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SPÖ-FRAUEN
Aktuell Wien
AUSGABE 04/2017
Gewaltschutz in Österreich: Du bist nicht allein!
Soziale Sicherheit
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Die Anrechnung des Partnereinkommens bei der Notstandshilfe wurde abgeschafft. Das ist ein Meilenstein für die finanzielle Unabhängigkeit von Frauen, sagt die Vorsitzende der Wiener SPÖ-Frauen Stadträtin Renate Brauner. Seite 5
WO GIBT ES HILFE BEI GEWALT? 24 - STUNDEN FRAUENNOTRUF TEL: 01/71 71 9 WWW.INTERVENTIONSSTELLE-WIEN.AT POLIZEI: 133
frauen.spoe.at
Sexuelle Belästigung
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Jede intensive und entwürdigende sexuelle Belästigung ist strafbar. Für dieses Gesetz haben die SPÖ-Frauen lange gekämpft. Die Widerstände waren groß. Seite 4
FRAUENHELPLINE: 0800 222 555 POLIZEI: 133
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twa jede fünfte Frau in Österreich ist von Gewalt betroffen. Jedes Jahr finden einige tausend Frauen und Kinder Hilfe in Gewaltschutzzentren oder Zuflucht in den österreichischen Frauenhäusern. Es gibt ein dichtes Netz an Beratungsund Hilfseinrichtungen. Welche Gesetze Frauen schützen und wo sie sich hinwenden können – das steht im Mittelpunkt dieser Ausgabe. Seite 2
SMS POLIZEI-NOTRUF FÜR GEHÖRLOSE: 0800 133 133 EURONOTRUF: 112
FRAUEN BERATEN FRAUEN Onlineberatung zu frauenspezifischen Themen WWW.FRAUENBERATENFRAUEN.AT
WWW.GEWALTSCHUTZZENTRUM.AT | 0800 222 555
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Gewalt in der Beziehung: Wenn Hilfe dringend nötig ist.
WO GIBT ES HILFE BEI GEWALT?
Pamela Rendi-Wagner bei der Präsentation des Projekts „Der Gewalt keine Chance!“
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as Gefühl der Aussichtslosigkeit – das ist es woran sich Frauen später oft erinnern, wenn sie sich aus einer gewalttätigen Beziehung befreit haben. Wut, Scham, Verzweiflung, zwischendurch immer wieder die Hoffnung es könnte sich alles zum Guten wenden. Mitunter zeigen sich Gewalttäter am Anfang einer Beziehung noch aufmerksam und zuvorkommend. Später ist es oft schwer auszumachen, wann aus Beteuerungen wie „Ich bin verrückt nach dir“ ein „Du gehörst mir“ geworden ist. Der Wunsch nach Kontrolle und Unterdrückung manifestiert sich schleichend. Gewalt gegen Frauen ist kein Einzelfall, sie ist Ausdruck des ungleichen Machtverhältnisses zwischen Männern und Frauen. Jede fünfte Frau Die Zahl der Frauen, die Gewalt in ihrer Beziehung erleiden, ist erschreckend hoch. Schätzungen zufolge ist jede fünfte Frau in Österreich einmal in ihrem Leben von Gewalt in ihrem nahen Umfeld betroffen. Diese Schätzung beruht auf den Daten der Hilfseinrichtungen. Jedes Jahr finden einige tausend Frauen und
Kinder Hilfe in Gewaltschutzzentren oder Zuflucht in den österreichischen Frauenhäusern. Aber die Dunkelziffer ist hoch. Viele scheuen sich davor Hilfe zu rufen. Zu groß ist das Gefühl, selbst versagt zu haben. Einige versuchen die Situation selbst zu verändern und wagen es nicht, sich jemanden anzuvertrauen. Es überwiegt die Angst vor dem Partner und den möglichen Konsequenzen. Dazu kommen finanzielle Sorgen und Nöte. Du bist nicht allein Gewalt zu erleiden, macht viele sprachlos. Die Unberechenbarkeit der Täter treibt die Opfer zur Verzweiflung, zerstört ihr Selbstwertgefühl und raubt ihnen ihre Würde. Wichtig ist es daher zu erkennen: Frauen, die von Gewalt betroffen sind, sind nicht allein. Es braucht Mut, sich aus einer gewalttätigen Beziehung zu befreien. Mit Hilfe von außen wird es leichter. Es gibt einen Weg aus der Gewalt Österreich hat ein dichtes Netz an Hilfseinrichtungen. Frauenhäuser geben Schutz. Die gesetzlich eingerichteten Gewaltschutzzentren existieren zur Unterstützung der Opfer von
