Österreichische Post AG / Sponsoring.Post
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Ausgabe 3 - Sommer 2015 Preis: € 4,90
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Ein unabhängiges Informationsmagazin für die steirischen Aufsichtsjäger
www.aufsichtsjaeger-steiermark.at
vorwort
Dr. Klemens Grossinger
Der Weg in die Zukunft Wenn man die Stellung des Aufsichtsjägers im Bereich der Jagd, aber auch gegenüber der Gesellschaft – vor allem gegenüber den Grundeigentümern und der nichtjagenden Bevölkerung – betrachtet, so wird das Aufgabengebiet, abgesehen von der gesetzlichen Erfüllung seiner Aufgaben, vor allem im Auftreten gegenüber der Gesellschaft immer subtiler. Dr. Klemens Grossinger Jahrgang 1944 1. Jagdkarte 1970 Aufsichtsjägerprüfung 1974 Gründungsobmann des Steirischen Aufsichtsjägerverbandes Gründungsobmann des Vereines Weidwerk mit Zukunft Bezirksjägermeisterstellvertreter des Jagdbezirkes Leibnitz
Es steht natürlich außer Zweifel, dass diese Aufgaben in seiner Tätigkeit im Revier korrekt und gesetzeskonform erfüllt werden müssen, eine Anforderung, die oft nicht leicht zu erfüllen ist. Ich denke dabei an viele Gespräche mit Aufsichtsjägern in ihrem Zwiespalt zwischen vorgeschriebener Pflichterfüllung, Loyalität und Kameradschaft gegenüber den Jagdpächtern und Kameraden im Revier. Insbesondere ist das Thema der gesetzlichen Anzeigepflicht der Auslöser für Gewissenskonflikte, deren Lösung alles andere als einfach ist. Hier wäre ein besserer Schutz bei Abberufung bei Erfüllung dieser Obliegenheit einen Gedanken wert. Besonders bei leichten Verletzungen der jagdrechtlichen Bestimmungen könnte eine Regelung auf Bezirksebene der Steirischen Landesjägerschaft doch aufwendige Strafverfahren vor der Bezirksverwaltungsbehörde nicht notwendig machen und sicher auch für die Zukunft ein Wohlverhalten eher gewährleisten. Nun ein Blick auf die Außenwirkung der Tätigkeit der Aufsichtsjäger gegenüber den Grundbesitzern und den sonstigen Naturnutzern. Landwirte sind unsere Partner, die bei respektvoller Behandlung dies dadurch honorieren, dass sie in ihrem Verhalten unsere Freude an der Jagdausübung erhöhen, aber auch vermindern können. Die Aufsichtsjäger als Mittler und Vermittler der
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jagdlichen Grundideen der Ethik und Ehrfurcht vor dem Lebewesen Wild kann ungeheuer viel positive Stimmung erzeugen, aber auch durch arrogantes Auftreten gegenüber der immer größeren Anzahl von Naturnutzern, wie Mountainbikern, Joggern, Reitern und Wanderern mit und ohne Hund, das Bild der Jägerschaft entscheidend prägen. Der Steirische Aufsichtsjägerverband ist eine Organisation, die sich als Mitstreiter für die Anliegen aller Weidkameraden versteht und somit auch als Partner vor allem der Landesjägerschaft verstanden wissen will. Dass in diesem Bereich noch viel getan werden muss, vertrauensvoll und partnerschaftlich aufeinander zuzugehen und miteinander für die Erhaltung und zeitgemäße Ausformung unserer geliebten, traditionsreichen steirischen Jagd zu wirken, ist unbestritten. Auch die nunmehr gesetzlich vorgesehene Weiterbildung für die Aufsichtsjäger ist auf Grund der immer stärker zunehmenden Flut von Gesetzesnovellierungen, Verordnungen und sonstigen Vorschriften zu begrüßen. Seien wir uns alle unserer Verantwortung als Organe und Botschafter unserer Jagd im Inneren und nach außen bewusst. Dem Aufsichtsjäger mit seiner vielfältigen und zeitintensiven Aufgabenstellung gebührt unser aller Dank und Hochachtung, ist doch seine Tätigkeit das Grundgerüst eines funktionierenden Jagdsystems. Zum Schluss ein Appell: Im September finden Wahlen in den Vorstand unseres Vereines statt. Nehmen Sie aktiv oder auch passiv teil, denn eine hohe Wahlbeteiligung stärkt uns alle. Weidmannsheil und Weidmannsdank! Dr. Klemens Grossinger
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Ausgabe 3 - Somme
r 2015 Preis: € 4,90
inhalt
Werte AJKameraden! Hanshelmut Helm, Jahrgang 1966, Bezirksförster in der BH Graz-Umgebung, FAST Frohnleiten,BO Graz/ GU des AJ-Verbandes, Obmannstellvertreter des StAJV Jagdkursleiter und Lehrprinz, Jagdpächter u. Aufsichtsjäger, Hundeführer, Hegemeister, Zertifizierter Waldpädagoge und WaldpädagogenVertrauensperson
Die Rehbrunft ist vorbei und die Hirschbrunft steht bald ins Haus. Viele Stunden sind auch in den Tropentagen im Revier verbracht worden, um unserem Dienst als Aufsichtsjäger nachzukommen. Fast täglich begegnen uns Hundebesitzer mit freilaufenden Hunden und andere Naturnutzer, die sich mit der Einhaltung gewisser Verhaltensmaßnahmen schwertun. Gerade an Hitzetagen sind die Waldbesucher erst in der Dämmerung oder in den frühen Morgenstunden unterwegs, wenn es einigermaßen erträglich ist. Hier heißt es trotz tropischer Hitze einen kühlen Kopf zu bewahren und freundlich, aber bestimmt auf das Fehlverhalten aufmerksam zu machen. Viele dieser Gespräche sind wohl umsonst, bei wenigen erfolgt aber ein Umdenken. Wir sollten daher nicht müde werden, unsere Aufklärungsarbeit fortzusetzen, denn steter Tropfen höhlt den Stein. Wenn wir ehrlich sind, ist ja der Wald auch Erholungsraum und soll auch so genutzt werden. Leider vergessen dabei aber viele, sei es durch Gedankenlosigkeit oder auch Desinteresse, der Wald, die Wiese und das Feld sind auch Lebensraum und Wohnstube vieler Tiere. Das müssen wir den Naturnutzern klarmachen, freundlich, aber bestimmt. Weidmannsheil!
Informationsmagazin für die steirischen Aufsichtsjäger
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Ein unabhängiges
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09.08.15 18:15
JÄGER UNTER SICH BILD: Für Jäger keinen Waffenpass? Der Jagdphilosoph Jagdverbot? GASTKOMMENTAR BILD: Wie viel Alttier braucht ein Kalb? von Dr. Helmuth Wölfel, Wien PORTRAIT BILD: Du bist nur Gast für einen Augenblick!
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LUCIUS BILD: „Diese schöne Land ist der Steirer Land …“
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BILD:
BOTANIK Invasive Neophyten Die unendliche Wildwiese
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BILD:
JAGDHUNDERASSEN Deutsch Drahthaar der vielseitige Jagdspezialist
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VERBANDSGESCHEHEN
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BEITRITSERKLÄRUNG
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Impressum Herausgeber: Steirischer Aufsichtsjägerverband StAJV, Technologiepark 2, 8510 Stainz T u. F: 0316/2311236677, E: info@aufsichtsjaeger-steiermark.at www.aufsichtsjaeger-steiermark.at Medieninhaber: Reinhard Wernbacher, 8041 Graz, Liebenauer Hauptstraße 2-6, 0664/45 57 400 T: 03118/51 613, F: 03118/51 631, www.meinesteirische.at, UID-Nr. ATU 44193001, Gerichtsstand Graz Redaktion: Mag. Karlheinz Wirnsberger, Dr. Bruno Pflüger, Reinhard Wernbacher, Mag. Johannes Maierhofer, Ing. Hanshelmut Helm Grafik: Christian Wallner Lektorat: Dr. Günter Murgg Druck: Druckproducing Reinhard Wernbacher
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Prinz Karl von Liechtenstein seit 1993 geschäftsführender Gesellschafter des Forstamtes Prinz LiechtensteinWaldstein Ges.b.R.
Keine generelle Öffnung der Forststraßen für Mountainbiker Mit viel Lärm und viel Aktionismus, aber wenig sachlicher Substanz wird zurzeit von der kleinen Gruppe der Mountainbiker die generelle Öffnung von Forststraßen gefordert.
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nterstützung erhält sie von den Naturfreunden, dem Alpenverein und etlichen Medien. Besonders aggressiv setzt sich der Verein „Upmove“ in Szene, dessen Obmann das freie Wegerecht für Straßen und Wanderwege fordert und auf der Homepage expressis verbis zu zivilem Ungehorsam und medienwirksamen Aktionen aufruft. In einem Interview sagte er, dass laut einer Umfrage 80% der Bergradler Singletrails bevorzugen und nicht Forststraßen oder asphaltierte Wege. Damit ist klargestellt, was auf die Waldeigentümer, aber auch auf Wanderer und Erholungsuchende zukäme – der Kampf um den Platz im Wald! Herr Gruber von „Upmove“ spricht von 800.000 Mountainbikern in Österreich (die Zahl hat er von wo?), die angeblich alle auf Forststraßen radeln wollen. Das ist eine gewaltige Menge! Es würde bedeuten, dass 10% der Bevölkerung Mountainbiker wären. Lassen wir das einmal so stehen. Langjährige Untersuchungen in Deutschland besagen, dass lediglich 10% der Besitzer eines Mountainbikes auch wirklich auf Forststraßen fahren. Das wären in Österreich dann nur noch 80.000, auf die Steiermark umgerechnet etwa 9000. Landesweit sind für sie 27.000 km Radstrecke ausgewiesen – das entspricht 67,5% des Erdumfangs am Äquator –, die den Herrschaften für ihr Hobby offensichtlich nicht genug sind.
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Ein anderes häufig zitiertes Argument ist, dass das Befahren der Forststraßen in Südtirol, in der Schweiz und in etlichen deutschen Bundesländern problemlos möglich ist; warum dann nicht auch in Österreich? Diese Behauptung ist wohl ebenso unrichtig wie die Zahl der Mountainbiker in unserem Land. Denn es gibt auch dort genug
Probleme. In der Schweiz dürfen die Forststraßen nicht generell befahren werden, die Regelung für die Benützung von Forststraßen liegt bei den Kantonen. So ist im Kanton Appenzell das Biken wie in Österreich nur auf markierten Wegen gestattet, während in Graubünden die Regelung aus touristischen Gründen großzügiger ausgelegt ist. Die italienische Provinz Trentino sah sich heuer gezwungen, die Gesetzgebung wegen der Disziplinlosigkeit vieler Radfahrer zu verschärfen. Der Obmann des Südtiroler Alpenvereines beklagt im Speziellen das Problem mit den Downhillern. Sie würden „... nicht einmal mit dem Rad auf den Berg (fahren), sondern lassen sich mit Shuttles oder Seilbahnen hinaufbringen“. Im grün-rot regierten Baden-Württemberg eskaliert der Streit zwischen Wanderern und Mountainbikern, die immer weniger Rücksicht auf Wanderer und deren Wege nehmen. Diskriminiert fühlen sich aber die Mountainbiker, da Wege mit einer Breite von weniger als 2 m für Räder verboten sind. Überflüssig zu erwähnen, dass sie trotzdem dort fahren und die Opfer nicht die Mountainbiker, sondern die Spaziergänger sind. Im Schwarzwald ist die Situation schon so aufgeheizt, dass auf den Strecken für Radfahrer lebensgefährliche Fallen aufgebaut sind. Sie werden aber nicht von den Grundeigentümern oder Jägern errichtet, sondern von den Wanderern! Das alles ist der hiesigen Mountainbikeszene und den alpinen Vereinen natürlich gut bekannt, wird aber wohlweislich verschwiegen.
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Forststraßen dienen generell der Bewirtschaftung der Wälder, sind Arbeitsplatz und ganz sicher nicht der Spielplatz für eine sich außer Rand und Band gebärdende Spaß- und Freizeitgesellschaft, die fahren möchte, wann und wo es ihr unterhaltsam erscheint. Wenn ein beliebtes Argument von ihnen dahin geht, dass der Bau von Forststraßen teils gefördert wurde, so bedeutet das aber nicht, dass sich deswegen Dritte an der Förderung einen Anspruch ableiten können. Auch ein Mechaniker, der seine Werkstatt aus- oder neu baut, erhält eine Förderung, ohne dass die Allgemeinheit dessen Arbeitsplatz gratis mitbenützen kann. Und auch staatlich geförderte Wohnungen Einzelner stellen nicht Aufenthaltsraum für die große Öffentlichkeit dar. Der Wirtschaft in Österreich und in Europa geht es immer schlechter, und die Arbeitslosenzahlen steigen stetig. In einer so schwierigen Zeit kommt Upmove & Co nichts Besseres in den Sinn, als von Waldbesitzern, die Forststraßen zur Bewirtschaftung benötigen, die Arbeitsplätze sichern und Steuern zahlen, so schwerwiegende Eingriffe in das verfassungsrechtlich garantierte Eigentum zu verlangen? Forststraßen sind Arbeitsstätten für schwere Maschinen; sie dienen zur Lagerung des Holzes und seines Abtransportes. Dafür wurden sie gebaut und nicht zur Befriedigung einiger weniger, die eine Trendsportart ohne Schranken und ohne Regeln ausleben wollen. Wehret den Anfängen! Denn in den Startlöchern scharren schon die Reiter, die Motocrossfahrer und viele andere mehr. Als nächster Schritt wird dann die Öffnung der landwirtschaft-
lichen Güterwege verlangt werden, die quer durch Wiesen, Felder und Weinberge verlaufen … Von den Verantwortlichen der Mountainbike-Szene und von den alpinen Vereinen wird mangels besserer Argumente eine unverantwortliche Neiddebatte geschürt und werden Forderungen mediengerecht bei Demonstrationen oder Pressekonferenzen auf den Tisch geknallt. Es wird eine grenzenlose Freiheit verlangt. Waldeigentümer werden als uneinsichtige Egoisten dargestellt; dabei sollte es um ein respektvolles Miteinander gehen, um Rücksichtnahme, denn die Belastung der Wälder durch die Freizeitgesellschaft nimmt stetig zu. Das Verlangen nach einer generellen Öffnung von Forststraßen für Mountainbiker ist nicht nur eine Rücksichtslosigkeit gegenüber den Eigentümern, gegenüber der Forstwirtschaft, gegenüber dem Wild, der Jagd, sondern vor allem gegenüber den Erholungsuchenden. Im §33 des Forstgesetzes ist das Betretungsrecht des Waldes genau definiert. Es schließt das Reiten und Fahren aus gutem Grund aus, sofern nicht die Genehmigung des Eigentümers vorliegt. Wenn die Mountainbike-Verbände das Gefühl haben, dass sie durch den Egoismus der Eigentümer an ihrem Vergnügen gehindert werden, sollten sie sich an den größten Grundbesitzer Österreichs, die Republik, wenden und die Öffnung der Bundesforst-Straßen fordern, womit ihnen schlagartig ein Abenteuer-Areal von 850.000 ha zur Verfügung stünde.
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Erste Hilfe im Revier Der Sommer zieht ins Land und damit beginnt im Normalfall auch die Zeit der Temperaturhöchstwerte des Jahres. Günter Pichlbauer Landesrettungsrat Österreichisches Rotes Kreuz
Für uns im Jagdbetrieb bedeutet dies, dass wir neben der Herausforderung der gewohnten Körperbelastung auch den Faktor Sonneneinwirkung und Hitze zu berücksichtigen haben. Zwei Notfallsituationen können in dieser Jahreszeit auftreten. Es sind dies der Hitzschlag und der Sonnenstich. Hitzschlag Der Hitzschlag tritt vorrangig bei körperlicher Anstrengung in heißer oder feuchtwarmer Umgebung, bei der eine erschwerte Schweißabgabe gegeben ist, auf. Die Schweißabsonderung spielt bei der Temperaturregulierung unseres Körpers eine wichtige Rolle. Schwitzen ist eine natürliche Funktion, um die Körpertemperatur zu regulieren. Dafür verfügt der menschliche Körper über zwei bis drei Millionen Schweißdrüsen unter der Haut. Über die durch die Verdunstung des Schweißes entstehende Verdunstungskälte wird die Haut gekühlt (Evaporation). Wird dieser Vorgang durch falsche Bekleidung behindert, kann es zu einem Wärmestau und in weiterer Folge zum Hitzschlag kommen. Symptome: • Heiße, rote Haut oder Blässe • Fehlende Schweißabsonderung • Event. erhöhte Körpertemperatur • Bewusstseinsstörungen (Schläfrigkeit)
Sonnenstich Durch lang andauernde, direkte Einwirkung der Sonnenstrahlen auf den unbedeckten Kopf kommt es zu einer Erweiterung der Blutgefäße im betroffenen Bereich der Hirnhäute. Die Folge kann eine Gehirnschwellung sein. Symptome: • Heißer, roter Kopf • Kopfschmerzen • Eventuell Nackensteifigkeit • Schwindel, Übelkeit, Erbrechen • Krämpfe • Bewusstseinsstörungen (Schläfrigkeit) Erste Hilfe Die Erste-Hilfe-Maßnahmen gelten für beide Notfälle. • Den Patienten in den Schatten bringen • Kleidung möglichst entfernen • Den Patienten kühlen (kalte, feuchte Tücher auf Kopf und Oberkörper legen) • Flüssigkeit verabreichen (nur wenn der Patient bei Bewusstsein ist) • Lagerung mit erhöhtem Oberkörper (nur wenn der Patient bei Bewusstsein ist – sonst stabile Seitenlagerung) • Vorbeugend atmungsaktive Bekleidung und – für uns Jäger selbstverständlich – entsprechende Kopfbedeckung tragen. Ich wünsche nicht allzu schweißtreibende Reviergänge und verbleibe mit einem kräftigen Weidmannsheil!
