HALLSTADT MAGAZIN Amtsblatt für die Stadt Hallstadt
Dezember 2017
Artothek: Startschuss zur Ausleihe gefallen In den ersten beiden Stunden nach der Eröffnung der Artothek wurden bereits fünf Kunstwerke ausgeliehen. Das erste, „worklab V“ des Bamberger Künstlers Jürgen Schabel, ging nach Bischberg, drei blieben in Hallstadt und eines ging sogar in den Nachbarlandkreis Lichtenfels. Auch an den folgenden Tagen liehen weitere Interessierte Kunstwerke aus. Ein rundum gelungener Startschuss für die erste Artothek Nordbayerns, der im Rahmen des Herbstmarktes in der Stadtbücherei St. Kilian fiel.
Unsere beiden Bürgermeister im Gespräch mit Michael Mohnkorn, Regierung von Oberfranken. Solange das vorgesehene Gebäude, die Fischergasse 6, noch saniert wird, übernimmt das Bücherei-Team rund um Claudia Helmreich die Ausleihe. Bürgermeister Thomas Söder: „Es freut uns sehr, dass wir nun mit der Ausleihe starten können. Ein großer Dank an das engagierte BüchereiTeam.“ Unter den rund 100 Besucherinnen und Besuchern waren auch einige Künstlerinnen und Künstler, deren Werke die Stadt Hallstadt gekauft hat und nun zur Ausleihe anbietet. Die Künstler freuen sich sehr über die neue Chance, ihre Werke mehr Menschen zugänglich machen zu können. „Jeder kann bei uns in Hallstadt so einfach ein Kunstwerk ausleihen wie in anderen Kommunen ein Buch“, freut sich Bürgermeister Thomas Söder.
Das erste entliehene Kunstwerk „worklab V“ verbleibt für die kommenden drei Monate in Bischberg. Büchereileiterin Claudia Helmreich (links) und der Künstler, Jürgen Schabel (rechts), freuten sich mit der Entleiherin.
Wie funktioniert die Ausleihe? Privatpersonen (ab 18 Jahren) können
LOKALES ein Kunstwerk gegen eine Gebühr in Höhe von sieben Euro für drei Monate zu Hause aufhängen, Gewerbekunden zahlen für den gleichen Zeitraum zehn Euro. Ein Verlängerungsmonat ist möglich und schlägt mit drei Euro zu Buche. Ein Leseausweis der Stadtbücherei St. Kilian ist nicht zwingend erforderlich – Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) genügen. Kauf möglich Falls Sie am entliehenen Kunstwerk so großen Gefallen gefunden haben, dass Sie dieses behalten möchten, können Sie es auch käuflich erwerben. Hier hilft Ihnen unser Kämmerer Markus Pflaum. Die entsprechenden Preise befinden sich zusammen mit Angaben zum Kunstwerk auf kleinen Exposés oder im ausliegenden Katalog. (js) Weitere Informationen: artothek.hallstadt.de
Auch einige Künstlerinnen und Künstler kamen zur Eröffnung der Artothek in die Stadtbücherei St. Kilian.
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Das HALLSTADT MAGAZIN ist das Amtsblatt für die Stadt Hallstadt mit dem Ortsteil Dörfleins.
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(nur für akute Notfälle wie z.B. Rohrbrüche, Wassereinbrüche u.Ä.)
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Öffnungszeiten Wertstoffhof Hallstadt Dienstag 15.00 bis 17.00 Uhr Donnerstag 14.00 bis 17.00 Uhr Samstag 10.00 bis 13.00 Uhr Sprechzeiten der Stadtverwaltung Marktplatz 2 (Rathaus) Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr Bürgeramt zusätzlich Donnerstag 8.00 bis 12.00 und 13.00 bis 18.00 Uhr Termine mit dem Ersten Bürgermeister Thomas Söder nach telefonischer Anmeldung, Tel. 0951 750 -13
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Verantwortlich für den amtlichen Teil ist der Erste Bürgermeister. Alle Veröffentlichungen, die mit - Stadt Hallstadt - enden, sind amtliche Veröffentlichungen. Verantwortlich für den kirchlichen Teil ist der jeweilige Pfarrer, für die Vereinsnachrichten der zuständige Vorstand. Namentlich gezeichnete Artikel geben die Meinung des Autors wieder. Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos, Zeichnungen usw. wird keine Haftung übernommen. Der Schreiber akzeptiert Textkürzungen. Für eine korrekte Wiedergabe der Texte übernimmt die Redaktion keine Haftung, auch dann nicht, wenn dadurch irgendwelche Folgeschäden für den Verein bzw. Schreiber entstehen sollten. Herausgeber: Stadtverwaltung Hallstadt Verantwortlich: Erster Bürgermeister Thomas Söder Dienstgebäude: Marktplatz 2 · 96103 Hallstadt Telefon 0951 750-0 · Telefax 0951 750-39 E-Mail: stadt@hallstadt.de Internet: www.hallstadt.de Erscheinungsweise: Monatlich, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet Redaktion: Pressestelle Stadt Hallstadt Telefon 0951 750-54 E-Mail: presse@hallstadt.de Die gesamte Zeitung ist urheberrechtlich geschützt, soweit sich aus dem Urheberrechtsgesetz und sonstigen Vorschriften nichts anderes ergibt. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Bildernachweis: Stadt Hallstadt, Pressestelle, privat (mit freundlicher Genehmigung) oder aus der Bilddatenbank Pixelio unter www.pixelio.de
Erscheinungstermin: 1. Dezember 2017
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Redaktionsschluss für Januar 2018: 8. Dezember 2017
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AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hallstadt West II und III“ Der Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Hallstadt hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.11.2017 den Entwurf des Bebauungsplanes „Hallstadt West II und III“ in der Fassung vom 13.11.2017 gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst die Flurnummer/Flurstücknummer 2391 der Gemarkung Hallstadt und wird wie folgt umgrenzt: -
im Norden durch angrenzende Bebauung (Fl. Nr. 2403/04 und 2403/11) im Osten durch angrenzende Bebauung (Fl. Nr. 2377) im Süden durch angrenzende Bebauung (Fl. Nr. 2390/9) im Westen durch die Straße „Steinlachenstraße“ mit angrenzender Bebauung
Der Geltungsbereich ist im beiliegenden Lageplan dargestellt. Die öffentliche Auslegung findet in der Zeit vom 11. Dezember 2017 bis einschließlich 19. Januar 2018 während der allgemeinen Dienstzeiten im Bauamt (Dachgeschoss) der Stadt Hallstadt, Marktplatz 2, 96103 Hallstadt, statt. Die Unterlagen sind ebenfalls im Internet auf der Homepage der Stadt Hallstadt unter www.hallstadt.de zu finden. Während dieser Zeit werden auch Informationen über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gegeben und die Gelegenheit zur schriftlichen oder mündlichen (zur Niederschrift) Stellungnahme gegeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können (§ 3 Abs. 2 Nr.2 BauGB).
Stadt Hallstadt Hallstadt, den 16.11.2017
Thomas Söder Erster Bürgermeister
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AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Haushaltssatzung der Stadt Hallstadt, Landkreis Bamberg, für das Haushaltsjahr 2017 Aufgrund der Artikel 63 ff, der Gemeindeordnung erlässt der Stadtrat folgende Haushaltssatzung:
§1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf je und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf je festgesetzt.
29.916.100,00 € 15.442.400,00 €
§2 Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden nicht aufgenommen.
§3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§4 Die Steuersätze (Hebesätze) für Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuern a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) b) für die Wohnbebauung (B) 2. Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag
250 v.H. 250 v.H. 310 v.H.
§5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.000.000 € festgesetzt.
§6 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2017 in Kraft. Hallstadt, den 29.05.2017
Thomas Söder Erster Bürgermeister 4
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AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Richtlinie der Stadt Hallstadt über die Gewährung von Zuschüssen zu den Kosten der Beschaffung und des Einbaus von Anlagen zur Nutzung von Solarthermie (In der ab 01.01.2018 gültigen Fassung) I. Allgemeine Beschreibung des Förderbereichs 1.
Zweck der Förderung Zum Schutz der Umwelt und im Interesse der Verbesserung der Luftqualität wird die Nutzung von Solarthermie durch die Stadt Hallstadt gefördert. Die Förderung gilt sowohl für private als auch landwirtschaftliche und gewerbliche Zwecke.
2.
Gegenstand der Förderung
2.1. Gegenstand der Förderung sind die Anschaffung, Errichtung und Inbetriebnahme von marktgängigen Anlagen zur Nutzung der Solarthermie für Brauchwassererwärmung, und zwar Sonnenkollektoranlagen mit einer Leistung nicht unter 0,5 kW. Marktgängig sind Anlagen, die in Serie hergestellt und im Handel angeboten werden. 2.2. Nicht gefördert werden Sonnenkollektoranlagen für Schwimmbäder und Anlagen zur Stromerzeugung. 3.
Zuwendungsempfänger Zuwendungen können natürliche und juristische Personen mit Ausnahme des Staates erhalten, die Eigentümer, Pächter oder Mieter des Anwesens sind, auf denen die Anlagen gem. Nr. 2.1. errichtet werden sollen. Pächter und Mieter benötigen die schriftlich erteilte Erlaubnis des jeweiligen Eigentümers des Anwesens für die Errichtung und den Betrieb der Anlage. Ausgeschlossen sind die Hersteller von Anlagen gem. Nr. 2.1. oder deren Komponenten, sowie Personen, die solche Anlagen planen, errichten oder damit Handel treiben.
4.
Zuwendungsvoraussetzungen
4.1. Vorhaben, die vor der Erteilung des Bewilligungsbescheids begonnen worden sind, können nicht gefördert werden. Die Bewilligungsbehörde kann in besonders begründeten Einzelfällen auf Antrag einem vorzeitigen Vorhabensbeginn zustimmen. Als Vorhabensbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrags zu werten. Bei Verstoß gegen diese Richtlinie oder gesetzliche Vorschriften oder im Falle falscher Angaben, wird der Bewilligungsbescheid aufgehoben. Zu Unrecht ausbezahlte Beträge sind zurückzuzahlen. Wird die Anlage vor Ablauf der Mindestlaufzeit stillgelegt, so ist der gesamte Zuschuss zurückzuzahlen. 4.2. Die Zuwendung wird nur gewährt, wenn keine Zuwendung von Bund/Land oder vergleichbaren Förderprogrammen gewährt wird. Keine Zuwendung in diesem Sinne sind Darlehen, auch wenn diese zeitverbilligt oder zinslos gewährt werden. 4.3. Verschiedene Anlagen innerhalb dieses Förderprogramms nebeneinander können nicht bezuschusst werden. Innerhalb eines Anwesens (wirtschaftliche Einheit) bzw. eines Gebäudes wird nur eine Anlage bezuschusst.