Gewalt, bieten Beratung und helfen bei den wichtigsten Schritten, wie bei der Beantragung einer Einstweiligen Verfügung. Die Mitarbeiterinnen von Gewaltschutz- und Frauenberatungseinrichtungen entwickeln gemeinsam mit den Frauen Sicherheitspläne. Es ist gut zu wissen, was wann getan werden muss, sich austauschen zu können und von den eigenen Sorgen und Befürchtungen zu sprechen. Irgendwann lässt die Angst nach und der Weg in die Zukunft ist frei. Nicht von heute auf morgen. Schritt für Schritt.
Was tun bei Gewalt?
„Niemand ist den Frauen gegenü ber aggressiver od er herablassender als ein Mann, der seiner Männlich keit nicht ganz siche r ist.“ Simone de Beauvoir
frauen.spoe.
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Bei akuter Gewalt sofort die Polizei – 133 – rufen. Die Polizei kann den Gefährder sofort aus der Wohnung weisen. Das Betretungsverbot gilt zwei Wochen. Ein Antrag auf Einstweilige Verfügung für längerfristigen Schutz muss beim Bezirksgericht des Wohnortes gestellt werden. Die Frauenhelpline 0800 222 555 ist rund um die Uhr erreichbar. Hier gibt es Auskunft, wo es Hilfe gibt und was zu tun ist. Kostenlose Beratung und Hilfe gibt es auch bei den Gewaltschutzzentren in ganz Österreich. Adressen und Öffnungszeiten finden Sie hier: www.gewaltschutzzentrum.at
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Foto: Knie
F Sonja Hammerschmid und Muna Duzdar starteten Initiativen zur Aufklärungsarbeit in Schulen
Aktiv #GegenHassimNetz Toolkit für Beratungseinrichtungen, Beratungsstelle #GegenHassimNetz, Offensive gegen Cybermobbing in den Schulen
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ine der neuen Gewaltformen, die in den letzten Jahren verstärkt aufgekommen ist, ist Hass im Netz. Frauen und Mädchen sind hier besonders betroffen - die im Internet auftretende Aggression nimmt oft deutliche frauenverachtende Züge an. Die gute Nachricht ist aber, dass die Gesetze dazu in den letzten Jahren sukzessive verschärft wurden – inzwischen sind auch Cyberstalking oder Verhetzung auf Grund des Geschlechts im Internet unter Strafe gestellt. Aber bisher gibt es wenig Expertise auf dem Gebiet, was ich einer Frau raten kann wie mit Hasspostings oder Cyberstalking umgegangen werden kann. Aus diesem Grund wurden vor kurzem drei wichtige Initiativen ins Leben gerufen: Toolkit für Beratungseinrichtungen So haben Pamela RendiWagner als Frauenministerin und Muna Duzdar als Digitalisierungsstaatssekretärin in Kooperation mit der Universität Wien und der Opferschutzeinrichtung Weißer Ring ein Projekt in Angriff genommen, das Beraterinnen in Frauenberatungseinrichtungen gut unterstützt. Dafür
wird ein Toolkit erstellt, auf das Beraterinnen in Frauenberatungszentren zurückgreifen können (z.B. Leitfaden mit juristischen Informationen). Dieses Toolkit wird ab Anfang 2018 verfügbar sein. Beratungsstelle #GegenHassimNetz Erstmalig wurde auch eine Anlaufstelle für alle Menschen in Österreich geschaffen, die von Hasspostings, Cybermobbing und anderen Formen der Diskriminierung betroffen sind: Die Beratungsstelle #GegenHassimNetz unterstützt und berät Opfer sowie Zeuginnen und Zeugen von verbaler und psychischer Gewalt im Internet. Das niederschwellige Angebot ist kostenlos. Die Beratungsstelle wird von fünf
juristisch und psychosozial geschulten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der gemeinnützigen Organisation ZARA – Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit betreut. Offensive gegen Cybermobbing in der Schule Cybermobbing beginnt oft schon in der Schule. Daher hat Sonja Hammerschmid als Bildungsministerin schon Anfang des Jahres 2017 eine Offensive gegen Cybermobbing gestartet. Diese betreibt in Kooperation mit Saferinternet.at und Mimikama Aufklärungsarbeit an den Schulen. Es ist wichtig, dass wir Hass im Netz auf allen Ebenen begegnen und die Kinder und Jugendlichen im Umgang mit der digitalen Welt schulen.
