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Eigenfinanzierungsquote

Die Eigenfinanzierungsquote von 108,3% zeigte, dass die Stadt Graz laufende und einmalige Auszahlung mit Eigenmitteln finanzieren konnte.

Die Eigenfinanzierungsquote gab die eigene Finanzierungskraft der Gemeinde an. Sie zeigte, in welchem Ausmaß die Einzahlungen der operativen und investiven Gebarung durch die Ausgaben der operativen und investiven Gebarung gedeckt wurden.

Einzahlungen operative Gebarung + Einzahlungen investive Gebarung (MVAG 31 + MVAG 33)

Auszhlg. operative Gebarung + Auszhlg. investive Gebarung (MVAG 32 + MVAG 34)

Werte der EFQ unter 100% waren so zu interpretieren, dass laufende und einmalige Ausgaben nicht zu 100% mit Eigenmitteln finanziert werden konnten. Fehlende Finanzmittel mussten entweder aus Rücklagen oder mittels Fremdkapital (Schuldenaufnahmen) abgedeckt werden. Als kritisch waren allgemein Werte unter 95% anzusehen.

Die Eigenfinanzierungsquote im Jahr 2022 verbesserte sich im Vergleich zum Vorjahr (Vorjahrswert: 92,69%). Nicht berücksichtigt war der Einmaleffekt der Jahre 2020 bis 2022 bezüglich des Verkehrsfinanzierungsvertrages, welcher die Eigenfinanzierungsquote erhöhte.

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