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Livestreams und kein ende

Das kaum mehr nachvollziehbare Auf und Ab der Politik lässt noch immer keine Chance auf öffentliche Konzerte – so müssen Musikliebhaber*innen weiterhin auf Streaming-Dienste ausweichen, wenn ihr Gehör nicht gänzlich entwöhnt werden möchte. Und: weil vieles erst kurzfristig publiziert wird, sollte man/frau häufiger auf die jeweiligen Homepages schauen, um nichts Wesentliches zu verpassen. Ein paar Ideen:

So empfiehlt es sich auch für die Oper Frankfurt, immer wieder einen Blick auf die Homepage zu werfen, da die vielen Streamings oft erst kurzfristig ins Netz gestellt werden. Meist freitags bzw. samstags gibt es wechselnde kleine Konzerte, Liederabende, Workshops. Für einige dieser Events ist sogar vorherige Anmeldung erforderlich, da die Teilnahme gelegentlich begrenzt ist. Andere, wie die »Oper to go«, sind frei auf Youtube nachzuerleben. Für Ende April und Mai sind (wieder einmal) leibhaftige Wiederaufnahmen bzw. Premieren avisiert. Beispielsweise die Kombination der Opera buffa »Der Zar läßt sich fotografieren« von Kurt Weill mit »Die Kluge« von Carl Orff. »Orlando« von Georg Friedrich Händel und der »Siegfried« von Richard Wagner. Wir drücken die Daumen! https://oper-frankfurt.de/de/mediathek und https://oper-frankfurt.de/de/ spielplan

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Das hr-Sinfonieorchester geht ähnliche Wege und stellt alle bisher realisierten »Geisterkonzerte« zum Nachhören ins Netz, sollte der eine oder andere Livestream verpasst worden sein. So gibt es auf diese Weise durchaus Raritäten nachzuerleben wie eine Sinfonie des vergessenen Klassikers Josef Martin Kraus, eine Komposition des Finnen Jukka Tiensuu (Konzert für Sheng – wer kennt denn so was? – und Orchester), oder »Voice of the Ocean«, ein Werk für Orgel und Orchester des lettischen Komponisten Eriks Esenvalds mit der phänomenalen Iveta Apkalna an der Orgel des Funkhauses. Auch für diese oft erst kurzfristig anberaumten Konzerte empfiehlt sich der Blick auf die Webseite des hr: https://www.hr-sinfonieorchester.de/media/videos/index.html

Auch lohnt mal ein (virtueller Ausflug) ins Söderland: der Sender Bayern4-Klassik produziert von Zeit zu Zeit sehr reizvolle Komponistenporträts als Geisterkonzerte, die danach in Netz gestellt werden. Eine sehr gelungene, einstündige Präsentation ist die Hommage an den musikalischen Schmerzensmann Franz Schubert mit dem Münchner Rundfunkorchester, dem Bariton Benjamin Appl und dem bekannten Tatort-Kommissar Udo Wachtveitl, der als kundiger Moderator Texte und Geschichte zum Leben des Komponisten beiträgt. https://www.br.de/mediathek