Service: Frauenberatungseinrichtungen: https://www.bmgf.gv.at/home/frauenservice/ Beratungsstelle #GegenHassimNetz: Schönbrunner Straße 119/13, 1050 Wien Telefon: +43 1 236 55 34 | E-Mail: beratung@zara.or.at Web/Chat/Meldeformular: beratungsstelle.counteract.or.at Offensive gegen Cybermobbing in Schulen: https://www.saferinternet.at/cyber-mobbing/
rauen sollen wissen, wo es Hilfe bei Gewalt gibt und dass sie nicht alleine sind. Dieses Thema steht im Mittelpunkt dieser Ausgabe des SPÖ-Frauen Aktuell. Auch bei neuen Formen der Gewalt, wie Hass im Netz gibt es wirksame Initiativen, die wir Ihnen vorstellen möchten. Gesetze, die Frauen schützen Wir haben in Österreich gute Gewaltschutzgesetze. Dafür machen wir uns stark. Auch beim Thema Sexuelle Belästigung haben wir einen Weg beschritten, der in Europa als Vorbild gilt. Denn bereits mit Beginn des Jahres 2016 wurde das Strafrecht in Österreich verschärft. Seither gibt es einen erweiterten Schutz vor sexueller Belästigung. Der Weg dahin war langwierig und die Widerstände groß. Sechs Jahre und intensive Verhandlungen mit drei JustizministerInnen hat es gebraucht, bis wir SPÖ-Frauen uns durchsetzen konnten. Mut machen Sich gegen Übergriffe und Gewalt zur Wehr zu setzen, dazu braucht es Mut. Dass so viele Frauen Gewalt erleiden oder sexueller Belästigung ausgesetzt sind, ist ein Ausdruck der ungleichen Machtverhältnisse zwischen Frauen und Männern in unserer Gesellschaft. Die zahlreichen Reaktionen, Protestbewegungen wie #MeToo und #aufschrei zeigen, wie wichtig das Thema ist. Gemeinsam kämpfen wir Frauen für unsere Rechte!