Stabile Seitenlagerung bei Bewusstlosigkeit
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Ihr Günter Pichlbauer Landesrettungsrat Österreichisches Rotes Kreuz
jäger unter sich
Das Informationsmagazin für die steirischen Aufsichtsjäger
Für Jäger keinen Waffenpass? Im Waffengesetz 1996 ist im § 21 (2) klar geregelt: Die Behörde hat verlässlichen EWR-Bürgern, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und einen Bedarf zum Führen von Schusswaffen der Kategorie B nachweisen, einen Waffenpass auszustellen. as bedeutet unmissverständlich, dass es einen Rechtsanspruch auf Ausstellung eines Waffenpasses gibt. So war es vom Gesetzgeber auch gemeint. Nun beginnt die Problematik: EWR-Bürger ist klar, 21. Lebensjahr wohl auch; aber wann ist ein Bedarf gegeben?
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Die Waffenbehörden haben mit dem Ermessensspielraum bezüglich des Bedarfs Schwierigkeiten. Daher die logische Folge: Die zuständigen Beamtinnen und Beamten nützen diesen Ermessensspielraum nicht, sondern lehnen den Antrag auf Ausstellung eines Waffenpasses mit Hinweis auf die Möglichkeit eines Rechtsmittels ab. Vor einigen Jahren gab es eine sehr vernünftige, von der Zentralstelle der Landesjagdverbände initiierte Vereinbarung mit der Behörde, dass der allfällige Bedarf vom Landesjagdamt bestätigt wird. Allen jenen, die allein im Revier unterwegs sein durften – Berufsjäger, Aufsichtsjäger, Jagdpächter usw. – und die bereits entsprechende Abschüsse nachweisen konnten, wurde der Bedarf bestätigt und einer Ausstellung eines Waffenpasses stand nichts mehr im Wege. Als Rechtfertigung wurde von der Abgabe eines Fangschusses sowie vom Schutz gegen wehrhaftes Wild im Rahmen einer Nachsuche ausgegangen. Klingt logisch und ist es auch! Die Vorgangsweise hat sich gut bewährt, bis einzelne Landesjagdverbände an diesem Bedarf selbst zu zweifeln begannen. Der nächste Schritt war daher bei Ablehnung durch die Waffenbehörde eine Verwaltungsgerichtshofbeschwerde. Im aktuellen, mir vorliegenden letzten Fall begründet der Verwaltungsgerichtshof die Rückweisung der Revision offensichtlich ohne jagdliches Fachwissen: Von einem Jagdausübenden muss die jagdliche Fertigkeit erwartet werden, die Nachsuche nach Wild (auch Schwarzwild) auch in unwegsamem Gelände mit einer Jagdwaffe vorzunehmen, ohne eine Waffe der Kategorie B zu benötigen.
Weiters: Auf dem Boden der Rechtsprechung wird auch im Zusammenhang mit der relevierten Abgabe von Fangschüssen keine besondere Gefahrenlage geltend gemacht, die einen Bedarf … begründen würde, zumal es auch diesbezüglich nicht ausreicht, dass in bestimmten jagdlichen Situationen das Führen einer genehmigungspflichtigen Schusswaffe (etwa einer Faustfeuerwaffe der Kategorie B) zweckmäßig sein kann.
Artikel von Komm.-Rat Dr. Jürgen Siegert
Das also ist die Begründung des VwGH! Es ist zweifellos kein Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit in unserem Land. Auf die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte besteht, bei Erfüllung klar definierter Kriterien, ein Rechtsanspruch ohne Ermessensspielraum. Das bedeutet, dass die Waffen, um die es geht, legal ohnehin vorhanden sind oder sein können. Und die für Gewaltdelikte verwendeten Waffen sind ohnehin zum überwiegenden Teil illegal. Die Frage, wie „in unwegsamem Gelände“ – gemeint ist wohl in erster Linie dichtes Gestrüpp – die Nachsuche nach einem krankgeschossenen Stück Schwarzwild mit einer Langwaffe risikolos möglich sein soll, beantwortet das Gericht natürlich nicht. Diese Entscheidung ist die Fortsetzung der Behördenpraxis, Waffenpässe nach Möglichkeit nicht auszustellen. Selbst Polizeibeamten, die während des Dienstes Waffenträger sind, werden keine Waffenpässe mehr genehmigt. Kann das irgendetwas mit Sicherheit zu tun haben, oder sollte es nicht im Gegenteil besser sein, wenn diese wohl besonders qualifizierten und verlässlichen Menschen eine Faustfeuerwaffe führen dürften? Wir Jäger sind also in guter Gesellschaft, wenn auch anderen Bevölkerungsgruppen keine Waffenpässe mehr genehmigt werden; nachvollziehbar ist es aber keinesfalls. Ich empfehle aber dennoch, einen Antrag zu stellen und allenfalls auch mit Fotos einer der erwarteten schwierigen Situationen zu belegen.
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Der Jagdphilosoph E
jäger unter sich JAGDVERBOT?
Eigentümer wollen Jäger aus ihren Wäldern aussperren
ndlich ist es gelungen, die Verordnung über die verpflichtende Weiterbildung der Aufsichtsjäger zu veröffentlichen. Es ist vorgesehen, dass sich jeder Aufsichtsjäger, der sich beeiden lassen will, einer verpflichtenden Weiterbildung in einem Zeitrahmen von fünf Jahren zu stellen hat. Diese wird von der Landesjägerschaft abgehalten und kostet 80,00 Euro für die Dauer von 4 Stunden. Endlich hat man erkannt, wie wichtig diese Weiterbildung für Aufsichtsjäger in den steirischen Wäldern ist. Wir Aufsichtsjäger sollen uns aber nicht damit begnügen, in fünf Jahren einen Vortrag über 4 Stunden zu besuchen. Es sollte in unserem eigenen Interesse sein, sich ständig weiterzubilden. Die Wichtigkeit unserer Aufgaben wird leider meist unterschätzt. Ständig gibt es Neuerungen, sei es im Bereich der Wildbrethygiene oder aber auch in der Ersten Hilfe, ganz zu schweigen von rechtlichen Veränderungen und Neuerungen. Wir sollten nicht bequem sein, sondern uns vorwärtsbewegen. Der Aufsichtsjäger-Verband bietet in Zusammenarbeit mit dem Jagdmuseum Schloss Stainz eine ganze Reihe von Weiterbildungsveranstaltungen – natürlich auf freiwilliger Basis. Neben den Aha-Erlebnissen dieser Veranstaltungen ist auch ein Erfahrungsaustausch mit AJ-Kameraden möglich und meist sehr fruchtbar. Je besser unsere Ausbildung ist, umso besser und gefestigter können wir anderen Naturnutzern und Diskussionspartnern gegenübertreten. Und das wird für die jagdliche Zukunft immer wichtiger und notwendiger werden. Also, rafft euch auf und besucht freiwillig Fortbildungen! Wir wollen gestärkt und gebildet in die Zukunft der steirischen Jagd gehen. Jagd ist dann nutz und gut, wenn der, der jagt, nutz und gut ist.
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eit der Europäische Menschengerichtshof 2012 in einem Fall in Bayern entschieden hat, dass die Zwangsbejagung ein rechtswidriger Eingriff in das Eigentumsrecht ist, wollen nicht nur in Deutschland immer mehr Menschen die Jagd auf ihrem Grund verhindern, sondern es zeigen sich diese Tendenzen auch bei uns. Dass die EU das Eigentumsrecht höher bewertet als die Jagd liegt daran, dass das Eigentumsrecht in der Grundrechtscharta abgesichert ist, nicht aber die Jagd. Im Waldviertel haben zwei Grundeigentümer bei der Bezirkshauptmannschaft Zwettl den offiziellen Antrag gestellt, die Jagd auf ihren Grundstücken nicht zu gestatten. Das Verfahren durch alle Instanzen kann Jahre dauern. Unterstützung für die Versuche, die Jagd auf immer mehr Flächen abzustellen kommt unter anderem vom „Verein gegen Tierfabriken“ und der „Initiative für die Abschaffung der Jagd“. Es ist allerdings zu erwarten, dass ein Experiment mit unbejagten Flächen klar aufzeigt, welche Bedeutung die Jagd hat. Wer zahlt dann z.B. den Wildschaden, wenn es keine Jäger gibt? Wer versorgt Straßenfallwild? Wer erlöst schwer krankes Wild? Bei uns in der Steiermark kann ein Grundeigentümer schon bisher verfügen, dass die Jagd auf seinem eingefriedeten Grundstück ruht. Er bekommt dann zwar trotzdem den Jagdpachtschilling ausbezahlt, kann aber keinen Wildschaden verlangen.
Das Informationsmagazin für die steirischen Aufsichtsjäger
gastkommentar
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Wie viel Alttier braucht ein Kalb?
Kritische Anmerkungen zum Mutterschutz Artikel von Dr. Helmuth Wölfel, Wien
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ie Massenhaltung von Wildtieren in Jagdrevieren, ob mit oder ohne Einsatz von Jagdgattern oder von Wintergattern, ist mit einem ethischen Grundgedanken der Jagd, von Natur- oder Tierschutz genauso wenig vereinbar wie landwirtschaftliche Zucht-, Fütterungs- oder Stallpraktiken und tierärztliche Manipulationen. Jagdgatter bezeichnen mit ihrem Namen wenigstens ehrlich ihre Zielsetzung; vielleicht werden sie künftig sogar zu gängigen Einrichtungen der Kulturlandschaft gehören. Als Wildbiologe und Anwalt der Wildtiere hoffe ich aber auf eine rückläufige Entwicklung. Wintergatter hingegen suggerieren nur eine vorübergehende, kontrollierte winterliche Versorgung des Rotwildes. Auf kleinstem Areal wird Rotwild angeblich zur Schadensverringerung am Wald gefüttert, bei ansonsten „freier Bewegung der Tiere in ihrem Lebensraum“. Wahr ist aber, dass die „Gatter Winter“ in diesen in der Steiermark erfundenen und betriebenen Einrichtungen acht bis neun Monate dauern, Kahlwild bereits zu erheblichem Teil im Gatter erlegt wird und es sich, entgegen ursprünglichen Beteuerungen, längst um Dauereinrichtungen handelt. „Wintergatter bleiben auch bei aufwändiger, gekonnter Ausführung Gefängnisse; sie gleichen dann eben liberalisiertem Strafvollzug mit Freigang zur Brunft und zur Bejagung!“ Diese Äußerung hat mir schon viel Ärger eingebracht. Das macht aber nichts. Ich wurde schließlich aufgefordert, „zur KindMutter-Bindung“ zu berichten. Das Hauptübel ist gerade, dass die Kälber in Wintergattern nicht in den frei von den Müttern aufgesuchten Einständen, sondern artwidrig in Gefangenschaft gesetzt werden müssen. Dass in Deutschland ausgerechnet der Nationalpark Bayerischer
Wald Wintergatter (Reduktionsgatter? Tötungsgatter?) unterhalten darf, um auf eine herkömmliche Bejagung verzichten zu können, müsste wohl noch viel kritischer hinterfragt werden. Forstinventuren weisen aus, dass die Steiermark als Land der Wintergatter in Österreich auch die höchsten Schälschäden aufweist. Wozu ist dann aber der ganze kostspielige „Zauber“ gut? Die Jagd wird berechenbar, die Altersstruktur und die Geschlechterverteilung der Rotwildbestände wie züchterische Manipulationen werden besser kontrollierbar. Und die Hirsche verschwinden nicht irgendwo bei Nacht und Nebel in einer nachbarschaftlichen Grauzone. Der Grundeigentümer kann entscheiden, ob er Erträge vermehrt über die Jagd oder die Holzvermarktung erzielen will. Auf lange Sicht bedeuten Wintergatter aber das Ende des Rothirsches als Wildtier. Diese Aussage würde ich in dieser Konsequenz für Jagdgatter nicht treffen. Wir Jäger halfen und helfen auch noch mit bei oft behördlich angeordneten, aber ethisch unvereinbaren Aktionen wie bei der Ausbringung von Medikamenten wie Entwurmungsmitteln mit dem Futter und bekommen letztlich dann immer den „Schwarzen Peter“ zugeschoben. Dies bisweilen auch zu Recht, wie das Beispiel Fütterung und Wilddichte zeigt: „Wir heizen selbst ein, wundern uns, wenn die Herdplatte zu warm wird, der Braten anbrennt und wir dann auch als Feuerwehr versagen.“ Die Folge der Wildvermehrung durch Fütterung ist eine stetige Ausweitung der Jagdzeit: am besten auf das Seite 9
gastkommentar ganze Jahr, bei Tag und in der Nacht. Alles Übertreibung? Beim Schwarzwild sind wir schon so weit! Berechtigte Ausnahmen mag es bei all den genannten Kritikpunkten in der Kulturlandschaft bei Tierseuchen etc. ja geben. Einen Großteil unserer Sorgen und Nöte haben wir uns aber selbst zuzuschreiben. Zu schnell zeigen wir Jäger mit dem Finger auf Andere, wie beispielsweise auf die bösen Touristen, die das Rotwild angeblich so scheu machen. Touristen machen die Bejagung zwar oft schwierig, scheu wird das Wild aber vorwiegend durch die Jagd, besonders durch unsachgemäß betriebene Jagd. Wohl kaum eine andere Tierart reagiert so gelassen auf berechenbare Störungen und so sensibel auf unberechenbare Gefahren wie das Rotwild! Gegenwärtig häufen sich unsere Bemühungen, das in der Öffentlichkeit nicht gerade gute Bild von Jagd und Jägern zu verbessern. Die besten Karten dafür hätten wir mit der Bereitstellung von einwandfreiem Wildbret. Können wir das aber guten Gewissens offerieren, solange wir mit bleihaltiger Munition erlegte Tiere, medikamentös behandeltes Wild oder mit Futtermitteln unbekannter Herkunft hochgepäppelte Tiere, Brunfthirsche und rauschige Keiler, unseren Mitbürgern zum Verzehr anbieten? Kein Biobauer dürfte solche Manipulationen ungestraft vornehmen. Warum bemerken wir denn die Sackgassen nicht, in die wir laufen? Außenstehende haben längst erkannt, dass wir nicht füttern, weil es den Tieren so schlecht, sondern weil es uns zu gut geht. In hochrangig besetzten Forst- und Jagdgremien wurden bereits vorübergehende oder nur lokal vorgelegte hormonelle Futterbeigaben als Notmaßnahme zur Absenkung des Rotwildbestandes andiskutiert, um im selben Gremium den nächsten Punkt der Tagesordnung, die Duldung und Förderung des Luchses, empört abzulehnen; diese Katze schlage ja auch Rotwildkälber …!? Mehrere Gedankengänge lang wurde jetzt der Begriff Jagdethik gar nicht erwähnt, ja nicht einmal angedacht. Ich hatte das große Glück, hauptberuflich zum Verhalten und den sozialen Bedürfnissen von Hirschen sowie zu einer den Arten angepassten Bejagung forschen zu dürfen und lernen zu können, zu denken und zu fühlen wie Hirsch und Reh. Zudem durfte ich auch dienstlich als „Wildbiologe und Jagdkundler der Universität Göttingen“ forschend fast europaweit jagen. Allerdings hatte ich es nie auf nennenswerte Trophäen abgesehen und diesbezügliche Einladungen auch mehrmals standhaft ausgeschlagen: „Schließlich soll Jagd ja die vornehmste Art der Bestechung sein.“ Der Urheber dieser vielzitierten Aussage ist leider nicht ausfindig zu machen.
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Den österreichischen Altkanzlern Bruno Kreisky und Franz Vranitzky, aber auch dem deutschen Altkanzler Helmut Schmidt wird der Ausspruch angelastet: „Wer Visionen hat, soll zum Arzt gehen.“ Nicht zu eruieren
ist, welcher der honorigen Herren den Satz zuerst und in welchem Zusammenhang sagte. Sicher hatten alle drei Politiker nicht recht damit, aber die Lacher auf ihrer Seite, was taktisch ja sicher gewollt war. Ich halte es da eher mit dem amtierenden österreichischen Bundespräsidenten Heinz Fischer, der in einer Befragung durch den ORF meinte (sinngemäße Wiedergabe): „Visionen zu haben ist nicht nur erlaubt, diese sind geradezu notwendig, um zukunftsfähige Fortentwicklungen zu ermöglichen.“ Ich will mich hier auf die heimischen Wildarten aus der großen Familie der Hirsche, auf den Rothirsch und das Reh, konzentrieren. Rotwild ist durch arteigene Verhaltensweisen für eine Haltung in unmittelbarem Kontakt zum Menschen nicht so geeignet wie der Damhirsch oder gar das Ren, das ja auch als Haustierform existiert. Aus dem Streben nach etwas Besonderem wurden bei der Art Rothirsch zwar vereinzelt „weiße Hirsche“ als Mutationen im Gehege oder Revier gefördert. Ansonsten wurde und wird Rotwild durch Einkreuzungen besonders starker Trophäenträger oder durch einen Wahlabschuss, entsprechend einem Wunschdenken hinsichtlich der Geweihmerkmale, europaweit durchmischt und verändert. Momentan ist die Einkreuzung der Unterarten Maral und Wapiti erneut besonders beliebt, deutlich zu sehen und auch unüberhörbar. Zur Brunftzeit „pfeifen“ uns die Hirsche vieler Reviere „etwas“, weil sie via Maral und Wapiti den „voll tönenden Ruf der Europäer verlernt haben“. Rehe entziehen sich als „Separatisten“ gänzlich einem Zuchteinfluss von außen. Rehe entwickeln sich ja auch an der Büchse des Jägers zahlenmäßig wie selektiv ohnehin weitgehend vorbei. Beim Reh sind, was die Mächtigkeit des Geweihes angeht, mehr die Befürworter einer Spätsommer- oder Herbstfütterung sowie einer Verschiebung des Geschlechteranteils zugunsten der Böcke gefragt. So wird heute alpinen Rehen in Tirol über der Baumgrenze mit haarsträubendem personellem wie finanziellem Aufwand ein „Rehparadies Marke Südengland, Untersteiermark oder Toskana“ vorgegaukelt und nun auch noch als „Hegemodell“ gepriesen. Als Versuch interessant, als „Hegemodell“ lächerlich. Wie lange brauchen Rotwildkälber und Rehkälber nun aber ihre Mutter? Ganz grob ist festzuhalten, dass ein artangepasster Jagdbetrieb auf die territoriale, egozentrische Wildart Reh sich grundsätzlich von der auf Rotwild als mobile und soziale Art mit Rudelverbänden unterscheiden muss. Aus Sicht der körperlichen Entwicklung sind viele Merkmale des Rotwildes zum Reh stark vereinfachend (Didaktik!) zu halbieren. Das Kalb des Rotwildes ist etwa mit 4 Monaten Wiederkäuer und kommt ab der Brunftzeit mit fester Nahrung ohne Milch aus, das Rehkitz kann bereits ab der Blattzeit mit gut 2 Monaten von pflanzlicher
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gastkommentar Äsung ohne Milch leben. Beim Rotwild wird das Kalb über ein Jahr vom Alttier geführt, das Rehkitz etwa ein halbes Jahr. Beim Kalb ist der Zahnwechsel mit gut 2 Jahren abgeschlossen, beim Rehkitz mit gut einem Jahr, Rotwild wird etwa 16 bis 18 Jahre alt, das Reh 8 bis 9. Der Verlust der Mutter im Spätherbst ist für die Weiterentwicklung der Rehkitze weitgehend bedeutungslos; es entstehen deshalb nicht die vermeintlich „schwachen Jährlinge“ (Knopfböcke) oder „schwache Schmalrehe“. Gerade in letzter Zeit ist aber vor Gemeinschaftsjagden von Jagdleitern zunehmend zu hören, man könne und müsse bei der Bejagung von Rotwild auch Alttiere vor ihren Kälbern erlegen, weil man ansonsten die sogenannten Zuwachsträger ja nie bekomme. Außerdem seien die Kälber nach der Brunft des Rotwildes bereits weitgehend selbständig und würden den Winter gut überleben. Wahr hingegen ist, dass verwaiste Kälber psychisch leiden. Erkennbar für den Jäger ist auch eine daraus resultierende schlechtere körperliche Entwicklung: Das Haar wird struppig und stumpf, Gewicht und Wachstum stagnieren. Dieser Verlust wird zeitlebens nicht mehr aufgeholt. Ferner wurde und wird von oft selbst ernannten Rotwildkennern leider immer noch die tragische Empfehlung ausgesprochen, aus großen Rudeln, zur Vermeidung konzentrierten Wildschadens, das Leittier herauszuschießen, um diese Rudel zu sprengen und in kleinere Gruppen aufzuteilen. Bereits Walter Frevert schrieb in seinem Buch „Rominten“, dass er angeordnet hatte, auf Drückjagden Leittiere zu schießen, weil man nur auf diese Weise an die ganz alten Stücke kommen könne.