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AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN 4.4. Das Vorhaben muss in der Stadt Hallstadt durchgeführt werden. Die geförderte Anlage muss an dem im Antrag benannten Standort mindestens fünf Jahre lang ab Inbetriebnahme betrieben werden. Bei Mietern und Pächtern als Zuwendungsempfänger ist das schriftlich erteilte Einverständnis mit der vorgeschriebenen Mindestbetriebsdauer durch den jeweiligen Eigentümer des Anwesens erforderlich. Endet in diesen Fällen das Miet-/Pachtverhältnis vor Ablauf der Mindestbetriebsdauer, kann die Stadt Hallstadt Ausnahmen vom Erfordernis der Mindestbetriebsdauer zulassen. 4.5. Bei Erlass des Zuwendungsbescheides müssen die rechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb der Anlage vorliegen. 5.
Art und Umfang der Förderung
5.1. Art der Förderung Die Zuwendung stellt eine Projektförderung dar und wird im Wege der Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. 5.2. Zuwendungsfähige Kosten Zuwendungsfähig sind alle Kosten, die unmittelbar bei der Anlage anfallen und nachgewiesen werden, jedoch nur, soweit sie zur wirtschaftlichen und sparsamen Durchführung des Vorhabens notwendig sind. Nicht bezuschusst werden: x Kosten, die auch ohne den Bau einer Anlage im Sinne von Nr. 2.1. anfallen würden (z.B. Dachstuhlerrichtungskosten). x Kosten für die Erlangung der rechtlichen Voraussetzungen im Sinne von Nr. 4.5. x Finanzierungskosten für Fremdmittel. x Kosten, die ein anderer als der Zuwendungsempfänger zu tragen hat (z.B. Schadensersatzzahlungen für mangelhafte Bauausführung). x Fiktive Kosten für Eigenleistungen des Antragstellers einschließlich kalkulatorischer Kosten. x Mehrungen der Vorhabenskosten, die nach Erteilung der Bewilligung geltend gemacht werden. 5.3. Höhe der Förderung Die Zuwendung beträgt 20 % der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens jedoch 1.500,00 € je Anlage. II. 6.
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Verfahren Antragsverfahren Die Formblattanträge auf Gewährung von Zuwendungen sind bei der Stadt Hallstadt erhältlich und einzureichen.
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AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN 7.
Antragsprüfung
7.1. Die Stadt Hallstadt prüft die Vollständigkeit der Unterlagen und die Übereinstimmung des Antrages mit diesen Richtlinien. 7.2. Im Einzelfall kann die Stadt weitere Unterlagen anfordern und die Einschaltung von Sachverständigen verlangen. Den Auftrag hierzu erteilt der Antragsteller im Benehmen mit der Stadt Hallstadt. 8.
Bewilligung der Förderung
8.1. Die Stadt Hallstadt entscheidet aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel im Jahr der Förderung und in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Förderanträge. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. 8.2. Falls der Förderantrag abgelehnt wird, hat der Antragsteller die ihm entstandenen Kosten selbst zu tragen. 9.
Auszahlung der Fördermittel Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt durch die Stadt Hallstadt nach Vorlage und Prüfung der Originalrechnungen und Zahlungsnachweise.
III. Allgemeines 10. Hinweise Die Angaben im Antrag sind subventionserheblich im Sinne des § 264 des Strafgesetzbuches in Verbindung mit § 2 des Subventionsgesetzes vom 29. Juli 1976 sowie Art. 1 des Bayer. Subventionsgesetzes. 11. Inkrafttreten Diese Richtlinie tritt am 01.01.2018 in Kraft und ist vorbehaltlich gesetzlicher Änderungen bis zum 31. Dezember 2019 gültig. Hallstadt, 25.10.2017 Stadt Hallstadt
Thomas Söder Erster Bürgermeister
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AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Förderungsrichtlinie der Stadt Hallstadt über die Gewährung von Zuschüssen für den Bau von Regenwassernutzungsanlagen im Stadtgebiet Hallstadt (In der ab 01.01.2018 gültigen Fassung) 1. Zuwendungszweck 1.1 Die Stadt Hallstadt fördert Maßnahmen zur Nutzung von Regenwasser als Brauchwasser. Zu diesem Zweck gewährt sie nach Maßgabe dieser Richtlinie im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Zuwendungen für den Bau von Regenwassernutzungsanlagen auf privaten und auch gewerblichen Grundstücken im Stadtgebiet Hallstadt. 1.2 Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. 2. Gegenstand zur Zuwendung Gefördert wird die erstmalige Errichtung von Regenwassernutzungsanlagen im Sinne von Ziffer 4 dieser Förderrichtlinie. 3. Zuwendungsempfänger Zuwendungen werden den Eigentümern und Erbbauberechtigten sowie dinglich zur Nutzung berechtigten Personen gewährt. 4. Zuwendungsvoraussetzungen 4.1 Die Zuwendung setzt voraus, dass die Regenwassernutzungsanlage mindestens aus folgenden Teilen besteht und tatsächlich benutzt wird, a) Unter- oder oberirdischer geschlossener Speicherbehälter (kein offener Sammler, wie z.B. Teich) mit einem Mindestvolumen von 3 cbm. b) Anschluss von mindestens 50 qm Dachfläche an den Speicherbehälter. 4.2 Die Zuwendung setzt folgende Niederschlagswasserverwendung voraus: a) Das Niederschlagswasser ist zur Gartenbewässerung zu verwenden. b) Das Niederschlagswasser ist unter Beachtung hygienischer und gesundheitlicher Risiken für die Toilettenspülung zu verwenden. Die Verwendung von Niederschlagswasser für die Toilettenspülung ist dem Landratsamt Bamberg, Abteilung Gesundheitswesen anzuzeigen. Bei Installationen sind die einschlägigen Vorschriften, insbesondere die DIN 1986, die DIN 1988 und die DIN 2001, zu beachten. c) Das Niederschlagswasser kann zur Gartenbewässerung und Toilettenspülung verwendet werden. Die Hinweise aus Ziffer 4.2 b) gelten für die Toilettenspülung analog. 4.3 Die Zuwendung wird nur gewährt, wenn keine Zuwendung von Bund/Land oder vergleichbaren Förderprogrammen gewährt wird. Keine Zuwendung in diesem Sinne sind Darlehen, auch wenn diese zeitverbilligt oder zinslos gewährt werden. 4.4 Verschiedene Anlagen innerhalb dieses Förderprogramms nebeneinander können nicht bezuschusst werden. 4.5 Die Betreibung der jeweiligen Anlage ist mindestens 10 Jahre ab Inbetriebnahme sicherzustellen. 5. Zuwendungshöhe Die Zuwendung erfolgt als Zuschuss und beträgt pauschal für jede Anlage im Falle der Verwendung gem. Ziffer: 4.2 a) pro cbm Speichervolumen 160,00 €, maximal 800,00 €;
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AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN 4.2 b) pro cbm Speichervolumen maximal 4.2 c) pro cbm Speichervolumen maximal
210,00 €, 1.050,00 €, 260,00 €, 1.300,00 €.
Es werden maximal 80 % der anrechenbaren Kosten vergütet. 6. Verfahren 6.1 Antragsverfahren Die Zuwendung ist bei der Stadt Hallstadt (Bauamt) schriftlich mit dem dort vorliegenden Formblatt vor Beginn der Maßnahme zu beantragen. Die eingegangenen Anträge werden nach der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Den Anträgen sind beizufügen: a) formlose Beschreibung der zu errichtenden Anlage, b) Lageplan, aus dem sich der Standort des Speicherbehälters und die an den Speicherbehälter angeschlossenen Anlagen (Leitungssystem und Druckerhöhungsanlage) ergeben, c) Erklärung, dass es den Beauftragten der Stadt gestattet wird, das Anwesen und die Räumlichkeiten nach dem Einbau der Regenwassernutzungsanlagen zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Ausführung zu betreten. d) Kostenaufstellung und Rechnungsbelege. 6.2 Bewilligungsverfahren Über den Antrag wird durch schriftlichen Bescheid entschieden. Der Bescheid kann mit Auflagen und Bedingungen versehen werden. Falls eine Förderung abgelehnt wird, hat der Antragsteller die ihm entstandenen Kosten selbst zu tragen. 6.3 Auszahlungsverfahren Die Auszahlung der bewilligten Zuwendungen erfolgt nach Fertigstellung und Abnahme der Anlage durch die Stadt. Dem Auszahlungsantrag ist der Rechnungsbeleg der mit der Ausführung beauftragten Firma beizufügen, auf welchem auch der ordnungsgemäße Einbau der einzelnen Einrichtungen bestätigt ist. Bei Verstoß gegen Bestimmungen dieser Richtlinie und des Bewilligungsbescheides besteht kein Anspruch auf Auszahlung der bewilligten Mittel. 7. Rückzahlungsverpflichtung Bei Verstoß gegen diese Richtlinie oder gesetzliche Vorschriften oder im Falle falscher Angaben, wird der Bewilligungsbescheid aufgehoben. Zu Unrecht ausbezahlte Beträge sind zurückzuzahlen. Wird die Anlage vor Ablauf der Mindestlaufzeit stillgelegt, so ist der gesamte Zuschuss zurückzuzahlen. Ist ein Zuschuss zur Gartenbewässerung und Toilettenspülung ausbezahlt worden und wird nur eine Anlage stillgelegt, so ist der Zuschuss anteilig zurückzuzahlen. Eine rückwirkende Förderung der Anlage ist ausgeschlossen. 8. Inkrafttreten Diese Richtlinie tritt am 01.01.2018 in Kraft und ist vorbehaltlich gesetzlicher Änderungen bis zum 31. Dezember 2019 gültig. Hallstadt, 25.10.2017 Stadt Hallstadt
Thomas Söder Erster Bürgermeister
