1 aufsichtsjaeger web

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Ausgabe 1 - Herbst/Winter 2014

Foto: © UTOPIA - Fotolia.com

Das Informationsmagazin für die steirischen Aufsichtsjäger

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inhalt

vorwort

Wie es begann - „Der steirische Aufsichtsjäger“ Seite 6

Der Uhu von Raimund Kurt Buschenreiter

Seite 7

Gastkomentar des Kärntner Jagdaufseher-Verband

Seite 10

Jagdhunderassen Jagdhunderassenpräsentation

Seite 13

Seite 14

Brackieren, Nachsuchen. Renaissance der steirischen Rauhaarbracke

Jäger unter sich Aufregung um bleifreie Büchsenpatronen

Seite 16

Die kundige Person - von Dr. Harald Fötsch

Seite 18

Jagderlebnis Mein erster Fuchs

Botanik Wildfrüchte im Spätherbst von Birgit Rosenkranz Neozoen in der Steiermark Der Nutria in der Steiermark Aufsichtsjäger - der etwas andere Jäger - einst und jetzt von Mag. Josef Lipold

Seite 22

Seite 26

Seite 24 Seite 32

Recht Abschussplanung von Dr. Hubertus Pranckh

Seite 35

Jagdethik

Seite 41

Verbandsgeschehen

Seite 44

Jagdmuseum Schloss Stainz – jagdliches Kompetenzzentrum in der Steiermark

Seite 48

BEITRITTSERKLÄRUNG zum Steirischen Aufsichtsjägerverband StAJV

Seite 49

Liebe Weidkameradinnen, liebe Weidkameraden! Liebe Leserinnen, liebe Leser! Sie halten die erste Ausgabe der Verbandszeitschrift „Der steirische Aufsichtsjäger“ in Ihren Händen.

„Offen, kritisch und zeitgemäß“ Mir als Medieninhaber und Weidmann liegt eine kritische und zeitgemäße Auseinandersetzung mit dem Weidwerk besonders am Herzen. Vertrete ich doch die Meinung, dass die alten, gewohnten Strukturen aufgebrochen werden sollten, um einem neuen Bewusstsein für die Jagd Platz zu machen. Aus dieser Überzeugung und in diesem Bestreben wird hier ein großes Spektrum an vielseitigen, profunden Informationen für eine moderne und nachhaltige Jagd geboten. Ich bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen des Herausgebers, des steirischen Aufsichtsjägerverbands. Besonderer Dank gilt Dr. Bruno Pflüger; seiner Pioniertat ist es zu verdanken, dass dieses Vereinsmagazin aus der Taufe gehoben werden konnte. Ebenso Dank gilt den vielen Kolumnenschreibern für ihr Engagement, dass sie ihr Wissen über Jagd, Wild und Wald sowie ihre Erfahrungen einer breiten Öffentlichkeit zugänglich machen. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, ihre Geschichten über Jagderlebnisse an uns zu senden. Gerne veröffentlichen wir auch Hinweise auf jagdliche Veranstaltungen oder Geburtstagsgrüße für einen Jagdkollegen, Ehrungen, Danksagungen, Traueranzeigen usw. Einen guten Anblick und ein kräftiges Weidmannsheil wünscht euch Reinhard Wernbacher

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vorwort Landesobmann Hanno Schüttmeier

Liebe Kollegen und Freunde

des Steirischen Aufsichtsjägerverbandes!

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it einem herzlichen und aufrichtigen Waidmannsheil darf ich Sie zur ersten Ausgabe unserer Verbandszeitschrift „Der steirische Aufsichtsjäger“ begrüßen. Einem unermüdlichen Team unter der Federführung Dr. Bruno Pflügers, welches die Aufgabe übernommen hat, diese unsere Zeitung zu gestalten, gebührt ein besonderer Dank. Soll diese doch neben der neuen Homepage das Sprachrohr des qualifizierten Jagdschutzes sein. Zugleich darf ich den tatkräftigen Mitstreitern im Landesvorstand sowie in den bereits errichteten Bezirksstellen meinen Dank, Anerkennung und Respekt für die bereits getätigte Mitarbeit aussprechen. Immer wieder angesprochen und nachgefragt ist die Wahl unseres Verbandslogos, unseres „Uhus“. Lebensweise, Wesen und Charakter des Uhus, der in Österreich größten vorkommenden Eulenart, sind uns Vorbild in unserem jagdlichen Tun. Seine Nacht- sowie teilweise Tagesaktivität, sein Rundumblick innerhalb seines Lebensraumes gepaart mit einem immensen Erinnerungsvermögen und Lernbereitschaft sind uns Ansporn. Leise, nahezu geräuschlos in seinem Jagdflug bleibt er für viele Revier- und Waldbesucher ein seltener, aber nicht minder respektierter Anblick. Rabenvögel, aber auch andere Greifvögel hassen auf ihn. Der Jäger, welcher sich des Uhus, des „Aufs“, bei der Hüttenjagd, einer leider beinahe schon vergessenen Jagdart, bedient, weiß ihn zu schätzen. Das noch nicht abgelaufene, aber schnell voranschreitende erste Verbands- und Arbeitsjahr dieses neuen „Steirischen Aufsichtsjägerverbandes“ erlaubt uns einen Rückblick auf eine überaus erfolgreiche Verbandsarbeit. Ein Vereinsjahr, das sich nicht nur auf Zahlen stützt, sondern in erster Linie auf den Zuspruch und die vielen Rückmeldungen unserer Mitglieder, Gönner und Freunde. Als Erfolg unseres Bestehens und allen Unkenrufen zum Trotz werte ich schon, dass plötzlich die Gruppe der Jagdschutzorgane, welche in den letzten Jahrzehnten ein eher „dahintümpelndes“ Dasein in der Jägerschaft fristete, nun als eine registrierte Zielgruppe gesehen wird.

Der Steirische Aufsichtsjägerverband als Interessenvertretung und Informationsplattform des beeideten Jagdschutzes steht in erster Linie für Eigenständigkeit und Unabhängigkeit. Da wir uns weder als jagdpolitisch aktiv noch als Opposition innerhalb der Jägerschaft sehen und verstehen, können wir unser

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Hauptaugenmerk und unsere ganze Kraft auf die Aus- und Weiterbildung der Aufsichtsjäger in der Steiermark richten. Gerade in einer Zeit der Neuorientierung, des gesellschaftlichen Umbruchs, eines „neu entdeckten ökologischen Gewissens“, welches jedoch bei genauerer Betrachtungsweise unsere Lebensräume samt ihren Bewohnern außen vor lässt und den Egoismus des Einzelnen in den Vordergrund stellt, ist es von elementarer Notwendigkeit, bestens ausgebildete Revierverantwortliche in den Revieren zu wissen. Nicht der überreagierende Sheriff im Revier, sondern der bestens ausgebildete Aufsichtsjäger ist letztendlich wertvolles Bindeglied zwischen den verschiedenen Landnutzungsgruppen. In dieser Funktion wird Jagd als angewandter Naturschutz nicht nur beworben, sondern auch vorbildlich gelebt. Dass diese Zusammenarbeit zwischen Jagd und Naturschutz auch in der Praxis gelebt wird, zeigt die Zusammenarbeit mit der Steiermärkischen Berg- und Naturwacht, welche eindrucksvoll bei unserer ersten bundesländerüberschreitenden Aktivität, den „Koralmgesprächen“, besiegelt wurde. Diese Gespräche fanden im Rahmen einer gemeinsamen Wanderung mit dem Kärntner Jagdaufseherverein im Beisein seines altgedienten Landesobmannes Bernhard Wadl und dem Landesleiter der Steiermärkischen Berg- und Naturwacht Ing. Heinz Pretterhofer statt. Ein weiterer wichtiger Eckpunkt dieser Informationsplattform ist die entsprechende Fortbildung in der Jagd- und Revierbewirtschaftung. Oberstes Ziel hierbei ist die konsequente jagdbetriebsorientierte Information und Schulung. Zum Teil aus dem Ruder gelaufene Schwarzwildbestände, nachtaktive Schalenwildbestände sowie mancherorts massiv geschädigte oder bereits zerstörte Sozialstrukturen bei großen raumgreifenden Schalenwildarten rufen nach Alternativen und einem Umdenken in der Schalenwildbewirtschaftung. Raufußhühner in unseren Bergrevieren, das Rebhuhn in den Niederungen als auch andere Bioindikatoren bedürfen immer mehr unseres Schutzes. In vielen Teilen Österreichs und auch der Steiermark werden in immer kürzer werdenden Abständen Nachweise und Bestätigungen über das Vorkommen einst verschwundenen Großraubwildes erbracht. Auch der Fischotter ist vom ehemals Vertriebenen und Verschollenen wieder zum aktiven Bewohner vieler Gewässer geworden. Wie wird unsere immer naturferner erzogene und lebende Gesellschaft in Zukunft damit umgehen? Ein durchaus emotionales Thema.


Das Informationsmagazin für die steirischen Aufsichtsjäger

Von Lösungen, welche auch in der Realität, im Zusammenleben der verschiedensten Landnutzer Bestand haben, ist man noch sehr weit entfernt. Mancher Problemkreis wird noch nicht einmal offen angesprochen. Der beeidete Revierbetreuer und Verantwortliche wird dieses Problem wohl nicht lösen. In Ausübung seiner Funktion und bestens ausgebildet kann er auf breiter Basis mitarbeiten und Fachexperten bei ihrer Arbeit unterstützen.

„Wir müssen die Theorie beherrschen, um die Praxis zu verstehen, um aus der Praxis für die Praxis arbeiten zu dürfen!“ Im Frühjahr konnten wir bei unserer Fortbildungsveranstaltung „Hund – Horn – Brauchtum“ über zweihundert gezählte Gäste begrüßen. Große Erfolge für einen jungen Verband! Themenvorschläge für weitere Fortbildungen nehmen wir sehr gerne entgegen. In diesem ersten Jahr des Bestehens des STAJVs wurde auch von den Bezirksstellen Leibnitz und Graz-Umgebung je ein Kurs für Aufsichtsjäger abgehalten. Dass diese beiden Kurse eine ungemein hohe Qualität aufgewiesen haben, unterstreicht der hart erarbeitete Prüfungserfolg von nahezu einhundert Prozent. Besonders wichtig erscheint uns, dass der Praktiker vor Ort bei unterschiedlichsten Problemstellungen in unserem Kompetenznetzwerk Beratung findet. Die Drehscheibe dieses Kompetenznetzwerkes ist der Leiter des Jagdmuseums in Stainz, Mag. Karlheinz Wirnsberger, welcher auch gleichzeitig der Leiter unseres Kompetenzzentrums ist. In diesen Räumen werden in Zukunft sehr viele Fortbildungsveranstaltungen des STAJVs abgehalten werden. Um den jeweiligen Revierverantwortlichen bestens in seiner Dienstausübung zu schützen und zu unterstützen, wurde eine Rechtsschutzversicherung speziell für die Belange des Jagdschutzes abgeschlossen.

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Wir, der Steirische Aufsichtsjägerverband, werden mit Sicherheit für unsere Mitglieder zeitgerecht entsprechende Fortbildungen zu jagdlich aktuellen und brisanten Themen anbieten. In diesem Jagdjahr konnten wir bereits zu verschiedensten zukunftsträchtigen Themen, wie „Bleifrei in die Zukunft“, Fortbildungen durchführen. Gerade solch „trockene“ Themen müssen für den Praktiker schlüssig und mit praxisgerechtem Verstand aufbereitet werden. Besonders wichtig erscheint mir, und dafür bin ich einigen Mitgliedern im Verband überaus dankbar, dass wir Fortbildungen und Seminare nicht nur am „Grünen Tisch“ durchführen, sondern unseren Mitgliedern auch die Möglichkeit bieten können, in renommierten Revieren, sei es im Niederwildrevier oder im Hochwildrevier, die erworbene Theorie auch in der Praxis zu sehen.

Lebensweise, Wesen und Charakter des Uhus, der in Österreich größten vorkommenden Eulenart, sind uns Vorbild in unserem jagdlichen Tun.

Neben diesen merkbaren und für das einzelne Mitglied sichtbaren und spürbaren Aktivitäten dieser eurer Interessenvertretung, des Steirischen Aufsichtsjägerverbands, gibt es aber auch Aktivitäten, welche zwar nicht sofort „sichtbar“, aber deshalb nicht minder wichtig sind. Da ist der Kontakt zu den anderen Jagdaufseher- und Aufsichtsjäger-Landesverbänden. Bereits beschlossen gilt eine Zusammenkunft der Obmänner der Landesverbände der Jagdaufseher Österreichs noch in diesem Jagdjahr zum Zwecke des persönlichen Kennenlernens und fachlichen Gedankenaustausches. Einen offenen fachlichen Gedankenaustausch mit fachlich fundierten kritischen Gedanken erwarte ich mir natürlich auch in den Reihen des Steirischen Aufsichtsjägerverbandes. Für das nunmehr ausklingende Jagdjahr wünsche ich Ihnen einen guten Anblick und eine möglichst frühzeitige Abschusserfüllung, damit in den von Ihnen betreuten Revieren auch für das uns anvertraute Wild die entsprechende Winterruhe einkehren kann.

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vorwort Dr. Bruno Pflüger

Wie es begann

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m Frühjahr 2013 betreute ich bei der Messe „Revier & Wasser“ den Stand der Lernunterlage „Der Steirische Lehrprinz“ für die Jung- und Aufsichtsjägerprüfung. Dabei gewann ich in Gesprächen mit Aufsichtsjägern den Eindruck, dass der breite Wunsch besteht, die steirischen Aufsichtsjäger in einem Verein zu organisieren, der die Interessen der Aufsichtsjäger vertritt. Ich organisierte zwei Proponententreffen, die von engagierten Teilnehmern gut besucht waren und in denen die Vereinsgründung konkretisiert wurde. Der Verein wurde bei der Vereinsbehörde angemeldet und am 11. Oktober 2013 fand die Gründungsversammlung im Schloss Laubegg statt. Obmann hatten wir noch keinen und so leitete die Versammlung unser Obmann-Stellvertreter Dr. Klemens Grossinger. Das Gastreferat hielt der Obmann des Kärntner Jagdaufseher-Verbandes Bernhard Wadl, der mich auch sonst mit seiner reichen Erfahrung bei der Vereinsgründung mit Rat und Tat unterstützte, wofür ich ihm sehr zu Dank verpflichtet bin. Der Kärntner Jagdaufseher-Verband besteht seit 40 Jahren und hat ca. 2.000 Mitglieder, das sind fast alle Kärntner Jagdaufseher. Außerdem bestehen noch Aufsichtsjäger-Vereine in Salzburg, Tirol und Vorarlberg. Wir sind unpolitisch, unabhängig und kandidieren nicht bei Jägerschaftswahlen. Wir verstehen uns als reine Interessenvertretung der Aufsichtsjäger, wie es die Berufsjäger-Vereinigung schon lange ist. Alle Jagdvereine haben wir zur Zusammenarbeit eingeladen – das Echo war enden wollend. Sehr gute Kontakte gibt es zur Steirischen Berg- und Naturwacht. Zuversichtlich bin ich auch, was den Jagdschutzverein betrifft. Es gab zwei konstruktive Gespräche mit dem Präsidenten Franz Graf Meran und einige Zweigstellen kooperieren schon mit uns. Ein gemeinnütziger Verein steht und fällt mit dem Engagement ehrenamtlicher Funktionäre. Nach einigem Zureden konnten wir Hannes Schüttmeier als Landesobmann gewinnen. Als gelernter Berufsjäger besitzt er eine hohe Fachkompetenz und macht seine Arbeit hervorragend. Sein 2. Stellvertreter Ing. Hanshelmut Helm hat die Bezirksgruppe Graz/Graz-Umgebung aufgebaut. Er organisierte und leitete einen Vorbereitungskurs für die Aufsichtsjägerprüfung mit bestem Prüfungserfolg der Teilnehmer. Weitere sehr erfolgreiche Veranstaltungen seiner Bezirksgruppe waren „Hund, Horn, Brauchtum“, ein Vortrag über die Schwarzwildproblematik, ein Wiederholungskurs für Kandidaten zur Aufsichtsjägerprüfung, die im Herbst zum 2. Mal antreten, und die erste steirische Jägerwallfahrt in Judendorf-Straßengel. Gratulation Hanshelmut.

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Für die Aufsichtsjäger-Kurse der Bezirksgruppe steht ein Forstund Jagdlehrpfad mit 80 Bäumen und Sträuchern zur Verfügung, der auch gerne von interessierten Mitgliedern besucht werden kann. Telefonische Anmeldung unter 0664/3229387. Mit unglaublicher Tatkraft ist der Obmann der Bezirksgruppe Hartberg-Fürstenfeld mit seinem Team an die Arbeit gegangen, hat mehrere gut besuchte Veranstaltungen organisiert und außerdem den Landesvorstand tatkräftig unterstützt – vor allem mit der gut gelungenen Homepage und der Mitgliederverwaltung, die Ing. Franz Spanring bestens betreut. Werner Leitner leitet die Bezirksgruppe Leibnitz. Er hat dort einen Vorbereitungskurs für die Aufsichtsjägerprüfung organisiert und geleitet, mit dem Prüfungserfolg „Weiße Fahne“. Am 29. November wird im Gut Schwarzenegg ein Reviergang „Heimische Wildgehölze“ abgehalten, wobei eine Herbariumsmappe angelegt wird, welche die Teilnehmer als Nachschlagwerk mitnehmen können. Besonders zu würdigen ist auch die unverzichtbare Arbeit unseres Schriftführers Mag. Hannes Maierhofer. Ich wünsche mir (I have a dream), dass unsere Mitgliederzahl noch rascher wächst als bisher, damit wir die Anliegen der Aufsichtsjäger mit noch mehr Gewicht vertreten können. Wir suchen auch noch Mitglieder, die bereit sind, sich beim weiteren Aufbau unserer Bezirksgruppen zu beteiligen. Enttäuscht war ich von einem Gespräch mit Landesrat Seitinger, bei dem ich ihm unseren Verein vorstellte. Er meinte, unser Zusammenschluss sei überflüssig, da die Interessen der Aufsichtsjäger ohnehin vom Jagdschutzverein, bei dem er selbst Mitglied sei, bestens vertreten werden. Er könne die Vereinsgründung aber nicht verhindern. Und Zitat: „In der Steiermark kann jeder Sechzehnender einen Verein gründen; die Frage ist nur, wie viele Sechzehnender es gibt.“ Zitatende. So denkt also der zuständige Landesrat über die rd. 4.300 beeideten Aufsichtsjäger in der Steiermark, die eine schwere Prüfung auf sich nehmen und dann wertvolle, verantwortungsvolle Arbeit für das Land als Jagd- und Naturaufseher leisten. Oft für freie Büchse und oft auch nur für Gottes Lohn. Ganz anders in Kärnten, wo der Jagdaufseher-Verband aus Mitteln der Landesjagdabgabe gefördert wird. Gut ausgebildete und weitergebildete Aufsichtsjäger sind wichtige Meinungsträger und Multiplikatoren zur Verbesserung des Images der Jagd. Ich freue mich, dass so viele Idealisten am Ausbau unseres Vereines mitarbeiten. Wir sind auf einem guten Weg.


wissenswertes

Das Informationsmagazin für die steirischen Aufsichtsjäger

Foto: © Christian Wallner www.wallner-media.at

Der Uhu Der „Steirische Aufsichtsjägerverband“ hat bei seiner Gründung

den Uhu zu seinem Verbandslogo gewählt. Nachfolgender Beitrag ist diesem imposanten Nachtgreifvogel gewidmet.

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wissenswertes

D Artikel von Raimund Kurt Buschenreiter

er Uhu (Bubo bubo), der von der Systematik her zu den echten Eulen (Strigidae) gehört, ist weltweit die größte Eulenart. Weibliche Vögel, die etwas größer sind als die Männchen (Terzel) können eine Flügelspannweite bis zu 1,70 m und ein Körpergewicht bis zu 3,20 kg erreichen. Seine Namensgebung in deutscher Sprache, wie auch der wissenschaftliche Name, ist von seinem Ruf abzuleiten. Das Verbreitungsgebiet der etwa 20 Unterarten, die in Größe und Färbung sehr unterschiedlich sein können, erstreckt sich von Nordafrika über Mittel- und Nordeuropa, ostwärts bis Sibirien. Im Westen Frankreichs, auf den Britischen Inseln und in Irland fehlt die Art allerdings. In Österreich brütet der Uhu in allen Bundesländern.

Vorkommen in der Steiermark Wie dem „Atlas der Brutvögel in der Steiermark“ zu entnehmen ist, konzentrieren sich die bekannten Vorkommen auf die breiten Talfurchen im Mur-, Enns- und Palten-Liesing-Tal sowie auf einige kleine Seitentäler. Weitere Vorkommen gibt es in den größeren inneralpinen Talsenken und am Rande des oststeirischen Berglandes. Der Großteil der Horstplätze liegt zwischen 400 und 900 m Seehöhe. Der höchste Brutplatz wurde im Oberen Murtal in 1.150 m Seehöhe nachgewiesen. Der Gesamtbestand in der Steiermark wird zu Beginn der 90er Jahre auf 25 bis 50 Brutpaare geschätzt. Ein neuer Atlas mit aktuellen Bestandszahlen erscheint in Kürze.