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Die Jagdpresse ist gegenwärtig voll von Diskussionen zu Halbwahrheiten und Fehldeutungen. Ein altes Thema, immer wieder aufgekocht und neu serviert. Hier die wiedergekäute, aber auch aktualisierte Erwiderung. Vorweg ist aber noch eine Begriffsbestimmung unerlässlich. Das Wort Leittier wird häufig fälschlich für den Begriff führendes Tier verwendet. Das Leittier ist zwar meistens (nicht zwingend!) ein führendes Tier, es lenkt und leitet aber zudem ein Rudel und wird von dessen Mitgliedern als „Gruppenchefin“ anerkannt. Es büßt diese Funktion beim Verlust des Kalbes nicht ein. Die stabilsten Rudel dürften aus drei bis vier Mutterfamilien (Gynopädien: Alttier, Kalb und Vorjahreskalb) bestehen, das sind dann 9 bis 12 Individuen. Größere Rudel sollten wohl richtiger als Herden bezeichnet werden, da es sich dabei mehr um „Fressgemeinschaften“ auf großen Freiflächen handelt. Gruppen von beispielsweise 50 Stück haben dann dementsprechend auch 5 bis 6 Rudel mit jeweils einem Leittier. Nur in großen Ansammlungen von Rotwild kann man aber Leittiere als solche ansprechen; zu dieser Diagnose sind zudem nur ausgesprochene Fachleute fähig. Im normalen Jagdbetrieb kann eine gewissenhafte Zuordnung niemand vornehmen. Die Anordnung, „auf Drückjagden Leittiere zu schießen“, kann somit bei richtiger Auslegung des Begriffes Leittier gar nicht befolgt werden.
Wie viel Alttier
Die Ausführungen von Walter Frevert und Zeitgenossen verwundern und irritieren bei weitem nicht wie entsprechende Äußerungen aus der Gegenwart. Zu damaliger Zeit war zur Biologie des Rothirsches vergleichsweise wenig bekannt; gezielte wildbiologische Forschung fing in bescheidenen Ansätzen gerade erst an. Heute weiß man zur Entwicklung, dem Verhalten, der Sozialstruktur und der Genetik des Rotwildes wesentlich mehr. Begriffe wie „Ausmerzen negativer Erbanlagen“, „Aufartung“ und „Blutauffrischung“ entsprechen dem Geist und Wunschdenken vergangener Zeit. Vieles ist widerlegt, vieles muss in Frage gestellt werden, ohne damit die großen Fähigkeiten der Vorfahren in Sachen Jagd anzutasten. Die stabile Gruppengröße von neun bis zwölf Individuen, bei der ein Rotwildrudel Sicherheit und Wohlbefinden erkennbar ausstrahlt, ist mir bei noch zwei weiteren Säugern aufgefallen, beim Wolf und beim Menschen. Wölfe schließen sich, wenn sinnvoll und möglich, zwar auch zu größeren Jagdgemeinschaften zusammen, bilden aber auch in der genannten Größenordnung die stabilste Gemeinschaft. Beim Menschen dürfte dies der gedanklich und sprachlich fixierten Großfamilie nahekommen, bestehend aus Eltern, Großeltern, Onkeln, Tanten … Wenn wir mehr als 12 Personen einladen oder zusammenbringen, dann werden sich bald kleinere Untergruppen bilden. Warum sich gerade die zwölf Apostel in der bekannten, viel zitierten Gruppengröße um Christus versammelt hatten, ist vielleicht kein Zufall und kann durchaus den Ursprung in der Grundformation einer Großfamilie haben. Bei Mannschaftssportarten wie dem Fußball ist das wohl sehr wahrscheinlich. Den religiösen Part werde ich bei den Betrachtungen in diesem Beitrag nun aber ausklammern. Die Jagd nach ethischen Gesichtspunkten zu durchleuchten, bereitet uns Jägern schon genug Kopfzerbrechen. Grundsätzlich richtig ist der Hinweis auf die Schwierigkeit, „betagtere“ Alttiere zur Strecke zu bringen. Kälber und Schmaltiere sind nun einmal leichter als solche anzusprechen. Um die beinahe jährlich führenden Alttiere in notwendigem Umfang überhaupt bejagen zu können, müssen erst einmal genügend Kälber erlegt worden sein. Der Einwand, die frühe Entnahme von Kälbern im August und September schade den Alttieren, diese bekämen wegen der abrupt endenden Säugung Milchstau und Spinnenentzündung, ist nachweislich falsch. Diese irrige Annahme ist aus der bäuerlichen Milchviehhaltung hergeleitet, wo die gemolkenen Tiere fast ganzjährig laktieren und auf hohe Milchleistung hin gezüchtet wurden. Versuche haben gezeigt, dass in früher Säugeperiode von ihren Müttern getrennte Rotwildkälber von diesen bereits nicht mehr angenommen werden, wenn die Rückgabe erst nach einer knappen Woche erfolgte. Einen Tag sucht das Alttier intensiv sein Kalb, die Intensität nimmt darauf kontinuierlich ab. Am 4. Tag ist die Spinne bereits deutlich sichtbar reduziert, das Tier hört hormonell gesteuert auf, Mutter zu sein. Man könnte den gelegentlichen Verlust des Kalbes sogar als eine Entlastung der Alttiere
braucht ein Kalb?
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Kritische Anmerkungen zum Mutterschutz
bezeichnen, weil in unserer Kulturlandschaft natürliche Abgänge kaum mehr erfolgen. Spätestens nach der Hirschbrunft sollte man den Ansitz nicht mehr als ausschließliche Jagdmethode durchführen, sondern zielführend auch gute und großräumig angelegte Bewegungsjagden durchführen, die aber nicht von Unkundigen nach dem Motto „Das probiere ich auch einmal“, sondern nur unter der Anleitung erfahrener Spezialisten ausgerichtet werden dürften. Wo die Reviergröße und das Gelände es erlauben, bietet der ausschließliche Einsatz von spurlaut und solo jagenden Stöberhunden zur Mobilisierung des Wildes bei weiträumigem Abstellen der Schützen gute Aussicht auf Erfolg. Eine „dosierte Beunruhigung von Rotwild, einmal im Jahr pro Flächeneinheit“, wie z.B. durch gekonnten und gezielten Einsatz geeigneter Hunde, führt eben in der Regel nicht zum Sprengen von Mutter und Kalb, sondern meist zu einer engen Folge im Schulterschluss. Es kann hier einigermaßen gut angesprochen werden, ob ein Alttier führt oder nicht, weder besser noch schlechter, als dies beim Ansitz möglich ist. Dort „bummelt“ das im Herbst bereits selbstbewusste Kalb nicht selten weitere Strecken und längere Zeiträume hinter dem Alttier her. Bei keiner Jagdform ist es deshalb im Herbst nach der Rotwildbrunft auszuschließen, dass irrtümlich auch einmal das Alttier als vermeintlich nicht führend vor dem Kalb erlegt wird. Besonders nicht bei der auferlegten Verpflichtung, zur Reduktion verstärkt in den Alttierbestand einzugreifen. Nur, von vornherein darauf ausrichten und sanktionieren darf man diese Vorgehensweise nicht. Doch davon noch später. Grundsätzlich ist der Gedanke, zum Sprengen von Rudeln gezielt führende Alttiere zu erlegen, mit der vermeintlichen Folge einer Verringerung von Wildschäden, falsch. Falsch aus biologischen, jagdpraktischen und forstbetrieblichen Gründen. Die Art Rothirsch braucht zum sozialen Wohlbefinden Führungsqualität. Je nach Gruppenzusammensetzung und Jahreszeit sind Leittiere und auch reife Hirsche wichtig für die Sozialverbände. Ist diese Führungsqualität nicht gegeben und fehlen beruhigte Freiflächen, beschränken sich die Größen der Rudel, selbst bei hohem
Rotwildvorkommen, auf die kleinste Einheit von Alttier, Kalb und Vorjahreskalb. Der Schaden (Schäle und Verbiss) aber wird sich durch einen gezielten Abschuss von führenden Tieren nicht verringern, sondern zwangsläufig erhöhen. Zwar wird durch diese Erlegung die Struktur der Rudel vorübergehend zerstört. Die Kälber oder Schmaltiere bleiben mangels Führung und aufgrund von allgemeiner Unsicherheit nicht mehr äsend auf freien Flächen und stehen vorzugsweise in Deckung. Der Hunger aber bleibt und wird dann über den Verzehr von Baumrinde und von Baumtrieben gestillt. Auch ein Jagddruck rund um das Jahr, beispielsweise durch den Ansitz als ausschließliche Jagdmethode, zwingt Rotwild in die Deckung; auch dadurch werden Rudel gesprengt. Rudel werden bei dem „Augentier Rotwild“ durch Sichtkontakt gebildet und erhalten. Freiflächen vereinen, Dickungen trennen. Letztlich sei hier nochmals die häufig gestellte Frage angesprochen, ab wann Rotwildkälber „selbständig“ sind, ab wann Alttiere vor dem Kalb geschossen werden können. Anders als beim Reh, bei dem die Kitze bereits ein halbes Jahr nach der Geburt völlig unabhängig von der Mutter sind, dauert beim Rotwild diese Bindung und Abhängigkeit zwischen Kalb und Alttier eben gut ein Jahr bis eineinhalb Jahre an. Aus physischer Sicht sind Kälber ab der Brunft (September/Oktober) von ihrem Muttertier unabhängig. Das Kalb ist ab dieser Zeit nicht mehr auf Milchnahrung angewiesen, die Wiederkäufunktion ist voll ausgebildet, die Äsung reicht zur Ernährung aus. Danach stattfindende Säugungen haben mehr soziale Funktion, sie stellen keine ernährungsbedingte Notwendigkeit dar. Gesteuert über die Länge des Tageslichtes wird zur Förderung des Eisprunges über hormonelle Veränderungen (Prolaktin) die Milchproduktion schon vor der Brunft verringert. Fehlen bei der Brunft reife (alte, erfahrene) Hirsche, werden die Alttiere zwar auch beschlagen, oft aber erst beim 2. oder 3. Eisprung, der sich nach 11 bis 15 Tagen wiederholt. Ein Indiz für das Fehlen reifer Hirsche ist dann ein langer Brunftbetrieb im Revier.
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gastkommentar Die Alttiere werden spät beschlagen, die Kälber wegen der konstanten Tragzeit spät geboren und dann, wegen des erwähnten „Versiegens der Milch“ ab der Brunft, aber nicht lange genug gesäugt, kommen, weil unterernährt, auch schwach in den Winter. Bemerken Sie den Teufelskreis, der entsteht, der aber für das Reh in dieser Form nicht entstehen könnte? Dies nur, damit da nicht wieder falsche Schlüsse gezogen werden: Bei Rehen gibt es nur einen Eisprung. Klappt es beim ersten Mal im Juli oder August nicht, bleibt diese Ricke eben ein Jahr ohne Kitz und trocken. Bei der spätherbstlichen „Scheinbrunft“ beschlagen Böcke die zur Blattzeit noch nicht geschlechtsreif gewesenen Schmalrehe oder die frühreifen Kitze des Jagdjahres. Sie sehen, auch wenn Rotwild und Rehe zwar beide der Familie der Hirsche angehören, sind die Arten doch grundverschieden. Bei Hasen und Wildkaninchen, beide aus der Familie der Hasentiere (Leporidae), akzeptieren wir die Notwendigkeit einer grundlegend unterschiedlichen Betrachtung genauso, wie wir das bei Fuchs und Wolf tun, zwei grundverschiedenen Arten aus der Familie der Wildhunde. Wozu aber dann die über weite Strecken erfolgende jagdliche Gleichbehandlung von Rothirsch und Reh? Nein, es waren nicht nur die an dieser Stelle immer wieder genannten „Jagdbesessenen“ aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Begonnen hat der Zauber schon lange zuvor bei nicht minder „Jagdverrückten“ des Hochadels. Die Hochblüte der „Knochenolympiade“ fand erst nach Göring & Co zwischen den „sozialistischen Bruderländern“ statt. Die „Jagdverrückten der Gegenwart“ will ich, natürlich auch nur aus didaktischen Gründen, weitgehend ausklammern. Phasenverschoben zum Jagdgeschehen in Deutschland habe ich nun in Österreich ein Erlebnis der Wiederholung mit Präzisionsablauf: Alles in Deutschland bereits Erlebte geschieht nun auch in Austria, nur eben 15 bis 20 Jahre später. Das hat Vor-, aber auch Nachteile. Gleich Erkenntnisse zu nutzen oder aus Fehlern zu lernen wäre doch vorteilhafter! Schon lange hatte man Hirsch und Reh entsprechend menschlicher Rangordnung auch jagdlich zugeteilt. Das Reh zählt aber heute noch zum Niederwild. Es wurde seinerzeit für den gehobenen Bürger bis zum einfachen Pfarrer als Obergrenze festgelegt. Das Rotwild ist Hochwild und somit etwas für die wirklich „hohen Herren“. Die Revolution 1848 kam also nicht ganz zufällig! Gegenwärtig rumort es ja auch wieder verstärkt; aus Fehlern zu lernen wäre vorteilhafter. Es ist kein Zufall, wenn in Revieren von Keksfabrikanten bereits vor 20 Jahren Rotwildkälber vermehrt durch Karies verursachte Löcher in den Zähnen aufwiesen oder es bei Fütterungen in jüngerer Zeit nach Waldmeister und Himbeere roch. In das Wildbret geruchlich eingebaut, könnte man so Kinder über Gummibärchen an den Verzehr von Wildgerichten heranführen!? Seite 14
Abschließend nochmals: Ab der Hirschbrunft sind die Kälber unabhängig von der Milchnahrung, sie sind fertige Wiederkäuer. Aus psychischer Sicht aber brauchen die Kälber die Führung durch ihr Muttertier weit über diesen Zeitpunkt hinaus bis in das Schmaltier-/SchmalspießerStadium. Daraus folgt für die Praxis im Jagdbetrieb: Wird im Spätherbst oder Winter ein Alttier vor seinem Kalb geschossen und dieses hierauf nicht gestreckt, wird das Kalb zwar nicht verhungern, mangels Führung und Rückhalt wird es in seinem Rang, der zuvor dem seiner Mutter entsprach, aber abstürzen. Anders als beim Damwild oder auch bei Wildschweinen wird ein führungsloses Kalb von Rotwild niemals von der Gruppe aufgenommen. Es hängt sich ihr nur an und wird zum „Prügelknaben und letzten Rad am Wagen“. Eine mangelhafte körperliche Entwicklung ist die Folge der psychischen Belastung. Von einer bewussten und gezielten Entnahme der Alttiere vor ihren Kälbern muss beim Rotwild deshalb grundsätzlich abgeraten werden. Missgeschicke dieser Art sind aber in der Jagdausübung nicht ganz auszuschließen und bisweilen leider unvermeidbar. „Wo gehobelt wird, fallen auch Späne!“ Solche Fehlabschüsse sollten, da die Kälber ja überleben, auch nicht überbewertet und dramatisiert werden! Tierschutz wie Weidgerechtigkeit gebieten aber, dass selbst bei örtlich notwendiger und deshalb auch druckvoll ausgeübter Jagd zur Reduktion des Wildstandes die Devise lauten muss: „Immer von Klein nach Groß und somit das Kalb vor dem Alttier erlegen!“ Und sollten durch jagdliche Missgeschicke örtlich mehrere verwaiste Kälber im Revier vorhanden sein, bilden diese armen Kreaturen, weil aus dem Rudelverband ausgestoßen, recht bald führungslose Notgemeinschaften. Diese „Kälbertrupps“ sollten dann mit behördlicher Genehmigung von Jagdprofis so bald als möglich gekonnt erlegt werden – wenn erforderlich auch außerhalb der regulären Jagdzeit und mit sonst im Jagdbetrieb unüblichen Mitteln an Futterstellen, in mobilen Fanganlagen, unter Verwendung künstlicher Lichtquellen etc. Gerade nach solchen Maßnahmen verlangt die vielzitierte und leider auch zum Verbrämen eigener Fehler missbrauchte Weidgerechtigkeit. Auch Härte kann also zur gelebten Jagdethik des Weidwerks gehören. Lassen Sie mich bitte meine Ausführungen mit einem Satz beenden, der Dr. Martin Luther zugeschrieben wird, einem der wohl größten Denker und Gelehrten unseres Kulturkreises: „Jagd ist gut und nutz, wenn der gut und nutz ist, der sie treibt!“ Überarbeitete Wiedergabe eines Referates für die „Deutsche Wildtier Stiftung“ beim 7. Rotwildsymposium 2014 in Warnemünde, Mecklenburg-Vorpommern, während der Hirschbrunft.