Bernd Havenstein

jovi meckert 128 Schwarzmalerei

Mittlerweile ist es ja Standard – state of the art, wie der bewanderte Weltenbummler es ja gemeinhin ausdrückt –, dass bei Mietverträgen, Kreditbeantragungen und ähnlichen finanzrelevanten Aktionen ein Nachweis über die Solidität des Antragstellers beziehungsweise der Antragstellerin verlangt wird. Das ist sicherlich im durchaus berechtigten Interesse von Vermietern und Kreditgebern, um zumindest eine Grundversicherung zu haben, an die Miete zu kommen oder die Rückzahlung des geliehenen Geldes sicher zu stellen. Aber nun stelle man sich mal vor, ich lege meinem potentiellen Vermieter eine Gehaltsbescheinigung vor, in der alle Bereiche, die auf die Höhe meines monatlichen Einkommens schließen lassen, mit schwarzen Balken unkenntlich gemacht worden sind. Mein Hinweis, hier handle es sich um schützenswerte Daten eines nichtöffentlichen Vertrages zwischen meinem Arbeitgeber und mir, einem Betriebsgeheimnis sozusagen, dieser Hinweis also wird meinen potentiellen Vermieter kaum beeindrucken und er wird das bewohnbare Objekt meiner Begierde flugs dem/der nächsten in der Warteschlange anbieten. Ähnliches wird mir sicherlich bei dem Kreditinstitut passieren, dem ich einen in relevanten Passagen geschwärzten Kaufvertrag über mein neues Häuschen vorlege. Oder bei einem Konsumentenkredit die Kreditauskunft mit dem Hinweis auf die Vertraulichkeit meiner jeweiligen Geschäftsbeziehungen verweigere. Das Häuschen oder die Wohnzimmereinrichtung kann ich mir aller Wahrscheinlichkeit nach abschminken. Das findet ihr, liebe Leser, nun überhaupt nicht erwähnenswert, weil es ja schon eine Selbstverständlichkeit sein sollte, dass derjenige, der einem Geld oder Gut zur Verfügung stellt, das nun wirklich nicht ins Schwarze hinein machen muss. Aber halt. Da gibt es einen großen, wenn nicht gar riesigen Bereich, in dem diese Schwarzmalerei state of the art (s.o.) ist. Nehmen wie das letzte aktuelle Ereignis: Da wird von der Europäischen Union mit einem Pharmakonzern ein Vertrag über die Lieferung von Impfdosen gegen diese unselige Corona-Belästigung abgeschlossen, der Zahlungen in Milliardenhöhe vorsieht. Und nun kommt es zu Unstimmigkeiten über die Auslegung der Erfüllung dieses Vertrages. Den aber kennen nur Eingeweihte, die in Vertretung der europäischen Steuerzahler den Vertrag ausgehandelt hatten. Nach einigem Gezacker ist der Schuldner, also die Pharmafirma, die Geld bekommen, aber den Impfstoff noch nicht geliefert hat, bereit, den Vertrag dem Gläubiger, also dem europäischen Steuerzahler, zu zeigen, auf das die zahlende Öffentlichkeit sich ein Bild davon machen kann, was mit ihrem Geld denn da so passiert. Und was passiert? Überall da, wo es ans Eingemachte geht, Zahlungshöhe, Lieferfristen u.ä. sind statt Informationen schwarze Balken zu sehen. Betriebs- bzw. Geschäftsgeheimnis wird uns als Begründung geliefert. Der Preis einer Ware, die vereinbarte Liefermenge und die zugesagten Lieferfristen sind also ein Betriebsgeheimnis? Dass zwischen zwei privaten Vertragspartnern eine solche Vertraulichkeit gegenüber der Öffentlichkeit besteht, ist ja durchaus nachvollziehbar. Wenn aber einer der Vertragspartner nun die steuerzahlende Öffentlichkeit selbst und damit der Finanzier ist, sollten ja eigentlich ganz andere Spielregeln gelten. Wer mit mir, dir und uns allen einen Vertrag abschließt, wo er ne ganz Latte Geld bekommt, muss mir, dir und allen anderen den Vertrag auf Nachfrage auch ungeschwärzt zeigen. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, also die Rezeptur des Impfstoffs, die Herstellungstechnologie, die Kalkulationsgrundlage u.ä., sind gemeinhin nicht Gegenstand eines Liefervertrages. Wer mit uns, vertreten durch beauftragte staatliche Verhandler, einen Vertrag abschließt, muss uns diesen bei Bedarf (den nicht der Lieferant bestimmt) ungeschwärzt zur Verfügung stellen. Und das betrifft alle öffentlichen (sic!) Verträge, vom Kauf von Schullaptops bis zum BER oder der gescheiterten (aber nicht weniger kostspieligen) Ausländermaut. Zumindest aber sollte eine Schwärzung immer gerichtsüberprüfbar sein.

Aber auf mich hört ja keiner.

Jochen Vielhauer

Anmerkung Und nun kommts: im obenstehenden Text ist in großer Zahl das generische Maskulinum verwendet worden. Bei allen Leserinnen, die sich deshalb von diesem Text nicht angesprochen fühlen, bitte ich um Verzeihung. Aber ich hasse Doppelpunkte mitten im Wort. Genauso wie die neuerdings eingeführte abgehackte, gendermäßig aber überkorrekte Sprechweise in Rundfunk und Fernsehen.

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