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ür viele Frauen gehört es leider zum Alltag: Unerwünschte Berührungen, Umarmungen oder Küsse. Eine informelle Umfrage der SPÖ-Frauen in ganz Österreich zeigt, dass etwa jede zweite Frau sexistische Übergriffe bereits einoder mehrmals erlebt hat. Die SPÖ-Frauen haben lange dafür gekämpft, dass es eine gesetzliche Handhabe gegen sexuelle Belästigung gibt. Der Widerstand war groß. Anfang 2016 ist die Strafrechtsreform in Kraft getreten. Seither ist jede intensive und entwürdigende sexuelle Belästigung strafbar. Österreich ist mit diesem Gesetz international ein Vorbild. Ein neuer Aufschrei Weltweite Empörung löste in jüngster Zeit der Skandal um den Filmproduzenten Harvey Weinstein aus, der zahlreiche Frauen sexuell missbraucht haben soll. Unter dem Hashtag #MeToo rief die Schauspielerin Alyssa Milano Frauen auf, sich dem Protest anzuschließen. Seither twittern hunderttausende Frauen und auch Männer, wie sie von Bekannten oder Fremden sexuell belästigt wurden. Eine offene Debatte über Sexismus startete vor einigen Jahren auch die Feministin Anne Wizorek. Im Jänner 2013 schrieb sie auf Twitter: „Wir sollten diese Erfahrungen unter einem Hashtag sammeln. Ich schlage #aufschrei vor“. Die Reaktion war enorm. Bereits in den ersten zwei Wochen nutzten rund 60.000 Frauen und Männer diese Initiative, um auf das Thema aufmerksam zu machen.
SPÖ-Frauen haben sich durchgesetzt Sexuelle Belästigung darf nicht toleriert werden. Schon 2009 starteten die SPÖ-Frauen eine Initiative für eine Novelle des Strafgesetzbuches. Die damalige Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek verhandelte in der Folge mit drei JustizministerInnen: Claudia BandionOrtner, Beatrix Karl und Wolfgang Brandstetter. Die Bedenken waren groß und der Widerstand enorm. Schließlich setzten sich die SPÖ-Frauen durch. Im Juli 2015 wurde die Strafrechtsnovelle beschlossen, im Jänner 2016 trat sie in Kraft. Die Novelle zielte darauf ab, den höchstpersönlichen Lebensbereich mehr zu schützen. Die Strafen für Sexual- und Gewaltdelikte wurden angehoben, zusätzliche Delikte wie Cybermobbing oder Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung wurden unter Strafe gestellt. Bei Vergewaltigung können seither auch solche Fälle erfasst werden, bei denen das Opfer zu keiner Gegenwehr mehr fähig ist. Ein Nein genügt. Auch ein Verbot von Zwangsverheiratung wurde verankert. Bewusstsein schaffen Sexismus und Gewalt dürfen nicht toleriert werden. Es braucht klare Grenzen und Strafen, aber auch ein gesellschaftliches Umdenken. Immer mehr Frauen trauen sich mit ihren Erfahrungen an die Öffentlichkeit. Das macht Mut.
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Sexuelle Belästigung: Frauen wehren sich
So sind Sie durch das Strafrecht geschützt: •
Jede intensive und entwürdigende sexuelle Belästigung ist strafbar.
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Ein Nein muss genügen: Wenn ein Täter eine sexuelle Handlung gegen den erkennbaren Willen des Opfers setzt, ist das strafbar.
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Gewalt in der Familie wurde als Erschwernisgrund eingeführt.
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Der Schutz für Opfer wurde ausgebaut.
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Die Strafen für Körperverletzungen wurden erhöht.
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„Verschleppt werden“ ins Ausland zum Zweck der Zwangsverheiratung wird bestraft.
HILFE BEI SEXUELLER BELÄSTIGUNG AM ARBEITSPLATZ GLEICHBEHANDLUNGSANWALTSCHAFT: kostenlose Info: 0800 206 119 www.gleichbehandlungsanwaltschaft.at
ARBEITERKAMMER:
TATORT ARBEITSPLATZ:
Informieren Sie sich über Ihre Rechte! www.arbeiterkammer.at
Initiative der Gewerkschaft vida email: tatortarbeitsplatz@vida.at
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ine der in den Medien im Nationalratswahlkampf 2017 am meisten diskutierten Fragen war, wie es die Parteien mit der Sicherheit halten. Meist wurde damit polizeiliche Sicherheit gemeint, aber für Frauen ist die Frage der Sicherheit eine viel umfassendere. Es ist für Frauen wichtig, dass sie selbständig und frei von Gewalt leben können. Das bedeutet aber auch, dass neben polizeilicher auch soziale Sicherheit herrschen muss. Und das muss uns etwas wert sein.