Lebensraum, Fortpflanzung, Verhalten Der Uhu ist kein Lebensraumspezialist. Auf Grund seines riesigen Verbreitungsgebietes bewohnt er die unterschiedlichsten Habitate. In Mitteleuropa lebt er vor allem in möglichst reich gegliederten Landschaften, meist mit hohem Waldanteil, aber auch Freiflächen zum Jagen. Gebrütet wird zumeist in geschützten Nischen von Felswänden und Steinbrüchen, auch Bodenbruten kommen vereinzelt vor. Das Streifgebiet eines Brutpaares kann mehrere Tausend Hektar groß sein. Zur Brutzeit selbst ist jedoch nur ein Bereich von ca. 50 ha um den Brutplatz als Revier anzusehen, dieser wird auch gegen Artgenossen verteidigt. In der Regel sind Uhus ab dem 3. Lebensjahr imstande, sich im Freiland erfolgreich fortzupflanzen. Die Revierabgrenzung und Paarbildung findet schon während der Herbstbalz im Oktober statt. Hier kann der

namengebende Reviergesang „UU-hu“, meist im Intervall von 10 Sekunden abgegeben, bei günstigen Bedingungen bis zu 4 km weit gehört werden. Die eigentliche Balz erfolgt im Februar/ März. Das Weibchen legt 2-3 weißschalige Eier mit gerundeten Polen, welche vom Legen des ersten Eies an bebrütet werden. Die Brutdauer beträgt 34 Tage. Bei der Jugendaufzucht kommt es zur Arbeitsteilung zwischen Männchen und Weibchen. Das Weibchen hudert und füttert die kleinen Nestlinge, das Männchen ist für die Beuteversorgung zuständig. Jungvögel verlassen nach dem Flüggewerden das Brutgebiet. Ein am 27. Mai 1993 bei Judenburg beringter Jungvogel wurde am 21. Dez. 1993 bei Weißenstein im Bezirk Villach gefunden. Als dämmerungs- und nachtaktiver Vogel ruht der Uhu tagsüber im Sichtschutz von Baumkronen oder Felsnischen, dort ist er auf Grund seiner Färbung und Bewegungslosigkeit, die Augen werden dabei fast geschlossen, kaum zu entdecken. In der späten Dämmerung bzw. mit Einbruch der Dunkelheit verlässt der Uhu seinen Tageseinstand in geräuschlosem Flug.

Jagdstrategie und Beutespektrum

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Als vorwiegend nachtaktive Art, die auch bei minimalem Licht erfolgreich jagen muss, ist der Uhu von Natur aus mit speziellen Sinnesorganen ausgerüstet. Die für Vögel ungewöhnlich großen runden Augen lassen aufgrund ihrer Verankerung keine Beweglichkeit zu. Durch Verdrehen des Kopfes kann aber ein


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Das Informationsmagazin für die steirischen Aufsichtsjäger

Radius von mehr als 270° abgedeckt werden. Zur maximalen Ausnutzung des Restlichtes kann die Pupille praktisch zur gesamten Augenöffnung ausgeweitet werden. Im Vergleich zum Menschen das 2,7fache. Auch die Hörleistung, die Gehörgänge liegen knapp unter dem äußeren Augenrand, ist unwahrscheinlich gut. Sie ermöglicht eine rein akustische Orientierung beim Beutefang. Das Gefieder des Uhus ist wie bei allen Eulenarten typisch flauschig locker, mit hochelastischen Kielen, samtartiger Federoberfläche und breitgesägter Fahne der Handschwingen. Wichtig ist für einen Beutegreifer, der im Dunkeln vorwiegend auf sein Gehör angewiesen ist, möglichst wenig Eigengeräusch zu verursachen.

Jagdgehilfe und Fabelwesen

Die kräftigen Fänge haben vier Zehen. Sie stellen mit der „Wendezehe“, die vor- und zurückgelegt werden kann, einen optimalen Greifapparat beim Beutefang dar. Das Jagdverhalten des Uhus kann sehr unterschiedlich sein. Er kann, einem Mäusebussard gleich, als Ansitzjäger von verschiedenen Sitzhöhen aus auf Kleinnager, Igel, Kaninchen, Hasen und auch auf Fische erfolgreich jagen. Am Boden laufend werden Eidechsen und Frösche sowie große Käfer und Regenwürmer aufgenommen. Als sehr geschickter Flugjäger gelingt es ihm, Fledermäuse, Tauben, Enten usw. zu schlagen. An Schlafplätzen werden Rabenvögel, aber auch viele Greifvögel und Eulen, vielleicht auch aus Konkurrenzgründen, erbeutet. Aufgrund seiner Größe ist der Uhu jedenfalls in der Lage, Beutetiere bis zur Größe eines Fuchses zu schlagen.

In der Fabel bezeichnet man die Eule bzw. den Uhu als Vogel der Weisheit. Eulen werden daher häufig als Symbol der Weisheit mit Doktorhut und Talar oder auf Büchern sitzend dargestellt.

Die Tatsache, dass der Uhu von Rabenvögeln und Greifvögeln als potenzieller Feind erkannt und von ihnen unterschiedlich heftig attackiert wird, hat sich auch der Jäger zu Nutze gemacht. Wie Dr. Hans Walter Schmidt in seinem 1913 erschienenen Buch „Die Hüttenjagd“ schreibt, lässt sich die Jagd mit dem „Auf “ bis zum Ende des 17. Jh. zurückverfolgen. Der bekannte deutsche Heidedichter Hermann Löns beschreibt in seinem Buch „Tiergeschichten“ auch die Hüttenjagd mit dem Uhu. Die auf den Uhu hassenden Rabenvögel wurden erlegt, die Gabelweihe (Rotmilan), der Turmfalke, ja selbst der Mäusebussard hingegen waren für ihn tabu.

LITERATUR MEBS, T. & W. SCHERZINGER (2000): Die Eulen Europas. – Kosmos Naturführer, 396 S., Stuttgart. SACKL, P. & O. SAMWALD (1997): Atlas der Brutvögel der Steiermark. – Sonderheft Landesmuseum Joanneum Zoologie, 432 S., Graz

Gefährdet ist der Uhu heute durch den Straßen- und Schienenverkehr, durch Seilbahndrähte und Stromleitungen, im Speziellen Mittelspannungsmasten mit stehenden Isolatoren, wo es hohe Verluste gibt. Weiters kann menschliche Störung am Brutplatz durch Freizeitaktivitäten, wie das Klettern an den Brutwänden, den Bruterfolg beeinträchtigen. Die Intensivierung der Landwirtschaft und Ausräumung der Feldflur, hat zudem eine Verringerung des Beuteangebots verursacht.

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gastkommentar Gastkommentar von Bernhard Wadl Obmann des Kärntner Aufsichtsjäger-Verbandes

Der Kärntner JagdaufseherGerne folge ich der Einladung meiner steirischen Aufsichtsjägerkollegen, Verbandsgründer OFö. Ing. Dr. Bruno Pflüger und Landesobmann Hanno Schüttmeier, den geschätzten Steiermärkischen Jagdaufseherkamerad(inn)en und Mitgliedern des StJAV, einen Blick über den „Zaun nach Kärnten“ zu gewähren und in diesem Beitrag für die erste Ausgabe der „Steirischen Aufsichtsjägerzeitung“ einige Informationen über das Jagdschutzwesen in unserem Bundesland Gesetzliche Voraussetzungen, Ausbildung der Organe und Umfang des Jagd- und Wildschutzes im Kärntner Jagdwesen, Organisation „Der Kärntner JagdaufseherVerband“

und die Organisation des Kärntner Jagdaufseher-Verbandes zu vermitteln.

E

inleitend sei mir erlaubt festzustellen, dass ich mit großer Freude und Begeisterung als Gast an der Gründungsversammlung des StJAV am 11. Oktober 2013 in Laubegg bei Leibnitz teilgenommen habe. Es war uns Kärntnern zuvor eine Selbstverständlichkeit, den Gründern Ihres Verbandes mit unserer reichhaltigen Erfahrung von 40 Jahren Verbandsarbeit und -geschehen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Gerne möchten wir zukünftig mit LO Hanno Schüttmeier und den anderen Funktionären im StJAV einen regen Kontakt mit gegenseitigem Erfahrungsaustausch über die Landesgrenzen hinweg pflegen. Begonnen haben wir diese Zusammenarbeit schon mit einer „Kennenlernwanderung“ beider Landesvorstände (mit Damen) Ende August d.J. an der steirisch-kärntnerischen Landesgrenze auf der Weinebene/Koralpe.

Die gesetzlichen Voraussetzungen für das Jagdschutzwesen in Kärnten Das Kärntner Jagdgesetz (§ 43 und ff §§) sieht vor, dass für jedes Jagdrevier ein neben- oder hauptberufliches Jagdschutzorgan zu bestellen ist. Ein nebenberufliches Jagdschutzorgan darf höchstens 1.500 ha eines Jagdgebietes betreuen. Für Jagdgebiete über 2.000 ha, die vorwiegend aus Wald bestehen, und für alle Jagdgebiete über 3.000 ha ist mindestens ein hauptberufliches Jagdschutzorgan (= Berufsjäger) zu bestellen.

Wer kann Jagdaufseher in Kärnten werden?

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Jeder/jede Jäger(in), der/die zumindest über drei Jahre den Jagddienst in einem Revier nachweisen (schriftliche Bestätigung eines Jagdausübungsberechtigten) kann, österreichische/r Staatsbürger(in) und unbescholten ist und eine strenge Prüfung vor einer Kommission der Kärntner Jägerschaft (früher Landesregierung) bestanden hat. Die Zulassung zur Jagdaufseherprüfung erfolgt nach einer formlosen Bewerbung, unter Beilage der erforderlichen Dokumente und Zeugnisse, an die Kärntner Jägerschaft mittels Bescheid des Landesjägermeisters.

Die Aufgaben des Jagd- und Wildschutzes § 43/2 des Ktn.JG. besagt: „Der Jagdschutz umfasst die Überwachung der Einhaltung der in einem Jagdgebiet zu beobachtenden Bestimmungen dieses Gesetzes (des Kärntner Jagdgesetzes) sowie der auf ihrer Grundlage erlassenen Verordnungen und behördlichen Anordnungen sowie die Überwachung der Einhaltung der auch in einem Jagdgebiet zu beobachtenden, zum Schutz von Tieren (Tierschutzgesetz) und von Pflanzen (Naturschutzgesetz) getroffenen landesrechtlichen Bestimmungen, den Schutz des Wildes im Sinne des § 4 und vor Futternot sowie vor Wilderern.“ Der Jagdschutz ist regelmäßig, dauernd und ausreichend auszuüben. Wer ist Jagdschutzorgan? Jagdschutzorgane sind Berufsjäger und die Jagdaufseher im Sinne des Gesetzes über die Berufsjägerprüfung und die Jagdaufseherprüfung in Kärnten.

Bestellung des Jagdschutzorgans Auf Vorschlag des Jagdausübungsberechtigten (Jagdpächter, Jagdverein, Eigenjagdbesitzer usw.) wird das Jagdschutzorgan von der Bezirksverwaltungsbehörde auf dieses Jagdgebiet vereidigt und ihm ein Dienstausweis und eine Dienstkokarde ausgehändigt.

Der Jagdaufseher – der „Polizist“ im Jagdwesen Das Jagdschutzorgan genießt somit „Beamtenstatus“ für das von ihm zu beaufsichtigende Revier. Er ist quasi der „Polizist“ im Jagdrevier – seinem örtlichen und sachlichen Wirkungsbereich. Der Jagdaufseher hat im Dienst seinen Dienstausweis mitzuführen und das Dienstabzeichen sichtbar an der linken Brustseite zu tragen. Zu seinen Hauptaufgaben gehören der Wildschutz und die Überwachung der Vollziehung jagdrechtlicher (sowie naturschutz- und tierschutzrechtlicher) Bestimmungen im Jagdrevier. Das Jagdschutzorgan darf unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen Personen (auch Jäger) im Revier anhalten, ihre Identität feststellen, Personen, deren Gepäck oder


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Verband

von 1973 bis 2014

Jagdaufseherzeugnisverteilung und -prüfungsfeier 2014 im Schlosspark zu Mageregg in Klagenfurt.

Fahrzeuge durchsuchen und im strengsten Fall auch Verdächtige festnehmen. Jagdschutzorgane handeln als „Beamte“ (Organe der öffentlichen Aufsicht) der Kärntner Landesregierung und unterliegen als solche der Organ- und Amtshaftung.

Der Jagd- u. Wildschutz umfasst in Kärnten auch den Schutz des Wildes vor Futternot.

Der historische 12. Juli des Jahres 2001

meister, Landesgerichtspräsident i.R. Dr. Gerhard Anderluh zur Gänze dem Kärntner Jagdaufseher-Verband überantwortet. Sie hat sich seither (ab 2005) unter der von Landesvorstandsmitglied Kurt Buschenreiter zum Hauptschullehrer Erich Furian (seit 09/2014) gewechselten Kursleitung zu einer weiteren starken und tragenden Säule des Vereines entwickelt.

Sehr erfreulich entwickelte sich auch die rechtliche Absicherung der Jagdschutzorgane im Kärntner Jagdgesetz. Sah der Gesetzgeber mit der Jagdgesetznovelle 1991 noch keine diesbezügliche Notwendigkeit, so änderte sich dieser Status mit der am 1. August 1996 in Kraft getretenen Novelle schon wesentlich zu unserem Vorteil. Mit der rechtlichen Besserstellung in der Jagdgesetznovelle vom 12. Juli 2001 hat der Kärntner Jagdaufseher-Verband nach 28-jährigem Wirken und Bemühen wohl „das Gründungsziel“ schlechthin erreicht. Eine Abberufung des Jagdschutzorgans innerhalb eines Zeitraumes von zwei Jahren kann jetzt nur erfolgen, wenn Gründe, die für die Bestellung von Erfordernis waren, nicht mehr gegeben sind. Ohne Zweifel ist diese Quasi-Unkündbarkeit eine große rechtliche Aufwertung des Jagdschutzorgans – bedeutet aber auch ein viel mehr an Verantwortung.

An 16 Kurswochenendtagen beginnend von Mitte Jänner bis Anfang April eines jeden Jahres werden im Schulungsraum des Jägerhofes Mageregg in Klagenfurt jährlich zwischen 50 und 70 Prüfungswerber in den Gegenständen Waffenkunde, Wildkunde, Jagdhundewesen, Jagdbetrieb, die Jagd regelnden gesetzlichen Vorschriften (Jagdgesetz), Wildbrethygiene und -verwertung, Raubwildbejagung, Abschussplanung, Wildökologie, jagdliches Brauchtum, Äsungsverbesserung, Grundzüge der Falknerei, jagdrechtliche Nebengesetze, heimische Baum- u. Straucharten, Bewertung von Wildschäden, Verwaltungs- und Verfassungsrecht, Ruf- u. Lockjagd u.a.m. von 23 Fachvortragenden in einem sehr intensiven und fachspezifischen Kurs geschult, ausgebildet und auf die anspruchsvolle Prüfung vorbereitet.

Am 14. November 2000 wurde dem KJAV der längst fällige Status der endgültigen jagdpolitischen Anerkennung als Fachorganisation im Jagdwesen dieses Landes mit einer gesetzlichen Verankerung im Landesjagdabgabengesetz zuerkannt. Seither stehen dem Verband aus dem Rückfluss der Landesjagdabgabe jährlich € 12.000,– Förderung für Bildungszwecke zur Verfügung.

Die Ausbildung der Jagdschutzorgane in Kärnten – eine tragende Säule des Verbandes Die im Jahre 1974 konzipierte und damals mit sieben Teilnehmern begonnene Ausbildung der Jagdaufseherprüfungsaspiranten wurde im Jahre 1992 unter dem damaligen Landesjäger-

Dienstkokarde für die beeideten Jagdschutzorgane in Kärnten.

Im langjährigen Durchschnitt bestehen dann etwa 80 bis 85 Prozent der angetretenen Prüfungsaspiranten diese Prüfung. Viele Hunderte Prüfungswerber wurden seit 1974 durch die Ausbildung begleitet und für den Großteil unter ihnen war der erfolgreiche Abschluss einer schweren Prüfung der verdiente Lohn ihres langen und konzentrierten Lernens. Im Rahmen einer würdigen und feierlichen Prüfungsfeier im Schlosspark zu Mageregg werden den „Jungjagdaufsehern“, meist im Juni jeden Jahres, in Anwesenheit des Landesjägermeisters und des Landesjagdrates die Prüfungszeugnisse übergeben. Etwa 95 bis 100 Prozent der neuen Jagdaufseher treten dann auch als Mitglieder dem KJAV bei.

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gastkommentar Wer und was ist „DER KÄRNTNER JAGDAUFSEHERVERBAND?“ Der Kärntner Jagdaufseher-Verband (KJAV) wurde am 22. Februar 1973 von einem siebenköpfigen Proponentenkomitee um die Person des damaligen Landesbeamten OAR. Ignaz Gütensfelder in Klagenfurt als Vertretungsorganisation der nebenberuflichen Jagdschutzorgane Kärntens auf Vereinsbasis gegründet. Die vordergründigen Ziele dieses Zusammenschlusses waren eine bessere rechtliche Absicherung der Jagdaufseher im Jagdgesetz, Zuerkennung von mehr Verantwortung und Kompetenz bei der Ausbildung der zukünftigen Aufsichtsjäger sowie die Schaffung von Möglichkeiten für eine laufende Fortund Weiterbildung der beeideten Jagdschutzorgane im Lande. Seit dem Jahre 1991 wird der Verband vom heute noch amtierenden Landesobmann und Polizeibeamten Bernhard Wadl geführt, der auch für die Öffentlichkeitsarbeit verantwortlich zeichnet. Seit Juni 2004 ist Bernhard Wadl als Mitglied im Landesvorstand der Kärntner Jägerschaft auch der offizielle Vertreter der Jagdschutzorgane in Kärnten. Der Sitz des Verbandes befindet sich in Klagenfurt. Als Landesgeschäftsstelle dient ein Büro im jagdlichen Kompetenzzentrum des Jägerhofes Mageregg.

Der KJAV zählt mehr als 2.000 Mitglieder Der KJAV existiert heute innerhalb der Kärntner Jägerschaft (Selbstverwaltungskörper des öffentlichen Rechtes und untere Jagdbehörde) als Verein, dem heute schon mehr als 2.000 Mitglieder (neben- und hauptberufliche Jagdaufseher und einige Berufsjäger) angehören. Die Organisation gliedert sich in acht Bezirksgruppen und diese wiederum in Talschaften. Alle Jagdschutzorgane sind gleichzeitig auch Mitglieder der Kärntner Jägerschaft. Seit 1974 gestaltet der Verband für seine Mitglieder das vierteljährlich erscheinen-

Der aktuelle Landesvorstand bei seiner Festsitzung am 22. Feber 2014, anlässlich des 40. Jahrestages der Gründung

Wunderbares Bühnenbild im Kultursaal Millstatt bei der 40-Jahre-Jubiläumsfeier des KJAV im April 2013.

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Bernhard Wadl (re.) nach seiner fünften Wiederwahl zum LO im März 2011 – flankiert von Ljgm. Dr. Gorton und Jagdaufseherkursleiter a.D. Kurt Buschenreiter.

de Mitteilungsorgan „DER KÄRNTNER JAGDAUFSEHER“ mit aktuellen Informationen zu jagd-, natur-, umwelt- und tierschutzrechtlichen Bestimmungen. Diese Verbandszeitung präsentiert sich heute als Quelle für eine interessierte Lesergemeinschaft und wird über unsere Grenzen hinweg als ausgezeichnetes und viel gelobtes Fachmedium geschätzt. Als besondere Serviceleistung hat der Verband für seine Mitglieder einen Rechtsschutzfonds eingerichtet, aus dem die Rechtsberatung und -vertretung von im Jagdschutzdienst tätigen Mitgliedern finanziert wird. Im Jahre 2011 hat der KJAV mit einer umfangreichen Fortbildungsoffensive begonnen, wobei an bisher acht halbtägigen Seminarveranstaltungen bisher mehr als 1.000 Mitglieder teilgenommen haben. Als Gastreferenten zum Thema „Schwarzwild“ und „Schaffung von natürlichen Äsungsflächen“ fungierten unter anderen auch zwei bekannte Steirer – der Buchautor Siegfried Erker und Univ.-Doz. Dr. Karl Buchgraber, Leiter am LFZ Raumberg-Gumpenstein.

Der KJAV mit einer tragenden Rolle im österr. Jagdaufsehergeschehen Der Kärntner Jagdaufseher-Verband erfüllt heute mit seiner Größe, Struktur, Mitgliederverwaltung und -information, dem gesetzlichen Statut des Jagdschutzdienstes im Kärntner Jagdrecht und seiner anerkannten gesellschaftspolitischen Stellung im öffentlichen Leben und der Gesellschaft unseres Landes ohne Zweifel eine tragende Rolle im österreichischen Jagdaufsehergeschehen. Über Kärnten hinaus wirken noch in den Bundesländern – Tirol, Vorarlberg, Salzburg und nunmehr auch in der Steiermark – vier weitere Jagdaufseher-Verbände. Am 13. April 2013 hat der KJAV im Kultursaal Millstatt sein 40-jähriges Bestandsjubiläum in einem dem Anlass entsprechenden würdigen und feierlichen Rahmen abgehalten.

Bernhard Wadl

Kurzbiographie u. Porträtfoto des Verfassers: Jahrgang 1962; aufgewachsen in einer kleinen Landwirtschaft am Fuße der Ossiacher Tauern b. Feldkirchen i.K.; beruflich Polizeibeamter in Feldkirchen; wohnhaft in St. Kanzian/Klopeiner See; Jägerprüfung 1980; Jagdaufseherprüfung 1985; Falknerprüfung 1988; seit 1991 Landesobmann des KJAV; seit 2004 Vertreter der Jagdschutzorgane im Landesvorstand der Kärntner Jägerschaft; seit 1980 in der Gemeindejagd Glanhofen/Feldkirchen im Jagdverein „Hubertus“ und seit 2005 in einer kleinen Ej. in den Nockbergen jagdberechtigt. Lebensgemeinschaft mit Marianne Mirnig (Jagdaufseherin), Vater von zwei Söhnen.