Der Rothirsch im Rätikon Drei Länder, drei Jagdsysteme, eine Wildart Das Forschungsinstitut für Wildtierkunde und Ökologie der Veterinärmedizinischen Universität in Wien hat unter der Projektleitung von Univ.-Prof. DI Dr. Friedrich REIMOSER in der Zeit von 2009 bis 2014 im Dreiländereck zwischen Vorarlberg, dem Fürstentum Liechtenstein und Graubünden 67 Stück Rotwild mit Halsbandsendern versehen und ist dabei zu interessanten Ergebnissen gekommen. Ziel war eine nachhaltige Rotwildbewirtschaftung durch eine Harmonisierung des Rotwildmanagements der drei Länder. Die Projektergebnisse zeigen, dass ein Teil der Rotwildpo-
pulation vom Winterstreifgebiet in ein separates Sommerstreifgebiet zieht, während ein anderer Teil ganzjährig dasselbe Gebiet nutzt, wobei Witterungseinflüsse und Beunruhigungsfaktoren die Wanderbewegungen beeinflussen. Auch Wildschutzgebiete, Wildruhezonen und Winterfütterungen hatten einen maßgeblichen Einfluss auf die Raumnutzung des Rotwildes. Die Berichte können von folgender Webseite heruntergeladen werden: www.vjagd.at/2015 rotwildbesenderungs- und markierungsprojekt-im-dreiländereck
Portrait
Du bist nur Gast für
Heute möchte ich beispielhaft für die vielen großteils ehrenamtlich und unentgeltlich tätigen Aufsichtsjäger in der Steiermark einen von ihnen vorstellen.
Ankunft bei der Hütte
S
ein Name ist Franz Tanner, und im November des Vorjahres ist er 75 Jahre alt geworden. Zeitlebens war er mit der Jagd verbunden. 1960 hat er seine erste Jagdkarte gelöst, im Jahr 1966 absolvierte er die Prüfung für den Jagdschutzdienst. Mehrere Reviere hat er in seiner Freizeit als Aufsichtsjäger betreut und auch in seiner beruflichen Tätigkeit als Forstarbeiter in Forstbetrieben im Bezirk war er immer wieder auch jagdlich gefordert, um den einen oder anderen Jagdgast in der Hirsch- oder Gamsbrunft anzuführen. Von 1972 bis 1984 war Franz Tanner auch Hegemeister. Fünf Kinder hat er in dieser Zeit gemeinsam mit seiner Frau großgezogen. Nicht einfach für einen Alleinverdiener, aber keinem seiner Kinder hat es an etwas gemangelt, darauf ist er mit seiner Frau Ida, die ihn immer bedingungslos unterstützt hat, besonders stolz. Das Revier, welches er jetzt gemeinsam mit seinem Aufsichtsjägerkollegen Matthias Krallinger betreut, liegt im Herzen des Bezirkes Murau. Es umfasst eine Fläche von etwa 650 Hektar. Von 1400 bis zu knapp 2500 Metern Seehöhe erstreckt sich das Jagd- und Aufsichtsgebiet, und es beherbergt Rot-, Gams- und Rehwild sowie Murmeltiere und den kleinen Hahn, um die bejagbaren Wildarten auf dem Abschussplan aufzuzählen. Auch den Steinadler kann man immer wieder beobachten.
Franz Tanner und Bruno Pflüger mit einer erfolgreich erlegten laufkranken Gamsgeiß
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Während die Sonnseite gut mit Wegen erschlossen ist und auch entsprechend touristisch genutzt wird, gibt es auch einen schattseitigen stilleren, lediglich von einigen wenigen Wandersteigen durchzogenen Bereich, der dem Wild Rückzugsmöglichkeiten und Einstand bietet. Dort befindet sich auf 1672 Meter Seehöhe eine Jagdhütte, welche den Mittelpunkt für diesen landschaftlich reizvollen Revierteil darstellt. Die Hütte ist durch keine Straße erreichbar; alles, was benötigt wird, muss zu Fuß mitgebracht werden. Etwa 45 Minuten dauert der mitunter steile Anstieg durch den Bergwald für gut Trainierte, aber dafür wird man dann mit einem herrlichen Ausblick auf die umliegenden Berge belohnt. Ein paar Stück Reh-, Rot- und Gamswild sowie 2 bis 3 Murmeltiere und ab und zu ein kleiner Hahn stehen am Abschussplan. Ein Berufsjäger würde sich wirtschaftlich nicht bezahlt machen; trotzdem müssen unzählige Stunden aufgebracht werden, um das Revier zu pflegen und den Abschuss bestmöglich zu erfüllen.
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einen Augenblick! Es sieht so aus, als würde sich im Winter nur das Gamswild mit den teilweise extremen Wetterbedingungen arrangieren, während die anderen Wildarten erst im Frühjahr nach und nach wieder auf die frisch ergrünten Almflächen zurückkehren. Ab Mitte April gilt es für Franz, die kleinen Hahnen zu verlosen, um festzustellen, wie die Tiere den Winter überstanden haben, und die Anzahl der Hahnen für die Erstellung des Abschussplanes zu erfassen. Sowohl am frühen Morgen als auch am Abend ist das Rauschen und Rodeln in der Hauptbalzzeit zu hören. Jetzt, wenn die Steige wieder ausgeapert sind, ist aber auch die Zeit, um diese freizuschneiden und die Ansitzeinrichtungen zu überprüfen und entsprechend instand zu halten. Auch die Salzlecken werden nach dem langen Winter beschickt. Franz legt sich ein paar schwere Steine in seinen Rucksack und macht sich auf den Weg, um ein paar seiner Salzlecken aufzufüllen. An den Salzstellen wird das Wild sichtbar, und es lässt sich gut beobachten.
Wenn die Salzsteine verteilt, die Steige freigeschnitten und die Ansitzeinrichtungen auf Vordermann gebracht sind, kommt im Sommer noch einmal Bewegung auf die Alm. Ende Juli wird der Almboden gemäht. Gearbeitet wird mit der Sense, dem Rechen und der Heugabel. Anstrengend ist die Arbeit und frühmorgens beim ersten Tageslicht gleiten die Sensen durch das taunasse Almgras. Im Herbst, wenn sich die Almen ringsum braun verfärben, leuchtet der Almboden in sattem, frischem Grün. Die Losung von Reh-, Gams- und Rotwild verrät, dass sich das Wild hier wohlfühlt.
Die Ausübung der Jagd bedeutet für Franz Tanner in erster Linie viel schauen und beobachten, um einen bestmöglichen Überblick über die Wildtiere in ihrem Lebensraum zu bekommen. Je besser die Reviereinrichtungen gepflegt werden, desto unauffälliger kann man sich inmitten des Wildlebensraumes bewegen, denn eines ist für Franz klar: Wie lange er als Aufsichtsjäger auch noch aktiv sein wird, letztendlich ist er in diesem Kleinod nur zu Gast für einen Augenblick. Einen wunderschönen Revierteil hat er vor Jahren übernommen, und früher oder später möchte er das Revier so wunderschön an seine Nachfolger übergeben.
Einige Flächen im Revier werden in der Regel weder bejagt noch betreten. Dorthin kann sich das Wild zurückziehen und Ruhe finden. Wenn die Heumahd abgeschlossen ist, wird es wieder ruhiger auf der Alm und die Zeit der Jagd beginnt. Jetzt gilt es umso mehr, zu schauen und zu beobachten, und wenn es passt, das ein oder andere Stück zu erlegen. Die Abschüsse werden vergeben und meist führt Franz Jagdgäste an, und nichts freut ihn mehr, als wenn ein Gast einen weidgerechten Schuss angebracht hat und ein passendes Stück erlegt werden konnte.
Die Brennholzvorräte werden ebenfalls im Frühjahr und Sommer wieder aufgefüllt. Jetzt kann man die Motorsäge hören. „Jetzt ist es einfach“, meint Franz, „denn die Hütte ist mittlerweile umgeben von Lärchen und Zirben. Früher“, sagt er, „war hier kein einziger Baum, und das Brennholz musste von unten zur Hütte heraufgetragen werden.“
Am Abend in der warmen Stube, wenn das Lärchenholz im Herd knistert, kann man sich die mitunter heiteren Geschichten aus einem langen Jägerleben anhören. Der Zuhörer erfährt Interessantes über vergangene Jagderlebnisse, aber auch die Demut vor der Natur und die Achtung vor der Schöpfung ist in seinen Erzählungen zu spüren. HT
Ansprechen Gams mit Jagdgast Bruno Pflüger
Der gemähte Almboden Ende August, die braunen Flecken sind die Bodenwellen in die das Heu zusammengeschoben wurde.
Beobachten mit dem Jagdgast in der Gamskanzel.
Abendstimmung auf der Terrasse vor der Hütte.
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Lucius
„Dieses SCHÖNE Land
W
ann haben Sie das letzte Mal von der Eröffnung eines neuen Windparks gehört? Mir scheint, die Abstände werden immer kürzer. Die Statements sind meist positiv und lauten: Energieautarkie, Versorgung von tausenden Haushalten, sauberer Strom, was immer das bedeuten mag, und Ähnliches mehr. Kritische Stimmen werden meist mit der moralischen Keule niedergemacht und die Kritiker sofort zu Befürwortern von Atomstrom gestempelt. Der vermeintliche Siegeszug der Windkraft und die damit einhergehende Zerstörung von Landschaft und Lebensraum funktioniert nur, da die meisten Leute von Energieerzeugung keine Ahnung haben, die Politiker dieses angeblich grüne Vehikel zum Aufpolieren ihres „grünen“ Images nutzen und die meist grün angehauchte Presse das einseitig bejubelt. Aber was ist an der Windenergie wirklich dran? Sitzen wir nicht schon längst, wie Franz Joseph Strauß einst sagte, im grünen Narrenzug namens Utopia? In der Steiermark versuchte die Politik, einen Wildwuchs auf unseren Bergen durch das Sachprogramm Windenergie zu regeln. Es wurden Vorrangzonen ausgewiesen, in denen wenige große Windparks auf möglichst kleinem Raum konzentriert werden sollten, um dem Verlangen nach Windstrom in unserem Land Genüge zu tun. Prinzipiell eine gute Idee, aber die Politik hat die sichere Fähigkeit, aus guten Ideen schlechte zu machen. Zahlreiche Spekulanten wollten sich Flächen sichern, wollten an den goldenen Fördertopf, haben erfolgreichen Lobbyismus betrieben, und die sogenannte Eignungszone war geboren. Das ist eine Zone, in der auch kleinere Windparks errichtet werden dürfen. Man würde denken, dass dies Stellen sind, die geprüft und als unbedenklich eingestuft wurden. Weit gefehlt! Die Stellen wurden von
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den Interessenten selbst ins Spiel gebracht. Die ursprünglich 5 Vorrangzonen wurden um 9 Eignungszonen erweitert, die großräumig über die steirischen Berge verteilt die Landschaft verunstalten würden. Die weitaus größte Gefahr birgt die Zukunft: Wenn in den Eignungszonen einmal Windräder stehen, gilt die Gegend als vorbelastet, und später dürfen die einst kleinen Anlagen erweitert werden. Wenn sie wenigstens verlässlich wären und beständig Strom produzieren würden! Leider ist die Stromerzeugung aber abhängig vom Wind, und der weht bekanntlich, wann und wie er will. So liegt die Produktivität in den alpinen Gebieten an guten Stellen bei kläglichen 20%. Das Jahr hat 8670 Stunden, und nur während ca. 1800 Stunden wird tatsächlich Strom erzeugt. Ein wirtschaftlich miserables Ergebnis, bei dem jedes Unternehmen bald in Konkurs gehen würde. Stimmt alles nicht, sagen die Betreiber. Aber es ist eine Tatsache, dass nicht jeder Wind nutzbar ist, da die Räder erst bei einer Windstärke von etwa 2–3 m/sec anlaufen, bei 10–14 m/sec die Nennleistung erreichen und bei Sturmstärke wieder abschalten. Stromautarkie kann somit nie erreicht werden, da der Wind nur zeitweise Stromerzeugung zulässt, man den gewonnenen Strom nicht speichern kann. In windstiller Zeit wäre es in „energieautarken Gemeinden“ ziemlich dunkel. Da in der Presse immer nur die installierte Leistung angegeben wird, die nichts mit der tatsächlichen zu tun hat, bleibt die völlige Unberechenbarkeit und Ineffizienz der Räder weitgehend unbekannt. Ein fertiggestellter Park wird meist von einem einzigen Mühlenwart betreut; für die Errichtung der Anlage kommen Billigstbieter zum Zug, also meist nicht ortsansässige Betriebe. Daher gibt es auch keine lokale Wertschöpfung, und wirtschaftlich kann ein Unternehmen, das subventionsgestützt ist, nie werden.
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ist der Steirer Land …“ Generell wird versprochen, dass nach etwa 20 Jahren die Windräder komplett rückgebaut werden. Liest man die UVP-Gutachten für den geplanten Park auf der Pretul, stellt man fest, dass der Betreiber nur verpflichtet wird, das Fundament bis 1 m unter dem Boden abzuschremmen. Zwei Drittel des Stahlbetons – Industrieschrott – dürfen mit Erde abgedeckt werden. Somit verbleiben pro Fundament etwa 60 Tonnen Stahl und ca. 270 Kubikmeter Beton im Boden. Der Eigenstrombedarf der Anlage liegt bei etwa 100.000 kWh/Jahr und Rad, den Löwenanteil benötigt die Rotorheizung im Fall von Vereisung. Dieser Zustand wird z.B. auf der Fischbacheralpe auf etwa 850 Stunden (35 Tage) pro Jahr geschätzt; während dieser Zeit muss der Strom für das Windrad aus dem öffentlichen Netz bezogen werden, da die Rotoren stillstehen! Für den Fall eines Brandes heißt es in der UVP so nett: „Brand in der Gondel oder der Rotorblätter ist von der Feuerwehr nicht beherrschbar, wird gemäß Windenergieerlass toleriert und stellt somit ein gesellschaftlich akzeptiertes Risiko dar.“ Das klingt sehr beruhigend; jeder unbeteiligte Anrainer der Anlage nimmt das Risiko gerne auf sich, dass sein Besitz in Flammen aufgehen kann. Die brennenden Kunststoffteile können bei entsprechendem Wind bis zu 1000 m vertragen werden. Die Windpark-Industrieanlagen verändern mit ihren ungeheuren Ausmaßen den Anblick der Berge bis ins Groteske. Selbst bei Nacht entkommt man ihnen nicht, da die zur Flugsicherheit notwendige Beleuchtung an den Rotorblättern auch auf große Entfernung unübersehbar ist. Die meisten Urlauber kommen wegen der landschaftlichen Schönheit und wegen der Ruhe in die Steiermark, ganz sicher nicht, um diese Stahlungetüme zu sehen und das stete Tönen der Rotoren zu hören. Das Errichten dieser Anlagen fördern Politiker, die allesamt Parteikarrieren durchlaufen haben, niemals in der Wirtschaft oder in der Energieerzeugung gearbeitet haben, wobei einige Wenige, die Betreiber, sehr viel Geld auf Kosten der Allgemeinheit machen. Ich vermeide bewusst das Wort „verdienen“, denn das Abkassieren von Fördermitteln ist kein Verdienst. Somit ermöglichen die Politiker eine Energieerzeugung, die ohne gewaltige Subventionen nicht einen Tag überleben kann, zerstören gewissenlos das Volksvermögen und, was noch schwerer wiegt, die Schönheit unserer Heimat. Wie Thomas Rietzschel im Buch „Geplünderte Demokratie“ sehr treffend beschreibt, agiert die politische Kaste mehr denn je über die Köpfe der Bürger hinweg und „wie die Ideologen ehedem wollen die demokratisch gewählten Politiker heute mit dem Hochmut der Macht verfügen, was sie selbst für richtig und dienlich halten“.