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POLITIK „Unsere gute Stube lädt zum Verweilen ein“ Nach einem langen, intensiven Prozess sind die Planungen zur Neugestaltung des Marktplatzes und der Lichtenfelser Straße nun fast fertig. Der Planer Ralph Stadter (RSP, Bayreuth) konnte viele Wünsche der Bürgerinnen und Bürger berücksichtigen und den Stadträten immer wieder zur Diskussion und Abstimmung vorlegen. Kürzlich fand ein wichtiger Workshop statt, in dem bereits entscheidende Details festgelegt wurden, andere Entscheidungen müssen noch getroffen werden. Unsere beiden Bürgermeister Thomas Söder und sein Stellvertreter, Ludwig Wolf, erläutern das zukunftsweisende Projekt noch einmal aus ihrer Sicht. Thomas Söder: „Wir werten unseren Marktplatz deutlich auf. Vielleicht können sich manche noch an die Neugestaltung der Bahnhofstraße oder der Fischergasse erinnern. Ähnliches erwarten wir vom Marktplatz. Dieser wird nach seiner Sanierung wieder ein zentraler Treffpunkt, der zum Verweilen einlädt.“ Ludwig Wolf: „Dazu wird es am Dorfbrunnen, unter Bäumen oder auf bequemen Sitz-/Liegebänken überall am Marktplatz Sitzmöglichkeiten geben. Wir wollen eine lebendige Innenstadt, wo man sich trifft und sich gerne aufhält. Dabei spielen auch die Geschäfte eine wichtige Rolle. Kurzzeitparkplätze sollen ein schnelles Einkaufen beim Bäcker, Metzger oder Gärtner ermöglichen.“ Thomas Söder: „Um die Parkplatzsituation weiter zu verbessern, sind wir aktuell dabei, zusätzliche Stellplätze im Umgriff des Marktplatzes zu schaffen. So beispielsweise am Königshofparkplatz. Dort wird es bald mindestens 13 weitere Parkplätze geben – siehe auch Artikel auf S. 11. Und auch südlich der Kirche entstehen weitere Stellplätze.“ Ludwig Wolf: „Schön ist auch, dass wir das Höhen-
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niveau korrigieren konnten. Nach den Bauarbeiten werden fast alle Gebäude rund um den Marktplatz barrierefrei zugänglich sein. Besonders erfreulich: Vor dem Hauteingang unserer Pfarrkirche St. Kilian wird die Stufe entfallen.“ Thomas Söder: „Wir befinden uns mit den Kirchen auch im Gespräch wegen des Denkmals für die Verstorbenen der Weltkriege. Wir wollen gemeinsam eine gute Lösung finden und diese dann dem Stadtrat zur Abstimmung vorlegen. Damit wäre auch eine der letzten offenen Gestaltungsfragen geklärt.“ Ludwig Wolf: „Bereits einig sind wir uns beim Pflaster. Wir haben uns beim Workshop für einen Stein aus dem Bayerischen Wald entschieden. Das Pflaster ist trittsicher und behindertengerecht, so dass auch Kinderwägen oder Rollatoren keine Probleme haben. Die Fugen sollen möglichst schmal sein. Durch eine spezielle Verlegeart wird die Geräuschentwicklung gemindert – es ist also nicht mit anderem Pflaster vergleichbar.“ Thomas Söder: „Wir wollen im Frühjahr 2018 nach der Frostperiode mit den Bauarbeiten beginnen. Zuerst müssen wir die Brücke über den Mühlbach mit Kanal, Leitungen etc. erneuern. Dieses Nadelöhr wird schwierig und aufwendig, muss aber dringend erneuert werden.“ Ludwig Wolf: „Im Zuge der Bauarbeiten werden wir die Brückenheiligen leicht nach hinten versetzen und die Gehwege verbreitern. Hier werden wir die Situation der Fußgänger deutlich verbessern. Die Brückenheiligen werden im Übrigen gerade fachgerecht restauriert.“ Beide: „Wir wissen, dass auf unsere Bürgerinnen und Bürger, insbesondere auf die Anlieger, während der Bauarbeiten Unannehmlichkeiten zukommen werden. Bauarbeiten bedeuten immer Einschränkungen, dessen sind wir uns bewusst. Gleichzeitig freuen wir uns über die großartige Chance, unsere gute Stube für die nächsten Jahrzehnte zu gestalten.“ (js)
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POLITIK Stadt Hallstadt
Mindestens 13 weitere Parkplätze im Zentrum Der Stadtrat möchte die Parksituation in der Innenstadt weiter verbessern und zusätzliche Stellflächen im Umgriff des Marktplatzes schaffen. Beim Königshofparkplatz, Ecke Bahnhofstraße/Königshofstraße, ist das nun gelungen. Die Stadt kaufte das benachbarte Grundstück und wird dort mindestens 13 weitere Parkplätze anlegen. Der Startschuss soll im nächsten Jahr fallen. Problem: Müllablagerung Im gleichen Zug soll ein anderes Problem gelöst werden: die illegalen Müllablagerungen. Auch in Hallstadt entsorgen Verantwortungslose verbotenerweise immer wieder Müll nahe den Entsorgungscontainern – getreu dem Motto „Da sieht mich schon keiner“. Von Sperrmüll über Hausmüll bis hin zu Altkleidern landen dort die unterschiedlichsten Dinge. Das möchte der Stadtrat künftig ändern und testet an der besagten Stelle versenk-
bare Müllcontainer – sogenannte Unterflurcontainer. Lediglich der Einfüllstutzen ragt aus der Erde, der Rest verschwindet im Boden. Kosten: 330.000 Euro Die Gesamtkosten für die Erweiterung des Parkplatzes und das Integrieren
der neuen Müllcontainer belaufen sich auf rund 330.000 Euro. Eventuell sind Förderungen durch den Freistaat Bayern möglich. Wenn sich die Unterflurcontainer am Königshofparkplatz bewähren, könnten sie bald auch an weiteren Standorten im Stadtgebiet zum Einsatz kommen. (js)
Beim Königshofparkplatz entstehen mindestens 13 weitere Parkplätze.
LOKALES Stadt Hallstadt
Ausbau Hans-WölfelStraße, Peter-Groh-Weg und Teilstück P.-F.-Steinheimer-Straße Bis Ende des Jahres werden der Ausbau der Hans-Wölfel-Straße, des Peter-Groh-Weges und eines Teilstücks der P.-F.-Steinheimer-Straße größtenteils fertiggestellt sein. „Ich danke den Anliegern für ihre Geduld während der anstrengenden Bauphase“, sagt Bürgermeister Thomas Söder. Viele Wünsche realisiert Schon im Vorfeld konnten die Anwohner bei einer Bürgerbeteiligung ihre Wünsche äußern. „Viele konnten in den vergangenen Monaten realisiert werden“, erklärte Bürgermeister Thomas Söder weiter. So wurden etwa das betroffenen Teilstück der P.-F.- Amtsblatt für Dezember 2017
Steinheimer-Straße und der PeterGroh-Weg zum verkehrsberuhigten Bereich. In der Hans-Wölfel-Straße gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern. Kosten: Rund 635.000 Euro Die Gesamtmaßnahme schlägt mit rund 635.000 Euro zu Buche, die die
Stadt Hallstadt alleine trägt. Anders als in anderen Kommunen des Landkreises Bamberg bittet die Stadt Hallstadt ihre Bürgerinnen und Bürger nicht zur Kasse. Der Stadtrat bleibt weiterhin seiner Linie treu und verzichtet auf eine Straßenausbaubeitragssatzung. (js)
Ein Blick in die Hans-Wölfel-Straße: Die umfangreichen Bauarbeiten liegen im Zeitplan. 11
LOKALES Stadt Hallstadt
Rathaus und Bauhof geschlossen Am Mittwoch, 6. Dezember, schließen Bauhof und Rathaus von 10.00 bis 12.00 Uhr und am Freitag, 8. Dezember, schließen beide bereits um 10.00 Uhr. (js)
Stadt Hallstadt
Weihnachtsmarkt am Sonntag, 3. Dezember Am Sonntag, 3. Dezember, lockt der Weihnachtsmarkt ab 12.00 Uhr zahlreiche Besucher nach Hallstadt. Rund um Marktplatz und Fischergasse gibt es diverse Stände, die schöne weihnachtliche Dekoration, kulinarische Schmankerl und vieles mehr anbieten. Natürlich dürfen die „Klassiker“ Glühwein und Bratwürstchen nicht fehlen. Aus der Partnerstadt Lempdes reist ein kleines Team an und bietet Kostproben aus der Auvergne an: Käse, Wein und Crêpes.
Der Nikolaus hat wieder sein Kommen zugesagt. bis 20.00 Uhr im Bereich Einmündung Kemmerner Weg bis Kreuzung Mainstraße/Bamberger Straße (Bürgerhaus) wegen des Weihnachtsmarktes gesperrt. Ortskundigen Autofahrern wird geraten, Hallstadt über die Verlängerung des Berliner Rings zu umfahren. Marktbesucher können in der Tiefgarage „An der Marktscheune“ parken. (js)
Stadt Hallstadt
Rathaus am 28. Dezember bis 12.00 Uhr geöffnet Am Donnerstag, 28. Dezember, ist das Bürgeramt der Stadt Hallstadt nur bis 12 Uhr geöffnet. (js)
Buntes Rahmenprogramm Für Unterhaltung sorgt ein buntes Rahmenprogramm, an dem sich auch die Kindergärten, -krippen und der Hort beteiligen. Nach Einbruch der Dunkelheit wird der Nikolaus dem Weihnachtmarkt einen Besuch abstatten und alle Kinder beschenken. Sperrung der Lichtenfelser Straße Die Lichtenfelser Straße ist von 7.00
KLEINANZEIGEN Suche ab sofort eine 1- bis 2-Zimmerwohnung in Hallstadt oder Dörfleins. Kontakt: 09546 8169
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Suche ab Januar 2018 eine 2-Zimmerwohnung in Hallstadt, möglichst in der Nähe einer Bushaltestelle. Kontakt: 0151 109608
Überfall im Rathaus
Mutter und Tochter (5) suchen 2- bis 3Zimmerwohnung mit Terrasse/Gartenanteil in Hallstadt. Kontakt: 0176 96706765
Manuel Reitberger, Vorsitzender des Faschingsvereins Hallstadt, klaute Bürgermeister Thomas Söder den Rathausschlüssel und läutete somit die fünfte Jahreszeit ein. Seit dem 11.11. regieren wieder die Narren das Rathaus. (js)
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LOKALES Hohe Auszeichnung
Bundesverdienstkreuz für Josef Leicht Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin, Melanie Huml, überreichte Ehrenzeichen des bayerischen Ministerpräsidenten für Verdienste von im Ehrenamt tätigen Frauen und Männern, den Bayerischen Verdienstorden sowie das Bundesverdienstkreuz. Sie würdigt damit außergewöhnliches Engagement von acht Bürgerinnen und Bürgern aus Oberfranken und der Oberpfalz. Bayernweit sind rund 3,8 Millionen Menschen in ihrer Freizeit freiwillig und unentgeltlich für andere Menschen aktiv. Sie zeichnen sich durch besondere Fürsorge und Mitmenschlichkeit aus. Sie packen mit an, damit die Welt ein Stückchen besser wird. Herausragendes ehrenamtliches Engagement Josef Leicht erhielt das Bundesverdienstkreuz für sein ehrenamtliches Wirken im wirtschaftlichen, kulturellen und gesellschaftlichen Bereich in der Region Hallstadt. Huml: „Sie waren nicht nur ein herausragender Unternehmer, sondern auch ehrenamtlich in vorbildlicher Weise für die Region Hallstadt engagiert. Von Ihren unternehmerischen Leistungen möchte ich einen Aspekt herausgreifen: die berufliche Ausbildung junger Menschen.