Die Aufgabe der Politik ist es, genau diese soziale Sicherheit zu vermitteln. Aus diesem Grund haben wir in den letzten Monaten auch eine Reihe wichtiger Maßnahmen umgesetzt: Von der Abschaffung des Pflegeregresses, die mit 1. Jänner 2018 in Kraft tritt, über die Pensionserhöhung, die für Pensionen bis 1.500 Euro 2,2 Prozent beträgt
und vor allem Frauen nutzt, bis hin zum weiteren Ausbau der Kinderbetreuung, der zumindest nächstes Jahr gesichert ist, konnte vieles beschlossen werden. Denn für uns Sozialdemokratinnen ist soziale Sicherheit mehr wert.
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Denn Frauen wollen wissen, ob sie nach der Babypause wieder in einen Beruf einsteigen können, weil ihr Kind gut in einer qualitätsvollen Kinderbetreuungseinrichtung versorgt
ist. Oder ob sie ein Einkommen oder eine Pension haben von der sie selbständig leben können. Oder ob die Gesundheitsversorgung in ihrer Umgebung funktioniert und für die Angehörigen gut gesorgt ist, wenn sie pflegebedürftig sind oder für sie selber gut gesorgt wird, wenn sie selber pflegebedürftig werden.
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(Soziale) Sicherheit ist mehr wert
Eigenständige Notstandshilfe Meilenstein für eine finanzielle Unabhängigkeit
Eigenständige Notstandshilfe – ohne Anrechnung des Partnereinkommens erreicht In der letzten Nationalrats- und Bundesratssitzung der letzten Parlamentsperiode konnte noch ein Meilenstein geschaffen werden: Jahrelanger Druck von Frauenorganisationen und vor allem auch der SPÖ-Frauen führte dazu, dass die Anrechnung des Partnereinkommens bei der Notstandshilfe abge-
schafft wurde. Das ist eine wichtige Maßnahme, um die finanzielle Unabhängigkeit von Frauen zu garantieren. Wer jahrelang in das System eingezahlt hat, soll diese Leistung auch bekommen. Die Notstandshilfe schließt direkt an das Arbeitslosengeld an. Frauen haben dafür oftmals jahrelang eingezahlt, aber ihnen wurde aufgrund der
Gesetzeslage diese Leistung verwehrt. Und das nur, weil das Einkommen des Partners zu hoch war. So wurden 2014 insgesamt 16.336 Anträge abgelehnt beziehungsweise eingestellt, weil das Einkommen des Partners mitgerechnet wurde – hier waren die Grenzen sehr niedrig angesetzt. 82 Prozent der Betroffenen waren Frauen. Diesen Frauen steht nun erstmalig zu, dass sie finanziell von ihrem Partner unabhän-
„Wir alle haben uns immer wieder daran zu erinnern, dass Mut und Zivilcourage die Wirklichkeit zum Besseren verändern können." Barbara Prammer
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gig leben können. Mit dieser im Plan A von Christian Kern fixierten Maßnahme ermöglichen wir, dass Betroffene nicht mehr in die Armut abrutschen.