Jagdhunderassen

Das Informationsmagazin für die steirischen Aufsichtsjäger

Jagdhunderassenpräsentation Der Steirische Aufsichtsjäger-Verband, Bezirksgruppe Graz/ Graz-Umgebung, veranstaltete am 1. März in Großstübing eine Veranstaltung zum Thema „Hund - Horn - Brauchtum“. An die 35 verschiedenen Jagdhunderassen wurden von ihren Jagdhundeführern präsentiert und bei ihrer spezifischen Arbeit vorgestellt. Um die 200 Besucher bewunderten die Leistungen der einzelnen Hundeführergespanne, die von Heinz Neuhold vom Steirischen Brackenverein fachgerecht kommentiert wurden. Für die Gesundheit der Tiere sorgte Fr. Dr. Vet. Ursula Fötschl. Viele angehende Jungjäger und Aufsichtsjäger sowie auch nichtjagende Bevölkerung lauschten der Uraufführung der Fanfare des Steirischen Aufsichtsjäger-Verbandes, die der international bekannte Jagdmusiker Prof. Josef Pöschl eigens für unseren Verband komponiert hat. Eine Besonderheit war ebenfalls, das die verschiedenen Jagdhörner live und musikalisch einzigartig präsentiert wurden. Erstaunt waren die Besucher auch über die angelegte Anschuss- und Bruchmeile. Hier wurden einzelne Anschussarten (vom Kammerschuss bis Laufschuss) präsentiert. Ebenso wurden die Brüche und deren Verwendung erklärt und mit Schautafeln dargestellt. Erfreut waren wir vor allem über das positive Echo, das diese Veranstaltung gefunden hat und sicher einzigartig in Österreich war. Ein herzliches Dankeschön an die Grundeigentümerin Frau Monika Köppel, Heinz Neuhold und Team und allen alle Jagdhunderassenverbände, Prof. Pöschl und unseren Landesobmann Hanno Schüttmeier, die zum wesentlichen Gelingen dieser Veranstaltung einen großen Beitrag geleistet haben. Aufgrund der positiven Rückmeldungen werden wir unseren Weg der positiven Imagepflege, der Aus- und Weiterbildung der Aufsichtsjäger und des Nichtausgrenzens anderer Vereine fortführen, denn schon Luther hat gesagt: „Jagd ist dann nutz und gut, wenn der, der jagt nutz und gut ist.“

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Jagdhunderassen Artikel von Dr. Johannes Plenk

Brackieren, Nachsuchen.

Renaissance der steirischen Rauhaarbracke Die laute Jagd auf Schalenwild. Unsere Bracken haben immer mehr zu tun und haben ihre ursprüngliche Arbeit mit neuem Namen wieder aufgenommen.

I

n den österreichischen Alpen hat sich das Hasln, die Brackade auf den Hasen und auch Fuchs als einzige Spielart der Jagd mit dem spurlauten Laufhund, der Bracke, bis in das 20. Jahrhundert gehalten. Und noch immer warten eingefleischte Brackierjäger sehnsüchtig auf den Moment, wenn das Geläut ihrer Bracke auf der Hasen- oder Fuchsfährte durch den bunten Herbstwald schallt. Bild: Hund_Fuchs.jpg Aber in Jagdbüchern und Schriften des 19. Jahrhunderts, und natürlich auch in noch älteren, wird die Brackade auf das Reh gepriesen, und auch Hirsch, Gams und noch mehr das Schwarzwild wurden mit Bracken vor die Büchsen gebracht. Die Jagd in den Wäldern und Berglandschaften Europas war ohne laut und anhaltend jagende Bracken nahezu unmöglich. Schon lange vor der Erfindung der Schusswaffe wurden Jagdhunde benützt, um das Wild in Netze oder zum wartenden Jäger zu treiben, der es dann entweder mit Hilfe eines Windhundes, Packers oder eines Greifvogels zu erlegen versuchte. Zeitweise war den Bauern ohne Jagdrecht aber auch das Halten von Jagdhunden verboten; schließlich ist das Brackieren dem Kundigen,

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der weiß, wie der Hase läuft, eine höchst effiziente Jagdmethode, andererseits war das Füttern und Abführen von Bracken des Herrn sogar ein Teil der Fronarbeit. Nach der Revolution 1848 wurden dann in der demokratisierten Jagd unsere heutigen österreichischen Brackenrassen herausgezüchtet. Bald wandelten sich die Hauptaufgaben der Bracken. Die laute Jagd aufs Schalenwild war verpönt oder verboten, und nur mehr Hase und Fuchs wurden brackiert. Dafür wurden durch die besseren Waffen immer weitere Schüsse möglich, wodurch die Nachsuchenarbeit mit fermen Hunden immer wichtiger wurde. Bei der Steirischen Rauhaarbracke wurden sogar Hannoversche Schweißhunde eingekreuzt, um sie bei der Riemenarbeit ruhiger zu machen. Das starke Brackenerbe aber ermöglicht diesen rauen Gesellen, mit sicherem Laut und großem Spurwillen auch lange Hatzen zu meistern. So wurden die Rauhaarbracken hauptsächlich von Berufsjägern und Förstern geführt und fast ausschließlich bei der Nachsuche auf Schalenwild eingesetzt.


Das Informationsmagazin für die steirischen Aufsichtsjäger

Und diese Bewegungsjagden sind nichts anderes als laute Jagd, Brackieren von Schalenwild. Natürlich sind auch die Stöberhunde und Erdhunde spurlaut, aber nur echte Bracken jagen wirklich anhaltend an einem Stück und verhindern, dass sich erfahreneres Wild nach wenigen hundert Metern wieder drückt, sobald der Hund nicht mehr auf der Fährte jagt und läutet. Die Steirische Rauhaarbracke verdankt besonders dem Schwarzwild ihre zunehmende Popularität, ja man könnte sagen, die Schwarzkittel haben diese schneidige Rasse vor dem Verschwinden gerettet.

Denn es braucht Bracken mit Härte und Wildschärfe, um Wildsauen aus dem Kessel zu werfen und auf den Läufen zu halten, bis sie vor die Schützen gebracht sind. Hier wünscht man sich den scharfen, aber nicht kopflosen Fährtenhalter mit viel Jagdverstand und Gefühl für das Machbare, und das sind Eigenschaften, die man bei den Bracken noch häufig findet und auf die hin auch in der Zucht selektiert wird. Und der Kreis schließt sich wieder bei der Nachsuche auf die Sauen, denn hier sind dieselben Eigenschaften gefordert, feine Nase und eiserner Spurwille, passioniertes spurlautes Hatzen und schließlich ausdauerndes, schneidiges Stellen der kranken, aber immer noch wehrhaften Schwarzkittel. Bei aller Jagdpassion und Wildschärfe sind die meisten Bracken zu Hause ruhige, angenehme Familienhunde, vor allem, wenn sie das Jagen ausreichend oft und ausgiebig leben dürfen. Wer also mit seinem Jagdhund wirklich jagen und nicht nur einen Jagdbegleithund führen will, dem ist mit einer Steirischen Rauhaarbracke bestens gedient!

Fotos: © Dr. Johannes Plenk

In den letzten Jahrzehnten aber haben die Bracken eine Renaissance erlebt. Ausschlaggebend dafür waren einerseits die strengeren Vorschriften bei der Wildbrethygiene, die zur baldigen Nachsuche zwingen, und dementsprechend sind verlässlich jagende Hunde mit sicherem Laut gefordert. Andererseits haben die explodierenden Bestände des Schalenwildes, allen voran des Schwarzwildes, dazu geführt, dass Bewegungsjagden eine ständig wachsende Bedeutung zukommt.

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jäger unter sich

Aufregung um bleifreie Büchsen Die entscheidende Frage in diesem Zusammenhang lautet eigentlich nicht, ob es wirklich notwendig ist, dass wir als Jäger auf Bewährtes verzichten müssen, sondern wie wir uns verhalten sollen, wenn – berechtigt oder unberechtigt – Kritik an unserem Tun geäußert wird.

D

a gibt es einerseits jene Jägerinnen und Jäger, die ohne nachzudenken mit den klassischen „Argumenten“ auf Veränderungen reagieren: „Das haben wir immer schon so gemacht!“ oder „Das war noch nie so!“. Das ist einfach, aber für die Diskussion nicht wirklich hilfreich.

Artikel von Dr. Jürgen Siegert

Dann gibt es die sachlich Argumentierenden, die nachvollziehbare Fragen stellen, welche Schäden für die Gesundheit realistisch sind. Hat die Verwendung bleihaltiger Büchsengeschoße in der Vergangenheit Menschen geschadet? Ist die geringe Menge an Wildfleisch, das der Durchschnittsbürger verzehrt, tatsächlich bedenklich? Gibt es nicht viele Menschen, die viel Wildfleisch essen und dennoch alt geworden sind? Gibt es Blei nicht in viel größerer Konzentration vor allem in Lebensmitteln, auf die wir nicht verzichten können? Ist Kupfer, aus dem viele bleifreie Geschoße bestehen, nicht auch giftig oder vielleicht sogar noch ungesünder? Kann man den verschiedenen Studien und wissenschaftlichen Untersuchungen wirklich trauen? Dann gibt es die Gruppe jener Menschen, die – auch das ist völlig verständlich – gegen weitere gesetzliche Beschränkungen und Regelungen ist. Egal in welchem Bereich! Jede Restriktion wird als eine Einschränkung der persönlichen Freiheit empfunden. Das Hauptargument ist dabei die Selbstverantwortung jedes Einzelnen. Nun sind natürlich alle diese Überlegungen und Standpunkte zu verstehen, es stellt sich aber doch die Frage, ob es nicht manchmal sehr wohl notwendig ist, sein Verhalten zu ändern und anzupassen. Anzupassen an wissenschaftliche Erkenntnisse, aber auch anzupassen an die Meinung der Mehrheit der Bevölkerung. Wir dürfen eben nicht vergessen, dass wir als Jäger gerade einmal 1,5 Prozent der Einwohner unseres Landes ausmachen, 98,5 Prozent sind keine Jäger. Ist es wirklich realistisch, dass wir als verschwindend kleine Minderheit die anderen überzeugen? Muss man eine freiwillige Änderung seiner Gewohnheiten unbedingt als ein unnotwendiges Nachgeben empfinden?

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Die Frage, ob wir bleifreie Büchsenmunition akzeptieren können oder nicht, ist meiner Meinung nach eine vor allem jagdpolitische. Wenn in Tageszeitungen mit einer Leserzahl von mehr als einer Million Menschen festgestellt wird, dass vor allem Schwangere und Kinder keinesfalls Wildfleisch essen sollen, dann schließen auch alle anderen daraus, dass das als gesund beworbene Lebensmittel sicher nicht unbedenklich genossen werden kann. Hier gehen alle Sachargumente ins Leere. Sie kommen gar nicht beim Leser an!

Wie steht es nun tatsächlich um bleifreie Büchsenpatronen? Es ist nur logisch, dass bleihaltige Munition einen erheblichen Vorsprung in der Entwicklung hat. Seit Jahrzehnten sind ständig neue Geschoße auf den Markt gekommen, um die verschiedenen Wünsche der Jägerinnen und Jäger zu erfüllen, die noch dazu fast diametral sind: Nach Möglichkeit soll das Stück im Feuer liegen, falls das nicht der Fall ist, soll es einen Ausschuss geben, der allerdings nicht allzu groß sein darf. Trotz aller Entwicklungen der bisher verwendeten Geschoße gibt es dennoch nach wie vor kein Geschoß, das alle immer zu hundert Prozent zufrieden stellt. Die Industrie hat aber auch die neue Herausforderung angenommen und entwickelt mit großem Engagement bleifreie Patronen, die sich inzwischen auch überwiegend bewähren. Es hat auch bei den bisher verwendeten Geschoßen nicht immer die angestrebten Erfolge gegeben, sie werden auch bei den neuen nicht immer eintreten. Die umfangreichen Praxistests zeigen jedoch, dass die Zufriedenheit mehr und mehr zunimmt. Die meisten Tester bestätigen, dass die neuen Geschoße den bisher bewährten gleichzustellen sind. Auch die ersten Bedenken, dass nur wenige Kaliber bleifrei angeboten werden, können inzwischen zerstreut werden. Es gibt nahezu alle nur denkbaren Kaliber und praktisch keinen Hersteller, der nicht eine unterschiedlich große Palette an Kalibern und Geschoßen anbietet, die kein Blei enthalten.


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patronen

Die Bleifreihysterie wäre heilbar

E Die Diskussion um die jagdliche Sicherheit und die Verträglichkeit der neuen Munition mit den bisherigen Gewehren ist ausreichend geführt worden. Die Sicherheit ist bei Beachtung der ohnehin notwendigen Vorsicht kein Problem, die waffentechnische Verwendbarkeit und die Schussleistungen der Waffen sind unproblematisch. Es hat auch bisher Gewehre gegeben, die nicht mit jeder Patrone gleich gut geschossen haben. Die Landesjägermeister haben daher völlig konsequent den einstimmigen Beschluss gefasst, dass sie sich zur bleifreien Zukunft und zum mittelfristigen Umstieg bei den Büchsengeschoßen bekennen. Damit soll erreicht werden, dass nicht kurzfristig ein Verbot beschlossen wird – das Negativbeispiel mit dem Verbot der Verwendung von Bleischrot auf Wasservögel ist in schlechter Erinnerung –, sondern mit ausreichend langen Übergangsfristen die Industrie die Möglichkeit hat, Jägerinnen und Jäger mit ausgereiften Konstruktionen zu überzeugen: Diese können nicht nur ihre vorhandene Munition nach und nach verbrauchen, sondern sich mit dem einen oder anderen Geschoß anfreunden. Es muss verhindert werden, dass wir durch ein Gesetz gezwungen werden, etwas zu verwenden, was sich nicht bewährt hat, oder mit etwas schießen, wovon wir nicht überzeugt sind. Es wäre aber unklug, an etwas festhalten zu wollen, was wir auf Dauer nicht halten können. Wir sollten die Herausforderung annehmen und die Initiative selbst ergreifen. Wir können damit unser Argument aufrechterhalten, dass wir Jäger umweltbewusst handeln und ein Lebensmittel anbieten, das dem Biogedanken voll und ganz entspricht. Wir können damit einen Beitrag dazu leisten, dass dadurch der Preis für Wildfleisch wieder auf ein vernünftiges Niveau steigt. Wir können aber vor allem auch dem positiven Image der Jagd einen notwendigen und wichtigen Dienst erweisen.

ine recht bedenkliche Krankheit hat unsere jagdlichen Funktionäre befallen: Die Bleifreihysterie. Blei ist giftig, Blei soll verboten werden und wenn die Jäger nur mehr bleifreie Munition verwenden, dann werden aus Bambimördern wie durch Zauberhand grüne, ökologische und politisch korrekte Lieblinge der Gesellschaft. Und in der „Krone“ werden sie geherzt und gelobt, die bösen Karikaturen auf der letzten Seite der „Krone Bunt“ werden verschwinden, sogar das „Heute“ und das „Österreich“ werden schmeichelhafte Interviews mit diversen Landesjägermeistern bringen.

Kommentar von Dr. Georg Zakrajsek

Ja, so wird es sein. Oder doch nicht? In Wahrheit hat man unsere Jägervertreter an der Nase herumgeführt, ihre Dummheit und Leichtgläubigkeit ausgenützt und sie dazu gebracht, ihr eigenes Grab zu schaufeln. Aber es gibt noch Vernunft statt Hysterie, Sachverstand statt Panikmache und Diskussion statt Verordnungen von oben. In Göttweig hat eine Veranstaltung zu diesem Thema stattgefunden. Da wurde die Bleifrei-Problematik wissenschaftlich und seriös diskutiert. Wie schon bei der „Hohen Jagd“ in Salzburg haben hochkarätige Referenten ihre Untersuchungen präsentiert, Dr. Streitberger hat die Diskussion souverän geleitet. Ergebnis: An der Bleifrei-Hysterie ist nichts dran, der Umstieg auf bleifreie Munition bringt mehr Schaden und mehr Probleme als es nützt. Das alles wurde bereits in der IWÖ-Sondernummer Anfang des Jahres vorgestellt und ausführlich belegt. Die Unterschriftenliste weist inzwischen 5000 Unterschriften auf. In Tulln geht es weiter und natürlich kann man auch im Wege des Internets unterschreiben: http://iwoe.at/unterschriftenliste/unterschriftenlistegegen-bleiverbot/ Übrigens: Alle Referenten, die bei der Göttweiger Veranstaltung vorgetragen haben, haben auch ihre Unterschrift geleistet. Mitmachen! Unterschreiben tut nicht weh und der Herr Landesjägermeister erfährt garantiert nichts davon, wenn ein ganz mutiger Jäger unterschreiben sollte. Versprochen!

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jäger unter sich

Die kundige Person Dr. Harald Fötschl beschreibt im nachstehenden Artikel, wie sich die „besonders geschulte Hilfskraft“ der 1990er Jahre zur kundigen Person gewandelt hat und welche Aufgaben und Verpflichtungen sie damit übernimmt.

Die kundige Person stellt ein wichtiges Glied in der Lebensmittelkette dar, trägt sie doch durch die Erstuntersuchung von erlegtem Wild und durch die Bestätigung, dass das Wildbret für den menschlichen Genuss geeignet ist, wesentlich zur Lebensmittelsicherheit bei.

A

ls vor nunmehr 20 Jahren, im Jahr 1994, die Wildfleischverordnung in Kraft getreten ist, wurde damit in Österreich erstmals die Untersuchung von erlegtem Wild aus freier Wildbahn eingeführt. Da bei der Untersuchung von Wild aber die routinemäßige Fleischuntersuchung durch den Fleischuntersuchungstierarzt, wie sie bei der Schlachtung von Haustieren gesetzlich vorgeschrieben ist, nicht möglich ist, wurde für die Wildfleischuntersuchung ein spezielles Verfahren festgelegt, bei dem die Lebendtier-, Organ- und Tierkörperuntersuchung, die normalerweise vom Tierarzt durchgeführt wird, auf drei Stufen aufgeteilt ist.

In dieser EU-Verordnung sind auch die Anforderungen und Ausbildungsinhalte für kundige Personen enthalten. Neben Kenntnissen über die normale Anatomie, Physiologie und Verhaltensweisen von frei lebendem Wild, die bereits in der Jungjägerausbildung vermittelt werden, müssen kundige Personen auch in den folgenden Gebieten ausgebildet sein:

Untersuchung von Wild aus freier Wildbahn.

n Hygiene- und Verfahrensvorschriften für den Umgang mit den Wildkörpern nach dem Erlegen, ihre Beförderung, das Ausweiden usw. und

Neben dem Ansprechen durch den Jäger, der damit die Lebendtieruntersuchung durchführt, wurde, sofern das Wildbret in Verkehr gebracht werden soll und nicht für den Eigenverzehr bestimmt ist, als zweite Stufe die Organuntersuchung durch die „besonders geschulte Hilfskraft“ verpflichtend eingeführt. Mit der Wildfleischverordnung wurde auch vorgeschrieben, dass Wildbret, das an einen Wildbearbeitungsbetrieb geliefert wird, neben der Untersuchung durch die kundige Person auch einer abschließenden Fleischuntersuchung durch einen Fleischuntersuchungstierarzt unterzogen werden muss.

n

n

abnorme Verhaltensweisen und Veränderungen beim Wild infolge von Krankheiten oder sonstigen Faktoren, die die menschliche Gesundheit beim Verzehr von Wildbret beeinträchtigen können,

Rechts- und Verwaltungsvorschriften auf dem Gebiet der Gesundheit von Mensch und Tier und hygienerechtliche Vorschriften, die für das Inverkehrbringen von Wildbret bedeutsam sind.

In Österreich ist im Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz – LMSVG geregelt, dass vom Landeshauptmann entsprechend ausgebildete Jäger als kundige Personen für diese Erstuntersuchung von erlegtem frei lebendem Wild herangezogen werden können.

Neue gesetzliche Bestimmungen. Mit Inkrafttreten des EU-Hygienepaketes, einer Gesetzessammlung für den Lebensmittelbereich, im Jahr 2006 wurde dieses von Österreich entwickelte und erprobte mehrstufige Untersuchungsverfahren von der EU übernommen und ist nun in allen Mitgliedsstaaten verpflichtend anzuwenden. Die fachlich besonders geschulte Hilfskraft, die im Englischen als „trained person“ bezeichnet wird, wurde nun zur „Kundigen Person“ umbenannt und in der EU-Verordnung Nr. 853/2004 gesetzlich verankert.

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Diese kundigen Personen unterliegen in ihrer Tätigkeit dem Lebensmittel- und nicht dem Jagdrecht und unterstehen der fachlichen Aufsicht durch den Landeshauptmann. Sie sind verpflichtet, über die durchgeführten Untersuchungen entsprechende Aufzeichnungen zu führen und sich fachlich fortzubilden. In der Steiermark wird die Ausbildung von kundigen Personen von den Bezirksjagdämtern organisiert und von Dr. Armin Deutz und Dr. Harald Fötschl durchgeführt. In einem eintägigen Kurs werden die gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte ver-


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mittelt, wobei auf die Rechtsgrundlagen, die allgemeine Hygiene, die Aufgaben der kundigen Person und speziell auf die Wildbrethygiene und Zoonosen, das sind vom Tier auf den Menschen übertragbare Erkrankungen, eingegangen wird. Abgeschlossen wird die Ausbildung mit einem schriftlichen Test, der meist zwei Wochen nach dem Kurs abgehalten wird, so dass dazwischen ausreichend Zeit bleibt, das Erlernte zu wiederholen und sich im Selbststudium noch weiter in die Wildbrethygiene zu vertiefen.

Aufgaben der kundigen Person. Die kundige Person hat so bald wie möglich die Brust- (Herz und Lunge) und Baucheingeweide (Leber, Nieren und Milz) sowie den Wildkörper von außen und die Körperhöhlen zu untersuchen. Nur wenn bei dieser Untersuchung keine Anzeichen dafür gefunden werden, dass das Wildbret nicht als Lebensmittel geeignet sein könnte, darf die kundige Person das Stück als geeignet beurteilen und eine Bescheinigung, die am Wildkörper anzubringen ist, hierüber ausstellen.