Wir feiern Bayern 2018 ist ein besonderes Jubiläumsjahr. Der Freistaat Bayern feiert seinen 100. und der Verfassungsstaat seinen 200. Geburtstag. Die bayerische Staatsregierung startete schon am 8. November 2017 mit den Feierlichkeiten. Die Auftaktveranstaltung zum Festjahr, eine Diskussion von Staatskanzleichef Marcel Huber mit Schülerinnen und Schülern, fand im Kulturboden Hallstadt statt. Auch Regierungspräsidentin Gudrun Piwernetz reiste an, um bei dieser interessanten Veranstaltung dabei sein zu können. Nach der vom Bayerischen Rundfunk live übertragenen Diskussion ging es weiter nach Bamberg in die Brose-Arena. (js) Foto: Bayerische Staatskanzlei/Matthias Hoch
Mehr als 300 junge Auszubildende durften eine Lehre in Ihrer Firma ab-
solvieren. Tatkräftig tragen Sie dazu bei, das gesellschaftliche Leben der Bewohner zu gestalten und zu bereichern. Sie haben sich durch Ihr Wirken im wirtschaftlichen sowie im gesellschaftlichen Bereich unserer Region Hallstadt verdient gemacht.“
„Menschen helfen Menschen“
Spenden für Hurrikanopfer Der Verein „Menschen helfen Menschen“ sammelt Spenden für Hurrikanopfer. Die Sachen können ab Freitag, 1. Dezember, in der Mainstraße 1 a (ehem. Arztpraxis) abgegeben werden. Die Organisatoren wollen die Spenden auf Kuba persönlich an gemeinnützige Organisationen weitergeben. Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin, Melanie Huml, zeichnete den Hallstadter Unternehmer Josef Leicht aus. - Amtsblatt für Dezember 2017
Was wird benötigt? Nützliche Dinge aus dem Haushalt, die 13
LOKALES noch gut erhalten sind und nicht mehr gebraucht werden: Bettwäsche, Decken, Kleidung und Schuhe (Sommer) für Erwachsene, Kinder und Babys, Handtücher, Geschirrtücher, Rucksäcke, Schreibwaren, Spielsachen, Teller, Besteck, Blutdruckmessgeräte, Windeln, Nudeln, Reis, Bohnen, Baby-Trockennahrung, Milchpulver, Konserven, Süßigkeiten usw. Bitte alles in einen Karton packen und mit Druckbuchstaben beschriften. Wer möchte, kann ein Foto von sich oder der Familie beilegen, damit die Empfänger sehen, von wem die Spende kommt.
Landkreis Bamberg
Sprechtag des Landrats wird verschoben Der für Freitag, 8. Dezember 2017, angekündigte Sprechtag des Landrats muss verschoben werden. Der Ersatztermin findet am Freitag, 12. Januar 2018, von 13.00 bis 15.30 Uhr, im Raum S 103 (Zugang über Hauptgebäude) statt.
Stadt Hallstadt
Marktplatz halbseitig gesperrt Am Freitag, 1. Dezember, ist der Marktplatz im Bereich des Rathauses halbseitig, von 8.00 bis ca. 12.00 Uhr gesperrt.
Ausflug in die „Jump-Halle“ Im Rahmen des Herbstferienprogrammes der Stadt Hallstadt organisierte die Jugendleitung des Turnvereins Hallstadt einen Ausflug in die „JumpHalle“ Nürnberg. 48 Kinder und Jugendliche hatten mit ihrem Betreuerteam jede Menge Spaß und freuen sich schon auf die nächsten Angebote 2018.
OGV Hallstadt
Wahlergebnisse und Preisverleihung Ende September fand die Generalversammlung mit Neuwahlen statt. Das Wahlergebnis: Vorsitzende: Maria Deuber, 2. Vorsitzender: Claudia Dillig, Schriftführer: Helmut Raab, Kassier: Alfred Stollber-
ger, Beisitzer: Gundi Bauer, Konrad Kastl, Chriostian Bauer, Gert Friedrich, Michael Trunk. Am Freitag, 1. Dezember, findet um 19.00 Uhr im Saal der Brauerei Diller die Preisverleihung zum Blumenschmuckwettbewerb statt. Im Anschluss daran gibt es Punsch und Stollen - bitte eigene Tasse mitbringen.
Stadt Hallstadt
Vorläufige Sitzungstermine im Dezember Montag, 4. Dezember, 18.00 Uhr – Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Mittwoch, 13. Dezember, 18.00 Uhr – Stadtrat
FREIZEIT SV Dörfleins
TV Hallstadt
Musik- und Spielmannszug
Weihnachtsfeier am 16. Dezember
Weihnachtsfeier am Samstag, 16. Dezember
Adventskonzert am Sonntag, 17. Dezember
Der SV Dörfleins lädt alle Mitglieder und Freunde des Vereins zur Hauptweihnachtsfeier am Samstag, 16. Dezember, um 19.30 Uhr ins Sportheim ein. Der Vorstand wünscht ein friedliches Weihnachtsfest und Gesundheit für das Jahr 2018.
Die TVH-Weihnachtsfeier findet am Samstag, 16. Dezember, um 18.00 Uhr in der Bettelseehalle statt. Es gibt weihnachtliche Lieder, Tänze und Beiträge. Alle Mitglieder, Freunde und Gönner sind eingeladen. Für Essen und Trinken ist gesorgt.
Der Musik- und Spielmannszug und der MV Kemmern geben am Sonntag, 17. Dezember, gemeinsam in der Pfarrkirche St. Peter und Paul in Kemmern ein Adventskonzert mit weihnachtlicher Musik und besinnlichen Texten. Beginn ist um 14 Uhr.
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- Amtsblatt für Dezember 2017
FREIZEIT Neue Bücher für die Weihnachtszeit Zarte Schneeflocken häkeln: Ein winterliches Schneegestöber selbst gehäkelt. Weihnachten mit den Landfrauen: Weihnachten feiern wie bei den Landfrauen mit dem perfekten Weihnachtsmenü. Weihnachten vegetarisch: Süße und herzhafte Ideen für vegetarische Weihnachten.
Vorlesestunde im Advent 9. Dezember, ab 17.00 Uhr Das Bücherei-Team lädt zu einem Vorlesenachmittag für Kinder in der Stadtbücherei St. Kilian ein. Helene wird mit dem Kamishibai – dem Erzähltheater – besinnliche Geschichten vorlesen. Geli begleitet beim Singen mit der Gitarre. Das Lesen und Singen findet am Samstag, 9. Dezember, von 17.00 bis 18.00 Uhr in der Stadtbücherei statt.
ein Weihnachtsbaum zu sein und vom Schneemann, der sich in einen Ofen verliebte. Geschichten zum Lesen und Vorlesen.
Adventsfenster am Dienstag, 12. Dezember, ab 17.00 Uhr Auch in diesem Jahr ist die Stadtbücherei St. Kilian beim Hallstadter Adventsfenster, organisiert vom Gewerbeverein, dabei. Wie im vergangenen Jahr wird das evangelische Pfarrerehepaar Wittmann-Schlechtweg mit weihnachtlichen, besinnlichen Liedern für ein stimmungsvolles Ambiente sorgen.
Die schönsten Weihnachtsmärchen: Weihnachten ist die Zeit der Wünsche und Träume – und es ist Märchenzeit! Die schönsten Weihnachtsmärchen sind in diesem Band versammelt. Sie erzählen davon, wie der Winter entstand, vom kleinen Tannenbaum, der sich nichts sehnlicher wünschte, als
Neu in der Stadtbücherei Das Buch der Engel
Herr Mozart feiert Weihnachten
Dieser prachtvolle Engelbildband vereint einige der ausdrucksstärksten Motive des Künstlers mit besonderen Texten, die Klaus Hamburger ausgewählt hat. Mit Texten von Augustinus, Teresa von Àvila, Franz von Sales, Ignatius von Loyola, Benedikt XVI., Mascha Kaléko, Dom Helder Camara, Marie Luise Kaschnitz, Marina Zwetajewa, Dietrich Bonhoeffer, Rainer Maria Rilke, Paul Klee und vielen anderen Autoren sowie aus der Bibel.
- Amtsblatt für Dezember 2017
Weihnachtssterne aus Papier gefaltet
von Eva Baronsky Der Mann erinnert sich nur, als Wolfgang Amadé Mozart auf dem Sterbebett gelegen zu haben. Am nächsten Morgen ist er – 200 Jahre später – im modernen Wien aufgewacht. Zwar hat er begonnen, sich dort zurechtzufinden, aber er ist einsam. Heiligabend muss er sich am Stephansdom mit der Geige ein paar Cent erspielen. Als ihn ein kleines Mädchen für den Weihnachtsmann hält und mit nach Hause nimmt, wird er in ein neues verwirrendes Abenteuer verwickelt. Eine wunderliche Begegnung mit dem charmanten Zeitreisenden Herrn Mozart.
Weihnachtszeit ist Bastelzeit und nichts lässt sich schöner basteln als Sterne. Ob als Fensterdekoration, als Baumanhänger oder als Verzierung von Geschenken und Karten: Papiersterne sind vielseitig einsetzbar. Dieses Buch enthält viele tolle Anleitungen, Sterne aus Papier selbst zu basteln, von dem einfachen Tütenstern aus Butterbrottüten bis hin zu aufwendigeren Origami-Sternen. Darüber hinaus enthält es ein paar überraschende Ideen dazu, wie die Sterne verwendet werden können. Ausführliche Step-byStep-Zeichnungen führen durch die Anleitungen und lassen auch die kniffligeren Sterne gut gelingen.