„… tuat ma‘s Herz so weh um mei Steiermark …“
Besonders traurig sieht es auf der Fischbacher Alpe aus, auf deren sanftem, breiten Rücken sich Windanlagen aneinanderreihen. Man erkennt die seit Jahrhunderten gewachsene Kulturlandschaft kaum wieder, die ausschließlich durch Profitgier zerstört wurde. Einerseits ist man stolz auf Peter Rosegger und auf die Schönheit der Waldheimat, die man andererseits leichtfertig vernichtet. Die steirische Authentizität wird am Altar des Gottes Windenergie geopfert. Bald werden andere Bergrücken wie die Koralpe dasselbe Schicksal erleiden. Der Energie Steiermark wurde auf der Handalm eine Vorrangzone zugesprochen. Dass der Eigentümer, das Land Steiermark, dem ihm gehörigen Elektrizitätserzeuger eine ökologisch so umstrittene Zone zuweist, ist moralisch bedenklich und hinterlässt einen bitteren Beigeschmack, wie so etwas möglich sein darf. Inzwischen haben 7 Naturverbände eine ausführliche Bescheidbeschwerde eingebracht, wovon man – seltsamerweise – in den Medien nichts liest. Zu schlechter Letzt noch ein Wort zur Ökologie. Der kaum je gutzumachende Schaden an der Natur ist enorm. Böden im sensiblen Ökosystem der Alpen werden zubetoniert, denaturiert, irreparabel zerstört. Das ist kein Ackerboden, den man wieder renaturieren kann. Zudem verlaufen über die Alpen die noch immer nicht vollständig erforschten Zugvogelrouten, und dass Windräder gewaltige Vogelschreddermaschinen sind, ist inzwischen hinlänglich bekannt. Die streng geschützten Fledermäuse sterben in hoher Zahl am sogenannten Barotrauma, dem Platzen der Lunge, das durch die gewaltigen Druckschwankungen der Rotorbewegungen hervorgerufen wird. Durch die Scheuchwirkung verlieren die Raufußhühner ihre Brut- und Balzplätze oder kollidieren mit den Türmen. Die Gämsen, sehr sensibel gegenüber dem sogenannten Adlereffekt, meiden auf Grund des Schattenwurfes der Rotoren diesen Lebensraum. Keine andere Industrieanlage dürfte unter solchen Umständen bestehen bleiben. Die Alpenkonvention wird von den Politikern kaltlächelnd beiseitegeschoben, die FFH-Richtlinien werden nicht beachtet. Noch sind viele der ausgewiesenen Flächen nicht verbaut, noch haben Anrainer die Möglichkeit, vieles zu verhindern. Zuletzt geschehen bei der Gleinalm, bei der Terenbachalm und bei der Eignungszone Kraubatheck, wo engagierte Anrainer den Bau von Windparks verhinderten, Letzteres in der Folge sogar als Naturschutzgebiet ausgewiesen wurde. Fleiß, Einsatz und Zivilcourage von einigen wenigen Bürgern haben die Zerstörung dieser Naturjuwele verhindert! Seite 19
Foto: TinyPackages/flickr Räudekranker Fuchs im fortgeschrittenen Stadium der Krankheit
Fuchsräude S Dr. Ursula Fötschl-Spadiut, geboren 1958 in Knittelfeld, verheiratet mit Dr. Harald Fötschl, 2 Kinder. Sie absolvierte das Studium der Veterinärmedizin in Wien und führte von 1983 bis 1987 eine Kleintierpraxis in Krems an der Donau. 1987 verlegte sie ihren Berufsund Wohnsitz in die Steiermark (Übelbach) wo sie seither eine Kleintierpraxis betreibt und in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung und Lebensmittelüberwachung tätig ist.
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eit vielen Jahren breitet sich die Fuchsräude nicht nur in Österreich sondern in vielen europäischen Ländern immer weiter aus. Die Krankheit tritt allerdings nicht nur bei Füchsen auf, wie man nach dem Namen vermuten könnte, sondern kann auch bei anderen Wildtieren (z. B. Marder) Hunden und selten bei Katzen beobachtet werden.
Viele Jäger kennen dieses Bild eines an Räude erkrankten oder verendeten Fuchses: Das Tier ist abgemagert, die Lunte ist haarlos wie bei einer Ratte, die Haut ist ledrig-schuppig und von Pusteln und dicke Krusten bedeckt, der noch verbliebene Balg ist rupfig und struppig. Ursache für diese Erkrankung sind mikroskopisch kleine Hautparasiten, sogenannte Sarcoptes- oder Grabmilben (Sarcoptes scabiei, var. vulpes), die zu den Spinnentieren gehören. Diese haben im Gegensatz zu Insekten, die 6 Beine haben, 8 Beine und parasitieren auf und in der Haut des Wirtstieres. Weibchen graben dabei bis zu 1 cm lange Gänge in die Oberhaut und legen dort ihre Eier ab, aus denen nach einigen Tagen die Larven, die in diesem Stadium nur 6 Beine haben, schlüpfen. Innerhalb von 2 bis 3 Wochen entwickeln sich aus diesen Larven die geschlechtsreifen Milben, die alsbald wiederum mit der Eiablage beginnen. Da die Räude meist vorwiegend durch Körperkontakt übertragen wird, trägt eine hohe Fuchsdichte und erhöhter Sozialkontakt während der Ranzzeit wesentlich zur Ausbreitung der Krankheit bei. Auch eine indirekte Übertragung durch abgefallene Krusten z.B. auf Liegeplätzen oder an Scheuerstellen ist möglich.
Auch Hunde sind gefährdet
Bereits kurz nach der Infektion fällt bei den befallenen Tieren ein leichter Juckreiz auf, der sich durch das Wandern der Parasiten in der Haut und durch allergische Reaktionen in den folgenden 2 bis 3 Wochen zunehmend verstärkt. Die Haut ist gerötet und es bilden sich Pusteln, durch das ständige Scheuern und Kratzen wird die Haut wund und es können Bakterien in die zerkratzte Haut eindringen und schwere Hautinfektionen mit Eiterungen und Abszessen auslösen. Meist beginnt die Erkrankung an Kopf, Ohren und Nacken und breitet sich von dort mit der Zeit über den ganzen Körper aus. Mit zunehmender Dauer der Erkrankung bilden sich verstärkt Krusten und Borken auf der Haut, die Haare, sofern sie nicht abgescheuert wurden, fallen aus und die Haut verfärbt sich schwarz und bekommt ein trockenes, ledriges Aussehen. Beim Fuchs führt die Erkrankung meist innerhalb von 3 bis 4 Monaten zum Tod. Auch wenn Sarcoptes-Milben sehr wirtsspezifisch sind, so können die Milben des Fuchses doch auch auf andere Fleischfresser, insbesondere Hunde übertragen werden. Hunde stecken sich meist bei der Baujagd oder durch direkten Kontakt beim Apportieren eines erlegten oder verendeten Fuchses an. Es ist aber auch möglich, dass die Milben allein schon beim Beschnuppern eines Fuchslagers den Hund befallen
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oder wenn der Hund im Revier an einem Zaun oder Baum, an dem sich ein Fuchs gescheuert hat, vorbeistreicht. Bei Hautkontakt mit einem räudigen Fuchs oder einem infizierten Hund können die Parasiten auch auf den Menschen übergehen, wo sie eine sogenannten „Scheinräude“ auslösen können. Da der Mensch aber ein Fehlwirt ist, können sie sich auf seiner Haut nicht vermehren, so dass die stark juckenden Hautveränderungen nach etwa drei Wochen von selbst wieder abheilen. Als Vorbeugemaßnahme zur Verhinderung einer Ansteckung sollten räudeverdächtige Füchse nur mit Einmalhandschuhen angegriffen und die Füchse in dicht schließenden Plastiksäcken transportiert und unschädlich über die TKV-Tonne entsorgt werden. Die Diagnose der Räude beim Fuchs kann meist schon auf Grund der typischen Hautveränderungen und der Abmagerung gestellt werden. Besteht der Verdacht, dass sich der Hund angesteckt haben könnte, kann der Tierarzt durch mikroskopische Untersuchung eines Hautgeschabsels und den Nachweis von Milben, deren Entwicklungsstadien oder Eiern eine sichere Diagnose stellen. Hat man als Mensch den Verdacht, sich mit der Räude angesteckt zu haben, empfiehlt sich der Gang
zum Hautarzt, wobei dieser darauf hingewiesen werden sollte, dass man Jäger ist und sich möglicherweise mit Räude infiziert hat. Eine Behandlung der Füchse mit Medikamenten ist nicht möglich, eine Senkung des Infektionsdrucks lediglich durch Verkleinerung der Population, so dass die direkte Übertragung von Fuchs zu Fuchs verringert wird. Hunde und Katzen können entweder durch mehrmalige Injektionsbehandlung oder durch Anwendung eines speziellen Spot-on Präparates, das auf die Haut aufgetragen werden muss, wirkungsvoll behandelt werden, wobei eine rasche Behandlung bei ersten Verdachtsmomenten den größten Erfolg verspricht. Da Milben in der Umgebung des Tieres bis zu drei Wochen überleben können, ist es wichtig, dass nicht nur das Tier selbst behandelt wird, sondern, um eine Neuinfektion möglichst hintanzuhalten, auch Gegenstände (z.B. Haarstriegel oder Kämme) und Liegeplätze und -decken der Tiere mit Heißwasser oder milbenabtötenden Mitteln. Wenn man die oben genannten Vorbeuge- und Vorsichtsmaßnahmen berücksichtigt und auch darauf achtet, dass der Hund möglichst nicht mit Füchsen in Berührung kommt, ist die Gefahr einer Infektion mit diesen Parasiten sehr gering und es besteht kein Grund zur Sorge.
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Botanik
Invasive Neophyten Dr. Gabriele Leitner Berg- und Naturwacht Steiermark
N
eophyten sind gebietsfremde Pflanzen, die nach 1492 (Entdeckung Amerikas) unter direkter oder indirekter Mithilfe des Menschen nach Europa gelangt sind. Einige der neu eingewanderten bzw. eingeschleppten Arten breiten sich ungehindert und sehr schnell aus, da sie vor Ort keine natürlichen Feinde haben. Sie besitzen eine hohe Reproduktion und gute Anpassungsmechanismen. Durch die Bildung von Dominanzbeständen können sie wirtschaftliche, ökologische und gesundheitliche Schäden verursachen und werden als invasiv bezeichnet. Sie verdrängen einheimische Tier- und Pflanzenarten und stellen für die Biodiversität eine Bedrohung dar. Durch das Auslösen von Allergien (z.B. Pollen der Ambrosie) und die Verbrennungsgefahr (Saft des Riesenbärenklaus) bereiten sie gesundheitliche Probleme. Wirtschaftliche Auswirkungen zeigen sich in erster Linie durch Schäden an Bauwerken, an landwirtschaftlichen Kulturen und Erosionen.
Riesen-Bärenklau (Heracleum mantegazzianum) Herkunft: Kaukasus Merkmale: Mehrjährige, bis zu 4 m hohe Staude. Stängel kräftig, hohl, oft rot gesprenkelt. Blätter tief eingeschnitten, unterseitig behaart. Weiße Blütendolden mit bis zu 80 cm Durchmesser. Ausbildung einer Pfahlwurzel. Bis zu 50.000 Samen pro Pflanze; diese bleiben viele Jahre keimfähig. Blütezeit: Juni bis September Gefahren: Zurückdrängen heimischer Pflanzen- und Tierarten durch Bildung dichter Bestände. Der Pflanzensaft enthält phototoxische Stoffe, die in Verbindung mit Sonnenstrahlen schwere Verbrennungen hervorrufen können – Hautkontakt meiden! Erosionsgefahr entlang von Gewässern durch Absterben oberirdischer Pflanzenteile im Herbst.
Götterbaum (Ailanthus altissima) Herkunft: Ostasien Merkmale: Raschwüchsiger, sommergrüner bis zu 30 m hoher Baum mit gefiederten Blättern. Blüten gelblich-grün mit rötlichen Fruchtständen und zahlreichen flugfähigen Samen. Die Pflanze riecht sehr unangenehm. Empfindlich gegen Winterfröste. Blütezeit: Juni bis August Gefahren: Die Bildung von Dominanzbeständen führt zum Rückgang heimischer Pflanzen- und Tierarten. Beschädigung von Bauten und Straßen durch Keimung in Fels- und Mauerritzen. Rinde und Blätter können Hautreizungen und Allergien auslösen. Seite 22
Nicht alle eingeführten Arten sind problematisch, viele haben sich etabliert, wie z.B. die Rosskastanie, zahlreiche Gartenblumen und Gemüsesorten. In Österreich sind lt. AGES (Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit, 2013) 17 Pflanzenarten als invasiv eingestuft. In der Steiermark bereiten derzeit sieben Pflanzenarten große Probleme, weitere Arten können als potentiell invasiv bezeichnet werden. Im Rahmen dieser Ausgabe werden invasive und potentiell invasive Pflanzenarten sowie deren Auswirkungen dargestellt.
Drüsiges Springkraut (Impatiens glandulifera) Herkunft: Himalaya Merkmale: Einjährige, bis zu 2,5 m hohe, rosa-lila blühende Pflanze. Stängel kahl, leicht durchscheinend. Blätter schmal, lanzettförmig, gezähnt. Früchte als Schleuderkapseln ausgebildet (schleudern explosionsartig Samen aus). 2.500 Samen pro Pflanze, diese bleiben viele Jahre keimfähig. Blütezeit: Juni bis zu den ersten Herbstfrösten. Gefahren: Die Bildung dichter Bestände führt zum Rückgang heimischer Arten; die Verjüngung von Bäumen und Sträuchern wird verhindert; Erosionsgefahr entlang von Gewässern durch Absterben oberirdischer Pflanzenteile im Herbst.
Beifuß-Ambrosia (Ambrosia artemisifolia), Ragweed Herkunft: Nordamerika Merkmale: Einjährige, bis zu 120 cm hohe, krautige Pflanze. Stängel stark verzweigt, behaart, rötlich. Blätter beidseitig grün, stark gefiedert. Traubenförmige Blütenstände mit kleinen, gelbgrünen Blüten. Bis zu 10.000 Samen pro Pflanze und Jahr; diese bleiben bis zu 40 Jahre keimfähig. Blütezeit: Juli bis Oktober Gefahren: Allergieauslösende Wirkung durch Pollen (Bronchitis mit Husten, Atemnot, Bindehautentzündung, Asthma; eine Pflanze kann bis zu 1 Milliarde Pollen produzieren.); Ertragseinbußen in der Landwirtschaft (z.B. bei Kürbis, Soja).
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Potentiell invasive Arten
Staudenknöteriche (Fallopia japonica und sachalinensis) Herkunft: Ostasien Merkmale: Mehrjährige, bis zu 3 m hohe Staude mit kleinen weißen Blüten. Die Blätter sind ledrig, breit-eiförmig zugespitzt, am Grund rechtwinkelig gestutzt oder leicht abgerundet. Die dichten Bestände bleiben unterirdisch (2–3 m) über ein Netz aus dichten Wurzeln miteinander in Verbindung Blütezeit: Juli bis Oktober Gefahren: Die Bildung von Reinbeständen führt zur Verdrängung heimischer Pflanzen- und Tierarten. Erosionsgefahr entlang von Gewässern durch Absterben der oberirdischen Pflanzenteile im Herbst. Massive Schäden an Gebäuden, Straßen, Böschungen.
Robinie (Robinia pseudoacacia) Herkunft: Nordamerika Merkmale: Raschwüchsiger, sommergrüner Baum bis zu 30 m, mit lockerer Krone. Rinde graubraun mit tiefen Längsrissen. Die Blätter sind gefiedert, Blüten weiß, wohlriechend, nektarreich und in Trauben hängend. Lange, starke Dornen an Stämmen und Ästen. Die Samen bleiben bis zu 30 Jahre keimfähig. Blütezeit: Mai bis Juni Gefahren: Die Bildung von Dominanzbeständen führt zum Rückgang heimischer Pflanzen- und Tierarten. Die Anreicherung des Bodens mit Stickstoff erwirkt eine Veränderung des Arteninventars. Rinde, Blätter und Samen sind giftig!
Goldruten (Solidago canadensis und gigantea) Herkunft: Nordamerika Merkmale: Mehrjährige, gelbblühende, bis 2,5 m hohe Stauden. Blätter schmal, lanzettförmig, bei der Kanadischen Goldrute unterseits dicht behaart. Stängel unverzweigt, schwach bis dicht kurzhaarig (Kanadische Goldrute); kahl, oft rötlich (Spätblühende Goldrute). Bildung dichter unterirdischer Wurzelsprossgeflechte. Bis zu 20.000 Flugsamen pro Pflanze. Blütezeit: Juli bis Oktober Gefahren: Die Bildung von Reinbeständen führt zum Rückgang heimischer Pflanzen- und Tierarten. Erosionsgefahr durch Absterben der oberirdischen Pflanzenteile im Herbst.
Topinambur (Helianthus tuberosus) Herkunft: Nord- und Mittelamerika Merkmale: Mehrjährige, krautige, bis zu 3 m hohe, wärmeliebende Pflanze mit kräftig gelben Blüten. Blätter eiförmig, gezähnt und rau. Wurzelknollen winterhart und essbar. Blütezeit: August bis November Gefahren: Die Bildung von Dominanzbeständen führt zum Rückgang heimischer Pflanzen- und Tierarten (rasches Höhenwachstum, Beschattung). Konkurrenzwirkung gegenüber landwirtschaftlichen Kulturen; Erosionsgefahr durch Absterben der Pflanze im Herbst.
Kermesbeeren (Phytolacca americana und acinosa) Herkunft: Nordamerika, Asien Merkmale: Mehrjährige, wärmeliebende, weiß blühende, krautige bis zu 3 m hohe Stauden. Blüten als stehende (Amerikanische Art) oder hängende (Asiatische Art) Trauben. Fruchtstände mit dunkelroten bis schwarzen Beeren. Blätter spitz eiförmig. Bilden Pfahlwurzel aus. Blütezeit: Juni bis August Probleme: Die Bildung von Dominanzbeständen führt zum Rückgang heimischer Pflanzen- und Tierarten. Beide Arten sind giftig!
Sommerflieder (Buddleja davidii) Herkunft: Mittel- und Ostasien Merkmale: Mehrjähriger, sommergrüner bis zu 5 m hoher Strauch. Blüten weiß oder hell- bis dunkelviolett. Blätter lang, zugespitzt, Unterseite silbrig und behaart. Bildet jährlich bis zu 20 Mio. Samen; diese bleiben viele Jahre keimfähig. Überflutungsresistent, winterhart (bis -20 °C). Blütezeit: Mai bis August Gefahren: Die Bildung dichter Bestände führt zum Rückgang heimischer Pflanzen- und Tierarten. Seite 23
Botanik
Die unendliche Wildwiese Gärtnermeister Georg Schnedl, als Sohn eines Berufsjägers mit der Jagd aufgewachsen und begeisteter Hundeführer (Weimaraner). Er ist Geschäftsführer der frohNatur Gartengestaltung Schnedl GmbH mit Sitz in Frohnleiten.