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WO GIBT ES HILFE BEI GEWALT? Österreichweit Frauennotruf 0800 222 555 Onlineberatung für Frauen und Mädchen Frauen beraten Frauen Aus ganz Österreich können sich Frauen über das Internet beraten lassen – rund um die Uhr, schnell, anonym und kostenlos. Innerhalb von 48 Stunden erhalten Frauen eine Erstberatung in einem datensicheren Onlinesystem. Sie können sich mit einem selbst gewählten Passwort auf der Website einloggen. Wichtig dabei: es werden keine Spuren im Netz hinterlassen. Es muss keine E-Mail Adresse angegeben werden. Und vor allem: es ist für viele Frauen, die keine Beratungsstelle aufsuchen können oder wollen, eine Möglichkeit, Hilfe zu bekommen. www.frauenberatenfrauen.at MonA-Net Mädchen online Austria Netzwerk Mädchen aus ganz Österreich können sich anonym an den MonA-Net-Helpdesk wenden, wo sie zu all ihren Problemen und Fragen von einer Psychologin und Sozialpädagogin informiert und beraten werden. Eine akademische Bildungs- und Berufsberaterin bietet auch Onlineberatung an. www.mona-net.at/helpdesk
Gewaltschutzeinrichtungen und Fr 24-Stunden Frauennotruf: 01/71 71 9 Telefon: 01/71 71 9 (rund um die Uhr) E-Mail: frauennotruf@wien.at | www.frauennotruf.wien.at Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie Neubaugasse 1/3 1070 Wien Telefon: 01/585 32 88 E-Mail: office@interventionsstelle-wien.at www.interventionsstelle-wien.at Interventionsstelle für Betroffene von Frauenhandel IBF (Verein LEFÖ) Lederergasse 35/12-13, 1080 Wien Telefon: 01/796 92 98 | E-Mail: ibf@lefoe.at www.lefoe.at Notruf. Beratung für vergewaltigte Frauen und Mädchen: 01/523 22 22 Fachberatungsstelle bei sexualisierter Gewalt an Frauen und Mädchen Rötzergasse 13/8, 1170 Wien E-Mail: notruf@frauenberatung.at | www.frauenberatung.at Notruf der Wiener Frauenhäuser 01/05 77 22 (rund um die Uhr) Amerlingstraße 1/6, 1060 Wien E-Mail: verein@frauenhaeuser-wien.at www.frauenhaeuser-wien.at
Beratungsstelle des Vereins der Wiener Frauenhäuser Vivenotgasse 53, 3. Stock, 1120 Wien Telefon: 01/512 38 39 E-Mail: best@frauenhaeuser-wien.at www.frauenhaeuser-wien.at/beratungsstelle.htm Beratungsstelle COURAGE Wien Windmühlgasse 15/1/7, 1060 Wien Telefon: 01 585 69 66 E-Mail: info@courage-beratung.at Beratungsstelle für sexuell missbrauchte Mädchen und junge Frauen Ziegelofengasse 33/2, 1050 Wien Telefon: 01 587 10 89 E-Mail: maedchenberatung@aon.at FEM Süd Frauengesundheitszentrum im Kaiser Franz-Josef-Spital, Kundratstraße 3, 1100 Wien Telefon: 01 601 91-5201 E-Mail: femsued.post@wienkav.at Frauen beraten Frauen Beratungsstellen Seitenstettengasse 5/7, 1010 Wien Lehargasse 9/2/17, 1060 Wien Telefon: 01 587 67 50 | E-Mail: office@frauenberatenfrauen.at
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rauenberatungsstellen in Wien HEMAYAT Betreuungszentrum für Folter- und Kriegsüberlebende Sechsschimmelgasse 21, 1090 Wien Telefon:01 216 43 06 E-Mail: office@hemayat.org
SELBSTLAUT – Gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen Thaliastraße 2/2A, 1160 Wien Telefon: 01 810 90 31 E-Mail: office@selbstlaut.org
Integrationshaus Psychosoziale Intensivbetreuung Engerthstraße 163, 1020 Wien Telefon:01 212 35 20 E-Mail: info@integrationshaus.at
Tamar Beratungsstelle für misshandelte und sexuell missbrauchte Frauen, Mädchen und Kinder Wexstraße 22/3/1, 1200 Wien Telefon: 01 33 404 37 E-Mail: beratungsstelle@tamar.at
LEFÖ – Beratung, Bildung und Begleitung für Migrantinnen Kettenbrückengasse 15/4, 1050 Wien Telefon: 01 581 18 81 | E-Mail: office@lefoe.at Netzwerk österreichischer Frauen- und Mädchenberatungsstellen Stumpergasse 41-43/2/3 , 1060 Wien Telefon: 01 595 37 60 E-Mail:netzwerk@netzwerk-frauenberatung.at Orient Express – Beratungs-, Bildungs- und Kulturinitiative für Frauen Gegen Zwangsheirat & Gegen Genitalverstümmelung Schönngasse 15-17/Top 2, 1020 Wien Telefon: 01 728 97 25 E-Mail: office@orientexpress-wien.com
100 Jahre Frauenwahlrecht Der Kampf um das Frauenwahlrecht war langwierig. Als 1907 das allgemeine und gleiche Männerwahlrecht eingeführt wurde, verstärkte die sozialdemokratische Partei ihren Kampf um die Einführung des Frauenwahlrechts. 1910 wurde auf der zweiten internationalen Frauenkonferenz beschlossen, alljährlich einen Frauentag für den Kampf um das Frauenwahlrecht durchzuführen. 1918 war es dann endlich so weit.