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FREIZEIT Neues Logo gesucht
Adventskalender mit vielen Überraschungen
Wie das Team bei der Flip-Wahl im Oktober herausgefunden hat, sind sich die Besucherinnen und Besucher einig, dass das altbewährte Logo einen neuen Anstrich bräuchte. Aber was wäre ein neues Logo ohne gute neue Ideen? Deswegen freut sich das Flip-Team über alle Ideen und Anregungen. Interessierte können bis Ende Dezember einfach ein Bild per E-Mail
Es gibt im Flip wieder einen Adventskalender. Das bedeutet, dass es jeden Tag, an dem ab Freitag, 1. Dezember, bis Weihnachten geöffnet ist, eine Überraschung gibt. So möchte das Flip-Team den Wünschen an den Jugendtreff gerecht werden und vielleicht auch das ein oder andere neue Spiel ausprobieren. Aber so leicht wird es nicht: Pro Geschenk gibt es auch ein Rätsel, welches gelöst werden will, bevor das Geschenk ausgepackt werden darf.
Monatsprogramm Dezember
an info@flip-hallstadt.de schicken oder während der Öffnungszeiten vorbeikommen. Dann geht es in die kreative Phase. Im neuen Jahr gibt es ein brandneues Logo für den Jugendtreff.
Der Flip-Adventskalender ist wieder da. Jeden Tag wird ein Päckchen ausgepackt. Dienstag, 5. Dezember Flip for kids (von 15.00 bis 18.00 Uhr) Dienstag, 12. Dezember Flip for kids: Weihnachtsplätzchen backen (von 15.00 bis 18.00 Uhr) Mittwoch, 13. Dezember Flip-Team-Adventsessen ab 18.30 Uhr Der Flip schließt um 18.00 Uhr. Freitag, 15. Dezember Überraschungsturnier mit Beamer ab 18 Uhr Mittwoch, 20. Dezember Flip-Adventsfeier ab 18 Uhr Das Flip-Jahr klingt bei Punsch und Plätzchen gemeinsam aus. Am Dienstag, 19. Dezember, und von Freitag, 22. Dezember, bis Freitag, 5. Januar 2018, bleibt der Flip geschlossen. Ab Montag, 8. Januar 2018, ist das Flip-Team wieder da. Jugendtreff Flip Lichtenfelser Str. 6 96103 Hallstadt Telefon 0951 70106 Öffnungszeiten Montag 16.00 bis 21.00 Uhr Dienstag 15.00 bis 21.00 Uhr Mittwoch 16.00 bis 22.00 Uhr Donnerstag 16.00 bis 21.00 Uhr Freitag 16.00 bis 22.00 Uhr
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Gelungener Longboard-Workshop Vom 6. Oktober bis 3. November fand im Jugendtreff Flip in Kooperation mit dem Institut für innovative Bildung (IfiB) ein Longboard-Workshop statt. Unter fachkundiger Anleitung von IfiB-Mitarbeitern bauten die Jugendlichen ihr eigenes Longboard. Angefangen vom Verleimen und Pressen des Decks über das Aussägen, die Gestaltung sowie den Zusammenbau machten die Jugendlichen alles selbst. Mit viel Freude arbeiteten die Jugendlichen mit und waren am Ende sehr stolz auf ihre selbst gebauten Longboards.
Buchenländer
TV Hallstadt
Treffen am Samstag, 9. Dezember, 14.30 Uhr
Oberfränkische (Vize-)Meister
Das Treffen der Buchenländer Landsmannschaft findet am Samstag, 9. Dezember, im Hotel Goldener Adler im Blauen Salon statt und beginnt um 14.30 Uhr.
Hallstadt gewinnt die oberfränkischen Meisterschaften im Gerätturnen wie auch den Vizetitel bei den Schülerinnen und vertritt Oberfranken beim Landesfinale Ende November in Tirschen- Amtsblatt für Dezember 2017
FREIZEIT reuth. Die Turnerinnen des Turnvereins Hallstadt gingen bei den oberfränkischen Meisterschaften in Coburg im Bayernpokal mit zwei Mannschaften an den Start. Vizetitel Bei den Schülerinnen im Wettkampf 13 erturnten sich Franka Spieß, Lorena Dotterweich, Julia Herter, Lilli Weber und Maya Caron den Vizetitel hinter Coburg/Ketschendorf. Den dritten Platz erreichte der TSV 1860 Staffelstein. Meistertitel Im Wettkampf 12 gewannen die Hallstadter Turnerinnen mit Julia Getmanenko, Fee Schwerdthner, Xenia Herter, Hannah Rattenberger und Antonia Schramm die Meisterschaft vor ihrem befreundeten Verein, dem TSV 08 Kulmbach, und dem SV Steinwiesen.
So sehen Sieger aus: (vorne von links) die Vizemeister Lorena Dotterweich, Franka Spieß, Maya Caron, Lilli Weber, Julia Herter sowie (hinten von links) die oberfränkischen Meister Hannah Rattenberger, Fee Schwerthner, Xenia Herter, Julia Getmanenko und Antonia Schramm.
TV Hallstadt/Laufgruppe B. Prell Gelungenes Wochenende Der Wettkampf war ein tolles Wochenende für die Betreuerinnen Lea Marie Frank und Theresa Albrecht sowie die Kampfrichterin Natalie Eichstaedt aus Hallstadt. Sie verbrachten den Tag mit ihren Schützlingen und führten sie zu herausragenden Erfolgen. Rike Straub, Gruppenleiterin: „Ich danke allen für ihr Engagement.“
Silvesterlauf um 14.00 Uhr Am letzten Tag des Jahres findet der Silvesterlauf statt. Treffpunkt ist am 31. Dezember um 14.00 Uhr am Johannishof, Parkplatz, Oberhaid. Bereits im letzten Jahr nahmen rund 160 Läufer teil, die Veranstalter sind zuversicht-
lich, bei der diesjährigen Auflage mindestens genauso viele Teilnehmer begrüßen zu können. Die Läufer starten in vier Gruppen: zwei Läufergruppen und zwei Nordic-Walking-Gruppen. Der TV Hallstadt und Michaela Both (Laufgruppe Baptist Prell) freuen sich auf alle Läufer und Hobbyläufer aus Hallstadt, Dörfleins und Umgebung. Die Veranstaltung findet bei jedem Wetter statt.
FEUERWEHR Leistungsprüfung „Technische Hilfeleistung“ 25 Feuerwehrfrauen und -männer der beiden Wehren Hallstadt und Dörfleins traten in drei Gruppen zur Leistungsprüfung „Technische Hilfeleistung“ an – zwölf Kameraden waren von der der Freiwilligen Feuerwehr Dörfleins. Unter den Augen der Schiedsrichter des Landkreises Bamberg bestanden alle 25 die Leistungsprüfung mit sehr gutem Erfolg. Realitätsnahe Standardabläufe Der Ablauf der Prüfung orientiert sich realitätsnah an den Standardabläufen, die bei einer Personenrettung aus einem verunfallten Fahrzeug im realen Einsatz Anwendung finden. Neben dem Einsatz von Schneid- und Spreizgerät und Patientenbetreuung werden - Amtsblatt für Dezember 2017
Michael Diller und Christian Schrey (von links) legten beide die Höchststufe „Gold-Rot“ ab. Kommandant Stephan Groh (rechts) gratulierte den beiden. das Absichern einer Einsatzstelle sowie die Sicherstellung des Brandschutzes während eines Verkehrsun-
falls, unter Zeitdruck, simuliert. Dabei sind ein hohes Maß an Koordination und reibungslose Abläufe erforderlich. 17
FEUERWEHR Hallstadt Hallstadts Kommandant Stephan Groh überbrachte die Grüße und Glückwünsche des Bürgermeisters sowie der Feuerwehrvertreter des Landkreises Bamberg. Er zeigte sich besonders erfreut über die hohe Anzahl der Teilnehmer der ersten Stufe und dankte allen beteiligten Ausbildern und Organisatoren für die zahlreichen Stunden der Vorbereitung. Die Höchststufe „Gold-Rot“ legten Michael Diller und Christian Schrey ab. Dörfleins Auch zwölf Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Dörfleins legten mit großem Erfolg die Leistungsprüfung „Technische Hilfeleistung“ ab. Davon erhielten fünf das Abzeichen der Stufe Bronze und sieben das Abzeichen der Stufe Gold. Auch zwölf Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Dörfleins legten mit großem Erfolg die Leistungsprüfung „Technische Hilfeleistung“ ab.
Dienst- und Ausbildungsplan für Dezember
Freiwillige Feuerwehr Dörfleins
Datum
Beginn
Veranstaltung
Ort
Montag, 4.12.
19.00 Uhr
UVV Gesamt
Vereinsheim
Flurstr. 8 · Tel. 0951 71107
Donnerstag, 7.12.
18.30 Uhr
Jugendübung
Gerätehalle
Samstag, 9.12.
n. B.
Blaulicht-Piraten Gruppenstunde
Gerätehalle
E-Mail: kontakt@feuerwehr-doerfleins.de
Samstag, 16.12.
19.00 Uhr
Weihnachtsfeier
Vereinsheim
Jugendübung
Gerätehalle
Donnerstag, 21.12. 18.30 Uhr
feuerwehr-doerfleins.de
Stefan Hofmann, Kommandant FF Dörfleins
Dienst- und Ausbildungsplan für November Freiwillige Feuerwehr Stadt Hallstadt
Datum
Beginn
Veranstaltung
Ort
Samstag, 2.12.
19.00 Uhr
Weihnachtsfeier
Unterrichtsraum
Sonntag, 3.12.
12.00 Uhr
Jugendgruppe Weihnachtsmarkt
Marktplatz
Dienstag, 5.12.
18.30 Uhr
Abschluss Gefahrgutzug
Scheßlitz
Mittwoch, 6.12.
18.00 Uhr
Ausbildung Jugendgruppe
Gerätehalle
Samstag, 9.12.
15.00 Uhr
Jahresabschluss Jugendgruppe
Gerätehalle
Ansprechpartner Jugendwart: florian.friedmann@hotmail.de
Mittwoch, 13.12.
18.00 Uhr
Ausbildung Jugendgruppe
Gerätehalle
Kommandant: stephangroh@t-online.de
Mittwoch, 20.12.
18.00 Uhr
Ausbildung Jugendgruppe
Gerätehalle
n. B.
Unterrichte und Besichtigungen
Mainstraße 28 Tel. 0951 700293-0 Fax 0951 700293-9 feuerwehr-hallstadt.de
n. B.