Der Autor: Dr. Harald Fötschl war mehr als 15 Jahre als freiberuflicher Tierarzt in der Großtierpraxis tätig, bevor er 2001 als Amtstierarzt zum Amt der Steiermärkischen Landesregierung wechselte. Seit 2005 ist er als stellvertretender Landesveterinärdirektor und Leiter des Fachbereiches Fleischhygiene und Tierarzneimittel unter anderem auch für die Ausbildung von kundigen Personen zuständig. Neben Vortragstätigkeiten u.a. in Lettland und Kroatien zur Ausbildung von kundigen Personen hat er gemeinsam mit Dr. Armin Deutz auch mehrere Publikationen zum Thema Wildbrethygiene und Ausbildung von Jägern veröffentlicht und zeichnet als Mitautor im Steirischen Lehrprinz für die Kapitel Lebensmittel- und Veterinärrecht, Wildkrankheiten und Wildbrethygiene verantwortlich.

Da derart untersuchtes Wildbret auch ohne weitere tierärztliche Untersuchung direkt vermarktet werden darf, trägt die kundige Person hier eine besonders hohe Verantwortung, bescheinigt sie doch die Unbedenklichkeit des Fleisches und gibt es damit für den Verzehr durch den Konsumenten frei. Aber nicht nur für die Direktvermarktung ist diese Bescheinigung von großer Bedeutung, denn sie ist auch eine unabdingbare Voraussetzung für die tierärztliche Fleischuntersuchung im Wildbearbeitungsbetrieb. Der Fleischuntersuchungstierarzt, dem ja die inneren Organe nicht zur Untersuchung vorliegen, muss sich nämlich darauf verlassen können, dass die kundige Person die Untersuchung mit großer Sorgfalt im Bewusstsein ihrer Verantwortung durchgeführt und keine Falschbestätigung ausgestellt hat. Die Bedeutung der Untersuchung durch die kundige Person ist auch daran zu ermessen, dass Wildbret, das ohne entsprechende Bescheinigung an einen Wildbearbeitungsbetrieb angeliefert wird, vom Fleischuntersuchungstierarzt als genussuntauglich beurteilt wird und entsorgt werden muss. Somit kann an alle als kundige Personen tätige Jägerinnen und Jäger nur appelliert werden, sich der Verantwortung bewusst zu sein und die Untersuchungen mit großer Sorgfalt und Genauigkeit durchzuführen, da nur damit sichergestellt werden kann, dass Wildbret als hochwertiges Lebensmittel, von dem keine Gefahr für den Konsumenten ausgeht, weiterhin seinen Platz auf dem Speiseplan der Österreicher hat.

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jäger unter sich

Erste Hilfe im Jagdbetrieb

Günter Pichlbauer Landesrettungsrat Österreichisches Rotes Kreuz

Im Jagdbetrieb kann es immer wieder zu Situationen kommen, wo eine rasche und korrekte Erstversorgung erforderlich ist. Dies können interne Notfälle, aber auch unfallbedingte Ereignisse sein. Ich werde versuchen, dieses Thema auf die jagdlichen Schwerpunkte des Jahreskreises abzustimmen. Im Herbst und Winter, wenn die Fuchs- und Gamsjagd ihren Höhepunkt erreicht, ist es besonders wichtig, auf unseren Wärmehaushalt zu achten. Dass diese Jagden nur mit entsprechender Bekleidung durchgeführt werden, können wir als gegeben annehmen. Trotzdem kann es aufgrund widriger Witterungsverhältnisse, hervorgerufen durch niedrige Temperaturen, verstärkt durch Wind und Nässe, zu Unterkühlungserscheinungen kommen. Diese werden in 4 Stadien eingeteilt:

Erregungsstadium Dieses zeichnet sich durch Unruhe, Kältezittern, Gliedmaßenschmerzen, Erregungszustand, erhöhte Atem- und Herztätigkeit aus. Die Kerntemperatur des Körpers beträgt 34 bis 36 Grad.

Erschöpfungsstadium Hier setzen Schläfrigkeit, Verlangsamung von Atmung und Herztätigkeit sowie Muskelstarre ein. Die Kerntemperatur des Körpers beträgt 30 bis 34 Grad.

Lähmungsstadium Zunächst zeigt sich eine Bewusstseinstrübung, die in eine Bewusstlosigkeit übergeht. Die Kerntemperatur des Körpers beträgt 27 bis 30 Grad.

Welche Maßnahmen können im Ernstfall getroffen werden? Wichtig ist, den Patienten vor weiterem Wärmeverlust zu schützen. Hier hat sich die Alu-Rettungsdecke bestens bewährt. Diese ist leicht verstaubar und schützt den ganzen Körper. Sollte die Unterkühlung bereits weiter fortgeschritten sein, darf der unterkühlte Patient keinesfalls bewegt oder massiert werden. Hierbei kommt es durch die plötzliche Verlagerung von kaltem Blut von der Körperoberfläche in den Körperkern schlagartig zur Einschränkung der Herztätigkeit, welche zum Tode führen kann (Bergungstod). Eine Verabreichung von warmen Getränken ist sehr hilfreich. Das wohlige Empfinden nach einem Schnaps – mit oder ohne Tee – ist leider nur ein subjektives Gefühl. Es dürfen keine alkoholischen Getränke verwendet werden. Diese weiten die Gefäße aus und führen dadurch zu einer rascheren Auskühlung des Körpers. Ist man alleine im Revier unterwegs und das mitgeführte Telefon funktioniert nicht, ist es wichtig, das alpine Notsignal zu kennen. Dieses lautet: 6 optische oder akustische Signale pro Minute. Als Antwort sendet man 3 jeweilige Signale retour. Also bei der Gamsjagd für den Fall der Fälle genügend Munition mitnehmen.

Endstadium Es kommt zum Atem-Kreislauf-Stillstand. Die Kerntemperatur des Körpers sinkt unter 27 Grad.

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Ich wünsche eine unfallfreie Jagd und ein kräftiges Weidmannsheil Ihr Günter Pichlbauer


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jagderlebnis

Mein erster Fuchs war ein ganz besonderes Erlebnis, da ich bereits zwei Winter bei mir zu Hause versucht hatte, einen Fuchs zu erlegen. Das Problem war meist nur, dass ich nichts sah, da fast kein Schnee lag, und die Wiese auf der ich den Fuchs anluderte, fast zur Gänze vom Wald umschlossen ist und die Bäume große Schatten warfen.

E

in weiterer Nachteil war, dass die Wiese praktisch nur im Durchzugsgebiet des Fuchses lag, da dieser vom Wald zum Feld zog und die Wiese, auf der ich ihn anluderte, genau dazwischen war, darum musste man mit dem Schießen auch relativ schnell sein, was aber wie bereits erwähnt nicht das größte Problem gewesen wäre. Im Winter 2013/2014, genauer gesagt am 1.2.2014, wurde ich dann von einem Jagdkollegen und guten Freund eingeladen, bei einer kleinen privaten Nacht des Fuchses auf einen Fuchs anzusitzen. Da der Sitz, auf dem ich saß, mitten auf dem Feld stand und dort schon immer viele Füchse waren, war ich sehr zuversichtlich, vielleicht einen zu sehen und sogar zu erlegen. Doch das Wetter machte uns fast einen Strich durch die Rechnung, da in dieser Zeit gerade der Eisregen über dem Land lag, der vor allem den Autofahrern große Probleme bereitete. Doch wir hatten mehr Glück als Verstand und fuhren zur geplanten Fuchsnacht. Zirka 250 Meter

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Foto: © Pim Leijen - Fotolia.com

Mein erster

gegenüber von mir war ein zweiter Sitz, auf dem ebenfalls ein Jäger saß und auf einen Fuchs wartete. Wir wurden angewiesen, mit der Taschenlampe ein kurzes Zeichen zu geben, damit wir wussten, wo wir uns ungefähr befanden, und nicht zu weit zu schießen, um uns nicht zu gefährden. Als ich am Sitz ankam, öffnete ich die Fenster und gab mein Zeichen. Das Zeichen wurde erwidert und die Jagd konnte beginnen. Eine Zeit lang tat sich nichts, außer dass der Eisregen stärker wurde und meine Jacke bereits steif war. Es war bitterkalt. Ich sah nur zur Autobahn hinunter und sah die Straßenfahrzeuge hin und her fahren, um die Eisschicht so gering wie möglich zu halten. Das Kratzen des Schneepfluges auf der Autobahn tat in den Ohren weh und beeinträchtigte den Hörsinn. Das machte mir zu schaffen, da kein besonders guter Mond war und ich mich daher fast nur auf mein Gehör verlassen konnte. Der Schnee war hart, daher hörte man den Fuchs bereits, bevor man ihn sah. So gegen 21:20 Uhr


Das Informationsmagazin für die steirischen Aufsichtsjäger

Fuchs huschte ungefähr 10 Meter vor dem Hochsitz ein Schatten vorbei und verschwand wieder. Ich wurde aufmerksam und versuchte mein Glück mit dem Mauspfeiferl, da es durchaus möglich war, dass der Schatten ein Fuchs ist. Plötzlich sah ich ihn, als er eine Schleife zog und Richtung Sitz kam, jedoch nur kurz, da er sich vom Sitz entfernte und Richtung Autobahn aufmachte. Doch als ob er einen Stromschlag bekommen hätte, machte er plötzlich kehrt und setzte sich ungefähr 5 Meter gerade vor dem Sitz hin, so auf die Art „Erschieß mich bitte“. Ich zögerte nicht lange und nahm meine 22 Magnum, legte an, zielte und schoss.

Der Fuchs fiel mausetot um und blieb liegen. Ich ging, um zu sehen, ob er wirklich dem Schuss erlag oder noch lebte, zu der Stelle, wo er lag. Doch er lag. Ich machte kehrt zum Sitz und wartete, ob nicht vielleicht noch einer von der Neugierde getrieben daher kam. Doch die restliche Zeit passierte nichts mehr. Als wir uns so gegen 23 Uhr bei dem Jagdkollegen trafen, der mich einlud zum Streckelegen, präsentierte ich stolz meinen ersten Fuchs und erzählte gleich mein Erlebnis wie sich alles abgespielt hatte. Bei der Strecke waren noch ein zweiter Fuchs und ein Iltis. Wir feierten mit einer Jause und ein paar Schnapstees unsere Strecke und erzählten uns gegenseitig, was wir in dieser Nacht alles erlebt und gesehen hatten. Als ich schließlich daheim war, legte ich den Fuchs vor dem Haus ab und ging schlafen. Am nächsten Morgen fragte mich mein Vater, ob ich was geschossen hätte, worauf ich sagte: „Schau aus dem Fenster!“. Darauf bekam ich ein kräftiges Weidmannsheil und ließ unsere Golden-Retriever-Mischlingshündin hinaus, um auch ihr meinen Jagderfolg zu zeigen. Ganz stolz ging sie darauf ins Haus und zog mit ihrem Schwanzwedeln die anderen mit hinaus, um den Fuchs zu begutachten, so, als ob sie ihn selber erlegt hätte, als ob sie live dabei gewesen wäre. Natürlich wurde ich dann auch zu Hause gefragt, wie alles abgelaufen ist, und ich erzählte nochmals meine Geschichte. Den

Fuchs ließen wir eingefroren bis zu unserer offiziellen langen Nacht des Fuchses der Jagdgesellschaft Deutschfeistritz, wo jeder seine Füchse mitbrachte, die er in diesem Winter bis zu dieser Zeit erlegt hatte. Die Strecke wurde verblasen und die Füchse wurden begutachtet. Womit ich nicht rechnete, war dass ich offiziell zum Fuchsjäger geschlagen wurde, und zwar von meinem Jagdkollegen Martin Preitler, dem ich hiermit nochmals danken möchte für die Einladung, bei ihm einen Fuchs zu schießen, was, wie man sieht, auch gelungen ist. Hiermit wünsche ich allen Lesern dieses Artikels und dieser Jagdzeitschrift ein kräftiges Weidmannsheil und auch weiterhin einen guten Anblick. Lukas Helm

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Neozoen in der Steiermark

Der

Nutria

in der Steiermark

Der Nutria (Myocastor coypus) wird auch als Sumpfbiber oder Biberratte bezeichnet und ist eine aus Südamerika stammende und in Mitteleuropa eingebürgerte wasserlebende Nagetierart. In seiner ursprünglichen Heimat kommt der Nutria vom südlichen Brasilien bis nach Feuerland vor. In Mitteleuropa wurde er als Pelztier eingebracht und in Pelztierfarmen gehalten. Auch wurde er mancherorts bewusst ausgewildert. Artikel von Werner Leitner

Durch den Zusammenbruch des Pelzmarktes wurden Nutriafarmen aufgelöst und die Tiere oft einfach in die Freiheit „entsorgt“. In einem bekannten österreichischen Lehrbehelf für die Jägerausbildung wird sein Vorkommen in Österreich als vereinzelt und nur an wenigen Orten vorkommend beschrieben. Dies gilt für den südsteirischen Raum mit Sicherheit nicht mehr. Die südsteirischen Nutriavorkommen sind auf eine Nutriapelzfarm in Graz-Mariatrost zurückzuführen, die vor ca. 25 Jahren aufgelassen wurde. Die zuvor in Käfigen gehaltenen Tiere wurden in ein Freigehege überbracht, wo sie, „ausbruchssicher“ ihr restliches Dasein verbringen sollten. Was von den betreuenden Personen völlig außer Acht gelassen wurde, ist die enorme Vermehrungsfähigkeit und Wühltätigkeit dieser Spezies. Nach nur wenigen Jahren haben sich enflohene Tiere entlang des Mariatrosterbaches, des Grazer Hilmteichs sowie der Mühlgänge bis zur Mur verbreitet. Von dort war die weitere Eroberung neuer Reviere flussauf und flussab ungehindert möglich, sodass zum heutigen Zeitpunkt die wassernahen Reviere entlang der Mur, aber auch der Kainach bis hin an die südliche Staatsgrenze nach Slowenien von Nutrias besiedelt werden.

Aussehen Nutrias erreichen ein Körperlänge von bis zu ca. 60 Zentimeter und können im ausgewachsenen Zustand rund zehn Kilogramm wiegen. Männliche Stücke sind generell etwas stärker als weibliche. Sie besitzen eine runde, halbkörperlange Rute und haben an den Hinterläufen unvollkommene Schwimmhäute. Typisch für sie sind die starken, bei erwachsenen Tieren oft intensiv orange gefärbten Nagezähne. Der Balg ist meist graubraun – es gibt jedoch sehr viele Farbvarianten von Hellgrau bis Schwarz, Hell-

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cremefärbig bis fast Schneeweiß. Der Nutria – vor allem Jungtiere – wird gelegentlich mit dem Bisam verwechselt. Zweiterer stammt jedoch ursprünglich aus Nordamerika und ist mit ca. einem Kilogramm Körpergewicht wesentlich kleiner.

Vorkommen und Biologie Der Bisam hat einen kastanienbraunen Balg, eine seitlich abgeplattete Rute und keine Schwimmhäute. Als überwiegend wasserlebende Spezies findet man den Nutria in der Südsteiermark entlang von Flüssen und Bächen sowie an Teichen. Die Tiere halten sich meist im Wasser oder in Ufernähe auf. Die tagund nachtakiven Tiere haben ihre Hauptakivität in der Morgenund Abenddämmerung, wo sie zur Nahrungssuche häufig die Gewässer verlassen. Die Tiere leben paarweise oder in Gruppen von ca. zehn bis 15 Individuen. Als nahezu reine Vegetarier ernähren sie sich vorwiegend von Kräutern, Gräsern, Feldfrüchten und Wurzeln von Wasserpflanzen. Nutrias graben sich ihre Baue selbst, deren Röhreneingänge oberhalb der Wasserlinie liegen, was sie von Bisam und Biber unterscheidet. Bei Nutrias gibt es keine geschlechtliche Saisongebundenheit, weshalb man zu jeder Jahreszeit Jungtiere antreffen kann. Anlässlich einer Entenjagd Ende Dezember konnten in der Kainach bei Wildon ca. vier Wochen alte Junge angetroffen werden. Nutrias erlangen ihre Geschlechsreife – je nach Ernährungszustand – im Alter von ca. sechs bis acht Monaten. Nach einer Trächtigkeitsdauer von ca. 135 Tagen bringt das Weibchen ca. sechs bis acht behaarte und sehende Junge zur Welt. Die Milchdrüsen liegen beim Weibchen an den Seiten, näher dem Rücken


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als dem Bauch zugekehrt, was den Jungtieren das Säugen sogar unter Wasser ermöglicht. Die Säugepriode dauert ca. vier bis fünf Wochen. Die monatliche Gewichtszunahme liegt etwa bei 500 g. Unter idealen Ernährungsbedingungen können Nutrias bis zu drei Würfe pro Jahr zeitigen. Bestandsbeschränkend für die südsteirischen Nutriavorkommen sind vorwiegend raue Winter mit hoher Schneelage und Äsungsmangel.

Als Jäger sollten wir in Hinblick auf die Schadenssituation diese Wildart konsequent bejagen und auch bei den winterlichen Stockentenfütterungen darauf achten, die Nutrias nicht unbeabsichtigt zu fördern. Der hundeführende Jäger sollte sich bei Nachsucheneinsätzen auf Nutrias bewusst sein, dass die Nagezähne erwachsener Tiere nicht zu unterschätzende „Waffen“ sind, die so manchen Hund schon tierarztreif verletzten.

Nutria und Jagd

Kulinarik

Der Nutria ist im Steirischen Jagdgesetz als Wild angeführt. Aufgrund der Schadenswirkung der Tiere durch ihre Wühltätigkeit an Ufern und Dämmen einerseits und des Verbisses an landwirtschaflichen Kulturen, insbesondere Mais, andererseits hat die Bezirksverwaltungsbehörde Leibnitz den Nutria ab 17.6.2013 bis vorläufig 30.6.2014 zum Abschuss freigegeben (GZ: 8.0 162/2007 vom 17.6.2013). Laut Mitteilung des Bezirksjagdamtes Leibnitz wurden im vorigen Jagdjahr vom 1.7.2012 bis 21.1.2013 alleine in diesem Bezirk 311 Nutria als erlegt gemeldet. Im Bezirk Graz-Umgebung liegen ähnliche Nutriabestandsgrößen vor.

Obwohl der Nutria primär wegen seines hochwertigen Balges in Mitteleuropa eingebracht wurde, wird auch sein Wildbret mancherorts als Delikatesse verzehrt. Kein Wunder, denn der reine Pflanzenfresser, der einen Großteil seines Lebens im Wasser verbringt, kann als ein besonders reinliches Tier angesehen werden. Heute erfreut sich das zarte „Biberfleisch“ mit seinem typischen, einzigartigen Wildbret-Charakter in Südamerika und im Schlemmerparadies Frankreich großer Beliebtheit. Das gebratene Fleisch hat einen würzigaromatischen Geschmack. Es ist zart wie Kaninchenfleisch – in der Konsistenz noch etwas fester. Neben Rücken und Keulen gelten auch Herz, Niere und Leber (Biberklein) als Delikatesse. Vor allem die Leber gilt bei manchen Feinschmeckern als hochwertiger als die weitgerühmte Gänseleber. Die Schlachtausbeute der Nutrias ist mit ca. 55 % bis 60 % relativ groß. Nach dem Ausweiden und Abbalgen sollte der Nutria zum Zwecke der Fleischreifung 24 bis 48 Stunden im Kühlhaus abhängen. Um den Reifungsprozess zu beschleunigen, kann das Fleisch auch für ca. zwölf Stunden in Essigwasser oder Buttermilch eingelegt und mariniert werden. Vom Kalorienwert liegt das Nutriafleisch mit ca. 150 kcal pro 100 Gramm zwischen Kalbfleisch und Schweinefleisch. Kleinbiber“ verkostet – einfach ein Genuss!

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Botanik

Wildfrüchte im Spätherbst

Zum Ende der Vegetationsperiode locken die Signalfarben von einer Vielzahl an nahrhaften Wildfrüchten die Tierwelt. Insekten, Vögel und viele andere Wildtiere bereiten sich auf den nahenden Winter vor und nehmen so viel wie möglich von diesem reich gedeckten Tisch auf. Auch für die samentragenden Bäume und Sträucher hat das Vorteile. Bei der sogenannten Verdauungsverbreitung nehmen Wildtiere Wildfrüchte auf und die darin enthaltenen Samen werden andernorts wieder unversehrt oder entsprechend vorbereitet ausgeschieden. So wird für die weitläufige Verbreitung mancher Pflanze gesorgt.

Faulbaum

Hagebutte

Artikel von Birgit Rosenkranz

Die Früchte der rot leuchtenden Hagebutten, der wilden Rosensträuche (Rosa), sind stark Vitamin-C-haltig und für viele Standvögel eine leicht zu entdeckende Nahrung. Auch den Weißdorn (Crataegus) mit seinen landläufig als Beeren bezeichneten zumeist mehligen Apfelfrüchtchen trifft man in Wald, Feld und Flur. Viele Vogelarten nehmen die Früchte des heimischen eingriffeligen Weißdornes (Crataegus monogyna) im Herbst auf.

Die kugeligen Steinfrüchte des Faulbaumes (Rhamnus frangula) sind durch die weite Verbreitung dieses Strauches stets präsent. Der Name Faulbaum geht auf den leichten Fäulnisgeruch der Rinde zurück. Aufgrund der langen Blütezeit trägt der Faulbaum meist gleichzeitig, je nach Reifegrad, grüne, rote und schwarze Früchte. Angenommen werden sie gerne von Wacholderdrosseln, Misteldrosseln und Fasanen. Gewöhnlicher Schneeball

Kornelkirsche

Die Kornelkirsche (Cornus mas), auch vielerorts bekannt als Dirndlstrauch oder Gelber Hartriegel, glänzt mit tiefrot-fleischigen weichhäutig aussehenden Steinfrüchten und ist auch beim Menschen sehr beliebt. Wirklich reif sind die Früchte erst, wenn sie zu Boden fallen. Die Kornelkirsche wird von Vogelarten wie Kernbeißer, Dompfaff, Kleiber, Eichelhäher und auch Haselmaus, Siebenschläfer und Marder gerne angenommen. Unverdaut kommen nach dem Genuss der Früchte die länglichen Kerne in der Losung wieder zum Vorschein. Es ist auch anzunehmen, dass größere Säugetiere wie das Schwarzwild diese als Äsung nutzt.