Heißester Juli des Jahrhunderts – Freunde ins Revier geschickt, einen auf die große Wiese, einen auf den Eschenschlag. Beim Zurückkommen kurzer Blick auf die bruchlosen Häupter und die obligatorische Frage: „Habt ihr was gesehen?“ – „Beim Ansitz nix, aber beim Runterfahren vier Rehe, ein Tier mit Kalb und zwei Hasen.“ Manchmal ist richtig was los auf der Forststraße. Grund genug, den modernen Waldweg als Äsungsplatz genauer unter die Lupe zu nehmen. Nicht erst seit Paula und Co. zieht sich ein dichtes Netz von Forststraßen durch den steirischen Wald. Dieses ökologisch nicht immer erwünschte, aber für Forstbetriebe notwendige Wegenetz bietet auch dem Jäger die Möglichkeit, leicht erreichbare, endlos lange Wildäsungsflächen zu schaffen bzw. das ohnehin reichlich vorhandene Grün äsungsmäßig attraktiver zu gestalten. Während oft die Anlage von Wildwiesen und -äckern von den Grundbesitzern nicht gewünscht wird, freuen sich fast alle Forstbesitzer über eine entsprechende Pflege ihres Rückenetzes, profitieren sie doch auch von der leichteren Nutzung der Wege und Umkehrmöglichkeiten. Ein weiterer großer Vorteil ist die leichte Erreichbarkeit für Pflegemaßnahmen und dass Zustandskontrollen praktisch im Vorbeifahren erledigt werden können. Aus jagdtechnischer Sicht schließlich sind diese Äsungsflächen wohl beinahe als das Optimum anzusehen; besonders Rehe schätzen den nahen, sicheren Einstand und sind auch tagsüber häufig bei der Äsungsaufnahme zu beobachten. Durch den häufigen Wechsel der Licht-, Wasser- und Bodenverhältnisse auf Forststraßen bildet sich eine besonders artenreiche Krautflora aus, ein wahres „Tischlein, deck dich“ für Rehe. Rotwild wieder reagiert sehr empfindlich auf punktuellen Jagddruck und wird sich deshalb in Revieren, in denen eine hohe Abschusszahl gefordert wird, nach dem einen oder anderen „Klescher“ auf großen Wiesen kaum mehr bei Schusslicht zeigen; auf Forststraßen dagegen kann das Rotwild den „gefährlichen Punkten“ ausweichen und ist bei entsprechend flexiblen Reviereinrichtungen immer noch sicht- und jagdbar (mit dem großen Vorteil, dass es im Wald üblicherweise weniger „Zeugen“ gibt als auf einer großen Freifläche). Besonders am Morgen nutzt das Rotwild gerne die Forststraßen zum Zurückbummeln von den Nachtäsungsflächen zum Tageseinstand. Wichtig ist, dass – besonders im Bereich von Tageseinständen – genügend jagdlich nicht genutzte Äsungsflächen verbleiben.
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Anlage und Pflege: Neue Forststraßen stellen in der Regel eine für Pflanzen recht lebensfeindliche Umgebung dar, die gezielte Aus-
bringung von Pionierpflanzensaatgut kann aber wesentlich zur raschen Begrünung beitragen. Die Ausbringung von Äsungspflanzen im Forststraßenbereich erfolgt dabei üblicherweise über Saatgut, denn Auspflanzungen sind teuer, umständlich und erfordern viel zu viel Pflege. Die Beschaffenheit des Saatguts: Ausgebracht werden heimische Arten, der Kräuteranteil in einer Mischung sollte etwa 50 bis 60% betragen (Zum Vergleich: Grünlandsaatgut hat einen Kräuteranteil von 15 bis 20%.). Bei der Ansaat auf neuen Forststraßen handelt es sich um eine sogenannte Initialbegrünung – das heißt, es wird ein möglichst breites Spektrum an Arten ausgebracht, aus deren Fülle sich die erfolgreichsten herauskristallisieren und bestandbildend werden können. Der beste Weg, zu einer Begrünung zu kommen, wäre natürlich über selbst geerntetes, standorttypisches Saatgut; aus Zeitgründen werden aber die meisten von uns zu fertigen Produkten greifen müssen. Am besten ist es dabei, handelsübliches Renaturierungssaatgut so lange mit Kräutersamen zu vermengen, bis der gewünschte Kräuteranteil von 50 bis 60% erreicht wird. Es ist noch einmal zu betonen, dass Hochleistungsgrünlandsaatgut aus ökologischen Gründen im Wald nichts verloren hat und sich auch nur sehr schwer etablieren kann. Außerdem sind in Grünlandmischungen oft nichtheimische Arten in großer Zahl vertreten, und die Jägerschaft sollte sich nicht an der Verbreitung von Neophyten beteiligen (z.B. sind Lupinen entgegen der landläufigen Meinung bei uns nicht heimisch und auch als Äsungspflanze weitgehend wertlos). Die Ausbringung des Saatguts sollte breitwürfig mit der Hand erfolgen. Das Saatgut wird vor Ort noch einmal kräftig durchgemischt (es kann z.B. durch Vibrationen im Auto zu Entmischungen kommen) und dann am besten in einer Schlechtwetterperiode (kein Starkregen!) ausgebracht. Leichtes Einrechen mit einem Eisenrechen schützt das Saatgut vor Vogelfraß und Austrocknung. Wichtig ist, dass die Fahrspuren nicht begrünt werden, da diese sonst sehr rutschig werden können.
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Eventuelle Nachpflegemaßnahmen sind: - Bei entsprechenden technischen Möglichkeiten ev. Gießen - Frühzeitige Entfernung von invasiven Neophyten (Goldrute und Springkraut) - Erstmalige Mahd nach Bedarf, frühestens nach vier Monaten Die Pflege bestehender Grünstreifen und die Aufwertung vergraster Bestände Grundsätzlich sollten begrünte Wegränder mindestens einmal im Jahr geschlegelt oder noch besser gemäht werden. Weil wir neben der Gewinnung von Äsungsflächen mit begrünten Wegrändern auch einen ökologischen Beitrag leisten möchten, sollte das Mähen oder Schlegeln nicht zu früh erfolgen; gerne werden Wegränder von bodenbrütenden Vögeln sowie von einer Vielzahl von Insekten als Kinderstube benutzt – da möchten wir nicht stören. Mähen hat den großen Vorteil, dass besonders bei stark graslastigen Beständen das Mähen mit anschließendem Entfernen des Mähguts zu einer Abmagerung des Bodens beitragen kann und sich Kräuter wieder leichter etablieren können.
Foto: Soru Epotok_fotolia
Die Ausbringung von mineralischen Düngern im Wald ist als äußerst problematisch einzustufen und sollte daher die absolute Ausnahme bilden – grundsätzlich sollte Wildbret so „bio“ wie nur irgendwie möglich erzeugt werden.
Fazit: Begrünte Forststraßen stellen eine äußerst beliebte, ökologisch wertvolle Äsungsfläche dar und sind mit überschaubarem Aufwand jagdlich in Schuss zu halten. Mit der sinnvollen Bewirtschaftung von Forststraßenrändern und Rückegassen können wir für alle Schalenwildarten, für Hasen und Federwild eine wesentliche Biotopverbesserung erreichen, ohne dafür zusätzliche Flächen anpachten zu müssen. Anders als bei Wildäckern kommt es dadurch zu keiner erhöhten Konzentration von Wild auf kleinem Raum, das heißt, es bleibt auch der Schadensdruck auf Wald und landwirtschaftliche Flächen geringer. Nicht zuletzt haben wir die Möglichkeit, mit der sinnvollen Begrünung von Wegesrändern einen wichtigen Beitrag zum Artenschutz zu leisten und so in der naturinteressierten Bevölkerung ein positives Bild von Jägern und Jagd zu zeichnen.
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Stiller Einwanderer
Veronika Grünschachner-Berger
Der Goldschakal ist auf dem Weg I
n Europa ist Vieles in Bewegung: Tier- und Pflanzenarten verschwinden, andere breiten sich aus. Es ist heutzutage nicht leicht, halbwegs aktuelle Verbreitungskarten zu zeichnen. Noch dazu, wenn man bei vielen Arten gar nicht so schnell merkt, ob sie schon verschwunden oder bereits angekommen sind. Eine dieser heimlichen Ausbreitungsarten ist der Goldschakal. Er wird erst in den jüngsten Auflagen der Bücher über europäische Wildarten erwähnt. Auch ins steirische Jagdgesetz hat er mittlerweile Einzug gefunden als Wildart ohne Schusszeit. Deshalb ist es nun Zeit, sich mit dem hundeartigen Räuber zu befassen. Daher hier Antworten auf einige Fragen zu den Grundlagen: Wie schnell kommt er und wo ist er schon? Das ursprüngliche Verbreitungsgebiet des Goldschakals liegt in Afrika, Asien und auf der Arabischen Halbinsel. Von dort aus begann die Expansion nach Europa über die Balkanstaaten, insbesondere in Bulgarien. Obwohl der Goldschakal auf der Roten Liste der IUCN angeführt ist, wird der Entwicklungstrend derzeit als „steigend“ angegeben. In Bulgarien gab es allerdings bis zu den 1960er Jahren starke Rückgänge durch Bejagung und Vergiftung. Nach einer Unterschutzstellung erholten sich die Bestände wieder und begannen zu expandieren. Eine Schätzung gibt nun die dortige Population mit über 10.000 Tieren an. Mittlerweile hat der Goldschakal auch Mitteleuropa erreicht. Sein Status wird hier derzeit als „nicht sesshaft“ angegeben. In Österreich wurde 1987 der erste Goldschakal in der Steiermark erlegt, 2007 wurde der erste Reproduktionsnachweis bestätigt. Nachweise gibt es auch in der Schweiz, Italien und Deutschland.
Seite 26
Woran erkennt man einen Goldschakal? Der „goldene Hund“ ist eigentlich mit dem Wolf enger verwandt als mit dem Fuchs. Angaben über die Maße des Goldschakals variieren in verschiedenen Quellen etwas. Der Schakal ist 75 bis 105 cm lang und hat eine relativ kurze Lunte mit 20 bis 30 cm. Die Schulterhöhe
wird mit 35 bis 50 cm recht variabel angegeben (der Fuchs hat im Vergleich 35 bis 40 cm). Das Körpergewicht von 6 bis 10 kg entspricht ungefähr dem eines starken Fuchses, kann aber auch bis zu 15 kg erreichen. Die Deckenfarbe variiert zwischen Goldgelb, Rot oder Grau. Häufig zieht sich eine dunkle Schabracke vom Hinterkopf bis zur Schwanzspitze. Im Freiland gibt es also nicht viel genauere Anhaltspunkte für das Erscheinungsbild als „hochbeiniger fuchsartiger Hund mit relativ kurzer Lunte“. Aber auch die indirekten Nachweise sind in der Praxis nicht leicht von denen des Fuchses zu unterscheiden. Die Trittsiegel entsprechen ungefähr denen eines großen Fuchses. Ein besonderes Erkennungsmerkmal des Goldschakals sind die zusammengewachsenen mittleren Zehenballen im hinteren Drittel. Allerdings muss dieses Merkmal nicht unbedingt vorhanden sein. Auch in freier Wildbahn sind solche Details oft nicht leicht erkennbar. Daher sollte man neben den Trittsiegeln auch einen Blick auf die Schrittlänge werfen, die beim eher höheren Goldschakal größer sein sollte als die des Fuchses. Ein einwandfreies Auseinanderhalten von indirekten Nachweisen wird in der Praxis jedenfalls nicht leicht sein. Bevorzugte Lebensräume? Goldschakale sind sehr tolerant gegenüber Trockenheit, sie kommen sogar in der Sahelzone vor. Afrikanische Lebensräume werden als halbwüstenartige Savannen – sogar ansteigend bis zu einer Höhe von 3.800 m – beschrieben. Im indischen Subkontinent gibt es dagegen bewaldete, mit Mangroven bewachsene Lebensräume, aber auch landwirtschaftliche Flächen und halbstädtische Bereiche. Ein terrestrischer Lebensraum kann kaum umfassender sein! Für Europa werden eher Flüsse und gewässernahe Bereiche mit ausgedehnter Deckung als bevorzugte Lebensräume angegeben. Anscheinend werden allzu dichte große Waldgebiete eher gemieden, aber auch intensive Landwirtschaft ohne Deckung. Besonders schneereiche Gebiete sind ebenfalls als eher ungeeignet anzusehen. Derartige Bereiche dürften die Verbreitungsgrenzen vorgeben.
Foto: Jagdmuseum Schloss Stainz, KH. Wirnsberger
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Goldschakal, Fähe
Nahrung? Goldschakale sind grundsätzlich – den Füchsen vergleichbar – Allesfresser. Sie reihen sich als Räuber zwischen Wolf und Fuchs ein. Besonders wichtig sind Kleinsäuger, insbesondere Feld- und Waldmäuse. Beutetiere in der Größe eines Rehs stellen eher die Ausnahme dar. Je nach Erreichbarkeit variiert der Anteil an Aas, Insekten, aber auch an Früchten oder Getreide. In den Balkangebieten soll das illegale Ausbringen von Schlachtabfällen eine wichtige Nahrungsquelle darstellen. Diese Fähigkeit, neue Nahrungsquellen erschließen zu können, dürfte die Ausbreitung des Goldschakals begünstigt haben. Sozialleben und Fortpflanzung? Der Goldschakal hat seine Ranzzeit im Jänner und Februar. Für die Aufzucht der Jungen werden eigene Baue gegraben oder man verwendet solche von Fuchs oder Dachs. Nach ca. 60 Tagen werden drei bis sechs, aber auch bis zu 12 Junge gewölft. Diese werden noch zwei Monate gesäugt und sind ca. mit einem halben Jahr selbstständig. Geschlechtsreif werden die Jungtiere nach 10 Monaten. Goldschakale sind – ähnlich dem Wolf – sehr soziale Tiere mit einem ausgeprägten Familienverband.
Gibt es Feinde? Natürliche Feinde des Goldschakals sind größere Raubtiere. In Südosteuropa dürfte der Goldschakal von Wölfen besiedelte Gebiete meiden. Wieweit sie auch aktiv von Wölfen reduziert werden, ist schwer einschätzbar. Umgekehrt gibt es Hinweise darauf, dass Füchse Gebiete mit Goldschakalen eher meiden. Welche Auswirkungen Goldschakale wirklich auf lokale Fuchspopulationen haben, ist nicht abschätzbar. Grenzen der Verbreitung? Die Ausbreitungswelle des Goldschakals ist sicher noch nicht beendet. Unklar ist aber, wie intensiv er sich bei uns etablieren wird. Eine wichtige Voraussetzung ist sicher das Vorhandensein guter Nahrungsgrundlagen. Diese sind bei uns eher nicht in gleichem Maße gegeben wie in vielen Ländern des Balkans. Es bleibt daher abzuwarten und zu beobachten, welchen Einfluss dieser neue mittelgroße Räuber auf unser Ökosystem haben wird. In Österreich wurde wichtige Forschungsarbeit zum Goldschakal und zu seiner Verbreitung in Europa geleistet. Dr. Janosch Arnold erhielt dafür 2013 den „GranserForschungspreis für nachhaltige Jagd“ der BOKU Wien.
GoldschakalTrittsiegel
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Jagdhunderassen der vielseitige Jagdspezialist
Deutsch Drahthaar
Foto: Carola Schubbel
Reinhard Wernbacher
Der Deutsch Drahthaar (DD) ist ein vielseitiger Jagdgebrauchshund mit einem breiten Einsatzgebiet. In Deutschland, seinem Heimatland, ist er die Nummer eins, aber auch international sind seine erstaunlichen Qualitäten begehrt.
er Deutsch Drahthaar (DD) ist ein vielseitiger Jagdgebrauchshund mit einem breiten Einsatzgebiet. In Deutschland, seinem Heimatland, ist er die Nummer eins, aber auch international sind seine erstaunlichen Qualitäten begehrt.
D
in den verschiedensten Ländern erklären, wie z. B. den italienischen Vorstehhund Spinone Italiano (vermutlich einer der ältesten Vorstehhunde) oder den Französischen Rauhaarigen Vorstehhund (Korthals), Griffon d’arrêt à poil dur – Korthals.
Die Rasse entstand Ende des 19. Jahrhunderts. Doch der Urvater soll schon viele Jahrhunderte zuvor das Fundament für die erstklassigen jagdlichen Eigenschaften gelegt haben.
Durch gezielte Zucht waren Ende des 17. Jahrhunderts drei wesentliche Vorsteh- und Stöber-Hunde bekannt: der Strauffhärige Hühnerhund, der Wasser- oder Entenhund und der Stöberhund. Von einer Rassebezeichnung konnte allerdings noch keine Rede sein. Erst 1867 wurde die Grundlage für die heutige Zucht mit ihren Ansprüchen an den Deutsch Drahthaar geschaffen und in der Folge 1904 der Verein des Deutsch Drahthaar gegründet.
Der römische Politiker und Schreiber Lucius Flavius Arrianus (2. Jahrhundert. n. Chr.) berichtet in seinem Kynegetikus (Büchlein von der Jagd, das die Jagd der Kelten beschreibt) von einem hässlichen rauhaarigen Jagdhund der Gallier mit dem Namen „Hegusier“. Freilich, Beweise gibt es keine, doch aufgrund der großen Ähnlichkeit geht man davon aus, dass dies der Urvater der heutigen rauhaarigen Vorstehhunde ist. Das würde auch die vielen Übereinstimmungen der Vorstehhunde-Rassen Seite 28
Ziel der Züchtung war ein wesensfester, ausdauernder und robuster sowie leistungsfähiger Jagdgebrauchshund mit drahtigem Haar. Wesen und Leistung standen im Vordergrund und daraus entstand der Hundetyp. Durch
die Zuführung der Rauhaarigen Pudelpointer, Griffon Korthals, Deutsch Stichelhaar und zuletzt des Deutsch Kurzhaar entstand der vielseitige jagdliche Spezialist „Deutsch Drahthaar“. Die „harte“ Behaarung – mit einer dichten und wasserabweisenden Unterwolle und dem drahtartigen Deckhaar – soll die Haut bestmöglich vor Kälte, Nässe und Verletzungen schützen. Es gibt drei Farbvarianten: Braun mit oder ohne Abzeichen, Braunschimmel mit oder ohne Platten, Schwarzschimmel mit oder ohne Platten.