Stephan Groh, Kommandant FF Hallstadt 18
- Amtsblatt für Dezember 2017
KIRCHE & FAMILIE Katholische Gemeinde St. Kilian
Wahlbekanntmachung für Februar 2018 Der Pfarrgemeinderat der Pfarrei St. Kilian Hallstadt wird am 24./25. Februar 2018 neu gewählt. Die Wahl steht unter dem Motto: „Zukunft gestalten. Weil ich Christ bin!“ Die Verantwortlichen bitten die Pfarrangehörigen bereits jetzt, sich aktiv an dieser Wahl zu beteiligen. 1. Jeder Interessierte kann sich selbst als Kandidatin oder Kandidat zur Wahl stellen oder geeignete Personen benennen. Wählbar sind alle wahlberechtigten Mitglieder der Pfarrei St. Kilian Hallstadt, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Außerhalb der Pfarrei wohnende katholische Christinnen und Christen sind wählbar, wenn sie sich am Leben der Pfarrei aktiv beteiligen. Meldungen nehmen ab sofort entgegen: Das Pfarrbüro zu den bekannten Öffnungszeiten, 0951 71465, st-kilian. hallstadt@erzbistum-bamberg.de Der Vorsitzende des Wahlausschusses: Armin Seebauer, Am Ziedergraben 8, 0951 9710780 Kandidatenvorschläge können bis Mittwoch, 10. Januar 2018, eingereicht werden. Die Mitglieder des Wahlausschusses werden mit den vorgeschlagenen Personen persönlich Kontakt aufnehmen. 2. Beteiligung an der Wahl Wahlberechtigt sind alle katholischen Christinnen und Christen der Pfarrei St. Kilian, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben bzw. wenn sie das Sakrament der Firmung empfangen haben. Außerhalb der Pfarrei wohnende Christinnen und Christen können auf schriftlichen Antrag beim Wahlausschuss (spätestens 14 Tage vor dem Wahltermin) wahlberechtigt sein. 3. Neben der Abstimmung im Wahllokal (katholisches Pfarr- und Jugend- Amtsblatt für Dezember 2017
Seniorenclub der Stadt Hallstadt Ihre Ansprechpartner bei Fragen: Gundi Bauer Tel. 0951 75254 Ursula Friedrich Tel. 0951 73165 Rita Ullsperger Tel. 0951 73555 Betti Vogel Tel. 0951 974260 Programm für Dezember Mittwoch, 6. Dezember, 7.30 Uhr Abfahrt bei Fa. Vogel nach Geislingen zu WMF. Weiterfahrt nach Stuttgart zum Besuch des Weihnachtsmarktes. Mittwoch, 13. Dezember, 14.00 Uhr Weihnachtsfeier im katholischen Pfarr- und Jugendheim. Vorschau für Januar 2018 Für Januar sind noch keine Veranstaltungen geplant.
heim) ist auf Antrag eine Briefwahl möglich. Weitere Informationen: im Pfarrbüro, beim Vorsitzenden des Wahlausschusses und unter pfarrgemeinderatswahl-bayern.de
Evang.-luth. Pfarramt
Regelmäßige Veranstaltungen Der Frauenkreis trifft sich jeweils am 2. und 4. Mittwoch um 19.30 Uhr. Der Kirchenchor probt jeden Freitag ab 20.00 Uhr – außer in den Ferien. Die Selbsthilfegruppe für Menschen mit Suchtproblemen kommt immer am Dienstag um 19.00 Uhr zusammen. Die Krabbelgruppe findet jeden Mittwoch ab 10.00 Uhr statt – Infos bei F. Bickel, 09522 3043820. Jeden Mittwochvormittag werden die Kranken der Gemeinde im Bamberger Klinikum besucht. Wer für sich oder einen Angehörigen einen Besuch wünscht, kann im Pfarramt anrufen. Neu: Hallenhockey für Jugendliche jeden Dienstag zwischen 16.00 und 17.00 Uhr – Infos bei Rel.Päd. Thomas Enser, 0176 80765271. Evang.-luth. Pfarramt Hallstadt Pfarrerehepaar Wittmann-Schlechtweg 0951 71575 www.evang-johanneskirche-hallstadt.de
Katholisches Pfarramt
Rorateandachten im Dezember Eine halbe Stunde Auszeit in der (h)eiligen Zeit. Es finden im Dezember drei Rorateandachten in Hallstadt und Dörfleins statt. Bewusst in Pfarrorten und Filialkirche, bewusst im Wechsel, bewusst mit neuem Konzept, bewusst persönlich in Thema und Gestaltung: Licht, Stille, Musik und Geruch sind die vier Andachten überschrieben. Auf ein gemeinsames Ansprechenlassen und Feiern freut sich der Liturgiekreis St. Kilian Hallstadt am: Donnerstag, 7. Dezember, 19.00 Uhr, St. Ursula Mittwoch, 13. Dezember, 19.00 Uhr, St. Kilian Donnerstag, 21. Dezember, 19.00 Uhr, St. Ursula
Katholisches Pfarramt
Gottesdienste an Weihnachten Die Wort-Gottes-Feiern für Kleinkinder am Heiligen Abend gestalten in Dörfleins der Kindergarten St. Ursula um 14.30 Uhr und im katholischen Pfarrund Jugendheim Hallstadt der PfarrerRössert-Kindergarten um 15.30 Uhr mit. Die Schülermette mit Krippenspiel in St. Kilian findet um 16.30 Uhr statt. Die Christmette am Abend ist um 22.30 Uhr in St. Kilian Hallstadt, die 19
KIRCHE & FAMILIE der Musikverein Hallstadt bereichert. Im Anschluss lädt der Jugendausschuss des Pfarrgemeinderates ein, bei Glühwein oder Kinderpunsch für ein paar weihnachtliche Momente in guter Gesellschaft vor den Kirchentüren zu verweilen. Bitte eine Tasse mitbringen.
Katholisches Pfarramt
Jahresschlussgottesdienst Am Sonntag, 31. Dezember, findet um 10.30 Uhr der Jahresschlussgottesdienst statt.
Katholisches Pfarramt
Ökumenische Segensfeier zum neuen Jahr Die evangelische Gemeinde Johannes und die katholische Gemeinde St. Kilian möchten mit den Gläubigen gemeinsam das neue Jahr unter Gottes Schutz und Segen stellen. Am Neujahrstag um 17.00 Uhr wird in einem ökumenischen Gottesdienst in der evangelischen Johanneskirche die Möglichkeit sein, einen persönlichen Segen und Zuspruch zu empfangen.
Stadt Hallstadt
Seniorensprechstunde 7. Dezember, 14.00 Uhr Unser städtischer Seniorenbeauftragter Detlev Breier hält seine monatliche Sprechstunde jeden ersten Donnerstag des Monats im Bürgerhaus ab. Dort ist er im 1. Stock per Aufzug barrierefrei erreichbar. Nächster Termin: Donnerstag, 7. Dezember, 14.00 bis 16.00 Uhr. Neben der Sprechstunde gibt es auch die Möglichkeit, jederzeit einen Gesprächstermin mit Detlev Breier im Bürgerhaus oder bei Ihnen zu Hause zu vereinbaren. (js) Kontakt: Detlev Breier, 0951 71111 oder 0151 18625149 detlev-breier@t-online.de
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Ich und meine Gefühle Im Moment beschäftigen sich im St.-Franziskus-Kindergarten alle mit dem Thema „Ich und meine Gefühle“. Sie schauen sich verschiedene Gefühle ganz genau an und überlegen: „Wann habe ich mich so gefühlt?“ „Warum fühle ich mich so?“ „Was ist mit dem Gefühl Angst?“ Das Ergebnis: Jeder fühlt und ist anders, jeder ist einzigartig. Angst muss nicht immer schlecht sein, sie schützt beispielsweise vor Gefahren. Ein abwechslungsreiches Thema, mit vielen tollen Beiträgen und Gesprächsrunden.
Katholisches Pfarramt
Katholisches Pfarramt
Keine Vorabendmesse ab 2. Dezember
Öffnungszeiten Pfarrbüro während der Weihnachtsferien
Ab Samstag, 2. Dezember, gibt es keine Vorabendmesse mehr in St. Kilian, Hallstadt.
Katholisches Pfarramt
Das Pfarrbüro ist in den Weihnachtsferien nicht regelmäßig besetzt. Die genauen Öffnungszeiten stehen in der aktuellen Gottesdienstordnung.
Hauskommunion zu Weihnachten
Katholisches Pfarrbüro
In der Adventszeit bieten Pfarrer Christoph Uttenreuther und Pastoralreferent Philipp Fischer an, Kranke und Senioren zu besuchen, die an den Weihnachtsgottesdiensten nicht teilnehmen können. Der Empfang der Krankenkommunion ist auch in Verbindung mit einem Beichtgespräch möglich. Die Angehörigen oder Betroffene werden um eine Meldung im Pfarrbüro St. Kilian, 0951 71465, bis 8. Dezember gebeten.
Sternsinger gesucht Singen und dabei Spenden und Schokolade sammeln: Am Samstag, 6. Januar 2018, laufen wieder die Sternsinger von Haus zu Haus, tragen Gottes Segen zu den Menschen und sammeln Spenden für Projekte in armen Ländern. Sie suchen noch Verstärkungen. Neben Süßigkeiten bekommen die Freiwilligen auch ein kleines Taschengeld. Die Ministranten freuen sich über alle Mädchen und Jungen ab - Amtsblatt für Dezember 2017
KIRCHE & FAMILIE der 3. Klasse, auch Ältere dürfen gerne noch mitmachen. Anmeldung und Informationen: minis-hallstadt@t-online.de
Interkommunale Zusammenarbeit
AWO-Kinderkrippe auf Michelin-Gelände eingeweiht Im Rahmen eines Lichterfestes feierten Kinder, Eltern und alle am Projekt
Beteiligten die offizielle Einweihung der Kinderkrippe „AWOlinchen“ durch Pfarrerin Susanne WittmannSchlechtweg auf dem Michelin-Gelände in Hallstadt. Bis zu 30 Plätze stehen seit Beginn des Jahres in diesen Räumen zur Verfügung. „Was als Provisorium begann, ist heute weit davon entfernt“, freut sich Thomas Nagel, Direktor des Michelin-Werkes in Hallstadt. Dass die Firma die Kinder auf ihrem Gelände wirklich herzlich willkommen heißt, bewies auch das Engagement der Auszubildenden, die eine Bobbycar-Rennbahn im Garten der Kinderkrippe errichteten.
Bürgermeister Thomas Söder zeigte sich erfreut darüber, dass sich die AWO wiederholt als starker Partner bei der Kinderbetreuung in Hallstadt erwiesen hat. Die Tatsache, dass Michelin das Gelände zur Verfügung stellt, bezeichnete er als „einmalig“. Schließlich stellt auch die im September 2015 unterzeichnete interkommunale Betriebsvereinbarung eine bis dahin einmalige Kooperation zur hilfreichen Bedarfsdeckung bei Kinderkrippenplätzen für städtische Bamberger Bürger auf dem Territorium der Landkreiskommune Hallstadt dar.