Auf dem Gewöhnlichen Schneeball (Viburnum opulus) finden sich kahle beerenähnliche Steinfrüchte, die von August bis November reifen. Sie färben sich zuerst gelb, dann rot. Sie hängen als Wintersteher bis tief in die kalte Jahreszeit an diesem Strauch und gewinnen so mit zunehmender Kargheit für einige Vogelarten an Bedeutung.

Pfaffenkapperl

Wolliger Schneeball

Die rosa-orange leuchtenden Früchte des Spindelstrauches (Euonymus europaeus), besser bekannt als Pfaffenkapperl, reifen im September/Oktober und öffnen sich mit 4 Klappen. Der mancherorts geläufige Beiname „Rotkehlchenbrot“ stammt daher, dass im Winter die Samen gerne von Vögeln angenommen werden. Sanddorn

Der Sanddorn (Hippophae rhamnoides) zeigt orange bis gelbe Früchte, die sehr zahlreich die Zweige der weiblichen Sanddornsträucher umgeben. Reich an Vitamin C stehen die Sanddornfrüchte gewöhnlich bis tief in den Winter zur Verfügung und stellen für Vögel, wie z.B. den Fasan, eine wichtige Nahrungsquelle dar. Der Kreuzdorn (Rhamnus) ist mit vielen verschiedenen Arten vertreten. Ledrige oder fleischige beerenähnliche Steinfrüchte werden von den Vögeln weit verbreitet. Eine auffallendere Pflanzenart dieser Gattung ist der Purgier Kreuzdorn (Rhamnus cathartia). Die 6-8 mm großen kugeligen und bei Reife schwarz-violett glänzenden Steinfrüchte hängen zahlreich an diesem häufig vorkommenden Strauch.

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Der Wollige Schneeball (Viburnum lantana) entwickelt eiförmige Steinfrüchte, die zuerst rot und später glänzend schwarz werden. Auch sie bleiben bis in den Winter hinein an den Zweigen hängen.

Roter Hartriegel

Sehr häufig ist in Hecken und Gebüsch der Rote Hartriegel (Cornus sanguinea) mit seinen schwarz-blauen Steinfrüchten anzutreffen. Die Verbreitung erfolgt durch Vögel, wie z.B. verschiedene Drosselarten, Amsel, Rotkehlchen, Star, Elster, Gimpel und Fasan. Die Felsenbirne (Amelanchier) tritt nur regional öfters auf. Dunkelviolette bis bläulich-schwarze kleine apfelförmige Früchte weisen noch die zurückgekrümmten Kelchblätter auf. Sie enthalten zahlreiche Vitamine.


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Nahezu flächendeckend ist der Schwarze Holunder (Sambucus nigra) verbreitet. Landläufig als Holler bezeichnet, werden die Früchte als Heilmittel, Lebensmittel und Farbstoff vom Menschen verwendet. Anfangs rot und zur Reife schwarze „Beeren“. Die in Dolden hängenden Früchte werden hauptsächlich durch Vögel (z.B. Amsel, Drossel, Star) verbreitet, jedoch auch die Säugetiere nutzen diese beliebten „Beeren“. Ganz anders sehen die Früchte des Roten Holunders (Sambucus racemosa), oft auch Hirsch- oder Berg-Holunder genannt, aus. Die Früchte reifen bereits von Juli bis August und sind leuchtend rot. Hier stehen die Fruchtstände aufrecht, während die des Schwarzen Holunders durch das hohe Eigengewicht hinunterhängen.

Weniger bekannt ist die Elsbeere (Sorbus torminalis). Die verkehrten eiförmigen bis rundlichen Früchte sind zuerst olivgrün und zur Reife hin braun mit kleinen hellen Punkten. Von vielen Wildtieren begehrt. Echte Mehlbeere

Die Echte Mehlbeere (Sorbus aria) bildet wie ihre Verwandten, die Vogelbeere und die Elsbeere, apfelähnliche Früchte aus. Kugelig und meist hellrot gefärbt, hängen noch viele Früchte im Winter am Baum und dienen so zur winterlichen Ernährung für Amseln, Drosseln, Rotkehlchen und viele mehr. Die Fruchtstände vieler Bäume liegen im Spätherbst zumeist schon am Boden und werden rege als Äsung genutzt.

Liguster

Eine häufig anzutreffende Heckenpflanze ist der Liguster (Ligustrum vulgare). Schwarz-glänzende Früchte locken auch hier die Vogelwelt an. Brombeere

Eine weitere wichtige Nahrungsquelle ist die Brombeere (Rubus fruticosus). Diese schwarzen Sammelsteinfrüchte sind zur Reifezeit bei Menschen und vielen Wildtieren und Vögeln gleichermaßen begehrt. Ebenso die Heidelbeere (Vaccinium myrtillus) oder auch Schwarzbeere genannt. Sie steht bei Vogel, Fuchs, Dachs und Marder sowie größeren Säugetieren auf dem Speiseplan. Stellenweise stark verbreitet ist der Schlehdorn (Schwarzdorn) (Prunus spinosa). Dieser dornenreiche Strauch hat als Unterschlupf über das ganze Jahr eine wichtige Schutzfunktion für Tiere. Die reiche Blüte hat große Bedeutung für viele Insektenarten und Schmetterlinge. Im Spätherbst entwickelt sie an einem aufrechten Fruchtstiel eine kugelige gefurchte Steinfrucht. Blauschwarz bereift ist sie sauer und herb. Die Fruchtreife erfolgt im Oktober/November. Die Früchte bleiben als Wintersteher am Strauch hängen. Vögel, Mäuse, Eichelhäher und Siebenschläfer warten schon auf die schmackhaften Nüsse des Haselstrauchs (Corylus). Durch den hohen Fettanteil (über 50%) sind die Haselnüsse eine wertvolle Nahrung. Die Früchte der Eberesche (Sorbus aucuparia), oder auch Vogelbeere genannt, mit ihren in dichten Büscheln hängenden, korallenrot gefärbten Apfelfrüchtchen, sind Nahrung für unzählige Vogelarten sowie Dachs und Fuchs.

Dort, wo masttragende Eichen (Quercus) ihre kohlenhydratund proteinreichen Eicheln abgeworfen haben, suchen Schwarz-, Rot- und Rehwild nach diesen Leckerbissen.

Eichel

Die dreikantigen Nüsse der Rotbuche (Fagus sylvatica), Bucheckern, sitzen zu zweit in einem außen struppig-rauen vierlappigen Fruchtbecher. Sie haben aufgrund ihrer hohen Nährwerte und ihres Fettgehaltes für viele wildlebende Säugetiere und viele Vögel große Bedeutung. Edelkastanie (Castaneu sativa) und Rosskastanie (Aesculus) gehören nicht zur gleichen Pflanzenfamilie. Die Früchte der Edelkastanie werden als Maronen bezeichnet und auch zur Nutzung als Nahrungsmittel kultiviert. Glänzend dunkelbraune Nüsse eingehüllt in einem stacheligen Fruchtbecher, sind sie eine wertvolle Abwechslung für Vögel sowie viele Säugetiere. Die Nüsse besitzen einen hohen Gehalt der Kohlenhydrate Stärke und Saccharose. Da Bucheckern, Eicheln und Nüsse von den Wildtieren komplett verdaut werden, dient das Fressen nicht der Weiterverbreitung. Jedoch legen z.B. Eichhörnchen, Siebenschläfer, Krähen und Häher im Spätherbst Nahrungsvorräte an und begünstigen dadurch die Ausbreitung. Bei der Rosskastanie ist die Frucht eine kugelig bis birnenförmige etwas stachelige Kapsel, die 1-3 große Samen enthält. Die außen rotbraun aussehenden Kastanien liegen im Spätherbst in großen Mengen unter den fruchttragenden Bäumen. Der Walnussbaum (Juglans regia) mit seiner schmackhaften Nussfrucht ist mit einer grünen Schale umhüllt, die zur Reifezeit braun und rissig wird. Die Walnüsse besitzen einen großen Fettanteil und andere wertvolle Bestandteile. Beliebt bei vielen Vogelarten, kann man insbesondere die Eichkätzchen beim Sammeln ihrer Vorräte beobachten.

Edelkastanie

Rosskastanie

Walnuss

Neben den erwähnten Wildfrüchten gibt es natürlich noch eine weit größere Auswahl in der freien Natur zu finden. Als wesentliches Faktum gilt es, diese Vielfalt zu erhalten und zu fördern, damit der Lebensraum zu jeder Jahreszeit den Ansprüchen der dort lebenden Wildtiere gerecht wird!

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Botanik

Invasive Neophyten

Als Neophyten (Neubürger, Adventivpflanze) gelten alle Pflanzen, die nach 1492 nach Europa gekommen sind und sich hier ausgebreitet haben.

Artikel von Georg Schnedl

Als invasive (eindringend, einfallend) gelten alle ursprünglich nicht heimischen Tier- und Pflanzenarten, die durch starke Ausbreitung die heimische Flora und Fauna durch Verdrängung oder Fraß schädigen. Derzeit gibt es in Österreich rund 1100 nicht heimische Pflanzen, 18 gelten als potentiell gefährlich, weitere 10 stehen unter „Beobachtung“.

Wo kommen invasive Neophyten vor?

Foto: © Torsten Dietrich - Fotolia.com

Goldrute

Robinie

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Da fast alle dieser Pflanzen ausgesprochene Pionierfähigkeiten besitzen, sind sogenannte Störzonen, das sind Zonen, auf denen die Ursprungsvegetation dauerhaft oder vorübergehend geschädigt ist (z.B. Schottergruben, Kahlschläge, Sandbänke, Baulücken etc.), wahre Hot Spots für Neubürger. Riesenbärenklau

Welche Schäden können durch invasive Neophyten auftreten? Ökologische Schäden Durch die Verdrängung von heimischen Arten werden wertvolle, oft seltene Pflanzenbestände zerstört bzw. wird eine Besiedlung mit diesen Arten verhindert. Das Ausfallen einzelner Arten zieht weite Kreise; Spezialisten im Tierreich – insbesondere Insekten – verschwinden. Es kann also zu einem völligen Umbau von Ökosystemen kommen. Beispiel: Drüsiges Springkraut verdrängt wertvolle Augesellschaften. Wirtschaftliche Schäden Viele invasive Neophyten sind gefürchtete Unkräuter in der Landund Forstwirtschaft. Beispiele: Hirse im Ackerbau, Götterbaum und Robinie in der Forstwirtschaft Besonders starke wirtschaftliche Auswirkungen kann auch Erosion durch mangelnde Bodenhaltung haben. Beispiel: Staudenknöteriche in Flussnähe

Schäden an Mensch und Tier Schäden an Mensch und Tier werden in der Regel durch Vergiftungen und Allergien verursacht. Beispiele: phototoxische Wirkung des Riesenbärenklaus, Allergien durch die Beifußambrosie, tödliche Vergiftung von Pferden durch Robinienrinde

Nutzen von invasiven Neophyten Besonders von Imkern werden viele invasive Neophyten als Bienenweiden geschätzt (Goldrute, Springkraut, Robinie). Viele weniger invasive Arten werden in der Land- und Forstwirtschaft auf Extremstandorten getestet und/oder sind schon dauerhaft in Verwendung (z.B. Douglasie). In den folgenden Ausgaben werde ich Ihnen viele dieser Neubürger und die wichtigsten Bekämpfungsmethoden vorstellen und hoffe Ihnen so ein Werkzeug zur Erkennung und Eindämmung dieser Pflanzen in die Hand zu geben. Mit offenen Augen können wir so hoffentlich viele weitere kleinere und größere ökologische Katastrophen verhindern und einen großen Beitrag zum Naturschutz leisten.

Foto: © Heinz Waldukat - Fotolia.com

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Da sich invasive Neophyten oft aus Gärten hinaus etablieren, sind sie in der Nähe von Ballungsräumen häufiger anzutreffen als in weniger dicht besiedelten Gebieten. Gerne werden auch Flusslandschaften und Autobahnrandzonen sowie Bahntrassen besiedelt. Grundsätzlich gilt: Je tiefer ein Gebiet liegt, je weiter der Pflanzenbestand von einer intakten, ursprünglichen Pflanzengesellschaft entfernt ist und je mehr offene Flächen vorhanden sind, desto gefährdeter ist ein Standort, von invasiven Neophyten besiedelt zu werden. Kaum Probleme mit invasiven Neophyten gibt es in den Wäldern ab etwa 1000–1200 m Seehöhe und allen darüber liegenden Wald- und Hochgebirgsregionen.


Das Informationsmagazin für die steirischen Aufsichtsjäger

Ein Aufsichtsjäger als Naturexperte Als Aufsichtsjäger ist man „nur“ dem Jagdgesetz verpflichtet. Man darf auch nur dieses eine Gesetz vollziehen. Alle Sachverhalte und alle Beobachtungen können nur durch die Brille des Jagdgesetzes beurteilt werden. Man darf als Aufsichtsjäger nur amtshandeln, wenn man dadurch das Jagdgesetz vollzieht. Der StAJV und die Steirische Berg- und Naturwacht, die auch in der Natur tätige und beeidete Wachorgane ausbildet und stellt, bietet den steirischen Aufsichtsjägern an, dass sie sich ausbilden und als Berg- und Naturwächter beeiden lassen. Das ist möglich und von der Landesorganisation des Steirischen Aufsichtsjägerverbandes und der Organisation der Steirischen Berg- und Naturwacht gewünscht! Die Aufsichtsjäger, die auch der Berg- und Naturwacht angehören, hätten dann eine breitere gesetzliche Basis für ihre Amtshandlungen. Sie sind damit in der Praxis die „Naturexperten“ (!), die durch eine breite gesetzliche Basis gedeckt sind. Der „Aufsichtsjäger als Naturexperte!?“ Der StAJV bietet gemeinsam mit der Steirischen Berg- und Naturwacht Kurse an, die von jedem Aufsichtsjäger besucht werden können.

Artikel von Mag. Johannes Maierhofer

Infos für Interessenten geben gerne Hanno Schüttmeier, Johannes Maierhofer oder Bruno Pflüger.

Mehr Hygiene durch einfache Reinigung: Beschichtete Oberflächen für: • Silos • Fleischaufarbeitung • Milchstand ... Die fugenlose, helle Beschichtung ist nicht nur optisch ansprechend, sondern auch sehr leicht zu reinigen. Verunreinigungen können somit früh erkannt werden, wodurch die Einhaltung der gesetzlichen Hygienestandards gewährleistet sind.

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Am Herzen der Natur.

Die „Kollektion Rosegger“ von Trachtenmode Hiebaum. Peter Rosegger feiert seinen 170. Geburtstag. Als überzeugte Steirer und bekennende Fans des berühmten steirischen Dichters haben Ingrid und Josef Schiffer von Trachtenmode Hiebaum eine Linie ihrer Mode dem vielzitierten Autor gewidmet. Typische Elemente wie das schwarz-grüne Karomuster, bekannt durch den „Rosegger-Loden“, spiegeln sich in der eleganten und authentischen Kollektion wider. Die Kollektion Trachtenmode Hiebaum, die steirische Trachtenmanufaktur in Studenzen inmitten der Oststeiermark, präsentiert am 5. April 2013 die „Kollektion Rosegger“. „Man kann nicht dagegen sein, dass Neues erstrebt wird, aber man sei vorsichtig in der Zerstörung des Alten“ – inspiriert von diesem Zitat Peter Roseggers kam Josef Schiffer, Geschäftsführer von Trachtenmode Hiebaum, die Idee, eine moderne RoseggerKollektion zu kreieren. Traditionelle Farben gepaart mit modernen Schnitten und Formen sowie neu interpretierte Muster zeichnen die Kollektion aus. Hinter jedem Kollektionsteil steht eine Überlegung, die frei interpretiert und fantasievoll mit Rosegger in Verbindung gebracht werden kann. „Wir möchten der Kollektion eine Seele geben, und deshalb steht hinter jedem Teil eine Geschichte“, so Ingrid Schiffer. Das typische Karomuster, bekannt durch den „RoseggerLoden“, wird von Hiebaum in Rot-Schwarz und in Grün-Schwarz neu dargestellt. Die Idee einen Hut zu kreieren kam dadurch, dass Roseggers erste Frau Anna Pichler die Tochter eines Grazer Hutfabrikanten gewesen ist. Die Primärfarbe der Kollektion ist Grün und erinnert so an die „Waldheimat“ – deren Name von Rosegger selbst geprägt wurde und unweit der Manufaktur beginnt. Die Kollektion selbst umfasst neben einem eleganten Anzug mit Hut und Gilet auch Dirndlkleider, Jacken und Korsagen. Die in den Farben Grün/ Schwarz und Rot/Schwarz gehaltenen Modelle sind authentische Trachten, die durch die nachhaltige Fertigung der Firma Hiebaum einen breiten Abnehmerkreis finden. Das faire PreisLeistungs-Verhältnis der Kollektion beweist einmal mehr den richtigen Weg der Manufaktur in der Oststeiermark, leistbare Tracht „made in Styria“ zu produzieren.

Der Slogan Zu den wohl bekanntesten literarischen Werken Roseggers zählt „Als ich noch der Waldbauernbub war“. Dort ist zu lesen: „Ich bin daheim auf waldiger Flur, / Mein Hüttchen ist ein grüner Baum, / Mein Ruhebett der Wiesensaum. / Am Herzen der Natur.“ (Passage aus „Ich bin daheim auf waldiger Flur“) Dieser wunderschöne

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Auszug des Gedichtes inspirierte zum Slogan. Auch die Bilder zur Kollektion wurden in Roseggers „Waldheimat“ aufgenommen. Am Herzen der Natur. Unweit seiner „Waldschule“, rund um seine Lieblingskirche in St. Kathrein am Hauenstein und in dem von ihm beschriebenen „stattlichen“ Birkfeld.

Soziale Verantwortung Soziales Engagement war Peter Rosegger sehr wichtig. So knüpfte er schon zu Lebzeiten die Nutzung seines Namens an soziale Zwecke. Auch seine Einwilligung, den schwarz-grün karierten „Rosegger-Loden“ so zu nennen, wurde an einen karitativen Zweck gebunden. Ganz in diesem Sinne wird ein Anteil aus dem Verkauf von Hiebaums „Kollektion Rosegger“ einem karitativen, bergbäuerlichen Projekt im Raum Krieglach zufließen.

Über Trachtenmode Hiebaum Hiebaum fertigt seit 50 Jahren Trachten in der hauseigenen Manufaktur in Studenzen. In Handarbeit entstehen aus hochwertigen heimischen Materialien authentische Trachten wie die echte Vulkanlandtracht oder die original Steirertracht. Der Betrieb wurde 2006 mit dem Innovationspreis Vulkanland ausgezeichnet. 2011 folgte eine weitere Auszeichnung: das Gütesiegel der STYRIA-Erlebniswelt Wirtschaft, Gläserne Manufaktur. Das Gütesiegel ist ein sichtbarer Qualitätsnachweis für die Öffnung der Betriebe und die Bereitschaft, ihre Leistungen und ihren Einsatz für den Wirtschaftsstandort Steiermark einer breiten Öffentlichkeit zu präsentieren. 50 MitarbeiterInnen verrichten in der Trachtenmanufaktur mitten im steirischen Vulkanland mit Herzblut und Sorgfalt ihre Arbeit. Dass hier noch Wert auf Qualität und Handwerk gelegt wird, darüber kann man sich bei einer Erlebnisführung überzeugen. Mit der außergewöhnlichen Betriebsführung bietet Hiebaum einen interessanten Einblick in die Manufaktur. Vom Entwurf bis zur Endfertigung kann man den Mitarbeitern über die Schultern blicken und so die Entstehung einer Tracht miterleben. Die Führung mit Film dauert 45 Minuten und ist für die ganze Familie ein Erlebnis. Mehr Informationen unter www.hiebaum.at



„Aufsichtsjäger“ der etwas andere Jäger einst und jetzt

D Artikel von Mag. Josef Lipold

er Gesetzgeber hat bereits früh erkannt, dass für einen geordneten Jagdbetrieb besonders geschulte Personen erforderlich sind. Bereits in der Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 23. Jänner 1951 über die Durchführung der Prüfungen für den Jagdschutzdienst wurde ein umfangreiches Prüfungsprogramm festgelegt, welches es zu beherrschen galt, um als Jagdschutzpersonal angelobt und beeidet zu werden. Wurde diese Hürde geschafft, dann war man wer. Man genoss als Aufsichtsjäger Ansehen und Respekt. In meiner diesbezüglichen Wahrnehmung vor nunmehr 45 Jahren rangierte ein „Aufsichtsjäger“ gleich hinter dem Bürgermeister einer Gemeinde. Er traf jagdliche Entscheidungen, war Ansprechperson in Jagdsachen und seine Meinung war (Jagd-)Gesetz! In der Zwischenzeit und einige Jagdgesetz-Novellen später ist sowohl das Aufgabengebiet als auch die Verantwortung des beeideten Jagdschutzpersonals, welches hinlänglich noch immer als „Aufsichtsjäger“ und kaum als „beeidetes Jagdschutzpersonal“ in der Bevölkerung bekannt ist, umfangreicher und um ein Vielfaches komplizierter geworden. Und vom Ansehen und Respekt für die überaus zeitraubende Tätigkeit eines Aufsichtsjägers ist wenig geblieben. Während im § 34 des Steiermärkischen Jagdgesetzes 1986, LGBl. Nr. 23, die persönlichen Voraussetzungen eines AufsichtsjägerKandidaten festgeschrieben sind, werden im § 35 leg. cit. die Befugnisse des Jagdschutzpersonals aufgezählt. Demnach ist das bestätigte und beeidete Jagdschutzpersonal ein Wachpersonal im Sinne des Reichsgesetzes (RGBl. Nr.84/1872) und auf Grund dieser „amtlichen Stellung“ zum Schutze einzelner Zweige der Landeskultur auch berechtigt, in Ausübung seines Dienstes ein Jagdgewehr, eine Handfeuerwaffe (zumal auch ein Gewehr als Handfeuerwaffe bezeichnet werden kann, ist dieser Begriff in „Faustfeuerwaffe“ umzudeuten) sowie eine kurze Seitenwaffe (z.B. einen Knicker oder einen Hirschfänger) zu tragen und hiebei von seinen Waffen auch Gebrauch zu machen, wenn ein rechtswidriger Angriff auf sein Leben oder das Leben anderer Personen unternommen wird oder unmittelbar droht. Diese Ermächtigung gilt weiters auch dann, wenn eine mit einer Schusswaffe versehene, beim verbotswidrigen Durchstreifen des Jagdgebietes angetroffene Person die Waffe nach Aufforderung nicht sofort ablegt oder die abgelegte Waffe ohne Erlaubnis des Jagdschutzorganes wieder aufnimmt. Der Gebrauch der Waffe ist

