 2023 die verfügbaren Ersatzprodukte für T8- Röhren rapide abnehmen, da ab dem Verbot lediglich noch ein Abverkauf von Lagerprodukten zugelassen ist. Bei einem Ausfall der Lampen können Sie dann nicht mehr reagieren. Deshalb ist es bei grossflächigen Einsätzen dieser Lampenart wichtig, das Projekt möglichst früh in Angriff zu nehmen. Wir unterstützen Sie dabei mit unserer ganzheitlichen Projektbegleitung: Von der Beratung über die Aufnahme der Bedürfnisse vor Ort und die Planung mit projektierten Lichtlösungen bis hin zur Begleitung bei der Installation unterstützen wir Sie individuell.
Melden Sie sich für eine unverbindliche Beratung unter lichtprojekte@sonepar.ch.
Mit unserem Lampenfinder im Webshop haben Sie zudem ein hilfreiches Tool, um sich über die Alternativen zu informieren.