Gratulationen
Interkommunale Zusammenarbeit: Die AWO Bamberg betreibt auf dem Michelin-Gelände in Hallstadt die Kinderkrippe „AWOlinchen“.
Miteinander – Füreinander
Im November gratulierte Bürgermeister Thomas Söder bzw. sein Stellvertreter, Ludwig Wolf, folgenden Bürgerinnen und Bürgern:
„Miteinander – Füreinander“ ist ein Arbeitskreis des Pfarrgemeinderats, der ehrenamtliche Dienste für alle, vorwiegend für Senioren und Familien, anbietet.
zum 95. Geburtstag Andreas Behringer
Kontakte und Ansprechpartner Schwester Felicitas Weigel 0951 9750166 Gerhard Frömel 0951 73937 Helmut Gunreben 0951 71009 Josef Lang 0951 75518
zum 94. Geburtstag Anna Böhm
Weihnachtliches Volksliedersingen Alle Freunde alter Volkslieder sind zu einem gemütlichen Nachmittag mit Gesang und Unterhaltung eingeladen. Entsprechend der Jahreszeit werden vorwiegend weihnachtliche Lieder gesungen. Das Liedgut, mit besinnlichen Texten, soll auf das kommende Weihnachtsfest einstimmen. Auch Seniorinnen und Senioren, die nicht mehr so gut singen können und nur als Zuhörer kommen möchten, sind willkommen. Termin: Ort:
Donnerstag, 14. Dezember, 15.00 Uhr Evangelisches Gemeindehaus, Königshofstraße
Konto: Miteinander – Füreinander IBAN: DE96 7705 0000 0302 6799 56, Sparkasse Bamberg Spendenquittungen können ausgestellt werden.
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zum 93. Geburtstag Irma Zenk zum 91. Geburtstag Johann Frank zum 85. Geburtstag Kunigunda Raab zum 80. Geburtstag Arthur Bittel Erwin Helmschrott Katharina Frank Theresia Dumbsky Otfried Keck Georg Seibold zur goldenen Hochzeit Rosmarie und Manfred Fleischmann 21
KIRCHE & FAMILIE Sturzprophylaxe
Stürze im Alter verhindern – Termine Christine Koch, ausgebildete Kursleiterin für Sturzprophylaxe, leitet ehrenamtlich die zehnteiligen Kurse für Hall-
stadter Senioren von 55 Jahren aufwärts. Auch Senioren aus anderen Gemeinden können teilnehmen.
Montag, 11. Dezember, 16.00 Uhr Dienstag, 12. Dezember, 16.00 und 17.00 Uhr
Termine im Dezember Montag, 4. Dezember, 16.00 Uhr Dienstag, 5. Dezember, 16.00 und 17.00 Uhr
Informationen: Christine Koch, 0951 73596
TERMINE Freitag, 1. Dezember 15.00 Uhr Krippenspielprobe Evang.-luth. Pfarramt 15.30 Uhr Singmesse Kapelle, Seniorenheim 19.00 Uhr Adventsandacht „Auszeit“ vor der Krippe, evang. Johanneskirche 20.00 Uhr Kirchenchor Evang.-luth. Pfarramt
10.00 Uhr
10.30 Uhr
12.00 Uhr
Samstag, 2. Dezember 14.00 Uhr 14.30 Uhr Adventsbasteln Evang. Gemeindeheim: Groß und Klein sind eingeladen, die Kirche adventlich zu schmücken und Leuchter für den Familiengottesdienst zu basteln. 16.00 Uhr Rosenkranz St. Kilian 16.00 Uhr Rosenkranz St. Ursula 17.00 Uhr Nikolausfeier im Wäldchen TV Hallstadt 19.00 Uhr Weihnachtsfeier Feuerwehr Hallstadt, Vereinsheim
18.00 Uhr
gemachten Marmeladen, Kalendern, Krippenkarten, Fröbelsternen zugunsten der Partnerdiözese Meru in Tansania Modelleisenbahn- und Modellautomarkt Bettelseehalle Familiengottesdienst St. Kilian mit Vorstellung der Firmlinge Hallstadter Weihnachtsmarkt Rund um den Marktplatz Musik und Meditation Hallstadter Chöre, St. Kilian Jugendtreff Andacht – Spiele – Quatschen, evang. Gemeindeheim, mit Rel.Päd. Thomas Enser und Team
Montag, 4. Dezember 9.00 Uhr
Joggen für Anfänger Parkplatz Johannishof, Oberhaid
15.15 Uhr Abendmahlgottesdienst Seniorenzentrum St. Kilian, Vikarin Schreiber 16.00 Uhr Kurs Sturzprophylaxe Mehrzweckraum, Hans-Schüller-Schule 16.30 Uhr Abendmahlgottesdienst Seniorenheim Breitengüßbach, Vikarin Schreiber 18.00 Uhr Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Bürgerhaus, Sitzungssaal Dienstag, 5. Dezember ab 9.00 Uhr Frühstückstreff Evang. Gemeindeheim 16.00 Uhr Hallenhockey Evang.-luth. Pfarramt 16.00 Uhr Kurs Sturzprophylaxe Mehrzweckraum, Hans-Schüller-Schule 17.00 Uhr Kurs Sturzprophylaxe Mehrzweckraum, Hans-Schüller-Schule 19.00 Uhr Singmesse St. Kilian
Sonntag, 3. Dezember 9.00 Uhr
Pfarrgottesdienst St. Kilian 9.00 Uhr Lauftreff Baptist Prell Parkplatz Johannishof, Oberhaid 10.00 Uhr Gottesdienst für Klein und Groß Evang. Johanneskirche, Pfarrerehepaar WittmannSchlechtweg und Team, danach Punsch vor der Krippe und auf dem Kirchplatz: Verkauf von selbst 22
- Amtsblatt für Dezember 2017
TERMINE 19.00 Uhr Selbsthilfegruppe für Menschen mit Suchtproblemen Evang.-luth. Pfarramt Mittwoch, 6. Dezember Rathaus und Bauhof von 10.00 bis 12.00 Uhr geschlossen 7.30 Uhr
Abfahrt nach Geislingen Seniorenclub 10.00 Uhr Krabbelgruppe Evang.-luth. Pfarramt 10.00 Uhr Singmesse St. Kilian
Samstag, 9. Dezember 14.00 Uhr Taufgottesdienst Evang. Johanneskirche, mit Pfrin. WittmannSchlechtweg 14.30 Uhr Treffen der Buchenländer Blauer Saal, Hotel Goldener Adler 16.00 Uhr Rosenkranz St. Kilian 16.00 Uhr Rosenkranz St. Ursula Sonntag, 10. Dezember
Montag, 11. Dezember 9.00 Uhr
Joggen für Anfänger Parkplatz Johannishof, Oberhaid 16.00 Uhr Kurs Sturzprophylaxe Mehrzweckraum, Hans-Schüller-Schule
9.00 Uhr
Donnerstag, 7. Dezember 9.00 Uhr
14.00 Uhr
16.30 Uhr
19.00 Uhr 19.30 Uhr
Joggen für Anfänger Parkplatz Johannishof, Oberhaid Seniorensprechstunde (bis 16.00 Uhr) Bürgerhaus, 1. OG Weggottesdienst für Erstkommunionkinder, St. Kilian Rorateandacht St. Ursula Chorprobe MCG Liedertafel/ Liederhort, Gasthaus Diller
Pfarrgottesdienst St. Kilian 9.00 Uhr Lauftreff Baptist Prell Parkplatz Johannishof, Oberhaid 9.30 Uhr Gottesdienst Evang. Johanneskirche, mit Prädikantin S. Freund, anschließend Punsch vor der Krippe 10.30 Uhr Singmesse St. Kilian
18.00 Uhr „Abendstunde in Johannes“ Zur Ruhe kommen, beten, Kerzenlicht, neue Musik, biblische Geschichten, aktuelle Themen – ein Abendgottesdienst, evang. Johanneskirche
Dienstag, 12. Dezember 16.00 Uhr Hallenhockey Evang.-luth. Pfarramt 16.00 Uhr Kurs Sturzprophylaxe Mehrzweckraum, Hans-Schüller-Schule 17.00 Uhr Kurs Sturzprophylaxe Mehrzweckraum, Hans-Schüller-Schule 19.00 Uhr Singmesse St. Kilian
Freitag, 8. Dezember Rathaus und Bauhof ab 10.00 Uhr geschlossen 15.00 Uhr Krippenspielprobe Evang.-luth. Pfarramt 15.30 Uhr Singmesse Kapelle, Seniorenheim 19.00 Uhr Adventsandacht „Auszeit“ vor der Krippe, evang. Johanneskirche 20.00 Uhr Kirchenchor Evang.-luth. Pfarramt
Stadt Hallstadt
Vorverlegung des Redaktionsschlusses für die Januar-Ausgabe auf den 8. Dezember Wir bitten um Beachtung. - Amtsblatt für Dezember 2017
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TERMINE 19.00 Uhr Selbsthilfegruppe für Menschen mit Suchtproblemen Evang.-luth. Pfarramt
19.00 Uhr Singmesse St. Ursula 19.30 Uhr Chorprobe MCG Liedertafel/ Liederhort, Gasthaus Diller
Mittwoch, 13. Dezember
19.30 Uhr Weihnachtsfeier SV Dörfleins, Sportheim 19.30 Uhr Weihnachtsfeier MGV Liedertafel, Gasthaus Diller Sonntag, 17. Dezember
Freitag, 15. Dezember 10.00 Uhr Krabbelgruppe Evang.-luth. Pfarramt 10.00 Uhr Singmesse St. Kilian 14.00 Uhr Weihnachtsfeier Seniorenclub, kath. Pfarr- und Jugendheim 18.00 Uhr Stadtrat Bürgerhaus, Sitzungssaal 19.00 Uhr Rorateandacht St. Kilian 19.30 Uhr Frauenkreis Evang.-luth. Pfarramt
9.00 Uhr
15.00 Uhr Krippenspielprobe Evang.-luth. Pfarramt 15.30 Uhr Singmesse Kapelle, Seniorenheim 16.00 Uhr Konfirmandentreff Evang.-luth. Pfarramt 19.00 Uhr Adventsandacht „Auszeit“ vor der Krippe, evang. Johanneskirche 20.00 Uhr Kirchenchor Evang.-luth. Pfarramt Samstag, 16. Dezember
Donnerstag, 14. Dezember 9.00 Uhr
Joggen für Anfänger Parkplatz Johannishof, Oberhaid 15.00 Uhr Weihnachtliches Volksliedersingen Miteinander – Füreinander, evang. Gemeindeheim 16.00 Uhr Abendmahlgottesdienst AWO-Seniorenheim Oberhaid, Pfr. Schlechtweg
16.00 Uhr Rosenkranz St. Kilian 16.00 Uhr Rosenkranz St. Ursula 17.00 Uhr Weihnachtsfeier Solidarität, kath. Pfarr- und Jugendheim 18.00 Uhr Weihnachtsfeier TV Hallstadt, Bettelseehalle 19.00 Uhr Weihnachtsfeier Feuerwehr Dörfleins, Feuerwehrheim