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jedoch nur so weit zulässig, als es zur Abwehr des unternommenen oder zu befürchtenden Angriffes notwendig ist. Ein solcher Waffengebrauch sollte allerdings nur die Ultima Ratio – also das allerletzte Mittel – sein, um einen rechtswidrigen Angriff auf das „Rechtsgut“ Leben abwenden zu können. War ein entsprechender Waffengebrauch durch ein beeidetes Jagdschutzpersonal gar nicht erforderlich, da ein „tiefes Einatmen“ eines „bärigen“ Aufsichtsjägers ausgereicht hätte, liegt eine strafrechtlich relevante Notwehr-Überschreitung vor. Dass ein Aufsichtsjäger ob dieser Machtfülle (in der Vergangenheit) mit Ehrfurcht gegrüßt wurde, ist verständlich. Diese möglichen Befugnisse kamen bzw. kommen jedoch kaum zur Anwendung, und wenn doch, verursachen sie Probleme, Kummer und Leid (Beispiel: Der Tod des Wilderers Pius Walder in Tirol). Anders als der „normale“ Jäger hat das beeidete Jagdschutzorgan Anspruch auf eine „ermäßigte“ Jagdkarte. Diese ist bei jener Bezirksverwaltungsbehörde zu lösen, in deren Gebiet das Jagdgebiet liegt, für welches die „Beeidung“ erfolgte. Die Befugnisse einer Anzeigenerstattung des Aufsichtsjägers bei Übertretungen des Forstgesetzes, Unrats-Ablagerungen im Wald, Verschmutzung der Gewässer und eine Belehrung der Verursacher waren – weder dem Aufsichtsjäger noch der Bevölkerung – schon


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weniger bekannt. Die heutige Hauptaufgabe des Jagdschutzpersonals ist vielmehr die Verpflichtung, den Lebensraum für das Wild zu schützen und schädigende Einflüsse durch unsachgemäßen Jagdbetrieb oder durch das Wild selbst auf seinen Lebensraum tunlichst zu vermeiden. Des Weiteren ist das Jagdschutzpersonal verpflichtet, festgestellte Wildschäden unverzüglich dem Jagdausübungsberechtigten (dem Inhaber einer Eigenjagd, dem Jagdpächter oder dem Jagdverwalter) – aus rechtlichen Gründen tunlichst nachweislich – zu melden. Dass dem beeideten Jagdschutzpersonal durch Novellen des Jagdrechts in der Steiermark scheibchenweise immer mehr Befugnisse und damit einhergehend auch immer mehr an Verantwortung übertragen wurde, ist auch nur Insidern, aber keinesfalls der breiten Öffentlichkeit bekannt. So wurde mit der Novelle LGBl. Nr. 102/2011 dem § 52 der Absatz 5 angefügt, der es dem beeideten (und nur diesem!) „Aufsichtsjäger“ erlaubt, in seinem Zuständigkeitsbereich („Revier“) jagdfremde Personen, die sich während der Dauer einer Treib-, Drück- und Lappjagd abseits von Wegen und öffentlichen Straßen aufhalten, wegzuweisen. Falls dies nicht gelingen sollte, kann die Ausweisleistung verlangt werden. Falls auch diesem Begehren von der angetroffenen Person nicht Folge geleistet wird, ist die Kompetenz des Aufsichtsjägers zu Ende und die gerufene Polizei setzt dort an, wo die Befugnis

des „Beeideten“ geendet hat, nämlich bei der Forderung der Ausweisleistung der angetroffenen Person. Diese Regelung war die logische Folge einer im Internet angekündigten Treibjagd im Osten von Graz, knapp außerhalb der Stadtgrenze, die vor dem Kadi ihr (unrühmliches) Ende fand.

Die nächste Novelle und die geplanten Änderungen Wenn das bestätigte und beeidete Jagdschutzpersonal seine Befugnisse als Wachpersonal im Jahre 2014 noch immer vom Reichsgesetz 1872 herleiten muss, so ist dies – selbst für Nichtjuristen – längst überholt und fragwürdig. In der für heuer noch geplanten Novelle sollen die (erweiterten) diesbezüglichen Befugnisse nämlich vom Steiermärkischen Aufsichtsorgangesetz, kurz StAOG, hergeleitet werden. Auch der bisherige Grundsatz „Einmal Aufsichtsjäger, immer Aufsichtsjäger“ wird ab der kommenden Novelle keine Gültigkeit mehr haben. Die Vergangenheit hat es gezeigt, dass Fortbildungskurse/Veranstaltungen mäßig bis schlecht besucht wurden und nur von Fortbildungswilligen in Anspruch genommen wurden, die schlussendlich mit den dort erfahrenen Neuerungen beim x-fach bestellten (ausbildungsscheuen) Aufsichtsjäger kein

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Gehör fanden und maximal für ein mildes Lächeln, in schlimmen Fällen sogar für Spott sorgten. Nach der neuen Novelle soll dem Aufsichtsjäger alle fünf Jahr eine verpflichtende Fortbildung vorgeschrieben werden, die auch den x-fach bestellten Aufsichtsjäger aktiv werden lassen wird, weil er sonst „amtswegig“ seiner Funktion verlustig geht. Eine Erweiterung der Befugnisse des beeideten Jagdschutzpersonals soll es auch gegenüber Personen, die gegen das Jagdgesetz oder eine nach dem Jagdgesetz erlassene Verordnung (z.B. Jagdzeiten-Verordnung) verstoßen und auf frischer Tat erwischt (betreten) werden oder sonst in dringendem Verdacht stehen, eine Verwaltungsübertretung nach dem Jagdgesetz oder einer diesbezüglich erlassenen Verordnung begangen zu haben. In diesem Fall sollen Aufsichtsjäger in Hinkunft Gepäckstücke und Fahrzeuge durchsuchen dürfen. Eine weitere Neuerung der kommenden Novelle soll sein, dass bei einem Eingriff in fremdes Jagdrecht oder beim Verstoß gegen das Jagdgesetz oder eine nach dem Jagdgesetz erlassene Verordnung der Täter zum Zweck der Vorführung vor die Behörde festgenommen werden darf, wenn er auf frischer Tat betreten wird. Dies dann, wenn die betretene Person dem anhaltenden Organ unbekannt ist, sich nicht ausweist und seine Identität nicht sofort feststellbar ist oder begründeter Verdacht besteht, dass er sich der Strafverfolgung zu entziehen versuchen werde, oder der Betretene trotz Abmahnung in der Fortsetzung der strafbaren Handlung verharrt oder die Tat zu wiederholen versucht. Falls sich eine festgenommene Person durch Flucht entzieht, kann das beeidete Jagdschutzpersonal auch über sein Aufsichtsgebiet hinaus diese Person verfolgen und dort festzunehmen versuchen. Des Weiteren können vom Aufsichtsjäger die bei der strafbaren Handlung verwendeten Gegenstände (z.B. Waffen oder Fanggeräte) vorläufig abgenommen werden (Festnahme- und Abnahmerecht sind derzeit im Gesetz vom 16. Juni 1872 geregelt.). Meines Erachtens wird es gleich nach dem Inkrafttreten der Novelle 2014 gewaltige Probleme geben. Denn einerseits hat der Aufsichtsjäger nunmehr wirksame, erweiterte Befugnisse bekommen, anderseits steigen die Zahlen der (teils rücksichtslo-

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sen) Naturnutzer (Schitourengeher, Mountain-Biker, Orientierungsläufer usw.) sprunghaft an. Kommt es zu Problemen, stellen sich folgende Fragen: Wer schult und schützt das beeidete Jagdschutzpersonal? Wer leistet dem beeideten Jagdschutzpersonal Rechtsbeistand, wenn ein Fall gerichtsanhängig wird?

Wer vertritt die Interessen der rund 4.000 Aufsichtsjäger in der Steiermark? Das war die Frage, die – bis zur Gründung des Steirischen Aufsichtsjägerverbandes im Kalenderjahr 2013 – niemand so recht beantworten konnte oder wollte. Denn die ehrliche Antwort hätte lauten müssen: NIEMAND! Die (geschätzten 4.000 steirischen) Aufsichtsjäger hatten und haben im Disziplinarrat noch immer keine entsprechende Vertretung, die für die zahlenmäßig bescheidenen Berufsjäger (geschätzte 30 in der Steiermark) selbstverständlich war und ist. Wenn ein gewissenhafter Aufsichtsjäger in Ausübung seines Dienstes Handlungen setzt, dann wird er (auch rechtlich) seit der Gründung des StAJV nicht im Regen stehen gelassen. Denn gerade diese Unsicherheiten waren mit ein Grund, eine Institution für die Vertretung und den Schutz des beeideten Jagdschutzpersonals zu schaffen. Ich bedanke mich bei allen jenen, welche in diese Idee Unsummen an Stunden investiert haben und schlussendlich die Gründung des StAJV möglich gemacht haben. Ich bin stolz, Mitglied beim StAJV sein zu dürfen! Weidmannsheil!


Recht

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Rechtliche Aspekte der

Abschussplanung Der Abschussplan ist das zentrale Element des Steiermärkischen Jagdgesetzes 1986 . Durch den Abschussplan werden wesentliche Ziele und Aufgaben des Jagdgesetzes erfüllt. Eine entsprechende Planung, Genehmigung und schließlich Erfüllung des Abschussplans sollen einen gesunden, ökologisch verträglichen Wildstand gewährleisten.

D

er Abschussplan ist maßgebliches rechtliches Instrument zur Herstellung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen Wildstand und Land- und Forstwirtschaft. Heute haben weitestgehend Jäger die Aufgabe der Wildstandsregulierung anhand eines Abschussplans übernommen. Aber nicht nur die Herstellung und Erhaltung eines zahlenmäßig angemessenen Wildstands ist Zweck des Abschussplans, sondern auch die Schaffung und Bewahrung einer artgerechten Gliederung nach Alter und Geschlecht sind unerlässlich für die Gesundheit des Wildes und insgesamt von entscheidender wildbiologischer Bedeutung. Der Beitrag gibt einen rechtlichen Überblick über Eigenschaft, Aufgaben und Konsequenzen im Zusammenhang mit dem Abschussplan.

Rahmenbedingungen der Abschussplanung Die Erlegung von Schalenwild (außer Schwarz- und Damwild), Auer- und Birkwild sowie von Murmeltieren hat aufgrund eines genehmigten Wildabschussplans zu erfolgen. Der Jagdausübungsberechtigte ist verpflichtet, jedes Jahr rechtzeitig vor Beginn der Jagdzeit den Abschussplan getrennt nach Wildart, Geschlecht und Altersklassen beim zuständigen Bezirksjägermeister (BJM) zur Genehmigung einzureichen. Für Auer- und Birkwild ist eine gesonderte Beantragung des Abschusses zulässig. Die Genehmigung erfolgt schließlich durch den BJM. Als Genehmigungskriterien gelten die Abschussrichtlinien der Steirischen Landesjägerschaft , das Einvernehmen mit dem Antragsteller (Jagdausübungsberechtigten) und der Bezirkskammer für Land- und Forstwirtschaft (Kammer). Zudem wird die Abschussplanerfüllung des letzten Jagdjahrs mitberücksichtigt; dies allenfalls nach Überprüfung der Angaben laut Abschussplan im jeweiligen Revier. Kommt ein Einvernehmen zwischen BJM, Jagdausübungsberechtigten und der Kammer nicht zustande, wird der Abschussplan von der Bezirksverwaltungsbehörde (BVB) festgelegt. Besteht Einigkeit nur für bestimmte Teile des Abschussplans, sind diese zu genehmigen und die strittigen Teile der BVB

Dr. Hubertus Pranckh Rechtsanwalt in 8700 Leoben Partner bei Fetz Fetz Wlattnig & Partner Rechtsanwälte hubertus.pranckh@ fwup.at

zur Entscheidung vorzulegen. Die BVB hat vor ihrer Entscheidung den BJM und die Kammer zu hören. Bei der Genehmigung der Abschusspläne ist auf die Situation in Nachbarjagdgebieten Bedacht zu nehmen. Der festgesetzte Abschuss für Alttiere, Schmaltiere, Spießer und Kälber, für Muffelwild an Schafen und Lämmern sowie für Rehwild an Altgeißen, Schmalgeißen, Jährlingsböcken und Kitzen ist ein Mindestabschuss. Dieser darf nicht unterschritten, sehr wohl aber überschritten werden. Ein genehmigter Abschussplan hat Bescheidcharakter und ist einzuhalten. Jeder Jäger im Revier ist an den Abschussplan gebunden. Dies gilt auch für Jagdgäste. Ein Verstoß gegen den Abschussplan stellt ein Ungehorsamsdelikt dar. Dies bedeutet, dass der die Übertretung des Abschussplans verursachende Jäger das Nichtverschulden zu beweisen hat. Fahrlässiges Handeln bei Verstößen gegen den Abschussplan genügt im Einzelfall, um Strafbarkeit zu begründen. Die Einhaltung der Abschusspläne ist vom BJM und den Hegemeistern zu kontrollieren. Neben Überprüfungen im Revier hat der BJM auch die Befugnis, den Jagdausübungsberechtigten die (auch stichprobenartige) Vorlage des erlegten Wildes und des aufgefundenen Fallwildes aufzutragen.

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Recht Rechtliche Aspekte der

Abschussplanung Bei Nichterfüllung des Abschussplans hat die BVB Strafen zu verhängen, den vorgeschriebenen Abschuss durch vertrauenswürdige Personen erfüllen zu lassen, einstweilige Verfügungen zu verhängen, den unterlassenen Abschuss bei der Abschussplanung im Folgejahr zu berücksichtigen, den Pachtvertrag bei verpachteten Jagden aufzulösen. Diese Maßnahmen sind einzeln oder auch nebeneinander zu verfügen. Die Setzung einer verpflichtenden Nachfrist zur Abschusserfüllung vor der Verhängung von Strafen wurde vom Gesetzgeber beseitigt.

Problemstellungen in der Praxis Gewöhnlich wird der Jagdausübungsberechtigte bestrebt sein, im Rahmen der Abschussvergabe für sein Revier ein Maximum an Abschuss, insbesondere in den „Ernteklassen“, zu erhalten. Abschussstatistiken und Wildstandserhebungen zeigen demgegenüber, dass oftmals der Wildstand - va in den Altersklassen - nicht vorhanden ist, um dem Abschussansuchen des Jagdausübungsberechtigten vollständig zu entsprechen. Gleichzeitig steigt der Druck auf die Jäger, frühzeitig den Abschuss zu erfüllen und in vielen Regionen den Wildstand zu reduzieren. Der Jagddruck wird insgesamt höher. Schließlich kann es zu Situationen wie beim Gamswild kommen, dass aufgrund von Übernutzungen und klimatischen Einflüssen Bestandseinbrüche und sinkende Abschusszahlen die Folge sind. Dies führt dazu, dass nur mehr rund die Hälfte im Vergleich zu den letzten Jahren am Abschussplan freigegeben wird. In einigen Gebieten ist vielfach - vorwiegend beim männlichen Gams- und Rotwild - keine Altersstruktur (mehr) vorhanden. Gelegentlich ist einer der Gründe dafür, mangelnde Kenntnis und Erfahrung im Zusammenhang mit Gamswild- und Rotwildbejagung und eine auch dadurch bedingte Übernutzung in den Schonklassen. Gerade beim Gamswild und Rotwild sind jedoch alte männliche Stücke von unerlässlichem Wert für eine gesunde Population. Die Brunft geht bei ausreichend alten Stücken ruhiger und geordneter vor sich. Sie verlängert sich nicht in den Spätherbst, wodurch auch ein spätes Setzen im Folgejahr mit all seinen Auswirkungen vermieden wird. Können mittelalte Gamsböcke und Hirsche aufgrund von ausreichend alten Artgenossen noch nicht voll ins Bruftgeschehen eingreifen, haben sie mehr Zeit für ihre Entwicklung und gehen nicht geschwächt in den Winter. Sind ausreichend alte Stücke nicht vorhanden, werden oftmals mittelalte Wildtiere erlegt, um den Abschuss zu erfüllen und/oder zahlende Gäste zum Schuss zu bringen. Hier schließt sich der Kreis mit all seinen negativen Auswirkungen auf Wildbiologie und Jagd. Ein verfehlter Abschuss hat mehrfach nachteilige Folgen. Die Altersklasse II. kann nicht ausreichend in die Klasse I. „hineinwachsen“, wodurch alte Stücke fehlen. Mangels ausreichender

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Vorkommen in der Altersklasse I. nehmen wiederum Abschüsse in der Schonklasse zu. Und schließlich stellen diese Fehlabschüsse Übertretungen des Abschussplans mit unterschiedlichen rechtlichen Folgen dar.

Richtige Abschussplanung Optimierungsvorschläge Um diesen Abwärtstrend zu stoppen und schließlich den Turnaround zu schaffen, liegt es zuallererst an einer fach- und sachgerechten sowie wohlüberlegten Abschussplanung. Dafür ist es aber auch erforderlich, dass der Antragsteller tatsächliche Daten aus seinem Revier liefert. Berechnungen aufgrund von Abschussmeldungen zeigen, dass es zu einem erheblichen Überhang an männlichen Stücken beispielsweise beim Rotwild kommen müsste, würden die Meldungen zutreffen. Auch der Wildstand dürfte sich demnach nicht nach oben entwickeln. Tatsächlich handelt es sich dabei jedoch teilweise um „Papiermeldungen“, nur um die Abschüsse zu erfüllen. Dieses Problem löst man ganz einfach dadurch, dass der BJM von seinem Recht auf Vorlage des erlegten Wildes und Fallwildes, sogenannte „Grünvorlage“, Gebrauch macht. Sinn macht dies dann, wenn es flächendeckend erfolgt. Positiv hervorzuheben sind hier einige Regionen, einzelne Reviere und Hegegemeinschaften, die Wild freiwillig im „grünen Zustand“ vorlegen. Auch die für die Abschussplanung gelieferten Wildstandsangaben sind immer wieder inkorrekt. Witterungsbedingt stellt sich Wild mehrfach im Jahr um. Im Winter wird es sich vermehrt bei Rotwildfütterungen oder in klimabegünstigten Revieren (Gams) aufhalten. In anderen Revieren ist zu dieser Zeit nichts los. Trotzdem belegen Angaben im Abschussplan oftmals Gegenteiliges. Wildstandszählungen sollten daher großflächig und mehrmals im Jahr durch erfahrenes Jagdpersonal erfolgen, widrigenfalls diese für die Abschussplanung nur eine untergeordnete Rolle spielen (dürfen). Zudem wird die Berücksichtigung der Abschusserfüllung des vergangenen Jagdjahres nicht ausreichen, um den tatsächlichen Verhältnissen hinreichend gerecht zu werden. Hier empfiehlt sich die Abschusszahlen der zumindest letzten Jagdperiode heranzuziehen. Weiters sind Fehlabschüsse in der Schonklasse bei den Freigaben in den Folgejahren zu berücksichtigen. Klimatische Einflüsse dürfen außerdem nicht außer Acht gelassen werden. Erfolgt schließlich die Genehmigung des Abschussplans anhand ordnungsgemäß zur Verfügung gestellter, objektiver Informationen, unter Einbeziehung der unter Pkt 3. dargestellten Optimierungsvorschläge und gemäß den gesetzlichen Vorgaben, sollte tatsächlich ein rechtliches Instrument für die Schaffung und Erhaltung einer


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artgerechten, gesunden und ausgewogenen Wildpopulation zur Verfügung gestellt werden. Persönliche Befindlichkeiten, eine in manchen Bereichen den gesetzlichen Vorgaben nicht gerecht werdende Verwaltungspraxis, udgl sind hier nicht förderlich. Immer wieder kommt es jedoch vor, dass der Jagdausübungsberechtigte mit dem schließlich festgesetzten Abschuss nicht einverstanden ist oder seine Zustimmung/Unterschrift (Einvernehmen) nur widerwillig erteilt. Die Genehmigung des Abschussplans stellt einen Bescheid dar, gegen den Berufung erhoben werden kann. Partei in diesem Verfahren ist nur der Jagdausübungsberechtigte und nicht etwa auch der Reviernachbar. Ein einseitiges Abändern des Abschussplans durch den BJM ist nicht zulässig und bedarf der Zustimmung der Kammer und des Jagdausübungsberechtigten. Ist der Abschussplan gültig zustande gekommen, muss er eigenhalten werden. Nachabschussbewilligungen durch den BJM oder die BVB während des Jagdjahrs sind nicht zulässig. Von diesem Grundsatz sind natürlich unverzügliche Erhöhungen des Pflichtabschusses bei Bestandsschädigungen und die Möglichkeit der Verminderung des Wildstands bei Schäden oder bei Waldverwüstung ausgenommen.