Foto: lens2010_fotolia
Foto: Carola Schubbel
Das Informationsmagazin für die steirischen Aufsichtsjäger
fähiger und wasserfester Helfer im Wasser wie auch zuverlässig und hochintelligent im Feld und Wald vor und nach dem Schuss. Einzig zur Baujagd eignet er sich nicht. Heute wird neben seinen guten Wesenseigenschaften auf die Leichtführigkeit in der Zucht besonderer Wert gelegt. Wurde er zu früheren Zeiten als unproblematischer im Zwinger zu haltender Jagdhund beschrieben, so weiß man heute durch ein besseres Tierschutzverständnis, dass jeder Hund durch sein angeborenes Rudelverhalten unter Alleinsein leidet.
Mit seiner Größe – Rüden sind bis zu 68 cm groß und ca. 44 kg schwer, Hündinnen bis zu 64 cm groß – und seinem muskulösen Körperbau ist der Deutsch Drahthaar ein Spezialist in allen Bereichen der Jagd, ein leistungs-
Durch seinen Mut, seine Nervenstärke, seine ausgeprägte Raub- und Schwarzwildschärfe und seine hohe Intelligenz sowie auch seine Eigenständigkeit ist er auch ein häufiger Begleiter bei Wildschweinjagden.
Foto: goldika_fotolia
Ein besonderes Merkmal dieser Rasse ist der harte lange Bart am breiten, kräftigen und tiefen Fang. Er verleiht dem Gesicht des DD einen energischen und selbstbewussten Ausdruck. Doch bei näherem Betrachten findet man unter den betonten Augenbrauen seinen treuherzigen Blick, mit dem er jedes Herz im Sturm erobert.
Seine Ausbildung braucht viel Geduld und Ausdauer, da der Raubart sich immer eine große Eigenständigkeit bewahrt. Schafft es Frauchen oder Herrchen, eine enge Bindung zum selbstbewussten Deutsch Drahthaar aufzubauen, wird er nicht nur zum perfekten und gehorsamen Jagdhund für Stöberarbeiten, Vorstehen, Aufscheuchen, Suchen und Apportieren, sondern ist auch ein treuer und äußerst verlässlicher Jagdkamerad und ein ruhiger, wachsamer und liebenswürdiger Familienhund.
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Verordnung für Jagdaufsichtsorgane Mit 7. Juli ist die lang erwartete Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Weiterbildungskurse für Jagdaufsichtsorgane in Kraft getreten. Es ist zu erwarten, dass die Steirische Landesjägerschaft nunmehr rasch die Weiterbildungskurse anbieten wird, da schon viele Kollegen, deren Prüfung mehr als 5 Jahre zurückliegt, darauf warten, damit sie dann mit der Kursbesuchsbestätigung bestellt und beeidet werden können.
Jahrgang 2015 49. Verordnung:
Ausgegeben am 06. Juli 2015 Weiterbildungskurse für Jagdaufsichtsorgane
49. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 2. Juli 2015 über Weiterbildungskurse für Jagdaufsichtsorgane Auf Grund des § 34 Abs. 10 des Steiermärkischen Jagdgesetzes 1986, LGBl. Nr. 23/1986, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 9/2015, wird verordnet: § 1 Gegenstand (1) Diese Verordnung regelt die Anmeldung zum Weiterbildungskurs für Jagdaufsichtsorgane, den Inhalt und Umfang des Kurses, die Ausstellung der Kursteilnahmebestätigung sowie die Höhe des Kursbeitrages. (2) Als Jagdaufsichtsorgane im Sinne dieser Verordnung gelten bestellte und beeidete Jagdaufsichtsorgane und zu bestellende Jagdaufsichtsorgane, deren steirische Aufsichtsjägerprüfung oder deren Ersatzprüfung gemäß § 34 Abs. 6 Jagdgesetz länger als 5 Jahre vom Zeitpunkt der beabsichtigten Bestellung zurückliegt. § 2 Anmeldung und Teilnahme am Weiterbildungskurs (1) Die Anmeldung zum Weiterbildungskurs hat bei den Bezirksjägermeistern zu erfolgen. Bei der Anmeldung ist neben der Bekanntgabe des Namens, des Geburtsdatums und des Hauptwohnsitzes eine Kopie des gültigen Dienstausweises (Zertifikates) bzw. des Zeugnisses gemäß § 1 Abs. 2 vorzulegen. Die jeweiligen Kurstermine werden auf den Anschlagtafeln der Kanzleien der Bezirksjägermeister und im Internet unter der Adresse www.jagd-stmk.at veröffentlicht. (2) Die Steirische Landesjägerschaft hat über die rechtlichen und fachlichen Inhalte des Kurses Kursunterlagen zu erstellen. Diese werden den Kursteilnehmerinnen/Kursteilnehmern bei Kursbeginn ausgehändigt. (3) Die am Kurs teilnehmenden Personen haben vor Beginn des Kurses den Kursbeitrag zu entrichten und ihre Identität nachzuweisen. § 3 Durchführung und Dauer des Weiterbildungskurses (1) Die Steirische Landesjägerschaft hat für die Durchführung des Kurses formlos geeignete rechts- und fachkundige Personen als Vortragende zu bestellen. (2) Die Dauer des Weiterbildungskurses darf vier Stunden nicht unterschreiten. § 4 Inhalte des Weiterbildungskurses Im Weiterbildungskurs sind folgende Inhalte zu vermitteln: 1. Befugnisse und Pflichten eines Jagdaufsichtsorganes, 2. wesentliche Inhalte des Steiermärkischen Jagdgesetzes und der dazu erlassenen Verordnungen sowie damit zusammenhängende wesentliche Bestimmungen des Tierschutz- und Naturschutzrechtes. Darüber hinaus können im Weiterbildungskurs Inhalte aus folgenden Themenbereichen angeboten werden: 1. Vermeidung von Wildschäden, 2. wildbiologisches und wildökologisches Fachwissen. § 5 Ausstellung der Kursteilnahmebestätigung für den Weiterbildungskurs Die Steirische Landesjägerschaft hat über die Teilnahme am Weiterbildungskurs eine Kursbestätigung auszustellen, die den Namen, das Geburtsdatum, den Hauptwohnsitz der Kursteilnehmerin/des Kursteilnehmers und das Datum des Kurses beinhaltet. § 6 Höhe des Kursbeitrages Der Kostenbeitrag einschließlich der Kursunterlagen für den Weiterbildungskurs darf höchstens 80 Euro betragen. Die Höhe des Kursbeitrages wird durch die Steirische Landesjägerschaft festgesetzt. § 7 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 7. Juli 2015, in Kraft.
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Für die Steiermärkische Landesregierung: Landeshauptmann Schützenhöfer
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erfahrungsbericht Gerhard Jesner Beruf: techn. Angestellter Familienstand: verheiratet jagdl. Tätigkeiten: Mitpächter einer Eigenjagd
Hermann Untersteiner Beruf: selbstständiger EFM Versicherungsmakler in Trofaiach, verheiratet, zwei Söhne, Jagdausgeher in der Gemeindejagd Traboch- Timmersdorf!
Aufsichtsjägerkurs und -prüfung 2015
Nach unserer 10-jährigen Jungjägerpraxis wollten wir bereits im Jahr 2014 die Ausbildung und die Prüfung zum steirischen Jagdschutzorgan (Aufsichtsjägerprüfung) absolvieren. Die angebotenen Standardkurse, die ja zumeist gemeinsam mit den Jungjägern durchgeführt werden, waren uns aus beruflichen Gründen durch den hohen Zeitaufwand (mehrmals die Woche, oft schon ab Oktober) nicht möglich. Dies veranlasste uns zu einer intensiveren Suche im Bekanntenkreis und im Internet nach einem komprimierten, auf die Aufsichtsjägerprüfung hin zugeschnittenen, Kurs.
die auch gleichzeitig als unsere Vortragenden fungierten, auch weitere erfahrene und motivierte Referenten für den Kurs gewonnen werden konnten.
Eher zufällig erfuhren wir über Umwege von Hanshelmut Helm, dass im Herbst 2014 ein Repetitorium für Aufsichtsjägeranwärter, die die Prüfung im Frühjahr 2014 nicht erfolgreich ablegen konnten, vom Steirischen Aufsichtsjägerverband (STAJV) organisiert und abgehalten wird.
Weiters ist sehr positiv anzumerken, dass alle Referenten auch außerhalb der Kurszeiten beinahe rund um die Uhr für uns erreichbar waren, um Fragen, Missverständnisse und Unklarheiten sofort zu beseitigen.
Bei diesem überaus interessanten Wiederholungskurs wurde von uns der Wunsch nach einem Intensivkurs für Aufsichtsjägeranwärter geboren und ausführlich diskutiert. Nach sofortiger, STAJV-interner, Diskussion wurde an uns ein sehr flexibles Angebot mit entsprechenden Rahmenbedingungen für eine derartige Ausbildung gelegt. Noch am selben Abend stand für uns fest, dass wir die Ausbildung der jeweiligen Fachgebiete im 2-Wochen-Rhythmus von Mitte Jänner bis Anfang Mai 2015 besuchen werden. Die Anforderungen vonseiten des STAJV an uns waren natürlich unsere mehrjährige Jagderfahrung, die wir mitbrachten, und die Bereitwilligkeit, die geforderten Inhalte im Selbststudium zu erlernen. Bei jedem Kurstermin ging es deshalb meist gleich ans Eingemachte; es wurde angeregt diskutiert und wir wurden abwechselnd zu den verschiedenen Fachgebieten intensiv befragt. Durch diese Vorgangsweise wurden natürlich unsere Wissenslücken beinhart und unmittelbar ans Tageslicht gefördert, und aus diesem Grund waren wir gezwungen, uns für den nächsten Kurstermin noch besser vorzubereiten. Für uns erfreulich war die Situation, dass neben den hochqualifizierten Autoren des Lehrbehelfs „Der Steirische Lehrprinz“,
Hervorzuheben ist neben dem kameradschaftlichen Verhalten zwischen den kompetenten Vortragenden und den Kursteilnehmern die äußerst praxisbezogene Aufsichtsjägerausbildung – bspw. die beinahe unzähligen, aber notwendigen „Pflanzerlrunden“ (Gehölzkunde) in der doch in Graz-Umgebung artenreicheren und weiter fortgeschrittenen Flora.
Genau durch diese Vorgangsweise der Referenten und Verantwortlichen war für uns klar, dass nur der STAJV einem Aufsichtsjäger helfend zur Seite stehen kann. Egal ob wir die Prüfung schaffen werden oder nicht, sind wir bereits während des Kurses dem STAJV beigetreten. Über die letzten Monate gut vorbereitet, haben wir uns 3 Tage vor der Aufsichtsjägerprüfung einer kursinternen Prüfungssimulation unterzogen, die uns den Stand unseres Wissens vor Augen führte und uns die notwendige Sicherheit für die Prüfung gab. Die beiden unterschiedlichen Prüfungskommissionen, die uns die Prüfung abnahmen, werden von uns als sehr ins Detail fragend, aber doch äußerst fair beurteilt. Wir würden uns wieder für diese Kursvariante des STAJV entscheiden und deshalb raten wir das auch allen, die die Aufsichtsjägerprüfung anstreben. Weidmannsheil!
Hermann Untersteiner, Trofaiach Dr. Gerhard Jesner, Seckau Seite 31
Brief an Vizekanzler Dr. Reinhard Mitterlehner:
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Vizekanzler Dr. Reinhard Mitterlehners Antwort:
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Verbandsgeschehen Weiße Fahne bei AJ-Prüfung beim Kurs des StAJV in Deutschfeistritz Der Externistenkurs für Aufsichtsjägerkandidaten der BG Graz/Graz-Umgebung des Steirischen Aufsichtsjäger-Verbandes hat am 15. Mai mit einer Vorprüfung geendet. Ein zusätzlicher Kandidat hat sich den Fragen der Vortragenden ebenfalls gestellt. Letzte Unsicherheiten wurden im Rahmen dieser Befragung beseitigt.
Hegeringschießen des Hegerings 14. In Greßenberg fand auch heuer wieder das alljährliche Hegeringschießen statt. Hegeringleiter Masser Robert konnte 25 begeisterte Schützinnen und Schützen begrüßen. Mit heißem Leberkäse und kalten Getränken sorgte Fam. Koch für das leibliche Wohl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Am Abend wurde beim Glashüttenwirt der Schützenkönig Thomas Kogler ausgiebig gefeiert. Ihm gelang auf einer Distanz von 200m ein 30 Ringe Treffer.
BG Graz und Graz-Umgebung: Bericht von der BG Graz und Graz-Umgebung Am Mittwoch, dem 1. April, hat im GH Hörmann in Deutschfeistritz ein Vortrag über die Abschussplanung für Rehwild und aktuelle Fragen zum neuen Jagdgesetz stattgefunden. Die Vortragenden LO Hanno Schüttmeier und Mag. Dr. Pflüger referierten in Anwesenheit mehrerer Juristen über diese Themen. Ein großes Aha-Erlebnis gab es beim Vortrag von LO Hanno Schüttmeier, der auf die richtige Abschussplanung und die negativen Auswirkungen falscher Abschüsse hinwies. Besonders das Nichterlegen von Kitzen führt unweigerlich zur Verschiebung in der Drittelparität. Außerdem gibt es zwischen erlegten Herbstkitzen und Jahrlingen bzw. Schmalrehen lediglich einen Gewichtsunterschied von 0,5 kg. Der Vortrag von Dr. Pflüger wurde sehr praxisnah gestaltet und viele Unklarheiten wurden durch gestellte Fragen beseitigt. Danke auch an Dr. Hubertus Prankh und Mag. Liepold für ihre konstruktiven Beiträge.
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Alle Kandidaten konnten dann vor der Prüfungskommission bei der in den Räumlichkeiten der Landesjägerschaft abgehaltenen Prüfung mit Erfolg bestehen. Mein Dank gebührt allen Vortragenden, die wieder außertourlich viel geleistet haben und unsere Prüflinge über den Normstundenplan hinaus perfekt für die schwierige Prüfung vorbereitet haben. Der Erfolg bestätigt unsere Kursplanung und praxisnahe Ausbildung. Unser Expertenteam an Vortragenden war ständig bemüht, die Kandidaten bestmöglich für die Prüfung vorzubereiten. Höhepunkte waren sicherlich die Kurse in der Waffenfachwerkstätte Dr. Siegert und die Exkursionen am Jagd- und Naturlehrpfad Dr. Pflüger. Außertourlich wurde noch von LO Hanno Schüttmeier ein Abschussplanintensivtag abgehalten. Einige Male wurden Pflanzenkunde-Runden gedreht. Es war in diesem Kurs besonders zu beobachten, dass sich die Teilnehmer gegenseitig zu Höchstleistungen angespornt haben, und ich bedanke mich für die tolle Teamarbeit und Freundschaft der Kursteilnehmer. Auch im kommenden Jahr wollen wir wieder einen Externistenkurs abhalten. Für die Referenten war es schön, dass die Teilnehmer schon mit einem Grundwissen zum Kurs gekommen sind, und so konnte viel intensiver gearbeitet werden. Nochmals herzliche Gratulation an alle frischgeprüften Aufsichtsjäger und ein herzliches Dankeschön an alle Referenten! Auskünfte über den kommenden Kurs erhalten alle Interessenten unter 0676/86640066 oder unter www. aufsichtsjaeger-steiermark.at.
Weiterbildung für steirische Aufsichtsjäger Raufußhühner und deren Lebensraumgestaltung Seminar und Exkursion am 27.Juni 2015 im Jagdmuseum Schloss Stainz Raufußhühner sind in der heutigen Zeit mehr denn je von einem geeigneten Lebensraum abhängig. Dieser kann nur durch wohlüberlegte Eingriffe artgerecht gestaltet werden. DDR.Veronika Grünschachner Berger und Ofö. Helmut Fladenhofer zählen zu den Vordenkern für die Raufußhuhn-Vorzeigereviere in der Weststeiermark. Am Vormittag des Seminartages im Jagdmuseum Schloss Stainz referierte zunächst die Wildbiologin Veronika Grünschachner-Berger über die wildbiologischen Aspekte unserer in der Steiermark vorkommenden Raufußhühner, wohlüberlegt natürlich auch über jene, die in der Öffentlichkeit weniger Beachtung finden, nämlich auch über die Lebensweise von Haselwild und Alpenschneehuhn. Sie zeigte in diesem Zusammenhang auch auf, wie sehr sich die Lebensräume durch den Eingriff von Menschen ändern. Aber nicht nur der Mensch nimmt Einfluss auf diese Lebensräume, auch das Klima beeinflusst durch Veränderungen in der Vegetation, vor
Foto: © Helm Hanshelmut
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allem in den Hochlagen, das Leben der Wildtiere. Ofö Helmut Fladenhofer zeigte an Hand von hervorragend ausgewählten Fotos Methoden und Wege wie man den Lebensraum vom Auerwild nachhaltig positiv gestalten kann und welche Möglichkeiten in der Forstwirtschaft gegeben sind um hier eine Population von Auerwild zu erhalten bzw. aufzubauen. Am Nachmittag konnten die Reviere der Meran`schen Forstverwaltung besichtigt werden, hier war Helmut Fladenhofer zu Hause, sprühte vor Begeisterung und konnte so das „Feuer“ für das Auerwild auch auf die interessierte Schar von Aufsichtsjägern übertragen.
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Verbandsgeschehen Buchtipps: 1. Wilder Frühschoppen in Hartberg ISBN 978-3-7020-1551-0 Wolfram Martin DURCH´S JAGERISCHE JAHR … Revier & Hege im Jahreslauf 172 Seiten, zahlreiche Abbildungen, 22 x 24 cm, Hardcover Preis: € 24,90
Am 15. August veranstaltete die Bezirksgruppe Hartberg-Fürstenfeld in der Festhalle Ebersdorf bei Hartberg einen „Wilden Frühschoppen“. Es wurden Spezialitäten vom Wild , wie Wildgulasch, Wildwürste und Kistenfleisch angeboten. Für Unterhaltung sorgten die „Mühlbroatla“, ein Schiesskino, Specksteinschnitzen für Kinder und eine Tombola.Herzliche Gratulation dem Obmann Hermann Pichler und seinem Team für die perfekt organisierte, gut besuchte Veranstaltung. Häufig wurde von den Gästen der Wunsch nach einer weiteren derartigen Veranstaltung geäußert.