Pfarrgottesdienst St. Kilian 9.00 Uhr Lauftreff Baptist Prell Parkplatz Johannishof, Oberhaid 9.30 Uhr Abendmahlgottesdienst Evang. Johanneskirche, mit Vikarin Schreiber, anschließend Brunch im Gemeindeheim 10.30 Uhr Singmesse St. Kilian 14.00 Uhr Adventskonzert Musik- und Spielmannszug in der Pfarrkirche St. Peter und Paul in Kemmern 17.00 Uhr Adventskonzert der Band „Funkenflug“ Evang. Johanneskirche, mit Advents- und Weihnachtsliedern. Erzählt und gezeigt wird auch wieder eine Bildergeschichte für kleine und große Besucher. Montag, 18. Dezember 9.00 Uhr
Joggen für Anfänger Parkplatz Johannishof, Oberhaid 14.30 Uhr Adventsfeier für ältere Menschen Besinnlicher Adventsnachmittag; Manfred Stärk wird alle am Klavier beim Singen von adventlichen Liedern begleiten, Geschichten werden vorgelesen und bei Kaffee und Adventsgebäck können alle miteinander ins Gespräch kommen. Dienstag, 19. Dezember ab 9.00 Uhr Frühstückstreff Evang. Gemeindeheim 16.00 Uhr Hallenhockey Evang.-luth. Pfarramt 19.00 Uhr Singmesse St. Kilian
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TERMINE 19.00 Uhr Selbsthilfegruppe für Menschen mit Suchtproblemen Evang.-luth. Pfarramt 19.30 Uhr AFRA – offener Treff für Frauen Vorweihnachtlicher Bastelabend, evang. Gemeindeheim Mittwoch, 20. Dezember 10.00 Uhr Krabbelgruppe Evang.-luth. Pfarramt 10.00 Uhr Singmesse St. Kilian
19.00 Uhr Adventsandacht „Auszeit“ vor der Krippe, evang. Johanneskirche 20.00 Uhr Kirchenchor Evang.-luth. Pfarramt Sonntag, 24. Dezember 9.00 Uhr 9.00 Uhr
14.30 Uhr 14.30 Uhr
Donnerstag, 21. Dezember 9.00 Uhr
Joggen für Anfänger Parkplatz Johannishof, Oberhaid 19.00 Uhr Rorateandacht St. Ursula
15.30 Uhr
15.30 Uhr
Freitag, 22. Dezember 15.00 Uhr Krippenspielprobe Evang.-luth. Pfarramt
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16.30 Uhr
Bußgottesdienst Lauftreff Baptist Prell Parkplatz Johannishof, Oberhaid Kleinkindermette Dörfleins Krabbelgottesdienst Evang. Johanneskirche, mit Pfrin. WittmannSchlechtweg und Team Kleinkindermette Kath. Pfarr- und Jugendheim Familiengottesdienst mit Krippenspiel Evang. Johanneskirche, mit Pfr. Schlechtweg und Rel.Päd. Thomas Enser Schülermette Hallstadt
17.00 Uhr Christvesper I Evang. Johanneskirche, mit Pfr. Schlechtweg 18.30 Uhr Christvesper II Evang. Johanneskirche, mit Pfr. Schlechtweg 22.30 Uhr Christmette Hallstadt, ab 22.00 Uhr musikalische Einstimmung mit der Stadtkapelle Montag, 25. Dezember 9.00 Uhr
Frühschoppen Feuerwehr Hallstadt, Vereinsheim 9.00 Uhr Joggen für Anfänger Parkplatz Johannishof, Oberhaid 9.30 Uhr Abendmahlgottesdienst Evang. Johanneskirche, musikalisch ausgestaltet vom Kirchenchor, Vikarin Schreiber, anschließend Punsch vor der Krippe 10.30 Uhr Festgottesdienst St. Kilian
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TERMINE Dienstag, 26. Dezember Pfarrgottesdienst St. Ursula 9.30 Uhr Gottesdienst Evang. Johanneskirche, Pfr. Gregori, anschließend Punsch vor der Krippe 10.30 Uhr Familiengottesdienst Kath. Pfarr- und Jugendheim 16.00 Uhr Hallenhockey Evang.-luth. Pfarramt 19.00 Uhr Selbsthilfegruppe für Menschen mit Suchtproblemen Evang.-luth. Pfarramt
19.30 Uhr Frauenkreis Evang.-luth. Pfarramt
9.00 Uhr
Mittwoch, 27. Dezember 10.00 Uhr Krabbelgruppe Evang.-luth. Pfarramt 15.00 Uhr Treffpunkt: Hawaiianisches Winterdorf Pfadfinderbund Weltenbummler, Sportplatz
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Sonntag, 31. Dezember 9.00 Uhr
Donnerstag, 28. Dezember Rathaus bis 12.00 Uhr geöffnet 9.00 Uhr
Joggen für Anfänger Parkplatz Johannishof, Oberhaid
Samstag, 30. Dezember 17.30 Uhr Ökumenischer Gottesdienst St. Peter und Paul, Kemmern, zum Abschluss des 1000-jährigen Ortsjubiläums
10.30 Uhr
14.00 Uhr
15.30 Uhr
17.00 Uhr
Lauftreff Baptist Prell Parkplatz Johannishof, Oberhaid Jahresschlussgottesdienst (Eucharistiefeier) St. Kilian Silvesterlauf Johannishof, Parkplatz, Oberhaid Andacht mit Kindersegnung St. Ursula Abendmahlgottesdienst Evang. Johanneskirche, mit Pfrin. WittmannSchlechtweg
Wir wünschen Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und ein gutes neues Jahr 2018! Bürgermeister Thomas Söder und Verwaltung
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TERMINE Kulturbühne Hallstadt – Theater im Kulturboden Die Stadt Hallstadt wird im kommenden Jahr um ein Kulturprojekt reicher: Ab Februar 2018 – genauer von 2. Februar 2018 bis 9. Mai 2019 – findet im Kulturboden eine Theaterreihe mit zehn ausgewählten Theaterstücken statt. Das Programm der „Kulturbühne Hallstadt“ erstreckt sich über mehrere Sparten des Boulevardtheaters: von Krimis über Musiktheater bis hin zu Klassikern der guten Unterhaltung. TV-Profis Während Hansi Kraus die „Lausbubengeschichten“ um den jugendlichen Rebellen Ludwig Thoma auf die Bühne bringt (2. Februar 2018), ermittelt Michaela Schaffrath im Edgar-Wallace-Klassiker „Die toten Augen von London“ (15. April 2018) und Bürger Lars Dietrich spielt in „Der Gangster und die Nervensäge“ einen perfektionistischen Berufskiller (7. November 2018). Petra Nadolny interpretiert in „Die Wahrheit über Dinner for one“ (10. Januar 2019) einen der kultigsten Silvesterklassiker. Ebenso amüsant mimen Franziska Traub und Nicole Belst in „Eine ganz heiße Nummer“ (7. März 2019) zwei Inhaberinnen eines örtlichen Tante-Emma-Ladens, den sie durch die Gründung einer Telefonsex-Hotline vor dem Ruin retten möchten. In „Charley’s Tante“ (9. Mai 2019) schlüpft Kalle Pohl gleich in zwei Rollen und spielt den jungen Diplomaten Dr. Otto Wilder, der sich im Stück als Tante seines besten Freundes Charley ausgibt, um ihm und seinem Bruder Ralf einen Gefallen zu tun. Regionale Größen Im Repertoire der Kulturbühne Hallstadt finden sich zudem beliebte Stücke von in der Region bekannten Schauspielern. Patrick L. Schmitz und Gerald Leiß widmen mit ihrem Stück „Heinz und Heinz – das macht zwei“ (19. Mai 2018) Heinz Erhard, einem der beliebtesten und bekanntesten Humoristen seiner Zeit, einen Abend. Für ihr Stück „Peace of my Heart“
(6. April 2018) über das Leben von Janis Joplin ernten Sybille Kress und Elena Weber beste Kritiken und ungebrochene Begeisterung. Theatergruppe Hallstadt Für die Theatergruppe Hallstadt sind die Termine im Rahmen der Kulturbühne fast schon ein Heimspiel. An drei Abenden (30. November 2018, 1. Dezember 2018 und 2. Dezember 2018) ist das Ensemble mit dem Stück „Ladies Night, in Fränkisch: Läidies Nait“ zu sehen. Zusätzlich bringt die Theatergruppe am 16. Februar 2018 das Kinder- und Jugendstück „About a Girl“ auf die Bühne. 30 Prozent Rabatt Mit der Kulturbühne präsentieren die Stadt Hallstadt und der Kulturboden eine einzigartige Theaterreihe, bei der die gute Unterhaltung auf hohem künstlerischen Niveau im Fokus steht. Für die Hallstadter Theaterfans wird ein Abo mit allen Stücken des Programms (mit Ausnahme des Kinderstücks „About a Girl“) angeboten. Wer sich im Abo Tickets für alle neun Veranstaltungen (Termin „Ladies Night“: 2. Dezember) sichert, spart bis zu 30 Prozent gegenüber den Einzelpreisen. Tickets gibt es unter anderem bei Lotto Hümmer im Ertl-Zentrum sowie unter kartenkiosk-bamberg.de. Ab dem 1. Dezember können Hallstadterinnen und Hallstadter auch im Bürgeramt der Stadt Hallstadt (Bürgerhaus, Mainstraße 2) Karten vorbestellen und erhalten zehn Prozent Rabatt.
Kulturboden in der Marktscheune · An der Marktscheune 1 · 96103 Hallstadt Telefon 0951 96842101 · Fax 0951 96842105 · Telefon (Tickets) 0951 23837 info@kulturboden-hallstadt.de · kulturboden-hallstadt.de · facebook.com/KulturbodenHallstadt Tickets für die Veranstaltungen im Kulturboden in Hallstadt sind auch bei Lotto Hümmer im Ertl erhältlich. 28
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