Umsetzung des Abschussplans Die Vorgaben einer sach- und fachgerechten Abschussplanung und die Ziele der Abschussrichtlinien sind schließlich nur dann zu erreichen, wenn der idS erstellte Abschussplan nach Möglichkeit umfassend erfüllt wird. Dass dies nicht immer zu 100 % erfolgt, liegt nicht ausschließlich am Jäger. Ungünstige Witterungsbedingungen und klimatische Veränderungen, vermehrte Freizeitaktivitäten, Wiederansiedelung von nicht mehr vorkommenden Wildtieren , drastische Verringerung des Wildlebensraums, sind nur einige Faktoren, die die Abschusserfüllung beeinflussen können. Weitere Ursachen einer mangelhaften Abschussquote sind aber auch unsachgemäße Jagd, systematische Fehlabschüsse und sonstige jagdgesetzliche Übertretungen. Berücksichtigt man die Fülle der die Jagd beeinflussenden Faktoren, spricht einiges für ein „flexibles Abschussplansystem“. Diesem Gedanken trägt beispielsweise die Möglichkeit der revierübergrei-

fenden Freigabe von Gamswild und Hirschen der Klasse I und II Rechnung. Auch die Freigabe als „Periodenhirsch“ nimmt unnötigen Druck und schafft die Möglichkeit, dann einen reifen Hirsch während einer Jagdperiode zu bejagen, wenn dieser tatsächlich vorhanden ist. Die neuen Abschussrichtlinien für Gamswild erlauben nunmehr auch, Abschüsse über mehrere Jahre, längstens für eine laufende Pachtperiode freizugeben. Dies bedeutet, dass eine bestimmte Anzahl von Gamswild immer wieder am Abschussplan, bis zur Erlegung freigegeben wird. Konkret nennen hier die Abschussrichtlinien einen Gamsbock der Klasse I, der bis zur Erlegung innerhalb einer Periode am Abschussplan steht. Nachdem die Bestimmung in den Abschussrichtlinien den Passus „Abschüsse“ und „Stücke“ enthalten, stellt sich die Frage, ob diese Möglichkeit auch für Reviere gilt, die jährlich mehrere Stück Gamswild der Klasse I erlegen dürfen. Dort könnten dann innerhalb eines Jahres zusätzliche Wildtiere der Klasse I bis zur Erfüllung der Quote innerhalb der Periode geschossen werden. Gemäß Wortlaut der Abschussrichtlinien dürfte das zulässig sein. Das macht dann Sinn, wenn in einem Jahr gleich mehrere alte Stücke vorhanden sind. Es sollte aber auch eine Obergrenze festgesetzt werden. Beispielsweise in der Form, dass bei Freigabe von 4 Gamsböcken der Klasse I für eine Jagdperiode nicht mehr als 2 Böcke pro Jahr, bis zur Gesamtquote erlegt werden dürfen.

Konsequenzen bei Übertretungen des Abschussplans Wie bereits eingangs ausgeführt, stellt die Übertretung des Abschussplans ein Ungehorsamsdelikt dar. Dies bedeutet, dass grundsätzlich im Fall der Übertretung des Abschussplans von der Behörde Verschulden des Täters (Jägers) angenommen wird. Dabei reicht fahrlässiges Handeln aus, um Strafbarkeit zu begründen. Der beschuldigte Jäger hat daher initiativ alles darzulegen, was seiner Entlastung dient. Dies kann nur für den Fall eines geeigneten Tatsachenvorbringens, gestützt durch entsprechende Beweismittel und konkrete Beweisanträge, Aussicht auf Erfolg haben. Ein bloßes Leugnen oder allgemein gehaltene Behauptungen werden eine Entlastung nicht bewirken. Die die subjektive Tatseite des Be-

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Recht Rechtliche Aspekte der

Abschussplanung schuldigten betreffende Verpflichtung gemäß § 5 Abs 1 VStG iVm § 56 Stmk JagdG alles initiativ vorzubringen, was der Entlastung dient, beseitigt jedoch keineswegs die Verpflichtung der Behörde, den objektiven Tatbestand (umfassende Sachverhaltsermittlung) hinreichend zu ermitteln. Übertretungen jagdgesetzlicher Vorschriften – des Abschussplans - ziehen mehrfach Konsequenzen nach sich. Einerseits hat die BVB die Befugnis, Geldstrafen bis € 2.200,00 zu verhängen. Daneben sieht das Jagdgesetz Ersatz des Schadens, verursacht durch die Übertretung, vor, und zwar unabhängig vom Ersatz von Jagd- und Wildschäden. Darüber hinaus bilden Zuwiderhandlungen gegen den Abschussplan idR auch Disziplinarvergehen gemäß Disziplinarordnung der Steirischen Landesjägerschaft, die gesondert durch Rüge, Geldbuße bis zu € 3.750,00, zeitlichen Ausschluss aus der Landesjägerschaft für höchstens 5 Jahre oder dauernden Ausschluss zu ahnden sind.

Beispiele aus der Praxis Ist einem Jagdausübungsberechtigten die Erfüllung des vorgeschriebenen Abschusses objektiv nicht möglich, liegt ein Verschulden nicht vor. Gleiches gilt für den Jagdverwalter, der die bescheidmäßige Auflage, im Wildwintergatter einen bestimmten Wildstand einzuhalten, objektiv nicht erfüllen kann. Etwaige schlechte Sichtverhältnisse (witterungsbedingt oder wegen unruhigem Wild) können einen Fehlabschuss regelmäßig nicht rechtfertigen, weil dann, wenn - etwa wegen widriger Witterung - ein genaues Ansprechen nicht möglich ist, die Schussabgabe zu unterbleiben hat. Ein sorgfältiges Ansprechen des zu erlegenden Wildstücks ist unerlässliche Voraussetzung für eine zulässige Schussabgabe. Dabei darf sich der Jäger nicht auf Wahrscheinlichkeitsüberlegungen verlassen, er muss sich vielmehr darüber Gewissheit verschaffen, dass das beobachtete Wild tatsächlich erlegt werden darf. Im Zweifel hat eine Schussabgabe daher zu unterbleiben. Weder der Eintritt eines Schadens noch einer Gefahr ist Tatbestandsmerkmal des im § 61 Abs 1 Stmk JagdG 1986 zugrunde gelegten und dem Jagdpächter gegenüber in Bescheidform konkretisierten Gebots, eine Verminderung des Wildstands (in bestimmtem Umfang) durchzuführen. Die Tatsache, dass dieses Gebot der Vermeidung von Schäden an landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Kulturen dient und die Missachtung desselben zu solchen Schäden führen könnte, bedeutet nicht, dass deren Eintritt Tatbestandselement ist. Ein Verstoß gegen einen angeordneten „Reduktionsabschuss“ stellt daher ein Ungehorsamsdelikt dar.

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Ein Verschulden an der Nichterfüllung eines vorgeschriebenen „Reduktionsabschusses“ ist dann nicht gegeben, wenn seine Erfüllung objektiv unmöglich war. Dass der Jagdpächter den Bescheid, mit welchem er zu einer Verminderung des Wildbestands verpflichtet wurde, unbekämpft ließ, ist für die Frage der Glaubhaftmachung seines mangelnden Verschuldens an der unvollständigen Erfüllung dieser Verpflichtung unerheblich. Der genehmigte Abschussplan stellt eine „besondere Anordnung“ dar, deren Übertretung zu ahnden ist. Das Erlegen eines Hirsches der Klasse I wurde als Übertretung des § 56 Abs 2 Stmk JagdG angesehen, weil im Abschussplan für das betreffende Jagdjahr kein Hirsch der Klasse I mehr frei gewesen sei. Dies traf jedoch nicht zu, da ein früher erlegter Hirsch zwar bei der Erstbeurteilung der Klasse I zugeordnet worden war, jedoch bei der Trophäenbewertung am Ende des Jagdjahres nachträglich der Klasse II zugeordnet wurde. So ist für die Frage, ob ein erlegter Hirsch nach dem Abschussplan zum Zeitpunkt des Abschusses noch frei war, nicht die Erstbeurteilung, sondern nur die faktische Zugehörigkeit des Hirsches zu einer bestimmten Klasse relevant. Im angeführten Fall wurde die faktische Zugehörigkeit des früheren Abschusses erst durch die nachträgliche Trophäenbewertung tatsächlich erkannt. Dem Jagdberechtigten kann im Zuge der Erfüllung des Abschussplans nach § 56 Abs 2 Stmk Jagdgesetz zugemutet werden, mit sorgfältiger Ansprache einen bereits zwei Jahre in der Klasse II befindlichen Hirsch von einem zum Abschuss freien Hirsch der Klasse III zu unterscheiden.


Lucius

Wohin entwickelt sich die

Jagd in der Steiermark?

I

mmer öfter und teils immer heftiger wird in den Medien die heimische Jagd kritisiert. Die Jägerschaft reagiert darauf häufig hilflos, beharrt trotzig auf ihrem Standpunkt und argumentiert mithilfe monotoner Rechtfertigungen, weit davon entfernt, die öffentlichen Angriffe glaubwürdig zu entkräften. In der heutigen naturfernen, urban geprägten Gesellschaft lehnen viele Leute die traditionelle Jagd ab, da diese immer noch – und leider meist zu Recht – in erster Linie mit dem Erbeuten einer Trophäe verbunden wird. Auch wird Fleisch gerne gegessen, aber man möchte sich mit der Produktion nicht auseinandersetzen. Zudem sind heute schon etwa 10% der Mitteleuropäer Vegetarier. Die Tendenz ist steigend. Gerne wird die Jagd damit gerechtfertigt, dass sie notwendig ist, um den Bestand der Wildtiere zu regulieren, da heute die natürlichen Feinde fehlen. Aber was geschieht, wenn irgendwo in unserem Land ein Luchs oder ein Wolf auftaucht? Wer schreit am lautesten Zeter und Mordio? Die Jäger ... und führen damit ihr am häufigsten gebrauchtes Argument ad absurdum. Auf der einen Seite soll die Jagd den Wildbestand regulieren, auf der anderen Seite hat sich aber in den letzten Jahrzehnten eine ausufernde Fütterungstradition entwickelt. Unmengen von Futter der verschiedensten Art – vom Heu bis zum Kälbermastfutter – werden den Wildtieren vorgelegt. Jedes noch so schwache Stück, das einen normalen Winter von Natur aus nicht überleben würde, wird durchgefüttert, und der Wildstand steigt. Somit wird er nicht reguliert, sondern man „füttert“ ihn künstlich in die Höhe. In der Steiermark können und dürfen wir noch halbwegs selbstbestimmt die Freuden der Jagd erleben. Erhalten können wir uns diesen Zustand nur, wenn wir die Angriffe fachlich und sachlich parieren. Wir müssen auch lernen, mit modernen Mitteln zu arbeiten, stärker in den neuen Medien – auf Webseiten, Facebook und Blogs – aufzutreten. Das wurde bisher vernachlässigt, ein Umstand, der sich sicher noch rächen wird. Überall in Europa wird gegen die traditionelle Form der Jagd polemisiert.

Das begann vor Jahren in England und endete 2005 mit dem Verbot der in Großbritannien so beliebten Parforcejagd. Weiters lassen Einschränkungen und partielle Jagdverbote in den Niederlanden und in einigen deutschen Bundesländern Übles vermuten. Wenn ich diese Umstände anspreche, bekomme ich meist zu hören, dass so etwas in der Steiermark undenkbar ist. Glaubt man. Wenn wir nicht achtgeben, kommt das unangenehme Erwachen früher als gedacht. In Nordrhein-Westfalen ist ein ökologisches Jagdgesetz in Vorbereitung. Die Abschussplanung wird sich in Zukunft nach dem sozialen Wohlbefinden der Wildtiere richten. Sie beinhaltet eine Vielzahl von Verboten, die die Jagd in ein ganz enges Korsett pressen und letztendlich nur darauf zielen, sie ganz abzuschaffen. Ich empfehle allen Jägern dringend die Lektüre dieses Gesetzentwurfes, der im Internet nachzulesen ist. Nordrhein-Westfalen ist näher, als wir denken. Vor einigen Jahren hätten sich auch dort die Jäger nicht träumen lassen, was auf sie zukommt. Und wie reagiert man jagdlicherseits in der Steiermark und in Österreich auf solche Neuerungen? Es wird ein Forst-Jagd-Dialog ins Leben gerufen, die „Mariazeller Erklärung“ formuliert. Letztere ist aber leider nur eine Ansammlung von Selbstverständlichkeiten und Worthülsen. Wie meist im Leben wird Inhaltsleere mit einem übertriebenen und in die Irre leitenden Titel kaschiert. Verkauft wird das Ganze als Schulterschluss von Entscheidungsträgern aus den Bereichen Forst und Jagd. Es dient aber eher der Befriedigung persönlicher Eitelkeiten der Teilnehmer. Mit solchem Herumgerede und Scheinerklärungen erhalten wir uns nicht die Jagd. Grundbesitzer, Jäger und forstlich Verantwortliche müssen tatsächlich an einem Strang ziehen und die antiquierte jagdliche Mentalität über Bord werfen. Solange das nicht gewährleistet ist, sind wir schwach und werden letztendlich untergehen. Das muss unser gemeinsames Ziel sein, damit wir nicht jagdliche Verhältnisse wie in Nordrhein-Westfalen bekommen.

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Er ist unauffällig, er ist nicht komfortabel und er glänzt nicht durch modernste Technik – aber er ist ein Arbeitstier, zuverlässig, schier unverwüstlich und er ist eine Legende

Text und Foto: © www.steirische-jaegerin.at

Perfekter Jagdbegleiter unter den Geländewägen: Der Lada Taiga. Seit 1977 dauert der Siegeszug des „russischen Bären“ nun schon an. Der Innenraum des Russen ist – wie auch nicht anders zu erwarten – auf das Wesentliche reduziert, man könnte sagen puristisch. Da ist keine Lampe, kein Knopf und kein Hebel zu viel. Die neu gestaltete Instrumententafel bietet neben einer digitalen Anzeige von Gesamt- und Tageskilometerzähler auch ein Voltmeter, eine Digitaluhr und eine Außemtemperaturanzeige.

Ideal für den harten Einsatz Es könnte wohl kaum einen geeigneteren Begleiter für Jäger, Förster, Forstarbeiter und alle jene geben, die einen Wagen fürs Extreme brauchen. Werden die Straßen schlechter, überrascht der Lada mit einem akzeptablen Federungskomfort. Kaum geht es ins Gelände, erfährt man sofort, worin die Existenzberechtigung des Lada Taiga liegt. Schon allein der permanente Allrad-Antrieb sorgt in Verbindung mit der schmalen und kurzen Karosserie mit ihren geringen Überhängen für verblüffende Offroad-Fähigkeiten. Eine Bodenfreiheit von 220 mm, die Wattiefe von 600 mm und eine Steigfähigkeit von 58 Prozent sprechen

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ebenfalls für sich. Der nur 3,7 Meter lange und 1,68 Meter schmale Lada turnt unbekümmert durch Engstellen, die so ziemlich jeden anderen modernen Geländewagen schon auf Grund seiner Fettleibigkeit zur Aufgabe zwingen würde. Stößt man in schwererem Gelände an die Grenzen, verschieben Getriebeuntersetzung und mittlere Differenzialsperre das Limit in Bereiche, in denen der Lada zehnfach teurere Geländewagen ohne Mühe hinter sich lässt. Ein Werbeslogan von Lada lautete: „Wenn es keine Straße mehr gibt, sondern nur mehr eine Richtung, dann ist er in seinem Element!“

Zahlreiche, nützliche Zusatzausstattungen Über Frontbügel, Gewehrhalter, Wildwanne, Zusatzscheinwerfer, Anhängervorrichtung, Dachgepäckträger bis hin zu einem Faltschiebedach kann alles am Lada installiert werden. Somit kann er perfekt für jeden Einsatzzweck optimiert werden. Der Lada ist dank fiskalischem Umbau auch als LKW erhältlich. Der Einstiegspreis für den Allrounder liegt bei 12.590.- Euro.


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Der Jagdphilosoph

Jagdethik

ein geflügeltes Wort in (fast) aller Munde

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ereits im November 2013 hat Mag. Karl-Heinz Wirnsberger ein tolles Seminar zum Thema „Zukunft der Jagd“ organisiert. Im Oktober 2014 gab es einen Vortrag und eine Diskussion zum Thema „Jagdethik“. Gratulation und vielen Dank für diese wirklich ernüchternden Beiträge, die eigentlich jeden fermen Jäger ansprechen sollten. Man kann in der Jagd ja über vieles diskutieren, aber bei der Jagdethik hört die Diskussion nicht in der Jägerschaft auf, sondern berührt alle. Scheinbar ist dies aber genau das, was die Landesjagdverbände ignorieren und totschweigen. Ein hoher Funktionär im Jagdschutzverein ist der Meinung, dass dieses Thema innerhalb der Jägerschaft besprochen gehört. Ich bin auch dieser Meinung, aber nur, wenn was Positives herauskommt und dann der Öffentlichkeit kundgetan wird. Ich frage mich nur, ob die hohen Jagdfunktionäre das auch wollen. Im vorigen Jahr waren genau zwei Vertreter der Landesjä-

gerschaft (davon ein Referent) bei dieser Veranstaltung zugegen. Beim heurigen Vortrag war es genau einer, als Referent – ohne Worte. Solange die „Kopf in den Sand“-Methode gut funktioniert, ist alles in bester Ordnung. Dabei wird aber die nichtjagende Bevölkerung, bei diesen Themen berechtigt, immer sensibler. Weiß man sich innerhalb der Jägerschaft keinen Rat? Oder hat man etwas zu verbergen? Oder ist man einfach nur bequem?

Diese Bequemlichkeit könnte aber ein Schuss ins Knie werden. Keiner der Landesjägerschaft hat zu diesem Thema Stellung bezogen. Ich habe den Eindruck, dass die Jäger an der Basis auf Signale warten, aber es kommt nichts. Wem erklären die Jäger die Kistlfasane, die Wintergatter etc. Stattdessen ist es wichtig, dass der Begriff „Trunkenbold“ in der Jagdgesetznovelle entfernt wird. Ja, das sind wirkliche Probleme. Vielleicht sollen sich die

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FORD

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Der Jagdphilosoph

Jagdethik

ein geflügeltes Wort in (fast) aller Munde

Jäger einmal outen und darüber der Öffentlichkeit kundtun, was sie Positives tun. Sei es die Entsorgung von Verkehrswild, sei es die Hege mit der Büchse zum Schutz von Land- und Forstwirtschaft und viele andere positive Dinge. Stattdessen geht man gamsbartgeschmückt auf eine Trophäenschau, wo man genau weiß, dass wissenschaftlich nachgewiesen ein Rehkiefer keinesfalls der Altersbestimmung dient. Diese Dinge kann man im Hegegebiet machen, im kleinen Rahmen, zur Information unter Nachbarjägern. Ohne Bewertung. Als Nachweis für die erlegten Stücke – um unseren Lebensraumpartnern gerecht zu werden – kann man die Kiefer gerne vorlegen. Allerdings würden dann die schon jedem zum Hals heraushängenden Berichte der Jagdfunktionäre wegfallen. Vielleicht ist es auch an der Zeit, als Jägerschaft Grundstücke zu pachten und diesen Lebensraum so zu gestalten, dass Fasan und Rebhuhn nicht ausgewildert werden müssen, um einen lebensfähigen Bestand zu bekommen. Anscheinend ist aber die Jägerschaft ein Sparverein. Blickt man über die Grenzen in die Nachbarländer, sieht man, wie viele Veranstaltungen und Fortbildungsmöglichkeiten es für Jäger gibt. Vom Aufbrechen

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bis zum Zerwirken. Blickt man auf die Homepage der Steirischen Landesjägerschaft, ist das Aktuellste die Ahnengalerie der Landesjägermeister.

Hat bei der Jagdgesetznovelle irgendjemand Jäger an der Basis gefragt? Nein, wozu auch, die haben eh das zu tun, was vorgegeben wird. Und Rede und Antwort müssen sie auch dafür stehen. Jagdfunktionäre stehen dafür leider nicht zur Verfügung. Erklären die hohen Herren der nichtjagenden Bevölkerung einmal, warum Raubzeug das ganze Jahr bejagt werden darf – ausgenommen während der Aufzucht der Jungtiere? Wann beginnt diese und wann hört sie auf? Oder warum die führende Bache erlegt werden darf, wenn die Frischlinge keine Streifen mehr haben. Dafür ist es von enormer Wichtigkeit, dass Rehböcke der Klasse II ja geschont werden, und wehe, man erlegt einen falsch, dann wird mit Sanktionen gedroht.


Das Informationsmagazin für die steirischen Aufsichtsjäger

Mehr wert, als er kostet:

Der neue Dacia Duster Jagdethik – ein geflügeltes Wort – sollte auch ein wichtiges Thema bei der Jung- und Aufsichtsjägerausbildung sein – ebenso, wie der Umgang mit anderen Naturnutzern zu erfolgen hat. Wie soll das gehen, wenn Kursangebote mit großem Erfolg und geringem Stundenaufwand durchgeführt werden? Wir haben ein Jagdmuseum in Stainz, das über Österreichs Grenzen bekannt ist. Nutzen wir dieses Potential für die Jägerausbildung. Jeder Jungjäger sollte verpflichtend einen Besuch im Jagdmuseum nachweisen. Viele wären stolz, ein solches zu haben. In der Steiermark ist das scheinbar fast ein kleines Geheimnis. Meine lieben Jäger, die Zeiten haben sich geändert, aber eines ist seit Anbeginn der Jagd noch immer gleich: Als Jäger hat man die Macht, über Leben und Tod zu entscheiden. Man tötet ein Lebewesen mit Seele. Man soll sich vor jeder Schussabgabe darüber im Klaren sein, ob dies richtig ist. Man soll Ehrfurcht vor der Kreatur haben und sich bewusst sein, dadurch in den Kreislauf der Natur einzugreifen. Und man produziert damit ein hochwertiges Lebensmittel. Vielleicht soll man sich diese Dinge einmal bei einem Ansitz bewusst durch den Kopf gehen lassen. Jagdethik soll in jedem Jägerherz an erster Stelle stehen. Und all jenen, die dieses Thema wegstecken, sei gesagt: Wer nicht mit der Zeit geht, geht mit der Zeit – ich hoffe, nicht wir Jäger.