1918
1919
Das allgemeine, gleiche, geheime und direkte Wahlrecht für Männer und Frauen wird in Österreich eingeführt.
Frauen wählen zum ersten Mal in Österreich. Acht Frauen ziehen ins Parlament ein, sieben davon sind Sozialdemokratinnen.
1934 - 45
In der Zeit des Austrofaschismus und des Nationalsozialismus in Österreich war die Sozialdemokratie verboten. Mutige Frauen wie Rosa Jochmann haben auch in der Illegalität für Frauenrechte gekämpft.
Proft – Therese Schlesinger – Amalie Seidel – Maria Tusch
1975
1945
Die „Fristenregelung“ tritt in Kraft. Eine groß angelegte Familienrechtsreform bringt mehr Rechte für Frauen. Buben und Mädchen werden an öffentlichen Schulen gemeinsam unterrichtet.
Wiederbegründung der sozialdemokratischen Frauenorganisation.
1979
Das Gleichbehandlungsgesetz für die Arbeitswelt tritt in Kraft. Sexuelle Belästigung gilt als Diskriminierung.
Anna Boschek – Emmy Freundlich – Adelheid Popp – Gabriele
1989
1985
Vergewaltigung und geschlechtliche Nötigung in der Ehe und in Lebensgemeinschaften sind strafbar.
1. Quotenregelung einer Partei (SPÖ: 25 Prozent)
2011
2009
Gender Budgeting wird in der Verfassung verankert.
Verpflichtende Einkommenberichte für Betriebe, Gehaltsangaben in Stelleninseraten und der Gehaltsrechner schaffen mehr Transparenz.
2015
Elternkarenz-Anspruch für lesbische Paare. Babymonat im öffentlichen Dienst gilt auch für gleichgeschlechtliche Paare und Adoptiveltern.
2014
2017
2016
2018
Zeit für ein neues Frauenvolksbegehren
1997
Das erste Gewaltschutzgesetz tritt in Kraft. Erstes Frauenvolksbegehren in Österreich.
Verschärftes Statut zur Erreichung der Quote im Nationalrat wird am SPÖ-Bundesparteitag beschlossen.
Erstmals erreicht die SPÖ im Nationalrat einen Frauenanteil von über 44 Prozent.
Verschärfung des Sexualstrafrechts.
Am 1.1. 2018 tritt die 30-Prozent-Quote im Aufsichtsrat großer Unternehmen in Kraft.
1978
Die Abschaffung der „väterlichen Gewalt“. In Wien wird das erste Frauenhaus Österreichs eröffnet.
Lass dir dein Recht nicht von rechts nehmen!
Impressum: SPÖ-Frauen, Löwelstraße 18, 1010 Wien | Druck: Donau-Forum-Druck, 1230 Wien
Sozialdemokratische Frauenministerinnen
Johanna Dohnal
Helga Konrad
Barbara Prammer
Doris Bures
Heidrun Silhavy
Gabriele Heinisch-Hosek
Sabine Oberhauser
Pamela Rendi-Wagner