Was tut sich im Jahreslauf in den Wäldern der deutschen Mittelgebirge? Nicht nur um Jagd und Hege geht es in diesem Buch. Der Autor möchte dem Leser in Text und über 200 Bildern das ganze Naturgeschehen vor Augen führen: Monat für Monat werden einige besonders typische Blumen, Sträucher, Pilze und Bäume vorgestellt, neben den Wildtieren auch besondere Vögel und Insekten portraitiert. Wettersprüche und Bauernregeln runden die Texte ebenso ab wie dem jeweiligen Monat zugeordnete Jagderzählungen. Der Autor: Wolfram Martin lebt im Rothaargebirge in Nordrhein-Westfalen und hat im Leopold Stocker Verlag bereits drei Jagdbücher veröffentlicht. Das Organisationsteam der Bezirksgruppe Hartberg leistete hervorragende Arbeit.
SBN 978-3-7020-1546-6 Philipp Meran WINTERFUCHS UND SCHNEPFENSTRICH … meine Heimat ist die Jagd! 160 Seiten, zahlreiche farbige Abbildungen, 15 x 23 cm, Hardcover Preis: € 19,90 Mit mehr als 20 Büchern ist Philipp Graf Meran der meistgelesene deutschsprachige Jagdschriftsteller der letzten Jahrzehnte. Wie immer verwebt der Autor Jagd, Naturbeobachtung, Familiengeschichte und zeitkritische Betrachtungen in einzigartiger Weise. Die Jagd auf den großen Gütern in Ungarn, die Flucht vor den Kommunisten und der Neuanfang in Österreich, das Leben seines Bruders Feri, der als „white hunter“ Jahrzehnte in Afrika verbrachte, aber auch neue Jagderlebnisse rund um Schnepfe, Bock, Fuchs und Hirsch sind die Themen dieses Erzählbandes.
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V. l. n. r.: Reinhard Wernbacher, Ing. Hanshelmut Helm, Dr. Bernhard Grillitsch, Andrea Deutschmann und Erich Bscheider
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Siegi Edlinger im Kreise seiner Jagdfreunde mit der ihm überreichten Schützenscheibe, gemalt von der Künstlerin Johanna Helm.
Siegfried Edlinger ist 60 Gleich zweifachen Grund zum Feiern hatte unser Schriftführer Siegfried Edlinger. Einerseits konnte er seinen 60. Geburtstag feiern und andererseits ging er als Autobahnmeister in den Ruhestand. Aus diesem Anlass lud er als Obmann der Jagdgesellschaft Deutschfeistritz seine Jagdfreunde zu einem gemütlichen Beisammensein in die Buschenschank Hörgasbauer, wo gut gespeist, getrunken und angeregt diskutiert wurde. Wir wünschen Dir, lieber Siegi, für die Zukunft alles erdenklich Gute, genieße Deinen Ruhestand und recht viel Weidmannsheil.
Der neu gewählte Bezirksgruppenobmann bei seiner Ansprache.
Bezirksgruppe Leibnitz gegründet Am 20.08.2015 fand im Gasthaus Wurzingerhof der Familie Trummer in Wildon die Gründungsversammlung der Bezirksgruppe Leibnitz statt. Nach einer Begrüßungsansprache des geschäftsführenden LO-Stv Ing. Hanshelmut Helm wurde vom Wahlleiter RA Dr. Bernhard Grillitsch die Wahl durchgeführt. Folgender Bezirksvorstand wurde einstimmig gewählt: Bezirksobmann: Werner Leitner Bezirksobmann-Stellvertreter: OAR Alois Wallner Schriftführer: Josef Vucak Kassier: Horst Brunner Rechnungsprüfer: Ing. Christian Hopf und Manfred Fürnschuß Im Anschluss daran berichtete der neu gewählte Bezirksobmann über die bisherigen Aktivitäten von Mitgliedern im Bezirk Leibnitz für den Aufsichtsjäger-Verband, wie z.B. zwei durchgeführten Aufsichtsjäger-Kursen, die beide die „weiße Fahne“ hissen konnten und einigen weiteren Veranstaltungen. In nächster Zeit plant die Bezirksgruppe folgende Veranstaltungen: Einen Vortragsabend über aktuelle Änderungen im Jagdrecht, einen Vortrag über die Erkennung von Wildschäden und eine praktische Einführung in die Altersschätzung mittels der Zahnschliffmethode nach Mitchell. Mit einer angeregten Diskussion endete die Versammlung. Wir gratulieren den Vorstandmitgliedern zur Wahl und wünschen Ihnen für ihre Tätigkeit alles Gute. Seite 39
Verbandsgeschehen Die Steirischen Aufsichtsjäger waren auf der Fachmesse für Jagd Auch heuer wieder hatte der Steirische Aufsichtsjägerverband einen Stand auf der „Fachmesse für Jagd, Fischerei und Natur“ in Graz. Die Steirischen Aufsichtsjäger freuten sich über die zahlreichen Besucher, die die Gelegenheit nutzten, Fachinformationen rund um die Jagd einzuholen. Auch einige bekannte Persönlichkeiten gaben sich ein Stelldichein. V.l.n.r.: Reinhard Wernbacher, Landesrat Johann Seitinger, Dr. Bruno Pflüger und Ing. Hanshelmut Helm
Fachlicher Austausch unter unseren Besuchern.
Gut gelaunte Gäste unseres Messsestandes
v.l.n.r.: Ing. Hanshelmut Helm, DI Christian Matitz, Kärntner Jagdaufseher-Verband, Dr. Bruno Pflüger, Präsident Franz Graf Meran, Mag. Karlheinz Wirnsberger.
Gerhard Emerschitz von“ Weidwerk mit Zukunft“, Gerhard Gruber, RUAG-Waffen, Mag. Karlheinz Wirnsberger.
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Landesjägermeister DI Heinz Gach im Gespräch mit Reinhard Wernbacher und Dr. Bruno Pflüger
Landesforstdirektor DI Michael Luidold und Dr. Bruno Pflüger
Verbandsgeschehen BEZIRKSGRUPPE HARTBERG-FÜRSTENFELD Vorbereitungskurs für die Aufsichtsjägerprüfung
Wiederholungsseminar für gescheiterte Aufsichtsjägerprüfungskandidaten
Die Bezirksgruppe Hartberg-Fürstenfeld des Steirischen AufsichtsjägerVerbandes veranstaltet einen Vorbereitungskurs für die Aufsichtsjägerprüfung 2016. Kursbeginn ist am 16. Jänner 2016.
Der Steirische Aufsichtsjäger-Verband veranstaltet auch in diesem Jahr wieder ein Wiederholungsseminar für jene Kandidaten, die im Frühjahr die Prüfung nicht bestanden haben und im Herbst bei der Wiederholungsprüfung antreten wollen.
Die Kurse finden jeweils samstags und sonntags in der Buschenschank Bergstadl in Bad Waltersdorf statt. Der Kurs beinhaltet eine theoretische und praxisnahe Ausbildung mit Reviergängen durch qualifizierte Vortragende. Zum Abschluss des Kurses wird am 7. und 8. Mai 2016 die Möglichkeit geboten, im Rahmen eines Repetitoriums mit den Vortragenden den Stoff zu wiederholen, um das Erlernte zu festigen und das Wissen zu überprüfen. Die Prüfung findet dann Mitte Mai in Graz statt. Die Kursgebühr inklusive Kursunterlagen beträgt 970,– €, wobei bei der Anmeldung eine Anzahlung von 470,– € zu leisten ist. Da die Teilnehmerzahl mit 15 begrenzt ist, wird empfohlen, sich rasch anzumelden. Sie können das Anmeldeformular von unserer Homepage: aufsichtsjaeger-steiermark.at herunterladen. Auskünfte erteilen der Obmann Hermann Pichler, 0664/5106000, Mail: obmann.hf@aufsichtsjaeger-steiermark.at und die Kursleiterin Petra Schweighofer, Tel.: 0664/5044332, Mail: bezirksgruppe.hf@aufsichtsjaeger-steiermark.at
Wir werden alle Themenbereiche durchnehmen, auf spezielle Fragen eingehen und diese erörtern. Ebenso ist eine Wiederholung der Pflanzenkunde möglich, wenngleich man an einem Tag diese nicht mehr zur Gänze erlernen kann. Die Kosten für dieses eintägige Seminar betragen 50,00 Euro pro Teilnehmer. Anmeldungen bitte an hanshelmut.helm@gmail.com oder unter 0676/86640066. Das Seminar wird am 3. Oktober stattfinden. Das Seminar wird wahrscheinlich im Raum Graz bzw. Stainz abgehalten werden.
kleinanzeigen BEZIRKSGRUPPE LEIBNITZ Aufsichtsjägerkurs 2016 Die Bezirksgruppe Leibnitz veranstaltet 2016 einen Aufsichtsjägerkurs in Blockform im Schloß Laubegg, 8413 Ragnitz. Teilnehmerlimit: Mindestens 12 Teilnehmer/innen maximal 18 Teilnehmer/innen. Kurszeiten: Hauptblock: 08.01.2016 bis 17.01.2016, 9:00 Uhr bis 18:30 Uhr Nebenblock 1: 06.02.2016 und 07.02..2016, 9:00 Uhr bis 18:30 Uhr Nebenblock 2: 27.02.2016 und 28.02.2016, 9:00 Uhr bis 18:30 Uhr Nebenblock 3: 19.03.2016 bis 20.03.2015, 9:00 Uhr bis 18:30 Uhr Repetitorium: 06.05.2016 bis 08.05.2016, 9:00 Uhr bis 18:30 Uhr Sowie eventuell weitere notwendige Einheiten. Kursbeitrag: € 1.390.- (inkl. Lehrunterlagen „Der Steirische Lehrprinz“, Prüfungsfragenkatalog, praktische Ausbildung im Revier, forstbotanische Ausbildung, Jagdhundepräsentation, Falkenpräsentation, Schießausbildung mit Faustfeuerwaffe inkl. Standgebühren, Munition und Leihwaffen, Stille Jagd, Praktikumsverpflegung). Für Mitglieder des Steirischen Aufsichtsjäger-Verbandes ist der Kursbeitrag um € 100 reduziert. Das Anmeldeformular kann von der Homepage: aufsichtsjaeger-steiermark.at heruntergeladen werden. Auskünfte: Kursleiter Werner Ch. Leitner, A-8410 Wildon, Alte Reichsstrasse 29, Mobil: 0664/5056096, E-Mail: styrianfalcons@a1.net.
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leserbrief Sehr geehrter Herr Pflüger! Die Einladung zum Kommentar Ihres Artikels im „Steirischen Aufsichtsjäger“ will ich gerne annehmen. Zuerst zum Fuchs: Es ist der Öffentlichkeit wie auch ethisch anspruchsvollen Jägern gegenüber nicht mehr vertretbar, dass Tiere einer Art, eben Füchse, in großer Zahl mit dem alleinigen Ziel, in der Folge vielleicht selbst etwas mehr Niederwild erlegen zu können, getötet werden. Selbst wenn es funktioniert, kann man dies nicht mehr als Hege, sondern nur als extensive Nutzwildproduktion bezeichnen, die nicht einer naturnahen nachhaltigen Jagd entspricht. Sinnvoll sehe ich bei der Fuchsbejagung trotzdem nicht die völlige Schonung, sondern die Vorgabe einer Schonzeit, zumindest über die Zeit der Welpenaufzucht oder besser noch für die Zeit, in der der Balg nicht verwertbar ist, sowie ein Verbot der Baujagd und eine Verpflichtung zur Nutzung des Balges erlegter Füchse. Es soll kein Tier aus freier Wildbahn nur für die Mülltonne erlegt werden, sondern ein jedes sinnvoll verwertet werden. Eine maßvolle Bejagung des Fuchses kann Vermehrungsspitzen in günstigen Jahren abfangen und den Bestand frei von ihn sonst regulierenden Seuchen halten.
Viele Erkrankungen des Fuchses sind ja leider auch für Mensch und Hund gefährlich. Ähnlich beim Schwarzwild: Die starke Vermehrung war für nicht wenige Jäger ein willkommener Anlass, alle ethischen Gesichtspunkte über Bord zu werfen und in den totalen Krieg einzutreten. Man hört zu oft von Stücken, von denen beim Aufbrechen dem Jäger die Milch entgegenrinnt. In Gebieten mit hohem Schwarzwildaufkommen fallen auch in mondlosen Nächten mit bedecktem Himmel nicht wenige Schüsse. Und wenn man den Sitz der Treffer nach einem Sauriegler betrachtet, möchte man manchem Schützen nicht gratulieren, sondern ihn ohrfeigen. Bei den Sauen gehören die zulässigen Jagdpraktiken strenger definiert, kontrolliert und Verstöße sanktioniert. Ein striktes Nachtjagdverbot außerhalb der Tage um den Vollmond würde schon viel helfen. Eine Schonzeit von Februar bis Mai würde die Jahresstrecke wahrscheinlich nicht verringern, sondern durch das rasch vertrauter werdende und damit leichter bejagbare Wild eher erhöhen. Die heute gängige Bestimmung zur selektiven Schonung führender Bachen ist leider eine sehr unzuverlässige Regelung.
Mit Waidmannsheil, Robert Hruby
Werden Sie Mitglied im Steirischen Aufsichtsjäger-Verband
Sind Sie an Informations-, Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Jäger/Jägerinnen in relevanten und aktuellen jagdlichen Fragen interessiert?
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Dann sind Sie bei uns richtig! Wir sind eine unabhängige Interessenvertretung für Aufsichtsjägerinnen und Aufsichtsjäger. Wir bieten unseren Mitgliedern kostenlose Auskünfte in rechtlichen und jagdlichen Fragen durch unser Kompetenzzentrum, eine Versicherung für beeidete Jagdschutzorgane und vieles mehr. Auch sind jede Jägerin und jeder Jäger herzlichst als außerordentliche Mitglieder willkommen. Seite 44
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BEITRITTSERKLÄRUNG zum Steirischen Aufsichtsjägerverband StAJV
Beitrittserklärung bitte einsenden an: E-Mail: info@aufsichtsjaeger-steiermark.at Fax: 0316 2311236677 Post: nebenstehende Adresse
Steirischer Aufsichtsjägerverband Technologiepark 2 A-8510 Stainz
Auskünfte: www.aufsichtsjaeger-steiermark.at Einzahlung der Mitgliedsbeiträge in der Höhe von derzeit Euro 22.- pro Jahr auf Konto: Steirischer Aufsichtsjägerverband Raiffeisenbank Region Gleisdorf IBAN: AT92 3810 3000 0500 7935
Familienname Titel Vorname Geburtsdatum Anschrift PLZ Ort Bezirk Telefon Mobil E-Mail Beruf
Ich erkläre hiermit meinen Beitritt zum Steirischen Aufsichtsjäger - Verband (StAJV) mit Wirkung vom u.a. Datum als n ordentliches n außerordentliches n unterstützendes Mitglied und anerkenne die Vereinsstatuten sowie die Nutzung meiner persönlichen Daten für Vereinszwecke.
(Datum) (Unterschrift)
Zutreffendes bitte ankreuzen: n Berufsjäger n Aufsichtsjäger n beeidet n nicht beeidet n Aufsichtsjäger-Kandidat n Jäger O Nichtjäger n unterrichtender Lehrprinz n Eigenjagdbesitzer n Jagdhundeführer n Jagdpächter n Jagdobmann n Ausgehschein n Mitglied Berg- und Naturwacht
Als ordentliches Mitglied können nur Berufsjäger und Aufsichtsjäger beitreten. Der Mitgliedsbeitrag wird am Beginn des jeweiligen Jahres vom Landesvorstand beschlossen werden.
n Jagdfunktionär:
Abbuchungsauftrag für Mitgliedsbeitrag: Bank IBAN BIC Datum Unterschrift
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Positionspapier II
StAJV-Mitgliedschaft – Vorteile gezielt für Aufsichtsjäger
Die Mitgliedschaft beim StAJV ist für alle steirischen Aufsichtsjäger gewünscht. Eine gleichzeitige Mitgliedschaft oder eine Funktion bei einem der anderen jagdlichen Vereine ist für jedes Mitglied des StAJV möglich und ausdrücklich willkommen. Der StAJV vertritt und fördert seine Mitglieder, speziell die in der Praxis tätigen steirischen Aufsichtsjäger. Eine Mitgliedschaft im StAJV hat für einen steirischen Aufsichtsjäger folgende Vorteile: • Vertretung der speziellen Interessen der steirischen Aufsichtsjäger als öffentlich tätiges Wachorgan und geprüfter Kompetenzträger • Hilfe und Vertretung in Haftungs- und Streitfällen, die sich aus der Ausübung des Aufsichtsjägerdienstes ergeben, durch jagdlich vertraute Experten • Informations-, Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten sowohl als Prüfungsvorbereitung als auch für Aufsichtsjäger in relevanten und aktuellen jagdlichen Fragen • Aufwertungsmöglichkeit durch weitere Beeidigungen als Wachorgane und eine sich daraus ergebende breitere gesetzliche Basis für den Dienst als Naturexperte (zu Berg- und Naturwächter, Fischereiaufseher, …)
• Vorteile bei Einkäufen und Beschaffungen
• Einfacher Zugang zu Informationen und fachlichem Insiderwissen durch Zeitung, Website, Informationsschreiben, Veranstaltungen usw.
• Erkennungszeichen als Aufsichtsjäger
Der StAJV verschafft den steirischen Aufsichtsjägern eine hohe öffentliche Anerkennung als Experten und unterstützt sie in der Erfüllung ihrer täglichen Tätigkeit als Wachorgan.
Nach dem Motto: Aus der Praxis, mit dem Besten aus der Theorie für die Aufsichtsjägerpraxis.
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für Körper, Geist und Seele.
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