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Verbandsgeschehen

Aufsichtsjäger-KandidatenWiederholungsseminar Das Aufsichtsjäger-Anwärter-Repetitorium, für Kandidaten, die beim Herbsttermin antreten, hat großen Anklang gefunden. Die Referenten konnten gezielt auf die ungeklärten Fragen eingehen, und manche Kandidaten wurden mit gestellten Fragen derart überrascht, dass sie gestanden, dass sie von einigen Themen noch nie etwas gehört haben. Dies bestärkt uns in unseren Bestrebungen, unsere Ausbildungsqualität hoch zu halten und unseren eingeschlagenen Weg mit der hohen Stundenanzahl beizubehalten. Nach dem Mittagessen haben wir eine Revierrunde gedreht, um auch die botanischen Kenntnisse zu überprüfen. Wir wünschen den Teilnehmern für die bevorstehende Prüfung alles Gute und dass sie ihr vorhandenes Wissen abrufen können.

Erste Steirische Jägerwallfahrt Die erste Steirische Jägerwallfahrt hat am 13. September in Maria Straßengel bei Graz stattgefunden. Trotz strömenden Regens kamen an die 100 Wallfahrer zu der von der Jagdhornbläsergruppe Prof. Josef Pöschl gestalteten Messe. Nach der Begrüßung durch den „Hausherrn“ P. Philipp Helm zelebrierte Jägerpfarrer P. August Janisch die Wallfahrtsmesse. Er ging in seinen Ausführungen besonders auf die Arbeit der Jäger ein und die Wichtigkeit ihrer Aufgaben in der Natur. Am Ende der Predigt konnten alle Wallfahrer einzeln das aus dem 12. Jahrhundert stammende „Straßengler Wurzelkreuz“ ganz genau aus nächster Nähe besichtigen. Es ist schon erstaunlich, was die Natur ohne Einwirkung von Menschenhand zustande bringt. Am Ende der Messe wurde allen der Segen mit dem Wurzelkreuz gespendet. Nach der Ehrung unserer frischgebackenen Aufsichtsjäger fanden sich die Wallfahrer zur Agape ein.

Aufsichtsjäger-Kurs und Externisten-Kurs Für unseren Winterabendkurs beim GH Hörmann, beginnend mit 8. Jänner 2015, gibt es noch Restplätze. Um ein hohes Ausbildungsniveau zu halten, ist die Teilnehmerzahl mit 12 Personen begrenzt. Die Kursabende finden Montag und Donnerstag jeweils von 18.00 bis 22.00 Uhr statt. Zusätzliche Lerntage und Reviergänge werden angeboten. Wenn Sie Wert auf eine qualitativ hochwertige Ausbildung legen, können Sie sich noch bis spätestens 10. Dezember anmelden. Erstmals bietet der Aufsichtsjäger-Verband auch eine Ausbildung auf „Selbststudium“-Basis an. Sie bekommen die Lernziele vorgegeben und nehmen, sooft es Ihnen möglich ist, an den Kursabenden und Lerntagen teil. Offene Fragen werden im Einzelvortrag erläutert, was für die Vortragenden zwar einen erhöhten Aufwand bedeutet, aber für die Erreichung des Lernzieles absolut notwendig ist. Ihr erlerntes Wissen wird von den Referenten laufend abgeprüft, damit Sie sehen, wie weit das Lernziel erreicht wurde. Die Reviergänge werden nach Ihren Möglichkeiten abgehalten. Nähere Auskünfte zu beiden Kursen gibt es beim Kursleiter. Tel.: 0676/86640066 oder per E-Mail: hanshelmut.helm@gmail.com

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Aufgrund des Segens von oben wurde diese kurzerhand in den von P. Philipp dankenswerterweise zur Verfügung gestellten Pfarrsaal verlegt. Bei Brot und Wein kam es zu vielen guten Gesprächen über die Jäger und Nichtjäger. Im Anschluss zog es den harten Kern noch zum Kirchenwirt zu Wildgulasch und Bier. Bei Harmonikaklängen von Lukas Helm fand die erste Steirische Jägerwallfahrt einen gemütlichen Ausklang. Herzlichen Dank an jeden Einzelnen, der zum Gelingen dieser Wallfahrt beigetragen hat. Da die Veranstaltung ein positives Echo und eine gute Stimmung hinterließ, ist angedacht, auch im nächsten Jahr eine Jägerwallfahrt abzuhalten.


Das Informationsmagazin für die steirischen Aufsichtsjäger

Jahreshauptversammlung BG Graz/Graz-Umgebung Am 27.5.2014 fand die erste Jahreshauptversammlung im GH Hörmann in Deutschfeistritz statt. Nach einem Rückblick auf den Beginn der Bezirksgruppe und die div. Veranstaltungen (Schwarzwildvortrag, Jagdaufseherkurs, Hund - Horn - Brauchtum etc.) wurde unter dem Vorsitz von Mag. Wirnsberger der neue Verbandsvorstand gewählt. Obmann wurde Bez.-Fö. Ing. Hanshelmut Helm, sein Stellvertreter ist Reinhard Preitler aus Gratkorn. Zum Kassier wurde Richard Kohlbacher aus Stattegg gewählt und Schriftführer wurde der frisch gebackene Aufsichtsjäger Siegfried Edlinger. Im Anschluss daran hat Herr Landesveterinärdirektorstv. Dr. Harald Fötschl einen Vortrag über Wildbrethygiene gehalten, der großen Anklang fand. Die praxisnahe Vortragsweise machte dieses überaus wichtige Thema wohl zum Höhepunkt des Abends. Es wurde beschlossen, einen ausgiebigen Vortrag über dieses für uns Jäger so wichtige Thema abzuhalten. Der Termin ist dann auf unserer Homepage ersichtlich.

TERMIN: Aufsichtsjägerkurs Ab Jänner 2015 findet wieder ein Aufsichtjägerkurs im GH Hörmann in Deutschfeistritz statt. Kursabende sind Montag und Donnerstag von 18.00 bis 22.00 Uhr. Die Teilnehmerzahl ist mit 15 Personen beschränkt. Die Kurskosten betragen 1000,-- Euro und beinhalten die Lernunterlage „Der Lehrprinz“, den Kurs selbst, sowie ein Repetitorium vor der Prüfung im Schloss Stainz. Es erwartet Sie ein erfahrenes Ausbildungsteam, daß auf einen ausgezeichneten Prüfungserfolg verweisen kann.

TERMIN: Jagarischer Advent Der Steirische Aufsichtsjägerverband veranstaltet im Innenhof des malerisch gelegenen Schlosses Thal bei Graz zusammen mit anderen Teilnehmern einen „Jagarischen Advent“ Öffnungszeiten: Freitag, 05.12.2014 ab 17:00 Uhr, Samstag, 06.12.2014 von 10:00 bis 17:00 Uhr und am Sonntag, 07.12.2014 von 10:00 bis 17:00 Uhr Wir würden uns über Ihren Besuch sehr freuen.

Die Aufsichtsjäger und die Berg- und Naturwacht von Kärnten und der Steiermark gehen gemeinsame Wege Am 23. August trafen sich Vertreter des Kärntner Jagdaufseherverbandes und des Steirischen Aufsichtsjägerverbandes (StAJV) mit der Berg– und Naturwacht Steiermark zu einer gemeinsamen Kennenlernwanderung auf der Weinebene. Bei einem Begrüßungszirberl fand das erste Beschnuppern statt. Die Landesobmänner Hanno Schüttmeier und Bernhard Wadl begrüßten die Wanderer. Bereichert wurde die Wanderung vom Obmann der Steirischen Berg- und Naturwacht Ing. Heinz Pretterhofer. Bei trockenem Wetter wanderten 25 Teilnehmer – die Aufsichtsjäger und ihre Partnerinnen sowie die Vertreter der Berg- und Naturwacht von der Weinebene auf die Grillitschhütte auf 1730 m Seehöhe. Auf der fast zweistündigen Wanderung ergaben sich viele Gelegenheiten für Gespräche, die die Teilnehmer auch kräftig nutzten. Das Urgestein des Kärntner Jagdaufseherverbandes Willi Loibnegger, der die Gegend sehr gut kennt, gab einen Einblick in die jagdlichen Gegebenheiten in dieser Gegend und in die Geschichte der Grillitschhütte. Der Rundbau wurde von der Familie Grillitsch im südländischen Stil als Schafstall errichtet. Mittlerweile ist diese Hütte eine stark frequentierte Almhütte, auf der man hervorragend essen kann. Auf dem Rückweg von der Grillitschhütte auf die Weinebene hat es zu regnen begonnen, sodass die Wetterfestigkeit der Wanderer erprobt wurde. Der gemeinsame Wandertag hat viele Gemeinsamkeiten aufgezeigt und zum Zusammenarbeiten der Aufsichtsjäger in den Ländern Steiermark und Kärnten sowie der steirischen Aufsichtsjäger mit der Berg- und Naturwacht motiviert. Im nächsten Jahr wird es wieder eine Wanderung geben, sodass sich weitere Aspekte für eine Zusammenarbeit ergeben. IMPRESSUM: Herausgeber: Steirischer Aufsichtsjägerverband StAJV, Technologiepark 2, 8510 Stainz Medieninhaber: Reinhard Wernbacher, 8041 Graz, Liebenauer Hauptstraße 2-6, 0664/45 57 400 T: 03118/51 613, F: 03118/51 631 www.meinesteirische.at, UID-Nr. ATU 44193001, Gerichtsstand Graz Redaktion: Dr. Bruno Pflüger, Reinhard Wernbacher, Ing. Hanshelmut Helm, Birgit Rosenkranz und Philipp Baumann Lektorat: Dr. Günter Murg Layout, Satz und Druck: Druckproducing Reinhard Wernbacher

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Verbandsgeschehen

Schriftführer Franz Spanring, Ofö Ing. Gerhard Schmidl, Dir. Walter Schragen, Ofö Ing. Reinhard Krondorfer und Obmann Hermann Pichler (von links). Auch Landesobmann Hanno Schüttmeier nahm an der anschließenden Diskussion teil.

BezirksgruppenObmann Hermann Pichler führte durch den Informationsabend.

Schwarzwild im Bezirk Hartberg-Fürstenfeld Die Bezirksgruppe Hartberg-Fürstenfeld des Steirischen Aufsichtsjäger-Verbandes lud vor Kurzem ihre Mitglieder und Interessierte zu einem Informationsabend im Kulturhaus Bad Waltersdorf ein. Dazu konnte Obmann Hermann Pichler neben fast allen Mitgliedern auch Landesobmann Hanno Schüttmeier willkommen heißen. Es ging an diesem Abend um das „Schwarzwild in unserer Region“, wobei die drei Vortragenden Dir. Walter Schragen, Ofö Ing. Reinhard Krondorfer und Ofö Ing. Gerhard Schmidl Erfahrungsberichte zu Rechtlichem, Bejagung, Fütterung, Umgang und Wildschäden brachten.

Auch Landesobmann Hanno Schüttmeier nahm an der anschließenden Diskussion teil.

Eingangs wurde festgestellt, dass das Schwarzwild seit den sechziger Jahren vermehrt im Bezirk anzutreffen ist. Gründe dafür sind unter anderem der intensive Maisanbau und der Wegfall des „Eisernen Vorhanges“ zu Ungarn. Dir. Walter Schragen stellte sein Revier – Eigenjagd der Stadt Fürstenfeld, Revier Burgau – vor und berichtete über seine jahrelangen Erfahrungen mit Wildschweinen. Ofö Ing. Reinhard Krondorfer stellte die Schwarzwildfütterung und die sogenannten Schwarzwild-Kirrungen in den Mittelpunkt seiner Ausführungen, und Ofö Ing. Gerhard Schmidl trug einige persönliche Erlebnisse mit dem Schwarzwild vor und erzählte über einige brenzlige Situationen, die er durch richtiges Reagieren meistern konnte. Anschließend gab es eine anregende Diskussion, an der sich viele Teilnehmer beteiligten. Die Bezirksgruppe Hartberg-Fürstenfeld wurde am 25. Feber 2014 gegründet und hat derzeit rund 70 Mitglieder. Zum Obmann wurde Hermann Pichler gewählt. Weitere Vorstandsmitglieder sind August Deimel (Obmann-Stv.), Norbert Resedaritz (Kassier), Franz Spanring (Schriftführer) und Heribert Stranzl (Talschaftsvertreter).

Der Jagdbezirk HartbergFürstenfeld Im Osten der Steiermark gelegen ist der aus den zwei ehemaligen Bezirken Hartberg und Fürstenfeld entstandene neue Bezirk zu einem flächenmäßig großen und den Lebensraum des Wildes betreffend abwechslungsreichen Bereich zusammengelegt worden. Vom Wechselgebiet bis zur Thermenregion umfasst der Jagdbezirk unter der Leitung von BJM Franz Gruber und BJM-Stv. Johann Tauchmann in 163 Revieren und 34 Hegegebieten rund 122.000 Hektar. Jährlich werden ca. 8.000 Stück Schalenwild entnommen, Schwarzwild und Niederwild stehen ebenfalls im Mittelpunkt der jagdlichen Tätigkeit. Mit rund 2.000 Jägern ist der Bezirk Hartberg-Fürstenfeld der zweitmitgliederstärkste in der Steiermark. Dementsprechend groß war auch das Interesse der Aufsichtsjäger im Bezirk, als der neu gegründete Steirische Aufsichtsjägerverband mit dem Vereinszweck: • Information der Mitglieder bei Gesetzesänderungen • Weiterbildung der Aufsichtsjäger • Kostenlose Rechtsberatung (sofern keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt) • Kostenlose Beistellung eines Rechtsanwaltes u.v.m. im Februar dieses Jahres zu einem Informationsabend eingeladen hat. Der StAJV als eine Vereinigung, der die positiven Ressourcen und großen Erfahrungen der steirischen Aufsichtsjäger zusammenfasst und durch Fort- und Weiterbildung die Kompetenz der Jagdschutzorgane stärkt, ist als willkommene Unterstützung für die Tätigkeit als Jagdschutzorgan gegründet worden. Am 25. Februar 2014 mit Beginn um 19:00 Uhr hat daher der StAJV Jagdaufsichtsorgane des Bezirks Hartberg-Fürstenfeld zu einer Informationsveranstaltung in die Buschenschank Schibich in Reigersberg bei Ilz eingeladen. Die Organisatoren dieses Treffens, Hermann Pichler und Heribert Stranzl, konnten neben 45 Teilnehmern aus dem Bezirk auch die Vertreter des StAJV begrüßen. Hanno Schüttmeier informierte über den Hintergrund der Entstehung, den Zweck und die Ziele des StAJV.

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Das Informationsmagazin für die steirischen Aufsichtsjäger

Weitere Wortmeldungen durch die Herren Helm und Pflüger gaben Einblick in die Vereinstätigkeiten in Graz-Umgebung bzw. in der Steiermark. Aus den interessierten Anwesenden konnten an diesem Abend über 20 neue Mitglieder gewonnen werden. Nach den Wortmeldungen erfolgte die Gründung der Bezirksgruppe und die Wahl des Bezirksgruppen-Vorstandes:

Obmann Obmann-Stellvertreter Kassier Schriftführer

Hermann Pichler BJM-Stv. August Deimel Norbert Resedaritz Franz Spanring

Im Laufe dieses Jahres wurde neben den von der Bezirksgruppe organisierten Informationsveranstaltungen: Informationsabend für Aufsichtsjäger am 22.4.2014 Rechte und Pflichten der steirischen Aufsichtsjäger heute Vortragender: Polizei-Obstlt. Georg Wakonig Der StAJV stellt sich vor: Gründung, Vereinszweck, Richtung Vortragender: Landesobmann Hanno Schüttmeier, StAJV und Informationsabend für Aufsichtsjäger am 3.10.2014 Schwarzwild in unserer Region Erfahrungsberichte zu: Rechtlichem, Bejagung, Fütterung, Umgang, Wildschäden Vortragende: Dir. Walter Schragen Ofö Ing. Reinhard Krondorfer Ofö Ing. Gerhard Schmidl Auch wird Augenmerk auf die Mitgliederwerbung gelegt. Speziell in den nördlichen Bezirksteilen wird auch in Zukunft verstärkt daran gearbeitet werden. Mittlerweile ist die Bezirksgruppe bereits auf 65 Mitglieder angewachsen. Weidmannsheil von der Bezirksgruppe Hartberg-Fürstenfeld

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Jagdmuseum Schloss Stainz – jagdliches Kompetenzzentrum in der Steiermark

Artikel von Mag. Karlheinz Wirnsberger

Das Jagdmuseum Schloss Stainz beschäftigt sich in seiner unmittelbaren Aufgabenstellung mit der Erforschung der Jagdgeschichte in der Steiermark und der Vermittlung der Erkenntnisse daraus; aber Entwicklungen und Tendenzen in der Gesellschaft dürfen nicht nur aus der Sicht der Geschichte betrachtet werden. Es sind auch die Vorgänge und Inhalte aus der Gegenwart mit in Betracht zu ziehen und vor allem auch die zukünftigen Aspekte der Jagd zu beleuchten und zu hinterfragen. Aus diesem Grund werden im Jagdmuseum Schloss Stainz Symposien, Vorträge und Seminare zu Gegenwartsfragen der Jagd veranstaltet. Dazu gehört auch die Möglichkeit der Jägerinnen und Jäger, sich über offene, aktuelle Fragen zu informieren. Aus diesem Grund bieten wir hier ein besonderes Service für die steirischen Aufsichtsjäger an. Wir vermitteln fragestellenden Jägerinnen

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und Jägern Fachleute, die sich bereit erklärt haben, im Rahmen des Aufsichtsjägerverbandes unbürokratisch und kostenlos Hilfestellung zu leisten, um hier in Zukunft, auch im Hinblick auf die Jagdgesetznovelle, keine offenen Fragen stehen zu lassen. Themenbereiche, die hier behandelt werden, sind u.a. Jagdrecht, Hundewesen, Wildökologie, Naturschutz, Falknerei, Weiterbildung, Waffenrecht, Wildkrankheiten und vieles mehr. Infos während der Bürozeiten (08.00–15.30 Uhr) unter: Tel.: 03463 2772 33 Fax: 03463 2772 21 E-Mail: jagd@museum-joanneum.at


BEITRITTSERKLÄRUNG zum Steirischen Aufsichtsjägerverband StAJV

Beitrittserklärung bitte einsenden an: E-Mail: info@aufsichtsjaeger-steiermark.at Fax: 0316 2311236677 Post: nebenstehende Adresse

Steirischer Aufsichtsjägerverband Technologiepark 2 A-8510 Stainz

Auskünfte: www.aufsichtsjaeger-steiermark.at Einzahlung der Mitgliedsbeiträge in der Höhe von derzeit Euro 22.- auf Konto: Steirischer Aufsichtsjägerverband Raiffeisenbank Region Gleisdorf IBAN: AT92 3810 3000 0500 7935

Familienname Titel Vorname Geburtsdatum Anschrift PLZ Ort Bezirk Telefon Mobil E-Mail Beruf

Ich erkläre hiermit meinen Beitritt zum Steirischen Aufsichtsjäger - Verband (StAJV) mit Wirkung vom u.a. Datum als n ordentliches n außerordentliches n unterstützendes Mitglied und anerkenne die Vereinsstatuten sowie die Nutzung meiner persönlichen Daten für Vereinszwecke.

(Datum) (Unterschrift)

Zutreffendes bitte ankreuzen: n Berufsjäger n Aufsichtsjäger n beeidet n nicht beeidet n Aufsichtsjäger-Kandidat n Jäger O Nichtjäger n Lehrprinz n Eigenjagdbesitzer n Jagdhundeführer n Jagdpächter n Jagdobmann n Ausgehschein n Jagdfunktionär:

Als ordentliches Mitglied können nur Berufsjäger und Aufsichtsjäger beitreten. Der Mitgliedsbeitrag wird am Beginn des jeweiligen Jahres vom Landesvorstand beschlossen werden.

www.aufsichtsjaeger-steiermark.at


Positionspapier II

StAJV-Mitgliedschaft – Vorteile gezielt für Aufsichtsjäger

Die Mitgliedschaft beim StAJV ist für alle steirischen Aufsichtsjäger gewünscht. Eine gleichzeitige Mitgliedschaft oder eine Funktion bei einem der anderen jagdlichen Vereine ist für jedes Mitglied des StAJV möglich und ausdrücklich willkommen. Der StAJV vertritt und fördert seine Mitglieder, speziell die in der Praxis tätigen steirischen Aufsichtsjäger. Eine Mitgliedschaft im StAJV hat für einen steirischen Aufsichtsjäger folgende Vorteile: • Vertretung der speziellen Interessen der steirischen Aufsichtsjäger als öffentlich tätiges Wachorgan und geprüfter Kompetenzträger • Hilfe und Vertretung in Haftungs- und Streitfällen, die sich aus der Ausübung des Aufsichtsjägerdienstes ergeben, durch jagdlich vertraute Experten • Informations-, Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten sowohl als Prüfungsvorbereitung als auch für Aufsichtsjäger in relevanten und aktuellen jagdlichen Fragen • Aufwertungsmöglichkeit durch weitere Beeidigungen als Wachorgane und eine sich daraus ergebende breitere gesetzliche Basis für den Dienst als Naturexperte (zu Berg- und Naturwächter, Fischereiaufseher, …)

• Vorteile bei Einkäufen und Beschaffungen

• Einfacher Zugang zu Informationen und fachlichem Insiderwissen durch Zeitung, Website, Informationsschreiben, Veranstaltungen usw.

• Erkennungszeichen als Aufsichtsjäger

Der StAJV verschafft den steirischen Aufsichtsjägern eine hohe öffentliche Anerkennung als Experten und unterstützt sie in der Erfüllung ihrer täglichen Tätigkeit als Wachorgan.

Nach dem Motto: Aus der Praxis, mit dem Besten aus der Theorie für die Aufsichtsjägerpraxis.

www.aufsichtsjaeger-steiermark.at


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